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Botschaft zur Urnenabstimmung ZUKUNFT DER BADI HUTTWIL Sonntag, 9. Februar 2020

zur Urnenabstimmung ZUKUNFT DER BADI HUTTWIL...Botschaftstext Zukunft der Badi Huttwil Seite 7 2.1.5 Situation Badeanlage Campus Perspektiven 2.1.6 Grundriss Badigebäude Erdgeschoss

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Botschaft

zur Urnenabstimmung

ZUKUNFT DER BADI HUTTWIL Sonntag, 9. Februar 2020

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Botschaftstext Zukunft der Badi Huttwil Seite 2

Beschlussfassung zu den folgenden Projektvarianten:

a) Schwimmbad Campus Perspektiven b) Schwimmbad Krummacker Inhalt der Botschaft 1  Orientierung 3 

1.1 Ausgangslage 3

2  Projekt Campus 5 2.1 Projektbeschrieb 5 2.2 Vertragswesen 9 2.3 Terminplanung Umsetzung 14

3  Projekt Krummacker 14 3.1 Projektbeschrieb 14 3.2 Investitionskosten 22 3.3 Leistungsvertrag mit dem Schwimmbadverein Huttwil 22 3.4 Terminplanung Umsetzung 25

4  Projekte Campus und Krummacker im Vergleich 25 4.1 Einleitung 25 4.2 Vergleich der Angebote 26 4.3 Vergleich der Chancen aus Sicht der Projektgruppen 28 4.4 Vergleich der Risiken 29

5  Finanzieller Kostenvergleich der beiden Projekte 33 5.1 Einleitung 33 5.2 Zusatzkosten beim Projekt Campus 34 5.3 Vergleich der finanziellen Auswirkungen 34 5.4 Finanzierung und finanzielle Tragbarkeit 35

6  Alternativabstimmung 37 6.1 Reglementarische Grundlagen 37

7  Das Wichtigste in Kürze und Fazit des Gemeinderates 38 7.1 Das Wichtigste in Kürze 38 7.2 Fazit des Gemeinderates 39

8 Antrag des Gemeinderates an die Urnengemeinde 40 8.1 Antrag Projektvariante Campus 40 8.2 Antrag Projektvariante Krummacker 40

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Botschaftstext Zukunft der Badi Huttwil Seite 3

1 Orientierung

1.1 Ausgangslage

1.1.1 Mitwirkung als Grundlage für Badiprojekt Das Schwimmbad Huttwil wurde im Jahre 1922 vom Verkehrs- und Ver-schönerungsverein initiiert und ein Jahr später gebaut. Seit dieser Zeit ist ein Badiangebot nicht mehr wegzudenken. Die beiden letzten grossen Sa-nierungen fanden in den Jahren 1975 und 1986 statt. Trotz Erneuerungen, regelmässigem Unterhalt und fachmännischer Betreuung, ist das Schwimmbad in die Jahre gekommen. Veränderungen bei Sicherheitsricht-linien und gesetzlichen Grundlagen führen ebenfalls dazu, dass die Anlage von Grund auf überprüft und saniert werden muss. Dem Gemeinderat war wichtig, die Bedürfnisse der Bevölkerung in die Pla-nung miteinzubeziehen. In der Folge wurden verschiedene Sanierungsva-rianten erarbeitet und die Bevölkerung hatte Gelegenheit, zu verschiede-nen Angebotsfragen im Rahmen der Mitwirkung Stellung zu nehmen. Die Möglichkeit zur Mitsprache wurde mit 586 ausgefüllten Fragebogen sehr rege genutzt. Die Frage, ob es ein Schwimmbadangebot braucht, wurde sehr klar bejaht. Nur 0.9 % der Stellungnahmen waren der Meinung, dass die Badi geschlossen werden sollte. Unabhängig vom künftigen Standort der Badi Huttwil ist das Ergebnis der Mitwirkung als klares Bekenntnis für die Aufrechterhaltung eines Badiangebots in der Gemeinde Huttwil zu wer-ten.

1.1.2 Gemeindeversammlung will zwischen zwei Projekten wählen Wegen dem schlechten Zustand der Warmwasseraufbereitung lud der Gemeinderat zur Gemeindeversammlung vom 30. Januar 2019 ein. An der Versammlung bot ein Vertreter der Campus Perspektiven AG an, der Ge-meinde eine Alternativvariante zur Sanierung der Badi am heutigen Stand-ort zu offerieren. Diese Offerte führte zu einem Antrag aus der Versamm-lung, dass die Campus Perspektiven AG innert Jahresfrist und auf eigene Kosten eine Machbarkeitsstudie einer „Badi“ auf dem Campus Perspekti-ven erstellt und dazu ein Vertragswerk mit der Einwohnergemeinde Huttwil ausarbeitet. Der Antrag wurde von der Versammlung angenommen und der Kredit für die Sanierung der Warmwasseraufbereitung zu Gunsten ei-ner mobilen Warmwasseraufbereitung gekürzt. Weiter wurde auch der Kredit von CHF 155'000 für die Projektierung der Badisanierung im Krummacker bewilligt.

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Botschaftstext Zukunft der Badi Huttwil Seite 4

Ab 1997 baute eine in Huttwil verankerte Genossenschaft in mehreren Etappen eine umfassende Sportinfrastruktur in Schwarzenbach auf. Das so entstandene Nationale Sport- und Kulturcenter wird seit 2016 von der Campus Perspektiven AG als Campus Perspektiven betrieben. Die Campus Perspektiven AG trägt seither diesem Beschluss Rechnung, indem sie für die Erarbeitung der gewünschten Alternative auf dem Cam-pus Perspektiven bis am 9. Februar 2020 auf eigenes Risiko rund CHF 300'000 investiert.

1.1.3 Umsetzung des Auftrags der Gemeindeversammlung Gestützt auf diesen Auftrag der Gemeindeversammlung haben sich der Gemeinderat und die Campus Perspektiven AG auf ein Terminprogramm geeinigt, welches die parallele Bearbeitung der Projekte Campus und Krummacker sicherstellte. Aufgrund der festgelegten Meilensteine konnte der Fortschritt der beiden Projektplanungen überwacht werden. Die beiden Varianten unterscheiden sich hauptsächlich darin, dass die Gemeinde beim Projekt Campus keine Investitionen tätigt und die Kosten für die Nut-zung und den Betriebsbeitrag übernimmt. Beim Projekt Krummacker inves-tiert die Gemeinde selber und schliesst mit dem Schwimmbadverein als Betreiberin einen Vertrag ab. In der vorliegenden Botschaft werden beide Varianten vorgestellt und auf der Basis der Jahreskosten und der Leistun-gen einander gegenübergestellt. Die Verhandlungsdelegation mit der Campus Perspektiven AG wurde von Gemeindevizepräsident Marcel Sommer, die Projektgruppe für die Variante Krummacker von Gemeindepräsident Walter Rohrbach geleitet. Das Sekre-tariat führte in beiden Projekten Geschäftsleiter Martin Jampen.

1.1.4 Prüfung der Unterlagen durch externe Fachstellen Der Auftrag der Gemeindeversammlung, zwei Projektvarianten mit unter-schiedlichen Rahmenbedingungen zur Urnenabstimmung zu bringen, ist komplex. Deshalb haben die Vertragsparteien entschieden, die Prüfung der Grundlagen für diese Botschaft durch externe Fachstellen prüfen zu las-sen. Die Verträge zum Projekt Campus wurden einerseits durch die Cam-pus Perspektiven AG vom Advokaturbüro Biedermann, Bern und anderer-seits durch die Gemeinde durch die Finances Publiques AG, Bowil, geprüft. Letztere hat ebenfalls den Leistungsvertrag zwischen Schwimmbadverein und Gemeinde unter die Lupe genommen. Die Rückmeldungen aus den beiden Prüfungen sind in die Verträge eingeflossen. Weil die Gemeinde beim Projekt Campus lediglich als Mieterin und Auf-traggeberin auftritt und beim Projekt Krummacker Eigentümerin, Investorin

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Botschaftstext Zukunft der Badi Huttwil Seite 5

und Auftraggeberin ist, stellt der finanzielle Vergleich eine grosse Heraus-forderung dar. Deshalb umfasste die Prüfung durch Finances Publiques auch die Darstellung und Herleitung des finanziellen Vergleichs. Im Prüfbe-richt wird dieser als korrekt beurteilt.

1.1.5 Zuständigkeit bei Vertragsanpassungen Im Rahmen der Projektprüfung wurde auch die Frage geklärt, wer bei künf-tigen Anpassungen der Verträge zuständig ist. Änderungen, welche keine wesentliche Anpassung des Zwecks beinhalten oder Entschädigungsan-passungen, welche im Rahmen der Vertragsbestimmungen vorgenommen werden, werden als unwesentlich beurteilt. Für solche Änderungen wird der Gemeinderat zuständig sein.

2 Projekt Campus

2.1 Projektbeschrieb

2.1.1 Standort Bei Annahme des Projekts entsteht die „Badi Campus“ auf dem oberen der beiden Fussballfelder, die an den grossen Parkplatz grenzen. Die Badi-Fläche von 7'910 m2 ist bequem mit dem Auto, dem Fahrrad oder zu Fuss erreichbar. Sie garantiert eine optimale Sonneneinstrahlung vom Morgen bis am Abend und bietet attraktive Ausblicke auf das idyllisch gelegene Areal des Campus Perspektiven. Bei Bedarf liesse sich die Gesamtfläche des Freibads auch erweitern.

2.1.2 Infrastruktur- und Beckenkonzept Die Infrastruktur des Neubaus berücksichtigt den Breiten-, Schul-, Ama-teur- und Spitzensport. Die „Badi Campus“ umfasst ein 50-Meter-Schwimmbecken mit sechs Bahnen, einen attraktiven Nichtschwimmerbe-reich mit Breitwasserrutsche (15 Meter) und Röhrenrutsche (50 Meter), ein beschattetes Kinderbecken für die Kleinen sowie ein Springerbecken mit einer Sprunganlage auf drei Niveaus: 1-Meter-Sprungbrett, 3-Meter-Sprungbrett und 5-Meter-Sprungturm. Der Aussenbereich mit Liegehügel, Liegewiese, Tribüne und Sonnenter-rasse bietet neben Liegeplätzen mit und ohne Beschattung auch ein Vol-leyballfeld sowie diverse Spielmöglichkeiten („Töggelikasten“, Schach etc.). Der zweigeschossige Eingangs- und Restaurationsbereich mit Garderoben, Sanitären Anlagen, Technik und Sonnenterrasse liegt direkt angrenzend an

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den Parkplatz. Er kann das ganze Jahr über auch für Vereins- oder Fir-menveranstaltungen sowie für Seminare und Bankette oder familiäre Fei-ern genutzt werden.

