Upload
others
View
7
Download
0
Embed Size (px)
Citation preview
Titel
Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Beatrice Schwarz-Schulz Umweltbundesamt
Zulassung von Rodentiziden Noch Fragen zu den RMM
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Inhalt
1 Verfahren zur Wirkstoffgenehmigung und Zulassung von Biozid-
Produkten nach Biozid-Verordnung (EU) Nr 5282012
2 Ergebnisse der Umweltbewertung fuumlr Rodentizide (PT 14) und der PBT-Bewertung
3 Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) und Auflagen - Vorgehen bei der Zulassung von Rodentizid-Produkten (PT 14) in Deutschland
Gute fachliche Anwendung (PT 14)
S 2
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
BiozidVO (EU) Nr 5282012 Ziel Harmonisierung des EU-Marktes fuumlr Biozid-Produkte und die aktiven Substanzen Hoher Schutz fuumlr Mensch und Umwelt
Inhalt Nur Biozid-Produkte mit genehmigten Wirkstoffen duumlrfen eingesetzt werden Nur zugelassene Biozid-Produkte duumlrfen in Verkehr gebracht und verwendet werden (max 10 Jahre)
Grundsaumltze fuumlr die Bewertung und Zulassung von Biozid Produkten nach Anhang VI sind Bei sachgemaumlszliger Verwendung fuumlr beabsichtigten Zweck
keine unvertretbaren Auswirkungen auf Umwelt
keine unvertretbaren Auswirkungen auf Gesundheit von Mensch und Tier
hinreichende Wirksamkeit keine Resistenz- oder Toleranzbildung
bei Wirbeltieren keine unnoumltigen Leiden oder Schmerzen hervorrufend
S 3
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz 4
Beteiligte Bundesbehoumlrden
Zulassungsstelle fuumlr Biozide in Deutschland
Bundesstelle fuumlr Chemikalien (BfC) - angesiedelt bei der Bundesanstalt fuumlr Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Fachbereich 5
Bewertung der gesundheitlichen Risiken fuumlr Beschaumlftigte
BAuA Fachbereich 4 Einvernehmensstelle
Bewertung der gesundheitlichen Risiken fuumlr Verbraucher
Bundesinstitut fuumlr Risikobewertung (BfR) Einvernehmensstelle
Bewertung der Umweltrisiken (Umweltrisikobewertung)
Umweltbundesamt (UBA) Fachgebiet IV 12 Einvernehmensstelle
Wirksamkeitspruumlfung und Resistenzmanagement fuumlr Rodentizide und Insektizide
UBA Fachgebiet IV 14
S 4
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Zweistufiges Verfahren
EU-Ebene Risikobewertung des Wirkstoffs Ziel Entscheidung uumlber Genehmigung des Wirkstoffs EU Review-Programm fuumlr Altwirkstoffe schrittweise Bewertung in 4 Prioritaumltenlisten verlaumlngert bis 2024 Nationale Ebene (EU-Ebene) Risikobewertung von Biozidprodukten Ziel Entscheidung uumlber die Zulassung
Gegenseitige Anerkennung der Zulassungen anderer MS BiozidVO zentrale Unions-Zulassung (seit Mitte 2013)
S 5
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Bewertungsgrundsaumltze - Umwelt
Eine Zulassung von Biozid-Produkten nur moumlglich wenn sie selbst oder ihre Metaboliten bzw Abbauprodukte keine unvertretbaren Auswirkungen auf folgende Kompartimente haben
bull Aquatisches Oumlkosystem (Oberflaumlchengewaumlsser marines Oumlkosystem inklusive Sediment)
bull Terrestrisches Oumlkosystem (inklusive Grundwasser)
bull Atmosphaumlre
bull Mikrobielle Wirksamkeit der Klaumlranlage
bull Primaumlr- und Sekundaumlrvergiftung (Wildtiere Haustiere)
S 6
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Umweltrisikobewertung
WirkstoffProdukt
Bestimmung der PEC Bestimmung der PNEC
PECPNEC gt 1
JA
bull Weitere
TestsInformationen
bull Risikominderungs-
maszlignahmen
bull Keine Anhang-
Aufnahme
NEIN
Genehmigung des
Wirkstoffs Zulassung
des Produktes
PEC = Predicted Environmental Concentration PNEC = Predicted No Effect Concentration
S 7
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Genehmigte Wirkstoffe PT 14
bull Antikoagulanzien der 1 Generation
Chlorophacinon
Coumatetralyl
Warfarin Natrium-Warfarin
bull Antikoagulanzien der 2 Generation
Bromadiolon
Brodifacoum
Difethialon
Flocoumafen
bull Weitere Wirkstoffe
α-Chloralose Aluminiumphosphid CO2 Corn Cob (Cholecalciferol)
S 8
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Ergebnisse der PBT-Bewertung EU-PBT-Working-Group 2008
Difethialone Difenacoum Brodifacoum Bromadiolone Flocoumafen
Scenario In and around buildings
Sewers
In and around buildings Sewers
Open areas Waste dumps
In and around buildings Sewers
Open areas Waste dumps
In and around buildings Sewers
Open areas Waste dumps
In and around buildings Animal housings
Food stores
Persistence
Not readily biodegradable
Not anaerobically degradable
Stable to hydrolysis DT50 soil = 635 d
(average)
Not readily biodegradable Not anaerobically
degradable Stable to hydrolysis
DT50 soil = 439 d
Not readily biodegradable
Stable to hydrolysis DT50 soil = 157 d)
Not readily not inherently biodegradable
Stable to hydrolysis DT50 soil = 4 - 92 d
Metabolites DT50 gt 120d
Not readily biodegradable
Not anaerobically degradable
Stable to hydrolysis DT50 soil = 213 d
Bio-acumulation
No BCF available Log Pow = (BCF = 39974
lkg) QSAR BCF = 14000 lkg
Residues found in biota
No BCF available log Kow value = 76
(BCF = 35645) BCF = 9010 (US EPA EPI-
WIN) Residues found in biota
No BCF available log Kow value = 61
(BCF = 35645)
Residues found in biota
BCF = 1658 (but steady state not
reached and mortality in controlgt10)
pH 4 log Kow gt5 pH 7 log Kow = 41
Residues found in biota
BCF = 24300
No BCF available QSAR derived BCF
4400 (pH9) to 36134 (pH7)
Residues found in biota
Toxicity
No NOEC available EC50 Daphnia lt 01 mgl
(44microgl) Classified as T+
No NOEC available EC50 Fish lt 01 mgl
(64microgl) NOEC(bird) = 01 mgkg
food Classified as T+
No NOEC available EC50 Fish lt 01 mgl
(40microgl) Classified as T+
No NOEC available EC50 algae = 114 mgl
(uncertain value) Classified as T+
No NOEC available EC50 Fish lt 01 mgl
(70microgl) Extrapolation to chronic
NOEC = 0007 mgL (extrapolation factor
01)
Conclusion (Potential) PBTvPvB
(Potential) PBTvPvB
(Potential) PBT (Potential) PBT (Potential) PBTvPvB
S 9
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Ergebnisse der Umweltbewertung
Antikoagulanzien der 1 + 2 Generation und Chloralose rarr Risiko von Primaumlr- und Sekundaumlrvergiftungen fuumlr Nicht-Ziel-
Organismen (Haustiere Wildvoumlgel Saumlugetiere)
PECPNEC Verhaumlltnisse fuumlr verschiedene Szenarien
Primaumlrvergiftung 1 Generation 103 ndash 271875
2 Generation 1700 ndash 1582031
Chloralose 2253 ndash 29985
Sekundaumlrvergiftung 1 Generation 09 ndash 15000
2 Generation 77 ndash 855855
Chloralose 2999 ndash 11701
(PECPNEC-Verhaumlltnis lt 1 = kein Risiko)
S 10
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Uumlberschaumltzung des Risikos fuumlr Nichtzieltiere
Vielzahl an Studien aus der ganzen Welt die Ruumlckstaumlnde va der Wirkstoffe der 2 Generation in wildlebenden Nicht-Zieltieren nachweisen
Nachweise von Ruumlckstaumlnden ua in den folgenden Tierarten
SchleiereulenUK (Newton et al 1990)
MaumlusebussardeFrankreich (Berny et al 1997)
SteinadlerNorwegen (Longford et al 2012)
WieselUK (McDonald et al 1998)
FuumlchseUK USA (Tosh et al 2011 McMillin et al 2008)
zT sehr hoher Anteil der untersuchten Tieren betroffen
84 von 430 Raubvoumlgel in Daumlnemark (Christensen et al 2012)
70 von 114 Rotmilanen in UK (Hughes et al 2013)
84 von 115 Fuumlchsen in Nordirland (Tosh et al 2011)
Rodentizid-Ruumlckstaumlnde in Biota uumlberall dort nachweisbar wo Antikoagulanzien als Rodentizide eingesetzt werden (Laasko et al 2010)
Valeriy Kirsanov ndash Fotoliacom
charlatahan fotoliacom
wildcarebayareaorg
S 11
Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Untersuchung von Rodentizid-Ruumlckstaumlnden in wildlebenden Tieren in Deutschland (JKI im Auftrag vom Umweltbundesamt FKZ 3710 63 401)
Analyse von Leberproben von Nicht-Zieltieren waumlhrend und nach einer Bekaumlmpfung von Ratten und Maumlusen mit Brodifacoum
Primaumlrvergiftung
Nachweis von Ruumlckstaumlnden von Brodifacoum in Kleinsaumlugern die nicht Ziel der Bekaumlmpfung waren
va Waldmaumluse Roumltelmaumluse Spitzmaumluse
Sekundaumlrvergiftung
Nachweis von Brodifacoum in Eulen und Greifvoumlgeln
va Maumlusebussarde Schleiereulen Rotmilane
20 von 63 untersuchten Proben
Nach von mindestens einem Antikoagulans in 61 von 265 untersuchten Fuchslebern
S 12
Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Nachweis von Rodentizid-Ruumlckstaumlnden in Fischen
Analyse von Fischproben durch das Fraunhofer Institut (IME) im Auftrag des Umweltbundesamtes (FKZ 3712 67 403)
Nachweis von Brodifacoum Bromadiolon und Difethialon in Brassen aus Saar Rhein und Elbe
Projekt noch nicht abgeschlossen (bis 2015)
S 13
Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Fuumlr einige Stoffe und Anwendungen Risiken fuumlr Boden (PECPNEC gt 1)
Gefahr von primaumlren und sekundaumlren Vergiftungen uumlber die Nahrungskette (PECPNEC gtgt 1)
Antikoagulanzien der 2 Generation sind alle (potentielle) PBTsvPvB Stoffe ndash nach BiozidVO keine Zulassung fuumlr die breite Oumlffentlichkeit moumlglich
Chloralose erfuumlllt potentiell 2 (P T) von 3 PBT Kriterien Substitutionskandidat Befassung der PBT AG
Genehmigung der Wirkstoffe der 2 Generation und Zulassung gemaumlszlig den Kriterien aus Umweltschutzgruumlnden nicht moumlglich
Umweltrisiken von Antikoagulanzien
S 14
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Umweltrisiken von Antikoagulanzien
Abwaumlgung der Schutzguumlter menschliche Gesundheit Infektionsschutz und Umwelt
Bereits auftretende Resistenzen
Keine geeigneten Alternativen
Loumlsung
Wirkstoff-Genehmigung (Annex I-Aufnahme) nur
5 Jahre (statt 10 Jahre)
Produktzulassung urspruumlnglich nur fuumlr 3 Jahre und geeignete Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) und Auflagen
Vergleichende Bewertung im Rahmen der Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung Zulassung (inklusive der Alternativen)
Zur Synchronisierung wurden aktuell die ersten Zulassungen europaweit verlaumlngert
S 15
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) (Anhang I-) Aufnahme-Richtlinien
bdquoDie Mitgliedstaaten stellen sicher dass die Zulassungen von Antikoagulanzien an folgende Bedingungen geknuumlpft sindldquo
Die nominale Konzentration des Wirkstoffs in den Produkten darf xx mgkg nicht uumlbersteigen und nur gebrauchsfertige Produkte duumlrfen zugelassen werden
Die Produkte muumlssen einen aversiven Stoff (Bitterstoff) und gegebenenfalls einen Farbstoff enthalten
Die Produkte duumlrfen nicht als Haftpulver verwendet werden
Sowohl die Primaumlr- als auch die Sekundaumlrexposition von Menschen Nichtziel-Tieren und Umwelt sind durch Planung und Anwendung aller geeigneten und verfuumlgbaren Maszlignahmen zur Risikominderung zu minimieren Hierzu gehoumlren insbesondere die Beschraumlnkung auf die Anwendung durch Fachpersonal die Festlegung einer Packungshoumlchstgroumlszlige und die Verpflichtung zur Verwendung zugriffsgesicherter stabiler Koumlderboxenldquo
S 16
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Ziel Reduzierung der Risiken fuumlr die Umwelt
Beschraumlnkung des Anwenderbereichs und der Verwenderkategorie (nur sachkundiger Anwender)
Allgemeine Kriterien zur guten fachlichen Anwendung (GfA) von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzien sind einzuhalten
Produktspezifische Anwendungsbestimmungen
Anweisung fuumlr eine sichere Verwendung zB Koumlder ist in der Kanalisation zu befestigen Koumlder nicht in die Erde einbringen und Koumlder nur in Koumlderboxen verwenden ( Bodenrisiken)
Anwendungsbereich und Anwendungsmethode
Aufwandmenge
Verpackung
Produktspezifischen Anwendungsbestimmungen werden fuumlr das jedes Produkt auf Basis der jeweiligen Risiken separat festgelegt
S 17
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
bdquo
Verbraucher
Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-
bekaumlmpfer
Sachkundige
Verwender
ohne
Sachkunde
mit
Sachkunde
Innenraum Ja Ja Ja Ja
Kanalisation Nein Nein Ja Ja
In und um Gebaumlude Ja Ja Ja Ja
Auszligenbereich offenes
Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja
Anwenderkategorie
Anwendungsbereich
Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung
(zB Risiken fuumlr Boden)
RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 1 Generation verwenden
S 18
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
bdquo
Verbraucher
Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-
bekaumlmpfer
Sachkundige
Verwender
ohne
Sachkunde
mit
Sachkunde
Innenraum Nein Nein Ja Ja
Kanalisation Nein Nein Ja Ja
In und um Gebaumlude Nein Nein Ja Ja
Auszligenbereich offenes
Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja
Anwenderkategorie
Anwendungsbereich
Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung
RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 2 Generation verwenden Potentielle PBTvPvB-Stoffe
S 19
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Opinion des Committee for Risk Assessment (RAC) vom Maumlrz 2014
Brodifacoum Repro 1A
Bromadiolon Repro 1B
Chlorophacinon Repro 1B
Coumatetralyl Repro 1B
Difenacoum Repro 1B
Difethialon Repro 1B
Flucoumafen Repro 1B
Warfarin Repro 1A
Aumlnderung des Annex VI Eintrag der CLP VO (EC 12722008) durch ATP - wann
Neue EntwicklungenEinstufung ampKennzeichnung
S 20
Keine Zulassung an
Verbraucher mehr moumlglich
Art 19 Absatz 4 b) BiozidVO
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Auflagen bei der Produktzulassung
hellipund wer ist sachkundig
Schaumldlingsbekaumlmpfer
Sachkundenachweis nach GefStoffV Anhang I Nr 34 (6) ausgebildeter Schaumldlingsbekaumlmpfer oder von den Behoumlrden als gleichwertig anerkannte Berufe
Berufliche Anwender mit Sachkunde
Sachkundenachweis nach Pflanzenschutz-SachkundeV
ua ausgebildete Land- und Forstwirte Gaumlrtner Winzer und weitere von Behoumlrden anerkannte Aus- Fort- oder Weiterbildungen
Geschulte berufsmaumlszligige Anwender
Teilnahme an einer Schulung mit ua folgenden Lehrinhalten (Nachweis der Schulung erforderlich)
Biologie von Nagern Bekaumlmpfung von Nagetieren Rechtsgrundlagen Wirkungsweise von Antikoagulanzien Gefahren bei der Anwendung fuumlr Mensch und Umwelt Risikominderungsmaszlignahmen und gute fachliche Anwendung von Antikoagulanzien zur Nagetierbekaumlmpfung helliphelliphellip
S 21
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Inhalt
Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
Planung und Dokumentation
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen
Kontrollen
Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme
Nachkontrolle und Praumlvention
abrufbar im Internet unter
httpwwwbauadedeChemikaliengesetz-
BiozidverfahrenBiozideProduktHintergrundhtml
S 22
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Gute fachliche Anwendung von Rodentiziden
bdquoAllgemeine Kriterien einer guten fachlichen Anwendung von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzienldquo
Anwendungsbestimmungen gelten fuumlr zugelassene Rodentizide
GfA ist Teil Zulassungsbescheid rechtsverbindlich
GfA gilt fuumlr alle sachkundigen Verwender beim Einsatz von SGARs und FGARs und auch fuumlr Chloralose
zusaumltzlich zu diesen allgemeinen Kriterien gelten produktspezifische
Bestimmungen die von Produkt zu Produkt unterschiedlich sein koumlnnen (wie zB Anwendungsbereich Menge Zielorganismen)
Es gelten stets die Angaben auf Produkt-Etikett Gebrauchsanweisung
hellipund was ist die gute fachliche Anwendung (GfA)
S 23
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Planung und Dokumentation (Auszuumlge)
Nagerart Groumlszlige des Gebietes und Befallsursache ermitteln
Wirkstoff Art des Koumlders Anzahl der Koumlderstellen und Koumldermenge in Abhaumlngigkeit vom Zielorganismus und seiner Biologie dem Grad des Befalls und der direkten Umgebung waumlhlen und dokumentieren
Ziel einer Bekaumlmpfung ist die Tilgung der Nagerpopulation im Befallsgebiet-objekt
Gezielter und effizienter Einsatz von Rodentiziden im Sinne einer integrierten Schadnagerbekaumlmpfung unter Beruumlcksichtigung organisatorischen baulicher und biozidfreien Maszlignahmen
bdquoso viel wie noumltig so wenig wie moumlglichldquo
S 24
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Bild UBA
Warnhinweise
Jede Koumlderstelle oder ‐station ist mit geeigneten Warnhinweisen zu versehen Der Auftraggeber ist uumlber laufende Schaumldlingsbekaumlmpfungsmaszlignahmen zu informieren Dieser muss seine Mitarbeiter und externen Dienstleister informieren und soweit erforderlich zusaumltzliche Warnhinweise anbringen hellip+ Die Verantwortung fuumlr das Anbringen von eventuellen Warnhinweisen ist zwischen dem Durchfuumlhrenden der Schaumldlingsbekaumlmpfung und dem Auftraggeber zu vereinbaren
Diese Hinweise muumlssen mindestens die nachfolgenden Angaben enthalten Erste-Hilfe-Maszlignahmen
Produkt- und Wirkstoffname
Zulassungsnummer d Produktes
Kontaktdaten des Verwenders
Giftnotruf-Nr
Datum der Koumlderauslage
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 25
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen I
Im Regelfall hat eine Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Zeitraum von einem Monat nicht zu
uumlberschreiten
Bei einem andauernden Nagerbefall zB durch staumlndige Einwanderung von auszligen in eine Einrichtung oder einen Betrieb (zB Lebensmittelbetrieb) ist eine Bekaumlmpfung aber auch uumlber diesen Zeitraum hinaus moumlglich Langzeit-Bekaumlmpfung
In solchen Faumlllen ist zu pruumlfen ob es geeignete Maszlignahmen gibt die dem immer wieder neu auftretenden Nagerbefall entgegenwirken koumlnnen
Wird der ausgelegte Koumlder nach einer Dauer von etwa einem Monat immer noch unvermindert stark angenommen ohne dass die Aktivitaumlt der Nagetiere abnimmt so ist die Ursache hierfuumlr zu ermitteln Es besteht in solchen Faumlllen der Verdacht auf Resistenz gegen den eingesetzten Wirkstoff und der Einsatz eines anderen potenteren Wirkstoffs ist zu pruumlfen
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 26
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Koumlderstationen zur Ausbringung von Koumldern verwenden
Ausnahmen Kanalisation und Bereiche die fuumlr Kinder und Nicht-Zieltiere nicht zugaumlnglich sind
zB geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen Unterbauten von Elektroschaltschraumlnken Hohlraumlume in Waumlnden und Wandverkleidungen etc
Ausnahme RattenloumlcherWuumlhlmausgaumlnge Koumlder tief in die Erde einbringen hellip+ die Stelle zB mit einem Stein abdecken
Koumlderstationen verwenden die mechanisch ausreichend stabil und manipulationssicher sind
Koumlderstationen deutlich kennzeichnen damit zu erkennen ist dass sie Rodentizide enthalten und nicht beruumlhrt werden duumlrfen Bild Wieck UBA
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen II
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 27
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen III
Grundsaumltzlich muumlssen zu Beginn der Bekaumlmpfung die Koumlderstellen moumlglichst alle 2-3 Tage mindestens aber nach dem 5 Tag und anschlieszligend woumlchentlich kontrolliert werden Dies gilt auch fuumlr Bekaumlmpfungsmaszlignahmen die laumlnger als einen Monat andauern
Bei jeder Kontrolle gefressene Koumlder ersetzen und das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen und diese hellip+ entsorgen um Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen
Bild Schmolz UBA
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Fotos WieckSchmolz UBA
S 28
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen IV
Koumlder mit Antikoagulanzien nicht als Permanentkoumlder zur Vorbeugung gegen Nagerbefall oder zum Monitoring von Nageraktivitaumlten einsetzen
Zum Nagetiermonitoring giftfreie Koumlder Uumlberwachungsgeraumlte oder Fallen verwenden Ohne Ausnahmen
Permanentbekoumlderung ist grundsaumltzlich verboten
Ausnahmen moumlglich
Nach Einzelfallpruumlfung koumlnnen Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbekoumlderung in besonders sensiblen Bereichen (zB Betriebe der Lebensmittelindustrie Warenlager) unter bestimmten Bedingungen moumlglich sein
Strategische befallsunabhaumlngige Dauerbekoumlderung
nur mit Antikoagulanzien der 2 Generation
S 29
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Ausnahmeregelung zur Permanentbekoumlderung
Ausnahmen von dem Verbot moumlglich wenn
- erhoumlhte Befallsgefahr mit Nagetieren und
- besondere Gefahr fuumlr Gesundheit oder Sicherheit von MenschTier und
- keine anderen verhaumlltnismaumlszligigen Maszlignahmen dem Befall entgegenzuwirken zB bauliche und organisatorische Maszlignahmen Fallen
Alle drei Voraussetzungen muumlssen vom SBK im Rahmen einer Objektanalyse festgestellt und dokumentiert werden
Ausnahmeregelung gilt nur fuumlr ausgebildetegepruumlfte Schaumldlingsbekaumlmpfer
Koumlderstellen nur in und um Gebaumlude ndash keine Anwendung im offenen Gelaumlndevon Gebaumluden entfernt
Kontrollintervalle zwischen 1 - max 4 Wochen (werden vom SBK festgelegt)
Bei festgestelltem Befall (nach Ermessen des SBK) woumlchentliche Kontrollen nach GfA
Definition Befall (DSV) hellip+ Anzeichen von Schaumldlingen im Schutzareal Anzeichen koumlnnen sein Lebendetote Tiere Fraszligspuren Kot- und Urinspuren Trittsiegel und Schmierspuren
S 30
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme
Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen
Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen
Nachkontrolle und Praumlvention
Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen
Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren
Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 31
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation
fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Vielen Dank
Kontakt Beatrice Schwarz-Schulz FG IV 12 Anton Friesen EinvernehmensstelleBiozidgubade Umweltbundesamt PO Box 1406 06813 Dessau-Roszliglau Deutschland
wwwumweltbundesamtde
wwwbiozidinfo
S 32
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Fragen
S 33
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Inhalt
1 Verfahren zur Wirkstoffgenehmigung und Zulassung von Biozid-
Produkten nach Biozid-Verordnung (EU) Nr 5282012
2 Ergebnisse der Umweltbewertung fuumlr Rodentizide (PT 14) und der PBT-Bewertung
3 Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) und Auflagen - Vorgehen bei der Zulassung von Rodentizid-Produkten (PT 14) in Deutschland
Gute fachliche Anwendung (PT 14)
S 2
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
BiozidVO (EU) Nr 5282012 Ziel Harmonisierung des EU-Marktes fuumlr Biozid-Produkte und die aktiven Substanzen Hoher Schutz fuumlr Mensch und Umwelt
Inhalt Nur Biozid-Produkte mit genehmigten Wirkstoffen duumlrfen eingesetzt werden Nur zugelassene Biozid-Produkte duumlrfen in Verkehr gebracht und verwendet werden (max 10 Jahre)
Grundsaumltze fuumlr die Bewertung und Zulassung von Biozid Produkten nach Anhang VI sind Bei sachgemaumlszliger Verwendung fuumlr beabsichtigten Zweck
keine unvertretbaren Auswirkungen auf Umwelt
keine unvertretbaren Auswirkungen auf Gesundheit von Mensch und Tier
hinreichende Wirksamkeit keine Resistenz- oder Toleranzbildung
bei Wirbeltieren keine unnoumltigen Leiden oder Schmerzen hervorrufend
S 3
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz 4
Beteiligte Bundesbehoumlrden
Zulassungsstelle fuumlr Biozide in Deutschland
Bundesstelle fuumlr Chemikalien (BfC) - angesiedelt bei der Bundesanstalt fuumlr Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Fachbereich 5
Bewertung der gesundheitlichen Risiken fuumlr Beschaumlftigte
BAuA Fachbereich 4 Einvernehmensstelle
Bewertung der gesundheitlichen Risiken fuumlr Verbraucher
Bundesinstitut fuumlr Risikobewertung (BfR) Einvernehmensstelle
Bewertung der Umweltrisiken (Umweltrisikobewertung)
Umweltbundesamt (UBA) Fachgebiet IV 12 Einvernehmensstelle
Wirksamkeitspruumlfung und Resistenzmanagement fuumlr Rodentizide und Insektizide
UBA Fachgebiet IV 14
S 4
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Zweistufiges Verfahren
EU-Ebene Risikobewertung des Wirkstoffs Ziel Entscheidung uumlber Genehmigung des Wirkstoffs EU Review-Programm fuumlr Altwirkstoffe schrittweise Bewertung in 4 Prioritaumltenlisten verlaumlngert bis 2024 Nationale Ebene (EU-Ebene) Risikobewertung von Biozidprodukten Ziel Entscheidung uumlber die Zulassung
Gegenseitige Anerkennung der Zulassungen anderer MS BiozidVO zentrale Unions-Zulassung (seit Mitte 2013)
S 5
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Bewertungsgrundsaumltze - Umwelt
Eine Zulassung von Biozid-Produkten nur moumlglich wenn sie selbst oder ihre Metaboliten bzw Abbauprodukte keine unvertretbaren Auswirkungen auf folgende Kompartimente haben
bull Aquatisches Oumlkosystem (Oberflaumlchengewaumlsser marines Oumlkosystem inklusive Sediment)
bull Terrestrisches Oumlkosystem (inklusive Grundwasser)
bull Atmosphaumlre
bull Mikrobielle Wirksamkeit der Klaumlranlage
bull Primaumlr- und Sekundaumlrvergiftung (Wildtiere Haustiere)
S 6
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Umweltrisikobewertung
WirkstoffProdukt
Bestimmung der PEC Bestimmung der PNEC
PECPNEC gt 1
JA
bull Weitere
TestsInformationen
bull Risikominderungs-
maszlignahmen
bull Keine Anhang-
Aufnahme
NEIN
Genehmigung des
Wirkstoffs Zulassung
des Produktes
PEC = Predicted Environmental Concentration PNEC = Predicted No Effect Concentration
S 7
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Genehmigte Wirkstoffe PT 14
bull Antikoagulanzien der 1 Generation
Chlorophacinon
Coumatetralyl
Warfarin Natrium-Warfarin
bull Antikoagulanzien der 2 Generation
Bromadiolon
Brodifacoum
Difethialon
Flocoumafen
bull Weitere Wirkstoffe
α-Chloralose Aluminiumphosphid CO2 Corn Cob (Cholecalciferol)
S 8
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Ergebnisse der PBT-Bewertung EU-PBT-Working-Group 2008
Difethialone Difenacoum Brodifacoum Bromadiolone Flocoumafen
Scenario In and around buildings
Sewers
In and around buildings Sewers
Open areas Waste dumps
In and around buildings Sewers
Open areas Waste dumps
In and around buildings Sewers
Open areas Waste dumps
In and around buildings Animal housings
Food stores
Persistence
Not readily biodegradable
Not anaerobically degradable
Stable to hydrolysis DT50 soil = 635 d
(average)
Not readily biodegradable Not anaerobically
degradable Stable to hydrolysis
DT50 soil = 439 d
Not readily biodegradable
Stable to hydrolysis DT50 soil = 157 d)
Not readily not inherently biodegradable
Stable to hydrolysis DT50 soil = 4 - 92 d
Metabolites DT50 gt 120d
Not readily biodegradable
Not anaerobically degradable
Stable to hydrolysis DT50 soil = 213 d
Bio-acumulation
No BCF available Log Pow = (BCF = 39974
lkg) QSAR BCF = 14000 lkg
Residues found in biota
No BCF available log Kow value = 76
(BCF = 35645) BCF = 9010 (US EPA EPI-
WIN) Residues found in biota
No BCF available log Kow value = 61
(BCF = 35645)
Residues found in biota
BCF = 1658 (but steady state not
reached and mortality in controlgt10)
pH 4 log Kow gt5 pH 7 log Kow = 41
Residues found in biota
BCF = 24300
No BCF available QSAR derived BCF
4400 (pH9) to 36134 (pH7)
Residues found in biota
Toxicity
No NOEC available EC50 Daphnia lt 01 mgl
(44microgl) Classified as T+
No NOEC available EC50 Fish lt 01 mgl
(64microgl) NOEC(bird) = 01 mgkg
food Classified as T+
No NOEC available EC50 Fish lt 01 mgl
(40microgl) Classified as T+
No NOEC available EC50 algae = 114 mgl
(uncertain value) Classified as T+
No NOEC available EC50 Fish lt 01 mgl
(70microgl) Extrapolation to chronic
NOEC = 0007 mgL (extrapolation factor
01)
Conclusion (Potential) PBTvPvB
(Potential) PBTvPvB
(Potential) PBT (Potential) PBT (Potential) PBTvPvB
S 9
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Ergebnisse der Umweltbewertung
Antikoagulanzien der 1 + 2 Generation und Chloralose rarr Risiko von Primaumlr- und Sekundaumlrvergiftungen fuumlr Nicht-Ziel-
Organismen (Haustiere Wildvoumlgel Saumlugetiere)
PECPNEC Verhaumlltnisse fuumlr verschiedene Szenarien
Primaumlrvergiftung 1 Generation 103 ndash 271875
2 Generation 1700 ndash 1582031
Chloralose 2253 ndash 29985
Sekundaumlrvergiftung 1 Generation 09 ndash 15000
2 Generation 77 ndash 855855
Chloralose 2999 ndash 11701
(PECPNEC-Verhaumlltnis lt 1 = kein Risiko)
S 10
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Uumlberschaumltzung des Risikos fuumlr Nichtzieltiere
Vielzahl an Studien aus der ganzen Welt die Ruumlckstaumlnde va der Wirkstoffe der 2 Generation in wildlebenden Nicht-Zieltieren nachweisen
Nachweise von Ruumlckstaumlnden ua in den folgenden Tierarten
SchleiereulenUK (Newton et al 1990)
MaumlusebussardeFrankreich (Berny et al 1997)
SteinadlerNorwegen (Longford et al 2012)
WieselUK (McDonald et al 1998)
FuumlchseUK USA (Tosh et al 2011 McMillin et al 2008)
zT sehr hoher Anteil der untersuchten Tieren betroffen
84 von 430 Raubvoumlgel in Daumlnemark (Christensen et al 2012)
70 von 114 Rotmilanen in UK (Hughes et al 2013)
84 von 115 Fuumlchsen in Nordirland (Tosh et al 2011)
Rodentizid-Ruumlckstaumlnde in Biota uumlberall dort nachweisbar wo Antikoagulanzien als Rodentizide eingesetzt werden (Laasko et al 2010)
Valeriy Kirsanov ndash Fotoliacom
charlatahan fotoliacom
wildcarebayareaorg
S 11
Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Untersuchung von Rodentizid-Ruumlckstaumlnden in wildlebenden Tieren in Deutschland (JKI im Auftrag vom Umweltbundesamt FKZ 3710 63 401)
Analyse von Leberproben von Nicht-Zieltieren waumlhrend und nach einer Bekaumlmpfung von Ratten und Maumlusen mit Brodifacoum
Primaumlrvergiftung
Nachweis von Ruumlckstaumlnden von Brodifacoum in Kleinsaumlugern die nicht Ziel der Bekaumlmpfung waren
va Waldmaumluse Roumltelmaumluse Spitzmaumluse
Sekundaumlrvergiftung
Nachweis von Brodifacoum in Eulen und Greifvoumlgeln
va Maumlusebussarde Schleiereulen Rotmilane
20 von 63 untersuchten Proben
Nach von mindestens einem Antikoagulans in 61 von 265 untersuchten Fuchslebern
S 12
Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Nachweis von Rodentizid-Ruumlckstaumlnden in Fischen
Analyse von Fischproben durch das Fraunhofer Institut (IME) im Auftrag des Umweltbundesamtes (FKZ 3712 67 403)
Nachweis von Brodifacoum Bromadiolon und Difethialon in Brassen aus Saar Rhein und Elbe
Projekt noch nicht abgeschlossen (bis 2015)
S 13
Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Fuumlr einige Stoffe und Anwendungen Risiken fuumlr Boden (PECPNEC gt 1)
Gefahr von primaumlren und sekundaumlren Vergiftungen uumlber die Nahrungskette (PECPNEC gtgt 1)
Antikoagulanzien der 2 Generation sind alle (potentielle) PBTsvPvB Stoffe ndash nach BiozidVO keine Zulassung fuumlr die breite Oumlffentlichkeit moumlglich
Chloralose erfuumlllt potentiell 2 (P T) von 3 PBT Kriterien Substitutionskandidat Befassung der PBT AG
Genehmigung der Wirkstoffe der 2 Generation und Zulassung gemaumlszlig den Kriterien aus Umweltschutzgruumlnden nicht moumlglich
Umweltrisiken von Antikoagulanzien
S 14
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Umweltrisiken von Antikoagulanzien
Abwaumlgung der Schutzguumlter menschliche Gesundheit Infektionsschutz und Umwelt
Bereits auftretende Resistenzen
Keine geeigneten Alternativen
Loumlsung
Wirkstoff-Genehmigung (Annex I-Aufnahme) nur
5 Jahre (statt 10 Jahre)
Produktzulassung urspruumlnglich nur fuumlr 3 Jahre und geeignete Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) und Auflagen
Vergleichende Bewertung im Rahmen der Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung Zulassung (inklusive der Alternativen)
Zur Synchronisierung wurden aktuell die ersten Zulassungen europaweit verlaumlngert
S 15
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) (Anhang I-) Aufnahme-Richtlinien
bdquoDie Mitgliedstaaten stellen sicher dass die Zulassungen von Antikoagulanzien an folgende Bedingungen geknuumlpft sindldquo
Die nominale Konzentration des Wirkstoffs in den Produkten darf xx mgkg nicht uumlbersteigen und nur gebrauchsfertige Produkte duumlrfen zugelassen werden
Die Produkte muumlssen einen aversiven Stoff (Bitterstoff) und gegebenenfalls einen Farbstoff enthalten
Die Produkte duumlrfen nicht als Haftpulver verwendet werden
Sowohl die Primaumlr- als auch die Sekundaumlrexposition von Menschen Nichtziel-Tieren und Umwelt sind durch Planung und Anwendung aller geeigneten und verfuumlgbaren Maszlignahmen zur Risikominderung zu minimieren Hierzu gehoumlren insbesondere die Beschraumlnkung auf die Anwendung durch Fachpersonal die Festlegung einer Packungshoumlchstgroumlszlige und die Verpflichtung zur Verwendung zugriffsgesicherter stabiler Koumlderboxenldquo
S 16
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Ziel Reduzierung der Risiken fuumlr die Umwelt
Beschraumlnkung des Anwenderbereichs und der Verwenderkategorie (nur sachkundiger Anwender)
Allgemeine Kriterien zur guten fachlichen Anwendung (GfA) von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzien sind einzuhalten
Produktspezifische Anwendungsbestimmungen
Anweisung fuumlr eine sichere Verwendung zB Koumlder ist in der Kanalisation zu befestigen Koumlder nicht in die Erde einbringen und Koumlder nur in Koumlderboxen verwenden ( Bodenrisiken)
Anwendungsbereich und Anwendungsmethode
Aufwandmenge
Verpackung
Produktspezifischen Anwendungsbestimmungen werden fuumlr das jedes Produkt auf Basis der jeweiligen Risiken separat festgelegt
S 17
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
bdquo
Verbraucher
Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-
bekaumlmpfer
Sachkundige
Verwender
ohne
Sachkunde
mit
Sachkunde
Innenraum Ja Ja Ja Ja
Kanalisation Nein Nein Ja Ja
In und um Gebaumlude Ja Ja Ja Ja
Auszligenbereich offenes
Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja
Anwenderkategorie
Anwendungsbereich
Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung
(zB Risiken fuumlr Boden)
RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 1 Generation verwenden
S 18
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
bdquo
Verbraucher
Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-
bekaumlmpfer
Sachkundige
Verwender
ohne
Sachkunde
mit
Sachkunde
Innenraum Nein Nein Ja Ja
Kanalisation Nein Nein Ja Ja
In und um Gebaumlude Nein Nein Ja Ja
Auszligenbereich offenes
Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja
Anwenderkategorie
Anwendungsbereich
Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung
RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 2 Generation verwenden Potentielle PBTvPvB-Stoffe
S 19
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Opinion des Committee for Risk Assessment (RAC) vom Maumlrz 2014
Brodifacoum Repro 1A
Bromadiolon Repro 1B
Chlorophacinon Repro 1B
Coumatetralyl Repro 1B
Difenacoum Repro 1B
Difethialon Repro 1B
Flucoumafen Repro 1B
Warfarin Repro 1A
Aumlnderung des Annex VI Eintrag der CLP VO (EC 12722008) durch ATP - wann
Neue EntwicklungenEinstufung ampKennzeichnung
S 20
Keine Zulassung an
Verbraucher mehr moumlglich
Art 19 Absatz 4 b) BiozidVO
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Auflagen bei der Produktzulassung
hellipund wer ist sachkundig
Schaumldlingsbekaumlmpfer
Sachkundenachweis nach GefStoffV Anhang I Nr 34 (6) ausgebildeter Schaumldlingsbekaumlmpfer oder von den Behoumlrden als gleichwertig anerkannte Berufe
Berufliche Anwender mit Sachkunde
Sachkundenachweis nach Pflanzenschutz-SachkundeV
ua ausgebildete Land- und Forstwirte Gaumlrtner Winzer und weitere von Behoumlrden anerkannte Aus- Fort- oder Weiterbildungen
Geschulte berufsmaumlszligige Anwender
Teilnahme an einer Schulung mit ua folgenden Lehrinhalten (Nachweis der Schulung erforderlich)
Biologie von Nagern Bekaumlmpfung von Nagetieren Rechtsgrundlagen Wirkungsweise von Antikoagulanzien Gefahren bei der Anwendung fuumlr Mensch und Umwelt Risikominderungsmaszlignahmen und gute fachliche Anwendung von Antikoagulanzien zur Nagetierbekaumlmpfung helliphelliphellip
S 21
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Inhalt
Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
Planung und Dokumentation
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen
Kontrollen
Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme
Nachkontrolle und Praumlvention
abrufbar im Internet unter
httpwwwbauadedeChemikaliengesetz-
BiozidverfahrenBiozideProduktHintergrundhtml
S 22
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Gute fachliche Anwendung von Rodentiziden
bdquoAllgemeine Kriterien einer guten fachlichen Anwendung von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzienldquo
Anwendungsbestimmungen gelten fuumlr zugelassene Rodentizide
GfA ist Teil Zulassungsbescheid rechtsverbindlich
GfA gilt fuumlr alle sachkundigen Verwender beim Einsatz von SGARs und FGARs und auch fuumlr Chloralose
zusaumltzlich zu diesen allgemeinen Kriterien gelten produktspezifische
Bestimmungen die von Produkt zu Produkt unterschiedlich sein koumlnnen (wie zB Anwendungsbereich Menge Zielorganismen)
Es gelten stets die Angaben auf Produkt-Etikett Gebrauchsanweisung
hellipund was ist die gute fachliche Anwendung (GfA)
S 23
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Planung und Dokumentation (Auszuumlge)
Nagerart Groumlszlige des Gebietes und Befallsursache ermitteln
Wirkstoff Art des Koumlders Anzahl der Koumlderstellen und Koumldermenge in Abhaumlngigkeit vom Zielorganismus und seiner Biologie dem Grad des Befalls und der direkten Umgebung waumlhlen und dokumentieren
Ziel einer Bekaumlmpfung ist die Tilgung der Nagerpopulation im Befallsgebiet-objekt
Gezielter und effizienter Einsatz von Rodentiziden im Sinne einer integrierten Schadnagerbekaumlmpfung unter Beruumlcksichtigung organisatorischen baulicher und biozidfreien Maszlignahmen
bdquoso viel wie noumltig so wenig wie moumlglichldquo
S 24
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Bild UBA
Warnhinweise
Jede Koumlderstelle oder ‐station ist mit geeigneten Warnhinweisen zu versehen Der Auftraggeber ist uumlber laufende Schaumldlingsbekaumlmpfungsmaszlignahmen zu informieren Dieser muss seine Mitarbeiter und externen Dienstleister informieren und soweit erforderlich zusaumltzliche Warnhinweise anbringen hellip+ Die Verantwortung fuumlr das Anbringen von eventuellen Warnhinweisen ist zwischen dem Durchfuumlhrenden der Schaumldlingsbekaumlmpfung und dem Auftraggeber zu vereinbaren
Diese Hinweise muumlssen mindestens die nachfolgenden Angaben enthalten Erste-Hilfe-Maszlignahmen
Produkt- und Wirkstoffname
Zulassungsnummer d Produktes
Kontaktdaten des Verwenders
Giftnotruf-Nr
Datum der Koumlderauslage
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 25
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen I
Im Regelfall hat eine Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Zeitraum von einem Monat nicht zu
uumlberschreiten
Bei einem andauernden Nagerbefall zB durch staumlndige Einwanderung von auszligen in eine Einrichtung oder einen Betrieb (zB Lebensmittelbetrieb) ist eine Bekaumlmpfung aber auch uumlber diesen Zeitraum hinaus moumlglich Langzeit-Bekaumlmpfung
In solchen Faumlllen ist zu pruumlfen ob es geeignete Maszlignahmen gibt die dem immer wieder neu auftretenden Nagerbefall entgegenwirken koumlnnen
Wird der ausgelegte Koumlder nach einer Dauer von etwa einem Monat immer noch unvermindert stark angenommen ohne dass die Aktivitaumlt der Nagetiere abnimmt so ist die Ursache hierfuumlr zu ermitteln Es besteht in solchen Faumlllen der Verdacht auf Resistenz gegen den eingesetzten Wirkstoff und der Einsatz eines anderen potenteren Wirkstoffs ist zu pruumlfen
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 26
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Koumlderstationen zur Ausbringung von Koumldern verwenden
Ausnahmen Kanalisation und Bereiche die fuumlr Kinder und Nicht-Zieltiere nicht zugaumlnglich sind
zB geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen Unterbauten von Elektroschaltschraumlnken Hohlraumlume in Waumlnden und Wandverkleidungen etc
Ausnahme RattenloumlcherWuumlhlmausgaumlnge Koumlder tief in die Erde einbringen hellip+ die Stelle zB mit einem Stein abdecken
Koumlderstationen verwenden die mechanisch ausreichend stabil und manipulationssicher sind
Koumlderstationen deutlich kennzeichnen damit zu erkennen ist dass sie Rodentizide enthalten und nicht beruumlhrt werden duumlrfen Bild Wieck UBA
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen II
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 27
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen III
Grundsaumltzlich muumlssen zu Beginn der Bekaumlmpfung die Koumlderstellen moumlglichst alle 2-3 Tage mindestens aber nach dem 5 Tag und anschlieszligend woumlchentlich kontrolliert werden Dies gilt auch fuumlr Bekaumlmpfungsmaszlignahmen die laumlnger als einen Monat andauern
Bei jeder Kontrolle gefressene Koumlder ersetzen und das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen und diese hellip+ entsorgen um Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen
Bild Schmolz UBA
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Fotos WieckSchmolz UBA
S 28
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen IV
Koumlder mit Antikoagulanzien nicht als Permanentkoumlder zur Vorbeugung gegen Nagerbefall oder zum Monitoring von Nageraktivitaumlten einsetzen
Zum Nagetiermonitoring giftfreie Koumlder Uumlberwachungsgeraumlte oder Fallen verwenden Ohne Ausnahmen
Permanentbekoumlderung ist grundsaumltzlich verboten
Ausnahmen moumlglich
Nach Einzelfallpruumlfung koumlnnen Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbekoumlderung in besonders sensiblen Bereichen (zB Betriebe der Lebensmittelindustrie Warenlager) unter bestimmten Bedingungen moumlglich sein
Strategische befallsunabhaumlngige Dauerbekoumlderung
nur mit Antikoagulanzien der 2 Generation
S 29
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Ausnahmeregelung zur Permanentbekoumlderung
Ausnahmen von dem Verbot moumlglich wenn
- erhoumlhte Befallsgefahr mit Nagetieren und
- besondere Gefahr fuumlr Gesundheit oder Sicherheit von MenschTier und
- keine anderen verhaumlltnismaumlszligigen Maszlignahmen dem Befall entgegenzuwirken zB bauliche und organisatorische Maszlignahmen Fallen
Alle drei Voraussetzungen muumlssen vom SBK im Rahmen einer Objektanalyse festgestellt und dokumentiert werden
Ausnahmeregelung gilt nur fuumlr ausgebildetegepruumlfte Schaumldlingsbekaumlmpfer
Koumlderstellen nur in und um Gebaumlude ndash keine Anwendung im offenen Gelaumlndevon Gebaumluden entfernt
Kontrollintervalle zwischen 1 - max 4 Wochen (werden vom SBK festgelegt)
Bei festgestelltem Befall (nach Ermessen des SBK) woumlchentliche Kontrollen nach GfA
Definition Befall (DSV) hellip+ Anzeichen von Schaumldlingen im Schutzareal Anzeichen koumlnnen sein Lebendetote Tiere Fraszligspuren Kot- und Urinspuren Trittsiegel und Schmierspuren
S 30
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme
Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen
Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen
Nachkontrolle und Praumlvention
Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen
Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren
Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 31
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation
fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Vielen Dank
Kontakt Beatrice Schwarz-Schulz FG IV 12 Anton Friesen EinvernehmensstelleBiozidgubade Umweltbundesamt PO Box 1406 06813 Dessau-Roszliglau Deutschland
wwwumweltbundesamtde
wwwbiozidinfo
S 32
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Fragen
S 33
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
BiozidVO (EU) Nr 5282012 Ziel Harmonisierung des EU-Marktes fuumlr Biozid-Produkte und die aktiven Substanzen Hoher Schutz fuumlr Mensch und Umwelt
Inhalt Nur Biozid-Produkte mit genehmigten Wirkstoffen duumlrfen eingesetzt werden Nur zugelassene Biozid-Produkte duumlrfen in Verkehr gebracht und verwendet werden (max 10 Jahre)
Grundsaumltze fuumlr die Bewertung und Zulassung von Biozid Produkten nach Anhang VI sind Bei sachgemaumlszliger Verwendung fuumlr beabsichtigten Zweck
keine unvertretbaren Auswirkungen auf Umwelt
keine unvertretbaren Auswirkungen auf Gesundheit von Mensch und Tier
hinreichende Wirksamkeit keine Resistenz- oder Toleranzbildung
bei Wirbeltieren keine unnoumltigen Leiden oder Schmerzen hervorrufend
S 3
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz 4
Beteiligte Bundesbehoumlrden
Zulassungsstelle fuumlr Biozide in Deutschland
Bundesstelle fuumlr Chemikalien (BfC) - angesiedelt bei der Bundesanstalt fuumlr Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Fachbereich 5
Bewertung der gesundheitlichen Risiken fuumlr Beschaumlftigte
BAuA Fachbereich 4 Einvernehmensstelle
Bewertung der gesundheitlichen Risiken fuumlr Verbraucher
Bundesinstitut fuumlr Risikobewertung (BfR) Einvernehmensstelle
Bewertung der Umweltrisiken (Umweltrisikobewertung)
Umweltbundesamt (UBA) Fachgebiet IV 12 Einvernehmensstelle
Wirksamkeitspruumlfung und Resistenzmanagement fuumlr Rodentizide und Insektizide
UBA Fachgebiet IV 14
S 4
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Zweistufiges Verfahren
EU-Ebene Risikobewertung des Wirkstoffs Ziel Entscheidung uumlber Genehmigung des Wirkstoffs EU Review-Programm fuumlr Altwirkstoffe schrittweise Bewertung in 4 Prioritaumltenlisten verlaumlngert bis 2024 Nationale Ebene (EU-Ebene) Risikobewertung von Biozidprodukten Ziel Entscheidung uumlber die Zulassung
Gegenseitige Anerkennung der Zulassungen anderer MS BiozidVO zentrale Unions-Zulassung (seit Mitte 2013)
S 5
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Bewertungsgrundsaumltze - Umwelt
Eine Zulassung von Biozid-Produkten nur moumlglich wenn sie selbst oder ihre Metaboliten bzw Abbauprodukte keine unvertretbaren Auswirkungen auf folgende Kompartimente haben
bull Aquatisches Oumlkosystem (Oberflaumlchengewaumlsser marines Oumlkosystem inklusive Sediment)
bull Terrestrisches Oumlkosystem (inklusive Grundwasser)
bull Atmosphaumlre
bull Mikrobielle Wirksamkeit der Klaumlranlage
bull Primaumlr- und Sekundaumlrvergiftung (Wildtiere Haustiere)
S 6
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Umweltrisikobewertung
WirkstoffProdukt
Bestimmung der PEC Bestimmung der PNEC
PECPNEC gt 1
JA
bull Weitere
TestsInformationen
