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Titel Jahreshauptversammlung des VFÖS e.V. Beatrice Schwarz-Schulz, Umweltbundesamt Zulassung von Rodentiziden Noch Fragen zu den RMM ?

Zulassung von Rodentiziden Noch Fragen zu den RMM–S_Schwarz_April_2015_neu.pdf · Difethialone Difenacoum Brodifacoum Bromadiolone Flocoumafen Scenario Animal housings In and around

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Titel

Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Beatrice Schwarz-Schulz Umweltbundesamt

Zulassung von Rodentiziden Noch Fragen zu den RMM

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Inhalt

1 Verfahren zur Wirkstoffgenehmigung und Zulassung von Biozid-

Produkten nach Biozid-Verordnung (EU) Nr 5282012

2 Ergebnisse der Umweltbewertung fuumlr Rodentizide (PT 14) und der PBT-Bewertung

3 Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) und Auflagen - Vorgehen bei der Zulassung von Rodentizid-Produkten (PT 14) in Deutschland

Gute fachliche Anwendung (PT 14)

S 2

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

BiozidVO (EU) Nr 5282012 Ziel Harmonisierung des EU-Marktes fuumlr Biozid-Produkte und die aktiven Substanzen Hoher Schutz fuumlr Mensch und Umwelt

Inhalt Nur Biozid-Produkte mit genehmigten Wirkstoffen duumlrfen eingesetzt werden Nur zugelassene Biozid-Produkte duumlrfen in Verkehr gebracht und verwendet werden (max 10 Jahre)

Grundsaumltze fuumlr die Bewertung und Zulassung von Biozid Produkten nach Anhang VI sind Bei sachgemaumlszliger Verwendung fuumlr beabsichtigten Zweck

keine unvertretbaren Auswirkungen auf Umwelt

keine unvertretbaren Auswirkungen auf Gesundheit von Mensch und Tier

hinreichende Wirksamkeit keine Resistenz- oder Toleranzbildung

bei Wirbeltieren keine unnoumltigen Leiden oder Schmerzen hervorrufend

S 3

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz 4

Beteiligte Bundesbehoumlrden

Zulassungsstelle fuumlr Biozide in Deutschland

Bundesstelle fuumlr Chemikalien (BfC) - angesiedelt bei der Bundesanstalt fuumlr Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Fachbereich 5

Bewertung der gesundheitlichen Risiken fuumlr Beschaumlftigte

BAuA Fachbereich 4 Einvernehmensstelle

Bewertung der gesundheitlichen Risiken fuumlr Verbraucher

Bundesinstitut fuumlr Risikobewertung (BfR) Einvernehmensstelle

Bewertung der Umweltrisiken (Umweltrisikobewertung)

Umweltbundesamt (UBA) Fachgebiet IV 12 Einvernehmensstelle

Wirksamkeitspruumlfung und Resistenzmanagement fuumlr Rodentizide und Insektizide

UBA Fachgebiet IV 14

S 4

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Zweistufiges Verfahren

EU-Ebene Risikobewertung des Wirkstoffs Ziel Entscheidung uumlber Genehmigung des Wirkstoffs EU Review-Programm fuumlr Altwirkstoffe schrittweise Bewertung in 4 Prioritaumltenlisten verlaumlngert bis 2024 Nationale Ebene (EU-Ebene) Risikobewertung von Biozidprodukten Ziel Entscheidung uumlber die Zulassung

Gegenseitige Anerkennung der Zulassungen anderer MS BiozidVO zentrale Unions-Zulassung (seit Mitte 2013)

S 5

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Bewertungsgrundsaumltze - Umwelt

Eine Zulassung von Biozid-Produkten nur moumlglich wenn sie selbst oder ihre Metaboliten bzw Abbauprodukte keine unvertretbaren Auswirkungen auf folgende Kompartimente haben

bull Aquatisches Oumlkosystem (Oberflaumlchengewaumlsser marines Oumlkosystem inklusive Sediment)

bull Terrestrisches Oumlkosystem (inklusive Grundwasser)

bull Atmosphaumlre

bull Mikrobielle Wirksamkeit der Klaumlranlage

bull Primaumlr- und Sekundaumlrvergiftung (Wildtiere Haustiere)

S 6

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Umweltrisikobewertung

WirkstoffProdukt

Bestimmung der PEC Bestimmung der PNEC

PECPNEC gt 1

JA

bull Weitere

TestsInformationen

bull Risikominderungs-

maszlignahmen

bull Keine Anhang-

Aufnahme

NEIN

Genehmigung des

Wirkstoffs Zulassung

des Produktes

PEC = Predicted Environmental Concentration PNEC = Predicted No Effect Concentration

S 7

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Genehmigte Wirkstoffe PT 14

bull Antikoagulanzien der 1 Generation

Chlorophacinon

Coumatetralyl

Warfarin Natrium-Warfarin

bull Antikoagulanzien der 2 Generation

Bromadiolon

Brodifacoum

Difethialon

Flocoumafen

bull Weitere Wirkstoffe

α-Chloralose Aluminiumphosphid CO2 Corn Cob (Cholecalciferol)

S 8

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Ergebnisse der PBT-Bewertung EU-PBT-Working-Group 2008

Difethialone Difenacoum Brodifacoum Bromadiolone Flocoumafen

Scenario In and around buildings

Sewers

In and around buildings Sewers

Open areas Waste dumps

In and around buildings Sewers

Open areas Waste dumps

In and around buildings Sewers

Open areas Waste dumps

In and around buildings Animal housings

Food stores

Persistence

Not readily biodegradable

Not anaerobically degradable

Stable to hydrolysis DT50 soil = 635 d

(average)

Not readily biodegradable Not anaerobically

degradable Stable to hydrolysis

DT50 soil = 439 d

Not readily biodegradable

Stable to hydrolysis DT50 soil = 157 d)

Not readily not inherently biodegradable

Stable to hydrolysis DT50 soil = 4 - 92 d

Metabolites DT50 gt 120d

Not readily biodegradable

Not anaerobically degradable

Stable to hydrolysis DT50 soil = 213 d

Bio-acumulation

No BCF available Log Pow = (BCF = 39974

lkg) QSAR BCF = 14000 lkg

Residues found in biota

No BCF available log Kow value = 76

(BCF = 35645) BCF = 9010 (US EPA EPI-

WIN) Residues found in biota

No BCF available log Kow value = 61

(BCF = 35645)

Residues found in biota

BCF = 1658 (but steady state not

reached and mortality in controlgt10)

pH 4 log Kow gt5 pH 7 log Kow = 41

Residues found in biota

BCF = 24300

No BCF available QSAR derived BCF

4400 (pH9) to 36134 (pH7)

Residues found in biota

Toxicity

No NOEC available EC50 Daphnia lt 01 mgl

(44microgl) Classified as T+

No NOEC available EC50 Fish lt 01 mgl

(64microgl) NOEC(bird) = 01 mgkg

food Classified as T+

No NOEC available EC50 Fish lt 01 mgl

(40microgl) Classified as T+

No NOEC available EC50 algae = 114 mgl

(uncertain value) Classified as T+

No NOEC available EC50 Fish lt 01 mgl

(70microgl) Extrapolation to chronic

NOEC = 0007 mgL (extrapolation factor

01)

Conclusion (Potential) PBTvPvB

(Potential) PBTvPvB

(Potential) PBT (Potential) PBT (Potential) PBTvPvB

S 9

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Ergebnisse der Umweltbewertung

Antikoagulanzien der 1 + 2 Generation und Chloralose rarr Risiko von Primaumlr- und Sekundaumlrvergiftungen fuumlr Nicht-Ziel-

Organismen (Haustiere Wildvoumlgel Saumlugetiere)

PECPNEC Verhaumlltnisse fuumlr verschiedene Szenarien

Primaumlrvergiftung 1 Generation 103 ndash 271875

2 Generation 1700 ndash 1582031

Chloralose 2253 ndash 29985

Sekundaumlrvergiftung 1 Generation 09 ndash 15000

2 Generation 77 ndash 855855

Chloralose 2999 ndash 11701

(PECPNEC-Verhaumlltnis lt 1 = kein Risiko)

S 10

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Uumlberschaumltzung des Risikos fuumlr Nichtzieltiere

Vielzahl an Studien aus der ganzen Welt die Ruumlckstaumlnde va der Wirkstoffe der 2 Generation in wildlebenden Nicht-Zieltieren nachweisen

Nachweise von Ruumlckstaumlnden ua in den folgenden Tierarten

SchleiereulenUK (Newton et al 1990)

MaumlusebussardeFrankreich (Berny et al 1997)

SteinadlerNorwegen (Longford et al 2012)

WieselUK (McDonald et al 1998)

FuumlchseUK USA (Tosh et al 2011 McMillin et al 2008)

zT sehr hoher Anteil der untersuchten Tieren betroffen

84 von 430 Raubvoumlgel in Daumlnemark (Christensen et al 2012)

70 von 114 Rotmilanen in UK (Hughes et al 2013)

84 von 115 Fuumlchsen in Nordirland (Tosh et al 2011)

Rodentizid-Ruumlckstaumlnde in Biota uumlberall dort nachweisbar wo Antikoagulanzien als Rodentizide eingesetzt werden (Laasko et al 2010)

Valeriy Kirsanov ndash Fotoliacom

charlatahan fotoliacom

wildcarebayareaorg

S 11

Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Untersuchung von Rodentizid-Ruumlckstaumlnden in wildlebenden Tieren in Deutschland (JKI im Auftrag vom Umweltbundesamt FKZ 3710 63 401)

Analyse von Leberproben von Nicht-Zieltieren waumlhrend und nach einer Bekaumlmpfung von Ratten und Maumlusen mit Brodifacoum

Primaumlrvergiftung

Nachweis von Ruumlckstaumlnden von Brodifacoum in Kleinsaumlugern die nicht Ziel der Bekaumlmpfung waren

va Waldmaumluse Roumltelmaumluse Spitzmaumluse

Sekundaumlrvergiftung

Nachweis von Brodifacoum in Eulen und Greifvoumlgeln

va Maumlusebussarde Schleiereulen Rotmilane

20 von 63 untersuchten Proben

Nach von mindestens einem Antikoagulans in 61 von 265 untersuchten Fuchslebern

S 12

Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Nachweis von Rodentizid-Ruumlckstaumlnden in Fischen

Analyse von Fischproben durch das Fraunhofer Institut (IME) im Auftrag des Umweltbundesamtes (FKZ 3712 67 403)

Nachweis von Brodifacoum Bromadiolon und Difethialon in Brassen aus Saar Rhein und Elbe

Projekt noch nicht abgeschlossen (bis 2015)

S 13

Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Fuumlr einige Stoffe und Anwendungen Risiken fuumlr Boden (PECPNEC gt 1)

Gefahr von primaumlren und sekundaumlren Vergiftungen uumlber die Nahrungskette (PECPNEC gtgt 1)

Antikoagulanzien der 2 Generation sind alle (potentielle) PBTsvPvB Stoffe ndash nach BiozidVO keine Zulassung fuumlr die breite Oumlffentlichkeit moumlglich

Chloralose erfuumlllt potentiell 2 (P T) von 3 PBT Kriterien Substitutionskandidat Befassung der PBT AG

Genehmigung der Wirkstoffe der 2 Generation und Zulassung gemaumlszlig den Kriterien aus Umweltschutzgruumlnden nicht moumlglich

Umweltrisiken von Antikoagulanzien

S 14

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Umweltrisiken von Antikoagulanzien

Abwaumlgung der Schutzguumlter menschliche Gesundheit Infektionsschutz und Umwelt

Bereits auftretende Resistenzen

Keine geeigneten Alternativen

Loumlsung

Wirkstoff-Genehmigung (Annex I-Aufnahme) nur

5 Jahre (statt 10 Jahre)

Produktzulassung urspruumlnglich nur fuumlr 3 Jahre und geeignete Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) und Auflagen

Vergleichende Bewertung im Rahmen der Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung Zulassung (inklusive der Alternativen)

Zur Synchronisierung wurden aktuell die ersten Zulassungen europaweit verlaumlngert

S 15

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) (Anhang I-) Aufnahme-Richtlinien

bdquoDie Mitgliedstaaten stellen sicher dass die Zulassungen von Antikoagulanzien an folgende Bedingungen geknuumlpft sindldquo

Die nominale Konzentration des Wirkstoffs in den Produkten darf xx mgkg nicht uumlbersteigen und nur gebrauchsfertige Produkte duumlrfen zugelassen werden

Die Produkte muumlssen einen aversiven Stoff (Bitterstoff) und gegebenenfalls einen Farbstoff enthalten

Die Produkte duumlrfen nicht als Haftpulver verwendet werden

Sowohl die Primaumlr- als auch die Sekundaumlrexposition von Menschen Nichtziel-Tieren und Umwelt sind durch Planung und Anwendung aller geeigneten und verfuumlgbaren Maszlignahmen zur Risikominderung zu minimieren Hierzu gehoumlren insbesondere die Beschraumlnkung auf die Anwendung durch Fachpersonal die Festlegung einer Packungshoumlchstgroumlszlige und die Verpflichtung zur Verwendung zugriffsgesicherter stabiler Koumlderboxenldquo

S 16

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Ziel Reduzierung der Risiken fuumlr die Umwelt

Beschraumlnkung des Anwenderbereichs und der Verwenderkategorie (nur sachkundiger Anwender)

Allgemeine Kriterien zur guten fachlichen Anwendung (GfA) von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzien sind einzuhalten

Produktspezifische Anwendungsbestimmungen

Anweisung fuumlr eine sichere Verwendung zB Koumlder ist in der Kanalisation zu befestigen Koumlder nicht in die Erde einbringen und Koumlder nur in Koumlderboxen verwenden ( Bodenrisiken)

Anwendungsbereich und Anwendungsmethode

Aufwandmenge

Verpackung

Produktspezifischen Anwendungsbestimmungen werden fuumlr das jedes Produkt auf Basis der jeweiligen Risiken separat festgelegt

S 17

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

bdquo

Verbraucher

Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-

bekaumlmpfer

Sachkundige

Verwender

ohne

Sachkunde

mit

Sachkunde

Innenraum Ja Ja Ja Ja

Kanalisation Nein Nein Ja Ja

In und um Gebaumlude Ja Ja Ja Ja

Auszligenbereich offenes

Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja

Anwenderkategorie

Anwendungsbereich

Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung

(zB Risiken fuumlr Boden)

RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 1 Generation verwenden

S 18

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

bdquo

Verbraucher

Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-

bekaumlmpfer

Sachkundige

Verwender

ohne

Sachkunde

mit

Sachkunde

Innenraum Nein Nein Ja Ja

Kanalisation Nein Nein Ja Ja

In und um Gebaumlude Nein Nein Ja Ja

Auszligenbereich offenes

Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja

Anwenderkategorie

Anwendungsbereich

Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung

RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 2 Generation verwenden Potentielle PBTvPvB-Stoffe

S 19

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Opinion des Committee for Risk Assessment (RAC) vom Maumlrz 2014

Brodifacoum Repro 1A

Bromadiolon Repro 1B

Chlorophacinon Repro 1B

Coumatetralyl Repro 1B

Difenacoum Repro 1B

Difethialon Repro 1B

Flucoumafen Repro 1B

Warfarin Repro 1A

Aumlnderung des Annex VI Eintrag der CLP VO (EC 12722008) durch ATP - wann

Neue EntwicklungenEinstufung ampKennzeichnung

S 20

Keine Zulassung an

Verbraucher mehr moumlglich

Art 19 Absatz 4 b) BiozidVO

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Auflagen bei der Produktzulassung

hellipund wer ist sachkundig

Schaumldlingsbekaumlmpfer

Sachkundenachweis nach GefStoffV Anhang I Nr 34 (6) ausgebildeter Schaumldlingsbekaumlmpfer oder von den Behoumlrden als gleichwertig anerkannte Berufe

Berufliche Anwender mit Sachkunde

Sachkundenachweis nach Pflanzenschutz-SachkundeV

ua ausgebildete Land- und Forstwirte Gaumlrtner Winzer und weitere von Behoumlrden anerkannte Aus- Fort- oder Weiterbildungen

Geschulte berufsmaumlszligige Anwender

Teilnahme an einer Schulung mit ua folgenden Lehrinhalten (Nachweis der Schulung erforderlich)

Biologie von Nagern Bekaumlmpfung von Nagetieren Rechtsgrundlagen Wirkungsweise von Antikoagulanzien Gefahren bei der Anwendung fuumlr Mensch und Umwelt Risikominderungsmaszlignahmen und gute fachliche Anwendung von Antikoagulanzien zur Nagetierbekaumlmpfung helliphelliphellip

S 21

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Inhalt

Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

Planung und Dokumentation

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen

Kontrollen

Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme

Nachkontrolle und Praumlvention

abrufbar im Internet unter

httpwwwbauadedeChemikaliengesetz-

BiozidverfahrenBiozideProduktHintergrundhtml

S 22

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Gute fachliche Anwendung von Rodentiziden

bdquoAllgemeine Kriterien einer guten fachlichen Anwendung von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzienldquo

Anwendungsbestimmungen gelten fuumlr zugelassene Rodentizide

GfA ist Teil Zulassungsbescheid rechtsverbindlich

GfA gilt fuumlr alle sachkundigen Verwender beim Einsatz von SGARs und FGARs und auch fuumlr Chloralose

zusaumltzlich zu diesen allgemeinen Kriterien gelten produktspezifische

Bestimmungen die von Produkt zu Produkt unterschiedlich sein koumlnnen (wie zB Anwendungsbereich Menge Zielorganismen)

Es gelten stets die Angaben auf Produkt-Etikett Gebrauchsanweisung

hellipund was ist die gute fachliche Anwendung (GfA)

S 23

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Planung und Dokumentation (Auszuumlge)

Nagerart Groumlszlige des Gebietes und Befallsursache ermitteln

Wirkstoff Art des Koumlders Anzahl der Koumlderstellen und Koumldermenge in Abhaumlngigkeit vom Zielorganismus und seiner Biologie dem Grad des Befalls und der direkten Umgebung waumlhlen und dokumentieren

Ziel einer Bekaumlmpfung ist die Tilgung der Nagerpopulation im Befallsgebiet-objekt

Gezielter und effizienter Einsatz von Rodentiziden im Sinne einer integrierten Schadnagerbekaumlmpfung unter Beruumlcksichtigung organisatorischen baulicher und biozidfreien Maszlignahmen

bdquoso viel wie noumltig so wenig wie moumlglichldquo

S 24

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Bild UBA

Warnhinweise

Jede Koumlderstelle oder ‐station ist mit geeigneten Warnhinweisen zu versehen Der Auftraggeber ist uumlber laufende Schaumldlingsbekaumlmpfungsmaszlignahmen zu informieren Dieser muss seine Mitarbeiter und externen Dienstleister informieren und soweit erforderlich zusaumltzliche Warnhinweise anbringen hellip+ Die Verantwortung fuumlr das Anbringen von eventuellen Warnhinweisen ist zwischen dem Durchfuumlhrenden der Schaumldlingsbekaumlmpfung und dem Auftraggeber zu vereinbaren

Diese Hinweise muumlssen mindestens die nachfolgenden Angaben enthalten Erste-Hilfe-Maszlignahmen

Produkt- und Wirkstoffname

Zulassungsnummer d Produktes

Kontaktdaten des Verwenders

Giftnotruf-Nr

Datum der Koumlderauslage

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 25

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen I

Im Regelfall hat eine Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Zeitraum von einem Monat nicht zu

uumlberschreiten

Bei einem andauernden Nagerbefall zB durch staumlndige Einwanderung von auszligen in eine Einrichtung oder einen Betrieb (zB Lebensmittelbetrieb) ist eine Bekaumlmpfung aber auch uumlber diesen Zeitraum hinaus moumlglich Langzeit-Bekaumlmpfung

In solchen Faumlllen ist zu pruumlfen ob es geeignete Maszlignahmen gibt die dem immer wieder neu auftretenden Nagerbefall entgegenwirken koumlnnen

Wird der ausgelegte Koumlder nach einer Dauer von etwa einem Monat immer noch unvermindert stark angenommen ohne dass die Aktivitaumlt der Nagetiere abnimmt so ist die Ursache hierfuumlr zu ermitteln Es besteht in solchen Faumlllen der Verdacht auf Resistenz gegen den eingesetzten Wirkstoff und der Einsatz eines anderen potenteren Wirkstoffs ist zu pruumlfen

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 26

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Koumlderstationen zur Ausbringung von Koumldern verwenden

Ausnahmen Kanalisation und Bereiche die fuumlr Kinder und Nicht-Zieltiere nicht zugaumlnglich sind

zB geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen Unterbauten von Elektroschaltschraumlnken Hohlraumlume in Waumlnden und Wandverkleidungen etc

Ausnahme RattenloumlcherWuumlhlmausgaumlnge Koumlder tief in die Erde einbringen hellip+ die Stelle zB mit einem Stein abdecken

Koumlderstationen verwenden die mechanisch ausreichend stabil und manipulationssicher sind

Koumlderstationen deutlich kennzeichnen damit zu erkennen ist dass sie Rodentizide enthalten und nicht beruumlhrt werden duumlrfen Bild Wieck UBA

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen II

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 27

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen III

Grundsaumltzlich muumlssen zu Beginn der Bekaumlmpfung die Koumlderstellen moumlglichst alle 2-3 Tage mindestens aber nach dem 5 Tag und anschlieszligend woumlchentlich kontrolliert werden Dies gilt auch fuumlr Bekaumlmpfungsmaszlignahmen die laumlnger als einen Monat andauern

Bei jeder Kontrolle gefressene Koumlder ersetzen und das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen und diese hellip+ entsorgen um Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen

Bild Schmolz UBA

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Fotos WieckSchmolz UBA

S 28

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen IV

Koumlder mit Antikoagulanzien nicht als Permanentkoumlder zur Vorbeugung gegen Nagerbefall oder zum Monitoring von Nageraktivitaumlten einsetzen

Zum Nagetiermonitoring giftfreie Koumlder Uumlberwachungsgeraumlte oder Fallen verwenden Ohne Ausnahmen

Permanentbekoumlderung ist grundsaumltzlich verboten

Ausnahmen moumlglich

Nach Einzelfallpruumlfung koumlnnen Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbekoumlderung in besonders sensiblen Bereichen (zB Betriebe der Lebensmittelindustrie Warenlager) unter bestimmten Bedingungen moumlglich sein

Strategische befallsunabhaumlngige Dauerbekoumlderung

nur mit Antikoagulanzien der 2 Generation

S 29

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Ausnahmeregelung zur Permanentbekoumlderung

Ausnahmen von dem Verbot moumlglich wenn

- erhoumlhte Befallsgefahr mit Nagetieren und

- besondere Gefahr fuumlr Gesundheit oder Sicherheit von MenschTier und

- keine anderen verhaumlltnismaumlszligigen Maszlignahmen dem Befall entgegenzuwirken zB bauliche und organisatorische Maszlignahmen Fallen

Alle drei Voraussetzungen muumlssen vom SBK im Rahmen einer Objektanalyse festgestellt und dokumentiert werden

Ausnahmeregelung gilt nur fuumlr ausgebildetegepruumlfte Schaumldlingsbekaumlmpfer

Koumlderstellen nur in und um Gebaumlude ndash keine Anwendung im offenen Gelaumlndevon Gebaumluden entfernt

Kontrollintervalle zwischen 1 - max 4 Wochen (werden vom SBK festgelegt)

Bei festgestelltem Befall (nach Ermessen des SBK) woumlchentliche Kontrollen nach GfA

Definition Befall (DSV) hellip+ Anzeichen von Schaumldlingen im Schutzareal Anzeichen koumlnnen sein Lebendetote Tiere Fraszligspuren Kot- und Urinspuren Trittsiegel und Schmierspuren

S 30

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme

Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen

Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen

Nachkontrolle und Praumlvention

Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen

Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren

Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 31

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation

fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Vielen Dank

Kontakt Beatrice Schwarz-Schulz FG IV 12 Anton Friesen EinvernehmensstelleBiozidgubade Umweltbundesamt PO Box 1406 06813 Dessau-Roszliglau Deutschland

wwwumweltbundesamtde

wwwbiozidinfo

S 32

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Fragen

S 33

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Inhalt

1 Verfahren zur Wirkstoffgenehmigung und Zulassung von Biozid-

Produkten nach Biozid-Verordnung (EU) Nr 5282012

2 Ergebnisse der Umweltbewertung fuumlr Rodentizide (PT 14) und der PBT-Bewertung

3 Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) und Auflagen - Vorgehen bei der Zulassung von Rodentizid-Produkten (PT 14) in Deutschland

Gute fachliche Anwendung (PT 14)

S 2

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

BiozidVO (EU) Nr 5282012 Ziel Harmonisierung des EU-Marktes fuumlr Biozid-Produkte und die aktiven Substanzen Hoher Schutz fuumlr Mensch und Umwelt

Inhalt Nur Biozid-Produkte mit genehmigten Wirkstoffen duumlrfen eingesetzt werden Nur zugelassene Biozid-Produkte duumlrfen in Verkehr gebracht und verwendet werden (max 10 Jahre)

Grundsaumltze fuumlr die Bewertung und Zulassung von Biozid Produkten nach Anhang VI sind Bei sachgemaumlszliger Verwendung fuumlr beabsichtigten Zweck

keine unvertretbaren Auswirkungen auf Umwelt

keine unvertretbaren Auswirkungen auf Gesundheit von Mensch und Tier

hinreichende Wirksamkeit keine Resistenz- oder Toleranzbildung

bei Wirbeltieren keine unnoumltigen Leiden oder Schmerzen hervorrufend

S 3

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz 4

Beteiligte Bundesbehoumlrden

Zulassungsstelle fuumlr Biozide in Deutschland

Bundesstelle fuumlr Chemikalien (BfC) - angesiedelt bei der Bundesanstalt fuumlr Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Fachbereich 5

Bewertung der gesundheitlichen Risiken fuumlr Beschaumlftigte

BAuA Fachbereich 4 Einvernehmensstelle

Bewertung der gesundheitlichen Risiken fuumlr Verbraucher

Bundesinstitut fuumlr Risikobewertung (BfR) Einvernehmensstelle

Bewertung der Umweltrisiken (Umweltrisikobewertung)

Umweltbundesamt (UBA) Fachgebiet IV 12 Einvernehmensstelle

Wirksamkeitspruumlfung und Resistenzmanagement fuumlr Rodentizide und Insektizide

UBA Fachgebiet IV 14

S 4

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Zweistufiges Verfahren

EU-Ebene Risikobewertung des Wirkstoffs Ziel Entscheidung uumlber Genehmigung des Wirkstoffs EU Review-Programm fuumlr Altwirkstoffe schrittweise Bewertung in 4 Prioritaumltenlisten verlaumlngert bis 2024 Nationale Ebene (EU-Ebene) Risikobewertung von Biozidprodukten Ziel Entscheidung uumlber die Zulassung

Gegenseitige Anerkennung der Zulassungen anderer MS BiozidVO zentrale Unions-Zulassung (seit Mitte 2013)

S 5

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Bewertungsgrundsaumltze - Umwelt

Eine Zulassung von Biozid-Produkten nur moumlglich wenn sie selbst oder ihre Metaboliten bzw Abbauprodukte keine unvertretbaren Auswirkungen auf folgende Kompartimente haben

bull Aquatisches Oumlkosystem (Oberflaumlchengewaumlsser marines Oumlkosystem inklusive Sediment)

bull Terrestrisches Oumlkosystem (inklusive Grundwasser)

bull Atmosphaumlre

bull Mikrobielle Wirksamkeit der Klaumlranlage

bull Primaumlr- und Sekundaumlrvergiftung (Wildtiere Haustiere)

S 6

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Umweltrisikobewertung

WirkstoffProdukt

Bestimmung der PEC Bestimmung der PNEC

PECPNEC gt 1

JA

bull Weitere

TestsInformationen

bull Risikominderungs-

maszlignahmen

bull Keine Anhang-

Aufnahme

NEIN

Genehmigung des

Wirkstoffs Zulassung

des Produktes

PEC = Predicted Environmental Concentration PNEC = Predicted No Effect Concentration

S 7

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Genehmigte Wirkstoffe PT 14

bull Antikoagulanzien der 1 Generation

Chlorophacinon

Coumatetralyl

Warfarin Natrium-Warfarin

bull Antikoagulanzien der 2 Generation

Bromadiolon

Brodifacoum

Difethialon

Flocoumafen

bull Weitere Wirkstoffe

α-Chloralose Aluminiumphosphid CO2 Corn Cob (Cholecalciferol)

S 8

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Ergebnisse der PBT-Bewertung EU-PBT-Working-Group 2008

Difethialone Difenacoum Brodifacoum Bromadiolone Flocoumafen

Scenario In and around buildings

Sewers

In and around buildings Sewers

Open areas Waste dumps

In and around buildings Sewers

Open areas Waste dumps

In and around buildings Sewers

Open areas Waste dumps

In and around buildings Animal housings

Food stores

Persistence

Not readily biodegradable

Not anaerobically degradable

Stable to hydrolysis DT50 soil = 635 d

(average)

Not readily biodegradable Not anaerobically

degradable Stable to hydrolysis

DT50 soil = 439 d

Not readily biodegradable

Stable to hydrolysis DT50 soil = 157 d)

Not readily not inherently biodegradable

Stable to hydrolysis DT50 soil = 4 - 92 d

Metabolites DT50 gt 120d

Not readily biodegradable

Not anaerobically degradable

Stable to hydrolysis DT50 soil = 213 d

Bio-acumulation

No BCF available Log Pow = (BCF = 39974

lkg) QSAR BCF = 14000 lkg

Residues found in biota

No BCF available log Kow value = 76

(BCF = 35645) BCF = 9010 (US EPA EPI-

WIN) Residues found in biota

No BCF available log Kow value = 61

(BCF = 35645)

Residues found in biota

BCF = 1658 (but steady state not

reached and mortality in controlgt10)

pH 4 log Kow gt5 pH 7 log Kow = 41

Residues found in biota

BCF = 24300

No BCF available QSAR derived BCF

4400 (pH9) to 36134 (pH7)

Residues found in biota

Toxicity

No NOEC available EC50 Daphnia lt 01 mgl

(44microgl) Classified as T+

No NOEC available EC50 Fish lt 01 mgl

(64microgl) NOEC(bird) = 01 mgkg

food Classified as T+

No NOEC available EC50 Fish lt 01 mgl

(40microgl) Classified as T+

No NOEC available EC50 algae = 114 mgl

(uncertain value) Classified as T+

No NOEC available EC50 Fish lt 01 mgl

(70microgl) Extrapolation to chronic

NOEC = 0007 mgL (extrapolation factor

01)

Conclusion (Potential) PBTvPvB

(Potential) PBTvPvB

(Potential) PBT (Potential) PBT (Potential) PBTvPvB

S 9

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Ergebnisse der Umweltbewertung

Antikoagulanzien der 1 + 2 Generation und Chloralose rarr Risiko von Primaumlr- und Sekundaumlrvergiftungen fuumlr Nicht-Ziel-

Organismen (Haustiere Wildvoumlgel Saumlugetiere)

PECPNEC Verhaumlltnisse fuumlr verschiedene Szenarien

Primaumlrvergiftung 1 Generation 103 ndash 271875

2 Generation 1700 ndash 1582031

Chloralose 2253 ndash 29985

Sekundaumlrvergiftung 1 Generation 09 ndash 15000

2 Generation 77 ndash 855855

Chloralose 2999 ndash 11701

(PECPNEC-Verhaumlltnis lt 1 = kein Risiko)

S 10

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Uumlberschaumltzung des Risikos fuumlr Nichtzieltiere

Vielzahl an Studien aus der ganzen Welt die Ruumlckstaumlnde va der Wirkstoffe der 2 Generation in wildlebenden Nicht-Zieltieren nachweisen

Nachweise von Ruumlckstaumlnden ua in den folgenden Tierarten

SchleiereulenUK (Newton et al 1990)

MaumlusebussardeFrankreich (Berny et al 1997)

SteinadlerNorwegen (Longford et al 2012)

WieselUK (McDonald et al 1998)

FuumlchseUK USA (Tosh et al 2011 McMillin et al 2008)

zT sehr hoher Anteil der untersuchten Tieren betroffen

84 von 430 Raubvoumlgel in Daumlnemark (Christensen et al 2012)

70 von 114 Rotmilanen in UK (Hughes et al 2013)

84 von 115 Fuumlchsen in Nordirland (Tosh et al 2011)

Rodentizid-Ruumlckstaumlnde in Biota uumlberall dort nachweisbar wo Antikoagulanzien als Rodentizide eingesetzt werden (Laasko et al 2010)

Valeriy Kirsanov ndash Fotoliacom

charlatahan fotoliacom

wildcarebayareaorg

S 11

Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren

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Untersuchung von Rodentizid-Ruumlckstaumlnden in wildlebenden Tieren in Deutschland (JKI im Auftrag vom Umweltbundesamt FKZ 3710 63 401)

Analyse von Leberproben von Nicht-Zieltieren waumlhrend und nach einer Bekaumlmpfung von Ratten und Maumlusen mit Brodifacoum

Primaumlrvergiftung

Nachweis von Ruumlckstaumlnden von Brodifacoum in Kleinsaumlugern die nicht Ziel der Bekaumlmpfung waren

va Waldmaumluse Roumltelmaumluse Spitzmaumluse

Sekundaumlrvergiftung

Nachweis von Brodifacoum in Eulen und Greifvoumlgeln

va Maumlusebussarde Schleiereulen Rotmilane

20 von 63 untersuchten Proben

Nach von mindestens einem Antikoagulans in 61 von 265 untersuchten Fuchslebern

S 12

Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren

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Nachweis von Rodentizid-Ruumlckstaumlnden in Fischen

Analyse von Fischproben durch das Fraunhofer Institut (IME) im Auftrag des Umweltbundesamtes (FKZ 3712 67 403)

Nachweis von Brodifacoum Bromadiolon und Difethialon in Brassen aus Saar Rhein und Elbe

Projekt noch nicht abgeschlossen (bis 2015)

S 13

Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren

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Fuumlr einige Stoffe und Anwendungen Risiken fuumlr Boden (PECPNEC gt 1)

Gefahr von primaumlren und sekundaumlren Vergiftungen uumlber die Nahrungskette (PECPNEC gtgt 1)

Antikoagulanzien der 2 Generation sind alle (potentielle) PBTsvPvB Stoffe ndash nach BiozidVO keine Zulassung fuumlr die breite Oumlffentlichkeit moumlglich

Chloralose erfuumlllt potentiell 2 (P T) von 3 PBT Kriterien Substitutionskandidat Befassung der PBT AG

Genehmigung der Wirkstoffe der 2 Generation und Zulassung gemaumlszlig den Kriterien aus Umweltschutzgruumlnden nicht moumlglich

Umweltrisiken von Antikoagulanzien

S 14

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Umweltrisiken von Antikoagulanzien

Abwaumlgung der Schutzguumlter menschliche Gesundheit Infektionsschutz und Umwelt

Bereits auftretende Resistenzen

Keine geeigneten Alternativen

Loumlsung

Wirkstoff-Genehmigung (Annex I-Aufnahme) nur

5 Jahre (statt 10 Jahre)

Produktzulassung urspruumlnglich nur fuumlr 3 Jahre und geeignete Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) und Auflagen

Vergleichende Bewertung im Rahmen der Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung Zulassung (inklusive der Alternativen)

Zur Synchronisierung wurden aktuell die ersten Zulassungen europaweit verlaumlngert

S 15

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Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) (Anhang I-) Aufnahme-Richtlinien

bdquoDie Mitgliedstaaten stellen sicher dass die Zulassungen von Antikoagulanzien an folgende Bedingungen geknuumlpft sindldquo

Die nominale Konzentration des Wirkstoffs in den Produkten darf xx mgkg nicht uumlbersteigen und nur gebrauchsfertige Produkte duumlrfen zugelassen werden

Die Produkte muumlssen einen aversiven Stoff (Bitterstoff) und gegebenenfalls einen Farbstoff enthalten

Die Produkte duumlrfen nicht als Haftpulver verwendet werden

Sowohl die Primaumlr- als auch die Sekundaumlrexposition von Menschen Nichtziel-Tieren und Umwelt sind durch Planung und Anwendung aller geeigneten und verfuumlgbaren Maszlignahmen zur Risikominderung zu minimieren Hierzu gehoumlren insbesondere die Beschraumlnkung auf die Anwendung durch Fachpersonal die Festlegung einer Packungshoumlchstgroumlszlige und die Verpflichtung zur Verwendung zugriffsgesicherter stabiler Koumlderboxenldquo

S 16

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RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Ziel Reduzierung der Risiken fuumlr die Umwelt

Beschraumlnkung des Anwenderbereichs und der Verwenderkategorie (nur sachkundiger Anwender)

Allgemeine Kriterien zur guten fachlichen Anwendung (GfA) von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzien sind einzuhalten

Produktspezifische Anwendungsbestimmungen

Anweisung fuumlr eine sichere Verwendung zB Koumlder ist in der Kanalisation zu befestigen Koumlder nicht in die Erde einbringen und Koumlder nur in Koumlderboxen verwenden ( Bodenrisiken)

Anwendungsbereich und Anwendungsmethode

Aufwandmenge

Verpackung

Produktspezifischen Anwendungsbestimmungen werden fuumlr das jedes Produkt auf Basis der jeweiligen Risiken separat festgelegt

S 17

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bdquo

Verbraucher

Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-

bekaumlmpfer

Sachkundige

Verwender

ohne

Sachkunde

mit

Sachkunde

Innenraum Ja Ja Ja Ja

Kanalisation Nein Nein Ja Ja

In und um Gebaumlude Ja Ja Ja Ja

Auszligenbereich offenes

Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja

Anwenderkategorie

Anwendungsbereich

Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung

(zB Risiken fuumlr Boden)

RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 1 Generation verwenden

S 18

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bdquo

Verbraucher

Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-

bekaumlmpfer

Sachkundige

Verwender

ohne

Sachkunde

mit

Sachkunde

Innenraum Nein Nein Ja Ja

Kanalisation Nein Nein Ja Ja

In und um Gebaumlude Nein Nein Ja Ja

Auszligenbereich offenes

Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja

Anwenderkategorie

Anwendungsbereich

Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung

RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 2 Generation verwenden Potentielle PBTvPvB-Stoffe

S 19

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Opinion des Committee for Risk Assessment (RAC) vom Maumlrz 2014

Brodifacoum Repro 1A

Bromadiolon Repro 1B

Chlorophacinon Repro 1B

Coumatetralyl Repro 1B

Difenacoum Repro 1B

Difethialon Repro 1B

Flucoumafen Repro 1B

Warfarin Repro 1A

Aumlnderung des Annex VI Eintrag der CLP VO (EC 12722008) durch ATP - wann

Neue EntwicklungenEinstufung ampKennzeichnung

S 20

Keine Zulassung an

Verbraucher mehr moumlglich

Art 19 Absatz 4 b) BiozidVO

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Auflagen bei der Produktzulassung

hellipund wer ist sachkundig

Schaumldlingsbekaumlmpfer

Sachkundenachweis nach GefStoffV Anhang I Nr 34 (6) ausgebildeter Schaumldlingsbekaumlmpfer oder von den Behoumlrden als gleichwertig anerkannte Berufe

Berufliche Anwender mit Sachkunde

Sachkundenachweis nach Pflanzenschutz-SachkundeV

ua ausgebildete Land- und Forstwirte Gaumlrtner Winzer und weitere von Behoumlrden anerkannte Aus- Fort- oder Weiterbildungen

Geschulte berufsmaumlszligige Anwender

Teilnahme an einer Schulung mit ua folgenden Lehrinhalten (Nachweis der Schulung erforderlich)

Biologie von Nagern Bekaumlmpfung von Nagetieren Rechtsgrundlagen Wirkungsweise von Antikoagulanzien Gefahren bei der Anwendung fuumlr Mensch und Umwelt Risikominderungsmaszlignahmen und gute fachliche Anwendung von Antikoagulanzien zur Nagetierbekaumlmpfung helliphelliphellip

S 21

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Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Inhalt

Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

Planung und Dokumentation

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen

Kontrollen

Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme

Nachkontrolle und Praumlvention

abrufbar im Internet unter

httpwwwbauadedeChemikaliengesetz-

BiozidverfahrenBiozideProduktHintergrundhtml

S 22

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Gute fachliche Anwendung von Rodentiziden

bdquoAllgemeine Kriterien einer guten fachlichen Anwendung von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzienldquo

Anwendungsbestimmungen gelten fuumlr zugelassene Rodentizide

GfA ist Teil Zulassungsbescheid rechtsverbindlich

GfA gilt fuumlr alle sachkundigen Verwender beim Einsatz von SGARs und FGARs und auch fuumlr Chloralose

zusaumltzlich zu diesen allgemeinen Kriterien gelten produktspezifische

Bestimmungen die von Produkt zu Produkt unterschiedlich sein koumlnnen (wie zB Anwendungsbereich Menge Zielorganismen)

Es gelten stets die Angaben auf Produkt-Etikett Gebrauchsanweisung

hellipund was ist die gute fachliche Anwendung (GfA)

S 23

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Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Planung und Dokumentation (Auszuumlge)

Nagerart Groumlszlige des Gebietes und Befallsursache ermitteln

Wirkstoff Art des Koumlders Anzahl der Koumlderstellen und Koumldermenge in Abhaumlngigkeit vom Zielorganismus und seiner Biologie dem Grad des Befalls und der direkten Umgebung waumlhlen und dokumentieren

Ziel einer Bekaumlmpfung ist die Tilgung der Nagerpopulation im Befallsgebiet-objekt

Gezielter und effizienter Einsatz von Rodentiziden im Sinne einer integrierten Schadnagerbekaumlmpfung unter Beruumlcksichtigung organisatorischen baulicher und biozidfreien Maszlignahmen

bdquoso viel wie noumltig so wenig wie moumlglichldquo

S 24

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Bild UBA

Warnhinweise

Jede Koumlderstelle oder ‐station ist mit geeigneten Warnhinweisen zu versehen Der Auftraggeber ist uumlber laufende Schaumldlingsbekaumlmpfungsmaszlignahmen zu informieren Dieser muss seine Mitarbeiter und externen Dienstleister informieren und soweit erforderlich zusaumltzliche Warnhinweise anbringen hellip+ Die Verantwortung fuumlr das Anbringen von eventuellen Warnhinweisen ist zwischen dem Durchfuumlhrenden der Schaumldlingsbekaumlmpfung und dem Auftraggeber zu vereinbaren

Diese Hinweise muumlssen mindestens die nachfolgenden Angaben enthalten Erste-Hilfe-Maszlignahmen

Produkt- und Wirkstoffname

Zulassungsnummer d Produktes

Kontaktdaten des Verwenders

Giftnotruf-Nr

Datum der Koumlderauslage

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 25

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Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen I

Im Regelfall hat eine Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Zeitraum von einem Monat nicht zu

uumlberschreiten

Bei einem andauernden Nagerbefall zB durch staumlndige Einwanderung von auszligen in eine Einrichtung oder einen Betrieb (zB Lebensmittelbetrieb) ist eine Bekaumlmpfung aber auch uumlber diesen Zeitraum hinaus moumlglich Langzeit-Bekaumlmpfung

In solchen Faumlllen ist zu pruumlfen ob es geeignete Maszlignahmen gibt die dem immer wieder neu auftretenden Nagerbefall entgegenwirken koumlnnen

Wird der ausgelegte Koumlder nach einer Dauer von etwa einem Monat immer noch unvermindert stark angenommen ohne dass die Aktivitaumlt der Nagetiere abnimmt so ist die Ursache hierfuumlr zu ermitteln Es besteht in solchen Faumlllen der Verdacht auf Resistenz gegen den eingesetzten Wirkstoff und der Einsatz eines anderen potenteren Wirkstoffs ist zu pruumlfen

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 26

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Koumlderstationen zur Ausbringung von Koumldern verwenden

Ausnahmen Kanalisation und Bereiche die fuumlr Kinder und Nicht-Zieltiere nicht zugaumlnglich sind

zB geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen Unterbauten von Elektroschaltschraumlnken Hohlraumlume in Waumlnden und Wandverkleidungen etc

Ausnahme RattenloumlcherWuumlhlmausgaumlnge Koumlder tief in die Erde einbringen hellip+ die Stelle zB mit einem Stein abdecken

Koumlderstationen verwenden die mechanisch ausreichend stabil und manipulationssicher sind

Koumlderstationen deutlich kennzeichnen damit zu erkennen ist dass sie Rodentizide enthalten und nicht beruumlhrt werden duumlrfen Bild Wieck UBA

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen II

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 27

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Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen III

Grundsaumltzlich muumlssen zu Beginn der Bekaumlmpfung die Koumlderstellen moumlglichst alle 2-3 Tage mindestens aber nach dem 5 Tag und anschlieszligend woumlchentlich kontrolliert werden Dies gilt auch fuumlr Bekaumlmpfungsmaszlignahmen die laumlnger als einen Monat andauern

Bei jeder Kontrolle gefressene Koumlder ersetzen und das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen und diese hellip+ entsorgen um Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen

Bild Schmolz UBA

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Fotos WieckSchmolz UBA

S 28

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Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen IV

Koumlder mit Antikoagulanzien nicht als Permanentkoumlder zur Vorbeugung gegen Nagerbefall oder zum Monitoring von Nageraktivitaumlten einsetzen

Zum Nagetiermonitoring giftfreie Koumlder Uumlberwachungsgeraumlte oder Fallen verwenden Ohne Ausnahmen

Permanentbekoumlderung ist grundsaumltzlich verboten

Ausnahmen moumlglich

Nach Einzelfallpruumlfung koumlnnen Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbekoumlderung in besonders sensiblen Bereichen (zB Betriebe der Lebensmittelindustrie Warenlager) unter bestimmten Bedingungen moumlglich sein

Strategische befallsunabhaumlngige Dauerbekoumlderung

nur mit Antikoagulanzien der 2 Generation

S 29

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

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Ausnahmeregelung zur Permanentbekoumlderung

Ausnahmen von dem Verbot moumlglich wenn

- erhoumlhte Befallsgefahr mit Nagetieren und

- besondere Gefahr fuumlr Gesundheit oder Sicherheit von MenschTier und

- keine anderen verhaumlltnismaumlszligigen Maszlignahmen dem Befall entgegenzuwirken zB bauliche und organisatorische Maszlignahmen Fallen

Alle drei Voraussetzungen muumlssen vom SBK im Rahmen einer Objektanalyse festgestellt und dokumentiert werden

Ausnahmeregelung gilt nur fuumlr ausgebildetegepruumlfte Schaumldlingsbekaumlmpfer

Koumlderstellen nur in und um Gebaumlude ndash keine Anwendung im offenen Gelaumlndevon Gebaumluden entfernt

Kontrollintervalle zwischen 1 - max 4 Wochen (werden vom SBK festgelegt)

Bei festgestelltem Befall (nach Ermessen des SBK) woumlchentliche Kontrollen nach GfA

Definition Befall (DSV) hellip+ Anzeichen von Schaumldlingen im Schutzareal Anzeichen koumlnnen sein Lebendetote Tiere Fraszligspuren Kot- und Urinspuren Trittsiegel und Schmierspuren

S 30

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Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme

Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen

Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen

Nachkontrolle und Praumlvention

Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen

Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren

Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 31

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation

fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Vielen Dank

Kontakt Beatrice Schwarz-Schulz FG IV 12 Anton Friesen EinvernehmensstelleBiozidgubade Umweltbundesamt PO Box 1406 06813 Dessau-Roszliglau Deutschland

wwwumweltbundesamtde

wwwbiozidinfo

S 32

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Fragen

S 33

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BiozidVO (EU) Nr 5282012 Ziel Harmonisierung des EU-Marktes fuumlr Biozid-Produkte und die aktiven Substanzen Hoher Schutz fuumlr Mensch und Umwelt

Inhalt Nur Biozid-Produkte mit genehmigten Wirkstoffen duumlrfen eingesetzt werden Nur zugelassene Biozid-Produkte duumlrfen in Verkehr gebracht und verwendet werden (max 10 Jahre)

