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Page 1: AACSB Standards Fortbildungsseminar Akkreditierung im rechtsfreien Raum? Standards, rechtliche Anforderungen und Umsetzungsprobleme der Akkreditierung

AACSB StandardsFortbildungsseminar Akkreditierung im rechtsfreien Raum?

Standards, rechtliche Anforderungen und Umsetzungsprobleme der Akkreditierung am 26. und 27. Juni 2008 in Leipzig

Fortbildungsprogramm 2008 des Vereins zur Förderung des Deutschen und Internationalen Wissenschaftsrechts e.V. Köln

Dr. Ingo Bayer - Dekanat der Fakultät für Betriebswirtschaftslehre - Universität Mannheim

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Inhalt

1. Fakten zu AACSB

2. Grundsätzliche Eignungskriterien

3. Standards

a) Strategic Management Standards

b) Participants Standards

c) Assurance of Learning Standards

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1. Fakten zu AACSB

The Association to Advance Collegiate Schools of Business

• 1916 gegründet

• Sitz in Tampa/USA

• unabhängige Akkreditierungseinrichtung für universitäre

betriebswirtschaftliche Ausbildungsprogramme

“The mission of AACSB International is to advance quality management

education worldwide through accreditation and thought leadership.”

• 554 akkreditierte Institutionen in 31 Ländern (Stand: April 2008)

-> Qualitätssiegel für herausragende Leistungen in Forschung und Lehre

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1. AACSB Akkreditierungsprozess

Member- ship

Pre-Accredi-tation

Initial Accredi-tation

Mainten- ance of Accredi-tation

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2. Grundsätzliche Eignungskriterien1. Der Bewerber um die AACSB-Akkreditierung muss über ein Angebot von

qualifizierenden Studiengängen in Betriebswirtschaftslehre verfügen.

2. Das Angebot an BWL-Studiengängen soll von beständigen und nachhaltigen strukturellen Ressourcen in Forschung, Lehre und Verwaltung gewährleistet sein.

3. AACSB akkreditiert Fakultäten als Institution; deshalb wird das gesamte Studienangebot einer Fakultät von AACSB bewertet und akkreditiert.

4. Die Institution soll diversity in verschieden Bereichen und auf verschiedenen Ebenen repräsentieren (d.h. personale und akademische Vielfalt im Sinne von Heterogenität der Studierenden, Lehrenden und Mitarbeiter bezüglich Ethnie, Geschlecht, Alter, akademischer Hintergrund, etc.).

5. Für das Verhalten von Mitarbeitern in Verwaltung, an Lehrstühlen, sowie von Studierenden sollen ethische Richtlinien definiert und kommuniziert werden.

6. Zum Zeitpunkt der Erstakkreditierung soll der Großteil der Studiengänge bereits über eine bestimmte Zeit angeboten werden und die Institution über Erfahrungswerte verfügen (seit mindestens seit zwei Jahren Absolventen verabschieden).

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3. AACSB Standards

I. Strategic Management Standards (5)

II. Participants Standards (9)

III. Assurance of Learning Standards (7)

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Strategic Management Standards I

1. Mission Statement • Das Mission Statement stellt die Grundsatzerklärung der Institution dar und beinhaltet

langfristige Ziele.• Alle Handlungen und Entscheidungen der Fakultät sollen konform mit dem Leitbild sein.• Das Mission Statement wird unter Berücksichtigung der Standpunkte der verschiedenen

Interessengruppen (Verwaltung, wissenschaftliches Personal, Studierende, Arbeitgeber und Partnerunternehmen) erarbeitet und regelmäßig weiterentwickelt.

2. Mission Appropriateness• Das Leitbild der Fakultät steht im Einklang mit den Grundsätzen der Universität und setzt

geeignete Ziele für die Hochschulausbildung im Fach Betriebswirtschaftslehre. • Neben der Lehre soll auch die Forschung in den Richtlinien berücksichtigt werden. Diese soll

einen Beitrag zum Fortschritt in Theorie und Praxis leisten.

3. Student Mission • Die Fakultät definiert in ihrem Leitbild das Anforderungsprofil an die Studierenden.

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Strategic Management Standards II

4. Continuous Improvement Objectives• Die akkreditierten Business Schools verpflichten sich zu kontinuierlicher

Weiterentwicklung und Verbesserung der Qualität in Lehre und Forschung.

5. Financial Strategies• Der Bewerber um die AACSB-Akkreditierung muss gesicherte finanzielle Ressourcen

nachweisen, die die Umsetzung der im Leitbild definierten Ziele ermöglichen.

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Participants Standards I

6. Student Admission• Die Zulassungsverfahren für die Studiengänge sollen transparent sein und im Einklang

mit dem Leitbild stehen.

