1
Service
Frauen und Rente:
Was ist wichtig?
ISV06t
2
Überblick
Frauen und Rente: Was ist wichtig?
Pflegezeiten
Altersrente für Frauen / Erziehungsrente
Versorgungsausgleich
Auswirkungen der „Babypause“
Teilzeitarbeit
Witwenrente
ISV06i00
3
Überblick
Frauen und Rente: Was ist wichtig?
Pflegezeiten
Altersrente für Frauen / Erziehungsrente
Versorgungsausgleich
Auswirkungen der „Babypause“
Teilzeitarbeit
Witwenrente
ISV06i01
4
Versicherungsverlauf
Auswirkungen der Babypause
13790191
Ausbildung
Beispiel
Beitragszahlung
Renten-beginn
Baby PflegeTeilzeit
5
Versicherungsverlauf
Auswirkungen der Babypause
13790291
Ausbildung
Beitragszahlung
Renten-beginn
Baby
Kindererziehungszeiten
Anrechnungszeit wegen Schwangerschaft und Mutterschaft
Kinderberücksichtigungszeiten
Beispiel
6
Kindererziehungszeiten
Bei Kindererziehung im Inland
Bezieher einer Altersversorgung (Beamtenrecht)
Beamte
Bezieher einer Vollrente wegen Alters
Ausgeschlossen
Versicherter Personenkreis
05030291
Leibliche Eltern
Adoptiveltern
Stiefeltern
Pflegeeltern
versicherungsfreie Elternteile z. B.
7
Kindererziehungszeiten
Dauer
11450291
01.05.91
Beispiel
Kind vor 01.01.92 geboren (z. B. 29.04.91)
12 Kalendermonate
Kind ab 01.01.92 geboren (z. B. 29.04.92)
01.05.92
36 Kalendermonate
30.04.95
30.04.92
8
Kindererziehungszeiten
Dauer bei Mehrlingsgeburten
11451291
Originäre-KEZ01.04.92
Beispiel
Zwillinge * 02.03.92
36 Kalendermonate
31.03.95
36 Kalendermonate
Verlängerungszeit31.03.98
72 Kalendermonate
9
Kindererziehungszeiten
Dauer
11451391
Beispiel
1. Kind * 10.01.92
01.02.92 31.01.95
2. Kind * 28.12.93
01.01.94
36 Kalendermonate 36 Kalendermonate13 KM
Verlängerungszeit31.01.98
10
Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung
Dauer
11450991
Beispiel
15.06.84 14.06.94
Kind geboren 15.06.84
01.07.84 30.06.85
Kindererziehungs-zeiten
(Pflichtbeitragszeiten)
121 Kalendermonate BÜZ
11
Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung
Dauer
11451091
Beispiel
1. Kind geboren 15.01.82
15.01.82 14.01.92
2. Kind geboren 15.01.86
15.01.86 14.01.96
Keine Verlängerung
12
Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung
Keine Trennungvon Kindererziehungszeiten
undKinderberücksichtigungszeiten
Vater für Zukunftund
maximal 2 Kalendermonate zurück
Wiederholte Erklärung möglich
Abgabe der übereinstimmenden Erklärung
11660391
Aufteilung
Erziehungab 01.01.92
13
Entgeltpunkte für Beitragzeiten
25 Jahre rentenrechtliche Zeiten bei RentenbeginnZeiten ab 01.01.92
Kinderberücksichtigungszeit
Pflichtbeitragszeit
