„DIN 18300-2015, Anwendung und
Erfahrungen, Update
Mantelverordnung“
VSVI-Seminar Nr.14 2016/1720.06.2017
U. Schroeder
Landesbetrieb Mobilität
Rheinland-Pfalz
U. Schroeder
Landesbetrieb Mobilität
Rheinland-Pfalz
Spritzbeton/Felsabtrag mit Langarmbagger
Homogenbereiche
• Inhalt
• DIN 18300 u. Homogenbereich: Grundlagen u.
Beispiele
• Anwendung/Ausschreibung
• Sonderfälle
• Fazit
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Gegenüberstellung Anzahl der Boden- und
Felsklassen in ATV-Normen
© 2014, DIN e.
V.4
ATV
DINGewerk
Anzahl für Boden Anzahl für Fels
Klassen Zusatzklassen Klassen Zusatzklassen
18300 Erdarbeiten 5 0 2 0
18301 Bohrarbeiten 8 4 6 5
18311Nassbagger-
arbeiten9 3 2 0
18319Rohrvortriebs-
arbeiten15 6 8 0
18312Untertagebau-
arbeitenbis 7 Vortriebsklassen
18313Schlitzwand-
ArbeitenHomogenbereiche
Geltungsbereich:
DIN 18300 gilt für „Lösen, Laden,
Fördern, Einbauen und Verdichten
von Boden, Fels und sonstigen
Stoffen“
Folgen der neuen DIN 18300:
- Einführung von Homogenbereichen,
gestützt auf boden- und felsmechanische
Kenngrößen
- Entfall der bekannten Boden- und
Felsklassen 1 bis 7
- Anpassung der einschlägigen
Merkblätter, Verträge, VOB, STLK, Gutachten……..
Anwendung DIN 18300-15
• DIN 18300-15 gilt auch für Erdarbeiten im
Zusammenhang mit:
• Verbauarbeiten (DIN 18303)
• Entwässerungskanalarbeiten (DIN 18306)
• Druckrohrleitungsarbeiten (DIN 18307)
• Drän- und Versickerarbeiten (DIN 18308)
• Kabelleitungstiefbauarbeiten (DIN 18322)
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Homogenbereiche
• DIN 18300-15 gilt nicht für:
• Oberbodenarbeiten/Rodungsarbeiten (DIN 18320)
• Abtrag des Bodens aus Vorder-/Rückseite von
Ausfachungselementen bei Verbauarbeiten (DIN
18303)
• Leistungen zum Verfüllen der Leitungszone (DIN
18306/18307/18322)
• Erdarbeiten bei Nassbaggerarbeiten (DIN 18311)
• Erdarbeiten bei Untertagebauarbeiten (DIN 18312)
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Homogenbereiche
• DIN 18300-15 gilt nicht für:
• Oberbodenarbeiten/Rodungsarbeiten (DIN 18320)
aber:
• ZTV E-StB 17: „Für den Oberboden ist mindestens
ein eigener Homogenbereich nach DIN 18320
festzulegen. Abtrag und Einbau von Oberboden sind
gesondert von anderen Bodenbewegungen
durchzuführen“
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Homogenbereiche
• Homogenbereiche aus DIN 18300-15 nicht unbedingt
identisch mit den Schichtmodellen / Homogen-
bereichen für:
• Statische Berechnungen/Baugrundmodelle, da
charakteristische Kenngrößen von Boden/Fels
häufig als „vorsichtiger Mittelwert“ genutzt werden
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Homogenbereiche
• Definition des Homogenbereichs (DIN 18300):
• Der Homogenbereich ist ein begrenzter Bereich,
bestehend aus einzelnen oder mehreren Boden- oder
Felsschichten, der für einsetzbare Erdbaugeräte
vergleichbare Eigenschaften aufweist
• Oder allgemeiner (DIN 4020): begrenzter Bereich von
Boden oder Fels, dessen Eigenschaften eine
definierte Streuung aufweisen und sich von den
Eigenschaften der abgegrenzten Bereiche abheben.
