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Zulassungen aus Sicht des Eisenbahn- Bundesamtes ... · PDF file19.06.2009 Mitgliederversammlung der VPI 1 Zulassungen aus Sicht des Eisenbahn-Bundesamtes, Erfahrungen mit der TSI

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19.06.2009 Mitgliederversammlung der VPI 1

Zulassungen aus Sicht des Eisenbahn-Bundesamtes,

Erfahrungen mit der TSI Güterwagen

Ralf SchweinsbergEisenbahn-Bundesamt

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19.06.2009 Mitgliederversammlung der VPI 2

Vortragsübersicht

1. TSI Güterwagen

2. Umbauten

3. Fazit, Ausblick

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19.06.2009 Mitgliederversammlung der VPI 3

Aktualisierung der Richtlinien und Umsetzung in nationales Recht

RL 96/48/EC RL 2001/16/ECKonventioneller VerkehrHochgeschwindigkeitsbahnsystem

In der Fassung der RL 2004/50/EC

Transeuropäische Eisenbahn Interoperabilitätsverordnung (TEIV)in Kraft seit 14.07.2007

RL 2008/57/EG

Änderung TEIV erforderlich

Ausweitung Geltungsbereich TSI...

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19.06.2009 Mitgliederversammlung der VPI 4

Fahrzeugzulassung nach TEIV

Zulassungsvoraussetzungen Antrag von EIU, EVU, Halter oder Hersteller

EG-Prüferklärung des Antragstellers auf Basis der Konformitätsbescheinigung einer Benannten Stelle

Einhaltung sonstiger Rechtsvorschriften zur Einhaltung der grundlegenden Anforderungen

Kohärenz

ggf. sonstige Vorschriften bei Ausnahmen

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19.06.2009 Mitgliederversammlung der VPI 5

TSI Güterwagen, Inkraftsetzung und Umsetzung in nationales Recht

TSI Güterwagen

Entscheidung 2006/861/EG vom 28.07.2006 (verbindlich)

Aufgenommen in TEIV, Anlage 2, Nr. 3.2 b), in Kraft ab 31.01.07

Rechtssichere Planungsgrundlage für den Sektor!

Konsequenzen:

Zulassungsverfahren Anforderungen

Angebot: Freiwillige Anwendung vorab!

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19.06.2009 Mitgliederversammlung der VPI 6

TSI Güterwagen, Verfahren

Zulassungsverfahren

Zusätzliche Player:

EBA + Benannte Stellen (TSI – Prüfung) = zusätzliche Schnittstellen

-> Herausforderungen: EBA, EBC/Assoziierte Partner: Sicherstellung: - schnittstellenfreie

- verlässliche Prozesse

Antragsteller:

- vollständig, plausible Unterlagen,

- frühzeitige Einbindung EBA, Benannte Stellen

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19.06.2009 Mitgliederversammlung der VPI 7

TSI Güterwagen, Anforderungen

TSI + Anhänge

+ in der TSI referenzierte EN (EN 12663..), UIC – Merkblätter(wenn nicht spezifiziert: in vollem Umfang!!)

= „Gesetz“

Folge:- Abweichungen mit „Nachweis gleicher Sicherheit“ (§ 2 Abs. 2 EBO) nicht möglich

-> TSI Ausnahmen nach § 5 Abs. 1 TEIV erforderlich:- Vertrag zum Zeitpunkt Inkraftsetzung TSI,

- wirtschaftliche Lebensfähigkeit Projekt gefährdet (RISC)

Anforderungen

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19.06.2009 Mitgliederversammlung der VPI 8

TSI Güterwagen, Fehlerbehebung

TSI Güterwagen fehlerhaft

Problem

• TSI – Revision: Generelle Überarbeitung der TSI, Behebung der Fehler-> bis vsl. Ende 2010!!-> keine kurzfristige Lösung!-> wegen gravierender Mängel kann Revision TSI nicht

abgewartet werden, daher:

Lösungsansätze:

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19.06.2009 Mitgliederversammlung der VPI 9

TSI Güterwagen, Fehlerbehebung

• Ad-hoc TSI – Revision: kurzfristige Behebung gravierender Mängel:-> Entscheidung 2009/107/EG vom 23.01.2009

=> „Y/Q . Kräfte“ („0,8 bzw. 1,2“), Anhang JJ.2 (Schließung offener Punkte, z. B. Heißläuferortung...)