Aufwertung von Beitragszeiten
13240591
und
Gutschrift für gleichzeitige Kinderberücksichtigungszeiten
keine Aufwertung
Kinderberücksichtigungszeit
Kinderberücksichtigungszeit
Gutschrift
Kinderberücksichtigungszeiten
Voraussetzungen
Aufwertung
keine Gutschrift
14
Beitragszeit und gleichzeitige Kinderberücksichtigungszeit
Aufwertung um die Hälfte + 0,0250 EP
2.146,95 EUREntspricht einem
aufgewerteten Entgelt Entspricht 2,04 EUR monatlicher Rente
0,0833 EP/Monat0,0750 EPAufgewertete Beitragszeit während KiBÜZ gesamt
Höchstbetrag wird nicht überschritten
1.431,30 EUR01.07.02–31.07.02
Entgelt 0,0500 EPEntspricht 1,36 EUR monatlicher Rente
Aufwertung ohne Begrenzung
13240791
=0,0278 EP/Monat
Beispiel 1
15
Beitragszeit und gleichzeitige Kinderberücksichtigungszeit
Aufwertung um die Hälfte + 0,0278 EP
2.384,55 EUREntspricht einem
aufgewerteten Entgelt Entspricht 2,27 EUR monatlicher Rente
0,0833 EP/Monat0,0833 EPAufgewertete Beitragszeit während KiBÜZ gesamt
Höchstbetrag wird nicht überschritten
1.588,74 EUR01.07.02–31.07.02
Entgelt 0,0555 EPEntspricht 1,51 EUR monatlicher Rente
Aufwertung ohne Begrenzung
13240891
=0,0278 EP/Monat
Beispiel 2
16
Beitragszeit und gleichzeitige Kinderberücksichtigungszeit
Aufwertung um die Hälfte + 0,0300 EP
2.384,55 EUREntspricht einem
aufgewerteten Entgelt Entspricht 2,27 EUR monatlicher Rente
0,0833 EP/Monat0,0878 EPAufgewertete Beitragszeit während KiBÜZ gesamt
Höchstbetrag wird überschritten
1.717,56 EUR01.07.02–31.07.02
Entgelt 0,0600 EPEntspricht 1,63 EUR monatlicher Rente
Aufwertung mit Begrenzung
13240991
=0,0278 EP/Monat
Begrenzung + 0,0278 EP
0,0833 EPBegrenzung
Beispiel 3
=
=
17
Überblick
Frauen und Rente: Was ist wichtig?
Pflegezeiten
Altersrente für Frauen / Erziehungsrente
Versorgungsausgleich
Auswirkungen der „Babypause“
Teilzeitarbeit
Witwenrente
ISV06i02
18
Versicherungspflicht von Pflegepersonen
Voraussetzungen
11940691
nicht erwerbsmäßig
Pflegebedürftiger
mit Anspruch auf Leistungen aus derPflegeversicherung
Versicherungspflichtfür Pflegetätigkeitbei der Pflegekasse
Pflege Antrag Erwerbstätigkeit
in dessen häuslicher Umgebung
mindestens 14 Stunden / Woche
außerhalb der Pflege maximal30 Stunden / Woche
und
und ggf.
und
und
und
und
19
Auswirkungen der Pflegetätigkeit auf die Rente
14
21
28
III
14
21
II
14I
StundenPflegestufe
Rente ab 01.01.09 Beispiel 1 Jahr Pflegetätigkeit
11941391
9,25
13,87
18,50
10,53
15,80
21,06
8,22
12,33
9,40
14,04
6,177,02
Monatsrente (EUR)
West Ost
20
Überblick
Frauen und Rente: Was ist wichtig?
