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Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Die (neue) DGUV Vorschrift 2
Arbeitskreis Arbeits- und Gesundheitsschutz
der Betriebsräte aus dem Versandhandel
12. Mai 2011 in Hamburg
Christine Meierver.di Bundesfachbereich Handel
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DGUV Vorschrift 2Betriebsärzte und Fachkräfte für
ArbeitssicherheitÜbersicht
1. Gründe für die neue Vorschrift 2. Inhalt der DGUV Vorschrift 23. Übersicht der Betreuungsformen4. Was ist neu, was ist anders als bisher5. Grundbetreuung Einsatzzeiten6. Aufgaben und Rolle der betrieblichen Akteure7. Aufgaben der Grundbetreuung8. Betriebsspezifischer Teil der Betreuung9. Chancen des neuen Konzepts aus
Interessenvertretungssicht10. Weitere Hinweise und Informationen11. Diskussion
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DGUV Vorschrift 2Betriebsärzte und Fachkräfte für
ArbeitssicherheitGründe für die Reform der neuen
Vorschrift
Politische Ziele und Vorgaben von Bund und Ländern
Vereinheitlichung der Vorschriften für alle• für gewerbliche Berufsgenossenschaften (BGen) und
öffentliche Unfallversicherungs(UV)-Träger
• gleichartige Anforderungen für gleiche Betriebe (unabhängig davon, bei welcher BG die Beschäftigten versichert sind
Worum geht es: •um die Einsatzzeiten und die Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der Betriebsärzte •um verschiedene „Betreuungsformen“ (Regelbetreuung – Kleinbetriebsbetreuung)
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DGUV Vorschrift 2Betriebsärzte und Fachkräfte für
ArbeitssicherheitInhalte der Vorschrift
Allgemeine Vorschriften1.Geltungsbereich2.Bestellung3.Arbeitsmedizinische Fachkunde4.Sicherheitstechnische Fachkunde5.BerichtÜbergangsbestimmungen / In-Kraft-TretenAnlage 1: Regelbetreuung bis 10 BeschäftigteAnlage 2: Regelbetreuung mit mehr als 10 BeschäftigtenAnlage 3: Alternative Betreuung mit 10 bis 30 BeschäftigtenAnlage 4: Alternative Betreuung bis 10 B. durch Kompetenzzentren
Anhang 1: Hinweise zur Bestellung und zum Tätig werden …Anhang 2: Branchenspezifische Themen der Ausbildung von FaSiAnhang 3: Aufgabenfelder der Grundbetreuung und Beschreibung möglicher AufgabenAnhang 4: Betriebsspezifischer Teil der BetreuungAnhang 5: Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
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Fernlehrgang +
Fortbildung +
Kompetenz-zentrum
Fernlehrgang +
Fortbildung +
Kompetenz-zentrum
Regelbetreuungohne Einsatzzeit
Regelbetreuungohne Einsatzzeit
bis zu 10 Beschäftigte
bis zu 10 Beschäftigte
mehr als 10 undbis zu 30 Beschäftigte
mehr als 10 undbis zu 30 Beschäftigte
mehr als 30 Beschäftigte
mehr als 30 Beschäftigte
Grundbetreuung +
Anlassbetreuung
Grundbetreuung +
Anlassbetreuung
alternativebedarfsor.Betreuung
alternativebedarfsor.Betreuung
RegelbetreuungRegelbetreuungalternativebedarfsor.Betreuung
alternativebedarfsor.Betreuung
Fernlehrgang/ Seminar (G II)
+Fortbildung
+betriebsspez.
Betreuung
Fernlehrgang/ Seminar (G II)
+Fortbildung
+betriebsspez.
Betreuung
Grundbetreuung mit Einsatzzeit+
betriebsspezifische Betreuung
-> bei regelmäßig vorliegende Gefahren mit Einsatzzeit
Grundbetreuung mit Einsatzzeit+
betriebsspezifische Betreuung
-> bei regelmäßig vorliegende Gefahren mit Einsatzzeit
Dr. Stefan Hussy Kooperationstagung Verdi/BGHW 2011 in Dresden
DGUV Vorschrift 2Betriebsärzte und Fachkräfte für
ArbeitssicherheitÜbersicht der Betreuung bei der BGHW
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DGUV Vorschrift 2Betriebsärzte und Fachkräfte für
ArbeitssicherheitWas ist neu, anders als bisher
Alle Betriebe sind in drei Gruppen eingeteilt (mit verbindlichen Einsatzzeiten)
Gesamtbetreuung besteht aus:•Grundbetreuung und betriebsspezifischem Teil
Grundbetreuung:•Vorgabe der Einsatzzeit als Summe für BA und Sifa•Für die Gruppen I, II, III•Festgelegte Aufgaben
Betriebsspezifischer Teil der Betreuung•Betrieb ermittelt den erforderlichen Umfang nach Vorgabe von Ermittlungsverfahren und Aufgabenfeldern
Aufteilung der Betreuungsleistungen auf BA und Sifa durch Betrieb
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DGUV Vorschrift 2Betriebsärzte und Fachkräfte für
Arbeitssicherheit
Grundbetreuung - Einsatzzeiten
0,2 BA*
0,3 SIFA *Mindestanteil von 0,2 Std.