-> Umsetzung in DE („2. TEIV AVO“) läuft, gültig vsl. ab 01.07.09

+-> Entscheidung EBA: Anwendung der Entscheidung

2009/107/EG bereits vor Änderung TEIV bereits vorab, um den Antragstellern Ibg, BAZ erteilen zu können!!

-> aber: nach Verabschiedung TSI sind weitere gravierende Mängel bekannt geworden, daher:

Lösungsansätze:

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19.06.2009 Mitgliederversammlung der VPI 10

TSI Güterwagen, Fehlerbehebung

• Meldung (kritischer) Fehler an die Europäische Kommission zur Veröffentlichung auf der Internetseite der ERA als „technical opinion“:

-> Grundlage: Art. 7 Abs. 2 der RL 2008/57/EG, dazu:

-> Dezember 2008: Abstimmung einer Liste von kritischen Fehlern mit dem Sektor (u. a. VPI), die nicht von Ad-hoc Revision der TSI erfasst(z. B. Querbeschleunigung 0,4 g in EN 12663, Ausrüstung der Güterwagenflotte mit Feststellbremsen...)

-> Notifizierung durch BMVBS an EU – Kommission in 01/09

+-> Entscheidung EBA in 12/2008:

- Anwendung im Vorgriff auf Veröffentlichung, um im Sinne der Antragsteller Ibg, BAZ erteilen zu können,

- Widerruf, sofern nicht binnen 1 Jahres nach Bekanntgabe der Ibg, BAZ an Antragsteller Veröffentlichung erfolgt (dann gilt die TSI!)

Lösungsansätze:

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19.06.2009 Mitgliederversammlung der VPI 11

Vortragsübersicht

1.1.1. TSI GTSI GTSI Güüüterwagenterwagenterwagen

2. Umbauten

3.3.3. Fazit, AusblickFazit, AusblickFazit, Ausblick

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19.06.2009 Mitgliederversammlung der VPI 12

Prüfung der Unterlagen,

Entscheidung, ob umfangreiche Umrüstung, Erneuerung* vorliegt. Ggf.

Entscheidung über TSI - Ausnahmen

Prüfung der Unterlagen und

Entscheidung, ob eine

Inbetriebnahme-genehmigung

ausgesprochen werden kann.

Einreichen der für die Inbetriebnahme

erforderlichen Unterlagen nur für

die von der Umrüstung

betroffenen Teile.Anzeige = Antrag auf

Inbetriebnahme

Unverzügliche Eingangsbestätigung

Bei Vollständigkeit der Unterlagen schriftl. Bescheid über die

Entscheidung i.d.R. innerhalb von 10 Wochen

Bei Vollständigkeit der Unterlagen Erteilung der

Inbetriebnahmegenehmigung i.d.R. innerhalb von 4 Monaten

Schriftl. Anzeige der geplanten

Umrüstung, ausreichende

Beschreibung zu Art und Umfang.

Ggf. Begründung für Abweichungen von

den TSI

Umbauten

§ 9 TEIV

Abgrenzung zur Erneuerung (Entscheidung liegt beim Antragsteller): Ersetzung von Bauteilen im Rahmen von Wartungs- oder Reparaturarbeiten durch Teile gleicher Funktion und Leistung.

Prüfung bezieht sich nur auf den vom Umbau betroffenen Teil!

