2 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
Inhalt
1. Die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen des kommunalen Jobcenter Lahn-Dill
im Lahn-Dill-Kreis ..........................................................................................................................................5
1.1 Kundenstruktur .............................................................................................................................5
1.2 Regionaler Arbeitsmarkt und sozio-ökonomische Rahmenbedingungen .....................................9
1.3 Finanzielle Rahmenbedingungen ............................................................................................... 11
1.4 Akteurslandschaft ....................................................................................................................... 12
2. Ziele für das Jahr 2018 .......................................................................................................................... 16
3. Umsetzung der Ziele ............................................................................................................................. 19
3.1 Verteilung des Maßnahmebudgets ............................................................................................ 19
3.2 Maßnahmeschwerpunkte der verschiedenen Zielbereiche ....................................................... 20
3.3 Projekte ...................................................................................................................................... 26
3.4 Maßnahmen der internen Organisationsentwicklung ............................................................... 29
3 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
Vorwort
Erfolgreiche Arbeit braucht Orientierung und Transparenz. Nur so können
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Jobcenters Lahn-Dill (KJC), Anstalt
des öffentlichen Rechts des Lahn-Dill-Kreises, mit Unterstützung der Partner und unter
Berücksichtigung der regionalen Bedingungen effizient und effektiv wirken.
Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 (AMP) beschreibt unter welchen
Rahmenbedingungen im Lahn-Dill-Kreis (LDK) die Leistungsberechtigten des KJC
Begleitung und Unterstützung erfahren. Damit ist eine Grundlage geschaffen, damit die
betroffenen Menschen eigenverantwortlich und mit Empowerment für sich entscheiden
und tätig werden können. Der Zuzug von Kunden mit Fluchthintergrund und die damit
sich auch verändernde Akteurslandschaft fordert Achtsamkeit, fordert von den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erneut sich neuen Herausforderungen zu stellen und
die Bereitschaft für neue bzw. andere Arbeitsbündnisse. Diese Entwicklung hat sich
2017 im Lahn-Dill-Kreis verstärkt.
In den Grundzügen des Programms wird die Kontinuität unserer Arbeit und zukünftige
Ausrichtung dargestellt. Dies soll Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Kundinnen und
Kunden sowie Trägern eine Orientierung geben. Das AMP richtet sich daher an alle
internen und externen Akteure im Kontext des SGB II.
Die angestrebte Kontinuität trotz notwendiger Dynamik sind zentrale
Herausforderungen. Durch die sich verändernden finanziellen Spielräume im
Eingliederungsbudget sowie der Projektorientierung im Bund und Land sind
Veränderungen auch unterjährig vorgezeichnet. Dies gilt für 2018 in besonderem Maß,
da der Haushaltsentwurf der bisherigen Bundesregierung vor der Bundestagswahl 2017
die zur Verfügung stehenden Mittel für 2018 reduziert hatte und eine neue Koalition
bisher nicht gebildet ist. So sind die zu erwartenden Förderungsansätze für
Langzeitarbeitslose noch nicht einschätzbar, während die beiden im Kreis bisher
umgesetzten Bundesprogramme (ESF/LZA und Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt)
2018 auslaufen.
Die Herausforderungen und die Bedingungen bei der Integration von Kunden mit
Fluchthintergrund entwickeln und verändern sich stetig weiter. In Kooperation mit dem
Lahn-Dill-Kreis, der Agentur für Arbeit und den Arbeitgeberverbänden (Betrieben)
werden wir die Aufgabe aktiv gestalten. Gute Projekte laufen seit Oktober 2015
(„Chance Arbeitsmarkt“ - ein Projekt des Lahn-Dill-Kreises mit dem Kreis Limburg
Weilburg und Förderung des Landes Hessen - ESF). Im Herbst 2017 konnte eine
zentrale Koordinierungsstelle für die Sprachförderung des BAMF im Kreis eingerichtet
werden. Gerade die Angebote der Sprach- und Berufsförderung durch das BAMF
befinden sich in der stetigen Entwicklung und Veränderung.
Im AMP werden weiterhin die zentralen Punkte, die aus Sicht der Geschäftsleitung des
KJC für die erfolgreiche Arbeit im SGB II ausschlaggebend sind, benannt und bewertet.
Ziel dieser Darstellung ist es die Einschätzungen, Bewertungen und Entscheidungen
der Geschäftsleitung über die Ausrichtung für das Jahr 2018 transparent zu machen.
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Das AMP verfolgt mehrere Ziele:
Es möchte eine Darstellung und Bewertung der verschiedenen Voraussetzungen und
Rahmenbedingungen vornehmen. Dazu wird eine Analyse der bestehenden
Kundenstruktur und des regionalen Arbeitsmarktes vorgenommen. Außerdem werden
der finanzielle Rahmen und die bestehende Akteurslandschaft geschildert, in denen das
KJC agiert. Aus der Zusammenführung dieser verschiedenen Einflüsse leitet das KJC
die Ziele ab, die es im Jahr 2018 erreichen möchte und stellt anschließend dar, durch
welche Maßnahmen diese Ziele erreicht werden sollen.
Das KJC beschäftigt an seinen beiden Standorten (Wetzlar und Dillenburg) insgesamt
292 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Stand 31.12.2017: 211 weiblich; 81 männlich).
Diese arbeiten täglich daran die rund 13.000 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im
LDK sowie deren Angehörige im Rahmen des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) bei
der Sicherung ihrer Existenz zu unterstützen. Ziel des KJC ist es, die
leistungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger dazu zu befähigen und dabei zu
begleiten, selbständig und unabhängig ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und sich
nachhaltig beruflich sowie gesellschaftlich zu integrieren.
Prozess bei der Erstellung dieses Arbeitsmarktprogramms:
Damit die Kompetenzen und Erfahrungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wirksam
in die Strategie des KJC einfließen, wurde das AMP in einem aktiven Dialog erstellt.
Dabei werden die Hinweise und Empfehlungen auch des Beirats des KJC
berücksichtigt. Nach einer ausführlichen Analyse unseres Controllings und Reflektion
mit allen Führungskräften, erarbeitet eine Fachgruppe aus Experten des KJC einen
ersten Entwurf des AMP. In einem Soundingboard, zu dem alle Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des KJC eingeladen waren, wurden in Kleingruppen die Vorschläge der
Fachgruppe vorgestellt und diskutiert. Unter Berücksichtigung der Vorschläge aus dem
Soundingboard wurde das AMP erstellt und dem Verwaltungsrat zur Entscheidung
vorgelegt.
Aus dem Prozess und den dort erworbenen Erkenntnissen und Perspektiven wurden
auch die Angebote zur Zielvereinbarung mit dem Land Hessen gewonnen und die
Zielvereinbarung geschossen.
5 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
1. Die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen des
kommunalen Jobcenter Lahn-Dill im Lahn-Dill-Kreis
1.1 Kundenstruktur
Die Leistungsberechtigten sind für das KJC der zentrale Ausgangspunkt des Handelns,
denn sie sind es, für die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten und denen ihr
Einsatz gilt. Das KJC ist als kommunales Jobcenter angetreten, um eine bestmögliche
Beratung und Dienstleistung für die Bürgerinnen und Bürger im Lahn-Dill-Kreis in der
Umsetzung des SGB II zu bieten. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es
notwendig, die Menschen zu kennen und zu wissen, was sie auszeichnet. Nur so kann
das KJC auf ihre Belange reagieren und die zur Verfügung stehenden Mittel so
einsetzen, dass sie eine bestmögliche Wirkung entfalten. Dabei ist die Individualität des
einzelnen stets zu beachten und wahrzunehmen.
Die erste Erkenntnis klingt banal. Dennoch ist es wichtig, sich dies bewusst zu machen,
da in der öffentlichen Diskussion, ebenso wie in schematisierten Handlungsabläufen,
häufig „DER SGB II Kunde, DIE SGB II-Kundin“ postuliert wird, den bzw. die es so nicht
gibt. Denn - die KundInnen im KJC sind sehr unterschiedlich! Unter den 12.575
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (Stand: Juni 2017) findet man Alleinerziehende,
Jugendliche, Migranten, Ältere Menschen, Personen mit den unterschiedlichsten
Qualifikationen und speziellen gesundheitlichen und sozialen Situationen. Alle
Jobcenter haben diese Herausforderung gemein. Das KJC setzt darauf, dass durch die
kontinuierliche Beziehung zwischen den MitarbeiterInnen und den KundInnen optimal
auf die Verschiedenartigkeit der Bedürfnisse eingegangen werden kann. Die
Beratungsgrundsätze des KJC auf Augenhöhe mit den betroffenen Menschen ist ein
Eckpfeiler dieses Ansatzes.
Der sozialräumliche Ansatz des KJC passt zu diesem Prinzip. Die VermittlerInnen
kennen ihren räumlichen Zuständigkeitsbereich gut und können ihren unterschiedlichen
KundInnen passende Unterstützung anbieten. Die Vernetzung vor Ort ist die Stärke der
Kommune. Und genau diese will das KJC als kommunales Jobcenter verstärkt nutzen.
Die VermittlerInnen im KJC agieren sozusagen als „Hausarzt“ bzw. „Hausärztin“, der/die
den Menschen vor sich ganzheitlich wahrnimmt, aber der/die auch weiß, welche
Spezialistin oder welchen Spezialisten man ggf. hinzuziehen muss. Die regionale
Kooperation mit den Kommunen wird 2018 durch die Stärkung der gemeinsamen
Konzepte intensiviert.
Im KJC sind mehr Frauen (6.451 eLb) als Männer (6.149 eLb) von einem SGB II-
Leistungsbezug betroffen. Dieses Verhältnis von 51,1 % zu 48,9 % entspricht nicht der
Relation der Bevölkerung im Lahn-Dill-Kreis. Das heißt, das Risiko für Frauen im SGB
II-Bezug zu sein, ist größer als das für Männer. Dies gilt auch nach dem Zugang der
überwiegend männlichen Leistungsbezieher mit Fluchthintergrund, der nur scheinbar
die Situation der Frauen verbessert. Darauf will die Geschäftsleitung des KJC, die
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Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) mit den MitarbeiterInnen des
KJC im Sinne der Geschlechtergerechtigkeit reagieren und die Berufstätigkeit von
Frauen fördern. Von den Angeboten für Alleinerziehende und Erziehende in
Paargemeinschaften profitieren insbesondere Frauen, weil sie immer noch die große
Mehrheit der Erziehenden darstellen.
Jeder/jede MitarbeiterIn im KJC hat nahezu alle Kundengruppen in seinem/ihrem
Zuständigkeitsbereich. Für zwei Kundengruppen gibt es jedoch spezielle
AnsprechpartnerInnen: Für die Gruppe der unter 25-jährigen und der Menschen mit
Behinderung (besonderem Bedarf), sowie Rehabilitanden.