Pflegezeiten
Altersrente für Frauen / Erziehungsrente
Versorgungsausgleich
Auswirkungen der „Babypause“
Teilzeitarbeit
Witwenrente
ISV06i03
21
Geringfügige Beschäftigung / Tätigkeit
Versicherungsfrei Versicherungspflichtig
Geringfügige Entlohnung
12930391
Bezieher eines Existenzgründungszuschusses bis 30.06.09Ausnahme
regelmäßig
400
EUR
Arbeitsentgelt / Arbeitseinkommen
22
nein
Geringfügige Beschäftigung / Tätigkeit
VersicherungspflichtigVersicherungsfrei
12931991
Beschäftigung / Tätigkeit im Kalenderjahr
2 Monate oder
50 Arbeitstage
Kurzfristigkeit
ja
BerufsmäßigeBeschäftigung
?Versicherungspflichtig
Versicherungsfrei
23
Geringfügige Beschäftigung / Tätigkeit
Minijob + Verzicht auf Versicherungsfreiheit
13790491
Verdienst ab 01.01.09 im „gewerblichen Betrieb“ 400 EUR
Beitrag zur Rentenversicherung
Arbeitgeber
Arbeitnehmer
60,00 EUR
19,60 EUR
gesamt 79,60 EUR
Beispiel
15,0 %
4,9 %
Beitragssatz 19,9 %
24
Beschäftigung in der Gleitzone
79,6049,6419,68Anteil Arbeitnehmer
Anteil Arbeitgeber
Beitrag RV
Beitragspflichtige Einnahmen
Arbeitsentgelt
79,60
159,20
800,00
800,00
59,7039,80
109,3459,48
549,44298,89
600,00400,01
Beitragsverteilung ab 01.01.09
13771791
25
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit
Voraussetzungen
Innerhalb der letzten 5 Jahre vor Altersteilzeitarbeit mindestens 3 Jahre Arbeitslosenversicherung
Vereinbarung nach 14.02.96, die sich mind. bis zumfrühestmöglichen Beginn einer Altersrente (auchgemindert) erstreckt(Arbeitszeit wurde auf die Hälfte vermindert: mindestens 400,01 EUR)
55 Jahre
Arbeitnehmer
und
und
13722291
26
mit
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit
Voraussetzungen
Aufstockung des TeilzeitarbeitsentgeltsundZahlung zusätzlicher Beiträge zur Rentenversicherung
Tarifvertrag oder vergleichbare Regelung
Arbeitgeber
Betriebsvereinbarung
Einzelvereinbarung
13722391
oder
oder
27
400 EUR400 EURbrutto 2.000 EUR
brutto 2.000 EUR
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit
Aufstockung des Nettogehalts
brutto 4.000 EUR
bisheriges Gehalt
halbesGehalt
Aufstockung
netto 1.590 EUR
Ermittlung Aufstockung
netto 1.590 EUR
brutto 2.000 EUR
mind. 20 %
1.990 EUR
05130991
steuer- undbeitragsfrei
28
1.600 EURbrutto 2.000 EUR
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit
Zahlung zusätzlicher Beiträge
brutto 4.000 EUR
bisheriges Gehalt
halbesGehalt
AufstockungErmittlung Aufstockung mind. 80 %
1.600 EURbrutto 2.000 EUR
Bemessungs-grundlage
brutto 2.000 EUR
3.600 EUR
1/2 Beitrag Arbeitnehmer
1/2 BeitragArbeitgeber
1/1 BeiträgeArbeitgeber
05131091
29
Überblick
Frauen und Rente: Was ist wichtig?
Pflegezeiten
Altersrente für Frauen / Erziehungsrente
Versorgungsausgleich
Auswirkungen der „Babypause“
Teilzeitarbeit
Witwenrente
ISV06i04
30
300 EUR
Versorgungsausgleich
800
500
200
0
Wertunter-schied
600 EUR
Ausgleichsprinzip
11030891
ausgleichs-pflichtiger Ehegatte / Lebenspartner
Beispiel
ausgleichs-berechtigter Ehegatte / Lebenspartner
EUR
31
Versorgungsausgleich
Maßgebende Ehezeit / Lebenspartnerschaftszeit
02310591
Rechtshängigkeit Scheidungsantrag29.03.08
Heirat20.05.88
01.01.05
01.05.88 29.02.08
Begründung Lebenspartnerschaft18.01.05
Rechtshängigkeit Antrag auf Aufhebungeiner Lebenspartnerschaft 20.04.08
31.03.08
Maßgebende Ehezeit
Maßgebende Lebenspartnerschaftszeit
32
Versorgungsausgleich
Versorgungsarten
11030991
Versorgungsanrechte nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen
Leistungsanrechte aus betrieblicherAltersversorgung
Rentenanrechte aufgrund eines Versicherungs-vertrages
Dynamische Rentenanrechteaus der gesetzlichen Rentenversicherung
Sonstige Rentenanrechte wegen Alters- oder Erwerbsminderung
33
Überblick
Frauen und Rente: Was ist wichtig?
