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QUELLEN zur Geschichte und Landeskunde Ostmitteleuropas 8 Dennis Hormuth Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

zur Geschichte und Landeskunde Ostmitteleuropas QUELLEN 8 · depolitik wichtig erschien.6 Nach Abschluss des hier edierten Memorialbuchs wurden die Sitzungen der Ältestenbank auch

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QUE L L ENzur Geschichte und Landeskunde Ostmitteleuropas 8

Dennis Hormuth

Das Memorialbuch

der Ältestenbank der Großen Gilde

zu Riga 1677-1702

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Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

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QUELLEN ZUR GESCHICHTE UNDLANDESKUNDE OSTMITTELEUROPAS

Herausgegeben vomHerder-Institut für historische Ostmitteleuropaforschung –Institut der Leibniz-Gemeinschaft

8

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VERLAG HERDER-INSTITUT · MARBURG · 2015

Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Herausgegeben vonDennis Hormuth

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Bibliografi sche Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografi e; detaillierte bibliografi sche Daten sind im Internet über<http://dnb.ddb.de> abrufbar

© 2015 by Herder-Institut für historische Ostmitteleuropaforschung – Institut der Leibniz-Gemeinschaft, 35037 Marburg, Gisonenweg 5-7Printed in GermanyAlle Rechte vorbehaltenSatz: Herder-Institut für historische Ostmitteleuropaforschung – Institut der Leibniz-Gemeinschaft, 35037 MarburgDruck: KN Digital Printforce GmbH, Ferdinand-Jühlke-Straße 7, 99095 ErfurtUmschlagbilder: links: Das Marienstandbild der Großen Gilde, die sogenannte Docke

(entnommen aus: N.N., Die Gilden zu Riga, Bild Nr. 7) rechts: Das Gebäude der Grossen Gilde vor dem Neubau im 19. Jahrhundert

(entnommen aus: N.N., Die Gilden zu Riga, Bild Nr. 2)ISBN 978-3-87969-391-7

Gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medienaufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages

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Inhalt

Vorwort................................................................................................................. VII

1 Einleitung: Innerer Aufbau und Aufgaben der Großen Gilde zu Riga im historischen Kontext des letzten Viertels des 17. Jahrhunderts ........................................ 1

2 Formale Beschreibung der Quelle ................................................................. 17

3 Beispielseite ................................................................................................... 19

4 Editionsprinzipien.......................................................................................... 20

5 Verzeichnis der protokollierten Sitzungen..................................................... 23

6 Edition des Textes .......................................................................................... 27

7 Verzeichnis der Abkürzungen ........................................................................ 460

8 Quellen- und Literaturverzeichnis ................................................................. 461

9 Ortsregister .................................................................................................... 468

10 Personenregister ............................................................................................ 472

11 Sachregister ................................................................................................... 487

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Vorwort

Das vorliegende Buch beinhaltet die kommentierte Transkription des Protokollbuchs der Ältestenbank der Großen Gilde Rigas aus den Jahren 1677 bis 1702. Ich habe das Buch im Zuge der Recherchen für ein anderes Projekt in den Kopienbeständen des Herder-Instituts in Marburg gefunden, das Original ist erhalten und im Historischen Staatsarchiv Lettlands in Riga einsehbar. Sein hoher Wert für die politische Alltags-geschichte nicht nur der Stadt Riga, sondern vormoderner Städte des 17. Jahrhunderts allgemein ließ es neben mir auch dem Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa wert erscheinen, es in Edition einem größeren Kreis historisch Interessierter zur Verfügung zu stellen.

Ich danke dem Bundesministerium für Bildung und Forschung für die großzügige fi nanzielle Unterstützung, die es mir möglich machte, die notwendigen Reisen in die Archive nach Marburg und Riga zu unternehmen und mit Pascal Andresen eine stu-dentische Hilfskraft einzustellen. Er leistete wertvolle Unterstützung bei allerhand anfallenden Aufgaben und übernahm vor allem den wichtigen ersten Korrekturgang durch die Transkription. Ich möchte ihm in besonderer Weise danken und wünsche ihm in seiner beginnenden Promotionsphase Vergnügen, Durchhaltevermögen und viel Erfolg!

Ebenso gilt mein Dank meinem Dienstvorgesetzten Olaf Mörke, der einige Arbeits-stunden seiner Hilfskräfte zur Verfügung stellte und mir genügend Freiraum ließ, das Editionsprojekt durchzuführen. Svenja Susann Stever und Mascha Gottschalk leisteten wertvolle Unterstützung bei der Erstellung der Register, wofür ich auch ihnen danken möchte.

Peter Wörster und Dorothee Goeze nahmen mich mehrfach in bester und freund-lichster Atmosphäre in der Dokumentesammlung des Herder-Instituts in Marburg auf und unterstützten meine Forschungen nach Kräften. Auch ihnen gilt mein Dank. Es ist immer wieder ein Vergnügen, dort zu arbeiten!

Drittmittelbewirtschaftung lernt man leider nicht im Studium und auch als Wissen-schaftlicher Mitarbeiter setzt man andere Schwerpunkte in seiner berufl ichen Tätigkeit. Für geduldiges Beantworten von Fragen eines Unwissenden und ihren professionellen Umgang mit demselben danke ich daher ganz herzlich Anja Knigge von der Außen-stelle Bramsche des Bundesverwaltungsamts und Nina Luttmann sowie Donja Neu-hoff vom Referat Forschungsförderung national der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.

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VIII Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Während der Arbeit an der Edition kam unser erstes Kind Michel zur Welt. Ihm und meiner Frau Franziska möchte ich das Buch in Liebe widmen.

Kiel, Februar 2015 Dennis Hormuth

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1 Einleitung:Innerer Aufbau und Aufgaben der Großen Gilde zu Riga

im historischen Kontext des letzten Viertels des 17. Jahrhunderts

Beschreibung der Quelle

Bei der hier in Edition vorliegenden Quelle handelt es sich um die Protokolle der Sit-zungen der Ältestenbank, des Leitungsgremiums, der Großen Gilde zu Riga aus den Jahren 1677 bis 1702. Die Große Gilde bot den in ihr Vereinigten, vorwiegend Kauf-leute Rigas, die Möglichkeit zur Vergesellschaftung und zur politischen Teilhabe im Rahmen der städtischen Verfassung. Sie war in der Stadtverfassung der zweite Stand neben dem Rat als erstem und der Kleinen Gilde der Handwerker als drittem Stand. Als solcher war sie an entscheidender Position in die alltägliche sowie besondere Innen- und Außenpolitik der Stadt involviert.

Das vorliegende Protokollbuch, in der Quelle selbst als Memorialbuch, selten auch als Notizbuch, bezeichnet, wurde 1677 eingerichtet, weil sich die Ältesten der Gilde mehrmals darüber uneinig waren, was sie selbst oder ihre Vorgänger früher beschlossen hatten.1 Es ist vorwiegend in der Form eines Ergebnisprotokolls gehalten, sodass berat-schlagte Themen aufgeführt und die Beschlüsse niedergeschrieben wurden. Teilweise gehen die Protokolle jedoch über diese Struktur hinaus. Dann stellen sie zusätzlich di-vergierende Meinungen vor und lassen Entscheidungsprozesse deutlicher hervortreten. Zudem sind einige Schriftstücke, vorwiegend königliche Resolutionen und Schreiben des Generalgouvernements, in Abschrift eingefügt. Oftmals waren die Sitzungen der Ältestenbank mit Versammlungen der gesamten Bürgerschaft der Großen Gilde ver-bunden, sodass das Memorialbuch auch auf diese Zusammenkünfte eingeht.

Geführt wurde das Memorialbuch in der Regel von einem Mitglied der Ältesten-bank, wobei es sich um eine Daueraufgabe handelte, die erst mit dem Tod des Proto-kollanten endete. Der erste der drei namentlich bekannten Schreiber, der Notar Herman Wulff, wurde für die Übernahme der Protokolle von allen weiteren Verpfl ichtungen, die aus dem Amt des Ältesten resultierten, befreit. Er führte das Protokollbuch von der Ein-richtung desselben 1677 bis zu seinem Tod 1696.2 Ihm folgte sein Sohn Johan Wulff, der gelegentlich bereits zuvor in einzelnen Sitzungen seinen Vater vertreten hatte, bis zu seinem Tod 1698.3 Gotthard Vegesack ist der dritte bekannte Schreiber.4 Er führte die Aufgabe bis zum Ende des Protokollbuchs aus. Gelegentlich wurde der Schreiber

1 Vgl. unten die Transkription, p. 1b.2 Vgl. die Transkription, p. 1b u. 615.3 Vgl. die Transkription, p. 615 u. 715.4 Vgl. die Transkription, p. 718.

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2 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

des Buches durch einen anderen Ältesten vertreten, dennoch wurden einige Sitzungen der Ältestenbank nicht protokolliert, da der Schreiber des Buches krankheitsbedingt oder wegen anderer Aufgaben nicht an den Sitzungen teilnahm. Wie viele Sitzungen in dem Protokollbuch nicht verzeichnet wurden, ist weder aus der Quelle selbst noch aus der weiteren Überlieferung zu erschließen. Insgesamt wurden im Überlieferungs-zeitraum 292 Sitzungen protokolliert, die stark schwankend verteilt sind. So wurde beispielsweise für das Jahr 1689 nur eine einzige Sitzung niedergeschrieben, während 19 Zusammenkünfte für 1687 verzeichnet sind.

Die Edition umfasst den Teil des Memorialbuchs, der die Protokolle enthält, auf die Transkription eines im Buch anschließenden Registers, das nicht eindeutig als zeitge-nössisch zu identifi zieren ist, wurde zu Gunsten eines modernen Registers verzichtet. Bei der Einrichtung des Memorialbuchs wurde explizit auf ein Vorgängerbuch verwie-sen5, welches nicht eindeutig zu identifi zieren ist. Vermutlich handelt es sich hierbei um das Buch der Älterleute der Großen Gilde aus dem Zeitraum von 1540-1611, das bereits in Edition vorliegt. Dieses Buch hat einen etwas anderen Charakter und Aufbau. In ihm verzeichneten die Älterleute der Großen Gilde, was ihnen in der Stadt- und Gil-depolitik wichtig erschien.6 Nach Abschluss des hier edierten Memorialbuchs wurden die Sitzungen der Ältestenbank auch weiterhin protokolliert, so dass noch weitere Me-morialbücher im Historischen Staatsarchiv Lettlands in Riga überliefert sind.

Das Themenspektrum des Memorialbuchs reicht von Interna, wie den Wahlen zu den Funktionsämtern der Gilde, über das Auftreten der Gilde im Stadtleben, wie etwa die Einzugsordnung in die St. Petrikirche, bis hin zur Eingebundenheit der Großen Gilde in die städtische Verwaltung und Politik. Somit erlaubt die Edition dieser Quelle Forschungen zur Organisationsstruktur und zum Alltag in der Großen Gilde sowie da-rüber hinaus auch zum Leben in der Stadt Riga insgesamt. In dem Memorialbuch wer-den Probleme, Lösungen und Entscheidungsstrukturen einer städtischen Elite sichtbar. Zudem ist sie Grundlage für prosopografi sche Untersuchungen zur Mitgliederstruktur, die Aussagen über die personelle Verwobenheit von Rat und Großer Gilde, über die Integration von aus anderen Städten Eingewanderten und über das politische Machtge-füge in einer von Deutschen dominierten Stadt mit vorwiegend lettischer Bevölkerung möglich macht.

Forschungslage

Die Geschichtswissenschaft ist bezüglich der politischen, ethnischen und gesellschaft-lichen Struktur Rigas im ausgehenden 17. Jahrhundert und über die Gilden der Stadt noch immer zum Teil auf Arbeiten aus dem 19. Jahrhundert und aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts angewiesen.7 Die jüngsten Abhandlungen über die Große Gilde im engeren Sinn, die das 17. Jahrhundert behandeln, stammen aus der Zeit kurz vor dem

5 Vgl. die Transkription, p. 1b.6 Das Buch der Aeltermänner grosser Gilde in Riga. Drei Abtheilungen, von 1540 bis 1566, 1568 bis 1573,

und 1590 bis 1611, in: FRANTZEN, S. 1-286.7 Vgl. z.B. TIELEMANN; BÖTHFÜHR, Rath der Stadt Riga; METTIG, Geschichte der Stadt Riga; BLUMENBACH;

BRUNSTERMANN; DOPKEWITSCH.

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und aus dem Zweiten Weltkrieg.8 Die Ergebnisse der Forschungen der letzten 70 Jahre zur Stadtverfassungsgeschichte bedürfen im Fall Rigas noch der eingehenden Überprü-fung und Anwendung. Dies gilt, und das wird aus der hier edierten Quelle sichtbar, ins-besondere für die Beteiligungsformen der Bürger am Stadtregiment.9 Ansätze für sol-che Untersuchungen sind bereits vorhanden. So wies beispielsweise Beate Schmid auf die Bedeutung des Konzepts des ‚konsensgebundenen Ratsregiments‘ für Riga hin.10 Paul Johansen und Heinz von zur Mühlen legten eine monografi sche Abhandlung zum Verhältnis von Deutschen und Undeutschen in Reval vor.11 Eine vergleichbare Unter-suchung zu Riga wurde noch nicht geleistet.

Im Mittelpunkt der Abhandlungen über die rigische Wirtschaftsgeschichte im 17. Jahrhundert stehen Analysen über Warenströme, Handelsvolumen und -konjunkturen. Die Kaufl eute selbst, ihre Organisationsstruktur in der Großen Gilde sowie ihre Rolle im politischen und gesellschaftlichen Alltag der Stadt werden hingegen kaum in den Blick genommen.12 Lediglich Vasilij Dorošenko widmete diesen Fragen einige Seiten seiner Monografi e über den Rigaer Handel und die Rigaer Kaufmannschaft. Aber auch er blieb in dem entsprechenden Kapitel vornehmlich auf die Handelsaktivitäten der Kaufl eute fokussiert.13

Obwohl die Große Gilde maßgeblichen Einfl uss auf das öffentliche Leben Rigas hatte, wurde sie von der geschichtswissenschaftlichen Baltikumsforschung bisher nur marginal wahrgenommen. Dies stellte Thomas Brück bereits 1999 fest14, und es gilt auch noch im Jahr 2013. Die von Meike Köhler 2003 und Beate Schmid 2007 vorge-legten Arbeiten konnten dieses Vakuum nur unzureichend füllen. Meike Köhler legte einen Aufsatz über die kaufmännische Führungsschicht Revals und Rigas vor, der eher Anreiz zu weiterer Untersuchung ist, als dass er gefestigte Ergebnisse liefert.15 Beate Schmid ging in ihrer Magisterarbeit den ritualisierten jährlichen Beschwerdeklagen der beiden Rigaer Gilden an den Rat nach. Ihre Untersuchung wurde jedoch nicht publi-ziert.16 Ralph Tuchtenhagens Betrachtung Rigas im Rahmen der schwedische Merkan-tilpolitik im 17. Jahrhundert musste ohne weitergehende Rückbindungen an die Rigaer Kaufmannsschicht und ihre Rolle in den städtischen Entscheidungsstrukturen auskom-men.17 Rigas Privilegien in schwedischer Zeit betrachtete Aleksander Loit, ebenfalls ohne Fragen der städtischen Führungsschichten näher zu erörtern.18 Es fehlt schlicht-weg an edierten, gut zugänglichen Quellen und somit an den Grundlagen für solche

8 MENSENKAMPFF; DOPKEWITSCH; REDLICH, Haltung; N.N., Die Gilden zu Riga. 9 Es kann hier keine Vollständigkeit anstrebende Darstellung der Stadtverfassungsgeschichtsforschung für

die Frühe Neuzeit geleistet werden. Vgl. daher u.a.: BLICKLE; SCHILLING‚ ,Republikanismus‘?; DERS., Stadt und frühmoderner Territorialstaat; SCHWERHOFF, Apud populum potestas?. Eine Übersicht bürgerlicher Beteiligungs- und Protestformen liefert HORMUTH, Bürgerbeteiligung und Bürgerprotest.

10 SCHMID, S. 20 f.; vgl. hierzu grundlegend MAGER. 11 JOHANSEN/MÜHLEN.12 Vgl. z.B. DUNSDORF; DOROŠENKO, Quellen zur Geschichte des Rigaer Handels; HARDER-GERSDORFF; SOOM;

TROEBST; JENSCH.13 DOROŠENKO, Torglovlja i kupečestvo Rigi v XVII veke, hier Kap. 5, S. 184-239.14 BRÜCK, Zwischen ständischer Repräsentanz und Interessenkonfl ikten, S. 239 f.15 KÖHLER.16 SCHMID.17 TUCHTENHAGEN, Riga.18 LOIT, Die Stadt Riga.

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Untersuchungen. Die hier vorgelegte Edition soll helfen, diese Lücke zu schließen und weitergehende Forschungen sowie Editionsprojekte anzuregen.

Innerer Aufbau der Großen Gilde

Grundlage der inneren Verfassung der Großen Gilde war im Berichtszeitraum der hier wiedergegebenen Quelle noch immer der in Mittelniederdeutsch abgefasste Schragen aus dem Jahr 1354 mit mehrfachen Ergänzungen und Erweiterungen über die rund dreieinhalb Jahrhunderte bis 1702. 1610 wurde er ins damalige Hochdeutsch übersetzt, mit einer Einleitung versehen und leicht abgeändert.19 Zudem richteten sich die Ab-stimmungen und Beratungen der Gilde nach einer Verordnung aus dem Jahr 161320, und das im Jahreslauf für die Gilde bedeutsamste Fest, Fastnacht, wurde nach einer Fastnachtsordnung ebenfalls aus dem Jahr 1613 begangen.21

Zur Großen Gilde in Riga hatten vornehmlich verheiratete Kaufl eute Zugang, die im Besitz des Bürgerrechts der Stadt Riga und von ehelicher Geburt waren. Darüber hinaus konnten Advokaten, Notare, Apotheker, Goldschmiede, Kunstmaler und Vertre-ter einiger anderer Berufszweige Mitglieder werden.22 Nicht verheiratete Kaufl eute und auswärtige Händler waren in der Bruderschaft der Schwarzhäupter organisiert.23

Die Mitgliederstärke der Großen Gilde kann nur geschätzt werden. Aus den Pro-tokollen gehen keine eindeutigen Zahlenangaben hervor. Zwar sind gelegentlich Stimmenzählungen vorgenommen worden, die Gesamtzahlen der Stimmen sind aber schwankend und es nahmen im Untersuchungszeitraum niemals alle Mitglieder der Gilde an den entsprechenden Versammlungen teil. Mehr Aufschluss gibt eine Rigaer Kontributionsliste. 1678 wurde in Riga eine freiwillige Kontribution für einen schwe-dischen Feldzug erhoben, bei der jeder Bürger so viel Geld gab, wie er es selbst nach seinem Vermögen zu leisten bereit war.24 Überliefert ist ein Einnahmeverzeichnis der Kontribution in Form einer mehrseitigen Liste, in der getrennt voneinander die Mit-glieder des Rates, die der Großen Gilde sowie die der Kleinen Gilde mit der Summe Geldes aufgeführt sind, die sie einzahlten. Da diese Kontribution in der Kämmerei des Rathauses im Beisein von vier Ratsherren, den beiden Älterleuten der Großen und der Kleinen Gilde sowie eines Ratssekretärs namentlich eingesammelt wurde, ist zu ver-muten, dass der soziale Druck zu einer hohen Beteiligung und damit verbunden auch Erfassung der Gildemitglieder führte. Darauf weist auch hin, dass in der Kontributi-onsliste vermerkt wurde, dass einige Bürger wegen ihrer Armut nichts geben konnten oder wollten. Für auf Reisen befi ndliche Bürger zahlten Verwandte ein. Die Liste zählt 349 großgildische Bürger und zusätzlich 38 Älterleute und Älteste der Gilde, also zu-

19 Der Schragen vom Jahre 1354, in: STIEDA/METTIG, S. 312-324; das Vorwort der Übersetzung von 1610 ebenda, S. 324 f.; ein Parallelabdruck des Schragens von 1354 und der Übersetzung von 1610 ist abgedruckt in FRANTZEN, S. CLXXIX-CXCVI.

20 Die Verordnungen vom Jahre 1613 über die Abstimmung, in: STIEDA/METTIG, Nr. 38, S. 336-337.21 Fastnachtsordnung vom Jahre 1613, in: STIEDA/METTIG, Nr. 37, S. 326-335.22 BLUMENBACH, S. 12.23 Zu den Schwarzhäuptern vgl. MÄND/RANDLA; ARENDS; SPLIET, Geschichte des rigischen Neuen Hauses;

DERS., Die Schwarzhäupter; THOMSON; BRÜCK, Zu den Beziehungen.24 Vgl. die Transkription, p. 12 f.

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sammen 387 Mitglieder der Großen Gilde, auf.25 Diese Anzahl ist als Minimum zu verstehen.

Nach Ausbruch des Großen Nordischen Krieges kam es zu Anschuldigungen, ein Teil des Rates und der Bürgerschaft Rigas hätte dem bereits von schwedischen Ge-richten zum Tode verurteilten Johann Reinhold von Patkul Unterstützungsgelder für die Gewinnung der Unabhängigkeit Rigas von Schweden zugesagt.26 Da dies schwere Vorwürfe waren, die nicht nur die Ehre, sondern auch ganz handfest das Leben der Beschuldigten bedrohten, verfassten die drei Stände der Stadt jeweils separat Gegen-darstellungen. Es ist davon auszugehen, dass alle oder nahezu alle Mitglieder der Gilde diese Gegendarstellung, die zudem eine Forderung der schwedischen Krone war, un-terzeichneten. Im Druck dieser Schrift sind 550 Unterschriften von Angehörigen der Großen Gilde verzeichnet.27 Eine Differenz von 160 Personen innerhalb von 22 Jahren ist auffällig. Es scheint aber so, dass zumindest das Unterschriftenverzeichnis nicht ganz zuverlässig ist und mehr Namen enthält, als es Mitglieder der Großen Gilde gab. Darauf weisen gelegentliche Zusätze hin, die besagen, dass einzelne Unterschriften von auswärtigen Kaufgesellen getätigt wurden, die sich in Riga aufhielten. Diese konnten aber nicht Mitglieder der Großen Gilde sein, da nur verheiratete Bürger Rigas Zugang zur Gilde hatten.

Die Mitgliederstärke der Großen Gilde dürfte also zwischen den beiden genannten Zahlen gelegen haben. Durch Todesfälle und Neueintritte etwas schwankend lässt sich die Mitgliederstärke der Gilde im letzten Viertel des 17. Jahrhunderts auf ungefähr 450 Personen schätzen. Zum Vergleich: Die Gesamteinwohnerzahl Rigas wurde inklusi-ve der Vorstädte und der schwedischen Garnison für den gleichen Zeitraum mit etwa 20 000 beziffert.28

Vertikal war die Große Gilde in die Küchenbrüder, die Bürgerschaft, die Ältesten und die Älterleute gegliedert. Küchenbrüder waren diejenigen, die noch nicht vollstän-dig in die Gilde aufgenommen waren. In der Regel blieben sie Anwärter für bis zu zwei Jahre nach der Gewinnung des Bürgerrechts Rigas.29 Am Fastnachtsfest kauften sie sich mit einer von den Ältesten der Großen Gilde nach Vermögen des Küchenbruders festgelegten Summe in die Tafelgilde der Großen Gilde ein. Ihren Namen haben sie von ihrem Versammlungs- und Abstimmungsort, der Küche beziehungsweise einem Platz im Hof des Gildehauses bei der Küche.

25 Kontributionsliste, in: R[igās] M[agistrata] A[rejais] A[rhivs] [Äußeres Magistratsarchiv Riga], f[onds] 673, apr[aksts] 1, Nr. 1248 fol. 16r-26r.

26 Auf der Proposition zum livländischen Landtag von 1700 wurde unter Punkt 11 über Aussagen Patkuls berichtet, dass zumindest die Hälfte der Ratsherren und Bürger Rigas Patkul Geld zur Unterstützung der Gewin-nung der Unabhängigkeit von Schweden zugesagt haben soll. Nun sollten sich die Beschuldigten hierzu erklären: Proposition zum livländischen Landtag von 1700, in: SCHIRREN, S. 261-266, hier S. 265 f. Vgl. zu Patkul v.a. ERDMANN; WITTRAM.

27 Der Großen Gilde Erklärung, in: Der Liefl ändischen Ritterschafft / Wie auch / Des Magistrats, und der Bürgerschafft / zu Riga, über deß Infamen und Verrätherischen Johann Reinhold Patkuls Aufrührisches Verfahren und Calumnieuse Beschuldigungen; Bey dem in Riga Anno 1700 gehaltenen Landt-Tage Aufgesetzte / und an Ihro Königl. Majest. von Schweden ... General-Gouverneur in Liefl and ... Den ... Herrn / Grafen Erich Dahlberg überreichte Declarationes und Erklärunge, [ohne Ort] 1700, S. 18-27, hier S. 21-27.

28 SCHMID, S. 39.29 Dies legte der Schragen von 1610 fest; vgl. Der Schragen vom Jahre 1610, in: STIEDA/ METTIG, § 75.

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6 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Die Bürgerschaft, gelegentlich auch die Jüngsten genannt, war die Gruppe der re-gulären Vollmitglieder der Gilde. Im Berichtszeitraum des Memorialbuchs erstritten sie neben dem bereits innehabenden passiven auch Teile des aktiven Wahlrechts bezüglich der Dockleute, Ältesten und Älterleute der Gilde und der von Bürgern ausgeübten Äm-ter in der Stadt.30 Zudem hatten sie das Recht auf Beteiligung bei allen Beratungen und Abstimmungen von größerer politischer Wichtigkeit für die Stadt oder die Gilde.

Aus ihrer Mitte wurden die Ältesten der Gilde gewählt, die zusammen die Ältesten-bank, das Leitungsgremium der Großen Gilde, bildeten.31 Die Wahl zum Ältesten galt auf Lebenszeit. Wahlen zum Ältesten fanden jährlich zum Fastnachtstermin statt, falls einer der Ältesten durch Tod oder Wahl in den Rat aus der Ältestenbank ausschied. Bei Vakanz wurden so viele Älteste nachgewählt, bis ihre Stärke wieder die in den Stadtprivilegien festgelegte Anzahl von 40 Mann betrug. Die Ältesten bestimmten aus ihrer Mitte die großgildischen Kämmerer, welche die Finanzen der Großen Gilde ver-walteten. Jeder neu gewählte Älteste hatte der Ältestenbank ein Stück Silbergeschirr als Geschenk zu präsentieren.32 Laut Protokoll der Ältestenbank vom 3. Februar 1719 wurde die Nichtabgabe eines Silbergeschenks damit geahndet, dass der säumige Äl-teste nach seinem Ableben nicht von den übrigen Ältesten zu Grabe getragen werden sollte.33 Versammlungs- und Tagungsort der Ältesten war die Brautkammer, ein von der großen Gildehalle abgesonderter Raum.

Die Ältesten hatten in der Gilden- und Stadtverwaltung sowie in der sozial-karita-tiven Arbeit verschiedene Aufgaben zu erfüllen. Hierzu gehörten unter anderem das Amt des Schaffers, der für die Ausrichtung einer Mahlzeit beim Fastnachtsfest auf der Gildestube zuständig war, sowie das Stehen vor dem Ältermannstisch beim Fastnachts-fest, um dem Ältermann und zwei aus dem Kreis der Ältesten bestimmten Beisitzern aufzuwarten. Daneben waren die Ältesten zuständig für das Umgehen mit dem Klin-gelbeutel in der St. Petrikirche zugunsten der Armen sowie die Besetzung der Stellen in den Verwaltungsgremien der Stadtkasse, der Stadtweide und der diversen sozialen Einrichtungen der Stadt. Eigentlich wurden die meisten dieser Aufgaben per Wahl durch die Ältestenbank vergeben. Es hatte sich aber bereits bei Einsetzen des Memo-rialbuchs eine Rangordnung eingebürgert, nach der die jeweils zuletzt nachgewählten Ältesten diese Aufgaben zu übernehmen hatten. Hatten alle Ältesten diese als ‚Bedie-nungen‘ bezeichneten Aufgaben übernommen, mussten die Ältesten sie zum zweiten oder dritten Mal übernehmen. Oftmals standen aber mehrere Älteste für die Aufgaben zur Verfügung, so dass sich diejenigen, die an der Reihe waren, von den Ämtern zu Gunsten der Gildestubenkasse freikaufen konnten, wenn sie dies wollten. 1687 wurde für diese Einnahmen ein separater Geldkasten eingerichtet, der ausschließlich in der Verfügungsgewalt der Ältesten stand.34

30 Vgl. hierzu bald HORMUTH, Wahlen in der Großen Gilde zu Riga.31 Es existiert ein Verzeichnis der Amtsträger der Großen Gilde, sodass auf eine entsprechende Aufl istung

in der vorliegenden Edition verzichtet wurde: Verzeichniss der Aeltermänner, Aeltesten und Dockmänner der Grossen Gilde in Riga, in: D[okumente]S[ammlung des] H[erder] I[nstituts] 120 Große Gilde 02; auch ediert in: FRANTZEN, S. CCCXXIV-CCCLV.

32 Ein Verzeichnis der Geschenke der Ältesten aus dem Zeitraum 1633-1705 fi ndet sich in DSHI 520 Große Gilde Riga 41, p. 29-36.

33 Protokolle der Großen Gilde 1702-1720, in: LVVA, f. 223, apr. 1, Nr. 26, p. 639.34 Vgl. die Transkription, p. 369 f.

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7Einleitung

An der Spitze der Gilde stand der Ältermann. Er wurde auf zwei Jahre gewählt, wobei Wiederwahl zulässig und üblich war. Der Wahlkörper war stets die gesamte Bür-gerschaft der Großen Gilde inklusive der Ältesten. Zu den Aufgaben des Ältermanns gehörte die Einberufung der Versammlungen von Ältesten und / oder der Bürgerschaft, die Leitung der Versammlungen der Ältestenbank sowie die Außenvertretung der Gil-de. Insbesondere ist in ihm das Sprachrohr der großgildischen Bürgerschaft beim Rat zu sehen. Er stand qua Amt dem Verwaltungsgremium der Stadtweide vor und ver-waltete die gildeeigenen Unterstützungsgelder für verarmte Mitglieder, die Tafelgilde. Nicht wiedergewählte Älterleute behielten den Titel ‚Ältermann‘ als Ehrenbezeich-nung lebenslang bei, sodass in dem Memorialbuch häufi g von mehreren Älterleuten gesprochen wird, auch wenn dieses Amt nur einmal zur Zeit vergeben wurde.

Der Dockmann war das Bindeglied zwischen der Bürgerschaft der Großen Gilde und der Ältestenbank. Er ist nach dem Marienstandbild auf der Gildestube benannt, der sogenannten Docke. Die Marienverehrung hatte vor allem in der Frühzeit der Gilde eine große Bedeutung, daher wurde sie häufi g auch Mariengilde genannt. Ein Zusam-menhang mit der im Zuge der blutigen Christianisierung aufgekommenen Bezeich-nung Livlands als Marienland ist nicht eindeutig nachweisbar, liegt aber durchaus im

Abb. 1: Das Marienstandbild der Großen Gil-de, die sogenannte Docke (entnom-men aus: N.N., Die Gilden zu Riga, Bild Nr. 7)

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8 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Bereich des Möglichen. An der Docke versammelte sich die Bürgerschaft der Gilde zu Beratungen und zu ihrer Stimmenabgabe.

Nur das, was Bürger der Großen Gilde an der Docke ein- und vorbrachten, galt als politisch gewichtig: Ort und Funktion gehörten in der politischen Kultur der Frühen Neuzeit zusammen.35 Der Dockmann leitete die Bürgerversammlungen der Großen Gilde und hatte auch das Recht zur Einberufung. Er brachte Antworten, Meinungen und Eingaben der Bürgerschaft an die Ältestenbank und verfasste im Namen der Bür-gerschaft der Großen Gilde Suppliken und andere Schriften. Er wurde jährlich im Mo-nat vor Michaelis, dem 29. September, gewählt. Zu Fastnacht rückte er bei Vakanz einer Ältestenstelle automatisch in die Ältestenbank auf.

Ältermann ● auf zwei Jahre gewählt; Wiederwahl möglich● Einberufung und Leitung der Versammlungen● Außenvertretung der Großen Gilde

Ältestenbank ● 40 Älteste auf Lebenszeit gewählt● Leitungsgremium der Großen Gilde● bei Vakanz Nachwahlen jährlich zu Fastnacht

Dockmann ● Sprecher der Bürgerschaft● auf ein Jahr gewählt● rückt bei Vakanz automatisch in die Ältestenbank auf

Bürgerschaft / Jüngstenbank ● Vollmitglieder der Großen Gilde● Recht auf Anhörung● Beteiligung bei politischen Abstimmungen ● Beteiligung bei Wahlen

Küchenbrüder ● Anwärter auf Mitgliedschaft in der Großen Gilde

Grafi k 1: Organisationsebenen der Großen Gilde

Einige Kaufl eute der Großen Gilde waren zusätzlich noch in kleineren Einheiten organisiert. So gab es beispielsweise eine Vereinigung der Russlandhändler, die u.a. eine eigene Kasse führten36, eine Krämer-, eine Brauerkompagnie mit je eigenen Älter-leuten und eine Hanfkompagnie, ein bereits im Berichtszeitraum des Memorialbuchs weitgehend gescheitertes Monopolprojekt für den Rigaer Hanfhandel.37

Für Abstimmungen und Wahlen innerhalb der Großen Gilde gab es verschiedene Vorgehensweisen und Stimmengewichtungen. Im hier maßgeblichen Zeitraum waren die Abstimmungen über Beratungsgegenstände noch immer nach den Verordnungen

35 SCHLÖGL, S. 41: „Nicht jede Ansammlung von Menschen wurde dadurch schon zur [politischen, D.H.] Gemeinde, sondern als [politische, D.H.] Gemeinde konnte eine Versammlung agieren, wenn sie sich an einem dafür in der politischen Topographie der Stadt vorgesehenen Ort einfand. Ort und Anwesenheit gehörten zusam-men.“

36 Kassenbuch der Russlandhändler, in: DSHI 520 Große Gilde Riga 34.37 JENSCH, S. 91-94.

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aus dem Jahr 1613 geregelt.38 Nach geschehener Proposition beriet sich jede Gruppe se-parat: Die Älterleute und Ältesten gingen in die Brautkammer, die Bürgerschaft trat an die Docke und die Küchenbrüder begaben sich in die Küche oder in den Hof der Gilde-stube. Nach der Beratung setzten sich die Ältesten wieder auf ihre Bänke in der großen Versammlungshalle der Gildestube. Zwei vom Ältermann bestimmte Älteste gingen dann zur Docke, wo sie mit dem Dockmann beziehungsweise mit den Dockleuten die jeweiligen Berichte über das Beratene austauschten, welches sie anschließend der Äl-testenbank referierten. Im Fall, dass es sich bei den beratschlagten Gegenständen um Angelegenheiten handelte, die keine Interna regelten, sondern die städtische Politik be-trafen, brachte dann der wortführende Ältermann die Sache an den Rat, gegebenenfalls in Absprache mit dem Ältermann der Kleinen Gilde. Gelegentlich wurden auf Initiati-ve des Rates auch gesamtstädtische Beratungsgegenstände beiden Gilden gleichzeitig kundgetan. In diesen Fällen versammelten sich auch die Mitglieder der Kleinen Gilde auf der Großen Gildestube, gingen dann aber zur Beratung auf ihre eigene Gildestube.

Entscheidungen wurden in allen Gruppen der Großen Gilde stets durch Mehrheits-beschluss getroffen. Waren sich Bürgerschaft und Ältestenbank nicht einig, überwog das Urteil der Bürgerschaft, allerdings mit der Einschränkung, es müsse „in billichen Rationibus bestehe[n]“39. Die Meinung der Küchenbrüder insgesamt hatte so viel Ge-wicht wie die Stimme eines einzelnen Gildebürgers, mit der Ausnahme der Wahl des Ältermanns. Hierbei hatten auch die Küchenbrüder jeweils eine einzelne Stimme.

Die Prozeduren der Wahlen zum Dockmann, Ältesten und Ältermann waren unter-schiedlich und im Berichtszeitraum des Memorialbuchs umstritten sowie einige Jahre lang durch königlichen Befehl suspendiert. In den 1670er Jahren forderte die Bürger-schaft zunehmend eine größere Beteiligung bei den Wahlen ein. Diese Forderungen wurden im Zuge weiterer Beanstandungen in insgesamt 32 Punkten vor den livlän-dischen Generalgouverneur und später auch vor den schwedischen König gebracht. Höhepunkt der Streitigkeiten zwischen Bürgerschaft und Ältesten war die Ältermanns-wahl 1680, als die Bürgerschaft mehrheitlich den aus Lübeck zugewanderten Georg Plönnies zum Ältermann wählte, die Ältesten diese Wahl aber nicht anerkannten, da Plönnies kein Ältester war.40 Der König folgte den Empfehlungen des Generalgouver-neurs und entschied am 16. Februar 1681 auf folgende Verfahren, die nach weiteren Unstimmigkeiten vor allem um die Auslegung der Bestimmungen schließlich einge-halten wurden41: Ältesten- und Ältermannswahl wurden am Fastnachtsfest durchge-führt. Zuerst war die Nachbesetzung der vakanten Ältestenstellen an der Reihe, wobei der Dockmann automatisch als neuer Ältester nachrückte. Die Bürgerschaft wählte aus ihrer Mitte für jede zu besetzende Ältestenstelle vier Bürger, deren Namen der Dock-mann in der Brautkammer der Ältestenbank meldete. Aus diesen vier Bürgern wählten dann die Ältesten durch geheime Wahl per Zettel einen Kandidaten per Mehrheitsent-scheid zum Ältesten. Diese Prozedur wurde so oft wiederholt, wie es Ältestenstellen zu

38 Die Verordnungen vom Jahre 1613 über die Abstimmung, in: STIEDA/METTIG, Schragen, Nr. 38, S. 336-337.

39 Ebenda, S. 337, § 8. 40 Vgl. die Transkription, p. 69 f.41 Königliche Verordnung vom 16.02.1681, in: Collectaneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI 520 Große

Gilde Riga 1, p. 93-95.

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besetzen galt. Nach Entscheidung des Generalgouvernements vom 8. Juli 1682 wurde das Ergebnis einer Abstimmung vor der Bürgerschaft so lange geheim gehalten, bis alle vakanten Ältestenstellen neu besetzt waren42, sodass es nicht dazu kam, dass ein nicht gewählter Kandidat ein zweites Mal vorgeschlagen wurde. Nach der Wahl traten die Ältesten aus der Brautkammer auf die Gildestube und der Ältermann gab die Namen der neuen Ältesten bekannt.

Jedes zweite Jahr fand anschließend die Ältermannswahl statt. Er wurde durch alle Gildemitglieder gemeinsam in der Versammlungsstube des Großen Gildehauses ge-wählt. Die Wahl war öffentlich und wurde durch Umtragen einer Tafel durchgeführt, auf der die mündlich abgefragte Stimmenabgabe aller anwesenden Gildemitglieder no-tiert wurde. Die Prozedur änderte sich noch einmal 1698. Von diesem Jahr an wählte die Bürgerschaft den Ältermann sowie die Vorschläge für die vakanten Ältestenstellen nicht durch öffentliche Stimmenabgabe, sondern geheim durch Abstimmung auf Zet-teln.43

Dies galt auch für die Dockmannswahl, die jährlich im Monat vor Michaelis, dem 29. September, stattfand. 1697 wurde die Dockmannswahl wegen Bautätigkeit in der Gildestube bis zum 14. Dezember verschoben.44 An den Wahlen zum Dockmann war auch der Rat beteiligt. Die Bürgerschaft sandte durch den amtierenden Dockmann drei durch Mehrheitswahl bestimmte Namen von Gildebürgern in die Brautkammer. Dort bestimmte die Ältestenbank gemeinsam mit dem gesamten Rat durch geheime Mehr-heitswahl den neuen Dockmann, wobei jeder Ältermann, Ältester und Ratsherr eine Stimme hatte.

Ort und Vorgang gehörten auch bei den Wahlen der Großen Gilde zusammen. Als 1700 die Gildestube wegen der Kriegshandlungen des Großen Nordischen Krieges der schwedischen Garnison als Quartier diente, wurden die Wahlen zu den Funktions-ämtern der Gilde und zu einigen der bürgerlichen Ämter in der Stadt, wie den Vorste-herschaften einiger mildtätiger Einrichtungen, bis 1701 verschoben. Es gab zwar auch in der Zeit, in der die Gildestube nicht zur Verfügung stand, beschlussfähige Versamm-lungen der Ältestenbank und der Bürgerschaft der Großen Gilde auf dem Haus der Schwarzhäupter, die Wahlen wurden aber anscheinend als so wichtig erachtet, dass sie nur an dem dafür vorgesehenen Ort stattfi nden konnten.45

Funktionen der Großen Gilde

Die Große Gilde nahm im Riga des ausgehenden 17. Jahrhunderts unterschiedliche Aufgaben wahr. Dazu gehörten berufsständische, politische, sozial-karitative sowie ge-sellschaftliche Tätigkeiten.

Ihrem eigentlichen Wesen nach war die Große Gilde eine berufsständische Korpo-ration. In ihr waren Vertreter eines bestimmten Berufszweigs, hier des der Kaufl eute,

42 Entscheidung des Generalgouvernements vom 8. Juli 1682, in: Collectaneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI 520 Große Gilde Riga 1, p. 313.

43 Vgl. die Transkription, p. 711 f.44 Vgl. die Transkription, p. 695-697.45 Vgl. die Transkription zum Jahr 1700 sowie z.B. zur Dockmannswahl im Januar 1701 ebenda, p. 799.

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vereinigt. Sie artikulierte korporativ die Interessen der Kaufl eute Rigas und vertrat sie gegenüber dem Rat, dem im Rigaer Schloss residierenden Generalgouvernement, dem König in Schweden und anderen Korporationen in Riga und außerhalb der Stadt. Bei gemeinsamen Mahlzeiten, Umtrünken, Festen und Beratungen lernten die Kaufl eute sich kennen und konnten Kontakte knüpfen und pfl egen, die ihnen für ihre Handelstä-tigkeiten Vorteile verschaffen konnten. Das Gildehaus war ein beliebter Ort für die Fei-er von Hochzeiten der Kinder ihrer Mitglieder. Durch ihre berufsgenossenschaftliche Struktur diente die Gilde daher ebenso der Vergesellschaftung der Kaufl eute Rigas.

Das Verhältnis zu den Schwarzhäuptern gehört ebenfalls weitgehend in das The-menfeld der berufsständischen und gesellschaftlichen Funktion der Großen Gilde. So wurde auch das Haus der Schwarzhäupter, das sogenannte Neue Haus, von den großgil-dischen Bürgern und Ältesten als Ort für Feierlichkeiten und vor allem für den üblichen gemeinsamen Trunk nach dem Abschluss eines Geschäfts genutzt.46 Die Große Gilde besaß auf dem Neuen Haus eine eigene Bank, die wie die übrigen Bänke im großen Saal des Hauses auch speziell durch Schranken abgetrennt war.47 Erst 1687 vermietete der Rat das Neue Haus ausschließlich an die Schwarzhäupter; bis dahin war die Große Gilde Mitpächterin und noch über den Berichtszeitraum des Memorialbuchs hinaus war sie an der Anstellung des Dieners der Schwarzhäupter beteiligt.48

Das Fastnachtsfest war gesellschaftlicher und politischer Höhepunkt im Jahresab-lauf der Großen Gilde wie auch der Stadt allgemein. Neben den Wahlen der Ältesten sowie des Ältermanns und der Verlesung des Schragens fand hier auch die Aufnahme der neuen Bürger in die Gilde statt. Nötig war die vorherige Erlangung des Bürger-rechts der Stadt Riga, ein gültiger Geburtsbrief und die Zustimmung der Bürgerschaft der Großen Gilde.

Die jüngsten, also die zuletzt gewählten Ältesten hatten ein Festmahl auszurichten.49 Hatten sich alle Ältesten durch Geldzahlung hiervon freigekauft oder hatten bereits alle Ältesten einmal diese Schafferei auf sich genommen, wurde das Fastnachtsmahl auf Kosten der Gilde von dem Kämmerer der Gilde ausgerichtet. Auch die anderen Korpo-rationen Rigas hatten am Fastnachtsfest Versammlungen und es fanden Umzüge durch die Stadt sowie weitere Festivitäten statt.50

Die Bürgerschaft der Großen Gilde brachte am Fastnachtstermin an der Docke Gravamina vor, die dort gesammelt, vom Dockmann der Ältestenbank vorgetragen und schließlich nach der Verschriftlichung durch den Dockmann vom Ältermann dem Rat übergeben wurden. Diese Fastnachtsgravamina sind den politischen Beteiligungs-formen der Bürgerschaft in frühneuzeitlichen Städten zuzurechnen. In ihnen ist ein po-

46 Vgl. hierzu Aufsatz über die Einrichtung der Schafferei auf dem neuen Haus vom 5. März 1680, in: RMAA, f. 673, apr. 1, Nr. 723, fol. 1r-2v.

47 METTIG, Führer, S. 19.48 Zur Anstellung des Dieners vgl. die Transkription, p. 289-291, und das Protokoll der Ältestenbank der

Großen Gilde vom 12. April und 17. August 1706, in: Protokolle der Großen Gilde 1702-1720, in: LVVA, f. 223, apr. 1, Nr. 26, p. 178 f u. 182.

49 1683 beschloss die Ältestenbank eine neue Ordnung, welche Speisen in welcher Quantität zu reichen sei-en. Vgl. die Transkription, p. 172 f. Vgl. allgemein zum Ablauf des Fastnachtsfestes auf der Großen Gildestube die Fastnachtsordnung vom Jahre 1613, in: STIEDA/METTIG, Nr. 37, S. 326-335.

50 Vgl. u.a. BLUMENBACH, S. 10-12; REDLICH, Haltung, S. 2-3; sowie für die Zeit des Spätmittelalters MÄND, Urban Carnival; DERS., Social Relations.

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12 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

litisches Initiativrecht der Bürgerschaft zu sehen. Beate Schmid hat eben diese Grava-mina näher untersucht. Sie zählte in der Zeit zwischen 1672 und 1700 insgesamt 111 Klagepunkte der Bürgerschaft der Großen Gilde, die sich wie folgt aufteilen:

Thema Prozent

Rechtsetzung 49

Finanzen 24

Infrastruktur 9

Schutzfunktion des Rates 6

Rechtsprechung 6

Zusammenarbeit Rat – Große Gilde 6

Grafi k 2: Klagepunkte in den Fastnachtsgravamina der Bürgerschaft der Großen Gilde zwi-schen 1672 und 1700 nach Beate Schmid51

Es ist nicht bekannt, ob die Bürgerschaft aus dem Recht auf Einbringung der Fast-nachtsgravamina auch ein Recht auf Abhilfe abgeleitet hat. Es bestand hingegen ein Recht auf Prüfung der Eingabe und einen schriftlichen Bescheid in der Angelegenheit durch den Rat der Stadt. Gegen eine negative Ratsentscheidung standen den Bürgern zwei Mittel zur Verfügung: Sie konnten das Thema im nächsten Jahr wieder auf die Tagesordnung setzen oder die Bürgerschaft konnte ihr vermeintliches Recht vor den schwedischen Instanzen einfordern.

Gemäß der Stadtprivilegien war die Große Gilde nach dem Rat52, der das Koopta-tionsrecht besaß und aus Gelehrten sowie ehemals in der Großen Gilde organisierten Kaufl euten bestand, der zweite politische Stand der Stadt.53 Rats- und Gildenamt waren nicht vereinbar, sodass in den Rat Gewählte aus der Ältestenbank ausschieden. Als dritter Stand fungierte die Kleine Gilde der Handwerker.54 Gewichtige politische Ent-scheidungen, wie die Erhebung von Steuern oder Kontributionen, oder solche, die eine Beteiligung der gesamten Bürgerschaft der Stadt notwendig machten beziehungsweise diese angingen, wie zum Beispiel das Reinigen der Gassen oder die Einquartierung der schwedischen Garnison, konnten nur dann Gültigkeit erlangen, wenn sie von allen drei Ständen beraten worden waren. Als beschlossen galt eine Angelegenheit, wenn zwei der drei Stände einen gemeinsamen Beschluss herstellten. Die Große Gilde und die Kleine Gilde konnten also den Rat überstimmen.

51 SCHMID, S. 59.52 Zum Rat vgl. v.a. die älteren Arbeiten von BÖTHFÜHR, Rigische Rathslinie; DERS., Rath der Stadt Riga;

auch: BLUMENBACH.53 Vgl. u.a. den Wortlaut einer königlichen Resolution bezüglich des Stadtkastenkollegiums: „Und weilen die

stadtregimentsform gegründet und eingerichtet ist auf die drey stände, als da ist erstlich der magistrat, hernacher die große, und letzlich die kleine gülde, welche beyde letztere, durch ihre eltestenbänke repraesentiret werden“. Kassaordnung vom 11. August 1675, in: DSHI 510 Riga HS 49, p. 3-15, hier p. 7.

54 Zur Kleinen Gilde vgl. BRUNSTERMANN; REDLICH, Das älteste Riga; BLUMENBACH.

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Regelmäßig kam der amtierende Ältermann der Gilde in der Kämmerei des Rat-hauses mit einem kleineren Ausschuss des Rates zu Beratungen zusammen, oftmals von zwei weiteren Ältesten sekundiert. Das Initiativrecht stand allen drei Ständen zu, bei den Gilden sowohl der jeweiligen Ältestenbank als auch der Bürgerschaft, wobei Themen entweder förmlich durch den Ältermann in der Kämmerei oder auch unförm-lich beispielsweise durch Ansprechen eines Bürgermeisters auf dem Markt eingebracht werden konnten. Zählt man zum Ansprechen auch noch die Suppliken hinzu, dann wurden 49 von 128 oder 38,28 Prozent der Tagesordnungspunkte von zehn stichpro-benartig ausgewählten Ratssitzungen zwischen 1685 und 1694 auf direkte Initiative einzelner oder mehrerer Einwohner Rigas hin behandelt.55

Die Rolle als zweiter Stand Rigas ermöglichte es der Großen Gilde, die Anliegen ihrer Mitglieder mit einem höheren politischen Gewicht vorzubringen. Die berufs-genossenschaftliche Struktur wiederum erhöhte die Wahrscheinlichkeit, dass ein groß-gildischer Bürger zumindest in wirtschaftlichen Angelegenheiten in der Gilde Unter-stützung fand, sodass sein Vorbringen von mehreren Mitgliedern befürwortet wurde und wiederum ein höheres politisches Gewicht erhielt. Die Gilde bot ein Forum für Meinungsaustausch und war an politischen Willensbildungs- sowie auch Entschei-dungsprozessen Rigas in hohem Maße beteiligt.

Darüber hinaus war die Große Gilde im politischen Alltagshandeln besonders des-wegen bedeutsam, weil sie zusammen mit der Kleinen Gilde die Mehrheit im Stadt-kastenkollegium besaß, das für die Überwachung und Verwendung der Stadtfi nanzen zuständig war. Im hier fraglichen Zeitraum war es nach der königlichen Resolution vom 11. August 1675 eingerichtet: Das Kollegium bestand aus zehn ordentlichen und zwölf außerordentlichen Mitgliedern. Unter den ordentlichen Mitgliedern führte einer der Bürgermeister als Präses den Vorsitz, daneben waren ein weiterer Ratsherr, die beiden Älterleute der Gilden sowie jeweils drei weitere Angehörige der beiden Gilden ordentliche Mitglieder. Bei Angelegenheiten besonderer Wichtigkeit waren die außer-ordentlichen Mitglieder hinzuzuziehen: zwei weitere Ratsherren und jeweils fünf Mit-glieder aus den beiden Gilden. Jedes Mitglied des Stadtkastenkollegiums hatte gleiches Stimmengewicht. Bei Stimmengleichheit entschied das Los. Es gab fünf Schlüssel zum Stadtkasten, die dem wortführenden Bürgermeister, den beiden Älterleuten und jeweils einem der Beisitzer aus den Gilden übergeben wurden. Die ordentlichen und außeror-dentlichen Kastenkollegiumsmitglieder der Großen Gilde wurden für drei Jahre von der Bürgerschaft und den Ältesten der Großen Gilde gewählt.56

Die Stadtweide wurde als Besonderheit der Stadt Riga nicht vom Rat, sondern allein von der Bürgerschaft verwaltet, sodass die einkommenden Gelder in der Verfügungsge-

55 Als Stichprobe ausgewählt wurden die Sitzungen vom 29. April u. 1. Mai 1685 (Ratsprotokolle der Stadt Riga, in: DSHI 510 Riga Ratskanzlei, publica Bd. 29, p. 438-452); 8. Mai 1685 (Ratsprotokolle der Stadt Riga, in: DSHI 510 Riga Ratskanzlei, publica Bd. 29, p. 466-480); 3., 5. u. 9. April 1686 (Ratsprotokolle der Stadt Riga, in: DSHI 510 Riga Ratskanzlei, publica Bd. 31, p. 64-79); 18. Februar 1687 (Ratsprotokolle der Stadt Riga, in: DSHI 510 Riga Ratskanzlei, publica Bd. 32, p. 440-447); 23. September 1692 (Ratsprotokolle der Stadt Riga, in: DSHI 510 Riga Ratskanzlei, publica Bd. 42, p. 52-61); 7. Oktober 1692 (Ratsprotokolle der Stadt Riga, in: DSHI 510 Riga Ratskanzlei, publica Bd. 42, p. 84-90) und 10. November 1694 (Ratsprotokolle der Stadt Riga, in: DSHI 510 Riga Ratskanzlei, publica Bd. 45, p. 62-69).

56 Kassaordnung vom 11. August 1675, in: DSHI 510 Riga HS 49, p. 3-15. Zur Entwicklung der bürgerlichen Beteiligung an der Finanzverwaltung vgl. KEUSSLER.

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14 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

walt der beiden Gilden standen. Auch hierfür gab es ein Verwaltungsgremium, das die Gilden durch Wahl bestimmten.57

Insbesondere die Ältestenbank der Großen Gilde war an der Verwaltung der sozial-karitativen Einrichtungen der Stadt beteiligt. Die Tafelgilde war eine Einrichtung der Großen Gilde. Sie diente seit ihrer Gründung 1425 der Unterstützung der verarmten in ihr organisierten Brüder und Schwestern.58 Die Mitgliedschaft in der Großen Gilde war eng mit der Gewinnung der Bruderschaft in der Tafelgilde verbunden. Küchenbrüder, die Bürger der großen Gilde werden wollten, traten zu Fastnacht der Tafelgilde durch Zahlung eines Einkaufgeldes bei. Dies galt auch für ihre Frauen, die als Schwestern der Tafelgilde im Falle ihrer Witwenschaft Anspruch auf Unterstützung hatten. Zur Großen Gilde an sich hatten Frauen keinen Zutritt. Es handelt sich hier lediglich um eine Versorgungsanstalt für die Familien der Gildebürger. Die Höhe des Eintrittsgeldes wurde nach dem Vermögen des Aufnahmesuchenden durch die Ältesten festgelegt. Daneben konnte sich aber auch jeder andere arme Mensch mit einem Bittgesuch an die Tafelgilde wenden. Die Tafelgilde wurde durch den Ältermann qua Amt verwaltet, seit 1681 wurde er dabei durch einen Ältesten sowie zwei Bürger der Großen Gilde unterstützt.59 In der Milden Gift wurden seit 1558 Gelder für die Unterstützung Rigaer Theologiestudenten gesammelt. Daneben diente diese Stiftung auch der Unterstützung anderer kirchlicher Bediensteter. Das Hospital St. Jürgen (auch St. Georg genannt) diente neben der Krankenpfl ege auch bedürftigen Bürgern und vor allem deren Witwen als Wohnsitz. Auch im Konventhof zum Heiligen Geist wurden Wohnungen für Bedürf-tige bereitgehalten. Für alle vier Stiftungen stellte die Große Gilde den Vorsteher durch Wahl.60 Ein oder zwei Ratsherren beaufsichtigten als Inspektoren die Einrichtungen.

Immer wieder wandten sich Menschen mit fi nanziellen Anliegen an die Ältesten-bank der Gilde, ohne die genannten Einrichtungen oder Stiftungen zu berücksichti-gen. Studenten erbaten unabhängig von der Milden Gift fi nanzielle Unterstützung. Migranten und Flüchtlinge erhofften sich fi nanzielle Hilfestellung. Häufi g sandten Au-toren ungefragt ihre Werke als Geschenke an die Ältestenbank, die sich dann genötigt sah, den Autoren entweder als Korporation oder einzeln eine Gratifi kation zukommen zu lassen.61

Das Gebäude der Großen Gilde

Das heute noch stehende Haus der Großen Gilde in Riga mit der durch Zinnen sym-bolisierten Wehrhaftigkeit ist ein Neubau aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Im ausgehenden 17. Jahrhundert handelte es sich vielmehr um ein langgestrecktes Ge-bäude, das einen Hof hatte (Abb. 2). Einige Gebäudeteile sowie Bauten auf dem Hof

57 Vgl. zur bürgerschaftlichen Verwaltung der Stadtweide insgesamt HILDEBRAND; KEUSSLER, S. 45 f.58 Schragen der Tafelgilde von 1425, in: STIEDA/METTIG, Nr. 123, S. 660-663.59 Vgl. die Transkription, p. 131.60 Zu den genannten Einrichtungen vgl. BERGMANN, S. 5-10 u. 24-28; BRÜCK, Die Tafelgilde der Großen

Gilde; KEUSSLER, S. 44 u. 46.61 So zum Beispiel Johan Valentin Meder, der ab 1701 als Domorganist in Riga wirkte. Vgl. die Transkrip-

tion, p. 809 und zu Meder insgesamt KÄMPF.

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15Einleitung

hatte die Gilde an Einwohner Rigas vermietet. Selbst nutzte sie neben den Versamm-lungsräumen der Bürgerschaft und der Ältestenbank offenbar nur die Küche und zwei Räume im Keller: einen als Lagerraum für Viktualien und einen für den Silberschatz der Gilde. Der Diener der Gildestube hatte eine eigene Wohnung entweder in dem Ge-bäude selbst oder auf dem Anwesen. Von ihm abgesehen diente das Gildegebäude nur in Notsituationen als Wohnraum. Nach einem Stadtbrand wohnte der Ältermann Adolf Lüdersen mit seiner Familie eine Zeit lang in der Brautkammer, und als Riga zu Beginn des Großen Nordischen Kriegs belagert wurde, war ein Teil der sonst in der Vorstadt untergebrachten schwedischen Soldaten auf der Gildestube einquartiert.

Kernstücke für soziales und politisches Leben waren die Brautkammer als der Ver-sammlungsraum der Ältestenbank sowie der Versammlungssaal der großgildischen Bürgerschaft, der ebenso wie das ganze Gebäude in dem Memorialbuch als Große Gildestube bezeichnet wird. Hier stand auch die Docke, das Marienstandbild, an der sich die Bürgerschaft der Großen Gilde versammelte, wenn sie etwas von politischer Bedeutung zu beraten hatte.

In der politischen Topografi e Rigas war die Gilde auf den ersten Blick an keinem herausragenden Platz, sondern vielmehr am Rand der ummauerten Altstadt, angesie-delt. Das Gebäude lag wenige Gehminuten vom Marktplatz mit dem Rathaus, dem königlichen Anlagegebäude und auch dem Schwarzhäupterhaus entfernt. Auch vom Generalgouvernement, das im ehemaligen Ordensschloss untergebracht war, und von

Abb. 2: Das Gebäude der Grossen Gilde vor dem Neubau im 19. Jahrhundert (entnommen aus: N.N., Die Gilden zu Riga, Bild Nr. 2)

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16 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

den wichtigsten Kirchen der Stadt, dem Dom und der Petrikirche, war die Gilde durch einige Straßenzüge getrennt. Mit der Kleinen Gilde, die in direkter Nachbarschaft der Großen Gilde stand, teilte sich die Große Gilde eine Hofpforte.

Da aber in eben diesen beiden Gebäuden, die dem zweiten und dem dritten Stand gehörten, grundlegende politische Entscheidungen für die Stadt getroffen wurden und da der Rat seine Vertreter immer wieder auf die Große Gildestube senden musste, wenn eine Beteiligung der Bürgerschaft an der Stadtpolitik notwendig wurde, kann man hier von einem weiteren Gravitationszentrum62 in der Machttopografi e der Stadt sprechen. Politische Macht war im Riga des ausgehenden 17. Jahrhunderts dezentral organisiert.

62 Schwerhoff und Mager sprechen in diesem Zusammenhang von „Nebenzentren“. SCHWERHOFF, Öffentliche Räume, S. 122; MAGER, S. 121 f.

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2 Formale Beschreibung der Quelle

● Umfang: 860 Seiten paginiert, dann zwei unbeschriebene und nicht paginierte Seiten.

● Material: Papier in Leder gebunden.

● Format: 25 x 36,5 x 10 cm.

● Einband: Braunes Leder, auf beiden Deckeln verziert mit goldfarbener Blumenorna-mentik sowie mittig mit einem goldfarbenen, einmastigen Segelschiff mit gekreuz-ten Schlüsseln und Kreuz auf dem Topmast. Es handelt sich bei dem Bild um eine vereinfachte Form des Wappenbildes der Großen Gilde.1

● Wasserzeichen: ○ 1. Wasserzeichen: IHS mit Kreuz über dem ‚H‘ und in kleineren Buchstaben PB

darunter. ○ 2. Wasserzeichen: gekrönter Wappenschild, auf dem eine gespiegelte Lilie zu se-

hen ist; unter dem Schild die Ziffer 4 und darunter eine WR-Ligatur. ○ Die Wasserzeichen sind in der Abfolge durchmischt. Bis p. 458 überwiegt das

erste Wasserzeichen, danach überwiegt das zweite Wasserzeichen.

● Schreiber: Namentlich sind drei Schreiber bekannt, die dauerhaft die Aufgabe der Protokollführung übernahmen. Alle sind Mitglieder der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga. Es handelt sich um Herman Wolff, einen Notar, der das Protokoll-buch von der Einrichtung desselben 1677 bis zu seinem Tod 1696 führte.2 Ihm folgte sein Sohn Johan Wolff bis zu seinem Tod 1698, der gelegentlich bereits zuvor in einzelnen Sitzungen seinen Vater vertreten hatte.3 Gotthard Vegesack ist der dritte Schreiber.4

● Archivsignaturen: Das Buch ist im Original im Historischen Staatsarchiv Lettlands in Riga überliefert; Signatur: LVVA, f. 223, apr. 1, Nr. 550. Eine Kopie befi ndet sich in der Dokumentesammlung des Herder-Instituts in Marburg: Signatur: DSHI 520

1 Vgl. u.a. die Abbildung des Wappens in: FRANTZEN, S. CXCVII, Anm. 1.2 Vgl. die Transkription, p. 1b u. 615.3 Vgl. die Transkription, p. 615 u. 715.4 Vgl. die Transkription, p. 718.

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18 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Große Gilde Riga 73. Die Transkription erfolgte anhand des Marburger Kopienbe-stands, die Kollationierung am Original in Riga.

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3 Beispielseite

Abb. 3: Beispielseite des Memorialbuchs, DSHI 520 Große Gilde 73, p. 700

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4 Editionsprinzipien

Die Edition folgt mit unerheblichen Modifi zierungen im Wesentlichen den ‚Richtlinien für die Edition von Quellen zur neueren deutschen Geschichte‘.1 Die wichtigsten Prin-zipien seien kurz aufgeführt:

1) Die Edition richtet sich nach dem Buchstabenbestand in der Vorlage. Das heißt, dass keine Eingriffe in die Schreibvariationen vorgenommen wurden. Das betrifft auch ‚u‘ beziehungsweise ‚v‘ sowie ‚ß‘ beziehungsweise ‚ss‘.

2) Ergänzungen durch den Editor sind auf ein Minimum beschränkt und durch eckige Klammern kenntlich gemacht.

3) Unsichere Lesungen sind durch [?] gekennzeichnet.

4) Nicht lesbare Stellen sind durch Punkte gekennzeichnet, wobei die Anzahl der Punkte der geschätzten Anzahl an Buchstaben entspricht. Selbiges gilt für Lücken in der Vorlage, z.B.: .....

5) Streichungen in der Vorlage wurden in die Transkription übernommen und eben-falls gestrichen, z.B.: der.

6) Die Grammatik der Vorlage wurde belassen, auch bei Fehlerhaftigkeit.

7) Generell wurde die Kleinschreibung gewählt. Großbuchstaben fanden Verwen-dung bei

● Satzanfängen ● Personennamen ● topografi schen Bezeichnungen ● Stadt-, Landes- und Straßennamen ● Monatsnamen ● Festnamen (z.B.: Michaelis) ● Gott und Substituten wie „der Herr“, „der Allmächtige“.

1 HEINEMEYER, S. 31-38.

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21Die Editionsprinzipien

8) Abkürzungen im Text wurden stillschweigend nach dem in der Vorlage gewöhn-lichen Schreibgebrauch aufgelöst. Für

● Maße ● Münzen ● Gewichte wurden jedoch durchgehend Abkürzungen gewählt. Vgl. hierzu das Abkürzungs-

verzeichnis.

9) Die Umlautnutzung wurde, wo es der Sprachduktus der Vorlage erlaubt, an den heutigen Gebrauch angepasst. Bei Eigennamen wurden jedoch alle Schreibvarian-ten der Vorlage übernommen, ebenso wie bei dem Wort ‚Gilde‘, das weit überwie-gend als ‚gülde‘ in der Vorlage Verwendung fand.

10) Die Zusammen- und Getrenntschreibung wurde, wo es der Sprachduktus der Vor-lage erlaubt, an den heutigen Gebrauch angepasst.

11) Die Interpunktion wurde der besseren Lesbarkeit des Textes wegen behutsam an den heutigen Sprachgebrauch angepasst.

12) Das Schriftbild der Quelle mit den zahlreichen Einrückungen wurde weitgehend übernommen.

Kommentierung:

In der Edition wurden Fußnoten gesetzt für:

1) Verschreibungen und Ergänzungen des Schreibers der Quelle.

2) Offensichtliche inhaltliche Fehler des Schreibers der Quelle.

3) In der übrigen Überlieferung anders dargestellte Inhalte.

4) Unsichere Lesungen.

5) Literatur- und Archivalienhinweise auf im Text angeführte Schriftstücke, sofern diese ausfi ndig gemacht werden konnten.2

6) Querverweise im Text.3

2 So sind beispielsweise die in der Quelle mehrfach angeführten jährlichen Fastnachts gravamina der groß-gildischen Bürgerschaft nicht für jedes Jahr überliefert.

3 Da nicht alle Sitzungen der Ältestenbank protokolliert wurden, gelingt ein Querverweis auf angesprochene frühere Sitzungen nicht in jedem Fall.

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22 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

7) Sacherläuterungen, wenn diese für das Verständnis notwendig erschienen. Diese wurden teilweise auch in wörtlicher Übereinstimmung mehrfach gesetzt, sodass der Leser das Buch auch ausschnittsweise verwenden kann.

Auf das Setzen einer Anmerkung wurde dann verzichtet, wenn sie sich auf dieselbe Sitzung der Ältestenbank oder Pagina des Memorialbuchs bezöge beziehungsweise der Sachverhalt ebendort bereits erläutert wurde.

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5 Verzeichnis der protokollierten Sitzungen

8. März 1677 p. 1b17. Januar 1678 p. 1222. Januar 1678 p. 1224. Januar 1678 p. 1330. Januar 1678 p. 1511. Februar 1678 p. 1512. Februar 1678 p. 156. August 1678 p. 1621. August 1678 p. 1729. August 1678 p. 184. September 1678 p. 2028. September 1678 p. 2014. November 1678 p. 21ohne Datum p. 224. Januar 1679 p. 2430. Januar 1679 p. 254. Februar 1679 p. 266. Februar 1679 p. 2619. Februar 1679 p. 2725. Februar 1679 p. 2928. Februar 1679 p. 323. März 1679 p. 3218. März 1679 p. 3620. März 1679 p. 4620. März 1679 p. 4731. März 1679 p. 503. April 1679 p. 5114. April 1679 p. 515. Mai 1679 p. 528. Mai 1679 p. 549. Mai 1679 p. 55ohne Datum p. 559. September 1679 p. 561. Dezember 1679 p. 57

5. Dezember 1679 p. 5712. Januar 1680 p. 6026. Januar 1680 p. 6031. Januar 1680 p. 6220. Februar 1680 p. 6221. Februar 1680 p. 6423. Februar 1680 p. 663. März 1680 p. 705. März 1680 p. 7119. März 1680 p. 732. April 1680 p. 735. Mai 1680 p. 8924. Mai 1680 p. 8926. Mai 1680 p. 919. Juni 1680 p. 9212. Juni 1680 p. 9228. Juni 1680 p. 9330. Juni 1680 p. 94ohne Tag, Juli 1680 p. 942. August 1680 p. 9513. September 1680 p. 9523. September 1680 p. 9614. Februar 1681 p. 9920. April 1681 p. 10013. Mai 1681 p. 10310. Mai 1681 p. 10420. Mai 1681 p. 10526. Mai 1681 p. 10628. Mai 1681 p. 1078. Juni 1681 p. 1119. Juni 1681 p. 11313. Juni 1681 p. 11415. Juni 1681 p. 1167. Juli 1681 p. 116

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24 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

10. März 1685 p. 25113. März 1685 p. 25218. März 1685 p. 25221. März 1685 p. 25423. März 1685 p. 25524. März 1685 p. 25626. März 1685 p. 25727. März 1685 p. 25810. April 1685 p. 26127. April 1685 p. 26229. April 1685 p. 2636. Mai 1685 p. 26322. Mai 1685 p. 28526. Mai 1685 p. 28727. Mai 1685 p. 28826. August 1685 p. 28928. August 1685 p. 28920. Oktober 1685 p. 29110. Dezember 1685 p. 29210. Februar 1686 p. 29415. Februar 1686 p. 29723. August 1686 p. 30230. August 1686 p. 3036. Oktober 1686 p. 30420. Oktober 1686 p. 30517. Januar 1687 p. 30731. Januar 1687 p. 3083. Februar 1687 p. 3127. Februar 1687 p. 3167. Februar 1687 p. 3208. Februar 1687 p. 32912. Februar 1687 p. 33022. Februar 1687 p. 3341. Juli 1687 p. 33519. Juli 1687 p. 33624. August 1687 p. 33719. September 1687 p. 33921. September 1687 p. 34322. September 1687 p. 34423. September 1687 p. 34517. November 1687 p. 35121. November 1687 p. 3562. Dezember 1687 p. 36613. Dezember 1687 p. 36711. Januar 1688 p. 371

22. Juli 1681 p. 13126. August 1681 p. 13213. September 1681 p. 13714. September 1681 p. 14017. September 1681 p. 14217. September 1681 p. 1489. November 1681 p. 1497. Dezember 1681 p. 15011. Januar 1682 p. 15116. Februar 1682 p. 15227. Februar 1682 p. 1538. März 1682 p. 15516. März 1682 p. 15630. August 1682 p. 1581. September 1682 p. 16023. September 1682 p. 16213. Oktober 1682 p. 16416. Oktober 1682 p. 16623. Oktober 1682 p. 16715. November 1682 p. 16816. November 1682 p. 17020. November 1682 p. 17126. Januar 1683 p. 17216. Februar 1683 p. 17419. Februar 1683 p. 180ohne Tag, Juli 1683 p. 18017. August 1683 p. 18122. August 1683 p. 1813. Oktober 1683 p. 18218. Oktober 1683 p. 1848. November 1683 p. 18516. Januar 1684 p. 1886. Februar 1684 p. 1908. Februar 1684 p. 19211. Februar 1684 p. 19316. April 1684 p. 19530. April 1684 p. 19916. Oktober 1684 p. 22520. Oktober 1684 p. 2282. Dezember 1684 p. 23416. Januar 1685 p. 23716. Februar 1685 p. 23723. Februar 1685 p. 24024. Februar 1685 p. 2432. März 1685 p. 245

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25Verzeichnis der protokollierten Sitzungen

25. Januar 1688 p. 37228. Januar 1688 p. 3741. Februar 1688 p. 37627. Februar 1688 p. 3789. März 1688 p. 38316. Juli 1688 p. 38517. Juli 1688 p. 38618. Juli 1688 p. 3862. August 1688 p. 3876. August 1688 p. 3897. August 1688 p. 3908. August 1688 p. 39124. August 1688 p. 39220. September 1688 p. 39417. September 1689 p. 40512. Februar 1690 p. 41314. Februar 1690 p. 4148. August 1690 p. 42328. November 1690 p. 42623. Februar 1691 p. 48026. September 1691 p. 4879. Dezember 1691 p. 4899. Dezember 1691 p. 49130. Dezember 1691 p. 4928. Januar 1692 p. 49312. Januar 1692 p. 4948. Februar 1692 p. 4979. Februar 1692 p. 49822. September 1692 p. 50527. Februar 1692 p. 52728. Februar 1692 p. 5291. September 1693 p. 5322. September 1693 p. 53319. September 1693 p. 53427. Oktober 1693 p. 53617. November 1693 p. 53919. Januar 1694 p. 54219. Februar 1694 p. 54723. Februar 1694 p. 55316. November 1694 p. 5653. Dezember 1694 p. 56811. Dezember 1694 p. 5714. Februar 1695 p. 5739. August 1695 p. 57527. August 1695 p. 577

19. September 1695 p. 57922. Oktober 1695 p. 58324. Februar 1696 p. 58728. Februar 1696 p. 59631. März 1696 p. 61223. April 1696 p. 61813. Juni 1696 p. 62122. Juni 1696 p. 62321. August 1696 p. 62722. August 1696 p. 62929. August 1696 p. 63026. November 1696 p. 6314. Januar 1697 p. 63315. Februar 1697 p. 637 [!]16. Februar 1697 p. 641 [!]22. September 1696 p. 649 [!]16. März 1697 p. 642 [!]15. Februar 1697 p. 653 [!]29. März 1697 p. 66514. Mai 1697 p. 6702. Juni 1697 p. 6717. Juni 1697 p. 6735. Juli 1697 p. 67724. August 1697 p. 68220. November 1697 p. 6852. Dezember 1697 p. 68714. Dezember 1697 p. 69316. Dezember 1697 p. 6984. Januar 1698 p. 70119. Januar 1698 p. 7057. März 1698 p. 7078. März 1698 p. 7136. April 1698 p. 7157. September 1698 p. 71812. September 1698 p. 7219. Dezember 1698 p. 72716. Januar 1699 p. 72910. Februar 1699 p. 73017. Februar 1699 p. 73420. Februar 1699 p. 73921. Februar 1699 p. 74410. Juli 1699 p. 74819. September 1699 p. 75126. September 1699 p. 7539. Dezember 1699 p. 755

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26 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

11. Dezember 1699 p. 75614. Dezember 1699 p. 75820. Dezember 1699 p. 7585. Januar 1700 p. 76112. Januar 1700 p. 76310. Februar 1700 p. 76825. April 1700 p. 77131. Mai 1700 p. 7735. Juni 1700 p. 77321. Juni 1700 p. 77422. Juni 1700 p. 77523. Juni 1700 p. 77625. Juni 1700 p. 77729. Juni 1700 p. 7786. Juli 1700 p. 77914. Juli 1700 p. 78013. August 1700 p. 78214. August 1700 p. 78316. August 1700 p. 78312. September 1700 p. 78524. September 1700 p. 78627. September 1700 p. 788

10. Oktober 1700 p. 79016. Oktober 1700 p. 7925. November 1700 p. 79227. November 1700 p. 79412. Dezember 1700 p. 79515. Dezember 1700 p. 79724. Januar 1701 p. 79913. Februar 1701 p. 80421. Februar 1701 p. 80525. Februar 1701 p. 80726. Februar 1701 p. 81314. März 1701 p. 81615. März 1701 p. 81910. April 1701 p. 81915. Juni 1701 p. 82120. Juni 1701 p. 8245. Juli 1701 p. 82516. Juli 1701 p. 82919. September 1701 p. 83030. Oktober 1701 p. 8318. Januar 1702 p. 83411. Januar 1702 p. 836

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6 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Edition des Textes

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28 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

[p. 1]

Protocolleder gildestubenversamlungen großer gildevom 28. Maertz 1677 bis den 30. April 1684.vom 16 October 1684 bis 20. Sebtember 1688. -“- 17. September 1689. -“- 12. Februar 1690 bis 14 Februar 1690. -“- 8. August 1690. -“- 23. Februar 1691. -“- 26. September 1691 bis 9. Februar 1692. -“- 22. September 1692 bis den 23. Februar 1694. -“- 16. November 1694 bis 11. Januar 1702.

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29Edition des Textes

[p. 1b][1677]

Anno 1677 den 28. Martij

wurde die elstenbanck convociret vndt vom herrn elterman Adolff Lüderßen propo-niret, daß weilln die elsten in den vorhin geschloßenen sachen vnterschiedliche mahlen streitig geworden, welches auß den vhrsachen, weilln die vorige schlüsse in keinem buche vorschrieben wehren, entstanden, man aber auß den vorigen elterleuthen alten büchern ersehen, daß dieselbe waß notabels passiret, in ein buch verschrieben1, so stün-de anitzo zu bereden, ob nicht ein memorialbuch solte gemacht vndt waß notables vorginge darein verschrieben werden.

Hierüber wurde votiret vndt per majora geschloßen, daß solch ein memorialbuch solte geführet werden.

Elterman Lüderßen sagte weiter, daß weilln ein solch buch zu führen beschloßen, so müste auch einer auß der elstenbancke darzu erwehlet werden.Die sambliche eterleuthe vndt elsten wahren elsten Herman Wulff anmuthen, daß er solche mühewaltung auf sich nehmen möchte. Elster Wulff wahr zwar hirzu willig, sagte aber darbey, daß er nicht allein die cämmereybücher, weide- vndt mildegifftrech-nungen |: welche

[p. 2]

der elster Rötgert von Tiffenbrock vorgestanden vndt deßfals nicht allein mit dem beu-tel in st. peterskirchen vmbzugehen, sondern auch von allen kirchen vndt klausen wie auch von st. jürgenshoffs bedienungen frey gewesen :| sondern auch die taffelgülde-bücher, welche elster Tiffenbrock niemahlen gehabt, auf sich genommen. Vndt wen er hirzu daß gemelte memorialbuch führen solte, so vorhoffte er, daß man ihn nicht allein von vmbgang des beutels in st. peterskirchen, sondern auch von allen andren kirchen-, klausen-, vndt hospitalenbedienu[n]gen vndt von allen deputationen vndt sonsten be-freien werde, womit er abgetreten.

Nachdehme die elstenbanck sich hirüber beredet vndt votiret, ist elster Wulff wieder eingeruffen vndt ihm durch dem herrn elterman Adolff Lüderßen kundtgethan, daß die sämbtliche elterleuthe vndt elsten in alle seinen obige begehren gewilliget vndt von allen obigen bedienungen befreiet haben. Welches ich hirmit betzeig[e]

Ewerdt von Schultzenalß cemrer

1 Das Buch ist nicht ganz eindeutig zu identifi zieren. Sehr wahrscheinlich Bezug auf ein von 1540 bis 1611 reichendes Buch, in dem die Älterleute der Großen Gilde verzeichneten, was während ihrer Amtszeit ihrer Meinung nach an wichtigen Angelegenheiten in der Gilde und in der Stadtpolitik geschehen ist. Dieses Buch ist ediert: Das Buch der Aeltermänner grosser Gilde in Riga, in: FRANTZEN, S. 1-286.

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30 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

1. Hirauf wurden der bürgerey fastnachtgravamina vndt eines ehrbaren hochwei-sen raths darauf gegebene schrifftliche beandtwortung vom 26. hujus verlesen vndt2 wegen des 3ten puncts von der gantzen banck

[p. 3]

vor billig angesehen, daß eines ehrlichen bürgers frawen, kindes oder eines ehrlichen biedermanns leiche mit 6 oder zum högsten mit 10 paar von ihren vorwandten oder guten freunden mit langen traurmänteln biß an ihr ruhestell begleitet vndt gebracht werden möge. Derowegen solte solches von der banck bey einem ehrbaren hochweisen rath bittlich gesuchet werden.

2. Waß den 7de punct wegen bewahrung des brenholtzes betrifft, so konten hirzu wol 3 bürger vorgeschlagen vndt einem ehrbaren rath praesentiret werden.

3. Wegen des 8ten puncts vorhoffe die elstenbanck, daß nicht allein die elsten, welche daß 60ste Jahr erreichet, sondern auch alle elsten, weilln sie mit public ämbtern vndt geschäfften beschweret werden, von der auffsicht der wallarbeit befryet sein werden, worbey sich dan dieienigen, so anitzo keine ämbter bedie-nen, erklären, zu den 4 f. wallgeldern noch 4 f. zu zahlen, damit sie von solcher auffsicht befreiet vndt von solchen geldern ein ander zur auffsicht bestellet wer-den möge.

4. Weilln der 13de punct mit elterleuthe vndt elsten wie auch mit dehnen von den schwartzen häubtern |: wegen eröffnung des neuen hauses sol überleget werden, so seindt von der banck hirzu erwehlet worden

[p. 4]

älterman Adolff Lüderßen, ältermann Dirich Friedrichßen, älterman Hinrich von Schultzen, elster Hanß Bordentrich, elster Dirich Derling vndt elster Eberhard von Schultzen.

5. Den 16. punct anlangende so hat die banck einhelliglich geschloßen, daß die gantze bürgerey, weilln sie die aufsicht auf die wallarbeit auf ihnen genommen, nicht mehr alß 4 f. grobgeldt vor wallgeldt nach dem alten geben sollen. Da-hero solte dises einem ehrbaren rath gebührlich vorgetragen vndt im übrigen gebethen werden, daß allen übrigen puncten billigen effect gegeben vndt zur execution gebracht werden möge.

Nach diesem wurde der anhang der bürgelichen klage auch vorlesen. Bey den ersten punct hat die banck vor billig angesehen, daß ein ehrbarer rath in solcher farbe als es ihme beliebt die stadtsdiener kleiden laßen könne, doch daß ein ehrbarer rath sich mit dem castencollegio wegen mesnage vereinige.Der andere vndt dritte punct aufs beste zu überlegen vndt der banck dauon wieder zu referiren, seindt die auß der elstenbanck be...3 beim castencollegio verordnete, alß al-

2 „vndt“ Nachtrag über der Zeile.3 Buchstabenverlust.

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31Edition des Textes

terman Lüderß, elster Carsten Kock, elster Hanß Bordentrich vndt elster Andres Beier, erwehlet.

[p. 5]

Diese vorstehende puncten seindt zwar einem ehrbarem rath vorgetragen, aber keine andere andtwort, alß daß dieselbe solten vorgenommen werden, erfolget.

Den 26. Aprilis 16774

wurde die bancke angesaget.Der herr elterman referirte, wie daß die weidebürger5 angehalten, daß die weidegraben möchten repariret vndt damit das überfahren über die weide benommen werden, dan sonsten würde dass graß zertreten vndt den kühen dass futter verminde[r]t werden.

Es wirdt den weidevorstehern6 freundlich angemuthet, dass sie bey gelegener zeit auf die weide mit die deputirten von der kleinen gülde fahren, alles in augen-schein nehmen vndt waß die notwendigkeit erfordert vorfertigen lassen mögen.

[p. 6]

Anno 1677, den 21 Maij stijlus vetus 1 viertel nach glocke eins nachmittage, hat der Allwaltende Gott umb unserer großen sünde willen, über dieser unser stadt Riga ver-henget, dass durch einen mordtbrenner Gabriel Franck ein feuer in Sanct Johannis-straßen, in des kleinschmidts Matthieas Hellscher haus angeleget, welches mit einem starken nordostenwinde bey gantz dürrem wetter so grausam umb sich gefreßen, das nicht allein die St. Johannisstraße, sondern auch st. johannes- und st. peterskirchen mit allen umbliegenden häusern, die gantze Sünder- und Schorrnstraßen mit ihren pfor-ten wie auch die Heringstraße biß an herren Claes Christiansen und Thomas Kleyhels häusern | welche stehen geblieben | die stadtswage die gantze Marselstrassen | ohne eltest[en] Röttgerdt Hanefeldts, sehligen eltesten Thomas von Schultzen, seiner magni-fi zenz des herrn bürgermeisters Herman Samsoni, eltesten Hans Witten, herrn assessor von Dunten, eltesten Michel von Schulzen, sehligen eltesten Palm Rigemans, eltesten Johann Gottlebendt, Hans Hei[n]rich Behrens und frau Erdtman Museschen häusern | mit der Marselpforten, bastion, von welcher bastion die stücken vor großer hitze loß-gangen und die laveten verbrandt | und theils häuser an der Rising in 15 stunden in der aschen geleget worden, und ob zwar mit der großen und kleinen waßersprützen, feuer-haken etc. allen müglichen fl eiß angewendet,

4 ‚1677‘ Nachtrag von späterer Hand.5 Die von der Bürgerschaft deputierten Mitglieder im Verwaltungsgremium der Stadtweide.6 Der Ältermann und die von der Ältestenbank deputierten Mitglieder im Verwaltungsgre mium der Stadtweide.

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32 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

[p. 7]

mit der trompete geblasen, auch die sturmglocke geleutet worden, so hat doch dieses al-les nicht helffen wollen, dann weiln das feuer von obgemeldten gebrandten kirchen auff die erwehnte straßen zugleich geschlagen und die häuser zugleich im brande gestecket, so ist ein jeder zugelauffen, seine mobilien so viel müglich zu salviren. Das feuer hat auch einige fahrzeug auff der Düna und etzliche bauerhäuser ob auff die Höllma in der Düna, als wohin es durch den großen winde getrieben worden7, angezündet, welche mit großer mühe gelöschet worden.

Den 22. Maij des abends zwischen 7 und 8 uhren ist abermahl am andern theil der stadt durch gemeldten mordtbrenner Francken ein feuer in der thumskirchen gebäw bey der lateinischen schule angeleget worden, welches auch mit vorgemeldtem winde also umb sich gefreßen, das die gantze schule mit denen dabey liegenden gebäuen, alle häuser von der seiten im gantzen sticht, die Stiftpforten, Neupforte, alle häuser so von sehligen Caspar Joosten hauß biß an der Neupforten belegen, die halbe Kramerstraßen nach der Düna weit und alle häuser so zwischen der Kramer- und Schallstraßen bele-gen, die gantze Schallstraßen mit der Schallpforten und was von der Schallpforten bis an der Sün8derpforten des vorigen tages übrig verblieben nebenst der Heringsköge etc. in der aschen geleget worden. Wie aber das feuer den 23zigsten des morgens frühe an den pulverthurm bey der Schallpforten gekommen, auch das dach vom thurm schon abgebrandt, hat ein jeder mensch vermeinet, das der thurm mit

[p. 8]

allem pulver zersprengen, und großen schaden veruhrsachen würde, dahero ist die haubtwache vom markte ab, und von weiten auff den wällen geführet worden. Die meiste bürgerey ist mit ihren kindern und gesinde gar häuffi g aus der stadt auff dem sandtberge und in den garten gelauffen, auch ihre beste sachen mit ausgenommen, das wenig bürgerschafft in der stadt verblieben. Und ob abermalen allen müglichen fl eiß zu retten angewandt, auch etzliche häuser mit pulver auffsprengen laßen, so hat es doch nichts verfangen wollen. Es hat aber der Allerhöchste Gott den pulverthurm un[d] das rahthauß nebenst das übrige theil der stadt erhalten, wovor ihm höchlich lob und danck gesaget sey.

Den 23. ditto hat der andere mordbrenner Peter Andersohn aus Stockholm gebürtig ein feuer in der vorburg bey des alten stückmachers wittwen haus angeleget, welches aber durch Gottes gnade von sich selbsten erloschen. Dieser ist auff frischer that ergriffen und in gefängliche hafft genommen worden, und weiln er bekandt, das er von obge-meldtem Gabriel Francken nebst noch 4 andern personen9, deßen nahmen er aber nicht wüßte, die personen aber, wann er sie sehen, woll kennen würde, und das sie alle 5 dem

7 ‚als wohin es durch den großen Winde getrieben worden‘ Nachtrag am Seitenrand.8 ‚n‘ Nachtrag über dem Wort.9 Hier fehlt offensichtlich ein Verb.

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33Edition des Textes

Francken, den brandt durch sonderliche dazu verfertigte kleine feuerballen zu verrich-ten, schweren müßen, so ist der Francke auch in verhafft genommen worden. Und ob man zwar allerhandt frembde verdächtige leute eingezogen, so hat man doch diese 4 personen nicht fi nden können.10

[p. 9]

In diesen beyden feuersbrünsten seind 246 steinerne häuser und packhäuser mit einer großen quantität von allerhandt wahren als roggen, gersten, habern, hanff, fl achs, pech, tehr, wein, brandtwein, hanffsaamen, pott und weideaschen auch sonsten allerhandt kauffmanswahren nebenst viel haußgeräth wie auch silber und goldt, auch sehligen eltesten Alexander Königs frau wittwe, eltesten Marten Timmermans sohn und etliche unteutsche wie auch etzliche soldaten verbrandt, welche theils11 von den giebeln und balken erschlagen. Auch was an mobilien nicht verbrandt, von den soldaten und unteu-tschen gestolen worden.

Den 25. ditto wurde ein feuerball in der Jacobstraßen in Peter Domschlägers hauß hin-ten im fenster befunden, worauff das feuer zwar angegangen, aber durch Gottes gnade alsbaldt gelöschet worden.

Nicht lange hernach sind noch 2 feuersbrünste, als eins bey den großen fl eischscharn in des sehligen schneiders Michel Tieffenbrooks haus und das andere in der Pferdestraßen in des herrn syndici Pauly Broeckhusen stall, enstanden, welche feuer zwar grausam anzusehen gewesen und die dächer abgebrandt, seindt aber in kurtzer zeit durch Gottes gnade gelöschet worden.

Über gemeldte mordtbrenner ist alsobaldt ein sonderliches gerichte, welches halb mit cronbedienten und halb aus einem ehrbaren rath besetzet gewesen, auff dem rahthause in der cämmerey gehalten worden, welches zuerst dem Peter Andersohn, weiln er alles frey öffentlich und gutwillig bekandt, zum tode, das er zuvor auff dem richtplatz nicht weit vom

[p. 10]

galgen mit glühenden zangen solte gezogen, hernach der kopff abgeschlagen, derselbe allda auff ein pfahl gestecket und der cörper in 4 theile getheilet und die 4 theile auff denen 4 Heerstraßen gehenget werden, verurtheilet, welches auch an ihm den 18. Junij selbigen jahrs vollnzogen worden.

Der Gabriel Franck hat bekandt, das er in der Moscau durch einige große herren zu diesem mordtbrande were erkaufft und ihme eine große belohnung davor versprochen

10 In Verdacht war auch Johannes Reuter, ein Pastor aus Kokenhusen, geraten, der mehrmals verhaftet wurde. Vgl. hierzu: Briefbericht des Christoph Vierhuff an Justus Heinrich Oldekop, in: HELK, S. 218-223, hier S. 221-223.

11 ‚theils‘ Nachtrag über der Zeile.

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34 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

worden. Hierauff ist er vom obgemeldten gerichte auch zum tode condemniret. Nem-lich das er an dem großen wege nicht weit vom galgen gegen des vorgemeldten Peter Andresohn auff dem pfahl stehenden kopff an ein hülzern creutz mit eysern ketten solte angeschlagen, mit glüenden zangen gerißen und hernach zu tode geschmeuchet wer-den, welches auch den 10. Julij selbigen jahrs würcklich geschehen. Dieser ist in einer stunde an dem creutz |: weiln er schon im gefängnüs kranck gewesen und die wunde, welche er sich selbsten mit einem glase im gefängnüs im leibe eingestochen, am creutz auffgesprungen und vom neuen geblutet :| verstorben. Gott wolle diesen sündern ihren seelen gnädig seyn, diese gute stadt vor allem weitern unglück gnädiglich bewahren und alle, so durch diesen mordtbrand in armuht und schaden gesetzet worden, mit sei-nem reichen seegen wiederumb erfreuen, damit ein jeder uhrsach haben möge, seinen heiligen nahmen davor zu loben und zu dancken. Amen.

[p. 11]

Weiln in dem brande auch des eltermans Adolff Lüdersen hauß verbrandt und der herr elterman mit frau und kinder in die brautkammer auff der gildestuben gezogen und allda biß im späten herbst selbigen 77. Jahrs gewohnet hat, die andere beyde abge-brandte elterleuthe herr Dierich Friedrichs undt herr Hinrich von Schulzen wie auch die abgebrandte herren eltesten Carsten Köke, Marten Zimmermann, Dierich Dreyling, Evert von Schulzen, Daviedt Ganßkaw, Hanß Strueck, Jochim Crumhusen, und Her-man Harmßen mit aufbauung ihrer häuser gnug zu thun gehabt, man auch vnteutsch auff der gildestuben geprediget, so ist die banck von den 21. Maij biß die woche vor Michaelis12, da der dockman Gerdt Riegeman auff der gildestube und nicht in der braut-kammer |: weiln elterman Adolph Lüderßen wie gemeldt darin gewohnet :| erwehlet worden, nicht zusamen gewesen. Dahero hat man auch nichts verschreiben können.

Von Michaelis13 biß zum ende des 1677sten jahrs ist nichts passiert.

12 29.09.13 29.09.

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35Edition des Textes

[p. 12][1678]

Anno 1678 den 17. Januarij

wie der königliche march nach Pommern vor sich gehen solte14, wurden beide gülde-stuben elsten vndt gemeine auf der großen güldestuben zu erscheinen angesaget undt alda von eines ehrbaren raths deputirte beygebracht, wie daß ihre königliche mayestät gnädigst geschrieben vndt die stadt ersuchet, zu diesen march einen zuschus von etz-liche 1000 rtl. zu thun. Seine königliche mayestät wolten solches in gnaden erkennen. Womit die herren deputirte abgetreten. Hierauf ist alsbaldt der königliche fi scal Müller auf der güldestuben erschienen vndt wegen beybringung solcher marchgelder eine zir-liche oration gethan, auch dieselbe schrifftlich übergeben, womit er abgetreten. Hirüber wolten elterleuthe, eltesten vndt die gemeine sich weiter bereden vndt mit dem ehesten wieder zusahmen kommen.

Den 22. dito

wahr die elstenbanck mit die bürgerey deßfalß abermahlen zusahmen, da man sich dan wie die gelder zusahmenzubringen nicht vereinigen konnte. Vndt

[p. 13]

weilln zwischen die eltestenbanck vndt Georg Plönnies eine große vnruhe vndt wie-derwillen entstanden, so ist man wieder voneinander15 gegangen. Entlich ist belibet worden, daß ein ieder auß freien willen zu dem march geben möchte, waß er wolte. Hirauf ist sowol ein ehrbarer rath alß elterleuthe vndt elsten wie auch die gantze ge-meine in der cämmerey auf dem rathhause gefordert vndt die gelder in gegenwarth 4 herren des raths vndt beider elterleuthe16 wie auch eines secretarius eingenommen vndt verschrieben worden.Die summe hat sich auf 7300 rtl. belauffen, welche gelder der herr reichsrath Flämming laut königlicher order empfangen hat.17

Den 24. dito 1678

wurde die bank apart angesaget.

14 Schweden kämpfte 1674 bis 1679 im sogenannten Schonischen Krieg gegen Brandenburg. Vgl. FROST, S. 208-216.

15 ‚ander‘ Nachtrag über der Zeile.16 Das heißt, dass die Älterleute beider Gilden anwesend waren.17 Die Kontributionsliste nennt alle einzahlenden Bürger namentlich. Kontributionsliste, in: RMAA, f. 673,

apr. 1, Nr. 1248, fol. 16r-26r.

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36 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Elterleuthe vndt elste beschwerten sich hochlich über Georg Plönni18es procedieren vndt schloßen per majora, daß deßfalß der process contra Plönnies solte vorgenommen, eine schrifftliche volmacht verfertiget vndt der process durch elsten Andres Beier vndt elsten Harm Hermanß vortgesetzet werden.

[p. 14 nicht existent]

[p. 15]

Anno 1678 den 30. Januarij

wurde die volmacht verlesen. Weilln aber dieselbe gar hart gemacht wahr, so wurde geschlossen, daß dieselbe waß gelinder solte verfertiget vndt mit den schragen vndt güldestubenbücher, ob man auch mit die anklage bestehen könte, nachgesehen werden.

Den 11. Februarij 1678, alß Fastnacht,

wurden die fastnachtsklagen eingenomen vndt sollen einem ehrbaren rath vorgetragen werden.Die newe elsten wurden erwehlet vndt im elstenbuch verschrieben.19

Den 12. dito 1678, alß des andren tages in der Fastnacht,

wurde die vollmacht wieder Plönnies noch vor der malzeit von die meiste elterleuthe vndt elsten vnterschrieben. Weilln aber dieselbe noch nicht mit den schragen vndt güldestubenbücher vorigen schluß20 zufolge auch nicht nachgesehen, so wurde solche volmacht von elterman Lüde[r]ß vndt etzliche elsten auch nicht vnterschrieben, wo-durch ein großer streit vndt vneinigkeit vnter die elsten entstanden etc. etc.

[p. 16]

Zwischen dem 12. Februarij vndt 6. Augustij ist die banck zwar etzliche mahl zusah-men gewesen, weilln aber wegen meiner kastengeschäffte21 alda nicht habe sein kon-nen, daselbsten auch nicht sonderlichs passiert, so habe ich auch nichts verschreiben könen.

18 ‚i‘ Nachtrag über der Zeile.19 Dies waren Gerhardt Bogert, der als 1676 gewählter Dockmann automatisch in die Ältestenbank nach-

rückte, sowie David Hilleboldt, Hans Möller und Hinrich Hilling. Vgl. Verzeichniss der Aeltermänner, Aeltesten und Dockmänner der grossen Gilde in Riga, in: DSHI 120 Große Gilde 02 und in: FRANTZEN, S. CCCXXIV-CCCLV, in: DSHI 120 Große Gilde 02, und in: FRANTZEN, S. CCCXXIV-CCCLV.

20 Verweis auf die vorletzte protokollierte Zusammenkunft am 30. Januar, oben gleiche Pagina.21 Herman Wulf war Notar beim Stadtkastenkollegium.

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37Edition des Textes

Ohn daß die banck im Junio geschlossen, daß die zeteln auß der schantze von Werner Witt auf der güldestuben vnkosten nicht mehr solten gesandt werden.22

Den 6. Augustij 1678

seindt beide23 güldestuben elsten vndt gemeinen auf der großen güldestuben angesaget worden, wobey sich auch eines ehrbaren raths deputirten, alß der herr sindicus Pau-lus Brockhusen vndt herr Laurentius Zimmerman, eingefunden, welche 2 königliche schreiben alß eins wegen 45 last roggen zu leihen, welche von Lemsal solten gelieffert, aber von die cron wieder erstatet werden, vndt daß andere auf eine große sume geldes auf konto vorzustreken24, so aus dem portorio25 vndt ander miteln solten erstatet wer-den, verlesen. Referirten dabey, daß daß castencollegium sich schon bemühet hete, die gelder aufzunehmen. Man hete aber dazu nicht gelangen können. Derowegen wurde solches der bürgerey hirmit kundtgethan, damit dieienige, so gelder vorzuschießen sich erboten, dieselbe herschießen möchten, womit die

[p. 17]

herren deputirte abgetreten. Nachdehme die elsten in der braudtcammer sich zusahmen beredet, ist der dockman Gert Rigeman eingetreten undt sagte, daß weilln die bürgerey schwach vndt wenig zugegen wahren, so hielten dieselbe vmb eine andere zusahmen-kunfft an, bathen auch dieienige bürger, welche gelder vorzuschießen belobet, nahm-kundig zu machen. Ihnen wurde zu andtwort gegeben, daß nach die nahmen der bürger solte geforschet vndt wieder angesaget werden.

Den 21. dito 1678 August

wurde die bürgerey wieder angesaget, welche aber gar schwach erschienen. Ihnen wurde kundtgethan, daß man die nahmen der bürger, so geldt versprochen, nicht hat erfahren können. Dahero würde ein ieder sich belieben lassen, sich zu erklehren, waß sie vorschießen wollten. Sie gaben zur andtwort, man solte gelder auf Nevermühlen26 nehmen.

Es hat sich keiner hirzu verstehen wollen.

22 Dieser Absatz ist ein Nachtrag.23 Unterstreichung in der Vorlage.24 ‚auf konto vorzustreken‘ Nachtrag über der Zeile.25 Es handelt sich hierbei um einen Zoll, der in Riga zu Gunsten der schwedischen Krone eingenommen

wurde.26 Der schwedische König Karl X. Gustav schenkte der Stadt Riga am 16. November 1658 das Gut Neuer-

mühlen. Die Einkünfte hieraus fi elen zur Hälfte dem Rat, zur anderen Hälfte den beiden Gilden Rigas zu. Vgl. SCHILLING, Geschichte von Neuermühlen, v.a. S. 26.

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38 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Die bürger hielten an, daß die elstenbanck mit ihre andtwort inhalt den schragen27 zu ihnen an die docke kommen möchte.Elterleuthe vndt elste sagten, daß im schragen enthalten, daß die elsten mit ihr antwort zu den brüdern kommen sollten. Dahero konten alle küchenbrüder in die küche oder im gehöffte abtreten. Vndt die brüder

[p. 18]

allein an der docken verblieben.Dockman Rigeman trate ein vndt hielte an, daß die elsten allsobaldt einen tag bestim-men möchten, so wolten die meiste bürger28 brüder werden. Ihme wurde zu andtwort gegeben, daß obzwar die fastnachtzeit29 dazu bestimmet, so wolte man ihnen doch den 29. dito nachmittags vmb 1 vhr hirzu angesetzet haben, damit ein ieder bruder werden könte, welches von der bürgerey zu danck angenommen wurde.30

Den 29. dito 1678 August

klocke 1 nachmittage ist von die elstenbäncke elterman Adolff Lüderßen, elterman Hinrich von Schultzen, elster Carsten Kocke, elster Marten Timmermann, elster Andres Beier31, elster Hans Struck, elster Liborius Date, elster Rotgert Hanefelt, elster Herman Wulff, elster Brand Marquart, elster Hans Moßkopff, elster Jochen Crumhusen, elster Bartelt Kempff, elster Harm Harmens, elster Hans Müller, elster Dauit Hilbolt, elster Gert Boiert vndt elster Hinrich Hilling wie auch dockman Gert Rigeman in der braut-cammer erschienen vndt nach dieienigen, so brüder werden wollten, bis des abents klock 5 gewarten [!]. Weilln aber kein eintziger bürger sich angegeben, so hat man die taffelgülde- vndt mildegifft- wie auch weiderechnungen vnd -sachen vorgenommen, solche durch-

[p. 19]

gesehen vndt in richtigkeit gebracht. Hernach ein gute vesperkost, so der cämmerer, elster Andres Beier, auftragen lassen, vorzehret vndt klocke 5 nach hause gegangen. Den vndankbahren bürgern sol solche aufwartung nicht mehr wiederfahren.

Hirnach hat ein ehrbarer rath elterleuth vnd elsten von beiden gülden vnterschiedliche mahlen auf dem rathhause zusahmenkommen laßen vnd ihnen vorgehalten, dass die

27 Die Verordnungen vom Jahre 1613 über die Abstimmung, in: STIEDA/METTIG, Nr. 38, S. 336 f., in: STIEDA/METTIG, Nr. 38, S. 336 f.

28 ‚Bürger‘ Nachtrag über der Zeile.29 ‚Zeit‘ Nachtrag über der Zeile.30 Auf dem Fastnachtsfest konnten sich die Bürger der Großen Gilde in die Tafelgilde, eine Armenversor-

gungskasse der Gilde, einkaufen.31 ‚Andres Beier‘ Nachtrag über der Zeile.

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39Edition des Textes

königliche arme ohne geldt vnmuglich marchiren könnte.32 Dahero müste man auf meiste bedacht sein, das geldt an die handt zu verschaffen. Dan seine excellentz der herr generalfeltmarschall Heinrich Horn wolte 16 000 rtl. haben. Hirauf wurden deputirte an herrn feltmarschalk vnd generalgouverneur33 gesandt vnd mit denselben auf 12 000 rtl. accordirt34, auch beliebet, daß sowol ein ehrbarer rath als elterleuthe vndt elste wie auch bürger35 in die cämmerey solten36 gefordert vndt von denselben solche gelder auf rente37 gegen vorsicherung Neuermühlen38 vndt stadtscasten zu wege gebracht werden, welches auch geschehen.39 Darauf seindt die gelder am stadtscasten gelieffet vndt von dar auf des herrn generalgouverneurs Crister Horns order ausgezehlet worden. Das generalgouvernament hat an die stadt hirgegen die anlage vndt licent40 verpfendet, wie solches die abgegebene obligationes mit mehren ausweisen.

[p. 20]

Anno 1678 den 4. Septembris

wurde die wahl der castenelsten vndt -bürger |: weilln die von ihro königliche mayestät verordnete 3 Jahre41 verfl oßen :| auf der güldestuben vorgenommen vndt nachfolgende erwehlet:elterman Adolf Lüderßenelster Frantz Drelingelster Bartelt Kempffelster Rötgert Sehdens

Peter PortGeorg PlonisJürgen BeuermanJohan op den ÖhlDaniel Witgau

32 Schweden kämpfte 1674 bis 1679 im sogenannten Schonischen Krieg gegen Brandenburg. Vgl. FROST, S. 208-216.

33 ‚vnd generalgouverneur‘ Nachtrag über der Zeile.34 Es wurden schließlich 14 000 rtl. gezahlt. Vgl, p. 167.35 ‚wie auch bürger‘ Nachtrag über der Zeile.36 ‚solten‘ Nachtrag über der Zeile.37 ‚auf rente‘ Nachtrag über der Zeile.38 Der schwedische König Karl X. Gustav schenkte der Stadt Riga am 16. November 1658 das Gut Neuer-

mühlen. Die Einkünfte hieraus fi elen zur Hälfte dem Rat, zur anderen Hälfte den beiden Gilden Rigas zu. Vgl. SCHILLING, Geschichte von Neuermühlen, v.a. S. 26.

39 Es sollten die Gelder privat ausgelegt und verrentet werden. Als Sicherheit dienten die Gelder, die in den Stadtkasten eingezahlt wurden, und die aus den Einkünften des zu Riga gehörenden Guts Neuermühlen.

40 Anlage (ab 1668) und Lizent (ab 1629) waren in Riga erhobene Abgaben zu Gunsten der schwedischen Krone.

41 Die Ordnung des Kastenkollegiums wurde nach vorhergehender Uneinigkeit zwischen dem Rat und den Gilden durch königliche Resolution vom 11.08.1675 geregelt. Nach ihr betrug die Amtszeit der Kastenbürger 3 Jahre. Kassaordnung vom 11.08.1675, in: DSHI 510 Riga HS 49, p. 3-15, hier p. 14, § 8.

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40 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Johan Reuter.42

Den 28. dito 1678

ist die dockmanswahl in der brautcammer nach der alten ordnung vorgenommen vndt Johan Reuter zum dockman erwehlet worden.

[p. 21]

Den 14. Novembris43

wahr die elstenbancke wie auch die gantze bürgerey angesaget, da dan der herr elter-man Adolff Lüderßen proponiret hat,1. daß weilln elster Frantz Dreling verstorben, so müste ein anderer castenelster alß

ordinarius erwehlet werden. Die elstenbäncke vndt die bürgerey haben elsten Bartelt Kempen zum ordninarius vndt elsten Dauit Hilbolt an Kempen stelle zum extraordina-rius beim casten erwehlet.

2. Referirte der herr elterman, wie daß ein ehrbarer rath die bäncke vorgetragen, daß notwendig wehre, etzliche gute brunnen in der stadt zu graben, damit man in zeit der noth frischwaßer haben möchte. Item daß die straßen durch gewiße leuthe müßten reingehalten vndt der vnfl ath weggeführet werden. Vndt weilln die stadt hirzu keine mittel hat, so müste die bürgerey hirzu geldt verschaffen.

Die bürgerrey wahr zu allem willig vndt ließ durch den dockman Rige-man in die brautcammer einbringen, daß

[p. 22]

ein ehrbarer rath dahin sehen möchte, daß gut frischwaßer in die brunnen sein möge vndt daß derienige, so seinen mist in sein gehöfft nicht behal-ten noch selbsten wegführen laßen kan, dobbelt |: als wan der andere, der seinen mist wegführen lest, 1 rtl. giebt, dieser 2 rtl. :| geben muß.

3. Sagte der herr elterman, daß obzwar die bürgerey Georg Plonis zum casten-bürger entlich wieder erwehlet hete, so hete der herr castenpraeses44 auf eines ehrbaren raths befehl ihm nicht ansagen laßen.

Dockman Rigeman brachte hirauf ein, daß solches beim königlichen ge-neralgouvernament solte gesuchet werden.

42 Protokolle der Großen Gilde 1613, 1614, 1675, 1680, in: DSHI 520 Große Gilde 72, p. 156, schlüsselt die Gewählten nicht nach Zugehörigkeit zur Ältestenbank bzw. Bürgerschafft, sondern nach ordinären und extra-ordinären Mitgliedern des Kastenkollegiums auf. Ordinäre Mitglieder: Ältermann Adolf Lüders, Ältester Frans Drelingk, Peter Poort, Georg Plönnies, Jürgen Beverman. Extraordinäre Mitglieder: Ältester Barthold Kempe, Ältester Rötgert Sehdens, Daniel Witchauw, Johan Opdenöhl, Johan Reuter.

43 Nach Protokolle der Großen Gilde 1613, 1614, 1675, 1680, in: DSHI 520 Große Gilde 72, p. 157, fand die Sitzung am 14. September statt. Der oben genannte 14. November ist aber das korrekte Datum, da der im Protokoll genannte Frantz Dreiling erst am 2. Oktober verstarb.

44 Der Vorsitzende des Kastenkollegiums war stets ein Bürgermeister. Vgl. Kassaordnung vom 11.08.1675, in: DSHI 510 Riga HS 49, p. 3-15, hier p. 9, § 3.

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41Edition des Textes

Den .. ........45

ließ ein ehrbarer rath durch ihre deputirten elterleuthe, elsten vndt gemeine beider gülden auf die große güldestuben vortragen, wie daß seine exczellentz der herr gene-ralfeltmarschalck Heinrich Horn einen wechsel von 2000 rtl. wegen vnterhaltung der königlichen im march nach

[p. 23]

Preußen begriffene arme46 in diese stadt gezogen vndt begehret hette, daß derselbe an ……..47 Schilder, kaufmann in Liebau, vnfeilbahr gezahlt werden möchte, mit ver-sprechen, daß der königliche generalgouverneur Christer Horn desfals die stadt eine versicherung auf die königliche anlage vndt licenten48, eben wie mit vorigen gegebenen 12 000 rtl. geschehen,49 geben würde. Derwegen würden elterleuth vndt elste mit der gantzen gemeine sich desfals zu bereden haben, womit die herren deputirte abgetreten.

Hirauf wurde von elterleuthe, elsten vndt gemeine geschlossen, daß der wechsel solte geschloßen vndt darzu gelder auf intress genommen werden.

45 Datumsangabe fehlt in der Vorlage und konnte nicht aus anderen Akten ermittelt werden.46 Schweden kämpfte 1674 bis 1679 im sogenannten Schonischen Krieg gegen Brandenburg. Vgl. FROST,

S. 208-216.47 Lücke für Nennung des Vornamens in der Vorlage nicht ausgefüllt.48 Anlage (ab 1668) und Lizent (ab 1629) waren in Riga erhobene Abgaben zu Gunsten der schwedischen

Krone.49 Vgl. p. 19.

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42 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

[p. 24][1679]

Anno 1679 den 4. Januarij

wurden elterleuthe, elste vndt die gantze gemeine von beiden gülden auf die große güldestube beruffen vndt von eines ehrbaren hochweisen raths deputirte proponirt, 1. daß ein ehrbarer rath bey itzigen gefehrlichen zeiten vndt da der stadts vorath

wegen der cron ziemlich entblößet, vor rathsahm angesehen, die gülden zusah-menzuruffen vndt anzumuthen, daß ein ieder eine oder eine halbe last roggen auf eines ehrbaren raths speicher lieffern möchte, welche ohn entgelt biß der liebe Gott den erwünschten frieden50 bescheren würde alda liegen bleiben sollte. Hernach solte ein ieder das seinige wieder abzuführen haben oder es solte ihm erstatet werden.

2. Daß ein ieder bürger etc. sein gewehr parat halten möchte, damit, wan die trom-mel gerühret wird, ein ieder fertig sein möge.

Die große gülde hat geschlossen, daß1. ein ieder nach seinem vermögen den51 roggen auf eines ehrbaren

raths speicher schüten solte auf obige condition, doch daß die klei-ne gülde solches ebenermaßen thun solte.

2. Daß ein ieder sein ober- vndt vntergewehr fertig halten solte.

[p. 25]

Den 30. Januarij anno 1679

wurden beider gülden elterleuthe, elsten vndt gemeine auf der großen güldestuben con-vociret, da dan die herren abgeordnete von einem ehrbaren rath, alß herr Johannes Lohman vndt herr Johann Hilbolt, proponiret, wie daß 1. seine exczellentz der herr generalgouverneur Christer Horn angehalten, daß ihre

königliche mayestät arme, welche auß Preußen wieder anhero marchirete52, mit frisch brot, vndt zwar von iedem bürger mit 1 last, welches brot zu 4 pfund vn-gefehr konte gebacket werden, versehen werden möchte.

2. daß ein ieder bürger mit seine gesellen sein gewehr parat halten möchte, auf dass, wan die trommel gerühret würde, ein ieder aufmarchiren könte.

3. daß ein ieder sein hey von die bodens abnehmen vndt in kellern in gute sicher-heit bringen möge vndt daß die vnnötige höltzerne käthen am walle belegen möchten abgerißen werden.

50 Schweden kämpfte 1674 bis 1679 im sogenannten Schonischen Krieg gegen Brandenburg. Vgl. FROST, S. 209-216.

51 ‚den‘ Nachtrag über der Zeile.52 Schweden kämpfte 1674 bis 1679 im sogenannten Schonischen Krieg gegen Brandenburg. Vgl. FROST,

S. 208-216.

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43Edition des Textes

Elterleuthe, elste vndt die gantze gemeine hat obiges alles gewilliget vndt sol das brot gegen Sonabendt gebacket werden.

[p. 26]

Den 4. Februarij 167953

seindt elterleuthe, elsten vndt bürgere beider gülden auf der großen güldestuben beruf-fen vndt durch eines ehrbaren raths deputirte, als herrn Johann Oting vndt herrn Senator Johann Dreiling, proponiret worden, wie daß die generalitet die beide gülden ersuchen ließ, daß ein ieder zu das bewilligte brot auch bihr, erbsen, grütze oder was ein ieder hete oder so viel, als er geben wolte, zu vnterhaldt der kranken vndt abgematteten sol-daten nach freien willen geben vndt schencken geben möchte.

Beide gülden bewilligten, daß ein ieder nach sein vermögen obiges vndt so viel er könte geben54 wolte.Der herr secretarius wollte was ein ieder willigte aufschreiben, weilln es aber späth anlieff, so wurde es einen ieden freien willen heimgestellt vndt solte ein ieder sein kockenmeister55 das seinige zuschicken.

Den 6. dito

wurde auch gewilliget, daß ein ieder so viel hey, als ihm beliebte, geben sollte. Welche geben 2, die meiste aber 1 fuder hey.

[p. 27]

Anno 1679 den 19. Februarij

hat der wortführende herr elterman Adolph Lüdersen elterleute und elteste convociren laßen und proponirte, daß weiln der gildestubendiener Hans Bade kranck weere und sein bein zerbrochen und dahero schwerlich der gildestuben weitere dienste werde thun können, man auch ohne das mit ihm nicht friedlich weere, ob nicht solcher gestalt ein neuer gildestubendiener solte angenommen werden.Hans Bade sandte eine klägliche supplication ein und baht, daß er als ein kranker mann und 26jähriger diener nicht mochte verstoßen werden. Dieses wurde verlesen und

von elterleute und eltesten geschloßen, das ein ander diener solte angenommen und mit demselben also accordiret werden, das Hans Bade als ein alter diener im rähmter eingekaufft werden möchte.

53 Nach Protokolle der Großen Gilde 1613, 1614, 1675, 1680, in: DSHI 520 Große Gilde 72, p. 158, fand die Sitzung am 3. Februar statt.

54 ‚könte geben‘ Nachtrag über der Zeile.55 Hier ist der Küchenmeister des Generalgouverneurs gemeint.

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44 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Der elterman referirte weiter, wie daß Hans Witte, Stadtländer und Daniel Pape zu solchen dienst sich angegeben hetten. Dahero könte man ietzo einen von den 3en er-wehlen.

Aus obigen 3en wurde Daniel Pape mit einhelliger stimme zum gildestuben-diener erwehlet und mit demselben abgehandelt, daß er von dato an den dienst verwalten, aber von allen intraden, wie sie nahmen haben mögen, biß vorstehen-de Ostern nichts genießen, sondern alles dem Hans Baden zu seinem unterhalt zukommen laßen sollte. Von Ostern aber solte Daniel Pape alle intraden, wie sie nahmen haben mögen, alle genießen und dagegen, daferne Hans Bade noch länger als diesen Ostern leben würde56, 100 rtl. alb. verschießen vndt erlegen57, damit der herr der Hans Bade durch diese gelder in dem rähmter und als in freye kost könte eingekaufft werden.58

[p. 28]

Hierbey hat der herr eltermann dem Pape vorgehalten, daß er gute acht auff der gilde-stuben und dazu gehörigen gebäw geben und, da ein mangel erfunden würde, solches dem kämmerer alsbaldt kundtthun solte, damit der schaden konte repariret werden. Alle morgen glocke 8 nach der predigt solte er auff dem markt kommen und biß glocke 10 uffwarten, damit er dasjenige, was elterleute und eltesten befehlen würden, bestellen könnte. Die rentegelder von der taffelgilde, mildegifft und cämerey sollte er vermöge der quitantzen, so ihm von denen vorstehern obige stifftungen gegeben werden, fl eißig einmahnen und alle sonnabendt einem jeden vorsteher das eingesamlete gelde einhän-digen. Bey allen offenbahren gerichtstagen solte er auff dem rahthause auffwarten und achtung geben, ob solche häuser, darauff obige 3 stifftungen gelder haben, auffgeboten oder verkaufft werden. Alßdann soll er der stifftungen recht bewahren und solches den vorstehern anmelden und im übrigen, was vorfallen möchte, treu und fl eißig verrichten und sich also verhalten, wie einem ehrliebenden manne wolanstehet. Welches alles er angelobt und elterleute und eltesten die hand darauff gegeben hat. Darauff haten elterleute und eltesten ihm glück und heil zu seinem dienste gewünscht und alle[s] dasienige, so Hans Bade an besoldung und accidentien genossen, auch versprochen. Hierauff haben elterleute und elstesten verordnet, das alle gildestuben mobilien etc. vom Hans Bade solten abgenommen und Daniel Papen inventiret werden.

[p. 29]

Inventarium von der großen gildestuben

Waß bey abtritt des gildestubendieners Hans Bade und bey antritt des neuen gildestu-bendieners Daniel Pape ist befunden und gemeldten Daniel Pape übergeben worden.

56 ‚daferne Hans Bade noch länger als diesen Ostern leben würde‘ Nachtrag nach dem Absatz.57 ‚vndt erlegen‘ Nachtrag über der Zeile.58 Vgl. unten p. 46.

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45Edition des Textes

Anno 1679 den 25. Februarij

In der brautkammer verhanden

1 groß roht tischlaken mit der gildestuben wapen und seidene franseln4 alte zerrißene handtdwelen1 meßings crone mit 16 armen1 steinern schreibebredt1 stunde glaß1 armbüchseder elterleute tisch1 grün lakens tischdecke1 sedelbanck1 hölzern schreibebredt

[p. 30]

1 kleine klocke auff der elterleute tisch4 große maderatzen4 kleine ditto7 alte rohte küßens1 bundte fl ämische banckdecke1 köcher mit 10 paar meßers davon 5 paar mit eingeschlagenen silbern schalen und 5 paar mit weißen schalen1 großer eiserner kasten so ...59 der taffelgilde gehörig

In der großen gildestuben

1 meßings crone mit 15 armen1 ditto mit 12 armen1 ditto mit 12 armen1 ditto mit 12 armennoch 1 ditto 1 ditto } mit 12 armen 1 ditto7 stücke große meßings armen jeder mit 3 pfeiffen, worauff nur 13 endigens gelbe wachsliechter2 eiserne leuchtplaten bey der gildestubenthür2 kupfferne waßerkunnen bey dem keller1 großer meßingsche leuchter mit 10 armen, worauff ein groß grün wachsliecht und 10 kleine gelbe wachsl[i]chter

59 Unleserliche Streichung.

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46 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

höltzerne tischditto bänckenditto blocke

[p. 31]

In der speisekammer

4 dosien und 11 stück große zinnerne schüßeln5 dosien und 10 stück kleine schüsseln4 dosien 9 stück saltzieren6½ dosien zinnerne tellärn5 kupfferne braetpfannen152 zinnerne trinkbecher oder greweceppers3 lange braetspieße und 2 dazu gehörige böcke2 kurtze ditto und 2 dazu gehörige böcke1 große kupfferne schaumkelle1 große eiserne forke in der küchen zu gebrauchen1 kupffern deckel

Im gange

1 eisern laterne mit gläsern fenstern1 langer holzerner leuchter mit 3 platen

In der küchen

2 große kupfferne keßel1 groß eisern 3fuß1 groß alt messings grape1 großer troch mit eisern beschlagen1 groß schapffauff dem feuerherd eine große eiserne brandtruthe

[p. 32]

Anno 1679 den 28. Februarij

wie die herren elterleute und eltesten in der brautkammer beruffen worden, proponirte der wortfürende elterman Adolph Ludersen, dass weilen eltester Franß Dreiling ver-storben, ob man zur eltestenwahl schreiten oder dieselbe biß künfftigen jahr anstehen lassen wolte.

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47Edition des Textes

Elterleute und elstesten schlossen per majora, daß man zur wahl schreiten und nebenst dem dockman Gerdt Rigeman noch 2 neue eltesten erwehlen solte.

Den 3. Martij anno 1679

ließ der wortführende elterman Adolp Lüdersen die banck convociren.Die 3 elterleute, als Adolf Luders, Dirich Friedrichs und Hinrich von Schulzen, nebst die zu der cämmerey gehörige alte eltesten60 |: nachdeme dieselbe sich wegen der neuen eltesten beredet und desfalls 4 brüdere als Hinrich Cuse, Jürgen von Damm, Jacob von Staden undt Hinrich Kahl auff dem gewöhnlichen zettul stehen lassen :| ließen sie die übrige eltesten in der

[p. 33]

brautkammer fordern und übergeben einem jeden einen zettul mit obige 4 brüder nah-men, worauff durch einstechung gedachter zettuln Hinrich Kuse und Jurgen von Dam-men per majora zu eltesten erwehlet wurden. Darauff wurde Ihnen solches durch den gildestubendiener angedeutet und zur mahlzeit gebeten.Zu beysitzere wurden erwehlet eltster Marten Zimmerman und Eltester Dirich Zim-merman, zum obercämmerer Johann Gottleben und zum untercämmerer eltester Mi-chel von Schultzen, zur taffelschreiberey wegen der vorstehenden eltermans[wahl]61 wurden benennet die 2 jüngste eltesten, als Hans Müller, was der näheste nach dem jüngsten zu schreiben, und Hinrich Hilling, als der jüngste zum taffeltragen, welchen Eltester Michel von Schultzen adjungiret würde.

Vnd nachdeme sowol von dem gildestubendiener Daniel Pape als auch durch des wort-fürenden bürgermeisters diener die gantze bürgerschafft zur eltermanswahl angesaget worden und dieselbe sich auff der gildestuben eingestellet, auch ihr fastnachtklagen bey der docken dem dockman Gerdt Rigeman angebracht, schickten elterleute und eltesten 2 junge eltesten aus der dock brautkammer nach der docken und ließen vernehmen, ob die bürgerey mit ihren klagten fertig wehren. Vnd nachdeme diese 2 eltesten wieder eingetreten und, daß die bürger fertig weeren, vermeldet, sind elterleute und eltesten auß der brautkammer auff die gildestuben gegangen, sich an ihren gewöhnlichen ohrt gesetzet, obige beysitzer, cämmerer, und elt neue eltesten abgeruffen und die fastnacht-klagen von dem dockman schrifftlich angenommen.

60 Verweis auf die Rang- und Sitzordnung der Ältesten, die nach dem Datum des Eintritts in die Ältesten-bank, ihrem Alter als Älteste, geordnet war. Die sogenannten Kämmereiältesten waren diejenigen Ältesten, die schon einmal das Amt des großgildischen Kämmerers ausgeübt hatten, was ungefähr gleichzusetzen ist mit den am längsten amtierenden Ältesten.

61 In der Vorlage offensichtlich Wort vergessen.

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48 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

[p. 34]

Elterman Lüders dankte ab und wünschte, daß man einen andern guten elterman in seine stelle erwehlen möchte.Hierauff setzte sich die bürgerey, die gemeldte zur schreiberey verordnete 3 eltesten nebst 2 auß den bürgern adjungirte, als Willm Wibers und Christoph Reußmeyer, gien-gen mit der taffel umb, schrieben die stimmen auff und übergaben die taffel auff dem tisch und seine g vor dem elterman Lüders und seine gemeldte 2 beysitzere.

Die stimmen wurden durch die erwehnte 2 beysitzere gezehlt und befunden, daß elterman Lüders |: zum 3ten mahl :| mit 123 stimmen zum elterman erwehlet worden, worauff die glückwünschung geschehen.

Die bürgerey gieng nach hause und elterleute und eltesten in der brautcammer. Daselbst wurden sie durch die 2 schaffer, eltesten Hans Müller und eltesten David Hillbold, rechte wol tractiret. Und weiln die bank durch die neue eltesten zimlich stark gewor-den, so hat man alle elterleute und eltesten, so anitzo annoch im leben, hierunter spe-cifi ciren wollen, als

elterman Adolph Lüderselterman Dirich Friedrichselterman Hinrich von Schulzeneltester Karsten Kokeeltester Rottgert von Tieffenbroeck

[p. 35]

Marten ZimmermanHanß BorgentrichMichel RidderDirich DreilingDirich ZimmermanAndreas BeyerJohann GottlebenMichel von SchulzenDavid GanstkauHanß StruckLiborius DatheHans Witt herrn Johann sohn

Röttgerdt Hanefeldteltester{ Herman WulffBrandt MarquardtHanß MoßkopJürgen SchraderJochim KrumhusenHerman Harmsen

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49Edition des Textes

Hinrich DreilingBartoldt KampeHans Witte Herman sohnRöttgerdt SehdensHinrich FriedrichsGerd BojertDavid HilboldHanß MüllerHinrich HillingGerdt Rigeman Hinrich KuseJürgen von Damm

zusammen 36 PersonenJohann Reuter, dockman

[p. 36]

Inventarium

von dem silberzeuge, welches bey abtritt des cämmerers, eltesten Andreas Beyer, be-funden und dem neuen cämmerer, eltesten Johann Gottlebend, zugezehlet und überlief-fert worden anno 1679 den 18. Martij.

1 groß vergüldetes gießbecken mit der gießkanne in der form neptunus mit eltesten Paul Broeckhusen eltesten Claes von Schultzen eltesten Hans zum Berge eltesten Röttgert von Depenbroeck eltesten Jurgen Kahl Caspar Friedrichs eltesten Hans Bogert eltesten Alexander König eltesten Peter Jant von Schivelbein eltesten Dirich Friedrichs eltesten Hinrich von Schultzen und eltesten David Martini nahmen de anno 1659

2 vergüldete pocalen mit deckeln mit Hans BorgentreichMichel Riddereltesten{ Hans Meyer }nahmen de anno 1662

Hans Dreiling

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50 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

1 getriebene vergüldete stoffkanne mitHinrich62 WohlersAndreas Beyereltesten{ Zacharias Wilcken }nahmen de anno 1669

Thomas von Schultzen

[p. 37]

eine glatte vergüldete stoffkanne von 1½ stoff mitHans Witte herrn Johann sohnRöttgerd Hanefeldeltesten{ Herman Wulf }nahmen de anno 1675

Brand Marquards

eine große vergüldete kanne mitHans MoskopJurgen Schradereltesten{ Jochim Crumhusen }nahmen de anno 1676

Herman Harmsen

eine große getriebene vergüldete kanne mitHinrich DreilingBartold KempHans Witte Herm sohneltesten{ Röttgerdt Sehdens Hinrich sohn }nahmen de anno 1678

Hinrich FriedrichsGerd Bojerts

eine glatte vergüldete kanne mit David Hillbold

eltesten{ Hans Müller }nahmen de anno 1679Hinrich Hilling

Anno 1675 den 10. Martij seind inventiret und befunden 79 greweceppers, davon ge-hen 3 ab, worvon 2 morgengaben gemacht worden, verbleiben also 76 greweceppers welche eltesten Gottlebend übergeben worden.

2 vergüldete morgengaben, welche von die obgemeldte 3 greweceppers [gefertigt wur-den], und dahero seind der alten eltesten, welche obgedachte 3 greweceppers verehret, ihre nahmen auffgestochen worden, alß

62 Vermutlich ist ‚Henning‘ der korrekte Vorname, vgl. p. 74 u. 118. Das Verzeichniss der Aeltermänner, Aeltesten und Dockmänner der grossen Gilde in Riga, in: DSHI 120 Große Gilde 02, und ediert in: FRANTZEN, S. CCCXXIV-CCCLV, führt nur einen Henning, aber keinen Hinrich Wohlers. In den Inventaren p. 36, 208 u. 267 heißt es ‚Hinrich‘, wobei es sich p. 36 um einen Lesefehler auf der Kanne oder um eine Verschreibung handeln dürfte und bei p. 208 u. 267 um Übernahme durch Abschreiben aus dem Inventar p. 36.

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51Edition des Textes

Andreas Darshel de anno 1635eltesten{ Caspar Meyer de anno 1645

Baltzar Benckendorf de anno 1651.

[p. 38]

An bücher

1. das eltermansbuch in folio in alt geschrieben pergament gebunden, in welchem die alte älteleute, was in eines jeden regierenden jahre vorgegangen, von anno 1520 bis anno 1615 verschrieben seindt haben.

2. ein copeybuch von selbiger materie in folio von anno 1540 bis anno 1610 in alt leder gebunden.

3. ein buch in folio von selbigen materien mit rohtem pergament von anno 1613 bis anno 1614.

4. ein buch in groß 4to, worinnen der gewesenen und anjetzo anwesenden elter-leute, eltesten und dockleute der großen gildestuben nahmen und quo anno sie erwehlet worden specifi ciret seyn.

5. der alte schragen der großen gilde in 4to de anno 1354.6. der schragen in schwartz gebunden in klein folio von anno 1610 bis anno 1671.7. ein büchlein in weiß pergament gebunden in 4to von anno 1631 bis anno 1656,

worinnen die schaffere des neuen hauses benennet sein.8. das brüderbuch in folio im braunen ledernbande von anno 1558 bis anno 1679.9. ein alt buch in groß 4to de anno 1537.10. das cämmereybuch in folio im braunen ledernbande sub B von anno 1653 bis

anno 1679, worinnen der gildestuben capitale und grundtgelder etc. verschrie-ben.

11. das cämmereyrechnungbuch in folio in weiß pergament gebunden, worinnen die cämmereyrechnungen von anno 1663 bis anno 1679 verschrieben seyn.

[p. 39]

12. ein fasciculus, worinnen der vertrag mit den schwartzen häubtern und einige documenta nebenst den schragen verhanden sein.

13. der originalcontract mit einem ehrbaren rath de anno 1604, so auff pergament verschrieben.

14. ein gantz alter schragen ohne bandt.15. die mildergiffts stifftung[en]63 auff pergament mit etzlichen alten siegeln.

An documenten

1. eines ehrbaren raths bescheidt wegen des müntzmeisters Mencken baurstell.

63 Buchstabenverlust.

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52 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

2. die waßerordnung.3. der cramercompagni schragen.4. extract wegen der kramercompagnia.5. copia de supplicatione Samuel Wageners an ihro königliche mayestät.6. controversia mit der kramercompagnia.7. extract de dato Stockholm den 5. Junij anno 1652 auff der cramercompagnie

gesuch.8. zwey supplicationes an einen ehrbaren rath wegen wegen 3 bescheide sage der

schwartzen häubter.

[p. 40]

9. drey bescheide in sachen der schwartzen häubter.10. verzeichnuß der herren des rahts ämbter.11. wegen ehrenstelle des advocati Derenthals und obernotarij.12. ein auffsatz der bürger, die da brauen.13. wegen der stadtdiener eintrang undt eines ehrbaren raths durch unsere eltesten

und der kleinen gilde verantwortung auff die gewalthätige procedur.14. Neuermühlen donation copialiter.15. die mäklercourtage taxa.16. wegen des auffstandes auff der gildestuben anno 1669 den 22. Februarij geschehen.

No. 17, 18, 19 seind gewesen. eines ehrbaren raths protocoll de anno 1669 den 10. Martij, eines ehrbaren vogteylichen gerichtsurthel vom 23. Martij anno 69 und eines ehrbaren raths protocoll vom 2. Aprill anno 1669 alles dem auffstande auff der gildestuben angehendt. Nota bene: diese 3 bescheide seind zwar anjetzo nicht befunden, es ist aber dem cämmerer befohlen, dieselbe wiederumb aus der cantzeley auszunehmen und beyzulegen.

20. der kleinen gilde supplic 21. eines ehrbaren raths bescheidt vom contra der großen gilde 18. Martij anno 1670 } im procession gehen.22. protocoll vom 22. Martij anno 1670.23. elterman Friedrichs beantwortung auff der kleinen gilde gesuch und endtliche

resolution.

[p. 41]

24. der von schwartzen häubter in Revall wegen der procedur der schrifftlichen ge-wohnheit, wie es allda gehalten wirdt.

25. ein protocoll wegen des Riesings.26. bescheidt wegen der brauerey den 30. Junij.27. ditto den 11. Junij anno 1662 wegen kleiner gilde.28. wegen des Riesings den 30. Januarij anno 1671.29. wegen der brauerey anno 1666 den 14. Junij.30. wegen ditto anno 1666 den 12. Julij.31. wegen ditto den 9. Januarij anno 1667.

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53Edition des Textes

32. der bürger beschwerden anno 1669.33. der bürger beschwerden anno 1670.34. eines ehrbaren raths erklärung anno 1670.35. ihr königliche mayestät resolution 36. ihr königliche mayestät declaration }anno 1662 in schwedischer sprache.

37. elterman Hinrich von Schultzen stockholmsche reiserechnung anno 1672.38. st. jürgenhospitals verordnung.39. copia de privilegio Sigismundi 3tij anno 1589.

[p. 42]

40. supplication an ihro königliche mayestät.41. das dorptische privilegium.42. extract aus der renovirten policeyordnung.43. der kleinen gilde nochmaliger satzung.44. der kleinen gilde schrifftliche nohtturfft.45. copie de privilegio ertzbischoffes Caspari anno 1510.46. copie de declaratione regie Sigismundi tertij de anno 1593.47. protocoll wegen des eltermans der kleinen gilde Jacob Lorens anno 1640 den 17.

Julij die brauerey angehende.48. B Copey von der kleinen gildestuben privilegio anno 1582.49. A64 Herrn elterman Friedrichs rechnung vom gießbecken und schwedischen rei-

se de anno 1662 woraus er debet stehet 28 rtl.50. copey des vertrages zwischen dem hertzog von Churlandt de anno 1615.51. Stockholmische expedition anno 1672.52. allerhandt alte cämmereyrechnungen.53. 5 alte weiderechnungen und ein bundt mit alten weideschrifften.54. eine vidimirte copey von dem vertrag mit einem ehrbaren rath de anno 1606 den

18. Februarij.55. den vertrag mit einem ehrbaren rath wegen der accise de anno 1559 den 3. Apri-

lis.56. den vertrag mit einem ehrbaren rath de anno 1643 den 7. Aprilis.

[p. 43-45 unbeschrieben]

[p. 46]

Den 20. Martij 1679

hat der wortführende elterman Adolph Ludersen die banck ansagen laßen und propo-niret, daß weilen Hans Bade todes verblichen und er keine mittel nachgelaßen, wovon er könte begraben werden, so hetten seine erben eine demütige supplication an elter-leute und eltesten übergeben und gebeten, das Daniel Pape die 100 rtl., womit er den

64 Umgekehrte Reihenfolge der Benennung mit B und A in der Vorlage.

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54 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

sehligen mann im rähmter laut vorigen vergleich65 hette einkauffen sollen, an ihnen zum begräbnüß und unterhalt geben möchte. Dieses wurde Daniel Pfaffen kundgethan, welcher sich hierzu nicht verstehen könte, weilen der Bade die osterzeit laut gemeldten vergleich nicht erlebet.

Hierauff ist mit Papen verglichen worden, das er eines vor alles 50 rtl. alb. zum begräbnüß und unterhalt der kinder aus seinen mitteln erlegen solte, dagegen solten Daniel Papen erben, daferne er im gildestubendienst sterben würde, von seinem successore wiederumb 50 rtl. zur begrabnüß undt unterhalt zu genießen haben.

Daniel Pfaffe sagte, das er jetzo nicht bey so viel bahre mittel weere, bat derowegen, das die gildestuben ihm solche 50 rtl. vorschießen undt hinfüro an seinem lohn wiede-rumb decortiren mögen.

Es soll der cämmerer Gottlebendt ihm 25 rtl. auff sein lohn vorschießen, die übrige 25 rtl. soll Pfaffe aus seinen mitteln an Baden erben erlegen.

[p. 47]

Eodem

hat der cämmerer Gottlebendt sich erkundiget, ob er auff alle bürger hochzeiten die silberne greweceppers leihen solte.

Elterleute und eltesten schloßen per majora, daß die silberne greweceppers nur allein auff der herren des rahts, pastoren, gelahrten, elterleuten und eltesten wie auch auff dero kinder hochzeiten ohne entgelt geliehen werden solten, aber durchaus nicht den bürgern und ehren kindern auff die hauß66hochzeiten. Wann aber die bürger und ihre kinder auff der gildestuben hochzeit machen, so sollen ihnen dieselben vor die gebühr dem alten nach gegeben werden.67

Den 20. ditto

wurden elterleute und eltesten von elterman Friedrichs in der brautkammer convo-ciret. Elterman Friedrichs proponirte, wie des sehligen Hans Baden tochter laut vorigen schluß68 wegen Daniel Pape 25 rtl. vom cämmerer, eltesten Gottlebend, empfangen. Sie wolte aber nicht ehe räumen, biß das sie die übrige 25 rtl. von Daniel Pape auch bekom-men hette, welcher sich aber entschuldiget, daß er anjetzo bey keinen bahren mitteln weere, derowegen dienstlich gebeten, daß der cämmerer solche 25 rtl. auch verschießen möchte, so könten ihm solche 50 rtl. an sein lohn wieder decortiret werden, wenn dann dei [!] gildestuben ohne einen mann nicht bestehen kan, so würde der

65 Vgl. oben p. 27.66 ‚hauß‘ Nachtrag vor der Zeile.67 Vgl. zur Ausgabe von Zinngeschirr für Hochzeiten unten p. 833 f.68 Oben p. 46, vgl. auch p. 27.

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55Edition des Textes

[p. 48]

Pape nothwendig auff der gildestuben wohnen müßen, damit kein schade geschehe. Derowegen könte man sich anjetzo bereden, ob man ihm die gelder verschießen wolte.

Elterleute und eltesten consentirten, das der cämmerer die restirende 25 rtl. auch vorschießen, und hinfüro an des Papen lohn kürtzen möchte.

Elterman Friedrichs verlaß eines ehrbaren raths beantwortung auff der bürgerey ein-gegebene fastnachtklagen, worüber sich elterleute und eltesten beredet, und den herrn elterman ordre gegeben, einem ehrbaren rath zu hinterbringen, das wegen den1. punct den unteutschen nicht gestattet werden möchte, auff offenen freyen markte oder über der Düna und auff den landstraßen korn und victualien zu ihrem unterhalt auffzukauffen, sondern von den bürgern. Wegen des 5ten puncts, daß die gesellen nicht auff der Düna oder von den frembden, sondern von den bürgern allehandt korn, saltz und hering nicht auf den schiffen69 das Korn, so sie in ihren buden verkauffen, erhandeln möchten.Wegen des6ten puncts, das den wägern und wrackern keine wahren zu und von der wage zu führen möge verstattet werden, umb allen unterschleiff vorzukommen.Der 2., 3., 4., 7., 8., 9. punct, auch was sonsten hinten an verschrieben, wurde angenom-men und ein ehrbarer rath ersuchet, solches zu exequiren.Es ist auch beliebet, daß der bürger fastnachtklagen durch den herrn elterman Fried-richs aus der cantzeley solten ausgenommen und mit eines ehrbaren raths beantwortung im schapff geleget werden.

[p. 49]

Der elterman Dirich Friedrichs referirte, wie das George Plönnies mit seinen gefolgten bey dem königlichen generallgouvernement angehalten, das daselbsten die in vorigen jahren wieder elterleute und eltesten eingegebene 32 puncta70 möchten vorgenommen und zur endschafft gebracht werden. Es hette aber der wortführende herr bürgermeister Dreiling ihm berichtet, das seine excellentz der herr generallgouverneur nachgegeben, das solche streitige sachen zwischen der eltestenbanck und der bürgerschafft vor einem ehrbaren rath solte vorgenommen und beygeleget werden. Dahero könten diejenige personen, welche die sache contra der bürgerschafft vorstellen sollen, hirmit verschrie-ben werden.

Elterleute und eltesten haben hirzu erwehlet elterman Hinrich von Schultzen, eltesten Marten Zimmerman, eltesten Andreas Beyer, eltesten David Gantzkow, eltesten Herman Harmsen und eltesten Jürgen von Dammen.

69 ‚allehandt korn, saltz und hering nicht auf den schiffen‘ Nachtrag vor der Zeile. Offensichtlich falsche Ein-bindung des Nachtrags in der Vorlage. Es müsste heißen: Wegen des 5ten puncts, daß die gesellen nicht auff der Düna oder von den frembden allehandt korn, saltz und hering nicht auf den schiffen, sondern von den bürgern, so sie in ihren buden verkauffen, erhandeln möchten.

70 Gemeint sind von der Bürgerschaft eingegebene Gravamina in 32 Punkten. Diese sind in Abschrift überliefert: 32 Klagepunkte der Bürgerschaft, in: RMAA, f. 673, apr. 1, Nr. 160, p. 3-18.

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[p. 50]

Anno 1679 den 31. dito

ließ elterman Friedrichs die bancke ansagen undt referirte, wie daß das königliche ge-neralgouvernament durch ihrem ein....sch.ett ansagen laßen, daß die deputirte morgen klock 9 daselbsten erscheinen solte, sagte dabey, daß die vorgemelte 6 deputirte von einem ehrbaren rath autorisiret wehren.Dahero müste man sich itzo bereden, ob die deputirte mündlich oder schrifftlich agie-ren solten.

Es wurde geschloßen, schrifftlich zu agiren vndt zu suchen, daß die sache an einen ehrbaren rath möchte verwiesen werden.

Elterman Friedrichs übergab ein concept von solcher bitschrifft, welches verlesen vndt angenommen wurde.Darauf wurde die schrifft abgeschrieben vndt denen deputirten zugestellt.

Herr Friedrichs proponirte weiter, daß weilln elterleuthe vndt elsten bey itzigem zu-stande offt würden angesaget werden müssen, so könte man nicht wol allemahl, wen einer oder der andere ausbleiben würde, 1 carol. geben. Ob es dan nicht beßer wehre, ½ carol. anzusetzen vndt prompt zu zahlen.71

Erinnerte dabey, daß ein ieder nicht vorsetzlich außbleiben, sondern sich fl eißig ein-stellen möchte, könte aber einer oder der andere wegen wichtiger gescheffte nicht er-scheinen, so müste er solches durch den diener anbringen lassen, ob die entschuldigung anzunehmen sey.

Elterleuthe vndt Elsten ließen sich dieses alles wolgefallen.

[p. 51]

Den 3. Aprilis

Nachdehm elterman Friedrichs die bancke convociren lassen, übergab er den bescheid von das königliche generalgouvernement, vndt weilln darin enthalten, daß die sache vor das gouvernement solte vorgenommen vndt daß man morgen frühe alda erscheinen solte, so stünde zu reden, was die deputirten vorbringen solten.

Die deputirte72 sollen copey von der bürgerey klage vndt dabey delation bis nach den Heiligen Tagen73 bitten.

71 Vgl. hierzu Die Verordnungen vom Jahre 1613 über die Abstimmung, in: STIEDA/METTIG, Nr. 38, S. 336 f., § 1, sowie unten p. 73 u. 482.

72 Vgl. oben p. 49.73 Ostersonntag fi el 1679 auf den 20.04. a.S.

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57Edition des Textes

Den 14. dito

wurde die bancke von elterman Friedrichs beruffen vndt von demselben den andern be-scheid vom königlichen generalgouvernament übergeben. Vndt weilln darin enthalten, daß man nach den Heiligen Tagen mit fertigen sachen erscheinen sollte, so wehre wol vonnöthen, daß der herr fi scalis Berklay möchte angenommen, er in allem informiret vndt durch ihn die schrifftliche beandtwortung verfertiget werden möchte.

Elterleuthe vndt elsten ließen ihnen solches gefallen.Hirauf wurde der herr fi scalis eingefordert vndt ihm solche arbeit aufgetragen auch beliebet, nach der malzeit mit die deputirten zusahmenzukommen vndt einander zu informiren.Welches auch des andern tages geschehen vndt ist dem herrn fi scal 100 rtl. zugesaget worden, wouon ihm 50 rtl. solten voraus vndt die übrige 50 rtl., wan die sache zum ende, gezahlet werden.

[p. 52]

Den 5. Maij 1679

seind eines ehrbaren raths deputirte, als seine magnifi zenz der jüngste herr bürger-meister Johannes von Benckendorf mit dem herrn syndico Paulo Brockhusen und den herrn Johann Lohman, auff der großen gildestuben |: nachdeme zuvor beide eltesten-bäncken und die gemeine von beiden gilden dahin beruffen worden :| erschienen. Da dann der herr bürgermeister proponirte, daß weiln die von beyde gilden deputirte aus dem kastencollegio wegen abhandelung der accidentien mit eines ehrbaren raths depu-tirte unterschiedlich zusammen gewesen und endlich durch hülffe des Allerhöchsten so weit gekommen, daß die deputirte aus dem castencollegio vor alle accidentien, wie sie nahmen haben mögen, vor einen ehrbaren rath, der beiden gilden wortführenden älterleute und die cantzeley |: zu eines ehrbaren raths honorarium der 6000 rtl. :| 4000 rtl. gebohten und zugeleget hetten, so hette ein ehrbarer rath solches zwar angenommen und von die vorige accidentien über 2000 rtl. fallen lassen. Weiln aber ein ehrbarer rath in der außrechnung nicht völlig zureichen könte, sondern ihnen noch 200 rtl. an der außtheilung mangelte, der wortführende elterman von der großen gilde auch 190 rtl. und der elterman von der kleinen gilde 100 rtl. pro salarium gehabt hetten, die deputirte auß dem castencollegio solches aber an der gemeine verschoben, so verhoffte und er-suchte ein ehrbarer rath, das die löbliche bürgerschafft solchen vergleich wie auch die abhandelung wegen der übrigen accidentien vor das ministerium und derer, wie auch der herren wittfrauen und doctoren etc., so sich laut auffstellung auff 1037 rtl. belauf-fen, nicht allein annehmen und ratihabiren, sondern auch ein ehrb einem ehrbaren rath die gemeldte 200 rtl. und den beiden elterleuthen die 290 rtl. zulegen würden, damit ein jeder sein ambt mit freuden und nicht mit seufftzen verrichten möge. Ein ehrbarer rath versicherte dagegen beiden bäncken undt gemeinen, das sie einem jeden gebührlich begegenen,

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58 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

[p. 53]

in dero begehren so viel müglich willfähren wolten etc etc. Bezogen sich im übrigen auff die vom kastencollegio deputirte, welche eine ehrbare gemeine von allen beyden docken ausführlichen berichten würde, womit die herren abgetreten und weggegangen.Nachdeme die herren weg waaren, wiederholte der elterman Adolph Lüders, was der herr bürgermeister proponiret hette, und sagte dabey, daß durch den vergleich alle accidentien auffgehoben weeren |: ohne das gewöhnliche juden- und jahrmarksgeld, welches auch dem kasten nicht angienge :| derowegen könte die gemeine [?], dann alle accidentien, so bißhero gegeben worden, hetten sich belauffen auff 7037 rtl. alb. Davon fi elen weg 2000 rtl. Ein ehrbarer raht solte haben 4000 rtl. und das ministerium etc. 1037 rtl. Derowegen konte die gemeine bey der docken davon unterredung halten und mit ihre antwort einkommen, womit elterleute und eltesten in der brautkammer getreten und darüber votiret. Da dann einhellig alles, was die deputirte aus dem kastencollegio mit einem ehrbaren rath geschlossen, ratihabiret worden. Es haben auch die meiste, als 9 stimmen, geschlossen,

daß ein ehrbarer rath die begehrte 200 rtl. und 290 rtl. den beyden elterleuthen solten zugeleget wegen und also fried und einigkeit gestifftet werden, damit ein jeder sein ambt mit freuden und nicht mit seuffzen verrichten möchte.

8 stimmen wolten weder einem ehrbaren raht noch die elterleute was zulegen und die übrige 5 stimmen legten einem ehrbaren raht die 200 rtl. zu, dann es waren nur 22 personen zusammen. Die übrige waren unpeßlich auch wegen eltesten Hanefeldts todt noch nicht ausgegangen.

[p. 54]

Der Dockman Johan Reuter in der brautkammer eingetreten und referirte, daß eine ehrbare bürgerschafft von der großen gilde 128 starck gewesen, sich ordentlich nieder-gesetzet und 1. mit 124 stimmen nicht allein alles, was die deputirte aus dem castencollegio

einem ehrbaren raht zugelegt, ratihabiret, sondern auch die von einem ehrbaren raht begehrte 200 rtl. noch zugelegt haben. 4 bürger aber hetten weder einem ehrbaren raht noch den elterleuten nichts zulegen wollen.

Zum andern so heten von obige 128 personen 74 stimmen der elterleute gage am cas-tencollegio vorwiesen. 45 stimmen hetten dem elterman von der großen gülde 100 rtl. vndt dem elterman von der kleinen gülde 50 rtl. jährlich74 zugeleget. Die übrige 9 heten gantz abgestimmet. Der dockman referirte auch, daß die bürgerey etzliche puncta von einem ehrbaren [raht] begehreten, welche er zu papier brin-gen vndt dem herrn elterman zustellen wollte, damit dieselbe einem ehrbaren rath könten vorgetragen vndt der bescheid darauf abgefordert werden.

74 ‚jährlich‘ Nachtrag über der Zeile.

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59Edition des Textes

Den 8. dito

haben beide bancken einem ehrbaren hochweisen rath von allem referirt. Auch hat der herr elterman Lüderßen der bürger begehren inhalt den aufsatz, welcher der dockman ihm übergeben, einem ehrbaren rath vorgetragen.

Der herr wortführende bürgermeister bedankte elterleuthe, elsten vndt die gantze gemeine vor alles, so einem ehrbaren rath zugeleget worden, vndt wolten ehestes tages sich auf der bürger begehren auch also erkleren, daß man mit einem ehr-baren rath zufrieden sein solte, wünschte auch, daß alles übrige möchte gütlich beygeleget werden.75

[p. 55]

Den 9. Maij 1679

wurde die bancke durch den herrn elterman Dirich Friedrichs beruffen vndt proponiret, daß der herr fi scalis mit die beandtwortung auf die 32 puncten fertig wehre.76 Dahero konte die beandtwortung verlesen vndt, was dabey zu erinnern, notirt werden. Der herr fi scal verlaß die beandtwortung vndt enderte eins vndt das andere, sagte auch zu, daß alles kegen Montag solte ins reine geschrieben werden.

Den77

seindt eines ehrbaren raths deputirte, als der herr ...........78, auf die güldestuben gekomen in in [sic!] gegenwarth beide bancke, elterleuthe, elsten vndt gemeine beygebracht, wie daß der gantzen stadt gar hoch daran gelegen, daß man eine gute tieffe einmunde der see haben möchte. Hirzu hat sich einer, der Ketting genandt, ein englander, angegeben, auch seine sache schriftlich an einen ehrbaren rath vndt am castencollegio übergeben, worauf zu ersehen, daß er die tieffe auf 14 fuß machen wolte79. Dahero hette ein ehr-barer rath mit elterleuth vndt elsten daß werck anzufangen vor gut angesehen. Allein die mitel wehren anitzo nicht vorhanden. Dahero wehre die bürgerey beruffen, vmb zu uernehmen, ob nicht eine oder der andere einige gelder auf rente geben wolte, den der vorschuß würde sich auf 2500 auch wol auf 3000 rtl. erstrecken. Sobaldt die tieffe fertig werden wirdt, sol solcher vorschuß durch schiff vndt gut wieder

[p. 56]

erstatet werden. Vnterdeßen aber wolte die stadt vor capital und rente stehen.

75 Vgl. Vertrag über die Einkünfte des Rates vom 02.09.1679, in: DSHI 510 Riga HS 48, p. 324-330.76 Vgl. oben p. 51.77 Datumsangabe fehlt in der Vorlage und konnte nicht aus anderen Archivalien ermittelt werden.78 Lücke für die Namensnennung.79 ‚worauf zu ersehen, daß er die tieffe auf 14 fuß machen wolte‘ Nachtrag am linken Rand.

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Elterleuthe, elsten vnd die gemeine sagten, daß sie keine gelder hetten. Ein ehr-barer rath möchte sich bemühen, a 6 p cento von einem oder dem andren aufzu-nehmen.

Es berichtete elterman Friedrichs, wie daß der königliche notarius Georg Plönis dehnen 6 deputirten80 mit schmähetaten angegriffen hette. Dahero wehre er durch den notario publico Burchardo Vincelio deßfals befraget worden, übergab des Vincelij eingegebene andtwort oder relation vndt stellte die sache der gantzen bancke anheim, waß darin zu thun oder zu laßen wehre.

Die gantze bancke hat geschlossen, daß die sache mit Plönis solte außgeführet werden.81

Den 9. Septembris

wurde Heinrich Kahl zum dockman nach dem alten erwehlet vndt abgeruffen. Hirbey sagte elterman Lüderßen, daß elster Jurgen von Damm seine zehlung laut rehlation suchte.82

Es sol Damm rehlation durch elsten Gottleben, Wulff vndt Kempff durchgese-hen vnd der bancke dauon referiret werden.

[p. 57]

Den 1. Decembris anno 1679

hat der herr viceelterman Dirich Friedrichs83 die banck convociren laßen und propo-nirte, daß er vor rahtsam hielte, daß vor daß gewelbe, worinn der gildestuben büchere, schragen, schrifften etc. wie auch das silberzeug gehalten wird, noch ein schloß möchte geleget und der schlüßel davon dem untercämmerer zugestellet werden, damit man nicht so leicht bey die bücher und schrifften kommen und dieselbe maculiren oder gar, wie leyder schon geschehen, abhändig machen könte.

Elterleute und eltesten schloßen, daß ein gutes und also ein drittes schloß vor das gemeldte gewelbe solte ferfertiget und der schlüßel davon dem untercämmerer in verwahrung gegeben werden.

80 Gemeint sind die sechs Deputierten, welche im Namen der Ältestenbank die Verhandlungen über die 32 bürgerlichen Beschwerdepunkte führten. Vgl. oben p. 49.

81 Das heißt, dass Klage eingereicht werden sollte.82 Es handelt sich um die Abrechnung einer Reise, die Jürgen von Damm 1676 im Auftrag der Großen Gilde

nach Schweden durchgeführt hatte.83 Ältermann Lüders ist am 28.09.1679 in den Rat gezogen und nahm daher nicht mehr an den Versammlun-

gen der Ältestenbank teil. Vgl. hierzu Protokolle der Großen Gilde 1613, 1614, 1675, 1680, in: DSHI 520 Große Gilde 72, p. 159.

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61Edition des Textes

Den 5. ditto

ließ obgemeldter elterman die banck abermahl beruffen, und sagte,1. daß weilen die cämmereyrechnung von anno 1675 an nicht verlesen noch zuge-

schrieben weeren, daß dieselbe anjetzo gelesen und dem notario Wulf zum cal-culiren übergeben weden möchten.Der notarij Wulff verlaß des herrn eltesten Dirich Zim-

[p. 58]

mermans, sehligen herrn elterman Franß Dreilings, herrn Eberhard von Schult-zen und herrn eltesten Andreas Beyers in dem großen cämmereybuch einge-schriebene cämmereyrechnungen.84

Elterleute und eltesten haben obenstehende rechnungen angenommen, und gemeldte herren eltesten wie auch sehligen herrn Frans Dreilings er-ben wegen ihrer mühewaltung bedanket.

2. Daß eltester Schrader, weiln das neue jahr vor der thür und den umbgang mit dem beutel in st. peterskirche abdancken wolle, dahero köndte man anjetzo ei-nen andren eltesten, an deme die reihe ist85, darzu verordnen.Eltester Schrader danckte ab und bath, einen andren in seine stelle zu wehlen.Weiln eltester Crummhausen dem Schrader folget, so hielte Crumhausen an, daß man ihn mit umbgang des beutels verschonen möchte. Er wolte dagegen 50 rtl. alb. an die gildestuben zahlen, womit er abgetreten.

Elterleute und eltesten haben des Crummhausens erbieten angenommen und, nachdem er wiederumb eingefodert, ihme beordert, solche 50 rtl. alb. an den cämmerer Johann Gottlebend fordersamst zu erlegen.

Eltester Harmen Harmsen, als welcher dem

[p. 59]

Crumhausen folget86, erklärte sich, mit dem beutel in st. peterskirchen umbzu-gehen.

Des herrn eltesten Harmen Harmes erbieten wurde angenommen.Die herren eltesten Hinrich Dreiling und Bartelt Kemp sageten, daß wenn man ihnen mit umbgang des beutels in st. peterskirchen verschonen wollte, so wolte ein jeder auch 50 rtl. alb. an die gildestuben erlegen.

Weiln die gildestube anjetzo geld benötigt, so haben elterleute und eltes-ten der herren eltesten Hinrich Dreilings und Bartelt Kempen versprechen

84 Die Kämmereirechnung des Franz Dreiling ist überliefert in: Kämmereirechnungsbuch der Großen Gilde, in: LVVA, f. 223, apr. 1, Nr. 263, fol. 78v-83r; die des Eberhardt von Schultzen ebenda, fol. 85v-87r; die des Andreas Beyer ebenda, fol. 87v-91r.

85 Solche und andere Aufgaben wurden nach der Rang- und Sitzordnung der Ältesten vergeben, die nach dem Datum des Eintritts in die Ältestenbank, ihrem Alter als Älteste, geordnet war.

86 Verweis auf die Rang- und Sitzordnung der Ältesten, die nach dem Datum des Eintritts in die Ältesten-bank, ihrem Alter als Älteste, geordnet war.

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62 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

beliebet und beordert, daß sie solche gelder also an dem cämmerer Jo-hann Gottlebend ablegen möchten.

Es seind zwar in diesem 1679sten jahr etzliche zusammenkünffte von elterleute und eltesten geschehen, weiln ich aber wegen meiner unpäßligkeit und ambtsgeschäffte87 nicht habe darbey erscheinen können, elterleute und eltesten mir auch nicht, was pas-siret, referiret oder schrifftlich mitgetheilet, so habe ich auch solches allhier nicht ver-schreiben können.

87 Herman Wulf war Notar beim Stadtkastenkollegium.

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63Edition des Textes

[p. 60][1680]

Anno 1680 den 12. Januarij

hat der herr elterman Dirich Friedrichs die banck convociren laßen und proponirte daß die88 fastnachtzeit herannahete, dahero müste man sich bereden, welche eltesten alß-dann speisen solten, und weiln die reyhe89 an eltesten Hinrich Hilling weere, so könte derselbe sich resolviren, ob derselbe speisen oder sich abkauffen wollte.

Eltester Hilling wolte sich abkauffen, womit er abgetreten, und nachdem die bank sich beredet, ist er wieder eingefodert und beliebet, daß er 66⅔ rtl. alb. zahlen sollte, welches er auch angenommen.

