3
E. LEIB : ZusammenarbeitzwischenPflanzenschugandGesundheitsschutb genEinzelzuchtenermoglichte . Coleophora-Material fur ParasitenzuchtenwurdeindenvergangenenJahren vor- wiegendinSardinien,Mittelitalien andderSiidschweiz gewonnen .Diebisherfestgestellten Parasitengehoren denChalcididen,Braconiden andIchneumoniden an . Gegenwartigsindwirbemiiht, geeignete Coleophora- VorkommeninMitteleuropazufinden,umhierdie oko- logischenandbiozanotischenVerhaltnisse desParasiten- kreisesstudierenzukonnen,ahnlichwiediesbereitsdurch VERBEKE (1957) fur dieverwandte C. frischella ge- schehenist . BiologischeUnkrautbekampfung VondengegenwartigenProjektenderbiologischenUn- krautbekampfung(Einfiihrung vonphytophagenInsek- ten,dieanUnkrauternfressenandtheseinihremBestand moglichstreduzieren) befindensichdiemeistennoch indererstenPhase,derInventarisierung dervorhande- nenPhytophagenandderAuswahlgeeigneter Arten . SohatunserstandigerMitarbeiterin Schweden,S .Jo- HANSSON, 1959imkanadischenAuftrag dieFaunader Ackerdistel, Cirsium arvense, eingehend studiertand vorallemTrypetiden (Xyphosiamiliaria), einenochnicht naherbestimmteMikrolepidopteren-Raupe, sowieden Rostpilz Puccinia suaveolensalsvermutlichfifrdiebio- logische BekampfungderDistel ambesten geeignet erkannt. UnserfriihererMitarbeiter Dr .V . DELUCCHI fiihrte 1959inderToskanaUntersuchungenfiberdiePhyto- phagendesFenchel (Foeniculum) durch,derinBermuda alslastigesUnkraut auftritt . SechsLepidopterenarten (Epinotiathapsiana,Sitochroapalealis,Chlorissapulmen- taria,Papiliomachaon,Stomopterixbasalis andeinenoch unbestimmteArt),fernereinemutmal3liche Gallmiicken- artandeinKomplexvonAphidensolleninFortffihrung dieserUntersuchungenaufihreeventuelleBrauchbarkeit einerseitsandhinsichtlichihrerGefahrlichkeit gegeniiber verwandtenNui3pflanzenanderseitsnaherstudiertwerden . DiestrifftauchffirdiezahlreichenPhytophagendes Leinkrauteszu,dievonProf . HEDDERGOTT inMiinster untersuchtwerden .Weiterfortgeschritten istdiegleich- fallsvonkanadischerSeiteeroffnete biologischeBe- kampfungvon Seneciojacobaea . 1959wurdenmehrere hundertPuppenvon Tyriajacobaeae ausSchwedenzur Aussetjungin denvomJakobskreuzkraut verseuchten GebietenKanadas aufgesammelt . Abschliel3enddiirfen wirdaraufhinweisen, daBdie DurchfiihrungobigerProjekteoftnor durchengeMit- hilfezahlreicherFachkollegenanin- andauslandischen Institutenermoglichtwurde,denenwir andieserStelle fiirihresteleUnterstift3ungherzlichst dankenmochten . BeiderFiillederAufgabenwerdenwirauchinHinkunft inhohemMa13eaufeinesolcheZusammenarbeitangewie- sensein .Insbesonderssindwirstets dankbarfiirHin- weisevonSchadauftreten,Materialsendungen andUber . lassungvongezogenenParasiten folgenderSchadlings . arten :Alle Diprion-Arten,Pristiphoraerich .soni andver- ZusammenarbeitzwisehenPflanzensehutzandGesundheitssehutz VonE . LEIB, Bonn ZudenwichtigstenProduktionsmitteln inderLand- wirtschaftgehort,besondersimHinblickaufdengemein- sameneuropaischenMarkt,derlandwirtschaftliche Pflan- zenschut3 . Ohneihnistheuteeinelebensfahige Land- wirtschaftnichtmehrdenkbar. DieGrandedafiirsollen hiernichterortertwerden . DagegengibteinRuckblick aufdieEntwicklungderPflanzenschut3technik mitchemi- 133 wandteBlattwespender Nematus-Pteronidea-Croesus- Gruppesowieder Caliroa-Arten, Frostspannereierand -Puppen, Coleophora-Arten anKlee, Swammerdamia- Artenan Prunus andschlieBlichderwurzelbohrenden Eule, Hydroecia micacea . Literaturverzeichnis Capek,M .u .H .Zw61fer,1957 : Apantelesmurinanae nov . spec . (Brat .Hym.)einnewerParasitdesTannentriebwidclers .Mitt . Schweiz .Ent .Ges .,30,119-126 . CIark , R .C . a.N .R .Brown ,1958 :Studiesofthepredatorsof thebalsamwoollyaphid, Adelgespiceae (Ratz .)(Homoptera : Adelgidae)V. 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EswirdinderOffentlichkeithaufigunsachliche Kritik anderangeblichmangelhaftenSynthesezwischenGesund- heitsschubandPflanzenschul3vondenengeiibt, dienicht

