39
Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 "Kichtaler Weg / Eisenhüttenstraße" im Stadtteil Kaan-Marienborn Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB Universitätsstadt Siegen AG Stadtplanung Stand: 08/2019

zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 …...Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 "Kichtaler Weg / Eisenhüttenstraße" im Stadtteil Kaan-Marienborn Bebauungsplan

  • Upload
    others

  • View
    8

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 …...Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 "Kichtaler Weg / Eisenhüttenstraße" im Stadtteil Kaan-Marienborn Bebauungsplan

Begründung zum

Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451

"Kichtaler Weg / Eisenhüttenstraße"

im Stadtteil Kaan-Marienborn

Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB

Universitätsstadt Siegen

AG Stadtplanung

Stand: 08/2019

Page 2: zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 …...Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 "Kichtaler Weg / Eisenhüttenstraße" im Stadtteil Kaan-Marienborn Bebauungsplan

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis i

Anhang ii

Abbildungsverzeichnis ii

1. Einführung 1

1.1. Lage und Abgrenzung des Plangebiets 1

1.2. Anlass und Erfordernis der Planaufstellung 2

1.3. Ziel und Zweck der Planung 2

1.4. Verfahren 2

2. Ausgangssituation 5

2.1. Stadträumliche Einbindung 6

2.2. Verkehrserschließung und -anbindung 7

2.3. Weitere städtebaulich relevante Inhalte 7

2.4. Aktuelles Planungsrecht 8

3. Städtebauliche Konzeption 13

3.1. Planerische Intention 13

3.2. Erschließung 17

3.3. Ver- und Entsorgung 17

3.4. Weitere fachlich relevante Inhalte 18

4. Planinhalt und Festsetzungen 25

4.1. Art der baulichen Nutzung 25

4.2. Maß der baulichen Nutzung 25

4.3. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen 26

4.4. Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft 26

4.5. Hinweise und nachrichtliche Übernahmen 27

4.6. Städtebauliche Kenndaten 28

4.7. Kosten und Finanzierung 28

5. Auswirkungen der Planung 29

5.1. Städtebauliche Auswirkungen 29

Page 3: zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 …...Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 "Kichtaler Weg / Eisenhüttenstraße" im Stadtteil Kaan-Marienborn Bebauungsplan

Anhang

5.2. Natur, Landschaft, Umwelt 29

5.3. Verkehr 29

5.4. Bodenordnung / Umlegung 29

6. Umweltbelange 30

6.1. Fazit / Gutachterliche Empfehlung 30

6.2. Boden / Fläche / Altlasten 30

6.3. Wasser 30

6.4. Klima /Luft /Immissionsschutz 31

6.5. Kultur- und Sachgüter 31

6.6. Vorbelastungen 31

6.7. Wechselwirkungen 31

7. Konfliktanalyse 32

7.1. Arten und Biotope 32

7.2. Landschaftsbild/Erholung 32

7.3. Boden 32

7.4. Klima / Luft / Immissionsschutz 32

7.5. Wasser 32

7.6. Kultur- und Sachgüter 32

7.7. Wechselwirkungen 32

8. Zusammenfassung 33

9. Rechtsgrundlagen 35

Anhang

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Geltungsbereich des Bebauungsplanes, maßstablos 1 Abbildung 2: Geltungsbereich des Bebauungsplanes, ohne Maßstab 6 Abbildung 3: LEP NRW, Ausschnitt Siegen 9 Abbildung 4: Vorhaben, Ansicht Südost, Schnitt, Architekturbüro Gerd Hein, Freudenberg 13 Abbildung 5: Vorhaben, Ansichten Nordost und Südwest, Architekturbüro Gerd Hein, Freudenberg 14 Abbildung 6: Vorhaben, Grundstückslageplan, Architekturbüro Gerd Hein, Freudenberg 15 Abbildung 7: Kampfmitteverdacht, Bezirksregierung Arnsberg, 20

Bei Abbildungen ohne Quellenangabe ist die Quelle die Stadt Siegen.

Page 4: zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 …...Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 "Kichtaler Weg / Eisenhüttenstraße" im Stadtteil Kaan-Marienborn Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 451 „Kichtaler Weg“ / „Eisenhüttenstraße“ Einführung

1

1. Einführung

Das im Jahr 1911 gegründete Familienunternehmen „Herkules“ ist ein weltweit agierender Spezialist für Großwerkzeugmaschinen, v.a. Walzenbearbeitungsmaschinen und beschäftigt rund 1500 Mitarbeiter, davon ca. 300 am Hauptsitz in Kaan-Marienborn. Die Firma Herkules GmbH & Co. KG möchte in den bestehenden Standort investieren und neue Büro- und Pro-duktionsgebäude errichten. Die geplante Fabrikhalle übertrifft jedoch die bauordnungsrecht-liche Zulässigkeit, so dass „neues“ Baurecht für dieses Vorhaben im Zuge dieses Bebauungs-planverfahrens geschaffen werden soll.

1.1. Lage und Abgrenzung des Plangebiets

Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Kaan-Marienborn, Flur 9 (siehe Abbildung 1: Geltungs-bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes) und umfasst die folgenden Flurstücke: Nr. 239, 249, 263, 293, 295, 348 tlw., 350, 368 und 369. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Im Westen und Norden von der Gemeindestraße „Kichtaler Weg“, im Osten von der Gemeindestraße „Eisenhüttenstraße“, im Süden von der gewerblichen Bebauung im weiteren Verlauf der „Eisenhüttenstraße“.

Abbildung 1: Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

Page 5: zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 …...Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 "Kichtaler Weg / Eisenhüttenstraße" im Stadtteil Kaan-Marienborn Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 451 „Kichtaler Weg“ / „Eisenhüttenstraße“ Einführung

2

Der Geltungsbereich des B-Plans befindet sich bis auf einen kleinen Teil städtischer Fläche am Rande des „Kichtaler Weges“ im Eigentum des Vorhabenträgers und damit in seiner Ver-fügungsgewalt. Die unmittelbar angrenzenden nicht im Eigentum des Vorhabenträgers lie-genden bebauten Grundstücke sind nicht Bestandteil der Planung.

1.2. Anlass und Erfordernis der Planaufstellung

Die Maschinenfabrik „Herkules“ Hans Thoma GmbH mit Ihrem Hauptsitz in Siegen - Kaan-Ma- rienborn an der „Eisenhüttenstraße“ ist ein weltweit operierendes Unternehmen des Schwer-maschinenbaus mit Spezialkompetenzen auf dem Gebiet der Walzenbearbeitungsmaschinen. Durch stetiges Wachstum ist das Betriebsgelände nordöstlich der „Eisenhüttenstraße“ mitt-lerweile nicht mehr erweiterbar. Vor kurzer Zeit hat sich jedoch auf der gegenüberliegenden Straßenseite die Möglichkeit ergeben größere bis dato durch ein Entsorgungsunternehmen genutzte Flächen zu erwerben. Die Firma „Herkules“ beabsichtigt in diesem durch Industrie- und Gewerbenutzung vorgeprägten ca. 2,36 ha großen Bereich u.a. eine zusätzliche Produkti-onshalle und ein neues Verwaltungsgebäude zu errichten. Die geplante Produktionshalle weist jedoch eine Dimensionierung auf, die trotz Vorprägung durch die umliegenden großflächigen Industrieanlagen kein Vorbild in der näheren Umgebung findet. Es handelt sich um eine ca. 240 m lange, 31 m breite und 25 m hohen Halle zur Her-stellung und Bearbeitung von Schwermaschinen zur Walzenbearbeitung. Vor diesem Hinter-grund ist die Aufstellung eines Bebauungsplans, in diesem Falle eines vorhabenbezogenen Be-bauungsplans auf der Basis eines Vorhaben- und Erschließungsplans, unerlässlich. Durch den Bebauungsplan werden alle relevanten Belange und Anforderungen an ein Bauvorhaben die-ser Komplexität und Größenordnung erörtert und einer gerechten Abwägung unterzogen.

1.3. Ziel und Zweck der Planung

Planungsziel des Bebauungsplanes ist die langfristige Standortsicherung des traditionellen Fa-milienunternehmens durch Schaffung von Planungsrecht für eine dringend erforderliche Be-triebserweiterung. Die Gewerbeflächensituation in der Stadt Siegen ist seit Jahren von einem Flächendefizit gekennzeichnet und nur mit erheblichem Aufwand ist die Erschließung neuer Gewerbe- und Industrieflächen im Stadtgebiet möglich. Daher ist es im Interesse der Stadt Siegen Betriebserweiterung am Betriebssitz zu ermöglichen.

Weiteres Planungsziel ist die Wiedernutzbarmachung einer ehemals gewerblich-industriell ge-nutzten Fläche. Damit wird dem Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ ent-sprochen, d.h. die im Bestand vorhandenen Potentiale durch bauliche Verdichtung besser aus-zunutzen. Dadurch sollen Ressourcen geschont werden, vorwiegend Bodeneingriffe auf bisher unversiegelten Flächen (auf der „grünen Wiese“).

1.4. Verfahren

Das Plangebiet umfasst einen gewerblich-industriell vorgeprägte Bereich, der vorwiegend durch seine bestehenden baulichen Anlagen aber auch durch die städtebauliche Nachwirkung der kürzlich abgebrochenen Anlagen des o.g. Entsorgungsunternehmens dem Innenbereich zugeordnet werden kann. So liegt das Plangebiet entsprechend im Geltungsbereich der Innen-

Page 6: zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 …...Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 "Kichtaler Weg / Eisenhüttenstraße" im Stadtteil Kaan-Marienborn Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 451 „Kichtaler Weg“ / „Eisenhüttenstraße“ Einführung

