Besoldungsreform + vereinbarte Reparatur 05/2015
14.05.2015
H. Himmer 2015
EntstehungKlagen zur Anrechnung von Vordienstzeiten(zB SCHMITZER C-530/13)
Altersdiskriminierung bei Anrechnung mussvom Gesetzgeber „repariert“ werden
EUGH hat keine konkreten Maßnahmengesetzt (Minder-/Mehrkosten wurden nichtfestgelegt)
H. Himmer 2015
§§§§
EntstehungTausende Anträge* auf Neuberechnung
Verhandlungen GÖD/Bundesregierung
Antrag/Beschluss im Nationalrat 01/2015
Bestätigung durch Bundesrat 02/2015
Kundmachung 11.02.2015
Wirksam seit 12.02.2015Dadurch sind auch alle *Anträge obsolet (§ 175 Abs. 79 Z 2 und Z 3
GehG neue Fassung)
Reparatur (Begutachtung bis 17.04.2015, Ausschussbericht 06.05.2015)
H. Himmer 2015
§§§§
Zwei Auswirkungen
N
Neuer unbefristeter Vertrag
A
Aktiv Beschäftigte (Beamte, I L)
Berechnung der Vordienstzeiten-> Besoldungsdienstalter
Überleitung aufgrund des Entgelts im Februar 2015-> Besoldungsdienstalter
H. Himmer 2015
Eine Gehaltsstaffel
H. Himmer 2015
N A
Beamte VB
Vorrückung alle 2 Jahre
Anrechnung neu• Gebietskörperschaftszeiten bzw. Zeiten bei internationalen
Einrichtungen
• Einschlägige Berufstätigkeit oder Verwaltungspraktika bis zu zehn*Jahren
• Zeiten des Bezugs einer Beschädigtenrente nach demHeeresversorgungs-gesetz wegen Minderung der Erwerbsfähigkeitvon mindestens 90%
• Zeiten des Präsenzdienstes bis zu 6 Monaten oder Zivildienstes bis zu9 Monaten
* im neuen Lehrer/innen Dienstrecht (pd) bleiben 12 Jahre
H. Himmer 2015
N
Anrechnung neuVordienstzeiten in der Privatwirtschaft …
Einschlägige Vordienstzeiten•eine fachliche Einarbeitung auf dem neuen Arbeitsplatz überwiegendunterbleiben kann oder•ein erheblich höherer Arbeitserfolg durch die vorhandene Routine zuerwarten ist
Anrechenbar sind nur Zeiten einer einschlägigen Berufstätigkeit. Es muss sichtatsächlich um eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit gehandelt haben. EineTätigkeit, die vorwiegend der Ausbildung dient, erfüllt diese Voraussetzungnicht. Damit sind Studien aller Art ebenso von einer Anrechnungausgeschlossen wie das Unterrichts-praktikum, die Gerichtspraxis oder diesechs Monate übersteigenden Zeiten eines Präsenz- oder Zivildienstes.
H. Himmer 2015
N
Beschluss
H. Himmer 2015
A
Soweit im Verlauf der Umsetzung ein Verbesserungsbedarf zu Tage
treten sollte, ist auf die gemeinsam mit dem Gesetzesbeschluss
ergangene Entschließung des Nationalrats zu verweisen, nach der die
Regierung zur Vorlage entsprechender Verbesserungsvorschläge
aufgefordert ist, wenn eine eingehende Prüfung ergeben sollte, dass
mit der Neuregelung eine Beeinträchtigung der
Lebensverdienstsumme einhergeht.