2.1.3 Eröffnung Badibetrieb Die Eröffnung der „Badi Campus“ ist auf den 15. Mai 2022 vorgesehen. Zur Einhaltung des Termins wird die Projektarbeit auf eigenes Risiko bis zum Abstimmungstermin am 9. Februar 2020 unter Hochdruck weiter vorange-trieben.

2.1.4 Situationsplan Areal Campus Perspektiven

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2.1.5 Situation Badeanlage Campus Perspektiven

2.1.6 Grundriss Badigebäude Erdgeschoss

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Botschaftstext Zukunft der Badi Huttwil Seite 8

2.1.7 Grundriss Badigebäude Obergeschoss

2.1.8 Angebote der Badi

Angebot Beschreibung

Gesamtfläche 7’910 m2, auf dem oberen Fussballfeld gelegen Wasserfläche Total: 1’399 m2, verteilt auf vier Becken Hauptschwimm-becken mit Tribü-ne

Länge: 50 m, 6 Bahnen, Wasserfläche 820 m2, Tribüne 230 m2

Springerbecken Separates Becken mit Sprunganlage: 5-Meter-Sprungturm, 3-Meter Sprungbrett, 1-Meter Sprungbrett, 141 m2

Nichtschwimm-erbecken Einfacher Einstieg und geschützter Rutschbereich, 366 m2

Kinderplansch-becken 2 Becken mit Rutsche verbunden, beschattet, 72 m2

Breitwasserrut-sche Länge: 15 m, in Nichtschwimmerbecken integriert

Röhrenrutsche Länge: 50 m, separate Anlage

Vier Liegeflächen Total: 3’340 m2, bestehend aus Liegewiese, Liegehügel, Tribüne und Sonnendeck.

Beachvolleyball-feld Abseits der Liegeflächen, 308 m2

Spielplatz Bei Kinderplanschbecken, 85 m2 Zweigeschossi-ger Eingangsbe-reich

Mit Kasse, WC, Duschen, Garderoben, Technikräumen, Küche, Kiosk, Sonnenterrasse und Multifunktions- und Eventraum.

Gastronomie Kiosk und Küche im Erdgeschoss des zweigeschossigen Badi-Gebäudes, Bar im Obergeschoss, (z. B. Pop Up-Bar)

Diverse Spielge-räte Tischfussball, Tischtennis, Schach etc.

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Botschaftstext Zukunft der Badi Huttwil Seite 9

Angebot Beschreibung

Besonderes Behindertengerechter Zugang zur Badi EG, OG sowie zu allen Becken und Liegeflächen.

Mitbenützung Parkplatz

Vorhandener Parkplatz für rund 300 Personenfahrzeuge und Veloabstellplätze.

2.2 Vertragswesen

2.2.1 Dienstbarkeitsvertrag mit der Grundeigentümerin Grundeigentümerin der Parzelle 626 in Schwarzenbach, auf welcher das Projekt Campus geplant ist, ist derzeit die Pneu Bösiger AG. Sie hat sich vertraglich bereit erklärt, die Badi Campus als Bauherrin zu erstellen. Damit die Nutzung des Schwimmbads für die Dauer von 25 Jahren unabhängig von der jeweiligen Grundeigentümerin gesichert werden kann, wird der Nutzungsvertrag als Dienstbarkeit auf dieser Parzelle errichtet. Vertrags-partnerin der Grundeigentümerin ist die Einwohnergemeinde Huttwil als künftige Nutzerin der Schwimmbadanlage. Das Nutzungsrecht erstreckt sich neben der Badi Campus insbesondere auch auf die Mitbenützung des östlich an die Badi Campus angrenzenden Parkplatzes für rund 300 Autos. Inhalt des Dienstbarkeitsvertrags Stichwort Leistungsbeschreibung

Nutzungsrecht Badeanlage

Der Dienstbarkeitsvertrag überträgt der Einwohnergemeinde Huttwil das ausschliessliche Nutzungsrecht der „Badi Campus“. 

Bau Badeanlage

Die Grundeigentümerin verpflichtet sich, als Bauherrin auf Par-zelle 626 eine Badeanlage zu errichten. Die gesamten Baukosten trägt die Grundeigentümerin. Die Bau-kosten umfassen alle Kosten für die Erschliessung aller zweck-notwendigen Anlagen und Einrichtungen sowie alle mit der Er-stellung des Schwimmbades entstehenden einmaligen Beiträge und Gebühren wie Anschlussgebühren für Wasser, Kanalisation, Abwasser, elektrischen Strom, allfälliger Fernheizung etc.

Ausgestaltung Badeanlage

Verpflichtende Grundlage für den Bau der Badeanstalt ist das Phasenabschlussdossier „Vorstudie Badi Campus“ der Viktor Burri Architekten AG, Thun, vom 30. September 2019. (Es wird auf den Projektbeschrieb unter Ziffer 2.1 sowie auf den Leis-tungsvergleich der beiden Badiprojekte unter Ziffer 4.3 verwie-sen). Die extern in Auftrag gegebene Prüfung ergab, dass die Projektstudie die Anforderungen an den Beschluss der Gemein-

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Botschaftstext Zukunft der Badi Huttwil Seite 10

Stichwort Leistungsbeschreibung deversammlung vom 30. Januar 2019 erfüllt.

Unterhalt Bade-anlage

Die Grundeigentümerin verpflichtet sich, neben sämtlichen Er-stellungskosten auch später anfallende Instandsetzungs- und allfälligen Erweiterungskosten zu ihren Lasten zu übernehmen. Die Einwohnergemeinde als Nutzerin der Anlagen verpflichtet sich, die Bauten und technischen Anlagen während der ganzen Nutzungsdauer zu ihren Lasten gut zu unterhalten (Instandhal-tungskosten). Die Gemeinde überbindet diese Pflicht im Leis-tungsvertrag an die Campus Perspektiven AG.

Vertragslaufzeit

Die Dienstbarkeit hat eine feste Laufzeit von 25 Jahren und dau-ert vom 1. Mai 2022 bis zum 30. April 2047. Fünf Jahre vor Ab-lauf der Dienstbarkeit verpflichten sich die Parteien, Verhandlun-gen über die Verlängerung der Dienstbarkeit aufzunehmen. Der neue Zins für ein neues (verlängertes) Nutzungsrecht am Schwimmbad Campus Perspektiven berechnet sich auf der Ba-sis des dannzumal gültigen Zeitwertes der Anlagen, der zu er-wartenden Instandsetzungs- und Zusatzinvestitionen sowie den dannzumal zu erwartenden Kapitalkosten. Eine Verpflichtung zur Verlängerung der Dienstbarkeit besteht für keine der beiden Vertragsparteien.

Entschädigung

Die Gemeinde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit eine jährliche Entschädigung von CHF 370'000 für das Nut-zungsrecht zu leisten. Diese Entschädigung unterliegt der ge-setzlichen Mehrwertsteuer von zurzeit 7.7 %.

Sicherstellung

Bei Nichterfüllung der vertraglich vereinbarten Leistung hat die Grundeigentümerin eine Konventionalstrafe von CHF 100'000 zu leisten. Mit diesem Geld kann die Gemeinde die eigene Anlage für ein weiteres Jahr unterhalten und das Badiprojekt Krumm-acker reaktivieren und zur Abstimmung bringen.

Termine

Bis 31. August 2020 hat die Grundeigentümerin nachzuweisen, dass das Baugesuch eingereicht und die Finanzierung der Um-setzung gesichert sind. Ansonsten kann die Gemeinde vom Ver-trag zurücktreten, die Konventionalstrafe ist geschuldet. Bis 28. Februar 2021 muss die rechtskräftige Baubewilligung vorliegen. Ist dies nicht der Fall, sind die Parteien zu Nachver-handlungen verpflichtet. Verlaufen diese erfolglos, kann die Grundeigentümerin vom Vertrag zurücktreten, ohne dass eine Konventionalstrafe geschuldet ist. Bis 31. Oktober 2021 hat die Grundeigentümerin nachzuweisen, dass die Bauarbeiten begonnen haben. Ist dies nicht der Fall, kann vorbehältlich der Regelung bezüglich Baubewilligungster-min die Gemeinde vom Vertrag zurücktreten. Die Grundeigen-tümerin schuldet in diesem Fall die Konventionalstrafe von

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Botschaftstext Zukunft der Badi Huttwil Seite 11

Stichwort Leistungsbeschreibung CHF 100'000. Sollte sich zeigen, dass das Projekt z.B. wegen höherer Gewalt oder archäologischer Funde nicht realisiert wer-den kann, ist die Grundeigentümerin zum Vertragsrücktritt ohne Verpflichtung zur Leistung der Konventionalstrafe berechtigt. Als Termin für die Inbetriebnahme der Badi wurde der 15. Mai 2022 festgelegt. Bei verspäteter Eröffnung schuldet die Grundei-gentümerin der Gemeinde eine Konventionalstrafe von CHF 820/Tag Verspätung (max. CHF 100'000). Weiter wird der für das Jahr 2022 vereinbarte Nutzungszins um 1/122 pro Tag gekürzt.

Grundbucheintrag

Der Dienstbarkeitsvertrag wurde am 28. November 2019 notari-ell verurkundet. Die Dienstbarkeit wird jedoch nur im Grundbuch eingetragen, wenn die Urnengemeinde sich für das Projekt Campus entscheidet. Die Kosten für diesen Vertrag gehen in jedem Fall vollumfänglich zu Lasten der Grundeigentümerin.