bull Risikominderungs-
maszlignahmen
bull Keine Anhang-
Aufnahme
NEIN
Genehmigung des
Wirkstoffs Zulassung
des Produktes
PEC = Predicted Environmental Concentration PNEC = Predicted No Effect Concentration
S 7
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Genehmigte Wirkstoffe PT 14
bull Antikoagulanzien der 1 Generation
Chlorophacinon
Coumatetralyl
Warfarin Natrium-Warfarin
bull Antikoagulanzien der 2 Generation
Bromadiolon
Brodifacoum
Difethialon
Flocoumafen
bull Weitere Wirkstoffe
α-Chloralose Aluminiumphosphid CO2 Corn Cob (Cholecalciferol)
S 8
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Ergebnisse der PBT-Bewertung EU-PBT-Working-Group 2008
Difethialone Difenacoum Brodifacoum Bromadiolone Flocoumafen
Scenario In and around buildings
Sewers
In and around buildings Sewers
Open areas Waste dumps
In and around buildings Sewers
Open areas Waste dumps
In and around buildings Sewers
Open areas Waste dumps
In and around buildings Animal housings
Food stores
Persistence
Not readily biodegradable
Not anaerobically degradable
Stable to hydrolysis DT50 soil = 635 d
(average)
Not readily biodegradable Not anaerobically
degradable Stable to hydrolysis
DT50 soil = 439 d
Not readily biodegradable
Stable to hydrolysis DT50 soil = 157 d)
Not readily not inherently biodegradable
Stable to hydrolysis DT50 soil = 4 - 92 d
Metabolites DT50 gt 120d
Not readily biodegradable
Not anaerobically degradable
Stable to hydrolysis DT50 soil = 213 d
Bio-acumulation
No BCF available Log Pow = (BCF = 39974
lkg) QSAR BCF = 14000 lkg
Residues found in biota
No BCF available log Kow value = 76
(BCF = 35645) BCF = 9010 (US EPA EPI-
WIN) Residues found in biota
No BCF available log Kow value = 61
(BCF = 35645)
Residues found in biota
BCF = 1658 (but steady state not
reached and mortality in controlgt10)
pH 4 log Kow gt5 pH 7 log Kow = 41
Residues found in biota
BCF = 24300
No BCF available QSAR derived BCF
4400 (pH9) to 36134 (pH7)
Residues found in biota
Toxicity
No NOEC available EC50 Daphnia lt 01 mgl
(44microgl) Classified as T+
No NOEC available EC50 Fish lt 01 mgl
(64microgl) NOEC(bird) = 01 mgkg
food Classified as T+
No NOEC available EC50 Fish lt 01 mgl
(40microgl) Classified as T+
No NOEC available EC50 algae = 114 mgl
(uncertain value) Classified as T+
No NOEC available EC50 Fish lt 01 mgl
(70microgl) Extrapolation to chronic
NOEC = 0007 mgL (extrapolation factor
01)
Conclusion (Potential) PBTvPvB
(Potential) PBTvPvB
(Potential) PBT (Potential) PBT (Potential) PBTvPvB
S 9
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Ergebnisse der Umweltbewertung
Antikoagulanzien der 1 + 2 Generation und Chloralose rarr Risiko von Primaumlr- und Sekundaumlrvergiftungen fuumlr Nicht-Ziel-
Organismen (Haustiere Wildvoumlgel Saumlugetiere)
PECPNEC Verhaumlltnisse fuumlr verschiedene Szenarien
Primaumlrvergiftung 1 Generation 103 ndash 271875
2 Generation 1700 ndash 1582031
Chloralose 2253 ndash 29985
Sekundaumlrvergiftung 1 Generation 09 ndash 15000
2 Generation 77 ndash 855855
Chloralose 2999 ndash 11701
(PECPNEC-Verhaumlltnis lt 1 = kein Risiko)
S 10
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Uumlberschaumltzung des Risikos fuumlr Nichtzieltiere
Vielzahl an Studien aus der ganzen Welt die Ruumlckstaumlnde va der Wirkstoffe der 2 Generation in wildlebenden Nicht-Zieltieren nachweisen
Nachweise von Ruumlckstaumlnden ua in den folgenden Tierarten
SchleiereulenUK (Newton et al 1990)
MaumlusebussardeFrankreich (Berny et al 1997)
SteinadlerNorwegen (Longford et al 2012)
WieselUK (McDonald et al 1998)
FuumlchseUK USA (Tosh et al 2011 McMillin et al 2008)
zT sehr hoher Anteil der untersuchten Tieren betroffen
84 von 430 Raubvoumlgel in Daumlnemark (Christensen et al 2012)
70 von 114 Rotmilanen in UK (Hughes et al 2013)
84 von 115 Fuumlchsen in Nordirland (Tosh et al 2011)
Rodentizid-Ruumlckstaumlnde in Biota uumlberall dort nachweisbar wo Antikoagulanzien als Rodentizide eingesetzt werden (Laasko et al 2010)
Valeriy Kirsanov ndash Fotoliacom
charlatahan fotoliacom
wildcarebayareaorg
S 11
Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Untersuchung von Rodentizid-Ruumlckstaumlnden in wildlebenden Tieren in Deutschland (JKI im Auftrag vom Umweltbundesamt FKZ 3710 63 401)
Analyse von Leberproben von Nicht-Zieltieren waumlhrend und nach einer Bekaumlmpfung von Ratten und Maumlusen mit Brodifacoum
Primaumlrvergiftung
Nachweis von Ruumlckstaumlnden von Brodifacoum in Kleinsaumlugern die nicht Ziel der Bekaumlmpfung waren
va Waldmaumluse Roumltelmaumluse Spitzmaumluse
Sekundaumlrvergiftung
Nachweis von Brodifacoum in Eulen und Greifvoumlgeln
va Maumlusebussarde Schleiereulen Rotmilane
20 von 63 untersuchten Proben
Nach von mindestens einem Antikoagulans in 61 von 265 untersuchten Fuchslebern
S 12
Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Nachweis von Rodentizid-Ruumlckstaumlnden in Fischen
Analyse von Fischproben durch das Fraunhofer Institut (IME) im Auftrag des Umweltbundesamtes (FKZ 3712 67 403)
Nachweis von Brodifacoum Bromadiolon und Difethialon in Brassen aus Saar Rhein und Elbe
Projekt noch nicht abgeschlossen (bis 2015)
S 13
Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Fuumlr einige Stoffe und Anwendungen Risiken fuumlr Boden (PECPNEC gt 1)
Gefahr von primaumlren und sekundaumlren Vergiftungen uumlber die Nahrungskette (PECPNEC gtgt 1)
Antikoagulanzien der 2 Generation sind alle (potentielle) PBTsvPvB Stoffe ndash nach BiozidVO keine Zulassung fuumlr die breite Oumlffentlichkeit moumlglich
Chloralose erfuumlllt potentiell 2 (P T) von 3 PBT Kriterien Substitutionskandidat Befassung der PBT AG
Genehmigung der Wirkstoffe der 2 Generation und Zulassung gemaumlszlig den Kriterien aus Umweltschutzgruumlnden nicht moumlglich
Umweltrisiken von Antikoagulanzien
S 14
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Umweltrisiken von Antikoagulanzien
Abwaumlgung der Schutzguumlter menschliche Gesundheit Infektionsschutz und Umwelt
Bereits auftretende Resistenzen
Keine geeigneten Alternativen
Loumlsung
Wirkstoff-Genehmigung (Annex I-Aufnahme) nur
5 Jahre (statt 10 Jahre)
Produktzulassung urspruumlnglich nur fuumlr 3 Jahre und geeignete Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) und Auflagen
Vergleichende Bewertung im Rahmen der Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung Zulassung (inklusive der Alternativen)
Zur Synchronisierung wurden aktuell die ersten Zulassungen europaweit verlaumlngert
S 15
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) (Anhang I-) Aufnahme-Richtlinien
bdquoDie Mitgliedstaaten stellen sicher dass die Zulassungen von Antikoagulanzien an folgende Bedingungen geknuumlpft sindldquo
Die nominale Konzentration des Wirkstoffs in den Produkten darf xx mgkg nicht uumlbersteigen und nur gebrauchsfertige Produkte duumlrfen zugelassen werden
Die Produkte muumlssen einen aversiven Stoff (Bitterstoff) und gegebenenfalls einen Farbstoff enthalten
Die Produkte duumlrfen nicht als Haftpulver verwendet werden
Sowohl die Primaumlr- als auch die Sekundaumlrexposition von Menschen Nichtziel-Tieren und Umwelt sind durch Planung und Anwendung aller geeigneten und verfuumlgbaren Maszlignahmen zur Risikominderung zu minimieren Hierzu gehoumlren insbesondere die Beschraumlnkung auf die Anwendung durch Fachpersonal die Festlegung einer Packungshoumlchstgroumlszlige und die Verpflichtung zur Verwendung zugriffsgesicherter stabiler Koumlderboxenldquo
S 16
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Ziel Reduzierung der Risiken fuumlr die Umwelt
Beschraumlnkung des Anwenderbereichs und der Verwenderkategorie (nur sachkundiger Anwender)
Allgemeine Kriterien zur guten fachlichen Anwendung (GfA) von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzien sind einzuhalten
Produktspezifische Anwendungsbestimmungen
Anweisung fuumlr eine sichere Verwendung zB Koumlder ist in der Kanalisation zu befestigen Koumlder nicht in die Erde einbringen und Koumlder nur in Koumlderboxen verwenden ( Bodenrisiken)
Anwendungsbereich und Anwendungsmethode
Aufwandmenge
Verpackung
Produktspezifischen Anwendungsbestimmungen werden fuumlr das jedes Produkt auf Basis der jeweiligen Risiken separat festgelegt
S 17
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
bdquo
Verbraucher
Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-
bekaumlmpfer
Sachkundige
Verwender
ohne
Sachkunde
mit
Sachkunde
Innenraum Ja Ja Ja Ja
Kanalisation Nein Nein Ja Ja
In und um Gebaumlude Ja Ja Ja Ja
Auszligenbereich offenes
Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja
Anwenderkategorie
Anwendungsbereich
Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung
(zB Risiken fuumlr Boden)
RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 1 Generation verwenden
S 18
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
bdquo
Verbraucher
Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-
bekaumlmpfer
Sachkundige
Verwender
ohne
Sachkunde
mit
Sachkunde
Innenraum Nein Nein Ja Ja
Kanalisation Nein Nein Ja Ja
In und um Gebaumlude Nein Nein Ja Ja
Auszligenbereich offenes
Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja
Anwenderkategorie
Anwendungsbereich
Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung
RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 2 Generation verwenden Potentielle PBTvPvB-Stoffe
S 19
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Opinion des Committee for Risk Assessment (RAC) vom Maumlrz 2014
Brodifacoum Repro 1A
Bromadiolon Repro 1B
Chlorophacinon Repro 1B
Coumatetralyl Repro 1B
Difenacoum Repro 1B
Difethialon Repro 1B
Flucoumafen Repro 1B
Warfarin Repro 1A
Aumlnderung des Annex VI Eintrag der CLP VO (EC 12722008) durch ATP - wann
Neue EntwicklungenEinstufung ampKennzeichnung
S 20
Keine Zulassung an
Verbraucher mehr moumlglich
Art 19 Absatz 4 b) BiozidVO
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Auflagen bei der Produktzulassung
hellipund wer ist sachkundig
Schaumldlingsbekaumlmpfer
Sachkundenachweis nach GefStoffV Anhang I Nr 34 (6) ausgebildeter Schaumldlingsbekaumlmpfer oder von den Behoumlrden als gleichwertig anerkannte Berufe
Berufliche Anwender mit Sachkunde
Sachkundenachweis nach Pflanzenschutz-SachkundeV
ua ausgebildete Land- und Forstwirte Gaumlrtner Winzer und weitere von Behoumlrden anerkannte Aus- Fort- oder Weiterbildungen
Geschulte berufsmaumlszligige Anwender
Teilnahme an einer Schulung mit ua folgenden Lehrinhalten (Nachweis der Schulung erforderlich)
Biologie von Nagern Bekaumlmpfung von Nagetieren Rechtsgrundlagen Wirkungsweise von Antikoagulanzien Gefahren bei der Anwendung fuumlr Mensch und Umwelt Risikominderungsmaszlignahmen und gute fachliche Anwendung von Antikoagulanzien zur Nagetierbekaumlmpfung helliphelliphellip
S 21
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Inhalt
Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
Planung und Dokumentation
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen
Kontrollen
Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme
Nachkontrolle und Praumlvention
abrufbar im Internet unter
httpwwwbauadedeChemikaliengesetz-
BiozidverfahrenBiozideProduktHintergrundhtml
S 22
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Gute fachliche Anwendung von Rodentiziden
bdquoAllgemeine Kriterien einer guten fachlichen Anwendung von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzienldquo
Anwendungsbestimmungen gelten fuumlr zugelassene Rodentizide
GfA ist Teil Zulassungsbescheid rechtsverbindlich
GfA gilt fuumlr alle sachkundigen Verwender beim Einsatz von SGARs und FGARs und auch fuumlr Chloralose
zusaumltzlich zu diesen allgemeinen Kriterien gelten produktspezifische
Bestimmungen die von Produkt zu Produkt unterschiedlich sein koumlnnen (wie zB Anwendungsbereich Menge Zielorganismen)
Es gelten stets die Angaben auf Produkt-Etikett Gebrauchsanweisung
hellipund was ist die gute fachliche Anwendung (GfA)
S 23
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Planung und Dokumentation (Auszuumlge)
Nagerart Groumlszlige des Gebietes und Befallsursache ermitteln
Wirkstoff Art des Koumlders Anzahl der Koumlderstellen und Koumldermenge in Abhaumlngigkeit vom Zielorganismus und seiner Biologie dem Grad des Befalls und der direkten Umgebung waumlhlen und dokumentieren
Ziel einer Bekaumlmpfung ist die Tilgung der Nagerpopulation im Befallsgebiet-objekt
Gezielter und effizienter Einsatz von Rodentiziden im Sinne einer integrierten Schadnagerbekaumlmpfung unter Beruumlcksichtigung organisatorischen baulicher und biozidfreien Maszlignahmen
bdquoso viel wie noumltig so wenig wie moumlglichldquo
S 24
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Bild UBA
Warnhinweise
Jede Koumlderstelle oder ‐station ist mit geeigneten Warnhinweisen zu versehen Der Auftraggeber ist uumlber laufende Schaumldlingsbekaumlmpfungsmaszlignahmen zu informieren Dieser muss seine Mitarbeiter und externen Dienstleister informieren und soweit erforderlich zusaumltzliche Warnhinweise anbringen hellip+ Die Verantwortung fuumlr das Anbringen von eventuellen Warnhinweisen ist zwischen dem Durchfuumlhrenden der Schaumldlingsbekaumlmpfung und dem Auftraggeber zu vereinbaren
Diese Hinweise muumlssen mindestens die nachfolgenden Angaben enthalten Erste-Hilfe-Maszlignahmen
Produkt- und Wirkstoffname
Zulassungsnummer d Produktes
Kontaktdaten des Verwenders
Giftnotruf-Nr
Datum der Koumlderauslage
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 25
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen I
Im Regelfall hat eine Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Zeitraum von einem Monat nicht zu
uumlberschreiten
Bei einem andauernden Nagerbefall zB durch staumlndige Einwanderung von auszligen in eine Einrichtung oder einen Betrieb (zB Lebensmittelbetrieb) ist eine Bekaumlmpfung aber auch uumlber diesen Zeitraum hinaus moumlglich Langzeit-Bekaumlmpfung
In solchen Faumlllen ist zu pruumlfen ob es geeignete Maszlignahmen gibt die dem immer wieder neu auftretenden Nagerbefall entgegenwirken koumlnnen
Wird der ausgelegte Koumlder nach einer Dauer von etwa einem Monat immer noch unvermindert stark angenommen ohne dass die Aktivitaumlt der Nagetiere abnimmt so ist die Ursache hierfuumlr zu ermitteln Es besteht in solchen Faumlllen der Verdacht auf Resistenz gegen den eingesetzten Wirkstoff und der Einsatz eines anderen potenteren Wirkstoffs ist zu pruumlfen
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 26
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Koumlderstationen zur Ausbringung von Koumldern verwenden
Ausnahmen Kanalisation und Bereiche die fuumlr Kinder und Nicht-Zieltiere nicht zugaumlnglich sind
zB geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen Unterbauten von Elektroschaltschraumlnken Hohlraumlume in Waumlnden und Wandverkleidungen etc
Ausnahme RattenloumlcherWuumlhlmausgaumlnge Koumlder tief in die Erde einbringen hellip+ die Stelle zB mit einem Stein abdecken
Koumlderstationen verwenden die mechanisch ausreichend stabil und manipulationssicher sind
Koumlderstationen deutlich kennzeichnen damit zu erkennen ist dass sie Rodentizide enthalten und nicht beruumlhrt werden duumlrfen Bild Wieck UBA
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen II
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 27
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen III
Grundsaumltzlich muumlssen zu Beginn der Bekaumlmpfung die Koumlderstellen moumlglichst alle 2-3 Tage mindestens aber nach dem 5 Tag und anschlieszligend woumlchentlich kontrolliert werden Dies gilt auch fuumlr Bekaumlmpfungsmaszlignahmen die laumlnger als einen Monat andauern
Bei jeder Kontrolle gefressene Koumlder ersetzen und das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen und diese hellip+ entsorgen um Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen
Bild Schmolz UBA
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Fotos WieckSchmolz UBA
S 28
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen IV
Koumlder mit Antikoagulanzien nicht als Permanentkoumlder zur Vorbeugung gegen Nagerbefall oder zum Monitoring von Nageraktivitaumlten einsetzen
Zum Nagetiermonitoring giftfreie Koumlder Uumlberwachungsgeraumlte oder Fallen verwenden Ohne Ausnahmen
Permanentbekoumlderung ist grundsaumltzlich verboten
Ausnahmen moumlglich
Nach Einzelfallpruumlfung koumlnnen Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbekoumlderung in besonders sensiblen Bereichen (zB Betriebe der Lebensmittelindustrie Warenlager) unter bestimmten Bedingungen moumlglich sein
Strategische befallsunabhaumlngige Dauerbekoumlderung
nur mit Antikoagulanzien der 2 Generation
S 29
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Ausnahmeregelung zur Permanentbekoumlderung
Ausnahmen von dem Verbot moumlglich wenn
- erhoumlhte Befallsgefahr mit Nagetieren und
- besondere Gefahr fuumlr Gesundheit oder Sicherheit von MenschTier und
- keine anderen verhaumlltnismaumlszligigen Maszlignahmen dem Befall entgegenzuwirken zB bauliche und organisatorische Maszlignahmen Fallen
Alle drei Voraussetzungen muumlssen vom SBK im Rahmen einer Objektanalyse festgestellt und dokumentiert werden
Ausnahmeregelung gilt nur fuumlr ausgebildetegepruumlfte Schaumldlingsbekaumlmpfer
Koumlderstellen nur in und um Gebaumlude ndash keine Anwendung im offenen Gelaumlndevon Gebaumluden entfernt
Kontrollintervalle zwischen 1 - max 4 Wochen (werden vom SBK festgelegt)
Bei festgestelltem Befall (nach Ermessen des SBK) woumlchentliche Kontrollen nach GfA
Definition Befall (DSV) hellip+ Anzeichen von Schaumldlingen im Schutzareal Anzeichen koumlnnen sein Lebendetote Tiere Fraszligspuren Kot- und Urinspuren Trittsiegel und Schmierspuren
S 30
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme
Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen
Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen
Nachkontrolle und Praumlvention
Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen
Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren
Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 31
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation
fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Vielen Dank
Kontakt Beatrice Schwarz-Schulz FG IV 12 Anton Friesen EinvernehmensstelleBiozidgubade Umweltbundesamt PO Box 1406 06813 Dessau-Roszliglau Deutschland
wwwumweltbundesamtde
wwwbiozidinfo
S 32
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Fragen
S 33
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz 4
Beteiligte Bundesbehoumlrden
Zulassungsstelle fuumlr Biozide in Deutschland
Bundesstelle fuumlr Chemikalien (BfC) - angesiedelt bei der Bundesanstalt fuumlr Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Fachbereich 5
Bewertung der gesundheitlichen Risiken fuumlr Beschaumlftigte
BAuA Fachbereich 4 Einvernehmensstelle
Bewertung der gesundheitlichen Risiken fuumlr Verbraucher
Bundesinstitut fuumlr Risikobewertung (BfR) Einvernehmensstelle
Bewertung der Umweltrisiken (Umweltrisikobewertung)
Umweltbundesamt (UBA) Fachgebiet IV 12 Einvernehmensstelle
Wirksamkeitspruumlfung und Resistenzmanagement fuumlr Rodentizide und Insektizide
UBA Fachgebiet IV 14
S 4
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Zweistufiges Verfahren
EU-Ebene Risikobewertung des Wirkstoffs Ziel Entscheidung uumlber Genehmigung des Wirkstoffs EU Review-Programm fuumlr Altwirkstoffe schrittweise Bewertung in 4 Prioritaumltenlisten verlaumlngert bis 2024 Nationale Ebene (EU-Ebene) Risikobewertung von Biozidprodukten Ziel Entscheidung uumlber die Zulassung
Gegenseitige Anerkennung der Zulassungen anderer MS BiozidVO zentrale Unions-Zulassung (seit Mitte 2013)
S 5
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Bewertungsgrundsaumltze - Umwelt
Eine Zulassung von Biozid-Produkten nur moumlglich wenn sie selbst oder ihre Metaboliten bzw Abbauprodukte keine unvertretbaren Auswirkungen auf folgende Kompartimente haben
bull Aquatisches Oumlkosystem (Oberflaumlchengewaumlsser marines Oumlkosystem inklusive Sediment)
bull Terrestrisches Oumlkosystem (inklusive Grundwasser)
bull Atmosphaumlre
bull Mikrobielle Wirksamkeit der Klaumlranlage
bull Primaumlr- und Sekundaumlrvergiftung (Wildtiere Haustiere)
S 6
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Umweltrisikobewertung
WirkstoffProdukt
Bestimmung der PEC Bestimmung der PNEC
PECPNEC gt 1
JA
bull Weitere
TestsInformationen
bull Risikominderungs-
maszlignahmen
bull Keine Anhang-
Aufnahme
NEIN
Genehmigung des
Wirkstoffs Zulassung
des Produktes
PEC = Predicted Environmental Concentration PNEC = Predicted No Effect Concentration
S 7
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Genehmigte Wirkstoffe PT 14
bull Antikoagulanzien der 1 Generation
Chlorophacinon
Coumatetralyl
Warfarin Natrium-Warfarin
bull Antikoagulanzien der 2 Generation
Bromadiolon
Brodifacoum
Difethialon
Flocoumafen
bull Weitere Wirkstoffe
α-Chloralose Aluminiumphosphid CO2 Corn Cob (Cholecalciferol)
S 8
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Ergebnisse der PBT-Bewertung EU-PBT-Working-Group 2008
Difethialone Difenacoum Brodifacoum Bromadiolone Flocoumafen
Scenario In and around buildings
Sewers
In and around buildings Sewers
Open areas Waste dumps
In and around buildings Sewers
Open areas Waste dumps
In and around buildings Sewers
Open areas Waste dumps
In and around buildings Animal housings
Food stores
Persistence
Not readily biodegradable
Not anaerobically degradable
Stable to hydrolysis DT50 soil = 635 d
(average)
Not readily biodegradable Not anaerobically
degradable Stable to hydrolysis
DT50 soil = 439 d
Not readily biodegradable
Stable to hydrolysis DT50 soil = 157 d)
Not readily not inherently biodegradable
Stable to hydrolysis DT50 soil = 4 - 92 d
Metabolites DT50 gt 120d
Not readily biodegradable
Not anaerobically degradable
Stable to hydrolysis DT50 soil = 213 d
Bio-acumulation
No BCF available Log Pow = (BCF = 39974
lkg) QSAR BCF = 14000 lkg
Residues found in biota
No BCF available log Kow value = 76
(BCF = 35645) BCF = 9010 (US EPA EPI-
WIN) Residues found in biota
No BCF available log Kow value = 61
(BCF = 35645)
Residues found in biota
BCF = 1658 (but steady state not
reached and mortality in controlgt10)
pH 4 log Kow gt5 pH 7 log Kow = 41
Residues found in biota
BCF = 24300
No BCF available QSAR derived BCF
4400 (pH9) to 36134 (pH7)
Residues found in biota
Toxicity
No NOEC available EC50 Daphnia lt 01 mgl
(44microgl) Classified as T+
No NOEC available EC50 Fish lt 01 mgl
(64microgl) NOEC(bird) = 01 mgkg
food Classified as T+
No NOEC available EC50 Fish lt 01 mgl
(40microgl) Classified as T+
No NOEC available EC50 algae = 114 mgl
(uncertain value) Classified as T+
No NOEC available EC50 Fish lt 01 mgl
(70microgl) Extrapolation to chronic
NOEC = 0007 mgL (extrapolation factor
01)
Conclusion (Potential) PBTvPvB
(Potential) PBTvPvB
(Potential) PBT (Potential) PBT (Potential) PBTvPvB
S 9
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Ergebnisse der Umweltbewertung
Antikoagulanzien der 1 + 2 Generation und Chloralose rarr Risiko von Primaumlr- und Sekundaumlrvergiftungen fuumlr Nicht-Ziel-
Organismen (Haustiere Wildvoumlgel Saumlugetiere)
PECPNEC Verhaumlltnisse fuumlr verschiedene Szenarien
Primaumlrvergiftung 1 Generation 103 ndash 271875
2 Generation 1700 ndash 1582031
Chloralose 2253 ndash 29985
Sekundaumlrvergiftung 1 Generation 09 ndash 15000
2 Generation 77 ndash 855855
Chloralose 2999 ndash 11701
(PECPNEC-Verhaumlltnis lt 1 = kein Risiko)
S 10
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Uumlberschaumltzung des Risikos fuumlr Nichtzieltiere
Vielzahl an Studien aus der ganzen Welt die Ruumlckstaumlnde va der Wirkstoffe der 2 Generation in wildlebenden Nicht-Zieltieren nachweisen
Nachweise von Ruumlckstaumlnden ua in den folgenden Tierarten
SchleiereulenUK (Newton et al 1990)
MaumlusebussardeFrankreich (Berny et al 1997)
SteinadlerNorwegen (Longford et al 2012)
WieselUK (McDonald et al 1998)
FuumlchseUK USA (Tosh et al 2011 McMillin et al 2008)
zT sehr hoher Anteil der untersuchten Tieren betroffen
84 von 430 Raubvoumlgel in Daumlnemark (Christensen et al 2012)
70 von 114 Rotmilanen in UK (Hughes et al 2013)
84 von 115 Fuumlchsen in Nordirland (Tosh et al 2011)
Rodentizid-Ruumlckstaumlnde in Biota uumlberall dort nachweisbar wo Antikoagulanzien als Rodentizide eingesetzt werden (Laasko et al 2010)
Valeriy Kirsanov ndash Fotoliacom
charlatahan fotoliacom
wildcarebayareaorg
S 11
Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Untersuchung von Rodentizid-Ruumlckstaumlnden in wildlebenden Tieren in Deutschland (JKI im Auftrag vom Umweltbundesamt FKZ 3710 63 401)
Analyse von Leberproben von Nicht-Zieltieren waumlhrend und nach einer Bekaumlmpfung von Ratten und Maumlusen mit Brodifacoum
Primaumlrvergiftung
Nachweis von Ruumlckstaumlnden von Brodifacoum in Kleinsaumlugern die nicht Ziel der Bekaumlmpfung waren
va Waldmaumluse Roumltelmaumluse Spitzmaumluse
Sekundaumlrvergiftung
Nachweis von Brodifacoum in Eulen und Greifvoumlgeln
va Maumlusebussarde Schleiereulen Rotmilane
20 von 63 untersuchten Proben
Nach von mindestens einem Antikoagulans in 61 von 265 untersuchten Fuchslebern
S 12
Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Nachweis von Rodentizid-Ruumlckstaumlnden in Fischen
Analyse von Fischproben durch das Fraunhofer Institut (IME) im Auftrag des Umweltbundesamtes (FKZ 3712 67 403)
Nachweis von Brodifacoum Bromadiolon und Difethialon in Brassen aus Saar Rhein und Elbe
Projekt noch nicht abgeschlossen (bis 2015)
S 13
Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Fuumlr einige Stoffe und Anwendungen Risiken fuumlr Boden (PECPNEC gt 1)
Gefahr von primaumlren und sekundaumlren Vergiftungen uumlber die Nahrungskette (PECPNEC gtgt 1)
Antikoagulanzien der 2 Generation sind alle (potentielle) PBTsvPvB Stoffe ndash nach BiozidVO keine Zulassung fuumlr die breite Oumlffentlichkeit moumlglich
Chloralose erfuumlllt potentiell 2 (P T) von 3 PBT Kriterien Substitutionskandidat Befassung der PBT AG
Genehmigung der Wirkstoffe der 2 Generation und Zulassung gemaumlszlig den Kriterien aus Umweltschutzgruumlnden nicht moumlglich
Umweltrisiken von Antikoagulanzien
S 14
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Umweltrisiken von Antikoagulanzien
Abwaumlgung der Schutzguumlter menschliche Gesundheit Infektionsschutz und Umwelt
Bereits auftretende Resistenzen
Keine geeigneten Alternativen
Loumlsung
Wirkstoff-Genehmigung (Annex I-Aufnahme) nur
5 Jahre (statt 10 Jahre)
Produktzulassung urspruumlnglich nur fuumlr 3 Jahre und geeignete Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) und Auflagen
Vergleichende Bewertung im Rahmen der Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung Zulassung (inklusive der Alternativen)
Zur Synchronisierung wurden aktuell die ersten Zulassungen europaweit verlaumlngert
S 15
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) (Anhang I-) Aufnahme-Richtlinien
bdquoDie Mitgliedstaaten stellen sicher dass die Zulassungen von Antikoagulanzien an folgende Bedingungen geknuumlpft sindldquo
Die nominale Konzentration des Wirkstoffs in den Produkten darf xx mgkg nicht uumlbersteigen und nur gebrauchsfertige Produkte duumlrfen zugelassen werden
Die Produkte muumlssen einen aversiven Stoff (Bitterstoff) und gegebenenfalls einen Farbstoff enthalten
Die Produkte duumlrfen nicht als Haftpulver verwendet werden
Sowohl die Primaumlr- als auch die Sekundaumlrexposition von Menschen Nichtziel-Tieren und Umwelt sind durch Planung und Anwendung aller geeigneten und verfuumlgbaren Maszlignahmen zur Risikominderung zu minimieren Hierzu gehoumlren insbesondere die Beschraumlnkung auf die Anwendung durch Fachpersonal die Festlegung einer Packungshoumlchstgroumlszlige und die Verpflichtung zur Verwendung zugriffsgesicherter stabiler Koumlderboxenldquo
S 16
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Ziel Reduzierung der Risiken fuumlr die Umwelt
Beschraumlnkung des Anwenderbereichs und der Verwenderkategorie (nur sachkundiger Anwender)
Allgemeine Kriterien zur guten fachlichen Anwendung (GfA) von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzien sind einzuhalten
Produktspezifische Anwendungsbestimmungen
Anweisung fuumlr eine sichere Verwendung zB Koumlder ist in der Kanalisation zu befestigen Koumlder nicht in die Erde einbringen und Koumlder nur in Koumlderboxen verwenden ( Bodenrisiken)
Anwendungsbereich und Anwendungsmethode
Aufwandmenge
Verpackung
Produktspezifischen Anwendungsbestimmungen werden fuumlr das jedes Produkt auf Basis der jeweiligen Risiken separat festgelegt
S 17
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
bdquo
Verbraucher
Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-
bekaumlmpfer
Sachkundige
Verwender
ohne
Sachkunde
mit
Sachkunde
Innenraum Ja Ja Ja Ja
Kanalisation Nein Nein Ja Ja
In und um Gebaumlude Ja Ja Ja Ja
Auszligenbereich offenes
Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja
Anwenderkategorie
Anwendungsbereich
Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung
(zB Risiken fuumlr Boden)
RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 1 Generation verwenden
S 18
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
bdquo
Verbraucher
Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-
bekaumlmpfer
Sachkundige
Verwender
ohne
Sachkunde
mit
Sachkunde
Innenraum Nein Nein Ja Ja
Kanalisation Nein Nein Ja Ja
In und um Gebaumlude Nein Nein Ja Ja
Auszligenbereich offenes
Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja
Anwenderkategorie
Anwendungsbereich
Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung
RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 2 Generation verwenden Potentielle PBTvPvB-Stoffe
S 19
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Opinion des Committee for Risk Assessment (RAC) vom Maumlrz 2014
Brodifacoum Repro 1A
Bromadiolon Repro 1B
Chlorophacinon Repro 1B
Coumatetralyl Repro 1B
Difenacoum Repro 1B
Difethialon Repro 1B
Flucoumafen Repro 1B
Warfarin Repro 1A
Aumlnderung des Annex VI Eintrag der CLP VO (EC 12722008) durch ATP - wann
Neue EntwicklungenEinstufung ampKennzeichnung
S 20
Keine Zulassung an
Verbraucher mehr moumlglich
Art 19 Absatz 4 b) BiozidVO
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Auflagen bei der Produktzulassung
hellipund wer ist sachkundig
Schaumldlingsbekaumlmpfer
Sachkundenachweis nach GefStoffV Anhang I Nr 34 (6) ausgebildeter Schaumldlingsbekaumlmpfer oder von den Behoumlrden als gleichwertig anerkannte Berufe
Berufliche Anwender mit Sachkunde
Sachkundenachweis nach Pflanzenschutz-SachkundeV
ua ausgebildete Land- und Forstwirte Gaumlrtner Winzer und weitere von Behoumlrden anerkannte Aus- Fort- oder Weiterbildungen
Geschulte berufsmaumlszligige Anwender
Teilnahme an einer Schulung mit ua folgenden Lehrinhalten (Nachweis der Schulung erforderlich)
Biologie von Nagern Bekaumlmpfung von Nagetieren Rechtsgrundlagen Wirkungsweise von Antikoagulanzien Gefahren bei der Anwendung fuumlr Mensch und Umwelt Risikominderungsmaszlignahmen und gute fachliche Anwendung von Antikoagulanzien zur Nagetierbekaumlmpfung helliphelliphellip
S 21
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Inhalt
Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
Planung und Dokumentation
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen
Kontrollen
Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme
Nachkontrolle und Praumlvention
abrufbar im Internet unter
httpwwwbauadedeChemikaliengesetz-
BiozidverfahrenBiozideProduktHintergrundhtml
S 22
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Gute fachliche Anwendung von Rodentiziden
bdquoAllgemeine Kriterien einer guten fachlichen Anwendung von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzienldquo
Anwendungsbestimmungen gelten fuumlr zugelassene Rodentizide
GfA ist Teil Zulassungsbescheid rechtsverbindlich
GfA gilt fuumlr alle sachkundigen Verwender beim Einsatz von SGARs und FGARs und auch fuumlr Chloralose
zusaumltzlich zu diesen allgemeinen Kriterien gelten produktspezifische
Bestimmungen die von Produkt zu Produkt unterschiedlich sein koumlnnen (wie zB Anwendungsbereich Menge Zielorganismen)
Es gelten stets die Angaben auf Produkt-Etikett Gebrauchsanweisung
hellipund was ist die gute fachliche Anwendung (GfA)
S 23
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Planung und Dokumentation (Auszuumlge)
Nagerart Groumlszlige des Gebietes und Befallsursache ermitteln
Wirkstoff Art des Koumlders Anzahl der Koumlderstellen und Koumldermenge in Abhaumlngigkeit vom Zielorganismus und seiner Biologie dem Grad des Befalls und der direkten Umgebung waumlhlen und dokumentieren
Ziel einer Bekaumlmpfung ist die Tilgung der Nagerpopulation im Befallsgebiet-objekt
Gezielter und effizienter Einsatz von Rodentiziden im Sinne einer integrierten Schadnagerbekaumlmpfung unter Beruumlcksichtigung organisatorischen baulicher und biozidfreien Maszlignahmen
bdquoso viel wie noumltig so wenig wie moumlglichldquo
S 24
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Bild UBA
Warnhinweise
Jede Koumlderstelle oder ‐station ist mit geeigneten Warnhinweisen zu versehen Der Auftraggeber ist uumlber laufende Schaumldlingsbekaumlmpfungsmaszlignahmen zu informieren Dieser muss seine Mitarbeiter und externen Dienstleister informieren und soweit erforderlich zusaumltzliche Warnhinweise anbringen hellip+ Die Verantwortung fuumlr das Anbringen von eventuellen Warnhinweisen ist zwischen dem Durchfuumlhrenden der Schaumldlingsbekaumlmpfung und dem Auftraggeber zu vereinbaren
Diese Hinweise muumlssen mindestens die nachfolgenden Angaben enthalten Erste-Hilfe-Maszlignahmen
Produkt- und Wirkstoffname
Zulassungsnummer d Produktes
Kontaktdaten des Verwenders
Giftnotruf-Nr
Datum der Koumlderauslage
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 25
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen I
Im Regelfall hat eine Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Zeitraum von einem Monat nicht zu
uumlberschreiten
Bei einem andauernden Nagerbefall zB durch staumlndige Einwanderung von auszligen in eine Einrichtung oder einen Betrieb (zB Lebensmittelbetrieb) ist eine Bekaumlmpfung aber auch uumlber diesen Zeitraum hinaus moumlglich Langzeit-Bekaumlmpfung
In solchen Faumlllen ist zu pruumlfen ob es geeignete Maszlignahmen gibt die dem immer wieder neu auftretenden Nagerbefall entgegenwirken koumlnnen
Wird der ausgelegte Koumlder nach einer Dauer von etwa einem Monat immer noch unvermindert stark angenommen ohne dass die Aktivitaumlt der Nagetiere abnimmt so ist die Ursache hierfuumlr zu ermitteln Es besteht in solchen Faumlllen der Verdacht auf Resistenz gegen den eingesetzten Wirkstoff und der Einsatz eines anderen potenteren Wirkstoffs ist zu pruumlfen
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 26
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Koumlderstationen zur Ausbringung von Koumldern verwenden
Ausnahmen Kanalisation und Bereiche die fuumlr Kinder und Nicht-Zieltiere nicht zugaumlnglich sind
zB geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen Unterbauten von Elektroschaltschraumlnken Hohlraumlume in Waumlnden und Wandverkleidungen etc
Ausnahme RattenloumlcherWuumlhlmausgaumlnge Koumlder tief in die Erde einbringen hellip+ die Stelle zB mit einem Stein abdecken
Koumlderstationen verwenden die mechanisch ausreichend stabil und manipulationssicher sind
Koumlderstationen deutlich kennzeichnen damit zu erkennen ist dass sie Rodentizide enthalten und nicht beruumlhrt werden duumlrfen Bild Wieck UBA
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen II
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 27
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen III
Grundsaumltzlich muumlssen zu Beginn der Bekaumlmpfung die Koumlderstellen moumlglichst alle 2-3 Tage mindestens aber nach dem 5 Tag und anschlieszligend woumlchentlich kontrolliert werden Dies gilt auch fuumlr Bekaumlmpfungsmaszlignahmen die laumlnger als einen Monat andauern
Bei jeder Kontrolle gefressene Koumlder ersetzen und das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen und diese hellip+ entsorgen um Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen
Bild Schmolz UBA
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Fotos WieckSchmolz UBA
S 28
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen IV
Koumlder mit Antikoagulanzien nicht als Permanentkoumlder zur Vorbeugung gegen Nagerbefall oder zum Monitoring von Nageraktivitaumlten einsetzen
Zum Nagetiermonitoring giftfreie Koumlder Uumlberwachungsgeraumlte oder Fallen verwenden Ohne Ausnahmen
Permanentbekoumlderung ist grundsaumltzlich verboten
Ausnahmen moumlglich
Nach Einzelfallpruumlfung koumlnnen Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbekoumlderung in besonders sensiblen Bereichen (zB Betriebe der Lebensmittelindustrie Warenlager) unter bestimmten Bedingungen moumlglich sein
Strategische befallsunabhaumlngige Dauerbekoumlderung
nur mit Antikoagulanzien der 2 Generation
S 29
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Ausnahmeregelung zur Permanentbekoumlderung
Ausnahmen von dem Verbot moumlglich wenn
- erhoumlhte Befallsgefahr mit Nagetieren und
- besondere Gefahr fuumlr Gesundheit oder Sicherheit von MenschTier und
- keine anderen verhaumlltnismaumlszligigen Maszlignahmen dem Befall entgegenzuwirken zB bauliche und organisatorische Maszlignahmen Fallen
Alle drei Voraussetzungen muumlssen vom SBK im Rahmen einer Objektanalyse festgestellt und dokumentiert werden
Ausnahmeregelung gilt nur fuumlr ausgebildetegepruumlfte Schaumldlingsbekaumlmpfer
Koumlderstellen nur in und um Gebaumlude ndash keine Anwendung im offenen Gelaumlndevon Gebaumluden entfernt
Kontrollintervalle zwischen 1 - max 4 Wochen (werden vom SBK festgelegt)
Bei festgestelltem Befall (nach Ermessen des SBK) woumlchentliche Kontrollen nach GfA
Definition Befall (DSV) hellip+ Anzeichen von Schaumldlingen im Schutzareal Anzeichen koumlnnen sein Lebendetote Tiere Fraszligspuren Kot- und Urinspuren Trittsiegel und Schmierspuren
S 30
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme
Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen
Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen
Nachkontrolle und Praumlvention
Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen
Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren
Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 31
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation
fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Vielen Dank
Kontakt Beatrice Schwarz-Schulz FG IV 12 Anton Friesen EinvernehmensstelleBiozidgubade Umweltbundesamt PO Box 1406 06813 Dessau-Roszliglau Deutschland
wwwumweltbundesamtde
wwwbiozidinfo
S 32
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Fragen
S 33
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Zweistufiges Verfahren
EU-Ebene Risikobewertung des Wirkstoffs Ziel Entscheidung uumlber Genehmigung des Wirkstoffs EU Review-Programm fuumlr Altwirkstoffe schrittweise Bewertung in 4 Prioritaumltenlisten verlaumlngert bis 2024 Nationale Ebene (EU-Ebene) Risikobewertung von Biozidprodukten Ziel Entscheidung uumlber die Zulassung
Gegenseitige Anerkennung der Zulassungen anderer MS BiozidVO zentrale Unions-Zulassung (seit Mitte 2013)
S 5
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Bewertungsgrundsaumltze - Umwelt
Eine Zulassung von Biozid-Produkten nur moumlglich wenn sie selbst oder ihre Metaboliten bzw Abbauprodukte keine unvertretbaren Auswirkungen auf folgende Kompartimente haben
bull Aquatisches Oumlkosystem (Oberflaumlchengewaumlsser marines Oumlkosystem inklusive Sediment)
bull Terrestrisches Oumlkosystem (inklusive Grundwasser)
bull Atmosphaumlre
bull Mikrobielle Wirksamkeit der Klaumlranlage
bull Primaumlr- und Sekundaumlrvergiftung (Wildtiere Haustiere)
S 6
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Umweltrisikobewertung
WirkstoffProdukt
Bestimmung der PEC Bestimmung der PNEC
PECPNEC gt 1
JA
bull Weitere
TestsInformationen
bull Risikominderungs-
maszlignahmen
bull Keine Anhang-
Aufnahme
NEIN
Genehmigung des
Wirkstoffs Zulassung
des Produktes
PEC = Predicted Environmental Concentration PNEC = Predicted No Effect Concentration
S 7
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Genehmigte Wirkstoffe PT 14
bull Antikoagulanzien der 1 Generation
Chlorophacinon
Coumatetralyl
Warfarin Natrium-Warfarin
bull Antikoagulanzien der 2 Generation
Bromadiolon
Brodifacoum
Difethialon
Flocoumafen
bull Weitere Wirkstoffe
α-Chloralose Aluminiumphosphid CO2 Corn Cob (Cholecalciferol)
S 8
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Ergebnisse der PBT-Bewertung EU-PBT-Working-Group 2008
Difethialone Difenacoum Brodifacoum Bromadiolone Flocoumafen
Scenario In and around buildings
Sewers
In and around buildings Sewers
Open areas Waste dumps
In and around buildings Sewers
Open areas Waste dumps
In and around buildings Sewers
Open areas Waste dumps
In and around buildings Animal housings
Food stores
Persistence
Not readily biodegradable
Not anaerobically degradable
Stable to hydrolysis DT50 soil = 635 d
(average)
Not readily biodegradable Not anaerobically
degradable Stable to hydrolysis
DT50 soil = 439 d
Not readily biodegradable
Stable to hydrolysis DT50 soil = 157 d)
Not readily not inherently biodegradable
Stable to hydrolysis DT50 soil = 4 - 92 d
Metabolites DT50 gt 120d
Not readily biodegradable
Not anaerobically degradable
Stable to hydrolysis DT50 soil = 213 d
Bio-acumulation
No BCF available Log Pow = (BCF = 39974
lkg) QSAR BCF = 14000 lkg
Residues found in biota
No BCF available log Kow value = 76
(BCF = 35645) BCF = 9010 (US EPA EPI-
WIN) Residues found in biota
No BCF available log Kow value = 61
(BCF = 35645)
Residues found in biota
BCF = 1658 (but steady state not
reached and mortality in controlgt10)
pH 4 log Kow gt5 pH 7 log Kow = 41
Residues found in biota
BCF = 24300
No BCF available QSAR derived BCF
4400 (pH9) to 36134 (pH7)
Residues found in biota
Toxicity
No NOEC available EC50 Daphnia lt 01 mgl
(44microgl) Classified as T+
No NOEC available EC50 Fish lt 01 mgl
(64microgl) NOEC(bird) = 01 mgkg
food Classified as T+
No NOEC available EC50 Fish lt 01 mgl
(40microgl) Classified as T+
No NOEC available EC50 algae = 114 mgl
(uncertain value) Classified as T+
No NOEC available EC50 Fish lt 01 mgl
(70microgl) Extrapolation to chronic
NOEC = 0007 mgL (extrapolation factor
01)
Conclusion (Potential) PBTvPvB
(Potential) PBTvPvB
(Potential) PBT (Potential) PBT (Potential) PBTvPvB
S 9
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Ergebnisse der Umweltbewertung
Antikoagulanzien der 1 + 2 Generation und Chloralose rarr Risiko von Primaumlr- und Sekundaumlrvergiftungen fuumlr Nicht-Ziel-
Organismen (Haustiere Wildvoumlgel Saumlugetiere)
PECPNEC Verhaumlltnisse fuumlr verschiedene Szenarien
Primaumlrvergiftung 1 Generation 103 ndash 271875
2 Generation 1700 ndash 1582031
Chloralose 2253 ndash 29985
Sekundaumlrvergiftung 1 Generation 09 ndash 15000
2 Generation 77 ndash 855855
Chloralose 2999 ndash 11701
(PECPNEC-Verhaumlltnis lt 1 = kein Risiko)
S 10
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Uumlberschaumltzung des Risikos fuumlr Nichtzieltiere
Vielzahl an Studien aus der ganzen Welt die Ruumlckstaumlnde va der Wirkstoffe der 2 Generation in wildlebenden Nicht-Zieltieren nachweisen
Nachweise von Ruumlckstaumlnden ua in den folgenden Tierarten
SchleiereulenUK (Newton et al 1990)
MaumlusebussardeFrankreich (Berny et al 1997)
SteinadlerNorwegen (Longford et al 2012)
WieselUK (McDonald et al 1998)
FuumlchseUK USA (Tosh et al 2011 McMillin et al 2008)
zT sehr hoher Anteil der untersuchten Tieren betroffen
84 von 430 Raubvoumlgel in Daumlnemark (Christensen et al 2012)
70 von 114 Rotmilanen in UK (Hughes et al 2013)
84 von 115 Fuumlchsen in Nordirland (Tosh et al 2011)
Rodentizid-Ruumlckstaumlnde in Biota uumlberall dort nachweisbar wo Antikoagulanzien als Rodentizide eingesetzt werden (Laasko et al 2010)
Valeriy Kirsanov ndash Fotoliacom
charlatahan fotoliacom
wildcarebayareaorg
S 11
Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Untersuchung von Rodentizid-Ruumlckstaumlnden in wildlebenden Tieren in Deutschland (JKI im Auftrag vom Umweltbundesamt FKZ 3710 63 401)
Analyse von Leberproben von Nicht-Zieltieren waumlhrend und nach einer Bekaumlmpfung von Ratten und Maumlusen mit Brodifacoum
Primaumlrvergiftung
Nachweis von Ruumlckstaumlnden von Brodifacoum in Kleinsaumlugern die nicht Ziel der Bekaumlmpfung waren
va Waldmaumluse Roumltelmaumluse Spitzmaumluse
Sekundaumlrvergiftung
Nachweis von Brodifacoum in Eulen und Greifvoumlgeln
va Maumlusebussarde Schleiereulen Rotmilane
20 von 63 untersuchten Proben
Nach von mindestens einem Antikoagulans in 61 von 265 untersuchten Fuchslebern
S 12
Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Nachweis von Rodentizid-Ruumlckstaumlnden in Fischen
Analyse von Fischproben durch das Fraunhofer Institut (IME) im Auftrag des Umweltbundesamtes (FKZ 3712 67 403)
Nachweis von Brodifacoum Bromadiolon und Difethialon in Brassen aus Saar Rhein und Elbe
Projekt noch nicht abgeschlossen (bis 2015)
S 13
Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Fuumlr einige Stoffe und Anwendungen Risiken fuumlr Boden (PECPNEC gt 1)
Gefahr von primaumlren und sekundaumlren Vergiftungen uumlber die Nahrungskette (PECPNEC gtgt 1)
Antikoagulanzien der 2 Generation sind alle (potentielle) PBTsvPvB Stoffe ndash nach BiozidVO keine Zulassung fuumlr die breite Oumlffentlichkeit moumlglich
Chloralose erfuumlllt potentiell 2 (P T) von 3 PBT Kriterien Substitutionskandidat Befassung der PBT AG
Genehmigung der Wirkstoffe der 2 Generation und Zulassung gemaumlszlig den Kriterien aus Umweltschutzgruumlnden nicht moumlglich
Umweltrisiken von Antikoagulanzien
S 14
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Umweltrisiken von Antikoagulanzien
Abwaumlgung der Schutzguumlter menschliche Gesundheit Infektionsschutz und Umwelt
Bereits auftretende Resistenzen
Keine geeigneten Alternativen
Loumlsung
Wirkstoff-Genehmigung (Annex I-Aufnahme) nur
5 Jahre (statt 10 Jahre)