Pflegezeiten
Altersrente für Frauen / Erziehungsrente
Versorgungsausgleich
Auswirkungen der „Babypause“
Teilzeitarbeit
Witwenrente
ISV06i05
34
Altersrente für Frauen
Voraussetzungen
nach dem 40. Geburtstag mehr als 10 Jahre Pflichtbeiträge
Wartezeit 15 Jahre
Hinzuverdienstgrenzen
60 Jahre
Geburt bis 31.12.51
und
und
und
05140191
35
Regelaltersrente
Voraussetzungen
Wartezeit 5 Jahre
65 (67) Jahreund
Keine Hinzuverdienstgrenzen
05120191
36
Altersrente für langjährig Versicherte
Voraussetzungen
Wartezeit 35 Jahre
Hinzuverdienstgrenzen
63 (67) Jahre
und
und
05100191
37
Erziehungsrente
Anspruchsvoraussetzungen
05150191
Tod des (geschiedenen) Ehegatten /(früheren) Lebenspartners
Erziehung eines Kindes
unter 65 (67) Jahre
Keine Wiederheirat / erstmalige oder erneuteBegründung einer Lebenspartnerschaft
Wartezeit 5 Jahre
und
und
und
Rentensplitting
Auflösung Ehe nach 30.06.77 /Aufhebung der Lebenspartnerschaft
und
oder
und
38
Renten
Kindererziehung
oder
05190191
Leibliche Kinder
Adoptivkinder
Stief- und Pflegekinder, wenn in den Haushaltaufgenommen
Lebenspartnerschaftsgesetz ab 01.01.05 Beachte bei Stiefkindern
oder
oder
Enkel und Geschwister, wenn• in den Haushalt aufgenommen
oder• überwiegender Unterhalt geleistet
39
Altersrente und Hinzuverdienst
monatliche Bezugs-größe
Teilrenten-faktor
Berechnung Hinzuverdienstgrenze bei Teilrenten
Hinzuverdienst-grenzeX =X
12020791
Alte Bundesländer
Entgeltpunkteder letzten 3 Kalenderjahre
vor Rentenbeginn
mind.1,5 Entgeltpunkte
40
Altersrente und Hinzuverdienst
Entgeltpunkteder letzten 3 Kalenderjahre vor Rentenbeginn
Teilrenten-faktor
Berechnung Hinzuverdienstgrenze bei Teilrenten
Hinzuverdienst-grenzeX =X
12020891
Neue Bundesländer
aktueller Rentenwert
monatliche Bezugs-größe
aktueller Rentenwert (Ost)
X
mind.1,5 Entgeltpunkte
41
Altersrente und Hinzuverdienst
Entgeltpunkteder letzten 3 Kalenderjahre
vor Rente
Bezugs-größein EUR
Teil-renten-faktor
Individuelle Hinzuverdienstgrenzen bei Teilrenten
X =X
Brutto EUR
0,19
0,13
0,25
2.520
2.520
2.520
3,0
3,0
3,0
200729.488
200629.494
200830.084
Rente 01.01.09
Teilrente
Teilrente
Teilrente
1/3
2/3
1/2
Hinzuverdienst-grenze (mtl.)