Es soll eltester Hilling obige 200 rtl. alb. an dem cämmerer eltesten Jo-hann Gottlebend erlegen, und soll eltester Gerd Rigeman und eltester Hinrich Kuse künfftigen Fastnacht speisen.

Den 26. ditto

ließ der herr elterman Friedrichs die banck beruffen und referirte, wie daß die deputirte auß der banck verwichenen Freytag als auff den angesetzten termin bey dem könig-lichen gouvernament mit die deputirten auß der bürgerey zusammen gewesen weeren. Dahero könten dieselbe relation, was daselbsten passiret, ablegen.

Die deputirte referirten, wie daß sie des sehligen elterman herrn Adolph Lüder-sen wie auch des dockmans

[p. 61]

Johann Reuters attesten, daß die bürgerey bey der letzten zusammenkunfft auff der großen gildestuben, so im September des hingelegten 1679sten jahrs90 ge-schehen, angehalten, daß die übrige streitige sachen zwischen elterleute und eltesten und der gemeine durch gewiße deputirten von beeden theilen vor ei-nen ehrbaren raht möchten vorgenommen und vertragen werden. Und daferne wieder verhoffen die Sache nicht möchte können gütlich beygeleget werden, die sache alßdann wiederumb vors generallgouvernament gelangen möchte. Es hätte aber das königliche gouvernament wieder verhoffen ein bescheid, daß die bancke morgendes tages auff die clage verfahren solte, ertheilet.

88 ‚die‘ Nachtrag über der Zeile.89 Verweis auf die Rang- und Sitzordnung der Ältesten, die nach dem Datum des Eintritts in die Ältesten-

bank, ihrem Alter als Älteste, geordnet war.90 Es ist keine Zusammenkunft im September 1679 aus diesem Memorialbuch nachzuweisen. Höchstwahr-

scheinlich handelte es sich um eine Zusammenkunft der Bürgerschaft, ohne dass die Ältestenbank daran beteiligt war.

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64 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Elterman Friedrichs sagte, daß vermöge regimentsform dieser stadt waß der wortfüh-rende elterman und der dockman im nahmen der gemeine bey einem ehrbaren raht eingebracht müste gehalten und nachgelebet werden, wie dann solches in vorigen jah-ren also gehalten worden. Dahero könte man sich anjetzo bereden, was hirbey zu thun weere.

Elterleute und eltesten schloßen einhelliglich, daß obiges alles einem ehrbaren raht solte vorgetragen und dabey demütigst gebeten werden, daß eines ehrbaren rahts deputirte mit denen deputirten von der banck morgendes tages als auff den angesetzten termin beym königlichen generalgouvernament erscheinen und anhalten möchte, daß vermöge obgemeldte attesten und regimentsform die strei-tige sache auff der bürger begehren vor einem ehrbaren raht möchte vorgenom-men, und gütlich hingelegt werden. Solte man aber abschlägige antwort bekom-men, so wolte man die sache vor ihro königliche mayestät thron gelangen laßen.

[p. 62]

Den 31. ditto Januarij 1680

hat der herr elterman Dirich Fridrichs die banck convociren laßen und referirte, wie daß eines ehrbaren rahts deputirte mit denen deputirten von der gildestuben vor das könig-liche gouvernament gewesen und angehalten, daß die streitige sache mit der bürgerey vor einem ehrbaren raht laut des sehligen herrn elterman Adolph Lüdersen91 und des dockmans Johann Reuters attesten vorgenommen werden möchte. Es hette aber das kö-nigliche generalgouvernament vermeinet, daß es nirgends anders als vor dasselbe vor-genommen werden künte. Wolte auch nicht rahten, von solchen sachen allein an ihro mayestät zu gehen, sondern hielte vor rahtsamer, daß man sich diese sache bewahren, in allen puncten verfahren, und hernach, da man sich nicht vereinigen kündte, zugleich an ihro mayestät kommen lassen. Dahero köndte die banck sich deßfals bereden.

Elterleute und eltesten consentirten hierein, doch der gestalt, daß die deputirte einen schrifftlichen schein, daß man sich der sachen wegen die attesten vorbe-halten und ohn92 dem königlichen gouvernament ausnehmen solten.

Den 20. Februarij

des morgens umb 7 uhr hat der herr eltermann Dirich Friedrichs die banck ansagen laßen und proponirte, wie daß das königliche gouvernament die sache endlich dahin gebracht, daß die 32 streitige puncten93 vor eines ehrbaren rahts deputirte, als den herrn bürgermeister Johann von Benkendorf und herrn Paulo Broeckhusen, vicesyndicus, im kloster94 in des herrn assistentzraht Gördenbergs behausung solten vorgenommen wer-

91 Adolf Lüders ist am 07.01.1680 verstorben. Vgl. Protokolle der Großen Gilde 1613, 1614, 1675, 1680, in: DSHI 520 Große Gilde 72, p. 159.

92 ‚ohn‘ Nachtrag über der Zeile.93 32 Klagepunkte der Bürgerschaft, in: RMAA, f. 673, apr. 1, Nr. 160, p. 3-18.94 Das ehemalige und nach der Reformation aufgelöste in der Stadt gelegene Kloster.

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den. Wie dann auch gemeldte herren im erwehnten logiament mit den deputirten von der gildestuben und der gemeine den 14. dieses monats zusammen gewesen

[p. 63]

weeren, aber unverrichteter sachen wieder voneinander gegangen. Darauff hette der herr generallgouverneur die deputirten heute umb 9 uhr auff dem schloße zu erscheinen abermahl ansagen lassen. Dahero könten dieselben, waß biß dato passiret, referiren und die information, wie sie sich weiter verhalten sollten, einnehmen.Die deputirten referirten, wie daß sie unterschiedliche mahlen mit den deputirten aus der gemeine bey dem königlichen gouvernament zusammen gewesen wie auch in des herrn assistentzraht Gordenbergs behausung, gleich einmahl95 der herr elterman berich-tet hat, zusammen gewesen. Weiln aber eine jede partey nichts hette nachgeben wollen, so weere nichts fruchtbarliches verrichtet worden. Es hette aber der herr generallgou-verneur vermeinet, daß wan die eltestenbanck die wahl der eltesten an der bürgerschafft überlaßen und also die eltesten durch die bürgerschafft gewehlet werden möchten, daß alßdann die bürgerschafft die übrige puncta würde fahren lassen. Dahero könte man ih-nen ordre geben, mit was vor eine antwort sie bey dem königlichen generallgouverneur heute einkommen solten.

Elterleute und eltesten sagten, daß wann die eltermanswahl aus der banck und die dockmanswahl nach dem alten verbleiben würde und also hirmit aller streit mit der bürgerschafft auffgehoben werden könte, so wolten elterleute und eltes-ten woll geschehen laßen, daß die bürgerey mit elterleute

[p. 64]

und eltesten zugleich von denen personen, welche elterleute und eltesten der bürgerey vorschlagen würden, die neue eltesten erwehlet werden möchten, doch dergestalt, daß wann ein eltester solte gewehlet werden, so wolte die bank darzu 6 personen, und wenn 2 gewehlet würden 12 personen, und wenn 3 gewehlet würden 18 personen et cetera auffsetzen.

Den 21. ditto anno 1680

wurde die banck abermahl convociret. Die deputirten referirten, daß sie obigen schluß bey dem königlichen generallgouvernament eingebracht hetten, welche auch woll an-genommen weere. Es hette aber daßelbe vermeinet, daß auch ein mittel wegen der elterleute- und dockmanswahl möchte vorgeschlagen werden. Waß die dockmanswahl betrifft, so hetten eines ehrbaren rahts deputirte vermeinet, daß gleich wie elterleute und eltesten 3 personen einem ehrbaren raht bey der dockmanswahl auffsetzen und praesentiren, die bürgerschafft auch 3 personen auffsetzen und also von solchen 6 per-sonen durch einen ehrbaren raht, elterleute und eltesten ein dockman erwehelet werde.

95 ‚einmahl‘ Nachtrag über der Zeile.

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66 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Wegen der eltermanswahl weere auch diseuriret, daß wann dieselbe bey der banck ver-bliebe, man, umb alle werbung und verdacht vorzukommen, nach geschehener wahl die helffte nahmen, so auff der taffel gefunden worden, auff zettuln schreiben, solche zettuln worein werffen, fein umbschütteln, und durch den wortführenden eltermann ein zettul ergreiffen laßen möchte. Deßen nahmen man auff den ergriffenen zettul fi nden

[p. 65]

würde, der solte erlterman verbleiben. Alß zum exempel, wann 6 personen auff der taf-fel gefunden würden, so solte man davon 3, und wann 8 befunden, davon 4 auff zettuln setzen und damit wie gemeldet umbgehen, und also alles auff Gott dem Allerhöchsten ankommen lassen. Dahero wolten sie sich belernen laßen, ob diese vorschläge anzu-nehmen.

Elterleute und eltesten ließen sich obige vorschläge, wann hirmit aller streit könte auffgehoben werden, und daß die bürgerey alle übrige puncta so sie wie-der die banck auffgesetzet hetten, schwinden laßen, gefallen.

Der elterman Friedrichs sagte, daß weiln nunmehro Fastnacht vor der thür und in die-sem jahr elterman Lüders, eltester Rottcherd Hanefeld und eltester Hans Witte mit tode abgegangen, ob man andere an dero stelle wehlen wolte.

Die banck schloß per majora, daß anstatt obige 3 abgegangene personen andere ohne den dockman Johann Reuter zu erwehlen weeren.

Der cämmerer Johann Gottlebend referirte, wie daß die sämbtliche eltesten ihm befoh-len anzuhalten, daß umb allen verdacht vorzukommen, die personen,

[p. 66]

woraus obige 3 eltesten solten gewehlet werden, nicht allein durch die elterleute und wie bißhero geschehen, sondern durch die elterleute undt alle96 eltesten und so zur cäm-merey gehören97 und also von jeden ein guter verständiger bruder auffgesetzet werden möchte. Die elterleute ließen ihnen solches gefallen.

Den 23. ditto anno 1680

ist die banck abermalen in der brautkammer zusammen gekommen, umb die relation von den deputirten, was gutes verrichtet worden, einzunehmen.Die deputirte referirten, daß sie alle daßjenige, was elterleute und eltesten obigermaßen umb fried und einigkeit zu stifften consentiret, dem königlichen generallgouvernament

96 ‚elterleute und wie bißhero geschehen sondern durch die elterleute undt alle‘ Nachtrag links neben der Zeile.

97 Verweis auf die Rang- und Sitzordnung der Ältesten, die nach dem Datum des Eintritts in die Ältesten-bank, ihrem Alter als Älteste, geordnet war. Die sogenannten Kämmereiältesten waren diejenigen Ältesten, die schon einmal das Amt des großgildischen Kämmerers ausgeübt hatten, was ungefähr gleichzusetzen ist mit den am längsten amtierenden Ältesten.

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67Edition des Textes

beygebracht hetten, welche auch daßelbe gerne vernommen und gute hoffnung zum frieden gemacht. Allein die bürgerdeputirten, als George Plönnies und Daniel Witte-kaw, hetten sich darzu nicht verstehen wollen, sondern weeren bey ihrer vorigen mei-nung verblieben. Dahero weere man unfruchtbar voneinander gegangen.Hierauff wurden durch die 2 elterleute Dirich Friedrichs und Hinrich von Schultzen wie auch durch die 8 cämmereyeltesten, als Carsten Koke, Marten Zimmerman, Hans Borrentreich, Michel Ridder, Dirich Dreiling, Dirich Zimmerman, Andreas Beyer und der cämmerer Johann Gottlebend, von jede per-

[p. 67]

son ein bruder, ein jeder auff ein a parte zettul auffgesetzet, solche 10 zettuln in eine mütze umbgeworffen und nachfolgende 10 brüder nahmen darauff befunden, alßCasper FeldtmanJacob von StaadenHerman SchrieverSteffen BremerHans Hinrich BehrensMarten PielHans KleisCordt HarmsenLudewieg Witteund Hans Kulman.Cämmerer Gottlebend berichtete, daß die übrige eltesten vermeinten, daß nicht von-nöhten weere, daß sie abtreten und daß obige 10 elterleute und eltesten von denen 10 brüdern wiederumb die ½te alter gewohnheit nach abzustimmen hetten, sondern daß die gantze banck von solchen 10 brüdern 3 eltesten erwehlen könten.

Die beede elterleute und 8 eltesten von der cämmerey ließen ihnen solches ge-fallen.

Hierauff wurden vor98 die gantze banck, alß welche 30 personen starck zugegen waren, 30 zettuln verfertiget und auff jeden zettul obgemeldte 10 brüder nahmen verschrieben. Darauff wurde durch99 den jüngsten eltesten einem jeden ein zettul praesentiret und auff jeden zettul obgemeldte 10 brüder nahmen verschrieben, darbey durch den elterman

[p. 68]

Friedrichs erinnert, daß man, umb allen beschuldigungen vorzukommen, auff alte per-sonen stechen müchte. Nachdem das stechen vorbey und die nahmen der brüder, wo-rauff gestochen, collegiret worden, hat man befunden daß Casper Feldtman 18Jacob von Staaden 15Herman Schriever 14

98 ‚vor‘ Nachtrag über der Zeile.99 ‚durch‘ Nachtrag über der Zeile.

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68 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Cordt Harmsen 12Steffen Bremer ..100 sage 11 } stimmen gehabt.Hans Hinrich Behrens 9Marten Piel 4Hans Kleis 4Ludewieg Witte 2und Hans Kulman 1 zusammen 90 stimmen alß von 30 eltesten à 3 stimmen.Ist also Casper Feldtman, Jacob von Staaden und Herman Schriever eltester geworden.

Elterman Friedrichs berichtete, wie daß ein ehrbarer raht 2 herren des rahts auff der gildestuben schicken und die bürgerschafft zu fried und einigkeit vermahnen laßen wolte.Darauff wurden 2 eltesten an einen ehrbaren raht geschicket, umb die deputirten auff der gildestuben zu nötigen. Darauff hat ein ehrbarer raht den herrn bürgermeister Gott-hard Vegesack und den herrn vicesyndico Paulo Broeckhusen auff der gildestuben ge-sandt, welche herren die bürgerschafft zu fried und einigkeit und daß sie den elterman aus der eltesten bank, weiln die sache an noch so woll vor daß königliche generall-gouvernament, alß vor ihro königliche mayestät selbst rechthängig weere, erwehlen möchten, väterlich, treulich und ernstlich vermahnet, womit sie wiederumb von der gildestuben abgegangen.

[p. 69]

Hierauff haben elterleute und eltesten voriger gewohnheit nach sich gesetzet, die glo-cke 3 mahl leuten laßen, zu beysitzere eltesten Johann Gottlebend und elsten Andreas Beyer, zu cämmeren eltesten Michel von Schultzen und David Gantzkow und die neue eltesten als Johann Reuter, Casper Feldtman, Jacob von Staaden und Herman Schrie-ver abgeruffen. Wie solches vollendet, ist eltester David Gantzkow, Hinrich Kuse und Jürgen von Damm mit der schwartzen taffel, umb darauff die stimmen der eltesten und bürgerey zu verschreiben, umbgegangen. Von der bürgerey ist Johann Roode, welcher in der Küterstraßen wohnet, und Hinrich Hintz bey elterleute und eltesten umbgegan-gen und die stimmen abgefodert. Wie man bey der bürgerey gekommen und etzliche von ihnen den anfang gemacht, die stimmen auff George Plönnies zu geben, da ist dockman Hinrich Kahl auch wegen der bürgerey zugetreten und bey der taffelschreibe-rey gegangen. Weiln aber die banck obigen 3 eltesten verboten, auff keinen bürger die stimmen anzuschreiben, hat Johann Roode eine a parte taffel genommen und alle bür-gerstimmen, welche auff George Plönnies gestimmet, verschrieben. Da es dann an ein groß geschrey gegangen. Wie nun das schreiben vorbey gewesen, haben obgemeldte 3 eltesten mit denen adjuncten die gildestubentaffel elterleute und eltesten praesentiret, die stimmen abgezehlet und befunden, das der vorige eltermanHinrich von Schultzen gehabt 62 stimmeneltester Bartelt Kemp 23 -“-

100 Unleserliche Streichung.

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69Edition des Textes

eltester Harm Harmsen 9 -“-eltester Johann Gottleben 4 -“-eltester Liborius Date 2 -“-eltester Dirich Friedrichs 1 -“-eltester Dirich Dreiling 1 -“-und eltester Andreas Beyer 1 -“- zusammen 103 stimmen,das also über die anwesende 30 eltesten noch 73 bürger ihre stimmen auff die eltesten-bank gegeben haben.

[p. 70]

Die adjuncten, alß dockman Hinrich Kahl, Johann Roode und Hinrich Hintze, wolten auch ihre taffel, worauff sie George Plönnies stimmen geschrieben, übergeben, welche aber von elterleute und eltesten nicht angenommen, noch die stimmen gezehlet worden. Hierauff ließ elterman Friedrichs die glocke 3 mahl ziehen und rieff elterman Hinrich von Schultzen vor elterman ab. Die 3 von der bürgerey adjungirte sagten, daß George Plonnies 107 stimmen gehabt und rieffen nebst etzliche bürger den George Plonnies zum elterman ab, welches aber von elterleute und eltesten nicht angenommen.

Den 3. Martij anno 1680

hat der herr elterman Hinrich von Schultzen die banck convociren laßen vndt pro-ponirte, daß weilln vnsre wiederparten dem Georg Plonis die stimmen zum elterman gegeben haben, auch gedenken, ihn nach Schweden zu schicken vndt alda [..]umb101 seine bestetigung anzuhalten et cetera, ob bey so gestelten sachen die bank auch nicht deputirte nach dem reiche senden wolte.

Elterman vndt elsten stimmten auf 2 personen vndt wehlten dazu |: nachdehme 6 elsten, alß elster Andreas Beier, elster Ganstkau, elster Harm Harmenßen, elster Davit Hilbolt, elster Gert Rigeman vndt elster Jürgen von Dam abgetreten :| els-ter Harm Harmenßen vndt elster Jürgen von Dam.

[p. 71]

Weilln dockman Heinrich Kahl ohn der bancke wißen vndt willen bey der eltermans-wahl nicht allein mit zu die taffel schreiben, da man auf Georg Plonis zu stimmen an-gefangen, getreten, sondern auch mit die bürgerey, welche mit Plonis gehalten, alsofort nach dem schloße bey dem königlichen generalgouverneur gegangen vndt ein attest deßfals von sich gegeben, ob er dauor vor die bancke nicht abzuschaffen wehre.

101 Wort beginnt mit unleserlicher Streichung.

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70 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Die bancke schloß per majora, daß dockman Heinrich Kahl wegen obiges begin-nen abzuschaffen sey102, vndt weilln es einen ehrbaren rath mit anginge, so könte solches in der cämmerey103 am besten geschehen.

Den 5. dito anno 1680

wurde die bancke auf dem rathhause zu erscheinen angesaget.Wie man in die cämmerey versamlet wahr, hat elterman Heinrich von Schultzen der bürger fastnachtklagen den sambtlichen elsten verlesen laßen, womit man bey einem ehrbaren rath eingetreten, den elterman Heinrich von Schultzen vorgestellet vndt die fastnachtklachten übergeben104, auch beim accisecasten zu sitzen elsten Heinrich Hil-ling, elsten Gert Rigeman vndt elsten Heinrich Kuse vorgestellet.

Ein ehrbarer rath hat elterman Heinrich von Schultzen bestetiget auch gemelte 3 elsten beim accisecasten zu sitzen angenommen.

[p. 72]

Elterman Heinrich von Schultzen sagte, daß weilln die bancke itzo 37 personen starck wehre vndt die junge elsten nicht alle in der letzten bancke sitzen könten, so möchte man 2 auß der cammereybank bey in105 den eltermansbanck [!] vndt dagegen 2 auß der 3ten in die cammereybanck vndt 2 auß der letzten in die 3. bank treten laßen.

Elster Bordentrich vndt Ridder sollen in die eltermans-, elster Michel von Schult-zen vnd elster Ganstkau in die cammerey- vndt elster Schrader vndt Crumhusen in die 3te bancke treten.

Den 6. dito

hat die bancke zu revidirung der güldestuben-, taffel- vndt mildegifftbücher vndt -schrifften etc. den vorigen verordneten,alß elster Dirich Derling Dirich Zimmerman Johan Gotleben Hanß Witt Harm Wulff Rotgerd Sehdens106,

102 Der Dockmann Hinrich Kahl wurde seines Amtes nicht enthoben. Er rückte am 14.01.1681 aus dem Dock-mannsstand in die Ältestenbank auf, vgl. unten p. 100.

103 Die Kämmerei des Rathauses war der übliche Beratungsort, wenn der Rat und die an der Stadtverwaltung und -regierung mitbeteiligten Gilden etwas gemeinsam zu besprechen hatten.

104 Die Fastnachtsklagen sind überliefert in: Ratsprotokolle der Stadt Riga, in: DSHI 510 Riga, publica Bd. 24, p. 194-211.

105 ‚in‘ Nachtrag über der Zeile.106 ‚alß Elster Dirich Derling Dirich Zimmerman

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71Edition des Textes

noch zuordenirt elsten Marquart, Sehdens vndt Feltman, welche vor allem die gantze bancke referiren sollen.

Den 8., 9., 10. ditto

haben obige deputirte sowoll die cämmerey- als mildegifft- wie auch der taffelgilde sachen übersehen und von einer jeden stifftung ein a parte inventarium formiret.

[p. 73]

Den 19. Martij anno 1680

hat der herr elterman Hinrich von Schultzen die bancke convociren laßen und übergab des hiesigen königlichen generallgouvernaments vorschläge auff die 32 streitige puncta zwischen der bürgerey und der elsten banck.107

Diese vorschläge wurden der gantzen banck vorgelesen und dero erklärung auffgeset-zet und beliebet, das solche auffsatz durch einen gelährten solte übersehen, in gewiße form verfaßet und der bank vorgelesen werden, damit man mit solcher erklärung auff das eheste einkommen möchte.

Den 2. Aprill

wie elterleute und elstesten zusammen waaren, ist beliebet worden, daß ein jeder eltes-ter, welcher auff dem verbott ½ stunde nach dem angesetzten termin nicht kommen und sich einstellen würde, 6 gr. schillinger zur straffe in der armbüchse108 in109 continent er-legen soll. Diejenigen aber, so gantz ausbleiben, sollen allemahl ½ f. carol., wie bereits vordeme geschloßen, zu zahlen schuldig seyn.110

Eltester Johann Reuter hat sich von der schäfferey, beutelumbgehen und beym accise-casten zu sitzen mit 200 rtl. alb. abgekaufft.Eltester Röttcherd Sehdens hat sich wegen des beutelumbgehens in der kirchen mit 66⅔ rtl. abgekaufft.Eltester Gerdt Bojert hat sich wegen des beutels in der kirchen umbzugehen mit 83⅓rtl. abgekaufft.

Johan Gotleben Hanß Witt Harm Wulff Rotgerd Sehdens,‘ Nachtrag links neben der Zeile.107 Vorschläge des Generalgouverneurs auf die 32 Punkte, in: Collectaneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI

520 Große Gilde Riga 1, p. 17-30.108 Eine Sammelbüchse zu Gunsten der Armen, hier vermutlich für die mit der Großen Gilde eng verbundene

Tafelgilde.109 ‚in‘ Nachtrag über der Zeile.110 Vgl. Die Verordnungen vom Jahre 1613 über die Abstimmung, in: STIEDA/METTIG, Schragen, Nr. 38,

S. 336-337, § 1, S. 336, sowie oben p. 50 und unten p. 482.

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72 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

[p. 74]

Inventarium

Von der cämmerey

Wie alle sachen bey abtritt des gewesenen cämmerer Johann Gottlebend denen beeden neuen cämmerern eltesten Michel von Schulzen und eltesten David Gantzkawen zuge-zehlet und überlieffert worden. Anno 1680 den 20. Aprill.

1 groß vergüldetes gießbeken mit der gießkann in der form Neptunus mitPaul BroeckhusenClaes von SchultzenHans zum BergeRöttchert von DepenbroeckJurgen KahlCaspar Friedrichseltesten{ Hans Bojert }nahmen de anno 1659.

Alexander KönigPeter Jant von SchivelbeinDirich FriedrichsHinrich von Schultzenund eltesten David Martini

2 vergüldete pocalen mit deckeln mit Hans BorgentreichMichel Riddereltesten{ Hans Meyer }nahmen de anno 1662.

Hans Dreilings 1 getriebene vergüldete stoffkanne

Henning111 WohlersAndreas Beyermit eltesten{ Zacharias Wilcken }nahmen de anno 1669.

Thomas von Schultzen

[p. 74a]

1 glatte vergüldete stoffkanne von 1 1/2 stoffHans Witte, herrn Johan sohn

111 Vermutlich ist ‚Henning‘ der korrekte Vorname, vgl. auch p. 118. Das Amtsträgerverzeichnis der Groß-en Gilde führt nur einen Henning, aber keinen Hinrich Wohlers: Verzeichniss der Aeltermänner, Aeltesten und Dockmänner der grossen Gilde in Riga, in: DSHI 120 Große Gilde 02; vgl. auch die Edition dieser Quelle: FRANTZEN, S. CCCXXIV-CCCLV. In den Inventaren p. 36, 208 u. 267 heißt es ‚Hinrich‘, wobei es sich p. 36 um einen Lesefehler auf der Kanne oder um eine Verschreibung handeln dürfte und bei p. 208 u. 267 um Übernahme durch Abschreiben aus dem Inventar p. 36.

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73Edition des Textes

Röttcherd Hanefeldmit eltesten{ Herman Wulf }nahmen de anno 1675.

Brand Marquard

1 große vergüldete kanneHans MoskopJurgen Schradermit eltesten{ Joachim Crumhusen }nahmen de anno 1676.

Herman Harmes

1 große getriebene vergüldete kanneHinrich DreilingBartold KempeHans Witte, Harmsohnmit eltesten{ Rottcherd Sehdens, Hinrich sohn }nahmen de anno 78.

Hinrich FriedrichsGerdt Bojert

1 glatte vergüldete kanne mit David Hilboldmit eltesten{ Hans Müller }nahmen de anno 1679.

Hinrich Hilling

76 greweceppersNoch 1 ditto, welcher laut eltesten Johann Gottlebends rechnung112 anstatt des gewe-senen eltsten Hans Hilbolds weggestolenen greweceppers verfertiget und darauff er-meldten elsten nahmen gestochen worden.Summa 77 greweceppers.

2 vergüldete morgengaben, welche laut voriges inventarium113 von der sehligen eltesten Andreas Darssel, Casper Meyer und Baltzar Benckendorfs alten grewenceppern verfer-tiget, und deren nahmen darauff gestochen worden.

[p. 75]

2 silberne getriebene leuchter mit eltesten Gerd Rigemans, elsten Hinrich Kuse und eltesten Jurgen von Dammen nahmen, welche anno 1680 von ihnen verehret worden.

2 silberne pfandtlöffeln, welche wegen weggekommene zinnerne greweceppers zu pfande gesetzet worden.

112 Die Kämmereirechnung des Johann Gottlebend ist überliefert in: Kämmereirechnungsbuch der Großen Gilde, in: LVVA, f. 223, apr. 1, Nr. 263, fol 95v-99r.

113 Vgl. oben p. 37.

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74 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

An büchern

1. das eltermansbuch in folio in alt geschrieben pergament gebunden, in welchem die alte älterleute, was in eines jeden regierenden jahre vorgegangen, von anno 1520 biß anno 1615 verschrieben haben

2. ein copeybuch von selbiger materia in folio von anno 1540 biß anno 1610 in alt leder gebunden

3. ein buch in folio von selbigen materien mit rohtem pergament von anno 1613 bis anno 1614

4. ein buch in groß 4to, worinnen der gewesenen und anjetzo anwesenden elter-leute, eltesten und dockleute der großen gildestuben nahmen und quo anno sie erwehlet worden specifi ciret seyn

5. der alte schragen der großen gilde in 4to de anno 13546. der schragen in schwartz gebunden in klein folio von anno 1610 biß anno 16717. ein büchlein in weiß pergament eingebunden in 4to von anno 1631 biß anno

1656, worinnen die schaffere des neuen hauses benennet seyn8. das brüderbuch in folio im braunen ledern bande von anno 1558 biß anno 16809. ein alt buch in groß 4to de anno 153710. das cämmereybuch in folio in weiß pergament gebunden in braunen ledern ban-

de sub B von anno 1653 biß anno 1680, worinnen der gildestuben capitale und grundgelder etc. verschrieben

[p. 76]

11. das cämmereyrechnungbuch in folio in weiß pergament gebunden, worinnen die cämmereyrechnungen von anno 1663 bis anno 1679 verschrieben seynItem von anno 1679 biß anno 1680 Aprill

12. ein fasciculus, worinnen der vertrag mit den schwartzen häubtern und einige documenta nebenst den schragen verhanden sein

13. der originalcontract mit einem ehrbaren raht de anno 1604 so auff pergament verschrieben

14. ein gantz alter schragen ohne bandt15. die mildegifftstifftung auff pergament mit etzlichen alten siegeln16. das memoriallbuch, worinnen alles verschrieben, was von anno 1677 den 28.

Martij biß anno 1680 den 28. Martij passiret

An documenten

1. eines ehrbaren rahts bescheid wegen des müntzmeisters Mencken baurstelle2. die waßerordnung3. der cramer114compagnia schragen4. extract wegen der kramercompagnia

114 ‚cramer‘ Nachtrag über der Zeile.

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75Edition des Textes

5. copia de supplicatione Samuel Wageners an ihro königliche mayestät6. controversia mit der cramercompagnia7. extract de dato Stockholm den 5. Junij anno 1652 auff der cramercompagnia

gesuch8. 2 supplicationes an einen ehrbaren raht wegen der schwartzen häubter9. drey bescheide in sachen der schwartzen häubter10. verzeichnüß der herren des rahts ämbter

[p. 77]

11. wegen ehrenstelle des advocati Derenthals undt obernotarij12. ein auffsatz der bürger, die da brawen13. wegen der stadtdiener eintrang undt eines ehrbaren rahts durch unsere eltesten

und der kleinen gilde verantwortung auff die gewaltthätige procedur14. Neuermühlen donation copialiter15. die mäkler courtagie taxa16. wegen des auffstandes auff der gildestuben anno 1669 den 22. Februarij gesche-

henNo. 17., 18., 19. seind gewesen eines ehrbaren rahts protocoll de anno 1669 den 10. Martij, eines ehrbaren vogteyliches gerichts urthel vom 23. Martij anno 69 und eines ehrbaren rahts protocoll vom 2. Aprill anno 1669 alles dem auffstande auff der gildestuben angehendt. Nota bene diese 3 bescheide seind zwar anjetzo nicht befunden, es ist aber dem cämmerer befohlen, dieselbe wiederumb aus der cantzeley auszunehmen undt beyzulegen

20. der kleinen gilde supplic21. eines ehrbaren raths bescheidt vom contra der großen gilde 18. Martij anno 1670 } im procession gehen.22. protocoll vom 22. Martij anno 1670.23. elterman [Dirich]115 Friedrichs beantwortung auff der kleinen gilde gesuch und

endliche resolution24. der von schwartzen häubter in Revall wegen der procedur der schrifftlichen ge-

wohnheit, wie es allda gehalten wirdt25. ein protocoll wegen des Risings26. bescheidt wegen der brauerey den 30. Junij27. ditto den 11. Junij anno 1662 wegen kleiner gilde

[p. 78]

28. wegen des Risings den 30. Januarij anno 167129. wegen der brauerey anno 1666 den 14. Junij30. wegen ditto anno 1666 den 12. Julij

115 Es gab nur einen Ältermann mit Nachnamen Friedrich. Dirich wurde 1660, 1662 u. 1669 zum Ältermann gewählt. Vgl. Verzeichniss der Aeltermänner, Aeltesten und Dockmänner der grossen Gilde in Riga, in: DSHI 120 Große Gilde 02, und ediert in: FRANTZEN, S. CCCXXXI.

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76 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

31. wegen ditto den 9. januarij anno 166732. der bürger beschwerden anno 166933. der bürger beschwerden anno 167034. eines ehrbaren rahts erklärung anno 167035. ihr königliche mayestät resolution36. ihr königliche mayestät declaration }anno 1662 in schwedischer sprache.

37. elterman Hinrich von Schultzen stockholmische reiserechnung anno 1672, 74, 7538. st. jürgenhospitals verordnung39. copia de privilegio Sigismundi 3tij anno 158940. supplication an ihro königliche mayestät41. das dorptische privilegium42. extract aus der renovirten policeyordnung43. der kleinen gilde nochmaliger satzung44. der kleinen gilde schrifftliche nohtturfft45. copia de privilegio ertzbischoffes Caspari anno 151046. copia de declaratione regia Sigismundi tertij de anno 159347. protocoll wegen des eltermans der kleinen gilde Jacob Lohrens anno 1640 den

17. Julij die brauerey angehende48. copey von der kleinen gildestuben privilegio anno 158249. herrn elterman [Dirich]116 Friedrichs rechnung vom gießbecken und schwed-

schen reise de anno 1662, woraus er debet stehet 28 rtl. [p. 79]

50. copey des vertrags zwischen dem hertzog von Churland de anno 161551. stockholmische expedition anno 167252. allerhand alte cämmereyrechnungen53. 5 alte weiderechnungen und 1 bundt mit alten weideschrifften54. eine vidimirte copey von dem vertrag mit einem ehrbaren raht de anno 1606 den

18. Februarij55. den vertrag mit einem ehrbaren raht wegen der accise de anno 1559 den 3. Apri-

lis56. den vertrag mit einem ehrbaren raht de anno 1643 den 7. Aprilis57. daß inventarium von der großen gildestuben, welches anno 1675 den 10. Martij

durch die 8 deputirten aus der banck geleget und inventiret worden

116 Es gab nur einen Ältermann mit Nachnamen Friedrich. Dirich wurde 1660, 1662 u. 1669 zum Ältermann gewählt. Vgl. Verzeichniss der Aeltermänner, Aeltesten und Dockmänner der grossen Gilde in Riga, in: DSHI 120 Große Gilde 02, und ediert in: FRANTZEN, S. CCCXXXI.

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77Edition des Textes

[p. 80]

An kellern

2 kellern unter der großen gildestuben seindt an Friedrich Weßeling jährlich vor 24 rtl. alb. verheuret1 keller verbleibet der gildestuben zu hochzeitbier2 kellern, worinn der gildestuben materialien gehalten worden, sollen jetzo verheuret werden1 keller in der küchen zu Daniel Pfaffen nohtturfft1 keller unter der brautscammer ist an Albrecht Volters vor 16 rtl. carol. verheuret

Den boden auff der gildestuben hat Peter Borrentreich ein, zahlet jährlich 10 rtl. carol.

Vor ein durchfl uß auß Jochim Beuters hauß wirdt jährlich gezahlet 2 rtl. carol. und vor eine fensterlufft ½ rtl. carol.

Vor eine fensterlufft [?]117 hat vor deme Clemens Martens hernach Casparus Springer gezahlet 6 rtl., jetzo hat das hauß ein die frau pastor Kleische.

[p. 81]

An höltzerne wagenhäuser undt scheunen

No 1 von der brautcammer zu rechnen, hat Hinrich KuseNo 2 Gisebrecht DarsselNo 3 Reinhold KahlNo 4 Elster Gerd BojertNo 5 Hinrich Hintze }

sollen jährlich zahlen 10 rtl. schill.

No 6 Elster Liborius DahteNo 7 ist eine kleine scheune, welche Elster Dahte zum pferdestall gebraucht. Er hat daher biß dato noch nichts gezahlt.No 8 lieget bey Daniel Papen haußtreppe und wird durch die frau postmeisterschen Jacob Beckerschen gebraucht undt von ihr jährlich 10 rtl. an schillingen gezahlet.No 9 wird zu der gildestuben holz gebraucht.

Nota bene: Mit all den heurleuten, welche laut cämmereyhaubtbuch jährlich nicht rich-tig gezahlet, muß liquidiret und die restanten eingefordert werden.

117 Schwer leserliche Streichung.

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78 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

[p. 82]

An steinerne scheunen

No 1 von eltesten Liborij Dahte seinen stall an zu rechnen hat Melchior Böddeker, soll jährlich zahlen 10 rtl. carol.

No 2 Reinhold Kahl und Warner Foksche sollen jährlich zahlen 10 rtl. carol.No 3 sehligen Albrecht Volters wittwe mit dem boden zahlet jährlich 15 rtl. carol.No 4 sehligen herrn [Adolff]118 Lüders erben und Hinrich Kahl, sollen jährlich zahlen

10 rtl. carol.No 5 sehligen eltesten Caspar Wilckens erben und Hans Kuse, sollen zahlen 12 rtl.

carol.

Nota bene: Mitt all die heurleute, welche laut cämmereyhaubtbuch jährlich nicht richtig gezahlet, muß liquidiret und die restanten eingefordert werden.

[p. 83]

Im gehöffte

Der große thurm haben sehligen Warner Focken erben ein und zahlen davor jährlich auff Michaelis 16⅔ rtl. alb.1 schwiebogen gegen der küchenthür hat der sehlige Hans Bade eingehabt, davor muste er jährlich die gehöffte bey der gildestuben rein halten und den ofen in der brautcammer hitzen, anjetzo aber liegt es wüste.1 schwiebogen hat Hans Pries ein, zahlet jährlich 1 1/3 rtl. schillinge.1 schwiebogen besitzet eltester Asmus Sellentin, zahlet jährlich 4 rtl. schillinge.1 schwiebogen hat eltester Rottcherd von Tieffenbroeck ein, zahlet jährlich 3 rtl. schil-lingen.

[p. 84]

Folgen der gildestuben capitalen

Sehligen herrn Caspar Gantzkaw jetzo elster David Gantzkaw laut obligation de anno 1642 johanni auff 100 rtl. specie.

Anno 1658, wie das hauß David Gantzkaw auffgetragen, seind obige 100 rtl. darauff verwahret worden.

Sehligen Claes Linckhusen erben capital 200 rtl.Diese gelder sind anno 1650 Michaelis auff seinem hause in der Küterstraßen öffentlich verwahret worden

118 Vorname ermittelt aus dem Verzeichnis unten p. 218.

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79Edition des Textes

Sehligen Hans Kuhlenkamfs erben capital 300 rtl.Diese gelder sind anno 1656 Ostern auff seinem hause in der Reußischen Gaßen öffentlich verwahret worden.

Hans Vortman capital 200 rtl.Diese gelder sind anno 1655 Johannis auff seinem hause in der Sünderstraßen öffentlich verwahret worden.

[p. 85]

Sehligen David Wetters erben} capital 100 rtl.

und Borchard Claesens -“-Eins vor beede und beede vor eines119 laut obligation de anno 1662 den 24 7bris120 Diese gelder seind auff Wetters hoff öffentlich verwahret worden, davon die verwahrung kan ausgenommen werden.

Sehligen David Timmen erben laut eine schlechte obligation von eltesten Carsten Koke empfangen capital 50 rtl.

Auff sehligen Johann Schloskens hauß seind anno 1664 den 16. 10bris121 öffentlich verwahret 100 rtl.

Der sehlige elterman Hans Steffensen stehet im buch debet vor 100 rtl.Diese gelder hat er von sehligem eltesten Hans Meyer wegen abkauffung von der schafferey empfangen.

[p. 86]

Inventarium von der großen gildestuben

Was bey abtritt des gildestubendieners Hans Bade und bey antritt des neuen gildestu-bendieners Daniel Pape ist befunden und gemeldtem Daniel Pape übergeben worden anno 1679 den 25. Februarij und wieder also befunden worden anno 1680 den 20. Aprill.

In der brautkammer vorhanden

1 groß roht tischlacken mit der gildestuben wapen und seidene franseln4 alte zerrißene handtdwelen

119 Unterstreichung in der Vorlage.120 September.121 Dezember.

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80 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

1 meßings crone mit 16 armen1 steinern schreibebredt1 stunde glas von 4 glasen1 armbüchseder elterleute tisch1 grün lackens tischdecke1 sedelbanck1 hölzern schreibebredt1 kleine glocke auff der elterleute tisch

[p. 87]

4 große maderatzen4 kleine dittodie vor deme inventirte 7 alte rohte küßens seind gantz verdreket1 bundte fl ämische banckdecke1 köcher mit 10 paar meßers, davon 5 paar mit eingeschlagenen silbern schalen, und 5 paar mit weißen schalen1 großer eiserner kasten, so der taffelgilde gehörig1 blechern blockhorn

In der gildestuben

1 meßings crone mit 15 armen1 ditto mit 12 armen1 ditto mit 12 armen1 ditto mit 12 armennoch 1 ditto mit 12 armen1 ditto mit 12 armen1 ditto mit 8 armen, so gegen die vorige alte cron ausgetauschet7 stücke große meßings armen jeder mit 3 pfeiffen, worauff 13 gelbe wachsliechter2 eiserne leuchtplaten bey der gildestubenthür2 kupfferne waßer kunnen bey den keller1 großer meßingscher leuchter mit 10 armen, worauff ein groß grün wachsliecht und 10 kleine gelbe wachsliechter8 hölzerne tische20 blöcke16 bencken

In der speisekammer

4 dosien und 11 stücke große zinnerne schüßeln5 dosien und 10 stücke kleine schüßeln

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81Edition des Textes

4 dosien 9 stücke salzieren6½ dosien zinnerne tellärn

[p. 88]

5 kupfferne brahtpfannen150 zinnerne trinckbecher oder greweceppers. Dann die 2 restirende seindt in Fastnacht weggekommen.3 lange brahtspieße und 2 dazu gehörige böcke1 große kupfferne schaumkelle1 große eiserne forcke in der küchen zu gebrauchen1 kupffern deckel

Im gange

1 eisern laterne mit gläsern fenster1 langer hölzerner leuchter mit 3 platen

In der küchen2 große kupfferne keßel1 groß eisern 3fueß1 groß alt messings grape1 großer troch mit eisen beschlagen1 groß schapffauff dem feuerherd eine große eiserne brandtruthe

[p. 89]

Den 5. Maij anno 1680

Nachdehme die bancke beruffen worden, referirte der herr elterman Hinrich von Schultzen, wie daß der königliche generalgouverneur angehalten, daß man ihm des weidedieners heyschlag auf der stadtsweide auf 1 jahr zu vnterhalt seiner pferde ein-geben möchte. Er wolte dagegen 20 parmes122 hey dauor wieder geben auch deßfalß schrifftliche versicherung mittheilen.

Die bancke hat per majora geschloßen, daß wan der herr generalgouverneur eine schrifftliche vorsicherung, daß sie es nur auf 1 jahr begehrten vndt dauor 20 parmes hey erlegen wolten, von sich geben würden, vndt daß es in keinen andren vmstand zuuerstehen sey, auch in keine consequens gezogen werden solte, man ihm den heyschlag eingeben solte konte.

122 1 Parmes = 120 Lispfund.

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82 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Den 24. dito

hat die bancke mit elsten Casper Feltman vndt mit elsten Jacob von Staden abgehan-delt, daß ein ieder 200 rtl. a 24 dahler kupffergeldt in Stockholm oder itzo alhir 166⅔ rtl. spetie |: darnach die bancke es belieben wirdt :| erlegen vnd dauor die wegen123 umbgang des beutels in st. peter, mit sitzung beim accisecasten vndt mit die schafferey |: gleich elsten Johan Reutern :| frey sein solten.Liborius Dopken ist 10 rtl. alb. vor die eingesante carmina zugeleget.

[p. 90]

Eodem

Mit dem herrn elsten Jurgen von Dam ist verglichen, daß er wegen seine außmondirung zur reise nach Stockholm vndt zum recompans, wan er seine sache wol ausgerichtet haben wirdt, eins vor alles 300 rtl. alb.124 vndt wöchentlich vor kost vndt extra 5 rtl. alb. haben sol, auf diese 300 rtl. solten itzo 100 rtl. vndt zur reise 200 rtl. erleget werden.125

Elster Jurgen von Dam hielte an, daß die deputirte von seiner [!] schwedischen reise-rehlation de anno 1676 referiren möchten.Die deputirte referirten, daß Dammen vordehm eingegebenen rehlation nicht mehr zu fi nden wehre. Er hette aber generaliter seine einnahmen vndt außgaben bewiesen, welches aufgezeichnet wehre vndt hirmit übergeben würde, worauß Dam praetendirt 350 rtl.Dam sagte bey gutem gewißen, daß ihm noch 397 rtl. zukähmen, hielte an, daß ihm 137 rtl. vndt an st. peterskirchen wegen sehligen herrn Adolff Lüderß 200 rtl. möchten gezahlet werden.

Elterleuthe vndt elsten schloßen, daß Damen 137 rtl. itzo solten gezahlet vndt st. peterskirchen eine obligation von 200 rtl. a 6 per cento gegeben weden.

[p. 91]

Den 26. Maij anno 1680

seindt elterleuthe vndt elsten zusahmen gewesen vndt hat der herr fi scal Berklaj die vollmacht vor Jurgen von Dam verlesen, welche etwaß corigiret vndt abzuschreiben befohlen worden.Elster Dam hat von elsten Johan Reuter einen wechßel auf 200 rtl. a 24 pfund [?]126 kupffergelt in Stockholm zu empfangen bekommen.Von elsten Casper Feltman in spetie empfangen rtl. 166:60Von elsten Jacob von Staden in spetie 166:60

123 ‚wegen‘ Nachtrag über der Zeile.124 ‚300 rtl. alb.‘ Nachtrag über der Zeile.125 Von Damm war einer der Deputierten der Ältestenbank nach Schweden wegen der streitigen Ältermanns-

wahl, vgl. oben p. 69 f.126 Schwer leserliche Stelle.

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83Edition des Textes

Von elsten Rotgert Sehdens sol ferner empfangen alb. 66:60zusahmen rtl. 600

Elster Boiert hat gezahlt rtl. 90Elster Hilling 60 rtl. 150Dauon hat Dam wegen seines gemelten schwedischen reiserehlation de anno 1676 be-kommen rtl. 137Elster Harmenßen hat zu acten empfangen 10Elster Michel von Schultzen 3 rtl. 150

Nota bene: Elster Hilling sol noch zahlen die restierende 6 rtl. 60 gr. Hierauf wurde Dammen eine glückliche reise gewünschet.

[p. 92]

Den 9. Junij 1680

1. ist des gewesenen cämmerers Johan Gottleben rehlation127 verlesen, richtig be-funden undt ihm zugeschrieben worden.

2. So wurde proponirt, ob man noch elsten Harmenßen nach dem reiche schicken oder es bey Dammen bewenden laßen solte.

Es sol elster Harmenß laut vorigem schluß128 nachgesandt werden.

Den 12. dito

ist die gantze bancke convociret vndt durch die herren elterleuthe vndt elsten mit els-ten Harm Harmenßen verglichen worden, daß er vor seine reise nach Schweden auß-mondierung vndt recompans 300 rtl. alb., gleich elsten Jurgen von Dam versprochen worden, haben soll. Vor collegirung alle schrifften etc., so zu der schwedischen sache vonnöthen, ist ihm 50 rtl. alb. zugeleget.Vor kost vndt extra sol er wöchentlich von seiner abreise von hir anzurechnen 5 rtl. vndt vor seinen jungen 1 rtl. |: dieser jung sol elsten Jürgen von Dam mit aufwarten :| haben. Waß sonsten an expensen vndt andren vngeldern auf den proces erfodert wirdt, solches129 sol ihm vndt Jürgen von Dam apart gutt gethan werden.Elster Harm Harmenßen hat auch eine caution schrifftlich begehrt, daß seine wechßeln, so er zu den process ziehen würde, gewiß gezahlet werden

127 Die Kämmereirechnung des Johan Gottleben ist überliefert in: Kämmereirechnungsbuch der Großen Gil-de, in: LVVA, f. 223, apr. 1, Nr. 263, p. 95v-99r.

128 Vgl. oben p. 70.129 ‚solches‘ Nachtrag über der Zeile.

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84 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

[p. 93]

solten etc. Dan er müste wißen, an wehme er ziehen vndt sich130 halten solte.Elterleuthe vndt elsten schloßen, daß elster Harmenßen in dem regirenden elter-man Hinrich von Schlutzen vndt elsten Michel von Schultzen wie auch elsten Dauit Ganßkau als cämmerer die benötigte gelder ziehen solte.

Elterman Hinrich von Schultzen, elster Michel von Schultzen vndt elster Ganßkau sagten, daß wan sie solch eine schrifft vnterschreiben solten, so müste die bank ihnen wieder eine versicherung geben, woran sie sich halten solten.

Elterleuthe vndt elsten verpfändeten dagegen der gildestuben mitteln vndt in-sonderheit daß silberzeuch, vndt sollen die schlüßeln zum silberschapff biß alles gezahlt dem cautionisten vnterpfandt verbleiben.

Den 28. dito

Wie elterl[eut]he vndt elsten zusahmen wahren, hat elster Harmenßen zu seiner reise auch 600 rtl., gleich Dam bekommen, auch haben wollen. Item zu zahlung herr assessor Segebad vor acten 33 rtl. vndt zu lachß, butter vndt brustkraut vmb wegzuverehren 30 rtl., zusahmen 663.Darauf hat er die neuermühlsche gelder131 empfangen alß rtl. 383-45 Von elsten Sehdens die an Dammen assignirte 66-60Von Johan Corts sol er einen wechsel empfangen auf 200 rtl. 650’15

[p. 94]

Elster Harmenßen übergab die cautionschrifft wegen die gemelten wechßeln etc., welches verlesen vndt von elterman Heinrich von Schultzen, elsten Michel von Schult-zen vndt elsten Ganßkau vnterschrieben wurde.Elterman von Schultzen berichtete, daß Johan Corts ein wechsel auf sich zu zahlen auf 200 rtl. specie elsten Harm Harmenßen mitgegeben hette. Vor die pronte zahlung solt plento abgezogen werden. Hiruor sol Corts vmb 6 wochen oder sobaldt nachricht, daß der wechsel in Stockholm gezahlt, einkommen wieder alhir 210 rtl. alb. empfangen.

Es ist alles angenommen vndt zuuerschreiben anbefohlen worden.

Den 30. dito

wurde daß schreiben an ihre königliche mayestät

130 ‚sich‘ Nachtrag über der Zeile.131 Der schwedische König Karl X. Gustav schenkte der Stadt Riga am 16. November 1658 das Gut Neuer-

mühlen. Die Einkünfte hieraus fi elen zur Hälfte dem Rat, zur anderen Hälfte den beiden Gilden Rigas zu. Vgl. SCHILLING, Geschichte von Neuermühlen, v.a. S. 26.

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85Edition des Textes

wie auch an graff Magnus132 verlesen.Der herr elterman referirte, wie daß der herr fi scal Berklay die acta vndt obige schrei-ben nicht ehe hette außgeben wollen biß man ihm versprochen, die 50 rtl. alb. vmb 6 wochen an herrn Bortelt Wiles zu zahlen. Hette derwegen eine assignation gesandt vndt zu vnterschreiben gebethen.

Es sol der herr elterman solche assignation vnterschreiben.

Es wurde auch überschlagen, waß zu zahlen wehre alßan Johan Corts obigen wechsel von 210an Wiles wegen Berklay 50an elsten Damen haußfrau, weilln sie die anSehdens assignirte 200 rtl. nicht empfangen, sondern an Harmßen gezahlt 66-60an Vincelio 12an tischler vor den stuhl in st. peter ..133

an glaser vor die lucht in st. peter ..134

Den ..135 Julij

seindt Hanß Sibing vndt Johan Rode zu castenbürgere erwehlet.

[p. 95]

Den 2. Augustij anno 1680

wurde daß gantze collegium convociret.1. Der herr elterman referirte, wie daß schreiben von die deputirte auß Stockholm

eingekommen wehren136, welche könten verlesen werden.Die brieffe wurden verlesen.

2. So wehren nicht allein die schulde, so den 30 Junij specifi ciret vndt sich auf 338:60 rtl. belauffen, sondern noch mehr vngelder zu zahlen. Dahero müsten 400 rtl. aufgenommen werden.

Daß collegium schloß einhelliglich137, daß solche 400 rtl. auf rente solten aufgenommen vndt dagegen daß silberschapff mit dem silberzeuch ver-pfendet auch ein138 de schlüßel dauon dem credetor zugestellet werden.139

132 Vermutlich Magnus Gabriel de la Gardie.133 Summe fehlt in der Vorlage und konnte nicht ermittelt werden.134 Summe fehlt in der Vorlage und konnte nicht ermittelt werden.135 Die Tagesangabe fehlt in der Vorlage und konnte nicht ermittelt werden.136 Die Ältesten Jürgen von Damm und Harm Harmsen waren zur Regelung der streitigen Ältermannswahl in

Schweden. Vgl. oben p. 69 f.137 ‚einhelliglich‘ Nachtrag über der Zeile.138 ‚ein‘ Nachtrag über der Zeile.139 Die Gildestube lieh sich diese 400 rtl. gegen Hinterlegung von 32 silbernen Trinkbechern als Pfand von

dem Ältesten Liborius Dathe. Vgl. unten p. 118.

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86 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

3. So hette elterman Blo140 angehalten, daß die fensterlucht in st. peterskirchen möchte bezahlet werden.

Weilln die bancke kein geldt nicht hat, so sol ein ieder elterman vndt elster sein fenster bezahlen. Wie viel aber, solte durch die beide cämmerer accordirt werden.

Den 13. Septembris

ist die bancke zusahmen gewesen vndt seindt der deputirte schreiben verlesen, worauß zu ersehen, daß gemelte deputirte einen wechsel von 500 gezogen in 8 a 10 tagen an Petro Wein zu zahlen.

Elterleuth vndt elsten haben den wechsel angenommen vndt dem cämmerer Mi-chel von Schultzen order gegeben, zu acceptiren, vnterdeßen wil man sich be-mühen, die gelder zu uerschaffen.

[p. 96]

Anno 1680 den 23. Septembris

ließ der herr elterman Hinrich von Schultzen die bancke convociren und proponirte, daß weiln jetzund die dockmanswahlzeit verhanden, man mit derselben verfahren könte, sagte dabey, daß die eltesten unter der cämmerey141 abtreten möchten. Gemeldte eltesten gaben zur antwort, das bereits verwichene Fastnacht bey der eltestenwahl von der gantzen banck beliebet worden, daß alle eltesten in der brautcammer verbleiben.142 Diejenigen aber, so über der cämmerey weeren, ein jeder einen guten bruder auffsetzen, und daß hernach die gantze banck aus den auffgesetzten die eltesten wehlen solten. Dahero könte es anjetzo mit der dockmannswahl auch also143 gehalten werden.Die elterleute und eltesten, so über der cämmerey weren, consentirten hierein und, weiln sie 9 personen starck wehren, so haben sie nachfolgende 9 brüder auffgesetzet, alßLiborius DöpkenGerdt DonnerCordt HarmsenHans KleisJohann Rode, der brauerHans BartelsHans thor Avest

140 Der Glaser Gerhard von Bloo, Ältermann der Kleinen Gilde.141 Verweis auf die Rang- und Sitzordnung der Ältesten, die nach dem Datum des Eintritts in die Ältesten-

bank, ihrem Alter als Älteste, geordnet war. Die sogenannten Kämmereiältesten waren diejenigen Ältesten, die schon einmal das Amt des großgildischen Kämmerers ausgeübt hatten, was ungefähr gleichzusetzen ist mit den am längsten amtierenden Ältesten.

142 Vgl. oben p. 67.143 ‚also‘ Nachtrag über der Zeile.

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87Edition des Textes

Hans Gise undReinhold Kahl.

[p. 97]

Wann dann an elterleute und eltesten 31 personen zusammen waren, so wurden 31 zet-teln verfertiget, und auff jeden zettul obige 9 brüder nahmen verschrieben. Diese zet-tuln wurden durch den jüngsten eltesten herumb getragen und wurde von jeden eltesten auff 3 personen gestochen und alle zettuln in einem hute geworffen. Hernach auff der elterleute tisch ausgeschüttet und die stimmen collegiret. Da sich dann befunden, das Döpken gehabt 14Donner 6Cord Harmsen 10Hans Kleis 12Rohde 10Bartels 5Hans thor Avest 4Gise 6und Reinhold Kahl 26ist von 31 personen vor 3 stimmen 93 stimmen.

Hierauff wurde ein ehrbarer raht durch 2 eltesten auff der gildestuben genötiget und die 3 brüdere mit den meisten stimmen alsBörries DöpkenHans Kleis undReinhold Kahlso woll einem ehrbaren raht als der gantzen bancke zur dockmanswahl praesentiret. Da dannDöpken bekommen 2Hans Kleis 8und Reinhold Kahl 36 stimmen. Weiln dann Reinhold Kahl die meiste stimmen gehabt, so wurde er auff der gildestuben nach läutung der glocken alter gewohnheit nach vor einen dockman abgeruffen.

[p. 98]

Nota bene: In diesem 1680sten jahr seind in meiner abwesenheit noch unterschiedliche zusammenkünffte gehalten, weiln aber älterleute und eltesten, was passiret, mir144 nicht zu wißen gethan, so habe ich auch deßfalls nicht verzeichnen können.

144 ‚mir‘ Nachtrag über der Zeile.

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88 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

[p. 99][1681]

Anno 1681

im Januarij monat wie auch biß den 12. Februarij seind älterleuthe und eltesten in meiner krankheit 2 mahl zusammen gewesen, weiln aber der herr elterman mir nicht berichtet hat, was passiret und geschloßen worden, so habe ich auch nichts davon ver-schreiben können. Was aber den 14. Februarij, als auff Fastnacht, in meiner kranckheit wegen der eltestenwahl vorgelauffen, davon hat der herr älterman Hinrich von Schult-zen mir folgenden bericht mitgetheilet: nemlich daß er proponiret hette, daß weiln die eltestenbanck nur 34 personen starck, ob nicht zu den jetzigen dockman Hinrich Kahl145 noch 4 eltesten könten erwehlet werden. Hierauff hetten älterleuthe und eltesten per majora geschloßen,

das zu gemeldten dockman noch 4 eltesten solten erwehlet werden.

Älterleute und eltesten, welche über die cämmerey weren146, hetten nachfolgende brü-der zur eltestenwahl auffgesetzet, alsHans KleisCord HarmesFriedrich WesselingJochim RademacherHans thor AvestHinrich WitteLiborius DöpkenJohann Roode, der seidencramerWillm MinckenbergHans SchwartzMarten PielGerdt DonnerHierauff sey vor jeden älterman und eltesten einen zettul verfertiget und obige brüder nahmen darauff verschrieben und auf

[p. 100]

4 personen gestochen worden. Da dann befunden, daß Hans Kleis

145 Die Ältestenbank hatte beschlossen, beim Rat Ansuchung zu tun, Dockmann Kahl seines Amtes zu enthe-ben. Offenbar ist dieses Ansinnen nicht geglückt. Vgl. p. 71.

146 Verweis auf die Rang- und Sitzordnung der Ältesten, die nach dem Datum des Eintritts in die Ältesten-bank, ihrem Alter als Älteste, geordnet war. Die sogenannten Kämmereiältesten waren diejenigen Ältesten, die schon einmal das Amt des großgildischen Kämmerers ausgeübt hatten, was ungefähr gleichzusetzen ist mit den am längsten amtierenden Ältesten.

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89Edition des Textes

Cord HarmesFriedrich WesselingJochim Rademacherdie meisten stimmen gehabt und dahero nebenst Hinrich Kahl zu eltesten auff der gilde-stuben öffentlich abgeruffen worden.

Den 20. Aprill

Nachdem die streitigkeiten, so zwischen die ältestenbanck und die bürgerey der großen gülde wegen der ältermanswahl anno 1680 Fastnacht vorgegangen147, vor ihro könig-liche mayestät entschieden undt der königliche protonotarius herr George Plönnies zum älterman bestätiget worden148, gemeldter herr älterman auch darauff den 15. hujus aus Stockholm anhero gekommen und sich bey einem ehrbaren raht zur bestätigung und eydesleistung an praesentiret, hat ein ehrbarer hochwohlgeborener raht den 19. hujus älterleute und ältesten, den 20sten des morgens umb 9 uhr auffm rahthause zu erschei-nen und den erwehnten neuen älterman auffzuholen, ansagen laßen. Darauff haben sich nachfolgende eltesten, alßelster Hans Borgentreich Dirich Dreiling Michel von Schultzen David Gantzkaw Hans Strueck Liborius Dahte Hans Witte Brand Marquard Jochim Crumhausen Hinrich Dreiling Rottcherd Sehdens

[p. 101] Hans Müller Hinrich Hilling Gerd Bojert Gerd Rigeman Hinrich Fridrichs Johann Reuter Casper Feldman

147 Vgl. oben p. 69 f.148 Vgl. Königliche Verordnung vom 16.02.1681, in: Collectaneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI 520

Große Gilde Riga 1, p. 93-95. Die königliche Entscheidung ist bezogen auf diese Angelegenheit ein Kompromiss. Zwar wurde der von dem größten Teil der Bürgerschaft gewählte George Plönnies als Ältermann bestätigt, künftig aber durfte nur ein Ältester zum Ältermann gewählt werden, womit sich die Auffassung der Ältestenbank durch-setzte.

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90 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Jacob von Staaden Hinrich Kuse Hinrich Kahl Fridrich Wesseling Hans Kleis Jochim Rademacher149

dockman Hinrich Reinhold150 Kahlauff gemeldte zeit auffm rahthause in der cämmerey eingestellet und eltesten Jochim Crumhausen deputiret, den neuen herrn älterman aus seinem hause abzuholen und bey erwehnte eltesten in der cämmerey zu führen. Wie die beyden nun in die cämmerey ein-getreten, hat der neue herr älterman einem jeden eltesten die hand gegeben und, nach-dem er genötiget worden zu sitzen, sich bey eltesten Hans Borgentreich, als welcher die ältermansstelle, weiln kein älterman zugegen gewesen, vertreten151, gesetzet. Eltester Borgentreich proponirte, das weiln ihro königliche mayestät, unser gnädigster könig und herr, gegenwertigen herrn Georg Plonnies zum älterman bestätiget, so wünschte er von hertzen, daß man sich zusammen also begehen möge, das alles in fried und einigkeit und der stadt zum besten gereichen möchte, wozu er dann Gottes weisen segen und alles wollergehen wolte gewünschet haben. Herr älterman Plönnies that sei-nen gegenwunsch und verhoffte, das wann sich einer gegen dem andren gebührlich comportiren würde, daß alßdann alles in fried und einigkeit zugehen würde, worzu er ebenmäßig Gottes reichen segen wünschen thäte. Nachdem solches passiret, ließen die eltesten durch den jüngsten eltesten, Jochim Rademacher, einem ehrbaren hochwohl-geborenen raht beybringen, daß sie mit dem neuen älterman zusammen und bey einem ehrbaren raht einzutreten fertig weeren. Darauf ließ ein ehrbarer raht elterleute und el-testen durch den jüngsten rahtsherrn, Johann Gottlebend, einnötigen. Die eltesten traten mit mehr erwehnten neuen älterman ohne die kleine gülde |: als welche dieser process nichts angehet, auch derowegen nicht angesaget worden152 :| bey einem ehrbaren raht ein, wobey eltester Hans Borgentreich proponirte, daß weiln ihro königliche mayestät gnädigst beliebet, gegenwärtigen herrn George Plönnies zum älterman

[p. 102]

zu bestätigen153, so wolte man denselben hirmit praesentiret und, daß er in eyd genom-men werden möchte, angehalten haben, wünschte dabey fried und einigkeit und alles wollergehen etc.Der herr älterman Plonnies thate hierauff seine oration an einen ehrbaren hochwol-geborenen raht, recommendirte seine person und belobte, daß alles in fried und und

149 ‚Jochim Rademacher‘ Nachtrag zwischen den Zeilen.150 ‚Reinhold‘ Nachtrag neben der Zeile von späterer Hand.151 Verweis auf die Rang- und Sitzordnung der Ältesten, die nach dem Datum des Eintritts in die Ältesten-

bank, ihrem Alter als Älteste, geordnet war. War kein Ältermann anwesend, wurden seine Aufgaben von dem am längsten amtierenden Ältesten wahrgenommen.

152 Unterstreichung in der Vorlage, eventuell von späterer Hand.153 Vgl. Königliche Verordnung vom 16.02.1681, in: Collectaneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI 520

Große Gilde Riga 1, p. 93-95.

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einigkeit, soweit seine person betrifft, zugehen solte, baht einen ehrbaren raht, daß die-selbe sich auch gegen die eltestenbanck und bürgerschafft also bezeigen wolte, damit alles in fried und einigkeit zugehen möchte. Wegen seinem ältermanseyd hielte er an, daß derselbe innhalt des königlichen generallgouvernements sententiment154, welches von ihro königliche mayestät approbiret worden, eingerichtet werden möchte. Der herr wortführdende bürgermeister thate hierauff seinen gegenwunsch und sagte, daß der eyd gebührendermaßen solte verfertiget und er zur eydesleistung angesaget werden, referirte dabey, daß ihre churfürstliche durchlaucht von Brandenburg, umb diese stadt zu drücken und den handel davon abzuführen, zu Königsberg und andren ohrten in sei-nem lande gewiße zölle vor den frembden mann gelindert und gemindert hette, damit er denselben und also alle wahren an sich in seinem lande ziehen möchte. Dieses hoch-schädliche beginnen in zeiten zu begegnen, hette ein ehrbarer raht solches unterthänigst ihro königliche mayestät eröfnet, und daß allhier auch einige zölle dem frembden mann zum besten möchten moderiret und also der handel allhier erhalten werden, angehalten. Ihro königliche mayestät hatten sich auch hierauff gnädigst resolviret, wie aus dero eingekommenen gnädigsten schreiben, welches verlesen wurde, mit mehrem erhället. Im gleichen weere ein ehrbarer raht wegen des hertzogen von Churland hartes verfah-ren wegen die in seinem lande gestrandete schiffe und wahren auch an ihre mayestät klagend eingekommen, worauff ihro mayestät ein schreiben in lateinischer sprache an gemeldten hertzoge abgehen laßen. Dahero man der hoffnung bey lebte, daß ihre fürstliche durchlaucht nach demselben schreiben hinfüro den schwedschen unterthanen zum besten nicht so hart verfahren würde.

[p. 103]

Den 13. Maij anno 1681

hat der herr älterman George Plonnies die bancke zum 1sten mahl ansagen laßen und berichtete, wie daß ein ehrbarer raht auff sein den 20. Aprilis gethanes gesuch den vorigen ältermanseyd geendert undt innhalt des generallgouvernements sententement den neuen eydt formiret und er auch denselben eyd in der cämmerey abgeleget hette, übergab den eyd, welcher lautet als folget:

Ich, George Plönnies, rede und schwere, daß ich in meinem ältermansambte und denen rahtschlägen und stadtsachen, dazu ich ambtshalber von einem ehrbaren raht gezogen werde, daß allgemeine stadtbeste und der bürgerschafft wollfahrt treulich und auffrichtig beobachten, die rechnungen von den stadtmitteln ohne partheylichkeit, freund- oder feindschafft justifi ciren und rechtfertigen zu helf-fen und was mir von stadtsachen und rathschlägen kund wird und geheim ge-halten werden muß, selbiges, so weit es meinem geleisteten königlichen und

154 Hier sind gemeint die überarbeiteten, sogenannten Anderweitigen Vorschläge des Generalgouvernements auf die 32 Klagepunkte der Bürgerschaft vom 20.04.1680, in: RMAA, f. 673, apr. 1, Nr. 160, p. 31-34. Sie wurden bestätigt in der Königlichen Verordnung vom 16.02.1681, in: Collectaneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI 520 Große Gilde Riga 1, p. 93-95.

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bürgerlichen eyde nicht zuwider läuffet, biß in meine grube verschwiegen halten wil, so war mir gott helffe und sein heiliges evangelium.

Praestitit den 21. Aprilis anno 1681.

Der herr älterman sagte weiter, daß weiln er neu als ein älterman alles mit verwaldten müste, so weere nöhtig, daß ein richtiges inventarium sowol von der gildestuben mit-teln, büchern und schrifften wie auch von der taffelgilde und mildegifft möchte geleget werden, damit er sich darnach richten köndte. Und weiln auch innhalt des königlichen sententements gewiße bürger und beysitzere zur administration der taffelgilde und mil-degifft und der weyde erwehlet werden müsten, so könte solches mit dem casten vor-genommen werden.

Der cämmerer David Gantzkaw referirte, wie daß denen nach Schweden gewesenen deputirten155, alß elsten Herman Harmsen und eltesten Jürgen von Damm, unterschied-liche documenta aus dem schapffe mitgegeben worden, sie hetten auch noch mehrere documenta aus dem reiche mittgebracht. Wann dieselbe eingelieffert, könte das inven-tarium geleget werden. Gemeldte deputirten sagten, das sie zuvor ihre relation sowol der banck als der bürgerschafft ablegen und die documenta ihnen zeigen müsten. Wann solches geschehen, so wolten sie dieselbe einliefern.

Elterleute und die eltesten schloßen, daß die bürgerschafft gegen künfftigen mittwochen solte angesaget, die relation von den deputirten abgeleget und die von königlichem gouvernement verordnete administratoren bey der taffelgilde, mildegifft und der weyde erwehlet werden156. Wann solches geschehen und die documenta beygebracht, so könte das inventarium auch geleget werden.

[p. 104]

Den 10. Maij anno 1681

wie elterleute und eltesten zusahmen wahren, proponirte der herr elterman Plönnis, wie daß laut voriger schluß nicht allein die elstenbanck, sondern auch die gantze bürger-schafft dieser stadt angesaget auch itzo zusammen wehren. Dahero könte man sich itzo bereden, ob man erstlich den elterman157, die elsten und bürger beym stadtskasten, mil-degifft und zur weydeadministration158 wehlen wolte, oder ob die deputirte, alß elster Harm Harmsen und elster Jurgen von Damm, wegen ihre stockholmsche verrichtunge vorhin relation ablegen solten.

Die bancke hatt geschloßen, das die relation vorherrgehen und hernach die wah-len vorgenommen werden solten.

Darauff seindt elterleute und eltesten auß der brautcammer auf der güldestuben getre-ten. Da dann durch dem herrn elterman Plonnis der bürgerschafft kundtgethan, das die

155 Sie waren zur Regelung der streitigen Ältermannswahl in Schweden. Vgl. oben p. 69 f.156 ,werden‘ Nachtrag über der Zeile.157 ,den elterman‘ Nachtrag über der Zeile.158 ‚administration‘ Nachtrag über der Zeile.

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herrn deputirten die relation zuvor ablegen würden und daß man hernach zur obigen wahl schreitten könte. Sagte dabey, wie daß er auß gewißen vrsachen die relation nicht beywohnen könte, sondern abtreten und in die brautcammer biß die relation vorbey warten wolte. Nachdehme er abgetreten, haben die deputirte mündlich referiret und die documenta, so sie mit gebracht, abgelesen, auch solche schrifften dem dockman Reinhold Kahl übergeben. Wie die relation zu ende wahr, ist der dockman mit die bür-gerschafft nach der docken gegangen, elterman Plönnies auß der brautcammer getreten und sich wiederumb auf seine stelle gesetzet. Darauf verlaß der dockman eine harte schimpffl iche schrifft, so ihm vom herrn elterman Plönnies zu-

[p. 105] gesandt, und weillen elster Harm Harmsen sich darin offendiret befunden, ist er aufge-standen und zu herrn elterman Plonnis gegangen und deßfalß mit ihm starck geredet. Wie solches die bürgerschafft gesehen, seindt sie von der docken bey elterman Plonnis und Harmßen gegangen. Da dann eytel harte reden und geschrey gehöret worden, daß auch elterman Heinrich von Schultzen mit etzlichen eltesten auch eine gute partey bür-ger davongegangen und solches unwesen nicht lenger beywohnen wollen. Und weillen ich, Herman Wulff, auch abgetreten, so habe ich nicht weiter, waß gepassiret, ver-schreiben können.159 Es werden aber mein[e] collegen, welche alda verblieben, davon nachricht geben.

Elterman Georg Plönnis wurdt an des vorigen elsten Hinrich von Schultzen stelle vndt160 elster Heinrich Kahl wurdt an sehligen elsten Kempen stelle durch die majora161 zum ordinario vndt Heinrich Hintz an Friedrich Weßling stelle |: weilln er elster gewor-den :| zum extraordinario castenbürger erwehlt.

Den 20. ditto

hat elterman Hinrich von Schultzen die elstenbanck ansagen laßen und proponiret, wie daß er auf elsten Harm Harmsen anhalten die bancke ansagen laßen, und würde elsten Harmßen itzo seine meinung beybringen.Elster Harm Harmsen klagte über die harte schimpffschrifft, so der herr älterman Plön-nis dem dockman übergeben laßen und von den dockman öffentlich verlesen worden. Verhoffte, die bancke würde sich deßen annehmen und den process contra elterman Plönnis deßwegen außführen. Hielte dabey an, das elterman Plonnis so lange der pro-cess wehret sich der güldestuben enthalten möchte. Er und elster Damm wolten auch so lange davon bleiben.

159 Nicht protokolliert wurden u.a. die Wahlen zu den Beisitzern der Milden Gift, Daniel Witchau und Chri-stoffer Rußmeyer, sowie des Beisitzers im Weidekollegium, Jacob Güterich. Vgl. unten p. 116.

160 ‚Elterman Georg Plönnies wurdt an des vorigen elsten Hinrich von Schultzen stelle vndt‘ Nachtrag neben der Zeile.

161 ‚durch die majora‘ Nachtrag über der Zeile.

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Weillen die elsten nicht complet wahren, so wurde beliebt, daß die gantze ban-cke nach den Heiligen Tagen162 bey straff solten angesaget, elterman Plonnis mit genöhtiget vndt daß man die sache gütlich beylegen möchte, vorgenommen werden.

[p. 106]

Den 26. ditto anno 1681

hat der herr elterman Hinrich von Schultzen die elsten banck abermahlen ansagen, auch elterman Plonnis hinnötigen laßen. Es ist aber sowoll der elterman Plönnis alß Harm Harmßen und Jürgen von Dam außgeblieben.Eltester Cordt Harmsen übergab copia von die schrifften, welche die deputirten bey der relation dem dockman übergeben hetten, und hielte an, daß der dokman die harte schrifft, so er wegen elterman Plonnis verlesen, auch außgeben möchte.

Eltester Michel von Schultzen referirte, wie daß ein vrtel gefallen, daß er den wechßel von 270 rtl. zahlen solte.163 Dahero würde die bancke sich bereden, ob man von dem vrtel appelliren oder den wechsel zahlen solte, worzu dann die mittel an die handt ver-schaffet werden müsten.

Weilln des dockmans kindt gestorben, er also nicht zugegen sein kann, die banke auch bey weiten nicht complet, so solte gegen übermorgen wieder angesaget werden.Vnterdeßen wurde elster Friedrich Weßeling und elster Jochim Rademacher an elsten Harm Harmßen gesandt, ihm anzudeuten, daß, weillen er und elster Damm so viel gelder schon empfangen, sie mit ihre rehlation gegen übermor-gen einkommen möchten. Alßdann wolte man sich wegen zahlung des wechßels weiter resolviren.

[p. 107]

Den 28. ditto

hat der herr älterman Georg Plonnis die bancke beruffen laßen und begehrte, daß das inventarium von allen sachen (weillen die herren deputirten negermahlen die relation abgeleget) geleget werden möchte.Elster Harm Harmßen sagte, daß er keine documenta biß seine wechßeln gezahlet und der process außgeführet außgeben könte.

Elterleute und elsten haben beliebet, daß daß inventarium solte geleget und her-nach die documenta dabey gesetzet werden.

162 Gemeint ist Pfi ngsten. Pfi ngstsonntag fi el 1681 auf den 22. Mai a.S.163 Der Zusammenhang kann nur aus den Vergleichsstellen in dem Memorialbuch abgeleitet werden: Die bei-

den zur Klärung der streitigen Ältermannswahl von 1680 (vgl. oben p. 69 f.) von der Ältestenbank nach Schwe-den deputierten Ältesten Jürgen von Damm und Harm Harmsen hatten einen Wechsel über 270 rtl. gezogen, der ihnen noch nicht gezahlt worden war. Vgl. p. 107, 116 u. 149.

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Elster Friedrich Weseling und elster Jochim Rademacher referirten, wie daß sie auf elterleute und eltesten begehren bey elsten Harmßen gewesen und daß er die rechnung von der schwedschen reise heute beybringen möchte, angedeutet hetten. Sie wehren auch bey dem dockman Kahl gewesen und die harte schrifft, welche er bey der docken negermahlen verlesen, begehret. Sie hetten sich aber darzu nicht verstehen wollen.Elster Harm Harmßen berichtet, daß er164 ehe und bevor der wechßel von 270 rtl.165 gezahlet und der process außgeführet die rechnung nicht einlieffern könte, sagte da-bey, daß er und Damm mit die 11 rtl., so man ihnen mit den jungen bey der abreise wöchentlich zur zehrung zugeleget166, nicht haben zukommen können, sondern viel mehr außgeben müßen. Wie er dann ein aufsatz übergab, worauß zu ersehen, daß er mit den jungen wöchentlich 10 rtl. außgegeben hette. Verhoffte also, daß man Damm und seinen schaden nicht begehren, sondern ihm ein mehres zulegen würde.

Elterleute und eltesten haben geschloßen, daß elster Harmßen und elsten Damm mit den jungen wöchentlich 15 rtl. so lange sie außge-

[p. 108]

wesen solten gut getahn werden. Hierbey ist auch verglichen, daß Harmßen mit den jungen davon 8½ rtl. undt elster Damm vor sich 6⅔ rtl. bekommen soll.

Der herr elterman Hinrich von Schultzen beklagte, daß den 18. hujus so eine harte schrifft von dem herrn elterman Georg Plonnies bey der docken übergeben und alda durch den dockman Reinholdt Kahl öffentlich verlesen worden.167 Und weillen die herren deputirte, alß der herr elster Harm Harmßen und elster Jurgen von Dam, ver-meinten, damit geschimpfft zu sein, hirauß auch leicht ein großer unruhe entstehen könte, so wehre woll hochnötig, daß die bancke alter gewohnheit nach168 die parten miteinander gütlich vertragen und der herr eltermen Plonnis sich erklären möchte, ob er mit solchen schimpffworten die herren deputirten gemeint hette.Der herr älterman Georg Plonnis berichtete, wie daß auf dem marckte außgesprenget wehre, alß wenn er an der kleinen gilde in dieser letzten schwedischen reise anno 1680 ein revers gegeben, daß er wieder dieselbe gülde nichtes tentiren wolte, da er doch solches nicht getahn. Dahero wehre er genötiget worden, eine schrifft an der docke zu übergeben und diejenigen, so solches außgebracht, anzugreiffen, dann ihme wehre seine ehre so lieb alß sein leben, sagte darbey, daß er zwar anno 78 bey der damahligen reise nach Schonen, da er in cassasachen von dem castencollegio hin gesandt, an der kleinen gülde ein revers mit den castencollegio bewilligung, damit

164 ‚er‘ Nachtrag über der Zeile.165 Es handelt sich hier um den streitigen Wechsel von p. 106. Vgl. auch p. 116 u. 149.166 Vgl. oben p. 92.167 Vgl. oben p. 104 f.168 Es bestand laut Schragen der Großen Gilde bei Streitigkeiten unter ihren Mitgliedern zunächst eine Ver-

gleichspfl icht durch die Gilde. Siehe: Schragen vom Jahre 1354 und Schragen vom Jahre 1610, in: STIEDA/METTIG, § 15.

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[p. 109]

die kleine gülde auch keinen auß ihren mitteln nach Schonen schicken und also die außgab vermehren möchten. Wie elsten Andreas Beyer und elsten Jürgen von Dam, alß welche damahlen mit im collegio geseßen, bewust nicht von sich gegeben, daß er damahlen nichtes wieder die kleine gülde suchen wolte, welcher revers aber mit die damahlige reise erloschen wehre. Elster Harm Harmsen sagte, daß ihm seine ehre eben so lieb alß das elterman Plonnies seine ehre, ja lieber alß das leben, wehre und dahero könte er solche schmeheschrifft, dafern man ihm damit gemeint hette, nicht gedulden noch auf sich sitzen laßen, sondern müste sich auf daß euserste defendiren. Derowegen begehrte er, daß man die schmäheschrifft von dem dockman wolte holen, vorlesen und ihme copey darvon geben laßen. Daß aber geredet worden, daß169 der herr elterman Plonnies ein revers an der kleinen gülde gegeben, daß er wieder dieselbe nichts tendi-ren wolte, solches könte er nicht in abrede sein, daß aber dieselbe anno 1680 bey der letzten reise, nach Stockholm solte abgegeben sein, davon wehre ihm nichtes wißendt.Herr elterman Plönnies replicirte, daß er mit seine schrifft kein andern, alß welcher außgebracht, daß er anno 1680 ein revers an der kleinen gülde gegeben, gemeinet hette. Weillen aber elster Harmßen berichtet, daß ihme von solchen revers, welche auf die letzte reise gegeben sein solte, nichts wißent wehre, so hette er weder den Harmßen noch elsten Damm damit gemeinet, hette auch auf ihre personen nicht zu sprechen, sondern verhoffe, daß sie miteinander in fried und einigkeit leben würden.

[p. 110]

Elterlühte und eltesten wahren elsten Gerd Rigeman und elsten Hinrich Kusen anmuh-ten, daß sie zu dem dockman Reinhold Kahl gehen und die schrifft abholen möchten, haben auch vor gut angesehen, daß sowoll elterman Plonnies alß elterman Hinrich von Schultzen ein zettel deßfalß an den dockman schreiben möchten, welches auch gesche-hen, worauf dann gemeldte elsten zum dockman gegangen und die schrifft abgeholet. Wie dieselbe verlesen worden, hat elster Harmßen abermahlen umb die copia ange-halten. Es haben aber elterleuthe und eltesten vor gut angesehen, dauon keine copey, umb allerhandt weitläuffi gkeiten vorzukommen, außzugeben, sondern die parteyen zu fried und einikeit ermahnet, sonderlich da man gesehen, daß es nur eine mißverständnis gewesen, in dehme daß eine theil von einem revers, welcher anno 78 passiret, geredet, der ander aber ein revers von anno 1680 vermeinet.Hirauff ist auch durch Götlicher hülffe die sache gantz aufgehoben, beygeleget und vertragen worden, daß beyde theile auf einander nicht mehr zu sprechen haben, wo-rauf die parten einander die handt gegeben und gütlich voneinander geschieden sein. Und weillen auch beliebet worden, das sowoll des herrn elterman Plonnis harte schrifft und die attesten, alß auch die von den herren deputirten auf der gildestuben verlesen attesten, worin sich eltermen Plönnis lädirt befunden, solten zerrißen und verbrandt werden. So ist solches in der parten gegenwahrt in der brautkammer geschehen. Es ist

169 ‚daß‘ Nachtrag über der Zeile.

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auch verabredet, daß weillen die harte schrifft und attesten öffentlich vor die gemeine verlesen worden, man auch bey

[p. 111]

erster zusammenkunfft170 die bürgerey bey der docken soll beygebracht werden, daß waß passiret auß mißverständtniß geschehen, und daß elster Harm Harmßen und elster Jürgen von Damm mit solche schimpffschrifft nicht gemeint gewesen. Item daß solche schrifften zerrißen, verbrandt und die parten vertragen worden.171

Den 8. Junij anno 1681

hat der herr elterman Georg Plönnies die bancke convocjren laßen und proponirte,1. daß mit daß inventarium möchte verfahren und dabey gewiße deputirte verord-

net werden.Zu beywohnung des inventarium ist eltermen Georg Plönnies, elster Di-rich Dreling, elster Hans Witt, elster Herman Wulff, elster Brandt Mar-quart, elster Rötcherd Sehdens und elster Casper Feldtman verordnet, und soll mit daß invent fordersambst verfahren werden.

2. Weillen man dahin bedacht wehre, daß alles in fried und einigkeit zugehen möchte, so würde man sich belieben laßen, dann Hinrich Hintzen, alß welcher negermahlen zum castenbürger mit die meisten stimmen erwehlet, ohngeachtet, daß er schon kein bruder ist und in betrachtung daß schon 4 castenbürgere vor-dehme erwehlet, welche keine brüder wehren, ihr königliche mayestät in dero resolution172 auch nicht saget, daß man eben auß der brüderschafft, sondern auß der bürgerschafft die castenbürger er-

[p. 112]

wehlen soll, anzunehmen. In wiedrigen müste daß königliche generalgouver-nament den außschlag geben, sonsten wehre auch vonnöhten, die brüderschafft einzurichten und gewiße tagen darzu zu verordnen.

Die bancke schloß, daß zu einrichtung der brüderschafft vor dißmahlen, damit ihr königliche mayestät resolution ein gnügen geschehen173 möge, künfftigen Montag und Mittwochen des morgens klocke 9 solte ange-

170 Vgl. unten p. 114 f.171 Plönnies selbst überliefert in einem Notizbuch zumindest den Wortlaut der Atteste von Christoff Rusmeyer

und Antoni Bolmering. Sie waren auf sein Geheiß hin beim Ältermann der Kleinen Gilde vorstellig und berichte-ten, dieser stütze die Aussagen von Plönnies, vgl. Collectaneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI 520 Große Gilde Riga 1, p. 141 f. Dort auch eine Abschrift des Verhörprotokolls der zwei damaligen Deputierten der Kleinen Gilde, Christoffer Seyffart und Marten Crahn, die ebenfalls die Aussagen von Plönnies stützten, vgl. ebenda, p. 143-145.

172 Kassaordnung vom 11.08.1675, in: DSHI 510 Riga HS 49, p. 3-15.173 ‚geschehen‘ Nachtrag über der Zeile.

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setzt, hinführo aber nicht anders alß auf Fastnacht zur brüderschafft an-gesaget werden.174

3. So hette ein ehrbarer rath einige vorschläge, wie die große und kleine gülde wegen des brauwesens undt handels inhalt ihro königliche mayestät resolutiones einzurichten, getahn. Er wolte aber solch ein großes werck nicht auf sich allein nehmen, sondern hielt an, daß gewiße persohnen auß der bancke ihme adjungiret werden und die sache in der cämmerey175 zu entschafft bringen helffen möchten.

Hirzu ist elster Hans Borrendrich, elster Casper Ganskau, elster Harm Harms, elster Jürgen von Dam und Jacob von Staaden dem herrn elterman zugeordnet.

[p. 113]

Den 9. ditto anno 1681

wie die bancke abermahlen zusammen wahr, proponirte der herr elterman Plönnis, wie daß er gestrige abrede zuforders sage zufolge den gewesenen herrn cämmerer, elster Michel von Schultzen, zu übergebung seine cämmereyrechnung176 und die herren depu-tirte, alß elsten Harm Harmßen und Jürgen von Damm, zu übergebung ihrer stockholm-sche rechnung177 hette ansagen laßen. Dahero könte dieselbe eingelieffert und verlesen werden.Elster Michel Schultz übergab daß cämmereybuch, worin seine rechnung verschrieben, wie auch pro resto 1½ rtl. alb., bath dieselbe zu verlesen und ihm zu quitiren.Die rechnung wurde verlesen und, nachdehme er abgetreten, wurde

die rechnung angenommen und er vor seine mühe bedanket. Hirbey wurde ge-schloßen, daß hinführo kein cämmerer weiter quitantzen von sich geben, alß biß an sein abtrit und sich mit johannisquitantz178 nicht bezahlet machen solte. Dann solte ihm auß der rechnung waß zukommen, so solte ihme solches von den folgenden cämmerer gezahlet werden, damit keine confusion in die johannisqui-tantz erstehen möchte. Die obige 1½ rtl. alb. wurden elsten Casp[er] Ganskau alß cämmerer übergeben.

Die obgemeldte deputirten übergaben ihre rechnung, welche verlesen wurde und, nach-dehme sie mit ihren freunden abgetreten, wurde

geschloßen, daß die rechnung durch

174 Die Große Gilde war eng verbunden mit einer Unterstützungskasse für verarmte Mitglieder und ihre Wit-wen. Üblicherweise kauften sich neue Gildemitglieder zu Fastnacht als Bruder beziehungsweise ihre Frauen als Schwestern in diese Tafelgilde ein.

175 Die Kämmerei des Rathauses war der übliche Beratungsort, wenn der Rat und die an der Stadtverwaltung und -regierung mitbeteiligten Gilden etwas gemeinsam zu besprechen hatten.

176 Die Kämmereirechnung des Michel von Schultzen ist überliefert in: Kämmereirechnungsbuch der Großen Gilde, in: LVVA, f. 223, apr. 1, Nr. 263, fol. 99v-107r.

177 Sie waren zur Regelung der streitigen Ältermannswahl in Schweden. Vgl. oben p. 69 f.178 Johanni, der 29.08., war in Riga einer der üblichen Tage für Rechnungslegungen.

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elterman Hinrich von Schultzen, elsten Dirich Dreling, elsten Liborius Dathe, elsten Harm Wulff und elsten Gerdt Riegeman solten durchgesehen, nachge-rechnet vndt die bancke dauon relation gethan werden. Wan solches geschehen, so wolte man sich weiter resolviren.

Den 13. Junij anno 16801179

hat der herr elterman Georg Plönnies die elsten convociren laßen und brachte bey, wie daß laut negermahlen gehaltene abrede180 die gantze bürgerrey der großen gülde zur brüderschafft angesaget, auch itzo auf der güldestuben zusammen wehren. Dahero könte man auß der brautkammer auf der güldestuben treten und die bürgerschafft zu brüderschafft ermahnen, zu welchen ende er dann waß zur brüderschafft diente auß den alten schragen und schrifften extrahiret hette, damit solches der bürgerschafft könte vorgelesen werden. Vnnd weillen die bürgerey die elstenbancke beschuldiget, daß die-ßelbe ehrem berichtete persohnen zu brüder annehme, so sehe er vor gut an, das man diejenigen, so brüder werden wolten und sich deßfalß in der brautcammer ordentlich anwerben laßen, zuvor der bürgerschafft, welche auf der güldestuben vorhanden, durch 2 elsten möchte vortragen und ob sie dieselbe annehmen wolten, oder waß sie

[p. 115]

wieder denselben einzuwenden vernehmen, und hernach solche bürger einführen laßen, damit alles in fried und einigkeit zugehen müge.

Die bancke ließ ihnen alles gefallen.Hirauf seind elterleute und eltesten in der güldestuben getreten. Da dann der herr elter-man Plonnis die bürgerschafft alles, waß zu brüderschafft dient, ihnen beygebracht181, sie zu fried und einikeit ermahnet, auch dabey referiret, wie daß die mißverständniß zwischen ihm und den herren deputirten elsten Harm Harmßen und Jürgen von Damm beygelegt, vertragen, auch darauf alle schrifften, so vorhin eingegeben und öffentlich verlesen worden, zerrißen und verbrandt wehren,182 womit er mit die eltesten in der brautcammer eingetreten. In diesem tage, s[o] alß von klocke 11 vormittag biß glocke 3 nachmittach, seind 39 brüder und eine wittiben geschwester |: welche nahmen183 zu-vor der brüderschafft auf der güldestuben praesentiret :| geworden, derer nahmen im bruderbuch184 verschrieben sein, und nachdehme die mahlzeit vorbey, seind sowoll die brüder alse die elsten glocke halb vier auß der brautcammer nach hause gegangen.

179 ‚1‘ Nachtrag über der Zeile sowie die Streichung von späterer Hand.180 Vgl. oben p. 112.181 ‚beygebracht‘ Nachtrag über der Zeile.182 Vgl. oben p. 110 f.183 ‚nahmen‘ Nachtrag über der Zeile.184 Bruderbuch der Großen Gilde, in: DSHI 120 Große Gilde Riga 01, fol. 16r+v.

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100 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

[p. 116]

Den 15. ditto anno 1681

ist die elstenbanck, brüder und bürgerschafft abermahlen zusammen gewesen, wobey den alles, waß den 13. passiret, wiederholet und auf vorige weise verfahren, auch durch elterman Plönnies abgeruffen worden, daß iin [!] voriger wahlen elterman Georg Plön-nies185, elster Hinrich Kahl zum ordinario elsten und Hinrich Hintz zum extraordinari castenbürger beym stadtscasten wie auch Daniel Witchau und Christoffer Rußmeyer bey der mildegifft und Jacob Güterich bey der stadtsweide zur administration erweh-let wehren.186 In diesem tage seind 45 brüder und 2 wittfrauen schwestern geworden, welche nahmen im brüderbuch187 verschrieben seind. Und weillen allerhandt sachen vorgefallen, es auch mit annehmung der brüder biß glocke 6 gewehret, so ist man umb 7 vhr, nachdehme sowoll elsten alß die neue brüder in der brautcammer und die vorigen brüder in der güldestuben woll tractiret worden, nach hause gegangen.

Den 7. Julij

wie die bancke zusahmen gewesen, hat elster Jochem Rademacher wegen der schäf-ferey, wegen daß sitzen beim accisecasten vndt wegen mit den beutelgehen in st. peters-kirchen sich abgekaufft mit 200 rtl. alb., welche gelder an elsten Michel von Schultzen zu zahlung der herrn deputirten wechßel von 270 rtl.188 sollen gegeben werden.

[p. 117]

Inventarivm

von der cämmerey der grosen güldes[t]uben

Nachdehme die gantze eltesten banck anno 1681 den 9. Junij zur legung des inventarij der herr elterman Georg Plonnies und die herren elsten Dirich Dreling, Hanß Witt, Herman Wulff, Brant Marquart, Rötchert Sehdens und Caspar Feldtman verordnet, hat der gewesene herr cämmerer elster Michel von Schultzen anno 1681 den 21. Junij und 14. Julij alle sachen denen neuen herren cämmerers elsten Davidt Ganskau und eltesten Hanß Struck übergeben und zugestellet.

185 ‚elterman Georg Plönnies‘ Nachtrag über der Zeile.186 Wegen der Tumulte während der Sitzung am 10.05.1680 sind nicht alle der angeführten Wahlen oben

p. 104 f. verzeichnet. Der Protokollant Hermann Wulff hatte die Sitzung wegen der Vorgänge vorzeitig verlassen.187 Es gibt kein separates Verzeichnis der am 15.06.1681 eingekauften Brüder im Bruderbuch der Großen

Gilde. Vermutlich sind sie unter denen am 13.06.1681 verzeichneten neuen Brüdern mitverzeichnet. Vgl. Bru-derbuch der Großen Gilde, in: DSHI 120 Große Gilde Riga 01, fol 16r+v.

188 Es handelt sich hier um den streitigen Wechsel von p. 106 für die im Zuge der streitigen Ältermannswahl von 1680 (vgl. p. 69 f.) von der Ältestenbank nach Schweden gesandten Ältesten Jürgen von Damm und Harm Harmsen. Vgl. auch p. 107 u. 149.

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101Edition des Textes

An silberzeuch

1 große vergüldte kanne mit der herren elsten Hanß Mißkop, Jürgen Schrader, Jochim Krumhusen und Harm Harmßen nahmen anno 16761 kleine vergüldte kanne mit die herren eltesten Johann Reuter und Casper Feldtmans nahmen und waffen de anno 16811 dergleichen kanne mit der herren elsten Jacob von Staaden und Harm Schriewerß waffen und nahmen de anno 16812 große vergülte pocalen mit deckeln mit die herren elsten Hanß Borrentrich, Michel Ridder, Hanß Meyer und Hanß Derlingß waffen und nahmen de anno 1662

[p. 118]

2 kleine vergüldte pocalen oder morgengaben mit die herren eltesten Andreß Darßels, Casper Meyer und Baltzer Benckendorff nahmen7 greweceppers2 silberne pfandtlöffeln2 silberne getriebene leuchtern mit die herren elsten Gerdt Riegemans, Hinrich Kuße und Jürgen van Damm waffen und nahmen de anno 1680

Daß übrige silberzeug ist versetzet alß33 greweceppers1 getriebene vergüldte stoffkanne mit die herren eltesten Henning189 Wolerß, Seindt anno 80 den 20 7bris190

Andreß Beyer, Zacharias Wilcken und }

bey herrn Johann Gotlebendt vor 500 rtl. Thomas von Schultzen waffen und alb. versetzet.nahmen de anno 1669

32 grewecepperß seindt anno 1680 den 5. Augustij vor 400 rtl. a 7 pro cento bey eltes-ten Liborius Dathe verpfändet.191

[p. 119]

Daß große gießbecken mit der kannen mit die herren eltesten Paul Brockhußen, Claß von Schultzen, Hanß zum Bergen, Rötchert von Tieffenbrock, Jürgen Kahl, Casper

189 Vermutlich ist ‚Henning‘ der korrekte Vorname, vgl. auch p. 74. Das Verzeichniss der Aeltermänner, Ael-testen und Dockmänner der grossen Gilde in Riga, in: DSHI 120 Große Gilde 02 und ediert in: FRANTZEN, S. CCCXXIV-CCCLV, führt nur einen Henning, aber keinen Hinrich Wohlers. In den Inventaren p. 36, 208 u. 267 heißt es ‚Hinrich‘, wobei es sich p. 36 um einen Lesefehler auf der Kanne oder um eine Verschreibung handeln dürfte und bei p. 208 u. 267 um Übernahme durch Abschreiben aus dem Inventar p. 36.

190 September.191 Vgl. oben p. 95.

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102 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Friedrichß, Hanß Bojert, Alexander Köning, Peter Jant von Schiewilbein, Diedrich Friedrichß, Hinrich von Schultzen und Daviedt Martini nahmen de anno 1659Eine silberne vergüldte kanne mit derherren eltesten, Hanß Witt, Rötchert von Hanefeldt, Harm Wulff und Brandt Marquardt nahmen und waffen de anno 1675 Seindt anno 1681 den 19. April beyEine große vergüldte192 getriebene } eltesten Michel von Schultzen vor 400vergüldte kanne mit die herren rtl. versetzet.193

eltesten Hinrich Dreling, Barteld Kemp, Hanß Witt Harm sohn, Rötcherd Sehdenß Hinrich sohn, Hinrich Friedrichß und Gerdt Bojert waffen und nahmen de anno 1678Eine glatte vergüldte kanne mit den herren elsten Dauiedt Hilleboldt, Hanß Möller und Hinrich Hillings Waffen und nahmen de anno 1679. 5 greweceppers

[p. 120]

An bücher

1. daß eltermansbuch in folio in alt geschrieben pergament gebunden, in welchen die alte elterleute, waß in eines jeden regierenden jahren vorgegangen, von anno 1520 biß anno 1615 verschrieben haben

2. ein copeybuch von selbiger materia in folio von anno 1540 biß 1610 in alt leder gebunden

3. ein buch in folio von selbiger materien mit rohtem pergament von 1613 bis 16144. ein buch in groß 4to, worinnen der gewesenen und anitzo anwesenden elter-

leuthe, eltesten und dockleute der großen gildestuben nahmen und quo anno sie erwehlet worden specifi ciret seyn

5. der alte schragen der großen gilde in 4to de anno 13546. der schragen in schwartz gebunden in klein folio von anno 1610 biß 16717. ein büchlein in weiß pergament eingebunden in 4to von anno 1631 biß 1656,

worinnen die schöffere des neuen hauses benennet seyn8. daß brüderbuch in folio in braunen lederbande von 1558 biß 16819. ein alt buch in groß 4to de anno 1537

192 ‚vergüldte‘ Nachtrag über der Zeile.193 Vgl. oben p. 93.

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103Edition des Textes

[p. 121]

10. daß cämmereybuch in folio in braunen lederbande sub B von anno 1653 biß anno 81, worinnen der güldestuben capital und grundgelder etc. verschrieben

11. daß cämmereyrechnungbuch in folio in weiß pergament gebunden, worinnen wor die cämmereyrechnungen von anno 1663 bis anno 1681 verschrieben seyn

12. ein fasciculus, worinnen der vertrag mit den schwartzen häubtern und einige documenta nebenst den schragen verhanden sein

13. der originalcontract mit einem ehrbaren rath de anno 1604 so auf pergament verschrieben

14. ein gantz alter schragen ohne bandt15. die mildegifft stifftung auf pergament mit etzlichen alten siegeln16. das memoriallbuch, worinnen alles verschrieben, waß von anno 1677 den 28.

Martij biß anno 1681 den 28. Maij passiret

[p. 121a]

An documenten

1. eines ehrbaren raths bescheidt wegen des müntzmeisters Mencken baurstelle2. die waßerordnung3. der cramercompagnie schragen4. extract wegen der cramercompagnie5. copia de supplicatione Samuel Wageners an ihr königliche mayestät6. controversiea [!] mit der cramercompagnie7. extract de dato Stockholm den 5. Junij anno 1652 auf der cramercompagnie

gesuch8. zwey suplicationes an einen ehrbaren rath wegen der schwartzen häubter9. drey bescheide in sachen der schwartzen häubter10. verzeuchniß der herren des raths ämbter11. wegen ehrenstelle des advocatj Derenthals und ober194notarj12. ein aufsatz der bürger, die da brawen13. wegen der stadtdiener eintrag und eines ehrbaren rathen durch unsere eltesten

und der kleinen gülde verantwortung auff die gewaltähtige procedur

[p. 121b]

14. Neuermühlen donation copialiter15. die meckeler courtagie taxa16. wegen des aufstandes auf der güldestuben anno 1669 den 22. Februarij gesche-

hen20.195 der kleinen gülde supplic

194 ‚ober‘ Nachtrag über der Zeile.195 Auf Nr. 16 folgt Nr. 20. Vgl. hierzu den Nota bene-Vermerk auf p. 124.

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104 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

21. eines ehrbaren raths bescheidt vom 18.Merts anno 1670 }

contra der großen gilde im

22. protocoll vom 22. Martij anno 1670. procession gehen.

23. eltermans Friedrichß beantwortung auf der kleinen gülde gesuch und entliche resolution

24. der von schwartzen häubter in Revall wegen der procedur der schrifftlichen ge-wohnheit, wie es alda gehalten wirdt

25. ein protocoll wegen des Rießingß26. bescheidt wegen der brauerey den 30. Junij27. ditto 11. Junij anno 1662 wegen der kleinen gülde28. wegen des Rießingß den 30. Januarij anno 167129. wegen der brauerey anno 1666 den 14. Junij30. wegen ditto anno 1666 den 12. Julij31. wegen ditto den 9. Januarij anno 1667

[p. 122]

32. der bürger beschwerden anno 166933. der bürger beschwerden anno 167034. eines ehrbaren raths erklärung anno 167035. ihr königliche mayestät resolution anno 1662 in schwedischer36. ihr königliche mayestät declaration } sprache37. elterman Hinrich von Schultzen stockholmsche reiserechnung anno 1672, 1674,

167538. st. jürgenhospitales verordnung39. copia de privilegio Sigismundi 3tij anno 158940. supplication an ihre königliche mayestät41. das dörptische previlegium42. extract auß der renovirten policeyordnung43. der kleinen gülde nochmaliger satzung44. der kleinen gülde schrifftliche nohtdurfft45. copia de previlegio ertzbischoffes Caspari anno 151046. copia de declaratione regie Sigismundi 3tij anno 159347. protocoll wegen des eltermanß der kleinen gülde Jacob Lorens anno 1640 den

17. Julij die brauerey angehendt

[p. 123]

48. copia von der kleinen güldestuben previlegio anno 158249. herrn eltermanß Friedrichß rechnung vom gießbecken und schwedische reise de

anno 1662, worauß er debet stehet 28 rtl50. copia des vertrages zwischen dem hertzog von Churland de anno 161551. stockholmische expedition anno 167252. allerhandt alte cämmereyrechnung53. 5 alte weiderechnung und ein bundt mit alte weydeschrifften

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105Edition des Textes

54. ein videmirte copey von dem vertrag mit einem ehrbaren rath de anno 1606 den 18. Februarij

55. dem vertrag mit einem ehrbaren rath wegen der accise de anno 1559 den 3. Aprillis

56. den vertrag mit einem ehrbaren rath de anno 1643 den 7. Aprillis57. daß inventarium von der großen güldestuben, welches anno 1675 den 10. Mertij

durch die 8 deputirten auß der bancke geleget und inventiret worden60. der arrendecontract von Neuermühlen mit dem herrn ritmeister Bernhard Reuter

de anno 1676: 18. Februa[rij]

[p. 124]

61. der vertrag mit einem ehrbaren rath und der gemeine de anno 1679 den 2. Sep-tembris

Nota bene: No. 17, 18, 19 seindt 3 protocollen wegen den streit, so zwischen die eltisten und der gemeine anno 1669 auf der güldestuben entstanden.Item No. 58, 59 seindt 2 königliche donationes wegen Neuermühlen gewesen, wie auß dem vorigen inventario zu ersehen. Weillen aber diese sachen anitzo nicht befunden, so soll darnach weiter gesuchet werden.

An kellern

2 kellern unter der großen güldestuben seindt an Friedrich Weßeling jährlich vor 24 rtl. alb. verheuret.1 keller verbleibet der güldestuben zur hochzeitbier.2 kellern seindt an Johann Grawe vor 20 rtl. alberts verheuret.1 keller in der küchen zu Daniel Papen nohtdurfft.1 keller unter der brautscammer ist an Albrecht Volters vor 16 rtl. carol. verheuret.

Der bohden auf der güldestuben hat Peter Borrentrich ein, zahlet jährlich 10 rtl. carol.

[p. 125]

Vor ein durchfl uß auß Jochim Beuters hauß wird jährlich gezahlet 2 rtl. carol. und vor ein fensterlufft ½ rtl. carol.

Vor ein fenster hat vordehme Clemens Martenß hernach Casparus Springer gezahlet 6 rtl. jetzo hat daß Hauß die frau pastor Kleische oder Heinrich Kleiß.

An höltzerne waagenhäuser und scheunen

9 stück Dauon wird eines zum güldestuben holtz gebraucht.

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106 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Die übrige 7 große und eine kleine gehen zu heur. Dahero muß mit den heurlingen richtigkeit gemachet werden.

Von steinerne scheunen

5 stück gehen alle zu heur. Dahero muß mit den heurlingen richtigkeit gemachet wer-den.

Im gehöffte

Der große thurm hat frau Focksche ein, zahlet jährlich auf Michelis 16⅔ rtl. alberts.4 Schwiegebogen, mit den heurlingen muß auch richtigkeit gemacht werden.

[p. 126]

Folgen der güldestuben capitalen

Sehliger herr Casper Gantzauw itzo elster196 Davidt Gantzau laut obligation de anno 1642 Johannj auf 100 rtl. specie.

Anno 1658, wie daß hauß Davidt Gantzaw aufgetragen, seindt obige 100 rtl. darauf verwahret worden.

Sehligen Clas Linghusen erben capital 200 rtl.Diese gelder seindt anno 1650 Michalis auf seinen hause in der Küterstraßen öffentlich verwahret worden.

Sehligen Hans Kuhlenkampffs erben sage Hans Vortman197 capital 200 rtl.Diese gelder seindt anno 1655 Johannis auf seinen hause in der Sünderstraßen öffentlich verwahret worden.

Sehligen Davidt Timmen erben laut eine schlechte obligation von elsten Carsten Koock empfangen capital 50 rtl.

Sehligen Hans Kuhlenkampfs erben capital 300 rtl.Diese gelder seindt anno 1656 ostern auff seinem hause in der Reischischen Gaßen öffentlich verwahret worden.

[p. 127]

Sehligen Davidt Wetters erben } capital 100 rtl.und Borchart Clasen -“-

196 ‚elster‘ Nachtrag über der Zeile.197 ‚sage Hans Vortman‘ Nachtrag über der Zeile.

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107Edition des Textes

Eins vor beyde und beyde vor eins laut obligation de anno 1662 den 24. Sep-tembris.Diese gelder seindt auff Wetters hoff öffentlich verwahret worden, davon die verwahrung kann außgenommen werden, ist außgenommen vndt verhanden.

Auf sehligen Johann Schloskens hauß seindt anno 1664 den 16. Xbris198 öffentlich verwahret 100 rtl.

Der sehlige elterman Hanß Steffensen stehet im buche debet vor 100 rtl.Diese gelder hat er von sehligen elsten Hanß Meyers wegen abkauffung von der schafferey empfangen.

In der brautcammer

1 groß roth tischlacken mit der güldestuben wapen und seydene franßeln4 alte zerrißene handtwelen1 meßingß crone mit 16 armen1 steinern schreibbrett

[p. 128]

1 stundeglaß1 armbüchßeder elterleute tisch1 grün lackens tischdecke1 sedelbank1 höltzerne schreibbret1 kleine glocke auf der elterleuten tisch4 große maderatzen4 kleine ditto7 alte rohte küßenß1 bundte fl ämische banck199decke1 köcher mit 10 paar meßers, davon 5 paar mit eingeschlagen silbern schallen und 5 paar mit weißen schallen1 großer eißener kasten so der taffelgülde gehörig

In der großen güldestuben

1 meßingsche crone mit 15 armen1 ditto mit 12 armen

198 Dezember.199 ‚banck‘ Nachtrag über der Zeile.

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108 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

1 ditto mit 11 armen1 ditto mit 8 armen7 stücke große meßingsche armen, jeder mit 3 pfeijffen2 eißerne lichtplaten bey der güldestubenthür

[p. 129]

1 großer meßingscher leuchter mit 10 armen8 höltzerne tische16 dito bäncke20 dito blöcke

In der speißecammer

4 doßen und 11 stücke große zinnerne schüßeln5 doßin und 10 stücke kleine dito6½ doßin zinnerne tellern152 trinkbechern oder greweceppers3 lange bradtspieße und 2 dazu gehörige böcke2 kurtze ditto und 2 dazu gehörige böcke5 kupfferne bradtpfannen4 doßin 9 stücke saltzerne1 große kupfferne schaumkelle1 große eißerne forke in der küchen zu gebrauchen1 kupffern deckel2 kupfferne pfannen

Im gange

1 eißern latern mit gläßern fenstern1 lange höltzerner leuchter mit 3 platen

[p. 130]

In der küchen

1 groß eißerne dreyfuß1 groß alt meßings grape1 großer troch mit eisen beschlagen1 groß schapff6 eymern mit der güldestuben wapen

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109Edition des Textes

Zur nachricht wirt hirmit beygefüget, das die vordehme inventirte 2 große kupfferne keßeln verkaufft und daß gelt in des gewesenen cämmers eltesten Michel von Schult-zen rechnung200 eingeführet worden.Die vorhin inventirte große brandtrutte ist von sehligen Hans Bahden tochter wegge-nommen worden vorgebend, daß dieselbe ihren sehligen vatter soll zugehöret haben.

[p. 131]

Den 22. Julij anno1681

hat der herr elterman Georg Plönnis die bancke convociren laßen vndt proponirte,1. daß zu der mildegifft administration dem administratorn elsten Liborius Dathe

noch ein elster zugeordnet werden möchte, weilln dabey 2 brüder schon erweh-let worden.

2. Die taffelgülde wehre zwar von langen jahren durch den worthführenden el-terman allein verwaltet worden201, er sehe es aber vor gut an, daß ihm 1 elster möchte zugeordnet vndt von der bürgerey auch 2 brüder dabey verordnet wer-den, so könte alles gleich der mildegifft desto beßer in acht genommen vndt nicht, wie bißhero geschehen, viel verseumet werden.

Elterleuthe vndt elsten schloßen per majora, daß dem herrn elsten Dathe der herr elster Hanß Witt zu administration der mildegifft vndt dem herrn eltman Plonis der herr elster Marten Timmerman zur administration der taffelgülde solten zugeordnet werden, wie sie den hirmit verordnet wur-den.202

[p. 132]

RigaAnno 1681 den 26. Augustij

Nachdehme ihre königliche mayestät, vnser allergnädigster könig undt herr, verfl o-ßenen winter die streitige sache wegen der wedordnung an den hiesigen königlichen generalgouvernament remittiret, so hat die bürgerey bey einem ehrbaren rath angehal-ten, daß die sache itzo, weillen der herr generalguverneur Christer Horn nach Schwe-den verreisen wolte, möchte vorgenommen werden. Hirzu hat ein ehrbarer rath nach-folgende deputirte verordnet

200 Die Kämmereirechnung des Michel von Schultzen ist überliefert in: Kämmereirechnungsbuch der Großen Gilde, in: LVVA, f. 223, apr. 1, Nr. 263, fol. 99v-107r.

201 Dies hatte sich so erst über die Jahrzehnte und Jahrhunderte eingebürgert. Im ersten Paragrafen des Schra-gens der Tafelgilde wurde noch festgelegt, dass ein Bürgermeister und zwei Mitglieder der Großen Gilde die Verwaltung und Aufsicht innehaben sollten, Schragen der Tafelgilde von 1425, in: STIEDA/METTIG, hier § 1.

202 Zur Wahl von zwei Bürgern als Beisitzer der Tafelgilde vgl. unten p. 138 u. 142.

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110 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

beyder gülden elterleutheGeorg PlonniesGerhardt von Bloo

lüttausche händelerselster Davidt Ganskaweltester Harm Harmßeneltester Jurgen von Damm

Brun HartmanJohan BetchenHanß VogdtHanß Gieße

reusische händelerseltester Hanß Borrentrich, sage Rotgert Sehdenseltester Andreß Beyer

Gerdt KrumAntonj ChristianßenGißbrecht DarßelHanß Kuße

[p. 133]

liffl ändische händelerseltester Hanß Borrentricheltester Hanß Müller

Hanß KuhlmanHanß SiebenßOloff HolstensohnMichel Thorn

cramer undt die sonsten factorey treiben eltester Loborius Dathe

Christoff ScharffenbergHanß Hinrich BehrenßErnst MetzuRoloff WeßelingJacob Beth [?]

Wie nun solches ein ehrbarer rath dem herrn älterman Georg Plönnies kundtgethan undt dabey ansagen laßen, daß er mit gemeldte deputirten sich einstellen und der strei-tigen parten beschwerde etc. anhören undt solches beim königlichen generalgouverna-ment anbringen möchte, hat gedachter herr elterman solches nicht annehmen wollen sagende, daß einem ehrbaren rath nicht gebühret, deputirten zu wehlen ohn allein auß ihrem stande, dan die eltesten bancke undt die kauffl eute, denen es angehet, müßen in-

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111Edition des Textes

halt ihr königlichen mayestät resolution ihre deputirten selber wehlen. Deßwegen wolte er angehalten haben, daß die bürgerey auf der güldestuben

[p. 134]

zur wahl möchte angesaget werden, welches ihnen aber abgeschlagen worden. Hirauff hat ein ehrbarer rath den herrn elterman vor daß königliche generalgouvernament, daß er mit ihren gemachten deputirten nicht zusahmenkommen wolte203, verklaget, solches dem herrn elterman vorgefordert und ihm solches kundtgethan.204 Weillen aber der herr elterman mit seiner antwordt eingekommen und gesaget, daß er durchauß der elsten-banck undt bürgern freyheit nicht vergeben könte, sondern angehalten, daß ein jeder seine eigene deputirten wehlen möchte. So hat daß königliche generalsgouvernaments solches auch vor billig angesehen und einem ehrbaren rath befohlen, die bürgerey an-sagen zu laßen, welches auch gegen heute geschehen. Wie die bürgerey auf der großen güldestuben erschienen, seindt elterleute undt eltesten auß der brautcammer auf der gildestuben getreten undt, nachdehme sie sich gesetzet, hat der herr elterman Plönnies obiges alles wiederholet und die bürgerey ermahnet, bey gedachter wahl friedlich und bescheidentlich sich zu verhalten. Hirauf seindt elterleute und eltesten wieder in die brautcammer eingegangen und haben nachfolgende deputirte erwehlet alß

bey dem reusischen handelelterman Georg Plonnieseltester Dirich Drelingeltester Andrehs Beyereltester Rotchert Sehdens

[p. 135]

bey dem lüttauschen handeleltester Daviedt Ganßkaweltester Harm Harmßeneltester Jurgen von Damm

bey dem liffl ändischen handeleltester Hanß Borrentricheltester Hanß Müllereltester Gerdt Bojert

crämerey eltester Liborius Datheeltester Hinrich Kahl

203 ‚daß er mit ihren gemachten deputirten nicht zusahmen kommen wolte‘ Nachtrag über der Zeile.204 Laut den Aufzeichnungen von Georg Plönnies war es nicht der Rat, sondern er selbst, der sich an das Gene-

ralgouvernement wandte. Vgl. Collectaneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI 520 Große Gilde Riga 1, p. 187.

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112 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

muscowitischen handeleltester Jochim Krumhuseneltester Friederich Weßling

zur factoreien eltester Johann Reutereltester Jochim Rademacher

Die bürgerey haben auß ihren mittel erwehlet

reusische händelers Gerdt KrummHanß GießeGißbrecht DarßelAntonj Christianßen

liffl ändische händelersHinrich WittMichel ThornHanß KuhlmanHanß Siebenß

[p. 136]

littausche händeler Brun HartmanJohann BetchenJacob WildeHanß Vogdt

bey der Schulpforten Jacob BeitzJohann Zuckerbecker

bey der SandtpfortenPeter BorrentrichReinholt Grawe

factoreyenHanß Hinrich BehrensAntonj Bolmering

crämercompagnieChristoff ScharffenbergHinrich Borcherling

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113Edition des Textes

Albrecht Eyßing - juniorReinholdt Weyer

Nach geschehener wahl haben elterleute undt eltesten dem alten nach zwey eltesten auß der brautcammer bey der docken gesandt und die deputirten, welche auß der eltesten-banck gewehlet, der bürgerey kuntthun laßen. Hirauf haben die bürgerey durch ihren dockman ihre obgemeldte deputirte der eltestenbanck benennen undt dabey bitten

[p. 137]

laßen, daß elterleute und eltesten sich möchten belieben laßen, noch einmahl auf der güldestuben zu treten, den sie hetten noch etwaß vorzutragen. Wie nun elterleute undt eltesten auf der güldestuben gekommen undt sich gesetzet, hat die gantze bürgerey durch dem dockman elterleute und eltesten gebeten, sie möchten ein wachendes aug haben, damit ein ehrbarer rath hinführo nicht weiter in ihre freiheit greiffen undt de-putirte nach ihrem belieben (welchen sachen es auch sey) wehlen möchten. Elterleute undt eltesten haben der bürgerey angelobet, hirauf ein wachendes auge zu haben.

Anno 1681 den 13. Septembris

hat der herr elterman Georg Plonnies die elsten banck convociren laßen undt propo-niret,1. daß in ihre königliche mayestät gegeben castenordnung205 enthalten, daß alle 3

jahren neue kastenelteste undt -bürgere solten erwehlet oder die vorige bestedti-get werden, die zeit aber schon zum andren mahl verfl oßen, so wehre vonnöhten, daß neue kastenelsten und -bürger, sowoll von der elstenbanck alß von der bür-gerschafft müsten erwehlet werden.

[p. 138]

2. Nachdehme die elstenbanck ihme dem elsten Marten Zimmerman zu adminis-tration der taffelgülde adjungiret und consentiret hette, daß 2 bürger mit bey verwahltung der taffelgülde von der bürgerschafft solten erwehlet werden, so könte man sich bereden, in welchen tagen man solche beyde wahlen vornehmen wolte.

Elterleute und eltesten schloßen, daß solche wahlen morgendes tages könte vorgenommen und die bürgerschafft desfalß angesaget werden.206

3. So wehre in ihre königliche mayestät resolution207 enthalten, daß zu vorstehen-den dockmanswahlen die bürgerey 3 brüder wehlen undt dießelbe einem ehr-baren rath undt dehro elstenbanck vortragen laßen solten, damit ein ehrbarer rath

205 Kassaordnung vom 11.08.1675, in: DSHI 510 Riga HS 49, p. 3-15.206 Vgl. oben p. 131 u. unten p. 142.207 Königliche Verordnung vom 16.02.1681, in: Collectaneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI 520 Große

Gilde Riga 1, p. 93-95.

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114 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

nebst elterleute und eltesten auß solchen 3en brüdern einen dockman wehlen möchten. Wann dan Michelis vor der thüre, so hette man sich zu bereden, in welche tage man solches vornehmen wolte.

Hirzu ist künfftigen Sonnabendt verordnet worden.

[p. 139]

4. Es würde elterleute und eltesten noch in frischen andenken schweben, daß zwar ein ehrbarer rath dem elterman208 von der kleinen gülde Gerhardt von Bloo mit auf ihren zettel, da sie die deputirten bey der wedordnung, verordnet, aufgesetzet hetten. Es wehre aber derselbe sowoll von der banck alß der brüder- und bür-gerschafft abgestimmet undt andere darzu erwehlet worden. Wie man nun mit die neu erwehlte deputirten zum ersten mahl in der cämmerey209 ist zusammen gewesen, hette auch ein ehrbarer rath dem eltermen Blo mit ansagen laßen. Wie man aber gestriges tages wider zusammen kommen wolte, wehre der eltermen Blo, alß welcher vorhin andere sachen in der cämmerey zu verrichten gehabt, alda sitzen geblieben. Es hette auch der herr wortführender herr bürgermeister vermeinet, daß er bey der zusammenkunfft auch sein könte. Weillen aber auß der zusammenkunfft nichtes geworden, man sich auch befürchtete, das ein ehrbarer rath bey künfftiger zusammenkunfft den Bloo wieder würde ansagen laßen, so wolte er sich hirmit erkundiget haben, wie er sich alßdann verhalten solte.

Elterleute und eltesten schloßen, daß weillen ihre königliche mayestät210 die kleine gülde

[p. 140]

von den handel abgeschnitten, die elstenbanck wie auch die bürgerey den eltermen Blo bey der deputirtenwahl211 abgestimmet, so könte er auch nicht bey der commission sein. Wolte aber ein ehrbarer [rath] dem Blo mit ansagen laßen, so solten die unserigen aufstehen, davongehen und die sache beym königlichen generalgouvernament außführlich machen.

Den 14. Septembris anno 1681

Wie die elsten banck zusammen war, referirte der herr elterman Plönnis, daß der Gothard Poßkau, alß welcher bey der nehermalig brüderschaft sein geburdtsbrieff zu schaffen auferleget worden, denselben anitzo übergeben hette. Dahero hette man sich zu bereden, ob derselbe anzunehmen wehre.

208 ‚elterman‘ Nachtrag vor der Zeile.209 Die Kämmerei des Rathauses war der übliche Beratungsort, wenn der Rat und die an der Stadtverwaltung

und -regierung mitbeteiligten Gilden etwas gemeinsam zu besprechen hatten.210 ‚mayestät‘ Nachtrag über der Zeile.211 Vgl. oben p. 134-136.

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115Edition des Textes

Der geburtsbrieff wurde verlesen, vor gültig befunden undt angenommen, auch den Poßkau angedeutet, wie212 daß er denselben bey einem ehrbaren rath auch produciren könte.

[p. 141]

Hirauff traten elterleute und eltesten auß der brautcammer auf der gildestuben undt proponirte der herr elterman, daß weillen der 2 extraordinari elsten Rötchert Sehdenß undt elsten Davidt Hilleboldt wie auch die 3 ordinari kastenbürger Peter Poort, Daniel Witchau und Johann Opdenöhl ihre 3 jahren verfl oßen, man dießelbige wieder bested-tigen oder andere an dero stelle wehlen könte. Nachdehme auch durch die elstenbancke ihme alß elsterman [!] dem herrn elsten Marten Zimmerman bey der administration der taffelgülde zugeordenet, so hette die bürgerey itzo 2 brüdere bey der taffelgülde zu wehlen. Dahero würde man sich fein friedlich begehen und zu allen obigen personen tüchtige männer wehlen.

Elterleute und eltesten wie auch die gantze bürgerey haben elsten Libori-us Dathe mit 57 und elstesten Casper Feldtman mit 60 stimmen zu extra-ordinari elsten beym stadtskasten erwehlet, auch Peter Poort 53, Daniel Witchau 54 und Johann Opdenöhl mit213 64 stimmen zu ordinari214 kasten-bürgern bestetiget.

[p. 142]

Nachdehme elterleute und eltesten abgetreten, hat die gantze bürgerey Ernst Peisen und Jacob Schopman auß der brüderschafft bey der taffelgülde erwehlet.215

Den 17. Septembris anno 1681

wie die elsten banck wegen der dockmanswahl zusammen gewesen, haben die depu-tirte, welche in Schweden gewesen, nehmlich elster Harm Harmsen undt eltesten Jür-gen von Damm, angehalten, daß diejenige, welche den 9. Junij zu durchsehung ihrer reiserechnung verordnet undt dieselbe durch gesehen hetten, relation ablegen möch-ten.216

Die verordnete referirten, daß sie gemeldte rechnung durchgesehen undt nachfolgende observationes daraus gezogen hetten.1. Daß Jürgen von Damm wegen die alhier empfangenen 300 rtl. species kein auf-

geldt berechnete. Elster Harm Harmsen hette von die empfangene 200 rtl. specie in seine rechnung a 1 f. aufgelt angeführet. Dagegen hetten beyde deputirte auf jeder specie rtl., so sie in Stockholm außgegeben, 11 rtl. aufgeldt angeschrieben.

212 ‚wie‘ Nachtrag über der Zeile.213 ‚mit‘ Nachtrag über der Zeile.214 ‚ordinari‘ Nachtrag über der Zeile.215 Vgl. oben p. 131 u. 138.216 Vgl. oben p. 113 f.

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Man hette auch nachgefraget, waß daß aufgeldt damahlen sowoll alhier alß in Stockholm gewesen, undt befunden, daß man alhier 1½ rtl., in Stockholm aber ⅛ rtl. gegeben habe.

2. So hetten die deputirten nehmlich elster Harm Harmsen denen herrn pastoren alhier sowoll in der hinauß zurückreise 18 rtl. und eltester Jürgen von Damm 13 rtl. vor dieselbe zu bitten vndt zu danken217 gegeben undt zur rechnung geführet.

[p. 143]

3. So wehre von Harmsen 5 rtl. vor dem küster, welcher in st. peterskirchen in sei-ner abwesenheit mit dem beutel umbgegangen, in der rechnung abgebracht.

4. Elster Harmsen hette vor seine kleider 39 rtl. undt vor seinen jungen 15 rtl., el-tester Dam aber 40 rtl. angeschrieben.

5. Vor extra in der garküchen, wann sie auf dem schloß in Stockholm zu lange auf-gehalten worden undt ihre mahlzeit in dem wirtshause versäumet, wehren 12 rtl. .....218

6. Auf ihre voije 12 rtl. undt.7. An die wirtin undt küchinn 12 rtl. verehrung.8. Vnnd vor dem herrn obristen Weyer, so ihm wegen seines armuthe gegeben, 5½

rtl. angeschrieben.9. Die außgegebene geschenke beliffen sich sowoll an bahren gelde alß butter,

brustkraut, lachß undt tractirung einige vornehme persohnen ungefehr auf 1000 rtl.

Die deputirten beantworteten jeden punct und traten damit ab.Elterleute und elsten haben per majora geschloßen, daß die kleidergelder, weil-len die deputirten 650 rtl. recompansgelder genoßen, nicht anzurechnen wehren undt daß die deputirten, daß alle verehrungen zu der güldestuben besten an-gewandt wehren, mit dem worte ‚so war ihnen Godt helffen soll‛ bekräfftigen solten. Im übrigen wurde die gantze rechnung angenommen.

[p. 144]

Waß die dokmanswahl betrifft, so haben sich die bürger in den modum, umb 3 persoh-nen an einen ehrbaren rath undt der elstenbanck innhalt des königlichen generalgouver-naments sententement219 zu praesentiren, nicht vereinigen können220, santen derowegen den dockman an elterleute und eltesten in der brautcammer, welcher berichtete, daß die eine partey bürger der meinung wehren, daß ein jeder bürger auf 3 persohnen, weillen 3 personen vorgeschlagen werden solten, stimmen könten und daß die 3 persohnen, welche die meiste stimmen haben würden, einem ehrbaren rath wie auch elterleute

217 ‚vor dieselbe zu bitten vndt zu danken‘ Nachtrag neben der Zeile.218 Unleserliche Streichung.219 Hier sind gemeint die Anderweitigen Vorschläge des Generalgouvernements auf die 32 Klagepunkte der

Bürgerschaft vom 20.04.1680, in: RMAA, f. 673, apr. 1, Nr. 160, p. 3-18.220 Vgl. zu einem ähnlichen Auslegungsproblem der königlichen Verordnung die Ältestenwahl 1682 unten

p. 155 u. 158.

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117Edition des Textes

undt eltesten, umb einen darauß zum221 dockman zu wehlen, solten praesentiret werden. Die andere partey bürger vermeinten aber, daß ein jeder bürger nur222 eine stimme ab-zulegen hette undt daß die 3 persohnen, welche alsdan die meiste stimme bekommen, einem ehrbaren rath und elterleute und eltesten zu praesentiren wehren. Es hetten sich auch beyde parteyen bürgere verlauten laßen, solches bey dem königlichen generalgou-vernament außführlich zu machen, wolten aber zuvor elterleute und elsten meinung, waß hirinn zu thun und waß vor eine modum zu treffen wehre, vernehmen.

Elterleute undt eltesten schloßen per majora, daß weillen daß königliche gene-ralgouvernament in der dockmanwahl gesprochen, so müste man sich auch alda wegen den modum vereinigen.

[p. 145]

Nachdehme die bürgerey die streitige sachen wegen der dockmanswahl dem könig-lichen generalgouvernament vorgetragen, so hat daßelbe folgenden bescheidt ertheilet:

Auff die von der großen gülde bey der letzten ältermanswahl meist stimmigen bürgern einigelegte supplic, daß ein jeder bürger drey personen zum dockman vorschlagen und auß denselben drey, darauff die meisten vota gefallen, einem ehrbaren rath zur wahl presentiret werden mögen, und waß dawieder von den andern bürgern der großen gülde sowoll mündlich alß schrifftlich beygebracht, giebet das königliche generalgouvernement nach gehaltener conference und confrontation mit beyden theilen und versuchter gütlicher vereinbahrung diese resolution:

Weillen in den letzten sentiment des königlichen generalgouvernements ad puncta 6 de dato den 20. Aprillis223 verwichenen jahres, welches ihro königliche mayestät vermittelß dero allergnädigsten resolution vom 16. Februarij224 lauffenden jahres bestättiget, expresse enthalten, daß 3 per-sohnen von den bürgern zur presentation vorgeschlagen werden sollen, als muß es billig dabey verbleiben, daß nehmlich ein jeder bürger drey persohnen zum dockman vorzuschlagen berechtiget sey, welcher gestaldt es auch bey den vorigen dockmans-, eltesten- und anderer wahl, auch sonsten fast allenthalben in der gleichen stücken gehalten worden. Vnndt weillen beyde theilen sich hirneben über keinen andern modum praesen-tandi auß den vorgeschlagenen persohnen gütlich nicht vereinigen kön-nen, so wirdt vor daß richtigste und beste gehalten, daß auß den vorge-schlagenen personen drey, so die meisten vota haben, einem ehrbaren rath zur wahl praesentiret

221 ‚zum‘ Nachtrag über der Zeile.222 ‚nur‘ Nachtrag über der Zeile.223 Anderweitige Vorschläge des Generalgouvernements auf die 32 Klagepunkte der Bürgerschaft vom

20.04.1680, in: RMAA, f. 673, apr. 1, Nr. 160, p. 31-34.224 Königliche Verordnung vom 16.02.1681, in: Collectaneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI 520 Große

Gilde Riga 1, p. 93-95.

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[p. 146]

werden, wodurch dan alle weitläuffl igkeit verhütet undt weillen ein je-der hirdurch ein freyes und vnpartheisches votum hat, aller argwohn, von welchen beyde theile wolmeinendt abgemahnet undt zum guten vertrauen angewiesen worden, desto leuchter aus dem wege geräumet seyn wirdt. Actum auff dem königlichen schloße zu Riga den 27. Septembris anno 1681.

L.S. Ad mandatumMichael Segebade

Hirauff hat der herr elterman bey einem ehrbaren rath angehalten, daß die gantze bür-gerey, umb 3 persohnen zum dockmanswahl zu presentiren, auf der güldestuben ange-saget werden möchten, welches auch geschehen.

Wie nun die bürgerey den 13. Octobris

zusammen wahr, seindt elterleute und eltesten auß der brautcammer in der güldestuben getreten. Da dann der herr elterman Plönnis proponiret, daß weillen daß königliche generalgouvernement wegen den modum, wie die 3 brüder zum dockmanswahl vor-zuschlagen, erkandt, so würde man sich in friedt undt einigkeit wieder setzen undt 3 tüchtige brüder benennen.Womit elterleute undt eltesten in der brautcammer gegangen.Der dockman Reinholdt Kahle wurde eingefordert und von ihm den zettel von den 3 erwehlten

[p. 147]

brüder begehret, welcher zur antwort gab, daß weillen in der königlichen resolution225 enthalten, daß die begehrte 3 persohnen einem ehrbaren rath, elterleute und eltesten solte praesentiret werden, so wolte die bürgerschafft den zettel nicht ehe in der braut-cammer einsenden, biß daß ein ehrbarer rath zugegen währe.Elterleute und eltesten ließen einen ehrbaren rath durch die eltesten Gerdt Rigeman und Hinrich Kuse in der brautcammer zu erscheinen nöhtigen. Wie nun ein ehrbarer rath in der brautcammer gekommen und sich gesetzet, ist gemeldter dockman eingetreten undt den zettel, worauff drey persohnen, alß Johann Betken, welcher von der bürgerey mit 55, Marten Piehl, welcher mit 66, und Hans Siebens, welcher mit 74 stimmen vorge-schlagen, gestanden, dem herrn elterman übergeben, womit der dockman abgetreten. Nachdeme nun der zettel verlesen, sagte der herr elterman Plonnies, daß weillen man

225 Ebenda.

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119Edition des Textes

vorhin die elterleute in verdacht gehabt, alß wenn mit stechung der stimmen nicht wol umbgegangen wehre, so wolte er den cämmerer elsten Davidt Ganschau zur aufsicht zu sich nehmen. Darauf ist er mit den cämmerer alter gewohnheit nach mit den zettel umbgegangen und eines jeden herrn [des rats]226 und eltesten stimme bey die genandte persohn gestochen. Da sich dann befunden, daß Marten Pihl 29 undt Hans Siebens 15, Johann Betken aber kein stimme gehabt.Elterleute und eltesten gingen in der güldestuben undt ließen einen ehrbaren rath durch vorgemeldte 2 eltesten auch einnöhtigen. Alda wurde alter gewohnheit nach die glo-cke geleutet und in der gantzen bürgerschafft gegenwahrt Marten Piehl zum dockman abgeruffen.

[p. 148]

Eodem

So lange alß die bürgerey im vorschlage vorgemeldte drey persohnen begriffen wahren, referirte der herr elterman Plönnies in der brautcammer, 1. wie daß der herr pastor Johannes Kröger bey ihme angehalten, daß weillen er ein

alter verdienter herr wehre, daß man ihm seiner tochter hochzeit auf der gülde-stuben ohne entgelt verrichten laßen möchte.

Elterleute undt eltesten schloßen per majora, daß weillen weder ein ehr-barer rath noch die andere herren des ministerij auch elterleute undt els-ten töchter die güldestuben nicht frey, sondern die gewöhnliche gebühr, welches auch nicht viel wehre, allezeit gezahlet hetten, so könte der herr pastor Krüger in seinen gesuch nicht gefüget werden.

2. So hette Johann Faber umb zahlung seiner weinrechnung angehalten, weillen dann 50 rtl. capital und einige rente wegen sehligen Tünen hauß im vogterlichen [!] gerichte verhanden, ob man dauon den Faber nicht zahlen und wann mehr geldt einkommen würde, dauon wieder ein neu capital formiren könte.Die andere eltesten erinnerten, daß etzliche elsten sich von der schafferey undt umbgang des beutels in st. peterskirchen abkauffen wolten. Dadurch könte eine gute summa geldes einkommen und daß obgemeldte capital wieder auf rente außgegeben werden.Eltester Hinrich Kahl sagte, daß er sich von der schafferey und umbgang des beutels in st. peterskirchen abkauffen und dauor 150 rtl. geben wolte. Ihme wur-de zu gemüte geführet, daß Rademacher

[p. 149]

und Johann Reuter 200 rtl. gegeben hetten. Kahl wante ein, daß die gemeldte persohnen nicht allein vor umbgang des beutelß und der schafferey, sondern auch vor daß sitzen beym accisekasten so viel gegeben. Weillen er aber bereitz

226 In der Vorlage offensichtlich vergessene Worte.

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von verwichenen Fastnacht biß dato geseßen und noch biß Fastnacht sitzen müste, so verhoffte er, daß man mit sein both zufrieden sein würde.

Elterleute und eltesten haben mit Hinrich Kahlen veraccordiret, daß er vor die schafferey auf Fastnacht und vor umbgang des beutelß 170 rtl. alb. erlegen solte.

Elster Hans Kleis wolte auch 170 rtl. geben, aber dagegen nicht allein von der schafferey undt umbgang des beutelß, sondern auch vom sitzen beym accise-kasten befreyet seyn, welches aber von elterleuten und eltesten nicht angenom-men worden.Elster Friederich Wesseling erbohte sich, auch 170 rtl. vor die schafferey und umbgang des beutelß zu erlegen.

Ist angenommen worden.

Den 9. Novembris anno 1681

hat elster Heinrich Kahl auf die güldestuben gebracht 170 rtl. alb.elster Friedrich Weßeling hat gesandt obige 170 rtl. alb. zusahmen 340 rtl.

Dauon hat Johan op den Öhl |: zu die durch elsten Rademacher vorhin gezahlte 200 rtl. :| den rest wegen der deputirten wechßel von 270 rtl.227 empfangen rtl. 70wie auch intressen vndt bruchtvngeld 22Johan Faber hat laut weinrechnung de anno 81 Fastnacht bekomen 77-45228

Elster Michel von Schultzen auf daß silberpfandt229 170-45 rtl. 340

[p. 150]

Anno 1681 den 7. 10bris230

hat der herr älterman Hinrich von Schultzen in des herrn älterman George Plönnies kranckheit231 die ältestenbancke convociren laßen,232 und proponirte, das weiln das neue jahr vor der thür, so möchte man einen eltesten, der mit dem beutel in st. peters-

227 Es handelt sich hier um den streitigen Wechsel von p. 106 für die im Zuge der streitigen Ältermannswahl von 1680 (vgl. p. 69 f.) von der Ältestenbank nach Schweden gesandten Ältesten Jürgen von Damm und Harm Harmsen. Vgl. auch p. 107 u. 116.

228 Laut Kämmereirechnungsbuch der Großen Gilde, in: LVVA, f. 223, apr. 1, Nr. 263, fol. 112r, waren es 1 rt. weniger: 76 rt. 45 gr.

229 Vgl. oben p. 93.230 Dezember.231 Plönnies hatte sich das Bein gebrochen. Vgl. Collectaneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI 520 Große

Gilde Riga 1, p. 215 f.232 Verweis auf die Rang- und Sitzordnung der Ältesten, die nach dem Datum des Eintritts in die Ältesten-

bank, ihrem Alter als Älteste, geordnet war. War kein Ältermann anwesend, wurden seine Aufgaben von dem am längsten amtierenden Ältesten wahrgenommen.

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kirchen umbgehen könte, erwehlen. Und weiln die reihe an eltesten David Hillbold war, so wurde er befraget, ob er sich abkauffen oder mit dem beutel umbgehen wolte.Elster Hilbold erklerte sich, mit dem beutel umbzugehen.

Älterleute und eltesten wünschten ihm dazu glück.Eltester Herman Harmes sagt, daß weilen die bancke vorhin geschloßen, daß er sei-ne schwedische reiserechnung mit den worten ‚so wahr ihm Gott helffe‛ bekräfftigen solte233, so hielte er an, daß man ihm die vorige nach Stockholm geschickte älterleute rechnungen extradiren und den obgemeldten schluß unter der gildestuben insigel aus-geben möchte.

Elterleute und eltesten schloßen per majora, der gesuchte bescheid unter den notarij Wulff handt, aber nicht unter der gildestuben siegel, weiln es nicht ma-nierlich, konte ausgegeben werden. Waß die gesuchte rechnungen belangte, so weere dieselbe schon vorhin von elterleute und eltesten angenommen und ra-tihabiret worden.234 Dahero künten solche schon richtig gemachte rechnungen nicht ausgegeben werden.

233 Vgl. oben p. 143.234 Vgl. oben p. 142 f. u. unten p. 258.

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[p. 151][1682]

Anno 1682 den 11. Januarij

hat der herr älterman George Plönnies die eltestenbanck convociren laßen, und weiln er unpäßlich war235, so sandte er durch236 2 brüdere, als Daniel Wittgaw und Christoff Rusmeyer, eine schrifft der frawen rang angehende237 ein.Die schrifft wurde verlesen und denen abgeschickten zur antwort gegeben,

daß weiln die ältestenbanck nicht complet war, man auch des generalgouverne-ments sententement nicht bey der hand hätte, so solte in der sachen sobald der herr älterman Plönnies ausgehen eine endschafft gemachet werden.

Der herr älterman Hinrich von Schultzen proponirte, daß weiln die fastnachtzeit heran-nahete, so hätte man sich zu bereden, wer alßdann schaffen und speisen solte.

Eltester Hans Kleis hat sich sowol von der schafferey als mit dem beutel umbge-hen in st. peterskirchen mit 150 rtl. alb. abgekaufft. Eltester Cord Harmsen aber hat auff sich genommen, allein zu schaffen, wodurch er auch wegen umbgehung des beutels in st. peterskirchen befreyet worden.Diese 150 rtl. hat der herr eltester Michel von Schultzen auff sein silberpfandt empfangen und dargegen des gießbecken, die große getriebene vergüldte kanne und 5 greweceppers nach der gildestuben gesandt wie auff folgender seiten zu ersehen238.

[p. 152]

Den 16. Februarij

hat der herr älterman George Plönnies die eltestenbanck convociren laßen und bezog sich auff seine schrifft, welche er in seiner kranckheit an der eltestenbanck wegen der frawen rang durch 2 brüdere, als Daniel Wittgaw und Christoff Rusmeyer, zugesandt, und weiln die sache biß zu seiner genesung ausgesetzet, sich auch laut gemeldter män-ner attest239 zu allem guten anerboten, so verhoffte er, daß man sich in der sachen schi-cken und mit der bürgerschafft in fried und einigkeit leben würde.Die beyde sententementen vom königlichen generalgouvernement wurden, so weit der frauen rang belanget, verlesen. Der herr älterman erinnerte hierbey, daß ihr königliche

235 Er hatte einen Beinbruch. Vgl. Collectaneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI 520 Große Gilde Riga 1, p. 215 f.

236 ‚durch‘ Nachtrag über der Zeile.237 Es handelt sich um einen Präzedenzstreit unter den Frauen der Ältesten. Die Schrift ist überliefert in:

Collectaneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI 520 Große Gilde Riga 1, p. 203-205.238 Vgl. oben p. 93.239 Es handelt sich um den Bericht über das Geschehen in der Sitzung vom 11.01. (vgl. oben p. 151), den Witt-

gau und Rusmeyer schriftlich an Plönnies eingaben. Die Schrift ist überliefert in: Collectaneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI 520 Große Gilde Riga 1, p. 211 f.

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mayestät das letzte sen[ten]teiments240 bestättiget hette, womit er auff der gildestuben abgetreten.Nachdeme die anwesende eltsten sich miteinander beredet, wurde der herr älterman Plönnies wieder eingenötiget undt demselben angedeutet,

daß weiln die bancke bey weitem nicht complet, der herr älterman Hinrich von Schultzen auch nicht zu hause weere, so würde die sache biß die eltestenbanck auff Fastnacht completer zusammen seyn und der ehrr älterman von Schultzen auch zu hause kommen würde auffgeschoben.

Der herr eltester Michel von Schultzen sandte gegen die empfangene gelder von das bey sich habende pfand nachfolgendes silberzeug auff der gildestuben, alßdas vergüldte gießbecken mit der kannendie große getriebene vergüldte kannen5 greweceppers241.

[p. 153]

Den 27. ditto anno 1682

hat der herr älterman Georg Plönnies die eltestenbanck wie auch die gantze bürger-schafft convociren laßen.1. Der herr elterman proponirte in der brautcammer, wie daß der herr conrector

Müller bey nehermahliger annehmung der brüderschafft242 angelobet, zwischen selbiger zeit und Fastnacht bürger zu werden. Er weere es aber biß dato noch nicht geworden vorwendende, daß die eltestenbanck in vorigen jahren den schul-meister Israel Rohde, ohne daß er die bürgerschafft gewonnen, zum bruder auff und angenommen. Dahero hette er vermeinet, das umb der uhrsachen, wie auch daß die lateinischen schuelcollegen allezeit vor bürger mit gehalten worden, er nicht vonnöhten hette, bürger zu werden. Wann aber expresse in denen gilde-stuben schragen enthalten, das keiner bruder werden kan, er müße dann zuvor bürger seyn243, so würde er wohl auch wohl nohtwendig bürger werden müßen.Die ältesten sagten, daß sie nicht anders wüsten, als daß der Israel Rohde bürger sey.

Elterleute und eltesten schloßen per majora, das sowohl der conrector Müller als auch Rohde das bürgerrecht fordersamst gewinnen oder in er-mangelung deßen aus der brüderschafft ausgeschloßen werden sollen.

240 Im Wort Papierschaden.241 Vgl. oben p. 93.242 Hier ist die Bruderschaftsannahme vom 13. und 15.06.1681 gemeint.243 In dem Schragen ist lediglich die Rede davon, dass ein Bewerber seinen Geburtsbrief beibringen müsse:

Schragen vom Jahre 1610, in: STIEDA/METTIG, § 73. Es handelt sich hierbei um eine 1569 eingeführte Regel. Auch die Fastnachtsordnung von 1613 kennt nur die Abforderung eines Geburtsbriefs: Fastnachtsordnung vom Jahre 1613, in: STIEDA/METTIG, § 39.

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124 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

2. So hette man zwo beysitzer vonnöhten.Hirzu wurden erwehlet eltester David Gantzkaw und eltester Hans Strueck.

3. So hette man ebenermaßen 2 cämmerers vonnöhten.Hirzu wurden erwehlet eltester Hans Strueck und eltester Liborius Dahte.

Der herr obristlieutnant Palmstrauch und herr major Emmerling ließen sich anmelden. Nachdem sie eingefordert worden, übergaben dieselbe ein schreiben von seiner excel-lentz dem herrn königlichen commissario von der hohen commission der reduction244, generalmajor Robbert

[p. 154]

Lichton245, und weil selbiges schreiben nicht allein an elterleute und eltesten, sondern auch an der gantzen bürgerschafft der großen gilde gerichtet war, so traten elterleute und eltesten nebst obgemeldte herrn deputirte in der gildestuben, erbrachen allda das schreiben und verlasen es vor der gantzen gemeine. Wie solches geschehen, giengen die mehrgemeldte herrn deputirte nach der kleinen gildestuben, umb daselbst ihre sa-chen auch vorzutragen. Der Innhalt obiges schreiben war dieses kürtzlich, das sowol vor die soldatesque alß auch vor die bürgerschafft selbsten steinerne baraquen in den stadtswällen möchten erbawet werden etc. Elterleute und eltesten traten wider in der brautcammer und beredeten sich, daß es zwar wohl weere, die baraquen zu bawen, weiln es aber eine sache weere, so allen 3en ständen und der gantzen bürgerschafft angienge, das man auch solches ihnen nicht allein vortragen, sondern alles mit ihnen bestermaßen überlegen müste.Der dockman Reinhold Kahl tratt in der brautcammer und referirte, daß die brüder-schafft jetzt darein nicht stimmen könten, denn es müste zuvor mit einem ehrbaren raht und beyder gülden sambt der gantzen bürgerschafft überleget werden, worbey die bürgerschafft von der großen gilde ihre deputirten auch haben wolte. Obgemeldte herren deputirte von seiner excellentz traten wieder in der brautcammer undt begehrten antwort.Der herr elterman Plönnies sagte, das man nicht ungeneiget weere, die baraquen zu bawen, man müste aber solches zuvor mit allen 3en ständen und der gantzen bürger-schafft von beyden gülden überlegen, welches künfftige woche, geliebts Gott, gesche-hen könte, alßdann seiner excellentz mit weiteren bescheidt begegnet werden solte.Die herren deputirten versicherten im nahmen seiner excellentz, das hirdurch der die246 stadtprivilegien im geringsten nicht solten gekräncket werden.

244 Als die Finanzen Schwedens zur Mitte und in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts merklich überspannt waren, griff der König zum Mittel der Güterreduktion, die über Jahre vorbereitet wurde. Ausgegebene Güter wurden wieder eingezogen, der bisherige Besitzer blieb in der Regel jedoch als Pächter im Besitz der Güter. Vgl. hierzu VASAR; für Estland vgl. LOIT, Kampen om feodalräntan, v.a. Kap. V+VI, S. 114-230.

245 Das Schreiben ist überliefert in: Collectaneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI 520 Große Gilde Riga 1, p. 217-222. Hier auch eine Planzeichnung der zu erbauenden Baracken. Vgl. zum Barackenbau auch p. 156 f., 302 f. u. 385-392.

246 ‚die‘ Nachtrag über der Zeile.

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[p. 155]

Dockman Kahl eingetreten, referirte, daß die bürgerey wegen den modum der per-sohnen zur eltestenwahl sich nicht vereinigen könten.247 Dahero sie die sache an das königliche generalgouvernement zum ausschlag wolten gelangen laßen.Elterleuthe und eltesten traten abermahl in der gildestuben. Da dann der herr älter-man Plönnies, nachdeme er sich am tische gesetzet, vorgemeldte beyde cämmerer und beyde be[i]sitzere wie auch den gewesenen dockman Reinhold Kahl, weiln er seine gelder an der taffelgilde richtig abgeleget, zum eltesten abgeruffen.

Den 8. Martij anno 1682

hat der herr älterman Georg Plönnies die eltestenbanck convociren laßen und sagte, daß er alter gewohnheit nach die bürger fastnachtklagen der eltestenbanck vorhin, ehe man dieselbe einem ehrbaren raht übergebe, vorlesen wolte, damit, wann einer oder der ander noch was zu erinnern hette, man solches beysetzen könte. Hierauff verlaß der herr älterman die fastnachtsklagen248 wie auch eltesten Wesselings eingegebene schrifft wegen des rußischen handels249, welche auch bey der docken in der fastnachtszeit vor-lesen worden.Eltester Reinhold Kahl als gewesener dockman referirte, wie daß nur etzliche von der bürgerey die fastnachtklagen übergeben, die andere bürger aber haben mit den puncten dem ministerio angehende nicht wollen zu thun haben. Die bürgerey habe sich auch setzen und, ob solche puncten anzunehmen, votiren wollen. Es weere aber alles in con-fusion und zu keinem votiren gekommen.Die eltesten sagten, daß weiln die meiste bürgerey hierin nicht einig, so könte man sich bereden, ob die puncten wegen des ministerij250 als öffentliche fastnachtsklagen einem ehrbaren raht solten vorgetragen werden, dann man sehe vor daß beste an, daß der herr älterman sich möchte belieben laßen, dieselbe einem ehrbaren raht in der cämmerey privatim beyzubringen.251

Der herr älterman Plonnies sagte, daß er nicht gestatten könte, daß die eltestenbanck über der bürgerey fastnachtsklagen votiren,

247 Gemeint ist, dass die Bürgerschaft sich nicht auf einen Modus einigen konnte, die Vorschläge für die Nachbesetzung einer Ältestenstelle aufzustellen. Die Wahl wurde nach eingegangenem Entscheid des General-gouverneurs noch bis Fastnacht 1683 verschoben, vgl. unten p. 158 f. u. 176-179. Vgl. auch oben p. 144 f. zu einem ähnlichen Problem bezüglich der Dockmannswahl.

248 Die Klagen sind überliefert in: Collectaneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI 520 Große Gilde Riga 1, p. 237-247.

249 Die Schrift ist überliefert ebenda, p. 231 f.250 Im ersten Punkt der Fastnachtsklagen wurde den Pastoren vorgeworfen, sie würden sich nicht genügend

um die Kranken und Sterbenden im Hospital sorgen. Vgl. die Klagen ebenda, p. 237-247.251 Die Fastnachtsklagen wurden wegen der Unstimmigkeiten schließlich erst im Juli dem Rat übergeben.

Ratsprotokolle der Stadt Riga, in: DSHI 510 Riga, publica Bd. 26, p. 462.

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[p. 156]

noch dieselbe ändern wolte, sondern er wolte dieselbe klage, wan sie auch nur von einem bürger eingegeben weere, einem ehrbaren raht öffentlich vortragen, welches er denn auch verantworten wolte, womit er auffgestanden.Die eltesten gaben zur antwort, daß, wann der herr älterman ihre wollvermeinte erinne-rungen nicht annehmen wolte, so wolten sie auch mit den puncten des ministerij nichts zu schaffen haben, womit sie auch auffgestanden und voneinandergegangen.Nachdeme gemeldte eltesten schon in der gildestuben gehöffte gewesen, sind sie wie-der in der brautkammer getreten und haben unter sich nachgehende deputirte, ihre sa-che zu vertreten, gemacht, alßelterman Hinrich von Schultzen elsten Dirich Dreilingelsten David Gantzkawund elsten Brand Marquard.

Den 16. Martij anno 1682

hat ein ehrbarer raht wie auch der herr ältermann Georg Plönnies nicht allein die el-testenbanck und bürgerey der großen, sondern auch die eltestenbanck und bürgerey von der kleinen gilde auff der großen gildestuben convociren laßen, woselbsten wegen einem ehrbahren raht der wortführende bürgermeister herr Johannes von Schultzen und der herr vicesyndicus Paulus Broeckhusen erschienen und des herrn generalmajor und königlichen commissario Lichtons 2 briefe252, welche derselbe verwichenen Fastnacht sowol an einen ehrbaren raht als an elterleute und eltesten wegen bauung der steinernen baraquen abgehen laßen, vorlesen und die sache bestermaßen demonstriren laßen, auch dabey erwehnet, daß elterleute und eltesten beeder gilden mit ihrer und der bürger-schafft erklärung bey einem ehrbaren raht einkommen möchten, womit dieselbe abge-treten. Wie dann auch elterleuthe und eltesten sambt der bürgerey der kleinen gülde ab und auff ihre gildestuben gegangen.

[p. 157]

Sobaldt gemeldte deputirten weggetreten, hat gemeldter herr generalmajor Lichton den herrn obristlieutnant Palmstrauch, den herrn obristlieutnant Greve und den herrn major Emmerling auff der großen gildestuben gesandt, welche nichts proponiret, sondern nur angehöret, wie der herr älterman Plönnies die bauung gemeldter baraquen der eltesten-banck und bürgerschafft bestermaßen recommendiret, womit gedachte drey herren ab und elterleute undt eltesten in der brautcammer getreten.

252 Einer der beiden ist der oben p. 154 bereits erwähnte Brief in: Collectaneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI 520 Große Gilde Riga 1, p. 217-222. Der Brief an den Rat dürfte weitestgehend identisch sein. Vgl. zum Barackenbau auch p. 302 f. u. 385-392.

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Nachdeme der herr älterman mit den herren eltesten sich beredet, haben sie aus ihren mitteln nachfolgende deputirte, daß sie die sache der baraquen angehende sowol mit den deputirten von einem ehrbaren raht als von beeden gildestuben aus der bürger-schafft überlegen und davon der eltestenbanck relation ablegen solten, erwehlet.Der dockman Marten Piel trat in der brautkammer und brachte wegen der bürgerschafft der großen gilde ein,1. daß die bürgerschafft einhälliglich anhielte, daß hinfüro nicht mehr die herren

deputirte von der chron auff der gildestuben kommen und allda proponiren, son-dern ihr begehren einem ehrbaren raht eröffnen möchten, damit eines ehrbaren rahts deputirte solches elterleuten und eltesten sambt der gantzen gemeine bei-der gildestuben alter gewohnheit nach wieder vortragen könten.

2. Weiln der herr generalmajor Lichton in seinem obgemeldten schreiben an der gildestuben gedacht, daß die deputirte aus der bürgerey schon vordeme beym königlichen generalgouvernament die erbauung der steinernen baraquen con-sentiret hetten, so wolte die bürgerschafft gerne berichtet seyn, was daß vor de-putirte personen gewesen.

3. So hette die bürgerey als abgebrandte leute253 ihre vnvormügenheit zu erbauung mehr gemeldter baraquen vorgeschüttet.

Der herr ältermann Plönnies, nachdeme er sich mit den eltesten beredet, gab darauff zur antwort, daß er den ersten und 3ten punct einem ehrbaren raht vortragen wolte. Wegen des andern punct sagte er, daß die eltestenbanck niemahlen einige deputirte wegen bau-ung der baraquen am königlichen generalgouvernement gesandt. Die bürgerey würde auch ohn eines ehrbaren raht und der eltestenbanck beliebung keine deputirten deßfalß nach dem schloß geschicket haben. Gemeldter dockman ist abermahlen eingetreten und referirte, wie daß die bürgerschafft aus ihren mitteln die sache wegen bauung der baraquen bestermaßen mit einem ehrbaren raht etc. zu überlegen Peter Poort mit 152, Hans Hinrich Behrens mit 108, Hans Bartelsen mit 76 und Gerd Grön mit 108 stimmen erwehlet hetten, worauff man voneinandergegangen.

[p. 158]

Den 30. Augustij anno 1682

hat der herr ältermann Georg Plonnies die elstenbancke wie auch die brüder- und bür-gerschafft der großen gilde auf der güldestuben convociren laßen undt proponirte,daß weillen daß generalgouvernament den 8. Julij dießes jahres in dem streit wegen den modum der elstenwahl biß fernere königliche erklerung erkandt254, man itzo zur elstenwahl schreitten könte. Der herr elterman Hinrich von Schultzen sagte, daß man, ob die wahl itzo oder auf vorstehenden Fastnacht vor sich gehen solte, votiren müste.

Elterleute und elsten, alß welche nur 29 personen starck erschienen, schloßen mit 25 stimmen und also per majora, daß die elstenwahl biß künfftigen Fastnacht

253 Bezug auf den Stadtbrand von 1677. Vgl. oben p. 6-9.254 Bescheid des Generalgouverneurs vom 08.07.1682, in: Collectaneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI

520 Große Gilde Riga 1, p. 313.

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solte außgesetzet werden. Die übrige 4 personen stimmeten, daß die wahl itzo geschehen könte.

Darauf seindt elterleute und elsten auf der güldestuben getreten. Da dan1. ....255 der herr elterman Plönnies der gemeine solchen schluß kuntgethan.2. Vbergab er eines ehrbaren rahts beantwortung auf die fastnachtsklagen etc.256

3. Wegen der vnteutschen kauffmanschafft hette er an Gluckman geschrieben, daß er fl eißig vigitiren möchte, biß man sich würde beredet haben, wehr die sache im reiche treiben solte.

[p. 159]

4. Daß Vrsula Mietel alß eine gantz arme frau, welche vordehme von der taffelgül-den bekommen, umb eine beysteur angehalten. Weillen sie aber keine schwester wehre, so hette er ihr nichts geben können, biß da[r]über resolviret worden.

5. Daß weillen der bruder Christoff Rusmeyer von der mildegifft verstorben, so könte ein ander in deßen stelle gewehlet werden, alß könte man sich bey der docken über die 5 puncten bereden.

Nachdehme elterleute und elsten in der brautcammer getreten undt die beantwortung auf die fastnachtspuncten verleßen, ist der dockman Marten Piehl eingetreten undt re-ferirte,daß die brüder- undt bürgerschafft über die proponirte 5 puncten votiret undt geschlo-ßen hette, undt zwar erstlich1. so hetten 50 persohnen gestimmet, daß die elstenwahl itzo vor sich gehen solte.

17 personen hetten die wahl biß Fastnacht verschoben.3 personen hetten nicht stimmen wollen.257

2. Daß 52 personen gestimmet, daß die beantwortung auf die fastnachtspuncten solte weiter vorgenommen werden.10 personen hetten gestimmet, daß es dabey verbleiben solte.Die übrigen hetten nicht stimmen wollen.

3. 59 mann hetten gestimmet, daß Gluckman allein die sache wieder die vnteutsche kauffmanschafft treiben solte.

[p. 160]4 pesonen hetten gestimmt258, daß Hans Bartels dem Glückman solte adjungiret werden.Johann Holler hette wieder Glückman protestirt.Die übrigen hetten nichts sagen wollen.

255 Unleserliche Streichung.256 Die Beantwortung des Rates auf die Fastnachtsklagen ist überliefert in: Ratsprotokolle der Stadt Riga, in:

DSHI 510 Riga, publica Bd. 26, p. 462-473.257 Trotz dieses eindeutigen Votums der Bürgerschaft wurde die Wahl der neuen Ältesten bis Fastnacht 1683

verschoben. Vgl. unten p. 176-179. Vgl. auch oben p. 155.258 ‚4 personen hetten gestimmt‘ Nachtrag über der Zeile.