Zusammenarbeit zwischen Pflanzenschutz und Gesundheitsschutz

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Page 1: Zusammenarbeit zwischen Pflanzenschutz und Gesundheitsschutz

E. LEIB : Zusammenarbeit zwischen Pflanzenschug and Gesundheitsschutb

gen Einzelzuchten ermoglichte . Coleophora-Material furParasitenzuchten wurde in den vergangenen Jahren vor-wiegend in Sardinien, Mittelitalien and der Siidschweizgewonnen. Die bisher festgestellten Parasiten gehorenden Chalcididen, Braconiden and Ichneumoniden an .Gegenwartig sind wir bemiiht, geeignete Coleophora-Vorkommen in Mitteleuropa zu finden, um hier die oko-logischen and biozanotischen Verhaltnisse des Parasiten-kreises studieren zu konnen, ahnlich wie dies bereits durchVERBEKE (1957) fur die verwandte C. frischella ge-schehen ist .

Biologische UnkrautbekampfungVon den gegenwartigen Projekten der biologischen Un-

krautbekampfung (Einfiihrung von phytophagen Insek-ten, die an Unkrautern fressen and these in ihrem Bestandmoglichst reduzieren) befinden sich die meisten nochin der ersten Phase, der Inventarisierung der vorhande-nen Phytophagen and der Auswahl geeigneter Arten .So hat unser standiger Mitarbeiter in Schweden, S . Jo-HANSSON, 1959 im kanadischen Auftrag die Fauna derAckerdistel, Cirsium arvense, eingehend studiert andvor allem Trypetiden (Xyphosia miliaria), eine noch nichtnaher bestimmte Mikrolepidopteren-Raupe, sowie denRostpilz Puccinia suaveolens als vermutlich fifr die bio-logische Bekampfung der Distel am besten geeigneterkannt.

Unser friiherer Mitarbeiter Dr. V . DELUCCHI fiihrte1959 in der Toskana Untersuchungen fiber die Phyto-phagen des Fenchel (Foeniculum) durch, der in Bermudaals lastiges Unkraut auftritt . Sechs Lepidopterenarten(Epinotia thapsiana, Sitochroa palealis, Chlorissa pulmen-taria, Papilio machaon, Stomopterix basalis and eine nochunbestimmte Art), ferner eine mutmal3liche Gallmiicken-art and ein Komplex von Aphiden sollen in Fortffihrungdieser Untersuchungen auf ihre eventuelle Brauchbarkeiteinerseits and hinsichtlich ihrer Gefahrlichkeit gegeniiberverwandten Nui3pflanzen anderseits naher studiert werden .

Dies trifft auch ffir die zahlreichen Phytophagen desLeinkrautes zu, die von Prof . HEDDERGOTT in Miinsteruntersucht werden. Weiter fortgeschritten ist die gleich-falls von kanadischer Seite eroffnete biologische Be-kampfung von Senecio jacobaea . 1959 wurden mehrerehundert Puppen von Tyria jacobaeae aus Schweden zurAussetjung in den vom Jakobskreuzkraut verseuchtenGebieten Kanadas aufgesammelt .

