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Nr. 9, September 2010, www.zuercherunternehmer.ch, Redaktion: Telefon 044 3064700 Von Urs Huebscher 2010 stehen die Zeichen auf Neu- ausrichtung: Die 35. Auflage des traditionellen Treffpunktes der gesamten Schweizer Reiseindustrie positioniert sich neu als Kongress- messe mit innovativem Baukasten- prinzip für Aussteller und Teil- nehmer. Völlig veränderte Philosophie Der TTW blickt auf langjähriges Bestehen zurück. Seit 34 Jahren pil- gert das Who is Who der Reisebran- che aus der ganzen Schweiz jähr- lich während der beiden Messetage nach Montreux in die Hallen des Music and Convention Centre. 2010 wird die Messe zum 35. Mal durch- geführt und dies unter komplett neuer Ausrichtung. Dabei steht eine völlig veränderte Philosophie im Zentrum: Eigene Themenwel- ten ersetzen die geografische Auf- teilung und das Kongresspro- gramm wird im Baukastenprinzip umgesetzt. Integriert in die einzel- nen Welten werden Plattformen für Präsentationen, Referate, Diskussi- onsrunden und andere Kongress- elemente entwickelt. Seit 1. August 2010 ist Urs Jäckli Geschäftsführer der TTW Manage- ment AG. Der 30jährige Zürcher hat klare Vorstellungen vom TTW der Zukunft. «Mein Ziel ist es, die Platt- form TTW Montreux zu stärken. Der TTW ist keine Einkäufer-Ver- käufer-Messe im klassischen Sinne, sondern eine inhaltliche Platt- form», so Jäckli. «Eine solche braucht die Schweiz, und als solche soll der TTW für alle Stakeholder noch mehr Nutzen generieren. Der TTW ist auch ein Schaufenster für die gesamte Schweizer Reisebran- che, in dem sie ihr Gesicht gegen aussen präsentiert. Die Wichtigkeit des Schweizer Marktes kann und muss aufgezeigt werden, will der Markt Schweiz international seine Bedeutung festigen oder sogar aus- bauen.» Um diese ambitionierten Ziele zu erreichen, gilt es für Jäckli erstmal, der neuen Philosophie des reformierten TTW «Geist» einzu- hauchen. Der Mehrnutzen des neuen Konzeptes muss konkret gemacht, vermittelt und die neu geschaffenen Gefässe mit relevan- ten Inhalten gefüllt werden. Von der Messe zum Fachkongress Die bisherige Messe wird zu einem Fachkongress mit integrierter Aus- stellung gestaltet. Dank thematisch gegliederten Welten wird der TTW für Besucher deutlich übersichtli- cher. Neu bietet der TTW ein flexi- bles Baukastensystem für Anbieter an. Neben den traditionellen Stand- flächen für Aussteller gibt es die so- genannten «TTW-Apps» für Nicht- Aussteller, was den Bedürfnissen der Branche stark entgegenkommt und ein wesentlicher Bestandteil der Messe der Zukunft ist. Je nach Wunsch können die Anbieter Lounges, Sitzungszimmer, Work- shop-Räume, ein Kino und Open Stages unabhängig von einer Aussteller-Standbuchung einzeln mieten. Das eröffnet neue Möglich- keiten einer Teilnahme und Prä- senz. Mit diesem Konzept werden die Aussteller und Apps-Teil- nehmer eingeladen, mit eigenen Themen zum Content des TTW bei- zutragen. Handfeste Inhalte Ein wichtiger Teil der Arbeit von Geschäftsführer Jäckli: «Bei der Gestaltung der Inhalte bin ich natürlich auf die Teilnehmer, die Anbieter, angewiesen, denn ihnen muss bewusst sein, dass es nicht reicht, nur Präsenz zu zeigen, son- dern dass sie handfesten Inhalt bie- ten müssen. Darum sehe ich mich auch in einer Art Coaching-Funktion: Ich biete den Teilnehmern, egal ob sie bereits gebucht haben oder sich erst dazu entscheiden, Hand, sich opti- mal in Szene zu setzen und das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis zu erzielen.» Daneben gehört natür- lich das Besuchermarketing zu den wichtigsten Aufgaben. Genügend Besucher sowie optimale Infra- struktur sind die Basis für einen auch künftig erfolgreichen TTW in Montreux. Zukunftsträchtige Kongressmesse unter Zürcher Leitung Eine Branche – eine Fachmesse. Dies war seit 34 Jahren der Leitsatz des TTW, Montreux, dem Treffpunkt der Schweizer Reisebranche. Der Zürcher Urs Jäckli, seit 1. August Geschäftsführer, hat sich zum Ziel gesetzt, die Bedeutung der Messe als inhaltliche Plattform der Reisebranche zu stärken. Der neue Geschäftsführer der TTW Management AG: Der Zürcher Urs Jäckli. Foto: zVg

Zuercher Unternehmer 09/2010

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Die Zürcher Splitausgabe der UnternehmerZeitung

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Page 1: Zuercher Unternehmer 09/2010

Nr. 9, September 2010, www.zuercherunternehmer.ch, Redaktion: Telefon 044 306 47 00

Von Urs Huebscher

2010 stehen die Zeichen auf Neu-ausrichtung: Die 35. Auflage des traditionellen Treffpunktes dergesamten Schweizer Reiseindustriepositioniert sich neu als Kongress-messe mit innovativem Baukasten-prinzip für Aussteller und Teil -nehmer.

Völlig veränderte Philosophie Der TTW blickt auf langjährigesBestehen zurück. Seit 34 Jahren pil-gert das Who is Who der Reisebran-che aus der ganzen Schweiz jähr-lich während der beiden Messetagenach Montreux in die Hallen desMusic and Convention Centre. 2010wird die Messe zum 35. Mal durch-geführt und dies unter komplettneuer Ausrichtung. Dabei stehteine völlig veränderte Philosophieim Zentrum: Eigene Themenwel-ten ersetzen die geografische Auf-teilung und das Kongresspro-gramm wird im Baukastenprinzipumgesetzt. Integriert in die einzel-nen Welten werden Plattformen fürPräsentationen, Referate, Diskussi-onsrunden und andere Kongress-elemente entwickelt.

Seit 1. August 2010 ist Urs JäckliGeschäftsführer der TTW Manage-ment AG. Der 30jährige Zürcher hatklare Vorstellungen vom TTW derZukunft. «Mein Ziel ist es, die Platt-form TTW Montreux zu stärken.Der TTW ist keine Einkäufer-Ver-käufer-Messe im klassischen Sinne,sondern eine inhaltliche Platt-form», so Jäckli. «Eine solchebraucht die Schweiz, und als solchesoll der TTW für alle Stakeholdernoch mehr Nutzen generieren. DerTTW ist auch ein Schaufenster fürdie gesamte Schweizer Reisebran-che, in dem sie ihr Gesicht gegenaussen präsentiert. Die Wichtigkeit

des Schweizer Marktes kann undmuss aufgezeigt werden, will derMarkt Schweiz international seineBedeutung festigen oder sogar aus-bauen.» Um diese ambitioniertenZiele zu erreichen, gilt es für Jäcklierstmal, der neuen Philosophie desreformierten TTW «Geist» einzu-hauchen. Der Mehrnutzen desneuen Konzeptes muss konkretgemacht, vermittelt und die neugeschaffenen Gefässe mit relevan-ten Inhalten gefüllt werden.

Von der Messe zum Fachkongress Die bisherige Messe wird zu einemFachkongress mit integrierter Aus-stellung gestaltet. Dank thematischgegliederten Welten wird der TTWfür Besucher deutlich übersichtli-cher. Neu bietet der TTW ein flexi-bles Baukastensystem für Anbieter

an. Neben den traditionellen Stand-flächen für Aussteller gibt es die so-genannten «TTW-Apps» für Nicht-Aussteller, was den Bedürfnissender Branche stark entgegenkommtund ein wesentlicher Bestandteilder Messe der Zukunft ist. Je nachWunsch können die AnbieterLounges, Sitzungszimmer, Work-shop-Räume, ein Kino und OpenStages unabhängig von einer Aussteller-Standbuchung einzeln mieten. Das eröffnet neue Möglich -keiten einer Teilnahme und Prä-senz. Mit diesem Konzept werdendie Aussteller und Apps-Teil -nehmer eingeladen, mit eigenenThemen zum Content des TTW bei-zutragen.