Für die 2.701 Personen unter 25 Jahren müssen andere Antworten gefunden werden
als für viele andere Kundengruppen. Für diese Gruppe hat das KJC daher an beiden
Standorten ein spezielles Team von AnsprechpartnerInnen eingesetzt, die
insbesondere den Berufseinstieg und dafür nötige (Vor- und Nach-) Qualifikationen für
die jungen Menschen im Fokus haben. Den AnsprechpartnerInnen im Team U25
stehen dazu speziell für diese Zielgruppe gestaltete Instrumente und Maßnahmen zur
Verfügung. Damit will das KJC den Anteil an Ungelernten und Personen ohne
Berufsabschluss verringern und vermeiden, sodass Personen aus dieser Altersklasse
mit einer schwierigen Erwerbsbiografie ins Leben starten. Der Übergang von Schule zu
Beruf wird so professionell von den MitarbeiterInnen des KJC begleitet. Wir wollen die
Fortsetzung des ALG II-Bezuges für die Kinder und Jugendlichen auch mit der
Förderung der Qualifikation und Stärkung des sozialen Handelns unterbrechen und
beenden.
Einen weiteren Schwerpunkt sieht das KJC bei den KundInnen mit Behinderung. Im
LDK gibt es unter den SGB III- (Arbeitslosengeld I) und SGB II-EmpfängerInnen einen
Anteil von Personen mit Behinderung von 10,5 % (Quelle: Arbeitsmarktreport Lahn-Dill-
Kreis, Oktober 2017). Die Entwicklung zeigt seit Jahren eine sehr schwierige
Arbeitsmarktperspektive für Menschen mit Behinderung im LDK. Dem will der Kreis
auch durch die Beteiligung an der Modellregionen für Inklusion in Hessen (Insgesamt 6
Regionen) begegnen. Um die Belange der Schwerbehinderten adäquat zu bedienen,
setzt das KJC deshalb seit 2012 SpezialistInnen in der Beratung dieses Kundenkreises
ein. Daneben hat es zielgerichtete Förderangebote entwickelt und kann z. B. mit dem
Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft und der Diakonie Dillenburg spezielle
Maßnahmen anbieten, die genau auf die Belange behinderter oder gleichgestellter
ALG-II-BezieherInnen abzielen. Der Anteil der Frauen hat sich von 2012 von 40 % auf
45,3% Mai 2017 gesteigert und liegt nun deutlich über dem Hessenschnitt von 41,9%
(bis 2014 lag die Quote unter dem Hessenschnitt). Der überwiegende Anteil der
Menschen mit Behinderung ist über 50 Jahre alt.
Die Erkenntnisse aus dieser Begleitung wird 2018 nun auch für eLb mit
gesundheitlichen Einschränkungen genutzt (Vorbereitungsangebot zur betrieblichen
Umschulung).
Die zweite Erkenntnis ist, dass die MitarbeiterInnen des KJC sich immer wieder auf
Menschen einstellen müssen, die erstmalig in den Bezug von SGB II-Leistungen
7 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
gelangen und gleichzeitig mit KundInnen arbeiten, die schon lange „bekannt“ sind. Dies
verstärkt sich durch den hohen Zugang von Kunden mit Fluchthintergrund.
Die Zu- und Abgänge stellen die Fluktuation unter den KundInnen dar. Im September
2017 liegen die Zugangsquote bei 4,6% und die Abgangsquote bei 4,0%. Dies
bedeutet, dass die Zugänge sich von 491 mtl. im Juni 2016 auf 569 im September 2017
gesteigert haben. Die Abgänge lagen in dieser Zeit zwischen 462 und 500. Damit liegt
der Lahn-Dill-Kreis derzeit über dem Hessenschnitt, als auch über dem bundesweiten
Schnitt. Das heißt, dass die MitarbeiterInnen im KJC sich im besonderen Maße immer
wieder auf neue Menschen einstellen und ein Arbeitsbündnis erarbeiten müssen.
Die Dynamik und Entwicklung auf dem heimischen Arbeitsmarkt bildet sich in einer
deutlichen Steigerung der Integrationen um über 300 auf 2.813 (Oktober 2016 bis
September 2017). Darunter sind die Eintritte in sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung von 2.094 auf 2.405 gestiegen. Die Nachhaltigkeit der Integration ist auf
69,1 %, Stand Juni 2017, (Juni 2016 66,4%) gestiegen und liegt so deutlich über dem
Hessendurchschnitt mit 67,5%. Seit Juni 2017 gelingt es verstärkt, Kunden mit
Fluchthintergrund an dieser positiven Entwicklung zu beteiligen.
Eine weiterhin schwer zu kalkulierende Variable in der Prognose der Zugänge für 2018
stellen derzeit noch die Übergänge aus dem Asylbewerberleistungsgesetz und die
Zuzüge im Rahmen der Familienzusammenführung dar. Bis Herbst 2017 wurde im KJC
ein deutlicher Anstieg der Antragstellungen durch Menschen mit Fluchthintergrund
verzeichnet. Der Anteil der Ausländer stieg von Juli 2016 bis Juni 2017 um 18,6%. Der
Anteil der Ausländer beträgt so im Mai 2017 38,0% der Leistungsbezieherinnen- und
bezieher. Im Herbst 2017 haben über 3000 Leistungsempfänger und – empfängerinnen
mit Fluchterfahrung Leistungen nach dem SGB II erhalten. Die Anzahl dieses
Personenkreises nimmt stetig zu.
Auch andere Faktoren sind weiterhin unklar: Wie viele der Flüchtlinge haben überhaupt
einen SGB II-Anspruch?, wie viele verbleiben im Lahn-Dill-Kreis?, bei wie vielen gelingt
bereits im Vorfeld eines SGB II-Anspruchs eine Arbeitsmarktintegration, bzw. erfolgen
Förderungen durch das BAMF und die Agentur für Arbeit?, usw. Das KJC wird die
Entwicklung, auch im regelmäßigen Austausch mit dem Fachdienst Zuwanderung und
Integration des Lahn-Dill-Kreises, beobachten. Klar ist, dass bei Kunden mit
Fluchthintergrung die Herausforderungen für eine Arbeitsmarktintegration anders
gelagert sind, als bei „herkömmlichen“ KundInnen des Jobcenters. Hier steht in erster
Linie die Ermittlung und Anerkennung von (formalen) Qualifikationen sowie die
Förderung der sprachlichen Kompetenz im Mittelpunkt. Auch sind die Einstellungen und
Handlungen der Betriebe (Arbeitgeber) und deren Entwicklung maßgeblich für die
Angebote und Erwartungen. Die Erfahrungen aus dem Projekt „Chance Arbeitsmarkt“
des Lahn-Dill-Kreises zeigen auf, dass die Integration in Arbeit und Beruf Zeit braucht.
Die OECD und andere Institute gehen von 5-20 Jahren aus bis die
Beschäftigungsquote der „Flüchtlinge“ das Niveau der Durchschnittsbevölkerung
erreicht. Eine besondere Herausforderung ist die unterschiedliche Lern- und
Schulerfahrung, sowie die beruflichen Situationen in den Heimatländern, die häufig
keine Berufsausbildung in unserem Sinn kennen.
8 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
36,1% der erwerbsfähigen LeistungsbezieherInnen sind seit mehr als 4 Jahren im SGB
II-Bezug. Damit liegt der LDK auch hier über dem hessischen Durchschnitt von 37,7 %
(Quelle: Langzeitleistungsbezieher – Deutschland, Länder und Jobcenter, Juni 2017).
Der SGB II-Bezug ist im LDK zwar weniger verbreitet als im Hessendurchschnitt, aber
dafür dauerhafter. Das KJC will und muss sich deshalb dem Thema
Langzeitleistungsbezug verstärkt widmen. Es ist 2018 damit zu rechnen, dass dieser
deutlich ansteigen wird. Die Ursache liegt im starken Übergang der Kunden mit
Fluchthintergrund in den Langzeitbezug (siehe auch die OECD Einschätzung zur
Integration der Flüchtlinge). Im September 2017 waren mithin 57,4% aller
Leistungsbeziehenden im Langzeitbezug (hessenweit 59,6%). Der Rückgang war
ebenfalls dem starken Zugang neuer Antragsteller (Kunden mit Fluchthintergrund)
geschuldet.
Herausfordernd ist dabei die Differenz zwischen den geforderten beruflichen
Abschlüssen der Arbeitgeber und den Voraussetzungen der Bezieher:
Gerade bei den LangzeitbezieherInnen ist es die Herausforderung immer wieder mit
KundInnen zu arbeiten, die man schon lange kennt und dennoch neue Ideen für den
Betroffenen bzw. die Betroffene entwickelt werden müssen. Wir wollen über die
Beratung zur Befähigung der Menschen sich in den Veränderungen zurechtzufinden
und Arbeit zu haben beitragen bzw. diese fördern. Die Strategie des KJC ist - Zuhören,
Aufnehmen, Verstehen, Stärken. Das KJC setzt auf die Kompetenzen seiner
MitarbeiterInnen und traut diesen zu, dass sie auf ihre heterogene Kundschaft eingehen
und diese ernstnehmen. In der Arbeit mit den KundInnen orientiert sich das KJC daran,
was der/die einzelne Kunde/Kundin mitbringt. So konnte die Integrationsquote
(Durchschnitt der letzten 12 Monate) der Langzeitbeziehenden von September 2016 bis
September 2017 von 15,8% auf 17,9% (von 1.142 auf 1.271 Integrationen) gesteigert
werden. Die Aktivierungsquote beträgt 8,6 % und liegt somit mit 0,6% über den
Hessendurchschnitt.
Wenngleich die KundInnen sehr unterschiedlich sind, zeigen die statistischen
Auswertungen, dass die einzelnen Kundengruppengrößen über die Zeit stabil sind.
Zwar gibt es Schwankungen innerhalb eines Jahres, aber die einzelnen Teilgruppen,
z.B. der Alleinerziehenden oder Menschen mit Behinderung, bleiben leider
zahlenmäßig, bis auf die Gruppe der Migranten, recht beständig.
9 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
1.2 Regionaler Arbeitsmarkt und sozio-ökonomische
Rahmenbedingungen
Der Auftrag des KJC als Jobcenter ist die Hilfebedürftigkeit der KundInnen zu verringern
oder zu beenden, so dass Arbeitssuchende auch ohne die Grundsicherung ihren
Lebensunterhalt bestreiten können. Die eigene Erwerbstätigkeit versteht das KJC nicht
nur als Einnahmequelle, sondern auch als wesentliche Möglichkeit „gebraucht zu
werden“ und „nützlich zu sein“ erleben zu können, was für jeden Menschen wichtig ist.