Abschliel3end diirfen wir darauf hinweisen, daB dieDurchfiihrung obiger Projekte oft nor durch enge Mit-hilfe zahlreicher Fachkollegen an in- and auslandischenInstituten ermoglicht wurde, denen wir an dieser Stellefiir ihre stele Unterstift3ung herzlichst danken mochten .Bei der Fiille der Aufgaben werden wir auch in Hinkunftin hohem Ma13e auf eine solche Zusammenarbeit angewie-sen sein . Insbesonders sind wir stets dankbar fiir Hin-weise von Schadauftreten, Materialsendungen and Uber .lassung von gezogenen Parasiten folgender Schadlings .arten : Alle Diprion-Arten, Pristiphora erich .soni and ver-

Zusammenarbeit zwisehen Pflanzensehutz and GesundheitssehutzVon E . LEIB, Bonn

Zu den wichtigsten Produktionsmitteln in der Land-wirtschaft gehort, besonders im Hinblick auf den gemein-samen europaischen Markt, der landwirtschaftliche Pflan-zenschut3 . Ohne ihn ist heute eine lebensfahige Land-wirtschaft nicht mehr denkbar. Die Grande dafiir sollenhier nicht erortert werden . Dagegen gibt ein Ruckblickauf die Entwicklung der Pflanzenschut3technik mit chemi-

133

wandte Blattwespen der Nematus-Pteronidea-Croesus-Gruppe sowie der Caliroa-Arten, Frostspannereier and-Puppen, Coleophora-Arten an Klee, Swammerdamia-Arten an Prunus and schlieBlich der wurzelbohrendenEule, Hydroecia micacea .

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schen Mitteln Anla3, die mit ihr verkniipfte Aufgabe desGesundheitsschut3es unter die Lope zu nehmen, and zwarsowohl im Interesse des landwirtschaftlichen Erzeugersale auch des Verbrauchers .

Es wird in der Offentlichkeit haufig unsachliche Kritikan der angeblich mangelhaften Synthese zwischen Gesund-heitsschub and Pflanzenschul3 von denen geiibt, die nicht

Page 2: Zusammenarbeit zwischen Pflanzenschutz und Gesundheitsschutz

134 E. LEIB : Zusammenarbeit zwischen Pflanzenschut5 imd Gesundheitsschut3

wissen konnen, dal3 in der Bundesrepublik eine Fulle vonbehordlichen Mal3nahmen eine enge Zusammenarbeit zwi-schen Pflanzenschutj and Gesundheitsschut3 (einschlieBlichWissenschaft and Forschung) auf hochster Ebene bereitsunter Beweis stellt . Nicht nur das . Die MaBnahmenhaben auch schon einen Grad des Gesundheitsschubeserreicht, der in let3ter Zeit bei verschiedenen internatio-nalen Fachtagungen der Pflanzenschut3organisation furEuropa and den Mittelmeerraum (EPPO) als richtung-weisend bezeichnet and anderen Landern als nachahmens-wert empfohlen worden ist . Es liegt also nahe, zunachsteinmal den bundesdetitschen Burger fiber die wichtigstenMal3nahmen zu unterrichten, die von der Bundesregierung(in Zusammenarbeit der Bundesministerien des Innern ;Ernahrung, Landwirtschaft and Forsten sowie fiir Arbeitand Sozialordnung) im Interesse der Volksgesundheit bis-her getroffen worden sind . Dem landwirtschaftlichenErzeuger sollten diese MaBnahmeu ohnehin bekannt sein,zumal sic zum groBen Teil in die Zeit sturmischer Ent-wicklung der organisch-synthetischen Pflanzenscbut3mittelfallen .