Handfeste InhalteEin wichtiger Teil der Arbeit von

Geschäftsführer Jäckli: «Bei derGestaltung der Inhalte bin ichnatürlich auf die Teilnehmer, dieAnbieter, angewiesen, denn ihnenmuss bewusst sein, dass es nichtreicht, nur Präsenz zu zeigen, son-dern dass sie handfesten Inhalt bie-ten müssen.

Darum sehe ich mich auch ineiner Art Coaching-Funktion: Ichbiete den Teilnehmern, egal ob siebereits gebucht haben oder sich erstdazu entscheiden, Hand, sich opti-mal in Szene zu setzen und dasbeste Kosten-Nutzen-Verhältnis zuerzielen.» Daneben gehört natür-lich das Besuchermarketing zu denwichtigsten Aufgaben. GenügendBesucher sowie optimale Infra-struktur sind die Basis für einenauch künftig erfolgreichen TTW inMontreux.

Zukunftsträchtige Kongressmesse unter Zürcher Leitung

Eine Branche – eine Fachmesse. Dies war seit 34 Jahren der Leitsatz des TTW, Montreux, dem Treffpunkt derSchweizer Reisebranche. Der Zürcher Urs Jäckli, seit 1. August Geschäftsführer, hat sich zum Ziel gesetzt,

die Bedeutung der Messe als inhaltliche Plattform der Reisebranche zu stärken.

Der neue Geschäftsführer der TTW Management AG: Der Zürcher Urs Jäckli.

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EVENT Nr. 9 – 20102

Mit Kunden und Mitarbeitendengemeinsam kochen, das machtSpass. Da darf sich der Auszubil-dende für das Dessert entscheidenund die Kunden rühren mit dergrossen Kelle an. Hauptsache, derChef lässt nichts anbrennen.

Wie Daniel Hinder, Leiter desCulinea Kochstudio in Zürich-Oer-likon weiss, geht nicht nur dieLiebe sondern auch die Motivationdurch den Magen. Im Team lassensich echte Spitzenleistungen erzie-

len. Die Konzepte von Culinea för-dern die Kommunikation, die Krea-tivität und die Zusammenarbeit.Ein Koch-Event ist ein lustigesErlebnis, an das man gerne zurück-denkt.

Wenn Töpfe statt Köpfe rauchenKonkrete Erfahrungen hat Gerry T.Solenthaler, Sales Manager CentralEuropa bei Glasshouse Technolo-gies in Baden gemacht. Schonmehrmals hat er für Kunden und

Gemeinsam kochen, gemeinsamgeniessen

Dass am Fernsehen gekocht wird, lässt sich bald bei jedem Sender feststellen. Immer mehr Firmen setzenheute auf Teambildung der feinen Art und lassen ihre Mitarbeitenden kochen.

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Hier lässt sich tafeln wie Gott inFrankreich.

Mitarbeiter solche Kocheventsdurchgeführt. Der Vorteil ist, dassdas Alter der Teilnehmer unwich-tig ist und man kann sich bei der«Arbeit» unterhalten. In den Loca-tions von Culinea herrscht einegute Atmosphäre und die begeister-ten Rückmeldungen der Kundensprechen für sich.

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Küche, fast alles ist möglich. DasAngebot wird individuell den Kun-denwünschen angepasst. Gekochtwird mit frischen und qualitativhochwertigen Produkten. Eine erle-sene Wein- und Getränke-Auswahlgehört zum Angebot.

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Page 3: Zuercher Unternehmer 09/2010

3Nr. 9 – 2010 NEWS

Köpfe & Karrieren

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Claudia Gnehm-Laubscher

Thomas Varain

Jacques Guers

Thomas Quednau

Jules Kappeler

MANAGING DIRECTORDer weltweit führende Kreditversicherer Euler Hermes hat Jules Kappeler zum neuen ManagingDirector von Euler Hermes Schweiz ernannt. Er warseit 1998 für die Allianz-Tochter Euler Hermes tätigund übernahm 2001 die Leitung des Vertriebs.2005 wurde er Mitglied der Geschäftsleitung undstellvertretender Managing Director. 2006 erfolgtezusätzlich die Ernennung zum Mitglied des konzernweiten Group Commercial und Marketing-Committtees, das für die strategische Planung derCommercial Aktivitäten auf Gruppenebene zuständig ist.

Jörg Ewald

PRODUCT MANAGERNach der erfolgreichen Integration des Airlock-Teams stärkt die Ergon Informatik AG den BereichWeb Application Security mit Jörg Ewald als ProductManager. Er war bisher Projektleiter im Ergon Telco-Team und wird als Bindeglied zwischen Professional Services, Produktentwicklung und Verkauf fungieren. Er studierte an der ETH ZürichInformatik und Kunstgeschichte und absolvierteden «Master of Advanced Studies in Management,Technology und Economics (MAS MTEC)». Ewaldarbeitet seit 2006 bei Ergon und war zuvor in verschiedenen High-Tech-Unternehmen tätig.

NEUE PR-BERATERINDie PR-Agentur Stöhlker verstärkt ihr Team umClaudia Gnehm-Laubscher. Die Wirtschafts -jouranlistin war in der «Handelszeitung» tätig undverfasste Börsenmeldungen für das Radio. Siebetreute u.a. die Dossiers Post/Logistik, Arbeits-markt, Konsum, Welthandel sowie CorporateSocial Responsibility. Claudia Gnehm-Laubscherwird den Bereich Finanzkommunikation in derAgentur weiter entwickeln. Sie verfügt über einenMA in Anglistik und Germanistik der UniversitätEdinburgh, ein Journalismus-Nachdiplom vom MAZLuzern und hat sich an der London School of Economics in Ökonomie weitergebildet.

Klimaneutral drucken –Verantwortung übernehmen

Schmiedgasse 7 Tel. 041 819 08 106431 Schwyz Fax 041 819 08 53www.triner.ch

BÜRO ZÜRICH ERÖFFNETNogacom, führender Anbieter von InformationManagement- und Governance-Lösungen sowieDienstleistungen für unstrukturierte Daten, eröff-nete eine Niederlassung in Zürich. Wie ThomasQuednau, CEO von Nogacom präzisierte, solldamit das Geschäftswachstum in dieser Regionbeschleunigt werden. Zürich sei als regionaler Kno-tenpunkt vor allem für Geldinstitute von Bedeu-tung, welche eine wichtige vertikale Branche fürNogacom darstellen. Nogacom ermöglicht es,Mengen an unstrukturierten Daten effektiv überdie gesamte Nutzungsdauer hinweg zu verwalten.

Nächste Ausgabe: Nr. 10 vom 06.10. 2010, Anzeigenschluss: 22.09.2010

Swiss Businesspress SA, Köschenrütistr. 109, 8052 Zürich

NEUER SEKTORLEITER INSURANCEKPMG Schweiz hat Thomas Varain zum neuen Sektorleiter Insurance ernannt. Er ist Wirtschafts-prüfer, Dr. rer. pol. und Partner, und hat die Sektor-leitung per 1.8.2010 übernommen. In dieser Funktion koordiniert er die Industrieexpertise undMarktpräsenz bezüglich Versicherungen. Dem Sektor Insurance und der starken Kundenbasiskommt bei KPMG europaweit eine zentrale Bedeutung zu. Thomas Varain arbeitet seit 1997für KPMG. Zuvor leitete er die Bereiche AssetManagement Insurance und Regulatory Insurancebei KPMG Deutschland.

PRESIDENTXerox hat Jacques Guers zum President of XeroxEurope ernannt. Damit ist er beim weltweit führen-den Anbieter von Business Process- und Dokumen-ten-Management für die Vertriebs- und Marketing-aktivitäten in 17 westeuropäischen Ländernverantwortlich. Guers ist seit 1980 in verschiede-nen Führungspositionen bei Xerox tätig und warseit Juli 2009 President of Xerox Developing Mar-kets Operations für Wachstumsmärkte in Regionenwie Lateinamerika, dem Mittleren Osten, Afrika,Zentral-und Osteuropa sowie Indien und Russlandverantwortlich.

