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    Bau- und Leistungsbeschreibung

    Einfamilienhaus/ Bungalow/ Anbauten

    Herzlich Willkommen!

    Wir errichten Ihr Bauvorhaben in hoher Qualität und zu fairen Preisen in Zusammenarbeit mit unserem Handwerkerpool. Sie profitieren von unserer ingenieurtechnischen Kompetenz

    und langjährigen Erfahrungen bei der Errichtung von Ein- und Mehrfamilienhäusern.

    Von der ersten Beratung bis zur Übergabe des Bauvorhaben stehen wir Ihnen mit unserem

    Fachwissen zur Verfügung.

    Die nachfolgende Beschreibung zählt auf, welcher Leistungsumfang (verwendete Materialien, die Bauweise und die Ausstattung) im Festpreis enthalten ist. Darüber hinaus gehende bzw. geänderte Leistungen oder Eigenleistungen sind möglich und bedürfen der

    zusätzlichen Vereinbarung.

    In der folgenden Beschreibung benennen wir Sie als Auftraggeber und uns, die Baustein

    Hausbau, als Auftragnehmer.

    1. Grundlagen

    Grundlage für die Bauausführung bilden die „Allgemein anerkannten Regeln der Technik“, die einschlägigen DIN-Normen, die üblichen Maßtoleranzen im Bauwesen sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB) in ihrer neuesten Fassung bzw. deren Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Die Leistungen die nicht

    näher beschrieben sind, werden nach Wahl des Auftragnehmers ausgeführt.

    2. Architekten- und Ingenieurleistungen

    Nach den individuellen Wünschen und Vorstellungen des Bauherrn erarbeitet die Baustein Hausbau Planungsskizzen. Diese beinhalten detaillierte Grundrisse und die architektonische Gestaltung ihres Eigenheimes. Sie sind die Grundlage für die Erarbeitung und Erstellung des

    Bauantrages durch einen bauvorlagenberechtigten Architekten.

    Nach Fertigstellung des Bauantrages wird dieser durch den Auftraggeber unterzeichnet und bei der zuständigen Baugenehmigungsbehörde eingereicht.

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    Folgende Leistungen sind im Festpreis enthalten:

    technische und gestalterische Beratung sowie Anfertigen von Planungsskizzen (Grundrisse und 3-D-Ansichten), in welche die Wünsche und Vorstellungen des Auftraggebers einfließen

    Erstellung des Bauantrages in 3-facher Ausfertigung inklusive:

    Bauzeichnungen (Baugenehmigungsplanung) im Maßstab 1 : 100: Grundrisse, Schnitt, Ansichten sowie Lageplan

    Bauantragsformular

    Baubeschreibung zum Bauantrag

    Wohn- und Nutzflächenberechnung

    Berechnung des umbauten Raumes

    Statische Berechnung und Energieeinsparnachweis als Grundlage für die Ausführung und, wenn erforderlich, zur Übergabe an die Bauaufsichtsbehörde

    Wärmeschutznachweis/Energiepass entsprechend EnEV 2016.

    alle erforderlichen Unterlagen/Zuarbeit für die finanzierende Bank/Baufinanzierer

    Zusätzlich kann der Auftragnehmer gegen gesonderte Berechnung folgende Leistungen

    übernehmen:

    Entwässerungsplanung/ Entwässerungsantrag

    Sonderplanungen (z. B. Haustechnik, Außenanlagen)

    Um die Planung des Bauvorhabens sowie die Erarbeitung und Erstellung des Bauantrages qualifiziert durchzuführen zu können, sind durch den Auftraggeber folgende

    Voraussetzungen zu erbringen bzw. zu veranlassen. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

    • Vorlage Grundbuchauszug bzw. Notarieller Kaufvertrag • Vorlage eines aktuellen Katasterauszuges (nicht älter als 3 Monate) • Lageplan mit erforderlichen Längenangaben zu Grundstück und Kanal (Lageplan

    durch Vermesser)

    Sollte vom Auftraggeber nach Erstellen der Baugenehmigungsplanung eine nachträgliche Planungsänderung gewünscht werden, so ist diese vergütungspflichtig. Die anfallenden

    Kosten werden nach Aufwand abgerechnet.