Grundsaumltze fuumlr die Bewertung und Zulassung von Biozid Produkten nach Anhang VI sind Bei sachgemaumlszliger Verwendung fuumlr beabsichtigten Zweck

keine unvertretbaren Auswirkungen auf Umwelt

keine unvertretbaren Auswirkungen auf Gesundheit von Mensch und Tier

hinreichende Wirksamkeit keine Resistenz- oder Toleranzbildung

bei Wirbeltieren keine unnoumltigen Leiden oder Schmerzen hervorrufend

S 3

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz 4

Beteiligte Bundesbehoumlrden

Zulassungsstelle fuumlr Biozide in Deutschland

Bundesstelle fuumlr Chemikalien (BfC) - angesiedelt bei der Bundesanstalt fuumlr Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Fachbereich 5

Bewertung der gesundheitlichen Risiken fuumlr Beschaumlftigte

BAuA Fachbereich 4 Einvernehmensstelle

Bewertung der gesundheitlichen Risiken fuumlr Verbraucher

Bundesinstitut fuumlr Risikobewertung (BfR) Einvernehmensstelle

Bewertung der Umweltrisiken (Umweltrisikobewertung)

Umweltbundesamt (UBA) Fachgebiet IV 12 Einvernehmensstelle

Wirksamkeitspruumlfung und Resistenzmanagement fuumlr Rodentizide und Insektizide

UBA Fachgebiet IV 14

S 4

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Zweistufiges Verfahren

EU-Ebene Risikobewertung des Wirkstoffs Ziel Entscheidung uumlber Genehmigung des Wirkstoffs EU Review-Programm fuumlr Altwirkstoffe schrittweise Bewertung in 4 Prioritaumltenlisten verlaumlngert bis 2024 Nationale Ebene (EU-Ebene) Risikobewertung von Biozidprodukten Ziel Entscheidung uumlber die Zulassung

Gegenseitige Anerkennung der Zulassungen anderer MS BiozidVO zentrale Unions-Zulassung (seit Mitte 2013)

S 5

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Bewertungsgrundsaumltze - Umwelt

Eine Zulassung von Biozid-Produkten nur moumlglich wenn sie selbst oder ihre Metaboliten bzw Abbauprodukte keine unvertretbaren Auswirkungen auf folgende Kompartimente haben

bull Aquatisches Oumlkosystem (Oberflaumlchengewaumlsser marines Oumlkosystem inklusive Sediment)

bull Terrestrisches Oumlkosystem (inklusive Grundwasser)

bull Atmosphaumlre

bull Mikrobielle Wirksamkeit der Klaumlranlage

bull Primaumlr- und Sekundaumlrvergiftung (Wildtiere Haustiere)

S 6

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Umweltrisikobewertung

WirkstoffProdukt

Bestimmung der PEC Bestimmung der PNEC

PECPNEC gt 1

JA

bull Weitere

TestsInformationen

bull Risikominderungs-

maszlignahmen

bull Keine Anhang-

Aufnahme

NEIN

Genehmigung des

Wirkstoffs Zulassung

des Produktes

PEC = Predicted Environmental Concentration PNEC = Predicted No Effect Concentration

S 7

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Genehmigte Wirkstoffe PT 14

bull Antikoagulanzien der 1 Generation

Chlorophacinon

Coumatetralyl

Warfarin Natrium-Warfarin

bull Antikoagulanzien der 2 Generation

Bromadiolon

Brodifacoum

Difethialon

Flocoumafen

bull Weitere Wirkstoffe

α-Chloralose Aluminiumphosphid CO2 Corn Cob (Cholecalciferol)

S 8

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Ergebnisse der PBT-Bewertung EU-PBT-Working-Group 2008

Difethialone Difenacoum Brodifacoum Bromadiolone Flocoumafen

Scenario In and around buildings

Sewers

In and around buildings Sewers

Open areas Waste dumps

In and around buildings Sewers

Open areas Waste dumps

In and around buildings Sewers

Open areas Waste dumps

In and around buildings Animal housings

Food stores

Persistence

Not readily biodegradable

Not anaerobically degradable

Stable to hydrolysis DT50 soil = 635 d

(average)

Not readily biodegradable Not anaerobically

degradable Stable to hydrolysis

DT50 soil = 439 d

Not readily biodegradable

Stable to hydrolysis DT50 soil = 157 d)

Not readily not inherently biodegradable

Stable to hydrolysis DT50 soil = 4 - 92 d

Metabolites DT50 gt 120d

Not readily biodegradable

Not anaerobically degradable

Stable to hydrolysis DT50 soil = 213 d

Bio-acumulation

No BCF available Log Pow = (BCF = 39974

lkg) QSAR BCF = 14000 lkg

Residues found in biota

No BCF available log Kow value = 76

(BCF = 35645) BCF = 9010 (US EPA EPI-

WIN) Residues found in biota

No BCF available log Kow value = 61

(BCF = 35645)

Residues found in biota

BCF = 1658 (but steady state not

reached and mortality in controlgt10)

pH 4 log Kow gt5 pH 7 log Kow = 41

Residues found in biota

BCF = 24300

No BCF available QSAR derived BCF

4400 (pH9) to 36134 (pH7)

Residues found in biota

Toxicity

No NOEC available EC50 Daphnia lt 01 mgl

(44microgl) Classified as T+

No NOEC available EC50 Fish lt 01 mgl

(64microgl) NOEC(bird) = 01 mgkg

food Classified as T+

No NOEC available EC50 Fish lt 01 mgl

(40microgl) Classified as T+

No NOEC available EC50 algae = 114 mgl

(uncertain value) Classified as T+

No NOEC available EC50 Fish lt 01 mgl

(70microgl) Extrapolation to chronic

NOEC = 0007 mgL (extrapolation factor

01)

Conclusion (Potential) PBTvPvB

(Potential) PBTvPvB

(Potential) PBT (Potential) PBT (Potential) PBTvPvB

S 9

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Ergebnisse der Umweltbewertung

Antikoagulanzien der 1 + 2 Generation und Chloralose rarr Risiko von Primaumlr- und Sekundaumlrvergiftungen fuumlr Nicht-Ziel-

Organismen (Haustiere Wildvoumlgel Saumlugetiere)

PECPNEC Verhaumlltnisse fuumlr verschiedene Szenarien

Primaumlrvergiftung 1 Generation 103 ndash 271875

2 Generation 1700 ndash 1582031

Chloralose 2253 ndash 29985

Sekundaumlrvergiftung 1 Generation 09 ndash 15000

2 Generation 77 ndash 855855

Chloralose 2999 ndash 11701

(PECPNEC-Verhaumlltnis lt 1 = kein Risiko)

S 10

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Uumlberschaumltzung des Risikos fuumlr Nichtzieltiere

Vielzahl an Studien aus der ganzen Welt die Ruumlckstaumlnde va der Wirkstoffe der 2 Generation in wildlebenden Nicht-Zieltieren nachweisen

Nachweise von Ruumlckstaumlnden ua in den folgenden Tierarten

SchleiereulenUK (Newton et al 1990)

MaumlusebussardeFrankreich (Berny et al 1997)

SteinadlerNorwegen (Longford et al 2012)

WieselUK (McDonald et al 1998)

FuumlchseUK USA (Tosh et al 2011 McMillin et al 2008)

zT sehr hoher Anteil der untersuchten Tieren betroffen

84 von 430 Raubvoumlgel in Daumlnemark (Christensen et al 2012)

70 von 114 Rotmilanen in UK (Hughes et al 2013)

84 von 115 Fuumlchsen in Nordirland (Tosh et al 2011)

Rodentizid-Ruumlckstaumlnde in Biota uumlberall dort nachweisbar wo Antikoagulanzien als Rodentizide eingesetzt werden (Laasko et al 2010)

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wildcarebayareaorg

S 11

Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren

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Untersuchung von Rodentizid-Ruumlckstaumlnden in wildlebenden Tieren in Deutschland (JKI im Auftrag vom Umweltbundesamt FKZ 3710 63 401)

Analyse von Leberproben von Nicht-Zieltieren waumlhrend und nach einer Bekaumlmpfung von Ratten und Maumlusen mit Brodifacoum

Primaumlrvergiftung

Nachweis von Ruumlckstaumlnden von Brodifacoum in Kleinsaumlugern die nicht Ziel der Bekaumlmpfung waren

va Waldmaumluse Roumltelmaumluse Spitzmaumluse

Sekundaumlrvergiftung

Nachweis von Brodifacoum in Eulen und Greifvoumlgeln

va Maumlusebussarde Schleiereulen Rotmilane

20 von 63 untersuchten Proben

Nach von mindestens einem Antikoagulans in 61 von 265 untersuchten Fuchslebern

S 12

Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Nachweis von Rodentizid-Ruumlckstaumlnden in Fischen

Analyse von Fischproben durch das Fraunhofer Institut (IME) im Auftrag des Umweltbundesamtes (FKZ 3712 67 403)

Nachweis von Brodifacoum Bromadiolon und Difethialon in Brassen aus Saar Rhein und Elbe

Projekt noch nicht abgeschlossen (bis 2015)

S 13

Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren

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Fuumlr einige Stoffe und Anwendungen Risiken fuumlr Boden (PECPNEC gt 1)

Gefahr von primaumlren und sekundaumlren Vergiftungen uumlber die Nahrungskette (PECPNEC gtgt 1)

Antikoagulanzien der 2 Generation sind alle (potentielle) PBTsvPvB Stoffe ndash nach BiozidVO keine Zulassung fuumlr die breite Oumlffentlichkeit moumlglich

Chloralose erfuumlllt potentiell 2 (P T) von 3 PBT Kriterien Substitutionskandidat Befassung der PBT AG

Genehmigung der Wirkstoffe der 2 Generation und Zulassung gemaumlszlig den Kriterien aus Umweltschutzgruumlnden nicht moumlglich

Umweltrisiken von Antikoagulanzien

S 14

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Umweltrisiken von Antikoagulanzien

Abwaumlgung der Schutzguumlter menschliche Gesundheit Infektionsschutz und Umwelt

Bereits auftretende Resistenzen

Keine geeigneten Alternativen

Loumlsung

Wirkstoff-Genehmigung (Annex I-Aufnahme) nur

5 Jahre (statt 10 Jahre)

Produktzulassung urspruumlnglich nur fuumlr 3 Jahre und geeignete Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) und Auflagen

Vergleichende Bewertung im Rahmen der Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung Zulassung (inklusive der Alternativen)

Zur Synchronisierung wurden aktuell die ersten Zulassungen europaweit verlaumlngert

S 15

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Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) (Anhang I-) Aufnahme-Richtlinien

bdquoDie Mitgliedstaaten stellen sicher dass die Zulassungen von Antikoagulanzien an folgende Bedingungen geknuumlpft sindldquo

Die nominale Konzentration des Wirkstoffs in den Produkten darf xx mgkg nicht uumlbersteigen und nur gebrauchsfertige Produkte duumlrfen zugelassen werden

Die Produkte muumlssen einen aversiven Stoff (Bitterstoff) und gegebenenfalls einen Farbstoff enthalten

Die Produkte duumlrfen nicht als Haftpulver verwendet werden

Sowohl die Primaumlr- als auch die Sekundaumlrexposition von Menschen Nichtziel-Tieren und Umwelt sind durch Planung und Anwendung aller geeigneten und verfuumlgbaren Maszlignahmen zur Risikominderung zu minimieren Hierzu gehoumlren insbesondere die Beschraumlnkung auf die Anwendung durch Fachpersonal die Festlegung einer Packungshoumlchstgroumlszlige und die Verpflichtung zur Verwendung zugriffsgesicherter stabiler Koumlderboxenldquo

S 16

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RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Ziel Reduzierung der Risiken fuumlr die Umwelt

Beschraumlnkung des Anwenderbereichs und der Verwenderkategorie (nur sachkundiger Anwender)

Allgemeine Kriterien zur guten fachlichen Anwendung (GfA) von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzien sind einzuhalten

Produktspezifische Anwendungsbestimmungen

Anweisung fuumlr eine sichere Verwendung zB Koumlder ist in der Kanalisation zu befestigen Koumlder nicht in die Erde einbringen und Koumlder nur in Koumlderboxen verwenden ( Bodenrisiken)

Anwendungsbereich und Anwendungsmethode

Aufwandmenge

Verpackung

Produktspezifischen Anwendungsbestimmungen werden fuumlr das jedes Produkt auf Basis der jeweiligen Risiken separat festgelegt

S 17

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bdquo

Verbraucher

Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-

bekaumlmpfer

Sachkundige

Verwender

ohne

Sachkunde

mit

Sachkunde

Innenraum Ja Ja Ja Ja

Kanalisation Nein Nein Ja Ja

In und um Gebaumlude Ja Ja Ja Ja

Auszligenbereich offenes

Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja

Anwenderkategorie

Anwendungsbereich

Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung

(zB Risiken fuumlr Boden)

RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 1 Generation verwenden

S 18

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

bdquo

Verbraucher

Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-

bekaumlmpfer

Sachkundige

Verwender

ohne

Sachkunde

mit

Sachkunde

Innenraum Nein Nein Ja Ja

Kanalisation Nein Nein Ja Ja

In und um Gebaumlude Nein Nein Ja Ja

Auszligenbereich offenes

Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja

Anwenderkategorie

Anwendungsbereich

Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung

RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 2 Generation verwenden Potentielle PBTvPvB-Stoffe

S 19

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Opinion des Committee for Risk Assessment (RAC) vom Maumlrz 2014

Brodifacoum Repro 1A

Bromadiolon Repro 1B

Chlorophacinon Repro 1B

Coumatetralyl Repro 1B

Difenacoum Repro 1B

Difethialon Repro 1B

Flucoumafen Repro 1B

Warfarin Repro 1A

Aumlnderung des Annex VI Eintrag der CLP VO (EC 12722008) durch ATP - wann

Neue EntwicklungenEinstufung ampKennzeichnung

S 20

Keine Zulassung an

Verbraucher mehr moumlglich

Art 19 Absatz 4 b) BiozidVO

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Auflagen bei der Produktzulassung

hellipund wer ist sachkundig

Schaumldlingsbekaumlmpfer

Sachkundenachweis nach GefStoffV Anhang I Nr 34 (6) ausgebildeter Schaumldlingsbekaumlmpfer oder von den Behoumlrden als gleichwertig anerkannte Berufe

Berufliche Anwender mit Sachkunde

Sachkundenachweis nach Pflanzenschutz-SachkundeV

ua ausgebildete Land- und Forstwirte Gaumlrtner Winzer und weitere von Behoumlrden anerkannte Aus- Fort- oder Weiterbildungen

Geschulte berufsmaumlszligige Anwender

Teilnahme an einer Schulung mit ua folgenden Lehrinhalten (Nachweis der Schulung erforderlich)

Biologie von Nagern Bekaumlmpfung von Nagetieren Rechtsgrundlagen Wirkungsweise von Antikoagulanzien Gefahren bei der Anwendung fuumlr Mensch und Umwelt Risikominderungsmaszlignahmen und gute fachliche Anwendung von Antikoagulanzien zur Nagetierbekaumlmpfung helliphelliphellip

S 21

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Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Inhalt

Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

Planung und Dokumentation

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen

Kontrollen

Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme

Nachkontrolle und Praumlvention

abrufbar im Internet unter

httpwwwbauadedeChemikaliengesetz-

BiozidverfahrenBiozideProduktHintergrundhtml

S 22

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Gute fachliche Anwendung von Rodentiziden

bdquoAllgemeine Kriterien einer guten fachlichen Anwendung von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzienldquo

Anwendungsbestimmungen gelten fuumlr zugelassene Rodentizide

GfA ist Teil Zulassungsbescheid rechtsverbindlich

GfA gilt fuumlr alle sachkundigen Verwender beim Einsatz von SGARs und FGARs und auch fuumlr Chloralose

zusaumltzlich zu diesen allgemeinen Kriterien gelten produktspezifische

Bestimmungen die von Produkt zu Produkt unterschiedlich sein koumlnnen (wie zB Anwendungsbereich Menge Zielorganismen)

Es gelten stets die Angaben auf Produkt-Etikett Gebrauchsanweisung

hellipund was ist die gute fachliche Anwendung (GfA)

S 23

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Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Planung und Dokumentation (Auszuumlge)

Nagerart Groumlszlige des Gebietes und Befallsursache ermitteln

Wirkstoff Art des Koumlders Anzahl der Koumlderstellen und Koumldermenge in Abhaumlngigkeit vom Zielorganismus und seiner Biologie dem Grad des Befalls und der direkten Umgebung waumlhlen und dokumentieren

Ziel einer Bekaumlmpfung ist die Tilgung der Nagerpopulation im Befallsgebiet-objekt

Gezielter und effizienter Einsatz von Rodentiziden im Sinne einer integrierten Schadnagerbekaumlmpfung unter Beruumlcksichtigung organisatorischen baulicher und biozidfreien Maszlignahmen

bdquoso viel wie noumltig so wenig wie moumlglichldquo

S 24

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Bild UBA

Warnhinweise

Jede Koumlderstelle oder ‐station ist mit geeigneten Warnhinweisen zu versehen Der Auftraggeber ist uumlber laufende Schaumldlingsbekaumlmpfungsmaszlignahmen zu informieren Dieser muss seine Mitarbeiter und externen Dienstleister informieren und soweit erforderlich zusaumltzliche Warnhinweise anbringen hellip+ Die Verantwortung fuumlr das Anbringen von eventuellen Warnhinweisen ist zwischen dem Durchfuumlhrenden der Schaumldlingsbekaumlmpfung und dem Auftraggeber zu vereinbaren

Diese Hinweise muumlssen mindestens die nachfolgenden Angaben enthalten Erste-Hilfe-Maszlignahmen

Produkt- und Wirkstoffname

Zulassungsnummer d Produktes

Kontaktdaten des Verwenders

Giftnotruf-Nr

Datum der Koumlderauslage

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 25

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Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen I

Im Regelfall hat eine Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Zeitraum von einem Monat nicht zu

uumlberschreiten

Bei einem andauernden Nagerbefall zB durch staumlndige Einwanderung von auszligen in eine Einrichtung oder einen Betrieb (zB Lebensmittelbetrieb) ist eine Bekaumlmpfung aber auch uumlber diesen Zeitraum hinaus moumlglich Langzeit-Bekaumlmpfung

In solchen Faumlllen ist zu pruumlfen ob es geeignete Maszlignahmen gibt die dem immer wieder neu auftretenden Nagerbefall entgegenwirken koumlnnen

Wird der ausgelegte Koumlder nach einer Dauer von etwa einem Monat immer noch unvermindert stark angenommen ohne dass die Aktivitaumlt der Nagetiere abnimmt so ist die Ursache hierfuumlr zu ermitteln Es besteht in solchen Faumlllen der Verdacht auf Resistenz gegen den eingesetzten Wirkstoff und der Einsatz eines anderen potenteren Wirkstoffs ist zu pruumlfen

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 26

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Koumlderstationen zur Ausbringung von Koumldern verwenden

Ausnahmen Kanalisation und Bereiche die fuumlr Kinder und Nicht-Zieltiere nicht zugaumlnglich sind

zB geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen Unterbauten von Elektroschaltschraumlnken Hohlraumlume in Waumlnden und Wandverkleidungen etc

Ausnahme RattenloumlcherWuumlhlmausgaumlnge Koumlder tief in die Erde einbringen hellip+ die Stelle zB mit einem Stein abdecken

Koumlderstationen verwenden die mechanisch ausreichend stabil und manipulationssicher sind

Koumlderstationen deutlich kennzeichnen damit zu erkennen ist dass sie Rodentizide enthalten und nicht beruumlhrt werden duumlrfen Bild Wieck UBA

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen II

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 27

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Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen III

Grundsaumltzlich muumlssen zu Beginn der Bekaumlmpfung die Koumlderstellen moumlglichst alle 2-3 Tage mindestens aber nach dem 5 Tag und anschlieszligend woumlchentlich kontrolliert werden Dies gilt auch fuumlr Bekaumlmpfungsmaszlignahmen die laumlnger als einen Monat andauern

Bei jeder Kontrolle gefressene Koumlder ersetzen und das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen und diese hellip+ entsorgen um Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen

Bild Schmolz UBA

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Fotos WieckSchmolz UBA

S 28

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Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen IV

Koumlder mit Antikoagulanzien nicht als Permanentkoumlder zur Vorbeugung gegen Nagerbefall oder zum Monitoring von Nageraktivitaumlten einsetzen

Zum Nagetiermonitoring giftfreie Koumlder Uumlberwachungsgeraumlte oder Fallen verwenden Ohne Ausnahmen

Permanentbekoumlderung ist grundsaumltzlich verboten

Ausnahmen moumlglich

Nach Einzelfallpruumlfung koumlnnen Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbekoumlderung in besonders sensiblen Bereichen (zB Betriebe der Lebensmittelindustrie Warenlager) unter bestimmten Bedingungen moumlglich sein

Strategische befallsunabhaumlngige Dauerbekoumlderung

nur mit Antikoagulanzien der 2 Generation

S 29

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

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Ausnahmeregelung zur Permanentbekoumlderung

Ausnahmen von dem Verbot moumlglich wenn

- erhoumlhte Befallsgefahr mit Nagetieren und

- besondere Gefahr fuumlr Gesundheit oder Sicherheit von MenschTier und

- keine anderen verhaumlltnismaumlszligigen Maszlignahmen dem Befall entgegenzuwirken zB bauliche und organisatorische Maszlignahmen Fallen

Alle drei Voraussetzungen muumlssen vom SBK im Rahmen einer Objektanalyse festgestellt und dokumentiert werden

Ausnahmeregelung gilt nur fuumlr ausgebildetegepruumlfte Schaumldlingsbekaumlmpfer

Koumlderstellen nur in und um Gebaumlude ndash keine Anwendung im offenen Gelaumlndevon Gebaumluden entfernt

Kontrollintervalle zwischen 1 - max 4 Wochen (werden vom SBK festgelegt)

Bei festgestelltem Befall (nach Ermessen des SBK) woumlchentliche Kontrollen nach GfA

Definition Befall (DSV) hellip+ Anzeichen von Schaumldlingen im Schutzareal Anzeichen koumlnnen sein Lebendetote Tiere Fraszligspuren Kot- und Urinspuren Trittsiegel und Schmierspuren

S 30

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme

Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen

Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen

Nachkontrolle und Praumlvention

Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen

Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren

Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 31

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Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation

fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Vielen Dank

Kontakt Beatrice Schwarz-Schulz FG IV 12 Anton Friesen EinvernehmensstelleBiozidgubade Umweltbundesamt PO Box 1406 06813 Dessau-Roszliglau Deutschland

wwwumweltbundesamtde

wwwbiozidinfo

S 32

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Fragen

S 33

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz 4

Beteiligte Bundesbehoumlrden

Zulassungsstelle fuumlr Biozide in Deutschland

Bundesstelle fuumlr Chemikalien (BfC) - angesiedelt bei der Bundesanstalt fuumlr Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Fachbereich 5

Bewertung der gesundheitlichen Risiken fuumlr Beschaumlftigte

BAuA Fachbereich 4 Einvernehmensstelle

Bewertung der gesundheitlichen Risiken fuumlr Verbraucher

Bundesinstitut fuumlr Risikobewertung (BfR) Einvernehmensstelle

Bewertung der Umweltrisiken (Umweltrisikobewertung)

Umweltbundesamt (UBA) Fachgebiet IV 12 Einvernehmensstelle

Wirksamkeitspruumlfung und Resistenzmanagement fuumlr Rodentizide und Insektizide

UBA Fachgebiet IV 14

S 4

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Zweistufiges Verfahren

EU-Ebene Risikobewertung des Wirkstoffs Ziel Entscheidung uumlber Genehmigung des Wirkstoffs EU Review-Programm fuumlr Altwirkstoffe schrittweise Bewertung in 4 Prioritaumltenlisten verlaumlngert bis 2024 Nationale Ebene (EU-Ebene) Risikobewertung von Biozidprodukten Ziel Entscheidung uumlber die Zulassung

Gegenseitige Anerkennung der Zulassungen anderer MS BiozidVO zentrale Unions-Zulassung (seit Mitte 2013)

S 5

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Bewertungsgrundsaumltze - Umwelt

Eine Zulassung von Biozid-Produkten nur moumlglich wenn sie selbst oder ihre Metaboliten bzw Abbauprodukte keine unvertretbaren Auswirkungen auf folgende Kompartimente haben

bull Aquatisches Oumlkosystem (Oberflaumlchengewaumlsser marines Oumlkosystem inklusive Sediment)

bull Terrestrisches Oumlkosystem (inklusive Grundwasser)

bull Atmosphaumlre

bull Mikrobielle Wirksamkeit der Klaumlranlage

bull Primaumlr- und Sekundaumlrvergiftung (Wildtiere Haustiere)

S 6

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Umweltrisikobewertung

WirkstoffProdukt

Bestimmung der PEC Bestimmung der PNEC

PECPNEC gt 1

JA

bull Weitere

TestsInformationen

bull Risikominderungs-

maszlignahmen

bull Keine Anhang-

Aufnahme

NEIN

Genehmigung des

Wirkstoffs Zulassung

des Produktes

PEC = Predicted Environmental Concentration PNEC = Predicted No Effect Concentration

S 7

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Genehmigte Wirkstoffe PT 14

bull Antikoagulanzien der 1 Generation

Chlorophacinon

Coumatetralyl

Warfarin Natrium-Warfarin

bull Antikoagulanzien der 2 Generation

Bromadiolon

Brodifacoum

Difethialon

Flocoumafen

bull Weitere Wirkstoffe

α-Chloralose Aluminiumphosphid CO2 Corn Cob (Cholecalciferol)

S 8

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Ergebnisse der PBT-Bewertung EU-PBT-Working-Group 2008

Difethialone Difenacoum Brodifacoum Bromadiolone Flocoumafen

Scenario In and around buildings

Sewers

In and around buildings Sewers

Open areas Waste dumps

In and around buildings Sewers

Open areas Waste dumps

In and around buildings Sewers

Open areas Waste dumps

In and around buildings Animal housings

Food stores

Persistence

Not readily biodegradable

Not anaerobically degradable

Stable to hydrolysis DT50 soil = 635 d

(average)

Not readily biodegradable Not anaerobically

degradable Stable to hydrolysis

DT50 soil = 439 d

Not readily biodegradable

Stable to hydrolysis DT50 soil = 157 d)

Not readily not inherently biodegradable

Stable to hydrolysis DT50 soil = 4 - 92 d

Metabolites DT50 gt 120d

Not readily biodegradable

Not anaerobically degradable

Stable to hydrolysis DT50 soil = 213 d

Bio-acumulation

No BCF available Log Pow = (BCF = 39974

lkg) QSAR BCF = 14000 lkg

Residues found in biota

No BCF available log Kow value = 76

(BCF = 35645) BCF = 9010 (US EPA EPI-

WIN) Residues found in biota

No BCF available log Kow value = 61

(BCF = 35645)

Residues found in biota

BCF = 1658 (but steady state not

reached and mortality in controlgt10)

pH 4 log Kow gt5 pH 7 log Kow = 41

Residues found in biota

BCF = 24300

No BCF available QSAR derived BCF

4400 (pH9) to 36134 (pH7)

Residues found in biota

Toxicity

No NOEC available EC50 Daphnia lt 01 mgl

(44microgl) Classified as T+

No NOEC available EC50 Fish lt 01 mgl

(64microgl) NOEC(bird) = 01 mgkg

food Classified as T+

No NOEC available EC50 Fish lt 01 mgl

(40microgl) Classified as T+

No NOEC available EC50 algae = 114 mgl

(uncertain value) Classified as T+

No NOEC available EC50 Fish lt 01 mgl

(70microgl) Extrapolation to chronic

NOEC = 0007 mgL (extrapolation factor

01)

Conclusion (Potential) PBTvPvB

(Potential) PBTvPvB

(Potential) PBT (Potential) PBT (Potential) PBTvPvB

S 9

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Ergebnisse der Umweltbewertung

Antikoagulanzien der 1 + 2 Generation und Chloralose rarr Risiko von Primaumlr- und Sekundaumlrvergiftungen fuumlr Nicht-Ziel-

Organismen (Haustiere Wildvoumlgel Saumlugetiere)

PECPNEC Verhaumlltnisse fuumlr verschiedene Szenarien

Primaumlrvergiftung 1 Generation 103 ndash 271875

2 Generation 1700 ndash 1582031

Chloralose 2253 ndash 29985

Sekundaumlrvergiftung 1 Generation 09 ndash 15000

2 Generation 77 ndash 855855

Chloralose 2999 ndash 11701

(PECPNEC-Verhaumlltnis lt 1 = kein Risiko)

S 10

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Uumlberschaumltzung des Risikos fuumlr Nichtzieltiere

Vielzahl an Studien aus der ganzen Welt die Ruumlckstaumlnde va der Wirkstoffe der 2 Generation in wildlebenden Nicht-Zieltieren nachweisen

Nachweise von Ruumlckstaumlnden ua in den folgenden Tierarten

SchleiereulenUK (Newton et al 1990)

MaumlusebussardeFrankreich (Berny et al 1997)

SteinadlerNorwegen (Longford et al 2012)

WieselUK (McDonald et al 1998)

FuumlchseUK USA (Tosh et al 2011 McMillin et al 2008)

zT sehr hoher Anteil der untersuchten Tieren betroffen

84 von 430 Raubvoumlgel in Daumlnemark (Christensen et al 2012)

70 von 114 Rotmilanen in UK (Hughes et al 2013)

84 von 115 Fuumlchsen in Nordirland (Tosh et al 2011)

Rodentizid-Ruumlckstaumlnde in Biota uumlberall dort nachweisbar wo Antikoagulanzien als Rodentizide eingesetzt werden (Laasko et al 2010)

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charlatahan fotoliacom

wildcarebayareaorg

S 11

Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Untersuchung von Rodentizid-Ruumlckstaumlnden in wildlebenden Tieren in Deutschland (JKI im Auftrag vom Umweltbundesamt FKZ 3710 63 401)

Analyse von Leberproben von Nicht-Zieltieren waumlhrend und nach einer Bekaumlmpfung von Ratten und Maumlusen mit Brodifacoum

Primaumlrvergiftung

Nachweis von Ruumlckstaumlnden von Brodifacoum in Kleinsaumlugern die nicht Ziel der Bekaumlmpfung waren

va Waldmaumluse Roumltelmaumluse Spitzmaumluse

Sekundaumlrvergiftung

Nachweis von Brodifacoum in Eulen und Greifvoumlgeln

va Maumlusebussarde Schleiereulen Rotmilane

20 von 63 untersuchten Proben

Nach von mindestens einem Antikoagulans in 61 von 265 untersuchten Fuchslebern

S 12

Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren

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Nachweis von Rodentizid-Ruumlckstaumlnden in Fischen

Analyse von Fischproben durch das Fraunhofer Institut (IME) im Auftrag des Umweltbundesamtes (FKZ 3712 67 403)

Nachweis von Brodifacoum Bromadiolon und Difethialon in Brassen aus Saar Rhein und Elbe

Projekt noch nicht abgeschlossen (bis 2015)

S 13

Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren

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Fuumlr einige Stoffe und Anwendungen Risiken fuumlr Boden (PECPNEC gt 1)

Gefahr von primaumlren und sekundaumlren Vergiftungen uumlber die Nahrungskette (PECPNEC gtgt 1)

Antikoagulanzien der 2 Generation sind alle (potentielle) PBTsvPvB Stoffe ndash nach BiozidVO keine Zulassung fuumlr die breite Oumlffentlichkeit moumlglich

Chloralose erfuumlllt potentiell 2 (P T) von 3 PBT Kriterien Substitutionskandidat Befassung der PBT AG

Genehmigung der Wirkstoffe der 2 Generation und Zulassung gemaumlszlig den Kriterien aus Umweltschutzgruumlnden nicht moumlglich

Umweltrisiken von Antikoagulanzien

S 14

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Umweltrisiken von Antikoagulanzien

Abwaumlgung der Schutzguumlter menschliche Gesundheit Infektionsschutz und Umwelt

Bereits auftretende Resistenzen

Keine geeigneten Alternativen

Loumlsung

Wirkstoff-Genehmigung (Annex I-Aufnahme) nur

5 Jahre (statt 10 Jahre)

Produktzulassung urspruumlnglich nur fuumlr 3 Jahre und geeignete Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) und Auflagen

Vergleichende Bewertung im Rahmen der Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung Zulassung (inklusive der Alternativen)

Zur Synchronisierung wurden aktuell die ersten Zulassungen europaweit verlaumlngert

S 15

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) (Anhang I-) Aufnahme-Richtlinien

bdquoDie Mitgliedstaaten stellen sicher dass die Zulassungen von Antikoagulanzien an folgende Bedingungen geknuumlpft sindldquo

Die nominale Konzentration des Wirkstoffs in den Produkten darf xx mgkg nicht uumlbersteigen und nur gebrauchsfertige Produkte duumlrfen zugelassen werden

Die Produkte muumlssen einen aversiven Stoff (Bitterstoff) und gegebenenfalls einen Farbstoff enthalten

Die Produkte duumlrfen nicht als Haftpulver verwendet werden

Sowohl die Primaumlr- als auch die Sekundaumlrexposition von Menschen Nichtziel-Tieren und Umwelt sind durch Planung und Anwendung aller geeigneten und verfuumlgbaren Maszlignahmen zur Risikominderung zu minimieren Hierzu gehoumlren insbesondere die Beschraumlnkung auf die Anwendung durch Fachpersonal die Festlegung einer Packungshoumlchstgroumlszlige und die Verpflichtung zur Verwendung zugriffsgesicherter stabiler Koumlderboxenldquo

S 16

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Ziel Reduzierung der Risiken fuumlr die Umwelt

Beschraumlnkung des Anwenderbereichs und der Verwenderkategorie (nur sachkundiger Anwender)

Allgemeine Kriterien zur guten fachlichen Anwendung (GfA) von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzien sind einzuhalten

Produktspezifische Anwendungsbestimmungen

Anweisung fuumlr eine sichere Verwendung zB Koumlder ist in der Kanalisation zu befestigen Koumlder nicht in die Erde einbringen und Koumlder nur in Koumlderboxen verwenden ( Bodenrisiken)

Anwendungsbereich und Anwendungsmethode

Aufwandmenge

Verpackung

Produktspezifischen Anwendungsbestimmungen werden fuumlr das jedes Produkt auf Basis der jeweiligen Risiken separat festgelegt

S 17

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

bdquo

Verbraucher

Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-

bekaumlmpfer

Sachkundige

Verwender

ohne

Sachkunde

mit

Sachkunde

Innenraum Ja Ja Ja Ja

Kanalisation Nein Nein Ja Ja

In und um Gebaumlude Ja Ja Ja Ja

Auszligenbereich offenes

Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja

Anwenderkategorie

Anwendungsbereich

Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung

(zB Risiken fuumlr Boden)

RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 1 Generation verwenden

S 18

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

bdquo

Verbraucher

Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-

bekaumlmpfer

Sachkundige

Verwender

ohne

Sachkunde

mit

Sachkunde

Innenraum Nein Nein Ja Ja

Kanalisation Nein Nein Ja Ja

In und um Gebaumlude Nein Nein Ja Ja

Auszligenbereich offenes

Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja

Anwenderkategorie

Anwendungsbereich

Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung

RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 2 Generation verwenden Potentielle PBTvPvB-Stoffe

S 19

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Opinion des Committee for Risk Assessment (RAC) vom Maumlrz 2014

Brodifacoum Repro 1A

Bromadiolon Repro 1B

Chlorophacinon Repro 1B

Coumatetralyl Repro 1B

Difenacoum Repro 1B

Difethialon Repro 1B

Flucoumafen Repro 1B

Warfarin Repro 1A

Aumlnderung des Annex VI Eintrag der CLP VO (EC 12722008) durch ATP - wann

Neue EntwicklungenEinstufung ampKennzeichnung

S 20

Keine Zulassung an

Verbraucher mehr moumlglich

Art 19 Absatz 4 b) BiozidVO

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Auflagen bei der Produktzulassung

hellipund wer ist sachkundig

Schaumldlingsbekaumlmpfer

Sachkundenachweis nach GefStoffV Anhang I Nr 34 (6) ausgebildeter Schaumldlingsbekaumlmpfer oder von den Behoumlrden als gleichwertig anerkannte Berufe

Berufliche Anwender mit Sachkunde

Sachkundenachweis nach Pflanzenschutz-SachkundeV

ua ausgebildete Land- und Forstwirte Gaumlrtner Winzer und weitere von Behoumlrden anerkannte Aus- Fort- oder Weiterbildungen

Geschulte berufsmaumlszligige Anwender

Teilnahme an einer Schulung mit ua folgenden Lehrinhalten (Nachweis der Schulung erforderlich)

Biologie von Nagern Bekaumlmpfung von Nagetieren Rechtsgrundlagen Wirkungsweise von Antikoagulanzien Gefahren bei der Anwendung fuumlr Mensch und Umwelt Risikominderungsmaszlignahmen und gute fachliche Anwendung von Antikoagulanzien zur Nagetierbekaumlmpfung helliphelliphellip

S 21

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Inhalt

Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

Planung und Dokumentation

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen

Kontrollen

Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme

Nachkontrolle und Praumlvention

abrufbar im Internet unter

httpwwwbauadedeChemikaliengesetz-

BiozidverfahrenBiozideProduktHintergrundhtml

S 22

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Gute fachliche Anwendung von Rodentiziden

bdquoAllgemeine Kriterien einer guten fachlichen Anwendung von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzienldquo

Anwendungsbestimmungen gelten fuumlr zugelassene Rodentizide

GfA ist Teil Zulassungsbescheid rechtsverbindlich

GfA gilt fuumlr alle sachkundigen Verwender beim Einsatz von SGARs und FGARs und auch fuumlr Chloralose

zusaumltzlich zu diesen allgemeinen Kriterien gelten produktspezifische

Bestimmungen die von Produkt zu Produkt unterschiedlich sein koumlnnen (wie zB Anwendungsbereich Menge Zielorganismen)

Es gelten stets die Angaben auf Produkt-Etikett Gebrauchsanweisung

hellipund was ist die gute fachliche Anwendung (GfA)

S 23

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Planung und Dokumentation (Auszuumlge)

Nagerart Groumlszlige des Gebietes und Befallsursache ermitteln

Wirkstoff Art des Koumlders Anzahl der Koumlderstellen und Koumldermenge in Abhaumlngigkeit vom Zielorganismus und seiner Biologie dem Grad des Befalls und der direkten Umgebung waumlhlen und dokumentieren

Ziel einer Bekaumlmpfung ist die Tilgung der Nagerpopulation im Befallsgebiet-objekt

Gezielter und effizienter Einsatz von Rodentiziden im Sinne einer integrierten Schadnagerbekaumlmpfung unter Beruumlcksichtigung organisatorischen baulicher und biozidfreien Maszlignahmen

bdquoso viel wie noumltig so wenig wie moumlglichldquo

S 24

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Bild UBA

Warnhinweise

Jede Koumlderstelle oder ‐station ist mit geeigneten Warnhinweisen zu versehen Der Auftraggeber ist uumlber laufende Schaumldlingsbekaumlmpfungsmaszlignahmen zu informieren Dieser muss seine Mitarbeiter und externen Dienstleister informieren und soweit erforderlich zusaumltzliche Warnhinweise anbringen hellip+ Die Verantwortung fuumlr das Anbringen von eventuellen Warnhinweisen ist zwischen dem Durchfuumlhrenden der Schaumldlingsbekaumlmpfung und dem Auftraggeber zu vereinbaren

Diese Hinweise muumlssen mindestens die nachfolgenden Angaben enthalten Erste-Hilfe-Maszlignahmen

Produkt- und Wirkstoffname

Zulassungsnummer d Produktes

Kontaktdaten des Verwenders

Giftnotruf-Nr

Datum der Koumlderauslage

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 25

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen I

Im Regelfall hat eine Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Zeitraum von einem Monat nicht zu

uumlberschreiten

Bei einem andauernden Nagerbefall zB durch staumlndige Einwanderung von auszligen in eine Einrichtung oder einen Betrieb (zB Lebensmittelbetrieb) ist eine Bekaumlmpfung aber auch uumlber diesen Zeitraum hinaus moumlglich Langzeit-Bekaumlmpfung

In solchen Faumlllen ist zu pruumlfen ob es geeignete Maszlignahmen gibt die dem immer wieder neu auftretenden Nagerbefall entgegenwirken koumlnnen

Wird der ausgelegte Koumlder nach einer Dauer von etwa einem Monat immer noch unvermindert stark angenommen ohne dass die Aktivitaumlt der Nagetiere abnimmt so ist die Ursache hierfuumlr zu ermitteln Es besteht in solchen Faumlllen der Verdacht auf Resistenz gegen den eingesetzten Wirkstoff und der Einsatz eines anderen potenteren Wirkstoffs ist zu pruumlfen

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 26

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Koumlderstationen zur Ausbringung von Koumldern verwenden

Ausnahmen Kanalisation und Bereiche die fuumlr Kinder und Nicht-Zieltiere nicht zugaumlnglich sind

zB geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen Unterbauten von Elektroschaltschraumlnken Hohlraumlume in Waumlnden und Wandverkleidungen etc

Ausnahme RattenloumlcherWuumlhlmausgaumlnge Koumlder tief in die Erde einbringen hellip+ die Stelle zB mit einem Stein abdecken

Koumlderstationen verwenden die mechanisch ausreichend stabil und manipulationssicher sind

Koumlderstationen deutlich kennzeichnen damit zu erkennen ist dass sie Rodentizide enthalten und nicht beruumlhrt werden duumlrfen Bild Wieck UBA

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen II

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 27

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen III

Grundsaumltzlich muumlssen zu Beginn der Bekaumlmpfung die Koumlderstellen moumlglichst alle 2-3 Tage mindestens aber nach dem 5 Tag und anschlieszligend woumlchentlich kontrolliert werden Dies gilt auch fuumlr Bekaumlmpfungsmaszlignahmen die laumlnger als einen Monat andauern

Bei jeder Kontrolle gefressene Koumlder ersetzen und das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen und diese hellip+ entsorgen um Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen

Bild Schmolz UBA

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Fotos WieckSchmolz UBA

S 28

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen IV

Koumlder mit Antikoagulanzien nicht als Permanentkoumlder zur Vorbeugung gegen Nagerbefall oder zum Monitoring von Nageraktivitaumlten einsetzen

Zum Nagetiermonitoring giftfreie Koumlder Uumlberwachungsgeraumlte oder Fallen verwenden Ohne Ausnahmen

Permanentbekoumlderung ist grundsaumltzlich verboten

Ausnahmen moumlglich

Nach Einzelfallpruumlfung koumlnnen Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbekoumlderung in besonders sensiblen Bereichen (zB Betriebe der Lebensmittelindustrie Warenlager) unter bestimmten Bedingungen moumlglich sein

Strategische befallsunabhaumlngige Dauerbekoumlderung

nur mit Antikoagulanzien der 2 Generation

S 29

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Ausnahmeregelung zur Permanentbekoumlderung

Ausnahmen von dem Verbot moumlglich wenn

- erhoumlhte Befallsgefahr mit Nagetieren und

- besondere Gefahr fuumlr Gesundheit oder Sicherheit von MenschTier und

- keine anderen verhaumlltnismaumlszligigen Maszlignahmen dem Befall entgegenzuwirken zB bauliche und organisatorische Maszlignahmen Fallen

Alle drei Voraussetzungen muumlssen vom SBK im Rahmen einer Objektanalyse festgestellt und dokumentiert werden

Ausnahmeregelung gilt nur fuumlr ausgebildetegepruumlfte Schaumldlingsbekaumlmpfer

Koumlderstellen nur in und um Gebaumlude ndash keine Anwendung im offenen Gelaumlndevon Gebaumluden entfernt

Kontrollintervalle zwischen 1 - max 4 Wochen (werden vom SBK festgelegt)

Bei festgestelltem Befall (nach Ermessen des SBK) woumlchentliche Kontrollen nach GfA

Definition Befall (DSV) hellip+ Anzeichen von Schaumldlingen im Schutzareal Anzeichen koumlnnen sein Lebendetote Tiere Fraszligspuren Kot- und Urinspuren Trittsiegel und Schmierspuren

S 30

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme

Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen

Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen

Nachkontrolle und Praumlvention

Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen

Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren

Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 31

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation

fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Vielen Dank

Kontakt Beatrice Schwarz-Schulz FG IV 12 Anton Friesen EinvernehmensstelleBiozidgubade Umweltbundesamt PO Box 1406 06813 Dessau-Roszliglau Deutschland

wwwumweltbundesamtde

wwwbiozidinfo

S 32

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Fragen

S 33

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Zweistufiges Verfahren

EU-Ebene Risikobewertung des Wirkstoffs Ziel Entscheidung uumlber Genehmigung des Wirkstoffs EU Review-Programm fuumlr Altwirkstoffe schrittweise Bewertung in 4 Prioritaumltenlisten verlaumlngert bis 2024 Nationale Ebene (EU-Ebene) Risikobewertung von Biozidprodukten Ziel Entscheidung uumlber die Zulassung

Gegenseitige Anerkennung der Zulassungen anderer MS BiozidVO zentrale Unions-Zulassung (seit Mitte 2013)

S 5

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Bewertungsgrundsaumltze - Umwelt

Eine Zulassung von Biozid-Produkten nur moumlglich wenn sie selbst oder ihre Metaboliten bzw Abbauprodukte keine unvertretbaren Auswirkungen auf folgende Kompartimente haben

bull Aquatisches Oumlkosystem (Oberflaumlchengewaumlsser marines Oumlkosystem inklusive Sediment)

bull Terrestrisches Oumlkosystem (inklusive Grundwasser)

bull Atmosphaumlre

bull Mikrobielle Wirksamkeit der Klaumlranlage

bull Primaumlr- und Sekundaumlrvergiftung (Wildtiere Haustiere)

S 6

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Umweltrisikobewertung

WirkstoffProdukt

Bestimmung der PEC Bestimmung der PNEC

PECPNEC gt 1

JA

bull Weitere

TestsInformationen

bull Risikominderungs-

maszlignahmen

bull Keine Anhang-

Aufnahme

NEIN

Genehmigung des

Wirkstoffs Zulassung

des Produktes

PEC = Predicted Environmental Concentration PNEC = Predicted No Effect Concentration

S 7

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Genehmigte Wirkstoffe PT 14

bull Antikoagulanzien der 1 Generation

Chlorophacinon

Coumatetralyl

Warfarin Natrium-Warfarin

bull Antikoagulanzien der 2 Generation

Bromadiolon

Brodifacoum

Difethialon

Flocoumafen

bull Weitere Wirkstoffe

α-Chloralose Aluminiumphosphid CO2 Corn Cob (Cholecalciferol)

S 8

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Ergebnisse der PBT-Bewertung EU-PBT-Working-Group 2008

Difethialone Difenacoum Brodifacoum Bromadiolone Flocoumafen

Scenario In and around buildings

Sewers

In and around buildings Sewers

Open areas Waste dumps

In and around buildings Sewers

Open areas Waste dumps

In and around buildings Sewers

Open areas Waste dumps

In and around buildings Animal housings

Food stores

Persistence

Not readily biodegradable

Not anaerobically degradable

Stable to hydrolysis DT50 soil = 635 d

(average)

Not readily biodegradable Not anaerobically

degradable Stable to hydrolysis

DT50 soil = 439 d

Not readily biodegradable

Stable to hydrolysis DT50 soil = 157 d)

Not readily not inherently biodegradable

Stable to hydrolysis DT50 soil = 4 - 92 d

Metabolites DT50 gt 120d

Not readily biodegradable

Not anaerobically degradable

Stable to hydrolysis DT50 soil = 213 d

Bio-acumulation

No BCF available Log Pow = (BCF = 39974

lkg) QSAR BCF = 14000 lkg

Residues found in biota

No BCF available log Kow value = 76

(BCF = 35645) BCF = 9010 (US EPA EPI-

WIN) Residues found in biota

No BCF available log Kow value = 61

(BCF = 35645)

Residues found in biota

BCF = 1658 (but steady state not

reached and mortality in controlgt10)

pH 4 log Kow gt5 pH 7 log Kow = 41

Residues found in biota

BCF = 24300

No BCF available QSAR derived BCF

4400 (pH9) to 36134 (pH7)