Page 4: Zuercher Unternehmer 09/2010

Er liebt die Natur. Wir auch.

Energieeffizienz braucht die Zusammenarbeit aller Spezialisten. Als grösster Haustechnik-Anbieter

der Schweiz nehmen wir unsere Verantwortung wahr und stehen Installateuren, Haustechnikplanern

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2. bis 6. September 2010.

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Page 5: Zuercher Unternehmer 09/2010

5Nr. 9 – 2010 ÖKOLOGIE

Von Peter Blattner

Die Stadt Zürich befindet sich bekanntlich auf dem Weg zur 2000-Watt-Gesellschaft und will Material- und Energieverbrauchdrastisch senken und so die Treibhausemissionen entscheidendredu zieren. Für die 25 000 kleinenund mittleren Unternehmen in derStadt Zürich bedeutet das, die eige-nen Fähigkeiten, Produkte undDienstleistungen so auszurichten,dass sie innovativ im Markt agieren können. 85 Prozent aller Betriebe inder Stadt haben weniger als zehnAngestellte, da lohnt sich ein Um-weltaudit nach ISO-Standard in derRegel nicht. Damit aber auch Mikro-unternehmen ihre Prozesse in Sa-chen Umwelt- und Klimaschutz effizient verbessern können, bietetdie Stadt Zürich eine spezielleUmwelt beratung für KMU an, denÖko-Kompass.

Standortberatung in OerlikonDie Standortberaterin beim Öko-Kompass Barbara Sintzel Saurer be-suchte im letzten Oktober das Elek-troinstallationsgeschäft von MartinLang in Oerlikon, führte ein Ge-spräch und machte einen Betriebs-rundgang durch den zwölf-köpfigenElektrobetrieb. Sie analysierte da-bei die vier Bereiche des Öko-Kom-pass: Energie & Gebäude, Mobilität,Material, Qualität & Informationund suchte noch unausgeschöpftePotenziale. Lang hatte bereits vor-gängig elektronische Vorschaltge-räte sowie Bewegungsmelder in-stalliert und sich auch mit der Ab-falltrennung befasst. Nun wollte erwissen, wo sein Betrieb steht.

Im Transportbereich wurden dieKleintransporter durch Personen-wagen ersetzt, grössere Transportewerden mit einem Anhänger aus-geführt. Der Patron selber kommtmeist per Velo ins Büro. Bei der

Abfallentsorgung konnte die Stand-ortberatung Möglichkeiten für einegetrennte Entsorgung von asbe-sthaltigen Bauabfällen aufzeigen.Um Standby-Verbräuche bei Com-putern, Druckern und Kopierern zuvermeiden wurden nicht genutzteGeräte ausgeschaltet.

Pragmatisch handelnUm dem Papierkrieg Herr zu wer-den wird Unternehmer Lang mitdem Förderverein für umweltver-trägliche Papiere und Büroökologie(FUPS) Kontakt aufnehmen. Posi-tiv empfand Patron Lang, dass beimÖko-Kompass die unternehmeri-sche Freiheit respektiert wird. Erhatte wenig Aufwand und kann nurgewinnen:» Es kostet mich quasinichts, mein zeitlicher Einsatz hältsich in Grenzen und ich habe den Eindruck, dass es nachhaltigwirkt.» Positiv ist auch die Bewer-tung von aussen.

Die TrägerschaftHinter der Dienstleistung Öko-Kompass stehen engagierte Träge-rinnen und Träger wie Mobility,Microsoft, ewz, energieschweiz,Gewerbeverband Zürich, ZürcherKantonalbank, öbu, hp, novatlantis,Flumroc und die Stadt Zürich. ZehnStandortberaterinnen- und beratersind im Einsatz und garantieren fürjeden Betrieb die richtige Beratung.Leiterin der Geschäftsstelle ist TinaBilleter Weymann.

Öko-Kompass, Umwelt- und GesundheitsschutzZürich, Walchestrasse 31, Postfach 3251, 8021 Zürich, Telefon 044 412 50 55, www.stadt-zuerich.ch/oeko-kompass.

Die korrekte Entsorgung und das Recycling wiederverwertbarer:Materialien liegen Elektro Lang am Herzen.

Foto: www.bilderbox.com/zVg

Ökokompass 2009Der globale Wettbewerb steigert den Wettbewerbsdruck. KMU sind gefordert, ihre Geschäftsprozesse

und Betriebskosten zu optimieren. Der Öko-Kompass ist schweizweit die erste Umweltberatung für KMU.

Page 6: Zuercher Unternehmer 09/2010

Solarenergie für die Warmwasseraufbereitung In unseren Breitengraden wird die Sonnenwärme am häufi gsten für die Bereitstellung von Warm-wasser eingesetzt. Je nach Stand-ort und Orientierung des Gebäu-des kann im Jahresverlauf ein Warmwasseranteil von 50 % bis 80 % durch die Sonne gedeckt werden. In Zeiten, in denen die Sonnenwärme nicht mehr für die Warmwasserbereitstellung aus-reicht, übernimmt die Kesselanla-ge und stellt die gesamte Leistung für Raumwärme und Warmwas-

Die Sonne versorgt uns nicht nur mit Licht, sie steht uns auch seit Millionen von Jahren als Wärmespender zur Verfügung. Der Energieertrag durch die Sonneneinstrahlung ist in der Schweiz genügend gross, um den wirtschaftlichen Betrieb einer Solaranlage zu garantieren.

ser sicher. Ölheizung und Solar-anlage eignen sich optimal für den kombinierten Betrieb. Der lager-bare Brennstoff Heizöl steht je-derzeit für die Wärmeerzeugung und zur Unterstützung der Solar-anlage zur Verfügung.

Ideal für Neubau sowie bei HeizungssanierungDie Kombination Solaranlage/Öl-brenner eignet sich sowohl für Neubauten als auch bei einer Hei-zungssanierung. Beim Neubau lässt sich die Solaranlage von An-fang an einplanen, mit dem Vor-

teil, dass Grösse und Einbau op-timal bestimmt werden können. Im Falle einer Heizungssanierung ist eine Erweiterung der Heizan-lage möglich. Üblicherweise wer-den gleichzeitig mit dem Kessel-ersatz auch die Komponenten für die Solaranlage eingebaut. Eine Sanierung lässt sich aber auch in Etappen realisieren. In diesem Fall werden in einer ersten Phase der Kessel und der Solarspeicher ein-gebaut und zu einem späteren Zeitpunkt die Solaranlage ange-schlossen.

Solaranlage für ein EinfamilienhausDer Solarkreislauf umfasst die Kollektoren, eine Hydraulikgrup-pe oder Solarstation sowie einen Wassererwärmer (Speicher) mit integrierten Heizregistern. Die Sonnenenergie wird im Kollektor auf den Solarkreislauf übertragen und via Solarstation im Wärme-tauscher, der im unteren Teil des Wassererwärmers eingebaut ist, an das Brauchwasser abgegeben.Genügt die Sonnenwärme nicht mehr zur Bereitstellung der Warm-wassermenge, schaltet sich auto-matisch der Heizkessel ein. In dieser Betriebsphase wird über ein zusätzliches Heizregister die Warmwasserbereitstellung sicher-gestellt.

Moderne Ölbrennwertanlagen in Kombination mit einer Solaran-lage leisten aufgrund ihres effi -zienten Betriebs einen wichtigen Beitrag zum verantwortungsvol-len Umgang mit den Energieres-sourcen.

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Öl und Sonne, die ideale Kombination für einen effi zienten Heizbetrieb

Die ideale Kombination: Ölheizung und Solarenergie.