    Alle Abnahme-, Genehmigungs- und Prüfgebühren sowie die Kosten für Grundstücksvermessung und Bestandspläne trägt der Auftraggeber. Die Kosten für die Änderung der Ausführung auf Grund behördlicher Auflagen oder Auflagen des Prüfstatikers werden vom Auftraggeber übernommen.

    3. Grundstücksvoraussetzungen

    Das zu bebauende Grundstück ist voll erschlossen und Eigentum des Auftraggebers. Die Möglichkeit zum Anschluss von Baustrom- und Bauwasser ist an der Grundstücksgrenze vorhanden. Eventuell erforderliche Maßnahmen zum Schutz von z.B. Bäumen, Hecken oder Pflasterungen sind durch den Auftraggeber zu veranlassen. Das Grundstück ist frei von

    Hindernissen wie Bäumen, Gebäuden, störende Leitungen, Kabel, Altlasten etc.

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    4. Bauleitung und Koordination

    Im Angebotspreis enthalten sind die Bauleitung und Koordinierung aller Einzelgewerke vom Baubeginn bis zur Übergabe des Hauses. Zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer findet regelmäßig eine Bauberatung auf der Baustelle statt, um anstehende Fragen zu besprechen. Weiterhin ist der Auftragnehmer dem Auftraggeber bei der Beantragung und

    Koordination der erforderlichen Hausanschlüsse behilflich.

    5. Vor Baubeginn / Baustelleneinrichtung

    Die Baustelleneinrichtung beinhaltet den Auf- und Abbau einer Baustellentoilette (soweit erforderlich) inklusive regelmäßiger Reinigung sowie die Bereitstellung der notwendigen Gerätschaften und Gerüste sowie deren Abbau, jedoch keinen Bauzaun. Bauwasser-, und Baustrom wird durch den Auftraggeber angeschlossen und während der Bauzeit unterhalten. Die entsprechenden Verbrauchskosten übernimmt der Auftragnehmer. Die Absteckung der Baugrube sowie die Feineinmessung des Baukörpers auf das Schnurgerüst veranlasst der Auftraggeber.

    6. Erdarbeiten

    Der Mutterboden/Aushub (bis Bodenklasse 5), so weit vorhanden, wird im Bereich der Gebäudegrundfläche inkl. umlaufend ca. 0,50m breiten Böschungsrand ca. 30 cm stark ausgehoben und seitlich auf dem Grundstück gelagert. Das Aufladen, Abfahren und Entsorgen von Aushubmaterial einschl. Deponiegebühren ist im Festpreis nicht enthalten und wird bei Bedarf gegen einen Aufpreis berechnet. Der AG übergibt dem AN ein Bodengutachten, Mehraufwendungen durch örtliche Grundstücksgegebenheiten sind im Preis nicht enthalten. Entsprechend durch AG bestimmter Höhenlage des Baukörpers über Terrain trägt der AN die Kosten für das erforderliche, verdichtete Kiesbett bis Unterkante Bodenplatte bis zu einer maximalen Schichtstärke von 20cm. Darüber hinaus anfallendes

    Tragschichtmaterial wird berechnet.

    7. Entwässerung

    Die Entwässerung erfolgt unterhalb der Bodenplatte und wird in PVC-Rohr einschl. aller Form- und Verbindungsstücke ausgeführt. Die Leitung endet ca. 50 cm außerhalb des Gebäudes. Die Gebäudedurchführung erfolgt im 110mm PVC-Schutzrohr. Weiterführende Leitungen bis zum Übergabeschacht, Anschluss- bzw. Übergabeschächte, Drainageleitungen, Sickergruben, Klärgruben sowie die Regenentwässerung / Dachentwässerung ab Standrohr sind zusätzliche Leistungen und nicht im Festpreis enthalten. Es werden Schutzrohre für Medien: Elektrik, Kabelfernsehen, Telekom, Gas, und Wasser verlegt. Die Grundleitungen werden im Kiespolster unterhalb der Bodenplatte

    verlegt.

