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Sporthalle
c
c
c c c
cc
c
2443
2399
1406
2476
2522
1477
2514
2534
1104
2298
2394
2415
1248
2408
2409
1342
2562
2584
2600
2660
1717
893
1032
470
1203
2372
2643
2445
Auf der Heide
Von-Westphalen-Straße
Klinkerweg
Königsberger Straße
2667 2188
2669
2287
2630
2557
1408
2670
159
2413
1326
2442
1367
2457
2458
1357
1382
1363
2466
1407
1405
2500
2501
2502
2485
2471
2486
2474
2490
2491
1491
2547
25352548
2550
2552
2554
2555
1492
2523
1478
1479
1498
24982499
1106
2274
2258
2264
2290
2314
1289
2373
23742358
2359
2417
1288
1330
1837
1343
18461847
1830
1909
1910
1911
1864
1865
2588
2573
1597
1598
1500
2596
1601
2598
2585 2566
2567
2609
2646
1661
2632
1662
2601
26042605
26382639
1720
17211722
2038
522523
676
680
2005
878
909
911
895
897
899
901
903
905
880
881
714
833
839
943
1030
2044
2046
2047
2184
2168
2187
2190
2162
2163
380
364
435
365
436
366
465
466
2205
2204
471
474
439
481
2503
1497
2551
1105
475
476
479
2313
2595
2597
1602
2564
2411
879
913
907
482
4771489
2412
2644
429
2120
2191
361
437
438
2475
1466
1468
2447
1362
Siedlungsstraße
Waldstra
ße
Pulverturmstraße
Ziegelbrennerweg
Am Kollergang
Ziegeleistraße
2451233223042419
1329
M V
MWGFL
A
A'
OK max. 9,80 müber Terrain
bergseitsBaugestalterische
Vorschriften
WA2 Wo
oGRZ0,4
IIE
GFZ0,8
Bebauungsplan Nr. 154 "Königsberger Straße"
1:5.000
154Aufgestellt:Geändert:Geändert:Geändert:
Sachbearbeiter:Erstellt von:
Maßstab:
"Königsberger Straße"Bebauungsplan Nr.154
--- Meschede - Stadt ---
Bernd QuastKersten
Eickelmann
Plannummer:
1 : 1.000
23.08.2013
DER BÜRGERMEISTERKREIS- UND HOCHSCHULSTADT MESCHEDE
Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent-wicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)Das Verkehrsbegleitgrün ist mit Gras anzusäen.
Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB)mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Ver- und Entsorgungsträger zubelastende Fläche
: : : : :
::::: GFL
Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB)geplanter Mischabwasserkanal --- unterirdischMW, , , ,
B. BAUGESTALTERISCHE VORSCHRIFTEN (§ 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 86 Abs. 4 BauO NRW)
Die Dacheindeckung ist nur in anthrazitfarbenem Material zulässig.Dacheindeckung
sind zulässigDrempel
Photovoltaikanlagen, Sonnenkollektoren, Glasflächen im Dach, Dachbegrünung sowie in das Dachhineinragende Glasflächen sind, soweit sie sich gestalterisch harmonisch in die Dachfläche einfügen(Photovoltaik, Sonnenkollektoren, Glasflächen) grundsätzlich zulässig. Sofern die vorgeschriebeneDachneigung einer Installation von Photovoltaikanlagen und Sonnenkollektoren aus Wirtschaftlich-keitsgründen widersprechen, kann hiervon abgewichen werden.
Photovoltaikanlagen, Sonnenkollektoren, Glasflächen im Dach, Dachbegrünung
Die Wandflächen der Gebäude sind nur zulässig mit weißem Material sowie mit Holzverbretterung(holzfarben oder weiß). Giebel und Teilwandflächen können in schieferfarbenem Material (anthrazit)ausgeführt werden. "Weißfarben" ist definiert durch die RAL-Nummern 1013, 9001, 9003 oder 9010des "Deutschen Institutes für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V., Sankt Augustin".Andere Farbtöne sind nicht zulässig.
