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19.06.2009 Mitgliederversammlung der VPI 1
Zulassungen aus Sicht des Eisenbahn-Bundesamtes,
Erfahrungen mit der TSI Güterwagen
Ralf SchweinsbergEisenbahn-Bundesamt
19.06.2009 Mitgliederversammlung der VPI 2
Vortragsübersicht
1. TSI Güterwagen
2. Umbauten
3. Fazit, Ausblick
19.06.2009 Mitgliederversammlung der VPI 3
Aktualisierung der Richtlinien und Umsetzung in nationales Recht
RL 96/48/EC RL 2001/16/ECKonventioneller VerkehrHochgeschwindigkeitsbahnsystem
In der Fassung der RL 2004/50/EC
Transeuropäische Eisenbahn Interoperabilitätsverordnung (TEIV)in Kraft seit 14.07.2007
RL 2008/57/EG
Änderung TEIV erforderlich
Ausweitung Geltungsbereich TSI...
19.06.2009 Mitgliederversammlung der VPI 4
Fahrzeugzulassung nach TEIV
Zulassungsvoraussetzungen Antrag von EIU, EVU, Halter oder Hersteller
EG-Prüferklärung des Antragstellers auf Basis der Konformitätsbescheinigung einer Benannten Stelle
Einhaltung sonstiger Rechtsvorschriften zur Einhaltung der grundlegenden Anforderungen
Kohärenz
ggf. sonstige Vorschriften bei Ausnahmen
19.06.2009 Mitgliederversammlung der VPI 5
TSI Güterwagen, Inkraftsetzung und Umsetzung in nationales Recht
TSI Güterwagen
Entscheidung 2006/861/EG vom 28.07.2006 (verbindlich)
Aufgenommen in TEIV, Anlage 2, Nr. 3.2 b), in Kraft ab 31.01.07
Rechtssichere Planungsgrundlage für den Sektor!
Konsequenzen:
Zulassungsverfahren Anforderungen
Angebot: Freiwillige Anwendung vorab!
19.06.2009 Mitgliederversammlung der VPI 6
TSI Güterwagen, Verfahren
Zulassungsverfahren
Zusätzliche Player:
EBA + Benannte Stellen (TSI – Prüfung) = zusätzliche Schnittstellen
-> Herausforderungen: EBA, EBC/Assoziierte Partner: Sicherstellung: - schnittstellenfreie
- verlässliche Prozesse
Antragsteller:
- vollständig, plausible Unterlagen,
- frühzeitige Einbindung EBA, Benannte Stellen
19.06.2009 Mitgliederversammlung der VPI 7
TSI Güterwagen, Anforderungen
TSI + Anhänge
+ in der TSI referenzierte EN (EN 12663..), UIC – Merkblätter(wenn nicht spezifiziert: in vollem Umfang!!)
= „Gesetz“
Folge:- Abweichungen mit „Nachweis gleicher Sicherheit“ (§ 2 Abs. 2 EBO) nicht möglich
-> TSI Ausnahmen nach § 5 Abs. 1 TEIV erforderlich:- Vertrag zum Zeitpunkt Inkraftsetzung TSI,
- wirtschaftliche Lebensfähigkeit Projekt gefährdet (RISC)
Anforderungen
19.06.2009 Mitgliederversammlung der VPI 8
TSI Güterwagen, Fehlerbehebung
TSI Güterwagen fehlerhaft
Problem
• TSI – Revision: Generelle Überarbeitung der TSI, Behebung der Fehler-> bis vsl. Ende 2010!!-> keine kurzfristige Lösung!-> wegen gravierender Mängel kann Revision TSI nicht
abgewartet werden, daher:
Lösungsansätze:
19.06.2009 Mitgliederversammlung der VPI 9
TSI Güterwagen, Fehlerbehebung
• Ad-hoc TSI – Revision: kurzfristige Behebung gravierender Mängel:-> Entscheidung 2009/107/EG vom 23.01.2009
=> „Y/Q . Kräfte“ („0,8 bzw. 1,2“), Anhang JJ.2 (Schließung offener Punkte, z. B. Heißläuferortung...)
