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52 Gesetze und Verordnungen. Speisefette und Ole, 511iefernde Samen und Friichte. Niedersachsen. Durehfiihrung der Butter-Verordnung. Anordnung des Nieders~chs. Ministeriums ]i~r Erndihrung, Landwirtschaft und 2"orsten sowie des Sozialministeriums vom 25. Januar 1952. -- (Nieders~chs. Ges.- u. VO.-BI. 1952, S. 15). Von allgemeinerer Bedeutung ist lediglich §2. Er bestimmt im AnschluB an § 9 der Butter-VO., dab bei Verwendung eingetragener Waren- zeichen diese neben den Namen (die Firma) des Kennzeichnungsbetriebes zu setzen sind und zwar bei Marken- und Molkereibutter in blauer, bei Landbutter in schwarzer Farbe. F. Egger (Mannheim). Obst und Obsterzeugnisse. Frankreich. Anforderungen an Tafeltrauben. ~undsehreiben des [ranz6sischen Landwirtscha/tsministeriums vom 18. Juni 1951. -- [Ann. Falsi- fie~£. Fraudes 44, 156 (1951).] Im Handel' mit Tafeltrauben werden immer wieder ungeniigend reife und iiberm/iBig saure Erzeugnisse angetroffen; auch 1/iBt mitunter die Lagerung und Verpackung zu wiinschen iibrig. Nachprfifungen w/~hrend der letzten Ernte haben gezeigt, dab der Reffegrad der Tafeltrauben nicht nut durch organoleptische Prfifung, sondern auch dureh Messung des Verhgltnisses yon Zucker zum S/~uregehalt festgelegt werden kann. Die Werte werden auf den Liter Salt berechnet, und zwar wird der Zueker als Glucose, die Sgure als Weins/iure bestimmt. Dieses VerhMtnis wird als der Reifegrad bezeichneL Er soll nieht weniger als 25 betragen. Erzeugnisse mit Werten unter 22 erscheinen ungeeignet. Der S/~uregrad wird durch Titration mit n-SodalSsung gegen Pheno]phthalein ermittelt. 2". Egger (Mannheim). Zucker, Honig, Siiflwaren, kiinstliche Siif~stoffe. Bundesrepublik Deutschland. Kunstspeiseeis, Einlaehspeiseeis. Runderlafl des Bundesministers des Innern Nr. 4557/12.12 Ve. vom 10. Januar 1952. ~ (Nicht im Druck ver5ffentlicht). Der Erl~13 bestimmt, daft die in der Speiseeis-Verordnung nicht erw/~hnte Bezeichnung ,,Ein]acheis" kfinftig anstelle der Bezeiehnung ,,Kunstspeiseeis" unbeanstandet verwende~ warden daft. 2". Egger (Mannheim). Alkoholische Getr~inke. (s. ~. S. (53) b. Bedarfsgegenst~nden). Bundesrcpublik Deutschland. Verl~ingerung der Zuckerungsfrist bei Wein des Jahrganges 1951. Verordnung der Bundesrepublik Deutschland vom 19. Mdirz 1952, BGB1. I, 1952, S. lg2. Die Zuckerungsfrist bci Wain des Jahrganges 1951 wird bis zum 31. M~rz 1952 verl~ngerL 2". Egger (Mannheim). BesehaIlenheitsbedingungen fiir Monopolsprit. Die Besehaffenheitsbedingungen ffir Monopolsprit sind durch die Ubcrlcitungsstclle fiir das Branntweinmonopol unter dem 5. Mai 1951, Az. V 7150 -- 1730/51 -- II/Km/III, neu gefal3t worden. Sie schlieBen sich eng an die zuletzt verSffentlichten Beschaffenheitsbedingungen [diese Z. (Gas. u. VO.) 91, 45 (1950)] an. Zu den Besehaffenheitsbedingungen ist in der Dtsch. Lebensmittel-Rdsch. 47, 187 (1951) und 48, 44 (1952) yon fachm~nnischer Seite kritisch Stellung genommen worden. 2'. Egger (Mannheim).

