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Arbeitsrechtliche Arbeitsrechtliche Kommission Kommission besteht aus der besteht aus der BK BK Beschlusskommission Beschlusskommission und der und der RK RK Regionalkommission Regionalkommission

Zukünftiges Arbeitsrecht Bundesebene

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Arbeitsrechtliche Kommission besteht aus der BK Beschlusskommission und der RK Regionalkommission. Beschlusskommission Grundstruktur, Mantel (Allg. Teil und Anlage 1), Mittelwert-Tabelle, Eingruppierung, Altersversorgung, sowie Vorgaben für Bandbreiten Verhandlungskommission 6 DN und 6 DG. - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Zukünftiges Arbeitsrecht Bundesebene

Arbeitsrechtliche Arbeitsrechtliche KommissionKommission besteht aus der besteht aus der

BKBK Beschlusskommission Beschlusskommissionund derund der

RKRK Regionalkommission Regionalkommission

Page 2: Zukünftiges Arbeitsrecht Bundesebene

Zukünftiges ArbeitsrechtZukünftiges ArbeitsrechtBundesebeneBundesebene

BeschlusskommissionBeschlusskommissionGrundstruktur, Mantel (Allg. Teil Grundstruktur, Mantel (Allg. Teil und Anlage 1), Mittelwert-Tabelle, und Anlage 1), Mittelwert-Tabelle, Eingruppierung, Altersversorgung,Eingruppierung, Altersversorgung,sowie Vorgaben für Bandbreitensowie Vorgaben für Bandbreiten

VerhandlungskommissionVerhandlungskommission 6 DN und 6 DG6 DN und 6 DG

28 DG und 28 DN28 DG und 28 DN durch einendurch einen BeschlussBeschluss

¾ Mehrheit¾ Mehrheit

in die künftigein die künftige

AVRAVR

Page 3: Zukünftiges Arbeitsrecht Bundesebene

Bundeskommission Beschluss Juni 2008

-Die zweijährigen Lebensaltersstufen werden zu Regelvergütungsstufen- Kinderortszuschlag bleibt, (für neue Mitarbeiter 90 Euro)- Verheiratetenortszuschlag (Besitzstand Stichtag 30.06.08)- Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld bleibt unverändert- AZV Tag bleibt unverändert- Tabellenwert wird um 50 Euro Sockelbetrag erhöht und ab 01.01.08 plus 1,6% und ab 01.01.09 um weitere 4,3% erhöht- Einmalzahlung 225 Euro im Januar 2009- 70 Euro mtl. mehr für Azubis und Schüler- 39 Stunden-Woche ab 01.09.09

Page 4: Zukünftiges Arbeitsrecht Bundesebene

Zulässige Zulässige BandbreitenBandbreitenzur Abweichung in der zur Abweichung in der

RegionalkommissionRegionalkommission

in der in der Vergütung 7%Vergütung 7% für 2008 für 2008 in der in der Arbeitszeit 6%Arbeitszeit 6% für 2008 für 2008in der in der Vergütung 10% Vergütung 10% für 2009 für 2009 in der in der Arbeitszeit 6%Arbeitszeit 6% für 2009 für 2009

Page 5: Zukünftiges Arbeitsrecht Bundesebene

Zukünftiges ArbeitsrechtZukünftiges ArbeitsrechtRegionalebeneRegionalebene

RegionalkommissionRegionalkommission

Entgelthöhe, wöchentliche Arbeitszeit Entgelthöhe, wöchentliche Arbeitszeit und Urlaubstage, sowie Abweichungen und Urlaubstage, sowie Abweichungen zur Beschäftigungssicherung,zur Beschäftigungssicherung,innerhalb der durch die innerhalb der durch die Bundeskommission Bundeskommission vorgegebenen Bandbreitenvorgegebenen Bandbreiten

Augsburg Augsburg alle 7 bayerischen Bistümer alle 7 bayerischen BistümerBambergBamberg mit je 2 Vertreternmit je 2 VertreternEichstättEichstätt als RKals RK zusammengefasstzusammengefasstMünchen FreisingMünchen FreisingPassauPassauRegensburgRegensburgWürzburgWürzburg

