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Ausgabe 5-18 Mai 2018 ZNS ZNS Zahnärztliche Nachrichten Schwaben Herausgeber: Zahnärztlicher Bezirksverband Schwaben, Körperschaft des öffentlichen Rechts n 3 Editorial: DSGVO: Kühlen Kopf bewahren! n 4 Leitartikel DSGVO 1: Es wird nichts so heiß gegessen… n 6 Leitartikel DSGVO 2: Interview mit den Experten n 9 BLZK: Wenn die Beihilfe den Steigerungsfaktor nicht anerkennt n 9 KZVB-Dialogtag in Gersthofen n 10 Damit Zähne „Haltung bewahren” n 11 Patientenorientierte Versorgungskonzepte in der oralen Implantologie n 12 apoBank: Wachstumskurs fortgesetzt n 13 Standing Ovations für Christian Berger n 15 Mitteilungen des ZBV Schwaben n 16 Referat Fortbildung n 24 Referat Zahnärztliches Personal

ZNS - ZBV Schwaben · 2018. 4. 30. · Ausgabe 5-18 Mai 2018 ZNS Zahnärztliche Nachrichten Schwaben Herausgeber: Zahnärztlicher Bezirksverband Schwaben, Körperschaft des öffentlichen

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Ausgabe 5-18Mai 2018

ZNSZNSZahnärztliche Nachrichten Schwaben

Herausgeber: Zahnärztlicher Bezirksverband Schwaben, Körperschaft des öffentlichen Rechts

n 3 Editorial: DSGVO: Kühlen Kopf bewahren!

n 4 Leitartikel DSGVO 1: Es wird nichts so heiß gegessen…

n 6 Leitartikel DSGVO 2: Interview mit den Experten

n 9 BLZK: Wenn die Beihilfe den Steigerungsfaktor nicht anerkennt

n 9 KZVB-Dialogtag in Gersthofen

n10 Damit Zähne „Haltung bewahren”

n11 Patientenorientierte Versorgungskonzepte in der oralen Implantologie

n12 apoBank: Wachstumskurs fortgesetzt

n13 Standing Ovations für Christian Berger

n15 Mitteilungen des ZBV Schwaben

n16 Referat Fortbildung

n24 Referat Zahnärztliches Personal

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2ZNS 5-18

Aktualisierung der Fachkundeim Strahlenschutz im Jahr 2018für Zahnärzte/innen

Nach § 18a Abs. 2 der Röntgenverordnung sind Zahnärztinnen und Zahnärzte innerhalb eines fünfjährigen Turnus'verpflichtet, ihre Fachkunde im Strahlenschutz zu aktualisieren. Wer also 2013 seine Fachkunde – meist zusammenmit der Approbation – erworben hat, ist im Jahr 2018 verpflichtet, diese zu aktualisieren.

Nach der Anmeldung zu diesem Kurs senden wir Ihnen ein Skriptum zur Aktualisierung der Fachkunde imStrahlenschutz mit einem Prüfungsbogen zum Nachweis Ihrer Kenntnisse zu. Diesen Prüfungsbogen bringen Siebitte bei der Kursteilnahme mit, Sie erhalten nach bestandener Prüfung Ihr Fortbildungszertifikat des ZBV überdie Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz.

Der ZBV Schwaben bietet hierzu folgende Aktualisierungsveranstaltung an:

q Termin: Mittwoch, 6. Juni 2018, Beginn 17.00 Uhr

Der Kurs findet in der Stadthalle Memmingen, Ulmer Straße 5, in 87700 Memmingen statt.

Achtung: Bitte Kopie des Röntgennachweises beifügen!

Gebühr: 60 Euro inkl. Skript, Dauer: ca. 3 Stunden

Anmeldung an: ZBV Schwaben, Lauterlech 41, 86152 Augsburg oder Fax 08 21/3 43 15 22

Name Vorname

Geburtsdatum Geburtsort

Ort, Datum Praxisstempel/Unterschrift

Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats:

Hiermit ermächtige ich den Zahnärztlichen Bezirksverband Schwaben, die Gebühr von 60 Euro pro Personvon meinem Konto

IBAN BIC

bei (Bank/Sparkasse) abzubuchen.

Ort/Datum Unterschrift des Kontoinhabers

Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom ZBV Schwaben auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Die Ab-buchung erfolgt innerhalb 10 Tagen nach Kursteilnahme gemäß Rechnungsstellung und gemäß der Satzung des ZBV Schwaben.Ein Rücktritt von einer erfolgten Anmeldung ist bis 8 Tage vor Kursbeginn mit einer Stornogebühr in Höhe von 50%der Kursgebühr oder unter Nennung eines Ersatzteilnehmers möglich.

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Zugegeben, wir Zahnärzte werdendurch die Anforderungen, die Ver-ordnungs- und Gesetzgeber an unsstellen, arg gebeutelt. Jedenfalls erle-ben wir das im täglichen Praxisalltag:Hygiene, Röntgen, Antikorruptions-gesetz, elektronische Gesundheits-karte und nicht zu vergessen: dieNichtanpassung der GOZ an denStand der Wissenschaft und die seitJahrzehnten ausbleibende Punkt-werterhöhung. Und dann kommtunverhofft auch noch die Daten-schutzgrundverordnung (DSGVO)aus Brüssel daher, von der die Praxennoch nie gehört haben. Bis zum 25.Mai 2018 sollen wir jetzt also dasImpressum auf unserer Internetseite– wer denn als Praxis eine hat – wasserfest machen, so dass unsabmahnfreudige Anwaltskanzleien,die sich jetzt schon die Hände in Vor-freude reiben, nicht am Zeug flickenkönnen.

Tatsächlich gehen wir mit Patienten-daten schon immer sensibel um.Jetzt aber fordert die DSGVO, dasswir einen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn mehr alsneun Personen in der Praxis ständig mit der Datenverarbeitungvon Patientendaten umgehen, dass wir datenschutzrechtlicheEinwilligungen von Laboren und Zuweiserpraxen einholen unddass wir auch eine Einwilligungserklärung des Patienten vor-legen können. In dieser Ausgabe erhalten Sie einen kurzenText, den der Sindelfinger Fachanwalt für Medizin- und Sozialrecht, der Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Ratajczak,während der Obleuteversammlung in Augsburg vorgeschla-gen hat. Wichtig an dieser Erklärung ist auch, dass wir denPatienten auf sein jederzeitiges Widerrufsrecht hinweisen.Was aber passiert, wenn der Patient nicht einwilligt oder dieEinwilligung widerruft? Diese Frage beherrschte die Ver-sammlung in Augsburg. Muss ich die Daten dann löschen?Ratajczak sagt nein! Im Gesundheitswesen gilt hierzu eineAusnahmeregelung des deutschen Gesetzgebers, denn dasBundesdatenschutzgesetz (BDSG) tritt gleichzeitig mit demDSGVO in Kraft. Ich weiß, jetzt wird es noch verworrener.Unter dem Strich bedeutet die Bereichsausnahme aber, dassder Patient die Einwilligung zwar widerrufen kann, ihm das imGesundheitsbereich aber nichts nützt, denn seine Gesund-heitsdaten dürfen auch ohne seine Einwilligung verarbeitetwerden (§22 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b, BDSG sowie sowie§630f Abs. 3 BGB).

Allen Obleuten, die in Augsburg teilgenommen haben, istklargeworden, was für eine kollidierende Interessenlage die EU mit dem DSGVO in eine Rechtsform gegossen hat, die

EU-Verordnung heißt und unmittel-bar in nationales Recht umgesetztwerden wird. Zu Deutsch: die Verord-nung muss nicht erst durch den deut-schen Gesetzgeber in deutschesRecht umgesetzt werden, sie gilt„direkt“ ab 25. Mai 2018 und wirdbei Verstoß mit drakonischen Strafengeahndet. Professor Ratajczak hatuns die Zielsetzung genannt: DieDSGVO soll einerseits die Grundrech-te und Grundfreiheiten natürlicherPersonen und insbesondere derenRecht auf Schutz personenbezoge-ner Daten schützen, gleichzeitig soll„der freie Verkehr personenbezoge-ner Daten in der Union aus Gründendes Schutzes natürlicher Personenbei der Verarbeitung personenbezo-gener Daten weder eingeschränktnoch verboten werden“. Alles klar?Ja, ich weiß, das ist extrem schwierigzu lesen und zu verstehen. Auch derRechtsanwalt kann über diesen Inte-ressenkonflikt nur den Kopf schüt-teln. Was ist nun wichtiger: derDatenschutz oder der freie Verkehr?

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Frage werde ich Ihnennicht beantworten können, falls Sie das gehofft hatten. Ichkann Ihnen nur den Rat geben, jetzt nicht in blinden Aktionis-mus zu verfallen, sondern auf das zu achten, was Ihnen dieBayerische Landeszahnärztekammer auf der QM-Online-Seiteals Hinweise und Informationen zur Verfügung stellt und stellen wird. Bevor Sie externe Anbieter einschalten, sollten siediese auf ihre Seriosität hin prüfen und sich die Unterstützungder BLZK zunutze machen. Wer darüber hinaus Informationenbraucht, dem hilft auch das Bayerische Landesamt für Daten-schutzaufsicht (BayLDA) weiter, denn offensichtlich rennennicht nur Ärzte, Zahnärzte und Kleinbetriebe sowie Vereinedem Amt die Türen ein. Das BayLDA hat auf seiner Internetsei-te eine Handreichung zur Verfügung gestellt, die Ihnen eineerste Übersicht gibt. Und dort steht anhand einer exemplari-schen Arztpraxis, was genau Sie benötigen. Die BLZK wird, aufdie Zahnarztpraxis bezogen, die Anforderungen konkreti-sieren. Bleiben Sie hierzu am Ball und behalten Sie einenkühlen Kopf!

Dr. Andrea Jehle2. Vorsitzende

DSGVO: Kühlen Kopf bewahren!

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EL Es wird nichts so heiß gegessen…

DSGVO startet am 25. Mai 2018 und betrifft auch Zahnarztpraxen

n Hilfreiche Merkblätter

Die Redaktion der ZNS hat das ThemaDSGVO in den vergangenen Ausgabenbereits durch Prof. Dr. Ratajczak beleuch-ten lassen und auch eine Checklistegeliefert. Die Bayerische Landeszahn-ärztekammer unterstützt die bayerischenZahnarztpraxen mit vielfältigen Infor-mationen im QM-Online (https://www.blzk.de/blzk/site.nsf/id/li_webbaxndvq.html). Vor kurzem hat auch der politischeArm der Zahnärzte in Bayern, der FVDZ,auf einige Dinge hingewiesen – insbe-sondere auf das Merkblatt speziell für(Zahn)Arztpraxen des Bayerischen Lan-desamtes für Datenschutzaufsicht. DieBehörde hat die Anforderungen derDSGVO übersichtlich zusammengefasst.Bei „weniger als 10 Personen im regel-mäßigen Umgang mit personenbezoge-nen Daten“ muss kein Datenschutzbe-auftragter (DSB) benannt werden. Auchbei der Frage, ob Daten gelöscht werdenmüssen, gibt das Landesamt Entwar-nung. „Sie müssen erst nach Ablauf dergesetzlichen Aufbewahrungspflichtengelöscht werden“, heißt es im Merkblatt.In einer eigens dazu verfassten Presse-meldung erklärt die bayerische Daten-schutzaufsicht, dass die Informationenauf der Internetseite die wesentlichenAnforderungen des neuen europäischenDatenschutzrechts für diese Gruppe vonVerantwortlichen möglichst kompaktund verständlich aufzeigen soll. DasMerkblatt kann auf der Internetseite desBayerischen Landesamtes für Daten-schutzaufsicht unter: https://www.lda.bayern.de/media/muster_5_arztpraxis.pdfabgerufen werden.

n EU-Recht wird direkt umgesetzt

Über die Auswirkungen der Daten-schutzgrundverordnung auf das Gesund-heitswesen im Allgemeinen und für diePraxen im Besonderen wies Prof.Ratajczak in seinem Vortrag in Augsburg

hin. Das Problem mit der Umsetzung derDSGVO sei, dass hier EU-Recht direktumgesetzt werden müsse, gleichzeitigaber ca. 90 Öffnungsklauseln auf natio-naler Ebene existierten, die es den euro-päischen Mitgliedstaaten erlaubten, dieDinge auf nationaler Ebene und anderszu regeln. Allerdings hat die Verordnungunmittelbare und direkte Geltung imgesamten EU-Gebiet, was laut Ratajczakkeine Umsetzung durch nationale Parla-mente notwendig mache.

Die Verordnung gilt für „die ganzoder teilweise automatisierte Verar-beitung personenbezogener Datensowie für die nicht-automatisierteVerarbeitung personenbezogenerDaten, die in einem Dateisystemgespeichert sind oder gespeichertwerden sollen! (Artikel 2 DSGVO)

Ein spannendes Thema erwartete die Teilnehmer der Obleute-Versammlung des ZBV Schwaben und der KZVB-Bezirks-stelle Schwaben Mitte April in Augsburg. Der Fachanwalt für Medizin- und Sozialrecht, Prof. Dr. Thomas Ratajczak ausSindelfingen, referierte über die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und diskutierte anschließend mit den Obleuten über die Umsetzung in der zahnärztlichen Praxis.

n Was sind personenbezogene Daten?