Die Integration in Arbeit ist daher das zentrale Ziel. Dies funktioniert nur, wenn das KJC
den regionalen Arbeitsmarkt bzw. die ArbeitgeberInnen kennt, weil sie diejenigen sind,
die den KundInnen des Jobcenters Arbeitsplätze anbieten können. Der Arbeitsmarkt
und die Potentiale, die er für die KundInnen bietet, müssen deshalb bei den
Entscheidungen im KJC berücksichtigt werden.
Seit 2005 ist die Zahl der sozialversichversicherungspflichtigen Beschäftigten um 15,9%
bis 2016 angestiegen, damit etwas niedriger wie im Hessendurchschnitt (19,8%). Ein
Grund ist die Wirtschaftskrise 2009, die die Kreisentwicklung (die bis dahin immer über
dem Hessendurchschnitt lag) belastet und auch in den letzten Jahren eine geringere
Steigerungsrate zu Hessen verzeichnet.
Der LDK ist im Vergleich zu Hessen stärker vom industriellen Sektor geprägt, wo der
Dienstleistungssektor eine größere Rolle spielt (75,1 %). Vor Ort jedoch mit
57,8 % eine vergleichsweise geringe Quote aufweist. Der Beschäftigungsgrad in der
Industrie ist also deutlich höher als im Hessenschnitt. Das KJC ist auf die
Beschäftigungsstellen in der Industrie angewiesen. Diese, im Kreis ansässige vor allem
produzierende Industrie, zeichnet sich durch eine hohe Exportabhängigkeit aus und ist
daher den Schwankungen der Weltmärkte unterlegen. Deshalb ist in diesem Bereich
insbesondere die Zeitarbeit verbreitet, die mit ihrer Dienstleistung für Unternehmen
genau auf diese Schwankungen abzielt. Für das KJC bedeutet das, dass
Einstellungsmöglichkeiten für die KundInnen weiterhin stark von der
Arbeitnehmerüberlassung abhängig sein werden. Fast jeder vierte Abgang in
Erwerbstätigkeit der SGB II-KundInnen fällt bislang in den Wirtschaftszweig der
Arbeitnehmerüberlassung. Zeitarbeit ist von jeher eine besonders konjunktursensible
Branche. Aufschwung, wie auch Abschwung, sind gleichermaßen früh spürbar, was
sich aufgrund der Bedeutung für das KJC im Positiven wie im Negativen bei den
Integrationen niederschlagen kann.
Die Beschäftigungsquote von Frauen im LDK hat sich in den letzten Jahren stetig
erhöht. Sie liegt aber immer noch unter dem bundesdeutschen Wert. Frauen wurden
bereits als eine überrepräsentierte Gruppe unter den SGBII-BezieherInnen identifiziert
(siehe Kapitel 1.1). Einen Grund sieht das KJC in dem starken industriellen Profil des
Kreises, welches für Männer oftmals bessere Beschäftigungschancen bietet als für
Frauen, bei denen der dritte Sektor eine größere Bedeutung hat. Das KJC sieht es
daher als wichtige Aufgabe an, Frauen stärker zu unterstützen und regionale
10 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
Beschäftigungschancen zu entwickeln. Perspektivisch sind Arbeitsplätze in der
Gesundheitsbranche oder im Sozialbereich denkbar. Das KJC will sich um die nötigen
(Vor-)Qualifizierungen kümmern, um in diesen Bereichen tätig sein zu können. Mit den
Qualifizierungsvorhaben trägt das gleichzeitig dem hohen Anteil an Ungelernten unter
den SGB II-EmpfängerInnen Rechnung und kann zumindest in Teilen dem
Fachkräftemangel entgegenwirken. Ganzheitliche regionale Projekte mit Partnern
werden initiiert. Zusätzlich unterstützt die Fachstelle Kinderbetreuung die berufliche
Integration der Erziehenden.
Erfreulich ist die hohe Ausbildungsquote im Lahn-Dill-Kreis von 7,2% (Quelle:
Strukturdaten der Agentur für Arbeit Limburg-Wetzlar). Das bedeutet, dass die Betriebe
im LDK vergleichsweise häufig Nachwuchs ausbilden. Für das KJC bedeutet das, dass
die Ausbildungsfreude der ArbeitgeberInnen genutzt werden soll, um möglichst viele der
KundInnen in Ausbildung zu vermitteln oder entsprechende vorgelagerte Schritte, wie
berufliche Erprobungen und Praktika, zu realisieren. Der Ausgleich der Anforderungen
der Betriebe und der Fähigkeiten der jungen Leistungsbezieher bedarf dem Einsatz und
der Bereitschaft sich gegenseitig einzulassen. Diese kann jedoch nur bedingt durch das
KJC beeinflusst werden.
Dieser Weg in Unternehmen ist insbesondere für KundInnen geeignet, die oftmals den
Formalkriterien nicht im gewünschten Maß entsprechen. Viele Jobcenter machen die
Erfahrung, dass in gängigen Einstellungsprozessen die Stärken von SGB II-
LeistungsbezieherInnen oft nicht zum Tragen kommen, weil sie nach formalen Kriterien
aussortiert werden. Bei einer intensiven Begleitung durch den Arbeitgeber-
Personalservice (AGPS) des Jobcenters, einem „an die Hand nehmen“ (makeln),
können auch solche BewerberInnen eine Stelle finden, die eher auf den zweiten Blick
überzeugen können.
Neben der Konzentration auf Ausbildungsmöglichkeiten und dem Ausschöpfen der
wichtigen Angebote in der Zeitarbeit sieht die Geschäftsleitung des KJC eine weitere
Chance, um auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu agieren. Der bewerberorientierte
Vermittlungsansatz muss nicht zwangsläufig an den Kreisgrenzen enden, sondern sollte
zielgerichtet auch auf weitere ArbeitgeberInnen ausgedehnt werden, bei denen
Integrationschancen für SGB II-KundInnen bestehen. Deshalb kann das KJC auch
stärker darauf achten, dass ArbeitgeberInnen in Nachbarkreisen
Beschäftigungsmöglichkeiten für KundInnen im Lahn-Dill-Kreis bieten könnten. Hierbei
müssen Fragen rund um das Thema Pendeln gelöst werden.
Die Entwicklung der Übergänge aus dem Asylbewerberleistungsgesetz muss weiterhin
sorgfältig beobachtet und analysiert werden, um sich rechtzeitig auf die Veränderungen
vorbereiten zu können. Auch auf die veränderten Förderbedarfe (z.B. Sprache) dieser
Personengruppe. Das KJC hat daher regelmäßige Informationsaustausche mit dem
„Fachdienst Zuwanderung und Integration“ des Lahn-Dill-Kreises und beteiligt sich an
der Konzeption des Projektes „Chance Arbeitsmarkt“. Durch den Fokus des Projektes
mit dem Thema „Flüchtlingen einen Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen“, werden
wichtige Aspekte der Arbeitsmarktintegration bereits bearbeitet, bevor ein Übergang
11 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
zum SGB II stattfindet. Im Idealfall kann der Übergang vermieden werden. Ansonsten
kann auf die Arbeit im Projekt durch das KJC aufgebaut werden. Innerhalb des KJC
werden die Kunden mit Fluchthintergrund in den Regionalteams begleitet, die auf ihre
regionale Kompetenz aufbauen. Die eingerichtete „Fachstelle Flüchtlinge“ entwickelt
Integrationskonzepte und ist federführend für die nächsten Entwicklungsschritte und die
Strategie des KJC. Wichtig für unsere Arbeit sind die übergreifende Kreisstrategie zur
Integration und die Zusammenarbeit mit den Akteuren (LDK, Kommunen, GWAB,
Ehrenamt, Wirtschaft und vielen mehr). Die Strategie zeigt seit Mitte 2017 nachhaltig
Wirkung. So können seit Sommer 2017 ca. 50 Personen, überwiegend männlich, in
Arbeit oder Ausbildung mtl. integriert werden.
Das Einstellungspotential im LDK wird maßgelblich durch die Anzahl der
abgeschlossenen Beschäftigungsverhältnisse und die Anzahl der gemeldeten offenen
Stellen beeinfluss. In den vergangenen Jahren wurden annähernd 25.000 neue
Beschäftigungsverhältnisse (incl. Ausbildungsverträgen) jährlich abgeschlossen, damit
wäre das Niveau von 2007, nach dem Einbruch 2009, fast wieder erreicht. Seit 2004
steigt die Anzahl der gemeldeten offenen Stellen bei der Agentur für Arbeit und
Jobcenter stetig stark an. Die hohe Anzahl der gewünschten Einstellungen bietet
Chancen, zeigt in weiten Bereichen jedoch auch die Abweichung zwischen Angebot
und Nachfrage nach Qualifikationen auf. Die Aus- und Einpendlerquote liegt etwas über
20% und ist ausgeglichen. Die angrenzenden Arbeitsmärkte an den LDK bieten auch
unter Berücksichtigung des öffentlichen Nahverkehrs keine zusätzlichen Impulse.
Die Zukunft „4.0“ hat längst begonnen. Dennoch sind die Konsequenzen für die
Beschäftigten und Arbeitssuchenden noch nicht konkret absehbar. Es gibt in vielen
Bereichen umfangreiche Auswirkungen und Veränderungspotentiale auf die Arbeit. Das
KJC wird den Prozess und die Auswirkung auf die Menschen in der Region beobachten
und in seiner Strategie berücksichtigen.
1.3 Finanzielle Rahmenbedingungen
Neben den KundInnen und den Bedingungen am regionalen Arbeitsmarkt wird der
Handlungsrahmen des KJC maßgeblich von dem verfügbaren Budget bestimmt.
Gerade beim Einsatz der finanziellen Mittel ist es für das KJC selbstverständlich das
eigene Handeln stets auf Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit des Mitteleinsatzes zu
prüfen. Ziel ist es, die verfügbaren Mittel so einzusetzen, dass sie den KundInnen
bestmöglich zugutekommen – egal ob für die Leistungssachbearbeitung oder die
Integrationsarbeit, egal, ob durch Unterstützung aus dem Haus heraus oder durch
externe PartnerInnen.
Bei der Analyse der Entwicklung der Kundenstruktur wurde bereits auf ihre Stabilität
hingewiesen. Darauf möchte das KJC reagieren, indem es auch auf eine stabile
Mitarbeiterschaft im Jobcenter setzt. Das folgt dem Grundsatz des Hauses, dass eine
gute Zusammenarbeit von KundInnen und MitarbeiterInnen das Fundament für eine
erfolgreiche Arbeit ist.