Produktzulassung urspruumlnglich nur fuumlr 3 Jahre und geeignete Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) und Auflagen
Vergleichende Bewertung im Rahmen der Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung Zulassung (inklusive der Alternativen)
Zur Synchronisierung wurden aktuell die ersten Zulassungen europaweit verlaumlngert
S 15
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) (Anhang I-) Aufnahme-Richtlinien
bdquoDie Mitgliedstaaten stellen sicher dass die Zulassungen von Antikoagulanzien an folgende Bedingungen geknuumlpft sindldquo
Die nominale Konzentration des Wirkstoffs in den Produkten darf xx mgkg nicht uumlbersteigen und nur gebrauchsfertige Produkte duumlrfen zugelassen werden
Die Produkte muumlssen einen aversiven Stoff (Bitterstoff) und gegebenenfalls einen Farbstoff enthalten
Die Produkte duumlrfen nicht als Haftpulver verwendet werden
Sowohl die Primaumlr- als auch die Sekundaumlrexposition von Menschen Nichtziel-Tieren und Umwelt sind durch Planung und Anwendung aller geeigneten und verfuumlgbaren Maszlignahmen zur Risikominderung zu minimieren Hierzu gehoumlren insbesondere die Beschraumlnkung auf die Anwendung durch Fachpersonal die Festlegung einer Packungshoumlchstgroumlszlige und die Verpflichtung zur Verwendung zugriffsgesicherter stabiler Koumlderboxenldquo
S 16
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Ziel Reduzierung der Risiken fuumlr die Umwelt
Beschraumlnkung des Anwenderbereichs und der Verwenderkategorie (nur sachkundiger Anwender)
Allgemeine Kriterien zur guten fachlichen Anwendung (GfA) von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzien sind einzuhalten
Produktspezifische Anwendungsbestimmungen
Anweisung fuumlr eine sichere Verwendung zB Koumlder ist in der Kanalisation zu befestigen Koumlder nicht in die Erde einbringen und Koumlder nur in Koumlderboxen verwenden ( Bodenrisiken)
Anwendungsbereich und Anwendungsmethode
Aufwandmenge
Verpackung
Produktspezifischen Anwendungsbestimmungen werden fuumlr das jedes Produkt auf Basis der jeweiligen Risiken separat festgelegt
S 17
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
bdquo
Verbraucher
Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-
bekaumlmpfer
Sachkundige
Verwender
ohne
Sachkunde
mit
Sachkunde
Innenraum Ja Ja Ja Ja
Kanalisation Nein Nein Ja Ja
In und um Gebaumlude Ja Ja Ja Ja
Auszligenbereich offenes
Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja
Anwenderkategorie
Anwendungsbereich
Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung
(zB Risiken fuumlr Boden)
RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 1 Generation verwenden
S 18
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
bdquo
Verbraucher
Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-
bekaumlmpfer
Sachkundige
Verwender
ohne
Sachkunde
mit
Sachkunde
Innenraum Nein Nein Ja Ja
Kanalisation Nein Nein Ja Ja
In und um Gebaumlude Nein Nein Ja Ja
Auszligenbereich offenes
Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja
Anwenderkategorie
Anwendungsbereich
Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung
RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 2 Generation verwenden Potentielle PBTvPvB-Stoffe
S 19
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Opinion des Committee for Risk Assessment (RAC) vom Maumlrz 2014
Brodifacoum Repro 1A
Bromadiolon Repro 1B
Chlorophacinon Repro 1B
Coumatetralyl Repro 1B
Difenacoum Repro 1B
Difethialon Repro 1B
Flucoumafen Repro 1B
Warfarin Repro 1A
Aumlnderung des Annex VI Eintrag der CLP VO (EC 12722008) durch ATP - wann
Neue EntwicklungenEinstufung ampKennzeichnung
S 20
Keine Zulassung an
Verbraucher mehr moumlglich
Art 19 Absatz 4 b) BiozidVO
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Auflagen bei der Produktzulassung
hellipund wer ist sachkundig
Schaumldlingsbekaumlmpfer
Sachkundenachweis nach GefStoffV Anhang I Nr 34 (6) ausgebildeter Schaumldlingsbekaumlmpfer oder von den Behoumlrden als gleichwertig anerkannte Berufe
Berufliche Anwender mit Sachkunde
Sachkundenachweis nach Pflanzenschutz-SachkundeV
ua ausgebildete Land- und Forstwirte Gaumlrtner Winzer und weitere von Behoumlrden anerkannte Aus- Fort- oder Weiterbildungen
Geschulte berufsmaumlszligige Anwender
Teilnahme an einer Schulung mit ua folgenden Lehrinhalten (Nachweis der Schulung erforderlich)
Biologie von Nagern Bekaumlmpfung von Nagetieren Rechtsgrundlagen Wirkungsweise von Antikoagulanzien Gefahren bei der Anwendung fuumlr Mensch und Umwelt Risikominderungsmaszlignahmen und gute fachliche Anwendung von Antikoagulanzien zur Nagetierbekaumlmpfung helliphelliphellip
S 21
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Inhalt
Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
Planung und Dokumentation
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen
Kontrollen
Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme
Nachkontrolle und Praumlvention
abrufbar im Internet unter
httpwwwbauadedeChemikaliengesetz-
BiozidverfahrenBiozideProduktHintergrundhtml
S 22
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Gute fachliche Anwendung von Rodentiziden
bdquoAllgemeine Kriterien einer guten fachlichen Anwendung von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzienldquo
Anwendungsbestimmungen gelten fuumlr zugelassene Rodentizide
GfA ist Teil Zulassungsbescheid rechtsverbindlich
GfA gilt fuumlr alle sachkundigen Verwender beim Einsatz von SGARs und FGARs und auch fuumlr Chloralose
zusaumltzlich zu diesen allgemeinen Kriterien gelten produktspezifische
Bestimmungen die von Produkt zu Produkt unterschiedlich sein koumlnnen (wie zB Anwendungsbereich Menge Zielorganismen)
Es gelten stets die Angaben auf Produkt-Etikett Gebrauchsanweisung
hellipund was ist die gute fachliche Anwendung (GfA)
S 23
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Planung und Dokumentation (Auszuumlge)
Nagerart Groumlszlige des Gebietes und Befallsursache ermitteln
Wirkstoff Art des Koumlders Anzahl der Koumlderstellen und Koumldermenge in Abhaumlngigkeit vom Zielorganismus und seiner Biologie dem Grad des Befalls und der direkten Umgebung waumlhlen und dokumentieren
Ziel einer Bekaumlmpfung ist die Tilgung der Nagerpopulation im Befallsgebiet-objekt
Gezielter und effizienter Einsatz von Rodentiziden im Sinne einer integrierten Schadnagerbekaumlmpfung unter Beruumlcksichtigung organisatorischen baulicher und biozidfreien Maszlignahmen
bdquoso viel wie noumltig so wenig wie moumlglichldquo
S 24
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Bild UBA
Warnhinweise
Jede Koumlderstelle oder ‐station ist mit geeigneten Warnhinweisen zu versehen Der Auftraggeber ist uumlber laufende Schaumldlingsbekaumlmpfungsmaszlignahmen zu informieren Dieser muss seine Mitarbeiter und externen Dienstleister informieren und soweit erforderlich zusaumltzliche Warnhinweise anbringen hellip+ Die Verantwortung fuumlr das Anbringen von eventuellen Warnhinweisen ist zwischen dem Durchfuumlhrenden der Schaumldlingsbekaumlmpfung und dem Auftraggeber zu vereinbaren
Diese Hinweise muumlssen mindestens die nachfolgenden Angaben enthalten Erste-Hilfe-Maszlignahmen
Produkt- und Wirkstoffname
Zulassungsnummer d Produktes
Kontaktdaten des Verwenders
Giftnotruf-Nr
Datum der Koumlderauslage
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 25
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen I
Im Regelfall hat eine Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Zeitraum von einem Monat nicht zu
uumlberschreiten
Bei einem andauernden Nagerbefall zB durch staumlndige Einwanderung von auszligen in eine Einrichtung oder einen Betrieb (zB Lebensmittelbetrieb) ist eine Bekaumlmpfung aber auch uumlber diesen Zeitraum hinaus moumlglich Langzeit-Bekaumlmpfung
In solchen Faumlllen ist zu pruumlfen ob es geeignete Maszlignahmen gibt die dem immer wieder neu auftretenden Nagerbefall entgegenwirken koumlnnen
Wird der ausgelegte Koumlder nach einer Dauer von etwa einem Monat immer noch unvermindert stark angenommen ohne dass die Aktivitaumlt der Nagetiere abnimmt so ist die Ursache hierfuumlr zu ermitteln Es besteht in solchen Faumlllen der Verdacht auf Resistenz gegen den eingesetzten Wirkstoff und der Einsatz eines anderen potenteren Wirkstoffs ist zu pruumlfen
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 26
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Koumlderstationen zur Ausbringung von Koumldern verwenden
Ausnahmen Kanalisation und Bereiche die fuumlr Kinder und Nicht-Zieltiere nicht zugaumlnglich sind
zB geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen Unterbauten von Elektroschaltschraumlnken Hohlraumlume in Waumlnden und Wandverkleidungen etc
Ausnahme RattenloumlcherWuumlhlmausgaumlnge Koumlder tief in die Erde einbringen hellip+ die Stelle zB mit einem Stein abdecken
Koumlderstationen verwenden die mechanisch ausreichend stabil und manipulationssicher sind
Koumlderstationen deutlich kennzeichnen damit zu erkennen ist dass sie Rodentizide enthalten und nicht beruumlhrt werden duumlrfen Bild Wieck UBA
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen II
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 27
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen III
Grundsaumltzlich muumlssen zu Beginn der Bekaumlmpfung die Koumlderstellen moumlglichst alle 2-3 Tage mindestens aber nach dem 5 Tag und anschlieszligend woumlchentlich kontrolliert werden Dies gilt auch fuumlr Bekaumlmpfungsmaszlignahmen die laumlnger als einen Monat andauern
Bei jeder Kontrolle gefressene Koumlder ersetzen und das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen und diese hellip+ entsorgen um Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen
Bild Schmolz UBA
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Fotos WieckSchmolz UBA
S 28
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen IV
Koumlder mit Antikoagulanzien nicht als Permanentkoumlder zur Vorbeugung gegen Nagerbefall oder zum Monitoring von Nageraktivitaumlten einsetzen
Zum Nagetiermonitoring giftfreie Koumlder Uumlberwachungsgeraumlte oder Fallen verwenden Ohne Ausnahmen
Permanentbekoumlderung ist grundsaumltzlich verboten
Ausnahmen moumlglich
Nach Einzelfallpruumlfung koumlnnen Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbekoumlderung in besonders sensiblen Bereichen (zB Betriebe der Lebensmittelindustrie Warenlager) unter bestimmten Bedingungen moumlglich sein
Strategische befallsunabhaumlngige Dauerbekoumlderung
nur mit Antikoagulanzien der 2 Generation
S 29
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Ausnahmeregelung zur Permanentbekoumlderung
Ausnahmen von dem Verbot moumlglich wenn
- erhoumlhte Befallsgefahr mit Nagetieren und
- besondere Gefahr fuumlr Gesundheit oder Sicherheit von MenschTier und
- keine anderen verhaumlltnismaumlszligigen Maszlignahmen dem Befall entgegenzuwirken zB bauliche und organisatorische Maszlignahmen Fallen
Alle drei Voraussetzungen muumlssen vom SBK im Rahmen einer Objektanalyse festgestellt und dokumentiert werden
Ausnahmeregelung gilt nur fuumlr ausgebildetegepruumlfte Schaumldlingsbekaumlmpfer
Koumlderstellen nur in und um Gebaumlude ndash keine Anwendung im offenen Gelaumlndevon Gebaumluden entfernt
Kontrollintervalle zwischen 1 - max 4 Wochen (werden vom SBK festgelegt)
Bei festgestelltem Befall (nach Ermessen des SBK) woumlchentliche Kontrollen nach GfA
Definition Befall (DSV) hellip+ Anzeichen von Schaumldlingen im Schutzareal Anzeichen koumlnnen sein Lebendetote Tiere Fraszligspuren Kot- und Urinspuren Trittsiegel und Schmierspuren
S 30
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme
Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen
Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen
Nachkontrolle und Praumlvention
Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen
Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren
Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 31
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation
fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Vielen Dank
Kontakt Beatrice Schwarz-Schulz FG IV 12 Anton Friesen EinvernehmensstelleBiozidgubade Umweltbundesamt PO Box 1406 06813 Dessau-Roszliglau Deutschland
wwwumweltbundesamtde
wwwbiozidinfo
S 32
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Fragen
S 33
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Bewertungsgrundsaumltze - Umwelt
Eine Zulassung von Biozid-Produkten nur moumlglich wenn sie selbst oder ihre Metaboliten bzw Abbauprodukte keine unvertretbaren Auswirkungen auf folgende Kompartimente haben
bull Aquatisches Oumlkosystem (Oberflaumlchengewaumlsser marines Oumlkosystem inklusive Sediment)
bull Terrestrisches Oumlkosystem (inklusive Grundwasser)
bull Atmosphaumlre
bull Mikrobielle Wirksamkeit der Klaumlranlage
bull Primaumlr- und Sekundaumlrvergiftung (Wildtiere Haustiere)
S 6
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Umweltrisikobewertung
WirkstoffProdukt
Bestimmung der PEC Bestimmung der PNEC
PECPNEC gt 1
JA
bull Weitere
TestsInformationen
bull Risikominderungs-
maszlignahmen
bull Keine Anhang-
Aufnahme
NEIN
Genehmigung des
Wirkstoffs Zulassung
des Produktes
PEC = Predicted Environmental Concentration PNEC = Predicted No Effect Concentration
S 7
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Genehmigte Wirkstoffe PT 14
bull Antikoagulanzien der 1 Generation
Chlorophacinon
Coumatetralyl
Warfarin Natrium-Warfarin
bull Antikoagulanzien der 2 Generation
Bromadiolon
Brodifacoum
Difethialon
Flocoumafen
bull Weitere Wirkstoffe
α-Chloralose Aluminiumphosphid CO2 Corn Cob (Cholecalciferol)
S 8
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Ergebnisse der PBT-Bewertung EU-PBT-Working-Group 2008
Difethialone Difenacoum Brodifacoum Bromadiolone Flocoumafen
Scenario In and around buildings
Sewers
In and around buildings Sewers
Open areas Waste dumps
In and around buildings Sewers
Open areas Waste dumps
In and around buildings Sewers
Open areas Waste dumps
In and around buildings Animal housings
Food stores
Persistence
Not readily biodegradable
Not anaerobically degradable
Stable to hydrolysis DT50 soil = 635 d
(average)
Not readily biodegradable Not anaerobically
degradable Stable to hydrolysis
DT50 soil = 439 d
Not readily biodegradable
Stable to hydrolysis DT50 soil = 157 d)
Not readily not inherently biodegradable
Stable to hydrolysis DT50 soil = 4 - 92 d
Metabolites DT50 gt 120d
Not readily biodegradable
Not anaerobically degradable
Stable to hydrolysis DT50 soil = 213 d
Bio-acumulation
No BCF available Log Pow = (BCF = 39974
lkg) QSAR BCF = 14000 lkg
Residues found in biota
No BCF available log Kow value = 76
(BCF = 35645) BCF = 9010 (US EPA EPI-
WIN) Residues found in biota
No BCF available log Kow value = 61
(BCF = 35645)
Residues found in biota
BCF = 1658 (but steady state not
reached and mortality in controlgt10)
pH 4 log Kow gt5 pH 7 log Kow = 41
Residues found in biota
BCF = 24300
No BCF available QSAR derived BCF
4400 (pH9) to 36134 (pH7)
Residues found in biota
Toxicity
No NOEC available EC50 Daphnia lt 01 mgl
(44microgl) Classified as T+
No NOEC available EC50 Fish lt 01 mgl
(64microgl) NOEC(bird) = 01 mgkg
food Classified as T+
No NOEC available EC50 Fish lt 01 mgl
(40microgl) Classified as T+
No NOEC available EC50 algae = 114 mgl
(uncertain value) Classified as T+
No NOEC available EC50 Fish lt 01 mgl
(70microgl) Extrapolation to chronic
NOEC = 0007 mgL (extrapolation factor
01)
Conclusion (Potential) PBTvPvB
(Potential) PBTvPvB
(Potential) PBT (Potential) PBT (Potential) PBTvPvB
S 9
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Ergebnisse der Umweltbewertung
Antikoagulanzien der 1 + 2 Generation und Chloralose rarr Risiko von Primaumlr- und Sekundaumlrvergiftungen fuumlr Nicht-Ziel-
Organismen (Haustiere Wildvoumlgel Saumlugetiere)
PECPNEC Verhaumlltnisse fuumlr verschiedene Szenarien
Primaumlrvergiftung 1 Generation 103 ndash 271875
2 Generation 1700 ndash 1582031
Chloralose 2253 ndash 29985
Sekundaumlrvergiftung 1 Generation 09 ndash 15000
2 Generation 77 ndash 855855
Chloralose 2999 ndash 11701
(PECPNEC-Verhaumlltnis lt 1 = kein Risiko)
S 10
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Uumlberschaumltzung des Risikos fuumlr Nichtzieltiere
Vielzahl an Studien aus der ganzen Welt die Ruumlckstaumlnde va der Wirkstoffe der 2 Generation in wildlebenden Nicht-Zieltieren nachweisen
Nachweise von Ruumlckstaumlnden ua in den folgenden Tierarten
SchleiereulenUK (Newton et al 1990)
MaumlusebussardeFrankreich (Berny et al 1997)
SteinadlerNorwegen (Longford et al 2012)
WieselUK (McDonald et al 1998)
FuumlchseUK USA (Tosh et al 2011 McMillin et al 2008)
zT sehr hoher Anteil der untersuchten Tieren betroffen
84 von 430 Raubvoumlgel in Daumlnemark (Christensen et al 2012)
70 von 114 Rotmilanen in UK (Hughes et al 2013)
84 von 115 Fuumlchsen in Nordirland (Tosh et al 2011)
Rodentizid-Ruumlckstaumlnde in Biota uumlberall dort nachweisbar wo Antikoagulanzien als Rodentizide eingesetzt werden (Laasko et al 2010)
Valeriy Kirsanov ndash Fotoliacom
charlatahan fotoliacom
wildcarebayareaorg
S 11
Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Untersuchung von Rodentizid-Ruumlckstaumlnden in wildlebenden Tieren in Deutschland (JKI im Auftrag vom Umweltbundesamt FKZ 3710 63 401)
Analyse von Leberproben von Nicht-Zieltieren waumlhrend und nach einer Bekaumlmpfung von Ratten und Maumlusen mit Brodifacoum
Primaumlrvergiftung
Nachweis von Ruumlckstaumlnden von Brodifacoum in Kleinsaumlugern die nicht Ziel der Bekaumlmpfung waren
va Waldmaumluse Roumltelmaumluse Spitzmaumluse
Sekundaumlrvergiftung
Nachweis von Brodifacoum in Eulen und Greifvoumlgeln
va Maumlusebussarde Schleiereulen Rotmilane
20 von 63 untersuchten Proben
Nach von mindestens einem Antikoagulans in 61 von 265 untersuchten Fuchslebern
S 12
Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Nachweis von Rodentizid-Ruumlckstaumlnden in Fischen
Analyse von Fischproben durch das Fraunhofer Institut (IME) im Auftrag des Umweltbundesamtes (FKZ 3712 67 403)
Nachweis von Brodifacoum Bromadiolon und Difethialon in Brassen aus Saar Rhein und Elbe
Projekt noch nicht abgeschlossen (bis 2015)
S 13
Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Fuumlr einige Stoffe und Anwendungen Risiken fuumlr Boden (PECPNEC gt 1)
Gefahr von primaumlren und sekundaumlren Vergiftungen uumlber die Nahrungskette (PECPNEC gtgt 1)
Antikoagulanzien der 2 Generation sind alle (potentielle) PBTsvPvB Stoffe ndash nach BiozidVO keine Zulassung fuumlr die breite Oumlffentlichkeit moumlglich
Chloralose erfuumlllt potentiell 2 (P T) von 3 PBT Kriterien Substitutionskandidat Befassung der PBT AG
Genehmigung der Wirkstoffe der 2 Generation und Zulassung gemaumlszlig den Kriterien aus Umweltschutzgruumlnden nicht moumlglich
Umweltrisiken von Antikoagulanzien
S 14
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Umweltrisiken von Antikoagulanzien
Abwaumlgung der Schutzguumlter menschliche Gesundheit Infektionsschutz und Umwelt
Bereits auftretende Resistenzen
Keine geeigneten Alternativen
Loumlsung
Wirkstoff-Genehmigung (Annex I-Aufnahme) nur
5 Jahre (statt 10 Jahre)
Produktzulassung urspruumlnglich nur fuumlr 3 Jahre und geeignete Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) und Auflagen
Vergleichende Bewertung im Rahmen der Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung Zulassung (inklusive der Alternativen)
Zur Synchronisierung wurden aktuell die ersten Zulassungen europaweit verlaumlngert
S 15
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) (Anhang I-) Aufnahme-Richtlinien
bdquoDie Mitgliedstaaten stellen sicher dass die Zulassungen von Antikoagulanzien an folgende Bedingungen geknuumlpft sindldquo
Die nominale Konzentration des Wirkstoffs in den Produkten darf xx mgkg nicht uumlbersteigen und nur gebrauchsfertige Produkte duumlrfen zugelassen werden
Die Produkte muumlssen einen aversiven Stoff (Bitterstoff) und gegebenenfalls einen Farbstoff enthalten
Die Produkte duumlrfen nicht als Haftpulver verwendet werden
Sowohl die Primaumlr- als auch die Sekundaumlrexposition von Menschen Nichtziel-Tieren und Umwelt sind durch Planung und Anwendung aller geeigneten und verfuumlgbaren Maszlignahmen zur Risikominderung zu minimieren Hierzu gehoumlren insbesondere die Beschraumlnkung auf die Anwendung durch Fachpersonal die Festlegung einer Packungshoumlchstgroumlszlige und die Verpflichtung zur Verwendung zugriffsgesicherter stabiler Koumlderboxenldquo
S 16
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Ziel Reduzierung der Risiken fuumlr die Umwelt
Beschraumlnkung des Anwenderbereichs und der Verwenderkategorie (nur sachkundiger Anwender)
Allgemeine Kriterien zur guten fachlichen Anwendung (GfA) von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzien sind einzuhalten
Produktspezifische Anwendungsbestimmungen
Anweisung fuumlr eine sichere Verwendung zB Koumlder ist in der Kanalisation zu befestigen Koumlder nicht in die Erde einbringen und Koumlder nur in Koumlderboxen verwenden ( Bodenrisiken)
Anwendungsbereich und Anwendungsmethode
Aufwandmenge
Verpackung
Produktspezifischen Anwendungsbestimmungen werden fuumlr das jedes Produkt auf Basis der jeweiligen Risiken separat festgelegt
S 17
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
bdquo
Verbraucher
Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-
bekaumlmpfer
Sachkundige
Verwender
ohne
Sachkunde
mit
Sachkunde
Innenraum Ja Ja Ja Ja
Kanalisation Nein Nein Ja Ja
In und um Gebaumlude Ja Ja Ja Ja
Auszligenbereich offenes
Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja
Anwenderkategorie
Anwendungsbereich
Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung
(zB Risiken fuumlr Boden)
RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 1 Generation verwenden
S 18
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
bdquo
Verbraucher
Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-
bekaumlmpfer
Sachkundige
Verwender
ohne
Sachkunde
mit
Sachkunde
Innenraum Nein Nein Ja Ja
Kanalisation Nein Nein Ja Ja
In und um Gebaumlude Nein Nein Ja Ja
Auszligenbereich offenes
Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja
Anwenderkategorie
Anwendungsbereich
Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung
RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 2 Generation verwenden Potentielle PBTvPvB-Stoffe
S 19
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Opinion des Committee for Risk Assessment (RAC) vom Maumlrz 2014
Brodifacoum Repro 1A
Bromadiolon Repro 1B
Chlorophacinon Repro 1B
Coumatetralyl Repro 1B
Difenacoum Repro 1B
Difethialon Repro 1B
Flucoumafen Repro 1B
Warfarin Repro 1A
Aumlnderung des Annex VI Eintrag der CLP VO (EC 12722008) durch ATP - wann
Neue EntwicklungenEinstufung ampKennzeichnung
S 20
Keine Zulassung an
Verbraucher mehr moumlglich
Art 19 Absatz 4 b) BiozidVO
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Auflagen bei der Produktzulassung
hellipund wer ist sachkundig
Schaumldlingsbekaumlmpfer
Sachkundenachweis nach GefStoffV Anhang I Nr 34 (6) ausgebildeter Schaumldlingsbekaumlmpfer oder von den Behoumlrden als gleichwertig anerkannte Berufe
Berufliche Anwender mit Sachkunde
Sachkundenachweis nach Pflanzenschutz-SachkundeV
ua ausgebildete Land- und Forstwirte Gaumlrtner Winzer und weitere von Behoumlrden anerkannte Aus- Fort- oder Weiterbildungen
Geschulte berufsmaumlszligige Anwender
Teilnahme an einer Schulung mit ua folgenden Lehrinhalten (Nachweis der Schulung erforderlich)
Biologie von Nagern Bekaumlmpfung von Nagetieren Rechtsgrundlagen Wirkungsweise von Antikoagulanzien Gefahren bei der Anwendung fuumlr Mensch und Umwelt Risikominderungsmaszlignahmen und gute fachliche Anwendung von Antikoagulanzien zur Nagetierbekaumlmpfung helliphelliphellip
S 21
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Inhalt
Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
Planung und Dokumentation
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen
Kontrollen
Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme
Nachkontrolle und Praumlvention
abrufbar im Internet unter
httpwwwbauadedeChemikaliengesetz-
BiozidverfahrenBiozideProduktHintergrundhtml
S 22
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Gute fachliche Anwendung von Rodentiziden
bdquoAllgemeine Kriterien einer guten fachlichen Anwendung von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzienldquo
Anwendungsbestimmungen gelten fuumlr zugelassene Rodentizide
GfA ist Teil Zulassungsbescheid rechtsverbindlich
GfA gilt fuumlr alle sachkundigen Verwender beim Einsatz von SGARs und FGARs und auch fuumlr Chloralose
zusaumltzlich zu diesen allgemeinen Kriterien gelten produktspezifische
Bestimmungen die von Produkt zu Produkt unterschiedlich sein koumlnnen (wie zB Anwendungsbereich Menge Zielorganismen)
Es gelten stets die Angaben auf Produkt-Etikett Gebrauchsanweisung
hellipund was ist die gute fachliche Anwendung (GfA)
S 23
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Planung und Dokumentation (Auszuumlge)
Nagerart Groumlszlige des Gebietes und Befallsursache ermitteln
Wirkstoff Art des Koumlders Anzahl der Koumlderstellen und Koumldermenge in Abhaumlngigkeit vom Zielorganismus und seiner Biologie dem Grad des Befalls und der direkten Umgebung waumlhlen und dokumentieren
Ziel einer Bekaumlmpfung ist die Tilgung der Nagerpopulation im Befallsgebiet-objekt
Gezielter und effizienter Einsatz von Rodentiziden im Sinne einer integrierten Schadnagerbekaumlmpfung unter Beruumlcksichtigung organisatorischen baulicher und biozidfreien Maszlignahmen
bdquoso viel wie noumltig so wenig wie moumlglichldquo
S 24
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Bild UBA
Warnhinweise
Jede Koumlderstelle oder ‐station ist mit geeigneten Warnhinweisen zu versehen Der Auftraggeber ist uumlber laufende Schaumldlingsbekaumlmpfungsmaszlignahmen zu informieren Dieser muss seine Mitarbeiter und externen Dienstleister informieren und soweit erforderlich zusaumltzliche Warnhinweise anbringen hellip+ Die Verantwortung fuumlr das Anbringen von eventuellen Warnhinweisen ist zwischen dem Durchfuumlhrenden der Schaumldlingsbekaumlmpfung und dem Auftraggeber zu vereinbaren
Diese Hinweise muumlssen mindestens die nachfolgenden Angaben enthalten Erste-Hilfe-Maszlignahmen
Produkt- und Wirkstoffname
Zulassungsnummer d Produktes
Kontaktdaten des Verwenders
Giftnotruf-Nr
Datum der Koumlderauslage
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 25
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen I
Im Regelfall hat eine Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Zeitraum von einem Monat nicht zu
uumlberschreiten
Bei einem andauernden Nagerbefall zB durch staumlndige Einwanderung von auszligen in eine Einrichtung oder einen Betrieb (zB Lebensmittelbetrieb) ist eine Bekaumlmpfung aber auch uumlber diesen Zeitraum hinaus moumlglich Langzeit-Bekaumlmpfung
In solchen Faumlllen ist zu pruumlfen ob es geeignete Maszlignahmen gibt die dem immer wieder neu auftretenden Nagerbefall entgegenwirken koumlnnen
Wird der ausgelegte Koumlder nach einer Dauer von etwa einem Monat immer noch unvermindert stark angenommen ohne dass die Aktivitaumlt der Nagetiere abnimmt so ist die Ursache hierfuumlr zu ermitteln Es besteht in solchen Faumlllen der Verdacht auf Resistenz gegen den eingesetzten Wirkstoff und der Einsatz eines anderen potenteren Wirkstoffs ist zu pruumlfen
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 26
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Koumlderstationen zur Ausbringung von Koumldern verwenden
Ausnahmen Kanalisation und Bereiche die fuumlr Kinder und Nicht-Zieltiere nicht zugaumlnglich sind
zB geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen Unterbauten von Elektroschaltschraumlnken Hohlraumlume in Waumlnden und Wandverkleidungen etc
Ausnahme RattenloumlcherWuumlhlmausgaumlnge Koumlder tief in die Erde einbringen hellip+ die Stelle zB mit einem Stein abdecken
Koumlderstationen verwenden die mechanisch ausreichend stabil und manipulationssicher sind
Koumlderstationen deutlich kennzeichnen damit zu erkennen ist dass sie Rodentizide enthalten und nicht beruumlhrt werden duumlrfen Bild Wieck UBA
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen II
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 27
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen III
Grundsaumltzlich muumlssen zu Beginn der Bekaumlmpfung die Koumlderstellen moumlglichst alle 2-3 Tage mindestens aber nach dem 5 Tag und anschlieszligend woumlchentlich kontrolliert werden Dies gilt auch fuumlr Bekaumlmpfungsmaszlignahmen die laumlnger als einen Monat andauern
Bei jeder Kontrolle gefressene Koumlder ersetzen und das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen und diese hellip+ entsorgen um Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen
Bild Schmolz UBA
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Fotos WieckSchmolz UBA
S 28
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen IV
Koumlder mit Antikoagulanzien nicht als Permanentkoumlder zur Vorbeugung gegen Nagerbefall oder zum Monitoring von Nageraktivitaumlten einsetzen
Zum Nagetiermonitoring giftfreie Koumlder Uumlberwachungsgeraumlte oder Fallen verwenden Ohne Ausnahmen
Permanentbekoumlderung ist grundsaumltzlich verboten
Ausnahmen moumlglich
Nach Einzelfallpruumlfung koumlnnen Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbekoumlderung in besonders sensiblen Bereichen (zB Betriebe der Lebensmittelindustrie Warenlager) unter bestimmten Bedingungen moumlglich sein
Strategische befallsunabhaumlngige Dauerbekoumlderung
nur mit Antikoagulanzien der 2 Generation
S 29
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Ausnahmeregelung zur Permanentbekoumlderung
Ausnahmen von dem Verbot moumlglich wenn
- erhoumlhte Befallsgefahr mit Nagetieren und
- besondere Gefahr fuumlr Gesundheit oder Sicherheit von MenschTier und
- keine anderen verhaumlltnismaumlszligigen Maszlignahmen dem Befall entgegenzuwirken zB bauliche und organisatorische Maszlignahmen Fallen
Alle drei Voraussetzungen muumlssen vom SBK im Rahmen einer Objektanalyse festgestellt und dokumentiert werden
Ausnahmeregelung gilt nur fuumlr ausgebildetegepruumlfte Schaumldlingsbekaumlmpfer
Koumlderstellen nur in und um Gebaumlude ndash keine Anwendung im offenen Gelaumlndevon Gebaumluden entfernt
Kontrollintervalle zwischen 1 - max 4 Wochen (werden vom SBK festgelegt)
Bei festgestelltem Befall (nach Ermessen des SBK) woumlchentliche Kontrollen nach GfA
Definition Befall (DSV) hellip+ Anzeichen von Schaumldlingen im Schutzareal Anzeichen koumlnnen sein Lebendetote Tiere Fraszligspuren Kot- und Urinspuren Trittsiegel und Schmierspuren
S 30
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme
Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen
Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen
Nachkontrolle und Praumlvention
Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen
Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren
Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 31
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation
fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Vielen Dank
Kontakt Beatrice Schwarz-Schulz FG IV 12 Anton Friesen EinvernehmensstelleBiozidgubade Umweltbundesamt PO Box 1406 06813 Dessau-Roszliglau Deutschland
wwwumweltbundesamtde
wwwbiozidinfo
S 32
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Fragen
S 33
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Umweltrisikobewertung
WirkstoffProdukt
Bestimmung der PEC Bestimmung der PNEC
PECPNEC gt 1
JA
bull Weitere
TestsInformationen
bull Risikominderungs-
maszlignahmen
bull Keine Anhang-
Aufnahme
NEIN
Genehmigung des
Wirkstoffs Zulassung
des Produktes
PEC = Predicted Environmental Concentration PNEC = Predicted No Effect Concentration
S 7
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Genehmigte Wirkstoffe PT 14
bull Antikoagulanzien der 1 Generation
Chlorophacinon
Coumatetralyl
Warfarin Natrium-Warfarin
bull Antikoagulanzien der 2 Generation
Bromadiolon
Brodifacoum
Difethialon
Flocoumafen
bull Weitere Wirkstoffe
α-Chloralose Aluminiumphosphid CO2 Corn Cob (Cholecalciferol)
S 8
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Ergebnisse der PBT-Bewertung EU-PBT-Working-Group 2008
Difethialone Difenacoum Brodifacoum Bromadiolone Flocoumafen
Scenario In and around buildings
Sewers
In and around buildings Sewers
Open areas Waste dumps
In and around buildings Sewers
Open areas Waste dumps
In and around buildings Sewers
Open areas Waste dumps
In and around buildings Animal housings
Food stores
Persistence
Not readily biodegradable
Not anaerobically degradable
Stable to hydrolysis DT50 soil = 635 d
(average)
Not readily biodegradable Not anaerobically
degradable Stable to hydrolysis
DT50 soil = 439 d
Not readily biodegradable
Stable to hydrolysis DT50 soil = 157 d)
Not readily not inherently biodegradable
Stable to hydrolysis DT50 soil = 4 - 92 d
Metabolites DT50 gt 120d
Not readily biodegradable
Not anaerobically degradable
Stable to hydrolysis DT50 soil = 213 d
Bio-acumulation
No BCF available Log Pow = (BCF = 39974
lkg) QSAR BCF = 14000 lkg
Residues found in biota
No BCF available log Kow value = 76
(BCF = 35645) BCF = 9010 (US EPA EPI-
WIN) Residues found in biota
No BCF available log Kow value = 61
(BCF = 35645)
Residues found in biota
BCF = 1658 (but steady state not
reached and mortality in controlgt10)
pH 4 log Kow gt5 pH 7 log Kow = 41
Residues found in biota
BCF = 24300
No BCF available QSAR derived BCF
4400 (pH9) to 36134 (pH7)
Residues found in biota
Toxicity
No NOEC available EC50 Daphnia lt 01 mgl
(44microgl) Classified as T+
No NOEC available EC50 Fish lt 01 mgl
(64microgl) NOEC(bird) = 01 mgkg
food Classified as T+
No NOEC available EC50 Fish lt 01 mgl
(40microgl) Classified as T+
No NOEC available EC50 algae = 114 mgl
(uncertain value) Classified as T+
No NOEC available EC50 Fish lt 01 mgl
(70microgl) Extrapolation to chronic
NOEC = 0007 mgL (extrapolation factor
01)
Conclusion (Potential) PBTvPvB
(Potential) PBTvPvB
(Potential) PBT (Potential) PBT (Potential) PBTvPvB
S 9
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Ergebnisse der Umweltbewertung
Antikoagulanzien der 1 + 2 Generation und Chloralose rarr Risiko von Primaumlr- und Sekundaumlrvergiftungen fuumlr Nicht-Ziel-
Organismen (Haustiere Wildvoumlgel Saumlugetiere)
PECPNEC Verhaumlltnisse fuumlr verschiedene Szenarien
Primaumlrvergiftung 1 Generation 103 ndash 271875
2 Generation 1700 ndash 1582031
Chloralose 2253 ndash 29985
Sekundaumlrvergiftung 1 Generation 09 ndash 15000
2 Generation 77 ndash 855855
Chloralose 2999 ndash 11701
(PECPNEC-Verhaumlltnis lt 1 = kein Risiko)
S 10
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Uumlberschaumltzung des Risikos fuumlr Nichtzieltiere
Vielzahl an Studien aus der ganzen Welt die Ruumlckstaumlnde va der Wirkstoffe der 2 Generation in wildlebenden Nicht-Zieltieren nachweisen
Nachweise von Ruumlckstaumlnden ua in den folgenden Tierarten
SchleiereulenUK (Newton et al 1990)
MaumlusebussardeFrankreich (Berny et al 1997)
SteinadlerNorwegen (Longford et al 2012)
WieselUK (McDonald et al 1998)
FuumlchseUK USA (Tosh et al 2011 McMillin et al 2008)
zT sehr hoher Anteil der untersuchten Tieren betroffen
84 von 430 Raubvoumlgel in Daumlnemark (Christensen et al 2012)
70 von 114 Rotmilanen in UK (Hughes et al 2013)
84 von 115 Fuumlchsen in Nordirland (Tosh et al 2011)
Rodentizid-Ruumlckstaumlnde in Biota uumlberall dort nachweisbar wo Antikoagulanzien als Rodentizide eingesetzt werden (Laasko et al 2010)
Valeriy Kirsanov ndash Fotoliacom
charlatahan fotoliacom
wildcarebayareaorg
S 11
Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Untersuchung von Rodentizid-Ruumlckstaumlnden in wildlebenden Tieren in Deutschland (JKI im Auftrag vom Umweltbundesamt FKZ 3710 63 401)
Analyse von Leberproben von Nicht-Zieltieren waumlhrend und nach einer Bekaumlmpfung von Ratten und Maumlusen mit Brodifacoum
Primaumlrvergiftung
Nachweis von Ruumlckstaumlnden von Brodifacoum in Kleinsaumlugern die nicht Ziel der Bekaumlmpfung waren
va Waldmaumluse Roumltelmaumluse Spitzmaumluse
Sekundaumlrvergiftung
Nachweis von Brodifacoum in Eulen und Greifvoumlgeln
va Maumlusebussarde Schleiereulen Rotmilane
20 von 63 untersuchten Proben
Nach von mindestens einem Antikoagulans in 61 von 265 untersuchten Fuchslebern
S 12
Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Nachweis von Rodentizid-Ruumlckstaumlnden in Fischen
Analyse von Fischproben durch das Fraunhofer Institut (IME) im Auftrag des Umweltbundesamtes (FKZ 3712 67 403)
Nachweis von Brodifacoum Bromadiolon und Difethialon in Brassen aus Saar Rhein und Elbe
Projekt noch nicht abgeschlossen (bis 2015)
S 13
Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Fuumlr einige Stoffe und Anwendungen Risiken fuumlr Boden (PECPNEC gt 1)
Gefahr von primaumlren und sekundaumlren Vergiftungen uumlber die Nahrungskette (PECPNEC gtgt 1)
Antikoagulanzien der 2 Generation sind alle (potentielle) PBTsvPvB Stoffe ndash nach BiozidVO keine Zulassung fuumlr die breite Oumlffentlichkeit moumlglich
Chloralose erfuumlllt potentiell 2 (P T) von 3 PBT Kriterien Substitutionskandidat Befassung der PBT AG
Genehmigung der Wirkstoffe der 2 Generation und Zulassung gemaumlszlig den Kriterien aus Umweltschutzgruumlnden nicht moumlglich
Umweltrisiken von Antikoagulanzien
S 14
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Umweltrisiken von Antikoagulanzien
Abwaumlgung der Schutzguumlter menschliche Gesundheit Infektionsschutz und Umwelt
Bereits auftretende Resistenzen
Keine geeigneten Alternativen
Loumlsung
Wirkstoff-Genehmigung (Annex I-Aufnahme) nur
5 Jahre (statt 10 Jahre)
Produktzulassung urspruumlnglich nur fuumlr 3 Jahre und geeignete Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) und Auflagen
Vergleichende Bewertung im Rahmen der Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung Zulassung (inklusive der Alternativen)
Zur Synchronisierung wurden aktuell die ersten Zulassungen europaweit verlaumlngert
S 15
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) (Anhang I-) Aufnahme-Richtlinien
bdquoDie Mitgliedstaaten stellen sicher dass die Zulassungen von Antikoagulanzien an folgende Bedingungen geknuumlpft sindldquo
Die nominale Konzentration des Wirkstoffs in den Produkten darf xx mgkg nicht uumlbersteigen und nur gebrauchsfertige Produkte duumlrfen zugelassen werden
Die Produkte muumlssen einen aversiven Stoff (Bitterstoff) und gegebenenfalls einen Farbstoff enthalten
Die Produkte duumlrfen nicht als Haftpulver verwendet werden
Sowohl die Primaumlr- als auch die Sekundaumlrexposition von Menschen Nichtziel-Tieren und Umwelt sind durch Planung und Anwendung aller geeigneten und verfuumlgbaren Maszlignahmen zur Risikominderung zu minimieren Hierzu gehoumlren insbesondere die Beschraumlnkung auf die Anwendung durch Fachpersonal die Festlegung einer Packungshoumlchstgroumlszlige und die Verpflichtung zur Verwendung zugriffsgesicherter stabiler Koumlderboxenldquo
S 16
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Ziel Reduzierung der Risiken fuumlr die Umwelt
Beschraumlnkung des Anwenderbereichs und der Verwenderkategorie (nur sachkundiger Anwender)
Allgemeine Kriterien zur guten fachlichen Anwendung (GfA) von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzien sind einzuhalten
Produktspezifische Anwendungsbestimmungen
Anweisung fuumlr eine sichere Verwendung zB Koumlder ist in der Kanalisation zu befestigen Koumlder nicht in die Erde einbringen und Koumlder nur in Koumlderboxen verwenden ( Bodenrisiken)
Anwendungsbereich und Anwendungsmethode
Aufwandmenge
Verpackung
Produktspezifischen Anwendungsbestimmungen werden fuumlr das jedes Produkt auf Basis der jeweiligen Risiken separat festgelegt
S 17
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
bdquo
Verbraucher
Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-
bekaumlmpfer
Sachkundige
Verwender
ohne
Sachkunde
mit
Sachkunde
Innenraum Ja Ja Ja Ja
Kanalisation Nein Nein Ja Ja
In und um Gebaumlude Ja Ja Ja Ja
Auszligenbereich offenes
Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja
Anwenderkategorie
Anwendungsbereich
Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung
(zB Risiken fuumlr Boden)
RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 1 Generation verwenden
S 18
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
bdquo
Verbraucher
Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-
bekaumlmpfer
Sachkundige
Verwender
ohne
Sachkunde
mit
Sachkunde
Innenraum Nein Nein Ja Ja
Kanalisation Nein Nein Ja Ja
In und um Gebaumlude Nein Nein Ja Ja
Auszligenbereich offenes
Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja
Anwenderkategorie
Anwendungsbereich
Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung
RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 2 Generation verwenden Potentielle PBTvPvB-Stoffe
S 19
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Opinion des Committee for Risk Assessment (RAC) vom Maumlrz 2014
Brodifacoum Repro 1A
Bromadiolon Repro 1B
Chlorophacinon Repro 1B
Coumatetralyl Repro 1B
Difenacoum Repro 1B
Difethialon Repro 1B
Flucoumafen Repro 1B
Warfarin Repro 1A
Aumlnderung des Annex VI Eintrag der CLP VO (EC 12722008) durch ATP - wann
Neue EntwicklungenEinstufung ampKennzeichnung
S 20
Keine Zulassung an
Verbraucher mehr moumlglich
Art 19 Absatz 4 b) BiozidVO
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Auflagen bei der Produktzulassung
hellipund wer ist sachkundig
Schaumldlingsbekaumlmpfer
Sachkundenachweis nach GefStoffV Anhang I Nr 34 (6) ausgebildeter Schaumldlingsbekaumlmpfer oder von den Behoumlrden als gleichwertig anerkannte Berufe
Berufliche Anwender mit Sachkunde
Sachkundenachweis nach Pflanzenschutz-SachkundeV
ua ausgebildete Land- und Forstwirte Gaumlrtner Winzer und weitere von Behoumlrden anerkannte Aus- Fort- oder Weiterbildungen
Geschulte berufsmaumlszligige Anwender
Teilnahme an einer Schulung mit ua folgenden Lehrinhalten (Nachweis der Schulung erforderlich)
Biologie von Nagern Bekaumlmpfung von Nagetieren Rechtsgrundlagen Wirkungsweise von Antikoagulanzien Gefahren bei der Anwendung fuumlr Mensch und Umwelt Risikominderungsmaszlignahmen und gute fachliche Anwendung von Antikoagulanzien zur Nagetierbekaumlmpfung helliphelliphellip
S 21
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Inhalt
Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
Planung und Dokumentation
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen
Kontrollen
Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme
Nachkontrolle und Praumlvention
abrufbar im Internet unter
httpwwwbauadedeChemikaliengesetz-
BiozidverfahrenBiozideProduktHintergrundhtml
S 22
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Gute fachliche Anwendung von Rodentiziden
bdquoAllgemeine Kriterien einer guten fachlichen Anwendung von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzienldquo
Anwendungsbestimmungen gelten fuumlr zugelassene Rodentizide
GfA ist Teil Zulassungsbescheid rechtsverbindlich
GfA gilt fuumlr alle sachkundigen Verwender beim Einsatz von SGARs und FGARs und auch fuumlr Chloralose
zusaumltzlich zu diesen allgemeinen Kriterien gelten produktspezifische
Bestimmungen die von Produkt zu Produkt unterschiedlich sein koumlnnen (wie zB Anwendungsbereich Menge Zielorganismen)
Es gelten stets die Angaben auf Produkt-Etikett Gebrauchsanweisung
hellipund was ist die gute fachliche Anwendung (GfA)
S 23
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Planung und Dokumentation (Auszuumlge)
Nagerart Groumlszlige des Gebietes und Befallsursache ermitteln
Wirkstoff Art des Koumlders Anzahl der Koumlderstellen und Koumldermenge in Abhaumlngigkeit vom Zielorganismus und seiner Biologie dem Grad des Befalls und der direkten Umgebung waumlhlen und dokumentieren
Ziel einer Bekaumlmpfung ist die Tilgung der Nagerpopulation im Befallsgebiet-objekt
Gezielter und effizienter Einsatz von Rodentiziden im Sinne einer integrierten Schadnagerbekaumlmpfung unter Beruumlcksichtigung organisatorischen baulicher und biozidfreien Maszlignahmen
bdquoso viel wie noumltig so wenig wie moumlglichldquo
S 24
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Bild UBA
Warnhinweise
Jede Koumlderstelle oder ‐station ist mit geeigneten Warnhinweisen zu versehen Der Auftraggeber ist uumlber laufende Schaumldlingsbekaumlmpfungsmaszlignahmen zu informieren Dieser muss seine Mitarbeiter und externen Dienstleister informieren und soweit erforderlich zusaumltzliche Warnhinweise anbringen hellip+ Die Verantwortung fuumlr das Anbringen von eventuellen Warnhinweisen ist zwischen dem Durchfuumlhrenden der Schaumldlingsbekaumlmpfung und dem Auftraggeber zu vereinbaren
Diese Hinweise muumlssen mindestens die nachfolgenden Angaben enthalten Erste-Hilfe-Maszlignahmen
Produkt- und Wirkstoffname
Zulassungsnummer d Produktes
Kontaktdaten des Verwenders
Giftnotruf-Nr
Datum der Koumlderauslage
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 25
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen I
Im Regelfall hat eine Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Zeitraum von einem Monat nicht zu
uumlberschreiten
Bei einem andauernden Nagerbefall zB durch staumlndige Einwanderung von auszligen in eine Einrichtung oder einen Betrieb (zB Lebensmittelbetrieb) ist eine Bekaumlmpfung aber auch uumlber diesen Zeitraum hinaus moumlglich Langzeit-Bekaumlmpfung
In solchen Faumlllen ist zu pruumlfen ob es geeignete Maszlignahmen gibt die dem immer wieder neu auftretenden Nagerbefall entgegenwirken koumlnnen
Wird der ausgelegte Koumlder nach einer Dauer von etwa einem Monat immer noch unvermindert stark angenommen ohne dass die Aktivitaumlt der Nagetiere abnimmt so ist die Ursache hierfuumlr zu ermitteln Es besteht in solchen Faumlllen der Verdacht auf Resistenz gegen den eingesetzten Wirkstoff und der Einsatz eines anderen potenteren Wirkstoffs ist zu pruumlfen
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 26
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Koumlderstationen zur Ausbringung von Koumldern verwenden