Für Ratajczak eindeutig: Alle Praxen, dieEDV für den Praxisbetrieb einsetzen, sindvom DSGVO betroffen.

1. „personenbezogene Daten“ alleInformationen, die sich auf eine identifi-zierte oder identifizierbare natürliche Per-son (im Folgenden „betroffene Person“)beziehen; als identifizierbar wird einenatürliche Person angesehen, die direktoder indirekt, insbesondere mittelsZuordnung zu einer Kennung wie einemNamen, zu einer Kennnummer, zu Stand-ortdaten, zu einer Online-Kennung oderzu einem oder mehreren besonderenMerkmalen, die Ausdruck der physi-schen, physiologischen, genetischen,psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen

Christian Berger und Prof. Dr. Thomas Ratajczak leiteten das Thema DSGVO ein. Foto: Wuttke

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oder sozialen Identität dieser natürlichenPerson sind, identifiziert werden kann;

2. „Verarbeitung“ jeden mit oder ohneHilfe automatisierter Verfahren ausge-führten Vorgang oder jede solche Vor-gangsreihe im Zusammenhang mit per-sonenbezogenen Daten wie das Erhe-ben, das Erfassen, die Organisation, dasOrdnen, die Speicherung, die Anpassungoder Veränderung, das Auslesen, dasAbfragen, die Verwendung, die Offenle-gung durch Übermittlung, Verbreitungoder eine andere Form der Bereitstellung,den Abgleich oder die Verknüpfung, dieEinschränkung, das Löschen oder dieVernichtung.

n Wer ist Verantwortlicher inder Praxis?

Verantwortlich für die Umsetzung in derPraxis ist die natürliche oder juristischePerson, Behörde, Einrichtung oder ande-re Stelle, die allein oder gemeinsam mitanderen über die Zwecke und Mittel derVerarbeitung von personenbezogenenDaten entscheidet. Konkret für die Ein-zelpraxis ist laut Ratajczak natürlich derInhaber der Praxis verantwortlich, bei derBerufsausübungsgemeinschaft sind esalle Gesellschafter, beim MVZ hängt dieVerantwortlichkeit von der Detailkon-struktion ab.

n Die wichtige Frage nach demDatenschutzbeauftragten

Wer eine kleine Praxis mit „weniger als10 Personen im regelmäßigen Umgangmit personenbezogenen Daten“ hat,muss keinen Datenschutzbeauftragtenbenennen. Diese Information gibt dasBayerische Landesamt für Datenschutz-aufsicht weiter. Wenn es zehn und mehrPersonen sind, muss ein Datenschutzbe-auftragter bestellt werden. LautRatajczak kann dies nicht der Praxisinha-ber sein. Die wichtige Frage bei dieserEntscheidung für die Praxis: Wer darf aufwelche Daten Zugriff nehmen.

n Datenschutzrechtliche Einwilligung

Für die Speicherung der Patientendatensollte eine datenschutzrechtliche Einwilli-gung von den Patienten eingeholt wer-den, die wie folgt aussehen könnte:

Ratajczak rät, sich von allen Patienten dieschriftliche Einwilligung in die Datenver-arbeitung geben lassen. Dabei sind dieVorgaben des Art. 7 DSGVO zu beach-ten. Die Schriftform erfüllt die Nachweis-pflicht des Verantwortlichen nach Art. 7Abs. 1 DSGVO. Sofern man dafür nichtein separates Schriftstück entwirft, istnach Art. 7 Abs. 3 Satz 2 DSGVO daraufzu achten, dass das Ersuchen um Einwil-ligung in verständlicher und leichtzugänglicher Form in einer klaren undeinfachen Sprache“ so erfolgt, „dass esvon den anderen Sachverhalten klar zuunterscheiden ist. Teile der Erklärung sinddann nicht verbindlich, wenn sie einenVerstoß gegen diese Verordnung darstel-len. Neu ist, dass der Patient vor der Ein-

willigungserklärung darauf hingewiesenwerden muss, dass er/sie jederzeitigesWiderrufsrecht hat (Art. 7 Abs. 3 Satz 3DSGVO).

n Patienteninformation zumDatenschutz

Jede Praxis sollte eine Patienteninforma-tion zum Datenschutz erstellen und denPatienten zugänglich machen. Darin ent-halten sollte sein:

1. Wer hat die Verantwortung für dieDatenverarbeitung?

2. Information über den Zweck derDatenverarbeitung

Viele Fragen offen? Der Referent beantwortete die Fragen der schwäbischen Obleute. Foto: Wuttke

Das könnte in der datenschutzrechtlichen Patienteneinwilligung stehen. Vorschlag der KanzleiRatajczak&Partner. Quelle: Auszug aus PPS Ratajczak

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BDIZ EDI-Justiziar Prof. Dr. ThomasRatajczak hat sehr frühzeitig, bereits imOktober 2017 in einem Beitrag im BDIZEDI konkret 3/2017 (siehe Nachdrucke inZNS 3 und 4/2018) auf die Notwendig-keit – auch in Zahnarztpraxen – hinge-wiesen, von allen Patienten die schriftli-che Einwilligung in die Datenverarbei-tung zu verlangen. Wichtig ist lautRatajczak, dass „das Ersuchen um Einwil-ligung in verständlicher und leichtzugänglicher Form in einer klaren undeinfachen Sprache erfolgt (…)“

Auch die Bayerische Landeszahnärzte-kammer liefert Unterstützung in diesemBereich. Doch viele Zahnärzte/innenhaben den Sachverhalt noch nichterfasst. Was konkret zu tun ist, wie Praxen damit umgehen sollten, erklärender Sindelfinger Rechtsanwalt und Fach-anwalt für Medizinrecht und Sozialrecht,Prof. Dr. Thomas Ratajczak, und derexterne Datenschutzbeauftragte in derKanzlei Ratajczak & Partner, der Rechts-anwalt Gerald Spyra LL.M. im folgenden Interview.

Interview: Unbequem, aber wichtig!Datenschutzgrundverordnung – nachgefragt bei den Experten

Das Datum sollten sich die Zahnärzte merken: Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) inKraft. Sie soll helfen, ein gleichmäßiges Datenschutz-Niveau in der Europäischen Union für natürliche Personen zugewährleisten und Unterschiede, die den freien Verkehr personenbezogener Daten im Binnenmarkt behindern könnten, beseitigen. Betroffen sind alle Wirtschaftsteilnehmer, also auch Zahnarztpraxen.

Prof. Dr. Thomas Ratajczak Foto: privat RA Gerald Spyra LL.M. Foto: privat

3. Wer sind die Empfänger der Patienten-daten?

4. Information über die Speicherung derDaten

5. Auskunftsrecht über die Daten (Stich-wort: Recht auf Löschung der Daten)

6. Rechtliche Grundlagen

In der ausführlichen Diskussion mit denObleuten ging es um die Zuweiser-Pro-blematik, um die Pseudonymisierungs-

pflicht, Impressum auf der Internetseiteder Praxis, um die notwendige Einwilli-gung des Labors, die Daten zu verarbei-ten, und natürlich um die Patientenein-willigung. An dieser Stelle sei angemerkt,dass die ZNS bereits ausführlich über dieDSGVO informiert (ZNS 3/2018 und ZNS4/2018) und außerdem einen Selbst-Check für Zahnarztpraxen gelieferthaben, den die ZahnärztekammerSchleswig-Holstein freundlicherweise zurVerfügung gestellt hat.

Anita Wuttke

Wichtige Links• Merkblätter des Bayerische Landes-amt für Datenschutzaufsicht: https://www.lda.bayern.de/media/muster_5_arztpraxis.pdf

• Informationen der BLZK auf QM-Online: https://www.blzk.de/blzk/site.nsf/id/li_webbaxndvq.html

• ZNS-Ausgabe 3 und 4/2018

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n Was muss der Zahnarztbeachten, wenn die neueDatenschutzgrundverord-nung im Mai in Kraft tritt?

Prof. Dr. Ratajczak: Ein Zahnarzt mussals datenschutzrechtlicher Verantwort-licher alle für seine Praxis einschlägigenAnforderungen der Datenschutzgrund-verordnung (DSGVO) beachten. Diewesentlichen Neuerungen der DSGVOsind die umfassenden Dokumentations-pflichten und die damit verbundenePflicht zur Schaffung von Transparenzüber die gesamte Datenverarbeitungeiner Zahnarztpraxis.

Gerald Spyra: Das erfordert eine risiko-orientierte Sichtweise der Datenverarbei-tung. Dem Zahnarzt wird ein mehr anDatenschutz-Risikomanagement abver-langt. Die mit der DSGVO einhergehen-den Anforderungen lassen sich nur erfül-len, wenn der Zahnarzt bei der Datenver-arbeitung in seiner Praxis umfassendeTransparenz geschaffen hat. Er mussdaher also bei allen Datenverarbeitungeninsbesondere wissen,

• wessen und welche Daten• wie• womit • wo• von wem• zu welchen Zwecken• auf welcher (rechtlichen) Grundlage verarbeitet werden.

Ferner ist es zwingend notwendig, dasser hinsichtlich der von ihm eingesetztenSchutzmaßnahmen weiß, • welche Maßnahmen genau• wie• von wem• wo• zu welchem Zweckgetroffen wurden.

n Was ist so schlimm an dieser Verordnung ausBrüssel?

Ratajczak: Die DSGVO gilt als EU-Ver-ordnung in ganz Europa als unmittelbargeltendes Recht. Sie verdrängt die bisherbestehenden nationalen Regelungen.Nur dort, wo die DSGVO noch einen(engen) Spielraum für nationale Regelun-gen vorsieht, ist der deutsche Gesetzge-ber ermächtigt, eigene Regelungen zuschaffen, die jedoch immer im Einklang

mit denen der Verordnung stehen müs-sen. Durch diese Konstruktion entstehtein komplexes gesetzliches Konstrukt auseuropäischen und deutschen Regelun-gen, das nur noch schwer zu überblickenist.

Spyra: Brisant daran ist, dass ein Verant-wortlicher alles gesetzlich Geforderte(irgendwie) umsetzen muss, denn es dro-hen bei Verstößen gegen die jeweilsanwendbaren Regelungen nicht uner-hebliche „abschreckende“ (so der Wort-laut in Art. 83 DSGVO) Bußgelder oderkostspielige wettbewerbsrechtliche Ab-mahnungen.

n Was empfehlen Sie denZahnarztpraxen ganzkonkret?

Ratajczak: Der Schlüssel zur Erfüllungder mit der DSGVO einhergehendengesetzlichen Anforderungen ist dieSchaffung einer umfassenden dokumen-tierten Transparenz über alle mit einerZahnarztpraxis in Zusammenhang ste-henden Datenverarbeitungen. Nur sodürfte es möglich sein, dem „DSGVO-Wahnsinn“ auf Augenhöhe zu begeg-nen, Rechtskonformität zu schaffen unddamit den Betroffenen wie Patienten,Mitarbeitern das notwendige Vertrauenzu geben und damit auch entsprechen-den Respekt entgegenzubringen.

Vielen Dank für die klaren Ausführun-gen.

Das Interview ist im BDIZ EDI konkret1/2018 erschienen – mit freundlicherNachdruckgenehmigung der Redaktion.

Wer hat Angst vor dem Datenschutzbeauftrag-

ten? Montage: Wuttke

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KZVB-Dialogtag in Gersthofen Zusatztermin in Schwaben

Die Dialogtage der KZVB gehen in eineneue Runde. Seit November 2017 stehenVorstand und Führungskräfte der KZVBbei bayernweiten Dialogtagen den Mit-gliedern Rede und Antwort.

Themen gibt es genug: Die neue, digitaleAbrechnungsmappe, die rechtssichereVerordnung von Heilmitteln und derOnline-Rollout der elektronischen Ge-sundheitskarte sorgen für erheblichenInformationsbedarf in den Praxen. Aberauch aktuelle politische Entwicklungeninteressieren die bayerischen Zahnärzte.

Was hat die neue Bundesregierung in derGesundheitspolitik vor? Was bedeutet

der Vergütungsvertrag mit der AOKBayern für die bayerischen Vertragszahn-ärzte? Wie läuft die Zusammenarbeitzwischen KZVB und BLZK?

Antworten auf diese Fragen gibt es beiden Dialogtagen aus erster Hand. Dassdieses Format gut ankommt, zeigt dieenorm hohe Beteiligung. Über 3000Zahnärzte und Praxismitarbeiter nahmenan den sieben bisherigen Veranstaltun-gen. Einige Termine waren sogar über-bucht. Damit alle Praxen teilnehmenkönnen, gibt es zwei Zusatztermine: Fürden Bereich Oberpfalz/Mittelfranken am25. April in Schwandorf, für Schwabenam 27. Juni in Gersthofen.

Im November fand der erste Dialogtag des ver-gangenen Jahres in der Stadthalle Memmingenstatt. Am 27. Juni wird es einen Zusatztermin in Gerst-hofen geben. Foto: KZVB

Weitere Informationen finden Sie aufwww.kzvb.de/dialogtage.