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Benötigte Kollektorfl äche 1 bis 1,5 m2 pro Person für Aufbau auf dem Dach

Solarspeicher 300 bis 500 Liter mit 2 Heizregistern für den Solar- und den Kesselanschluss

Solarer Deckungsgrad 50 bis 80 %

Approximative Kosten der Solaranlage CHF 10 000.– bis 15 000.–

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Region Zürich / Innerschweiz:Beat GasserTelefon 044 218 50 [email protected]

Region Mittelland / Nordwestschweiz:Markus SagerTelefon 062 842 85 [email protected]

Region Ostschweiz / Graubünden:Moreno SteigerTelefon 071 278 70 [email protected]

Page 7: Zuercher Unternehmer 09/2010

7Nr. 9 – 2010 VERKEHR

Der Regierungsrat unterbreitetdem Kantonsrat die mittel- undlangfristige Strategie des ZürcherVerkehrsverbunds ZVV.

Trotz Sparmassnahmen soll dasAngebot bis 2016 weiter ausgebautwerden. Im Zentrum steht die Inbe-triebnahme der ersten und zweitenEtappe der Durchmesserlinie undder vierten Teilergänzung der S-Bahn. Hauptziel ist die Abdeckung

der steigenden Nachfrage im öffent-lichen Verkehr. Der ZVV geht bis2016 von einer Fahrgaststeigerungvon 25 Prozent aus. Es werdenerhebliche Angebotsausbautennötig, um dieses Wachstum aufzu-fangen und die teilweise prekärenPlatzverhältniss zu beseitigen. Bis2013 erlaubt die angespannte finan-zielle Situation bei der öffentlichenHand nur vereinzelt den Ausbauvon Angeboten.

Abgestimmt auf die Fertig stellungder Durchmesserlinie mit demneuen Tiefbahnhof Löwenstrassewerden bis 2015 die beiden erstenEtappen der 4. Teilergänzungen inBetrieb genommen. Sie ergänzen dieDurchmesserlinie in den Regionenund ermöglichen es der S-Bahn, ihrAngebot auszubauen. Entsprechendwerden auch die Busfahrpläne ange-passt. Das Projekt Tram Hardbrückeund die Limmattalbahn werdenvorangetrieben.

Im Zentrum stehen Pünktlich-keit und Sicherheit der Fahrgäste,hier will der ZVV für Kundeninfor-mationen die Mobiltelefone nutzen.Der Energieverbrauch pro Personund zurückgelegten Kilometerkonnte weiter gesenkt werden, eswerden mehr Hybridbusse einge-setzt. Das Defizit, dass je hälftig vonden Gemeinden und dem Kantonübernommen wird, dürfte ab 2014ansteigen. So sind periodischePreisanpassungen unumgänglich.Das Projekt Tram Zürich West und die Limmattalbahn werden vorangetrieben.

ZVV-Strategie 2012-2016RAHMENKREDIT Der Regierungsrat beantragt demKantonsrat einen Rahmenkredit von390,6 Millionen Franken für denZürcher Verkehrsverbund für dasJahr 2011. Die Kostenunterdeckungist um knapp 19 Millionen Frankenhöher als im letzten Jahr (3. EtappeGlattalbahn).Die Verkehrserträge der Jahre 2008und 2009 lagen deutlich unter denvorhergesagten Werten. Das wirktsich finanziell auf die Jahre 2010und 2011 aus, für das Budget 2010mussten kurzfristig 15 MillionenFranken eingespart werden. Der Finanzplan 2011 erlaubt keinenAusbau des Busangebotes. NeueFahrzeuge der Verkehrsunterneh-men bedingten höhere Kapitalkos-ten und auch die SBB verlangtehöhere Abgeltungen. Das Fahrplan-verfahren im laufenden Jahr wurdenur für ein Jahr (2011) durchge-führt, 2012 kann es wieder an jenedes Bundes angepasst werden.

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Page 8: Zuercher Unternehmer 09/2010

ARBEIT8

Von Peter Meier*

Die sogenannte Vertrauensarbeits-zeit hat in vielen Betrieben Einzuggehalten. Es gibt hier keine Rege-lungen mehr für die Arbeitszeit.Stempeluhren wurden abgeschafft.Wie viel oder wie wenig die Be-schäftigten arbeiten, bleibt ihnenselbst überlassen. Hauptsache, dasErgebnis stimmt. Wie aber sehendie gesetzlichen Vorschriften aus?

Begriff der Arbeitszeit Als Arbeitszeit gilt die Zeit, wäh-rend der sich der Arbeitnehmer zurVerfügung des Arbeitgebers zu hal-ten hat; der Weg zu und von derArbeit gilt nicht als Arbeitszeit. Istdie Arbeit ausserhalb des Arbeits-ortes zu leisten, an dem der Arbeit-nehmer normalerweise seineArbeit verrichtet, und fällt dadurchdie Wegzeit länger als üblich aus,so stellt die zeitliche Differenz zurnormalen Wegzeit Arbeitszeit dar.Muss sich ein Arbeitnehmer odereine Arbeitnehmerin auf Anord-nung des Arbeitgebers oder auf-grund seiner bzw. ihrer beruflichenTätigkeit von Gesetzes wegen wei-ter- oder fortbilden, dann stellt diedafür aufgewendete Ausbildungs-zeit Arbeitszeit dar.

Pausen und RuhezeitenDen Arbeitnehmern sind mindes-tens folgende Pausen zu gewähren:a) Eine Viertelstunde bei einer täg-

lichen Arbeitszeit von mehr alsfünfeinhalb Stunden;

b) eine halbe Stunde bei einer täg-lichen Arbeitszeit von mehr alssieben Stunden;

c) eine Stunde bei einer täglichenArbeitszeit von mehr als neunStunden.

Die Pausen sind um die Mitte derArbeitszeit anzusetzen. Entstehtvor oder nach einer Pause eine Teil-arbeitszeit von mehr als 5 1/2 Stun-den, so ist für diese eine zusätzli-che Pause zu gewähren.

Die Pausen gelten als Arbeits-zeit, wenn die Arbeitnehmer ihren

Arbeitsplatz nicht verlassen dürfen.Den Arbeitnehmern ist eine tägli-che Ruhezeit von mindestens elfaufeinander folgenden Stunden zugewähren. Die Ruhezeit kann fürerwachsene Arbeitnehmer einmalin der Woche bis auf acht Stundenherabgesetzt werden, sofern dieDauer von elf Stunden im Durch-schnitt von zwei Wochen eingehal-ten wird.

Wöchentliche HöchstarbeitszeitVon entscheidender Bedeutung istdie arbeitsgesetzliche Höchstar-beitszeit: Diese beträgt für Arbeit-nehmer in industriellen Betriebensowie für Büropersonal, technischeund andere Angestellte, mit Ein-schluss des Verkaufspersonals inGrossbetrieben des Detailhandels45 Stunden, für die übrigen Arbeit-nehmer 50 Stunden.

ÜberzeitarbeitArbeitsgesetzliche Überzeitarbeitliegt vor, wenn die wöchentlicheHöchstarbeitszeit ausnahmsweiseüberschritten wird, namentlichwegen der Dringlichkeit von Arbei-ten, für Inventaraufnahmen, beiBetriebsstörungen u.Ä. Dabei darfdie tägliche Normalarbeitszeit ummaximal zwei Stunden im Tagüberschritten werden - ausser anarbeitsfreien Werktagen und in

Notfällen, und im Kalenderjahr ins-gesamt nicht mehr betragen als:– 170 Stunden für Arbeitnehmer

mit einer wöchentlichenHöchstarbeitszeit von 45 Stunden,

– 140 Stunden für Arbeitnehmermit einer wöchentlichenHöchstarbeitszeit von 50 Stunden.

Der Arbeitnehmer ist zur Leistungvon Überzeitstunden verpflichtet,

Schuften ohne Ende, aber eigentlichgilt das Arbeitsgesetz

Überstunden sind zum Alltagsphänomen geworden. Scheinbar freiwillig arbeiten die Leute bis zumUmfallen. Gewerkschaften und Sozialwissenschaftler betrachten das mit Sorge.