Residues found in biota

Toxicity

No NOEC available EC50 Daphnia lt 01 mgl

(44microgl) Classified as T+

No NOEC available EC50 Fish lt 01 mgl

(64microgl) NOEC(bird) = 01 mgkg

food Classified as T+

No NOEC available EC50 Fish lt 01 mgl

(40microgl) Classified as T+

No NOEC available EC50 algae = 114 mgl

(uncertain value) Classified as T+

No NOEC available EC50 Fish lt 01 mgl

(70microgl) Extrapolation to chronic

NOEC = 0007 mgL (extrapolation factor

01)

Conclusion (Potential) PBTvPvB

(Potential) PBTvPvB

(Potential) PBT (Potential) PBT (Potential) PBTvPvB

S 9

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Ergebnisse der Umweltbewertung

Antikoagulanzien der 1 + 2 Generation und Chloralose rarr Risiko von Primaumlr- und Sekundaumlrvergiftungen fuumlr Nicht-Ziel-

Organismen (Haustiere Wildvoumlgel Saumlugetiere)

PECPNEC Verhaumlltnisse fuumlr verschiedene Szenarien

Primaumlrvergiftung 1 Generation 103 ndash 271875

2 Generation 1700 ndash 1582031

Chloralose 2253 ndash 29985

Sekundaumlrvergiftung 1 Generation 09 ndash 15000

2 Generation 77 ndash 855855

Chloralose 2999 ndash 11701

(PECPNEC-Verhaumlltnis lt 1 = kein Risiko)

S 10

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Uumlberschaumltzung des Risikos fuumlr Nichtzieltiere

Vielzahl an Studien aus der ganzen Welt die Ruumlckstaumlnde va der Wirkstoffe der 2 Generation in wildlebenden Nicht-Zieltieren nachweisen

Nachweise von Ruumlckstaumlnden ua in den folgenden Tierarten

SchleiereulenUK (Newton et al 1990)

MaumlusebussardeFrankreich (Berny et al 1997)

SteinadlerNorwegen (Longford et al 2012)

WieselUK (McDonald et al 1998)

FuumlchseUK USA (Tosh et al 2011 McMillin et al 2008)

zT sehr hoher Anteil der untersuchten Tieren betroffen

84 von 430 Raubvoumlgel in Daumlnemark (Christensen et al 2012)

70 von 114 Rotmilanen in UK (Hughes et al 2013)

84 von 115 Fuumlchsen in Nordirland (Tosh et al 2011)

Rodentizid-Ruumlckstaumlnde in Biota uumlberall dort nachweisbar wo Antikoagulanzien als Rodentizide eingesetzt werden (Laasko et al 2010)

Valeriy Kirsanov ndash Fotoliacom

charlatahan fotoliacom

wildcarebayareaorg

S 11

Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Untersuchung von Rodentizid-Ruumlckstaumlnden in wildlebenden Tieren in Deutschland (JKI im Auftrag vom Umweltbundesamt FKZ 3710 63 401)

Analyse von Leberproben von Nicht-Zieltieren waumlhrend und nach einer Bekaumlmpfung von Ratten und Maumlusen mit Brodifacoum

Primaumlrvergiftung

Nachweis von Ruumlckstaumlnden von Brodifacoum in Kleinsaumlugern die nicht Ziel der Bekaumlmpfung waren

va Waldmaumluse Roumltelmaumluse Spitzmaumluse

Sekundaumlrvergiftung

Nachweis von Brodifacoum in Eulen und Greifvoumlgeln

va Maumlusebussarde Schleiereulen Rotmilane

20 von 63 untersuchten Proben

Nach von mindestens einem Antikoagulans in 61 von 265 untersuchten Fuchslebern

S 12

Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Nachweis von Rodentizid-Ruumlckstaumlnden in Fischen

Analyse von Fischproben durch das Fraunhofer Institut (IME) im Auftrag des Umweltbundesamtes (FKZ 3712 67 403)

Nachweis von Brodifacoum Bromadiolon und Difethialon in Brassen aus Saar Rhein und Elbe

Projekt noch nicht abgeschlossen (bis 2015)

S 13

Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Fuumlr einige Stoffe und Anwendungen Risiken fuumlr Boden (PECPNEC gt 1)

Gefahr von primaumlren und sekundaumlren Vergiftungen uumlber die Nahrungskette (PECPNEC gtgt 1)

Antikoagulanzien der 2 Generation sind alle (potentielle) PBTsvPvB Stoffe ndash nach BiozidVO keine Zulassung fuumlr die breite Oumlffentlichkeit moumlglich

Chloralose erfuumlllt potentiell 2 (P T) von 3 PBT Kriterien Substitutionskandidat Befassung der PBT AG

Genehmigung der Wirkstoffe der 2 Generation und Zulassung gemaumlszlig den Kriterien aus Umweltschutzgruumlnden nicht moumlglich

Umweltrisiken von Antikoagulanzien

S 14

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Umweltrisiken von Antikoagulanzien

Abwaumlgung der Schutzguumlter menschliche Gesundheit Infektionsschutz und Umwelt

Bereits auftretende Resistenzen

Keine geeigneten Alternativen

Loumlsung

Wirkstoff-Genehmigung (Annex I-Aufnahme) nur

5 Jahre (statt 10 Jahre)

Produktzulassung urspruumlnglich nur fuumlr 3 Jahre und geeignete Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) und Auflagen

Vergleichende Bewertung im Rahmen der Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung Zulassung (inklusive der Alternativen)

Zur Synchronisierung wurden aktuell die ersten Zulassungen europaweit verlaumlngert

S 15

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) (Anhang I-) Aufnahme-Richtlinien

bdquoDie Mitgliedstaaten stellen sicher dass die Zulassungen von Antikoagulanzien an folgende Bedingungen geknuumlpft sindldquo

Die nominale Konzentration des Wirkstoffs in den Produkten darf xx mgkg nicht uumlbersteigen und nur gebrauchsfertige Produkte duumlrfen zugelassen werden

Die Produkte muumlssen einen aversiven Stoff (Bitterstoff) und gegebenenfalls einen Farbstoff enthalten

Die Produkte duumlrfen nicht als Haftpulver verwendet werden

Sowohl die Primaumlr- als auch die Sekundaumlrexposition von Menschen Nichtziel-Tieren und Umwelt sind durch Planung und Anwendung aller geeigneten und verfuumlgbaren Maszlignahmen zur Risikominderung zu minimieren Hierzu gehoumlren insbesondere die Beschraumlnkung auf die Anwendung durch Fachpersonal die Festlegung einer Packungshoumlchstgroumlszlige und die Verpflichtung zur Verwendung zugriffsgesicherter stabiler Koumlderboxenldquo

S 16

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Ziel Reduzierung der Risiken fuumlr die Umwelt

Beschraumlnkung des Anwenderbereichs und der Verwenderkategorie (nur sachkundiger Anwender)

Allgemeine Kriterien zur guten fachlichen Anwendung (GfA) von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzien sind einzuhalten

Produktspezifische Anwendungsbestimmungen

Anweisung fuumlr eine sichere Verwendung zB Koumlder ist in der Kanalisation zu befestigen Koumlder nicht in die Erde einbringen und Koumlder nur in Koumlderboxen verwenden ( Bodenrisiken)

Anwendungsbereich und Anwendungsmethode

Aufwandmenge

Verpackung

Produktspezifischen Anwendungsbestimmungen werden fuumlr das jedes Produkt auf Basis der jeweiligen Risiken separat festgelegt

S 17

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

bdquo

Verbraucher

Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-

bekaumlmpfer

Sachkundige

Verwender

ohne

Sachkunde

mit

Sachkunde

Innenraum Ja Ja Ja Ja

Kanalisation Nein Nein Ja Ja

In und um Gebaumlude Ja Ja Ja Ja

Auszligenbereich offenes

Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja

Anwenderkategorie

Anwendungsbereich

Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung

(zB Risiken fuumlr Boden)

RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 1 Generation verwenden

S 18

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

bdquo

Verbraucher

Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-

bekaumlmpfer

Sachkundige

Verwender

ohne

Sachkunde

mit

Sachkunde

Innenraum Nein Nein Ja Ja

Kanalisation Nein Nein Ja Ja

In und um Gebaumlude Nein Nein Ja Ja

Auszligenbereich offenes

Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja

Anwenderkategorie

Anwendungsbereich

Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung

RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 2 Generation verwenden Potentielle PBTvPvB-Stoffe

S 19

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Opinion des Committee for Risk Assessment (RAC) vom Maumlrz 2014

Brodifacoum Repro 1A

Bromadiolon Repro 1B

Chlorophacinon Repro 1B

Coumatetralyl Repro 1B

Difenacoum Repro 1B

Difethialon Repro 1B

Flucoumafen Repro 1B

Warfarin Repro 1A

Aumlnderung des Annex VI Eintrag der CLP VO (EC 12722008) durch ATP - wann

Neue EntwicklungenEinstufung ampKennzeichnung

S 20

Keine Zulassung an

Verbraucher mehr moumlglich

Art 19 Absatz 4 b) BiozidVO

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Auflagen bei der Produktzulassung

hellipund wer ist sachkundig

Schaumldlingsbekaumlmpfer

Sachkundenachweis nach GefStoffV Anhang I Nr 34 (6) ausgebildeter Schaumldlingsbekaumlmpfer oder von den Behoumlrden als gleichwertig anerkannte Berufe

Berufliche Anwender mit Sachkunde

Sachkundenachweis nach Pflanzenschutz-SachkundeV

ua ausgebildete Land- und Forstwirte Gaumlrtner Winzer und weitere von Behoumlrden anerkannte Aus- Fort- oder Weiterbildungen

Geschulte berufsmaumlszligige Anwender

Teilnahme an einer Schulung mit ua folgenden Lehrinhalten (Nachweis der Schulung erforderlich)

Biologie von Nagern Bekaumlmpfung von Nagetieren Rechtsgrundlagen Wirkungsweise von Antikoagulanzien Gefahren bei der Anwendung fuumlr Mensch und Umwelt Risikominderungsmaszlignahmen und gute fachliche Anwendung von Antikoagulanzien zur Nagetierbekaumlmpfung helliphelliphellip

S 21

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Inhalt

Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

Planung und Dokumentation

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen

Kontrollen

Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme

Nachkontrolle und Praumlvention

abrufbar im Internet unter

httpwwwbauadedeChemikaliengesetz-

BiozidverfahrenBiozideProduktHintergrundhtml

S 22

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Gute fachliche Anwendung von Rodentiziden

bdquoAllgemeine Kriterien einer guten fachlichen Anwendung von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzienldquo

Anwendungsbestimmungen gelten fuumlr zugelassene Rodentizide

GfA ist Teil Zulassungsbescheid rechtsverbindlich

GfA gilt fuumlr alle sachkundigen Verwender beim Einsatz von SGARs und FGARs und auch fuumlr Chloralose

zusaumltzlich zu diesen allgemeinen Kriterien gelten produktspezifische

Bestimmungen die von Produkt zu Produkt unterschiedlich sein koumlnnen (wie zB Anwendungsbereich Menge Zielorganismen)

Es gelten stets die Angaben auf Produkt-Etikett Gebrauchsanweisung

hellipund was ist die gute fachliche Anwendung (GfA)

S 23

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Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Planung und Dokumentation (Auszuumlge)

Nagerart Groumlszlige des Gebietes und Befallsursache ermitteln

Wirkstoff Art des Koumlders Anzahl der Koumlderstellen und Koumldermenge in Abhaumlngigkeit vom Zielorganismus und seiner Biologie dem Grad des Befalls und der direkten Umgebung waumlhlen und dokumentieren

Ziel einer Bekaumlmpfung ist die Tilgung der Nagerpopulation im Befallsgebiet-objekt

Gezielter und effizienter Einsatz von Rodentiziden im Sinne einer integrierten Schadnagerbekaumlmpfung unter Beruumlcksichtigung organisatorischen baulicher und biozidfreien Maszlignahmen

bdquoso viel wie noumltig so wenig wie moumlglichldquo

S 24

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Bild UBA

Warnhinweise

Jede Koumlderstelle oder ‐station ist mit geeigneten Warnhinweisen zu versehen Der Auftraggeber ist uumlber laufende Schaumldlingsbekaumlmpfungsmaszlignahmen zu informieren Dieser muss seine Mitarbeiter und externen Dienstleister informieren und soweit erforderlich zusaumltzliche Warnhinweise anbringen hellip+ Die Verantwortung fuumlr das Anbringen von eventuellen Warnhinweisen ist zwischen dem Durchfuumlhrenden der Schaumldlingsbekaumlmpfung und dem Auftraggeber zu vereinbaren

Diese Hinweise muumlssen mindestens die nachfolgenden Angaben enthalten Erste-Hilfe-Maszlignahmen

Produkt- und Wirkstoffname

Zulassungsnummer d Produktes

Kontaktdaten des Verwenders

Giftnotruf-Nr

Datum der Koumlderauslage

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 25

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Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen I

Im Regelfall hat eine Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Zeitraum von einem Monat nicht zu

uumlberschreiten

Bei einem andauernden Nagerbefall zB durch staumlndige Einwanderung von auszligen in eine Einrichtung oder einen Betrieb (zB Lebensmittelbetrieb) ist eine Bekaumlmpfung aber auch uumlber diesen Zeitraum hinaus moumlglich Langzeit-Bekaumlmpfung

In solchen Faumlllen ist zu pruumlfen ob es geeignete Maszlignahmen gibt die dem immer wieder neu auftretenden Nagerbefall entgegenwirken koumlnnen

Wird der ausgelegte Koumlder nach einer Dauer von etwa einem Monat immer noch unvermindert stark angenommen ohne dass die Aktivitaumlt der Nagetiere abnimmt so ist die Ursache hierfuumlr zu ermitteln Es besteht in solchen Faumlllen der Verdacht auf Resistenz gegen den eingesetzten Wirkstoff und der Einsatz eines anderen potenteren Wirkstoffs ist zu pruumlfen

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 26

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Koumlderstationen zur Ausbringung von Koumldern verwenden

Ausnahmen Kanalisation und Bereiche die fuumlr Kinder und Nicht-Zieltiere nicht zugaumlnglich sind

zB geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen Unterbauten von Elektroschaltschraumlnken Hohlraumlume in Waumlnden und Wandverkleidungen etc

Ausnahme RattenloumlcherWuumlhlmausgaumlnge Koumlder tief in die Erde einbringen hellip+ die Stelle zB mit einem Stein abdecken

Koumlderstationen verwenden die mechanisch ausreichend stabil und manipulationssicher sind

Koumlderstationen deutlich kennzeichnen damit zu erkennen ist dass sie Rodentizide enthalten und nicht beruumlhrt werden duumlrfen Bild Wieck UBA

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen II

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 27

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Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen III

Grundsaumltzlich muumlssen zu Beginn der Bekaumlmpfung die Koumlderstellen moumlglichst alle 2-3 Tage mindestens aber nach dem 5 Tag und anschlieszligend woumlchentlich kontrolliert werden Dies gilt auch fuumlr Bekaumlmpfungsmaszlignahmen die laumlnger als einen Monat andauern

Bei jeder Kontrolle gefressene Koumlder ersetzen und das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen und diese hellip+ entsorgen um Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen

Bild Schmolz UBA

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Fotos WieckSchmolz UBA

S 28

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Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen IV

Koumlder mit Antikoagulanzien nicht als Permanentkoumlder zur Vorbeugung gegen Nagerbefall oder zum Monitoring von Nageraktivitaumlten einsetzen

Zum Nagetiermonitoring giftfreie Koumlder Uumlberwachungsgeraumlte oder Fallen verwenden Ohne Ausnahmen

Permanentbekoumlderung ist grundsaumltzlich verboten

Ausnahmen moumlglich

Nach Einzelfallpruumlfung koumlnnen Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbekoumlderung in besonders sensiblen Bereichen (zB Betriebe der Lebensmittelindustrie Warenlager) unter bestimmten Bedingungen moumlglich sein

Strategische befallsunabhaumlngige Dauerbekoumlderung

nur mit Antikoagulanzien der 2 Generation

S 29

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

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Ausnahmeregelung zur Permanentbekoumlderung

Ausnahmen von dem Verbot moumlglich wenn

- erhoumlhte Befallsgefahr mit Nagetieren und

- besondere Gefahr fuumlr Gesundheit oder Sicherheit von MenschTier und

- keine anderen verhaumlltnismaumlszligigen Maszlignahmen dem Befall entgegenzuwirken zB bauliche und organisatorische Maszlignahmen Fallen

Alle drei Voraussetzungen muumlssen vom SBK im Rahmen einer Objektanalyse festgestellt und dokumentiert werden

Ausnahmeregelung gilt nur fuumlr ausgebildetegepruumlfte Schaumldlingsbekaumlmpfer

Koumlderstellen nur in und um Gebaumlude ndash keine Anwendung im offenen Gelaumlndevon Gebaumluden entfernt

Kontrollintervalle zwischen 1 - max 4 Wochen (werden vom SBK festgelegt)

Bei festgestelltem Befall (nach Ermessen des SBK) woumlchentliche Kontrollen nach GfA

Definition Befall (DSV) hellip+ Anzeichen von Schaumldlingen im Schutzareal Anzeichen koumlnnen sein Lebendetote Tiere Fraszligspuren Kot- und Urinspuren Trittsiegel und Schmierspuren

S 30

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Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme

Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen

Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen

Nachkontrolle und Praumlvention

Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen

Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren

Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 31

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Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation

fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Vielen Dank

Kontakt Beatrice Schwarz-Schulz FG IV 12 Anton Friesen EinvernehmensstelleBiozidgubade Umweltbundesamt PO Box 1406 06813 Dessau-Roszliglau Deutschland

wwwumweltbundesamtde

wwwbiozidinfo

S 32

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Fragen

S 33

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Bewertungsgrundsaumltze - Umwelt

Eine Zulassung von Biozid-Produkten nur moumlglich wenn sie selbst oder ihre Metaboliten bzw Abbauprodukte keine unvertretbaren Auswirkungen auf folgende Kompartimente haben

bull Aquatisches Oumlkosystem (Oberflaumlchengewaumlsser marines Oumlkosystem inklusive Sediment)

bull Terrestrisches Oumlkosystem (inklusive Grundwasser)

bull Atmosphaumlre

bull Mikrobielle Wirksamkeit der Klaumlranlage

bull Primaumlr- und Sekundaumlrvergiftung (Wildtiere Haustiere)

S 6

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Umweltrisikobewertung

WirkstoffProdukt

Bestimmung der PEC Bestimmung der PNEC

PECPNEC gt 1

JA

bull Weitere

TestsInformationen

bull Risikominderungs-

maszlignahmen

bull Keine Anhang-

Aufnahme

NEIN

Genehmigung des

Wirkstoffs Zulassung

des Produktes

PEC = Predicted Environmental Concentration PNEC = Predicted No Effect Concentration

S 7

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Genehmigte Wirkstoffe PT 14

bull Antikoagulanzien der 1 Generation

Chlorophacinon

Coumatetralyl

Warfarin Natrium-Warfarin

bull Antikoagulanzien der 2 Generation

Bromadiolon

Brodifacoum

Difethialon

Flocoumafen

bull Weitere Wirkstoffe

α-Chloralose Aluminiumphosphid CO2 Corn Cob (Cholecalciferol)

S 8

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Ergebnisse der PBT-Bewertung EU-PBT-Working-Group 2008

Difethialone Difenacoum Brodifacoum Bromadiolone Flocoumafen

Scenario In and around buildings

Sewers

In and around buildings Sewers

Open areas Waste dumps

In and around buildings Sewers

Open areas Waste dumps

In and around buildings Sewers

Open areas Waste dumps

In and around buildings Animal housings

Food stores

Persistence

Not readily biodegradable

Not anaerobically degradable

Stable to hydrolysis DT50 soil = 635 d

(average)

Not readily biodegradable Not anaerobically

degradable Stable to hydrolysis

DT50 soil = 439 d

Not readily biodegradable

Stable to hydrolysis DT50 soil = 157 d)

Not readily not inherently biodegradable

Stable to hydrolysis DT50 soil = 4 - 92 d

Metabolites DT50 gt 120d

Not readily biodegradable

Not anaerobically degradable

Stable to hydrolysis DT50 soil = 213 d

Bio-acumulation

No BCF available Log Pow = (BCF = 39974

lkg) QSAR BCF = 14000 lkg

Residues found in biota

No BCF available log Kow value = 76

(BCF = 35645) BCF = 9010 (US EPA EPI-

WIN) Residues found in biota

No BCF available log Kow value = 61

(BCF = 35645)

Residues found in biota

BCF = 1658 (but steady state not

reached and mortality in controlgt10)

pH 4 log Kow gt5 pH 7 log Kow = 41

Residues found in biota

BCF = 24300

No BCF available QSAR derived BCF

4400 (pH9) to 36134 (pH7)

Residues found in biota

Toxicity

No NOEC available EC50 Daphnia lt 01 mgl

(44microgl) Classified as T+

No NOEC available EC50 Fish lt 01 mgl

(64microgl) NOEC(bird) = 01 mgkg

food Classified as T+

No NOEC available EC50 Fish lt 01 mgl

(40microgl) Classified as T+

No NOEC available EC50 algae = 114 mgl

(uncertain value) Classified as T+

No NOEC available EC50 Fish lt 01 mgl

(70microgl) Extrapolation to chronic

NOEC = 0007 mgL (extrapolation factor

01)

Conclusion (Potential) PBTvPvB

(Potential) PBTvPvB

(Potential) PBT (Potential) PBT (Potential) PBTvPvB

S 9

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Ergebnisse der Umweltbewertung

Antikoagulanzien der 1 + 2 Generation und Chloralose rarr Risiko von Primaumlr- und Sekundaumlrvergiftungen fuumlr Nicht-Ziel-

Organismen (Haustiere Wildvoumlgel Saumlugetiere)

PECPNEC Verhaumlltnisse fuumlr verschiedene Szenarien

Primaumlrvergiftung 1 Generation 103 ndash 271875

2 Generation 1700 ndash 1582031

Chloralose 2253 ndash 29985

Sekundaumlrvergiftung 1 Generation 09 ndash 15000

2 Generation 77 ndash 855855

Chloralose 2999 ndash 11701

(PECPNEC-Verhaumlltnis lt 1 = kein Risiko)

S 10

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Uumlberschaumltzung des Risikos fuumlr Nichtzieltiere

Vielzahl an Studien aus der ganzen Welt die Ruumlckstaumlnde va der Wirkstoffe der 2 Generation in wildlebenden Nicht-Zieltieren nachweisen

Nachweise von Ruumlckstaumlnden ua in den folgenden Tierarten

SchleiereulenUK (Newton et al 1990)

MaumlusebussardeFrankreich (Berny et al 1997)

SteinadlerNorwegen (Longford et al 2012)

WieselUK (McDonald et al 1998)

FuumlchseUK USA (Tosh et al 2011 McMillin et al 2008)

zT sehr hoher Anteil der untersuchten Tieren betroffen

84 von 430 Raubvoumlgel in Daumlnemark (Christensen et al 2012)

70 von 114 Rotmilanen in UK (Hughes et al 2013)

84 von 115 Fuumlchsen in Nordirland (Tosh et al 2011)

Rodentizid-Ruumlckstaumlnde in Biota uumlberall dort nachweisbar wo Antikoagulanzien als Rodentizide eingesetzt werden (Laasko et al 2010)

Valeriy Kirsanov ndash Fotoliacom

charlatahan fotoliacom

wildcarebayareaorg

S 11

Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren

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Untersuchung von Rodentizid-Ruumlckstaumlnden in wildlebenden Tieren in Deutschland (JKI im Auftrag vom Umweltbundesamt FKZ 3710 63 401)

Analyse von Leberproben von Nicht-Zieltieren waumlhrend und nach einer Bekaumlmpfung von Ratten und Maumlusen mit Brodifacoum

Primaumlrvergiftung

Nachweis von Ruumlckstaumlnden von Brodifacoum in Kleinsaumlugern die nicht Ziel der Bekaumlmpfung waren

va Waldmaumluse Roumltelmaumluse Spitzmaumluse

Sekundaumlrvergiftung

Nachweis von Brodifacoum in Eulen und Greifvoumlgeln

va Maumlusebussarde Schleiereulen Rotmilane

20 von 63 untersuchten Proben

Nach von mindestens einem Antikoagulans in 61 von 265 untersuchten Fuchslebern

S 12

Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren

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Nachweis von Rodentizid-Ruumlckstaumlnden in Fischen

Analyse von Fischproben durch das Fraunhofer Institut (IME) im Auftrag des Umweltbundesamtes (FKZ 3712 67 403)

Nachweis von Brodifacoum Bromadiolon und Difethialon in Brassen aus Saar Rhein und Elbe

Projekt noch nicht abgeschlossen (bis 2015)

S 13

Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren

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Fuumlr einige Stoffe und Anwendungen Risiken fuumlr Boden (PECPNEC gt 1)

Gefahr von primaumlren und sekundaumlren Vergiftungen uumlber die Nahrungskette (PECPNEC gtgt 1)

Antikoagulanzien der 2 Generation sind alle (potentielle) PBTsvPvB Stoffe ndash nach BiozidVO keine Zulassung fuumlr die breite Oumlffentlichkeit moumlglich

Chloralose erfuumlllt potentiell 2 (P T) von 3 PBT Kriterien Substitutionskandidat Befassung der PBT AG

Genehmigung der Wirkstoffe der 2 Generation und Zulassung gemaumlszlig den Kriterien aus Umweltschutzgruumlnden nicht moumlglich

Umweltrisiken von Antikoagulanzien

S 14

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Umweltrisiken von Antikoagulanzien

Abwaumlgung der Schutzguumlter menschliche Gesundheit Infektionsschutz und Umwelt

Bereits auftretende Resistenzen

Keine geeigneten Alternativen

Loumlsung

Wirkstoff-Genehmigung (Annex I-Aufnahme) nur

5 Jahre (statt 10 Jahre)

Produktzulassung urspruumlnglich nur fuumlr 3 Jahre und geeignete Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) und Auflagen

Vergleichende Bewertung im Rahmen der Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung Zulassung (inklusive der Alternativen)

Zur Synchronisierung wurden aktuell die ersten Zulassungen europaweit verlaumlngert

S 15

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Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) (Anhang I-) Aufnahme-Richtlinien

bdquoDie Mitgliedstaaten stellen sicher dass die Zulassungen von Antikoagulanzien an folgende Bedingungen geknuumlpft sindldquo

Die nominale Konzentration des Wirkstoffs in den Produkten darf xx mgkg nicht uumlbersteigen und nur gebrauchsfertige Produkte duumlrfen zugelassen werden

Die Produkte muumlssen einen aversiven Stoff (Bitterstoff) und gegebenenfalls einen Farbstoff enthalten

Die Produkte duumlrfen nicht als Haftpulver verwendet werden

Sowohl die Primaumlr- als auch die Sekundaumlrexposition von Menschen Nichtziel-Tieren und Umwelt sind durch Planung und Anwendung aller geeigneten und verfuumlgbaren Maszlignahmen zur Risikominderung zu minimieren Hierzu gehoumlren insbesondere die Beschraumlnkung auf die Anwendung durch Fachpersonal die Festlegung einer Packungshoumlchstgroumlszlige und die Verpflichtung zur Verwendung zugriffsgesicherter stabiler Koumlderboxenldquo

S 16

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Ziel Reduzierung der Risiken fuumlr die Umwelt

Beschraumlnkung des Anwenderbereichs und der Verwenderkategorie (nur sachkundiger Anwender)

Allgemeine Kriterien zur guten fachlichen Anwendung (GfA) von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzien sind einzuhalten

Produktspezifische Anwendungsbestimmungen

Anweisung fuumlr eine sichere Verwendung zB Koumlder ist in der Kanalisation zu befestigen Koumlder nicht in die Erde einbringen und Koumlder nur in Koumlderboxen verwenden ( Bodenrisiken)

Anwendungsbereich und Anwendungsmethode

Aufwandmenge

Verpackung

Produktspezifischen Anwendungsbestimmungen werden fuumlr das jedes Produkt auf Basis der jeweiligen Risiken separat festgelegt

S 17

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

bdquo

Verbraucher

Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-

bekaumlmpfer

Sachkundige

Verwender

ohne

Sachkunde

mit

Sachkunde

Innenraum Ja Ja Ja Ja

Kanalisation Nein Nein Ja Ja

In und um Gebaumlude Ja Ja Ja Ja

Auszligenbereich offenes

Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja

Anwenderkategorie

Anwendungsbereich

Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung

(zB Risiken fuumlr Boden)

RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 1 Generation verwenden

S 18

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

bdquo

Verbraucher

Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-

bekaumlmpfer

Sachkundige

Verwender

ohne

Sachkunde

mit

Sachkunde

Innenraum Nein Nein Ja Ja

Kanalisation Nein Nein Ja Ja

In und um Gebaumlude Nein Nein Ja Ja

Auszligenbereich offenes

Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja

Anwenderkategorie

Anwendungsbereich

Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung

RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 2 Generation verwenden Potentielle PBTvPvB-Stoffe

S 19

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Opinion des Committee for Risk Assessment (RAC) vom Maumlrz 2014

Brodifacoum Repro 1A

Bromadiolon Repro 1B

Chlorophacinon Repro 1B

Coumatetralyl Repro 1B

Difenacoum Repro 1B

Difethialon Repro 1B

Flucoumafen Repro 1B

Warfarin Repro 1A

Aumlnderung des Annex VI Eintrag der CLP VO (EC 12722008) durch ATP - wann

Neue EntwicklungenEinstufung ampKennzeichnung

S 20

Keine Zulassung an

Verbraucher mehr moumlglich

Art 19 Absatz 4 b) BiozidVO

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Auflagen bei der Produktzulassung

hellipund wer ist sachkundig

Schaumldlingsbekaumlmpfer

Sachkundenachweis nach GefStoffV Anhang I Nr 34 (6) ausgebildeter Schaumldlingsbekaumlmpfer oder von den Behoumlrden als gleichwertig anerkannte Berufe

Berufliche Anwender mit Sachkunde

Sachkundenachweis nach Pflanzenschutz-SachkundeV

ua ausgebildete Land- und Forstwirte Gaumlrtner Winzer und weitere von Behoumlrden anerkannte Aus- Fort- oder Weiterbildungen

Geschulte berufsmaumlszligige Anwender

Teilnahme an einer Schulung mit ua folgenden Lehrinhalten (Nachweis der Schulung erforderlich)

Biologie von Nagern Bekaumlmpfung von Nagetieren Rechtsgrundlagen Wirkungsweise von Antikoagulanzien Gefahren bei der Anwendung fuumlr Mensch und Umwelt Risikominderungsmaszlignahmen und gute fachliche Anwendung von Antikoagulanzien zur Nagetierbekaumlmpfung helliphelliphellip

S 21

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Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Inhalt

Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

Planung und Dokumentation

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen

Kontrollen

Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme

Nachkontrolle und Praumlvention

abrufbar im Internet unter

httpwwwbauadedeChemikaliengesetz-

BiozidverfahrenBiozideProduktHintergrundhtml

S 22

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Gute fachliche Anwendung von Rodentiziden

bdquoAllgemeine Kriterien einer guten fachlichen Anwendung von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzienldquo

Anwendungsbestimmungen gelten fuumlr zugelassene Rodentizide

GfA ist Teil Zulassungsbescheid rechtsverbindlich

GfA gilt fuumlr alle sachkundigen Verwender beim Einsatz von SGARs und FGARs und auch fuumlr Chloralose

zusaumltzlich zu diesen allgemeinen Kriterien gelten produktspezifische

Bestimmungen die von Produkt zu Produkt unterschiedlich sein koumlnnen (wie zB Anwendungsbereich Menge Zielorganismen)

Es gelten stets die Angaben auf Produkt-Etikett Gebrauchsanweisung

hellipund was ist die gute fachliche Anwendung (GfA)

S 23

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Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Planung und Dokumentation (Auszuumlge)

Nagerart Groumlszlige des Gebietes und Befallsursache ermitteln

Wirkstoff Art des Koumlders Anzahl der Koumlderstellen und Koumldermenge in Abhaumlngigkeit vom Zielorganismus und seiner Biologie dem Grad des Befalls und der direkten Umgebung waumlhlen und dokumentieren

Ziel einer Bekaumlmpfung ist die Tilgung der Nagerpopulation im Befallsgebiet-objekt

Gezielter und effizienter Einsatz von Rodentiziden im Sinne einer integrierten Schadnagerbekaumlmpfung unter Beruumlcksichtigung organisatorischen baulicher und biozidfreien Maszlignahmen

bdquoso viel wie noumltig so wenig wie moumlglichldquo

S 24

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Bild UBA

Warnhinweise

Jede Koumlderstelle oder ‐station ist mit geeigneten Warnhinweisen zu versehen Der Auftraggeber ist uumlber laufende Schaumldlingsbekaumlmpfungsmaszlignahmen zu informieren Dieser muss seine Mitarbeiter und externen Dienstleister informieren und soweit erforderlich zusaumltzliche Warnhinweise anbringen hellip+ Die Verantwortung fuumlr das Anbringen von eventuellen Warnhinweisen ist zwischen dem Durchfuumlhrenden der Schaumldlingsbekaumlmpfung und dem Auftraggeber zu vereinbaren

Diese Hinweise muumlssen mindestens die nachfolgenden Angaben enthalten Erste-Hilfe-Maszlignahmen

Produkt- und Wirkstoffname

Zulassungsnummer d Produktes

Kontaktdaten des Verwenders

Giftnotruf-Nr

Datum der Koumlderauslage

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 25

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Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen I

Im Regelfall hat eine Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Zeitraum von einem Monat nicht zu

uumlberschreiten

Bei einem andauernden Nagerbefall zB durch staumlndige Einwanderung von auszligen in eine Einrichtung oder einen Betrieb (zB Lebensmittelbetrieb) ist eine Bekaumlmpfung aber auch uumlber diesen Zeitraum hinaus moumlglich Langzeit-Bekaumlmpfung

In solchen Faumlllen ist zu pruumlfen ob es geeignete Maszlignahmen gibt die dem immer wieder neu auftretenden Nagerbefall entgegenwirken koumlnnen

Wird der ausgelegte Koumlder nach einer Dauer von etwa einem Monat immer noch unvermindert stark angenommen ohne dass die Aktivitaumlt der Nagetiere abnimmt so ist die Ursache hierfuumlr zu ermitteln Es besteht in solchen Faumlllen der Verdacht auf Resistenz gegen den eingesetzten Wirkstoff und der Einsatz eines anderen potenteren Wirkstoffs ist zu pruumlfen

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 26

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Koumlderstationen zur Ausbringung von Koumldern verwenden

Ausnahmen Kanalisation und Bereiche die fuumlr Kinder und Nicht-Zieltiere nicht zugaumlnglich sind

zB geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen Unterbauten von Elektroschaltschraumlnken Hohlraumlume in Waumlnden und Wandverkleidungen etc

Ausnahme RattenloumlcherWuumlhlmausgaumlnge Koumlder tief in die Erde einbringen hellip+ die Stelle zB mit einem Stein abdecken

Koumlderstationen verwenden die mechanisch ausreichend stabil und manipulationssicher sind

Koumlderstationen deutlich kennzeichnen damit zu erkennen ist dass sie Rodentizide enthalten und nicht beruumlhrt werden duumlrfen Bild Wieck UBA

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen II

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 27

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Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen III

Grundsaumltzlich muumlssen zu Beginn der Bekaumlmpfung die Koumlderstellen moumlglichst alle 2-3 Tage mindestens aber nach dem 5 Tag und anschlieszligend woumlchentlich kontrolliert werden Dies gilt auch fuumlr Bekaumlmpfungsmaszlignahmen die laumlnger als einen Monat andauern

Bei jeder Kontrolle gefressene Koumlder ersetzen und das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen und diese hellip+ entsorgen um Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen

Bild Schmolz UBA

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Fotos WieckSchmolz UBA

S 28

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Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen IV

Koumlder mit Antikoagulanzien nicht als Permanentkoumlder zur Vorbeugung gegen Nagerbefall oder zum Monitoring von Nageraktivitaumlten einsetzen

Zum Nagetiermonitoring giftfreie Koumlder Uumlberwachungsgeraumlte oder Fallen verwenden Ohne Ausnahmen

Permanentbekoumlderung ist grundsaumltzlich verboten

Ausnahmen moumlglich

Nach Einzelfallpruumlfung koumlnnen Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbekoumlderung in besonders sensiblen Bereichen (zB Betriebe der Lebensmittelindustrie Warenlager) unter bestimmten Bedingungen moumlglich sein

Strategische befallsunabhaumlngige Dauerbekoumlderung

nur mit Antikoagulanzien der 2 Generation

S 29

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Ausnahmeregelung zur Permanentbekoumlderung

Ausnahmen von dem Verbot moumlglich wenn

- erhoumlhte Befallsgefahr mit Nagetieren und

- besondere Gefahr fuumlr Gesundheit oder Sicherheit von MenschTier und

- keine anderen verhaumlltnismaumlszligigen Maszlignahmen dem Befall entgegenzuwirken zB bauliche und organisatorische Maszlignahmen Fallen

Alle drei Voraussetzungen muumlssen vom SBK im Rahmen einer Objektanalyse festgestellt und dokumentiert werden

Ausnahmeregelung gilt nur fuumlr ausgebildetegepruumlfte Schaumldlingsbekaumlmpfer

Koumlderstellen nur in und um Gebaumlude ndash keine Anwendung im offenen Gelaumlndevon Gebaumluden entfernt

Kontrollintervalle zwischen 1 - max 4 Wochen (werden vom SBK festgelegt)

Bei festgestelltem Befall (nach Ermessen des SBK) woumlchentliche Kontrollen nach GfA

Definition Befall (DSV) hellip+ Anzeichen von Schaumldlingen im Schutzareal Anzeichen koumlnnen sein Lebendetote Tiere Fraszligspuren Kot- und Urinspuren Trittsiegel und Schmierspuren

S 30

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme

Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen

Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen

Nachkontrolle und Praumlvention

Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen

Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren

Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 31

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation

fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Vielen Dank

Kontakt Beatrice Schwarz-Schulz FG IV 12 Anton Friesen EinvernehmensstelleBiozidgubade Umweltbundesamt PO Box 1406 06813 Dessau-Roszliglau Deutschland

wwwumweltbundesamtde

wwwbiozidinfo

S 32

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Fragen

S 33

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Umweltrisikobewertung

WirkstoffProdukt

Bestimmung der PEC Bestimmung der PNEC

PECPNEC gt 1

JA

bull Weitere

TestsInformationen

bull Risikominderungs-

maszlignahmen

bull Keine Anhang-

Aufnahme

NEIN

Genehmigung des

Wirkstoffs Zulassung

des Produktes

PEC = Predicted Environmental Concentration PNEC = Predicted No Effect Concentration

S 7

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Genehmigte Wirkstoffe PT 14

bull Antikoagulanzien der 1 Generation

Chlorophacinon

Coumatetralyl

Warfarin Natrium-Warfarin

bull Antikoagulanzien der 2 Generation

Bromadiolon

Brodifacoum

Difethialon

Flocoumafen

bull Weitere Wirkstoffe

α-Chloralose Aluminiumphosphid CO2 Corn Cob (Cholecalciferol)

S 8

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Ergebnisse der PBT-Bewertung EU-PBT-Working-Group 2008

Difethialone Difenacoum Brodifacoum Bromadiolone Flocoumafen

Scenario In and around buildings

Sewers

In and around buildings Sewers

Open areas Waste dumps

In and around buildings Sewers

Open areas Waste dumps

In and around buildings Sewers

Open areas Waste dumps

In and around buildings Animal housings

Food stores

Persistence

Not readily biodegradable

Not anaerobically degradable

Stable to hydrolysis DT50 soil = 635 d

(average)

Not readily biodegradable Not anaerobically

degradable Stable to hydrolysis

DT50 soil = 439 d

Not readily biodegradable

Stable to hydrolysis DT50 soil = 157 d)

Not readily not inherently biodegradable

Stable to hydrolysis DT50 soil = 4 - 92 d

Metabolites DT50 gt 120d

Not readily biodegradable

Not anaerobically degradable

Stable to hydrolysis DT50 soil = 213 d

Bio-acumulation

No BCF available Log Pow = (BCF = 39974

lkg) QSAR BCF = 14000 lkg

Residues found in biota

No BCF available log Kow value = 76

(BCF = 35645) BCF = 9010 (US EPA EPI-

WIN) Residues found in biota

No BCF available log Kow value = 61

(BCF = 35645)

Residues found in biota

BCF = 1658 (but steady state not

reached and mortality in controlgt10)

pH 4 log Kow gt5 pH 7 log Kow = 41

Residues found in biota

BCF = 24300

No BCF available QSAR derived BCF

4400 (pH9) to 36134 (pH7)

Residues found in biota

Toxicity

No NOEC available EC50 Daphnia lt 01 mgl

(44microgl) Classified as T+

No NOEC available EC50 Fish lt 01 mgl

(64microgl) NOEC(bird) = 01 mgkg

food Classified as T+

No NOEC available EC50 Fish lt 01 mgl

(40microgl) Classified as T+

No NOEC available EC50 algae = 114 mgl

(uncertain value) Classified as T+

No NOEC available EC50 Fish lt 01 mgl

(70microgl) Extrapolation to chronic

NOEC = 0007 mgL (extrapolation factor

01)

Conclusion (Potential) PBTvPvB

(Potential) PBTvPvB

(Potential) PBT (Potential) PBT (Potential) PBTvPvB

S 9

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Ergebnisse der Umweltbewertung

Antikoagulanzien der 1 + 2 Generation und Chloralose rarr Risiko von Primaumlr- und Sekundaumlrvergiftungen fuumlr Nicht-Ziel-

Organismen (Haustiere Wildvoumlgel Saumlugetiere)

PECPNEC Verhaumlltnisse fuumlr verschiedene Szenarien

Primaumlrvergiftung 1 Generation 103 ndash 271875

2 Generation 1700 ndash 1582031

Chloralose 2253 ndash 29985

Sekundaumlrvergiftung 1 Generation 09 ndash 15000

2 Generation 77 ndash 855855

Chloralose 2999 ndash 11701

(PECPNEC-Verhaumlltnis lt 1 = kein Risiko)

S 10

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Uumlberschaumltzung des Risikos fuumlr Nichtzieltiere

Vielzahl an Studien aus der ganzen Welt die Ruumlckstaumlnde va der Wirkstoffe der 2 Generation in wildlebenden Nicht-Zieltieren nachweisen

Nachweise von Ruumlckstaumlnden ua in den folgenden Tierarten

SchleiereulenUK (Newton et al 1990)

MaumlusebussardeFrankreich (Berny et al 1997)

SteinadlerNorwegen (Longford et al 2012)

WieselUK (McDonald et al 1998)

FuumlchseUK USA (Tosh et al 2011 McMillin et al 2008)

zT sehr hoher Anteil der untersuchten Tieren betroffen

84 von 430 Raubvoumlgel in Daumlnemark (Christensen et al 2012)

70 von 114 Rotmilanen in UK (Hughes et al 2013)

84 von 115 Fuumlchsen in Nordirland (Tosh et al 2011)

Rodentizid-Ruumlckstaumlnde in Biota uumlberall dort nachweisbar wo Antikoagulanzien als Rodentizide eingesetzt werden (Laasko et al 2010)

Valeriy Kirsanov ndash Fotoliacom

charlatahan fotoliacom

wildcarebayareaorg

S 11

Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Untersuchung von Rodentizid-Ruumlckstaumlnden in wildlebenden Tieren in Deutschland (JKI im Auftrag vom Umweltbundesamt FKZ 3710 63 401)

Analyse von Leberproben von Nicht-Zieltieren waumlhrend und nach einer Bekaumlmpfung von Ratten und Maumlusen mit Brodifacoum

Primaumlrvergiftung

Nachweis von Ruumlckstaumlnden von Brodifacoum in Kleinsaumlugern die nicht Ziel der Bekaumlmpfung waren

va Waldmaumluse Roumltelmaumluse Spitzmaumluse

Sekundaumlrvergiftung

Nachweis von Brodifacoum in Eulen und Greifvoumlgeln

va Maumlusebussarde Schleiereulen Rotmilane

20 von 63 untersuchten Proben

Nach von mindestens einem Antikoagulans in 61 von 265 untersuchten Fuchslebern

S 12

Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Nachweis von Rodentizid-Ruumlckstaumlnden in Fischen

Analyse von Fischproben durch das Fraunhofer Institut (IME) im Auftrag des Umweltbundesamtes (FKZ 3712 67 403)

Nachweis von Brodifacoum Bromadiolon und Difethialon in Brassen aus Saar Rhein und Elbe

Projekt noch nicht abgeschlossen (bis 2015)

S 13

Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Fuumlr einige Stoffe und Anwendungen Risiken fuumlr Boden (PECPNEC gt 1)

Gefahr von primaumlren und sekundaumlren Vergiftungen uumlber die Nahrungskette (PECPNEC gtgt 1)

Antikoagulanzien der 2 Generation sind alle (potentielle) PBTsvPvB Stoffe ndash nach BiozidVO keine Zulassung fuumlr die breite Oumlffentlichkeit moumlglich

Chloralose erfuumlllt potentiell 2 (P T) von 3 PBT Kriterien Substitutionskandidat Befassung der PBT AG

Genehmigung der Wirkstoffe der 2 Generation und Zulassung gemaumlszlig den Kriterien aus Umweltschutzgruumlnden nicht moumlglich

Umweltrisiken von Antikoagulanzien

S 14

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Umweltrisiken von Antikoagulanzien

Abwaumlgung der Schutzguumlter menschliche Gesundheit Infektionsschutz und Umwelt

Bereits auftretende Resistenzen

Keine geeigneten Alternativen

Loumlsung

Wirkstoff-Genehmigung (Annex I-Aufnahme) nur

5 Jahre (statt 10 Jahre)

Produktzulassung urspruumlnglich nur fuumlr 3 Jahre und geeignete Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) und Auflagen

Vergleichende Bewertung im Rahmen der Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung Zulassung (inklusive der Alternativen)

Zur Synchronisierung wurden aktuell die ersten Zulassungen europaweit verlaumlngert

S 15

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) (Anhang I-) Aufnahme-Richtlinien

bdquoDie Mitgliedstaaten stellen sicher dass die Zulassungen von Antikoagulanzien an folgende Bedingungen geknuumlpft sindldquo

Die nominale Konzentration des Wirkstoffs in den Produkten darf xx mgkg nicht uumlbersteigen und nur gebrauchsfertige Produkte duumlrfen zugelassen werden

Die Produkte muumlssen einen aversiven Stoff (Bitterstoff) und gegebenenfalls einen Farbstoff enthalten

Die Produkte duumlrfen nicht als Haftpulver verwendet werden

Sowohl die Primaumlr- als auch die Sekundaumlrexposition von Menschen Nichtziel-Tieren und Umwelt sind durch Planung und Anwendung aller geeigneten und verfuumlgbaren Maszlignahmen zur Risikominderung zu minimieren Hierzu gehoumlren insbesondere die Beschraumlnkung auf die Anwendung durch Fachpersonal die Festlegung einer Packungshoumlchstgroumlszlige und die Verpflichtung zur Verwendung zugriffsgesicherter stabiler Koumlderboxenldquo

S 16

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Ziel Reduzierung der Risiken fuumlr die Umwelt

Beschraumlnkung des Anwenderbereichs und der Verwenderkategorie (nur sachkundiger Anwender)

Allgemeine Kriterien zur guten fachlichen Anwendung (GfA) von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzien sind einzuhalten

Produktspezifische Anwendungsbestimmungen

Anweisung fuumlr eine sichere Verwendung zB Koumlder ist in der Kanalisation zu befestigen Koumlder nicht in die Erde einbringen und Koumlder nur in Koumlderboxen verwenden ( Bodenrisiken)

Anwendungsbereich und Anwendungsmethode

Aufwandmenge

Verpackung

Produktspezifischen Anwendungsbestimmungen werden fuumlr das jedes Produkt auf Basis der jeweiligen Risiken separat festgelegt

S 17

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

bdquo

Verbraucher

Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-

bekaumlmpfer

Sachkundige

Verwender

ohne

Sachkunde

mit

Sachkunde

Innenraum Ja Ja Ja Ja

Kanalisation Nein Nein Ja Ja

In und um Gebaumlude Ja Ja Ja Ja

Auszligenbereich offenes

Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja

Anwenderkategorie

Anwendungsbereich

Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung

(zB Risiken fuumlr Boden)

RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 1 Generation verwenden

S 18

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

bdquo

Verbraucher

Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-

bekaumlmpfer

Sachkundige

Verwender

ohne

Sachkunde

mit

Sachkunde

Innenraum Nein Nein Ja Ja

Kanalisation Nein Nein Ja Ja

In und um Gebaumlude Nein Nein Ja Ja

Auszligenbereich offenes

Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja

Anwenderkategorie

Anwendungsbereich

Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung

RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 2 Generation verwenden Potentielle PBTvPvB-Stoffe

S 19

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Opinion des Committee for Risk Assessment (RAC) vom Maumlrz 2014

Brodifacoum Repro 1A

Bromadiolon Repro 1B

Chlorophacinon Repro 1B

Coumatetralyl Repro 1B

Difenacoum Repro 1B

Difethialon Repro 1B

Flucoumafen Repro 1B

Warfarin Repro 1A

Aumlnderung des Annex VI Eintrag der CLP VO (EC 12722008) durch ATP - wann

Neue EntwicklungenEinstufung ampKennzeichnung

S 20

Keine Zulassung an

Verbraucher mehr moumlglich

Art 19 Absatz 4 b) BiozidVO

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Auflagen bei der Produktzulassung

hellipund wer ist sachkundig

Schaumldlingsbekaumlmpfer

Sachkundenachweis nach GefStoffV Anhang I Nr 34 (6) ausgebildeter Schaumldlingsbekaumlmpfer oder von den Behoumlrden als gleichwertig anerkannte Berufe

Berufliche Anwender mit Sachkunde

Sachkundenachweis nach Pflanzenschutz-SachkundeV

ua ausgebildete Land- und Forstwirte Gaumlrtner Winzer und weitere von Behoumlrden anerkannte Aus- Fort- oder Weiterbildungen

Geschulte berufsmaumlszligige Anwender

Teilnahme an einer Schulung mit ua folgenden Lehrinhalten (Nachweis der Schulung erforderlich)

Biologie von Nagern Bekaumlmpfung von Nagetieren Rechtsgrundlagen Wirkungsweise von Antikoagulanzien Gefahren bei der Anwendung fuumlr Mensch und Umwelt Risikominderungsmaszlignahmen und gute fachliche Anwendung von Antikoagulanzien zur Nagetierbekaumlmpfung helliphelliphellip

S 21

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Inhalt

Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

Planung und Dokumentation

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen

Kontrollen

Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme

Nachkontrolle und Praumlvention

abrufbar im Internet unter

httpwwwbauadedeChemikaliengesetz-

BiozidverfahrenBiozideProduktHintergrundhtml

S 22

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Gute fachliche Anwendung von Rodentiziden

bdquoAllgemeine Kriterien einer guten fachlichen Anwendung von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzienldquo

Anwendungsbestimmungen gelten fuumlr zugelassene Rodentizide

GfA ist Teil Zulassungsbescheid rechtsverbindlich

GfA gilt fuumlr alle sachkundigen Verwender beim Einsatz von SGARs und FGARs und auch fuumlr Chloralose

zusaumltzlich zu diesen allgemeinen Kriterien gelten produktspezifische

Bestimmungen die von Produkt zu Produkt unterschiedlich sein koumlnnen (wie zB Anwendungsbereich Menge Zielorganismen)

Es gelten stets die Angaben auf Produkt-Etikett Gebrauchsanweisung

hellipund was ist die gute fachliche Anwendung (GfA)

S 23

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Planung und Dokumentation (Auszuumlge)

Nagerart Groumlszlige des Gebietes und Befallsursache ermitteln

Wirkstoff Art des Koumlders Anzahl der Koumlderstellen und Koumldermenge in Abhaumlngigkeit vom Zielorganismus und seiner Biologie dem Grad des Befalls und der direkten Umgebung waumlhlen und dokumentieren

Ziel einer Bekaumlmpfung ist die Tilgung der Nagerpopulation im Befallsgebiet-objekt

Gezielter und effizienter Einsatz von Rodentiziden im Sinne einer integrierten Schadnagerbekaumlmpfung unter Beruumlcksichtigung organisatorischen baulicher und biozidfreien Maszlignahmen

bdquoso viel wie noumltig so wenig wie moumlglichldquo

S 24

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Bild UBA

Warnhinweise

Jede Koumlderstelle oder ‐station ist mit geeigneten Warnhinweisen zu versehen Der Auftraggeber ist uumlber laufende Schaumldlingsbekaumlmpfungsmaszlignahmen zu informieren Dieser muss seine Mitarbeiter und externen Dienstleister informieren und soweit erforderlich zusaumltzliche Warnhinweise anbringen hellip+ Die Verantwortung fuumlr das Anbringen von eventuellen Warnhinweisen ist zwischen dem Durchfuumlhrenden der Schaumldlingsbekaumlmpfung und dem Auftraggeber zu vereinbaren

Diese Hinweise muumlssen mindestens die nachfolgenden Angaben enthalten Erste-Hilfe-Maszlignahmen

Produkt- und Wirkstoffname

Zulassungsnummer d Produktes

Kontaktdaten des Verwenders

Giftnotruf-Nr

Datum der Koumlderauslage

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 25

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen I

Im Regelfall hat eine Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Zeitraum von einem Monat nicht zu

uumlberschreiten

Bei einem andauernden Nagerbefall zB durch staumlndige Einwanderung von auszligen in eine Einrichtung oder einen Betrieb (zB Lebensmittelbetrieb) ist eine Bekaumlmpfung aber auch uumlber diesen Zeitraum hinaus moumlglich Langzeit-Bekaumlmpfung

In solchen Faumlllen ist zu pruumlfen ob es geeignete Maszlignahmen gibt die dem immer wieder neu auftretenden Nagerbefall entgegenwirken koumlnnen

Wird der ausgelegte Koumlder nach einer Dauer von etwa einem Monat immer noch unvermindert stark angenommen ohne dass die Aktivitaumlt der Nagetiere abnimmt so ist die Ursache hierfuumlr zu ermitteln Es besteht in solchen Faumlllen der Verdacht auf Resistenz gegen den eingesetzten Wirkstoff und der Einsatz eines anderen potenteren Wirkstoffs ist zu pruumlfen

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 26

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Koumlderstationen zur Ausbringung von Koumldern verwenden

Ausnahmen Kanalisation und Bereiche die fuumlr Kinder und Nicht-Zieltiere nicht zugaumlnglich sind

zB geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen Unterbauten von Elektroschaltschraumlnken Hohlraumlume in Waumlnden und Wandverkleidungen etc

Ausnahme RattenloumlcherWuumlhlmausgaumlnge Koumlder tief in die Erde einbringen hellip+ die Stelle zB mit einem Stein abdecken

Koumlderstationen verwenden die mechanisch ausreichend stabil und manipulationssicher sind

Koumlderstationen deutlich kennzeichnen damit zu erkennen ist dass sie Rodentizide enthalten und nicht beruumlhrt werden duumlrfen Bild Wieck UBA

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen II

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 27

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen III

Grundsaumltzlich muumlssen zu Beginn der Bekaumlmpfung die Koumlderstellen moumlglichst alle 2-3 Tage mindestens aber nach dem 5 Tag und anschlieszligend woumlchentlich kontrolliert werden Dies gilt auch fuumlr Bekaumlmpfungsmaszlignahmen die laumlnger als einen Monat andauern

Bei jeder Kontrolle gefressene Koumlder ersetzen und das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen und diese hellip+ entsorgen um Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen

Bild Schmolz UBA

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Fotos WieckSchmolz UBA

S 28

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen IV

Koumlder mit Antikoagulanzien nicht als Permanentkoumlder zur Vorbeugung gegen Nagerbefall oder zum Monitoring von Nageraktivitaumlten einsetzen

Zum Nagetiermonitoring giftfreie Koumlder Uumlberwachungsgeraumlte oder Fallen verwenden Ohne Ausnahmen

Permanentbekoumlderung ist grundsaumltzlich verboten

Ausnahmen moumlglich

Nach Einzelfallpruumlfung koumlnnen Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbekoumlderung in besonders sensiblen Bereichen (zB Betriebe der Lebensmittelindustrie Warenlager) unter bestimmten Bedingungen moumlglich sein

Strategische befallsunabhaumlngige Dauerbekoumlderung

nur mit Antikoagulanzien der 2 Generation

S 29

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Ausnahmeregelung zur Permanentbekoumlderung

Ausnahmen von dem Verbot moumlglich wenn

- erhoumlhte Befallsgefahr mit Nagetieren und

- besondere Gefahr fuumlr Gesundheit oder Sicherheit von MenschTier und

- keine anderen verhaumlltnismaumlszligigen Maszlignahmen dem Befall entgegenzuwirken zB bauliche und organisatorische Maszlignahmen Fallen

Alle drei Voraussetzungen muumlssen vom SBK im Rahmen einer Objektanalyse festgestellt und dokumentiert werden

Ausnahmeregelung gilt nur fuumlr ausgebildetegepruumlfte Schaumldlingsbekaumlmpfer

Koumlderstellen nur in und um Gebaumlude ndash keine Anwendung im offenen Gelaumlndevon Gebaumluden entfernt

Kontrollintervalle zwischen 1 - max 4 Wochen (werden vom SBK festgelegt)

Bei festgestelltem Befall (nach Ermessen des SBK) woumlchentliche Kontrollen nach GfA

Definition Befall (DSV) hellip+ Anzeichen von Schaumldlingen im Schutzareal Anzeichen koumlnnen sein Lebendetote Tiere Fraszligspuren Kot- und Urinspuren Trittsiegel und Schmierspuren

S 30

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme

Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen

Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen

Nachkontrolle und Praumlvention

Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen

Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren

Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 31

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation

fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Vielen Dank

Kontakt Beatrice Schwarz-Schulz FG IV 12 Anton Friesen EinvernehmensstelleBiozidgubade Umweltbundesamt PO Box 1406 06813 Dessau-Roszliglau Deutschland

wwwumweltbundesamtde

wwwbiozidinfo

S 32

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Fragen

S 33

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Genehmigte Wirkstoffe PT 14

bull Antikoagulanzien der 1 Generation

Chlorophacinon

Coumatetralyl

Warfarin Natrium-Warfarin

bull Antikoagulanzien der 2 Generation

Bromadiolon

Brodifacoum

Difethialon

Flocoumafen

bull Weitere Wirkstoffe

α-Chloralose Aluminiumphosphid CO2 Corn Cob (Cholecalciferol)

S 8

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Ergebnisse der PBT-Bewertung EU-PBT-Working-Group 2008

Difethialone Difenacoum Brodifacoum Bromadiolone Flocoumafen

Scenario In and around buildings

Sewers

In and around buildings Sewers

Open areas Waste dumps

In and around buildings Sewers

Open areas Waste dumps

In and around buildings Sewers

Open areas Waste dumps

In and around buildings Animal housings

Food stores

Persistence

Not readily biodegradable

Not anaerobically degradable

Stable to hydrolysis DT50 soil = 635 d

(average)

Not readily biodegradable Not anaerobically

degradable Stable to hydrolysis

DT50 soil = 439 d

Not readily biodegradable

Stable to hydrolysis DT50 soil = 157 d)

Not readily not inherently biodegradable

Stable to hydrolysis DT50 soil = 4 - 92 d

Metabolites DT50 gt 120d

Not readily biodegradable

Not anaerobically degradable

Stable to hydrolysis DT50 soil = 213 d

Bio-acumulation

No BCF available Log Pow = (BCF = 39974

lkg) QSAR BCF = 14000 lkg

Residues found in biota

No BCF available log Kow value = 76

(BCF = 35645) BCF = 9010 (US EPA EPI-

WIN) Residues found in biota

No BCF available log Kow value = 61

(BCF = 35645)

Residues found in biota

BCF = 1658 (but steady state not

reached and mortality in controlgt10)

pH 4 log Kow gt5 pH 7 log Kow = 41

Residues found in biota

BCF = 24300

No BCF available QSAR derived BCF

4400 (pH9) to 36134 (pH7)

Residues found in biota

Toxicity

No NOEC available EC50 Daphnia lt 01 mgl

(44microgl) Classified as T+

No NOEC available EC50 Fish lt 01 mgl

(64microgl) NOEC(bird) = 01 mgkg

food Classified as T+

No NOEC available EC50 Fish lt 01 mgl

(40microgl) Classified as T+

No NOEC available EC50 algae = 114 mgl

(uncertain value) Classified as T+

No NOEC available EC50 Fish lt 01 mgl

(70microgl) Extrapolation to chronic

NOEC = 0007 mgL (extrapolation factor

01)

Conclusion (Potential) PBTvPvB

(Potential) PBTvPvB

(Potential) PBT (Potential) PBT (Potential) PBTvPvB

S 9

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Ergebnisse der Umweltbewertung

Antikoagulanzien der 1 + 2 Generation und Chloralose rarr Risiko von Primaumlr- und Sekundaumlrvergiftungen fuumlr Nicht-Ziel-

Organismen (Haustiere Wildvoumlgel Saumlugetiere)

PECPNEC Verhaumlltnisse fuumlr verschiedene Szenarien

Primaumlrvergiftung 1 Generation 103 ndash 271875

2 Generation 1700 ndash 1582031

Chloralose 2253 ndash 29985

Sekundaumlrvergiftung 1 Generation 09 ndash 15000

2 Generation 77 ndash 855855

Chloralose 2999 ndash 11701

(PECPNEC-Verhaumlltnis lt 1 = kein Risiko)

S 10

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Uumlberschaumltzung des Risikos fuumlr Nichtzieltiere

Vielzahl an Studien aus der ganzen Welt die Ruumlckstaumlnde va der Wirkstoffe der 2 Generation in wildlebenden Nicht-Zieltieren nachweisen

Nachweise von Ruumlckstaumlnden ua in den folgenden Tierarten

SchleiereulenUK (Newton et al 1990)

MaumlusebussardeFrankreich (Berny et al 1997)

SteinadlerNorwegen (Longford et al 2012)

WieselUK (McDonald et al 1998)

FuumlchseUK USA (Tosh et al 2011 McMillin et al 2008)

zT sehr hoher Anteil der untersuchten Tieren betroffen

84 von 430 Raubvoumlgel in Daumlnemark (Christensen et al 2012)

70 von 114 Rotmilanen in UK (Hughes et al 2013)

84 von 115 Fuumlchsen in Nordirland (Tosh et al 2011)

Rodentizid-Ruumlckstaumlnde in Biota uumlberall dort nachweisbar wo Antikoagulanzien als Rodentizide eingesetzt werden (Laasko et al 2010)

Valeriy Kirsanov ndash Fotoliacom

charlatahan fotoliacom

wildcarebayareaorg

S 11

Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Untersuchung von Rodentizid-Ruumlckstaumlnden in wildlebenden Tieren in Deutschland (JKI im Auftrag vom Umweltbundesamt FKZ 3710 63 401)

Analyse von Leberproben von Nicht-Zieltieren waumlhrend und nach einer Bekaumlmpfung von Ratten und Maumlusen mit Brodifacoum

Primaumlrvergiftung

Nachweis von Ruumlckstaumlnden von Brodifacoum in Kleinsaumlugern die nicht Ziel der Bekaumlmpfung waren

va Waldmaumluse Roumltelmaumluse Spitzmaumluse

Sekundaumlrvergiftung

Nachweis von Brodifacoum in Eulen und Greifvoumlgeln

va Maumlusebussarde Schleiereulen Rotmilane

20 von 63 untersuchten Proben

Nach von mindestens einem Antikoagulans in 61 von 265 untersuchten Fuchslebern

S 12

Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Nachweis von Rodentizid-Ruumlckstaumlnden in Fischen

Analyse von Fischproben durch das Fraunhofer Institut (IME) im Auftrag des Umweltbundesamtes (FKZ 3712 67 403)

Nachweis von Brodifacoum Bromadiolon und Difethialon in Brassen aus Saar Rhein und Elbe

Projekt noch nicht abgeschlossen (bis 2015)

S 13

Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Fuumlr einige Stoffe und Anwendungen Risiken fuumlr Boden (PECPNEC gt 1)

Gefahr von primaumlren und sekundaumlren Vergiftungen uumlber die Nahrungskette (PECPNEC gtgt 1)

Antikoagulanzien der 2 Generation sind alle (potentielle) PBTsvPvB Stoffe ndash nach BiozidVO keine Zulassung fuumlr die breite Oumlffentlichkeit moumlglich

Chloralose erfuumlllt potentiell 2 (P T) von 3 PBT Kriterien Substitutionskandidat Befassung der PBT AG

Genehmigung der Wirkstoffe der 2 Generation und Zulassung gemaumlszlig den Kriterien aus Umweltschutzgruumlnden nicht moumlglich

Umweltrisiken von Antikoagulanzien

S 14

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Umweltrisiken von Antikoagulanzien

Abwaumlgung der Schutzguumlter menschliche Gesundheit Infektionsschutz und Umwelt

Bereits auftretende Resistenzen

Keine geeigneten Alternativen

Loumlsung

Wirkstoff-Genehmigung (Annex I-Aufnahme) nur

5 Jahre (statt 10 Jahre)

Produktzulassung urspruumlnglich nur fuumlr 3 Jahre und geeignete Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) und Auflagen

Vergleichende Bewertung im Rahmen der Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung Zulassung (inklusive der Alternativen)

Zur Synchronisierung wurden aktuell die ersten Zulassungen europaweit verlaumlngert

S 15

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) (Anhang I-) Aufnahme-Richtlinien

bdquoDie Mitgliedstaaten stellen sicher dass die Zulassungen von Antikoagulanzien an folgende Bedingungen geknuumlpft sindldquo

Die nominale Konzentration des Wirkstoffs in den Produkten darf xx mgkg nicht uumlbersteigen und nur gebrauchsfertige Produkte duumlrfen zugelassen werden

Die Produkte muumlssen einen aversiven Stoff (Bitterstoff) und gegebenenfalls einen Farbstoff enthalten

Die Produkte duumlrfen nicht als Haftpulver verwendet werden

Sowohl die Primaumlr- als auch die Sekundaumlrexposition von Menschen Nichtziel-Tieren und Umwelt sind durch Planung und Anwendung aller geeigneten und verfuumlgbaren Maszlignahmen zur Risikominderung zu minimieren Hierzu gehoumlren insbesondere die Beschraumlnkung auf die Anwendung durch Fachpersonal die Festlegung einer Packungshoumlchstgroumlszlige und die Verpflichtung zur Verwendung zugriffsgesicherter stabiler Koumlderboxenldquo

S 16

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Ziel Reduzierung der Risiken fuumlr die Umwelt

Beschraumlnkung des Anwenderbereichs und der Verwenderkategorie (nur sachkundiger Anwender)

Allgemeine Kriterien zur guten fachlichen Anwendung (GfA) von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzien sind einzuhalten

Produktspezifische Anwendungsbestimmungen

Anweisung fuumlr eine sichere Verwendung zB Koumlder ist in der Kanalisation zu befestigen Koumlder nicht in die Erde einbringen und Koumlder nur in Koumlderboxen verwenden ( Bodenrisiken)

Anwendungsbereich und Anwendungsmethode

Aufwandmenge

Verpackung

Produktspezifischen Anwendungsbestimmungen werden fuumlr das jedes Produkt auf Basis der jeweiligen Risiken separat festgelegt

S 17

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

bdquo

Verbraucher

Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-

bekaumlmpfer

Sachkundige

Verwender

ohne

Sachkunde

mit

Sachkunde

Innenraum Ja Ja Ja Ja

Kanalisation Nein Nein Ja Ja

In und um Gebaumlude Ja Ja Ja Ja

Auszligenbereich offenes

Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja

Anwenderkategorie

Anwendungsbereich

Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung

(zB Risiken fuumlr Boden)

RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 1 Generation verwenden

S 18

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

bdquo

Verbraucher

Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-

bekaumlmpfer

Sachkundige

Verwender

ohne

Sachkunde

mit

Sachkunde

Innenraum Nein Nein Ja Ja

Kanalisation Nein Nein Ja Ja

In und um Gebaumlude Nein Nein Ja Ja

Auszligenbereich offenes

Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja

Anwenderkategorie

Anwendungsbereich

Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung

RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 2 Generation verwenden Potentielle PBTvPvB-Stoffe

S 19

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Opinion des Committee for Risk Assessment (RAC) vom Maumlrz 2014

Brodifacoum Repro 1A

Bromadiolon Repro 1B

Chlorophacinon Repro 1B

Coumatetralyl Repro 1B

Difenacoum Repro 1B

Difethialon Repro 1B

Flucoumafen Repro 1B

Warfarin Repro 1A

Aumlnderung des Annex VI Eintrag der CLP VO (EC 12722008) durch ATP - wann

Neue EntwicklungenEinstufung ampKennzeichnung

S 20

Keine Zulassung an

Verbraucher mehr moumlglich

Art 19 Absatz 4 b) BiozidVO

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Auflagen bei der Produktzulassung

hellipund wer ist sachkundig

Schaumldlingsbekaumlmpfer

Sachkundenachweis nach GefStoffV Anhang I Nr 34 (6) ausgebildeter Schaumldlingsbekaumlmpfer oder von den Behoumlrden als gleichwertig anerkannte Berufe

Berufliche Anwender mit Sachkunde

Sachkundenachweis nach Pflanzenschutz-SachkundeV

ua ausgebildete Land- und Forstwirte Gaumlrtner Winzer und weitere von Behoumlrden anerkannte Aus- Fort- oder Weiterbildungen

Geschulte berufsmaumlszligige Anwender

Teilnahme an einer Schulung mit ua folgenden Lehrinhalten (Nachweis der Schulung erforderlich)

Biologie von Nagern Bekaumlmpfung von Nagetieren Rechtsgrundlagen Wirkungsweise von Antikoagulanzien Gefahren bei der Anwendung fuumlr Mensch und Umwelt Risikominderungsmaszlignahmen und gute fachliche Anwendung von Antikoagulanzien zur Nagetierbekaumlmpfung helliphelliphellip

S 21

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Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Inhalt

Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

Planung und Dokumentation

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen

Kontrollen

Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme

Nachkontrolle und Praumlvention

abrufbar im Internet unter

httpwwwbauadedeChemikaliengesetz-

BiozidverfahrenBiozideProduktHintergrundhtml

S 22

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Gute fachliche Anwendung von Rodentiziden

bdquoAllgemeine Kriterien einer guten fachlichen Anwendung von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzienldquo

Anwendungsbestimmungen gelten fuumlr zugelassene Rodentizide

GfA ist Teil Zulassungsbescheid rechtsverbindlich

GfA gilt fuumlr alle sachkundigen Verwender beim Einsatz von SGARs und FGARs und auch fuumlr Chloralose

zusaumltzlich zu diesen allgemeinen Kriterien gelten produktspezifische

Bestimmungen die von Produkt zu Produkt unterschiedlich sein koumlnnen (wie zB Anwendungsbereich Menge Zielorganismen)

Es gelten stets die Angaben auf Produkt-Etikett Gebrauchsanweisung

hellipund was ist die gute fachliche Anwendung (GfA)

S 23

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Planung und Dokumentation (Auszuumlge)

Nagerart Groumlszlige des Gebietes und Befallsursache ermitteln

Wirkstoff Art des Koumlders Anzahl der Koumlderstellen und Koumldermenge in Abhaumlngigkeit vom Zielorganismus und seiner Biologie dem Grad des Befalls und der direkten Umgebung waumlhlen und dokumentieren

Ziel einer Bekaumlmpfung ist die Tilgung der Nagerpopulation im Befallsgebiet-objekt

Gezielter und effizienter Einsatz von Rodentiziden im Sinne einer integrierten Schadnagerbekaumlmpfung unter Beruumlcksichtigung organisatorischen baulicher und biozidfreien Maszlignahmen

bdquoso viel wie noumltig so wenig wie moumlglichldquo

S 24

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Bild UBA

Warnhinweise

Jede Koumlderstelle oder ‐station ist mit geeigneten Warnhinweisen zu versehen Der Auftraggeber ist uumlber laufende Schaumldlingsbekaumlmpfungsmaszlignahmen zu informieren Dieser muss seine Mitarbeiter und externen Dienstleister informieren und soweit erforderlich zusaumltzliche Warnhinweise anbringen hellip+ Die Verantwortung fuumlr das Anbringen von eventuellen Warnhinweisen ist zwischen dem Durchfuumlhrenden der Schaumldlingsbekaumlmpfung und dem Auftraggeber zu vereinbaren

Diese Hinweise muumlssen mindestens die nachfolgenden Angaben enthalten Erste-Hilfe-Maszlignahmen

Produkt- und Wirkstoffname

Zulassungsnummer d Produktes

Kontaktdaten des Verwenders

Giftnotruf-Nr

Datum der Koumlderauslage

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 25

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen I

Im Regelfall hat eine Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Zeitraum von einem Monat nicht zu

uumlberschreiten

Bei einem andauernden Nagerbefall zB durch staumlndige Einwanderung von auszligen in eine Einrichtung oder einen Betrieb (zB Lebensmittelbetrieb) ist eine Bekaumlmpfung aber auch uumlber diesen Zeitraum hinaus moumlglich Langzeit-Bekaumlmpfung

In solchen Faumlllen ist zu pruumlfen ob es geeignete Maszlignahmen gibt die dem immer wieder neu auftretenden Nagerbefall entgegenwirken koumlnnen

Wird der ausgelegte Koumlder nach einer Dauer von etwa einem Monat immer noch unvermindert stark angenommen ohne dass die Aktivitaumlt der Nagetiere abnimmt so ist die Ursache hierfuumlr zu ermitteln Es besteht in solchen Faumlllen der Verdacht auf Resistenz gegen den eingesetzten Wirkstoff und der Einsatz eines anderen potenteren Wirkstoffs ist zu pruumlfen

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 26

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Koumlderstationen zur Ausbringung von Koumldern verwenden

Ausnahmen Kanalisation und Bereiche die fuumlr Kinder und Nicht-Zieltiere nicht zugaumlnglich sind

zB geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen Unterbauten von Elektroschaltschraumlnken Hohlraumlume in Waumlnden und Wandverkleidungen etc

Ausnahme RattenloumlcherWuumlhlmausgaumlnge Koumlder tief in die Erde einbringen hellip+ die Stelle zB mit einem Stein abdecken

Koumlderstationen verwenden die mechanisch ausreichend stabil und manipulationssicher sind

Koumlderstationen deutlich kennzeichnen damit zu erkennen ist dass sie Rodentizide enthalten und nicht beruumlhrt werden duumlrfen Bild Wieck UBA

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen II

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 27

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen III

Grundsaumltzlich muumlssen zu Beginn der Bekaumlmpfung die Koumlderstellen moumlglichst alle 2-3 Tage mindestens aber nach dem 5 Tag und anschlieszligend woumlchentlich kontrolliert werden Dies gilt auch fuumlr Bekaumlmpfungsmaszlignahmen die laumlnger als einen Monat andauern

Bei jeder Kontrolle gefressene Koumlder ersetzen und das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen und diese hellip+ entsorgen um Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen

Bild Schmolz UBA

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Fotos WieckSchmolz UBA

S 28

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen IV

Koumlder mit Antikoagulanzien nicht als Permanentkoumlder zur Vorbeugung gegen Nagerbefall oder zum Monitoring von Nageraktivitaumlten einsetzen

Zum Nagetiermonitoring giftfreie Koumlder Uumlberwachungsgeraumlte oder Fallen verwenden Ohne Ausnahmen

Permanentbekoumlderung ist grundsaumltzlich verboten

Ausnahmen moumlglich

Nach Einzelfallpruumlfung koumlnnen Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbekoumlderung in besonders sensiblen Bereichen (zB Betriebe der Lebensmittelindustrie Warenlager) unter bestimmten Bedingungen moumlglich sein

Strategische befallsunabhaumlngige Dauerbekoumlderung

nur mit Antikoagulanzien der 2 Generation

S 29

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Ausnahmeregelung zur Permanentbekoumlderung

Ausnahmen von dem Verbot moumlglich wenn

- erhoumlhte Befallsgefahr mit Nagetieren und

- besondere Gefahr fuumlr Gesundheit oder Sicherheit von MenschTier und

- keine anderen verhaumlltnismaumlszligigen Maszlignahmen dem Befall entgegenzuwirken zB bauliche und organisatorische Maszlignahmen Fallen

Alle drei Voraussetzungen muumlssen vom SBK im Rahmen einer Objektanalyse festgestellt und dokumentiert werden

Ausnahmeregelung gilt nur fuumlr ausgebildetegepruumlfte Schaumldlingsbekaumlmpfer

Koumlderstellen nur in und um Gebaumlude ndash keine Anwendung im offenen Gelaumlndevon Gebaumluden entfernt

Kontrollintervalle zwischen 1 - max 4 Wochen (werden vom SBK festgelegt)

Bei festgestelltem Befall (nach Ermessen des SBK) woumlchentliche Kontrollen nach GfA

Definition Befall (DSV) hellip+ Anzeichen von Schaumldlingen im Schutzareal Anzeichen koumlnnen sein Lebendetote Tiere Fraszligspuren Kot- und Urinspuren Trittsiegel und Schmierspuren

S 30

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme

Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen

Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen

Nachkontrolle und Praumlvention

Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen

Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren

Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 31

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation

fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Vielen Dank

Kontakt Beatrice Schwarz-Schulz FG IV 12 Anton Friesen EinvernehmensstelleBiozidgubade Umweltbundesamt PO Box 1406 06813 Dessau-Roszliglau Deutschland

wwwumweltbundesamtde

wwwbiozidinfo

S 32

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Fragen

S 33

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Ergebnisse der PBT-Bewertung EU-PBT-Working-Group 2008

Difethialone Difenacoum Brodifacoum Bromadiolone Flocoumafen

Scenario In and around buildings

Sewers

In and around buildings Sewers

Open areas Waste dumps

In and around buildings Sewers

Open areas Waste dumps

In and around buildings Sewers

Open areas Waste dumps

In and around buildings Animal housings

Food stores

Persistence

Not readily biodegradable

Not anaerobically degradable

Stable to hydrolysis DT50 soil = 635 d

(average)

Not readily biodegradable Not anaerobically

degradable Stable to hydrolysis

DT50 soil = 439 d

Not readily biodegradable

Stable to hydrolysis DT50 soil = 157 d)

Not readily not inherently biodegradable

Stable to hydrolysis DT50 soil = 4 - 92 d

Metabolites DT50 gt 120d

Not readily biodegradable

Not anaerobically degradable

Stable to hydrolysis DT50 soil = 213 d

Bio-acumulation

No BCF available Log Pow = (BCF = 39974

lkg) QSAR BCF = 14000 lkg

Residues found in biota

No BCF available log Kow value = 76

(BCF = 35645) BCF = 9010 (US EPA EPI-

WIN) Residues found in biota

No BCF available log Kow value = 61

(BCF = 35645)

Residues found in biota

BCF = 1658 (but steady state not

reached and mortality in controlgt10)

pH 4 log Kow gt5 pH 7 log Kow = 41

Residues found in biota

BCF = 24300

No BCF available QSAR derived BCF

4400 (pH9) to 36134 (pH7)

Residues found in biota

Toxicity

No NOEC available EC50 Daphnia lt 01 mgl

(44microgl) Classified as T+

No NOEC available EC50 Fish lt 01 mgl

(64microgl) NOEC(bird) = 01 mgkg

food Classified as T+

No NOEC available EC50 Fish lt 01 mgl

(40microgl) Classified as T+

No NOEC available EC50 algae = 114 mgl

(uncertain value) Classified as T+

No NOEC available EC50 Fish lt 01 mgl

(70microgl) Extrapolation to chronic

NOEC = 0007 mgL (extrapolation factor

01)

Conclusion (Potential) PBTvPvB

(Potential) PBTvPvB

(Potential) PBT (Potential) PBT (Potential) PBTvPvB

S 9

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Ergebnisse der Umweltbewertung

Antikoagulanzien der 1 + 2 Generation und Chloralose rarr Risiko von Primaumlr- und Sekundaumlrvergiftungen fuumlr Nicht-Ziel-

Organismen (Haustiere Wildvoumlgel Saumlugetiere)

PECPNEC Verhaumlltnisse fuumlr verschiedene Szenarien

Primaumlrvergiftung 1 Generation 103 ndash 271875

2 Generation 1700 ndash 1582031

Chloralose 2253 ndash 29985

Sekundaumlrvergiftung 1 Generation 09 ndash 15000

2 Generation 77 ndash 855855

Chloralose 2999 ndash 11701

(PECPNEC-Verhaumlltnis lt 1 = kein Risiko)

S 10

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Uumlberschaumltzung des Risikos fuumlr Nichtzieltiere

Vielzahl an Studien aus der ganzen Welt die Ruumlckstaumlnde va der Wirkstoffe der 2 Generation in wildlebenden Nicht-Zieltieren nachweisen

Nachweise von Ruumlckstaumlnden ua in den folgenden Tierarten

SchleiereulenUK (Newton et al 1990)

MaumlusebussardeFrankreich (Berny et al 1997)

SteinadlerNorwegen (Longford et al 2012)

WieselUK (McDonald et al 1998)

FuumlchseUK USA (Tosh et al 2011 McMillin et al 2008)

zT sehr hoher Anteil der untersuchten Tieren betroffen

84 von 430 Raubvoumlgel in Daumlnemark (Christensen et al 2012)

70 von 114 Rotmilanen in UK (Hughes et al 2013)

84 von 115 Fuumlchsen in Nordirland (Tosh et al 2011)

Rodentizid-Ruumlckstaumlnde in Biota uumlberall dort nachweisbar wo Antikoagulanzien als Rodentizide eingesetzt werden (Laasko et al 2010)

Valeriy Kirsanov ndash Fotoliacom

charlatahan fotoliacom

wildcarebayareaorg

S 11

Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Untersuchung von Rodentizid-Ruumlckstaumlnden in wildlebenden Tieren in Deutschland (JKI im Auftrag vom Umweltbundesamt FKZ 3710 63 401)

Analyse von Leberproben von Nicht-Zieltieren waumlhrend und nach einer Bekaumlmpfung von Ratten und Maumlusen mit Brodifacoum

Primaumlrvergiftung

Nachweis von Ruumlckstaumlnden von Brodifacoum in Kleinsaumlugern die nicht Ziel der Bekaumlmpfung waren

va Waldmaumluse Roumltelmaumluse Spitzmaumluse

Sekundaumlrvergiftung

Nachweis von Brodifacoum in Eulen und Greifvoumlgeln

va Maumlusebussarde Schleiereulen Rotmilane

20 von 63 untersuchten Proben

Nach von mindestens einem Antikoagulans in 61 von 265 untersuchten Fuchslebern

S 12

Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Nachweis von Rodentizid-Ruumlckstaumlnden in Fischen

Analyse von Fischproben durch das Fraunhofer Institut (IME) im Auftrag des Umweltbundesamtes (FKZ 3712 67 403)

Nachweis von Brodifacoum Bromadiolon und Difethialon in Brassen aus Saar Rhein und Elbe

Projekt noch nicht abgeschlossen (bis 2015)

S 13

Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Fuumlr einige Stoffe und Anwendungen Risiken fuumlr Boden (PECPNEC gt 1)

Gefahr von primaumlren und sekundaumlren Vergiftungen uumlber die Nahrungskette (PECPNEC gtgt 1)

Antikoagulanzien der 2 Generation sind alle (potentielle) PBTsvPvB Stoffe ndash nach BiozidVO keine Zulassung fuumlr die breite Oumlffentlichkeit moumlglich

Chloralose erfuumlllt potentiell 2 (P T) von 3 PBT Kriterien Substitutionskandidat Befassung der PBT AG

Genehmigung der Wirkstoffe der 2 Generation und Zulassung gemaumlszlig den Kriterien aus Umweltschutzgruumlnden nicht moumlglich

Umweltrisiken von Antikoagulanzien

S 14

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Umweltrisiken von Antikoagulanzien

Abwaumlgung der Schutzguumlter menschliche Gesundheit Infektionsschutz und Umwelt

Bereits auftretende Resistenzen

Keine geeigneten Alternativen

Loumlsung

Wirkstoff-Genehmigung (Annex I-Aufnahme) nur

5 Jahre (statt 10 Jahre)

Produktzulassung urspruumlnglich nur fuumlr 3 Jahre und geeignete Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) und Auflagen

Vergleichende Bewertung im Rahmen der Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung Zulassung (inklusive der Alternativen)

Zur Synchronisierung wurden aktuell die ersten Zulassungen europaweit verlaumlngert

S 15

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) (Anhang I-) Aufnahme-Richtlinien

bdquoDie Mitgliedstaaten stellen sicher dass die Zulassungen von Antikoagulanzien an folgende Bedingungen geknuumlpft sindldquo

Die nominale Konzentration des Wirkstoffs in den Produkten darf xx mgkg nicht uumlbersteigen und nur gebrauchsfertige Produkte duumlrfen zugelassen werden

Die Produkte muumlssen einen aversiven Stoff (Bitterstoff) und gegebenenfalls einen Farbstoff enthalten

Die Produkte duumlrfen nicht als Haftpulver verwendet werden

Sowohl die Primaumlr- als auch die Sekundaumlrexposition von Menschen Nichtziel-Tieren und Umwelt sind durch Planung und Anwendung aller geeigneten und verfuumlgbaren Maszlignahmen zur Risikominderung zu minimieren Hierzu gehoumlren insbesondere die Beschraumlnkung auf die Anwendung durch Fachpersonal die Festlegung einer Packungshoumlchstgroumlszlige und die Verpflichtung zur Verwendung zugriffsgesicherter stabiler Koumlderboxenldquo

S 16

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Ziel Reduzierung der Risiken fuumlr die Umwelt

Beschraumlnkung des Anwenderbereichs und der Verwenderkategorie (nur sachkundiger Anwender)

Allgemeine Kriterien zur guten fachlichen Anwendung (GfA) von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzien sind einzuhalten

Produktspezifische Anwendungsbestimmungen

Anweisung fuumlr eine sichere Verwendung zB Koumlder ist in der Kanalisation zu befestigen Koumlder nicht in die Erde einbringen und Koumlder nur in Koumlderboxen verwenden ( Bodenrisiken)

Anwendungsbereich und Anwendungsmethode

Aufwandmenge

Verpackung

Produktspezifischen Anwendungsbestimmungen werden fuumlr das jedes Produkt auf Basis der jeweiligen Risiken separat festgelegt

S 17

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

bdquo

Verbraucher

Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-

bekaumlmpfer

Sachkundige

Verwender

ohne

Sachkunde

mit

Sachkunde

Innenraum Ja Ja Ja Ja

Kanalisation Nein Nein Ja Ja

In und um Gebaumlude Ja Ja Ja Ja

Auszligenbereich offenes

Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja

Anwenderkategorie

Anwendungsbereich

Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung

(zB Risiken fuumlr Boden)

RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 1 Generation verwenden

S 18

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

bdquo

Verbraucher

Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-

bekaumlmpfer

Sachkundige

Verwender

ohne

Sachkunde

mit

Sachkunde

Innenraum Nein Nein Ja Ja

Kanalisation Nein Nein Ja Ja

In und um Gebaumlude Nein Nein Ja Ja

Auszligenbereich offenes

Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja

Anwenderkategorie

Anwendungsbereich

Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung

RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 2 Generation verwenden Potentielle PBTvPvB-Stoffe

S 19

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Opinion des Committee for Risk Assessment (RAC) vom Maumlrz 2014

Brodifacoum Repro 1A

Bromadiolon Repro 1B

Chlorophacinon Repro 1B

Coumatetralyl Repro 1B

Difenacoum Repro 1B

Difethialon Repro 1B

Flucoumafen Repro 1B

Warfarin Repro 1A

Aumlnderung des Annex VI Eintrag der CLP VO (EC 12722008) durch ATP - wann

Neue EntwicklungenEinstufung ampKennzeichnung

S 20

Keine Zulassung an

Verbraucher mehr moumlglich

Art 19 Absatz 4 b) BiozidVO

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Auflagen bei der Produktzulassung

hellipund wer ist sachkundig

Schaumldlingsbekaumlmpfer

Sachkundenachweis nach GefStoffV Anhang I Nr 34 (6) ausgebildeter Schaumldlingsbekaumlmpfer oder von den Behoumlrden als gleichwertig anerkannte Berufe

Berufliche Anwender mit Sachkunde

Sachkundenachweis nach Pflanzenschutz-SachkundeV

ua ausgebildete Land- und Forstwirte Gaumlrtner Winzer und weitere von Behoumlrden anerkannte Aus- Fort- oder Weiterbildungen

Geschulte berufsmaumlszligige Anwender

Teilnahme an einer Schulung mit ua folgenden Lehrinhalten (Nachweis der Schulung erforderlich)

Biologie von Nagern Bekaumlmpfung von Nagetieren Rechtsgrundlagen Wirkungsweise von Antikoagulanzien Gefahren bei der Anwendung fuumlr Mensch und Umwelt Risikominderungsmaszlignahmen und gute fachliche Anwendung von Antikoagulanzien zur Nagetierbekaumlmpfung helliphelliphellip

S 21

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Inhalt

Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

Planung und Dokumentation

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen

Kontrollen

Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme

Nachkontrolle und Praumlvention

abrufbar im Internet unter

httpwwwbauadedeChemikaliengesetz-

BiozidverfahrenBiozideProduktHintergrundhtml

S 22

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Gute fachliche Anwendung von Rodentiziden

bdquoAllgemeine Kriterien einer guten fachlichen Anwendung von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzienldquo

Anwendungsbestimmungen gelten fuumlr zugelassene Rodentizide

GfA ist Teil Zulassungsbescheid rechtsverbindlich

GfA gilt fuumlr alle sachkundigen Verwender beim Einsatz von SGARs und FGARs und auch fuumlr Chloralose

zusaumltzlich zu diesen allgemeinen Kriterien gelten produktspezifische

Bestimmungen die von Produkt zu Produkt unterschiedlich sein koumlnnen (wie zB Anwendungsbereich Menge Zielorganismen)

Es gelten stets die Angaben auf Produkt-Etikett Gebrauchsanweisung

hellipund was ist die gute fachliche Anwendung (GfA)

S 23

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Planung und Dokumentation (Auszuumlge)

Nagerart Groumlszlige des Gebietes und Befallsursache ermitteln

Wirkstoff Art des Koumlders Anzahl der Koumlderstellen und Koumldermenge in Abhaumlngigkeit vom Zielorganismus und seiner Biologie dem Grad des Befalls und der direkten Umgebung waumlhlen und dokumentieren

Ziel einer Bekaumlmpfung ist die Tilgung der Nagerpopulation im Befallsgebiet-objekt

Gezielter und effizienter Einsatz von Rodentiziden im Sinne einer integrierten Schadnagerbekaumlmpfung unter Beruumlcksichtigung organisatorischen baulicher und biozidfreien Maszlignahmen

bdquoso viel wie noumltig so wenig wie moumlglichldquo

S 24

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Bild UBA

Warnhinweise

Jede Koumlderstelle oder ‐station ist mit geeigneten Warnhinweisen zu versehen Der Auftraggeber ist uumlber laufende Schaumldlingsbekaumlmpfungsmaszlignahmen zu informieren Dieser muss seine Mitarbeiter und externen Dienstleister informieren und soweit erforderlich zusaumltzliche Warnhinweise anbringen hellip+ Die Verantwortung fuumlr das Anbringen von eventuellen Warnhinweisen ist zwischen dem Durchfuumlhrenden der Schaumldlingsbekaumlmpfung und dem Auftraggeber zu vereinbaren

Diese Hinweise muumlssen mindestens die nachfolgenden Angaben enthalten Erste-Hilfe-Maszlignahmen

Produkt- und Wirkstoffname

Zulassungsnummer d Produktes

Kontaktdaten des Verwenders

Giftnotruf-Nr

Datum der Koumlderauslage

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 25

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen I

Im Regelfall hat eine Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Zeitraum von einem Monat nicht zu

uumlberschreiten

Bei einem andauernden Nagerbefall zB durch staumlndige Einwanderung von auszligen in eine Einrichtung oder einen Betrieb (zB Lebensmittelbetrieb) ist eine Bekaumlmpfung aber auch uumlber diesen Zeitraum hinaus moumlglich Langzeit-Bekaumlmpfung

In solchen Faumlllen ist zu pruumlfen ob es geeignete Maszlignahmen gibt die dem immer wieder neu auftretenden Nagerbefall entgegenwirken koumlnnen

Wird der ausgelegte Koumlder nach einer Dauer von etwa einem Monat immer noch unvermindert stark angenommen ohne dass die Aktivitaumlt der Nagetiere abnimmt so ist die Ursache hierfuumlr zu ermitteln Es besteht in solchen Faumlllen der Verdacht auf Resistenz gegen den eingesetzten Wirkstoff und der Einsatz eines anderen potenteren Wirkstoffs ist zu pruumlfen

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 26

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Koumlderstationen zur Ausbringung von Koumldern verwenden

Ausnahmen Kanalisation und Bereiche die fuumlr Kinder und Nicht-Zieltiere nicht zugaumlnglich sind

zB geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen Unterbauten von Elektroschaltschraumlnken Hohlraumlume in Waumlnden und Wandverkleidungen etc

Ausnahme RattenloumlcherWuumlhlmausgaumlnge Koumlder tief in die Erde einbringen hellip+ die Stelle zB mit einem Stein abdecken

Koumlderstationen verwenden die mechanisch ausreichend stabil und manipulationssicher sind

Koumlderstationen deutlich kennzeichnen damit zu erkennen ist dass sie Rodentizide enthalten und nicht beruumlhrt werden duumlrfen Bild Wieck UBA

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen II

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 27

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen III

Grundsaumltzlich muumlssen zu Beginn der Bekaumlmpfung die Koumlderstellen moumlglichst alle 2-3 Tage mindestens aber nach dem 5 Tag und anschlieszligend woumlchentlich kontrolliert werden Dies gilt auch fuumlr Bekaumlmpfungsmaszlignahmen die laumlnger als einen Monat andauern

Bei jeder Kontrolle gefressene Koumlder ersetzen und das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen und diese hellip+ entsorgen um Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen

Bild Schmolz UBA

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Fotos WieckSchmolz UBA

S 28

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen IV

Koumlder mit Antikoagulanzien nicht als Permanentkoumlder zur Vorbeugung gegen Nagerbefall oder zum Monitoring von Nageraktivitaumlten einsetzen

Zum Nagetiermonitoring giftfreie Koumlder Uumlberwachungsgeraumlte oder Fallen verwenden Ohne Ausnahmen

Permanentbekoumlderung ist grundsaumltzlich verboten

Ausnahmen moumlglich

Nach Einzelfallpruumlfung koumlnnen Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbekoumlderung in besonders sensiblen Bereichen (zB Betriebe der Lebensmittelindustrie Warenlager) unter bestimmten Bedingungen moumlglich sein

Strategische befallsunabhaumlngige Dauerbekoumlderung

nur mit Antikoagulanzien der 2 Generation

S 29

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Ausnahmeregelung zur Permanentbekoumlderung

Ausnahmen von dem Verbot moumlglich wenn

- erhoumlhte Befallsgefahr mit Nagetieren und

- besondere Gefahr fuumlr Gesundheit oder Sicherheit von MenschTier und

- keine anderen verhaumlltnismaumlszligigen Maszlignahmen dem Befall entgegenzuwirken zB bauliche und organisatorische Maszlignahmen Fallen

Alle drei Voraussetzungen muumlssen vom SBK im Rahmen einer Objektanalyse festgestellt und dokumentiert werden

Ausnahmeregelung gilt nur fuumlr ausgebildetegepruumlfte Schaumldlingsbekaumlmpfer

Koumlderstellen nur in und um Gebaumlude ndash keine Anwendung im offenen Gelaumlndevon Gebaumluden entfernt

Kontrollintervalle zwischen 1 - max 4 Wochen (werden vom SBK festgelegt)

Bei festgestelltem Befall (nach Ermessen des SBK) woumlchentliche Kontrollen nach GfA

Definition Befall (DSV) hellip+ Anzeichen von Schaumldlingen im Schutzareal Anzeichen koumlnnen sein Lebendetote Tiere Fraszligspuren Kot- und Urinspuren Trittsiegel und Schmierspuren

S 30

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme

Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen

Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen

Nachkontrolle und Praumlvention

Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen

Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren

Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 31

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation

fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Vielen Dank

Kontakt Beatrice Schwarz-Schulz FG IV 12 Anton Friesen EinvernehmensstelleBiozidgubade Umweltbundesamt PO Box 1406 06813 Dessau-Roszliglau Deutschland

wwwumweltbundesamtde

wwwbiozidinfo

S 32

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Fragen

S 33

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Ergebnisse der Umweltbewertung