Wenn die Beihilfe den Steigerungsfaktornicht anerkennt

Information der BLZK wendet sich direkt an die Patienten

Beihilfestellen erkennen seit geraumer Zeit vermehrt einen höheren Steigerungsfaktor als den 2,3-fachen Gebühren-satz der GOZ nicht an. Das ist die Erfahrung vieler Zahnarztpraxen in Bayern in den letzten Monaten. Die BayerischeLandeszahnärztekammer unterstützt die Zahnärzte jetzt mit einer Patienteninformation, die der Zahnarzt zu diesemThema direkt an den Patienten weitergeben kann.

Das Informationsschreiben ist Teil desBeratungs- und Serviceangebots desReferats Honorierungssysteme der BLZK.Es kann als PDF-Dokument auf der Web-site der BLZK unter www.blzk.de/goz-beratung ausgedruckt und an den Patien-ten weitergegeben werden. „Wenn bei-hilfeberechtigte Patienten nach einemHeil- und Kostenplan fragen, sollten Zahn-arztpraxen das Informationsschreibenweitergeben“, rät der Präsident der BLZK,Christian Berger. Dies sei notwendig, umdie Patienten bereits vor einer möglichenErstattungskürzung durch die Beihilfestel-le über ihre Rechte aufzuklären.

n Laienverständliche Infor-mationen für die Patienten

In dem Schreiben erläutern die BLZK-Prä-sidenten laienverständlich unter ande-

rem den Zusammenhang zwischenPunktwert und Steigerungsfaktor, dieRechnungsstellung an den Patienten unddie Erstattung durch die Beihilfe. Außer-dem machen sie Patienten auf die Mög-lichkeit aufmerksam, Widerspruch gegenBeihilfebescheide einzulegen, um eineNacherstattung zu erreichen.

n Hinweis im Heil- undKostenplan empfohlen

Außerdem empfiehlt die Kammer Zahn-ärzten, auf dem entsprechenden Heil-und Kostenplan und/oder der Liquidationeinen Hinweis zur Erstattungsproblema-tik zu geben. Die Berechnung kann nichtauf Steigerungsfaktoren bis zum 2,3-fachen Satz begrenzt, Zusatzkosten fürden Patienten nicht ausgeschlossenwerden.

n Arbeitsgruppe soll Lösungen für Patienten fin-den

Um eine Lösung für die Kürzungen derErstattungsbeiträge zu finden, steht dieBLZK im Kontakt mit hochrangigen Ver-tretern des Landesamtes für Finanzensowie des Bayerischen Beamtenbundes.Eine gemeinsame Arbeitsgruppe soll zeit-nah Lösungen für Patienten erarbeiten,bei denen die Beihilfe zuvor eine Rech-nungserstattung in voller Höhe abge-lehnt hatte.

Information der BLZK

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UM Damit Zähne „Haltung bewahren“

Europäischer Tag der Parodontologie am 12. Mai 2018

Am 12. Mai ist Europäischer Tag der Par-odontologie – diesen Anlass nutzt dieDeutsche Gesellschaft für Parodontolo-gie (DG PARO) bereits zum dritten Mal,um mit einer deutschlandweiten Kampa-gne umfassend über die VolkskrankheitParodontitis aufzuklären. Die Fachgesell-schaft hat erneut ein breites Paket anMaßnahmen und multimedialen Inhaltenfür Patienten zusammengestellt, dasauch die Zahnärzte in ihrer Aufklärungs-arbeit unterstützt. Unter dem Motto„Wir helfen Ihren Zähnen, Haltung zubewahren“ zielt die Kampagne auf früh-zeitige Diagnostik, Selbsttestmöglich-keiten für Patienten und das systema-tische Screening in der Zahnarztpraxis.

Parodontitis, die Entzündung des Zahn-halteapparates, zählt zu den häufigstenchronischen Erkrankungen weltweit undkann unbehandelt zu Zahnverlust füh-ren. In ihrer schweren Form stellt sie eineernsthafte Bedrohung nicht nur für die

Mund-, sondern auch für die Allgemein-gesundheit dar.

Auf der Website der DG PARO(www.dgparo.de) stehen rund um denAktionstag 12. Mai – der 2014 von derEuropean Federation of Periodontology(EFP) ins Leben gerufen wurde – vielfälti-ge Informationen und multimedialeAngebote bereit. Zahnärzte können die-ses Material für die eigene Aufklärungs-arbeit, zum Beispiel in der Praxis oder aufihrer Praxis-Homepage nutzen.

• In verschiedenen Broschüren undVideos erhalten die Patienten wertvolleTipps, was sie zur Vorbeugung tun kön-nen und worauf sie im Einzelnen ach-ten sollten.

• In eigens produzierten Filmen kommenParodontitis-Patienten selbst zu Wort:Sie erzählen darin sehr eindrücklich,wie sie selbst die Entstehung, den Ver-

lauf und die Behandlung der Erkran-kung erlebt haben.

• Mit einer großen Plakataktion in denZahnarztpraxen soll verstärkt für dieErkrankung sensibilisiert werden.

Außerdem beteiligen sich mehrere Uni-versitätskliniken mit besonderen Aktio-nen am Europäischen Tag der Parodon-tologie. Unter anderem im Virchow Klinikum der Charité Berlin, dem Univer-sitätsklinikum der Johann WolfgangGoetheUniversität Frankfurt am Mainsowie in der Kopfklinik des Universitäts-klinikums Heidelberg können sich Patien-ten vor Ort informieren, mit Experten insGespräch kommen und Produktprobenvon Zahnpflegeprodukten erhalten.

Mehr dazu auf der Internetseite der DGPARO: www.dgparo.de

Das Plakat kann in A2- oder A3-Format von der Internetseite der DG PARO geladen werden. Illustration: Accente/DG PARO

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Patientenorientierte Versorgungskonzeptein der oralen Implantologie

Praxisleitfaden des BDIZ EDI als Empfehlung für Indikationen oderIndikationseinschränkungen

Auf Basis eines Arbeitspapiers der Universität Köln hat der Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte inEuropa (BDIZ EDI) die 13. Europäische Konsensuskonferenz (EuCC) einberufen zum Thema: Patientenorientierte Ver-sorgungskonzepte in der oralen Implantologie. Der neue 8-seitige Praxisleitfaden soll laut BDIZ EDI implantologischtätigen Zahnärzten/innen als Empfehlung dienen, die Indikationen oder Indikationseinschränkungen von patienten-orientierten Versorgungskonzepten einschätzen zu können.

Die internationale 18-köpfige Experten-runde der Europäischen Konsensuskon-ferenz hat in ihrer Vorgehensweise dieunterschiedlichen Behandlungskonzeptein der Implantattherapie diskutiert. ImEinzelnen behandelt wurden:

• Die Verbesserung der Funktion,• die Wiederherstellung der Funktion imgesunden Zahnsystem,

• die Wiederherstellung der Funktion imstark vorgeschädigten Zahnsystem

• und die Versorgung in der ästhetischenZone.

Die Schlussfolgerungen der EuCC: „ZurWiederherstellung der oralen Funktionstehen verschiedene Behandlungsmög-

lichkeiten zur Verfügung, die nicht aufdie genannten Behandlungsmöglichkei-ten beschränkt sind. Abhängig von derMotivation des Patienten, den anatomi-schen Befunden und den Fähigkeitenund der Fachkenntnis des Arztes solltedie beste verfügbare Behandlungsoptionangeboten werden. Eine allgemeineEmpfehlung für eine bestimmte Behand-lungsoption kann aufgrund der genann-ten verschiedenen Behandlungsparame-ter nicht gegeben werden.“

Das Arbeitspapier wurde erstellt vonPriv.-Doz. Dr. Jörg Neugebauer, Lands-berg, und Prof. Dr. Hans-Joachim Nicke-nig, M.Sc., Interdisziplinäre Poliklinik fürOrale Chirurgie und Implantologie und

Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer-und Plastische Gesichtschirurgie, Zen-trum für Zahn-, Mund- und Kieferheil-kunde der Universität Köln (Direktor:Univ.-Prof. Dr. Dr. Joachim E. Zöller). DerErstentwurf wurde von den Mitgliedernder EuCC geprüft und diskutiert, undzwar entsprechend des folgendenAblaufplans: Durchsicht des Erstent-wurfs, Registrierung von Alternativvor-schlägen, Abstimmung von Empfehlun-gen und Empfehlungsgraden, Diskussionder nicht konsensfähigen Punkte undendgültige Abstimmung.

PM des BDIZ EDI

BibliografischeAngaben

Der 8-seitige Praxisleitfaden2018 kann als Broschüre mitumfangreichem Literatur-verzeichnis in deutscherbzw. englischer Sprachezum Preis von 2,50 Euro(incl. MwSt., zzgl. Versand-kosten) im Online-Shop desBDIZ EDI bestellt werden.Eine Leseprobe ist ebenfallszur Ansicht im Online-Shopvorhanden.

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Ulrich Sommer, Vorsitzender des Vorstands der apoBank. Foto: apoBank

Wachstumskurs fortgesetztapoBank meldet stabilen Jahresüberschuss für 2017

Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank) meldet für das Geschäftsjahr 2017 einen stabilen Jahresüberschussnach Steuern in Höhe von 61,9 Mio. Euro (2016: 61,0 Mio. Euro). Auf dieser Basis wird der Vorstand der Vertreterver-sammlung auch für das Berichtsjahr eine Dividende von 4,0 % vorschlagen. Das Betriebsergebnis vor Steuern lag mit132,8 Mio. Euro unter Vorjahr, aber deutlich höher als geplant (2016: 159,6 Mio. Euro). Hierin enthalten sind Zuführun-gen zu Rücklagen und Reserven, die über dem bereits hohen Niveau des Vorjahres liegen.

Die apoBank setzte nach eigenen Anga-ben 2017 ihren Wachstumskurs imGesundheitsmarkt fort. Die Zahl der Kun-den stieg auf 436.260 (2016: 415.700),davon sind 111.494 auch Mitglied unddamit Eigentümer der Bank (2016:109.680). Bei der Vorstellung des erstenJahresabschlusses unter seiner Verant-wortung sagte Ulrich Sommer, Vorsitzen-der des Vorstands: „Für 2017 hatten wiruns vorgenommen, Existenzgründungs-finanzierungen weiter zu forcieren unddas Anlagegeschäft mit Privatkundenund institutionellen Anlegern zu stärken.Beides ist uns gut gelungen.“

Das Kreditneugeschäft erreichte mit 6,8Mrd. Euro ein Rekordniveau (2016: 6,4Mrd. Euro); allein bei Existenzgründungs-finanzierungen legte es um fast 20 % zu.Das Depotvolumen der Privatkundenstieg um über 10 % auf 8,0 Mrd. Euro.Intensiviert hat die Bank auch dasGeschäft mit Firmenkunden. Bei steigen-den Kundenzahlen legten die Ausleihun-gen an Firmenkunden um knapp 20 %auf 3,1 Mrd. Euro zu.

„Dank des lebhaften Wertpapierge-schäfts mit ihren Kunden stieg der Provi-sionsüberschuss der apoBank um 12,5 %auf 156,3 Mio. Euro (2016: 139,0 Mio.Euro). Die Bank hat damit den niedrig-zinsbedingt rückläufigen Zinsüberschussweitgehend kompensiert“, heißt in derPressemeldung der Bank.

Die Kapitalposition der apoBank warnach Angaben auch im Berichtsjahrunverändert komfortabel. Die harteKernkapitalquote ging auf hohemNiveau auf 19,5 % zurück (2016: 22,6%). Die Gesamtkapitalquote betrug 21,8% (2016: 26,1 %). Ursächlich waren daswachsende Kreditgeschäft sowie vorallem eine methodische Anpassung beiminternen Ratingverfahren.

Dr. Thomas Siekmann, Finanzvorstand

der apoBank: „2017 ist es der apoBankgelungen, kräftiges Wachstum und eineumsichtige Risikopolitik zu vereinen. Dasliegt an unserem soliden Geschäftsmo-dell und unserer langjährigen Erfahrungim Gesundheitssektor. Davon profitierennicht nur wir als Bank in Form niedrigerRisikokosten, sondern auch unsere Kun-den, die mit unseren Finanzierungslösun-gen eine hohe Planungssicherheit er-halten.“

n Ausblick 2018

Die apoBank will laut Meldung ihr Kun-dengeschäft 2018 weiter ausbauen,unterstützt durch moderne Technologieund digitale Prozesse. Zudem entwickeltsie neue digitale Dienstleistungen, dieauf die besonderen Bedürfnisse ihrerKunden zugeschnitten sind.

Die Begleitung der Heilberufler bei Exis-tenzgründungen wird erweitert, bei-

spielsweise um ergänzende Dienstlei-stungen wie eine digitale Anwendung,die die Kunden im gesamten Niederlas-sungsprozess unterstützt. Ein weitererSchwerpunkt ist die Vermögensbera-tung. Künftig werden alle Angeboterund um das Thema Vermögen in derneuen eigenständigen Sparte „apoPri-vat“ gebündelt. Hierunter fallen dieAnlageberatung, die mehrfach ausge-zeichnete Vermögensverwaltung sowiedas Private Banking.

Im Geschäft mit Firmenkunden imGesundheitsmarkt soll die Anzahl derKunden weiter erhöht und die Produkt-und Dienstleistungspalette ausgebautwerden. Mit ihrem Spezialwissen will dieBank zu einem strategischen Partnerihrer Firmenkunden heranwachsen.