Page 9: Zuercher Unternehmer 09/2010

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soweit diese notwendig ist und sieihm nach Treu und Glauben zuge-mutet werden kann. Nicht zumut-bar ist Überzeitarbeit beispielswei-se dann, wenn der Arbeitgeberdurch eine zweckmässigere Ar-beitseinteilung deren Notwendig-keit vermeiden kann, wenn ihm beidauernd erhöhtem Arbeitsanfallvernünftigerweise die Einstellungweiterer Arbeitskräfte zugemutetwerden kann oder wenn der betrof-fene Arbeitnehmer ausserberuflichausgelastet ist oder aus gesundheit-lichen Gründen nicht zusätzlich be-lastet werden darf.

Die geleistete Überzeitarbeitkann im gegenseitigen Einver-ständnis durch Freizeit von min-destens gleicher Dauer ausgegli-chen werden. Die Freizeitkompen-sation kann jedoch weder einsei-tig vom Arbeitnehmer beansprucht,noch vom Arbeitgeber gegen denWillen des Arbeitnehmers diktiertwerden. Der Ausgleich von Über-zeitarbeit ist innert 14 Wochen vor-zunehmen, sofern nicht eine länge-re Frist vereinbart wird, die aber 12Monate nicht übersteigen darf.

Wird Überzeit nicht durch Frei-zeit ausgeglichen, so hat der Arbeit-geber für die Überzeit Lohn zu ent-richten, der sich nach dem Normal-lohn samt einem Zuschlag von 25%bemisst. Für Büropersonal sowietechnische und anderen Angestell-

te, einschliesslich des Verkaufsper-sonals in Grossbetrieben des Detail-handels, sieht das Gesetz einen zeit-lichen oder geldmässigen Aus-gleich erst für jährliche Überzeitvor, die die 60 Stundengrenze über-schreitet.

Der finanzielle oder zeitlicheAusgleich von Überzeitarbeit istzwingend vorgeschrieben undkann nicht durch vertragliche Ver-einbarung wegbedungen werden.

Arbeitnehmer in einer höherenleitenden Tätigkeit sind diesbezüg-lich dem Arbeitsgesetz nicht unter-stellt. Für sie gelten die Arbeitszeit-bestimmungen des Arbeitsgesetzesnicht.

Tages- und AbendarbeitAls Tagesarbeit gilt die Arbeit von 6Uhr bis 20 Uhr. Die Arbeit von 20Uhr bis 23 Uhr gilt als Abendarbeit.Abendarbeit kann vom Arbeitgebernach Anhörung der Arbeitnehmer-vertretung im Betrieb oder, wo eine

solche nicht besteht, der betroffenenArbeitnehmer eingeführt werden.

NachtarbeitGrundsätzlich verboten ist dieBeschäftigung von Arbeitnehmernausserhalb der betrieblichen Tages-und Abendarbeit. Ausnahmen sindmöglich, sofern Nachtarbeit austechnischen oder wirtschaftlichenGründen unentbehrlich ist oder eindringendes Bedürfnis nachgewie-sen wird. Voraussetzung für dieNachtarbeit ist stets das Einver-ständnis des Arbeitnehmers.

Bei Nachtarbeit darf die täglicheArbeitszeit für den einzelnen Arbeit-nehmer neun Stunden nicht über-schreiten; sie muss, mit Einschlussder Pausen, innerhalb eines Zeitrau-mes von zehn Stunden liegen.

Im Hinblick auf die sozialen undgesundheitlichen Nachteile derNachtarbeit kommt der Regelungdes Lohn- und Zeitzuschlages einegrosse Bedeutung zu. Es gelten diefolgenden

Regeln:Dem Arbeitnehmer, der nur vorü-bergehend Nachtarbeit (weniger als25 Nächte pro Kalenderjahr) ver-richtet, hat der Arbeitgeber einenLohnzuschlag von mindestens 25%zu bezahlen

Arbeitnehmer, die dauernd oderregelmässig wiederkehrend (25und mehr Nächte pro Kalenderjahr)Nachtarbeit leisten, haben für ge-leistete Nachtarbeit ab dem 1. Au-gust 2003 grundsätzlich Anspruchauf eine zehnprozentige Zeitkom-pensation.

Weitere Vorschriften regeln dieAnsprüche des Arbeitnehmers inBezug auf medizinische Untersu-chungen und Beratung, auf dieSicherheit des Arbeitsweges, dieOrganisation des Transportes, dieRuhegelegenheiten, die Verpfle-gungsmöglichkeiten sowie die Kin-derbetreuung.

Sonntagsarbeit und FeiertageAnalog zur Regelung der Nachtar-beit ist auch die Beschäftigung vonArbeitnehmern an Sonntagengrundsätzlich verboten. Aus dengleichen Gründen wie bei derNachtarbeit ist Sonntagsarbeitzulässig (technische, wirtschaftli-che Unentbehrlichkeit, dringendesBedürfnis). Innert zweier Wochenmuss wenigstens einmal ein ganzerSonntag als wöchentlicher Ruhetaggewährt werden. Vorbehalten blei-ben diesbezüglich zahlreichegesetzliche Ausnahmen. Vorüber-gehende, unregelmässige Sonn-tagsarbeit ist mit einem Lohnzu-

schlag von 50% abzugelten. DieLeistung von Sonntagsarbeit setztstets das Einverständnis des Arbeit-nehmers voraus.

Der 1. August ist den Sonntagengleichgestellt. Die Kantone könnenhöchstens acht weitere Feiertage imJahr den Sonntagen gleichstellenund ebenfalls höchstens vier Sonn-tage pro Jahr bezeichnen, an denenArbeitnehmer in Verkaufsgeschäf-ten ohne Bewilligung beschäftigtwerden dürfen.

Wöchentlicher freier HalbtagWird die wöchentliche Arbeitszeitauf mehr als fünf Tage verteilt, soist den Arbeitnehmern jede Wocheein freier Halbtag zu gewähren, mitAusnahme der Wochen, in die einarbeitsfreier Feiertag fällt. Der wö-chentliche freie Halbtag gilt aber nurdann als bezogen, wenn der arbeits-freie Feiertag mit dem Werktag zu-sammenfällt, an dem der freie Halb-tag normalerweise bezogen wird.

Flexibilisierung der ArbeitszeitMit durchschnittlich über 41Arbeitsstunden kennt die Schweizeine der längsten wöchentlichenArbeitszeiten der Industrieländer.Politischen Vorstössen, die eineArbeitszeitverkürzung zum Zielhatten, war in der Vergangenheitwenig Erfolg beschieden. Die Ent-wicklung in den Gesamtarbeitsver-trägen geht dahin, die 40-Stunden-Woche zu verwirklichen.

Der Druck auf das geltendeArbeitsrecht ist am stärksten spür-bar im Bestreben nach einer Flexi-bilisierung der Arbeitszeit. Die Inte-ressen, die Arbeitgeber undArbeitnehmer der Flexibilisierungentgegenbringen, weichen jedocherheblich voneinander ab. Ausser-dem tangieren zahlreiche damitverbundene Fragen, wie etwa dieLockerung des Nacht- und Sonn-tagsarbeitsverbotes, gesellschaft-liche und kulturelle Werte. DiesenAnliegen ist mit der Revision desArbeitsgesetzes Rechnung getragenworden. Die Aufzeichnungspflichtblieb im neuen Arbeitsgesetz aberbestehen, die Unternehmungenhaben gemäss Art. 73 der Verord-nung 1 zum Arbeitsgesetz diegeleistete (tägliche und wöchent-liche) Arbeitszeit inkl. Ausgleichs-und Überzeitarbeit sowie ihre Lageaufzuzeichnen. Diese Unterlagensind nach Ablauf ihrer Gültigkeitfür mindestens fünf Jahre aufzube-wahren.

* Dr. Peter Meier arbeitet im Amt fürWirtschaft und Arbeit in Zürich

Nr. 9 – 2010

Pausen und Ruhezeiten:Die Pausen sind um dieMitte der Arbeitszeitanzusetzen. Ruhezeitenhaben mindestens elfaufeinander folgendenStunden.