Ausnahmen Kanalisation und Bereiche die fuumlr Kinder und Nicht-Zieltiere nicht zugaumlnglich sind
zB geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen Unterbauten von Elektroschaltschraumlnken Hohlraumlume in Waumlnden und Wandverkleidungen etc
Ausnahme RattenloumlcherWuumlhlmausgaumlnge Koumlder tief in die Erde einbringen hellip+ die Stelle zB mit einem Stein abdecken
Koumlderstationen verwenden die mechanisch ausreichend stabil und manipulationssicher sind
Koumlderstationen deutlich kennzeichnen damit zu erkennen ist dass sie Rodentizide enthalten und nicht beruumlhrt werden duumlrfen Bild Wieck UBA
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen II
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 27
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen III
Grundsaumltzlich muumlssen zu Beginn der Bekaumlmpfung die Koumlderstellen moumlglichst alle 2-3 Tage mindestens aber nach dem 5 Tag und anschlieszligend woumlchentlich kontrolliert werden Dies gilt auch fuumlr Bekaumlmpfungsmaszlignahmen die laumlnger als einen Monat andauern
Bei jeder Kontrolle gefressene Koumlder ersetzen und das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen und diese hellip+ entsorgen um Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen
Bild Schmolz UBA
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Fotos WieckSchmolz UBA
S 28
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen IV
Koumlder mit Antikoagulanzien nicht als Permanentkoumlder zur Vorbeugung gegen Nagerbefall oder zum Monitoring von Nageraktivitaumlten einsetzen
Zum Nagetiermonitoring giftfreie Koumlder Uumlberwachungsgeraumlte oder Fallen verwenden Ohne Ausnahmen
Permanentbekoumlderung ist grundsaumltzlich verboten
Ausnahmen moumlglich
Nach Einzelfallpruumlfung koumlnnen Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbekoumlderung in besonders sensiblen Bereichen (zB Betriebe der Lebensmittelindustrie Warenlager) unter bestimmten Bedingungen moumlglich sein
Strategische befallsunabhaumlngige Dauerbekoumlderung
nur mit Antikoagulanzien der 2 Generation
S 29
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Ausnahmeregelung zur Permanentbekoumlderung
Ausnahmen von dem Verbot moumlglich wenn
- erhoumlhte Befallsgefahr mit Nagetieren und
- besondere Gefahr fuumlr Gesundheit oder Sicherheit von MenschTier und
- keine anderen verhaumlltnismaumlszligigen Maszlignahmen dem Befall entgegenzuwirken zB bauliche und organisatorische Maszlignahmen Fallen
Alle drei Voraussetzungen muumlssen vom SBK im Rahmen einer Objektanalyse festgestellt und dokumentiert werden
Ausnahmeregelung gilt nur fuumlr ausgebildetegepruumlfte Schaumldlingsbekaumlmpfer
Koumlderstellen nur in und um Gebaumlude ndash keine Anwendung im offenen Gelaumlndevon Gebaumluden entfernt
Kontrollintervalle zwischen 1 - max 4 Wochen (werden vom SBK festgelegt)
Bei festgestelltem Befall (nach Ermessen des SBK) woumlchentliche Kontrollen nach GfA
Definition Befall (DSV) hellip+ Anzeichen von Schaumldlingen im Schutzareal Anzeichen koumlnnen sein Lebendetote Tiere Fraszligspuren Kot- und Urinspuren Trittsiegel und Schmierspuren
S 30
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme
Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen
Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen
Nachkontrolle und Praumlvention
Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen
Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren
Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 31
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation
fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Vielen Dank
Kontakt Beatrice Schwarz-Schulz FG IV 12 Anton Friesen EinvernehmensstelleBiozidgubade Umweltbundesamt PO Box 1406 06813 Dessau-Roszliglau Deutschland
wwwumweltbundesamtde
wwwbiozidinfo
S 32
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Fragen
S 33
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Genehmigte Wirkstoffe PT 14
bull Antikoagulanzien der 1 Generation
Chlorophacinon
Coumatetralyl
Warfarin Natrium-Warfarin
bull Antikoagulanzien der 2 Generation
Bromadiolon
Brodifacoum
Difethialon
Flocoumafen
bull Weitere Wirkstoffe
α-Chloralose Aluminiumphosphid CO2 Corn Cob (Cholecalciferol)
S 8
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Ergebnisse der PBT-Bewertung EU-PBT-Working-Group 2008
Difethialone Difenacoum Brodifacoum Bromadiolone Flocoumafen
Scenario In and around buildings
Sewers
In and around buildings Sewers
Open areas Waste dumps
In and around buildings Sewers
Open areas Waste dumps
In and around buildings Sewers
Open areas Waste dumps
In and around buildings Animal housings
Food stores
Persistence
Not readily biodegradable
Not anaerobically degradable
Stable to hydrolysis DT50 soil = 635 d
(average)
Not readily biodegradable Not anaerobically
degradable Stable to hydrolysis
DT50 soil = 439 d
Not readily biodegradable
Stable to hydrolysis DT50 soil = 157 d)
Not readily not inherently biodegradable
Stable to hydrolysis DT50 soil = 4 - 92 d
Metabolites DT50 gt 120d
Not readily biodegradable
Not anaerobically degradable
Stable to hydrolysis DT50 soil = 213 d
Bio-acumulation
No BCF available Log Pow = (BCF = 39974
lkg) QSAR BCF = 14000 lkg
Residues found in biota
No BCF available log Kow value = 76
(BCF = 35645) BCF = 9010 (US EPA EPI-
WIN) Residues found in biota
No BCF available log Kow value = 61
(BCF = 35645)
Residues found in biota
BCF = 1658 (but steady state not
reached and mortality in controlgt10)
pH 4 log Kow gt5 pH 7 log Kow = 41
Residues found in biota
BCF = 24300
No BCF available QSAR derived BCF
4400 (pH9) to 36134 (pH7)
Residues found in biota
Toxicity
No NOEC available EC50 Daphnia lt 01 mgl
(44microgl) Classified as T+
No NOEC available EC50 Fish lt 01 mgl
(64microgl) NOEC(bird) = 01 mgkg
food Classified as T+
No NOEC available EC50 Fish lt 01 mgl
(40microgl) Classified as T+
No NOEC available EC50 algae = 114 mgl
(uncertain value) Classified as T+
No NOEC available EC50 Fish lt 01 mgl
(70microgl) Extrapolation to chronic
NOEC = 0007 mgL (extrapolation factor
01)
Conclusion (Potential) PBTvPvB
(Potential) PBTvPvB
(Potential) PBT (Potential) PBT (Potential) PBTvPvB
S 9
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Ergebnisse der Umweltbewertung
Antikoagulanzien der 1 + 2 Generation und Chloralose rarr Risiko von Primaumlr- und Sekundaumlrvergiftungen fuumlr Nicht-Ziel-
Organismen (Haustiere Wildvoumlgel Saumlugetiere)
PECPNEC Verhaumlltnisse fuumlr verschiedene Szenarien
Primaumlrvergiftung 1 Generation 103 ndash 271875
2 Generation 1700 ndash 1582031
Chloralose 2253 ndash 29985
Sekundaumlrvergiftung 1 Generation 09 ndash 15000
2 Generation 77 ndash 855855
Chloralose 2999 ndash 11701
(PECPNEC-Verhaumlltnis lt 1 = kein Risiko)
S 10
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Uumlberschaumltzung des Risikos fuumlr Nichtzieltiere
Vielzahl an Studien aus der ganzen Welt die Ruumlckstaumlnde va der Wirkstoffe der 2 Generation in wildlebenden Nicht-Zieltieren nachweisen
Nachweise von Ruumlckstaumlnden ua in den folgenden Tierarten
SchleiereulenUK (Newton et al 1990)
MaumlusebussardeFrankreich (Berny et al 1997)
SteinadlerNorwegen (Longford et al 2012)
WieselUK (McDonald et al 1998)
FuumlchseUK USA (Tosh et al 2011 McMillin et al 2008)
zT sehr hoher Anteil der untersuchten Tieren betroffen
84 von 430 Raubvoumlgel in Daumlnemark (Christensen et al 2012)
70 von 114 Rotmilanen in UK (Hughes et al 2013)
84 von 115 Fuumlchsen in Nordirland (Tosh et al 2011)
Rodentizid-Ruumlckstaumlnde in Biota uumlberall dort nachweisbar wo Antikoagulanzien als Rodentizide eingesetzt werden (Laasko et al 2010)
Valeriy Kirsanov ndash Fotoliacom
charlatahan fotoliacom
wildcarebayareaorg
S 11
Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Untersuchung von Rodentizid-Ruumlckstaumlnden in wildlebenden Tieren in Deutschland (JKI im Auftrag vom Umweltbundesamt FKZ 3710 63 401)
Analyse von Leberproben von Nicht-Zieltieren waumlhrend und nach einer Bekaumlmpfung von Ratten und Maumlusen mit Brodifacoum
Primaumlrvergiftung
Nachweis von Ruumlckstaumlnden von Brodifacoum in Kleinsaumlugern die nicht Ziel der Bekaumlmpfung waren
va Waldmaumluse Roumltelmaumluse Spitzmaumluse
Sekundaumlrvergiftung
Nachweis von Brodifacoum in Eulen und Greifvoumlgeln
va Maumlusebussarde Schleiereulen Rotmilane
20 von 63 untersuchten Proben
Nach von mindestens einem Antikoagulans in 61 von 265 untersuchten Fuchslebern
S 12
Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Nachweis von Rodentizid-Ruumlckstaumlnden in Fischen
Analyse von Fischproben durch das Fraunhofer Institut (IME) im Auftrag des Umweltbundesamtes (FKZ 3712 67 403)
Nachweis von Brodifacoum Bromadiolon und Difethialon in Brassen aus Saar Rhein und Elbe
Projekt noch nicht abgeschlossen (bis 2015)
S 13
Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Fuumlr einige Stoffe und Anwendungen Risiken fuumlr Boden (PECPNEC gt 1)
Gefahr von primaumlren und sekundaumlren Vergiftungen uumlber die Nahrungskette (PECPNEC gtgt 1)
Antikoagulanzien der 2 Generation sind alle (potentielle) PBTsvPvB Stoffe ndash nach BiozidVO keine Zulassung fuumlr die breite Oumlffentlichkeit moumlglich
Chloralose erfuumlllt potentiell 2 (P T) von 3 PBT Kriterien Substitutionskandidat Befassung der PBT AG
Genehmigung der Wirkstoffe der 2 Generation und Zulassung gemaumlszlig den Kriterien aus Umweltschutzgruumlnden nicht moumlglich
Umweltrisiken von Antikoagulanzien
S 14
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Umweltrisiken von Antikoagulanzien
Abwaumlgung der Schutzguumlter menschliche Gesundheit Infektionsschutz und Umwelt
Bereits auftretende Resistenzen
Keine geeigneten Alternativen
Loumlsung
Wirkstoff-Genehmigung (Annex I-Aufnahme) nur
5 Jahre (statt 10 Jahre)
Produktzulassung urspruumlnglich nur fuumlr 3 Jahre und geeignete Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) und Auflagen
Vergleichende Bewertung im Rahmen der Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung Zulassung (inklusive der Alternativen)
Zur Synchronisierung wurden aktuell die ersten Zulassungen europaweit verlaumlngert
S 15
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) (Anhang I-) Aufnahme-Richtlinien
bdquoDie Mitgliedstaaten stellen sicher dass die Zulassungen von Antikoagulanzien an folgende Bedingungen geknuumlpft sindldquo
Die nominale Konzentration des Wirkstoffs in den Produkten darf xx mgkg nicht uumlbersteigen und nur gebrauchsfertige Produkte duumlrfen zugelassen werden
Die Produkte muumlssen einen aversiven Stoff (Bitterstoff) und gegebenenfalls einen Farbstoff enthalten
Die Produkte duumlrfen nicht als Haftpulver verwendet werden
Sowohl die Primaumlr- als auch die Sekundaumlrexposition von Menschen Nichtziel-Tieren und Umwelt sind durch Planung und Anwendung aller geeigneten und verfuumlgbaren Maszlignahmen zur Risikominderung zu minimieren Hierzu gehoumlren insbesondere die Beschraumlnkung auf die Anwendung durch Fachpersonal die Festlegung einer Packungshoumlchstgroumlszlige und die Verpflichtung zur Verwendung zugriffsgesicherter stabiler Koumlderboxenldquo
S 16
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Ziel Reduzierung der Risiken fuumlr die Umwelt
Beschraumlnkung des Anwenderbereichs und der Verwenderkategorie (nur sachkundiger Anwender)
Allgemeine Kriterien zur guten fachlichen Anwendung (GfA) von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzien sind einzuhalten
Produktspezifische Anwendungsbestimmungen
Anweisung fuumlr eine sichere Verwendung zB Koumlder ist in der Kanalisation zu befestigen Koumlder nicht in die Erde einbringen und Koumlder nur in Koumlderboxen verwenden ( Bodenrisiken)
Anwendungsbereich und Anwendungsmethode
Aufwandmenge
Verpackung
Produktspezifischen Anwendungsbestimmungen werden fuumlr das jedes Produkt auf Basis der jeweiligen Risiken separat festgelegt
S 17
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
bdquo
Verbraucher
Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-
bekaumlmpfer
Sachkundige
Verwender
ohne
Sachkunde
mit
Sachkunde
Innenraum Ja Ja Ja Ja
Kanalisation Nein Nein Ja Ja
In und um Gebaumlude Ja Ja Ja Ja
Auszligenbereich offenes
Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja
Anwenderkategorie
Anwendungsbereich
Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung
(zB Risiken fuumlr Boden)
RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 1 Generation verwenden
S 18
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
bdquo
Verbraucher
Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-
bekaumlmpfer
Sachkundige
Verwender
ohne
Sachkunde
mit
Sachkunde
Innenraum Nein Nein Ja Ja
Kanalisation Nein Nein Ja Ja
In und um Gebaumlude Nein Nein Ja Ja
Auszligenbereich offenes
Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja
Anwenderkategorie
Anwendungsbereich
Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung
RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 2 Generation verwenden Potentielle PBTvPvB-Stoffe
S 19
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Opinion des Committee for Risk Assessment (RAC) vom Maumlrz 2014
Brodifacoum Repro 1A
Bromadiolon Repro 1B
Chlorophacinon Repro 1B
Coumatetralyl Repro 1B
Difenacoum Repro 1B
Difethialon Repro 1B
Flucoumafen Repro 1B
Warfarin Repro 1A
Aumlnderung des Annex VI Eintrag der CLP VO (EC 12722008) durch ATP - wann
Neue EntwicklungenEinstufung ampKennzeichnung
S 20
Keine Zulassung an
Verbraucher mehr moumlglich
Art 19 Absatz 4 b) BiozidVO
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Auflagen bei der Produktzulassung
hellipund wer ist sachkundig
Schaumldlingsbekaumlmpfer
Sachkundenachweis nach GefStoffV Anhang I Nr 34 (6) ausgebildeter Schaumldlingsbekaumlmpfer oder von den Behoumlrden als gleichwertig anerkannte Berufe
Berufliche Anwender mit Sachkunde
Sachkundenachweis nach Pflanzenschutz-SachkundeV
ua ausgebildete Land- und Forstwirte Gaumlrtner Winzer und weitere von Behoumlrden anerkannte Aus- Fort- oder Weiterbildungen
Geschulte berufsmaumlszligige Anwender
Teilnahme an einer Schulung mit ua folgenden Lehrinhalten (Nachweis der Schulung erforderlich)
Biologie von Nagern Bekaumlmpfung von Nagetieren Rechtsgrundlagen Wirkungsweise von Antikoagulanzien Gefahren bei der Anwendung fuumlr Mensch und Umwelt Risikominderungsmaszlignahmen und gute fachliche Anwendung von Antikoagulanzien zur Nagetierbekaumlmpfung helliphelliphellip
S 21
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Inhalt
Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
Planung und Dokumentation
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen
Kontrollen
Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme
Nachkontrolle und Praumlvention
abrufbar im Internet unter
httpwwwbauadedeChemikaliengesetz-
BiozidverfahrenBiozideProduktHintergrundhtml
S 22
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Gute fachliche Anwendung von Rodentiziden
bdquoAllgemeine Kriterien einer guten fachlichen Anwendung von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzienldquo
Anwendungsbestimmungen gelten fuumlr zugelassene Rodentizide
GfA ist Teil Zulassungsbescheid rechtsverbindlich
GfA gilt fuumlr alle sachkundigen Verwender beim Einsatz von SGARs und FGARs und auch fuumlr Chloralose
zusaumltzlich zu diesen allgemeinen Kriterien gelten produktspezifische
Bestimmungen die von Produkt zu Produkt unterschiedlich sein koumlnnen (wie zB Anwendungsbereich Menge Zielorganismen)
Es gelten stets die Angaben auf Produkt-Etikett Gebrauchsanweisung
hellipund was ist die gute fachliche Anwendung (GfA)
S 23
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Planung und Dokumentation (Auszuumlge)
Nagerart Groumlszlige des Gebietes und Befallsursache ermitteln
Wirkstoff Art des Koumlders Anzahl der Koumlderstellen und Koumldermenge in Abhaumlngigkeit vom Zielorganismus und seiner Biologie dem Grad des Befalls und der direkten Umgebung waumlhlen und dokumentieren
Ziel einer Bekaumlmpfung ist die Tilgung der Nagerpopulation im Befallsgebiet-objekt
Gezielter und effizienter Einsatz von Rodentiziden im Sinne einer integrierten Schadnagerbekaumlmpfung unter Beruumlcksichtigung organisatorischen baulicher und biozidfreien Maszlignahmen
bdquoso viel wie noumltig so wenig wie moumlglichldquo
S 24
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Bild UBA
Warnhinweise
Jede Koumlderstelle oder ‐station ist mit geeigneten Warnhinweisen zu versehen Der Auftraggeber ist uumlber laufende Schaumldlingsbekaumlmpfungsmaszlignahmen zu informieren Dieser muss seine Mitarbeiter und externen Dienstleister informieren und soweit erforderlich zusaumltzliche Warnhinweise anbringen hellip+ Die Verantwortung fuumlr das Anbringen von eventuellen Warnhinweisen ist zwischen dem Durchfuumlhrenden der Schaumldlingsbekaumlmpfung und dem Auftraggeber zu vereinbaren
Diese Hinweise muumlssen mindestens die nachfolgenden Angaben enthalten Erste-Hilfe-Maszlignahmen
Produkt- und Wirkstoffname
Zulassungsnummer d Produktes
Kontaktdaten des Verwenders
Giftnotruf-Nr
Datum der Koumlderauslage
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 25
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen I
Im Regelfall hat eine Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Zeitraum von einem Monat nicht zu
uumlberschreiten
Bei einem andauernden Nagerbefall zB durch staumlndige Einwanderung von auszligen in eine Einrichtung oder einen Betrieb (zB Lebensmittelbetrieb) ist eine Bekaumlmpfung aber auch uumlber diesen Zeitraum hinaus moumlglich Langzeit-Bekaumlmpfung
In solchen Faumlllen ist zu pruumlfen ob es geeignete Maszlignahmen gibt die dem immer wieder neu auftretenden Nagerbefall entgegenwirken koumlnnen
Wird der ausgelegte Koumlder nach einer Dauer von etwa einem Monat immer noch unvermindert stark angenommen ohne dass die Aktivitaumlt der Nagetiere abnimmt so ist die Ursache hierfuumlr zu ermitteln Es besteht in solchen Faumlllen der Verdacht auf Resistenz gegen den eingesetzten Wirkstoff und der Einsatz eines anderen potenteren Wirkstoffs ist zu pruumlfen
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 26
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Koumlderstationen zur Ausbringung von Koumldern verwenden
Ausnahmen Kanalisation und Bereiche die fuumlr Kinder und Nicht-Zieltiere nicht zugaumlnglich sind
zB geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen Unterbauten von Elektroschaltschraumlnken Hohlraumlume in Waumlnden und Wandverkleidungen etc
Ausnahme RattenloumlcherWuumlhlmausgaumlnge Koumlder tief in die Erde einbringen hellip+ die Stelle zB mit einem Stein abdecken
Koumlderstationen verwenden die mechanisch ausreichend stabil und manipulationssicher sind
Koumlderstationen deutlich kennzeichnen damit zu erkennen ist dass sie Rodentizide enthalten und nicht beruumlhrt werden duumlrfen Bild Wieck UBA
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen II
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 27
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen III
Grundsaumltzlich muumlssen zu Beginn der Bekaumlmpfung die Koumlderstellen moumlglichst alle 2-3 Tage mindestens aber nach dem 5 Tag und anschlieszligend woumlchentlich kontrolliert werden Dies gilt auch fuumlr Bekaumlmpfungsmaszlignahmen die laumlnger als einen Monat andauern
Bei jeder Kontrolle gefressene Koumlder ersetzen und das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen und diese hellip+ entsorgen um Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen
Bild Schmolz UBA
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Fotos WieckSchmolz UBA
S 28
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen IV
Koumlder mit Antikoagulanzien nicht als Permanentkoumlder zur Vorbeugung gegen Nagerbefall oder zum Monitoring von Nageraktivitaumlten einsetzen
Zum Nagetiermonitoring giftfreie Koumlder Uumlberwachungsgeraumlte oder Fallen verwenden Ohne Ausnahmen
Permanentbekoumlderung ist grundsaumltzlich verboten
Ausnahmen moumlglich
Nach Einzelfallpruumlfung koumlnnen Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbekoumlderung in besonders sensiblen Bereichen (zB Betriebe der Lebensmittelindustrie Warenlager) unter bestimmten Bedingungen moumlglich sein
Strategische befallsunabhaumlngige Dauerbekoumlderung
nur mit Antikoagulanzien der 2 Generation
S 29
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Ausnahmeregelung zur Permanentbekoumlderung
Ausnahmen von dem Verbot moumlglich wenn
- erhoumlhte Befallsgefahr mit Nagetieren und
- besondere Gefahr fuumlr Gesundheit oder Sicherheit von MenschTier und
- keine anderen verhaumlltnismaumlszligigen Maszlignahmen dem Befall entgegenzuwirken zB bauliche und organisatorische Maszlignahmen Fallen
Alle drei Voraussetzungen muumlssen vom SBK im Rahmen einer Objektanalyse festgestellt und dokumentiert werden
Ausnahmeregelung gilt nur fuumlr ausgebildetegepruumlfte Schaumldlingsbekaumlmpfer
Koumlderstellen nur in und um Gebaumlude ndash keine Anwendung im offenen Gelaumlndevon Gebaumluden entfernt
Kontrollintervalle zwischen 1 - max 4 Wochen (werden vom SBK festgelegt)
Bei festgestelltem Befall (nach Ermessen des SBK) woumlchentliche Kontrollen nach GfA
Definition Befall (DSV) hellip+ Anzeichen von Schaumldlingen im Schutzareal Anzeichen koumlnnen sein Lebendetote Tiere Fraszligspuren Kot- und Urinspuren Trittsiegel und Schmierspuren
S 30
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme
Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen
Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen
Nachkontrolle und Praumlvention
Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen
Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren
Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 31
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation
fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Vielen Dank
Kontakt Beatrice Schwarz-Schulz FG IV 12 Anton Friesen EinvernehmensstelleBiozidgubade Umweltbundesamt PO Box 1406 06813 Dessau-Roszliglau Deutschland
wwwumweltbundesamtde
wwwbiozidinfo
S 32
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Fragen
S 33
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Ergebnisse der PBT-Bewertung EU-PBT-Working-Group 2008
Difethialone Difenacoum Brodifacoum Bromadiolone Flocoumafen
Scenario In and around buildings
Sewers
In and around buildings Sewers
Open areas Waste dumps
In and around buildings Sewers
Open areas Waste dumps
In and around buildings Sewers
Open areas Waste dumps
In and around buildings Animal housings
Food stores
Persistence
Not readily biodegradable
Not anaerobically degradable
Stable to hydrolysis DT50 soil = 635 d
(average)
Not readily biodegradable Not anaerobically
degradable Stable to hydrolysis
DT50 soil = 439 d
Not readily biodegradable
Stable to hydrolysis DT50 soil = 157 d)
Not readily not inherently biodegradable
Stable to hydrolysis DT50 soil = 4 - 92 d
Metabolites DT50 gt 120d
Not readily biodegradable
Not anaerobically degradable
Stable to hydrolysis DT50 soil = 213 d
Bio-acumulation
No BCF available Log Pow = (BCF = 39974
lkg) QSAR BCF = 14000 lkg
Residues found in biota
No BCF available log Kow value = 76
(BCF = 35645) BCF = 9010 (US EPA EPI-
WIN) Residues found in biota
No BCF available log Kow value = 61
(BCF = 35645)
Residues found in biota
BCF = 1658 (but steady state not
reached and mortality in controlgt10)
pH 4 log Kow gt5 pH 7 log Kow = 41
Residues found in biota
BCF = 24300
No BCF available QSAR derived BCF
4400 (pH9) to 36134 (pH7)
Residues found in biota
Toxicity
No NOEC available EC50 Daphnia lt 01 mgl
(44microgl) Classified as T+
No NOEC available EC50 Fish lt 01 mgl
(64microgl) NOEC(bird) = 01 mgkg
food Classified as T+
No NOEC available EC50 Fish lt 01 mgl
(40microgl) Classified as T+
No NOEC available EC50 algae = 114 mgl
(uncertain value) Classified as T+
No NOEC available EC50 Fish lt 01 mgl
(70microgl) Extrapolation to chronic
NOEC = 0007 mgL (extrapolation factor
01)
Conclusion (Potential) PBTvPvB
(Potential) PBTvPvB
(Potential) PBT (Potential) PBT (Potential) PBTvPvB
S 9
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Ergebnisse der Umweltbewertung
Antikoagulanzien der 1 + 2 Generation und Chloralose rarr Risiko von Primaumlr- und Sekundaumlrvergiftungen fuumlr Nicht-Ziel-
Organismen (Haustiere Wildvoumlgel Saumlugetiere)
PECPNEC Verhaumlltnisse fuumlr verschiedene Szenarien
Primaumlrvergiftung 1 Generation 103 ndash 271875
2 Generation 1700 ndash 1582031
Chloralose 2253 ndash 29985
Sekundaumlrvergiftung 1 Generation 09 ndash 15000
2 Generation 77 ndash 855855
Chloralose 2999 ndash 11701
(PECPNEC-Verhaumlltnis lt 1 = kein Risiko)
S 10
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Uumlberschaumltzung des Risikos fuumlr Nichtzieltiere
Vielzahl an Studien aus der ganzen Welt die Ruumlckstaumlnde va der Wirkstoffe der 2 Generation in wildlebenden Nicht-Zieltieren nachweisen
Nachweise von Ruumlckstaumlnden ua in den folgenden Tierarten
SchleiereulenUK (Newton et al 1990)
MaumlusebussardeFrankreich (Berny et al 1997)
SteinadlerNorwegen (Longford et al 2012)
WieselUK (McDonald et al 1998)
FuumlchseUK USA (Tosh et al 2011 McMillin et al 2008)
zT sehr hoher Anteil der untersuchten Tieren betroffen
84 von 430 Raubvoumlgel in Daumlnemark (Christensen et al 2012)
70 von 114 Rotmilanen in UK (Hughes et al 2013)
84 von 115 Fuumlchsen in Nordirland (Tosh et al 2011)
Rodentizid-Ruumlckstaumlnde in Biota uumlberall dort nachweisbar wo Antikoagulanzien als Rodentizide eingesetzt werden (Laasko et al 2010)
Valeriy Kirsanov ndash Fotoliacom
charlatahan fotoliacom
wildcarebayareaorg
S 11
Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Untersuchung von Rodentizid-Ruumlckstaumlnden in wildlebenden Tieren in Deutschland (JKI im Auftrag vom Umweltbundesamt FKZ 3710 63 401)
Analyse von Leberproben von Nicht-Zieltieren waumlhrend und nach einer Bekaumlmpfung von Ratten und Maumlusen mit Brodifacoum
Primaumlrvergiftung
Nachweis von Ruumlckstaumlnden von Brodifacoum in Kleinsaumlugern die nicht Ziel der Bekaumlmpfung waren
va Waldmaumluse Roumltelmaumluse Spitzmaumluse
Sekundaumlrvergiftung
Nachweis von Brodifacoum in Eulen und Greifvoumlgeln
va Maumlusebussarde Schleiereulen Rotmilane
20 von 63 untersuchten Proben
Nach von mindestens einem Antikoagulans in 61 von 265 untersuchten Fuchslebern
S 12
Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Nachweis von Rodentizid-Ruumlckstaumlnden in Fischen
Analyse von Fischproben durch das Fraunhofer Institut (IME) im Auftrag des Umweltbundesamtes (FKZ 3712 67 403)
Nachweis von Brodifacoum Bromadiolon und Difethialon in Brassen aus Saar Rhein und Elbe
Projekt noch nicht abgeschlossen (bis 2015)
S 13
Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Fuumlr einige Stoffe und Anwendungen Risiken fuumlr Boden (PECPNEC gt 1)
Gefahr von primaumlren und sekundaumlren Vergiftungen uumlber die Nahrungskette (PECPNEC gtgt 1)
Antikoagulanzien der 2 Generation sind alle (potentielle) PBTsvPvB Stoffe ndash nach BiozidVO keine Zulassung fuumlr die breite Oumlffentlichkeit moumlglich
Chloralose erfuumlllt potentiell 2 (P T) von 3 PBT Kriterien Substitutionskandidat Befassung der PBT AG
Genehmigung der Wirkstoffe der 2 Generation und Zulassung gemaumlszlig den Kriterien aus Umweltschutzgruumlnden nicht moumlglich
Umweltrisiken von Antikoagulanzien
S 14
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Umweltrisiken von Antikoagulanzien
Abwaumlgung der Schutzguumlter menschliche Gesundheit Infektionsschutz und Umwelt
Bereits auftretende Resistenzen
Keine geeigneten Alternativen
Loumlsung
Wirkstoff-Genehmigung (Annex I-Aufnahme) nur
5 Jahre (statt 10 Jahre)
Produktzulassung urspruumlnglich nur fuumlr 3 Jahre und geeignete Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) und Auflagen
Vergleichende Bewertung im Rahmen der Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung Zulassung (inklusive der Alternativen)
Zur Synchronisierung wurden aktuell die ersten Zulassungen europaweit verlaumlngert
S 15
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) (Anhang I-) Aufnahme-Richtlinien
bdquoDie Mitgliedstaaten stellen sicher dass die Zulassungen von Antikoagulanzien an folgende Bedingungen geknuumlpft sindldquo
Die nominale Konzentration des Wirkstoffs in den Produkten darf xx mgkg nicht uumlbersteigen und nur gebrauchsfertige Produkte duumlrfen zugelassen werden
Die Produkte muumlssen einen aversiven Stoff (Bitterstoff) und gegebenenfalls einen Farbstoff enthalten
Die Produkte duumlrfen nicht als Haftpulver verwendet werden
Sowohl die Primaumlr- als auch die Sekundaumlrexposition von Menschen Nichtziel-Tieren und Umwelt sind durch Planung und Anwendung aller geeigneten und verfuumlgbaren Maszlignahmen zur Risikominderung zu minimieren Hierzu gehoumlren insbesondere die Beschraumlnkung auf die Anwendung durch Fachpersonal die Festlegung einer Packungshoumlchstgroumlszlige und die Verpflichtung zur Verwendung zugriffsgesicherter stabiler Koumlderboxenldquo
S 16
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Ziel Reduzierung der Risiken fuumlr die Umwelt
Beschraumlnkung des Anwenderbereichs und der Verwenderkategorie (nur sachkundiger Anwender)
Allgemeine Kriterien zur guten fachlichen Anwendung (GfA) von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzien sind einzuhalten
Produktspezifische Anwendungsbestimmungen
Anweisung fuumlr eine sichere Verwendung zB Koumlder ist in der Kanalisation zu befestigen Koumlder nicht in die Erde einbringen und Koumlder nur in Koumlderboxen verwenden ( Bodenrisiken)
Anwendungsbereich und Anwendungsmethode
Aufwandmenge
Verpackung
Produktspezifischen Anwendungsbestimmungen werden fuumlr das jedes Produkt auf Basis der jeweiligen Risiken separat festgelegt
S 17
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
bdquo
Verbraucher
Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-
bekaumlmpfer
Sachkundige
Verwender
ohne
Sachkunde
mit
Sachkunde
Innenraum Ja Ja Ja Ja
Kanalisation Nein Nein Ja Ja
In und um Gebaumlude Ja Ja Ja Ja
Auszligenbereich offenes
Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja
Anwenderkategorie
Anwendungsbereich
Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung
(zB Risiken fuumlr Boden)
RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 1 Generation verwenden
S 18
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
bdquo
Verbraucher
Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-
bekaumlmpfer
Sachkundige
Verwender
ohne
Sachkunde
mit
Sachkunde
Innenraum Nein Nein Ja Ja
Kanalisation Nein Nein Ja Ja
In und um Gebaumlude Nein Nein Ja Ja
Auszligenbereich offenes
Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja
Anwenderkategorie
Anwendungsbereich
Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung
RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 2 Generation verwenden Potentielle PBTvPvB-Stoffe
S 19
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Opinion des Committee for Risk Assessment (RAC) vom Maumlrz 2014
Brodifacoum Repro 1A
Bromadiolon Repro 1B
Chlorophacinon Repro 1B
Coumatetralyl Repro 1B
Difenacoum Repro 1B
Difethialon Repro 1B
Flucoumafen Repro 1B
Warfarin Repro 1A
Aumlnderung des Annex VI Eintrag der CLP VO (EC 12722008) durch ATP - wann
Neue EntwicklungenEinstufung ampKennzeichnung
S 20
Keine Zulassung an
Verbraucher mehr moumlglich
Art 19 Absatz 4 b) BiozidVO
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Auflagen bei der Produktzulassung
hellipund wer ist sachkundig
Schaumldlingsbekaumlmpfer
Sachkundenachweis nach GefStoffV Anhang I Nr 34 (6) ausgebildeter Schaumldlingsbekaumlmpfer oder von den Behoumlrden als gleichwertig anerkannte Berufe
Berufliche Anwender mit Sachkunde
Sachkundenachweis nach Pflanzenschutz-SachkundeV
ua ausgebildete Land- und Forstwirte Gaumlrtner Winzer und weitere von Behoumlrden anerkannte Aus- Fort- oder Weiterbildungen
Geschulte berufsmaumlszligige Anwender
Teilnahme an einer Schulung mit ua folgenden Lehrinhalten (Nachweis der Schulung erforderlich)
Biologie von Nagern Bekaumlmpfung von Nagetieren Rechtsgrundlagen Wirkungsweise von Antikoagulanzien Gefahren bei der Anwendung fuumlr Mensch und Umwelt Risikominderungsmaszlignahmen und gute fachliche Anwendung von Antikoagulanzien zur Nagetierbekaumlmpfung helliphelliphellip
S 21
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Inhalt
Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
Planung und Dokumentation
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen
Kontrollen
Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme
Nachkontrolle und Praumlvention
abrufbar im Internet unter
httpwwwbauadedeChemikaliengesetz-
BiozidverfahrenBiozideProduktHintergrundhtml
S 22
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Gute fachliche Anwendung von Rodentiziden
bdquoAllgemeine Kriterien einer guten fachlichen Anwendung von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzienldquo
Anwendungsbestimmungen gelten fuumlr zugelassene Rodentizide
GfA ist Teil Zulassungsbescheid rechtsverbindlich
GfA gilt fuumlr alle sachkundigen Verwender beim Einsatz von SGARs und FGARs und auch fuumlr Chloralose
zusaumltzlich zu diesen allgemeinen Kriterien gelten produktspezifische
Bestimmungen die von Produkt zu Produkt unterschiedlich sein koumlnnen (wie zB Anwendungsbereich Menge Zielorganismen)
Es gelten stets die Angaben auf Produkt-Etikett Gebrauchsanweisung
hellipund was ist die gute fachliche Anwendung (GfA)
S 23
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Planung und Dokumentation (Auszuumlge)
Nagerart Groumlszlige des Gebietes und Befallsursache ermitteln
Wirkstoff Art des Koumlders Anzahl der Koumlderstellen und Koumldermenge in Abhaumlngigkeit vom Zielorganismus und seiner Biologie dem Grad des Befalls und der direkten Umgebung waumlhlen und dokumentieren
Ziel einer Bekaumlmpfung ist die Tilgung der Nagerpopulation im Befallsgebiet-objekt
Gezielter und effizienter Einsatz von Rodentiziden im Sinne einer integrierten Schadnagerbekaumlmpfung unter Beruumlcksichtigung organisatorischen baulicher und biozidfreien Maszlignahmen
bdquoso viel wie noumltig so wenig wie moumlglichldquo
S 24
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Bild UBA
Warnhinweise
Jede Koumlderstelle oder ‐station ist mit geeigneten Warnhinweisen zu versehen Der Auftraggeber ist uumlber laufende Schaumldlingsbekaumlmpfungsmaszlignahmen zu informieren Dieser muss seine Mitarbeiter und externen Dienstleister informieren und soweit erforderlich zusaumltzliche Warnhinweise anbringen hellip+ Die Verantwortung fuumlr das Anbringen von eventuellen Warnhinweisen ist zwischen dem Durchfuumlhrenden der Schaumldlingsbekaumlmpfung und dem Auftraggeber zu vereinbaren
Diese Hinweise muumlssen mindestens die nachfolgenden Angaben enthalten Erste-Hilfe-Maszlignahmen
Produkt- und Wirkstoffname
Zulassungsnummer d Produktes
Kontaktdaten des Verwenders
Giftnotruf-Nr
Datum der Koumlderauslage
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 25
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen I
Im Regelfall hat eine Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Zeitraum von einem Monat nicht zu
uumlberschreiten
Bei einem andauernden Nagerbefall zB durch staumlndige Einwanderung von auszligen in eine Einrichtung oder einen Betrieb (zB Lebensmittelbetrieb) ist eine Bekaumlmpfung aber auch uumlber diesen Zeitraum hinaus moumlglich Langzeit-Bekaumlmpfung
In solchen Faumlllen ist zu pruumlfen ob es geeignete Maszlignahmen gibt die dem immer wieder neu auftretenden Nagerbefall entgegenwirken koumlnnen
Wird der ausgelegte Koumlder nach einer Dauer von etwa einem Monat immer noch unvermindert stark angenommen ohne dass die Aktivitaumlt der Nagetiere abnimmt so ist die Ursache hierfuumlr zu ermitteln Es besteht in solchen Faumlllen der Verdacht auf Resistenz gegen den eingesetzten Wirkstoff und der Einsatz eines anderen potenteren Wirkstoffs ist zu pruumlfen
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 26
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Koumlderstationen zur Ausbringung von Koumldern verwenden
Ausnahmen Kanalisation und Bereiche die fuumlr Kinder und Nicht-Zieltiere nicht zugaumlnglich sind
zB geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen Unterbauten von Elektroschaltschraumlnken Hohlraumlume in Waumlnden und Wandverkleidungen etc
Ausnahme RattenloumlcherWuumlhlmausgaumlnge Koumlder tief in die Erde einbringen hellip+ die Stelle zB mit einem Stein abdecken
Koumlderstationen verwenden die mechanisch ausreichend stabil und manipulationssicher sind
Koumlderstationen deutlich kennzeichnen damit zu erkennen ist dass sie Rodentizide enthalten und nicht beruumlhrt werden duumlrfen Bild Wieck UBA
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen II
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 27
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen III
Grundsaumltzlich muumlssen zu Beginn der Bekaumlmpfung die Koumlderstellen moumlglichst alle 2-3 Tage mindestens aber nach dem 5 Tag und anschlieszligend woumlchentlich kontrolliert werden Dies gilt auch fuumlr Bekaumlmpfungsmaszlignahmen die laumlnger als einen Monat andauern
Bei jeder Kontrolle gefressene Koumlder ersetzen und das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen und diese hellip+ entsorgen um Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen
Bild Schmolz UBA
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Fotos WieckSchmolz UBA
S 28
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen IV
Koumlder mit Antikoagulanzien nicht als Permanentkoumlder zur Vorbeugung gegen Nagerbefall oder zum Monitoring von Nageraktivitaumlten einsetzen
Zum Nagetiermonitoring giftfreie Koumlder Uumlberwachungsgeraumlte oder Fallen verwenden Ohne Ausnahmen
Permanentbekoumlderung ist grundsaumltzlich verboten
Ausnahmen moumlglich
Nach Einzelfallpruumlfung koumlnnen Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbekoumlderung in besonders sensiblen Bereichen (zB Betriebe der Lebensmittelindustrie Warenlager) unter bestimmten Bedingungen moumlglich sein
Strategische befallsunabhaumlngige Dauerbekoumlderung
nur mit Antikoagulanzien der 2 Generation
S 29
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Ausnahmeregelung zur Permanentbekoumlderung
Ausnahmen von dem Verbot moumlglich wenn
- erhoumlhte Befallsgefahr mit Nagetieren und
- besondere Gefahr fuumlr Gesundheit oder Sicherheit von MenschTier und
- keine anderen verhaumlltnismaumlszligigen Maszlignahmen dem Befall entgegenzuwirken zB bauliche und organisatorische Maszlignahmen Fallen
Alle drei Voraussetzungen muumlssen vom SBK im Rahmen einer Objektanalyse festgestellt und dokumentiert werden
Ausnahmeregelung gilt nur fuumlr ausgebildetegepruumlfte Schaumldlingsbekaumlmpfer
Koumlderstellen nur in und um Gebaumlude ndash keine Anwendung im offenen Gelaumlndevon Gebaumluden entfernt
Kontrollintervalle zwischen 1 - max 4 Wochen (werden vom SBK festgelegt)
Bei festgestelltem Befall (nach Ermessen des SBK) woumlchentliche Kontrollen nach GfA
Definition Befall (DSV) hellip+ Anzeichen von Schaumldlingen im Schutzareal Anzeichen koumlnnen sein Lebendetote Tiere Fraszligspuren Kot- und Urinspuren Trittsiegel und Schmierspuren
S 30
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme
Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen
Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen
Nachkontrolle und Praumlvention
Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen
Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren
Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 31
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation
fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Vielen Dank
Kontakt Beatrice Schwarz-Schulz FG IV 12 Anton Friesen EinvernehmensstelleBiozidgubade Umweltbundesamt PO Box 1406 06813 Dessau-Roszliglau Deutschland
wwwumweltbundesamtde
wwwbiozidinfo
S 32
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Fragen
S 33
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Ergebnisse der Umweltbewertung
Antikoagulanzien der 1 + 2 Generation und Chloralose rarr Risiko von Primaumlr- und Sekundaumlrvergiftungen fuumlr Nicht-Ziel-
Organismen (Haustiere Wildvoumlgel Saumlugetiere)
PECPNEC Verhaumlltnisse fuumlr verschiedene Szenarien
Primaumlrvergiftung 1 Generation 103 ndash 271875
2 Generation 1700 ndash 1582031
Chloralose 2253 ndash 29985
Sekundaumlrvergiftung 1 Generation 09 ndash 15000
2 Generation 77 ndash 855855
Chloralose 2999 ndash 11701
(PECPNEC-Verhaumlltnis lt 1 = kein Risiko)
S 10
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Uumlberschaumltzung des Risikos fuumlr Nichtzieltiere
Vielzahl an Studien aus der ganzen Welt die Ruumlckstaumlnde va der Wirkstoffe der 2 Generation in wildlebenden Nicht-Zieltieren nachweisen
Nachweise von Ruumlckstaumlnden ua in den folgenden Tierarten
SchleiereulenUK (Newton et al 1990)
MaumlusebussardeFrankreich (Berny et al 1997)
SteinadlerNorwegen (Longford et al 2012)
WieselUK (McDonald et al 1998)
FuumlchseUK USA (Tosh et al 2011 McMillin et al 2008)
zT sehr hoher Anteil der untersuchten Tieren betroffen
84 von 430 Raubvoumlgel in Daumlnemark (Christensen et al 2012)
70 von 114 Rotmilanen in UK (Hughes et al 2013)
84 von 115 Fuumlchsen in Nordirland (Tosh et al 2011)
Rodentizid-Ruumlckstaumlnde in Biota uumlberall dort nachweisbar wo Antikoagulanzien als Rodentizide eingesetzt werden (Laasko et al 2010)
Valeriy Kirsanov ndash Fotoliacom
charlatahan fotoliacom
wildcarebayareaorg
S 11
Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Untersuchung von Rodentizid-Ruumlckstaumlnden in wildlebenden Tieren in Deutschland (JKI im Auftrag vom Umweltbundesamt FKZ 3710 63 401)
Analyse von Leberproben von Nicht-Zieltieren waumlhrend und nach einer Bekaumlmpfung von Ratten und Maumlusen mit Brodifacoum
Primaumlrvergiftung
Nachweis von Ruumlckstaumlnden von Brodifacoum in Kleinsaumlugern die nicht Ziel der Bekaumlmpfung waren
va Waldmaumluse Roumltelmaumluse Spitzmaumluse
Sekundaumlrvergiftung
Nachweis von Brodifacoum in Eulen und Greifvoumlgeln
va Maumlusebussarde Schleiereulen Rotmilane
20 von 63 untersuchten Proben
Nach von mindestens einem Antikoagulans in 61 von 265 untersuchten Fuchslebern
S 12
Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Nachweis von Rodentizid-Ruumlckstaumlnden in Fischen
Analyse von Fischproben durch das Fraunhofer Institut (IME) im Auftrag des Umweltbundesamtes (FKZ 3712 67 403)
Nachweis von Brodifacoum Bromadiolon und Difethialon in Brassen aus Saar Rhein und Elbe
Projekt noch nicht abgeschlossen (bis 2015)
S 13
Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Fuumlr einige Stoffe und Anwendungen Risiken fuumlr Boden (PECPNEC gt 1)
Gefahr von primaumlren und sekundaumlren Vergiftungen uumlber die Nahrungskette (PECPNEC gtgt 1)
Antikoagulanzien der 2 Generation sind alle (potentielle) PBTsvPvB Stoffe ndash nach BiozidVO keine Zulassung fuumlr die breite Oumlffentlichkeit moumlglich
Chloralose erfuumlllt potentiell 2 (P T) von 3 PBT Kriterien Substitutionskandidat Befassung der PBT AG
Genehmigung der Wirkstoffe der 2 Generation und Zulassung gemaumlszlig den Kriterien aus Umweltschutzgruumlnden nicht moumlglich
Umweltrisiken von Antikoagulanzien
S 14
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Umweltrisiken von Antikoagulanzien
Abwaumlgung der Schutzguumlter menschliche Gesundheit Infektionsschutz und Umwelt
Bereits auftretende Resistenzen
Keine geeigneten Alternativen
Loumlsung
Wirkstoff-Genehmigung (Annex I-Aufnahme) nur
5 Jahre (statt 10 Jahre)
Produktzulassung urspruumlnglich nur fuumlr 3 Jahre und geeignete Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) und Auflagen
Vergleichende Bewertung im Rahmen der Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung Zulassung (inklusive der Alternativen)
Zur Synchronisierung wurden aktuell die ersten Zulassungen europaweit verlaumlngert
S 15
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) (Anhang I-) Aufnahme-Richtlinien
bdquoDie Mitgliedstaaten stellen sicher dass die Zulassungen von Antikoagulanzien an folgende Bedingungen geknuumlpft sindldquo
Die nominale Konzentration des Wirkstoffs in den Produkten darf xx mgkg nicht uumlbersteigen und nur gebrauchsfertige Produkte duumlrfen zugelassen werden
Die Produkte muumlssen einen aversiven Stoff (Bitterstoff) und gegebenenfalls einen Farbstoff enthalten
Die Produkte duumlrfen nicht als Haftpulver verwendet werden
Sowohl die Primaumlr- als auch die Sekundaumlrexposition von Menschen Nichtziel-Tieren und Umwelt sind durch Planung und Anwendung aller geeigneten und verfuumlgbaren Maszlignahmen zur Risikominderung zu minimieren Hierzu gehoumlren insbesondere die Beschraumlnkung auf die Anwendung durch Fachpersonal die Festlegung einer Packungshoumlchstgroumlszlige und die Verpflichtung zur Verwendung zugriffsgesicherter stabiler Koumlderboxenldquo
S 16
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Ziel Reduzierung der Risiken fuumlr die Umwelt
Beschraumlnkung des Anwenderbereichs und der Verwenderkategorie (nur sachkundiger Anwender)
Allgemeine Kriterien zur guten fachlichen Anwendung (GfA) von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzien sind einzuhalten
Produktspezifische Anwendungsbestimmungen
Anweisung fuumlr eine sichere Verwendung zB Koumlder ist in der Kanalisation zu befestigen Koumlder nicht in die Erde einbringen und Koumlder nur in Koumlderboxen verwenden ( Bodenrisiken)
Anwendungsbereich und Anwendungsmethode
Aufwandmenge
Verpackung
Produktspezifischen Anwendungsbestimmungen werden fuumlr das jedes Produkt auf Basis der jeweiligen Risiken separat festgelegt
S 17
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
bdquo
Verbraucher
Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-
bekaumlmpfer
Sachkundige
Verwender
ohne
Sachkunde
mit
Sachkunde
Innenraum Ja Ja Ja Ja
Kanalisation Nein Nein Ja Ja
In und um Gebaumlude Ja Ja Ja Ja
Auszligenbereich offenes
Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja
Anwenderkategorie
Anwendungsbereich
Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung
(zB Risiken fuumlr Boden)
RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 1 Generation verwenden
S 18
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
bdquo
Verbraucher
Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-
bekaumlmpfer
Sachkundige
Verwender
ohne
Sachkunde
mit
Sachkunde
Innenraum Nein Nein Ja Ja
Kanalisation Nein Nein Ja Ja
In und um Gebaumlude Nein Nein Ja Ja
Auszligenbereich offenes
Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja
Anwenderkategorie
Anwendungsbereich
Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung
RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 2 Generation verwenden Potentielle PBTvPvB-Stoffe
S 19
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Opinion des Committee for Risk Assessment (RAC) vom Maumlrz 2014
Brodifacoum Repro 1A
Bromadiolon Repro 1B
Chlorophacinon Repro 1B
Coumatetralyl Repro 1B
Difenacoum Repro 1B
Difethialon Repro 1B
Flucoumafen Repro 1B
Warfarin Repro 1A
Aumlnderung des Annex VI Eintrag der CLP VO (EC 12722008) durch ATP - wann
Neue EntwicklungenEinstufung ampKennzeichnung
S 20
Keine Zulassung an
Verbraucher mehr moumlglich
Art 19 Absatz 4 b) BiozidVO
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Auflagen bei der Produktzulassung
hellipund wer ist sachkundig
Schaumldlingsbekaumlmpfer
Sachkundenachweis nach GefStoffV Anhang I Nr 34 (6) ausgebildeter Schaumldlingsbekaumlmpfer oder von den Behoumlrden als gleichwertig anerkannte Berufe
Berufliche Anwender mit Sachkunde
Sachkundenachweis nach Pflanzenschutz-SachkundeV
ua ausgebildete Land- und Forstwirte Gaumlrtner Winzer und weitere von Behoumlrden anerkannte Aus- Fort- oder Weiterbildungen
Geschulte berufsmaumlszligige Anwender
Teilnahme an einer Schulung mit ua folgenden Lehrinhalten (Nachweis der Schulung erforderlich)
Biologie von Nagern Bekaumlmpfung von Nagetieren Rechtsgrundlagen Wirkungsweise von Antikoagulanzien Gefahren bei der Anwendung fuumlr Mensch und Umwelt Risikominderungsmaszlignahmen und gute fachliche Anwendung von Antikoagulanzien zur Nagetierbekaumlmpfung helliphelliphellip
S 21
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Inhalt
Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
Planung und Dokumentation
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen
Kontrollen
Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme
Nachkontrolle und Praumlvention
abrufbar im Internet unter
httpwwwbauadedeChemikaliengesetz-
BiozidverfahrenBiozideProduktHintergrundhtml
S 22
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Gute fachliche Anwendung von Rodentiziden
bdquoAllgemeine Kriterien einer guten fachlichen Anwendung von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzienldquo
Anwendungsbestimmungen gelten fuumlr zugelassene Rodentizide
GfA ist Teil Zulassungsbescheid rechtsverbindlich
GfA gilt fuumlr alle sachkundigen Verwender beim Einsatz von SGARs und FGARs und auch fuumlr Chloralose
zusaumltzlich zu diesen allgemeinen Kriterien gelten produktspezifische
Bestimmungen die von Produkt zu Produkt unterschiedlich sein koumlnnen (wie zB Anwendungsbereich Menge Zielorganismen)
Es gelten stets die Angaben auf Produkt-Etikett Gebrauchsanweisung
hellipund was ist die gute fachliche Anwendung (GfA)
S 23
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Planung und Dokumentation (Auszuumlge)
Nagerart Groumlszlige des Gebietes und Befallsursache ermitteln
Wirkstoff Art des Koumlders Anzahl der Koumlderstellen und Koumldermenge in Abhaumlngigkeit vom Zielorganismus und seiner Biologie dem Grad des Befalls und der direkten Umgebung waumlhlen und dokumentieren
Ziel einer Bekaumlmpfung ist die Tilgung der Nagerpopulation im Befallsgebiet-objekt
Gezielter und effizienter Einsatz von Rodentiziden im Sinne einer integrierten Schadnagerbekaumlmpfung unter Beruumlcksichtigung organisatorischen baulicher und biozidfreien Maszlignahmen
bdquoso viel wie noumltig so wenig wie moumlglichldquo
S 24
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Bild UBA
Warnhinweise
Jede Koumlderstelle oder ‐station ist mit geeigneten Warnhinweisen zu versehen Der Auftraggeber ist uumlber laufende Schaumldlingsbekaumlmpfungsmaszlignahmen zu informieren Dieser muss seine Mitarbeiter und externen Dienstleister informieren und soweit erforderlich zusaumltzliche Warnhinweise anbringen hellip+ Die Verantwortung fuumlr das Anbringen von eventuellen Warnhinweisen ist zwischen dem Durchfuumlhrenden der Schaumldlingsbekaumlmpfung und dem Auftraggeber zu vereinbaren
Diese Hinweise muumlssen mindestens die nachfolgenden Angaben enthalten Erste-Hilfe-Maszlignahmen
Produkt- und Wirkstoffname
Zulassungsnummer d Produktes
Kontaktdaten des Verwenders
Giftnotruf-Nr
Datum der Koumlderauslage
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 25
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen I
Im Regelfall hat eine Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Zeitraum von einem Monat nicht zu
uumlberschreiten
Bei einem andauernden Nagerbefall zB durch staumlndige Einwanderung von auszligen in eine Einrichtung oder einen Betrieb (zB Lebensmittelbetrieb) ist eine Bekaumlmpfung aber auch uumlber diesen Zeitraum hinaus moumlglich Langzeit-Bekaumlmpfung
In solchen Faumlllen ist zu pruumlfen ob es geeignete Maszlignahmen gibt die dem immer wieder neu auftretenden Nagerbefall entgegenwirken koumlnnen
Wird der ausgelegte Koumlder nach einer Dauer von etwa einem Monat immer noch unvermindert stark angenommen ohne dass die Aktivitaumlt der Nagetiere abnimmt so ist die Ursache hierfuumlr zu ermitteln Es besteht in solchen Faumlllen der Verdacht auf Resistenz gegen den eingesetzten Wirkstoff und der Einsatz eines anderen potenteren Wirkstoffs ist zu pruumlfen
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 26
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Koumlderstationen zur Ausbringung von Koumldern verwenden
Ausnahmen Kanalisation und Bereiche die fuumlr Kinder und Nicht-Zieltiere nicht zugaumlnglich sind
zB geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen Unterbauten von Elektroschaltschraumlnken Hohlraumlume in Waumlnden und Wandverkleidungen etc
Ausnahme RattenloumlcherWuumlhlmausgaumlnge Koumlder tief in die Erde einbringen hellip+ die Stelle zB mit einem Stein abdecken
Koumlderstationen verwenden die mechanisch ausreichend stabil und manipulationssicher sind
Koumlderstationen deutlich kennzeichnen damit zu erkennen ist dass sie Rodentizide enthalten und nicht beruumlhrt werden duumlrfen Bild Wieck UBA
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen II
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 27
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen III
Grundsaumltzlich muumlssen zu Beginn der Bekaumlmpfung die Koumlderstellen moumlglichst alle 2-3 Tage mindestens aber nach dem 5 Tag und anschlieszligend woumlchentlich kontrolliert werden Dies gilt auch fuumlr Bekaumlmpfungsmaszlignahmen die laumlnger als einen Monat andauern
Bei jeder Kontrolle gefressene Koumlder ersetzen und das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen und diese hellip+ entsorgen um Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen
Bild Schmolz UBA
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Fotos WieckSchmolz UBA
S 28
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen IV
Koumlder mit Antikoagulanzien nicht als Permanentkoumlder zur Vorbeugung gegen Nagerbefall oder zum Monitoring von Nageraktivitaumlten einsetzen
Zum Nagetiermonitoring giftfreie Koumlder Uumlberwachungsgeraumlte oder Fallen verwenden Ohne Ausnahmen
Permanentbekoumlderung ist grundsaumltzlich verboten
Ausnahmen moumlglich
Nach Einzelfallpruumlfung koumlnnen Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbekoumlderung in besonders sensiblen Bereichen (zB Betriebe der Lebensmittelindustrie Warenlager) unter bestimmten Bedingungen moumlglich sein
Strategische befallsunabhaumlngige Dauerbekoumlderung
nur mit Antikoagulanzien der 2 Generation
S 29
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Ausnahmeregelung zur Permanentbekoumlderung
Ausnahmen von dem Verbot moumlglich wenn
- erhoumlhte Befallsgefahr mit Nagetieren und
- besondere Gefahr fuumlr Gesundheit oder Sicherheit von MenschTier und
- keine anderen verhaumlltnismaumlszligigen Maszlignahmen dem Befall entgegenzuwirken zB bauliche und organisatorische Maszlignahmen Fallen
Alle drei Voraussetzungen muumlssen vom SBK im Rahmen einer Objektanalyse festgestellt und dokumentiert werden
Ausnahmeregelung gilt nur fuumlr ausgebildetegepruumlfte Schaumldlingsbekaumlmpfer
Koumlderstellen nur in und um Gebaumlude ndash keine Anwendung im offenen Gelaumlndevon Gebaumluden entfernt
Kontrollintervalle zwischen 1 - max 4 Wochen (werden vom SBK festgelegt)
Bei festgestelltem Befall (nach Ermessen des SBK) woumlchentliche Kontrollen nach GfA
Definition Befall (DSV) hellip+ Anzeichen von Schaumldlingen im Schutzareal Anzeichen koumlnnen sein Lebendetote Tiere Fraszligspuren Kot- und Urinspuren Trittsiegel und Schmierspuren
S 30
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme
Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen
Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen
Nachkontrolle und Praumlvention
Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen
Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren
Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 31
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation
fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Vielen Dank
Kontakt Beatrice Schwarz-Schulz FG IV 12 Anton Friesen EinvernehmensstelleBiozidgubade Umweltbundesamt PO Box 1406 06813 Dessau-Roszliglau Deutschland
wwwumweltbundesamtde
wwwbiozidinfo
S 32
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Fragen
S 33
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Uumlberschaumltzung des Risikos fuumlr Nichtzieltiere
Vielzahl an Studien aus der ganzen Welt die Ruumlckstaumlnde va der Wirkstoffe der 2 Generation in wildlebenden Nicht-Zieltieren nachweisen
Nachweise von Ruumlckstaumlnden ua in den folgenden Tierarten
SchleiereulenUK (Newton et al 1990)
MaumlusebussardeFrankreich (Berny et al 1997)
SteinadlerNorwegen (Longford et al 2012)
WieselUK (McDonald et al 1998)
FuumlchseUK USA (Tosh et al 2011 McMillin et al 2008)
zT sehr hoher Anteil der untersuchten Tieren betroffen
84 von 430 Raubvoumlgel in Daumlnemark (Christensen et al 2012)
70 von 114 Rotmilanen in UK (Hughes et al 2013)
84 von 115 Fuumlchsen in Nordirland (Tosh et al 2011)
Rodentizid-Ruumlckstaumlnde in Biota uumlberall dort nachweisbar wo Antikoagulanzien als Rodentizide eingesetzt werden (Laasko et al 2010)
Valeriy Kirsanov ndash Fotoliacom
charlatahan fotoliacom
wildcarebayareaorg
S 11
Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Untersuchung von Rodentizid-Ruumlckstaumlnden in wildlebenden Tieren in Deutschland (JKI im Auftrag vom Umweltbundesamt FKZ 3710 63 401)
Analyse von Leberproben von Nicht-Zieltieren waumlhrend und nach einer Bekaumlmpfung von Ratten und Maumlusen mit Brodifacoum
Primaumlrvergiftung
Nachweis von Ruumlckstaumlnden von Brodifacoum in Kleinsaumlugern die nicht Ziel der Bekaumlmpfung waren
va Waldmaumluse Roumltelmaumluse Spitzmaumluse
Sekundaumlrvergiftung
Nachweis von Brodifacoum in Eulen und Greifvoumlgeln
va Maumlusebussarde Schleiereulen Rotmilane
20 von 63 untersuchten Proben
Nach von mindestens einem Antikoagulans in 61 von 265 untersuchten Fuchslebern
S 12
Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Nachweis von Rodentizid-Ruumlckstaumlnden in Fischen
Analyse von Fischproben durch das Fraunhofer Institut (IME) im Auftrag des Umweltbundesamtes (FKZ 3712 67 403)
Nachweis von Brodifacoum Bromadiolon und Difethialon in Brassen aus Saar Rhein und Elbe
Projekt noch nicht abgeschlossen (bis 2015)
S 13
Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Fuumlr einige Stoffe und Anwendungen Risiken fuumlr Boden (PECPNEC gt 1)
Gefahr von primaumlren und sekundaumlren Vergiftungen uumlber die Nahrungskette (PECPNEC gtgt 1)
Antikoagulanzien der 2 Generation sind alle (potentielle) PBTsvPvB Stoffe ndash nach BiozidVO keine Zulassung fuumlr die breite Oumlffentlichkeit moumlglich
Chloralose erfuumlllt potentiell 2 (P T) von 3 PBT Kriterien Substitutionskandidat Befassung der PBT AG
Genehmigung der Wirkstoffe der 2 Generation und Zulassung gemaumlszlig den Kriterien aus Umweltschutzgruumlnden nicht moumlglich
Umweltrisiken von Antikoagulanzien
S 14
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Umweltrisiken von Antikoagulanzien
Abwaumlgung der Schutzguumlter menschliche Gesundheit Infektionsschutz und Umwelt
Bereits auftretende Resistenzen
Keine geeigneten Alternativen
Loumlsung
Wirkstoff-Genehmigung (Annex I-Aufnahme) nur
5 Jahre (statt 10 Jahre)
Produktzulassung urspruumlnglich nur fuumlr 3 Jahre und geeignete Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) und Auflagen
Vergleichende Bewertung im Rahmen der Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung Zulassung (inklusive der Alternativen)
Zur Synchronisierung wurden aktuell die ersten Zulassungen europaweit verlaumlngert
S 15
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) (Anhang I-) Aufnahme-Richtlinien
bdquoDie Mitgliedstaaten stellen sicher dass die Zulassungen von Antikoagulanzien an folgende Bedingungen geknuumlpft sindldquo
Die nominale Konzentration des Wirkstoffs in den Produkten darf xx mgkg nicht uumlbersteigen und nur gebrauchsfertige Produkte duumlrfen zugelassen werden
Die Produkte muumlssen einen aversiven Stoff (Bitterstoff) und gegebenenfalls einen Farbstoff enthalten
Die Produkte duumlrfen nicht als Haftpulver verwendet werden
Sowohl die Primaumlr- als auch die Sekundaumlrexposition von Menschen Nichtziel-Tieren und Umwelt sind durch Planung und Anwendung aller geeigneten und verfuumlgbaren Maszlignahmen zur Risikominderung zu minimieren Hierzu gehoumlren insbesondere die Beschraumlnkung auf die Anwendung durch Fachpersonal die Festlegung einer Packungshoumlchstgroumlszlige und die Verpflichtung zur Verwendung zugriffsgesicherter stabiler Koumlderboxenldquo
S 16
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Ziel Reduzierung der Risiken fuumlr die Umwelt
Beschraumlnkung des Anwenderbereichs und der Verwenderkategorie (nur sachkundiger Anwender)
Allgemeine Kriterien zur guten fachlichen Anwendung (GfA) von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzien sind einzuhalten
Produktspezifische Anwendungsbestimmungen
Anweisung fuumlr eine sichere Verwendung zB Koumlder ist in der Kanalisation zu befestigen Koumlder nicht in die Erde einbringen und Koumlder nur in Koumlderboxen verwenden ( Bodenrisiken)
Anwendungsbereich und Anwendungsmethode
Aufwandmenge
Verpackung
Produktspezifischen Anwendungsbestimmungen werden fuumlr das jedes Produkt auf Basis der jeweiligen Risiken separat festgelegt
S 17
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
bdquo
Verbraucher
Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-
bekaumlmpfer
Sachkundige
Verwender
ohne
Sachkunde
mit
Sachkunde
Innenraum Ja Ja Ja Ja
Kanalisation Nein Nein Ja Ja
In und um Gebaumlude Ja Ja Ja Ja
Auszligenbereich offenes
Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja
Anwenderkategorie
Anwendungsbereich
Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung
(zB Risiken fuumlr Boden)
RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 1 Generation verwenden
S 18
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
bdquo
Verbraucher
Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-
bekaumlmpfer
Sachkundige
Verwender
ohne
Sachkunde
mit
Sachkunde
Innenraum Nein Nein Ja Ja
Kanalisation Nein Nein Ja Ja
In und um Gebaumlude Nein Nein Ja Ja
Auszligenbereich offenes
Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja
Anwenderkategorie
Anwendungsbereich
Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung
RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 2 Generation verwenden Potentielle PBTvPvB-Stoffe
S 19
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Opinion des Committee for Risk Assessment (RAC) vom Maumlrz 2014
Brodifacoum Repro 1A
Bromadiolon Repro 1B
Chlorophacinon Repro 1B
Coumatetralyl Repro 1B
Difenacoum Repro 1B
Difethialon Repro 1B
Flucoumafen Repro 1B
Warfarin Repro 1A
Aumlnderung des Annex VI Eintrag der CLP VO (EC 12722008) durch ATP - wann
Neue EntwicklungenEinstufung ampKennzeichnung
S 20
Keine Zulassung an
Verbraucher mehr moumlglich
Art 19 Absatz 4 b) BiozidVO
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Auflagen bei der Produktzulassung
hellipund wer ist sachkundig
Schaumldlingsbekaumlmpfer
Sachkundenachweis nach GefStoffV Anhang I Nr 34 (6) ausgebildeter Schaumldlingsbekaumlmpfer oder von den Behoumlrden als gleichwertig anerkannte Berufe
Berufliche Anwender mit Sachkunde
Sachkundenachweis nach Pflanzenschutz-SachkundeV
ua ausgebildete Land- und Forstwirte Gaumlrtner Winzer und weitere von Behoumlrden anerkannte Aus- Fort- oder Weiterbildungen
Geschulte berufsmaumlszligige Anwender
Teilnahme an einer Schulung mit ua folgenden Lehrinhalten (Nachweis der Schulung erforderlich)
Biologie von Nagern Bekaumlmpfung von Nagetieren Rechtsgrundlagen Wirkungsweise von Antikoagulanzien Gefahren bei der Anwendung fuumlr Mensch und Umwelt Risikominderungsmaszlignahmen und gute fachliche Anwendung von Antikoagulanzien zur Nagetierbekaumlmpfung helliphelliphellip
S 21
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Inhalt
Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
Planung und Dokumentation
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen
Kontrollen
Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme
Nachkontrolle und Praumlvention
abrufbar im Internet unter
httpwwwbauadedeChemikaliengesetz-
BiozidverfahrenBiozideProduktHintergrundhtml
S 22
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Gute fachliche Anwendung von Rodentiziden
bdquoAllgemeine Kriterien einer guten fachlichen Anwendung von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzienldquo
Anwendungsbestimmungen gelten fuumlr zugelassene Rodentizide
GfA ist Teil Zulassungsbescheid rechtsverbindlich
GfA gilt fuumlr alle sachkundigen Verwender beim Einsatz von SGARs und FGARs und auch fuumlr Chloralose
zusaumltzlich zu diesen allgemeinen Kriterien gelten produktspezifische
Bestimmungen die von Produkt zu Produkt unterschiedlich sein koumlnnen (wie zB Anwendungsbereich Menge Zielorganismen)
Es gelten stets die Angaben auf Produkt-Etikett Gebrauchsanweisung
hellipund was ist die gute fachliche Anwendung (GfA)
S 23
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Planung und Dokumentation (Auszuumlge)
Nagerart Groumlszlige des Gebietes und Befallsursache ermitteln
Wirkstoff Art des Koumlders Anzahl der Koumlderstellen und Koumldermenge in Abhaumlngigkeit vom Zielorganismus und seiner Biologie dem Grad des Befalls und der direkten Umgebung waumlhlen und dokumentieren
Ziel einer Bekaumlmpfung ist die Tilgung der Nagerpopulation im Befallsgebiet-objekt
Gezielter und effizienter Einsatz von Rodentiziden im Sinne einer integrierten Schadnagerbekaumlmpfung unter Beruumlcksichtigung organisatorischen baulicher und biozidfreien Maszlignahmen
bdquoso viel wie noumltig so wenig wie moumlglichldquo
S 24
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Bild UBA
Warnhinweise
Jede Koumlderstelle oder ‐station ist mit geeigneten Warnhinweisen zu versehen Der Auftraggeber ist uumlber laufende Schaumldlingsbekaumlmpfungsmaszlignahmen zu informieren Dieser muss seine Mitarbeiter und externen Dienstleister informieren und soweit erforderlich zusaumltzliche Warnhinweise anbringen hellip+ Die Verantwortung fuumlr das Anbringen von eventuellen Warnhinweisen ist zwischen dem Durchfuumlhrenden der Schaumldlingsbekaumlmpfung und dem Auftraggeber zu vereinbaren
Diese Hinweise muumlssen mindestens die nachfolgenden Angaben enthalten Erste-Hilfe-Maszlignahmen
Produkt- und Wirkstoffname
Zulassungsnummer d Produktes
Kontaktdaten des Verwenders
Giftnotruf-Nr
Datum der Koumlderauslage
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 25
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen I
Im Regelfall hat eine Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Zeitraum von einem Monat nicht zu
uumlberschreiten
Bei einem andauernden Nagerbefall zB durch staumlndige Einwanderung von auszligen in eine Einrichtung oder einen Betrieb (zB Lebensmittelbetrieb) ist eine Bekaumlmpfung aber auch uumlber diesen Zeitraum hinaus moumlglich Langzeit-Bekaumlmpfung
In solchen Faumlllen ist zu pruumlfen ob es geeignete Maszlignahmen gibt die dem immer wieder neu auftretenden Nagerbefall entgegenwirken koumlnnen
Wird der ausgelegte Koumlder nach einer Dauer von etwa einem Monat immer noch unvermindert stark angenommen ohne dass die Aktivitaumlt der Nagetiere abnimmt so ist die Ursache hierfuumlr zu ermitteln Es besteht in solchen Faumlllen der Verdacht auf Resistenz gegen den eingesetzten Wirkstoff und der Einsatz eines anderen potenteren Wirkstoffs ist zu pruumlfen
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 26
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Koumlderstationen zur Ausbringung von Koumldern verwenden
Ausnahmen Kanalisation und Bereiche die fuumlr Kinder und Nicht-Zieltiere nicht zugaumlnglich sind
zB geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen Unterbauten von Elektroschaltschraumlnken Hohlraumlume in Waumlnden und Wandverkleidungen etc
Ausnahme RattenloumlcherWuumlhlmausgaumlnge Koumlder tief in die Erde einbringen hellip+ die Stelle zB mit einem Stein abdecken
Koumlderstationen verwenden die mechanisch ausreichend stabil und manipulationssicher sind
Koumlderstationen deutlich kennzeichnen damit zu erkennen ist dass sie Rodentizide enthalten und nicht beruumlhrt werden duumlrfen Bild Wieck UBA
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen II
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 27
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen III
Grundsaumltzlich muumlssen zu Beginn der Bekaumlmpfung die Koumlderstellen moumlglichst alle 2-3 Tage mindestens aber nach dem 5 Tag und anschlieszligend woumlchentlich kontrolliert werden Dies gilt auch fuumlr Bekaumlmpfungsmaszlignahmen die laumlnger als einen Monat andauern
Bei jeder Kontrolle gefressene Koumlder ersetzen und das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen und diese hellip+ entsorgen um Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen
Bild Schmolz UBA
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Fotos WieckSchmolz UBA
S 28
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen IV
Koumlder mit Antikoagulanzien nicht als Permanentkoumlder zur Vorbeugung gegen Nagerbefall oder zum Monitoring von Nageraktivitaumlten einsetzen
Zum Nagetiermonitoring giftfreie Koumlder Uumlberwachungsgeraumlte oder Fallen verwenden Ohne Ausnahmen
Permanentbekoumlderung ist grundsaumltzlich verboten
Ausnahmen moumlglich
Nach Einzelfallpruumlfung koumlnnen Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbekoumlderung in besonders sensiblen Bereichen (zB Betriebe der Lebensmittelindustrie Warenlager) unter bestimmten Bedingungen moumlglich sein
Strategische befallsunabhaumlngige Dauerbekoumlderung
nur mit Antikoagulanzien der 2 Generation
S 29
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Ausnahmeregelung zur Permanentbekoumlderung
Ausnahmen von dem Verbot moumlglich wenn
- erhoumlhte Befallsgefahr mit Nagetieren und
- besondere Gefahr fuumlr Gesundheit oder Sicherheit von MenschTier und
- keine anderen verhaumlltnismaumlszligigen Maszlignahmen dem Befall entgegenzuwirken zB bauliche und organisatorische Maszlignahmen Fallen
Alle drei Voraussetzungen muumlssen vom SBK im Rahmen einer Objektanalyse festgestellt und dokumentiert werden
Ausnahmeregelung gilt nur fuumlr ausgebildetegepruumlfte Schaumldlingsbekaumlmpfer
Koumlderstellen nur in und um Gebaumlude ndash keine Anwendung im offenen Gelaumlndevon Gebaumluden entfernt
Kontrollintervalle zwischen 1 - max 4 Wochen (werden vom SBK festgelegt)
Bei festgestelltem Befall (nach Ermessen des SBK) woumlchentliche Kontrollen nach GfA
Definition Befall (DSV) hellip+ Anzeichen von Schaumldlingen im Schutzareal Anzeichen koumlnnen sein Lebendetote Tiere Fraszligspuren Kot- und Urinspuren Trittsiegel und Schmierspuren
S 30
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme
Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen
Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen
Nachkontrolle und Praumlvention
Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen
Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren
Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 31
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation
fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Vielen Dank
Kontakt Beatrice Schwarz-Schulz FG IV 12 Anton Friesen EinvernehmensstelleBiozidgubade Umweltbundesamt PO Box 1406 06813 Dessau-Roszliglau Deutschland
wwwumweltbundesamtde
wwwbiozidinfo
S 32
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Fragen
S 33
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Untersuchung von Rodentizid-Ruumlckstaumlnden in wildlebenden Tieren in Deutschland (JKI im Auftrag vom Umweltbundesamt FKZ 3710 63 401)
Analyse von Leberproben von Nicht-Zieltieren waumlhrend und nach einer Bekaumlmpfung von Ratten und Maumlusen mit Brodifacoum
Primaumlrvergiftung
Nachweis von Ruumlckstaumlnden von Brodifacoum in Kleinsaumlugern die nicht Ziel der Bekaumlmpfung waren
va Waldmaumluse Roumltelmaumluse Spitzmaumluse
Sekundaumlrvergiftung
Nachweis von Brodifacoum in Eulen und Greifvoumlgeln
va Maumlusebussarde Schleiereulen Rotmilane
20 von 63 untersuchten Proben
Nach von mindestens einem Antikoagulans in 61 von 265 untersuchten Fuchslebern
S 12
Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Nachweis von Rodentizid-Ruumlckstaumlnden in Fischen
Analyse von Fischproben durch das Fraunhofer Institut (IME) im Auftrag des Umweltbundesamtes (FKZ 3712 67 403)
Nachweis von Brodifacoum Bromadiolon und Difethialon in Brassen aus Saar Rhein und Elbe
Projekt noch nicht abgeschlossen (bis 2015)
S 13
Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Fuumlr einige Stoffe und Anwendungen Risiken fuumlr Boden (PECPNEC gt 1)
Gefahr von primaumlren und sekundaumlren Vergiftungen uumlber die Nahrungskette (PECPNEC gtgt 1)
Antikoagulanzien der 2 Generation sind alle (potentielle) PBTsvPvB Stoffe ndash nach BiozidVO keine Zulassung fuumlr die breite Oumlffentlichkeit moumlglich
Chloralose erfuumlllt potentiell 2 (P T) von 3 PBT Kriterien Substitutionskandidat Befassung der PBT AG
Genehmigung der Wirkstoffe der 2 Generation und Zulassung gemaumlszlig den Kriterien aus Umweltschutzgruumlnden nicht moumlglich
Umweltrisiken von Antikoagulanzien
S 14
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Umweltrisiken von Antikoagulanzien
Abwaumlgung der Schutzguumlter menschliche Gesundheit Infektionsschutz und Umwelt
Bereits auftretende Resistenzen
Keine geeigneten Alternativen
Loumlsung
Wirkstoff-Genehmigung (Annex I-Aufnahme) nur
5 Jahre (statt 10 Jahre)
Produktzulassung urspruumlnglich nur fuumlr 3 Jahre und geeignete Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) und Auflagen
Vergleichende Bewertung im Rahmen der Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung Zulassung (inklusive der Alternativen)
Zur Synchronisierung wurden aktuell die ersten Zulassungen europaweit verlaumlngert
S 15
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) (Anhang I-) Aufnahme-Richtlinien
bdquoDie Mitgliedstaaten stellen sicher dass die Zulassungen von Antikoagulanzien an folgende Bedingungen geknuumlpft sindldquo
Die nominale Konzentration des Wirkstoffs in den Produkten darf xx mgkg nicht uumlbersteigen und nur gebrauchsfertige Produkte duumlrfen zugelassen werden
Die Produkte muumlssen einen aversiven Stoff (Bitterstoff) und gegebenenfalls einen Farbstoff enthalten
Die Produkte duumlrfen nicht als Haftpulver verwendet werden
Sowohl die Primaumlr- als auch die Sekundaumlrexposition von Menschen Nichtziel-Tieren und Umwelt sind durch Planung und Anwendung aller geeigneten und verfuumlgbaren Maszlignahmen zur Risikominderung zu minimieren Hierzu gehoumlren insbesondere die Beschraumlnkung auf die Anwendung durch Fachpersonal die Festlegung einer Packungshoumlchstgroumlszlige und die Verpflichtung zur Verwendung zugriffsgesicherter stabiler Koumlderboxenldquo
S 16
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Ziel Reduzierung der Risiken fuumlr die Umwelt
Beschraumlnkung des Anwenderbereichs und der Verwenderkategorie (nur sachkundiger Anwender)
Allgemeine Kriterien zur guten fachlichen Anwendung (GfA) von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzien sind einzuhalten
Produktspezifische Anwendungsbestimmungen
Anweisung fuumlr eine sichere Verwendung zB Koumlder ist in der Kanalisation zu befestigen Koumlder nicht in die Erde einbringen und Koumlder nur in Koumlderboxen verwenden ( Bodenrisiken)
Anwendungsbereich und Anwendungsmethode
Aufwandmenge
Verpackung
Produktspezifischen Anwendungsbestimmungen werden fuumlr das jedes Produkt auf Basis der jeweiligen Risiken separat festgelegt
S 17
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
bdquo
Verbraucher
Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-
bekaumlmpfer
Sachkundige
Verwender
ohne
Sachkunde
mit
Sachkunde
Innenraum Ja Ja Ja Ja
Kanalisation Nein Nein Ja Ja
In und um Gebaumlude Ja Ja Ja Ja
Auszligenbereich offenes
Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja
Anwenderkategorie
Anwendungsbereich
Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung
(zB Risiken fuumlr Boden)
RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 1 Generation verwenden
S 18
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
bdquo
Verbraucher
Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-
bekaumlmpfer
Sachkundige
Verwender
ohne
Sachkunde
mit
Sachkunde
Innenraum Nein Nein Ja Ja
Kanalisation Nein Nein Ja Ja
In und um Gebaumlude Nein Nein Ja Ja
Auszligenbereich offenes
Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja
Anwenderkategorie
Anwendungsbereich
Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung
RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 2 Generation verwenden Potentielle PBTvPvB-Stoffe
S 19
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Opinion des Committee for Risk Assessment (RAC) vom Maumlrz 2014
Brodifacoum Repro 1A
Bromadiolon Repro 1B
Chlorophacinon Repro 1B
Coumatetralyl Repro 1B
Difenacoum Repro 1B
Difethialon Repro 1B
Flucoumafen Repro 1B
Warfarin Repro 1A
Aumlnderung des Annex VI Eintrag der CLP VO (EC 12722008) durch ATP - wann
Neue EntwicklungenEinstufung ampKennzeichnung
S 20
Keine Zulassung an
Verbraucher mehr moumlglich
Art 19 Absatz 4 b) BiozidVO
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Auflagen bei der Produktzulassung
hellipund wer ist sachkundig
Schaumldlingsbekaumlmpfer
Sachkundenachweis nach GefStoffV Anhang I Nr 34 (6) ausgebildeter Schaumldlingsbekaumlmpfer oder von den Behoumlrden als gleichwertig anerkannte Berufe
Berufliche Anwender mit Sachkunde
Sachkundenachweis nach Pflanzenschutz-SachkundeV
ua ausgebildete Land- und Forstwirte Gaumlrtner Winzer und weitere von Behoumlrden anerkannte Aus- Fort- oder Weiterbildungen
Geschulte berufsmaumlszligige Anwender
Teilnahme an einer Schulung mit ua folgenden Lehrinhalten (Nachweis der Schulung erforderlich)
Biologie von Nagern Bekaumlmpfung von Nagetieren Rechtsgrundlagen Wirkungsweise von Antikoagulanzien Gefahren bei der Anwendung fuumlr Mensch und Umwelt Risikominderungsmaszlignahmen und gute fachliche Anwendung von Antikoagulanzien zur Nagetierbekaumlmpfung helliphelliphellip
S 21
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Inhalt
Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
Planung und Dokumentation
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen
Kontrollen
Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme
Nachkontrolle und Praumlvention
abrufbar im Internet unter
httpwwwbauadedeChemikaliengesetz-
BiozidverfahrenBiozideProduktHintergrundhtml
S 22
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Gute fachliche Anwendung von Rodentiziden
bdquoAllgemeine Kriterien einer guten fachlichen Anwendung von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzienldquo
Anwendungsbestimmungen gelten fuumlr zugelassene Rodentizide
GfA ist Teil Zulassungsbescheid rechtsverbindlich
GfA gilt fuumlr alle sachkundigen Verwender beim Einsatz von SGARs und FGARs und auch fuumlr Chloralose
zusaumltzlich zu diesen allgemeinen Kriterien gelten produktspezifische
Bestimmungen die von Produkt zu Produkt unterschiedlich sein koumlnnen (wie zB Anwendungsbereich Menge Zielorganismen)
Es gelten stets die Angaben auf Produkt-Etikett Gebrauchsanweisung
hellipund was ist die gute fachliche Anwendung (GfA)
S 23
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Planung und Dokumentation (Auszuumlge)
Nagerart Groumlszlige des Gebietes und Befallsursache ermitteln
Wirkstoff Art des Koumlders Anzahl der Koumlderstellen und Koumldermenge in Abhaumlngigkeit vom Zielorganismus und seiner Biologie dem Grad des Befalls und der direkten Umgebung waumlhlen und dokumentieren
Ziel einer Bekaumlmpfung ist die Tilgung der Nagerpopulation im Befallsgebiet-objekt
Gezielter und effizienter Einsatz von Rodentiziden im Sinne einer integrierten Schadnagerbekaumlmpfung unter Beruumlcksichtigung organisatorischen baulicher und biozidfreien Maszlignahmen
bdquoso viel wie noumltig so wenig wie moumlglichldquo
S 24
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Bild UBA
Warnhinweise
Jede Koumlderstelle oder ‐station ist mit geeigneten Warnhinweisen zu versehen Der Auftraggeber ist uumlber laufende Schaumldlingsbekaumlmpfungsmaszlignahmen zu informieren Dieser muss seine Mitarbeiter und externen Dienstleister informieren und soweit erforderlich zusaumltzliche Warnhinweise anbringen hellip+ Die Verantwortung fuumlr das Anbringen von eventuellen Warnhinweisen ist zwischen dem Durchfuumlhrenden der Schaumldlingsbekaumlmpfung und dem Auftraggeber zu vereinbaren
Diese Hinweise muumlssen mindestens die nachfolgenden Angaben enthalten Erste-Hilfe-Maszlignahmen
Produkt- und Wirkstoffname
Zulassungsnummer d Produktes
Kontaktdaten des Verwenders
Giftnotruf-Nr
Datum der Koumlderauslage
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 25
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen I
Im Regelfall hat eine Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Zeitraum von einem Monat nicht zu
uumlberschreiten
Bei einem andauernden Nagerbefall zB durch staumlndige Einwanderung von auszligen in eine Einrichtung oder einen Betrieb (zB Lebensmittelbetrieb) ist eine Bekaumlmpfung aber auch uumlber diesen Zeitraum hinaus moumlglich Langzeit-Bekaumlmpfung
In solchen Faumlllen ist zu pruumlfen ob es geeignete Maszlignahmen gibt die dem immer wieder neu auftretenden Nagerbefall entgegenwirken koumlnnen
Wird der ausgelegte Koumlder nach einer Dauer von etwa einem Monat immer noch unvermindert stark angenommen ohne dass die Aktivitaumlt der Nagetiere abnimmt so ist die Ursache hierfuumlr zu ermitteln Es besteht in solchen Faumlllen der Verdacht auf Resistenz gegen den eingesetzten Wirkstoff und der Einsatz eines anderen potenteren Wirkstoffs ist zu pruumlfen
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 26
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Koumlderstationen zur Ausbringung von Koumldern verwenden
Ausnahmen Kanalisation und Bereiche die fuumlr Kinder und Nicht-Zieltiere nicht zugaumlnglich sind
zB geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen Unterbauten von Elektroschaltschraumlnken Hohlraumlume in Waumlnden und Wandverkleidungen etc
Ausnahme RattenloumlcherWuumlhlmausgaumlnge Koumlder tief in die Erde einbringen hellip+ die Stelle zB mit einem Stein abdecken
Koumlderstationen verwenden die mechanisch ausreichend stabil und manipulationssicher sind
Koumlderstationen deutlich kennzeichnen damit zu erkennen ist dass sie Rodentizide enthalten und nicht beruumlhrt werden duumlrfen Bild Wieck UBA
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen II
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 27
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen III
Grundsaumltzlich muumlssen zu Beginn der Bekaumlmpfung die Koumlderstellen moumlglichst alle 2-3 Tage mindestens aber nach dem 5 Tag und anschlieszligend woumlchentlich kontrolliert werden Dies gilt auch fuumlr Bekaumlmpfungsmaszlignahmen die laumlnger als einen Monat andauern
Bei jeder Kontrolle gefressene Koumlder ersetzen und das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen und diese hellip+ entsorgen um Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen
Bild Schmolz UBA
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Fotos WieckSchmolz UBA
S 28
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen IV
Koumlder mit Antikoagulanzien nicht als Permanentkoumlder zur Vorbeugung gegen Nagerbefall oder zum Monitoring von Nageraktivitaumlten einsetzen
Zum Nagetiermonitoring giftfreie Koumlder Uumlberwachungsgeraumlte oder Fallen verwenden Ohne Ausnahmen
Permanentbekoumlderung ist grundsaumltzlich verboten
Ausnahmen moumlglich
Nach Einzelfallpruumlfung koumlnnen Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbekoumlderung in besonders sensiblen Bereichen (zB Betriebe der Lebensmittelindustrie Warenlager) unter bestimmten Bedingungen moumlglich sein
Strategische befallsunabhaumlngige Dauerbekoumlderung
nur mit Antikoagulanzien der 2 Generation
S 29
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Ausnahmeregelung zur Permanentbekoumlderung
Ausnahmen von dem Verbot moumlglich wenn
- erhoumlhte Befallsgefahr mit Nagetieren und
- besondere Gefahr fuumlr Gesundheit oder Sicherheit von MenschTier und
- keine anderen verhaumlltnismaumlszligigen Maszlignahmen dem Befall entgegenzuwirken zB bauliche und organisatorische Maszlignahmen Fallen
Alle drei Voraussetzungen muumlssen vom SBK im Rahmen einer Objektanalyse festgestellt und dokumentiert werden
Ausnahmeregelung gilt nur fuumlr ausgebildetegepruumlfte Schaumldlingsbekaumlmpfer
Koumlderstellen nur in und um Gebaumlude ndash keine Anwendung im offenen Gelaumlndevon Gebaumluden entfernt
Kontrollintervalle zwischen 1 - max 4 Wochen (werden vom SBK festgelegt)
Bei festgestelltem Befall (nach Ermessen des SBK) woumlchentliche Kontrollen nach GfA
Definition Befall (DSV) hellip+ Anzeichen von Schaumldlingen im Schutzareal Anzeichen koumlnnen sein Lebendetote Tiere Fraszligspuren Kot- und Urinspuren Trittsiegel und Schmierspuren
S 30
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme
Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen
Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen
Nachkontrolle und Praumlvention
Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen
Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren
Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 31
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation
fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Vielen Dank
Kontakt Beatrice Schwarz-Schulz FG IV 12 Anton Friesen EinvernehmensstelleBiozidgubade Umweltbundesamt PO Box 1406 06813 Dessau-Roszliglau Deutschland
wwwumweltbundesamtde
wwwbiozidinfo
S 32
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Fragen
S 33
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Nachweis von Rodentizid-Ruumlckstaumlnden in Fischen
Analyse von Fischproben durch das Fraunhofer Institut (IME) im Auftrag des Umweltbundesamtes (FKZ 3712 67 403)
Nachweis von Brodifacoum Bromadiolon und Difethialon in Brassen aus Saar Rhein und Elbe
Projekt noch nicht abgeschlossen (bis 2015)
S 13
Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Fuumlr einige Stoffe und Anwendungen Risiken fuumlr Boden (PECPNEC gt 1)
Gefahr von primaumlren und sekundaumlren Vergiftungen uumlber die Nahrungskette (PECPNEC gtgt 1)
Antikoagulanzien der 2 Generation sind alle (potentielle) PBTsvPvB Stoffe ndash nach BiozidVO keine Zulassung fuumlr die breite Oumlffentlichkeit moumlglich
Chloralose erfuumlllt potentiell 2 (P T) von 3 PBT Kriterien Substitutionskandidat Befassung der PBT AG
Genehmigung der Wirkstoffe der 2 Generation und Zulassung gemaumlszlig den Kriterien aus Umweltschutzgruumlnden nicht moumlglich
Umweltrisiken von Antikoagulanzien
S 14
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Umweltrisiken von Antikoagulanzien
Abwaumlgung der Schutzguumlter menschliche Gesundheit Infektionsschutz und Umwelt
Bereits auftretende Resistenzen
Keine geeigneten Alternativen
Loumlsung
Wirkstoff-Genehmigung (Annex I-Aufnahme) nur
5 Jahre (statt 10 Jahre)
Produktzulassung urspruumlnglich nur fuumlr 3 Jahre und geeignete Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) und Auflagen
Vergleichende Bewertung im Rahmen der Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung Zulassung (inklusive der Alternativen)
Zur Synchronisierung wurden aktuell die ersten Zulassungen europaweit verlaumlngert
S 15
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) (Anhang I-) Aufnahme-Richtlinien
bdquoDie Mitgliedstaaten stellen sicher dass die Zulassungen von Antikoagulanzien an folgende Bedingungen geknuumlpft sindldquo
Die nominale Konzentration des Wirkstoffs in den Produkten darf xx mgkg nicht uumlbersteigen und nur gebrauchsfertige Produkte duumlrfen zugelassen werden
Die Produkte muumlssen einen aversiven Stoff (Bitterstoff) und gegebenenfalls einen Farbstoff enthalten
Die Produkte duumlrfen nicht als Haftpulver verwendet werden
Sowohl die Primaumlr- als auch die Sekundaumlrexposition von Menschen Nichtziel-Tieren und Umwelt sind durch Planung und Anwendung aller geeigneten und verfuumlgbaren Maszlignahmen zur Risikominderung zu minimieren Hierzu gehoumlren insbesondere die Beschraumlnkung auf die Anwendung durch Fachpersonal die Festlegung einer Packungshoumlchstgroumlszlige und die Verpflichtung zur Verwendung zugriffsgesicherter stabiler Koumlderboxenldquo
S 16
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Ziel Reduzierung der Risiken fuumlr die Umwelt
Beschraumlnkung des Anwenderbereichs und der Verwenderkategorie (nur sachkundiger Anwender)
Allgemeine Kriterien zur guten fachlichen Anwendung (GfA) von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzien sind einzuhalten
Produktspezifische Anwendungsbestimmungen
Anweisung fuumlr eine sichere Verwendung zB Koumlder ist in der Kanalisation zu befestigen Koumlder nicht in die Erde einbringen und Koumlder nur in Koumlderboxen verwenden ( Bodenrisiken)
Anwendungsbereich und Anwendungsmethode
Aufwandmenge
Verpackung
Produktspezifischen Anwendungsbestimmungen werden fuumlr das jedes Produkt auf Basis der jeweiligen Risiken separat festgelegt
S 17
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
bdquo
Verbraucher
Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-
bekaumlmpfer
Sachkundige
Verwender
ohne
Sachkunde
mit
Sachkunde
Innenraum Ja Ja Ja Ja
Kanalisation Nein Nein Ja Ja
In und um Gebaumlude Ja Ja Ja Ja
Auszligenbereich offenes
Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja
Anwenderkategorie
Anwendungsbereich
Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung
(zB Risiken fuumlr Boden)
RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 1 Generation verwenden
S 18
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
bdquo
Verbraucher
Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-
bekaumlmpfer
Sachkundige
Verwender
ohne
Sachkunde
mit
Sachkunde
Innenraum Nein Nein Ja Ja
Kanalisation Nein Nein Ja Ja
In und um Gebaumlude Nein Nein Ja Ja
Auszligenbereich offenes
Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja
Anwenderkategorie
Anwendungsbereich
Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung
RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 2 Generation verwenden Potentielle PBTvPvB-Stoffe
S 19
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Opinion des Committee for Risk Assessment (RAC) vom Maumlrz 2014
Brodifacoum Repro 1A
Bromadiolon Repro 1B
Chlorophacinon Repro 1B
Coumatetralyl Repro 1B
Difenacoum Repro 1B
Difethialon Repro 1B
Flucoumafen Repro 1B
Warfarin Repro 1A
Aumlnderung des Annex VI Eintrag der CLP VO (EC 12722008) durch ATP - wann
Neue EntwicklungenEinstufung ampKennzeichnung
S 20
Keine Zulassung an
Verbraucher mehr moumlglich
Art 19 Absatz 4 b) BiozidVO
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Auflagen bei der Produktzulassung
hellipund wer ist sachkundig
Schaumldlingsbekaumlmpfer
Sachkundenachweis nach GefStoffV Anhang I Nr 34 (6) ausgebildeter Schaumldlingsbekaumlmpfer oder von den Behoumlrden als gleichwertig anerkannte Berufe
Berufliche Anwender mit Sachkunde
Sachkundenachweis nach Pflanzenschutz-SachkundeV
ua ausgebildete Land- und Forstwirte Gaumlrtner Winzer und weitere von Behoumlrden anerkannte Aus- Fort- oder Weiterbildungen
Geschulte berufsmaumlszligige Anwender
Teilnahme an einer Schulung mit ua folgenden Lehrinhalten (Nachweis der Schulung erforderlich)
Biologie von Nagern Bekaumlmpfung von Nagetieren Rechtsgrundlagen Wirkungsweise von Antikoagulanzien Gefahren bei der Anwendung fuumlr Mensch und Umwelt Risikominderungsmaszlignahmen und gute fachliche Anwendung von Antikoagulanzien zur Nagetierbekaumlmpfung helliphelliphellip
S 21
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Inhalt
Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
Planung und Dokumentation
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen
Kontrollen
Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme
Nachkontrolle und Praumlvention
abrufbar im Internet unter
httpwwwbauadedeChemikaliengesetz-
BiozidverfahrenBiozideProduktHintergrundhtml
S 22
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Gute fachliche Anwendung von Rodentiziden
bdquoAllgemeine Kriterien einer guten fachlichen Anwendung von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzienldquo
Anwendungsbestimmungen gelten fuumlr zugelassene Rodentizide
GfA ist Teil Zulassungsbescheid rechtsverbindlich