2.2.2 Leistungsvertrag mit der Campus Perspektiven AG

Die Gemeindeversammlung hat am 30. Januar 2019 beschlossen, der Campus Perspektiven AG die Möglichkeit zu geben, der Gemeinde eine Offerte für den Betrieb einer Badeanlage auf dem Gelände des Campus Perspektiven zu unterbreiten. Bei Annahme des Projekts „Badi Campus“ stellt die Einwohnergemeinde Huttwil die von der Grundeigentümerin ge-mäss Dienstbarkeitsvertrag zur Nutzung überlassene Anlage der Campus Perspektiven AG für den Betrieb zur Verfügung. Den Schwimmbadbetrieb regelt der Leistungsvertrag zwischen der Gemeinde und der Campus Per-spektiven AG. In der nachfolgenden Tabelle sind die wichtigsten Vertragsinhalte be-schrieben. Inhalt des Leistungsvertrags Stichwort Leistungsbeschreibung

Leistungsangebot

Die Campus Perspektiven AG (Betreiberin) verpflichtet sich, die von der Grundeigentümerin erstellte Badeanlage zu betrei-ben und deren betrieblichen Unterhalt (Instandhaltung) zu ge-währleisten. Die Gemeinde stellt der Campus Perspektiven AG die von der Eigentümerin gemietete Anlage für den Betrieb zur Verfügung.

Eintrittspreise Die Betreiberin setzt die Eintrittspreise marktgerecht fest. Als marktgerecht werden die Einzeleintrittspreise der vergleichba-ren Badianlagen in Langenthal, Herzogenbuchsee und Willisau

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Botschaftstext Zukunft der Badi Huttwil Seite 12

Stichwort Leistungsbeschreibung definiert. Der teuerste Einzeleintrittspreis einer dieser Badis bildet den Referenzpreis. Der Preis für den Einzeleintritt darf maximal 15 % über diesem Preis liegen. Ein höher liegender Preis obliegt der Zustimmung des Gemeinderates. Auf den Abonnementspreisen haben Einwohnerinnen und Einwohner einen Rabatt von mindestens 10 %. Ansonsten hat die Ge-meinde kein Mitspracherecht bei der Preisgestaltung.

Öffnungszeiten

Während der Badesaison (Mitte Mai bis Mitte September) ist das Bad grundsätzlich 7 Tage pro Woche von 09.00 – 20.00 Uhr geöffnet. Bei schlechter Witterung kann die Betrei-berin die Badi kurzfristig schliessen bzw. einen minimalen Be-trieb anbieten.

Einschränkungen

Die Betreiberin ist berechtigt, das Bad oder einzelne Bereiche für öffentliche oder private Schwimmsportanlässe oder Events zur Verfügung zu stellen, was zu einer zeitlich befristeten Ein-schränkung der öffentlichen Nutzung führen kann. Solche Ein-schränkungen sind auf der Webseite der Gemeinde zu publi-zieren.

Kadetten- und Schulsport

Für den Schwimmunterricht der Schulen und der Kadetten werden 2 Bahnen des Hauptschwimmbeckens sowie die nöti-gen Garderoben und Duscheinrichtungen zur Verfügung ge-stellt. Für den aktuellen Leistungsumfang von 290 Lektionen der Schule und für den Schwimmunterricht der Kadetten wird eine Pauschale von CHF 20'000 vereinbart. Diese Pauschale ist im offerierten Betriebsbeitrag enthalten. Eine Anpassung erfolgt erst, wenn der effektive Bedarf mehr als 10 % von den genannten Leistungen abweicht.

Vertragsdauer

Der Leistungsvertrag wird auf eine feste Dauer von 25 Jahren abgeschlossen. Dieser beginnt am 1. Mai 2022 und endet am 30. April 2047. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr. Bei verspäteter Eröffnung in der ersten Badesaison erfolgt eine Kürzung der Entschädigung um 1/122 pro Tag Verspätung.

Kündigung

Bei Nichterfüllung kann der Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten auf das Ende einer Saison gekündigt werden. Nach Ablauf der festen Dauer kann der Vertrag unter Einhal-tung einer Frist von 12 Monaten gekündigt werden.

Rechtsnachfolge

Die Campus Perspektiven AG ist berechtigt, den Leistungsver-trag mit allen Rechten und Pflichten einem Dritten zu übertra-gen. Die Campus Perspektiven hat in diesem Fall den Nach-weis zu erbringen, dass die Betriebsnachfolge geeignet ist, den Vertrag in allen Teilen zu erfüllen.

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Botschaftstext Zukunft der Badi Huttwil Seite 13

Stichwort Leistungsbeschreibung

Reporting

Die Auftragnehmerin informiert die Gemeinde nach Ablauf der Saison im Rahmen eines Reportings über die Erfüllung des Vertrags in der vergangenen Saison und gibt einen Ausblick auf die nächste Saison. Grundlage des Gesprächs bildet das Reporting-Formular, welches die relevanten Themen enthält. Die Auftragnehmerin informiert zudem über Art und Umfang des baulichen Unterhalts und bestätigt in geeigneter Form, dass die Verpflichtungen gegenüber Dritten, welche sich aus dem Schwimmbadbetrieb ergeben, erfüllt wurden.

Betriebsbeitrag

Der jährliche Betriebsbeitrag wurde mit CHF 253'500 exkl. Mehrwertsteuer offeriert. In dieser Pauschale enthalten sind die Kosten des Schul- und Kadettenschwimmens sowie die Besorgung des betrieblichen Unterhalts der Anlagen (Instand-haltung). Veränderungen des Mehrwertsteuersatzes werden jeweils auf den Zeitpunkt der Veränderung angepasst.

Anpassung

Der Preis wird auf der Basis des Landesindexes für Konsum-entenpreise per Dezember 2019 offeriert. Die Pauschale wird nur angepasst, wenn sich aus der Veränderung des Indexes eine Beitragsanpassung im Rahmen von mindestens 2 % ergibt. Massgebend für die Berechnung ist die Pauschale exkl. Mehrwertsteuer. Nach erfolgter Preisänderung bildet der neue Indexstand die Basis für nachfolgende Anpassungen.

Einnahmen Nebst dem Betriebsbeitrag stehen der Betreiberin sämtliche Einnahmen, welche mit dem Badibetrieb erwirtschaftet werden können, zu.

Besonderes

Entscheidet sich die Urnengemeinde für das Projekt Campus, übernimmt die Campus Perspektiven AG 50 % der Mehrkos-ten, welche sich aus der Betriebsverlängerung der Badi Krummacker ergeben, maximal jedoch CHF 100'000. Die Zu-satzkosten beinhalten insbesondere die Kosten für die mobile Badewassererwärmung sowie die für den Betrieb nötigen Un-terhaltskosten.

Leistungsstörungen

Leistungsstörungen sind schriftlich zu mahnen und es ist eine Frist zur Nachbesserung zu setzen. Bei Streitigkeiten verpflich-ten sich die Parteien, sich um eine einvernehmliche Lösung zu bemühen. Ist dies nicht möglich, kann der ordentliche Rechts-weg beschritten werden.

Genehmigungsvor-behalt

Der Vertrag wurde am 28. November 2019 unterzeichnet. Die-ser tritt jedoch nur in Kraft, wenn sich die Urnengemeinde für das Projekt Campus entscheidet. Fällt der Entscheid zu Guns-ten des Projekts Krummacker aus, fällt der Vertrag dahin. Es werden gegenseitig keine Entschädigungen geschuldet.

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Botschaftstext Zukunft der Badi Huttwil Seite 14

2.3 Terminplanung Umsetzung

Termin Ablauf wer

09.02.2020 Entscheid Standort- und Projektwahl Urnengemeinde

31.08.2020 Erbringen des Finanzierungsnachweises für das Projekt. Nachweis, dass das Baugesuch eingereicht ist.

Grundeigentümer

31.10.2020 Start Ausführungsplanung Architekt

28.02.2021 Rechtskräftige Baubewilligung muss vorliegen Baubewilligungs-behörde

01.03.2021 Beginn Arbeitsvergaben Grundeigentümer 01.05.2021 Baustart Architekt

31.10.2021 Vorbehältlich rechtskräftiger Baubewilligung: Nach-weis, dass mit den Bauarbeiten begonnen wurde. Grundeigentümer

01.05.2022 Inbetriebnahme / Bauabnahme Grundeigentümer, Betreiberin, Gemeinde

15.05.2022 Eröffnung der Badi Grundeigentümer, Betreiberin

3 Projekt Krummacker

3.1 Projektbeschrieb

3.1.1 Kurzbeschreibung des Projekts Das Schwimmbad Huttwil wurde im Jahre 1922 vom Verkehrs- und Ver-schönerungsverein Huttwil initiiert und im Jahr 1923 realisiert. In den Jah-ren 1975 und 1986 erfolgten die letzten grösseren Sanierungen und Erwei-terungen der Schwimmbadanlage. Trotz Erneuerungen und regelmässigem Unterhalt sowie fachgerechter gu-ter Betreuung haben einzelne Bau- und Anlagenteile das Ende ihrer tech-nischen und wirtschaftlichen Nutzungs- und Lebensdauer erreicht. Auch Veränderungen bei den gültigen Normen, neuen gesetzlichen Grundlagen und Sicherheitsrichtlinien, speziell auch im Bereich der Sprunganlage, er-fordern eine Sanierung der Anlage. Im Weiteren haben sich auch die Be-sucher- und Freizeitbedürfnisse in den vergangenen Jahren verändert.