PM der apoBank

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Standing Ovations für Christian BergerFVDZ Bayern mit neuer Führungsspitze: Zajitschek, Sommerer, Kober

Die Landesversammlung des FVDZ Bayern hat mit Dr. Reiner Zajitschek aus Döhlau, Dr. Thomas Sommerer aus Marktredwitz und Dr. Jens Kober aus München eine neue Führungsspitze gewählt. Zajitschek wurde einstimmig undohne Gegenkandidaten zum Nachfolger von Christian Berger aus Kempten gewählt. Letzterer war nach sechs erfolgreichen Jahren als Landesvorsitzender nicht mehr angetreten.

Mit Dr. Zajitschek übernimmt ein erfahre-ner FVDZ’ler das Ehrenamt für die näch-sten zwei Jahre. Er war von 2011 bis 2013stv. Bundesvorsitzender des FVDZ undarbeitet seit Oktober 2015 im Bundesvor-stand von Harald Schrader mit. Zudemhat Zajitschek 2017 das anspruchsvolleAmt des Versammlungsleiters der KZVBübernommen. Das notwendige Finger-spitzengefühl im Umgang mit unter-schiedlichen Interessenlagen bringt eralso mit, um den als diskussionsfreudiggeltenden FVDZ Bayern mit besonnenerHand zu lenken. Ihm zur Seite stehenkünftig der Oberfranke Dr. Thomas Som-merer, der zum vierten Mal in Folge zumstellvertretenden Landesvorsitzendengewählt wurde. Er ist Vorstandsmitgliedder BLZK und dort als Referent für Berufs-kunde und berufspolitische Bildung tätig,des Weiteren ist er Referent für berufspo-litische Bildung der KZVB. Der Dritte imGeschäftsführenden Vorstand ist derMünchner Dr. Jens Kober. Er war bereitszuvor im Vorstand des FVDZ Bayern aktiv Christian Berger zieht nach sechs Jahren als Landesvorsitzender des FVDZ Bayern positive Bilanz.

Der neue Landesvorstand des FVDZ Bayern mit (v.l.n.r.): Dr. Ingo Lang (Oberpfalz), Dr. Manfred Albrecht (Mittelfranken), Dr. Andrea Jehle (Schwaben), Dr. JensKober (München), Landesvorsitzender Dr. Reiner Zajitschek (Oberfranken), Versammlungsleiter Dr. Horst-Dieter Wendel (Oberfranken), Dr. Thomas Sommerer(Oberfranken), stv. Versammlungsleiterin Dr. Cosima Rücker (Oberpfalz), Dr. Jürgen Welsch (Unterfranken) sowie Dr. Herbert Bruckbauer (Oberbayern). Nichtim Bild: Dr. Hans A. Huber (Schwaben), stv. Versammlungsleiter

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Was der ZBV Schwaben für Patienten und Zahnärzte leistet, ist in der Informationsbroschüre des ZBV nachzulesen! Foto: Wuttke

und arbeitet aktuell im Aufsichtsrat derABZ eG und als stv. Bezirksgruppenvorsit-zender des FVDZ Bayern in München. Dr. Reiner Zajitschek setzt auf Kontinuität.Das zeigt sich auch bei der Zusammenset-zung der Beisitzer. Dr. Herbert Bruckbauer(Freising), Dr. Manfred Albrecht (Schil-lingsfürst), Dr. Jürgen Welsch (Hofheim)und Dr. Ingo Lang (Schwandorf) warenbereits im Berger-Vorstand dabei. Neu istDr. Andrea Jehle (Illertissen). Die einzigeFrau im Vorstand bringt standespolitischeErfahrung mit: als stv. Bezirksgruppenvor-sitzende des FVDZ Schwaben und alsZweite Vorsitzende des ZBV Schwabenund sie beweist in ihrem ZBV-Referat einegute Hand im Umgang mit Patientenan-fragen. Alle Kandidaten sowie die Ver-sammlungsleitung mit Dr. Horst-DieterWendel, Dr. Hans Huber und Dr. CosimaRücker wurden ohne Gegenkandidatenund mit überwältigender Mehrheitgewählt.

Der Oberfranke Dr. Zajitschek übernimmteinen aktiven FVDZ Bayern, der 2014 dieKammerwahlen in Bayern gewonnen hatund dem die bayerischen Zahnärzte/innen die Ablösung von ZZB im Jahr 2016in der KZVB-Führung zugetraut haben.Unter der Ägide von Christian Berger, dermit Standing Ovations von der Landesver-sammlung verabschiedet wurde, hatteder FVDZ Bayern eine konstruktive Politikgestartet, die auf mehr Zusammenarbeitder Körperschaften und eine transparen-te Arbeit in den körperschaftlichen Gre-mien setzt. Dies wird derzeit in BLZK undKZVB erfolgreich unter freiverbandlicherFührung umgesetzt.

Inhaltlich fordert die Landesversammlungin einem 10-Punkte-Katalog von der Bun-desregierung, Patientenwohl und –orien-tierung zum entscheidenden Maßstabund zum Leitbild für Reformen desGesundheitswesens zu machen. AlleBeschlüsse stehen online unterwww.fvdz-bayern.de

Anita Wuttke

Die Schwaben: Die Delegierten der Bezirksgruppe Schwaben bei der Landesversammlung des FVDZ inMünchen (v.l.n.r.): Dr. Gudrun Gais aus Neu-Ulm, Christian Berger aus Kempten, Dr. Andrea Jehle ausIllertissen, Dr. Sebastian Quaas aus Kempten, Dr. Romana Krapf aus Weissenhorn, und Dr. Axel Kern ausFriedberg. Fotos: Wuttke

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++ Mitteilungen des ZBV Schwaben ++

ObmannsbereichKempten Die Obfrau des Obmannsbereichs Kemp-ten lädt zum Stammtisch ein. Termin: Mittwoch, 9. Mai 2018 um 19 Uhr im„EL DORADO“, Immenstädter Straße 26in Kempten

Dr. Sybille Keller, Obfrau

Änderungs-meldungenAufgrund der bestehenden Meldeord-nung der BLZK bitten wir bei Änderun-gen von persönlichen Daten wie: Privat-und Praxisanschrift, Telefon, Fax, Promo-tion, Beginn und Ende einer Tätigkeit,Niederlassung, Praxisaufgabe etc.,unverzüglich um schriftliche Mitteilungan den ZBV Schwaben, Lauterlech 41,86152 Augsburg, oder an die Fax-Nr.08 21/ 3 4315 22. Damit lässt sich aucheine Verzögerung bei der Zusendungvon zm, BZB und ZNS vermeiden.

Änderung vonBankverbindungenBitte denken Sie daran, den ZBV Schwa-ben rechtzeitig zu informieren, wennsich Ihre Bankverbindung ändert, sofernSie zum Einzug der Beiträge eine Ein-zugsermächtigung erteilt haben. In denmeisten Fällen erheben die Banken beieiner Rückbelastung des Beitragseinzu-ges erhebliche Gebühren, die wir an Sie weitergeben müssen, wenn Sie die Änderungsmeldung versäumt haben.

Beitragszahlung II. Quartal 2018 Der ZBV Schwaben bittet alle Mitglieder,die nicht am Lastschriftverfahren teilneh-men, die Beiträge unaufgefordert an denZBV Schwaben zu überweisen.

Die Bankverbindung lautet: Deutsche Apotheker- und ÄrztebankFiliale MünchenBIC DAAEDEDDXXXIBAN DE63 3006 0601 0001 0809 62

VeröffentlichungGeburtstageWir gratulieren

4. Mai 2018Dr. Hans-Georg Hammers zum 70. Lebensjahr

5. Mai 2018Dr. Alfred Seyfried zum 70. Lebensjahr

6. Mai 2018Dr. Adolf Treugut zum 65. Lebensjahr

11. Mai 2018Otto Benz zum 90. Lebensjahr

22. Mai 2018Dr. Matthias Richterzum 75. Lebensjahr

23. Mai 2018Claus-Peter Cordeszum 70. Lebensjahr

24. Mai 2018Dipl.-Stom. Alois Erkzum 60. Lebensjahr

25. Mai 2018Dr. Detlef Königzum 75. Lebensjahr

28. Mai 2018Dr. Ursula Geigerzum 75. Lebensjahr

29. Mai 2018Dr. Astrid Schererzum 80. Lebensjahr

31. Mai 2018Dr. Hans-Joachim Hütterzum 90. Lebensjahr

Herzlichen Glückwunsch und allesGute für die Zukunft!

Christian Berger, 1. VorsitzenderDr. Andrea Jehle, 2. Vorsitzende

Hinweis

Soweit ein Mitglied des Zahnärzt-lichen Bezirksverbandes Schwabendie Veröffentlichung seines Geburts-tages nicht wünscht, ist dies der ZBV-Geschäftsstelle schriftlich mitzuteilen.

Im anderen Fall gehen wir davon aus,dass gegen die Veröffentlichung derDaten keine Einwände vorliegen. DieVeröffentlichung beginnt mit dem60. Geburtstag zu halbrunden undrunden Geburtstagen.

Öffnungszeiten Geschäftsstelle Die Geschäftsstelle des Zahnärztlichen Bezirksverbandes Schwaben bleibt amFreitag, 11. Mai 2018 sowie am Freitag, 1. Juni 2018 aufgrund der Feiertags-regelung geschlossen.

Der ZBV bittet um Beachtung und Verständnis.

Obleute-Treffen in Schwaben

Honorarverteilungsmaßstab war nachRedaktionsschluss Thema der Vertreter-versammlung der KZVB Ende April 2018in München. Dazu werden die ZNS in dernächsten Ausgabe 6/2018 berichten.

RED

ZBV-Vorsitzender Christian Berger, 2.ZBV-Vorsitzende Andrea Jehle und Dr.Manfred Kinner als Vorstandsmitgliedder KZVB informierten und diskutiertenmit den schwäbischen Obleuten die The-men Brandschutzbeauftragte, Not-dienstverordnung und HVM. Das Thema

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NG ++ Referat Fortbildung ++

Wie vermeide ich den Vorwurf des Behandlungsfehlers in der Implantologie?

Fortbildung mit Professor Spitzer zu einem heißen Themain Memmingen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

immer wieder sind implantologischeBehandlungen Gegenstand von Ausein-andersetzungen gerichtlicher oderaußergerichtlicher Art. Diesem Umstandwidmet sich dieses Seminar. Es soll her-ausgearbeitet werden, was der einzelneZahnarzt bzw. die Zahnärztin tun kann,um solche Folgen zu vermeiden und wieer/sie sich dagegen schützen kann. ImZentrum des Vortrages stehen Fragenwie: Welche Strategie zur Vermeidungdes Behandlungsfehlervorwurfs gibt es?Durch welche Kriterien kann sich derBehandler oder die Behandlerin absi-chern? Was ist für die Aufklärung ent-scheidend, um „abgesichert“ zu sein?Was ist zwingend erforderlich?

Das Seminar richtet sich sowohl animplantologisch tätige Zahnärzte/innenals auch an Gutachter, da sie die Inhaltedes Behandlungsfehlervorwurfs zubewerten haben. Prof. Spitzer wird hierauch die Bedeutung und Relevanz dergutachterlichen Tätigkeit ansprechen.Selbst wenn Sie nicht implantologischtätig sind, können Sie von dem Seminarsicher einiges wegen allgemeiner Inhaltezur Aufklärung mitnehmen.

Seminarinhalt:Die Verrechtlichung der zahn-/ärztlichenBehandlung (z.B. Patientenrechtegesetz)hat zu einer Zunahme von Behandlungs-fehlervorwürfen (berechtigt/unberech-tigt) geführt. Einen nicht zu unterschät-zenden Anteil daran hat eine unprofes-sionelle Kommunikation mit derPatientin/ dem Patienten im Falle einerBehandlungskomplikation (unerwünsch-tes Behandlungsergebnis).In der Zahnmedizin läuft besonders dieImplantologie aufgrund ihres „Risikopo-tentials“ Gefahr Gegenstand gerichtli-cher Auseinandersetzungen zu sein.Während für den Behandlungsfehler die

Wie vermeide ichden Vorwurf desBehandlungsfehlersin der Implantologie Termin:Mittwoch, 16. Mai 2018, von 14.00 bis ca.18.30 Uhr

Ort:Stadthalle Memmingen, Ulmer Str.5

Referent:Prof. Dr. Wolfgang Spitzer,Universität Homburg/Saar

Teilnehmer:Zahnärzte/innen

Gebühr:€ 150.00 pro Person inkl. Verpflegung€ 110.00 für Assistenten/innen

Patientin/der Patient beweispflichtig ist,hat die Behandlerin/der Behandler diePflicht, eine korrekte Risikoaufklärung zubeweisen. So tritt häufig vor Gericht eineBeweislastumkehr zu Lasten der Behand-lerin/des Behandlers ein.

Anhand von Gerichtsgutachten werdenverschiedene Behandlungsfehlervorwür-fe aus dem Gebiet der Implantologie dar-gestellt. In Abgrenzung dazu werdenmögliche aufklärungspflichtige Kompli-kationen aufgezeigt. Es wird auch auf dieProblematik des Erfüllungsschadens ein-gegangen.