Antikoagulanzien der 1 + 2 Generation und Chloralose rarr Risiko von Primaumlr- und Sekundaumlrvergiftungen fuumlr Nicht-Ziel-

Organismen (Haustiere Wildvoumlgel Saumlugetiere)

PECPNEC Verhaumlltnisse fuumlr verschiedene Szenarien

Primaumlrvergiftung 1 Generation 103 ndash 271875

2 Generation 1700 ndash 1582031

Chloralose 2253 ndash 29985

Sekundaumlrvergiftung 1 Generation 09 ndash 15000

2 Generation 77 ndash 855855

Chloralose 2999 ndash 11701

(PECPNEC-Verhaumlltnis lt 1 = kein Risiko)

S 10

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Uumlberschaumltzung des Risikos fuumlr Nichtzieltiere

Vielzahl an Studien aus der ganzen Welt die Ruumlckstaumlnde va der Wirkstoffe der 2 Generation in wildlebenden Nicht-Zieltieren nachweisen

Nachweise von Ruumlckstaumlnden ua in den folgenden Tierarten

SchleiereulenUK (Newton et al 1990)

MaumlusebussardeFrankreich (Berny et al 1997)

SteinadlerNorwegen (Longford et al 2012)

WieselUK (McDonald et al 1998)

FuumlchseUK USA (Tosh et al 2011 McMillin et al 2008)

zT sehr hoher Anteil der untersuchten Tieren betroffen

84 von 430 Raubvoumlgel in Daumlnemark (Christensen et al 2012)

70 von 114 Rotmilanen in UK (Hughes et al 2013)

84 von 115 Fuumlchsen in Nordirland (Tosh et al 2011)

Rodentizid-Ruumlckstaumlnde in Biota uumlberall dort nachweisbar wo Antikoagulanzien als Rodentizide eingesetzt werden (Laasko et al 2010)

Valeriy Kirsanov ndash Fotoliacom

charlatahan fotoliacom

wildcarebayareaorg

S 11

Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Untersuchung von Rodentizid-Ruumlckstaumlnden in wildlebenden Tieren in Deutschland (JKI im Auftrag vom Umweltbundesamt FKZ 3710 63 401)

Analyse von Leberproben von Nicht-Zieltieren waumlhrend und nach einer Bekaumlmpfung von Ratten und Maumlusen mit Brodifacoum

Primaumlrvergiftung

Nachweis von Ruumlckstaumlnden von Brodifacoum in Kleinsaumlugern die nicht Ziel der Bekaumlmpfung waren

va Waldmaumluse Roumltelmaumluse Spitzmaumluse

Sekundaumlrvergiftung

Nachweis von Brodifacoum in Eulen und Greifvoumlgeln

va Maumlusebussarde Schleiereulen Rotmilane

20 von 63 untersuchten Proben

Nach von mindestens einem Antikoagulans in 61 von 265 untersuchten Fuchslebern

S 12

Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Nachweis von Rodentizid-Ruumlckstaumlnden in Fischen

Analyse von Fischproben durch das Fraunhofer Institut (IME) im Auftrag des Umweltbundesamtes (FKZ 3712 67 403)

Nachweis von Brodifacoum Bromadiolon und Difethialon in Brassen aus Saar Rhein und Elbe

Projekt noch nicht abgeschlossen (bis 2015)

S 13

Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Fuumlr einige Stoffe und Anwendungen Risiken fuumlr Boden (PECPNEC gt 1)

Gefahr von primaumlren und sekundaumlren Vergiftungen uumlber die Nahrungskette (PECPNEC gtgt 1)

Antikoagulanzien der 2 Generation sind alle (potentielle) PBTsvPvB Stoffe ndash nach BiozidVO keine Zulassung fuumlr die breite Oumlffentlichkeit moumlglich

Chloralose erfuumlllt potentiell 2 (P T) von 3 PBT Kriterien Substitutionskandidat Befassung der PBT AG

Genehmigung der Wirkstoffe der 2 Generation und Zulassung gemaumlszlig den Kriterien aus Umweltschutzgruumlnden nicht moumlglich

Umweltrisiken von Antikoagulanzien

S 14

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Umweltrisiken von Antikoagulanzien

Abwaumlgung der Schutzguumlter menschliche Gesundheit Infektionsschutz und Umwelt

Bereits auftretende Resistenzen

Keine geeigneten Alternativen

Loumlsung

Wirkstoff-Genehmigung (Annex I-Aufnahme) nur

5 Jahre (statt 10 Jahre)

Produktzulassung urspruumlnglich nur fuumlr 3 Jahre und geeignete Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) und Auflagen

Vergleichende Bewertung im Rahmen der Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung Zulassung (inklusive der Alternativen)

Zur Synchronisierung wurden aktuell die ersten Zulassungen europaweit verlaumlngert

S 15

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) (Anhang I-) Aufnahme-Richtlinien

bdquoDie Mitgliedstaaten stellen sicher dass die Zulassungen von Antikoagulanzien an folgende Bedingungen geknuumlpft sindldquo

Die nominale Konzentration des Wirkstoffs in den Produkten darf xx mgkg nicht uumlbersteigen und nur gebrauchsfertige Produkte duumlrfen zugelassen werden

Die Produkte muumlssen einen aversiven Stoff (Bitterstoff) und gegebenenfalls einen Farbstoff enthalten

Die Produkte duumlrfen nicht als Haftpulver verwendet werden

Sowohl die Primaumlr- als auch die Sekundaumlrexposition von Menschen Nichtziel-Tieren und Umwelt sind durch Planung und Anwendung aller geeigneten und verfuumlgbaren Maszlignahmen zur Risikominderung zu minimieren Hierzu gehoumlren insbesondere die Beschraumlnkung auf die Anwendung durch Fachpersonal die Festlegung einer Packungshoumlchstgroumlszlige und die Verpflichtung zur Verwendung zugriffsgesicherter stabiler Koumlderboxenldquo

S 16

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Ziel Reduzierung der Risiken fuumlr die Umwelt

Beschraumlnkung des Anwenderbereichs und der Verwenderkategorie (nur sachkundiger Anwender)

Allgemeine Kriterien zur guten fachlichen Anwendung (GfA) von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzien sind einzuhalten

Produktspezifische Anwendungsbestimmungen

Anweisung fuumlr eine sichere Verwendung zB Koumlder ist in der Kanalisation zu befestigen Koumlder nicht in die Erde einbringen und Koumlder nur in Koumlderboxen verwenden ( Bodenrisiken)

Anwendungsbereich und Anwendungsmethode

Aufwandmenge

Verpackung

Produktspezifischen Anwendungsbestimmungen werden fuumlr das jedes Produkt auf Basis der jeweiligen Risiken separat festgelegt

S 17

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

bdquo

Verbraucher

Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-

bekaumlmpfer

Sachkundige

Verwender

ohne

Sachkunde

mit

Sachkunde

Innenraum Ja Ja Ja Ja

Kanalisation Nein Nein Ja Ja

In und um Gebaumlude Ja Ja Ja Ja

Auszligenbereich offenes

Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja

Anwenderkategorie

Anwendungsbereich

Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung

(zB Risiken fuumlr Boden)

RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 1 Generation verwenden

S 18

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

bdquo

Verbraucher

Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-

bekaumlmpfer

Sachkundige

Verwender

ohne

Sachkunde

mit

Sachkunde

Innenraum Nein Nein Ja Ja

Kanalisation Nein Nein Ja Ja

In und um Gebaumlude Nein Nein Ja Ja

Auszligenbereich offenes

Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja

Anwenderkategorie

Anwendungsbereich

Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung

RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 2 Generation verwenden Potentielle PBTvPvB-Stoffe

S 19

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Opinion des Committee for Risk Assessment (RAC) vom Maumlrz 2014

Brodifacoum Repro 1A

Bromadiolon Repro 1B

Chlorophacinon Repro 1B

Coumatetralyl Repro 1B

Difenacoum Repro 1B

Difethialon Repro 1B

Flucoumafen Repro 1B

Warfarin Repro 1A

Aumlnderung des Annex VI Eintrag der CLP VO (EC 12722008) durch ATP - wann

Neue EntwicklungenEinstufung ampKennzeichnung

S 20

Keine Zulassung an

Verbraucher mehr moumlglich

Art 19 Absatz 4 b) BiozidVO

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Auflagen bei der Produktzulassung

hellipund wer ist sachkundig

Schaumldlingsbekaumlmpfer

Sachkundenachweis nach GefStoffV Anhang I Nr 34 (6) ausgebildeter Schaumldlingsbekaumlmpfer oder von den Behoumlrden als gleichwertig anerkannte Berufe

Berufliche Anwender mit Sachkunde

Sachkundenachweis nach Pflanzenschutz-SachkundeV

ua ausgebildete Land- und Forstwirte Gaumlrtner Winzer und weitere von Behoumlrden anerkannte Aus- Fort- oder Weiterbildungen

Geschulte berufsmaumlszligige Anwender

Teilnahme an einer Schulung mit ua folgenden Lehrinhalten (Nachweis der Schulung erforderlich)

Biologie von Nagern Bekaumlmpfung von Nagetieren Rechtsgrundlagen Wirkungsweise von Antikoagulanzien Gefahren bei der Anwendung fuumlr Mensch und Umwelt Risikominderungsmaszlignahmen und gute fachliche Anwendung von Antikoagulanzien zur Nagetierbekaumlmpfung helliphelliphellip

S 21

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Inhalt

Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

Planung und Dokumentation

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen

Kontrollen

Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme

Nachkontrolle und Praumlvention

abrufbar im Internet unter

httpwwwbauadedeChemikaliengesetz-

BiozidverfahrenBiozideProduktHintergrundhtml

S 22

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Gute fachliche Anwendung von Rodentiziden

bdquoAllgemeine Kriterien einer guten fachlichen Anwendung von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzienldquo

Anwendungsbestimmungen gelten fuumlr zugelassene Rodentizide

GfA ist Teil Zulassungsbescheid rechtsverbindlich

GfA gilt fuumlr alle sachkundigen Verwender beim Einsatz von SGARs und FGARs und auch fuumlr Chloralose

zusaumltzlich zu diesen allgemeinen Kriterien gelten produktspezifische

Bestimmungen die von Produkt zu Produkt unterschiedlich sein koumlnnen (wie zB Anwendungsbereich Menge Zielorganismen)

Es gelten stets die Angaben auf Produkt-Etikett Gebrauchsanweisung

hellipund was ist die gute fachliche Anwendung (GfA)

S 23

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Planung und Dokumentation (Auszuumlge)

Nagerart Groumlszlige des Gebietes und Befallsursache ermitteln

Wirkstoff Art des Koumlders Anzahl der Koumlderstellen und Koumldermenge in Abhaumlngigkeit vom Zielorganismus und seiner Biologie dem Grad des Befalls und der direkten Umgebung waumlhlen und dokumentieren

Ziel einer Bekaumlmpfung ist die Tilgung der Nagerpopulation im Befallsgebiet-objekt

Gezielter und effizienter Einsatz von Rodentiziden im Sinne einer integrierten Schadnagerbekaumlmpfung unter Beruumlcksichtigung organisatorischen baulicher und biozidfreien Maszlignahmen

bdquoso viel wie noumltig so wenig wie moumlglichldquo

S 24

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Bild UBA

Warnhinweise

Jede Koumlderstelle oder ‐station ist mit geeigneten Warnhinweisen zu versehen Der Auftraggeber ist uumlber laufende Schaumldlingsbekaumlmpfungsmaszlignahmen zu informieren Dieser muss seine Mitarbeiter und externen Dienstleister informieren und soweit erforderlich zusaumltzliche Warnhinweise anbringen hellip+ Die Verantwortung fuumlr das Anbringen von eventuellen Warnhinweisen ist zwischen dem Durchfuumlhrenden der Schaumldlingsbekaumlmpfung und dem Auftraggeber zu vereinbaren

Diese Hinweise muumlssen mindestens die nachfolgenden Angaben enthalten Erste-Hilfe-Maszlignahmen

Produkt- und Wirkstoffname

Zulassungsnummer d Produktes

Kontaktdaten des Verwenders

Giftnotruf-Nr

Datum der Koumlderauslage

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 25

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen I

Im Regelfall hat eine Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Zeitraum von einem Monat nicht zu

uumlberschreiten

Bei einem andauernden Nagerbefall zB durch staumlndige Einwanderung von auszligen in eine Einrichtung oder einen Betrieb (zB Lebensmittelbetrieb) ist eine Bekaumlmpfung aber auch uumlber diesen Zeitraum hinaus moumlglich Langzeit-Bekaumlmpfung

In solchen Faumlllen ist zu pruumlfen ob es geeignete Maszlignahmen gibt die dem immer wieder neu auftretenden Nagerbefall entgegenwirken koumlnnen

Wird der ausgelegte Koumlder nach einer Dauer von etwa einem Monat immer noch unvermindert stark angenommen ohne dass die Aktivitaumlt der Nagetiere abnimmt so ist die Ursache hierfuumlr zu ermitteln Es besteht in solchen Faumlllen der Verdacht auf Resistenz gegen den eingesetzten Wirkstoff und der Einsatz eines anderen potenteren Wirkstoffs ist zu pruumlfen

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 26

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Koumlderstationen zur Ausbringung von Koumldern verwenden

Ausnahmen Kanalisation und Bereiche die fuumlr Kinder und Nicht-Zieltiere nicht zugaumlnglich sind

zB geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen Unterbauten von Elektroschaltschraumlnken Hohlraumlume in Waumlnden und Wandverkleidungen etc

Ausnahme RattenloumlcherWuumlhlmausgaumlnge Koumlder tief in die Erde einbringen hellip+ die Stelle zB mit einem Stein abdecken

Koumlderstationen verwenden die mechanisch ausreichend stabil und manipulationssicher sind

Koumlderstationen deutlich kennzeichnen damit zu erkennen ist dass sie Rodentizide enthalten und nicht beruumlhrt werden duumlrfen Bild Wieck UBA

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen II

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 27

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen III

Grundsaumltzlich muumlssen zu Beginn der Bekaumlmpfung die Koumlderstellen moumlglichst alle 2-3 Tage mindestens aber nach dem 5 Tag und anschlieszligend woumlchentlich kontrolliert werden Dies gilt auch fuumlr Bekaumlmpfungsmaszlignahmen die laumlnger als einen Monat andauern

Bei jeder Kontrolle gefressene Koumlder ersetzen und das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen und diese hellip+ entsorgen um Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen

Bild Schmolz UBA

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Fotos WieckSchmolz UBA

S 28

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen IV

Koumlder mit Antikoagulanzien nicht als Permanentkoumlder zur Vorbeugung gegen Nagerbefall oder zum Monitoring von Nageraktivitaumlten einsetzen

Zum Nagetiermonitoring giftfreie Koumlder Uumlberwachungsgeraumlte oder Fallen verwenden Ohne Ausnahmen

Permanentbekoumlderung ist grundsaumltzlich verboten

Ausnahmen moumlglich

Nach Einzelfallpruumlfung koumlnnen Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbekoumlderung in besonders sensiblen Bereichen (zB Betriebe der Lebensmittelindustrie Warenlager) unter bestimmten Bedingungen moumlglich sein

Strategische befallsunabhaumlngige Dauerbekoumlderung

nur mit Antikoagulanzien der 2 Generation

S 29

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Ausnahmeregelung zur Permanentbekoumlderung

Ausnahmen von dem Verbot moumlglich wenn

- erhoumlhte Befallsgefahr mit Nagetieren und

- besondere Gefahr fuumlr Gesundheit oder Sicherheit von MenschTier und

- keine anderen verhaumlltnismaumlszligigen Maszlignahmen dem Befall entgegenzuwirken zB bauliche und organisatorische Maszlignahmen Fallen

Alle drei Voraussetzungen muumlssen vom SBK im Rahmen einer Objektanalyse festgestellt und dokumentiert werden

Ausnahmeregelung gilt nur fuumlr ausgebildetegepruumlfte Schaumldlingsbekaumlmpfer

Koumlderstellen nur in und um Gebaumlude ndash keine Anwendung im offenen Gelaumlndevon Gebaumluden entfernt

Kontrollintervalle zwischen 1 - max 4 Wochen (werden vom SBK festgelegt)

Bei festgestelltem Befall (nach Ermessen des SBK) woumlchentliche Kontrollen nach GfA

Definition Befall (DSV) hellip+ Anzeichen von Schaumldlingen im Schutzareal Anzeichen koumlnnen sein Lebendetote Tiere Fraszligspuren Kot- und Urinspuren Trittsiegel und Schmierspuren

S 30

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme

Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen

Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen

Nachkontrolle und Praumlvention

Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen

Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren

Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 31

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation

fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Vielen Dank

Kontakt Beatrice Schwarz-Schulz FG IV 12 Anton Friesen EinvernehmensstelleBiozidgubade Umweltbundesamt PO Box 1406 06813 Dessau-Roszliglau Deutschland

wwwumweltbundesamtde

wwwbiozidinfo

S 32

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Fragen

S 33

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Uumlberschaumltzung des Risikos fuumlr Nichtzieltiere

Vielzahl an Studien aus der ganzen Welt die Ruumlckstaumlnde va der Wirkstoffe der 2 Generation in wildlebenden Nicht-Zieltieren nachweisen

Nachweise von Ruumlckstaumlnden ua in den folgenden Tierarten

SchleiereulenUK (Newton et al 1990)

MaumlusebussardeFrankreich (Berny et al 1997)

SteinadlerNorwegen (Longford et al 2012)

WieselUK (McDonald et al 1998)

FuumlchseUK USA (Tosh et al 2011 McMillin et al 2008)

zT sehr hoher Anteil der untersuchten Tieren betroffen

84 von 430 Raubvoumlgel in Daumlnemark (Christensen et al 2012)

70 von 114 Rotmilanen in UK (Hughes et al 2013)

84 von 115 Fuumlchsen in Nordirland (Tosh et al 2011)

Rodentizid-Ruumlckstaumlnde in Biota uumlberall dort nachweisbar wo Antikoagulanzien als Rodentizide eingesetzt werden (Laasko et al 2010)

Valeriy Kirsanov ndash Fotoliacom

charlatahan fotoliacom

wildcarebayareaorg

S 11

Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Untersuchung von Rodentizid-Ruumlckstaumlnden in wildlebenden Tieren in Deutschland (JKI im Auftrag vom Umweltbundesamt FKZ 3710 63 401)

Analyse von Leberproben von Nicht-Zieltieren waumlhrend und nach einer Bekaumlmpfung von Ratten und Maumlusen mit Brodifacoum

Primaumlrvergiftung

Nachweis von Ruumlckstaumlnden von Brodifacoum in Kleinsaumlugern die nicht Ziel der Bekaumlmpfung waren

va Waldmaumluse Roumltelmaumluse Spitzmaumluse

Sekundaumlrvergiftung

Nachweis von Brodifacoum in Eulen und Greifvoumlgeln

va Maumlusebussarde Schleiereulen Rotmilane

20 von 63 untersuchten Proben

Nach von mindestens einem Antikoagulans in 61 von 265 untersuchten Fuchslebern

S 12

Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Nachweis von Rodentizid-Ruumlckstaumlnden in Fischen

Analyse von Fischproben durch das Fraunhofer Institut (IME) im Auftrag des Umweltbundesamtes (FKZ 3712 67 403)

Nachweis von Brodifacoum Bromadiolon und Difethialon in Brassen aus Saar Rhein und Elbe

Projekt noch nicht abgeschlossen (bis 2015)

S 13

Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Fuumlr einige Stoffe und Anwendungen Risiken fuumlr Boden (PECPNEC gt 1)

Gefahr von primaumlren und sekundaumlren Vergiftungen uumlber die Nahrungskette (PECPNEC gtgt 1)

Antikoagulanzien der 2 Generation sind alle (potentielle) PBTsvPvB Stoffe ndash nach BiozidVO keine Zulassung fuumlr die breite Oumlffentlichkeit moumlglich

Chloralose erfuumlllt potentiell 2 (P T) von 3 PBT Kriterien Substitutionskandidat Befassung der PBT AG

Genehmigung der Wirkstoffe der 2 Generation und Zulassung gemaumlszlig den Kriterien aus Umweltschutzgruumlnden nicht moumlglich

Umweltrisiken von Antikoagulanzien

S 14

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Umweltrisiken von Antikoagulanzien

Abwaumlgung der Schutzguumlter menschliche Gesundheit Infektionsschutz und Umwelt

Bereits auftretende Resistenzen

Keine geeigneten Alternativen

Loumlsung

Wirkstoff-Genehmigung (Annex I-Aufnahme) nur

5 Jahre (statt 10 Jahre)

Produktzulassung urspruumlnglich nur fuumlr 3 Jahre und geeignete Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) und Auflagen

Vergleichende Bewertung im Rahmen der Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung Zulassung (inklusive der Alternativen)

Zur Synchronisierung wurden aktuell die ersten Zulassungen europaweit verlaumlngert

S 15

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) (Anhang I-) Aufnahme-Richtlinien

bdquoDie Mitgliedstaaten stellen sicher dass die Zulassungen von Antikoagulanzien an folgende Bedingungen geknuumlpft sindldquo

Die nominale Konzentration des Wirkstoffs in den Produkten darf xx mgkg nicht uumlbersteigen und nur gebrauchsfertige Produkte duumlrfen zugelassen werden

Die Produkte muumlssen einen aversiven Stoff (Bitterstoff) und gegebenenfalls einen Farbstoff enthalten

Die Produkte duumlrfen nicht als Haftpulver verwendet werden

Sowohl die Primaumlr- als auch die Sekundaumlrexposition von Menschen Nichtziel-Tieren und Umwelt sind durch Planung und Anwendung aller geeigneten und verfuumlgbaren Maszlignahmen zur Risikominderung zu minimieren Hierzu gehoumlren insbesondere die Beschraumlnkung auf die Anwendung durch Fachpersonal die Festlegung einer Packungshoumlchstgroumlszlige und die Verpflichtung zur Verwendung zugriffsgesicherter stabiler Koumlderboxenldquo

S 16

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Ziel Reduzierung der Risiken fuumlr die Umwelt

Beschraumlnkung des Anwenderbereichs und der Verwenderkategorie (nur sachkundiger Anwender)

Allgemeine Kriterien zur guten fachlichen Anwendung (GfA) von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzien sind einzuhalten

Produktspezifische Anwendungsbestimmungen

Anweisung fuumlr eine sichere Verwendung zB Koumlder ist in der Kanalisation zu befestigen Koumlder nicht in die Erde einbringen und Koumlder nur in Koumlderboxen verwenden ( Bodenrisiken)

Anwendungsbereich und Anwendungsmethode

Aufwandmenge

Verpackung

Produktspezifischen Anwendungsbestimmungen werden fuumlr das jedes Produkt auf Basis der jeweiligen Risiken separat festgelegt

S 17

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

bdquo

Verbraucher

Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-

bekaumlmpfer

Sachkundige

Verwender

ohne

Sachkunde

mit

Sachkunde

Innenraum Ja Ja Ja Ja

Kanalisation Nein Nein Ja Ja

In und um Gebaumlude Ja Ja Ja Ja

Auszligenbereich offenes

Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja

Anwenderkategorie

Anwendungsbereich

Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung

(zB Risiken fuumlr Boden)

RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 1 Generation verwenden

S 18

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

bdquo

Verbraucher

Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-

bekaumlmpfer

Sachkundige

Verwender

ohne

Sachkunde

mit

Sachkunde

Innenraum Nein Nein Ja Ja

Kanalisation Nein Nein Ja Ja

In und um Gebaumlude Nein Nein Ja Ja

Auszligenbereich offenes

Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja

Anwenderkategorie

Anwendungsbereich

Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung

RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 2 Generation verwenden Potentielle PBTvPvB-Stoffe

S 19

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Opinion des Committee for Risk Assessment (RAC) vom Maumlrz 2014

Brodifacoum Repro 1A

Bromadiolon Repro 1B

Chlorophacinon Repro 1B

Coumatetralyl Repro 1B

Difenacoum Repro 1B

Difethialon Repro 1B

Flucoumafen Repro 1B

Warfarin Repro 1A

Aumlnderung des Annex VI Eintrag der CLP VO (EC 12722008) durch ATP - wann

Neue EntwicklungenEinstufung ampKennzeichnung

S 20

Keine Zulassung an

Verbraucher mehr moumlglich

Art 19 Absatz 4 b) BiozidVO

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Auflagen bei der Produktzulassung

hellipund wer ist sachkundig

Schaumldlingsbekaumlmpfer

Sachkundenachweis nach GefStoffV Anhang I Nr 34 (6) ausgebildeter Schaumldlingsbekaumlmpfer oder von den Behoumlrden als gleichwertig anerkannte Berufe

Berufliche Anwender mit Sachkunde

Sachkundenachweis nach Pflanzenschutz-SachkundeV

ua ausgebildete Land- und Forstwirte Gaumlrtner Winzer und weitere von Behoumlrden anerkannte Aus- Fort- oder Weiterbildungen

Geschulte berufsmaumlszligige Anwender

Teilnahme an einer Schulung mit ua folgenden Lehrinhalten (Nachweis der Schulung erforderlich)

Biologie von Nagern Bekaumlmpfung von Nagetieren Rechtsgrundlagen Wirkungsweise von Antikoagulanzien Gefahren bei der Anwendung fuumlr Mensch und Umwelt Risikominderungsmaszlignahmen und gute fachliche Anwendung von Antikoagulanzien zur Nagetierbekaumlmpfung helliphelliphellip

S 21

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Inhalt

Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

Planung und Dokumentation

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen

Kontrollen

Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme

Nachkontrolle und Praumlvention

abrufbar im Internet unter

httpwwwbauadedeChemikaliengesetz-

BiozidverfahrenBiozideProduktHintergrundhtml

S 22

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Gute fachliche Anwendung von Rodentiziden

bdquoAllgemeine Kriterien einer guten fachlichen Anwendung von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzienldquo

Anwendungsbestimmungen gelten fuumlr zugelassene Rodentizide

GfA ist Teil Zulassungsbescheid rechtsverbindlich

GfA gilt fuumlr alle sachkundigen Verwender beim Einsatz von SGARs und FGARs und auch fuumlr Chloralose

zusaumltzlich zu diesen allgemeinen Kriterien gelten produktspezifische

Bestimmungen die von Produkt zu Produkt unterschiedlich sein koumlnnen (wie zB Anwendungsbereich Menge Zielorganismen)

Es gelten stets die Angaben auf Produkt-Etikett Gebrauchsanweisung

hellipund was ist die gute fachliche Anwendung (GfA)

S 23

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Planung und Dokumentation (Auszuumlge)

Nagerart Groumlszlige des Gebietes und Befallsursache ermitteln

Wirkstoff Art des Koumlders Anzahl der Koumlderstellen und Koumldermenge in Abhaumlngigkeit vom Zielorganismus und seiner Biologie dem Grad des Befalls und der direkten Umgebung waumlhlen und dokumentieren

Ziel einer Bekaumlmpfung ist die Tilgung der Nagerpopulation im Befallsgebiet-objekt

Gezielter und effizienter Einsatz von Rodentiziden im Sinne einer integrierten Schadnagerbekaumlmpfung unter Beruumlcksichtigung organisatorischen baulicher und biozidfreien Maszlignahmen

bdquoso viel wie noumltig so wenig wie moumlglichldquo

S 24

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Bild UBA

Warnhinweise

Jede Koumlderstelle oder ‐station ist mit geeigneten Warnhinweisen zu versehen Der Auftraggeber ist uumlber laufende Schaumldlingsbekaumlmpfungsmaszlignahmen zu informieren Dieser muss seine Mitarbeiter und externen Dienstleister informieren und soweit erforderlich zusaumltzliche Warnhinweise anbringen hellip+ Die Verantwortung fuumlr das Anbringen von eventuellen Warnhinweisen ist zwischen dem Durchfuumlhrenden der Schaumldlingsbekaumlmpfung und dem Auftraggeber zu vereinbaren

Diese Hinweise muumlssen mindestens die nachfolgenden Angaben enthalten Erste-Hilfe-Maszlignahmen

Produkt- und Wirkstoffname

Zulassungsnummer d Produktes

Kontaktdaten des Verwenders

Giftnotruf-Nr

Datum der Koumlderauslage

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 25

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen I

Im Regelfall hat eine Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Zeitraum von einem Monat nicht zu

uumlberschreiten

Bei einem andauernden Nagerbefall zB durch staumlndige Einwanderung von auszligen in eine Einrichtung oder einen Betrieb (zB Lebensmittelbetrieb) ist eine Bekaumlmpfung aber auch uumlber diesen Zeitraum hinaus moumlglich Langzeit-Bekaumlmpfung

In solchen Faumlllen ist zu pruumlfen ob es geeignete Maszlignahmen gibt die dem immer wieder neu auftretenden Nagerbefall entgegenwirken koumlnnen

Wird der ausgelegte Koumlder nach einer Dauer von etwa einem Monat immer noch unvermindert stark angenommen ohne dass die Aktivitaumlt der Nagetiere abnimmt so ist die Ursache hierfuumlr zu ermitteln Es besteht in solchen Faumlllen der Verdacht auf Resistenz gegen den eingesetzten Wirkstoff und der Einsatz eines anderen potenteren Wirkstoffs ist zu pruumlfen

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 26

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Koumlderstationen zur Ausbringung von Koumldern verwenden

Ausnahmen Kanalisation und Bereiche die fuumlr Kinder und Nicht-Zieltiere nicht zugaumlnglich sind

zB geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen Unterbauten von Elektroschaltschraumlnken Hohlraumlume in Waumlnden und Wandverkleidungen etc

Ausnahme RattenloumlcherWuumlhlmausgaumlnge Koumlder tief in die Erde einbringen hellip+ die Stelle zB mit einem Stein abdecken

Koumlderstationen verwenden die mechanisch ausreichend stabil und manipulationssicher sind

Koumlderstationen deutlich kennzeichnen damit zu erkennen ist dass sie Rodentizide enthalten und nicht beruumlhrt werden duumlrfen Bild Wieck UBA

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen II

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 27

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen III

Grundsaumltzlich muumlssen zu Beginn der Bekaumlmpfung die Koumlderstellen moumlglichst alle 2-3 Tage mindestens aber nach dem 5 Tag und anschlieszligend woumlchentlich kontrolliert werden Dies gilt auch fuumlr Bekaumlmpfungsmaszlignahmen die laumlnger als einen Monat andauern

Bei jeder Kontrolle gefressene Koumlder ersetzen und das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen und diese hellip+ entsorgen um Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen

Bild Schmolz UBA

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Fotos WieckSchmolz UBA

S 28

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen IV

Koumlder mit Antikoagulanzien nicht als Permanentkoumlder zur Vorbeugung gegen Nagerbefall oder zum Monitoring von Nageraktivitaumlten einsetzen

Zum Nagetiermonitoring giftfreie Koumlder Uumlberwachungsgeraumlte oder Fallen verwenden Ohne Ausnahmen

Permanentbekoumlderung ist grundsaumltzlich verboten

Ausnahmen moumlglich

Nach Einzelfallpruumlfung koumlnnen Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbekoumlderung in besonders sensiblen Bereichen (zB Betriebe der Lebensmittelindustrie Warenlager) unter bestimmten Bedingungen moumlglich sein

Strategische befallsunabhaumlngige Dauerbekoumlderung

nur mit Antikoagulanzien der 2 Generation

S 29

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Ausnahmeregelung zur Permanentbekoumlderung

Ausnahmen von dem Verbot moumlglich wenn

- erhoumlhte Befallsgefahr mit Nagetieren und

- besondere Gefahr fuumlr Gesundheit oder Sicherheit von MenschTier und

- keine anderen verhaumlltnismaumlszligigen Maszlignahmen dem Befall entgegenzuwirken zB bauliche und organisatorische Maszlignahmen Fallen

Alle drei Voraussetzungen muumlssen vom SBK im Rahmen einer Objektanalyse festgestellt und dokumentiert werden

Ausnahmeregelung gilt nur fuumlr ausgebildetegepruumlfte Schaumldlingsbekaumlmpfer

Koumlderstellen nur in und um Gebaumlude ndash keine Anwendung im offenen Gelaumlndevon Gebaumluden entfernt

Kontrollintervalle zwischen 1 - max 4 Wochen (werden vom SBK festgelegt)

Bei festgestelltem Befall (nach Ermessen des SBK) woumlchentliche Kontrollen nach GfA

Definition Befall (DSV) hellip+ Anzeichen von Schaumldlingen im Schutzareal Anzeichen koumlnnen sein Lebendetote Tiere Fraszligspuren Kot- und Urinspuren Trittsiegel und Schmierspuren

S 30

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme

Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen

Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen

Nachkontrolle und Praumlvention

Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen

Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren

Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 31

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation

fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Vielen Dank

Kontakt Beatrice Schwarz-Schulz FG IV 12 Anton Friesen EinvernehmensstelleBiozidgubade Umweltbundesamt PO Box 1406 06813 Dessau-Roszliglau Deutschland

wwwumweltbundesamtde

wwwbiozidinfo

S 32

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Fragen

S 33

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Untersuchung von Rodentizid-Ruumlckstaumlnden in wildlebenden Tieren in Deutschland (JKI im Auftrag vom Umweltbundesamt FKZ 3710 63 401)

Analyse von Leberproben von Nicht-Zieltieren waumlhrend und nach einer Bekaumlmpfung von Ratten und Maumlusen mit Brodifacoum

Primaumlrvergiftung

Nachweis von Ruumlckstaumlnden von Brodifacoum in Kleinsaumlugern die nicht Ziel der Bekaumlmpfung waren

va Waldmaumluse Roumltelmaumluse Spitzmaumluse

Sekundaumlrvergiftung

Nachweis von Brodifacoum in Eulen und Greifvoumlgeln

va Maumlusebussarde Schleiereulen Rotmilane

20 von 63 untersuchten Proben

Nach von mindestens einem Antikoagulans in 61 von 265 untersuchten Fuchslebern

S 12

Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Nachweis von Rodentizid-Ruumlckstaumlnden in Fischen

Analyse von Fischproben durch das Fraunhofer Institut (IME) im Auftrag des Umweltbundesamtes (FKZ 3712 67 403)

Nachweis von Brodifacoum Bromadiolon und Difethialon in Brassen aus Saar Rhein und Elbe

Projekt noch nicht abgeschlossen (bis 2015)

S 13

Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Fuumlr einige Stoffe und Anwendungen Risiken fuumlr Boden (PECPNEC gt 1)

Gefahr von primaumlren und sekundaumlren Vergiftungen uumlber die Nahrungskette (PECPNEC gtgt 1)

Antikoagulanzien der 2 Generation sind alle (potentielle) PBTsvPvB Stoffe ndash nach BiozidVO keine Zulassung fuumlr die breite Oumlffentlichkeit moumlglich

Chloralose erfuumlllt potentiell 2 (P T) von 3 PBT Kriterien Substitutionskandidat Befassung der PBT AG

Genehmigung der Wirkstoffe der 2 Generation und Zulassung gemaumlszlig den Kriterien aus Umweltschutzgruumlnden nicht moumlglich

Umweltrisiken von Antikoagulanzien

S 14

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Umweltrisiken von Antikoagulanzien

Abwaumlgung der Schutzguumlter menschliche Gesundheit Infektionsschutz und Umwelt

Bereits auftretende Resistenzen

Keine geeigneten Alternativen

Loumlsung

Wirkstoff-Genehmigung (Annex I-Aufnahme) nur

5 Jahre (statt 10 Jahre)

Produktzulassung urspruumlnglich nur fuumlr 3 Jahre und geeignete Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) und Auflagen

Vergleichende Bewertung im Rahmen der Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung Zulassung (inklusive der Alternativen)

Zur Synchronisierung wurden aktuell die ersten Zulassungen europaweit verlaumlngert

S 15

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) (Anhang I-) Aufnahme-Richtlinien

bdquoDie Mitgliedstaaten stellen sicher dass die Zulassungen von Antikoagulanzien an folgende Bedingungen geknuumlpft sindldquo

Die nominale Konzentration des Wirkstoffs in den Produkten darf xx mgkg nicht uumlbersteigen und nur gebrauchsfertige Produkte duumlrfen zugelassen werden

Die Produkte muumlssen einen aversiven Stoff (Bitterstoff) und gegebenenfalls einen Farbstoff enthalten

Die Produkte duumlrfen nicht als Haftpulver verwendet werden

Sowohl die Primaumlr- als auch die Sekundaumlrexposition von Menschen Nichtziel-Tieren und Umwelt sind durch Planung und Anwendung aller geeigneten und verfuumlgbaren Maszlignahmen zur Risikominderung zu minimieren Hierzu gehoumlren insbesondere die Beschraumlnkung auf die Anwendung durch Fachpersonal die Festlegung einer Packungshoumlchstgroumlszlige und die Verpflichtung zur Verwendung zugriffsgesicherter stabiler Koumlderboxenldquo

S 16

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Ziel Reduzierung der Risiken fuumlr die Umwelt

Beschraumlnkung des Anwenderbereichs und der Verwenderkategorie (nur sachkundiger Anwender)

Allgemeine Kriterien zur guten fachlichen Anwendung (GfA) von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzien sind einzuhalten

Produktspezifische Anwendungsbestimmungen

Anweisung fuumlr eine sichere Verwendung zB Koumlder ist in der Kanalisation zu befestigen Koumlder nicht in die Erde einbringen und Koumlder nur in Koumlderboxen verwenden ( Bodenrisiken)

Anwendungsbereich und Anwendungsmethode

Aufwandmenge

Verpackung

Produktspezifischen Anwendungsbestimmungen werden fuumlr das jedes Produkt auf Basis der jeweiligen Risiken separat festgelegt

S 17

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

bdquo

Verbraucher

Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-

bekaumlmpfer

Sachkundige

Verwender

ohne

Sachkunde

mit

Sachkunde

Innenraum Ja Ja Ja Ja

Kanalisation Nein Nein Ja Ja

In und um Gebaumlude Ja Ja Ja Ja

Auszligenbereich offenes

Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja

Anwenderkategorie

Anwendungsbereich

Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung

(zB Risiken fuumlr Boden)

RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 1 Generation verwenden

S 18

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

bdquo

Verbraucher

Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-

bekaumlmpfer

Sachkundige

Verwender

ohne

Sachkunde

mit

Sachkunde

Innenraum Nein Nein Ja Ja

Kanalisation Nein Nein Ja Ja

In und um Gebaumlude Nein Nein Ja Ja

Auszligenbereich offenes

Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja

Anwenderkategorie

Anwendungsbereich

Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung

RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 2 Generation verwenden Potentielle PBTvPvB-Stoffe

S 19

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Opinion des Committee for Risk Assessment (RAC) vom Maumlrz 2014

Brodifacoum Repro 1A

Bromadiolon Repro 1B

Chlorophacinon Repro 1B

Coumatetralyl Repro 1B

Difenacoum Repro 1B

Difethialon Repro 1B

Flucoumafen Repro 1B

Warfarin Repro 1A

Aumlnderung des Annex VI Eintrag der CLP VO (EC 12722008) durch ATP - wann

Neue EntwicklungenEinstufung ampKennzeichnung

S 20

Keine Zulassung an

Verbraucher mehr moumlglich

Art 19 Absatz 4 b) BiozidVO

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Auflagen bei der Produktzulassung

hellipund wer ist sachkundig

Schaumldlingsbekaumlmpfer

Sachkundenachweis nach GefStoffV Anhang I Nr 34 (6) ausgebildeter Schaumldlingsbekaumlmpfer oder von den Behoumlrden als gleichwertig anerkannte Berufe

Berufliche Anwender mit Sachkunde

Sachkundenachweis nach Pflanzenschutz-SachkundeV

ua ausgebildete Land- und Forstwirte Gaumlrtner Winzer und weitere von Behoumlrden anerkannte Aus- Fort- oder Weiterbildungen

Geschulte berufsmaumlszligige Anwender

Teilnahme an einer Schulung mit ua folgenden Lehrinhalten (Nachweis der Schulung erforderlich)

Biologie von Nagern Bekaumlmpfung von Nagetieren Rechtsgrundlagen Wirkungsweise von Antikoagulanzien Gefahren bei der Anwendung fuumlr Mensch und Umwelt Risikominderungsmaszlignahmen und gute fachliche Anwendung von Antikoagulanzien zur Nagetierbekaumlmpfung helliphelliphellip

S 21

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Inhalt

Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

Planung und Dokumentation

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen

Kontrollen

Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme

Nachkontrolle und Praumlvention

abrufbar im Internet unter

httpwwwbauadedeChemikaliengesetz-

BiozidverfahrenBiozideProduktHintergrundhtml

S 22

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Gute fachliche Anwendung von Rodentiziden

bdquoAllgemeine Kriterien einer guten fachlichen Anwendung von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzienldquo

Anwendungsbestimmungen gelten fuumlr zugelassene Rodentizide

GfA ist Teil Zulassungsbescheid rechtsverbindlich

GfA gilt fuumlr alle sachkundigen Verwender beim Einsatz von SGARs und FGARs und auch fuumlr Chloralose

zusaumltzlich zu diesen allgemeinen Kriterien gelten produktspezifische

Bestimmungen die von Produkt zu Produkt unterschiedlich sein koumlnnen (wie zB Anwendungsbereich Menge Zielorganismen)

Es gelten stets die Angaben auf Produkt-Etikett Gebrauchsanweisung

hellipund was ist die gute fachliche Anwendung (GfA)

S 23

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Planung und Dokumentation (Auszuumlge)

Nagerart Groumlszlige des Gebietes und Befallsursache ermitteln

Wirkstoff Art des Koumlders Anzahl der Koumlderstellen und Koumldermenge in Abhaumlngigkeit vom Zielorganismus und seiner Biologie dem Grad des Befalls und der direkten Umgebung waumlhlen und dokumentieren

Ziel einer Bekaumlmpfung ist die Tilgung der Nagerpopulation im Befallsgebiet-objekt

Gezielter und effizienter Einsatz von Rodentiziden im Sinne einer integrierten Schadnagerbekaumlmpfung unter Beruumlcksichtigung organisatorischen baulicher und biozidfreien Maszlignahmen

bdquoso viel wie noumltig so wenig wie moumlglichldquo

S 24

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Bild UBA

Warnhinweise

Jede Koumlderstelle oder ‐station ist mit geeigneten Warnhinweisen zu versehen Der Auftraggeber ist uumlber laufende Schaumldlingsbekaumlmpfungsmaszlignahmen zu informieren Dieser muss seine Mitarbeiter und externen Dienstleister informieren und soweit erforderlich zusaumltzliche Warnhinweise anbringen hellip+ Die Verantwortung fuumlr das Anbringen von eventuellen Warnhinweisen ist zwischen dem Durchfuumlhrenden der Schaumldlingsbekaumlmpfung und dem Auftraggeber zu vereinbaren

Diese Hinweise muumlssen mindestens die nachfolgenden Angaben enthalten Erste-Hilfe-Maszlignahmen

Produkt- und Wirkstoffname

Zulassungsnummer d Produktes

Kontaktdaten des Verwenders

Giftnotruf-Nr

Datum der Koumlderauslage

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 25

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen I

Im Regelfall hat eine Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Zeitraum von einem Monat nicht zu

uumlberschreiten

Bei einem andauernden Nagerbefall zB durch staumlndige Einwanderung von auszligen in eine Einrichtung oder einen Betrieb (zB Lebensmittelbetrieb) ist eine Bekaumlmpfung aber auch uumlber diesen Zeitraum hinaus moumlglich Langzeit-Bekaumlmpfung

In solchen Faumlllen ist zu pruumlfen ob es geeignete Maszlignahmen gibt die dem immer wieder neu auftretenden Nagerbefall entgegenwirken koumlnnen

Wird der ausgelegte Koumlder nach einer Dauer von etwa einem Monat immer noch unvermindert stark angenommen ohne dass die Aktivitaumlt der Nagetiere abnimmt so ist die Ursache hierfuumlr zu ermitteln Es besteht in solchen Faumlllen der Verdacht auf Resistenz gegen den eingesetzten Wirkstoff und der Einsatz eines anderen potenteren Wirkstoffs ist zu pruumlfen

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 26

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Koumlderstationen zur Ausbringung von Koumldern verwenden

Ausnahmen Kanalisation und Bereiche die fuumlr Kinder und Nicht-Zieltiere nicht zugaumlnglich sind

zB geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen Unterbauten von Elektroschaltschraumlnken Hohlraumlume in Waumlnden und Wandverkleidungen etc

Ausnahme RattenloumlcherWuumlhlmausgaumlnge Koumlder tief in die Erde einbringen hellip+ die Stelle zB mit einem Stein abdecken

Koumlderstationen verwenden die mechanisch ausreichend stabil und manipulationssicher sind

Koumlderstationen deutlich kennzeichnen damit zu erkennen ist dass sie Rodentizide enthalten und nicht beruumlhrt werden duumlrfen Bild Wieck UBA

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen II

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 27

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen III

Grundsaumltzlich muumlssen zu Beginn der Bekaumlmpfung die Koumlderstellen moumlglichst alle 2-3 Tage mindestens aber nach dem 5 Tag und anschlieszligend woumlchentlich kontrolliert werden Dies gilt auch fuumlr Bekaumlmpfungsmaszlignahmen die laumlnger als einen Monat andauern

Bei jeder Kontrolle gefressene Koumlder ersetzen und das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen und diese hellip+ entsorgen um Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen

Bild Schmolz UBA

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Fotos WieckSchmolz UBA

S 28

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen IV

Koumlder mit Antikoagulanzien nicht als Permanentkoumlder zur Vorbeugung gegen Nagerbefall oder zum Monitoring von Nageraktivitaumlten einsetzen

Zum Nagetiermonitoring giftfreie Koumlder Uumlberwachungsgeraumlte oder Fallen verwenden Ohne Ausnahmen

Permanentbekoumlderung ist grundsaumltzlich verboten

Ausnahmen moumlglich

Nach Einzelfallpruumlfung koumlnnen Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbekoumlderung in besonders sensiblen Bereichen (zB Betriebe der Lebensmittelindustrie Warenlager) unter bestimmten Bedingungen moumlglich sein

Strategische befallsunabhaumlngige Dauerbekoumlderung

nur mit Antikoagulanzien der 2 Generation

S 29

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Ausnahmeregelung zur Permanentbekoumlderung

Ausnahmen von dem Verbot moumlglich wenn

- erhoumlhte Befallsgefahr mit Nagetieren und

- besondere Gefahr fuumlr Gesundheit oder Sicherheit von MenschTier und

- keine anderen verhaumlltnismaumlszligigen Maszlignahmen dem Befall entgegenzuwirken zB bauliche und organisatorische Maszlignahmen Fallen

Alle drei Voraussetzungen muumlssen vom SBK im Rahmen einer Objektanalyse festgestellt und dokumentiert werden

Ausnahmeregelung gilt nur fuumlr ausgebildetegepruumlfte Schaumldlingsbekaumlmpfer

Koumlderstellen nur in und um Gebaumlude ndash keine Anwendung im offenen Gelaumlndevon Gebaumluden entfernt

Kontrollintervalle zwischen 1 - max 4 Wochen (werden vom SBK festgelegt)

Bei festgestelltem Befall (nach Ermessen des SBK) woumlchentliche Kontrollen nach GfA

Definition Befall (DSV) hellip+ Anzeichen von Schaumldlingen im Schutzareal Anzeichen koumlnnen sein Lebendetote Tiere Fraszligspuren Kot- und Urinspuren Trittsiegel und Schmierspuren

S 30

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme

Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen

Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen

Nachkontrolle und Praumlvention

Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen

Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren

Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 31

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation

fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Vielen Dank

Kontakt Beatrice Schwarz-Schulz FG IV 12 Anton Friesen EinvernehmensstelleBiozidgubade Umweltbundesamt PO Box 1406 06813 Dessau-Roszliglau Deutschland

wwwumweltbundesamtde

wwwbiozidinfo

S 32

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Fragen

S 33

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Nachweis von Rodentizid-Ruumlckstaumlnden in Fischen

Analyse von Fischproben durch das Fraunhofer Institut (IME) im Auftrag des Umweltbundesamtes (FKZ 3712 67 403)

Nachweis von Brodifacoum Bromadiolon und Difethialon in Brassen aus Saar Rhein und Elbe