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Botschaftstext Zukunft der Badi Huttwil Seite 15

Hochbauten Das Kassen-Kioskgebäude und das Garderobengebäude bleiben in ihrer Form erhalten. Sie werden saniert und neu ausgebaut. Die tiefer liegenden Anbauten mit den gedeckten Spielflächen werden abgebrochen. Kassen- und Kioskgebäude Die Bademeister-, Kassen- und Personalräume bleiben an den alten Standorten bestehen. Sie sind bereits zweckmässig gestaltet und einge-richtet. Die bestehende Küche mit den Holzmöbeln wird durch eine den heutigen Vorschriften entsprechende Küche ersetzt. Der Grundriss wird angepasst und die betrieblichen Abläufe werden verbessert. Die Lagerräume und die Tiefkühlzelle bleiben bestehen. Das Flachdach wird komplett neu abgedichtet. Auf dem mit einer neuen Treppe erschlossenen Flachdach werden neue Mietkabinen erstellt. Die mit einer neuen Beschattung versehene neue Dachterrasse schafft Raum für flexible Nutzung. Garderobengebäude Die bestehenden Garderobenräume mit Damen- und Herrengarderobe so-wie Kojen entsprechen nicht mehr den heutigen Bedürfnissen. Im neu ge-stalteten Umkleidebereich werden für die Schüler/innen und für die Vereine je zwei Kojen angeboten. Für den Freizeitbereich, im Speziellen für Fami-lien, sind grosszügige Wechselkabinen mit Kleiderkästchen vorgesehen. Neu wird bei den Garderoben auch eine Beautyzone mit Spiegeln und Haarföhnen sowie Wertfächern errichtet. Die Toiletten werden entsprechend den heutigen Anforderungen an die Hygiene in grösserer Anzahl neu erstellt. Das bestehende IV-WC und die bestehenden Duschen mit den Sonnenkol-lektoren werden saniert. An der Wand gegen das Nachbargrundstück wer-den ebenerdig neue Mietkabinen angeboten. Das Flachdach wird komplett neu abgedichtet. Auf dem mit einer neuen Treppe erschlossenen Flachdach wird Platz für vielfältige Spielmöglichkei-ten und für beschattete Ruhezonen geschaffen.

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Botschaftstext Zukunft der Badi Huttwil Seite 16

Beckenanlage Zwischen den bestehenden Gebäuden wird die Beckenanlage komplett neu erstellt. Sämtliche Becken werden neu in Edelstahl ausgeführt. Dies garantiert eine lange Lebensdauer und einen minimalen Unterhalt im Be-trieb. Damit der Schwimmunterricht der Schulen auch bei schlechtem Wetter ga-rantiert ist, wird das Badewasser beheizt. Eine Beckenabdeckung in der Nacht verhindert eine grössere Abkühlung des Wassers und hilft Energie sparen. Badewassertechnik Die bestehenden Technikräume werden weiterverwendet. Darin wird eine komplett neue Wasseraufbereitungsanlage, bestehend aus dem Filter, den Filterpumpen, der Desinfektion, der Dosierung und der Steuerung mit Mess- und Regeltechnik, eingebaut. Entsprechend den neuen Vorschriften werden auch zusätzliche Funktions-becken notwendig. Mit dem Neubau der Becken werden auch alle Becken-verbindungsleitungen ersetzt und neu installiert. Fazit Mit dem vorgesehenen Bauprojekt erhält die Gemeinde Huttwil wieder ein Schwimmbad, welches einem Neubau gleichkommt. Es kann für weitere Jahrzehnte erhalten und als attraktives Familienbad weiter betrieben wer-den. Durch die Grösse der Anlage ist es möglich, die Sanierungsarbeiten aus-serhalb der Freibadsaison von Mitte September bis Anfang Mai ohne Aus-fall einer Badesaison auszuführen.

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Botschaftstext Zukunft der Badi Huttwil Seite 17

3.1.2 Situationsplan

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Botschaftstext Zukunft der Badi Huttwil Seite 18

3.1.3 Grundriss Badianlage Krummacker

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Botschaftstext Zukunft der Badi Huttwil Seite 19

3.1.4 Grundriss Kiosk- und Kassengebäude Erdgeschoss

3.1.5 Grundriss Kiosk- und Kassengebäude Obergeschoss

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Botschaftstext Zukunft der Badi Huttwil Seite 20

3.1.6 Grundriss Garderobengebäude Erdgeschoss

3.1.7 Grundriss Garderobengebäude Obergeschoss

3.1.8 Angebote der Badi

Angebot Beschreibung

Schwimmer-/ Springerbecken

Das 25 m-Schwimmerbecken wird mit fünf Bahnen entsprechend den sport- und sicherheitstechnischen Anforderungen mit den dazu gehörenden Ausrüstungen neu erstellt.

Das neue Springerbecken erhält eine Sprunganlage mit einem 1 m-Sprungbrett und einem 3 m-Sprungbrett. Die Abstände und die Wassertiefe entsprechen den neuesten Sicherheitsanforde-rungen nach BfU und nach Fina (Fédération internationale de natation amateur).

Das Schwimmer- und das Springerbecken sind als Mehrzweck-becken geplant. In der Mitte sind sie durch eine feste Trennwand mit Handlauf und Füllungen aus Lochblech sauber abgetrennt. Eine Beckentreppe ermöglicht es auch älteren und gehbehinder-ten Badegästen, sicher ins Becken einsteigen zu können.

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Botschaftstext Zukunft der Badi Huttwil Seite 21

Angebot Beschreibung

Nichtschwimmer-becken

Für die Nichtschwimmer wird ein separates Becken gebaut. Es gliedert sich in zwei Bereiche, den Lehrschwimmbereich und den Erlebnisbereich.

Der Lehrschwimmbereich bietet ein Becken mit einer Länge von 12.5 m. Auf der ganzen Länge wird dort eine flache Treppe ein-gebaut, welche ideal für die Wassergewöhnung und für den Schwimmunterricht ist. Ausserhalb des Schulbetriebes können im Lehrschwimmbereich auch Schwimmelemente als zusätzliche Attraktionen eingesetzt werden. Im Erlebnisbereich werden At-traktionen wie Fontäne und Bodenblubber eingebaut.

Kinderbecken

Eine Hauptattraktion wird das neue Kinderplanschbecken. Das Becken gliedert sich in zwei in der Höhe unterschiedliche Be-ckenbereiche, welche durch eine Rutsche untereinander ver-bunden sind. Wasserspiele wie Wasserigel, Wasserglocke, Spritzdüsen und Spritzschlange bilden die Attraktionen in diesem Becken. Ein flacher Strand ermöglicht es auch den kleinsten Ba-degästen, selbständig ins Becken einzusteigen und sich ans Wasser zu gewöhnen. Ein automatisch ausrollbares neues Son-nensegel kann dem Sonnenstand angepasst werden und schützt die Kleinkinder vor schädlichen UV-Strahlen.

Wasserrutschbahn Die attraktive Wasserrutschbahn mit einer Länge von 65.8 m wird im Bereich des Nichtschwimmerbeckens neu gebaut. Sie landet mit einem Sicherheitsauslauf im Nichtschwimmerbecken.

Wasserspritzplatz

Eine besondere Attraktion für kleinere und grössere Kinder ist der Wasserspritzplatz. Aus Düsen in einer Bodenplatte spritzt Wasser und bildet ein immer sich wieder veränderndes Wasser-spiel.

Umgebung

Bei den Bauarbeiten wird das Terrain angepasst und der Rasen saniert bzw. neu erstellt. Unterhaltsintensive Rabatten sind keine mehr vorgesehen. Als eine neue Hauptattraktion wird im nördli-chen Bereich ein Beach-Volleyballfeld erstellt. Zu den Angeboten in der Umgebung gehören wie bisher Tischtennis und Kasten-fussball.

Liegeflächen

Liegeflächen stehen wie bisher auf den Flachdachteilen des Gastronomie- und des Garderobentrakts sowie auf der Liege-wiese zur Verfügung. Die Liegeplätze auf den Gebäuden sind mit festinstallierten Beschattungsanlagen ausgestattet.

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Botschaftstext Zukunft der Badi Huttwil Seite 22

3.2 Investitionskosten

Um möglichst genaue Zahlen zu den wichtigsten Projektteilen zu erhalten, wurden die Arbeiten für das Edelstahlbecken und die Baumeisterarbeiten zur Submission ausgeschrieben. Die übrigen Kosten wurden aufgrund von aktuellen Marktpreisen durch den Architekten berechnet. Die Projektkosten setzen sich wie folgt zusammen: BKP Leistungsposition Betrag in CHF

1 Vorbereitungsarbeiten 97'500.00

2 Gebäude 1'776'400.00

3 Becken / Technik 2'592'200.00

4 Umgebung 301'700.00

5 Baunebenkosten 41'700.00

6 Reserve 186'900.00

Total Erstellungskosten (Kreditbeschluss) 4'996'400.00 Voraussichtlicher Beitrag aus Sportfonds -350'000.00

Voraussichtliche Nettokosten Gemeinde 4'646'400.00

3.3 Leistungsvertrag mit dem Schwimmbadverein Huttwil

Stichwort Leistungsbeschreibung

Leistungsangebot

Die Gemeinde überträgt dem Schwimmbadverein den Auftrag zur Führung des Schwimmbadbetriebs inkl. Gastronomie der Badianlage Krummacker, welche sich im Eigentum der Ein-wohnergemeinde Huttwil befindet.

Eintrittspreise

Die Eintrittspreise werden durch den Vorstand des Schwimm-badvereins marktgerecht und unter Berücksichtigung der Kon-kurrenzangebote in der näheren Umgebung festgelegt. Der einheimischen Bevölkerung wird ein Rabatt von 10 % auf den Abonnementspreisen gewährt. Im Businessplan hat der Schwimmbadverein die Eintrittspreise so kalkuliert, dass unter Berücksichtigung des Gemeindebeitrags eine ausgeglichene Rechnung des Badibetriebs erreichbar ist. Eine Obergrenze der Eintrittspreise wird nicht festgelegt, der Gemeinderat kann über seine Vertretung im Vorstand Einfluss auf die Eintritts-preise nehmen.

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Botschaftstext Zukunft der Badi Huttwil Seite 23

Stichwort Leistungsbeschreibung

Öffnungszeiten Die Badisaison dauert mindestens von Mitte Mai bis Ende der ersten Septemberwoche. Während der Saison ist die Badi täg-lich von 09.00 bis 19.30 Uhr geöffnet.

Einschränkungen Bei schlechter Witterung ist eine Reduktion der Öffnungszeiten möglich.

Kadetten- und Schulsport

Die jährliche Pauschale für das Schul- und Kadettenschwim-men beträgt CHF 20'000 und ist Bestandteil der jährlichen Ab-geltung.

Zusatzangebote

Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, geeignete Schwimmkurse sowie weitere Wassersportangebote für alle Altersstufen auf eigene Rechnung zu organisieren. Weiter ist ein einfaches Gastronomieangebot bereit zu stellen. Diese Angebote sollen mindestens kostendeckend sein. Mit dem Gastronomieangebot sollen Deckungsbeiträge erwirtschaftet werden.

Vertragsdauer Der Vertrag tritt auf den 1. Januar 2021 in Kraft und dauert bis 31. Dezember 2025. Unterbleibt eine Kündigung, verlängert sich dieser jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr.