BayernBayern14 DG und 14 DN14 DG und 14 DN

durch einendurch einen BeschlussBeschluss

¾ Mehrheit¾ Mehrheit

in die künftigein die künftige

AVRAVR

Page 6: Zukünftiges Arbeitsrecht Bundesebene

Beschlussergebnisse Beschlussergebnisse vom 09.07.08vom 09.07.08

aus der Regionalkommissionaus der Regionalkommission

GrundlageGrundlage ist die Zusammenführung ist die Zusammenführung von Grundvergütung, allgemeiner von Grundvergütung, allgemeiner Zulage Zulage und Ortszuschlag der Stufe 1und Ortszuschlag der Stufe 1

Diese werden zur Diese werden zur RegelvergütungRegelvergütung ohne finanzielle Verluste für die am ohne finanzielle Verluste für die am 30.06.08 bereits beschäftigten 30.06.08 bereits beschäftigten Mitarbeiter. Mitarbeiter.

Page 7: Zukünftiges Arbeitsrecht Bundesebene

Beschlussergebnisse Beschlussergebnisse vom 09.07.08vom 09.07.08

aus der Regionalkommissionaus der Regionalkommission

Diese neuen Tabellenwerte werden Diese neuen Tabellenwerte werden ab ab 01.07.0801.07.08 um den Sockelbetrag von um den Sockelbetrag von 5050 EuroEuro und danach um und danach um 1,6%1,6% erhöht. erhöht.Dies gilt für die Dies gilt für die VG 1-9 und Kr 14-3VG 1-9 und Kr 14-3

Ohne Sockelbetrag aber Ohne Sockelbetrag aber auch 1,6% mehrauch 1,6% mehr für die für die VG 10-12 und Kr 1 und Kr 2VG 10-12 und Kr 1 und Kr 2 Sonderregelung: Sonderregelung: Mitarbeiter die bereits am Mitarbeiter die bereits am 30.06.0830.06.08 beschäftigt beschäftigt waren, erhalten waren, erhalten 50,80 Euro als Zulage50,80 Euro als Zulage zusätzlich. zusätzlich.

Page 8: Zukünftiges Arbeitsrecht Bundesebene

Beschlussergebnisse Beschlussergebnisse vom 09.07.08vom 09.07.08

aus der Regionalkommissionaus der Regionalkommission Ab 01.07.08Ab 01.07.08 gibt es eine gibt es eine ZulageZulage in gleicher Höhe in gleicher Höhe

(Differenz zwischen Juni- und Juli-Gehalt(Differenz zwischen Juni- und Juli-Gehaltals Ersatz für das erste Halbjahr und als Ersatz für das erste Halbjahr und damit gibt es ein höheres Weihnachtsgeld für 2008)damit gibt es ein höheres Weihnachtsgeld für 2008)

Auch für Mitarbeiter Auch für Mitarbeiter die in der die in der zweiten Jahreshälftezweiten Jahreshälfte eingestellt werden. eingestellt werden.

Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zulagen anteilig.Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zulagen anteilig.

Page 9: Zukünftiges Arbeitsrecht Bundesebene

Beschlussergebnisse Beschlussergebnisse vom 09.07.08vom 09.07.08

aus der Regionalkommissionaus der Regionalkommission Eine weitere Erhöhung der Tabellenwerte um Eine weitere Erhöhung der Tabellenwerte um 4,3%4,3%

ab 01.01.09ab 01.01.09

Eine Einmalzahlung von Eine Einmalzahlung von 225225 EuroEuro im Januar 2009 im Januar 2009

Bitte beachten: die Einmalzahlung von Bitte beachten: die Einmalzahlung von 450 € im Dez. 2008450 € im Dez. 2008erfolgt zusätzlich und ist nicht Teil dieses Beschlusses !erfolgt zusätzlich und ist nicht Teil dieses Beschlusses !