Projekt noch nicht abgeschlossen (bis 2015)

S 13

Rodentizidruumlckstaumlnde in Nicht-Zieltieren

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Fuumlr einige Stoffe und Anwendungen Risiken fuumlr Boden (PECPNEC gt 1)

Gefahr von primaumlren und sekundaumlren Vergiftungen uumlber die Nahrungskette (PECPNEC gtgt 1)

Antikoagulanzien der 2 Generation sind alle (potentielle) PBTsvPvB Stoffe ndash nach BiozidVO keine Zulassung fuumlr die breite Oumlffentlichkeit moumlglich

Chloralose erfuumlllt potentiell 2 (P T) von 3 PBT Kriterien Substitutionskandidat Befassung der PBT AG

Genehmigung der Wirkstoffe der 2 Generation und Zulassung gemaumlszlig den Kriterien aus Umweltschutzgruumlnden nicht moumlglich

Umweltrisiken von Antikoagulanzien

S 14

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Umweltrisiken von Antikoagulanzien

Abwaumlgung der Schutzguumlter menschliche Gesundheit Infektionsschutz und Umwelt

Bereits auftretende Resistenzen

Keine geeigneten Alternativen

Loumlsung

Wirkstoff-Genehmigung (Annex I-Aufnahme) nur

5 Jahre (statt 10 Jahre)

Produktzulassung urspruumlnglich nur fuumlr 3 Jahre und geeignete Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) und Auflagen

Vergleichende Bewertung im Rahmen der Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung Zulassung (inklusive der Alternativen)

Zur Synchronisierung wurden aktuell die ersten Zulassungen europaweit verlaumlngert

S 15

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) (Anhang I-) Aufnahme-Richtlinien

bdquoDie Mitgliedstaaten stellen sicher dass die Zulassungen von Antikoagulanzien an folgende Bedingungen geknuumlpft sindldquo

Die nominale Konzentration des Wirkstoffs in den Produkten darf xx mgkg nicht uumlbersteigen und nur gebrauchsfertige Produkte duumlrfen zugelassen werden

Die Produkte muumlssen einen aversiven Stoff (Bitterstoff) und gegebenenfalls einen Farbstoff enthalten

Die Produkte duumlrfen nicht als Haftpulver verwendet werden

Sowohl die Primaumlr- als auch die Sekundaumlrexposition von Menschen Nichtziel-Tieren und Umwelt sind durch Planung und Anwendung aller geeigneten und verfuumlgbaren Maszlignahmen zur Risikominderung zu minimieren Hierzu gehoumlren insbesondere die Beschraumlnkung auf die Anwendung durch Fachpersonal die Festlegung einer Packungshoumlchstgroumlszlige und die Verpflichtung zur Verwendung zugriffsgesicherter stabiler Koumlderboxenldquo

S 16

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Ziel Reduzierung der Risiken fuumlr die Umwelt

Beschraumlnkung des Anwenderbereichs und der Verwenderkategorie (nur sachkundiger Anwender)

Allgemeine Kriterien zur guten fachlichen Anwendung (GfA) von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzien sind einzuhalten

Produktspezifische Anwendungsbestimmungen

Anweisung fuumlr eine sichere Verwendung zB Koumlder ist in der Kanalisation zu befestigen Koumlder nicht in die Erde einbringen und Koumlder nur in Koumlderboxen verwenden ( Bodenrisiken)

Anwendungsbereich und Anwendungsmethode

Aufwandmenge

Verpackung

Produktspezifischen Anwendungsbestimmungen werden fuumlr das jedes Produkt auf Basis der jeweiligen Risiken separat festgelegt

S 17

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

bdquo

Verbraucher

Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-

bekaumlmpfer

Sachkundige

Verwender

ohne

Sachkunde

mit

Sachkunde

Innenraum Ja Ja Ja Ja

Kanalisation Nein Nein Ja Ja

In und um Gebaumlude Ja Ja Ja Ja

Auszligenbereich offenes

Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja

Anwenderkategorie

Anwendungsbereich

Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung

(zB Risiken fuumlr Boden)

RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 1 Generation verwenden

S 18

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

bdquo

Verbraucher

Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-

bekaumlmpfer

Sachkundige

Verwender

ohne

Sachkunde

mit

Sachkunde

Innenraum Nein Nein Ja Ja

Kanalisation Nein Nein Ja Ja

In und um Gebaumlude Nein Nein Ja Ja

Auszligenbereich offenes

Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja

Anwenderkategorie

Anwendungsbereich

Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung

RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 2 Generation verwenden Potentielle PBTvPvB-Stoffe

S 19

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Opinion des Committee for Risk Assessment (RAC) vom Maumlrz 2014

Brodifacoum Repro 1A

Bromadiolon Repro 1B

Chlorophacinon Repro 1B

Coumatetralyl Repro 1B

Difenacoum Repro 1B

Difethialon Repro 1B

Flucoumafen Repro 1B

Warfarin Repro 1A

Aumlnderung des Annex VI Eintrag der CLP VO (EC 12722008) durch ATP - wann

Neue EntwicklungenEinstufung ampKennzeichnung

S 20

Keine Zulassung an

Verbraucher mehr moumlglich

Art 19 Absatz 4 b) BiozidVO

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Auflagen bei der Produktzulassung

hellipund wer ist sachkundig

Schaumldlingsbekaumlmpfer

Sachkundenachweis nach GefStoffV Anhang I Nr 34 (6) ausgebildeter Schaumldlingsbekaumlmpfer oder von den Behoumlrden als gleichwertig anerkannte Berufe

Berufliche Anwender mit Sachkunde

Sachkundenachweis nach Pflanzenschutz-SachkundeV

ua ausgebildete Land- und Forstwirte Gaumlrtner Winzer und weitere von Behoumlrden anerkannte Aus- Fort- oder Weiterbildungen

Geschulte berufsmaumlszligige Anwender

Teilnahme an einer Schulung mit ua folgenden Lehrinhalten (Nachweis der Schulung erforderlich)

Biologie von Nagern Bekaumlmpfung von Nagetieren Rechtsgrundlagen Wirkungsweise von Antikoagulanzien Gefahren bei der Anwendung fuumlr Mensch und Umwelt Risikominderungsmaszlignahmen und gute fachliche Anwendung von Antikoagulanzien zur Nagetierbekaumlmpfung helliphelliphellip

S 21

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Inhalt

Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

Planung und Dokumentation

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen

Kontrollen

Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme

Nachkontrolle und Praumlvention

abrufbar im Internet unter

httpwwwbauadedeChemikaliengesetz-

BiozidverfahrenBiozideProduktHintergrundhtml

S 22

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Gute fachliche Anwendung von Rodentiziden

bdquoAllgemeine Kriterien einer guten fachlichen Anwendung von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzienldquo

Anwendungsbestimmungen gelten fuumlr zugelassene Rodentizide

GfA ist Teil Zulassungsbescheid rechtsverbindlich

GfA gilt fuumlr alle sachkundigen Verwender beim Einsatz von SGARs und FGARs und auch fuumlr Chloralose

zusaumltzlich zu diesen allgemeinen Kriterien gelten produktspezifische

Bestimmungen die von Produkt zu Produkt unterschiedlich sein koumlnnen (wie zB Anwendungsbereich Menge Zielorganismen)

Es gelten stets die Angaben auf Produkt-Etikett Gebrauchsanweisung

hellipund was ist die gute fachliche Anwendung (GfA)

S 23

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Planung und Dokumentation (Auszuumlge)

Nagerart Groumlszlige des Gebietes und Befallsursache ermitteln

Wirkstoff Art des Koumlders Anzahl der Koumlderstellen und Koumldermenge in Abhaumlngigkeit vom Zielorganismus und seiner Biologie dem Grad des Befalls und der direkten Umgebung waumlhlen und dokumentieren

Ziel einer Bekaumlmpfung ist die Tilgung der Nagerpopulation im Befallsgebiet-objekt

Gezielter und effizienter Einsatz von Rodentiziden im Sinne einer integrierten Schadnagerbekaumlmpfung unter Beruumlcksichtigung organisatorischen baulicher und biozidfreien Maszlignahmen

bdquoso viel wie noumltig so wenig wie moumlglichldquo

S 24

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Bild UBA

Warnhinweise

Jede Koumlderstelle oder ‐station ist mit geeigneten Warnhinweisen zu versehen Der Auftraggeber ist uumlber laufende Schaumldlingsbekaumlmpfungsmaszlignahmen zu informieren Dieser muss seine Mitarbeiter und externen Dienstleister informieren und soweit erforderlich zusaumltzliche Warnhinweise anbringen hellip+ Die Verantwortung fuumlr das Anbringen von eventuellen Warnhinweisen ist zwischen dem Durchfuumlhrenden der Schaumldlingsbekaumlmpfung und dem Auftraggeber zu vereinbaren

Diese Hinweise muumlssen mindestens die nachfolgenden Angaben enthalten Erste-Hilfe-Maszlignahmen

Produkt- und Wirkstoffname

Zulassungsnummer d Produktes

Kontaktdaten des Verwenders

Giftnotruf-Nr

Datum der Koumlderauslage

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 25

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen I

Im Regelfall hat eine Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Zeitraum von einem Monat nicht zu

uumlberschreiten

Bei einem andauernden Nagerbefall zB durch staumlndige Einwanderung von auszligen in eine Einrichtung oder einen Betrieb (zB Lebensmittelbetrieb) ist eine Bekaumlmpfung aber auch uumlber diesen Zeitraum hinaus moumlglich Langzeit-Bekaumlmpfung

In solchen Faumlllen ist zu pruumlfen ob es geeignete Maszlignahmen gibt die dem immer wieder neu auftretenden Nagerbefall entgegenwirken koumlnnen

Wird der ausgelegte Koumlder nach einer Dauer von etwa einem Monat immer noch unvermindert stark angenommen ohne dass die Aktivitaumlt der Nagetiere abnimmt so ist die Ursache hierfuumlr zu ermitteln Es besteht in solchen Faumlllen der Verdacht auf Resistenz gegen den eingesetzten Wirkstoff und der Einsatz eines anderen potenteren Wirkstoffs ist zu pruumlfen

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 26

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Koumlderstationen zur Ausbringung von Koumldern verwenden

Ausnahmen Kanalisation und Bereiche die fuumlr Kinder und Nicht-Zieltiere nicht zugaumlnglich sind

zB geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen Unterbauten von Elektroschaltschraumlnken Hohlraumlume in Waumlnden und Wandverkleidungen etc

Ausnahme RattenloumlcherWuumlhlmausgaumlnge Koumlder tief in die Erde einbringen hellip+ die Stelle zB mit einem Stein abdecken

Koumlderstationen verwenden die mechanisch ausreichend stabil und manipulationssicher sind

Koumlderstationen deutlich kennzeichnen damit zu erkennen ist dass sie Rodentizide enthalten und nicht beruumlhrt werden duumlrfen Bild Wieck UBA

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen II

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 27

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen III

Grundsaumltzlich muumlssen zu Beginn der Bekaumlmpfung die Koumlderstellen moumlglichst alle 2-3 Tage mindestens aber nach dem 5 Tag und anschlieszligend woumlchentlich kontrolliert werden Dies gilt auch fuumlr Bekaumlmpfungsmaszlignahmen die laumlnger als einen Monat andauern

Bei jeder Kontrolle gefressene Koumlder ersetzen und das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen und diese hellip+ entsorgen um Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen

Bild Schmolz UBA

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Fotos WieckSchmolz UBA

S 28

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen IV

Koumlder mit Antikoagulanzien nicht als Permanentkoumlder zur Vorbeugung gegen Nagerbefall oder zum Monitoring von Nageraktivitaumlten einsetzen

Zum Nagetiermonitoring giftfreie Koumlder Uumlberwachungsgeraumlte oder Fallen verwenden Ohne Ausnahmen

Permanentbekoumlderung ist grundsaumltzlich verboten

Ausnahmen moumlglich

Nach Einzelfallpruumlfung koumlnnen Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbekoumlderung in besonders sensiblen Bereichen (zB Betriebe der Lebensmittelindustrie Warenlager) unter bestimmten Bedingungen moumlglich sein

Strategische befallsunabhaumlngige Dauerbekoumlderung

nur mit Antikoagulanzien der 2 Generation

S 29

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Ausnahmeregelung zur Permanentbekoumlderung

Ausnahmen von dem Verbot moumlglich wenn

- erhoumlhte Befallsgefahr mit Nagetieren und

- besondere Gefahr fuumlr Gesundheit oder Sicherheit von MenschTier und

- keine anderen verhaumlltnismaumlszligigen Maszlignahmen dem Befall entgegenzuwirken zB bauliche und organisatorische Maszlignahmen Fallen

Alle drei Voraussetzungen muumlssen vom SBK im Rahmen einer Objektanalyse festgestellt und dokumentiert werden

Ausnahmeregelung gilt nur fuumlr ausgebildetegepruumlfte Schaumldlingsbekaumlmpfer

Koumlderstellen nur in und um Gebaumlude ndash keine Anwendung im offenen Gelaumlndevon Gebaumluden entfernt

Kontrollintervalle zwischen 1 - max 4 Wochen (werden vom SBK festgelegt)

Bei festgestelltem Befall (nach Ermessen des SBK) woumlchentliche Kontrollen nach GfA

Definition Befall (DSV) hellip+ Anzeichen von Schaumldlingen im Schutzareal Anzeichen koumlnnen sein Lebendetote Tiere Fraszligspuren Kot- und Urinspuren Trittsiegel und Schmierspuren

S 30

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme

Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen

Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen

Nachkontrolle und Praumlvention

Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen

Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren

Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 31

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation

fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Vielen Dank

Kontakt Beatrice Schwarz-Schulz FG IV 12 Anton Friesen EinvernehmensstelleBiozidgubade Umweltbundesamt PO Box 1406 06813 Dessau-Roszliglau Deutschland

wwwumweltbundesamtde

wwwbiozidinfo

S 32

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Fragen

S 33

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Fuumlr einige Stoffe und Anwendungen Risiken fuumlr Boden (PECPNEC gt 1)

Gefahr von primaumlren und sekundaumlren Vergiftungen uumlber die Nahrungskette (PECPNEC gtgt 1)

Antikoagulanzien der 2 Generation sind alle (potentielle) PBTsvPvB Stoffe ndash nach BiozidVO keine Zulassung fuumlr die breite Oumlffentlichkeit moumlglich

Chloralose erfuumlllt potentiell 2 (P T) von 3 PBT Kriterien Substitutionskandidat Befassung der PBT AG

Genehmigung der Wirkstoffe der 2 Generation und Zulassung gemaumlszlig den Kriterien aus Umweltschutzgruumlnden nicht moumlglich

Umweltrisiken von Antikoagulanzien

S 14

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Umweltrisiken von Antikoagulanzien

Abwaumlgung der Schutzguumlter menschliche Gesundheit Infektionsschutz und Umwelt

Bereits auftretende Resistenzen

Keine geeigneten Alternativen

Loumlsung

Wirkstoff-Genehmigung (Annex I-Aufnahme) nur

5 Jahre (statt 10 Jahre)

Produktzulassung urspruumlnglich nur fuumlr 3 Jahre und geeignete Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) und Auflagen

Vergleichende Bewertung im Rahmen der Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung Zulassung (inklusive der Alternativen)

Zur Synchronisierung wurden aktuell die ersten Zulassungen europaweit verlaumlngert

S 15

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) (Anhang I-) Aufnahme-Richtlinien

bdquoDie Mitgliedstaaten stellen sicher dass die Zulassungen von Antikoagulanzien an folgende Bedingungen geknuumlpft sindldquo

Die nominale Konzentration des Wirkstoffs in den Produkten darf xx mgkg nicht uumlbersteigen und nur gebrauchsfertige Produkte duumlrfen zugelassen werden

Die Produkte muumlssen einen aversiven Stoff (Bitterstoff) und gegebenenfalls einen Farbstoff enthalten

Die Produkte duumlrfen nicht als Haftpulver verwendet werden

Sowohl die Primaumlr- als auch die Sekundaumlrexposition von Menschen Nichtziel-Tieren und Umwelt sind durch Planung und Anwendung aller geeigneten und verfuumlgbaren Maszlignahmen zur Risikominderung zu minimieren Hierzu gehoumlren insbesondere die Beschraumlnkung auf die Anwendung durch Fachpersonal die Festlegung einer Packungshoumlchstgroumlszlige und die Verpflichtung zur Verwendung zugriffsgesicherter stabiler Koumlderboxenldquo

S 16

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Ziel Reduzierung der Risiken fuumlr die Umwelt

Beschraumlnkung des Anwenderbereichs und der Verwenderkategorie (nur sachkundiger Anwender)

Allgemeine Kriterien zur guten fachlichen Anwendung (GfA) von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzien sind einzuhalten

Produktspezifische Anwendungsbestimmungen

Anweisung fuumlr eine sichere Verwendung zB Koumlder ist in der Kanalisation zu befestigen Koumlder nicht in die Erde einbringen und Koumlder nur in Koumlderboxen verwenden ( Bodenrisiken)

Anwendungsbereich und Anwendungsmethode

Aufwandmenge

Verpackung

Produktspezifischen Anwendungsbestimmungen werden fuumlr das jedes Produkt auf Basis der jeweiligen Risiken separat festgelegt

S 17

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

bdquo

Verbraucher

Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-

bekaumlmpfer

Sachkundige

Verwender

ohne

Sachkunde

mit

Sachkunde

Innenraum Ja Ja Ja Ja

Kanalisation Nein Nein Ja Ja

In und um Gebaumlude Ja Ja Ja Ja

Auszligenbereich offenes

Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja

Anwenderkategorie

Anwendungsbereich

Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung

(zB Risiken fuumlr Boden)

RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 1 Generation verwenden

S 18

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

bdquo

Verbraucher

Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-

bekaumlmpfer

Sachkundige

Verwender

ohne

Sachkunde

mit

Sachkunde

Innenraum Nein Nein Ja Ja

Kanalisation Nein Nein Ja Ja

In und um Gebaumlude Nein Nein Ja Ja

Auszligenbereich offenes

Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja

Anwenderkategorie

Anwendungsbereich

Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung

RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 2 Generation verwenden Potentielle PBTvPvB-Stoffe

S 19

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Opinion des Committee for Risk Assessment (RAC) vom Maumlrz 2014

Brodifacoum Repro 1A

Bromadiolon Repro 1B

Chlorophacinon Repro 1B

Coumatetralyl Repro 1B

Difenacoum Repro 1B

Difethialon Repro 1B

Flucoumafen Repro 1B

Warfarin Repro 1A

Aumlnderung des Annex VI Eintrag der CLP VO (EC 12722008) durch ATP - wann

Neue EntwicklungenEinstufung ampKennzeichnung

S 20

Keine Zulassung an

Verbraucher mehr moumlglich

Art 19 Absatz 4 b) BiozidVO

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Auflagen bei der Produktzulassung

hellipund wer ist sachkundig

Schaumldlingsbekaumlmpfer

Sachkundenachweis nach GefStoffV Anhang I Nr 34 (6) ausgebildeter Schaumldlingsbekaumlmpfer oder von den Behoumlrden als gleichwertig anerkannte Berufe

Berufliche Anwender mit Sachkunde

Sachkundenachweis nach Pflanzenschutz-SachkundeV

ua ausgebildete Land- und Forstwirte Gaumlrtner Winzer und weitere von Behoumlrden anerkannte Aus- Fort- oder Weiterbildungen

Geschulte berufsmaumlszligige Anwender

Teilnahme an einer Schulung mit ua folgenden Lehrinhalten (Nachweis der Schulung erforderlich)

Biologie von Nagern Bekaumlmpfung von Nagetieren Rechtsgrundlagen Wirkungsweise von Antikoagulanzien Gefahren bei der Anwendung fuumlr Mensch und Umwelt Risikominderungsmaszlignahmen und gute fachliche Anwendung von Antikoagulanzien zur Nagetierbekaumlmpfung helliphelliphellip

S 21

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Inhalt

Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

Planung und Dokumentation

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen

Kontrollen

Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme

Nachkontrolle und Praumlvention

abrufbar im Internet unter

httpwwwbauadedeChemikaliengesetz-

BiozidverfahrenBiozideProduktHintergrundhtml

S 22

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Gute fachliche Anwendung von Rodentiziden

bdquoAllgemeine Kriterien einer guten fachlichen Anwendung von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzienldquo

Anwendungsbestimmungen gelten fuumlr zugelassene Rodentizide

GfA ist Teil Zulassungsbescheid rechtsverbindlich

GfA gilt fuumlr alle sachkundigen Verwender beim Einsatz von SGARs und FGARs und auch fuumlr Chloralose

zusaumltzlich zu diesen allgemeinen Kriterien gelten produktspezifische

Bestimmungen die von Produkt zu Produkt unterschiedlich sein koumlnnen (wie zB Anwendungsbereich Menge Zielorganismen)

Es gelten stets die Angaben auf Produkt-Etikett Gebrauchsanweisung

hellipund was ist die gute fachliche Anwendung (GfA)

S 23

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Planung und Dokumentation (Auszuumlge)

Nagerart Groumlszlige des Gebietes und Befallsursache ermitteln

Wirkstoff Art des Koumlders Anzahl der Koumlderstellen und Koumldermenge in Abhaumlngigkeit vom Zielorganismus und seiner Biologie dem Grad des Befalls und der direkten Umgebung waumlhlen und dokumentieren

Ziel einer Bekaumlmpfung ist die Tilgung der Nagerpopulation im Befallsgebiet-objekt

Gezielter und effizienter Einsatz von Rodentiziden im Sinne einer integrierten Schadnagerbekaumlmpfung unter Beruumlcksichtigung organisatorischen baulicher und biozidfreien Maszlignahmen

bdquoso viel wie noumltig so wenig wie moumlglichldquo

S 24

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Bild UBA

Warnhinweise

Jede Koumlderstelle oder ‐station ist mit geeigneten Warnhinweisen zu versehen Der Auftraggeber ist uumlber laufende Schaumldlingsbekaumlmpfungsmaszlignahmen zu informieren Dieser muss seine Mitarbeiter und externen Dienstleister informieren und soweit erforderlich zusaumltzliche Warnhinweise anbringen hellip+ Die Verantwortung fuumlr das Anbringen von eventuellen Warnhinweisen ist zwischen dem Durchfuumlhrenden der Schaumldlingsbekaumlmpfung und dem Auftraggeber zu vereinbaren

Diese Hinweise muumlssen mindestens die nachfolgenden Angaben enthalten Erste-Hilfe-Maszlignahmen

Produkt- und Wirkstoffname

Zulassungsnummer d Produktes

Kontaktdaten des Verwenders

Giftnotruf-Nr

Datum der Koumlderauslage

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 25

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen I

Im Regelfall hat eine Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Zeitraum von einem Monat nicht zu

uumlberschreiten

Bei einem andauernden Nagerbefall zB durch staumlndige Einwanderung von auszligen in eine Einrichtung oder einen Betrieb (zB Lebensmittelbetrieb) ist eine Bekaumlmpfung aber auch uumlber diesen Zeitraum hinaus moumlglich Langzeit-Bekaumlmpfung

In solchen Faumlllen ist zu pruumlfen ob es geeignete Maszlignahmen gibt die dem immer wieder neu auftretenden Nagerbefall entgegenwirken koumlnnen

Wird der ausgelegte Koumlder nach einer Dauer von etwa einem Monat immer noch unvermindert stark angenommen ohne dass die Aktivitaumlt der Nagetiere abnimmt so ist die Ursache hierfuumlr zu ermitteln Es besteht in solchen Faumlllen der Verdacht auf Resistenz gegen den eingesetzten Wirkstoff und der Einsatz eines anderen potenteren Wirkstoffs ist zu pruumlfen

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 26

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Koumlderstationen zur Ausbringung von Koumldern verwenden

Ausnahmen Kanalisation und Bereiche die fuumlr Kinder und Nicht-Zieltiere nicht zugaumlnglich sind

zB geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen Unterbauten von Elektroschaltschraumlnken Hohlraumlume in Waumlnden und Wandverkleidungen etc

Ausnahme RattenloumlcherWuumlhlmausgaumlnge Koumlder tief in die Erde einbringen hellip+ die Stelle zB mit einem Stein abdecken

Koumlderstationen verwenden die mechanisch ausreichend stabil und manipulationssicher sind

Koumlderstationen deutlich kennzeichnen damit zu erkennen ist dass sie Rodentizide enthalten und nicht beruumlhrt werden duumlrfen Bild Wieck UBA

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen II

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 27

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen III

Grundsaumltzlich muumlssen zu Beginn der Bekaumlmpfung die Koumlderstellen moumlglichst alle 2-3 Tage mindestens aber nach dem 5 Tag und anschlieszligend woumlchentlich kontrolliert werden Dies gilt auch fuumlr Bekaumlmpfungsmaszlignahmen die laumlnger als einen Monat andauern

Bei jeder Kontrolle gefressene Koumlder ersetzen und das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen und diese hellip+ entsorgen um Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen

Bild Schmolz UBA

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Fotos WieckSchmolz UBA

S 28

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen IV

Koumlder mit Antikoagulanzien nicht als Permanentkoumlder zur Vorbeugung gegen Nagerbefall oder zum Monitoring von Nageraktivitaumlten einsetzen

Zum Nagetiermonitoring giftfreie Koumlder Uumlberwachungsgeraumlte oder Fallen verwenden Ohne Ausnahmen

Permanentbekoumlderung ist grundsaumltzlich verboten

Ausnahmen moumlglich

Nach Einzelfallpruumlfung koumlnnen Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbekoumlderung in besonders sensiblen Bereichen (zB Betriebe der Lebensmittelindustrie Warenlager) unter bestimmten Bedingungen moumlglich sein

Strategische befallsunabhaumlngige Dauerbekoumlderung

nur mit Antikoagulanzien der 2 Generation

S 29

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Ausnahmeregelung zur Permanentbekoumlderung

Ausnahmen von dem Verbot moumlglich wenn

- erhoumlhte Befallsgefahr mit Nagetieren und

- besondere Gefahr fuumlr Gesundheit oder Sicherheit von MenschTier und

- keine anderen verhaumlltnismaumlszligigen Maszlignahmen dem Befall entgegenzuwirken zB bauliche und organisatorische Maszlignahmen Fallen

Alle drei Voraussetzungen muumlssen vom SBK im Rahmen einer Objektanalyse festgestellt und dokumentiert werden

Ausnahmeregelung gilt nur fuumlr ausgebildetegepruumlfte Schaumldlingsbekaumlmpfer

Koumlderstellen nur in und um Gebaumlude ndash keine Anwendung im offenen Gelaumlndevon Gebaumluden entfernt

Kontrollintervalle zwischen 1 - max 4 Wochen (werden vom SBK festgelegt)

Bei festgestelltem Befall (nach Ermessen des SBK) woumlchentliche Kontrollen nach GfA

Definition Befall (DSV) hellip+ Anzeichen von Schaumldlingen im Schutzareal Anzeichen koumlnnen sein Lebendetote Tiere Fraszligspuren Kot- und Urinspuren Trittsiegel und Schmierspuren

S 30

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme

Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen

Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen

Nachkontrolle und Praumlvention

Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen

Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren

Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 31

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation

fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Vielen Dank

Kontakt Beatrice Schwarz-Schulz FG IV 12 Anton Friesen EinvernehmensstelleBiozidgubade Umweltbundesamt PO Box 1406 06813 Dessau-Roszliglau Deutschland

wwwumweltbundesamtde

wwwbiozidinfo

S 32

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Fragen

S 33

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Umweltrisiken von Antikoagulanzien

Abwaumlgung der Schutzguumlter menschliche Gesundheit Infektionsschutz und Umwelt

Bereits auftretende Resistenzen

Keine geeigneten Alternativen

Loumlsung

Wirkstoff-Genehmigung (Annex I-Aufnahme) nur

5 Jahre (statt 10 Jahre)

Produktzulassung urspruumlnglich nur fuumlr 3 Jahre und geeignete Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) und Auflagen

Vergleichende Bewertung im Rahmen der Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung Zulassung (inklusive der Alternativen)

Zur Synchronisierung wurden aktuell die ersten Zulassungen europaweit verlaumlngert

S 15

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) (Anhang I-) Aufnahme-Richtlinien

bdquoDie Mitgliedstaaten stellen sicher dass die Zulassungen von Antikoagulanzien an folgende Bedingungen geknuumlpft sindldquo

Die nominale Konzentration des Wirkstoffs in den Produkten darf xx mgkg nicht uumlbersteigen und nur gebrauchsfertige Produkte duumlrfen zugelassen werden

Die Produkte muumlssen einen aversiven Stoff (Bitterstoff) und gegebenenfalls einen Farbstoff enthalten

Die Produkte duumlrfen nicht als Haftpulver verwendet werden

Sowohl die Primaumlr- als auch die Sekundaumlrexposition von Menschen Nichtziel-Tieren und Umwelt sind durch Planung und Anwendung aller geeigneten und verfuumlgbaren Maszlignahmen zur Risikominderung zu minimieren Hierzu gehoumlren insbesondere die Beschraumlnkung auf die Anwendung durch Fachpersonal die Festlegung einer Packungshoumlchstgroumlszlige und die Verpflichtung zur Verwendung zugriffsgesicherter stabiler Koumlderboxenldquo

S 16

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Ziel Reduzierung der Risiken fuumlr die Umwelt

Beschraumlnkung des Anwenderbereichs und der Verwenderkategorie (nur sachkundiger Anwender)

Allgemeine Kriterien zur guten fachlichen Anwendung (GfA) von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzien sind einzuhalten

Produktspezifische Anwendungsbestimmungen

Anweisung fuumlr eine sichere Verwendung zB Koumlder ist in der Kanalisation zu befestigen Koumlder nicht in die Erde einbringen und Koumlder nur in Koumlderboxen verwenden ( Bodenrisiken)

Anwendungsbereich und Anwendungsmethode

Aufwandmenge

Verpackung

Produktspezifischen Anwendungsbestimmungen werden fuumlr das jedes Produkt auf Basis der jeweiligen Risiken separat festgelegt

S 17

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

bdquo

Verbraucher

Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-

bekaumlmpfer

Sachkundige

Verwender

ohne

Sachkunde

mit

Sachkunde

Innenraum Ja Ja Ja Ja

Kanalisation Nein Nein Ja Ja

In und um Gebaumlude Ja Ja Ja Ja

Auszligenbereich offenes

Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja

Anwenderkategorie

Anwendungsbereich

Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung

(zB Risiken fuumlr Boden)

RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 1 Generation verwenden

S 18

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

bdquo

Verbraucher

Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-

bekaumlmpfer

Sachkundige

Verwender

ohne

Sachkunde

mit

Sachkunde

Innenraum Nein Nein Ja Ja

Kanalisation Nein Nein Ja Ja

In und um Gebaumlude Nein Nein Ja Ja

Auszligenbereich offenes

Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja

Anwenderkategorie

Anwendungsbereich

Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung

RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 2 Generation verwenden Potentielle PBTvPvB-Stoffe

S 19

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Opinion des Committee for Risk Assessment (RAC) vom Maumlrz 2014

Brodifacoum Repro 1A

Bromadiolon Repro 1B

Chlorophacinon Repro 1B

Coumatetralyl Repro 1B

Difenacoum Repro 1B

Difethialon Repro 1B

Flucoumafen Repro 1B

Warfarin Repro 1A

Aumlnderung des Annex VI Eintrag der CLP VO (EC 12722008) durch ATP - wann

Neue EntwicklungenEinstufung ampKennzeichnung

S 20

Keine Zulassung an

Verbraucher mehr moumlglich

Art 19 Absatz 4 b) BiozidVO

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Auflagen bei der Produktzulassung

hellipund wer ist sachkundig

Schaumldlingsbekaumlmpfer

Sachkundenachweis nach GefStoffV Anhang I Nr 34 (6) ausgebildeter Schaumldlingsbekaumlmpfer oder von den Behoumlrden als gleichwertig anerkannte Berufe

Berufliche Anwender mit Sachkunde

Sachkundenachweis nach Pflanzenschutz-SachkundeV

ua ausgebildete Land- und Forstwirte Gaumlrtner Winzer und weitere von Behoumlrden anerkannte Aus- Fort- oder Weiterbildungen

Geschulte berufsmaumlszligige Anwender

Teilnahme an einer Schulung mit ua folgenden Lehrinhalten (Nachweis der Schulung erforderlich)

Biologie von Nagern Bekaumlmpfung von Nagetieren Rechtsgrundlagen Wirkungsweise von Antikoagulanzien Gefahren bei der Anwendung fuumlr Mensch und Umwelt Risikominderungsmaszlignahmen und gute fachliche Anwendung von Antikoagulanzien zur Nagetierbekaumlmpfung helliphelliphellip

S 21

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Inhalt

Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

Planung und Dokumentation

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen

Kontrollen

Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme

Nachkontrolle und Praumlvention

abrufbar im Internet unter

httpwwwbauadedeChemikaliengesetz-

BiozidverfahrenBiozideProduktHintergrundhtml

S 22

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Gute fachliche Anwendung von Rodentiziden

bdquoAllgemeine Kriterien einer guten fachlichen Anwendung von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzienldquo

Anwendungsbestimmungen gelten fuumlr zugelassene Rodentizide

GfA ist Teil Zulassungsbescheid rechtsverbindlich

GfA gilt fuumlr alle sachkundigen Verwender beim Einsatz von SGARs und FGARs und auch fuumlr Chloralose

zusaumltzlich zu diesen allgemeinen Kriterien gelten produktspezifische

Bestimmungen die von Produkt zu Produkt unterschiedlich sein koumlnnen (wie zB Anwendungsbereich Menge Zielorganismen)

Es gelten stets die Angaben auf Produkt-Etikett Gebrauchsanweisung

hellipund was ist die gute fachliche Anwendung (GfA)

S 23

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Planung und Dokumentation (Auszuumlge)

Nagerart Groumlszlige des Gebietes und Befallsursache ermitteln

Wirkstoff Art des Koumlders Anzahl der Koumlderstellen und Koumldermenge in Abhaumlngigkeit vom Zielorganismus und seiner Biologie dem Grad des Befalls und der direkten Umgebung waumlhlen und dokumentieren

Ziel einer Bekaumlmpfung ist die Tilgung der Nagerpopulation im Befallsgebiet-objekt

Gezielter und effizienter Einsatz von Rodentiziden im Sinne einer integrierten Schadnagerbekaumlmpfung unter Beruumlcksichtigung organisatorischen baulicher und biozidfreien Maszlignahmen

bdquoso viel wie noumltig so wenig wie moumlglichldquo

S 24

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Bild UBA

Warnhinweise

Jede Koumlderstelle oder ‐station ist mit geeigneten Warnhinweisen zu versehen Der Auftraggeber ist uumlber laufende Schaumldlingsbekaumlmpfungsmaszlignahmen zu informieren Dieser muss seine Mitarbeiter und externen Dienstleister informieren und soweit erforderlich zusaumltzliche Warnhinweise anbringen hellip+ Die Verantwortung fuumlr das Anbringen von eventuellen Warnhinweisen ist zwischen dem Durchfuumlhrenden der Schaumldlingsbekaumlmpfung und dem Auftraggeber zu vereinbaren

Diese Hinweise muumlssen mindestens die nachfolgenden Angaben enthalten Erste-Hilfe-Maszlignahmen

Produkt- und Wirkstoffname

Zulassungsnummer d Produktes

Kontaktdaten des Verwenders

Giftnotruf-Nr

Datum der Koumlderauslage

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 25

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen I

Im Regelfall hat eine Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Zeitraum von einem Monat nicht zu

uumlberschreiten

Bei einem andauernden Nagerbefall zB durch staumlndige Einwanderung von auszligen in eine Einrichtung oder einen Betrieb (zB Lebensmittelbetrieb) ist eine Bekaumlmpfung aber auch uumlber diesen Zeitraum hinaus moumlglich Langzeit-Bekaumlmpfung

In solchen Faumlllen ist zu pruumlfen ob es geeignete Maszlignahmen gibt die dem immer wieder neu auftretenden Nagerbefall entgegenwirken koumlnnen

Wird der ausgelegte Koumlder nach einer Dauer von etwa einem Monat immer noch unvermindert stark angenommen ohne dass die Aktivitaumlt der Nagetiere abnimmt so ist die Ursache hierfuumlr zu ermitteln Es besteht in solchen Faumlllen der Verdacht auf Resistenz gegen den eingesetzten Wirkstoff und der Einsatz eines anderen potenteren Wirkstoffs ist zu pruumlfen

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 26

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Koumlderstationen zur Ausbringung von Koumldern verwenden

Ausnahmen Kanalisation und Bereiche die fuumlr Kinder und Nicht-Zieltiere nicht zugaumlnglich sind

zB geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen Unterbauten von Elektroschaltschraumlnken Hohlraumlume in Waumlnden und Wandverkleidungen etc

Ausnahme RattenloumlcherWuumlhlmausgaumlnge Koumlder tief in die Erde einbringen hellip+ die Stelle zB mit einem Stein abdecken

Koumlderstationen verwenden die mechanisch ausreichend stabil und manipulationssicher sind

Koumlderstationen deutlich kennzeichnen damit zu erkennen ist dass sie Rodentizide enthalten und nicht beruumlhrt werden duumlrfen Bild Wieck UBA

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen II

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 27

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen III

Grundsaumltzlich muumlssen zu Beginn der Bekaumlmpfung die Koumlderstellen moumlglichst alle 2-3 Tage mindestens aber nach dem 5 Tag und anschlieszligend woumlchentlich kontrolliert werden Dies gilt auch fuumlr Bekaumlmpfungsmaszlignahmen die laumlnger als einen Monat andauern

Bei jeder Kontrolle gefressene Koumlder ersetzen und das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen und diese hellip+ entsorgen um Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen

Bild Schmolz UBA

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Fotos WieckSchmolz UBA

S 28

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen IV

Koumlder mit Antikoagulanzien nicht als Permanentkoumlder zur Vorbeugung gegen Nagerbefall oder zum Monitoring von Nageraktivitaumlten einsetzen

Zum Nagetiermonitoring giftfreie Koumlder Uumlberwachungsgeraumlte oder Fallen verwenden Ohne Ausnahmen

Permanentbekoumlderung ist grundsaumltzlich verboten

Ausnahmen moumlglich

Nach Einzelfallpruumlfung koumlnnen Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbekoumlderung in besonders sensiblen Bereichen (zB Betriebe der Lebensmittelindustrie Warenlager) unter bestimmten Bedingungen moumlglich sein

Strategische befallsunabhaumlngige Dauerbekoumlderung

nur mit Antikoagulanzien der 2 Generation

S 29

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Ausnahmeregelung zur Permanentbekoumlderung

Ausnahmen von dem Verbot moumlglich wenn

- erhoumlhte Befallsgefahr mit Nagetieren und

- besondere Gefahr fuumlr Gesundheit oder Sicherheit von MenschTier und

- keine anderen verhaumlltnismaumlszligigen Maszlignahmen dem Befall entgegenzuwirken zB bauliche und organisatorische Maszlignahmen Fallen

Alle drei Voraussetzungen muumlssen vom SBK im Rahmen einer Objektanalyse festgestellt und dokumentiert werden

Ausnahmeregelung gilt nur fuumlr ausgebildetegepruumlfte Schaumldlingsbekaumlmpfer

Koumlderstellen nur in und um Gebaumlude ndash keine Anwendung im offenen Gelaumlndevon Gebaumluden entfernt

Kontrollintervalle zwischen 1 - max 4 Wochen (werden vom SBK festgelegt)

Bei festgestelltem Befall (nach Ermessen des SBK) woumlchentliche Kontrollen nach GfA

Definition Befall (DSV) hellip+ Anzeichen von Schaumldlingen im Schutzareal Anzeichen koumlnnen sein Lebendetote Tiere Fraszligspuren Kot- und Urinspuren Trittsiegel und Schmierspuren

S 30

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme

Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen

Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen

Nachkontrolle und Praumlvention

Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen

Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren

Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 31

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation

fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Vielen Dank

Kontakt Beatrice Schwarz-Schulz FG IV 12 Anton Friesen EinvernehmensstelleBiozidgubade Umweltbundesamt PO Box 1406 06813 Dessau-Roszliglau Deutschland

wwwumweltbundesamtde

wwwbiozidinfo

S 32

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Fragen

S 33

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Risikominderungsmaszlignahmen (RMM) (Anhang I-) Aufnahme-Richtlinien

bdquoDie Mitgliedstaaten stellen sicher dass die Zulassungen von Antikoagulanzien an folgende Bedingungen geknuumlpft sindldquo

Die nominale Konzentration des Wirkstoffs in den Produkten darf xx mgkg nicht uumlbersteigen und nur gebrauchsfertige Produkte duumlrfen zugelassen werden

Die Produkte muumlssen einen aversiven Stoff (Bitterstoff) und gegebenenfalls einen Farbstoff enthalten

Die Produkte duumlrfen nicht als Haftpulver verwendet werden

Sowohl die Primaumlr- als auch die Sekundaumlrexposition von Menschen Nichtziel-Tieren und Umwelt sind durch Planung und Anwendung aller geeigneten und verfuumlgbaren Maszlignahmen zur Risikominderung zu minimieren Hierzu gehoumlren insbesondere die Beschraumlnkung auf die Anwendung durch Fachpersonal die Festlegung einer Packungshoumlchstgroumlszlige und die Verpflichtung zur Verwendung zugriffsgesicherter stabiler Koumlderboxenldquo

S 16

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Ziel Reduzierung der Risiken fuumlr die Umwelt

Beschraumlnkung des Anwenderbereichs und der Verwenderkategorie (nur sachkundiger Anwender)

Allgemeine Kriterien zur guten fachlichen Anwendung (GfA) von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzien sind einzuhalten

Produktspezifische Anwendungsbestimmungen

Anweisung fuumlr eine sichere Verwendung zB Koumlder ist in der Kanalisation zu befestigen Koumlder nicht in die Erde einbringen und Koumlder nur in Koumlderboxen verwenden ( Bodenrisiken)

Anwendungsbereich und Anwendungsmethode

Aufwandmenge

Verpackung

Produktspezifischen Anwendungsbestimmungen werden fuumlr das jedes Produkt auf Basis der jeweiligen Risiken separat festgelegt

S 17

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

bdquo

Verbraucher

Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-

bekaumlmpfer

Sachkundige

Verwender

ohne

Sachkunde

mit

Sachkunde

Innenraum Ja Ja Ja Ja

Kanalisation Nein Nein Ja Ja

In und um Gebaumlude Ja Ja Ja Ja

Auszligenbereich offenes

Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja

Anwenderkategorie

Anwendungsbereich

Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung

(zB Risiken fuumlr Boden)

RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 1 Generation verwenden

S 18

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

bdquo

Verbraucher

Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-

bekaumlmpfer

Sachkundige

Verwender

ohne

Sachkunde

mit

Sachkunde

Innenraum Nein Nein Ja Ja

Kanalisation Nein Nein Ja Ja

In und um Gebaumlude Nein Nein Ja Ja

Auszligenbereich offenes

Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja

Anwenderkategorie

Anwendungsbereich

Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung

RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 2 Generation verwenden Potentielle PBTvPvB-Stoffe

S 19

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Opinion des Committee for Risk Assessment (RAC) vom Maumlrz 2014

Brodifacoum Repro 1A

Bromadiolon Repro 1B

Chlorophacinon Repro 1B

Coumatetralyl Repro 1B

Difenacoum Repro 1B

Difethialon Repro 1B

Flucoumafen Repro 1B

Warfarin Repro 1A

Aumlnderung des Annex VI Eintrag der CLP VO (EC 12722008) durch ATP - wann

Neue EntwicklungenEinstufung ampKennzeichnung

S 20

Keine Zulassung an

Verbraucher mehr moumlglich

Art 19 Absatz 4 b) BiozidVO

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Auflagen bei der Produktzulassung

hellipund wer ist sachkundig

Schaumldlingsbekaumlmpfer

Sachkundenachweis nach GefStoffV Anhang I Nr 34 (6) ausgebildeter Schaumldlingsbekaumlmpfer oder von den Behoumlrden als gleichwertig anerkannte Berufe

Berufliche Anwender mit Sachkunde

Sachkundenachweis nach Pflanzenschutz-SachkundeV

ua ausgebildete Land- und Forstwirte Gaumlrtner Winzer und weitere von Behoumlrden anerkannte Aus- Fort- oder Weiterbildungen

Geschulte berufsmaumlszligige Anwender

Teilnahme an einer Schulung mit ua folgenden Lehrinhalten (Nachweis der Schulung erforderlich)

Biologie von Nagern Bekaumlmpfung von Nagetieren Rechtsgrundlagen Wirkungsweise von Antikoagulanzien Gefahren bei der Anwendung fuumlr Mensch und Umwelt Risikominderungsmaszlignahmen und gute fachliche Anwendung von Antikoagulanzien zur Nagetierbekaumlmpfung helliphelliphellip

S 21

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Inhalt

Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

Planung und Dokumentation

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen

Kontrollen

Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme

Nachkontrolle und Praumlvention

abrufbar im Internet unter

httpwwwbauadedeChemikaliengesetz-

BiozidverfahrenBiozideProduktHintergrundhtml

S 22

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Gute fachliche Anwendung von Rodentiziden

bdquoAllgemeine Kriterien einer guten fachlichen Anwendung von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzienldquo

Anwendungsbestimmungen gelten fuumlr zugelassene Rodentizide

GfA ist Teil Zulassungsbescheid rechtsverbindlich

GfA gilt fuumlr alle sachkundigen Verwender beim Einsatz von SGARs und FGARs und auch fuumlr Chloralose

zusaumltzlich zu diesen allgemeinen Kriterien gelten produktspezifische

Bestimmungen die von Produkt zu Produkt unterschiedlich sein koumlnnen (wie zB Anwendungsbereich Menge Zielorganismen)

Es gelten stets die Angaben auf Produkt-Etikett Gebrauchsanweisung

hellipund was ist die gute fachliche Anwendung (GfA)

S 23

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Planung und Dokumentation (Auszuumlge)

Nagerart Groumlszlige des Gebietes und Befallsursache ermitteln

Wirkstoff Art des Koumlders Anzahl der Koumlderstellen und Koumldermenge in Abhaumlngigkeit vom Zielorganismus und seiner Biologie dem Grad des Befalls und der direkten Umgebung waumlhlen und dokumentieren

Ziel einer Bekaumlmpfung ist die Tilgung der Nagerpopulation im Befallsgebiet-objekt

Gezielter und effizienter Einsatz von Rodentiziden im Sinne einer integrierten Schadnagerbekaumlmpfung unter Beruumlcksichtigung organisatorischen baulicher und biozidfreien Maszlignahmen

bdquoso viel wie noumltig so wenig wie moumlglichldquo

S 24

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Bild UBA

Warnhinweise

Jede Koumlderstelle oder ‐station ist mit geeigneten Warnhinweisen zu versehen Der Auftraggeber ist uumlber laufende Schaumldlingsbekaumlmpfungsmaszlignahmen zu informieren Dieser muss seine Mitarbeiter und externen Dienstleister informieren und soweit erforderlich zusaumltzliche Warnhinweise anbringen hellip+ Die Verantwortung fuumlr das Anbringen von eventuellen Warnhinweisen ist zwischen dem Durchfuumlhrenden der Schaumldlingsbekaumlmpfung und dem Auftraggeber zu vereinbaren

Diese Hinweise muumlssen mindestens die nachfolgenden Angaben enthalten Erste-Hilfe-Maszlignahmen

Produkt- und Wirkstoffname

Zulassungsnummer d Produktes

Kontaktdaten des Verwenders

Giftnotruf-Nr

Datum der Koumlderauslage

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 25

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen I

Im Regelfall hat eine Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Zeitraum von einem Monat nicht zu

uumlberschreiten

Bei einem andauernden Nagerbefall zB durch staumlndige Einwanderung von auszligen in eine Einrichtung oder einen Betrieb (zB Lebensmittelbetrieb) ist eine Bekaumlmpfung aber auch uumlber diesen Zeitraum hinaus moumlglich Langzeit-Bekaumlmpfung

In solchen Faumlllen ist zu pruumlfen ob es geeignete Maszlignahmen gibt die dem immer wieder neu auftretenden Nagerbefall entgegenwirken koumlnnen