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Page 10: Zuercher Unternehmer 09/2010

ARBEIT Nr. 9 – 201010

Die Arbeitslosenquote sank im Juni von 4.0 auf 3.8 Prozent.Diese Erholung ist allerdings mitUnsicherheiten behaftet, die Ab wertung des Euro und dieGefahr einer weiteren Rezessiondämpfen die Erholung der Wirtschaft.

Ende Juni waren 27 497 Personenbeim RAV als arbeitslos gemeldet,das sind 1 317 weniger als im Vor-monat. Praktisch alle Wirtschafts-zweige profitierten von dieserErholung. Leicht vorne liegen diekaufmännischen und administrati-ven Berufe sowie jene aus dem Bau-gewerbe. Auch die Berufe «Wer-bung, Marketing, Tourismus undTreuhand» sowie die Informatikstehen leicht stärker da als in derübrigen Schweiz.

Lehr- und Bankpersonal im FokusIn Zürich ist die Berufsgruppe«Unterricht, Bildung, Seelsorge

und Fürsorge» mit 982 arbeitslosgemeldeten Personen im Vergleichzum Rest der Schweiz leicht über-durchschnittlich betroffen. Nichtalle ehemaligen Lehrkräfte suchen

einen Job in ihrem erlernten Beruf,rund ein Drittel möchte die Berufs-sparte wechseln. Eine hohe Spezia-lisierung der Lehrkräfte kann sichals Hindernis beim Wiedereintritt

in den Lehrberuf erweisen. Ver-mehrt wird auch Bankpersonalgesucht. Im Bank- und Versiche-rungsgewerbe waren 372 Personenohne Arbeit, im Bereich «Finanz-und Versicherungsdienstleistun-gen» waren es 1 910. Offenbar sindvor allem Personen, welche inner-halb des Finanzsektors andereDienstleistungen erbracht haben,auf Stellensuche.

Bruno Sauter, Chef des Amtesfür Wirtschaft und Arbeit sieht dieweitere wirtschaftliche Entwick-lung mit Unsicherheiten behaftet.Dazu zählt er die noch zu bereini-genden Posten in den Unterneh-mens-, Staats- und Zentralbankbi-lanzen, aber auch die Abwertungdes Euro. Wegen zu schneller Kon-solidierung der Staatsfinanzendrohe die Gefahr einer Rezession.Die meisten Prognoseinstitute sindin ihrer Vorhersage bezüglich derweiteren Entwicklung auch sehrvorsichtig.

Zürcher Arbeitsmarkt aufnahmefähig

Bruno Sauter, Chef des Amtes fürWirtschaft und Arbeit (AWA): DieAbwertung des Euromacht die weiterewirtschaftlicheEntwicklung unsicher.

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Page 11: Zuercher Unternehmer 09/2010

11Nr. 9 – 2010 BRANDSCHUTZ

Von Jürg O. Neeracher *

Eingriffe in die Gestaltungs- und Ent-scheidungsfreiheit werden mit Arg-wohn und Missfallen verfolgt undoftmals nur mit kleinerem oder grös-serem Widerstand hingenommen.

EigenverantwortungWeniger Staat, mehr Eigenverant-wortung ist ein bekanntes politi-sches Schlagwort – führt es auchzum Ziel? Was versteht man unterEigenverantwortung? Ist sie nurVerantwortung für sich selbst oderist sie auch Verantwortung für an-dere? Kann z.B. ein Konzertveran-

stalter ohne feuerpolizeiliche Auf-lagen, jedoch unter Wahrung der Ei-genverantwortung, das Sicherheits-niveau für die Konzertbesuchernach eigenem Ermessen festlegen?Eigenverantwortung setzt nach Er-füllung der staatlichen Mindestan-forderungen ein. Rechtsstaatlich-keit und Rechtsgleichheit sind dietragfähigen Fundamente der Eigen-verantwortung. Eigenverantwor-tung bedeutet demnach nicht, dasseigene Regeln aufgestellt und aus-gelebt werden können. Sicherheitwird insbesondere im öffentlichenLeben vorausgesetzt. Abstriche sindim privaten/eigenen Zuständig-

keitsbereich durchaus statthaft – so-fern sie nicht zum Nachteil Dritterführen. Ein Höchstmass an Sicher-heit mit einem Mindestmass an Auf-wendungen ist die staatliche Maxi-me. Nicht Quantität oder Aktivis-mus, sondern Qualität ist notwen-dig. Verbindliche Zielsetzungen(Schutzziele) und konkrete Mass-nahmen sind notwendig – sie füh-ren zum Ziel. Modernste, hochent-wickelte und dem Stand der Tech-nik entsprechende Brandschutz-massnahmen sind nur dann sinn-voll und wirksam, wenn sie unter-halten werden und betriebsbereitsind. Hier besteht Handlungsbedarf.

Eigenkontrolle Im Kanton Zürich unterstehenmehr als 60 % aller Bauten undAnlagen bezüglich Brandschutz derEigenkontrolle der Eigentümer-und Nutzerschaft. Auf periodischefeuerpolizeiliche Kontrollen durchdie Brandschutzbehörde wird seit15 Jahren verzichtet. Die Auswer-tung der Brandschäden zeigt auf,dass die delegierte Verantwortungwahrgenommen wird.

* Jürg O. Neeracher ist Leiter derkantonalen Feuerpolizei

Brandschutz: Verbindliche Zielsetzungen und konkrete Massnahmen sind notwendig. Foto: www.bilderbox.com

Wahrgenommene EigenverantwortungIm Zeitalter von Globalisierung, Deregulierung, totaler Flexibilität in Planung und Nutzung und des

permanenten Kosten- und Zeitdrucks werden staatliche Regelungen mit ihren Geboten und Anordnungenoft als Behinderung der gestalterischen und wirtschaftlichen Freiheit empfunden.

VERSICHERTER GEBÄUDEBESTAND Im Kanton Zürich nach Nutzung per 31.12.2009Hauptnutzung Anzahl Versicherungs- in %

Gebäude summe in Mrd. Franken

Öffentliche Gebäude 11271 80.119 19.0Wohngebäude 182443 260.897 61.9Land- und Forstwirtschaft 23766 12.725 3.0Verkehrswesen 1558 7.135 1.7Handel 1272 9.298 2.2Industrie und Gewerbe 12377 36.802 8.7Gastgewerbe 552 5.002 1.2Nebengebäude 46965 9.330 2.2Total 280204 421.308 100

FEUERSCHÄDEN Nach Nutzung der Gebäude im Kanton Zürich (10-Jahres-Mittel)Hauptnutzung Anzahl Schadensumme in %

Fälle in Franken

Öffentliche Gebäude 129 4658928 12.5Wohngebäude 1482 19915350 53.5Land- und Forstwirtschaft 102 3506083 9.4Verkehrswesen 7 510230 1.4Handel 13 1438327 3.9Industrie und Gewerbe 76 4369567 11.7Gastgewerbe 17 2070786 5.6Nebengebäude 43 783005 2.1Total 1859 37252276 100

Quellenhinweis: Geschäftsbericht 2009 der GVZ

– Dort, wo sich Menschen aufhalten, arbeiten, wohnen und lebenentstehen logischerweise auch am meisten Brandschäden. Es istdeshalb nicht überraschend, dass über die Hälfte der Brand -schäden in Wohngebäuden entstehen.

– Ein Kompliment geht an die Landwirtschaft, die Industrie, dasGewerbe und den Handel. Im Vergleich zu der übrigen Schweizund dem Ausland wird ein Spitzenplatz – im positiven Sinne –belegt. Dies war nicht immer so – unbestritten sind hier derEinfluss der Prävention und die vermehrte Wahrnehmung derEigenverantwortung.

«Eigenverantwortungendet bei derGefährdung vonLeib, Leben undGesundheit Dritterund von fremdemEigentum!»

Jürg O. Neeracher

Page 12: Zuercher Unternehmer 09/2010

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Page 13: Zuercher Unternehmer 09/2010

13Nr. 9 – 2010 AUSBILDUNG

Dieses Programm bietet höherenFührungskräften aus Wirtschaftund Verwaltung eine interdiszip-linäre Management-Weiterbil-dung, die als Sprungbrett füranspruchsvolle Führungs -aufgaben dient.