12 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
Für das Jahr 2018 hat das KJC voraussichtlich ein Gesamtbudget von 23 Mill. Euro zur
Verfügung. Dies setzt sich aus dem Verwaltungstitel und dem Eingliederungstitel des
Bundes zusammen. Hinzu kommt der kommunale Finanzierungsanteil in Höhe von 15,2
% der Gesamtverwaltungskosten. Weitere Mittel stehen durch die Teilnahme am ESF-
Bundesprogramm für LangzeitbezieherInnen in Höhe von rund 250.000 Euro und durch
die Teilnahme am Bundesprogramm „Soziale Teilhabe“ in Höhe von rund 1,6 Mio. Euro
zur Verfügung. Zusätzlich wird das Landesprogramm für Langzeitarbeitslose in Wetzlar
durch den Internationalen Bund in Zusammenarbeit mit uns und der Stadt durchgeführt.
Die Mittelzuweisungen sind im Zusammenhang mit der Bundestagswahl 2017 und dem
vorher beschlossenen vorläufigen Bundeshaushalt geringer als 2017. Neue Impulse für
den Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit sind nach der Bildung einer Koalition und neuen
Bundesregierung zu erwarten. Dies wird jedoch für 2018 nach jetzigem Stand kaum
noch Wirkung entfalten können.
Wie auch bereits in 2017 werden die finanziellen Mittel des Bundes, insbesondere unter
Berücksichtigung der Integrations- und Verwaltungskosten, im Zusammenhang mit der
Integration der Flüchtlinge zugeteilt. Da unser Anteil der „Flüchtlingsbedingten“ Kosten
ca. 30% über unseren bisherigen Strukturanteil liegt, profitieren wir etwas von der
differenzierten Mittelzuweisung des Bundes für Flüchtlinge.
1.4 Akteurslandschaft
Das KJC begreift sich als Teil der kommunalen Landschaft – dieses Selbstverständnis
ist Grundlage für die Ausübung der „Option“ durch den Lahn-Dill-Kreis und hat sich
mittlerweile in der Praxis bewährt. Das KJC weiß, dass häufig weitere Begleitumstände
der KundInnen mit in den Blick genommen werden müssen, um ein ganzheitliches
Verständnis von ihnen zu entwickeln. Dies gilt besonders für die gesellschaftliche und
berufliche Integration der „Flüchtlinge“ in unserer Region.
Weitere Herausforderungen können im Bereich der Schulden oder der Unterbringung,
bei der Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen, Problemen in der Schule oder in
der Familie sowie bei körperlichen, seelischen und psychischen Erkrankungen oder
Suchtverhalten liegen. Oftmals sind auch Abteilungen des LDK bei SGB II-KundInnen
involviert, wie die Abteilung „Kinder- und Jugendhilfe“ oder die Abteilung „Soziales und
Integration“ (bzw. die entsprechenden Ämter der Stadt Wetzlar). Es gilt: Abgestimmt an
einem Strang zu ziehen. Darüber hinaus findet in sogenannten Praktikerrunden ein
regelmäßiger Austausch mit den Beraterinnen und Beratern von Caritas, Diakonie und
Bewährungshilfe statt.
Das KJC ist in seiner Akteurslandschaft fest verankert und kann auf etablierte Kontakte
zurückgreifen – es bewertet die aufgebauten Kooperationen für gut und will sie weiter
ausbauen und vertiefen.
13 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
Folgende Themen spielen dabei eine Rolle:
Regionalentwicklung/ Arbeitsmarkt
Im Bereich der Regionalentwicklung/Arbeitsmarkt finden sich AkteurInnen zusammen,
um die Kundenübergänge in andere Systeme oder Zuständigkeitsbereiche zu
besprechen und gut zu gestalten. Für viele der KundInnen sind z. B. Gesundheitsfragen
und Erwerbsfähigkeit eine entscheidende Rolle. In die Ausbildungs- und
Arbeitsmarktstrategie des LDK kann das KJC seine Anforderungen einbringen und sich
an der Entwicklung neuer Strukturen und Angebote beteiligten. Das Netzwerk „OLOV“
unterstützt den Übergang „Schule – Beruf“ und unterstützt so die Arbeit des KJC. Ein
wichtiger Baustein der Kooperation findet auch im Beirat des KJC statt.
Wohnen
Positive Erfahrungen werden beispielsweise in Bezug auf Wohnraumsicherung
gemacht. Durch die enge Zusammenarbeit mit den Wohnhilfebüros des Lahn-Dill-
Kreises und der Stadt Wetzlar können hier drohende Wohnungsräumungsklagen
vermieden oder Wohnraumbedarfe von KundInnen in manchen Fällen befriedigt
werden. Das KJC will noch mehr solcher Beispiele der bürgerfreundlichen Kommune
realisieren und weiter gemeinsam mit seinen PartnerInnen unbürokratische Lösungen
entwickeln. Diese Kooperation wird vor dem Hintergrund des Zuzugs in den LDK,
insbesondere nach Wetzlar, in Zukunft noch wichtiger (Menschen mit
Migrationshintergrund und auch Fachkräfte).
14 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
Junge Menschen U25
Im Kontext der Zielgruppe U25 engagiert sich das KJC mit anderen
VerbundpartnerInnen, z. B. der IHK, der Agentur für Arbeit, den Kammern oder dem
Jugendamt in verschiedenen Ausschüssen und Pakten (z. B. Ausbildungspakt,
Arbeitsgruppe KJC und Jugendhilfeträger (LDK und Stadt Wetzlar),
Jugendhilfeausschüsse von Lahn-Dill-Kreis und Stadt Wetzlar, OLoV, usw.) Die
Interessen der Ausbildungsbetriebe sowie der familiäre Hintergrund der Jugendlichen
müssen in den Blick genommen werden und Fördermöglichkeiten sowie
Notwendigkeiten, auch außerhalb des SGB II, mitbedacht werden. So wird die
Möglichkeit der Kooperation mit der Jugendhilfe nach § 16h SGB II aktiv genutzt.
Familien- und Gleichstellungsförderung.
Das KJC kann seinen Schwerpunkt der Frauenförderung mit den Möglichkeiten aus der
Netzwerkarbeit „Familie und Gleichstellungsförderung“ ergänzen. So existiert
beispielsweise eine Frauenkommission des Lahn-Dill-Kreises, welche Maßnahmen zur
Förderung der Gleichberechtigung initiiert. Das Bündnis für Familie im Lahn-Dill-Kreis
kümmert sich um die Verbesserung familiengerechter Lebens- und Arbeitsbedingungen.
Impulse von und aus der Frauenförderung kommen auch der Zielgruppe Frauen im
Jobcenter zugute. Die konkrete Unterstützung wird durch die vom LDK finanzierte
„Fachstelle Kinderbetreuung“ in Kooperation mit der Beauftragten für Chancengleichheit
am Arbeitsmarkt (BCA) des KJC gefördert. Erfolgreich unterstützt die seit 2005 im Kreis
aktiv gestaltete „Familienfreundliche Region“ die Chancen für Frauen und Erziehende.
Soziale Integration
Das Themenfeld „Soziale Integration“ ist ein weites Feld, in dem Netzwerkarbeit, wie
z.B. Kooperationen mit der Suchtberatung, der psychosozialen Arbeitsgemeinschaft
oder auch dem Landeswohlfahrtsverbands und weiteren AkteurInnen, verortet werden.
Hier findet das KJC Antworten auf drängende soziale Problemlagen der KundInnen.
Aufnahme der Flüchtlinge in die Region
Seit 2013 sind über 5000 „Flüchtlinge“ im Lahn-Dill-Kreis aufgenommen worden.
Frühzeitig wurde das Fördersystem „Chance Arbeitsmarkt“ zur beruflichen Integration
parallel zur Versorgung und Unterbringung im LDK aufgebaut. In der Kooperation der
Fachabteilung beim LDK, der GWAB, der Agentur für Arbeit und des KJC – wie auch
der Akteure im Landkreis Limburg-Weilburg – wurde ein Konzept aus drei Stufen mit
Förderung des Landes Hessen und ESF Sozialfond entwickelt. Die Akteure vor Ort
haben auch mit dem Ehrenamt, Firmen der Region und Arbeitgeberverbänden, sowie
den Wohlfahrtsverbänden ein aktives Netzwerk und viele Förderansätze aufgebaut. So
sind die Firmen im Netzwerk https://www.unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de/ aktiv. Die
„Gesamtstrategie“ wird im LDK entwickelt und baut auf die zentrale Bildungsförderung
(Bildungsregion) auf. Für die Arbeit des KJC ist entscheidend, welche frühzeitigen und
mit dem Ziel Arbeit verbundenen Förderungen vor dem Übertritt in die Verantwortung
des SGB II erfolgen konnten oder bereits initiiert sind.
Herausfordernd ist die vielen verschiedenen Förder- und Unterstützungsangebote durch
Bundes-, Landes-, und ESF Programme, Initiativen der Wohlfahrts- und
15 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
Arbeitgeberverbände, sowie Arbeitgeberangebote sinnvoll und effektiv für die Region zu
erschließen und effektiv einzusetzen. Lernzentren (GWAB) und andere Aktivitäten
fördern besonders die Bildung und Lernfähigkeiten der Menschen.
Besonders wichtig ist es, dass die Integration der minderjährigen unbegleiteten
Flüchtlinge durch die Jugendämter erfolgreich ist und die Übergänge in die
Zuständigkeit des KJC die Förderungen und Entwicklungen nicht unterbrechen. Eine
zentrale Bedeutung hat dabei die Entwicklung der Angebote des Hessischen
Kultusministeriums an den Berufsschulen (InteA und BzB), die gerade inhaltlich und
quantitativ entwickelt werden.
Zentral ist hierbei die Verknüpfung mit den Angeboten und Entwicklungen der
Förderungen des BAMF. Die Angebote müssen effektiv und effizient verknüpft werden
Deshalb wurde im Herbst 2017 eine Zentrale Koordinierungsstelle zur Sprachförderung
im LDK beim KJC eingerichtet. Aktiv zu beobachten und zu berücksichtigen sind die
Entwicklungen dieser Förderung.
Zusammenarbeit kommunaler Träger
Im Zusammenschluss der kommunalen Jobcenter profitiert das KJC sowohl bei
fachlichen als auch bei strategischen Fragen. In Arbeitsgruppen werden verschiedene
Themen von Eingliederung bis hin zu Finanzen und IT bearbeitet. Der hessische
Landkreistag mit der Arbeitsgruppe Option hat fachlich-strategische und politische
Themen auf der Agenda. Diese Netzwerkarbeit ermöglicht dem KJC das eigene Haus
besser aufzustellen und gemeinschaftliche Interessen, die es mit anderen Jobcentern
teilt, zu adressieren. So werden Projekte der „ Sozialen Stadt“ und „BIWAQ“ mit unserer
Beteiligung umgesetzt.