Wird der ausgelegte Koumlder nach einer Dauer von etwa einem Monat immer noch unvermindert stark angenommen ohne dass die Aktivitaumlt der Nagetiere abnimmt so ist die Ursache hierfuumlr zu ermitteln Es besteht in solchen Faumlllen der Verdacht auf Resistenz gegen den eingesetzten Wirkstoff und der Einsatz eines anderen potenteren Wirkstoffs ist zu pruumlfen

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 26

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Koumlderstationen zur Ausbringung von Koumldern verwenden

Ausnahmen Kanalisation und Bereiche die fuumlr Kinder und Nicht-Zieltiere nicht zugaumlnglich sind

zB geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen Unterbauten von Elektroschaltschraumlnken Hohlraumlume in Waumlnden und Wandverkleidungen etc

Ausnahme RattenloumlcherWuumlhlmausgaumlnge Koumlder tief in die Erde einbringen hellip+ die Stelle zB mit einem Stein abdecken

Koumlderstationen verwenden die mechanisch ausreichend stabil und manipulationssicher sind

Koumlderstationen deutlich kennzeichnen damit zu erkennen ist dass sie Rodentizide enthalten und nicht beruumlhrt werden duumlrfen Bild Wieck UBA

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen II

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 27

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen III

Grundsaumltzlich muumlssen zu Beginn der Bekaumlmpfung die Koumlderstellen moumlglichst alle 2-3 Tage mindestens aber nach dem 5 Tag und anschlieszligend woumlchentlich kontrolliert werden Dies gilt auch fuumlr Bekaumlmpfungsmaszlignahmen die laumlnger als einen Monat andauern

Bei jeder Kontrolle gefressene Koumlder ersetzen und das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen und diese hellip+ entsorgen um Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen

Bild Schmolz UBA

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Fotos WieckSchmolz UBA

S 28

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen IV

Koumlder mit Antikoagulanzien nicht als Permanentkoumlder zur Vorbeugung gegen Nagerbefall oder zum Monitoring von Nageraktivitaumlten einsetzen

Zum Nagetiermonitoring giftfreie Koumlder Uumlberwachungsgeraumlte oder Fallen verwenden Ohne Ausnahmen

Permanentbekoumlderung ist grundsaumltzlich verboten

Ausnahmen moumlglich

Nach Einzelfallpruumlfung koumlnnen Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbekoumlderung in besonders sensiblen Bereichen (zB Betriebe der Lebensmittelindustrie Warenlager) unter bestimmten Bedingungen moumlglich sein

Strategische befallsunabhaumlngige Dauerbekoumlderung

nur mit Antikoagulanzien der 2 Generation

S 29

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Ausnahmeregelung zur Permanentbekoumlderung

Ausnahmen von dem Verbot moumlglich wenn

- erhoumlhte Befallsgefahr mit Nagetieren und

- besondere Gefahr fuumlr Gesundheit oder Sicherheit von MenschTier und

- keine anderen verhaumlltnismaumlszligigen Maszlignahmen dem Befall entgegenzuwirken zB bauliche und organisatorische Maszlignahmen Fallen

Alle drei Voraussetzungen muumlssen vom SBK im Rahmen einer Objektanalyse festgestellt und dokumentiert werden

Ausnahmeregelung gilt nur fuumlr ausgebildetegepruumlfte Schaumldlingsbekaumlmpfer

Koumlderstellen nur in und um Gebaumlude ndash keine Anwendung im offenen Gelaumlndevon Gebaumluden entfernt

Kontrollintervalle zwischen 1 - max 4 Wochen (werden vom SBK festgelegt)

Bei festgestelltem Befall (nach Ermessen des SBK) woumlchentliche Kontrollen nach GfA

Definition Befall (DSV) hellip+ Anzeichen von Schaumldlingen im Schutzareal Anzeichen koumlnnen sein Lebendetote Tiere Fraszligspuren Kot- und Urinspuren Trittsiegel und Schmierspuren

S 30

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme

Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen

Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen

Nachkontrolle und Praumlvention

Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen

Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren

Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 31

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation

fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Vielen Dank

Kontakt Beatrice Schwarz-Schulz FG IV 12 Anton Friesen EinvernehmensstelleBiozidgubade Umweltbundesamt PO Box 1406 06813 Dessau-Roszliglau Deutschland

wwwumweltbundesamtde

wwwbiozidinfo

S 32

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Fragen

S 33

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Ziel Reduzierung der Risiken fuumlr die Umwelt

Beschraumlnkung des Anwenderbereichs und der Verwenderkategorie (nur sachkundiger Anwender)

Allgemeine Kriterien zur guten fachlichen Anwendung (GfA) von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzien sind einzuhalten

Produktspezifische Anwendungsbestimmungen

Anweisung fuumlr eine sichere Verwendung zB Koumlder ist in der Kanalisation zu befestigen Koumlder nicht in die Erde einbringen und Koumlder nur in Koumlderboxen verwenden ( Bodenrisiken)

Anwendungsbereich und Anwendungsmethode

Aufwandmenge

Verpackung

Produktspezifischen Anwendungsbestimmungen werden fuumlr das jedes Produkt auf Basis der jeweiligen Risiken separat festgelegt

S 17

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

bdquo

Verbraucher

Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-

bekaumlmpfer

Sachkundige

Verwender

ohne

Sachkunde

mit

Sachkunde

Innenraum Ja Ja Ja Ja

Kanalisation Nein Nein Ja Ja

In und um Gebaumlude Ja Ja Ja Ja

Auszligenbereich offenes

Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja

Anwenderkategorie

Anwendungsbereich

Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung

(zB Risiken fuumlr Boden)

RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 1 Generation verwenden

S 18

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

bdquo

Verbraucher

Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-

bekaumlmpfer

Sachkundige

Verwender

ohne

Sachkunde

mit

Sachkunde

Innenraum Nein Nein Ja Ja

Kanalisation Nein Nein Ja Ja

In und um Gebaumlude Nein Nein Ja Ja

Auszligenbereich offenes

Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja

Anwenderkategorie

Anwendungsbereich

Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung

RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 2 Generation verwenden Potentielle PBTvPvB-Stoffe

S 19

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Opinion des Committee for Risk Assessment (RAC) vom Maumlrz 2014

Brodifacoum Repro 1A

Bromadiolon Repro 1B

Chlorophacinon Repro 1B

Coumatetralyl Repro 1B

Difenacoum Repro 1B

Difethialon Repro 1B

Flucoumafen Repro 1B

Warfarin Repro 1A

Aumlnderung des Annex VI Eintrag der CLP VO (EC 12722008) durch ATP - wann

Neue EntwicklungenEinstufung ampKennzeichnung

S 20

Keine Zulassung an

Verbraucher mehr moumlglich

Art 19 Absatz 4 b) BiozidVO

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Auflagen bei der Produktzulassung

hellipund wer ist sachkundig

Schaumldlingsbekaumlmpfer

Sachkundenachweis nach GefStoffV Anhang I Nr 34 (6) ausgebildeter Schaumldlingsbekaumlmpfer oder von den Behoumlrden als gleichwertig anerkannte Berufe

Berufliche Anwender mit Sachkunde

Sachkundenachweis nach Pflanzenschutz-SachkundeV

ua ausgebildete Land- und Forstwirte Gaumlrtner Winzer und weitere von Behoumlrden anerkannte Aus- Fort- oder Weiterbildungen

Geschulte berufsmaumlszligige Anwender

Teilnahme an einer Schulung mit ua folgenden Lehrinhalten (Nachweis der Schulung erforderlich)

Biologie von Nagern Bekaumlmpfung von Nagetieren Rechtsgrundlagen Wirkungsweise von Antikoagulanzien Gefahren bei der Anwendung fuumlr Mensch und Umwelt Risikominderungsmaszlignahmen und gute fachliche Anwendung von Antikoagulanzien zur Nagetierbekaumlmpfung helliphelliphellip

S 21

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Inhalt

Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

Planung und Dokumentation

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen

Kontrollen

Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme

Nachkontrolle und Praumlvention

abrufbar im Internet unter

httpwwwbauadedeChemikaliengesetz-

BiozidverfahrenBiozideProduktHintergrundhtml

S 22

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Gute fachliche Anwendung von Rodentiziden

bdquoAllgemeine Kriterien einer guten fachlichen Anwendung von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzienldquo

Anwendungsbestimmungen gelten fuumlr zugelassene Rodentizide

GfA ist Teil Zulassungsbescheid rechtsverbindlich

GfA gilt fuumlr alle sachkundigen Verwender beim Einsatz von SGARs und FGARs und auch fuumlr Chloralose

zusaumltzlich zu diesen allgemeinen Kriterien gelten produktspezifische

Bestimmungen die von Produkt zu Produkt unterschiedlich sein koumlnnen (wie zB Anwendungsbereich Menge Zielorganismen)

Es gelten stets die Angaben auf Produkt-Etikett Gebrauchsanweisung

hellipund was ist die gute fachliche Anwendung (GfA)

S 23

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Planung und Dokumentation (Auszuumlge)

Nagerart Groumlszlige des Gebietes und Befallsursache ermitteln

Wirkstoff Art des Koumlders Anzahl der Koumlderstellen und Koumldermenge in Abhaumlngigkeit vom Zielorganismus und seiner Biologie dem Grad des Befalls und der direkten Umgebung waumlhlen und dokumentieren

Ziel einer Bekaumlmpfung ist die Tilgung der Nagerpopulation im Befallsgebiet-objekt

Gezielter und effizienter Einsatz von Rodentiziden im Sinne einer integrierten Schadnagerbekaumlmpfung unter Beruumlcksichtigung organisatorischen baulicher und biozidfreien Maszlignahmen

bdquoso viel wie noumltig so wenig wie moumlglichldquo

S 24

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Bild UBA

Warnhinweise

Jede Koumlderstelle oder ‐station ist mit geeigneten Warnhinweisen zu versehen Der Auftraggeber ist uumlber laufende Schaumldlingsbekaumlmpfungsmaszlignahmen zu informieren Dieser muss seine Mitarbeiter und externen Dienstleister informieren und soweit erforderlich zusaumltzliche Warnhinweise anbringen hellip+ Die Verantwortung fuumlr das Anbringen von eventuellen Warnhinweisen ist zwischen dem Durchfuumlhrenden der Schaumldlingsbekaumlmpfung und dem Auftraggeber zu vereinbaren

Diese Hinweise muumlssen mindestens die nachfolgenden Angaben enthalten Erste-Hilfe-Maszlignahmen

Produkt- und Wirkstoffname

Zulassungsnummer d Produktes

Kontaktdaten des Verwenders

Giftnotruf-Nr

Datum der Koumlderauslage

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 25

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen I

Im Regelfall hat eine Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Zeitraum von einem Monat nicht zu

uumlberschreiten

Bei einem andauernden Nagerbefall zB durch staumlndige Einwanderung von auszligen in eine Einrichtung oder einen Betrieb (zB Lebensmittelbetrieb) ist eine Bekaumlmpfung aber auch uumlber diesen Zeitraum hinaus moumlglich Langzeit-Bekaumlmpfung

In solchen Faumlllen ist zu pruumlfen ob es geeignete Maszlignahmen gibt die dem immer wieder neu auftretenden Nagerbefall entgegenwirken koumlnnen

Wird der ausgelegte Koumlder nach einer Dauer von etwa einem Monat immer noch unvermindert stark angenommen ohne dass die Aktivitaumlt der Nagetiere abnimmt so ist die Ursache hierfuumlr zu ermitteln Es besteht in solchen Faumlllen der Verdacht auf Resistenz gegen den eingesetzten Wirkstoff und der Einsatz eines anderen potenteren Wirkstoffs ist zu pruumlfen

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 26

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Koumlderstationen zur Ausbringung von Koumldern verwenden

Ausnahmen Kanalisation und Bereiche die fuumlr Kinder und Nicht-Zieltiere nicht zugaumlnglich sind

zB geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen Unterbauten von Elektroschaltschraumlnken Hohlraumlume in Waumlnden und Wandverkleidungen etc

Ausnahme RattenloumlcherWuumlhlmausgaumlnge Koumlder tief in die Erde einbringen hellip+ die Stelle zB mit einem Stein abdecken

Koumlderstationen verwenden die mechanisch ausreichend stabil und manipulationssicher sind

Koumlderstationen deutlich kennzeichnen damit zu erkennen ist dass sie Rodentizide enthalten und nicht beruumlhrt werden duumlrfen Bild Wieck UBA

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen II

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 27

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen III

Grundsaumltzlich muumlssen zu Beginn der Bekaumlmpfung die Koumlderstellen moumlglichst alle 2-3 Tage mindestens aber nach dem 5 Tag und anschlieszligend woumlchentlich kontrolliert werden Dies gilt auch fuumlr Bekaumlmpfungsmaszlignahmen die laumlnger als einen Monat andauern

Bei jeder Kontrolle gefressene Koumlder ersetzen und das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen und diese hellip+ entsorgen um Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen

Bild Schmolz UBA

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Fotos WieckSchmolz UBA

S 28

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen IV

Koumlder mit Antikoagulanzien nicht als Permanentkoumlder zur Vorbeugung gegen Nagerbefall oder zum Monitoring von Nageraktivitaumlten einsetzen

Zum Nagetiermonitoring giftfreie Koumlder Uumlberwachungsgeraumlte oder Fallen verwenden Ohne Ausnahmen

Permanentbekoumlderung ist grundsaumltzlich verboten

Ausnahmen moumlglich

Nach Einzelfallpruumlfung koumlnnen Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbekoumlderung in besonders sensiblen Bereichen (zB Betriebe der Lebensmittelindustrie Warenlager) unter bestimmten Bedingungen moumlglich sein

Strategische befallsunabhaumlngige Dauerbekoumlderung

nur mit Antikoagulanzien der 2 Generation

S 29

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Ausnahmeregelung zur Permanentbekoumlderung

Ausnahmen von dem Verbot moumlglich wenn

- erhoumlhte Befallsgefahr mit Nagetieren und

- besondere Gefahr fuumlr Gesundheit oder Sicherheit von MenschTier und

- keine anderen verhaumlltnismaumlszligigen Maszlignahmen dem Befall entgegenzuwirken zB bauliche und organisatorische Maszlignahmen Fallen

Alle drei Voraussetzungen muumlssen vom SBK im Rahmen einer Objektanalyse festgestellt und dokumentiert werden

Ausnahmeregelung gilt nur fuumlr ausgebildetegepruumlfte Schaumldlingsbekaumlmpfer

Koumlderstellen nur in und um Gebaumlude ndash keine Anwendung im offenen Gelaumlndevon Gebaumluden entfernt

Kontrollintervalle zwischen 1 - max 4 Wochen (werden vom SBK festgelegt)

Bei festgestelltem Befall (nach Ermessen des SBK) woumlchentliche Kontrollen nach GfA

Definition Befall (DSV) hellip+ Anzeichen von Schaumldlingen im Schutzareal Anzeichen koumlnnen sein Lebendetote Tiere Fraszligspuren Kot- und Urinspuren Trittsiegel und Schmierspuren

S 30

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme

Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen

Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen

Nachkontrolle und Praumlvention

Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen

Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren

Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 31

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation

fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Vielen Dank

Kontakt Beatrice Schwarz-Schulz FG IV 12 Anton Friesen EinvernehmensstelleBiozidgubade Umweltbundesamt PO Box 1406 06813 Dessau-Roszliglau Deutschland

wwwumweltbundesamtde

wwwbiozidinfo

S 32

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Fragen

S 33

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

bdquo

Verbraucher

Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-

bekaumlmpfer

Sachkundige

Verwender

ohne

Sachkunde

mit

Sachkunde

Innenraum Ja Ja Ja Ja

Kanalisation Nein Nein Ja Ja

In und um Gebaumlude Ja Ja Ja Ja

Auszligenbereich offenes

Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja

Anwenderkategorie

Anwendungsbereich

Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung

(zB Risiken fuumlr Boden)

RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 1 Generation verwenden

S 18

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

bdquo

Verbraucher

Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-

bekaumlmpfer

Sachkundige

Verwender

ohne

Sachkunde

mit

Sachkunde

Innenraum Nein Nein Ja Ja

Kanalisation Nein Nein Ja Ja

In und um Gebaumlude Nein Nein Ja Ja

Auszligenbereich offenes

Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja

Anwenderkategorie

Anwendungsbereich

Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung

RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 2 Generation verwenden Potentielle PBTvPvB-Stoffe

S 19

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Opinion des Committee for Risk Assessment (RAC) vom Maumlrz 2014

Brodifacoum Repro 1A

Bromadiolon Repro 1B

Chlorophacinon Repro 1B

Coumatetralyl Repro 1B

Difenacoum Repro 1B

Difethialon Repro 1B

Flucoumafen Repro 1B

Warfarin Repro 1A

Aumlnderung des Annex VI Eintrag der CLP VO (EC 12722008) durch ATP - wann

Neue EntwicklungenEinstufung ampKennzeichnung

S 20

Keine Zulassung an

Verbraucher mehr moumlglich

Art 19 Absatz 4 b) BiozidVO

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Auflagen bei der Produktzulassung

hellipund wer ist sachkundig

Schaumldlingsbekaumlmpfer

Sachkundenachweis nach GefStoffV Anhang I Nr 34 (6) ausgebildeter Schaumldlingsbekaumlmpfer oder von den Behoumlrden als gleichwertig anerkannte Berufe

Berufliche Anwender mit Sachkunde

Sachkundenachweis nach Pflanzenschutz-SachkundeV

ua ausgebildete Land- und Forstwirte Gaumlrtner Winzer und weitere von Behoumlrden anerkannte Aus- Fort- oder Weiterbildungen

Geschulte berufsmaumlszligige Anwender

Teilnahme an einer Schulung mit ua folgenden Lehrinhalten (Nachweis der Schulung erforderlich)

Biologie von Nagern Bekaumlmpfung von Nagetieren Rechtsgrundlagen Wirkungsweise von Antikoagulanzien Gefahren bei der Anwendung fuumlr Mensch und Umwelt Risikominderungsmaszlignahmen und gute fachliche Anwendung von Antikoagulanzien zur Nagetierbekaumlmpfung helliphelliphellip

S 21

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Inhalt

Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

Planung und Dokumentation

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen

Kontrollen

Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme

Nachkontrolle und Praumlvention

abrufbar im Internet unter

httpwwwbauadedeChemikaliengesetz-

BiozidverfahrenBiozideProduktHintergrundhtml

S 22

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Gute fachliche Anwendung von Rodentiziden

bdquoAllgemeine Kriterien einer guten fachlichen Anwendung von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzienldquo

Anwendungsbestimmungen gelten fuumlr zugelassene Rodentizide

GfA ist Teil Zulassungsbescheid rechtsverbindlich

GfA gilt fuumlr alle sachkundigen Verwender beim Einsatz von SGARs und FGARs und auch fuumlr Chloralose

zusaumltzlich zu diesen allgemeinen Kriterien gelten produktspezifische

Bestimmungen die von Produkt zu Produkt unterschiedlich sein koumlnnen (wie zB Anwendungsbereich Menge Zielorganismen)

Es gelten stets die Angaben auf Produkt-Etikett Gebrauchsanweisung

hellipund was ist die gute fachliche Anwendung (GfA)

S 23

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Planung und Dokumentation (Auszuumlge)

Nagerart Groumlszlige des Gebietes und Befallsursache ermitteln

Wirkstoff Art des Koumlders Anzahl der Koumlderstellen und Koumldermenge in Abhaumlngigkeit vom Zielorganismus und seiner Biologie dem Grad des Befalls und der direkten Umgebung waumlhlen und dokumentieren

Ziel einer Bekaumlmpfung ist die Tilgung der Nagerpopulation im Befallsgebiet-objekt

Gezielter und effizienter Einsatz von Rodentiziden im Sinne einer integrierten Schadnagerbekaumlmpfung unter Beruumlcksichtigung organisatorischen baulicher und biozidfreien Maszlignahmen

bdquoso viel wie noumltig so wenig wie moumlglichldquo

S 24

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Bild UBA

Warnhinweise

Jede Koumlderstelle oder ‐station ist mit geeigneten Warnhinweisen zu versehen Der Auftraggeber ist uumlber laufende Schaumldlingsbekaumlmpfungsmaszlignahmen zu informieren Dieser muss seine Mitarbeiter und externen Dienstleister informieren und soweit erforderlich zusaumltzliche Warnhinweise anbringen hellip+ Die Verantwortung fuumlr das Anbringen von eventuellen Warnhinweisen ist zwischen dem Durchfuumlhrenden der Schaumldlingsbekaumlmpfung und dem Auftraggeber zu vereinbaren

Diese Hinweise muumlssen mindestens die nachfolgenden Angaben enthalten Erste-Hilfe-Maszlignahmen

Produkt- und Wirkstoffname

Zulassungsnummer d Produktes

Kontaktdaten des Verwenders

Giftnotruf-Nr

Datum der Koumlderauslage

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 25

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen I

Im Regelfall hat eine Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Zeitraum von einem Monat nicht zu

uumlberschreiten

Bei einem andauernden Nagerbefall zB durch staumlndige Einwanderung von auszligen in eine Einrichtung oder einen Betrieb (zB Lebensmittelbetrieb) ist eine Bekaumlmpfung aber auch uumlber diesen Zeitraum hinaus moumlglich Langzeit-Bekaumlmpfung

In solchen Faumlllen ist zu pruumlfen ob es geeignete Maszlignahmen gibt die dem immer wieder neu auftretenden Nagerbefall entgegenwirken koumlnnen

Wird der ausgelegte Koumlder nach einer Dauer von etwa einem Monat immer noch unvermindert stark angenommen ohne dass die Aktivitaumlt der Nagetiere abnimmt so ist die Ursache hierfuumlr zu ermitteln Es besteht in solchen Faumlllen der Verdacht auf Resistenz gegen den eingesetzten Wirkstoff und der Einsatz eines anderen potenteren Wirkstoffs ist zu pruumlfen

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 26

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Koumlderstationen zur Ausbringung von Koumldern verwenden

Ausnahmen Kanalisation und Bereiche die fuumlr Kinder und Nicht-Zieltiere nicht zugaumlnglich sind

zB geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen Unterbauten von Elektroschaltschraumlnken Hohlraumlume in Waumlnden und Wandverkleidungen etc

Ausnahme RattenloumlcherWuumlhlmausgaumlnge Koumlder tief in die Erde einbringen hellip+ die Stelle zB mit einem Stein abdecken

Koumlderstationen verwenden die mechanisch ausreichend stabil und manipulationssicher sind

Koumlderstationen deutlich kennzeichnen damit zu erkennen ist dass sie Rodentizide enthalten und nicht beruumlhrt werden duumlrfen Bild Wieck UBA

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen II

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 27

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen III

Grundsaumltzlich muumlssen zu Beginn der Bekaumlmpfung die Koumlderstellen moumlglichst alle 2-3 Tage mindestens aber nach dem 5 Tag und anschlieszligend woumlchentlich kontrolliert werden Dies gilt auch fuumlr Bekaumlmpfungsmaszlignahmen die laumlnger als einen Monat andauern

Bei jeder Kontrolle gefressene Koumlder ersetzen und das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen und diese hellip+ entsorgen um Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen

Bild Schmolz UBA

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Fotos WieckSchmolz UBA

S 28

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen IV

Koumlder mit Antikoagulanzien nicht als Permanentkoumlder zur Vorbeugung gegen Nagerbefall oder zum Monitoring von Nageraktivitaumlten einsetzen

Zum Nagetiermonitoring giftfreie Koumlder Uumlberwachungsgeraumlte oder Fallen verwenden Ohne Ausnahmen

Permanentbekoumlderung ist grundsaumltzlich verboten

Ausnahmen moumlglich

Nach Einzelfallpruumlfung koumlnnen Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbekoumlderung in besonders sensiblen Bereichen (zB Betriebe der Lebensmittelindustrie Warenlager) unter bestimmten Bedingungen moumlglich sein

Strategische befallsunabhaumlngige Dauerbekoumlderung

nur mit Antikoagulanzien der 2 Generation

S 29

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Ausnahmeregelung zur Permanentbekoumlderung

Ausnahmen von dem Verbot moumlglich wenn

- erhoumlhte Befallsgefahr mit Nagetieren und

- besondere Gefahr fuumlr Gesundheit oder Sicherheit von MenschTier und

- keine anderen verhaumlltnismaumlszligigen Maszlignahmen dem Befall entgegenzuwirken zB bauliche und organisatorische Maszlignahmen Fallen

Alle drei Voraussetzungen muumlssen vom SBK im Rahmen einer Objektanalyse festgestellt und dokumentiert werden

Ausnahmeregelung gilt nur fuumlr ausgebildetegepruumlfte Schaumldlingsbekaumlmpfer

Koumlderstellen nur in und um Gebaumlude ndash keine Anwendung im offenen Gelaumlndevon Gebaumluden entfernt

Kontrollintervalle zwischen 1 - max 4 Wochen (werden vom SBK festgelegt)

Bei festgestelltem Befall (nach Ermessen des SBK) woumlchentliche Kontrollen nach GfA

Definition Befall (DSV) hellip+ Anzeichen von Schaumldlingen im Schutzareal Anzeichen koumlnnen sein Lebendetote Tiere Fraszligspuren Kot- und Urinspuren Trittsiegel und Schmierspuren

S 30

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme

Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen

Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen

Nachkontrolle und Praumlvention

Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen

Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren

Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 31

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation

fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Vielen Dank

Kontakt Beatrice Schwarz-Schulz FG IV 12 Anton Friesen EinvernehmensstelleBiozidgubade Umweltbundesamt PO Box 1406 06813 Dessau-Roszliglau Deutschland

wwwumweltbundesamtde

wwwbiozidinfo

S 32

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Fragen

S 33

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

bdquo

Verbraucher

Berufsmaumlszligige Verwender Schaumldlings-

bekaumlmpfer

Sachkundige

Verwender

ohne

Sachkunde

mit

Sachkunde

Innenraum Nein Nein Ja Ja

Kanalisation Nein Nein Ja Ja

In und um Gebaumlude Nein Nein Ja Ja

Auszligenbereich offenes

Gelaumlnde Muumllldeponien etc Nein Nein Ja Ja

Anwenderkategorie

Anwendungsbereich

Die Zulassung einzelner Produkte steht immer unter Vorbehalt der tatsaumlchlichen Ergebnisse der Bewertung

RMM- Auflagen bei der Produktzulassung Wer darf Antikoagulanzien der 2 Generation verwenden Potentielle PBTvPvB-Stoffe

S 19

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Opinion des Committee for Risk Assessment (RAC) vom Maumlrz 2014

Brodifacoum Repro 1A

Bromadiolon Repro 1B

Chlorophacinon Repro 1B

Coumatetralyl Repro 1B

Difenacoum Repro 1B

Difethialon Repro 1B

Flucoumafen Repro 1B

Warfarin Repro 1A

Aumlnderung des Annex VI Eintrag der CLP VO (EC 12722008) durch ATP - wann

Neue EntwicklungenEinstufung ampKennzeichnung

S 20

Keine Zulassung an

Verbraucher mehr moumlglich

Art 19 Absatz 4 b) BiozidVO

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Auflagen bei der Produktzulassung

hellipund wer ist sachkundig

Schaumldlingsbekaumlmpfer

Sachkundenachweis nach GefStoffV Anhang I Nr 34 (6) ausgebildeter Schaumldlingsbekaumlmpfer oder von den Behoumlrden als gleichwertig anerkannte Berufe

Berufliche Anwender mit Sachkunde

Sachkundenachweis nach Pflanzenschutz-SachkundeV

ua ausgebildete Land- und Forstwirte Gaumlrtner Winzer und weitere von Behoumlrden anerkannte Aus- Fort- oder Weiterbildungen

Geschulte berufsmaumlszligige Anwender

Teilnahme an einer Schulung mit ua folgenden Lehrinhalten (Nachweis der Schulung erforderlich)

Biologie von Nagern Bekaumlmpfung von Nagetieren Rechtsgrundlagen Wirkungsweise von Antikoagulanzien Gefahren bei der Anwendung fuumlr Mensch und Umwelt Risikominderungsmaszlignahmen und gute fachliche Anwendung von Antikoagulanzien zur Nagetierbekaumlmpfung helliphelliphellip

S 21

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Inhalt

Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

Planung und Dokumentation

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen

Kontrollen

Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme

Nachkontrolle und Praumlvention

abrufbar im Internet unter

httpwwwbauadedeChemikaliengesetz-

BiozidverfahrenBiozideProduktHintergrundhtml

S 22

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Gute fachliche Anwendung von Rodentiziden

bdquoAllgemeine Kriterien einer guten fachlichen Anwendung von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzienldquo

Anwendungsbestimmungen gelten fuumlr zugelassene Rodentizide

GfA ist Teil Zulassungsbescheid rechtsverbindlich

GfA gilt fuumlr alle sachkundigen Verwender beim Einsatz von SGARs und FGARs und auch fuumlr Chloralose

zusaumltzlich zu diesen allgemeinen Kriterien gelten produktspezifische

Bestimmungen die von Produkt zu Produkt unterschiedlich sein koumlnnen (wie zB Anwendungsbereich Menge Zielorganismen)

Es gelten stets die Angaben auf Produkt-Etikett Gebrauchsanweisung

hellipund was ist die gute fachliche Anwendung (GfA)

S 23

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Planung und Dokumentation (Auszuumlge)

Nagerart Groumlszlige des Gebietes und Befallsursache ermitteln

Wirkstoff Art des Koumlders Anzahl der Koumlderstellen und Koumldermenge in Abhaumlngigkeit vom Zielorganismus und seiner Biologie dem Grad des Befalls und der direkten Umgebung waumlhlen und dokumentieren

Ziel einer Bekaumlmpfung ist die Tilgung der Nagerpopulation im Befallsgebiet-objekt

Gezielter und effizienter Einsatz von Rodentiziden im Sinne einer integrierten Schadnagerbekaumlmpfung unter Beruumlcksichtigung organisatorischen baulicher und biozidfreien Maszlignahmen

bdquoso viel wie noumltig so wenig wie moumlglichldquo

S 24

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Bild UBA

Warnhinweise

Jede Koumlderstelle oder ‐station ist mit geeigneten Warnhinweisen zu versehen Der Auftraggeber ist uumlber laufende Schaumldlingsbekaumlmpfungsmaszlignahmen zu informieren Dieser muss seine Mitarbeiter und externen Dienstleister informieren und soweit erforderlich zusaumltzliche Warnhinweise anbringen hellip+ Die Verantwortung fuumlr das Anbringen von eventuellen Warnhinweisen ist zwischen dem Durchfuumlhrenden der Schaumldlingsbekaumlmpfung und dem Auftraggeber zu vereinbaren

Diese Hinweise muumlssen mindestens die nachfolgenden Angaben enthalten Erste-Hilfe-Maszlignahmen

Produkt- und Wirkstoffname

Zulassungsnummer d Produktes

Kontaktdaten des Verwenders

Giftnotruf-Nr

Datum der Koumlderauslage

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 25

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen I

Im Regelfall hat eine Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Zeitraum von einem Monat nicht zu

uumlberschreiten

Bei einem andauernden Nagerbefall zB durch staumlndige Einwanderung von auszligen in eine Einrichtung oder einen Betrieb (zB Lebensmittelbetrieb) ist eine Bekaumlmpfung aber auch uumlber diesen Zeitraum hinaus moumlglich Langzeit-Bekaumlmpfung

In solchen Faumlllen ist zu pruumlfen ob es geeignete Maszlignahmen gibt die dem immer wieder neu auftretenden Nagerbefall entgegenwirken koumlnnen

Wird der ausgelegte Koumlder nach einer Dauer von etwa einem Monat immer noch unvermindert stark angenommen ohne dass die Aktivitaumlt der Nagetiere abnimmt so ist die Ursache hierfuumlr zu ermitteln Es besteht in solchen Faumlllen der Verdacht auf Resistenz gegen den eingesetzten Wirkstoff und der Einsatz eines anderen potenteren Wirkstoffs ist zu pruumlfen

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 26

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Koumlderstationen zur Ausbringung von Koumldern verwenden

Ausnahmen Kanalisation und Bereiche die fuumlr Kinder und Nicht-Zieltiere nicht zugaumlnglich sind

zB geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen Unterbauten von Elektroschaltschraumlnken Hohlraumlume in Waumlnden und Wandverkleidungen etc

Ausnahme RattenloumlcherWuumlhlmausgaumlnge Koumlder tief in die Erde einbringen hellip+ die Stelle zB mit einem Stein abdecken

Koumlderstationen verwenden die mechanisch ausreichend stabil und manipulationssicher sind

Koumlderstationen deutlich kennzeichnen damit zu erkennen ist dass sie Rodentizide enthalten und nicht beruumlhrt werden duumlrfen Bild Wieck UBA

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen II

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 27

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen III

Grundsaumltzlich muumlssen zu Beginn der Bekaumlmpfung die Koumlderstellen moumlglichst alle 2-3 Tage mindestens aber nach dem 5 Tag und anschlieszligend woumlchentlich kontrolliert werden Dies gilt auch fuumlr Bekaumlmpfungsmaszlignahmen die laumlnger als einen Monat andauern

Bei jeder Kontrolle gefressene Koumlder ersetzen und das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen und diese hellip+ entsorgen um Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen

Bild Schmolz UBA

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Fotos WieckSchmolz UBA

S 28

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen IV

Koumlder mit Antikoagulanzien nicht als Permanentkoumlder zur Vorbeugung gegen Nagerbefall oder zum Monitoring von Nageraktivitaumlten einsetzen

Zum Nagetiermonitoring giftfreie Koumlder Uumlberwachungsgeraumlte oder Fallen verwenden Ohne Ausnahmen

Permanentbekoumlderung ist grundsaumltzlich verboten

Ausnahmen moumlglich

Nach Einzelfallpruumlfung koumlnnen Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbekoumlderung in besonders sensiblen Bereichen (zB Betriebe der Lebensmittelindustrie Warenlager) unter bestimmten Bedingungen moumlglich sein

Strategische befallsunabhaumlngige Dauerbekoumlderung

nur mit Antikoagulanzien der 2 Generation

S 29

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Ausnahmeregelung zur Permanentbekoumlderung

Ausnahmen von dem Verbot moumlglich wenn

- erhoumlhte Befallsgefahr mit Nagetieren und

- besondere Gefahr fuumlr Gesundheit oder Sicherheit von MenschTier und

- keine anderen verhaumlltnismaumlszligigen Maszlignahmen dem Befall entgegenzuwirken zB bauliche und organisatorische Maszlignahmen Fallen

Alle drei Voraussetzungen muumlssen vom SBK im Rahmen einer Objektanalyse festgestellt und dokumentiert werden

Ausnahmeregelung gilt nur fuumlr ausgebildetegepruumlfte Schaumldlingsbekaumlmpfer

Koumlderstellen nur in und um Gebaumlude ndash keine Anwendung im offenen Gelaumlndevon Gebaumluden entfernt

Kontrollintervalle zwischen 1 - max 4 Wochen (werden vom SBK festgelegt)

Bei festgestelltem Befall (nach Ermessen des SBK) woumlchentliche Kontrollen nach GfA

Definition Befall (DSV) hellip+ Anzeichen von Schaumldlingen im Schutzareal Anzeichen koumlnnen sein Lebendetote Tiere Fraszligspuren Kot- und Urinspuren Trittsiegel und Schmierspuren

S 30

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme

Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen

Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen

Nachkontrolle und Praumlvention

Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen

Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren

Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 31

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation

fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Vielen Dank

Kontakt Beatrice Schwarz-Schulz FG IV 12 Anton Friesen EinvernehmensstelleBiozidgubade Umweltbundesamt PO Box 1406 06813 Dessau-Roszliglau Deutschland

wwwumweltbundesamtde

wwwbiozidinfo

S 32

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Fragen

S 33

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Opinion des Committee for Risk Assessment (RAC) vom Maumlrz 2014

Brodifacoum Repro 1A

Bromadiolon Repro 1B

Chlorophacinon Repro 1B

Coumatetralyl Repro 1B

Difenacoum Repro 1B

Difethialon Repro 1B

Flucoumafen Repro 1B

Warfarin Repro 1A

Aumlnderung des Annex VI Eintrag der CLP VO (EC 12722008) durch ATP - wann

Neue EntwicklungenEinstufung ampKennzeichnung

S 20

Keine Zulassung an

Verbraucher mehr moumlglich

Art 19 Absatz 4 b) BiozidVO

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Auflagen bei der Produktzulassung

hellipund wer ist sachkundig

Schaumldlingsbekaumlmpfer

Sachkundenachweis nach GefStoffV Anhang I Nr 34 (6) ausgebildeter Schaumldlingsbekaumlmpfer oder von den Behoumlrden als gleichwertig anerkannte Berufe

Berufliche Anwender mit Sachkunde

Sachkundenachweis nach Pflanzenschutz-SachkundeV

ua ausgebildete Land- und Forstwirte Gaumlrtner Winzer und weitere von Behoumlrden anerkannte Aus- Fort- oder Weiterbildungen

Geschulte berufsmaumlszligige Anwender

Teilnahme an einer Schulung mit ua folgenden Lehrinhalten (Nachweis der Schulung erforderlich)

Biologie von Nagern Bekaumlmpfung von Nagetieren Rechtsgrundlagen Wirkungsweise von Antikoagulanzien Gefahren bei der Anwendung fuumlr Mensch und Umwelt Risikominderungsmaszlignahmen und gute fachliche Anwendung von Antikoagulanzien zur Nagetierbekaumlmpfung helliphelliphellip

S 21

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Inhalt

Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

Planung und Dokumentation

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen

Kontrollen

Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme

Nachkontrolle und Praumlvention

abrufbar im Internet unter

httpwwwbauadedeChemikaliengesetz-

BiozidverfahrenBiozideProduktHintergrundhtml

S 22

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Gute fachliche Anwendung von Rodentiziden

bdquoAllgemeine Kriterien einer guten fachlichen Anwendung von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzienldquo

Anwendungsbestimmungen gelten fuumlr zugelassene Rodentizide

GfA ist Teil Zulassungsbescheid rechtsverbindlich

GfA gilt fuumlr alle sachkundigen Verwender beim Einsatz von SGARs und FGARs und auch fuumlr Chloralose

zusaumltzlich zu diesen allgemeinen Kriterien gelten produktspezifische

Bestimmungen die von Produkt zu Produkt unterschiedlich sein koumlnnen (wie zB Anwendungsbereich Menge Zielorganismen)

Es gelten stets die Angaben auf Produkt-Etikett Gebrauchsanweisung

hellipund was ist die gute fachliche Anwendung (GfA)

S 23

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Planung und Dokumentation (Auszuumlge)

Nagerart Groumlszlige des Gebietes und Befallsursache ermitteln

Wirkstoff Art des Koumlders Anzahl der Koumlderstellen und Koumldermenge in Abhaumlngigkeit vom Zielorganismus und seiner Biologie dem Grad des Befalls und der direkten Umgebung waumlhlen und dokumentieren

Ziel einer Bekaumlmpfung ist die Tilgung der Nagerpopulation im Befallsgebiet-objekt

Gezielter und effizienter Einsatz von Rodentiziden im Sinne einer integrierten Schadnagerbekaumlmpfung unter Beruumlcksichtigung organisatorischen baulicher und biozidfreien Maszlignahmen

bdquoso viel wie noumltig so wenig wie moumlglichldquo

S 24

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Bild UBA

Warnhinweise

Jede Koumlderstelle oder ‐station ist mit geeigneten Warnhinweisen zu versehen Der Auftraggeber ist uumlber laufende Schaumldlingsbekaumlmpfungsmaszlignahmen zu informieren Dieser muss seine Mitarbeiter und externen Dienstleister informieren und soweit erforderlich zusaumltzliche Warnhinweise anbringen hellip+ Die Verantwortung fuumlr das Anbringen von eventuellen Warnhinweisen ist zwischen dem Durchfuumlhrenden der Schaumldlingsbekaumlmpfung und dem Auftraggeber zu vereinbaren

Diese Hinweise muumlssen mindestens die nachfolgenden Angaben enthalten Erste-Hilfe-Maszlignahmen

Produkt- und Wirkstoffname

Zulassungsnummer d Produktes

Kontaktdaten des Verwenders

Giftnotruf-Nr

Datum der Koumlderauslage

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 25

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen I

Im Regelfall hat eine Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Zeitraum von einem Monat nicht zu

uumlberschreiten

Bei einem andauernden Nagerbefall zB durch staumlndige Einwanderung von auszligen in eine Einrichtung oder einen Betrieb (zB Lebensmittelbetrieb) ist eine Bekaumlmpfung aber auch uumlber diesen Zeitraum hinaus moumlglich Langzeit-Bekaumlmpfung

In solchen Faumlllen ist zu pruumlfen ob es geeignete Maszlignahmen gibt die dem immer wieder neu auftretenden Nagerbefall entgegenwirken koumlnnen

Wird der ausgelegte Koumlder nach einer Dauer von etwa einem Monat immer noch unvermindert stark angenommen ohne dass die Aktivitaumlt der Nagetiere abnimmt so ist die Ursache hierfuumlr zu ermitteln Es besteht in solchen Faumlllen der Verdacht auf Resistenz gegen den eingesetzten Wirkstoff und der Einsatz eines anderen potenteren Wirkstoffs ist zu pruumlfen

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 26

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Koumlderstationen zur Ausbringung von Koumldern verwenden

Ausnahmen Kanalisation und Bereiche die fuumlr Kinder und Nicht-Zieltiere nicht zugaumlnglich sind

zB geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen Unterbauten von Elektroschaltschraumlnken Hohlraumlume in Waumlnden und Wandverkleidungen etc

Ausnahme RattenloumlcherWuumlhlmausgaumlnge Koumlder tief in die Erde einbringen hellip+ die Stelle zB mit einem Stein abdecken

Koumlderstationen verwenden die mechanisch ausreichend stabil und manipulationssicher sind

Koumlderstationen deutlich kennzeichnen damit zu erkennen ist dass sie Rodentizide enthalten und nicht beruumlhrt werden duumlrfen Bild Wieck UBA

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen II

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 27

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen III

Grundsaumltzlich muumlssen zu Beginn der Bekaumlmpfung die Koumlderstellen moumlglichst alle 2-3 Tage mindestens aber nach dem 5 Tag und anschlieszligend woumlchentlich kontrolliert werden Dies gilt auch fuumlr Bekaumlmpfungsmaszlignahmen die laumlnger als einen Monat andauern

Bei jeder Kontrolle gefressene Koumlder ersetzen und das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen und diese hellip+ entsorgen um Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen

Bild Schmolz UBA

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Fotos WieckSchmolz UBA

S 28

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen IV

Koumlder mit Antikoagulanzien nicht als Permanentkoumlder zur Vorbeugung gegen Nagerbefall oder zum Monitoring von Nageraktivitaumlten einsetzen

Zum Nagetiermonitoring giftfreie Koumlder Uumlberwachungsgeraumlte oder Fallen verwenden Ohne Ausnahmen

Permanentbekoumlderung ist grundsaumltzlich verboten

Ausnahmen moumlglich

Nach Einzelfallpruumlfung koumlnnen Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbekoumlderung in besonders sensiblen Bereichen (zB Betriebe der Lebensmittelindustrie Warenlager) unter bestimmten Bedingungen moumlglich sein

Strategische befallsunabhaumlngige Dauerbekoumlderung

nur mit Antikoagulanzien der 2 Generation

S 29

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Ausnahmeregelung zur Permanentbekoumlderung

Ausnahmen von dem Verbot moumlglich wenn

- erhoumlhte Befallsgefahr mit Nagetieren und

- besondere Gefahr fuumlr Gesundheit oder Sicherheit von MenschTier und

- keine anderen verhaumlltnismaumlszligigen Maszlignahmen dem Befall entgegenzuwirken zB bauliche und organisatorische Maszlignahmen Fallen

Alle drei Voraussetzungen muumlssen vom SBK im Rahmen einer Objektanalyse festgestellt und dokumentiert werden

Ausnahmeregelung gilt nur fuumlr ausgebildetegepruumlfte Schaumldlingsbekaumlmpfer

Koumlderstellen nur in und um Gebaumlude ndash keine Anwendung im offenen Gelaumlndevon Gebaumluden entfernt

Kontrollintervalle zwischen 1 - max 4 Wochen (werden vom SBK festgelegt)

Bei festgestelltem Befall (nach Ermessen des SBK) woumlchentliche Kontrollen nach GfA

Definition Befall (DSV) hellip+ Anzeichen von Schaumldlingen im Schutzareal Anzeichen koumlnnen sein Lebendetote Tiere Fraszligspuren Kot- und Urinspuren Trittsiegel und Schmierspuren

S 30

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme

Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen

Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen

Nachkontrolle und Praumlvention

Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen

Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren

Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 31

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation

fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Vielen Dank

Kontakt Beatrice Schwarz-Schulz FG IV 12 Anton Friesen EinvernehmensstelleBiozidgubade Umweltbundesamt PO Box 1406 06813 Dessau-Roszliglau Deutschland

wwwumweltbundesamtde

wwwbiozidinfo

S 32

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Fragen

S 33

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Auflagen bei der Produktzulassung

hellipund wer ist sachkundig

Schaumldlingsbekaumlmpfer

Sachkundenachweis nach GefStoffV Anhang I Nr 34 (6) ausgebildeter Schaumldlingsbekaumlmpfer oder von den Behoumlrden als gleichwertig anerkannte Berufe

Berufliche Anwender mit Sachkunde

Sachkundenachweis nach Pflanzenschutz-SachkundeV

ua ausgebildete Land- und Forstwirte Gaumlrtner Winzer und weitere von Behoumlrden anerkannte Aus- Fort- oder Weiterbildungen

Geschulte berufsmaumlszligige Anwender

Teilnahme an einer Schulung mit ua folgenden Lehrinhalten (Nachweis der Schulung erforderlich)

Biologie von Nagern Bekaumlmpfung von Nagetieren Rechtsgrundlagen Wirkungsweise von Antikoagulanzien Gefahren bei der Anwendung fuumlr Mensch und Umwelt Risikominderungsmaszlignahmen und gute fachliche Anwendung von Antikoagulanzien zur Nagetierbekaumlmpfung helliphelliphellip

S 21

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Inhalt

Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

Planung und Dokumentation

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen

Kontrollen

Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme

Nachkontrolle und Praumlvention

abrufbar im Internet unter

httpwwwbauadedeChemikaliengesetz-

BiozidverfahrenBiozideProduktHintergrundhtml

S 22

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Gute fachliche Anwendung von Rodentiziden

bdquoAllgemeine Kriterien einer guten fachlichen Anwendung von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzienldquo

Anwendungsbestimmungen gelten fuumlr zugelassene Rodentizide

GfA ist Teil Zulassungsbescheid rechtsverbindlich

GfA gilt fuumlr alle sachkundigen Verwender beim Einsatz von SGARs und FGARs und auch fuumlr Chloralose

zusaumltzlich zu diesen allgemeinen Kriterien gelten produktspezifische

Bestimmungen die von Produkt zu Produkt unterschiedlich sein koumlnnen (wie zB Anwendungsbereich Menge Zielorganismen)

Es gelten stets die Angaben auf Produkt-Etikett Gebrauchsanweisung

hellipund was ist die gute fachliche Anwendung (GfA)

S 23

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Planung und Dokumentation (Auszuumlge)

Nagerart Groumlszlige des Gebietes und Befallsursache ermitteln

Wirkstoff Art des Koumlders Anzahl der Koumlderstellen und Koumldermenge in Abhaumlngigkeit vom Zielorganismus und seiner Biologie dem Grad des Befalls und der direkten Umgebung waumlhlen und dokumentieren

Ziel einer Bekaumlmpfung ist die Tilgung der Nagerpopulation im Befallsgebiet-objekt

Gezielter und effizienter Einsatz von Rodentiziden im Sinne einer integrierten Schadnagerbekaumlmpfung unter Beruumlcksichtigung organisatorischen baulicher und biozidfreien Maszlignahmen

bdquoso viel wie noumltig so wenig wie moumlglichldquo

S 24

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Bild UBA

Warnhinweise

Jede Koumlderstelle oder ‐station ist mit geeigneten Warnhinweisen zu versehen Der Auftraggeber ist uumlber laufende Schaumldlingsbekaumlmpfungsmaszlignahmen zu informieren Dieser muss seine Mitarbeiter und externen Dienstleister informieren und soweit erforderlich zusaumltzliche Warnhinweise anbringen hellip+ Die Verantwortung fuumlr das Anbringen von eventuellen Warnhinweisen ist zwischen dem Durchfuumlhrenden der Schaumldlingsbekaumlmpfung und dem Auftraggeber zu vereinbaren