7070 EuroEuro mtl. mehr für Azubis und Schüler mtl. mehr für Azubis und Schüler rückwirkend ab dem 01.01.08rückwirkend ab dem 01.01.08

Page 10: Zukünftiges Arbeitsrecht Bundesebene

Regelvergütungstabelle ab 01.07.08Regelvergütungstabelle ab 01.07.08Verg.- Regelvergütungssätze in Stufe

Gr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

1 3.645,67 3.964,96 4.284,23 4.451,74 4.619,22 4.786,65 4.954,14 5.121,62 5.289,06 5.456,56 5.624,03 5.777,36

1a 3.374,91 3.650,40 3.925,84 4.079,22 4.232,62 4.385,98 4.539,41 4.692,75 4.846,18 4.999,52 5.152,91 5.221,76

1b 3.129,20 3.365,52 3.601,87 3.752,12 3.902,38 4.052,64 4.202,87 4.353,12 4.503,37 4.653,64 4.716,23

2 2.978,16 3.180,04 3.381,94 3.507,13 3.632,35 3.757,59 3.882,81 4.008,03 4.133,20 4.258,41 4.338,28

3 2.710,75 2.884,47 3.058,20 3.172,48 3.286,72 3.400,99 3.515,21 3.629,48 3.743,75 3.858,01 3.875,22

4a 2.526,06 2.674,72 2.823,42 2.923,61 3.023,79 3.123,94 3.224,10 3.324,30 3.424,45 3.519,93

4b 2.358,57 2.483,79 2.609,02 2.696,67 2.784,30 2.871,94 2.959,60 3.047,25 3.134,92 3.203,76

5b 2.209,84 2.311,64 2.418,07 2.496,32 2.571,46 2.646,60 2.721,70 2.796,81 2.871,94 2.922,03

5c 2.053,44 2.132,48 2.214,25 2.282,58 2.354,57 2.426,55 2.498,56 2.570,55 2.634,71

6b 1.944,63 2.010,44 2.076,26 2.122,62 2.170,52 2.218,49 2.268,50 2.321,68 2.374,93 2.414,04

7 1.846,58 1.901,68 1.956,73 1.995,67 2.034,61 2.073,54 2.112,72 2.153,61 2.194,53 2.219,92

8 1.756,62 1.802,30 1.847,96 1.877,51 1.904,36 1.931,21 1.958,07 1.984,94 2.011,77 2.038,64 2.064,15

9a 1.698,23 1.732,70 1.767,14 1.793,90 1.820,66 1.847,44 1.874,23 1.901,01 1.927,76

9 1.657,99 1.695,57 1.733,18 1.761,40 1.786,90 1.812,42 1.837,93 1.863,46

10 1.533,32 1.564,21 1.595,11 1.623,31 1.648,82 1.674,32 1.699,84 1.725,37 1.742,84

11 1.446,04 1.470,20 1.494,37 1.513,19 1.531,97 1.550,79 1.569,57 1.588,39 1.607,19

12 1.368,16 1.392,31 1.416,51 1.435,28 1.454,10 1.472,90 1.491,70 1.510,50 1.529,29

Page 11: Zukünftiges Arbeitsrecht Bundesebene

VergütungsgruppenzulagenVergütungsgruppenzulagenAnlage 2d die Anlage 2d die Anmerkungen A-FAnmerkungen A-F werden rückwirkend ab dem 01.01.08 werden rückwirkend ab dem 01.01.08

dynamisiert in dynamisiert in Eurobeträgen festgelegtEurobeträgen festgelegt (bisher prozentuale Berechnung auf Basis der Grundvergütung)(bisher prozentuale Berechnung auf Basis der Grundvergütung)

20082008 20092009 AA 84,63 € 84,63 € 88,27 € 88,27 € BB 101,56 €101,56 € 105,93 €105,93 € CC 112,17 €112,17 € 116,99 €116,99 € DD 124,19 €124,19 € 129,53 €129,53 € EE 103,49 €103,49 € 107,94 €107,94 € FF 137,81 €137,81 € 143,73 €143,73 €

Page 12: Zukünftiges Arbeitsrecht Bundesebene

ModellberechnungModellberechnungBeispiel: VergGr 5b, Stufe 6, verheiratet, zwei KinderBeispiel: VergGr 5b, Stufe 6, verheiratet, zwei Kinder