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19.06.2009 Mitgliederversammlung der VPI 13

Umbauten, offene Fragen

• Zulässige Tauschteile bei EG – zertifizierten Güterwagen:

Problem bedarf einer europäischen Lösung

Erörterung in einer Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission („DV 77“) brachte bislang kein Ergebnis (der Verweis auf entsprechende Regelungen in den TSI hilft nicht weiter!),

Weitere Erörterung erforderlich

• Erfordernis neue Ibg bei Masseänderungen > 5 %:

Kriterienkatalog gemäß Anlage 3 D, Punkt 5.5 sieht bei Masseänderungen > 5 % eine neue Ibg vor,

Lösung nur im Rahmen TEIV – Änderung möglich(vsl. im nächsten Jahr zur Umsetzung der RL 2008/57/EG).

Damit selbst einfache Umbauten (Isolierung, „Sonnendach“) Ibg – relevant!

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19.06.2009 Mitgliederversammlung der VPI 14

Vortragsübersicht

1.1.1. TSI GTSI GTSI Güüüterwagenterwagenterwagen

2.2.2. UmbautenUmbautenUmbauten

3. Fazit, Ausblick

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19.06.2009 Mitgliederversammlung der VPI 15

Fazit, Ausblick

1. Revision TSI Güterwagen:

• Deutliche Reduzierung der Regelungen in der TSI erforderlich;

• Eindeutige Verweise auf relevante Regelungen in EN, UIC - Merkblätter.

• „Auslagerung“ nicht unabdingbar für die Sicherstellung der Interoperabilität erforderliche Regelungen als freiwillige Anforderungen in die Anlage zum TSI – Leitfaden

• Neuer Anhang mit einer Liste der anzuwendenden Normen?-> Änderung in einem vereinfachten Verfahren (Vorschlag ERA, Entscheidung im RISC, Bekanntgabe auf der ERA -Internetseite -> Problem: Rechtssicherheit für die Antragsteller)

• Einführung einer Regelung analog § 2 Abs. 2 EBO (Nachweis gleicher Sicherheit) in die TSI?

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19.06.2009 Mitgliederversammlung der VPI 16

Fazit, Ausblick

2. Lessons learned aus den bisherigen Ibg – Verfahren mit Anwendung TSI:

• Qualität der Antragsunterlagen;

• Zusammenarbeit Antragsteller und EBA bzw. EBA – EBC/AP

3. Ausweitung Geltungsbereich TSI (mit RL 2008/57/EG, erfolgt „TSI für TSI“):

• Für Güterwagen weitgehend unproblematisch,

• Bedeutung von Sonderfällen für bestimmte Verkehre nimmt ggf. zu.

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19.06.2009 Mitgliederversammlung der VPI 17

Erste Reihe CSM

4. EU-Verordnung zu CSM: Inkrafttreten 2009Anwendbarkeit ab 2010 / 2012

Methode zur Evaluierung und Bewertung von Risiken signifikanter Änderungen, u.a. in der Fahrzeugzulassung

ERA-Workshops (Sep 2009)

Abstimmung zur nationalen Umsetzung

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19.06.2009 Mitgliederversammlung der VPI 18

Halterzertifizierung

Eisenbahn-unternehmen

Werk-stätten

Fahrzeug-halter

Infrastruktur-betreiber

SMS

Anerkennung/Zertifizierung,Überwachung.Aufsicht

durch

Sicherheitsbehörde oder von ihr anerkannte Stellen

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19.06.2009 Mitgliederversammlung der VPI 19

COTIF

EU

EU - MS EU - MSIbg nach der IOR

COTIF - MS COTIF - MS

Betriebs-erlaubnis

nachATMF

Ibg nach der IOR

Betriebserlaubnisnach ATMF

COTIF

4. Revision der technischen Anhänge F (APTU) und G (ATMF) des COTIF, gegenseitige Anerkennung von Fahrzeugzulassungen:

Voraussetzung, technische Anforderungen identisch: - TSI -> Überführung in „Uniform Technical Prescriptions“ nach APTU;- alle Anforderungen in TSI (EU) bzw. uniform technical prescriptions (APTU) harmonisiert;

- keine Ausnahmen, Sonderfälle, offenen Punkte

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19.06.2009 Mitgliederversammlung der VPI 20

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

www.eisenbahn-bundesamt.de