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ROLAND HOHEISEL-GRULER Zitate Fußnoten Literaturverzeichnis

Zitate Fußnoten LiteraturverzeichnisJensen, Gerhard, Das neue Allerlei, AJ 2017,358 Erscheint die Zeitschrift selbst in Bänden, wird anstatt dem Erscheinungsjahr die Bandnummer angegeben

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  • ROLAND HOHEISEL-GRULER

    Zitate Fußnoten

    Literaturverzeichnis

  • ROLAND HOHEISEL-GRULER

    Einleitung

    Grundsätzlich gilt:

    eine wissenschaftliche Arbeit besteht zu mindestens 90 % aus fremden wissenschaftlichen Erkenntnissen.

    Textnachweise dienen der methodischen Korrektheit und Redlichkeit der Begründung eines Gedankenganges

  • ROLAND HOHEISEL-GRULER

    Wie nachweisen?

    In juristischen Texten werden die Quellenangaben in Fußnoten nachgewiesen.

    Quellenangaben:

    direktes Zitat = wörtliche Übernahme

    indirektes Zitat = inhaltliche Übernahme

  • ROLAND HOHEISEL-GRULER

    Zusammenspiel von Fußnoten und Literaturverzeichnis

    Das Literaturverzeichnis bildet die Grundlage für die

    Kurzbelege in den Fußnoten.

  • ROLAND HOHEISEL-GRULER

    Wie sieht das Literaturverzeichnis aus?

    • Hier werden sämtliche Autoren mit ihren Werken aufgeführt.

    • Die Autoren werden alphabetisch geordnet

    • Grundsätzlich erfolgt dies in der Form:

    • Name, Vorname, Titel des Werks, Auflage, Erscheinungsort, Jahr Müller, Josef, Das unheimliche

    Recht, 3. Auflage, München, 2016

  • ROLAND HOHEISEL-GRULER

    Besonderheiten

    Besonderheiten können sich ergeben bei:

    • Sammelbänden• Kommentaren• Zeitschriften• Internetquellen• gerichtlichen Entscheidungen

  • ROLAND HOHEISEL-GRULER

    Sammelbände

    Hier sind mehrere Beiträge verschiedener Autoren in einem Band vereinigt :

    Müller, Anton/Maier, Berta /Schulz, Claudia: (Hrsg.) Handbuch des täglichen Wahns, 3. Auflage, Wiesbaden 2018

  • ROLAND HOHEISEL-GRULER

    Ein Titel aus einem Sammelband

    Wenn nur ein Titel aus dem Sammelband herangezogen wird:

    Schmidt Doris/Schmid Erich: Die rechtliche Einordnung des Gefühls der Unendlichkeit , in: Müller, Anton/Maier, Berta /Schulz, Claudia: (Hrsg.), Handbuch des täglichen Wahns, 3. Auflage, Wiesbaden 2018

  • ROLAND HOHEISEL-GRULER

    Kommentare

    Entweder es handelt sich um einen Kommentator

    Oder es handelt sich um einen Kommentar, der von mehreren Autoren bearbeitet wird

    Oder es handelt sich um ein Standardwerk, das nach seinem Begründer benannt ist

    dann wird wie bei einer Standard-Quelle verfahren

    dann wird wie bei einem Sammelband verfahren

    dann wird der Kommentar nach dem Begründer genannt

    Haberl, Fridegund (Begr.) Kommentar zum Sittengesetz, 64. Auflage, Stuttgart 2014

  • ROLAND HOHEISEL-GRULER

    Zeitschriften

    Bei Zitaten aus Zeitschriften wird der Autor, der Titel des Werkes, der Name der Zeitschrift, das Erscheinungsjahr und die Seite genannt.

    Jensen, Gerhard, Das neue Allerlei, AJ 2017,358

    Erscheint die Zeitschrift selbst in Bänden, wird anstatt dem Erscheinungsjahr die Bandnummer angegeben

    Keller, Hildegard, Polizreirecht gestern heute und morgen , APF 58, 621

  • ROLAND HOHEISEL-GRULER

    Internetquellen

    Internetquellen müssen genau mit der vollständigen Adresse angegeben werden. Zudem muss der letzte Abruf mit dokumentiert werden.