Das Executive MBA ist auf dieberuflichen Anforderungen und diepersönlichen Bedürfnisse der teil-nehmenden Führungskräfte abge-stimmt und berücksichtigt auch dieInteressen der vertretenen Unter-nehmen. Die berufsbegleitendeAusbildung dauert 86 Tage, verteiltauf 26 Kursblöcke innerhalb von 18Monaten. Dadurch können Tages-geschäft und Weiterbildung opti-mal kombiniert werden.

Das Executive MBA Programmgliedert sich in ein Basis-, ein Kern- und ein Diplomprogramm.

Durch das vorgängige Zustellen derKursunterlagen erhalten die Teil-nehmenden genügend Zeit, sich aufdie einzelnen Module vorzuberei-ten. Angesprochen sind Geschäfts-leitungsmitglieder, Abteilungslei-tende und Mitarbeiter in Stabs- undBeratungsfunktion. Voraussetzun-gen sind ein Hochschulabschluss,mehrjährige Management- undFührungserfahrung, gute wirtschaft-liche Grundkenntnisse sowie sehrgute Englischkentnisse.

Die Bewerbungsunterlagen unddas Programm zum Lehrgang 2011-2013 können angefordert werdenunter:

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Unternehmens -sicherheit

Die Mediasec AG plant in denMonaten Oktober und Novemberzwei Fachveranstaltungen zum Thema Unternehmens -sicherheit und Videoüberwachung. Informationen und Anmeldungenunter www.mediasec.ch/kongresse.

Am 28. Oktober 2010 geht es umneue Herausforderungen in der Un-ternehmenssicherheit. Die dynami-schen Veränderungen in Wirtschaftund Technik schaffen neue Gefah-ren welche oft stark unterschätztwerden. Durch Sicherheitsmass-nahmen werden Risiken verlagert.An der SSI-Fachtagung stellenkompetente Referenten entspre-chende Massnahmenkonzepte vor.

Am 24. November 2010, eben-fallls in Zürich, heisst das ThemaVideoüberwachung: Heute-Mor-

gen-Übermorgen. Die SES-Fachta-gung zeigt Möglichkeiten undGrenzen von Mensch und Technikauf. Referenten sprechen überDatenschutz und psychologischeAspekte der Videoüberwachung.

MediaSec AG, 8127 Forch, Telefon 043 366 20 20

Fachtagung: Thema Videoüberwachung.

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Page 14: Zuercher Unternehmer 09/2010

Publireportage

PUBLIREPORTAGE Nr. 9 – 201014

Die Erwerbsbevölkerung wirdimmer älter. Der Nachwuchswird langsam knapp, ältereArbeitnehmende sind hingegenwenig gefragt. Unternehmenmüssen umdenken: Eine Perso-nalpolitik, welche die älterenMitarbeitenden wertschätzt, wirdzum Wettbewerbsvorteil.

Die mit Abstand grösste Generation,die Babyboomer, gehen bald in Pen-sion, und die Jüngeren können die ent-stehende Lücke niemals ausfüllen. ImKlartext bedeuten die Prognosen zurBevölkerungsentwicklung nichts ande-res, als dass die Zukunft der SchweizerUnternehmen mehrheitlich von Perso-nen zwischen 50 und 65 abhängt.

Fortlaufende Weiterbildungauch mit zunehmendem AlterDas Problem ist nur: Die Alten habennoch immer ein Imageproblem. Siegelten als teuer, wenig flexibel, lern-faul, nicht kreativ, weniger produktiv,kompliziert. Viele der Klischees sindallerdings falsch: Weder sind ältereArbeitnehmende im Schnitt häufigerkrank, noch sind sie weniger flexibel.Wie Studien belegen, nimmt auch dieLernfähigkeit im Alter nicht ab. Tödlich für die Lernfähigkeit ist aller-

dings Routine. Und genau hier liegtin vielen Betrieben das Problem; dieAlten machen bis zur Pensionierungdas, was sie schon immer gemachthaben – und verlernen vor lauterUnterforderung irgendwann das Ler-nen. Leistungsprobleme sind oftmalsdie Folge davon, dass es nichts mehrzu lernen gibt, dass neue Herausfor-derungen fehlen.

Das können KMU tun, damit ihrealternde Belegschaft produktiv bleibt:– Konstruktive Gespräch mit den

Mitarbeitenden suchen.– Standortbestimmungen durch -

führen: Was sind die Fähigkeiten,

Motivationen, Werte, Sinnfragen? – Neue Lernfelder anbieten, neue

Möglichkeitsspielräume eröffnen.– Mittels Weiterbildungen neue

Tätigkeitsbereiche anvisieren.– Gezielt Belastungen reduzieren

und Ressourcen aufbauen.– Die Zusammenarbeit und den

Know-how-Transfer zwischenJung und Alt fördern.

Die EB Zürich, kantonale Berufsschulefür Weiterbildung, unterstützt KMUmit Kursen und Beratungen dabei,eine zukunftsgerichtete Personalpo-litik zu etablieren.

Herausforderung alternde Belegschaft

Life Sciences und Facility ManagementDas Institut für Facility Manage-ment der ZHAW Zürcher Hoch-schule für Angewandte Wissen-schaften hat die «SchweizerGesellschaft für NachhaltigeImmobilienwirtschaft» (SGNI)gegründet. Der gemeinnützigeVerein soll den Umwelt- undGesundheitsschutz fördern.

Die neue Gesellschaft wurdeanfangs Juni in Zürich gegründet.Sie bezweckt Inhalte, Wege undLösungen zur Planung, Ausführungund Nutzung von nachhaltigenBauwerken zu fördern. Diese Zielewerden anhand eines Bewertungs-systems mit Qualitätszeichen fürBauten und entsprechende Bil-dungsmassnahmen verfolgt. Mitder freiwilligen Verpflichtung zuhohen Qualitätszielen von Gebäu-den will die SGNI positive Effekteauf Gesellschaft, Natur und Wirt-schaft erzielen.

ZertifizierungssystemEine Kooperation mit der Deut-schen Gesellschaft für nachhaltigesBauen ermöglicht eine Adaptiondes europäischen DGNB-Zertifizie-rungssystems auf die Schweiz. Die-ses gewichtet verschiedene Aspek-te aus dem Bereich des Facility Ma-nagement stark. Die Betriebs-freundlichkeit sowie die Lebenszy-kluskosten sind fester Bestandteildes Bewertungssystems, somit wirdder gesamte Lebenszyklus einesGebäudes bei der Bewertung be-rücksichtigt.

Das Institut für Facility Manage-ment der ZHAW sieht sich als Trei-ber für die Weiterentwicklung desbestehenden Zertifizierungssys-tems. Gemeinsam mit Wirtschafts-partnern sollen verschiedene The-menbereiche um die Nutzung vonnachhaltigen Gebäuden bearbeitetwerden. Die SGNI plant mit Schu-lungen Auditoren auszubilden. Vo-

raussetzung ist eine gewisse Fach-kompetenz, vorzugsweise basie-rend auf Hochschulabschlüssen imBereich der Immobilienbranche.

Geschäftsführer SGNI und Dozentam Institut für Facility Manage-ment der ZHAW ist Dr.-Ing. StefanJäschke, www.sgni.ch

Der Lebenszyklus eines Gebäudes wird bei der Bewertung berücksichtigt.

Kantonale Berufsschule für Weiterbildung. Bildungszentrum für ErwachseneBiZE, Riesbachstrasse 118090 Zürich0842 843 844www.eb-zuerich.ch

Keine Routine: Neue Lernfelder suchen, neue Möglichkeitsspielräume eröffnen.