Zusammenfassend gilt, dass eineBehandlung entsprechend den Regelnder zahnärztlichen Kunst orientiert anwissenschaftlichen Stellungnahmen undLeitlinien sowie eine individualisierte Auf-klärung über Therapiealternativen undBehandlungsrisiken in hohem Maßegeeignet sind vor Behandlungsfehlervor-würfen in der Implantologie zu schützen.Wechselnde Lehrmeinungen in derImplantologie erfordern eine ständigeAktualisierung des eigenen Wissens-standes.

Ich freue mich auf Ihr Kommen und bitteSie sich mit dem Anmeldeabschnitt imHeft anzumelden.

Dr. Werner KrapfReferat für Fortbildung

Foto: Stadt Memmingen

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Prophylaxe – das nachhaltige Standbein Ihrer Praxis

Patientenbindung durch klare Fachkonzepte und wirkungsvolle Kommunikation

Immer wieder zeigt es sich, wie schwieriges ist, die Patienten dauerhaft für die Prophylaxe zu motivieren. Dabei ist eineparodontale Erhaltungstherapie von derpräventionsorientierten Zahnreinigunginhaltlich und konzeptionell zu unter-scheiden. Während zahn- und parodon-tal gesunde Patienten in ein Prophylaxe-konzept einbezogen werden, welchessich auf die Prävention von Krankheitenkonzentriert, d.h. auf die Vermeidungvon Karies und Parodontitis, ist der Fokusbeim parodontal erkrankten und sanier-ten Patienten auf die Erhaltung und Sta-bilisierung des Zustandes gerichtet durchregelmäßige Infektionskontrolle.

Viele Praxen tun sich schwer mit derUmsetzung präventiver Leistungen. Esfehlt ein schlüssiges Konzept und eineherausragende kommunikative Umset-zung. Eine starke von Überzeugunggeprägte Kommunikation ist aber derentscheidende Schlüssel für ein nachhal-tiges Recall.

Dieser Kurs hat das Ziel, Hindernisse beider Entwicklung einer erfolgreichen Pro-phylaxepraxis aufzuzeigen und Sie zubeseitigen.

Die Referenten zeigen Ihnen Lösungenzum Erfolg. In der Kommunikation ler-nen Sie von Herrn Klein die entscheiden-den Schlüsselsätze; wie sag ich`s meinemPatienten; Sie lernen den Umgang mitEinwendungen. Sie bekommen und trai-nieren wichtige Kommunikationsstrate-gien für ein dauerhaftes Recall. Ihrerfolgreiches präventives Prophylaxekon-zept stellen Dr. Werner und Dr. RomanaKrapf vor.

Kursinhalt::

• Praxisphilosophie: starkes Praxisleitbild

• Basis: Vertrauen schaffen: der parodon-tale Screeningindex

• Bedeutung des Praxisteams: alle spre-chen mit einer Sprache

• Sie sind selbst Vorbild in der Prophylaxe

• Sie aktivieren Zielgruppen: Implantat-

patienten, Patienten 60 Plus, Schwan-gere,

• Gesprächsziele vorbereiten, Gesprächs-ziele erreichen

• So erreichen Sie, dass Patienten regel-mäßig kommen

• Zeitsparende Schlüsselsätze zur Patien-ten-Aktivierung

• Engagiertes Team: Disziplin, Auflösungvon Denkblockaden

• Präventives Parodontalkonzept

• Basisprophylaxe: Was, Wann, Warum

• Baseline und Reevaluation

• Der präventive Heil-und Kostenplan

• Die praktische Durchführung der Glatt-fächenpolitur

• Fortlaufende praktische Übungen amBehandlungsplatz

• Der Recall-Abstand: WissenschaftlicheGrundlagen und Empfehlungen

• Recall-Organisation: effektiv underfolgreich.

Die Kursteilnehmer arbeiten in kleinenGruppen. Dadurch ist eine intensiveBetreuung gewährleistet. Es ist einArbeitskurs, der viel Spaß macht und dieDinge auf den Punkt bringt. Besondersprofitieren Sie von dem Kurs, wenn Sieden Kurs gemeinsam mit Ihren Mitarbei-terinnen besuchen.

Referat für Fortbildung

Prophylaxe – dasnachhaltige Stand-bein Ihrer Praxis Termin:Mittwoch, 13. Juni 2018, von 9.00 bis 17.30 Uhr

Ort:Praxis Dr. Werner Krapf, Weißenhorn

Referenten:Dipl.oec. H. D. Klein, StuttgartDr. Werner Krapf, Frau Dr. Romana Krapf

Teilnehmer:Zahnärztinnen, Zahnärzte,Prophylaxefachkräfte

Gebühr:€ 450,00 für Zahnärzte/innen€ 350,00 für Mitarbeiterinnenpro Person inklusiv Verpflegung und Kursunterlagen

Foto: proDente

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NG Molaren-Inzisiven-Hypomineralisation (MIH) –

die neue VolkskrankheitAktueller Stand der Ursachen, Diagnostik und Therapie

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Molaren-Inzisiven-Hypomineralisati-on (MIH) beschäftigt die zahnmedizini-sche Forschung seit einiger Zeit. Auch Sieals Zahnarzt/Zahnärztin sind mit dieserneuen Erkrankung immer häufiger kon-frontiert. Die Abnormität dieser Zahn-hartsubstanz stellt uns Zahnärzte in dia-gnostischer, insbesondere auch in thera-peutischer Hinsicht vor Probleme. DasKrankheitsbild hat inzwischen nicht uner-hebliche klinische Relevanz, denn welt-weit nimmt das Vorkommen der MIH zu.Die Ursachen sind bis heute vielfachunbekannt, wobei es einige Verdachts-momente und Belege über deren Entste-hen gibt. Auch die Tagespresse berichtetimmer wieder über dieses Phänomen,wodurch die Bedeutung dieser Erkran-kung nochmals herausgestellt wird.

Prof.Dr. Jan Kühnisch von der AbteilungZahnerhaltung der LMU Münchenbeschäftigt sich intensiv mit dieser The-matik und möchte uns in seinem Vortragüber den neuesten Stand dieser Erkran-kung informieren.

Molaren-Inzisiven-Hypomineralisation(MIH) – die neueVolkskrankheit Termine:Montag, 2. Juli 2018, von 18.30 bis ca. 20.30 UhrMemmingen, Stadthalle,Ulmer Straße 5

oder

Montag, 9. Juli 2018, von 18.30 bis ca. 20.30 UhrAugsburg, Annasaal im Annahof 4

Referent:Prof. Dr. Jan Kühnisch, Ludwig-Maximilian-Universität, Poliklinik für Zahnerhaltung undParodontologie

Teilnehmer:Zahnärztinnen, Zahnärzte

Gebühr:€ 90,00 für Zahnärzte/innen€ 70,00 für Assistenten/innen

Seminarinhalt:Etwa 10-20% aller Kinder bzw. Jugendli-chen sind von einer Molaren-Inzisiven-Hypomineralisation (MIH) in Deutschlandbzw. anderen Industrienationen betrof-fen. Damit wird deutlich, dass die MIHdie am Häufigsten vorkommende Struk-turstörung der Zahnhartsubstanz ist undim Kindes- und beginnendem Jugendal-ter einen nennenswerten zahnärztlichenBetreuungsaufwand nach sich zieht. Zieldes Vortrages ist es, neben dem klini-schen Erscheinungsbild, den aktuellenWissenstand zu Ätiologie und Pathoge-nese sowie die Besonderheiten bei derTherapie herauszuarbeiten und im Ver-gleich zur konventionellen Kariesthera-pie zu betrachten. Dabei haben sowohldie Defektausdehnung, der Zustand desEndodonts sowie die Kooperation deskindlichen Patienten einen direkten Ein-fluss auf die Wahl der Restaurationsform.In der Mehrzahl aller MIH-bedingtenSchmelzeinbrüche stellt die direkte,adhäsive Füllungstherapie das Vorgehender Wahl dar.

Ich lade Sie recht herzlich zu diesem inter-essanten Thema ein. Sie haben die Mög-lichkeit die Veranstaltung in Memmingenoder in Augsburg zu besuchen, wodurchIhnen kein allzu langer Anfahrtsweg ent-steht. Für Verköstigung ist auch gesorgt.Ich freue mich auf Ihr zahlreiches Erschei-nen.

Dr. Werner KrapfReferat für Fortbildung

Als ZBV-Mitglied immer aktuell: Die Webseite des ZBV Schwaben mit aktuellen Terminen und Informa-tionen finden Sie hier: www.zbv-schwaben.de Prof. Dr. Jan Kühnisch Foto: privat

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Herausnehmbarer Zahnersatz –Auslaufmodell oder echte Alternative?

Prof. Dr. Bernd Wöstmann kommt nach Memmingen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nicht alle Patienten wünschen sich einenImplantat-getragenen Zahnersatz. VielePatienten sind, aus welchen Gründenauch immer, skeptisch gegenüberImplantaten. Bei etlichen Patienten istder chirurgische Aufwand groß, weil dieVoraussetzungen für eine Implantatinser-tion ungünstig sind. Oft sind sie nichtbereit, eine längere Behandlungszeit zuakzeptieren. Deshalb ist der konventio-nelle Zahnersatz nach wie vor eine guteund wichtige Therapie, das Kauvermö-gen eines Patienten sowohl in funktio-neller als auch ästhetischer Hinsicht wie-derherzustellen.

Zu diesem Thema haben wir mit Prof.Wöstmann einen ausgezeichneten Refe-renten eingeladen, der diese Thematikmit all ihren Facetten eingehend beleuch-tet Prof. Wöstmann ist Lehrstuhlinhaberfür Zahnärztliche Prothetik der Universi-tät Gießen. Seine Hauptarbeitsgebietesind klinische Biomaterialkunde, beson-ders Elastomere und Abformung in derZahnheilkunde, Alterszahnheilkundeund Implantologie, Langzeitbewährungvon Zahnersatz. Auch befasst er sich mitden aktuellen digitalen Abformmöglich-keiten.

Seminarinhalt:Zur prothetischen Versorgung teilbe-zahnter Patienten stehen in der Regelmehrere Möglichkeiten zur Verfügung.Wenn eine Implantatversorgung auch inder Regel möglich ist und vermutlich diebeste Versorgungsoption darstellt, sodarf doch nicht übersehen werden, dassImplantatversorgungen auf einer bevöl-kerungsrepräsentativen Basis gesehen,nach wie vor eher die Ausnahme darstel-len. Vor diesem Hintergrund ist eswesentliches Ziel der zahnärztlichen Ver-sorgung, für den jeweiligen Patienten inAbhängigkeit vom gegebenen Befundund seiner Lebenssituation das richtigetherapeutische Medium auszuwählen.Dabei gehört der Kombinationsersatzsicher zu den komfortabelsten aber auchzu den technisch aufwendigsten Versor-

gungsformen, der Lebensqualität undKauvermögen klar steigert. Auf deranderen Seite ist aufwendiger Kombina-tionsersatz zunehmend für viele Patien-ten nicht mehr bezahlbar. Daher erlebtauch die einfache, klammerverankerteEinstückgussprothese in gewisser Weiseeine Renaissance. Leider wird sie nachwie vor von vielen leichtfertig als eine ArtTherapeutikum zweiter Klasse abgetanund ihr nachgesagt, dass sie der Destruk-tion des Restgebisses noch Vorschub lei-sten würde. Dies stimmt zweifellos fürfalsch ausgeführte Modellgussbasen,wie auch für Situationen, in denen dieIndikation überzogen wurde. Sofern aberIndikation und Ausführung sich an ein-schlägigen, durchaus evidenzbasiertenRichtlinien orientieren, ist die Einstück-gussprothese keineswegs eine Verlegen-heitslösung, sondern nicht selten sogardie Versorgungsoption der ersten Wahl.

Der Kurs erläutert neben zahnärztlich-medizinischen Details der verschiedenen

Formen herausnehmbaren Zahnersatzesund ihren Indikationen und Kontraindi-kationen auch unterschiedliche zahn-technische Aspekte, die es zu einererfolgreichen Therapie ebenfalls zuberücksichtigen gilt:

• Befund und therapeutische Antwort,Aspekte der verkürzten Zahnreihe

• Pfeilerabformung, Sammelabformung,konventionell oder digital?

• Möglichkeiten und Grenzen heraus-nehmbaren Ersatzes: Erfolg in Abhän-gigkeit vom Befund

• Konditionen des Erfolges: Art der Ver-ankerung, Blockbildung?

• Hygienefähigkeit, Belastungsausgleich,Statik, oraler Komfort, Ästhetik undAlterszahnmedizin

Ich würde mich über eine recht zahlrei-che Teilnahme zu diesem immer aktuel-len Thema freuen und bitte Sie sich mitdem im Heft abgedruckten Abschnittanzumelden.

Dr. Werner KrapfReferat für Fortbildung

HerausnehmbarerZahnersatz –Auslaufmodell oderechte Alternative? Termin:Mittwoch, 11. Juli 2018, von 14.00 bis 18.30 Uhr

Ort:Memmingen, Stadthalle,Ulmer Straße 5

Referent:Prof. Dr. Bernd Wöstmann,Universität Gießen

Teilnehmer:Zahnärztinnen, Zahnärzte

Gebühr:€ 180,00 pro Person€ 120,00 für Assistenten/innen

(auf Nachweis)inklusiv Verpflegung

Zurück zum herausnehmbaren Zahnersatz?Foto: proDente

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Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats:Hiermit ermächtige ich den Zahnärztlichen Bezirksverband Schwaben die Gebühr in Höhe von € von meinem

Konto IBAN BIC

bei Bank/Sparkasse mitttels Lastschrift einzuziehen.Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom ZBV Schwaben auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. DieAbbuchung erfolgt innerhalb 10 Tagen nach Kursteilnahme gemäß Rechnungsstellung und gemäß der Satzung des ZBVSchwaben.