Kündigung Die Kündigungsfrist beträgt 12 Monate auf das Ende eines Ka-lenderjahres.

Rechtsnachfolge Im Falle einer Kündigung des Vertrags regelt der Gemeinderat die Rechtsnachfolge.

Reporting

Die Gemeinde als Auftraggeberin delegiert eine Vertretung in den Vorstand des Schwimmbadvereins. Diese Person hat ei-nerseits die Interessen der Gemeinde zu wahren und anderer-seits ist sie Ansprechperson für die Auftragnehmerin. Nach Saisonende lädt die Gemeinde zu einem Reportinggespräch ein, bei welchem die vergangene Saison besprochen und ein Ausblick auf die nächste Saison gemacht wird. Grundlage für das Gespräch bildet das Reportingblatt, welches integrieren-den Bestandteil des Leistungsvertrags bildet.

Betriebsbeitrag

Der jährliche Betriebsbeitrag beträgt total CHF 130'000 und setzt sich zusammen aus der Abgeltungspauschale von CHF 100'000, dem Beitrag Schulschwimmen von CHF 20'000 und einem Beitrag von CHF 10'000 für den betrieblichen Un-terhalt (Instandhaltung).

Anpassung

Der Vertrag enthält keine Anpassungsklauseln wegen eingetre-tener Teuerung oder Veränderung des Angebots. Eine solche Regelung ist nicht nötig, da die Auftraggeberin im Vorstand des Schwimmbadvereins vertreten ist.

Einnahmen Alle Einnahmen aus dem Schwimmbadbetrieb können nebst dem Beitrag der Gemeinde zur Deckung der Betriebskosten

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Botschaftstext Zukunft der Badi Huttwil Seite 24

Stichwort Leistungsbeschreibung eingesetzt werden.

Betrieblicher Unter-halt

Unterhaltskosten für die Instandstellung der Anlage gehen zu Lasten der Eigentümerin. Für den laufenden Unterhalt stellt die Gemeinde einerseits eine Jahrespauschale von CHF 10'000 und andererseits Werkhofleistungen im Umfang von weiteren CHF 10'000 zur Verfügung. Der Beitrag von CHF 10'000 ist in den Werterhalt einzulegen und separat auszuweisen. Aus dem Werterhalt können die Unterhaltskosten finanziert werden. Die-se Reserve ist nach oben begrenzt. Grösserer Reparaturbedarf ist bei der Liegenschaftsverwaltung anzumelden.

Defizitgarantie

Gemäss Businessplan kann der Badibetrieb kostendeckend geführt werden. Überschüsse werden den Reserven des Schwimmbadvereins zugewiesen, so dass Defizite einer schlechten Saison über diese Reserven aufgefangen werden können. Sind die Reserven aufgebraucht und es resultiert ein Defizit, ist die Auftraggeberin unter Nennung der Gründe um-gehend zu informieren. Die Auftraggeberin entscheidet über die Defizitdeckung und prüft, ob Massnahmen zur Vermeidung künftiger Defizite zu treffen sind. Bei Kündigung des Vertrags gehört ein allfälliger Aktivenüberschuss der Gemeinde.

Leistungsstörungen

Leistungsstörungen sind zeitnah zu melden. Die Reklamation hat eine Fristansetzung zur Beseitigung der Störung zu enthal-ten. Wird die Störung trotz Mahnung nicht beseitigt, kann der Gemeinderat den Vertrag vor Ablauf der festen Vertragsdauer auf das Ende einer Saison kündigen.

Organisation

Fällt der Entscheid zu Gunsten der Variante Krummacker aus, beabsichtigt der Vorstand des Schwimmbadvereins, die eigene Organisation zu überprüfen und den neuen Gegebenheiten anzupassen. In der jährlichen Abgeltung ist die Anstellung ei-nes Geschäftsführers im Umfang von rund 300 Jahresstunden berücksichtigt. Dieser soll die Vorstandsmitglieder von admi-nistrativen Arbeiten entlasten.

Genehmigungsvor-behalt

Der Vertrag wurde am 11. November 2019 unterzeichnet. Die-ser tritt jedoch nur in Kraft, wenn sich die Urnengemeinde für das Projekt Krummacker entscheidet. Fällt der Entscheid zu Gunsten des Projekts Campus aus, fällt der Vertrag dahin. Es werden gegenseitig keine Entschädigungen geschuldet.

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3.4 Terminplanung Umsetzung

Termin Ablauf wer

09.02.2020 Entscheid Standort- und Projektwahl Urnengemeinde 15.02.2020 Beginn Ausführungsplanung Architekt 28.02.2020 Baugesuch ist eingereicht Architekt 28.02.2020 Submissionsunterlagen sind ausgearbeitet Architekt 15.03.2020 Arbeitsvergaben Submission 2019 sind erfolgt Spezbauko 30.04.2020 Submissionsergebnisse 2020 liegen vor Architekt 31.05.2020 Arbeitsvergaben Submission 2020 ist erfolgt Spezbauko 31.08.2020 Baubewilligung liegt vor Regierungsstatthalter07.09.2020 Beginn Umsetzungsphase Architekt

4 Projekte Campus und Krummacker im Vergleich

4.1 Einleitung

Die Aufgabenstellung gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung be-stand darin, von der Campus Perspektiven AG auf der Basis einer Mach-barkeitsstudie eine Offerte für eine Badi am Standort Schwarzenbach zu erhalten, wobei dieses Projekt bezüglich Angebot mindestens dem Projekt im Krummacker entspricht. Beim Projekt Campus sind Bauherrschaft und Betrieb an Dritte ausgelagert, beim Projekt Krummacker tritt die Gemeinde als Bauherrin auf und überträgt den Betrieb wie bisher dem Schwimmbad-verein. Das Anstellen eines Vergleichs bezüglich den Angeboten kann rela-tiv einfach bewerkstelligt werden. Der Vergleich auf finanzieller Ebene stellt dagegen eine grosse Herausforderung dar. Beim Projekt Campus kauft die Gemeinde sämtliche Leistungen ein und bezahlt den dafür vereinbarten Preis. Dieser wird der Erfolgsrechnung der Gemeinde belastet. Beim Pro-jekt Krummacker tritt die Gemeinde als Bauherrin und Investorin auf. An-stelle der Miete belasten Abschreibungen und Kapitalkosten die Erfolgs-rechnung. Die Gemeinde ist jedoch nicht frei in der Entscheidung, inner-halb welcher Zeit sie die Investition abzuschreiben hat. Gemäss Anhang 2 zur Gemeindeverordnung des Kantons Bern gilt für Schwimmbäder eine Abschreibungsdauer von 25 Jahren. Das Ergebnis dieser Berechnung ist für den Kostenvergleich massgebend. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht wäre eine Abschreibungsdauer von 50 Jahren angemessen, dagegen müsste ein etwas höherer Kapitalzins

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eingesetzt werden. Trotzdem würden die Kosten für Abschreibungen und Kapitaldienst bei einer Abschreibungsdauer von 50 Jahren und einem Zinssatz von 2.5 % rund CHF 47'000 tiefer liegen. Auch wenn nach 25 Jah-ren Instandsetzungsarbeiten anfallen, werden diese weit unter den jetzigen Projektkosten liegen. Es kann somit davon ausgegangen werden, dass die Kosten für die Abschreibungen nach Ablauf von 25 Jahren beim Projekt Krummacker markant sinken.

4.2 Vergleich der Angebote

Stichwort Projekt Campus Projekt Krummacker

Gesamtfläche 7'910 m2, auf dem oberen Fussballfeld gelegen

Gesamtfläche am heutigen Standort: 5'755 m2

Wasserfläche Total 1'399 m2, verteilt auf vier Becken

Total 794.26 m2, verteilt auf vier Becken

Schwimmbecken 6 Bahnen mit 50 m Länge Wasserfläche: 820 m2

5 Bahnen mit 25 m Länge Wasserfläche: 342 m2

Tribüne 230 m2 Keine Tribüne

Nichtschwimmer-becken

Einfacher Einstieg und ge-schützter Rutschbereich, 366 m2

Beckengrösse: 14 x 20 m Darin enthalten Rutschbahn mit einer Länge von 65.8 m auf einer Fläche von 7.4 x 14 m Wasserfläche total 280 m2

Springerbecken Sprunganlage 1, 3 und 5 m Wasserfläche: 141 m2

Sprunganlage 1 und 3 m Wasserfläche: 104 m2

Kinderbecken 2 Becken mit Rutsche verbun-den, beschattet, Wasserflä-che: 72 m2

Zweigeteiltes Becken, verbun-den mit Wasserrutsche, Was-serfläche: 68 m2

Breitwasserrutsche Länge: 15 m, in Nicht-schwimmerbecken integriert

Keine Breitwasserrutsche

Röhrenrutsche Länge: 50 m, separate Anlage Länge: 65.8 m, Höhendifferenz

6.75 m, mit Sicherheitsauslauf ins Nichtschwimmerbecken

Gastronomie

Kiosk und Küche im Erdge-schoss des zweigeschossigen Badi-Gebäudes, Bar im Obergeschoss (z. B. Pop Up-Bar).

Gastroküche für einfache Me-nus, Kiosk, ca. 40 Sitzplätze im Aussenbereich

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Botschaftstext Zukunft der Badi Huttwil Seite 27

Stichwort Projekt Campus Projekt Krummacker

Spielplatz Bei Kinderplanschbecken, 85 m2

Kein separater Spielplatz

Badigebäude

Zweigeschossiges Gebäude mit Kasse, WC, Duschen, Garderoben, Technikräumen, Küche, Kiosk, Sonnenterrasse und Multifunktions- und Event-raum

Nordseits: Aufnahmegebäude mit Kasse, Küche, Sonnenter-rasse beschattet, Umkleideka-binen Südseits: Gebäude mit Garde-roben, Duschen, Technikräu-men, Sonnenterrasse beschat-tet

Beachvolleyball Abseits der Liegeflächen, 308 m2

Abseits der Liegeflächen, 308 m2

Öffnungszeiten Täglich, 08.00 – 20.00 Uhr Täglich, 09.00 – 19.30 Uhr

Diverses Tischfussball, Tischtennis Tischfussball, Tischtennis

Besonderes

Behindertengerechter Zugang zur Badi EG, OG sowie zu allen Becken und Liegeflä-chen.