GfA gilt fuumlr alle sachkundigen Verwender beim Einsatz von SGARs und FGARs und auch fuumlr Chloralose
zusaumltzlich zu diesen allgemeinen Kriterien gelten produktspezifische
Bestimmungen die von Produkt zu Produkt unterschiedlich sein koumlnnen (wie zB Anwendungsbereich Menge Zielorganismen)
Es gelten stets die Angaben auf Produkt-Etikett Gebrauchsanweisung
hellipund was ist die gute fachliche Anwendung (GfA)
S 23
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Planung und Dokumentation (Auszuumlge)
Nagerart Groumlszlige des Gebietes und Befallsursache ermitteln
Wirkstoff Art des Koumlders Anzahl der Koumlderstellen und Koumldermenge in Abhaumlngigkeit vom Zielorganismus und seiner Biologie dem Grad des Befalls und der direkten Umgebung waumlhlen und dokumentieren
Ziel einer Bekaumlmpfung ist die Tilgung der Nagerpopulation im Befallsgebiet-objekt
Gezielter und effizienter Einsatz von Rodentiziden im Sinne einer integrierten Schadnagerbekaumlmpfung unter Beruumlcksichtigung organisatorischen baulicher und biozidfreien Maszlignahmen
bdquoso viel wie noumltig so wenig wie moumlglichldquo
S 24
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Bild UBA
Warnhinweise
Jede Koumlderstelle oder ‐station ist mit geeigneten Warnhinweisen zu versehen Der Auftraggeber ist uumlber laufende Schaumldlingsbekaumlmpfungsmaszlignahmen zu informieren Dieser muss seine Mitarbeiter und externen Dienstleister informieren und soweit erforderlich zusaumltzliche Warnhinweise anbringen hellip+ Die Verantwortung fuumlr das Anbringen von eventuellen Warnhinweisen ist zwischen dem Durchfuumlhrenden der Schaumldlingsbekaumlmpfung und dem Auftraggeber zu vereinbaren
Diese Hinweise muumlssen mindestens die nachfolgenden Angaben enthalten Erste-Hilfe-Maszlignahmen
Produkt- und Wirkstoffname
Zulassungsnummer d Produktes
Kontaktdaten des Verwenders
Giftnotruf-Nr
Datum der Koumlderauslage
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 25
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen I
Im Regelfall hat eine Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Zeitraum von einem Monat nicht zu
uumlberschreiten
Bei einem andauernden Nagerbefall zB durch staumlndige Einwanderung von auszligen in eine Einrichtung oder einen Betrieb (zB Lebensmittelbetrieb) ist eine Bekaumlmpfung aber auch uumlber diesen Zeitraum hinaus moumlglich Langzeit-Bekaumlmpfung
In solchen Faumlllen ist zu pruumlfen ob es geeignete Maszlignahmen gibt die dem immer wieder neu auftretenden Nagerbefall entgegenwirken koumlnnen
Wird der ausgelegte Koumlder nach einer Dauer von etwa einem Monat immer noch unvermindert stark angenommen ohne dass die Aktivitaumlt der Nagetiere abnimmt so ist die Ursache hierfuumlr zu ermitteln Es besteht in solchen Faumlllen der Verdacht auf Resistenz gegen den eingesetzten Wirkstoff und der Einsatz eines anderen potenteren Wirkstoffs ist zu pruumlfen
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 26
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Koumlderstationen zur Ausbringung von Koumldern verwenden
Ausnahmen Kanalisation und Bereiche die fuumlr Kinder und Nicht-Zieltiere nicht zugaumlnglich sind
zB geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen Unterbauten von Elektroschaltschraumlnken Hohlraumlume in Waumlnden und Wandverkleidungen etc
Ausnahme RattenloumlcherWuumlhlmausgaumlnge Koumlder tief in die Erde einbringen hellip+ die Stelle zB mit einem Stein abdecken
Koumlderstationen verwenden die mechanisch ausreichend stabil und manipulationssicher sind
Koumlderstationen deutlich kennzeichnen damit zu erkennen ist dass sie Rodentizide enthalten und nicht beruumlhrt werden duumlrfen Bild Wieck UBA
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen II
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 27
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen III
Grundsaumltzlich muumlssen zu Beginn der Bekaumlmpfung die Koumlderstellen moumlglichst alle 2-3 Tage mindestens aber nach dem 5 Tag und anschlieszligend woumlchentlich kontrolliert werden Dies gilt auch fuumlr Bekaumlmpfungsmaszlignahmen die laumlnger als einen Monat andauern
Bei jeder Kontrolle gefressene Koumlder ersetzen und das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen und diese hellip+ entsorgen um Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen
Bild Schmolz UBA
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Fotos WieckSchmolz UBA
S 28
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen IV
Koumlder mit Antikoagulanzien nicht als Permanentkoumlder zur Vorbeugung gegen Nagerbefall oder zum Monitoring von Nageraktivitaumlten einsetzen
Zum Nagetiermonitoring giftfreie Koumlder Uumlberwachungsgeraumlte oder Fallen verwenden Ohne Ausnahmen
Permanentbekoumlderung ist grundsaumltzlich verboten
Ausnahmen moumlglich
Nach Einzelfallpruumlfung koumlnnen Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbekoumlderung in besonders sensiblen Bereichen (zB Betriebe der Lebensmittelindustrie Warenlager) unter bestimmten Bedingungen moumlglich sein
Strategische befallsunabhaumlngige Dauerbekoumlderung
nur mit Antikoagulanzien der 2 Generation
S 29
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Ausnahmeregelung zur Permanentbekoumlderung
Ausnahmen von dem Verbot moumlglich wenn
- erhoumlhte Befallsgefahr mit Nagetieren und
- besondere Gefahr fuumlr Gesundheit oder Sicherheit von MenschTier und
- keine anderen verhaumlltnismaumlszligigen Maszlignahmen dem Befall entgegenzuwirken zB bauliche und organisatorische Maszlignahmen Fallen
Alle drei Voraussetzungen muumlssen vom SBK im Rahmen einer Objektanalyse festgestellt und dokumentiert werden
Ausnahmeregelung gilt nur fuumlr ausgebildetegepruumlfte Schaumldlingsbekaumlmpfer
Koumlderstellen nur in und um Gebaumlude ndash keine Anwendung im offenen Gelaumlndevon Gebaumluden entfernt
Kontrollintervalle zwischen 1 - max 4 Wochen (werden vom SBK festgelegt)
Bei festgestelltem Befall (nach Ermessen des SBK) woumlchentliche Kontrollen nach GfA
Definition Befall (DSV) hellip+ Anzeichen von Schaumldlingen im Schutzareal Anzeichen koumlnnen sein Lebendetote Tiere Fraszligspuren Kot- und Urinspuren Trittsiegel und Schmierspuren
S 30
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme
Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen
Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen
Nachkontrolle und Praumlvention
Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen
Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren
Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 31
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation
fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Vielen Dank
Kontakt Beatrice Schwarz-Schulz FG IV 12 Anton Friesen EinvernehmensstelleBiozidgubade Umweltbundesamt PO Box 1406 06813 Dessau-Roszliglau Deutschland
wwwumweltbundesamtde
wwwbiozidinfo
S 32
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Fragen
S 33
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Fuumlr einige Stoffe und Anwendungen Risiken fuumlr Boden (PECPNEC gt 1)
Gefahr von primaumlren und sekundaumlren Vergiftungen uumlber die Nahrungskette (PECPNEC gtgt 1)
Antikoagulanzien der 2 Generation sind alle (potentielle) PBTsvPvB Stoffe ndash nach BiozidVO keine Zulassung fuumlr die breite Oumlffentlichkeit moumlglich
Chloralose erfuumlllt potentiell 2 (P T) von 3 PBT Kriterien Substitutionskandidat Befassung der PBT AG
Genehmigung der Wirkstoffe der 2 Generation und Zulassung gemaumlszlig den Kriterien aus Umweltschutzgruumlnden nicht moumlglich
Umweltrisiken von Antikoagulanzien
S 14
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Umweltrisiken von Antikoagulanzien
Abwaumlgung der Schutzguumlter menschliche Gesundheit Infektionsschutz und Umwelt
Bereits auftretende Resistenzen
Keine geeigneten Alternativen
Loumlsung
Wirkstoff-Genehmigung (Annex I-Aufnahme) nur
5 Jahre (statt 10 Jahre)
Produktzulassung urspruumlnglich nur fuumlr 3 Jahre und geeignete Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) und Auflagen
Vergleichende Bewertung im Rahmen der Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung Zulassung (inklusive der Alternativen)
Zur Synchronisierung wurden aktuell die ersten Zulassungen europaweit verlaumlngert
S 15
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) (Anhang I-) Aufnahme-Richtlinien
bdquoDie Mitgliedstaaten stellen sicher dass die Zulassungen von Antikoagulanzien an folgende Bedingungen geknuumlpft sindldquo
Die nominale Konzentration des Wirkstoffs in den Produkten darf xx mgkg nicht uumlbersteigen und nur gebrauchsfertige Produkte duumlrfen zugelassen werden
Die Produkte muumlssen einen aversiven Stoff (Bitterstoff) und gegebenenfalls einen Farbstoff enthalten
Die Produkte duumlrfen nicht als Haftpulver verwendet werden
Sowohl die Primaumlr- als auch die Sekundaumlrexposition von Menschen Nichtziel-Tieren und Umwelt sind durch Planung und Anwendung aller geeigneten und verfuumlgbaren Maszlignahmen zur Risikominderung zu minimieren Hierzu gehoumlren insbesondere die Beschraumlnkung auf die Anwendung durch Fachpersonal die Festlegung einer Packungshoumlchstgroumlszlige und die Verpflichtung zur Verwendung zugriffsgesicherter stabiler Koumlderboxenldquo
S 16
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Ziel Reduzierung der Risiken fuumlr die Umwelt
Beschraumlnkung des Anwenderbereichs und der Verwenderkategorie (nur sachkundiger Anwender)
Allgemeine Kriterien zur guten fachlichen Anwendung (GfA) von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzien sind einzuhalten
Produktspezifische Anwendungsbestimmungen
Anweisung fuumlr eine sichere Verwendung zB Koumlder ist in der Kanalisation zu befestigen Koumlder nicht in die Erde einbringen und Koumlder nur in Koumlderboxen verwenden ( Bodenrisiken)
Anwendungsbereich und Anwendungsmethode
Aufwandmenge
Verpackung
Produktspezifischen Anwendungsbestimmungen werden fuumlr das jedes Produkt auf Basis der jeweiligen Risiken separat festgelegt
S 17
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
bdquo
Verbraucher
Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-
bekaumlmpfer
Sachkundige
Verwender
ohne
Sachkunde
mit
Sachkunde
Innenraum Ja Ja Ja Ja
Kanalisation Nein Nein Ja Ja
In und um Gebaumlude Ja Ja Ja Ja
Auszligenbereich offenes
Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja
Anwenderkategorie
Anwendungsbereich
Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung
(zB Risiken fuumlr Boden)
RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 1 Generation verwenden
S 18
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
bdquo
Verbraucher
Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-
bekaumlmpfer
Sachkundige
Verwender
ohne
Sachkunde
mit
Sachkunde
Innenraum Nein Nein Ja Ja
Kanalisation Nein Nein Ja Ja
In und um Gebaumlude Nein Nein Ja Ja
Auszligenbereich offenes
Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja
Anwenderkategorie
Anwendungsbereich
Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung
RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 2 Generation verwenden Potentielle PBTvPvB-Stoffe
S 19
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Opinion des Committee for Risk Assessment (RAC) vom Maumlrz 2014
Brodifacoum Repro 1A
Bromadiolon Repro 1B
Chlorophacinon Repro 1B
Coumatetralyl Repro 1B
Difenacoum Repro 1B
Difethialon Repro 1B
Flucoumafen Repro 1B
Warfarin Repro 1A
Aumlnderung des Annex VI Eintrag der CLP VO (EC 12722008) durch ATP - wann
Neue EntwicklungenEinstufung ampKennzeichnung
S 20
Keine Zulassung an
Verbraucher mehr moumlglich
Art 19 Absatz 4 b) BiozidVO
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Auflagen bei der Produktzulassung
hellipund wer ist sachkundig
Schaumldlingsbekaumlmpfer
Sachkundenachweis nach GefStoffV Anhang I Nr 34 (6) ausgebildeter Schaumldlingsbekaumlmpfer oder von den Behoumlrden als gleichwertig anerkannte Berufe
Berufliche Anwender mit Sachkunde
Sachkundenachweis nach Pflanzenschutz-SachkundeV
ua ausgebildete Land- und Forstwirte Gaumlrtner Winzer und weitere von Behoumlrden anerkannte Aus- Fort- oder Weiterbildungen
Geschulte berufsmaumlszligige Anwender
Teilnahme an einer Schulung mit ua folgenden Lehrinhalten (Nachweis der Schulung erforderlich)
Biologie von Nagern Bekaumlmpfung von Nagetieren Rechtsgrundlagen Wirkungsweise von Antikoagulanzien Gefahren bei der Anwendung fuumlr Mensch und Umwelt Risikominderungsmaszlignahmen und gute fachliche Anwendung von Antikoagulanzien zur Nagetierbekaumlmpfung helliphelliphellip
S 21
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Inhalt
Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
Planung und Dokumentation
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen
Kontrollen
Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme
Nachkontrolle und Praumlvention
abrufbar im Internet unter
httpwwwbauadedeChemikaliengesetz-
BiozidverfahrenBiozideProduktHintergrundhtml
S 22
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Gute fachliche Anwendung von Rodentiziden
bdquoAllgemeine Kriterien einer guten fachlichen Anwendung von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzienldquo
Anwendungsbestimmungen gelten fuumlr zugelassene Rodentizide
GfA ist Teil Zulassungsbescheid rechtsverbindlich
GfA gilt fuumlr alle sachkundigen Verwender beim Einsatz von SGARs und FGARs und auch fuumlr Chloralose
zusaumltzlich zu diesen allgemeinen Kriterien gelten produktspezifische
Bestimmungen die von Produkt zu Produkt unterschiedlich sein koumlnnen (wie zB Anwendungsbereich Menge Zielorganismen)
Es gelten stets die Angaben auf Produkt-Etikett Gebrauchsanweisung
hellipund was ist die gute fachliche Anwendung (GfA)
S 23
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Planung und Dokumentation (Auszuumlge)
Nagerart Groumlszlige des Gebietes und Befallsursache ermitteln
Wirkstoff Art des Koumlders Anzahl der Koumlderstellen und Koumldermenge in Abhaumlngigkeit vom Zielorganismus und seiner Biologie dem Grad des Befalls und der direkten Umgebung waumlhlen und dokumentieren
Ziel einer Bekaumlmpfung ist die Tilgung der Nagerpopulation im Befallsgebiet-objekt
Gezielter und effizienter Einsatz von Rodentiziden im Sinne einer integrierten Schadnagerbekaumlmpfung unter Beruumlcksichtigung organisatorischen baulicher und biozidfreien Maszlignahmen
bdquoso viel wie noumltig so wenig wie moumlglichldquo
S 24
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Bild UBA
Warnhinweise
Jede Koumlderstelle oder ‐station ist mit geeigneten Warnhinweisen zu versehen Der Auftraggeber ist uumlber laufende Schaumldlingsbekaumlmpfungsmaszlignahmen zu informieren Dieser muss seine Mitarbeiter und externen Dienstleister informieren und soweit erforderlich zusaumltzliche Warnhinweise anbringen hellip+ Die Verantwortung fuumlr das Anbringen von eventuellen Warnhinweisen ist zwischen dem Durchfuumlhrenden der Schaumldlingsbekaumlmpfung und dem Auftraggeber zu vereinbaren
Diese Hinweise muumlssen mindestens die nachfolgenden Angaben enthalten Erste-Hilfe-Maszlignahmen
Produkt- und Wirkstoffname
Zulassungsnummer d Produktes
Kontaktdaten des Verwenders
Giftnotruf-Nr
Datum der Koumlderauslage
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 25
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen I
Im Regelfall hat eine Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Zeitraum von einem Monat nicht zu
uumlberschreiten
Bei einem andauernden Nagerbefall zB durch staumlndige Einwanderung von auszligen in eine Einrichtung oder einen Betrieb (zB Lebensmittelbetrieb) ist eine Bekaumlmpfung aber auch uumlber diesen Zeitraum hinaus moumlglich Langzeit-Bekaumlmpfung
In solchen Faumlllen ist zu pruumlfen ob es geeignete Maszlignahmen gibt die dem immer wieder neu auftretenden Nagerbefall entgegenwirken koumlnnen
Wird der ausgelegte Koumlder nach einer Dauer von etwa einem Monat immer noch unvermindert stark angenommen ohne dass die Aktivitaumlt der Nagetiere abnimmt so ist die Ursache hierfuumlr zu ermitteln Es besteht in solchen Faumlllen der Verdacht auf Resistenz gegen den eingesetzten Wirkstoff und der Einsatz eines anderen potenteren Wirkstoffs ist zu pruumlfen
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 26
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Koumlderstationen zur Ausbringung von Koumldern verwenden
Ausnahmen Kanalisation und Bereiche die fuumlr Kinder und Nicht-Zieltiere nicht zugaumlnglich sind
zB geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen Unterbauten von Elektroschaltschraumlnken Hohlraumlume in Waumlnden und Wandverkleidungen etc
Ausnahme RattenloumlcherWuumlhlmausgaumlnge Koumlder tief in die Erde einbringen hellip+ die Stelle zB mit einem Stein abdecken
Koumlderstationen verwenden die mechanisch ausreichend stabil und manipulationssicher sind
Koumlderstationen deutlich kennzeichnen damit zu erkennen ist dass sie Rodentizide enthalten und nicht beruumlhrt werden duumlrfen Bild Wieck UBA
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen II
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 27
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen III
Grundsaumltzlich muumlssen zu Beginn der Bekaumlmpfung die Koumlderstellen moumlglichst alle 2-3 Tage mindestens aber nach dem 5 Tag und anschlieszligend woumlchentlich kontrolliert werden Dies gilt auch fuumlr Bekaumlmpfungsmaszlignahmen die laumlnger als einen Monat andauern
Bei jeder Kontrolle gefressene Koumlder ersetzen und das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen und diese hellip+ entsorgen um Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen
Bild Schmolz UBA
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Fotos WieckSchmolz UBA
S 28
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen IV
Koumlder mit Antikoagulanzien nicht als Permanentkoumlder zur Vorbeugung gegen Nagerbefall oder zum Monitoring von Nageraktivitaumlten einsetzen
Zum Nagetiermonitoring giftfreie Koumlder Uumlberwachungsgeraumlte oder Fallen verwenden Ohne Ausnahmen
Permanentbekoumlderung ist grundsaumltzlich verboten
Ausnahmen moumlglich
Nach Einzelfallpruumlfung koumlnnen Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbekoumlderung in besonders sensiblen Bereichen (zB Betriebe der Lebensmittelindustrie Warenlager) unter bestimmten Bedingungen moumlglich sein
Strategische befallsunabhaumlngige Dauerbekoumlderung
nur mit Antikoagulanzien der 2 Generation
S 29
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Ausnahmeregelung zur Permanentbekoumlderung
Ausnahmen von dem Verbot moumlglich wenn
- erhoumlhte Befallsgefahr mit Nagetieren und
- besondere Gefahr fuumlr Gesundheit oder Sicherheit von MenschTier und
- keine anderen verhaumlltnismaumlszligigen Maszlignahmen dem Befall entgegenzuwirken zB bauliche und organisatorische Maszlignahmen Fallen
Alle drei Voraussetzungen muumlssen vom SBK im Rahmen einer Objektanalyse festgestellt und dokumentiert werden
Ausnahmeregelung gilt nur fuumlr ausgebildetegepruumlfte Schaumldlingsbekaumlmpfer
Koumlderstellen nur in und um Gebaumlude ndash keine Anwendung im offenen Gelaumlndevon Gebaumluden entfernt
Kontrollintervalle zwischen 1 - max 4 Wochen (werden vom SBK festgelegt)
Bei festgestelltem Befall (nach Ermessen des SBK) woumlchentliche Kontrollen nach GfA
Definition Befall (DSV) hellip+ Anzeichen von Schaumldlingen im Schutzareal Anzeichen koumlnnen sein Lebendetote Tiere Fraszligspuren Kot- und Urinspuren Trittsiegel und Schmierspuren
S 30
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme
Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen
Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen
Nachkontrolle und Praumlvention
Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen
Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren
Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 31
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation
fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Vielen Dank
Kontakt Beatrice Schwarz-Schulz FG IV 12 Anton Friesen EinvernehmensstelleBiozidgubade Umweltbundesamt PO Box 1406 06813 Dessau-Roszliglau Deutschland
wwwumweltbundesamtde
wwwbiozidinfo
S 32
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Fragen
S 33
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Umweltrisiken von Antikoagulanzien
Abwaumlgung der Schutzguumlter menschliche Gesundheit Infektionsschutz und Umwelt
Bereits auftretende Resistenzen
Keine geeigneten Alternativen
Loumlsung
Wirkstoff-Genehmigung (Annex I-Aufnahme) nur
5 Jahre (statt 10 Jahre)
Produktzulassung urspruumlnglich nur fuumlr 3 Jahre und geeignete Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) und Auflagen
Vergleichende Bewertung im Rahmen der Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung Zulassung (inklusive der Alternativen)
Zur Synchronisierung wurden aktuell die ersten Zulassungen europaweit verlaumlngert
S 15
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) (Anhang I-) Aufnahme-Richtlinien
bdquoDie Mitgliedstaaten stellen sicher dass die Zulassungen von Antikoagulanzien an folgende Bedingungen geknuumlpft sindldquo
Die nominale Konzentration des Wirkstoffs in den Produkten darf xx mgkg nicht uumlbersteigen und nur gebrauchsfertige Produkte duumlrfen zugelassen werden
Die Produkte muumlssen einen aversiven Stoff (Bitterstoff) und gegebenenfalls einen Farbstoff enthalten
Die Produkte duumlrfen nicht als Haftpulver verwendet werden
Sowohl die Primaumlr- als auch die Sekundaumlrexposition von Menschen Nichtziel-Tieren und Umwelt sind durch Planung und Anwendung aller geeigneten und verfuumlgbaren Maszlignahmen zur Risikominderung zu minimieren Hierzu gehoumlren insbesondere die Beschraumlnkung auf die Anwendung durch Fachpersonal die Festlegung einer Packungshoumlchstgroumlszlige und die Verpflichtung zur Verwendung zugriffsgesicherter stabiler Koumlderboxenldquo
S 16
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Ziel Reduzierung der Risiken fuumlr die Umwelt
Beschraumlnkung des Anwenderbereichs und der Verwenderkategorie (nur sachkundiger Anwender)
Allgemeine Kriterien zur guten fachlichen Anwendung (GfA) von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzien sind einzuhalten
Produktspezifische Anwendungsbestimmungen
Anweisung fuumlr eine sichere Verwendung zB Koumlder ist in der Kanalisation zu befestigen Koumlder nicht in die Erde einbringen und Koumlder nur in Koumlderboxen verwenden ( Bodenrisiken)
Anwendungsbereich und Anwendungsmethode
Aufwandmenge
Verpackung
Produktspezifischen Anwendungsbestimmungen werden fuumlr das jedes Produkt auf Basis der jeweiligen Risiken separat festgelegt
S 17
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
bdquo
Verbraucher
Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-
bekaumlmpfer
Sachkundige
Verwender
ohne
Sachkunde
mit
Sachkunde
Innenraum Ja Ja Ja Ja
Kanalisation Nein Nein Ja Ja
In und um Gebaumlude Ja Ja Ja Ja
Auszligenbereich offenes
Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja
Anwenderkategorie
Anwendungsbereich
Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung
(zB Risiken fuumlr Boden)
RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 1 Generation verwenden
S 18
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
bdquo
Verbraucher
Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-
bekaumlmpfer
Sachkundige
Verwender
ohne
Sachkunde
mit
Sachkunde
Innenraum Nein Nein Ja Ja
Kanalisation Nein Nein Ja Ja
In und um Gebaumlude Nein Nein Ja Ja
Auszligenbereich offenes
Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja
Anwenderkategorie
Anwendungsbereich
Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung
RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 2 Generation verwenden Potentielle PBTvPvB-Stoffe
S 19
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Opinion des Committee for Risk Assessment (RAC) vom Maumlrz 2014
Brodifacoum Repro 1A
Bromadiolon Repro 1B
Chlorophacinon Repro 1B
Coumatetralyl Repro 1B
Difenacoum Repro 1B
Difethialon Repro 1B
Flucoumafen Repro 1B
Warfarin Repro 1A
Aumlnderung des Annex VI Eintrag der CLP VO (EC 12722008) durch ATP - wann
Neue EntwicklungenEinstufung ampKennzeichnung
S 20
Keine Zulassung an
Verbraucher mehr moumlglich
Art 19 Absatz 4 b) BiozidVO
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Auflagen bei der Produktzulassung
hellipund wer ist sachkundig
Schaumldlingsbekaumlmpfer
Sachkundenachweis nach GefStoffV Anhang I Nr 34 (6) ausgebildeter Schaumldlingsbekaumlmpfer oder von den Behoumlrden als gleichwertig anerkannte Berufe
Berufliche Anwender mit Sachkunde
Sachkundenachweis nach Pflanzenschutz-SachkundeV
ua ausgebildete Land- und Forstwirte Gaumlrtner Winzer und weitere von Behoumlrden anerkannte Aus- Fort- oder Weiterbildungen
Geschulte berufsmaumlszligige Anwender
Teilnahme an einer Schulung mit ua folgenden Lehrinhalten (Nachweis der Schulung erforderlich)
Biologie von Nagern Bekaumlmpfung von Nagetieren Rechtsgrundlagen Wirkungsweise von Antikoagulanzien Gefahren bei der Anwendung fuumlr Mensch und Umwelt Risikominderungsmaszlignahmen und gute fachliche Anwendung von Antikoagulanzien zur Nagetierbekaumlmpfung helliphelliphellip
S 21
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Inhalt
Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
Planung und Dokumentation
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen
Kontrollen
Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme
Nachkontrolle und Praumlvention
abrufbar im Internet unter
httpwwwbauadedeChemikaliengesetz-
BiozidverfahrenBiozideProduktHintergrundhtml
S 22
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Gute fachliche Anwendung von Rodentiziden
bdquoAllgemeine Kriterien einer guten fachlichen Anwendung von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzienldquo
Anwendungsbestimmungen gelten fuumlr zugelassene Rodentizide
GfA ist Teil Zulassungsbescheid rechtsverbindlich
GfA gilt fuumlr alle sachkundigen Verwender beim Einsatz von SGARs und FGARs und auch fuumlr Chloralose
zusaumltzlich zu diesen allgemeinen Kriterien gelten produktspezifische
Bestimmungen die von Produkt zu Produkt unterschiedlich sein koumlnnen (wie zB Anwendungsbereich Menge Zielorganismen)
Es gelten stets die Angaben auf Produkt-Etikett Gebrauchsanweisung
hellipund was ist die gute fachliche Anwendung (GfA)
S 23
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Planung und Dokumentation (Auszuumlge)
Nagerart Groumlszlige des Gebietes und Befallsursache ermitteln
Wirkstoff Art des Koumlders Anzahl der Koumlderstellen und Koumldermenge in Abhaumlngigkeit vom Zielorganismus und seiner Biologie dem Grad des Befalls und der direkten Umgebung waumlhlen und dokumentieren
Ziel einer Bekaumlmpfung ist die Tilgung der Nagerpopulation im Befallsgebiet-objekt
Gezielter und effizienter Einsatz von Rodentiziden im Sinne einer integrierten Schadnagerbekaumlmpfung unter Beruumlcksichtigung organisatorischen baulicher und biozidfreien Maszlignahmen
bdquoso viel wie noumltig so wenig wie moumlglichldquo
S 24
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Bild UBA
Warnhinweise
Jede Koumlderstelle oder ‐station ist mit geeigneten Warnhinweisen zu versehen Der Auftraggeber ist uumlber laufende Schaumldlingsbekaumlmpfungsmaszlignahmen zu informieren Dieser muss seine Mitarbeiter und externen Dienstleister informieren und soweit erforderlich zusaumltzliche Warnhinweise anbringen hellip+ Die Verantwortung fuumlr das Anbringen von eventuellen Warnhinweisen ist zwischen dem Durchfuumlhrenden der Schaumldlingsbekaumlmpfung und dem Auftraggeber zu vereinbaren
Diese Hinweise muumlssen mindestens die nachfolgenden Angaben enthalten Erste-Hilfe-Maszlignahmen
Produkt- und Wirkstoffname
Zulassungsnummer d Produktes
Kontaktdaten des Verwenders
Giftnotruf-Nr
Datum der Koumlderauslage
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 25
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen I
Im Regelfall hat eine Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Zeitraum von einem Monat nicht zu
uumlberschreiten
Bei einem andauernden Nagerbefall zB durch staumlndige Einwanderung von auszligen in eine Einrichtung oder einen Betrieb (zB Lebensmittelbetrieb) ist eine Bekaumlmpfung aber auch uumlber diesen Zeitraum hinaus moumlglich Langzeit-Bekaumlmpfung
In solchen Faumlllen ist zu pruumlfen ob es geeignete Maszlignahmen gibt die dem immer wieder neu auftretenden Nagerbefall entgegenwirken koumlnnen
Wird der ausgelegte Koumlder nach einer Dauer von etwa einem Monat immer noch unvermindert stark angenommen ohne dass die Aktivitaumlt der Nagetiere abnimmt so ist die Ursache hierfuumlr zu ermitteln Es besteht in solchen Faumlllen der Verdacht auf Resistenz gegen den eingesetzten Wirkstoff und der Einsatz eines anderen potenteren Wirkstoffs ist zu pruumlfen
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 26
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Koumlderstationen zur Ausbringung von Koumldern verwenden
Ausnahmen Kanalisation und Bereiche die fuumlr Kinder und Nicht-Zieltiere nicht zugaumlnglich sind
zB geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen Unterbauten von Elektroschaltschraumlnken Hohlraumlume in Waumlnden und Wandverkleidungen etc
Ausnahme RattenloumlcherWuumlhlmausgaumlnge Koumlder tief in die Erde einbringen hellip+ die Stelle zB mit einem Stein abdecken
Koumlderstationen verwenden die mechanisch ausreichend stabil und manipulationssicher sind
Koumlderstationen deutlich kennzeichnen damit zu erkennen ist dass sie Rodentizide enthalten und nicht beruumlhrt werden duumlrfen Bild Wieck UBA
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen II
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 27
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen III
Grundsaumltzlich muumlssen zu Beginn der Bekaumlmpfung die Koumlderstellen moumlglichst alle 2-3 Tage mindestens aber nach dem 5 Tag und anschlieszligend woumlchentlich kontrolliert werden Dies gilt auch fuumlr Bekaumlmpfungsmaszlignahmen die laumlnger als einen Monat andauern
Bei jeder Kontrolle gefressene Koumlder ersetzen und das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen und diese hellip+ entsorgen um Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen
Bild Schmolz UBA
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Fotos WieckSchmolz UBA
S 28
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen IV
Koumlder mit Antikoagulanzien nicht als Permanentkoumlder zur Vorbeugung gegen Nagerbefall oder zum Monitoring von Nageraktivitaumlten einsetzen
Zum Nagetiermonitoring giftfreie Koumlder Uumlberwachungsgeraumlte oder Fallen verwenden Ohne Ausnahmen
Permanentbekoumlderung ist grundsaumltzlich verboten
Ausnahmen moumlglich
Nach Einzelfallpruumlfung koumlnnen Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbekoumlderung in besonders sensiblen Bereichen (zB Betriebe der Lebensmittelindustrie Warenlager) unter bestimmten Bedingungen moumlglich sein
Strategische befallsunabhaumlngige Dauerbekoumlderung
nur mit Antikoagulanzien der 2 Generation
S 29
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Ausnahmeregelung zur Permanentbekoumlderung
Ausnahmen von dem Verbot moumlglich wenn
- erhoumlhte Befallsgefahr mit Nagetieren und
- besondere Gefahr fuumlr Gesundheit oder Sicherheit von MenschTier und
- keine anderen verhaumlltnismaumlszligigen Maszlignahmen dem Befall entgegenzuwirken zB bauliche und organisatorische Maszlignahmen Fallen
Alle drei Voraussetzungen muumlssen vom SBK im Rahmen einer Objektanalyse festgestellt und dokumentiert werden
Ausnahmeregelung gilt nur fuumlr ausgebildetegepruumlfte Schaumldlingsbekaumlmpfer
Koumlderstellen nur in und um Gebaumlude ndash keine Anwendung im offenen Gelaumlndevon Gebaumluden entfernt
Kontrollintervalle zwischen 1 - max 4 Wochen (werden vom SBK festgelegt)
Bei festgestelltem Befall (nach Ermessen des SBK) woumlchentliche Kontrollen nach GfA
Definition Befall (DSV) hellip+ Anzeichen von Schaumldlingen im Schutzareal Anzeichen koumlnnen sein Lebendetote Tiere Fraszligspuren Kot- und Urinspuren Trittsiegel und Schmierspuren
S 30
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme
Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen
Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen
Nachkontrolle und Praumlvention
Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen
Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren
Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 31
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation
fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Vielen Dank
Kontakt Beatrice Schwarz-Schulz FG IV 12 Anton Friesen EinvernehmensstelleBiozidgubade Umweltbundesamt PO Box 1406 06813 Dessau-Roszliglau Deutschland
wwwumweltbundesamtde
wwwbiozidinfo
S 32
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Fragen
S 33
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) (Anhang I-) Aufnahme-Richtlinien
bdquoDie Mitgliedstaaten stellen sicher dass die Zulassungen von Antikoagulanzien an folgende Bedingungen geknuumlpft sindldquo
Die nominale Konzentration des Wirkstoffs in den Produkten darf xx mgkg nicht uumlbersteigen und nur gebrauchsfertige Produkte duumlrfen zugelassen werden
Die Produkte muumlssen einen aversiven Stoff (Bitterstoff) und gegebenenfalls einen Farbstoff enthalten
Die Produkte duumlrfen nicht als Haftpulver verwendet werden
Sowohl die Primaumlr- als auch die Sekundaumlrexposition von Menschen Nichtziel-Tieren und Umwelt sind durch Planung und Anwendung aller geeigneten und verfuumlgbaren Maszlignahmen zur Risikominderung zu minimieren Hierzu gehoumlren insbesondere die Beschraumlnkung auf die Anwendung durch Fachpersonal die Festlegung einer Packungshoumlchstgroumlszlige und die Verpflichtung zur Verwendung zugriffsgesicherter stabiler Koumlderboxenldquo
S 16
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Ziel Reduzierung der Risiken fuumlr die Umwelt
Beschraumlnkung des Anwenderbereichs und der Verwenderkategorie (nur sachkundiger Anwender)
Allgemeine Kriterien zur guten fachlichen Anwendung (GfA) von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzien sind einzuhalten
Produktspezifische Anwendungsbestimmungen
Anweisung fuumlr eine sichere Verwendung zB Koumlder ist in der Kanalisation zu befestigen Koumlder nicht in die Erde einbringen und Koumlder nur in Koumlderboxen verwenden ( Bodenrisiken)
Anwendungsbereich und Anwendungsmethode
Aufwandmenge
Verpackung
Produktspezifischen Anwendungsbestimmungen werden fuumlr das jedes Produkt auf Basis der jeweiligen Risiken separat festgelegt
S 17
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
bdquo
Verbraucher
Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-
bekaumlmpfer
Sachkundige
Verwender
ohne
Sachkunde
mit
Sachkunde
Innenraum Ja Ja Ja Ja
Kanalisation Nein Nein Ja Ja
In und um Gebaumlude Ja Ja Ja Ja
Auszligenbereich offenes
Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja
Anwenderkategorie
Anwendungsbereich
Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung
(zB Risiken fuumlr Boden)
RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 1 Generation verwenden
S 18
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
bdquo
Verbraucher
Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-
bekaumlmpfer
Sachkundige
Verwender
ohne
Sachkunde
mit
Sachkunde
Innenraum Nein Nein Ja Ja
Kanalisation Nein Nein Ja Ja
In und um Gebaumlude Nein Nein Ja Ja
Auszligenbereich offenes
Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja
Anwenderkategorie
Anwendungsbereich
Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung
RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 2 Generation verwenden Potentielle PBTvPvB-Stoffe
S 19
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Opinion des Committee for Risk Assessment (RAC) vom Maumlrz 2014
Brodifacoum Repro 1A
Bromadiolon Repro 1B
Chlorophacinon Repro 1B
Coumatetralyl Repro 1B
Difenacoum Repro 1B
Difethialon Repro 1B
Flucoumafen Repro 1B
Warfarin Repro 1A
Aumlnderung des Annex VI Eintrag der CLP VO (EC 12722008) durch ATP - wann
Neue EntwicklungenEinstufung ampKennzeichnung
S 20
Keine Zulassung an
Verbraucher mehr moumlglich
Art 19 Absatz 4 b) BiozidVO
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Auflagen bei der Produktzulassung
hellipund wer ist sachkundig
Schaumldlingsbekaumlmpfer
Sachkundenachweis nach GefStoffV Anhang I Nr 34 (6) ausgebildeter Schaumldlingsbekaumlmpfer oder von den Behoumlrden als gleichwertig anerkannte Berufe
Berufliche Anwender mit Sachkunde
Sachkundenachweis nach Pflanzenschutz-SachkundeV
ua ausgebildete Land- und Forstwirte Gaumlrtner Winzer und weitere von Behoumlrden anerkannte Aus- Fort- oder Weiterbildungen
Geschulte berufsmaumlszligige Anwender
Teilnahme an einer Schulung mit ua folgenden Lehrinhalten (Nachweis der Schulung erforderlich)
Biologie von Nagern Bekaumlmpfung von Nagetieren Rechtsgrundlagen Wirkungsweise von Antikoagulanzien Gefahren bei der Anwendung fuumlr Mensch und Umwelt Risikominderungsmaszlignahmen und gute fachliche Anwendung von Antikoagulanzien zur Nagetierbekaumlmpfung helliphelliphellip
S 21
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Inhalt
Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
Planung und Dokumentation
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen
Kontrollen
Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme
Nachkontrolle und Praumlvention
abrufbar im Internet unter
httpwwwbauadedeChemikaliengesetz-
BiozidverfahrenBiozideProduktHintergrundhtml
S 22
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Gute fachliche Anwendung von Rodentiziden
bdquoAllgemeine Kriterien einer guten fachlichen Anwendung von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzienldquo
Anwendungsbestimmungen gelten fuumlr zugelassene Rodentizide
GfA ist Teil Zulassungsbescheid rechtsverbindlich
GfA gilt fuumlr alle sachkundigen Verwender beim Einsatz von SGARs und FGARs und auch fuumlr Chloralose
zusaumltzlich zu diesen allgemeinen Kriterien gelten produktspezifische
Bestimmungen die von Produkt zu Produkt unterschiedlich sein koumlnnen (wie zB Anwendungsbereich Menge Zielorganismen)
Es gelten stets die Angaben auf Produkt-Etikett Gebrauchsanweisung
hellipund was ist die gute fachliche Anwendung (GfA)
S 23
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Planung und Dokumentation (Auszuumlge)
Nagerart Groumlszlige des Gebietes und Befallsursache ermitteln
Wirkstoff Art des Koumlders Anzahl der Koumlderstellen und Koumldermenge in Abhaumlngigkeit vom Zielorganismus und seiner Biologie dem Grad des Befalls und der direkten Umgebung waumlhlen und dokumentieren
Ziel einer Bekaumlmpfung ist die Tilgung der Nagerpopulation im Befallsgebiet-objekt
Gezielter und effizienter Einsatz von Rodentiziden im Sinne einer integrierten Schadnagerbekaumlmpfung unter Beruumlcksichtigung organisatorischen baulicher und biozidfreien Maszlignahmen
bdquoso viel wie noumltig so wenig wie moumlglichldquo
S 24
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Bild UBA
Warnhinweise
Jede Koumlderstelle oder ‐station ist mit geeigneten Warnhinweisen zu versehen Der Auftraggeber ist uumlber laufende Schaumldlingsbekaumlmpfungsmaszlignahmen zu informieren Dieser muss seine Mitarbeiter und externen Dienstleister informieren und soweit erforderlich zusaumltzliche Warnhinweise anbringen hellip+ Die Verantwortung fuumlr das Anbringen von eventuellen Warnhinweisen ist zwischen dem Durchfuumlhrenden der Schaumldlingsbekaumlmpfung und dem Auftraggeber zu vereinbaren
Diese Hinweise muumlssen mindestens die nachfolgenden Angaben enthalten Erste-Hilfe-Maszlignahmen
Produkt- und Wirkstoffname
Zulassungsnummer d Produktes
Kontaktdaten des Verwenders
Giftnotruf-Nr
Datum der Koumlderauslage
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 25
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen I
Im Regelfall hat eine Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Zeitraum von einem Monat nicht zu
uumlberschreiten
Bei einem andauernden Nagerbefall zB durch staumlndige Einwanderung von auszligen in eine Einrichtung oder einen Betrieb (zB Lebensmittelbetrieb) ist eine Bekaumlmpfung aber auch uumlber diesen Zeitraum hinaus moumlglich Langzeit-Bekaumlmpfung
In solchen Faumlllen ist zu pruumlfen ob es geeignete Maszlignahmen gibt die dem immer wieder neu auftretenden Nagerbefall entgegenwirken koumlnnen
Wird der ausgelegte Koumlder nach einer Dauer von etwa einem Monat immer noch unvermindert stark angenommen ohne dass die Aktivitaumlt der Nagetiere abnimmt so ist die Ursache hierfuumlr zu ermitteln Es besteht in solchen Faumlllen der Verdacht auf Resistenz gegen den eingesetzten Wirkstoff und der Einsatz eines anderen potenteren Wirkstoffs ist zu pruumlfen
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 26
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Koumlderstationen zur Ausbringung von Koumldern verwenden
Ausnahmen Kanalisation und Bereiche die fuumlr Kinder und Nicht-Zieltiere nicht zugaumlnglich sind
zB geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen Unterbauten von Elektroschaltschraumlnken Hohlraumlume in Waumlnden und Wandverkleidungen etc
Ausnahme RattenloumlcherWuumlhlmausgaumlnge Koumlder tief in die Erde einbringen hellip+ die Stelle zB mit einem Stein abdecken
Koumlderstationen verwenden die mechanisch ausreichend stabil und manipulationssicher sind
Koumlderstationen deutlich kennzeichnen damit zu erkennen ist dass sie Rodentizide enthalten und nicht beruumlhrt werden duumlrfen Bild Wieck UBA
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen II
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 27
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen III
Grundsaumltzlich muumlssen zu Beginn der Bekaumlmpfung die Koumlderstellen moumlglichst alle 2-3 Tage mindestens aber nach dem 5 Tag und anschlieszligend woumlchentlich kontrolliert werden Dies gilt auch fuumlr Bekaumlmpfungsmaszlignahmen die laumlnger als einen Monat andauern
Bei jeder Kontrolle gefressene Koumlder ersetzen und das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen und diese hellip+ entsorgen um Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen
Bild Schmolz UBA
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Fotos WieckSchmolz UBA
S 28
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen IV
Koumlder mit Antikoagulanzien nicht als Permanentkoumlder zur Vorbeugung gegen Nagerbefall oder zum Monitoring von Nageraktivitaumlten einsetzen
Zum Nagetiermonitoring giftfreie Koumlder Uumlberwachungsgeraumlte oder Fallen verwenden Ohne Ausnahmen
Permanentbekoumlderung ist grundsaumltzlich verboten
Ausnahmen moumlglich
Nach Einzelfallpruumlfung koumlnnen Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbekoumlderung in besonders sensiblen Bereichen (zB Betriebe der Lebensmittelindustrie Warenlager) unter bestimmten Bedingungen moumlglich sein
Strategische befallsunabhaumlngige Dauerbekoumlderung
nur mit Antikoagulanzien der 2 Generation
S 29
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Ausnahmeregelung zur Permanentbekoumlderung
Ausnahmen von dem Verbot moumlglich wenn
- erhoumlhte Befallsgefahr mit Nagetieren und
- besondere Gefahr fuumlr Gesundheit oder Sicherheit von MenschTier und
- keine anderen verhaumlltnismaumlszligigen Maszlignahmen dem Befall entgegenzuwirken zB bauliche und organisatorische Maszlignahmen Fallen
Alle drei Voraussetzungen muumlssen vom SBK im Rahmen einer Objektanalyse festgestellt und dokumentiert werden
Ausnahmeregelung gilt nur fuumlr ausgebildetegepruumlfte Schaumldlingsbekaumlmpfer
Koumlderstellen nur in und um Gebaumlude ndash keine Anwendung im offenen Gelaumlndevon Gebaumluden entfernt
Kontrollintervalle zwischen 1 - max 4 Wochen (werden vom SBK festgelegt)
Bei festgestelltem Befall (nach Ermessen des SBK) woumlchentliche Kontrollen nach GfA
Definition Befall (DSV) hellip+ Anzeichen von Schaumldlingen im Schutzareal Anzeichen koumlnnen sein Lebendetote Tiere Fraszligspuren Kot- und Urinspuren Trittsiegel und Schmierspuren
S 30
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme
Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen
Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen
Nachkontrolle und Praumlvention
Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen
Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren
Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 31
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation
fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Vielen Dank
Kontakt Beatrice Schwarz-Schulz FG IV 12 Anton Friesen EinvernehmensstelleBiozidgubade Umweltbundesamt PO Box 1406 06813 Dessau-Roszliglau Deutschland
wwwumweltbundesamtde
wwwbiozidinfo
S 32
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Fragen
S 33
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Ziel Reduzierung der Risiken fuumlr die Umwelt
Beschraumlnkung des Anwenderbereichs und der Verwenderkategorie (nur sachkundiger Anwender)
Allgemeine Kriterien zur guten fachlichen Anwendung (GfA) von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzien sind einzuhalten
Produktspezifische Anwendungsbestimmungen
Anweisung fuumlr eine sichere Verwendung zB Koumlder ist in der Kanalisation zu befestigen Koumlder nicht in die Erde einbringen und Koumlder nur in Koumlderboxen verwenden ( Bodenrisiken)
Anwendungsbereich und Anwendungsmethode
Aufwandmenge
Verpackung
Produktspezifischen Anwendungsbestimmungen werden fuumlr das jedes Produkt auf Basis der jeweiligen Risiken separat festgelegt
S 17
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
bdquo
Verbraucher
Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-
bekaumlmpfer
Sachkundige
Verwender
ohne
Sachkunde
mit
Sachkunde
Innenraum Ja Ja Ja Ja
Kanalisation Nein Nein Ja Ja
In und um Gebaumlude Ja Ja Ja Ja
Auszligenbereich offenes
Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja
Anwenderkategorie
Anwendungsbereich
Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung
(zB Risiken fuumlr Boden)
RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 1 Generation verwenden
S 18