Ort/Datum Unterschrift des Kontoinhabers

Ein Rücktritt von einer erfolgten Anmeldung ist bis 8 Tage vor Kursbeginn mit einer Stornogebühr in Höhe von 50% der Kurs-gebühr oder unter Nennung eines Ersatzteilnehmers möglich!

Bitte an den ZBV Schwaben, z. Hd. Frau Helgemeir, Lauterlech 41,86152 Augsburg, oder per Fax an die Nr. 0821/3431522

Anmeldung:q zum Kurs „Wie vermeide ich den Vorwurf des Behandlungsfehlers in der Implantologie?”

Referent: Prof. Dr. Wolfgang Spitzer, Uni-Klinik Homburg Termin: Mittwoch, 16. Mai 2018, von 14.00 Uhr bis ca. 18.30 UhrOrt: Stadthalle Memmingen, Ulmer Straße 5Teilnehmer: Zahnärzte/innenKursgebühr: 150,00 Euro für Zahnärzte/innen

110,00 Euro für Assistenten/innen (auf Nachweis)

q zum Kurs „Prophylaxe – das nachhaltige Standbein Ihrer Praxis”Referenten: Dr. Werner Krapf, Dr. Romana Krapf, Weißenhorn

Dipl.oec. Hans-Dieter Klein, Stuttgart, Kommunikationsexperte Termin: Mittwoch, 13. Juni 2018, von 9.00 bis ca. 17.30 UhrOrt: Praxis Dr. Krapf, Kaiser-Karl-Straße 22, 89264 WeißenhornTeilnehmer: Zahnärzte/innen, ProphylaxefachkräfteKursgebühr: 450,00 Euro für Zahnärzte/innen, inkl. Verpflegung,

350,00 Euro für Mitarbeiterinnen, inkl. Verpflegung

q zum Kurs „Molaren-Inzisiven-Hypomineralisation (MIH) – die neue Volkskrankheit”Referent: Prof. Dr. Jan Kühnisch, Uni München Termin: q Montag, 2. Juli 2018, von 18.30 Uhr bis ca. 20.30 Uhr

Memmingen, Stadthalle, Ulmer Straße 5q Montag, 9. Juli 2018, von 18.30 Uhr bis ca. 20.30 Uhr

Augsburg, Anna-Saal im Annahof 4 (Hollbau 1. Stock)Teilnehmer: Zahnärzte/innen, Praxismitarbeiter/innenKursgebühr: 90,00 Euro für Zahnärzte/innen, inklusive Verpflegung

70,00 Euro für Praxismitarbeiter/innen

q zum Kurs „Herausnehmbarer Zahnersatz – Auslaufmodell oder echte Alternative?”Referent: Prof. Dr. Bernd Wöstmann, Uni Gießen Termin: Mittwoch, 11. Juli 2018, von 14.00 Uhr bis ca. 18.30 UhrOrt: Stadthalle Memmingen, Ulmer Straße 5Teilnehmer: Zahnärzte/innenKursgebühr: 180,00 Euro für Zahnärzte/innen

120,00 Euro für Assistenten/innen (auf Nachweis)

Vorname Name Straße

PLZ / Ort Datum Stempel / Unterschrift

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Toxikologie von NanopartikelnVortrag von Professor Reichl

Das Thema Feinstaub ist momentan inaller Munde. Zu unterscheiden sindzunächst inhalierbare (größere Partikel)und resorbierbare Stäube (kleine Partikel)mit der Untergruppe der Nanopartikel(Partikel mit <100nm). Besonders dieresorbierbare Stäube sind gefährlich,weil sie bis in die Lungenalveolen gelan-gen und Emphyseme und Fibrosen her-vorrufen können. Nanopartikel gelangensogar bis in den Zellkern, wie neuesteUntersuchungen an der LMU Münchengezeigt haben.

Während für Aufnahme der groben(10mg/m³ Luft) und feinen Stäube(1,25mg/m³) Grenzwerte festgelegt wur-den, gibt es für Nanopartikel noch keineGrenzwerte. Dabei sind Nanopartikelinzwischen wegen ihrer besonderenEigenschaften weit verbreitet. Sie erhö-hen die Festigkeit von Autoreifen undBeton, in der Zahnmedizin von Gipsmo-dellen, Komposites und Titanimplanta-ten. Nanozubereitungen verbessern dieGalenik von Medikamenten, können dieBlut-Hirn-Schranke überwinden um dortwirken zu können und sind auch ein Teildes Problems der Verbrennungsabgase.Die Auswirkungen auf den menschlichenOrganismus sind dabei noch weitestge-hend unerforscht.

Die Untersuchungen an der LMU Mün-chen an menschlichen Kieferknochen fan-den jedoch in unmittelbarer Nachbar-schaft von Titan-Nanopartikeln Zellkern-veränderungen. Die Zellkerne wiesenMikronuklei auf, wie sie bei experimentellerzeugten Chromosomenveränderungenauftreten. Dass die Nanopartikel im Zell-kern zu DNA-Strang-Brüchen führen,konnte ebenfalls gezeigt werden. Deshalbmuss davon ausgegangen werden, dassNanopartikel mutagen und genotoxischsind. Um die klinische Relevanz der Beob-achtungen abzuschätzen, sind weitereUntersuchungen nötig. Allerdings zeigtsich, dass für die Aufnahme von Nanopar-tikeln deutlich niedrige Grenzwerte fest-zulegen sind als die, die bereits für Fein-stäube unter 1µ Korngröße bestehen.

Während Prof. Reichl dem Titan eineneigenen Vortrag widmete, ging er bezüg-lich der Nanopartikel besonders auf dieKomposites ein. Während gewichtsbezo-gen der Anteil von Nanopartikeln an denhandelsüblichen Komposites nur geringist, beträgt der numerische Anteil vonFüllkörper-Partikeln unter 1µ Korngrößeetwa 50%. Da bei „worst case“- Unter-suchungen zur Abschätzung der beiBearbeitung auftretenden Mengen Über-schreitungen der AGW-Werte (früherMAK) gefunden wurden, ist zumindesteine trockene Bearbeitung von Komposi-tes nicht zu empfehlen. Aber auch beieiner Bearbeitung unter Wasserkühlungund Absaugung kann eine gesundheits-relevante Aufnahmemenge von Nanop-artikeln bei langjähriger Einwirkung nichtvöllig ausgeschlossen werden. Daraufhaben einzelne Hersteller bereits reagiertund empfehlen bei der Bearbeitung ihrerKomposites Schutzmasken der Schutz-klasse FPP1 zu tragen. Prof. Reichl würdein seiner Empfehlung sogar noch weitergehen (FPP3), wobei er realistisch genugist, dass sich Behandler in Gasmaskenwohl eher nicht durchsetzen werden.

Weitere Untersuchungen zu den Frage-stellungen, die sich aus der ubiquitären

Anwendungen von Nanopartikeln erge-ben, werden konkretere Aussagenermöglichen.

Dr. Ulrich Schubert

Schmalz G, Hickel R, van Landuyt KL,Reichl FX.Nanoparticles in dentistry. DentMater. 2017 Nov;33(11):1298-1314

Vortrag mit Professor Reichl in Memmingen. Foto: Dr. Schubert

Nach längerer Pause wurden im März die Veranstaltungen des ZBV Schwaben zur Verträglichkeit von Dentalmateria-lien fortgesetzt. Fortbildungsreferent Dr. Werner Krapf konnte dazu in bewährter Weise Prof. Dr. Dr. Franz X. Reichl inMemmingen zum Thema Nanopartikel begrüßen.

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NG Verträglichkeit von Komposites

Ein Update während einer Fortbildung des ZBV Schwaben

Im Rahmen seines Vortrags über die Toxi-kologie von Nanopartikeln machte Pro-fessor Reichl einen Exkurs über neueErkenntnisse zur Problematik von Com-posites, ein Update in Kurzform zu sei-nem Vortrag im Rahmen der Veranstal-tungen des ZBV Schwaben zur Verträg-lichkeit von Dentalmaterialien.

Während die Problematik einer unzurei-chenden Polymerisation der Compositeshinreichend in Fortbildungsveranstaltun-gen abgehandelt wird, sind die Münche-ner Ergebnisse zu einer Überhärtungweniger bekannt. Bis zu einer Verdoppe-lung der empfohlenen Aushärtungszeitwurden keinerlei negative Effekte beob-achtet. Bei noch längeren Aushärtungs-

zeiten verschlechterten sich jedoch diewerkstoffkundlichen Eigenschaften derComposites deutlich. Brüche in der Harz-matrix wurden gefunden. Diese warenmit einer erhöhten Elution von Inhalts-stoffen der Kunststoffe und den Bruch-stücken der Matrix verbunden.Auch Zusätze von Fluoriden oder Silber-ionen verschlechterten die werkstoff-kundlichen Eigenschaften.Die Kollegen sollten zudem beachten,dass Abweichungen in der Verarbeitungvon den Herstellerempfehlungen die Pro-dukthaftung der Hersteller beenden.Die Zeit, während der mit einer Elutionvon Inhaltsstoffen gerechnet werdenmuss, gab Prof. Reichl mit etwa 2 Jahrenan. Während dieser Zeitspanne nach

dem Legen der Füllung muss mit Aller-gien gerechnet werden. Die toxischenRisiken durch Ingestion von Komposit-partikeln jedoch ist äußerst gering, da dieAbrasion zu sehr geringen Mengen vonPartikeln führt.Prof. Reichl berichtete auch, dass dasInternationale Beratungszentrum für dieVerträglichkeit von Zahnmaterialen(BZVZ) an der LMU München inzwischendie Patienten nicht nur zahnmedizinischberät sondern auch einer interdisziplinä-ren Betreuung zuführt, wenn die Proble-me der Patienten nicht im zahnmedizini-schen Bereich liegen. Nähere Informatio-nen unter: dentaltox.com

Dr. Ulrich Schubert, Lauingen

„Titan ist ein verträgliches Material”Dentalmaterialien auf dem Prüfstand

Schon in Veranstaltungen des ZBVSchwaben zur Verträglichkeit von Den-talmaterialien vor einigen Jahren kündig-te Prof. Reichl, LMU München an zugegebener Zeit die Serie mit dem ThemaTitan fortsetzen zu können. Dr. Krapfkonnte im März nun nach längerer Pausezu diesem Thema nach Memmingen ein-laden.

„Titan ist ein gutes, erprobtes und ver-trägliches Material“, so eröffnete Prof.Reichl seinen Vortrag. Man habe über-dies gedacht, Titan sei inert. Dies könneman nach heutigen Erkenntnissen abernicht mehr so stehen lassen.Eine weltweit einzigartige Untersu-chungsreihe an menschlichen Leichen,die im Unterkiefer mit Implantaten ver-sorgt waren, hat dies ergeben. Da es sichum anonymisierte Proben handelte,konnten weder Implantattragedauernoch Hersteller der Implantate erfasstwerden. Dennoch führte die Untersu-chung zu umfangreichen Erkenntnissenbezüglich des Kieferknochens in derNähe von dentalen Implantaten.Da die Untersuchungen ausschließlich anUnterkiefern erfolgten seien sie nichtunbedingt auf Implantate im Oberkiefer

zu übertragen, da das spezielle ehergeschlossene System des Unterkiefersund eine geringere turn-over-Rate mögli-cherweise zu einer längeren Verweildau-er von Partikeln in der Nähe von Unter-kieferimplantaten führe. Auch bei ortho-pädischen Implantaten sei die Situationeher nicht vergleichbar.Gefunden wurden, mit einem Maximumetwa 2mm vom Implantat entfernt, Parti-kel, die als Titanpartikel identifiziert wer-den konnten. Histologisch wurdenMikronukleus-Kerne in Zellkernen undfibrotische Veränderungen in der Nähedieser Partikel gefunden. Diese Verände-rungen zeigten sich regelmäßig in der

Umgebung von Partikeln unter 100nmKorngröße. Diese Titan-Nanopartikelbefanden sich immer auch in den Zell-kernen der geschädigten Zellen. In dencrestalen Quadranten des untersuchtenKnochens fanden sich mehr Partikel als inden tiefer enossären Quadranten. Als Ursache für das Vorhandensein vonTitanpartikeln müssen das Eindrehen derImplantate, der vor allem marginal wir-kende Kaustress und entzündliche Pro-zesse wie das Vorliegen einer Periimplan-titis diskutiert werden. Auch muss nochgeklärt werden, wie es zu dem regelmä-ßig vorliegenden Maximum in Entfer-nung zum Implantat kommt.