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    8. Gründung

    Fundamente/ Frostschürze: Die Streifenfundamente, wen erforderlich, werden nach

    statischen Erfordernissen, gegen Erdreich betoniert

    Austauschboden: Unter der Bodenplatte wird verdichtungsfähiger Boden nach statischen Erfordernissen, Dicke bis 20 cm, entsprechend

    Bodengutachten eingebaut.

    Untersohldämmung: Zwischen Stahlbetonplatte und dem tragfähigem Boden wird eine Styrodur-Untersohldämmung in einer Stärke von 80mm

    inkl. einer 0,2 mm starken PE-Folie, eingebaut.

    Bodenplatte: Die biegesteife Bodenplatte wird gemäß statischen Erfordernissen in Beton der Güteklasse XC 25 bzw. XC 30 inklusive erforderlicher Bewehrung oder Stahlfasern ausgeführt. Die Bodenplatte erhält eine stoßweise verklebte Bitumenschweißbahn G200 gegen aufsteigende Feuchtigkeit.

    Die Bodenplatte wird nach DIN abgezogen.

    Es wird umlaufend ein Fundamenterder aus verzinktem Stahl mit Anschlussfahne gemäß VDE-Vorschrift eingebaut.

    Die statische Berechnung der Gründung beruht auf dem Bodengutachten des AG.

    Bei abweichenden bzw. ungeklärten Boden- oder Grundwasserverhältnissen zum Baugrundgutachten des AG ist eine Baustellenbegehung mit dem Baugrundgutachter durchzuführen. Die Kosten sind vom Auftraggeber zu übernehmen. Eventuelle Mehraufwendungen sind nicht im Festpreis enthalten und werden zum Nachweis

    abgerechnet.

    9. Kellergeschoss

    Wird das Bauvorhaben mit einem Keller errichtet, erhält der Auftraggeber hierfür eine

    gesonderte Bau- und Leistungsbeschreibung.

    10. Mauerwerk der Außenwände und tragenden Innenwände

    Die Außenwände werden aus hochwertigem Porenbeton-Mauerwerk (d = 36,5 cm) PP2-035 inkl. Überdeckung aller Öffnungen gemäß Planung und Erfordernissen der Statik hergestellt, welches hochwärmedämmende Eigenschaften besitzt. Die geforderten Werte der Energieeinsparverordnung werden damit übertroffen. Die tragenden Innenwände werden in Kalksandstein-Mauerwerk 12-1,8, d = 11,5 cm oder 17,5 cm inkl. Überdeckung aller

    Öffnungen gemäß Planung und Erfordernissen der Statik, erstellt.

    Die Rohbauhöhe im Erdgeschoss (Höhe von Oberkante Bodenplatte bis Unterkante Decke beträgt ca. 2,75 m.

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    11. Feuchtigkeitsabdichtung des aufgehenden Mauerwerkes der Außenwände

    Unter dem aufgehenden Mauerwerk wird eine Bitumendichtungsbahn eingebaut. Der

    Spritzwasserbereich wird mit einer mineralischen Dichtschlämme geschützt.

    12. Geschossdecke über Erdgeschoss

    Die Decke über Erdgeschoss wird als Stahlbeton-Decke/ Holzbalkendecke gemäß

    statischen Erfordernissen erstellt

    13. Zimmererarbeiten

    Der Dachstuhl wird gemäß Planung des Architekten als Kehlbalkendach in Konstruktionsvollholz (technisch vorgetrocknet) der Sortierklasse S10/C24 nach DIN 4074-1 zimmermannsmäßig abgebunden und aufgestellt. Alle konstruktiven Holzteile sind mit umweltfreundlichem PCP-freiem Holzschutzmittel zum Schutz vor Fäulnis, Pilz- und Insektenbefall, wenn erforderlich, imprägniert. Die Sparren beim Wohnhaus erhalten an der Traufe im Bereich des Dachüberstandes einen Dachkasten und an den Giebeln eine Sichtschalung aus Profilbretter mit Nut und Feder. Die Ausführung der Stirnbretter erfolgt mit Glattkantbrettern.