-> Umsetzung in DE („2. TEIV AVO“) läuft, gültig vsl. ab 01.07.09
+-> Entscheidung EBA: Anwendung der Entscheidung
2009/107/EG bereits vor Änderung TEIV bereits vorab, um den Antragstellern Ibg, BAZ erteilen zu können!!
-> aber: nach Verabschiedung TSI sind weitere gravierende Mängel bekannt geworden, daher:
Lösungsansätze:
19.06.2009 Mitgliederversammlung der VPI 10
TSI Güterwagen, Fehlerbehebung
• Meldung (kritischer) Fehler an die Europäische Kommission zur Veröffentlichung auf der Internetseite der ERA als „technical opinion“:
-> Grundlage: Art. 7 Abs. 2 der RL 2008/57/EG, dazu:
-> Dezember 2008: Abstimmung einer Liste von kritischen Fehlern mit dem Sektor (u. a. VPI), die nicht von Ad-hoc Revision der TSI erfasst(z. B. Querbeschleunigung 0,4 g in EN 12663, Ausrüstung der Güterwagenflotte mit Feststellbremsen...)
-> Notifizierung durch BMVBS an EU – Kommission in 01/09
+-> Entscheidung EBA in 12/2008:
- Anwendung im Vorgriff auf Veröffentlichung, um im Sinne der Antragsteller Ibg, BAZ erteilen zu können,
- Widerruf, sofern nicht binnen 1 Jahres nach Bekanntgabe der Ibg, BAZ an Antragsteller Veröffentlichung erfolgt (dann gilt die TSI!)
Lösungsansätze:
19.06.2009 Mitgliederversammlung der VPI 11
Vortragsübersicht
1.1.1. TSI GTSI GTSI Güüüterwagenterwagenterwagen
2. Umbauten
3.3.3. Fazit, AusblickFazit, AusblickFazit, Ausblick
19.06.2009 Mitgliederversammlung der VPI 12
Prüfung der Unterlagen,
Entscheidung, ob umfangreiche Umrüstung, Erneuerung* vorliegt. Ggf.
Entscheidung über TSI - Ausnahmen
Prüfung der Unterlagen und
Entscheidung, ob eine
Inbetriebnahme-genehmigung
ausgesprochen werden kann.
Einreichen der für die Inbetriebnahme
erforderlichen Unterlagen nur für
die von der Umrüstung
betroffenen Teile.Anzeige = Antrag auf
Inbetriebnahme
Unverzügliche Eingangsbestätigung
Bei Vollständigkeit der Unterlagen schriftl. Bescheid über die
Entscheidung i.d.R. innerhalb von 10 Wochen
Bei Vollständigkeit der Unterlagen Erteilung der
Inbetriebnahmegenehmigung i.d.R. innerhalb von 4 Monaten
Schriftl. Anzeige der geplanten
Umrüstung, ausreichende
Beschreibung zu Art und Umfang.
Ggf. Begründung für Abweichungen von
den TSI
Umbauten
§ 9 TEIV
Abgrenzung zur Erneuerung (Entscheidung liegt beim Antragsteller): Ersetzung von Bauteilen im Rahmen von Wartungs- oder Reparaturarbeiten durch Teile gleicher Funktion und Leistung.
Prüfung bezieht sich nur auf den vom Umbau betroffenen Teil!