3

bereichssatzung "der Universitätsstadt Siegen, hier Stadtteil Kaan-Marienborn", welche Be-reich nach § 34 BauGB zum Innenbereich definiert. D.h. grundsätzlich ist eine bauliche Nut-zung des Areals möglich, jedoch übersteigt das Gesamtprojekt das städtebauliche Gebot des Einfügens. Partielle Vorhaben, wie zum Bsp. der Verwaltung – bzw. Bürotrakt oder ein Teil der Halle wären jedoch nach § 34 BauGB zulässig. Daher sind für das Gesamtvorhaben planungsrechtliche Rahmenbedingungen bzw. Vorausset-zungen zu schaffen, um die städtebaulichen Auswirkungen im Kontext bewerten zu können. Die o.g. Einordnung zum Innenbereich sowie die städtebauliche Vorprägung des Gebietes als Brachfläche präferieren das Verfahren für die Durchführung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung. Hierzu sind bestimmte Anforde-rung zu erfüllen, u.a. darf die Grundfläche nicht mehr als 20 000 m² bzw. 70.000m² betragen und kein UVP-Vorhaben begründet werden, d.h. Vorhaben, die einer Umweltverträglichkeits-prüfung bedürfen. Zudem dürfen Natura2000-Gebiete (d.h. FFH-Gebieten) und die Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfallbetriebe) beeinträchtigt werden. Folgende Rahmenbedingungen liegen der Planung zu Grunde: Zielsetzung gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 BauGB: Wiedernutzbarmachung von Flächen; Größe der voraussichtlich festgesetzten Grundflächen nach § 19 Abs. 2 BauNVO: 1,93 ha < 20.000 m²; Es ist kein Natura 2000-Gebiet betroffen; Das Plangebiet liegt außerhalb der Schutzabstände zu Betrieben mit anzunehmenden schwe-ren Unfällen (z.B. Störfallbetriebe). Das Vorhaben ist kein nach Anlage 1 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) beschrie-benes Vorhaben. In der Summe der aufgezählten Bewertungen ergibt sich, dass auf das Planungsvorhaben das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB angewendet werden kann (siehe Checkliste im Anhang). Im Übrigen trifft hier die Bedingung des § 13a Abs. 2 Nr. 3 BauGB für das beschleunigte Ver-fahren zu: „Im beschleunigten Verfahren soll einem Bedarf an Investitionen zur Erhaltung, Si-cherung und Schaffung von Arbeitsplätzen, ……in der Abwägung in angemessener Weise Rech-nung getragen werden.“ Insofern stellt der Aspekt Arbeitsplätze in der Abwägung im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens einen besonderen Belang dar. Der Flächennutzungsplan der Stadt Siegen stellt einen Teil der Fläche als Fläche für Bahnanla-gen dar. In dieser Beziehung wird der Flächennutzungsplan nach Abschluss des Planaufstel-lungsverfahrens zum Bebauungsplan im Wege der Berichtigung nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Nach § 13 a BauGB Abs. 2 Nr. 4 gelten Eingriffe bereits als erfolgt bzw. zulässig, so dass kein Ausgleich erforderlich ist. Da die Halle aufgrund der benötigten Kranbahn eine absolut gerad-linige Ausrichtung erfordert, ist teilweise ein Eingriff in die Hangböschung zum „Kichtaler Weg“ erforderlich, d.h. in einem begrenzten Umfang auch in die dort vorhandene Vegetation. Um die ökologischen Folgen besser abzuschätzen wird daher für das gesamte Vorhaben eine

Page 7: zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 …...Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 "Kichtaler Weg / Eisenhüttenstraße" im Stadtteil Kaan-Marienborn Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 451 „Kichtaler Weg“ / „Eisenhüttenstraße“ Einführung

4

Kompensationsberechnung durchgeführt. Darüber hinaus werden alle relevanten Belange des Umwelt- und Naturschutzes im Verfahren aufgenommen und erörtert. Nicht zuletzt um die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG in ausreichendem Maße zu beachten (Arten-schutz), wurde mithilfe eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrages die auf dem Gelände befindliche Fauna und Flora untersucht. Es bestehen keine Beeinträchtigungen, so auch sind keine Maß-nahmen zu deren Schutz oder zur Verminderung artenschutzrechtlicher Kompensation not-wendig. Das Planverfahren wird als externes Verfahren mit einem Planungsbüro durchgeführt. Der Vorhabenträger übernimmt die Kosten des Verfahrens. Hierzu wurde eine Planungsvereinba-rung zwischen der Stadt Siegen und dem Vorhabenträger geschlossen. Die Anwendung des beschleunigten Verfahrens bedeutet, dass von der frühzeitigen Unter-richtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, der Umweltprüfung, dem Um-welt-bericht, der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und der zusammenfassenden Erklärung abgesehen wird. Eine weitere Durchführungsvoraussetzung für das Planverfahren, in diesem Fall Vorhaben- und Erschließungsplan / Vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB ist der Nach-weis darüber, dass der Vorhabenträger bereit und in der Lage ist, die Durchführung des Vor-habens innerhalb einer bestimmten Frist zu garantieren und dies vertraglich mit der Stadt zu vereinbaren.

Page 8: zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 …...Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 "Kichtaler Weg / Eisenhüttenstraße" im Stadtteil Kaan-Marienborn Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 451 „Kichtaler Weg“ / „Eisenhüttenstraße“ Ausgangssituation

5

2. Ausgangssituation

Der Bereich des geplanten Vorhabens liegt in einem gewachsenen Industrie- und Gewerbege-biet des Stadtteils Kaan-Marienborn der Universitätsstadt Siegen. Der gesamte Bereich hat sich im Laufe der zurückliegenden Jahrzehnte sukzessive entwickelt. Der Bereich des Plange-bietes ist nach der Beseitigung der ehemals teilweise aufstehenden Bahnbetriebsanlagen so-wie von gewerblich-industrieller Nutzung, die bereits länger aufgegeben wurde, die einzige zusammenhängende Fläche im gesamten Umfeld, auf der sich Gewerbe in größerem Stile noch ansiedeln kann.

Die Firma „Herkules“ ist am Standort seit mehr als 100 Jahren vertreten. Gegenüberliegend, auf der anderen Straßenseite der „Eisenhüttenstraße“ befindet sich der Kernbetrieb des Her-stellers im Bereich des Schwermaschinenbaus. Die positive wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens erfordert die ständige Anpassung der Produktionskapazitäten an die Nachfra-geerfordernisse. Für die Erhaltung des Kernbetriebes am Standort Kaan-Marienborn ist daher nicht zuletzt auch die Möglichkeit der baulichen Erweiterung eine entscheidende Frage. Inso-fern stellt die hier gegebene Möglichkeit zur betrieblichen Erweiterung „unmittelbar vor der Haustür“ eine einmalige Chance für das Unternehmen aber auch für den Stadtteil Kaan-Mari-enborn wie für die Gesamtstadt Siegen dar.

Der über mehrere Jahrzehnte gewachsene Standort „Eisenhüttenstraße“ / „Kichtaler Weg“ ist durch Gewerbe und Industrie massiv vorgeprägt. Dennoch finden sich, historisch bedingt, ver-einzelt Wohngebäude in der näheren Umgebung. Partiell kann von einer Gemengelage aus-gegangen werden, vor allem in der näheren Umgebung im Osten. Demgegenüber ist das im Süden befindliche Einzelhaus sowie das im Südosten topografisch abgerückte aber gleichwohl zumindest mittelbar angrenzende Wohngebiet hinsichtlich des Vorhabens zu beachten.

Abbildung 2: Schrägluftbild Quelle Stadt Siegen

Page 9: zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 …...Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 "Kichtaler Weg / Eisenhüttenstraße" im Stadtteil Kaan-Marienborn Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 451 „Kichtaler Weg“ / „Eisenhüttenstraße“ Ausgangssituation

6

Die Erschließung des Plangebietes ist über die vorhandenen Stadtstraßen „Eisenhüttenstraße“ und „Kichtaler Weg“ gegeben.

2.1. Stadträumliche Einbindung

Das Plangebiet befindet sich am südwestlichen Rand des Siedlungsgebietes des Stadtteils Kaan-Marienborn, der sich seinerseits unmittelbar östlich an die Kernstadt Siegen anschließt. Der sich südlich des Plangebietes erhebende Höhenrücken des Lindenberges schottet das In-dustriegebiet gut von den Siedlungsflächen in Siegen-Mitte ab. Auch die nordöstlich des ge-samten industriell-gewerblichen Siedlungsgebietes verlaufende Bahntrasse zäsiert den Orts-kern Kaan-Marienborns und die nördlich anschließenden Wohngebiete vom Plangebiet.

Den Tallagen folgend, ist das Plangebiet in das Gesamtgefüge der Universitätsstadt Siegen sehr gut eingebunden. Die Haupterschließungsstränge vernetzen das Plangebiet auf kurzen Wegen mit den zentralen Einrichtungen im Zentrum der Stadt und mit den überregionalen Verkehrswegen.

Das Gelände des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist relativ eben. In südwestlicher Rich-tung hin zum „Kichtaler Weg“ steigt das Gelände jedoch sehr steil an und liegt am Rande der Gemeindestraße zwischen 12 Metern und 24 Metern über der Grundfläche des Plangebietes.

Abbildung 3: Übersicht des Plangebietes, Quelle Land NRW (2019) - Lizenz dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0)

Page 10: zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 …...Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 "Kichtaler Weg / Eisenhüttenstraße" im Stadtteil Kaan-Marienborn Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 451 „Kichtaler Weg“ / „Eisenhüttenstraße“ Ausgangssituation

7

2.2. Verkehrserschließung und -anbindung

Hauptverkehrsachsen und motorisierter Individualverkehr (MIV)

Das Plangebiet ist über die beiden Stadtstraßen „Eisenhüttenstraße“ und „Kichtaler Weg“ auf kurzem Wege an das örtliche, regionale und überregionale Straßennetz angebunden. Der „Kichtaler Weg“ ist erst vor relativ kurzer Zeit ausgebaut worden und befindet sich in einem sehr guten Zustand. Er mündet unmittelbar ca. 500 m nördlich des Plangebietes in die Landes-straße L719 „Marienborner Straße“ / „Hauptstraße“, die durch die gesamte Ortslage Kaan-Marienborn führt und den Verkehr östlich in Richtung Netphen bzw. Wilnsdorf ableitet, wäh-rend sie in Richtung Westen in Richtung Siegen-Mitte anbindet.

Die L 719 mündet in der Siegener Innenstadt auf die Bundesstraße B 54 „Frankfurter Straße“ / „Spandauer Straße“, die den Verkehr auf die als Schnellstraße ausgebaute Hüttentalstraße B 54 / B 62 führt. Die HTS leitet den Verkehr direkt zur Anschlussstelle Siegen-West der Bun-desautobahn A 45 und von hier in das gesamte deutsche und internationale Autobahnnetz.

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Folgt! Wurde noch nicht erarbeitet.

Fuß- und Radwegeverkehr

Folgt! Wurde noch nicht erarbeitet.

2.3. Weitere städtebaulich relevante Inhalte

Klima

Klimatisch befindet sich der Raum im Übergangsbereich vom atlantischen zum kontinentalen Klima, wobei insgesamt die Einflüsse durch maritime Luftmassen überwiegen. Die Jahres-durchschnittstemperatur liegt etwa zwischen 8° und 9°C und die jährlichen Niederschlags-mengen betragen 900 bis 950 mm.

Landschaftsraum

Der Planungsraum befindet sich innerhalb einer durch intensive gewerblich-industrielle Be-bauung und verkehrstechnische Einrichtungen geprägten Landschaft. Die Umsetzung des B-Plans wird die bestehende Situation des vorhandenen Landschaftsbildes von geringer Qualität nicht mindern.