Quelle: Erlass des BKA, GZ: 921.000/0002-III/5/2015 , 23.01.2015
VerhandlungenGÖD
erfolgreich
Dienstrecht-Novelle in Begutachtung 17.04.15
Dienstrecht-Novelle im Ausschuss 06.05.15
Überleitung1. Februar Entgelt = Basis
Überleitungsbetrag
2. Rundung auf nächsten Euro
3. Suche nach nächstniedriger Stufe (in neuer Staffel)
4. Berechnung des neuen Besoldungsdienstalters (Stufe neu – 1) * 2 plus Zeit seit letzter Vorrückung
H. Himmer 2015
A
I L/l 2a2Stufe 4Vorrückung1.1.20141.1.2016
2.250
I L/l 2a2Stufe 2
Besoldungsdienstalter neu ab 01.03.2015:[(2-1)*2] + 1 Jahr 2 Monate = 3 Jahre 2 Monate
Überleitung5. Ab März 2015 bis zur nächsten
Vorrückung = gleiches Entgelt (Wahrungszulage, ruhegenussfähig)
6. Nächste Vorrückung = neue Stufe oder kleine/große DAZ =Überleitungsstufe
7. Erhöhung des Besoldungsdienstalters1,5 Jahre (l1, l2a2/l2a1), 6 Monate (l2b1), alle anderen um 1 Jahr-> Dadurch ist die nächsten Vorrückung:6 Monaten bei (l1, l2a2/l2a1), 1,5 Jahren bei (l2b1), sonst 1 Jahr
H. Himmer 2015
A
€ 2.205,00I L/l 2a2Stufe 2
+ € 45,20
€ 2.250,20
Wahrungs-zulage
I L/l 2a2Stufe 3
1.1.2016BD-Alter=4 J
€ 2.265,00
1.1.2016BD-Alter=4 J+1,5 Jahre= 5,5 Jahre
Überleitung
5. Ab nächster Vorrückung bis vorgezogene Vorrückung(Ergänzungszulage, ruhegenussfähig) l1, l2a2/l2a1 = x 3 Geh. Überleit.stufe
l2b1 = 1/3 - Überleitungsbetrag
alle anderen = x 1 Differenzbetrag
6. Vorgezogene Vorrückung
7. Weitere Vorrückung alle 2 Jahre
H. Himmer 2015
A
€ 2.265,00I L/l 2a2Stufe 3
+ € 44,40Ergänz.-zulage
I L/l 2a2Stufe 4
€ 2.342,00
1.7.2016BD-Alter=6 J
1.1. bis 1.7.2016
- € 2.250,20
€ 2.265,00
€ 14,80
€ 2.309,40
Besold. Alter Stufe alt Stufe neu Monat/Jahr Gehalt alt Gehalt neu +/-
29,17 Stufe 4 Stufe 2 Mär.15 2250,20 2250,20 -
29,25 Stufe 4 Stufe 2 Apr.15 2250,20 2250,20 -
29,33 Stufe 4 Stufe 2 Mai.15 2250,20 2250,20 -
29,42 Stufe 4 Stufe 2 Jun.15 2250,20 2250,20 -
29,50 Stufe 4 Stufe 2 Jul.15 2250,20 2250,20 -
29,58 Stufe 4 Stufe 2 Aug.15 2250,20 2250,20 -
29,67 Stufe 4 Stufe 2 Sep.15 2250,20 2250,20 -
29,75 Stufe 4 Stufe 2 Okt.15 2250,20 2250,20 -
29,83 Stufe 4 Stufe 2 Nov.15 2250,20 2250,20 -
29,92 Stufe 4 Stufe 2 Dez.15 2250,20 2250,20 -01.01.2016 Vorrückung 30,00 Stufe 5 Stufe 3 Jän.16 2310,50 2309,40 - 1,10
+ 1,5 Jahre 31,58 Stufe 5 Stufe 3 Feb.16 2310,50 2309,40 - 1,10
31.67 Stufe 5 Stufe 3 Mär.16 2310,50 2309,40 - 1,10
31,75 Stufe 5 Stufe 3 Apr.16 2310,50 2309,40 - 1,10
31,83 Stufe 5 Stufe 3 Mai.16 2310,50 2309,40 - 1,10
31,92 Stufe 5 Stufe 3 Jun.16 2310,50 2309,40 - 1,10 01.07.2016 Vorrückung 32,00 Stufe 5 Stufe 4 Jul.16 2310,50 2342,00 31,50
32,08 Stufe 5 Stufe 4 Aug.16 2310,50 2342,00 31,50
32,17 Stufe 5 Stufe 4 Sep.16 2310,50 2342,00 31,50
32,25 Stufe 5 Stufe 4 Okt.16 2310,50 2342,00 31,50
32,22 Stufe 5 Stufe 4 Nov.16 2310,50 2342,00 31,50
32,42 Stufe 5 Stufe 4 Dez.16 2310,50 2342,00 31,50
Inkl.Wahrungs-
zulage
€ 45,20
Inkl.Ergänzungs-
zulage
€ 44,40
H. Himmer 2015
3,5 Jahre
Wirksamab 01.09.2015