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129Edition des Textes

4. Der Vrsula Mietel solte waß gegeben werden, aber ohne praejudice der taffel-gülde.

5. Ein bürger zur mildegifft wehre biß an die dockmanswahl verschoben worden.259

Der gewesene dockman Reinholdt Kahl übergab die fastnachtklagen260, welche die bür-gerschafft wieder die elstenbanck eingegeben, welche durch den elterman Plönnies in absens elterman Schultzen verleßen worden, worbey der herr Plonnies sagte, daß er bey der votirung abtreten wolte.

Die sache ist biß an erltermanß Hinrich von Schultzen gegenwart verschoben worden.

Den 1. Septembris anno 1682

hat der herr älterman Georg Plönnis die elstenbanck auf dem rahthause in der cäm-merey zu erscheinen ansagen laßen. Er ließ seine vnpäßlichkeit vorwenden und dem herrn elterman Hinrich von Schultzen der bürgerey fastnachtsklagen contra der elsten-banck übergeben und umb ein antwort anhalten.261

Weillen die bancke nicht complet, so hatt man darein nicht resolviren können.

[p. 161]

Nachdehme beyde banken vor einem ehrbaren raht zu erscheinen angesaget undt dießelbe eingetreten, proponirte der herr wordtführende bürgermeister Johannes von Schultzen, daß die herren deputirte auß dem reiche, waß ihnen von die königliche com-mission undt insonderheit wegen die ammunition undt provianthäusern angemuhtet, anhero geschrieben hetten, welches schreiben könte verlesen werden.Der herr syndicus verlaß daß schreiben.Der herr bürgermeister Johannes von Schultzen sagte, daß sich elterleute und eltesten, ob man nicht mit einer supplication bey ihro königlichen mayestät in zeiten deßfalß einkommen solte, zu bereden hetten, womit man abgetreten.Wie man wieder eingefordert worden, hat der herr elterman Hinrich von Schultzen referirt, daß elterleute und eltesten der großen gülde vermeinten, daß es gutt wehre, daß solche weit außsehende sachen der bürgerschafft auch möchten vorgetragen und die supplication von der gantzen bürgerschafft mit unterschrieben werden, damit solches mehrer krafft haben möchte.Der elterman von der kleinen gülde Gerhardt von Blo referirte, daß es gnug wehre, wann die supplication in nahmen der gantzen stadt übergeben würde. Er achtete unnöh-tig, die bürgerschafft anzusagen.

259 Gemeint ist, dass die Wahl eines Bürgers in das Administrationsgremium der Milden Gift verschoben wird.260 Es handelt sich hier nicht um die üblichen Fastnachtsklagen, die an den Rat gerichtet waren, sondern um

solche, die sich ausschließlich an die Ältestenbank der Gilde richteten. Desideria an der eltesten bank, in: Coll-ectaneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI 520 Große Gilde Riga 1, p. 249-251.

261 Hier ist dasselbe Schreiben gemeint.

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Der herr bürgermeister referirte, daß ein ehrbarer raht der kleinen gülde beygefallen vndt daß man schon in der cämmerey262 mit beyden elterleuten vor gut angesehen, eine supplication an ihro königliche mayestät zu verfertigen, welche auch verfertiget wehre undt itzo könte verlesen werden.Der herr syndicus verlaß die supplication.Womit man abgetreten.

[p. 162]

Den 23. Septembris anno 1682

hat der herr älterman Georg Plönnis nicht allein die bancke, sondern auch die bürger-schafft der großen gülde auf der großen güldestuben convociren laßen und proponirte,1. wie daß der herr professer Frisich ohnlengst an elterleute und eltesten ein büch-

lein263 überreichen laßen. Dahero möchte man alter gewohnheit nach ihm eine discretion davor zulegen.

Elterleute und eltesten schloßen, daß der cämmerer, eltester Hans Struck, dem herrn professor 15 rtl. carol. geben solte.

2. Daß die bürgerey angehalten, daß die quitantzen von der mildegifft, welche vor-dehme von denen elsten der mildegifft allein unterschrieben worden, nun anhero auch von einen von der mildegifft bürger mit unterschrieben werden möchten in betrachtung, daß solches bey der taffelgülde schon geschehen.

Ist consentiret worden.3. So hielte elster Harm Harmsen an, daß gewiße deputirten auß einem ehrbaren

raht, elterleute und eltesten wie auch auß der bürgerey, denn neuen schragen innhalt deß königlichen generalgouvernements bescheidt einzurichten, erwehlet werden möchten.

Elterleute undt eltesten erwehlten auß ihren mitteln elterman Georg Plönnis,elterman Hinrich Schultzen,elster Didrich Dreling,elster Harm Wulff,elster Harm Harmsen und elster Hinrich Kahl.

[p. 163]

4. Weillen nunmehr die zeit vorhanden, daß ein dockman gewehlet werden soll, so könte man solches der bürgerey vortragen, damit sie 3 persohnen, worauß hernach ein ehrbarer raht, elterleute und eltesten einen zum dockman erwehlen könten, aufsetzen möchten, womit elterleute und eltesten auf der güldestuben

262 Die Kämmerei des Rathauses war der übliche Beratungsort, wenn der Rat und die an der Stadtverwaltung und -regierung mitbeteiligten Gilden etwas gemeinsam zu besprechen hatten.

263 Vermutlich handelte es sich nicht um ein Buch, sondern um ein Gedicht zu Ehren der Ältestenbank. Dieses ist überliefert in: Collectaneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI 520 Große Gilde Riga 1, p. 347.

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getreten und der bürgerschafft solches kundt gethann, auch daneben begehret, daß sie anstatt des verstorbenen mildegifftbürger Christoff Rusmeyer einen an-dern tüchtigen persohn bey der mildegifft erwehlen möchten, womit elterleute undt eltesten wieder in der brautkammer gegangen.

Der dockman Marten Piehl eingetreten undt übergab nachfolgende 3 brüder nahmen, welche die brüder- und bürger264schafft wegen der dockmanswahl aufgesetzet hetten, alßJohann Betchen,Johann Rohde, der seydenkramer,und265 Hans Sibens.Referirte auch dabey, daß die bürgerschafft anstaat des verstorbenen Christoff Rus-meyers Johann Rohde, dem brauer, bey der mildegifft erwehlet hetten.Hirauff haben elterleute undt eltesten zwey deputirten an einen ehrbaren raht gesandt und dieselbe bey der dockmanswahl zu erscheinen ersuchen laßen, worauf ein ehrbarer raht sich eingestellet undt nebenst elterleute und eltesten zur dockmanswahl geschrit-ten. Da dannJohann Behtchen 5 stimmenJohann Rohde 10 stimmen vndt266 Hans Sibens 35 stimmen gehabt, daß alßo Hans Siebens zum dockman erwehlet undt hernach auf dem güldestuben ordentlicher weise abgeruffen worden.

[p. 164]

Den 13. 8bris267 anno 1682

wurde die eltestenbanck auf dem rahthause convociret. Da dann der herr wortführende bürgermeister Gothard Vegesack proponiret1. daß man mit den quartirherren und elterleuten in der cämmerey268 zusammen

gewesen und die eingekommene quartirgelder mit den außgaben überschlagen und befunden, daß die quartirherren bey 400 rtl. im verschuß wehren, welches sie künfftig wieder haben müsten. Wann aber die offi cirer ihre quartirgelder biß vorstehenden Ostern269 itzo haben wolten, man aber vorhin geschloßen, daß die quartirgelder nur biß verwichenen Michaelis270 nach dem taxt solten eingenom-men undt alßdann wegen ein ander mittel die offi cirer zu contentiren beredet werden, man aber anitzo nicht eigentlich wüste, waß vor ordinantz auß dem reiche wegen der offi cirer einkommen möchte, so wehre ein ehrbarer rath271 der meinung, daß die quartirgelder nach dem itzigen taxt noch biß künfftigen Os-

264 ‚und bürger‘ Nachtrag über der Zeile.265 ‚und‘ Nachtrag neben der Zeile.266 ‚vndt‘ Nachtrag neben der Zeile.267 Oktober.268 Die Kämmerei des Rathauses war der übliche Beratungsort, wenn der Rat und die an der Stadtverwaltung

und -regierung mitbeteiligten Gilden etwas gemeinsam zu besprechen hatten.269 Ostersonntag fi el 1683 auf den 08.04.270 29.09.1682.271 ‚rath‘ Nachtrag über der Zeile.

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tern272 könten eingenommen undt alßdann eine weitere unterredung mit elterleu-ten, eltesten und der bürgerey gehalten werden.

2. So hette die frau oberstlieutnant Nimeiersche gar ein scharffes schreiben von ihro königliche mayestät wegen den begehrten platz zu ihrer spinnerey am bau-hoff gelegen eingebracht, welcher brieff könte verlesen werden.

Der brieff wurde verlesen.

[p. 165]

Womit elterleute undt eltesten abgetreten, sich mit die andern in der cämmerey beredet und darauff bey einem ehrbaren raht eingebracht,

daß es mit die quartirgelder vorgeschlagener maaßen biß Ostern könte gehalten werden. Unterdessen möchte mit den quartirgeldern einer nicht höher alß der ander beschweret werden. Wegen der frau Nimeyersche könte man sich wieder ihro königliche mayestät schreiben nicht legen, sondern die immission itzo zwar geschehen laßen, es wolten aber beyde gülden mit einer demühtigen supplica-tion, das ihr der ander vorgeschlagene ohrt bey dem baurhoff273 möchte einge-geben werden, bey einem ehrbaren raht einkommen, welche ein ehrbarer raht an dero deputirten in Stockholm schicken undt die sache zum guten ende befördern helffen möchten.

Hirauff hielten beyde elterleute an, daß wegen der frau Nimeyerschen die gantze bür-gerschafft auf der güldestuben möchten angesaget werden. Ein ehrbarer raht wolte sol-ches nicht consentiren noch einen

[p. 166]

diener wie gebräuchlich zu geben274, welche[r] mit den güldestubendiener umbzugehen pfl eget. Deßen ungeachtet ließ der herr elterman Plönnis durch dem güldestubendiener die bürgerey der großen gülde auf der güldestuben gegen den 16. zu erscheinen ansa-gen. Der herr elterman von der kleinen gülde hatt gegen den 18. ansagen laßen.

Den 16. ditto anno 1682

seindt elterleute, eltesten wie auch die bürgerey der großen gülde auf der güldestuben erschienen. Da dann der herr elterman Georg Plönnis die sache wegen des platzes auf dem bauhoff, welche die frau Nimeiersche haben wolte, weitläuffi g undt worumb daß solches nicht geschehen könte, deduciret. Auch ihnen die supplication, so deßfalß von an275 einen ehrbaren raht verfertiget worden, vorgelesen, worauff der dockman mit der bürgerey bey der docken getreten, sich miteinander beredet undt durch den dockman in

272 Ostersonntag fi el 1683 auf den 08.04.273 Vermutlich verschrieben für: bauhof.274 Gemeint ist, dem Gildestubendiener einen zusätzlichen Ratsdiener zur Unterstützung bei der Ladung der

Bürgerschaft auf die Gildestube an die Seite zu stellen.275 ‚an‘ Nachtrag über der Zeile.

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133Edition des Textes

der braut276cammer einbringen laßen, daß sie willig wehren, selbige supplication eigen-händig zu unterschreiben, worauff auch alßobaldt die unterschrifft geschehen, welches auch den 18. von der kleinen gülde, wie die elterleute, eltesten und bürger auf dero güldestuben zusammen gewesen, unterschrieben worden.277

[p. 167]

23. ditto

seindt beyde elstenbäncken aufm rahthause angesaget worden. Da dann der herr wort-führende bürgermeister Godhardt Vegesack proponiret, wie das des sehligen herrn ar-rendatoren von Neuermühlen ritmeister Reuters frau wittibe anstat der 1300 rtl. ar-rendegelder anitzo nur 1200 rtl. geben, die übrige 100 rtl. aber wegen des sehligen kunstmeisters Ballarts höffchen einbehalten wolte. Wann dann die leute, welche die 14 000 rtl. zu den preußischen marchs verschoßen und denen Neuermühlen zum un-terpfandt verschrieben worden,278 ihre rente begehren, so stünde zu bereden, ob man anitzo nicht die 1200 rtl. auf rechnung empfangen und hinführo wegen die übrigen 100 rtl. auch richtigkeit machen solte.

Elterleute und eltesten acceptirten den vorschlag, daß die 1200 rtl. itzo solten ge-nommen, am stadtskasten gelieffert, die rente von die 14 000 rtl. dauon bezahlet und wegen die übrige 100 rtl. hinführo richtigkeit gemachet werden, ersuchten daneben einen ehrbaren raht, bey dem königlichen generalgouvernement anzu-halten, daß nicht allein die renten von die 14 000 rtl., sondern auch daß capital auß den licent- und anlage[geldern]279 gezahlet werden möchten.

[p. 168]

Den 15. Novembris anno 1682

hat der herr elterman Hinrich von Schultzen, weillen der wortführende elterman kranck gewesen, die bancke convociren laßen und referirte,1. daß verwichenen Montag Lichttage280, wie des herrn elsten Michel von Schult-

zen seine tochter auf der güldestuben hochzeit gegeben, ein silbern gräwezep-ter weggekommen wehre. Wann dan die güldestuben deßfalß keinen schaden

276 ‚braut‘ Nachtrag über der Zeile.277 Rat und Gilden Rigas hatten eine langwierige Auseinandersetzung mit Frau Niemeyer, die eine Manufak-

tur auf dem Stadtbauhof errichten wollte. Rat und Gilden aber sahen diesen Platz als nicht veräußerbaren, wich-tigen Gemeinbesitz an. Die angesprochene Supplik vom 20.10.1682 wurde von 203 Personen unterschrieben und ist überliefert in: Collectaneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI 520 Große Gilde Riga 1, p. 357-371. In einem Bescheid vom 23.01.1683 entschied der König zu Gunsten von Rat und Gilden, es solle der Frau Fröhlich (so der Mädchenname der verwitweten Niemeyer) aber ein anderer Platz eingeräumt werden. Ebenda, p. 401-408.

278 Vgl. oben p. 19.279 Anlage (ab 1668) und Lizent (ab 1629) waren in Riga erhobene Abgaben zu Gunsten der schwedischen

Krone.280 12.11.1682.

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134 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

leyden könte, elster Michel von Schultzen aber ihm281 berichtet hette, daß die liggers daß silberzeug nicht woll in acht genommen hetten, so wehre sowoll der herr elster Michel von Schultzen alß der güldestubendiener Pape undt die 6 liggers angesaget worden.Pape sagte, daß er 12 silberne grewezepters des herrn elsten Michel von Schult-zen haußfrau undt des herrn bürgermeister Zimmermans diener, alß welcher in die schencke gestanden, zugezehlet und übergeben, aber nur 11 wieder zurück-bekommen hette.Elster Michel von Schultzen klagte über die liggers, daß sie im keller gesoffen und die grawecepters nicht woll in acht genommen und nicht völlig wieder ein-gelieffert hetten, sagte dabey, daß des einen liggers Jabnen sein weib mit ein voll schürtzeltuch von der güldestuben gegangen, nicht wißende, waß darinn gewesen.

[p. 169]

Wann dan den282 liggers nicht gebühret, weiber auf der güldestuben zu haben und waß wegtragen zu laßen, so hielte er an, daß die liggers solchen grewecepter wiederschaffen oder bezahlen möchten.Die liggers beteurten gar hoch, daß sie nicht wüsten, wo der gräwecepter geblie-ben, noch wehr ihnn [!] gestohlen hette, den es wehre ein groß volck und viele dienere auf der güldestuben gewesen.

Das collegium schloß per majora, das die liggers den gräwecepter wie-derschaffen solten. Würde aber solches nicht geschehen, so müste elster Michel von Schultzen denselben, weillen die grewecepter den seinigen zugezehlet, wiedermachen laßen, damit die güldestuben keinen schaden leiden möchte. Jabn, der ligger, wurde auß obigen vrsachen abgedancket.

2. Klagte elster Michel von Schultzen über die liggers, daß sie nicht allein im brauthause, sondern noch auf der güldestuben wolten gespeiset und mit einen kruch zucker versehen sein, welches er ihnen auch, umb sie zu befriedigen, hatte geben müßen.

Daß collegium hatt den liggers ernstlich anbefohlen, kein eßen noch kruch zu begehren, sondern fl eißer wie vordem geschehen aufzuwahrten oder sie solten alle abgeschaffet werden.

[p. 170]

Es wurde auch den cämmerers angedeutet, daß e den liggers ihr gebühr nicht ehe, alß nach der hochzeit, wann sie alles woll bestellet, gegeben werden solte. Man wolte auch weiter zusammentreten und eine verord-nung, wonach sich sowoll der güldestubendiener Pape alß die liggers zu richten hetten, verfertigen.

281 ‚ihm‘ Nachtrag über der Zeile.282 ‚den‘ Nachtrag über der Zeile.

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135Edition des Textes

Den 16. Novembris anno 1682

wurden beyde bancken aufm rahthause gefordert.Der herr wortführende bürgermeister Gothard Vegesack proponirte, wie daß die herren deputirten ein schreiben vom 25. Septembris auß Stockholm anhero gesandt283, wo-rein allerhandt weitaußsehende sachen enthalten wehren. Dahero könte daß schreiben vorgeleßen werden. Der herr obersecretarius verlaß daßelbe, womit beyde bancken ab-getreten und sich miteinander beredet vndt vor gutt angesehen, daß die gantze bürger-schafft auf die güldestuben möchte angesaget und ihnen solches vorgetragen werden, damit man allesampt eine demühtige

[p. 171]

supplication vnterschreiben, und ihre königliche mayestät vnterthänigst übergeben werden möchte au. ...... ...284 vndt285 durch solches mittel alles in zeiten vorbauen möge.Wie man nun mit solche antwort bey einem ehrbaren raht eingekommen, hatt derßel-be die zusammenkunfft nicht vor gutt angesehen, sondern begehret, daß auß beyde bancken gewiße deputirten morgendes tages in der cämmerey286 kommen und eines ehrbaren rahts völlige meinung einnehmen möchten.Elterleute und eltesten ließen ihnen solches gefallen und traten deß folgendes tages in der cämmerey mit einem ehrbaren raht zusammen, nahmen dero meinung ein und ließen die bäncken den 18. auf der güldestuben zusammenkommen. Da dann eines ehrbaren raht [!] rationes beygebracht worden.

Elterleute und eltesten verblieben bey ihrer voriger meinung.

Den 20. Novembris

wurden beyde bancken abermahlen vor einen ehrbaren raht gefordert, umb dero mei-nung einzubringen. Da dann die kleine gülde sich ....287 von ihren vorigen schlus ab-gegeben und einem ehrbaren raht zugefallen. Derowegen sagte elterman Hinrich von Schultzen vor einem ehrbaren raht, das weillen beyde stände einig wehren, so müste die große gülde weichen.

283 Das Schreiben konnte nicht ausfi ndig gemacht werden. Aus den Ratsprotokollen vom 16., 17. und 20. November geht kein Inhalt hervor, sondern lediglich, dass Rat und Älterleute der Gilden sich berieten, ob die Bürgerschaft in dieser Sache versammelt werden müsse. Vgl. Ratsprotokolle der Stadt Riga, in: DSHI 510 Riga, publica Bd. 27, p. 18 f. u. 26-29.

284 Streichung größtenteils unleserlich.285 ‚vndt‘ Nachtrag über der Zeile.286 Die Kämmerei des Rathauses war der übliche Beratungsort, wenn der Rat und die an der Stadtverwaltung

und -regierung mitbeteiligten Gilden etwas gemeinsam zu besprechen hatten.287 Unleserliche Streichung.

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136 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

[p. 172][1683]

Anno 1683 den 26 Januarij,

hatt der herr elterman Georg Plönnies die elstenbanck auf der großen güldestuben con-vociren laßen und proponirte, das weillen Fastnacht vor der thür wehre, man bedacht seyn müste, wer künfftigen Fastnacht schaffen und speisen solte. Vndt weillen anitzo schlechte zeiten wehren, da man woll vrsach hette, auf mesnage bedacht zu sein, so würde woll gut sein, das man die ordinantz, welche anno 1671 durch dem elterman Didrich Fridrichs und der gantzen bancke gemachet worden, anitzo einziehen und auf die alte weise, wie es anno 1613 bey des damahligen sehligen herrn elterman Tönnies Frölings zeiten gewesen, einrichten möchte, insonderheit, das das wein umbsenden |: sowoll den ersten als anderen tages :| von der großen güldestuben an elterleute, eltesten oder an andere, wie sie nahmen haben mögen, möchte abgeschaffet werden. Hirauf wurden die ordinantzen von anno 1613 wie auch von anno 1671 verlesen.288

Die anwesende elsten sagten, das es auf die manir, wie bey Frölings zeiten289 gesche-hen, es anitzo, weillen die banck viel stärcker als damahlen, nicht könte gehalten wer-den, sahen aber auch für rahtsahm an, das man bey itzigen schlechten zeiten mesnagi-ren möchte.

Elterleute und eltesten schloßen per majora, das von nun an kein wein sowol des ersten als des anderen tages in der Fastnacht von der güldestuben an elterleuthe, alte elsten oder an andere, wie sie nahmen haben mögen, gesandt werden sol, vndt daß290 nachfolgende speißeordnung solte in acht genommen undt nichtes mehr bey straff aufgetragen oder gespeiset werden, alß nemlich des ersten tages in der Fastnacht soll nur einmahlen aufgetragen und auf jedem tische nur 4 ge-richte, alß1 schüßel fi sche,1 schüßel mit frisch ochsenvleisch,1 schüßel mit braten und1 schüßel mit schinken, zungen und mettwurst, gesetzet und hernach nichts mehr alß butter und käße eingeschoben, darauf soll kein convect, sondern nur

[p. 173]

1 schüßel mit äpffeln,1 schüßel mit biern,1 schüßel mit mandeln,

288 Fastnachtsordnung vom Jahre 1613, in: STIEDA/METTIG, bes. §§ 5, 8 u. 12. Die Ordnung von 1671 konnte nicht ausfi ndig gemacht werden.

289 Tonnies Fröhlich oder Fröling wurde 1609 und 1611 zum Ältermann der Großen Gilde gewählt.290 ‚kein wein sowol des ersten als des anderen tages in der Fastnacht von der güldestuben an elterleuthe, alte

elsten oder an andere, wie sie nahmen haben mögen, gesandt werden sol, vndt daß‘ Nachtrag neben der Zeile.

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1 schüßel mit rosienen undt1 schüßel mit eyserkuchen aufgesetzet werden.

Des andern tages soll auch nur einmahl und auf jeden tische auch nur 4 gerichte aufge-tragen werden, als

1 schüßel mit grapenbraten,1 schüßel mit schottsche hüner,1 gericht fi sche,1 schüßel mit braten undt von kalten schinken und zungen, und im übrigen mit butter, käße, äpffel, biern, mandeln, rosinen und eyserkuchen, wie es im ersten tage geschehen, gehalten werden.

2.291 So wehre anitzo elster Reinholdt Kahle allein übrig, der noch speißen müste. Nun könte man ihm nicht woll anmuhten sein, das er, insonderheit da man viel brüder vermuhten wehre, allein speißen solte, es sey dann, das er solches aus gutem willen thun wolte.Elster Reinholdt Kahl sagte, das, wann man ihm mit den beutel in st. peters-kirchen umbzugehen, auch mit sitzen beym accisekasten verschonen wolte, so wolte er die schafferey gantz allein auf sich nehmen und alles aus seinen mitteln bestellen, womit er abgetreten.

Elterleute undt elsten consentirten in elsten Kahlen gesuch und befreyeten ihm vom umbgang des beutels wie auch vom sitzen beym accisekasten.

Elster Reinholdt Kahl wurde wieder eingefordert undt ihm kundtgethan, das el-terleute undt eltesten im seinen gesuch bewilliget hetten, wünschten ihm dero-wegen glück, worauf sich elster Kahl bedanken thäte.

[p. 174]

3. Es wehre nicht allein künfftigen Fastnacht die eltermanswahl, sondern auch die wahl der dreyen elsten |: dann der 4te als der dockman erforderte keine wahl :| auf die neue292 von ihre königliche mayestät verordnung undt des königlichen generalgouvernements vorschlag vorhanden293, sondern es müsten auch die bür-gergravamina vorgenommen werden. Zudehme so würden sich auch viele brü-der angeben, welches alles sich auf einen tag nicht würde thun laßen. Dahero sahe er vor rahtsahm an, das man zu den elstenwahlen in der woche vor Fast-nacht schreiten möchte.Elterleute und eltesten ließen ihnen solches gefallen undt bestimmten zu der elstenwahl den Freytag vor Fastnacht. Wann solche wahl geschehen, so könten die neue eltesten auf dem Montag in Fastnacht dem alten nach abgeruffen, auf-geführet undt folgenden Sontag in der kirchen alter gewohnheit nach gebracht werden.

291 Zählung des Punkts ‚1.‘ fehlt in der Vorlage.292 Es fehlt offensichtlich ein Wort; ‚neue‘ nimmt Bezug auf den 1681 auf königlichen Befehl hin eingeführ-

ten Wahlmodus.293 Königliche Verordnung vom 16.02.1681, in: Collectaneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI 520 Große

Gilde Riga 1, p. 93-95; Anderweitige Vorschläge des Generalgouvernements auf die 32 Klagepunkte der Bürger-schaft vom 20.04.1680, in: RMAA, f. 673, apr. 1, Nr. 160, p. 31-34.

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Den 16. Februarij anno 1683

hatt der herr elterman Plönnies die elstenbancke wie auch die gantze bürgerey der großen güldestuben zur elstenwahl innhalt vorstehenden schluß ansagen laßen undt proponirte in der brautkammer vor elterleuten undt eltesten,1. wie das die kleine gülde eine supplication an einen ehrbaren raht contra elter-

leute undt eltesten der großen gülde die brauerey angehende eingegeben. Undt weillen die sache nicht zur güldestuben, sondern zur brauercompagnie gehörete, so hette er darauf eine gegenantwort auf-

[p. 175]

gesetzet, umb dasselbe der elstenbanck vorzulesen undt dero meinung darauf einzunehmen.Die eingegebene supplic mit der antwort worden [!] verlesen.

Die gegenantwordt wurde angenommen undt solte einem ehrbaren raht übergeben werden.

2. Ob man diejenigen, so von der kleinen gülde in ämptern geseßen undt brüder auf der kleinen güldestuben wehren, weillen sie itzo von der kleinen güldestuben ab-getreten, ihre handtwerck angegeben, ihr schildt eingenommen und zur brauerey etc. getreten, zu brüdere auf der großen güldestuben annehmen könte.

Elterleute und eltesten schloßen per majora, das wann solche leute ver-sicherung thäten, das sie nicht wieder zum handtwerck schreiten wolten, man sie alsdann zu brüdere, wann man auf ihnen nichtes zu sprechen hette, annehmen wolte.

3. Hirauf seindt elterleute und eltesten aus der brautkammer auf der großen gülde-stuben getreten. Da dann von dem herrn elterman Georg Plönnies der bürgerey beygebracht, das weillen künfftigen Montag alß Fastnacht mit der eltermans-wahl, relationes, bürgerliche beschwerde undt mit der brüderschafft viel zeit vergehen würde, so hetten elterleute und eltesten auf der bürgerey anhalten

[p. 176]

dem heutigen tag zur elstenwahl angestellet. Dahero könten die löbliche brü-der- undt bürgerschafft innhalt ihre königliche mayestät undt des generalgou-vernements verordnung294 zu ieden von den dreyen elsten, welche anitzo solten gewehlet werden |: dann die 4te elstenstelle felt dem dockman alter gewohnheit ohne wahl zu :| 4 persohnen, undt zwar tüchtige undt dem geitz feindseelige brü-der, aufsetzen. So wolten elterleute und eltesten aus solchen 4 persohnen einen zum elsten wehlen. Womit elterleute undt eltesten in der brautkammer getreten.Der dockman Hans Siebens trat in der brautkammer undt referirte, wie daß die gantze brüder- undt bürgerschafft gar willig wehren, die persohnen zur elsten-

294 Königliche Verordnung vom 16.02.1681, in: Collectaneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI 520 Große Gilde Riga 1, p. 93-95. Bescheid des Generalgouverneurs vom 08.07.1682, ebenda, p. 313.

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wahl aufzusetzen, hielten aber daneben freundlich an, das weillen itzo die elsten solten gewehlet werden, man sich auch möchte belieben laßen, nach gesche-hener wahl dieselbe mit klockenleuten auf der güldestuben auch abruffen zu laßen, damit das gantze werck in einem tage vollenkommen verrichtet werden möge.Elterleute undt eltesten gaben dem dockman zur antwort, das es keine manir wehre, ehe als auf künfftigen Montag, als Fastnacht, die elsten abzuruffen. Da-hero hetten sie auch solches unter ihnen beliebet. Womit der dockman bey der docken getreten undt es der brüder- undt bürgerschafft vorgetragen.Worauff er wieder eingekommen undt beygebracht, das die bürgerey nochmah-len anhielt, das man umb fried und einigkeit zu erhalten, die neue elsten alßo-baldt abruffen möchten. In wiedrigen wolten sie von einander gehen undt das gantze werck auf-

[p. 177]

heben.Elterleute undt eltesten ließen ihnen solches vor dies mahl, umb die brü-der- undt bürgerschafft zu befriedigen, gefallen. Solten aber ihre könig-liche mayestät hinführo ein anders resolviren, so müste es darnach gehal-ten werden.

Hirauf setzten sich die brüdere- undt bürgerschafft auf der großen güldestuben. Da dann der dockman mit Hans Bartels undt Gerdt Grön mit der taffel umb-gegangen und, nachdehm der dockman auf der taffel eines jeden bruder undt bürgers stime geschrieben, ist er295 wieder in der brautkammer getreten undt ein zettel an elterleute und eltesten übergeben, das zu der ersten elstenwahl Boris Döpcken mit 51,Johann Rohde der seidenkramer mit 41,Hans Schwartz mit 41,undt Gerdt Gron mit 51 stimmenvorgeschlagen wehren, womit er abgetreten.Elterleute und eltesten, welche 29 persohnen starck waren, machten 29 zetteln undt schrieben auf jeden zettel obgemeldte 4 brüder nahmen. Der jüngste elste Reinholdt Kahl ging herumb und gab einen jeden elterman undt296 elsten einen zettel undt ratzel, damit ein jeder auf eine persohn sein belieben nach stechen möchte. Nachdehme nun ein jeder gestochen, hatt gemeldter jüngs[ter]297 elster die zettel von einen jeden wieder abgefordert, in eine mütze geleget undt elter-leute undt eltesten bey den eltermanstisch praesentiret, welche die

295 ‚ist er‘ Nachtrag über der Zeile.296 ‚elterman undt‘ Nachtrag neben der Zeile.297 Buchstabenverlust.

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140 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

[p. 178]

stimmen collegiret undt befunden, daßHans Schwartz 15,Borris Döpken 11,Johann Rohde 2,Gerdt Grön 1 stimmen gehabt.Dahero dann Hans Schwartz elster geworden, welches aber der brüder- undt bürgerschafft nicht ehe kundtgethann biß folgende 2 zetteln auch eingekommen undt alßo alle elsten zugleich abgeruffen worden.

Der dockman abermahlen eingetreten undt den andern aufsatzzettel übergeben, woraufJohann Betcken mit 55,Willem Minkenberg 52,Gerdt Krumm 37,Ericus Bentzin mit 35 stimmen gestanden.Hirauff sindt abermahlen 29 zetteln undt auf jeden obige 4 persohnen nahmen geschrieben undt damit vorigermaßen verfahren worden. Da dann befunden, daß Willem Minckenberg 23,Johann Betcken 3,Gerdt Krum 2,undt298 Ericus Bentzin 1 stimen gehabt.Daß also Willem Minckenberg elster geworden, welches der bürgerschafft auch nicht kundtgethan biß man nach dem dritten elstenwahl die eltesten zugleich abgeruffen.

Der dockman Hans Sibens zum 3ten mahlen eingetre-

[p. 179]

ten, übergab den dritten zettel, woraufJohann Rohde, der brauer, mit 54,Jacob Gütrich mit 52,Hans Giese mit 47undt Gerdt Donner mit 41 stimmen im vorschlag gekommen.Hierauf wurden wieder 29 zetteln gemacht und auf voriger manir verfahren. Da dann befunden, daß Hans Giese 16,Gerdt Donner 10,Johann Rohde 2,Jacob Gütrich 1 stimen gehabt, das also Hans Giese elster geworden, womit elterleute undt eltesten aus der brautkammer auf der güldestu-ben getreten, die gewöhnliche glocke ziehen laßen vndt durch den herrn elter-

298 ‚undt‘ Nachtrag vor der Zeile.

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141Edition des Textes

man Georg Plönnies Marten Piehl, Willem Minckenberg, Hans Schwartz undt Hans Giese für elsten abgeruffen worden. Womit elterleute undt elsten gantz friedlich voneinandergegangen.

[p. 180]

Anno 1683 den 19 Februarij

ist die gantze bancke wie auch die gantze brüder- undt bürgerschaft der großen gülde auf der großen güldestuben zur eltermanswahl angesaget worden. Da dann der jetzige älterman Georg Plonnies, nachdehme er seine relation299, waß in seinen zwey älter-mansjahren passiret, abgeleget, wieder mit 113 stimmen zum älterman bestätiget wor-den. Zu beysitzere wurden elster Michel von Schultzen undt elster Davidt Gansckau wie auch zu cämmerern elster Liborius Dahte undt Hans Witt abgeruffen.

Den 20. ditto

seindt 9 brüdere undt 2 schwestern geworden wie aus dem brüderbuch mit mehren zu ersehen.300

Den ..301 Julij

ließ der herr elterman Georg Plönnies die bancke convociren undt proponirte, wie daß sowoll von den seiffensieder [Marten Wagener]302 alß auch von Adam [Steinbergk]303 den gewesenen besucher |: weillen man dieselbe in unser brüderschafft nicht hat anneh-men wollen :| bey einem ehrbaren rath mit eine harte schrifft contra der güldestuben eingekommen, wouon ein ehrbarer rath copia mitgetheilet. Wan dan daßelbe nothwen-dig müste beantwortet werden, so hette er einen gegenantwordt aufgesetzet, welches mit der klagschrifft könte verlesen werden.Die beyden schrifften wurden verlesen.

Die elstenbanck bedanckte dem herrn elterman vor seine vorsorge undt ersuchten ihn, daß er die beantwortung einem ehrbaren rath übergeben möchte.

299 Dieser Bericht ist überliefert in: Collectaneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI 520 Große Gilde Riga 1, p. 417-419.

300 Bruderbuch der Großen Gilde, in: DSHI 120 Große Gilde Riga 01, fol. 17r. Hier sind nur die neun neuen Brüder verzeichnet. Schwestern wurden erstmals 1694 in das Bruderbuch eingetragen, vgl. ebenda, fol. 18v.

301 Die Tagesangabe fehlt in der Vorlage und konnte nicht ermittelt werden.302 In der Vorlage Lücke im Text. Der gesamte Name ist ermittelt aus der Supplik Wageners an den Rat vom

28.02.1683, in: Collectaneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI 520 Große Gilde Riga 1, p. 443-448.303 In der Vorlage Lücke im Text. Der Nachname ist ermittelt aus der Supplik Steinbergks an den Rat vom

28.02.1683. Hier lautet der Vorname allerdings Abraham, vgl. Ratsprotokolle der Stadt Riga, in: DSHI 510 Riga, publica Bd. 27, p. 288 u. 300, sowie Collectaneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI 520 Große Gilde Riga 1, p. 437-439. In einer separaten Ausgabenrechnung des Ältermanns Georg Plönnies für die Jahre 1681 bis 1688, in: DSHI 520 Große Gilde Riga II, 1, p.131, lautet der Vorname ebenfalls Abraham.

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142 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

[p. 181]

Den 17. Augusti

ist die elstenbanck durch den herrn elterman Georg Plönnis beruffen worden. Der herr elterman proponirte, daß weillen der schneider Christoff304 Bilenberg mit der brauer-compagnie der großen gülde in streit gerahten, desfals bereits nach Stockholm abge-siegelt, umb seine klage bey ihr königlichen mayestät anhengig zu machen. Wan man dan auch in erfahrung gekommen, daß er auch bey ihr königlichen mayestät den freyen kauffhandel bey der brauerey zu gebrauchen wegen der kleinen gülden anhalten wolte, so würde woll vonnöhten seyn, daß elterleute undt elsten in nahmen der gantzen bür-gerey der großen gülde mit einer demühtigen supplication an ihr königliche mayestät einkommen möchten, auff daß, dafern der Bilenberg den freyen handel bey den braw-wesen ihrer königlichen mayestät letztes verordnung zuwieder suchen möchte, man alßdann vorkommen undt ihr königlichen mayestät demühtigst bitten möchte, daß der kleinen gülde solchen handel zu den brawwesen nicht möchte zugelaßen werden. Zu dem ende hette er ein supplication entworfen, welches könte verlesen werden.Die supplication ward verlesen.

Daß collegium war sehr schwach, dennoch ließen sie sich solches gefallen, be-gehrten aber, daß die gemeldte supplic so modest alß müglich möchte gemacht und ins reine geschrieben, künfftige woche aber der gantzen banck vorgelesen undt von ihnen unterschrieben werden.

Den 22. dito

ist die bancke abermahl angesaget undt durch den herrn elterman Plönnis obgedachte supplic, welche modester eingerichtet gewesen, übergeben undt verlesen worden.

Die supplication ist angenommen undt von elterleuten undt elsten unterschrie-ben worden.305

[p. 182]

Den 3. Octobris anno 1683

hatt der herr elterman Plönnis nicht allein die elstenbanck, sondern auch die bürgerey der großen gülde auf der güldestuben zu erscheinen ansagen laßen undt proponirte,1. daß weill man allezeit mit der kleinen gülde wegen die weidegelder streitig

gewesen,306 indehm dieselbe allezeit die ½te dauon begehret haben, man ihnen

304 Collectaneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI 520 Große Gilde Riga 1, p. 537, nennt anderen Vornamen: Frantz.

305 Die Supplik ist überliefert in: Collectaneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI 520 Große Gilde Riga 1, p. 537-540.

306 Die Stadtweide stand unter bürgerlicher Verwaltung von Großer und Kleiner Gilde, vgl. hierzu allgemein HILDEBRAND.

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143Edition des Textes

aber nicht mehr alß ein drittel dauon gestehen wollen, in betrachtung, das auch die neuermühlsche gelder also getheilet werden, so hette die kleine gülde sich anitzo verlautten laßen, das weillen sie itzo geldt vonnöhten hetten, sie mit das 3te theil zufrieden sein wolten.

Daß collegium schloß per majora, daß, wen die bürgerey darinn consen-tiren würde, man woll die weidegelder, welche über alle außgaben über-schießen, möchten in 3 theil theilen undt davon der kleinen gülde daß 3te theil307 geben undt die übrige ⅔theil weglegen könte.

2. Daß die gewesene cämmere, elster Davidt Ganßkau wie auch elster Hanß Struck, ihre cämmereyrechnungen einlieffern möchten. Elster Gantzkau und Struck wa-ren erbötig, die rechnungen künfftige woche einzulieffern.308

Ist zu verschreiben befohlen.3. So wehre die bürgerey wegen der dockmanswahl angesaget worden, daß sie

vermöge ihro königliche mayestät resolution309 drey tüchtige brüder aufsetzen undt den zettel in der brautkammer einsenden möchten, damit sowoll ein ehr-barer hochweiser rath alß elterleute undt elsten aus solchen 3en persohnen einen dockman wehlen könten.Wie die glocke 11 geschlagen undt die bürgerey noch gar wenig erschienen, ist der dockman Siebens in der brautkammer getreten undt sich in nahmen der anwesenden bürgerschafft, ob elterleute undt elsten mehr puncten alß den dock-manswahl vorzunehmen hetten, erkundiget.Es wurde demselben zur antwort gegeben, daß nur dismahl

[p. 183]

zur dockmanswahl angesaget worden, womit der dockman abgetreten.Gemeldter dockman ist abermahl eingetreten undt sagte, wie das ein ehrbarer raht auf der güldestuben sich erkundigen laßen, ob von der dockmanswahl was werden würde undt ob sie deswegen noch lenger auf dem rahthause warten sol-ten, sagte dabey, daß die bürgerschafft bereit wehre zu verfahren.Der herr elterman gab zur antwort, das ein ehrbarer raht sich ein wenig gedul-den möchte. Den weillen die bürgerschafft verfahren wolte, so wolten elterleute undt eltesten auf der güldestuben kommen undt die gewöhnliche preposition [!] ablegen.Elterleute undt elsten gingen auf der güldestuben. Da dann der herr elterman Plönnis proponirte, daß er woll verhoffet hette, das die bürgerei, weillen sie alle zur dockmanswahl angesaget wehren, sich stärcker würden eingestellet haben. Weillen aber die itz anwesende wenige bürgerschafft zu verfahren willens, so

307 ‚daß 3te theil‘ Nachtrag über der Zeile.308 Die Kämmereirechnung des Davidt Ganßkau ist überliefert in: Kämmereirechnungsbuch der Großen Gil-

de, in: LVVA, f. 223, apr. 1, Nr. 263, fol. 108v-120r; die des Hanß Struck ebenda, fol. 120v-125r. Vgl. hierzu auch unten p. 190.

309 Königliche Verordnung vom 16.02.1681, in: Collectaneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI 520 Große Gilde Riga 1, p. 93-95.

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144 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

würden sie310 sich belieben lasen, 3 redliche undt tüchtige brüder aufzusetzen undt den zettel in der brautkammer einzuschicken, womit elterleute undt elsten abgetreten.Der dockman trat in der brautkammer undt übergab den zettel von die 3 persoh-nen, welche die bürgerschafft zur dockmanswahl aufgesetzet. Auf dem zettel wurden Jürgen Rennekamp, Antoni Christianßen undt Gerdt Donner befunden. Hirauff wurden 4 elsten nach dem rathause gesandt, welche einen ehrbaren raht zum dockmanswahl aufnöhtigten.Nachdem ein ehrbarer raht in der brautkammer erschienen, ist man zur dock-manswahl geschritten. Da dann Jürgen Rennekampff 21 stimmen, Antoni Chris-tianßen 10 undt Gerdt Donner 8 stimmen gehabt, worauf elterleute undt elsten auf der güldestuben getreten, denen ein ehrbarer raht baldt nachgefolget.Elterman Plönnis ließ die klocke alter gewohnheit nach ziehen undt rieff zum dockman ab

Jürgen Rennekampff.

[p. 184]

18. Octobris anno 1683

hat der herr elterman Georg Plönnis die elstenbanck aufm rahthause zu erscheinen an-sagen laßen. Wie man nun in der cämmerey zusammmengekommen, proponirte der herr elterman,1. daß die leute, welche hochzeit machten, anhielten, daß man ihnen 4 silberne

grewecepters leihen möchten. Dahero könte man sich bereden, was sie davor der güldestuben geben soltten.

Daß collegium schloß per majora, das einem jeden bürger zu der seini-gen hochzeitlichen ehrentag 4 silberne grewecepters könten gegeben und dauor 1 [?]311 rtl. carol. eingenommen und der güldestuben zum besten berechnet werden. Elterleute, elsten und dero kinder aber solten dieselbe ohne entgelt |: weillen solche grewecepter von ihnen und den ihrigen der güldestuben verehret worden :| zu gebrauchen gefolget werden.

2. Wie elterleute und eltesten bey einem ehrbaren raht eingetreten, proponirte der herr wortführende bürgermeister Gothardt Vegesack, wie daß des sehligen herrn ritmeisters Reuters frau wittiwe eine suplication eingegeben, worin sie wegen ihren großen schadenstandt umb erlaßung 100 rtl. jährlich von der arrende ange-halten. Dahero könte man, was dabey zu thun, bereden.Die supplication wurde verlesen, womit man abgetreten.Elterleute und elsten von beyden gülden traten wieder ein undt brachten einem ehrbaren raht vor, wie daß sie nicht wegen den schadenstandt, sondern wegen Bollers baurstelle, und daß ob die frau Reuterin dauor die aufl agen und schieß-

310 ‚sie‘ Nachtrag über der Zeile.311 Ziffer schwer leserlich. Könnte auch ‚3‘ heißen. Da aber das Kämmereirechnungsbuch der großen Gilde,

in: LVVA, f. 223, apr. 1, Nr. 263, fol. 130v, verzeichnet: „für hochzeit 4 greweceppers macht 1 rtl. carol.“, ist ‚1‘ die wahrscheinlichere Lesung. Vgl. auch ebenda, fol. 131v.

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145Edition des Textes

pferde geben müste, ihr jählich 50 rtl. nachgeben wolten, damit man nur die arrendegelder in händen bekommen möchte.

[p. 185]

Dann solten sie dieselbe ihren vorgeben nach bey den königlichen gouverment deponiren, so möchte man die gelder nicht wieder habhafft werden. Ein ehrbarer raht waren der meinung, daß man nichts nachgeben solten, den wen daß Neuermühlen wieder verhoffen solte reduciret werden312, so würde ihre königliche mayestät daßjenige, so man der frau erlaßen, von elterleute und elsten praedentiren.

Weillen man sich nicht hat vereinigen können, alß ist die sache weiter aufgeschoben worden.

Den 8. Novembris

hat der herr elterman Georg Plönnis die bancke convociren laßen undt proponirte, wie daß er keine andere meinung gewesen, alß das seine stimme in der cämmerey313 wie eines standes stimme |: weillen er in nahmen der gantzen elstenbanck undt bürgerey alda wehre :| solte angenommen werden undt daß der elterman von der kleinen gülde eben eine solche stimme haben solte, imgleichen daß alle herrn, welche in der cäm-merey saßen, nur eine undt also die 3te stimme hetten. Dann weillen in wehrenden sei-nen eltermansjahren sie niehmahlen so streitig geworden, alß anitzo wegen erkauffung des sehligen baron Cronsterns haußplatzes geschehen. So hette er solches nicht mer-cken können. |: Vorm jahr wehre woll etwas vorgefallen, es hette sich aber ein ehrbarer raht darinn gefunden. Dahero wehre es nicht an der banck gebracht worden. :| Anitzo aber, da gemeldter haußkauffstreit vorgefallen undt ein jeder herr, so in der cämmerey geseßen, apart314 undt alßo wieder beede elterleute meinung gestimmet, hette der herr

[p. 186]

wortführender bürgermeister herr Gothard Vegesack gesaget, daß die majora es gege-ben undt ein ehrbarer rath also geschloßen, daß der in Stockholm geschehener hauß-kauff solte angenommen und die gelder ausgezahlet werden. Dann ein elterman würde alda nicht wie ein standt, sondern wie ein particulir-persohn und seine stimme auch

312 Der schwedische König Karl X. Gustav schenkte der Stadt Riga am 16.11.1658 das Gut Neuermühlen; vgl. SCHILLING, Geschichte von Neuermühlen, v.a. S. 26. Als die Finanzen Schwedens zur Mitte und in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts merklich überspannt waren, griff der König zum Mittel der Güterreduktion, die über Jahre vorbereitet wurde. Ausgegebene Güter wurden wieder eingezogen, der bisherige Besitzer blieb in der Regel jedoch als Pächter im Besitz der Güter. Vgl. hierzu VASAR; für Estland vgl. LOIT, Kampen om feodalräntan.

313 Die Kämmerei des Rathauses war der übliche Beratungsort, wenn der Rat und die an der Stadtverwaltung und -regierung mitbeteiligten Gilden etwas gemeinsam zu besprechen hatten.

314 ‚apart‘ Nachtrag über der Zeile.

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146 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

alßo nur angesehen.315 Darauff wehre er mit dem elterman der kleinen gülde aufgestan-den und undt dauongegangen, auch dem herrn wortführenden bürgermeister kundtge-than, daß wann seine stimme nicht wie eines standes stimme solte angesehen werden, so wolte er nicht mehr in der cämmerey kommen und die consilia beywohnen. Undt weillen dießes ein punct von großer consideration wehre, so hette er die elstenbanck dieses hirmit vortragen undt dero meinung darauff einnehmen wollen.Der herr elterman Hinrich von Schultzen referirte, wie daß ein ehrbarer raht ihm ne-benst elsten Dirich Dreling, elsten Andres Beyer, elster Michel von Schultzen, elster Davidt Ganskau undt elster Liborius Dahte in der cämmerey ruffen laßen undt sich beschweret, daß der herr elterman Plönnis alda eines standes stimme praetendirte, welches wieder das alte wehre, dann nur in der cämmerey würden consilia gehalten und waß kleine sachen wehren alda abgehalten. Wann aber was von importans vorge-fallen, so hette der elterman solches mit seinen collegien übergeleget, und wenn er es begehret hette, so wehre die gantze bancke aufm rahthause angesaget undt alßo dann mit allen 3en ständen ein gewißer schluß gemachet. Elterman Hinrich von Schultzen sagte weiter,

[p. 187]

daß solches auch alßo bey seiner eltermansschafft wehre gehalten worden. Dahero könte man anitzo auch kein neues machen, den würde der herr elterman Plönnis nicht in der cämmerey kommen, so würde ein ehrbarer raht doch in allen verfahren und el-terleute undt eltesten würden nicht wißen können, waß passiret undt alßo von der alten freyheit abkommen. Dahero könte man anitzo sich bereden, was hirin zu thun wehre.

Elterleute vndt elsten316 schloßen per majora, daß sich der herr elterman Plön-nis von der cämmerey nicht entziehen könte, sonder[n] daß er, so offt ihm von einem ehrbaren raht angesaget wird, daselbst erscheinen müste. Was kleine sa-chen wehren, könten alda abgethan werden. Wann aber was von importanc vor-fallen möchte, so könte der herr elterman itzliche elsten alter gewohnheit nach zu sich nehmen, in der cämmerey gehen undt zusehen, die sache gütlich abzu-thun. Solte es aber nicht geschehen können und daß ein ehrbarer raht die majora behalten wolten, so solte solches an der gantzen banck wieder gebracht werden.

315 Die Große Gilde war in der politischen Ordnung der Stadt Riga der zweite Stand, die Kleine Gilde der dritte und der Rat der erste Stand. Ein Beschluss erlangte dann Gültigkeit, wenn zwei der drei Stände ihn trugen. Hier wurden Stimmen der beiden Älterleute aber nicht nach dieser Ordnung gezählt, sondern als einzelne Stim-men unter mehreren Stimmen der Ratsherren.

316 ‚vndt elsten‘ Nachtrag über der Zeile.

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147Edition des Textes

[p. 188][1684]

Anno 1684 den 16 Januarij

hat der herr elterman Georg Plönnies die elstenbanck ansagen laßen undt proponirte1. daß weillen Fastnacht vor der thür, so könte man die schäffere, welche auff Fast-

nacht die mahlzeit ausrichten sollen, benennen, undt weillen die reige an elsten Marten Piehl wehre, er aber anitzo sich in Stockholm befi nde, so könten 2 elsten an deßen haußfrawe gesandt und, ob sie mit elsten Minckenberg die malzeit ausrichten wolte, befraget werden. Hirauff wurde elster Jacob von Staaden und eltester Hans Kleis an ihr317 abgeschicket, welche zur antwort brachten, daß sie bitten ließ, ihr vor dießmahl, weillen ihr eheman nicht zur stelle, verschonen wolten. Wann ihr mann zur hauße kommen würde, so würde er künfftig woll speißen oder sich abkauffen.

Der frau Piehlschen erklärung ist zu verschreiben befohlen.Hirauff wurde elster Willem Minckenberg undt elster Hanß Schwartz befraget, ob sie die fastnachtmahlzeiten außrichten oder sich dauon abkauffen wolten.Elster Minckenberg und Schwartz318 wolten sich nicht abkauffen,

[p. 189]

sondern die speisung verrichten.Ihr erbieten ist angenommen undt ihnen darzu glück gewünschet worden.

Elster Hanß Giße sagte, daß wann er vor ein billiges von die künfftige schafferey undt vom beutelumbgehen in st. peterskirchen befreyet sein könte, so wolte er sich dauon abkauffen.

Elterleute undt eltesten haben elsten Hanß Gießens gesuch angenommen und geschloßen, daß er davor 150 rtl. alb. dem cämmerer elsten Liborius Dahte erlegen solte.

2. So verlaß der herr elterman der kleinen gülde supplication319, worein dieselbe umb den freyen handel undt verschiffung der wahren bey einem ehrbaren raht angehalten, undt weillen der herr elterman schon eine antwort darauff verferti-get, so wurde dieselbe mit verlesen.

Die beantwortung ist angenommen und der herr elterman vor seine mühe bedancket worden.320

317 ‚an ihr‘ Nachtrag über der Zeile.318 ‚und Schwartz‘ Nachtrag über der Zeile.319 Die Supplik ist überliefert in: Collectaneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI 520 Große Gilde Riga 1,

p. 545-549.320 Die Antwort ist überliefert ebenda, p. 553.

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148 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

3. So wehre schon 2mahlen passiret, daß nur 7 elsten sich bey der tragung der els-tenfrauen eingefunden. Wann dann zum letzten mahlen elster Cordt Harmßen außgeblieben, so müste derselbe mit einer straffe321

[p. 190]

angesehen werden.Weillen elsten Cordt Harmßen nicht zugegen gewesen, so ist die sache biß künfftiger zusammenkunfft auffgehoben.

Den 6. Februarij anno 1684

hat der herr elterman Hinrich von Schultzen die banck ansagen laßen undt proponirte, 1. daß der herr elterman Georg Plönnies bey verlesung der gewesenen cämmerer

elsten Davidt Ganskau undt elsten Hans Strucken rechnungen nicht hat zugegen sein wollen undt dahero ihm aufgetragen, daß er die bancke solte ansagen la-ßen. Referirte dabey, wie daß der herr elterman Plönnies eine protestation oder bewahrung wieder die cämmerey bey der [!] königlichen generalgouvernament eingegeben. Undt weillen ihm davon copia zugesandt, so könte es verlesen wer-den.Die Schrifft wurde verlesen undt geschloßen,

daß dieselbe der billigkeit nach mit guten gründen solte beantwortet und solche beantwortung durch den herrn fi scal Barclay verfertiget undt beym königlichen generalgouvernament, wann es zuvor der banck vorgelesen, eingegeben werden. Worzu 2 deputirte, alß elster Davidt Ganskau undt elster Reinhold Kahle, erwehlet sein.

[p. 191]

2. Weillen elster Ganskau undt elster Hans Struck mit ihre rechnungen eingekom-men, so könten dieselbe verlesen werden.Hirauff wurde elster Ganskaus rechnung322 verlesen, wobey Ganskau 91¼ rtl. alb. beygebracht.Elster Wulff erinnerte bey dieser rechnung, daß auß der einnahm zu ersehen, daß wegen der [!] sehligen organisten Timmen capital undt rente 45 rtl. alb. ein-gekommen. Dahero könte von obige 91¼ rtl. ein neu capital ausgethan werden, damit der güldestuben capital nicht geschwächet werden möge.

Wann elster Ganskau die specifi cation von den eingeführten schwestern-gelder wie auch die quittantz von 300 rtl. von elsten Michel von Schultzen beygebracht, so soll die rechnung elsten Ganskau zugeschrieben werden.

321 Das auf die nächste Seite verweisende Wort am Schluss der Seite lautet ‚belegen‘, nicht ‚angesehen‘.322 Die Kämmereirechnung des Davidt Ganskau ist überliefert in: Kämmereirechnungsbuch der Großen Gil-

de, in: LVVA, f. 223, apr. 1, Nr. 263, fol. 108v-120r.

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149Edition des Textes

Unterdeßen seindt obige 91¼ rtl. dem cämmerer elsten Liborius Dahte biß weitere ordre in verwahrung gegeben undt demselben befohlen, die vnkosten wegen 2 last kalck, so Ganskau in seiner rechnung vergeßen, mit 26 rtl. schillinger zu zehlen.

Nota bene: den 2. Decembris hat elster Ganßkau obigen schluße ein genügen gethan. Dahero ist befohlen worden, die rechnung ihm zuzuschreiben.323

[p. 192]

3. Elsten Hanß Strucken cämmereyrechnung324 wurde ebenfalß verlesen undt dar-auff geschloßen,

daß er die specifi cation wegen der schwestergelder beybringen undt den wieder elterleute und elsten325 wißen und willen dem ver-kaufften meßingschen grapen wieder326 einlieffern undt dagegen die davor in rechnung eingeführte gelder empfangen soll.327

4. Weillen Daniel Pfaffe in obgedachte rechnung vor 1 pfund wachßlichte zu ma-chen 6 gr. carol. angeschrieben, so wehre vonnöthen, das man mit ihm ein ver-ding, waß er künfftig haben sol, machen möchte.Pfaffe sagte, das der thumsküster so viel begehrte, er auch solches gezahlet hette.

Das Collegium hat geschloßen, hinführo vor ein pfund wachßlicht zu machen 6 gr. schillinge zugeleget vndt anbefohlen, alle enden von den meist abgebranten wachßlichtern dem cämmerer einzu-lieffern.

Den 8. Februarij

ist obige beantwortung328 der bancke vorgelesen undt dabey geschloßen worden, daß die harte wörter solten außgelaßen undt die schrifft fein modest gemacht auch dem königlichen generalgouvernament übergeben werden.

[p. 193]

Den 11. Februarij anno 1684

hat der herr elterman Georg Plönnis die bancke ansagen laßen und proponirte,

323 Dieser Absatz ist ein späterer Nachtrag.324 Die Kämmereirechnung des Hans Struck ist überliefert in: Kämmereirechnungsbuch der Großen Gilde, in:

LVVA, f. 223, apr. 1, Nr. 263, fol. 120v-125r.325 ‚und elsten‘ Nachtrag über der Zeile.326 Wortstellung in der Vorlage verbessert aus: ‚willen dem meßingschen grapen verkaufften wieder‘.327 Er hatte den Grapen für 21 rtl. 57½ gr. alb. an den Krohngießer Michel Handel verkauft. Vgl. das Kämme-

reirechnungsbuch der Großen Gilde, in: LVVA, f. 223, apr. 1, Nr. 263, fol. 120v.328 Vgl. oben p. 190.

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150 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

1. daß 2 beysitzer vonnöhten weren.Hirzu ist elster Davidt Ganskau undt elster Hanß Struck benennet worden.

2. So wehren 2 cämmerer vonnöhten.Darzu ist elster Hans Witte und elster Brandt Marquardt |: weillen elster Harmen Wulff wegen seiner stadtskastengeschäfften329 undt weillen er der cämmerer rechnung übersehen muß verschonet :| benennet worden.330

3. Weillen elster Gerdt Rigeman todes verblichen, aber noch nicht begraben wor-den, so könte man sich bereden, ob der dockman Hanß Siebens anitzo oder auff eine andere zeit zum elster solte abgeruffen werden.

Elterleute undt elsten schloßen per majora, daß weillen anitzo die fast-nachtzeit wehre, undt auch ein elster beym accisekasten zu sitzen mangel-te, daß der Hans Siebens zum elster solte abgeruffen werden.

[p. 194]

4. So wehre vonnöhten, daß wegen der 100 rtl. taffelgelder, welche der herr elter-man Hinrich von Schultzen anno 72 zu der damahligen stockholmischen reise empfangen, die untersuchung geschehen undt darin richtigkeit gemachet werden möchte, dann biß dahin wolte er den angefangenen process einstellen.

Die sache soll mit den elsten untersuchet werden. Im übrigen ist des herrn elterman Plönnis erbieten zu verschreiben befohlen.

5. Hirauff gingen elterleute undt eltesten auß der brautcammer auff der güldestu-ben. Da dann der herr elterman Plönnis, waß er in diesen jahr verrichtet, der gantzen bürgerschafft vorgelesen331 undt vorgemelte 2 elsten zu beysitzeren undt die andere 2 elsten zu cämmerern wie auch dockman Hanß Siebens |: nachdem die klocke 3 mahl gezogen :| abgeruffen zum elsten abgeruffen undt der bürger klage332 eingenommen hat.

[p. 195]

Anno 1684 den 16. Aprillis

hat der elster Dierich Dreling die eltistenbanck auff der güldestuben convociren laßen undt proponirte, daß weiln sowohl der herr elterman Plönnies alß der herr elterman Hin-rich von Schultzen unpäßlich wehren, so hette er auff des herrn elterman Plönnies be-gehren die banck zusammenkommen laßen und sagte dabey, daß der letztgemeldte elter-man ihme eine schrifft, was er proponiren solte, zugesandt, welche er hirmit übergebe.333

329 Herman Wulff war Notar beim Stadtkastenkollegium.330 Die Erläuterung, warum Ältester Wulff diese Aufgaben nicht übernehmen sollte, war notwendig, weil eine

nach dem Eintrittsalter der Ältesten in die Ältestenbank sich richtende Rangordnung existierte, nach der solche Ämter verteilt wurden. Zudem wäre es nicht statthaft, wenn der Kämmerer die Rechnung des Kämmerers über-prüfte.

331 Der Bericht ist überliefert in: Collectaneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI 520 Große Gilde Riga 1, p. 573-580.

332 Die Fastnachtsklagen sind überliefert, ebenda, p. 581-584.333 Diese Schrift ist überliefert ebenda, p. 619-621.

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151Edition des Textes

1. Gemelte schrifft wurde verlesen und auff den ersten punct dem cämmerer elsten Liborio Dathe angemutet, daß er seine cämmereyrechnung334 einliefern und ver-lesen laßen möchte.Elster Dathe sagte, daß er noch mit der frau Lüderschen und anderen leuthen liquidiren müste. Sobaldt solches geschehen, wolte er die rechnung einliefern.

2. So wurde des Daniel Schwenders, alß welcher zu unsere religion getretten, sup-plique, worein er umb einer beysteur angehalten, verlesen.

Elterleuthe335 undt eltisten haben supplicanten 8 rtl. alb. zugeleget. Dahe-ro ist er zu hebung der gelder an den cämmerer Dathe verwiesen worden.

[p. 196]

Worauff elterleuthe und eltisten auß der braudtkammer auff der güldestuben zu die bür-ger- und brüderschafft getreten. Da dan gemeldter herr eltister Dreling nachfolgendes proponiret, und zwar1. daß zu dem brennholtzschreiberdienst nachfolgende brüder sich angegeben, alß

Melchert Jost, Jacob Busch, Jacob Arnulff und Michel Hartwich. Imgleichen hette des sehligen holtzschreibers Bartrams frau wittibe eine demütige suppli-cation, worin sie angehalten, daß sie bey dem dienste möchte gelaßen werden, übergeben, worbey sie versprochen, einen guten menschen zu halten, der alles wohl und gut verrichten solte.Die supplic wurde verlesen und darauff durch den gewesenen dockman eltisten Hanß Siebens |: alß welcher in absens des dockmans Rennekamps bey der bür-gerey getretten :| in der brautkammer, nachdehm eltherleuthe und eltisten von der gyldestuben abgetretten, eingebracht336,

daß die bürgerey angehalten, daß sowoll auß der eltistenbäncke alß auß der bürgerey gewiße deputirte möchten gemachet werden, welche mit dem herrn oberwetteherrn zu schloße bey seiner excellentz gehen undt zusehen möchten, seine excellentz dahin zu vermügen, daß sie zu den ½ rtl., welchen sie vor einen fuder brennholtz gebothen,

[p. 197]

etwas zulegen möchten, damit die bürgerschafft nicht gar zu großen scha-den litte. Solten sich aber seine excellentz hirzu nicht verstehen, sondern daß holtz selber von den bauren wegkauffen laßen wollen, so wehre kein holtzschreiber vonnöhten, dahero hette die bürgerey wegen des holtz-schreibers dienste noch nichts resolviren können.

334 ‚rechnung‘ Nachtrag über der Zeile. Die Kämmereirechnung von Liborius Dathe ist überliefert in: Käm-mereirechnungsbuch der Großen Gilde, in: LVVA, f. 223, apr. 1, Nr. 263, fol. 125v-129r.

335 Die Älterleute waren obiger Einleitung nach gar nicht anwesend. Es handelt sich um eine feststehende Wendung.

336 Wortstellung in der Vorlage korrigiert aus: ‚eingebracht nachdehm eltherleuthe und eltisten von der gylde-stuben abgetretten‘.

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152 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

2. So wurde eine specifi cation von denen bürgern, welche verwichenen Fastnacht zwar brüder geworden, aber biß auff der gantzen brüderschafft ratifi cation und guthbefi nden zu brüder angenommen337, wie auch ein verzeichnüß von denensel-ben, so noch nicht angenommen338, sondern biß zu der gantzen brüderschafft zusammenkunfft außgesetzet, übergeben und verlesen, auch dem dockman zu-gestellet, womit die brüderschafft bey der docken getreten und sich miteinander beredet. Elterleute und eltisten aber giengen referirtermaßen wieder in die braut-kammer.

Der Dockman eingetreten und hielte an,1. daß die im ersten pun[c]t begehrte deputirten anitzo möchten gewehlet werden.

So wolte die bürgerschafft sich auch setzen und etliche persohnen auß ihrem mittel benennen.

Elterleute und eltisten haben eltisten Davidt Ganßkauw und eltisten Rein-holdt Kahl, die bürgerey aber Hinrich Hintz mit 48, Hanß Siebing mit 48 undt Daniel Wittehauw mit 40 stimmen erwehlet.

[p. 198]

2. So klagte die bürgerey, daß die bürger von der crohn völcker überfallen und übell tractiret worden. Und weilen die verarmte bürger nicht mittel hetten, sol-ches außzuführen339, so wurde angehalten, daß solchen armen leuthen auß dem stadtkasten einiger zuschus geschehen möchte.

3. Daß die offi cirer, wen sie schon die klagen vornähmen, keinen advocaten auff der bürger seiten dabey leiden wolten.

Diese zwe puncten sollen einem ehrbaren rahte vorgetragen werden.4. Daß die vnteutschen so viel handell und wandell treiben.5. Daß bey wegen340 der einquartirunge eine gleichheit und richtigkeit gemachet

werden.6. Daß die bürgerschafft eines ehrbaren raths beantwortunge auff die fastnachtkla-

gen341 gerne sehen möchte.Weiln der herr elterman Plönnies mit eines ehrbaren raths beantwortunge auff die fastnachtklagen noch nicht eingekommen, so soll ihm der bürger gesuch kundtgethan werden.

7. Weiln die bürgerschfft anitzo zu schwach wehre, so könten sie wegen der bereits angenommenen und außgesetzten brüdern nichts resolviren, sondern hetten die sache biß künfftiger zusammenkunfft außgesetzet.

Ist zu verschreiben befohlen.

337 Das Verzeichnis ist überliefert in: Collectaneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI 520 Große Gilde Riga 1, p. 585 f.

338 Das Verzeichnis ist überliefert ebenda, p. 587.339 Gemeint ist, den Rechtsweg zu beschreiten.340 ‚wegen‘ Nachtrag über der Zeile.341 Die Beantwortung der Fastnachtsklagen vom 17.03.1684 ist überliefert in: Collectaneen des Ältermann

Plönnies, in: DSHI 520 Große Gilde Riga 1, p. 605-609.

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153Edition des Textes

[p. 199]

Anno 1684 den 30 Aprilis

hat der herr elterman Plönnis die elstenbank und die bürgerschafft beruffen laßen. Da dann die bancke nebenst die bürgerschafft biß auff dem abendt zusahmen verblieben und allerhandt wichtige sachen proponiret und beschloßen. Weillen ich aber wegen meiner schwachheit nicht dabey gewesen, so habe ich auch waß passiret nicht ver-schreiben können. Wann mir aber das vorgegangene von dem herrn elterman und dock-man wird kuntgethan werden, so soll es auff folgenden blätern verschrieben werden.

[p. 200-204 unbeschrieben]

[p. 205]

Inventarium

Von der cämmerey der großen güldestuben

Wie alle sachen bey abtritt des gewesenen cämmerers, elsten Liborius Dathen, dem herrn elterman George Plönnies und denen beiden neuen cämmerern, eltisten Hanß Witten undt eltisten Brandt Marquardt, anno 1684 den 7. May zugezehlet undt überlie-ferdt worden.

An silberzeug

ein groß vergüldetes gießbecken mit der gießkannen in der form Neptuni mitPaul BroeckhusenClaes von SchultzenHans zum BergeRottcherdt von DepenbroeckJürgen KahlCaspar Friedrichseneltesten{ Hans Bojert }nahmen de anno 1659.

Alexander KönigPeter Jant von SchivelbeinDirich FridrichsHinrich von Schultzenund eltisten David Martini

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154 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

[p. 206]

2 vergüldete pocalen mit deckeln mitHans BorgentreichMichel Riddereltesten{ Hans Meyer }nahmen de anno 1662.

Hans Dreiling

2 kleine vergüldete pocalen oder morgengabenAndreas Darselsmit eltisten{ Casper Meyers }nahmen.

Baltzer Benckendorffs

1 große vergüldete KanneHans MoskopJürgen Schradermit eltisten{ Jochim Krumhusen }nahmen de anno 1676.

Herman Harms

1 große getriebene vergüldete kanne mitHinrich DreilingBarthold KempeHans Witte, Harm sohneltisten{ Röttgerdt Sehdens, Hinrich sohn }nahmen de anno 1678.

Hinrich FriedrichsGerd Bojerts

1 kleine vergüldete kanneJohan Reutermit eltisten{ Caspar Feldtman }waffen und nahmen de anno 1681.

1 kleine vergüldete kanne Jacob von Staadenmit eltisten{ Harm Schriwers }waffen und nahmen de anno 1681.

[p. 207]

1 silbern vergüldete kanneFridrich Wesslingmit eltisten{ Cordt Harmssen }nahmen und waffen de anno 1682.

Jochim Rademacher

1 silbern-vergüldete kanneHans Kleissenmit eltisten{ Hinrich Kahlen }namen und waffen de anno 82.

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155Edition des Textes

1 große glatte vergüldete silberne kanne mit einer getriebenen rundung am littHans Schwartzmit eltisten{ Willem Minckenberg }waffen und nahmen de anno 1684.

Hans Giese

12 greweceppersnoch 1 dito, so elster Reinholdt Kahl anno 83 verehret.

2 silberne pfandtlöffeln, welche vor zinnern zeug, so vor einigen jahren von der gülde-stuben weggekommen, verpfändet worden und nunmehro verfallen seind.

2 silbergetriebene leuchterGerd Rigemansmit eltisten{ Hinrich Kuhsen }waffen undt nahmen de anno 1680.

Jürgen von Damms

[p. 208]

Daß übrige silberzeug ist versetzet, alß33 greweceppers1 getriebene vergüldete } Seind anno 1680stoffkanne [den] 20. 7bris342 bey

Hinrich343 Wollers herrn JohanAndres Beyers }waffen Gottlebend alß

mit eltesten{ Zacharias Wilcken und sehligen JostThomas von nahmen de HaltermansSchultzen anno 1669 sterbhaußes

vormünder vor 500 rtl. a 6 procento versetzet.

32 greweceppers seindt anno 1680 den 5. Augusti vor 400 rtl. a 7 procento bey eltisten Liborio Dathen verpfändet.344

Diese 2 kannen stehen bey eltisten Michel von Schultzen vor ein rest des vorigen ca-pitals versetzet:345

342 September.343 Vermutlich ist ‚Henning‘ der korrekte Vorname, vgl. p. 74 u. 118. Das Verzeichniss der Aeltermänner,

Aeltesten und Dockmänner der grossen Gilde in Riga, in: DSHI 120 Große Gilde 02, und ediert in: FRANTZEN, S. CCCXXIV-CCCLV, führt nur einen Henning, aber keinen Hinrich Wohlers. In den Inventaren p. 36, 208 u. 267 heißt es ‚Hinrich‘, wobei es sich bei p. 36 um einen Lesefehler auf der Kanne oder um eine Verschreibung handeln dürfte und bei p. 208 u. 267 um Übernahme durch Abschreiben aus dem Inventar p. 36.

344 Vgl. oben p. 95.345 Vgl. oben p. 93.

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156 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

1 silberne vergüldete glatte kanneHans WittenRottcherdt Hanefeldtmit eltisten{ Harm Wulff }nahmen undt waffen de anno 1675.

Brandt Marquard

1 glatte vergüldete kanne mit David Hilleboldtelsten{ Hans Moller }waffen undt nahmen de anno 1679.

Hinrich Hillings

[p. 209]

An geschriebenen büchern

1. daß eltermansbuch in folio in alt geschrieben pergament gebunden, in welchem die alte elterleuthe daß, waß in eines jeden regierenden jahren vorgegangen, von anno 1520 biß anno 1615 verschrieben haben. Dieses buch ist bey dem herrn elterman Plönnies.

2. ein buch in folio von selbiger materia von anno 1540 biß anno 1610 in alt leder gebunden, welches daß original sein soll

3. ein buch in folio von selbigen materien mit rohten pergament von anno 1613 bis 1614. Ist auch bey dem herrn elterman Plönnies

4. ein buch in groß 4to, worinnen der gewesenen und anitzo anwesenden elter-leuthe, eltisten und dockleuthe der großen gildestuben nahmen und quo anno sie erwehlet worden specifi ciret seyn

5. der alte schragen der großen gylde in 4to de anno 13546. der schragen in schwartz gebunden in klein folio von anno 1610 biß 16717. ein büchlein in weiß pergament eingebunden in 4to von 1631 biß 1656, wo-

rinnen die schaffer des neuen haußes benennet seyn8. daß brüderbuch in folio in braun ledern bande von 1558 biß 16819. ein alt buch in groß 4to de anno 1537, worinnen die wallbauersachen verschrie-

ben

[p. 210]

10. daß cämmereybuch in folio in braun ledern bande sub B von anno 1653 biß anno 1683, worinnen der gildestuben capital und grundgelder etc. verschrieben.

11. daß cämmereyrechnungbuch in folio in weiß pergament gebunden, worinnen die cämmereyrechnungen von anno 1663 bis anno 1683 verschrieben sein.

12. ein fasciculus, worinnen der vertrag mit den schwartzen häubtern und einige documenta nebenst dem schragen verhanden sein

13. der originalcontract mit einem ehrbaren rathe de anno 1604, so auff pergamen[t] verschrieben

14. ein gantz alter schragen ohne bandt

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157Edition des Textes

15. die mildegifft stifftunge auf pergamen[t] mit etlichen alten siegeln.16. das memorialbuch, worinnen alles verschrieben, waß von anno 1677 den 28.

Martij biß anno 1684 den 2. May, welches buch bey eltisten Wulff verhanden17. daß alte cämmereyhauptbuch von anno 1616 biß anno 1646

} Diese bücher hat der herr elterman Plönnies im alten weidekasten gefun-den.

18. ein alt cämmereybuch von anno 1531 biß anno 1577

[p. 211]

An documenten

1. eines ehrbaren raths bescheidt wegen des müntzmeisters Mencken baurstelle2. die waßerordnung3. der cramercompagnie schragen4. extract wegen der cramercompagnie5. copia de supplicatione Samuel Wageners an ihr königliche mayestät6. controversia mit der cramercompagnie7. extract de dato Stockholm den 5. Junij anno 1652 auff der cramercompagnie

gesuch8. zwey supplicationes an einen ehrbaren rath wegen der schwartzen häubter9. drey bescheide in sachen der schwartzen häubter10. verzeichnüß der herren des raths ämbter11. wegen ehrenstelle des advocaten Derenthals undt obernotarij12. ein auffsatz der bürger, die da brauen13. wegen der stadt diener eintrang und eines ehrbaren raths durch unsere eltisten

undt der kleinen gylde verantwortung auff die gewalthätige procedur

[p. 212]

14. laut eltisten Davidt Ganßkaus bey den documenten liegenden zettel hat der seh-lige herr elterman Dierich Fridrichs die copey der neuermühlischen donation no. 14 wie auch ihr königlichen mayestät donation wegen Neuermühlen de dato Stockholm den 8. Junij anno 75 no. 59 zu sich genommen, welche wieder müs-ten beygebracht werden. No. 58 ist auch ihr königlichen mayestät donation we-gen Neuermühlen sub dato Cronenburg den 26. 9bris346 1658 gewesen, welches auch abhanden gekommen.

15. der mäckeler courtagie taxa16. wegen des aufstandes auf der güldestuben anno 69 den 22. Februarij geschehenNo. 17, 18, 19 seindt 3 protocollen wegen des streites so zwischen denen eltisten und

der gemeine anno 1669 auff der gyldestuben entstanden. Alß eines ehrbaren

346 November.

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158 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

raths protocollen de anno 1669 den 10. Martij, eines ehrbaren vogteylichen ge-richts vrtheill vom 23. Martij 69 undt eines ehrbaren raths protocoll vom 2. April anno 69. Diese 3 stücke seindt zwar anitzo nicht befunden, es werden aber die herren cämmerer freundtlich ersuchet, dieselbe wiederumb auß der cantzeley außzunehmen und beyzulegen.

20. der kleinen gylde supplic21. eines ehrbaren raths bescheidt vom 18. }contra der großen gilde im Martij anno 1670 procession gehen.22. protocoll vom 22. Martij anno 70.

[p. 213]

23. elterman [Dirich]347 Friedrichs beantwortunge auff der kleinen gülde gesuch undt endtliche resolution

24. der von schwartzen häupter in Revall wegen der procedur der schrifftlichen ge-wohnheit, wie es alda gehalten wirdt

25. ein protocol wegen des Riesings26. bescheidt wegen der brauerey den 30. Junij27. dito 11. Junij anno 1662 wegen der kleinen gylde28. wegen des Riesings den 30. Januarij anno 167129. wegen der brauerey anno 1666 den 14. Junij30. wegen dito anno 1666 den 12. Julij31. wegen dito den 9. Januarij anno 166732. der bürger beschwerden anno 166933. der bürger beschwerden anno 167034. eines ehrbaren raths erklärung anno 167035. ihr königliche mayestät resolution anno 1662 in schwedischer36. ihr königliche mayestät declaration } sprache.37. elterman Hinrich von Schultzen stockholmsche reiserechnung anno 1672, 1674,

167538. st. jürgenhospitals verordnung39. copia privilegij Sigismundi 3tij anno 1589

[p. 214]

40. supplication an ihre königliche mayestät41. das dorptische privilegium42. extract auß der renovirten policeyordnung43. der kleinen gülde nochmaliger satzung44. der kleinen gülde schrifftliche nohtdurfft45. copia privilegij des ertzbischoffes Caspari anno 1510

347 Es gab nur einen Ältermann mit Nachnamen Friedrich. Dirich wurde 1660, 1662 u. 1669 zum Ältermann gewählt. Vgl. Verzeichniss der Aeltermänner, Aeltesten und Dockmänner der grossen Gilde in Riga, in: DSHI 120 Große Gilde 02, und ediert in FRANTZEN, S. CCCXXIV-CCCLV.

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159Edition des Textes

46. copia declarationis regis Sigismundi 3tij de anno 159347. protocoll wegen des eltermans der kleinen gylde Jacob Lorens anno 1640 den

17. Julij die brauerey angehend48. copia der kleinen gyldestuben privilegij anno 158249. herrn eltermans [Dirich]348 Friedrichs rechnung vom gießbecken undt schwe-

discher reise de anno 1662, worauß er debet stehet 28 rtl50. copia des vertrages zwischen dem hertzog von Churlandt de anno 161551. stockholmische expedition anno 167252. allerhandt alte cämmereyrechnungen

[p. 215]

53. 5 alte weyderechnungen undt ein bundt mit alten weydeschrifften54. eine vidimirte copey von dem vertrag mit einem ehrbaren rath de anno 1606 den

18. Februarij55. der vertrag mit einem ehrbaren rathe wegen der accise de anno 1559 den 3. Apri-

lis, welcher anno 75 auß der cantzeley außgenommen worden56. der vertrag mit einem ehrbaren raht de anno 1643 den 7. Aprilis57. daß inventarium von der großen güldestuben, welches anno 75 den 10. Martij

durch die 8 deputirten auß der bancke geleget und inventiret wordenNo. 58, 59 ist schon oben in 14. no. erwehnet60. der arrendecontract von Neuermühlen mit dem herrn ritmeister Bernhard Reuter

de anno 1676 den 18. Februarij61. der vertrag mit einem ehrbaren rath undt der gemeine de anno 1679 den 2.

7bris349

62. fundation der acciseordnung de anno 1559 den 3. Aprilis in originali mit halben buchstaben A, B, C, D, davon die andere helffte der buchstaben in der cantzeley zu fi nden. Dieses original war nach so langer zeit gesuchet worden, hat der herr elterman George Plönnies in dem alten weydekasten gefunden. Nota bene: die-ses ist eben daßjenige, so no. 55 inventiret worden.

[p. 216]

63. contract von den beyden gülden mit einem gelahrten mann Osewald [?] Grul von Grabauer genandt de anno 1587 den 4. Aprilis

64. ertzbischoffs Johannis entscheidunge angehende einestheils ahnrepen undt der geistlichkeit in Riga anderntheils de anno 1457 alto Aprilis

65. beantwortunge von elterleuthen und eltisten auff des ertzbischoffen Johannis schreiben, in welchem sie eines ehrbaren raths sache auffs beste vertheidigen helffen

348 Es gab nur einen Ältermann mit Nachnamen Friedrich. Dirich wurde 1660, 1662 u. 1669 zum Ältermann gewählt. Vgl. Verzeichniss der Aeltermänner, Aeltesten und Dockmänner der grossen Gilde in Riga, in: DSHI 120 Große Gilde 02, und ediert in FRANTZEN, S. CCCXXIV-CCCLV.

349 September.

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160 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

66. deß ertzbischoffen Johannis schreiben an elterleuthe und eltisten umb abschaf-funge der beschwerden über die priesterschafft so ihnen von einem ehrbaren rathe aufferleget

67. die bürgerfastnachtklagen de anno 167668. eines ehrbaren raths beantwortunge auff die bürgerklagen de anno 167669. daß inventarium von der gyldestuben de anno 1680 den 20. Aprilis70. daß inventarium von der gyldestuben de anno 1681 den 21. Junij und 14. Julij

[p. 217]

An kellern

2 kellern unter der großen güldestuben seindt an Friedrich Weßeling jährlich vor 24 rtl. alb. verheuret1 keller verbleibet der gyldestuben zu hochzeitbier2 kellern seindt an Johann Grave vor 20 rtl. alb. verheuret1 keller in der küchen zu Daniel Pfaffen nohtdurfft1 keller unter der brautskammer, so an Peter Borrentryck vor 16 rtl. carol. verheuret.Der bohden auff der gyldestuben hat Peter Borrentryck ein, zahlt jährlich 10 rtl. carol.Vor ein durchfl uß auß Jochim Beuters hauß wird jährlich gezahlet 2 rtl. carol. und vor ein fensterlufft ½ rtl. carol.Vor ein fenster hat vordehme Clemens Mortens, hernach Casparus Springer gezahlet 6 rtl. Jetzo hat daß hauß ein die frau pastor Kleische oder Heinrich Kleis.

An höltzerne wagenhäuser und scheunen

No. 1, von der braudtkammer an zu rechnen, hat seeligen Jacob Segers frau wittibe ein, zahlt jährlich 10 rtl. schill.

[p. 218]

2 Peter Port3 elster Reinholt Kahl4 herr magister Ludewieg } sollen jährlich zahlen a 10 rtl. schill.

5 Hinrich Hinß6 elster Liborius Dathe7 ist eine kleine scheune, welche elster Dathe zum pferdestall gebrauchet. Er hat

aber davor in zehen jahren nichtes gezahlet8 lieget bey Daniel Pfaffen haußtreppe, welches seeligen elsten Hanß Moßkops

wittibe einhat und jährlich 10 rtl. schill. giebet9 ist Daniel Papen zum gyldestubenholtze zu gebrauchen vordehme gegeben wor-

den

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161Edition des Textes

An steinerne scheunen

No. 1, von eltisten Liborij Dathe sein stall an zu rechnen, hat elster Hinrich Kahl ein, soll jährlich 10 rtl carol. zahlen

2 hat Johan Betchen ein, zahlet auch jährlich 10 rtl. carol.3 wirdt ebenermaßen von Johan Betchen mit dem boden gebrauchet, zahlet jähr-

lich 15 rtl. carol.4 hat des seeligen herrn Adolph Lüders frau wittibe ein, soll auch jährlich 10 rtl.

carol. zahlen

[p. 219]

5 hat vordem seeligen Caspar Wilckens frau wittibe eingehabt undt jährlich 12 rtl. carol. zahlen sollen. Itzo hat es Gißbert Darßel ein, waß er davor geben soll, muß auß den cämmereyhauptbuch ersehen werden

Nota bene: Mit denen heurleuthen, welche laut cämmereyhauptbuch noch nicht richtig gezahlet, muß lequidiret undt die restantien eingefordert werden.

Im gehöffte

Der große thurm haben sehligen Warner Focken erben ein undt zahlen davor jährlich auff Michaelis 16⅔ rtl. alb.

An schwiebögen

1 gegen die küchenthür über hat Daniel Pfaffe ein, davor muß er jährlich die ge-höffte bey der gyldestuben rein halten und den ofen in der braudtkammer hitzen

2 hat elster Barteldt Eigendorff ein3 Jochim Beuter Waß diese leuthe jährlich geben, ist auß 4 Jacob Gronau } dem cämmereyhauptbuch zu ersehen.

[p. 220]

Folgen der güldestuben capitalen

Sehliger herr Casper Gantzkauwen itzo eltister Davidt Gantzkauw laut obligation de anno 1642 Johannis auff 100 rtl. specie.

Anno 1658, wie daß hauß Davidt Gantzkauw auffgetragen, sind obige 100 rtl. darauff verwahret worden.Obige obligation ist verhanden.

Sehligen Claeß Linckhusen erben capital 200 rtl.

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162 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Diese gelder sindt anno 1650 Michaelis auff seinem hause in der Küterstraßen öffentlich verwahret worden. Diese verwahrunge ist nicht befunden. Davon[?]hero350 muß elster Ganßkauw darnach gefraget oder selbige wieder auß der cant-zeley außgenommen werden.

Sehligen Hanß Kuhlenkamps erben capital 300 rtl.Diese gelder sindt anno 1656 Ostern auff seinem hauße in der Reußischen Ga-ßen öffentlich verwahret worden, welcher aufftrag auch verhanden.

Hanß Vortmann capital 200 rtl.Diese gelder sind anno 1655 Johannis auff seinem hauße in der Sünderstraßen öffentlich verwahret worden. Diese verwahrunge ist nicht befunden, dahero muß elster Ganßkauw darnach gefraget oder selbige wieder auß der cantzeley außge-nommen werden.

[p. 221]

Sehligen Davidt Wetters erben undt Borchert Claeßen capital 100 rtl.Eins vor beede undt beede vor eins laut obligation de anno 1662 den 24. 7bris351.Diese gelder sindt auff Wetters hoff öffentlich verwahret worden. Obige obliga-tion und öffentliche verwahrunge sindt vorhanden.

Auff sehligen Johan Schlößkens hauß sindt anno 1664 den 16. Xbris352 öffentlich ver-wahret 100 rtl.

Diese verwahrunge ist befunden.

Der sehlige elterman Hanß Steffenßen stehet im buche debet vor 100 rtl.Diese gelder hat er von seeligen eltisten Hanß Meyer wegen abkauffung von der schäfferey empfangen.

Nota bene: Auß vorigen inventarijs ist zu ersehen, daß seeliger Davidt Timmen erben 50 rtl. schill. capital schuldig gewesen. Diese gelder sindt durch einen process vor dem vogteylichen gericht gesuchet und endtlich vor capital und rente 45 rtl. alb. eingekom-men, wie auß des elsten Davidt Ganßkauwen gewesenen cämmerers rechnung erhellet. In dem silberschaffe sind noch befunden 150 rtl. alb., wann elster Hanß Giese sich wegen der schafferey und vmbgang des beutels abgekaufft.

350 Schwer leserliche Streichung im Wort.351 September.352 Dezember.

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163Edition des Textes

[p. 222]

In der brautkammer verhanden

1 groß roth tischlaken mit der güldestuben wapen undt seidenen franßen4 alte zerrißene handtwelen1 meßings crone mit 16 armen1 steinernes schreibbrett1 stundeglaß1 armbüchße.der älterleuthetisch1 grün lakens tischdecke1 sedebanke1 höltzernes schreibbret1 kleine glocke auff der elterleuthe tische4 große madratzen4 kleine dito7 alte rothe küßens, welche gantz zerrißen1 bundt fl ämische banckdecke1 köcher mit 10 par meßers, davon 5 paar mit eingeschlagen silbern schalen und 5 paar mit weiße schalen

Nota bene: Der große eiserne kasten, welcher laut vorigem inventarium353 der taffel-gylde gehörig, ist auch an die taffelgylde abgelieferdt worden.

[p. 223]

In der großen güldestuben

1 meßingscrone mit 15 armen1 dito mit 12 armen1 dito mit 11 armen1 dito mit 8 armen, davon einer zerbrochen7 große meßingsche armen, jeder mit 3 pfeiffen2 eiserne lichtplaten bey der güldestubenthür1 großer meßingscher leuchter mit 10 armen8 höltzerne tische16 dito banken19 dito alte blöcke, dan der 20ste ist zerbrochen29 neue blöcken, so anitzo gemachet werden

353 Vgl. oben p. 128.

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164 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

In der speisekammer

4 dosin und 10 stücke große zinnerne schüßeln, dan der elffte ist auff elsten Hanß Schwartzen mahlzeit weggekommen und muß von ihm wieder beygebracht werden.5 dosin undt 10 stück kleine schüßeln.6½ doßin zinnerne tellern.2 kupfferne wannen.148 trinkbecher oder greveceppers, dan von den übrigen 4 stücken sindt 2 auff sehligen eltisten Kusen mahlzeit und 2 auff George Meyers hochzeit weggekommen, welche wieder müßen beygebracht werden

[p. 224]

3 lange brattspieße undt 2 dazu gehörige böcke2 kurtze dito undt 2 darzugehörige böcke5 kupfferne bradtpfannen4 dosin 9 stücke solferen1 große kupfferne schaumkelle1 eißern forcke in der küchen zu gebrauchen1 kupffern deckel

Im gange

1 eiserne laterne mit gläsernen fenster1 langer höltzerner leuchter mit 3 platen

In der küchen

1 groß eißerner dreyfuß1 großer troch mit eisen beschlagen1 groß schaff6 neue lederne eimeren mit der güldestuben waffen

Zur nachricht wirdt hirmit beygefüget, daß der in vorigem inventario inventirte alte große meßingsche grape durch den gewesenen kämmerer elsten Hanß Strucken ver-kauffet und daß geldt in seiner rechnung eingeführet worden. Es hat aber die gantze banck beschloßen, daß gemeldter Struck den grapen wieder einliefern und daß davor in rechnung geführte geldt zurücknehmen soll, weilen er solches ohne elterleute undt eltisten wißen und willen verkauffet.354

[p. 225]

354 Vgl. oben p. 192.

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165Edition des Textes

Anno 1684 den 16. Octobris

hatt der herr elterman Georg Plönnies die elsten wie auch die gantze bürgerschafft der großen gülde auff der güldestuben convociren laßen, und nachdehme er mit die elsten aus der brautkammer getreten, hat er proponiret,1. daß weillen man zur dockmanswahl schreiten wolte, solte die bürgerschafft 3

capabele persohnen auffsetzen und den zettel in der brautcammer an elterleute und eltesten überreichen laßen, damit ein ehrbarer raht wie auch elterleute und eltesten einem auß solchen 3en persohnen zum dockman erwehlen könten.

2. Daß weillen der sehlige Witchau alß verordneter bürger und bruder zur milde-gifft todes verblichen, so könte die bürgerschaffft einen anderen bruder in deßen stelle an der mildegifft verordnen.

3. So hette er wegen der vnteutschen schenkerey etc. der bürgerschafft nohtdurfft schrifftlich verfaßet, welche er355 der bürgerschafft, ob sie waß dabey zu erinnern hetten, übergab, welche schrifft sowoll von der banck und der gantzen bürger-schafft könte unterschrieben werden. Waß wegen der einquartierung bey einem ehrbaren raht eingegeben und darauff von die-

[p. 226]

selbe zur antwort erhalten, wurde verlesen und der bürgerschafft gutdüncken darauff erwartet.

5.356 So thate der herr elterman der elstenbanck und bürgerschafft kunt, daß ihre kö-nigliche mayestät ihme nach dem reiche Schweden verschrieben hetten. Dafern nun die bürgerschafft ihm einige commissiones auffzutragen hetten, so wolte er solches alles gerne auff sich nehmen und nach besten vermögen verrichten, womit er nebst die elsten in der brautkammer abgetreten.

Nachdehme sich die bürgerschafft über bemelte 5 puncten beredet und votiret, ist der dockman in der brautkammer eingetreten und wegen des ersten puncts referiret, daß die bürgerschafft zur dockmanswahl dem Hinrich Borckerling mit 25, Gerdt Grön mit 39 und Clas Widau mit 26 stimmen, umb einen auß denen 3en zum dockman zu nehmen, benennet hetten. 2. So wehre Gerdt Grön mit 34 stimmen bey der mildegifft verordnet. Wegen den üb-rigen 3en puncten wolte die bürgerschafft auff nechster session ihre beantwortung bey-bringen.Hirauff hat die banck elsten Jacob von

[p. 227]

Staden und eltesten Harm Schriwer, umb einen ehrbaren raht in der brautkammer zu der dockmanwahl zu nöhtigen, erwehlet,

355 ‚er‘ Nachtrag über der Zeile.356 Punkt 4 fehlt in der Vorlage, offenbar Verzählung seitens des Schreibers.

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166 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Nachdehme ein ehrbarer raht erschienen, über gemeldte 3 persohnen nebst die bancke ihre stimmen abgeleget, hatt Hinrich Borckerling 5, Gerdt Grön 8 und Clas Widau 25 stimmen gehabt. Dahero ist Clas Widau auff der güldestuben, nachdeme die glocke 3 mahl angezogen, zum dockman abgeruffen worden.

[p. 228]

Den 20ten dito anno 1684

hat der herr elterman George Plönnies die eltistenbanck wie auch die gantze bürger-schafft der großen gylde auff der gyldestuben convociren laßen, undt weilen die bür-gerschafft noch nicht complet war, hat der herr älterman in der brautkammer nachfol-gendes proponirt, undt zwar1. daß der herr magister Ludewig anhalten laßen, daß weilen sein seeliger herr

sohn, alß auch magister, todes verblichen undt künfftigen Freytag zur erden solte bestätiget werden, die eltistenbanck sich möchte belieben laßen, die leiche zu tragen, gleich man vorhin an andern candidaten, alß des seeligen herrn bürger-meisters von Dunten, seeligen Reinholdt Rennekamps undt des herrn doctoris Witten söhnen, wiederfahren wehre.Die eltisten erinnerten sich, daß wie obgemeldte letzten candidaten von ihnen getragen, wehre auch beliebet worden, daß diejenige candidati, so in Riga ver-handen und unter die eltisten giengen undt saßen, die verstorbenen candidaten mittragen solten. Dahero könten diejenige candidaten, so sich alhier befi nden, mitzutragen angesaget werden.Der herr älterman sagete, daß weiln solches denen candidaten bißhero noch nicht kundtgethan worden, so wolle sich solch ein neues nicht sobaldt thun laßen. Es kündte aber hinführo wohl geschehen. Dahero würden die eltisten sich belieben laßen, für dießmahl obige leiche allein zu tragen.

[p. 229]

Die eltistenbanck hat einhellig geschloßen, daß der seelige magister vor dießmahl von den eltisten allein solte getragen und denen anwesenden candidaten kundtgethan werden, daß wenn hinführo ein candidatus ver-stürbe, so solten sie mit den eltisten zugleich nach dem range, alß sie saßen und giengen, mit tragen. Dafern sie aber solches nicht thun wolten, so solten sie wie auch andere, welche nach ihnen kommen möchten, von den eltisten nicht getragen werden.

2. So hette der gewesene kämmerer, eltister Liborius Dathe, angehalten, daß seine cämmereyrechnung357, welche bereits vordehm älterleuten und eltisten vorgele-sen undt zu übersehunge derselben an den notarius Wulffen verwiesen worden,

357 Die Kämmereirechnung des Liborius Dathe ist überliefert in: Kämmereirechnungsbuch der Großen Gilde, in: LVVA, f. 223, apr. 1, Nr. 263, fol. 125v-128v. Zum Silberpfand vgl. oben p. 95.

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167Edition des Textes

anitzo möchte vorgenommen und durch den notarium relation davon eingenom-men werden.Elster Wulff referirte, daß er die rechnung in calculo undt mit denen quitantzen richtig befunden.

[p. 230]

Weiln aber der herr elster Dathe laut gemeldter rechnung 182 rtl. 8½ gr. alb. schuldig verblieben und solche gelder auff das bey ihm stehende gyldestuben-silberpfandt von 400 rtl. capital einbehalten, so stünde zu bereden, ob er nicht soviel silberzeug, alß gemeldte gelder außtragen, wieder auff der gyldestuben liefern solte.

Die eltistenbanck hat einhellig geschloßen, daß der herr eltister Dathe soviel silberzeug, alß obgedachte gelder nach proportion des pfandes358 außtragen möchten, in daß gemauerte silberschaff einzubringen schuldig. Wan solches geschehen, so soll ihm obgemeldte rechnung zugeschrieben werden.

3. Weiln die 150 rtl. alb., womit sich elster Hanß Giese von etlichen sachen abge-kaufft, und im silberschaffe geleget worden,359 anitzo zu bezahlung einiger cre-ditoren solten angewandt werden. So kündte man sich bereden, wer die gelder haben solte.

[p. 231]

Die banck hat geschloßen, daß an der taffelgylde, die anno 1679 auffgenom-mene und an den tischler vor die abgebrandte360 eltistenbancke in st. peterskir-chen gezahlte 50 rtl.wie auch die interessen von anno 1679 biß dato und also vor 5 jahr a 3 rtl. ist 15 rtl.undt also zusammen gezahlet werden 65 rtl.

Item an den gläser, älterman Gerhard Blaw361, wegen der fensterlucht in st. pe-terskirchen zu die gelder, so ein jeder eltister a part .362 alß 1 rtl. gegeben die restirende 18 rtl. An den herrn assessor Halterman 2jährige rente von 500 rtl. capital von dem bey ihm stehenden güldestubensylberpfande ad rationem 2 jahr a 6 de cento ist 60 rtl.Weiln auch der Melcher Wilcken supplicando eingekommen und umb eine zu-steur vor seinen darauß studirenden sohn angehalten, worauff die eltisten ihme 10 rtl. zugleget, so soll demselben gezahlet werden den rest obiges geldes alß 7 rtl.

358 Vgl. oben p. 95.359 Vgl. oben p. 223.360 Bezug auf den Stadtbrand von 1677, vgl. oben p. 6-9.361 Gerhard von Bloo, Ältermann der Kleinen Gilde.362 Unleserliche Streichung.

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168 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Die übrige 3 rtl. soll der herr cämmerer Hanß Witte auf der cämmerey zulegen. 150 rtl.4. Der herr älterman Plönnies referirte, wie daß er von ihr königlichen mayestät

nach Stockholm zu kommen verschrieben wehre. Dahero wolte er sein

[p. 232]

ampt wie auch die eltermansschlüßeln dem alten eltisten Marten Zimmerman |: weiln kein älterman mehr im leben :| übertragen undt übergeben haben. Solte derselbe aber unpäßlich werden, so könte elster Didrich Derling, alß der eltisten Zimmerman folget, die stelle vertreten.363

Waß die taffelgylde belangete, so wolte er auff der eltisten belieben die ver-waltunge an eltisten Wulff übertragen und ihm den eltisten Zimmerman hirmit zuordnen, damit die bede nebst den beiden taffelgyldenbürgern alles verwalten undt denen taffelgylden herrn inspectoren relation ablegen möchten.364 Er wolte die taffelgyldebücher undt alle biß dato eingekommene gelder, obligationes und schrifften in der taffelgylde eyserne kasten einlegen. Im übrigen wolte er hirmit von der banck abscheidt genommen haben mit versprechen, daß er der gantzen stadts besten, einhalt seines ältermanseyde365, beobachten wolte.Nachdehme die bürgerey auff der gyldestuben gekommen, ist der herr älterman nebst den eltisten auß der brautkammer auff der gyldestuben getretten und so-wohl den eltisten alß der bürgerschafft kundtgethan, daß weiln die 3 jahre ver-fl oßen, daß daß kastencollegium besetzet werden. So könte daßelbe einhalt ihr

[p. 233]

königlichen mayestät gnädigsten resolution366 anitzo wieder auffs neue erwehlet undt besetzet werden.Nachdehme die votirunge von eltisten und der bürgerschafft geschehen, ist be-funden, daß zu dem ordinario collegio

elterman Georg Plonnies,elster Hinrich KahlJohan OpdenöhlJacob Gütrichund Antoni Bolmering

zu extraordinario aber

363 Verweis auf die Rang- und Sitzordnung der Ältesten, die nach dem Datum des Eintritts in die Ältesten-bank, ihrem Alter als Älteste, geordnet war. War kein Ältermann anwesend oder lebendig, wurden seine Aufga-ben von dem am längsten amtierenden Ältesten wahrgenommen.

364 Die für verarmte Mitglieder der Großen Gilde und ihre Witwen zuständige Unterstützungskasse der Tafel-gilde wurde durch Verordnete der Ältestenbank und der Bürgerschaft der Großen Gilde verwaltet und von zwei Ratsherren als Inspektoren beaufsichtigt.

365 Vgl. den Eid oben p. 103.366 Kassaordnung vom 11.08.1675, in: DSHI 510 Riga HS 49, p. 3-15, hier § 8, p. 14.

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169Edition des Textes

elster Friedrich Weßlingelster Jochim RademacherJohan Rohde, der brauerHinrich Borcherling undJacob Gronauw

durch die meiste stimmen erwehlet worden.

Der dockman Rennekamp referirte, daß die bürgerschafft daß scriptum contra die unteutschen, wie den 16. dito benennet worden, unterschrieben hette, welches er dem herrn älterman hirmit übergeben wolte.367 Wegen der einquartierunge wolte die bürgerschafft bey ihrem vorigen gesuche verbleiben.368

[p. 234]

Den 2. Decembris anno 1684

hat der herr eltister Marten Zimmerman die eltisten banck convociren laßen sagende, daß weiln der herr elterman George Plonnies bey seiner abreise ihme seine stelle zu vertreten auffgetragen,369 so hette er die bancke umb nachfolgendes vorzutragen ansa-gen laßen, vndt zwar1. so hette Ernst Metsue in seinen garten, so von seeligen Hanß Schmitten her-

rührete und an der stadtsweide belegen, an den herrn majorn Schreiterfeldt ver-kaufft. Wan dan derselbe, wie gemelt, an und auff der weide belegen und dadurch solche verkauffunge dem stadtsviehe etc. einigen schaden zuwachsen dürffte, so stünde zu bereden, ob man nicht von den eingekommenen weidegeldern,370 so in cassa vorhanden, denselben garten vor die stadt kauffen möchte. So könte dadurch allen sonst entstehenden weitläuffi gkeiten vorgebeuget werden. Und dieses müste je eher je lieber ges auß dem rechte der nachbarschafft geschehen, ehe der garten dem Schreiterfeldt auffgetragen würde.

Die eltistenbanck hat einhellig hirein gewilliget und solches dem collegio der weide dieses bestermaßen forthzusetzen recommendiret.

2. Weiln der seelige vorsteher von der weide, elster Hanß Börrentryck, todes verb-lichen, so könte an deßen

[p. 235]

stelle ein ander elster erwehlet werden.Hierauff wurde elster Andres Bayer, elster Michell von Schultzen und elster Da-vidt Ganßkauw angemutet abzutreten, so auch geschehen.

367 Die Schrift ist überliefert in: Collectaneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI 520 Große Gilde Riga 1, p. 659-670. Vgl. auch oben p. 225 f.

368 Vgl. oben p. 225 f.369 Vgl. oben p. 232.370 Die Verwaltung der Stadtweide und die Einkünfte aus derselben lagen in den Händen der beiden Gilden,

vgl. HILDEBRAND.

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170 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Die Banck hat elsten Andres Beyer mit 14 stimmen zum administratorn der weide erwehlet.

3. Nachdehme Neujahr vor der thüre und ein ander eltister anstatt eltisten Hinrich Hilling mit dem beuteln in peterskirchen umbzugehen muß erwehlet werden, so könte man von dem folgenden371 eltisten Herman Schryver vernehmen, ob er mit dem beutell umbgehen oder sich abkauffen wolte.Elster Schryver sagete, wann er mit 40 rtl. alb. abkommen könte, wolte er sich damit abkauffen, womit er abgetretten.

Die eltisten schloßen per majora, daß er 50 rtl. alb. abkauffsgelter geben solte.

Elster Schryver wurde eingefodert und ihm solches kundtgethan, welcher sol-ches nicht eingehen, sondern lieber mit dem beutell umbgehen wolte.

Die eltisten wünscheten ihm zum umbgang gelück.

[p. 236]

4. Es hette der pastor [Georg]372 Hollick jedem eltisten undt also der gantzen ban-cke ein gartenbüchlein deduciret, wan dan ein ehrbar rath vor daßjenige, waß ihnen dediciret373 worden, 25 rtl. alb. gegeben, so könte man sich bereden, waß die eltistenbanck ihm geben solte.

Es seindt ihm 15 rtl. alb. zugeleget undt der herr obercämmerer, eltister Hanß Witte, beordert worden, die gelder ihme außzukehren.

371 Verweis auf die Rang- und Sitzordnung der Ältesten, die nach dem Datum des Eintritts in die Ältesten-bank, ihrem Alter als Älteste, geordnet war.

372 Der Vorname ist ermittelt aus dem Kämmereirechnungsbuch der großen Gilde, in: LVVA, f. 223, apr. 1, Nr. 263, fol. 134r: „dem bömischen priester Georg Holick“.

373 Wort verbessert aus ‚deduciret‘.

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171Edition des Textes

[p. 237][1685]

Anno 1685 den 16ten Januarij

hat der elster Marten Zimmerman die banck convociren laßen undt proponiret, daß weilen Fastnacht herannahete, man bedacht sein müste, wer alßdan die gewöhnliche mahlzeit anrichten solte. Wan dan kein elster mehr verhanden, an welchen die reige374 zu speisen were, alß elsten Siebens, so könte ihm solches angemutet werden.Worauff ihm solches kundtgethan.Elster Siebens wandte ein, daß er ein unbequemer man zu speisen und mit dem beutel künfftig umbzugehen wehre, dahero wolte er sich lieber abkauffen.

Wan elster Siebens 170 rtl. geben will, so kan er mit der speisung und umbge-hung des beutels verschonet werden.

Den 16ten Februarij

ließ elster Marten Zimmerman die banck convociren sagende, dz elster Siebens ange-halten, dz er möchte gehöret werden.Elster Siebens brachte bey, wie daß er sich zu beybringung der gelder nicht versehen könte, dan weilen der seelige elster Cordt Harmßen und elster Reinholdt Kahl, weigeln sie alleine die mahlzeit außgerichtet, mit dem beutelgehen auch wehren verschonet worden, so verhoffete er, daß

[p. 238]

man ihm solches ebenermaßen werde genießen laßen. Er wolte dagegen die speisung nicht alleine375 verrichten, sondern auch der güldestuben zur discretion 10 rtl. erlegen376.

Ist angenommen.Gemelter elster Zimmerman proponirte weiter, daß nachdem ein ehrbarer rath undt er die elsten bei und bürgerschafft beeden gylden zur verlesung ihr königlichen mayestät unsers allergnädigsten königs und herrn an einen ehrbaren rath abgelaßenes gnädigstes schreiben377 zusammenberuffen laßen. So könten 2 eltesten, nachdem die bürgerschafft sich eingestellet, an einen ehrbaren rath, damit sie ihre deputirte auff die güldestuben schicken möchten, abgesandt werden, und weilen die ordro deßen an elsten Hinrich Schriver und eltesten Heinrich Kahlen redirete, so könten dieselbe es verrichten.

374 Solche Aufgaben wurden nach der Rang- und Sitzordnung der Ältesten vergeben, die nach dem Datum des Eintritts in die Ältestenbank, ihrem Alter als Älteste, geordnet war.

375 ‚nicht alleine‘ im Sinne von ‚nicht nur‘.376 Mit den zusätzlichen 10 rtl. kaufte er sich vom Umgehen mit dem Klingelbeutel ab. Vgl. hierzu das Käm-

mereirechnungsbuch der Großen Gilde, in: LVVA, f. 223, apr. 1, Nr. 263, fol. 132v.377 Das Schreiben ist überliefert in: DSHI 520 Große Gilde Riga II, 1, p. 11.

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172 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Nachdehme die herren rathsdeputirten, alß herr Paulus Polman und herr oberse[c]reta-rius [Thomas]378 Vegesack, in der brautkammer erschienen und von dar auff die gülde-stuben getretten, haben sie ihr königlichen mayestät gnädigstes schreiben, daß mit der eltermans- und eltestenwahl biß weitere königliche verordnung eingehalten werden solte, verlesen undt solches in unterthänigkeit zu gehorsahmen anbefohlen, worauff die herren deputirten abgetretten.

[p. 239]

Elster Zimmerman wiederholete daßjenige, so die herren deputirte beygebracht, wo-rauff die eltisten in die brautkammer, die bürgerschafft aber bey der docken getretten.Der dockman Rennekamp tratt in die brautkammer undt referirte, daß teils379 der380 bürgerschafft ihr königlichen mayestät gnädigsten willen in aller unterthänigkeit nach-leben und381 mit einer unterthänigen supplique bey einem ehrbaren rath382 einkommen wolten.

Elterleuthe und eltisten schloßen per majora, daß sie auch bey einem ehrbaren rath mit ihrer nohtdurfft einkommen, unterdeßen aber ihr königlichen mayestät gnädigsten willen in aller unterthänigkeit gehorsahmen wolten. Und dafern die eltestenbanck der kleinen gülde wie auch die bürgerschafft beiden gülden jede einen deputirten an ihr königliche mayestät abschicken würden, so wolten sie einen vollmächtigen mitsenden.

Bey dieser obgemeldeten zusammenkunfft hat mehr erwehnter elster Zimmerman sowoll die eltistenbanck alß bürgerschafft der großen gülde im nahmen eines ehrbaren rath vorgetragen, daß man sich möchte belieben laßen, daß grauß und den verbrandten roggen von dem abgebrandten kornscheuher mit ihren pferden wegführen zu laßen und also der stadt zu hülffe zu kommen.

Dieses ist sowoll von der eltstenbanck alß gantzen bürgerschafft rottenweiß zu verrichten beliebet worden.

[p. 240]

Den 23ten dito anno 1685

hat der herr eltister Marten Zimmerman die eltistenbanck wie auch bürgerschafft der großen gülde auff die gyldestube zu erscheinen ansagen laßen und proponiret gegen die elstenbanck in der brautkammer,1. daß des seeligen herrn Tiesenhaußen von .....bergs erben angehalten, daß man

ihnen vergnügen möchte, auf der gyldestuben des seeligen herrn traurmahl zu

378 Vorname ermittelt aus BÖTHFÜHR, Rigische Rathslinie, Nr. 634.379 ‚teils‘ Nachtrag über der Zeile.380 Wort korrigiert aus ‚die‘.381 ‚ihr königlichen mayestät gnädigsten willen in aller unterthänigkeit nachleben und‘ Nachtrag neben der

Zeile.382 ‚bey einem ehrbaren rath‘ Nachtrag über der Zeile.

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verrichten, wehren dargegen erbötig, davor 8 rtl. alb. an die gyldestube zu geben undt für allen schaden zu stehen.

Ist angenommen worden.2. So wurde dem elsten Siebens erinnert, daß er sein silbergeschenck383, wie man-

nierlich des andern tages auff vorstehende Fastnacht der gyldestuben praesenti-ren möchte.

Elster Siebens war hierzu willig und sagte darbey, dz er zwar auff sich genom-men, die fastnachtmahlzeit außzurichten, weiln er sich aber befürchtete, daß er hierdurch, nachdehm ihr königliche mayestät die eltermans- und eltistenwahl aufgeschoben, waß pecciren möchte, so begehrte er desfals caution.

Elster Marten Zimmerman führte ihm zu gemüthe, dz ihr mayestät zwar die eltermans- und eltistenwahl biß weiterer gnädig verordnung suspendiret, aber dennoch die mahlzeit und andere gewohnheiten nicht verbothen.Elster Reinholdt Kahl wolte allein hirvor caviren.

Ist zu verschreiben befohlen.

[p. 241]

3. So wehre wegen des elsten Davidt Gantzkauen verkaufften haußplatzes 100 rtl. capital 33 rtl. rente eingekommen. Dahero könte man sich bereden, worzu sol-che gelder anzuwenden.Elster Wulff erinnerte hierbey, daß man daß capital auff ein ander gewiß hauß legen oder beim stadtskasten auff rente geben möchte.

Das collegium hat mit 13 stimmen und also per majora geschloßen, daß mit obgemeldten geldern daß silberpfandt von elsten Michell von Schult-zen solle eingelöset werden.384

4. Sagte der herr elster Marten Zimmerman, dz der bürgerschafft der großen gülde zu dem ende angesaget wehre, daß sie sich erklären möchten, ob man mit einer unterthänigen supplique bey ihr königlicher mayestät wegen dero den 16ten hu-jus angeführten schreiben385 einkommen oder deßfals deputirte nachm reiche senden solte, womit die elsten auß der brautkammer auf die güldestuben ge-tretten. Wie die bürgerschafft auch zugetreten, hat der herr elster Zimmerman obiges aber mit weitläuffi gen unangenehmen reden proponiret, womit die bür-gerschafft nach der docke - die elsten aber nach der brautkammer sich verfügt.Die bürgerschafft sandte den dockman Rennekamp in der brautkammer und ließ die elsten befragen, ob sie dem gemeldten elsten Zimmerman befohlen,

383 Jeder neu gewählte Älteste hatte der Ältestenbank ein Stück Silbergeschirr zu schenken.384 Vgl. oben p. 93.385 In dem Schreiben wurden die Wahlen zu den Funktionsämtern der Gilde suspendiert. Das Schreiben ist

überliefert in: DSHI 520 Große Gilde Riga II, 1, p. 11. Vgl. auch oben p. 238.

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174 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

[p. 242]

eine solche harte proposition zu thun.Die elsten gaben hierauff zur antwort, daß sie ihm nichtes anders befohlen, alß die bürgerschafft zu fragen, ob sie mit einer supplicque oder per deputatos bey ihr königleichen mayestät einkommen wolten. Waß von ihm mehr geredet wor-den, dazu hette er keine ordre gehabt.Elster Zimmerman sagte gegen den dockman, daß dafern ihm einige mehrere wörter wehren entfallen, hette er solches auß keiner bösen meinung gethan, und bathe dannenhero, ihm solches zu verzeihen.Nachdehm sich die bürgerschafft bey der docken beredet, sandten sie den dock-man wieder in die braudtkammer und ließen den eltisten berichten, daß 63 bür-ger gestimmet, dz weder supplicque noch deputirten vor dißmahl nachm reiche solten gesandt werden. 10 bürger hetten gestimmet, mit einer demütigen sup-plicque od und zwey bürger durch deputirte bey ihr königlichen mayestät einzu-kommen. Womit die elsten von der güldestuben hinweggegangen.

[p. 243]

Den 24ten dito anno 1685

hat der herr elster Marten Zimmerman die elstenbanck convociren laßen und gepropo-niret,1. wie dz der dockman Rennekamp gestern nachmittag zu ihm gekommen und

berichtet, wie daß die bürger gestriges tages noch länger auff der gyldestuben verblieben undt ein schreiben, so sie meist wieder die elstenbanck eingerichtet, auch nach den herrn elterman Plönnies wolten abgehen laßen, bey der docken verlesen. Weiln solches von 56 bürgern wehre beliebet worden, so hetten sie daß schreiben fortgeschicket und eine copey ihm davon zugestellet, welches er ihm, elsten Zimmerman, übergeben. Dahero könne solche verlesen werden.Diese copey wurde verlesen.386

Daß elstencollegium hat mit 22 stimmen und also per majora geschloßen, daß weilen im gemelten schreiben enthalten, dz der herr elterman Plön-nies ihr, der bürger387, beschwer wieder die eltisten bey ihr königlichen mayestät388 außführen solte, dz dahero ein deputirter auß der banck an ihr mayestät solte geschicket, und zuvor aber mit der post eine unterthänigste supplication vorausgesandt werden. Und weilen zu dem ende bereits eine

386 Das Schreiben ist überliefert in: DSHI 520 Große Gilde Riga II, 1, p. 33. Auf dem unter RMAA, f. 673, apr. 1, 926, fol. 428r-428v, parallel überlieferten Schriftstück fi ndet sich der 20.02. als Tag der Ausstellung dieses Briefes.

387 ‚der bürger‘ Nachtrag über der Zeile.388 ‚bey ihr königlichen mayestät‘ Nachtrag neben der Zeile.

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175Edition des Textes

supplicque verfertiget, so solte dieselbe von allen elsten und von der bür-gerschafft, so gleicher meinunge wehren389, unterschrieben werden.390

Hierauff wurde die supplicque von den anwesenden elsten unterschrieben undt elster Schriever undt elster Kahl beordert, die supplic391 von denen abwesenden elsten unterschreiben zu laßen wie auch von denen392 bür-gern, welche der elsten meinunge beyfall leisten wollen.Die copey von obgedachter supplic wurde durch elsten Reinholdt Kahl und elsten Hanß Giese in die kleine gyldestuben gesandt, umb zu verneh-men, ob sie auch solcher meinunge wehre und dieselbe mit unterschrei-ben wolten.Gemelte elsten brachten zur antwordt, dz der herr elterman von der klei-nen gülde gedachte copey bey sich behalten, solche seiner gemeine vor-tragen undt mit einem bescheide einkommen wolte.393

[p. 244]

2. Der herr capitän Wartenfelt und Güldenhoff kamen auff die güldestube getret-ten, undt ließen den herrn elsten Zimmerman zu sich fodern laßen undt haben im nahmen des herrn generalgouverneurn herrn Christer Horns exellentz auff394 dero fräulein tochter alß braut und des wollgebohrnen herrn obristlieutnant Paul Johan Wrangels alß bräutigam395 hochzeit morgendes tages umb 2 vhren zu er-scheinen die eltestenbanck eingeladen.Die elstenbanck that sich freundlich bedancken mit erbiethen ihre deputirten morgendes tages auff die hochzeit zu senden, womit die abgeordneten abgetret-ten.

Zu dieser hochzeit wurde elster Michel von Schultzen, elster Hinrich Friedrichs und elster Davidt Hilboldt deputiret, auch beliebet, einen von den großen pocalen auß dem silberschaffe zu nehmen und solchen zu prae sentiren. Hierbey wurde dem cammerhern elsten Hanß Witten befoh-len, künfftige woche eben solchen pacall [!] auß den cämmereymitteln wieder machen zu und der elsten nahmen so auff dießen außgenommenen pocal gestanden neu stechen zu laßen. Nota bene: dieses pocal ist anno 62 von elsten Michel Ridder, elsten Hanß Borrentryck, elsten Hanß Meyer und elsten Hanß Derling gegeben worden.

389 ‚wehre‘ Nachtrag über der Zeile.390 Die Supplik wurde von 130 Personen unterschrieben. Sie ist überliefert in: DSHI 520 Große Gilde Riga II,

1, p. 21-24 u. 25-27. 391 ‚supplic‘ Nachtrag über der Zeile.392 ‚abwesenden elsten unterschreiben zu laßen wie auch von denen‘ Nachtrag neben der Zeile.393 Dieser und der vorige Absatz sind ein Nachtrag auf der vorhergehenden Seite p. 242. Auf p. 243 war nicht

mehr genügend Freiraum für den Nachtrag.394 ‚auff‘ Nachtrag über der Zeile.395 ‚alß bräutigam‘ Nachtrag über der Zeile.

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176 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

[p. 245]

Den 2. Martij alß Fastnacht anno 1685

hat der herr elterman396 Marten Zimmerman die eltistenbanck undt gantzen brüder-schafft der großen gylde auff die gyldestube zu erscheinen ansagen laßen und propo-nirte in der braudtkammer,1. daß 2 be[i]sitzer vonnöthen wehren.

Hierzu ist elster Liborius Dathe und elster Hanß Witt verordnet.2. So könten 2 kämmerer erwehlet werden.

Darzu sein elster Brandt Marquardt und elster Jochim Krumhusen benen-net.

3. Hierauff traten die eltisten auff der güldestuben. Da dan der elster Zimmerman gegen der bürgerey proponirte, daß sich die elstenbanck hertzlich erfrewete die brüder- und bürgerschafft in guter gesundtheit zu sehen, wünschete ihnen dabey alles glücksehlige wollergehen. Darauff wurde die glocke 3 mahl alter gewohn-heit nach gezogen und elster Liborius Date und elster Hanß Witte zu beisitzere wie auch elster Brandt Marquard und elster Jochim Krumhusen zu kämmerere abgeruffen und daß ein jeder, der zu klagen hette, herfür treten könte.Dockman Rennekamp verlaß die fastnachtklagen397,

[p. 246-249 fehlen in der Zählung]

[p. 250]

sagte dabey, weill selbige weitläuffi g, wolte er sie schrifftlich abfaßen undt der elstenbanck zustellen.Hierbey wirdt zur nachricht vermeldet, daß ehe die elstenbanck auff die gylde-stuben getreten, ist der dockman Rennekamp in die brautkammer gefordert und befraget, ob die bürgerey mit den fastnachtklagen fertig wehren, worauff er zur antwort gab, daß zwar die fastnachtklagen zum ende, es wolte aber die bürger-schafft über die durch etlichen bürgern übergebene bewuste schrifft sub lit. A noch votiren.Elster Zimmerman sagte, daß solches noch lange dauren würde, dahero wolte die banck zuvor auff die gyldestuben alter gewohnheit nach treten. Die Bürgerey könte hernach sich auff solche schrifft erklären. Wie nun die banck ein- undt wieder abgetreten, hat theils bürgere über die schrifft A, ob sie anzunehmen wehre, votiren, theils aber absolut annehmen wollen. Endtlich haben sich theils bürger gesetzet und votiret. Weiln aber der dockman, wie es abgelauffen, in der

396 Marten Zimmermann war kein Ältermann. Er vertrat als ältester Ältester die Aufgaben des sich in Schwe-den aufhaltenden Ältermanns Georg Plönnies.

397 Die Fastnachtsklagen sind nicht überliefert. Sie wurden aber laut Ratsprotokoll am 13.03.1685 auf dem Rathaus schriftlich dem Rat übergeben. Vgl. Ratsprotokolle der Stadt Riga, in: DSHI 510 Riga, publica Bd. 29, p. 330-333. Vgl. auch unten p. 252.

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177Edition des Textes

braudtkammer nicht referiret, alß hat man alhier auch nichtes verschreiben kön-nen.

[p. 251]

Den 10. dito

hat der herr viceelterman Marten Zimmerman durch den güldestubendiener Pap[e] |: mit welchem eines ehrbaren raths diener umbgegangen :| die elstenbanck wie auch die bürgerey der großen güldestuben, umb deputirte nach dem reiche Schweden zu erweh-len398, ansagen laßen.Nachdehm die eltisten auff die güldestuben getretten, hat herr Zimmerman proponiret, daß wegen deputirten nach dem reiche zu erwehlen angesaget worden. Dahero könte sich die bürgerey nebst den eltisten setzen undt einen auß der banck und einen auß der bürgerschafft zu deputirten erwehlen, worauff sich ein theil der bürgerschafft gesetzet und nebst den eltisten den elsten Reinholdt Kahl mit 49 undt den bürger Daniel Berents mit 55 stimmen benennet, worauff der viceelterman die glocke ziehen undt gemelte 2 deputirten abruffen laßen. Elster Harm Harmßen hat auch 6 undt elster Brandt Mar-quardt 2 wie auch der bürger Albrecht Eißing 1 stimme gehabt. Daß andre theill der bürgerschafft hat sich zu keiner wahl verstehen wollen, sondern darwieder protestiret, so aber von der eltistenbanck undt der sitzenden bürgerschafft nicht angenommen, alß welche auffgestanden undt davon gegangen.

Bey dieser action bin ich, Herman Wulff, zwar selben nicht zugegegen gewesen, habe aber obiges auff des viceeltermans bericht also verzeichnen wollen.399

[p. 252]

Den 13. dito

hat elster Marten Zimmerman der eltistenbanck auff dz rathauß zu erscheinen ansagen laßen.Wie die eltisten zusammen gewesen, seindt sie bey einen ehrbaren rath eingetreten und haben die fastnachtklagen übergeben.Waß nun hierauff verabscheidet, kan auß der cantzeley außgenommen werden.Weiln elster Karsten Kock verstorben, so ist verordnet, daß elster Michel von Schultzen in die eltermansbancke, elster Krumhusen in die kämmereybancke und elster Jacob von Stadten wie auch elster Casper Feldtman auß der vierten in die dritte banck tretten und sitzen sollen.

398 ‚umb deputirte nach dem reiche Schweden zu erwehlen‘ Nachtrag neben der Zeile.399 Bezüglich dieser Zusammenkunft vgl. auch das Protokoll Claus Wiedaus, in: DSHI 520 Große Gilde II,

Nr. 1, p. 41-44.

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178 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Den 18. dito anno 1685

wie die eltisten in der brautkammer auff elsten Marten Zimmerman ansagunge zusam-men gewesen, hat der herr Zimmerman proponiret, 1. wie dz ein theill der bürgerey, welche zur deputation nachm reiche nicht in-

clinirten, eine supplication undt zugleich protestation den 13. dieses an einen ehrbaren rath übergeben, davon er die copey auß der cantzeley außgenommen. Dahero könte dieselbe wie auch die erste protestation, so die bürgerey vorhin durch den dockman ihm übergeben laßen, ver-

[p. 253]

lesen werden.Die beide protestationes wie auch daß schreiben, so gemeltes theill der bürgerey an den herrn elterman George Plönnies abgehen laßen400, wurden verlesen undt geschloßen,

daß alles obige durch einen guten mann der billigkeit nach undt fein mo-dest schrifftlich solte beantwortet werden. Dieses nun ins werck zu setzen ist dem kämmerer elsten Brandt Marquardt, elsten Herman Schryver undt elsten Reinholdt Kahl committiret worden.

2. Weiln elster Liborius Dathe von dem bey ihm stehenden güldestubensilberpfan-de401 so viel silber nicht zurückgeben wolte, alß er capital empfangen, so het-te sich ein guter man angebothen, gemeltes pfandt einzulösen undt nur so viel silber zu behalten, alß er anitzo darauff proresto außzahlen würde. Er begehrte auch nur 6 per cento, da doch Dathe 7 genoßen.

Eß sol dz pfandt eingelöset undt daß übrige in dz silberschaff geleget werden.

[p. 254]

3. Weiln des elsten Hanß Siebens grewescepper verwichenen Fastnacht noch nicht fertig gewesen, so wolte derselbe es anitzo übergeben.Elster Hanß Siebing übergab denselben.

Der grewecepper ist besehen, vor guth befunden und Sieben desfals be-danket worden.

Den 21ten dito

seindt die elsten auff des herrn elsten Zimmermans ansagunge zusammen gewesen, da dan dem elsten Reinholdt Kahlen kundtgethan worden, wie dz er von der elstenbanck

400 Das Schreiben an Plönnies ist überliefert in: DSHI 520 Große Gilde II, Nr. 1, p. 33.401 Vgl. oben p. 95.

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179Edition des Textes

undt einem theil der bürgerschafft zum deputirten nach dem reiche Schweden erwehlet worden402, wozu ihm dan die elstenbanck gelück gewünschet.Elster Kahl thät sich desfals bedancken undt wehre willig, solche deputation seiner vaterstadt zum besten auch zu seinem schaden auf sich zu nehmen.Hernach wurde die gegensupplication undt reprotestation von wieder die contrari-renden bürger eingegebene supplication und protestation verlesen und weiln dieselbe was hart befunden, so ist beordert, diese modester einzurichten.

[p. 255]

Eß ist auch beliebet, daß der bürger fastnachtklagen nebst eines ehrbaren raths beant-wortung auß der cantzeley solte außgenommen werden.Auff des dockmans Rennekamps attestation ist auch resolviret, dz der process contra Gerdt Grön403 durch elsten Davidt Hilboldt und elsten Hinrich Hilling solte fortgesetzet werden.

Den 23. dito

hat der herr elster Marten Zimmerman die banck abermahlen convociren laßen undt proponiret,1. daß die supplication undt reprotestation geändert. Daher könte solche der bancke

vorgelesen werden. So auch geschehen.Die elsten schloßen per majora, daß auß dem scripto daßjenige, so von den 20 000 rtl., von der Kuhe undt dem theuren nahmen Gottes einge-setzet, auch waß bey dem schluß wegen der licentgeldern beygefüget, außgelaßen und in allem modester eingerichtet und copey von unserer supplication an ihr königliche mayestät und daß darin allegirtes scriptum sub A mit an einen ehrbaren rath übergeben, zuvor aber alles der elsten-bancke nochmahlen vorgelesen, auch das attest vom dockman, worauff man sich in der reprotestation bezogen, beygebracht und eines ehrbaren hochweisen raths gutdüncken wegen der deputation eingeholet werden solle.

[p. 256]

2. Elster Davidt Hilboldt und elster Hilling referirten, wie daß sie mit einem ge-lahrten undt vernünfftigen manne, auff waß vor mannire der process contra Gerdt Grün solte können fortgestellet werden, geredet, aber zur antwort bekommen hetten, daß weiln auß des dockmans attest zu ersehen, daß 56 bürger mit Gerdt Grünen einstimmig gewesen und befohlen, ein solches schreiben an den herrn elterman Plönnies nach Stockholm zu senden, so würde man nicht allein Gerdt

402 Vgl. oben p. 251.403 Gerdt Grön war Wortführer der 56 an Georg Plönnies schreibenden Bürger. Vgl. oben p. 243.

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180 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Grünen, sondern die 56 bürger mit müßen citiren laßen, worauff nicht alleine viele unkosten ergehen, sondern auch ein schwerer injurienprocess erwachßen könte.404 Dahero würde am rathsahmsten sein, ....405 eine protestation wieder mehr gedachten brieff im nahmen der elstenbanck undt der zustimmenden bür-ger überzugeben undt sein rath sich jederzeit vorzubehalten.

Den 24 dito

Ist die banck abermahlen zusammen gewesen. Da dan elster Marten Zimmerman proponirte, daß die bürgerey, welche die supplication an ihr königliche mayestät mit unterschrieben,406 durchaus nicht zugeben wolten, dz der punct wegen der vorstehen-den 20 000 rtl. undt wegen der licentgelder407 auß gedachter gegensupplicque undt re-protestation außgelaßen werden solle, oder sie wolten lieber von den elsten abtretten. Weill nun solches der dockman ihretwegen beygebracht, hat daß collegium geschloßen,

daß solche 2 puncten darein verbleiben solten.

Bey dieser zusammenkunfft bin ich, Herman Wulff, nicht zugegen gewesen, sondern solches auff des herrn elsten Marten Zimmerman ordre verschrieben.

[p. 257]

Den 26. dito

hat der herr elster Marten Zimmerman die banck abermahl convociren laßen, sagende, daß man mit den beyden nachm reiche gedeputirten408, alß elsten Reinhold Kahl und Daniel Berents, waß selbige wöchentlich zu zehren haben solten, richtigkeit treffen möchte. Dahero wurde elster Hinrich Reinhold409 Kahl befraget, waß er nebst Daniel Berents wöchentlich begehrete.Elster Reinholdt Kahl sagte, obzwar Daniel Berents nicht zugegen, wolte er doch sei-nentwegen accordiren und verhoffete, daß man ihnen beiden nicht geringer alß den vorhin hingeschickten elsten Harm Harmßen und elsten Jürgen von Dam geben würde, erklärete sich dabey, kein geldt vor die extramahlzeiten oder garküche gleich die vorige deputirten ungeschrieben zustanden410, wie auch mit411 keinen recompens die banck zu beschwehren, wan sie aber s...412 die413 sache wohl würden verrichtet haben, so wolten

404 Vgl. oben p. 243 u. 255.405 Unleserliche Streichung.406 Vgl. oben p. 243.407 Der Lizent (ab 1629) war eine in Riga erhobene Abgabe zu Gunsten der schwedischen Krone.408 Vgl. ihre Wahl oben p. 251.409 ‚Reinhold‘ Nachtrag über der Zeile.410 ‚zustanden‘ Nachtrag über der Zeile.411 ‚mit‘ Nachtrag über der Zeile.412 Teilweise unleserliche Streichung.413 ‚die‘ Nachtrag über der Zeile.

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181Edition des Textes

sie solches der bancke discretion anheim stellen.414 Im übrigen wolten sie richtige rech-nunge von denen ihnen vertrauten geldern ablegen, auch dieselbe auff begehren mit einem eide bekräfftigen.415

Die elsten haben einhelliglich obgemelten 2 deputirten wöchentlich 15 rtl. alb. sowoll vor die beide alß vor ihren diener vor kost und extra zugeleget und im übrigen dero erbieten angenommen und zu verschreiben befohlen.

[p. 258]

den 27ten dito

1. Ist die bancke abermahlen zusammenkommen. Da dan der herr elster Marten Zimmerman proponiret, daß die itzo verordnete deputirten die documenten, so die vorige deputirten elster Harm Harmßen undt herr Dam noch in händen het-ten, begehrten, damit sie desto beßer ihre sache verrichten möchten, zu welchem ende dan dieses elsten Harm Harmßen angesaget worden.Elster Harmßen wolte zuvor wißen, ob er seine sachen im reiche damahlen woll verrichtet oder nicht, und batt, ihm hierüber einen schein zu ertheilen. Wan sol-ches geschehen, so wolte er die in händen habende documenten in continento außliefern.Die elsten ließen sich vorlesen, waß wegen der deputirten rechnungen anno 1681 den 9. Junij, 17. Septembris und den 7. Decembris passiret, und schloßen einhelliglich, daß dem schluß vom 17. Septembris solte beygefüget werden, daß die beide deputirte wegen ihrer guten verrichtunge bedancket wurden.416

Elster Harm Harmßen thät sich deßfals bedancken undt übergab alle in händen habende documenten unter einer richtigen specifi cation, welche der cämmerer elster Brandt Marquardt in dz silberschaff legte.Hierauff wurden gemelter deputirte vor-

[p. 259]

hin übergebene rechnungen auffgeführt vndt auß des herrn Dammen rechnung befunden, daß derselbe gepraetendiret hat 91 rtl. 69 gr. Wann hirvon nun abge-zogen werden die den 17. 7bris417 anno 81 abgesprochene 40 rtl. kleidgelder, so restirte demselben noch 51 rtl. 69 gr.418

414 Zu den Problemen bei der Rechnungslegung der Deputierten Harm Harmsen und Jürgen von Damm be-züglich ihrer Reise nach Schweden vgl. oben p. 142 f.

415 Bemerkung am Rand: ‚nota bene‘. Dieses nota bene ist vmtl. auf den Eid bezogen, der hier zugesagt wur-de. Die vorherigen nach Schweden Deputierten Jürgen von Damm und Harm Harmsen sollten als erste von der Bank Deputierten ihre Reiserechnung beeiden, was zu Unstimmigkeiten führte. Vgl. oben p. 143 u. 150.

416 Vgl. hierzu oben p. 113 f., 142 f. u. 150.417 September.418 Vgl. oben p. 142 f.

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182 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Elster Harm Harmßen hat laut seiner rechnung gefodert 180 rtl. 20 gr. Wan hir-von die in obigen dato demselben abgesprochenen 54 rtl. kleidergelder abgezo-gen werden, so restiret demselben 126 rtl. 20 gr.undt also zusammen rtl. 177-89 gr.Eslter Zimmerman sagte gegen Harm Harmßen, daß die banck umb den obge-dachten bescheide vom 17. 7bris419 gesetzet, dz er nebst herrn Dam, daß alle rechnung zu der gyldestuben besten angewandt wehren mit den worten ‚so wahr ihme Gott helffen solle‛ bekräfftigen sollen420, so aber noch nicht geschehen. Zudehme so wehren auch keine mittel zur zahlunge obiger gelder verhanden. Dahero müsten sie sich noch nothwendig ein paar jahr gedulden. Elster Harm-ßen gab zur antwordt, daß er mit dem gelde schon 4 jahr gewartet und die rente gemißet, wolte sich noch ein jahr ohne rente patientiren, der hoffnung leben-de, daß weill alle vorige deputirten und elterleuthe, so im reiche gewesen, ihre rechnungen nicht beschworen, man mit ihm und herrn Dam keine neuerungen machen, sondern ihnen alß ehrlichen leuthen getrauwen undt dz angezogene be-scheidt auffheben würde.

Weilln die banck nicht complet, so ist diese sache biß künfftiger zusam-menkunfft, wan die banck completer sein wirdt, außgestellet.

[p. 260]

2. So wehre die gegensupplicque und reprotestation nach dem schluße, so den 24sten dito passiret421, ins reine geschrieben, welche verlesen werden könte.422

Imgleichen wehre eine protestation wieder Gerdt Gröns undt deßen 56 adhae-renten an elterman Plönnies geschicktes schreiben423 verfertiget, welches ebe-nermaßen könte verlesen werden.Wurde verlesen undt durch die majora approbiret.Elster Wulff, elster Friedrich Weßling und elster Jochim Rademacher blieben bey dem bescheide vom 23. dito424, worauß erhellet, daß die 20 000 rtl. wie auch wegen der licentgelder425 auß der supplicque solten außgelaßen und dagegen co-pia von der eltisten supplicque an ihr königliche mayestät sub A solte beygefüget werden. Weiln aber solches nicht geschehen, alß wolten sie mit obigen beiden protestationen nichts zu thun haben.Die andere eltisten sagten, dz die majora vom 24. dito426 ein anders belehrten. Dahero müsten diese protestationes noch heut einem ehrbaren rath übergeben werden.

419 September.420 Vgl. oben p. 143.421 Vgl. oben p. 256.422 Die Reprotestation ist gemeinsam mit der Protestation überliefert in: DSHI 520 Große Gilde II, Nr. 1,

p. 47-61.423 Das Schreiben an Plönnies ist überliefert in: DSHI 520 Große Gilde II, Nr. 1, p. 33.424 Vgl. oben p. 255.425 Der Lizent (ab 1629) war eine in Riga erhobene Abgabe zu Gunsten der schwedischen Krone.426 Vgl. oben p. 256.

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183Edition des Textes

[p. 261]

Den 10. Aprillis anno 1685

hat der herr elster Zimmerman die banck convociren laßen undt proponirte, daß der gewesener cämmerer elster Hanß Witte angehalten, daß seine gehaltene cämmerey-rechnung427 möchte verlesen werden. Elster Hanß Witte übergab seine rechnunge wie auch daß neue vergüldete pokall, so er auff der bancke order anstatt deßen, so seiner excellentz den herrn generalgouver-neur Christer Horn auff seiner tochter hochzeit bekommen428, hette verfertigen laßen, welches laut deßen rechnung kostet 50 rtl. alb. Überlieferte auch eine silberne vergül-dete kanne, welche er von elsten Michel von Schultzen vor 50 rtl. einhalt seiner rech-nung eingelöset.429

Daß pokall und die kanne wurden im silberschaff eingeleget undt die rechnung verlesen, womit elster Witte abgetreten.

Nachdehme elster Hanß Witte abgetretten, hat sich die elstenbanck über deßen rech-nung beredet undt demnach solche richtig befunden, ist er wieder eingefordert.

vndt vor seiner mühewaltunge bedancket auch befohlen worden, daß wan die rechnung in calculo richtig befunden, ihm dieselbe soll zugeschrieben werden.

[p. 262]

Den 27. dito

ist die elstenbancke zusahmen gewesen.1. Der herr elster Marten Zimmerman sagte, daß man mit die bürgerey, welche die

supplication an ihr königliche mayestät mit vnterschrieben, wegen der puncten rank noch streitig wehre. Dahero wehre der punct auf zweierley manir entwor-fen, welches könte verlesen vndt welches project anzunehmen verlesen werden.Die 2 projecte wurden verlesen vndt

per majora geschloßen, daß daß letzte wie folget solte den bürgern umb denselben zu contentiren übergeben werden, welches auch alsobaldt durch denn dockman Rennekampff geschehen.

Waß den rang der puncten betrifft, so wirdt selbiges hirmit zu ihrer königlichen mayestät fuß geleget vndt darüber in aller vnterthänigkeit ihrer königlichen mayestät allergnädigste resolution erwartet.

2. So hette die bürgerey die volmacht vndt instruction vor die 2 deputirt[en], so nach dem reiche gehen sollen, aufgesetzt, welche könte vorlesen werden. So auch geschehen vndt ein theil geendert auch dabey geschloßen worden,

daß solches durch einen gelahrten man solte übersehen vndt in gutter ord-nung gebracht werden.

427 Die Kämmereirechnung des Hans Witte ist überliefert in: Kämmereirechnungsbuch der Großen Gilde, in: LVVA, f. 223, apr. 1, Nr. 263, fol. 130v-139r.

428 Vgl. oben p. 244.429 Vgl. oben p. 93 u. 241.

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184 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

[p. 263]

Den 29. ditohat der herr elster Marten Zimmerman die banck convociren laßen proponirend, wie daß er der itzigen deputirten vollmacht durch einen gelahrten mann verfertigen laßen, welches verlesen werden könte.430

Ist verlesen worden.Die vollmacht ist vor guth befunden undt dem herrn elsten Marten Zimmerman angemutet worden, dieselbe im nahmen der gantzen banck zu unterschreiben auch von dem dockman Georg Rennekamp im nahmen der supplicirenden bür-gerschafft unterschreiben zu laßen.

Den 6. Maij anno 1685

ist die banck abermahlen convociret worden. Da dan der herr älterman431 Marten Zim-merman beygebracht, wie dz der dockman Rennenkampff im nahmen der an ihr kö-nigliche mayestät supplicirenden bürgerschafft angehalten, dz weiln der herr elster Reinholdt Kahl wegen absterbung seines kindes und kranckheit seiner haußfrauen mit dem itzo abgehenden schiffer Holt noch nicht verreisen könte, der ander vollmächtiger Daniel Berents aber mit dem vorigen schiffe bereits abgegangen, daß die vollmacht mit schiffer Holt dem Daniel Berents möchte nachgesandt, und dabey vermeldet werden, daß elster Reinholdt Kahl mit ehister gelegenheit und der instruction folgen würde.

Ist consentiret worden.

[p. 264]

Inventarium

von der cämmerey der großen güldestuben. Wie alle sachen bey abtrit des gewesenen cämmerers elsten Hanß Witten denen beyden neuen cämmerern elsten Brandt Marquart und elsten Jochem Krumhusen anno 85 den 15. Maij zugezehlet und überlieffert wor-den.

An silberzeug

ein groß vergüldtes gießbecken mit der gießkannen in der from Neptuni mitPaul BrockhusenClaß von SchultzenHanß zum BergeRötchert von Tieffenbrock

430 Die Vollmacht ist überliefert in: DSHI 520 Große Gilde Riga II, 1, p. 71-74.431 Marten Zimmerman war kein Älterman, er vertrat als ältester Ältester den abwesenden Älterman Georg

Plönnies.

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185Edition des Textes

Jürgen KahlCasper FriedrichßHanß BoyertAlexander KöningPeter Jant von SchiewelbeinDirich FridrichßHinrich von Schultzenundt elsten Dauiedt Martini nahmen de anno 59.

2 vergüldete pocalen mit Hans BorgentreichMichel Riddereltesten{ Hans Meyer }nahmen de anno 62.

Hans Dreiling

[p. 265]

2 kleine vergüldete pocalen oder morgengaben mit der herren eltesten Andres Darssel, Casper Meyer und Baltzers Benckendorffs nahmen.

eine große vergüldete Kanne mitHans MoskopJürgen Schradereltisten{ Jochim Krumhusen }nahmen de anno 1676432.

Herman Harms

eine große getriebene vergüldte kanne mitHinrich DreilingBarthold KempeHans Witte, Harm sohneltisten{ Rotchert Sehdens, Hinrich sohn }nahmen de anno 1678.

Hinrich FriedrichsGerd Boyert

eine kleine vergüldte kanneJohan Reutermit elsten{ Caspar Feldtmann }waffen und nahmen de anno 1681433.

eine kleine vergüldte kanne Jacob von Staadenmit eltisten{ Harm Schriwer }waffen und nahmen de anno 1681434.

432 Verbessert aus 1666.433 Verbessert aus 1680.434 Verbessert aus 1680.

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186 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

eine silberne vergüldte kanneFridrich Wesslingmit eltisten{ Cordt Harmsen }nahmen und waffen de anno 1682.

Jochim Rademacher

[p. 266]

eine silbern vergüldte kanneHans Kleissenmit elsten{ Hinrich Kahlen }namen und waffen de anno 1682

eine große glatte vergüldete silberne kanne mit einer getriebener rundung am littHans Schwartzmit eltisten{ Willem Minckenberg }waffen und nahmen de anno 84.

Hans Giese

13 silberne greweceptersnoch ein neu greveceppter, so elster Hanß Siebens verehret

1 silberne vergüldte glatte kanneHanß WitteRötchert Hanefeldmit elsten{ Harm Wulff }nahmen und wapen de anno 1675.

Brandt Marquardt

2 silberne pfandtlöffeln, welche von zinnen zeug, so vor einige jahren von der güldestu-ben weggekommen, verpfändet worden und nunmehro verfallen seindt

[p. 267]

2 silber-getriebene leuchterGerd Rigemanmit elsten{ Hinrich Kuse }waffen undt nahmen de anno 1680.

Jurgen von Damm

Daß übrige silberzeug ist versetzet, alß

Daß übrige silberzeug ist versetzet, alß33 greweceppers1 getriebene vergüldtete } Seindt anno 80stoffkanne den 20. 7bris435

435 September.

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187Edition des Textes

Hinrich436 Wohlers bey herrn JohannAndres Beyer } waffen Gottlebendt alß

mit eltesten{ Zacharias Wilckens und sehligen JostThomas von nahmen de HaltermansSchultzen anno 1669. sterbhaußes

vormünder vor 500 rtl. a 6 procento versetzet.

32 greveceppers seindt anno 80 den 5. Augustij vor 400 rtl. vor 7 procento bey elsten Liborio Dathe verpfändet. Darauf hat elster Dathe sol [!] seiner cämmersrechnung ein-behalten [182] rtl. [8½] gr.437

eine glatte vergüldete kanne mit Davidt Hilboldtelsten{ Hans Möller }waffen undt nahmen de anno 1679.

Hinrich Hilling

Diese kanne ist bey elsten Michel von Schultzen vor 50 rtl. capitall versetzet.438

[p. 268]

An geschriebene bücher

1. daß eltermansbuch in folio in alt geschrieben pergament gebunden, in welchen die alte elterleute daß, waß in eines jeden regierenden jahren vorgegangen, von anno 1520 biß anno 1615 verschrieben haben.

2. ein buch in folio von selbigen materien von anno 1540 biß anno 1610 in alt leder gebunden, welches daß original sein soll

3. ein buch in folio von selbigen materien mit rohten pergament von 1613 biß 16144. ein buch in groß 4to, worinnen der gewesenen und anitzo anwesenden elter-

leuthe, eltesten und dockleute der großen güldestuben nahmen und quo anno sie erwehlet worden specifi ciret sein

5. der alte schragen der großen gülde in 4to de anno 13546. der schragen in schwartz gebunden in klein folio von anno 1610 biß anno 1671

436 Vermutlich ist ‚Henning‘ der korrekte Vorname, vgl. p. 74 u. 118. Das Verzeichniss der Aeltermänner, Aeltesten und Dockmänner der grossen Gilde in Riga, in: DSHI 120 Große Gilde 02, und ediert in: FRANTZEN, S. CCCXXIV-CCCLV, führt nur einen Henning, aber keinen Hinrich Wohlers. In den Inventaren p. 36, 208 u. 267 heißt es ‚Hinrich‘, wobei es sich p. 36 um einen Lesefehler auf der Kanne oder um eine Verschreibung handeln dürfte und bei p. 208 u. 267 um Übernahme durch Abschreiben aus dem Inventar p. 36.

437 Lücken in der Vorlage. Die Summe ist ermittelt aus dem Kämmereirechnungsbuch der Großen Gilde, in: LVVA, f. 223, apr. 1, Nr. 263, fol. 129r. Vgl. hierzu auch oben p. 95.

438 Vgl. oben p. 93.

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188 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

7. ein büchlein in weiß pargement gebunden in 4to von 1631 biß anno 1656, wo-rinnen die schaffer des neuen haußes benennet sein

[p. 269]

8. daß brüderbuch in folio in braun lederbande von 1558 biß anno 16819. ein alt buch in groß 4to de anno 1537, worinnen die wallbausachen verschrieben10. daß cämmereybuch in folio in braun ledern bande sub B von anno 1653 biß anno

1683, worinnen der güldestuben capital und grundtgelt etc. verschrieben11. daß cämmereyrechnungbuch in folio in weiß pergament gebunden, worinnen die

cämmereyrechnungen von anno 1663 bis anno 85439 verschrieben sein12. ein fassiculus, worinnen der vertrag mit der schwartzen häuptern und einige do-

cumenta nebst den schragen verhanden sein13. der originalcontract mit einem ehrbaren rath de anno 1604, so auff pergament

verschrieben14. ein gantz alter schragen ohne bandt15. die mildegifftstifftunge auf pergament mit etzlichen alten siegeln16. daß memorialbuch, worinnen alles verschrieben, waß von anno 77 den 28. Mar-

tij biß anno 85 den 6. Maij, welches buch bey elsten Wulff verhanden

[p. 270]

17. daß alte cämmereyhauptbuch von anno 1616 biß anno 164618. ein alt cämmereybuch von anno 1531 biß anno 1577

An documenten

1. eines ehrbaren raths bescheidt wegen des müntzmeisters Mencken baurstelle2. die waßerordnung3. der cramercompagnie schragen4. extract wegen der cramercompagnie5. copia de supplicatione Samuel Wageners an ihre königliche mayestät6. controversia mit der cramercompagnie7. extract de dato Stockholm den 5. Junij anno 1652 auff der cramercompagnie

gesuch8. zwey supplicationes an einen ehrbaren raht wegen der schwartzen häubter9. drey bescheide in sachen der schwartzen häubter10. verzeichniß der herren des raths ämpter

439 ‚85‘ Nachtrag über der Zeile. Darunter Streichung derselben Zahl: 85.

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189Edition des Textes

[p. 271]

11. wegen ehrenstelle des advocaten Dehrendahls und obernotarij12. ein auffsatz der bürger, die da brauen13. wegen der stadts diener eintrang und eines ehrbaren raht durch unsere eltesten

und der kleinen gülde verantwortung auff die gewaltähtige proceduren14. laut eltesten Davidt Ganskaus bey den documenten liegenden zettel hat der see-

lige herr elterman Dierich Friederichs die copey der neuermühlschen donation no. 14 wie auch ihre königlichen mayestät donation wegen Neuermühlen de dato Stockholm den 8. Junij anno 75 no. 59 zu sich genommen, welche wieder müßen beygebracht werden. No. 58 ist auch ihr königlichen mayestät donation wegen Neuermühlen sub dato Cronenborg den 26. 9bris440 1658 gewesen, welches auch abhändig gekommen.

15. der mäckler courtagie taxa16. wegen des aufstandes auf der güldestuben anno 69 den 22. Februarij geschehenNo. 17, 18, 19 seindt 3 protocollen wegen des streites so zwischen denen eltesten und

der gemeine anno 1669 auff der güldestuben entstanden. Alß eines ehrbaren rahts protocollen de anno 1669 den 10. Martij, eines ehrbaren vogteylichen ge-richts vrthel von dem 23. Martij de anno 69 undt eines ehrbaren rahts protocoll vom 2. April de anno 69. Diese 3 stücke seindt zwar anitzo nicht befunden, es werden aber die herren cämmerer freundlich ersuchet, dieselbe wiederumb auß der cantzeley außzunehmen und beyzulegen

[p. 272]

20. der kleinen gülde supplic21. eines ehrbaren raths bescheidt von dem 18. } contra der großen gilde im Martij anno 1670 procession gehen.22. protocoll vom 22. Martij anno 70.23. elterman [Dirich]441 Friederichs beantwortung auff der kleinen gülden gesuch

und entliche resolution24. der von schwartzen häuptern in Revel wegen der procedur der schrifftlichen

gewohnheit, wie es alda gehalten wirdt25. ein protocoll wegen des Rüsings26. bescheidt wegen der brauerey den 30. Junij27. dito den 11. Junij anno 1662 wegen der kleinen gülden28. wegen des Rüsings den 30. Januarij anno 7129. wegen der brauerey anno 1666 den 14. Junij30. wegen dito anno 1666 den 12. Julij31. wegen dito den 9. Januarij anno 166732. der bürger beschwerden anno 1669

440 November.441 Es gab nur einen Ältermann mit Nachnamen Friedrich. Dirich wurde 1660, 1662 u. 1669 zum Ältermann

gewählt. Vgl. Verzeichniss der Aeltermänner, Aeltesten und Dockmänner der grossen Gilde in Riga, in: DSHI 120 Große Gilde 02, und in: FRANTZEN, S. CCCXXIV-CCCLV.

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190 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

33. der bürger beschwerden anno 167034. eines ehrbaren rahts erklärunge anno 167035. ihr königliche mayestät resolution36. ihr königliche mayestät declaration }anno 1662 in schwedischer sprache.

37. elterman Hinrich von Schultzen stockholmischer reise rechnung anno 1672, anno 1674, anno 1675

38. st. jürgenshospitals verordnung

[p. 273]

39. copia de privilegio Sigismundi 3tij anno 158940. supplication an ihre königliche mayestät41. daß dörptische privilegium42. extract auß der renovirten policeyordnung43. der kleinen gülden nochmahliger satzung44. der kleinen gülde schrifftliche nohtdurfft45. copia de privilegio ertzbischoffes Casparij anno 151046. copia de declaratione regis Sigismundij 3tij de anno 159347. protocoll wegen des eltermans der kleinen gülde Jacob Lorentz anno 1640 den

17. Julij die brauerey angehendt48. copia der kleinen güldestuben privilegij anno 158249. herrn eltermans [Dirich]442 Friedrichs rechnung vom gießbecken und schwe-

discher reise de anno 1662, worauß er debet stehet 28 rtl50. copia des vertrages zwischen dem hertzog von Churlandt de anno 161551. stockholmsche expedition anno 167252. allerhandt alte cämmereyrechnungen53. 5 alte weyderechnungen undt ein bundt mit alten weydenschrifften

[p. 274]

54. eine vidimirte copey von dem vertrag mit einem ehrbaren raht de anno 1606 den 18. Februarij

55. der vertrag mit einem ehrbaren raht wegen der accise de anno 1559 den 3. Apri-lis, welches anno 1675 auß der cantzeley ist außgenommen worden

56. der vertrag mit einem ehrbaren raht de anno 1643 den 7. Aprilis57. daß inventarium von der großen güldestuben, welches anno 75 den 10. Martij

durch die 8 deputirten auß der bancke geleget und inventiret wordenNo. 58, et 59 ist schon oben in 14. no. erwehnet60. der arrendecontract von Neuermühlen mit dem herrn ritmeister Bernhardt Reu-

ter de anno 1676 den 18. Februarij61. der vertrag mit einem ehrbaren raht und der gemeine de anno 1679 den 2. 7bris443

442 Es gab nur einen Ältermann mit Nachnamen Friedrich. Dirich wurde 1660, 1662 u. 1669 zum Ältermann gewählt. Vgl. Verzeichniss der Aeltermänner, Aeltesten und Dockmänner der grossen Gilde in Riga, in: DSHI 120 Große Gilde 02, und in: FRANTZEN, S. CCCXXIV-CCCLV.

443 September.

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191Edition des Textes

62. fundation der acciseordnung de anno 1559 den 3. Aprilis in originalij mit halben buchstaben A, B, C, D, dauon die andere helffte der buchstaben in der cantzeley zu fi nden. Diese original, wornach so lange zeit gesuchet worden, hat der herr elterman Georg Plönnies in dem alten weydekasten gefunden. Nota bene: dießes ist eben daßjenige, so no. 55 inventiret worden.

[p. 275]

63. contract von den beyden gülden mit einen gelahrten manne Osewaldt Grull von Grabaur genandt de anno 1587 den 4. Aprilis

64. ertzbischoff Johannes entscheidunge angehende eins theils anrepen undt der geistlichkeit in Riga anders theils de anno 1457 alto444 Aprilis

65. beantwortunge von elterleuthen und eltesten auff des ertzbischoffs Johann schreiben, in welchen sie eines ehrbaren rahts sache am besten verthädigen helf-fen

66. des ertzbischoffen Johannis schreiben an elterleuthe und eltesten umb abschaf-funge der beschwerden über die priesterschafft, so ihnen von einem ehrbaren raht aufferleget

67. die bürgerfastnachtsklagen de anno 167668. eines ehrbaren rahts beantwortung auff die bürgerklagen de anno 167669. daß inventarium von der güldestuben de anno 1680 den 20. Aprilis70. daß inventarium von der güldestuben de anno 81 den 21. Junij und 14. Julij71. elsten Jürgen von Dammen stockholmische reiserechnung de anno 167672. elsten Harm Harmßen und elsten Jürgen von Dammen stockholmische reiße-

rechnung von anno 1680 den 26 Maij biß anno 1681 den 21. Maij73. daß inventarium von der güldestuben de anno 84 den 7. Maij

[p. 276]

An kellern

2 kellern unter der großen güldestuben seindt an Friedrich Weßeling jährlich vor 24 rtl. alb. verheuret1 keller verbleibet der güldestuben zur hochzeitbier2 kellern seindt an Johann Grawe vor 20 rtl. alb. verheuret1 keller in der küchen zu Daniel Pfaffen nohtdurfft1 keller unter der brautkammer, so an Peter Borrentrich vor 16 rtl. carol. verheuret

der bohden auff der güldestuben hat Peter Borrentrich ein, zahlet jährlich 10 rtl. carol.vor ein durchfl uß auß Jochem Beuters hauß wirdt jährlich gezahlt 2 rtl. carol. und vor ein fensterlufft ½ rtl. carol.

444 02.04.

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192 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

vor ein fenster hat vordehm Clemens Martens, hernach Casparus Springer gezahlt 6 rtl. Jetzo hat daß hauß ein die frau pastor Kleische oder Heinrich Kleiß.

[p. 277]

An höltzerne wagenhäußer und scheunen No. 1, von der brautkammer an zu rechnen, hatt sehligen Jacob Sägers frau wittibe sage

erben445 ein, zahlet jährlich 10 rtl. schill.2 Peter Port3 elster Reinholt Kahl4 herr magister Ludewieg }sollen jährlich zahlen 10 rtl. schill.

5 Hinrich Hintz6 elster Liborius Dahte7 ist eine kleine scheune, welche elster Dahte zum pferdestall gebrauchet. Er hat

aber davor in zehn jahren nichtes gezahlet.8 lieget bey Daniel Pfaffen haußtreppe, welche seeligen elsten Hanß Moßkopffs

wittibe einhat und jährlich 10 rtl. schill. giebt9 ist Daniel Pfaffen zum güldestubenholtze zu gebrauchen vordehme gegeben

worden

[p. 278]

An steinerne scheunen

No. 1, von eltisten Liborij Dahte seinen stall an zu rechnen, hat elster Hinrich Kahl ein, soll jährlich 10 rtl. carol. zahlen

2 hat Johann Betchen ein, zahlet auch jährlich 10 rtl. carol3 wirdt ebenermaßen von Johann Betchen mit dem bohden gebrauchet, zahlet

jährlich 15 rtl. carol4 hat des seeligen herrn Adolph Lüderßen frau wittibe ein, soll auch jährlich 10 rtl.

carol. zahlen5 hat Gießbrecht Darßel ein, zahlet jährlich 10 rtl. carol.

Nota bene: Mit denen heurleuthen, welche laut cämmereyhauptbuch noch nicht richtig gezahlet, muß liquidiret und die restantien eingefodert werden.

Im gehöffte

der große thurm haben seeligen Warner Focken erben ein und zahlen dauor jährlich auff Michaelis446 16⅔ rtl. alb.

445 ‚sage erben‘ Nachtrag über der Zeile.446 29.09.

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193Edition des Textes

An schwiebögen

1 gegen die küchenthür hat Daniel Pfaffe ein, dauor muß er jährlich die gehöffte bey der güldestuben rein halten und den offen in der brautcammer hitzen

2 hat elster Bartelt Eigendorff ein3 Jochim Beuter } Waß diese leute jährlich geben, ist auß dem4 Jacob Gronau cämmereyhauptbuch zu ersehen.

[p. 279]

Folgen der güldestuben capitalen

Sehligen Claß Linckhusen erben capital rtl. 200 Diese gelder seindt anno 1650 Michaelis auf seinem hause in der Küterstraßen öffentlich verwahret worden. Diese verwahrung ist nicht befunden. Dahero muß elster Ganskau darnach gefraget oder dieselbige wieder auß der cantzeley auß-genommen werden.