Vergütung bis 31.12.2007Vergütung bis 31.12.2007 Vergütung ab 01.01.2008Vergütung ab 01.01.2008 Grundvergütung 1937,96 € Grundvergütung 1937,96 € Regelvergütung 2554,92 €Regelvergütung 2554,92 € Ortszuschlag Stufe 4 790,40 € Ortszuschlag Stufe 4 790,40 € Zulage „verheiratet“ 108,61 €Zulage „verheiratet“ 108,61 € Allg. Zulage 114,60 € Allg. Zulage 114,60 € Zulage „Kinder“ 184,04 €Zulage „Kinder“ 184,04 € Schichtzulage 35,79 € Schichtzulage 35,79 € Schichtzulage 35,79 €Schichtzulage 35,79 € Heimzulage 61,36 € Heimzulage 61,36 € Heimzulage 61,36 €Heimzulage 61,36 € Vergütung Vergütung 2940,11 €2940,11 € Vergütung Vergütung 2944,72 €2944,72 €

Vergütung ab 01.07.2008Vergütung ab 01.07.2008 Vergütung ab 01.01.2009Vergütung ab 01.01.2009 Regelvergütung 2646,60 € Regelvergütung 2646,60 € Regelvergütung 2760,40 €Regelvergütung 2760,40 € Zulage „verheiratet“ 108,61 € Zulage „verheiratet“ 108,61 € Zulage „verheiratet 113,28 €Zulage „verheiratet 113,28 € Zulage Kinder 184,04 € Zulage Kinder 184,04 € Zulage Kinder 191,96 €Zulage Kinder 191,96 € Zulage „Differenz“ 91,68 € Zulage „Differenz“ 91,68 € Schichtzulage 35,79 € Schichtzulage 35,79 € Schichtzulage 35,79 € Schichtzulage 35,79 € Heimzulage 61,36 €Heimzulage 61,36 € Heimzulage 61,36 €Heimzulage 61,36 € Vergütung Vergütung 3128,08 €3128,08 € Vergütung Vergütung 3163,79 €3163,79 €

Page 13: Zukünftiges Arbeitsrecht Bundesebene

Beschlussergebnisse Beschlussergebnisse vom 09.07.08vom 09.07.08

aus der Regionalkommissionaus der Regionalkommission

WeihnachtsgeldWeihnachtsgeld (Berechnung (Berechnung Septembergehalt/1993)Septembergehalt/1993)80,84%80,84% für für 20082008 und und 77,51%77,51% für für 20092009

UrlaubsgeldUrlaubsgeld bleibt unverändertbleibt unverändert (255,65 € (255,65 € /332,34 €)/332,34 €)

AZVAZV Tag bleibt unverändert Tag bleibt unverändert 38,5 Std. Woche bis 30.06.0938,5 Std. Woche bis 30.06.09 39 Std.39 Std. Woche ab Woche ab 01.07.0901.07.09

(als Kompensation für das erhöhte Weihnachtsgeld in2008)(als Kompensation für das erhöhte Weihnachtsgeld in2008)

Page 14: Zukünftiges Arbeitsrecht Bundesebene

Beschlussergebnisse Beschlussergebnisse vom 09.07.08vom 09.07.08

aus der Regionalkommissionaus der Regionalkommission Besitzstandsregelung:Besitzstandsregelung: Gelten für alle Mitarbeiter die am Gelten für alle Mitarbeiter die am 30.06.0830.06.08

bereits beschäftigt waren und deren bereits beschäftigt waren und deren AVR DienstverhältnisAVR Dienstverhältnis nach dem nach dem 01.07.08 fortbesteht.01.07.08 fortbesteht.

Erhöhung der Bezüge beim Ausscheiden im zweiten Erhöhung der Bezüge beim Ausscheiden im zweiten Halbjahr/ keine Nachzahlung beim Ausscheiden im Halbjahr/ keine Nachzahlung beim Ausscheiden im ersten Halbjahrersten Halbjahr

Page 15: Zukünftiges Arbeitsrecht Bundesebene

Beschlussergebnisse Beschlussergebnisse vom 09.07.08vom 09.07.08

aus der Regionalkommissionaus der Regionalkommission Besitzstandsregelung:Besitzstandsregelung: Ortszuschlag der Stufe 2Ortszuschlag der Stufe 2 für Mitarbeiter für Mitarbeiter

die bereits am 30.06.08 verheiratet waren. die bereits am 30.06.08 verheiratet waren. Für neue Mitarbeiter, oder bei Heirat nach dem Für neue Mitarbeiter, oder bei Heirat nach dem 01.07.08 01.07.08 entfällt der Ehegattenbezogene Ortszuschlagentfällt der Ehegattenbezogene Ortszuschlag

Besitzstandsmitarbeiter erhalten diesen Besitzstandsmitarbeiter erhalten diesen Ehegattenbezogene OZEhegattenbezogene OZ dynamisiert dynamisiert und rückwirkend ab 01.01.08 und rückwirkend ab 01.01.08 108,61 €108,61 € für für 20082008 und und 113,28 €113,28 € für für 20092009 (Die Konkurrenzregelung bleibt weiterhin bestehen!)(Die Konkurrenzregelung bleibt weiterhin bestehen!)