Der Geltungsbereich verläuft parallel zu einer für die Region typischen markanten Grenze zwi-schen intensiver Industriekulisse und freier Agrarlandschaft. Die Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung des Bebauungsplanes gewährleisten die ortstypische Einbindung der geplanten neuen Gebäude. Der am Hang verlaufende „Kichtaler Weg“ hat nur eine geringe Bedeutung als fußläufige Verbindung und wird vermutlich vornehmlich von Hundegängern aus den angrenzenden Siedlungsbereichen genutzt.

Die potenzielle natürliche Vegetation würde vermutlich noch von periodisch überfluteten Schwarzerlen-Auenwäldern gebildet. Außerhalb der Aue auf den heute angeschnittenen Hangflächen würden Hainsimsen-Buchenwälder verschiedener Ausprägung die potenzielle natürliche Vegetation bilden. Das Plangebiet ist nahezu eben und liegt auf ca. 260 m ü.NHN. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

Page 11: zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 …...Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 "Kichtaler Weg / Eisenhüttenstraße" im Stadtteil Kaan-Marienborn Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 451 „Kichtaler Weg“ / „Eisenhüttenstraße“ Ausgangssituation

8

im Südwesten von Grünland und Laubwald des Lindenberges;

auf den übrigen Seiten von den Industrie- und Verkehrsflächen Kaan-Marienborns.

Telekommunikation

Folgt! Wurde noch nicht erarbeitet.

Übergeordnete Versorgungsleitungen

Die Firma WESTNETZ betreibt eine 110 kV-Hochspannungsfreileitung Marienborn-Deuz, die einschließlich ihres Schutzstreifens von 2 x 20,00 m beidseitig der Leitungsachse westlich be-nachbart und in ausrechender Entfernung vom Plangebiet verläuft. Das Plangebiet und die in ihm vorgesehenen baulichen Anlagen und Nutzungen werden von der Leitungstrasse nicht berührt und nicht beeinträchtigt.

Sonstiges (u.a. Altbebauung)

Das Plangebiet ist zum größten Teil von ehemals aufstehenden Baulichkeiten der früheren Bahnanlagen beräumt und gibt damit den Raum frei für die von Seiten der Firma „Herkules“ beabsichtigten Neubaumaßnahmen. Am südöstlichen Rand des Plangebietes liegt das Flur-stück 249, das als letztes vom Vorhabenträger erworben wurde. Dort stehen zurzeit noch bau-liche Anlagen auf, die auch noch genutzt werden. Diese Gebäude werden im Zuge der Umset-zung der Planung beseitigt und für Zufahrten, Stellplätze und sonstigen Bewegungsraum im Bereich des geplanten südlichen Hallenabschlusses zukünftig genutzt.

2.4. Aktuelles Planungsrecht

Das Planungsrecht in Deutschland beruht auf einer mehrschichtigen Systematik und regelt, vor allem durch Bebauungspläne, im Kern für jedermann die Nutzbarkeit bzw. Bebaubarkeit eines Grundstücks. Entscheidend bestimmt wird das System der räumlichen Planung von der föderalistischen Staatsordnung mit den drei Ebenen des Bundes, der Länder sowie den Ge-meinden. Auf Bundesebene werden im sogenannten Raumordnungsgesetz (ROG) Vorgaben für die jeweilige Landesplanung bestimmt. In NRW werden diese Vorgaben vom Landesent-wicklungsplan Nordrhein-Westfalen konkretisiert und auf regionaler Ebene in Regionalplänen vertieft. Schließlich folgen auf der kommunalen Ebene die Kreise, Städte und Gemeinden mit der vorbereitenden Bauleitplanung, d.h. dem Flächennutzungsplan und der verbindlichen Bauleitplanung, d.h. dem Bebauungsplan bzw. wie in diesem Fall dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Zudem wirken verschiedene Fachplanungen, (fach-)rechtliche Aspekte, wie naturschutzrechtliche Belange, sowie weitere formelle und informelle Planungen auf den je-weiligen Planungsebenen.

Raumordnung und Landesplanung

Raumordnung

Das System der räumlichen Planung in Deutschland ist durch einen mehrstufigen hierarchi-schen Aufbau gekennzeichnet. Die höchste Planungsebene bildet die Raumordnung, welche im Raumordnungsgesetz (ROG) auf Bundesebene die Leitbilder, Ziele, Grundsätze und sonsti-gen Erfordernisse der Raumordnung festlegt. Nach § 1 Abs. 4 des Baugesetzbuches sind dabei Bauleitpläne, d.h. auch Bebauungspläne, an die Ziele der Raumordnung anzupassen. Das ROG

Page 12: zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 …...Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 "Kichtaler Weg / Eisenhüttenstraße" im Stadtteil Kaan-Marienborn Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 451 „Kichtaler Weg“ / „Eisenhüttenstraße“ Ausgangssituation

9

wird auf der jeweiligen Landesebene konkretisiert, in Nordrhein-Westfalen durch den Landes-entwicklungsplan (LEP NRW) auf Grundlage des Landesplanungsgesetzes (LPlG NRW).

Landesentwicklungsplan

In Nordrhein-Westfalen werden die abstrakten Aussagen des ROG im Landesentwicklungsplan (LEP) ausgearbeitet und räumlich konkretisiert. Der LEP legt die mittel- und langfristigen stra-tegischen Ziele zur räumlichen Entwicklung des Landes Nordrhein-Westfalen, anhand über-greifender Festlegungen, Festlegungen für bestimmte Sachbereiche sowie durch zeichneri-schen Festlegungen fest. Sie sind in der nachgeordneten Regional-, Bauleit- und Fachplanung zu beachten bzw. zu berücksichtigen.

Die Stadt Siegen wird im LEP NRW hinsichtlich der zentralörtlichen Gliederung als Oberzent-rum und der siedlungsräumlichen Grundstruktur als solitäres Verdichtungsgebiet deklariert. Daneben wird die Bundesautobahn A 45 und die Schienenstrecke „Dortmund – Gießen“ als großräumige Achse von europäischer Bedeutung (Entwicklungsachse) und die Schienenstre-cke Richtung Bonn als überregionale Achse ausgewiesen.

Quelle: Regionalplan Arnsberg, 2008, Erläuterungskarte 1, Auszug)

Regionalplan

Der Regionalplan legt die regionalen Ziele der Raumordnung für die Entwicklung der Region und für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen fest. Wesentliche Grundlage ist

Page 13: zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 …...Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 "Kichtaler Weg / Eisenhüttenstraße" im Stadtteil Kaan-Marienborn Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 451 „Kichtaler Weg“ / „Eisenhüttenstraße“ Ausgangssituation

10

der Landesentwicklungsplan. Die Regionalplanung ist zum einen an die Vorgaben des Landes-entwicklungsplans gebunden, zum anderen trifft sie Planaussagen für die kommunale Bauleit-planung. Sie ist damit die planerische Mittelungsebene zwischen Land und Kommune. Die Stadt Siegen liegt im Geltungsbereich des Regionalplans Arnsberg, Teilabschnitt „Oberbereich Siegen“ (Kreise Olpe und Siegen-Wittgenstein).

Im gültigen Regionalplan ist das Plangebiet als Siedlungsraum und zwar als Bereich für ge-werbliche und industrielle Nutzungen (GIB) dargestellt. Damit stimmt die Planung mit der Dar-stellung des Regionalplans und damit mit den Zielen des Raumordnungsgesetzes (ROG) über-ein.

Quelle: Regionalplan Arnsberg, 2008, Zeichnerische Darstellung, Teilplan 10

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) als "vorbereitender Bauleitplan" stellt die Grundzüge der Art der Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet dar. Neben der Festlegung der Nutzungsart für bereits bebaute Gebiete (Gewerbe, Wohnen, Verkehr, Gemeinbedarf, Erholung, Landwirt-schaft) werden im Flächennutzungsplan auch potentielle Siedlungserweiterungen dargestellt. Der FNP ist gemäß § 1 (4) Baugesetzbuch (BauGB) an die Ziele der Raumordnung anzupassen.

Im wirksamen FNP der Stadt Siegen ist der Bereich des Plangebietes teilweise als Fläche für Bahnanlagen und teilweise als Industriegebiet dargestellt.

Page 14: zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 …...Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 "Kichtaler Weg / Eisenhüttenstraße" im Stadtteil Kaan-Marienborn Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 451 „Kichtaler Weg“ / „Eisenhüttenstraße“ Ausgangssituation

11

Quelle: Flächennutzungsplan der Universitätsstadt Siegen

Bebauungspläne sind nach dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächen-nutzungsplan zu entwickeln. Die vorgesehenen Festsetzungen des Bebauungsplanes (Gewer-begebiet) stimmen jedoch nicht mit dem festgesetzten „Industriegebiet“ sowie der „Fläche für Bahnanlagen“ des FNP überein. Daher wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr.2 BauGB eine Anpas-sung des Flächennutzungsplans im Wege der Berichtigung durchzuführt.

Bebauungspläne

Bebauungspläne konkretisieren als „verbindliche Bauleitpläne“ den Flächennutzungsplan und regeln in einem bestimmten Teil der Gemeinde für jedermann die Bodennutzung. Im Bebau-ungsplan (B-Plan) legt eine Gemeinde als Satzung fest, welche (Boden)Nutzungen zulässig o-der unzulässig sind. Bebauungspläne mit Festsetzungen über die Art und das Maß der bauli-chen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen wer-den als „qualifizierte Bebauungspläne“ bezeichnet. Ein Vorhaben ist in einem qualifizierten B-Plan zulässig, wenn es diesen Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.

Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Sinne des § 12 BauGB. Danach kann die Gemeinde durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben und der Erschlie-ßungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) dazu bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Er-schließungskosten verpflichtet.

Page 15: zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 …...Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 "Kichtaler Weg / Eisenhüttenstraße" im Stadtteil Kaan-Marienborn Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 451 „Kichtaler Weg“ / „Eisenhüttenstraße“ Ausgangssituation

12

Der B-Plan ist gemäß § 1 (4) BauGB an die Ziele der Raumordnung anzupassen. Im vorliegen-den Fall ist im Nachgang der Aufstellung des Bebauungsplanes der Flächennutzungsplan in Bezug auf den nördlichen Teilbereich des Bebauungsplans (Fläche für Bahnanlagen) und im südlichen Teilbereich(Industriegebiet) im Wege der Berichtigung anzupassen.

Page 16: zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 …...Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 "Kichtaler Weg / Eisenhüttenstraße" im Stadtteil Kaan-Marienborn Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 451 „Kichtaler Weg“ / „Eisenhüttenstraße“ Städtebauliche Konzeption

13

3. Städtebauliche Konzeption

Die städtebauliche Konzeption des Bebauungsplanes beruht auf der bereits zuvor beschriebe-nen Absicht der Firma „Herkules“, auf dem Gelände des Plangebietes eine große Industriehalle mit angeschlossenem Bürogebäude zu errichten.