Sehligen Hanß Kuhlenkampffs erben capitall rtl. 300 Diese gelder seindt anno 1656 Ostern447 auff seinem hause in der Reusischen Gaßen öffentlich verwahret worden, welcher aufftrag auch verhanden.

Hanß Vortmann capital rtl. 200Diese gelder seindt anno 1655 Johannis448 auff seinem hause in der Sünderstra-ßen öffentlich verwahret worden. Diese verwahrung ist nicht befunden. Dahero muß elster Ganskau darnach gefraget oder selbige wieder auß der cantzeley auß-genommen werden.

Sehligen Davidt Wetters erben und Borchert Claßen capital rtl. 100Eines vor beede und beede vor eins laut obligation de anno 1662 den 24. 7bris449.Diese gelder seindt auff Wetters hoff öffentlich verwahret worden. Obige obliga-tion und öffentliche verwahrung sindt vorhanden.

[p. 280]

Auff seeligen Johann Schlößkens hauß seindt anno 1664 den 16. Xbris450 öffentlich verwahret rtl. 100

Diese verwahrung ist verhanden.

447 Ostersonntag fi el 1655 auf den 15.04.448 24.06.449 September.450 Dezember.

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Der seelige älterman Hanß Steffensen stehet im buche debet vor rtl. 100.Diese gelder hat er von seeligen elsten Hanß Meyer wegen abkauffung von der schafferey empfangen.

In der brautkammer verhanden

1 groß roht tischlacken mit der güldestuben wapen undt seiden frentzen4 alte zerrißene handtwelen1 meßings krone mit 16 armen1 steinerne schreibbrett1 stundeglaß1 armbüchßeder älterleutetische1 grün lackens tischdecke1 sedelbancke1 höltzernes schreibrett1 kleine glocke auff der elterleuthe tisch4 große madratzen4 kleine dito7 alte rohte küßens, welche gantz zerrißen1 bundte fl ämische banckdecke1 köcher mit 10 par meßern, dauon 5 paar mit eingeschlagen silbern schalen und 5 paar mit weiße schallen

[p. 281]

In der großen güldestuben1 meßingscrone mit 18 armen1 dito mit 12 armen1 dito mit 12 armen1 dito mit 8 armen, dauon eine zerbrochen7 große meßingsche armen, jeder mit 3 pfeiffen2 eiserne lichtplaten bey der güldestubenthüer1 groß meßingscher leichter mit 10 armen8 höltzerne tische16 dito bancken19 dito alte bancken sage blöcke451, dann der 20ste ist zerbrochen29 neue blöcke, so anitzo gemachet worden

In der speißekammer

451 ‚sage blöcke‘ Nachtrag über der Zeile.

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195Edition des Textes

4 dosin und 11 stück große zinnerne schüßeln5 dosin undt 10 stück kleine schüßeln6½ dosinn zinnerne teller148 trinckbecher oder grevecepters, dan von den übrigen 4 stücken seindt 2 auff seh-ligen eltisten Kusen mahlzeit und 2 auff George Meiners hochzeit weggekommen, wel-che wieder müßen beygebracht werden3 lange bradtspieße und 2 darzugehörige böcke2 kurtze dito und 2 darzugehörige böcke5 kupfferne bradtpfannen4 dosin 9 stücke solfere

[p. 282]

1 große kupfferne schaumkelle1 eyßern forcke in der küchen zu gebrauchen1 kupffern deckel

Im gange

1 eiserne laterne mit gläsernen fenstern1 langer höltzerner leichter mit 3 palten452

In der küchen

1 groß eysener dreyfuß1 großer troch mit eisen beschlagen1 groß schaff6 neue lederne eimmern mit der güldestuben waffen

Zur nachricht wirdt hirmit beygefüget, daß der in vorige inventario inventirte alte große meßingsche grape durch den gewesenen kämmerern elsten Hanß Strucken verkauffet undt daß geldt in seiner rechnung eingeführet worden. Es hat aber die gantze banck be-schloßen, daß gemelter Struck den grapen wieder einliefern und daß davor in rechnung geführte geldt zurücknehmen soll, weill er solches ohne elterleuten und eltisten wißen und willen verkauffet.453

[p. 283 u. 284 unbeschrieben]

452 Offensichtliche Verschreibung in der Vorlage. Es muss heißen: platen.453 Vgl. oben p. 192.

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196 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

[p. 285]

Den 22. dito

hat der herr eltester Marten Zimmerman die banck wie auch beede dockleuthe Ren-nekamp undt Wiedau nomine der supplicirenden bürgerschafft convociren laßen und proponiret, daß elster Reinholdt Kahl wolte gehöret sein.Elster Kahl brachte bey, daß ihm ein reisekleidt möchte zugeleget und alle gelder, so sowoll von der banck alß der bürgerschafft zu dieser reise beygetragen, mitgegeben werden.454

Kämmerer elster Marquardt referirte, wie daß zwar die eltestenbanck bey 600 rtl. undt die bürgerey 400 rtl., und also 1000 rtl., zuschießen solten, es wehren aber biß dato nur 629 rtl. eingekommen. Davon hette Daniel Berents 200 rtl. haben sollen. Es hat aber derselbe von ihm, Marquarden, vor 400 rtl. fl achs gekauffet undt bey seiner abreise 400 rtl. von den geldern zu nehmen ihm assigniret. Dahero wehren anitzo noch 229 rtl. verhanden.Eltester Zimmerman sagte, daß die banck keine ordre gegeben, dem Berents 400, son-dern nur 200 rtl. zuzustellen. Dahero möchte Marquardt dahin sehen, daß er die übrige 200 rtl. wieder herbeyschaffe. Marquardt replicirte, es wehre ja einerley, daß er die gelder auff einmahl mitnehme oder daß man sie ihm hernach remittire, dan er bey seiner zurückkunfft von allen rich-tige rechnung ablegen würde. Wolte man aber haben, daß Berents die 200 rtl. wieder beybringen solte, so wolte er deßfals an ihn schreiben. Es würde aber derselbe darüber disgustiret werden.

[p. 286]

Elster Reinholdt Kahl verhoffet zwar, die reise in etlichen monathen abzulegen, weiln man aber nicht wißen könte, ob er auch in jahr und tag möchte expediret werden, so begehrte er, daß man ihm die übrige 600 rtl. zustellen, der Berents die empfangene 400 rtl. darzu in einem kasten legen und also auß einem kasten zehren und die unkosten ge-ben, doch daß er alß eltester und caput deputationis verbleiben und daß werck dirigiren möchte, so wolte er hirmit versichern, daß er in jahr und tag keine gelder mehr begeh-ren noch deßfals die banck molestiren wolte. Solte er aber die reise eher verrichten, so wehre er erböthig, nicht allein richtige rechnung zu thun, sondern auch die übrige gelder wieder abzutragen.Die banck nebst dem gegenwertigen dockman Claes Wydau nomine der supplicirenden bürgerschafft schloßen per majora,

daß weilln denen vorigen deputirten elsten Harm Harmßen und elsten Jürgen von Dam kein reisegeldt, sondern eine gute recompens wegen ihrer woll ver-richteten reise zugeleget worden, so könte man eltesten Kahlen hierinnen nicht

454 Der Älteste Kahl war einer der beiden oben p. 251 gewählten Deputierten, die die Position der Ältesten-bank und eines Teils der Bürgerschaft gegen den anderen Teil der Bürgerschaft in Stockholm vertreten sollten. Vgl. zu den Vorgängen insgesamt oben v.a. p. 243 u. 251-255.

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197Edition des Textes

fügen, sondern man wolte es bey der künfftigen recompens, so er schon vorhin laut memorialbuch in der bancke discretion getellet455, ihn gewißen

[p. 287]

laßen, auch an Berents schreiben, daß er die empfangene 400 rtl. zu des Kah-len 600 rtl., welche ihm abgefolget werden sollen, in einer cassa legen, darauß conjunctim zehren und die unkosten abstatten sollen, doch alles unter direction des eltesten Kahlen alß caput deputationis, undt daß von ihnen deputirten bey zurückkunfft richtige rechnung abgeleget werden und, da die reise nicht lange wehren solte, die übrige gelder wieder beygebracht werden müsten.

Elster Kahl hielte an, daß ihm die vollmacht, instruction nebst documenten, so er zu seiner reise benötiget, außgereichet werden möchten.

Es soll ihm alles unter gewißer specifi cation extradiret werden.

Den 26sten dito

seindt elsten Reinholdt Kahlen alle sachen extradiret worden.

[p. 288]

Den 27sten dito

hat der herr elster Zimmerman die banck convociren laßen undt proponiret, daß elster Kahl seine reise vorstellen und abscheidt nehmen wolte.Elster Kahl sagte, das weiln er alle sachen empfangen undt dz schiff siegelfertig wehre, so wolte er hirmit von der banck abscheidt nehmen, wünschende, dz er die sämptlichen elsten in guter gesundtheit wieder antreffen möchte etc.Die anwesende eltisten wünscheten ihm eine glückliche reise undt alles wollergehen etc.Elster Kahl referirte, daß er die supplication an ihr königliche mayestät contra Gerdt Grön noch nicht bekommen hette. Dahero hielte er an, daß ihm selbige möchte nach-gesandt werden.

Wan die dockleuthe die supplication von der supplicirenden bürgerey, alß wel-che dieselbe etwas corrigiren wolte, zurückbekommen, so soll selbige nachge-sandt werden.

455 Vgl. oben p. 257.

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198 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

[p. 289]

Den 26. Augustij anno 1685

hat der herr elster Marten Zimmermann die banck convociren laßen und proponirte, dz, weiln der schwartzen häupter diener Bauman gar ungehorsahm sich verhalten, so hette dieselbe compagnie ihn abgedancket und einen andern diener nahmens Hanß Hartwich angenommen. Derowegen hette der elterman von derselben compagnie die elstenbanck der großen güldestuben freundtlich begrüßen und sie auff den neuen hauße nötigen laßen, damit die elstenbanck den neuen diener inhalt contracts de anno 1651, dafern sie nichts auff denselben zu sprechen hetten, confi rmiren und bestettigen möchten. Dahero könte der angezogene contract, welcher zwischen der elstenbanck der großen gülde und compagnie der schwartzen häupter auffgerichtet worden, verlesen werden.

Der contract wurde verlesen und einhellig beliebet, daß man alter gewohnheit nach künfftigen Freytag auffm neuen hauße erscheinen und den neuen diener, daferne man nichtes auff ihn zu sagen hette, bestättigen könte.

Den 28. dito

hat der herr eltister Marten Zimmerman die banck, umb auff den neuen hauße zu er-scheinen undt den diener zu confi rmiren, convociren laßen. Wie nun wir sämptliche el-tisten auffm marckte456 umb 9 vhr versamlet, ließen die eltisten der schwartzen häupter fragen, ob die eltisten der großen gülde complet wehren, welches mit ja beantwortet, und giengen darauff dieselbe in meinunge, daß sie schon gefordert wehren, nach dem neuen hauße, aber man vernam, daß es unrecht verstanden, und dahero zu frühe, undt zwar ehr, alß sich die eltesten der schwartzen häupter miteinander beredet hetten, dahin kam457. Auß solchen vhrsachen dan wurde

[p. 290]

man auch von ihnen nicht bey der thüre wie gebräuchlich empfangen, dan die compa-gnie der schwartzen häupter saßen noch in ihrer unterredung, wie gesaget, bey ihrem tische. Alß wir vns nun bey dem tische der großen gülde458 zur rechten gesetzet, ließ der elterman der schwartzen häupter bey dem herrn eltesten Marten Zimmerman ver-nehmen, ob wir zu ihrem oder sie zu unserm tische kommen wolten, worauff zur ant-wordt gegeben wurde, dz sie sich bey vns einfi nden könten. Derowegen ist der elterman Jochim Becker nebst eltesten der schwartzen häupter zu vns getreten, sich bey vns ge-genüber zur lincken niedergesetzet und vns mit darbietung der hände freundtlich will-kommen geheißen. Hierauff hat der herr elterman geproponiret, wie daß ihr gewesener

456 Das Schwarzhäupterhaus lag dem Rathaus gegenüber am Markt.457 ‚dahin kam‘ Nachtrag über der Zeile.458 Die Große Gilde hatte wie auch andere Korporationen der Stadt und einige auswärtige Kaufl eute, wie zum

Beispiel die Lübecker Rigafahrer, eine eigene durch Schranken abgetrennte Bank auf dem Neuen Haus. Vgl. METTIG, Führer, S. 19; zur Lübecker Bank vgl. Archiv der Hansestadt Lübeck, Rigafahrer 15.

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199Edition des Textes

diener Bauman sich gar ungehorsahm und ungebührlich gegen sie erzeiget. Dahero hetten sie denselben cassiret und gegenwertigen Hanß Hartwig wieder angenommen. Wan dan in dem contract zwischen der großen gülde eltesten- und ihrer banck verse-hen, dz der neue diener der schwartzen häupter der eltestenbanck der großen gülde vorgestellet und, dafern dieselbe auff seine persohn, leben und wandell nichtes zu sa-gen hette, von solcher geconfi rmiret werden muß. Alß wolten sie nun ersuchet haben, selbigen erwehnten und erkohrnen diener, wan die große gülde banck nichtes wieder ihn zu sprechen, contractmäßig zu bestättigen. Darauff hat eltester Zimmerman einen jeden der großen gylde eltisten befraget, ob einer oder ander etwas wieder mehrgemel-deten erwehlten diener einzubringen hette. Weill aber keiner waß eingebracht, so ist er ordentlich bestättiget und dabey verabredet worden, dz weilln er anitzo kein bruder wehre, künfftigen Fastnacht bruder werden solte, wofür die compagnie

[p. 291]

caviret hat. Hierauff hat gedachter diener Hartwig denen sämptlichen eltesten der gro-ßen gylde wie auch elterman und eltesten der schwartzen häupter die handt gegeben undt ist ihm dagegen von ihnen glück gewünschet worden. Nachdehm solches passiret, ist der elterman nebst eltesten der schwartzen häupter auffgestanden und haben sich von dem eltistentisch der großen gülde an biß an die thüre des neuen haußes gestellet. Darauff sind die eltisten der großen gülde auffgestanden, ihnen die hände gegeben und also freundtlich voneinander geschieden.

Den 20sten Octobris

hat der herr viceelterman Marten Zimmerman die banck convociren laßen, übergab der von der güldestube deputirte elsten Kahl und Daniel Berents schreiben, worinnen sie umb mehr geldt angehalten, welches verlesen ward.

Es sollen die restierende versprochene gelder sowoll von den übrigen elsten alß bürgerschafft eingefordert und denen deputirten übermachet werden, zu wel-chem ende die banck künfftige woche wieder soll beruffen und den beiden dock-leuthen dabey angesaget werden.

[p. 292]

Den 10. Decembris anno 1685

1. hat der herr eltister Marten Zimmerman die bancke convociren laßen undt pro-ponirt, daß weiln nunmehr Neyjahr vor der thüre undt dahero ein eltister, wel-cher mit dem beutel in st. peterskirche künfftiges jahr umbgehen soll, zu erweh-

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len wehre, so hette er zu dem ende ansagen laßen. Und nachdehme die reige459 an eltisten Minckenberg, so würde er sich belieben laßen, daßelbe anzunehmen.Elster Minckenberg wolte sich lieber vom umbgang des beutels abkauffen alß gehen.Elster Zimmerman gab darauff zur antwordt, daß elster Hanß Schwartz allein ihm zu folgen übrig wehre. Weiln man aber nicht absehen könte, daß die eltisten-wahl so baldt vor sich gehen möchte, so könte man ihn nicht erlaßen.

Elster Minckenberg hat auff sich genommen, mit dem beutel in st. peters-kirche umbzugehen, worzu ihm dan die banck gelück gewünschet.

2. Es hette ein francois, welcher von der catholischen zur lutherischen religion ge-tretten, ein tractätlein wegen des pabstlichen aberglaubens der banck dedu-

[p. 293]

ciret. Dahero stünde zu bereden, waß man ihm zur discretion geben und ob nicht ein jeder elster auß seinem eigenen beutel, weil die güldestube anitzo kleinen vermögens, etwas zulegen wolle.

Die eltistenbanck hat beliebet, dz ein jeder elster, der ein tractätlein emp-fangen, auß eigenen mitteln ½ rtl. oder soviel ihm beliebe zuschießen soll.

Von den 10. biß den 31. Decembris

seindt die eltesten unterschiedliche mahle zusammen gewesen, weill ich aber wegen der stadtgeschäffte460 nicht dahin kommen können, man mihr auch, waß alda passiret, nicht zugesandt, so habe ich auch nichtes verschreiben können

Herman Wulff

459 Solche und andere Aufgaben wurden nach der Rang- und Sitzordnung der Ältesten vergeben, die nach dem Datum des Eintritts in die Ältestenbank, ihrem Alter als Älteste, geordnet war.

460 Herman Wulf war Notar beim Stadtkastenkollegium.

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[p. 294][1686]

Anno 1686 den 10. Februarij

hat elster Marten Zimmerman die banck convociren laßen und referirte, daß weiln die fastnachtzeit vor der thüre, da man die brüder anzunehmen und die gewöhnliche fast-nachtmahlzeit zu verrichten pfl egte, der herr worthführende elterman Plönnies aber darzu die banck, damit man sich deßfalß bereden möchte, nicht wie manierlich convo-ciren laßen, so hette er, Zimmerman, bereits vor 5 tagen, alß verwichenen Freytag, de-nen eltisten ansagen laßen undt ihnen solches kundtgethan, worauff die banck damahln 2 deputirte, alß elsten Hinrich Hilling und elstisten Reinholdt Kahlen, an den herrn elterman Plönnies gesandt undt ihn ersuchen laßen, zu den eltisten auff die güldestube zu kommen und wie es mit der mahlzeit und brüderschafft auff anstehenden Fastnacht zu halten, sich mit ihnen zu bereden. Es hette hierauff der herr elterman zur antwordt gegeben, daß er nun ausfahren und künfftigen Montag wieder zu hauße kommen wür-de. Wan dan der Montag verfl oßen undt der herr elterman nicht zu hauße gekommen, so hette er, Zimmerman, die banck auff heute wieder beruffen, umb waß weiter anzu-fangen zu überlegen.Die anwesende eltisten haben abermahlen, weiln sie erfahren, dz der herr elterman Plön nies gester[n] abend zu hauße kommen, eltisten Hinrich Hilling und eltisten Fried-rich Weßling an denselben gesandt, welche bey ihrer zurückkunfft referirten, dz sie den herrn älterman gesprochen und gebethen, auff die güldestube zu erscheinen, umb sich wegen der fastnachtmahlzeit undt brüderschafft, alß welche den Freytag vor Fastnacht pfl egen angesaget zu werden, mit den eltisten

[p. 295]

zu bereden, welcher zur antwordt gegeben, er hette sein bedencken, anitzo auff die güldestube zu kommen, die eltisten wehren bey seiner zurückkunfft auß Stockholm auff der güldestuben zusammen gewesen und nach ihrem eignen belieben geschaltet und gewaltet, ihm aber alß einem von ihr königlichen mayestät eingesetzten elterman461 darzu nicht ansagen laßen. Sie hetten große weinzettuln an eltisten Reinholdt Kahl und Daniel Berents bey dero wiederkunfft, ihm aber nichtes gesandt. Er hette mit dem gast-mahle nichtes zu schaffen, wolte auch ohne inventarium nichtes annehmen. Künfftigen Montag wolte er sie gantze bürgerschafft ansagen laßen. Alßdan könte auch wegen der brüderschafft geredet werden.Elster Zimmerman sagte, daß er zwar etliche mahl die elsten nicht wegen der gilde-stubenmitteln, sondern wegen der von den eltisten a part auß eigenen und einiger mit ihnen haltenden bürger beuteln zu abfertigung eltisten Kahlen und Daniel Berents nach

461 Die Wahl des Georg Plönnies zum Ältermann 1680 war umstritten und wurde erst durch königlichen Ent-scheid endgültig bestätigt. Vgl. oben p. 69 f. u. 100-103.

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Stockholm462, daß sie von denen empfangenen geldern rechnung ablegen solten, an-sagen laßen. So auch von ihnen geschehen. Und weilen die sache dem herrn elterman nicht angienge, so wehre er auch darzu nicht angesaget worden. Wie die gemelte 2 deputirte von ihrer verrichtung relation abgeleget, wehren ihnen wie üblich weinzettuln auß der eltisten eignen und nicht auß der güldestuben mitteln zugesandt und stünde einem jeden frey, auß seinem eignen beutel die willkommen, so groß er wolte, zu sen-den. Hette der herr elterman bey der eltistenbancke auch relation seiner verrichtung abgeleget, solte ihm solches ebenermaßen wiederfahren sein.Eltister Zimmerman proponirte ferner, daß weiln der elterman mit der mahlzeit nicht wolte zu thun haben

[p. 296]

noch sich darbey einstellen, man aber daß alte nicht könte abkommen laßen, sondern die mahlzeit vor sich gehen müste, anitzo aber keine eltisten mehr übrig wehren, die solches auß ihrem beutel verrichten könten, die güldestube auch wenig mittel hätte, so stünde zu bereden, woher daß geldt zur mahlzeit solte genommen werden.

Die gegenwertige eltisten, 18 persohnen starck, haben einhellig beliebet, daß, dafern diesen Fastnacht brüdere solten angenommen und wie manierlich ge-speiset werden, die mittel auß der güldestuben wie in vorigen jahren, da kein eltester auß seinen mitteln gespeiset, woll geschehen, zu nehmen sein und daß in solchem fall, da die güldestube kein geldt hette, die eltisten den verschuß so lange thun und hernach auß der güldestuben mitteln wieder heben könten. Solten aber keine brüder angenommen noch gespeiset werden, so solte ein jeder eltister auß eignen beutel pro quota zulegen, damit die mahlzeit geschehen und dz alte gehalten werden möge. Es solte aber das speisen nach der verordnung von anno 83 den 26. Januarij463 geschehen undt so viel müglich mesnagiret werden.

[p. 297]

Den 15. Februarij auff Fastnacht anno 1686

Der herr eltister Zimmerman referirte in der braudtkammer, wie daß der herr elterman George Plönnies sowoll der eltistenbanck alß der gantzen bürgerschafft der großen gülde auff die güldestuben zu erscheinen hette ansagen laßen. Wan dan darauff die eltistenbanck undt bürgerschafft sich eingefunden und die glocke längst 10 geschlagen, aber der herr elterman sich nicht eingestellet, so stünde zu bereden, ob man nicht nach ihm senden solte.Hierauff wurde der güldestubendiener Daniel Pfaff nach ihm geschickt, welcher dan in antwordt zurückgebracht, daß er unpäßlich wehre, auch seine meinunge schrifftlich dem dockman übergeben laßen.

462 Die Bürgerschaft war zwiespältig. Die beiden Deputierten sollten in Stockholm u.a. gegen einen von 56 Bürgern unterschriebenen Brief an den Ältermann Plönnies protestieren. Vgl. u.a. oben p. 243 u. 251-255.

463 Vgl. oben p. 172 f.

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203Edition des Textes

Eltister Zimmerman referirte weiter, daß weiln er vernommen, daß der herr elterman zwar der bürgerey, aber nicht zur brüderschafft wie üblich ansagen laßen, so wehre er mit etlichen eltisten bey dem worthführenden herrn bürgermeister Johan von Schultzen gegangen und angehalten, daß eines ehrbaren raths diener mit dem güldestuben- und weidediener alter gewohnheit nach in der stadt umbgehen und die bürgere, so annoch keine brüdere geworden, convociren möchten. Wan er dan darein nicht allein consen-tiret, sondern auch die ansagung geschehen laßen, der herr elterman Plönnies aber sich nicht eingestellet, so könte in Gottes nahmen verfahren werden. Und weiln man 2 bey-sitzere vonnöthen, so könten diejenige, an welche die ornung464 rediret, darzu benennet werden.

Zu beisitzere sein eltister Hanß Witte und eltister Harmen Wulff benennet wor-den.

[p. 298]

Der gewesener kämmerer eltister Brandt Marquard legte, weiln die zeit verfl oßen, sein ampt mit wünschung alles wollergehen der gantzen eltistenbanck nieder.Zimmerman sagte, dz weiln derowegen 2 kämmerer vonnöthen, so könten solche be-nennet werden.

Es sind eltister Jochim Krumhusen undt eltister Harm Harmßen darzu benennet worden.

Der elterman von der braurcompagnie Hinrich Barcherling sandte eine schrifft in die braudtkammer, welche ihm, weiln der elterman Plönnies, dem die sache kundig, nicht zugegen, wieder zurückgegeben wurde.Dockman Widau in die braudtkammer getretten undt referiret, wie dz er des elterman Plönnies an die bürgerschafft gesandte schrifft465 derselben bey der docken vorgelesen. Undt weiln sich dieselbe verwunderte, daß er nicht persöhnlich erschienen, ein theill der bürgerschafft auch auß der schrifft verstehen wolten, alß wan er gezwungen wor-den, ansagen zu laßen, so hielte dieselbe an, daß zwey auß der banck undt 2 auß der bürgerschafft zum überfl uß

[p. 299]

an ihn möchten gesandt, er auff die güldestube genötiget undt von ihm möchte vernom-men werden, wie daß wordt müßen zu verstehen sey.Der herr eltister Zimmerman sagte, daß der herr elterman hirzu nicht wehre gezwun-gen, dan es lege ihm alß elterman ob, alle Fastnacht der bürgerey zu denen gewöhn-lichen klagen ansagen zu laßen.

Weiln die bürgerey inständigst angehalten, noch eins an den herrn elterman zu senden, so sein auß der eltistenbanck eltister David Hilbold undt eltister Hanß

464 Solche und andere Aufgaben wurden nach der Rang- und Sitzordnung der Ältesten vergeben, die nach dem Datum des Eintritts in die Ältestenbank, ihrem Alter als Älteste, geordnet war.

465 Die Schrift ist überliefert in: Collectaneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI 520 Große Gilde Riga 1, p. 715.

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204 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Schwartz undt auß der bürgerey dockman Widau, Johan Haller und Christoff Schultz benennet.

Diese abgeordnete referirten bey ihrer wiederkunfft, daß sie den herrn elterman pati-ent gefunden undt von ihm zur antwordt erhalten, daß er alß ein älterman hette ansa-gen laßen müßen und wen ihm nicht unvermuthlich ein accident zugestoßen, wolte er selbsten auch gekommen sein, hette im übrigen der eltistenbanck und bürgerey alles wollergehen gewünschet etc.

Es ist dem dockman angemutet, daß er solches, waß er nebst denen abgeordne-ten dem herrn elterman auff der bürgerschafft begehren beygebracht und von demselben zur antwort erhalten, schrifftlich auffsetzen undt eingeben möchte.

[p. 300]

Der dockman abermahl eingetretten undt beygebracht, daß die bürgerey, weiln dieselbe vom herrn elterman vernommen, daß er dieß jahr, wen die stadts privilegia auff ihr kö-nigliche mayestät ordre collationiret undt completiret worden, wieder nach Stockholm verreisen wolte, angehalten, daß man auch einen auß der eltistenbanck und einen auß der bürgerey mitsenden und dieselbe anitzo darzu benennen möchte. ...466

Die eltisten vermeinten, daß es noch zu frühe wehre, die persohnen zu benennen.Der dockman gab zur andtwordt, daß die bürgerey deßwegen inständig anhielte undt davon nicht weichen wolten.

Weiln die bürgerey es inständigst begehrten, so ist per majora solches beliebet worden.

Der dockman abermahln eingetretten undt kundtgethan, daß die bürgerey mit ihren fastnachtklagen fertig wehren und zur obgemelten wahl schreiten wolten.Worauff die eltisten 22 persohnen starck auß der braudtkammer auff die güldestube getretten. Da dan der eltister Zimmerman den gewöhnlichen wunsch gegen die brüder- undt bürgerschafft abgeleget, welchem von derselben gebührlichermaßen begegnet,

[p. 301]

die klagen vorgetragen und durch den eltisten Zimmerman darauff zur antwordt gege-ben worden, daß der dockman die klagen schrifftlich auffsetzen undt ihm übergeben möchte, alßdan wolte er solche einem ehrbaren rath gebührend vortragen.467 Und weiln auch ein ehrbarer rath, wie gemelt468, zur brüderschafft hette ansagen laßen, so könte die brüderschafft daß, waß sie wieder diejenige bürger, so anitzo brüdere werden wol-ten, zu sprechen, undt ob dieselbe anzunehmen durch den dockman einbringen laßen.Hierauff wurde zur wahl der begehrten persohnen geschritten, und weiln ein jeder eine stimme auff den eltisten undt auff den bürger gegeben, so hat eltister Harm Harmßen 66, elster Brandt Marquard 1 und elster Reinholdt Kahl 14 und auß der bürgerschafft Daniel Berents 79, Johan Haller 1 und Christoff Schultz 1 stimmen gehabt. Machet zu-

466 Unleserliche Streichung.467 Die Fastnachtsklagen sind überliefert in: Collectaneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI 520 Große Gilde

Riga 1, p. 717-726.468 Vgl. oben p. 297.

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205Edition des Textes

sammen 162 stimmen alß von 81 persohnen, so von eltisten und bürgern bey der wahl gewesen, dan etliche sein schon vorhin abgetretten, daß also per majora elster Harm Harmßen undt Daniel Berents erwehlet worden.

[p. 302]

Den 23sten Augustij anno 1686

hat ein ehrbarer rath durch dero deputirte wegen bauung der baracquen469 auff 1000 man die proposition an der güldestuben ablegen laßen, worauff die bürgerschafft sich erkläret, wie auß des dockmans Widaus folgende attestation erhellet:

Auff des herrn wordtführenden bürgermeisters Johan von Schultzen und herrn syndici Paul von Broeckhusen den 23sten Augustij 1686 der sämptlichen bürger-schafft auff der großen gülde gethane proposition undt genugsahme remonstra-tion wegen der von ihr königlichen mayestät allergnädigst begehrten erklärung der baraquen auff 1000 man hat zwar die löbliche bürgerschafft ihres schuldigen und unterthänigen gehorsahms erinnert und wehre dieselbe alsoforth willig ge-wesen, ihre demütige bürgerschafftliche dienstfertigkeit wie in allem also auch in diesem stück gegen ihro königliche mayestät alß ihren gnädigen könig und herrn in unterthänigkeit zu bezeigen.Wan aber dieselbe, vielen anderen ungelegenheiten zu geschweigen, absonder-lich durch den letzten jämmerlichen mordbrandt470 in einen so schlechten zu-stand gesetzet, daß dieselbe sich bißhero kaum einigermaßen gerettet, viel we-niger solche kräffte gesamlet, dz sie diesen kostbahren baracquenbau solten auff sich nehmen und mit ihren geringen mitteln selbigen erreichen können, alß hat die bürgerschafft in ansehung dieser ihrer unvermögenheit einhellig geschloßen und einem ehrbaren hochweisen rath krafft dießes gantz dienstlich bitten und er-suchen wollen, es geruhe derselbe unsern schädlichen handlung und in mißcre-dit gesetzten zustandt ihr königlichen mayestät weitläuffi ger vorzustellen undt diesen kostbahren baraquenbau in der sämplichen bürgerschafft nahmen bey ihr königlichen mayestät annoch weiter, wie bißhero geschehen, unterthänigst zu depriciren.Es will hergegen die bürgerschafft befl ißen sein, die anitzo einquartirte man-schafft so viel müglich und dießes orts gelegenheit leidet zu accomodiren, dabey aber auch die gleichheit der einquartierung absonderlich der wittwen und pack-häußer wie auch andere vielfältige freyheiten mehr nicht möchten übersehen werden, nochmahln gesuchet und unterdienstlich gebethen haben, durch eines ehrbaren raths sorgfalt und vernünfftige remonstration ihr königlichen mayestät unterthänigst dahin zu bewegen, dz sie ihre bedrückte bürgerschafft in gnaden übersehen und es bey der vorigen einquartierung bewenden laßen mögen.

469 Vgl. hierzu oben p. 154-157 u. unten p. 385-392.470 Bezug auf den Brand von 1677, vgl. oben p. 6-9.

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206 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Imgleichen schritten auch die löbliche bürgerschafft zur ordentlichen wahl eines kastenbeysitzers und wurde Gerd Grön per majora vota in des Antonj Bolme-rings stelle zum ordinairen kastenbürger erwehlet.Daß dieses alles oberwehntermaßen von der bürgerschafft geschloßen und belie-bet worden, solches attestire hirmit

Claus Widau alß itziger zeit dockman.

[p. 303]

Den 30. dito

hat ein ehrbarer rath abermahln durch dero herren deputirte wegen der baracquen pro-position thun laßen, worauff die bürgerschafft sich erkläret, wie auß des dockmans Widaun folgende attestation zu ersehen:

Auff des wordtführenden bürgermeisters Johan von Schultzen und herrn syndici Paul Broeckhausen den 30. Augustij anno 1686 auff der großen güldestuben der sämptlichen bürgerschafft gethane abermahlige proposition wegen nothwen-diger erbauung der von ihr königlichen mayestät allergnädigst begehrten ba-raquen hat die große gülde bürgerschafft zwar in gehorsahmer unterthänigkeit derselben baue gewilliget, dabey aber an welchem orth und auß waß mitteln solches geschehen solte, votiren wollen, worauff dan zur würcklichen votation geschritten und von 57 persohnen die baraquen in der stadt, von 7 aber dieselbe auffm schloße zu bauen beliebet worden. Die mittel betreffend schloßen 47 stim-men, dz von dem ⅓ theil der dazu erforderten unkosten, welches dz cassacolle-gium herzuschießen jüngsthin resolviret, der anfang gemachet und dz übrige auß der henffcompagnie471 und müntzrechnung wie auch von den neuermühlschen donationgeldern, welche sie fordersambst vorzunehmen bitten, genommen wer-den solte, 5 aber von der versamleten bürgerschafft wahren der meinung, dz die gantze bürgerschafft pro quota zu diesem baracquenbaw contribuiren soll, die 12 übrigen stelleten solches eines ehrbahren hochweisen raths disposition und vorsorge anheimb. Da benebenst wurde gebethen, dz, solange die schwere einquartierung währet, die freyhäuser solche last mittragen helffen möchten. Im übrigen wurde mihr von der löblichen bürgerschafft committiret zu vernehmen, wz elterleuthe und eltisten hierüber unter sich geschloßen, da mihr dan der re-gierender herr elterman Georg Plönnies geantwortet, dz die eltistenbanck, alß 15 persohnen, einhellig denen 5 stimmen beyfi ehlen, nemblich dz zu dem ba-racquenbau pro quota contribuiret werden solte, die meisten auch der meinunge wehren, dz die baracquen in der stadt erbaut werden möchten.

471 Die Hanfkompanie war ein zu diesem Zeitpunkt bereits weitgehend gescheitertes Monopolprojekt für den livländischen Hanfhandel. Vgl. JENSCH, S. 91-94.

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207Edition des Textes

Daß dießes alles dergestaldt gepassiret und von der bürgerschafft per majora vota beliebet worden, attestire solches alß ietziger zeit dockman.

Claus Widaw[p. 304]

Den 6. Octobris anno 1686

hat der herr elterman George Plönnies die eltstenbanck convociren laßen und gere-feriret, wie dz ihr königliche mayestät ihm gnädigst befohlen, dz wan die stadtspri-vilegien abgeschrieben undt nachm reiche gesandt worden, er sich auch wieder nach Stockholm begeben und ihrer königlichen mayestät auffwarten solle. Wan dan die pri-vilegien bereits hingesandt wehren, alß wolte er sich auch auff die reise begeben. Undt weiln ...472 manierlich, daß, da kein ander elterman verhanden, der eltiste elster in deß eltermans abwesenheit seine stelle zu vertreten pfl eget, so wolte er eltisten Marten Zim-merman sein ampt hiemit übertragen, damit er dz in seiner absence verwalten möge. Undt weiln die schlüßeln von dem silberschapffe auff der güldestuben von der vorigen reise her annoch in gemeldten Zimmermans händen wehren473, so wolte er auch die schlüßeln zu des portorij- und accisekasten demselben, weiln er nicht zugegen, dabey zuschicken. Die schlüßeln aber zum gemeinen stadtsvorratskasten könte er besagten Zimmerman alß einem unbeschwornen manne nicht zustellen, sondern wolte dieselbe einen beim stadtskasten geschwohrnen eltisten übergeben. Die taffelgüldebücher wolte er elsten Harm Wulff, alß welcher die sachen vordehm schon in händen gehabt, über-tragen, wünschete im übrigen den sämptlichen eltisten gute gesundtheit etc. und wolte sein abscheidt hiemit genommen haben.Die anwesende eltisten wünscheten dem herrn erlterman eine glückliche reise und alles selbstwünschendes wollergehen und verhoffeten, dz er wieder die stadts-

[p. 305]

und der eltistenbanck privilegien bey ihrer königlichen mayestät nichtes wiedriges su-chen, sondern sich, sie dabey zu erhalten, vielmehr bemühen würde.Der herr elterman gab zur antwordt, dz er der stadt wollfahrt und dz gemeine beste zu suchen wißen werde.

Den 20. dito

1. ließ der herr eltister Marten Zimmerman die banck convociren und sagte, dz der gewesene cämmerer eltister Brand Marquardt angehalten, dz seine cämmerey-rechnung474, weiln der herr elterman Plönnies dieselbe wegen seiner vielen ge-

472 Unleserliche Streichung.473 Vgl. oben p. 232.474 Die Kämmereirechnung des Brand Marquardt ist überliefert in: Kämmereirechnungsbuch der Großen Gil-

de, in: LVVA, f. 223, apr. 1, Nr. 263, fol. 140v-147r.

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208 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

schäfften nicht hat vornehmen können, verlesen und ihm zugeschrieben werden möchte, womit eltister Marquard abgetreten.

Ist verlesen worden.Eltister Wulff referirte, dz weilln die rechnung lange zeit fertig gelegen, er die-selbe bereits durchgesehen undt in calculo richtig befunden hette.

Die eltistenbanck hat eltisten Marquardt vor seine gute administration be-dancket und weiln dieselbe in calculo richtig befunden, so ist ihm solche zugeschrieben und er beordert worden, die bey ihm restirende 15 rtl. 50 gr. carol. an den cämmer, eltisten Jochim Crumhusen, außzukehren. Im übrigen soll dz silberschaff etc. demselben inventiret werden.

[p. 306]

2. So wehre seiner excellentz dem herrn gouverneurn Hastfer ein ohm reinwein im nahmen der gildestuben475 verehret worden, wovor der weinschencker die zahlung suchte.

Es soll durch den cämmer eltisten Crumhusen von den güldestubenmit-teln, weiln der wein von derselbe[n] dem herrn gouverneurn gepraesenti-ret, gezahlet werden.

Es seindt die eltisten ohne dieß unterschiedtliche mahle zusammen gewesen, weilln ich aber wegen der stadtgeschäffte476 nicht dabey erscheinen können, man mir auch, waß da vorgegangen, nicht kundtgethan, so habe auch nichtes davon verschreiben können.

475 ‚im nahmen der gildestuben‘ Nachtrag über der Zeile.476 Herman Wulf war Notar beim Stadtkastenkollegium.

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209Edition des Textes

[p. 307][1687]

Anno 1687 den 17. Januarij

hat der herr eltister Andres Beyer, weiln der herr eltister Marten Zimmerman unpäß-lich477, die banck convociren laßen und proponiret, dz weiln die fastnachtszeit verhan-den, da man die mahlzeit vor die ankommende brüder etc. zu halten pfl eget, vor der thüre, anitzo aber keine eltisten mehr verhanden, die da speisen solten alß Marten Piehl, so wehre derselbe deßfals angesaget worden.Pape, der güldestubendiener, referirte, dz er eltisten Piel nicht zu sprechen bekommen können.Hierauff wurden 2 eltisten, alß Herman Schryver und Willem Minckenberg, zu ihm gesandt, die ihn auch nicht zu hauße gefunden. Dahero ist denselben angemuthet, mit Piehlen suchen zu reden, auff dz er die mahlzeit verrichten möchte. Unterdeßen ist geschloßen, dz, daferne Piehl sich dazu nicht verstehen wolte,

alßdan der cämmerer eltister Jochim Krumhausen die gewöhnliche speisung thun undt die mittel darzu verschießen solle. Es solle ihm solches von den erst einkommenden geldern wieder gut gethan werden, wobey gemelter Krumhau-sen beordert, nicht anders, alß inhalt vorhin gemacht text478 und wenig speise zuzureichen, auch kein confect nach der mahlzeit zu geben.479

Elster Feldtman sagte, dz er sich zwar vom beysitzen des accisekastens vorhin abge-kauffet, solte

[p. 308]

aber die reye480, und zwar diesen Fastnacht, an ihn kommen, so wolte er davor, weiln er wegen leibesschwacheit nicht sitzen könte, 60 stoff reinwein von Johan Mußkopff auff diese vorstehende fastnachtmahlzeit, weiln keine mittel bey der güldestuben ver-handen, holen und auß seinen mitteln zahlen laßen.

Dieses ist zu dancke angenommen und elster Feldtman vom sitzen beim acciss-kasten befreyt worden.

477 Verweis auf die Rang- und Sitzordnung der Ältesten, die nach dem Datum des Eintritts in die Ältesten-bank, ihrem Alter als Älteste, geordnet war. War kein Ältermann anwesend, wurden seine Aufgaben von dem am längsten amtierenden Ältesten wahrgenommen. War die Aufgabe von allen Ältesten bereits einmal ausgeführt worden bzw. hatten sich diese von der Aufgabe freigekauft, fi ng die Reihe wieder von vorne an.

478 Bezug auf oben p. 172 f.479 Die Fastnachtmahlzeit wurde schließlich auf Kosten der Gildestube ausgerichtet. Vgl. die entsprechende

Rechnung im Kämmereirechnungsbuch der Großen Gilde, in: LVVA, f. 223, apr. 1, Nr. 263, fol. 149r+150r. Vgl. auch unten p. 309.

480 Verweis auf die Rang- und Sitzordnung der Ältesten, die nach dem Datum des Eintritts in die Ältesten-bank, ihrem Alter als Älteste, geordnet war. Die Schafferei während des Fastnachtfests war eine der Aufgaben, die jeder Älteste einmal zu Beginn seiner Ältestenschaft ausüben musste.

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210 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Den 31. dito

wurde die elstenbanck auffs rathhauß convociret, da dan der wordtführende herr bür-germeister Paulus Rigeman proponiret, wie dz der herr Justus Bießewinckel ihr könig-lichen mayestät gnädige resolution, dz mit der eltermans-, eltisten und dockmanswahl nach dero gnädigen verordnung de anno 1682 ... ...481 solte verfahren werden, einge-sandt. Imgleichen hette er des herrn gouverneurn Hastfern dabeygehendes schreiben auch einem ehrbaren rath zugeschicket, welches alles könte verlesen werden.Hierauff hat der derr obersecretarius selbiges verlesen.482

Gemelter herr bürgermeister sagte dabey, dz man dahero zur dockmanswahl künfftigen Donnerstag woll schreiten könte, und vermahnete beyde bäncke, dz sie mit solchen wahlen fein friedtsahm verfahren möchten. Und weiln auch die hochzeiten zu groß auch die nachtmahlzeiten dabey gehalten und die kleiderordnung zu sehr übertretten würde, so wolte ein ehrbarer rath beyde

[p. 309]

gegenwertige stände483 hiemit ernstlich ermahnet haben, dz sie alle hochzeiten und die kleidungen nach eines ehrbaren raths verordnung einrichten und die nachtmahlzeiten bey den hochzeiten abschaffen möchten, oder ein ehrbarer rath würde mit der straffe verfahren.Die eltistenbäncke bedancketen zuvor Gott den Herrn und ihr königliche mayestät vor die gnädige resolution und einen ehrbaren rath nebst herrn Biesewinckel für dero deß-wegen praestirten sorgfalt, wehren erbötig, alle wahlen in friede zu vollenführen. Eines ehrbaren raths hochzeit- und kleidungsverordnung wolten sie auch gehorsahmst nach-leben, bathen doch daneben, dz ein ehrbarer rath bey ihnen darin guten anfang machen und der ordinance gemäß leben möchten, damit es bey andern desto eher nachgekom-men werden müge.Hieneben wurde umb copey der königlichen resolution und des herrn gouverneurn Hastfern an einen ehrbaren rath abgelaßenen schreiben gebethen, so auch consentiret worden, und lauten wie auff umbstehende seite zu ersehen.484

Wie bey dieser gelegenheit die eltisten in der cämmerey versamlet waren, proponirte eltister Beyer |: weiln eltister Marten Zimmerman unpäßlich :| dz eltister Marten Piel sich sowoll wegen speisung auff der güldestuben alß wegen seines silbern grewesep-pers abfi nden möchte.Eltister Piel schüttete seine große unvermögenheit vor, indem er durch so vieljährige processen, sowoll hier in Riga alß im reiche Schweden, ruiniret worden, bath dannen-hero, dz man mit 20 rtl. wegen der speisung möchte zufrieden sein. Er wolte sein sil-

481 Lücke in der Vorlage. Das Datum ist nicht eindeutig aufzulösen, vermutlich Bezug auf die königliche Verordnung nicht von 1682, sondern vom 16.02.1681. Vgl. Königliche Verordnung vom 16.02.1681, in: Collec-taneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI Große Gilde Riga 1, p. 93-95.

482 Die Schrift folgt unten p. 310.483 Das bedeutet, dass auch Vertreter der Kleinen Gilde anwesend waren.484 Vgl. p. 310 f.

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211Edition des Textes

bergeschirr485 auff Fastnacht a part einliefern, wehr auch erbötig, künfftig jahr mit dem beutel in st. peterskirche umbzugehen.

Auß angezogenen vhrsachen hat die banck sein erbiethen angenommen.

[p. 310]

Resolutio regia

CARL etc.

Vnser gunst undt gnädige gewogenheit sampt Gott dem Allmächtigen.

Treuer man, gouverneur undt generallieutnant,gleich wie wir auß ewrem bericht in gnaden vernommen haben, welcher ge-staltdt bede gülden in Riga vor euer abreise bey euch ansuchung gethan, dz ihr in unterthänigkeit die nothwendigkeit der stadt wollfahrt halber uns vortra-gen möchtet, dz wir die vordehm beliebte und verklärete suspension486 heben und ihnen wieder eine freye eltermanswahl gönnen und verstatten möchten, alß haben wir in gnaden auff die von euch dabey angeführte umbstendigkeiten re-solviren und verordnen wollen, dz die biß dahero suspendirte eltermans-, dock-männer- undt eltistenwahlen hinwiederumb denenselben zum freyen nutzen und gebrauch gelaßen und in händen gegeben werden soll, jedoch mit der condition, dz jedweder gilde eltistenbanck nebst ihrer bürger- und brüderschafft mittelst or-dentlicher stimmung |: auch dz niemand, außer denen es gebühret, sich hirinnen zu mischen habe :| solches verrichten mögen. So soll alßdan derselbe, auff den die meisten vota fallen, dazu ohne einige wiederrede erwehlet sein und ange-nommen werden. Ist derselbe dießes an euch unser gnädiger wille undt befehl, dz ihr denen behörigen diese unsere gnädige resolution wißen laßet und daneben hierauff ein ernstlich einsehen haben möget, dz derselben in allem nachgele-bet werden möge, womit geschiehet, wz uns zum gnädigen vergnügen gereichet undt wir befehlen euch Gott dem Allmächtigen gnädiglich. Stockholm, den 30. December anno 1686Carl

J[ohan] BergenhielmHanc copiam esse concordantem testat

Georg Bergengreen

485 Jeder neu gewählte Älteste hatte der Ältestenbank ein Stück Silbergeschirr zu schenken.486 Die Suspendierung der Wahlen geschah per königlicher Resolution vom 22.12.1684: DSHI 520 Große

Gilde II, Nr. 1, p. 11; vgl. auch oben p. 238.

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212 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

[p. 311]

Des herrn gouverneurn Hastfers schreiben:

Woledle, großachtbahr, hoch- und wollgelahrte hoch- und wollweise herren bür-germeister und rath,

welcher gestaldt vor meiner abreise von Riga die beide gülden der stadt bey mihr angehalten undt gebethen, dero allerunterthänigstes gesuch ihrer mayestät fürzutragen und zu bewürcken, dz die gehemmete freyheit der eltermanswahl in gnaden gehoben undt ihnen die vorige freyheit zu wehlen allergnädigst wieder vergünnet werden möchte, wird ein ehrbarer rath nicht unwißend sein und weiln nun ihr mayestät auff die unterthänige remonstration, so ich in dieser sache ge-than, durch dero allergnädigstes an mir abgefertigtes schreiben resolviret, dz oberwehnte bede gülden die bißhero suspendirte eltermans-, dockmänner- und eltistenwahl nach den alten gebräuchen und gewohnheiten unbehindert wieder genießen solten, jedoch mit dießer condition, dz einer jeden gülde eltestenbanck nebst derselben bürger- und brüderschafft durch ordentliches stimmen, ohne dz sich jemand, dem es nicht competiret, darin meslire487 die wahl verrichte, und dz alßdan derselbe, so die meisten vota erlanget ohne einige wiederrede gewehlet sein und bleiben soll, alß habe auff ihr mayestät allergnädigsten befehl einem ehrbarer rath solches hiemit andeuten wollen, auff dz ein ehrbarer rath bey de-nen beyden gülden die verordnung thun mag, dz hinführo auff dero güldestube die wahl durch sein ordentliches stimmen und ohne confusion geschehe und dz wesen, so bißhero in großer unordnung gestanden, einmahl in ruhestandt möchte gebracht werden. Im übrigen recommendire diese sache dero eigene vorsichtige fürsorge und verbleibe

eines ehrbaren rathßdienstwilliger J[acob Johan] Hastfer

Stockholm, den 1. Januarijanno 1687

An einen ehrbaren rath zu Riga

[p. 312]

Den 3ten Februarij 1687

Auff zulaß eines ehrbaren rathß hat eltister Andres Beyer, weiln eltister Marten Zim-merman unpäßlich488, nicht allein die eltistenbanck, sondern auch die gantze brüder-

487 In der Parallelüberlieferung des Schreibens in: DSHI 520 Große Gilde II, Nr. 1, p. 95: ‚mehlire‘.488 Verweis auf die Rang- und Sitzordnung der Ältesten, die nach dem Datum des Eintritts in die Ältesten-

bank, ihrem Alter als Älteste, geordnet war. War kein Ältermann anwesend, wurden seine Aufgaben von dem am längsten amtierenden Ältesten wahrgenommen.

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213Edition des Textes

und bürgerschafft der großen gülde auff die güldestube, im gleichen hat der kleinen gülde elterman Hanß Gösche ihre banck nebst der brüder- und bürgerschafft ihrer ge-meine auff die kleine güldestube zur dockmanswahl convociren laßen.Wie die brüder- und bürgerschafft der großen gülde nun versamlet, hat die eltistenbanck derselben gülde eltesten Kleiß undt eltisten Friedrich Wesseling zu einem ehrbaren rath gesandt und gebethen, dz die beide herren rathsdeputirte auff die güldestube kommen und dz ihr königliche mayestät sowoll des eltermans-, eltisten- alß dockmanswahl bei-den gülden wieder frey gegeben, der brüder- und bürgerschafft vortragen und dieselbe zum frieden und einigkeit vermahnen möchten, worauff ein ehrbarer rath herrn Hinrich von Schwanenberg und herrn secretarius Johan Benckendorff hinauff gesandt, welche sich in der brautkammer eingestellet. Und nachdehme die eltesten auff die güldestube zu der brüder- undt bürgerschafft getretten und sich alda der elterman nebst eltisten, brüdern und bürgern der kleinen gülde eingefunden, sind die herren deputirte auch da-selbst erschienen und haben sowoll ihrer königlichen mayestät resolution wegen frey-gebung der wahl489 alß auch des herrn gouverneurn Hastfern an einen ehrbaren rath ab-gelaßenes schreiben490 der versammelten sämptlichen gemeine vorgelesen undt selbige höffl ich ermahnet, dz sie die heutige dockmanswahl ohne tumult und zwiespalt in fried und einigkeit alter gewohnheit nach verrichten möchten, womit die herren deputirten nebst der gantzen kleinen gülde von der güldestuben wieder abgegangen.

[p. 313]

Elster Beyer sagte, dz man auß der herren deputirten proposition würde vernommen ha-ben, dz man in Gottes nahmen zur dockmanswahl nach voriger gewohnheit491 schreiten könte. Dahero würden die brüder- und bürgerschafft belieben tragen, sich zu setzen undt 3 capable brüder durch ordentliche stimmen zu benennen, auch der eltistenbancke sol-che vota in die braudtcammer einzuschicken, damit sowoll von einem ehrbaren rath alß der eltistenbanck einer von solchen 3en brüdern zum dockman möchte erwehlet wer-den, womit die eltisten von der güldestuben sich wieder in die braudtkammer begeben.Dockman Claß Wiedau eingetretten und referiret, dz viele bürger, in sonderheit Gerdt Grön, große unruhe auff die güldestube machten, wolten sich nicht setzen, viel weniger auff 3 persohnen alter gewohnheit nach votiren, sondern begehrten, dz die eltisten auß der braudtkammer auff die güldestube kommen und mit ihnen einen dockman ohne beisein eines ehrbaren rathß wehlen möchten, welchen zur antwordt gegeben, dz sol-che neuerung wieder ihrer königlichen mayestät resolution und des herrn gouverneurn Hastfern schreiben wehre. Die eltisten könten auff die güldestube zu solcher wahl nicht tretten und sich von einem ehrbaren rath, alß welcher nothwendig inhalt königlichen

489 Vgl. oben p. 310.490 Vgl. oben p. 311.491 Gemeint ist der 1681 auf Vorschlag des Generalgouvernements durch königliche Verordnung eingeführte

Modus der Wahl. Vgl. Königliche Verordnung vom 16.02.1681, in: Collectaneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI 520 Große Gilde Riga 1, p. 93-95, sowie die Anderweitigen Vorschläge des Generalgouvernements auf die 32 Klagepunkte der Bürgerschaft vom 20.04.1680, in: RMAA, f. 673, apr. 1, Nr. 160, p. 31-34.

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214 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

generalgouverneurs bescheidt vom 27ten 7bris492 anno 81493 bey der wahl sein müsten, nicht trennen, zu welchem ende dan daßelbe bescheidt den bürgern und brüdern hinauß geschicket worden, solches zu verlesen.Daniel Pfaffe, der güldestubendiener, in die braudtkammer getretten undt referiret, dz Gerdt Grön mit etwa 40 a 50 bürger die beyden bey der

[p. 314]

thüre gestellte liggers alß Otto Leiman und Hanß Darring von der thüre hinweg gesto-ßen und494 dieselbe mit gewalt eröffnet |: welches die liggers auff befragen auch also außsagten, ohne dz sie wegen besagten 40 oder 50 bürger nichtes meldeten :|495 und sagte Pfaff weiter, dz besagte bürger496 also ohne sitz- und votierunge davongangen, auch sich verlauten laßen, dz sie beim königlichen gouvernement klagen wolten.Dockman Wiedau abermahl eingetreten und referiret, dz die übrige bürgerschafft in 60 a 70 man sich gesetzet hette und jeder ordentlich auff 3 brüder seine stimme gegeben. Da dan die majora vota Daniel Berents 44, Johan Hallern 60 und George Meyners 41 stimmen zugeleget, sonsten hetten nachfolgende bürger auch noch etliche stimmen gehabt, alßAlbrecht Eyßing 3Frantz Dreling 8Jacob Gronau 9Gerdt Grön 9Antonj Christianßen 8Hinrich Hintz 1Melchert Böddeker 5Conrad Benckendorff 3Hanß Thorauest 2Christoff Schultz 3Johan Betchen 2Hanß Hinrich Berents 2Jacob Schockman 1Seindt also, weil jeder bürger 3 stimmen gegeben, zusammen 201 stimmen in 3 gethei-let, machet 67 bürger und brüder, so zugegen gewesen.

[p. 315]

Hierauff wurden die beide gemelte eltisten Kleiß undt Weßling an einen ehrbaren Rath gesandt, denselben nach eröffnung deßen, waß passiret, auff die güldestube zur dock-manswahl gebührend zu nötigen. Wie dan sich 15 herren des raths und ein secretarius

492 September.493 Das Schreiben ist oben p. 145 f. wiedergegeben.494 ‚und‘ Nachtrag über der Zeile.495 ‚|: welches die liggers auff befragen auch also außsagten, ohne dz sie wegen besagten 40 oder 50 bürger

nichtes meldeten:|‘ Nachtrag neben der Zeile.496 ‚sagte Pfaff weiter, dz besagte bürger‘ Nachtrag über der Zeile.

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215Edition des Textes

eingestellet, welche mit den 24 gegenwertigen eltisten zur offt gemeldten dockmans-wahl geschritten und von besagten 3en brüdern, so die meiste stimme gehabt, Johan Holler mit 21 stimmen zum dockman erwehlet, dan George Meiner hette nur 11 und Daniel Berendts 8 stimmen gehabt, worauff die eltisten auß der braudtkammer auff die güldestube getreten und einen ehrbaren rath auch darauff nötigen laßen, da dan alter ge-wohnheit nach die glocke 3 mahl gezogen und Johan Holler zum dockman abgeruffen worden. Hoc facto, wurde die bürgerschafft befraget, ob ihnen nicht belieben möchte, morgendes tages die eltistenwahl vorzunehmen, in betrachtung dz es vorhin also gehal-ten und dz künfftigen Montag, alß Fastnacht, mit der eltermanswahl und bürgerklagen viele zeit consumiret werden dürffte, welches die brüder- und bürgerschafft sich auch gefallen laßen.Nachdehme elster Beyer diese bürgerliche resolution dem wordtführenden herrn bür-germeister kundtgethan, hat derselbe zur antwordt gegeben, dz weiln Gerdt Grön mit seinen adhaerenten beim königlichen gouvernement mit klage eingekommen und ein ehrbarer rath dahin genötiget wehre, auch es ohnedehm spät am tage, da die convo-cation nicht mehr geschehen könte, so möchte man sich biß künfftigen Montag, alß ordentlicher Fastnacht und -mahlzeit, gedulden.Weiln des folgenden tages auffm marckte geredet worden, dz dz, waß wegen Daniel Paffe und der beiden ligger außsage obigermaßen verschrieben, also in der that nicht vorgegangen, so ist alles obenstehendes den 7ten dito allen eltisten vorgelesen und von denenselben alles solchergestaldt, wie es annotiret, gepassiret zu sein bejahet worden.497

[p. 316]

Den 7ten Februarij war Fastnacht anno 1687.

Ist zur eltermans- undt eltistenwahl der eltestenbanck, brüder- undt bürgerschafft der großen gülde angesaget worden. Da dan in der braudtkammer nachfolgende eltisten sich eingestellet, alßAndres BeyerMichel von SchultzenDavidt GantzkauHanß StruckHanß WitteHerman WulffBrand MarquardtJochim Krumhaußen Hinrich DrelingHinrich FriedrichsGerdt BojerdtHinrich Hilling

497 ‚Weiln des folgenden tages auffm marckte geredet worden, dz dz, waß wegen Daniel Paffe und der beiden ligger außsage obigermaßen verschrieben, also in der that nicht vorgegangen, so ist alles obenstehendes den 7ten dito allen eltisten vorgelesen und von denenselben alles solchergestaldt, wie es annotiret, gepassiret zu sein bejahet worden.‘ Nachtrag unten auf der Seite.

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216 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Caspar FeldtmanJacob von StadenHarm SchryverHinrich KahlHanß KleißFriedrich WeßlingJochim RademacherReinholdt KahlMarten PielWillem MinckenbergHanß SchwartzHanß Etziese [!]498 _______________Sind 24 persohnen.

1 elterman Plönnies1 elster Harm Harms } waren verreiset.

1 elster Dathe1 elster Hanß Müller } unpäßlich.1 elster Marten Zimmerman

1 elster Davidt Hilbold war wegen seines seeligen herrn vaters todesfall nicht erschie-nen.

Daß also 30 eltisten am leben undt 10 abgangen.

[p. 317]

1. Eltister Beyer proponirte hierauff in gemeldter braudtkammer, daß man zwey beysitzer beim elterman vonnöhten. Dahero könte man vernehmen, an wehm die ordnung499 wehre.

Weiln die ordnung auff eltisten Herman Wulff undt eltisten Brandt Mar-quard kommen, alß sindt dieselbe zu beysitzere erwehlet worden.

2. So bedürffte man auch 2 cämmerer,worzu elster Harm Harmßen und elster Hinrich Dreling, weiln die ord-nung an sie gewesen, ernennet worden.

3. Hatte ein ehrbarer rath gestriges tages ihn und dockman Claeß Widau in die vogtey ruffen laßen und seiner excellentz des herrn vicegouverneurn Soopen auff des Gerdt Grönen undt seinen adhaerirenden bürgern geführte klage wegen

498 Lesung sicher. Vermutlich verschrieben für: Giese.499 Verweis auf die Rang- und Sitzordnung der Ältesten, die nach dem Datum des Eintritts in die Ältesten-

bank, ihrem Alter als Älteste, geordnet war.

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217Edition des Textes

die dockmanswahl500 an eltisten und die gantzen bürgerschafft eingekommenes schreiben originaliter zu sehen begehret. So sie ihnen auch gezeiget, worauff ein ehrbarer rath ihnen gesaget, dz man heute mit der eltistenwahl nach dem alten501, wie mit der dockmanswahl geschehen, verfahren könte. Hierauff wurde seiner excellentz schreiben verlesen, welches folgenden inhalts:

Wollehrenveste, großachtbahre, wollfürnehme undt wollgeachte elterleuthe, eltisten und sämptliche bürgerschafft der großen

gülde,

weiln ihre königliche mayestät einer ehrliebenden bürgerschafft alhir die eine zeitlang befohlene suspension des dockmanß, der eltisten undt älter-manswahl nicht allein gehoben, sondern daneben auch allergnädigst ver-ordnet, wie und von wem diese wahl zur hebung aller weitern confusion und unordnung verrichtet werden soll, weßfalß den ebenmeßig des

[p. 318]

herrn gouverneurn undt generallieutnants Hastfers excellentz an einen ehrbaren rath zur gehorsahmsten beobachtung sothane königliche aller-gnädigste verordnung rehaibiret, so hette man desto weniger vermuthet, dz einige controversia darüber weiter entstehen solte. Weiln aber gleich-wohl einige klage deßwegen einkompt, so habe ich nicht entsein können, der ehrliebenden bürgerschafft von der großen gülde hirmit anzusinnen, sie wollen ihrer königlichen mayestät gemeßenen allergnädigsten befehl simpliciter folgen, nichtes dazu thun noch davon nehmen, vielweniger dawieder etwz rathen oder verrichten, weil sonst ihre königliche mayestät die dero allergnädigsten befehl entgegenlauffende verfahrung ungnädig auffnehmen würden. Ich recommendire ihnen allerseits gute einigkeit und verbleibe

der elterleute und eltesten sampt einer ehrliebenden bürgerschafft der großen gülde

freundtwilliger Ericus Soop

Riga den 4. Februarijanno 1687

500 ‚wegen die dockmanswahl‘ Nachtrag über der Zeile. Vgl. hierzu p. 313-315.501 Gemeint ist der 1681 auf Vorschlag des Generalgouvernements durch königliche Verordnung eingeführte

Modus der Wahl. Vgl. die Königliche Verordnung vom 16.02.1681, in: Collectaneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI 520 Große Gilde Riga 1, p. 93-95, sowie die Anderweitigen Vorschläge des Generalgouvernements auf die 32 Klagepunkte der Bürgerschaft vom 20.04.1680, in: RMAA, f. 673, apr. 1, Nr. 160, p. 31-34.

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218 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Denen wohlehrenvesten, großachtbahren, woll fürnehmen und wollgeachtenelterleuten, eltesten undt sämptlichen ehrliebenden bürgerschafft der großen gülde

Wie nun die bürger- und brüderschafft auff der großen güldestuben zusammen waren, giengen die eltisten auß der braudtkammer zu ihnen. Da dan eltister Beyer sich der sämptlichen brüder- und bürgerschafft gute gesundtheit erfrewet und sie zur einigkeit undt guten frieden bey

[p. 319]

vorstehender elterman- und eltistenwahl ermahnet, dabey sagend, dz auff Gerdt Grö-nen und der bürger anklage wegen der geschehenen dockmanswahl ein schreiben vom herrn vicegouverneurn Soopen sowoll an eltisten alß bürger und brüderschafft einge-kommen, welches bey der docken verlesen werden könte, wolte auch der bürgerschafft nicht vorenthalten, dz ein ehrbarer rath ihn undt dockman Claeß Widau gestern in die vogtey nötigen laßen und solches schreiben in originali zu sehen begehret, daneben gesaget, dz die eltistenwahl nach dem alten könte vorgenommen werden.

Nachdehme daß gemelte schreiben bey der docken verlesen, kam dockman Widau in die braudtkammer referirend, dz dz größeste theill der bürgerschafft begehrten, dz die eltisten auff die Güldestube kommen und zugleich mit ihnen die eltistenwahl verrichten möchten, daß ander theill wolte nach alter manier auff jeden eltistenwahl ein zettul von 4 persohnen einsenden, dafern ein ehrbarer rath davor stehen undt sie schadloß halten wolte.Die eltisten gaben zur antwordt, dz die majora unter ihnen gegeben, dz man beim al-ten502 verbleiben wolte, begehrten dahero, dz man die gewöhnliche zettul einschicken möchte.Der dockman abermahlen eingetretten sagend, dz die bürgerey ersuchet, dz eltister Beyer nebst dockman Widauen zu ihnen hinaußkommen und bey der docken berichten möchten, waß ein ehrbarer rath gesaget, worauff elster Beyer zu ihnen hinaußgetretten undt seine relation abgestattet.Der Dockman wieder eingekommen, dz theils bürgerey, so nachm alten verfahren wol-ten, von einem ehrbaren rath schrifftlich begehrten, dz er sie deßfals schadloß halten wolte, und ersuchte, dz man dahero an einen ehrbaren rath 2 deputirte ab-

502 Gemeint ist der 1681 auf Vorschlag des Generalgouvernements durch königliche Verordnung eingeführte Modus der Wahl. Vgl. Königliche Verordnung vom 16.02.1681, in: Collectaneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI 520 Große Gilde Riga 1, p. 93-95, sowie die Anderweitigen Vorschläge des Generalgouvernements auf die 32 Klagepunkte der Bürgerschaft vom 20.04.1680, in: RMAA, f. 673, apr. 1, Nr. 160, p. 31-34.

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219Edition des Textes

[p. 320]

senden möchte.Auff der bürger anhalten seind elster Harm Schryver undt elster Kahl deßwegen mit dockman Widau abgeschicket, worzu auß der bürgerey dockman Holler, Da-niel Berendts und Reinholdt Weyer mitgegangen.

Wie diese zurückgekommen, haben sie referiret, dz ein ehrbarer rath auff ihr begehren einen schrifftlichen bescheidt verfaßen laßen. Weiln aber wegen der fastnachtzeit keine notarien in der cantzeley gewesen, hette der herr obersecretarius [Thomas]503 Vegesack dockman Widauen denselben in die feder dictiret mit erbieten, wan die notarien zuge-gen, solchen verfertigen und der bancke zustellen zu laßen. Dießer bescheidt ist den eltisten vorgelesen undt der bürgerey auff die güldestube zugeschicket auch hernach auß der cantzeley gegeben worden, so lautet wie folget:

Den 7. Februarij anno 1687

Der eltestenbanck abgeordnete eltister Herman Schreiber undt eltister Reinholdt Kahlen eingetretten berichtende, dz sie der eltistenwahl wegen streitig wären, da die eine parthey, dz ohne praesentation die eltistenbanck mit ihnen conjunctim wehlen solten, sustinirten die friedliebende bürgerschafft und eltistenbanck aber, dz es denen alten gebräuchen oder gouvernementsresolution nach inhalt des kö-niglichen herrn gouverneurn rescript geschehen müste, praetendirte auch ihnen, dz ein ehrbarer rath, wen sie der

[p. 321]

gewonheit nach verfahren würden, zur seiten treten würden, versichert worden, wie sie durch eltisten Beyers und des dockmans Widauen explication dem ges-trigen beybringen nach verstendnüßet. So wolten sie dennoch demselben nicht folge leisten, sondern nochmahls eines ehrbaren rathß opinion, wie sie verfahren solten, vernehmen.Claus Widau undt Johan Holler, dockleuthe, sagten, dz sie nebst Daniel Berents undt Peter sage Reinholt504 Weyer von der bürgerschafft deputiret und gleichen inhalts eines ehrbaren raths opinion desiderirten, berichteten dabey, daß dießes auch der bürgeranwerbung undt wegen des eltermanswahl gar kein streit unter ihnen wehre.

Weiln auß ihrer excellentz des generallieutnants undt königlichen gouver-neurn herrn Hastfers schreiben505, dz dieienige, denen die wahl nicht com-petiret, sich darin nicht mischen sollen, erhellet, ein ehrbarer rath auch mit elterleuthe- undt eltestenwahl insoweit nichtes zu thun hat, sondern

503 Vorname ermittelt aus: BÖTHFÜHR, Rigische Rathslinie, Nr. 634.504 ‚sage Reinholt‘ Nachtrag neben der Zeile.505 Dieses ist oben p. 311 wiedergegeben.

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die dockmanswahl, wobey ein ehrbarer rath concurriret, bereits verrich-tet, alß wirdt die banck zusampt der ehrliebenden bürgerschafft, zumah-len da sie obmentionirtes schreiben copialiter in händen haben, selbsten wißen, wie sie ihre vorhabende wahl verrichten sollen, wobey sie alle ordnung zu beobachten und dadurch den ruhestandt zu befordern, noch-mahlen erinnert werden.

Dockman Widau abermahl eingetretten und berichtet, dz weil daß theill, welches vor-hin nach dem alten verfahren wolten, auß eines ehrbaren rathß bescheidt ersehen, dz selbiger

[p. 322]

die wahl nicht auff sich nehmen noch davor stehen wolten, so wehren viele zu dem andern theill getretten. Dahero hette Gerdt Gron mit seinen adhaerenten gebeten, dz die eltisten heraußtretten und zugleich mit ihnen die wahl verrichten möchten.Elster Beyer geantwortet, dz die majora, wie schon gemeldet, gegeben, nach dem alten zu verfahren.Dockman Holler, Otto Preußman und Hinrich Ihnken eingetretten und gesaget, dz weiln sie woll wüsten, dz einige eltisten mit ihnen stimmen wolten, so möchten dieselbe zu ihnen kommen, damit die wahl könte verrichtet werden.Eltister Beyer: Man bleibe nochmahlen beim vorigen undt könte nichtes neues anfan-gen, sonst würde man keinen, so abtretten wolte, halten. Es ist aber keiner von densel-bigen außgegangen.Dockman Haller, Hinrich Hintz, Gerd Grön, Paul Thomas Berents, George Meiners und Berendt Schmitt abermahl eingetretten und begehret, dz die eltisten außkommen und mit ihnen wehlen möchten, worauff geregeriret, man könte einmahl nicht anders alß beim alten verbleiben und weil man sich in der eltistenwahl nicht vereinigen könte, solte man lieber die eltermanswahl vornehmen und die andere auffschieben, worzu man sich aber nicht verstehen wollen.Hierauff hat die eltistenbanck abermahl eltisten Schriever undt eltisten Reinhold Kahl an einen ehrbaren rath gesandt undt demselben kundtthun laßen, dz die

[p. 323]

meisten bürgerey keinen zettul nachm alten einschicken, sondern mit den eltisten con-junctim zur eltistenwahl schreiten wolten.Folgendts ist dockman Haller, Gerdt Grön und Hinrich Hintz auch zu einem ehrbaren rath gangen und sich verlauten laßen, dz sie beim königlichen gouvernement klagen wolten. Dahero haben elster Beyer undt eltister Ganßkau dem eltisten Schryver undt elsten Kahlen nachgeschicket, worauff ein ehrbarer rath und beyderseits abgeschickte zu dem herrn gouverneurn gegangen und die sache deßen excellentz vorgetragen und angehalten, dz die eltestenwahl, biß man sich vereiniget, auffgehoben werden möchte.

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Ihre excellentz haben zur antwordt gegeben, dz man mit der eltermanswahl verfahren und nachgehents wegen der eltistenwahl sich vereinigen möchte, sonst müste ein jeder sein gefahr stehen.

Nach diesem sindt die eltisten ungefehr umb 5 uhr des abents auff die güldestube getre-ten und sich zur eltermanswahl gesetzet. Da dan eltister Andres Beyer die glocke 3 mahl ziehen laßen und nach alter manier gesaget: „Wir haben 2 beysitzere vonnöthen. Darzu erwehlet worden elster Herman Wulff und elster Brandt Marquardt. Item 2 cämmerre, worzu erkoren elster Harm Harmßen undt elster Hinrich Dreling.“ Nach dießer verrich-tung hat elster Beyer der bürgerschafft freundtlich zugemutet, dz sie sich setzen und in fried und einigkeit zur eltermanswahl schreiten möchten, welchem sie auch nachgelebet und, nachdehm die stimmen umb 6 vhr des abendts bey liechte coligiret, hat sich befun-den, dz elterman George Plonnies 84, elster Harm Harmßen aber 115, elster

[p. 324]

Hinrich Kahl 2 und elster Reinholdt Kahl 1 stimme gehabt, dz also 202 persohnen an eltisten, brüdern und bürgern zusammen gewesen. Und nachdehme elster Beyer die glocke ziehen laßen, hat er eltisten Harm Harmßen zum älterman abgeruffen undt der bürgerey angedeutet, dz weiln den beiden dockleuthen George Rönnekamp und Clauß Widau der eltistentitul ohne votirung nach gebrauch zufället, so könten dieselbe alß eltisten abgeruffen werden, so auch, weil die bürger nichtes dawieder eingewandt, ge-schehen.Gedachte eltste die bürgerey weiter gebethen, dz weiln ihre excellentz beordert, dz man sich wegen der eltistenwahl vereinigen solte, so möchte man, weiln es schon spät, damit biß morgen anhalten, auff dz man darin beßere einigkeit treffen möchte. Es hat sich aber Gerdt Grön mit der meisten bürgerey dazu nicht verstehen, sondern mit der wahl verfahren wollen.Die eltisten sindt bey ihrem vorigen begehren geblieben und in die braudtkammer ge-gangen. Gerdt Grön wiederumb mit einigen bürgern eingetretten undt begehret, dz man zu ihnen hinaußtretten und zur eltistenwahl schreiten oder sie wolten solche allein ver-richten.Die eltisten blieben bey voriger meinung.Worauff Gerdt Grön und seine adjuncten die eltistenwahl vorgenommen, worzu dan elster Hinrich Kahl und elster Marten Piel getreten.

[p. 325]506

Der gewesene dockman Widau eingetretten und referiret, dz einige bürger nach dem alten verfahren und die zettel einsenden wolten, welches von den eltisten angenom-men. Wenig zeit hernach hat dockman Widau ein zettul, worauff 4 brüder, alß Hanß Hinrich Berents, Albrecht Eißing, Melchert Boddecker und Daniel Berents, gestanden, eingebracht, worauff die 20 anwesende eltisten |: dan 2 wie obgedacht waren auff die

506 In der Vorlage offensichtliche Verschreibung: 225.

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222 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

güldestube getretten undt 2 nach hauße gegangen :| dz stechen verrichtet, da sich dan befunden, daß

Daniel Berents 9Melchert Bödeker 7Hanß Hinrich Berents 3Albrecht Eißing 1 stiche gehabt. ___________

Sindt 20 stiche.

Auff den andern zettul standen Boris Döppken, Gerdt Krum, Antonj Christianßen und Christoff Schultz.

Nach dem stechen hat sich befunden, daßAntonj Christianßen 13Borris Döpcken 4Gerdt Krum 2Christoffer Schultz 1 stiche gehabt. _____________

Sindt 20 stiche

Auff den 3ten zettul waren Hinrich Borcherding, Jacob Gronau, Jacob Wilde undt Frantz Dreling. Nach verrichtetem stechen hat

Frantz Dreling 8Jacob Gronau 7Hinrich Borcherding 4Jacob Wilde 1 stiche gehabt. ____________

Sindt 20 stiche.

[p. 326]

Auff den 4ten zettul sind gewesen Jacob Gütrich, Johan Betchen, Hanß Thorauest undt Gerdt Grön. Es hat aber

Jacob Gütrich nun 2Betchen 4Grön 4und Hanß Thorauest 10 stiche gehabt. _____________

Sind 20 stiche.

Auff den 5ten zettul standen Carl Thomas Berents, Jacob Schockman, Peter Borren-tryck und George Meiners.

Es hat George Meiners 19und Peter Börrentryck 1 stiche gehabt. _____________

Sind 20 stiche.

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223Edition des Textes

Auff den 6ten waren Gerdt Donner, Hanß Hinrich Berents, Davidt Elßing und Conrad Benckendorff.

Donner hat 5Berents 10Elßing 2Benckendorff 3 stiche gehabt. _____________

Sind 20 stiche.

Auff den 7. zettul waren Jacob Gütrich, Rötchert Sehdens, Andres Guthan und Berend Schmitt.

Nach dem stechen hatSehdens 13Gütrich 5und Guthan 2 stiche gehabt. _____________

Sind 20 stiche.

[p. 327]

Auff den 8. Melchert Böddecker, Albrecht Eißing, Peter von Schievelbein und Hanß Kuse.

Melchert Böddecker hat 15Albrecht Eißing 2Peter von Schievelbein 3 stiche gehabt. _____________

Sind 20 stiche.

Wie solche wahl ungefehr umb 8 vhr abendts vollenführet, sind die eltisten auff die güldestube getretten, die glocke 3 mahl ziehen laßen und die per majora erwehlte el-tisten abgeruffen, alß

Daniel BerentsHanß ThorauestHanß Hinrich Berents Melchert BöddekerFrantz DrelingAnthonj ChristianßenRotchert SehdensGeorge Meiners,

worauff die eltisten wieder in die braudtkammer getretten.

Kurtz hernach war Gerdt Grön mit seinen adjuncten mit ihren stimmen auch fertig. Da dan Michel Grote ohn der eltisten wißen und willen die glocke 3 mahl gezogen undt hat dockman Holler auch ohne consens undt willen der eltisten ihre auf ihrer manier erwehlte eltisten abgeruffen, alß

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224 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

[p. 328]

Gerdt Grön Hinrich Hintz Johan Bötchen Borris Döpcken Antonj Christianßen Gerdt Krum Melchert Bödecker George Meiners

undt hierauff in der braudtkammer getretten und solchen abgeruffenen eltisten zettul dem eltisten Beyer übergeben wollen, so aber von ihm nicht angenommen, sagende, dz man bereits die eltisten erwehlet undt abruffen laßen.Dockman Holler abermahl eingetretten und dawieder, dz man den zettul nicht anneh-men wollen, protestiret.Elster Beyer reprotestiret.Womit die bürgerey von der güldestuben gegangen und, alß sich die eltisten nun zur mittagsmahlzeit gesetzet, hat die glocke 9 zu abendts geschlagen.

[p. 329]

Den 8. Februarij anno 1687

war der andere tag in der Fastnacht, da sich dan nachfolgende bürger, umb brüder zu werden, angegeben. Weiln aber die brüderschafft sich auff der güldestube nicht ein-gestellet, so hat man gemelte bürger biß auff der gantzen brüderschafft ratihabition angenommen, alß

brüdergeld schwestergeld alb. alb.Harm Hartman, welcher gegeben rtl. 8 2Bendix Dreling 10 3Ewerdt von Schultzen 12 3Ewerdt Krüger 12 2Hanß Spiel 6 2Vndt weiln deßen geburthsbrieff bey einem ehrbaren rath noch nicht bey macht erkandt, so haben eltister Rademacher und eltister Claeß Widau caviret, dz es in 4 wochen geschehen solte.Hinrich Meyer, Hanß sohn 6 2Jürgen Port 4 2Johan Hartwig 5 2Berendt Schütt 5 2Abraham Schwartz, der haußschließer 4 2Deßen attest anstatt eines geburthsbrieffes wieder

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225Edition des Textes

nicht angenommen. Es cavirten aber eltister Jacob Staden und eltister Claus Widau für ihn, dz er in jahr und tag sein und seiner frauen geburthsbrieff schaffen soll.Johan507 Küterbeeck 3 1Elster Jochim Rademacher und eltister Willem Minckenberg cavirten, dz sein producirter geburthsbrieff innerhalb 4 wochen bey einem ehrbaren rath bey macht erkandt und seiner frauen geburthsbrieff in jahr und tag soll beygebracht werden.Seeligen herrn pastorn Johann Krögers hinterlaßene frau wittwe 2Lieutnant Peter Steffenßen sandte zwar sein und seiner frauen geburthsbrieff ein, weiln aber die brüderschafft darauff zu sprechen hat, so ist deßen gesuch biß die brüderschafft zusammenkommen wird außgestellet worden. 75 25

Die 75 rtl. brüdergeld sind dem mildegifftadministratorius, elsten Liborio Dathe, und die 25 rtl. schwestergeld dem cämmerer, elsten Krumhusen, zugeschicket worden. Die anwesende eltisten haben wegen ihres außenbleibens an straffgeld gezahlet 3½ rtl. alb. und 5½ rtl. carol., so elster Krumhusen empfangen. Die andere eltisten, so nicht zuge-gen gewesen, sollen ihre straffgelder auch ablegen.

[p. 330]

Den 12. dito morgendts umb 9 vhr

hat eltister Andres Beyer die eltistenbanck convociren laßen und derselben kundtge-than, dz ein ehrbarer rath vor guth ansähe, dz die eltisten ihre 8 nach der alten gewohn-heit erwehlte eltisten morgendes tages nicht in die kirche bringen, sondern biß außtrag der sache damit einhalten möchten, auff dz Gerdt Grön und seine adhaerenten nicht vhrsache nehmen dürfften, solches wegen ihren neu508 erwehlten 8 eltisten auch zu praetendiren, waß aber den gewesenen dockman Claes Widauen, dem die elstenschafft ohne votation zugefallen undt unstreitig, betrifft, so könte derselbe durch eltisten Harm Schryver morgendes tages in der eltisten stuhl in die kirche gebracht und, wan der ander gewesene dockman George Rönnekamp von seiner reise anherokommen wird, könte er ebenermaßen eingeführet werden.

507 In dem Protokoll vom 27. Februar 1688 anderer Vorname: Jürgen. Vgl. p. 379. Das Kämmereirechnungs-buch der Großen Gilde, in: LVVA, f. 223, apr. 1, Nr. 263, fol. 149v nennt ‚Johan‘.

508 Gemeint ist: auf eine neue Art gewählt. Vgl. oben p. 324-328.

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226 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Bey wehrender zusammenkunfft sandte seine excellentz der herr vicegouverneur Eri-cus Soop einen einspänjer beim stadtskasten undt ließ elsten Herman Wulff in die schloßrathstube zu erscheinen und dz güldestubenprotocoll mitzubringen andeuten. Weill aber derselbe vor sein eigen allein darin nichtes resolviren könte, that er solches dem herrn wordtführenden bürgermeister [Paul] Riegeman kundt, der zur andtwordt gegeben, dz er es der eltistenbanck hinterbringen solte, so auch geschehen. In welcher zeit gemelter einspänjer noch einmahl bey der braudtkammer gekommen undt eltisten Wulff zu schloße begehret. Die eltistenbanck geschloßen, dz man einem ehrbaren rathe es communiciren möchte. Dahero ist elster Wulff in die cämmerey, woselbsten der rath versamlet gewesen, gegangen und alda in antwort erhalten, dz die eltistenbanck ihme noch 2 eltisten zuordnen und sogleich nachm schloße gehen solten. Wie nun elster Wulff auß der cämmerey getretten, ist erwähnter einspänjer zum 3ten mahl bey der cäm merey erschienen und elsten Wulff schrifftlich nachm schloße vociret, worauff Wulff wieder in die cämmerey getretten, solche schrifft in eines ehrbaren raths gegen-warth zerbrochen und demselben sie vorgelesen folgenden inhalts:

[p. 331]

Ehrenvester, vorachtbahrer und wohlfürnehmer herr eltester,

weiln ich mit demselben eines und anders zu reden habe wegen der geschehenen eltstenwahl, so ist mein freundtliches begehren, er wolle sich in der königlichen cantzeley diesen vormittag einfi nden und eine verzeugnüß mitbringen, wie viel vota ein jeder eltister von der bürgerschafft und wie viele stimmen er von der eltistenbanck zu seiner wahl gehabt, so wie der herr es auff erheischenden fall mit seinem eide erhalten kan, gelaße mich deßen und verharre

Riga, den 12. Februarij1687

der herrn eltestenwilligerEricus Soop

Dem ehrenvesten, vorachtbahrenundt wollfürnehmen herrn buchhalterWulffen, eltisten der großen gülde zu RigaL.S.

Ein ehrbarer rath aber ist bey voriger antwordt verblieben. Alß nun elster Wulff wieder in die braudtkammer gekommen, besagte schrifft der ban-cke auch vorgelesen und derselben daneben kundtgethan, dz ein ehrbarer rath 2 von den eltisten mitzuschicken vor guth befunden, haben die eltisten darüber votiret und per majora geschloßen, dz weiln elster Wulff allein zu erscheinen citiret, er auch allein hingehen solte.

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227Edition des Textes

Wie nun elster Wulff in die schloßrathstube erschienen, haben ihre excellentz inhalt offtberührter schrifft nachricht abzustatten begehret.Wulff gesaget, dz er die zeit, wie sich die bürgerey zur elstenwahl auff der güldestube gesetzet, nicht auff der güldestube, sondern in der braudtkammer gewesen. Dahero könte er nicht wißen, wie viel bürger nach dem alten 4 persohnen auff einen

[p. 332]

zettul auffsetzen wollen. Solches aber müste der gewesene dockman Claeß Widau, alß welcher die stimmen von den bürgern colligiret, wißen. Waß in der braudtkammer vorgegangen, hette er in der güldestuben memorialbuch eingeschrieben.509 Weiln aber selbiges buch auff der güldestuben in der eltisten händen, so könte er davon nichtes referiren.Obiges alles hat elster Wulff sowoll einem ehrbaren rath alß den eltisten hinterbracht.Nachmittages sandte seine excellentz der herr vicegouverneur nachfolgende schrifft an einen ehrbaren rath:

Wolledle, großachtbahre, hoch-undt wollgelahrte, hoch- und wollweise herren

bürgermeister undt sämptliche rathsverwandten,

weil eine ehrliebende bürgerschafft ihre 8 eltisten zufolge ihrer königlichen mayestät allergnädigsten rescript510 und anderwertigen erinnern dießes gouvernements511, dz sie dem königlichen gemeßenen befehl simpliciter nachleben sollen, nebst einigen eltes-ten per majora gewehlet und diejenigen, welche majora getroffen, zu ihren eltisten angenommen, so wird ein ehrbarer rath hiemit angesonnen, derselbe wolle die anstaldt machen, dz die solchergestaldt per majora gewehlte eltsten ohne tumult introduciret werden mögen. Wie nun seine excellentz der herr gouverneur Hastfer einem ehrbaren rathe diese sache vor sich bestermaßen recommendiret, so zweiffl e umb deßzuweniger, ein ehrbarer rath werde nun desto mehr bemühet

[p. 333]

sein, dz aller ungeziemenden weitleuffi gkeit in der zeit vorgebeuget werden möge. Deßen ich mich versehe und verbleibe

Riga, den 12. Februarij1687

eines ehrbaren raths dienstwilligerEricus Soop

509 Vgl. oben p. 319-328.510 Vgl. oben p. 310.511 Vgl. oben p. 311.

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228 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Worauff sich der rath umb 3 vhr versamlet, die schrifft einigen eltisten vorgelesen, hernach zum herrn512 vicegouverneurn gefahren und es dahin gebracht, dz alles biß künfftige woche auffgeschoben worden.

Folgende woche ist die eltistenbanck mit ihrer schrifftlichen gegennothdurfft bey sei-ner excellentz einkommen, da dan seine excellentz den 18. dießes nachgesetzten be-scheidt ertheilet:

Auff der eltestenbanck und der so genandten nach ihre königlichen mayestät allergnädigsten rescripts wehlenden und gegen die eltestenbanck streitende bür-gerschafft von der großen gülde gegeneinander eingegeben supplicq und darin-nen iterati gebetene intruduction des von einem jeden theils gewehlte eltesten giebt dz königliche gouvernement diesen bescheidt:Weiln bereits nach anleitung ihrer königlichen mayestät allergnädigsten rescript und seiner excellentz des herrn gouverneurn Hastfers darauff fundirtes schreiben an einen ehrbaren rath von dem 12. dießes rescribiret worden513, alß will man sich mit der sachen nicht weiter befaßen. Actum auff dem königlichen schloß zu Riga, den 18. Februarij anno 1687.

L.S.Christoff Gertner von Gartenberg

[p. 334]

Den 22ten Februarij 1687

hat eltister Andreas Beyer die eltisten convociren laßen undt beygebracht, dz ein ehr-barer rath gestriges tages ihn und etlichen eltisten in die cämmerey fordern undt den letzten bescheidt vom 18. dito des gouvernements verlesen laßen, auch dabey befohlen, mit der eltistenbanck erklärung einzukommen. Dahero könte solches auch alhie verle-sen werden, so auch geschehen.

Die majora schloßen, dz man schrifftlich bey einem ehrbaren rath einkommen undt demselben kundtthun wolte, dz die banck zu ihrer königlichen mayestät ge-hen undt dero gnädige erklärung erwarten wolte. Hiebey wurde Daniel Berendts, alß dem die sache kundig, angedeutet, dz er die schrifft verfertigen möchte.

Daniel Berents gab zur antwordt, dz er schon einen entwurff gemachet, so verlesen werden könte.

Ist verlesen und hinbeyzusetzen beliebet worden, dz Gerdt Grön mit seinen ad-haerenten die dockmanswahl, so nachm alten geschehen514, nicht allein nicht

512 ‚herrn‘ Nachtrag über der Zeile.513 Vgl. oben p. 310 f.514 Gemeint ist der 1681 auf Vorschlag des Generalgouvernements durch königliche Verordnung eingeführte

Modus der Wahl. Vgl. Königliche Verordnung vom 16.02.1681, in: Collectaneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI 520 Große Gilde Riga 1, p. 93-95, sowie die Anderweitigen Vorschläge des Generalgouvernements auf die 32 Klagepunkte der Bürgerschaft vom 20.04.1680, in: RMAA, f. 673, apr. 1, Nr. 160, p. 31-34.

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wiedersprochen, sondern auch den erwehnten dockman Johan Holler acceptiret und ihn in allen ihren sachen gebrauchet. Dahero nam die eltisten wunder, dz er die eltistenwahl, so auch nachm alten geschehen, streitig machen thäte.

Nota bene: Es sind die elsten zwar noch etliche mahl in meiner kranckheit zusam-men gewesen. Weil mihr aber davon nichtes schrifftlich zu händen kommen, habe auch nichtes einsetzen können.

[p. 335]

Den 1ten Julij

hat der herr elterman Harm Harmßen die eltestenbanck convociren laßen und propo-nirte, dz des gewesenen cämmers, eltisten Jochim Krumhusen, cämmereyrechnung515 könte verlesen werden.1. Ist verlesen worden und elster Wulff befraget, ob er die rechnung in calculo

richtig befunden, der solches bejahete, womit elster Krumhusen abgetretten. Die anwesende eltisten sagten, dz die mahlzeit zu groß und über die ordinance516 gewesen, und dahero so ein großes kostete.Elster Krumhusen wurde eingefordert und ihm solches vorgehalten, welcher zur antwort gegeben, dz weiln gesaget worden, dz viele bürger brüder werden wol-ten, so hette er nothwendig ein mehres beyschaffen und anrichten laßen müßen, wie dan auch würcklich theils bürger brüder geworden.

Es wird die rechnung angenommen und er wegen seiner mühewaltung bedancket. Und weiln die rechnung in calculo richtig befunden, so wird ihm solche zugeschrieben.

2. Wegen der abgebrandten stadt Ammersweil517 hetten derselben abgeordnete umb eine beysteur angehalten.

Es soll der herr cammerherr Hinrich Dreling ihnen 5 rtl. alb. geben.

[p. 336]

Den 19. Julij anno 1687

hat der herr elterman Harm Harmenß die elstenbancke ansagen laßen undt proponiret.1. Weilln man seiner excellentz den herrn generalgouverneurn Hastfer bey seiner

abreise nach Stockholm mit 2 ohm wein vndt anderes nichts besandt, so stünde zu bereden, waß man ihm itzo zum wilkommen praesentiren wolte.Hirbey wurde erinnert, das zu obige 2 ohm wein die bürgerey 1 ohm gegeben.

515 Die Kämmereirechnung des Jochim Krumhusen ist überliefert in: Kämmereirechnungsbuch der Großen Gilde, in: LVVA, f. 223, apr. 1, Nr. 263, fol. 147v-150r.

516 Gemeint ist die 1683 aufgestellte Speiseordnung für das Fastnachtfest, vgl. p. 172 f.517 ‚Ammersweil‘ Nachtrag über der Zeile. Evtl. Ammertsweiler bei Stuttgart, heute eingemeindet in Main-

hardt.

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Das collegium hat einhellig beliebet, 1 ohm alten reinwein vndt 100 pfund feinzucker seiner excellentz zu praesentiren.

2. So müsten die höltzerne scheunen auf der güldestube repariret vndt also gemacht werden, das die heurlinge nicht weiter klagen mögen.

Es wirdt dem cämmerer Hinrich Dreiling solches zu verfertigen anbefoh-len.

[p. 337]

Den 24. Augustij anno 1687

hat herr älterman Harm Harmßen die eltistenbanck convociren laßen und referiret,1. wie dz der elterman George Plönnies anno 87 den 12. Januarij von ihrer kö-

niglichen mayestät unserm allergnädigsten könig und herrn ein gratial von 300 rtl. jährlich so lange er lebet vom stadtskasten zu empfangen erhalten. Wan dan solches nicht allein dem magistrat und beysitzeren an der stadtskasten, sondern auch der sämptlichen bürgerschafft alhie nachzuleben anbefohlen, solches auch dem magistrat und cassacollegio schon kundtgethan, so stünde zu bereden, ob dieses auch der sämptlichen bürgerschafft solte vorgetragen werden. Noch pro-ducirte er seiner excellentz des herrn generalgouverneurn Hastfern schreiben vom 7. Julij dießes jahres, worauß zu ersehen, dz gemelter elterman Plönnies vor obgemelte 300 rtl. beim stadtskasten sitzen und seinen sitz unter den wort-führenden elterman haben soll, übergab beide brieffe, so verlesen und einhellig beliebet worden,

einem ehrbaren rath zu hinterbringen, dz weiln gemeltes schreiben an einen ehrbaren rath übergeben, könten dieselben die sache auff der gülde-stuben durch dero deputirte der bürgerschafft vortragen laßen.

2. Weiln ein ligger von der güldestuben verstorben und dahero ein518 ander von den liggern, Andres Sproy genant, sich bey ihm alß elterman der ander ligger nahmens Thomas Piel sich bey dem cämmerer Hinrich Dreling angegeben, so hette die banck vor etliche wochen ge-

[p. 338]

schloßen, dz ein ligger in deß verstorbenen ligger stelle weder vom elterman noch cämmerer, sondern von der gantzen banck angenommen werden. Zu dem ende hette er obgemelten 2en liggern zu erscheinen ansagen laßen, damit einer von den beiden erwehlet werden könte.Einige eltisten referirten, dz in vorigen jahren solches auch von der gantzen bancke geschloßen.Etliche sagten, dz solches von etlichen jahren her durch den elterman und cämmer allein geschloßen und dz sie von dem vor etlichen wochen gemachten

518 ‚ein‘ Nachtrag über der Zeile.

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231Edition des Textes

schluße nichtes wüsten. Es wehre auch solcher schluß im güldestubenmemo-rialbuch nicht verschrieben.Elterman Harmßen und etliche eltisten bejaheten, dz ein solcher schluß ge-machet, weiln aber elster Harm Wulff damahlen nicht zugegen gewesen, wehre er nicht verschrieben.

Die eltistenbanck hat dem einmahl gemachten schluß zufolge über die beide angegebene ligger gestimmet und Thomas Piel durch 10 stimmen zum ligger angenommen und ihm dabey befohlen, trew und fl eißig sein ampt zu verrichten. Die übrige 7 stimmen sind auff Andres Sproy gefal-len.

[p. 339]

Den 19. 7bris519 anno 1687

hat der herr elterman Harm Harmßen die banck und bürgerschafft der großen gülde520 convociren laßen undt referiret, wie dz ihr excellentz der herr generalgouverneur Jacob Hastfer den eidt, so die bürgerey nicht allein alhier, sondern in gantz Lieffl and ablegen solte, an einen ehrbaren hochweisen rath gesandt, welche befohlen, solchen eidt der bürgerschafft auff der güldestuben der ge kundtzuthun.Hierauff wurde der eidt in der braudtkammer vorgelesen und lautet wie folget:

Ich N.N. gelobe und schwere bey Gott und seinem heiligen Evangelio, dz ich will und soll vor meinen rechten erbkönig erkennen und halten den großmäch-tigsten könig und herrn Carl den XI. der schweden, gothen und wenden könig, großfürsten in Finlandt, hertzogen in Schonen, Ehstlandt, Lieffl andt, Carelien, Brehmen, Vehrden, Stettin, Pommern, Caßuben und Wenden, fürsten zu Rü-gen, herrn über Ingermanland und Wißmar wie auch pfaltzgraffen am Rhein, in Beyern, zu Gülich, Cleve und Bergen hertzogen etc. und nach ihr königlichen mayestät tödtlichen hintritt, welchen Gott noch viele jahre gnädiglich verhüten wolle, ihre königlichen mayestät ehrliche leibeserben und so ferner von erben zu erben, welche zufolge des königlichen haußes zustehende vollenkömlichen erbgerechtigkeit zum reiche undt nach der successionsordnung zu besitzern des königlichen thrones gelangen werden. Ich soll auch sein allerhöchstgedachten ihr königlichen mayestät und dero hochgelieb[t]en königlichen fraw gemahlin, meiner allergnädigsten königin, und höchstgedachten königlichen leibeserben jederzeit ein holdt, getrewer undt redlicher bürger und unterthan, auch alle dero königlichen macht zugehörige hoheiten und gerechtigkeiten

519 September.520 ‚und bürgerschafft der großen gülde‘ Nachtrag über der Zeile.

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232 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

[p. 340]

nach meinem besten verstande undt vermögen in acht nehmen und verthädigen. Soll mich auch zum allerhöchsten angelegen sein laßen undt helffen, zu beför-dern all dzjenige, wz ihre königliche mayestät auff eine oder andere weise zu ge-trewen diensten, nutzen und frommen gereichen, dagegen aber nach allen kräff-ten hindern und abwehren, wz zu ihrer königlichen mayestät und des reiches unheill, schaden undt verderb angesehen sein kan, daneben auch zeitig zu erken-nen geben, wan ich vermercken solte, dz wieder ihre königliche mayestät und dero erbreich Schweden in- oder außerhalb landes etwas gefährliches obhanden sein solte. Im übrigen aber soll ich mich aller arthen in allen begebenheiten ge-gen allerhöchstgedachter ihr königliche mayestät und der hochlöblichen crohn Schweden in allem dergestalt verhalten, wie es einem trewgeschwornen bürger und unterthan gegen seinen natürlichen landesherrn und erbkönige eides undt gewißens halber eignet und gebühret. Letztlich soll und will ich auch dieser stadt magistrat in allen gebührlichen dingen, vornehmlich waß dieselbe mihr von königlicher mayestät und stadt wegen gebiethen und befehlen werden, gerne gehorsamb sein, allen

[p. 341]

löblichen gesetzen und stadtsordnung mich willig unterwerffen, insonderheit aber so wenig ihre königliche mayestät alß der stadt an der gerechtigkeit undt einkünffte wißentlich etwz verkürtzen, sondern dieselbe vielmehr helffen, be-ßern und vermehren, im übrigen auch zu allen ordinarien und sonsten bewil-ligten contributionen nach meinem vermögen mich allemahl willig fi nden laßen und also mich in allen occasionen dergestalt gebührlich verhalten, wie es einem redlichen, getrewen undt eydtgeschwohrnen bürger und unterthan allermaßen oblieget und gebühret. Ich soll und will auch nicht unterlaßen, meine nebenbür-ger und eigne bediente in allen occasionen, so viel an mihr ist, zu gleichmäßiger trewe und gehorsahmb treulichstermaßen anzumahnen, da auch endtlichen |: welches Gott in gnaden abwende :| die gute stadt feindtlich angefallen werden solte, alßdan soll und will ich mich nicht allein aller gefährlichen rathschläge enthalten, sondern auch nebst andern getrewen mitbürgern undt einwohnern, sowoll in eigner persohn alß mit allen meinigen, so gewehr brauchen können, vor dero conservation undt wollfahrt mein guth und bluth zu wagen und also die gute stadt keinem andern alß hochgedachte ihre königliche mayestät meinem al-lergnädigsten erbkönige, deßen reiches erben und dero erbreiche Schweden zum besten biß auff den letzten blutstropffen zu defendiren und zu erhalten helffen, alles sonder arglist und gefehrde, so wahr mihr Gott an leib und seele und alle meiner wollfahrt hier zeitlich und dort ewiglich helffe!

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233Edition des Textes

[p. 342]

Wie nun die ..521 bürgerschafft auff der güldestuben sich versamblet, ist die elstenbanck zu ihnen getretten und hat derselben kundtgethan, dz seine excellentz den eidt außge-geben, und weilen derselbe bey vorstehender königlicher erbhuldigung geleistet wer-den solte, so würde solches der bürgerschafft communiciret, auff dz sie wüsten, waß sie schwehren solten, worauff der dockman mit der bürgerschafft bey der docken, die elstenbanck aber wieder in die brautkammer getretten.Nachdehme der dockman den eidt der bürgerschafft vorgelesen, ist er in der braudt-kammer kommen und berichtet, dz die bürgerschafft bereit wehre, den eidt in unterthä-nigkeit abzulegen, bathen darneben, dz der eidt möchte gedrucket und einem jeden bür-ger zu ihrer nachricht ein exemplar zugestellet werden, hetten auch dabey angehalten, dz sie vor die frembde wz voraus haben und die fastnachtklagen zum ende gebracht werden möchten.

Es soll dieses einem ehrbaren rath referiret werden.

[p. 343]

Den 21. dito

Es hette seine excellentz der herr generalgouverneur Hastfer die eltistenbanck ersuchen laßen, dz sie ihr silberzeug zu der königlichen erbhuldigung mahlzeit leihen möchte. Es solte solches alles wieder eingelieffert werden

Seiner excellentz gnädigen willen zu erfüllen, soll alles silberzeug, so verhan-den, seiner excellentz hoffemeister gegen benennung der stücke und gewichtes auff eine quitanz außgegeben werden.

Hierauff wurde dem herrn cammerherrn Hinrich Dreling dz silberzeug reinmachen zu laßen außgegeben und dem herrn hoffmeister durch Daniel Pfaffe angesaget, dz dz silberzeug bereit wehre, worauff aber Daniel Pfaffe vom beregten herrn hofmeistern erhalten, dz seine excellentz von den schwartzen häuptern schon silberzeug, und mehr alß vonnöthen, bekommen. Dahero thäten sich ihrer excellentz wegen der gülde un-terthänigsten willfährigkeit bedancken.

[p. 344]

Den 22. 7bris522

hat seine excellentz der herr generalgouverneur Hastfer einen auffsatz, wie ein jeder bey der huldigung sich verhalten soll, sowoll einem ehrbaren rath alß elterleuthen und eltisten zugesandt und lautet wie folget:

521 Unleserliche Streichung.522 September.

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234 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Process vor einen ehrbaren rath und der bürgerschafft bey der huldigung

1 Nach angehörter huldigungspredigt in der thumbkirchen versamlet sich ein ehrbarer rath auffs rathhauß, die beiden gülden aber jeder auff seine güldestuben.

2 Wan die ritterschafft nun abgetretten und dz homagium verrichtet, gehet ein ehrbarer rath vom rathhauße, stellet sich auff dem theatro und wartet daselbst so lange biß die bürgerschafft von beiden gülden sich auff dem marckte eingefunden, da ihnen dan der eydt in gegenwarth der gantzen bürgerschafft vorgelesen wirdt. Hernach treten sie so lange an die seite biß die bürgerschafft geschwohren.

3 Hierauff treten die elterleuthe und eltisten beyder gülden auff dz theatrum und legen zugleich mit der umbstehenden bürgerschafft ihren eydt ab und treten darnach wieder vom theatro.Wan dieses vorbey, wird auß den canonen feur gegeben. Actum auff dem königlichen schloße zu Riga, den 22. Septembris 1687.

Ad mandatum illustrissimi specialeM[ichael] von Segebaden

[p. 345]

Den 23. 7bris523 anno 1687

ist des morgens umb 7 vhr eine huldigungspredigte in st. peterskirche durch den herrn pastor Ludwig gar kurtz und also geschehen, dz umb 8 vhr der gottesdienst völlig auß gewesen. Hierauff ist ein ehrbarer rath nebst elterleuthen und eltisten auß st. peters-kirche nachm rathhause undt marckt gegangen und, nachdehme ein ehrbarer rath waß nothwendig war geordiniret, ist er nebst elterleuthen und elsten nach der thumbkirche gegangen und jeder in seine gestülte, welche mit crohnewache vorhin besetzet, getret-ten. Im übrigen ist der gantze huldigungsactus auß nachfolgender relation mit mehrem zu ersehen.

Relationvon der generalerbhuldigung, welche dem

großmächtigsten könige und herrnherrn Carolo dem XI.

der schweden, gothen und wenden erbkönige, großfürsten in Finlandt, hertzogen zu Schonen, Ehsten, Lieffl andt, Carelen, Bremen, Verden, Stettin, Pommern, der cassu-ben und wenden, fürsten zu Rügen, herr über Ingermanland und Wißmar wie auch

pfaltzgrafen am Rhein, in Bayern, zu Gülich, Cleve undt Berg Hertzogen etc.

523 September.

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235Edition des Textes

von allen adel und unadelichen, geist- und weltlichen unterthanen des hertzogthumbs Lieffl and abgestattet worden den 23. 7bris524 1687.

Nachdem seine excellentz der herr baron, königlicher rath, ge-

[p. 346]

neralgouverneur und generallieutnant Jacob Johan Hastfer wieder auß Schweden alhie neulich arriviret und demselben von ihrer mayestät unter andern hohen verrichtungen die große puissance auffgetragen wurden, im nahmen ihrer königlichen mayestät eine generalerbhuldigung aller adelichen, geistlichen, unadlichen und weltlichen untertha-nen sowohl vom lande alß in den städten in Lieffl and auffzunehmen, haben sie soforth dazu gewiße anstalt gemachet, alle und jede darzugehörige gegen den 12. 7bris525 her-rein verschrieben, dabeneben einen allgemeinen landtag526 benahmet und, nachdehm in angesetzter zeit sich sowohl die von einer ehrbaren ritter- undt landtschafft alß die clerisey alhie gehorsahmlich in großer frequence eingefunden und ihre nahmen bey dem herrn landtmarschall notiren laßen, ihnen eine solenne proposition mit gewöhn-lichen curialien den 19. alhie zu schloße gethan, absunderlich aber die ritterschafft mit einer zwar kurtzen aber angenehmen und zierlichen harrange, welche vom herrn landt-marschall im nahmen der stände nechst entgegennehmung der proposition beantwortet wurde, angeredet. Von der zeit an stunde ein jeder in der bereitschafft, alle stunden dz geforderte homagium mit verlangen in getreuester sele abzustatten. Dz wetter aber, welches alle tage mit stürmen und regen alhie continuiret, hinderte es, dz seine excel-lentz bey solcher saison diesen considerablen actum etwas differieren musten. Endtlich begunte der himmel klar zu werden und hatte man gute hoffnung, dz den 23. ejusdem die solennität dieser affairen ohne einige incommodität könte vollzogen werden. Daher wurde diese zeit des tages vorher mit paucken und trompetten zum huldigungstage de-nen ständen notifi ciret und die anstalt gemachet, dz des morgens gar frühe dz werck be-

[p. 347]

ginnen solte. Jederman wurde die nacht zu lang und der morgen ließ sich so wohl temperiret ansehen, dz man kaum ein ungewitter vermuthen können. Daher zog zu-erst die milice ihrer erhaltenen ordre nach bey anbrechendem tage auff ihren sammel-platz, marchierte auff ihre angewiesene posten, undt zwar ein regiment dragoner auff dem innern schloßplatz, ein regiment machte von außen die parade und auffm großen marckt zu fuß, alwo die huldigung geschahe, setzte sich gleichfalß ein regiment von der nationalinfanterie, alle wachten wurden doupliret und in allen eine sehr gute anstalt gemachet. Nachdeme kam eine ehrbare ritter- undt landtschafft von der landtstube in gewöhnlicher procession nach dem schloße, umb seine excellentz zu der kirche und der darin angeordneten huldigungspredigt zu begleiten. Daßelbe geschahe auch mit

524 September.525 September.526 Vgl. zu diesem Landtag den Recess dess bey vollenzogenen Huldigungs-Festivität den 12.09. zu Riga

angefangenen und den 10.10. geendigten Landtags Anno 1687, in: SCHIRREN, S. 78-104.

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236 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

ansehentlichen ceremonien. Der landtmarschall mit dem silbern stabe gieng voraus, demselben folgete der adel zu fuß, die herren landträthe aber fuhren in carossen vor seiner excellentz her, dieselbe saßen in einem schönen außgerüsteten und bespannten wagen mit 12 drabanten auff beiden seiten begleitet und von hinten schloßen einige herren obristen undt cavalliers den march. Wie nun seine excellentz in solcher ansehn-lichen guten ordnung vom schloße gezogen, näherten sie sich der stadt thumbskirche, alß welche zu dießer handlung eigentlich außersehen, in gestühlen abgetheilet und des morgens frühe mit wache in- und außerhalb woll besetzet war. Flugs bey dero ankunfft ließe sich eine herrliche instrumentalmusique von zweyen chören annehmlich hören. Darauff wurde dz te deum laudamus gesungen und nach abermahliger kurtzer mu-sique und glaubensgesang hielte der herr generalsuperintendens Fischer eine überaus lehrreiche huldigungspredigt527. Den text hatte er genommen auß dem 2ten buche der könige den 11. capitulo, vers 17. Nach deren endigung wurden seine excellentz in glei-cher suite wieder nach dem schloße begleitet. Von dannen verfügte sich die ritterschafft nach ihren logiamenten, rüsteten sich zu pferde, sambleten sich außerhalb der stadt auff der vorburg, theilten daselbst nach angewiesener ordnung und range die trouppen zum auffzuge und marchirten also drey und drey zu pferde in gliedern nach dem schloße zu. Vorne ritte ein troup von offi cierern, welche adeliche chargen bedienet, für ihre persoh-nen aber bürgerlichen

[p. 348]

standes wahren. Denselben führte der obristlieutnant Gülich, weil er darzu erbethen. Nach diesem folgte der landtmarschall mit der noblesse, welche allesampt nach condi-tion ihrer chargen sowohl an militair- alß civilbedienten ordentlich eingetheilet waren, dz ein jeder in der qualitet seine competirende stelle behielt. Sobald dieselbe auffm schloß anlangete, traten seine excellentz wieder in ihren wagen. Die herren landträthe fuhren abermahl voraus und begleiteten dieselbe nach dem großen marckte. Daselbst setzte sich die ritterschafft mit ihren pferden in gute ordnung. Seine excellentz traten auff die dazu erbaute, artig inventirte und mit rothem tuch überzogene bühne. Sie stel-leten sich in gefolg des herrn gouverneur und generalmajors Sopens unter dem daselbst absunderlich formirten thron. Die herren landträthe verfügten sich deroselbe außerhalb des schranckwercks zur rechten hand und hinter seiner excellentz stunden die herren obristen, einige cavalliers undt estatsbediente. Der herr obriste von Campenhaußen aber, welcher die wacht und auffwartung hatte, stunde innerhalb den schrancken hin-ter seiner excellentz stuhle. Inzwischen ließen die paucken und trompeten sich lustig sowohl vom rath- alß neuen hauße hören. Sobald sich aber seine excellentz rangiret, wurde ein zeichen zum schweigen gegeben undt die ritterschafft rückete mit auffge-hobenen händen und fi ngern näher an die bühne, Darauff trat der königliche estatsse-cretarius von [Michael von] Segebade heraus, fi ng den formirten eydt an zu verlesen und wurde sowoll von denen herren landträthen alß der sämptlichen ritterschafft mit frewdigen und muthigen geberden und devoten bezeugungen gegen ihre königliche

527 Diese ist überliefert, in: Collectaneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI 520 Große Gilde Riga 1, p. 833-860.

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237Edition des Textes

mayestät nachgesprochen.528 Nach deßen schluß wurde dz spiel wieder gerühret und die ritterschafft zog in guter ordnung vom marckte durch einige gaßen abe, doch dz sie sich wieder dahin, und zwar bey der wage mit der fronte gegen den thron, setzen und denen andern ständen

[p. 349]

platz machen kunte. Hierauff kam die priesterschafft, welche sich so lange in der kirche auffgehalten, angezogen. Der herr generalsuperintendens nebst denen praepositiis undt pastoribus auß den städten Riga, Pernau, Wenden und Wollmar sowohl schwedischen alß teutschen, traten auff dz theatrum für seine excellentz. Die pastores auff dem lan-de aber blieben unten auff dem marckte stehen. Darauff legte der herr generalsuper-intendens zuerst alleine und dan hernach die sämptliche herren pastores zusammen ihren eydt ab und giengen, alß dießes geschehen, wieder miteinander von dem ohrte hinweg.529 Dahingegen kam der stadtmagistrat auß Riga mit denen secretarien und der gantzen bürgerschafft wieder an, sintemahl ein edler rath so lange auffm rathhauße und die bürgerschafft auff den güldestuben sich verweilet hatten. Die magistratsper-sohnen traten in ihrer ordnung auff die bühne, praestirten das homagium und stelleten sich nachgehents seiner excellentz zur lincken handt außerhalb des thrones. Darauff wurden elterleuthe und eltisten beyder gülden vorwerts auff die bühne gelaßen, die bürgerschafft aber stunde unten auffm marckte und schwuhren den eydt der treue mit sonderbahrer testifi cation vor die königliche prosperität einmüthiglich zusammen.530 Solange die eidesleistung wehrete, saßen seine excellentz bedeckt auff ihren unterm thron gesetzten stuhl. Wen aber der Göttliche und ihr königlichen mayestät nahmen genennet wurde, entblöseten sie dz haupt. Undt gleich wie sich zwischen jedem actu die paucken und trompeten allezeit lustig erwiesen, also wurde auch bey dieser vollen-dung derer tripinement von jederman geführet. Es wurde dabenebenbey rund umb die stadt von allen batterien dz grobe geschütz zweymahl gelöset und alternatim zugleich von der milice sowoll auffm schloß alß in der stadt salve gegeben. Beim rathhauße war unter praesentation der stadtsinsignien eine grotte auffgerichtet, welche sich zugleich öffnete und wein unter dz volck springen ließe.

[p. 350]

Seine excellentz zogen sich in voriger ordnung zurücke nach dem schloße. Sobald sie vom marckte weggefahren, wurde die bühne dem pöbel preyßgegeben, welche sich umb dz rothe tuch lustig herumb zogen. Auff dem schloße hatte sich indeßen gegen an-kunfft der suite die daselbst angerichtete fontaine in gestalt der posaunenden famae mit dem königlichen waffen gezieret auch geöffnet und fl oß durch zwey röhren der wein abundant unter dz volck. Alles ließ sich in lust und frewde spühren und war nichtes

528 Der Eid der Landräte und der Ritterschaft ist überliefert in: Collectaneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI 520 Große Gilde Riga 1, p. 861.

529 Der Eid der Pastoren ist überliefert ebenda, p. 863.530 Der Eid der Bürger oben p. 339-341; der Eid der Bürgermeister und der Ratsherren ist überliefert in: Col-

lectaneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI 520 Große Gilde Riga 1, p. 864 f.

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238 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

mißvergnügliches zu sehen, alß dz gegen angang dieser handelung dz regenwetter ein-fi el, sintemahl dadurch manche lust unterbrochen, die sonst prächtige parade an kleid- und montirung der ritterschafft mit den reisemänteln bedecket und dz auffm abend angeordnete fewrwerck biß zu einer andern zeit differiret werden muste. Unterdeßen ist dennoch ein jeder in allen ständen von hertzen über die glückliche vollnziehung dieser vasallage vergnüget. Alle stände wurden des abends von seiner excellentz zu schloß recht magnifi que tractiret und ließen sich die stücke fast die gantze nacht bey den gesundtheiten hören. Absonderlich ist hoch zu rühmen, dz alles durch seine excel-lentz hochweise anordnung und kluge conduite so wohl und artig disponiret worden, dz nicht allein alle actus so richtig ihren fortgang erlanget, ein jeder nach seiner condition rangieret und alle disordres, confusion und bey dergleichen volckreichen assemble ver-muthliche desmeles verhütet, sondern auch alles in friede, ruhe und vergnügen geendi-get worden, dz man itzunder von allen noch immerdar wünschen höret:

vivat Carolus XI. rex Sveciae

[p. 351]

Den 17. Novembris anno 1687

hat der herr elterman Harm Harmßen die elstenbanck convociren laßen und referiret, dz seine excellentz der herr generalgouverneur Hastfer sowoll einem ehrbaren rath alß auch der elstenbanck den 15. dito ansagen laßen, dz sie mit einigen deputirten wie auch ein theill von der bürgerschafft zu schloße kommen solten. Alß man nun da-selbst erschienen, hetten seine excellentz gesaget, dz ihr königliche mayestät ungerne vernommen, dz verwichenen Fastnacht uneinigkeit unter den elsten und der bürgerey wegen der elstenwahl entstanden.531 Und ob sie woll vhrsache hetten, die tumultuiren-de zu straffen, so wolten doch ihr königliche mayestät auß königlicher gnade selbi-ge vor dießmahl übersehen, sie aber anbey ermahnet haben, hinführo in ruhe, friede und einigkeit miteinander umbzugehen. Und hetten auch hochgemeldte excellentz ihre königlichen mayestät resolution deßfalß und, dz die eltistenwahl hinführo nach der verordnung de anno 1681 den 16. Februarii532 geschehen solte, ihnen zugestellet, so verlesen werden könte.Ist verlesen und lautet wie folget:

Carl von Gottes gnaden der schweden, gothen undt wenden könig etc.

Vnsere sonderbahre gunst und gnädige gewogenheit

531 Vgl. oben p. 319-328.532 Königliche Verordnung vom 16.02.1681, in: Collectaneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI 520 Große

Gilde Riga 1, p. 93-95.

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239Edition des Textes

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sampt Gott dem Allmächtigen. Treue man, unser rath und generalgouverneur und generallieutnandt, wir haben nicht ohne sonderbahren mißvergnügen nun eine zeit nach der andern die zwischen der bürgerschafft entstandene uneinig-keiten verspühret undt welcher gestalt sothane streitigkeiten zwischen einem theill der bürgerschafft undt dem magistrat, jeweils auch dieselben unter ihnen der bürgerschafft selbst erwachßen sein, welches große ungelegenheit undt hin-derung dem publico oder gemeinem besten veruhrsachet. Derohalben wie wir hiebevor in gnaden vor gut befunden, die steur- und hemmung dießes unwe-sens ewer bekanten vorsichtigkeit und getreuen bearbeitung zu vertrauen und anzubefehlen, damit ihr also dießjenige mit so viel mehrem nachdruck außrich-ten möget, ist auch nun hiemit an euch unser gnädiger wille und befehl, dz ihr sowoll einige von dem rath alß auch der bürgerschafft vor euch kommen laßen und denselben unsern beliebigen gnädigen willen und befehl vorhalten wollet nebst der verwarnung, dz sie diesem nach auffs höchste sich angelegen sein

[p. 353]

laßen, unter sich einen innerlichen frieden undt eintracht festiglich zu halten undt zu handthaben, sollen auch zu mehrer beförderung deßen, wen einer oder der ander etwz sonderliches, dz den gemeinen besten angehet, vorzubringen hät-te, solches alßdan an behörigem ohrte undt stelle anbringen undt zu erkennen ge-ben und nicht tumultuöse auff der gildestuben, worauß ein recht großes unwesen zu erwachßen pfl eget, solches thun, sondern allemahl über sothane undt andere sachen den außschlag undt aburtheilung des generalgouvernements oder des ma-gistrats abwarthen sollen. Hierbey könten wir zwar nicht woll vorbey gehen, die uneinigkeit und unordnung533, welche bey der letzten elstenwahl vorgangen, hetten zwar auch billig uhrsache, eine solche ungebührlichkeit durch den fi scal anklagen undt gebührlich eiffern zu laßen; so haben wir aber gleichwoll auff eure intercession vor dießmahl ihnen solches condoniren oder hiemit sie über-sehen und in gnaden die elsten, so von beden theilen erwehlet sind, beybehalten wollen. Jedoch ist dabenebenst unser gnädiger wille, dz ihr zur genüge unter-suchet, welche unse-

[p. 354]

re gemachte verordnung534 übertreten haben, undt denenselben ernstlich solches vorhaltet mit der verordnung, dz sie sich vor solche unordnung hinkünfftig hü-ten, gestalt wie auch hiemit annoch weiter uns erklären, dz unsere den 16. Fe-bruarii anno 1681 gegebene resolution535 nun und hinkünfftig in acht genommen

533 Unterstreichung in der Vorlage.534 Vgl. oben p. 310.535 Königliche Verordnung vom 16.02.1681, in: Collectaneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI 520 Große

Gilde Riga 1, p. 93-95.

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240 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

werden soll, so dz zufolge derselben, wz darinnen von der anzahl der elsten ge-saget, so wie es darinnen dictiret undt verordnet befunden wird, verbleiben soll, dermaßen, dz die bürgerschafft mag vorschlagen, die elstenbanck aber wehlen, gleichergestalt, dz man sich mit der dockmanswahl in allem dergestalt verhalten soll, wie es üblich gewesen. Dieses obgemeldete werdet ihr alles befördern und ins werck stellen. Angesehen hiemit geschiehet dz, welches uns zum gnädigen vergnügen gereichet, und wir befehlen euch Gott dem Allmächtigen sonders gnädig. Stockholm den 13. Junij anno 1687.

CarolusJ[ohan] Bergenhielm

[p. 355]

Der herr elterman sagte, weilen nunmehr auß dießer resolution zu ersehen, dz sowohl die von einem theil der bürgerschafft zur elstenwahl auffgesetzte bürger und brüders, so darauff von der elstenbanck inhalt gedachter resolution von anno 81 den 16. Februa-rij536 erwehlet undt ordentlicherweiße, alß auch diejenige, so vom andern theil der bür-gerey in unruhe ohne zettuln erwehlet, und un537ordentlicherweise ohne der elterleuthe und eltisten gegenwarth auff der güldestuben abgeruffen, umb friede und einigkeit zu erhalten, vor dießmahl bestettiget, so könte man sich bereden, welcher gestalt dieselbe anitzo sollen introduciret werden.

Elterleuthe und elsten haben per majora gestimmet, dz weiln die 8538, welche von einem theill der bürgerey vorgeschlagen und von den elsten erwehlet worden, schon ordentlich einmahl abgeruffen, so wehre nicht nötig, dieselbe noch eins abruffen zu laßen, sondern es könten die andere 5539 elsten540 |: dan die übrige 3541 sind von der elstenbanck auch erwehlet :|, so vom andern theill der bürgerschafft unordentlich erwehlet und abgeruffen, anitzo manirlicherweise in gegenwarth der elsten und gantzen gemeine abgeruffen, alßdan alle zugleich in die braut-kammer gefordert, ihnen gelück gewünschet und introduciret werden.

[p. 356]

Den 21. Novembris anno 1687

1. ließ der herr elterman Harm Harmßen nicht allein die elstenbanck, sondern auch die gantze bürgerey der großen gülde auff die güldestuben beruffen. Wie nun

536 Ebenda.537 ‚un‘ Nachtrag über der Zeile.538 Diese waren Daniel Berents, Hanß Thorauest, Hanß Hinrich Berents, Melchert Böddeker, Frantz Dreling,

Anthonj Christianßen, Rotchert Sehdens und George Meiners, vgl. oben p. 327.539 Diese waren Gerdt Grön, Hinrich Hintz, Johan Bötchen, Borris Döpcken und Gerdt Krum, vgl. oben

p. 328.540 ‚elsten‘ Nachtrag über der Zeile.541 Die von beiden Seiten gewählten Ältesten waren Antonj Christianßen, Melchert Bödecker und George

Meiners, vgl. insgesamt hierzu oben p. 324-328.

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241Edition des Textes

elterleuthe und eltisten in der braudtkammer versamlet, referirte gemelter elter-man, wie dz ein theill der bürgerey, so wieder die elstenbanck gestritten, mit dem schluße, so elterleuthe undt eltisten den 17. gemachet542, nicht friedtlich gewe-sen, sondern beim königlichen generalgouvernement deßfals sich beschweret, worauff ihr excellentz resolviret, dz alle 13 elsten nach denen jahren, da sie bür-ger geworden und ins stadtbuch geschrieben, sollen rangiret werden543, übergab die resolution, so verlesen worden und lautet wie folget:

Wolledle, großachtbahre, hoch- undt wollgelahrte, hoch- und wollweise herren bürgermeister und rath,

wie auff ihrer königlichen mayestät allergnädigsten befehl undt nach dero vermittelst an mich ergangenen rescripti vom 13. Junij gemeßenen ver-ordnung544, dz im verwichenen jahre bey der damahligen elstenwahl ein-gerißene unwesen und darauß unter der bürgerschafft entstandene schäd-

[p. 357]

liche uneinigkeit und zweytracht vermittels angekündigten königlichen perdons und bestettigung der von beiden theilen zu der zeit gewehlten eltisten zu heben, in gegenwarth eines ehrbaren raths einen Gott gebe! glücklichen anfang gemachet, so habe vor nötig erachtet, zur wegräu-mung aller etwa noch übrigen materie, dadurch neue zänckerey und dis-put könte erwecket werden, folgendes reglement einem ehrbaren rath alß in casu extraordinario und welcher immediate von ihrer königlichen mayestät herkompt, an die handt zu geben, solchergestalt, dz nunmehro die beiderseits gewehlte eltisten, worzu der dockman Johan Holler, weiln ihn die wahl doch regulariter hette treffen müßen, mitgezogen und alß ein würcklicher eltester künfftigen Fastnacht eintretten soll, vollnkommen in den eltistenstandt und demselben zustehende competence ohne weitere ceremonien gesetzet und sowoll alle alß ein jeder insonderheit in gleicher estime, benefi cien und range, welche, nachdehm sie in dz stadtbuch ein-geschrieben, ihnen pro norma hiemit gegeben sein soll, stehen und blei-ben545, auch keine andere eltistenwahl ehe vorgenommen werden soll, biß die jetzige extraordinaire zahl derselben ad numerum ordinarium546 nach dem de anno 1681 von ihrer

542 Vgl. oben p. 355.543 Unterstreichung in der Vorlage.544 Vgl. oben p. 351-354.545 Unterstreichung in der Vorlage.546 Die ordentliche Anzahl an Ältesten betrug 40 Personen.

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242 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

[p. 358]

königliche mayestät allergnädigst approbirten reglement547 wiedergekom-men mit der außdrücklichen verwarnung, dz derjenige, welcher diese verordnung verrücken oder auff einerley weise den andern verkleinern, beschimpffen oder etwz von dem vorigen wesen, es mag auff der gülde-stuben oder sonst passiret sein, vorwerffen und auffrücken würde, dersel-be alß ein tumultuant undt auffrührer durch den stadtfi scaln verklaget undt dafür alß ein solcher angesehen und gestraffet werden. Dießes wirdt ein ehrbarer rath ihnen nicht allein mit nachdruck vorstellen, sondern auch darauff sehen, und mit ernst die handt darüber halten, dz hiewieder nicht gehandelt, sondern wieder die übertretter ohne ansehen der persohnen ver-fahren, insonderheit aber durch dieses und andere mittel den ruhestandt der stadt zu befordern und zu erhalten, ihme rechtschaffen angelegen sein laßen, wobey ich einem ehrbaren rath alß magistrat bey gebührenden re-spect zu mainteniren nicht ermangelln und sonst verbleiben will

eines ehrbaren rathßdienstwilligerJ[acob] J[ohan] Hastfer

Riga den 17. Novembris1687

[p. 359]

2. Weilln auch ihr königliche mayestät gnädigst resolviret, dz die dockmanswahl nach der verordnung, so anno 81 den 16. Februarij548 geschehen, wieder solte vorgenommen werden, so wehre die gantze bürgerschafft, dz selbige 3 capable persohnen der elstenbanck vorschläge, convociret worden, damit auß solchen 3en persohnen sowohl von einem ehrbaren rath alß elterleuthen undt eltisten einer zum dockman könte erwehlet werden. Und weilln zu dem ende, wie auch zu abruffung der 13 elsten |: dan obzwar 2, alß Liborius Depcken und Mel-chert Böddecker, todes verblichen, so solten sie doch laut ihr excellentz mündt-lichemn befehl mit abgeruffen werden549 :| der große tisch auff die güldestube gesetzet, bedecket und die wachslichte, gleich bey Fastnacht üblich, angestecket worden, so könte man nachsehen, waß er alß elterman vor beysitzer haben und welche elsten vorm tische alter gewohnheit nach stehen solten. Im nachsehen ist befunden, dz elster Herman Wulff und elster Brandt Marquardt schon verwi-chenen Fastnacht zu beysitzere benennet, item dz die 4 jüngste elsten, alß Hanß Schwartz, Hanß Giese, George Rönnekamp und Clauß Widau, vor dem tische stehen müßen. Hierbey sagte der herr elterman, weilln allezeit wegen des zettul-stechens zur dockmanswahl unter den

547 Königliche Verordnung vom 16.02.1681, in: Collectaneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI 520 Große Gilde Riga 1, p. 93-95.

548 Ebenda.549 Unterstreichung in der Vorlage.

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243Edition des Textes

[p. 360]

mantel viele verdächtliche discursen, alß wan solches nicht richtig zugienge, von der bürgerrey etc. gehöret worden, ob es nicht beßer wehre, umb friede und einigkeit zu erhalten, dz man dz stechen unter den mantell auffhiebe und vor jeden herrn des raths und jeden elsten, so in der braudtkammer bey der dock-manswahl zugegen, sein ein a part zettul gemachet und der 3 bürger nahmen, so die bürgerschafft vorschlägt, darauff geschrieben würden, damit ein jeder nach belieben auff einen von den 3en stechen möchte. Hernach könte solche zettuln übersehen und die vota colligiret werden.

Dieser vorchlag ist von der gantzen banck angenommen worden und soll einem ehrbaren rath, wan er auffkommet, vorgetragen werden.

Wormit elterleuthe und eltisten auß der braudtkammer auff die güldestuben ge-tretten. Nachdehm der elterman sich nebst beysitzeren am tische gesetzet, ist der bürgerey solches nicht allein kundtgethan, sondern auch vorhochgemelte königliche resolution550 undt königlichen generalgouvernements reglement551 vorgelesen. Die 13 eltisten, alß

[p. 361]

Liborius DepckenJohan Friedrich BetckenDaniel BerentsHanß thor AuestGerdt KrumHanß Hinrich BerentsMelcher BöddekerHinrich HintzeFrantz DrelingGerdt GrönRötcherdt Sehdens, Hanß sohnGerorg MeinersAntonj Christians, Dirich sohn

abgeruffen, wieder in die braudtkammer gegangen undt die neue eltisten einnöti-gen laßen. Wie nun die bürgerey 3 persohnen zur dockmanswahl auffgesetzet, ist dockman Johan Haller eingetretten undt hat referiret, daß Hinrich Borcherding durch 51 stimmen, Albrecht Eißing 53 und Jacob Wilde durch 50 stimmen darzu benennet.Hierauff wurden vor gegenwärtige 27 alte |: dan elster Hanß Müller, elster Da-vidt Hilboldt, elster Reinholdt Kahl und elster Marten Piehl waren nicht zugegen :| und vor obgemelte 11 neue

550 Vgl. oben p. 351-354.551 Vgl. oben p. 356-358.

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244 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

[p. 362]

lebendige eltisten und also zusammen 38 zettuln und vor die herren des rathß 17, insgesamt 55, zettuln verfertiget. Wie solches geschehen, hat die elstenbanck 2 deputirte, alß elsten Friedrich Weßling und elsten Jochim Rademacher, an einen ehrbaren rath geschicket und denselben zur dockmanswahl in die braudtkam-mer nötigen laßen, worauff, alß derselbe erschienen, der herr elterman einem ehrbaren rath obgedachte neue arth zu wehlen vorgestellet, so auch von dem-selben beliebet worden, undt haben demnegst elsten Georg Rönnekampff und elsten Widau die zettuln, darauff die 3 vorgeschlagene persohnen gestanden, einem jeden ein übergeben und hat jeder nach gefallen, auff wehn er gewolt, gestochen. Hierauff sindt dieselbe durch gedachte 2 eltisten wieder zusammen-gesamlet und den beiden elterleuthen zugestellet, welche in gegenwarth eines ehrbaren raths und der eltisten die stimmen öffentlich collegiret und befunden, dz Albrecht Eißing 31, Hinrich Borcherding 16 und Jacob Witte 8 stimmen ge-habt. Derowegen, nachdehm solches geschehen, sindt elterleuthe und eltisten auß der braudtkammer auff die güldestube

[p. 363]

gegangen und sich daselbst ordentlicherweise hingestellet, denen ein ehrbarer rath nach alter gewohnheit gefolget, und, wie die glocke 3 mahl gezogen, ist Albrecht Eißing zum dockman durch elterman Harmßen abgeruffen worden und hat ein ehrbarer rath ordentlich von elterleuthen und eltisten abscheidt genom-men, auch von denen beiden eltisten, so sie auffgeholet, biß am güldestubenthür wieder begleitet worden.Elterleuthe und eltisten aber sindt wieder in die braudtkammer getretten und haben die neue eltisten mit glüenden weine und gelben kringeln tractiret undt nachgehendts umb 1 vhr nachmittag voneinander geschieden.

Bey dieser action ist auch beliebet, dz elster Dathe und elster Witte im 1sten und also im eltermansstule, elster Gerdt Bojert und elster Hinrich Hilling im 2ten oder cämmereystule, elster Weßling undt elster Rademacher im 3ten stuele tretten, die übrige aber im 4ten stule etc.552 sitzen sollen.Imgleichen hat elster Liborius Dathe alß administrator der mildegifft seine schwacheit vorgeschüttet und dannenhero ihn von solcher administration zu be-freyen angehalten.

Es wirdt die sache biß die mildegifft diesen Weynachten außgetheilet worden553, auffgeschoben.

552 ‚etc.‘ Nachtrag über der Zeile.553 Zu Weihnachten wurden traditionell auf Antrag Gelder an die Armen ausgezahlt.

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245Edition des Textes

[p. 364]

Specifi cation der eltisten, welche bey vorstehender zusammenkunfft sowoll zugegen alß absente gewesen

elterman Harm Harmßenelterman George Plönnieselster Marten Zimmermanelster Andres Beyerelster Davidt Ganßkauelster Hanß Struck } über die kämmerey554

elster Liborius Datheelster Hanß Wittelster Harm Wulffelster Brandt Marquartelster Jochim Krumhusen

elster Hinrich Dreling, cämmererelster Hinrich Friedrichselster Gerdt Bojertelster Hinrich Hillingelster Caspar Feldtmanelster Jacob von Stadenelster Harm Schryverelster Hinrich Kahlelster Hanß Kleiß } zugegen gewesenelster Friedrich Weßlingelster Jochim Rademacherelster Willem Minckenbergelster Hanß Schwartzelster Hanß Gieseelster George Rönnekampelster Claeß Wiedau

elster Hanß Müllerelster Davidt Hilboldtelster Reinholdt Kahl } absente

elster Marten Piehl

[p. 365]

Transport alte eltisten – 31.Folgen die neue eltisten

554 Das heißt, die Älterleute und diejenigen Ältesten, die bereits Kämmerer gewesen waren.

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246 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

elster Johan Friedrich Betchenelster Daniel Berentselster Hanß Thorauestelster Gerdt Krumelster Hanß Hinrich Berentselster Hinrich Hintzelster Frantz Drelingelster Gerdt Grön } 11

elster Rotchert Sehdens, Hanß sohnelster George Meinerselster Anton Christianßen, Dirich sohn

Zusammen 42 eltisten.

[p. 366]

Den 2. Decembris anno 1687

1. hat der herr elterman Harm Harmßen nicht allein die eltistenbancke, sondern auch die gantze bürgerei der großen gülde auff die güldestube beruffen laßen und pro-poniret, wie dz nunmehro der vor 3en jahrten [!] erwehlten eltisten und kastenbür-ger zeit verfl oßen. Dahero könte man zur wehlung anderer schreiten. Zum ordina-rio collegio wehre 1 eltister undt 3 bürger, zum extraordinario collegio 2 eltisten und 3 bürgere vonnöthen. Man möchte capable persohnen darzu erwehlen.Hierauff ist dockman Haller mit der taffel umbgegangen, deme elster George Meyners und 2 junge brüder zugeordnet worden. Wie nun sowoll von elter-leuthen, eltisten alß bürgeren die stimmen colligiret, hat sich befunden, dz beim ordinario collegio verordnetelster Hinrich Kahl mit 96Jacob Gütrich mit 89Hinrich Borcherding mit 56und Jacob Schochman 65 stimmen.

Wie zum andermahl übergegangen istelster Friedrich Weßling mit 90elster Gerdt Grön mit 75Jacob Wilde mit 72Hinrich Ihnken mit 81und Peter Börrentryck mit 61stimmen erwehlet.555

[p. 367]

2. Gemelter herr elterman Harmßen übergab dz vrtheil, so in sachen der milde-gifft contra Schulmeister Israel Rohde bei einem ehrbaren rath gesprochen,

555 Zu außerordentlichen Mitgliedern des Kastenkollegiums.

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247Edition des Textes

dem dockman Albrecht Eißing, dz er solches der brüderschafft bey der docken kundtthun solte, womit elterleuthe und eltisten weggegangen.

Nach der mahlzeit hat der ander dockman Johan Holler berichtet, dz 35 bürger gestimmet, dz die sache solte weiter fortgesetzet werden.

Den 13. dito

1. hat der herr elterman Harm Harmßen die elstenbanck convociren la-ßen undt proponiret, dz weiln Neujahr vor der thüre, so könte ein eltister mit dem beutel in st. peterskirche umbzugehen benennet werden. Elster Hanß Schwartz sagte, dz weiln er dieß jahr vor eltisten Marten Piehl gegangen556, so wolte er hiemit abdancken und könte elster Piehl wieder antretten.Elster Piehl bath, dz man ihn damit verschonen möchte, weilln er mehrentheils unpäßlich und auch sonst mit vielen wiederwertigkeiten umbgeben wehre. Er wolte nach seinem geringen vermögen sich davon abkauffen.Nachdehme er abgetretten, hat dz collegium per majora geschloßen,

dz elster Piehl wegen seines schlechten zustandes vor dz beutelgehen 25 rtl. alb. alßbaldt erlegen solte, so er auch mit danck angenommen.

[p. 368]

2. Weiln elster Piehl sich abgekauffet, so wehre die ordnung an elsten Rönnekamp, mit dem beutell umbzugehen.Elster Rönnekampff schüttete vor, dz er im trauern wehre, könte es auch wegen seiner geschäffte nicht abwarten, wolte derowegen sich nicht allein vom umbge-hen des beutels, sondern auch von der fastnachtspeisung abkauffen.

Dz collegium hat per majora geschloßen, dz elster Rönnekamp sowoll vor umbgehen mit dem beutel alß auch speisung auff Fastnacht zusammen 150 rtl. alb. alßbaldt erlegen solle, welches er auch zu thun versprochen.

3. So wehre die ordnung anitzo an eltisten Claeß Widau. Dahero könte er sich er-klären, entweder mit dem beutel zu gehen oder sich abzukauffen.Elster Widau sagte, dz er sich sowoll vom beutelgehen alß der mahlzeit auff Fastnacht zu machen abkauffen wolte. Man möchte consideriren, dz er in diesem jahre großen schaden in seinem handell gelitten, auch die dockmansgelder an die taffelgülde ablegen müste.

Dz collegium hat per majora geschloßen, dz elster Widau nur auß obigen vhrsachen 120 rtl. vor umbgehen mit dem beutel und mahlzeit auff Fast-nacht geben soll, so er auch willig angenommen.

556 Solche und andere Aufgaben wurden nach der Rang- und Sitzordnung der Ältesten vergeben, die nach dem Datum des Eintritts in die Ältestenbank, ihrem Alter als Älteste, geordnet war.

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248 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

[p. 369]

4. Nachdehme sich elster Widau abgekauffet, wehre die reye an elsten Johan Fried-rich Betchen gekommen.Elster Betchen sagte, dz er wegen seiner nahrung, wobey er schier allezeit zu hauße sein müste, und also mit dem beutel nicht umbgehen könte, wolte de-rowegen sich nicht allein vom beutelgehen und von speisung auff Fastnacht, sondern auch vom sitzen beim accisekasten abkauffen.

Dz collegium hat per majora geschloßen, dz er vor solches alles 166⅔ rtl. alb. alßbald erlegen solle, so er auch zu thun versprochen.

5. Nunmehro wehre die ordnung an elsten Daniel Berents. Weiln aber derselbe nicht zugegen, so könte der diener nach ihm gesandt werden.Daniel Pfaff, der diener, referirte, dz er ihn nicht fi nden könte.

Weiln die rege an elsten Daniel Berents, so wird derselbe mit dem beutell in st. peterskirche umbzugehen verordnet.

6. Weiln alle diese gelder nicht von der güldestuben mitteln, sondern von den elsten selbsten herkomen, man aber allezeit von der bürgerrey hören muß, alß wan die eltisten der güldestuben mitte[l]n verthäten, ob es dan nicht rathsahm wehre, zu diesen geldern einen a parten vorrathkasten mit dreyen schlüßeln und 1 a partes buch dazu zu verordnen, worin, waß von denen eltisten alleine eingekommen und wohin die gelder verwandt, könte ver-

[p. 370]

schrieben und von 3en persohnen auß der elstenbanck a part administriret und also mit den güldestubengeldern oder der cämmereyrechnung nicht vermischet werden.

Dz collegium hat einhellig beliebet, dz zu solchen von den elstisten selbs-ten zusammengetragenen geldern ein kaste solte gemachet, in der braudt-kammer gehalten undt mit 3en schlößern versehen und der elstenbanck vorrathkaste genandt werde. Zu administration derselben wurde elterman Harm Harmßen, elster Gerdt Bojert und elster Hanß Hinrich Berendts, alß welche jeder einen schlüßell darzu haben sollen, verordnet, welche obge-meldte gelder einnehmen und, wz die banck schließen wird, außzahlen und davon ein richtiges buch in debet und credit halten und in beregten kasten allezeit verwahren sollen. Wan dz jahr verfl oßen, so sollen gemelte 3 persohnen die administration-rechnung der eltistenbanck vorlesen. Wan solches geschehen, will sich die eltistenbanck hierüber weiter bereden.

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[p. 371][1688]

Anno 1688 den 11. Januarij

ist die eltistenbanck durch elterman Harm Harmßen convociret undt von demselben proponiret worden, dz des seeligen herrn doctoris Witte von Lilienau hinterlaßene er-ben angehalten, des seeligen herrn leiche durch die eltisten gleich seiner seeligen hauß-frauen wie auch deßen sohne, dem seeligen candidato, geschehen zur kirchen zu tragen.

Weiln des seeligen herrn doctorii haußfrau und sohn von denen eltisten getragen worden, so soll solches deßelben leiche auch wiederfahren. Und weiln bißhe-ro im tragen unter den eltisten eine confusion entstanden und nicht nach der ordnung geschehen, so ist beliebet, dz man anitzo unter dem cämmer anfangen und biß zum ende der bancke tragen557, auch die beide dockmänner mit darzu gebrauchet werden sollen.

[p. 372]

Den 25. dito

hat der herr elterman Harm Harmßen die banck convociren laßen und proponiret,1. dz die bürger ihme eine supplique an einen ehrbaren rath, wegen der unteutschen

auffkaufferey von allerhandt wahren wie auch dz die wetteordnung möchte ver-fertiget undt Carl Thomas Berents von der arende der fehren und böthe möchte cassiret und solche durch die stadt selbst verwaltet werden in betrachtung ge-melter Berents lieber die ordinance von den leuthen nehmen und denen bürgeren im handel und wandel beschwehrlich fallen thäte. Daher könte die supplicque verlesen werden.

Ist verlesen und geschloßen worden,daß die supplique waß bescheidentlicher eingerichtet und alßdan einem ehrbaren rath übergeben werden könte.

2. Weiln Fastnacht vor der thür, so könte man vornehmen, welche von den jungen eltisten558 sich von der speisung abkauffen oder selbst speisen wolten.

Weilln Daniel Berents, an559 den die ordnung der speisung ist, absens, so ist die sache biß künfftigen Freytag verschoben.

557 Verweis auf die Rang- und Sitzordnung der Ältesten, die nach dem Datum des Eintritts in die Ältesten-bank, ihrem Alter als Älteste, geordnet war. Die sogenannten Kämmereiältesten waren diejenigen Ältesten, die schon einmal das Amt des großgildischen Kämmerers ausgeübt hatten, was ungefähr gleichzusetzen ist mit den am längsten amtierenden Ältesten. Vgl. hierzu auch unten p. 384.

558 Solche und andere Aufgaben wurden nach der Rang- und Sitzordnung der Ältesten vergeben, die nach dem Datum des Eintritts in die Ältestenbank, ihrem Alter als Älteste, geordnet war.

559 ‚an‘ Nachtrag über der Zeile.

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250 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

3. Nachdehme der herrr elterman George Plönnies noch kein silbergeschirr560 wie mannierlich an die güldestube gegeben, solches auch noch von 16 eltisten ge-schehen muß,

[p. 373]

die güldestube aber mit greveceppers zur genüge versehen, so stünde zu bere-den, ob diejenige, so geben sollen, sich nicht möchten belieben laßen, andere ge-schirre, alß 6 silberne leichtern, 2 vergüldete pocalen und etliche confectschalen nach dem werth wie die vorigen gegeben, verfertigen zu laßen.Eltister Rönnekamp, eltister Widau und elster Sehdens erklärten sich, 2 leichter, davon sie eine modelle vorzeigeten, zu geben.561

Seeligen elsten Melchert Böddeckers frau wittibe, herr elster Frantz Dreling und dockman Johan Holler erkläreten sich, 2 gleiche leichter verfertigen zu laßen.562

Dießes ist zu dancke angenommen. Und weiln die banck nicht complet, soll künfftigen Freytag darin weiter richtigkeit gemachet werden.

[p. 374]

Den 28. Januarij anno 1688

hat der herr elterman Harm Harmßen die eltistenbanck convociren laßen und propo-niret, dz die übrige junge elstisten, so auff Fastnacht weder geschaffet noch mit dem beutel umbgegangen, nunmehro speisen, mit dem beutel umbzugehen sich resolviren oder abkauffen solten. Vndt weiln die reige563 an eltisten Daniel Berents, so könte der-selbe sich erklären.1. Elster Berents sagte, man möchte consederiren, dz er ohnlengst von der eltisten-

banck und bürgerey nach Stockholm gesandt, sein hauß und nahrung verlaßen, davor woll die zehrunge aber noch keine recompence vor gehabte mühe bekom-men, und ihn also von der schafferey befreyen, den mit dem beutel gienge er in st. peterskirchen umb, womit er abgetretten.

Auß obigen rationen soll er nur 40 rtl. vor die speisunge erlegen und fer-ners davon befreyet sein, welches er zu dancke angenommen.

2. Elster Hanß thor Auest befraget, ob er auff Fastnacht speisen und künfftig mit dem beutel umbgehen wolte? Welcher 100 rtl. davor gebothen und damit abge-treten.

Es ist mit ihm verglichen, dz er vor beides 120 rtl. alb. soll zahlen.

560 Jeder neu gewählte Älteste hatte der Ältestenbank ein Stück Silbergeschirr zu schenken.561 Vgl. unten p. 383.562 Vgl. unten p. 383.563 Solche und andere Aufgaben wurden nach der Rang- und Sitzordnung der Ältesten vergeben, die nach dem

Datum des Eintritts in die Ältestenbank, ihrem Alter als Älteste, geordnet war.

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251Edition des Textes

[p. 375]

3. So wurde mit elsten Gerdt Krumme, elsten Hinrich Hintz, elsten Franß Dreling undt elsten Gerdt Grön ebenermaßen verabredet,

daß ein jeder vor die schafferey und mit dem beutel umbgehen 125 rtl. und also sämptlich 500 rtl. erlegen sollen. Undt weiln die übrige junge eltisten nicht zugegen, so soll ihnen künfftig angesaget werden.

4. Könte man sich wegen deß silberzeuges, so ein jeder an die güldestube alter gewohnheit nach geben müste564, sich vereinigen.Elster Johan Betchen, elster Gerdt Krum und elster Hinrich Hintz erkläreten sich, 2 leichter, sowoll so guth und beßer alß dz gezeigte modell565 wehre, darau-ßen zu566 bestellen und mit den ersten schiffen einkommen zu laßen, solche alß-dan der eltistenbanck zu praesentiren.

Es ist zu dancke angenommen.5. Der herr elterman Harmßen sagte weiter, dz, weiln man nunmehro leichter ge-

nug bekommen würde vnd auff der güldestuben nur 2 vergüldete pocalen ver-handen, so möchten die junge eltisten 2 vergüldete pocalen, so einer größe mit denen bereits verhandenen wehren, zu [!] praesentiren.Elster Hanß thor Auest und elster Hanß Hinrich Berendts

[p. 376]

resolvirten ein vergüldet pocal zum gedächtnis zu verehren.567

Elster Daniel Berents war willig, mit seeligen Borris Depcken hinterlaßener frau wittibe ein gleiches pocal einzulieffern.

Welches alles mit dancke angenommen und sollen die übrige junge el-tisten künfftige woche convociret werden.

Den 1. Februarij

1. ist die bancke convociret vndt durch den elterman Harmenß proponiret worden, das die übrige junge elsten568 sich erklären könnten, auf Fastnacht zu speisen oder sich abzukauffen.Der herr elster Röttgert Sehdens hat sich wegen die speisung vndt mit dem beu-tel in st. peter vmbzugehen mit 120 rtl alb. abgekaufft.Herr elster Meiners hat vor die mahlzeit vndt mit dem beutel vmbzugehen 150 rtl. belobet zu erlegen.

564 Jeder neu gewählte Älteste hatte der Ältestenbank ein Stück Silbergeschirr zu schenken.565 Bezug auf das von den Ältesten Georg Rennenkampff, Claus Widau und Röttcher Sehdens gezeigte

Modell oben p. 373.566 ‚zu‘ Nachtrag über der Zeile.567 Vgl. unten p. 383.568 Solche und andere Aufgaben wurden nach der Rang- und Sitzordnung der Ältesten vergeben, die nach dem

Datum des Eintritts in die Ältestenbank, ihrem Alter als Älteste, geordnet war.

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252 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Herr elster Daniel Berentz bedanckte sich, das man vnlengst vor 40 rtl. ihm von die malzeit befreien wollen569, weilln aber einer oder der andere vermeinete, das ihm viel nachgegeben worden, so wolte er, wan man ihm noch 75 rtl alb. geben wolte, diesen Fastnacht allein speisen.

Dieses ist angenommen vndt glück dazu gewünschet worden.

[p. 377]

Der herr elster Hanß Hinrich Berentz sagte, das er wils Gott künfftige Fastnacht anno 1689 allein speisen, anitzo sich aber vom beutelgehen vndt beim accise-kasten zu sitzen abkauffen wolte.

Es ist verglichen, das er vor den vmbgang des beutels vndt kastensitzens 80 rtl alb. geben solte, im übrigen ist die speisung anno 89 Fastnacht an-genommen worden.

2. Weilln die frau Döpckensche sich noch nicht resolviren kan, mit elsten570 Daniel Berentz, wie neulich [be]liebet571, 1 vergült pocal zu geben, sondern erst künfftig jahr ein gedächtnis geben wil, so könte man sich desfals bereden.

Es sol ihr nochmahln zu gemüth geführet werden, das ihr sehliger mann verwichen Fastnacht schon vor elster abgeruffen worden. Dahero würde sie sich belieben laßen, diesen Fastnacht 1 silberne confectschall der wür-de nach wie üblich zu geben.

Herr elster Daniel Berentz erklärete sich, 1 confectschall zu praesentiren.Herr elster Gert Gron vndt herr elster Meiners belobten, 1 vergült pocal zu ge-ben.Herr elster Antoni Christianßen wehr vermiset. Dahero wurde seinem schwie-gervater, elster Jo[c]hem Crumhusen, angemuthet, seinetwegen 1 confectschall der würde nach wie üblich zu geben, welcher zur andtwort gab, daß er dauor das geldt niederlegen wolte biß herr Christianßen zu hause kommen würde.

Obiges alles ist angenommen.

[p. 378]

Anno 1688 den 27. Februarij war der 1ste fastnachttag.

Hat der herr elterman Harm Harmßen nicht allein die eltistenbanck, sondern auch die gantze bürgerey auff die güldigstube convociren laßen. Wie man nun in der braudtkam-mer zusammen gewesen, hat der herr elterman dockmannen Holler einnöthigen laßen und ihm ordre gegeben, der brüderschafft zu hinterbringen,1. dz die bürger bey der taffelgülde verwichenen Weyhenachten vermeinet, dz des

seeligen herrn professorius Hornings frau wittibe Anna Hartman noch nicht schwester geworden und dahero die weynachtengelder572 biß solches erwiesen

569 Vgl. oben p. 374.570 ‚elsten‘ Nachtrag über der Zeile.571 Vgl. oben p. 376.572 Zu Weihnachten wurden traditionell auf Antrag Gelder an die Armen ausgezahlt.

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ihr vorenthalten, weßwegen er producirte des herrn eltermans Plönnies extract auß dem güldestubenbuche, dz sie schon anno 1686 den 5. Februarij schwester und von der brüderschafft angenommen worden.573

2. So übergab der herr elterman Harmßen die copey574 von denjenigen, so anno 1687 den 8. Februarij brüder geworden und biß auff ratifi cation der gantzen brüderschafft von der eltistenbanck angenommen. Dahero könte solche der brü-derschafft, ob sie waß darauff zu sprechen, vorgelesen werden.

3. Möchte gemelter dockman der brüderschafft anmelden, dz nachfolgende per-sohnen brüder und schwester zu werden sich angegeben hätten, alßJohan RaeßReinholdt WeyerLudert HollerPeter HollerJohan GottlebendGotthardt VegesackJohan Wulff, HarmsohnJohan Janßon, gewesener schwedischer küster

[p. 379]

George Hinrich MeyerHanß BeyerFranß Willem Moenius Hinrich Tötin undJürgen Wiesemeyer

An wittibenDes seeligen herrn pastorius Kleinschmitts frau wittibe Margarehta ZimmermanDes seeligen notarij Harmßen frau wittibe Catharina LuntSeeligen Hinrich Meyers, Claeßohns frau wittibeSeeligen Dierich Plammen frau wittibe Margareta Eißing

Hierauff könte der brüderschafft ihre meinunge davon eingebracht werden.

Gemelter dockman wieder eingetretten und referiret, dz er solches alles der brüder-schafft vorgetragen, welche ad1mum geantwortet, dz weiln die frau Hornische ihre schwesterschafft erwiesen,

könte es auch dabey sein bewenden haben.

573 Ein Nachweis gelingt nicht. Oben zum Jahr 1686 p. 294-306 fi ndet sich kein Verzeichnis der neu angenom-menen Brüder und Schwestern und im Bruderbuch der Gilde wurden Frauen erst ab 1694 verzeichnet, vgl. DSHI 120 Große Gilde Riga 01, fol. 17v zum Jahr 1686 und 18v zum Jahr 1694.

574 Das Verzeichnis oben p. 329.

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Ad 2dum hette sie auff alle diejenige, so anno 87 zu brüdern angenommen575, nichtes zu sprechen, außer dz Hanß Spiel und Jürgen576 Küterbeck ihre geburthsbrieffe von einem ehrbaren rathe bey macht erkennen laßen und sodan der eltistenbanck praesentiren solten. Und weiln lieutnant Peter Steffenß sich nicht eingestellet, so wehre seine sache, biß er seinen und seiner frau geburthsbrieff beygebracht, außgesetzet.

Ad 3tum so sindt alle bürger und wittiben, so sich anitzo angegeben, die brüder-schafft zu haben, für würdig er-

[p. 380]

kandt und an die eltistenbanck, umb sich alda wegen des geldes abzu-fi nden, verwiesen, ohne Jürgen Wiesenmeyer, der an die kleine gülde, weiln er ein handtwerck gelernet, hingewiesen worden. Es solte aber Jo-han Raeß wie auch George Hinrich Meyer den geburthsbrieff, nachdehm denselben bey einem ehrbaren rath bey macht erkandt, zu produciren schuldig sein.

Der herr elterman Harmßen proponirte weiter, dz weiln 2 beysitzere vonnöthen und die reige577 an elsten Brandt Marquardt und elsten ....578 Jochim579 Krumhusen wehre, könten selbige abgeruffen werden.Imgleichen wehren 2 kämmer vonnöthen undt weiln die reige an elsten Friedrichs und elsten Bojert, könten auch solche abgeruffen werden. Und nachdehm dz generalgou-vernement verwichen jahr resolviret, dz dockman Holler diesen Fastnacht zum elsten solte abgeruffen werden580, könte solches gleichfals geschehen.Hierauff sindt elterleuthe und eltisten auß der braudtkammer auff die güldestube getre-ten und sich ordentlich gesetzet wie auch der bürgerschafft fastnachtklagen angehöret und dem dockman, dz er sie schrifftlich übergeben solte, beordert.Elterman Harmßen referirte, waß .....581 in der kurtzen zeit seiner eltermanschafft vor-gefallen und von ihm verrichtet worden.

[p. 381]

Nachdehme solches geschehen, wurden nach ziehung der glocke elster Brandt Mar-quart und elster Jochim Krumhausen zu beysitzere, elster Friedrichs und elster Bojert zu cämmerer und Johan Holler zum eltisten abgeruffen.

575 Vgl. Protokoll vom 08.02.1687, p. 329.576 In dem Kämmereirechnungsbuch der Großen Gilde, in: LVVA, f. 223, apr. 1, Nr. 263, fol. 149v, und in dem

Verzeichnis von 1687 anderer Vorname: Johan. Vgl. oben p. 329.577 Verweis auf die Rang- und Sitzordnung der Ältesten, die nach dem Datum des Eintritts in die Ältesten-

bank, ihrem Alter als Älteste, geordnet war.578 Unleserliche Streichung.579 ‚Jochim‘ Nachtrag vor der Zeile.580 Vgl. oben p. 357.581 Unleserliche Streichung.

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Worauff gemelter elterman der bürgerschafft auch vorgetragen, wie dz die arme brüder und schwester von der taffelgülde mittel müßen unterhalten werden, es hette aber die mildegifft die gelder, so die brüderschafft gegeben, allezeit zu sich genommen, welches er vor unbillig ansähe, in betrachtung, dz die mildegifft denen armen brüderen und schwestern nichtes gegeben thäte, die taffelgülde aber, wie gesaget, nicht allein de-nenselben unterhalt geben, sondern sie auch begraben laßen und ihre töchter außsteurn müste, wolte derowegen sowoll der eltistenbanck alß der bürgerschafft zu bedencken geben, ob nicht solche brüdergelder der taffelgülde heimfallen sollen.

Es soll in den büchern, wie die mildegifft an die brüdergelder gekommen, nach-gesehen und bei künfftiger zusammenkunfft davon weiter unterredung gehalten werden.

Bey dieser zusammenkunfft ist auch beliebet, dz elster Harmen Wulff in den eltermans-stuhl und elster Reinholdt Kahl in den cämmererstuhl wie auch elster Casper Feldtman in den dritten stuhl tretten soll.Beim accisskasten ist elster Daniel Berents, elster Hanß thor Auest und elster Gerdt Krum zu sitzen verordnet worden.