982,80
1.436,40
1.890,00
13724691
Beispiel Durchschnittsverdiener
Alte Bundesländer
65 Jahre /Regelalters-
grenze
42
Altersrente und Hinzuverdienst
Entgeltpunkte der letzten 3 Kalenderjahre vor Rente(mind. 1,5)
Bezugs-größein EUR
Teil-renten-faktor
Mindesthinzuverdienstgrenzen bei Teilrenten
X =X
Brutto EUR
0,19
0,13
0,25
2.520
2.520
2.520
1,5
1,5
1,5
65 Jahre /Regelalters-
grenze
Teilrente
Teilrente
Teilrente
1/3
2/3
1/2
Hinzuverdienst-grenze (mtl.)
491,40
718,20
945,00
200712.421
200612.346
200812.223
Rente 01.01.09
13724891
Beispiel Geringverdiener
Alte Bundesländer
43
Versichertenrenten
Rentenbeginn
Anspruchsvoraus-setzungen erfüllt
31.03.
01.04.Rentenbeginn
Antragsfrist 3 KM
Antrag14.05. 30.06.
01.07.Rentenbeginn
Antragsfrist 3 KM
Antrag14.07.30.06.
Anspruchsvoraus-setzungen erfüllt
31.03.
11405091
44
65 Jahre /Regelalters-
grenze
früherer Rentenbeginn
60 Jahre 63 Jahre
Rentenberechnung bei Altersrenten
Minderung oder Erhöhung der Rente
späterer Rentenbeginn
Rentenminderung je Monat 0,3%
Rentenerhöhung je Monat 0,5%
11403391
65 Jahre /Regelalters-
grenze
45
Überblick
Frauen und Rente: Was ist wichtig?
Pflegezeiten
Altersrente für Frauen / Erziehungsrente
Versorgungsausgleich
Auswirkungen der „Babypause“
Teilzeitarbeit
Witwenrente
ISV06i06
46
Kleine Witwen- und Witwerrente
Anspruchsvoraussetzungen
05220591
Keine Versorgungsehe /Versorgungslebenspartnerschaft
Keine Wiederheirat /Begründung einer erneuten Lebenspartnerschaft
Tod der / des Versicherten
Witwen- bzw. Witwereigenschaft
Kein Rentensplitting
Wartezeit 5 Jahre
und
und
und
und
und
47
Witwenrente und Witwerrente
Begrenzung des Anspruchs
13243291
Tod des Versicherten
Kleine Witwenrente
Zeitliche Begrenzung (längstens
24 Kalendermonate)
• unter 45 (47) Jahre• keine Kindererziehung• keine Erwerbsminderung
48
oder
oder
oder
Große Witwen- und Witwerrente
Anspruchsvoraussetzungen
05220691
Keine Versorgungsehe / Versorgungslebenspartnerschaft
Tod der / des Versicherten
Witwen- bzw. Witwereigenschaft
Kein Rentensplitting
Wartezeit 5 Jahre
Kindererziehung
Erwerbsminderung
Sorge für behindertes Kind
Keine Wiederheirat / Begründung erneute Lebenspartnerschaft
und
und
und
und
und
und
45 (47) Jahre
49
Witwenrente und Witwerrente
Ausschluss des Anspruchs bei Versorgungsehe
13240491
Tod des Versicherten
weniger als 1 JahrEhedauer / Lebenspartnerschaftzeit
zum Beispiel: Unfall oder Verbrechen
Ausnahme
Keine WitwenrenteVersorgungsehe / Versorgungspartnerschaft
50
Tod
Rentenbeginn
Hinterbliebenenrenten
11405191
Beginn Todestag
Antrag
Beginn1.Tag Folgemonat
Tod Rentner
Tod Versicherter (kein Rentner)
Beginn12 Kalendermonate rückwirkend
Leistungsausschluss 12 Kalendermonate
Antrag
Antrag
51
Tod10.01.08
Rentenbeginn
Hinterbliebenenrenten
11409291
Beginn 10.01.08Todestag
Antrag15.03.09
Beginn 01.02.081.Tag Folgemonat