3.1. Planerische Intention

Es ist beabsichtigt, auf dem Gelände des Plangebietes die Voraussetzungen zu schaffen, um die geplante neue Produktionshalle der örtlich benachbarten Firma „Herkules“ von ca. 250 m Länge mit angeschlossenem Büro- und Verwaltungsgebäude zu errichten. Der Gebäudekom-plex soll hinter dem vorhandenen Gebäuderiegel an der „Eisenhüttenstraße“ verlaufen.

Der Baukörper beginnt im Westen am „Kichtaler Weg“ mit einem vier- bis fünfgeschossigen Bürogebäude und geht nach 30 m in die Produktionshalle über, die ca. 30 m breit und ca. 250 m tief nach Osten verläuft. Die Halle wird ca. 25 m hoch und bildet einen Riegel zwischen den bestehenden Industrieanlagen und den südlich gelegenen Wohn- und Landschaftsbereichen.

Im Folgenden werden die beabsichtigten baulichen Anlagen mit Ansichten, Erdgeschossgrund-riss, Schnitt und Grundstückslageplan dargestellt, die gleichzeitig Inhalt des Vorhaben- und Erschließungsplans sind (alle Darstellungen unmaßstäblich):

Bürogebäude:

Page 17: zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 …...Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 "Kichtaler Weg / Eisenhüttenstraße" im Stadtteil Kaan-Marienborn Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 451 „Kichtaler Weg“ / „Eisenhüttenstraße“ Städtebauliche Konzeption

14

Produktionshalle:

Page 18: zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 …...Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 "Kichtaler Weg / Eisenhüttenstraße" im Stadtteil Kaan-Marienborn Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 451 „Kichtaler Weg“ / „Eisenhüttenstraße“ Städtebauliche Konzeption

15

Page 19: zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 …...Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 "Kichtaler Weg / Eisenhüttenstraße" im Stadtteil Kaan-Marienborn Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 451 „Kichtaler Weg“ / „Eisenhüttenstraße“ Städtebauliche Konzeption

16

Lageplan / Außenanlagen:

Page 20: zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 …...Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 "Kichtaler Weg / Eisenhüttenstraße" im Stadtteil Kaan-Marienborn Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 451 „Kichtaler Weg“ / „Eisenhüttenstraße“ Städtebauliche Konzeption

17

3.2. Erschließung

3.3. Ver- und Entsorgung

Die Versorgungsnetze für Kommunikation sowie Energie- und Wasserversorgung sind im Stra-ßenraum der „Eisenhüttenstraße“ vorhanden und müssen im angrenzenden Plangebiet neu errichtet werden Die Versorgung des Gebietes kann dementsprechend mit überschaubarem Aufwand hergestellt werden. Je nach vorhandener Leistungsfähigkeit kann ein Ausbau be-stimmter Medien zur Sicherstellung der Versorgung notwendig werden.

Elektrizität

Versorgungsträger sind die Siegener Versorgungsbetriebe GmbH (SVB). Die Elektrizitätsver-sorgung wird durch Ergänzung des örtlich vorhandenen Stromnetzes sichergestellt. Auf dem Gelände der Firma „Herkules“ wird es erforderlich sein, zusätzliche elektrische Versorgungs-anlagen, wie etwa eine Transformatorenstation vorzusehen. Deren Standort steht zurzeit noch nicht fest. Inwieweit hierfür besondere Standorte bauplanerisch vorgegeben werden müssen, entscheidet sich erst zu einem späteren Zeitpunkt, wenn feststeht welche Größen-ordnung diese Anlagen erreichen werden. Grundsätzlich sind Anlagen dieser Art als Nebenan-lagen nach § 14 Abs.2 BauNVO auch im Baugebiet ausnahmsweise zulässig.

Gasversorgung

Die Erdgasversorgung des Plangebietes wird durch die Siegener Versorgungsbetriebe sicher-gestellt. In den vorhandenen Verkehrsflächen sind überwiegend Erdgashauptleitungen vor-handen, so dass direkt angrenzende Flurstücke erschlossen werden können. Der Gasversorger kann durch Ergänzung des Leitungsnetzes bzw. durch Anschlussleitungen an das vorhandene Leitungssystem für die erforderliche Versorgung mit gasförmiger Energie sorgen.

Trink und Löschwasser

Die Wasserversorgung des Plangebiets obliegt ebenfalls den Siegener Versorgungsbetrieben (SVB). Der Versorgungsträger stellt die Wasserversorgung mengen- und druckmäßig sicher. In den vorhandenen Verkehrsflächen sind überwiegend Trinkwasserhauptleitungen vorhanden, so dass direkt angrenzende Flurstücke erschlossen werden können. Die SVB sind im Rahmen der Konzession nur für die Trinkwasserversorgung zuständig.

Die Löschwasserversorgung obliegt nach dem Gesetz (FSHG) der Stadt Siegen, die eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sicherstellt. Die SVB haben sich verpflichtet, den Löschwassergrundschutz gem. DVGW-Merkblatt GW125 bereitzustellen.

Zur Gewährleistung der auch für Industriebauten erforderlichen Löschwasserversorgung von mindestens 96 m³ / Stunde werden ggf. zusätzlich Leitungszuführungen erforderlich.

Abwasser

Zuständig für die Abwasserbeseitigung ist der Entsorgungsbetrieb der Stadt Siegen (ESi).

Die Flächen des Plangebietes sind abwassertechnisch über die vorhandene öffentliche Misch-wasserkanalisation in der „Eisenhüttenstraße“ erschlossen und in der Kanalnetzbemessung berücksichtigt. Die Flächen waren vor dem 1. Januar 1996 bereits bebaut, befestigt oder an der öffentlichen Kanalisation angeschlossen. Das Plangebiet ist mit seinen bestehenden ge-werblichen und industriellen Anlagen und Einrichtungen in der Kanalnetzbemessung der Stadt Siegen berücksichtigt

Page 21: zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 …...Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 "Kichtaler Weg / Eisenhüttenstraße" im Stadtteil Kaan-Marienborn Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 451 „Kichtaler Weg“ / „Eisenhüttenstraße“ Städtebauliche Konzeption

18

Niederschlagswasser

Im vorliegenden Fall kommen für das Niederschlagswasser des Plangebietes im Rahmen der Bauleitplanung weder die Anforderungen / Regelungen aus § 44 Landeswassergesetz NRW (LWG) „Beseitigung von Niederschlagswasser“ noch diejenigen § 49 LWG zur Anwendung

Die detaillierte Grundstücksentwässerung der einzelnen Bauprojekte mit Anschluss an die öf-fentliche Kanalisation werden gemäß Abwassersatzung der Stadt Siegen im Zuge des Bauge-nehmigungsverfahrens geregelt und genehmigt.

Telekommunikation

Die Deutsche Telekom stellt die örtliche Festnetzversorgung im Telefonbereich sicher. In glei-cher Weise wird der Zugang zu anderen Netzen von sonstigen elektronischen Kommunikati-onsanbietern ermöglicht.

Abfallbeseitigung

Die Abfallentsorgung erfolgt nach den für den Stadtteil üblichen Bedingungen durch die ent-sprechend beauftragten Entsorgungsbetriebe zu den turnusmäßigen Ziehungszeiten.

Die Entsorgung der gewerblich-industriellen Abfälle bzw. Produktionsrückstände erfolgt durch die Maschinenfabrik „Herkules“ GmbH & Co. KG in Eigenverantwortung und Eigenregie durch speziell zertifizierte Entsorgungsunternehmen auf geeignete Deponien oder sonstige Anlagen.

3.4. Weitere fachlich relevante Inhalte

Artenschutz

(Aussagen aus Fachbeitrag Umwelt- und Naturschutz zum VBP Nr. 451, Verfasser H + W Landschaftsarchitekturbüro Wilnsdorf)

Das Untersuchungsgebiet zur Wiedernutzbarmachung einer Industriefläche ist aufgrund feh-lender und schwach ausgebildeter Strukturen als nicht sehr wertvoll einzustufen.

Es wurden zwar definierte Lebensraumtypen erfasst, die grundsätzlich typische Habitatstruk-turen für u.a. planungsrelevante Tierarten bieten, doch führt deren Entzug nicht zu wesentli-chen Beeinträchtigungen von Habitatflächen.

Fledermaushangplätze in den Gehölzen sowie Winterquartiere wurden nicht nachgewiesen.

Die Festsetzungen des Bebauungsplans werden nach derzeitigem Ermessen keine Auswirkun-gen auf Vorkommen geschützter Tier- und Pflanzenarten haben oder zur Zerstörung geschütz-ter Biotope führen, denn das Untersuchungsgebiet ist aufgrund fehlender und schwach aus-gebildeter Strukturen in Folge der langjährigen baulichen Nutzung als nicht sehr wertvoll ein-zustufen. Es wird daher bei dem Planvorhaben nicht mit Verstößen gegen den § 44 BNatSchG gerechnet werden. Eine vertiefende artenschutzrechtliche Prüfung ist daher nicht erforderlich.

Verkehr

Im vorliegenden Fall wird das Plangebiet insgesamt durch die als Industriestraßen in hinrei-chendem Maße ausgebauten Gemeindestraßen „Eisenhüttenstraße“ und „Kichtaler Weg“ er-schlossen. Durch die Planung wird mit einer marginalen Verkehrszunahme gerechnet. Diese Verkehrsmenge wird aller Voraussicht nach durch die bestehenden Erschließungsstraßen be-wältigt werden können, so dass keine Notwendigkeit für eine Verkehrsuntersuchung oder

Page 22: zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 …...Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 "Kichtaler Weg / Eisenhüttenstraße" im Stadtteil Kaan-Marienborn Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 451 „Kichtaler Weg“ / „Eisenhüttenstraße“ Städtebauliche Konzeption

19

sonstiger Verkehrserfordernisse, wie eine Anpassung oder den weiteren Ausbau der örtlichen Verkehrsinfrastruktur gesehen wird.

Auf dem Gelände der Firma „Herkules“ sind ca. 100 Pkw-Stellplätze vorgesehen, die für Be-schäftigte in Verwaltung und Produktion sowie für Besucher vorgesehen sind. Diese stellen etwa zur Hälfte Ersatzstellplätze für den Stellplatzbedarf auf dem bestehenden Betriebsge-lände auf der anderen Straßenseite der „Eisenhüttenstraße“ dar, welche durch die Neuorga-nisation der Büro- und Verwaltungsarbeitsplätze entfallen sollen.

Für den Lkw- und Schwerlastverkehr sind die beiden Erschließungsstraßen „Eisenhütten-straße“ und „Kichtaler Weg“ ebenfalls hinreichend ausgebaut.