Der Zuzug von Migranten mit Fluchterfahrung fordert und entwickelt neue Strukturen,
bzw. gibt bestehenden Strukturen eine stärkere Bedeutung. Es gilt aufmerksam zu sein
und mit den Akteuren in der Region tragfähiges Arbeitsbündnis zu stärken, zu
entwickeln und zuzulassen. Wie die Region wahrgenommen wird, ist entscheidend
dafür, ob die Menschen hier bleiben und somit die Integration möglich wird.
So wird 2018 ein erstes kommunales Konzept mit der Stadt Sinn in den Räumen der
Gemeinde realisiert. Die Einbindung der Multiplikatoren (vorweg des Bürgermeisters)
vor Ort soll den SGB II-Beziehern, die überwiegend Kinder erziehen, neue Perspektiven
und Chancen zur Erwerbstätigkeit eröffnen.
Neue Perspektiven 2018:
Das neue Bundesteilhabegesetz (SGB IX) hat den Aspekt Arbeit und Kooperationen der
Partner gestärkt. Es wird sich im Rahmen der Modelmöglichkeit nach § 11 SGB IX die
Akteurslandschaft neu zusammenfügen oder entwickeln. Das KJC will diese Chancen
nutzen.
Gesundheitliche Einschränkungen, auch jenseits eines bescheinigten Grad der
Einschränkung, beeinflussen die Integrationschancen. Die Möglichkeiten der
Kooperation mit den Krankenkassen zur Gewinnung von Präventionsangeboten im
Rahmen des SGB V sollen gewonnen werden. Hierzu wollen wir die Erfahrungen der
Modellregion Limburg/Weilburg nutzen.
16 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
2. Ziele für das Jahr 2018
Die Geschäftsleitung des KJC hat sich mit den Einflussfaktoren und den
Rahmenbedingungen, die auf die Arbeit des kommunalen Jobcenters im Jahr 2018
wirken werden, befasst und leitet daraus die Zielsetzung für das kommende Jahr ab.
Die Ziele des KJC stehen in einem hierarchischen Verhältnis zueinander und ergeben
sich zum einen aus konkreten Vereinbarungen mit Land und Kommune und zum
anderen aus geschäftspolitischer Initiative der Geschäftsleitung heraus. Die vielfältigen
operativen Ziele lassen sich sämtlich den zentralen Zielen zuordnen.
Für die Erstellung des AMP 2018 hatte die Geschäftsleitung zur Orientierung die Ziele
beschrieben:
Unsere Ziele für 2018:
- Wir fördern die berufliche Teilhabe von Menschen durch die Integrationen in Arbeit, durch die Aktivierung in Maßnahmen und durch eine enge Kontaktdichte in persönlichen Gesprächen. Wir messen den Erfolg unserer Arbeit dabei an den Integrationsquoten (z.B. Allgemein, Frauen, Erziehende, Schwerbehinderte).
- Wir reduzieren den Langzeitbezug durch die Integration und Aktivierung von Langzeitbeziehern.
- Wir verhindern ein „Nachwachsen“ des SGB II-Bezugs durch eine Schwerpunktsetzung im U-25-Bereich, durch eine zielgerichtete BuT Förderung und eine hohe Anzahl von Eintritten in Ausbildung (einschl. FbW).
- Wir fördern die Arbeitsaufnahmen für Menschen mit Fluchthintergrund und haben dazu eine Integrationsstrategie.
- Wir achten auf einen effektiven Mitteleinsatz und beachten die Wirkung der Maßnahmen, insbesondere auf die Integrationsquoten.
Oberste Priorität hat die übergeordnete, jahresunabhängige Zielsetzung des KJC, die
Umsetzung des SGB II. Darunter finden sich auch für das Jahr 2018 konkrete
Ergebnisziele, d. h. Ziele mit einer direkten, quantitativen Ergebniserwartung. Diese
finden sich auf zwei Ebenen, wobei die zweite Ebene auf die erste Ebene wirkt. Unter
diesen konkreten Ergebniszielen finden sich weitere Ziele, die das KJC ebenfalls
anstrebt, ohne hierfür jedoch explizit Vorgaben zu machen. Diese Ziele sind dennoch
ebenfalls wichtig, da von ihnen ein direkter Effekt auf die Ergebnisziele zu erwarten ist.
Schließlich formuliert die Geschäftsleitung noch Ziele für die interne
Organisationsentwicklung, von denen sie ausgeht, dass sie sich positiv auf die übrigen
Ziele und die Zielerreichung auswirken werden.
17 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
Die Ziele für das Jahr 2018 sind in folgender Zielpyramide festgehalten:
Globalziel des SGB II
Verminderung / Vermeidung von Langzeitleistungsbezug
Integration in Erwerbstätigkeit
Integration von Alleinerziehenden
Integration von Schwerbehinderten
Integration und vollqualifizierende
Ausbildung von U25
Integration und Unterstützung aller weiteren Kundengruppen
(Weiter-)Qualifizierung in Gesprächsführung und Beratung
Übergeordnete Ziele
Ergebnisziele Ebene 1
Ergebnisziele Ebene 2
Ziele Organisations-entwicklung
Weitere Ziele
Weiterentwicklung des Beratungs-instrumentes „Qualifizierte EGV“
Fortbildung „Umgang mit psychisch erkrankten KundInnen
Die übergeordnete Zielsetzung des KJC besteht aus dem Globalziel. Dieses leitet sich
aus dem Auftrag des SGB II ab. Im Leitbild des KJC wurde das Globalziel, wie folgt
übersetzt: „Wir unterstützen die Menschen im Lahn-Dill-Kreis im Rahmen des SGB II,
um ihre Existenz zu sichern und sich nachhaltig beruflich zu integrieren.“ Dieses Ziel
steht in seiner Wertigkeit über allen weiteren Zielen. Alle anderen Ziele müssen mit
diesem in Einklang stehen.
Auf der nächsten Zielebene stehen konkrete Ergebnisziele, die das KJC im Jahr 2018
erreichen möchte. Die Zielwerte werden mit dem HMSI (Hessisches Ministerium für
Soziales und Integration) in einer Zielvereinbarung gemäß § 48b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4
SGB II abgeschlossen. Hierbei ist der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
eingebunden.
Zum einen wird ein konkreter Zielwert für die Integration in Erwerbstätigkeit (Kennzahl
K2 gemäß § 48 a SGB II) vereinbart. Prognostisch werden zum Ende des Jahres 2018
2.800 Integrationen erwartet. Mit dem HMSI wird für das Jahr 2018 eine absolute
Integrationszahl von 2.806 Integrationen vereinbart.
Zum anderen hat das KJC mit dem HMSI das Ziel vereinbart, den Anstieg des
Langzeitleistungsbezugs auf 7,04% (7.610 Personen) zu begrenzen.
(Langzeitleistungsbeziehende sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mindestens
21 Monaten in den letzten 24 Monaten im Leistungsbezug waren).
Das KJC hat für 2018 drei weitere konkrete Ziele zu folgenden Bereichen definiert: Die
Integration von Alleinerziehenden, die Integration und vollqualifizierende Ausbildung
von U25 und die Integration von Schwerbehinderten, die sich alle als besondere
Zielgruppen in der kreisweiten Strategie des LDK wiederfinden. Die Rechtsänderung in
§ 1 Absatz 3 SGB II stärkt das Ziel der vollqualifizierenden Ausbildung, das nun
gleichberechtigtes Ziel des Gesetzes ist (..2. Beendigung oder Verringerung der
Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit und …)
Für die Integration von Alleinerziehenden setzt sich das KJC das Ziel, die Anzahl der
erwarteten Integrationen in 2018 von 300 auf 310 zu steigern. Zu der Integration und
vollqualifizierten Ausbildung von U25 formuliert das KJC das Ziel, das Niveau des
18 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
Vorjahres in 2018 zu halten. Die Integrationschancen für Schwerbehinderte sollen in
2018 weiterentwickelt werden. Durch die Zielsetzung bei diesen drei Kundengruppen
darf jedoch nicht die Arbeit mit den anderen KundInnen aus dem Blick geraten.
Dies gilt besonders auch vor dem Hintergrund der Arbeit mit und für Kunden mit
Fluchterfahrung.
Die Geschäftsleitung sieht im Personal des Hauses die wichtigste Ressource für eine
erfolgreiche Arbeit mit den KundInnen. Aus diesem Grund setzt das KJC für 2018
wiederum Augenmerk auf die interne Organisations- und Personalentwicklung (siehe
3.4). Frühzeitig wurde in 2016 und 2017 bereits Personal für den erwarten Anstieg der
„Fallzahlen“ vor dem Fluchthintergrund eingestellt und qualifiziert.
So sind im Bereich der Organisationsentwicklung besonders das Raumkonzept
(Beratungsräume) am Standort Wetzlar, die Umsetzung der eAkte sowie die
Prozessentwicklung von Bedeutung. Inhaltlich ist in einem Qualitätsprozess die Arbeit
mit der Eingliederungsvereinbarung reflektiert und weiterentwickelt worden. Neben
quantitativen Beratungserwartungen wurde mit der Kommunikationsschulung, der
Fallreflektion (-besprechung) und der Weiterentwicklung der
Eingliederungsvereinbarung als Grundlage unserer Arbeit die Arbeit mit den
Leistungsberechtigten gestärkt. Dabei wurde das „Sicherheitskonzept“ im KJC
weiterentwickelt.
Kommunikation und Wissensmanagement sind wichtige Bestandteile für die Qualität
der Arbeit des KJC. Es werden daher Verbesserungen und Neuerungen der Struktur
sowie der Konzepte dieser Punkte im Laufe des Jahres 2018 angestrebt.
Darüber hinaus formuliert die Geschäftsleitung keine weiteren Steuerungsziele, sondern
setzt darauf, dass alle MitarbeiterInnen einen eigenverantwortlichen engagierten
Umgang mit ihren Ressourcen pflegen und sich bewusst und aktiv in die Ausgestaltung
ihrer eigenen Arbeit und ihres Arbeitsumfeldes einbringen.
19 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
3. Umsetzung der Ziele
3.1 Verteilung des Maßnahmebudgets
Bei der Planung des Maßnahmebudgets orientiert sich das KJC an den Zielen, welche
im Jahr 2018 erreicht werden sollen.