Page 16: Zukünftiges Arbeitsrecht Bundesebene

Beschlussergebnisse Beschlussergebnisse vom 09.07.08vom 09.07.08

aus der Regionalkommissionaus der Regionalkommission Besitzstandsregelung:Besitzstandsregelung: Ortszuschlag Ortszuschlag (Kinder)(Kinder) der Stufe 3-8 der Stufe 3-8

für Mitarbeiter die bereits am für Mitarbeiter die bereits am 30.06.0830.06.08 beschäftigt beschäftigt waren.waren. Neue MitarbeiterNeue Mitarbeiter die ab dem 01.07.08 eingestellt die ab dem 01.07.08 eingestellt sind bekommen eine Kinderbezogene Zulage von sind bekommen eine Kinderbezogene Zulage von 90 € 90 € mtl.mtl. (Die Konkurrenzregelung entfällt!)(Die Konkurrenzregelung entfällt!)

Besitzstandsmitarbeiter erhalten diese Besitzstandsmitarbeiter erhalten diese KinderzulageKinderzulage dynamisiert und rückwirkend dynamisiert und rückwirkend ab 01.01.08ab 01.01.08 92,02 €92,02 € für 2008 und für 2008 und 95,98 €95,98 € für 2009 für 2009(Die Konkurrenzregelung bleibt weiterhin bestehen!)(Die Konkurrenzregelung bleibt weiterhin bestehen!)

Page 17: Zukünftiges Arbeitsrecht Bundesebene

Anerkennung von Anerkennung von VordienstzeitenVordienstzeiten

Die Die Umwandlung Umwandlung der der Lebensaltersstufen in BerufserfahrungsstufenLebensaltersstufen in Berufserfahrungsstufen (=Regelvergütungssätze in Stufen) (=Regelvergütungssätze in Stufen) führen u. U. zu Nachteilen führen u. U. zu Nachteilen - für neue Mitarbeiter,- für neue Mitarbeiter, (wenn die Person deutlich älter als 30 Jahre ist)(wenn die Person deutlich älter als 30 Jahre ist)- aber auch für kirchliche Mitarbeiter - aber auch für kirchliche Mitarbeiter (anderer (anderer Wohlfahrtsverbände)Wohlfahrtsverbände) die zu einem anderen Träger wechseln: die zu einem anderen Träger wechseln:

Ein Arbeitgeberwechsel innerhalb des kirchlichen Bereiches Ein Arbeitgeberwechsel innerhalb des kirchlichen Bereiches ist bei der Einstufung zu den Berufserfahrungsstufen ist bei der Einstufung zu den Berufserfahrungsstufen unschädlichunschädlich, wenn das neue Dienstverhältnis , wenn das neue Dienstverhältnis nicht durch einen Werktag unterbrochennicht durch einen Werktag unterbrochen ist. ist.

Sonderregelung: Sonderregelung: Der neue Arbeitgeber Der neue Arbeitgeber kannkann Vordienstzeiten anrechnen, Vordienstzeiten anrechnen, wenn die wenn die Unterbrechung nicht länger als ein JahrUnterbrechung nicht länger als ein Jahr beträgt. beträgt.

Page 18: Zukünftiges Arbeitsrecht Bundesebene

Anerkennung von Anerkennung von VordienstzeitenVordienstzeiten

Die Die Überleitungsregelungen gelten zwingendÜberleitungsregelungen gelten zwingend für für ununterbrochene Arbeitsverhältnisseununterbrochene Arbeitsverhältnisse..