Lärm

Das bestehende Gewerbe- und Industriegebiet ist ein erheblicher Lärmemittent, so dass im Plangebiet und der näheren angrenzenden Umgebung eine starke Vorbelastung besteht. Durch die Anordnung und Dimension der geplanten Baukörper ist davon auszugehen, dass diese Vorbelastung südlich des Plangebiets, insbesondere an der benachbarten Wohnbebau-ung deutlich reduziert wird. Die Lärmsituation sowie Auswirkungen der Planung werden an-hand einer Schalltechnischen Untersuchung erörtert. Im Rahmen dieser Untersuchung, die eine Lärmimmissionsprognose anhand der geplanten Betriebsabläufe, der Anordnung der Lärmquellen innerhalb wie außerhalb der Betriebsgebäude sowie des Schallabsorptionsver-mögens der Außenbauteile der geplanten Gebäude beinhaltet, wird im Ergebnis nachgewie-sen, dass in Bezug auf die benachbarte Wohnbebauung das Irrelevanzkriterium der TA Lärm (6 dB(A) unter Richtwert) durch die Planung eingehalten wird.

Das Gutachten (Geräuschimmissionsprognose P 19028 der GSA Ziegelmeyer GmbH, Limburg an der Lahn vom 02.08.2019) kommt zu folgenden Ergebnissen:

Im Grundsatz stellt der Gutachter fest, dass durch das Vorhaben weder am Tag noch in der Nachtzeit relevante Lärmimmissionen für die umgebende Wohn- und Mischbebauung zu er-warten sind. Im Einzelnen stellt er fest:

1. Tageszeit: Die prognostizierte Unterschreitung des Immissionsrichtwertes im WA-Gebiet um bis zu 16 dB(A) und am Gebäude „Kichtaler Weg“ im Außenbereich um bis zu 22 dB(A) erlaubt für den Tageszeitbetrieb deutlich höhere Innengeräuschpegel, als diese für die Prognose-berechnungen herangezogen wurden. Eine Anhebung des Innenpegels auf bis zu Li – 82 dB(A) in allen Hallenabschnitten führt weiterhin zur Unterschreitung des Immissionsrichtwertes um > 6 dB(A). Es sind somit aus-reichende Planungsreserven auch gegenüber abweichenden / erhöhten Betriebsabläufen innerhalb der Halle und für den Logistikbetrieb vorhanden. Es sind keine Pegelwerte aus einzelnen Betriebsvorgängen zu prognostizieren, die für den für die Tageszeit geltenden Immissionsrichtwert um > 30 dB(A) WA: 55 dB(A) + 30 dB(A) = 85 dB(A) MI: 60 dB(A) + 30 dB(A) = 90 dB(A) erreichen oder überschreiten. Der höchste Spitzenpegel aus den betreibsabläufen (Betä-tigung der Druckluftbremse von Transportfahrzeugen auf der Betriebsfläche) erreicht in Höhe der südlich gelegenen WA-Baufläche IP 1 LAFmax - 45 dB(A)

Page 23: zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 …...Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 "Kichtaler Weg / Eisenhüttenstraße" im Stadtteil Kaan-Marienborn Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 451 „Kichtaler Weg“ / „Eisenhüttenstraße“ Städtebauliche Konzeption

20

und für das westlich gelegene Gelände am „Kichtaler Weg“ im Außenbereich IP 3 LAFmax - 38 dB(A).

2. Nachtzeit: Die Prognose der während des Nachtzeitraumes zu erwartenden Geräuschimmissionen ergab, dass zwar die Einhaltung, nicht aber die Unterschreitung des Richtwertes der Nachtzeit um > 6 dB(A) in Höhe des Wohngebietes (randlagig) erreicht wird. Im Bereich der WA-Flächen (IP 1) wird der Richtwert für Allgemeine Wohngebiete nachts um ca. 3 dB(A) unterschritten. In Höhe der Berechnungsposition IP 3 (Gelände am „Kichtaler Weg“ im Außenbereich) wird der hier nach der TA Lärm anzuwendende Richtwert von 45 dB(A) eingehalten und um 7 dB(A) unterschritten. Zum Erreichen des Zielwertes von > 39 dB(A) als Beurteilungspegel der Betriebsgeräusche im Nachtzeitraum sind daher für die Wohnbebauung Schallschutzmaßnahmen zu prüfen. Die Abstandsempfehlungen zur Vermeidung unzulässig hoher Spitzenpegel zwischen Pkw-Stellplätzen des Mitarbeiterparkplatzes und der nächstgelegenen Bebauung sehen einen Mindestabstand von 28 m zu Allgemeinen Wohngebieten und 15 m zu Mischgebie-ten vor. Diese Abstandsempfehlungen werden in allen Fällen sicher eingehalten. Aus den Betriebsabläufen „Logistik“ und der Halle sind keine Spitzenpegel zu erwarten, die die zusätzlichen Anforderungen der TA Lärm an die maximal zulässigen Spitzenpegel von 20 dB(A) über dem Immissionsrichtwert der Nachtzeit von WA: 40 dB(A) + 20 dB(A) = 60 dB(A) MI: 45 dB(A) + 20 dB(A) = 65 dB(A) erreichen. Der höchste prognostizierte Spitzenpegel erreicht hier IP 1a LAFmax - 54 dB(A) IP 3 LAFmax - 38 dB(A).

3. Öffentlicher Straßenraum: Das geringe zusätzliche Fahrzeugaufkommen von je 2 Lkw-Anlieferungen an die Hallen-tore Nord und Süd (entsprechend 8 Fahrbewegungen der Lkw im öffentlichen Straßen-raum der „Eisenhüttenstraße“) und 200 Fahrbewegungen Pkw (entsprechend – 13 Fahr-ten/h im 8-stündigen Nachtzeitraum) führen zu keinen Veränderungen am Beurteilungs-pegel von > 3 dB(A) bzw. nicht zum Erreichen des Immissionsgrenzwertes der 16.BImSchV von WA: tags 64 dB(A) / nachts 54 dB(A) MI: tags 59 dB(A) / nachts 49 dB(A). Die Kriterien der TA Lärm zur weitergehenden Prüfung, inwieweit durch organisatorische Maßnahmen eine Pegelreduzierung erreicht werden kann, werden nicht erreicht.

4. Schallschutzmaßnahmen: Für die Tageszeit werden aufgrund der deutlichen Unterschreitung des Immissionsricht-wertes an allen geprüften Immissionsaufpunkten keine weitergehenden baulichen Schall-schutzmaßnahmen erforderlich. Die Berechnungsergebnisse zeigen ausreichende Planungsreserven gegenüber Abwei-chungen im Betriebsverhalten, so dass auch Innengeräuschpegel während der Tageszeit

Page 24: zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 …...Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 "Kichtaler Weg / Eisenhüttenstraße" im Stadtteil Kaan-Marienborn Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 451 „Kichtaler Weg“ / „Eisenhüttenstraße“ Städtebauliche Konzeption

21

bis zu Li – 82 dB(A) möglich sind. Auch für diese Innengeräuschbelastung ist noch die Ein-haltung und Unterschreitung des jeweiligen Immissionsrichtwertes um > 6 dB(A) zu prog-nostizieren. Für die Nachtzeit ist unter den Betriebsbedingungen der Tageszeit die Einhaltung des Im-missionsrichtwertes an allen Immissionsaufpunkten noch zu erreichen. Die Unterschrei-tung um > 6 dB(A) ist jedoch in Höhe der nächstgelegenen Wohnbebauung im Allgemei-nen Wohngebiet im Rahmen der Prognoseberechnungen nicht mehr nachzuweisen. Durch „organisatorische Schallschutzmaßnahmen“ wie:

- Das Geschlossenlassen der Oberlichter / RWA zur Nachtzeit - Der Verzicht auf Lkw-An- und Abfahrten im südlichen Bereich „Ver-

packung / Lkw-Verladung“ Sind die Geräuschentwicklungen soweit abzusenken, dass auch im Rahmen der Progno-seberechnungen die Einhaltung des sogenannten „Irrelevanzkriteriums“ an der südlich gelegenen Wohnbebauung erreicht wird. Verladetätigkeiten im Bereich „Nord“ (Produk-tion / Lkw-Verladung) sind jedoch weiterhin möglich. Eine Anhebung des Innengeräuschpegels in den nördlichen Hallenbereichen

- Segment Produktion auf Li - 75 dB(A) und - Hauptmontage / Kommissionierung auf Li - 75 dB(A)

Ist –bei gleichzeitigem Geschlossenhalten der potenziellen Lüftungsmöglichkeiten im Dachbereich- noch möglich. Über die beschriebenen organisatorischen Schallschutzmaßnahmen hinausgehende Maßnahmen werden nicht erforderlich.

Bergbau

In Bezug auf möglichen umgegangenen Altbergbau im Plangebiet gibt es noch keine Erkennt-nisse. Eine Beteiligung der Bergbau-Fachbehörde hat noch nicht stattgefunden.

Der südöstliche Rand des Plangebietes ist allerdings von einem ehemaligen Luftschutzstollen tangiert. Der Stolleneingang II des LS-Stollens „Grube Mocke“ befand sich etwa 5 m innerhalb des Plangebiets. Im Zuge von Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des Allgemeinen Kriegsfol-gengesetzes (AKG) wurde im Jahre 1975 die Gefahrenquelle durch Teilverfüllung beseitigt.

Boden / Baugrund und mögliche Bodenverunreinigungen (Altlasten)

Die zu überplanende Fläche ist im Altlastenverdachtsflächen-Kataster als Nr.221 geführt.

Im Plangebiet besteht eine nahezu vollständige Versiegelung des Bodens. Bis auf den angren-zenden Steilhang sind ca. 85% versiegelt oder durch Abtrag und Anfüllungen nahezu vollstän-dig überformt. Vornutzer des größten Teils der Fläche war bis 2002 die Firma Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co.KG. Nach Beendigung der Nutzung der Fläche als Lager und Um-schlag von verschiedenen Abfällen wurde das Gelände auf der Grundlage eines Sanierungs-gutachtens der LZ Umwelttechnik-Ingenieurberatungs GmbH aus Mönchengladbach (Gutach-ten LZ-U-77-2003) vollständig saniert. Aus dem Text der Untersuchung wird wie folgt zitiert:

Durchgeführte Maßnahmen /Begleituntersuchungen:

Nordwestliche Lagerflächen, Flächen F1 bis F12 und Fläche DB

Page 25: zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 …...Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 "Kichtaler Weg / Eisenhüttenstraße" im Stadtteil Kaan-Marienborn Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 451 „Kichtaler Weg“ / „Eisenhüttenstraße“ Städtebauliche Konzeption

22

Die Schachtungsarbeiten zur Sanierung der ehemaligen Schrottlagerfläche wurden in der Zeit vom 25.08. bis zum 01.09.2003 durchgeführt. Dabei wurde in der ersten Bearbeitungsphase die kontaminiere Auffüllung grob bis zum gewachsenen Boden abgetragen, verladen und zur Kreisdeponie Fludersbach transportiert. Die Phase der Nachschachtungsarbeiten wurde grund-sätzlich unter ständiger Anwesenheit des Fachgutachters durchgeführt. Bei diesen Aushubar-beiten wurden tieferliegende Einschlüsse von Schlacken, kontaminierte Drainagen und Sicker-flächen vollständig ausgehoben und ebenfalls entsorgt.