[p. 382]

Nachdehme elterleuthe und elsten in die brautkammer wieder getretten, haben nachfol-gende brüder und schwester sich abgefunden und erleget wie folget:

brüdergelder schwestergelderSeeligen notarij Harmßen wittibe 1Jürgen Hinrich Meyer 4 2Johan Tötin 4 1Ludert Holler 12 2Peter Holler 10 2Seeligen Plammen frau wittibe 2Seeligen Hinrich Meyers frau Anna Semman 2Hanß Beyer 1-60582 1Johan Raaß 12 2Reinholdt Weyer 12 2Johan Gottlebend 12 2Seeligen herrn pastorius Kleinschmits frau wittibe 2Franß Wilhelm Moenius 5 2Johan Wulff 10 2Gotthardt Vegesack 12 3Johan Janßon sage Jonaßon 5 1zusammen rtl. 99-60 rtl. 29

Der cämmer hat die straffgelder von den eltisten, so außgeblieben, eingesamlet und empfangen 2 rtl. alb. und 6½ rtl. carol.

582 1 rtl. 60 gr.

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[p. 383]

Elster Rönnekamp, elster Widau und elster Sehdens praesentirten 2 silberne vergüldete leu[c]hter mit ihren waffen.583

Elster Melchert Böddekers frau wittibe, herr elster Frantz Dreling und elster Holler praesentirten 2 gleiche leichter mit ihren waffen.584

Elster Hanß thor Auest, elster Hanß Hinrich Berents liefferten einen vergüldeten pocal ein.585

Den 9. Martij anno 1688

hat herr elterman Harm Harmßen die eltistenbanck auffs rathhauß, umb der bürger fastnachtklagen zu übergeben, beruffen laßen. Wie nun die eltisten in der cämmerery sich versamlet, hat der herr elterman erstlich proponiret, dz elterleuthe und eltisten wol bewust, dz die cämmerey die sache contra seeligen elterman [Hans]586 Steffenßen erben wegen der 100 rtl. carol., so derselben seeligen vater von dem seeligen elsten Hanß Meyer zu speisung auff Fastnacht zu sich genommen, bey dem vogteylichen gericht verlohren und davon an einen ehrbaren rath appelliret, ein ehrbarer rath aber die sache an commissarien verwiesen, welche dan vorgeschlagen, dz man in consideration der wittiben nothdürfftigkeit sich mit dem capital möchte vergnügen und die rente schwin-den laßen. Daher könte man sich deßfals bereden.

Weiln es eine alte praetension und man auch noch nicht weiß, waß ein ehrbarer rath darinnen erkennen wird, zudehm die wittibe sehr nothdürfftig, so ist ein-helliglich beliebet, dz man die 100 rtl. an alb. und so viel alß möglich von den expansen zu bekommen nehmen undt die sache einmahl zum ende bringen soll.

[p. 384]

2.587 Weiln allezeit unter den eltisten wegen tragung der todten confusion entstanden, so möchte man ein vor alle mahl eine richtige verordnung, wie es hinführo sol gehalten werden, machen.588

Es sollen anitzo von unten589, nemblich vom dockman an, die 8 persohnen zu tragen genommen undt hinkünfftig werden die 8 folgende und so biß zum untercämmerer continuiret werden. Und wan zuletzt die zahl von 8

583 Vgl. oben p. 373.584 Vgl. oben p. 373.585 Vgl. oben p. 375 f.586 Vorname ermittelt von p. 280. Hans Steffenßen wurde 1665 und 1667 zum Ältermann der Großen Gilde

gewählt. Verzeichniss der Aeltermänner, Aeltesten und Dockmänner der grossen Gilde in Riga, in: DSHI 120 Große Gilde 02, und ediert in: FRANTZEN, S. CCCXXX.

587 Zählung des Punkts 1 fehlt in der Vorlage.588 Vgl. oben p. 371.589 Verweis auf die Rang- und Sitzordnung der Ältesten, die nach dem Datum des Eintritts in die Ältesten-

bank, ihrem Alter als Älteste, geordnet war.

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persohnen sich590 nicht völlig fi nden solte, können von unten an darzu einige zu hülffe genommen werden. Diejenige eltisten aber, so in voller traur begriffen und täglich mit langen mänteln gehen, sollen solange sie mit solchen mänteln gehen, vom tragen excusiret sein.

Hierauff wurden die fastnachtklagen verlesen undt, wie die eltistenbanck in die rathstu-be gefordert worden, alda schrifftlich übergeben, da dan ein ehrbarer rath resolviret, mit ehistem schrifftliche andtwordt darauff zu ertheilen.

[p. 385]

Den 16. Julij anno 1688

ist sowoll die große gülde elstenbanck und -bürgerey alß der kleinen gülde elstenbanck und bürgerey auff die güldestube zu erscheinen angesaget worden und durch eines ehrbaren raths deputirte, alß herrn Hinrich von Schwanenberg und herrn obersecratari-us [Hermann] Witte [von Nordeck]591 seiner excellentz des herrn generalgouverneurn Hastfers beide schreiben, alß eins den nordischen holtzhandell und dz ander die ein-quartierung aller in der vorstadt liegenden offi cirer und soldaten angehende, verlesen und dabey mündtlich referiret worden, dz wan die bürgerey ihr königlichen mayestät gnädigen willen zufolge die baraquen auffm schloße vor die soldaten bauen laßen wür-de592, so solte nicht allein gemelte einquartierung nachbleiben, sondern es solten auch die bereits einquartierten593 offi cirer und soldaten auß denen häusern genommen und in die baracquen, wan dieselbe fertig, verleget werden, dz also die häußer, welche barac-quen bauen und ihr contingent dazu beytragen werden, von aller einquartierung sollen befreyet sein. Derowegen könten die bürgerschafft sich hierüber bereden und mit dero resolution bey einem ehrbaren rath einkommen, womit die herren abgetretten.Nachdehme die elstenbanck in die braudtkammer gegangen, ist der dockman Albrecht Eißing gegen 1 vhr nachmittag in dieselbe kommen und referiret, dz weiln die bürgerey nicht einerley meinung gewesen und einige puncten auffzusetzen begehret, so wolte er dieselbe auffsetzen und morgendes tages dem herrn elterman Harm Harmßen zustellen.Bey dießer gelegenheit hat ein barbierer, Christian Steinbeiß genandt, welcher vor-hin in Lemsall gewohnet, anitzo sich aber in dieser vorstadt niedergelaßen, seinen ge-burthsbrieff in die braudtkammer gesandt und begehret, bruder zu werden, welches der bruderschafft auff der güldestuben durch den dockman kundtgethan und ihnen der geburthsbrieff gezeiget, worauff allerseits beliebet, dz er sich bey der kleinen gülde erst angeben und auff Fastnacht darvon weiter geredet werden solte.

590 ‚sich‘ Nachtrag über der Zeile.591 Vollständiger Name ermittelt aus: BÖTHFÜHR, Rigische Rathslinie, Nr. 637.592 Zum Barackenbau vgl. oben p. 154-157 u. 302 f.593 ‚bereits einquartierten‘ Nachtrag über der Zeile.

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[p. 386]

Den 17. dito

hat der dockman Eißing der bürger erklärung schrifftlich eingegeben.

Den 18. dito

sindt beide bäncke auffm rathhauße beruffen und deß dockmans eingegebene schrifft einem ehrbaren rath vorgetragen worden. Hierauff hat ein ehrbarer rath ein schreiben, so dieselbe an seine excellentz den herrn generalgouverneur wegen abwendung der ein-quartierung in der stadt und dz sich die bürgerrey erkläret, die baracquen auffm schloße bauen zu laßen, vorgelesen und der bäncken meinung darauff begehret.Nachdehme die bäncken abgetretten und sich wegen dießes schreiben beredet, ist ein ehrbarer rath vor dero mühewaltung bedancket und dabey von allen 3en ständen einhel-lig beliebet worden, dz der herr obersecretarius Hermannus Witt mit selbigem schrei-ben zu ihr excellentz nach Wollmar reisen und umb abwendung der einquartierung anhalten solte.

[p. 387]

Den 2. Augustij anno 1688

wurden beide eltistenbäncke auffm rathhauße beruffen und seiner excellentz schreiben, so der herr obersecretarius Witte mitgebracht, nicht allein verlesen, sondern es hat auch der herr obersecretarius alles, waß auff der reise und in Darpt, woselbst er ihr excellentz angetroffen, passiret, mündtlich referiret, worauß erhellete, dz weiln keine baracquen annoch gebauet undt ihre königliche mayestät die gantze guarnisoen durchauß in der stadt logiret haben wolten, so müste die einquartierung geschehen.Der herr königlicher burggraff594 Paulus Rigeman referirte, wie dz seine excellentz we-gen der einquartierung an ihn ein schrieben abgehen laßen. Daher ermahnete er die bäncken, dz sie nebst der bürgerey die einquartierung diesen monath einnehmen solten, womit beide bäncken sich deßfals weiter zu bereden abgetretten.Nachdehm die unterredung geschehen, sindt selbige wieder bey einem ehrbaren rath eingetretten und angehalten, dz die gantze bürgerey von beiden gülden, weiln es eine sache, so ihnen angienge, auff der güldestuben möchten angesaget vnd595 ihrer könig-lichen mayestät ernster wille ihnen vorgehalten werden.Der herr wordtführende bürgermeister Broeckhausen sagte, es wehre nicht vonnöthen und hette man sich über die einquartierung weiter nicht zu bereden, sondern es müste ihrer königlichen mayestät wille folge geleistet werden. Wie die einquartierung einzu-

594 Einer der Bürgermeister Rigas hatte zugleich die Funktion des Burggrafen, der in besonderer Weise die Belange des Königs zu berücksichtigen und vertreten hatte.

595 ‚vnd‘ Nachtrag über der Zeile.

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richten, solte mit den 4 quartierherren und beeden elterleuthen in der cämmerey genau überleget und also gemachet werden, dz man sich nicht darüber beschwehren würde.

[p. 388]

Bey dieser gelegenheit haben sich beide eltistenbäncke, ob der schlechte und unpropor-tionirte turnlein auff der st. peterskirche, so mehrentheils fertig, solchergestaldt solte verfertiget oder wieder abgenommen und eine real spitze zur stadt zierath wieder ge-machet werden. Undt nachdehme sie in allem gantz einig worden, haben sie solches einem ehrbaren rath vorgetragen sagende, dz weiln der gantze turn von unten biß oben mit den bürgergeldern auffgebauet, dieselbe sich auch erklärten, noch ein erkleckliches zuzuschießen und also vor ihr geldt auch einen guten turn sehen wolten, so ersuchten sie einen ehrbaren rath, sich belieben zu laßen, dz kleine spitzlein abzunehmen und eine reale spitze nach beschaffenheit des turns machen zu laßen. Zu dem ende könten unterschiedliche abriße verfertiget werden.Der herr wordtführende bürgermeister Broeckhausen sagte, man wolte die sache in der cämmerey überlegen und sich darin weiter resolviren.596

Der stadtsquartiermeister Breitinger übergab eine rolle von denen offi cirern, völckern etc., so in der vorstadt befunden und zu denen völckern, so schon in der stadt liegen noch sollen einquartieret werden, nemblich

15 oberoffi cirer51 unteroffi cirer1385 gemeine knechte973 weiber815 kinder.

[p. 389]

Den 6. dito

ließ der herr elterman Herman Harmßen die banck convociren und referirte, wie dz er mit verwunderung auß des herrn commendanten und obristen Hauenschildts einge-sandten generalen verschlag ersehen, dz nicht allein die gegenüber stehende und in der vorstadt liegende soldaten, weiber und kinder, sondern auch alle, so auff der vorburg belegen, und sich also ingesampt mit denen schon in der stadt liegenden über 3000 soldaten und 2500 kinder und weiber und also ingesampt über 5500 persohnen belauf-fen597, in der stadt einquartiret werden sollen. Wan dan solches unerträglich, die kleine güldebanck, alß welche sich befürchtet, dz es sie am meisten treffen möchte, ihren älterman an seine excellentz nacher Dorpt wegen hinderung der einquartierung abferti-gen und also vor ihre bürgerey sorgen wollen, so stünde zu bereden, ob die elstenbanck, weilln auch unsere bürger darumb angehalten, einen deputirten mit hinzusenden be-

596 Dem Ansinnen der beiden Gilden wurde stattgegeben. Der neue Turm der St. Peterskirche wurde 1690 fertiggestellt. Vgl. hierzu CAMPE, S. 17-20, eine Entwurfzeichnung Bindenschus ebenda, Anhang, Abb. 8.

597 Die Einwohnerzahl Rigas für das letzte Viertel des 17. Jahrhunderts wird inklusive der Vorstädte und der schwedischen Garnison auf ca. 20 000 geschätzt. Vgl. SCHMID, S. 39.

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lieben möchte, in betrachtung, dz unsere banck sowoll alß die kleine gülde für ihre bürgerey sorge zu tragen schuldig.

Die anwesende 12 eltisten, so sich nur eingestellet, schloßen einhellig, dz elter-man Harm Harmßen mit dem elterman Hanß Göschen der kleinen gülde nach Dorpt oder wo seine excellentz anzutreffen reisen und zusehen solte, so viel möglich entweder die gantze einquartierung, weilln der barackenbau consenti-ret, zu heben oder wenigstens seine excellentz dahin zu vermögen, dz alle wei-ber und kinder in der vorstadt einquartiret verbleiben möchten, damit also die große unruhe und gefährliche kranckheiten, so darauß entstehen könten, vorge-beuget würden.

[p. 390] Den 7. dito

hat elterman Harmßen abermahlen die banck convociret und referiret, dz ein ehrbarer rath mit dem schluß der beiden bäncke nicht woll zufreiden, sondern vermeinete, es mit einem schreiben woll zu bestellen.

Die anwesende 18 eltisten schloßen abermahl einhellig, daß auß denen des vori-gen tages angeführten rationen und weiln es eine schwehre sache, so allen bürger drücken wird, und sich nicht mit brieffe allein, sondern mündtlich beßer598 ver-richten läßet, die 2 stände auch solches schon geschloßen und der 3te also fol-gen muß599, die elterleuthe eine vollmacht nebst einer demütigen supplication in beider bäncken nahmen durch einen advocaten verfertigen laßen sollen, welche von beiden bäncken eltisten soll unterschrieben werden. Solte auch ein ehrbarer rath keine pferde vom stalle noch die unkosten vom stadtskasten darzugeben wollen, so wollen die bäncke alles darzu herschießen. Dießes wurde dockman Eißing kundt gethan, der bürgerey solches vorzutragen und zu vermelden, dz ein ehrbarer rath nicht consentiren wolte, deßfals die bürgerey auff der güldestuben beruffen zu laßen.Dockman Eißing referirte des andern tages, dz er solches der bürgerey kundtge-than, welche elterman und eltisten vor ihre vorsorge bedancken undt ihnen viel glück zu ihrer reise wünschen thäten.

[p. 391]

Den 8ten dito

ist wiederumb die banck von dem herrn elterman convociret und übergeben worden die supplication an ihre excellentz, welche vorlesen, in einem und andern corrigiret, ins rei-ne geschrieben und von den anwesenden eltisten unterschrieben, auch dem diener Pfaff

598 ‚beßer‘ Nachtrag über der Zeile.599 Verweis auf die politische Ordnung der Stadt. Rat, Große und Kleine Gilde waren jeweils ein politischer

Stand. Entscheidungen erhielten dann Gültigkeit, wenn zwei der drei Stände zustimmten.

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befohlen worden, solche beide schrifften auch von den übrigen eltisten unterschreiben zu laßen. Im übrigen wurde dem herrn elterman glück zu seiner reise gewünschet.Der herr elterman Harmßen brachte nach der zeit nachricht ein, dz ein ehrbarer rath, wie sie diesen schluß vernommen, auch anders sinnes geworden, nicht allein herr Schwa-nenberg nomine eines ehrbaren raths alß 3ten standes mitzureisen verordnet, sondern auch die pferde vom stalle und unkosten vom stadtskasten zu geben beliebet.Hierbey wurde dem herrn elterman zugemutet, dz er des herrn commendanten ein-gegebene rollen solte abschreiben laßen und solche seiner excellentz vorlesen, damit dieselbe es wißen und darinnen gnädigen verordnung thun mögen.

[p. 392]

Den 24ten Augustij anno 1688

1. hat der herr elterman Harm Harmßen die banck convociren laßen und refe rirte, wie dz er mit herrn Schwanenberg undt elterman der kleinen gülde Hanß Göschen den 9. dito von hinnen abgereiset, den 13. in Dorpt arriviret und den 14ten bey seiner excellentz dem herrn generalgouverneur Hastfern audientz gehabt, seine vollmacht und der bancken supplic übergeben und darauff von hochgedachter excellentz schrifftlichen bescheidt, dz die einquartierung biß dero anherkunfft solte verschoben werden, erhalten.Der bescheid wurde verlesen.

Da der herr elterman vor seine mühe bedancket. Hierbey berichtete gemelter elterman, wie dz der elterman von Derpt ihn nicht allein willkommen geheißen, in der eltistenbanck in Dorpt zu stehen genötiget und durch 2 bürger auff die güldestuben zu gaste geladen, weiln man aber die expedition von seiner excellentz schon erhalten und wegekost einpacken laßen, so hette man sich gegen den gedachten elterman höchlich bedancken und wegen der erscheinung excusiren laßen. Hierauff wehren 2 gemelte bürger wiederge-kommen und ihn ersuchet, dz sie ihn auß der stadt möchten begleit sagen. Wie man nun solches in ihren freyen willen gestellet, wehre ihr elterman in einer carosse nebst 6 chaisen mit eltisten und 4 reitenden dienern gekommen und ihn biß auff ½ meil auß er stadt biß an ein kleines höffchen begleitet und daselbsten woll tractiret.

Elterleuthe und eltisten haben solchen guten willen mit danck auffgenom-men undt beliebet, es in allen begebenheiten, wan dortige elterleuthe und eltisten hieher kommen, wieder abzugeben.

[p. 393]

2. Es hetten seiner excellentz seinem [!] armen blinden man einer beysteur zu ge-ben recommendiret.

Es sollen selbigen durch cammerherrn elsten Hinrich Friedrichßen 10 rtl. alb. gegeben werden.

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3. Elster George Meiners referirte, wie dz er auff sich genommen, ..600 seines see-ligen herrn schwagers alß gewesenen inspectores der jesuskirche stelle zu ver-tretten und gemelte kirche vollendts verfertigen zu laßen. Wan dan vor elter-leuthe und eltisten auß der kirchen mittel kirchenstühle verfertiget worden, alß ersuchte er dieselbe, drey kleine leichtern mit fenstern, jeder von 15 stück und also 45 fenstern, darin zu verehren, selbige fenster mit eisenwerck und gegittern, so davor gemachet werden solte, wehren schon a stück 2 rtl. verdungen.

Weiln die banck anitzo keine gelder in vorrath hat, so ist beliebet, dz ein jeder eltister auß seinem beutel, weiln deßen wapen darein gesetzet wird, die 2 rtl. beybringe.

4. Der gewesene cämmerer eltister Dreling hielte an, dz seine cämmereyrech-nung601 möchte verlesen und er darüber quitiret werden, brachte die auß solcher rechnung schuldige 8 rtl. 6 ½ g. carol. hiemit bey.Elster Wulff referirete, dz er die rechnung nachcalculiret und mit den quitantzen richtig befunden hette.Hierauff wurde die602 rechnung verlesen, wormit elster Hinrich Dreling abge-tretten.

Elterleuthe und eltisten haben die rechnung vor guth befunden und be-schloßen, dieselbe elsten Dreling zuzuschreiben.

[p. 394]

5. Der güldestubendiener Daniel Pfaffe angehalten, dz ihm jährlich die güldestu-bengrentze in der Pferdestraßen vom unfl ath reinzuhalten und wegführen zu la-ßen 10 rtl. carol. möchten zugeleget werden, in betracht, dz ein jeder nachbahr seinen mit dahin würffe und dadurch die mauren verderbeten.

Es sind ihm nicht allein vor obigen orth, sondern auch vor der güldestuben schwiebögen [und] gehöffte reinzuhalten, jährlich 10 rtl. carol. zugeleget.

Den 20. 7bris603 1688

hat der herr elterman Harm Harmßen die banck sowoll der eltisten alß die gantze bür-gerschafft der großen gülde zur dockmanswahl ansagen laßen. Da dan die bürgerey ver-samlet, sind elterleuthe und eltisten auß der brautkammer auff die güldestuben getretten und der bürgerschafft kundtgethan, dz zur dockmanswahl angesaget worden. Dahero möchten sie sich setzen und 3 capable brüder durch die meiste stimmen erwehlen und die nahmen durch den dockman in der brautkammer schicken, womit die eltisten wie-der in der braudtkammer gegangen.

600 Unleserliche Streichung.601 Die Kämmereirechnung des Hinrich Dreiling ist überliefert in: Kämmereirechnungsbuch der Großen Gil-

de, in: LVVA, f. 223, apr. 1, Nr. 263, fol. 151v-154r.602 ‚die‘ Nachtrag über der Zeile.603 September.

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263Edition des Textes

Dockman Albrecht Eißing eingetreten und referiret, dz die bürger Johan Raeß mit 84, Reinholdt Weyer mit 51 und Peter von Schievelbein mit 46 stimmen zum dockman vorgeschlagen.Hierauff wurde elster Rademacher und elster Minckenberg an einen ehrbaren rath ge-sandt, umb denselben zur dock-

[p. 395]

manswahl in die brautkammer zu nötigen. Wie nun ein ehrbarer rath 15 persohnen starck sich eingestellet, hat elterman Harmßen obgemelte drey nahmen einem ehrbaren rath vorgeleget und einem jeden 1 zettul wie auch denen 34 anwesenden elterleuthen und elsten einen gleichen zettul mit denen nahmen durch den jüngsten eltisten über-reichen, damit ein jeder nach seinem gutdüncken mit dem gewöhnlichen stechen ver-fahren möchte. Nachdehme nun die zettul colligiret, ist befunden, dz Johan Raeß 30, Reinholdt Weyer 8 und Peter von Schievelbein 11 stimmen bekommen. Nachdehm elterman Harmßen einem ehrbaren rath und der eltistenbanck [dies] kundtgethan, sind elterleuthe und eltisten alter gewohnheit nach auff die güldestube getretten und in eines ehrbaren raths wie auch der bürgerschafft gegenwarth nach geschehenen üblichen läu-ten Johan Raeß zum dockman abgeruffen. Wie solches vorbey, ist ein ehrbarer rath durch besagte beyde eltisten wieder von der güldestuben begleitet worden.Bey dieser gelegenheit hat der herr elterman Harmßen proponiret, dz der eltistenbanck woll wißend, dz der schuelmeister Johan Wolck deroselben 44 exemplaria von seinem neuen rechenbuche praesentiret und noch nichtes davor genoßen. Dahero könte man sich bereden, was er davor haben solte.

Es ist beliebet, dz der cammerherr elster Hinrich Friedrichs ihm 40 rtl. davor zustellen soll.

[p. 396-404 unbeschrieben]

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264 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

[p. 405][1689]

Anno 1689 den 17. Septembris

hat der herr elterman Harm Harmsen die eltestenbanck convociren laßen und propo-nirte,1. weiln der herr cämmerer, elster Hinrich Friedrichs, die cämmereyrechnung604

noch nicht abgeleget, auch an der güldestuben nichtes bauen laßen, so könte man sich deßfals bereden.

Es ist Reinholdt Kahl und elster Minckenberg beordert, dem herrn eltes-ten Friedrichs anzumelden, das er seine rechnung mit dem ehesten ein-lieffern möge.

2. So könte die güldestube abermahlen inventiret werden.Es soll durch den herrn elterman Harm Harmsen, elsten Marten Zimmer-man, elsten Gerdt Boyert, elsten Hinrich Hilling und elsten Casper Felt-man geschehen.

3. Weiln die dokmanswahl verhanden, so wehre sowohl der eltestenbanck als auch der bürgerey deßfals angesaget. Dahero könte man auff der güldestuben tret-ten, der bürgerschafft solches kundtthun und sie ermahnen, 3 capable brüdere aufzusetzen und den zettel in der brautkammer zu senden, damit sowohl ein edler hochweiser raht als die elstenbanck einen darauß zum dokman erwehlen köndten.Nachdehm die elstenbanck solches den bürgern kundtgethan und wieder in die brautkammer getretten, ist dokman Johan Raes eingekommen und beygebracht, dz die bürgerey Reinholdt Weyer

[p. 406]

mit 55, Peter von Schivelbein mit 55 undt Conradt von Benkendorff mit 38 stimmen dazu benennet.Hierauff wurde ein ehrbarer raht auff der brautkammer genöhtiget, einem jeden herrn wie auch einem eltesten ein zettel mit obgemeldte 3 persohnen nahmen beschrieben übergeben und, nachdehm dieselbe der gewohnheit nach auff den zettel gestochen und die vota colligiret, hat Conradt von Benckendorff 20, Peter von Schivelbein 14 und Reinholdt Weyer 12 stimmen gehabt, das also

Conradt von Benckendorff auff der güldestuben, nachdehm die glocke 3 mahl gezogen, zum dokman abgeruffen worden.

[p. 407-412 unbeschrieben]604 Die Kämmereirechnung des Hinrich Friedrichs ist überliefert in: Kämmereirechnungsbuch der Großen

Gilde, in: LVVA, f. 223, apr. 1, Nr. 263, fol. 154v-157v. Es befi ndet sich in dem Kämmereirechnungsbuch kein Vermerk darüber, dass die Rechnung dem Ältesten Friedrichs zugeschrieben worden wäre. Vgl. hierzu auch unten p. 496, 558, 600, 625 u. 802.

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[p. 413]

[1690]Anno 1690 den 12. Februarij

hat der herr elterman Harm Harmßen die eltestenbanck convociren laßen und propo-nirte,1. das weiln Fastnacht vor der thür und elster Johan Holler, als welcher speißen

solte, verreiset, so könten 2 eltesten an deßen haußfrau gesandt und vernommen werden, ob sie die mahlzeit verrichten oder geldt davor geben wolte. Hiezu wur-de elster Reinhold Kahl und elster Claus Wiedau verordnet, welche zur antwort einbrachten, das die frau Hollersche nicht speisen könte. Wann ihr mann zu hau-se kommen, würde er sich schon mit der güldestuben deßfals abfi nden.

Hierauff wurde dem herrn eltesten Bojert freundtlich angemuhtet, das er als cämmerer die mahlzeit aus cämmereymitteln verrichten möchte. Hiebey wurde auch geschloßen, dz wan elster Holler zu hause kommen würde, so solte er die gewöhnlichen gelder davor erlegen.

2. Ob man den abgebranten605 thurm bey der güldestuben selber bauen oder an an-dere verheuren wolte, damit derselbe es auffbauen laßen möchte, dan weiln die straße hinter der güldestuben gerade kommen solte, so müste von die runde des thurmbs was abgenommen werden.

Weilen keine mittell auff der güldestube verhanden, so kan der thurmb an andere leute verheuret und von ihnen gebauet werden.

[p. 414]

3. Es hette zwar der gewesene cämmerer, elster Hinrich Friedrichs, das cämmerey-buch eingelieffert, aber keine richtige geschlossene rechnung606 beygebracht. Dahero könten die errores außgezogen und die gelder von ihm abgefordert wer-den.

Es soll mit dem ehesten geschehen.

Den 14. Februarij

hatt der herr elterman Harmsen beygebracht,1. das sich elster Albrecht Eißing von die fastnachtsmahlzeit abkauffen wolte und

hette 40 rtl. gebohten.Die eltestenbancke hat vermeinet, das es gahr zu wenig wehre, man könte woll mit ihm in die gelegenheit sehen und so genau als müglich accordi-ren.

605 Hier ist nicht der oben p. 6-9 beschriebene Stadtbrand gemeint, sondern der Brand vom 23. Juli 1689 a.S., vgl. hierzu die Aufzeichnungen aus der Turmspitze von St. Petri, in: LVVA, f. 223, Rep. 1, Nr. 14, fol. 47v-48r.

606 Die Kämmereirechnung des Hinrich Friedrichs ist überliefert in: Kämmereirechnungsbuch der Großen Gilde, in: LVVA, f. 223, apr. 1, Nr. 263, fol. 154v-157v. Es befi ndet sich in dem Kämmereirechnungsbuch kein Vermerk darüber, dass die Rechnung dem Ältesten Friedrichs zugeschrieben worden wäre.

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266 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Nota bene: in betrachtung seiner abgehenden nahrung etc. ist es bey die 40 rtl. verblieben, welche gelder er anno 91 den 11. Febru-arij an dem herrn607 cämmerer, elsten Hinrich Hilling, laut quitance gezahlet hat.608

2. Weiln dz güldestuben609 zum theils verbrauchet und unpatlich worden, so könte daßelbe nach der neuen manier umbgegoßen, mit dz güldestubenwaffen bezeich-net und an die bürgerey verheuret und also ein vortel damit geschaffet werden.

Es ist allso beliebet und vor dz pfund 4½ gr. machlohn zu geben verordnet worden.

[p. 415-418 nicht existent] [p. 419-422 unbeschrieben]

[p. 423]

Anno 1690 den 8. Augustij

hat der herr elterman Harmsen die eltestenbanck convociren laßen und beygebracht, wie das der elterman von die braudtmeisters mit etzliche seiner gehülffen verwichene woche zu ihm gekommen und kundtgethan, das ein ehrbarer raht ihnen befehlen laßen, das sie den selbstgehengten crohngießer Michel Hendel zu grabe tragen solten, wobey sie sich dan erkundigen wolten, das, wan sie solches thun würden, ob dan die eltesten der großen gülde bey künftige eltesten wie auch bey andere todten, so sie als braut-meisters tragen würden, bey ihnen gehen wolten, worauff er als elterman geantwortet, das wenn sie den gehengten tragen würden, so wolten sie, nemblich die eltesten, bey ihnen nicht gehen, es sey dan, das itzo bey der leiche des erhengten 8 oder 4 bürger von der kleinen gülde gehen würden. Hierauff wehre die kleine gülde auff der wittiben vielfältige bitte mit seinen eltesten und brüdern zusammen gewesen und geschloßen, das sie solches auch nicht thun wolten. Aus dero uhrsachen hette er sowohl mit einem ehrbaren raht als auch mit die herren pastoren geredet, das weiln die kleine gülde nicht mitgehen wolte, so möchte man die braudtmeistere auch verschonen, umb zu tragen, worauff ein ehrbarer raht |: weiln sie den gehengten nicht tragen wollen und610 dahero die wittibe den cörper durch andere geringe leute auff st. gerdrut hette begraben laßen :| sie nicht allein abgedancket, sondern auch straffen wolte. Dahero stünde

[p. 424]

zu bereden, wie man sich bey gestalten sachen zu verhalten hat und ob nicht die eltesten alleine des sehligen elsten Hinrich Drelings leiche, so über der erden stünde und künfti-gen Sontag, als den 10. dito, soll begraben werden, sondern auch hinführo alle eltesten und dero frawen selber tragen, auch die bürgerschafft, weiln sie darumb angehalten,

607 ‚herrn‘ Nachtrag über der Zeile.608 Dieser Nota bene-Eintrag ist eine spätere Ergänzung zu dem Protokoll vom 14. Februar 1690.609 Hier fehlt offensichtlich ein Wortteil in der Vorlage.610 ‚und‘ Nachtrag über der Zeile.

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267Edition des Textes

künfftige woche ansagen laßen, damit man sich zusammen bereden und, wie es in [!]611 allen ihren leichen soll gehalten werden, schließen möchte.

Die anwesende herren eltesten bedanckten den herrn elterman vor seine vorsor-ge und haben vor guth angesehen, das der herr elterman mit elsten Beyer und elsten Marquart itzo bey einem ehrbaren raht gehen und zu ersuchen, dz ein ehrbarer raht belieben möchte, die abgesetzte braudtmeistere wieder einzusetzen und tragen zu laßen, im wiedrigen hat die banck geschloßen, das 12 a 14 eltesten unter die cämmrer612 des sehliegen Drelings leiche selber tragen und das die bür-gerschafft auf dero anhalten möchte zusammenberuffen werden.

[p. 425 unbeschrieben]

[p. 426]

Anno 1690 den 28. Novembris

hat der herr elterman Harmsen die eltesten convociren laßen und proponirte,1. das weiln eines ehrbaren rahts antwort auff die fastnachtklagen eingekommen,

so könten dieselben verlehsen werdenSeindt verlehsen und dabey beliebet worden,

das die beantwortung der bürgerey soll communiciret werden.2. Es wehre anno 59 ein vergleich zwischen der eltestenbancke und der schulcol-

legen, wie sie auff die güldestubenhochzeitten sitzen solten, geschehen, welches könte verlesen werden. Ist verlesen und durch den herrn elterman referiret wor-den, das der itzige herr rector sich hierein nicht fi nden, sondern nur allein unter dem regierenden herrn elterman und nicht unter die andere herrn elterleute sitzen wolte. Er hette auch deßfals eine supplique an einen ehrbaren raht übergeben, wovon man die copeye nicht hat bekommen können. Er, als elterman, hette auch mit einige herren des consistorij desfals geredet, welche vor gut angesehen, das der herr rector unter alle elterleute sitzen möchte, welches er dennoch nicht hat thun wollen. Dahero könte man sich deßfals bereden.

Es wird dem herrn eltesten Andres Beyer und herrn elsten Brant Mar-quardt freuntlich angemuhtet, mit etzliche herrn auß dem consistorio und mit allen schulcollegen zusammenzutretten und die sache dahin zu dis-poniren, dz der herrr rector sich bekwehmen möchte, unter alle elterleute zu gehen. Wan hirvon relation einkommen würde, wolte man sich weiter bereden.

[p. 427-479 unbeschrieben]

611 Verschrieben für: mit?612 Verweis auf die Rang- und Sitzordnung der Ältesten, die nach dem Datum des Eintritts in die Ältesten-

bank, ihrem Alter als Älteste, geordnet war. Die sogenannten Kämmereiältesten waren diejenigen Ältesten, die schon einmal das Amt des großgildischen Kämmerers ausgeübt hatten, was ungefähr gleichzusetzen ist mit den am längsten amtierenden Ältesten. Zum Tragen der Leichen vgl. auch oben p. 384 u. 371, wo allerdings von acht Ältesten gesprochen wird. Die erhöhte Anzahl von zwölf oder vierzehn Ältesten ist als besondere Ehrenbezeu-gung gegenüber verstorbenen Mitgliedern der Ältestenbank zu verstehen.

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268 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

[p. 480][1691]

Anno 1691 den 23. Februarijauff Fastnachten

1. hat der herr elterman Harms die eltestenbanck convociren laßen und brachte bey, dz weiln 4 eltesten todes verblichen, so könte man der bürgerschafft solches vortragen, damit andere in deren stellen könten gewehlet werden.

Hierauff ist der herr elterman mit die eltesten aus die brautkammer in die güldestube getretten und der bürgerschafft kundtgethan, das, nach-dem etzliche eltesten verstorben und also 4 stelle ledig worden, dazu itzo die 2 dokleute, als Albrecht Eißing und Conradt von Benkendorff tretten, als möchte sich die bürgerschafft belieben laßen, 2 zetteln, iede von 4 persohnen, ein nach dem andern in die brautkammer zu senden, damit die eltesten von solche persohnen 2 eltesten wehlen könten, worauff die eltesten wiederumb in die brautkammer gegangen.

Dokman Benkendorff eingetretten und referiret, wie das der gesell Reinholt Rottfelt sich mit unter die bürger eingestellet und etzliche harte schrifften wie-der Paul Brockhausen613 verlesen haben wolte, wie er nun solches nicht thun können, umb fried und einigkeit zu erhalten, habe Rotfelt selbst angefangen, die schriften zu verlesen, worauf eine große unruhe unter

[p. 481]

die bürger entstanden. Dahero hette sie 2 deputirte, als Peter Menck und Jacob Osterdorff erwehlet mit bitte, das die eltestenbanck auch 2 eltesten verordnen und an einen ehrbaren raht schicken möchten, damit der gesell von der güldestu-ben abgeschaffet und also allso [!] aller unruhe vorgekommen werde.

Hiezu hat die banck eltesten Herman Schreiber und eltesten Hanß Kleiß verordnet, welche zur antwort brachten,

das ein ehrbarer raht den Rottfelt durch den haußschließer wolten abfordern laßen und, daferne er nicht abgehen, würde ein ehrbarer raht schon andere mittel wißen.

Hierauff wurde Rottfelt durch Abraham Schwartz, dem haußschließer, von der güldestuben abgefordert.

2. Nach diesem hat die bürgerschafft sich gesetzet und angefangen, die 8 persoh-nen, woraus die 2 eltesten solten erwehlet werden, zu benennen. Unterdeßen referirte

der herr elterman Harms, das verwichenen jahr elster Hinrich Dreling und elster Hinrich Friedrichs zu beysitzere abgeruffen worden. Weil nun Hin-

613 Paul Brockhausen war Bürgermeister.

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rich Dreling verstorben, so könte itzo elster Marquart zutretten und elster Friedrichs nebst elster Boyert zu beysitzer abgeruffen werden.

[p. 482]

Zu cämmere könte elster Jacob von Staden und eltester Herman Schreiber abgeruffen werden.Vor den eltermanstisch zu stehen, wehre itzo die reige614 an eltesten Hin-rich Hintz, elsten Hans Hinrich Berens, eltesten Franß Dreling und Rött-chert Sehdens.

3. Hiebey proponirte der herr elterman Harms, ob nicht ein jeder eltester auß sei-nen mitteln ein küßen von roht lacken mit sein waffen wolte machen und auf seine stelle in der brautkammer legen laßen, dan damit haben die alten denjeni-gen eltesten, so was grobes begangen und sich ungehorsamb verhalten, gestrafft, indem sie ihm bey solchem fall dz küßen zu hause gesant und nicht ehe auff die güldestube zu erscheinen ansagen laßen, bis er sich mit dem collegio abge-funden. Dieses wehre ohne die ordinaire straffe |: als nemblich wen ein eltester |: nachdem ihm angesaget zu erscheinen :| ohne hauptursache außbliebe, dz er allemahl ½ carol. straffe geben müste615 :| zu verstehen.

Eltester Hanß Witte und eltester Hinrich Kahl vermeinten, dz weiln neue matratzen auf die bäncke in der brautkammer gut, so wehren die küßens nicht vonnöhten, man könte auch woll den ungehorsahmen mit gelde straffen.

Alle übrige 25 eltesten aber bewilligten, küßens zu machen, auff was vor eine manier aber, wolte man sich künftig bereden.

[p. 483]

4. Elster Hanß Hinrich Berens sagte, dz ob er zwar von dem vereiseten eltesten Johan Holler nicht ordre hette, wegen die aberkante 5 rtl. straffe sich abzufi nden, so wolte er dennoch, umb die sache einmahl abzuhelffen, 2 rtl. geben, welche er auf dem tisch niederlegte.

Das collegium nahm dieselbe an, umb fried und einigkeit zu erhalten.5. Das collegium hat auch eltesten Claus Wiedau und eltesten Johan Betchen bey

die taffel, wan eltesten solten erwehlet werden, mit zugegen zu seyn verordnet.6. Dockman Benckendorff eingetretten und referiret, das die bürgerschafft nachfol-

gende 4 bürger durch die meiste stimmen zur ersten eltestenwahl benennet:nemblich Reinholdt Weyer mit 175

Christoff Schultz 97 Hinrich Borcherding 87 Gerdt Donner 67 stimmen,

614 Solche und andere Aufgaben wurden nach der Rang- und Sitzordnung der Ältesten vergeben, die nach dem Datum des Eintritts in die Ältestenbank, ihrem Alter als Älteste, geordnet war.

615 Vgl. Die Verordnungen vom Jahre 1613 über die Abstimmung, in: STIEDA/METTIG, S. 336, § 1, sowie oben p. 50 u. 73.

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270 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

worauff er abgegangen.Hierauff wurde vor die gegenwärtige 27 eltesten so viel zettel gemacht und auf jede zettel obige vier nahmen geschrieben, damit ein jeder auf dehme, den er vor tüchtig zum eltesten befi nden möchte, stechen könte. Der jüngste eltester, Rötchert Sehdens, trug selbige zettel umb und gab einem jeden eltesten ein zettel und, nachdem ein jeder gestochen, nahm der ander jüngste eltester, Franß Drey-ling, von jedem eltesten die zettel ab

[p. 484]

und legte sie in ein hut auff des eltermans tisch. Nachdem nun die zettel in ge-genwart des eltermans und 4 eltesten verlesen, hat sich befunden, das

Reinholdt Weyer 15Christoff Schultz 8Dönner 1und Borcherding 3

stimmen gehabt, dz also Weyer per majora eltester geworden.

Dokman Benkendorff abermahlen eingetretten und berichtete, dz die bürgerey nachfolgende 4 bürgere durch die meiste stimmen aufgesetzt, als

Jochim Stockfi sch mit 157Jacob Wilde 114Jacob Franck 114und Bendix Dreling 74stimmen.

Hierauß haben elterleute und eltesten auf obige manir Jochim Stockfi sch zum eltesten erwehlet durch 18 stimmen

Jacob Wilde hat 1Franck 2und Bendix Dreling 6 stimmenzusammen 27 stimmen

Wie solches geschehen, sindt elterleute und eltesten auf die güldestube getretten und vorstehende beysitzere, cämmere und neue eltesten abgeruffen und, nach-dem elterman Harms alles, so er in diese 2 letzte jahren verrichtet, der bürger-schafft referiret und sein ampt niedergeleget, so hat die bürgerschafft sich darauf gesetzet und mit der eltestenbanck durch 217 stimmen elterman Harms zum 3ten mahl bestättiget.Elterman Plonnies hat auch 26 stimmen gehabt.Das also alles in friede und einigkeit gutt lieb zugegangen.

[p. 485 und 486 unbeschrieben]

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[p. 487]

Anno 1691 den 26. 7bris616 am Sonnabendt

hatt der herr eltermann Herman Harmens die elstenbanck sampt der bürgerschafft zur dockmanswahl convociren laßen. Dieße versamleten sich in der großen güldestuben, jene aber in die braudtkammer und proponirt geregter herr eltermann, weiln nunmehro die zeit were, einen dockman zu wehlen, er auch hierüber von einem ehrbaren raht permission erhalten, alß wolte er anitzo mit gegenwärtigen herren collegen außtreten, die ursache dieser convocation einer ehrliebenden bürgerschafft kundtzuthun, welches auch sofort affterfolget wurde. Nach geschehener proposition an eine ehrliebende bür-gerschafft verfügeten sich elterleute und eltesten wieder in die kammer. Kurtz darauff trat

[p. 488]

dockman Peter von Schivelbein ein und brachte bey, welchergestalt eine ehrliebende bürgerschafft ihr königliche mayestät resolution617 zufolge 3 subjecta vorgeschlagen, alß

Eberhardt von Schultzen mit 37 stimmenBenedict Dreiling mit 26Christoffer Schultz mit 25 stimmen.Hierauff verfüget sich ein ehrbarer raht zu elterleute und elsten und, nachdem die ge-wöhnliche zetteln außgetheilet worden, befand sich, daß auffEberhardt von Schultzen 17 stimmenBenedict Dreiling 15 stimmenChristoffer Schultz 11 stimmengefallen war.Welches einer ehrliebenden bürgerschafft kundtzumachen elterleute und elsten sampt einem ehrbaren raht außgetreten und Eberhardt von Schultzen, alß welcher die meiste stimmen hatte, vor dockman öffentlich abgeruffen.

[p. 489]

Anno 1691 den 9. Decembris618

wurde die bürgerschafft convociret und durch den herrn elterman Harmsen proponiret,1. daß weiln der kastenbürger Berend Schmit inspector auff die königliche reco-

gnitionkammer und Jochim Donniger braurcompagnie älterman geworden, so könten 2 andere bürger in dero stelle zu kastenbürgere erwehlet werden.

616 September.617 Königliche Verordnung vom 16.02.1681, in: Collectaneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI 520 Große

Gilde Riga 1, p. 93-95.618 Im Protokoll sind zwei Sitzungen am 09.12.1691 verzeichnet. Vgl. unten p. 491.

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Es ist Hinrich Borcherding mit 61und Jacob Gütrich mit 62 stimmen

zu kastenbürger erwehlet worden.2. So könte auch zur mildengifft ein vorsteher gewehlet werden.

Peter Gutknecht ist mit 39 stimmen dazu erwehlet worden.3. Vermöge kirchenordnung619 solte die gemeine in 2 theile separiret und ein theil

zu st. peter, der ander zum thumb verordnet werden, alda zu communiciren und zur beicht zu gehen etc. Wan dan hiedurch die eltern von die kinder und die kin-der von die eltern würden getrennet werden, indehme ein jeder, so nicht eigene häuser haben, bald an diesem und bald an jenem orthe wohnet, so würde hieraus viel wesens werden. Dahero hette ein ehrbarer raht vor gut angesehen, das eine supplicque an ihr königliche mayestät möchte gemacht und darin angehalten werden, das es bey dem alten verbleiben möge.

[p. 490]

Der schluß620: Dieses ist einhellig sowoll von der banck als bürgerschafft beliebet und verordnet worden, das solche supplique von einem ehrbaren raht als auch von elterman und dockman möchte unterschrieben werden.

4. Weiln die bürgere, welchen die pfortenschlüßele anvertrauet worden, selber nicht mit bey der pforte gehen, sondern nur jungens und mägde mit den schlü-ßeln dahin senden, so will solches die chron nicht lenger gedulden, oder sie wollen die schlüsele selber wegnehmen.

Es soll ein jeder bürger dan und wann selber mitgehen und gute knechte senden oder sie sollen gestraffet werden.621

5. Die bürgere hielten an, das diejenige bürgere, welche die falsche und auff dem markt verbrante leinsaattonnen haben machen laßen, möchten benennet und ab-gestraffet werden.

Ist an einen ehrbaren raht genommen.

Obenstehende puncten gehen die bürgerschafft an.

[p. 491]

Anno 1691 den 9. Decembris622

wurde die eltestenbanck convociret und von dem herrn älterman Herman Harmens pro-poniret.

619 Das schwedische Kirchengesetz von 1686 lag 1690 in deutscher Sprache vor und wurde sukkzessive in Livland eingeführt. In Riga geschah dies 1692. Vgl. hierzu: TUCHTENHAGEN, Zentralstaat, S. 205-207; LOIT, Re-formation, S. 135-138; etwas allgemeiner: FRIEDRICH.

620 ‚Der schluß‘ Nachtrag neben der Zeile.621 Vgl. unten p. 495.622 Im Protokoll sind zwei Sitzungen am 09.12.1691 verzeichnet. Vgl. oben p. 489.

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273Edition des Textes

1. Eltester Conradt Benkendorff sagte, das weiln seine zeit mit dem beitel in st. peterskirche zu gehen schon vorbey, so wolte er hiemit abgedancket haben.Der herr älterman Harms sagte, das die reige623 an eltesten [Reinhold]624 Weyer wehre.Weyer: Weiln er die rechte handt nicht brauchen könte, so wolte er sich abkauf-fen.

Es hat sich Weyer mit 50 rtl. abgekaufft.Der herr elterman sagte, nun wehre eltester Jochim Stockfi sch noch übrig und würde derselbe mit dem beitel gehen müßen.

Ist zu gehen verordnet worden.2. Von die commedianten wehren 32 rtl. carol. und fürderhin durch ihm als elter-

man wie auch durch elteste[n] Rennenkampff 80 rtl. alb. eingesamlet worden.Es sollen die gelder im schaff geleget und zu reparirung der güldestuben angewandt werden.

3. So wehre ein ligger von der güldestuben verstorben und hette sich Andres Sproy an deßen stelle angegeben, welcher 8 jahr bey notarius Hanß Bartels gedienet und sich woll verhalten.

Ist angenommen worden.

[p. 492]

Den 30. Decembris

wurde die eltestenbanck convociret und durch den herrn älterman Harm Harmsen pro-poniret, daß weiln nunmehro ihro königliche mayestät, unser gnädigster könig und herr, die reducirte gühter als Lemsall, Neuermühlen, Üxkul und Kirchholm vor eine geline arrende laut den contract und außrechnung, so hiemit gezeiget und verlesen worden, nemblich vor 3812 rtl. 47 gr. spec. nebst dem roßdienst jährlich an der stadt zu ewigen zeitten gelaßen625, solches auch sowoll von einem ehrbaren raht als auch vom gantzen cassacollegio mit unterthänigem danck angenommen und einhellig geschloßen, das der von ihrer königlichen mayestät begehrte revers von die beyde elterleute und dokmän-ner im nahmen der bäncke und bürgerey solten unterschrieben werden. Wan aber in dem contract und revers der bürgerey gedacht wird, so stünde zu bereden, ob es auch nicht der bürgerey solte vorgetragen werden, in betracht, daß vor weniger zeit die bän-cke vermeinet, das man es der bürgerschafft vortragen müße.

623 Solche und andere Aufgaben wurden nach der Rang- und Sitzordnung der Ältesten vergeben, die nach dem Datum des Eintritts in die Ältestenbank, ihrem Alter als Älteste, geordnet war.

624 In der Vorlage: ‚Jochim‘. Es muss aber ‚Reinhold‘ heißen, denn es gab keinen Ältesten Weyer, der mit Vor-namen Jochim hieß. Reinhold wurde in diesem Jahr zum Ältesten gewählt, ein anderer mit Nachnamen Weyer, Peter, erst 1695. Vgl. Verzeichniss der Aeltermänner, Aeltesten und Dockmänner der grossen Gilde in Riga, in: DSHI 120 Große Gilde 02, und ediert in: FRANTZEN, S. CCCXXIV-CCCLV.

625 Als die Finanzen Schwedens zur Mitte und in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts merklich überspannt waren, griff der König zum Mittel der Güterreduktion, die über Jahre vorbereitet wurde. Ausgegebene Güter wurden wieder eingezogen, der bisherige Besitzer blieb in der Regel jedoch als Pächter im Besitz der Güter. Vgl. hierzu VASAR; für Estland vgl. LOIT, Kampen om feodalräntan.

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274 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Hierauff wurde von 5 votiret, das es an der bürgerschafft solte gebracht werden, von die übrige 10 eltesten aber

beliebet, das weiln alles von einem ehrbaren raht und vom gantzen kastencolle-gio zu danck angenommen und vor gut befunden worden, dz es von den elter-leuten und dokmänner möchte unterschrieben werden. So könte solches auch geschehen.

Dokman Schivelbein sagte, dz ein ehrbarer raht ihme solches noch nicht angemuhtet hette. So könte er es auch ohne der bürger vorwißen und order nicht unterschrieben.

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275Edition des Textes

[p. 493][1692]

Anno 1692 den 8. Januarij

hat der herr elterman Harm Harms die eltestenbancke convociren laßen und proponiret,1. das des gewesenen cämmers, elsten Hinrich Hillings, rechnung626 möchte verle-

sen werden.Ist verlesen und geschloßen worden,

das eltester Hilling alle beygelegte und gezahlte nebenrech-nungen627 solte unterschreiben und quittiren laßen. Wan solches geschehen, wolte man sich weiter bereden.

2. Weill Fastnacht vor der thür und die schafferey an eltesten Conrad von Benken-dorff und eltesten Reinholt Weyer kommen würde, so könte die mahlzeit durch dieselbe außgerichtet werden.

Gemeldte eltesten bothen ein jeder 50 rtl. und begehrten, das der cämmer Jacob von Staden schaffen möchte.

Eltester Staden wolte solches nicht annehmen, womit die 2 eltesten abgetretten.Die anwesende eltesten haben vor gut befunden, das weiln itzo eltesten verhanden, so schaffen könten, so müste solches durch eltesten Bencken-dorff und Weyer geschehen.

3. Nachdem die neue eltesten, als Albrecht Eißing, Conrad von Benkendorff, Rein-holt Weyer und Jochim Stockfi sch, ihr silbergeschir628 künftigen Fastnachten einzulieffern hetten, so könte man sich bereden, was vor silbergeschirr sie ma-chen laßen solten.

Weilen wenig schalen verhanden, so soll ein jeder eine confectschale, so theils vergült, machen laßen.

[p. 494]

Den 12. Januarij 1692

wurde die elstenbanck convociret und durch den herrn elterman Harm Harms beyge-bracht,1. daß weiln die bürgerey |: wegen den revers, so von die elterleuthe und dockmän-

ner beyder gülden unterschrieben werden solte :|629 angesaget worden. Dahero köndte man ihnen solches kundtthun. Da dan die eltesten aus der brautkammer in

626 Die Kämmereirechnung des Hinrich Hilling ist überliefert in: Kämmereirechnungsbuch der Großen Gilde, in: LVVA, f. 223, apr. 1, Nr. 263, fol. 165v-169r.

627 Vmtl. ist hier v.a. die Rechnung des Gildestubendieners Daniel Pfaff gemeint, ebenda, fol. 169v-172r. Es befi ndet sich im Kämmereirechnungsbuch kein Zuschreibungsvermerk bezüglich der Rechnung Hillings. Vgl. auch unten p. 496 u. 600.

628 Jeder neu gewählte Älteste hatte der Ältestenbank ein Stück Silbergeschirr zu schenken.629 Vgl. oben p. 492.

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die güldestube getretten und der bürgerey, so zugegen gewesen, kundtgemacht, wie das ihr königliche mayestät, unser gnädigster könig und herr, die reducirte630 gühter als Lemsal, Neuermühlen, Üxkul und Kirchholm an die stadt zu ewigen zeitten vor eine königliche milde arrende, nemblich vor 3812 rtl. 47 gr. spec. etc., gelaßen und begehrt hat, das der gegenwärtige revers, gleich alle arrenda-tores im lande thun müßen, unterschrieben werden solte. Wann dan sowoll ein edler hochweiser raht als auch dz gantze cassacollegium ihrer königlichen may-estät hohe gnade zu unterthänigen danck angenommen und beliebet, dz der re-vers von dem herrn wortführenden bürgermeister Paul Brokhausen wegen einem ehrbaren raht und von beyder gülden elterleuten und dockmännern wegen der bürgerschafft unterschrieben werden solte, so wolte er solches der bürgerschafft hiemit kundtgemachet haben.

[p. 495]

Weiln auch der königliche gouverneur Soop abermahl631 bey einem ehrbaren raht anregung gethan, das die bürgere, welche die stadtpfortenschlüßele in hän-den haben, selber bey schließung und waffnung der pforte zugegen sind oder, wan sie unpäßlich wehren, gewiße jungens und gute knechte und nicht kleine jungens und mägde hinsenden solten, oder er wolte die schlüßeln von der bür-gerey wegnehmen, so hette ein ehrbarer raht beordert, solches der bürgerey vor-zutragen, damit man solche schlüßelfreyheit nicht verlieren möchte, womit die eltesten wierderumb in die brautkammer getretten. Darauff

dokman Schivelbein eingetretten und beygebracht, wie das die bürger-schafft bey der docke gesagt, dz sie in der sachen blindt wehren, indem sie kein contract noch außrechnung der gühter gesehen, wolten dahero gerne wißen, wie es zusammenhengete, und verhofften, das dz cassacol-legium also zusehen würde, damit die stadt keinen schaden leiden möge, der revers aber könte unterschrieben werden.Was die pfortenschlüßeln belangete, so wolten sie alles in gute acht neh-men, hielten aber dabey an, dz nicht eben der bürger, so bey der pforten wohnet allein, sondern dz es umbgehen und ein jeder bürger 2 jahr den schlüßel halten möchte, so könte es beßer abgemachet werden.

[p. 496]

2. Elterman Harmß sagte, das weiln eltester Friedrichs zugegen, so könte von seine cämmereyrechnung632 relatirt werden.

630 Als die Finanzen Schwedens zur Mitte und in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts merklich überspannt waren, griff der König zum Mittel der Güterreduktion, die über Jahre vorbereitet wurde. Ausgegebene Güter wurden wieder eingezogen, der bisherige Besitzer blieb in der Regel jedoch als Pächter im Besitz der Güter. Vgl. hierzu VASAR; für Estland vgl. LOIT, Kampen om feodalräntan.

631 Vgl. oben p. 490.632 Die Kämmereirechnung des Hinrich Friedrichs ist überliefert in: Kämmereirechnungsbuch der Großen

Gilde, in: LVVA, f. 223, apr. 1, Nr. 263, fol. 154v-157v. Es befi ndet sich in dem Kämmereirechnungsbuch kein

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Elster Wulff respondit, vermöge selbiger rechnung wehre er noch 50 rtl. 66 gr. alb. schuldig verblieben, so wehren auch die errores auff 2 rtl. carol. außgezo-gen, es wird auch vor den güldtstubendiener Daniel Pfaff 60 rtl. salarium abge-zählt, da er doch nichtes empffangen.Elster Friedrichs: Er wolte in 8 tagen alles zahlen.

Ist angenommen und zu verschreiben befohlen.3. Es könte elsten Hillings cämmereyrechnung633 auch vorgenommen werden.

Elster Hilling: Er hette den schlüßel wie auch die hochzeit grewecepters an die itzige beyde cämmer, Jacob von Staden undt Harm Schreiber, ab-gelieffert, betheuerte bey seiner seligkeit, dz alles, so in der rechnung verschrieben, bey die 2 mahlzeitten auffgegangen, dz er auch nicht 1 stoff wein überbehalten. Er wehre ein wittwer und hette alles mit frembden leutten müßen bestellen laßen, da alles so genau nicht hat können in acht genommen werden.

Hierauff wurde die rechnung verlesen und von 9 eltesten ange-nommen, von die übrigen 9 aber, so weill sie nur 18 starck währen, bis Fastnacht oder wen die bäncke stärcker zusammen sein weiter außgesetzt worden, weil die mahlzeitten auf 180 rtl. gut gelt an-lieffen.

[p. 497]

Den 8. Februarij anno 1692 wahr Fastnacht.

1. In die brautkammer seindt zu beysitzere erwehletelster Gerdt Boyertelster Davidt Hilleboldt,

2. zu cämmerer,elster Harm Schreibereltester Hinrich Kahl

3. vor die taffel zu stehen, waßer zu geben und das eßen aufzutrageneltester Frans Dreilingelster Röttgert Sedenselster Albrecht Eißingelster Jochim Stockfi sch.

4. Es wehre bekant, wie es in dieser stadt zugehet, indem der frembde mann durch seine geldtmittel dem kauffman nahsen und ohren abschneidet und zu geringem preiß die wahren zu contrahiren suchet, das mancher dabey verarmen mus. Nun

Vermerk darüber, dass die Rechnung dem Ältesten Friedrichs zugeschrieben worden wäre.Vgl. hierzu oben p. 405 u. unten p. 558, 600, 625 u. 802.

633 Die Kämmereirechnung des Hinrich Hilling ist überliefert in: Kämmereirechnungsbuch der Großen Gilde, in: LVVA, f. 223, apr. 1, Nr. 263, fol. 165v-169r; es befi ndet sich im Kämmereirechnungsbuch allerdings kein Zuschreibungsvermerk. Vgl. auch oben p. 493 u. unten p. 600.

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wehre im vorschlage, eine lehnbanck von 100 000 rtl. anzulegen634, woraus ein jeder bürger geldt vor neue, billige intresse auf seine wahren bekommen und also dieselben bis zu rechter zeit halten könte. Wan dan der magistrat darin ei-nig, so wolte er solches erstlich der bancke und hernach der bürgerschafft auch vorgetragen haben, umb ihre meinung darüber einzuholen.

Es ist einhellig beliebt worden.Hierauff ist solches der bürgerschafft auch vorgetragen und von allen angenom-men worden.

5. Ob von denen bürgern, so da brüdere werden wolten, ihre geburtsbrieffe von der bancke, ehe sie von einem ehrbaren raht ratihabiret, könten angenommen werden.

Es ist sowoll von der banck als bürgerschafft beliebt, das ein jeder, so bruder werden will, sein geburtsbrieff zuvor von einem ehrbaren raht soll ratihabiren laßen.

[p. 498]

Den 9. Februarij anno 1692

1. wirdt beym accisekasten zu sitzen verordnetelster Hanß Kleißelster Friedrich Weßling und in seinem abwesen elster Rademachereltester Jochim Stockfi sch.

2. Die eltesten seint zugeordnet mit in die cämmerey635 zu gehen, wan was wich-tiges vorfallen würde

elster Brant Marquartelster Hinrich Kahl.

3. Elster Gerdt Boyert sagte, das weiln seine 3 jahr als administrator vom geldt-kasten auf der güldestuben636 umb wehren, so wolte er hirmit abgedancket haben.

Wan die rechnung von allen geldern eingekommen und woll befunden wird, so soll elster Boyert erlaßen und eltester Jochim Rademacher in seine stelle verordnet werden.

[p. 499-504 unbeschrieben]

634 Diese Lehnbank wurde wegen zu großer Widerstände und fehlendem Grundkapital nicht gegründet. Vgl. JENSCH, S. 102; SOOM, S. 443.

635 Die Kämmerei des Rathauses war der übliche Beratungsort, wenn der Rat und die an der Stadtverwaltung und -regierung mitbeteiligten Gilden etwas gemeinsam zu besprechen hatten.

636 Hier ist der separate Geldkasten der Ältestenbank angesprochen. Der Älteste Bojert wurde am 13.12.1687 beim Beschluss zur Einrichtung dieses Geldkastens zu einem der Verwalter gewählt, vgl. oben p. 369f.

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279Edition des Textes

[p. 505]

Anno 1692 den 22. Septembris

hat der herr älterman Harm Harmsen sie eltestenbanck ansagen laßen und proponiret,daß weiln der heutige tag zur dockmanswahl angestellet, so könte man verfahren.

Hierauff seint die eltesten auff die güldestube getretten und solches den bürgern kundtgemacht und darauff wieder in die brautkammer gegangen.

Dokman Eberhardt von Schultzen eingetretten und referiret, das die löbliche bürger-schafft nachfolgende 3 persohnen, als

Peter Haaks mit 23Hinrich Ihncken mit 32und Gothard Vegesack mit 33 stimmen zu dokmanswahl aufgesetzet.

Elster Schwartz und elster Rennenkampff wurden darauff abgesant, einen ehrbaren raht aufzunötigen, welche auch 17 persohnen starck erschienen. Hiezu 28 eltesten gerechnet macht 45 persohnen. Nachdehme nun die zetteln umbgetragen, ist ward befunden, daß

Peter Haaks 31Gothard Vegesack 10Hinrich Ihnken 4

zusammen 45 stimmen gehabt.Das allso Peter Haacks zum dokman abgeruffen worden.

Elster Hinrich Hintz hat sich von die jürgenshoffsche bedienung mit 66⅔ rtl. abge-kaufft.

[p. 506-526 unbeschrieben]

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280 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

[p. 527][1693]

Anno 1693 den 27. Februarij wahr Fastnacht.

Der elterman Harm Harmßen ist mit die elsten auß der brautkammer in der güldestuben getreten und die bürgerey kundtgethan, daß zwar 3 elstenstellen ledig, weiln aber denen dockleuten, alß Peter von Schievelbein und Eberhardt von Schultzen die elstenstelle gebührete, so wehre itzo nun einer zu wehlen. Dahero könte die bürgerey inhalt ihrer königlichen mayestät allergnädigster verordnung637 4 persohnen erwehlen und durch den dockman in der cammer einsenden, damit die eltesten einen davon zum elsten er-wehlen mögen, womit die elsten in der brautcammer gegangen.Nachdeme die bürgerey vorgemelte 4 persohnen zum elstenwahl auffgesetzet, ist dock-man Ewert von Schultzen eingetreten und kundtgethan, daßHinrich Borcherding 56 stimmenJacob Franck 82 stimmenPeter Haller 82 stimmenund Bendix Dreling 111 stimmen gehabt.Hirauff wurden die gewöhnlichen zettlen verfertiget und zur elstenwahl geschritten, da dan befunden, daß

[p. 528]

Bendix Dreling 17 stimmenHinrich Borcherding 7 stimmenJacob Franck 1 stimmenund Peter Haller 2 stimmen bekommen,daß also Bendix Drelingk durch die meisten stimmen zum elsten erwehlet worden.

Dockman Eberhart von Schultzen abermahlen eingetreten und kundtgemacht, daß die bürgerey mit die fastnachtklagen638 fertig wehren, darum möchte die elstenbanck belie-ben, wedder in die güldstuben zu kommen, so auch geschehen.

Elterman Harmßen sagte: „Wir haben zwey beysitzere vonnöhten. Darzu seindt erweh-let

elster Davidt Hillboldtelster Hinrich Hilling.

Wir haben zwe cämmerer vonnöhten. Darzu seindt erwehletelster Hanß Kleiß

637 Königliche Verordnung vom 16.02.1681, in: Collectaneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI 520 Große Gilde Riga 1, p. 93-95.

638 Die Fastnachtsklagen sind nicht überliefert, können allerdings aus der Antwort des Rats erschlossen wer-den. Vgl. das Ratsprotokoll vom 12. Februar 1694, in: Ratsprotokolle der Stadt Riga, in: DSHI 510 Riga, publica Bd. 44, p. 97-101.

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281Edition des Textes

elster Jochim Rademacher.Wir haben 3 elsten vonnöhten. Darzu seindt erwehlet

Peter von SchievelbeinEwert von SchultzenBendix Dreling.“

Undt weilln seine zwe jahren verfl oßen, so bedanckte er sich sowohl gegen die elsten-banck alß bürgerschafft, daß sie in wehrender zeit auff sein anhalten sich fl eißig ein-gestellet, demonstrirete, waß er in seiner eltermanschafft verichtet und wünschete, daß man itzo einen solchen elterman erwehlen

[p. 529]

möchte, der capabel wehre, alleß wohl außzurichten.Bey der taffel zu gehen wehren verordnetelster Danjel Behrenselster Johann Betken, worzu die beyde jüngste brüder treten können.Nachdem mit der taffel umbgegangen und die stimmen collegiret, ist befunden, daßHarm Harmßen 175 stimmenund elster Bendix Dreling 24 stimmen bekommen,daß also elterman Harmßen abermahlen zum elterman bestetiget worden.

Den 28. ditto

hat die elstenbancke beym accisekasten zu sitzenelster Peter von Schievelbein elster Ewert von Schultzen } verordnet.und elster Bendix Dreling

[p. 530-531 unbeschrieben]

[p. 532]

Anno 1693 den 1. 7bris639

ist die elstenbanck zusammen gewesen und hat wegen die carta sigellata640 nachfol-gendes bedencken, welches elster Reinholt Weyer auffgesetzet, einem ehrbaren hoch-weisen raht schrifftlich übergeben und lautet wie folget:

639 September.640 Laut eines Bescheids des Generalgouverneurs vom 13. Juni 1693 sollte ein gebührenpfl ichtiges Stempel-

papier für Amtsvorgänge eingeführt werden, vgl. das Ratsprotokoll vom 14.06.1693 in: Ratsprotokolle der Stadt Riga, in: DSHI 510 Riga, publica Bd. 43, p. 44.

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282 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Anno 93, 1. 7bris641, hat daß collegium dieses bedencken gegeben, wie daß sie, da sie die bürgerschafft alß ihren principalen, von welchen daß collegium depen-diret und ohne an demselben abgestateter communication in solchen hochwich-tigen sachen sie nicht schließen können, zu convociren nicht verstatet werden wolten und auch, wie man vernommen, daß ein ehrbarer raht mit die kleine gülde sich breits darein vereiniget, kein ander bedenck abstatten können, alß daß man nochmahlen einen ehrbaren raht bittlich anliege, vor diese unsere vaterstadt alß vater darein zu sorgen, wie bereits den 26. Augustij begehret und man sich deßfals darauff betziehet, ob nicht etwa die bürgerschafft, wan sie convociret werden möchte, er durch eine demühtige supplication bittlich ablehnen und sich davon conserviren könte, welches einem ehrbaren raht zu hinterbringen hat be-liebet

daß collegium der großen gülde.

[p. 533]

Anno 1693 den 2. 7bris642

ist gegenstehendeß643 der elstenbancke nochmahlen vorgelesen und an einen ehrbaren raht zu übergeben beliebet worden, welches auch durch den herrn elterman Harm Harmßen geschehen.

[p. 534]

Anno 1693 den 19. Septembris

wurde die elstenbanck convocirt und durch den herrn elterman Harmßen proponirt, daß weilln heute zur dockmanswahl angesaget worden, so könte damit wie üblichen verfahren werden. Wie die klocke 11 geschlagen, sind elterleute und elsten auß die brautcammer auff die güldstuben getreten und die löbliche bürgere kundgethan, dz man wegen der dockmanswahl wehre zusammengekommen, alß könnte man 3 per-sohnen auffsetzen und einsenden, damit einer davon sowoll von einem ehrbaren raht alß von die elstenbäncke zum dockman könte gewehlet werden. Man könte auch 6 deputirte machen, welche wegen die lehnbanck644 mit die elsten zusammentreten und alle puncten woll überlegen mögen. Wie nun die elsten wieder in der brautcammer gekommen, wurde elster Rennenkampff und elster Widau verordnet, einen ehrbaren raht auffzunöhtigen. Hierbey wurde verabredet, daß dis gantze jahr durch, wann an einen ehrbaren raht solte gesandt werden, elster Widau und der ihm folget645 hingehen und einen ehrbaren raht einladen sollen. Solte es sich aber gebühren, daß weder elster

641 September.642 September.643 Gemeint ist auf der gegenüberliegenden Seite = p. 532.644 Vgl. oben p. 497.645 Verweis auf die Rang- und Sitzordnung der Ältesten, die nach dem Datum des Eintritts in die Ältesten-

bank, ihrem Alter als Älteste, geordnet war.

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Widau noch der ihm folget zur stelle wehren, so solte unterdeßen elster Rennenkampff mit demienigen, so vnter ihm sitzen wird, solches verrichten. Es wurden auch 6 depu-tirten der tractaten wegen der lehnbanck beyzuwohnen, alß herr elterman Harmßen, elster Harm Schreiber, elster Jochim Rademacher, elster Reinholt Kahl, elster Widau und elster Hintz erwehlet und ihn[en] diese sache höchlich recommandiret.

[p. 535]

Dockman Peter Hacks eingetreten und die elstenbanck kundgemacht, daß die bürgere Hinrich Ihnken mit 44 stimmen, Peter Gutknecht mit 36 stimmen und Gotthart Vege-sack mit 26 stimmen zur dockmanswahl vorgeschlagen, übergab auch ein schrifft und sagte dabey, daß weilln der bürgerschafft die puncten wegen die lehnbanck nicht zu rechter zeit übergeben, so wolten sie sich bey seiner excellentz entschuldigen, daß es an ihnen nicht gelegen wehren. Weilln die klocke schon baldt 1 wahr und ein ehrbarer raht bey seiner excellentz zur mallzeit gebehten wahren, so wurde die schrifft nicht verlesen646, sondern ein ehrbarer raht zur dockmanswahl auffgenöhtiget, da dann 13 persohnen erschienen und mit 27 elsten also 40 persohnen außmachen. Nachdehme nun die zettlen umbgetheilet und gestochen worden,hat Gotthart Vegesack gehabt 28Hinrich Ihnken 11und Gutknecht 1

zusahmen 40 stimmen, worauffdie elstenbanck mit einem ehrbaren raht auff die güldestuben getreten und Vegesack zum dockman abgeruffen.

[p. 536]

Anno 1693 den 27. Octobris

hat der herr älterman Harm Harmßen die elstenbancke, wie auch die bürgerschafft auff der großen gildstuben ansagen laßen. Da er dan zuerst in der brautkammer die eltesten, so nur 16 mann starck gewesen, referiret, daß weiln nunmehro drey jahr verfl oßen, daß etzliche kastenelsten und kastenbürger erwehlet worden und dieselbe itzo angehalten, daß andere an ihre stelle möchten erwehlet werden, so hette er bey dem herrn wort-fürenden bürgermeister angehalten, daß die bürgerschafft deßfals möchten angesaget werden, so auch geschehen. Dahero könte man, wann die bürgerschafft sich wird ver-samlet haben, auff der güldstuben treten und solche wahlen vornehmen. Hierbey thate er die elsten kundt, wie daß ein ehrbarer raht und beide stende647 zu der hochseeligen könnigin leichbegängnüß nach Stockholm verschrieben worden, ein ehrbarer raht aber wolte copey von solches schreiben ihm nicht mittheilen, sondern ihrentwegen dem

646 Dies geschah dann in der Sitzung am 19. Januar 1694, in der auch die bürgerschaftlichen Deputierten für die Verhandlungen um die Einrichtung der Lehnbank gewählt wurden. Vgl. unten p. 544.

647 Die Große und die Kleine Gilde waren in der politischen Struktur Rigas der zweite respektive dritte Stand.

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herrn von Palmberg verordnen und also die beyde bäncken außschließen. Wann man dan in vorigen jahren die ehrenstelle, dz die drey stende von Riga nechst die

[p. 537]

stockholmsche die rancke mit großem gelde erhalten, so stünde itzo zu bereden, ob solches itzo so solte vergeben werden. Dann wann man itzo nicht nach Stockholm kommen würde, so würden die andere städte in der rigischen ihr stell treten und also künfftig der rigischen stende der oberstelle disputiren. Er vor seine persohn wolte nach Stockholm reisen und die leichbegengnüß beywohnen, solte auch die kleine gülde zu hause bleiben. Hierauff wurde zur votation geschritten.Der herr älterman, elster Schreiber, elster Reinholt Kahl, elster Widau, elster Betken, elster Hintz, elster Eißing, elster Benkendorff, elster Weyer, elster Stockfi sch, elster Ewert von Schultzen und elster Benedix Dreling votirten, daß man dz alte recht nicht vergeben könte.Elster Wulff, elster Hilling, elster Jacob von Staden, elster Rötchert Sehdens sagten, man möchte zuvor 2 deputirte an einen ehrbaren raht senden, umb den eingekommenen einladungsbrieff anhalten und vernehmen, wie die sache eigentlich beschaffen, und darneben bitten, dz ein ehrbarer raht dahin sehen möchte,

[p. 538]

daß der dreyen stenden freyheiten nicht möchten vergeben, sondern selbige dabey er-halten werden. Man könte auch bey den elterman der kleinen gülde vernehmen, waß sie gesinnet wehren, und also zusahmen die sache einem ehrbaren raht vortragen.

Wie die klocke 11 geschlagen und die bürgerey sich versamlet, seind elterleute und elsten auß die brautcammer in der güldstuben getreten und den bürgern kuntgethann, dz sie zu erwehlung andere kastenelsten und -bürgere anstat die abgehende angesaget worden. Dahero könte man mit der wahl verfahren, worauff die wahl wegen einen ordinarien elsten und einen ordinarien kastenbürger vor daß erste geschehen. Da dann elster Reinholt Weyer mit 49 stimmen zum ordinario elsten und Gabriel Henningk mit 37 stimen zum ordinario kastenbürger erwehlet.Nachdehm solches passiret, ist man zur extrawahl der kastenelsten und -bürgere ge-schritten und befunden, dz elster Hanß Kleiß mit 40 stimmen und elster Johann Holler mit 42 stimmen zu kastenelsten wie auch Peter Borrentrick mit 37, Ernst Paißen mit 53 und Johann Benckhusen mit 37 stimmen zu extraordinari kastenbürger erwehlet worden.Wie solches geschehen, hat elterman Harm Harmßen abscheid von die bürgerey ge-nommen sagende, dz er nach Stockholm verreisen wolte ect. ect.

Weilln den die klocke halb eins gewesen und ich beim stadtkasten zu thun gehabt648, bin ich abgetreten und also, waß weiter passiret, nicht verschreiben können.

648 Herman Wulf war Notar beim Stadtkastenkollegium.

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285Edition des Textes

[p. 539]

Anno 1693 den 17. Novembris

1. hat der herr älterman Harm Harmßen die elstenbäncke beruffen laßen und brach-te bey, daß weiln der sehlige elster Marten Zimmerman bei der taffelgülde gewe-sen und todes verblichen, so könte ein ander in deßen stelle erwehlet werden.

Hierzu ist elster Gert Bojert per majora erwehlet worden.2. Nachdehme auch der gewesene mildegifftelster Brandt Marquart zu einen herrn

deß rahts erwehlet worden, so könte man einen andern elsten in deßen stelle bei der milden gifft verordnen.

Hierzu ist elster Georg Rennenkampff verordnet.3. Elterman Harmßen betzog sich auff deß güldstuben memorialbuch von anno 81

und anno 85, worauß zu ersehen sein würde, dz ihm auß der schwedeschen reise-rechnung 180 rtl. 20 gr. restiren, sagte dabey, daß so wahr ihm Gott helffen solte, so wehren die in selbiger rechnung geschehene spendationes zu der güldstuben

[p. 540]

besten außgegeben. Wann er dan itzo wieder reißfertig wehre, nach Stockholm zu reißen, und zu richtigmachung seiner taffelgülderechnung obgemelte gelder vonnöhten649, so wolte er gebehten haben, daß ihm solche gelder mit den renten von anno 81 möchten getzahlet oder an der taffelgülde zu zahlen angenommen werden, womit er abgetreten.Elster Wulff referirte, daß im vorigen jahren [!] wegen obgemelte schwedische reißerechnung die elstenbäncke unterschiedliche mahl zusammengewesen und darin resolviret. Dahero könte daßjenige, so damahlen passiret, verlesen werden.Hierauff wurde daß memorialbuch von anno 81 den 9. Junij, 17. Septembris und 7. Decembris wie auch von anno 85 den 27. Mertij verlesen650 und per majora geschloßen,

daß von obgemelte 180 rtl. 20 gr., die den 27. Mertij anno 1685 abgespro-chene 54 rtl. kleidergelder abgehen und ihm, weilln er mit den worten ‚so wahr ihm Gott helffen solte‘ die rechnung bekräfftiget, die restirende 126 rtl. 20 gr. capital mit den renten von anno 86 Martij |: alß bis dahin gemelter herr älterman inhalt angetzogenen bescheid vom 27. Martij die rente gutwillig nachgegeben :| biß dato, nehmblich 6⅔ jahr a 6 pro cento macht 50 rtl. 44 gr. und also in allen 176 rtl. 64 gr. alb. außgezahlet wer-den solten.

649 Vor dem 01.11. hatten drei Bürger eine Protestation beim Rat eingelegt, dass der Ältermann vor seiner Abreise alle Dokumente und alle Angelegenheiten der Gilde in Ordnung bringen solle. Vgl. Ratsprotokolle der Stadt Riga, in: DSHI 510 Riga, publica Bd. 43, p. 427.

650 Vgl. oben p. 113 f., 142 f., 150 und 258 f.

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286 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

[p. 541]

Die beide herren cämmerer, elster Hanß Kleiß und elster Jochim Rademacher, referirten, daß anitzo wegen die großen geschehenen baukosten651 an der güld-stuben keine bahre mittlen verhanden.

Weilen keine bahre mittlen verhanden, so will die güldestuben obige 176 rtl. 64 gr. an die taffelgülde mit 6 pro cento verrenten biß man zu able-gung solche gelder wird gelangen können.

Worauf der herr älterman wieder eingenöhtiget und obigen schluß kundgemacht worden.Elterman Harmßen sagte, dz weilln er reißfertig, so wolte er von die elsten-bancke abscheid genommen und dieselbe alles wohlergehen gewünschet haben, welches ihm mit einen gegenwunsch beantwortet worden.

651 Das Gildegebäude wurde durch den Stadtbrand vom 23.07.1689 in Mitleidenschaft gezogen.

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287Edition des Textes

[p. 542][1694]

Anno 1694 den 19. Januarij

hat der herr elterman Georg Plonnies die eltestenbanck und die bürgerey auff der güldt-stube convociren laßen und sagte in der brautkammer652, das weiln dem allwaltendem Gott beliebet hat, den sehligen elterman Harm Harmsen von dieser welt abzufodern und in sein ewiges reich zu versetzen653, so hette er der elstenbanck zu proponiren,1. das einer aus der eltestenbanck, mit dem beitel in st. peterskirche umbzugehen,

möchte gewehlet werden und weiln die reige654 an eltesten Bendix Dreling und dokman Peter Haaks wehre, so könten sie sich darumb vereinigen und einer sich abkauffen.

Hierauff haben die beyde einer dem andern die abkauffung gesteigert undt endt-lich dokman Haaks dz meiste, als 100 rtl., gebohten.

Die gebohtene 100 rtl. werden angenommen und also Bendix Dreling mit dem beitel umbzugehen erwehlet.

2. Weiln die eltestenbanck per majora geschloßen, dz eltester Bendix Dreling al-leine die fastnachtsmahlzeit außrichten solte und das er sich den güldtstuben-schluß, welcher anno 83 den 26. Januarij |: wie man speisen soll :| gemachet worden, nachleben solte, so ist ihm gemeldter schluß wie auch was deßfals anno 1613 und anno 1671 den 25. Januarij passiret zugesandt worden.655

Ist zu verschreiben befohlen.

[p. 543]

3. So möchte die eltestenbanck belieben, einige deputirten an des sehligen herrn älterman Harm Harmsen frau wittibe zu senden, welche nicht allein den tödt-lichen hintrit ihres sehligen herrn beklagen und sie trösten, sondern auch bey sie anhalten möchten, dz, daferne einige güldtstubenbücher, -sachen und -schrifften bey ihr verhanden, [sie diese] außkehren möchte.Hierzu wurde eltester Rademacher undt eltester Kleiß verordnet, welche hingin-gen und zur antwort einbrachten, das sie sich deßfals bedancken lies und sobald ihr sohn zu hauß kommen würde, wolte sie nach die güldtstubensachen sehen und waß sie fi nden würde, einsenden laßen, worauff elterleute und eltesten aus der brautkammer in die güldtstube getretten, da dann elterman Plonnies beyge-bracht,

652 ‚in der brautkammer‘ Nachtrag neben der Zeile.653 Älterman Harmsen ertrank am 24. November 1693 auf der Reise nach Stockholm bei einer Schiffsstran-

dung, vgl. das Verzeichnis der Älterleute, Ältesten und Dockleute der Großen Gilde zu Riga, in: DSHI 120 Große Gilde 02 fol. 35v und unten p. 753.

654 Solche und andere Aufgaben wurden nach der Rang- und Sitzordnung der Ältesten vergeben, die nach dem Datum des Eintritts in die Ältestenbank, ihrem Alter als Älteste, geordnet war.

655 Zu 1613 vgl. die Fastnachtsordnung von 1613, in: STIEDA/METTIG, S. 327, § 8; zu 1683 vgl. oben p. 172 f.

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288 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

(1.) dz er sich von hertzen erfreuete, dz der liebe Gott die bürgerschafft in guter gesuntheit hette erhalten, wünschte ihnen sämptlich ein glückseliges neues jahr undt alles wollergehen,(2.) beklagte er den unverhoften todesfall des sehligen herrn elterman Harm Harmens und weiln er bis künftigen Fastnacht deßen stelle so lang vertretten müste, er aber unpäßlich wehre, so hetten die andere herren eltesten ihm den herrn eltesten Hans Witten und eltesten Hinrich Friedrichs adjungiret, wovor er sich bedanckte,(3.) proponirte er wegen der lehnbanck, welche ein edler hochweiser raht durch ihre herren deputirten anno 93 den 16. Septembris656 der bürgerschafft hat vortra-gen, auch hernacher copey des projects geben laßen, auch das die bürgerschafft

[p. 544]

eine bewahrung den 19. Septembris des langen verzuges wegen bey der eltes-tenbanck schrifftlich übergeben657, imgleichen wie ein edler hochweiser raht ihm neulich die sache in der cämmerey der bürgerschafft vorzutragen recommendiret hette, herr Palmberg auch aus Stockholm geschrieben, das, dafern ein ehrbarer raht solches nicht vollziehen würde, ihr königliche mayestät nechstkünftigen Frühling es alhier produciren laßen wolte.Hierauff hat die ehrliebende bürgerschafft eine schriftliche deduction durch den herrn dokman einlieffern laßen, welche dem wortführenden herrn bürgermeis-ter von Öttingen von elterman Plonnies zugesant worden. Auch hat die bürger-schafft zu deren herren deputirten auß der eltestenbanck658 folgende deputirte aus ihren mitteln erwehelet, als

Hinrich IhnkenPeter WeyerGabriel HenningJohan ObdenöhlPeter GudeknechtErnst PaißenGustaf Rusund Johan Benningshausen.

(4.) Das es nicht müglich wehre, das die annehmung der brüderschafft im fast-nachttage geschehen könte, in betrachtung, dz die brüderschafft sich auff der güldestuben die beyde tage über ohne eßen und trincken nicht aufhalten könte. Dahero wehre gut,

656 Es ist in diesem Memorialbuch keine Versammlung vom 16.09.1693 protokolliert. Höchstwahrscheinlich war die Ältestenbank an dieser Zusammenkunft nicht beteiligt.

657 Vgl. oben p. 535.658 Die Deputierten der Ältestenbank in derselben Angelegenheit wurden am 19.09.1693 gewählt, vgl. oben

p. 534.

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289Edition des Textes

[p. 545]

das alle diejenigen, welche die brüder- und schwesterschafft verlangeten, sich vor Fastnachten bey dem wortführenden elterman angeben möchten, ihre per-sohn praesentiren und die, so von außländischer geburth, bey dem elterman durch zurechtgültige geburtsbrieffe legitimiren, keiner aber auff caution zum bruder angenommen werden möge.

Dieses ist sowohl von der eltestenbanck als auch von der ehrliebenden bürgerschafft angenommen worden.

(5.) Weiln in der brüder- und schwesterschafft große unordnung vorging, das sowohl geist- als weltliche nicht begehrten, unsere brüder- und schwesterschaff-ten dem alten nach zu gewinnen, sondern verließen sich darauff, das nach ihrem tode, ihre wittiben die schwesterschafft vor einen halben oder gantzen rtl. erlan-gen und dadurch dan jährlich 5, 10 oder 15 rtl. gut gelt haben könten, da doch mit denen alten brüderregister |: die anno 1432, 1442, 1454 und anno 1545 :| originaliter zu beweisen stehet, das die herren des rahts nebst ihren frauen bey unser taffelgülde die brüder- und schwesterschafft gewonnen und daringetretten sindt. Da nun die obrigkeit unsere taffelgülde mit ihrer und ihren frauen persohn gewürdiget, so könten die herren geistlichen, auch keiner aus den weltlichen, sich deßen entziehen, bey ihren lebtagen die brüder- und schwesterschafft bey uns zu gewinnen

[p. 546]

und dz all diejennigen, sie seindt geist- oder weltlichen bürgerstandes, welche bey ihren lebtagen für sich und ihre frauen die brüder- und schwesterschafft nicht erlanget, nach ihrem tode dero wittiben durchaus zu keine schwester mö-gen angenommen werden und also die benefi cia der taffelgülde sich gäntzlich verlustig machen.

Die löbliche bürgerschafft hat die gethane proposition gäntzlich beyfall gegeben, das solches also für ein gesetz solte mögen observiret werden, umb alle unordnung zu verhüten.659

(6.) Weiln von alters 3 brüderschafften bey der gülde gewesen, davon aber nur 2 völlig gültig,

(1.) die große gülde brüder- und schwesterschafft, darin alle dieser gülde-stuben bürger, so da verehliget, dafern sie derselben wehrt, sich einfi nden müßen, dafern sie anders bürgerliche nahrung treiben wollen,(2.) die taffelgülde brüder- und schwesterschafft, darin derselben fundati-on nach de anno 1425660 keiner zum bruder oder schwester angenommen werden kan, er sey dan zuvor bruder und schwester in der großen güldstu-be und das sie sich auch darin für ein billiges einkauffen möchten,

659 Vgl. unten p. 609 f.660 Schragen der Tafelgilde von 1425, in: STIEDA/METTIG.

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(3.) die küchenbrüderschafft, welche vermöge schragen in solchen bür-gern bestehet, welche keine brüder werden wolten oder können, dahero aller stimmen in consilijs nur so viel als eines güldtstuben bruders stimme gilt661, welches aber solange der güldstuben schragen nicht vollenzogen nicht woll werkstellig zu machen.

Dieses hat die ehrliebende bürgerschafft im totum beliebet, dz mit den beyden ersten brüder- und schwesterschafften diesen vorste-henden Fastnachten der anfang gemacht werden möchte.

[p. 547]

(7.) Weiln der sehlige Johan Rohde als ein mitadministrator der mildegifft verstorben, so hette Peter Gudeknecht in deßen stelle einen andern zu adjungiren angehalten.

Die löbliche brüderschafft hat per majora Hans Spiehl hiezu ver-ordnet.

Anno 94 den 19. Februarij wahr Fastnacht

Der herr elterman Georg Plönnies hat sowohl die eltestenbanck als die brüder- sage bürgerschafft ansagen laßen und proponirte in der brautkammer,1. das man 2 beysitzere vonnöhten hette.

Hiezu wurde elster Hinrich Hilling und elster Jacob von Staden verordnet.2. So hette man 2 cämmerer vonnöhten.

Die eltestenbancke hat hierzu den herrn eltesten Jochim Rademacher und den herrn eltesten Reinholt Kahl benennet.

[p. 548]

3. So könten 4 herren eltesten, so vor dem eltermanstische auff der güldestuben den alten nach stehen solten, benennet werden.

Weiln elster Bendix Dreling itzo allein die fastnachtmahlzeit außrichtet, so wurde er mit dz stehen vorm tische verschonet und hierzu herr elster Reinholdt Weyer, elster Jochim Stockfi sch, herr elster Peter von Schivel-bein und herr elster Eberhard von Schultzen verordnet.

4. Weiln es dem Allerhöchsten gefallen, den sehligen herrn älterman Harm Harm-sen, sehligen herrn eltesten Marten Zimmerman ..662, sehligen herrn eltesten Hanß Giese und sehligen herrn eltesten Gerdt Krum von dieser welt abzufodern und in sein ewiges reich zu versetzen, der herr eltester Brant Marquart auch im raht gezogen und also 5 eltestenstelle offen geworden, davon aber dem herrn dokman Haaks die eine stelle zufält, so könte der löblichen bürgerschafft vor-

661 Verweis auf Die Verordnungen vom Jahre 1613 über die Abstimmung, in: STIEDA/METTIG, hier § 7.662 Unleserliche Streichung.

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getragen werden, dz es zu die übrige 4 stellen als zu jede 4 persohnen aus der bürgerschafft aufsetzen und einen zettel nach dem ander in der brautkammer einschicken könten, damit die bancke von jeder zettel einen eltesten

[p. 549]

erwehlen könte, sagte hiebey, dz bey der taffel in der güldestuben umbzugehen die reige an dem herrn eltesten Hans thor Avst und an herrn eltesten Hans Hin-rich Berens wehre.

5. Nachdem auch durch gemeldten tödtlichen hintrit des sehligen herrn elterman Harm Harmsen663 die eltermansstelle offen geworden und dieselbe itzo wieder müste ersetzet werden, so könte solches ebenermaßen der bürgerschafft vorge-tragen und also wie manierlich ein elterman erwehlet werden.

Hierauff ist der herr elterman Plonnies nebst anwesende herren eltesten aus der braut-kammer auff die güldtstube getretten und der bürgerschafft kundtgethan, das weilen 5 ledige eltestenstellen wehren und eine davon dem dokman Haaks gebührete, so könten zu den übrigen 4, nemblich zu jeden ein zettel von 4 persohnen inhalt ihr königlichen mayestät gnädige verordnung664 gemachet und der eltestenbanck eingelieffert werden, so wolte man von jeder zettel einen eltesten erwehlen, womit der herr elterman nebst die eltesten wieder in die brautkammer gegangen.Nachdem sich die bürgerschafft gesetzet und votiret, ist der herr dokman Haaks in der brautkammer eingetretten und sagte, das die bürgerschafft zu der ersten wahl durch die meiste stimmen nachfolgende

[p. 550]

4 bürgere, alsPeter Holler mit 166Peter Weyer 139Jacob Wilde 105und Jochim Cords 115 stimmen,

aufgesetzet hetten.Wie der dokman abgetretten, hat die banck der gewohnheit nach vor jeden eltesten ein zettel mit gemeldter 4 persohnen nahmen beschrieben, durch den jüngsten eltesten he-rumbgesandt, worin ein jeder nach belieben gestochen. Da dann nach colligirung und übersehung der zetteln befunden, das

Peter Holler 14Peter Weyer 7Jacob Wilde 3

663 Älterman Harmsen ertrank am 24.11.1693 auf der Reise nach Stockholm bei einer Schiffsstrandung, vgl. das Verzeichnis der Älterleute, Ältesten und Dockleute der Großen Gilde zu Riga, in: DSHI 120 Große Gilde 02 fol. 35v und unten p. 753.

664 Königliche Verordnung vom 16.02.1681, in: Collectaneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI 520 Große Gilde Riga 1, p. 93-95.

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und Jochim Cords 4 stimmen gehabt,macht zusammen 28 stimmen gleich die eltesten starck gewesen, das also Peter Holler per majora eltester geworden.Hierauff ist eltester Hans Hinrich Berens weggegangen, das also die eltestenbanck nur 27 starck sitzen geblieben.

Dokman Haaks zum andern mahl eingetretten und übergab ein zettel, worauß zu erse-hen, das die bürgerschafftHinrich Ihnken mit 154Gustav Rus 110Peter Menck 81und Hanß Spiehl mit 72 stimmen aufgesetzet,womit der dokman abgetretten und die eltestenbanck mit dem stechen wie vorhin ge-meldt verfahren, da dann

[p. 551]

Hinrich Ihnken 22Gustav Rus 3Peter Mencke 2und Hans Spiehl keine stimmen gehabt,das also Hinrich Ihnken per majora eltester geworden.

Dokman Haks mit dem dritten zettel eingekommen und berichtet, dz Hinrich Brandt 132Peter Gutknecht 127Harm Hartman 103und Gabriel Hennecke 93 stimmen gehabt,womit er abgetretten und von der eltestenbanck wie manierlich gestochen und befun-den worden, dasHarm Hartman 18Gabriel Henneke 8Peter Gutknecht 1und Hinrich Brandt keine stimmen gehabt,dz also Harm Hartman eltester geworden.

Mehrgemeldter dokman Haaks zum 4ten mahl eingetretten und beygebracht, dz die bürgerschafftJacob Francken 138Ernst Paißen 113Johan Benkhusen 106und Jacob Gronau 97 stimmen gegeben,womit er abgetretten, die elstenbanck darauff wie manierlich in die zetteln abermahlen gestochen, da dann befunden, dz Jacob Franck 15

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Jacob Gronau 9Johan Benckhusen 3und Ernst Paisen keine stimmen gehabt.Dahero Jacob Franck per majora eltester geworden.

[p. 552]

Nachdem solches passiret, ist der herr elterman mit die 26 eltesten auff die güldtstube gegangen und, nachdem die glocke 3 mahlen gezogen, abgeruffen, das zu eltesten er-wehlet seindt

Peter HaaksJacob FranckHinrich IhnkenHarm Hartman

und Peter Holler.

Elterman Plönnies hat weitläuftig demonstriret, wie ein elterman müste beschaffen sein und die bürgerschafft ermahnet, sich zu setzen und nebst der eltstenbanck einen ca-pablen man zum elterman zu wehlen.Worauff 2 elteste nebst 2 bürgere mit der taffel umbgegangen, die vota colligiret und befunden, dz der herr elterman

Georg Plönnies 162elster Clas Wiedau 23

und elster C[onrad von] Benkendorff 50 stimmen gehabt, das also der herr elter-man Georg Plonnies mit die meiste stimmen zum älterman bestättiget und davor abge-ruffen worden.

Weiln gestriges tages die zeit wegen der eltesten- und eltermanswahl bis glocke halbe sechs, da man die mahlzeit halten wollen, verzogen, so seindt die bürger, so brüder wer-den wollen bis heute, als den 20ten, sich zu gedulden angesaget, worauff sie dan heute sich und ihr frauens zu brüder und schwestern sowoll auff der güldtstuben als bey der taffelgülde der neuen verordnung nach eingekaufft und was ein jeder gegeben sowoll von dem herrn elterman Plönnies in der taffelgülde buch als auch dem herrn cämmerer Hans Kleis in der güldstuben cämmereybuch665 verschrieben worden.

[p. 553]

Anno 1694 den 23. Februarij

hat der herr elterman Georg Plonnies die eltestenbanck convociren laßen und propo-nirte,

665 Kämmereirechnungsbuch der Großen Gilde, in: LVVA, f. 223, apr. 1, Nr. 263, fol. 187v+188v. Das Ver-zeichnis ist auch enthalten in: Bruderbuch der Großen Gilde, in: DSHI 120 Große Gilde Riga 01, fol 18v.

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1. das weiln er unpäßlich wehre, so möchte die bancke sich belieben laßen, ihm 2 eltesten zuzuordnen, welche in seiner schwachheit sein ampt verrichten und ihm von alles, was passiret, referiren möchten.

Die elstenbanck hat hiezu den herrn eltesten Hinrich Friedrichs und herrn eltesten Claus Wiedau verordnet.666

2. So könten die eltesten benennet werden, welche die neue eltesten in die kirche führen möchten.

Das collegium hat beliebet, das herr667 eltester Peter Haaks durch den herrn Wilhelm Minckenberg, eltester Jacob Franck durch elsten H[inrich] Hilling, herr eltester Hinrich Ihnken durch elsten Hinrich Hintz, der herr eltester Harm Hartman durch den herrn eltesten Eberhard von Schultzen und eltester Peter Holler durch eltesten Jochim Rademacher in die eltes-tenstühle solten gebracht werden.

3. Weiln die güldtstube durch das geschehene große bauwesen668 und ander uhrsa-chen in große schulde gerahten, an daßelbe auch noch viel zu bauen ist, so wehre zu wünschen, dz sich etzliche von die neu erwehlte eltesten wegen einige bedie-nungen, so ihnen zufallen und sie wie manirlich verrichten müsten, abkauffen und also an669 die güldstube die

[p. 554]

gelder erlegen möchten. Und weiln man auch vor guth ansehet, dz die neuen eltesten mit die große haußmahlzeitten, so einer oder der ander außgerichtet, möchten verschonet werden, so stünde zu bereden, ob man nicht solche mahl-zeitten wolte fahren laßen und das die güldtstube deßfals einige mittel erlangen köndte. Hierauff wurde eingewant, dz ein jeder eltester seinen freyen willen hette, dz-jenige, so ihnen compentirte, selber zu verrichten oder sich abzukauffen, ebe-nermaßen wehr es auch ein freyer wille, ob einer oder der ander zu hause gutte freunde bitten oder solches nachlaßen wolte, wie dan solches auch bißhero von einem und dem andern ist gehalten worden.Der herr eltester Peter Haaks sagte, das weiln er sich schon mit 100 rtl. von das beitelgehen in der kirche abgekauffet, so wolte er sich auch von der fastnachts-mahlzeit und sitzen beym accisekasten abkauffen und mit der haußmahlzeit nichtes zu schaffen haben.

Die eltestenbanck hat sich mit dem herrn eltesten Peter Haacks ver glichen, das er vor die gemeldte mahlzeitten und sitzen beym kasten 133 rtl. 30 gr. und also mit umbgang des beitels insgesamt 233⅓ rtl. zahlen soll.

Der herr eltester Jacob Francke wolte sich auch gerne sowohl vom beitelgehen, mahlzeitten machen und beym kasten abkauffen,

666 Vgl. auch unten p. 568.667 ‚herr‘ Nachtrag über der Zeile.668 Das Gildegebäude wurde durch den Stadtbrand vom 23.07.1689 in Mitleidenschaft gezogen.669 ‚an‘ Nachtrag über der Zeile.

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[p. 555]

man möchte aber mit ihm, als einen abgebranten mann670, in die gewohnheit sehen und mit 150 rtl. zufrieden seyn.

Das collegium hat aus obangezogenen uhrsachen vor die befreyung so-wohl vom beitelgehen, mahlzeitten zu machen als auch beym accisekas-ten zu sitzen mit dem herrn eltesten J[acob] Franck abgehandelt, eins vor alles 175 rtl. zu zahlen.

Der herr eltester Hinrich Ihnken begehrte auch, gerne vor gemeldte bede mahl-zeitten, beitelgehen und sitzen beym accisekasten erlaßen zu sein, wan man der billigkeit nach mit ihm verfahren wolte, man möchte auch consideriren, dz er in dem mordtbrande großen schaden erlitten.Hiebey wurde erinnert, das wan sich der herr eltester Ihnken vom sitzen beym accisekasten abkauffete, so würden nur 2 eltesten, als herr eltester Hartman und herr eltester Peter Holler, beym kasten zu sitzen übrig verbleiben, da es doch 3 persohnen |: wie manierlich :| sein müsten. Wan aber der herr dokman Gothardt Vegesack aus gutem freyen willen zutretten und mit beym kasten sitzen wolte, so könte der herr eltester Ihnken sich woll davon abkauffen. Hierauff wurde der herr eltester Claus Wiedau und herr eltester Eberhardt von Schultzen an den herrn dokman gesandt, umb zu ersuchen |: weiln die vorige dokleute in mange-lung der eltesten zugetretten und mit dem beitel in st. peterskirche umbgegangen :| das er sich auch möchte belieben laßen, dieses jahr beym accisekasten zu sit-zen, so wehre er künftig jahr davon befreyet.Gemeldte deputirten brachten ein, das der herr dokman Vegesak, umb die güldt-stube zu gelde zu helffen, solches gern thun wolte.

[p. 556]

Hierauff hat das collegium mit dem herrn eltesten Ihnken sich verglichen, das er eins vor alles 220 rtl. beybringen solte.

Der herr eltester Harm Hartman sagte, er wehre auch ein abgebranter mann671, wolte sich sowoll von die fastnacht- als auch haußmahlzeit abkauffen, verhofte, man würde mit 60 rtl. zufrieden seyn in betracht, dz vielmahlen 2 eltesten zu-gleich geschaffet haben.

Aus obangeregten uhrsachen soll der herr eltester Hartman 70 rtl. alb. erlegen, so er auch belobet.

Der herr eltester Peter Holler hielte auch an, das man ihn sowohl von der fast-nacht- als haußmahlzeit wie auch mit dem beitel zu gehen befreyen möchte. Er wolte der billigkeit nach zahlen.

Das collegium ist mit dem herrn eltesten Holler einig geworden, vor ob-gemeldte befreyung 180 rtl. alb beyzubringen.

Hierauff wurden verordnet, beym accisekasten zu sitzen

670 Bezug auf den Stadtbrand vom 23.07.1689.671 Bezug auf den Stadtbrand vom 23.07.1689.

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296 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

herr elster Harm Hartmanherr elster Peter Holler

und herr dokman Gothardt Vegesak.

[p. 557]

4. So hette er auch als elterman von anno 81 bis anno 88 vor supplicationes, be-scheide und andere sachen |: laut seine den 7. Februarij anno 88 übergebene rechnung672 :| der eltestenbanck zum besten mehr außgegeben als eingenommen, nemblich 13⅛ rtl. alb. und 12 rtl. 82½ gr. carol., und weiln er die gelder bis dato noch nicht bekommen, so wolte er angehalten haben, das ihm dieselbe möchten gezahlet werden.Hiebey wurde auch erinnert, dz weiln der herr elterman noch kein gedächtnis673 an der güldestuben gleich alle andere elterleute und eltesten gethan, so lebete man der hoffnung, dz er solches nunmehro thun würde.Der herr elterman Plönnies sagte, dz er einen schönen großen meßingsälter-mansleuchter, welcher woll 30 rtl. von würden sein, verfertigen laßen wolte undt denselben der eltestenbanck praesentiren.

Daß collegium hat geschloßen, das dem herrn elterman die restirende gelder solten außgezahlet werden. Im übrigen wurde des herrn eltermans erbieten mit dancke angenommen.

5. Wehre vonnöhten, das ein richtiges inventarium sowohl von das silberzeug als auch schrifften und wie es sonsten nahmen haben möge möchte geleget und die schriften in einem buche geheftet werden, damit selbige durch dz außleihen nicht von abhanden kommen könten.

[p. 558]

6. Weiln auch eltester Hinrich Friedrich die gelder, so er aus seiner cämmereyrech-nung674 schuldig verblieben, noch nicht beygebracht, so könte er dazu nochmah-len gütlich angesaget und, da er dieselbe nicht beybringen würde, gerichtlich belanget werden.

7. Auch könten die eltesten nach der ordnung675 in der verstorbenen eltesten stelle in die kirchenstühle auftretten.

672 Die Rechnung ist überliefert in: DSHI 520 Große Gilde Riga II, Nr. 1, p. 131-133.673 Gemeint ist das übliche Geschenk eines Ältesten an Silbergeschirr an die Gilde. Offenbar hat George

Plönnies bis zu diesem Zeitpunkt noch kein Geschenk abgeliefert, da er nie zum Ältesten, sondern durch die Bür-gerschaft gleich zum Ältermann gewählt wurde. Vgl. oben p. 69 f. u. 100. Tatsächlich lieferte er nie ein solches Geschenk ab, sondern beteiligte sich stattdessen mit anderen Ältesten an den Finanzen für Baumaßnahmen an der Gildestube, vgl. unten p. 767.

674 Die Kämmereirechnung des Hinrich Friedrichs ist überliefert in: Kämmereirechnungsbuch der Großen Gilde, in: LVVA, f. 223, apr. 1, Nr. 263, fol. 154v-157v. Es befi ndet sich in dem Kämmereirechnungsbuch kein Vermerk darüber, dass die Rechnung dem Ältesten Friedrichs zugeschrieben worden wäre. Vgl. hierzu oben p. 405, 496 u. unten p. 600, 625 u. 802.

675 Verweis auf die Rang- und Sitzordnung der Ältesten, die nach dem Datum des Eintritts in die Ältesten-bank, ihrem Alter als Älteste, geordnet war.

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297Edition des Textes

Hierauff wurde dz register, wie selbige vorm jahr geseßen, verlehsen und ver-ordnet, das in die erste banck anstat des sehligen herrn elterman Harmsen, seh-ligen herrn eltesten Marten Zimmerman und in des im raht gezogenen herrn eltesten Brant Marquarts stelle herr eltester Davidt Hilboldt, herr eltester Hil-ling und herr eltester Jacob von Staden, dagegen herr eltester Hanß Schwartz, herr eltester Georg Rennenkampff und herr eltester Claus Wiedau in die andere banck, herr eltester Rotchert Sehdens, herr eltester Georg Meiners und herr el-tester Johan Holler in die dritte banck und die 5 neue eltesten in die 4te banck tretten solten.

[p. 559]

Specifi cationvon denen itzt lebenden herren elterman und herren eltesten

herr elterman Georg Plönnies herr elster Hans thor Awestherr eltester Davidt Ganskau absente --“-- Hans H[inrich] Berensherr elster Hans Struck absente --“-- Hinrich Hintzherr elster Hans Witte --“-- Frans Drelingherr elster Herman Wulff --“-- Rötchert Sehdens, H[ans] --“-- Hinrich Friedrichs s[ohn] --“-- Gerdt Bojert --“-- Georg Meiners --“-- Davidt Hilleboldt --“-- Johan Holler --“-- Hinrich Hilling --“-- Albrecht Eissing --“-- Jacob von Staaden --“-- Conradt von Benkendorff --“-- Herman Schreiber --“-- Reinholdt Weyer --“-- Hans Kleis --“-- Jochim Stokfi sch --“-- Jochim Rademacher --“-- Peter von Schivelbein --“-- Reinholdt Kahl --“-- Eberhardt von Schultzen --“-- Marten Pihl --“-- Bendix Dreling --“-- Wilhelm Minkenberg --“-- Peter Haaks --“-- Hans Schwartz --“-- Jacob Franck --“-- Georg Rennenkampff --“-- Hinrich Ihnken --“-- Claus Wiedau --“-- Harm Hartman --“-- Johan F[riedrich] Betken und Peter Holler --“-- Daniel Behrens

zusammen 40 persohnenund der dockman Gothardt Vegesack

[p. 560-564 unbeschrieben]

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298 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

[p. 565]

Anno 1694 den 16. Novembris

hatt der herr elterman George Plönnis sowohl die elstenbancke alß die bürgerschafft zur dockmanswahl ansagen laßen, dann daß die dockmanswahl zwischen Johanni676 und Michaelis677 wie üblichen nicht fortgesetzet worden, hatt darum nicht geschehen können, weillen die brautcammer unten und oben gantz reingemachet und nicht ehe biß dato fertig worden.Wie die elstenbanck zusammen gewesen, hatt der herr elterman Plönnis, daß er wegen unpäslichkeit nicht erscheinen können, sich schrifftlich excusiret, hatt die bancke elsten Herman Wulff ordiniret, deß eltermans stelle so lange zu vertreten, worauff des herrn elterman Plönnis eingesandte schrifften678 verlesen und weillen [er] begehret hat, daß die unabgethane gülstubenrechnung möchte vorgenommen, die außstehende schulde eingefoddert und waß die gülstube schuldig damit bezahlet werde, so haben die elsten solches beliebet.Nachdem auch der herr elterman angehalten, daß zu die zwey ihm bereits zugeordneten elsten, alß älster Hinrich Friedrichs und Claus Widau679, noch elster Reinholt Weyer möchte adjungiret werden, so haben die elsten solches begehren in

[p. 566]

consideration getzogen und vermeinet, daß die beede verordnete solches wohl bestellen könten.Wie nun die bürgerschafft auff der gülstuben versamlet, ist die elstenbanck auß der brautcammer auff der gülstuben getreten und der bürgerschafft vorgetragen, daß weil-len zur dockmanswahl angesaget worden, so werden sie sich belieben laßen, drey ca-pable personen auffzusetzen und durch den dockman Fegesack an die elsten in die brautcammer zu schicken, damit einer von den dreyen sowohl von einem ehrbaren raht alß von die elstenbäncken zum dockman möge erwehlet werden, worauff die elsten wieder in der brautcammer gegangen und alda deß gewesenen cämmerer elsten Harm Schreibers alß auch deß gewesenen cämmerer elsten [Hans]680 Kleiß geführte cäm-mereyrechnung681 verlesen laßen. Nachdem dieselbe verlesen, seind gemelte zwe elsten abzutreten genöhtiget worden. Wie sich nun die elstenbanck über die rechnung beredet, seind die mehrgedachte zwe elsten wieder eingefoddert und ihnen kundtgethan worden,

676 29.08.677 29.09.678 Die Entschuldigung für das Ausbleiben und die Proposition sind überliefert in: LVVA, f. 223, apr. 1,

Nr. 15, fol. 22r-23r.679 Vgl. oben p. 553.680 In der Vorlage: ‚Hinrich‘. Es muss aber ‚Hans‘ heißen, da es keinen Ältesten Hinrich Kleiß gab und das

Kämmereirechnungsbuch der großen Gilde als Kämmerer Hans Kleiß führt. Vgl. Kämmereirechnungsbuch der Großen Gilde, in: LVVA, f. 223, apr. 1, Nr. 263, fol. 187v-190v.

681 Die Kämmereirechnung des Harm Schreiber ist überliefert ebenda, fol. 179v-186r, die des Hans Kleis ebenda, fol. 187v-190r.

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299Edition des Textes

daß wen die rechnung werde nachgesehen und mit die quitanzen colationiret sein, so soll ihnen dieselbe nach richtiger befündung zugeschrieben werden.

[p. 567]

Einen ehrbaren raht auffzunöhtigen wurden elster Clas Widau und elster Hinrich Hintz verordnet.682

Dockman Vegesack eingetreten und referirte, daß der herr elterman Plönnis eine schrifft bey der docken der bürgerey übergelieffert, damit dieselbe von die elstenbanck und bürgerschafft möcht[e] verlesen werden.

Weillen es schon spätt und ein ehrbarer raht auf der dockmanswahl wartete, so könte die schrifft auff ein ander mahl vorgenommen werden.

Gemelter dockman abermahl eingetreten und kuntgethan, daß die löbliche bürger-schafft zur vorstehende dockmanswahl folgende drey brüder auffgesetzet, alß Jochim Cordes mit 27, Gabriel Henning mit ..683 und Peter Weyer mit 45 stimmen.Hierauff wurden elster Widau und elster Hinrich Hintz an einen ehrbaren raht gesandt, dieselbige zur dockmanswahl auffzunöhtigen. Wie nun ein ehrbarer raht sich einge-stellet, seind die gewöhnliche zetteln umbgegeben und, nachdem ein jeder gestochen, befunden, dz

[p. 568]

Jochim Cordes 18, Peter Weyer 12 und Gabriel Henningk 4 stimmen gehabt und, nach-dem die elstenbanck und ein ehrbarer raht auff die gül[de]stuben getreten, ist

Jochim Cordes zum dockman abgeruffen worden.

1694 den 3. Decembris

hatt der herr elterman George Plonnis die elstenbanck beruffen laßen und durch den elsten Herman Wulff proponiren laßen,1. daß weiln elster Friedrichs verreiset und elster Widau kranck wehre, daß die

bancke noch einen elsten ihnen zuordnen möge, welcher in ihrer abwesenheit deß eltermans stelle in der cämmerey vertreten könte.684

Die bancke hatt hiezu elsten Harm Schreiber verordnet.2. Nachdem daß neue jahr vor der thür, dz ein elster zutreten und mit den beutel

in der st. peterskirche umbgehen solte. Die rege685 aber an elsten Harm Hartman were, so könte

682 Vgl. oben p. 534.683 Lücke für Nennung der Stimmenzahl freigelassen. Die Anzahl konnte auch aus der übrigen Überlieferung

nicht ermittelt werden.684 Vgl. oben p. 553.685 Solche und andere Aufgaben wurden nach der Rang- und Sitzordnung der Ältesten vergeben, die nach dem

Datum des Eintritts in die Ältestenbank, ihrem Alter als Älteste, geordnet war.

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300 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

[p. 569]

derselbe dazu verordnet werden.Elster Hartman war hierzu willig. Derowegen wurde ihm hierzu von die andere elsten glück und heil gewünschet.

3. [Martin]686 Manken, deß schneiders sohn, welcher daraußen student, hette so-wohl an einen ehrbaren raht alß an die elstenbancke einige schrifften eingesandt. Wan dan ein ehrbarer raht demselben 15 rtl. zugeleget, so könte die elstenbancke ihme 10 rtl. der gewohnheit nach zukommen laßen.

Es ist beliebet, daß der cämmerer Jochim Rademacher deß studirenden Mankens vatter 10 rtl. alb. geben möge.

4. Weillen die brautcammer nunmehro fertig gebauet und dahero neue fenstern da-rin vonnöhten, ein theil der elsten meist[?]hin vermeinet, daß solche von franß glaß, die andern aber vermeinet, daß solche von gut fein mekelburgs glaß könten gemachet werden, so möchte man ein schluß darein machen.Elster Rademacher sagte, daß die fensterrahmen und der fensterbeschlag schon fertig und so genau alß möglich verdung were, so were bey itziger zeit dz gut mekelburgsche glaß wohl so gut alß daß fransche und bey weite nicht so theur, dahero könte man sich darüber bereden. Einige andere

[p. 570]

elsten sagten auch also.Auß angetzogenen ursachen ist beliebet, dz die fenstern von fein mekel-burgs glaß solten gemacht, eines jeden elsten waffen auff 5 vierkantige vuter [?] grau verfertiget und die beyde cämmerern so gering als müglich verdingen und von jeden elsten sein fenster bezahlet werden.

5. So were auch ein kachloffen in der brautcammer auffzusetzen vonnöhten.Hierbey wurde erinnert, daß weillen es winterzeit were und der offen nicht außtrockenen könte, ob es nicht beßer were, daß die auffsetzung eines offens biß künfftigen sommer auffgeschoben würde, welches auch von die elstenbanck also beliebet worden.

[p. 571]

Den 11. Decembris anno 1694

hatt der herr elterman George Plonnis in seiner kranckheit die elstenbancke ansagen und durch elsten Herman Wulff proponiren laßen, daß weillen Fastnacht vor der thüre und sich alle elsten von der schafferey vorhin abgekaufft, so stünde zu bereden, ob die beyde dockleute oder die beyde cämmerer speisen solten.

686 Name ermittelt aus dem Ratsprotokoll vom 07.12.1694. Vgl. Ratsprotokolle der Stadt Riga, in: DSHI 510 Riga, publica Bd. 45, p. 107.

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301Edition des Textes

Die anwesende elsten sagten, dz man die dockleute, weillen sie noch keine elsten wah-ren, zur speisung nicht zwingen könte, wolten sie es aber auß guten willen thun, so wehre es guth.Elster George Rennenkampff referirte, daß sein herr bruder687 dockman Gotthard Vege-sack wegen unpäßlichkeit seiner haußfrauen nicht speisen könte. Weillen aber der seh-lige elste von Schievelbein alß gewesener dockman die fastnachtmahlzeit vorhin mit verrichtet, so wolte obgemelter dockman Vegesack sich abkauffen und 50 rtl. erlegen, womit herr Rennenkampff abgetreten.

Die anwesende elsten haben per majora geschloßen, dz dockman Vegesack, weillen er sich abkauffen wolte, 70 rtl. alb. geben solte.

Elster Rennenkampff wurde eingefoddert und ihm solches kuntgethan, welcher solches mit seinen herrn bruder hinterbringen wolte, so auch von demselben angenommen wor-den. Wie solches geschehen, haben die anwesende elsten die beiden

[p. 572]

herrn cämmerer, alß elster Jochim Rademacher undt elster Reinholt Kahl688, freundlich angemuhtet, die fastnachtmahlzeit zu verrichten, hierzu die gemelten 70 rtl. von herrn Vegesack zu empfangen und, waß die mahlzeit mehr kosten würde, auß die cämmerey-gelder zuzulegen.Elster Rademacher entschuldigte sich, daß er wegen seiner frauen unpäßlichkeit und wegen vielheit seiner geschefften die mahlzeit nicht verrichten könte.Elster Reinholt Kahl sagete, daß weillen er mit seiner frauen auff sein landtguth ver-reisen müste, so wolte er seinen herrn schwager, elster Wilhelm Minkenberg, darzu vermögen, welcher auch solches auf der herren elsten ansuchen auf sich genommen.

687 Sie hatten dieselbe Mutter, Anna Dreiling, vgl. BÖTHFÜHR, Rigische Rathslinie, Nr. 606 u. 645.688 ‚undt elster Reinholt Kahl‘ Nachtrag vor der Zeile.

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302 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

[p. 573][1695]

Anno 1695 den 4. Februarij wahr Fastnacht.

Der herr elterman George Plönnis hatt sowohl die elstenbanck alß die bürgerey ansa-gen und wegen seiner schwachheit durch den herrn elsten Hinrich Friedrichsen in der brautcammer proponiren laßen,1. daß man zwey beisitzere erwehlen könte.

Es ist herr689 elster Hanß Kleiß und der herr elster Jochim Rademacher zu beisitzere benennet.

2. So hette man zwey cämmerer zu verordnen.Hierzu ist herr690 elster Reinholt Kahl und herr elster Wilhelm Minken-berg erwehlet.

Nachdehme die bürgerey auff der güldestuben sich versamlet, seint die elsten auß der brautcammer zu ihnen getreten und ihnen kuntgethan, daß weillen itzo Fastnacht were und sowohl herr691 elster Peter von Schievelbein alß herr elster Johan Holler verstorben, so könten itzo zwe andere elsten erwehlet werden. Und weillen dem herrn dockman Gotthard Vegesack die eine elstenstelle gebühret, so könte die bürgerrey

[p. 574]

zu dem andern elsten vier capable persohnen auffsetzen und den zettel in die brautcam-mer schicken, damit die elstenbanck einen darauß erwehlen möge, womit die elsten wieder in der brautcammer gegangen.Dockman Vegesack eingetreten und übergab einen zettel, daß die bürgerey zur elsten-wahl Peter Weyer692 mit 59, Erenst Peifer mit 42, und Gabriel Hennig mit 34 und Jacob Gronau mit 31 stimmen auffgesetzet.Hierauff haben die elsten zur elstenwahl geschritten. Da dan Peter Weyer 14, Gabriel Henning 5 und Jacob Gronau 8 stimmen bekommen, daß also Peter Weyer elster ge-worden.Weillen auch herr693 elster Johan Holler, wie gemelt, verstorben und kastenelster gewe-sen, so hatt sowohl die elstenbanck alß die bürgerey herrn elsten Hinrich Hilling beim stadtkasten zu sitzen verordnet.Eines ehrbaren rahts beantwortung auff der bürger fastnachtklagen von anno 1694694 wurde der bürgerey übergeben und dagegen die itzige fastnachtklagen eingenommen, welche einem ehrbaren raht sollen vorgetragen werden.

689 ‚herr‘ Nachtrag über der Zeile.690 ‚herr‘ Nachtrag über der Zeile.691 ‚herr‘ Nachtrag über der Zeile.692 ‚Peter Weyer‘ Nachtrag neben der Zeile.693 ‚herr‘ Nachtrag über der Zeile.694 Die Ratsantwort ist überliefert in: Ratsprotokolle der Stadt Riga, in: DSHI 510 Riga, publica Bd. 45,

p. 301-335.

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303Edition des Textes

Zu elsten seint abgeruffen Gotthard Vegesack und Peter Weyer.Beim accisekasten zu sitzen ist verordnet

herr elster Wiedau,herr elster Daniel Berentzund herr elster Peter Weyer.

Beim accisekasten zu sitzen hatt sich elster Rennenkampff abgekaufft mit 20 rtl. und elster Johan Betken mit 30 rtl.

[p. 575]

Anno 1695 den 9. Augustij

hat der herr elster Herman Wulff die elstenbanck convociren und nachfolgendes pro-poniret.1. Weillen seine hochgräfl iche excellentz der herr generalgouverneur Hastfer gott-

lob glücklich anhero gekommen, so stünde zu bereden, ob man nicht seiner ex-cellentz 2 ohm guten reinwein wie vorhin geschehen zum willkommen praesen-tiren solte.Die elstenbancke hat solches vor gut angesehen und die beede cämmerer, herrn elsten Reinholt Kahl und herrn elsten Wilhelm Minckenberg, beordert, solchen wein zu kauffen und nachem schloß zu senden.

2. So wehre die frage, wo die 90 rtl., so solcher wein kosten würde, solte herge-nommen werden.

Es ist der herr elster Hans Hinrich Berens willig gemacht, die 90 rtl. auff der gülstuben vorrahtskasten zu verschießen.

3. Nachdehme noch einmahlen von den vorrahtskastengeldern695 rechnung abgele-get, der sehlige herr elster Jochim Rademacher alß mitadministrator auch todes verblichen, so wehre auch gut, dz solche rechnung mögen eingelieffert werden.

[p. 576]

Elster Hanß Hinrich Berens alß mitadministrator gemelter kasten war hiezu er-bötig, wan er nur den schlüßel von sehligen elsten Jochim Rademachers frau wittibe bekommen würde.

Es soll der schlüßel dem herrn elsten Berens zugestellet werden.4. Herr elster Hanß Kleiß, herr elster Herman Schreiber und elster Gotthard Vege-

sack im nahmen sehligen herrn elsten Jochim Rademachers frau wittibe hielten an, daß ihre cämmereyrechnunge696, welche schon lengsten eingelieffert und übersehen worden, möchten zugeschrieben werden.

695 Hier ist der von der Ältestenbank separat eingerichtet Kasten gemeint. Vgl. oben p. 369 f.696 Die Kämmereirechnung des Joachim Rademacher ist überliefert in: Kämmereirechnungsbuch der Großen

Gilde, in: LVVA, f. 223, apr. 1, Nr. 263, fol. 191v-196r.

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304 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Weillen die rechnung in calculo und mit die quitantzen richtig befunden, so ist beliebet, dz solche rechnungen gemelte persohnin solten zuge-schrieben werden.

5. Weillen die gülstube vor vielen leuten gemahnet wird, dagegen andere der gül-stuben wieder schuldig seind, man auch gerne wisen wolte, welche herren elsten anitzo die kirche und hospetales zu bedienen haben, so wehr guth, dz gewise deputirteen [!] auß der banck, welche alles untersuchen solten, verordnet werden mögen.

Die elstenbanck hat elsten Harmen Wulff, elsten Hinrich Hilling, elsten Hanß Kleiß, elsten Reinholt Kahl und elsten Peter Weyer hietzu verord-net.

[p. 577]

Anno 1695 den 27. Augustij

hat der herr elster Harman Wulff die elstenbanck convociren laßen undt nachfolgendes proponiret.1.697 Es hette der herr wortführende bürgemeister Paulus Rigeman in absens herrn

elsten Hinrich Friedrichs den herrn elsten Claus Widau in die cämmerey698 fodern laßen und ihm kuntgethan, dz ihre königliche mayestät unser allergnä-digster könig und herr dero gnädigst resolution von anno 1695 den 14. Julij wegen der lehnbanck an seiner hochgräfl ichen excellentz dem herrn general-gouverneur Jacob Hastfer gesandt, welcher herr dieselbe in dero schreiben vom 16. Augustij dieses jahres an einen ehrbaren raht geschloßen, worvon ein ehr-barer raht die copeien der elstenbanck zugestellet. Dahero könte dieselbe wie auch ihr königliche mayestät vorige resolution vom 3ten Julij anno 1693 und des sehligen herrn elterman Plonnies an einen ehrbaren rath699 desfals eingegebene remonstration wie auch der elstenbanck eingegebene schrifften vom 2ten und 14. Mertij anno 1694 verlesen und in sehligen elterman Harman Harmensen und sehligen elsten Jochim Rademachers stelle zwe andere elsten erwehlet werden.

Hierauff wurde alles verlesen und an sehligen herrn elterman Harmsen stelle herr elster Hinrich Friedrichs und in sehligen herrn elsten Jochim Rademachers stelle elster Hanß Hinrich Berens verordnet und

[p. 578]

beliebet, daß die lehnbanckssachen durch nachfolgende herren elsten sol-len beygewohnet werden, alßherr elster Hinrich Friedrichs,herr elster Herman Schreiber,

697 Keine Zählung eines Punktes 2 in der Vorlage.698 Die Kämmerei des Rathauses war der übliche Beratungsort, wenn der Rat und die an der Stadtverwaltung

und -regierung mitbeteiligten Gilden etwas gemeinsam zu besprechen hatten.699 ‚rath‘ Nachtrag über der Zeile.

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305Edition des Textes

herr elster Reinholt Kahl,herr elster Claus Widau,herr elster Hanß Hinrich Berensund herr700 elster Hinrich Hintz.701

[p. 579]

Anno 1695 den 19. Septembris

hat elster Harman Wulff alß alter elster702 sowohl die herren elsten wie auch die bür-gerey zur dockmanswahl ansagen laßen und in die brautcammer gemelte eltesten re-feriret,1. dz weillen zur dockmanswahl angesaget worden, so könte man wie gebeuhlich

auß der brautcammer auff der gülstuben treten und der bürgerey vermelden, daß sie inhalt ihrer königlichen mayestät allergnädigste resolution703 drey capable bürger auffsetzen und den zettel durch dem herrn dockman Jochim Cordes in die brautcammer schicken und der elstenbanck übergeben laßen, worauff die elsten in der gülstuben gangen und der bürgerey solches kuntgethan. Nachdehme sol-ches geschehen, seint die herren elsten wieder in der brautcammer getreten.Elster Wulff sagte, daß weillen verwichenen jahr, wie die dockmanswahl ge-schehen, elster Widau und elster Hinrich Hintz verordnet worden704, einen edlen hochweisen raht zur dockmanswahl in der brautcammer zu nöhtigen, so solte solches itzo durch herrn elsten Hintz und dem ihm folgenden705 elsten Johan Betken geschehen, weillen aber herr elster Hintz nicht zugegen, so könte man sich desfals bereden.

Daß collegium hat beliebet, dz der herr elster Widau und herr elster Bet-ken einen ehrbaren raht auffnöhtigen solten.

[p. 580]

So stünde auch zu bereden, wer die zetteln sowohl an einen ehrbaren raht alß an die herren elsten übergeben und nach geschehener stechung wieder einsamlen solte.

Die überreichung der zettlen soll durch dem herrn Peter Weyer alß jüngs-ter elster und die einsamlung durch dem negst über ihm sitzenden herrn elsten Gotthart Vegesack geschehen.

700 ‚herr‘ Nachtrag über der Zeile.701 Vgl. die Wahl der ursprünglichen Deputierten der Ältestenbank oben p. 534.702 ‚alß alter elster‘ Nachtrag über der Zeile. Verweis auf die Rang- und Sitzordnung der Ältesten, die nach

dem Datum des Eintritts in die Ältestenbank, ihrem Alter als Älteste, geordnet war. War kein Ältermann anwe-send, wurden seine Aufgaben von dem am längsten amtierenden Ältesten wahrgenommen.

703 Königliche Verordnung vom 16.02.1681, in: Collectaneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI 520 Große Gilde Riga 1, p. 93-95.

704 Vgl. oben p. 567.705 Verweis auf die Rang- und Sitzordnung der Ältesten, die nach dem Datum des Eintritts in die Ältesten-

bank, ihrem Alter als Älteste, geordnet war.

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306 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

2. Die herren cämmerer klagten sowohl über den gülstubendiener Daniel Pfaffen alß auch über die liggers, dz sie nicht fl eißig auff die hochzeiten auff der gülstu-ben auffwarteten und dz die liggers viel bier vorpartireten und nicht vorgestern auff des herrn elsten Reinholt706 Kahlen tochter hochzeit den alda anwesenden herrn elsten Hinrich Hilling alß viceelterman mit fackelen wie manierlich nach hause begleitet hetten.

Hierauff wurde sowohl Pfaff alß die liggers vorgestellet und ihnen sol-ches alles vorgehalten, auch ihnen angedeutet, dz wen sie sich nicht bes-ser halten würden, so würde man auff andere mittel bedacht sein.

3. Weillen der herr elster Jochim Rademacher todes verblichen und dahero ein an-der elster in seiner stelle bey johanneskirchen muß verordnet werden, so könte man sich desfals auch bereden.

[p. 581]

Der herr elster Hinrich Friedrichs referirte, daß weillen nach der ordnung707 der herr elster Hinrich Hintz folgete, so hette derselbe mit ihm geredet, dz er sich abkauffen wolte und hette 25 rtl. gebohten.Nach ihm folgete der herr elster Daniel Berens, der herr elster Hanß tor Awest und der herr elster Hanß Hinrich Berens. Dieser letzter elster hat 40 rtl. geboh-ten.

Dafern der herr elster Hinrich Hintz nicht 30 rtl. geben will, so soll er nebenst elsten Daniel Berens und herrn elsten Hanß tor Awest auff einen zettel gesetzet und einen ehrbaren raht praesentiret werden, damit sie ei-nen auß solchen dreyen persohnen zum vorsteher der st. johanneskirchen wehlen mögen.

4. Der herr dockman Jochim Cordes eingetreten und kuntgethan, dz die bürgerey zur dockmanswahl nachfolgende drey bürgere auffgesetzet, alßGabriel Henningk mit 25 stimmen,Johan Wulff, Harman sohn mit 43 undAndres Beyer mit 27 stimen, womit er abgetretten.Hierauff wurde ein ehrbarer raht durch obgemelte

[p. 582]

herren elsten708 in der brautcammer gebehten und, nachdehme dieselbige er-schienen und nebenst die herren elsten 42 persohnen starck gewesen, seint die zettlen durchstochen und befunden worden, daß Gabriel Henningk 11,

706 Das Kämmereirechnungsbuch verzeichnet Einnahmen bezüglich der Hochzeit der Tochter nicht von Rein-holt, sondern von Hinrich Kahl. Vgl. Kämmereirechnungsbuch der Großen Gilde, in: LVVA, f. 223, apr. 1, Nr. 263, fol. 191v.

707 Solche und andere Aufgaben wurden nach der Rang- und Sitzordnung der Ältesten vergeben, die nach dem Datum des Eintritts in die Ältestenbank, ihrem Alter als Älteste, geordnet war.

708 Claus Wiedau und Johan Betken, vgl. oben p. 579.

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307Edition des Textes

Johan Wulff 29und Andres Beyer 2 stimmen gehabt.Nachdehme solches passiret, seint sowohl die herren elsten alß ein edler hoch-weiser raht auff der gülstuben getreten und Johan Wulff vor

dockman abgeruffen worden.

[p. 583]

Anno 1695 den 22. Octobris

hat der herr elster Hinrich Friedrichs die elstenbanck ansagen laßen und beygebracht,1. daß bey der müldegüfft an der verstorbenen herren709 elsten stelle andere elsten

möchten benennet werden.Die elstenbanck hat herrn elsten Hanß Kleiß und herrn elsten Hinrich Hintz darzu erwehlet.

2. So wehre vonnöhten, daß zu st. peterskirchen, weillen der herr George Rennen-kampff im raht getzogen, drey andere elsten möchten benennet und einem ehr-baren raht praesentiret werden, damit dieselben einen daraus bey peterskirchen erwehlen möchten.

Es ist der herr elster Clas Widau, der herr elster Hans tor Avest und der herr elster Frans Dreling auffgesetzet worden.

[p. 584]

3. Weillen der herr elster Hans Hinrich Berentz im raht genommen, elster Jochim710 Rademacher auch verstorben, so könten andere elsten bey dem vorrahtskasten erwehlet werden.

Hierzu ist elster Jacob von Staden und herr elster Harmen Schreiber ver-ordnet.

4. Weillen sich der herr elster Hinrich Hintz vor die st. johanniskirchen bedienung hat abkauffen wollen, so könte mit ihm desfalß richtigkeit gemachet werden.

Daß collegium hat mit herrn elsten Hinrich Hintz verabrede711t, daß er 100 rtl. alb. geben solte.

5. Nachdem auch zu st. johanniskirchen ein elster abgestorben, so könten drey an-dere elsten benennet und einem ehrbaren raht übergeben werden.

Wann ein ehrbarer raht auß obgemelten 3 elsten712, welche zu st. peters-kirchen benennet, ein wird genommen haben, so könten zu die übrigen 2 elsten noch der in der ordnung folgende713 herr elster gesetzet un[d] einem ehrbaren raht praesentiret werden.

709 ‚herren‘ Nachtrag über der Zeile.710 Wort verbessert aus: Johann.711 ‚de‘ Nachtrag über der Zeile.712 Claus Wiedau, Hans tor Awest und Frans Dreiling, vgl. oben p. 583.713 Verweis auf die Rang- und Sitzordnung der Ältesten, die nach dem Datum des Eintritts in die Ältesten-

bank, ihrem Alter als Älteste, geordnet war.

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308 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

[p. 585]

6. Es wehre bekant, daß der draußen studirender Gustavus Moricius Wagner seine disputation der elstenbanck zugesandt. Dahero könte ihm eine discretion zuge-leget werden.

Es soll der herr cämmerer ihm 10 rtl. geben laßen.

[p. 586 unbeschrieben]

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309Edition des Textes

[p. 587][1696]

Anno 1696 den 24. Februarij

hat der viceelterman Hinrich Friedrichs die elstenbanck nebst die bürgerschafft ansagen laßen und proponirte in der braudtkammer in gegenwart folgender herren eltesten, als

elster Hinrich FriedrichsGerdt BojertDavid HillboldHinrich HillingJacob von StadenHarm SchreiberHanß KleißReinhold KahlMarten PiehlWilhelm MinckenbergHanß SchwartzClaus WiedauJohan Friedrich BetchenDaniel BerensHanß thor AwstHinrich HintzFrantz DrelingRötcher SehdensAlbrecht EißingConrad von BenkendorffReinhold WeyerJochim Stockfi schEberhard von SchultzenBendix DrelingPeter HaacksJacob FranckenHinrich IhnkenHarm HartmanPeter HollerGothard Vegesak undPeter Weyer,

1. wie das sowohl 2 beisitzere als auch 2 cämmerer und 4 zur auffwartung wieder müsten benennet werden, als könte man darüber sich bereden.

Das collegium hat zu oberwehnte

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310 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

[p. 588]

bedienungen nachfolgende erwehlet, als:1. zu beisitzere elsten Reinhold Kahl und elsten Hanß Kleißen2. zu cämmerers elsten Hans Schwartz und elsten Wilhelm Minckenberg3. zur auffwartung ......................... .........................714

2. Weiln auch des höchsten Gottes willen zufolge unterschiedliche, als älterman Georg Plönnies, elster Hans Struck, elster Herman Wolff, elster Jochim Radema-cher, mit tode abgegangen und elster Georg Rennenkampff mit elsten Hans Hin-rich Berens inn den raht gezogen und dannenhero 6 elsten stelle vacant worden, davon aber dem dockman Jochim Kordes die eine stelle zufält, als könte solches der löblichen bürgerschafft vorgetragen werden, damit dieselben zu die übrige 5 stelle so viel capable persohnen, gleich bißhero geschehen, auffsetzen und selbi-ge durch den dokman möchte überlieffern laßen, damit also die elstenbanck auß denen vorgeschlagenen persohnen die manqvirenden erwehlen könte.

[p. 589]

3tens So wehre auch durch vorerwehnten tödlichen abgang des elterman Plönniessen die ältermanstelle offen geworden, müste derowegen in deßen stelle ein anderer erwehlet werden, welches auch mit zugleich der bürgerschafft könte kundge-machet werden.Nachdehm nun die löbliche bürgerschafft sich versamlet gehabt, ist der vice-älterman Hinrich Friedrichs nebst die eltesten aus der brautkammer zu parn auff die güldestube getretten. Alda beregter viceälterman der anwesenden bür-gerschafft kundgemachet, wie das durch unterschiedliche todesfälle wie auch zweyer in den rahtstand gezogener elsten 6 solcher stellen in der eltestenbanck vacant wehren, davon eine dem itzigen dockman Jochim Kordes heimfi ele, zu die andere 5 stellen würde die löbliche bürgerschafft belieben, ihrer königlichen mayestät resolution715 zufolge zu jeden eltesten 4 tüchtige persohnen auß der bürgerschafft zu erwehlen und dieselbe auff einen zettel durch dem dockman ihnen in der kammer praesentiren laßen, damit die eltesten-

[p. 590]

banck auß denen 4ren einen zum eltesten wehlen könte, womit er viceälterman nebst die eltesten wieder auffgestanden und in die brautkammer gegangen.

714 Lücken zur Namensnennung nicht ausgefüllt.715 Königliche Verordnung vom 16.02.1681, in: Collectaneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI 520 Große

Gilde Riga 1, p. 93-95.

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311Edition des Textes

Wie nun die bürgerschafft sich gesetzet und votiret, ist der dockman Jochim Kordes in der brautkammer getretten und kundtgemachet, das die bürgerschafft wegen diejenigen, welche bey der taffel gehen solten716, sich nicht vereinigen könten, als bahten dieselbe, das die sämptliche eltestenbanck hierinn eine ge-wiße ordnung machen, damit also der desfals entstandene streit auffgehoben werden möchte.Hierauff ist geschloßen,

das hinführo und also von nun an keine andere persohnen bey der taffel gehen sollen als nur diejenigen, welche nicht allein die jüngsten brüder, besondern auch dabey zugleich vor die jüngsten in der beheurahtung wür-den erfunden werden.717

Worauff der dockman sich mit der elsten-

[p. 591]

banck resolution wiederumb in der güldestube verfüget, und die bürgerschafft auch718 zur wahl der elsten geschritten und durch den dokman Kordes nachfol-gende durch die meisten stimmen erwehlete 4 bürger der eltestenbanck praesen-tiren laßen, als

Caspar Dreling mit 226Michel von Maln mit 162Matthies Marquard 127und Anders Beyer mit 117 stimmen.

Wie nun der dockman abgetretten, hat die elstenbanck der gewohnheit nach vor jeden eltesten ein zettel mit obgemeldter 4 persohnen nahmen beschrieben, durch den jüngsten elsten einen jeden von der banck überreichen laßen, damit er nach seinem eigenen belieben auff demjenigen stechen möchte, welchen er wolte. Da dann nach colligirung der zettel befunden, das

Caspar Dreling 19Michel von Malln 8Matthies Marquard 4Anders Beyer aber keine stimmen

gehabt, macht zusammen 31 stimmen, gleich der elstenbanck zusammen starck gewesen, und ward also per majora Casper Dreling zum eltesten erkohren.

Hierauff ist vorgemeldter dockman Kordes zum zweiten mahl eingetretten und wiederumb 4 persohnen, so die

716 Es handelt sich um die Tafel, die bei der Ältestenwahl herumgetragen wurde, um darauf nach der mündli-chen Abfragung die Stimmen der Gildebürger zu verzeichnen.

717 Da immer nur zu einem Termin im Jahr, Fastnacht, neue Mitglieder aufgenommen wurden, konnte es Streitigkeiten um die Pfl icht zur Übernahme von Aufgaben kommen, die an das Eintrittsdatum in die Gilde gebunden waren. Die zusätzliche Bindung an das Hochzeitsdatum fi ndet ihre Begründung darin, dass nur verhei-ratete Kaufl eute Mitglieder der Großen Gilde werden durften.

718 ‚auch‘ Nachtrag über der Zeile.

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312 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

[p. 592]

bürgerschafft durch die meisten stimmen erwehlet gehabt, gepraesentiret, alsPeter Gudeknecht mit 206Jacob Wilde mit 109Jacob Gronnau 94und Ohloff Holstensohn mit 86 stimmen,

womit er abgetretten. Die eltestenbanck aber nach voriger manir in die zettel, so ihnen ferner durch den jüngsten eltesten übergeben, gestochen. Da dann nach übersehung derselben befunden, das

Peter Gudeknecht 4Jacob Wilde 6Jacob Gronnau 21und Ohloff Holstensohn keine stimmen

gehabt, das also Jacob Gronnau durch die meiste stimmen zum eltesten benennet worden.

Dockman Kordes zum 3ten mahl eingetretten mit 4 von der bürgerschafft per majora erwehlten persohnen, als

Gabriel Hennecke mit 216Peter Menck mit 127Jacob Beytz mit 111und Hinrich Brandt mit 112 stimmen,

womit er abgegangen und die eltestenbanck auff vorerwehnte weise auff die zetteln gestochen. Da man dann

[p. 593]

befunden, das Gabriel Hennecke 26Peter Menck 2Jacob Beytz keineund Hinrich Brand 3 stimmen

gehabt und also zum elsten erkohren worden Gabriel Hennecke.

Besagter dockman Kordes zum 4ten mahl eingetretten und abermahl 4 persoh-nen von der bürgerschafft der eltestenbanck kundtgemachet, als

Ernst Paißen mit164Johann von Acken mit 134Johan Benninghausen mit 117und Claus Ulrichs mit 66 stimmen.

Darauff er entwichen, die eltestenbanck aber auff die persohnen besagter metho-de nach gestochen und nach colligirung der stimmen befunden, dz

Ernst Paißen 2Johan von Acken 7

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313Edition des Textes

Johann Benninghausen 20und Claus Ulrichs 2 stimmen

gehabt, dannenhero Johan Benninghausen zum elsten ernennet worden.

Zum 5ten mahl der dockman eingetretten und wiederumb 4 persohnen von der bürgerschafft praesentiret, als

Matthies Hollender mit 129Johan König mit 120Jochim Guthan mit 124Hinrich Meyer mit 89 stimmen,

womit er abgetretten und die eltestenbanck

[p. 594]

zufolge vorberegter manier in die zettel gestochen. Da dann befunden, dasMatthies Holländer 5Johann König 21Jochim Guthan 4und Hinrich Meyer 1 stimmen

gehabt, das also Johan König zum elsten erkohren worden.

Nach vorgepassirtes seind die eltesten auß der brautkammer in die gildestube getretten und, nachdem die glocke 3 mahl gezogen, ist denen bürgern kund-gemachet, wie das die eltestenbanck 2 beisitzere, als elsten Reinhold Kahl und elsten Hanß Kleißen, zu cämmerer elsten Hanß Schwartz und Wilhelm Minckenberg genommen und auß denen vorgeschlagenen persohnen nebst dem dockman zu eltesten erwehlet hetten

Jochim KordesJacob GronnauJohann KönigJohan BenninghausenGabriel Henneckeund Casper Dreling,

auch darauff der bürger klagten angehöret und nach solchem dem dockman Kor-des angemuhtet, das er selbige klagten schrifftlich verfaßen und bey nähester session übergeben solte.

[p. 595]

Hierauff hat der viceälterman Hinrich Friedrichs der bürgerschafft kundge-macht, wie das nunmehro, nachdem nicht allein die 2 jahren der regierung des sehligen herrn älterman Plonnies verfl oßen, sondern derselbe auch nach des Al-lerhöchsten willen auß dieser zeittigkeit abgefodert worden und in deßen ewiges reich versetzet worden, und also billig anitzo ein anderer an deßen stelle erweh-let werden müste, als würde die bürgerschafft sich belieben laßen, nebst der

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314 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

eltestenbanck sich zu setzen und einen capablen manne zum elterman auß der elstestenbanck zu erwehlen.Worauff 2 eltesten nebst 2 bürgere mit der taffel umbgegangen, die stimmen entgegengenommen und, nachdem dieselben übersehen, ist befunden, das elster

Claus Wiedau 178Conrad von Benkendorff 68und Reinhold Kahl [23]719

auch elster Friedrichs [8]720 stimmengehabt. Da dann elster Claus Wiedau durch die meisten stimmen zum älterman erwehlet worden.

[p. 596]

Den 28. Februarij anno 1696

hat der herr älterman Claus Wiedau die eltestenbanck convociren laßen und proponiret in gegenwart

elsten Gerhard BojertsDavied HilboldtHinrich HillingJacob von StadenHerman SchreiberHanß KleißReinhold KahlenMarten PihlWilhelm MinckenbergHanß SchwartzJ[ohan] F[riedrich] BetchenDaniel Berens elsten Hans tor AwstHinrich HintzFranz DrelingRötcher SehdensAlbrecht EißingConrad von BenkendorffJochim Stockfi schEberhard von SchultenPeter HaacksJacob FranckHinrich Ihncken

719 Lücke zur Nennung der Stimmenzahl nicht ausgefüllt. Die Stimmenzahl wurde ermittelt aus den Aufzeich-nungen des Ältermanns Claus Wiedau in: DSHI 520 Große Gilde Riga 2, p. 6.

720 Lücke zur Nennung der Stimmenzahl nicht ausgefüllt. Die Stimmenzahl wurde ermittelt aus ebenda.

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315Edition des Textes

Harm HartmannPeter HollerGothard VegesakPeter WeyerJochim KordesJacob GronnauJohan KönigJohann BenninghausenGabriel HenneckeCasper Dreling

1. das weiln diesen kommenden Sontag sowohl er als auch die jüngst erwehlte el-testen in der kirche geführet werden müsten, so könten zu einführung derselben alter gewohnheit nach einige benennet werden.

Das collegium hat beliebet, das

[p. 597]

daß [!] der herr älterman Claus Wiedau durch elsten Herman Schreiber, elster Jochim Kordes durch elsten Jochim Stockfi sch, elster Jacob Gron-nau durch elsten Peter Haacks, elster Johan Benninghausen durch elsten Rötchert Sehdens, elster Johan König durch elsten Hinrich Ihncken, elster Garbriel Hennecke durch elsten J[ohan] F[riedrich] Betchen und elster721 Casper Dreling durch elsten Hans tor Awst in der kirchen im eltestenstuhl sollen gebracht werden.722

2. So könten auch die eltesten nach der ordnung in der verstorbenen eltesten stelle auftretten.

Ist geschloßen worden, das in der 1sten, als eltermansbanck, elster Her-man Schreiber und elster Hans Kleiß, in der andren, als cämmereybanck, elster Hans thor Awst, elster Hinrich Hintz und elster Frantz Dreling, in der 3ten banck elster Jochim Stockfi sch, elster Eberhard von Schultzen, elster Bendix Dreling, elster Peter Haacks und elster Jacob Franck und in der letzten banck die 6 neue eltesten eintretten sollen.

[p. 598]

3tens Müsten auch zu dem accisekasten 3 eltesten ordiniret werden.Es sollen elster Jochim Kordes, Jacob Gronnau und elster Johan Benning-hausen dieses jahr dabey sitzen.

721 ‚elster‘ Nachtrag über der Zeile.722 Laut den Aufzeichnungen des Ältermanns Claus Wiedau in: DSHI 520 Große Gilde Riga 2, p. 7, geschah

die Auswahl derjenigen, welche die neuen Ältesten und den neuen Ältermann in die Kirche führen sollten, nicht zufällig. Einem jeden wurde sein Nachbar oder ein guter Freund zugewiesen.

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316 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

4. Weiln bekant, das die güldestube durch ein und andere unkosten723 in großen schulden gerahten, item das noch eins und das andere gebauet und repariret wer-den müste und wenig mittele von der güldestube dazu verhanden wehren, als stünde zu vernehmen, ob nicht einige von die jüngst erwehlte herren eltesten sich von denen ordinairen bedienungen abkauffen wolten.

1. Elster Peter Weyer erklährte sich, das weiln er meist von alle onera |: außbenommen das umbgehen mit dem beitel in der kirche :| sich befreyet hette, so wolte er sich auch desfals abfi nden. Das collegium hat sich

[p. 599]mit demselben verglichen, das er vor die umbgehung mit dem bei-tel in der kirche 66 ⅔ rtl. geben soll.

2. Elster Johann Benninghausen wolte sich auch von der fastnachtmahl-zeit und beitelgehen abfi nden.

Es ist mit ihm verglichen, das er vor außrichtung der fastnacht-mahlzeit und beitelgehen zusammen 166 ⅔ rtl. zahlen sol. Was aber die andere onera als kastensitzen etc. anlanget, solches wolte er würcklich praestiren.

3. Elster Johann König erboth, sich ebenfals vom accisekasten item we-gen des beitelgehens und fastnachtmahlzeit abzufi nden.

Vor obangeführte onera soll er 230 rtl. carol. zahlen.4. Elster Gabriel Hennecke und elster Casper Dreling erbothen, sich we-gen der fastnachtmahlzeit und dem beitelgehen abzukauffen.

Das collegium hat sich

[p. 600]

mit denen beden verglichen, nemblich daß elster Gabriel Hennecke 175 rtl. und elster Casper Dreling 185 rtl. vor die fastnachtmahlzeit und beitelgehen zahlen sollen.

5. Demnach auch durch elsten Reinhold Kahl erinnert worden, das einige von der cämmerey wegen ihre abgelegte rechungen noch pro saldo was schuldig verblie-ben und solches nach vielfältigem anhalten dennoch nicht gezahlet.724 So müste man sich anitzo bereden, was mit denenselben anzufangen, damit man einmahl eine richtigkeit darin bekommen möchte.

723 Vmtl. u.a. Bezug auf den Stadtbrand vom 23.07.1689.724 Es gab zu diesem Zeitpunkt nur zwei ehemalige Kämmerer, deren Rechnung ihnen noch nicht zugeschrie-

ben wurde. Einer der beiden war Ältester Hinrich Friedrichs, seine Kämmereirechnung ist überliefert in: Käm-mereirechnungsbuch der Großen Gilde, in: LVVA, f. 223, apr. 1, Nr. 263, fol. 154v-157v. Es befi ndet sich in dem Kämmereirechnungsbuch kein Vermerk darüber, dass die Rechnung dem Ältesten Friedrichs zugeschrieben worden wäre, vgl. hierzu auch oben p. 405, 496, 558 u. unten p. 625 u. 802. Der andere Kämmerer war Hinrich Hilling, dessen Kämmereirechnung ist überliefert in: Kämmereirechnungsbuch der Großen Gilde, in: LVVA, f. 223, apr. 1, Nr. 263, fol. 165v-169r; vgl. zu ihm auch oben p. 493 u. 496.

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317Edition des Textes

Es soll zuforderst mit denenselben durch die beden herren cämmerer ge-redet und, dafern die zahlung binnen 6 wochen nicht geschehet, so sollen selbige durch den fi scal in nahmen der güldestuben vor das untergericht belanget werden.

6. Und weilen der güldestuben processen durch denn sehligen fi scal Barclaj umb ein gewißes vordehm wehren verrichtet

[p. 601]

worden, als müste man anitzo dazu einen andern benennen, der selbiges zu ver-richten auff sich nehme.

Es soll dem neuen fi scal Vitio solches freundlich angemuhtet und dasje-nige, was der sehlige Barclaj davor genoßen, demselben auch gereichet werden.

7. Der älterman erinnerte ferner, wie das sich unterschiedliche verarmete aus Deutschland bey demselben die güldestuben wegen umb eine beysteur angege-ben.

Dem alten nach soll denenselben von der taffelgülde durch die adminis-tratores das gewöhnliche der billigkeit nach gereichet werden.725

8. Nachdem elster Sehdens von st. jürgenshoff abgegangen, so müste ein anderer an deßen stelle dem herrn elsten Jochim Stockfi sch adjungiret werden, und weiln solches elsten Reinhold Weyer schon vor eltesten

[p. 602]

Jochim Stockfi sch gebühret hette, derselbe aber damahlen vorgewandt, das er bey dem stadtsvorrathkasten schon sitzen müste726, anitzo auch selbst nicht zu-gegen wehre, so müste solches woll außgesetzet werden. Dennoch aber: so ist desfals dem herrn eltesten Eberhard von Schultzen angemuhtet worden, welcher aber vorwandte, das er schon bey dem waisenhause als bey einer wichtigen ad-ministration wehre, auch das die vorigen administratores des waisenhauses mit keiner andere stifftungsbedienungen wehren beleget gewesen, als verhofte er, das man ihn auch selbiges recht, so die vorigen gehabt, würde genießen lassen, erinnerte auch ferner, wie das nunmehro in 2 nacheinander folgende jahren ei-niger mißverstandt zwischen denen vorstehern des waisenhauses und denen el-testen, welche vor die armen von st. jürgen in der st. peterskirche mit dem beitel umbgehen, vorgefallen, indem die letztere den vorzug in umbgehung mit der

725 Vgl. zur Auszahlung von Tafelgildemitteln an Auswärtige auch p. 640, 662-664, 810 u. 812.726 Reinhold Weyer wurde am 27. Oktober 1693 zum ordentlichen Kastenältesten gewählt, vgl. oben p. 538.

Über die Befreiung von der Administration St. Jürgenshofs ist im Memorialbuch nichts verzeichnet.

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318 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

[p. 603]

schaale auff Trinitatis727 vor die administratoren des waisenhauses praetendirten, ungeachtet sie jünger als die vorsteher in der banck wehren. Dahero wollte er ge-behten haben, das hierin, umb allen fernern streit vorzukommen, eine gewißheit, wie man gehen soll, möchte gemacht werden.

Das collegium hat dem herrn eltesten Eberhard von Schultzen |: doch ohne praejudice der succedirenden :| dahin vermöget, das er vor die be-freyung der administration vor st. jürgenshoff. 25 rtl. aus guten willen zahlen wolte. Waß aber die sache zwischen denen vorstehern des wai-senhauses und dem eltesten, der vor die armen mit dem beitel umbgehet, anlangete, so ist geschlossen, umb aller fernern ungelegenheit vorzukom-men, das die eltesten und vorstehere des waisenhauses mit dem eltesten, welcher mit dem beitel umbgehet, denselben rang,

[p. 604]

welchen sie in der eltestenbank |: nachdem sie in derselben eingekommen :| überkommen und alda rangiret sein, auch bey dem umbgang auff Trini-tatis728 in acht zu nehmen haben.Als nemblich der älteste eltester, er sey vorsteher des waisenhauses oder derjenige, der mit dem beitel in der st. peterskirche umbgehet, so soll dennoch derselbe, welcher der ältere in der bank ist, auch die principalste gaße, als Marstallstraße, der andere in der ordnung die Sünderstraße und der 3te den markt im umbgehen nehmen, wie dann Gotthelffende kom-menden Trinitatis der elste Eberhard von Schultzen die Marstallstraße, elster Ihncken die Sünderstraße, beyde als vorsteher des waisenhauses, und elster Gotthard Vegesack, als der jüngste und der dieses mahl mit dem beitel umbgehet, den marckt nehmen wird.

9. Weill nun der herr elster Eberhard von Schultzen von der st. jürgenshoffschen

[p. 605]

administration sich abgefunden, so solte billig elster Bendix Dreling solches angemuhtet werden. Weill aber derselbe anitzo nicht zugegen, so müste er mit elsten Reinholt Weyer desfals express angesaget werden, umb bey nechs-ter session zu erscheinen, unterdeßen könte von denenjenigen, so ihnen noch suc cedirten und welchen es doch ins künftige ohnfehlbahr angemuhtet werden müste, anitzo vernommen werden, ob sie sich auch von besagter st. georgenhoff administration abfi nden wolten.

Elster Jacob Franck erboth sich, desfals 60 rtl. alb. zu geben.

727 Der erste Sonntag nach Pfi ngsten, 1696 war das nach altem Stil der 07.06.728 Der erste Sonntag nach Pfi ngsten, 1696 war das nach altem Stil der 07.06.

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319Edition des Textes

Elster Ihncken excusirte sich damit, das er bey dem waisenhause schon verordnet wehre, bezog sich auff dasjenige, so der herr elster Eberhardt von Schultzen mündtlich beygebracht, dennoch aber wolte er aus liebe zu der güldestuben vor dieses mahl |: doch ohne praejudic seiner successoren [:|] 30 rtl. gegeben haben.

Es ist des herrn elsten Jacob Francken und auch729 elsten Hinrich Ihnckens erbiethen angenommen worden und soll elster Reinholdt Weyer auch elster Bendix Derling bey nähester session

[p. 606]

angesaget, und eine richtigkeit darin gemacht werden.10. Auch hatte der gewesene dockman der bürgerey ihre klagten schriftlich verfaßet,

und dieselbe übergeben folgenden inhalts:Als anno 1696 den 24 Februarij, wahr der Montag vor Fastnacht, auff zulaß seiner magnifi cence des itzigen wortführenden herrn bürgermeis-ters herr Paul Brockhausen der herr viceälterman Hinrich Friedrichs mit denen herren eltesten und der sämptlichen bürgerschafft auff der großen güldestuben sich versammlet hatten, ward folgende nothdurfft bey der docken schrifft- als auch mündlich vorgetragen, welche von dem dock-man kürtzlich verfaßet, solchergestalt lautet:

1. Nachdem eines edlen und hochweisen rahts resolution vom 21. Februarij anno 1696 auff die des verwichenen 1695. jahres fast-nachtklage die gantze löbliche bürgerschaff bey der docken vor-gelesen

[p. 607]

worden, nahmen sie solches mit sonderbahre vergnügung und danck an, bahten daneben einen edlen und hochweisen raht, aus vä-terliche zuneigung steiff und fest darauff zu halten, die verbrecher in auffkauffung der victualien einhalt 2den punct ohn ansehung der persohnen mit ernste straffe anzusehen, in sonderheit die fi scher-bauern über der Düna, welche noch am verwichenen Sonnabend, als den 22. stantis730 eine parthey roggen von 100, die andere par-they von 150 loff, das nach der stadt solte verführet werden, zu der löblichen bürgerschafft höchsten praejudice und ohndem bey die-ser nahrlohse zeiten731 aufgekauffet worden, bathen dannenhero, das auch den über der Düna wohnenden bauren daßelbe ernstlich zu untersagen, weilen ihre nahrung dadurch zimlich geschwächet,

729 ‚auch‘ Nachtrag über der Zeile.730 Stantis: hier = diesen Monats.731 1695-1697 gab es eine schwere Hungersnot. Vgl. dazu: LIIV u. SEPPEL.

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320 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

wann solches nicht vorgebeuget werden solte. Gleichfals wurde auch des brennholtz halber abermahl bestmüglichstermaßen einem edlen und hochweisen raht recommendiret.2. Beschwerten sich auch die lieffl ändische händlers, das bey der Sandthor groß unterschleiff geschähe, indem die bauren, welche mit 1 a 2 ließpfund paßhempff und drey band fl achs zur stadt käh-men, das billig nach der waage und wracke

[p. 608]

solte gebracht werden, weilen aber viel[e], die bauren beyzubehal-ten ihnen darin favorisirten, ohn wag und wraacke nach ihre häuser bringen ließen, wodurch die bürgerschafft nicht allein, sondern die frembden, die es an sich handelten, schaden litten, auch die wage dadurch verkürtzeten, als bath dieselbe bürgerschafft einen edlen und hochweisen raht geruhen wolle, bey der Sandtthor am walle, da vordem die abgebrante buden gestanden,732 eine kleine wage zur verhütung allen ferner unterschleiff anfertigen zu laßen, wah-ren auch einige, die gerne ein gewißes darzu contribuiren wolten.3. Ferner recommendirten die trafi qvirende, reusche als auch fac-torey treibende kauffl eute, das die wage in der alten stadt möge geöffnet werden, damit bey frühlingszeiten und häuffi g herabkom-mende strusen die schiffarth desto beßer könte accommodiret wer-den.4. Übergaben die herren vorsteher der taffelgülde ihre schrifftliche nothdurfft,

[p. 609]

weiln einige von der bürgerschafft daßelbe wiedersprachen, nichtes schrifftliches bey der docken anzunehmen, ward dennoch aber durch den herrn viceälterman und sämptliche herren eltesten dahin vermittelt, das es der sämptlichen bürgerschafft vorgelesen worden, alleine dem dockman committiret, das nöhtigste darauß-zuziehen, als habe es kürtzlich folgendergestalt verfaßet733:

Demnach unsere löbliche vorfahren de anno 1425 eine so herliche stifftung, genandt der taffelgülde734, dero nachköm-ling und arm nothleidende brüder, schwestern und wittwen eine milde beysteur beygetragen, wodurch dieselbe eine kleine ergötzlichkeit bey vorfallender unglücklicher zufäl-

732 Vmtl. Bezug auf den Stadtbrand vom 23.07.1689.733 Vgl. auch oben p. 545 f.734 Schragen der Tafelgilde von 1425, in: STIEDA/METTIG.