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
bdquo
Verbraucher
Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-
bekaumlmpfer
Sachkundige
Verwender
ohne
Sachkunde
mit
Sachkunde
Innenraum Nein Nein Ja Ja
Kanalisation Nein Nein Ja Ja
In und um Gebaumlude Nein Nein Ja Ja
Auszligenbereich offenes
Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja
Anwenderkategorie
Anwendungsbereich
Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung
RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 2 Generation verwenden Potentielle PBTvPvB-Stoffe
S 19
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Opinion des Committee for Risk Assessment (RAC) vom Maumlrz 2014
Brodifacoum Repro 1A
Bromadiolon Repro 1B
Chlorophacinon Repro 1B
Coumatetralyl Repro 1B
Difenacoum Repro 1B
Difethialon Repro 1B
Flucoumafen Repro 1B
Warfarin Repro 1A
Aumlnderung des Annex VI Eintrag der CLP VO (EC 12722008) durch ATP - wann
Neue EntwicklungenEinstufung ampKennzeichnung
S 20
Keine Zulassung an
Verbraucher mehr moumlglich
Art 19 Absatz 4 b) BiozidVO
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Auflagen bei der Produktzulassung
hellipund wer ist sachkundig
Schaumldlingsbekaumlmpfer
Sachkundenachweis nach GefStoffV Anhang I Nr 34 (6) ausgebildeter Schaumldlingsbekaumlmpfer oder von den Behoumlrden als gleichwertig anerkannte Berufe
Berufliche Anwender mit Sachkunde
Sachkundenachweis nach Pflanzenschutz-SachkundeV
ua ausgebildete Land- und Forstwirte Gaumlrtner Winzer und weitere von Behoumlrden anerkannte Aus- Fort- oder Weiterbildungen
Geschulte berufsmaumlszligige Anwender
Teilnahme an einer Schulung mit ua folgenden Lehrinhalten (Nachweis der Schulung erforderlich)
Biologie von Nagern Bekaumlmpfung von Nagetieren Rechtsgrundlagen Wirkungsweise von Antikoagulanzien Gefahren bei der Anwendung fuumlr Mensch und Umwelt Risikominderungsmaszlignahmen und gute fachliche Anwendung von Antikoagulanzien zur Nagetierbekaumlmpfung helliphelliphellip
S 21
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Inhalt
Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
Planung und Dokumentation
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen
Kontrollen
Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme
Nachkontrolle und Praumlvention
abrufbar im Internet unter
httpwwwbauadedeChemikaliengesetz-
BiozidverfahrenBiozideProduktHintergrundhtml
S 22
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Gute fachliche Anwendung von Rodentiziden
bdquoAllgemeine Kriterien einer guten fachlichen Anwendung von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzienldquo
Anwendungsbestimmungen gelten fuumlr zugelassene Rodentizide
GfA ist Teil Zulassungsbescheid rechtsverbindlich
GfA gilt fuumlr alle sachkundigen Verwender beim Einsatz von SGARs und FGARs und auch fuumlr Chloralose
zusaumltzlich zu diesen allgemeinen Kriterien gelten produktspezifische
Bestimmungen die von Produkt zu Produkt unterschiedlich sein koumlnnen (wie zB Anwendungsbereich Menge Zielorganismen)
Es gelten stets die Angaben auf Produkt-Etikett Gebrauchsanweisung
hellipund was ist die gute fachliche Anwendung (GfA)
S 23
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Planung und Dokumentation (Auszuumlge)
Nagerart Groumlszlige des Gebietes und Befallsursache ermitteln
Wirkstoff Art des Koumlders Anzahl der Koumlderstellen und Koumldermenge in Abhaumlngigkeit vom Zielorganismus und seiner Biologie dem Grad des Befalls und der direkten Umgebung waumlhlen und dokumentieren
Ziel einer Bekaumlmpfung ist die Tilgung der Nagerpopulation im Befallsgebiet-objekt
Gezielter und effizienter Einsatz von Rodentiziden im Sinne einer integrierten Schadnagerbekaumlmpfung unter Beruumlcksichtigung organisatorischen baulicher und biozidfreien Maszlignahmen
bdquoso viel wie noumltig so wenig wie moumlglichldquo
S 24
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Bild UBA
Warnhinweise
Jede Koumlderstelle oder ‐station ist mit geeigneten Warnhinweisen zu versehen Der Auftraggeber ist uumlber laufende Schaumldlingsbekaumlmpfungsmaszlignahmen zu informieren Dieser muss seine Mitarbeiter und externen Dienstleister informieren und soweit erforderlich zusaumltzliche Warnhinweise anbringen hellip+ Die Verantwortung fuumlr das Anbringen von eventuellen Warnhinweisen ist zwischen dem Durchfuumlhrenden der Schaumldlingsbekaumlmpfung und dem Auftraggeber zu vereinbaren
Diese Hinweise muumlssen mindestens die nachfolgenden Angaben enthalten Erste-Hilfe-Maszlignahmen
Produkt- und Wirkstoffname
Zulassungsnummer d Produktes
Kontaktdaten des Verwenders
Giftnotruf-Nr
Datum der Koumlderauslage
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 25
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen I
Im Regelfall hat eine Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Zeitraum von einem Monat nicht zu
uumlberschreiten
Bei einem andauernden Nagerbefall zB durch staumlndige Einwanderung von auszligen in eine Einrichtung oder einen Betrieb (zB Lebensmittelbetrieb) ist eine Bekaumlmpfung aber auch uumlber diesen Zeitraum hinaus moumlglich Langzeit-Bekaumlmpfung
In solchen Faumlllen ist zu pruumlfen ob es geeignete Maszlignahmen gibt die dem immer wieder neu auftretenden Nagerbefall entgegenwirken koumlnnen
Wird der ausgelegte Koumlder nach einer Dauer von etwa einem Monat immer noch unvermindert stark angenommen ohne dass die Aktivitaumlt der Nagetiere abnimmt so ist die Ursache hierfuumlr zu ermitteln Es besteht in solchen Faumlllen der Verdacht auf Resistenz gegen den eingesetzten Wirkstoff und der Einsatz eines anderen potenteren Wirkstoffs ist zu pruumlfen
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 26
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Koumlderstationen zur Ausbringung von Koumldern verwenden
Ausnahmen Kanalisation und Bereiche die fuumlr Kinder und Nicht-Zieltiere nicht zugaumlnglich sind
zB geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen Unterbauten von Elektroschaltschraumlnken Hohlraumlume in Waumlnden und Wandverkleidungen etc
Ausnahme RattenloumlcherWuumlhlmausgaumlnge Koumlder tief in die Erde einbringen hellip+ die Stelle zB mit einem Stein abdecken
Koumlderstationen verwenden die mechanisch ausreichend stabil und manipulationssicher sind
Koumlderstationen deutlich kennzeichnen damit zu erkennen ist dass sie Rodentizide enthalten und nicht beruumlhrt werden duumlrfen Bild Wieck UBA
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen II
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 27
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen III
Grundsaumltzlich muumlssen zu Beginn der Bekaumlmpfung die Koumlderstellen moumlglichst alle 2-3 Tage mindestens aber nach dem 5 Tag und anschlieszligend woumlchentlich kontrolliert werden Dies gilt auch fuumlr Bekaumlmpfungsmaszlignahmen die laumlnger als einen Monat andauern
Bei jeder Kontrolle gefressene Koumlder ersetzen und das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen und diese hellip+ entsorgen um Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen
Bild Schmolz UBA
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Fotos WieckSchmolz UBA
S 28
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen IV
Koumlder mit Antikoagulanzien nicht als Permanentkoumlder zur Vorbeugung gegen Nagerbefall oder zum Monitoring von Nageraktivitaumlten einsetzen
Zum Nagetiermonitoring giftfreie Koumlder Uumlberwachungsgeraumlte oder Fallen verwenden Ohne Ausnahmen
Permanentbekoumlderung ist grundsaumltzlich verboten
Ausnahmen moumlglich
Nach Einzelfallpruumlfung koumlnnen Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbekoumlderung in besonders sensiblen Bereichen (zB Betriebe der Lebensmittelindustrie Warenlager) unter bestimmten Bedingungen moumlglich sein
Strategische befallsunabhaumlngige Dauerbekoumlderung
nur mit Antikoagulanzien der 2 Generation
S 29
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Ausnahmeregelung zur Permanentbekoumlderung
Ausnahmen von dem Verbot moumlglich wenn
- erhoumlhte Befallsgefahr mit Nagetieren und
- besondere Gefahr fuumlr Gesundheit oder Sicherheit von MenschTier und
- keine anderen verhaumlltnismaumlszligigen Maszlignahmen dem Befall entgegenzuwirken zB bauliche und organisatorische Maszlignahmen Fallen
Alle drei Voraussetzungen muumlssen vom SBK im Rahmen einer Objektanalyse festgestellt und dokumentiert werden
Ausnahmeregelung gilt nur fuumlr ausgebildetegepruumlfte Schaumldlingsbekaumlmpfer
Koumlderstellen nur in und um Gebaumlude ndash keine Anwendung im offenen Gelaumlndevon Gebaumluden entfernt
Kontrollintervalle zwischen 1 - max 4 Wochen (werden vom SBK festgelegt)
Bei festgestelltem Befall (nach Ermessen des SBK) woumlchentliche Kontrollen nach GfA
Definition Befall (DSV) hellip+ Anzeichen von Schaumldlingen im Schutzareal Anzeichen koumlnnen sein Lebendetote Tiere Fraszligspuren Kot- und Urinspuren Trittsiegel und Schmierspuren
S 30
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme
Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen
Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen
Nachkontrolle und Praumlvention
Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen
Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren
Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 31
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation
fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Vielen Dank
Kontakt Beatrice Schwarz-Schulz FG IV 12 Anton Friesen EinvernehmensstelleBiozidgubade Umweltbundesamt PO Box 1406 06813 Dessau-Roszliglau Deutschland
wwwumweltbundesamtde
wwwbiozidinfo
S 32
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Fragen
S 33
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
bdquo
Verbraucher
Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-
bekaumlmpfer
Sachkundige
Verwender
ohne
Sachkunde
mit
Sachkunde
Innenraum Ja Ja Ja Ja
Kanalisation Nein Nein Ja Ja
In und um Gebaumlude Ja Ja Ja Ja
Auszligenbereich offenes
Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja
Anwenderkategorie
Anwendungsbereich
Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung
(zB Risiken fuumlr Boden)
RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 1 Generation verwenden
S 18
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
bdquo
Verbraucher
Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-
bekaumlmpfer
Sachkundige
Verwender
ohne
Sachkunde
mit
Sachkunde
Innenraum Nein Nein Ja Ja
Kanalisation Nein Nein Ja Ja
In und um Gebaumlude Nein Nein Ja Ja
Auszligenbereich offenes
Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja
Anwenderkategorie
Anwendungsbereich
Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung
RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 2 Generation verwenden Potentielle PBTvPvB-Stoffe
S 19
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Opinion des Committee for Risk Assessment (RAC) vom Maumlrz 2014
Brodifacoum Repro 1A
Bromadiolon Repro 1B
Chlorophacinon Repro 1B
Coumatetralyl Repro 1B
Difenacoum Repro 1B
Difethialon Repro 1B
Flucoumafen Repro 1B
Warfarin Repro 1A
Aumlnderung des Annex VI Eintrag der CLP VO (EC 12722008) durch ATP - wann
Neue EntwicklungenEinstufung ampKennzeichnung
S 20
Keine Zulassung an
Verbraucher mehr moumlglich
Art 19 Absatz 4 b) BiozidVO
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Auflagen bei der Produktzulassung
hellipund wer ist sachkundig
Schaumldlingsbekaumlmpfer
Sachkundenachweis nach GefStoffV Anhang I Nr 34 (6) ausgebildeter Schaumldlingsbekaumlmpfer oder von den Behoumlrden als gleichwertig anerkannte Berufe
Berufliche Anwender mit Sachkunde
Sachkundenachweis nach Pflanzenschutz-SachkundeV
ua ausgebildete Land- und Forstwirte Gaumlrtner Winzer und weitere von Behoumlrden anerkannte Aus- Fort- oder Weiterbildungen
Geschulte berufsmaumlszligige Anwender
Teilnahme an einer Schulung mit ua folgenden Lehrinhalten (Nachweis der Schulung erforderlich)
Biologie von Nagern Bekaumlmpfung von Nagetieren Rechtsgrundlagen Wirkungsweise von Antikoagulanzien Gefahren bei der Anwendung fuumlr Mensch und Umwelt Risikominderungsmaszlignahmen und gute fachliche Anwendung von Antikoagulanzien zur Nagetierbekaumlmpfung helliphelliphellip
S 21
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Inhalt
Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
Planung und Dokumentation
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen
Kontrollen
Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme
Nachkontrolle und Praumlvention
abrufbar im Internet unter
httpwwwbauadedeChemikaliengesetz-
BiozidverfahrenBiozideProduktHintergrundhtml
S 22
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Gute fachliche Anwendung von Rodentiziden
bdquoAllgemeine Kriterien einer guten fachlichen Anwendung von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzienldquo
Anwendungsbestimmungen gelten fuumlr zugelassene Rodentizide
GfA ist Teil Zulassungsbescheid rechtsverbindlich
GfA gilt fuumlr alle sachkundigen Verwender beim Einsatz von SGARs und FGARs und auch fuumlr Chloralose
zusaumltzlich zu diesen allgemeinen Kriterien gelten produktspezifische
Bestimmungen die von Produkt zu Produkt unterschiedlich sein koumlnnen (wie zB Anwendungsbereich Menge Zielorganismen)
Es gelten stets die Angaben auf Produkt-Etikett Gebrauchsanweisung
hellipund was ist die gute fachliche Anwendung (GfA)
S 23
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Planung und Dokumentation (Auszuumlge)
Nagerart Groumlszlige des Gebietes und Befallsursache ermitteln
Wirkstoff Art des Koumlders Anzahl der Koumlderstellen und Koumldermenge in Abhaumlngigkeit vom Zielorganismus und seiner Biologie dem Grad des Befalls und der direkten Umgebung waumlhlen und dokumentieren
Ziel einer Bekaumlmpfung ist die Tilgung der Nagerpopulation im Befallsgebiet-objekt
Gezielter und effizienter Einsatz von Rodentiziden im Sinne einer integrierten Schadnagerbekaumlmpfung unter Beruumlcksichtigung organisatorischen baulicher und biozidfreien Maszlignahmen
bdquoso viel wie noumltig so wenig wie moumlglichldquo
S 24
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Bild UBA
Warnhinweise
Jede Koumlderstelle oder ‐station ist mit geeigneten Warnhinweisen zu versehen Der Auftraggeber ist uumlber laufende Schaumldlingsbekaumlmpfungsmaszlignahmen zu informieren Dieser muss seine Mitarbeiter und externen Dienstleister informieren und soweit erforderlich zusaumltzliche Warnhinweise anbringen hellip+ Die Verantwortung fuumlr das Anbringen von eventuellen Warnhinweisen ist zwischen dem Durchfuumlhrenden der Schaumldlingsbekaumlmpfung und dem Auftraggeber zu vereinbaren
Diese Hinweise muumlssen mindestens die nachfolgenden Angaben enthalten Erste-Hilfe-Maszlignahmen
Produkt- und Wirkstoffname
Zulassungsnummer d Produktes
Kontaktdaten des Verwenders
Giftnotruf-Nr
Datum der Koumlderauslage
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 25
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen I
Im Regelfall hat eine Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Zeitraum von einem Monat nicht zu
uumlberschreiten
Bei einem andauernden Nagerbefall zB durch staumlndige Einwanderung von auszligen in eine Einrichtung oder einen Betrieb (zB Lebensmittelbetrieb) ist eine Bekaumlmpfung aber auch uumlber diesen Zeitraum hinaus moumlglich Langzeit-Bekaumlmpfung
In solchen Faumlllen ist zu pruumlfen ob es geeignete Maszlignahmen gibt die dem immer wieder neu auftretenden Nagerbefall entgegenwirken koumlnnen
Wird der ausgelegte Koumlder nach einer Dauer von etwa einem Monat immer noch unvermindert stark angenommen ohne dass die Aktivitaumlt der Nagetiere abnimmt so ist die Ursache hierfuumlr zu ermitteln Es besteht in solchen Faumlllen der Verdacht auf Resistenz gegen den eingesetzten Wirkstoff und der Einsatz eines anderen potenteren Wirkstoffs ist zu pruumlfen
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 26
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Koumlderstationen zur Ausbringung von Koumldern verwenden
Ausnahmen Kanalisation und Bereiche die fuumlr Kinder und Nicht-Zieltiere nicht zugaumlnglich sind
zB geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen Unterbauten von Elektroschaltschraumlnken Hohlraumlume in Waumlnden und Wandverkleidungen etc
Ausnahme RattenloumlcherWuumlhlmausgaumlnge Koumlder tief in die Erde einbringen hellip+ die Stelle zB mit einem Stein abdecken
Koumlderstationen verwenden die mechanisch ausreichend stabil und manipulationssicher sind
Koumlderstationen deutlich kennzeichnen damit zu erkennen ist dass sie Rodentizide enthalten und nicht beruumlhrt werden duumlrfen Bild Wieck UBA
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen II
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 27
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen III
Grundsaumltzlich muumlssen zu Beginn der Bekaumlmpfung die Koumlderstellen moumlglichst alle 2-3 Tage mindestens aber nach dem 5 Tag und anschlieszligend woumlchentlich kontrolliert werden Dies gilt auch fuumlr Bekaumlmpfungsmaszlignahmen die laumlnger als einen Monat andauern
Bei jeder Kontrolle gefressene Koumlder ersetzen und das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen und diese hellip+ entsorgen um Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen
Bild Schmolz UBA
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Fotos WieckSchmolz UBA
S 28
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen IV
Koumlder mit Antikoagulanzien nicht als Permanentkoumlder zur Vorbeugung gegen Nagerbefall oder zum Monitoring von Nageraktivitaumlten einsetzen
Zum Nagetiermonitoring giftfreie Koumlder Uumlberwachungsgeraumlte oder Fallen verwenden Ohne Ausnahmen
Permanentbekoumlderung ist grundsaumltzlich verboten
Ausnahmen moumlglich
Nach Einzelfallpruumlfung koumlnnen Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbekoumlderung in besonders sensiblen Bereichen (zB Betriebe der Lebensmittelindustrie Warenlager) unter bestimmten Bedingungen moumlglich sein
Strategische befallsunabhaumlngige Dauerbekoumlderung
nur mit Antikoagulanzien der 2 Generation
S 29
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Ausnahmeregelung zur Permanentbekoumlderung
Ausnahmen von dem Verbot moumlglich wenn
- erhoumlhte Befallsgefahr mit Nagetieren und
- besondere Gefahr fuumlr Gesundheit oder Sicherheit von MenschTier und
- keine anderen verhaumlltnismaumlszligigen Maszlignahmen dem Befall entgegenzuwirken zB bauliche und organisatorische Maszlignahmen Fallen
Alle drei Voraussetzungen muumlssen vom SBK im Rahmen einer Objektanalyse festgestellt und dokumentiert werden
Ausnahmeregelung gilt nur fuumlr ausgebildetegepruumlfte Schaumldlingsbekaumlmpfer
Koumlderstellen nur in und um Gebaumlude ndash keine Anwendung im offenen Gelaumlndevon Gebaumluden entfernt
Kontrollintervalle zwischen 1 - max 4 Wochen (werden vom SBK festgelegt)
Bei festgestelltem Befall (nach Ermessen des SBK) woumlchentliche Kontrollen nach GfA
Definition Befall (DSV) hellip+ Anzeichen von Schaumldlingen im Schutzareal Anzeichen koumlnnen sein Lebendetote Tiere Fraszligspuren Kot- und Urinspuren Trittsiegel und Schmierspuren
S 30
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme
Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen
Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen
Nachkontrolle und Praumlvention
Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen
Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren
Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 31
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation
fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Vielen Dank
Kontakt Beatrice Schwarz-Schulz FG IV 12 Anton Friesen EinvernehmensstelleBiozidgubade Umweltbundesamt PO Box 1406 06813 Dessau-Roszliglau Deutschland
wwwumweltbundesamtde
wwwbiozidinfo
S 32
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Fragen
S 33
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
bdquo
Verbraucher
Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-
bekaumlmpfer
Sachkundige
Verwender
ohne
Sachkunde
mit
Sachkunde
Innenraum Nein Nein Ja Ja
Kanalisation Nein Nein Ja Ja
In und um Gebaumlude Nein Nein Ja Ja
Auszligenbereich offenes
Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja
Anwenderkategorie
Anwendungsbereich
Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung
RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 2 Generation verwenden Potentielle PBTvPvB-Stoffe
S 19
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Opinion des Committee for Risk Assessment (RAC) vom Maumlrz 2014
Brodifacoum Repro 1A
Bromadiolon Repro 1B
Chlorophacinon Repro 1B
Coumatetralyl Repro 1B
Difenacoum Repro 1B
Difethialon Repro 1B
Flucoumafen Repro 1B
Warfarin Repro 1A
Aumlnderung des Annex VI Eintrag der CLP VO (EC 12722008) durch ATP - wann
Neue EntwicklungenEinstufung ampKennzeichnung
S 20
Keine Zulassung an
Verbraucher mehr moumlglich
Art 19 Absatz 4 b) BiozidVO
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Auflagen bei der Produktzulassung
hellipund wer ist sachkundig
Schaumldlingsbekaumlmpfer
Sachkundenachweis nach GefStoffV Anhang I Nr 34 (6) ausgebildeter Schaumldlingsbekaumlmpfer oder von den Behoumlrden als gleichwertig anerkannte Berufe
Berufliche Anwender mit Sachkunde
Sachkundenachweis nach Pflanzenschutz-SachkundeV
ua ausgebildete Land- und Forstwirte Gaumlrtner Winzer und weitere von Behoumlrden anerkannte Aus- Fort- oder Weiterbildungen
Geschulte berufsmaumlszligige Anwender
Teilnahme an einer Schulung mit ua folgenden Lehrinhalten (Nachweis der Schulung erforderlich)
Biologie von Nagern Bekaumlmpfung von Nagetieren Rechtsgrundlagen Wirkungsweise von Antikoagulanzien Gefahren bei der Anwendung fuumlr Mensch und Umwelt Risikominderungsmaszlignahmen und gute fachliche Anwendung von Antikoagulanzien zur Nagetierbekaumlmpfung helliphelliphellip
S 21
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Inhalt
Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
Planung und Dokumentation
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen
Kontrollen
Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme
Nachkontrolle und Praumlvention
abrufbar im Internet unter
httpwwwbauadedeChemikaliengesetz-
BiozidverfahrenBiozideProduktHintergrundhtml
S 22
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Gute fachliche Anwendung von Rodentiziden
bdquoAllgemeine Kriterien einer guten fachlichen Anwendung von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzienldquo
Anwendungsbestimmungen gelten fuumlr zugelassene Rodentizide
GfA ist Teil Zulassungsbescheid rechtsverbindlich
GfA gilt fuumlr alle sachkundigen Verwender beim Einsatz von SGARs und FGARs und auch fuumlr Chloralose
zusaumltzlich zu diesen allgemeinen Kriterien gelten produktspezifische
Bestimmungen die von Produkt zu Produkt unterschiedlich sein koumlnnen (wie zB Anwendungsbereich Menge Zielorganismen)
Es gelten stets die Angaben auf Produkt-Etikett Gebrauchsanweisung
hellipund was ist die gute fachliche Anwendung (GfA)
S 23
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Planung und Dokumentation (Auszuumlge)
Nagerart Groumlszlige des Gebietes und Befallsursache ermitteln
Wirkstoff Art des Koumlders Anzahl der Koumlderstellen und Koumldermenge in Abhaumlngigkeit vom Zielorganismus und seiner Biologie dem Grad des Befalls und der direkten Umgebung waumlhlen und dokumentieren
Ziel einer Bekaumlmpfung ist die Tilgung der Nagerpopulation im Befallsgebiet-objekt
Gezielter und effizienter Einsatz von Rodentiziden im Sinne einer integrierten Schadnagerbekaumlmpfung unter Beruumlcksichtigung organisatorischen baulicher und biozidfreien Maszlignahmen
bdquoso viel wie noumltig so wenig wie moumlglichldquo
S 24
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Bild UBA
Warnhinweise
Jede Koumlderstelle oder ‐station ist mit geeigneten Warnhinweisen zu versehen Der Auftraggeber ist uumlber laufende Schaumldlingsbekaumlmpfungsmaszlignahmen zu informieren Dieser muss seine Mitarbeiter und externen Dienstleister informieren und soweit erforderlich zusaumltzliche Warnhinweise anbringen hellip+ Die Verantwortung fuumlr das Anbringen von eventuellen Warnhinweisen ist zwischen dem Durchfuumlhrenden der Schaumldlingsbekaumlmpfung und dem Auftraggeber zu vereinbaren
Diese Hinweise muumlssen mindestens die nachfolgenden Angaben enthalten Erste-Hilfe-Maszlignahmen
Produkt- und Wirkstoffname
Zulassungsnummer d Produktes
Kontaktdaten des Verwenders
Giftnotruf-Nr
Datum der Koumlderauslage
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 25
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen I
Im Regelfall hat eine Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Zeitraum von einem Monat nicht zu
uumlberschreiten
Bei einem andauernden Nagerbefall zB durch staumlndige Einwanderung von auszligen in eine Einrichtung oder einen Betrieb (zB Lebensmittelbetrieb) ist eine Bekaumlmpfung aber auch uumlber diesen Zeitraum hinaus moumlglich Langzeit-Bekaumlmpfung
In solchen Faumlllen ist zu pruumlfen ob es geeignete Maszlignahmen gibt die dem immer wieder neu auftretenden Nagerbefall entgegenwirken koumlnnen
Wird der ausgelegte Koumlder nach einer Dauer von etwa einem Monat immer noch unvermindert stark angenommen ohne dass die Aktivitaumlt der Nagetiere abnimmt so ist die Ursache hierfuumlr zu ermitteln Es besteht in solchen Faumlllen der Verdacht auf Resistenz gegen den eingesetzten Wirkstoff und der Einsatz eines anderen potenteren Wirkstoffs ist zu pruumlfen
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 26
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Koumlderstationen zur Ausbringung von Koumldern verwenden
Ausnahmen Kanalisation und Bereiche die fuumlr Kinder und Nicht-Zieltiere nicht zugaumlnglich sind
zB geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen Unterbauten von Elektroschaltschraumlnken Hohlraumlume in Waumlnden und Wandverkleidungen etc
Ausnahme RattenloumlcherWuumlhlmausgaumlnge Koumlder tief in die Erde einbringen hellip+ die Stelle zB mit einem Stein abdecken
Koumlderstationen verwenden die mechanisch ausreichend stabil und manipulationssicher sind
Koumlderstationen deutlich kennzeichnen damit zu erkennen ist dass sie Rodentizide enthalten und nicht beruumlhrt werden duumlrfen Bild Wieck UBA
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen II
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 27
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen III
Grundsaumltzlich muumlssen zu Beginn der Bekaumlmpfung die Koumlderstellen moumlglichst alle 2-3 Tage mindestens aber nach dem 5 Tag und anschlieszligend woumlchentlich kontrolliert werden Dies gilt auch fuumlr Bekaumlmpfungsmaszlignahmen die laumlnger als einen Monat andauern
Bei jeder Kontrolle gefressene Koumlder ersetzen und das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen und diese hellip+ entsorgen um Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen
Bild Schmolz UBA
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Fotos WieckSchmolz UBA
S 28
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen IV
Koumlder mit Antikoagulanzien nicht als Permanentkoumlder zur Vorbeugung gegen Nagerbefall oder zum Monitoring von Nageraktivitaumlten einsetzen
Zum Nagetiermonitoring giftfreie Koumlder Uumlberwachungsgeraumlte oder Fallen verwenden Ohne Ausnahmen
Permanentbekoumlderung ist grundsaumltzlich verboten
Ausnahmen moumlglich
Nach Einzelfallpruumlfung koumlnnen Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbekoumlderung in besonders sensiblen Bereichen (zB Betriebe der Lebensmittelindustrie Warenlager) unter bestimmten Bedingungen moumlglich sein
Strategische befallsunabhaumlngige Dauerbekoumlderung
nur mit Antikoagulanzien der 2 Generation
S 29
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Ausnahmeregelung zur Permanentbekoumlderung
Ausnahmen von dem Verbot moumlglich wenn
- erhoumlhte Befallsgefahr mit Nagetieren und
- besondere Gefahr fuumlr Gesundheit oder Sicherheit von MenschTier und
- keine anderen verhaumlltnismaumlszligigen Maszlignahmen dem Befall entgegenzuwirken zB bauliche und organisatorische Maszlignahmen Fallen
Alle drei Voraussetzungen muumlssen vom SBK im Rahmen einer Objektanalyse festgestellt und dokumentiert werden
Ausnahmeregelung gilt nur fuumlr ausgebildetegepruumlfte Schaumldlingsbekaumlmpfer
Koumlderstellen nur in und um Gebaumlude ndash keine Anwendung im offenen Gelaumlndevon Gebaumluden entfernt
Kontrollintervalle zwischen 1 - max 4 Wochen (werden vom SBK festgelegt)
Bei festgestelltem Befall (nach Ermessen des SBK) woumlchentliche Kontrollen nach GfA
Definition Befall (DSV) hellip+ Anzeichen von Schaumldlingen im Schutzareal Anzeichen koumlnnen sein Lebendetote Tiere Fraszligspuren Kot- und Urinspuren Trittsiegel und Schmierspuren
S 30
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme
Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen
Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen
Nachkontrolle und Praumlvention
Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen
Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren
Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 31
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation
fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Vielen Dank
Kontakt Beatrice Schwarz-Schulz FG IV 12 Anton Friesen EinvernehmensstelleBiozidgubade Umweltbundesamt PO Box 1406 06813 Dessau-Roszliglau Deutschland
wwwumweltbundesamtde
wwwbiozidinfo
S 32
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Fragen
S 33
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Opinion des Committee for Risk Assessment (RAC) vom Maumlrz 2014
Brodifacoum Repro 1A
Bromadiolon Repro 1B
Chlorophacinon Repro 1B
Coumatetralyl Repro 1B
Difenacoum Repro 1B
Difethialon Repro 1B
Flucoumafen Repro 1B
Warfarin Repro 1A
Aumlnderung des Annex VI Eintrag der CLP VO (EC 12722008) durch ATP - wann
Neue EntwicklungenEinstufung ampKennzeichnung
S 20
Keine Zulassung an
Verbraucher mehr moumlglich
Art 19 Absatz 4 b) BiozidVO
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Auflagen bei der Produktzulassung
hellipund wer ist sachkundig
Schaumldlingsbekaumlmpfer
Sachkundenachweis nach GefStoffV Anhang I Nr 34 (6) ausgebildeter Schaumldlingsbekaumlmpfer oder von den Behoumlrden als gleichwertig anerkannte Berufe
Berufliche Anwender mit Sachkunde
Sachkundenachweis nach Pflanzenschutz-SachkundeV
ua ausgebildete Land- und Forstwirte Gaumlrtner Winzer und weitere von Behoumlrden anerkannte Aus- Fort- oder Weiterbildungen
Geschulte berufsmaumlszligige Anwender
Teilnahme an einer Schulung mit ua folgenden Lehrinhalten (Nachweis der Schulung erforderlich)
Biologie von Nagern Bekaumlmpfung von Nagetieren Rechtsgrundlagen Wirkungsweise von Antikoagulanzien Gefahren bei der Anwendung fuumlr Mensch und Umwelt Risikominderungsmaszlignahmen und gute fachliche Anwendung von Antikoagulanzien zur Nagetierbekaumlmpfung helliphelliphellip
S 21
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Inhalt
Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
Planung und Dokumentation
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen
Kontrollen
Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme
Nachkontrolle und Praumlvention
abrufbar im Internet unter
httpwwwbauadedeChemikaliengesetz-
BiozidverfahrenBiozideProduktHintergrundhtml
S 22
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Gute fachliche Anwendung von Rodentiziden
bdquoAllgemeine Kriterien einer guten fachlichen Anwendung von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzienldquo
Anwendungsbestimmungen gelten fuumlr zugelassene Rodentizide
GfA ist Teil Zulassungsbescheid rechtsverbindlich
GfA gilt fuumlr alle sachkundigen Verwender beim Einsatz von SGARs und FGARs und auch fuumlr Chloralose
zusaumltzlich zu diesen allgemeinen Kriterien gelten produktspezifische
Bestimmungen die von Produkt zu Produkt unterschiedlich sein koumlnnen (wie zB Anwendungsbereich Menge Zielorganismen)
Es gelten stets die Angaben auf Produkt-Etikett Gebrauchsanweisung
hellipund was ist die gute fachliche Anwendung (GfA)
S 23
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Planung und Dokumentation (Auszuumlge)
Nagerart Groumlszlige des Gebietes und Befallsursache ermitteln
Wirkstoff Art des Koumlders Anzahl der Koumlderstellen und Koumldermenge in Abhaumlngigkeit vom Zielorganismus und seiner Biologie dem Grad des Befalls und der direkten Umgebung waumlhlen und dokumentieren
Ziel einer Bekaumlmpfung ist die Tilgung der Nagerpopulation im Befallsgebiet-objekt
Gezielter und effizienter Einsatz von Rodentiziden im Sinne einer integrierten Schadnagerbekaumlmpfung unter Beruumlcksichtigung organisatorischen baulicher und biozidfreien Maszlignahmen
bdquoso viel wie noumltig so wenig wie moumlglichldquo
S 24
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Bild UBA
Warnhinweise
Jede Koumlderstelle oder ‐station ist mit geeigneten Warnhinweisen zu versehen Der Auftraggeber ist uumlber laufende Schaumldlingsbekaumlmpfungsmaszlignahmen zu informieren Dieser muss seine Mitarbeiter und externen Dienstleister informieren und soweit erforderlich zusaumltzliche Warnhinweise anbringen hellip+ Die Verantwortung fuumlr das Anbringen von eventuellen Warnhinweisen ist zwischen dem Durchfuumlhrenden der Schaumldlingsbekaumlmpfung und dem Auftraggeber zu vereinbaren
Diese Hinweise muumlssen mindestens die nachfolgenden Angaben enthalten Erste-Hilfe-Maszlignahmen
Produkt- und Wirkstoffname
Zulassungsnummer d Produktes
Kontaktdaten des Verwenders
Giftnotruf-Nr
Datum der Koumlderauslage
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 25
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen I
Im Regelfall hat eine Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Zeitraum von einem Monat nicht zu
uumlberschreiten
Bei einem andauernden Nagerbefall zB durch staumlndige Einwanderung von auszligen in eine Einrichtung oder einen Betrieb (zB Lebensmittelbetrieb) ist eine Bekaumlmpfung aber auch uumlber diesen Zeitraum hinaus moumlglich Langzeit-Bekaumlmpfung
In solchen Faumlllen ist zu pruumlfen ob es geeignete Maszlignahmen gibt die dem immer wieder neu auftretenden Nagerbefall entgegenwirken koumlnnen
Wird der ausgelegte Koumlder nach einer Dauer von etwa einem Monat immer noch unvermindert stark angenommen ohne dass die Aktivitaumlt der Nagetiere abnimmt so ist die Ursache hierfuumlr zu ermitteln Es besteht in solchen Faumlllen der Verdacht auf Resistenz gegen den eingesetzten Wirkstoff und der Einsatz eines anderen potenteren Wirkstoffs ist zu pruumlfen
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 26
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Koumlderstationen zur Ausbringung von Koumldern verwenden
Ausnahmen Kanalisation und Bereiche die fuumlr Kinder und Nicht-Zieltiere nicht zugaumlnglich sind
zB geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen Unterbauten von Elektroschaltschraumlnken Hohlraumlume in Waumlnden und Wandverkleidungen etc
Ausnahme RattenloumlcherWuumlhlmausgaumlnge Koumlder tief in die Erde einbringen hellip+ die Stelle zB mit einem Stein abdecken
Koumlderstationen verwenden die mechanisch ausreichend stabil und manipulationssicher sind
Koumlderstationen deutlich kennzeichnen damit zu erkennen ist dass sie Rodentizide enthalten und nicht beruumlhrt werden duumlrfen Bild Wieck UBA
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen II
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 27
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen III
Grundsaumltzlich muumlssen zu Beginn der Bekaumlmpfung die Koumlderstellen moumlglichst alle 2-3 Tage mindestens aber nach dem 5 Tag und anschlieszligend woumlchentlich kontrolliert werden Dies gilt auch fuumlr Bekaumlmpfungsmaszlignahmen die laumlnger als einen Monat andauern
Bei jeder Kontrolle gefressene Koumlder ersetzen und das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen und diese hellip+ entsorgen um Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen
Bild Schmolz UBA
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Fotos WieckSchmolz UBA
S 28
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen IV
Koumlder mit Antikoagulanzien nicht als Permanentkoumlder zur Vorbeugung gegen Nagerbefall oder zum Monitoring von Nageraktivitaumlten einsetzen
Zum Nagetiermonitoring giftfreie Koumlder Uumlberwachungsgeraumlte oder Fallen verwenden Ohne Ausnahmen
Permanentbekoumlderung ist grundsaumltzlich verboten
Ausnahmen moumlglich
Nach Einzelfallpruumlfung koumlnnen Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbekoumlderung in besonders sensiblen Bereichen (zB Betriebe der Lebensmittelindustrie Warenlager) unter bestimmten Bedingungen moumlglich sein
Strategische befallsunabhaumlngige Dauerbekoumlderung
nur mit Antikoagulanzien der 2 Generation
S 29
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Ausnahmeregelung zur Permanentbekoumlderung
Ausnahmen von dem Verbot moumlglich wenn
- erhoumlhte Befallsgefahr mit Nagetieren und
- besondere Gefahr fuumlr Gesundheit oder Sicherheit von MenschTier und
- keine anderen verhaumlltnismaumlszligigen Maszlignahmen dem Befall entgegenzuwirken zB bauliche und organisatorische Maszlignahmen Fallen
Alle drei Voraussetzungen muumlssen vom SBK im Rahmen einer Objektanalyse festgestellt und dokumentiert werden
Ausnahmeregelung gilt nur fuumlr ausgebildetegepruumlfte Schaumldlingsbekaumlmpfer
Koumlderstellen nur in und um Gebaumlude ndash keine Anwendung im offenen Gelaumlndevon Gebaumluden entfernt
Kontrollintervalle zwischen 1 - max 4 Wochen (werden vom SBK festgelegt)
Bei festgestelltem Befall (nach Ermessen des SBK) woumlchentliche Kontrollen nach GfA
Definition Befall (DSV) hellip+ Anzeichen von Schaumldlingen im Schutzareal Anzeichen koumlnnen sein Lebendetote Tiere Fraszligspuren Kot- und Urinspuren Trittsiegel und Schmierspuren
S 30
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme
Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen
Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen
Nachkontrolle und Praumlvention
Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen
Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren
Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 31
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation
fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Vielen Dank
Kontakt Beatrice Schwarz-Schulz FG IV 12 Anton Friesen EinvernehmensstelleBiozidgubade Umweltbundesamt PO Box 1406 06813 Dessau-Roszliglau Deutschland
wwwumweltbundesamtde
wwwbiozidinfo
S 32
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Fragen
S 33
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Auflagen bei der Produktzulassung
hellipund wer ist sachkundig
Schaumldlingsbekaumlmpfer
Sachkundenachweis nach GefStoffV Anhang I Nr 34 (6) ausgebildeter Schaumldlingsbekaumlmpfer oder von den Behoumlrden als gleichwertig anerkannte Berufe
Berufliche Anwender mit Sachkunde
Sachkundenachweis nach Pflanzenschutz-SachkundeV
ua ausgebildete Land- und Forstwirte Gaumlrtner Winzer und weitere von Behoumlrden anerkannte Aus- Fort- oder Weiterbildungen
Geschulte berufsmaumlszligige Anwender
Teilnahme an einer Schulung mit ua folgenden Lehrinhalten (Nachweis der Schulung erforderlich)
Biologie von Nagern Bekaumlmpfung von Nagetieren Rechtsgrundlagen Wirkungsweise von Antikoagulanzien Gefahren bei der Anwendung fuumlr Mensch und Umwelt Risikominderungsmaszlignahmen und gute fachliche Anwendung von Antikoagulanzien zur Nagetierbekaumlmpfung helliphelliphellip
S 21
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Inhalt
Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
Planung und Dokumentation
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen
Kontrollen
Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme
Nachkontrolle und Praumlvention
abrufbar im Internet unter
httpwwwbauadedeChemikaliengesetz-
BiozidverfahrenBiozideProduktHintergrundhtml
S 22
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Gute fachliche Anwendung von Rodentiziden
bdquoAllgemeine Kriterien einer guten fachlichen Anwendung von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzienldquo
Anwendungsbestimmungen gelten fuumlr zugelassene Rodentizide
GfA ist Teil Zulassungsbescheid rechtsverbindlich
GfA gilt fuumlr alle sachkundigen Verwender beim Einsatz von SGARs und FGARs und auch fuumlr Chloralose
zusaumltzlich zu diesen allgemeinen Kriterien gelten produktspezifische
Bestimmungen die von Produkt zu Produkt unterschiedlich sein koumlnnen (wie zB Anwendungsbereich Menge Zielorganismen)
Es gelten stets die Angaben auf Produkt-Etikett Gebrauchsanweisung
hellipund was ist die gute fachliche Anwendung (GfA)
S 23
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Planung und Dokumentation (Auszuumlge)
Nagerart Groumlszlige des Gebietes und Befallsursache ermitteln
Wirkstoff Art des Koumlders Anzahl der Koumlderstellen und Koumldermenge in Abhaumlngigkeit vom Zielorganismus und seiner Biologie dem Grad des Befalls und der direkten Umgebung waumlhlen und dokumentieren
Ziel einer Bekaumlmpfung ist die Tilgung der Nagerpopulation im Befallsgebiet-objekt
Gezielter und effizienter Einsatz von Rodentiziden im Sinne einer integrierten Schadnagerbekaumlmpfung unter Beruumlcksichtigung organisatorischen baulicher und biozidfreien Maszlignahmen
bdquoso viel wie noumltig so wenig wie moumlglichldquo
S 24
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Bild UBA
Warnhinweise
Jede Koumlderstelle oder ‐station ist mit geeigneten Warnhinweisen zu versehen Der Auftraggeber ist uumlber laufende Schaumldlingsbekaumlmpfungsmaszlignahmen zu informieren Dieser muss seine Mitarbeiter und externen Dienstleister informieren und soweit erforderlich zusaumltzliche Warnhinweise anbringen hellip+ Die Verantwortung fuumlr das Anbringen von eventuellen Warnhinweisen ist zwischen dem Durchfuumlhrenden der Schaumldlingsbekaumlmpfung und dem Auftraggeber zu vereinbaren
Diese Hinweise muumlssen mindestens die nachfolgenden Angaben enthalten Erste-Hilfe-Maszlignahmen
Produkt- und Wirkstoffname
Zulassungsnummer d Produktes
Kontaktdaten des Verwenders
Giftnotruf-Nr
Datum der Koumlderauslage
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 25
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen I
Im Regelfall hat eine Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Zeitraum von einem Monat nicht zu
uumlberschreiten
Bei einem andauernden Nagerbefall zB durch staumlndige Einwanderung von auszligen in eine Einrichtung oder einen Betrieb (zB Lebensmittelbetrieb) ist eine Bekaumlmpfung aber auch uumlber diesen Zeitraum hinaus moumlglich Langzeit-Bekaumlmpfung
In solchen Faumlllen ist zu pruumlfen ob es geeignete Maszlignahmen gibt die dem immer wieder neu auftretenden Nagerbefall entgegenwirken koumlnnen
Wird der ausgelegte Koumlder nach einer Dauer von etwa einem Monat immer noch unvermindert stark angenommen ohne dass die Aktivitaumlt der Nagetiere abnimmt so ist die Ursache hierfuumlr zu ermitteln Es besteht in solchen Faumlllen der Verdacht auf Resistenz gegen den eingesetzten Wirkstoff und der Einsatz eines anderen potenteren Wirkstoffs ist zu pruumlfen
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 26
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Koumlderstationen zur Ausbringung von Koumldern verwenden
Ausnahmen Kanalisation und Bereiche die fuumlr Kinder und Nicht-Zieltiere nicht zugaumlnglich sind
zB geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen Unterbauten von Elektroschaltschraumlnken Hohlraumlume in Waumlnden und Wandverkleidungen etc
Ausnahme RattenloumlcherWuumlhlmausgaumlnge Koumlder tief in die Erde einbringen hellip+ die Stelle zB mit einem Stein abdecken
Koumlderstationen verwenden die mechanisch ausreichend stabil und manipulationssicher sind
Koumlderstationen deutlich kennzeichnen damit zu erkennen ist dass sie Rodentizide enthalten und nicht beruumlhrt werden duumlrfen Bild Wieck UBA
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen II
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 27
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen III
Grundsaumltzlich muumlssen zu Beginn der Bekaumlmpfung die Koumlderstellen moumlglichst alle 2-3 Tage mindestens aber nach dem 5 Tag und anschlieszligend woumlchentlich kontrolliert werden Dies gilt auch fuumlr Bekaumlmpfungsmaszlignahmen die laumlnger als einen Monat andauern
Bei jeder Kontrolle gefressene Koumlder ersetzen und das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen und diese hellip+ entsorgen um Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen
Bild Schmolz UBA
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Fotos WieckSchmolz UBA
S 28
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen IV
Koumlder mit Antikoagulanzien nicht als Permanentkoumlder zur Vorbeugung gegen Nagerbefall oder zum Monitoring von Nageraktivitaumlten einsetzen
Zum Nagetiermonitoring giftfreie Koumlder Uumlberwachungsgeraumlte oder Fallen verwenden Ohne Ausnahmen
Permanentbekoumlderung ist grundsaumltzlich verboten
Ausnahmen moumlglich
Nach Einzelfallpruumlfung koumlnnen Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbekoumlderung in besonders sensiblen Bereichen (zB Betriebe der Lebensmittelindustrie Warenlager) unter bestimmten Bedingungen moumlglich sein
Strategische befallsunabhaumlngige Dauerbekoumlderung
nur mit Antikoagulanzien der 2 Generation
S 29
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Ausnahmeregelung zur Permanentbekoumlderung
Ausnahmen von dem Verbot moumlglich wenn
- erhoumlhte Befallsgefahr mit Nagetieren und
- besondere Gefahr fuumlr Gesundheit oder Sicherheit von MenschTier und
- keine anderen verhaumlltnismaumlszligigen Maszlignahmen dem Befall entgegenzuwirken zB bauliche und organisatorische Maszlignahmen Fallen
Alle drei Voraussetzungen muumlssen vom SBK im Rahmen einer Objektanalyse festgestellt und dokumentiert werden
Ausnahmeregelung gilt nur fuumlr ausgebildetegepruumlfte Schaumldlingsbekaumlmpfer
Koumlderstellen nur in und um Gebaumlude ndash keine Anwendung im offenen Gelaumlndevon Gebaumluden entfernt