Tod Rentner10.01.08
Tod Versicherter (kein Rentner)10.01.08
Beginn 01.03.08 12 Kalendermonate rückwirkend
Leistungsausschluss 12 Kalendermonate
Antrag30.06.08
Antrag30.06.08
Beispiel
52
Große Witwen- /Witwerrenten
Rentenberechnung
bisher
neu
60 % = 0,6
55 % = 0,55
Rentenartfaktor bei Witwenrenten und Witwerrenten
13243191
Tod des Versicherten
Ab 4. Kalendermonat
SterbeübergangszeitRentenartfaktor 1,0
(= 100 % Rente)
Kleine Witwen- /Witwerrenten
25 % = 0,25
53
Einkommensanrechnung
Anrechenbare Einkommen
13790791
Erwerbseinkommen
Erwerbsersatzeinkommen
Vermögenseinkommen
Zusätzlich ab 01.01.02
Einnahmen:• Kapitalvermögen• Vermietung/Verpachtung• Veräußerungsgewinne
Gehalt / Lohn
Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit
• Rente• Arbeitslosengeld• Krankengeld
Positive Summe der positiven oder negativen Überschüsse, Gewinne oder Verluste
Elterngeld
Zusätzlich ab 01.01.07
54
Einkommensanrechnung
Einkommen
Normale Arbeitnehmer 40,0 %
Selbstständige 39,8 %
Ermittlung der „Nettobeträge“
13790891
Beispiel
Einkünfteaus Vermietung und Verpachtung
25,0 %
Renteder gesetzlichen Rentenversicherung
Einheitlicher Beitragsanteil Kranken-versicherung und Pflegeversicherung
Laufendes oder einmaliges Vermögenseinkommen
25,0 %Neues
Hinterbliebenen-recht
Steuerentlastung 3 %
abzüglich
55
Einkommensanrechnung
Feststellung des monatlichen Rentenbetrags
06310291
zu berücksichtigendes Einkommen
Freibetrag
maßgebendes Einkommen=
40 %des maßgebendenEinkommens
ungekürzte Rente
-
Gekürzte Rente=
-
56
Überblick
Frauen und Rente: Was ist wichtig?
Pflegezeiten
Altersrente für Frauen / Erziehungsrente
Versorgungsausgleich
Auswirkungen der „Babypause“
Teilzeitarbeit
Witwenrente
ISV06i07
57
Service
Frauen und Rente:
Was ist wichtig?
ISV06e
58
Versicherungspflicht von Pflegepersonen
Beginn
11941091
Versicherungspflicht
Antrag auf Leistungen (Pflegeversicherungsgesetz)Voraussetzungen der Versicherungspflicht liegen vor15.04.
Versicherungspflicht
Antrag15.04.
Pflegebedürftigkeit oder Beginn der Pflege01.06.
Versicherungspflicht
Pflegebedürftigkeit und Beginn der Pflege15.04.
Antrag15.07.
01.07.
Beispiel
59
Beitragspflichtige Einnahmen von Pflegepersonen
Mindeststundenwöchentlich
Anteil an derBezugsgröße
BeitragspflichtigeEinnahme in EUR(2009)
672,00
14
26,6667 %
569,33
West
Ost
Pflegestufe I
11940791
60
Beitragspflichtige Einnahmen von Pflegepersonen
Mindeststundenwöchentlich
Anteil an derBezugsgröße
BeitragspflichtigeEinnahme in EUR(2009)
1.344,00
21
53,3333 %
1.138,67
896,00
14
35,5555 %
759,11
West
Ost
Pflegestufe II
11940891
61
Beitragspflichtige Einnahmen von Pflegepersonen
Mindeststundenwöchentlich
Anteil an derBezugsgröße
BeitragspflichtigeEinnahme in EUR(2009)
1.512,00
21
60 %
1.281,00
2.016,00
28
80 %
1.708,00
1.008,00
14
40 %
854,00
West
Ost
Pflegestufe III
11940991