    Lofers, Ivanka: Wars das etwa? http://www.die-seite-fuer-alle-faelle.de/cgi/show.php?FileToLoad=2845&id=514 (zuletzt aufgerufen am 05.07.2018)

    http://www.die-seite-fuer-alle-faelle.de/cgi/show.php?FileToLoad=2845&id=514

  • ROLAND HOHEISEL-GRULER

    Gerichtliche Entscheidungen

    Gerichtliche Entscheidungen werden nicht ins Literaturverzeichnsisaufgenommen, sondern in den Fußnoten zitiert. Daraus folgt, dass dort alle wesentlichen Informationen in den Fußnoten stehen müssen.

  • ROLAND HOHEISEL-GRULER

    Kurzbelege

    Die Fußnoten haben die Aufgabe, die konkrete Fundstelle, also das

    direkte oder indirekte Zitat in der im Literaturverzeichnis genannten

    Quelle eindeutig zu identifizieren.

  • ROLAND HOHEISEL-GRULER

    Monografien

    Hier reicht der Name des Autors und die Seitenzahl, ggf. das Kapitel und die Fußnote. Bei mehreren Büchern eines Autors ist dieses in der Fußnote eindeutig zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung findet sich dann im Literaturverzeichnis unter zit:

    März, S. 45Nebelwerth, § 5 RdNr. 253Opuntija, Mängel, S. 712

    Opuntija, Johann Der fließende Mängelbegriff , Diss. Düsseldorf, 1998, zit: Opuntija, Mängel

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    Sammelwerke

    Hier wird der Autor genannt, verbunden mit „in:“ und dem Zitat für das Sammelwerk, der Seitenzahl, mit der der Beitrag beginnt und die Seitennummer, auf der sich die Fundstelle findet:

    Povelsen , in Hans/Gretel/Hecks, S. 328 (330)

  • ROLAND HOHEISEL-GRULER

    Kommentare

    Beim Kommentar wird wie bei einem Sammelwerk (bei mehreren Bearbeitern) oder bei einer Monografie (bei einem Bearbeiter) zitiert, gefolgt von der kommentierten Norm und der Randnummer

    Querckuß, RdNr. 9 zu § 348 RestRampVORebling in : SK-SittG, RDNr. 42 zu § 4 SittRÄndG

  • ROLAND HOHEISEL-GRULER

    Zeitschriften

    Bei Zeitschriften folgt dem Autorenname der abgekürzte Zeitschriftenname mit Seitennummer des Beitrags und Seitennummer der Fundstelle

    Steinseisser, Delenda Carthago!, PolMB 2017, 312 (312)

  • ROLAND HOHEISEL-GRULER

    Urteilsanmerkungen, Rezensionen, Diskussionsbeiträge

    Urteilsanmerkungen, Rezensionen , Diskussionsbeiträge u.ä. werden wie Aufsätze aus den Quellen zitiert, also beispielsweise wie aus Zeitschriften oder Sammelwerken wie Tagungsbänden.

  • ROLAND HOHEISEL-GRULER

    Internetquellen

    Da die Internetquelle im Literaturverzeichnis umfassend zu beschreiben ist, können solche Quellen in den Fußnoten wie Monografien zitiert werden.

  • ROLAND HOHEISEL-GRULER

    gerichtliche Entscheidungen

    Bei gerichtlichen Entscheidungen müssen alle wesentlichen Elemente in der Fußnote genannt werden. Dazu gehören das erkennende Gericht, die Entscheidungsart (Urteil, Beschluss) das Datum und das dortige Aktenzeichen. Wird aus einer amtlichen Entscheidungssammlung zitiert, ist diese zusätzlich anzugeben. Gleiches gilt, wenn ein Urteil aus einer Fachzeitschrift zitiert wird. Wird aus einer Datenbank (BeckRS, juris, Jurion) zitiert, so ist durch die entsprechende Nennung die Quelle eindeutig identifizierbar zu machen.

    Gericht, Urt. V. TT.MM.JJJJ AZ 12345/18 = weitere Fundstelle, Seite, Seite

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    ….. haben Sie noch Fragen?