Dabei ergibt sich für den Mitteleinsatz folgende Verteilung:
Über die Hälfte des Maßnahmebudgets wird für die Erreichung des Ziels „Integration in
Arbeit“ eingesetzt. Weitere rund 23 % werden im Bereich „Vermeidung von
Langzeitleistungsbezug“ eingesetzt, wobei zusätzlich für diese Zielgruppe die Mittel aus
den Projekten „Soziale Teilhabe“ und „ESF-Programm“ für Langzeitleistungsbezieher
eingesetzt werden. Der Mitteleinsatz für die „Integration von Alleinerziehenden“ liegt
tendenziell eher quer zu den übrigen Zielen. Maßnahmen, die sich ausschließlich an
Alleinerziehende richten, nehmen einen Anteil von 3 % am gesamten Maßnahmebudget
ein. Hier ist anzumerken, dass die Zielgruppe der Alleinerziehenden auch in den
übrigen Maßnahmen explizit angesprochen wird. Damit plant das KJC für diese
Zielgruppe einen überdurchschnittlich hohen Anteil ein, bezogen auf ihren Anteil an
allen erwerbsfähigen LeistungsbezieherInnen. Dieser liegt bei 14,8 %. Gleiches gilt
auch für BAE-Plätze (Berufsausbildung in der außerbetrieblichen Einrichtung). Ähnlich
verhält es sich bei den Maßnahmen zur Unterstützung von Schwerbehinderten. 5 % des
Budgets werden hier für Maßnahmen eingesetzt, die sich ausschließlich an
Schwerbehinderte richten. Ergänzt wird das Angebot durch Mittel aus Landes- und
Bundesprogrammen (z. B. Hepas - Hessen).
20 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
Für die Zielgruppe der U25 stehen 15 % der Mittel zur Verfügung. Für diese Zielgruppe
gilt, wie bei Alleinerziehenden, dass sie auch an den Allgemeinen Maßnahmen
teilnimmt, z.B. JobAktiv und Aktivierungszentrum. Die übrigen 2 % des Budgets werden
für Maßnahmen eingesetzt, die sich an sonstige Kundengruppen des Hauses richten.
Die Auswirkungen durch den Anteil der Leistungsbezieher mit Migrationshintergrund
(und Fluchterfahrung) entwickeln sich stetig. Ende des Jahres 2017 gehörte annähernd
jeder 5. Leistungsbezieher dieser Kundengruppe an. Besonders die Entwicklung der
Förderungen des BAMF und der Kommune, sowie der Agentur für Arbeit neben den
Schulen/Berufsschulen lassen sich auch Ende 2017 noch nicht abschließend
einschätzen. Hierdurch kann es zu Verschiebungen der Anteile kommen.
3.2 Maßnahmeschwerpunkte der verschiedenen Zielbereiche
An dieser Stelle werden exemplarisch Maßnahmen und Aktivitäten vorgestellt, die bei
der Erreichung der verschiedenen Ziele in 2018 eine wesentliche Rolle spielen sollen.
Für alle Maßnahmen gilt, dass ihre Zielerreichung, die nicht ausschließlich auf eine
Integration auf den ersten Arbeitsmarkt abzielen (kann), und die Qualität der
Umsetzung laufend evaluiert und in regelmäßigen Gesprächen mit dem jeweiligen
Träger erörtert wird. Außerdem wird intern bewertet, ob die Maßnahmen konzeptionell
(noch) zu den Zielen des KJC passen. Dabei werden durch den finanziellen Rahmen
Bedingungen vorgegeben, bei denen auch manches Wünschenswerte nicht realisierbar
ist. Die interne Arbeitsweise im KJC wird im Rahmen der Fallsupervision, bzw.
Fallbesprechungen laufend regelhaft evaluiert und Qualitativ weiterentwickelt.
Die Maßnahmenpriorisierung und -entwicklung erfolgt mit den MitarbeiterInnen des KJC
in einem breiten Beteiligungsverfahren. Die Bilder zeigen exemplarisch für den Bereich
U25 und Rehabilitation/ Menschen mit Behinderung die Vielfalt der Angebote auf:
21 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
Ziel: Integration in Arbeit:
Arbeitgeberpersonalservice des KJC unterstützt die Arbeit der Mitarbeitenden in den
Regionalteams bei der Verbindung zu den Betrieben. Die MitarbeiterIinnen akquirieren
zum einen konkrete Stellenangebote für die Leistungsempfänger und unterstützen zum
anderen Betriebe bei der Mitarbeitereinstellung.
Das Team
unterstützt marktnahe bzw. motivierte Menschen bei der Integration
vermittelt bewerberorientiert.
führt Bewerbertage/ Gruppeninformationen mit Arbeitgebern für unsere
KundInnen durch.
stärkt das Absolventenmanagement bei erfolgreich abgeschlossener FbW
(Weiterbildung) unserer Kundinnen und Kunden.
informiert die Kolleginnen und Kollegen z. B. durch Gespräche und im Intranet
gezielt über Fördermöglichkeiten, Maßnahmen und Aktuelles (z.B.
Stellenangebote) zur Stärkung der Integrationsausrichtung des KJC.
Die berufliche Qualifzierung (FbW) ist eine Möglichkeit von den guten
Arbeitsmarktperspektiven in der Region zu profitieren. Wir wollen daher die berufliche
Weiterbildung (FbW) in 2018 im Rahmen des Budgets stärken. Dabei hat die aus dem
Bereich Rehabilitation bekannte Vorbereitungsförderung für die betriebliche
Umschulung eine große Bedeutung. Nur so werden lebensältere Menschen die
gesetzlich verkürzte Ausbildung meistern. So wollen wir die Initiative „Spätstarter“ neu
22 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
beleben. Die Nachqualifizierung in Beschäftigung soll auch in Kooperation mit der
Agentur für Arbeit zur gesicherten Integration führen und Aufstiegschancen schaffen.
JobAktiv – schnell in Arbeit statt erfolgreiche Antragstellung
Der Idee einer Werkakademie folgend realisieren wir „JobAktiv“ als Erstangebot für
AntragstellerInnen und KundInnen. In einem Zeitraum von acht Wochen besteht das
Angebot und die Pflicht, an vier frei wählbaren Terminen - über die Woche verteilt -
teilzunehmen.
Das Grundverständnis ist, dass BewerberInnen „Fachleute in eigener Sache“ sind und
damit das erforderliche Wissen hinsichtlich Arbeit und Beruf bei den TeilnehmerInnen
vorhanden ist. Die Jobcoaches haben die Aufgabe, den Austausch der BewerberInnen
untereinander zu unterstützen. Hierdurch werden sie sich ihrer persönlichen wie auch
fachlichen Kompetenzen und Interessen bewusst und lernen diese argumentativ zu
vertreten. Sie gewinnen neue Ideen um ihre Bewerbungsaktivitäten zu variieren, neu zu
strukturieren und auszudehnen. Die eigene Überzeugung, erfolgreich sein zu können,
wirkt sich motivierend auf die TeilnehmerInnen aus. Die Perspektive in nachhaltige
Beschäftigung einzumünden erhöht sich, da die Menschen sich auf Veränderungen
einlassen und diese betreiben.
An den Standorten Dillenburg und Wetzlar stehen bei JobAktiv - neben der gängigen
technischen Ausstattung - alle erforderlichen Materialien zur Erstellung von
Bewerbungsunterlagen zur Verfügung. Bei 48 Plätzen können bis zu 100
TeilnehmerInnen gleichzeitig teilnehmen, der Einstieg ist für bis zu 28 Personen
wöchentlich möglich. Die Integrationsquoten liegen seit 2017 bei über 50%.
Ziel: Verminderung / Vermeidung von Langzeitleistungsbezug:
Die respektvolle qualifizierte Beratung durch die MitarbeiterInnen ist Voraussetzung für
das Arbeitsbündnis des Betroffenen. Dies ist Voraussetzung für die tragfähige
Eingliederungsvereinbarung, in der wir unsere Unterstützung zusagen und der/die
Leistungsberechtige ihre Mitwirkung und ihre nächsten Schritte festlegen. Dieser Schritt
ist Grundlage, dass die betroffenen Menschen Schritte zur beruflichen und/oder
sozialen Integration gehen. Grundlage für die Beratung ist, dass den Menschen ihre
Leistungen zum Lebensunterhalt schnell und rechtmäßig bewilligt und die
Entscheidungen transparent erläutert werden.
Hierauf aufbauend können Unterstützungsangebote erfolgreich sein.
Aktivierungszentrum
Das Aktivierungszentrum ist ein modular aufgebautes Teilzeit- und Vollzeitangebot für
Menschen, die durch ein differenziertes Angebot gefördert werden können. Dabei ist es
zu Beginn nicht immer möglich die nächsten Schritte konkret festzulegen. Wichtig ist die
Fokussierung auf die Bedürfnisse des Teilnehmenden. In der täglichen
Zusammenarbeit erkennen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen die Chancen. Die
Teilnehmenden öffnen sich, durch diese Vertrauensarbeit und die Möglichkeit in der
Vielfalt der Angebote im Konzept ihren Erwartungen gerecht zu werden. Gerade die
23 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
Verknüpfung von Arbeitserfahrung, eigenem Handeln, beruflicher und sozialer
Beratungsangebote und eigenverantwortlichem Handeln fördert häufig „neue Wege“.
Das Angebot und die Wirkung braucht Zeit für die Entwicklung der Menschen. Dazu
gehört auch die sich immer wiederholende Chance auf Teilnahme und Entwicklung!
Erfolge sind immer der Erfolg der/des Teilnehmenden!
Umsetzung: Das Angebot wird an den Standorten Wetzlar und Dillenburg im Verbund
mit verschiedenen Institutionen des Lahn-Dill-Kreises, wie dem DRK Kreisverband
Dillkreis, der Wetzlarer Arbeitsloseninitiative, vielen Arbeitgebern oder den Lahn-Dill-
Kliniken angeboten. Insgesamt können bis zu 250 Personen von dem Angebot
profitieren. Ein Einstieg ist jeweils dienstags möglich und die Teilnahme wird in der
Regel auf 6 Monate festgelegt. Die TeilnehmerInnen werden hinsichtlich ihrer
persönlichen, beruflichen, psychosozialen wie auch gesundheitlichen Situation
individuell begleitet und unterstützt. Externe Beratungsstellen unterstützen die Arbeit.
Die beruflichen Kompetenzen werden auch in den Werkstätten der GWAB oder im
Rahmen von Kooperationspartnerschaften erprobt und ausgebaut. Aktivierungscoaches
begleiten die Menschen während ihrer Teilnahme dauerhaft. Praktika bei Arbeitgebern
sind besonders erfolgversprechend. Zusätzlich werden über 20 Gruppenangebote
angeboten. Besonders wirkungsvoll ist z.B. die Peer-Gruppe Alleinerziehende und
Gesundheitsförderung.