Zur Dokumentation der Probenentnahme und besseren Übersicht wurde die Schrottlagerfläche in 13 Flächenteilstücke (F1 bis F 12 und F-DB) unterteilt. Bei der Teilfläche DB handelt es sich lediglich um ein Pachtgrundstück. Die Sanierung dieser Teilfläche wurde nach Rücksprache mit der Deutschen Bahn ebenfalls unter der Regie der Fa. Schönmackers durchgeführt.

Nach dem vollständigen Abtrag der kontaminierten Auffüllungen und Böden wurde von jeder Teilfläche eine Mischprobe aus der vorhandenen Sohle mittels Stichsonde entnommen. Jede Mischprobe wurde aus ca. 8-12 Einzelproben hergestellt. Die Proben wurden je nach Baufort-schritt dem Labor Geotaix zur Untersuchung übergeben und es wurde eine Untersuchung auf Schwermetalle, Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Polychlorierte Biphenyle (PCB), und Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) in der Originalsubstanz beauftragt. Nach Vor-lage der Analysen wurden sämtliche Sanierungsflächen für die Verfüllung mit Natursteinschot-ter (Vorabsieb) freigegeben. Nachsanierungsarbeiten waren nicht erforderlich.

Nach Abschluss aller Bautätigkeiten soll das gesamte Grundstück derart saniert sein, dass hiervon keine Gefährdung für die Schutzgüter mehr ausgehen kann. Weiterhin sollen die Freiflächen mit einem Verbundsteinpflaster befestigt und das Oberflächenwasser kontrol-liert durch eine entsprechende Entwässerung abgeführt werden.

Die Maßnahmen wurden seinerzeit entsprechend ausgeführt und das Gelände stellt sich heute dementsprechend dar. Gleichwohl ist die Fläche im Jahre 2001 bereits als Altlast in das Altlasten-Verdachtsflächenkataster der Stadt Siegen aufgenommen worden. Im Zusammen-hang mit der Aufstellung dieses Bebauungsplans und der geplanten großflächigen Versiege-lung sollte gerade auch vor dem Hintergrund der durchgeführten Bodensanierung nach der Räumung durch die Firma Schönemackers die Einstufung als Altlastenfläche neu bewertet werden.

Bodenaushub aus der Gebäudeerrichtung soll örtlich wieder eingebaut werden. Eventuell an-fallende überschüssige Bodenmassen werden auf entsprechend geeignete Deponien ge-bracht.

Gewässer

Im Plangebiet befinden sich keine Oberflächengewässer. Hochwassergefahren sind nicht zu erwarten.

Wasserschutzgebiete oder größere Grundwasservorkommen sind im Plangebiet nicht vorhan-den. Die hydrologischen Verhältnisse im Plangebiet werden durch die ca. 80 m östlich verlau-fende Weiß geprägt.

Versickerung

Aufgrund der aktuell vorhandenen großflächigen Versiegelung der Flächen (Bebauung und ge-pflasterte Freiflächen) erfolgt keine Grundwasserneubildung.

Die Niederschläge werden über die vorhandene Kanalisation abgeführt.

Page 26: zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 …...Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 "Kichtaler Weg / Eisenhüttenstraße" im Stadtteil Kaan-Marienborn Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 451 „Kichtaler Weg“ / „Eisenhüttenstraße“ Städtebauliche Konzeption

23

Kampfmittel

Ein Großteil der Fläche des Plangebietes ist im Verlauf des Kriegsgeschehens im 2.Weltkrieg Bombardierungen ausgesetzt gewesen.

Eine spezielle Kampfmittelbegutachtung hat hier bisher nicht stattgefunden. Der Kampfmit-telbeseitigungsdienst nimmt wie folgt Stellung:

„Es ist grundsätzlich richtig, dass im Bereich sanierter und neu aufgeschütteter Flächen (siehe Punkt Altlasten) das Vorhandensein von unentdeckten Kampfmitteln nicht zu erwarten ist. Das Gefährdungsband kampfmittelbelasteter Flächen beträgt ab der Geländeoberkante von 1945 jedoch bis zu 8 Meter Tiefe (sofern nicht vorher bereits Fels ansteht). Sofern das Gefähr-dungsband also nicht vollständig abgetragen wurde, kann ein Vorhandensein von Kampfmit-teln daher auch nicht ausgeschlossen werden.

Für das geplante Vorhaben heißt das konkret, dass es nun auf Art und Umfang der geplanten Baugrundeingriffe ankommt. Sofern sich die Baumaßnahme nur im Bereich der Aufschüttung bewegt, sind keine weiteren Überprüfungsmaßnahmen erforderlich. Sind darüber hinaus Er-deingriffe vorgesehen, dann müssten gegebenenfalls vor Beginn der Maßnahme auch kon-krete Überprüfungsmaßnahmen stattfinden.

Der Kampfmittelbeseitigungsdienst empfiehlt das Sondieren der zu bebauenden Flächen und Baugruben und die Anwendung der Anlage 1 der Technischen Verwaltungsvorschrift für die Kampfmittelbeseitigung im Land Nordrhein-Westfalen (Anlage 1 TVV) im Bereich der Bombar-dierung.

Sofern Art und Umfang der Baumaßnahme nicht geklärt sind, kann keine abschließende Stel-lungnahme der Ordnungsbehörde abgegeben werden. Es ist daher erforderlich, die hiesige Ordnungsbehörde vor Baubeginn, bzw. sobald absehbar ist, welche konkreten Baugrundein-griffe geplant sind, erneut und rechtzeitig zu beteiligen, damit die weitere Vorgehensweise hinsichtlich einer möglichen Kampfmittelüberprüfung abgestimmt werden kann.

Es gilt darüber hinaus der allgemeine Hinweis: Ist der Erdaushub bei der Durchführung der Bauvorhaben außergewöhnlich verfärbt oder werden verdächtige Gegenstände beobachtet, sind die Arbeiten sofort einzustellen und der KBD-WL ist unverzüglich durch die örtliche Ord-nungsbehörde oder Polizei zu verständigen.“

Page 27: zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 …...Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 "Kichtaler Weg / Eisenhüttenstraße" im Stadtteil Kaan-Marienborn Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 451 „Kichtaler Weg“ / „Eisenhüttenstraße“ Städtebauliche Konzeption

24

Waldabstand

Im Südwesten des Plangebietes rückt jenseits des „Kichtaler Weges“ ein bestehender Fichten-waldbestand bis auf etwa 27 bis 30 Meter an die geplante überbaubare Grundstücksfläche des Industriegebietes heran. Der Abstand von der hier geplanten, etwa 14 Meter tiefer gele-genen Industriehalle ist so groß, dass nicht von gegenseitiger Beeinträchtigung ausgegangen werden muss. Entsprechende Sicherungsmaßnahmen oder vertragliche Vereinbarungen zwi-schen der Industriellen Nutzung und dem Waldbesitzer scheinen nicht erforderlich.

Page 28: zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 …...Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 "Kichtaler Weg / Eisenhüttenstraße" im Stadtteil Kaan-Marienborn Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 451 „Kichtaler Weg“ / „Eisenhüttenstraße“ Planinhalt und Festsetzungen

25

4. Planinhalt und Festsetzungen

4.1. Art der baulichen Nutzung

Baugebiete:

Gewerbegebiet (GE1) gem. § 8 BauNVO

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 451 „„Kichtaler Weg“ / „Eisenhüttenstraße“ der Universi-tätsstadt Siegen sieht ein in zwei Teile gegliedertes zusammenhängendes Gewerbegebiet gem. § 8 der Baunutzungsverordnung vor. Das Plangebiet wird als GE1-Gebiet und GE2-Gebiet festgesetzt, in wel-chem jeweils als einzige Nutzungen zugelassen werden:

GE1-Gebiet:

Zulässig ist:

Büro- und Verwaltungsgebäude zur Herstellung von Schwermaschinen zur Walzenbearbeitung.

Nicht zulässig sind:

1. Sonstige Betriebe und Anlagen gemäß § 8 Abs.2 BauNVO. 2. Betriebe und Anlagen gemäß § 8 Abs.3 BauNVO

GE2-Gebiet:

Zulässig sind:

Produktionsanlagen zur Herstellung von Schwermaschinen.

Nicht zulässig sind:

3. Sonstige Betriebe und Anlagen gemäß § 8 Abs.2 BauNVO. 4. Betriebe und Anlagen gemäß § 8 Abs.3 BauNVO.

4.2. Maß der baulichen Nutzung

Geschossflächenzahl / Geschossfläche

Auf die Festsetzung sowohl der Geschossflächenzahl (GFZ) als auch der Geschossfläche wird verzichtet. In beiden Baugebieten führen diese Maßzahlen der baulichen Nutzung zu keinen befriedigenden Ergebnissen. Zur Begrenzung der zulässigen Gebäudekubaturen werden im GE1-Gebiet auf der Basis der zulässigen Grundfläche (§ 19 Abs. 2 BauNVO) die Höhe der Ober-kante des Erdgeschossfußbodens (OKFFEG) und die Höhe der Oberkante des Gebäudes fest-gesetzt.

Im GE2-Gebiet wird anstatt der Geschossflächenzahl eine Baumassenzahl festgesetzt.

Grundflächenzahl / Grundfläche

Im Plangebiet wird das Verwaltungsgebäude im GE1-Gebiet mit einer höchstzulässigen Grund-fläche gemäß § 19 Abs.2 BauNVO festgesetzt.

Das GE2-Gebiet wird auch vor dem Hintergrund aufgrund der bereits vorhandenen großflä-chigen Versiegelung und der Vorgeschichte des Geländes eine Grundflächenzahl von 0,8 fest-gesetzt. Damit kann die gemäß Vorhaben- und Erschließungsplan vorgesehene Produktions-halle verwirklicht werden.

Page 29: zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 …...Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 "Kichtaler Weg / Eisenhüttenstraße" im Stadtteil Kaan-Marienborn Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 451 „Kichtaler Weg“ / „Eisenhüttenstraße“ Planinhalt und Festsetzungen

26

Baumasse / Baumassenzahl

Für Gewerbegebiete ist die Festsetzung einer Baumassenzahl wesentlich sinnvoller als die der Geschossflächenzahl. Die Baumassenzahl gibt an, wieviel Kubikmeter Baumasse je Quadrat-meter Grundstücksfläche im Sinne des § 19 Absatz 2 BauNVO zulässig ist.

Im GE2-Gebiet wird eine Baumassenzahl (BMZ) von 12,5 festgesetzt.

