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zeugnis.ch powered by Avenir & HR Today Arbeitszeugnis – Was darf der Arbeit- nehmer erwarten? Autorin: Sarah Thomas, Avenir Group Im OR Artikel 330a steht: «Der Arbeit- nehmer kann jederzeit vom Arbeitgeber ein Zeugnis verlangen, das sich über die Art und Dauer des Arbeitsver- hältnisses sowie über seine Leistungen und sein Verhalten aus- spricht.» Was darf der Arbeitnehmer erwar- ten? Arbeitgeber stehen vor der herausfordernden Aufgabe Arbeitszeugnisse möglichst aussage- kräftig zu verfassen, diese dürfen jedoch für den Arbeitnehmer nicht wirtschaftsschädlich sein. In vielen Unternehmen existieren hierzu Beurtei- lungsformulare, die von der Personalabteilung erstellt wurden. Diese bieten aber nicht immer die nötige Flexibilität. Mit zeugnis.ch wird ein Modell verwendet, bei welchem auf eine gan- ze Fülle von Beurteilungsbögen zurückgegriffen wird. Je nach Funktion werden unterschiedliche Beurteilungskriterien abgerufen – es entsteht ein erstes Grundgerüst von Textbausteinen, welches entsprechend angereichert werden kann. Dies ge- währleistet rollengerechte Zeugnisse, die sich in Inhalt und Länge unterscheiden. Komplexe Anfor- derungen und langjährige Zugehörigkeit sind Indi- zien dafür, dass ein Arbeitszeugnis länger und die Liste der Hauptaufgaben im Zeugnis grösser wird Um die Übersichtlichkeit zu wahren, empfehlen wir maximal zehn Aufgaben aufzulisten. Der Arbeitnehmer darf also ein auf ihn zugeschnit- tenes und aussagekräftiges Arbeitszeugnis er- warten, welches seine Arbeitsleistungen korrekt widerspiegelt. Der Zeugnisgenerator von zeugnis. ch unterstützt Sie in der Erstellung von professi- onellen und aussagekräftigen Arbeitszeugnissen, welche den arbeitsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Ihr Kontakt: Avenir Group, Daniel Uffer, Head of Service Management, Parkring 57, CH-8002 Zürich, +41 58 274 74 00

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Arbeitszeugnis – Was darf der Arbeit-nehmer erwarten?

Autorin: Sarah Thomas,Avenir Group

Im OR Artikel 330a steht: «Der Arbeit-nehmer kann jederzeit vom Arbeitgeber ein Zeugnis verlangen, das sich über die Art und Dauer des Arbeitsver-hältnisses sowie über seine Leistungen und sein Verhalten aus-spricht.» Was darf der Arbeitnehmer erwar-ten?

Arbeitgeber stehen vor der herausfordernden Aufgabe Arbeitszeugnisse möglichst aussage-kräftig zu verfassen, diese dürfen jedoch für den Arbeitnehmer nicht wirtschaftsschädlich sein. In vielen Unternehmen existieren hierzu Beurtei-lungsformulare, die von der Personalabteilung erstellt wurden. Diese bieten aber nicht immer die nötige Flexibilität. Mit zeugnis.ch wird ein Modell verwendet, bei welchem auf eine gan-ze Fülle von Beurteilungsbögen zurückgegriffen wird. Je nach Funktion werden unterschiedliche Beurteilungskriterien abgerufen – es entsteht ein erstes Grundgerüst von Textbausteinen, welches entsprechend angereichert werden kann. Dies ge-währleistet rollengerechte Zeugnisse, die sich in Inhalt und Länge unterscheiden. Komplexe Anfor-derungen und langjährige Zugehörigkeit sind Indi-zien dafür, dass ein Arbeitszeugnis länger und die Liste der Hauptaufgaben im Zeugnis grösser wird Um die Übersichtlichkeit zu wahren, empfehlen wir maximal zehn Aufgaben aufzulisten.

Der Arbeitnehmer darf also ein auf ihn zugeschnit-tenes und aussagekräftiges Arbeitszeugnis er-warten, welches seine Arbeitsleistungen korrekt widerspiegelt. Der Zeugnisgenerator von zeugnis.ch unterstützt Sie in der Erstellung von professi-onellen und aussagekräftigen Arbeitszeugnissen, welche den arbeitsrechtlichen Anforderungen entsprechen.

Ihr Kontakt: Avenir Group, Daniel Uffer,Head of Service Management, Parkring 57, CH-8002 Zürich, +41 58 274 74 00

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