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321Edition des Textes

le zu genießen haben könten. Damit nun die intressegelder desto prompter eingetrieben werden möchten, ist solches in vorigen zeitten von den predigern auff der cantzell die ermahnung darüber gethan, weiln aber ein zeit lang viel schwestern vor ein gahr geringes, als 1 rtl. u[nd] 1735, ge-worden, welche hernach vor sich ihre

[p. 610]

portion von 5 bis 15 rtl. praetendiren, wie nicht minder zu ihrer kinder hochzeitten und sterbfälle zu genießen haben, indem aber die intresse bey dieser großen außgaben an viel arme brüder und schwestern nicht zureichen können, ein edler und hochweiser raht geruhen wollen, diese herrliche und nutzbahre stiftung zu unterstützung jährlich 3 a 4 mahl einen öffentlichen kirchenstand nachzugeben, auch bey den sterbenden und testatores eine erinnerung dieser stifftung wegen zu thun.

Jochim Kordesitziger zeit dockman

Soll einem edlen und hochweisen raht vorge-tragen werden.

Nach diesem haben sich folgende brüder in gegenwart der bürgerschafft angegeben, welche auch

[p. 611]

angenommen worden, als nemblich

Johan KoopReinholdt WildeDetmer MiddendorffJohan GroothAndres KrumhausenJohan KockJost Wilhelm ReimersAndres Henning

735 ‚1‘ Nachtrag über der Zeile. Hier fehlt offensichtlich noch eine Einheit.

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322 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Christoph PraetoriusAlbrecht KrumnauLudwich DautheAndres TohrnBaltzer VogdtJohan thor AwstHinrich TohrnChristian ChristianiZacharias Mehrman, P. sohnMelcher ElftersClas GödeJohann BürgersJost H. HaltermanMathhies LithanderDaniel MüllerJohan Kivulff Johan KuhlmanHinrich OhusenClas RitzebandtJacob WittenbergHinrich Rollsehligen Barthel Rademachers wittwesehligen Rohloff Moritzen wittwe736

[p. 612]

Den 31. Martij 1696

hat der herr älterman Claus Wiedau die gesamte brüder- und bürgerschafft zur kasten- und taffelgülde- wie auch weidebürgerwahl auff der großen güldestuben zu erscheinen ansagen laßen und, wie die bürgerschafft sich noch nicht versamlet hatte, so sindt eini-ge puncten in der brautkammer vorgenommen und der eltstenbanck durch dem herrn älterman Clas Wiedau vorgetragen worden.1. Es hette der wortführende herr bürgermeister des musicanten Hinrich Bengtsohn

Eicken seine supplicqe ihme zugesant und dabey recommandiret, demselben vor einen bruder auff der güldestuben anzunehmen und ob man es an der bürger-schafft wolte kommen laßen.

Nachdem nun solches zuvor der bürgerschafft kundtgemachet, so haben dieselben ordentlich darüber votiret und durch den dokman anbringen la-ßen,

das, weiln er ein musicant und also auff der kleinen736 Die Verzeichnung im Kämmereirechnungsbuch führt nur eine Frau auf: Anna Madalena Stetem. Da es

üblich war, die Witwen wieder mit ihren Mädchennamen zu nennen, kann nicht geschlossen werden, um wessen Witwe es sich bei der angeführten Frau handelte. Vgl. Kämmereirechnungsbuch der Großen Gilde, in: LVVA, f. 223, apr. 1, Nr. 263LVVA, f. 223, apr. 1, Nr. 263, fol. 198v.

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[p. 613]

gülde gehörete, er alhie nicht angenommen werden könte, dabey freundtlich angemuhtet, einen ehrbaren raht dahin zu vermögen, das sie bey ihre freyheit möchten geschützet werden.737

2. Und weiln auch der güldestuben fenstern gantz undauglich, ob man nicht 1. ih-rer königlichen mayestät, 2. der stadt und 3tens der eltesten ihre wappen wolte verfertigen laßen und ob zu die restirende luften die eltesten en particulir nicht beytragen solten

Es soll ein ehrbarer raht zuvor umb eine lufft begrüßet und was alsdan ferner solte erfordert werden, daßelbe sol aus der güldestuben mitteln ge-macht und bezahlet werden.

3. Nachdem die pforte vor der güldestube abgerißen, so hette er, umb solche wieder auffzusetzen, mit zuziehung dreyer eltesten eins vor alles nach dem vorgezeigten entwurff vor 70 rtl. alb. mit dem maurer Daniel bedungen, doch dergestalt

[p. 614]

daß derselbe alle dazu benöhtigte materialien, als kalck, steine, handlangere etc. wie es nahmen haben möge, anschaffe |: ausbenommen das grauß, welches von der güldestuben weggeschaffet werden soll:|, von welche 70 rtl. die kleine gülde die helfte gutthun mus, weiln ihre pforte mit darunter begriffen738, als wolte er solches zu ratihabition der eltestenbanck hiemit vorgetragen haben.

Der verding ist nach dem producirten abriß angenommen und der herr älterman vor seine mühe bedancket worden.739

4. Hierauff ist der dokman Johan Wolff eingetretten, umb zu vernehmen, daß weiln man zur kastenbürgerwahl schreiten wolte, so wolte die bürgerschafft sich zu-vor erkundiget haben, ob man wohl einen, der da noch kein bruder wehre, zum kastenbürger nehmen könte.

Weilln es wieder die verordnung740, als würde die bürgerschafft auff keine andere refl ectiren, als welche brüder wehren.

[p. 615]

5. Weill nun eltester Herman Wolff verstorben, welcher das memorialbuch von al-les dasjenige, so auff der güldestuben passiret, geführet, wie auch die revidirung der cämmerey etc. verrichtet, so stünde zu bereden, ob man nicht deßen sohn, dokman Johan Wolff, darumb begrüßen solte, solche verrichtung auffsichzuneh-men.

737 Vgl. unten p. 658-660.738 Die in unmittelbarer Nachbarschaft stehenden Häuser der Kleinen und Großen Gilde hatten eine gemein-

same Pforte zum Hof. Vgl. N.N.: Gilden zu Riga, Abbildung 1.739 Vgl. unten p. 626.740 Kassaordnung vom 11.08.1675, in: DSHI 510 Riga HS 49, p. 3-15, hier p. 9, § 3.

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324 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Dokman Wolff eingetretten und, nachdem ihm das vorhergehende kundtge-machet, sich erkläret, daß, wenn die eltestenbanck ihme von die onera, die er sonsten künftig als eltester thun müste, befreyete, so wehre er willig, solches auff sich zu nehmen.

Sein erbieten ist angenommen und soll künftig wegen daßjenige, so er desfals soll zu genießen haben, geredet werden.

6. Es wehre jüngstens eltester Bendix Dreling als ein adjungten bey st. georgens-hoff vorgeschlagen worden, welcher sich aber davon abkauffen wolte.

Weiln er die mahlzeit allein gemacht, so soll er an der güldestuben 100 rtl. alb. davor erlegen.

[p. 616]

7. Auch wurde erinnert, ob nicht diejennigen, welche der stifftungen wegen einem ehrbaren raht zum vorschlage praesentiret worden und nicht angenommen wer-den, der güldestuben eine recognition geben solten.

Ist beliebet, daß es bey dem alten verbleiben solte.

Worauff der herr älterman nebst die herren eltesten aus der brautkammer in die gülde-stube getretten und ist durch den herrn älterman der bürgerschafft vorgetragen, wie das man an dem heutigen tag zusammengekommen wehre, die vacanten stellen, bey der stadts unterkasten wie den auch taffelgülde und weyde zu besetzen, als würde die ehr-liebende bürgerschafft belieben, sich wieder zu setzen und zuvor mit der eltestenbanck auff 3 capable persohnen, als 2 ordinarien und 1 extraordinarius, zu kastenbürgere zu stimmen. Wann solches verrichtet, könte dieselbe alsdann unter sich einen bürger bey der taffelgülde und einen bürger bey der weyde erwehlen.Nachdem nun die stimmen durch den

[p. 617]

dokman und 2 der jüngsten brüder abgenommen worden, so ist Johan Zuckerbecker mit 50, Christian Christiani mit 41 stimmen zu ordinarien und Peter Gutknecht mit 52 stimmen als extraordinarius erwehlet worden.

Wie nun die eltestenbanck in der brautkammer getretten, so hat die bürgerschafft Chris-tian Christiani mit 13 stimmen zum taffelgüldebürger und Matthias Marqvard mit 22 stimmen zum weydebürger erwehlet.

[p. 618]

Den 23. Aprill anno 1696

lies der herr älterman Clas Wiedau die eltestenbanck und bürgerschafft auff der groß-en güldestuben zur kastennotariatwahl in des sehligen eltesten Herman Wolffen stelle ansagen.

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325Edition des Textes

Wie nun dieselbe sich versamlet hatte, ist der dokman Johan Wolff eingetretten und kundtgemachet, daß die bürgerschafft vernommen, das einige gewesen, welche etzliche 100 zetteln an unterschiedliche außtheilen laßen mit dreyer, als elsten Albrecht Eisings, elsten Marten Pihls und Jacob Gütrichs, nahmen, umb dadurch eine confusion in der wahl zu machen, als wolten sie einige davon der eltestenbanck praesentiret haben mit bitte, deputirte nach der kleinen gülde elterleute und eltesten zu senden und ihnen davor zu warnen, weiln, wie man vernommen, solche zetteln meist unter ihnen außgetheilet worden sein. Und weill hierdurch die freye wahl gehindert und viele dadurch könten corrumpiret werden, wie schon vordem geschehen, so bath die ehrliebende brüder- und bürgerschafft, das elterleute und eltesten solche übele

[p. 619]

gewohnheit möchten vorkommen.Hierauff ist elster Reinhold Kahl und elster Casper Dreling nach der kleinen gülde elterleute und eltesten gedeputiret, das sie solche vorerwehnte ausstreuung der zetteln von denen 3 persohnen ihnen kundtmachen und dabey ersuchen solten, die vorsorge zu tragen, damit solche zetteln bey ihnen cassiret und die vorstehende wahl gantz in frieden möchte vollenzogen werden.Nach diesem hetten elterleute und eltesten von der kleinen gülde zur antwort werden laßen, daß sie schon von außstreuung solcher zetteln vernommen und könten solches nicht billigen, wolten auch darauff sehen, das bey ihnen alles in frieden solte zugehen.Worauff die eltestenbanck auff die güldtstube getretten und ist durch den herrn älter-man der bürgerschafft kundtgemachet worden, wie das man den heutigen tag dazu be-stimmet hette, eine[n] kastennotarium an des sehligen eltesten Herman Wolffen stelle zu erwehlen wie auch einen extraordinarien kastenbürger an des Johan Zuckerbeckers stelle, welcher wegen einige vorgeschüttete hauptuhrsachen solche nicht annehmen wollen, als könte die bürgerschafft sich wieder setzen

[p. 620]

und auff solche persohnen refl ectiren, die capabel sein möchten, das ampt zu bekleiden, als zum kastennotarius müsten 3 persohnen erwehlet werden, welche einem ehrbaren raht ihrer königlichen mayestät gnädigstem willen zufolge könten praesentiret werden, zum kastenbürger müste nur einer erwehlet werden.Wie nun die bürgerschafft sich wieder gesetzet und die stimmung verrichtet, seindt 2 deputirte von der kleinen gülde, als elster Marten Weber und elster Cordt Meyer, mit ihre stimmen auff der güldtstube gekommen und selbige schrifftlich überreichet, nem-blich

elster Meiners mit 73 stimmendokman Johan Wolff 53und von der kleinen gülde elster Peter Qviet 46.

Nachdem nun solche stimmen zu obgemeldte stimmen von der großen gülde gesetzet, so hat man befunden, das elster

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326 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Meiners, welcher von der großen gülde 192 stimmen gehabt und von der kleinen gülde 73 und also zusammen 265 stimmen,Dokman Johan Wolff von der großen gülde 85 und von der kleinen gülde 53 zusammen 138und Jacob Gütrich von der großen gülde 133 und also diese drey die meisten stimmen gehabt,

welche 3 persohnen der herr älterman einem ehrbaren raht praesentiren wolte.Zum kastenbürger ist Andres Henneke erwehlet worden.

[p. 621]

Den 13. Junij 1696

wurde die eltestenbanck durch den herrn älterman Claus Wiedau convociret und pro-ponirte derselbe,1. wie das der draußen studirende Grünwaldts sohn der eltestenbanck eine disputa-

tion dediciret. Dannenhero könte ihm eine discretion zugeleget werden.Es ist ihm 30 rtl. alb. aus dem vorrahtskasten zugeleget worden.

2. Auch wehre wegen die kirche im Dessauschen eine suppliqe eingekommen, wo-rinnen umb eine beysteur zu derselben erbauung angehalten wurde.

Ist consentiret, aus dem vorrahtskasten 10 rtl. alb. deßfals zu zahlen.3. So müste auch das inventarium wegen denen schrifften und mobilien geleget

werden, als könten den elterleuten und

[p. 622]cämmerern noch 2 eltesten zugeordnet werden.

Es ist dem herrn elsten Peter Weyer und herrn elsten Gothard Vegesack freundlich angemuhtet worden, solches helffen werckstellig zu machen.741

[p. 623]

Den 22. Junij

ließ der herr älterman Wiedau die eltestenbanck convociren und proponirte in gegen-wart der herrenelsten Jacob von Stadenelsten Hans Kleissenelsten Reinhold Kahlenelsten Minckenbergs elsten tohr Awstenelsten Sehdenselsten von Schultzen

741 Das Inventar ist in dem Protokollbuch von 1702 bis 1720 eingefügt. Vgl. Protokolle der Großen Gilde 1702-1720, in: LVVA, f. 223, apr. 1, Nr. 26, p. 1-19.

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elsten Peter Weyerelsten Kordetzelsten Gronnauelsten Benninghausenund elsten Gabriel Henneke,

1. es hette der herr elster Reinholdt Kahlen seine cämmereyrechnung742 de anno 95 den 18. Apprillis bis anno 96 den 16. Junij übergeben mit bitte, das selbige verlehsen und ihm möchte zugeschrieben werden.

Es sollen die 12 rtl. 55 gr. alb. und 9 rtl. 40½ rtl. carol., welche aus selbi-ger rechnung überschießen von elsten Minkenberg verrechnet werden, im übrigen wird dem herrn cämmerer Kahlen vor seine mühe bedanket und die rechnung in so lange angenommen, das .....743 bis dasselbige

[p. 624]

von dokman Wolff in calculo richtig wird befunden sein, alsdann ihm dieselbe soll zugeschrieben werden.

Hiebey erinnerte elster Reinhold Kahlen, daß Daniel Pfaffe die quitantzen billig alle 4 wochen möchte vorzeigen und das eingecassirte geldt ablegen wie auch, das er seine gagie nicht selbsten decourtiren, sondern solche von dem cämmerer empffangen möchte.

2. So müste auch ein vorsteher bey der st. johanneskirche eltesten Hans thor Awsten adjungiret werden, weill nun elster Sehdens gebehten, das man ihn damit ver-schonen möchte, weilen indem744 er seiner geschäfte halber solches unmüglich auff sich nehmen könte, dabey aber sich erbohten, nach verfl oßenen zweyen jahren bey allen vorfallenden bedienungen sich benennen zu laßen, obgleich er alsdan unter einen jungen möchte gesetzet werden.745

Als ist erwehnter elster Sehdens von obige bedienung zwar auff zwo jahre befreyet, jedoch das er

[p. 625]

alsdann seinem gethanen erbiehten nachkommen und, bey was vor ei-ner stiftung es sein möchte, sich gebrauchen laße auch wegen des ranges hinkünftig keine schwürigkeiten mache. Im übrigen so sind folgende el-testen,

742 Die Kämmereirechnung des Reinhold Kahlen ist überliefert in: Kämmereirechnungsbuch der Großen Gil-de, in: LVVA, f. 223, apr. 1, Nr. 263, fol. 197v-202r.

743 Unleserliche Streichung.744 ‚weilen‘ Nachtrag über der Zeile.745 Solche karitativen Verwaltungsaufgaben wurden nach der Rangordnung der Ältestenbank vergeben, die

auf den Eintrittsdaten der Ältesten in die Ältestenbank beruhte. Hier ist gemeint, dass Ältester Sehdens später Aufgaben übernehmen würde, die dann nicht mehr seinem Rang in der Ältestenbank entsprechen würden.

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als elster Reinhold Weyer, elster Conrad von Benkendorff und elster Albrecht Eißing benennet worden, wegen vorerwehnte vor-steherschafft einem ehrbaren rahte vorzuschlagen.746

3. Bey st. jürgenshoff müste auch ein vorsteher benennet werden.Es sind folgende, nemblich elster Peter Holler und elster Gothard Vege-sak einem ehrbaren raht zum vorschlage benennet worden.747

4. Der cämmerer Minkenberg referirte, wie das er mit eltesten Friedrichs wegen die restirende gelder geredet, welcher sich aber dazu nicht hat verstehen wollen.

Es soll ihm nochmahlen wegen der zahlung angemuhtet werden und, da-fern dieselbe nicht solte erfolgen, so soll es bey dem schluß vom 28. Fe-bruarij anno 96 verbleiben.748

[p. 626]

5. Auch hette der steinhauer749 über dem verding noch 10 rtl. praetendiret.Es soll ihm friedenshalber noch 5 rtl. gegeben werden.

6. Ob nicht die kleine gülde ihr contingent wegen der pforte mit beytragen solte.750

........751

7. So müste auch die schaffereyrechnung von elsten Schwartz eingelieffert werden.Der herr cämmerer soll demselben solches anmuhten.

8. Die stadt hette auch allter gewohnheit nach jährlich 2 große klötze

[p. 627]

der güldestuben zur reparation ohne mitgelt gegeben, welche aber in 16 jahren nicht abgefodert worden und weill man itzo dieselbe vonnöhten hette, ob nicht solche möchten abgefodert werden.

Es ist dem herrn älterman freundtlich angemuhtet, deßfals bey dem stadts-kasten erwehnung zu thun.

Den 21. Augusti 1696

hat der herr älterman Claus Wiedau die eltestenbanck convociren laßen und proponirte in gegenwart

746 Der Rat wählte Conrad von Benckendorff. Vgl. Aufzeichnungen des Ältermanns Claus Wiedau, in: DSHI 520 Große Gilde Riga 2, p. 32.

747 Der Rat wählte Gothard Vegesack. Vgl. ebenda.748 Bezug auf den 5. Punkt des Protokolls vom 28.02.1696, vgl. oben p. 600. Die Kämmereirechnung des Hin-

rich Friedrichs ist überliefert in: Kämmereirechnungsbuch der Großen Gilde, in: LVVA, f. 223, apr. 1, Nr. 263, fol. 154v-157v. Es befi ndet sich in dem Kämmereirechnungsbuch kein Vermerk darüber, dass die Rechnung dem Ältesten Friedrichs zugeschrieben worden wäre, vgl. ferner oben p. 405, 496, 558 u. unten p. 802.

749 Gemeint ist vermutlich der Maurer Daniel, vgl. oben p. 613.750 Die in unmittelbarer Nachbarschaft stehenden Häuser der Kleinen und Großen Gilde hatten eine gemein-

same Pforte zum Hof. Vgl. N.N.: Gilden zu Riga, Abbildung 1.751 Lücke für den Beschluss nicht ausgefüllt.

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elsten Gerhard BojertsHinrich HillingsJacob von StadenReinhold KahlenWilhelm MinkenbergRötchert SehdensJochim Stokfi schelsten Bendix DrelingHinrich IhnkenHerman HartmanGothard VegesakJohan BönninghusenGabriel Henneke,

1. ob Mallezowskij für seine dedication auß dem vorrahtskasten oder en particulir eine discretion solte gegeben werden

Ist beliebet worden, das demselben

[p. 628]

aus dem vorrahtskasten 22 rtl. carol. oder 20 rtl. alb. soll gegeben werden, dagegen soll auff Fastnachten resolviret werden, eine gemeine collecte von denen herren eltesten generaliter zu nehmen, umb das auß dem vor-rahtskasten an Malezowskij gezahlte gelt wieder zu ergäntzen.

2. Wegen Osterhoffs und Königsfeldts schaur, umb selbige abzureißen, müste mit denenselben der vergleich getroffen werden.Osterhoff eingefodert, begehrte 150 rtl., lies endlich für 100 rtl. mit der conditi-on, das die güldestube das stallloch solte laßen zumauern, alles verfertigen und ihme einen fertigen stall hinter der maur im schwibbogen für jährlich 1 rtl. canon überlaßen solte.Ihm wurde endtlich 50 rtl. alb. gebohten, die verfertigung eingewilliget und 3 rtl. jährlicher canon für den stall begehret.Womit er abgetretten, umb solches in bedenck zu nehmen.

[p. 629]

Den 22. Augusti 1696

ist die elstenbanck wiederumb durch den herrn älterman convociret worden, da dann dieselbe mit Wilhelm Osterhoff wegen seines schaurs sich folgendergestalt verglichen,

daß Wilhelm Osterhoff den außgebaueten stall oder schaur soll abreissen laßen und denselben nimmermehr wieder soll auffbauen laßen, worfür ihm dann 60 rtl. alb. sind zugeleget worden. Daneben hat die banck gedachtem Osterhoff ver-sprochen, in ihrem gange hinter der güldestube einen stall auffbauen zu laßen, worvor er jährlich 2 rtl. alb. canon geben solte mit der condition, solchen stall

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330 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

das erste jahr frey und dann, solange er und die seinigen das hauß besitzen wür-den, vorbenahmte 2 rtl. zu genießen. Solte er aber das hauß verkauffen, so müste der käuffer des güldestubenstalles wegen sich mit der eltestenbanck auffs neue vergleichen und soll derselbe, wann er dasjenige wird geben, was andere alsdann bieten möchten, der näheste zu selbigem stalle sein. Der knecht von Osterhoff solte sich der hoffpforte bedienen, Osterhoff selbsten aber,

[p. 630]

wann er nach dem stall ginge, solte sich nur dann und wann des ganges durch die küche bedienen. Ein mehres thut der mit demselben auffgerichtete contract belehren.

Den 29. Augusti 1696

hat die eltestenbanck mit der frau Königsfeldtschen wegen ihren schaur accordiret und denselben zu erweiterung der gaße von ihr abgekauffet, dergestalt,

das nun und in künftigen zeiten keine schaur alda soll gebauet werden, worvor ihr dann 70 rtl. alb. contant zugeleget und die an der mildengifftsstiftung schul-dige restirende rente der 17 rtl. alb. sind erlaßen worden, ist zusammen 87 rtl. Auch hat die güldestube die reparirungskosten, so durch abreißung des schaurs geschehen, auff sich genommen, wie solches alles der aufgerichtete contract mit mehrem belehret.

Was den 22. Septembris anno 96 wegen der dokmanswahl gepassiret, solches ist fol-gendts auff das 10de blat beschrieben.752

[p. 631]

Den 26. Novembris 1696

ließ der herr älterman die eltestenbanck convociren und proponirte,1. weill numehro des herrn eltesten Vegesack seine zeit des umbgehens mit dem

beitel in der kirche beynahe verfl oßen, so müste man auff einen andern an deßen stelle, der mit dem beitel in der st. peterskirche umbgehen könte, bedacht sein und wehre anitzo keiner mehr übrig als elster Jochim Kordes und elster Jacob Gronnau.

Es ist beliebet, das der herr753 elster Jochim Kordes mit dem beitel in der st. peterskirche umbzugehen diesen kommenden Neujahr den anfang machen möge.

752 Vgl. unten p. 649-653.753 ‚der herr‘ Nachtrag über der Zeile.

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331Edition des Textes

2. Es wehre der frau Osterhoffschen wegen abreißung des gewölbten kellers zur descretion ein seiden futterhembd zwar zugesaget, dannenhero würde solches der eltestenbanck zur ratihabition hiemit vorgestellet.

Es soll der frau Osterhoffschen das futterhembd gegeben, doch das die vorgemeldten plätze bevorstehenden Weyhenachten der güldestuben auff getragen werden.

[p. 632]

3. Der deputirte von Eisleben wehre wegen eine beysteur zu erbauung des arm-hauses daselbsten vermittelst einer supplic eingekommen.

Es soll ihm 6 rtl. gegeben werden.4. Es hette ein mahler das bildtnis ihrer königlichen mayestät zu Schweden der

güldestuben zu kauffen recommandiret, daferne nun die eltestenbanck dazu be-lieben trüge, so könte man sich desfals bereden.

Ist per majora geschloßen, das ein jeder eltester en particulir 1¼ rtl. soll beytragen und soll besagtes bildtnis von dem mahler so gut als müglich erhandelt werden.

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332 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

[p. 633][1697]

Anno 1697 den 4. Januarij

wardt durch den herrn älterman die eltestenbanck nebst diejenige bürgerschafft, so mit maßen handeln, auff der großen güldestuben convociret und wahren selbige folgende, als

der herr älterman Claus Wiedauelster David Hillboldtelster Gerhard Bojertelster Marten Pihlelster Minkenbergelster Rötcher Sehdenselster Reinholdt Weyerelster Jochim Stockfi schelster Eberhard von Schultzen elster Peter Hollerelster Vegesakelster Peter Weyerelster Jochim Kordeselster Gronnauelster Benninghausenelster Gabriel Hennekedokman Matthias MarquartAndreas HennekeMelchior DrelingMatthies HolländerW[ilhelm] von FehrenCourtoisen[Johan] Zuckerbeckern,

und proponirte der herr älterman,1. daß ein ehrbarer raht einen brieff von das generalgouvernament überreichet

[p. 634]

betreffend den freyen maßenhandel nebst die copey von dem anno 80 den 5. Augustj deßfals gegebenem privilegio als könten solche verlehsen werden.

Es ist beschloßen, daß dem herrn elsten Hans thor Awst, herrn elsten Sehdens und von der bürgerschafft Carl Johan Berens, Courtoisen und Georg Frahsern solte committiret werden, besagten maßenhandel wegen zusammenzukommen und eine untersuchung zu thun und alsdann der in

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333Edition des Textes

denselben befi ndenden beschwerden halber mit ihre meinung schriftlich einkommen.

2den Wehre in der cämmerey wegen der großen vorkaufferey geredet |: wesfals auch ein projecte von dem wetthern von Swanenberg ihro excellentz wehre übergeben worden :| wozu auch schon einige vom raht gedeputiret, als wolte er solches kundtthun und dabey vernommen haben, ob man

[p. 635]

noch zu verhütung aller fernern ungelegenheiten etwas beytragen könte.

3tens Es wehre bekant, wie das elster Eberhard von Schultzen als ein reuschhändler und elster Ihnken, als ein krahmer, wegen dero reusischen handel zusammen im process stünden, wesfals auch die cramercompagnie elsten Eyssing nach Stok-holm gedeputiret. Damit er aber der reusischen bürgerschafft nicht was zum schaden thun möchte, so hette er den herrn älterman solches in der cämmerey schon kundtgethan und gebehten, durch dem herrn von Palmberg alda vigiliren zu laßen, sonsten hette er eine schriffl iche nothdurfft verfertiget, so verlehsen werden könte.

Es ist dem herrn elsten Herman Schreiber und herrn elsten Eberhard von Schultzen wie auch dokman Marqvart und Matthies Holländer committi-ret, die verfaßete schrifft durchzusehen und davon zu relatiren.

4. Weill die fastnachtsmahlzeit herannahete, als müste man sich bereden,

[p. 636]

wer die mahlzeit machen soltte, weiln keiner mehr übrig wehre als elster Gron-nau.

Elster Gronnau aber hat die unmöglichkeit deßen754 wegen seines führen-den handels etc. vorgeschüttet und mit 100 rtl. alb. sich davon befreyet.

Worauff dokman Wolffen freundtlich angemuhtet worden, daß er, obgleich es ihme an ihm noch nicht wehre, dennoch der güldestuben zuliebe solches auff sich nehmen müchte.

Nach vielem persvadiren insonderheit des herrn elsten Vegesaks und dok-man Marqvarten hat dokman Wolff sich endtlich dazu bekwähmet, jedoch das man ihm die von elsten Gronnau an den herrn cämmrer, elsten Min-kenberg, der besagten mahlzeit wegen gezahlte 100 rtl. mit dazu geben und außzahlen laßen möchte, worin auch völlig consentiret und damit zum schluß gediehen.

754 ‚deßen‘ Nachtrag über der Zeile.

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334 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

[p. 637]

Anno 1697 den 15. Februarij

wahr der gewöhnliche fastnachtstag, an welchem der herr älterman Claus Wiedau die eltestenbanck sampt der gantzen bürgerschafft auff der großen güldestuben convociren laßen und wahren die gegewertige herren eltesten folgende, als

der herr älterman Claus Wiedauder herr elster Hinrich Friedrichsder elster Gerhard Bojertelster David Hilboltelster Hinrich Hillingelster Jacob von Stadenelster Herman Schreiberelster Hans Kleißelster Marten Pihlelster ...755

elster Hans Schwartzelster Johan Friedrich Betkenelster Daniel Berenselster Hans tohr Awstelster Frantz Drelingelster Röttchert Sehdenselster Meinerselster Conrad von Benkendorff elster Reinhold Weyerelster Stokfi schelster Evert von Schultzenelster Bendix Drelingelster Peter Haakselster Franckelster Hinrich Ihnkenelster Herman Hartmannelster Peter Hollerelster Vegesakelster Peter Weyerelster Jochim Kordeselster Jacob Gronnauelster Königelster Benninghausenelster Henneke,

755 Lücke für Namensnennung nicht ausgefüllt.

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335Edition des Textes

und wurde von dem herrn älterman |: nachdem er vorher sich ihrer aller gesuntheit erfreuet :| folgendes proponiret:

[p. 638]

1. Communicirte er die beantwortung eines ehrbaren rahts auff die im verwichenen jahr eingereichte bürgerklage.

2. Müsten 2 beysitzere nominiret werden, worüber man resolviren könte.Worauff das collegium den herrn eltesten Reinholdt Kahl und den herrn eltesten Marten Pihl dazu erwehlet.

3. So wehren auch 2 cämmerer vonnöhten, welche man gleichfals erwehlen könte.Dazu hat das collegium genommen den herrn eltesten Hans Schwartz und den herrn eltesten Daniel Berens und ihnen adjungiret, umb im bauwesen zu assistiren, den herrn eltesten Jacob von Staaden und den herrn eltesten Herman Schreiber.

4. Auch wehre den 13. Junij anno 1696 der herr elster Vegesak und herr elster Peter Weyer dem herrn älterman und denen beden cämmerern, umb der güldestuben alte documenta und privilegien item die alten schragen durchzusehen und, wo müglich, ein inventarium der privilegien und einen entwurff der schragen zu ma-chen, adjungiret worden, als hetten sie einen entwurff verfertiget, so er hiebey überliefferte.

Welches morgendes tages solte vo[r]genommen werden.5. Es hette die löbliche sch[w]artzen häupter compagnie wegen die freye einqvar-

tirung ihres dieners

[p. 639]

umb assisstence von der eltestenbanck bittlich angehalten, woneben aber der herr elster Sehdens beschwerlich beygebracht, wie das ihm mit andern ein af-front von den schwartzen häuptern geschehen durch verfügung eines trunck biers auff ihrem hause.

Worauff geschlossen, das dieselbige756 deputirte, welche schon einmahl der schwartzen häupter wegen benennet worden, auch dieser sachen hal-ber zusammentretten und mit denen schwartzen häuptern ernstlich hierü-ber reden sollen.

6. Auch wehren vor einige wochen 40 exemplaria von einem exulanten [, Johann Anthoni Britz,]757 der bancke übergeben, wesfals derselbe umb eine discretion bittlich anhalten thäte.

Ist beliebet, demselben aus der cämmereycassa 5 rtl. alb. zu reichen.

756 ‚selbige‘ Nachtrag über der Zeile.757 Name ermittelt aus dem Kämmereirechnungsbuch der Großen Gilde, in: LVVA, f. 223, apr. 1, Nr. 263, fol.

212r.

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336 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

7. Solte der bürgerschafft eine königliche resolution vom 14. Julij anno 95 und ein schreiben von seiner hochgräffl ichen excellentz Jacob Johan Hastfer vom 16. Augusti anno 95 communiciret werden die lehnbanck angehende.758

8. So müste auch elster Reinhold Kahl und elster Marten Pihl transferiret werden.759

Ist geschehen.9. Auch hette der herr obernotarius Vincelius angehalten, umb freyheit zu haben, in

der herren eltesten gestühlte in den kirchen zu stehen.Worüber per majora geschloßen, daß ihm

[p. 640]

solches nicht könte permittiret werden, umb des conseqvenci willen.10. Das 2 stück silbergeschencke760 von abhanden kommen, nemblich ein pokal mit

elsten Hans Borgentrichs, eltesten Michel Ridders, eltesten Harm Meyer und elsten Hans Dreilings nahmen761 item ein crewecepper mit eltesten Evert Schult-zen nahmen.

Worüber geschloßen, das weiln ein crewecepper ohne nahmen verhan-den, so solte elsten Evert Schultzen nahmen und wappen darauff gesetzet werden, das pocal aber solte wieder gemachet werden.

11. Wegen die taffelgülde der bürgerschafft vorzutragen, ob mit der außgabe vor denen exulanten von der taffelgülde noch continuirt werden solte, weiln es seine antecessores gehalten hetten. Es ist beliebet, das solches nach dem alten solte verbleiben.762

12. Des sehligen älterman Plönniessen hinterlaßenes buch763 betreffent, ob selbiges, weiln es gantz unförmlich von demselben eingerichtet, nicht durch gewiße dazu verordnete geendert und in richtigkeit gebracht werden könte.

Ist beliebet, das hierüber des follgenden tages, weiln mann doch ohnedem zusammenkommen müste, ferner könte deliberiret werden.

[p. 641]

13. Ist der dokman Wolff eingetretten und der bürger gravamina eingebracht.Worauff älterman ausgetretten, die bürgerlichen gravamina angenommen und seine verrichtung der bürgerschafft kundtgemachet.Wie solches alles verrichtet, ist zur neuen kasteneltestenwahl geschritten wor-den und sindt, umb mit der taffel umbzugehen, elster Frants Dreling und elster Röttcher Sehdens benennet.

758 Vgl. hierzu oben p. 577.759 Bedeutung nicht ganz eindeutig. Vermutlich handelt es sich um ein Aufrücken im Kirchengestühl der

Ältestenbank.760 Jeder neu gewählte Älteste hatte der Ältestenbank ein Stück Silbergeschirr zu schenken.761 Dieser Pokal wurde 1685 der Tochter des Generalgouverneurs Christer Horn zu ihrer Hochzeit geschenkt,

vgl. oben p. 244.762 Vgl. zur Auszahlung von Tafelgildemitteln an Auswärtige auch p. 601, 662-664, 810 u. 812.763 Es handelt sich hierbei um die bereits oben mehrfach angeführten Collectaneen des Ältermann Plönnies,

Collectaneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI 520 Große Gilde Riga 1.

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337Edition des Textes

Da dann durch die meisten stimmen Röttcher Sehdens mit 34 stimmen zum extraordinairen kasteneltesten undt elster Reinholdt Weyer zum or-dinairen kasteneltesten mit 32 stimmen erwehlet und bestätiget worden.

Den 16. Februarij

abermahl die banck zusammen gewesen und wurde durch den herrn älterman der schra-genentwurff vorgezeiget, so verlehsen worden. Nach derselben verlehsung ward ge-schloßen,

daß gewiße eltesten denen vorigen, welche den entwurff des schragens überrei-chet, solten adjungiret werden, umb die sachen genau durchzusehen, imgleichen das von dem sehligen herrn älterman Plönnies verfertigte buch764 in augenschein zu nehmen und alsdann mit ihre relation bey der banck einzu765kommen, wozu die herren eltester Hinrich Friedrichs, elster David Hilboldt und elster Herman Schreiber erwehlet worden.

Nota: Wegen die von der bürgerschafft anno 97 den 15. Februarij geschehene fast-nachtsklage und was auch an selbigem tage wegen dem musicanten Hinrich Bentsohn Eke gepassiret, desfals ist die mit der beschreibung auf dem 10ten blade von hier ab der anfang gemachet.766

[p. 642]

Anno 1697 den 16. Martij

wurde die zur großen gülde gehörige bürgerschafft convociret und verfügten sich der herr älterman Claus Wiedau sampt denen eltesten in der brautkammer, die übrige der bürgerschafft auff der güldestuben. Da dann der herr älterman nach vorher gethaner er-öffnung an das collegium der herren eltesten, was er der bürgerschafft vortragen wolte, samt denen eltesten aus der kammer zu die bürgerschafft hinaustratt und setzten sich an ihrenen gewöhnlichen ohrte. Darauff proponirte der herr älterman folgendes.Es wehre leider mehr als zu viel bekant, wie das durch den 2jährigen mißwachs in unserem lande767 eine so große armuth entstanden, das kein eintziger einwohner die-ser stadt sich des vielfältigen überlauffens der armen und bettler erwehren könte, als währen ein edler hochweiser raht sampt elterleute und eltesten genöhtiget, auff mittel zu gedencken, wie dieser bedrengten armuth möchte zu hülff gekommen werden. Und daferne solches nicht bey zeiten geschehen würde, müste man besorgen, das durch den täglichen

764 Dieses Buch ist überliefert: Collectaneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI 520 Große Gilde Riga 1.765 ‚zu‘ Nachtrag über der Zeile.766 Vgl. unten p. 653-664, zu Eke auch oben p. 612 f.767 1695-1697 gab es eine Hungersnot. Vgl. dazu: LIIV.

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338 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

[p. 643]

anwachs derselben eine große kranckheit, ja endlich die pest, erfolgen könte, als müste gleichfals die ehrliebende bürgerschafft dahin bedacht sein, wie diesem übel vorzu-kommen sey, und müste nohtwendig eine collecte vorgenommen und ein modus ge-troffen werden,1. wovon die armen zu unterhalten und woher solche mittel sollen genommen werden,2. welchergestalt dieselbe sollen unterhalten werden und an was für einen ohrte solches geschehen soll, über welche bede puncta er, der herr älterman, der bürgerschafft meinung gerne ver-nehmen wolte. Indeßen wolte er mit seinen collegen sich auch hierüber bereden und also einer dem andern ihre meinungen eröffnen, worauff gedachter herr älterman samt denen herren eltesten in die kammer tratten und der bürgerschafft oberwehnte bede puncta zur deliberation hinterlaßen.

Nach eintretung des herrn ältermans sampt denen herren eltesten wurden besagte bede puncta zu erörtern vorgenommen, da dann die meisten stimmen dahin gingen,

ad primum, das eine generaleinsamlung über der gantzen stadt ohne unterscheidt geist- und weltliche |: wovon auch die crohnbediente nicht eximiret werden könten sowohl in- als außerhalb derselben :| von denen rottmeistern und corpo-ralen in specie mit zuziehung der qvartirmeistere geschehen müße

[p. 644]

und das, was einer oder der andere jeder dazu contribuiren würde, könte in ei-nige dazu angefertigte bücher verzeichnet werden. Hiezu würde auch nicht un-dienlich seyn, das weiln eine zeitlang die qvartiere mit denen dazugehörigen offi cianten nicht besetzt gewesen, solche vacantzen mit ehestem vorgenommen und ergäntzet werden möchten.768

Ad 2dum So wurden hirzu gewiße deputirte von der banck gemacht, die mit dem herrn älterman zusammentretten und solche sache ferner mit einem edlen und hochweisen raht in der cämmerey auffs beste überlegen könten, und, daferne die bürgerschafft auch einige aus ihrem mittel dazu benennen wolte, stünde es ihnen frey, alsdann man conjunctim über den modum der disposition und verwaltung der eingesamleten mitteln sich bereden könte. Die deputirte aus der banck wah-ren folgende: elster Hinrich Friedrichs, elster Hinrich Hilling, elster Conrad von Benkendorff und elster Peter Haacks.

Eben wie das collegium der eltesten in dieser berahtschlagung begriffen war, sandte ein edler und hochweiser raht den haußschließer zu demselben und lies vermelden, es möchten elterleute und eltesten die bürgerschafft ein wenig beysammen halten, es würde ein edler und hochweiser raht gewiße

768 Das heißt, dass die Offi ziersstellen der Stadtwache bzw. Stadtmiliz nicht besetzt waren.

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339Edition des Textes

[p. 645]

deputirte anhero senden, umb etwas der bürgerschafft zu proponiren, als wurde solches sofort der bürgerschafft von denen beden jüngsten eltesten dererjenigen, so damah-len zugegen wahren769, als elster Johan Bönninghausen und elster Gabriel Henneke, kundtgethan. Indeßen ernennete man 2 andere eltesten, die eines ehrbaren rahts depu-tirte entgegennehmen solten, und zwar nemblich770 elsten Röttchert Sehdens und elsten Conrad von Benkendorff, welche auch sofort erwehnte eines ehrbaren rahts deputirte bey der güldestubenpforte empfi ngen, dieselbige nach der brautkammer begleiteten, alda sie von der gantzen banck bewilkommet und wahren solche der herr cämmrer herr Brant Marqvart und herr secretarius Georg von Öttingen. Nach deren empfahung traten elterleute und eltesten aus der kammer an ihrem gewöhnlichen ohrte, nachdem sie ihre deputirten bey eines ehrbaren rahts deputirte hinterlaßen, und santen alsobald die vorgedachte jüngste eltesten zu der kleinen gülde, welche ihnen die ankunfft eines ehrbaren rahts deputirten kundtmachen musten, worauff sich auch die kleine gülde ein-fandt.Darauff traten mehrerwehnte eines ehrbaren rahts herren deputirte aus der kammer und verfügten sich auch an ihrem ohrte. Da dann besagte herren deputirte denen herren elterleuten und eltesten sampt der bürgerschafft eröffneten, das heute von hiesigem königlichen generalgouvernament ein rescript eingelauffen, welche[s] ihnen durch ver-lesung solte

[p. 646]

kundtgemachet werden, so auch geschehen und wird die copey deßelben den inhalt mit mehrem entdecken. Die contenta deßelben waren, wie man der armuth bey zeiten zu hülffe kommen müße. Nach deßen verlehsung nahmen die herren deputirte ihren abscheidt und wurden von vorbesagte bede eltisten wiederumb zur großen thür hinaus begleitet. Die kleine gülde verfügte sich auch nach ihrer stube, wir aber nach der kam-mer, worinnen dan ferner berahmet wurde, das weiln dieser letzt verlesene schrift brieff kein ander absehen hat, als nur auff dasjenige, wie denen armen soll zu hülffe gekom-men werden, die banck auch bereits hierüber wie vorerwehnet einen schluß gefaßet, als könte solcher dem alten nach der ehrliebenden bürgerschafft durch gewiße deputirte, als eltesten Conrad von Benkendorff und eltesten Gothard Vegesak, kundtgemachet und der bürgerschafft meinung wiederumb eingenommen werden. Dieses ist von bede eltesten werkstellig gemachet und darauff von dem dokman Matthies Marqvart dage-gen der eltestenbanck der bürgerschafft meinung eröffnet worden, welche dann in bede puncten mit der eltestenbanck einig gewesen, doch mit diesem bedinge, das

769 Verweis auf die Rang- und Sitzordnung der Ältesten, die nach dem Datum des Eintritts in die Ältesten-bank, ihrem Alter als Älteste, geordnet war.

770 ‚nemblich‘ Nachtrag über der Zeile.

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340 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

[p. 647]

ein ehrbarer raht sie versichern möchte, alle armen und bettler ohne unterscheidt von denen gaßen abzuschaffen und, weiln aus der eltestenbanck gewiße deputirte erwehlet, so wolten sie auch einige aus ihrem mittel benennen, welches ihnen auch concedi-ret. Und sindt folgende von ihrer seite erwehlet, nemblich Johan Zuckerbecker mit 61 stimmen, Peter Gudeknecht mit 57, Ernst Paissen mit 57 und Jochim Dönniger mit 37 stimmen, worauff die bürgerschafft dimittirett.

Darauff wurde von dem herrn älterman beygebracht, das des herrn praefecti Statius Steiner erben ihme bittlich ersuchet, der eltestenbanck anzumuhten, ihre sehlige frau mutter zum grabe zu tragen, worauff geschloßen,

daß weiln einmahl schon beliebet worden, keine andere persohnen als die me-diate zur banck gehöreten wegzutragen, gedachter herr praefectus aber hiezu nicht gezogen werden kann, als könten die erben in diesem ihrem gesuch nicht gefüget werden.

[p. 648]

Ferner sagte der herr älterman, weiln nemblich von der banck beliebet worden, das was zum nothwendigen bau der güldestuben erfodert würde, mit ehestem solte vorge-nommen werden, nun wehre nicht undienlich, das zuforderst eine kammer vor denen frawen, welche die fastnachtsmahlzeit anrichteten, angefertiget würde, und hiezu .....771 thäte772 der herr elster Staaden einen gar bekwehmen ohrt unter des güldestubendieners Daniel Pfaffen treppe vorschlagen, als wolte man hierüber der banck sentimenten ver-nehmen, ob sie hierinnen mit einstimmen wolten.

Es wahr ihnen sämtlich dieser vorschlag gahr genehm und wurde dem herrn eltesten Staaden ferner angemuhtet, dieses gute vorhaben fortzu-setzen und solten ihm hierinne die herren cämmerer nach müglichkeit an die handt gehen.

Womit sich also diese zusammenkunfft geendiget.

[p. 649]

1696 den 22. Septembris773

hat der herr älterman Claus Wiedau die eltestenbanck nebst die bürgerschafft zur bevor-stehenden dokmanswahl convociren laßen und ist von demselben in der kammer, ehe die bürgerschafft sich versamlet gehabt, folgendes proponiret worden,1. daß weiln die gebäude der güldestuben ziemlich verfallen und dannenhero

nothwendig repariret werden müsten, die güldestube aber dazu keine mittel het-

771 Unleserliche Streichung.772 ‚thäte‘ Nachtrag übe der Zeile.773 Dieses Protokoll gehört oben zu p. 630.

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te, als stünde zu bereden, ob nicht die intressgelder oder die einkünfte von der weyde, die doch ebenfals zur güldestube gehöreten, dazu könten emploiret wer-den und ob solches nicht der bürgerschafft bey der docke vorgetragen werden müste wie denn auch, daß die vorsteher der weyde längst den weg auf beden sei-ten zu jedermans vergnügen bäume möchten setzen laßen, wozu einige particulir persohnen willig wehren, 100 rtl. mit dazuzugeben.774

Die eltestenbanck hat obige 2 puncten vor billig angesehen und solten solche der bürgerschafft vorgetragen werden.

[p. 650]

2. Es hette der älterman von der schwartzen häupter compagnie eine suppliqv we-gen reparirung des neuen hauses |: so an einen ehrbaren raht gerichtet :| der eltestenbanck communiciret und wolte derselben sentimentum darüber gerne einnehmen.

Es soll dieselbe suppliqve durch dazu verordnete eltesten übersehen wer-den.

3. So hette auch Johann Harms die silberne nadeln, welche vor diesem bey der el-testen- und dokmanswahl gebraucht worden und seinem sehligen vater älterman Herman Harmens gehöreten, der eltestenbanck offeriret.

Es seindt selbige mit danck angenommen und dem cämmerer überlieffert worden.

Nach diesem, wie die bürgerschafft sich versamlet hatte, ist der herr alterman mit die herren eltesten auff die güldestube getretten. Da dann durch den herrn älterman der bürgerschafft vorgetragen worden,1lich wie daß der heutige tag zur dokmanwahl wehre bestimmet worden, als würde

die ehrliebende bürger- und brüderschafft sich belieben laßen, zufolge ihrer kö-niglichen mayestät

[p. 651]

allergnädigsten resolution775 3 capable persohnen zu erwehlen, welche r..776 nachgehendts einem ehrbaren raht und der eltestenbanck praesentiret werden solten, umb auß denenselben einen dokmann wehlen zu können.

Zum 2den,daß weiln man einige mitteln zu reparirung der güldestuben benöhtiget, anitzo aber bey derselben keine verhanden, so hette die eltestenbanck vor gut ange-sehen, das die intressgelder von der stadtsweyde ihre capitalia dazu möchten

774 Am 15.06.1696 fand auf der großen Gildestube eine Zusammenkunft der Weidevorsteher und Vertreter beider Gilden statt, auf der die Bepfl anzung des Weideweges beschlossen wurde. Vgl. die Aufzeichnungen des Ältermanns Claus Wiedau, in: DSHI 520 Große Gilde Riga 2, p. 30.

775 Königliche Verordnung vom 16.02.1681, in: Collectaneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI 520 Große Gilde Riga 1, p. 93-95.

776 Unleserliche Streichung.

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342 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

emploijret werden in consideration, weiln selbige doch mit zur güldestube gehö-rete777, wie denn auch

3tens, daß auff der weyde lengst den weg auff beden seiten bäume solten gepfl antzet werden, wozu einige particulir persohnen woll 100 rtl. mit beytragen würden, als wolte man solches der bürgerschafft kundtgemacht haben, womit der herr älterman nebst die herren eltesten abgetretten und die bürgerschafft zur dok-mans778wahl geschritten.

Worauff besagte ehrliebende brüder- und bürgerschafft durch dokman Johan Wolff 3 persohnen, als Ernst Paissen mit 15 stimmen, Christian Christiani mit 48 und Matthies Marqvard mit 57 stimmen, zur praesentation eines edlen und hochweisen rahts und der eltestenbanck in der kammer eingesant.Nach diesem ist elster Hans Schwartz und elster Daniel Berens verordnet worden, ei-nen ehrbaren raht alter gewohnheit nach zur dokmanswahl

[p. 652]

in der brautkammer zu nötigen.Wie nun ein ehrbarer raht aufgeführet worden und sich gesetzet, ist denen herren bür-germeistern und folglich denen herren des rahts und herrn obersecretarius nebst elter-leuten und eltesten einem jeden ein zettel mit vorerwehnter dreyen persohnen nahmen durch die jüngste eltesten, als herrn elsten Johan Benninghausen und elsten Caspar Dreling, gereichet worden, damit dieselbe auff einen stechen könten. Nachdem nun solche zetteln übersehen, ist befunden worden, das Ernst Paissen [5]779, Christian Chris-tiani [12]780 und Matthies Marqvard [32]781 stimmen gehabt. Da dann der letztere, nem-blich Matthies Marqvard, durch die meisten stimmen zum dokmann erkohren worden.Hierauff ist der herr ältermann nebst die eltesten und folgendts einem edlen und hoch-weisen raht auß der brautkammer auff die braut güldestube getretten. Da dann der herr älterman nach 3mahliger anziehung der gloke erwehnten Matthies Marqvart zum dok-man abgeruffen, worauff ein ehrbarer raht alter gewohnheit nach dem herrn älterman und herren eltesten die handt

[p. 653]

gereichet und durch die verordnete eltesten bis an die pforte begleitet worden.

777 Die Stadtweide und die aus ihr herkommenden Einnahmen standen in der Verfügungsgewalt der beiden Gilden.

778 ‚dokmans‘ Nachtrag über der Zeile.779 Lücke für Nennung der Stimmenzahl nicht ausgefüllt. Die Stimmenzahl ist ermittelt aus den Aufzeichnun-

gen des Ältermanns Claus Wiedau, in: DSHI 520 Große Gilde Riga 2, p. 36.780 Lücke für Nennung der Stimmenzahl nicht ausgefüllt. Die Stimmenzahl ist ermittelt aus ebenda.781 Lücke für Nennung der Stimmenzahl nicht ausgefüllt. Die Stimmenzahl ist ermittelt aus ebenda.

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Anno 1697 den 15. Februarij782

war der Montag vor Fastnacht. Wie auff zulaß seiner magnifi cienz des itzigen wortfüh-renden herrn bürgermeisters herrn Hans Drelings der herr älterman Claus Wiedau mit denen herren eltesten und der sämptlichen bürgerschafft auff der großen güldestuben sie [!] versamlet hatten und ward folgende nohtdurfft bey der docke mündtlich vorge-tragen und angebracht783:

1. Nachdem eines edlen und hochweisen rahts resolution von dem 30. Xbris784 anno 96 auff die des verwichenen 1696sten jahres geschehene fastnachtsklage der gantzen löblichen bürgerschafft bey der docke vorgelesen, nahmen sie sol-che mit son[der]bahrem vergnügen und dancke ann.

[p. 654]

2den Beschwerte sich die bürgerschafft über einen alhie wohnenden manne nahmens Hieronimus Hohenschürtz, welcher der catholischen religion zugethan, auch da-hero das bürgerrecht nicht gewinnen könte und triebe dennoch die bürgerliche nahrung, indem derselbe eine öffentliche schencke hielte, bahten also, das ein edler und hochweiser raht demselben solches ferner zu treiben verbieten möchte.

3. Klagte die bürgerschafft über die frembden aus der Mietau und auch andere, so keine bürger wehren, welche wieder die wettordnung von denen frembden sowoll aus den schiffen als sonsten die wahren kauften, welches sie doch nicht berechtiget sein, besondern von denen bürgern in der stadt kauffen müßen, als baht die gesampte bürgerschafft, das ein edler und hochweiser raht dahin sehen möchte, das solcher unordnung möchte785 vorgekommen und diejenigen, so da-wieder handeln,

[p. 655]

mit gebührender straffe möchten angesehen werden.4tens Beschwerte sich die bürgerschafft ebenfals über die müller, welche theils inner

als auch außer der stadt wohneten, wegen die vorkaufferey im getreide, wie denn dieselbe nicht allein denen bürgern das korn in dem preiß steigerten, wie neulich von einigen geschehen, indem sie solches korn auff ihre mühlen vermahleten und das mehl wieder verkauften, wodurch denen armen bürgern und wittwen die nahrung benommen, auch dieselbe in beförderung des mahlens |: weiln sie ihr eigenes aufgekauftes denenselben vorzögen :| aufgehalten und gehindert wür-den, bahten dannenhero, daß ein edler und hochweiser raht die vorkaufferey des korns denenselben möchte untersagen und das sie nur allein bey ihrer profession

782 Der Teil ab hier bis p. 664 gehört zu oben p. 641.783 Ab hier bis einschließlich Punkt 8 auf p. 660 f. handelt es sich um die Fastnachtsklagen der Bürgerschaft

der Großen Gilde aus diesem Jahr 1697.784 Dezember.785 ‚möchte‘ Nachtrag über der Zeile.

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als müller verbleiben möchten, umb so viel mehr, weiln die bürgerschafft schon desfals in vorigen jahren einige klagten geführet.

5. So baht auch die bürgerschafft, daß ein edler und hochweiser raht die vorsorge vor ihnen

[p. 656]

tragen möchte und bey ihro königlichen mayestät zu bewürcken, das die bür-gerschafft anstaat der albertus, so dieselbe anitzo auff der königlichen anlage786 geben müsten, hinführo mit caroliner á 4 ferding aufgelt durchgehendts zahlen möchten, welches zu der bürgerschafft solagiment bey diesen schweren zeiten gereichen, ihro königliche mayestät müntze auch hierdurch in größerem gange gebracht werden könte. Auch bahten sie ferner, das ein edler und hochweiser raht geruhen möchte, die verordnung zu machen, das die caroliner durchge-hendts gleich wie sie ......... eingenommen, also auch wieder in der außgabe von einem jeden ohne unterscheid möchten angenommen werden, sonsten die bür-gerschafft großen schaden hierdurch leiden dürfte.

6. Es hette zwar ein edler und hochweiser raht die nähmliche verordnung gemacht wegen daß ambt der fi scher, daß dieselbe ihre fi sche auff dem fi schmarkt bringen und alda nach dem gewicht laut gemachter taxa verkauffen solten,

[p. 657]

welches zwar einige zeit gewehret, nunmehro aber ihrer gantz übelen alten ge-wohnheit nach die fi sche, so dieselbe auff dem marckte brächten und auch zu hause in ihre hüddwadden hielten, nicht nach eines edlen und hochweisen rahts gemachter verordnung nach dem gewichte, sondern nur stückweise verkauffen wolten, wodurch dann die bürgerschafft sehr übersetzet würde, als bahten die-selbe inständigst, das ein edler und hochweiser raht geruhen möchte, das fi scher-ampt dahin zu halten, daß dieselbe der einmahl gemachten verordnung nach ihre fi sche sowohl auff dem marckte als auch die, welche sie zu hause in ihren hüdd-wadden hielten, laut taxa nach dem gewicht verkauffen möchten und diejenigen, die dawieder handeln würden, als verbrecher möchten angesehen und ernstlich gestraffet werden.

7dens Übergab Hinrich Bengtsohn Ecke, der musicant, eines edlen und hochweisen rahts resolution sub dato ......787, darinnen der obgemeldte musicant an der gro-ßen gülde die brüderschafft allda zu gewinnen verwiesen wird788, so auch bey der docke der brüderschafft vorgelesen,

786 Die Anlage (ab 1668) war eine in Riga erhobene Abgabe zu Gunsten der schwedischen Krone.787 Lücke für Datumsangabe nicht ausgefüllt und konnte nicht ermittelt werden.788 Die Angelegenheit wurde bereits im Vorjahr auf der Gildestube besprochen, vgl. oben p. 612 f.

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[p. 658]

welche aber darauff einen edlen und hochweisen raht inständigst anfl eheten, ih-nen doch von einen solchen, denn sie wieder ihre gewohnheit nicht annehmen könten, vielmehr zu befreyen, indem sie schon im vergangenen jahre gnugsah-me fundamenta in die fastnachtsklage angeführet, warumb man ihn, den Hinrich Bengtsohn Ecke, nicht hat auff der großen gülde zur brüderschafft annehmen können, wie sie den nochmahlen zu mehrerem grunde folgende puncta anzufüh-ren hetten.

1. Weiln es eine kauffmans- und keine spielmansbrüderschafft.2. Von alters hero kein spielman auff der güldestuben bruder gewesen.3. Außerhalb landes würden die pfeiffere in keine kauffmanszunfft gezo-gen, vielweniger das sie irgend in consideration kähmen, wie man solches zur gnüge aus denen alten geburtsbrieffen, so verhanden, wie auch alhier bey uns selbsten erweisen können,

[p. 659]

daß sie nur pfeiffere sein und genandt werden, indem die choren auff der großen güldestuben und schwartzen häupter hause noch diese stunde da-von den nahmen führeten, als pfeifferbäncke.4. Seindt dieselbe nicht allein der großen gülde diener und aufwärtrer, sondern einen jeden, der sie nur verlanget, vor ein gering stück gelt, es sey, wer es wolle, aufwarteten und parat wehren vorzuspiehlen.5. Würde es eine böse conseqvence nach sich ziehen, wen dieser ange-nommen, weiln man sich alsdan schon verbindlich gemacht, künftig alle stümpel- und brudelers von der profession durch die banck mit anzuneh-men, welche doch die kleine gülde nicht thut annehmen.6. So hette der Hinrich Bengtsohn Ecke ja seine profession, davon er gleich seiner vorfahren leben könte.7. Müste er erst seine profession oder handttierung angeben und bey der kleinen gülde sich abfi nden und dann erst mit ein beweiß zu der großen

[p. 660]

gülde brüderschafft kommen.8. Wenn solche und andere dergleichen angenommen werden, so sind die arme brüder und schwestern elend und übel daran, dann diese in armuth nicht anders als die haußnahrung anzugreiffen wißen, iene aber durch des spielen sich woll ernehren können.

Bahten also nochmahlen, ein edler und hochweiser raht möchte sie bey ihrer al-ten üblichen gewohnheit vielmehr schützen und diesen Hinrich Bengtsohn Ecke mit seinem unbefugten gesuche abweisen.

8. Wurde ihro königliche mayestät allergnädigste resolution sub dato den 14. Ju-lij anno 95 wegen einrichtung einer banck alhier in Riga nebst ein schreiben

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von das königliche generalgouvernament von dem 16. Augusti anno 95 bey der dokken nochmahls verlehsen, worauff die gesampte bürgerschafft einhellig ge-behten, das solches heillsahme werck von denen vor einigen jahren gemachten deputirten789 doch

[p. 661]

einmahl dahin möchte gebracht werden, das es zum gesch gewünschten zweck und zum besten der bürgerschafft außschlagen möchte.790

9. Wurde von Christian Christiani als beysitzer bey der taffelgülde der anwesenden bürgerschafft vorgetragen, wie das sie bey neulicher zusammenkunfft in austhei-lung an den armen brüdern und schwestern die rechnungen des herrn ältermann Wiedauw verlesen, da dann befunden, das in dieselben vor unterschiedliche arme vertriebene solicitanten zu ½, 1, 2, 3 rtl. und also in einem jahre über 30 rtl. wehren abgebracht worden. Nun ginge solches ja denen armen schwestern und brüdern, so alhie bey uns wehren, aber, indem es solche frembde wieder die fun-dation genießen thäten,791 welches auch damahlen von denen herren inspectoren und beysitzern der taffelgülde wehre angemerket und per majora geschloßen worden, daß obzwar die vorige älterleute ebenfals vor des itzigen herrn älter-mann Claus Wiedau

[p. 662]

seine zeit auch solche außgaben an frembde vertriebene sollicitanten gethan und der herr elterman hierin denenselben gefolget, so wehre dennoch solches wieder die fundation, als müste zwar das bishero ann denenselben solicitanten in der rechnung abgebrachtes angenommmen, jedennoch dabey dem herrn ältermann freundlich angemuhtet werden, nach diesem nichtes an denen frembden auszu-zahlen.Gegen welchen gemachten schluß der herr älterman Wiedau zwar sich bewah-ret, indem er ja solches nicht eingeführet, sondern von seinen antecessoren vor undencklichen jahren hero wehre introduciret worden, wie dann auch gar we-nig an solche gantz arme vertriebene solicitanten gegeben würde, welche meis-tentheils mit hohe recommendation versehen, zudem so geschehe denen armen brüdern und schwestern hierin gar kein abbruch, indem noch bis dato von allen denen brüdern und schwestern, welche ihre noht vorgestellet, keine abgewiesen,

789 Vgl. oben p. 534 u. 544.790 Ab oben p. 653 bis hierher handelt es sich um die Fastnachtgravamina der Bürgerschaft der Großen Gilde

aus diesem Jahr 1697.791 Die Aussage, dass nur Brüder und Schwestern der Tafelgilde aus derselben Unterstützung erhalten sollten,

ist aus Randnotizen im Schragen der Tafelgilde zu ersehen, die allerdings Zusätze von späterer Hand sind. Vgl. Schragen der Tafelgilde von 1425, in STIEDA/METTIG, hier § 2 u. 3, sowie ebenda S. 661 die Fußnoten 1 u. 2.

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[p. 663]

so das ihnen auff ihr ansuchen nicht eine jährliche pension und noch überdem die verbeßerung nach der bißhero beybehaltenen ordnung solte gereichet wor-den sein, so wehre dennoch alle jahre von denen überschießenden revenuen ein neu capital von 2, 3 a 400 rtl. wieder auff intress gegeben worden, so das vielleicht durch das wenige, waß an denen frembden sozusagen fast streuweise gereichet worden, der Allerhöchste gesegnet, das unter uns selbsten die anzahl der verarmeten brüder und schwester nicht derogestalt sich vermehret, das kein überschuß solte befunden sein, besondren, wie aus seiner abgelegten rechnung zu ersehen, wehren sowohl 300 rtl. an die stadtscassa als ein neu capital auff intress schon hingegeben und könte nach diesem jahre woll ein solches ebenfals geschehen, wenn der allerhöchste Gott den bishero gespührten seegen uns nicht durch die vorenthaltung der gabe an denen arm-vertriebenen solicitanten ent-ziehet, verhofte allso, das die liebwehrte bürger- und brüderschafft ihm so nicht einschencken

[p. 664]

würde, nach demmahlen er ja keine andere mittel dazu in händen hette. Dahero wolte er, Christiani, den vorgemeldten schluß der herren inspectoren und des herrn ältermansn seine bewahrung der brüderschafft kundtgemacht haben, umb ihr gutachten darüber zu vernehmen.

Die löbliche bürger- und brüderschafft verblieb bey den vorbesagten von denen herren inspectoren und adjuncten gemachten schluß und daß der herr älterman nicht berechtiget sein solte, an denen frembden, welche keine bürgere und brüder der großen gülde und taffelgülde wehren, das geringste zu zahlen.792

Folgende persohnen haben die brüder- und schwesterschafft genommen, als Willm Be-cker, Hinrich Radebant, Giesbrecht von Damm, Johann Harmens, frau Holtzbötersche, Claas Poggensee, Benjamin Candisius wittwe, Johan Hinrich Breitinger, Gerhardt An-thonius Beth.

Anno 1697 den 16. Martij

Was an selbigem tage gepassirt, solches ist vorhergehestehend auff dem 11ten blade beschrieben.793

792 Vgl. zur Auszahlung von Tafelgildemitteln an Auswärtige auch p. 601, 640, 810 u. 812.793 Vgl. oben p. 642-649.

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[p. 665]

Den 29. Martij 1697

wurde die ehrliebende bürgerschafft von dem herrn älterman Claus Wiedau zu gülde-stuben convociret und waren die herren eltesten in der kammer versamlet. Da dann von gedachtem herrn älterman der banck kundtgemacht, warumb diese zusammenkunfft geschehen und was er der bürgerschafft proponiren wolte und bestandt solche proposi-tion in folgendem:1. Weiln zufolge den letzten bürgerlichen schluß794 die vacante offi cirerstelle in

denen qvartiren completiret worden, als müste man numehro sich bereden, auff was vor eine arth die einsamlung den armen zum besten geschehen möge, dan-nenhero wolte man auch vorher wißen, welchergestalt die qvartire besetzt.Hierauff referirte eltester Hans Kleis aus dem ersten qvartir, das ercapitainelster Hintz qvartirmeisterelster Stockfi sch qvartirmeisterelster Gothardt Vegesak qvartirmeisterelster Peter Weyer fähnrichelster Ihnkenelster KordesPeter GutknechtHinrich SohlingJohan HarmsClaas Schultz

[p. 666]

In dem andern qvartierherr elster David Hillboldelster Reinhold Kahlelster Johan Obdenöhlelster Rötcher Sehdenselster Jacob Franckelster Jacob GronnauReinhold Grawe

Drittem qvartirelster Hinrich Friedrichselster Gerdt Bojertelster Daniel Berenselster Hans tohr Awestelster Eberhard von Schultzen

794 Vgl. oben p. 642-647.

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elster Hermann Hartman

Rotmeisterelster Casper Drelingelster Gabriel HennekeClaus PassirCristian ChristianiJohan Waltersdorff

[p. 667]

In dem 4ten qvartirelster Hinrich Hillingelster Herman Schreiberelster Minkenbergelster Hans Schwartz

RottmeisterDaniel WiemannPhilip Staffenhawenelster Frants DrelingJacob WildeJacob Beets

2. Durch wehm die einsamlung soll verrichtet werden und ob nicht gewiße depu-tirte dazu zu benennen sind.

3. Zu welcher zeit der anfang soll gemacht werden.4. Und ob nicht gewiße persohnen zu benennen sind, welche die administration

über sich nehmen müsten.Hierauff trat der herr älterman hinaus auff die güldestube und that diese puncten der bürgerschafft kundt, worauff

[p. 668]

man wieder in die kammer getretten. Wie man nun auch zum schluß über diese puncten schreiten wollen, ließ sich der herr dokmann Marqvard anmelden und brachte bey, wie das die bürgerschafft in ihrer meinung zweyg wehre. Dahero wolten sie zur votation schreiten.Hierauff wurde die eltestenbanck schlüßig, das im fall die bürgerschafft auff ihre mei-nung verharrete, sie hinaustretten und mit ihnen hierüber votiren wolten, so auch ge-schehen und wurde per majora geschloßen, nemblich mit 54 stimmen,ad 1mum daß die einsamlung ohne aufschreibung der nahmen geschehen solte. 3

persohnen wahren der meinung, das die nahmen solten auffgeschrieben werden. 4 persohnen, als Ludwich Dauth, Peter Gutknecht, Johan Groth und Herman Ramm, wolten gantz nicht stimmen.

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Worauff die eltesten wieder in die kammer getretten und über vorige puncten sich be-redet und geschloßen,ad 2dum daß die einsamlung durch

[p. 669]

die capitaine mit zuziehung der rottmeister und corporalen, welche der capitain selbsten benennen könte, in allen 4 qvartiren geschehen solte und am bevorstehenden Stillen Freitag795 den anfang nehmen.

ad 3tium Waß die administration anlanget, so ist elster Vegesack von der elsten-banck darzu nominiret und796 seind dazu797 adjungiret worden aus der bür-gerschafft

Philip StaffenhagenMelchior DrelingCasper Feltmann

[p. 670]

Den 14. Maij 1697

hat der herr älterman Claus Wiedau die eltestenbanck convociren laßen798 und propo-nirte, daß weiln ihro königliche mayestät mit tode abgangen,799 so müste man sich be-reden, welchergestalt die traur vorzunehmen sey, ob man mit lange oder kurtze mäntel trauren und ob solches täglich oder nur des Sontags geschehen solte.

Ist von die anwesende herren eltesten geschloßen, daß mann nur des Sontages mit langen mänteln gehen solle und soll dieses denen abwesenden durch Daniel Pfaff kundtgemacht werden und auch daß solches diesen kommenden Sontag seinen anfang nehmen soll.

[p. 671]

Den 2. Junij 1697

wahr die eltestenbanck convociret und wurde von dem herrn älterman Claus Wiedau angedeutet, 1lich das weiln letzmahln sowohl von der banck als der gantzen gemeine be-

schloßen worden, daß die güldestube solte repariret und die weidemitteln dazu emploijret werden800, nun wehre befunden, daß die vorgüldestube und der giebel gantz zerfallen und nothwendig gebauet werden müste

795 Stiller Freitag = Karfreitag, hier 02.04.1697 a.S.796 ‚ist elster Vegesack von der elstenbanck darzu nominiret und‘ Nachtrag neben der Zeile.797 ‚dazu‘ Nachtrag über der Zeile.798 ‚laßen‘ Nachtrag über der Zeile.799 Karl XI. starb am 15.04.1697.800 Vgl. oben p. 649.

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und ward hievon ein project und darüber801 aufgerichteter contract pro-duciret, daß eins vor alles verdungen vor 500 rtl. alb., als müste hierüber des collegii ratihabition eingeholet werden, dabey so müste auch gesorget werden, das wann die weydemitteln802 nicht zureichen würden, woher als-dann das übrige solte genommen werden.Daß collegium hat obbesagten project und contract vor genehm gehalten und wann die weydemittel nicht solten zureichen, der zuschub alsdann

[p. 672]

auß dem vorrahtskasten und denen güldestubeneinkünften von der cäm-merey soll genommen und wann mehr mittel von der weyde würden einkommen, solte es dem vorrahtskasten und der cämmerey wieder gut gethan werden.

2. Es hette der elterman von der schwartzen häupter compagnie Peter Öffking dem herrn älterman Claus Wiedau angeredet und sich beschweret, daß die qvartir-herren dem neuhaußdiener pfänden und selbiges pfandt verkauffen laßen. Dan-nenhero wolte er, Peter Offking, deßfals per supplicam an einen ehrbaren raht gehen und begehrte, das man ihm assistiren solte, als ist hierüber berahmet und votiret auff

eltesten Hilbold und elsten Peter Weyer, welche mit obbesagten elterman der schwartzen häupter conferiren sollen.

[p. 673]

Den 7. Junij anno 1697

ist die eltestenbanck und bürgerschafft durch dem herrn älterman convociret und in der cammer proponiret worden,1. wie der herr älterman in der cämmerey gewesen, so wehre daselbst unter andern

ihm an die handt gegeben worden, ....803 daß ein ehrbarer raht mit ihro hochgräff-licher excellentz wegen die schleiffung des Kuppisbergs804 geredet, so aber noch außgesetzt worden.

2. Daß die bürgerschafft wegen bevorstehenden zeiten umb ihrer eigenen sicher-heit auff die wacht gehen möchte, welches er auch an der bürgerschafft zu neh-men resolviret, wie auch wegen den orth, wo die versamlung der bürgerschafft geschehen solte.

3. Wie auch das die bürgerschafft wegen der correspondence behutsam gehen möchte und wenn einer oder der ander aus dem reich was hette nicht alsofort

801 ‚darüber‘ Nachtrag neben der Zeile.802 Die Einkünfte aus der Stadtweide standen in der Verfügungsgewalt der beiden Gilden.803 Unleserliche Streichung.804 Der Kubsberg war die höchste von mehreren nordöstlich vor der Stadtmauer im Bereich der späteren Es-

planade gelegenen Geländeerhebungen.

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[p. 674]

öffentlich außbringen, sondern solches bey dem wortführenden herrn bürger-meister anmelden solte.

4. Item wegen des marktgehens wehre man darauff bedacht, eine gewiße zeit des-fals zu benennen, damit die bürgerschafft den gantzen tag auff dem markte sich nicht aufzuhalten hette.

5. Wie den auch wegen des hempffeinführens, daß solches ordentlich geschehen möge. Dahero hette er einen bürger, Christian Ohlman, dazu angenommen, wel-cher bey der pforte stehen und nach die außgegebene zetteln nur diejenige einla-ßen soll, welche zu wägen haben.

Welche vorerwehnte puncten er nicht allein der eltestenbanck, besondern auch der bür-gerschafft vorzutragen hette.

Worauff der herr älterman nebst die herren eltesten auff die güldestube getretten und vorberegte puncten der bürgerschafft vorgetragen und, nachdem solches geschehen, wieder in die cammer getretten

[p. 675]

und mit denen herren eltesten hierüber die unterredung gepfl ogen, da dann beliebet,daß weiln die wache zu eigener sicherheit geschiehet, man sich auff dem neuen hause versamlen solte und805 wegen die correspondence würde ein jeder seiner eigenen sicherheit wegen behutsam handeln.

Der herr dokman Marqvart eingetretten und vorgebracht, ob nicht müglich wehre, we-gen die wacht zu redressiren, daferne aber solches ihro excellentz expressen befehl wehre, so müste mann sich darin schicken, dabey aber gebehten, das der herr älterman nebst ein pahr bürgere bey ihr excellentz desfals ansuchung thun möchten, solches abzulöhnen.Worauff der herr älterman ihm angedeutet, das es ihr excellentz befehl wehre, könte es aber durch einen ehrbaren raht bey ihr excellentz abgelöhnet werden, wolte er auch sein bestes dabey thun.Dennoch so sante der herr älterman den herrn elsten Ihnken und herrn elsten Weyer an die bürgerschafft, umb dieselbe dahin zu vermügen, das sie doch [?]806 ihrer eigenen sicherheit nicht möchten zuwieder seyn.Nach diesem hat die bürgerschafft durch den herrn dokman einbringen laßen, das sie die confi dance allein zu dem herrn älterman und den herrn dokman hetten, das sie sol-ches ihr gesuch bey einem ehrbaren raht anbringen würden.

[p. 676 nicht beschrieben]

805 ‚und‘ Nachtrag über der Zeile.806 ‚doch‘ [?] schwer leserlicher Nachtrag über der Zeile.

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[p. 677]

Den 5. Julij anno 1697

Wie die eltestenbanck nebst die gantze bürgerschafft auff geschehene convocation auff der güldestube sich versamlet hatte, ist in der brautkammer von dem herrn älterman proponiret worden,1. ... ... ...807

2. Obzwar letztens wegen des wachtgehens resolviret worden, so wehre dennoch solches bey ihr excellentz decliniret worden, welches er wolte kundtgemachet haben.

3tens Weilln auch ein ehrbarer raht der bürgerschafft wegen schleiffung des cubbis-bergs ihr excellentz willen vortragen wolte, als würde man anitzo sich bereden, umb 2 eltesten, welche eines ehrbaren rahts deputirte aufnöhtigen möchten.

Wozu dan der herr elster Benkendorff und der herr elster Weyer erwehlet worden.

[p. 678]

Nachdem nun die herren deputirte in der brautkammer gebracht und daselbst der ge-wohnheit nach bewillkommet, ist folglich der herr elterman nebst die eltestenbanck auff der güldestuben getretten. Da dann die bede herren eltesten, als Benninghausen und Gabriel Henneke, nach die kleine gülde gesant worden. Wie nun dieselbe erschienen, sindt die herren deputirte auff der güldestube genötiget. Alda der herr von Swanenberg die proposition gethan, auch durch den herrn secretarius von Öttingen ihr excellentz brieff verlesen laßen, und, nachdem solches bestermaßen demonstriret worden, haben wohlgemeldte herren deputirte abscheidt genommen und sindt allso wieder durch die herren eltesten abbegleitet.Hierauff hat der herr älterman der bürgerschafft ihre schuldigkeit nochmahlen erinnert und darauff mit der elstenbanck in die brautkammer sich begeben und, nachdem sich dieselben vorberegte proposition vorstellen laßen, ist geschloßen,

daß weiln die abräumung des Cuppisbergs808 zu eigener sicherheit nothwendig geschehen müste, als könten sie sich solches nicht entziehen, absonderlich weill mann aus der

[p. 679]

proposition verstanden, das ein ehrbarer raht sich deßen auch nicht entschlagen will, damit ihnen aber die last nicht zu schwer fallen möchte, so bahten sie, das ein ehrbarer raht bittlich möchte ersucht werden, die vorsorge zu tragen, das alle diejenigen, die alhie schutz genießen, sowohl in- als außerhalb der stadt wohnende und in specie alle unteutsche ämpter, als fi scher, ligger, saltzträger,

807 Lücke für den ersten Punkt nicht ausgefüllt.808 Vgl. oben p. 673.

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hempffschwinger, fuhrleute und wie dieselbe nahmen haben, hievon nicht auß-geschloßen werden möchten.

Hierauff ist der herr dokman Marqvart eingetretten und hat derselbe kundtgemacht, wie daß die bürgerschafft sich schon beredet hette.Worauff der herr elterman nebst die eltesten aus der brautkammer auff die güldestube getretten und der bürgerschafft angedeutet, wie das sie die herren eltesten Hintz und herrn eltesten Vegesak nominiret hetten, ihre meinung oder schluß derselben bey der docken vorzutragen. Wann solches geschehen, so wolte mann alsdann auch gerne ihre meinung darüber hören.Nachdem nun solches bey der docken verrichtet, ist der dockman nebst die bürger-schafft bey

[p. 680]

dem älterman getretten und der bürgerschafft erbieten wegen abräumung des Kuppis-bergs vorgebracht, welches er auch schrifftlich morgendes tages überreichen wolte.Nachdem nun die eltestenbanck gleicher meinung, so wolte er solches einem ehrbaren raht vortragen, womit dann die zusammenkunfft sich geendiget.

Weiln auch einige unordnung unter denen cämmerern vorginge, indem der eine noch nicht gäntzlich abgetretten, die andern auch wegen ihres ambtes solches nicht woll abwarten könten, als stünde darüber zu bereden, ob man nicht ein paar eltesten an sie abschicken solte, ihrer pfl icht zu erinnern und dafern sie vermeinen würden, nicht beßer vorzustehen oder abwarten zu können, ob sie dann nicht ein par eltesten, die ihnen suc-cediren möchten, vorschlagen könten, damit also die güldestube bey diesem bauwesen in keinen schaden möchte gesetzet werden.

Es ist dem herrn elster Peter Weyer und dem herrn elster Jochim Kordes

[p. 681]

angemuhtet worden, mit den herren eltesten Hans Schwartz und Daniel Berens zu reden und dahin zu vermögen, das sie ihres aufgetragenen ambtes sich beßer und fl eißiger annehmen oder sich gefallen laßen müsten, daß dz collegium ein par andere eltesten an ihre stelle der güldestuben vorzustehen benennen würde.

[p. 682]

Den 24. Augusti anno 97

ist die eltestenbanck auff convocation des herrn ältermans Claus Wiedau in der braut-kammer beysammen gewesen und wurde folgendes von dem herrn älterman proponiret:

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1. Es hette der herr elster Minkenberg seine cämmereyrechnung809 von anno 95 den 20. Maij bis anno 97 den 17. Junij übergeben, woraus ihm 124 rtl. 48 gr. alb. und 113 rtl. 4 gr. carol. zukähme, als müste es verlehsen werden.

So auch geschehen.Undt wurde der herr elster Minkenberg vor seine mühe bedancket, und wann die rechnung von dem dokman Wolff würde übersehen, in calculo richtig befunden und relation davon abgestattet sein, so solte dieselbe ihm zugeschrieben werden.

[p. 683]

2. Weill man so weit gekommen, das die fensterschlengen in der güldestube einge-setzet, so müste man sich numehro bereden, wie mit einsetzung der fenstern zu verfahren, ob der gantze raht oder nur einige aus demselben mit darin zu neh-men, oder ob man selbige außlaßen und der eltesten nahmen alleine einsetzen wolte.

Es sollen zu des rahts nahmen und wappen 3 luften gelaßen werden, in welche ein edler hochweiser raht nach belieben einige herren selbsten aufsetzen könte, derer nahmen undt wappen sie darin haben wolten. Die übrigen luften bleiben zu des herrn elterman und sämptliche herren eltes-ten nahmen und wappen übrig, wozu ein jeglicher sein fenster bezahlen wird, und wann man darüber diese persohnen nicht wird außreichen kön-nen, so müßen einige bürger darumb angesprochen werden.

[p. 684]

3tens Hätte der herr elterman von gewißer und hoher handt vernommen, das eltester Albricht Eißing als crähmercompagnieälterman etwas in Stockholm suchte, was dem reußischen handel zuwieder wäre, als währe wohl rahtsam, das man dieses mit einer suppliqve bey ihr königlichen mayestät vorkommen und umb commu-nication seines beybringens anhalten möchte, wesfals er dann ein concept an ihr königliche mayestät wie auch eine suppliqve an einen ehrbaren raht praesentirte, so auch verlehsen worden.810

Ist in allem approbiret und soll solches fordersamst fortgesetzet werden.4tens Währe des herrn bürgermeister [Paul] Brockhausens herr sohn zu hause gekom-

men. Wann nun der herr bürgermeister so vielfältige mühe der güldestuben we-gen gehabt, ob man nicht seinen sohne mit ein willkomst weinzettel beehren wolte und wieviel stoff es sein solte.

Wurde geschloßen, das ihm ein zettel auff 40 stoff wein solte zugesant werden.

809 Die Kämmereirechnung des Wilhelm Minkenberg ist überliefert in: Kämmereirechnungsbuch der Großen Gilde, in: LVVA, f. 223, apr. 1, Nr. 263, fol. 203v-208r. Vgl. auch unten p. 699, 722 f. u. 730.

810 Vgl. auch unten p. 748 f.

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356 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

[p. 685]

Den 20. Novembris 1697

war die eltestenbanck convociret und proponirte der herr älterman1lich wegen des königs begräbnis, was weiln ihre excellentz verlanget haben, das die

3 stände zusammen in einer kirche gehen möchten und also auch die eltesten-banck, als würde man sich darüber zu bereden haben.

Weßfals beliebet worden, das wann ein ehrbarer raht ingesamt in einer kirche gehen würde, denenselben gleich zu folgen, wobey den auch der herr älterman erwehnet, das wenn ein ehrbarer raht dem alten nach von dem rahthause gehen würde, solches zuvor der güldestuben durch einen diener möchten andeuten laßen.

2den Nachdem jüngstens resolviret worden, das zu dem güldestubenbau einige mittel solten auffgenommen werden811, so wehre solches auch geschehen mit consens derer dazu verordneten.

3tens So wehre auch jüngstens wegen der einqvartirung bey dem stadtskasten eine verordnung gemacht, indem einige, die zu gering gegeben,

[p. 686]

in etwas wehren verhöhet worden, so aber doch moderat geschehen.4tens Wegen das Inventarium von der güldestuben mobilien und gründe.

Es soll solches durch die verordnete, als herrn elsten Herman Schreiber, elsten Vegesak, elsten Peter Weyer und dockman Johan Wolff geschehen.

5tens So ward auch das memorial, welches seiner excellentz auff dero reise mitgege-ben, verlesen.

6tens Weiln die zeit herannahete, das einer von der eltestenbanck, der mit dem beitel in der kirche umbgehen soll, müste benennet werden, so könte solches anitzo geschehen.

Es ist der herr eltester Jacob Gronnau, an welchem die reige812, dazu wil-lig gemacht worden.

[p. 687]

7dens Es hette der secretarius John umb einige assistence angehalten.Es soll ihm 10 rtl. gegeben werden.

811 Vgl. oben p. 671 f.812 Solche und andere Aufgaben wurden nach der Rang- und Sitzordnung der Ältesten vergeben, die nach dem

Datum des Eintritts in die Ältestenbank, ihrem Alter als Älteste, geordnet war.

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Den 2. Xbris813 1697

war der herr älterman Wiedau nebst eltesten Reinholdt Kahlen als weydevorsteher be-nebst die verordnete herren eltesten, als elster Hinrich Friedrichs, elster David Hill-boldt, elster Jacob von Staden, elster Herman Schreiber, elster Marten Piehl und elster Minkenberg, auff der güldestuben zusammen. Da dann der herr älterman proponirte, wie das einiger mißverstandt zwischen ihm und eltesten Reinhold Kahlen als adminis-trator der weyde entstanden. Dahero dann alter gewohnheit nach814 von der obercäm-merey einige eltesten erwehlet worden, solches in der güte debattiren zu suchen, als würde der herr elster Kahlen anitzo so gut sein und seine

[p. 688]

meinung vorbringen, worauff er alsdann auch antworten wolte.Der herr elster Reinholdt Kahlen bedanckte sich, das die anwesende so gütig gewesen und der sache wegen beywohnen wollen, dabey er auch expresse sich bewahret haben wolte, nichtes anders zu untersuchen, als welcher von ihnen beden abgewichen, und contestirte er, daß er wegen den mit dem herrn elterman aufgenommmenen zwist kein intress hette, sintemahlen das landt, so denen Sodeneken815 gegeben, damahlen mit den herren administratoren sämptlichen consens und willen geschehen, so er weitläuftig aus denen bey der weyde geführten notitienbuche demonstriret. Wie er nun auff der reise begriffen gewesen, so wehre der Pahlen zu ihm gekommen und gesaget, er hätte gehöret, daß die weyde das freye landt an Pürring außgegeben. Er verlangte daßelbe, sintemahlen man solches ihme eher als einen andern gönnen möchte. Da er nun dem Pahlen solches abgeschlagen und gesaget, das es numehro nicht sein könte, hette er der Pahlen ihm gar ungeziehmend geantwortet,

[p. 689]

das es dennoch keinem andern besondern ihm gelaßen werden müste, worauff er, elster Kahlen, sofort den weydediener zu dem herrn elterman gesant, umb demselben das passirte zu hinterbringen und dabey zu praecaviren, das in seinem absens nichtes vor-genommen werden möchte. Nachgehendts aber hette gemeldter Pahlen, da die herren administratores wegen einsamlung der grundgelder zusammen gewesen, eine suppliqv übergeben und darin sein gravamen vorgestellet, welches er auch anitzo denen anwe-senden herren nebst dem darauff gemachten schluß vorgelesen. Nun hette er verhoffet, das der herr älterman ihm in seiner abwesenheit beßer als wie geschehen gegen denen andern administratoren würde vorgesprochen haben, welches aber nicht geschehen.Der herr elterman Wiedau erwehnte umb die kürtze der zeit, das er alles, waß der herr eltester Kahlen aus dem notitienbuche vorgelesen, genehm hielte, nur daß damahlen,

813 Dezember.814 Es bestand laut Schragen der Großen Gilde bei Streitigkeiten unter ihren Mitgliedern zunächst eine Ver-

gleichspfl icht durch die Gilde. Siehe Schragen vom Jahre 1354, in: STIEDA/METTIG, und Schragen vom Jahre 1610, in: FRANTZEN, je § 15.

815 Die am Sode der Stadtweide siedelnden Bauern.

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358 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

wie er alß elterman angetretten, er sehr frembd wegen der weydesachen gewesen, nach-gehendts,

[p. 690]

wie sie auff der weyde zusammen gewesen, hetten Purring und Klinke sich auch ein-gestellet und wegen des landes angegeben, dabey den auch dem landtmeßer Tolcks angemuhtet, solches landt, so dieselben verlanget, auff der caarte zu bringen, welches zwar geschehen, nachgehendts aber wehre Pahlen mit eine suppliqv eingekommen und daßelbe landt begehret, welches aber bis des herrn elsten Kahlen zuhausekunfft wehre außgesetzet, womit aber eltester Kahlen gar nicht zufrieden und wolte von den einmahl gemachten schluß durchaus nicht abgehen. Nun hette er, der herr älterman, dabey kein intresse, sintemahlen es eine gemeine sache, die der bürgerschafft anginge, wesfals er dasjenige, so der weyde schädlich schiene, nicht zugeben könte. Waß der herr elster Kahlen beygebracht, als wenn er denselben in seiner abwesenheit gegen die adminis-tratores nicht verthätiget, so contestirte er hoch, daß er damahlen nicht gewust, daß der Pahlen ihn so ungestühm angefahren, sonsten hette er seine persohn gnugsahm vorge-sprochen, wovon ihm auch das collegium816 zeugnis geben könte. Zudem so hette man

[p. 691]

damahlen zwar dem landtmeßer Tolks zu meßen ordre gegeben, welcher auch aber gleich beym anfangen der meßung, da er einigen streit vermerckete, die meßung auff einer cladde, aber nicht auff der caarte bringen wollen, sondern nun erstlich vor kurtzer zeit hette der herr elster Kahlen solches von ihm verlanget, solches landt auff der caarte zu bringen, welches aber dem herrn elsten Kahlen |: da er wuste, das die sache wegen das landt von denen herren administratoren außgesetzet, und der landtmeßer desfals auch solches landt nicht hat wollen zur caarte bringen :| nicht gebühren wollen, ohne des collegij vorwißen auff der caarte bringen zu laßen. Verblieb also der herr elterman bey dem letztmahligen im collegio gemachten schluß, wovon er ohne gravation der weyde nicht abgehen könte.Die bauren wurden eingefodert und denenselben dasjenige, so im notitienbuche notiret, nochmahlen vorgehalten und befraget, ob dieselbe nicht damahlen das landt abgesaget.Der baur Pahlen sagte, das der herr eltester Kahlen ihn zwar damahlen gefraget, wo das landt wehre, und hette er ihm auch solches bedeutet, worauff die herren weggefahren, indem es spät gewesen, und belobet, künftig wiederzukommen. Er hette sich aber nicht des landes begeben, sondern bath, das man ihnen in betracht, sie weydebauren wehren,

[p. 692]

mit das landt begünstigen möchte und verlangte sowoll er, der Pahlen, als auch alle die andren, von solches landt zu haben, übergab auch desfals eine suppliqve, woraus man ihr anhalten breiter ersehen würde.

816 Gemeint ist das Kollegium der Weideverwaltung, nicht das der Ältesten der Großen Gilde.

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Purring wurde eingefodert, welcher bath, das man ihnen sie bey den einmahl gemach-ten schluß conserviren möchte, als worauff ihnen das landt auch von dem landtmeßer wehre eingewiesen und zugemeßen worden.Der herr elterman erwehnte, wie das nachgehendts mit des collegij schluß ihnen ange-deutet worden, das sie sich nicht unterstehen solten, des landes anzumaßen, welchem sie aber nicht gehorchet, bis es ihnen entlich durch den weydediener bey straffe hat müßen untersaget werden.Ille negirten solches.Der weydediener referirte, das er es ihnen auff des herrn eltermans befehl kundtge-macht, das sie solches landt nicht bearbeiten solten, so dieselben aber nicht pariret bis das er es ihnen zum andern mahl bey hohe straffe verbohten.Der Schluß817:

Die anwesende herren eltesten bemüheten sich, das dem herrn eltesten Reinholdt Kahlen wegen des

[p. 693]

von dem baur Pahlen durch sein übles verhalten ihme geschehenen affronts sa-tisfaction gegeben werden möchte. Waß aber das landt anlanget, welches von dem collegio der weyde vorhero außgegeben, nachgehendts aber auff genauen bericht wieder seqvestriret und dem Pahlen als einen weydebaur die praesence vor andern zugeleget, solches müsten sie auch vor billig ansehen. Der mißver-standt aber, welcher zwischen dem herrn elterman und herrn eltesten Kahlen da-her entstanden, ist durch gütliche vermittelung unter ihnen beygeleget, worauff dieselbe sich auch die hände gegeben und also in guter freundschafft voneinan-der geschieden.

Den 14. Decembris anno 1697

ist die eltestenback in der brautkammer und die bürgerschafft auff der großen gülde-stuben beysammen gewesen und von dem herrn elterman Claus Wiedau in gegenwart folgender herren eltesten, als

der herr älterman Claus Wiedauelster Gerhard Bojertelster David Hilboldtelster Hinrich Hillingelster Jacob von Stadenelster Herman Schreiberelster Hans Kleissenelster Reinhold Kahlelster Marten Piehl

817 ‚Der Schluß‘ Nachtrag neben der Zeile.

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360 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

elster Hans Schwartzelster Hans Tohrawstelster Hinrich Hintzelster Frants Drelingelster Rötcher Sehdenselster Georg Meiners

[p. 694]

elster Conradt von Benkendorffelster Reinholdt Weyerelster Jochim Stockfi schelster Eberhard von Schultzenelster Bendix Drelingelster Peter Haeckselster Jacob Gronnauelster Jacob Franckelster Herman Hartmanelster Peter Hollerelster Gothardt Vegesakelster Jochim Cordeselster Jacob Gronnauelster Benninghausenelster Gabriel Hennekeelster Casper Dreling,

folgendes proponiret worden:1. Es hette bereits dem alten nach die dockmanswahl vor Michaelis818 vor sich ge-

hen sollen, man währe aber, weiln die güldestube des bauens wegen nicht eher dann gestern fertig worden, daran verhindert, als müste man numehro darauff bedacht sein, dieselbe vor der handt zu nehmen, zu dem ende auch heute diese convocation angestellet, als solte die ehrliebende bürgerschafft der ordnung819

[p. 695]

zufolge 3 persohnen vorschlagen und dieselben nahmen durch den dockman gebührendermaßen in der kammer einsenden.

2den That er der bürgerschafftt kundt, das weiln dokman Matthias Marqvart von der weyde abginge, Jacob Gütrich aber alters wegen es nicht wohl vorstehen könte, als müsten zwene andere dazu erwehlet werden, doch das Jacob Gütrich als

818 29.09. Die Dockmannswahl fand gewöhnlich zwischen Johanni, dem 29.08., und Michaelis statt.819 Königliche Verordnung vom 16.02.1681, in: Collectaneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI 520 Große

Gilde Riga 1, p. 93-95.

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extraordinarius dabey behalten und dieses in keine seqvellen gezogen werden möchte.

Worauff der herr älterman sampt die herren eltesten wieder eingetretten und ist von dem herrn elterman an die banck proponiret worden:1lich wehre ihm eine suppliqv von Berend Kloppenberg insinuiret, so verlesen ward,

und war der inhalt, das weiln er in den mit der banck gemachten contract vervor-theilet, als baht er umb remedirung deßelben.

Worauff geschloßen, denen beden cämmerern noch 2 eltesten zu adjungi-ren, welche mit ihm zusammentretten und untersuchen solten, wie nahe sie mit ihm zusammen kommen könten, und alsdann

[p. 696]

der banck davon relation abstatten, wozu elster Jacob von Staden und elster Herman Schreiber erwehlet worden.

2den Wurde vorgetragen, weiln die zeit herannahete, das man gegen Fastnacht einen schaffer, die speisung zu thun, willig machen müste. Nun währe die reige an dokman Marqvart820, weiln aber elster Ganskau nach frembde ohrte sich bege-ben und der güldestube entzogen hat, als könte man sich bereden, ob nicht Mar-qvart in Ganskaus stelle könte eingezogen werden.

Ist geschloßen, das solches soll außgesetzet werden bis Ganskau selber ankomt oder abschreiben würde, alsdann man sich ferner darüber bereden könte. Wegen der mahlzeit könte mit dokman Marqvart nach den Heili-gen Tagen821 geredet werden.

Nachfolgendts trat der dockman ein und brachte bey, das die ehrliebende bürgerschafft zur dokmanswahl nachfolgende vorgeschlagen, alsJohann Harms mit 62 stimmenAndres Beyer 47und Christian Christiani 44 stimmen.Worauff zwo eltesten deputiret wurden, als elster Hinrich Hintz und elster Frantz

[p. 697]

Dreling, umb einen ehrbaren raht solches kundtzuthun.Hierauff verfügte sich ein ehrbarer raht nach der güldestube und wurden durch dazu verordnete eltesten in der brautkammer genötiget, worauff man zur votation geschritten und nach übersehung der zetteln befunden, dasJohann Harmens 27 stimmenAndreas Beyer 10und Christian Christiani 9 stimmen gehabt.

820 Vmtl. Verwechselung. Das Satz macht nur Sinn, wenn es an dieser Stelle heißt: Ganskau.821 Weihnachten.

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362 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Hierauff trat die eltestenbanck mit einem ehrbaren raht aus der brautkammer auff die güldestube und publicirte, das Johan Harms zum dockmann erwehlet worden.

Nach geschehener publication und wie man wieder in der brautkammer getretten, that der herr älterman kundt, das der wortführende herr bürgermeister von Öttingen ihm angedeutet, das man solte am mittage in der cämmerey kommen, alda wegen der lehn-banck zu deliberiren, und weiln einige von denen vormahls dazu benanten deputirten822 theils mit tode abgangen, theils auch im raht gezogen, als müste man andere an deren stelle ernennen, wozu dan erwehlet wordenelster Hintzelster Reinhold Weyerelster Conrad von BenkendorffDie vorige dazu verordnete seindt folgendeelster Hinrich Friedrichselster Herman Schreiberelster Daniel Berens

Zu weydevorstehere sindt erwehlet Eberhardt Willig mit 76 stimmen und Melcher Wolff mit 48 stimmen.

[p. 698]

Den 16. Xbris823 1697

wurde die eltestenbanck sampt der bürgerschafft von dem herrn elterman Wiedau con-vociret, da dann diese auff der güldestuben und jene sich in der brautkammer eingefun-den, und wurde von dem herrn elterman proponiret.1. Weiln vorgestern bey der dockmanswahl erwehnung gethan, das der herr bürger-

meister von Öttingen eine zusammenkunfft angehende die lehnbanck begehret, zu dem ende auch gewiße deputirte benennet worden, welche auch denselben mittag in der cämmerey zusammen gewesen, und waß alda passiret, solte anitzo der banck und der bürgerschafft communiciret werden. Da dann 1lich ein extract aus des herrn vicepraesidenten und syndici herrn von Palmbergs schreiben824 de dato den 16. 9bris825 anni currentis verlesen wurde des inhalts, im fall man we-gen der lehnbanck nicht resolviren würde, solche uns alsdan möchte aufgedrun-gen werden, wodurch dann ein eingriff in der stadt jurisdiction, welches gantz nicht zuträglich wäre, geschehen möchte. 2den der großen gülde eltestenbanck beybringen wegen einrichtung der lehnbanck so bereits den 17. Martij anno 94 in der cantzelley eingelieffert worden, ward gleichfals verlesen.

822 Vgl. oben p. 534 u. 577 f.823 Dezember.824 ‚schreiben‘ Nachtrag über der Zeile.825 November.

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[p. 699]

Worauff der herr elterman mit die eltesten auff der güldestube getretten und alles vorerwehnte der bürgerschafft kundtgemacht und dabey des herrn syndici von Palmbergs extract aus seinem schreiben dem dokman übergeben, auch nochmah-len die sache ihnen demonstriret und ihr intresse bestermaßen recommendiret.

2. Eltester Minkenberg, welcher wegen seiner rechnung826, so er übergeben, zu ra-tihabiren gebehten.

Die eltestenbanck geschloßen, das weiln elster Minkenberg mit seiner rechnung, so er schon vergangen Fastnacht abzulieffern schuldig gewe-sen, bis dato trainiret und den 24. Augusti827 übergeben, so soll er erst-lich828 das silber und was er sonsten zu administriren gehabt ablieffern, alsdan seine rechnung nach vorheriger überseh- und gutbefi ndung ratiha-biret werden soll.

Der dockman eingetretten und beygebracht, das weiln einige von denen bürgerschafft deputirten829 verstorben und abgangen, einige an deren stelle wieder benennet werden müsten, wesfals dann die herren eltesten ihrerseits wie den auch die

[p. 700]

bürgerschafft von ihrer seite wehlen wolten, doch das nichtes gewißes in der sache möchte geschloßen werden bis das solches vorhero der bürgerschafft communiciret worden.Worauff der dockman Marqvart eingefordert und ihm zu vernehmen gegeben, es wäre diese zusammenkunfft zu dem ende angestellet, das man einige deputirte machen solte, als solte er der bürgerschafft kundtthun, das sie sich niederlaßen und einige deputirte wehlen möchten, die mit ihre, der herren eltesten, deputirte830 in der cämmerey831 zu-sammentretten möchten und dasjenige anhören, was alda der lehnbanck wegen passi-ren würde und sich übrigens nach ihr königlichen mayestät verordnung verhalten.Nach diesem hat der dockman der bürgerschafft deputirte eingebracht, alsErnst Metsue 30Christian Christiani 39Johan Waltersdorff 36Jochim Dönniger mit 35 stimmen.

826 Die Kämmereirechnung des Wilhelm Minkenberg ist überliefert in: Kämmereirechnungsbuch der Großen Gilde, in: LVVA, f. 223, apr. 1, Nr. 263, fol. 203v-208r. Vgl. auch oben p. 682 u. unten p. 722 f. u. 730.

827 ‚den 24. Augusti‘ Nachtrag neben der Zeile.828 ‚erstlich‘ Nachtrag über der Zeile.829 Die bürgerlichen Deputierten, die an der Einrichtung der Lehnbank beteiligt sein sollten. Vgl. oben p. 544.830 Vgl. oben p. 697.831 Sie sollten auch mit den Deputierten des Rats zu Besprechungen zusammenkommen. Die Kämmerei des

Rathauses war der übliche Beratungsort, wenn der Rat und die an der Stadtverwaltung und -regierung mitbetei-ligten Gilden etwas gemeinsam zu besprechen hatten.

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364 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

[p. 701][1698]

Anno 1698 den 4. Januarij

Nachdem der herr älterman Claus Wiedau auff zulaß seiner magnifi zenz des itzigen wortführenden herrn bürgermeisters herrn Johann von Öttingen der gantzen brüder- und bürgerschafft auff der großen güldestuben wegen der lehnbanck832 zu erscheinen ansagen laßen und dieselbe sich auch darauff eingefunden, proponirte derselbe,wie das er ohnlängst mit die verordnete deputirte von der eltestenbanck und bürger-schafft in die cämmerey wegen auffrichtung der lehnbanck zusammen gewesen, allwo die letztere verlanget hetten, daß die gesamte bürgerschafft hierauff möchte angesaget werden, damit sie dasjenige, so alda passiret, denenselben hinterbringen könten, wes-fals den auch dieser tag dazu angesetzet wehre, als könte die löbliche bürgerschafft bey der docke tretten und von denen gemeldten deputirten das passirte vernehmen, erinnerte auch dabey, daß sie doch in gebührender bescheidenheit einer

[p. 702]

dem andern hören und nicht so, wie bey der ohnlängst gehaltenen zusammenkunfft ge-schehen, sich verhalten möchten, welches ihnen selbsten keine ehre gäbe, sintemahlen ein edler und hochweiser raht bey der abgelegten conference in der cämmerey solches sehr übel aufgenommen, wie sie denn auch damahlen genugsam ihr mißvergnügen da-rüber denen deputirten zu verstehen gegeben, als wolte er ihnen die modestität zu ge-brauchen nochmahlen recommendiret haben.Nachdem nun die bürgerschafft bey der docke getretten und von denen verordneten deputirten dasjenige, so ohnlängst in der cämmerey wegen introducirung der lehnbanck passiret, ausführlich vernommen, unter andern auch, daß es woll dahin kömmen möch-te, das daferne von der stadtseite nicht beyzeiten solte resolviret werden, ihr königliche mayestät alsdan vielleicht selbsten die introduction möchte thun laßen.Worauff die bürgerschafft erstlich zur

[p. 703]

votation schreiten wolte, ob es von ihr königlichen mayestät selbsten nicht könte intro-duciret werden und von dero bedienten administriret werden oder ob es von der stadt seiten solte geschehen und, wenn es könte bey dem ersten verbleiben, so fi elen alsdann alle die besorglichkeiten, so dem publico sonsten zustoßen könten, von sich selbsten hinweg. Sie wolten aber vorhero von der eltestenbanck vernommen haben, ob dieselbe dasjenige, so sie alsdann per majora schließen würden, auch wolte genehm halten und demselben beyfall geben oder nicht.

832 Zur Lehnbank, die schließlich wegen zu großer Widerstände nicht eingerichtet wurde vgl. p. 497, 544, 577, 660, 697-699, 709 f.

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365Edition des Textes

Wie solches nun der löblichen eltestenbanck angebracht wurde, verwunderte dieselbe sich sehr, das die liebwehrte brüder- und bürgerschafft nun darüber votiren wolten, sin-temahlen dieser tag nicht eigentlich dazu angestellet, besondern das sie nur daßjenige, so in der cämmerey passiret und wie weit in der sache der lehnbanck wegen durch den herrn von Palmberg negotiret, vernehmen möchten. Sie von ihrer seite verblieben bey ihre einmahlige anno 94 übergebene schriftliche meinung, welche einem wohledlen und hochweisen raht wehre übergeben worden, die es auch nachgehendts

[p. 704]

mit der bürgerschafft so gemachtes genaueres bedencken nach Stockhollm gesanden.Wie nun dieses alles der bürgerschafft kuntgemacht worden, seindt dieselbe von ihrer meinung abgestanden und insgesamt geschloßen, ihro königliche mayestät nochmah-len vor die erzeigte gnade wegen der lehnbanck unterthänigen danck zu sagen, dabey aber fl ehentlich bittende, das woferne die lehnbanck eingerichtet werden solte, daß doch daß publicum nicht darin meliret werden möchte, wie den auch die kleine gülde mit ihnen hierin einig wehre, verblieben allso im übrigen bey ihr de anno 94 einmahlig übergebenes genaueres bedencken und bahten die eltestenbanck, das weill ihnen dieje-nige schrifft, so dieselbe anno 94 auch mit die ihrige übergeben haben, unbekant wehre, die copey davon mitzutheilen, welches ihnen auch von der eltestenbanck versprochen worden.833

[p. 705]

Den 19. Januarij 1698

wahren elterleute und eltesten in der brautkammer versamlet und wurde von dem herrn älterman Wiedau nachfolgendes proponirtet, als1. wurde gesuchet, den herrn dockman Matthias Marqvart zu persvadiren, das er

bevorstehenden Fastnacht die bewirthung auff sich nehmen möchte, so er aber recusiret und darauff bestanden, daß er seine zeit abwarten wolte, wobey es dann vor dieses mahl geblieben.

2. Die fastnachtsmahlzeit außzurichten, ist der herr eltester Hans Tohrawst vor die zahlung außzurichten bewogen worden, wobey er begehret, man solte ihm ein auffsatz geben, wie elterleute und eltesten bewirtet sein wolten, damit er hierin nicht zu wenig oder zu viel thun möchte, als wurde beliebt, die notitie von den gerichten, so wie der güldestubenschluß es in sich hält, dem herrn eltesten Toh-rawst zuzusenden.834

3. Wurde eine suppliqv wegen der abgebranten

833 Vgl. das Protokoll zu dieser Angelegenheit oben p. 544.834 Vgl. oben p. 172 f.

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366 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

[p. 706]

stadt Plettenberg835 verlesen und darauff geschloßen, supplicanten 10 f. zu reichen von der güldestuben mitteln.

4. Vor den der eltestenbanck von einen studiosen offerirten neujahrswunsch ward demselben 5 rtl. von der güldestuben mitteln zugeleget.

[p. 707]

Anno 1698 den 7. Martij

Demnach abermahl die gewöhnliche fastnachtzeit eingefallen und der herr elterman Claus Wiedau üblichen gebrauch nach vorhero bey dem herrn wohrthabenden bürger-meister, herrn Johan von Öttingen, umb eine convocation elterleute und eltesten sampt der gantzen bürgerschafft der großen gülde angehalten und ihm dieselbe permittirtet worden, verfügte sich am heutigen dato die bürgerschafft auff der güldestuben, elter-leute und eltesten aber in der brautkammer und waren selbige folgende, als

elterman Claus Wiedauelster Hinrich Fredrichselster Gerhard Bojertelster Davied Hilleboldelster Hinrich Hillingelster Jacob von Stadenelster Harman Schreiberelster Hans Kleiselster Marten Pielelster Wilhelm Minckenbergelster Hans Schwartzelster Daniel Berenselster Hans tor Awestelster Hinrich Hintzeelster Frans Dreilingelster Rottgerd Sehdenselster Georg Meinerselster Conrad von Benckendorfelster Reinhold Weyerelster Joachim Stockfi schelster Eberhard von Schultzenelster Bendix Dreilingelster Peter Haeckselster Jacob Franckelster Hinrich Ihncken

835 Vmtl. Plettenberg in Nordrhein-Westfalen.

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367Edition des Textes

elster Harman Hartmanelster Peter Hollerelster Gotthard Vegesackelster Peter Weyerelster Joachim Kordeselster Jacob Gronauelster Johan Köningelster Johan Bönninghausenelster Caspar Dreiling.

Als wurde von dem herrn elterman proponiret und zu verlesen überreichet, als1. übergab er die den 26. Januarij anni currentis von einem ehrbaren raht auff der

bürgerschafft den 26. Februarij 1697 übergebene fastnachtsklage836 beandtwor-tete puncta,

welche zu verleßen und der bürgerschafft zu communiciren beliebet wur-den.

[p. 708]

2. Müsten in der voriegen beysitzere stelle 2 andere erwehlet werden, worzu be-nennet worden

elster Hans Kleis undelster Marten Piehl

3. Erforderte es, dz 2 neue kämmere gewehlet werden müsten, worzu abgeruffen sein

elster Daniel Berens undelster Hans tor Awest.

4. Gab der herr elterman zu vernehmen, wie dz einige ihn hinterrücks nachgeredet, als hätte er in diesen 2 jahren der bürgerschafft interesse nach gebühr nicht ob-serviret, als producirte er zu seiner defension ein attest von elterman der kleinen gülde Marens Reber, welches ein gantz anderes belehren würde, so er auch der bürgerschafft hin communiciren willens wäre.

Solches ist nicht allein in der banck verlesen, sondern auch der bürger-schafft mittzutheilen verstattet worden.

5. Dancket der herr elterman Claus Wiedau gebührend ab, sintmahlen seine 2jäh-rige verwaltung verfl oßen, stellte dabey vor, wie dz, was seines amptes geweßen, er jedenmahl getrewlich vorgestanden, recommendirte der elstenbanck, anitzo einen solchen man wieder zu erwehlen, der dasjenige, was er aus menschlicher schwachheit versehen, es verbeßern und redressiren möge.

Welches ihm von elsten Hinrich Friederichs beandtwortet und inbey an-gewünschet wurde, dz ihn diese function abermahl angetragen werden möge.

836 Die Fastnachtklagen von 1697 sind oben p. 653-661 aufgezählt.

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368 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Womitt elterleute und eltesten der gewohnheit nach ausgetreten837 und den 1ten und 4ten punct zufolge die beede schrifften

[p. 709]

der bürgerschafft durch den dockman Matthias Marquard überreichen laßen, worauff die banck wieder eingetreten. Kurtz hernach tratt der dockman auch ein und brachte bey, wie dz die bürgeschafft ihm ein schrifftlich so genantes bedencken der lehnbanck angehend, welches die banck anno 1694 verfertiget838, zu verlehsen übergeben, als wol-te er sich befraget haben, ob er solches verlesen solte.

Wurde consentiret.Weiln man vernimpt, dz die ehrliebende bürgerschafft so weitläufftige beschwerde we-gen der lehnbanck führte, so wurde von elterleuten und eltesten vor gutt befunden, dz 2 eltesten austreten839 und ihnen auff andere gedancken bringen möchten, worzu benennet seind

elster Hinrich Ihncken undelster Harman Hartman.

Dies[e] 2, nachdem sie ausgetreten waren, kahmen wieder ein und referirten, dz die ehrliebende bürgerschafft sich bewahrte, dz ein ehrbarer raht sampt elterleuten und eltesten in der lehnbanck concernirende sache nichts zu ihrer praejudice vornehmen mögen.Worauff der dockman auch kurtz darnach eingetreten und beygebracht, wie dz die bür-gerschafft wieder das bedencken über die lehnbanck sich bewahrte und ihm die bewah-rung in die feder dictiret hätten840, es wären aber einige dem zuwieder und wolten ein solche bewahrung, weiln es unförmlich ist, nicht willigen. Derowegen begehrten die bürgerschafft zu votiren, als wolte der dockman sich befraget haben, ob es zum votiren kommen solte oder nicht.

Wurde zugelaßen.Es kann die projectirte bewahrung, weiln sie unförmlich ist, nicht ange-nommen werden.

[p. 710]

Mitt dieser andtwordt verfügte sich der dockman bey der docken und hatt derselbe die bürgerschafft kundgemachet, womitt sie aber nicht zufrieden waren, sondern begehrten von dem dockman hievon ein attestation, dz die banck hierinnen nicht hätte consen-tieren wollen, worauff der dockman wiederumb eingetreten und solches begehren der bürgerschafft der banck kundgemachet, worüber beredet.

837 Sie traten aus dem Besprechungsraum der Ältestenbank, der Brautkammer, auf die Gildestube, den Ver-sammlungsort der Bürgerschaft.

838 Vgl. oben p. 544.839 Sie traten aus dem Besprechungsraum der Ältestenbank, der Brautkammer, auf die Gildestube, den Ver-

sammlungsort der Bürgerschaft.840 ‚und ihm die bewahrung in die feder dictiret hätten‘ Nachtrag neben der Zeile.

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369Edition des Textes

Es könte der dockman ein attest hierüber an der bürgerschafft zu geben sich nicht weigern, jedoch dz er die rationes, warumb die banck in dieser bewahrung nicht willigen könne, mittanführen möge, 1. weiln es einer protestation ehnlich und solche bey der docken nicht gehörete, 2. weiln es gar unförmlich und unbe-scheidenlich wär.

Wiederumb der dockman beygebracht, daß der brauer elterman Jacob Wilde seine rechnung übergegeben und elterman Peter Menck841 und Hans Spiel, Jurgen Ougston, Schmelting und Hartwich wieder dieselbe eingegebene rechnung geredet und gebethen, dz sie nicht für gültig sondern angenommen, sondern ad interim beygeleget werden möge.

So auch derogestalt zu verschreiben beliebet worden.Worauff der dockman seinen abschied genommen und gesaget, dz die bürgerschafft nichtes mehr beyzubringen hätte. Derowegen der herr elterman Wiedau ferner propo-nirte, dz man sich bereden müste, wer vor diesmahl bey der taffel zum eltermanswahl gehen solte. Nun wären zwar verwichenen jahr elster Hinrich Hintze und elster Frans Dreling dabey geweßen. Es wäre aber anno 1679 den 3. Martij einen schlus gemachet, dz die beyden jüngsten elsten842, denen der kämmerer adjungiret werden solte843,

[p. 711]

mitt der taffel zur ältermanswahl umbgehen solte, als würde anitzo zu berahtschlagen seyn, bey welcher methode man bleiben wolte.

Ist beliebet, dz man bey dem alten bleiben möge, und weiln alsdan elster Gabriel Hennecke und elster Caspar Dreiling die reihe treffen würde, elster Hennecke aber nicht zugegen geweßen, als wurde elster Bönninghausen deßen stelle zu vertreten committiret, denen elster Hans tor Awest als unterkämmerer adjungiret wurde.

Hiernach traten elterleute und eltesten aus.844 Der herr elterman Claus Wiedau sampt seinen beysitzern, elsten Hans Kleis und elsten Marten Piehl, verfügten sich an ihren gewöhnlichen ohrte und referirte gedachter herr elterman seine in 2 jahren gethane verrichtungen. Nach geschehener relation rieff er die beede beysitzere und beede käm-merer ab, nachgehendts thadt er der bürgerschafft kund, dz weiln elster Hans Witte mitt tode abgegangen, dockman Johan Wolff billig deßen stelle vertreten solte. Nun wäre auch dieser todes verblichen, als traff die reyhe845 dockman Matthias Marquard, wel-cher auch zum elsten proclamiret wurde.Nun wolte man zum eltermanswahl schreiten. Es weigerte sich aber die bürgerschafft, solches zu thun, vorgebend wie dz sie in erfahrung gekommen, dz einige derselben ihre

841 ‚Menck‘ Nachtrag über der Zeile.842 Das sind die zwei zuletzt in die Ältestenbank gewählten Ältesten. Die Rang- und Sitzordnung der Ältesten

war nach dem Datum des Eintritts in die Ältestenbank, ihrem Alter als Älteste, geordnet.843 Vgl. oben p. 33.844 Sie traten aus dem Besprechungsraum der Ältestenbank, der Brautkammer, auf die Gildestube, den Ver-

sammlungsort der Bürgerschaft.845 Bei Vakanz rückte der Dockmann automatisch zu Fastnacht in die Ältestenbank auf.

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370 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

stimme zum eltermanswahl theils gezwungen, theils auch umb andere vrsachen willen abgeben müsten und also es keine freye wahl seyn könte, derowegen das rahtsahmste wäre und846 allen verdacht zu meiden, mitt zettulen zu wehlen, worinnen auch

164 persohnen mitt zettulen und 50 persohnen ohne zettuln zu wehlen gewilligt haben. 11 persohnen haben keine stimme abgeben wollen.

[p. 712]

Diesem schlus zufolge hatt man zettulen verfertiget und dieselbe in blance ausgethei-let, umb dz ein jeder darauff schreiben könte, wen er die stimme zum elterman geben wolte. Wie dieses geschehen, hatt man die zettulen wieder eingenommen, die stimmen colligiret und befunden, dz

elterman Claus Wiedau 131elster Hinrich Friederichs 1und elster Conrad von Benckendorf 93 stimmen hatten.

Derowegen elterman Claus Wiedau, als welcher die majora hatt, zum elterman bestä-tiget worden.

Worauff die bürgerschafft sich nach hauße verfügte, elterleute und elsten aber in die kammer zur mahlzeit. Da dann nachfolgende brüder sich angegeben haben, als

Hans MoskopGeorg Hinrich SwanwedelJohan HeidevogelJohan BeckerArend Ravensberg

und hatt sich also dieser actus am heutigen tage hiemit geendiget.

[p. 713]

Den 8. Martij als am andern tag in Fastnacht

ist abermahl die eltestenbanck zusammen geweßen und von dem herrn elterman Claus Wiedau proponiret worden, wie dz man bedacht seyn müste, 3 elsten zu benennen, welche bey dem acciskasten sitzen sollen. Nun wäre zwar die reihe847 an elsten Georg Meiners, elsten Albrecht Eising und elsten Matthias Marquard, weiln aber der erste amptshalber es nicht praestiren könte und sich mitt 10 rtl. alb. hievon abfand, der ander aber nach Schweden verreiset und man eigendlich nicht wißen könte, wann er wie-derkommen würde, als folgte in der ordnung elster Benckendorff und elster Reinhold Weyer. Diesen gedachten Weyer könte man auch nicht vom unterkasten entbehren, als wo er gar nützlich wäre, als müste elster Joachim Stockfi sch deßen stelle beym accise-kasten betreten. Derowegen solten diese 3 einem ehrbaren raht praesentiret werden, als

846 Verschrieben für ‚umb‘?847 Es hatte sich eingebürgert, dass jeder Älteste diese Aufgabe einmal übernehmen musste. Die Reihenfolge

bestimmte sich nach dem Datum des Eintritts in die Ältestenbank.

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371Edition des Textes

elster Conrad von Benckendorffelster Joachim Stockfi sch undelster Matthias Marquard.

Weiln elster Hans Witte mitt tode abgegangen und nohtwendig deßen stelle in der kir-chenbanck versetzet werden müste, die erste banck aber so voll wäre, dz keiner mehr hineingehen könte, als ist berahmet, dz elster Ihncken aus der vierdten in die dritte und elster Sehdens aus der dritten in die andre so genante kammerbanck treten mögen. Elster Gerhard Bojert brachte bey, wie dz er altershalber der vorsteherschafft der taffel-gülde nicht länger vorstehen könte, als baht er, deßen ihm zu erlaßen.

Weiln er schwachheithalber es nicht mehr vorstehen kan, als wird er hiemitt er-laßen und ist in seiner stelle elster Hinrich Friederichs erwehlet worden.

[p. 714]

Elster Hinrich Hilling referirte, wie dz er sampt elsten Gotthard Vegesack und elsten Peter Weier auff ansuchung dieses collegij elsten Conrad von Benckendorff angetreten und von ihm eine rechnung von seinen verschoßenen geldern, worin [steht, daß] er 3 silberne schalen in händen hatt, übergeben möge. Er hätte aber darauff geandtwortet, dz die rechnung leicht zu machen wäre, sein verschuß wäre 333⅓ rtl. an ducaten. Hierauff hätte er empfangen 100 pfund, sind 200 rtl., von elsten Daniel Berens und 50 rtl. alb. von elsten Harman Schreiber empfangen, also dz ihm noch 83⅓ rtl. alb. restirte. Wann ihm dieses ausgekehret werden würde, wäre er erböhtig, das pfand sofort zu extracti-ren, indeßen sind obige herren elsten ihre mühewaltung wegen bedancket und dieses zu verschreiben beliebet.848

[p. 715]

Anno 1698 den 6. Aprilis

wurde die banck von dem herrn elterman Claus Wiedau convociret und waren folgende zugegen, als

der herr elterman Claus Wiedauelster David Hilleboldelster Hinrich Hillingelster Hans Kleiselster Daniel Berenselster Hans tor Awestelster Rottgert Sehdenselster Eberhard von Schultzenelster Gotthard Vegesackelster Johan Bönninghausen.

848 Vgl. unten p. 731 u. 740 f.

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372 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

1. Da dan von dem herrn elterman proponiret wurde, weiln elster Reinhold Kahl als administrator der weide nach Stockholm verreiset, die weide aber nunmehro bald geöffnet werden müste, zudem auch bey neuliche zusammenkunfft in dem weidecollegio beliebet worden, einen weg mitt bäumen besetzet anzulegen849 und solche disposition denen beeden bürgern, als Eberhard Willig und Melchi-or Wolff, conferiret worden, er aber nicht gerne sehe, dz solche administration von der banck abkäme, als müste man sich bereden, ob in elsten Kahlen stelle nicht eine andere [person ?]850 ad interim zu wehlen sey, der so lange, als elster Kahl nicht zugegen, die administration über sich nehmen, die gelder eincassiren, ausgaben verrechne und, was einen administratoren zustehe, verrichte, worauff geschloßen

und elster Röttgerd Sehdens dazu benennet worden.851

2. Weiln seeliger elster Johan Wolff, welcher jederzeit der güldestuben bücher ge-führet und dasjenige, was in dem collegio passiret, getreulich verzeichnet, nun-mehro mitt tode abgegangen wäre, als müste man sich umb einen andren aus diesem collegio bemühen, der die arbeit wieder auff sich nehmen und dasjenige, was der güldestuben wegen passiren möchte, allemahl verzeichnen möge, als ist von den anwesenden berahmet,

[p. 716 u. 717 nicht existent]

[p. 718]

daß elster Gotthard Vegesack dieße function auffgetragen werden möge, angesehen weiln er in absence des seeligen elsten Johan Wolffen seine vi-ces vertreten, das passiret jederzeit getreulich verzeichnet und also schon die beschaffenheit der sachen am besten bekand ist.

Dieße ihm auffgetragene bürde hatt elster Vegesack anzunehmen recuriret. Nichtsdestoweniger ist ihm solche auffgetragen und selbige vorzustehen persu-adiret worden.

So er auch ad interim angenommen.

Anno 1698 den 7. Septembris

funden sich folgende herren elsten in der zur großen gülde gehörigen brautkammer auff convocation des herrn eltermans Claus Wiedau ein, als

der herr elterman Claus Wiedauelster David Hilleboldelster Hinrich Hilling

849 Vgl. oben p. 649 u. 651.850 Vermutlich fehlt ein Wort in der Vorlage.851 Vgl. hierzu auch unten p. 728 u. 745.

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373Edition des Textes

elster Jacob von Stadenelster Harman Schreiberelster Marten Piehlelster Wilhelm Minckenbergelster Daniel Berenselster Hans tor Awestelster Rottgerd Sehdenselster Conrad von Benckendorffelster Reinhold Weierelster Joachim Stockfi schelster Eberhard von Schultzenelster Gotthard Vegesackelster Johan Bönninghausenelster Caspar Dreiling,

und bestund gedachten herrn eltermans proposition in nachgesetzte puncta, als

[p. 719]

1. es hätte der elterman der schwartzen häubter, Peter Offking, ihn abermahl ange-redet und eine endliche erklährung von elterleuten und elsten der großen gülde desideriret, ob dieselbe mitt ihnen conjunctim die von ihnen projectirte supplique an einen edlen und hochweisen raht |: welche auch zu dem ende produciret und der elstenbanck verleßen wurde :| zu unterschreiben gesinnt wären oder aber, ob elterleute und elste der großen gülde sich von ihnen separiren und die verfertigte supplique unter ihrer nahmen allein übergeben laßen wolten, sintemalen sie als elterleute und elste der schwartzen häubte nicht länger zusehen könten, dz das so genantes neuhaus ohne reparation also bestehen solte, welches auch das hiebey communicirtes attestatum des seeligen Rubbert Bindenschue852 mitt mehrem be-lehre.

2. So wäre auch derzeit verhanden, dz man zur dockmanswahl schreiten müste, demzufolge er auch dem alten nach mitt seiner magnifi cence den herrn wortha-benden herrn bürgermeister, herrn Johan von Öttingen, geredet und von dem-selben zu wißen verlanget, zu welcher zeit ein ehrbarer raht gelegen wäre, solche vorzunehmen. Da ihm dann von erwehnten herrn bürgermeister zur andtword gegeben worden, dz es am füglichsten zu künfftigen Montag, als den 12ten, dieses vor sich gehen könte, als wolte er von der banck auch nachricht einholen, ob ihnen der angesetzte tag belieben möchte.

3. Des Kloppenbergs eheliebste ist bey ihm geweßen und hatt umb erlaßung des canons des an der güldestuben gelegenen thurmes wegen angehalten.

Worauff geschloßen worden und zwar

852 Zur Person und zum Wirken Rupert Bindeschus in Riga vgl. CAMPE.

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374 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

[p. 720]

ad 1mum Elterleute und eltesten der großen gülde können nicht füg-lich woll sich von ihnen separiren, sintemalen ihnen hiezu der unter sich auffgerichtete contract verbindet, allein da nunmehro elterleute und elsten der schwartzen häubter den zustand des hauses am besten bekand und sie in der sup-plique etwas suchen, wozu nochmals die herren elterleute nohtwendig gezogen werden müßen, als ist für diesmahl für gutt angesehen, dz elterleute und elsten der schwartzen häubter die projectirte supplique in ihrem nahmen allein übergeben mögen. Nichtsdestoweniger ist auch beliebet, dz elterleute und elsten der großen gülde ihrem petito ad-haeriren und ihre aparte schrifft darüber verfertigen laßen woll[en]853, welche zu befördern elster Davied Hillebold, elster Gotthard Vegesack und elster Peter Weyer commitiret worden.

ad 2dum So war der bestimte tag ihnen nicht zuwieder und konten es geschehen laßen, dz an demselben die dockmanswahl vor sich gehen möge.

ad 3tium Weiln bereits diese sache elsten Jacob von Staden, elsten Herman Schreiber und elsten Hans Schwartz

[p. 721]

committiret worden, der letzte aber vor dies mahl nicht zugegen war, die beede ersten aber referirten, dz sie einmahl zusammen geweßen und was alda passiret von gedachten elsten Schwartz unter die feder genommen wäre, als müste es bis854 zu elsten Schwartzen gegenwart ausgesetzet blei-ben.

Anno 1698 den 12. Septembris

Jüngsten Schluß zufolge ist die die elstenbanck sampt der ehrliebenden bürgerschafft zur dockmanswahl zu erscheinen angesaget worden. Da dan dieße auff der güldestu-ben, jene aber in der brautkammer sich eingefunden und waren folgende herren elsten zugegen, als

der herr elterman Claus Wiedauelster Hinrich Friederichselster Davied Hillebold

853 Das Wort verschwindet rechts in der Buchbindung.854 ‚bis‘ Nachtrag über der Zeile.

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375Edition des Textes

elster Hinrich Hillingelster Jacob von Staadenelster Herman Schreiberelster Hans Kleiselster Marten Piehlelster Wilhelm Minckenbargelster Hans Schwartzelster Daniel Berenselster Hans tor Awestelster Hinrich Hintzeelster Frans Dreilingelster Rottgerd Sehdenselster Conrad von Benckendorffelster Reinhold Weierelster Joachim Stockfi schelster Eberhard von Schultzenelster Benedix Dreilingelster Jacob Franckelster Hinrich Ihnckenelster Peter Hollerelster Gotthard Vegesackelster Peter Weierelster Jacob Gronauelster Johan Köningelster Johan Bönninghausenelster Gabriel Henneckeelster Matthias Marquard,

und proponirte der herr elterman Claus Wiedau:

[p. 722]

1. Demnach elster Wilhelm Minckenberg seine kämmereyrechnung855 an gewiße commissarien zu perlustriren verwiesen worden, als müste man der befi ndung derselben nunmehro von ihnen vernehmen.

Elster Vegesack referiret, dz die rechnung in calculo zwar richtig, jedoch hatte elster Minckenberg sowoll sich als der güldestuben zu kurtze ge-than, worüber dann auch eine difference .. formiret wäre, aus welcher er-hellet, dz die güldestuben 14 gr. alb. noch zukäme. Hergegen werden die der güldestuben zu laste geführte 124 rtl. 43 gr. alb. und 113 rtl. 48 gr. ca-rol. den elsten Minckenbarg gestanden, doch so bescheidentlich, dz wan elster Schwart[z] seine rechnung gethan und in derselben die rest[anten

855 Die Kämmereirechnung des Wilhelm Minkenberg ist überliefert in: Kämmereirechnungsbuch der Großen Gilde, in: LVVA, f. 223, apr. 1, Nr. 263, fol. 203v-208r. Vgl. auch oben p. 682, 699 u. unten p. 730.

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376 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

?], so elster Schwartz des elsten Minckenbargs aussage nach empfangen haben solte, befunden werden, mehrgesagten Minckenbargs rechnung vor gültig angenommen und ihm zugeschrieben werden kann.

2. Weiln diese rechnung nunmehro insoweit richtig ist, als müste man sich bereden, woher die gelder zu bezahlung derselben sollen genommen werden.

Es sollen zu contentirung sowoll dieser als andere schulden die von

[p. 723]

Matthias Hollender und Tiel Helmsing an der weide schuldige 333⅓ rtl. alb. von gedachte weidevorstehern auff rente, jedoch gegen 5 per cento, auffgenommen werden.

3. Wurde die bey letzter zusammenkunfft bewilligte und nunmehro verfertigte sup-plique des neuen hauses wegen zu verlesen produciret, worüber die banck sich zu bereden hätte, ob sie hiebey was erinnern wolten.

Es soll also ins reine abgeschrieben und einem edlen hochweisen raht übergeben werden.

4. Überreichte der herr elterman die ihm von dem herrn obernotario Vincelio ein-gehändtigte supplique, worinnen er bey elterleuten und elsten der großen gülde angehalten, ihm einen freyen sitz in denen kirchen in der elstenbanck zu vergön-nen.

Dem gesuch wurde angenommen, jedoch dz er sich schrifftlich reversiren solte, keine andere range oder stelle in den kirchebäncken wie die andere und dritte856 zu nehmen857, als ihm von alters her derselbe unter den elsten auff gelegen vergönnet worden, welches breiter in dem zwischen von858 ihm an859 der elstenbanck zur quarantie auffgerichtete übergebe[nen] re-verses, so zu verschreiben beliebet worden, zu sehen ist.860

5. Hierauff treten elterleute und elsten aus861, und gab der herr elterman der bürger-schafft zu vernehmen, dz man zur dockmanswahl schreiten müste, demzufolge die ehrliebende bürgerschafft aus ihren mitteln 3 persohnen vorschlagen könten, aus welchen ein edler hochweiser

[p. 724]

raht sampt elterleute und elsten dem alten nach conjunctim einen erwehlen mö-gen, womitt elterleute und elsten wieder in die kammer getreten. Kurtz nachdem darnach862 verfügte sich der dockman Johan Harmens zu elterleuten und elsten in

856 ‚wie die andere und dritte‘ Nachtrag vor der Zeile.857 ‚zu nehmen‘ Nachtrag über der Zeile.858 ‚von‘ Nachtrag über der Zeile.859 Wort verbessert aus: ‚und‘.860 Neben dem Eintrag Verweis: ‚folgende seite dieses buches‘. Vgl. hierzu p. 726.861 Sie traten aus dem Besprechungsraum der Ältestenbank, der Brautkammer, auf die Gildestube, den Ver-

sammlungsort der Bürgerschaft.862 ‚darnach‘ Nachtrag über der Zeile.

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377Edition des Textes

der kammer und gab denselben zu vernehmen, dz die ehrliebende bürgerschafft mitt zettulen zu wehlen gesonnet wären. Diesem ihren863 gesuch pfl ichten elter-leute und elsten bey, jedoch dz die zettulen unter einen merck gezeichnet wer-den, damit kein confusion entstehen möge. Hiezu wolte die bürgerschafft sich keinesweges verstehen, sondern blieben beständig dabey, dz sie selber zettulen formiren und keinesweges durchaus864 in den bemerckten zettulen nicht865 willi-gen wolten. Obgleich elterleute und elsten durch ausschickungsendung866 elsten Herman Schreibers und elsten Reinhold Weyer der ehrliebenden bürgerschafft vorzustellen laßen, was für inconventientien hieraus entstehen könten, wann sie bey ihre übelgefasten meynung verbleiben werde. Weilln aber auch dieses nicht verschlagen wollen, als ist für dies mahl berahmet:

Es soll die ehrliebende bürgeschafft für dies mahl hierein gefüget werden, jedoch dz es in keine sequel gezogen werden möge und soll bey der ersten session867 über den modum zu wehlen geredet werden, damitt man ins-künfftig bey vorfallende gelegenheit sich darnach zu richten haben möge.

Welchen bescheid der bürgerschafft zu communi-

[p. 725]

ciren dem dockman868 vorgeleßen wurde und er damitt seinen abtritt nahm. Die bürgerschafft aber schritte nach ihrer gefasten und vor dies mahl concedirten methode zur wahl. Da dann die meisten stimme auff folgende persohnen gefal-len und von dem dockman eingebracht worden, als

Andreas Beier mitt 30 stimmenMatthias Hollender 26Christian Christianj 23.

Worauff elster Frans Dreiling und elster Rottgerd Sehdens dem alten nach sich zu einem hochedlen und wolweisen raht verfügten und denselben der dockmans-wahl beyzuwohnen invitirten, worauff sich auch gedachter ein ehrbarer raht ein-stellete und conjunctim mitt der elstenbanck die wahl verrichtete. Da dan nach collegirung der stimmen sich befunden, dz

Andreas Beyer 26Christian Christianj 17

und Matthias Hollender 3 stimmen gehabt.Als traten elterleute und elsten sampt einem ehrbaren raht aus der kammer in die güldestuben ein und wurde Andreas Beyer vor dockman ausgeruffen, womitt sich dieses actus geendigt.

863 ‚ihren‘ Nachtrag über der Zeile.864 ‚durchaus‘ Nachtrag über der Zeile.865 ‚nicht‘ Nachtrag über der Zeile.866 ‚sendung‘ Nachtrag über der Zeile.867 Vgl. unten p. 731-734, 736-738 u. 741-743.868 ‚dem dockman‘ Nachtrag über der Zeile.

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378 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Es begehrte der herr obernotarius Burchardus Vincelius auff die von ihm übergebene supplique einen bescheid, welcher folgender gestalt verfertiget und ihm ausgegeben worden:

Anno 1698 den 12. 7bris869

Auff die von dem herrn obernotario und registra-

[p. 726]

tore cancellario Burchardo Vincelio übergebene supplique, worinnen er in be-tracht, dz ihm wegen seines hohen alters, die steigen nach dem chören in den kirchen anzusteigen, zu schwer fallen will, einen freyen sitz in der elsten kir-chen870bäncken verstattet werden möge, angehalten, geben elterleute und elsten der großen gülde diesen bescheid.871

Es wird dem herrn obernotarius und registrator in diesem seinen ge-such gefüget, und zwar umb so viel mehr, als elterleute und elsten deßen rühmliches verhalten und viel jahren her der stad getreu geleistete dienste bekand ist, doch dz er sich schrifftlich reversiren wolle, keinen anderen range oder stelle in denen kirchenbäncken zu nehmen, als ihm von alters her derselbe unter denen elsten auff gelagen vergönnet worden. Anbey ist auch einhellig geschloßen, dz weder sein künfftiger successor noch jemand anders sich dieser concession als eines praejudicati zu bedienen noch aus einiger praetext sich deßen anzumaßen befuget seyn solle.872

[p. 727]

Anno 1698 den 9. Xbris873

Als der herr elterman Claus Wiedau mitt nachfolgende herren eltesten, nahmentlich

elster Jacob von Stadenelster Daniel Berenselster Hans tor Awest

869 September.870 ‚kirchen‘ Nachtrag über der Zeile.871 Vgl. oben p. 723.872 Vincelius erhielt nicht nur den Sitz in der Kirchenbank, sondern offenbar mit dieser Aufwertung in der

Sozialhierarchie der Stadt verbunden auch das Ansehen eines Ältesten der Großen Gilde. In der Defension der Großen Gilde gegen die Anschuldigungen Johan Reinhold von Pattkuls fi ndet sich seine Unterschrift unter denen der Ältesten: Der Großen Gilde Erklärung, in: Der Liefl ändischen Ritterschafft / Wie auch / Des Magistrats, und der Bürgerschafft / zu Riga, über deß Infamen und Verrätherischen Johann Reinhold Patkuls Aufrührisches Verfahren und Calumnieuse Beschuldigungen; Bey dem in Riga Anno 1700 gehaltenen Landt-Tage Aufgesetzte/ und an Ihro Königl. Majest. von Schweden ... General-Gouverneur in Liefl and ... Den ... Herrn/ Grafen Erich Dahlberg überreichte Declarationes und Erklärunge, ohne Ort 1700, S. 18-27, hier S. 22. Zu Pattkul, seinen An-schuldigungen und der Defension vgl. unten p. 777 u. 780-784 mit den entsprechenden Fußnoten.

873 Dezember.

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379Edition des Textes

elster Hinrich Hintzeelster Rottgert Sehdens elster Reinhold Weyerelster Eberhard von Schultzenelster Peter Haeckselster Harman Hartmanelster Gotthard Vegesackelster Peter Weyerelster Jacob Gronau elster Johan Bönninghausenelster Gabriel Hennecke,

auff der großen güldestuben in der brautkammer beysammen waren, proponirte ge-regter herr elterman,1. dz weiln nunmehro elsten Jacob Gronau seine zeit mitt dem beitelgehen umb

wäre, und also einen anderen aus der elsten mitteln an deßen stelle benennet werden müste, vor diesmahl aber kein anderer als elster Matthias Marquardt, als welchen ohndehm die reihe träffe874, sintemalen die zwischen elsten Gronau & elsten Marquardt befi ndliche elsten sich875 davon abgekaufft haben, verhanden wäre.

Als ist geregter elster Matthias Marquardt dazu erwehlet worden.2. So producirte offt gedachter herr elterman die den 12. 7bris876 anni currentis

bereits einmahl verleßene der schwartzen häubter concernirende supplique und

[p. 728]

referirte, dz, da er dieselbe den elterman der schwartzen häubter Peter Offking communiciret, er nochmals ihm wieder angetreten und gebehten, dz elterleute und elsten der großen gülde geruhen möchten, die von ihnen verfertigte sup-plique mitt ihnen877 conjunctim zu unterschreiben, sintemalen in der von elter-leuten und elsten verfertigte supplique eine und andere wörter enthalten wär, die ihrer meynung nach ihnen praejudicirlich seyn möchten, insonderheit wär ihnen das wort „depondence“ anstößig.

Es soll anstatt des wortes „dependence“ die „verwandtschafft“ gesetzet werden. Im übrigen bleibt es in allen seinen formülen bey dem, was den 7. & 12. Septembris anni currentis hierüber resolviret worden.878

Hiebey erinnerte herr elster Röttgert Sehdens, dz dem löblichen collegio der elsten woll bekand wäre, dz er des herrn elsten Reinhold Kahlen function der weydeadministration anlangend auff eine beliebige zeit gerne und willig über

874 Verweis auf die Rang- und Sitzordnung der Ältesten, die nach dem Datum des Eintritts in die Ältesten-bank, ihrem Alter als Älteste, geordnet war.

875 ‚sich‘ Nachtrag über der Zeile.876 September. Vgl. oben p. 723.877 ‚mit ihnen‘ Nachtrag über der Zeile.878 Vgl. oben p. 719 u. 723.

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380 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

sich genommen. Weiln dan nunmehro ein jahr879 verfl oßen und elster Kahl annoch bis dato seiner geschäffte halber sich im reiche Schweden auffhielte, zudehm man auch eigentlich nicht wißen könte, wie lange noch deßen außen-bleiben seyn würde, als baht er den löblichen collegio, ihm dieser bürde zu ent-binden und einen anderen an deßen stelle willig zu machen.

Weiln herr elster Sehdens

[p. 729]

die administration der weide beynahe ein jahr vorgestanden und er also derselben ziemblich kundig worden, als ist ihm solches ferner angemuh-tet, jedoch dz indeßen an herrn elsten Kahl geschrieben und die nachricht von seiner wiederkunfft eingeholet werden soll.

879 Ältester Sehdens übernahm die Weideadministration in Stellvertretung des Ältesten Kahlen nicht ein Jahr vor dieser Zusammenkunft, sondern am 06.04.1698. Vgl. oben p. 715 u. unten p. 745.

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381Edition des Textes

[p. 729][1699]

In nomine Jesu amen

Anno 1699 den 16. Januarij

wurde die elstenbanck convociret und waren folgende herren elsten zugegen, als

der herr elterman Claus Wiedauherr elster Herman Schreiberherr elster Wilhelm Minckenbargherr elster Hans tor Awestherr elster Hinrich Hintzeherr elster Joachim Stockfi schherr elster Eberhard von Schultzenherr elster Gotthard Vegesackherr elster Peter Weierherr elster Joachim Kordesherr elster Johan Bönninghausenherr elster Gabriel Henneckeherr elster Matthias Marquard.

Da dan von dem herrn elterman proponiret wurde,1. dz weiln die fastnachtmahlzeit herannahete, so müste man sich bereden, wer die-

selbe ausrichten solte, sintemalen keiner mehr übrig wäre als elster Marquard.Es ist derselbe hiezu willig gemacht, in ansehung deßen aber, dz er die mahlzeit zu machen

[p. 730]

eintzig und allein über sich genommen, wird er von der administration des hos-pitals zu st. georg hiemitt befreyet.

2. Hielte der herr elster Wilhelm Minckenbarg umb seine zahlung an.880

Es sollen die gelder hiezu von den weidemitteln genommen und er damitt contentiret werden.

3. Wurde auff die von einem kauffman nahmens Ewert Müller aus Reval gebürtig verleßene supplique, worinnen er umb einen allmoßen von der elstenbanck und bürgerschafft zu erhalten anhält, folgendes geschloßen:

Daß ihm von der taffelgülde mitteln 10 rtl. gereichet werden soll.

880 Minckenberg standen aus seiner Zeit als Kämmerer noch Gelder zu. Vgl. oben p. 722 f. Vgl. des Weiteren p. 682 u. 699.

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382 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Anno 1699 den 10. Februarij

hatt der herr elterman Claus Wiedau sowoll die banck als auch die bürgerschafft auff der großen güldestuben convociren laßen, bey welcher convocation nachfolgende herren elsten zugegen waren, als

der herr Claus Wiedauelster Hinrich Friederichselster Hinrich Hillingelster Hans Kleyselster Wilhelm Minckenbargelster Hans Schwartzelster Daniel Berenselster Hans tor Awestelster Hinrich Hintzeelster Reinhold Weyerelster Joachim Stockfi schelster Eberhard von Schultzenelster Benedikt Dreilingelster Peter Hackselster Hinrich Ihnckenelster Harman Hartmanelster Gotthard Vegesackelster Peter Weyer elster Johan Koningelster Johan Bönninghausenelster Gabriel Hennecke,

[p. 731]

und proponirte geregter herr elterman,1. dz elster Hans Schwartz seine kämmereyrechnung881 übergegeben hätte, als

müste solches woll billig verleßen werden.Weiln dieße zeit zu ein und anderen angelegenheiten angewandt werden mus, als wird es zu perlustierung an882 elsten Gotthard Vegesack remitti-ret, der hierüber mitt seiner relation einkommen wird.

2. So erhället aus der den 7. Martij anni prioris von elsten Hilling abgestattete relation, dz elster Conrad von Benckendorff annoch von der gildestuben 83⅓ rtl. alb. restirte, dagegen 3 silberne schalen in deßen händen ruhete. Weiln aber erwehnter elster Benckendorff nunmehro mitt tode abgegangen, als wäre es woll dienlich, das pfand gegen erlegung der forderung einzulößen.883

881 Die Kämmereirechnung des Hans Schwartz ist überliefert in: Kämmereirechnungsbuch der Großen Gilde, in: LVVA, f. 223, apr. 1, Nr. 263, fol. 209v-221r. Vgl. auch unten p. 734.

882 ‚an‘ Nachtrag über der Zeile.883 Vgl. oben p. 714 u. unten p. 740 f.

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383Edition des Textes

So elster Hans Schwartz und elster Daniel Berens committiret wurden.3. Wäre bey unlängst geschehener zusammenkunfft von elterleuten und elsten der

ehrliebenden bürgerschafft nach ihrer gefasten meynung mitt zettulen zu wehlen concediret, jedoch dz über eine methode, wie es inskünfftig je und alle wege solle gehalten werden, man sich bey der ersten session darüber bereden würde.884

4. Wann man sich derogestalt verglichen, so müste in des theils mitt tode abgegan-genen ordinairen kastenbürger Andreas Hennecke

[p. 732]

theils in derer extraordinairen kastenelsten und -bürger, elsten Hinrich Hilling & Peter Borgentreich, und ordinairen kastenbürger Jacob Gutrich stelle, als wel-cher zeit wäre längst experiret, andere erwehlt werden.

Welche beede letzten puncten der herr elterman gewöhnlichen gebrauch nach der bür-gerschafft proponirte und sich wieder in die kammer begab, worauff der dockman An-dreas Beier |: denn dockman Johan Harmens seiner frauen kranckheit halber diesen convent nicht beywohnen konte :| zu elterleuten und elsten in die kammer tratt und eröffnete denselben, dz die bürgerschafft vor diesmahl zu schwach wäre und nur aus 21 persohnen bestand, so wolten sie lieber die session gehoben haben. Weiln aber elterleu-te und elsten vorschütteten, dz die wahl der kastenbürger keinen verzug litte, auch zu dem ende die gantze bürgerschafft angesaget wäre, als könte man dieselbe nicht protra-hiren, hielten daneben inständigst an, dz die ehrliebende bürgerschafft über den modum zu wehlen sich vereinigen möchten. Der dockman nahm solches ad communicandum an und verfügte sich zu der bürgerschafft hinaus. Kurtz nach dem kahm geregter dock-man wieder ein und brachte bey, dz die bürgerschafft die wahl vorzunehmen willigen wolte, der modus zu wehlen aber müste bey der methode, wie sie bereits 2 mahl gesche-hen885, bleiben, wovon sie durchaus nicht weichen wollen,

[p. 733]

bleiben wie woll nun älterleute und elsten zu 2 mahlen durch vielfältige persuasiones der ehrliebenden bürgerschafft von ihre meynung abzubringen elsten Reinhold Weyer und elsten Gotthard Vegesack zu ihnen sandten und remonstriren ließen, dz, wann sie bey ihrer meynung bleiben würden, eine größere confusion als jemahlen geweßen da-raus entstehen könte, das aber die bürgerschafft vorschütten wolte, dz sie bereits 2 mahl nach ihre ahrt gewehlet886, so müste die bürgerschafft auch dieses wißen, dz das erste mahl es zimblich confus zugegangen, so sie auch selber in abrede nicht seyn könten, das andermahl war ihnen nur von elterleuten und elsten vor das mahl concediret, wie der schlus vom 12. 7bris anni prioris887, so ihnen vorgeleßen wurde, im munde führet. Wie sie auch dadurch von ihre meynung nicht888 abzubringen waren, so wurde ihnen

884 Vgl. oben p. 724 f., unten p. 736-738 u. 741-743.885 Vgl. die Ältermannswahl 1698 oben p. 711 f. sowie die Dockmannswahl 1698 oben p. 723-725.886 Wort aus unleserlicher Verschreibung verbessert.887 12.09.1698. Vgl. oben p. 723 f.888 ‚nicht‘ Nachtrag über der Zeile.

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384 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

abermahl vorgeschlagen, man solte vor dismahl die zetteln auffheben und nach dem alten die vota und stimmen collegiren. Dieses alles wolte nichts verfangen, sondern die bürgerschafft blieb bey ihrer einmahl gefaßeten meynung, wovon sie nicht abweichen weder könten noch wolten. Endlich willigte die bürgerschafft hierein, dz ihnen zettelen in blanco vor dies mahl aus der kammer ausgeschicket werden, inskünfftig aber wolten sie hieran nicht gebunden seyn. Und weiln elterleute und elsten in keine fernere unge-wißheit stehen wolten, auch die bürgerschafft auff ein und andere ahrt zu bereden fast unmüglich war, also resolvirten

[p. 734]

elterleute und elsten, die obrigkeitliche hülffe zu suchen, als welchen beeden theilen entscheiden müste, welches fortzusetzen.

Dem herrn älterman Claus Wiedau sampt elsten Reinhold Weyer und elsten Gotthard Vegesack committiret worden.

Anno 1699 den 17. Februarij

hatt der herr elterman Claus Wiedau die elstenbanck sampt der bürgerschafft convo-ciren laßen und proponirte er in gegenwart folgender herren eltesten, als

elster Hinrich Friederichselster Hinrich Hillingelster Hans Kleyselster Hinrich Hintzeelster Frans Dreilingelster Reinhold Weyerelster Joachim Stockfi schelster Eberhard von Schultzenelster Bendikt Dreilingelster Hinrich Ihnckenelster Harman Hartmanelster Peter Hollerelster Gotthard Vegesackelster Peter Weierelster Joachim Kordeselster Jacob Gronauelster Johan Köningelster Johan Bönninghausenelster Gabriel Henneckeelster Matthias Marquard,

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385Edition des Textes

1. das weiln jüngsthin des herrn elsten Schwartzen cämmereyrechnung889 durchzu-sehen an elsten Gotthard Vegesack remittiret worden, so hielte derselbe an, dz ihm einige der herren elsten adjungiret werden

[p. 735]

möchten, in welcher gegenwart die von ihm observirte errata erörtert werden möchten.

Es werden elster Hilling, elster Hinrich Hintze und elster Peter Weyer freundlich angemuhtet, dieße mühe auff sich zu nehmen angesinnet, so dieselbe auch acceptiret haben.

2. Referirte der herr elterman, dz er jüngsten schlus gemäs890 mitt denen ihm ad-jungirten deputirten in der kämmerey geweßen und dasjenige, was dahmalen passiret, einem wohledlen und hochweisen raht hinterbracht, welcher dann vor gutt angesehen, noch einmahl die bürgerschafft convociren zu laßen und bey derselben die güte zu tentiren, zu welchen ende auch dieser convent angestellet wäre, als müste man sich bereden, in was für terminis die proposition geschehen solte. Als wurde berahmet,

weiln die bürgerschafft bey ohnlängst gehaltenenem convent zu schwach wäre und dieselbe umb eine andere convocation angehalten, als hätte man dieselbe auch vor diesmahl suchen und dieß hirmitt anstellen wollen, in gewißer hoffnung, es werde nunmehro die bürgerschafft auff andere ge-dancke kommen und elterleuten und elsten meynung beypfl ichten.

Womitt elterleute und elsten ausgetreten und dieße proposition von dem herrn elterman verrichtet worden ist. Nach dem lies sich der dockman einwerben, welcher auch vorge-laßen wurde und brachte bey,1. wie dz die

[p. 736]

bürgerschafft sich niedergelaßen und ihre 54 persohnen einhellig dahin votiret, dz sie von ihre einmahl gefasten meynung nicht weichen könten, sintemalen sie also bey der eltermans- und dockmanswahl gewehlet hätten.891

2. Noch hinterbrachte derselbe, dz die ehrliebende bürgerschafft zwar aus des herrn eltermann jüngsthin gethane proposition vernoh derer vacanden kasten-bürgerstellen vernommen hatte, es hätte sich aber anitzo Ernst Bayhen auch an-gegeben und beygebracht, dz seine zeit auch experiret wäre, als könte in deßen stelle ein ander benennet werden, welches älterleute und elsten angenommen und, das solches bey der wahl attendiret werden soll, versprochen. Und weiln der dockman auff sein erstes einbringen, dz die bürgerschafft von ihrer meynung

889 Die Kämmereirechnung des Hans Schwartz ist überliefert in: Kämmereirechnungsbuch der Großen Gilde, in: LVVA, f. 223, apr. 1, Nr. 263, fol. 209v-221r, vgl. auch oben p. 731.

890 Es handelt sich hier um die Frage nach dem Modus Wahl mit Zetteln. Vgl. oben p. 724 f.891 Zur Ältermannswahl 1698 vgl. oben p. 711 f., zur Dockmannswahl 1698 vgl. oben p. 723-725. Vgl. hierzu

auch oben p. 731 und unten p. 741-743.

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386 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

nicht abgehen könte, eine schrifftliche andtword verlangete, als ist ihm dieselbe in die feder dictiret und lautet von wort zu wort:

Weiln die bürgerschafft sich beruffe, dz sie beym ältermanswahl mitt zettulen zu wehlen angefangen und solche bey der dockmanswahl892 continuiret, so nehmen elterleute und elsten das erste pro fundamento an bey welcher wahl das gröste und meiste theil der bürgerschafft nicht mitt ihren eigenen, sondern ihnen aus der kammer eingereicheten und zugereich ten zettulen gewehlet. Weiln aber durch die von ein und ande-re mittgebrachten unförmlichen zettulen eine confusion entstanden, dz 2 oder 3 persohnen zettuln eins in das ander verstecket und doch von einer persohn praesentiret worden, nun vorzukommen, waren elter-

[p. 737]

leute und elsten bey der dockmanswahl auff die gedancken gerahten, einen solchen modum zu ersinnen, auff was für eine ahrt und methode die zettulenwahl auffs beste eingerichtet werden könte, wozu auch der erste convent von der bürgerschafft selbst berahmet worden, zu dem ende auch der 10te tage Februarij angesetzet worden, welcher aber auch frucht-loß vergangen.893 Und894 weiln man noch gern vor die fastnachtzeit über den modum zu wehlen mitt der bürgerschafft sich vereinigen wolte, so wäre auch dieser tag dazu bestimmet worden, nicht allein die vacirende kastenbürgerstelle zu ersetzen, sondern auch über den modum sich zu vereinigen. Weiln aber die ehrliebende bürgerschafft von ihrer einmahl gefaßeten meynung nach ihrer ahrt mitt ihren selbst mittgebrachten und beschriebenen zettulen nicht abgehen will und895 obgleich elterleute und elsten von denen gezeichneten zettulen abweichen wollen, jedoch damitt alles ordentlich und ohne eintzige confusion zugehen möchte, ihnen un-beschriebene ungezeichnete zettulen zu praesentiren, dz solche nemblich alhir an einen gewißen ohrt in beyseyn 2 dazu denominirten elsten und brüder geschreiben wer, aber die beschreibung derselben von keinen ge-sehen werden soll, vorgeschlagen, sich nicht bequemen laßen will, so werden elterleute und elsten auch wieder ihren willen veranlaßet, nicht allein die obriegkeitliche hülffe zu suchen, sondern auch deren entschei-dung gewärtig zu seyn.

Womitt der dockman ausgetreten und kurtz nach dehm wieder eingekohmen und be-richtet, dz weiln die meynung derer bey der

892 ‚wahl‘ Nachtrag über der Zeile.893 Vgl. oben p. 732-734.894 ‚Und‘ Nachtrag über der Zeile.895 ‚und‘ Nachtrag über der Zeile.

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387Edition des Textes

[p. 738]

docken befi ndlichen bürger der elterleute und elsten meynung überträffe, elterleute und elste gehalten wären, inhalt den andern punct der schragen von ihrer meynung abzu-stehen und der bürger meynung anzunehmen oder in entstehung deßen ihrer neulich eignen veranlaßung nach auszutreten und mitt der bürgerschafft darüber zu stimmen.896 Weiln aber der andre punct der schragen vorbehört angeführet und solches wie von trincken handelt897, auch vorlängst dieses898 abgeschaffet wäre, so lies man durch elsten Ihncken der bürgerschafft die schragen vom berahtschlagen, so hieher gehöret, den 8ten punct vorleßen899, worinnen enthalten, obgleich wann die bürger- elterleute- und elstenmeynung überwäge und solche in billigen rationibus bestehet, so wären elterleute und elsten verbunden, der bürger meynung anzunehmen. Weiln aber vor diesmahl der bürger meynung vor unbillig und unförmlich angesehen worden, so könte man viel weniger austreten noch sich von der vorigen gethanen erklährung abgeben, sonddern blieben dabey und ließen es auff richterliche erkändtnis ankommen, womitt dieser ac-tus, welcher bis ½ vier uhr nachmittage gewähret, sich geendiget hatt.

[p. 739]

Anno 1699 den 20. Februarij

Als am heutigen tage der gewöhnliche Fastnachttag war und elterleute und elsten sampt der bürgerschafft auff zulaß seiner magnifi cence des itzigen herrn worthabenden bür-germeisters herrn Johan Dreiling auff der großen güldestuben convociret waren, that der herr elterman Claus Wiedau in gegenwart folgender herren elsten, als nemlich

elster Hinrich Friederichselster Davied Hilleboldelster Hinrich Hillingelster Harman Schreiberelster Hans Kleyselster Marten Piehlelster Wilhelm Minckenbargelster Hans Schwartzelster Daniel Berenselster Hans tor Awest

896 ‚oder in entstehung deßen ihrer neulich eignen veranlaßung nach auszutreten und mitt der bürgerschafft darüber zu stimmen‘ Nachtrag neben der Zeile.

897 Hier wird sich auf die Fastnachtsordnung von 1613, in: STIEDA/METTIG, hier S. 326, § 2, bezogen. Dieser Paragraf führt aus, dass die Gilde sich sieben Wochen vor Fastnacht beraten solle, ob man auf Fastnacht „Trunke halten wolle oder nicht“. Wenn die an der Docke versammelte Bürgerschaft sich einig ist, überstimmt sie die Ältestenbank, ist die Bürgerschaft geteilter Meinung, dann werden die Stimmen gezählt und die Mehrheit der insgesamt abgegebenen Stimmen gibt den Ausschlag.

898 ‚dieses‘ Nachtrag über der Zeile.899 Dies ist kein Bezug mehr auf die angeführte Fastnachtsordnung von 1613, in STIEDA/METTIG, sondern auf

die Verordnung vom Jahre 1613 über die Abstimmung, ebenda, hier § 8.

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388 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

elster Hinrich Hintzeelster Frans Dreilingelster Georg Meinerselster Reinhold Weyerelster Joachim Stockfi schelster Eberhard von Schultzenelster Benedict Dreilingelster Peter Haeckselster Jacob Franckelster Hinrich Ihnckenelster Harman Hartmanelster Peter Hollerelster Gotthard Vegesackelster Peter Weierelster Joachim Kordeselster Jacob Gronauelster Johan Koningelster Johan Benninghausenelster Gabriel Henneckeelster Matthias Marquard,

die proposition.1. Producirte er die beantwortwortung [!] eines ehrbaren rahts auff die von der

bürgerschafft im verwichenen jahr übergegebene fastnachtsklage.900

So verleßen und an der docken auch zu verleßen remittiret worden.