Zahl der Vollgeschosse

Im Baugebiet GE1 ist die Errichtung eines Bürogebäudes geplant.

Es wird auf die Festsetzung einer Geschossflächenzahl verzichtet und stattdessen –wie zuvor dargelegt- der Fußbodenhöhe und die Gebäudehöhe festgesetzt. Damit ist eine eindeutige Begrenzung der zulässigen Gebäudekubaturen vorgegeben.

Gleiches gilt für die geplante Produktionshalle im GE2-Gebiet.

Höhe der baulichen Anlagen

Im GE-Gebiet wird eine Produktionshalle geplant, die eine Höhe von 25 Metern über dem Fußboden erreichen soll. Aus diesem Grund wird die Geländehöhe bzw. der Fußboden (OKFFEG) mit 259 m ü. NHN festgesetzt.

Die Oberkante des Gebäudes der Halle wird mit 284 m ü.NHN festgesetzt.

4.3. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen

Bauweise

Auf die Festsetzung der Bauweise wird verzichtet. Sie ist entbehrlich, weil die geplante Bebau-

ung nicht in das Schema der Definition von offener oder geschlossener Bebauung gem. § 22 BauNVO passt.

Baugrenzen

Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen gebildet. Die Platzierung der geplanten Produktionshalle und des Verwaltungsgebäudes folgen keiner etwaigen städte-baulich orientierten Achsenbildung, die dann zum Beispiel die Festsetzung einer Baulinie rechtfertigen würde.

4.4. Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maß-nahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft

Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft

Im Bereich der Hangkante bzw. der Böschungsflächen entlang des „Kichtaler Weges“ wird der gesamte südwestliche Rand des Plangebietes mit der Signatur zur Umgrenzung von Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft versehen. In diesem Bereich soll die vorhandene Vegetation erhalten und ihr auf dem Wege der Sukzession weite-rer Entwicklungsspielraum auf der vorhandenen Böschungsfläche eingeräumt werden.

Page 30: zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 …...Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 "Kichtaler Weg / Eisenhüttenstraße" im Stadtteil Kaan-Marienborn Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 451 „Kichtaler Weg“ / „Eisenhüttenstraße“ Planinhalt und Festsetzungen

27

Anpflanzungen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen und für die Erhal-tung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern

Obwohl für diese Flächen gem. §13a BauGB keine Kompensation für den Eingriff in Natur und Landschaft zu erbringen ist, bietet sich die westliche Spitze sowohl innerhalb wie auch außer-halb des Geltungsbereiches für das Anpflanzen von ca. 4 raumprägenden großkronigen Hoch-stämmen an. Diese können in der Böschung angeordnet werden, da hier der Kichtaler Weg mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h ausgewiesen ist und große Abstände zum Fahrbahnrand nicht eingehalten werden müssen.

Dadurch würde zum einen mit den in jüngster Zeit gepflanzten Hochstämmen auf der gegen-überliegenden Straßenseite eine großräumige Torsituation gebildet und zum anderen ein flie-ßender Übergang in die freie Landschaft angedeutet werden.

4.5. Hinweise und nachrichtliche Übernahmen

Abfallbeseitigung N.N.

Abwasser / Niederschlagswasser N.N.

Bergbau

Innerhalb wie außerhalb der Flächen, die gem. § 9 Abs.5 Nr.2 BauGB ( bisher noch nicht erfolgt) als

solche gekennzeichnet sind, unter denen der Bergbau umgeht oder der für den Abbau von Mineralien

bestimmt ist, wird empfohlen, über die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie,

die von beabsichtigten Baumaßnahmen möglicherweise betroffenen Bergwerkseigentümer zu erfragen,

diese zu unterrichten und anzuhören. Bei Maßnahmen, die über bestehendem Bergwerkseigentum

durchgeführt werden sollen, muss eine Einverständniserklärung des Bergwerkseigentümers im Hinblick

auf ausreichende Anpassungs- und Sicherungsmaßnahmen vorliegen.

Boden

Die Vermeidung von überschüssigem Erdmaterial hat Vorrang vor der Entsorgung, d.h. ein Massenaus-

gleich ist anzustreben. Sollte dennoch überschüssiger Bodenaushub anfallen, ist dieser in rechtlich zu-

lässiger Weise zu verwerten oder auf einer abfallrechtlich zugelassenen Deponie innerhalb des Kreis-

gebietes zu beseitigen.

Denkmalschutz und Denkmalpflege

Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultur- und / oder naturgeschichtliche Bodenfunde, d.h.

Mauern, alte Gräben Einzelfunde, aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bo-

denbeschaffenheit, Höhlen und Spalten, aber auch Zeugnisses tierischen und / oder pflanzlichen Le-

bens aus erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Stadt

Siegen als Untere Denkmalbehörde und / oder der LWL-Archäologie für Westfalen, Außenstelle Olpe

(Tel.: 02761/93750; Fax: 02761/937520) unverzüglich anzuzeigen und die Entdeckungsstätte mindes-

tens drei Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten (§§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NRW),

falls diese nicht vorher von den Denkmalbehörden freigegeben wird. Der Landschaftsverband Westfa-

len-Lippe ist berechtigt, das Bodendenkmal zu bergen, auszuwerten und für wissenschaftliche Erfor-

schung bis zu 6 Monaten in Besitz zu nehmen (§ 16 Abs. 4 DSchG NRW).

Page 31: zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 …...Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 "Kichtaler Weg / Eisenhüttenstraße" im Stadtteil Kaan-Marienborn Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 451 „Kichtaler Weg“ / „Eisenhüttenstraße“ Planinhalt und Festsetzungen

28

Elektrizität N.N.

Gasversorgung N.N.

Kampfmittel

Nach einer Vorabkonsultation der für Kampfmittelbeseitigung zuständigen Dienststelle der Bezirksre-

gierung Arnsberg wurde mitgeteilt, dass sich das Vorhaben in einem Bereich befindet, in dem im Laufe

des 2. Weltkrieges Bombardierungen stattgefunden haben (Kurzaktenzeichen 59-10-37493). Unabhän-

gig von ggf. erforderlich werdender operativer Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen werden folgende

allgemeine Hinweise gegeben: Ist bei der Durchführung der Bauvorhaben der Erdaushub außerge-

wöhnlich verfärbt oder werden verdächtige Gegenstände beobachtet, sind die Arbeiten sofort einzustel-

len und es ist unverzüglich der Kampfmittelbeseitigungsdienst durch die Ordnungsbehörde oder Polizei

zu verständigen.

Natur und Landschaft

Der Bauherr / die Bauherrin darf nicht gegen die im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geregelten

Verbote zum Artenschutz verstoßen, die unter anderem für alle europäisch geschützten Arten gelten

(z.B. für alle einheimischen Vogelarten, alle Fledermausarten, Kammmolch, Kleiner Wasserfrosch,

Laubfrosch, Kreuzkröte, Zauneidechse). Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es unter anderem verboten,

Tiere dieser Arten zu verletzen oder zu töten, sie erheblich zu stören oder ihre Fortpflanzung- und Ru-

hestätten zu beschädigen oder zu zerstören. Sollte eine der besonders geschützten Arten bei Baumaßnahmen vorgefunden werden, ist die Umwelt-abteilung der Stadt Siegen (Tel.: 0271/404-3447) von dem Fund zu unterrichten und die Baumaßnahme bis auf weiteres zu stoppen.

Bei Zuwiderhandlungen drohen die Bußgeld - und Strafvorschriften der §§ 69 ff BNatSchG. Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung nach § 67 Abs. 2 BNatSchG erteilen, sofern eine unzumutbare Belastung vorliegt.

Mit der Freistellungs-, Anzeige- oder Genehmigungsantrag ist ein Lageplan (Freiflächengestaltungs-

plan) einzureichen, in dem die Einhaltung der grünordnerischen Festsetzungen nachgewiesen wird.

Trink und Löschwasser N.N.

Übergeordnete Versorgungsleitungen N.N.

4.6. Städtebauliche Kenndaten

Fläche des Plangebietes: 20.719 m²

davon: Nettobauland GE 20.719 m²

Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur

Entwicklung von Natur und Landschaft 4.375 m²

4.7. Kosten und Finanzierung N.N.

Page 32: zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 …...Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 "Kichtaler Weg / Eisenhüttenstraße" im Stadtteil Kaan-Marienborn Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 451 „Kichtaler Weg“ / „Eisenhüttenstraße“ Auswirkungen der Planung

29

5. Auswirkungen der Planung

5.1. Städtebauliche Auswirkungen N.N.

5.2. Natur, Landschaft, Umwelt N.N.

5.3. Verkehr N.N.

5.4. Bodenordnung / Umlegung N.N.

Page 33: zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 …...Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 "Kichtaler Weg / Eisenhüttenstraße" im Stadtteil Kaan-Marienborn Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 451 „Kichtaler Weg“ / „Eisenhüttenstraße“ Umweltbelange

30

6. Umweltbelange

6.1. Fazit / Gutachterliche Empfehlung

Das Untersuchungsgebiet ist aufgrund fehlender und schwach ausgebildeter Strukturen als nicht sehr wertvoll einzustufen.

Es wurden zwar definierte Lebensraumtypen erfasst, die grundsätzlich typische Habitatstrukturen für u.a. planungsrelevante Tierarten bieten, doch führt deren Entzug nicht zu wesentlichen Beeinträchti-gungen von Habitatflächen.

Fledermaushangplätze in den bereits gerodeten Gehölzen sowie Winterquartiere wurden nicht nach-gewiesen.

Bei Berücksichtigung der vorgeschlagenen Maßnahmen muss daher nach Auffassung der Verfasserin mit keiner Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Fledermaus- und Vogel-Population bzw. mit Verstößen gegen den § 44 BNatSchG gerechnet werden.“

6.2. Boden / Fläche / Altlasten

Boden

Der Boden im Geltungsbereich stellte den Übergang zwischen Auengley und Braunerde dar. (Quelle: https://www.geoportal.nrw/)

Im Bereich der an die 100 bis 300 m breiten Talsohle der Weiß angrenzenden, überwiegend steil auf-steigenden Hänge herrschen Tonschiefer und Sandsteine vor, aus denen sich zumeist flachgründige und steinige Böden entwickelt haben, die überwiegend forstlich genutzt werden.

Der Boden im Geltungsbereich ist über viele Jahrzehnte intensiv durch Industrie überprägt, sodass im Bereich des Bebauungsplanes nur noch urbane, anthropogene Böden vorliegen.

Dem Schutzgut Boden muss daher keine wesentliche Benachteiligung durch das Planvorhaben zuge-messen werden.

Fläche

Durch die Wiedernutzbarmachung der Fläche ist dem Bodenschutzgebot ausreichend Rechnung getra-gen.