Diese Hinweise muumlssen mindestens die nachfolgenden Angaben enthalten Erste-Hilfe-Maszlignahmen

Produkt- und Wirkstoffname

Zulassungsnummer d Produktes

Kontaktdaten des Verwenders

Giftnotruf-Nr

Datum der Koumlderauslage

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 25

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen I

Im Regelfall hat eine Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Zeitraum von einem Monat nicht zu

uumlberschreiten

Bei einem andauernden Nagerbefall zB durch staumlndige Einwanderung von auszligen in eine Einrichtung oder einen Betrieb (zB Lebensmittelbetrieb) ist eine Bekaumlmpfung aber auch uumlber diesen Zeitraum hinaus moumlglich Langzeit-Bekaumlmpfung

In solchen Faumlllen ist zu pruumlfen ob es geeignete Maszlignahmen gibt die dem immer wieder neu auftretenden Nagerbefall entgegenwirken koumlnnen

Wird der ausgelegte Koumlder nach einer Dauer von etwa einem Monat immer noch unvermindert stark angenommen ohne dass die Aktivitaumlt der Nagetiere abnimmt so ist die Ursache hierfuumlr zu ermitteln Es besteht in solchen Faumlllen der Verdacht auf Resistenz gegen den eingesetzten Wirkstoff und der Einsatz eines anderen potenteren Wirkstoffs ist zu pruumlfen

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 26

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Koumlderstationen zur Ausbringung von Koumldern verwenden

Ausnahmen Kanalisation und Bereiche die fuumlr Kinder und Nicht-Zieltiere nicht zugaumlnglich sind

zB geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen Unterbauten von Elektroschaltschraumlnken Hohlraumlume in Waumlnden und Wandverkleidungen etc

Ausnahme RattenloumlcherWuumlhlmausgaumlnge Koumlder tief in die Erde einbringen hellip+ die Stelle zB mit einem Stein abdecken

Koumlderstationen verwenden die mechanisch ausreichend stabil und manipulationssicher sind

Koumlderstationen deutlich kennzeichnen damit zu erkennen ist dass sie Rodentizide enthalten und nicht beruumlhrt werden duumlrfen Bild Wieck UBA

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen II

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 27

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen III

Grundsaumltzlich muumlssen zu Beginn der Bekaumlmpfung die Koumlderstellen moumlglichst alle 2-3 Tage mindestens aber nach dem 5 Tag und anschlieszligend woumlchentlich kontrolliert werden Dies gilt auch fuumlr Bekaumlmpfungsmaszlignahmen die laumlnger als einen Monat andauern

Bei jeder Kontrolle gefressene Koumlder ersetzen und das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen und diese hellip+ entsorgen um Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen

Bild Schmolz UBA

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Fotos WieckSchmolz UBA

S 28

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen IV

Koumlder mit Antikoagulanzien nicht als Permanentkoumlder zur Vorbeugung gegen Nagerbefall oder zum Monitoring von Nageraktivitaumlten einsetzen

Zum Nagetiermonitoring giftfreie Koumlder Uumlberwachungsgeraumlte oder Fallen verwenden Ohne Ausnahmen

Permanentbekoumlderung ist grundsaumltzlich verboten

Ausnahmen moumlglich

Nach Einzelfallpruumlfung koumlnnen Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbekoumlderung in besonders sensiblen Bereichen (zB Betriebe der Lebensmittelindustrie Warenlager) unter bestimmten Bedingungen moumlglich sein

Strategische befallsunabhaumlngige Dauerbekoumlderung

nur mit Antikoagulanzien der 2 Generation

S 29

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Ausnahmeregelung zur Permanentbekoumlderung

Ausnahmen von dem Verbot moumlglich wenn

- erhoumlhte Befallsgefahr mit Nagetieren und

- besondere Gefahr fuumlr Gesundheit oder Sicherheit von MenschTier und

- keine anderen verhaumlltnismaumlszligigen Maszlignahmen dem Befall entgegenzuwirken zB bauliche und organisatorische Maszlignahmen Fallen

Alle drei Voraussetzungen muumlssen vom SBK im Rahmen einer Objektanalyse festgestellt und dokumentiert werden

Ausnahmeregelung gilt nur fuumlr ausgebildetegepruumlfte Schaumldlingsbekaumlmpfer

Koumlderstellen nur in und um Gebaumlude ndash keine Anwendung im offenen Gelaumlndevon Gebaumluden entfernt

Kontrollintervalle zwischen 1 - max 4 Wochen (werden vom SBK festgelegt)

Bei festgestelltem Befall (nach Ermessen des SBK) woumlchentliche Kontrollen nach GfA

Definition Befall (DSV) hellip+ Anzeichen von Schaumldlingen im Schutzareal Anzeichen koumlnnen sein Lebendetote Tiere Fraszligspuren Kot- und Urinspuren Trittsiegel und Schmierspuren

S 30

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme

Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen

Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen

Nachkontrolle und Praumlvention

Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen

Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren

Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 31

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation

fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Vielen Dank

Kontakt Beatrice Schwarz-Schulz FG IV 12 Anton Friesen EinvernehmensstelleBiozidgubade Umweltbundesamt PO Box 1406 06813 Dessau-Roszliglau Deutschland

wwwumweltbundesamtde

wwwbiozidinfo

S 32

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Fragen

S 33

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Inhalt

Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

Planung und Dokumentation

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen

Kontrollen

Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme

Nachkontrolle und Praumlvention

abrufbar im Internet unter

httpwwwbauadedeChemikaliengesetz-

BiozidverfahrenBiozideProduktHintergrundhtml

S 22

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Gute fachliche Anwendung von Rodentiziden

bdquoAllgemeine Kriterien einer guten fachlichen Anwendung von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzienldquo

Anwendungsbestimmungen gelten fuumlr zugelassene Rodentizide

GfA ist Teil Zulassungsbescheid rechtsverbindlich

GfA gilt fuumlr alle sachkundigen Verwender beim Einsatz von SGARs und FGARs und auch fuumlr Chloralose

zusaumltzlich zu diesen allgemeinen Kriterien gelten produktspezifische

Bestimmungen die von Produkt zu Produkt unterschiedlich sein koumlnnen (wie zB Anwendungsbereich Menge Zielorganismen)

Es gelten stets die Angaben auf Produkt-Etikett Gebrauchsanweisung

hellipund was ist die gute fachliche Anwendung (GfA)

S 23

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Planung und Dokumentation (Auszuumlge)

Nagerart Groumlszlige des Gebietes und Befallsursache ermitteln

Wirkstoff Art des Koumlders Anzahl der Koumlderstellen und Koumldermenge in Abhaumlngigkeit vom Zielorganismus und seiner Biologie dem Grad des Befalls und der direkten Umgebung waumlhlen und dokumentieren

Ziel einer Bekaumlmpfung ist die Tilgung der Nagerpopulation im Befallsgebiet-objekt

Gezielter und effizienter Einsatz von Rodentiziden im Sinne einer integrierten Schadnagerbekaumlmpfung unter Beruumlcksichtigung organisatorischen baulicher und biozidfreien Maszlignahmen

bdquoso viel wie noumltig so wenig wie moumlglichldquo

S 24

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Bild UBA

Warnhinweise

Jede Koumlderstelle oder ‐station ist mit geeigneten Warnhinweisen zu versehen Der Auftraggeber ist uumlber laufende Schaumldlingsbekaumlmpfungsmaszlignahmen zu informieren Dieser muss seine Mitarbeiter und externen Dienstleister informieren und soweit erforderlich zusaumltzliche Warnhinweise anbringen hellip+ Die Verantwortung fuumlr das Anbringen von eventuellen Warnhinweisen ist zwischen dem Durchfuumlhrenden der Schaumldlingsbekaumlmpfung und dem Auftraggeber zu vereinbaren

Diese Hinweise muumlssen mindestens die nachfolgenden Angaben enthalten Erste-Hilfe-Maszlignahmen

Produkt- und Wirkstoffname

Zulassungsnummer d Produktes

Kontaktdaten des Verwenders

Giftnotruf-Nr

Datum der Koumlderauslage

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 25

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen I

Im Regelfall hat eine Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Zeitraum von einem Monat nicht zu

uumlberschreiten

Bei einem andauernden Nagerbefall zB durch staumlndige Einwanderung von auszligen in eine Einrichtung oder einen Betrieb (zB Lebensmittelbetrieb) ist eine Bekaumlmpfung aber auch uumlber diesen Zeitraum hinaus moumlglich Langzeit-Bekaumlmpfung

In solchen Faumlllen ist zu pruumlfen ob es geeignete Maszlignahmen gibt die dem immer wieder neu auftretenden Nagerbefall entgegenwirken koumlnnen

Wird der ausgelegte Koumlder nach einer Dauer von etwa einem Monat immer noch unvermindert stark angenommen ohne dass die Aktivitaumlt der Nagetiere abnimmt so ist die Ursache hierfuumlr zu ermitteln Es besteht in solchen Faumlllen der Verdacht auf Resistenz gegen den eingesetzten Wirkstoff und der Einsatz eines anderen potenteren Wirkstoffs ist zu pruumlfen

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 26

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Koumlderstationen zur Ausbringung von Koumldern verwenden

Ausnahmen Kanalisation und Bereiche die fuumlr Kinder und Nicht-Zieltiere nicht zugaumlnglich sind

zB geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen Unterbauten von Elektroschaltschraumlnken Hohlraumlume in Waumlnden und Wandverkleidungen etc

Ausnahme RattenloumlcherWuumlhlmausgaumlnge Koumlder tief in die Erde einbringen hellip+ die Stelle zB mit einem Stein abdecken

Koumlderstationen verwenden die mechanisch ausreichend stabil und manipulationssicher sind

Koumlderstationen deutlich kennzeichnen damit zu erkennen ist dass sie Rodentizide enthalten und nicht beruumlhrt werden duumlrfen Bild Wieck UBA

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen II

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 27

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen III

Grundsaumltzlich muumlssen zu Beginn der Bekaumlmpfung die Koumlderstellen moumlglichst alle 2-3 Tage mindestens aber nach dem 5 Tag und anschlieszligend woumlchentlich kontrolliert werden Dies gilt auch fuumlr Bekaumlmpfungsmaszlignahmen die laumlnger als einen Monat andauern

Bei jeder Kontrolle gefressene Koumlder ersetzen und das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen und diese hellip+ entsorgen um Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen

Bild Schmolz UBA

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Fotos WieckSchmolz UBA

S 28

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen IV

Koumlder mit Antikoagulanzien nicht als Permanentkoumlder zur Vorbeugung gegen Nagerbefall oder zum Monitoring von Nageraktivitaumlten einsetzen

Zum Nagetiermonitoring giftfreie Koumlder Uumlberwachungsgeraumlte oder Fallen verwenden Ohne Ausnahmen

Permanentbekoumlderung ist grundsaumltzlich verboten

Ausnahmen moumlglich

Nach Einzelfallpruumlfung koumlnnen Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbekoumlderung in besonders sensiblen Bereichen (zB Betriebe der Lebensmittelindustrie Warenlager) unter bestimmten Bedingungen moumlglich sein

Strategische befallsunabhaumlngige Dauerbekoumlderung

nur mit Antikoagulanzien der 2 Generation

S 29

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Ausnahmeregelung zur Permanentbekoumlderung

Ausnahmen von dem Verbot moumlglich wenn

- erhoumlhte Befallsgefahr mit Nagetieren und

- besondere Gefahr fuumlr Gesundheit oder Sicherheit von MenschTier und

- keine anderen verhaumlltnismaumlszligigen Maszlignahmen dem Befall entgegenzuwirken zB bauliche und organisatorische Maszlignahmen Fallen

Alle drei Voraussetzungen muumlssen vom SBK im Rahmen einer Objektanalyse festgestellt und dokumentiert werden

Ausnahmeregelung gilt nur fuumlr ausgebildetegepruumlfte Schaumldlingsbekaumlmpfer

Koumlderstellen nur in und um Gebaumlude ndash keine Anwendung im offenen Gelaumlndevon Gebaumluden entfernt

Kontrollintervalle zwischen 1 - max 4 Wochen (werden vom SBK festgelegt)

Bei festgestelltem Befall (nach Ermessen des SBK) woumlchentliche Kontrollen nach GfA

Definition Befall (DSV) hellip+ Anzeichen von Schaumldlingen im Schutzareal Anzeichen koumlnnen sein Lebendetote Tiere Fraszligspuren Kot- und Urinspuren Trittsiegel und Schmierspuren

S 30

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme

Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen

Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen

Nachkontrolle und Praumlvention

Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen

Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren

Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 31

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation

fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Vielen Dank

Kontakt Beatrice Schwarz-Schulz FG IV 12 Anton Friesen EinvernehmensstelleBiozidgubade Umweltbundesamt PO Box 1406 06813 Dessau-Roszliglau Deutschland

wwwumweltbundesamtde

wwwbiozidinfo

S 32

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Fragen

S 33

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Gute fachliche Anwendung von Rodentiziden

bdquoAllgemeine Kriterien einer guten fachlichen Anwendung von Fraszligkoumldern bei der Nagetierbekaumlmpfung mit Antikoagulanzienldquo

Anwendungsbestimmungen gelten fuumlr zugelassene Rodentizide

GfA ist Teil Zulassungsbescheid rechtsverbindlich

GfA gilt fuumlr alle sachkundigen Verwender beim Einsatz von SGARs und FGARs und auch fuumlr Chloralose

zusaumltzlich zu diesen allgemeinen Kriterien gelten produktspezifische

Bestimmungen die von Produkt zu Produkt unterschiedlich sein koumlnnen (wie zB Anwendungsbereich Menge Zielorganismen)

Es gelten stets die Angaben auf Produkt-Etikett Gebrauchsanweisung

hellipund was ist die gute fachliche Anwendung (GfA)

S 23

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Planung und Dokumentation (Auszuumlge)

Nagerart Groumlszlige des Gebietes und Befallsursache ermitteln

Wirkstoff Art des Koumlders Anzahl der Koumlderstellen und Koumldermenge in Abhaumlngigkeit vom Zielorganismus und seiner Biologie dem Grad des Befalls und der direkten Umgebung waumlhlen und dokumentieren

Ziel einer Bekaumlmpfung ist die Tilgung der Nagerpopulation im Befallsgebiet-objekt

Gezielter und effizienter Einsatz von Rodentiziden im Sinne einer integrierten Schadnagerbekaumlmpfung unter Beruumlcksichtigung organisatorischen baulicher und biozidfreien Maszlignahmen

bdquoso viel wie noumltig so wenig wie moumlglichldquo

S 24

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Bild UBA

Warnhinweise

Jede Koumlderstelle oder ‐station ist mit geeigneten Warnhinweisen zu versehen Der Auftraggeber ist uumlber laufende Schaumldlingsbekaumlmpfungsmaszlignahmen zu informieren Dieser muss seine Mitarbeiter und externen Dienstleister informieren und soweit erforderlich zusaumltzliche Warnhinweise anbringen hellip+ Die Verantwortung fuumlr das Anbringen von eventuellen Warnhinweisen ist zwischen dem Durchfuumlhrenden der Schaumldlingsbekaumlmpfung und dem Auftraggeber zu vereinbaren

Diese Hinweise muumlssen mindestens die nachfolgenden Angaben enthalten Erste-Hilfe-Maszlignahmen

Produkt- und Wirkstoffname

Zulassungsnummer d Produktes

Kontaktdaten des Verwenders

Giftnotruf-Nr

Datum der Koumlderauslage

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 25

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen I

Im Regelfall hat eine Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Zeitraum von einem Monat nicht zu

uumlberschreiten

Bei einem andauernden Nagerbefall zB durch staumlndige Einwanderung von auszligen in eine Einrichtung oder einen Betrieb (zB Lebensmittelbetrieb) ist eine Bekaumlmpfung aber auch uumlber diesen Zeitraum hinaus moumlglich Langzeit-Bekaumlmpfung

In solchen Faumlllen ist zu pruumlfen ob es geeignete Maszlignahmen gibt die dem immer wieder neu auftretenden Nagerbefall entgegenwirken koumlnnen

Wird der ausgelegte Koumlder nach einer Dauer von etwa einem Monat immer noch unvermindert stark angenommen ohne dass die Aktivitaumlt der Nagetiere abnimmt so ist die Ursache hierfuumlr zu ermitteln Es besteht in solchen Faumlllen der Verdacht auf Resistenz gegen den eingesetzten Wirkstoff und der Einsatz eines anderen potenteren Wirkstoffs ist zu pruumlfen

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 26

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Koumlderstationen zur Ausbringung von Koumldern verwenden

Ausnahmen Kanalisation und Bereiche die fuumlr Kinder und Nicht-Zieltiere nicht zugaumlnglich sind

zB geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen Unterbauten von Elektroschaltschraumlnken Hohlraumlume in Waumlnden und Wandverkleidungen etc

Ausnahme RattenloumlcherWuumlhlmausgaumlnge Koumlder tief in die Erde einbringen hellip+ die Stelle zB mit einem Stein abdecken

Koumlderstationen verwenden die mechanisch ausreichend stabil und manipulationssicher sind

Koumlderstationen deutlich kennzeichnen damit zu erkennen ist dass sie Rodentizide enthalten und nicht beruumlhrt werden duumlrfen Bild Wieck UBA

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen II

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 27

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen III

Grundsaumltzlich muumlssen zu Beginn der Bekaumlmpfung die Koumlderstellen moumlglichst alle 2-3 Tage mindestens aber nach dem 5 Tag und anschlieszligend woumlchentlich kontrolliert werden Dies gilt auch fuumlr Bekaumlmpfungsmaszlignahmen die laumlnger als einen Monat andauern

Bei jeder Kontrolle gefressene Koumlder ersetzen und das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen und diese hellip+ entsorgen um Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen

Bild Schmolz UBA

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Fotos WieckSchmolz UBA

S 28

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen IV

Koumlder mit Antikoagulanzien nicht als Permanentkoumlder zur Vorbeugung gegen Nagerbefall oder zum Monitoring von Nageraktivitaumlten einsetzen

Zum Nagetiermonitoring giftfreie Koumlder Uumlberwachungsgeraumlte oder Fallen verwenden Ohne Ausnahmen

Permanentbekoumlderung ist grundsaumltzlich verboten

Ausnahmen moumlglich

Nach Einzelfallpruumlfung koumlnnen Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbekoumlderung in besonders sensiblen Bereichen (zB Betriebe der Lebensmittelindustrie Warenlager) unter bestimmten Bedingungen moumlglich sein

Strategische befallsunabhaumlngige Dauerbekoumlderung

nur mit Antikoagulanzien der 2 Generation

S 29

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Ausnahmeregelung zur Permanentbekoumlderung

Ausnahmen von dem Verbot moumlglich wenn

- erhoumlhte Befallsgefahr mit Nagetieren und

- besondere Gefahr fuumlr Gesundheit oder Sicherheit von MenschTier und

- keine anderen verhaumlltnismaumlszligigen Maszlignahmen dem Befall entgegenzuwirken zB bauliche und organisatorische Maszlignahmen Fallen

Alle drei Voraussetzungen muumlssen vom SBK im Rahmen einer Objektanalyse festgestellt und dokumentiert werden

Ausnahmeregelung gilt nur fuumlr ausgebildetegepruumlfte Schaumldlingsbekaumlmpfer

Koumlderstellen nur in und um Gebaumlude ndash keine Anwendung im offenen Gelaumlndevon Gebaumluden entfernt

Kontrollintervalle zwischen 1 - max 4 Wochen (werden vom SBK festgelegt)

Bei festgestelltem Befall (nach Ermessen des SBK) woumlchentliche Kontrollen nach GfA

Definition Befall (DSV) hellip+ Anzeichen von Schaumldlingen im Schutzareal Anzeichen koumlnnen sein Lebendetote Tiere Fraszligspuren Kot- und Urinspuren Trittsiegel und Schmierspuren

S 30

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme

Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen

Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen

Nachkontrolle und Praumlvention

Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen

Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren

Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 31

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation

fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Vielen Dank

Kontakt Beatrice Schwarz-Schulz FG IV 12 Anton Friesen EinvernehmensstelleBiozidgubade Umweltbundesamt PO Box 1406 06813 Dessau-Roszliglau Deutschland

wwwumweltbundesamtde

wwwbiozidinfo

S 32

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Fragen

S 33

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Planung und Dokumentation (Auszuumlge)

Nagerart Groumlszlige des Gebietes und Befallsursache ermitteln

Wirkstoff Art des Koumlders Anzahl der Koumlderstellen und Koumldermenge in Abhaumlngigkeit vom Zielorganismus und seiner Biologie dem Grad des Befalls und der direkten Umgebung waumlhlen und dokumentieren

Ziel einer Bekaumlmpfung ist die Tilgung der Nagerpopulation im Befallsgebiet-objekt

Gezielter und effizienter Einsatz von Rodentiziden im Sinne einer integrierten Schadnagerbekaumlmpfung unter Beruumlcksichtigung organisatorischen baulicher und biozidfreien Maszlignahmen

bdquoso viel wie noumltig so wenig wie moumlglichldquo

S 24

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Bild UBA

Warnhinweise

Jede Koumlderstelle oder ‐station ist mit geeigneten Warnhinweisen zu versehen Der Auftraggeber ist uumlber laufende Schaumldlingsbekaumlmpfungsmaszlignahmen zu informieren Dieser muss seine Mitarbeiter und externen Dienstleister informieren und soweit erforderlich zusaumltzliche Warnhinweise anbringen hellip+ Die Verantwortung fuumlr das Anbringen von eventuellen Warnhinweisen ist zwischen dem Durchfuumlhrenden der Schaumldlingsbekaumlmpfung und dem Auftraggeber zu vereinbaren

Diese Hinweise muumlssen mindestens die nachfolgenden Angaben enthalten Erste-Hilfe-Maszlignahmen

Produkt- und Wirkstoffname

Zulassungsnummer d Produktes

Kontaktdaten des Verwenders

Giftnotruf-Nr

Datum der Koumlderauslage

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 25

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen I

Im Regelfall hat eine Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Zeitraum von einem Monat nicht zu

uumlberschreiten

Bei einem andauernden Nagerbefall zB durch staumlndige Einwanderung von auszligen in eine Einrichtung oder einen Betrieb (zB Lebensmittelbetrieb) ist eine Bekaumlmpfung aber auch uumlber diesen Zeitraum hinaus moumlglich Langzeit-Bekaumlmpfung

In solchen Faumlllen ist zu pruumlfen ob es geeignete Maszlignahmen gibt die dem immer wieder neu auftretenden Nagerbefall entgegenwirken koumlnnen

Wird der ausgelegte Koumlder nach einer Dauer von etwa einem Monat immer noch unvermindert stark angenommen ohne dass die Aktivitaumlt der Nagetiere abnimmt so ist die Ursache hierfuumlr zu ermitteln Es besteht in solchen Faumlllen der Verdacht auf Resistenz gegen den eingesetzten Wirkstoff und der Einsatz eines anderen potenteren Wirkstoffs ist zu pruumlfen

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 26

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Koumlderstationen zur Ausbringung von Koumldern verwenden

Ausnahmen Kanalisation und Bereiche die fuumlr Kinder und Nicht-Zieltiere nicht zugaumlnglich sind

zB geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen Unterbauten von Elektroschaltschraumlnken Hohlraumlume in Waumlnden und Wandverkleidungen etc

Ausnahme RattenloumlcherWuumlhlmausgaumlnge Koumlder tief in die Erde einbringen hellip+ die Stelle zB mit einem Stein abdecken

Koumlderstationen verwenden die mechanisch ausreichend stabil und manipulationssicher sind

Koumlderstationen deutlich kennzeichnen damit zu erkennen ist dass sie Rodentizide enthalten und nicht beruumlhrt werden duumlrfen Bild Wieck UBA

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen II

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 27

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen III

Grundsaumltzlich muumlssen zu Beginn der Bekaumlmpfung die Koumlderstellen moumlglichst alle 2-3 Tage mindestens aber nach dem 5 Tag und anschlieszligend woumlchentlich kontrolliert werden Dies gilt auch fuumlr Bekaumlmpfungsmaszlignahmen die laumlnger als einen Monat andauern

Bei jeder Kontrolle gefressene Koumlder ersetzen und das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen und diese hellip+ entsorgen um Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen

Bild Schmolz UBA

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Fotos WieckSchmolz UBA

S 28

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen IV

Koumlder mit Antikoagulanzien nicht als Permanentkoumlder zur Vorbeugung gegen Nagerbefall oder zum Monitoring von Nageraktivitaumlten einsetzen

Zum Nagetiermonitoring giftfreie Koumlder Uumlberwachungsgeraumlte oder Fallen verwenden Ohne Ausnahmen

Permanentbekoumlderung ist grundsaumltzlich verboten

Ausnahmen moumlglich

Nach Einzelfallpruumlfung koumlnnen Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbekoumlderung in besonders sensiblen Bereichen (zB Betriebe der Lebensmittelindustrie Warenlager) unter bestimmten Bedingungen moumlglich sein

Strategische befallsunabhaumlngige Dauerbekoumlderung

nur mit Antikoagulanzien der 2 Generation

S 29

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Ausnahmeregelung zur Permanentbekoumlderung

Ausnahmen von dem Verbot moumlglich wenn

- erhoumlhte Befallsgefahr mit Nagetieren und

- besondere Gefahr fuumlr Gesundheit oder Sicherheit von MenschTier und

- keine anderen verhaumlltnismaumlszligigen Maszlignahmen dem Befall entgegenzuwirken zB bauliche und organisatorische Maszlignahmen Fallen

Alle drei Voraussetzungen muumlssen vom SBK im Rahmen einer Objektanalyse festgestellt und dokumentiert werden

Ausnahmeregelung gilt nur fuumlr ausgebildetegepruumlfte Schaumldlingsbekaumlmpfer

Koumlderstellen nur in und um Gebaumlude ndash keine Anwendung im offenen Gelaumlndevon Gebaumluden entfernt

Kontrollintervalle zwischen 1 - max 4 Wochen (werden vom SBK festgelegt)

Bei festgestelltem Befall (nach Ermessen des SBK) woumlchentliche Kontrollen nach GfA

Definition Befall (DSV) hellip+ Anzeichen von Schaumldlingen im Schutzareal Anzeichen koumlnnen sein Lebendetote Tiere Fraszligspuren Kot- und Urinspuren Trittsiegel und Schmierspuren

S 30

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme

Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen

Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen

Nachkontrolle und Praumlvention

Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen

Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren

Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 31

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation

fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Vielen Dank

Kontakt Beatrice Schwarz-Schulz FG IV 12 Anton Friesen EinvernehmensstelleBiozidgubade Umweltbundesamt PO Box 1406 06813 Dessau-Roszliglau Deutschland

wwwumweltbundesamtde

wwwbiozidinfo

S 32

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Fragen

S 33

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Bild UBA

Warnhinweise

Jede Koumlderstelle oder ‐station ist mit geeigneten Warnhinweisen zu versehen Der Auftraggeber ist uumlber laufende Schaumldlingsbekaumlmpfungsmaszlignahmen zu informieren Dieser muss seine Mitarbeiter und externen Dienstleister informieren und soweit erforderlich zusaumltzliche Warnhinweise anbringen hellip+ Die Verantwortung fuumlr das Anbringen von eventuellen Warnhinweisen ist zwischen dem Durchfuumlhrenden der Schaumldlingsbekaumlmpfung und dem Auftraggeber zu vereinbaren

Diese Hinweise muumlssen mindestens die nachfolgenden Angaben enthalten Erste-Hilfe-Maszlignahmen

Produkt- und Wirkstoffname

Zulassungsnummer d Produktes

Kontaktdaten des Verwenders

Giftnotruf-Nr

Datum der Koumlderauslage

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 25

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen I

Im Regelfall hat eine Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Zeitraum von einem Monat nicht zu

uumlberschreiten

Bei einem andauernden Nagerbefall zB durch staumlndige Einwanderung von auszligen in eine Einrichtung oder einen Betrieb (zB Lebensmittelbetrieb) ist eine Bekaumlmpfung aber auch uumlber diesen Zeitraum hinaus moumlglich Langzeit-Bekaumlmpfung

In solchen Faumlllen ist zu pruumlfen ob es geeignete Maszlignahmen gibt die dem immer wieder neu auftretenden Nagerbefall entgegenwirken koumlnnen

Wird der ausgelegte Koumlder nach einer Dauer von etwa einem Monat immer noch unvermindert stark angenommen ohne dass die Aktivitaumlt der Nagetiere abnimmt so ist die Ursache hierfuumlr zu ermitteln Es besteht in solchen Faumlllen der Verdacht auf Resistenz gegen den eingesetzten Wirkstoff und der Einsatz eines anderen potenteren Wirkstoffs ist zu pruumlfen

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 26

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Koumlderstationen zur Ausbringung von Koumldern verwenden

Ausnahmen Kanalisation und Bereiche die fuumlr Kinder und Nicht-Zieltiere nicht zugaumlnglich sind

zB geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen Unterbauten von Elektroschaltschraumlnken Hohlraumlume in Waumlnden und Wandverkleidungen etc

Ausnahme RattenloumlcherWuumlhlmausgaumlnge Koumlder tief in die Erde einbringen hellip+ die Stelle zB mit einem Stein abdecken

Koumlderstationen verwenden die mechanisch ausreichend stabil und manipulationssicher sind

Koumlderstationen deutlich kennzeichnen damit zu erkennen ist dass sie Rodentizide enthalten und nicht beruumlhrt werden duumlrfen Bild Wieck UBA

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen II

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 27

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen III

Grundsaumltzlich muumlssen zu Beginn der Bekaumlmpfung die Koumlderstellen moumlglichst alle 2-3 Tage mindestens aber nach dem 5 Tag und anschlieszligend woumlchentlich kontrolliert werden Dies gilt auch fuumlr Bekaumlmpfungsmaszlignahmen die laumlnger als einen Monat andauern

Bei jeder Kontrolle gefressene Koumlder ersetzen und das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen und diese hellip+ entsorgen um Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen

Bild Schmolz UBA

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Fotos WieckSchmolz UBA

S 28

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen IV

Koumlder mit Antikoagulanzien nicht als Permanentkoumlder zur Vorbeugung gegen Nagerbefall oder zum Monitoring von Nageraktivitaumlten einsetzen

Zum Nagetiermonitoring giftfreie Koumlder Uumlberwachungsgeraumlte oder Fallen verwenden Ohne Ausnahmen

Permanentbekoumlderung ist grundsaumltzlich verboten

Ausnahmen moumlglich

Nach Einzelfallpruumlfung koumlnnen Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbekoumlderung in besonders sensiblen Bereichen (zB Betriebe der Lebensmittelindustrie Warenlager) unter bestimmten Bedingungen moumlglich sein

Strategische befallsunabhaumlngige Dauerbekoumlderung

nur mit Antikoagulanzien der 2 Generation

S 29

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Ausnahmeregelung zur Permanentbekoumlderung

Ausnahmen von dem Verbot moumlglich wenn

- erhoumlhte Befallsgefahr mit Nagetieren und

- besondere Gefahr fuumlr Gesundheit oder Sicherheit von MenschTier und

- keine anderen verhaumlltnismaumlszligigen Maszlignahmen dem Befall entgegenzuwirken zB bauliche und organisatorische Maszlignahmen Fallen

Alle drei Voraussetzungen muumlssen vom SBK im Rahmen einer Objektanalyse festgestellt und dokumentiert werden

Ausnahmeregelung gilt nur fuumlr ausgebildetegepruumlfte Schaumldlingsbekaumlmpfer

Koumlderstellen nur in und um Gebaumlude ndash keine Anwendung im offenen Gelaumlndevon Gebaumluden entfernt

Kontrollintervalle zwischen 1 - max 4 Wochen (werden vom SBK festgelegt)

Bei festgestelltem Befall (nach Ermessen des SBK) woumlchentliche Kontrollen nach GfA

Definition Befall (DSV) hellip+ Anzeichen von Schaumldlingen im Schutzareal Anzeichen koumlnnen sein Lebendetote Tiere Fraszligspuren Kot- und Urinspuren Trittsiegel und Schmierspuren

S 30

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Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme

Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen

Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen

Nachkontrolle und Praumlvention

Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen

Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren

Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

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Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation

fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Vielen Dank

Kontakt Beatrice Schwarz-Schulz FG IV 12 Anton Friesen EinvernehmensstelleBiozidgubade Umweltbundesamt PO Box 1406 06813 Dessau-Roszliglau Deutschland

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Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen I

Im Regelfall hat eine Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Zeitraum von einem Monat nicht zu

uumlberschreiten

Bei einem andauernden Nagerbefall zB durch staumlndige Einwanderung von auszligen in eine Einrichtung oder einen Betrieb (zB Lebensmittelbetrieb) ist eine Bekaumlmpfung aber auch uumlber diesen Zeitraum hinaus moumlglich Langzeit-Bekaumlmpfung

In solchen Faumlllen ist zu pruumlfen ob es geeignete Maszlignahmen gibt die dem immer wieder neu auftretenden Nagerbefall entgegenwirken koumlnnen

Wird der ausgelegte Koumlder nach einer Dauer von etwa einem Monat immer noch unvermindert stark angenommen ohne dass die Aktivitaumlt der Nagetiere abnimmt so ist die Ursache hierfuumlr zu ermitteln Es besteht in solchen Faumlllen der Verdacht auf Resistenz gegen den eingesetzten Wirkstoff und der Einsatz eines anderen potenteren Wirkstoffs ist zu pruumlfen

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S 26

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Koumlderstationen zur Ausbringung von Koumldern verwenden

Ausnahmen Kanalisation und Bereiche die fuumlr Kinder und Nicht-Zieltiere nicht zugaumlnglich sind

zB geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen Unterbauten von Elektroschaltschraumlnken Hohlraumlume in Waumlnden und Wandverkleidungen etc

Ausnahme RattenloumlcherWuumlhlmausgaumlnge Koumlder tief in die Erde einbringen hellip+ die Stelle zB mit einem Stein abdecken

Koumlderstationen verwenden die mechanisch ausreichend stabil und manipulationssicher sind

Koumlderstationen deutlich kennzeichnen damit zu erkennen ist dass sie Rodentizide enthalten und nicht beruumlhrt werden duumlrfen Bild Wieck UBA

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen II

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 27

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen III

Grundsaumltzlich muumlssen zu Beginn der Bekaumlmpfung die Koumlderstellen moumlglichst alle 2-3 Tage mindestens aber nach dem 5 Tag und anschlieszligend woumlchentlich kontrolliert werden Dies gilt auch fuumlr Bekaumlmpfungsmaszlignahmen die laumlnger als einen Monat andauern

Bei jeder Kontrolle gefressene Koumlder ersetzen und das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen und diese hellip+ entsorgen um Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen

Bild Schmolz UBA

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Fotos WieckSchmolz UBA

S 28

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Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen IV

Koumlder mit Antikoagulanzien nicht als Permanentkoumlder zur Vorbeugung gegen Nagerbefall oder zum Monitoring von Nageraktivitaumlten einsetzen

Zum Nagetiermonitoring giftfreie Koumlder Uumlberwachungsgeraumlte oder Fallen verwenden Ohne Ausnahmen

Permanentbekoumlderung ist grundsaumltzlich verboten

Ausnahmen moumlglich

Nach Einzelfallpruumlfung koumlnnen Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbekoumlderung in besonders sensiblen Bereichen (zB Betriebe der Lebensmittelindustrie Warenlager) unter bestimmten Bedingungen moumlglich sein

Strategische befallsunabhaumlngige Dauerbekoumlderung

nur mit Antikoagulanzien der 2 Generation

S 29

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

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Ausnahmeregelung zur Permanentbekoumlderung

Ausnahmen von dem Verbot moumlglich wenn

- erhoumlhte Befallsgefahr mit Nagetieren und

- besondere Gefahr fuumlr Gesundheit oder Sicherheit von MenschTier und

- keine anderen verhaumlltnismaumlszligigen Maszlignahmen dem Befall entgegenzuwirken zB bauliche und organisatorische Maszlignahmen Fallen

Alle drei Voraussetzungen muumlssen vom SBK im Rahmen einer Objektanalyse festgestellt und dokumentiert werden

Ausnahmeregelung gilt nur fuumlr ausgebildetegepruumlfte Schaumldlingsbekaumlmpfer

Koumlderstellen nur in und um Gebaumlude ndash keine Anwendung im offenen Gelaumlndevon Gebaumluden entfernt

Kontrollintervalle zwischen 1 - max 4 Wochen (werden vom SBK festgelegt)

Bei festgestelltem Befall (nach Ermessen des SBK) woumlchentliche Kontrollen nach GfA

Definition Befall (DSV) hellip+ Anzeichen von Schaumldlingen im Schutzareal Anzeichen koumlnnen sein Lebendetote Tiere Fraszligspuren Kot- und Urinspuren Trittsiegel und Schmierspuren

S 30

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Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme

Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen

Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen

Nachkontrolle und Praumlvention

Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen

Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren

Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 31

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Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation

fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Vielen Dank

Kontakt Beatrice Schwarz-Schulz FG IV 12 Anton Friesen EinvernehmensstelleBiozidgubade Umweltbundesamt PO Box 1406 06813 Dessau-Roszliglau Deutschland

wwwumweltbundesamtde

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Fragen

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Koumlderstationen zur Ausbringung von Koumldern verwenden

Ausnahmen Kanalisation und Bereiche die fuumlr Kinder und Nicht-Zieltiere nicht zugaumlnglich sind

zB geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen Unterbauten von Elektroschaltschraumlnken Hohlraumlume in Waumlnden und Wandverkleidungen etc

Ausnahme RattenloumlcherWuumlhlmausgaumlnge Koumlder tief in die Erde einbringen hellip+ die Stelle zB mit einem Stein abdecken

Koumlderstationen verwenden die mechanisch ausreichend stabil und manipulationssicher sind

Koumlderstationen deutlich kennzeichnen damit zu erkennen ist dass sie Rodentizide enthalten und nicht beruumlhrt werden duumlrfen Bild Wieck UBA

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen II

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 27

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen III

Grundsaumltzlich muumlssen zu Beginn der Bekaumlmpfung die Koumlderstellen moumlglichst alle 2-3 Tage mindestens aber nach dem 5 Tag und anschlieszligend woumlchentlich kontrolliert werden Dies gilt auch fuumlr Bekaumlmpfungsmaszlignahmen die laumlnger als einen Monat andauern

Bei jeder Kontrolle gefressene Koumlder ersetzen und das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen und diese hellip+ entsorgen um Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen

Bild Schmolz UBA

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Fotos WieckSchmolz UBA

S 28

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Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen IV

Koumlder mit Antikoagulanzien nicht als Permanentkoumlder zur Vorbeugung gegen Nagerbefall oder zum Monitoring von Nageraktivitaumlten einsetzen

Zum Nagetiermonitoring giftfreie Koumlder Uumlberwachungsgeraumlte oder Fallen verwenden Ohne Ausnahmen

Permanentbekoumlderung ist grundsaumltzlich verboten

Ausnahmen moumlglich

Nach Einzelfallpruumlfung koumlnnen Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbekoumlderung in besonders sensiblen Bereichen (zB Betriebe der Lebensmittelindustrie Warenlager) unter bestimmten Bedingungen moumlglich sein

Strategische befallsunabhaumlngige Dauerbekoumlderung

nur mit Antikoagulanzien der 2 Generation

S 29

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

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Ausnahmeregelung zur Permanentbekoumlderung

Ausnahmen von dem Verbot moumlglich wenn

- erhoumlhte Befallsgefahr mit Nagetieren und

- besondere Gefahr fuumlr Gesundheit oder Sicherheit von MenschTier und

- keine anderen verhaumlltnismaumlszligigen Maszlignahmen dem Befall entgegenzuwirken zB bauliche und organisatorische Maszlignahmen Fallen

Alle drei Voraussetzungen muumlssen vom SBK im Rahmen einer Objektanalyse festgestellt und dokumentiert werden

Ausnahmeregelung gilt nur fuumlr ausgebildetegepruumlfte Schaumldlingsbekaumlmpfer

Koumlderstellen nur in und um Gebaumlude ndash keine Anwendung im offenen Gelaumlndevon Gebaumluden entfernt

Kontrollintervalle zwischen 1 - max 4 Wochen (werden vom SBK festgelegt)

Bei festgestelltem Befall (nach Ermessen des SBK) woumlchentliche Kontrollen nach GfA

Definition Befall (DSV) hellip+ Anzeichen von Schaumldlingen im Schutzareal Anzeichen koumlnnen sein Lebendetote Tiere Fraszligspuren Kot- und Urinspuren Trittsiegel und Schmierspuren

S 30

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme

Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen

Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen

Nachkontrolle und Praumlvention

Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen

Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren

Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 31

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Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation

fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Vielen Dank

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Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen III

Grundsaumltzlich muumlssen zu Beginn der Bekaumlmpfung die Koumlderstellen moumlglichst alle 2-3 Tage mindestens aber nach dem 5 Tag und anschlieszligend woumlchentlich kontrolliert werden Dies gilt auch fuumlr Bekaumlmpfungsmaszlignahmen die laumlnger als einen Monat andauern

Bei jeder Kontrolle gefressene Koumlder ersetzen und das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen und diese hellip+ entsorgen um Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen

Bild Schmolz UBA

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

Fotos WieckSchmolz UBA

S 28

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Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen IV

Koumlder mit Antikoagulanzien nicht als Permanentkoumlder zur Vorbeugung gegen Nagerbefall oder zum Monitoring von Nageraktivitaumlten einsetzen

Zum Nagetiermonitoring giftfreie Koumlder Uumlberwachungsgeraumlte oder Fallen verwenden Ohne Ausnahmen

Permanentbekoumlderung ist grundsaumltzlich verboten

Ausnahmen moumlglich

Nach Einzelfallpruumlfung koumlnnen Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbekoumlderung in besonders sensiblen Bereichen (zB Betriebe der Lebensmittelindustrie Warenlager) unter bestimmten Bedingungen moumlglich sein

Strategische befallsunabhaumlngige Dauerbekoumlderung

nur mit Antikoagulanzien der 2 Generation

S 29

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Ausnahmeregelung zur Permanentbekoumlderung

Ausnahmen von dem Verbot moumlglich wenn

- erhoumlhte Befallsgefahr mit Nagetieren und

- besondere Gefahr fuumlr Gesundheit oder Sicherheit von MenschTier und

- keine anderen verhaumlltnismaumlszligigen Maszlignahmen dem Befall entgegenzuwirken zB bauliche und organisatorische Maszlignahmen Fallen

Alle drei Voraussetzungen muumlssen vom SBK im Rahmen einer Objektanalyse festgestellt und dokumentiert werden

Ausnahmeregelung gilt nur fuumlr ausgebildetegepruumlfte Schaumldlingsbekaumlmpfer

Koumlderstellen nur in und um Gebaumlude ndash keine Anwendung im offenen Gelaumlndevon Gebaumluden entfernt

Kontrollintervalle zwischen 1 - max 4 Wochen (werden vom SBK festgelegt)

Bei festgestelltem Befall (nach Ermessen des SBK) woumlchentliche Kontrollen nach GfA

Definition Befall (DSV) hellip+ Anzeichen von Schaumldlingen im Schutzareal Anzeichen koumlnnen sein Lebendetote Tiere Fraszligspuren Kot- und Urinspuren Trittsiegel und Schmierspuren

S 30

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme

Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen

Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen

Nachkontrolle und Praumlvention

Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen

Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren

Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 31

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Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation

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S 32

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Fragen

S 33

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Durchfuumlhrung und begleitende Maszlignahmen IV

Koumlder mit Antikoagulanzien nicht als Permanentkoumlder zur Vorbeugung gegen Nagerbefall oder zum Monitoring von Nageraktivitaumlten einsetzen

Zum Nagetiermonitoring giftfreie Koumlder Uumlberwachungsgeraumlte oder Fallen verwenden Ohne Ausnahmen

Permanentbekoumlderung ist grundsaumltzlich verboten

Ausnahmen moumlglich

Nach Einzelfallpruumlfung koumlnnen Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbekoumlderung in besonders sensiblen Bereichen (zB Betriebe der Lebensmittelindustrie Warenlager) unter bestimmten Bedingungen moumlglich sein

Strategische befallsunabhaumlngige Dauerbekoumlderung

nur mit Antikoagulanzien der 2 Generation

S 29

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

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Ausnahmeregelung zur Permanentbekoumlderung

Ausnahmen von dem Verbot moumlglich wenn

- erhoumlhte Befallsgefahr mit Nagetieren und

- besondere Gefahr fuumlr Gesundheit oder Sicherheit von MenschTier und

- keine anderen verhaumlltnismaumlszligigen Maszlignahmen dem Befall entgegenzuwirken zB bauliche und organisatorische Maszlignahmen Fallen

Alle drei Voraussetzungen muumlssen vom SBK im Rahmen einer Objektanalyse festgestellt und dokumentiert werden

Ausnahmeregelung gilt nur fuumlr ausgebildetegepruumlfte Schaumldlingsbekaumlmpfer

Koumlderstellen nur in und um Gebaumlude ndash keine Anwendung im offenen Gelaumlndevon Gebaumluden entfernt

Kontrollintervalle zwischen 1 - max 4 Wochen (werden vom SBK festgelegt)

Bei festgestelltem Befall (nach Ermessen des SBK) woumlchentliche Kontrollen nach GfA

Definition Befall (DSV) hellip+ Anzeichen von Schaumldlingen im Schutzareal Anzeichen koumlnnen sein Lebendetote Tiere Fraszligspuren Kot- und Urinspuren Trittsiegel und Schmierspuren

S 30

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Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme

Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen

Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen

Nachkontrolle und Praumlvention

Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen

Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren

Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen

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- erhoumlhte Befallsgefahr mit Nagetieren und

- besondere Gefahr fuumlr Gesundheit oder Sicherheit von MenschTier und

- keine anderen verhaumlltnismaumlszligigen Maszlignahmen dem Befall entgegenzuwirken zB bauliche und organisatorische Maszlignahmen Fallen

Alle drei Voraussetzungen muumlssen vom SBK im Rahmen einer Objektanalyse festgestellt und dokumentiert werden

Ausnahmeregelung gilt nur fuumlr ausgebildetegepruumlfte Schaumldlingsbekaumlmpfer

Koumlderstellen nur in und um Gebaumlude ndash keine Anwendung im offenen Gelaumlndevon Gebaumluden entfernt

Kontrollintervalle zwischen 1 - max 4 Wochen (werden vom SBK festgelegt)

Bei festgestelltem Befall (nach Ermessen des SBK) woumlchentliche Kontrollen nach GfA

Definition Befall (DSV) hellip+ Anzeichen von Schaumldlingen im Schutzareal Anzeichen koumlnnen sein Lebendetote Tiere Fraszligspuren Kot- und Urinspuren Trittsiegel und Schmierspuren

S 30

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Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme

Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen

Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen

Nachkontrolle und Praumlvention

Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen

Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren

Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen

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Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Beendigung der Bekaumlmpfungsmaszlignahme

Nach Abschluss der Bekaumlmpfungsmaszlignahme nicht angenommene Koumlder und tote Nager fachgerecht entsorgen um Primaumlr-und Sekundaumlrvergiftungen vorzubeugen

Den Bekaumlmpfungserfolg dokumentieren und belegen

Nachkontrolle und Praumlvention

Um nach der erfolgten Bekaumlmpfungsmaszlignahme einen Neubefall zu vermeiden hellip+ vorbeugende Maszlignahmen ergreifen

Den Auftraggeber uumlber moumlgliche Praumlventionsmaszlignahmen gegen kuumlnftigen Nagerbefall informieren

Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekaumlmpfungsmaszlignahmen dem Auftraggeber und zustaumlndigen Behoumlrden auf Nachfrage vorlegen

Kriterien der GfA hellipfuumlr sachkundige Verwender

S 31

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation

fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Vielen Dank

Kontakt Beatrice Schwarz-Schulz FG IV 12 Anton Friesen EinvernehmensstelleBiozidgubade Umweltbundesamt PO Box 1406 06813 Dessau-Roszliglau Deutschland

wwwumweltbundesamtde

wwwbiozidinfo

S 32

25042015 Jahreshauptversammlung des VFOumlS eV

Dr Beatrice Schwarz-Schulz

Fragen

S 33

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Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen fuumlr die Hilfe bei der Vorbereitung der Praumlsentation

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