[p. 740]

2. Müsten 2 beysitzere, 2 kämmerer und 4 elsten, welche vor der tafel stehen mü-ßen, erwehlet werden.

Zu beysitzere sind elster Marten Piehl elster Wilhelm Minckenbergzu kämmerer elster Hans tor Awest elster Hinrich Hintzezu denen, die vorder taffel stehen, elster Jacob Gronau elster Johan Koning elster Johan Bönninghausen

900 Das Ratsprotokoll vom 17.02.1699 verweist darauf, dass im Jahr 1698 keine Fastnachtsklagen eingegeben worden seien, weswegen auch keine schriftliche Antwort erfolge. Allerdings versicherte der Rat, dass er wegen der vorherigen Beschwerdepunkte weiterhin Abhilfe schaffen werde. Ratsprotokoll vom 17.02.1699, in: Ratspro-tokolle der Stadt Riga, in: DSHI 510 Riga, publica Bd. 51, p. 130-132. Aus dem Protokoll der Fastnachtssitzung geht hervor, dass es zwar Diskussionen über die Einrichtung einer Lehnbank zwischen der Ältestenbank und der Bürgerschaft gab, über daraus etwa entstandene förmliche Fastnachtsklagen gibt das Protokoll aber keine Auskunft, vgl. oben p. 709 f.

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389Edition des Textes

elster Gabriel Henneckebenennet worden.3. Es wäre dem löblichen collegio bekand, wie dz unlängst der sehlige herr Johan

Raes aus dem dockmansstande in dem raht eingezogen und also die elstenbanck nicht einmahl betreten, derowegen er auch dem alten nach nicht der güldestuben gebühr als ein geschenck etc. abgegeben, als stünde zu bereden, ob nicht ein paar aus dieses collegij mitteln zu denen erben gehen und des geschenckes wegen erinnerung thun möchten.

Es wurde denen kämmerern comettiret, solches zu verrichten.4. Referirten elste Hans Schwartz und Daniel Beren[s]901, dz sie die am 10. Febru-

arij anni currentis ihnen auffgetragene commission902 des sehligen elsten Conrad von Benckendorff frau wittiben hinterbracht und in andtword erhalten hatten, es wäre ihr von denen gedachten schalen nicht das geringste wißend, es wäre dann, dz solche bey seine frau schwiegermutter des sehligen elsten Diederich Dre-

[p. 741]

lings frau wittiben verhanden seyn möchten. Die beschaffenheit derselben aber wäre ihr unbekand.

Es wurde geregte herren ihre gehabten mühe wegen bedancket und mitt der frau Dreilingschen zu reden ferner freundlich angemuhtet.

5. Referirte auch elster Gotthard Vegesack, dz er aus in903 der güldestuben alten noticienbuch geleßen, dz jährlich vom stadtskasten gewiße klötze zu reparierung deßelben ohne endtgeld dargegeben werden müste. Nun hatte man in langen jahren keines erhalten, als wolte er solches dem collegio kundgemachet haben, welches alsdan sich bereden könte, ob dem alten nach solches jährlich wieder abgefordert werden solte.

Dieses wurde dem herrn elterman recommendiret, solches in der käm-merey mitt denen herren bürgermeistern vorzunehmen und deßen erin-nerung zu thun.

Worauff elterleute und elsten dem alten nach ausgetreten904 und der herr älterman den ersten punct zufolge die beandtwortung dem dockman Harmens zu verleßen übergab, dabey er dieses hinzusetzte, dz weiln 2 elsten, als elster Johan Betchen und elster Con-rad von Benckendorff, mitt tode abgegangen, 2 wieder in dero stelle, jedoch nur einen, denn der dockman ohnfehlbahr succediren müste905, von der ehrliebenden bürgerschafft zufolge ihro königlichen mayestät resolution906 praesentiret werden müste. Nachdem

901 Wortende verschwindet in der Buchbindung.902 Vgl. oben p. 714 u. 731.903 ‚in‘ Nachtrag über der Zeile.904 Sie traten aus dem Besprechungsraum der Ältestenbank, der Brautkammer, auf die Gildestube, den Ver-

sammlungsort der Bürgerschaft.905 ‚2 wieder in dero stelle, jedoch nur einen, denn der dockman ohnfehlbahr succediren müste‘ Nachtrag

neben der Zeile.906 Königliche Verordnung vom 16.02.1681, in: Collectaneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI 520 Große

Gilde Riga 1, p. 93-95.

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390 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

nun das collegium der elsten wieder eingetreten, verfügte sich geregter dockman in die kammer und brachte bey, dz die ehrliebende bürgerschafft nicht ehe zum elstenwahl schreiten würde, ehe und bevor die vacirende kastenbürgerstelle, worüber man bereits zu unterschiedlichen mahlen zusammen geweßen und allemahl fruchtloß

[p. 742]

hergangen907, ersetzet wären. Weiln nun dieses wieder die usance lieffe, die elstenbanck solches auch nicht füglich nachgeben könte, so hatt man von seiten der elsten die bür-gerschafft mitt solchen wichtigen rationibus endlich dahin commodiret, dz sie von ihrer meynung abgestanden und zum wahl der elsten geschritten. Da dan die meisten stimme auff folgende gefallen und zwar erstlich Christian Christianj mitt908 51 stimmen, Hin-rich Brand 39, Johan Grothe 31 und Peter Gudeknecht 44 stimmen, welche der dock-man dem collegio der elsten praesentiret. Wie nun der dockman abgetreten, wurden der gewohnheit nach die zettulen mitt obigen 4 nahmen beschrieben und einen jeden elsten ein solcher zettul ausgetheilet. Nach collegirung derselben wurde befunden, dz

Johan Grothe 21 Christian Christianj 8Hinrich Brand 1

und Peter Gudeknecht 1 stimmegehabt und ward also per majora Johan Grothe zum elsten erkohren, worauff elterleute und elsten ausgetreten909 und zu elsten abgeruffen Johan Harmens und Johan Grothe.

Hierauff wurden die bürgerklagen vorgenommen und solche von dem dockman Har-mens schrifftlich zu übergeben versprochen. Der herr elterman aber stattete seine re-lation ab, was er verwichenen jahre in seinen ambte verrichtet hatte. Nach endigung derselben schritt man mitt der bürgerschafft conjunctim zum kastenbürgerwahl. Die elsten gaben ihre stimmen ordentlich einer nach dem andern auff gewiße dazu verord-nete blöcke, alwo sie die nahmen auff die dazu verfertigte zettuln

[p. 743]

schrieben, ab. Die bürgerschafft hergegen bliebe bey ihrer gefaßeten meynung und ga-ben ihre zettuln, die sie für und wieder geschrieben hatten, auch ab, worauff die vota collegiret und ward befunden, dz zu extraordinarien kastenbürger

elster Hinrich Ihncken Johan Grafeund Ernst Payssen

zu ordinairen aber Eberhard Willigund Johan Cappel benennet

907 Vgl. oben p. 724, 731-734 u. 736-738.908 ‚mitt‘ Nachtrag über der Zeile.909 Sie traten aus dem Besprechungsraum der Ältestenbank, der Brautkammer, auf die Gildestube, den Ver-

sammlungsort der Bürgerschaft.

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wurden. Weiln nun geregter Cappel kein bruder der güldestuben ist und ein solcher zu keinem ambte und function vermüge ihre königlichen mayestät allergnädigste re-solution910 gezogen werden kan, als wurde dieses an einen edlen und hochweisen raht genommen, von welchen man den ausschlag dieser sachen erwarten müste911, womitt sich dieser actus geendiget.

Nachfolgende haben sich zu brüder angegeben, welche auch wircklich angenommen sind und haben daher erleget, als

an der brüdergelde schwester güldestuben rtl. rtl. taffelgülde rtl.

Johan Elffers 2 5 2Stanislaus Johan 1 3 2MalezowskjPhilip Pape 2 6 2Ernst Busche 1 3 2Capitain Johan Kiehl 1 2 2Clas Hinrich Müllern 2 6 2Friederich Wilhelm Kohn 1 2 2elster Jacob Franck wegen seiner frauen Catharina Febe 1 4elster Johan Köning wegen 1 3seiner frauen Anna Jobst

Herr mayor Anthonius Güldenstedt gab sich zwar auch an, es wurde aber verschoben bis das er die bürgerschafft bey einem ehrbaren raht gewinnen würde, wie dan auch frau mayor Lewenhe der schwesterschafft gewinnung wegen bis zukünfftige jahr aus-gesetzet wurde.

[p. 744]

Anno 1699 den 21. Februarij

waren elterleute und elsten als am andern fastnachtstage zusammen und proponirte der herr elterman Claus Wiedau folgendes:

910 Kassaordnung vom 11.08.1675, in: DSHI 510 Riga HS 49, p. 3-15, hier p. 9, § 3.911 Der Rat urteilte, dass Cappel aus dem angeführten Grund kein Beisitzer im Stadtkastenkollegium werden

könne. An seiner Stelle wurde Henning Gutkau durch die Gilde bestimmt. Dieser Vorgang fi el in den März 1699. Da aber zwischen dem 21.02. und dem 10.07.1699 keine Sitzungen der Ältestenbank protokolliert wurden, kann nicht geschlossen werden, auf welche Weise und unter welchen Unständen Gutkau von der Gilde benannt wurde. Vgl. zu diesen Vorgängen die Ratsprotokolle der Stadt Riga in: DSHI 510 Riga, publica Bd. 51, p. 164 f., 180, 190 u. 208.

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1. Demnach 3 beysitzere beym oberaccieskasten von denen herren elsten benen-net werden müsten, als stünde zu bereden, welche man dazu erwehlen wolte. Die reihe912 traff zwar elsten Johan Harmens und elsten Johan Grothe, wozu der dritte von denen, die zum andern mahl dabey sitzen, müsten genommen werden, allein, es erklährete sich elster Johan Grothe, im fall das löbliche collegium ihm diese bürde erlaßen wolte, wolte er sich raisonabel fi nden und davon abkauffen, welches angenommen und er eins für alles vom acciskastensitzen mit 66⅔ rtl. alb. befreyet wurde. Derowegen solten vor diesmahl einem ehrbaren raht prae-sentiret werden

elster Eberhard von Schultzen elster Benedict Dreiling zum andern mahl,elster Johan Harmens zum ersten mahl.

2. Elster Caspar Dreiling schüttete seine unpäßlichkeit vor und dz er offt das bett, wie jeder manierlichen bekand, hüten müste, also dz er aus diese ursachen sich incapabel befand, die administration des hospitals inskünfftige anzutreten. Als erboth er sich, ein gewißes dafür zu geben und sich davon abzukauffen.

Aus obangeführten ursachen wurde er mitt 66⅔ rtl. davon befreyet, die er an die güldestuben fordersahmst erlegen solte.

[p. 745]

3. Elster Rottgerd Sehdens sagt, sein ihm ad interim auffgetragenes ambt der stadts weide913 hiemitt auff und baht, dz ein ander in seine stelle erwehlet werden möchte.

Es wurde ihm solches ferner conferiret und nunmehro zum würklichen administratoren derselben erwehlet.

4. Die versetzung der kirchenbancken wurde endlich vorgenommen und elster Ge-org Meiners aus der dritten in die andere, elster Harman Hartman und elster Peter Holler aber aus der vierten in die dritte banck zu treten beliebet.

[p. 746 und 747 unbeschrieben]

[p. 748]

Anno 1699 den 10. Julij

war das löbliche collegium der elsten an dem gewöhnlichen ohrt auff der großen gülde-stuben beysammen und proponirte der herr elterman Claus Wiedau in nachgesetzter herren eltesten, als elsten David Hillebold, elsten Hinrich Hilling, elsten Reinhold Kahl, elsten Wilhelm Minckenbarg, elsten Hans tor Awest, elsten Rottgerd Sehdens, elsten

912 Es hatte sich eingebürgert, dass jeder Älteste diese Aufgabe einmal übernehmen musste. Die beiden ge-nannten Harmens und Grothe waren die zuletzt in die Ältestenbank aufgenommenen Ältesten, vgl. oben p. 742, und offenbar die Einzigen, die diese Aufgabe noch nicht ausgeübt hatten.

913 Vgl. oben p. 715 u. 728.

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Albrecht Eising, elsten Reinhold Weyer, elsten Eberhard von Schultzen, elsten Hinrich Ihncken, elsten Harman Hartman, elsten Gotthard Vegesack, elsten Peter Weyer, elsten Johan Bönninghausen, elsten Gabriel Hennecke, elsten Matthias Marquard, gegenwart folgendes:1. Es wäre bekand, welchergestalt die reuschhändeler vor einiger zeit, als die

kramercompagnie ihren älterman, elsten Albrecht Eyssing, umb gewiße affairen nach Stockholm gedeputiret und derselbe wieder der reusche händeler interesse alda914 was gesuchet915, eine supplique an ihro königliche mayestät abgesandt, darinnen sie dehmütigst gesuchet, dz über sie ungehöret nichts praejudicirliches verfüget werden möge, worauff dann ihro mayestät in gnaden resolviret dz und dieße sache an hiesiges gouvernament remittiret, welches ihnen einen gewißen terminus, nemlich den 1. 7bris916

[p. 749]

anni currentis praefi giret, dahero alsdan freygelaßen917 mitt ihre erklährung ein-zukommen. Als müste man sich bereden, wie man sich hierin verhalten solte, zu dem ende auch alle dieße resolutiones verleßen wurden.

Es wurde den reuschhändelern in genere auch zu communiciret918 belie-bet und, wann man ihre meynung hierüber vernommen, wolte man sich weiter bereden.

2. Wie geregter herr elterman neulich in der kämmerey gewesen, hatten die alda anwesende herren anregung gethan, dz weiln des herrn vicepraesidenten von Palmbergen schrifftliche919 relation über seine verrichtungen920 denen ständen vorgeleßen worden, man auch nunmehro bedacht seyn müste, die große arbeit, mühe und was er der stadt vor ansehnlichen nutzen geschaffet zu recompensiren, derowegen man sich zu921 bereden solten haben werde, worinne und wie solches bestehen solte und ob die gantze banck deswegen auff dem rahthauß zusammen-kommen wolte oder ob es durch gewiße deputirte verrichtet werden solte.

Es könte woll durch deputirte geschehen, wozu der herr elterman Claus Wiedau, elster Herman Schreiber, elster Reinhold Kahl, elster Hinrich Hintze, elster Reinhold Weyer, elster Johan Benninghausen und elster Caspar Dreiling benennet worden.

914 ‚alda‘ Nachtrag über der Zeile.915 Vgl. oben p. 684.916 September.917 Streichung teilweise unleserlich.918 Verschrieben für ‚communiciren‘?919 ‚schrifftliche‘ Nachtrag über der Zeile.920 Palmberg hatte sich im Auftrag der Stadt länger in Stockholm aufgehalten, wo er u. a. die Unterhandlungen

um die Einführung einer Lehnbank führte. Vgl. p. 544, 6983 f. u. 703.921 ‚zu‘ Nachtrag über der Zeile.

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[p. 750]

3. Die stelle des vorstehers zu st. johanniskirchen wäre durch den tödtlichen hintritt elsten Johan Friedrich Betckens vacante worden sage elster Conrad von Ben-ckendorff als müsten 2 andere vorgeschlagen werden.

Weiln bereits elster Reinhold Weyer und elster Joachim Stockfi sch im vorschlag wären, als müste es dabey sein bewenden haben.

4. Weiln elster Gerhard Beier und elster Herman Schreiber von der vorsteher-schafft des convent des Heiligen Geistes abgingen, als müsten 4 andere persoh-nen einem ehrbaren raht praesentiret werden.

Wozu benennet worden sind elster Peter Haecks, elster Herman Hartman, elster Peter Holler und elster Caspar Dreiling.

[p. 751]

Anno 1699 den 19. 7bris922

hatt der herr älterman Claus Wiedau das löbliche collegium der elsten sampt der bür-gerschafft zur dockmanswahl convociren laßen und waren von denen herrn elsten fol-gende zugegen:

elster Hinrich Friederichselster Davied Hilleboldelster Herman Schreiberelster Hans Kleyßenelster Marten Piehlelster Wilhelm Minckenbargelster Hans tor Awestelster Hans Schwartzelster Hinrich Hintzeelster Frans Dreilingelster Rottgerd Sehdenselster Albrecht Eysingelster Reinhold Weyerelster Joachim Stockfi schelster Eberhard von Schultzenelster Benedict Dreilingelster Hinrich Ihnckenelster Harman Hartmanelster Peter Hollerelster Gotthard Vegesackelster Peter Weyerelster Joachim Kordes

922 September.

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elster Jacob Gronauelster Johan Köningelster Johan Bönninghausenelster Gabriel Henneckeelster Matthias Marquardelster Johan Harmens.

Da dan geregter herr älterman proponirte,1. es wären unterschiedliche sollicitanten supplicando bey ihm eingekommen, als

ein deputirter aus Sardam923, welche einige collecten zu erbauung einer kirchen aus Sardam alda einsamlen solte und also umb ein beysteur bey diesen collegio auch anhielte.

Es soll ihm aus der güldestuben mitteln 10 rtl. gereichet werden.2. Johan Bornhold hielte an umb ein zuschus, womitt er sich im convent des heili-

gen geistes

[p. 752]

einkauffen wolte.Er wurde mitt sein gesuch an die taffelgülde, als wohin solches immediate gehöret, remittiret.

3. Sehligen Simon Gerckens sohn, ein studiosus theologiae, und Zimmerman, ein conversus, hätten der banck was gewißes dediciret. Als müste man sich bereden, was ihnen dafür gereichet werden solte.

Jenem, des Gerckens sohn, solten 10 rtl., diesem, dem Zimmerman, aber 5 rtl. gegeben werden.

4. Weiln nun wie oben geregt dieser convent am meisten auff der dockmanswahl angesehen, so stünde nunmehro zu benennen, wer von denen herren elsten einen ehrbaren raht dazu invitiren solte.

Solches wurde elsten Rottgerd Sehdens und elsten Albrecht Eysing com-mittiret.

Hierauff wurden, nachdem elterleute und elsten vorhero der gewohnheit nach ausgetre-ten und der ehrliebenden bürgerschafft die ursache dieser zusammenkunfft angedeutet, zu dockmannen praesentiret

Christian Christianj mitt 31 stimmenJohan Moskop mitt 30 stimmenErnst Payssen mitt 12 stimmen,

aus welchen 3 persohnen von einem ehrbaren raht sampt

923 Vermutlich: Zadar.

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[p. 753]

elterleuten und elsten zum dockman erwehlet worden Johan Moskop mitt 25 stimmen. Christian Christianj hatte 19 und Ernst Payssen 1 stimme. Wurde also erwehnter Mo-skop vor dockman abgeruffen.Elster Johan Harmens wolte sich von zukünfftiger fastnachtmahlzeit abkauffen und brachte bey, wie dz er zu wiederbringung der güldestuben documenten, welche durch verunglückung seines sehligen vaters924 in der see geweßen und an land getrieben, und von den strandbauern verdistrahiret waren, große unkosten angewandt. In solchem ab-sehen werde man auch es mitt ihm considiriren und bescheidentlich mitt ihm umbgehen.

Aus oben angeführten ursachen wird es ihm vor 60 rtl. gelaßen und soll er selbi-ge denen herren cämerer auszahlen.

Anno 1699 den 26. 7bris925

wurde die banck von dem herrn elsten David Hillebold926, weiln der herr elterman Claus Wiedau in den raht gezogen, elster Hinrich Friedrichs absens und elster Gerhard Berend es zu verrichten recusirte, angesaget und waren folgende zugegen, als

elster Hans tor Awestelster Hinrich Hintzeelster Frans Dreilingelster Reinhold Weyer elster Eberhard von Schultzenelster Benedict Dreiling

[p. 754]

elster Harman Hartmanelster Peter Hollerelster Gotthard Vegesackelster Peter Weyerelster Joachim Kordeselster Johan Bönninghausenelster Gabriel Henneckeelster Matthias Marquardund elster Johan Grothe,

924 Älterman Harm Harmsen ertrank am 24.11.1693 auf der Reise nach Stockholm bei einer Schiffsstrandung, vgl. oben p. 542 sowie das Verzeichnis der Älterleute, Ältesten und Dockleute der Großen Gilde zu Riga: DSHI 120 Große Gilde Riga 02, fol. 35v.

925 September.926 Verweis auf die Rang- und Sitzordnung der Ältesten, die nach dem Datum des Eintritts in die Ältesten-

bank, ihrem Alter als Älteste, geordnet war. War kein Ältermann anwesend, wurden seine Aufgaben von dem am längsten amtierenden Ältesten wahrgenommen.

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und that elster Hans tor Awest, weiln elster Hillebold auch unpäßlichkeit halber ausge-blieben die proposition927, dz demnach der herr älterman Claus Wiedau zu einem herren des rahts erkohren und die stelle des ältermansstelle928 hiedurch vacant worden, man gewiße elsten benennen müste, welche seine vices vertreten könten.

Elster Hinrich Friedrichs, als welcher in der ordnung succedirte929, und elster Harman930 Schreiber, weiln elster David Hillebold ein und andere ursache vor-schüttete und ihm damitt zu übersehen ersuchte, wurden dieses committiret.

Imgleichen wolte elster Hans tor Awest sich berahtfraget haben, wie viel an ehrenwein der herr dem gewesenen herrn älterman zugesandt werden solte, angesehen ein elster, wann er im raht gezogen 20 stof bekomme, ob ihm nicht ein mehres zugeleget werden solte.

Es soll 30 stoff wein ihm zugesandt werden.

[p. 755]

Anno 1699 den 9. Xbris931

wurde die elstenbanck convociret und waren folgende zugegen, als

herr elster Hans Kleyßenelster Wilhelm Minckenbargelster Rottgerd Sehdenselster Eberhard von Schultzenelster Benedict Dreilingelster Peter Haekselster Harman Harttmanelster Gotthard Vegesackelster Peter Weyerelster Johan Bonninghausenelster Johan Groth,

und proponirte herr elster Hans Kleyssen932, dz weiln nunmehro die zeit herannahete, einen von denen herren elsten zu benennen, welche zukünfftigen jahr mitt dem beutel in der kirchen umbgehen müste, man sich zu bereden hätte, wer es verrichten solte.

927 ‚die proposition‘ Nachtrag neben der Zeile. 928 ‚stelle‘ Nachtrag über der Zeile.929 Verweis auf die Rang- und Sitzordnung der Ältesten, die nach dem Datum des Eintritts in die Ältesten-

bank, ihrem Alter als Älteste, geordnet war.930 ‚Harman‘ Nachtrag über der Zeile.931 Dezember.932 Verweis auf die Rang- und Sitzordnung der Ältesten, die nach dem Datum des Eintritts in die Ältesten-

bank, ihrem Alter als Älteste, geordnet war. War kein Ältermann anwesend, wurden seine Aufgaben von dem am längsten amtierenden Ältesten wahrgenommen.

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Es wurde elster Johan Hermans, als dem die reihe träffe933, zu verrichten remit-tiret.

Elster Johan Groth kauffte sich hievon ab mitt 100 rtl. alb., wodurch, wann er dieselbe erleget, von dem beutelgehen befreyet worden.Zugleich wurde geregter elster Groth angedeutet, dz er an bevorstehende Fastnacht mitt sein geschenck934 dem alten nach einkommen müste.

Welches er zu thun promittiret.

[p. 756]

Auff dem fall, da elster Hinrich Friederichs seine unpäßlichkeit halber dem anitzt he-rannahende Weynachte haltende collegio der taffelgülde935 nicht beywohnen könnte, elsten Jacob von Staden seine vices zu vertreten freundlich angemuhtet werden soll.

Anno 1699 den 11. Decembris

waren folgende herren elsten nach vorher geschehener convocation der gantzen banck beysammen, als

elster Herman Schreiberelster Hans Kleyssenelster Rottgerd Sehdenselster Joachim Stockfi schelster Peter Haekselster Hinrich Ihnckenelster Herman Hardmanelster Gotthard Vegesackelster Peter Weyerelster Joachim Kordesherr elster Johan Benninghausen,

und proponirte herr elster Hans Kleyssen936, dz weiln bey letztmahliger zusammen-kunfft die dahmalige anwesende herren elsten erinnert, dz man wegen des kastenbür-gers wahl sich bereden müste, als wäre zu dem ende angesaget, dz man solch beredung vornehmen könte, wann und zu welcher zeit es geschehen solte.

933 Solche und andere Aufgaben wurden nach der Rang- und Sitzordnung der Ältesten vergeben, die nach dem Datum des Eintritts in die Ältestenbank, ihrem Alter als Älteste, geordnet war.

934 Jeder neu gewählte Älteste hatte der Ältestenbank ein Stück Silbergeschirr zu schenken.935 Weihnachten war traditionell der Zeitpunkt der Austeilung von Geldgeschenken an die bedürftigen Mit-

glieder der Tafelgilde. Diese hatten eine entsprechende Supplik zu stellen, die von der Leitung der Tafelgilde überprüft wurde.

936 Verweis auf die Rang- und Sitzordnung der Ältesten, die nach dem Datum des Eintritts in die Ältesten-bank, ihrem Alter als Älteste, geordnet war. War kein Ältermann anwesend, wurden seine Aufgaben von dem am längsten amtierenden Ältesten wahrgenommen.

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Weiln das Weynachtsfest vor der thür und die zeit gar zu kurtz fallen würde, als ist beliebet, dz sofort nach den Heiligen Tagen damitt verfahren werden soll.

[p. 757]

Herr elster Herman Schreiber brachte bey, welchergestalt er in erfahrung gekommen, dz das collegium, nachdem der herr älterman Claus Wiedau in den raht gezogen, die eltermansstelle dem herrn elsten Hinrich Friederichs, als dem es successore zukahm, conferiret, ihn in abwesenheit ferner [?] zu adjungiren belieben getragen.937 Nun wäre dieses wieder die alte usance, sintemalen nach elsten Hinrich Friederichs elster Beyer, elster Hillebold und elster Staden folgeten, als denen es billig zukäme vorhero zukähme competirte938 bis die reihe an ihn kähm, als stünde zu bereden, ob man bey dem vor-mahligen gefaßten schlus bleiben [?] und von der alten usance abgehen wolte oder das alte zu conserviren trachte.

Es hatt der vormahls abgefaßete schluß keine andere intention, dz auff den fall, da elster Beyer, elster Hillebold und elster Staden ihr unvermögen wegen nicht bey der hand wären, alsdan elster Schreiber des herrn viceältermans vices zu vertreten belieben würde.

Noch erwehnte herr elster Schreiber, dz ein studiosus, Johan Kinne, Kayser genandt, ihm eine lehrfi ebel eingelieffert und solche der elstenbanck dedicirte, hoffte, dz ein jedweder ein exemplar davon erhalten haben würde, als müste man sich bereden, was ihm dafür gereichet werden solte.

Es wurde demselben 1 rtl. alb. zugeleget und solche von den herren kämmerern zu empfangen an sie verwießen.

[p. 758]

Anno 1699 den 14. Xbris939

wurden die beeden stände als elterleute und elsten der großen und elterleute und elsten der kleinen gülde zu rahthauße gefordert. Da dann ein ehrbarer raht denselben kund-machte, dz ihro mayestät, unser allergnädigster könig und herr, eine gewiße contribu-tion von dieser gantzen stadt forderte, zu dem ende dann ein extract aus des königs schreiben an hiesigen generalgouverneuren wie auch des herrn generalgouverneuren schreiben an einen ehrbaren raht und eines ehrbaren rahts beandwortung verleßen wur-de.940 Als würde man sich bereden, wie dieser sache abgeholffen werden kan. Nachdem nun die beede stände ihren abschiett genommen und die große gülde in der kämmerey,

937 Vgl. oben p. 754.938 ‚competirte‘ Nachtrag über der Zeile.939 Dezember.940 Es sollten 80-100 000 rtl. aufgebracht werden. Das königliche Schreiben vom 10.10.1699 und das Schrei-

ben Generalgouverneur Erik Dahlbergs vom 08.12.1699 sind in Abschrift überliefert in: RMAA, f. 673, apr. 1, Nr. 1248, fol. 33r-33v und 39r-42v. Zu der Kontributions frage vgl. unten p. 761 f., 778, 794 u. 797 f.

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die kleine aber in die baugerichtsstube941 sich verfügten, wurde unter ihnen beeden bewilliget, dz dieses an der gantzen bürgerschafft genommen werden müste, welche meynung auch ein ehrbarer raht beygefallen, dz sie selbiges durch gewiße deputirte derselben es auch kundmachen wolte, womitt dieser convent sich geendiget.

Hierauff wurden sowoll elterleute als elsten als auch die gantzen bürgerschafft am

20. quidem

auff der güldestube zu erscheinen convociret. Diese verfügten sich an ihren, jene aber an ihren gewöhnlichen ohrt und waren folgende versamlet, als

herr elster Herman Schreiberherr elster Hans Kleyßenherr elster Wilhelm Minckenbargherr elster Hans tor Awestherr elster Hinrich Hintzeherr elster Frans Dreilingherr elster Rottgerd Sehdensherr elster Reinhold Weyerherr elster Eberhard von Schultzenherr elster Bendict Dreilingherr elster Peter Haecksherr elster Jacob Franckherr elster Hinrich Inckenherr elster Herman Hartmanherr elster Peter Hollerherr elster Gotthard Vegesackherr elster Peter Weyerherr elster Joachim Kordesherr elster Johan Benninghausenherr elster Gabriel Henneckeherr elster Johan Groth.

[p. 759]

Herr elster Herman Schreiber942 proponirte, dz jüngsten schluß zufolge elterleute und eltesten sampt der bürgerschafft convociret wären. Als müste man sich bereden, wer eines ehrbaren rahts deputirte dem alten nach abholen solte.

941 Vermutlich handelt es sich um eine volkstümliche Bezeichnung. Ein gesondertes Baugericht gab es in Riga nicht, hier übte das Kämmereigericht die Bauaufsicht aus. Vgl. Stichwort „Baugericht“, in: Baltisches Rechts-wörterbuch, URL: http://www.balt-hiko.de/online-publikationen/baltisches-rechtswörterbuch/b/ (05.09. 2013).

942 Verweis auf die Rang- und Sitzordnung der Ältesten, die nach dem Datum des Eintritts in die Ältesten-bank, ihrem Alter als Älteste, geordnet war. War kein Ältermann anwesend, wurden seine Aufgaben von dem am

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401Edition des Textes

Herr elster Reinhold Weyer und herr elster Eberhard von Schultzen wurden hie-zu benennet.

Imgleichen müsten einige erwehlet werden, wer elterleute und elsten der kleinen gülde auff unsere güldestuben zu erscheinen invitiren sollten.

Denen beeden jüngsten943 wurde es alter gewohnheit nach committiret, welche zur selbigen zeit waren herr elster Gabriel Hennecke und herr elster Johan Groth.

Wie nun eines ehrbaren rahts deputirte sich eingefunden und in die kammer genöhti-get, verfügten die herren elterleute und elsten der großen gülde sich in die güldestube, geregte deputirte aber, als Hennecke & Groth gingen hin, elterleute und elste der klei-nen gülde auffzunöhtigen, welche sich dan auch sofort einfunden. Hierauff begaben sich eines ehrbaren rahts deputirte in begleitung elterleuten und elsten deputirte zu uns und waren eines ehrbaren rahts verordnete der herr Palm Rigeman, gerichtsvogdt, und der herr Rottgerd Feldman, hoffsecretarius. Der erste thadt die proposition und nach derselben wurde das königliche generalgouvernaments schreiben944 an einen ehrbaren raht durch geregten herrn secretario verleßen und anbey bestermaßen recommendiret, die angemuhtete contribution der müglichkeit nach heranzuschaffen. Worauff eines ehrbaren rahts deputirte abscheid nahmen und durch die vorige der elterleute und el-sten zugeordnet[e] convoyret wurden, denen die elterleute und elsten der kleinen gülde sampt ihrer gemeine folgeten. Elterleute und elsten der großen gülde

[p. 760]

aber nahmen ihren abtritt in der kammer, nachdem dieselben zuvor945 vorige propositi-on wiederholet und der ehrliebenden bürgerschafft freundlich angemuhtet, sich hierü-ber zu bereden und ihre meynung deswegen bey der elstenbanck durch den dockman gewöhnlicher ahrt nach einzusenden.

Nachdem nun elterleute und elsten sich in die kammer wieder gesetzet, brachte herr elster Herman Schreiber bey, dz ein gewißer studiosus und deput[irter] collector nah-mens Bartholomeus Crasselius umb ein zuschus zu erbauung eines waysenhauses im brandenburgschen lande ansuchung gethan, zu dehm ende auch deßen supplique ver-lesen wurde.

Es soll demselben aus der kämmerey 5 rtl. gereichet werden.Des gewesenen herrn eltermans Claus Wiedauen rechnung946 wurde verlesen, aus wel-cher ihm zukompt 58 rtl. 78 gr. alb, baht um contentirung dieser.

Die zahlung derselben kan aus den weydemitteln947 genommen werden.

längsten amtierenden Ältesten wahrgenommen.943 Solche und andere Aufgaben wurden nach der Rang- und Sitzordnung der Ältesten vergeben, die nach dem

Datum des Eintritts in die Ältestenbank, ihrem Alter als Älteste, geordnet war.944 Schreiben Generalgouverneur Erik Dahlbergs vom 08.12.1699, in: RMAA, f. 673, apr. 1, Nr 1248, fol.

39r-42v.945 ‚zuvor‘ Nachtrag über der Zeile.946 Wiedau war nie Kämmerer der Gilde. Vmtl. ist hier die Rechnung der Stadtweide gemeint, die er als Älter-

mann der Großen Gilde und damit in Personalunion als Vorsteher der Stadtweide geführt hat. Diese ist überliefert in: Aufzeichnungen des Ältermanns Claus Wiedau, in: DSHI 520 Große Gilde Riga 2, p. 352 ff.

947 Die Einkünfte aus der Stadtweide standen den beiden Gilden zu.

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402 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Endlich traht der dockman Andreas Beyer ein mitt dem von der ehrliebenden bürger-schafft verfaßeten schlus, nemlich dz die ehrliebende bürgerschafft aus des königlichen generalgouvernaments an einen ehrbaren raht eingangenen rescript zur genüge ver-nommen, wasmaßen eine extraordinaire contribution von der gantzen stadt und con-sequenter von ihnen gefordert würde. Dieselbe recommendiret diese importante sache denen dreyen ständen in specie einem ehrbaren raht, welcher im fall, es nicht gantz zu heben ist948, jedoch dahin sehen werde, dz es derogestalt eingerichtet werden möge, damitt es zuträglich und die bürgerschafft dadurch949 in keinen ruin gesetzet

[p. 761]

werden möge, anbey unterdienstlichst bittend, ein ehrbarer raht geruhe, die stadtväter-liche vorsorge zu thun und dahin zu dirigiren, dz die frembden comisshaber und ligger, welche ohnedem den großen nutzen des handels hätten, nach proportion deßelben mitt hinzucontribuiren möchten, damitt die last erleichtert und nicht zu schwer auff die bür-gerschafft, welche ohnedem vom handel wenig profi tirten, geleget werden möge.

948 ‚ist‘ Nachtrag über der Zeile.949 ‚dadurch‘ Nachtrag über der Zeile.

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403Edition des Textes

[1700]

Anno 1700 den 5. Januarij

war das collegium der elsten convociret und waren folgende zugegen, als

herr elster Hinrich Friederichsherr elster Hans Kleyssenherr elster Wilhelm Minckenbargherr elster Hans tor Awestherr elster Hinrich Hintzeherr elster Röttgerd Sehdensherr elster Eberhard von Schultzenherr elster Herman Hartmanherr elster Peter Hollerherr elster Peter Weyerherr elster Joachim Kordesherr elster Johan Benninghausenherr elster Gabriel Henneckeherr elster Matthias Marquard,

und proponirte der herr viceelterman Hinrich Friedrichs, dz ein ehrbarer raht nicht al-lein am Diengstagen in der kämmerey ihm angemuhtet, sondern auch darauff am Mitt-wochen ihn950 erinnern laßen, die vacante eltermansstelle zu ersetzen und die wahl vor-zunehmen. Weiln wie bekand die contributionssache951 von einer solchen wichtigkeit wäre, die nothwendig einen im eyde genommenen elterman erfordert, und könte die-selbe auch keinen verzug leiden, absonderlich da das königliche generalgouvernament auff eine resolution dringe, als hätte er zu dem ende diesen convent angestellet, umb

[p. 762]

sich zu bereden, ob die eltermanswahl vorgenommen werden solte oder nicht, jedoch dz diese extraordinaire wahl der gewöhnlichen fastnachtzeit nicht praejudicirlich und inskünfftig ohne erhebliche ursache in kein sequel gezogen werden möge.

Mitt der eltermanswahl zu verfahren ist inhalt königlicher resolution952 von den anwesenden beliebet worden.

Herr elster Herman Hardman brachte bey, wie dz er mitt elsten Jacob Franck, elsten Hinrich Ihncken und elsten Peter Holler sich unlängst verglichen, dz sie zusammen die in dem gewölbe befi ndlichen schilder abnehmen und dieselbe bey einem gewißen gold-schmid vergülden laßen wolten, welche auch würcklich verfertiget worden sind. Nun

950 ‚ihn‘ Nachtrag über der Zeile.951 Vgl. hierzu oben p. 758-760, unten p. 778, 794 u. 797 f.952 Königliche Verordnung vom 16.02.1681, in: Collectaneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI 520 Große

Gilde Riga 1, p. 93-95.

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404 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

handelt aber elster Ihncken diesen ihren schlus und vereinbahrung zuwieder und hätte sein schild ihnen unangesaget weggenohmen und war willens, es ins fero zu vergülden, welches dan den übrigen despectirlich und schimpfl ich wäre. Als wolte er nomine ihrer aller gebehten haben, ihm zu untersagen953, dz er sich der einmahl genommenen abrede conform erzeigen möchte, im widrigen fall die einsetzung der wapen zu suspendiren.

Es soll elster Hinrich Ihncken vorhero hierüber gehört werden. Inzwischen kan es mitt einsetzung der wapen bis dahin ausgesetzet bleiben, welches denen herren kämmerern darüber zu halten und danach zu sehen committiret wurde.

[p. 763]

Anno 1700 den 12. Januarij

Nachdem durch concession eines ehrbaren rahts der heutige tag zum eltermannwahl berahmet worden und elterleute und elsten sampt der gantzen bürgerschafft dazu con-vociret worden, waren diese auff der güldestuben, jene aber in der brautkammer bey-sammen, als

herr elster Hinrich Friederichsherr elster David Hilleboldherr elster Hans Kleyssenherr elster Wilhelm Minckenbergherr elster Hans Schwartzherr elster Hans tor Awestherr elster Hinrich Hintzeherr elster Frans Dreilingherr elster Rottgerd Sehdensherr elster Reinhold Weyerherr elster Eberhard von Schultzenherr elster Benedict Dreilingherr elster Peter Haecksherr elster Hinrich Ihnckenherr elster Herman Hartmanherr elster Peter Hollerherr elster Gotthard Vegesackherr elster Peter Weyerherr elster Joachim Kordesherr elster Jacob Gronauherr elster Johan Koningherr elster Johan Benninghausenherr elster Gabriel Henneckeherr elster Caspar Dreilingherr elster Matthias Marquard

953 Satz sinnentstellt. Es müsste heißen: ‚ihm zu sagen‘.

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405Edition des Textes

herr elster Johan Harmensherr elster Johan Groth.

Herr elster Hinrich Friederichs als viceelterman proponirte, dz weiln dieser convent schlechterdinges zur eltermanswahl angestellet wäre, als würden die anwesende herren elsten sich belieben laßen, mitt ihm auszutreten954 und dieselbe mitt der bürgerschafft vornehmen, worauff die banck ausgetreten und, nachdem geregter herr viceelterman die ursache dieser zusammenkunfft einer ehrliebenden bürgerschafft angedeutet hatt, zur wahl schreiten wolte. Anstatt nun, dz die ehrliebende bürgerschafft sich niederlaßen und ihre stimmen abgeben solte, verfügte sich dieselbe an der docken, elterleute und elsten aber nach der kammer.Kurtz darauff tratt der dockman ein und begehrte

[p. 764]

des königlichen gouvernaments vorschläge955 und die königliche resolution956 über die 32 puncten mitt bitte, solche einer ehrliebenden bürgerschafft zu ihrer notice zu com-municiren.

Welches ihnen nicht versaget, sondern vielmehr mittgetheilet, jedoch mitt dieser ermahnung, nichts wieder die gethane proposition vorzunehmen.

Abermahl geregter dockman Andreas Beyer eingetreten und beygebracht, dz die bür-gerschafft in 2 hauffen rieße, der eine blieb schlechterdinges bey der propositionsmä-ßigen ältermanswahl, der andere aber ginge von der proposition ab und wolte vorhero eltesten, hernach einen elterman wehlen.

Weiln dieser convent vor diesmahl zu nichts anders als zu der eltermanswahl gewidmet, des königlichen gouvernaments vorschläge auch im munde führe-ten, dz nichts auff der güldestuben vorgenommen werden solle, was nicht vor-her einem ehrbaren raht kundgemachet wäre. Nun hätte eine ehrliebende bür-gerschafft unlängst durch den dockman nicht mehr als umb einen älterman zu wählen angehalten, als könte man dawieder nicht handeln, sondern man müste vielmeh[r] dabey bleiben, worzu diese zusammenkunfft angestellet wäre, dero-wegen könten elterleute und eltesten mitt denenjenigen, welche dazu willig wä-ren, einen elterman zu wehlen, sich nicht entziehen, recommendirten nochmahln einer ehrliebenden bürgerschafft die einigkeit.

954 Sie sollten aus dem Besprechungsraum der Ältestenbank, der Brautkammer, auf die Gildestube, den Ver-sammlungsort der Bürgerschaft, treten.

955 Hier sind vmtl. nicht die ursprünglichen, sondern die Anderweitigen Vorschläge des Generalgouverne-ments auf die 32 Klagepunkte der Bürgerschaft vom 20.04.1680, in: RMAA, f. 673, apr. 1, Nr. 160, p. 31-34, gemeint. Die Anderweitigen Vorschläge dienten als Grundlage für die königliche Entscheidung.

956 Königliche Verordnung vom 16.02.1681, in: Collectaneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI 520 Große Gilde Riga 1, p. 93-95.

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406 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

[p. 765]

Elterleute und elsten traten aus, mitt957 der wahl schlusmäßig zu verfahren. Wie nun dieselbe sampt ein theil der bürgerschafft in der wahl begriffen war, ereug[n]ete sich eine quaestion, ob auch ein abwesender vor dies mahl |: dann sonsten ist es unstreitig :| zum elterman erwehlet werden könne. Weiln nun diese frage in streit gezogen wurde, nahmen elterleute und elsten ihren abtritt in die kammer, alda dieses zu überlegen. Da dan geschloßen wurde:

Demnach dieses ein casus extraordinarius und sowoll elterleute und elsten als auch eine ehrliebende bürgerschafft unter sich streittig wären, so wurde von sei-ten elterleute und elsten beliebet, dz gewiße deputirte an einen ehrbaren raht versand werden möchten, die derselben erklährung einholen könten, wie man in diesen casu sich verhalten solte, dem hiebey angefüget wurde, auch über diesen punct eines ehrbaren rahts erinnerung einzubringen, ob ein elterman ohne erset-zung der vacirenden elstenstelle erwehlet werden kann oder ob vorhere nicht die vacanten stellen ersetzet und alsdan ein älterman erwehlet werden müße, worzu dan herr elster Hans Kleyssen und herr elster Eberhard von Schultzen benennet worden.

Dieße meynung stimmte eine ehrliebende bürgerschafft bey und erwehlte aus ihre mit-teln zu deputirte, als welche dem dockman adjungiret werden solten,

Christian Rauert und Christian Christianj.

[p. 766]

Dieße 4 deputirte sampt dem dockman verfügten sich nach einem ehrbaren raht und, wie dieselbe zurückkahmen, referirten der elterleute und eltest[en] deputirte, dz sie ei-nen ehrbaren raht nicht mehr beysammen gefunden und also sich zu dem worthabenden bürgermeister, herrn Paulo Brockhausen, begeben, bey welchem sie ihre anwerbung gethan. Es hatte aber derselbe ihnen geandwortet, dz er es ad senatum nehmen wolte, denßelben dazu sofort ansagen und alsdan elterleuten und elsten sampt der bürger-schafft mitt einem bescheide begegnen wolte. Kurtz darauff folgte der bescheid des in-halts, es mag die wahl bis Fastnacht ausgesetzet bleiben, womitt beede theile friedlich waren und die bürgerschafft auseinander schieden, elterleute und elsten nahmen noch einige sachen vor, als:Herr elster Peter Weyer als administrator des hospital958 hielte an umb einige vorsteher, die ihm dem alten nach adjungiret werden möchten.

Die reihe959 traff elsten Joachim Kordes und elsten Jacob Gronau pure. Kordes schüttete vor, dz er bereits einmahl zum vorschlage geweßen, er sich auch so resonabel und freygebig gegen die armen erzeiget, dz wan man alles ponderiren würde, er nicht anders muhtmaßen könte, man ihn ferner befreyen würde, jeden-noch, da die banck hieran genießen wolte, er sich auch hiezu willig fünde, wann

957 ‚mitt‘ Nachtrag über der Zeile.958 ‚als administrator des hospital‘ Nachtrag über der Zeile.959 Solche und andere Aufgaben wurden nach der Rang- und Sitzordnung der Ältesten vergeben, die nach dem

Datum des Eintritts in die Ältestenbank, ihrem Alter als Älteste, geordnet war.

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407Edition des Textes

man es seiner eigenen discretion anheim stellen wolte. Dies erbieten wurde an-genommen, doch also dz elterleute

[p. 767]

und elsten mitt der promittirten discretion friedlich seyn könten, blieb also elster Jacob Gronau zum vorschlag.

Elster Johan Koning folgt demselben. Dieser erklährte sich durch elsten Ihncken hie-von sich abzufi nden. Nach vielfältiger unterhandelung wurde geschloßen:

Es soll elster Johan Koning entweder 120 rtl. dafür erlegen, im wiedrigen fall mitt elsten Gronau vorgeschlagen werden.

Elster Ihncken, als volmächtig von elsten Koning, nahm es ad communicandum und baht umb 8 tage delation.

So ihm verstattet wurde.960

Elster Benedict Dreiling vor sich und im nahmen elsten Jacob Franck, elsten Hinrich Ihncken, elsten Herman Hartman und elsten Peter Holler, im gleichen von wegen des sehligen herrn eltermans Georg Plönnies frau wittibe brachte bey, wie dz sie alle seit anno 1694 das gewölb über der kammer anstatt des silbergeschencks961 auff ihre un-kosten schlagen laßen. Nun wäre hievon nicht das geringste in diesem noticebuch ge-dacht, als baht er vor sich und nomine ihrer aller, daß dieses verschrieben werden möge.

So dergestalt zu verzeichnen verstattet.Elster Peter Hacks erwehnte gleichfals, dz er die keller unter der kammer auff sein kosten gewölben und die italienische fl or legen laßen, dafür ihm das silbergeschenck, das sitzen bey dem accisekasten,

[p. 768]

die mahlzeiten, das beutelgehen und die bedienung des hospitals zu st. georg erlaßen. Baht ebenmäßig, es dergestalt verschreiben zu laßen.

Es kan also verschrieben werden.Womitt dieser convent sich geendiget.

Anno 1700 den 10. Februarij

waren folgende herren elsten beysammen, als

herr elster Hinrich Friederichsherr elster David Hilleboldherr elster Hans Kleyssenherr elster Reinhold Kahlen

960 Vgl. unten p. 770.961 Jeder neu gewählte Älteste hatte der Ältestenbank ein Stück Silbergeschirr zu schenken. Plönnies hatte

einen Ältermannsleuchter aus Messing zugesagt.

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408 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

herr elster Wilhelm Minckenbargherr elster Hans Schwartzherr elster Hans tor Awestherr elster Hinrich Hintzeherr elster Frans Dreilingherr elster Rottgerd Sehdensherr elster Reinhold Weyerherr elster Joachim Stockfi schherr elster Eberhard von Schultzenherr elster Jacob Franckherr elster Harman Hartmanherr elster Peter Hollerherr elster Gotthard Vegesackherr elster Peter Weyerherr elster Joachim Kordesherr elster Johan Benninghausenherr elster Gabriel Henneckeherr elster Matthias Marquardherr elster Johan Harmens,

und proponirte der herr elster Hinrich Friederichs als viceelterman, weilen962 die fast-nachtzeit vor der thür wäre, an welcher sowoll die elstenbanck als auch die ehrliebende bürgerschafft convociret werden müste. Nun führte der schragen963 klärlich im munde, dz die zeit der versamblung von 9 bis auffs längste 10 uhr determiniret, damitt, wann die glocke 10 geschlagen, das collegium der elsten austretten964 und die proposition an der ehrliebenden bürgerschafft thun könte. Es stünde aber zu beklagen, dz dem so

[p. 769]

wenig nachgelebet würde, sondern anstatt das man auffs längste die glocke 10 ver-samlet seyn solte, man erst zu solche versamlung umb eilff jawoll gar umb halb 12 uhr einen anfang macht, als hätte er zu dem ende das collegium convociren laßen, umb sich zu bereden, ob nicht die versamblungszeit von 9 bis halb 10 uhr eingerichtet werden könte, damitt, wann die glocke 10 geschlagen, man sofort austreten könte. Auff den fall aber, da einer oder der ander zu spätt kommen würde, nicht mitt einer billigen straff anzusehen sey, angesehen die ehrliebende bürgerschafft, solang dieselbe einige elste am marckt siehet, sich nicht zur güldestuben verfüget und also ihrem exempell hierin erfolgt.

Demnach aus den alten schragen deutlich zu sehen, dz eine gewiße zeit der ver-samblung berahmet, auch der sehlige herr elterman Herman Harmens bey seiner verwaltung mitt einwilligung der elsten und der ehrliebenden bürgerschafft die

962 Wort aus unleserlichem, anderem Wort korrigiert.963 Die Verordnungen vom Jahre 1613 über die Abstimmung, in: STIEDA/METTIG, hier S. 336, § 1.964 Sie sollten aus dem Besprechungsraum der Ältestenbank, der Brautkammer, auf die Gildestube, den Ver-

sammlungsort der Bürgerschaft, treten.

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409Edition des Textes

glocke 9 pro termino angesetzt und gewiße zettulen durch den druck verfertigen laßen, als könte man hievon nicht abgehen, sondern es müste vielmehr dabey sein bewenden haben, jedoch so bescheidenlich, dz die versamblungszeit von 9 bis halb 10 uhr angesetzt, wer aber nach halb 10 kommen würde, soll jedesmahl mitt ½ f. grobgeld angesehen werden, und welche sich dieße straffe zu erlegen entziehen würde, soll so lange zur güldestuben nicht angesagt werden bis er demselben folge geleistet hatt.965

[p. 770]

2.966 So ist zu bedauern, dz bey würcklicher session elterleute und elsten, einige uns-rer collegen, eintzeln967 aus der kammer in die güldestuben treten, welches dann einiges nachsehen bey der ehrliebenden bürgerschafft causirte, auch gar unan-senlich und den alten schragen zuwieder wäre, als stünde zu bereden, ob ein sol-cher, der hiewieder handeln würde, nicht billich mit straff belegt werden solte.

Weiln dieses der ehrbarkeit entgegen läufft, auch einen solchen, der den ausschus der bürgerschafft repraesentiren will, unansenlich ist, als ist be-liebet, dz, sobald bey jegliche zusammenkunfft die session angegangen und die proposition verrichtet, keiner ohne erhebliche uhrsache, die er allemahl dem herrn elterman anzudeuten schuldig ist, und alsdan er über erhaltener permission aus der kammer in die güldestube zu treten befugt ist, bey erlegung eines pfunds straff, so offt er dawieder handelt. Dafern er sich deßen weigert, soll inhalt des ersten puncts mitt ihm verfahren werden.

3. Jüngsten schlus zufolge968 war elster Ihncken als volmächtiger elsten Johan Ko-nings mitt sein erklährung eingekommen, die der erlaßung des hospitals st. ge-org administration wegen geforderte 120 rtl. alb. abzulegen.

Welches erbieten angenommen und wann er dieselbe erleget, der adminis-tration des hospitals hiermit befreyet wird.

[p. 771]

Anno 1700 den 25. Aprilis

waren elterleute und elsten in der brautkammer an der großen güldestube gelegen bey-sammen und proponirte der herr viceelterman Hinrich Friederich in gegenwart nachge-setztete [!] herren elsten, als

elster David Hilleboldelster Herman Schreiberelster Hans Kleyssen

965 Vgl. hierzu auch oben p. 50 u. 73.966 Zählung des Punkts 1 fehlt in der Vorlage.967 ‚eintzeln‘ Nachtrag über der Zeile.968 Vgl. oben p. 767.

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410 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

elster Reinhold Kahlelster Wilhelm Minckenbergelster Hans Schwartzelster Hans tor Awestelster Hinrich Hintzeelster Frans Dreilingelster Joachim Stockfi schelster Eberhard von Schultzenelster Hinrich Ihnckenelster Herman Hartmanelster Peter Hollerelster Gotthard Vegesackelster Peter Weyerelster Johan Konigelster Johan Benninghausenelster Caspar Dreilingelster Matthias Marquardelster Johan Harmens,

folgendes:1. Demnach der dockman Andreas Beyer auff anhalten einiger aus der bürgerschafft

ihm vorgestern und gestern am marckte angetreten und angehalten, daß weiln am verwichenen Fastnacht, als den 12. Februarij, die gewöhnliche elsten- und eltermanswahl hätte vorgehen sollen, solche aber durch unvermuhtlichen einfall der sächsischen trouppen verhindert worden969 und also man nun bemühet gewe-ßen, sich gegen dieselbe in gute defension zu setzen, anitzo aber sich, Gott lob, in gewünschte position gesetzet nunmehro mitt solche wahlen verfahret werden möge, als hätte er zu dem ende das collegium ansagen laßen, umb sich mitt dem-selben zu bereden, ob bey so beschaffenen sachen, da die güldestube, in welcher sich die bürgerschafft versamlen müste,

[p. 772]

von denen aus der vorstadt eingefl üchtete guarnisonssoldaten bezogen, die desi-dierte wahlen970 vorgenommen werden könten.

Es kan der löblichen bürgerschafft begehren nicht füglich abgeschlagen werden, sondern wurde dem herrn vicealterman vielmehr recommendiret solche mitt dem ehesten vorzunehmen und, dz die güldestube von der

969 Der Große Nordische Krieg (1700-1721) begann mit einem Angriff sächsischer Truppen auf das schwedi-sche Riga. Dass es am 12.02. zumindest zum Beginn der Fastnachtssitzung gekommen ist, erscheint äußerst un-wahrscheinlich, da die feindlichen Truppen bereits am Vortag vor Riga erschienen. Das Bruderbuch der Großen Gilde, in: DSHI 120 Große Gilde Riga 01, fol. 20r, vermerkt hierzu: „Anno 1700 seind keine brüder geworden, weilen eben an dem tage, da der fastnachtsconvent hätte vor sich gehen sollen, der feind vor diese stadt gevun-ket.“

970 ‚die desidierte wahlen‘ Nachtrag über der Zeile.

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411Edition des Textes

einquartierung befreyet werden möge, fordersamst zu bewerkstelligen bestermaßen recommendiret.

2. Wann nun mitt den wahlen verfahren werden solte, ob auch alsdann nicht eine mahlzeit, weiln doch die bürgerschafft sich angeben würde971, erfordert wird.

Es wird elsten Hillebold und elsten Schreiber angemuhtet, mitt elsten Jo-han Groth zu reden und ihn dazu zu persuadiren, angesehen derselbe die mahlzeit an Fastnacht ausrichten solte, durch den einfall der feinde aber dazu nicht gelangen konte und also die mahlzeit auszurichten schuldig wäre.

[p. 773]

Anno 1700 den 31. Maij

wurden elterleute und elsten zusambt der löblichen bürgerschafft auff dem schwartzen häubter hauße zu erscheinen angedeutet, bey welcher versamlung denselben des kö-niglichen generalgouvernaments schreiben von 29. Maij anni currentis verleßen wurde des inhalts, weiln ihre königliche mayestät dero ansehnliche armes zu rettung dero bedrängten unterthanen sambt bedeckung des landes, absonderlich aber zur entsetzung dieser lieben und getreuen stadt hieher gesand, eine auffnegotierung ansehnlicher mittel vorgenommen werden müste, zu welchen zu gelangen, ein und anderes vorgeschlagen wurde, wie solches schreiben mitt mehr belehrt. Was nun die ehrliebende bürgerschafft hierauff geandtwortet, zeiget des dockmans Johan Moskop schrifftliches beybringen. Anbey beschwehrte sich auch die bürgerschafft, obgleich selbige zu unterschiedenen mahlen die elstenbanck angesprochen, auch bey einem ehrbaren raht durch gewiße deputirte sich bemühet, mitt der elsten- und eltermanswahlen fortzufahren und jedes-mahl gütige andtword erhalten, so were doch bis dato noch nichts erfolget, als bahte sie inständigst, einen gewißen terminum dazu zu praefi giren, wiedrigenfals sie gezwungen würde, bey ihrer hochgräffl ichen excellence, dem herrn generalgouverneuren [Erik] Dahlberg, sich zu beschwehren. Dieses alles wurde

den 5. Junij 1700

von dem löblichen collegii, elterleuten und elsten, in der gewöhnlichen brautkammer wiederholet und dort obiges972 vorgetragen und waren zur selbigen zeit folgende bey-sammen, als

[p. 774]

der herr viceelterman Hinrich Friederichselster David Hillebold

971 Gemeint ist, dass einige Bürger um Aufnahme in die Bruderschaft ersuchen würden.972 ‚dort obiges‘ Nachtrag über der Zeile.

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412 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

elster Hans Kleyssenelster Wilhelm Minckenbargelster Hans Schwartzelster Hinrich Hintzeelster Frans Dreilingelster Eberhard von Schultzenelster Benedict Dreilingelster Peter Haekselster Herman Hartmanelster Gotthard Vegesackelster Peter Weyerelster Joachim Kordeselster Jacob Gronauelster Johan Bönninghausenelster Caspar Dreilingelster Matthias Marquard.

Dieße pfl ichteten nicht allein der ehrliebenden bürgerschafft meynung bey, sondern setzten noch hinzu, welche mitt ansehnliche mitteln versehen würden sich nicht ent-ziehen, ihrer königlichen mayestät unter die arme zu greiffen, sintemahlen denselben genugsahme versicherung zu geben versprochen.Des eltermans wahl betreffend wurden denen herren kämmeren, als elsten Hinrich Hintze und elsten Frans Dreiling, committiret, dahin ins erste vermögen dahin zu trach-ten, daß die güldestube gesäubert973 werden möge, damitt die wahl fordersambst vorge-nommen werden könte. Auff den fall aber, da es so bald nicht geschehen möchte, müste man sich eines andern ohrts bereden, weiln es unverandtwortlich wäre, die wahln lange auffzuschieben.

Anno 1700 den 21. Junij

wurden elterleute und elsten sambt der ehrliebenden bürgerschafft auff dem schwartzen häubter hauße zu erscheinen angedeutet, alda denselben seiner hochwohlgeborenen ex-cellence des herrn generalen Otto Wellings schreiben an einen ehrbaren raht vom 18. Junij, worinnen er die quantitet des mehls, so ein jeder bürger haus vor haus, niemand ausgeschlo-

[p. 775]

ßen, nehmen und der armee zum behuff täglich an brod lieffern könte, zuverläßig zu wißen verlanget, verleßen. Solchem actus wohnte von seiten eines ehrbaren rahts bey

973 Bezug auf die auf der Gildestube einquartierten Soldaten, die bis zum Ausbruch des Krieges in der Vor-stadt untergebracht waren. Vgl. oben p. 771 f.

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413Edition des Textes

der herr wetteherr Hans Hinrich Berens bey [!]. Hierauff erklährten sich elterleute und elsten sampt einer ehrliebenden bürgerschafft folgendes.

Es wären selbige, wie sie bishero geweßen, so willig als schuldig, mitt dem brodtbacken zu continuiren, schütteten aber den großen mangel des brennholtzes vor. Wann hierinnen ein wandel getroffen werden könte, würde sich deßelben kein eintziger entziehen. Hiebey könten sie aber nicht ungemeldet laßen, dz in dem brodtbacken bishero ein so großer unterschied geweßen, welchen zu unter-suchen und zu redressiren sie gewiße deputirte machen wolten und dem herrn elterman und dockman adjungiren wolten, die solches mit einem ehrbaren raht communiciren, hierinne eine enderung treffen und, was sonsten dieseswegen974 zu beobachten stünde, in acht nehmen solten, wozu vor elterleuten und elsten seite elster Herman Schreiber und elster Eberhard von Schultzen, von der bürger seite Christian Christianj und [Eberhard]975 Meerman benennet worden.

Den 22. Junij 1700

wurden abermahl elterleute und elsten sampt einer ehrliebenden bürgerschafft auff den schwartzen häubter hauße convociret, alda die obgedachten herren deputirte von ihren gestrigen verrichtungen relation abstatteten, nemlich

[p. 776]

daß ein ehrbarer raht elterleuten und elsten sampt einer ehrliebenden bürgerschafft eine selbstbeliebungsmethode, auff was ahrt das brodtbacken am füglichsten eingerichtet werden kan, vorzuschlagen anheim stellet. Wegen heranschaffung des holtzes wäre bereits, solte auch noch ferner, gesorget werden.

Elterleute und elste sampt einer ehrliebenden bürgerschafft sahen jedoch mitt ra-tihabition eines erbahren rahts vor rahtsahm an, daß imgesammt, und zwar heut mittage, ein jeder rottmeister offi cier mitt seinem rottmeister, so wie sie bishero die wache gehalten, in seiner rotte umbgehe und von einem jeden vernehme, wie viel er wöchentlich an brod, jedoch dz er das mehl aus den magazin empfange, zu lieffern willig wäre. Wann nun der umbgang derogestalt verrichtet, solte die cemprit in gegenwart geregter herren deputirten formiret werden.

Anno 1700 den 23. Junij

erschienen elterleute und elsten sampt einer ehrliebenden bürgerschafft auff dem schwartzen häupter haus, nachdem sie vorhero dahin eingeladen waren, und commu-nicirte nomine eines ehrbaren rahts der herr gerichtsvogt Palm Riege[man]976 und der

974 Verbessert aus: ‚zieseswegen‘.975 Lücke für die Nennung des Vornamens nicht ausgefüllt. Vorname ermittelt aus unten p. 783.976 Wortende verschwindet in der Buchbindung.

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414 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

herr secretarius Melchior Dreiling denselben seiner hochgräffl ichen excellentz des kö-niglichen rahts, feldmarschals und general-

[p. 777]

gouverneuren Dahlbergs schreiben vom 21. Junij anni currentis, worinnen Johan Rein-hold Pattkul977 einen ehrbaren raht und die bürgerschafft etwas978 imputiren will, so ihrer ehre und guten leumuht höchst nachtheilig seyn möchte, wodurch das königliche generalgouvernament bewogen worden, von denselben zu begehren, mitt einer justi-fi cation einzukommen, die [so] capabel seyn kan, [um] bey ihrer mayestät, unser al-lergnädigster könig und herr, und der ehrbaren welt, eine so so [!] schändliche blame auszulöschen und satisfaction vor sich und ihre posteritet zu nehmen. Als haben elter-leute und elsten sampt einer ehrliebenden bürgerschafft folgendergestalt sich erklähret:

Weiln von diesem brieff keine copey sofort mittgetheilet werden kan, zudem auch der dockman nicht zugegen wäre, als müste es so lange sein bewenden haben bis beedes erfüllet würde, hiezu wurde der zukünfftige Montag, als der 25te tag Junij, berahmet,

[Anno 1700, den 25. Junij]

an welchem abermahl eine convent angestellet wurde und der endliche schlus abge-faßet wurde.

Demnach aus seiner erlauchtigen hochgräffl ichen excellentz, des königlichen rahts, feldmarschals und generalgouverneuren [Erik] Dahlbergs, gnädigen schreiben vom 21. Junij anni currentis elterleute und elsten sambt der ehrlie-benden bürgerschafft ersehen, als solte der in königlichen polnischen diensten stehende Johan Reinhold Pattkul dieser gemeine eine höchstschändliche blame von einer treulosen intelligence mitt des feindes bisherigen vornehmen

[p. 778]

anzuhengen bemühet geweßen seyn, so gehet solches als dergleichen imputation so der von einer ehrliebenden bürgerschafft ihro königlichen mayestät allerun-

977 Johan Reinhold von Patkul gehörte zu den Mitgliedern der livländischen Ritterschaft, die sich vehement gegen die Güterreduktion stemmten. Gemeinsam mit zwei weiteren Angeklagten wurde ihm in Stockholm der Prozess gemacht und er zum Tod und Verlust der rechten Eideshand verurteilt. Nachdem ihm die Flucht ge-lungen war, agitierte er weiterhin gegen die schwedische Krone. Patkul war im Großen Nordischen Krieg in Diensten Sachsen-Polens sowie Russlands tätig und wurde schließlich nach der Auslieferung an schwedische Truppen 1707 hingerichtet. Vgl. zu Patkul: ERDMANN; WITTRAM. Die hier angesprochene Problematik gehört in den Zusammenhang der Tätigkeit Patkuls nach dem Eintritt in sächsisch-polnische Dienste. Auf der Proposition zum livländischen Landtag von 1700 wurde unter Punkt 11 über Aussagen Patkuls berichtet, dass zumindest die Hälfte der Ratsherren und Bürger Rigas Patkul Geld zur Unterstützung der Gewinnung der Unabhängigkeit von Schweden zugesagt haben soll. Nun sollten sich die Beschuldigten hierzu erklären. Vgl. SCHIRREN, S. 265 f.; des Weiteren unten p. 780-784.

978 ‚etwas‘ Nachtrag über der Zeile.

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415Edition des Textes

terthänigst schuldigen treue gantz zuwieder, ihnen umb desto tieffer zu hertzen. Wie sie nun mitt unterthänigen danck die von seiner erlauchtigen hochgräffl ichen excellentz vor die beibehaltung dieser stadt renomee gethanen vorschläg[e] er-kennet, also ersuchet sie einen ehrbaren raht dienstlich, es beliebe derselbe, sei-ne väterliche vorsorge auff erhaltung solcher mittel und wege zu richten, die eine so schändliche blame bey ihrer königlichen mayestät zusambt der ehrbaren welt auszulöschen und dieser unschuldig gekränckten stadt zureichliche satisfaction vor sich und ihre posterite zu verschaffen, capabel seyn möge, gestalt dann eines ehrbaren rahts heilsahme rathschlägen elterleute und elsten zusampt eine ehrlie-bende bürgerschafft solches gäntzlich anheim gestellet seyn laßen.

Sonsten wurde auch bei der

dem 29ten Junij

gehaltenen convent ein extract aus des landtages proposition, und zwar der 9te punct, so den communen der städte anginge, vorgeleßen, des inhalts, dz dieselbe an korn, geld und pferde ein gewißes zutragen solten, weiln dieselbe bishero979 mitt keine sonderliche auffl agen beschwehret und ihre bürgerliche nahrung ungehindert excerciret haben.980

Hierüber solte etwas schrifftlich verfertiget werden und, wann es gesehen, könte es zuvor einer ehrliebenden bürgerschafft communiciret und alsdan zu ferner beförderung einem ehrbaren raht übergeben werden.

[p. 779]

Hiebey stellete elster Joachim Kordes vor, wie daß den 21. Junij Johan von Damme am marckt dem collegio der elsten einige nachtheilige worte nachgeredet, welche zu verschweigen er als ein collega bedencken getragen. Als würden elterleute und elsten sich bereden, was bey dieser sachen zu thun sey.

Es soll geregter von Damme durch den notario publico befraget werden, ob er solche rede geständig seyn wolte, welches zu bewerckstelligen elsten Peter Haeks und elsten Hinrich Ihncken committiret wurde. Wann solches publicu in-strumentu einkommen würde, könte man sich weiter hierüber bereden.981

Anno 1700 den 6. Julij

waren elterleute und elsten in der brautkammer bey der großen güldestuben folglich beysammen, als

979 ‚bishero‘ Nachtrag über der Zeile.980 Es handelt sich hierbei um Kriegskontributionen. Vgl. die Proposition des Landtags, in: SCHIRREN, S. 261-

266, hier v.a. S. 264. Vgl. auch oben p. 758-760, 761 f., unten p. 794 u. 797 f.981 Vgl. unten p. 782.

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416 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

herr viceelterman Hinrich Friederichsherr elster Herman Schreiberherr elster Hans Kleyssenherr elster Daniel Berensherr elster Rottgerd Sehdensherr elster Joachim Stockfi sch herr elster Eberhard von Schultzenherr elster Hinrich Ihnckenherr elster Herman Hartmanherr elster Gotthard Vegesackherr elster Peter Weyerherr elster Joachim Kordesherr elster Johan Bönninghausenherr elster Gabriel Henneckeherr elster Matthias Marquardherr elster Johan Groth,

und proponirte geregter herr viceelterman, dz er unlängst einem ehrbaren raht in der kämmerey die neulich beliebte schlüße kundgemachet, es wäre ihm aber geandtwortet worden, dz beedes schrifftlich verfa-

[p. 780]

ßet werden müste. Als hatte er zu dem ende von jedem ein concept982, als die justifi ca-tion wegen die von Pattkul geschehene beschuldigung und dan die beandtwortung auff die communicirte landttagesproposition983, verfertigen laßen, welches dem collegio vorgeleßen [werden] könte. So auch würcklich geschehen.

Weiln das erste dem letzten bürgerlichen schlus gäntzlich zuwieder ist, als wurde selbiges concept verworffen und könte der geregte schlus aus dem noticienbuch geschrieben und durch den herrn viceelterman einem ehrbaren raht schrifftlich also übergeben werden. Das andere quadrite gar nicht auff der proposition, als müste es geendert werden. Wann solches geschehen, kan es zur weiteren verle-ßung an elterleute und elsten zusampt einer ehrliebenden bürgerschafft gedeihen.

Anno 1700 den 14. Julij

sind elterleute und elsten zusamb einer ehrliebenden bürgerschafft auff dem neuen hau-ße versamlet geweßen,1. alda das veränderte984 concept der so gemachten beandtwortung auff des landt-

tages proposition verleßen wurde.

982 ‚ein concept‘ Nachtrag über der Zeile.983 Vgl. oben p. 778 mit der entsprechenden Anmerkung.984 ‚veränderte‘ Nachtrag über der Zeile.

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417Edition des Textes

Es wurde dieselbe in allen approbiret, nur dz wegen der beschlag des kornes und dz denjenigen, welche ihr getreide in dem hollendische[n] schiff985 anno 1675 von der crohn weggenommen, noch nicht bezahlet worden, dießes angehenget werden möge.

[p. 781]

2. Referirte der herr vicelterman Friederichs, dz ein ehrbarer raht den von elterleu-ten und elsten sampt einer ehrliebenden bürgerschafft jüngst gefaßeten schluß986 nicht acceptiren will, sonderrig solte derselbe also eingerichtet werden, dz es eine justifi cation ähnlich sey und müste solches von elterleuten und elsten sampt einer ehrliebenden bürgerschafft separatim geschehen.

Es können elterleute und elsten zusambt einer ehrliebenden bürgerschafft nicht ausdencken, warumb ein ehrbarer raht sich entziehen würde, eine solche justifi cation zu machen müste, welche sie mitt einem ehrbaren raht conjunctim unterschreiben wolten, angesehen der anno 1604 auffgerich-tete contract987 einen ehrbaren raht dazu verbindet. Als wären sie bewo-gen, 2 deputirte dem herrn viceelterman zu adjungiren, welche solches einem ehrbaren raht weitläuffi g vorstellen solten, worzu herr elster Her-man Schreiber und elster Reinhold Weyer benennet wurden.

3. Brachte eine ehrliebende bürgerschafft durch den dockman bey, wie dz sie zu unterschiedlichen mahln umb den wahl des eltermans angehalten, bis dato aber noch nicht damitt verfahren worden. Als hielte dieselbe abermahl an, dz doch einmahl ihre bitte deseriret werden möge.

Es wurde der zukünfftiege Mittwochen, als den 18ten dieses, dazu pro termini angesetzet, alsdan mitt den wahlen auff dem neuen hauße, weiln die güldestube unmüglich evacuiret werden kan988, verfahren werden kan.

[p. 782]

Anno 1700 den 13. Augustj

wahr das collegium der elstenbanck beysammen und wurde die zum andern mahl geän-derte justifi cation wegen der von Pattkul geschehenen beschuldigung verleßen, welche, weiln es zu ampel [?]989, geändert wurd und dergestalt einer ehrliebenden bürgerschafft zu verleßen consentiret wurde.Das instrumentum publicum in sache der güldestuben und Johan von Dammen wurde auch verleßen.990

985 ‚in dem hollendischen schiff‘ Nachtrag über der Zeile.986 Vgl. oben p. 780.987 Vertrag von Karfreitag 1604, in: DSHI 510 Riga HS 48, p. 91-96.988 Bezug auf die auf der Gildestube einquartierten Soldaten, die bis zum Ausbruch des Krieges in der Vor-

stadt untergebracht waren. Vgl. oben p. 771 f.989 Vmtl. lat. ‚amplus‘, hier = zu umfänglich, zu weit ausgreifend.990 Vgl. oben p. 779.

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418 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Weiln aus demselben zu ersehen, dz Johan von Damme mitt denen außgego-ßenen injurien nicht dem collegio der elstenbanck, sondern elsten Jochim Kor-des in specie991 gemeinet, als kan bei so bestelten sachen die elstenbanck sich deßen nicht annehmen. Nichtsdestoweniger, da elster Jochim Kordes als ein col-lega derselben angegriffen, so will die elstenbanck demselben in allen assistiren, jedoch dz geregter Kordes die sache mitt ihnen ausführen möge.

Elster Gabriel Henneke brachte klagend bei, welchergestalt elster Johan Grothe den al-ten verordnungen zuwieder in haltung der wache und austheilung der offi ciantencharge sich comportirte, baht hierinnen eine enderung zu schaffen.

Es soll dieses mitt elsten Grothe conferiret und dazu gegen morgen angesaget werden.

[p. 783]

Anno 1700 den 14. Augustj

Auff vorher geschehe[ne] convocation versamleten sich elterleute und elsten zusambt die ehrliebende bürgerschafft auff dem neuen hauße, alda denen letztern die geänderte justifi cationschrifft992 communiciret wurde, welche aber weiln sie der bürgerschafft meynung nach zu gelinde gesetzet war, als wurde sowoll von elterleuten und elsten folgendes berahmet:

Es soll selbige schrifft durch gewiße deputirte übersehen und was noch etwan zu corrigiren stehet, anbeygefüget werden, zu welcher commission nachge-setzte deputiret worden, als von seiten der elstenbanck der herr viceelterman Hinrich Friederichs, die herren elster Herman Schreiber, elster Daniel Berens, elster Reinhold Weyer, elster Eberhard von Schultzen, elster Hinrich Ihncken, elster Gabriel Hennecke, von seiten der bürgerschafft dockman Johan Moskopf, Christian Christianj, Gisbrecht von Damme, Hans Spiel, Eberhard Meerman, Caspar Feldtman, Jacob Wilde.

Anno 1700 den 16. Augustj

[sind] abermahl elterleute und elsten zusampt der löblichen bürgerschafft auff dem neuen hauße versamblet geweßen, alda das von denen deputirten verfertigtes concept sowoll der elstenbanck als auch der löblichen bürgerschafft vorgeleßen wurde.

[p. 784]

Es wurde von beede theilen in allen approbiret, jedoch dz es zu ferner approba-tion einem woledlen und hochweisen raht anheim gestellet werde. Dieses so-fort zu bewerkstelligen, wurde so dem herrn elterman Hinrich Friederich, elsten

991 ‚in specie‘ Nachtrag über der Zeile.992 Vgl. hierzu oben p. 780 f. u. 777 f.

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419Edition des Textes

Herman Schreiber und dem dockman Johan Moskopff committiret. Die bürger-schafft aber adjungirte ihnen Jacob Wilde und Hans Spiel, welches aber wieder die ordnung ist und die banck sich deßen reserviret.

Nachdem nun die obgeregte deputirte zurückgekommen, referirten dieselbe, dz ein wohledler und hochweiser raht hierinnen nichts zu verbeßern wuste, recommendirten nur, dz mitt der unterschrifft nicht gesäumet werden möge.

Welches auff den andern tag zu verrichten beliebet wurde.993

Hierauff verfügte sich der herr gerichtsvogdt und quartirher Palm Riegeman sampt dem herrn secretarius Melchior Dreiling, welche folgendes proponirten, daß1. henpffbünde auff den wällen angeschaffet,2. ochßenhäute zu bedecken derselben gegeben,3. sandsäcke herbeygebracht und4. mitt dem brodtbacken continuiret werden möge.

Dieses alles wurde dem herrn viceelterman Hinrich Friederich mitt einem ehr-baren raht in der kämmerey zu be zu überlegen auffs beste recommendiret.

[p. 785]

Anno 1700 den 12. Septembris

wahr das collegium der elsten beysammen und proponirte der herr viceelterman Hin-rich Friederichs, dz weiln der herr cämmerer Hinrich Hintze auff anhalten einiger herren elsten umb eine convocation angehalten, er zu dem ende das collegium ansagen laßen, umb deßen anbringen zu vernehmen.Der herr elster Hintze brachte bey, wie dz nicht allein einige herren elsten, sondern auch ein großtheil der bürgerschafft inständigst ersuchet, mitt dem so lange zeit verlangten eltermanswahl einmahl zu verfahren. Nun hatt zwar geregter herr viceelterman ihnen offtmahls versprochen, die wahl vorzunehmen, allein allemahl vergeblich. Als hätten sie sich an ihm als cämmern adressiret und gebehten, er möchte den herrn viceelterman dahin bringen, ihr begehren ein genügen zu thun.Der herr viceelterman Friederichs regerirte, er hätte sein versprechen gerne nachge-lebet, wann nicht die kriegesconjuncturen und veränderliche zeit in davon abgehalten hätte, fügte noch dieses hinbey, dz der herr oberbauherr Hinrich Kahl ihm gestern ver-sprochen, die baracken ledig zu schaffen, alsdan die krancken von der güldestube abge-nommen und dahinein geleget werden könten, welches innerhalb 14 tagen ohnfehlbahr geschehen würde, alsdann er die wahl vornehmen wolte. Hierüber wurde votiret und waren die vota parig. Eines theils stimmte dahin, dz die wahl auff 14 tagen differiret, andern theils aber, dz damitt verfahren werden solle. Weiln es eine laute discussion wäre und die güldestuben unmüglich gegen die zeit evacuiret werden könte994, weilln

993 Die Defension gegen die Beschuldigungen Pattkuls wurden noch 1700 gedruckt: Der Großen Gilde Erklä-rung.

994 Bezug auf die auf der Gildestube einquartierten Soldaten, die bis zum Ausbruch des Krieges in der Vor-stadt untergebracht waren. Vgl. oben p. 771 f.

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420 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

sie nun gleichstimmig wären, als gab der herr viceelterman den ausschlag folgender gestalt:

Demnach der herr oberbauherr

[p. 786]

Hinrich Kahl ihm sancte versprochen, innerhalb 14 tagen die baracken ledig zu schaffen, als könte die wahl bis dahin wohl differiret werden, jedoch wäre dieses sein unvorgreiffl icher vorschlag, dz man 2 herren elsten benennen solte, welche mitt dem herrn oberbauherrn desfals weiter reden und bey ihm pousiren, dz sein versprechen ein genügen geschehen möge, welches zu verrichten diejenige, so mitt ihm einstimmig waren, herrn elsten Hinrich Hintze und herrn elsten Jacob Gronau committirten.

Anno 1700 den 24. 7bris995

Demnach der herr generalleutnant und königlicher gouverneur alhie [Carl Gustav]996 Frölich vorgestern, als den 22. dieses, bey einem woledlen und hochweisen raht an-gehalten, dz elterleute und elsten zusampt einer ehrliebenden bürgerschafft convociret werden mögen, weiln er dieselbe etwas vorzutragen hätte, als wurde der heutige con-vent dazu angestellet und waren beede gülden auff dem neuen hauße beysammen, alda sich geregter herr gouverneur, von denen beeden herren quartierherren als Palm Riege-man und Bruno Hanenfeld begleitet, einfand und proponirte folgendes:

[p. 787]

Es wären elterleuten und elsten sampt einer ehrliebenden bürgerschafft nicht unbekand, welchergestalt das krancken der in der hießigen guarnison befi ndlichen soldatesque täglich zunehme, nun rührete dieses daher, dz selbige mitt behorlichen unter- und ober-betten nicht versehen wären. Er müste selbst gestehen, dz es bis dato, wie gerne man auch gewolt, nicht hatt beygeschaffet werden können, weiln der feind diese gute stadt abermahl bis in die 9 wochen so eingesperret gehalten997, dz keiner heraus noch herein hatt kommen können. Nachdem aber nunmehro die stadt von der einen seite, und zwar landtwerts, des feindes ledig worden, daher man dem Grundgütigen Gott billig zu dan-cken uhrsach hatte, so würde man nun bemühet seyn, dasjenige, was zu verpfl egung der krancken soldaten erfordert, herbeyzuschaffen. Hirzu nun zu gelangen wäre dieses sein vorschlag, es solte die ehrliebende bürgerschafft aus ihren mittel einige deputiren, wel-che im lande herumbreißen können und soviel leinwand einzukauffen als dazu vonnöh-ten. Er verspräche, ihnen convoy mittzugeben soviel dazu bedürffe, versicherte dabey, dz diese998 er solche an den soldaten erwießene güte ihro königlichen mayestät, unser

995 September.996 In der Vorlage Lücke für den Vornamen nicht ausgefüllt.997 Riga wurde vom 05.06. an zum zweiten Mal im Jahr 1700 belagert.998 ‚diese‘ Nachtrag über der Zeile.

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421Edition des Textes

allerseits allergnädigster könig und herr, nicht unvergolten laßen werde, promittirte solches auffs beste ihro mayestät zu recommediren, und nahm damitt sein abscheid und wolte er der bürgerschafft gerüriege resolution gewärtig seyn, worauff sich die klei-ne gülde wegmachte, elterleute und elsten zusampt die löblichen bürgerschafft großer gülde verfügten sich ein jede an jenen ohrt und wurde einhellig beschloßen:

[p. 788]

Obgleich bey dießen nahrloß zeiten es derselben schwer fället, solche extraor-dinaire onera zu tragen, angesehen dießelbe in den 8ten mohnat belagert, von ihren handel und wandel abgekommen und gantz von mitteln entblößet geseßen, so erbeut sich dennoch elterleute und elsten zusampt der löblichen bürgerschafft willig dazu, wann nun so viel leinen als dazu vonnöhten heran geschaffet werden kan. Dieses könte nicht füglicher geschehen als wann999 dz der herr gouverneur durch seine hochgültige promotion bewircken möge, dz die herren edelleute und arendatoren das leinen vom lande hereinschicken, alsdan ihnen solche bezahlet werden solte.1000

Hiebey beschwerte sich die bürgerschafft, dz ihnen bey den thoren von der soldatesque große insolentien verübet würden und sie von ihnen mitt schimpfl ich worten tractiret würden.

Es soll dieses an gehörigem ohrte hinterbracht werden.

Anno 1700 den 27. Septembris

war die elstenbanck auff dem neuen hauße beysammen und weiln jüngsten schluß von 12. Septembris zufolge die eltermanswahl vor sich gehen müste1001, angesehen der herr viceelterman verleitet [?] und1002 die baracken nicht evacuiret werden kont[en]1003, als müste man nunmehro

[p. 789]

eine zeit determiniren, an welchem die wahlen vorgenommen werden könten.Es wurde der 8te 8bris1004 pro termino dazu angesetzet, und weiln die güldestube nicht gesäubert werden könte, als müste solche auff dem neuen hauße gesche-hen.

999 ‚wann‘ Nachtrag über der Zeile.1000 Vgl. unten p. 794 f.1001 Vgl. oben p. 785 f.1002 ‚und‘ Nachtrag über der Zeile.1003 Bezug auf die auf der Gildestube einquartierten Soldaten, die bis zum Ausbruch des Krieges in der Vor-

stadt untergebracht waren. Vgl. oben p. 771 f.1004 Oktober.

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422 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

2.1005 Klagte der herr kämmerer Hinrich Hintze, dz Daniel Pfaff1006 mitt der güldestu-ben nach eigenem belieben verführe, indehm er die brautkammer ohne consens vermietet und die feuer da versorge.

Es soll Pfaff vorgefordert und ihm dießes beschul vorgehalten, auch da-rüber gehöret werden.

3. Weiln nun die eltermans- und elstenwahl vor sich gehen solte, so müste beredet werden, ob nicht eine kleine collation angestellet werden könte, zumahlen doch einige die brüderschafft gewinnen wolten, welche[s] ohne mahlzeit nicht füglich geschehen könte. Nun wäre den 25. April anni currentis dem herrn elsten Hille-bold & dem herrn elsten Schreiber committiret, mit elsten Johan Groth, als wel-cher es auszurichten verbunden, zu reden committiret [!], als müste ihre relation hierüber eingeholet werden.1007

Elster Hillebold referirte, welchergestalt elster Groth ohngeachtet1008 die große unkosten, so er verwichenen Fastnacht verwand mitt auff1009 aus-richtung der mahlzeit, [die] aber durch den feindlichen einfall verhin-dert worden, jedennoch 100 rtl. alb. eines für alles zu geben versprochen. Weiln aber elster Groth nicht zugegen, so baht er, dz 2 deputirte benennet werden möchten, ihm von ihm zu vernehmen, ob er noch bey der einmahl gefaßeten resolution verbleiben wolte, welches zu verrichten

elsten Joachim Kordes und elsten Gabriel Henneke committiret wurde.

[p. 790]

Geregte deputirte verfügten sich sofort zu ihm hin und, als dieselbe wieder zu-rückkahmen, referirten dieselben, es könte zwar elster Groth in keine abrede seyn, dz er sich gegen elsten Hillebold referirtermaßen ausgelaßen, anitzo aber erklährte er sich folgendergestalt: Er wolte 50 rtl. alb. und 100 stoff alten rein-wein geben und sich also hiemitt von der mahlzeit abkauffen.

Weiln dieses auff eines ausläufft, als ist dieße offerte angenohmen und wurde er also hiemitt von der mahlzeitausrichtung befreyet.

Nun müste beredet werden, wer die mahlzeit ausrichten solte.Es wurde den herren elsten Hillebold und elsten Schreiber committiret, mitt dockman Johan Moskop zu reden, ob er solches auszurichten nicht über sich nehmen wolte, jedoch dz nicht mehr als 4 gerichte auffgeschaf-fet werden solten.

1005 Zählung des Punkts 1 fehlt in der Vorlage.1006 Daniel Pape war der Gildestubendiener.1007 Vgl. dazu oben p. 771 f.1008 ‚ohngeachtet‘ Nachtrag über der Zeile.1009 ‚auff‘ Nachtrag über der Zeile.

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423Edition des Textes

Anno 1700 den 10. October

war die banck auff dem neuen hauße beysammen und proponirte der herr viceelterman Hinrich Friederichs, dz zwar bey jüngster versamlung der terminus zur eltermanswahl den 8. dieses angesetzet war, weiln aber eine rescript von dem herrn generalgouverneur Dahlberg eingekommen, worinnen er die wahl bis zu bequemer zeit suspendiret haben will, als hätte er die banck zu dem ende ansagen laßen, die vacante stellen, so von der banck allein dependiren, zu besetzen,

[p. 791]

und zwar für[s] erste wegen der taffelgülde, bey welcher ein vorsteher erwehlet werden müste.

Dieses wurde weiter ausgesetzet, jedennoch sahe die banck vor rahtsahm an, dz auff des herrn generalgouverneuren einglauffenes rescript eine [!] gegenbericht verfertiget werden und daß solche bey einem ehrbaren raht eingegeben wer-den möge, welches zu bewerckstelligen dem herren elsten Reinhold Weyer und elsten Gotthard Vegesack committiret wurde.

2.1010 Bey dem hospital erforderte man auch einen vorsteher, wozuelster Jacob Gronau und elster Johan Benninghausen vorgeschlagen wor-den.

3. Es ist zu beklagen, dz die von alters her gebrauchte gute ordnung nunmehro unter die banck liegen müste, indem das convent des heiligen geistes beynahe ein gantzes jahr von vorstehern entblößet und anitzo von den herren inspectors allein verwaltet würde1011, welches dann stricte wieder die alte gewohnheit wäre, absonderlich da zu unterschiedlichen mahlen einige aus der banck zu vorstehere einem ehrbaren raht vorlängst praesentiret worden.Es nahm der herr viceelterman solches über sich, diese[s]wegen bey einem ehr-baren raht erwehnung zu thun und dahin zu sehen, dz das alte nachgelebet wer-den möge.

4. Wurde erinnert, dz sehliger elster Reinhold Kahl noch nicht seine völlige wey-derechnung gethan1012, als müste dem auch nachdruck gegeben werden.

Es wurde elsten Matthias Marquard und elsten Johan Harmens committi-ret, deswegen mitt der wittibe zu reden.1013

1010 Zählung des Punkts 1 fehlt in der Vorlage.1011 Die Inspektoren waren Ratsherren. Es wird hier beklagt, dass die Ältestenbank, welche üblicherweise die

Vorsteher des Konvents stellte, von der Konventsverwaltung ausgeschlossen wird. Vgl. auch unten p. 796.1012 Die Stadtweide stand unter der Verwaltung der beiden Gilden, die auch die Einkünfte daraus genossen. Der

Älteste Kahl war Vorsteher des Verwaltungsgremiums der Stadtweide.1013 Vgl. unten p. 796 u. 801.

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424 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

[p. 792]

Anno 1700 den 16. Octobris am Dingstag

war die banck beysammen und bracht[e] der herr viceelterman Hinrich Friederichs bey, weiln die sichere nachricht eingelauffen, dz ihro königliche mayestät, unser allergnä-digster könig und herr, vor einigen tagen in Pernau glücklich angelanget, als hätte ein ehrbarer raht resolviret, durch gewiße deputirte gedacht[er] ihrer königlichen mayetät zu complimentiren, als hätte er auch vor nöhtig erachtet, dz einer aus der banck mitteln denen obigen herren deputirten adjungiret werden möge1014, zumahlen auch von der kleinen gülde der elterman Christian Frölich mitt dazu verordnet wäre. Wann dann ihm als viceelterman solches competirte, so wolte er hiemitt vernommen haben, ob die banck etwas ihnen commissi geben wolte, versicherte, so viel es die gelegenheit geben würde, getreulich zu verrichten. Weiln nun die banck nichtes ohne communica-tion einer ehrliebenden bürgerschafft vornehmen und denenselben über etwas instrui-ren könte, so wolte nun dieselbe geregten herrn viceelterman ....1015 recommendiret haben, ihre unterthänigste reverence gegen ihro mayestät zu machen und derselben zu versiche[r]n aller treue und gehorsahm, mitt diesem ausdrücklich bedinge, nicht daß geringste zu der banck und der bürgerschafft praejudice und etwas zu sein intresse zu suchen, wünschte ihm glück auff der reyße und eine glückliche wiederkunfft, womitt er abscheid nahm und obiges alles zu halten hoch contestirte.

Anno 1700 den 5. 9bris1016

war die banck auff dem neuen hauße beysahmen und thate der herr viceelterman Hin-rich Friederich von deßen nach Pernau verrichtete reyße relation. Nachdem, wie oben gemeldet, er seine reyße von hier aus dahin angetreten, wäre er den 20. 8bris1017, als am Sonabend, glücklich angekommen, da er dan mitt denen übrigen herren deputirten selbiger ihrer königlichen mayestät bey der taffel

[p. 793]

incognito auffgewartet. Des andern tages, als am Sontag, waren sie zur öffentlichen au-dience admittiret und zwar folgendergestalt: Als sie sich in dem vorsaale versamlet hat-ten, ist der herr cammerherr Wrede aus ihro mayestät schlaffkammer ausgetreten und nach die rigische herren deputirte gefraget, welche, sobald sie sich kundgegeben, von geregten herrn cammerherrn eingenöhtiget worden. Seine magnifi cence, der herr bür-germeister Johan von Öttingen, redete ihro königliche mayestät an. Nach vohrführter rede wurden sie alle mitteinander zum handkust gelaßen. Darauff sie ihren abscheid nahmen und zur taffel genöhtiget wurden und nach verrichtung derselben gäntzlich

1014 ‚werden möge‘ Nachtrag über der Zeile.1015 Unleserliche Streichung.1016 November.1017 Oktober.

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demittiret wurden. Den Montag und Diengstag geschahen die visiten an die herren grandes, als graff Pieper, graff Polus, generalleutnant Rehnschild und generalleutnant Wachtmeyster. Den Mittwoch darauff reyßete ihro königliche mayestät von dannen nach Reval, sie aber nahmen ihre rückreyße auff am Donnerstag von dannen wieder auff hier zu und sind am Diengstag, als den 30. 8bris1018, wiederumb glücklich alhir angelanget.

Nach verrichteter obiger relation wurde das den 12. 8bris1019 berichtigtes concept we-gen des herrn eltermans und andermahlen von denen herren elsten Reinhold Weyer und Gotthard Vegesack überlieffert und zur approbation verleßen.1020

Es wurde in allem approbiret und solte, nachdem es in[s] rein geschrieben, mitt dem ehesten an einen ehrbaren raht übergeben werden.

[p. 794]

Anno 1700 den 27. 9bris1021

waren elterleute und eltesten zusampt einer ehrliebenden bürgerschafft auff dem neuen hauße beysammen, dahin auch der herr landtvogdt und quartierherr Palm Riegeman und der herr secretarius Rottgerd Feldman sich verfügten, und proponirte oftgeregter herr Riegeman,1. dz abermahl von seiner hochgräffl ichen excellence, dem hern generalgouver-

neur Dahlberg, an einen ehrbaren raht ein rescript ergangen, darinnen er wiede-rumb umb die contribution1022 anregung thudt.

2. So wäre auch der herr generalleutnant und gouverneur Frölich mündlich ein-gekommen und begehrete, dz einige bretter oder in ermangelung deßen so viel an geld von der ehrliebenden bürgerschafft herangeschaffet werden möge, da-mitt einige betten in den baraquen vor die krancke soldaten angefertiget werden könte1023, über welche beede puncten ein ehrbarer raht elterleuten und elsten zusampt einer ehrliebenden bürgerschafft erklährung verlangete. Als nun ge-regte herren deputirte sich von dem neuen hauße wieder abgegeben1024, thra-ten elterleute und elsten in ihren collegio, die ehrliebende bürgerschafft aber an ihren gewöhnlichen ohrte beysammen, worauff elterleute und elsten folgendes beschloßen:

Wegen den 1ten punct blieben sie bey der den 14ten Julij1025 verfaßeten be-andtwortung, dz ihnen aus denen in derselben beygebrachten motiven bey dieser schweren kriegeszeit unmüglich wäre, etwas auff erklecklich[es]

1018 Oktober.1019 Oktober.1020 Es handelt sich um einen Protest gegen die Aussetzung der Wahlen auf der Gildestube. Vgl. oben p. 790 f.1021 November.1022 Vgl. oben p. 758-760, 761 f., 778 u. unten p. 797 f.1023 Vgl. hierzu auch oben p. 787 f.1024 Verbessert aus ‚abbegeben‘.1025 Vgl. oben p. 780.

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auffzubringen. Den andern punct belangend wäre sie willig, solches bey-zutragen, weiln es ein wenig impertiret.

Die bürgerschafft aber erklährete sich dergestalt:Weiln dieselbe nur in 12 persohnen bestünde und also die übrigen nicht resolviren könten, als bahten sie, dz eine

[p. 795]

neue zusammenkunfft angestellet ..........1026 und einem jedwegden ernst-lich angesaget werden möge, brachten zugleich klagend bey, wie dz ihnen ihre brette und holtz, so sie in der vorstadt gehabt, von einigen der solda-ten de facto abgenommen, sie gewaldtsahmer weyße tractiret und, dafern es verlanget würde, erbohten sie sich an zu wißen, wo es hingeführet wäre. Bey solcher beschaffenheit, da ihnen alles weggenommen worden, wäre es ihnen fast unmüglich, die begehrte brette heranzuschaffen.

Dieses soll an einen wohledlen und hochweisen raht genommen werden.

Die bürgerschafft hielte abermahl an umb die eltermanswahl.Solches ins werck zu stellen, wurde es dem herrn viceelterman recommendiret.

Anno 1700 den 12. Xbris1027

war die elstenbanck an ihrem gewöhnlichen ohrt auff der großen güldestuben in der brautkammer, nachdem selbige nunmehro, Gott sey danck, von den krancken soldaten gesäubert1028, zum ersten mahl beysammen, folglich

der herr viceelterman Hinrich Friederichsder herr elster Herman Schreiberder herr elster Hinrich Hintzeder herr elster Rottgerd Sehdensder herr elster Joachim Stockfi schder herr elster Eberhard von Schultzender herr elster Jacob Franckder herr elster Hinrich Ihnckender herr elster Herman Hartmander herr elster Gotthard Vegesackder herr elster Joachim Kordesder herr elster Jacob Gronauder herr elster Johan Königder herr elster Gabriel Henneke

1026 Unleserliche Streichung.1027 Dezember.1028 Bezug auf die auf der Gildestube einquartierten Soldaten, die bis zum Ausbruch des Krieges in der Vor-

stadt untergebracht waren. Vgl. oben p. 771 f.

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der herr elster Johan Harmensdockman Johan Moskop,

[p. 796]

und proponirte geregter herr viceelterman Friederichs, wasmaßen ihn elster Johan Har-mens angetreten und zu vernehmen gegeben, dz das jahr, darinnen er dem hospital zu st. jürgen bedienet und mitt dem klingbeutel in der kirchen umbgegangen, nunmehro exspiriret, als müste ein ander in seine stelle erwehlet werden. Derowegen hatt er die banck beruffen laßen, welche sich hierüber bereden könte.

Weiln kein elster verhanden und die reyhe also dem dockman Moskop träffe1029, als wurde derselbe dazu benennet, welches er auch willig annahm.

2.1030 Wäre elsten Matthias Marquard und elsten Johan Harmens committiret, mitt sehligen elsten Reinhold Kahlen frau wittib zu reden und ihr anzumuhten, daß sie ihres sehligen mannes wegen die weyderechnung thun möchte, als müsten dieselbe von ihren verrichtungen relation abstatten.1031

Elster Johan Harmens in abwesenheit Matthias Marquard referirte, dz sie sich willig hiezu erklährete, sobald sie nur dazu gelangen könte, angese-hen alle ihre sachen und dieses darunter weggepacket und verleget wären.

3. Die elstenbanck begehrte von dem herrn viceelterman eine nachricht, wie es mitt den vorstehern des convent des heiligen geistes beschaffen, ob nicht einmahl die vacante stelle ersetzet werden solte.1032

Geregter herr elterman promittirte, solches werckstellig zu machen.4. Imgleichen, ob die verfertigte supplique des ältermans wahl betreffend überge-

ben wäre.Er erboht sich, solches morgen ohnfehlbahr zu effectuiren.

[p. 797]

Anno 1700 den 15. Xbris1033

waren elterleute und elsten zusampt die ehrliebende bürgerschafft auff der großen güldestuben versamlet, und zwar von seiten der elstenbanck folgende

der herr viceelterman Hinrich Friederichsder herr elster David Hilleboldder herr elster Herman Schreiber

1029 Solche und andere Aufgaben wurden nach der Rang- und Sitzordnung der Ältesten vergeben, die nach dem Datum des Eintritts in die Ältestenbank, ihrem Alter als Älteste, geordnet war. Der Dockmann gehörte eigentlich noch nicht in diese Ordnung hinein und er musste die Aufgaben auch noch nicht wahrnehmen. Dazu war er erst nach dem Aufrücken in die Ältestenbank verpfl ichtet.

1030 Zählung des Punkts 1 fehlt in der Vorlage.1031 Vgl. oben p. 791 u. unten p. 801.1032 Vgl. oben p. 791.1033 Dezember.

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der herr elster Hans Kleyssender herr elster Wilhelm Minckenbargder herr elster Hans Schwartzder herr elster Hans tor Awestder herr elster Hinrich Hintzeder herr elster Rottgerd Sehdensder herr elster Reinhold Weyerder herr elster Joachim Stockfi schder herr elster Eberhard von Schultzender herr elster Benedict Dreilingder herr elster Jacob Franckder herr elster Hinrich Ihncken der herr elster Herman Hartmander herr elster Gotthard Vegesackder herr elster Peter Weyerder herr elster Joachim Kordesder herr elster Johan Konigder herr elster Gabriel Hennekeder herr elster Caspar Dreilingder herr elster Matthias Marquardder herr elster Johan Harmens,

und proponirte der herr viceelterman, dz, obgleich er gegen1034 die von dem königlichen generalgouvernament so vielfältige geschehenen anmuthungen die contribution1035 be-langend sich genugsahm gesperret und gesuchet auff allerhand ahrt und vorstellung der bürgerschafft unvermögenheit es abzuwenden, es dennoch nichts verschlagen wollen, als wäre er gezwungen, zu dem ende elterleute und eltesten zusampt der ehrliebenden bürgerschafft zu convociren und von denenselben ihre erklährung einzuholen, zumah-len die kleine gülde bereits sich erbohten, nach vermögen das ihrige beyzutragen.

Elterleute und elsten waren willig, nach ihr vermögen, welche doch gering vor diesmahl gering seyn würde[n], angesehen dieselbe meistentheils ihre woll-

[p. 798]

fahrt in Reusland ausstehen hätten und noch nicht einmahl absehen könten, wann sie solches wegen diese kriegesunruhe habhafft werden könten, auch das wenige, was noch übrig wäre, darzugeben und damitt ihrer königlichen mayes-tät, unserm allergnädigsten könig und herrn, unter die arm zu greiffen.

Die bürgerschafft lies durch ihren dockman Johan Muskop einbringen, dz dieselbe auch willig wäre, nach dero vermögen das ihrige beyzutragen, jedennoch wolte diesel-be unbezweiffl ichs [?] vorgeschlagen haben, dz bey denen, welche wieder die bekante ausschiffung des verbohtenen roggens gehandelt, eine inspection geschehen möchte,

1034 ‚gegen‘ Nachtrag über der Zeile.1035 Vgl. oben p. 758-760, 761 f., 778 u. 794.

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alsdan man von denenselben ein mehres, als diese contribution impertiren möchte, er-zwingen könte. Im übrigen wolte gedachte bürgerschafft erinnert haben, dz [an] die gesellen, welche ihre eigene handelung treiben, imgleichen auch [an] die königlichen civilbedienten, die alhir ihro königlichen mayestät schutz genießen, nicht vorbey ge-gangen werden möchte.Elster Hinrich Hintze beschwerete sich, dz der herr quartierherr Herbert Ulrich ge-waltsahmerweyße der güldestuben eine einquartierung auffbürden wolte, da doch sel-bige einmahl für allemahl davon befreyet worden.

Es wird dieses dem herrn viceelterman und beede[n] herren kämmern recom-mendiret, nicht allein hierinnen einen wandel zu verschaffen, sondern auch dz nichts wieder der güldestuben freyheit einreyßen möge, zu sorgen.

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430 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

[p. 799][1701]

Anno 1701 den 24. Januarij

sind elterleute und elsten zusampt einer ehrliebenden bürgerschafft zur dockmanswahl convociret und waren diese auff der großen güldestuben, jene in der brautkammer ver-samlet, als

der herr viceelterman Hinrich Friederichsder herr elster David Hilleboldder herr elster Harm Schreiberder herr elster Hans Kleyssender herr elster Wilhelm Minckenbargder herr elster Hans tor Awestder herr elster Hinrich Hintzeder herr elster Frans Dreilingder herr elster Rottgerd Sehdensder herr elster Albrecht Eysingder herr elster Joachim Stockfi schder herr elster Eberhard von Schultzender herr elster Benedict Dreilingder herr elster Peter Hacks der herr elster Jacob Franckder herr elster Hinrich Ihnekender herr elster Herman Hartmander herr elster Gotthard Vegesackder herr elster Peter Weyerder herr elster Joachim Kordesder herr elster Jacob Gronauder herr elster Johan Koningder herr elster Gabriel Hennekeder herr elster Matthias Marquard,

und proponirte der herr viceelterman, es hätte billig die dockmanswahl im verwegenen jahre umb die gewöhnliche michaeliszeit1036 schon geschehen seyn sollen, allein die be-kandte kriegestroublen hatt solches verhindert, indem man der güldestuben dadurch be-raubet und also keinen ohrt gehabt, wo dieselbe hätt vorgenommen werden können. Da aber nunmehro der ohrt wieder dazu bequem gemachet worden, hatt er diesen tag dazu bestimmet, an welchem dieselbe anitzo vorgenommen werden könte, tratt hiemitt aus der kammer zusampt denen herren elsten, that solches einer ehrliebenden bürgerschafft

1036 Die Dockmannswahl wurde für gewöhnlich zwischen Johanni, dem 29.08., und Michaelis, dem 29.09., durchgeführt.

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kund und erinnerte derselben, dz sie vermüge ihro königlichen mayestät resolution1037 3 capable subjecta vorschlagen möchten, davon ein ehrbarer raht zusampt elterleuten und elsten einen zum dockman erwehlen könten.

[p. 800]

2.1038 Hiebey communicirte er auch einer ehrliebenden bürgerschafft den so genanten unvergreiffl ichen entwurff angehend die reinigung der stadtgaßen nebst einen verschlag der dazugehörigen unkosten und einnahmen, nachdem solche vorhero in die kammer verlehsen worden, und begehrte einer ehrliebenden bürgerschafft bedencken hierüber.

Nachdem nun elterleute und elsten wieder in die kammer sich verfüget, tratt der dock-man Johan Moskopff kurtz darauff ein und brachte bey, dz die löbliche bürgerschafft zwar den vorschlag der 3 persohnen absolviret und die stimmen würklich collegiret hätten, nach solcher collation hätten sich noch 3 persohnen angegeben, welche auch ihre vota abgeben wolten, die übrigen aber wolten hierin keinesweges willigen, als hätte er vor nöhtig erachtet, solches elterleuten und elsten kundzuthun.

Wann diese 3 persohnen sich deßen begeben wolten, könten elterleute und elsten es geschehen laßen.

Worauff dann geregter dockman abermahl eingetreten und berichtete, dz folgende von einer ehrliebenden bürgerschafft zur dockmanswahl vorgeschlagen werden, als

Christian Christianj mitt 11 stimmenHinrich Brand mitt 9 stimmenund Christian Rauerd mitt 9 stimmen.

Nach solcher volführung verfügten sich die von elterleuten und elsten benennte 2 elsten, als elster Albrecht Eysing und elster Joachim Stockfi sch, zu einem edlen und hochweisen raht und invitirte denselben zu dieser wahl. Als dieser sich eingefunden, hatt ist man zur würkliche wahl geschritten

[p. 801]

und, nachdem man die vota collegiret, hatt man befunden, dz Christian Christianj 21Christian Rauert 14und Hinrich Brand 4 stimmen

gehabt und also Christian Christianj vor dockman abgeruffen worden.

Den 2. punct die reinigung der gaßen belangend nahm die bürgerschafft solchen willig an und lies sich der entworffene verschlag in allen gefallen.

1037 Königliche Verordnung vom 16.02.1681, in: Collectaneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI 520 Große Gilde Riga 1, p. 93-95.

1038 Zählung des Punkts 1 fehlt in der Vorlage.

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3. Weiln die gewöhnliche fastnachtzeit herannahete und alsdan eine mahlzeit ge-machet werden müste, als würde zu bereden seyn, wer solches ausrichten solte.

Die reihe1039 träffe dockman Johan Moskopff, als müste er hiezu willig gemachet werden.

Worauff er eingefordert und ihm solches kundgemachet wurde.Dockman Johan Moskopff nahm es willig an.

4. Elster Gotthard Vegesack referirte, dz sehligen elsten Reinhold Kahlen frau wit-tibe vorgesprochen, maaßen die weyderechnung eingegeben hätte.1040

Wurde an das weidecollegium, als dahin es immediate gehörete, remit-tiret.

5. Elster Hans tor Awest referirte, dz er mitt sehligen herrn Raesens erben des sil-bergeschenckes1041 wegen geredet und sie sich dazu erbohten.1042

Welches einzuschaffen denen beeden herren kämmern committiret wur-de.

[p. 802]

6. Herr elster David Hillebold referirte, dz er und herr elster Herman Hartman mitt des sehligen dockmans Andreas Beyer frau wittibe geredet und ihr angemuh-tet, dz sie dem löblichen gebrauch nach ihres sehligen mannes wegen mitt dem schuldigen silbergeschenck1043 einkomme, wozu sie sich auch willig erkante und zu deßen mehrere versicherung wolte sie entweder so viel an gelde deponiren oder aber den herrn elsten Herman Hartman zum cautionisten darstellen.Der herr elster Herman Hartman affi rmirte solches und erboht sich dazu.

Es wurde angenommen und solches zu verschreiben beliebet.7. Der herr elster Jochim Kordes wurde erinnert, seinen versprechen nachzukom-

men und sich mitt der discretion einzufi nden.Er erboht sich, solches mitt ehesten zu thun.

8. Der herr viceelterman Hinrich Friederichs wurde angemahnet, dz er das aus sei-ner vor 10 jahren abgestatteten cämmereyrechnung1044 herfl ießendes saldo und die ihm hierüber gemachte observation einmahl entrichten möchte, absonderlich da er bereits anno 1692 den 12 Januarij versprochen, es alles innerhalb 8 tagen zu entrichten, wie alda in diesem buche weiter zu sehen.

1039 Solche und andere Aufgaben wurden nach der Rang- und Sitzordnung der Ältesten vergeben, die nach dem Datum des Eintritts in die Ältestenbank, ihrem Alter als Älteste, geordnet war. Der Dockmann gehörte eigentlich noch nicht in diese Ordnung hinein und er musste die Aufgaben auch noch nicht wahrnehmen. Dazu war er erst nach dem Aufrücken in die Ältestenbank verpfl ichtet.

1040 Vgl. oben p. 791 u. 796.1041 Jeder neu gewählte Älteste hatte der Ältestenbank ein Stück Silbergeschirr zu schenken.1042 Vgl. oben p. 740.1043 Jeder neu gewählte Älteste hatte der Ältestenbank ein Stück Silbergeschirr zu schenken. Zu dem Geschenk

von Andreas Beyer vgl. unten p. 808 u. 816.1044 Die Kämmereirechnung des Hinrich Friedrichs ist überliefert in: Kämmereirechnungsbuch der Großen

Gilde, in: LVVA, f. 223, apr. 1, Nr. 263, fol. 154v-157v. Es befi ndet sich in dem Kämmereirechnungsbuch kein Vermerk darüber, dass die Rechnung dem Ältesten Friedrichs zugeschrieben worden wäre. Vgl. hierzu oben p. 405, 496, 558, 600 u. 625.

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Er erboht sich, es mitt ehestem zu clariren.Welches denen herren kämmeren einzutreiben recommandiret wurde.

9. Der herr elster Hinrich Hintze referirte, dz er auff persuation ein und anderer herren elsten die administration der taffelgülde über sich genommen und davon an bisherigen

[p. 803]

ohrte die rechnung abgestattet, doch wäre dieselbe derogestalt eingerichtet, dz solche von ihm übernommene administration, weiln es allemahl dem wortfüh-renden herrn elterman competirte, zu keinen praejudice gereiche und in keine sequel gezogen werden dürffte, berichtete auch dabey, dz er 300 rtl. erübriegte und solche bey dem stadtskasten auff rente gegeben hatt.

Er wurde seiner gehabten mühewaltung bedancket und dieses zu ver-schreiben beliebet.

10. Der dockman brachte ein, dz die löbliche bürgerschafft angehalten, es möchten elterleute und elsten mitt einem woledlen und hochweisen raht conferiren, ob nicht dienlich wäre, dz gewiße deputirte an ihro königliche mayestät gemachet werden, welche dieser stadt angelegenheiten in beobachtung der freyen negotie observiren könten.

Elterleute und elste wolten es an einen woledlen und hochweisen raht gelangen laßen.

11. Noch brachte er bey, dz der herr viceelterman Hinrich Friederichs dahin gehal-ten werden möchte, sich dem von das königliche generalgouvernament affi gir-ten placat gemäs zu verhalten und das holtz aus dem stubbenseeschen busche der darüber verordneten taxa zufolge abfolgen laßen möchte.

Worüber auch weiter mitt einem ehrbaren raht geredet werden solte.

[p. 804]

Anno 1701 den 13. Februarij

sind folgende herren elterleute und elsten auff vorher geschehene convocation in der großen güldestuben kammer versamlet geweßen, als

der herr viceelterman Hinrich Friederichsder herr elster Eberhard von Schultzender herr elster Herman Hartmander herr elster Gotthard Vegesackder herr elster Joachim Kordesder herr elster Gabriel Henneckeder herr elster Caspar Dreilingder herr dockman Johan Moskop,

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434 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

und proponirte geregter herr viceelterman, dz ein hochedler und hochweiser raht ihm zusampt dem elterman der kleinen gülde gestriges tages in der kämmerey1045 einfodern laßen und ihnen zu vernehmen gegeben, dz obzwar dem uhralten und von undencklichen jahren her gewöhnlichen gebrauch nach des eltermans und elsten wahlen am Montag vor Fastnacht zu geschehen pfl egen, so hätte dennoch ein erhwürdiges ministerium bey einem hochedlen und hochweisen raht unvergreiffl ich vorgeschlagen, ob nicht solche wahlen und der gewöhnliche fastnachtszusammenkunfft 8 tage früher angestellet wer-den könte, zumahlen ihro königliche mayestät in deren verfaßeten kirchenordnung1046 die predigten von dem bittern leyden und sterbens Jesu Christj am eben demselben tage, da sonsten die bürgerliche zusammenkünffte zu geschehen pfl egen, anzufangen allergnädigst verordnet, zu denen auch im verwichenen jahre die gewöhnliche zusam-menkunfft der bürger durch des feindes einfall, welches eben den abend zuvor, da des andern tages die bürgerschafft hätte versamlet werden sollen, verstöhret worden. Als hätte ein wohledler und hochweiser raht vor billig angesehen, hirinnen einen wandel zu schaffen, zu welchem ende sie beede auffgenöhtiget wären, umb solches mitt ihnen zu überlegen. Er, der herr viceelterman Friederichs, aber hätte hirinnen nichtes resolviren können, sondern solches an seine herren collegen zu nehmen angehalten, so ihm auch per-

[p. 805]

mittiret worden, als stünde zu bereden, was hierin vorgenommen werden solte.Die anwesende herren eltesten sahen dieses als eine bürgerliche sache an, als schloßen sie, dz es an dieselbe genommen werden möge, zu welchem ende der herr viceelterman bey einem woledlen und hochweisen raht dieselbe zu convo-ciren umb die concession anhalten würde.

Anno 1701 den 21. Februarij

waren folgende herren elterleute und eltesten in der großen güldestuben kammer bey-sammen, als

der herr viceelterman Hinrich Friederichsder herr elster Gerhard Bojerdder herr elster Herman Schreiberder herr elster Hans Schwarzder herr elster Frans Dreilingder herr elster Eberhard von Schultzender herr elster Benedict Dreiling der herr elster Hinrich Ihneken

1045 Die Kämmerei des Rathauses war der übliche Beratungsort, wenn der Rat und die an der Stadtverwaltung und -regierung mitbeteiligten Gilden etwas gemeinsam zu besprechen hatten.

1046 Schwedisches Kirchengesetz von 1686, das 1692 in Riga eingeführt wurde. Vgl. TUCHTENHAGEN, Zentral-staat, S. 205-207; LOIT, Reformation, S. 135-138; FRIEDRICH.

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der herr elster Herman Hartmander herr elster Gotthard Vegesackder herr elster Peter Weyerder herr elster Johan Koningder herr elster Gabriel Hennekeder herr elster Matthias Marquardder herr dockman Johan Moskop,

und brachte obgedachter herr viceelterman bey, obzwar bey jüngster zusammenkunfft der schluß dahin gefallen, dz umb concession die ehrliebenden bürgerschafft zu con-vociren bey einem woledlen und hochweisen raht ansuchung gethan werden möchte, so hatt dennoch ein woledler und hochweiser raht es abgeschlagen und sich auff die policeyordnung beruffen, darinnen enthalten, dz wann etwas in bürgerlichen sachen vorgenommen werden soll, ein ehrbarer raht zusampt denen beeden ständen abthun müste und gehörete solches keinesweges an die bürgerschafft. Nun wäre auch die klei-ne gülde mitt ihrer erklährung eingekommen und pfl ichtete eines ehrbaren rahtes mey-nung bey, als zweiffelte man nicht, es würden elterleute und elsten der großen gülde auch mitt einer gerürigen erklährung einkommen. Obnunzwar er vorgeschüttet, dz es fast unmüglich wäre, in einer

[p. 806]

so kurtzen zeit fertigzuwerden, angesehen der herr dockman Johan Moskop, als wel-cher vor diesmahl die mahlzeit ausrichten würde, schwerlich sich dazu anschicken könte, so hatt sofort der herr wortführender herr bürgermeister nach gedachten Moskop gesand und ihn hiezu willig [gemacht], als hätte er zu dem ende die banck convociren laßen, umb sich zu bereden, was hierinnen vorzunehmen sey.

Wurde per majora geschloßen, dz die wahlen vor Fastnacht und also 8 tage frü-her als vormahls woll könten vorgenommen werden könten, zumahlen auch der herr dockman Johan Moskop sich willig erklähret, mitt der mahlzeit fertigzu-werden.

Der herr viceelterman producirte einen extract aus eines bey dem könige zu Lais im hauptquartier sich auffhaltenden gewißen herrn schreiben des inhalts, dz ihro könig-liche mayestät der hiesigen trafi quirenden bürgerschafft in ihrem gesuch des freyen handels wegen gerne willfahren will, wann nur dazu zulängliche vorschläge von der-selben geschehen mögen.

Weiln man vernommen, dz ihro hochgräffl iche excellence, der herr generalgou-verneur Dahlberg, in seinem schreiben, womitt er der bürgerschafft supplique an ihro mayestät convoiret hatt, gar gute vorschläge gethan haben solte, als wurde beliebet, solchen brieff, da man die nachricht erhalten, dz solcher in einer von denen herren collegen händen ruhete, zu communiciren, alsdann man sich weiter hierüber erklähren könte.

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436 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

[p. 807]

Anno 1701 den 25. Februarij, als 8 tage vor Fastnacht

hatt der herr viceelterman Hinrich Friederichs dem jüngsten schluß vom 21ten dieses zufolge auff vorher erhaltener permission von seiner magnifi cence, dem herrn wort-habenden herrn bürgermeisters [!] Johan von Öttingen, elterleute und elsten zusampt die gantze ehrliebende bürgerschafft großer gülde auff der gewöhnlichen güldestuben convociren laßen, da sich dan diese auff geregter güldestuben, jene aber in die braut-kammer sich verfügten und fwaren [!] zugegen folgende herren:

der herr viceelterman Hinrich Friederichsder herr elster David Hilleboldder herr elster Herman Schreiberder herr elster Hans Kleyssender herr elster Marten Piehlder herr elster Wilhelm Minckenbargder herr elster Hans Schwartzder herr elster Hans tor Awestder herr elster Hinrich Hintzeder herr elster Frans Dreilingder herr elster Rottgerd Sehdensder herr elster Georg Meinersder herr elster Albrecht Eysingder herr elster Reinhold Weyerder herr elster Joachim Stockfi schder herr elster Eberhard von Schultzender herr elster Benedict Dreilingder herr elster Peter Haecks der herr elster Jacob Franckder herr elster Hinrich Ihnckender herr elster Herman Hartmander herr elster Peter Holler der herr elster Gotthard Vegesackder herr elster Peter Weyerder herr elster Joachim Kordesder herr Jacob Gronau1047

der herr elster Johan Koningder herr elster Gabriel Hennekeder herr elster Caspar Dreilingder herr elster Matthias Marquardder herr elster Johan Harmensder herr elster Johan Groth,

1047 ‚der herr Jacob Gronau‘ Nachtrag zwischen den Zeilen.

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437Edition des Textes

in welcher gegenwart obgeregter herr viceelterman proponirte, daß1. nicht allein 2 beysitzere und 2 kämmere, sondern auch 4 elsten zur auffwartung

für des herrn eltermans tisch dem alten nach müsten benennet werden.Das collegium hatt zu oberwehnte bedienungen nach-

[p. 808]

folgende erwehlet, als1. zu beysitzere elsten Wilhelm Minckenbarg elsten Hans Schwartz2. zu kämmere elsten Hinrich Hintze elsten Frans Dreiling3. zur auffwartung elsten Caspar Dreiling elsten Matthias Marquard elsten Johan Harmens elsten Johan Groth

2. Weiln auch des Höchsten willen nach unterschiedliche, als der herr elterman Claus Wiedau in den raht getzogen, der herr elster David Ganskau, der herr elster Hinrich Hilling und der herr elster Reinhold Kahlen mitt tode abgegangen und dannenhero 4 elsten stelle vacant worden, davon aber dem dockman Johan Moskop die eine stelle zufält, als könte solches der löblichen bürgerschafft an-getragen werden, damitt dieselbe zu die übrige 3 vacancen der ordnung nach so viele capable persohnen auffzusetzen und durch den dokman überlieffert werden mögen, aus welchen alsdan das collegium die manquirend[en] elsten erwehlen könte.

3. So wäre auch der dockman Andreas Beyer, welcher wegen der eingefallenen feindestroublen im verwichenen jahre nicht hatt vor elsten abgeruffen werden können, auch todes verblichen, als müste er, weilen deßen frau wittibe sich zu dem silbergeschenck1048 willig gefunden, mitt abgeruffen werden.

4. Wäre auch, indem obgeregter herr Wiedau in dem raht gezogen, die ältermans-stelle vacant, müste derowegen durch die ordentliche wahl wieder besetzet wer-den.

5. Communicirte der herr viceelterman die auff der bürgerschafft

[p. 809]

anno 1699 den 9. Martij eingebene fastnachtgravamina von einem woledlen und hochweisen raht anno 1701 den 1. Februarij ertheilte resolution der elstenbanck zu verleßen. Wann solches geschehen, müste es der bürgerschafft auch mittge-theilet werden.

Welche 5 puncten elterleute und elsten in allen approbiret und, wie die bürgerschafft versamlet waren,

1048 Jeder neu gewählte Älteste hatte der Ältestenbank ein Stück Silbergeschirr zu schenken. Zu dem Geschenk von Andreas Beyer vgl. p. 802 u. 816.

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438 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

traten elterleute und elsten aus der brautkammer aus und thaten derselben obige puncten kund. Hierauff begaben sich elterleute und elsten wieder in die kammer, alda folgendes vorgenommen wurde:6. Weiln die ältermanswahl sofort geschehen wird, müsten diejenigen benennet

werden, welche bey abforderung der zettuln und collegirung der stimmen mitt-gehen solten.

Wozu der einmahl beliebten ordnung zufolge elster Frans Dreiling als unterkämmer, elster Johan Harmens und elster Johan Groth als jüngste elsten erwehlet wurden.

7. Des capellmeisters und directeur musices Johan Valentien Meders supplique, worinnen er wegen überreichte unterschiedliche gedruckte exemplarien den text über den dankfest anlanget elterleuten und elsten affection implesiret, verleßen.

Vor solche communication soll ihm von dem herrn cämmerer Hinrich Hintz 10 rtl. alb. gereichet werden.

8. Der herr elster Hinrich Hintze, als kämmerer, brachte bey, wie daß der güldestu-bendiener Daniel

[p. 810]

Pfaff bey ihm bittlich angehalten und sein unvermögen vorgeschüttet, bath umb ein zuschus.

Er soll mitt1049 solchen gesuch schrifftlich einkommen. Wann solches ge-schehen, soll ihm mitt 20 rtl. carol. vor diesmahl, jedoch dz es in sequel gezogen werde [!]1050, gefüget werden.

9. Der herr viceelterman denen herren cämmerern, welche mitt ihrer rechnung noch nicht eingekommen, erinnert, dz solches dem alten nach damitt auffs schleu-nigste geschehen möge.

Worzu sie sich willig erklähret.10. Der herr viceelterman Friedrich proponiret, dz wie er anno 1699 den 21. Xbris1051

dem collegio der taffelgülde beygewohnet dem geweßenen herrn elterman Claus Wiedau eine observation gemachet, dz er von der taffelgülde mitteln an fremb-de exulanten der stifftung zuwieder distribuiret hätte. Als wäre ihm dahmaln angemuhtet, elterleuten und elsten zusampt der ehrliebenden bürgerschafft vor-zutragen, ein solches mittel auszusinnen zu erfi nden1052, woher inskünfftig der zukommende elterman solches hernehmen möge, damitt auch denen exulanten geholffen werden könne.1053

Dieses soll auch an die bürgerschafft genommen werden und ihre mey-nung hierüber eingeholet werden.

1049 ‚mitt‘ Nachtrag über der Zeile.1050 Vermutlich hat der Schreiber das Wort ‚nicht‘ oder ‚keine‘ vergessen: ‚dz es nicht in sequel gezogen wer-

de‘ oder ‚dz es in keine sequel gezogen werde‘.1051 Dezember.1052 ‚zu erfi nden‘ Nachtrag über der Zeile.1053 Vgl. zur Auszahlung von Tafelgildemitteln an Auswärtige auch p. 601, 640, 662-664 u. 812.

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439Edition des Textes

Hierauff ist der dockman Johan Moskop eingetreten und eingebracht, dz die ehrlie-bende bürgerschafft zum elsten vorgeschlagen

Michael von Mallen mitt 39 stimmenHinrich Brand mitt 33 stimmenMatthias Hollender 22Christian Rauert 27.

[p. 811]

Wie nun der dockman wieder abgetreten, hatt die banck der gewohnheit nach vor jeden elsten ein zettul mitt obgemeldter 4 persohnen nahmen beschrieben austheilen laßen. Als selbige nun wieder collegiret, ist befunden, daß

Christian Rauert 17 stimmenMichael von Mallen 13Matthias Hollender 2 ________ 32 stimmen

Hinrich Brand hatt keine stimme gehabt.Daß also auff1054 Christian Rauert die meisten stimmen gefallen.

Abermahl der dockman eingetreten und folgende 4 persohnen eingebracht, alsWilhelm Becker mitt 34 stimmenJohan von Aaken mitt 38 stimmenPeter Menck mitt 32 stimmenJoachim Guthan mitt 21 stimmen.

Als er wieder abgetreten, sind abermahl so viel zettulen als elsten zugegen geweßen, verfertiget, dieselbe ausgetheilet und, nachdem sie collegiret, befunden, dz

Wilhelm Becker 18 stimmenJoachim Guthan 7 stimmenJohan von Aaken 6 stimmenPeter Menck 1 _________ 32 stimmen.

Ist also Wilhelm Becker mitt 18 stimmen zum elsten erkohren.

Dokman Moskop zum 3ten mahl eingetreten und sind folgende der elstenbanck prae-sentiret worden, als

Jacob Wilde mitt 46 stimmen

1054 ‚auff‘ Nachtrag über der Zeile.

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440 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

[p. 812]

Joachim Donniger mitt 28 stimmenGisbrecht von Damm mitt 33 stimmenMelchior Wolff mitt 20 stimmen.

Worauff der dockman wieder abgetreten und, als die vota vorgeschriebenermaaßen von der elstenbanck collegiret worden, ist zu ersehen geweßen, dz

Melchior Wulff 16 stimmenJoachim Donniger 8Jacob Wilde 8 stimmen _________ 32 stimmen.Gisbrecht von Damme hatt keine stimme gehabt. Ist also

Melchior Wulff zum elsten erkohren.

Nach vollendung dieses alles sind elterleute und elsten aus der kammer in die güldestu-ben getreten und, nachdem die glocke 3 mahl gezogen und die beysitzere und kämmer benennet, folgende elsten abgeruffen worden, als

Johan MoskopChristian RauertMelchior WulffWilhelm Becker.

Nach vollendung dieses schritte man zum eltermanswahl und, als die stimmen col-legiret wurden, befunde sich, dz elster Johan Harmens mitt 70 stimmen vor elterman abgeruffen wurde.Elster Herman Schreiber hatte 42, elster Reinhold Weyer 16 und elster Hans Kleyssen 6 stimmen.Hierauff traten elterleute und elsten in die brautkammer und brachte elster Johan Moskop ein, dz die löbliche bürgerschafft sich auff den 10ten punct folgendergestalt, daß die mitteln zu der extraordinairen ausgabe an die exulanten et cetera von den weydemitteln1055 den itzigen und zukünfftigen elterleuten gereichet werden solle.1056

Welches die elstenbanck bewilliget und zu verschreiben beliebet.

1055 Die Einkünfte aus der Stadtweide standen den beiden Gilden zu.1056 Vgl. zur Auszahlung von Tafelgildemitteln an Auswärtige auch p. 601, 640, 662-664 u. 810.

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441Edition des Textes

[p. 813]

Endlich wurden die sich bey der docke angegebene brüder und schwester vorgenom-men. Dieselbe waren folglich und befunden sich folgendermaßen ab:

von der großen taffelgülde gülde brüderschafft schwesterschafft rtl. rtl. rtl.Johan von Reutern alb. 2 10 2Johann von Damme 2 5 2Baltzar Schopman 2 4 2Otto Neuhoff 2 5 2Melchior Dreiling 2 7 2Andreas Egelstrom 2 3 2Johan Bornholt 1 2 2Caspar Feldman 2 4 2Eberhard Meerman 2 6 2Johan Flügge 2 6 2Daniel Otter 2 5 2Moritz Greive 2 2 2sehligen Gerd Manckens frau wittibe 1 - 2Wilhelm von Fehren 2 4 2Michael Hass 2 3 2Hans Jacob Moring 2 4 2Jürgen Hinrich Busch 2 2 1 __________ _________ ________summa alb. rtl. 32 rtl. 72 rtl. 33

Die 32 rtl. muß der kämmrer, die 72 rtl. und 33 rtl., zusammen 105 rtl., mus der herr elterman wegen der taffelgülde verrechnen.

Anno 1701 den 26. Februarij

war abermahl das collegium der elsten beysammen und, nachdem der herr viceelterman Hinrich Friederichs, welcher in absence des neu erwehlten eltermans Johan Harmens, weiln derselbe sich unpäßlich befand, das praesidium führete, sich nomine des gantzen collegij gegen den wirth1057, elsten Johan Moskop, bedanckte, wurde folgendes vorge-nommen.Herr elster Eberhard von Schultzen und herr elster Benedict Dreiling brachten bey, dz obgleich das jahr bey dem oberacciskasten bereits anno 1700 um Fastnacht expiriret geweßen, so haben sie dennoch,

1057 Gemeint ist der Schäffer, also der Ausrichter der Fastnachtsmahlzeit.

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442 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

[p. 814]

weiln die elstenbanck wegen der eingefallenen kriegestroublen nicht hatt convociret werden können, noch ein jahr diese vices vertreten müßen und also 3 jahre und 3 mahl bey dem oberacciskasten geseßen, bahten, dz solches verschrieben und, wann abermahl die reyhe1058 an sie kommen würde, [man] ihnen dieses zustatten könte.

Ward derogestalt zu verschreiben beliebet.Herr elster Gabriel Henneke kauffte sich von der administration des hospitals zu st. georg mitt 66⅔ rtl alb. ab.Elster Christian Rauert fand sich gleichfals wegen der administration des hospitals zu st. georg, wegen des mitt dem1059 beutel umgehens in st. peterskirche und dan wegen des sitzens bey dem oberacciskasten mitt 200 rtl. alb. ab.Elster Joachim Kordes machte die zugesagte discretion nahmkundig und erboht sich, 10 rtl. alb. zu erlegen.

Welche specifi cirte summen alle an dem herrn elsten und oberkämmerern Hin-rich Hintze zu zahlen hiemitt an ihn1060 remittiret wurden.

Herr elster Peter Weyer hielte an, dz, weiln elster Johan Bönninghausen seiner schwe-ren kranckheit halber von einem woledlen und hochweisen raht von der administration des hospitals beftreyet worden, 2 andere einem woledlen und hochweisen raht praesen-tiret werden möchten,

wozu elster Johan Groth und elster Johan Moskop vorgeschlagen wurden.

[p. 815]

Bey dem oberacciskasten dies jahr zu sitzen wurden benennet elster Johan Moskop elster Christian Rauert und elster Melchior Wolff und elster Wilhelm Becker.

Der herr viceelterman Hinrich Friederichs benennete folgende herren elsten, welche die neu gewählte eltesten in die kirche führen solten, als elster Gotthard Vegesack gehet mitt elsten Johan Moskop, elster Eberhard von Schultzen mitt elsten Christian Rauert, elster Hans Kleyssen mitt elsten Melchior Wolff, elster Benedict Dreiling mitt elsten Wilhelm Becker.

Welches derogestalt zu verschreiben beliebet.Endlich wurde die versetzung der kirchenbäncken vorgenommen und folgendergestalt beliebet: in der ersten banck kommen mehro elster Marten Piehl, elster Wilhelm Min-ckenberg und elster Hans Schwartz, aus der dritten in die andere banck elster Alb-recht Eysing, elster Reinhold Weyer, elster Joachim Stockfi sch und elster Eberhard von Schultzen, aus der vierten in die dritte banck [sollen] elster Gotthard Vegesack, elster

1058 Solche und andere Aufgaben wurden nach der Rang- und Sitzordnung der Ältesten vergeben, die nach dem Datum des Eintritts in die Ältestenbank, ihrem Alter als Älteste, geordnet war.

1059 ‚mitt dem‘ Nachtrag über der Zeile.1060 ‚an ihn‘ Nachtrag über der Zeile.

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443Edition des Textes

Peter Weyer, elster Joachim Kordes und elster Jacob Gronau treten, wodurch alsdan denen 4 neuen elsten der platz geräumet worden.

Ist also verschrieben worden.

[p. 816]

Sehligen elsten Andreas Beyers frau wittibe lies ihren silbergeschenck1061, nemlich ein vergüldeter lampette durch elsten Herman Hartman praesentiren,

welches zu danck angenommen wurde.Elster Johan Groth lies gleichfals eine vergüldete lampette durch elsten Joachim Kor-des praesentiren.

Weiln elster Groth dieses nicht hatt gebühren wollen, sein geschenck durch einen andern überreichen zu laßen, sondern vielmehr zustehet, es selber zu verrichten, als ist zwar dasselbe angenommen, jedoch dz es so lange weggesetzet und ihm nicht eher1062 zugeschrieben werde, bis das er persöhnlich dasjenige, was seiner schuldigkeit obliege, nachkomme.

Anno 1701 den 14. Martij

Nachdem der von der elstenbanck constituirter herr viceelterman1063 elster David Hil-lebold |: weiln der herr elster Hinrich Friederichs bettlägerig seyn solle :| elterleute und elsten an dem gewöhnlichen ohrt in der brautkammer hatt convociren laßen, wovon zur selbigen zeit gegenwärtig waren

der herr pro tempore viceelterman David Hilleboldder herr elster Daniel Berensder herr elster Hinrich Hintzeder herr elster Rottgerd Sehdensder herr elster Joachim Stockfi schder herr elster Eberhard von Schultzender herr elster Benedict Dreilingder herr elster Hinrich Ihnekender herr elster Herman Hartmander herr elster Gotthard Vegesackder herr elster Peter Weyerder herr elster Joachim Kordesder herr elster Gabriel Hennekeder herr elster Matthias Marquard

1061 Jeder neu gewählte Älteste hatte der Ältestenbank ein Stück Silbergeschirr zu schenken. Zu dem Geschenk von Andreas Beyer vgl. p. 802 u. 808.

1062 ‚eher‘ Nachtrag über der Zeile.1063 ‚viceelterman‘ Nachtrag über der Zeile. Verweis auf die Rang- und Sitzordnung der Ältesten, die nach dem

Datum des Eintritts in die Ältestenbank, ihrem Alter als Älteste, geordnet war. War kein Ältermann anwesend, wurden seine Aufgaben von dem am längsten amtierenden Ältesten wahrgenommen.

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444 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

der herr elster Johan Moskopder herr elster Christan Rauertder herr elster Melchior Wulffder herr elster Wilhelm Becker,

[p. 817]

proponirte geregter herr elster Hillebold, wie daß er seiner schuldigkeit gemäß zu seyn erachtete, diesen convent zu dem ende anzustellen, weiln die introduction des neu er-wehlten eltermans herannahete und man bey der ihm1064, geregtem elterman, getrof-fenen wahl von ihm vernommen, dz er selbige nicht acceptiren, sondern vielmehr von sich zu lehnen an höhern ohrte suchen wolte. Nun wäre ihm von dem herrn wortha-benden bürgermeister Johan von Ottingen angedeutet, dz der neu erwehlter elterman herr Johan Harmens bey einem woledlen und hochweisen raht eingekommen und, sich von der ihm getroffenen wahl zu entledigen, gar nachdrücklich angehalten, ein ehrbarer raht aber seine materien nicht annehmen, sondern vielmehr ihn anzusinnen, dz er sol-ches nicht von sich zu lehnen befuget ist. Derohalben wolte er nicht allein dieses dem collegio kundgemachet, sondern auch zugleich vernommen haben, wie man sich hierin weiter verhalten solte.

Obzwar allen und jeden bekand, dz der neu erwehlter elterman herr Johan Har-mens sich genügsahm gesperret, diese ihm auffgetragene function von sich ab-zulehnen, man auch überdem von dem herrn elsten Hillebold als pro tempore elterman anitzo vernahm, dz er umb declinirung deßelbe bey einem woledlen und hochweisen raht gesuchet, dennoch aber nichts erhalten, sondern vielmehr ihm durch einen bescheide ihm dieses ampt auffgedrungen, als sehen elterleute und elsten vor rahtsam an, dz ihm durch einen elsten angedeutet und zur, dz die introduction morgendes tages, geliebt es Gott, vor sich gehen werde, wie [?] zugleich ihm angemuhtet werde, den schrifftlichen bescheid, so ihm über sein gesuch von einem ehrbaren raht mittgetheilet worden,

[p. 818]

zu communiciren, damitt elterleute und elsten denen güldestubenschrifften es beylegen und sich ferner darnach richten können, wozu der herr elster Gabriel Henneke und der herr Johan Moskop benennet wurden, obiges dem herrn elter-man Harmens vorzutragen.

Als sich nun beyde erwehnte herren elsten zu dem herrn elterman verfüget gehabt und wiederkommen waren, referirten dieselben, dz er ihnen dem auff sein gesuch von einem ehrbaren raht ihm ertheil[t]en bescheid übersandt, worauff er sich in allen bezog, danckte indeßen elterleuten und elsten, dz sie oberwehnte beede herren deputirte an ihm gesand, war gewärtig die introduction,

1064 ‚ihm‘ Nachtrag über der Zeile.

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445Edition des Textes

welches morgenden tages, wils Gott, geschehen solle und wurden beede elsten abermahl benennet, ihn dem alten gebrauch nach, wann das collegium in der cämmerey versamlet, abzuholen und ihn mitt auffzunöhtigen.

Weiln man nunmehro genugsahm verständiget wäre, dz der herr elterman Johan Har-mens die ihm auffgetragene function annehmen würde, als müste beredet werden, wie-viel stoff wein ihm praesentiret werden und wer ihn am zukünfftigen Sontag in die kirche führen solte.

Es soll ihm dem alten nach 40 stoff wein zugesand werden und wurde hiemitt dem herrn elsten David Hillebold freundlich angesinnet, den herrn elterman Harmens in die kirche einzuführen.

[p. 819]

Anno 1701 den 15. Martij

geschahe die introduction des herrn eltermans Johan Harmens bey einem woledlen und hochweisen raht und verrichtete solches der herr elster David Hillebold. Imgleichen wurden die neu erwelte 4 elsten einem ehrbaren raht kundgemachet und wer dies jahr bey dem oberaccieskasten sitzen soll.

Welches alles zu verschreiben beliebet worden.

Anno 1701 den 10. Aprilis

waren elterleute und elsten zusampt der ehrliebenden bürgerschafft auff der großen güldestuben beysammen, als

der herr elterman Johan Harmensder herr elster David Hilleboldder herr elster Rottgerd Sehdensder herr elster Eberhard von Schultzender herr elster Benedict Dreilingder herr elster Herman Hartmander herr elster Gotthard Vegesackder herr elster Joachim Kordesder herr elster Jacob Gronauder herr elster Matthias Marquardder herr elster Christan Rauerdder herr elster Wilhelm Becker,

und proponirte der herr elterman folgendes:1. Müste die vacance der kastenelsten und -bürger ersetzet werden, weiln elster

Rottgerd Sehdens als extraordinarius, elster Reinhold Weyer als ordinarius el-ster ihre zeit exsperiret, dockman Christian Christianj als ordinarius be wäre

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446 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

dockman worden, Eberhard Willig als1065 ordinarius hätte sich in crohndienste begeben, Peter Gudeknecht als extraordinarius sey durch den tod abgegangen. Derowegen dieße stellen von folgenden besetzet wurden:

mitt 22 stimmen elster Gabriel Hennckemitt 19 stimmen bürger Joachim Donniger } zu ordinairenmitt 26 stimmen bürger Johan von Damme

mitt 16 stimmen elster Joachim Kordes} zu extraordinairen.

mitt 17 stimmen bürger Hans Spiel

[p. 820]

2. Wäre Christian Christianj vorsteher der taffelgülde geweßen und, weiln er dock-man worden und also von der taffelgülde abging, müste ein ander in deßen stelle erwehlet werden,

wozu Johan von Reutern mitt 15 stimmen benennet wurde.3. Der abgang der vorsteherschafft der mildengifft durch des Peter Gudeknecht

todt müste redressiret werden,wozu Johan Paul Stegman mitt 14 stimmen erwehlet wurde.

4. Indem Eberhard Willig und Melchior Wulff, beede vorsteher der stadtsweyde, jener in crohndienst getreten, dieser Wulff aber in die elstenbanck erhoben, als müste auch deßen stellen besetzet werden,

wozu Melchior Dreiling mitt 12 stimmen und Caspar Feldman auch mitt 12 stimmen erkohren wurden.

Als dieses alles geschehen, wurde folgendes in der brautkammer von dem collegio der elsten vorgenommen:5. Brachte der herr elterman bey, daß der güldestuben angemuhtet wäre, ein ge-

wißes zu der verordnung der gaßenreinigung zu contribuiren, als wolte er sich befraget haben, ob man ihm die freye disposition hierinnen zu negotijren laßen wolle.

Solches wurde willig concediret und ihm dabey ersuchet, der güldestuben bestes auffs müglichste zu observiren.

6. Thadt geregter herr elterman auch kund, daß er anitzo im werck begriffen wäre, die güldestuben von der einquartirung zu befreyen.

Dieses zu prosequiren wurde ihm ferner committiret nicht zweiffelnd, dz es einen ausschlag gewinnen würde, angesehen die kleine gülde bereits davon befreyet wäre.

7. Producirte er elsten Hinrich Hintzen geführt[e] kämmereyrechnung1066

1065 Wort verbessert aus: ‚hatt‘.1066 Die Kämmereichnung des Hinrich Hintze ist überliefert in: Kämmereirechnungsbuch der Großen Gilde,

in: LVVA, f. 223, apr. 1, Nr. 263, fol. 227v-234v.

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447Edition des Textes

[p. 821]

de anno 1699 den 18. Augustj bis anno 1701 den 9. April, aus welcher ihm an-noch restirte 25 rtl. 38 gr. alb. und 115 rtl. 14 gr. carol., nebst eine schrifftliche relation, wobey geregter elster Hintze gebehten, daß solches alles verlehsen wer-den möchte.

Ward verlehsen und beschloßen, daß diese rechnung beygeleget und sei-nen antecessoren, als elsten Hans Schwartz und elsten Hans tor Awest, angemuhtet werden solte, sich mitt ihren restirenden rechnungen1067 einzu fördersahmbst einzufi nden, damitt alles ordentlich und gebührenderma-ßen in das cämmereybuch eingetragen werden könne. Die ausstehenden schulden sollen von den itzigen kämmern eingetrieben werden.

8. Elster Wilhelm Becker gab sich an, von der administration des hospitals zu st. georg imgleichen auch von dem beutelumbgehen sich abzukauffen.

In dem ersten kan ihm, weiln kein sonderlicher vorraht von elsten verhan-den, vor diesmahl nicht gefüget werden, von dem andern aber, als mitt dem beutel umbgehen, ist er mitt 66⅔ rtl. alb. befreyet worden, welche er an dem herrn kämmerer, elsten Hinrich Hintze, gegen eine quitance fördersambst abzutragen schuldig ist.

Anno 1701 den 15. Junij

Auff convocation des herrn eltermans Johan Harmens war die elstenbanck zusampt der ehrliebenden bürgerschafft auff der großen gülde versamlet. Da dan der herr elterman die elstenbanck kundthatt, daß er zu dem ende dieße versamlung hätte anstellen laßen müßen,

[p. 822]

weil ein hochedler und hochweiser raht elterleuten und elsten zusampt der gantzen bürgerschafft etwas wichtiges vorzutragen hätte, würde derohalben anitzo zu bereden seyn, wer aus der elstenbanck geregtes rahts deputirte auffnöhtigen solte.

Wozu elster Hinrich Ihncken und elster Peter Weyer benennet wurden.Wie nun eines ehrbaren rahts deputirte, als der herr kämmer Georg Rennenkampff und der herr secretarius Melchior von Dreiling, sich eingefunden, beeder gülden elterleute und elsten mitt der bürgerschafft sich auff der güldestuben begeben, proponirte und re-ferirte geregter herr kämmerer Rennenkampf, welchergestalt ihro hochgräffl iche excel-lence, der herr feldmarschall und genera[l]gouverneur1068 Dahlberg, gestriges tages1069 2 deputirte von der stadt, wozu er und der herr elterman Harmens benennet worden, begehret hatte, welchen beeden ho[ch]gedachte hochgräffl iche excellence eröffnete,

1067 Die Kämmereirechnung des Hans Schwartz ist überliefert ebenda, fol. 209v-221r. Die Kämmereirechnung des Hans tor Awest ist überliefert ebenda, fol. 222r-226v.

1068 Wortmitte verschwindet in der Buchbindung.1069 ‚tages‘ Nachtrag über der Zeile.

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448 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

daß weiln die königliche armee sich näherte und zu dero subsistence ein[e] quantitet an brod herangeschaffet werden müste, als wolte er der löblichen bürgerschafft angemuh-tet haben, daß dieselbe theils aus ihren mitteln das mehl herschießen, theils auch von der hochlöblichen crohne an mehl empfange und dieselbe fertigbacken möge. Denjeni-gen, so von ihr eigen mehl backen würden, solte solcher vorschus contentiret werden. Als hätte ein hochedler und hochweiser raht vor nöhtig erachtet, solches der löblichen bürgerschafft zu communiciren und hierüber ihre erklährung einzuholen, welche als ein jed jeder sich an seinen ohrt begaben, folgendergestalt abgefunden abgefaßet und abzufaßen und bey einem ehrbaren raht damitt einzukommen beliebet wurde.

Daß sie so willig als schuldig wären, vor die armee brod zu

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backen, wann der bekante holzmangel ihnen hieran nicht verhindern würde, obzwar, wie allen und jeden bewust, daß die bürgerschafft mitt einen halben faden holtz gratifi ciret worden, so müsten sie dennoch mitt schmertzen zuse-hen müst, daß die herren commissarien als der herr Ernest Metsue von Dannen-stern mitt 65 faden brenholtz und 1500 källen, der herr Carl Tohmas Berens mitt 84 faden brenholtz und 2000 källen vor sie praeferiret wären und der letztere gar seinen wucher und nutzen damitt getrieben hätte. Als ersuchet die löbliche bürgerschafft, daß dieses behertziget und, daferne die hochlöbliche crohne auff das brodbacken bestehen würde, ihnen zuforderst die quantitet des brodts kund-gemachet, hernach angewießen werden möge, wo sie das holtz vor die billige zahlung, jedoch in der stadt, erkauffen möchten und das ihnen hiezu das mehl aus der königlichen magazin gereichet werden möge. Hiebey beschwehrte sich die bürgerschafft, das ihnen in genere des brandtweinbrennens, weiln das holtz gewißen theils dadurch consumiret wird,1070 untersaget worden, zwenen aber, als dem herrn Metsue von Dannenstern und Berens, zugelaßen worden, derowegen sie bittet, daß es auch diesen beeden nicht zugelaßen werden möge.

Welches alles aus des dockmans Christian Christiani abgegeben attest und der hierüber an einen ehrbaren raht verfertigte supplique weitläuffi ger zu sehen.

Der herr elterman Harmens brachte ferner bey, das durch einen bescheid den gülde-stubendiener Daniel Pfaff aufferleget werden möge, daß er jährlich eine specifi cation derer mitt tode abgegangenen elsten umb Fastnacht eingeben und darin anführen möge, an welchen dato er gestorben, damitt der elsten

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buch ordentlich gehalten und die abgegangene angeführet werden möge.Welches beliebet, Daniel Pfaff vorgefordert und ihm solches getreulich zu ver-richten anbefohlen wurde.

1070 ‚weiln das holtz gewißen theils dadurch consumiret wird‘ Nachtrag neben der Zeile.

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449Edition des Textes

Anno 1701 den 20. Junij

waren elterleute und elsten zusampt der ehrliebenden bürgerschafft beeder gülden auff der großen güldestuben beysahmen und erklährten sich auff seiner excellence, des hern generalleutnants und königlichen gouverneur hern Carl Frölich, in praesense 2 herrn deputirten eines ehrbaren rahts, als des herrn landtvogdt Palm Riegemans und des herrn gerichtsvogd Herberd Ulrichs, des brodtbackens wegen gethane proposition folgendes:

Daß durch die rottmeistere von einem jeglichen bürger ohne unterscheid von haus zu hauß vernommen werden möge, ob und wie viel ein jeder zu der heran-nahenden königlichen armee behuff an brod aus seinen eigenen mitteln backen und heranschaffen könne und wolle.

Deme auch dieses die löbliche bürgerschafft beygefüget, daß weiln die königliche cas-sa bey diesen itzigen conjuncturen von mitteln entblöset, so erinnerte die sämptliche bürgerschafft, daß mitt der commission wegen ausschiffung und verkäufferey des lieff-lendischen anstatt frembden roggens zu inquiren weiter verfahren werden möge, da dan die schuldigen an des tages licht kommen und der hochlöblichen crohn ein großes hieraus profi tiren wird.Was sonsten die von Joachim Wiebers an einen hochedlen und hochweisen raht über-gegebene supplique betrifft, so kompt solche der ehrliebenden bürgerschafft gar unver-schämt

[p. 825]

vor, sintemalen er in derselben vorgebracht, als solte die ehrliebende bürgeschafft 1000 säcke und also ein gewißes quantum zugesaget und nicht gehalten hatte, derohalben bittet die löbliche bürgerschafft, daß solche nicht allein ihm wieder zurückgegeben werden möge, sondern verweiset ihm auch an diejenige, welche seinem vorgeben nach dieselbe summa promittiret haben.

Elster Gotthard Vegesack referirte, daß er auff verordnung des herrn cämmerer, elsten Hinrich Hintze, mitt denen von einem ehrbaren vogteylichen gericht geordinirte gute männer, als elsten Peter Haeks und elsten Johan Groth, in puncto einer streitigen forde-rung zwischen der güldestuben und Peter Borgentreich zusammen geweßen. Da dann durch vermittelung obgedachter guter männer die sache dahin gediehen, daß Peter Borgentreich anstatt der von ihm geforderten 125 rtl. nunmehro 85 rtl. fördersambst zahlen solle. Wie der von beeden guten männer auffgerichtete vergleich, so er hiemitt zu verlehsen beybrachte, und weiln auch hiebey verabredet, das alles dieses von elter-leuten und elsten ratihabiret werden solte, als welches1071 der vergleich zur ratihabition verlehsen.

Es wird der getroffene vergleich ratihabiret und sowoll die gute manne als auch elster Gotthard Vegesack ihrer dabey gehabten mühe wegen bedancket und der verlehsene vergleich beyzulegen beliebet.

1071 Verschrieben für: wurde?

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450 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Anno 1701 den 5. Julij

Auff vorhero geschene convocation sind elterleute und elsten zusampt der ehrliebenden bürgerschafft großer gülde auff ihre stuben versamlet gewe-

[p. 826]

ßen und waren von dem elstencollegio folgende, als

der herr elterman Johan Harmensder herr elster Daniel Berensder herr elster Rottgerd Sehdensder herr elster Joachim Stockfi schder herr elster Eberhard von Schultzender herr elster Benedict Dreilingder herr elster Peter Haeksder herr elster Jacob Franckder herr elster Herman Hartmander herr elster Peter Hollerder herr elster Gotthard Vegesackder herr elster Peter Weyerder herr elster Joachim Kordesder herr elster Matthias Marquardder herr elster Melchior Wolffder herr elster Wilhelm Becker,

und proponirte der herr elterman Harmens, daß er dasjenige, was vorgestern von seiner hochwolgeborenen excellence, dem herrn generalleutnant und königlichen gouverneur Frölich, nebst dem herrn generalkriegescommissario [Peter] Palich [von Ehrenheim] und herrn cämmern [Paul von] Strokirch1072 in der kämmerey vorgetragen und von einem hochedlen und hochweisen raht ihm per extractum communiciret worden, zu el-terleute und elsten zusampt der bürgerschafft1073 notice hiemitt zu verlehsen producirte, baht, daß sie sich hierüber erklähren möchten.Nach selbiger verlehsung wurde einhellig beliebet,1. was die bürgerschafft aus ihren mitteln an brod zu backen beliebet, sind sie gar

willig, solches abzulieffern.2. Wann holtz und mehl gegeben wird, so erbeut sich ein jeder, jedoch nach vermö-

gen, zu backen, wozu3. das holtz, so auff bischoffshoff stehet, angewiesen werden kan, damitt sich nie-

mand des brodbackens entziehen und1074 in seiner willigkeit gehindert werde, sondern in allen seinen fortgang gewinnen möge.

1072 Paul von Strokirch war nicht städtischer Kämmerer, sondern der der livländischen Gouvernementsverwal-tung. Die angesprochene Kämmerei ist allerdings die des Rathauses.

1073 ‚zusampt der bürgerschafft‘ Nachtrag neben der Zeile.1074 ‚und‘ Nachtrag über der Zeile.

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451Edition des Textes

4. So gerne wie die bürgerschafft auch wolte, so ist es1075 ihnen die gröste unmüg-lichkeit, roggen anzunehmen, solches vermühlen und davon brod backen zu la-ßen, zumahlen sie keine gelegenheit

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haben, roggen in mehl zu verwandeln, weiln ihnen ihre pferde vor den thorn und auff den gaßen weggenommen worden, wodurch sie derogestalt gehindert werden, das sie auch das, was sie bereits belobet und diese weise schwerlich praestiren können, dem auch die brauer hinzugefüget, daß auff solchen fall sie ebenmäßig an ihre promittirten liefferung des bieres wegen gehindert werden und sie aller verantwortung entschuldiget seyn wolten.Mitt torff zu backen haben unterschiedliche probiret und befunden, daß das brod verdorben, es wäre dan, daß das holtz dazwischen geleget werden, welches ih-nen fehlet, und sie damitt nicht umbzugehenhen [!] wißen.Aus dem rodenpoischen und stubbenseeschen wäldern das holtz zu führen, ist gar unmüglich, weiln die meisten keine knechte und die wenigsten pferde haben, zudem das holtz nas, die zeit zu kurtz, die pferde, wie schon gedacht, vor den thoren und auff den gaßen weggenommen und anderes, wozu emploiret werden. Sonsten nimpt die bürgerschafft mitt danck an, daß ihnen das holtz aus ober-wänten beeden wäldern ohne endtgeld zu führen verstattet wird.Weiln die summe des bewilligten brodts so geringe herauskompt, so bittet die bürgerschafft, daß der roggen, so die bürgerschafft anstatt des brodts aus mangel des holtzes und mehles zugesaget, möge angenommen werden. Da aber wieder verhoffen es nicht geschehen soll, so könten die rottmeister einen abermahligen umbgang bey denjenigen, welche roggen gelobet, vornehmen und erfahren, wie viel ein jeder gleich denen andern an brod lieffern will, zu dem ende die fänri-chen denen gedachten rottmeistern adjungiret werden könten.

[p. 828]

Weiter brachte der herr elterman bey, daß1. weiln der elster Reinhold Weyer als ein geweßener vorsteher der st.

johannis[kirche] mitt tode abgegangen, ein neuer in deßen stelle erwehlet wer-den muß, zu welchem ende 2 elsten dem alten nach vorgeschlagen werden müs-ten, als würden elterleute und elsten sich bereden, welche in vorschlag kommen solten,

wozu elster Joachim Stockfi sch und elster Benedict Dreiling benennet wurden.

2. Beschwehrete sich gedachter herr elterman, daß, da er seiner schwachheit halber nicht allemahl zu raht und in der kämmerey1076 erscheinen könte, keiner von de-

1075 ‚es‘ Nachtrag über der Zeile.1076 Die Kämmerei des Rathauses war der übliche Beratungsort, wenn der Rat und die an der Stadtverwaltung

und -regierung mitbeteiligten Gilden etwas gemeinsam zu besprechen hatten.

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nen ihm succedirenden herren elsten seine vices vertreten wolte, baht, daß ihm einige adjungiret werden mögten.

Es sollen denen vieren den herrn elterman succedirenden herren elsten1077 freundlich angemuhtet werden, auff erheischenden fall dem herrn elter-man zu succuriren, im wiedrigen will sich das collegium ein weiteres bereden.

3. Weiln elster Staden von seiner bey st. peterskirchen gehabten administration in die 10 jahre des elsten Gotthard Vegesack bericht zufolge keine rechnung abgestattet, ein ehrbarer raht sich deßen auch höchlich beschwehret, als wolte er unvergreiffl ich vorgeschlagen haben, ob nicht ein paar deputirte aus der elsten mittel benennet werden möchten, die ihm desfals besprechen und die ursache dieser so lange trainirung von ihm vernehmen möchten.

Wurde approbiret und solches elsten Melchior Wolffen und Wilhelm Be-cker zu verrichten committiret.

[p. 829]

Anno 1701 den 16. Julij

waren elterleute und elsten zusampt der löblichen bürgerschafft großer gülde an ihrem gewöhnlichen ohrt beysammen, nahmentlich

der herr elterman Johan Harmensder herr elster Wilhelm Minckenbargder herr elster Daniel Berensder herr elster Benedict Dreilingder herrelster Herman Hartmander herr elster Gotthard Vegesackder herr elster Peter Weyerder herr elster Joachim Kordesder herr elster Gabriel Hennekeder herr elster Caspar Dreilingder herr elster Matthias Marquardder herr elster Christian Rauerdder herr elster Melchior Wolffder herr elster Wilhelm Becker,

und proponirte obiger herr elterman, daß ihn das königliche rescript vom 14. Juli 1701 im lager bey Borckewich1078 datiret und an das hiesige gouvernament dirigiret der löb-lichen bürgerschafft zu communiciren aus hiesiger cancelley per copiam mittgetheilet worden. Als wolte er solches vorher der elstenbanck, nachmals der gantzen bürger-

1077 Verweis auf die Rang- und Sitzordnung der Ältesten, die nach dem Datum des Eintritts in die Ältesten-bank, ihrem Alter als Älteste, geordnet war. Hier sind die vier am längsten amtierenden Ältesten angesprochen.

1078 Berkava.

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453Edition des Textes

schafft zu verlehsen überreichet haben, aus welchem zu vernehmen seyn würde, daß ihre mayestät, unser allgnädigster könig und herr, zu dem transport des magazin zu-deme schiesgelder von der bürgerschafft verlanget und zu dem ende den magistrat alhir durch das hiesige königliche gouvernament beordert eine billige repartition hierüber zu machen beordert, mitt dieser commination, daß .. hirinnen einige manquemant ver-spühren laßen würden, solches gar schwer verantworten solten. Als würde zu bereden seyn, wie man sich hierin verhalten solte.

Elterleute und elsten sind willig, die begehrte schiesgelder nach ihren vermögen heranzuschaffen, jedoch das des königlichen rescript zufolge eine billigmäßige repartition gemachet werden möge.

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Anno 1701 den 19. Septembris

waren älterleute und elsten zusampt die ehrliebende bürgerschafft nach vorher gesche-hener convocation zur dockmanswahl auff der großen güldestuben beysammen, und zwar aus der elstenbanck folgende:

der herr älterman Johan Harmensder herr elster David Hilleboldder herr elster Marten Piehlder herr elster Wilhelm Minckenbargder herr elster Frans Dreilingder herr elster Rottgerd Sehdensder herr elster Albrecht Eysingder herr elster Joachim Stockfi schder herr elster Eberhard von Schultzender herr elster Benedict Dreilingder herr elster Hinrich Ihnckender herr elster Herman Hartmander herr elster Gotthard Vegesackder herr elster Peter Weyerder herr elster Joachim Kordesder herr elster Johan Koningder herr elster Gabriel Hennekeder herr elster Matthias Marquardder herr elster Johan Moskopder herr elster Christan Rauertder herr elster Melchior Wulffelster Wilhelm Becker,

und proponirte der herr elterman, weiln nunmehro die zeit, den dockman zu wehlen, verhanden, ein hochedler und hochweiser raht auch diesen tag dazu bestimmet, als müsten würden elterleute und elsten sowoll 2 deputirte einen ehrbaren raht zu invitiren

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zu benenen, als auch die löbliche bürgerschaft 3 subjecta vorzuschlagen sich belieben, daraus ein hochedler und hochweiser raht zusampt elterleuten und elsten einen zum dockman erwehlen könten.