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- Homogenbereiche sind in der Geotechnik nichts
Neues!
- die Homogenbereiche können den
Baugrundschichten entsprechen
- es können mehrere Baugrundschichten zu einem
Homogenbereich zusammengefasst werden
- Die Anzahl der Homogenbereiche kann nicht
größer sein, als die Anzahl der Baugrund-
schichten!
Bedeutet im Kern:
1 x Schicht = 1 x Homogenbereich OK!
2+x Schichten = 1 x Homogenbereich OK!
Möglichst wenige Homogenbereiche OK!
1 x Schicht = 2 Homogenbereiche
- Es gibt keine Festlegungen hinsichtlich der
Benennung der Homogenbereiche, jedoch
Vorschlag ZTV E-StB 17: Oberboden O, Boden B1,
B2, Fels X1, X2, ….
- Kennwerte definieren die Homogenbereiche
- Diese sollten, müssen aber nicht im Labor
ermittelt sein
Homogenbereiche werden für die
jeweilige Anwendung festgelegt!
Beispiel:
„Homogenbereich…der für
einsetzbare Erdbaugeräte
vergleichbare Eigenschaften
aufweist“ (DIN 18300) !
Umweltrelevante Inhaltsstoffe sind bei der
Einteilung der Homogenbereiche zu
berücksichtigen*!
Für die Homogenbereiche sind
Eigenschaften und Kennwerte sowie deren
ermittelte Bandbreite anzugeben!
Beschreibung von Boden:
-ortsübliche Bezeichnung
-Korngrößenverteilung (DIN 18123)
-Massenanteil Steine/Blöcke (DIN EN 14688-1)
-Dichte (z.B. DIN 18125-2)
-undränierte Scherfestigkeit (z.B. DIN 4094-4)
-Wassergehalt (DIN EN 17892-1)
-Plastizitätszahl (DIN 18122-1)
-Konsistenzzahl (DIN 18122-1)
-Lagerungsdichte (DIN 18126)
-organischer Anteil (DIN 18126)
-Bodengruppe (DIN 18196)
Beschreibung von Boden
Baumaßnahmen Geotechnische Kategorie 1:
-Massenanteil Steine/Blöcke (DIN EN 14688-1)
-Plastizitätszahl (DIN 18122-1)
-Konsistenzzahl (DIN 18122-1)
-Lagerungsdichte (DIN 18126)
-Bodengruppe (DIN 18196)
Beschreibung von Fels:
-ortsübliche Bezeichnung
-Benennung von Fels (DIN EN 14689-1)
-Dichte (z.B. DIN 18125-2)
-Verwitterung, Veränderlichkeit (DIN EN
14689-1)
-einaxiale Druckfestigkeit gem. DGGT—
Empfehlung
-Trennflächenrichtung/-abstand,
Gesteinskörperform (DIN EN 14689-1)
Beschreibung von Fels
Baumaßnahmen Geotechnische Kategorie 1:
-Benennung von Fels (DIN EN 14689-1)
-Verwitterung, Veränderlichkeit (DIN EN
14689-1)
-Trennflächenrichtung/-abstand,
Gesteinskörperform (DIN EN 14689-1)
Geotechnische Kategorie 1 (GK 1):
(siehe Anhang AA DIN EN 1997)
„die GK 1 umfasst Baumaßnahmen mit
geringem Schwierigkeitsgrad im Hinblick
auf Bauwerk und Baugrund“
„Die GK 1 setzt einfache und überschaubare
Baugrundverhältnisse voraus.