Ein Dienstverhältnis besteht auch ununterbrochen fort: Ein Dienstverhältnis besteht auch ununterbrochen fort:

- bei der - bei der Verlängerung von befristeten VerträgenVerlängerung von befristeten Verträgen - sowie bei einem Arbeitgeberwechsel - sowie bei einem Arbeitgeberwechsel innerhalb der AVRinnerhalb der AVR..In beiden Fällen sind Unterbrechungen In beiden Fällen sind Unterbrechungen bis zu einem Monat unschädlich.bis zu einem Monat unschädlich.

Pflichtanrechnung von ZeitenPflichtanrechnung von Zeiten bei anderen Arbeitgebern, wenn der Berufsabschluss bei anderen Arbeitgebern, wenn der Berufsabschluss (Ausbildungsnachweis)(Ausbildungsnachweis) Vorraussetzung für die Einstellung Vorraussetzung für die Einstellung ist.ist.

Page 19: Zukünftiges Arbeitsrecht Bundesebene

Einrichtungsspezifische Regelungen

Einrichtungs-Anträge nach § 11 der neuen AK-Ordnung

zur Genehmigung von befristeten Abweichungen

Über einen solchen Antrag muss innerhalb vondrei Monaten mit einer ¾ Mehrheit in der Regionalkommission entschieden werden.

Bei Nichtentscheidung oder nicht erreichter Mehrheit kann ein Vermittlungsverfahren in Gang gesetzt werden.

Page 20: Zukünftiges Arbeitsrecht Bundesebene

Einrichtungsspezifische Regelungen

Wird ein Antrag (§11) durch gemeinsame Aufforderung von Dienstgeber und (G)MAV eingebracht, (ist das Quorum verändert!) dann entscheidet die Kommission mit der absoluten Mehrheit (50%+1)

Antragsvoraussetzungen für §11 Anträge:- der Antrag muss begründet sein- aussagekräftige Unterlagen müssen vorliegen- er muss innerhalb der zulässigen Beschlussfassung liegen (nur für befristete Regelungen zu Vergütungsbestandteilen und der regelmäßigen Arbeitszeit)

Page 21: Zukünftiges Arbeitsrecht Bundesebene

Einrichtungsspezifische Regelungen

Für die Beratung und Beschlussfassung von §11 Anträgen werden unterschiedliche Gebühren erhoben.

Gebühren richten sich nach der Anzahl der Mitarbeiter - Beratungsgebühr (100 – 900 Euro) entsteht mit Einreichung des Antrages an die RK - Beschlussgebühr (300 – 5.000 Euro) für ganz oder teilweise beschlossene Anträge

Für zurückgenommene Anträge vor der Beratung halbiert sich die Gebühr.

Page 22: Zukünftiges Arbeitsrecht Bundesebene

BetriebsebeneBetriebsebene Dienstvereinbarungen (DV)Dienstvereinbarungen (DV)

können abgeschlossen werden:können abgeschlossen werden: aber nur wenn ausdrücklichaber nur wenn ausdrücklich

eine Öffnung hierzu erfolgt ist !eine Öffnung hierzu erfolgt ist !Rechtsgrundlage nach AVR im Konfliktfall einklagbarRechtsgrundlage nach AVR im Konfliktfall einklagbar

Beispiel: die Einmalzahlung 2008 (450 €)Beispiel: die Einmalzahlung 2008 (450 €)Diese Dienstvereinbarung kann Diese Dienstvereinbarung kann nur mit Unterschrift vom DG und der nur mit Unterschrift vom DG und der MAVMAV in der Höhe der Auszahlung undin der Höhe der Auszahlung undim Auszahlungszeitpunkt verändert werden. im Auszahlungszeitpunkt verändert werden.

Page 23: Zukünftiges Arbeitsrecht Bundesebene

Terminplanung zur Terminplanung zur Beschlussfassung der AKBeschlussfassung der AK

RegionalkommissionRegionalkommissionnächste Sitzung: 15.+16.10.08nächste Sitzung: 15.+16.10.08 25.+26.11.0825.+26.11.08

BundeskommissionBundeskommissionnächste Sitzung: 22.+23.10.08nächste Sitzung: 22.+23.10.08

Page 24: Zukünftiges Arbeitsrecht Bundesebene

Danke für die gute Zusammenarbeit Danke für die gute Zusammenarbeit

Martin Pickel Jürgen Gerbig

Präsentation für die RK erstellt von Susanne Neubauer und Josef Taudte, Würzburg