7. Student Retention • Um eine hohe Ausbildungsqualität zu sichern, soll der Lernerfolg der Studierenden stetig

erfasst und überprüft werden. Allein Studenten, die die Lernziele erreichen, sollen einen akkreditierten Studiengang absolvieren. Dies soll durch geeignete Prozesse sichergestellt werden.

8. Staff Sufficiency – Student Support• Für eine stabile und qualitativ hochwertige Betreuung und Beratung der Studierenden

(wissenschaftliche Betreuung, Studienberatung und Karriereberatung) sollen genügend Mitarbeiter und Lehrpersonal zur Verfügung stehen.

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Participants Standards II

9. Faculty Sufficiency• Nachhaltige personelle Ressourcen sollen kontinuierlich das akademische Programm

betreuen und weiterentwickeln. Diese übernehmen die operative Verantwortung für Studium und Lehre (Studienplanentwicklung, Konzeption und Durchführen von Lehrveranstaltungen) und sichern die Umsetzung der Assurance of Learning-Standards (vgl. Standards 15-21).

10. Faculty Qualifications• Die Institution verfügt über qualifiziertes Personal das in drei Bereichen zur Erfüllung der

Aufgaben der Fakultät beiträgt: Lehre, Forschung und Praxis.

11. Faculty Management and Support• Die Personalentwicklung und –qualifizierung der Institution wird durch dokumentierte

Prozesse gesteuert.

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12. Aggregate Faculty and Staff Educational Responsibility• Lehrende und Mitarbeiter sind gemeinsam für die Lehre mit folgenden Aufgaben

verantwortlich: Definition der Rahmenbedingungen der Studiengänge, Ansprechbarkeit für studentische Belange, Bestimmen des Qualitätsniveaus, Evaluation der Lehre, Überprüfen der Lernerfolge der Studenten, Weiterentwicklung der Studiengänge und

Innovation in der Lehre.

13. Individual Faculty Educational Responsibility• Lehrpersonen übernehmen folgende Pflichten: kontinuierliche fachliche Weiterbildung,

Involvieren der Studenten in den Lernprozess und Rückmeldung an Studierende über deren Leistungen.

14. Student Educational Responsibility• Die Studierenden sind ebenso für das Erreichen der Lernziele verantwortlich und

verpflichten sich zu Engagement, kontinuierlicher Arbeitsweise und Erfüllung ihrer Aufgaben, um das Ausbildungsniveau der Business School zu erreichen.

Participants Standards III

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Assurance of Learning Standards I

15. Management of Curricula• Die Studienpläne sollen regelmäßig und systematisch evaluiert, weiterentwickelt und

gegebenenfalls geändert werden.• In das Management des Curriculums sollen Meinungen von wissenschaftlichem

Hochschulpersonal, Verwaltung, Studierenden, Alumni und Wirtschaftspartnern mit einfließen.

16. Undergraduate17. Master’s Level General Management Learning Goals18. Specialized Master’s Degree

• Die Institution definiert Lernziele für jeden Bachelor-/ General Management Master-/ Specialized Master-Studiengang in Abhängigkeit zu ihrem Leitbild und ihrem kulturellen Kontext.

• Die Lernziele umfassen Allgemeinwissen, wissenschaftliche Grundlagen (betriebswirtschaftliches Wissen und/oder Vertiefungswissen in einer speziellen Disziplin) und Schlüsselqualifikationen.

• Lernergebnisse und Studienerfolge sollen dokumentiert und überprüft werden.

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Assurance of Learning Standards II19. Undergraduate Educational Level

• Im Studiengangkonzept der jeweiligen Bachelor-Studiengänge werden die Qualifikationsziele und die Rahmenbedingungen ihrer Umsetzung definiert (Regelstudienzeit, Inhalt, studentischer Lernaufwand und Betreuung der Studierenden durch wissenschaftliches Lehrpersonal).

20. Master’s Educational Level• Im Studiengangkonzept der jeweiligen Master-Studiengänge werden die

Qualifikationsziele und die Rahmenbedingungen ihrer Umsetzung definiert (Regelstudienzeit, Inhalt, studentischer Lernaufwand und Betreuung der Studierenden durch wissenschaftliches Lehrpersonal).

21. Doctoral Learning Goals• Definition der Lernziele von Ph.D. Programmen:

Aneignen von Wissen in Spezialisierungsgebieten, Anwenden und Entwickeln von theoretischen und praktischen Forschungsmethoden, Vorbereitung auf eine spätere Lehrtätigkeit, Vorlegen von eigenständig erbrachten wissenschaftlichen Leistungen durch Erstellen einer Dissertation.

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


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