KURSE AN DER EB ZÜRICHRund um die alternde Belegschaft

– Wirkungsvolles Generationen -management

– Älter werden im Beruf

– Schlüsselqualifikation Gesundheit

– Professionelle Laufbahnplanungin 5 Schritten

– Selbstmanagement mit dem Zürcher Ressourcenmodell

Weitere Infos und Anmeldungunter www.eb-zuerich.ch

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Page 15: Zuercher Unternehmer 09/2010

15Nr. 9 – 2010 AKTUELL

Verband Zürcher Handelsfirmen, Seegartenstrasse 2, 8008 Zürich, Tel. 044 211 40 58

IMPRESSUM

6. JahrgangDer ZürcherUnternehmer/ vormals KMU Manager Zürich Erscheint im VerlagSwiss Businesspress SAKöschenrütistrasse 1098052 ZürichTelefon 044 306 47 00Fax 044 306 47 [email protected]

HerausgeberRemo Kuhn, [email protected]

RedaktionPeter Blattner, [email protected] 044 306 47 02

Robert G. Kroese (Fotoreportagen)Telefon 079 353 25 20

Urs Hü[email protected]

Rika [email protected] 044 306 47 12

Layout und ProduktionNicole Collins, Manuel Jorquera undBruno [email protected]

Druckunterlagenwww.swissbusinesspress.ch/kundendaten

AnzeigenleitungAngela [email protected] 044 306 47 16

AbonnementsDer ZürcherUnternehmer liegt imGrossraum Zürich der UnternehmerZeitung bei und kann nicht separatabonniert werden. Ein Jahresabonnement der Unter-nehmerzeitung kostet 40 Franken (10 Ausgaben), [email protected]

DruckRingier Print, Adligenswil.Nachdruck nur mit schriftlicherGenehmigung der Redaktionund Quellenangabe © Zürcher-Unternehmer.

Im Verlag SWISS BUSINESSPRESS SA erscheinen ausserdem SWISS NEWS,The National English Journal, ATTIKA, das Zürcher Premium Magazin, PAULI-CUISINE, das Gastronomie-Fachmagazin.

Verlag und Redaktion über nehmenkeine Haftung für nicht verlangtesPresse- und Bildmatrial. Die nament-lich gezeichneten Beiträge stehenunter der Verantwortung ihres Verfassers und decken sich nichtzwingend mit der Meinung der Redaktion.

Verband Zürcher Handelsfirmen, Seegartenstrasse 2, 8008 Zürich, Tel. 044 211 40 58

Seit dem 1. Mai 2010 ist das neueBundesgesetz zum Schutz vor Pas-sivrauchen in Kraft getreten, das dieBevölkerung vor den schädlichenAuswirkungen des Passivrauchensschützen soll. Es gilt ein generel-les Rauchverbot für geschlosseneRäume, die öffentlich zugänglichsind oder die von mehreren Perso-nen als Arbeitsplatz benutzt wer-den. Das umschliesst Sitzungsräu-me, Personalrestaurants, das Trep-penhaus, Gänge oder Toiletten.Rauchen am Arbeitsplatz ist dem-nach nur noch in abgetrennten undausreichend belüfteten Raucher-

VZH NewsAuf der Basis des Mitteilungsblattes 754 des

Verbandes Zürcher Handelsfirmen geben wir fürdas Gewerbe relevante Informationen.

LOHNBUCH 2010Das Nachschlagewerk basiert aufeiner interkantonalen Zusammenar-beit und enthält einen Überblicküber mehr als 7’000 in der Schweizgültige Branchen-, Berufs- und Min-destlöhne. Es ersetzt das bisherigeAargauer Lohnbuch. Die Lohnanga-ben stammen aus den Gesamtar-beitsverträgen sowie Empfehlungenund Statistiken Schweizerischer Be-rufs- und Arbeitgeberverbände. Esist im Buchhandel oder beim Amtfür Wirtschaft und Arbeit, Zürich,zu beziehen.

ÜBERPRÜFUNG VON REGLEMENTENIm Zusammenhang mit gerichtli-chen Auseinandersetzen werdenimmer wieder unvollständige oderveraltete Arbeitsverträge und Regle-mente vorgelegt. Bekannt sind jeneUnterlagen, die über Jahre hinwegaus verschiedenen Vorlagen «zu-sammengestiefelt» und als vorbild-lich betrachtet wurden, oft aber Wi-dersprüche enthalten. Die Gerichtemachen damit kurzen Prozess: DieAuslegung geht zu Lasten desjeni-gen, der für die unklaren Formulie-rungen verantwortlich ist, also inder Regel zu Lasten des Arbeitge-bers. Der VZH kann diese Unterla-gen gegen einen Unkostenbeitragauf ihre Korrektheit überprüfen.

WIRTSCHAFTS-APPiiEconomy ermöglicht den mobilenZugriff auf die grösste Wirtschafts-datenbank der Schweiz. Mit derneuen App für iPhone und iPadkönnen Hintergrundinformationenvon über 1.6 Millionen Personenund mehr als 840’000 im HR einge-tragenen Firmen abgerufen wer-den. Die Applikation wird vomSwiss Economic Forum unter derMarke «iEconomy» kostenlos aufdem App-Store angeboten.

UMFRAGE TALENTMANA-GEMENTIm Rahmen einer Dissertation amLehrstuhl Human Resource Manage-ment an der Universität Zürich wirdeine Umfrage zum Thema Talentma-nagement durchgeführt Es soll fest-gestellt werden, in welcher FormSchweizer Unternehmen hier aktivsind. Die Umfrage wird anonymausgewertet. Der Fragebogen istunter www.hrm.uzh.ch/talentmana-gement zu finden.

räumen gestatten. Das gilt auch fürEinzelarbeitsplätze, an denen derArbeitgeber unter denselben Bedin-gungen das Rauchen gestattenkann. Raucherräume sind als sol-che zu kennzeichnen. Ein generel-les Rauchverbot gilt für öffentlichzugängliche Räume wie Verwal-tungsgebäude, Einkaufs zentren,Museum-, Theater-, Konzert- undKinoräumlichkeiten, Bildungs- undSportstätten, Spitäler, Fahrzeugedes ÖV, Hotel- und Restaurations-betriebe. Im Gastgewerbe bestehtdie Möglichkeit, Fumoirs einzu-richten.

Schutz vor Passivrauchen

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In Kürze

Passivrauchen: Es gilt ein generelles Rauchverbot für geschlossene Räume.

VulkanausbruchDer isländische Vulkan hat die Me-dien wochenlang beschäftigt undtausenden von Reisenden die Feri-en verdorben, es ging einfach nichtsmehr in Sachen Flugreisen. Kannein Mitarbeitender aus einem sol-chen Grund nicht zur Arbeit erschei-nen, so ist der Arbeitgeber nach demGrundsatz «kein Lohn ohne Arbeit»nicht verpflichtet, für die ausfallen-de Arbeitszeit Lohn zu zahlen. DieVerhinderung an der Arbeitsleistungliegt in solchen Fällen wie bei La-

winen, Erdrutschen oder Über-schwemmungen im Risikobereichdes Arbeitsnehmers. Dieser Grund-satz wird nur dort durchbrochen, wodas Gesetz, ein Gesamtarbeitsver-trag oder interne Anstellungsbedin-gungen eine Lohnzahlungspflichtfür eine beschränkte Zeit vorsehen,wenn den Arbeitnehmer keineSchuld trifft. Um Härtefälle zu ver-meiden empfiehlt der VZH für sol-che Fälle die Kompensation vonÜberstunden zu vereinbaren.

Page 16: Zuercher Unternehmer 09/2010

Solidarität aus Erfahrung.

Die GVZ versichert die Gebäude im Kanton

Zürich gegen Feuer-, Elementar- und Erd-

bebenschäden zum Neuwert.

Die Erfüllung präventiver Schutzauf gaben

macht sie darüber hinaus zur um fassenden

Sicherheits-Institution.

Gezielte Investitionen in den präventiven

Brand schutz und die Feuerwehren wirken po-

sitiv auf den Personen- und Sachwertschutz

ein, was wiederum die Schadenentwicklung

vermindert. Das zahlt sich aus und kommt

der Solidargemeinschaft, also allen Versicher-

ten, durch tiefe Prämien direkt zugute.

Sichern und versichern heisst seit 200 Jahren,

Einzelereignissen und gross fl ächigen Elemen-

tarereignissen wie Sturm, Wind, Hagel und

Überschwemmungen möglichst umfassend

zu be gegnen.

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verh

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