Zucker, Honig, Süßwaren, künstliche Süßstoffe

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Page 1: Zucker, Honig, Süßwaren, künstliche Süßstoffe

52 Gesetze und Verordnungen.

Speisefette und Ole, 511iefernde Samen und Friichte. Niedersachsen.

Durehfiihrung der Butter-Verordnung. Anordnung des Nieders~chs. Ministeriums ]i~r Erndihrung, Landwirtschaft und 2"orsten sowie des

Sozialministeriums vom 25. Januar 1952. - - (Nieders~chs. Ges.- u. VO.-BI. 1952, S. 15). Von allgemeinerer Bedeutung ist lediglich

§2. Er bestimmt im AnschluB an § 9 der Butter-VO., dab bei Verwendung eingetragener Waren- zeichen diese neben den Namen (die Firma) des Kennzeichnungsbetriebes zu setzen sind und zwar bei Marken- und Molkereibutter in blauer, bei Landbutter in schwarzer Farbe.

F. Egger (Mannheim).

Obst und Obsterzeugnisse. Frankreich.

Anforderungen an Tafeltrauben. ~undsehreiben des [ranz6sischen Landwirtscha/tsministeriums vom 18. Juni 1951. - - [Ann. Falsi-

fie~£. Fraudes 44, 156 (1951).] Im Handel' mit Tafeltrauben werden immer wieder ungeniigend reife und iiberm/iBig saure

Erzeugnisse angetroffen; auch 1/iBt mitunter die Lagerung und Verpackung zu wiinschen iibrig. Nachprfifungen w/~hrend der letzten Ernte haben gezeigt, dab der Reffegrad der Tafeltrauben nicht nu t durch organoleptische Prfifung, sondern auch dureh Messung des Verhgltnisses yon Zucker zum S/~uregehalt festgelegt werden kann. Die Werte werden auf den Liter Salt berechnet, und zwar wird der Zueker als Glucose, die Sgure als Weins/iure bestimmt. Dieses VerhMtnis wird als der Reifegrad bezeichneL Er soll nieht weniger als 25 betragen. Erzeugnisse mit Werten unter 22 erscheinen ungeeignet. Der S/~uregrad wird durch Titration mit n-SodalSsung gegen Pheno]phthalein ermittelt. 2". Egger (Mannheim).

Zucker, Honig, Siiflwaren, kiinstliche Siif~stoffe. Bundesrepublik Deutschland.

Kunstspeiseeis, Einlaehspeiseeis. Runderlafl des Bundesministers des Innern Nr. 4557/12.12 Ve. vom 10. Januar 1952. ~ (Nicht im

Druck ver5ffentlicht). Der Erl~13 bestimmt, daft die in der Speiseeis-Verordnung nicht erw/~hnte Bezeichnung

,,Ein]acheis" kfinftig anstelle der Bezeiehnung ,,Kunstspeiseeis" unbeanstandet verwende~ warden daft. 2". Egger (Mannheim).

Alkoholische Getr~inke. (s. ~. S. (53) b. Bedarfsgegenst~nden).

Bundesrcpublik Deutschland.

Verl~ingerung der Zuckerungsfrist bei Wein des Jahrganges 1951. Verordnung der Bundesrepublik Deutschland vom 19. Mdirz 1952, BGB1. I, 1952, S. lg2. Die Zuckerungsfrist bci Wain des Jahrganges 1951 wird bis zum 31. M~rz 1952 verl~ngerL

2". Egger (Mannheim).

BesehaIlenheitsbedingungen fiir Monopolsprit. Die Besehaffenheitsbedingungen ffir Monopolsprit sind durch die Ubcrlcitungsstclle fiir das

Branntweinmonopol unter dem 5. Mai 1951, Az. V 7150 - - 1730/51 - - I I /Km/I I I , neu gefal3t worden. Sie schlieBen sich eng an die zuletzt verSffentlichten Beschaffenheitsbedingungen [diese Z. (Gas. u. VO.) 91, 45 (1950)] an. Zu den Besehaffenheitsbedingungen ist in der Dtsch. Lebensmittel-Rdsch. 47, 187 (1951) und 48, 44 (1952) yon fachm~nnischer Seite kritisch Stellung genommen worden. 2'. Egger (Mannheim).