Gegebenheiten … liegen vor, … wenn der
Baugrund nach gesicherter Erfahrung als
tragfähig und setzungsarm bekannt ist“
Auszug ZTV E-StB 17 ENTWURF
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Auszug ZTV E-StB 17 ENTWURF
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Anwendung in Fachbüros
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• Bisher keine wesentlichen Übergangsprobleme
erkennbar
• Laborversuche im üblichen Rahmen
• Gegenüberstellung alt/neu häufig
• Gutachten werden beim LBM nicht Bestandteil des
Vertrages!
• Daten reichen zur Umstellung von Altgutachten oft
aus
• Schwierigkeiten in der Umweltanalytik durch andere
Schwerpunkte
Anwendung DIN 18300-15 in der Bauwirtschaft
• Schulungen und Fortbildungen laufen
• „Übersetzung“ in die „alte“ DIN 18300 häufig
• Bisherige Angebote mit der üblichen Preisgestaltung Boden/Fels
• Keine besonderen Schwierigkeiten in der Festlegung
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• Was fehlt derzeit u.a. noch:
• ZTV E-StB 17!
• STLK 108
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Baugrundgutachten auf Basis der
neuen Normung !
Ausschreibung STLK 806!
Bei laufenden (Groß-) Projekten
Umstellung auf DIN 18300-15
Anwendung im LBM RP
-Baugrunduntersuchungen mit Laborversuchen für
jede Maßnahme? Nein, Angabe von
Erfahrungswerten möglich!
-Erstellung von Kenngrößendatenbanken für
regionale Bodenarten mit bekannten
Homogenbereichen
-Erfahrungsaustausch/aktuelle Mitteilungen
-Auseinandersetzungen mit dem AN: wie bisher!
(Schichtgrenzen interpoliert, Baugrund weicht von
Prognose ab, Kenngrößen streuen usw.)
Anwendung im LBM RP
„Bei der Abgrenzung von Homogenbereichen
untereinander ist darauf zu achten, dass diese
Abgrenzung auf der Baustelle mit einfachen Mitteln,
z. B. durch visuelle Bodenansprache,
nachvollziehbar ist. Nur so ist ein zutreffendes
Aufmaß der erbrachten Leistungen mit einem
vertretbaren Aufwand möglich.“
Anwendung im LBM RP
Update DIN 18300 im LBM
• Bauvertrags- und Vergabewesen: siehe aktuelles Rundschreiben vom
09.01.17. Die Änderungen sind in iTWO eingearbeitet und
verpflichtend einzusetzen!
• Darin festgelegt:
• Vereinbarung ZTV E-StB 09 bei Baugrundbeschreibungen mit
Homogenbereichen
• [Vereinbarung ZTV E-StB 09 bei Baugrundbeschreibungen mit
Bodenklassen]
• Grundsatz: Homogenbereiche verwenden, DIN 18300
neu gilt!
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Update DIN 18300
• Weitere Hinweise:
• Bei Bohrarbeiten DIN 18301 (Homogenbereiche)
berücksichtigen
• STLK 806 (Leistungsbereich 806 Erdbau) mit
Erläuterungen am Ende verwenden
• Leitungs-/Kanalgräben gem. DIN 18306 mit Verweis
auf DIN 18300 (Verwendung STLK 108 „Baugruben,
Leitungsgräben“ mit Bodenklassen vermeiden!)
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DIN 18301
• Weitere Hinweise:
DIN 18301: Ausschreibung von Erkundungsbohrungen:
Kap. 2.2.2 VOB Teil C: Homogenbereiche sind nach den
verfügbaren Informationen über den Baugrund festzulegen. Diese
sind aus geologischen Karten und Altunterlagen abzuleiten.