Titan auf dem Prüfstand Foto: Dr. Schubert

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Fachkundenachweis für Röntgen ist nicht Bestandteil einer deutschen Approbation

bei Anerkennung ausländischer Approbationsnachweise

Nach entsprechenden Vorkommnissenim Bezirk Niederbayern möchte der ZBVSchwaben allen Kolleginnen und Kolle-gen, die im Ausland Zahnmedizin stu-diert haben und im Anerkennungsver-fahren die deutsche Approbation erlangthaben, folgenden wichtigen Hinweisgeben:

Die Ausstellung einer deutschen Appro-bationsurkunde beinhaltet nicht denFachkundenachweis im Strahlenschutz.Somit dürfen Röntgenbilder nicht ange-fertigt und befundet werden. Auch das

Betreiben einer Röntgeneinrichtung istnicht erlaubt. Nicht einmal das Anferti-gen von Röntgenbildern auf Anweisungdes Praxisbetreibers (Röntgenschutzbe-auftragten). Für alle diese Tätigkeitenmuss die Fachkunde nachgewiesen wer-den. Und diese ist eben nicht in derApprobation enthalten. Hierfür möchteich auch auf den Hinweis der BayerischenLandeszahnärztekammer verweisen:

Zahnärzte, die in Deutschland studieren,erwerben die Fachkunde in der Regel imRahmen des Staatsexamens. Zahnärzte,

die ihr Studium nicht in Deutschlandabsolviert haben, müssen die Fachkundenach Erhalt der Approbation gesonderterwerben. Dazu muss die Sachkundenachgewiesen und ein von der zuständi-gen Stelle anerkannter Kurs absolviertwerden. Die erfolgreiche Teilnahme aneinem Kurs darf für die Ausstellung derFachkundebescheinigung nicht längerals fünf Jahre zurückliegen.

Referat Praxisführung

Zahnerhalt um jeden Preis? 32. Oberpfälzer Zahnärztetag

Der Oberpfälzer Zahnärztetag findet vom28. bis 30. Juni 2018 in Zusammenarbeitmit dem Universitätsklinikum Regens-burg und dem Förderverein FachgruppeZahntechnik in Regensburg statt. Schirm-herr: Prof. Dr. Dr. Peter Proff. Auftakt bil-det am Donnerstag die Eröffnung imhistorischen Herzogsaal Regensburg mitdem Festvortrag von Prof. Dr. Dr. AndréGessner: Wir sind nicht allein – wie Kei-me unser Leben bestimmen. Das wissen-schaftliche Programm am Freitag fürZahnärzte behandelt das Thema „Zah-

nerhalt um jeden Preis?“ Dazu referierenu.a. Prof. Dr. Dr. Dominik Groß ausAachen über die Ethik in der Zahnheil-kunde, Prof. Dr. Dr. Torsten Reichert ausRegensburg über die Frage, ob dasImplantat der bessere Zahn ist. Prof. Dr.Mirjam Berneburg aus Regensburgbehandelt das Thema „PräprothetischeKieferorthopädie zum Zahnerhalt“, beiProf. Dr. Matthias Kern aus Kiel geht esum das Thema Zahnersatz versus Zahner-halt. Am Samstag geht es um denUmgang mit Menschen (Betül Hanisch,

Freiburg), und die Frage, wo die Nichter-haltungswürdigkeit bei Zähnen beginnt(Prof. Dr. Gabriel Krastl, Würzburg).Schließlich fokussieren Dr. Georg Bayeraus Landsberg und ZTM Stephan Adlerdie Implantatprothetik als Schnittstelle.Für das Zahnmedizinische Personal gehtes am Freitag um Kommunikation,Abrechnung und den Praxis-Knigge.Anmeldung und Programm auf der Inter-netseite des ZBV Oberpfalz unterwww.opf.de.

Bekannt ist, dass die handelsüblichenImplantate zu etwa 90% aus Nanoparti-keln bestehen um eine ausreichendeFestigkeit des Materials zu erzielen. Auchoxidative Prozesse in Bakterien produzie-ren Nanopartikel. Bakterien wachsenzudem gut auf Titan. Weiter ist unklar, oborganische oder anorganische Titanver-bindungen vorherrschen.

Sicher scheint jedoch nach den Untersu-chungen, dass nicht das Titandioxid perse sondern das Vorhandensein vonNanopartikeln für die Veränderungen imKnochen verantwortlich ist.Ob Zirkondioxid anders zu bewerten ist,müssen vergleichende Untersuchungenzeigen, die derzeit laufen. Das Bakterien-wachstum auf Zirkondioxidoberflächenist geringer.

Als Nebenbefund zeigte die Laser-Ablati-ons-Spektrometrie, dass viele untersuch-te Implantate Verunreinigungen mitunterschiedlichsten Fremdmetallen auf-wiesen. Deshalb riet Prof. Reichl abschlie-ßend zur Vorsicht besonders bei Billig-Implantaten.

Dr. Ulrich Schubert, Lauingen

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++ Referat Zahnärztliches Personal ++

Aktualisierung der Kenntnisseim Strahlenschutz im Jahr 2018für zahnärztliches PersonalZahnarzthelfer/innen (ZAH) bzw. Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) mit Kenntnissen im Strahlenschutz, dieihre Kenntnisse im Strahlenschutz ab dem Jahr 2013 erworben haben, sind nach § 18a Abs. 3 der Röntgenverordnung innerhalb eines fünfjährigen Turnus verpflichtet, die Kenntnisse im Strahlenschutz 2018zu aktualisieren, wenn sie weiter ihre erworbenen Kenntnisse anwenden wollen. Röntgenbescheinigungen dievor dem Jahr 2013 erworben wurden, können ebenfalls im Jahr 2018 aktualisiert werden. Zahnarzthelfer/innenbzw. Zahnmedizinische Fachangestellte dürfen nur mit einem gültigen Röntgenschein in der Praxis röntgen.

Der Zahnärztliche Bezirksverband Schwaben bietet für ZAH/ZFA regelmäßig Fortbildungskurse zur Aktuali-sierung der Kenntnisse im Strahlenschutz mit Prüfung an. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie ein Skript miteinem Prüfungsbogen, den Sie bitte zum Kurs mitbringen. Bei Bestehen der Prüfung erhalten Sie eine Beschei-nigung des ZBV über die aktualisierten Kenntnisse im Strahlenschutz.

Der ZBV Schwaben bietet hierzu folgende Aktualisierungsveranstaltung für das Jahr 2018 an:

q Freitag, 20. Juli 2018, Beginn 13.30 UhrDer Kurs findet im Haus Sankt Ulrich, Kappelberg 1, 86150 Augsburg statt.

Gebühr: 50 Euro inkl. Skript, Dauer: ca. 3 Stunden

Bitte pro Person eine Anmeldung ausfüllen!Anmeldung an: ZBV Schwaben, Lauterlech 41, 86152 Augsburg oder Fax 08 21/3 43 15 22

Achtung: Kopie des Röntgennachweises beifügen!

Name Vorname

Geburtsdatum Geburtsort

Ort, Datum Praxisstempel/Unterschrift

Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats:

Hiermit ermächtige ich den Zahnärztlichen Bezirksverband Schwaben, die Gebühr von 50 Euro pro Personvon meinem Konto

IBAN BIC

bei (Bank/Sparkasse) abzubuchen.

Ort/Datum Unterschrift des Kontoinhabers

Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom ZBV Schwaben auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Die Abbuchung erfolgt in-nerhalb 10 Tagen nach Kursteilnahme gemäß Rechnungsstellung und gemäß der Satzung des ZBV Schwaben.

Ein Rücktritt von einer erfolgten Anmeldung ist bis 8 Tage vor Kursbeginn mit einer Stornogebühr in Höhe von 50% der Kursgebühroder unter Nennung eines Ersatzteilnehmers möglich!

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Alle angemeldeten Auszubildenden neh-men an der jeweiligen Berufsschule bzw.der dafür vorgesehenen Örtlichkeit teil.Minderjährige Auszubildende sind nach§ 10 Abs. 2 JArbSchG am Tag vor derschriftlichen Prüfung freizustellen.

n Zeitplan:08.30 – 10.00 UhrBereich Behandlungsassistenz (einschließlich Röntgen)

10.00 – 11.00 UhrBereich Praxisorganisation und -verwaltung

11.00 – 11.45 Uhr Pause

11.45 – 13.15 UhrBereich Abrechnungswesen

13.15 – 14.00 UhrBereich Wirtschafts- und Sozialkunde

Die Aufgabensätze für die BereicheBehandlungsassistenz und Praxisorgani-sation und -verwaltung werden gemein-sam ausgeteilt. Zur Bearbeitung derBereiche Behandlungsassistenz, Röntgenund Praxisorganisation und -verwaltungsteht die Zeit zwischen 08.30 Uhr und11.00 Uhr zur Verfügung. Es sollte mitdem Bereich Behandlungsassistenzbegonnen werden.

Die Aufgabensätze für die BereicheAbrechnungswesen und Wirtschafts-und Sozialkunde werden gemeinsamausgeteilt. Für die Bereiche Abrech-nungswesen und Wirtschafts- und Sozi-alkunde steht die Zeit zwischen 11.45und 14.00 Uhr zur Verfügung. Es solltemit dem Bereich Abrechnungswesenbegonnen werden.

n Bereich Praxisorganisation und -verwaltung

Eine aktuelle Übersicht der wesentlichenPrüfungsthemen ist auf der Internetseiteder BLZK (www.blzk.de) unter der RubrikAusbildung, Fort- und Weiterbildung /Prüfungen hinterlegt.

Zusätzlich liegen den Berufsschulen zweiMusteraufgaben für die schriftliche Prü-fung vor. Diese dürfen zu Übungszwek-

ken verwendet werden und sind auchauf der Homepage der BLZK in der obengenannten Rubrik hinterlegt.

n Bereich: Abrechnungswesen

Die Prüflinge erstellen eine Privatliquida-tion, einen Erfassungsschein und einenHeil- und Kostenplan. Es werden auchgleichartige Versorgungen geprüft. Zu-sätzlich werden Multiple-Choice-Auf-gaben gestellt.

Die Bearbeitung des Erfassungsscheinsmuss ohne die Hilfsliste Bema zur konservierend/chirurgischen Behandlungdurchgeführt werden.

Bei der Erstellung der Privatliquidationkönnen alle in der GOZ/GOÄ-Hilfslisteaufgeführten Leistungen geprüft wer-den.

Die Abrechnungsbestimmungen im Be-reich GOZ richten sich nach den Empfeh-lungen der Bundeszahnärztekammerund der Bayerischen Landeszahnärzte-kammer (z.B. bei GOZ-Position 2390).

n Neu ab Sommerabschlussprüfung2018

Der MC-Fragebogen entfällt. Die bisheri-gen Inhalte werden in die Abrechnungs-fälle und auch in die Praktischen Prüfun-gen integriert. In die Aufgabenstellungzur Privatliquidation werden Begründun-gen zum Steigerungsfaktor, sowie Mate-rialkosten, z.B. für Anästhesielösungen,Abformmaterialien o.ä., aufgenommen.Ziel ist, praxisrelevante Liquidationen zuerstellen.

Im Erfassungsschein wird auch die Kenn-zeichnung Füllungsfläche 7 (zervikal)abgefragt.

n HilfsmittelDen Prüflingen werden folgende Hilfs-mittel zur Verfügung gestellt:

1. die Hilfsliste für die Privatliquidation

2. die Hilfsliste für die Bema-PositionenProthetik mit GOZ-PositionenZahnersatz und Einzelkronen

3. eine Hilfsliste für die Festzuschüssezum Zahnersatz (Bema)

Die für die Prüfung geltenden Formulareund Hilfslisten finden Sie auf der Home-

page der BLZK unter der Rubrik Ausbil-dung, Fort- und Weiterbildung / Prüfun-gen. Beachten Sie den Hinweis zur Hilfs-liste Bema Teil 1.

n Bereich Wirtschfts- und Sozialkunde

Zusätzlich zum kompletten Stoff der 10. Jahrgangsstufe werden aus der 11. Jahrgangsstufe die Themen Wahlen,Gewaltenteilung und oberste Bundesor-gane abgefragt. Aus der 12. Jahrgangs-stufe sind Fragen zur EZB, den Wirt-schaftslagen und Möglichkeiten ihrerBeeinflussung (Konjunktur, magischesSechseck) Gegenstand der Prüfung.Aktuelle Veränderungen zur politischen,wirtschaftlichen und sozialen Entwick-lung sind prüfungsrelevant.

n RöntgenprüfungDas vollständig geführte NachweisheftRöntgen ist Zulassungsvoraussetzung fürdie Teilnahme an der Röntgenprüfung. EinTeil der Nachweise ist abhängig von der inder Praxis verwendeten Röntgentechnikzu erfüllen. Der Inhalt des „Nachweishef-tes Röntgen“ und die digitalen Technikengehören zum Prüfungsumfang.

Die Röntgenprüfung gilt als bestanden,wenn mindestens 50 % der Fragenrichtig gelöst werden. Eine nicht bestan-dene Röntgenprüfung kann nur im Rah-men einer zeitnahen Nachschulung (10-Stunden-Kurs) außerhalb der Berufsschu-le wiederholt werden; andernfalls ist zumNachweis der der Kenntnisse im Strahlen-schutz ist ein 24-Stunden-Kurs erforder-lich.