    14. Dachdeckerarbeiten

    Die gesamte Dachfläche wird mit einer atmungsaktiven, dampfdiffusionsoffenen Unterspannbahn DeltaMaxx-Plus oder gleichwertig überlapp verkleppt versehen, welche auf

    der Unterkonstruktion aus Konter- und Dachlattung aufgebracht und gesichert wird.

    Die Dacheindeckung erfolgt mit engobierten Tondachsteinen Fabrikat CREATON MAGNUM oder gleichwertig in den Farbtönen rot, braun oder granit inkl. der notw. Verklammerung. Im Festpreis enthalten sind die Verlegung der erforderlichen Grat- und Firstziegel der Firma CREATON. Die Firste und Grate werden als Trockenfirst bzw. Trockengrat ausgeführt. Der Einbau von 1 Stück Sanitärlüfterziegel, 1 Stück Durchgangspfanne für das Abgassystem der Heizungsanlage, 2 Stück Solarformstein und 1 Stück Antennenformstein sind ebenfalls im Preis enthalten.

    Der Dachüberstand beim Wohnhaus beträgt Traufseitig ca. 50cm, Ortgangseitig ca. 30cm zzgl. Dachrinnen. Alle sichtbaren Holzteile sind unbehandelt/ grundiert.

    15. Dachklempnerarbeiten

    Alle erforderlichen Dachklempnerarbeiten wie Einlaufbleche, Kehlbleche, Dachrinnen und Regenfallrohre werden in Titanzinkblech ausgeführt. Die Regenfallrohre erhalten ein Standrohr mit Reinigungsöffnung.

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    16. Fenster und Haustür

    Fenster/Haustür: System Aluplast IDEAL 4000 (Bautiefe 70mm) mit zwei Gummidichtungen, Kunststoff weiß 3-Scheiben-Isolierglas Ug=0,6, Drehkippbeschläge von Roto, Fensterolive

    Haustür mit lichten Durchgang ca. 1,00m (max. 1600,00€)

    Die Montage der Fenster/Haustür erfolgt nach den RAL-Richtlinien durch den Auftrag-nehmer.

    17. Außenfensterbänke / Innenfensterbänke

    Die Außenfensterbänke werden aus 2 cm starkem Granit Rosa Beta hergestellt, inkl. Ablaufrillen unten + seitlich, mit polierter Seitenkante, Überstand ca. 4cm. Die Innenfensterbänke weiß werden mit einem Überstand von ca. 3cm berücksichtigt. Einbau Fensterbänke im entsprechenden Mörtelbett (Marmor- und Granitkleber, Natursteinmörtel).

    Die bodentiefen Elemente sowie Dachflächenfenster erhalten keine Fensterbänke.

    18. Nichttragende Innenwände

    siehe Mauerwerk

    19. Trockenbau

    Die Sparren- und Kehlbalkenfelder erhalten eine Wärmedämmung mit Mineralwolle in einer Stärke von 180-220 mm WLG 035 gemäß EnEV. Danach erfolgt das Anbringen einer Dampfsperre aus PE-Folie, Stöße und Anschlüsse an die Außenwände sind winddicht verklebt. Die Unterseiten der Decke werden mit Gipskartonplatten, Dicke 12,5 mm, beplankt

    und tapezierfähig (Q2) verspachtelt.

    Im Bad werden die erforderlichen Vorwände als Ständerwände mit Gipskartonverkleidung

    hergestellt. Zum Spitzboden wird eine wärmegedämmte Einschubtreppe eingebaut.

    20. Innenputz

    Die gemauerten Außenwände und die Innenwände werden mit einem tapezierfähigen Feingipsputz, ca. 1,0cm geglättet und in Feuchträumen (Bäder) einen Kalk-Zementputz Oberfläche gerieben versehen. Oberflächenqualität Q II. An allen Ecken, Laibungen und Fensteranschlüssen werden Putzschienen/Winkel eingebaut.

    Im Spitzboden ist kein Innenputz vorgesehen.