Der Umfang der täglichen Teilnahme, wie auch die Teilnahmedauer insgesamt richten
sich nach den persönlichen Belangen der TeilnehmerInnen und sind in der Regel auf
sechs Monate ausgelegt.
Das Volumen der Maßnahme muss trotz großer Erfolge im Jahr 2018 im Rahmen des
Budgets reduziert werden (2017: 300 TN-Plätze)
Ziel: Integration und voll qualifizierende Ausbildung von U25: Vielfältiges
Maßnahmeangebot
Für die Zielgruppe der jungen Menschen fällt es schwer, lediglich eine Maßnahme zu
benennen - die Stärke liegt vor allem in der Vielfalt der Angebote, die mit dem Ziel einer
voll qualifizierenden beruflichen Ausbildung eingesetzt werden. 2017 konnte ein
weiteres Unterstützungsangebot in Kooperation mit den Jugendämtern des Kreises und
der Stadt Wetzlar im Rahmen der neuen Möglichkeiten des § 16h SGB II geschaffen
werden (ChaRli U25).
Für einige junge Menschen beginnt der Weg in Richtung berufliche Qualifikation mit der
Maßnahme SOUL (Sozialpädagogisch unterstützte Lebensplanung). Zur
Einstiegsmotivation, Qualifizierung und Beschäftigung dienen die Maßnahmen
Umweltwerkstatt (IB), Mädchenwerkstatt (IB), Produktionsschule Neumühle (GWAB),
Wege in den Beruf (GWAB) und das Qualifizierungsangebot der Königsberger
Diakonie. Die fünf zuletzt genannten Qualifizierungsmaßnahmen beinhalten das
Angebot der nachträglichen Erlangung des Hauptschulabschlusses. Eine aufsuchende
Unterstützung mit engmaschiger individueller Betreuung erhalten junge Menschen in
der Maßnahme „Junge Menschen zum Berufsabschluss“.
24 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
Intensiv genutzt werden sollen auch weiterhin die berufsvorbereitenden
Bildungsmaßnahmen (BVB) der Agentur für Arbeit. Hier geht es zielgerichtet um die
Herstellung der Ausbildungsreife, u. a. durch Praktika bei Betrieben, Nachholen des
Hauptschulabschlusses und unterstützendem Unterricht.
Zur Unterstützung bei der Beurteilung der Ausbildungsreife werden die Maßnahmen
„Psychologische Begutachtung U25“ und „Eignung und Gesundheit“ genutzt. In den
U25 Teams werden durch intensive Betreuung die Jugendlichen für den
Ausbildungsmarkt fit gemacht. Ziel ist die Integration in Ausbildung auf dem ersten
Arbeitsmarkt (Ausbildungsstellenvermittlung). Jugendliche und junge Erwachsene mit
geklärtem Berufswunsch, die bis 30.09. eines Jahres noch keinen Ausbildungsplatz
gefunden haben, werden im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung (EQ) in ein
6 bis12-monatiges betriebliches Praktikum mit Besuch der Berufsschule vermittelt. Das
Ziel ist die anschließende Aufnahme einer Berufsausbildung.
Eine Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BAE) ermöglicht jungen
Menschen mit Betreuungsbedarf den vollqualifizierenden Berufsausbildungsabschluss.
Für Eltern in betrieblicher Ausbildung gibt es ein spezielles Unterstützungsangebot. So
ist die Ausbildung auch mit einer auf 30 Wochenstunden reduzierten Arbeitszeit
möglich.
Ziel: Integration von Menschen mit Behinderung: Aktivierung und Vermittlung
behinderter oder gleichgestellter ALG-II-BezieherInnen
Menschen mit Behinderung werden im Jobcenter in einem Team von spezialisierten
persönlichen AnsprechpartnerInnen betreut. Flankierend werden spezifische
Maßnahmenangebote für diese Zielgruppe genutzt. Beispielhaft wird hier die
Maßnahme des Bildungswerks der Hessischen Wirtschaft e. V. „Aktivierung und
Vermittlung behinderter oder gleichgestellter ALG-II-BezieherInnen“ vorgestellt.
Mit dieser Maßnahme kann ein zielgerichtetes Förderangebot an langzeitarbeitslose
Menschen mit Behinderung gemacht werden. Der besondere Unterstützungsbedarf
ergibt sich aus der Konstellation von Behinderung und Langzeitarbeitslosigkeit, häufig
verbunden mit weiteren Vermittlungshemmnissen, wie z.B. Verschuldung,
eingeschränkte Mobilität, schwierige Wohnsituation, familiäre Problemlagen,
unzureichende Deutschkenntnisse, Suchterkrankungen, fehlende Tagesstruktur,
Selbstwertproblematik und Schwierigkeiten im Umgang mit der eigenen Behinderung im
Bewerbungsprozess.
Mittels individueller, bedarfsgerechter Diagnoseinstrumente werden die Potenziale
sowie die Vermittlungshemmnisse der Teilnehmenden ermittelt. Auf Grundlage der
Ergebnisse können die Teilnehmenden durch gezielte Beratungs- und
Unterstützungsangebote aktiviert und ihnen berufliche Perspektiven aufgezeigt werden.
Die Verfahren zur Aktivierung (z. B. aufsuchende Arbeit, Zielbestimmung,
Zukunftsplanung etc.) sind inhaltlich und methodisch abgestimmt. Die Teilnahmedauer
25 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
beträgt in der Regel ein halbes Jahr und ist in drei auf einander aufbauende Phasen
gegliedert:
Phase I: Bedarfsfeststellung
Phase II: Integrationsvorbereitung I (Matchingphase)
Phase III: Integrationsvorbereitung II
Zum Leistungsangebot gehören eine sozialpädagogische Beratung und Betreuung der
Teilnehmenden im Hinblick auf professionelle und zielgruppenspezifische
Unterstützungsleistungen. Auf die Entwicklung eines eigenverantwortlichen und
selbstbewussten Umgangs mit der persönlichen gesundheitlichen Situation wird hierbei
während der gesamten Maßnahmedauer besonderen Wert gelegt. Durch die
kontinuierliche und enge Zusammenarbeit mit dem KJC können notwendige Schritte
kurzfristig abgesprochen und eingeleitet werden.
Im ehemaligen Dillkreis bietet die Diakonie Dillenburg ein regional integriertes Coaching
für Menschen mit Behinderung an. Die aktive Unterstützung und das auf die
Fähigkeiten und Bedürfnisse der Menschen ausgerichtete Konzept und Arbeit zeigen
Erfolg und tut den Menschen gut.
Menschen mit Migrationshintergrund (incl. Fluchthintergrund)
Die Herausforderung für das KJC ist anspruchsvoll und umfassend. Annähernd jeder 5.
Leistungsberechtigte hat Fluchterfahrung. Die kulturellen und sprachenlichen
Herausforderung wachsen. Viele politische und gesellschaftliche Entwicklungen wirken
sich direkt oder indirekt auf die Arbeit aus. Wir nutzen die Kompetenz und
Lebenserfahrung unserer MitarbeiterInnen für die erfolgreiche Arbeit. Netzwerkarbeit
bekommt auf Grund dieser Herausforderung eine gesteigerte Bedeutung. Es handelt
sich um kein zeitlich begrenztes Projekt! Unsere Entscheidung, diese Aufgabe im
„Regelgeschäft“ umzusetzen und durch eine Fachstelle zu unterstützen, hat sich 2017
bestätigt. Hieran halten wir fest. Die Arbeit in diesem Gebiet findet sich in allen
Bereichen und Tätigkeitsfeldern des KJC wieder. Engagiert, aufmerksam und
kooperativ werden wir die Chancen und Herausforderungen aufnehmen und in unserer
Arbeit berücksichtigen. Die ersten Integrationserfolge, seit Mitte 2017, bestätigen uns in
unserer Strategie.
26 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
3.3 Projekte
ESF-Programm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem
SGB II
Ziel des Projektes ist es, arbeitsmarktferne langzeitarbeitslose LeistungsbezieherInnen
nach dem SGB II nachhaltig in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Erreicht
werden soll dies durch eine gezielte Betriebsakquise, durch ein intensives Coaching der
ArbeitnehmerInnen nach einer Beschäftigungsaufnahme und durch einen finanziellen
Ausgleich der individuellen Minderleistung an den/die ArbeitgeberIn. Das Projekt läuft
im Jahr 2019 aus und kann in 2018 nur in Einzelfällen noch zur Nachbesetzung genutzt
werden. Die Erfahrungen aus dem Coaching in den Betrieben wollen wir im Rahmen
der Möglichkeiten auch in Zukunft nutzen.
BMAS Programm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt
Ziel des Programmes ist es, Menschen, die über vier Jahre im Leistungsbezug nach
dem SGBII sind und durch weitere Einschränkungen bisher nicht auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt einmünden konnten, durch einen geförderten Arbeitsplatz zu unterstützen
und die soziale Teilhabe zu sichern. Durch die längerfristig angelegte geförderte
Beschäftigung (i. d. R. drei Jahre) sollen Möglichkeiten auf Integration in den
allgemeinen Arbeitsmarkt eröffnet werden.
Durch das Programm werden 100 geförderte Arbeitsplätze bei sechs „Sozialbetrieben“
in der Region in der Zeit ab November 2015 bis zum 31.12.2018 eingerichtet. Der LDK
begleitet das Programm in einer besonderen Form der 16a SGB II Beratung und fördert
diese jährlich mit 60.000 Euro. Im Frühjahr 2017 haben wir eine Erweiterung um 20%
der Plätze erhalten.
Die erfolgreiche Umsetzung beinhaltet begleitende Aktivitäten. Während der Umsetzung
laden die pAp (persönliche AnsprechpartnerInnen) die MaßnahmeteilnehmerInnen
mindestens alle sechs Monate zum Strategiegespräch ein, bei dem der
Entwicklungsstand, weitere notwendige Unterstützungen und Qualifizierungen
besprochen und die Arbeitsmarktnähe ausgelotet werden. Für jeden Arbeitgeber
(Träger) ist ein Ansprechpartner/eine Ansprechpartnerin festgelegt, der/die im engen
Austausch mit den Trägern steht. Der AGPS unterstützt die marktnahen
TeilnehmerInnen bei der Integration. Die Erfahrungen aus dem Jahr 2017 zeigen, dass
die Menschen durch ihre Arbeit selbstbewusster und zuversichtlicher werden. Damit
steigen die Chancen deutlich, eine Arbeitsstelle außerhalb des Projektes zu erhalten
und ist bereits einigen gelungen.
