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Prozessfachmann / Prozessfachfrau Verein für Berufsprüfungen für den Prozessfachmann / VBM / AAM / APM Phone 044 744 48 11 Prozessfachfrau der Maschinen- und Elektroindustrie Bernstrasse 394 Fax 044 744 45 00 sowie verwandter Industrien VBM 8953 Dietikon [email protected] www.prozessfachmann.ch Zulassungsanfrage zur Abschlussprüfung Die Zulassungsbedingungen für die Abschlussprüfung finden Sie in der VBM Prüfungsordnung. Diese finden Sie auf unserer Website www.prozessfachmann.ch unter downloads. Eine Zulassungsanfrage sollte wenn möglich vor Beginn des Lehrganges in einem Ausbildungs- institut, erfolgen. Die Zulassungsanfrage macht Sinn, wenn Sie die Bedingungen in der Prüfungs- ordnung nicht eindeutig erfüllen oder wenn Ihnen vom Ausbildungsinstitut empfohlen wird eine Abklärung zu machen. Damit wir die Zulassungsabklärung bei der QS-Kommission durchführen können, benötigen wir von Ihnen zwingend folgende Dokumente und Informationen: Checkliste: Vorname, Nachname, aktuelle Privatadresse, sowie eine Telefon-Nr. auf welcher Sie tagsüber für Rückfragen erreichbar sind. Kopie Lehrabschluss oder Matura, ansonsten Vermerk kein Abschluss. Kopien sämtlicher Arbeitsnachweise oder Arbeitszeugnisse, inkl. Lehrabschluss und Zwischen zeugnis des aktuellen Arbeitgebers. Aufgrund von CV/Lebensläufe wird nicht beurteilt. Diese Informationen sowie alle Dokumente, senden Sie in einem einzigen Mail als pdf an [email protected] Sie können uns die Zulassungsanfrage auch per Post zusenden. Ihre Dokumente werden der QS-Kommission zur Beurteilung weitergeleitet. Den Entscheid erhalten Sie schriftlich per Post zugestellt. Bitte bewahren Sie den allenfalls positiven Entscheid auf und legen Sie ihn als Kopie Ihrer Anmeldung zur Abschlussprüfung bei. Die Abklärung und der Zulassungsentscheid sind kostenlos. Unvollständige, fehlende und/oder nicht eingereichte Unterlagen, Dokumente und Informationen werden nicht bearbeitet. Juli 2015/iw

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Prozessfachmann / Prozessfachfrau

Verein für Berufsprüfungen für den Prozessfachmann / VBM / AAM / APM Phone 044 744 48 11 Prozessfachfrau der Maschinen- und Elektroindustrie Bernstrasse 394 Fax 044 744 45 00 sowie verwandter Industrien VBM 8953 Dietikon [email protected] www.prozessfachmann.ch

Zulassungsanfrage zur Abschlussprüfung

Die Zulassungsbedingungen für die Abschlussprüfung finden Sie in der VBM Prüfungsordnung. Diese finden Sie auf unserer Website www.prozessfachmann.ch unter downloads. Eine Zulassungsanfrage sollte wenn möglich vor Beginn des Lehrganges in einem Ausbildungs-institut, erfolgen. Die Zulassungsanfrage macht Sinn, wenn Sie die Bedingungen in der Prüfungs-ordnung nicht eindeutig erfüllen oder wenn Ihnen vom Ausbildungsinstitut empfohlen wird eine Abklärung zu machen. Damit wir die Zulassungsabklärung bei der QS-Kommission durchführen können, benötigen wir von Ihnen zwingend folgende Dokumente und Informationen: Checkliste: Vorname, Nachname, aktuelle Privatadresse, sowie eine Telefon-Nr. auf welcher Sie tagsüber für Rückfragen erreichbar sind. Kopie Lehrabschluss oder Matura, ansonsten Vermerk kein Abschluss. Kopien sämtlicher Arbeitsnachweise oder Arbeitszeugnisse, inkl. Lehrabschluss und Zwischen zeugnis des aktuellen Arbeitgebers. Aufgrund von CV/Lebensläufe wird nicht beurteilt. Diese Informationen sowie alle Dokumente, senden Sie in einem einzigen Mail als pdf an [email protected] Sie können uns die Zulassungsanfrage auch per Post zusenden. Ihre Dokumente werden der QS-Kommission zur Beurteilung weitergeleitet. Den Entscheid erhalten Sie schriftlich per Post zugestellt. Bitte bewahren Sie den allenfalls positiven Entscheid auf und legen Sie ihn als Kopie Ihrer Anmeldung zur Abschlussprüfung bei. Die Abklärung und der Zulassungsentscheid sind kostenlos. Unvollständige, fehlende und/oder nicht eingereichte Unterlagen, Dokumente und Informationen werden nicht bearbeitet. Juli 2015/iw