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    21. Außenputz

    Die Außenfassade erhält einen für hochwärmedämmende Wandbaustoffe geeigneten Grundputz als Leicht-Unterputz inkl. Einarbeitung von Sockel-,Eck-und Anputzschienen. In den Unterputz wird komplett Armierungsgewebe zur Rissvermeidung eingebettet. Als Oberputz wird ein dekorativer Fassadenputz (Korngröße 2 mm oder weniger) aufgebracht. Er ist witterungsbeständig, hervorragend wasserabweisend, ausgezeichnet diffusionsfähig. Farbe hell getönt Der Haussockel wird aus Porenbeton-Plansteinen, Sockeldämmplatten als Perimeterdämmung WLG 035 6cm und Glattputz ausgeführt. Das Hintermauerwerk erhält eine Abdichtung aus Dichtschlämme.

    22. Elektroinstallation

    Die komplette Elektroinstallation einschl. Zählwerk wird nach den Bestimmungen der

    VDE ausgeführt. Die Installation beginnt ab Hausanschluss im Hausanschlussraum.

    Der Zählerschrank wird auf die Wand mit den erforderlichen Zählerplätzen und

    mitgelieferten Einbauautomaten montiert.

    Die Potentialausgleichsschiene mit den vorschriftsmäßigen Erdungen der

    technischen Einbauten wird installiert.

    Folgende Ausstattung wird in den einzelnen Räumen installiert:

    Wohnzimmer:

    2 Deckenbrennstellen mit Schaltern

    3 Doppelsteckdosen

    1 Einzelsteckdose

    1 Antennenleerdose mit Koaxkabel

    1 Leerdose für Telefonanschluß mit Telefonkabel

    Küche:

    1 Deckenbrennstelle mit Schalter

    2 Doppelsteckdosen

    1 Elektroherdanschluss

    1 Spülmaschinensteckdose

    1 Kühlschranksteckdose

    1 Steckdose für Dunstabzug

    Hausanschlussraum:

    1 Deckenbrennstelle mit Schalter

    2 Doppelsteckdose

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    Kind/Gast:

    1 Deckenbrennstelle mit Schalter

    2 Doppelsteckdosen

    1 Einzelsteckdose unter Schalter

    1 Antennenleerdose mit Koaxkabel

    Bad

    1 Decken- und 1 Wandbrennstelle mit Schalter

    2 Einzelsteckdosen

    1 Erdung der Badewanne

    Schlafzimmer:

    1 Deckenbrennstelle mit Schalter

    2 Doppelsteckdosen

    1 Steckdose unter Schalter

    1 Antennenleerdose mit Koaxkabel

    Diele:

    1 Deckenbrennstelle mit Wechselschaltung

    2 Einzelsteckdosen unter Schalter

    1 Wandbrennstelle mit Wechselschalter im EG

    Hauseingang:

    1 Wandbrennstelle für Außenleuchte mit Wechselschalter

    1 Klingelanschluss

    Dachboden:

    1 Brennstelle mit Kontrollschalter

    1 Doppelsteckdose

    Die Steckdosen und Großflächenschalter werden in der Farbe weiß der Fa. Busch &

    Jäger Standard installiert. Die Anordnung der Elektroinstallation wird bei der

    Arbeitsplanbesprechung zwischen Bauherren und ausführender Firma festgelegt.

    Leuchten und Leuchtmittel sowie Antennen und Telefonanlage werden durch den

    Bauherrn in Eigenleistung erbracht.

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    23. Heizungsinstallation und Warmwasserbereitung

    Die Ausstattung bietet ein energiesparendes, zeitgemäßes Heizungs- und Warmwasseraufbereitungssystem, wobei dem Einsatz von regenerativer Energie Rechnung

    getragen wird.

    Es wird eine Gas-Brennwerttherme mit unterstützter Solarthermie für die Heizungs- und

    Trinkwassererwärmung installiert.

    Bestandteile der Zentrale sind witterungsgeführte Regelung mit programmierbarer Nachtabsenkung und Sommerabschaltung, Pumpenbaugruppen und die jeweilige

    erforderliche Heizleistung, eingebaut.