Elterleute und elsten benenneten für diesmahl elsten Joachim Stockfi sch und elsten Eberhard von Schultzen, einen ehrbaren raht zu invitiren, die bürgerschafft aber lies durch ihren dockman Christian Christiani folgende vorschlagen, als

Michael von Mallen mitt 6 stimmenMatthias Hollender mitt 4 stimmenJohan von Reutern mitt 4 stimmen.

[p. 831]

Als nun ein hochedler und hochweiser raht zu elterleuten und elsten in die brautkam-mer sich verfügten, wurde von denen vorgeschlagenen, nachdem man die stimmen colligiret und befunden, daß Johan von Reutern 11 stimmen und Matthias Hollender 6 stimmen hatten, Michael von Mallen mitt 20 stimmen zum dockman erwehlet und solchen wahl der ehrliebenden bürgerschafft gebührendermaßen kundgemachet.

Welches derogestalt zu verschreiben beliebet.

Nach diesem actu tratt der dockman Christiani ein und brachte bey, daß die bürgerschafft mitt schmertzen erfahren musten, daß schiffe[r] Joachim Lange nach des waßercapitains dienst stehet1079 und den elsten Albrecht Eysing, wel-cher würcklich von einem ehrbaren raht dazu erwehlet, außstoßen wolte. Nun wäre dießer ein hiesiger bürger, jener aber ein frembder, als baht dieselbe in-ständigst, daß hierüber geredet und der bürgerschafft bestes hiebey observiret werden möge.

Es soll dieses an einen ehrbaren raht genommen werden.

Anno 1701 den 30. Octobris

waren folgende herren eltesten in der brautkammer beieinander, als

herr elster David Hilleboldt, welcher des herr ältermans Johan Harmens vices seines kranckheit halber vertratt1080,der herr elster Wilhelm Minckenbargder herr elster Rottgerd Sehdensder herr elster Joachim Stockfi schder herr elster Herman Hartmander herr elster Gotthard Vegesackder herr elster Peter Weyer

1079 ‚stehet‘ Nachtrag über der Zeile.1080 Verweis auf die Rang- und Sitzordnung der Ältesten, die nach dem Datum des Eintritts in die Ältesten-

bank, ihrem Alter als Älteste, geordnet war. War kein Ältermann anwesend, wurden seine Aufgaben von dem am längsten amtierenden Ältesten wahrgenommen.

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455Edition des Textes

der herr elster Joachim Kordesder herr elster Johan Muskopder herr elster Melchior Wulffder herr elster Wilhelm Becker,

und proponirte geregter herr elster David Hillebold, daß

[p. 832]

ein ehrbarer raht dem herrn elterman Harmens zu unterschiedlichen mahlen angeredet und bey ihm angehalten, daß elterleute und elsten dem alten nach gewiße herren elsten zu den vacante stifftungen vorschlagen möchten, damitt die lediege stellen wieder er-setzet werden könten. Weiln dann obgedachter herr elterman unpäßlich und dieses kei-nen verzug litte, als hätte er zu dem ende ansagen laßen, damitt solches fordersambst vorgenommen werden könte. Anbey erinnerte er auch, daß noch einige andere vacan-cen wären, die nun von der elstenbanck schlechterdinges erwehlet werden müsten, und sind selbige folgende:Von der mildengifft stifftung ist herr Hans Kleyssen in den raht gezogen und elster Hinrich Hintze mitt tode abgegangen. Dazu sind wieder erwehlet

elster Hans tor Awest mitt 9 stimmenund elster Peter Haeks auch mitt 9 stimmen.

Der taffelgülde hatt elster Hinrich Hintze interimsweyße vorgestanden. Derselbe ist verstorben. Die stelle ist besetztet worden mitt

elsten Wilhelm Minckenbarg mitt 9 stimmen.Bey st. peterskirche ist elster Jacob von Staden zwar annoch im leben, weiln aber der-selbe altershalber unvermögen, als werden in deßen stelle einem hochedlen und hoch-weisen raht vorgeschlagen

elster Joachim Kordes und elster Matthias Marquard.Bey der thumbkirchen ist herr Hans Kleyssen vorsteher geweßen und, weiln derselbe zu raht gezogen, als wurden zu dero vacance einem ehrbaren raht vorpraesentiret

elster Jacob1081 Franck und elster Peter Haeks.

[p. 833]

Elster Johan Moskop brachte bey, wie daß seine zeit mitt dem beutel in st. peterskirche umbzugehen beynahe expiriret, als baht er, daß ein ander, der ihm succediren könte, erwehlet werden möchte,

worzu elster Melchior Wulff benennet worden, welchen elster Muskop dem al-ten nach einem hochedlen und hochweisen raht praesentiren werde.

Frau Catharina Osthoff, sehligen herr rahtsverwandter Jürgen von Dammen frau wit-tibe, supplique verlehsen, worinnen sie vor ihres studirenden sohnes Georg von Dam-men, weiln derselbe eine disputation eingesandt und dieselbe elterleuten und elsten dediciret, umb eine beysteur zur prosecution seines studii angehalten.

1081 ‚Jacob‘ Nachtrag über der Zeile.

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Es wird demselben 20 rtl alb. zugeleget und zu hebung derselben an den kämme-rer Frans Dreiling verwießen.

Daniel Pfaffen supplique, worinnen dersel[be]1082 sich über sehligen elsten Hinrich Hintze beschwehret, daß er ihm unterschiedliche rechnungen übergeben, auch solche unterschrieben, aber keine völlige zahlung darauff erhalten verlehsen und also der elstenbanck hülffe impleriret, verlehsen.

Es wird dieses an elsten Johan Moskop und elsten Wilhelm Becker remittiret, welche zu sehligen elsten Hintzen frau wittibe sich verfügen und dieselbe an-sprechen, daß sie mitt der kämmereyrechnung1083 einkommen möge, alsdan man weiter hieraus sich ersehen kan.

Elster Gotthard Vegesack proponirte, daß wegen des zinnern zeuges, so auff der gülde-stuben verhanden, eine ordnung gemachet werden möge, ob der elsten kinder solche bezahlen oder frey

[p. 834]

genießen sollen, zumahln man hievon nichts verzeichnet fi nde, zu zeiten auch einige vorbesagter elsten kinder es bezahlten, andere dagegen es zu zahlen sich weigerten.

Es sollen der elsten kinder solches ohne unterscheid solches zu genießen frey haben und dafür nichts entrichten.1084

1082 Tintenklecks.1083 Die Kämmereirechnung des Hinrich Hintze ist überliefert in: Kämmereirechnungsbuch der Großen Gilde,

in: LVVA, f. 223, apr. 1, Nr. 263, fol. 227v-234r.1084 Vgl. zur Ausgabe der silbernen Trinkbecher für Hochzeiten oben p. 47.

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[1702]

Gott gebe glück zum neuen jahr.

Anno 1702 den 8. Januarij

Nach vorhergegangener convocation waren älterleute und elsten in der brautkammer versamlet, als

der herr älterman Johan Harmensder herr elster David Hilleboldder herr elster Wilhelm Minckenbargder herr elster Hans Schwartzder herr elster Frans Dreilingder herr elster Rottgerd Sehdensder herr elster Benedict Dreilingder herr elster Herman Hartmander herr elster Peter Hollerder herr elster Gotthard Vegesackder herr elster Peter Weyerder herr elster Joachim Kordesder herr elster Gabriel Hennekeder herr elster Matthias Marquardder herr elster Johan Moskopder herr elster Melchior Wulffder herr elster Wilhelm Becker,

und proponirte obiger herr älterman nach abgestatteten neujahreswünschen demnach die fastnachtzeit herannahete und man billig auff einen wirth, der umb selbige zeit schaffen könte, gedencken müste, nun träffe die reihe elsten Christian Rauert, welcher aber nicht zugegen, als stünde zu bereden, wasse hierin vorzunehmen sey.

Es wäre am dienlichsten, daß 2 deputirte aus der banck zu ihm

[p. 835]

gesandt werden mögten, welche ihm nicht allein kundmachen, sondern daß er die mühe auff sich nehmen und die mahlzeit ausrichten müste, sondern ihm auch zugleich persuadiren können, daß er es allein über sich nehmen möge, mögen welches1085 elsten Gabriel Henneke und elsten Matthias Marquard zu verrichten committiret wurden.

Hierauff verfügte sich obgedachte beede herr [!] deputirte sofort zu elsten Rauert und, nachdem sie wieder sich eingefunden, referirten, daß sie im bettlägerig gefunden und

1085 ‚welches‘ Nachtrag über der Zeile.

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458 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

er sich endlich erklährt, dafern sie ihm 60 rtl. zugeben wolten, wäre er willig dazu, oder aber er wolte sich mitt 80 rtl. abkauffen.Elster Melchior Wulff erklährte sich, dafern sie ihm von der schafferey befreyen wol-ten, wäre er erböhtig 90 rtl., worauff er abgetreten und, nachdem er wieder eingetreten, ist ihm kundgemachet worden, im fall er 100 rtl. erlegen wolte, solte er davon befreyet seyn.Er nahm solches willig an und erboht sich, die 100 rtl. zu erlegen.

Welches derogestalt zu verschreiben beliebet.Elster Wilhelm Becker gab sich an, wann man ihm auch von dieser bürde befreyen wolte, wäre auch willig, sich abzukauffen, schüttete dabey vor, daß ihm fast unmüglich wäre als einen wittiben es auszurichten.

Dafern elster Wilhelm Becker auch 100 rtl. erlegen wolte, könte man ihm dieße [bürde] erlaßen.

Welches er zu thun versprochen.So derogestalt verschrieben worden.

[p. 836]

Endlich beredeten sich elterleute und elsten, was mit elsten Christian Rauert vorzuneh-men sey.

Es wurde elsten David Hillebold und elsten Joachim Kordes committiret, ihm sowoll kundzumachen, daß beede herren elsten, die ihm folgten1086, sich von der mahlzeit abgekaufft und ihm also obläge, selbige auszurichten, als auch zu bereden, daß er sich dießer nicht weigern möchte, zumahln er nur der gewohnten ordnung im speisen1087 gemäß sich verhalten könte.

Jacob Beet hatt angehalten, daß ihm vor die dedicirte disputationes eine erkändlichkeit zugeleget werden möge.

Es soll ihm 20 rtl. zugeleget und aus der kämmerey gereichet werden.Elster Gotthard Vegesack brachte bey, wie es hochnöhtig wäre, ein schaff anzufer-tigen, worinnen sowoll der güldestuben schrifften als auch der andere stifftungen docu-menten, so an der güldestuben gehören, eingeleget werden können.

Es ist billig, daß ein solcher schaff gemachet werden möge, jedoch daß die ande-re stifftungen das ihrige, was es kostet, nach proportion beytragen mögen.

Den 11. Januarij anno 1702

trahten elster David Hillebold und elster Joachim Kordes dem herrn älterman Johan Harmens in gegenwardt meiner am marckte an und referirten, daß sie elsten Christian Rauwert

1086 Solche und andere Aufgaben wurden nach der Rang- und Sitzordnung der Ältesten vergeben, die nach dem Datum des Eintritts in die Ältestenbank, ihrem Alter als Älteste, geordnet war.

1087 Vgl. oben p. 172 f.

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[p. 837]

endlich dahin vermocht, daß er die fastnachtmahlzeit auszurichten über sich genom-men und sie also ihre ihnen auffgetragene commission nach willen verrrichtet hätten.

Vor welche mühe ihnen danck abgestattet und dieses zu verschreiben beliebet worden.

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7 Verzeichnis der Abkürzungen

alb. albertusa.S. alter Stilcarol. carolinerDSHI Dokumentesammlung des Herder-Instituts, Marburgf. ferdingLVVA Latvijas Valsts vēstures arhīvs [Historisches Staatsarchiv Lettlands], RigaRMAA R[igās] M[agistrata] A[rejais] A[rhivs] [Äußeres Magistratsarchiv Riga]rtl. reichstalerVSWG Vierteljahrschrift für Sozial- und WirtschaftsgeschichteZfO Zeitschrift für Ostforschung,

ab 44 (1995): Zeitschrift für Ostmitteleuropa-Forschung

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8 Quellen- und Literaturverzeichnis

8.1 Quellen

32 Klagepunkte der Bürgerschaft, in: L[atvijas] V[alsts] V[ēstures] A[rhīvs] [Histo-risches Staatsarchiv Lettlands], f[onds] 673, apr[aksts] 1, Nr. 160, p. 3-18.

Anderweitige Vorschläge des Generalgouvernements auf die 32 Klagepunkte der Bür-gerschaft vom 20. April 1680, in: LVVA, f. 673, apr. 1, Nr. 160, p. 31-34.

Archiv der Hansestadt Lübeck, Rigafahrer 15.Aufsatz über die Einrichtung der Schafferei auf dem neuen Haus vom 5. März 1680, in:

LVVA, f. 673, apr. 1, Nr. 723, fol. 1r-2v.Aufzeichnungen aus der Turmspitze von St. Petri, in: LVVA, f. 223, Rep. 1, Nr. 14.Aufzeichnungen des Ältermanns Claus Wiedau, in: DSHI 520 Große Gilde Riga 2.Ausgabenrechnung des Ältermanns Georg Plönnies für die Jahre 1681 bis 1688, in:

D[okumente]S[ammlung des] H[erder] I[nstituts] 520 Große Gilde Riga II, 1, p. 131-133.

Bescheid des Generalgouverneurs vom 8. Juli 1682, in: Collectaneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI 520 Große Gilde Riga 1, p. 313.

Briefbericht des Christoph Vierhuff an Justus Heinrich Oldekop, in: VELLO HELK: Ein Bericht über den großen Brand in Riga 1677, in: MATI LAUR, ENN KÜNG (Hrsg.): Die baltischen Länder und der Norden. Festschrift für Helmut Pirimäe zum 75. Geburts-tag, Tartu 2005, S. 218-223, hier S. 221-223.

Bruderbuch der Großen Gilde, in: DSHI 120 Große Gilde Riga 01.Buch der Aeltermänner grosser Gilde in Riga. Drei Abtheilungen, von 1540 bis 1566,

1568 bis 1573, und 1590 bis 1611, in: EDUARD FRANTZEN (Hrsg.): Monumenta Li-voniae Antiquae IV: Riga’s ältere Geschichte in Uebersicht, Urkunden und alten Aufzeichnungen, Riga 1844 [ND Osnabrück 1968], S. 1-286.

Collectaneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI 520 Große Gilde Riga 1.Der Großen Gilde Erklärung, in: Der Liefl ändischen Ritterschafft / Wie auch / Des

Magistrats, und der Bürgerschafft / zu Riga, über deß Infamen und Verrätherischen Johann Reinhold Patkuls Aufrührisches Verfahren und Calumnieuse Beschuldi-gungen; Bey dem in Riga Anno 1700 gehaltenen Landt-Tage Aufgesetzte / und an Ihro Königl. Majest. von Schweden ... General-Gouverneur in Liefl and ... Den ... Herrn / Grafen Erich Dahlberg überreichte Declarationes und Erklärunge, ohne Ort 1700, S. 18-27.

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462 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Desideria an der eltesten bank, in: Collectaneen des Ältermann Plönnies, in: DSHI 520 Große Gilde Riga 1, p. 249-251.

Entscheidung des Generalgouvernements vom 8. Juli 1682, in: DSHI 520 Große Gilde Riga 1, p. 313.

Fastnachtsordnung vom Jahre 1613, in: WILHELM STIEDA, CONSTANTIN METTIG (Bearb.): Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621, Riga 1896, Nr. 37, S. 326-335.

FRANTZEN, EDUARD (Hrsg.): Monumenta Livoniae Antiquae IV: Riga’s ältere Geschich-te in Uebersicht, Urkunden und alten Aufzeichnungen, Riga 1844 [ND Osnabrück 1968].

Kämmereirechnungsbuch der Großen Gilde, in: LVVA, f. 223, apr. 1, Nr. 263.Kassaordnung vom 11. August 1675, in: DSHI 510 Riga HS 49, p. 3-15.Kassenbuch der Russlandhändler, in: DSHI 520 Große Gilde Riga 34.Königliche Verordnung vom 16. Februar 1681, in: Collectaneen des Ältermann Plön-

nies, in: DSHI Große Gilde Riga 1, p. 93-95.Kontributionsliste, in: LVVA, f. 673, apr. 1, Nr. 1248, fol. 16r-26r.Memorialbuch der Ältestenbank von 1677 bis 1702, in: LVVA, f. 223, apr. 1, Nr. 550,

und als Kopie in: DSHI 520 Große Gilde 73.Memorialbuch der Ältestenbank von 1702 bis 1720, in: LVVA, f. 223, apr. 1, Nr. 26.Protokolle der Großen Gilde 1613, 1614, 1675, 1680, in: DSHI 520 Große Gilde 72.Protokolle der Großen Gilde 1702-1720, in: LVVA, f. 223, apr. 1, Nr. 26.Ratsprotokolle der Stadt Riga 1677-1702, in: DSHI 510 Riga Ratskanzlei, publica, Bd.

21-55.SCHIRREN, CARL (Hrsg.): Die Recesse der livländischen Landtage aus den Jahren 1681

bis 1711. Theils im Wortlaut, theils im Auszuge, Dorpat 1865.Schragen vom Jahre 1354, in: WILHELM STIEDA, CONSTANTIN METTIG (Bearb.): Schragen

der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621, Riga 1896, S. 312-324.Schragen vom Jahre 1610, in: EDUARD FRANTZEN (Hrsg.): Monumenta Livoniae An-

tiquae IV: Riga’s ältere Geschichte in Uebersicht, Urkunden und alten Aufzeich-nungen, Riga 1844 [ND Osnabrück 1968], S. CLXXIX-CXCVI.

Schragen der Tafelgilde von 1425, in: WILHELM STIEDA, CONSTANTIN METTIG (Bearb.): Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621, Riga 1896, Nr. 123, S. 660-663.

Schriften bezüglich der streitigen Wahlen in der Großen Gilde, in: DSHI 520 Große Gilde Riga II, 1.

STIEDA, WILHELM – METTIG, CONSTANTIN (Bearb.): Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621, Riga 1896.

Die Verordnungen vom Jahre 1613 über die Abstimmung, in: WILHELM STIEDA, CON-STANTIN METTIG (Bearb.): Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621, Riga 1896, Nr. 38, S. 336 f.

Vertrag über die Einkünfte des Rates vom 2. September 1679, in: DSHI 510 Riga HS 48, p. 324-330.

Vertrag von Karfreitag 1604, in: DSHI 510 Riga HS 48, p. 91-96.Verzeichnis der Geschenke der Ältesten aus dem Zeitraum 1633-1705, in: DSHI 520

Große Gilde Riga 41, p. 29-36.

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463Quellen- und Literaturverzeichnis

Verzeichniss der Aeltermänner, Aeltesten und Dockmänner der Grossen Gilde in Riga, in: DSHI 120 Große Gilde 02; auch ediert in: EDUARD FRANTZEN (Hrsg.): Monu-menta Livoniae Antiquae IV: Riga’s ältere Geschichte in Uebersicht, Urkunden und alten Aufzeichnungen, Riga 1844 [ND Osnabrück 1968], S. CCCXXIV-CCCLV.

Vorschläge des Generalgouverneurs auf die 32 Punkte, in: DSHI 520 Große Gilde Riga 1, p. 17-30.

8.2 Literatur

ARENDS, PETERIS: Das Schwarzhäupterhaus in Riga, Riga 1943.Baltisches Rechtswörterbuch, URL: http://www.balt-hiko.de/online-publikationen/

baltisches-rechtswörterbuch/b (05.09.2013).BERGMANN, LIBORIUS: Ueber Armen-Versorgung und Unterstützungs-Anstalten in Riga.

Eine historische Skizze, Riga 1803.BLICKLE, PETER: Kommunalismus. Skizzen einer gesellschaftlichen Organisationsform,

2 Bde., München 2000.BLUMENBACH, EUGEN: Die Gemeinde der Stadt Riga in 700 Jahren, Riga 1901.BÖTHFÜHR, HEINRICH JULIUS: Der Rath der Stadt Riga. Ein Beitrag zur Verfassungs-Ge-

schichte der Stadt, 2. Aufl ., Hamburg 1857 [BÖTHFÜHR, Rath der Stadt Riga].DERS.: Die Rigische Rathslinie von 1226 bis 1876, 2. Aufl ., Riga u.a. 1877 [BÖTHFÜHR,

Rigische Rathslinie].BRÜCK, THOMAS: Zu den Beziehungen der Korporationen der Schwarzhäupter in den

Städten Riga, Reval und Dorpat in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts, in: NORBERT ANGERMANN, WILHELM LENZ (Hrsg.): Reval. Handel und Wandel vom 13. bis zum 20. Jahrhundert, Lüneburg 1997 (Schriften der Baltischen Historischen Kommission, 8), S. 183-198 [BRÜCK, Zu den Beziehungen].

DERS.: Zwischen ständischer Repräsentanz und Interessenkonfl ikten – Bemerkungen zur Entwicklung der Großen Gilde in Riga im ersten Drittel des 15. Jahrhunderts, in: NILS JÖRN, DETLEF KATTINGER u.a. (Hrsg.): Genossenschaftliche Strukturen in der Hanse, Köln u.a. 1999 (Quellen und Darstellungen zur hansischen Geschichte, 48), S. 239-271 [BRÜCK, Zwischen ständischer Repräsentanz und Interessenkonfl ikten].

DERS.: Die Tafelgilde der Großen Gilde in Riga im 15. und 16. Jahrhundert, in: HEIN-RICH BOSSE (Hrsg.): Buch und Bildung im Baltikum. Festschrift für Paul Kaegbein zum 80. Geburtstag, Münster 2005 (Schriften der Baltischen Historischen Kommis-sion, 13), S. 59-87 [BRÜCK, Die Tafelgilde der Großen Gilde].

BRUNSTERMANN, FRIEDRICH: Die Geschichte der Kleinen oder St. Johannis-Gilde in Wort und Bild (zum Jubiläumsjahr 1901), Riga 1902.

CAMPE, PAUL: Der Stadt-, Kunst- und Werkmeister Rupert Bindenschu und seine Wirk-samkeit in Riga. Ein Beitrag zur Baugeschichte Rigas zu Ende des 17. Jh., Riga 1944.

DOPKEWITSCH HELENE: Die große Gilde zu Riga, in: Baltische Monatsschrift 36 (1936), S. 8-24.

DOROŠENKO, VASILIJ V.: Quellen zur Geschichte des Rigaer Handels im 17.-18. Jahrhun-dert und Probleme ihrer Erforschung, in: KLAUS FRIEDLAND, FRANZ IRSIGLER (Hrsg.):

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464 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Seehandel und Wirtschaftswege Nordeuropas im 17. und 18. Jahrhundert. Referate und Diskussionen der Sektion C. 6: ‚Commercial Relations between Eastern Baltic Areas and Foreign Countries‛ beim 7. internationalen Kongress für Wirtschafts-geschichte in Edinburgh 1978, Ostfi ldern 1981, S. 3-25 [DOROŠENKO, Quellen zur Geschichte des Rigaer Handels].

DERS.: Torgovlja i kupečestvo Rigi v XVII veke [Handel und Kaufmannschaft in Riga im 17. Jahrhundert], Riga 1985 [DOROŠENKO, Torgovlja i kupečestvo Rigi v XVII veke].

DUNSDORF, EDGARS: Der Auszenhandel Rigas im 17. Jahrhundert, in: Conventus pri-mus historicorum Balticorum Rigae, 16.-20. VIII. 1937. Acta et relata, Riga 1938, S. 457-486.

ERDMANN, YELLA: Der livländische Staatsmann Johann Reinhold von Patkul. Ein aben-teuerliches Leben zwischen Peter dem Großen, August dem Starken und Karl XII. von Schweden, Berlin 1970.

FRIEDRICH, MARTIN: Die Kirchenpolitik Karls XI. im Baltikum, in: ILGVARS MISĀNS, HORST WERNICKE (Hrsg.): Riga und der Ostseeraum. Von der Gründung 1201 bis in die Frühe Neuzeit, Marburg 2005 (Tagungen zur Ostmitteleuropa-Forschung, 22), S. 367-379.

FROST, ROBERT I.: The Northern Wars. War, State and Society in Northeastern Europe. 1558-1721, Harlow 2000.

HARDER-GERSDORFF, ELISABETH: Riga als Handelsmetropole des Ostseeraums in der Frühen Neuzeit (16.-18. Jahrhundert), in: ILGVARS MISĀNS, HORST WERNICKE (Hrsg.): Riga und der Ostseeraum. Von der Gründung 1201 bis in die Frühe Neuzeit, Mar-burg 2005 (Tagungen zur Ostmitteleuropa-Forschung, 22), S. 261-294.

HEINEMEYER, WALTER: Richtlinien für die Edition landesgeschichtlicher Quellen, 2. Aufl ., Marburg – Hannover 2000.

HILDEBRAND HERMANN: Worauf beruht und in welcher Art ist das Recht der Gilden an der rigischen Stadtweide? Gutachten von Dr. H. Hildebrand. Als Manuscript ge-druckt, Riga 1879.

HORMUTH, DENNIS: Bürgerbeteiligung und Bürgerprotest in der Frühen Neuzeit. Zur his torischen Einordnung der Ereignisse in Krempe und Itzehoe in den 1570er Jah-ren, in: Steinburger Jahrbuch 57 (2012), S. 15-35 [HORMUTH, Bürgerbeteiligung und Bürgerprotest].

DERS.: Wahlen in der Großen Gilde zu Riga. Ein Beitrag zu bürgerlichen Partizipa-tionsformen in der vormodernen Stadt, in: Zapiski Historyczne 78 (2013), S. 19-40 [HORMUTH, Wahlen in der Großen Gilde zu Riga].

JENSCH, GEORG: Der Handel Rigas im 17. Jahrhundert. Ein Beitrag zur livländischen Wirtschaftsgeschichte in schwedischer Zeit, Riga 1930 (Mitteilungen aus der liv-ländischen Geschichte, 24,2).

JOHANSEN, PAUL – MÜHLEN, HEINZ VON ZUR: Deutsch und undeutsch im mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Reval, Köln 1973 (Ostmitteleuropa in Vergangenheit und Ge-genwart, 15).

KÄMPF, CHRISTIAN: Von Wasungen nach Reval, Danzig und Riga. Das bewegte Leben des Johann Valentin Meder, in: Wasunger Geschichtsblätter 31 (2010), S. 265-274.

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465Literaturverzeichnis

KEUSSLER, JOHANNES: Beiträge zur Verfassungs- und Finanzgeschichte der Stadt Riga. Erster Beitrag: Erringung der Theilnahme an der Finanzverwaltung durch die Gil-den und Sieg der ständischen Verfassung, Riga 1873.

KÖHLER, MEIKE: Die kaufmännische Führungsschicht in Riga und Reval im 17. Jahr-hundert, in: NORBERT ANGERMANN (Hrsg.): Städtisches Leben im Baltikum zur Zeit der Hanse, Lüneburg 2003 (Baltische Seminare, 10), S. 257-276.

LIIV, OTTO: Suur näljaaeg Eestis 1695-1697 [Die große Hungersnot in Estland 1695-1697], Tartu 1938.

LOIT, ALEKSANDER: Kampen om feodalräntan. Reduktionen och domänpolitiken i Est-land 1655-1710 [Der Kampf um die Feudalrente. Reduktion und Domänenpolitik in Estland 1655-1710], Uppsala 1975 [LOIT, Kampen om feodalräntan].

DERS.: Die Stadt Riga im schwedischen Ostseereich. Die Privilegienfrage, in: ILGVARS MISĀNS, HORST WERNICKE (Hrsg.): Riga und der Ostseeraum. Von der Gründung 1201 bis in die Frühe Neuzeit, Marburg 2005 (Tagungen zur Ostmitteleuropa-For-schung, 22), S. 321-332 [LOIT, Die Stadt Riga].

DERS.: Reformation und Konfessionalisierung in den ländlichen Gebieten der bal-tischen Lande von ca. 1500 bis zum Ende der schwedischen Herrschaft, in: MATTHI-AS ASCHE, WERNER BUCHHOLZ u.a. (Hrsg.): Die baltischen Lande im Zeitalter der Reformation und Konfessionalisierung. Livland, Estland, Ösel, Ingermanland, Kur-land und Lettgallen. Stadt, Land und Konfession 1500-1721, Teil 1, Münster 2009, S. 49-215 [LOIT, Reformation].

MAGER, WOLFGANG: Genossenschaft, Republikanismus und konsensgestütztes Ratsre-giment. Zur Konzeptionalisierung der politischen Ordnung in der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Stadt, in: LUISE SCHORN-SCHÜTTE (Hrsg.): Aspekte der poli-tischen Kommunikation im Europa des 16. und 17. Jahrhunderts, München 2004 (Historische Zeitschrift, Beihefte, 39), S. 13-122.

MÄND, ANU: Urban Carnival. Festive Culture in the Hanseatic Cities of the Eastern Bal-tic 1350-1550, Turnhout 2005 (Medieval Texts and Cultures of Northern Europe, 8) [MÄND, Urban Carnival].

DERS.: Social Relations of Hanseatic Merchants as Mirrored at Festivals: The Example of Medieval Reval and Riga, in: ILGVARS MISĀNS, HORST WERNICKE (Hrsg.): Riga und der Ostseeraum. Von der Gründung 1201 bis in die Frühe Neuzeit, Marburg 2005 (Tagungen zur Ostmitteleuropa-Forschung, 22), S. 223-238 [MÄND, Social Rela-tions].

MÄND, ANU – RANDLA, ANNELI: Sacred Space and Corporate Identity. The Black Heads’ Chapels in the Mendicant Churches of Tallinn and Riga, in: Baltic Journal of Art History (2011/2012), S. 43-80.

MENSENKAMPFF, ERNST VON: Die Grosse Gilde zu Riga, in: Monatsschrift der Reichs-kommissare für das Ostland 2 (1943), S. 12-21.

METTIG, CONSTANTIN: Geschichte der Stadt Riga. Mit Ansichten und Plänen, sowie Ab-bildungen im Text, Riga 1897 [METTIG, Geschichte der Stadt Riga].

DERS.: Führer durch das Haus der Kompagnie der Schwarzen Häupter zu Riga, Riga 1910 [METTIG, Führer].

N.N.: Die Gilden zu Riga. Sonderdruck aus der Rigaschen Rundschau, Riga 1936.

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466 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

REDLICH, CLARA: Das älteste Riga und die Stuben zu Münster und Soest, in: ZfO 37 (1988), S. 555-580 [REDLICH, Das älteste Riga].

REDLICH, FRIEDRICH A.: Haltung, Sitte und Brauch im Leben der Großen Gilde zu Riga, in: Baltische Monatsschrift 36 (1936), S. 1-8 [REDLICH, Haltung].

SCHILLING, HEINZ: Gab es im späten Mittelalter und zu Beginn der Neuzeit in Deutsch-land einen städtischen ‚Republikanismus‘? Zur politischen Kultur des alteuropä-ischen Stadtbürgertums, in: HELMUT G. KOENIGSBERGER (Hrsg.): Republiken und Republikanismus im Europa der Frühen Neuzeit, München 1988 (Schriften des His-torischen Kollegs, Kolloquien, 11), S. 101-143 [SCHILLING, ‚Republikanismus‘?].

DERS.: Stadt und frühmoderner Territorialstaat: Stadtrepublikanismus versus Fürsten-souveränität, in: MICHAEL STOLLEIS (Hrsg.): Recht, Verfassung und Verwaltung in der frühneuzeitlichen Stadt, Köln – Wien 1991 (Städteforschung, A 31), S. 19-39 [SCHILLING, Stadt und frühmoderner Territorialstaat].

SCHILLING, JOHN FRIEDRICH: Geschichte von Neuermühlen, dessen Schloß, Kirchspiel und Kirche, Riga 1878 [SCHILLING, Geschichte von Neuermühlen].

SCHLÖGL, RUDOLF: Vergesellschaftung unter Anwesenden. Zur kommunikativen Form des Politischen in der vormodernen Stadt, in: DERS. (Hrsg.): Interaktion und Herr-schaft. Die Politik der frühneuzeitlichen Stadt, Konstanz 2004 (Historische Kultur-wissenschaft, 5), S. 9-60.

SCHMID, BEATE: Politische Kommunikation im Riga des 17. Jahrhunderts. Gravamina der Bürgerschaft an den Rat 1672 bis 1700, unpubl. Magisterarbeit, Hamburg 2007 [einsehbar im Herder-Institut Marburg].

SCHWERHOFF, GERD: Apud populum potestas? Ratsherrschaft und korporative Partizi-pation im spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Köln, in: KLAUS SCHREINER, ULRICH MEIER (Hrsg.): Stadtregiment und Bürgerfreiheit. Handlungsspielräume in deutschen und italienischen Städten des Späten Mittelalters und der Frühen Neuzeit, Göttingen 1994 (Bürgertum. Beiträge zur europäischen Gesellschaftsgeschichte, 7), S. 188-243 [SCHWERHOFF, Apud populum potestas?].

DERS.: Öffentliche Räume und politische Kultur in der frühneuzeitlichen Stadt: Eine Skizze am Beispiel der Reichsstadt Köln, in: RUDOLF SCHLÖGL (Hrsg.): Interaktion und Herrschaft. Die Politik in der frühneuzeitlichen Stadt, Konstanz 2004 (Histo-rische Kulturwissenschaft, 5), S. 113-136 [SCHWERHOFF, Öffentliche Räume].

SEPPEL, MARTEN: Gab es staatliche Hungerhilfe in den schwedischen Ostseeprovinzen im 17. Jahrhundert?, in: Forschungen zur baltischen Geschichte 4 (2009), S. 78-96.

SOOM, ARNOLD: Der Kampf der baltischen Städte gegen das Fremdkapital im 17. Jahr-hundert, in: VSWG 49 (1962), S. 433-458.

DERS.: Die merkantile Wirtschaftspolitik Schwedens und die baltischen Städte im 17. Jahrhundert, in: Jahrbücher für Geschichte Osteuropas N.F. 11 (1963), S. 183-222.

SPLIET, HERBERT: Geschichte des rigischen Neuen Hauses, des später sogenannten Kö-nig Artus Hofes, des heutigen Schwarzhäupterhauses zu Riga, Riga 1934 [SPLIET, Geschichte des rigischen Neuen Hauses].

DERS.: Die Schwarzhäupter in ihrem Verhältnis zur deutschen kolonialen Ständege-schichte in Livland, in: ZfO 3 (1954), S. 233-247 [SPLIET, Die Schwarzhäupter].

THOMSON, ERIK: Die Companie der Schwarzhäupter zu Riga und ihr Silberschatz, Lüneburg 1974.

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467Literaturverzeichnis

TIELEMANN, GOTTFRIED TOBIAS: Geschichte der Schwarzenhäupter in Riga. Nebst einer Beschreibung des Arthurshofes und seiner Denkwürdigkeiten, Riga 1831.

TROEBST, STEFAN: Livland als Stapel des moskauischen Aussenhandels? Der Rigaer Ok-troizoll 1676-1691, in: DERS. (Hrsg.): Kulturstudien Ostmitteleuropas. Aufsätze und Essays, Frankfurt a.M. 2006 (Gesellschaften und Staaten im Epochenwandel, 11), S. 293-299.

TUCHTENHAGEN, RALPH: Riga im Rahmen des schwedischen Merkantilismus, in: ILGVARS MISĀNS, HORST WERNICKE (Hrsg.): Riga und der Ostseeraum. Von der Gründung 1201 bis in die Frühe Neuzeit, Marburg 2005 (Tagungen zur Ostmitteleuropa-For-schung, 22), S. 295-320 [TUCHTENHAGEN, Riga].

DERS.: Zentralstaat und Provinz im frühneuzeitlichen Nordosteuropa, Wiesbaden 2008 (Veröffentlichungen des Nordost-Instituts, 5) [TUCHTENHAGEN, Zentralstaat].

VASAR, JUHAN: Die große livländische Güterreduktion. Die Entstehung des Konfl ikts zwischen Karl XI. und der livländischen Ritter- und Landschaft 1678-1684, Tartu 1931.

WITTRAM, REINHARD: Patkul und der Ausbruch des Nordischen Krieges, in: Nachrichten der Akademie der Wissenschaften in Göttingen, phil-hist. Klasse 9 (1952), S. 201-232.

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9 Ortsregister

Erläuterungen zum besseren Verständnis sind in Klammern gesetzt und auf ein Mini-mum reduziert.

Bezeichnungen für Einrichtungen, die gleichzeitig auch Ortsbezeichnungen sein kön-nen, wurden ebenfalls ins Ortsregister aufgenommen (z.B.: Gildestube, Kämmerei), sofern in dem entsprechenden Eintrag der Ort gemeint ist.

9.1 Orte innerhalb Rigas

Bauhof p. 165, 166Brautkammer p. 11, 17, 18, 20, 21, 29,

32, 33, 34, 47, 53, 54, 66, 81, 83, 86, 96, 104, 114, 115, 116, 124, 127, 134, 136, 141, 144, 146, 147, 148, 153, 154, 156, 157, 159, 166, 174, 175, 176, 177, 179, 182, 183, 194, 196, 197, 217, 219, 222, 225, 226, 227, 228, 232, 238, 239, 240, 241, 242, 245, 250, 252, 276, 277, 278, 280, 297, 298, 300, 312, 313, 315, 316, 317, 318, 319, 327, 328, 330, 331, 332, 339, 342, 355, 356, 360, 361, 362, 369, 378, 380, 382, 385, 394, 395, 405, 406, 480, 482, 487, 494, 495, 497, 505, 527, 534, 536, 538, 542, 543, 548, 549, 566, 569, 570, 573, 574, 579, 582, 587, 589, 590, 594, 612, 616, 642, 643, 645, 651, 652, 665, 668, 674, 677, 678, 679, 682, 693, 694, 697, 698, 705, 707, 721, 725, 727, 733, 736, 741, 759, 760, 763, 767, 770, 771, 773, 779, 789, 794, 799, 805, 807, 809, 812, 816, 820, 831, 834

Düna p. 7, 48, 607

Einmündung der See p. 55

Fischmarkt p. 656, 657Fleischscharn p. 9

Galgen p. 10Garten des Metsue, Ernst p. 234Garten vor der Stadt p. 8, 234Gefängnis p. 8, 10(Große) Gildestube p. 11, 12, 15, 16,

20, 22, 24, 25, 26, 28, 29, 30, 40, 47, 52, 55, 68, 77, 87, 97, 104, 114, 115, 116, 117, 123, 124, 128, 133, 134, 137, 141, 146, 147, 148, 149, 152, 154, 155, 156, 157, 158, 162, 163, 165, 166, 168, 169, 170, 171, 172, 174, 175, 176, 177, 179, 180, 182, 183, 184, 194, 195, 196, 212, 215, 216, 217, 223, 225, 227, 228, 230, 232, 238, 240, 241, 242, 243, 244, 245, 250, 251, 268, 269, 271, 274, 275, 276, 278, 279, 281, 289, 293, 294, 295, 297, 299, 300, 303, 304, 309, 311, 312, 313, 315, 318, 328, 329, 331, 332, 336, 337, 339, 342, 344, 349, 353, 355, 356, 358, 360, 362, 366, 368, 373, 375, 378, 380, 385, 387, 390, 392, 394, 395, 405, 406, 413, 414, 426, 480, 481, 482, 484, 487, 491, 494, 498, 505, 527, 534, 535, 536, 538, 539, 541, 542, 544, 546, 549, 552, 553, 554, 555, 557, 565, 566, 568, 575, 576, 579, 580, 582, 589, 591, 594, 598, 600, 601, 605, 606, 612, 613, 615, 616, 619, 620, 627, 628, 629, 630, 631, 632, 633, 636, 637, 638, 642, 648,

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469Ortsregister

649, 650, 651, 652, 658, 659, 665, 667, 671, 674, 677, 678, 679, 680, 681, 683, 684, 685, 686, 687, 693, 694, 696, 697, 698, 699, 701, 706, 707, 715, 719, 721, 722, 725, 727, 730, 731, 739, 740, 741, 743, 744, 748, 751, 753, 758, 759, 763, 764, 769, 770, 771, 772, 774, 779, 781, 785, 789, 795, 797, 798, 799, 804, 805, 807, 812, 819, 820, 822, 824, 830, 833, 836

– Boden p. 80, 124, 217, 218, 276– Docke p. 17, 18, 33, 53, 104, 105,

107, 108, 111, 136, 155, 159, 166, 176, 197, 239, 241, 242, 243, 298, 319, 342, 367, 495, 567, 606, 609, 649, 653, 657, 660, 679, 701, 702, 710, 738, 739, 763, 813

– Gang p. 31, 88, 129, 224, 629, 630– Gewölbe p. 57, 767– Hof p. 17, 83, 125, 156, 219, 278,

394– Keller p. 80, 124, 168, 217, 276, 631,

767– Küche p. 17, 31, 83, 88, 124, 130,

217, 224, 282, 630– Pforte p. 613, 629, 645, 653– Scheunen p. 81, 82, 125, 217, 218,

277, 278, 336– Schwiebogen p. 83, 125, 278, 394,

628– Speisekammer p. 31, 87, 129, 223,

281– Stall p. 81, 82, 218, 277, 628, 629,

630– Turm p. 83, 125, 219, 279, 413, 719– Tür p. 646

Haus des / der– Behrens, Hans Heinrich p. 6– Beuter, Jochim p. 80, 125, 217, 276– Christiansen, Claes p. 6– Cronstern p. 185, 186– Domschläger, Peter p. 9– Dunten, von p. 6

– Erdtman Museschen p. 6– Gantzkaw, David p. 84, 126, 220, 241– Gördenberg p. 62, 63– Gottlebendt, Johann p. 6 – Hellscher, Mathieas p. 6– Joost, Caspar p. 7– Kleis, Heinrich p. 217, 276– Kleische, Frau p. 80, 217, 276– Kleyhel, Thomas p. 6– Kuhlenkamf, Hans p. 84, 126, 220,

279– Linckhusen, Claes p. 84, 126, 220,

279– Lüdersen, Adolff p. 11– Pape, Daniel p. 81, 218, 277– Plönnies, George p. 101– Rigeman, Palm p. 6– Samson, Herman p. 6– Schlosken, Johann p. 85, 127, 221,

280– Schulzen, Michel von p. 6– Tieffenbrook, Michel p. 9– Tünen p. 148– Vortman, Hans p. 84, 126, 220, 279– Witte, Hans p. 6– Witwe eines Stückmachers p. 8Heringsköge p. 7Hof des Wetter, David p. 85, 127, 221Höllma p. 7

Karitative Einrichtungen– Armenhaus p. 632– Rähmter p. 27, 46– St. Jürgenshof [Hospital] p. 2, 272,

576, 601, 602, 603, 604, 605, 615, 625, 730, 768, 770, 796, 814, 821

– Waisenhaus p. 602, 603, 604, 605, 760

Kirchen– Dom p. 7, 344, 345, 489, 832– Jesuskirche p. 393– Kloster p. 62– St. Gerdrut p. 423– St. Johannes p. 6, 580, 581, 584, 624,

750, 828

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470 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

– St. Peter p. 2, 6, 58, 59, 89, 90, 94, 95, 116, 143, 148, 150, 151, 173, 189, 231, 235, 292, 309, 345, 367, 369, 374, 376, 388, 489, 491, 542, 555, 568, 583, 584, 602, 604, 631, 814, 828, 832

– unspezifi ziert [zumeist dürfte die St. Peterskirche gemeint sein] p. 174, 347, 349, 393, 553, 554, 576, 596, 597, 598, 599, 631, 639, 685, 686, 727, 755, 796, 815, 818

Kleine Gildestube p. 154, 166, 243, 273, 312, 646

– Pforte p. 614, 626

Landstube [Haus der livländischen Ritterschaft] p. 347

Lateinische schule p. 7

Markt p. 8, 28, 48, 108, 347, 348, 349, 350, 490, 604, 657, 674, 771, 779

Neues Haus siehe Schwarzhäupterhaus

Rathaus p. 8, 9, 13, 19, 28, 71, 100, 101, 160, 164, 167, 170, 183, 184, 186, 252, 308, 344, 345, 348, 349, 383, 386, 387, 685, 749, 758

– Baugerichtsstube p. 758– Kanzlei p. 40, 48, 77, 212, 215, 220,

252, 255, 271, 274, 279, 320, 698– Vogteigerichtsstube p. 148, 317, 383Riesing [ein durch Riga fl ießender

Bach] p. 6, 41, 77, 78, 121b, 213, 272

Riga p. 6, 132, 146, 216, 228, 275, 309, 310, 311, 318, 331, 333, 344, p. 349, 358, 536, 660

Sandberg p. 8Schanze p. 16Schauer der / des– Königfeldt p. 628, 630– Osterhoff p. 628, 629

Schloss p. 63, 71, 146, 157, 196, 303, 330, 331, 333, 344, 346, 347, 348, 349, 350, 351, 385, 386, 575

Schwarzhäupterhaus p. 3, 38, 75, 120, 209, 268, 289, 291, 348, 639, 650, 659, 675, 719, 720, 723, 773, 774, 775, 776, 780, 781, 783, 786, 788, 789, 790, 792, 794

Stadttore– Marschalpforte p. 6– Neupforte p. 7– Sandtor, -pforte p. 136, 607, 608– Schulpforte p. 136– Stiftpforte p. 7– Sünderpforte p. 7– unspezifi ziert p. 490, 495, 674, 788,

827Stadtwall p. 3, 4, 25, 154, 608, 784Stadtweide p. 5, 89, 234, 687, 688, 690,

691, 695, 723, 745Stall der / des– Paul Broekhusen p. 9– Stadt Riga p. 391– Osterhoff p. 629, 630Straßen und Plätze– Gassen p. 647, 827– Heerstraßen p. 10– Heringstraße p. 6– Jacobstraße p. 9– Kramerstraße p. 7– Küterstraße p. 69, 84, 126, 220, 279– Marstallstraße p. 6, 604– Pferdestraße p. 394– Reußische Gasse p. 84, 126, 220, 279– Richtplatz p. 9– Schallstraßen p. 7– Schlossplatz p. 347– Schorrnstraße p. 6– St. Johannisstraße p. 6– Sünderstraße p. 6, 84, 126, 220, 279,

604

Vorburg p. 8Vorstadt p. 389, 772, 795

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471Ortsregister

9.2 Orte außerhalb Rigas

Ammersweil [vmtl. Ammertsweiler bei Stuttgart, heute eingemeindet in Mainhardt] p. 335

Bayern p. 339, 345Berg [Herzogtum] p. 339, 345Borckowich, Berkava p. 829Brandenburg p. 760Bremen p. 339, 345

Dessau p. 621Deutschland p. 601Dorpat, Tartu p. 42, 389, 392

Estland p. 339, 345Eisleben p. 632

Finnland p. 339, 345

Jülich [Herzogtum] p. 339, 345, 347

Höfchen bei Dorpat, Tartu p. 392

Ingermanland p. 339, 345

Karelien p. 339, 345Kaschubei p. 339Kirchholm, Salaspils p. 492, 494Kleve [Herzogtum] p. 339, 345Königsberg, Kaliningrad p. 102Kronenburg, Kronborg p. 212, 271Kubsberg p. 673, 678, 680

Landstraße p. 48Lemsal, Limbaži p. 16, 385, 492, 494Libau, Liepāja p. 23Livland p. 339, 345, 346

Mitau, Jelgava p. 654

Neuermühlen, Ādaži p. 17, 19, 40, 121b, 123, 124, 167, 182, 185, 212, 215, 271, 274, 303, 492, 494

Pernau, Pärnu p. 349, 792, 793Plettenberg [in Nordrhein-Westfalen]

p. 706Pommern p. 12, 339, 345Preußen p. 23, 25

Russland p. 10, 798Reval, Tallinn p. 41, 77, 121b, 213,

272, 730, 793Rhein [Pfalzgrafschaft] p. 339, 345Rodenpois, Ropaži p. 827Rügen p. 339, 345

Schonen p. 108, 109, 339, 345Schweden p. 70, 78, 90, 92, 103, 107,

108, 123, 132, 142, 226, 251, 254, 258, 259, 304, 309, 340, 341, 346, 632, 673, 713, 728

Stettin, Szczecin p. 339, 345Stockholm p. 8, 39, 41, 42 76, 78, 79,

89, 90, 91, 94, 95, 100, 104, 109, 113, 121a, 122, 123, 142, 143, 150, 165, 170, 181, 186, 188, 211, 212, 231, 256, 270, 271, 295, 300, 304, 310, 311, 336, 354, 374, 536, 537, 538, 540, 544, 635, 684, 704, 715, 748

– Schloss p. 144– Wirtshaus p. 143Stubensee, Stopiņu p. 827

Üxküll, Ikšķile p. 492, 494

Verden p. 339, 345

Wenden p. 339, 349Wismar p. 339, 345Wolmar, Valmiera p. 349, 386

Zadar p. 751

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Aaken, Johan von p. 593, 811Andersohn, Peter p. 8, 9, 10Arnulff, Jacob p. 196Auest, Hanß thor p. 96, 97, 99, 314,

326, 327, 355, 361, 365, 374, 375, 381, 383, 549, 559, 581, 583, 587, 596, 597, 611, 623, 624, 634, 637, 666, 693, 705, 707, 708, 711, 715, 718, 721, 727, 729, 730, 739, 740, 748, 751, 753, 754, 758, 760, 763, 768, 771, 797, 799, 801, 807, 821, 832

Bade, Hans p. 27, 28, 29, 46, 47, 83, 86, 130

Ballart p. 167Barcherling, Hinrich p. 298Barclaj p. 190, 600, 601Bartels, Hans p. 96, 97, 157, 160, 177,

491Bauman p. 289, 290Bayer siehe BeyerBayhen, Ernst p. 736Becker, Jakob p. 81

Becker, Jochim p. 290Becker, Johan p. 712Becker, Wilhelm p. 664, 811, 812, 815,

816, 819, 821, 826, 828, 829, 830, 831, 833, 834, 835

Beet, Jacob p. 667, 836Beier siehe BeyerBeier, Gerhard p. 750Beitz, Jacob siehe BeytzBenckendorff, Baltzer p. 37, 74a, 118,

206, 265Benckendorff, Conrad von p. 314, 326,

406, 480, 483, 484, 491, 493, 552, 537, 559, 587, 595, 596, 625, 637, 644, 645, 646, 677, 694, 697, 707, 712, 713, 714, 718, 721, 731, 740, 741, 750

Benckendorff, Johannes von p. 52, 62, 312

Benckhusen, Johan [vermutlich iden-tisch mit Benninghausen] p. 538, 551

Bengtsohn Ecke, Hinrich p. 612, 641, 657, 658, 659, 660

10 Personenregister

Für das Register wurde die am häufi gsten benutzte Schreibweise des Namens ge-wählt. Einige Personen werden in der edierten Quelle nicht mit ihrem eigenen Na-men, sondern in ihrer Beziehung zu anderen Personen aufgeführt. Dies gilt insbe-sondere für Ehefrauen und Witwen, die zumeist als ‚Frau des xy‘ bzw. ‚Witwe des xy‘ benannt werden. Gelegentlich werden sie aber auch mit der weiblichen Form des Familiennamens angeführt, dann erhalten sie an den Nachnamen des Ehemannes das Anhängsel ‚schen‘ oder ‚in‘. Im Register sind sie unter ‚Frau‘ bzw. ‚Witwe‘ verzeichnet, wenn sie in der Quelle nicht durch die ‚schen‘- bzw. ‚in‘-Variante mit ihrem Nachnamen benannt werden. Auch Söhne, Töchter und Erben werden gele-gentlich nicht mit ihrem eigenen Namen genannt. Sie sind hier unter ‚Sohn des xy‘, ‚Tochter des xy‘ bzw. ‚Erben des xy‘ verzeichnet. Einige andere Personen werden gar nicht namentlich genannt, sondern nur mit einer Berufsbezeichnung versehen.Bei Namensgleichheit werden unterschiedliche Personen durch eine Zählung in rö-mischen Ziffern kenntlich gemacht.Amts- und Berufsbezeichnungen sind im Sachregister aufgenommen.

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473Personenregister

Benninghausen, Johan [vermutlich identisch mit Benckhusen, Johan] p. 544, 593, 594, 596, 597, 598, 599, 623, 627, 633, 637, 645, 652, 678, 694, 707, 711, 715, 718, 721, 727, 729, 730, 734, 739, 740, 748, 749, 751, 754, 755, 756, 758, 761, 763, 768, 771, 774, 779, 791, 814

Bentzin, Ericus p. 178Berend, Gerhard p. 753Berens, Carl Johan p. 634Berens, Daniel p. 251, 257, 263, 285,

291, 295, 301, 314, 315, 320, 325, 327, 334, 355, 361, 365, 369, 372, 374, 376, 377, 381, 529, 559, 574, 581, 587, 596, 637, 638, 651, 666, 681, 697, 707, 708, 714, 715, 718, 721, 727, 730, 731, 739, 740, 779, 783, 816, 826, 829

Berens, Hans Hinrich p. 6, 67, 68, 133, 136, 157, 314, 325, 326, 327, 355, 361, 365, 370, 375, 377, 383, 482, 483, 549, 550, 559, 575, 576, 577, 578, 581, 584, 588, 775

Berents p. 285, 286, 287, 326, 372, 374Berents, Carl Thomas p. 326, 372, 823Berents, Paul Thomas p. 322Berge, Hans zum/von p. 36, 74, 119,

205, 264Bergengreen, Georg p. 310Bergenhielm, Johan p. 310, 354Berklay, Berklaj p. 51, 91, 94Betchen, Johan Friedrich p. 132, 136,

147, 163, 178, 218, 278, 314, 326, 328, 355, 361, 365, 369, 375, 483, 529, 537, 559, 574, 579, 587, 596, 597, 637, 741, 750

Beth, Gerhardt Anthonius p. 664Beth [?], Jacob p. 133Beuerman, Jürgen p. 20Beuter, Jochim, Jochem p. 80, 125,

217, 219, 276, 278Beyer, Anders [I] p. 4, 13, 18, 19, 35,

36, 49, 58, 66, 69, 70, 74, 109, 118, 132, 134, 186, 208, 235, 267, 307,

309, 312, 313, 315, 316, 317, 318, 319, 321, 322, 323, 324, 328, 330, 334, 424, 426, 581, 582, 591

Beyer, Andreas [II] p. 696, 697, 725, 732, 757, 760, 764, 771, 802, 808, 816

Beyer, Hanß p. 379, 382Beytz, Jacob p. 136, 592, 593Bießewinckel, Justus p. 308, 309Bilenberg, Christoff oder Frantz p. 181Bindenschue, Rubbert p. 388, 719Blo, Gerhardt von p. 95, 132, 139, 140,

161, 231Böddecker, Melchert p. 82, 314, 325,

327, 328, 355, 359, 361, 373, 383Bönning siehe BenningBojert, Gerdt p. 15, 18, 35, 37, 73, 74a,

81, 91, 101, 119, 135, 206, 265, 316, 363, 364, 370, 380, 381, 405, 413, 481, 497, 498, 539, 559, 596, 627, 633, 637, 666, 693, 707, 713, 805

Bojert, Hans p. 36, 74, 119, 205, 264Boller p. 184Bolmering, Antonj p. 111, 136, 233,

302Borcherding, Hinrich p. 136, 226, 227,

233, 298, 325, 361, 362, 366, 483, 489

Bornhold, Johan p. 751, 813Borrentrich, Hans p. 4, 35, 36, 66, 72,

74, 100, 101, 112, 117, 132, 133, 135, 206, 234, 244, 264, 640

Borrentrich, Peter p. 80, 124, 136, 217, 276, 326, 366, 538, 732, 825

Brand, Hinrich p. 551, 592, 593, 742, 800, 801, 810, 811

Breitinger, Johan Hinrich p. 388, 664Bremer, Steffen p. 67, 68Britz, Johann Anthoni p. 639Broeckhusen, Paul von p. 9, 16, 36, 52,

62, 68, 74, 119, 156, 205, 264, 302, 303, 387, 388, 480, 494, 606, 684, 766

Bürgers, Johann p. 611Busch, Jacob p. 196

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474 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Busch, Jürgen Hinrich p. 813Busche, Ernst p. 743

Candisius, Benjamin p. 664Cappel, Johan p. 743Carl XI. p. 339, 350, 351, 354Carl XII. p. 806Caspar, Erzbischoff p. 42, 78, 122, 214,

273Christiani, Christian p. 611, 617, 651,

652, 661, 664, 666, 696, 697, 700, 725, 742, 752, 753, 765, 775, 783, 800, 801, 819, 820, 823, 830, 831

Christiansen, Claes p. 6Christianßen, Anton p. 132, 135, 183,

314, 325, 327, 328, 355, 361, 365, 377

Christianßen, Dirich p. 361, 365Claesen, Borchert p. 85, 127, 221, 279Cordes, Cords siehe KordesCorts, Johan p. 93, 94Courtois p. 633, 634Cran, Marten p. 111Crasselius, Bartholomeus p. 760Cronstern p. 185Crumhusen, Crumhusen siehe Krum-

husenCuse siehe Kuse

Dahlberg, Erik p. 773, 777, 790, 794, 806, 822

Damm, Gisbrecht von p. 664, 783, 812Damm, Jürgen von p. 32, 33, 35, 49,

56, 69, 70, 75, 90, 91, 92, 93, 95, 103, 104, 105, 106, 107, 108, 109, 111, 112, 113, 115, 116, 118, 132, 135, 142, 143, 149, 207, 257, 258, 259, 267, 275, 286

Damme, Johan von p. 779, 782, 813, 819

Dammen, Georg von p. 833Daniel, ein Maurer p. 613, 626Darring, Hanß p. 314Darssel, Andreas p. 37, 74a, 118, 206,

265

Darßel, Gießbrecht p. 81, 132, 135, 219, 278

Dathe, Liborius p. 18, 35, 69, 81, 82, 100, 114, 118, 131, 133, 135, 141, 153, 180, 186, 189, 191, 195, 205, 208, 218, 229, 230, 245, 253, 267, 277, 278, 316, 329, 363, 364

Dauth, Ludwich p. 611, 668Depcken siehe DöpckenDepenbroeck, Hans von p. 36Derenthal p. 40, 77, 121a, 211, 271Derling siehe DreilingDomschläger, Peter p. 9Donner, Gerdt p. 96, 97, 99, 179, 183,

326, 483, 484Dönniger, Jochim p. 489, 647, 700,

812, 819Döpcken, Borris p. 97, 177, 178, 325,

328, 355, 376Döpckensche p. 376, 377Döpken, Liborius p. 89, 96, 97, 99,

359, 361Dreiling, Anna p. 571Dreiling, Benedict p. 329, 484, 488,

527, 528, 529, 537, 542, 548, 559, 587, 597, 605, 615, 627, 637, 693, 707, 721, 730, 734, 739, 744, 751, 753, 754, 758, 763, 767, 774, 797, 799, 805, 807, 813, 815, 816, 819, 826, 828, 829, 830, 834

Dreiling, Caspar p. 591, 594, 596, 597, 599, 600, 619, 652, 666, 694, 707, 711, 718, 744, 749, 750, 763, 771, 774, 797, 804, 807, 808, 829

Dreiling, Dirich p. 4, 11, 35, 66, 69, 72, 100, 111, 114, 117, 134, 156, 162, 186, 195, 196, 232

Dreiling, Frans [I] p. 20, 21, 32, 58Dreiling, Frans [II] p. 314, 325, 327,

355, 361, 365, 373, 375, 383, 393, 482, 483, 497, 559, 583, 587, 596, 597, 637, 641, 667, 693, 696f., 707, 710, 721, 725, 734, 739, 751, 753, 758, 763, 768, 771, 774, 799, 805, 807, 808, 809, 830, 833, 834

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475Personenregister

Dreiling, Hans [I ?] p. 26. 36, 49, 74, 117, 206, 244, 264, 640

Dreiling, Hans [II ?]1 p. 739Dreiling, Hans [zu I oder II]2 p. 653Dreiling, Hinrich p. 35, 37, 59, 74a,

100, 101, 119, 206, 265, 316, 317, 323, 335, 336, 337, 343, 364, 393, 424, 481

Dreiling, Melchior von p. 669, 776, 784, 813, 820, 822

Dreilingsche p. 740, 741Dunten p. 6

Egelstrom, Andreas p. 813Eigendorff, Barteldt p. 219, 278Eißing, Albrecht p. 136, 314, 325, 327,

361, 362, 363, 367, 385, 386, 390, 394, 414, 480, 493, 497, 537, 559, 587, 596, 618, 625, 635, 684, 713, 748, 751, 752, 799, 800, 807, 815, 830, 831

Eißing, Margareta p. 379, 382Elffers, Johan p. 743Elßing, Davidt p. 326Elsters, Melcher p. 611Emmerling p. 153, 157Erben des – Bade, Hans p. 46– Dreiling, Frans p. 58– Focken, Warner p. 83, 278– schwedischen Königs p. 339, 341– Kuhlenkampff, Hans p. 84, 126, 279– Linckhusen, Claes p. 84, 126, 279– Lüders, Adolff p. 82– Pape, Daniel p. 46– Raes, Johan p. 740, 801– Säger, Jacob p. 277– Steffenßen, Hans p. 383

1 Es kann nicht genau ermittelt werden, ob es sich um dieselbe Person handelt. Zur Zeit des Ein-trags p. 739 gab es zwei Johann Dreilings im Rat, wobei es sich um Onkel und Neffe handelte. Vgl. BÖTHFÜHR, Rigische Rathslinie, Nr. 611 u. 622.

2 Auch hier kann nicht erkannt werden, welcher Johan oder Hans Dreiling gemeint ist.

– Steiner, Statius p. 647– Tiesenhaußen p. 240– David Timm p. 85, 126– Wetter, David p. 85, 127, 279

Faber, Johan p. 148, 149Febe, Catharina p. 743Fehren, Wilhelm von p. 633, 813Feldman, Rottgerd p. 759, 794Feldtman, Casper [I] p. 67, 68, 69, 72,

89, 91, 101, 111, 117, 141, 206, 252, 265, 307, 308, 316, 364, 381, 405, 669

Feldtman, Caspar [II] p. 783, 813, 820Fischer p. 347Flämming p. 13Flügge, Johan p. 813Focken, Warner p. 83, 219, 278Frahser, Georg p. 633Franck, Gabriel p. 6, 7, 8, 10Franck, Jacob p. 484, 527, 528, 551,

552, 553, 554, 555, 559, 587, 596, 597, 605, 637, 666, 694, 707, 721, 739, 743, 758, 762, 767, 768, 795, 797, 799, 807, 826, 832

Frau des – Becker, Jakob p. 81– Focken, Warner p. 82, 125– Harmens, Johan p. 732– Jabnen p. 168– Kahl, Reinholt p. 572– Kleische p. 80, 125, 217, 276– Kloppenberg p. 719– Lewenhe p. 743– Lüdersen, Adolf siehe Lüdersche – Rademacher p. 572 Frauen der– Ältesten p. 151, 152, 424, 648– Ratsherren p. 545– Soldaten p. 388, 389Friedrichs, Caspar p. 36, 74, 119, 164,

205Friedrichs, Hinrich p. 35, 37, 74a, 101,

119, 206, 244, 265, 316, 364, 380, 381, 393, 395, 405, 414, 481, 496,

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476 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

543, 553, 558, 559, 565, 568, 573, 577, 578, 581, 583, 587, 589, 595, 600, 606, 625, 637, 641, 644, 666, 687, 697, 707, 708, 712, 713, 721, 730, 734, 739, 751, 752, 754, 756, 757, 761, 763, 768, 771, 774, 779, 781, 783, 784, 785, 790, 792, 795, 796, 797, 799, 802, 803, 804, 805, 807, 810, 813, 815, 816

Friedrichs, Dirich p. 4, 11, 32, 34, 36, 40, 42, 47, 48, 49, 50, 51, 55, 56, 57, 60, 61, 62, 65, 66, 68, 69, 70, 74, 77, 78, 119, 121b, 123, 172, 205, 212, 213, 214, 264, 271, 272, 273

Frisich p. 162Frölich, Carl Gustav p. 786, 794, 824,

826Frölich, Christian p. 792Frölich siehe NimeyerscheFröling, Tönnies p. 172

Ganskau, Casper p. 112, 113, 126, 220Ganskau, Davidt p. 11, 35, 49, 69, 70,

72, 74, 84, 93, 94, 100, 103, 117, 126, 132, 135, 147, 153, 156, 180, 182, 186, 190, 191, 193, 197, 212, 220, 221, 235, 241, 271, 279, 316, 323, 364, 559, 696, 808

Gercken, Simon p. 752Gertner von Gartenberg, Christoff

p. 333Giese, Hans p. 96, 97, 132, 135, 179,

189, 207, 221, 230, 243, 266, 316, 359, 364, 548

Gluckman p. 158, 159, 160Göde, Clas p. 611Gordenberg p. 62, 63Gösche, Hanß p. 312, 389, 392Gottleben, Johan p. 6, 33, 35, 36, 37,

46, 47, 56, 58, 59, 60, 65, 66, 69, 72, 74, 74a, 92, 101, 118, 208, 267, 378, 382

Grabauer, Osewald Grul von p. 216, 275

Grawe, Reinhold p. 136, 666

Grawe, Johann p. 124, 217, 276, 743Greve p. 157Greive, Moritz p. 813Groman, Jacob p. 551Grön, Gerdt p. 157, 177, 178, 226, 227,

255, 256, 260, 288, 302, 313, 314, 315, 317, 319, 322, 323, 324, 326, 327, 328, 330, 334, 355, 361, 365, 366, 375, 377

Gronau, Jacob p. 219, 233, 278, 314, 325, 574, 592, 594, 596, 597, 598, 623, 631, 633, 636, 637, 666, 686, 694, 707, 721, 727, 734, 739, 740, 751, 763, 766, 767, 774, 786, 791, 795, 799, 807, 815, 819

Grote, Michel p. 327Groth, Johan p. 611, 668, 742, 744,

754, 755, 758, 759, 763, 772, 779, 782, 789, 790, 807, 808, 809, 814, 816, 825

Grünwaldt p. 621Gudeknecht, Peter p. 489, 535, 544,

547, 551, 592, 617, 647, 665, 668, 742, 819, 820

Güldenhoff p. 244Güldensted, Anthonius p. 743Guthan, Andres p. 326Guthan, Joachim p. 593, 594, 811Gutkau, Henning p. 743Gütrich, Jacob p. 105, 116, 179, 233,

326, 366, 489, 618, 620, 693, 732

Haeks, Peter p. 505, 535, 542, 548, 549, 550, 551, 552, 553, 554, 559, 587, 596, 597, 637, 644, 693, 707, 727, 730, 739, 750, 755, 756, 758, 763, 767, 774, 779, 807, 825, 826, 832

Haller siehe HollerHalterman, Jost H. p. 208, 231, 267,

611Handel, Michel p. 192Hanefeld, Rötchert 6, 18, 35, 37, 53, 65,

74a, 119, 208, 266Hanenfeld, Bruno p. 756

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477Personenregister

Harmens, Johan p. 650, 664, 665, 696, 697, 724, 732, 741, 742, 744, 751, 753, 755, 763, 768, 771, 791, 795, 796, 797, 807, 808, 809, 812, 813, 817, 818, 819, 821, 822, 823, 826, 829, 830, 831, 832, 834, 836

Harmßen, Cordt p. 67, 68, 96, 97, 99, 100, 106, 151, 189, 190, 207, 237, 265

Harmßen, Harm p. 11, 13, 18, 35, 37, 49, 58, 59, 69, 70, 74a, 91, 92, 93, 94, 95, 103, 104, 105, 106, 107, 108, 109, 110, 111, 112, 113, 115, 116, 117, 132, 135, 142, 143, 149, 150, 162, 206, 251, 257, 258, 259, 265, 275, 286, 298, 301, 316, 317, 323, 324, 335, 336, 337, 338, 339, 351, 356, 363, 364, 366, 367, 370, 371, 372, 374, 375, 376, 378, 379, 380, 383, 385, 389, 390, 391, 392, 394, 395, 405, 413, 414, 423, 426, 480, 481, 482, 484, 487, 489, 491, 492, 493, 494, 496, 505, 527, 528, 529, 533, 534, 536, 538, 539, 541, 542, 543, 548, 558, 577, 650, 769

Hartman, Anna p. 378, 379Hartman, Brun p. 132, 136Hartman, Herman p. 329, 551, 552,

553, 555, 556, 559, 568, 569, 587, 596, 627, 637, 666, 694, 707, 709, 727, 730, 734, 739, 745, 748, 750, 751, 754, 755, 756, 758, 761, 762, 763, 767, 768, 771, 774, 779, 795, 797, 799, 802, 804, 805, 807, 816, 819, 826, 829, 830, 831, 834

Hartwich3 p. 710 Hartwich, Michel p. 196Hartwig, Hanß p. 289, 290, 291Hartwig, Johan [vermutlich identisch

mit Hartwig, Hanß] p. 329

3 Kann keinem der anderen genannten Hart-wichs oder Hartwigs eindeutig zugeordnet werden. Aufgrund des zeitlichen Abstandes der Einträge muss aber nicht unbedingt von einer Identität mit einem der anderen Genannten ausgegangen werden.

Hass, Michael p. 813Hastfer, Jacob Johan von p. 306, 308,

309, 311, 312, 313, 321, 332, 333, 336, 337, 339, 343, 344, 346, 351, 358, 385, 392, 575, 577, 639

Hauenschildt p. 389Heidevogel, Johan p. 712Hellscher, Matthieas p. 6Helmsing, Tiel p. 723Hendel, Michel p. 423Henneke, Andreas p. 620, 633, 731Henneke, Gabriel p. 551, 592, 593,

594, 596, 597, 599, 600, 623, 627, 633, 637, 645, 666, 678, 694, 711, 721, 727, 729, 730, 734, 739, 740, 748, 751, 754, 758, 759, 761, 763, 768, 779, 782, 783, 789, 795, 797, 799, 804, 805, 807, 814, 816, 818, 819, 829, 830, 834, 835

Henning, Andres p. 611Henning, Gabriel p. 538, 544, 567, 568,

574, 581, 582Hilbold, Hans p. 25, 74aHillebold, David p. 15, 18, 21, 34, 35,

37, 70, 74a, 119, 141, 150, 208, 244, 255, 256, 267, 299, 316, 361, 364, 497, 528, 558, 559, 587, 596, 633, 637, 641, 666, 672, 687, 693, 707, 715, 718, 720, 721, 739, 748, 751, 753, 754, 757, 763, 768, 771, 747, 772, 789, 790, 797, 799, 802, 807, 816, 817, 818, 819, 830, 831, 834, 836

Hilling, Hinrich p. 15, 18, 33, 35, 37, 60, 71, 74a, 91, 101, 119, 208, 235, 255, 256, 267, 294, 316, 363, 364, 405, 414, 493, 496, 528, 537, 547, 553, 558, 559, 574, 576, 580, 587, 596, 600, 627, 637, 644, 667, 693, 707, 714, 715, 718, 721, 730, 731, 732, 734, 735, 739, 748, 808

Hintz, Hinrich p. 69, 81, 105, 111, 116, 197, 218, 277, 314, 322, 323, 328, 355, 361, 365, 375, 482, 505, 534, 537, 553, 559, 567, 578, 579, 581,

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478 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

583, 584, 587, 596, 597, 665, 679, 693, 696, 697, 707, 710, 721, 727, 729, 730, 734, 735, 739, 740, 749, 751, 753, 758, 760, 763, 768, 771, 774, 785, 786, 789, 795, 797, 798, 799, 802, 807, 808, 809, 814, 816, 821, 820, 825, 832, 833

Hohenschürtz, Hieronimus p. 654Hollender, Matthias p. 593, 594, 635,

723, 725, 810, 811, 830, 831Holler p. 320, 322, 323, 327, 328, 366,

378, 380, 383, 413, 556Holler, Johan p. 160, 299, 301, 314,

315, 321, 357, 361, 367, 373, 381, 413, 483, 538, 558, 559, 573, 574

Holler, Ludert p. 378, 382Holler, Peter p. 378, 382, 527, 528,

550, 552, 553, 555, 556, 559, 587, 596, 625, 633, 637, 694, 707, 721, 734, 739, 745, 750, 751, 754, 758, 761, 762, 763, 768, 771, 807, 826, 834

Hollersche p. 413Hollick, Georg p. 236Holstensohn, Ohloff p. 133, 592Holt p. 263Holtzbötersche p. 664Horn, Christer p. 19, 23, 25, 132, 261Horn, Heinrich p. 19, 22Hornische siehe Hartman, Anna

Ihncken, Hinrich p. 322, 366, 505, 535, 544, 550, 551, 552, 553, 555, 556, 559, 587, 596, 597, 604, 605, 627, 635, 637, 665, 675, 707, 709, 721, 730, 734, 738, 739, 743, 748, 751, 756, 758, 762, 763, 767, 770, 771, 779, 783, 795, 797, 799, 805, 807, 816, 822, 830

Jabnen p. 168Janßon, Johan p. 378, 382Jobst, Anna p. 743Johannes, Erzbischof von Riga p. 216,

275

John p. 687Joost, Caspar p. 7Jost, Melchert p. 196

Kahl, Hinrich p. 32, 56, 69, 70, 71, 82, 99, 100, 101, 105, 116, 135, 148, 149, 162, 207, 218, 233, 238, 266, 278, 316, 324, 364, 366, 482, 497, 498, 580, 785, 786

Kahl, Jürgen p. 36, 74, 119, 205, 264Kahl, Reinholdt p. 81, 82, 96, 97, 101,

104, 107, 108, 110, 146, 154, 155, 160, 173, 177, 190, 197, 207, 218, 237, 240, 243, 251, 253, 254, 257, 257, 263, 277, 285, 286, 287, 288, 291, 294, 295, 301, 316, 320, 322, 323, 324, 361, 364, 381, 405, 413, 534, 537, 547, 559, 572, 573, 575, 576, 578, 580, 587, 588, 594, 595, 596, 600, 619, 623, 627, 638, 639, 666, 687, 688, 689, 690, 691, 692, 693, 715, 728, 729, 748, 749, 768, 771, 791, 796, 801, 808

Kayser p. 757Kempe, Bartold p. 18, 20, 21, 35, 37,

56, 59, 69, 74a, 105, 119, 206, 265Ketting p. 55Kiehl, Johan p. 743Kinder der Ältesten p. 833, 834Kinne, Johan p. 757Kivulff, Johan p. 611Kleis, Hans p. 67, 68, 96, 97, 99, 100,

101, 149, 151, 188, 207, 266, 315, 316, 364, 481, 498, 528, 538, 541, 543, 552, 559, 566, 573, 576, 583, 587, 588, 594, 596, 597, 623, 637, 665, 693, 707, 708, 711, 715, 721, 730, 734, 739, 751, 755, 756, 758, 761, 763, 765, 768, 771, 774, 779, 797, 799, 807, 812, 815, 832

Kleis, Heinrich p. 125, 217, 276Kleyhels, Thomas p. 6Klinke p. 690Kloppenberg, Berend p. 695

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479Personenregister

Kock, Carsten p. 4, 11, 18, 34, 66, 85, 126, 252

Kock, Johan p. 611Kohn, Friederich Wilhelm p. 743Königsfeldt p. 628Königsfeldtsche p. 630Köning, Alexander p. 9, 36, 74, 119,

205, 264Köning, Johann p. 593, 594, 596, 597,

599, 637, 707, 721, 730, 734, 739, 740, 743, 751, 763, 767, 770, 771, 795, 797, 799, 805, 807, 830

Koo Johan p. 611Kordes, Joachim p. 550, 567, 568, 578,

581, 588, 589, 590, 591, 592, 593, 594, 596, 597, 598, 610, 623, 631, 633, 637, 667, 680, 694, 707, 729, 734, 739, 751, 754, 756, 758, 761, 763, 766, 768, 774, 779, 782, 789, 795, 797, 799, 802, 804, 807, 814, 815, 816, 819, 826, 829, 830, 831, 832, 834, 836

Kröger, Johannes p. 148Krüger, Ewerdt p. 329Krum, Gerdt p. 132, 135, 178, 325,

328, 355, 361, 365, 375, 381, 548Krumhausen, Andres p. 611Krumhusen, Jochim p. 11, 18, 35, 37,

58, 59, 72, 74a, 100, 101, 117, 135, 206, 245, 252, 264, 265, 298, 305, 306, 307, 316, 329, 335, 364, 377, 380, 381

Krumnau, Albrecht p. 611Küterbeck, Jürgen oder Johan p. 329,

379Kuhlenkampff, Hans p. 84, 126, 220,

279Kuhlman, Hanß p. 67, 68, 133, 135Kuhlman, Johan p. 611Kuse, Hanß p. 82, 132, 327Kuse, Hinrich p. 32, 33, 35, 60, 69, 71,

75, 81, 101, 110, 118, 147, 207, 223, 267, 281

Lange, Joachim p. 831

Leiman, Otto p. 314Lichton, Robbert p. 153f., 156, 157Linckhusen, Claes p. 84, 126, 220, 279Lithander, Mathhies p. 611Lohman, Johann p. 25, 52Lorens, Jacob p. 42, 78, 122, 214, 273Lüdersche p. 11, 195Lüderßen, Adolff p. 1b, 2, 4, 11, 15, 18,

20, 21, 27, 32, 34, 53, 46, 54, 56, 60, 62, 65, 82, 90, 218, 278

Ludewich p. 218, 228, 277Lunt, Catharina p. 379

Magnus Gabriel de la Gardie p. 94Mallezowskij, Stanislaus Johan p. 627,

628, 743Mallen, Michael von p. 591, 810, 811,

830, 831Manken, Martin p. 569Marquard, Brandt p. 18, 35, 37, 72,

74a, 100, 111, 117, 119, 156, 193, 205, 208, 245, 251, 253, 258, 264, 266, 285, 298, 301, 305, 316, 317, 323, 359, 364, 380, 381, 424, 426, 481, 498, 539, 548, 558, 645

Marquard, Matthias p. 591, 617, 633, 635, 636, 646, 651, 652, 668, 675, 679, 695, 696, 700, 705, 709, 711, 713, 721, 727, 729, 734, 739, 748, 751, 754, 761, 763, 768, 771, 774, 779, 791, 796, 797, 799, 805, 807, 808, 816, 819, 826, 829, 830, 832, 834, 835

Martens, Clemens p. 80, 125, 276Martini, David p. 36, 74, 119, 205, 264Meders, Johan Valentien p. 809Meerman, Eberhard p. 775, 783, 813Mehrman, Zacharias p. 611Meiners, Georg p. 223, 281, 314, 315,

322, 326, 327, 328, 355, 361, 365, 366, 376, 377, 393, 558, 559, 620, 637, 693, 707, 713, 739, 745, 807, 836 [?]

Menck, Peter p. 481, 550, 551, 592, 593, 710, 811

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480 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Mencken p. 39, 76, 121a, 211, 270Metsue von Dannenstern, Ernst p. 133,

234, 700, 823Meyer, George Hinrich p. 379, 380,

382Meyer, Casper p. 37, 74a, 118, 206,

265Mayer, Claeß p. 379Meyer, Cordt p. 620Meyer, Hanß p. 36, 74, 85, 117, 127,

206, 221, 244, 264, 280, 329, 383Meyer, Harm p. 640Meyer, Hinrich [I]4 p. 329 Meyer, Hinrich [II] p. 382Meyer, Hinrich [III] p. 593, 594Middendorff, Detmer p. 611Mietel, Vrsula p. 159, 160Minckenberg, Wilhelm p. 99, 178, 179,

188, 207, 266, 292, 316, 329, 364, 394, 405, 553, 559, 572, 573, 575, 587, 588, 594, 596, 623, 625, 627, 633, 636, 667, 682, 687, 698, 699, 707, 718, 721, 722, 729, 730, 739, 740, 748, 751, 755, 758, 760, 763, 768, 771, 774, 797, 799, 807, 808, 815, 829, 830, 831, 832, 834

Moenius, Franß Willem p. 379, 382Möller, Hans p. 15, 119, 208, 267Moring, Hans Jacob p. 813Moritzen, Rohloff p. 611Mortens, Clemens p. 217Moskop, Hans [I] p. 18, 35, 37, 74a,

117, 206, 218, 265, 277Moskop, Hans [II] p. 712Moskop, Johan p. 308, 752, 753, 783,

784, 790, 795, 796, 798, 800, 801, 804, 805, 806, 808, 810, 811, 812, 813, 814, 815, 816, 818, 830, 831, 833, 834

Müller, ein königlicher Fiskal p. 12Müller, ein Konrektor p. 153Müller, Daniel p. 611

4 Evtl., aber nicht sicher, identisch mit II oder III.

Müller, Ewert p. 730Müller, Hans, Hanß p. 18, 33, 34, 35,

37, 74a, 101, 133, 135, 316, 361, 364

Müller, Clas Hinrich p. 743Museschen, Erdtman p. 6

Neuhoff, Otto p. 813Nimeyersche, Frölich [= Mädchen-

name] p. 164, 165, 166

Offking, Peter p. 672, 719, 728Ohlman, Christian p. 674Ohusen, Hinrich p. 611Opdenöhl, Johan p. 20, 141, 149, 233,

544, 666Osterdorff, Jacob p. 481Osterhoff, Wilhelm p. 628, 629Osterhoffsche p. 631Osthoff, Catharina p. 833Otter, Daniel p. 813Öttingen, Georg p. 645Öttingen, Johan von p. 26, 544, 678,

697, 698, 701, 707, 719, 793, 807, 817

Ougston, Jurgen p. 710

Pahlen p. 688, 689, 690, 691, 692, 693Paissen, Ernst p. 142, 538, 544, 551,

593, 647, 651, 652, 743, 752, 753Palich von Ehrenheim, Peter p. 826Palmberg, von p. 536, 544, 635, 698,

699, 703, 749Palmstrauch p. 153, 157Pape, Daniel siehe Pfaffe, DanielPape, Philip p. 734Passir, Claus p. 666Pattkul, Johan Reinhold p. 777, 780,

782Peifer, Franß p. 574Pfaffe, Daniel p. 27, 28, 29, 33, 46, 47,

48, 80, 81, 86, 124, 168, 170, 192, 217, 218, 219, 251, 276, 277, 278, 297, 307, 313, 314, 315, 343, 369,

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481Personenregister

391, 394, 493, 496, 580, 648, 670, 789, 809, 810, 823, 824, 833

Piehl, Marten p. 67, 68, 99, 147, 157, 159, 163, 179, 188, 307, 309, 316, 324, 361, 364, 367, 368, 559, 587, 596, 618, 633, 637, 638, 639, 687, 693, 707, 708, 711, 718, 721, 739, 740, 751, 755, 807, 815, 830

Piehlsche p. 188Piel, Thomas p. 337, 338Pieper p. 793Plönnies, George p. 13, 15, 20, 22, 49,

56, 66, 69, 70, 71, 100, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 107, 108, 109, 110, 111, 113, 114, 115, 116, 117, 131, 132, 133, 134, 137, 140, 146, 147, 148, 150, 151, 152, 153, 154, 155, 156, 157, 158, 160, 162, 166, 172, 174, 175, 179, 180, 181, 182, 183, 184, 185, 186, 187, 188, 190, 192, 194, 195, 198, 199, 205, 209, 210, 215, 225, 228, 231, 233, 234, 243, 245, 253, 256, 260, 274, 294, 297, 298, 303, 304, 378, 305, 316, 323, 337, 364, 372, 484, 542, 543, 544, 547, 549, 552, 553, 557, 559, 565, 567, 568, 571, 573, 577, 588, 589, 595, 640, 641, 767

Poggensee, Claas p. 664Polman, Paulus p. 238Polus p. 793Port, Peter p. 20, 141, 157, 218, 277Port, Jürgen p. 329Poßkau, Gothard p. 140Praetorius, Christo p. 611Preußman, Otto p. 322Pries, Hans p. 83Purring p. 688, 690, 692

Qviet, Peter p. 620

Radebant, Hinrich p. 664Rademacher, Jochim p. 99, 100, 101,

106, 107, 116, 135, 148, 149, 207, 233, 260, 265, 316, 329, 362, 363,

364, 394, 498, 528, 534, 541, 543, 547, 553, 559, 569, 572, 573, 575, 576, 577, 580, 584, 588

Raes, Johan p. 378, 380, 382, 394, 395, 405, 740, 801

Ramm, Herman p. 668Rauert, Christian p. 765, 800, 801, 810,

811, 812, 814, 815, 816, 819, 829, 830, 834, 836

Ravensberg, Arend p. 712Reber, Marens p. 708Rehnschild p. 793Rennekam Reinholdt p. 228Rennenkampff, Georg p. 183, 196, 233,

239, 241, 243, 245, 250, 255, 262, 263, 285, 324, 330, 359, 362, 364, 368, 373, 375, 383, 491, 505, 534, 539, 558, 559, 571, 574, 583, 588, 822

Reuter, Bernhard p. 123, 215, 274Reuter, Johannes [I] p. 8Reuter, Johann [II] p. 20, 35, 61, 62,

65, 69, 89, 91, 101, 117, 135, 149, 206, 265

Reuter, Martin p. 73Reuterin p. 167, 184Reutern, Johan von p. 813, 820, 830,

831Ridder, Michel p. 35, 36, 66, 72, 74,

117, 206, 244, 264, 640Rigeman, Gerdt p. 11, 17, 18, 21, 22,

32, 33, 35, 60, 70, 71, 75, 101, 110, 114, 118, 147, 193, 207, 267

Rigeman, Palm [I] p. 6Rigeman, Palm [II] p. 759, 776, 784,

786, 794, 824Rigeman, Paulus p. 308, 330, 387, 577Ritzebandt, Clas p. 611Rohde, Israel p. 153, 367Rohde, Johann [I] p. 69, 94, 96, 97, 99,

163, 177, 178, 179, 233, 547Rohde, Johann [II] p. 163Roll, Hinrich p. 611Rottfelt, Reinholt p. 480, 481Rus, Gustav p. 544, 550, 551

Page 491: zur Geschichte und Landeskunde Ostmitteleuropas QUELLEN 8 · depolitik wichtig erschien.6 Nach Abschluss des hier edierten Memorialbuchs wurden die Sitzungen der Ältestenbank auch

482 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Rusmeyer, Christoff p. 34, 105, 111, 116, 151, 152, 159, 163

Säger, Jacob p. 217, 277Samsoni, Herman p. 6Scharffenberg, Christoff p. 133, 136Schievelbein, Peter Jant von p. 36, 74,

119, 205, 264, 327, 394, 395, 406, 488, 492, 495, 527, 528, 529, 548, 559, 571, 573

Schilder p. 23Schlosken, Johan p. 85, 127, 221, 280Schmelting p. 710Schmit, Berend p. 322, 326, 489Schmitt, Hanß p. 234Schockman, Jacob p. 314, 326, 366Schopman, Baltzar p. 813Schopman, Jacob p. 142Schrader, Jürgen p. 35, 37, 58, 72, 74a,

117, 206, 265Schreiber, Herman p. 67, 68, 69, 117,

206, 227, 235, 238, 243, 253, 265, 316, 320, 322, 323, 330, 364, 481, 482, 496, 497, 534, 537, 559, 566, 568, 576, 578, 584, 587, 596, 597, 635, 637, 638, 641, 667, 686, 687, 693, 696, 697, 707, 714, 718, 720, 721, 724, 729, 739, 749, 750, 751, 754, 756, 757, 758, 759, 760, 771, 772, 775, 779, 781, 783, 784, 789, 790, 795, 797, 799, 805, 807, 812

Schreiterfeldt p. 234Schultz, Christoff p. 299, 301, 314,

325, 483, 484, 488Schultzen, Claes von p. 36, 74, 119,

205, 264, 665Schultzen, Eberhard von p. 2, 4, 11, 58,

329, 488, 505, 527, 528, 529, 548, 553, 537, 555, 559, 587, 596, 597, 602, 603, 604, 605, 623, 633, 635, 637, 640, 666, 693, 707, 715, 718, 721, 727, 729, 730, 734, 739, 744, 748, 751, 753, 755, 758, 759, 761, 763, 765, 768, 771, 774, 775, 779,

783, 795, 797, 799, 804, 805, 807, 813, 815, 816, 819, 826, 830

Schultzen, Hinrich von p. 4, 11, 18, 32, 34, 36, 41, 49, 66, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 78, 89, 93, 94, 96, 99, 105, 106, 108, 110, 114, 119, 122, 150, 151, 152, 156, 158, 160, 161, 162, 168, 171, 186, 190, 194, 195, 205, 213, 264, 272

Schultzen, Johan von p. 156, 161, 297, 302, 303

Schultzen, Michel von p. 6, 33, 35, 69, 72, 74, 91, 93, 94, 95, 100, 106, 113, 116, 117, 119, 130, 149, 151, 152, 168, 169, 180, 186, 191, 208, 235, 241, 244, 252, 261, 267, 316

Schultzen, Thomas von p. 6, 36, 74, 118, 208, 267

Schütt, Berendt p. 329Schwanenberg, Hinrich von p. 312,

385, 391, 392Schwartz, Abraham p. 329, 481Schwartz, Hans p. 99, 177, 178, 188,

179, 207, 223, 266, 292, 299, 316, 364, 367, 505, 558, 559, 587, 588, 594, 596, 626, 637, 638, 651, 667, 681, 693, 707, 720, 721, 722, 730, 731, 734, 739, 740, 751, 763, 768, 771, 774, 797, 805, 807, 808, 815, 821, 834

Schwenders, Daniel p. 195Segebade, Michael von p. 93, 146, 344,

348Sehdens, Hanß p. 361, 365Sehdens, Hinrich p. 37, 74a, 119, 206,

265Sehdens, Röttgerdt [I] [Sohn von Hin-

rich] p. 20, 35, 37, 72, 73, 74a, 91, 93, 94, 100, 111, 117, 119, 132, 134, 141, 206, 265

Sehdens, Rottgerd [II] [Sohn von Hans] p. 326, 327, 355, 361, 365, 373, 375, 376, 383, 482, 483, 497, 537, 558, 559, 596, 587, 597, 601, 623, 624, 627, 633, 634, 637, 639, 641, 645,

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483Personenregister

693, 707, 713, 715, 718, 721, 725, 727, 728, 745, 748, 751, 752, 755, 756, 758, 761, 763, 768, 779, 795, 797, 799, 807, 816, 819, 826, 830, 831, 834

Sellentin, Asmus p. 83Semman, Anna p. 382Seyffart, Christoffer p. 111Siebens, Hans p. 94, 133, 135, 147,

163, 176, 178, 182, 193, 194, 196, 197, 237, 240, 254, 266

Sigismund III. p. 41, 78, 122, 213, 214, 273

Sohling, Hinrich p. 665Sohn des – Brockhausen, Paul p. 684– Gercken, Simon p. 752– Grünwaldt p. 621– Harmsen, Harm, Herman p. 543– Ludewig p. 228– Timmermann, Marten p. 9– Wilcken, Melcher p. 231– Witte von Lilienau p. 371Soo Ericus p. 317, 318, 319, 330, 331,

333, 348, 495Spiel, Hans p. 329, 379, 547, 550, 551,

710, 783, 784, 819Springer, Casparus p. 80, 125, 217, 276Sproy, Andres p. 337, 338, 491Staden , Jacob von p. 32, 67, 68, 69,

89, 91, 101, 112, 117, 188, 206, 226f., 252, 265, 316, 329, 364, 482, 493, 496, 537, 547, 558, 559, 584, 587, 596, 623, 627, 637, 638, 648, 687, 693, 696, 707, 718, 720, 721, 727, 756, 757, 828

Stadtländer p. 27Staffenhagen, Phili p. 667, 669Steffensen, Hanß p. 85, 127, 221, 280,

383Steffenß, Peter p. 329, 379Stegman, Johan Paul p. 820Steinbeiß, Christian p. 385Steinbergk, Adam [bzw. Abraham]

p. 180

Steiner, Statius p. 647Stetem, Anna Madalena p. 611Stockfi sch, Joachim p. 484, 491, 493,

497, 498, 537, 548, 559, 587, 596, 597, 601, 602, 627, 633, 637, 665, 694, 707, 713, 718, 721, 729, 730, 734, 739, 750, 751, 756, 768, 771, 779, 795, 797, 799, 800, 807, 815, 816, 826, 828, 830, 830, 831

Strokirch, Paul von p. 826Struck, Strueck Hanß, Hans p. 11, 18,

35, 100, 117, 153, 162, 182, 190, 191, 192, 193, 224, 282, 316, 364, 559, 588

Swanenberg, von p. 634, 678Swanwedel, Georg Hinrich p. 712

Thorn, Michel p. 133, 135Tieffenbroeck, Rötchert von p. 2, 34,

74, 83, 119, 205, 264Tieffenbrook, Michel p. 9Tiesenhaußen p. 240Timmen, Davidt p. 85, 126, 191, 221Tochter des– Bade, Hans p. 47, 130– Horn, Christer p. 244, 640– Kahlen, Reinhold / Hinrich5 p. 580– Kröger, Johannes p. 148– Schultzen, Michel von p. 168Tohrn, Andres p. 611Tohrn, Hinrich p. 611Tolks p. 690, 691Tötin, Hinrich p. 379Tötin, Johan p. 382

Ulrichs, Claus p. 593Ulrich, Herbert p. 798, 824

Vegesack, Gotthard [I] p. 68, 164, 167, 170, 184, 186

5 Das Memorialbuch verzeichnet einen anderen Vornamen als das Kämmereirechnungsbuch. Vgl. die Anmerkung zu p. 580.

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484 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Vegesack, Gotthard [II] p. 378, 382, 505, 535, 555, 556, 559, 566, 567, 571, 572, 573, 574, 576, 580, 587, 596, 604, 622, 625, 627, 631, 633, 636, 637, 638, 646, 665, 669, 679, 686, 694, 707, 714, 715, 718, 720, 721, 722, 727, 729, 730, 731, 733, 734, 739, 741, 748, 751, 754, 755, 756, 758, 763, 768, 771, 779, 791, 793, 795, 797, 799, 801, 804, 805, 807, 815, 816, 819, 825, 826, 828, 829, 830, 831, 833, 834, 836

Vegesack, Thomas p. 238, 320Vincelius, Burchardus p. 56, 94, 639,

723, 725, 726Vitius p. 601Vogdt, Baltzer p. 611Vogdt, Hanß p. 132, 136Volters, Albrecht p. 80, 82, 124Vortman, Hans p. 84, 126, 220, 279

Wachtmeyster p. 793Wagener, Marten p. 180Wagener, Samuel p. 39, 76, 121a, 211,

270Wagner, Gustavus Moricius p. 585Waltersdorff, Johan p. 666, 700Wartenfelt p. 244Weber, Marten p. 620Weier siehe WeyerWein, Peter p. 95Welling, Otto p. 774Weßling, Friedrich p. 80, 99, 100, 101,

105, 106, 107, 124, 135, 149, 155, 207, 217, 233, 260, 265, 276, 294, 312, 315, 316, 362, 363, 364, 366, 498

Weßeling, Roloff p. 133Wetter, David p. 85, 127, 221, 279Weyer p. 143Weyer, entweder Peter oder Reinhold6

p. 675, 6776 Bei diesen Einträgen steht nur die Amtsbe-

zeichnung ‚Ältester‘ vor dem Nachnamen. Beide Einträge beziehen sich auf das Jahr 1697, in dem so-wohl Peter als auch Reinhold Weyer Älteste waren.

Weyer, Peter p. 544, 550, 567, 568, 574, 576, 580, 587, 596, 598, 622, 623, 633, 637, 638, 665, 672, 680, 686, 707, 714, 720, 721, 727, 729, 730, 734, 735, 739, 748, 751, 754, 755, 756, 758, 761, 763, 766, 768, 771, 774, 779, 797, 799, 805, 807, 814, 815, 816, 822, 826, 829, 830, 831, 834

Weyer, Reinhold p. 136, 320, 321, 378, 382, 394, 395, 405, 406, 483, 484, 491, 493, 532, 537, 538, 548, 559, 565, 587, 601, 605, 625, 633, 637, 641, 694, 697, 707, 713, 718, 721, 724, 727, 730, 733, 734, 739, 748, 749, 750, 751, 753, 758, 759, 763, 768, 781, 783, 791, 793, 797, 807, 812, 815, 819, 828

Wibers, Willm p. 34Wiebers, Joachim p. 824Wiedau, Claus p. 226, 227, 285, 286,

298, 299, 302, 303, 313, 314, 317, 319, 320, 321, 324, 325, 329, 330, 331, 359, 362, 364, 368, 369, 373, 375, 383, 413, 483, 534, 537, 552, 553, 555, 558, 559, 565, 567, 568, 574, 577, 578, 579, 583, 587, 595, 596, 597, 612, 617, 621, 623, 627, 633, 637, 642, 648, 653, 661, 662, 665, 670, 671, 672, 682, 687, 689, 693, 698, 701, 705, 707, 708, 710, 711, 712, 713, 715, 718, 721, 727, 729, 730, 734, 739, 744, 748, 749, 751, 753, 754, 757, 760, 808, 810

Wiemann, Daniel p. 667Wiesemeyer, Jürgen p. 379, 380Wilcken, Melcher p. 231Wilcken, Zacharias p. 36, 74, 118, 208,

267Wilckens, Caspar p. 82, 219Wilde, Jacob p. 136, 325, 361, 366,

484, 550, 592, 667, 710, 783, 784, 811, 812

Wilde, Reinholdt p. 611Wiles, Bortels p. 94

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485Personenregister

Willig, Eberhard p. 697, 715, 743, 819, 820

Witchau, Daniel p. 20, 66, 105, 116, 141, 151, 152, 197, 225

Witt, Hinrich p. 99, 135 Witt, Werner p. 16Witte, Hans [I] p. 35, 37, 74aWitte, Hans [Sohn des Harm] [II] p. 35,

37, 74a, 119, 206, 265Witte, Hans [Sohn des Hans] [III]

p. 35, 37, 65, 72, 74a, 100, 111, 117, 119, 131, 180, 193, 205, 208, 231, 236, 244, 245, 261, 264, 266, 297, 316, 363, 364, 543, 559, 711, 713

Witte, Hans [IV] p. 27Witte, Hans, entweder zu II oder zu III7

p. 6Witte, Harm p. 35, 37, 74a, 119, 206,

265Witte p. 228Witte, Jacob p. 362Witte, Ludewieg p. 67, 68Witte von Lilienau p. 371Witte von Nordeck, Hermann p. 385,

386, 387 Wittenberg, Jacob p. 611Witwe des– Bartram p. 196– Beyer, Andreas p. 802, 808, 816– Benckendorff, Conrad p. 740– Böddecker, Melchert p. 373, 383– Candisius, Benjamin p. 664– Damm, Jürgen von p. 833– Dreling, Diederich siehe Dreilingsche– Harmsen, Harm p. 543– Harmßen p. 382– Hendel, Michel p. 423– Hintze, Hinrich p. 833– Kahl, Kahlen Reinhold p. 791, 796,

801– König, Alexander p. 9

7 Nicht eindeutig zuzuordnen. Hans Witte wird p. 6 als Ältester bezeichnet. Zu diesem Zeitpunkt wa-ren beide Hans Witte Älteste.

– Kröger, Johann p. 329– Lüders, Adolf p. 218, 278– Mancken, Gerd p. 813– Meyer, Hinrich p. 379– Moritz, Rohloff p. 611– Moskop Hanß p. 218, 277– Plönnies, Georg p. 767– Rademacher, Barthel p. 611– Rademacher, Joachim p. 576– Säger, Seger, Jacob p. 217, 277– Steffenßen, Hans p. 383– Stückmachers p. 8– Volters, Albrecht p. 82– Wilcken, Caspar p. 219– Witte von Lilienau 371Witwen der Bürger p. 302, 655Wohler, Hinrich [vmtl. muss es

‚Henning‘ heißen]8 p. 36, 208, 267Wohler, Henning p. 74, 118Wolck, Johan p. 395Wrangel, Paul Johan p. 244Wrede p. 792Wulff, Herman p. 1b, 2, 16, 18, 35, 37,

56, 57, 59, 72, 74a, 105, 111, 114, 116, 117, 119, 150, 162, 191, 193, 208, 210, 229, 232, 241, 251, 256, 260, 266, 269, 293, 297, 304, 305, 306, 316, 317, 323, 330, 331, 335, 338, 359, 364, 378, 381, 393, 496, 537, 540, 559, 565, 568, 571, 575, 576, 577, 579, 581, 588, 615, 618, 619

Wulff, Johan p. 378, 382, 581, 582, 614, 615, 618, 620, 624, 636, 641, 651, 682, 686, 711, 715, 718

Wulff, Melchior p. 697, 715, 812, 815, 816, 820, 826, 828, 829, 830, 831, 833, 834, 835

Zimmerman p. 168, 232, 238, 239, 241, 242, 243, 244, 245, 250, 251, 252, 254, 259, 261, 285, 288, 290, 292, 294, 295, 297, 298, 299, 300, 301, 752

8 Vgl. die Anmerkung zu p. 36.

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486 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Zimmerman, Dirich p. 33, 35, 57, 58, 72

Zimmerman, Laurentius p. 16Zimmerman, Margarehta p. 379, 382

Zimmerman, Marten p. 9, 11, 18, 33, 35, 49, 66, 131, 138, 141 232, 234, 237, 240, 241, 243, 245, 251, 252, 255, 256, 257, 258, 262, 263, 285, 289, 290, 291, 292, 294, 304, 305, 307, 309, 312, 316, 364, 405, 539, 548, 558

Zuckerbecker, Johan p. 136, 619, 633, 647

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32 Punkte p. 49, 51, 61, 62, 65Abriss p. 388, 630Absterbung siehe TodAburteilung p. 353Adel p. 346, 347, 348, 788Adhaerenten, Adjunkten p. 70, 315,

317, 322, 324, 327, 330, 334Advokat p. 40, 77, 121a, 198, 211, 271,

390Affäre p. 346, 748Affront p. 639, 693Akzidenzien p. 28, 52, 53Akzise / Akzisekasten p. 71, 73, 123,

193, 304, 529, 598, 599, 713, 744, 767

Almosen p. 730Alte Gewohnheit, Gebräuche, Manier,

Recht, das Alte p. 4, 20, 47, 56, 63, 67, 97, 408, 136, 147, 155, 157, 162, 170, 174, 176, 183, 186, 187, 245, 250, 289, 296, 297, 311, 312, 313, 315, 317, 319, 320, 322, 323, 325, 330, 331, 334, 359, 363, 375, 395, 489, 537, 545, 546, 548, 550, 569, 592, 594, 596, 601, 616, 626, 640, 646, 651, 652, 657, 658, 660, 685, 687, 694, 711, 719, 723, 724, 725, 726, 733, 740, 741, 755, 757, 759, 766, 783, 791, 807, 810, 818, 828, 832, 833

Älterleutetisch p. 155, 177, 482, 484, 548, 807

Ältermannschlüssel p. 232, 304Ältestenbankprivilegien p. 305

Ältestenbuch p. 15, 823, 824Amt p. 52, 53, 103, 175, 298, 304, 338,

484, 553, 620, 680, 681, 743, 745, 817

Anklage p. 15, 319, 353Anlage p. 19, 23, 167, 656Annahme der Bruderschaft p. 112, 113,

115, 116, 140, 153, 175, 180, 290, 294, 296, 307, 321, 329, 378, 379, 380, 382, 544, 545, 546, 552, 610, 611, 612, 657, 658, 660, 664, 712, 743, 772, 789, 813

Annahme der Schwesternschaft p. 115, 116, 180, 329, 378, 379, 380, 382, 545, 546, 552, 611, 664, 743, 813

Apfel p. 173Armenbüchse p. 29, 73, 86, 128, 222,

280Armenhaus p. 632Armer / Arme p. 159, 198, 381, 393,

601, 602, 603, 609, 610, 642, 643, 646, 647, 655, 660, 661, 662, 663, 665, 766

Armut p. 10, 143, 642, 646, 660Arrendator p. 167, 494Arrende p. 167, 184, 372, 492, 494,

788Audienz p. 392, 793Aufgeld p. 142, 656Aufkauf, Vorkauf p. 372, 607, 634,

655, 824Aufrührer p. 358Aufwartung p. 348, 587, 588, 807, 808Ausländische Geburt p. 545

11 Sachregister

Nicht mit aufgenommen wurden die in den Inventaren genannten Sachen.1

Erläuterungen zum besseren Verständnis sind in Klammern gesetzt und auf ein Mini-mum reduziert.

1 Die Inventare der Großen Gilde fi nden sich auf p. 29-31, 36-42, 74-88, 117-130, 205-224 u. 264-282.

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488 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Ausmondierung p. 90, 92Ausschluss aus der Brüderschaft p. 153Ausschuss der Bürgerschaft p. 770Aussteuer p. 381

Balken p. 9Baracken p. 154, 156, 302, 303, 385,

386, 387, 389, 785, 786, 788, 794Barbier p. 385Bastion p. 6Batterien p. 349Bauer p. 184, 197, 607, 691, 693Bau eines Waisenhauses in Brandenburg

p. 760Bauernhaus p. 7Baukosten p. 541Baum p. 649, 651, 715Bauwesen p. 553, 638, 648, 686, 693,

751Beantwortung der 32 Punkte p. 55Beantwortung der Fastnachtgravamina,

Fastnachtklagen, Bürgerklagen p. 2, 41, 48, 78, 158, 159, 198, 255, 384, 426, 574, 606, 607, 638, 653, 707, 739, 741, 809

Bediente p. 341Bedienungen p. 2, 3, 553, 598, 602,

624, 807– Kirchen p. 576, 580, 581, 583, 584,

624, 625Begleitung p. 392Begräbnis siehe Tragung der LeichenBeichte p. 489Beifall p. 243Bein p. 27Beisitzer [am Ältermannstisch zu Fast-

nacht] p. 33, 34, 103, 155, 180, 193, 194, 245, 297, 317, 323, 359, 360, 380, 381, 481, 484, 497, 528, 547, 573, 587, 588, 594, 638, 708, 711, 740, 807, 808, 812

Beisteuer p. 159, 195, 335, 393, 601, 609, 621, 632, 751, 833

Belohnung p. 10Benefi zien p. 357

Bescheid p. 51, 320, 321, 333, 557Beschuldigung p. 68, 114, 780, 782Beschwerde p. 243, 275, 634, 709Besoldung p. 28Bett p. 744, 787Bettler p. 642, 647Beutel [Klingelbeutel in der St. Petri-

kirche] p. 2, 58, 59, 73, 89, 116, 143, 149, 150, 151, 173, 189, 221, 235, 237, 292, 309, 367, 368, 369, 374, 375, 376, 377, 491, 542, 554, 555, 568, 598, 599, 600, 602, 603, 604, 631, 686, 727, 755, 768, 796, 814, 821, 833

Bewahrung siehe VerwahrungBier p. 26, 580, 639, 827Bildnis des Königs p. 632Billigkeit p. 253, 556, 601Birne p. 173Bitte p. 423, 481, 618, 623Bittschrift siehe SupplikBittsteller, Solicitanten p. 661, 662,

663, 751Blut p. 341Boden p. 25Bonum commune, Bestes, gemeines

Bestes p. 101, 102, 103, 232, 154, 305, 310, 341, 352, 353, 539, 540, 557, 661, 665, 831

Boot p. 372Brandstifter, Brandstiftung p. 6, 7, 8, 9,

10, 11, 555Brandwein p. 9, 823Braten p. 172, 173Brauch siehe GewohnheitBrauerei p. 174, 175, 181Brauerkompagnie p. 181, 298– Ältermann p. 489, 710Brautmeister p. 423, 424Brennholz, Holz p. 3, 196, 607, 775,

776, 795, 803, 823, 826, 827Bretter p. 794, 795Brot p. 25, 26, 775, 776, 784, 822, 823,

824, 826, 827Bruder [verwandtschaftlich] p. 571

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489Sachregister

Bruder, Bruderschaft [mitgliedschaft-lich] p. 18, 32, 66, 67, 96, 99, 111, 112, 114, 115, 116, 138, 139, 141, 142, 146, 147, 151, 152, 154, 153, 158, 159, 163, 173, 175, 176, 180, 196, 197, 198, 225, 290, 294, 295, 296, 297, 300, 301, 310, 311, 312, 313, 314, 315, 316, 318, 319, 324, 329, 335, 355, 366, 367, 378, 379, 381, 382, 385, 394, 405, 497, 529, 544, 545, 546, 547, 552, 609, 610, 612, 614, 618, 619, 650, 657, 658, 660, 661, 662, 663, 664, 701, 703, 712, 737, 743

– Buch p. 38, 75, 115, 116, 120, 180, 209, 269

– Geld p. 329, 381, 382, 743– Register p. 545Brunnen p. 21, 22Brustkraut p. 93, 143Buchhalter p. 331Buden p. 608Bühne p. 344, 348, 349, 350Bürde p. 718, 728, 744, 835Bürger, Bürgerschaft p. 2, 3, 4, 8, 12,

16, 17, 18, 19, 21, 22, 24, 25, 26, 33, 47, 49, 52, 53, 54, 55, 56, 61, 63, 64, 65, 68, 69, 70, 71, 100, 102, 103, 104, 105, 111, 114, 115, 116, 124, 132, 134, 137, 138, 139, 140, 142, 144, 145, 146, 147, 148, 152, 153, 154, 155, 156, 157, 158, 159, 160, 161, 162, 163, 164, 165, 166, 174, 175, 176, 180, 181, 182, 183, 184, 194, 196, 197, 198, 199, 225, 226, 228, 232, 233, 238, 239, 240, 241, 242, 243, 245, 250, 253, 256, 262, 263, 285, 286, 288, 291, 297, 298, 299, 300, 302, 303, 310, 311, 312, 313, 314, 315, 316, 318, 319, 320, 323, 324, 329, 331, 332, 333, 335, 336, 337, 339, 340, 341, 342, 344, 349, 351, 352, 354, 355, 356, 359, 360, 361, 366, 369, 372, 378, 381, 387, 390, 394, 395, 405, 414, 424,

426, 480, 481, 483, 484, 487, 488, 489, 490, 492, 494, 495, 497, 505, 527, 528, 532, 534, 536, 538, 542, 543, 545, 546, 547, 549, 550, 551, 552, 565, 566, 567, 573, 574, 578, 582, 587, 588, 589, 590, 591, 592, 593, 594, 595, 606, 607, 608, 609, 610, 612, 616, 617, 618, 633, 637, 639, 640, 641, 642, 643, 644, 645, 646, 647, 649, 650, 651, 653, 654, 655, 656, 657, 660, 661, 663, 664, 665, 667, 668, 671, 673, 674, 675, 677, 678, 679, 683, 687, 695, 696, 698, 699, 700, 701, 702, 703, 704, 707, 708, 709, 710, 711, 712, 721, 723, 724, 725, 730, 731, 732, 733, 735, 736, 737, 738, 739, 741, 742, 753, 751, 752, 758, 759, 760, 761, 763, 764, 765, 766, 768, 769, 770, 771, 772, 773, 774, 775, 776, 777, 780, 781, 782, 783, 784, 785, 786, 787, 788, 792, 794, 795, 797, 798, 799, 800, 801, 803, 804, 805, 806, 807, 808, 809, 810, 812, 819, 821, 822, 823, 824, 825, 826, 827, 829, 830, 831

– Gelder p. 388– Klagen siehe Fastnachtsgravamina– Resolution p. 315, 385, 787Bürgermeister p. 6, 49, 52, 53, 54, 62,

68, 102, 139, 156, 161, 164, 167, 170, 184, 186, 228, 297, 302, 303, 308, 311, 315, 330, 332, 356, 387, 388, 494, 536, 544, 606, 612, 652, 653, 674, 684, 697, 698, 701, 707, 719, 739, 741, 766, 793, 806, 807, 817

Bürgerrecht p. 654Burggraf p. 387Butter p. 93, 172, 173

Carmina p. 89Carta sigellata siehe StempelpapierChaisen p. 392Chor p. 347, 659

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490 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Curialien p. 346Dankfest p. 809Dedikation p. 627Defension p. 771Dependenz p. 728Deputation p. 2– Leiter p. 286, 287Deputierte, Verordnete, Abgeordnete– Älteste p. 49, 51, 60, 61, 62, 63, 64,

66, 68, 70, 72, 90, 95, 97, 100, 103, 104, 106, 107, 108, 110, 110, 112, 115, 116, 136, 142, 143, 147, 149, 156, 163, 190, 226, 227, 238, 239, 243, 244, 251, 252, 254, 255, 257, 258, 259, 262, 263, 274, 286, 287, 291, 295, 298, 299, 300, 312, 315, 319, 320, 321, 323, 351, 362, 374, 394, 395, 481, 537, 538, 543, 544, 555, 566, 576, 577, 578, 579, 618, 619, 639, 640, 641, 644, 645, 646, 647, 651, 653, 660, 672, 677, 678, 679, 680, 686, 687, 695, 696, 697, 701, 702, 709, 714, 722, 725, 733, 735, 740, 741, 749, 752, 759, 765, 766, 775, 781, 783, 784, 786, 789, 790, 791, 792, 793, 800, 818, 822, 825, 828, 830, 834, 835, 836

– Älteste der Kleinen Gilde p.171, 239

– Bürgerschaft p. 60, 61, 62, 63, 66, 70, 136, 139, 196, 197, 239, 241, 242, 251, 252, 254, 255, 257, 258, 262, 263, 286, 287, 291, 295, 298, 299, 300, 319, 320, 321, 351, 374, 481, 544, 644, 660, 701, 702, 765, 766, 773, 775, 783, 784, 787

– Bürgerschaft der Kleinen Gilde p. 154, 239

– Einsammlung von Geldern p. 667– Große Gilde p. 19, 52, 239, 241, 242,

389– Händler p. 133 – Kastenkollegium p. 52, 53, 54 – Kleine Gilde p. 5, 52, 239, 389, 620,

792, 793

– Lehnbank p. 534, 544, 577, 578, 697, 698, 700, 701, 702

– Rat p. 12, 16, 17, 22, 24, 25, 26, 52, 55, 61, 62, 63, 64, 68, 156, 161, 165, 170, 238, 302, 303, 312, 313, 337, 351, 385, 543, 634, 644, 645, 646, 677, 758, 759, 775, 776, 784, 792, 793, 794, 822, 824, 830

– Reduktionskommissar p.153– Stadt p. 803, 822– Vogteigericht p. 825Diener, Ligger p. 4, 33, 50, 166, 168,

169, 170, 257, 314, 315, 337, 338, 491, 580, 679, 761; siehe auch Gildestubendiener

Diskretion p. 162, 293, 585, 621, 627, 639, 766, 767, 802, 814

Disput p. 357Disputation p. 585, 621, 833, 836Dockmann p. 11, 18, 20, 21, 22, 33, 54,

56, 60, 61, 62, 65, 69, 71, 99, 104, 105, 106, 107, 108, 109, 110, 136, 137, 146, 147, 154, 155, 157, 159, 160, 163, 166, 174, 176, 177, 178, 182, 183, 194, 197, 225, 226, 227, 233, 239, 242, 243, 250, 252, 255, 256, 262, 263, 285, 288, 297, 299, 300, 301, 303, 313, 317, 319, 320, 321, 322, 323, 324, 325, 327, 330, 334, 342, 357, 359, 361, 367, 371, 373, 378, 379, 380, 384, 385, 386, 390, 394, 395, 406, 480, 488, 490, 492, 494, 495, 505, 534, 535, 542, 544, 548, 549, 550, 551, 555, 559, 566, 567, 571, 573, 574, 579, 588, 589, 590, 591, 592, 593, 594, 606, 609, 610, 612, 614, 615, 617, 618, 624, 635, 636, 641, 646, 668, 675, 679, 682, 695, 696, 699, 700, 705, 709, 710, 711, 724, 725, 732, 735, 737, 740, 741, 742, 760, 763, 764, 765, 766, 771, 773, 775, 777, 781, 783, 784, 790, 795, 796, 798, 799, 800, 801, 802, 803, 804, 805, 806,

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491Sachregister

808, 810, 811, 812, 819, 820, 823, 830, 831

Dockmannsgelder p. 368Doktor p. 52Domvorsteher p. 832Dreifuß p. 31

Ehre p. 108, 109, 770, 777Ehrenwein p. 754Eid p. 257, 331– Ältermann p. 100, 102, 103, 232, 761– Bürger p. 103– königlicher p. 103– Untertanen p. 339, 340, 341, 342,

344, 348, 349Eigennutz p. 823Eimer p. 130Einigkeit, Eintracht p. 53, 66, 68, 90,

101, 102, 109, 110, 111, 115, 146, 152, 176, 312, 318, 323, 324, 351, 353, 355, 360, 480, 483, 484, 764

Einquartierung p. 198, 225, 233, 302, 303, 385, 386, 387, 389, 392, 638, 639, 685, 772, 820

Einspänner p. 330Einwohner p. 341, 642Eiserkuchen p. 173Eiserne Kette p. 10Erbgerechtigkeit p. 339Erbieten p. 615Erbsen p. 26Ergötzlichkeit p. 609Erhängter p. 423Erweiterung einer Gasse p. 630Essen p. 169, 497Evangelium p. 103, 339Expedition p. 392Expensen p. 92, 383Extraausgaben p. 90, 92, 143, 257Extramahlzeit p. 257Exulant p. 640, 810, 812

Fackeln p. 580Faktorei p. 133, 135, 136, 608Fähre p. 372

Fähnrich p. 665, 827Fastnacht p. 15, 18, 60, 65, 88, 96, 99,

100, 112, 149, 152, 153, 155, 156, 158, 172, 174, 175, 188, 193, 197, 237, 240, 245, 254, 290, 294, 296, 297, 299, 307, 308, 309, 315, 316, 320, 329, 351, 357, 359, 368, 372, 374, 376, 377, 378, 385, 413, 480, 493, 496, 497, 527, 543, 544, 545, 546, 547, 571, 573, 573, 628, 637, 653, 696, 699, 705, 707, 713, 737, 739, 744, 755, 762, 766, 768, 771, 772, 789, 801, 804, 807, 813, 823, 834

– Gravamina, – Klagen p. 4, 15, 33, 41, 48, 71, 78, 122, 155, 160, 174, 175, 213, 216, 194, 245, 250, 252, 255, 272, 275, 299, 300, 301, 315, 342, 380, 383, 384, 527, 574, 594, 606, 641, 653, 654, 658, 707, 742, 809

– Mahlzeit, – Schafferei, – Speisen, – Speisung p. 33, 60, 73, 85, 89, 116, 127, 148, 149, 151, 172, 173, 188, 189, 221, 237, 238, 240, 280, 294, 295, 296, 307, 308, 309, 315, 335, 368, 369, 372, 374, 375, 376, 377, 383, 413, 414, 493, 496, 542, 548, 552, 554, 555, 556, 571, 572, 599, 600, 615, 635, 636, 648, 696, 705, 712, 729, 753, 768, 772, 789, 790, 801, 806, 813, 834, 835, 836, 837

Feder p. 320, 721Feind p. 771, 772, 777, 787, 789, 804,

808Feindschaft p. 103Feldzug p. 12, 13, 22, 167Fenster p. 94, 95, 125, 231, 393, 569,

570, 613, 683Feuer p. 7, 9, 344, 789Feuerhaken p. 6Feuerherd p. 31, 88Feuerwerk p. 350Fisch p. 172, 173, 656, 657Fischer, Fischeramt p. 656, 657, 679

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492 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Fischerbauern p. 607Fiskal p. 12, 51, 55, 91, 94, 190, 353,

358, 601Flachs p. 9, 285, 607Folgen, Sequellen p. 695, 724, 762,

803, 810Freie Kost p. 27Freie Wahl p. 618, 711Freier Handel p. 181, 189, 633, 634,

803, 806Freier Nutzen und Gebrauch p. 310Freier Wille p. 554, 555Freihaus [von der Einquartierung

befreite Häuser] p. 303Freiheiten p. 134, 137, 187, 302, 311,

613, 639, 798Fremde p. 8, 48, 102, 342, 496, 497,

608, 654, 661, 662, 663, 664, 761, 810, 831

Freunde p. 554Freundschaft p. 103, 693Frieden p. 24, 53, 66, 68, 101, 102,

109, 110, 111, 115, 146, 152, 176, 179, 309, 312, 318, 323, 350, 351, 353, 355, 360, 480, 483, 484, 619, 626

Frischwasser p. 21, 22Frühling p. 544, 608Fuhrleuteamt p. 679Fürsorge p. 311Futter p. 5Futterhemd p. 631

Garküche p. 257Garnison p. 387, 787Gartenbüchlein p. 236Gast p. 392Gastmahl p. 295Geburtsbrief p. 140, 329, 379, 380,

385, 497, 545, 658Gedächtnis p. 376, 377, 557Gefährliche Ratschläge p. 341Gegennotdurft p. 333Gegensupplik p. 254, 256, 260Gehilfe p. 423

Gehorsam p. 302, 341, 792Geiz p. 176Gelbe Kringel p. 363Geld, Gelder p. 4, 12, 13, 16, 17, 19,

21, 23, 27, 28, 46, 47, 48, 55, 56, 85, 93, 95, 106, 116, 126, 127, 130, 143, 148, 152, 154, 182, 185, 186, 195, 198, 220, 221, 230, 231, 232, 234, 236, 237, 241, 257, 259, 280, 282, 285, 286, 287, 291, 295, 296, 302, 303, 307, 308, 369, 370, 377, 381, 388, 413, 414, 482, 491, 496, 497, 498, 537, 540, 541, 545, 554, 555, 557, 558, 572, 598, 613, 624, 625, 627, 628, 643, 644, 649, 651, 659, 664, 685, 706, 730, 773, 778, 794, 802, 812, 822, 824, 826

Gelehrter p. 47Gemeinde, Kommune p. 355, 489, 778Generalgouvernement siehe Gouverne-

mentGerechtigkeit p. 339, 341Gericht [Speise] p. 172, 173, 790Gericht [Justizwesen] p. 9, 10– Tag p. 28– Vogt p. 759, 776, 784, 824Gerste p. 9Geschäfte p. 368, 572, 624, 728Geschenk p. 143Geschrei p. 105Geselle p. 25, 48, 480, 481, 798Gesinde p. 8Gesundheit p. 245, 288, 304, 318, 350,

543, 637Getreide p. 655, 780Gewalt p. 314Gewehr p. 24, 25, 341Gewicht p. 343, 656, 657Gewissen p. 340Gewissheit p. 603Gewogenheit p. 310Gewohnheit, Gebrauch p. 69, 240, 272,

311, 313, 324, 395, 406, 550, 555, 569, 591, 658, 678, 707, 708, 732, 742, 752, 760, 802, 804, 811

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493Sachregister

Giebel p. 9, 671Gießbecken p. 151 Gildestube– Bau p. 685, 694– Bestes p. 143, 184, 259, 540, 820– Buch p. 15, 72, 103, 378, 543, 715– Diener p. 27, 29, 33, 86, 166, 168,

170, 251, 297, 307, 313, 369, 391, 394, 496, 580, 648, 659, 809, 823

– Dienst p. 46– Dokumente p. 103, 107, 258, 287,

638, 753, 836– Einkünfte p. 672– Materialien p. 80– Mittel, – Gelder p. 93, 103, 295, 296,

306, 369, 370, 751– Mobilien p. 28, 621– Privilegien p. 638– Protokoll p. 330– Sachen p. 543– Schriften p. 103, 543, 621, 818, 836– Siegel p. 150Glas p. 231, 569, 570Glaubensgesang p. 347Gläubiger, Kreditor p. 95, 230Gleichheit p. 198Glocke p. 29, 69, 70, 86, 97, 128, 147,

176, 179, 194, 222, 227, 245, 280, 315, 323, 324, 327, 363, 381, 395, 406, 552, 594, 652, 812

Glühende Zange p. 10Glühwein p. 363Gnade p. 8, 9, 12, 302, 310, 311, 341,

351, 352, 353, 494, 704, 748Gold p. 9Goldschmied p. 762Gottesdienst p. 345Gouvernement, Gouverneur, Genral– p.

19, 22, 23, 25, 49, 50, 51, 60, 61, 62, 63, 64, 66, 68, 71, 73, 89, 102, 103, 112, 132, 133, 134, 140, 144, 145, 146, 151, 152, 155, 157, 158, 162, 167, 174, 176, 185, 190, 192, 193, 196, 197, 244, 261, 306, 308, 309, 310, 311, 312, 313, 314, 315, 318,

320, 321, 323, 332, 333, 334, 336, 337, 339, 343, 344, 346, 348, 351, 352, 353, 356, 360, 380, 385, 386, 392, 495, 575, 577, 633, 645, 660, 675, 748, 758, 759, 760, 761, 764, 773, 777, 786, 788, 790, 791, 794, 797, 803, 806, 822, 824, 826, 829

– Resolution p. 145, 320, 356Grab p. 3, 103Grapenbraten p. 173Gratial p. 337Graus p. 239, 614Gravamen p. 689Gravamina siehe FastnachtgravaminaGrobes p. 482Große getriebene vergoldete Kanne

p. 151, 152Grotte p. 349Grundgeld p. 121, 210, 689Grütze p. 26Gunst p. 310Gut p. 341, 492, 494, 495, 572Gutdünken p. 226, 255, 395Güte p. 687, 735, 787Gütliche Vereinbarung p. 145

Hafer p. 9Hand p. 491Handel p. 102, 112, 132, 134, 135, 136,

140, 155, 181, 198, 368, 372, 385, 634, 635, 636, 684, 748, 749, 761, 788, 798

Handkuss p. 793Handlanger p. 614Handwerk p. 175, 380Hanf p. 9, 607, 674, 784 Hanfkompagnie p. 303Hanfsamen p. 9Hanfschwingeramt p. 679Hauptursache p. 482, 619Hauptquartier p. 806Hausgerät p. 9Hauskauf p. 185, 186Hausmahlzeit p. 554, 556Hausschließer p. 329, 481, 644

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494 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Heil p. 569Hemmung p. 352Hering p. 48Herzog von Kurland p. 273Heu p. 25, 26, 89Heuschlag p. 89Himmel p. 346Hinderung p. 352Hochzeit p. 47, 148, 168, 170, 184,

223, 244, 261, 308, 309, 426, 496, 580, 610

Hochzeitsordnung p. 309Hoffnung p. 557Hofsekretär p. 759Hölzerne Kate p. 25Hölzernes Kreuz p. 10Holzschreiber p. 196, 197Hospital St. Georg / St. Jürgen– Adjunkt p. 615– Administration p. 603, 604, 605, 730,

744, 770, 814, 821– Administrator p. 766– Bedienung p. 2, 505, 576, 601, 603,

604, 605, 615, 625, 768, 796– Vorsteher p. 625, 791– Vorsteherschaft p. 750Huldigung p. 342, 343, 344, 345, 346,

347, 349Hut p. 97Hütten p. 657

Injurien p. 782Injurienprozess p. 256Insolentien p. 788Inspektion p. 798Inspektor der Jesuskirche p. 393Instrumentalmusik p. 347Interessgelder p. 23, 149, 231, 497,

609, 610, 649, 651, 663Interesse p. 688, 690, 699, 708, 748,

792 Interzession p. 353Intraden p. 27Introduktion p. 333, 702, 817, 818, 819

Inventar p. 72, 74a, 79, 103, 107, 111, 123, 215, 221, 224, 274, 275, 282, 295, 557, 621, 638, 686

Jahrmarktsgeld p. 53Judengeld p. 53Junge p. 92, 107, 108, 143, 490, 495Jurisdiktion p. 698Justifi kation p. 777, 780, 781, 782, 783

Kachelofen p. 570Kalk p. 614Kämmerei p. 28, 66, 67, 71, 99, 190,

498, 615– Älteste p. 66– Buch p. 1b, 58, 113, 414, 552, 821– Kasse p. 639– Mittel p. 244, 413– Rechnung p. 38, 42, 57, 58, 76, 79,

92, 113, 121, 123, 130, 182, 190, 191, 192, 193, 195, 214, 221, 224, 229, 230, 261, 267, 269, 305, 335, 370, 393, 405, 493, 496, 558, 566, 576, 600, 623, 682, 699, 722, 731, 734, 802, 810, 820, 821, 833

Kämmerer p. 19, 28, 46, 47, 58, 65, 66, 67, 69, 77, 92, 93, 95, 103, 113, 117, 147, 153, 155, 162, 170, 182, 189, 191, 192, 193, 194, 195, 205, 212, 221, 224, 229, 231, 244, 245, 258, 261, 263, 271, 282, 285, 298, 305, 306, 307, 317, 323, 329, 335, 336, 338, 343, 371, 380, 381, 382, 393, 395, 405, 413, 414, 424, 482, 484, 493, 496, 497, 528, 541, 547, 552, 566, 569, 570, 571, 572, 573, 575, 580, 585, 587, 588, 594, 600, 622, 623, 624, 625, 626, 638, 644, 648, 650, 680, 695, 708, 711, 740, 753, 757, 762, 785, 789, 798, 802, 807, 808, 809, 810, 812, 813, 821, 822, 825, 826, 833

Kandidat p. 228, 229, 371Kanone, Stück, Geschütz p. 6, 344,

349, 350

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495Sachregister

Kapellmeister p. 809Kapital p. 56, 148, 167, 191, 230, 231,

241, 253, 383, 540, 651, 663Kapitän p. 665, 669Karfreitag p. 669Karosse p. 347, 392Karte p. 690, 691Käse p. 172, 173Kasten, Stadtkasse p. 19, 53, 103, 167,

193, 198, 241, 286, 304, 330, 337, 390, 391, 576, 602, 621, 627, 628, 663, 672, 685, 741, 803

– Ältester p. 20, 366, 536, 538, 574, 732, 819

– Beisitzer p. 337, 366, 744– Bürger p. 20, 22, 94, 105, 111, 116,

141, 366, 489, 536, 538, 614, 616, 617, 641, 731, 732, 736, 737, 819

– Extraordinarius p. 21, 105, 116, 141, 366, 538, 616, 617, 619, 641, 732, 743, 819

– Gelder p. 575– Geschäfte p. 16, 193– Kollegium p. 4, 16, 54, 55, 108, 109,

232, 303, 337, 366, 492, 494, 495– Mitadministrator p. 575, 576– Ordinarius p. 21, 105, 116, 141, 366,

538, 616, 617, 641, 731, 732, 743– Ordnung p. 137– Präses p. 22Käufer p. 629Kaufmann, Kaufmannschaft p. 24, 132,

133, 135, 136, 158, 159, 497, 607, 608, 635, 730, 748, 749

Kaufmannsbruderschaft p. 658Kaufmannsware p. 9Kaution, Kautionist p. 92, 93, 240, 545,

802Kirchengestühl p. 94, 330, 363, 381,

393, 553, 558, 597, 639, 713, 723, 726, 745, 815

Kirchenordnung p. 489, 804Kirchenstand p. 610Kissen p. 30, 280Kladde p. 691

Klage p. 15, 61, 181, 198, 315, 317, 318, 319, 655

Kleider p. 143, 285, 309, 350– Gelder p. 143, 259, 540– Ordnung p. 308, 30Kleine Gilde p. 139, 156, 174, 175,

181, 182, 231, 310, 311, 380, 532, 612, 613, 614, 626, 645, 646, 678, 704, 797, 820

– Ältermann p. 161, 166, 185, 186, 392, 494, 538, 618, 619, 708, 758, 759, 804, 822

– Älteste p. 166, 167, 170, 171, 184, 239, 312, 385, 389, 390, 392, 423, 536, 618, 619, 758, 759, 822

– Bürger, Bürgerschaft p. 16, 22, 24, 25, 26, 52, 53, 54, 55, 56, 109, 112, 121b, 122, 124, 139, 154, 166, 170, 238, 239, 243, 312, 344, 349, 385, 389, 423, 758, 759, 822, 824

– Brüder p. 175– Dockmann p. 494Knechte p. 388, 490, 495, 827Köchin p. 143Kollekte p. 628, 643Kommandant p. 389, 391Komödianten p. 491Kommunikation p. 532Kondition p. 311, 350, 628, 629Konfekt p. 172, 307Konfektschale p. 373, 493 Konfusion p. 311, 317, 350, 371, 384,

618, 724, 733, 736, 737König– Armee p. 19, 23, 25, 773, 775, 822,

824– Befehl p. 310, 311, 318, 332, 352,

356– Begräbnis p. 685– Haus p. 339– Kammerherr p. 793– Kasse p. 824– Macht p. 339– Magazin p. 823– Order p. 13

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496 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

– Pardon p. 357– Resolution p. 111, 112, 133, 138,

145, 147, 182, 233, 262, 308, 309, 310, 312, 313, 318, 351, 354, 355, 359, 360, 488, 577, 579, 589, 639, 650, 651, 660, 700, 741, 743, 749, 762, 764, 799

– Reglement p. 358– Sentiment p. 103– Wahlbestätigung p. 357– Wille p. 385, 387Konsens p. 327, 789Konsequenzen p. 89, 640, 659Konsistorium p. 426Kontribution p. 341, 758, 759, 760,

761, 794, 797, 798Konvent zum Heiligen Geist p. 751– Inspektor p. 791– Vorsteher p. 750, 791, 796Konvertit p. 752Konvoi p. 787Ko p. 10Korn p. 48, 655, 778Körper p. 10Korporal p. 669Kost p. 90, 92, 257Krämer p. 133, 635Krämerei p. 135Krämerkompagnie p. 635, 748– Ältermann p. 84, 748Kranke, Krankheit, Schwachheit p. 99,

150, 152, 199, 263, 308, 334, 363, 389, 553, 571, 573, 643, 732, 785, 787, 814, 828, 831

Krieg p. 785, 794, 798, 799, 814Krone p. 16, 24, 340, 490, 822, 823,

824Kronbediente p. 643 Krondienst p. 819, 823Kronenwache p. 345Küchenbrüder p. 17, 546Küchenmeister p. 26Kuh p. 5, 255Kurfürst von Brandenburg p. 102Küster p. 192, 143

Lachs p. 93, 143Lafetten p. 6Land p. 346, 688, 690, 691, 692, 693,

753, 787, 788Landmesser p. 690, 691, 692Landrat p. 347, 348Landschaft p. 346, 347Landtag p. 346, 778, 780Landvogt p. 794, 824Last p. 761Leben p. 108, 109, 316, 832Lehnbank 497, 534, 535, 543, 577, 578,

639, 660, 697, 698, 700, 701, 702, 703, 704, 709, 710

Lehrfi bel p. 757Leib p. 10, 341Leibeserbe p. 339Leiche p. 3, 228, 371, 384, 423, 424 Leichenbegängnis der Königin p. 536,

537Leiden und Sterben Christi p. 804Leinen, Leinwand p. 787, 788Leinsaattonnen p. 490Leuchter p. 375, 393Leumund p. 777Liebe p. 605Ligger siehe DienerLizent p. 19, 23, 167, 256, 260Logiament p. 347Lohn p. 46, 47, 52, 496, 624

Macht p. 329, 339, 379, 380Magazin p. 776, 829Mägde p. 490, 495Maler p. 632Mahlzeit p. 15, 115, 143, 223, 281,

308, 328, 343, 367, 535; siehe auch Fastnachtsmahlzeit

Mandeln p. 173Mangel p. 28, 153, 555, 775, 794, 823,

827Mantel p. 360Marsch siehe FeldzugMauer p. 394

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497Sachregister

Maurer p. 613Mehl p. 655, 774, 776, 822, 823, 826,

827Meinung p. 66, 105, 144, 169, 171,

175, 185, 186, 242, 243, 289, 197, 303, 324, 379, 385, 386, 497, 634, 643, 646, 668, 679, 680, 688, 703, 704, 724, 728, 731, 733, 735, 736, 737, 738, 742, 743, 749, 758, 760, 765, 774,783, 805, 810

Memorial p. 686Memorialbuch, Notizbuch p. 1b, 2,

286, 332, 338, 539, 540, 615, 741, 767, 780, 802

Messingältermannsleuchter p. 557Mettwurst p.172Mildegift p. 39, 76, 103, 121, 210, 225,

226, 269, 363, 367, 381, 489, 539, 583, 630, 832

– Administrator p. 329, 363, 547– Ältester p. 162, 539, 583– Buch p. 72– Bürger p. 162, 225, 226– Quittungen p. 162– Schriften p. 72– Vorsteher p. 28, 489, 820Miliz p. 347, 349Ministerium p. 52, 53, 148, 155, 156,

804Missvergnügen p. 352Missverständnis p. 110, 111, 115, 602,

687, 693Misswachs p. 642Mist, Unfl at p. 22, 394Mitbürger p. 341Mittel siehe Geld, GelderMobilien p. 7, 9Modell p. 373, 375Mordbrand p. 302Mühe, Mühewaltung p. 1, 7, 58, 113,

189, 261, 335, 374, 386, 392, 614, 623, 682, 684, 714, 735, 741, 749, 803, 825, 835, 837

Mühle p. 655Müller p. 655

Münze p. 656Münzrecht p. 303Musik p. 347Musikanten p. 612, 641, 657Musikdirektor p. 809Mütze p. 67, 177

Nachbar, Nachbarschaft p. 234, 394Nachkömmling p. 609Nachricht p. 94, 105, 130, 224, 250,

282, 331, 342, 391, 719, 728, 792, 796, 806

Nahrlose Zeiten p. 607, 788Nahrung p. 369, 374, 414, 546, 607,

654, 655, 660, 778Nase p. 497Nationalinfanterie p. 347Neuerung, neue Art, Manier p. 259,

313, 414Nordischer Holzhandel p. 385Not, Notdurft p. 217, 225, 276, 310,

383, 606, 608, 653, 662Notar p. 56, 57, 100, 150, 229, 320,

379, 382, 491, 779Nutzen p. 340, 749, 761

Oberakzisekasten p. 813, 814, 815, 819Oberbauherr p. 785, 786Oberkämmerei p. 687Oberkämmerer p. 33, 236Obernotar p. 639, 723, 725, 726Oberoffi ziere p. 388Obersekretär p. 170, 238, 308, 320,

385, 386, 387, 652Oberwettherr p. 196Obligation p. 19, 84, 85, 90, 126, 127,

220, 221, 232, 279Obrigkeit p. 545, 734, 737Obrist p. 143, 347, 348, 389Ochsenfl eisch p. 172Ochsenhäute p. 784Offi ziere p. 198, 385, 388, 644, 665,

776, 782Ohren p. 497Onera, Pfl ichten p. 598, 599, 615, 788

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498 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Opinion p. 321Oration p. 12, 101Order p. 242, 285, 347, 378Ordnung p. 262, 297, 317, 321, 347,

348, 349, 350, 368, 369, 371, 372, 558, 581, 584, 590, 597, 604, 663, 694, 713, 754, 784, 791, 808, 809, 833

Ostern p. 27, 46, 51, 84, 164, 220, 279

Päpstlicher Aberglaube p. 292Parteilichkeit p. 103Pastor, Priesterschaft, Geistlichkeit p.

47, 142, 216, 275, 346, 349, 349, 423, 609

Patient p. 299Pauken p. 346, 348, 349Pech p. 9Pension p. 663Pest p. 643Pfahl p. 10Pfand p. 93, 95, 152, 230, 253, 672,

714, 731Pfeifer p. 658, 659Pferd p. 89, 239, 347, 348, 390, 391,

778, 827Pfi ngsten p. 105Pfl icht p. 680Pforte p. 490, 495Pöbel p. 350Pokal p. 244, 383, 640Policeyordnung p. 42, 78, 122, 273,

806Portorio p. 16, 304Pottasche p. 9Präjudiz p. 160, 603, 605, 607, 709,

726, 748, 792, 803Präsidium p. 813Predigt p. 28, 344, 345, 347, 804Preis p. 655Prinzipal p. 532Profession p. 655, 659Pröpste p. 349Prosperität p. 349

Protestation p. 190, 252, 253, 254, 256, 260, 710

Protonotar p. 100Prozess p. 13, 92, 101, 105, 107, 194,

221, 255, 256, 309, 344, 600, 635Prozession p. 347Pulver p. 8

Qualität p. 348Quartier p. 644, 665, 666, 667, 669Quartiergeld p. 164, 165Quartierherr p. 164, 387, 672, 784, 786,

794Quartiermeister p. 388, 643, 665Quittung p. 28, 113, 191, 229, 343,

393, 493, 566, 576, 624, 821

Rang p. 151, 152, 229, 262, 347, 357, 537, 603, 625, 723, 726

Rat p. 2, 3, 4, 5, 9, 13, 15, 19, 22, 39, 40, 47, 48, 49, 50, 52, 53, 54, 55, 61, 62, 64, 68, 71, 76, 77, 78, 79, 97, 100, 101, 102, 112, 121, 121a, 121b, 123, 124, 132, 133, 137, 138, 139, 140, 144, 145, 146, 147, 148, 155, 156, 157, 158, 160, 163, 165, 166, 167, 174, 175, 180, 182, 183, 184, 185, 186, 187, 198, 210, 211, 212, 215, 216, 225, 227, 238, 239, 252, 255, 260, 270, 271, 272, 274, 275, 301, 302, 303, 308, 309, 311, 312, 313, 314, 317, 318, 319, 320, 321, 323, 329, 330, 331, 332, 333, 334, 337, 340, 342, 344, 345, 349, 352, 353, 356, 357, 358, 359, 360, 362, 363, 367, 372, 379, 380, 383, 384, 386, 388, 390, 391, 395, 405, 406, 423, 424, 426, 481, 487, 488, 489, 492, 494, 495, 497, 505, 532, 534, 535, 536, 537, 538, 539, 543, 544, 545, 566, 567, 569, 574, 577, 579, 580, 581, 582, 583, 584, 589, 607, 608, 610, 612, 613, 616, 620, 625, 633, 634, 642, 644, 647, 650, 651, 652, 653, 654, 655, 656, 657, 660,

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499Sachregister

672, 673, 675, 677, 683, 684, 685, 697, 702, 703, 707, 709, 713, 719, 723, 724, 725, 735, 740, 743, 744, 752, 753, 754, 757, 758, 759, 760, 761, 763, 764, 765, 766, 773, 774, 776, 777, 778, 779, 780, 781, 784, 786, 791, 792, 793, 794, 795, 799, 800, 803, 804, 805, 808, 809, 814, 817, 818, 819, 822, 823, 824, 826, 828, 830, 831, 832, 833

– Diener p. 166, 251, 297, 685– Honorar p. 52– Protokoll p. 271– Resolution p. 606, 653, 657, 809Ratzel p. 177Rechenbuch p. 395Rechenschaftsbericht des Ältermanns

p. 484Rechnung p. 1b, 18, 41, 42, 78, 103,

107, 113, 122, 123, 143, 150, 167, 190, 191, 192, 193, 195, 214, 224, 229, 230, 258, 259, 261, 272, 273, 282, 285, 286, 287, 295, 335, 370, 405, 493, 496, 498, 539, 540, 557, 565, 566, 575, 576, 600, 623, 626, 661, 662, 663, 682, 710, 714, 722, 760, 828, 833

Recompens p. 90, 92, 257, 286, 374Reduktionskommission p. 161Reduzierte Güter p. 492, 494Regen p. 346Regenwetter p. 350Regiment Dragoner p. 347Regimentsform p. 61Register p. 558Registrator p. 725, 726Reinigung der Gassen p. 800, 801, 820Reinwein p. 306, 308, 336, 575, 790Reise p. 90, 91, 92, 93, 103, 104, 106,

107, 108, 109, 143, 194, 285, 286, 287, 288, 304, 330, 387, 390, 391, 686, 688, 792

– Rechnung p. 90, 91, 142, 150, 180, 539, 540

Rekognition p. 616

Religion p. 195, 292, 654Remonstration p. 302, 311, 577Renommee p. 778Rente p. 19, 28, 55, 56, 95, 148, 167,

191, 231, 241, 259, 383, 540, 541, 630, 803

Reparierung p. 491, 627, 650, 651, 719, 741

Reparierungskosten p. 630Reprotestation p. 254, 255, 256, 260Richterliche Erkenntnis p. 738Richtigkeit p. 125, 167, 194, 198, 257,

373, 540, 584, 606, 640Ritterschaft p. 346, 347, 348, 350Roggen p. 9, 16, 24, 239, 607, 798,

824, 826, 827Rolle p. 388, 391Rosinen p. 173Rossdienst p. 492Rotte p. 776Rottmeister p. 643, 666, 667, 669, 776,

824, 827Ruhe p. 350, 351Ruhestand p. 311, 321, 358Ruin p. 760

Salz p. 48Salzträgeramt p. 679Sammelplatz p. 347Sandsäcke p. 784Satisfaktion p. 693, 777, 778Schaden p. 10, 28, 48, 169, 197, 234,

240, 340, 368, 495, 555, 608, 656, 680

Schaffer des Neuen Hauses p. 38, 120, 209, 268

Schafferei siehe Fastnachtsmahlzeit Scha p. 31, 48, 103, 224, 491, 836Schenke p. 168, 654Schießpferd p. 184Schiff, Schifffahrt p. 7, 48, 55, 102,

263, 288, 375, 608, 780Schild p. 175, 762Schimpfschrift p. 104, 105, 108, 109,

111, 115

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500 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Schimpfworte p. 108, 788Schinken p. 172, 173Schleifung des Kupisbergs p. 673, 677,

678, 680Schloss p. 57, 370Schlüssel p. 57, 93, 95, 304, 369, 370,

490, 495, 496, 576Schlüsselfreiheit p. 495Schmähetat p. 56Schneider p. 181Schottisches Huhn p. 173Schragen p. 15, 17, 57, 114, 153, 162,

546, 638, 641, 738, 768, 769, 770Schranken p. 348Schulden p. 95, 553, 565, 598, 722, 821Schuldigkeit p. 678, 816, 817Schule p. 7Schulkollegen p. 153, 426Schürzentuch p. 168Schutz p. 679, 798Schwachheit siehe KrankheitSchwager p. 572Schwarzhäupter p. 289, 290, 291, 343,

638, 639, 650, 672, 727– Ältermann p. 650, 672, 719, 720, 728– Älteste p. 720– Diener p. 289, 290, 638, 639, 672Schweigen p. 348Schwestern, Schwesternschaft p. 159,

378, 379, 381, 382, 545, 546, 552, 609, 610, 660, 661, 662, 663, 744

– Geld p. 191, 192, 329, 382, 744Schwierigkeiten p. 625See p. 753Seele p. 341Seeligkeit p. 496Segen p. 10, 101Seidenkrämer p. 99, 177Seifensieder p. 180Sekretär p. 13, 26, 312, 315, 349, 645,

678, 687, 759, 776, 784, 794, 822Selbstbeliebungsmethode p. 776Senator p. 26Sicherheit p. 673, 675Silber p. 9, 253

Silbergeschenk p. 240, 640, 740, 755, 767, 801, 802, 808, 816

Silbergeschirr p. 309, 372, 373, 493Silberne Konfektschale p. 377Silberne Leuchter p. 373Silberne Nadeln p. 650Silberne Schale p. 714, 731Silberpfand p. 149, 151, 230, 231, 241,

253Silberschale p. 95, 230, 244, 253, 258,

261, 304, 305Silberstab p. 347Silberzeug p. 57, 93, 95, 152, 168, 263,

343, 375, 557Sitzen beim Akzisekasten p. 89, 116,

149, 173, 307, 308, 369, 377, 381, 498, 554, 555, 556, 574

Soldaten p. 198, 385, 388, 389, 772, 787, 788, 795

Solennität p. 346Sommer p. 570Sorgfalt p. 302, 309Speisen, Speisung siehe Fastnachts-

mahlzeitSpeiseordnung p. 172, 296, 307, 542,

705, 836Spielmann p. 658Spielmannsbruderschaft p. 658Spinnerei p. 164, 165, 166St. Johanneskirche– Vorsteher p. 581, 624, 750, 828St. Peterskirche– Administration p. 828Stadtbuch p. 356, 357Stadtgeschäfte p. 293, 306Stadtinsignien p. 349Stadtkasten siehe KastenStadtmittel p. 103Stadtordnung p. 341Stadtprivilegien p. 154, 300, 304, 305Stadtsache p. 103Stadtvieh p. 234Stand p. 346, 350, 386, 390, 391, 536,

538, 685, 749, 758, 760Steine p. 614

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501Sachregister

Steinhauer p. 626Stempelpapier p. 532Sterbefälle p. 610Sterbende p. 610Stiftung p. 28, 72, 616Strafe p. 172, 189, 482, 483, 607, 655,

692, 769, 770Strafgeld p. 50, 73, 329, 382Strandbauern p. 753Streit p. 15, 63, 65, 100, 158, 181, 185,

321, 352, 590, 603, 691, 765Strusen p. 608Student p. 569, 706, 752, 757, 760Studium p. 833Stümper und Prudeler p. 659Stürme p. 346Sturmglocke p. 7Suite p. 350Sukzessionsordnung p. 339Sünder p. 10Supplik p. 27, 46, 50, 145, 161, 165,

166, 171, 174, 175, 181, 184, 189, 195, 196, 231, 239, 241, 242, 243, 252, 254, 255, 256, 260, 262, 288, 333, 372, 390, 391, 392, 426, 489, 490, 532, 557, 612, 621, 632, 650, 672, 684, 689, 690, 692, 695, 705, 719, 720, 723, 725, 726, 727, 728, 730, 748, 751, 760, 796, 806, 809, 823, 824, 833

Suspendierung p. 310, 317Syndikus p. 9, 16, 52, 161, 302, 303,

698, 699

Tafel, Tafelschreiberei, Tafelumgang p. 33, 34, 64, 69, 70, 71, 177, 366, 497, 483, 529, 549, 552, 590, 595, 641, 710, 711, 740

Tafelgilde p. 30, 87, 103, 128, 159, 160, 162, 231, 232, 368, 381, 539, 540, 541, 545, 546, 552, 601, 608, 609, 610, 640, 664, 730, 743, 752, 756, 791, 813, 820, 832

– Administration p. 141, 232, 601, 802, 803

– Beisitzer p. 661– Bücher p. 2, 72, 232, 304,– Bürger p. 232, 378– Gelder, Mittel p. 194, 381, 730, 810– Inspektor p. 232, 661, 664– Kasten p. 232– Kollegium p. 810– Rechnung p. 540, 803– Vorsteher p. 28, 608, 713, 791, 820Taxa p. 656, 657, 803Te Deum p. 347Teer p. 9Theatrum siehe BühneThron p. 61, 339, 348, 349Tisch p. 155, 172, 231, 290, 359, 360,

483Tod, Absterben p. 193, 228, 263, 316,

359, 384, 423, 480, 539, 542, 543, 545, 546, 548, 549, 575, 580, 584, 588, 589, 595, 670, 697, 711, 713, 715, 731, 741, 750, 808, 820, 823, 828, 832

Torf p. 827Tragung der Leichen p. 46, 189, 228,

229, 371, 381, 384, 647Trauer p. 368, 384, 670Trauermäntel p. 3, 384, 670Treue p. 341, 349, 778, 792Trinitatis p. 603, 604Trinkbecher, Grewecepter 47, 151, 152,

168, 169, 184, 254, 309, 373, 496, 640

Trinken p. 738Trommel p. 24, 25Trompete p. 7, 346, 348, 349Tumult p. 312Tumultant p. 358

Übertreter p. 358Üble Gewohnheit p. 618, 619Übliches Verfahren p. 534Umgang auf Trinitatis p. 602, 603, 604Unadlige p. 346Undeutsche p. 158, 159, 225, 233, 372– Ämter p. 678

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502 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Uneinigkeit p. 15, 351, 352, 353, 356Unfall p. 299Ungehorsam p. 482Ungelder p. 92, 95Ungelegenheit p. 302, 352, 603, 635Ungewitter p. 347Unheil p. 340Unkosten p. 16, 191, 256, 286, 303,

390, 391, 598, 753, 767, 789Unmöglichkeit p. 636Unordnung p. 311, 317, 353, 353, 545,

546, 654, 680Unpässlichkeit p. 160, 565, 572, 744,

754, 756Unrat p. 21Unruhe p. 108, 313, 355, 389, 480Untergericht p. 600Unterhalt p. 27, 46, 48, 89Unterhaltung p. 22Unterkämmerer p. 33, 57, 384, 711Unterkasten p. 713Unteroffi ziere p. 388Unterpfand p. 167Unterschleif p. 607, 608Untersuchung p. 194, 634Untertan p. 339, 340, 341, 346, 773Untertänigkeit p. 238, 239, 262, 310,

342, 778Unvermögen p. 157, 302, 309, 757,

797, 810Unwesen p. 352, 353, 356Urteil p. 106

Verantwortung p. 827Verbrecher p. 607, 657Verdacht p. 711Verderb p. 340Verding p. 192, 614, 626Vergleich p. 46, 52, 53, 426, 628, 825Vergnügen p. 310, 350, 607Vergoldete Kanne p. 816Vergoldetes Gießbecken p. 152 Verheiratung p. 590Verhütung p. 608, 635Verkauf p. 234

Vermögen [Fähigkeit] p. 226, 340Vermögen [Finanzen] p. 24, 26, 293,

341, 367, 797, 798, 826, 829Vermittlung p. 693, 825Verordnung p. 170, 174, 176, 181, 238,

240, 296, 308, 309, 311, 318, 351, 354, 356, 358, 359, 384, 391, 527, 549, 552, 614, 656, 657, 685, 700, 782, 820, 825

Verpfl egung p. 787Versammlungszeit p. 769Verschiffung von Waren p. 189Verunglückung p. 753Verwahrung, Bewahrung p. 190, 191,

544, 664, 709, 710Verwandtschaft p. 728Verwarnung p. 352, 358Verwundung p. 389Vesperkost p. 19Vices p. 718, 754, 756, 757, 814, 828,

831Viktualien p. 607Vizepräsident p. 695, 749Vizesyndikus p. 62, 68, 156Vogteigericht p. 221, 825– Urteil p. 77, 212, 271Völker siehe SoldatenVollmacht p. 13, 15, 91, 262, 263, 287,

390Vorkauf siehe AufkaufVormund p. 267Vorrat p. 24Vorratskasten siehe KastenVorratskasten der Ältestenbank p. 369,

370, 498Vorsorge p. 180, 303, 390, 424, 619,

655, 679, 761, 778Vorsteher bei der St. Johanneskirche p.

624, 625, 750

Waage p. 6, 48, 607, 608Wache p. 8, 347, 348, 673, 675, 677,

782Wachslicht p. 192, 359Wagen p. 347, 348

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503Sachregister

Wäger p. 48Wahlen – Ältermann p. 33, 63, 64, 69, 70, 71,

100, 145, 146, 175, 180, 238, 240, 308, 310, 311, 312, 315, 316, 317, 319, 321, 323, 324, 528, 529, 552, 589, 595, 710, 711, 712, 736, 761, 762, 763, 764, 765, 766, 771, 772, 773, 774, 781, 785, 786, 788, 789, 790, 795, 796, 804, 806, 808, 809, 812, 817

– Älteste p. 63, 64, 68, 96, 99, 100, 145, 146, 155, 158, 159, 174, 176, 177, 178, 179, 238, 240, 308, 310, 311, 312, 315, 316, 317, 319, 320, 321, 323, 324, 325, 326, 331, 332, 333, 334, 351, 353, 354, 355, 356, 480, 481, 483, 484, 528, 549, 550, 551, 552, 573, 574, 589, 590, 591, 592, 593, 594, 650, 741, 742, 765, 771, 772, 773, 789, 804, 806, 808, 810, 811, 812

– Deputierte der Ältesten p. 162, 251, 254, 300, 301

– Deputierte der Bürgerschaft p. 133, 134, 135, 136, 137, 157, 251, 254, 300, 301

– Deputierte für die Lehnbank p. 534, 544, 577, 578, 697, 700

– Dockmann p. 20, 63, 64, 96, 97, 138, 142, 144, 145, 146, 147, 160, 182, 183, 225, 226, 227, 308, 310, 311, 312, 313, 315, 317, 319, 321, 334, 354, 359, 361, 362, 363, 394, 395, 405, 487, 488, 505, 534, 535, 565, 566, 567, 568, 578, 580, 581, 582, 630, 649, 650, 651, 652, 694, 695, 696, 697, 698, 719, 720, 721, 723, 724, 725, 736, 737, 751, 752, 753, 799, 800, 801, 830, 831

– Kastenälteste p. 137, 232, 233, 366, 498, 529, 536, 538, 574, 641, 713, 732

– Kastenbürger p. 105, 116, 137, 232, 233, 302, 366, 536, 538, 612, 614,

616, 617, 619, 731, 732, 736, 737, 741, 742, 743, 756, 819

– Kastenextraordinarius p. 141, 233, 819

– Kastennotar p. 618, 619, 620– Kastenordinarius p. 141, 233, 302,

819– Mildegift p. 104, 163– Mildegiftadministration p. 131– Mildegiftadministrator p. 547– Mildegiftältester p. 583– Mildegiftbeisitzer p. 116 – Mildegiftbürger p. 163– Mildegiftvorsteher p. 820– Tafelgildeadministrator p. 138– Tafelgildenältester p. 539– Tafelgildenbeisitzer p. 131– Tafelgildebürger p. 141, 142, 612,

616, 617– Tafelgildevorsteher p. 713, 820– Vorsteher St. Johanneskirche p. 828– Weide p. 104– Weideadministration p. 116, 745– Weidebürger p. 612, 616, 617– Weidevorsteher p. 234, 235, 697, 820Waisenhaus p. 602– Administration p. 602, 603– Verordneter p. 605– Vorsteher p. 602, 603, 604Wallarbeit p. 3, 4Wallbausachen p. 209Wallgeld p. 3, 4Wappen – Älteste p. 383, 393, 482, 570, 613,

640, 762– Gildestube p. 29, 86, 127, 130, 222,

224, 280, 282, 414– König p. 350, 613– Rat p. 683– Stadt p. 613Waren p. 48, 55, 102, 189, 497, 654Wasser p. 497Wasserkanne p. 30Wasserkapitänsdienst p. 831Wasserspritze p. 6

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504 Das Memorialbuch der Ältestenbank der Großen Gilde zu Riga 1677-1702

Wechsel p. 23, 91, 92, 93, 94, 95, 106, 107, 116, 149

Wegekost p. 392Weidasche p. 9Weide– Administration p. 728, 729– Administrator p. 687, 689, 690, 715– Bauer p. 691, 693– Bürger p. 5– Diener p. 89, 297, 689, 692– Einkünfte p. 649– Geld, Mittel p. 182, 234, 651, 671,

672, 730, 760– Graben p. 5– Kapital p. 651– Kasten p. 215, 274– Kollegium p. 234, 693, 715, 801– Notizbuch p. 688, 689, 691– Rechnung p. 79, 123, 215, 273, 791,

796, 801– Sachen p. 18– Schriften p. 42, 79, 123, 215, 273– Vorsteher p. 5, 234, 235, 649, 687,

695, 697, 723, 820Weihnachten p. 756Weihnachtsgelder p. 378Wein p. 9, 172, 306, 336, 349, 350,

363, 496, 575, 684, 754, 818– Rechnung p. 148, 149– Schenker p. 306– Zettel p. 295, 684Weitläufi gkeit p. 110, 146, 234, 333Welt p. 777, 778Wetter p. 346Wetteherr p. 634Wetteordnung p. 132, 139, 372, 654Widerrede p. 310, 311

Widerwertigkeit p. 367Willfährigkeit p. 343Winterzeit p. 570Wohlergehen p. 101, 102, 245, 288,

298, 299, 304, 305, 341, 541Wohlfahrt p. 797, 798Wracke p. 607, 608Wracker p. 48Wunde p. 10

Zehrung p. 107, 374Zeichen auf Wahlzetteln p. 724Zeremonie p. 347, 357Zettel, Wahlzettel p. 16, 32, 64, 67, 97,

99, 110, 147, 177, 178, 182, 183, 212, 225, 319, 323, 325, 328, 332, 355, 359, 360, 362, 395, 405, 406, 480, 483, 484, 488, 505, 527, 535, 548, 549, 550, 551, 567, 574, 580, 581, 582, 589, 591, 592, 594, 618, 619, 652, 674, 697, 711, 712, 731, 733, 737, 742, 743, 769, 809, 811

Zierrat p. 388 Zinnernes Zeug p. 833Zivilbediente p. 348, 798Zölle p. 102Zucker p. 169, 336Zunge p. 172, 173Zuschuss p. 671, 751, 760, 810Zwietracht, Zwiespalt, Zwist, Zänkerei

p. 312, 357, 688

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Verlag Herder-Institut

Marburg 2015

ISBN 978-3-87969-391-7