Zur richtigen Einschat3ung der nachstehend aufgefuhr-ten Vorschriften, die sowohl dem allgemeinerr Gesund-heitsschut3 als auch dem Schut3 des Mittelanwenders (Land-wirts) and des Verbrauchers dienen, sollte sich der Leserauch an andere Gefahren des offentlichen Lehens er-innern, die in zunebmendem MaBe so manchem technischenFortschritt auf dem Fu8e folgen and nicht selten durchFahrlassigkeit oder Milbrauch ausgelost werden . EireKraut gegen diese aher ist bisher nicht gewachsen .

1 . Polizeiverordnung uher den Verkehr mitgiftigen Pflanzenschut3mitteln vom 13. Februar 1940(RGBI I, S. 349) i . d . F . des Geset3es zur Anderung andErganzung dieser Polizeiverordnung vom 3. Miirz 1953(BGBI I, S. 43) sowie die dazu erlassene, zur Zeit giiltigeZweite Verordnung zur Anderung and Erganzung der An-lage I der Polizeiverordnung . . . vom 15. August 1956(BGBI I, S. 746) . Genannie, am 13. Februar 1960 antlerKraft getretene Polizeiverordnung wird durch ein neuesGeseb fiber die Fortgeltung fruherer Reichspolizeiverord-nungen weitere Rechtskraft im Bundesgebiet behalten .

Alle diese Vorschriften enthalten die Bedingungen,enter denen giftige Pflanzenschut mittel verpackt, ge-lagert and verkauft werden diirfen . Ihnen entsprechendie Vorschriften der Bundeslander fiber den Verkehr(Handel) mit Giften, die je nach Giftigkeitsgrad in dreiAbteilungen eingestuft sind and danach verschieden strengbehandelt werden . Die Anlage I der Polizeiverordnung,in der die verschiedenen Wirkstoffe (im wescntlichenInsektizide) and ihre Zubereitungen (Handelspraparate)der Abteilungen 1 his 3 aufgefuhrt Bind, unterliegt perio-dischen Veranderungen . Diese halten mit den wissenschaft-lichen Erkenntnissen uher die Toxizitat Schritt. DerZweiten Verordnung wird deshalb nach ErlaB des Fort-geltungsgeset3es die Dritte folgen, die im Entwurf bereitsvorliegt . Die Mitt eleinstufung nach Giftigkeitsgrad bietetgleichzeitig eine Handhahe, die Pflanzenschuhmittel-industrie zur Auffindung and Herstellung gefahrlosererPraparate anzuregen. Sic steht aullerdem im Zusammen-hang mit der Eignuugsprufung and Anerkennung derhandelsfertigen Mittel durch die Biologische Bundes-anstalt fur Laud- and Forstwirtschaft (BBA), wobei enterMitwirkung des Bundesgesundheitsamtes (BGA), der Bun-desforschungsanstalt fiir Kleintierzucht (BFAK), vonPharmakologischen mid Pflanzenschut3instituten auch dieProbleme des Gesundheits- and Bienenschnt3es he-ruclcsichtigt werden .

2 . In Verbindung mit der unter 1 . erlauterten Rege-lung steht ein mit dem Bundesminister fur Erniihrung,Landwirtschaft und Forsten abgestimmter ErlaB des

Bundesministers des Innern vorn 28 . Oktober 1959, mitdem den obersten Gesundheitsbehorden der Under winedem Gesundheitsschut3 dienende Regelung uher die Kenn-zeichnung and den Verkauf von chemisch g e h e i z t e nand inkrustierten Samereien im Rahmen derlandesrechtlichen Vorschriften iiber den Handel mit Gif-ten ermoglicht wird. Diese Regelung wird Verbesserun-gen unterworfen scin . Der unter 1 . genannten Polizei-verordnung konuten solche Samereien nicht unterstelltwerden, weil sic als giftige „Pflanzenschuhmittel" nichtgelten konnen. Durch die vorgeschlagene Kennzeichnungabgepackter, mit giftigen Pflanzenschut3mitteln behandel-ter Samereien wird ein wesentlicher Gefahrenfaktor furden Landwirt and Kleingartner ausgeschaltet .