Behindertengerechter Zugang zur Badi und zu allen Becken und Liegeflächen im Erdge-schoss und IV-WC.

Eintrittspreise Projekt Campus Projekt Krummacker

Einzeleintritt

Erwachsene CHF 8.00Lernende/Stud. AHV/IV CHF 6.00Kinder CHF 4.00

Erwachsene CHF 5.50 Lernende/Stud. CHF 4.00 Kinder CHF 3.00

10er-Abo Einheimische

Erwachsene CHF 72.00Lernende/Stud. AHV/IV CHF 54.00Kinder CHF 36.00

Erwachsene CHF 44.00 Lernende/Stud. CHF 32.00 Kinder CHF 24.00

10er-Abo Auswärtige

Erwachsene CHF 72.00Lernende/Stud. AHV/IV CHF 54.00Kinder CHF 36.00

Erwachsene CHF 49.50 Lernende/Stud. CHF 36.00 Kinder CHF 27.00

Gruppentarif Kein Gruppentarif Erwachsene CHF 5.00

Lernende CHF 3.50 Kinder CHF 2.50

Saisonabos Einheimische

Erwachsene CHF 140.00Lernende CHF 100.00

Erwachsene CHF 80.00 Lernende CHF 55.00

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Eintrittspreise Projekt Campus Projekt Krummacker

Kinder CHF 70.00

Kinder CHF 28.00

Familienrabatt von 15 % beim Kauf von 4 oder mehr Abos

Saisonabos Auswärtige

Erwachsene CHF 160.00Lernende CHF 120.00Kinder CHF 80.00

Erwachsene CHF 90.00 Lernende CHF 60.00 Kinder CHF 30.00

Familienrabatt von 15 % beim Kauf von 4 oder mehr Abos

4.3 Vergleich der Chancen aus Sicht der Projektgruppen

Stichwort Projekt Campus Projekt Krummacker

Standortvorteil

Der Campus Perspektiven zählt zu den grössten Sportanlagen in der Schweiz. Mit der „Badi Campus“ sichert sich Huttwil die Nutzung und den Fortbe-stand dieser einmaligen Anla-ge. Der Badibetrieb wäre eine wichtige und sinnvolle Ergän-zung zum bestehenden vielfäl-tigen Angebot im Campus Per-spektiven. Dies steigert das Nutzungspotenzial der ganzen Anlage und erhöht die Attrakti-vität für die Nutzer.

Die Badianlage Krummacker sichert ein attraktives Freizeit- und Sportangebot, welches den Bedürfnissen der Bevölke-rung entspricht. Mit der Sanie-rung der Anlage steht der Be-völkerung dieses Angebot nachhaltig gesichert zur Verfü-gung. Die Lage der Badi ist zentral und problemlos zu Fuss oder per Velo erreichbar. Dies ist insbesondere für Kinder von grossem Vorteil (Sicherheit) Zudem wird der Ortskern ge-stärkt.

Regionale Wirt-schaftsförderung

Mit der „Badi Campus“ ist ge-währleistet, dass der Bezug von Waren, Dienstleistungen und Energie aus der Region in der Höhe von bereits rund CHF 1 Mio. weiterhin Bestand hat und sogar zunimmt.

Die Badi Krummacker bezieht ihre Waren und Dienstleistun-gen unverändert in der Region.

Arbeitsplätze Die „Badi Campus“ schafft neue und sichert bisherige Ar-beitsplätze.

Die Badi Krummacker sichert die bisherigen Arbeitsplätze.

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Botschaftstext Zukunft der Badi Huttwil Seite 29

Stichwort Projekt Campus Projekt Krummacker

Standortattraktivität Die „Badi Campus“ erhöht die Attraktivität des Wohn- und Ar-beitsorts Huttwil.

Die Badi Krummacker erhöht die Attraktivität des Wohn- und Arbeitsorts Huttwil.

Schwimm- und Was-sersport

Mit dem 50-Meter-Becken und der 5 m-Sprunganlage kann attraktiver Schwimmsport an-geboten werden. Damit würde ein vergleichbares Angebot wie in den Gemeinden Langenthal, Herzogenbuchsee und Willisau geschaffen.

Das 25 m-Becken entspricht den Bedürfnissen und den Platzmöglichkeiten und bietet der Bevölkerung ein attraktives Freizeitangebot. Die Sprung-anlage verfügt über ein 3- und 1- m Sprungbrett.

Gelände „Badi Krummacker“

Das Grundstück der Badi Krummacker kann nach Rück-bau mittel- und langfristig alter-nativ genutzt werden. Bei ei-nem nicht öffentlichen Zweck müsste das Land einer anderen Nutzungszone zugeführt wer-den.

Die Investition für den Rück-bau der bisherigen Anlage von CHF 321'800 muss nicht getä-tigt werden. Das Land verbleibt in der Zone für öffentliche Nut-zung.

Platzverhältnisse

Die Badi kann durch Erweite-rung der Anlage auch ein star-kes Bevölkerungswachstum auffangen.

Auf dem bestehenden Areal wird das Optimum des Mögli-chen herausgeholt. Die Badi kann jedoch ein Bevölke-rungswachstum gut verkraften.

4.4 Vergleich der Risiken

4.4.1 Einleitung Die beiden Projektvarianten unterscheiden sich einerseits bezüglich den Angeboten (siehe Ziffer 4.2) und andererseits bezüglich Eigentum, Investo-rentätigkeit. Daraus ergeben sich unterschiedliche Risiken für die Gemein-de als Auftraggeberin. Die wichtigsten Risiken werden nachfolgend kurz beschrieben und projektbezogen miteinander verglichen.

4.4.2 Angebotserstellung gemäss Vertrag

Projekt Campus Projekt Krummacker

Das Projekt Campus basiert auf einer Vorstudie vom 30.9.19 und ist gemäss Vertrag verbindlich umzusetzen. Die Ge-meinde stellt eine Vertretung in die Pro-

Die Gemeinde ist Bauherrin und kann jederzeit Einfluss auf die Ausgestaltung nehmen. Zudem ist die Projektierung so-weit fortgeschritten, dass die Baueingabe

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Botschaftstext Zukunft der Badi Huttwil Seite 30

Projekt Campus Projekt Krummacker jektgruppe mit dem Auftrag, die Einhaltung der versprochenen Leistung zu überwa-chen. Diese hat jedoch kein Stimmrecht. Bei Streitigkeiten in der Projektierungs-phase bleibt bei erfolglosen Gesprächen nur der Rechtsweg. Dadurch würde sich das Projekt verzögern. Die Gemeinde kennt die Höhe der Investi-tionskosten nicht. Deshalb kann die Be-rechnung der vereinbarten Miete nicht überprüft werden. Dies gilt auch für die Beurteilung des anfallenden betrieblichen Unterhaltsbedarfs.

gemacht werden kann. Bezüglich Mit-sprache und Umfang der Projektausfüh-rung hat die Gemeinde kein Risiko.

Die Umsetzung ist nicht in jedem Fall ga-rantiert. Rücktrittsmöglichkeiten können sich in folgenden Fällen ergeben: Fehlende Finanzierungszusicherung Verspätete Einreichung Baugesuch Verspätete Baubewilligung (z.B. infol-

ge Einsprachen) Höhere Gewalt oder archäologische

Funde Verspäteter Baubeginn Erfolgt der Rücktritt durch eine der Ver-tragsparteien, müsste das Projekt Krummacker wieder neu aufgegleist und zur Abstimmung gebracht werden. Der Weiterbetrieb der Badi Krummacker bis zur Sanierung wäre aufwändiger (Repara-turen und mobile Warmwasseraufberei-tung). Ausgenommen bei verspäteter Baubewilligung oder einem daraus folgen-den verspäteten Baubeginn schuldet die Grundeigentümerin der Gemeinde eine Konventionalstrafe von CHF 100'000. Mit diesem Geld können die erwähnten Mehr-kosten abgedeckt werden. Weitere Scha-denersatzansprüche seitens der Gemein-de sind ausgeschlossen.

Die Umsetzung ist bei Kreditbewilligung garantiert. Risiken können in folgenden Fällen bestehen: Verspätete Baubewilligung (z.B. infol-

ge Einsprachen) Höhere Gewalt Verspäteter Baubeginn

Das Risiko für die Erstellung inkl. allfälliger Mehrkosten oder Verzögerungen trägt der

Das Bauherrenrisiko trägt die Gemeinde als Grundeigentümerin. Es besteht je-

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Botschaftstext Zukunft der Badi Huttwil Seite 31

Projekt Campus Projekt Krummacker Grundeigentümer. doch eine grosse Preissicherheit, da

70 % der Arbeiten bereits auf verbindli-chen Offerten basieren.

4.4.3 Ausfallhaftung

Mit dem Abschluss eines Leistungsvertrags überträgt die Gemeinde eine selbst gewählte Aufgabe an einen Dritten. Art. 48 des Personalgesetzes schränkt dabei die Überwälzung der Personalhaftung ein, so dass auch bei Erfüllung einer Gemeindeaufgabe durch Dritte ein Haftungsrisiko bei der Gemeinde als Auftraggeberin verbleibt (Ausfallhaftung). Deshalb ist es an-gezeigt, dass die Gemeinde dieses Haftungsrisiko durch geeignete Mass-nahmen minimiert. Grundsätzlich besteht dieses Haftungsrisiko bei beiden Projektvarianten. Die Aufsichtspflicht ist in den Verträgen wie folgt geregelt: Projekt Campus Projekt Krummacker

Der Nachweis, dass die technischen An-lagen und Installationen und die Gebäude ordentlich unterhalten werden, muss von der Leistungserbringerin im Rahmen der jährlichen Reportinggesprächen in geeig-neter Form erbracht werden. Weiter ist der Gemeinde in geeigneter Form der Nach-weis zu erbringen, dass die Verpflichtun-gen gegenüber Dritten erfüllt wurden. Die Gemeinde hat keine Einsicht in die Jahresrechnung der Betreiberin.

Die Gemeinde ist mit einem Delegierten im Vorstand des Schwimmbadvereins vertreten und nimmt die Interessen der Gemeinde wahr. Die Gemeinde hat Ein-sicht in die Jahresrechnung des Schwimmbadvereins. Dadurch kann die Gemeinde im Bedarfsfall rasch Einfluss nehmen.