    Die Fußbodenheizung im EG/OG wird über eine individuelle Raumtemperatur-Regelung gesteuert. Alle Heizleitungen bestehen aus PE-Rohr in den benötigten Dimensionen, inklusive aller erforderlichen Isolierungen und Befestigungen. Die Heizleitungen werden unsichtbar in der Estrichdämmschicht verlegt. Bad erhalten zusätzlich einen Handtuchheizkörper Abmessung 600 x 1400mm; einschl. Zuleitungen, Thermostatventil,

    Rücklaufverschraubung.

    Der Heizungsinstallateur erläutert dem Auftraggeber die Funktion der Heizungsanlage und weist ihn in die Anlage ein. Die entsprechenden Bedienungsanleitungen werden übergeben.

    Alternative Heizungssysteme können gern nach Ihren individuellen Wünschen im

    Gesamtprojekt berücksichtigt werden.

    24. Sanitärinstallation/ Sanitäre Einrichtungsgegenstände

    Die Installation der Frischwasserleitung beginnt nach der Wasseruhr im Hausanschlussraum. Die Kalt- und Warmwasserleitungen bestehen aus Kunststoffrohr. Somit ist eine Korrosion in den Leitungen ausgeschlossen.

    Die Warmwasserversorgung zu den Hauptentnahmestellen erfolgt über eine Zirkulations-leitung einschließlich Zirkulationspumpe.

    Die Abwasserleitungen werden aus hitzebeständigem Kunststoffrohr installiert. Die

    erforderliche Belüftung erfolgt mit dem Anschluss an die Dunstrohrpfanne über Dach.

    Die Sanitärkeramik (Ausführung in Standardfarbe weiß) wird in den Serien „DUNE“ von

    Duravit oder Serie „SAVAL“ von Villeroy & Boch (Gustavsberg) od. glw. ausgeführt.

    Die Armaturen (Fabrikat GROHE) werden als Einhebelmischer geliefert und eingebaut. Die WC-Becken sind wandhängend mit Unterputz-Spülkästen und Kunststoffsitz.

    Folgende Ausstattungen kommen zur Ausführung:

    1x Acryl - Badewanne, 170 x 75 cm mit Wannenträger einschl. Wannenfüll- und Brausebatterie verchromt

    1x Dusche ohne Duschabtrennung

    1x Porzellanwaschtisch, 60 cm einschl. Einhebelmischerwaschtischbatterie

    1x Porzellanwaschtisch, 40 cm einschl. Einhebelmischerwaschtischbatterie.

    2x WC-Anlagen, wandhängend mit Unterputz-Spülkasten und Kunststoffsitz

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    1x Waschmaschinenanschluss incl. Waschmaschinenablauf

    1x Anschluss für Geschirrspüler

    1x Außenwasserhahn, frostsicher und abschließbar

    1xWasseranschluss und Waschmaschinenanschluss (Wasser+Abwasser) im

    HWR

    Alle Waschtischbatterien sowie die Wannenfüll- und Brausebatterie sind verchromt. Spiegel, Ablagen und sonstige Ausstattungsgegenstände werden durch den Bauherrn in

    Eigenleistung erbracht.

    25. Estricharbeiten

    Alle Räume im EG des Wohnhauses erhalten einen schwimmenden Zementestrich mit Randdämmstreifen auf 60-100mm Wärmedämmung WLG 035 und mind. 30mm Trittschalldämmung/Rolljet WLG 045 gemäß EnEV und des Wärmeschutznachweises. Alle Räume im DG des Wohnhauses erhalten einen schwimmenden Zementestrich mit Randdämmstreifen auf 30-65mm Trittschalldämmung/Rolljet WLG 045 gemäß EnEV und des Wärmeschutznachweises. Der Estrich wird als Heizestrich hergestellt. Die Gesamtstärke der Fußböden im Wohnhaus beträgt ohne Belag im Erdgeschoss ca. 16-20 cm und im DG ca. 10-13cm.