Darüber hinaus findet eine enge Kooperation mit dem Projekt der Stadt Wetzlar
„Perspektiven entwickeln“ im Stadtteil Dalheim, Altenberger Straße, statt.
27 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
Einführung einer Zentralen Koordinierungsstelle Sprache im Lahn-Dill-Kreis (ZKS) Zwei Leitsätze haben von Anfang an die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KJC mit der Kundengruppe der Menschen mit Fluchthintergrund geleitet:
• Mit dem Übergang ins SGB II werden aus Flüchtlingen für uns Kundinnen und Kunden mit Fluchthintergrund
• Wir streben eine Gleichbehandlung mit allen anderen Kundengruppen im SGB II an – ohne den spezifischen Förderbedarf der Kundengruppe zu übersehen – das gilt für den Grundsatz des „Förderns“ im SGB II ebenso wie für den Grundsatz des „Forderns“
Ein spezifischer Förderbedarf dieser Kundengruppe liegt in der Verbesserung der
sprachlichen Kompetenzen, welche Voraussetzung für eine nachhaltige Integration in
die Aufnahmegesellschaft und den Arbeitsmarkt ist.
Die Einsteuerung in die, durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF),
geförderten Integrationskurse sowie die Nachhaltung der Anwesenheitszeiten der
Teilnehmenden stellen sowohl das KJC als auch den Fachdienst 41.4 des Lahn-Dill-
Kreises, aufgrund Angebotsmangel, Wartelisten o.ä., immer wieder vor große
Herausforderungen. Somit wurde die Einrichtung einer gemeinsamen Zentralen
Koordinierungsstelle Sprache beschlossen, die ab 2018 übergeordnet für die
verpflichtenden Stellen (KJC, FD 41.4, Ausländerbehörden) die Einsteuerung in die
Integrationskurse durchführen soll.
Ziele:
1. Schnellere Vermittlung eines passgenauen Integrationskursangebotes. 2. Bessere Verfahren / Abläufe, um die ordnungsgemäße Kursteilnahme zu
begleiten. 3. Bessere Koordinierung / Planung von Folgeangeboten nach den
Integrationskursen.
Das Verfahren zur zentralen Koordinierung wurde mit allen beteiligten Stellen (BAMF,
Sprachkursträger Wetzlar und Lahn-Dill-Kreis, FD 41.4, Ausländerbehörden, KJC,
Datenschutzbeauftragten) abgestimmt.
Zukünftig werden alle Personen, die zu einem Integrationskurs verpflichtet werden, von
den verpflichtenden Stellen an die ZKS gemeldet. Die ZKS organisiert zentral in
Wetzlar und Dillenburg die Einstufungstests und vermittelt Personen mit
Sprachförderbedarf in ein passgenaues, ihrem Sprachniveau entsprechendes
Integrationskursangebot. Die Sprachkursträger melden die Anwesenheitszeiten der
Teilnehmer/innen an die ZKS, die die Daten für die verpflichtenden Stellen zur
Nachhaltung der Teilnahme aufbereitet. Nach Abschluss des Kurses erhält die ZKS die
Prüfungsergebnisse und leitet sie den verpflichtenden Stellen zur weiteren
Integrationsplanung zu.
28 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
BIWAQ
Vorbild für eine spezifische Maßnahme mit Alleinerziehenden ist das Projekt PerLA im
Gebiet Dalheim / Altenberger Straße. Im Rahmen des ESF-Bundes-Programms BIWAQ
(Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier) ist der Projektträger die Stadt Wetzlar. Wichtige
PartnerInnen sind der Caritasverband, der Internationale Bund und das KJC. Im Fokus
stehen Alleinerziehende und BerufsrückkehrerInnen nach Betreuungs- oder
Pflegezeiten sowie arbeitssuchende Personen aus dem Stadtteil, die an den Beratungs-
und an offenen Gruppenangeboten teilnehmen. Der Anteil der Alleinerziehenden
beträgt 31 % an den Familien im Projektgebiet.
Herzstück des Ansatzes ist ein sogenanntes Kompetenzcenter. Das Kompetenzcenter
ist die (auch örtlich) zentrale Anlaufstelle als Fachberatung für (Allein-)Erziehende und
WiedereinsteigerInnen. Es ist täglich geöffnet. Besonders Eltern werden unter
Berücksichtigung ihrer spezifischen Hemmnisse angesprochen. In Kooperation mit dem
Jobcenter werden (allein-)erziehende SGB II-BezieherInnen im Projektgebiet
eingeladen und über das Angebot des Kompetenzcenters informiert.
Qualifizierungsbausteine zur beruflichen Orientierung, wie handwerklich-technische
Grundbildung, Kinderbetreuung, Hauswirtschaft und Pflege werden direkt angeboten.
Weitere Angebote werden nach Bedarf hinzugenommen oder vermittelt.
Ein zusätzlicher Bestandteil des Ansatzes ist eine öffentliche Anlaufstelle – das Café.
Der Aufbau eines interkulturellen Stadtteilcafés soll durch niedrigschwellige Angebote
zu einem zentralen Drehpunkt, besonders für junge zugewanderte Familien und für
ältere Menschen, im Quartier werden. Es dient als informeller Treffpunkt für die
BewohnerInnen im Stadtteil. Gleichzeitig ist das Café eine Beschäftigungs- und
Qualifizierungsmöglichkeit für die Teilnehmenden.
Die BCA des KJC bringt sich mit eigenen Angeboten, wie eine regelmäßige
Sprechstunde sowie Informationsveranstaltungen rund um die Themen
Chancengleichheit und Vereinbarung von Familie und Beruf, in das Projekt ein. Ein
weiterer Bestandteil ihres Angebotes an die ProjektteilnehmerInnen sind gemeinsame
Besuche von Betrieben und Weiterbildungsträgern in der Region.
Die Kooperation soll ab 2019 in der neuen Projektphase mit der Erweiterung für das
Westend, die Neustadt und Niedergirmes fortgesetzt werden. Die Stadt Wetzlar
erarbeitet Anfang 2018 den Folgeantrag.
29 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
3.4 Maßnahmen der internen Organisationsentwicklung
Das KJC setzt im Jahr 2018 auch bei der internen Organisationsentwicklung auf
Kontinuität. Dazu werden mehrere Projekte fortgeführt, die bereits in den Jahren 2014-
2016 und letztes Jahr gestartet sind.
Ein Schwerpunkt der Personalarbeit ist es, die Kompetenzen und positive Haltung der
MitarbeiterInnen stetig zu stärken und zu entwickeln. Hierzu gehört es auch, geeigneten
MitarbeiterInnen Qualifizierungen anzubieten, die einen Aufstieg ermöglichen. Zuletzt
entscheiden die Haltung und die Kompetenz über den Erfolg der Arbeit.
Unter der Überschrift
ziel- und lösungsorientiert beraten,
fair verhandeln und
professionelle Methoden gelingender Kommunikation in der Beratungssituation
anwenden
führt das KJC die Qualifizierung der MitarbeiterInnen in Gesprächsführungs- und
Beratungskompetenz fort. Bis Ende 2017 haben 175 TeilnehmerInnen die
Weiterbildung absolviert, für 2018 sind für weitere 45 MitarbeiterInnen Schulungen
geplant.
Die Beratungsfortbildung umfasst drei Module mit insgesamt 120 Stunden, die
didaktisch systematisch aufeinander aufbauen. Dabei wird zur vertieften Vernetzung
zwischen den teilnehmenden BeraterInnen und zur Nutzung bereits vorhandener
Beratungserfahrung je ein Anschlusstag angeboten, an dem an konkreten Fällen mit
Methoden kollegialer Fall- und Praxisberatung gearbeitet wird. Es geht auch darum, von
der Beratung hin zur Befähigung zur Eigenaktivität der LeistungsbezieherInnen zu
kommen.
Darüber hinaus soll der Dialog zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter untereinander
und mit ihren Führungskräften zur Qualität und Zielrichtung der Arbeit durch die
regelmäßige Bereitstellung von Informationen über die teambezogene Zielerreichung,
zu Strukturdaten der individuell betreuten KundInnen der MitarbeiterInnen und des
Teams forciert werden. Damit verbindet die Geschäftsleitung keinen Kontrollaspekt,
sondern erwartet, dass es durch die regelmäßige Beschäftigung mit den Informationen
zu einer inhaltlichen Weiterentwicklung der Arbeit kommt. Das gleiche gilt in Bezug auf
die qualitative Weiterentwicklung von Eingliederungsvereinbarungen. Hier wurden
wichtige qualitative Standards erarbeitet, deren Umsetzung auch in 2018 im Fokus
stehen wird.
Es wird außerdem im Jahr 2018 die Fortbildung zum „Umgang mit psychisch erkrankten
KundInnen“ fortgesetzt, die sich an alle MitarbeiterInnen richtet und Teil des
30 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
Sicherheitskonzeptes ist. Hintergrund ist die Feststellung, dass die allgemeine
Belastung durch die Arbeit mit psychisch auffälligen KundInnen und besonders
belastende Ereignisse (Beleidigungen, Drohungen, gewalttätige Übergriffe und die
Angst davor) zu einem Verlust des Sicherheitsgefühls (subjektiv und objektiv) führen
können. Die Schulung möchte einen Überblick über die verschiedenen psychischen
Krankheits- und Erscheinungsformen und Schweregrade geben, entsprechende
Fallbeispiele besprechen und die Konsequenzen, die sich für die individuelle Arbeit
ergeben, reflektieren.
Auch für die erwarteten Veränderungen und Herausforderungen bei der steigenden
Anzahl von Menschen in unserem Verantwortungsbereich mit Migrationshintergrund
werden wir die MitarbeiterInnen unterstützen und qualifizieren.
Beteiligungskonzepte zu fachlichen Themen, aber auch zum Leitbild und weiteren
Bereichen fördert das Engagement, die Stärkung der Haltung und die Wirksamkeit
unseres Handelns. Die Führungskräfte und die Geschäftsleitung stellen sich den
Herausforderungen, der Verantwortung und reflektieren ihre Arbeit aktiv. Unser
Sicherheitskonzept zum Schutz der Mitarbeitenden und KundInnen entwickeln wir stetig
weiter.
Seit Beginn 2018 sind wir in Dillenburg (Wilhelmstraße) sowie in Wetzlar (Eduard-
Kaiser-Straße) in einem Gebäude/Objekt vereint erreichbar. Dies wird die Prozesse und
Kommunikation erleichtern. Gleichzeitig werden wir bis Ende 2018 die eAkte,
insgesamt, im KJC realisiert haben.