4.4.4 Nichterfüllung des Leistungsvertrags, Auflösung zur Unzeit

Projekt Campus Projekt Krummacker

Vertragslaufzeit: 25 Jahre. Verlängerung hängt von der Verlängerung des Dienst-barkeitsvertrags ab. Es gibt keine Pflicht zur Verlängerung.

Erste Vertragslaufzeit bis 31.12.2025 mit Verlängerung bei Verzicht auf Kündi-gung. Kein Risiko bezüglich Verlänge-rungsmöglichkeit, da die Gemeinde Ei-gentümerin der Anlage ist. Es gibt keine Pflicht zur Verlängerung.

Konkursfall: Die Gemeinde kann ohne Leistungserbringer dastehen. Die Mietkos-ten aus dem Dienstleistungsvertrag von CHF 398'490 pro Jahr sind in jedem Fall geschuldet. Hinzu kommen die Aufwen-

Konkursfall: Dies wird als ein unwahr-scheinliches Risiko eingestuft, da die Gemeinde im Vorstand vertreten ist und rechtzeitig Massnahmen einleiten kann. Tritt die Vereinsauflösung trotzdem ein,

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Botschaftstext Zukunft der Badi Huttwil Seite 32

Projekt Campus Projekt Krummacker dungen für den betrieblichen Unterhalt in unbekannter Höhe (die Gemeinde kennt die kalkulatorischen Berechnungen nicht) sowie die Abschreibungen des Badirück-baus von CHF 14'612. Die Gemeinde hat kein Einsichtsrecht in die Bücher der Campus Perspektiven AG und kann daher Risiken im Finanzbereich nicht rechtzeitig erkennen.

verbleiben der Gemeinde die Kosten für Abschreibungen und Zins von CHF 210'978 sowie die Kosten für den betrieblichen Unterhalt von CHF 20'000.

Bei Wegfall der Campus Perspektiven AG als Betreiberin ist eine Neuausschreibung der Betriebsführung nötig oder die Ge-meinde gewährleistet die Betriebssiche-rung mit eigenem Personal. In beiden Fäl-len sind die neuen Betriebskosten unklar.

Die Gemeinde kann rechtzeitig auf den Ersatz von Vorstandsmitgliedern Ein-flussnehmen, das Risiko eines Wegfalls des Schwimmbadvereins als Betreiberin kann deshalb als gering beurteilt werden. Andernfalls muss die Gemeinde einen neuen Betreiber suchen.

4.4.5 Eintrittspreise

Projekt Campus Projekt Krummacker

Die Betreiberin kann die Preise ohne Mit-sprache der Gemeinde festlegen. Einzig wenn der obere Preisrahmen überschrit-ten werden soll, kann sich die Gemeinde dazu äussern. Wird der Preisrahmen voll ausgeschöpft, werden die Preise über denjenigen der Konkurrenz liegen.

Die Gemeinde kann direkt über die Ver-tretung im Schwimmbadverein Einfluss auf die Preisgestaltung nehmen.

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Botschaftstext Zukunft der Badi Huttwil Seite 33

4.4.6 Schnittstelle baulicher Unterhalt

Projekt Campus Projekt Krummacker

Für Instandsetzungsarbeiten ist die Grundeigentümerin verantwortlich, für den betrieblichen Unterhalt (Instandhaltung) die Betreiberin. In welcher Qualität die Badi gebaut werden soll, ist noch nicht geklärt. Die Höhe des Risikos der Ge-meinde hängt davon ab, in welcher Quali-tät gebaut wird und wie der betriebliche Unterhalt durch die Betreiberin gemacht wird. Im Notfall hat die Gemeinde das Recht zur Ersatzvornahme zu Lasten der Grundeigentümerin.

Die Gemeinde ist Eignerin und hat jeder-zeit den Überblick, wie der bauliche Un-terhalt (Instandhaltung) gemacht wird. Für den Instandsetzungsaufwand ist sie ohnehin zuständig. Die Bauqualität ist hoch (Edelstahlbecken). Somit können tiefe Instandhaltungskosten erwartet werden. Im Leistungsvertrag sind dafür CHF 20'000 (inkl. Werkhofleistungen) enthalten.

4.4.7 Verlängerung Dienstbarkeitsvertrag

Projekt Campus Projekt Krummacker

Der Dienstbarkeitsvertrag wird auf eine feste Dauer von 25 Jahren abgeschlos-sen. 5 Jahre vor Ablauf treten die Parteien in Verhandlungen für eine Verlängerung. Basis für die Zinsberechnung sind der dannzumalige Zeitwert der Anlage sowie die zu erwartenden Instandsetzungsinves-titionen und die Kapitalkosten. Eine Pflicht zur Verlängerung besteht nicht. Im schlimmsten Fall kommt es zu keiner Einigung und die Gemeinde hat kein Badiangebot mehr oder muss ein Ersatz-angebot suchen.

Anstelle eines Risikos hat die Gemeinde die Chance, die eigene Badi zu einem deutlich günstigeren Preis weiter zu be-treiben, da die Investitionskosten nach 25 Jahren vollumfänglich abgeschrieben sind. Zu finanzieren sind die dannzumal entstehenden Kosten für die Instandset-zung. Angesichts der hohen Bauqualität (Edelstahlbecken, Granitplatten) werden diese deutlich unter den Kosten des vor-liegenden Projekts liegen.

5 Finanzieller Kostenvergleich der beiden Projekte

5.1 Einleitung

In der Gemeindeverordnung des Kantons Bern (Art. 58) werden Behörden-verpflichtet, bei Beschlüssen, welche unmittelbar oder zu einem späteren Zeitpunkt mit Aufwendungen oder Erträgen für die Gemeinde verbunden sind, das beschlussfassende Organ vorgängig über die Kosten, die Folge-kosten, die Finanzierung und die Auswirkungen auf das Finanzhaushalts-gleichgewicht zu orientieren.

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Botschaftstext Zukunft der Badi Huttwil Seite 34

5.2 Zusatzkosten beim Projekt Campus

Für den Fall, dass die Urnengemeinde sich für das Projekt Campus ent-scheidet, muss die Badi Krummacker rückgebaut werden. Die damit ver-bundenen Kosten hat die Gemeinde zu tragen und müssen deshalb in den Kostenvergleich und die Beurteilung der Folgekosten einfliessen. Die Kos-ten für den Rückbau basieren auf einer durchgeführten Submission und präsentieren sich wie folgt:

Kostenposition Betrag in CHF

Rückbau der Hochbauten, Beckenanlagen, Badewas-sertechnik 196'900.00

Wiederherstellung des Geländes inkl. Anpassungen Uferbereich 79'000.00

Honorarkosten für Projektierung und Ausführung 16'600.00

Reserve 10% 29'300.00

Total Rückbaukosten 321'800.00 Beim nachfolgenden Kostenvergleich werden die Folgekosten für den Rückbau der Badianlage Krummacker deshalb beim Projekt Campus be-rücksichtigt.

5.3 Vergleich der finanziellen Auswirkungen

In der nachfolgenden Tabelle werden die beiden Varianten einander ge-genübergestellt und die finanziellen Auswirkungen dargestellt.

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Botschaftstext Zukunft der Badi Huttwil Seite 35

Text % Campus Krummacker Bemerkungen

Mietkosten Badi 370'000 Gemäss Dienstbarkeits-vertrag

Betriebsbeitrag 233'500 100'000 Gemäss Leistungs-vertrag

Schulschwimmen 20'000 20'000 Inkl. Kadettenschwim-men

Abschreibungen 4 0 185'856 Unter Berücksichtigung der Subvention

Verzinsung Kapital (kal-kulatorisch) 1 0 25'122 Gemäss GR-Beschluss

vom 24.6.2019

Betrieblicher Unterhalt 0 10'000 Gemäss Businessplan

Leistungen Werkhof 0 10'000 Pauschal gem. Busi-nessplan

Mehrwertsteuer 7.7 48'010 0

Abschreibungen 4 12'872 0 Rückbau Badi Krumm-acker

Verzinsung Kapital (kal-kulatorisch) 1 1'740 0 Rückbau Badi Krumm-

acker

Auswirkungen Erfolgs-rechnung Gemeinde 686'122 350'978 Jahreskosten für den

direkten Vergleich

Steuerzehntel 1 535'610 535'610 Basis: Jahresrg. 2018

Auswirkung in Steuer-zehntel 1.28 0.65

Kosten Badi aktuell 147'000 147'000 Ø Jahresrechnungen

Mehrkosten Projekt 539'122 203'978

Mehrkosten in Steuer-zehnteln 1.00 0.38

5.4 Finanzierung und finanzielle Tragbarkeit

5.4.1 Finanzierung der Investitionen Die Investitionen für die bekannten Grossprojekte (inkl. Schwimmbad Krummacker) sind im Finanzplan enthalten. Die Prognose des Finanzplans zeigt eine Neuverschuldung per Ende Finanzplanperiode von rund 12 Mio.

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Botschaftstext Zukunft der Badi Huttwil Seite 36

Franken. Das bedeutet, dass die Gemeinde lediglich rund 50 % der Investi-tionen aus eigenen Mitteln finanzieren kann. Zu beachten ist, dass der Wert des Vermögensverwaltungsmandats aus dem Aktienverkauf onyx per Ende Oktober 2019 einen Wert von rund 11.5 Mio. Franken aufweist. Somit sind die nicht selber finanzierten Investitionskosten mit diesem Vermögen fast gedeckt. Aufgrund der aktuell sehr tiefen Zinsen erhält die Gemeinde bei Kapitalauf-nahmen sogar einen Negativzins. Gemäss aktueller Finanzstrategie des Gemeinderates sollen deshalb Finanzierungen mit Fremdmitteln erfolgen. Erst wenn die zu erwartende Zinsdifferenz aus Kapitalzinsen und den Er-trägen des Vermögensverwaltungsmandats weniger als 1 Prozent beträgt, sollen die Schulden mit den Mitteln des Vermögensverwaltungsmandats gedeckt werden. Daraus geht hervor, dass der Gemeinderat beabsichtigt, die Investitionen für das Schwimmbadprojekt Krummacker mindestens teilweise mit Fremd-mitteln zu finanzieren. Beim Projekt Campus fallen lediglich die Investitionskosten für den Rück-bau der Badi Krummacker an. Bezüglich Finanzierung gelten die gleichen Überlegungen wie oben dargestellt. Beim Projekt Campus fallen die Kosten bzw. der Mittelabfluss ausschliesslich in der Erfolgsrechnung an.