Altlasten Die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches wurden als Gleisanlagen, seit 1923 von einem Schrottbe-trieb und in jüngerer Vergangenheit verschieden genutzt wie z.B. als Stellplatz- und Rangierflächen. Eine Kontaminierung der Böden kann somit vermutet werden. Mögliche Verunreinigungen des Unter-grundes sind daher vor Baubeginn durch eine Altlastenuntersuchung zu klären.

6.3. Wasser

Innerhalb des Geltungsbereiches des B-Plans befinden sich keine stehenden oder fließenden Oberflä-chengewässer.

Das anfallende Niederschlagswasser der späteren Dachflächen und teil- bzw. vollversiegelten Flächen wird der städtischen Kanalisation zugeführt. Durch die nahezu vollständige Versiegelung entfällt daher weiterhin das Potential zur Grundwasserneubildung.

Der Planraum wird nicht als Retentionsfläche für Hochwasser benötigt.

Page 34: zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 …...Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 "Kichtaler Weg / Eisenhüttenstraße" im Stadtteil Kaan-Marienborn Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 451 „Kichtaler Weg“ / „Eisenhüttenstraße“ Umweltbelange

31

6.4. Klima /Luft /Immissionsschutz

Klimatisch befindet sich der Raum im Übergangsbereich vom atlantischen zum kontinentalen Klima, wobei insgesamt die Einflüsse durch maritime Luftmassen überwiegen. Die Jahresdurchschnittstem-peratur liegt etwa zwischen 8° und 9°C und die jährlichen Niederschlagsmengen betragen 900 bis 950 mm.

Inwieweit die angrenzenden Immissionsorte weiteren Immissionen ausgesetzt werden dürfen, ist nicht bekannt.

6.5. Kultur- und Sachgüter

Kultur- und Sachgüter besonderer Ausprägung sind im Geltungsbereich des Bebauungsplanes nicht vorhanden.

6.6. Vorbelastungen

Im Plangebiet und seiner näheren Umgebung sind folgende Vorbelastungen vorhanden:

Landschaftsbild: technische und bauliche Überprägung durch angrenzende Industriebetriebe

Arten- und Biotoppotential: Intensive industrielle Nutzung ohne oder mit geringer Anzahl an Gehölzen oder höherwertiger Lebensraumstrukturen,

Boden: weitgehende Versiegelung oder Verdichtung, erhebliche Beeinträchtigung der natürlichen Bo-denfunktionen,

Wasserhaushalt: Erhöhung des Oberflächenabflusses im Bereich versiegelter, bzw. teilversiegelter Flä-chen, Reduzierung der Wasserspeicherfähigkeit,

Lokalklima: Erhöhung der Temperaturen durch stärkere Wärme-Speicherfähigkeit und schnelleres Auf-wärmen der versiegelten Flächen.

6.7. Wechselwirkungen

Bei der Betrachtung des Schutzgutes Mensch und Gesundheit wurden die Funktionen und Leistungen des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild sowie Kulturgüter bereits schutzgutübergreifend be-trachtet. Auch wurden die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Pflanzen / Tiere und Wasser/Boden bereits bei den einzelnen Schutzgütern einbezogen.

Page 35: zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 …...Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 "Kichtaler Weg / Eisenhüttenstraße" im Stadtteil Kaan-Marienborn Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 451 „Kichtaler Weg“ / „Eisenhüttenstraße“ Konfliktanalyse

32

7. Konfliktanalyse

7.1. Arten und Biotope

Die Festsetzungen des B-Plans werden nach derzeitigem Ermessen keine Auswirkungen auf Vorkom-men geschützter Tier- und Pflanzenarten haben oder zur Zerstörung geschützter Biotope führen.

7.2. Landschaftsbild/Erholung

Der Planungsraum befindet sich innerhalb einer durch intensive Bebauung und verkehrstechnische Einrichtungen geprägten Landschaft. Durch den B-Plan wird sich kein mindernder Einfluss auf die Qua-lität des vorhandenen Landschaftsbildes ergeben.

7.3. Boden

Die Eingriffe in das Schutzgut Boden sind aufgrund der starken anthropogenen Überprägung als gering zu bezeichnen.

7.4. Klima / Luft / Immissionsschutz

Der Untersuchungsraum besitzt aufgrund der Lage und der Kleinräumigkeit nur eine geringe Bedeu-tung für Kaltluftproduktion und Lufterneuerung. Durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes ist von keiner weiteren Beeinträchtigung auszugehen. Der Einfluss auf das Schutzgut Klima ist daher gering. Die Lärmsituation im Untersuchungsgebiet und die weitere Belastbarkeit des Geltungsbereiches wer-den durch eine lärmtechnische Untersuchung geklärt.

7.5. Wasser

Der Einfluss auf das Schutzgut Wasser durch die Festsetzungen des B-Plans ist nicht signifikant.

7.6. Kultur- und Sachgüter

Das Schutzgut Kultur- und Sachgüter wird durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht betrof-fen.

7.7. Wechselwirkungen

Es ergeben sich keine spezifischen Wechselwirkungen im Zusammenhang mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

7.8. Eingriffsbilanzierung

Folgt.

Page 36: zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 …...Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 "Kichtaler Weg / Eisenhüttenstraße" im Stadtteil Kaan-Marienborn Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 451 „Kichtaler Weg“ / „Eisenhüttenstraße“ Zusammenfassung

33

8. Zusammenfassung

Die Stadt Siegen beabsichtigt die Wiedernutzbarmachung und Sicherung einer Industriefläche als Er-weiterungsfläche für einen in direkter Nachbarschaft angesiedelten metallverarbeitenden Industrie-betrieb im Stadtteil Kaan-Marienborn.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst eine Fläche von 2,07 ha mit einer überbaubaren Grundstücksfläche von ca. 11.100 m²

Für den hier zugrunde liegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt es sich um eine Maß-nahme der Innenentwicklung und erfüllt damit die Grundvoraussetzung für die Anwendung des § 13a „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren.

Im beschleunigten Verfahren gelten grundsätzlich die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB, konkret nach § 13a Abs.2 Nr.1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Dies bedeutet, dass von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB, von der Umweltprüfung nach BauGB § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen wird. § 4c BauGB (Überwachung / Monitoring von erheblichen Umweltauswirkungen) ist nicht anzuwenden.

Aufgrund dessen werden die mit der Planung im Zusammenhang stehenden Eingriffe im Verfahren so behandelt, als wären diese „vor der planerischen Entscheidung vorgenommen worden“. Kompensati-onsmaßnahmen im Sinne der Eingriffsregelung sind somit nicht erforderlich. Im Zuge des Abwägungs-verfahrens wird jedoch eine Bilanzierung des Eingriffs vorgenommen.

Nach UVPG ist keine Vorprüfung erforderlich, da das Vorhaben nicht unter die aufgelisteten Anlagen gemäß Anlage 1 Ziffern 18.5.1 bzw. 18.5.2 fällt.

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

im Südwesten von Grünland und Laubwald des Lindenberges;

auf den übrigen Seiten von den Industrie- und Verkehrsflächen Kaan-Marienborns

Übergeordnete naturschutzfachliche Planungen (Schutzausweisungen) sind nicht betroffen. Die Festsetzungen des B-Plans werden nach derzeitigem Ermessen keine Auswirkungen auf Vorkom-men geschützter Tier- und Pflanzenarten haben oder zur Zerstörung geschützter Biotope führen, denn das Untersuchungsgebiet ist aufgrund fehlender und schwach ausgebildeter Strukturen als nicht sehr wertvoll einzustufen. Es wurden zwar definierte Lebensraumtypen erfasst, die grundsätzlich typische Habitatstrukturen für u.a. planungsrelevante Tierarten bieten, doch führt deren Entzug nicht zu wesentlichen Beeinträchti-gungen von Habitatflächen. Es wird daher bei dem Planvorhaben nicht mit Verstößen gegen den § 44 BNatSchG gerechnet werden. Eine vertiefende Artenschutzrechtliche Prüfung ist daher nicht erforderlich. Der Planungsraum befindet sich innerhalb einer durch intensive Bebauung und verkehrstechnische Einrichtungen geprägten Landschaft. Es wird sich kein mindernder Einfluss auf die Qualität des vorhan-denen Landschaftsbildes ergeben. Mit Berücksichtigung der vorgeschlagenen Maßnahme zur Pflan-zung von 5 Laubbaum-Hochstämmen im und außerhalb des Geltungsbereiches im Südwesten kann das Landschaftsbild in Wechselwirkung mit vorhandenen raumbildenden Gehölzen optimiert werden. Die Eingriffe in das Schutzgut Boden ist aufgrund der starken anthropogenen Überprägung als gering zu bezeichnen.

Page 37: zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 …...Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 "Kichtaler Weg / Eisenhüttenstraße" im Stadtteil Kaan-Marienborn Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 451 „Kichtaler Weg“ / „Eisenhüttenstraße“ Zusammenfassung

34

Der Untersuchungsraum besitzt aufgrund der Lage und der Kleinräumigkeit nur eine geringe Bedeu-tung für Kaltluftproduktion und Lufterneuerung. Durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes ist von keiner weiteren Beeinträchtigung auszugehen. Der Einfluss auf das Schutzgut Klima ist daher gering. Die Lärmsituation im Untersuchungsgebiet und die weitere Belastbarkeit des Geltungsbereiches wer-den durch eine lärmtechnische Untersuchung geklärt. Der Einfluss auf das Schutzgut Wasser ist nicht signifikant. Kultur- und Sachgüter werden durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht betroffen. Es ergeben sich auch keine spezifischen Wechselwirkungen im Zusammen-hang mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Es kann daher davon ausgegangen werden, dass die Festsetzungen im Geltungsbereich des Bebau-ungsplanes keinen signifikanten Eingriff in Natur und Landschaft gem. § 14 Bundesnaturschutzgesetz erzeugen.

Page 38: zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 …...Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 "Kichtaler Weg / Eisenhüttenstraße" im Stadtteil Kaan-Marienborn Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 451 „Kichtaler Weg“ / „Eisenhüttenstraße“ Rechtsgrundlagen

35

9. Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634). Neugefasst durch Bek. v. 3.11.2017 I 3634

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786)" Stand: Neugefasst durch Bek. v. 21.11.2017 I 3786

Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Plan-zeichenverordnung - PlanZV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057)

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in der Fassung vom 15. Dezember 2016 (GV.NRW. S. 1162) ), in Kraft getreten am 28. Juni 2017

Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG NRW) vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 934).

Page 39: zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 …...Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451 "Kichtaler Weg / Eisenhüttenstraße" im Stadtteil Kaan-Marienborn Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 451 „Kichtaler Weg“ / „Eisenhüttenstraße“ Rechtsgrundlagen

36

Anhang

Vorprüfung der Umweltauswirkungen

Fachbeitrag Umwelt und Naturschutz

Geräuschimmissionsprognose

Checkliste zur Anwendbarkeit des § 13a BauGB