3. Erlasse ahnlicher Art (1956, 1957, 1959) regeln u. a .die Zulassung and gefahrlose Anwendung von P h o s -p h o r was s e r s t off entwickelnden Praparaten, die zurSchadlingsbekampfung in Getreidelagern (Vorratsschut3)and im Freiland (Bekiimpfung schiidlicher Nager) - beigleichzeitiger Ausschaltung gesundleitsschadlicherer Mit-tel - unentbehrlich geworden sind . Fur M e t h y l -b r o mid steht eine entsprechende, seit langem vor-bereitete Regelung in Form eingehender Richtlinien bevor .Allen solehen Schut3mal3nahmen gehen griindiiche Unter-suchungen, Prufungen and Gutachten der beteiligtenBundesressorts - einschlieBlich Bundesminister furArbeit and Sozialordnung (Arbeitsschut3) -, der bereitserwihnten wissenschaftlicheu Stellen (BGA, BBA u . a .)and der obersten Landesgesundheitshehorden voraus .

4. Richtlinien des BGA and der BBA fiber Vor-sichtsmaBnahmen beim U m g a n g m i t P f l a n z e n-schutz- and Schadlingsbekampfungsmittelnvom 12. Juni 1958 . Diese ausfiihrlichen, Eigenart findGefahrlichkeit aller im Pflanzenschub gebriiuchlichenWirkstoffe erlauternden Richtlinien sired sowohl fur dieLandwirtschaft als auch fur die regionalen and ortlichenGesundheitsstellen bestimmt . Als Merkblatt Nr . 18 derBBA sired sic bisher in nahezu 10000 Exemplaren zurVerteilung gelangt. Die in den Richtlinien hehandelteMaterie schlielt periodische Neufassung des Merkblattseach MaBgabe never Erkeuntnisse ein . Hierdurch soiln . a . die Landwirtschaft zur verantwortungsvollen rodgefahrlosen Verwendung and Anwendung der chemischenMittel angehalten and dem Gesundheitsschut3 (Landiirzte-schaft) die Moglichkeit zur spezifischen Hilfe bei Unfiiilengegeben werden . Die Richtlinien rind als pharmakologisch-toxikologische Grundlage fur eine spezielle rechtlicbeRegelung der Anwendung giftiger Pflanzenschut3mittel- analog zur Verkehrsregelung (Ziffer 1) - vorgesehen .

5. Richtlinien des BGA and der BBA uher Vor-sichtsmaBnahmen bei der Anwendung von C h l o r p i k r i nzur Bodenentseuchung voin 3 . Juli 1957 (Merkblatt Nr. 17der BBA) . Auch these Richtlinien w ,enden sich an dieLandwirtschaft and Gesundheitsstellen rod gehen Auf-schlull fiber Eigenschaften, Handhahung and Gefahren-rrromente des Mittels .Die unter 4. and 5 . genannten Richtlinien haben als

gerneinsame Erlasse der beteiligten Bundesressorts (BMI .BML, BMA) zu gelten .

6 . M e r k b l a t t Nr . 136 des Land- and Hauswirtschaf t-lichen Auswertungs- uud Informationsdienstes (AID) :,,Vorsicht beim Umgang rnit giftigen Pflanzen-schutz-

and

Schadlingsbekampfungs-m i t t e 1 n ! " (vgl . Ziffer 4) . In dem im Auftrag des Bun-desministerirrms fur Ernahrung, Landwirtschaft rmd For-sten 1956 (2. Auflage 1957) herausgegebenen Merkblattsind die fur den praktischen Landwirt hedeutsamen Ge-sichtspunkte der Gcfahrenvorheugrurg anschaulich (Ab-bildungen) zusammengefallt mid die an die Verwendung

Page 3: Zusammenarbeit zwischen Pflanzenschutz und Gesundheitsschutz

M. POSTNER : Ungewohnlich starke Nagescheden der Rotelmaus . Clethrionomys glareolus Schreb . usw.

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und Anwendung giftiger Mittel gekniipften Bedingungenin Kurzfassung erlautert . Die Auflage dieses Merkblatteshat zwei Millionen bereits iiberschritten .