Kontrollintervalle zwischen 1 - max 4 Wochen (werden vom SBK festgelegt)
Bei festgestelltem Befall (nach Ermessen des SBK) woumlchentliche Kontrollen nach GfA
Definition Befall (DSV) hellip+ Anzeichen von Schaumldlingen im Schutzareal Anzeichen koumlnnen sein Lebendetote Tiere Fraszligspuren Kot- und Urinspuren Trittsiegel und Schmierspuren
S 30
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme
Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen
Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen
Nachkontrolle und Praumlvention
Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen
Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren
Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 31
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation
fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Vielen Dank
Kontakt Beatrice Schwarz-Schulz FG IV 12 Anton Friesen EinvernehmensstelleBiozidgubade Umweltbundesamt PO Box 1406 06813 Dessau-Roszliglau Deutschland
wwwumweltbundesamtde
wwwbiozidinfo
S 32
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Fragen
S 33
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Inhalt
Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
Planung und Dokumentation
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen
Kontrollen
Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme
Nachkontrolle und Praumlvention
abrufbar im Internet unter
httpwwwbauadedeChemikaliengesetz-
BiozidverfahrenBiozideProduktHintergrundhtml
S 22
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Gute fachliche Anwendung von Rodentiziden
bdquoAllgemeine Kriterien einer guten fachlichen Anwendung von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzienldquo
Anwendungsbestimmungen gelten fuumlr zugelassene Rodentizide
GfA ist Teil Zulassungsbescheid rechtsverbindlich
GfA gilt fuumlr alle sachkundigen Verwender beim Einsatz von SGARs und FGARs und auch fuumlr Chloralose
zusaumltzlich zu diesen allgemeinen Kriterien gelten produktspezifische
Bestimmungen die von Produkt zu Produkt unterschiedlich sein koumlnnen (wie zB Anwendungsbereich Menge Zielorganismen)
Es gelten stets die Angaben auf Produkt-Etikett Gebrauchsanweisung
hellipund was ist die gute fachliche Anwendung (GfA)
S 23
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Planung und Dokumentation (Auszuumlge)
Nagerart Groumlszlige des Gebietes und Befallsursache ermitteln
Wirkstoff Art des Koumlders Anzahl der Koumlderstellen und Koumldermenge in Abhaumlngigkeit vom Zielorganismus und seiner Biologie dem Grad des Befalls und der direkten Umgebung waumlhlen und dokumentieren
Ziel einer Bekaumlmpfung ist die Tilgung der Nagerpopulation im Befallsgebiet-objekt
Gezielter und effizienter Einsatz von Rodentiziden im Sinne einer integrierten Schadnagerbekaumlmpfung unter Beruumlcksichtigung organisatorischen baulicher und biozidfreien Maszlignahmen
bdquoso viel wie noumltig so wenig wie moumlglichldquo
S 24
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Bild UBA
Warnhinweise
Jede Koumlderstelle oder ‐station ist mit geeigneten Warnhinweisen zu versehen Der Auftraggeber ist uumlber laufende Schaumldlingsbekaumlmpfungsmaszlignahmen zu informieren Dieser muss seine Mitarbeiter und externen Dienstleister informieren und soweit erforderlich zusaumltzliche Warnhinweise anbringen hellip+ Die Verantwortung fuumlr das Anbringen von eventuellen Warnhinweisen ist zwischen dem Durchfuumlhrenden der Schaumldlingsbekaumlmpfung und dem Auftraggeber zu vereinbaren
Diese Hinweise muumlssen mindestens die nachfolgenden Angaben enthalten Erste-Hilfe-Maszlignahmen
Produkt- und Wirkstoffname
Zulassungsnummer d Produktes
Kontaktdaten des Verwenders
Giftnotruf-Nr
Datum der Koumlderauslage
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 25
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen I
Im Regelfall hat eine Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Zeitraum von einem Monat nicht zu
uumlberschreiten
Bei einem andauernden Nagerbefall zB durch staumlndige Einwanderung von auszligen in eine Einrichtung oder einen Betrieb (zB Lebensmittelbetrieb) ist eine Bekaumlmpfung aber auch uumlber diesen Zeitraum hinaus moumlglich Langzeit-Bekaumlmpfung
In solchen Faumlllen ist zu pruumlfen ob es geeignete Maszlignahmen gibt die dem immer wieder neu auftretenden Nagerbefall entgegenwirken koumlnnen
Wird der ausgelegte Koumlder nach einer Dauer von etwa einem Monat immer noch unvermindert stark angenommen ohne dass die Aktivitaumlt der Nagetiere abnimmt so ist die Ursache hierfuumlr zu ermitteln Es besteht in solchen Faumlllen der Verdacht auf Resistenz gegen den eingesetzten Wirkstoff und der Einsatz eines anderen potenteren Wirkstoffs ist zu pruumlfen
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 26
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Koumlderstationen zur Ausbringung von Koumldern verwenden
Ausnahmen Kanalisation und Bereiche die fuumlr Kinder und Nicht-Zieltiere nicht zugaumlnglich sind
zB geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen Unterbauten von Elektroschaltschraumlnken Hohlraumlume in Waumlnden und Wandverkleidungen etc
Ausnahme RattenloumlcherWuumlhlmausgaumlnge Koumlder tief in die Erde einbringen hellip+ die Stelle zB mit einem Stein abdecken
Koumlderstationen verwenden die mechanisch ausreichend stabil und manipulationssicher sind
Koumlderstationen deutlich kennzeichnen damit zu erkennen ist dass sie Rodentizide enthalten und nicht beruumlhrt werden duumlrfen Bild Wieck UBA
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen II
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 27
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen III
Grundsaumltzlich muumlssen zu Beginn der Bekaumlmpfung die Koumlderstellen moumlglichst alle 2-3 Tage mindestens aber nach dem 5 Tag und anschlieszligend woumlchentlich kontrolliert werden Dies gilt auch fuumlr Bekaumlmpfungsmaszlignahmen die laumlnger als einen Monat andauern
Bei jeder Kontrolle gefressene Koumlder ersetzen und das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen und diese hellip+ entsorgen um Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen
Bild Schmolz UBA
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Fotos WieckSchmolz UBA
S 28
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen IV
Koumlder mit Antikoagulanzien nicht als Permanentkoumlder zur Vorbeugung gegen Nagerbefall oder zum Monitoring von Nageraktivitaumlten einsetzen
Zum Nagetiermonitoring giftfreie Koumlder Uumlberwachungsgeraumlte oder Fallen verwenden Ohne Ausnahmen
Permanentbekoumlderung ist grundsaumltzlich verboten
Ausnahmen moumlglich
Nach Einzelfallpruumlfung koumlnnen Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbekoumlderung in besonders sensiblen Bereichen (zB Betriebe der Lebensmittelindustrie Warenlager) unter bestimmten Bedingungen moumlglich sein
Strategische befallsunabhaumlngige Dauerbekoumlderung
nur mit Antikoagulanzien der 2 Generation
S 29
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Ausnahmeregelung zur Permanentbekoumlderung
Ausnahmen von dem Verbot moumlglich wenn
- erhoumlhte Befallsgefahr mit Nagetieren und
- besondere Gefahr fuumlr Gesundheit oder Sicherheit von MenschTier und
- keine anderen verhaumlltnismaumlszligigen Maszlignahmen dem Befall entgegenzuwirken zB bauliche und organisatorische Maszlignahmen Fallen
Alle drei Voraussetzungen muumlssen vom SBK im Rahmen einer Objektanalyse festgestellt und dokumentiert werden
Ausnahmeregelung gilt nur fuumlr ausgebildetegepruumlfte Schaumldlingsbekaumlmpfer
Koumlderstellen nur in und um Gebaumlude ndash keine Anwendung im offenen Gelaumlndevon Gebaumluden entfernt
Kontrollintervalle zwischen 1 - max 4 Wochen (werden vom SBK festgelegt)
Bei festgestelltem Befall (nach Ermessen des SBK) woumlchentliche Kontrollen nach GfA
Definition Befall (DSV) hellip+ Anzeichen von Schaumldlingen im Schutzareal Anzeichen koumlnnen sein Lebendetote Tiere Fraszligspuren Kot- und Urinspuren Trittsiegel und Schmierspuren
S 30
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme
Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen
Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen
Nachkontrolle und Praumlvention
Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen
Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren
Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 31
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation
fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Vielen Dank
Kontakt Beatrice Schwarz-Schulz FG IV 12 Anton Friesen EinvernehmensstelleBiozidgubade Umweltbundesamt PO Box 1406 06813 Dessau-Roszliglau Deutschland
wwwumweltbundesamtde
wwwbiozidinfo
S 32
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Fragen
S 33
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Gute fachliche Anwendung von Rodentiziden
bdquoAllgemeine Kriterien einer guten fachlichen Anwendung von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzienldquo
Anwendungsbestimmungen gelten fuumlr zugelassene Rodentizide
GfA ist Teil Zulassungsbescheid rechtsverbindlich
GfA gilt fuumlr alle sachkundigen Verwender beim Einsatz von SGARs und FGARs und auch fuumlr Chloralose
zusaumltzlich zu diesen allgemeinen Kriterien gelten produktspezifische
Bestimmungen die von Produkt zu Produkt unterschiedlich sein koumlnnen (wie zB Anwendungsbereich Menge Zielorganismen)
Es gelten stets die Angaben auf Produkt-Etikett Gebrauchsanweisung
hellipund was ist die gute fachliche Anwendung (GfA)
S 23
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Planung und Dokumentation (Auszuumlge)
Nagerart Groumlszlige des Gebietes und Befallsursache ermitteln
Wirkstoff Art des Koumlders Anzahl der Koumlderstellen und Koumldermenge in Abhaumlngigkeit vom Zielorganismus und seiner Biologie dem Grad des Befalls und der direkten Umgebung waumlhlen und dokumentieren
Ziel einer Bekaumlmpfung ist die Tilgung der Nagerpopulation im Befallsgebiet-objekt
Gezielter und effizienter Einsatz von Rodentiziden im Sinne einer integrierten Schadnagerbekaumlmpfung unter Beruumlcksichtigung organisatorischen baulicher und biozidfreien Maszlignahmen
bdquoso viel wie noumltig so wenig wie moumlglichldquo
S 24
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Bild UBA
Warnhinweise
Jede Koumlderstelle oder ‐station ist mit geeigneten Warnhinweisen zu versehen Der Auftraggeber ist uumlber laufende Schaumldlingsbekaumlmpfungsmaszlignahmen zu informieren Dieser muss seine Mitarbeiter und externen Dienstleister informieren und soweit erforderlich zusaumltzliche Warnhinweise anbringen hellip+ Die Verantwortung fuumlr das Anbringen von eventuellen Warnhinweisen ist zwischen dem Durchfuumlhrenden der Schaumldlingsbekaumlmpfung und dem Auftraggeber zu vereinbaren
Diese Hinweise muumlssen mindestens die nachfolgenden Angaben enthalten Erste-Hilfe-Maszlignahmen
Produkt- und Wirkstoffname
Zulassungsnummer d Produktes
Kontaktdaten des Verwenders
Giftnotruf-Nr
Datum der Koumlderauslage
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 25
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen I
Im Regelfall hat eine Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Zeitraum von einem Monat nicht zu
uumlberschreiten
Bei einem andauernden Nagerbefall zB durch staumlndige Einwanderung von auszligen in eine Einrichtung oder einen Betrieb (zB Lebensmittelbetrieb) ist eine Bekaumlmpfung aber auch uumlber diesen Zeitraum hinaus moumlglich Langzeit-Bekaumlmpfung
In solchen Faumlllen ist zu pruumlfen ob es geeignete Maszlignahmen gibt die dem immer wieder neu auftretenden Nagerbefall entgegenwirken koumlnnen
Wird der ausgelegte Koumlder nach einer Dauer von etwa einem Monat immer noch unvermindert stark angenommen ohne dass die Aktivitaumlt der Nagetiere abnimmt so ist die Ursache hierfuumlr zu ermitteln Es besteht in solchen Faumlllen der Verdacht auf Resistenz gegen den eingesetzten Wirkstoff und der Einsatz eines anderen potenteren Wirkstoffs ist zu pruumlfen
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 26
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Koumlderstationen zur Ausbringung von Koumldern verwenden
Ausnahmen Kanalisation und Bereiche die fuumlr Kinder und Nicht-Zieltiere nicht zugaumlnglich sind
zB geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen Unterbauten von Elektroschaltschraumlnken Hohlraumlume in Waumlnden und Wandverkleidungen etc
Ausnahme RattenloumlcherWuumlhlmausgaumlnge Koumlder tief in die Erde einbringen hellip+ die Stelle zB mit einem Stein abdecken
Koumlderstationen verwenden die mechanisch ausreichend stabil und manipulationssicher sind
Koumlderstationen deutlich kennzeichnen damit zu erkennen ist dass sie Rodentizide enthalten und nicht beruumlhrt werden duumlrfen Bild Wieck UBA
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen II
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 27
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen III
Grundsaumltzlich muumlssen zu Beginn der Bekaumlmpfung die Koumlderstellen moumlglichst alle 2-3 Tage mindestens aber nach dem 5 Tag und anschlieszligend woumlchentlich kontrolliert werden Dies gilt auch fuumlr Bekaumlmpfungsmaszlignahmen die laumlnger als einen Monat andauern
Bei jeder Kontrolle gefressene Koumlder ersetzen und das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen und diese hellip+ entsorgen um Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen
Bild Schmolz UBA
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Fotos WieckSchmolz UBA
S 28
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen IV
Koumlder mit Antikoagulanzien nicht als Permanentkoumlder zur Vorbeugung gegen Nagerbefall oder zum Monitoring von Nageraktivitaumlten einsetzen
Zum Nagetiermonitoring giftfreie Koumlder Uumlberwachungsgeraumlte oder Fallen verwenden Ohne Ausnahmen
Permanentbekoumlderung ist grundsaumltzlich verboten
Ausnahmen moumlglich
Nach Einzelfallpruumlfung koumlnnen Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbekoumlderung in besonders sensiblen Bereichen (zB Betriebe der Lebensmittelindustrie Warenlager) unter bestimmten Bedingungen moumlglich sein
Strategische befallsunabhaumlngige Dauerbekoumlderung
nur mit Antikoagulanzien der 2 Generation
S 29
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Ausnahmeregelung zur Permanentbekoumlderung
Ausnahmen von dem Verbot moumlglich wenn
- erhoumlhte Befallsgefahr mit Nagetieren und
- besondere Gefahr fuumlr Gesundheit oder Sicherheit von MenschTier und
- keine anderen verhaumlltnismaumlszligigen Maszlignahmen dem Befall entgegenzuwirken zB bauliche und organisatorische Maszlignahmen Fallen
Alle drei Voraussetzungen muumlssen vom SBK im Rahmen einer Objektanalyse festgestellt und dokumentiert werden
Ausnahmeregelung gilt nur fuumlr ausgebildetegepruumlfte Schaumldlingsbekaumlmpfer
Koumlderstellen nur in und um Gebaumlude ndash keine Anwendung im offenen Gelaumlndevon Gebaumluden entfernt
Kontrollintervalle zwischen 1 - max 4 Wochen (werden vom SBK festgelegt)
Bei festgestelltem Befall (nach Ermessen des SBK) woumlchentliche Kontrollen nach GfA
Definition Befall (DSV) hellip+ Anzeichen von Schaumldlingen im Schutzareal Anzeichen koumlnnen sein Lebendetote Tiere Fraszligspuren Kot- und Urinspuren Trittsiegel und Schmierspuren
S 30
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme
Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen
Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen
Nachkontrolle und Praumlvention
Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen
Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren
Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 31
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation
fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Vielen Dank
Kontakt Beatrice Schwarz-Schulz FG IV 12 Anton Friesen EinvernehmensstelleBiozidgubade Umweltbundesamt PO Box 1406 06813 Dessau-Roszliglau Deutschland
wwwumweltbundesamtde
wwwbiozidinfo
S 32
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Fragen
S 33
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Planung und Dokumentation (Auszuumlge)
Nagerart Groumlszlige des Gebietes und Befallsursache ermitteln
Wirkstoff Art des Koumlders Anzahl der Koumlderstellen und Koumldermenge in Abhaumlngigkeit vom Zielorganismus und seiner Biologie dem Grad des Befalls und der direkten Umgebung waumlhlen und dokumentieren
Ziel einer Bekaumlmpfung ist die Tilgung der Nagerpopulation im Befallsgebiet-objekt
Gezielter und effizienter Einsatz von Rodentiziden im Sinne einer integrierten Schadnagerbekaumlmpfung unter Beruumlcksichtigung organisatorischen baulicher und biozidfreien Maszlignahmen
bdquoso viel wie noumltig so wenig wie moumlglichldquo
S 24
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Bild UBA
Warnhinweise
Jede Koumlderstelle oder ‐station ist mit geeigneten Warnhinweisen zu versehen Der Auftraggeber ist uumlber laufende Schaumldlingsbekaumlmpfungsmaszlignahmen zu informieren Dieser muss seine Mitarbeiter und externen Dienstleister informieren und soweit erforderlich zusaumltzliche Warnhinweise anbringen hellip+ Die Verantwortung fuumlr das Anbringen von eventuellen Warnhinweisen ist zwischen dem Durchfuumlhrenden der Schaumldlingsbekaumlmpfung und dem Auftraggeber zu vereinbaren
Diese Hinweise muumlssen mindestens die nachfolgenden Angaben enthalten Erste-Hilfe-Maszlignahmen
Produkt- und Wirkstoffname
Zulassungsnummer d Produktes
Kontaktdaten des Verwenders
Giftnotruf-Nr
Datum der Koumlderauslage
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 25
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen I
Im Regelfall hat eine Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Zeitraum von einem Monat nicht zu
uumlberschreiten
Bei einem andauernden Nagerbefall zB durch staumlndige Einwanderung von auszligen in eine Einrichtung oder einen Betrieb (zB Lebensmittelbetrieb) ist eine Bekaumlmpfung aber auch uumlber diesen Zeitraum hinaus moumlglich Langzeit-Bekaumlmpfung
In solchen Faumlllen ist zu pruumlfen ob es geeignete Maszlignahmen gibt die dem immer wieder neu auftretenden Nagerbefall entgegenwirken koumlnnen
Wird der ausgelegte Koumlder nach einer Dauer von etwa einem Monat immer noch unvermindert stark angenommen ohne dass die Aktivitaumlt der Nagetiere abnimmt so ist die Ursache hierfuumlr zu ermitteln Es besteht in solchen Faumlllen der Verdacht auf Resistenz gegen den eingesetzten Wirkstoff und der Einsatz eines anderen potenteren Wirkstoffs ist zu pruumlfen
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 26
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Koumlderstationen zur Ausbringung von Koumldern verwenden
Ausnahmen Kanalisation und Bereiche die fuumlr Kinder und Nicht-Zieltiere nicht zugaumlnglich sind
zB geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen Unterbauten von Elektroschaltschraumlnken Hohlraumlume in Waumlnden und Wandverkleidungen etc
Ausnahme RattenloumlcherWuumlhlmausgaumlnge Koumlder tief in die Erde einbringen hellip+ die Stelle zB mit einem Stein abdecken
Koumlderstationen verwenden die mechanisch ausreichend stabil und manipulationssicher sind
Koumlderstationen deutlich kennzeichnen damit zu erkennen ist dass sie Rodentizide enthalten und nicht beruumlhrt werden duumlrfen Bild Wieck UBA
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen II
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 27
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen III
Grundsaumltzlich muumlssen zu Beginn der Bekaumlmpfung die Koumlderstellen moumlglichst alle 2-3 Tage mindestens aber nach dem 5 Tag und anschlieszligend woumlchentlich kontrolliert werden Dies gilt auch fuumlr Bekaumlmpfungsmaszlignahmen die laumlnger als einen Monat andauern
Bei jeder Kontrolle gefressene Koumlder ersetzen und das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen und diese hellip+ entsorgen um Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen
Bild Schmolz UBA
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Fotos WieckSchmolz UBA
S 28
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen IV
Koumlder mit Antikoagulanzien nicht als Permanentkoumlder zur Vorbeugung gegen Nagerbefall oder zum Monitoring von Nageraktivitaumlten einsetzen
Zum Nagetiermonitoring giftfreie Koumlder Uumlberwachungsgeraumlte oder Fallen verwenden Ohne Ausnahmen
Permanentbekoumlderung ist grundsaumltzlich verboten
Ausnahmen moumlglich
Nach Einzelfallpruumlfung koumlnnen Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbekoumlderung in besonders sensiblen Bereichen (zB Betriebe der Lebensmittelindustrie Warenlager) unter bestimmten Bedingungen moumlglich sein
Strategische befallsunabhaumlngige Dauerbekoumlderung
nur mit Antikoagulanzien der 2 Generation
S 29
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Ausnahmeregelung zur Permanentbekoumlderung
Ausnahmen von dem Verbot moumlglich wenn
- erhoumlhte Befallsgefahr mit Nagetieren und
- besondere Gefahr fuumlr Gesundheit oder Sicherheit von MenschTier und
- keine anderen verhaumlltnismaumlszligigen Maszlignahmen dem Befall entgegenzuwirken zB bauliche und organisatorische Maszlignahmen Fallen
Alle drei Voraussetzungen muumlssen vom SBK im Rahmen einer Objektanalyse festgestellt und dokumentiert werden
Ausnahmeregelung gilt nur fuumlr ausgebildetegepruumlfte Schaumldlingsbekaumlmpfer
Koumlderstellen nur in und um Gebaumlude ndash keine Anwendung im offenen Gelaumlndevon Gebaumluden entfernt
Kontrollintervalle zwischen 1 - max 4 Wochen (werden vom SBK festgelegt)
Bei festgestelltem Befall (nach Ermessen des SBK) woumlchentliche Kontrollen nach GfA
Definition Befall (DSV) hellip+ Anzeichen von Schaumldlingen im Schutzareal Anzeichen koumlnnen sein Lebendetote Tiere Fraszligspuren Kot- und Urinspuren Trittsiegel und Schmierspuren
S 30
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme
Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen
Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen
Nachkontrolle und Praumlvention
Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen
Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren
Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 31
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation
fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Vielen Dank
Kontakt Beatrice Schwarz-Schulz FG IV 12 Anton Friesen EinvernehmensstelleBiozidgubade Umweltbundesamt PO Box 1406 06813 Dessau-Roszliglau Deutschland
wwwumweltbundesamtde
wwwbiozidinfo
S 32
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Fragen
S 33
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Bild UBA
Warnhinweise
Jede Koumlderstelle oder ‐station ist mit geeigneten Warnhinweisen zu versehen Der Auftraggeber ist uumlber laufende Schaumldlingsbekaumlmpfungsmaszlignahmen zu informieren Dieser muss seine Mitarbeiter und externen Dienstleister informieren und soweit erforderlich zusaumltzliche Warnhinweise anbringen hellip+ Die Verantwortung fuumlr das Anbringen von eventuellen Warnhinweisen ist zwischen dem Durchfuumlhrenden der Schaumldlingsbekaumlmpfung und dem Auftraggeber zu vereinbaren
Diese Hinweise muumlssen mindestens die nachfolgenden Angaben enthalten Erste-Hilfe-Maszlignahmen
Produkt- und Wirkstoffname
Zulassungsnummer d Produktes
Kontaktdaten des Verwenders
Giftnotruf-Nr
Datum der Koumlderauslage
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 25
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen I
Im Regelfall hat eine Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Zeitraum von einem Monat nicht zu
uumlberschreiten
Bei einem andauernden Nagerbefall zB durch staumlndige Einwanderung von auszligen in eine Einrichtung oder einen Betrieb (zB Lebensmittelbetrieb) ist eine Bekaumlmpfung aber auch uumlber diesen Zeitraum hinaus moumlglich Langzeit-Bekaumlmpfung
In solchen Faumlllen ist zu pruumlfen ob es geeignete Maszlignahmen gibt die dem immer wieder neu auftretenden Nagerbefall entgegenwirken koumlnnen
Wird der ausgelegte Koumlder nach einer Dauer von etwa einem Monat immer noch unvermindert stark angenommen ohne dass die Aktivitaumlt der Nagetiere abnimmt so ist die Ursache hierfuumlr zu ermitteln Es besteht in solchen Faumlllen der Verdacht auf Resistenz gegen den eingesetzten Wirkstoff und der Einsatz eines anderen potenteren Wirkstoffs ist zu pruumlfen
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 26
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Koumlderstationen zur Ausbringung von Koumldern verwenden
Ausnahmen Kanalisation und Bereiche die fuumlr Kinder und Nicht-Zieltiere nicht zugaumlnglich sind
zB geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen Unterbauten von Elektroschaltschraumlnken Hohlraumlume in Waumlnden und Wandverkleidungen etc
Ausnahme RattenloumlcherWuumlhlmausgaumlnge Koumlder tief in die Erde einbringen hellip+ die Stelle zB mit einem Stein abdecken
Koumlderstationen verwenden die mechanisch ausreichend stabil und manipulationssicher sind
Koumlderstationen deutlich kennzeichnen damit zu erkennen ist dass sie Rodentizide enthalten und nicht beruumlhrt werden duumlrfen Bild Wieck UBA
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen II
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 27
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen III
Grundsaumltzlich muumlssen zu Beginn der Bekaumlmpfung die Koumlderstellen moumlglichst alle 2-3 Tage mindestens aber nach dem 5 Tag und anschlieszligend woumlchentlich kontrolliert werden Dies gilt auch fuumlr Bekaumlmpfungsmaszlignahmen die laumlnger als einen Monat andauern
Bei jeder Kontrolle gefressene Koumlder ersetzen und das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen und diese hellip+ entsorgen um Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen
Bild Schmolz UBA
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Fotos WieckSchmolz UBA
S 28
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen IV
Koumlder mit Antikoagulanzien nicht als Permanentkoumlder zur Vorbeugung gegen Nagerbefall oder zum Monitoring von Nageraktivitaumlten einsetzen
Zum Nagetiermonitoring giftfreie Koumlder Uumlberwachungsgeraumlte oder Fallen verwenden Ohne Ausnahmen
Permanentbekoumlderung ist grundsaumltzlich verboten
Ausnahmen moumlglich
Nach Einzelfallpruumlfung koumlnnen Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbekoumlderung in besonders sensiblen Bereichen (zB Betriebe der Lebensmittelindustrie Warenlager) unter bestimmten Bedingungen moumlglich sein
Strategische befallsunabhaumlngige Dauerbekoumlderung
nur mit Antikoagulanzien der 2 Generation
S 29
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Ausnahmeregelung zur Permanentbekoumlderung
Ausnahmen von dem Verbot moumlglich wenn
- erhoumlhte Befallsgefahr mit Nagetieren und
- besondere Gefahr fuumlr Gesundheit oder Sicherheit von MenschTier und
- keine anderen verhaumlltnismaumlszligigen Maszlignahmen dem Befall entgegenzuwirken zB bauliche und organisatorische Maszlignahmen Fallen
Alle drei Voraussetzungen muumlssen vom SBK im Rahmen einer Objektanalyse festgestellt und dokumentiert werden
Ausnahmeregelung gilt nur fuumlr ausgebildetegepruumlfte Schaumldlingsbekaumlmpfer
Koumlderstellen nur in und um Gebaumlude ndash keine Anwendung im offenen Gelaumlndevon Gebaumluden entfernt
Kontrollintervalle zwischen 1 - max 4 Wochen (werden vom SBK festgelegt)
Bei festgestelltem Befall (nach Ermessen des SBK) woumlchentliche Kontrollen nach GfA
Definition Befall (DSV) hellip+ Anzeichen von Schaumldlingen im Schutzareal Anzeichen koumlnnen sein Lebendetote Tiere Fraszligspuren Kot- und Urinspuren Trittsiegel und Schmierspuren
S 30
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme
Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen
Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen
Nachkontrolle und Praumlvention
Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen
Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren
Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 31
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation
fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Vielen Dank
Kontakt Beatrice Schwarz-Schulz FG IV 12 Anton Friesen EinvernehmensstelleBiozidgubade Umweltbundesamt PO Box 1406 06813 Dessau-Roszliglau Deutschland
wwwumweltbundesamtde
wwwbiozidinfo
S 32
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Fragen
S 33
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen I
Im Regelfall hat eine Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Zeitraum von einem Monat nicht zu
uumlberschreiten
Bei einem andauernden Nagerbefall zB durch staumlndige Einwanderung von auszligen in eine Einrichtung oder einen Betrieb (zB Lebensmittelbetrieb) ist eine Bekaumlmpfung aber auch uumlber diesen Zeitraum hinaus moumlglich Langzeit-Bekaumlmpfung
In solchen Faumlllen ist zu pruumlfen ob es geeignete Maszlignahmen gibt die dem immer wieder neu auftretenden Nagerbefall entgegenwirken koumlnnen
Wird der ausgelegte Koumlder nach einer Dauer von etwa einem Monat immer noch unvermindert stark angenommen ohne dass die Aktivitaumlt der Nagetiere abnimmt so ist die Ursache hierfuumlr zu ermitteln Es besteht in solchen Faumlllen der Verdacht auf Resistenz gegen den eingesetzten Wirkstoff und der Einsatz eines anderen potenteren Wirkstoffs ist zu pruumlfen
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 26
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Koumlderstationen zur Ausbringung von Koumldern verwenden
Ausnahmen Kanalisation und Bereiche die fuumlr Kinder und Nicht-Zieltiere nicht zugaumlnglich sind
zB geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen Unterbauten von Elektroschaltschraumlnken Hohlraumlume in Waumlnden und Wandverkleidungen etc
Ausnahme RattenloumlcherWuumlhlmausgaumlnge Koumlder tief in die Erde einbringen hellip+ die Stelle zB mit einem Stein abdecken
Koumlderstationen verwenden die mechanisch ausreichend stabil und manipulationssicher sind
Koumlderstationen deutlich kennzeichnen damit zu erkennen ist dass sie Rodentizide enthalten und nicht beruumlhrt werden duumlrfen Bild Wieck UBA
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen II
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 27
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen III
Grundsaumltzlich muumlssen zu Beginn der Bekaumlmpfung die Koumlderstellen moumlglichst alle 2-3 Tage mindestens aber nach dem 5 Tag und anschlieszligend woumlchentlich kontrolliert werden Dies gilt auch fuumlr Bekaumlmpfungsmaszlignahmen die laumlnger als einen Monat andauern
Bei jeder Kontrolle gefressene Koumlder ersetzen und das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen und diese hellip+ entsorgen um Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen
Bild Schmolz UBA
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Fotos WieckSchmolz UBA
S 28
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen IV
Koumlder mit Antikoagulanzien nicht als Permanentkoumlder zur Vorbeugung gegen Nagerbefall oder zum Monitoring von Nageraktivitaumlten einsetzen
Zum Nagetiermonitoring giftfreie Koumlder Uumlberwachungsgeraumlte oder Fallen verwenden Ohne Ausnahmen
Permanentbekoumlderung ist grundsaumltzlich verboten
Ausnahmen moumlglich
Nach Einzelfallpruumlfung koumlnnen Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbekoumlderung in besonders sensiblen Bereichen (zB Betriebe der Lebensmittelindustrie Warenlager) unter bestimmten Bedingungen moumlglich sein
Strategische befallsunabhaumlngige Dauerbekoumlderung
nur mit Antikoagulanzien der 2 Generation
S 29
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Ausnahmeregelung zur Permanentbekoumlderung
Ausnahmen von dem Verbot moumlglich wenn
- erhoumlhte Befallsgefahr mit Nagetieren und
- besondere Gefahr fuumlr Gesundheit oder Sicherheit von MenschTier und
- keine anderen verhaumlltnismaumlszligigen Maszlignahmen dem Befall entgegenzuwirken zB bauliche und organisatorische Maszlignahmen Fallen
Alle drei Voraussetzungen muumlssen vom SBK im Rahmen einer Objektanalyse festgestellt und dokumentiert werden
Ausnahmeregelung gilt nur fuumlr ausgebildetegepruumlfte Schaumldlingsbekaumlmpfer
Koumlderstellen nur in und um Gebaumlude ndash keine Anwendung im offenen Gelaumlndevon Gebaumluden entfernt
Kontrollintervalle zwischen 1 - max 4 Wochen (werden vom SBK festgelegt)
Bei festgestelltem Befall (nach Ermessen des SBK) woumlchentliche Kontrollen nach GfA
Definition Befall (DSV) hellip+ Anzeichen von Schaumldlingen im Schutzareal Anzeichen koumlnnen sein Lebendetote Tiere Fraszligspuren Kot- und Urinspuren Trittsiegel und Schmierspuren
S 30
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme
Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen
Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen
Nachkontrolle und Praumlvention
Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen
Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren
Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 31
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation
fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Vielen Dank
Kontakt Beatrice Schwarz-Schulz FG IV 12 Anton Friesen EinvernehmensstelleBiozidgubade Umweltbundesamt PO Box 1406 06813 Dessau-Roszliglau Deutschland
wwwumweltbundesamtde
wwwbiozidinfo
S 32
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Fragen
S 33
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Koumlderstationen zur Ausbringung von Koumldern verwenden
Ausnahmen Kanalisation und Bereiche die fuumlr Kinder und Nicht-Zieltiere nicht zugaumlnglich sind
zB geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen Unterbauten von Elektroschaltschraumlnken Hohlraumlume in Waumlnden und Wandverkleidungen etc
Ausnahme RattenloumlcherWuumlhlmausgaumlnge Koumlder tief in die Erde einbringen hellip+ die Stelle zB mit einem Stein abdecken
Koumlderstationen verwenden die mechanisch ausreichend stabil und manipulationssicher sind
Koumlderstationen deutlich kennzeichnen damit zu erkennen ist dass sie Rodentizide enthalten und nicht beruumlhrt werden duumlrfen Bild Wieck UBA
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen II
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 27
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen III
Grundsaumltzlich muumlssen zu Beginn der Bekaumlmpfung die Koumlderstellen moumlglichst alle 2-3 Tage mindestens aber nach dem 5 Tag und anschlieszligend woumlchentlich kontrolliert werden Dies gilt auch fuumlr Bekaumlmpfungsmaszlignahmen die laumlnger als einen Monat andauern
Bei jeder Kontrolle gefressene Koumlder ersetzen und das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen und diese hellip+ entsorgen um Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen
Bild Schmolz UBA
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Fotos WieckSchmolz UBA
S 28
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen IV
Koumlder mit Antikoagulanzien nicht als Permanentkoumlder zur Vorbeugung gegen Nagerbefall oder zum Monitoring von Nageraktivitaumlten einsetzen
Zum Nagetiermonitoring giftfreie Koumlder Uumlberwachungsgeraumlte oder Fallen verwenden Ohne Ausnahmen
Permanentbekoumlderung ist grundsaumltzlich verboten
Ausnahmen moumlglich
Nach Einzelfallpruumlfung koumlnnen Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbekoumlderung in besonders sensiblen Bereichen (zB Betriebe der Lebensmittelindustrie Warenlager) unter bestimmten Bedingungen moumlglich sein
Strategische befallsunabhaumlngige Dauerbekoumlderung
nur mit Antikoagulanzien der 2 Generation
S 29
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Ausnahmeregelung zur Permanentbekoumlderung
Ausnahmen von dem Verbot moumlglich wenn
- erhoumlhte Befallsgefahr mit Nagetieren und
- besondere Gefahr fuumlr Gesundheit oder Sicherheit von MenschTier und
- keine anderen verhaumlltnismaumlszligigen Maszlignahmen dem Befall entgegenzuwirken zB bauliche und organisatorische Maszlignahmen Fallen
Alle drei Voraussetzungen muumlssen vom SBK im Rahmen einer Objektanalyse festgestellt und dokumentiert werden
Ausnahmeregelung gilt nur fuumlr ausgebildetegepruumlfte Schaumldlingsbekaumlmpfer
Koumlderstellen nur in und um Gebaumlude ndash keine Anwendung im offenen Gelaumlndevon Gebaumluden entfernt
Kontrollintervalle zwischen 1 - max 4 Wochen (werden vom SBK festgelegt)
Bei festgestelltem Befall (nach Ermessen des SBK) woumlchentliche Kontrollen nach GfA
Definition Befall (DSV) hellip+ Anzeichen von Schaumldlingen im Schutzareal Anzeichen koumlnnen sein Lebendetote Tiere Fraszligspuren Kot- und Urinspuren Trittsiegel und Schmierspuren
S 30
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme
Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen
Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen
Nachkontrolle und Praumlvention
Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen
Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren
Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 31
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation
fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Vielen Dank
Kontakt Beatrice Schwarz-Schulz FG IV 12 Anton Friesen EinvernehmensstelleBiozidgubade Umweltbundesamt PO Box 1406 06813 Dessau-Roszliglau Deutschland
wwwumweltbundesamtde
wwwbiozidinfo
S 32
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Fragen
S 33
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen III
Grundsaumltzlich muumlssen zu Beginn der Bekaumlmpfung die Koumlderstellen moumlglichst alle 2-3 Tage mindestens aber nach dem 5 Tag und anschlieszligend woumlchentlich kontrolliert werden Dies gilt auch fuumlr Bekaumlmpfungsmaszlignahmen die laumlnger als einen Monat andauern
Bei jeder Kontrolle gefressene Koumlder ersetzen und das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen und diese hellip+ entsorgen um Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen
Bild Schmolz UBA
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
Fotos WieckSchmolz UBA
S 28
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen IV
Koumlder mit Antikoagulanzien nicht als Permanentkoumlder zur Vorbeugung gegen Nagerbefall oder zum Monitoring von Nageraktivitaumlten einsetzen
Zum Nagetiermonitoring giftfreie Koumlder Uumlberwachungsgeraumlte oder Fallen verwenden Ohne Ausnahmen
Permanentbekoumlderung ist grundsaumltzlich verboten
Ausnahmen moumlglich
Nach Einzelfallpruumlfung koumlnnen Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbekoumlderung in besonders sensiblen Bereichen (zB Betriebe der Lebensmittelindustrie Warenlager) unter bestimmten Bedingungen moumlglich sein
Strategische befallsunabhaumlngige Dauerbekoumlderung
nur mit Antikoagulanzien der 2 Generation
S 29
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Ausnahmeregelung zur Permanentbekoumlderung
Ausnahmen von dem Verbot moumlglich wenn
- erhoumlhte Befallsgefahr mit Nagetieren und
- besondere Gefahr fuumlr Gesundheit oder Sicherheit von MenschTier und
- keine anderen verhaumlltnismaumlszligigen Maszlignahmen dem Befall entgegenzuwirken zB bauliche und organisatorische Maszlignahmen Fallen
Alle drei Voraussetzungen muumlssen vom SBK im Rahmen einer Objektanalyse festgestellt und dokumentiert werden
Ausnahmeregelung gilt nur fuumlr ausgebildetegepruumlfte Schaumldlingsbekaumlmpfer
Koumlderstellen nur in und um Gebaumlude ndash keine Anwendung im offenen Gelaumlndevon Gebaumluden entfernt
Kontrollintervalle zwischen 1 - max 4 Wochen (werden vom SBK festgelegt)
Bei festgestelltem Befall (nach Ermessen des SBK) woumlchentliche Kontrollen nach GfA
Definition Befall (DSV) hellip+ Anzeichen von Schaumldlingen im Schutzareal Anzeichen koumlnnen sein Lebendetote Tiere Fraszligspuren Kot- und Urinspuren Trittsiegel und Schmierspuren
S 30
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme
Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen
Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen
Nachkontrolle und Praumlvention
Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen
Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren
Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 31
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation
fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Vielen Dank
Kontakt Beatrice Schwarz-Schulz FG IV 12 Anton Friesen EinvernehmensstelleBiozidgubade Umweltbundesamt PO Box 1406 06813 Dessau-Roszliglau Deutschland
wwwumweltbundesamtde
wwwbiozidinfo
S 32
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Fragen
S 33
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen IV
Koumlder mit Antikoagulanzien nicht als Permanentkoumlder zur Vorbeugung gegen Nagerbefall oder zum Monitoring von Nageraktivitaumlten einsetzen
Zum Nagetiermonitoring giftfreie Koumlder Uumlberwachungsgeraumlte oder Fallen verwenden Ohne Ausnahmen
Permanentbekoumlderung ist grundsaumltzlich verboten
Ausnahmen moumlglich
Nach Einzelfallpruumlfung koumlnnen Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbekoumlderung in besonders sensiblen Bereichen (zB Betriebe der Lebensmittelindustrie Warenlager) unter bestimmten Bedingungen moumlglich sein
Strategische befallsunabhaumlngige Dauerbekoumlderung
nur mit Antikoagulanzien der 2 Generation
S 29
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Ausnahmeregelung zur Permanentbekoumlderung
Ausnahmen von dem Verbot moumlglich wenn
- erhoumlhte Befallsgefahr mit Nagetieren und
- besondere Gefahr fuumlr Gesundheit oder Sicherheit von MenschTier und
- keine anderen verhaumlltnismaumlszligigen Maszlignahmen dem Befall entgegenzuwirken zB bauliche und organisatorische Maszlignahmen Fallen
Alle drei Voraussetzungen muumlssen vom SBK im Rahmen einer Objektanalyse festgestellt und dokumentiert werden
Ausnahmeregelung gilt nur fuumlr ausgebildetegepruumlfte Schaumldlingsbekaumlmpfer
Koumlderstellen nur in und um Gebaumlude ndash keine Anwendung im offenen Gelaumlndevon Gebaumluden entfernt
Kontrollintervalle zwischen 1 - max 4 Wochen (werden vom SBK festgelegt)
Bei festgestelltem Befall (nach Ermessen des SBK) woumlchentliche Kontrollen nach GfA
Definition Befall (DSV) hellip+ Anzeichen von Schaumldlingen im Schutzareal Anzeichen koumlnnen sein Lebendetote Tiere Fraszligspuren Kot- und Urinspuren Trittsiegel und Schmierspuren
S 30
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme
Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen
Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen
Nachkontrolle und Praumlvention
Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen
Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren
Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 31
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation
fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Vielen Dank
Kontakt Beatrice Schwarz-Schulz FG IV 12 Anton Friesen EinvernehmensstelleBiozidgubade Umweltbundesamt PO Box 1406 06813 Dessau-Roszliglau Deutschland
wwwumweltbundesamtde
wwwbiozidinfo
S 32
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Fragen
S 33
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Ausnahmeregelung zur Permanentbekoumlderung
Ausnahmen von dem Verbot moumlglich wenn
- erhoumlhte Befallsgefahr mit Nagetieren und
- besondere Gefahr fuumlr Gesundheit oder Sicherheit von MenschTier und
- keine anderen verhaumlltnismaumlszligigen Maszlignahmen dem Befall entgegenzuwirken zB bauliche und organisatorische Maszlignahmen Fallen
Alle drei Voraussetzungen muumlssen vom SBK im Rahmen einer Objektanalyse festgestellt und dokumentiert werden
Ausnahmeregelung gilt nur fuumlr ausgebildetegepruumlfte Schaumldlingsbekaumlmpfer
Koumlderstellen nur in und um Gebaumlude ndash keine Anwendung im offenen Gelaumlndevon Gebaumluden entfernt
Kontrollintervalle zwischen 1 - max 4 Wochen (werden vom SBK festgelegt)
Bei festgestelltem Befall (nach Ermessen des SBK) woumlchentliche Kontrollen nach GfA
Definition Befall (DSV) hellip+ Anzeichen von Schaumldlingen im Schutzareal Anzeichen koumlnnen sein Lebendetote Tiere Fraszligspuren Kot- und Urinspuren Trittsiegel und Schmierspuren
S 30
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme
Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen
Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen
Nachkontrolle und Praumlvention
Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen
Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren
Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 31
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation
fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Vielen Dank
Kontakt Beatrice Schwarz-Schulz FG IV 12 Anton Friesen EinvernehmensstelleBiozidgubade Umweltbundesamt PO Box 1406 06813 Dessau-Roszliglau Deutschland
wwwumweltbundesamtde
wwwbiozidinfo
S 32
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Fragen
S 33
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme
Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen
Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen
Nachkontrolle und Praumlvention
Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen
Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren
Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen
Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender
S 31
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation
fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Vielen Dank
Kontakt Beatrice Schwarz-Schulz FG IV 12 Anton Friesen EinvernehmensstelleBiozidgubade Umweltbundesamt PO Box 1406 06813 Dessau-Roszliglau Deutschland
wwwumweltbundesamtde
wwwbiozidinfo
S 32
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Fragen
S 33
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation
fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Vielen Dank
Kontakt Beatrice Schwarz-Schulz FG IV 12 Anton Friesen EinvernehmensstelleBiozidgubade Umweltbundesamt PO Box 1406 06813 Dessau-Roszliglau Deutschland
wwwumweltbundesamtde
wwwbiozidinfo
S 32
25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV
Dr Beatrice Schwarz-Schulz
Fragen
S 33