Bereiche:
-bindige, nichtbindige od. organische Böden
-Fels/verwitterter Fels
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Umweltrelevante Stoffe im Boden
• Grundsätzlich bildet STLK 102 (Entsorgung) die
Grundlage
• Der technische Lösevorgang ist unabhängig von der
Belastung vom AN zu kalkulieren (Angabe
Kennwertetabelle vglb. unbelasteten Boden)
• Der weitere Weg (Verwertung/Entsorgung) kann über
eine Zulage oder gem. STLK 806 219 Boden lös. m.
gefährl. Inhaltsstoff. Hinweis: Mit „Entsorgung“ (LB
102) beschrieben werden bzw. siehe 806 212/222
• LAGA und umwelttechnische Beprobung: (noch)
keine Änderung!
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Schutzplanken DIN 18300
Erläuterung
Bei den Schutzeinrichtungen geht es nur um die Rammbarkeit. Nach
Rücksprache mit der Bauüberwachung wird so abgerechnet, dass
entweder die Normalposition (Klasse 3-5) gezogen wird oder bei
erhöhtem Aufwand die Zulageposition (6+7 + Schlacke etc.)
Dies wird vor Ort an der Rammzeit unterschieden. Die Angabe von
detaillierten Kennwerten ist also nicht erforderlich?
Eine Lösung außerhalb DIN 18300:
- In Pos. „Boden-Felsklasse 3 bis 5“ ersetzen durch „Lockerboden“
- Zulageposition „erschwertes einbringen“: In Pos. „Boden-Felsklasse 6
und 7“ ersetzen durch „Fels“. Hier kann man noch Schlacke, Blöcke etc.
ergänzen
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Schutzplanken DIN 18304
Vorschlag: Gem. DIN 18304 (neu). Dabei sind die Kennwerte in großer
Bandbreite nur Anhaltswerte ohne eigene Untersuchungen (lässt die DIN
zu).
Homogenbereich A (Lockerboden): Auffüllung (A gem. DIN 18196)
und/oder Hangschutt/Hanglehm (GU/GW bzw. TL/UL, steif-halbfest),
Anteil Steine/Blöcke 10-40%, locker-mitteldicht gelagert
Zulage:
• Erschwernis= Neu: Homogenbereich B (Fels): ortsübliche Bezeichnung,
verwittert, einaxiale Druckfestigkeit 5 – 100 MPa
• Erschwernis= Neu: Homogenbereich C (Fels): ortsübliche Bezeichnung,
unverwittert (frisch), Druckfestigkeit > 100 MPa
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Schutzplanken Update DIN 18300 Vorschlag AG
•
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Erfahrungen Anwendung DIN 18300-15
• Probleme mit der Kombination alt/neu in einer Ausschreibung
• Zusammenfassung Homogenbereiche nicht nachvollziehbar
• Unvollständige Kennwertetabellen
• Geltungsbereich der Normen beachten
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Mantelverordnung
• „Entwurf einer Verordnung zur Einführung einer
Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz-
und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung
und der Gewerbeabfallverordnung“
• Am 03.05.2017: Bundeskabinett beschließt den Entwurf der
Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz
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Mantelverordnung
• Im weiteren Verfahren erfolgt zunächst die Zuleitung an den
Deutschen Bundestag. Nach dessen Zustimmung ist die Zustimmung
des Bundesrates erforderlich. Dies ist für Mai/Juni (Bundestag) bzw.
September (Bundesrat) dieses Jahres geplant. Parallel hierzu erfolgt
die Notifizierung der Verordnung bei der Europäischen Kommission.
• Die Mantelverordnung soll ein Jahr nach ihrer Verkündung in Kraft
treten, damit sich alle Betroffenen auf die neuen Regelungen
einstellen können. Darüber hinaus sind Übergangsregelungen
vorgesehen, u. a. für bestehende Verfüllungen von Abgrabungen und
Tagebauen.
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Mantelverordnung
• „Entwurf einer Verordnung zur Einführung einer
Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz-
und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung
und der Gewerbeabfallverordnung“
• Am 03.05.2017: Bundeskabinett beschließt den Entwurf der
Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz
• Die Mantelverordnung Bedarf der Zustimmung des Bundestages und
des Bundesrates
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!