7 . Unfallverhiitungsvorschriften fur dieLandwirtschaft vom 1. Oktober 1958, herausgegeben- in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister fiirArbeit und Sozialordnung und dem Bundesminister furErnahrung, Landwirtschaft und Forsten - von der Zen-tralstelle der landwirtschaftlichen Berufsgenossen-schaften, Kassel . Die Broschiire, die jedem Landwirtzur Verfugung steht, macht ihn einmal mehr mit seinenPflichten brim Umgang mit Pflanzenschui- und Schad-lingsbekiimpfungsmitteln vertraut . Ein besonderer rechts-verbindlicher Abschnitt ist diesen Pflichten gewidmet .

8. Eng verknupft mit dem sachgemal3en Umgang mitchemischen Pflanzenschut3mitteln ist auch der Bienen -s e h u t z, der in seiner Auswirkung gleichzeitig Schut3der menschlichen Gesundheit bedeutet (Reinheit desHonigs und Bliitesprittungen) . Die hierzu notwendigenVorkehrungen sind in der Verordnung uber bienen-schadliche Pflanzenschut3mittel vom 25 . Mai 1950 (Bundes-anzeiger Nr. 131) in Verbindung mit den Bekannt-machungen des Bundesministers fur Ernahrung, Land-wirtschaft und Forsten vom 21. Juli 1951 (BundesanzeigerNr . 147), 24 . April 1954 (Bundesanzeiger Nr . 85)und 24 . Marz 1955 (Bundesanzeiger Nr . 65) ge-troffen . Darin wird dem Landwirt vorgeschrieben, wie erzum Schut3e der Bienen bei Pflanzenschut3maf3nahmen mitInselctiziden im einzelnen vorzugehen hat . Fur den Prak-tiker erlautert werden these Vorschriften in dem vomAID (Ziffer 6) im Auftrag des Bundesministeriums furErnahrung, Landwirtschaft und Forsten herausgegebenenMerkblatt Nr . 90 (1.-3. Aufl . 1953, 1956, 1959) ,SchiibtEure Helfer, die Bienen!", das ihn uber die Fach-beratungsstellen bisher in einigen hunderttausend Exem-plaren erreicht hat .

9 . Die unter den Nummern 2 ., 3 . . 4 ., 5 . und. 8. erlauter-ten Vorschriften und Richtlinien dienen in ihrer Ziel-set3ung bereits auch dem Schutz des Verbrauchersvon Lebensmitteln pflanzlicher Herkunft (Feld- und Gar-tenfruehte) . Sie werden in wirksamer Weise (lurch eineReihe von Pflanzenschubflug- und Merkblattern der BBA(Ziffer 1) erganzt, die sich mit Weisungen fur die An-wendungs- and Behandlungstechnik, mit den sog . Karenz-zeiten und anderen Vorsichtsmal3nahmen befassen unddurch die Pflanzenschutjamter dem Landwirt zuganglichgemacht und erlautert werden .

Aus dem Institut fur angewandte Zoologie, Miinchen

Ungewohnlieh starke Nageschiden der Rotelmaus,Clethrionomys glareolus Schreb. (Muridae, Mamm .) an Jungfiehten

Von M. POSTNERMit 5 Abbildungen

Im Verlaufe des Winters 1959/60 wurden aus zahlrei-chen Forstamtern Mittelfrankens, Schwabens und Ober-hayerns Msusesehaden in Nadelholzkulturen und -dickun-gen gerneldet und benagte Pflanzen eingesandt . Das anden Fral3stucken gefundene Muster der Zahnspuren (sieheAbb. 4) zeigte, da13 die R o t e l m a u s, Clethrionomysglareolus Schreb . (syn . Evotomys, Hypudaeus) als Urheberder Besehadigungen anzusehen war . Ihr haufiges Vorkom-men wurde zudem auf den betroffenen Befallsflachendurch Fallenfange bestatigt .Neben Schaden an Larche (Abb. 1), Kiefer (Abb . 2), Dou-

glasie und Weymuthskiefer (Abb . 3) war auch auffallendumfangreiches Benagen der Stammchen von Jungfichten