5.4.2 Finanzielle Tragbarkeit Der steuerfinanzierte Finanzhaushalt (Erfolgsrechnung) der Gemeinde hat in den Jahren 2016 – 2018 mit einem Ø positiven Ergebnis von rund 0.4 Mio. abgeschlossen. Die Budgets 2019 und 2020 rechnen dagegen mit ei-nem Ø Defizit von rund 0.3 Mio. Aufgrund des Finanzplans ist mit künftigen Defiziten zu rechnen. Die Umsetzung des Projekts Krummacker erhöht dieses Defizit um 0.38 Steuerzehntel. Der Gemeinderat ist bestrebt, diese Mehrkosten, wenn möglich durch Mehreinnahmen oder Minderausgaben auffangen zu können. Ob, bzw. wie weit dies gelingen wird, bleibt offen. Eine Anpassung der Steueranlage kann somit nicht ganz ausgeschlossen werden. Die Vertragsabschlüsse für das Projekt Campus beinhalten Investitionskos-ten in der Höhe von CHF 320'000 für den Rückbau der Badi Krummacker. Die Kosten aus den beiden Verträgen wirken sich direkt auf die Erfolgs-rechnung der Gemeinde aus. Insgesamt verursacht das Projekt Campus Mehrkosten gegenüber den heutigen Aufwendungen für die Badi Krumm-acker von rund einem Steuerzehntel und damit eine Erhöhung des Defizits in diesem Umfang. Mehrkosten in dieser Höhe können kaum ohne Steuer-erhöhung aufgefangen werden.

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Botschaftstext Zukunft der Badi Huttwil Seite 37

Der Gemeinderat hat den Auftrag, für einen ausgeglichenen Finanzhaus-halt zu sorgen. Als Hilfs- und Steuerungsmittel für diese Beurteilung stehen ihm der Finanzplan und das Budget zur Verfügung. Die Beurteilung der da-für nötigen Steueranlage wird jeweils bei der Verabschiedung des Finanz-plans durch den Gemeinderat zu beurteilen sein. Zuständig für die Festle-gung der Steueranlage bleibt in jedem Fall die Gemeindeversammlung.

6 Alternativabstimmung

6.1 Reglementarische Grundlagen

Für die Durchführung einer Alternativabstimmung braucht die Gemeinde eine reglementarische Grundlage. Die Gemeinde Huttwil hat diese Mög-lichkeit im Reglement über die Abstimmungen und Wahlen vom 1. Dezem-ber 2015 in Artikel 23 wie folgt festgelegt: 1 Bei Alternativabstimmungen werden den Stimmberechtigten auf dem Stimmzettel gesondert zwei einander ausschliessende Anträge (Alterna-tivanträge) mit der Frage nach Annahme oder Ablehnung unterbreitet. Zu-dem werden die Stimmberechtigten aufgefordert anzugeben, welchem Al-ternativantrag sie den Vorzug geben, falls beide eine Ja-Mehrheit erreichen (Stichfrage). 2 Das Mehr wird für jeden der Alternativanträge getrennt ermittelt. Leere und ungültige Stimmen fallen ausser Betracht. 3 Erreichen beide Alternativanträge eine Ja-Mehrheit, so gilt derjenige als angenommen, der in der Stichfrage mehr Stimmen erzielt.

6.1.1 Stimmzettel

Der Stimmzettel enthält die Anträge zu den beiden Projektvarianten. Die Stimmberechtigten können beide Anträge annehmen oder ablehnen oder den einen Antrag annehmen und den anderen ablehnen. Die Ja- und Nein-Stimmen für beide Vorlagen werden getrennt ausgezählt. Für den Fall, dass beide Anträge angenommen werden, entscheidet die Stichfrage, wel-ches Projekt umgesetzt wird. Das heisst, dass die Stichfrage ungeachtet dem Entscheid zu den Anträgen ausgefüllt werden sollte. Wird nur einer der Anträge angenommen, hat die Stichfrage keine Bedeutung.

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6.1.2 Konsequenz bei Ablehnung beider Anträge Werden beide Anträge abgelehnt, geht der Gemeinderat davon aus, dass das Badiangebot nicht mehr erwünscht ist. Er wird deshalb einen Rahmen-kredit für den Rückbau der Badianlage Krummacker im Betrag von CHF 321'800 unter Vorbehalt des fakultativen Finanzreferendums be-schliessen. Wird dieses ergriffen, muss die Gemeindeversammlung über diesen Kredit entscheiden. Zu welchem Zeitpunkt die Badi in diesem Fall rückgebaut wird, kann somit noch nicht festgelegt werden. Der von der Gemeindeversammlung bewilligte Kredit für die mobile Warmwasseraufbe-reitung reicht voraussichtlich maximal bis und mit Saison 2021.

7 Das Wichtigste in Kürze und Fazit des Gemeinderates

7.1 Das Wichtigste in Kürze

Gemäss Gemeindeversammlungsbeschluss soll die Badialternative im Campus mindestens dem Angebot der Badi im Krummacker entsprechen. Dieser Auftrag wird mit der vorliegenden Studie vom 30. September 2019 erfüllt. Der Vergleich der beiden Projekte lässt sich am einfachsten tabella-risch darstellen. Vergleichswert Krummacker Campus

Fläche Badiareal gesamt 5'755 m2 7'910 m2 Wasserfläche total 794 m2 1'399 m2 Schwimmbecken: Länge / Bahnen 25 m / 5 50 m / 6 Nichtschwimmerbecken 280 m2 366 m2 Kinderbecken Wasserfläche 68 m2 72 m2 Springanlage 1 und 3 m 1, 3 und 5 m Röhrenrutsche 66 m 50 m Breitwasserrutsche Keine 15 m Beachvolleyballfeld 308 m2 308 m2 Gastronomiebereich Kiosk, Küche Kiosk, Küche, Bar Einzeleintrittspreis Erwachsene CHF 5.50 CHF 8.00 Einzeleintrittspreis Jugendliche CHF 4.00 CHF 6.00 Einzeleintrittspreis Kinder CHF 3.00 CHF 4.00

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Vergleichswert Krummacker Campus

Saisonabo Erwachsene einheimisch CHF 80.00 CHF 140.00 Saisonabo Jugendliche einheimisch CHF 55.00 CHF 100.00 Saisonabo Kinder einheimisch CHF 28.00 CHF 70.00 Jährliche Kosten zu Lasten Gemein-de CHF 350'978.00 CHF 686'122.00

7.2 Fazit des Gemeinderates

Das Angebot einer Badi ist eines der Elemente, welche zur Attraktivität der Gemeinde Huttwil als Wohnort beitragen. Dass das Angebot einer Badi ei-nem grossen Bedürfnis entspricht, haben einerseits die rege Teilnahme bei der öffentlichen Mitwirkung im Jahr 2016 und die hohe Zustimmung für ein solches Angebot andererseits deutlich gemacht. An der Gemeindeversammlung vom 30. Januar 2019 war die Badi als sol-ches denn auch nicht bestritten. Hingegen war man sich bezüglich des Standortes nicht einig, was zum Auftrag der Gemeindeversammlung führte, eine Alternative zum geplanten Badiprojekt im Krummacker zu bieten. Mit der Vorprojektstudie und dem ausgehandelten Vertragswerk mit der Pneu Bösiger AG und der Campus Perspektiven AG wird dieser Auftrag erfüllt. Das Projekt im Campus ist bezüglich Wasserfläche deutlich grösser di-mensioniert und bietet ein grösseres Angebot. Dieses grössere Angebot hat jedoch seinen Preis, wie die angestellten Kostenvergleiche aus Sicht der Gemeinde aber auch aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzer (Eintritts-preise) deutlich machen. Aus finanzpolitischer Betrachtung wird klar, dass bereits das günstigere Projekt Krummacker den steuerfinanzierten Haus-halt jährlich mit CHF 350'978 belastet und die Wahl des teureren Projekts mit einer jährlichen Belastung von CHF 686'122 nicht ohne Erhöhung der Steuereinnahmen finanziert werden kann. Hinzu kommen die höheren Ri-siken, welche mit der Projektwahl im Campus verbunden sind. Der Gemeinderat respektiert den Willen der Gemeindeversammlung für ei-ne Variantenwahl. Er verzichtet deshalb bewusst auf eine Abstimmungs-empfehlung. In der vorliegenden Botschaft sind alle Fakten transparent dargelegt und ermöglichen dem Souverän die Meinungsbildung darüber, welches Badiangebot sich Huttwil in Zukunft leisten will und kann.

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Botschaftstext Zukunft der Badi Huttwil Seite 40

8 Antrag des Gemeinderates an die Urnengemeinde

8.1 Antrag Projektvariante Campus

1. Genehmigung des Dienstbarkeitsvertrags (Laufzeit 25 Jahre) mit der Pneu Bösiger AG für die Miete der Badeanlage Campus mit einer jährli-chen Miete von CHF 370'000.00 exkl. Mehrwertsteuer.

2. Genehmigung des Leistungsvertrags mit der Campus Perspektiven AG (Laufzeit 25 Jahre) für den Betrieb der Badeanlage im Campus mit einer jährlichen Abgeltung von CHF 253'500 (inkl. Schul- und Kadetten-schwimmen), exkl. Mehrwertsteuer.

3. Genehmigung eines Investitionskredits von CHF 321'800.00 für den Rückbau der Badi am Standort Krummacker.

8.2 Antrag Projektvariante Krummacker

1. Genehmigung eines Verpflichtungskredites von brutto CHF 4'996'400 für die Sanierung der Badianlage Krummacker.

2. Genehmigung des Leistungsvertrags mit dem Schwimmbadverein Huttwil mit einer jährlichen Abgeltung von CHF 130'000 (inkl. Schul- und Kadet-tenschwimmen und Beitrag Instandhaltungskosten).

Gemeinderat Huttwil Der Präsident: Der Geschäftsleiter: Walter Rohrbach Martin Jampen