19.06.2009 Mitgliederversammlung der VPI 13
Umbauten, offene Fragen
• Zulässige Tauschteile bei EG – zertifizierten Güterwagen:
Problem bedarf einer europäischen Lösung
Erörterung in einer Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission („DV 77“) brachte bislang kein Ergebnis (der Verweis auf entsprechende Regelungen in den TSI hilft nicht weiter!),
Weitere Erörterung erforderlich
• Erfordernis neue Ibg bei Masseänderungen > 5 %:
Kriterienkatalog gemäß Anlage 3 D, Punkt 5.5 sieht bei Masseänderungen > 5 % eine neue Ibg vor,
Lösung nur im Rahmen TEIV – Änderung möglich(vsl. im nächsten Jahr zur Umsetzung der RL 2008/57/EG).
Damit selbst einfache Umbauten (Isolierung, „Sonnendach“) Ibg – relevant!
19.06.2009 Mitgliederversammlung der VPI 14
Vortragsübersicht
1.1.1. TSI GTSI GTSI Güüüterwagenterwagenterwagen
2.2.2. UmbautenUmbautenUmbauten
3. Fazit, Ausblick
19.06.2009 Mitgliederversammlung der VPI 15
Fazit, Ausblick
1. Revision TSI Güterwagen:
• Deutliche Reduzierung der Regelungen in der TSI erforderlich;
• Eindeutige Verweise auf relevante Regelungen in EN, UIC - Merkblätter.
• „Auslagerung“ nicht unabdingbar für die Sicherstellung der Interoperabilität erforderliche Regelungen als freiwillige Anforderungen in die Anlage zum TSI – Leitfaden
• Neuer Anhang mit einer Liste der anzuwendenden Normen?-> Änderung in einem vereinfachten Verfahren (Vorschlag ERA, Entscheidung im RISC, Bekanntgabe auf der ERA -Internetseite -> Problem: Rechtssicherheit für die Antragsteller)
• Einführung einer Regelung analog § 2 Abs. 2 EBO (Nachweis gleicher Sicherheit) in die TSI?
19.06.2009 Mitgliederversammlung der VPI 16
Fazit, Ausblick
2. Lessons learned aus den bisherigen Ibg – Verfahren mit Anwendung TSI:
• Qualität der Antragsunterlagen;
• Zusammenarbeit Antragsteller und EBA bzw. EBA – EBC/AP
3. Ausweitung Geltungsbereich TSI (mit RL 2008/57/EG, erfolgt „TSI für TSI“):
• Für Güterwagen weitgehend unproblematisch,
• Bedeutung von Sonderfällen für bestimmte Verkehre nimmt ggf. zu.
19.06.2009 Mitgliederversammlung der VPI 17
Erste Reihe CSM
4. EU-Verordnung zu CSM: Inkrafttreten 2009Anwendbarkeit ab 2010 / 2012
Methode zur Evaluierung und Bewertung von Risiken signifikanter Änderungen, u.a. in der Fahrzeugzulassung
ERA-Workshops (Sep 2009)
Abstimmung zur nationalen Umsetzung
19.06.2009 Mitgliederversammlung der VPI 18
Halterzertifizierung
Eisenbahn-unternehmen
Werk-stätten
Fahrzeug-halter
Infrastruktur-betreiber
SMS
Anerkennung/Zertifizierung,Überwachung.Aufsicht
durch
Sicherheitsbehörde oder von ihr anerkannte Stellen
19.06.2009 Mitgliederversammlung der VPI 19
COTIF
EU
EU - MS EU - MSIbg nach der IOR
COTIF - MS COTIF - MS
Betriebs-erlaubnis
nachATMF
Ibg nach der IOR
Betriebserlaubnisnach ATMF
COTIF
4. Revision der technischen Anhänge F (APTU) und G (ATMF) des COTIF, gegenseitige Anerkennung von Fahrzeugzulassungen:
Voraussetzung, technische Anforderungen identisch: - TSI -> Überführung in „Uniform Technical Prescriptions“ nach APTU;- alle Anforderungen in TSI (EU) bzw. uniform technical prescriptions (APTU) harmonisiert;
- keine Ausnahmen, Sonderfälle, offenen Punkte
19.06.2009 Mitgliederversammlung der VPI 20
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
www.eisenbahn-bundesamt.de