10. Den vorlaufigen Abschlul3 der besprochenen Mal3-nahmen bildet das Geset3 zur Anderung und Erganzungdes Lebensmittelgesetzes vom 21.Dezember1958(BGB1 I, S . 950), das sick auch auf die kiinftige Durch-fuhrung des praktisehen Pflanzenschutles im Sinne eineswirksameren Gesundheitsschut3es erheblich auswirkenwird. Die each § 5 a Abs . 1 Nr. 5 erforderlichen Durch .fuhrungsbestimmungen zur Tolerierung bestimmter,hygienisch

vertretbarer

Pflanzenschutzmittel-r ii c k s t a n d e setjen im Grunde genommen die Ein-haltung der oben erorterten Vorschriften, Richtlinien undWeisungen in der landwirtschaftlichen Praxis voraus undgreifen weitgehend in die Verfahrenstechnik des Pflanzen-schutles ein. Mit dem Gesetl wird nur der Landwirtn i c h t in Konflikt kommen, der die bestehenden Vor-schriften uber Zeitpunkt, Dosierung und Konzentrationbei der Anwendung chemischer Pflanzenschubmitt el be-achtet und dadurch unter Beweis stellt, dab Pflanzenschutlund Gesundheitsschut3 sich gegenseitig nicht ausschlielienund daB ein wirksamer Gesundheitsschut3 auch ohne Be-hinderung der landwirtschaftlichen Produktion moglich ist.

Aus Fahrlassigkeit, Mil3brauch u . H . werden selbst diestrengsten Gesege und Verordnungen immer ubertretenwerden. Diese Tatsache kann aber auch in unserem Falle- wie vorstehende Ausfuhrungen es beweisen - nichtAnlal3 der Kritik sein, dal3 ausreichende SchubmaBnahmennosh nicht getroffen worden seien . Auch die Reglementie-rung sollte dort ihre Grenzen haben, wo sie beginnt, un-glaubwurdig und unpraktikabel zu werden und wo bei-spielsweise das Autofahren nur nosh dem Diplom-ingenieur, die Arznei nur noch dem Pharmakologen undder landwirtschaftliche Pflanzenschut3 nur noch dem Pro-fessor der Phytopathologie erlaubt werden soil . Das obenzitierte Urteil der Fachkenner des europaischen Aus-landes, die sich in ihren Landern um die Schaffung dergesundheitlichen Voraussebungen nach deutschem Musterbemuhen, kommt der Wahrheit naher .Neben dem Gesundheitsschut3 liegt dean Pflanzenschutl

auch die Ausschopfung alley anbautechnischen, pflanzen-hygienischen, zuchterischen und biologischen Abwehr-und Bekampfungsmoglichkeiten zur Erzeugungs- undErnahrungssicherung und Qualitatserzeugung am Herzen .Dabei sled alle forschenden Krafte bemuht, dem not-wendigen Ubel chemischer Verfahren diejenigen an dieSeite zu stellen, welche die Nubung biologischer Abwehr-,Ausgleichs- und Begrenzungsfaktoren in der Natur zumZiele haben .

zu verzeichnen (Abb . 4) . Daneben erfolgten, ebenfalls anFichte ; Triebabbisse, sowie Ausfressen der Knospen(Abb . 5) .Zwei besonders schwere Schadensfalle von Rindenfral3

an Fichte, hervorgerufen durch die Rotelmaus, seien her-vorgehoben . Bei der einen betroffenen Kultur in einemmittelfrankischen Forstamt handelt es sich um eine ringsvon Altholz umgebene, etwa 34 ha grol3e Zaunflache, dievor etwa 9 Jahren nach Vollumbruch mit Eichen, Hain-buchen, Larchen, Kiefern, Fichten und Tannen ausge-pflanzt bzw. gesat wurde. Die gesamte Kulturflache iststark vergrast . Die zahlreich eingebrachten Laubholzerweisen, mit Ausnahme vereinzelter, unterirdischer Scha-