    26. Fliesenarbeiten

    Wandfliesen:

    Das Bad/Gäste WC wird im Spritzwasserbereich gefliest. Bade- und Duschwannen mit Styropor-Träger sowie Ablagen hinter den wandhängenden Objekten werden eingefliest.

    Kanten erhalten Profilschienen aus Kunststoff. Die Wände im Spritzwasserbereich werden unter den Fliesen mit einer Streichisolierung gegen Feuchtigkeit geschützt. In den Ecken zwischen Boden und Wand wird zusätzlich ein spezielles Dichtband eingebaut. Eckfugen

    und Anschlüsse werden mit Silikon dauerelastisch geschlossen.

    Bodenfliesen:

    Bad, Diele EG, Küche und HWR werden mit Bodenfliesen belegt. Der Estrich im Bad erhält eine Streichisolierung zum Schutz gegen Feuchtigkeit. Im Übergang der Türen werden Kunststoffschienen eingebaut. In allen Räumen mit Bodenfliesen ohne Wandfliesen wird ein

    ca. 8cm hoher Fliesensockel verlegt.

    Material:

    Boden- und Wandfliesen sind bis zu einem Materialwert von 25,00 €/ m² (inkl. MwSt.) enthalten. Diagonalverlegung, Sonderfliesen, Bordüre- oder Schmuckfliesen sind als Sonderwunsch gegen Mehrpreis möglich.

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    27. Innentüren

    Die Innentüren werden als endbehandelte Türen mit modernen Dekoren in CPL-Melaminharzbeschichtung (kratz- und stoßfest) oder in Echtholz-Furnier eingebaut. Als Dekore stehen Weißlack, Buche, Eiche, Ahorn und uvm. zur Auswahl. Die Türblätter besitzen einen Röhrenspansteg und sind mit den Bändern an den Umfassungszargen befestigt. Alle Türen sind mit Buntbartschloss und zugehörigem Schlüssel ausgestattet. Die Türen erhalten Drückergarnituren in Edelstahl gemäß Musterkoffer. Türen Dreh-rechts

    oder Dreh-links Höhe 1985mm und Breite gemäß Zeichnung 73,5cm oder 86cm.

    Wert von 150,00 €/Tür (inkl. MwSt.).

    28. Treppen Wohnhaus (bei mehrgeschossigen Gebäuden)

    Es erfolgt der Einbau einer Geschosstreppe vom EG zum DG ohne Setzstufen (als offene Treppe) gemäß Zeichnung nach DIN, aus Massivholz Buche mit Geländerpfosten und –Füllstangen. Die Bemusterung erfolgt durch den AG und nach Mustervorlage des AN. Die Treppenkonstruktion wird Schallentkoppelt als Bolzen-oder Wangentreppe ausgeführt. Zum Spitzboden ist der Einbau einer wärmegedämmten Einschubtreppe aus Holz 0,60 m x 1,20 m mit Abdeckrahmen vorgesehen. Diese ist geeignet für den Einbau in die Ebene der Windsperre und Wärmedämmung.

    29. Bodenbelagsarbeiten

    Gemäß Punkt 26 ist das Bad, Diele, Küche und HWR mit Fußbodenfliesen belegt. Die

    Bodenbeläge für die restlichen Räume sind nicht im Angebotspreis enthalten.

    30. Maler -und Tapezierarbeiten

    Die Fenster, Fenstertüren, Haustür, Innentüren sind durch die gewählte Ausführung bereits endbehandelt. Der Anstrich der sichtbaren außen liegenden Dachhölzer mit Wetterschutzfarbe ist im Angebotspreis nicht enthalten. Die restlichen Maler- und

    Tapezierarbeiten sind in Eigenleistung zu erbringen.

    31. Sonstiges

    Die in den Plänen eingetragenen Möblierungs-, wie auch Sanitäreinrichtungsgegenstände dienen nur gestalterischen Zwecken und dem Nachweis der Stellmöglichkeiten im Baugenehmigungsverfahren. Dies trifft auch zu auf alle außerhalb der Gebäudeaußenhaut dargestellten Garagen, Carports, Stellplätze und Terrassen sowie sonstige Einbauten wie Rankgerüste, Pergolen, Mauern, Zäune und Pflanzen etc., die lediglich genehmigungsrechtlichen Zwecken dienen.