Fassade/ Wandflächengestaltung
vorh. Gebäude vorh. Flurstücksgrenzenvorh. Flurnummervorh. FlurstücksnummernNordpfeil
z. B. Flur 3
N
z. B. 895
D. Sonstige Darstellungen ohne Normencharakter
Fläche für den Gemeinbedarf (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB)Zweckbestimmung: Kirchen und kirchlichen Zwecken dienende Gebäude undEinrichtungen - nicht überbaubare Grundstücksfläche -!!
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Höchstzulässige Zahl der Wohnungen im Allgemeinen Wohngebiet(§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB)
Je Wohngebäude sind max. 2 Wohnungen zulässigWA2 Wo
Flächen für Aufschüttungen und Abgrabungen, soweit sie zur Herstellung desStraßenkörpers erforderlich sind (§ 9 Abs. 1 Nr. 26 BauGB)
Aufschüttung
A. FESTSETZUNGEN (§ 9 BauGB)
Räumlicher Geltungsbereich (§ 9 Abs. 7 BauGB) Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes (§ 9 Abs. 7 BauGB)
Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB sowie § 1 Abs. 1-10 Bau NVO)Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)(1) Allgemeine Wohngebiete dienen vorwiegend dem Wohnen.(2) Zulässig sind: 1. Wohngebäude, 2. die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speise- wirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetriebe, 3. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke.(3) Nicht zulässig sind Anlagen für sportliche Zwecke (§ 1 Abs. 5 BauNVO).(4) 1. Betriebe des Beherbergungsgewerbes, 2. sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, 3. Anlagen für Verwaltungen, 4. Gartenbaubetriebe, 5. Tankstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 6 BauNVO).
WA
Garagen sind, soweit sie rückwärtig oder mit der Seitenwand zur öffentlichen Verkehrsflächestehen, mit einer 2 m breiten Grünfläche einzugrünen.
GarageneingrünungEs wird bescheinigt, dass die Grenzen und Bezeichnungen der Flurstücke sowiedie Darstellung der Gebäude mit dem Nachweis des Liegenschaftskatasters über-einstimmen. Insoweit entspricht die Planunterlage den Anforderungen des § 1 derPlanzeichenverordnung in der Fassung vom 18.12.1990.Arnsberg, den _______________
KARTHOGRAPHISCHE DARSTELLUNG
Die vorgesehene Aufstellung und Art der Beteiligung der Öffentlichkeit ist gem.§ 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und gem. § 13aAbs. 3 BauGB am _______________ öffentlich bekannt gemacht worden.Meschede, den _______________
Bürgermeister: ____________________
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB sind die be-rührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom_______________ um Stellungnahme bis zum ______________ gebeten worden.Meschede, den _______________
Bürgermeister: ____________________
BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND SONSTIGENTRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 i.V.m.§ 3 Abs. 2 BauGB erfolgte, indem der Bebauungsplan im Zeitraum vom_______________ bis _______________ im Fachbereich Planung und Bau-ordnung öffentlich auslag und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegebenwurde.Meschede, den _______________
Bürgermeister: ____________________
BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT
Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat am _______________ be-schlossen, gem. § 2 (1) BauGB den Bebauungsplan Nr. 154 "Königsberger Straße"aufzustellen und das Bauleitplanverfahren für diesen Bebauungsplan gem. § 13aBauGB nach den (Verfahrens-)Regeln für "Bebauungspläne der Innenentwicklung"im beschleunigten Verfahren in Verbindung mit § 13 BauGB "Vereinfachtes Ver-fahren" einschl. Gestaltungsvorschriften gem. § 86 (4) BauO NRW einzuleiten.Meschede, den _______________
Bürgermeister: ____________________Schriftführer/-in: ____________________
AUFSTELLUNGSBESCHLUSS
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom14.07.1994 (GV NW S. 666 / SGV NW 2023) in der zur Zeit gültigen Fassung, des§ 2 (1) und § 10 BauGB i. d. F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414) in der zur Zeit gültigen Fassung, der BauNVO vom 23.01.1990 (BGBl. I S.132) in der zur Zeit gültigen Fassung und des § 86 der Bauordnung für das LandNordrhein-Westfalen vom 01.03.2000 (GV NRW S. 256/ SGV NRW 232) in der zurZeit gültigen Fassung, hat der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede diesenBebauungsplan am ____________ als Satzung sowie die Satzungsbegründunghierzu beschlossen.Meschede, den _______________
Bürgermeister: ____________________Schriftführer/-in: ____________________
ERMÄCHTIGUNGSGRUNDLAGEN
N1:1.000
Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB sowie §§ 22 und 23 BauNVO)
! ! !