Das in den Praxen vorhandene Heft „Qua-litätssicherung in der zahnärztlichen Rönt-gendiagnostik“ wird zur Vorbereitungempfohlen (zu finden auf der Internetsei-te der BLZK unter: → Zahnarzt und Pra-xis→ Strahlenschutz und Röntgen→Kenntnisse im Strahlenschutz (ZÄP) oderunter http://www.blzk.de/blzk/site.nsf/id/pa_kenntnisse_im_strahlen-schutz_zaep.html)

n Praktische Prüfung

Diese Prüfung kann bis max. 2 Kalender-wochen vor der schriftlichen Prüfung

Sommerabschlussprüfung am Mittwoch, 13. Juni 2018

Zur Sommerabschlussprüfung 2018 werden die Auszubildenden zugelassen, deren Ausbildungszeit bis 30. September2018 endet und die die sonstigen Prüfungsvoraussetzungen erfüllen, sowie Auszubildende, die vom ZahnärztlichenBezirksverband zur vorzeitigen Prüfung zugelassen werden, ebenso Wiederholungsprüflinge.

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L stattfinden (Ferienzeit wird nicht mitge-rechnet). Der praktische Teil und derschriftliche Teil sind voneinander unab-hängig, d.h. das Nichtbestehen einesTeils der Prüfung schließt die Teilnahmean dem jeweils anderen Teil nicht aus.

Bitte beachten Sie jedoch, dass eineTeilnahme an der mündlichen Ergän-zungsprüfung nicht möglich ist,wenn die praktische Prüfung nichtbestanden wurde, denn in diesemFall ist die Prüfung bereits insgesamtnicht bestanden.

Für die vorgeschlagenen Prüfungsaufga-ben ist eine Bearbeitungszeit von ca. 40Minuten und eine Präsentationszeit vonca. 20 Minuten angemessen. Die Präsen-tation soll zusammenhängend, überzeu-gend und anschaulich sein. Nachfragensollen erst am Ende der Präsentationinnerhalb der 20 Minuten erfolgen.

Bitte achten Sie auf eine ausreichendeund formgerechte Dokumentation inden Prüfungsprotokollen.

Eine Musteraufgabe ist auf der Homepa-ge der BLZK (www.blzk.de) unter derRubrik Ausbildung, Fort- und Weiterbil-dung/Prüfungen hinterlegt.

n Ende der Ausbildungszeit/Ergänzungsprüfung

Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag desPrüfungsteilnehmers durch eine mündli-che Ergänzungsprüfung zu ergänzen,wenn dies für das Bestehen der Prüfungden Ausschlag geben kann. Bitte beach-ten Sie bei der Beratung der Prüflinge zurmündlichen Ergänzungsprüfung den § 14 Abs. 8 der Prüfungsordnung zubeachten, wonach der Prüfling nur ineinem Bereich der schriftlichen Prüfungeine Ergänzungsprüfung ablegen kann.

Gem.§ 22 Abs. 10 der Prüfungsordnungist allen Prüflingen am letzten Prüfungs-tag – dies ist der letzte Tag der mündli-chen Ergänzungsprüfung – die Bescheini-gung des Prüfungsausschusses über dasBestehen der Prüfung auszuhändigen.

Der Termin der mündlichen Ergänzungs-prüfung wird den betreffendenSchüler(innen) und Ausbildern direktnach der Prüfungsausschusssitzungschriftlich mitgeteilt.

Damit ist der letzte Tag der mündlichenErgänzungsprüfung auch der letzte Aus-bildungstag. Dies gilt auch für Auszubil-dende, die nicht an der Ergänzungsprü-fung teilnehmen müssen.

n Täuschungshandlungen undOrdnungsverstöße

Um Verstößen gegen § 19 Prüfungsord-nung (Täuschungshandlungen und Ord-nungsverstöße) vorzubeugen, müssen diePrüflinge darauf hingewiesen werden,dass an allen Prüfungstagen die Mitnah-me von Mobiltelefonen, Smartwatchesoder sonstigen elektronischen Kommuni-kationsgeräten- oder Speichermedien inden Prüfungsraum untersagt ist.

Die Prüfungsgebühr beträgt 200 €, fürWiederholerinnen 150 € und wirdanhand der erteilten Einzugsermächti-gung innerhalb von 10 Tagen ab Prü-fungsdatum abgebucht.

ACHTUNG!Wir weisen nochmals daraufhin, dass lt.§ 6 des Ausbildungsvertrages für Zahn-medizinische Fachangestellte der Aus-bilder für die rechtzeitige Anmeldungzu den Prüfungen verantwortlich ist.Krankheit oder Fehlen der Auszubil-denden in der Berufsschule sind keinGrund für eine Nichtanmeldung.

Zusätzliche Regelung zum Ausbildungsvertrag

Auf der Internetseite der BLZK finden Praxisinhaber Informationen zum Thema „Der Zahnarzt als Ausbilder“. Auch ver-schiedene Richtlinien, Antragsformulare und Zusatzerklärungen für Ausbildungsverträge sind dort hinterlegt. DieseUnterlagen hat das Referat Zahnärztliches Personal aktualisiert und ergänzt.

Grundsätzlich regelt der schriftliche Aus-bildungsvertrag zur/zum Zahnmedizini-schen Fachangestellten nach demBerufsbildungsgesetz (BBiG) alle Punkte,die für das Berufsausbildungsverhältniswichtig sind. Für einige Auszubildendesind weitere Vereinbarungen notwendig.

So können beispielsweise kieferorthopä-dische Praxen und die Bundeswehr nichtalle Ausbildungsinhalte vermitteln. DieseKenntnisse lassen sich in einer allgemein-zahnärztlichen Praxis ergänzen. Dafürmuss eine Zusatzerklärung unterzeichnetwerden. Eine Genehmigung des Zahn-

ärztlichen Bezirksverbands wird benötigt,wenn die Ausbildungszeit verkürzt, dieAbschlussprüfung vorzeitig abgelegtoder die Ausbildung in Teilzeit absolviertwerden soll.

n So erhalten Zahnarzt-praxen die Richtlinien undFormulare

Diese Dokumente hat das Referat Zahn-ärztliches Personal inhaltlich aktualisiertund neu gestaltet:

• Zusatzerklärung für Ausbildungsverträ-

ge mit Kieferorthopäden oder bei derBundeswehr

• Richtlinie und Antragsformular zurAbkürzung der Ausbildungszeit, zumBeispiel ab einem mittleren Schulab-schluss oder aufgrund einer abge-schlossenen Berufsausbildung

• Richtlinie und Antragsformular zur vor-zeitigen Zulassung zur Abschlussprü-fung aufgrund besonderer Leistungenin Berufsschule und Praxis während derAusbildung

Info: BLZK

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Zeitplan der Praktischen PrüfungenSommerabschlussprüfung 2018 für Zahnmedizinische Fachangestellte

Augsburg Dienstag, 26. Juni 2018 07.30 – 16.30 Uhr Gruppe I - 1 11 TN

Mittwoch, 27. Juni 2018 07.30 – 16.30 Uhr Gruppe I - 2 11 TN

Donnerstag, 28. Juni 2018 07.30 – 16.30 Uhr Gruppe I - 3 11 TN

Freitag, 29. Juni 2018 07.30 – 16.30 Uhr Gruppe I - 4 11 TN

Dienstag, 26. Juni 2018 07.30 – 16.30 Uhr Gruppe II - 1 11 TN

Mittwoch, 27. Juni 2018 07.30 – 16.30 Uhr Gruppe II - 2 11 TN

Donnerstag, 28. Juni 2018 07.30 – 16.30 Uhr Gruppe II - 3 11 TN

Freitag, 29. Juni 2018 07.30 – 15.45 Uhr Gruppe II - 4 10 TN 87 TN

Donauwörth Freitag, 22. Juni 2018 07.30 – 16.20 Uhr Gruppe I 15 TN

Freitag, 22. Juni 2018 07.40 – 16.30 Uhr Gruppe II 14 TN 29 TN

Kempten Mittwoch, 20. Juni 2018 08.00 – 14.00 Uhr Gruppe I 7 TN

Donnerstag, 21. Juni 2018 08.00 – 14.45 Uhr Gruppe II 8 TN

Freitag, 22. Juni 2018 08.00 – 14.00 Uhr Gruppe III 7 TN 22 TN

Lindau Freitag, 29. Juni 2018 08.00 – 15.30 Uhr 9 TN

Montag, 02. Juli 2018 08.45 – 12.30 Uhr 5 TN 14 TN

Marktoberdorf Dienstag, 26. Juni 2018 08.00 – 16.55 Uhr Gruppe I 13 TN Mittwoch, 27. Juni 2018 08.00 – 16.55 Uhr Gruppe II 13 TN 26 TN

Memmingen Dienstag, 03. Juli 2018 07.50 – 15.50 Uhr Gruppe I 10 TN

Dienstag, 03. Juli 2018 07.50 – 15.10 Uhr Gruppe II 9 TN 19 TN

Neu-Ulm Donnerstag, 28. Juni 2018 08.00 – 18.30 Uhr Gruppe I 18 TN

Freitag, 29. Juni 2018 08.00 – 15.30 Uhr Gruppe II 13 TN 31 TN

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Hiermit gibt der ZBV Schwaben den Zeitplan der Sommerabschlussprüfung 2018 an den einzelnen Berufsschulen bekannt. DiePrüfungsordnung erfordert einen hohen zeitlichen und personellen Aufwand. Der ZBV bittet um besondere Beachtung nachfol-gender Terminierung. Die genaue Prüfungszeit sowie den Prüfungsraum erfahren die Schülerinnen direkt an den Berufsschulen:

Der ZBV Schwaben weis ausdrücklich auf § 10 (1/2) des Jugendarbeitsschutzgesetzes hin, nach dem Jugendliche für die Teilnahmean Prüfungen einschließlich Pausen, sowie am Tag vor der schriftlichen Prüfung freizustellen sind.

• Neu: Richtlinie und Antragsformularzur Teilzeitberufsausbildung, etwawenn Kinder oder pflegebedürftigeAngehörige zu betreuen sind

Sämtliche Unterlagen können auf derWebsite der BLZK kostenfrei herunterge-laden werden unter www.blzk.de >Zahnarzt und Praxis > Praxisteam >Ergänzende Vereinbarungen zum Ausbil-dungsvertrag.

Hinterlegt sind grundsätzliche Informa-tionen zur Vorgehensweise und zu denAnsprechpartnern, die Richtlinien unddie Antragsformulare, die der Praxisinha-ber direkt am PC ausfüllen kann.

Kontakt:Referat Zahnärztliches Personal der BLZKTelefon: 089 230211-332E-Mail:[email protected]

EhrungenFolgende Mitarbeiterin wurde für ihrelangjährige Praxiszugehörigkeit geehrt:

30 Jahre

Petra Unsintätig seit 1. April 1988 in der Praxis Dr. Kattum in 87459 Pfronten.

Für den ZBV Schwaben gratuliert herzlichDr. Axel KernReferent für Zahnärztliches Personal

Page 28: ZNS - ZBV Schwaben · 2018. 4. 30. · Ausgabe 5-18 Mai 2018 ZNS Zahnärztliche Nachrichten Schwaben Herausgeber: Zahnärztlicher Bezirksverband Schwaben, Körperschaft des öffentlichen

Herausgeber: ZBV Schwaben, (Bezirksverband), Körperschaft des öffentlichen Rechts, Geschäftsstelle Lauterlech 41, 86152 Augsburg, Tel. (08 21) 34 31 50, Fax (08 21) 3 43 15 22. Verantwortliche Schriftlei-tung: Christian Berger, Lauterlech 41, 86152 Augsburg, Tel. (08 21) 34 31 50, Fax (08 21) 3 43 15 22. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernimmt die Redaktion keine Haftung. Die Redaktion behält sichdas Recht vor, Leserbriefe gekürzt aufzunehmen. Signierte namentliche Artikel geben die Meinung des Verfassers kund, sie geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Zuschriften redaktionellerArt richten Sie bitte nur an die Schriftleitung, nicht an den Verlag. Für unverlangt eingereichte Manuskripte und Fotos übernimmt die Redaktion keine Haftung. Verlag, Anzeigenmarketing und Vertrieb:HaasMedia - Verlag & Agentur für Printmedien, Angelika Haas, Salzbergweg 20, 85368 Wang, Tel. 0 87 61-72 90 540, Fax 0 87 61-72 90 541, E-Mail: [email protected]. Für Anzeigen verantwortlich: GerhardHaas, Verlagsanschrift. Zur Zeit ist Anzeigenpreisliste Nr. 7 vom 1. Februar 2007 gültig. Soweit vom Verlag gestaltet, liegen sämtliche an Entwurf und Gestaltung (Anzeigen, Aufmachung und Anordnung) beste-henden (Urheber-)Rechte bei HaasMedia - Verlag & Agentur für Printmedien, Angelika Haas. Verletzungen durch ungenehmigte Nachahmung oder Nachdruck – auch auszugsweise – sind unzulässig und werdenverfolgt. Veröff. gem. DVBayPrG: Inhaber 100% Gerhard Haas, Freising – Gesamtherstellung: HaasMedia - Verlag & Agentur für Printmedien, Angelika Haas – Bezugsbedingungen: Für Mitglieder ist derBezugspreis im Beitrag enthalten. Bezugspreise für Nichtmitglieder: Einzelheft € 2,- zzgl. Versand spesen. Jahresabonnement € 26,– inkl. MwSt., zzgl. Versandspesen. Erscheinungsweise: 10 x jährlich.

Die nächste Ausgabe der ZNS erscheint am 6. Juni 2018.Anzeigenschluss hierfür ist der 23. Mai 2018