    Maße in den Zeichnungen sind grundsätzlich Rohbaumaße. Für Einrichtungszwecke sind diese grundsätzlich am Bau nach Fertigstellung der Putz,- Estrich,- und Fliesenlegerarbeiten

    zu nehmen.

    Es ist zu beachten, dass bei Naturprodukten wie Holz, Marmor, Naturstein, Keramik und Putzen gegenüber den Mustervorlagen Abweichungen im Farbton, in der Maserung, in der Struktur oder im Brand möglich sind.

    Die Beantragung sowie die rechtzeitige Bereitstellung der Hausanschlüsse für Wasser, Abwasser einschließlich Entwässerungsantrag sowie für Gas, Elektro, Telefon, TV obliegt

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    dem Bauherrn. Verpackungsmaterialien und sonstiger Bauschutt werden kostenfrei und

    zeitnah entsorgt.

    Der Auftragnehmer ist berechtigt, während der Bauzeit Hausbesichtigungen zu

    Werbezwecken durchzuführen sowie Hausfotos für die Werbung zu verwenden.

    32. Außenanlagen

    Die Außenanlagen werden durch den Bauherrn in Eigenleistung ausgeführt.

    33. Eigenleistungen

    Weitere Eigenleistungen sind grundsätzlich möglich. Die einzelnen Leistungen sind vor Vertragsabschluss zu benennen. Für die Eigenleistungen wird vom Auftragnehmer keine Garantie übernommen.

    34. Bemusterung/ Übergabe/ Abnahme

    Die vom Bauherrn vor Einbau zu bemusternden Materialien können beim Auftragnehmer bzw. bei einer vom Auftragnehmer benennenden Stelle bemustert werden. Einmal bestellte Materialien können nur gegen eine Erstattung der bereits angefallenen Aufwendungen

    geändert werden.

    Alle elastischen Fugen sind Wartungsfugen und unterliegen somit nicht der Gewährleistung. Für Einbauteile wie Fenster, Türen, Rollläden, technische Anlagen sowie bewegliche Teile, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, wird die Gewährleistung nur bei regelmäßig durchgeführten Wartungsarbeiten, veranlasst durch den Auftraggeber, übernommen.

    Das Haus wird besenrein übergeben, eine Feinreinigung erfolgt durch den Bauherrn. Kleinere Verschmutzungen auf Wänden, Böden, Einbauteilen und sonstigen Oberflächen, die mit handelsüblichen Reinigungsmethoden und -mitteln im Rahmen eines normalen Haushaltsputzes gereinigt werden könnten, stellen keinen Mangel dar und führen insbesondere nicht zur Abnahmeverweigerung.

    35. Individuelle Gestaltungen / Sonderwünsche

    Die vorstehende Bau- und Leistungsbeschreibung gewährleistet ohne die vorgenannten Eigenleistungen dem Auftraggeber eine uneingeschränkte Nutzung seines Bauvorhaben. Selbstverständlich kann ihr Bauvorhaben durch zusätzliche Ausstattungen und Sonderwünsche individuell ergänzt werden.

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    36. Gelesen und genehmigt

    Hiermit erkennt der Bauherr die vorstehende Bau- und Leistungsbeschreibung der Baustein

    Hausbau an.

    Die Bauherrschaft versichert, dass die Bau- und Leistungsbeschreibung gelesen und

    verstanden wurde.

    Die unterzeichnete Bau- und Leistungsbeschreibung ist Bestandteil des Bauvertrages.

    Bentwisch,

    Ort, Datum

    Auftragnehmer - Auftraggeber –

    .............................................................. ………………………. ………………….......

    Baustein Hausbau Bauherr Bauherr

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    ANLAGE

    Abweichungen und Ergänzungen

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    Bentwisch

    Ort, Datum

    Auftragnehmer - Auftraggeber -

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    Baustein Hausbau Bauherr Bauherr


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