offene Bauweise (§ 22 BauNVO)nur Einzelhäuser zulässig (§ 22 Abs. 2 BauNVO)Baugrenze (§ 23 Abs. 3 BauNVO)Gebäude und Gebäudeteile dürfen diese Linie nicht überschreiten. Ein Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß kann zugelassen werden.
o
E
Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)Öffentliche Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung: Mischfläche - Breite: 5 m[siehe Profil A - A']Verkehrsbegleitgrün --- öffentliche Verkehrsfläche[siehe Profil A - A']
M
V
Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultur- und/oder naturgeschichtliche Bodenfunde,d. h. Mauern, alte Gräben, Einzelfunde aber auch Veränderungen und Verfärbungen in dernatürlichen Bodenbeschaffenheit, Höhlen, Spalten, aber auch Zeugnisse tierischen und/ oderpflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt werden.Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Stadt Meschede als Untere Denkmalbehörde(Tel. 0291/205-275) und/ oder dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Archäologie für West-falen, Außenstelle Olpe (Tel. 02761/93750; Fax 02761/937520) unverzüglich anzuzeigen und dieEntdeckungsstelle mind. 3 Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten (§§ 15 und 16 Denk-malschutzgesetz NRW), falls diese nicht vorher von den Denkmalbehörden freigegeben wird.Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist berechtigt, das Bodendenkmal zu bergen, auszu-werten und für wissenschaftliche Erforschung bis zu 6 Monaten in Besitz zu nehmen(§ 16 Abs. 4 DSchG NRW).
C. Hinweise
GRZ 0.4
GFZ 0,8
OK max. 9,80 müber Terrain
bergseits
II
Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB sowie §§ 16 - 21a BauNVO)Grundflächenzahl (GRZ) als Höchstgrenze (§§ 16 Abs. 2 Nr. 1 und 19 BauNVO)Geschossflächenzahl (GFZ) als Höchstgrenze (§§ 16 Abs. 2 Nr. 2 und 20 BauNVO)Zahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze (§§ 16 Abs. 2 Nr. 3 und 20 BauNVO)Höchstzulässige GebäudehöheDie max. zulässige Gebäudeoberkante bzw. Firsthöhe beträgt 9,80 m über gewach-senem Boden, gemessen als lotrechter Abstand zwischen der Gebäudeoberkante/ Firstoberkante und dem gewachsenem Boden (Terrain) an der Gebäudeecke berg-seitig, an der der gewachsene Boden am höchsten über Normalnull (NN) ansteht.Eine Überschreitung der vorstehenden Maximalmaße kann in begründeten Einzel-fällen aus zwingenden grundstücksspezifischen, topographischen Erfordernissen aus-nahmsweise zugelassen werden (§ 31 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 16 Abs. 6 BauNVO). Im begründeten Einzelfall kann bei problematischer Hangsituation die Gebäudeober-kante/ Firstoberkante ab Oberkante angeschüttetem Boden gerechnet werden(§ 31 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 16 Abs. 6 BauNVO).
DachgestaltungEine bestimmte Dachform ist nicht vorgeschrieben.Dachflächen dürfen nur eine Neigung von mind. 20° und höchstens 45° aufweisen. Diese Fest-setzung zur Dachneigung --- Angabe in Grad --- gilt nur für das Hauptdach, nicht für überdachteStellplätze, Garagen und Nebengebäude sowie nicht für untergeordnete Gebäudeteile wie Winter-garten und Dachterrasse. Nebenfirste und Dachaufbauten sollen sich deutlich unterordnen und sindmit einem Abstand von mind. 0,50 m unterhalb des Dachfirstes anzusetzen (in der Dachebenegemessen).
Zulässig sind Dachaufbauten nur bei einer Dachneigung des Hauptgebäudes von 35° und über 35°.Die Summe der Dachaufbauten in ihrer Länge darf 2/3 der traufseitigen Dachlänge nicht über-schreiten.Bei Satteldächern, Pultdächern und versetzten Pultdächern gilt:Der Abstand der Dachaufbauten vom Ortgang muss mind. 2 m betragen.Bei Walm- und Zeltdächern gilt:Der Abstand zwischen dem unteren Einschnitt der Wange in die Dachfläche bis zum Grat--- waagerecht gemessen --- muss mind. 1,5 m betragen.
Dachaufbauten
Einfriedungen (darunter fallen auch nicht notwendige Stützmauern), dürfen entlang der öffentlichenStraße die Höhe von 1 m (über der natürlichen Geländeoberfläche bzw. OK-Straße) nicht über-schreiten. Drahtzäune entlang der Straße sind nur in Verbindung mit heimischen Laubhecken/-gehölzen zulässig.Parallel zu der Mischfläche ist ein 1 m tiefer Grundstücksstreifen von Bepflanzungen (außerniedrigem Bewuchs wie z. B. Bodendecker etc.) sowie von Einfriedungen freizuhalten(§ 86 Abs. 1 Nr. 4 und 5 BauO NRW).
Einfriedungen
Dachüberstände sind traufseitig max. 0,7 m, giebelseitig max. 0,7 m (ein Sparrenfeld) auszubilden.Im Bereich von Terrassen, Balkonen und Eingangsbereichen sowie im Bereich von Abstellräumenfür Fahrräder und Geräte sind größere Dachüberstände als Wetterschutz zuläsig.
Dachüberstände
FachbereichPlanung und Bauordnung
Klaus Wahle(Fachbereichsleiter)
AUFGESTELLT:
14.01.2014
Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat am _______________ überdie in der öffentlichen Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 i.V.m.§ 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen beratenund beschlossen und den Beschluss zur eingeschränkten erneuten Beteiligunggem. § 4a Abs. 3 BauGB gefasst.Meschede, den _______________
Bürgermeister: ____________________Schriftführer/-in: ____________________
BESCHLUSS ZUR EINGESCHRÄNKTEN ERNEUTENBETEILIGUNG
Gem. § 4a Abs. 3 BauGB sind die berührten Behörden und sonstigen Träger öffent-licher Belange und die betroffene Öffentlichkeit mit Schreiben vom _____________um Stellungnahme bis zum _______________ gebeten worden.Meschede, den _______________
Bürgermeister: ____________________
EINGESCHRÄNKTE ERNEUTE BETEILIGUNG
Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat am _______________über die in der eingeschränkten erneuten Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGBeingegangenen Anregeungen beraten und beschlossen.Meschede, den _______________
Bürgermeister: ____________________Schriftführer/-in: ____________________
BESCHLUSS
Mit dem Tage der Bekanntmachung tritt dieser Bebauungsplan am _____________gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.Der Bebauungsplan mit Begründung kann während der Dienststunden im Fach-bereich Planung und Bauordnung der Kreis- und Hochschulstadt Meschede ein-gesehen werden.Meschede, den _______________
Bürgermeister: ____________________
BEKANNTMACHUNGDie Übereinstimmung der Verfahrensmerkmale mit demOriginal wird hiermit beglaubigt.Meschede, den _______________
Der BürgermeisterIm Auftrage
____________________
BESCHEINIGUNG
10.04.2014
gez. Hermann-Josef Vedder(Kreisvermessungsdirektor) ( S i e g e l )
04.04.2014
gez. Uli Hess( S i e g e l )
17.10.2013
gez. Torsten Risse
04.04.2014
gez. Uli Hess ( S i e g e l )
31.10.2013
04.04.2014
gez. Uli Hess ( S i e g e l )
20.11.2013 19.12.2013
04.04.2014
gez. Uli Hess ( S i e g e l )
06.11.2013 19.12.2013
04.04.2014
gez. Uli Hess ( S i e g e l )gez. Torsten Risse
06.02.2014
04.04.2014
gez. Uli Hess ( S i e g e l )
07.02.201404.03.2014
04.04.2014
gez. Uli Hess( S i e g e l )
gez. Torsten Risse
03.04.2014
04.04.2014
gez. Uli Hess( S i e g e l )
gez. Torsten Risse
03.04.2014
gez. Klaus Wahle
17.04.2014
gez. Uli Hess ( S i e g e l )
16.04.2014