ist nicht zu unterschreiten
0,3 BA *
1,2 SIFA *Mindestanteil von 20%
ist nicht zu unterschreiten
--- BGHW-Empfehlung zur
Einsatzzeit-Aufteilung
s. BGHW-Kompakt
0,51,5(2,5)
verbindliche Einsatzzeit
Summe BA + SIFA [Std./ Beschäftigtem/r und Jahr]
s. Anlage 2
Gruppe IIIGruppe II(Gruppe I)
Seite 8
Unternehmer
ermittelt die Aufgaben
Betriebs-/ Personalrat
wirkt mit(Mitbestimmung)
Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Betriebsärztekooperieren
Sifa und BAberaten
Sifa und BAberaten
Konsens finden
aufteilen und
schriftlich
vereinbaren
Quelle: DGUV
Dr. Stefan Hussy Kooperationstagung Verdi/BGHW 2011 in Dresden
DGUV Vorschrift 2Betriebsärzte und Fachkräfte für
ArbeitssicherheitAufgaben und Rolle der betrieblichen Akteure
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DGUV Vorschrift 2Betriebsärzte und Fachkräfte für
ArbeitssicherheitAufgabenfelder der Grundbetreuung
• Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung• Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der
Arbeitsgestaltung – Verhältnisprävention• Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der
Arbeitsgestaltung – Verhaltensprävention• Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten
Organisation und Integration in die Führungsebene• Untersuchungen nach eingetretenen Ereignissen • Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und
Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen sowie Beschäftigten
• Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten
• Mitwirkung in betrieblichen Besprechungen• Selbstorganisation
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DGUV Vorschrift 2Betriebsärzte und Fachkräfte für
ArbeitssicherheitBetriebsspezifische Betreuung (4
Aufgabenfelder)1. Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und
Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung
2. Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation
3. Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation
4. Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen
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Relevanz Aufgabenfelder1 Auslösekriterien
Aufwands-kriterien - dauerhaft - temporär
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quantitative Verteilung auf - BA - Sifa
- Vereinbarung- Dokumentation
Dr. Stefan Hussy Kooperationstagung Verdi/BGHW 2011 in Dresden
DGUV Vorschrift 2Betriebsärzte und Fachkräfte für
ArbeitssicherheitSchritte zum Ermitteln der betriebsspezifischen
Betreuung
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DGUV Vorschrift 2Betriebsärzte und Fachkräfte für
ArbeitssicherheitBetriebsspezifische Betreuung
(Ermittlung )Ermittlung der Betreuungsleistungen
1. Prüfung der Relevanz der Aufgabenfelder (Ja/Nein)• bei Ja, Auslösekriterien prüfen• zeitlichen Aufwand der betriebsspezifischen Betreuung
festlegen2. Festlegen der Leistungen und des Personalaufwandes
• Ermitteln und Festlegen der Leistungen für jedes Aufgabenfeld, bei dem die Auslöseschwelle überschritten ist
• Ermitteln und Festlegen des betrieblich erforderlichen Personalaufwandes für jedes Aufgabenfeld, getrennt für BA und Sifa
Für das Aufgabenfeld 1 ohne 1.4 „Regelmäßig vorliegende ….“ macht die BGHW eine EinsatzzeitenempfehlungBetriebsarzt: 0,05 Std. pro Beschäftigtem und JahrFachkraft für Arbeitssicherheit: 0,2 Stunden pro Beschäftigtem und Jahr
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DGUV Vorschrift 2Betriebsärzte und Fachkräfte für
ArbeitssicherheitChancen aus Interessenvertretungssicht
Qualität rückt in den Focus -es sind Aufgaben beschrieben (Grundbetreuung)-Es gibt Hilfen für betriebsspezifischen Teil
Gemeinsames Vorgehen von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit wird weiter gefördert
Mitwirkung/Mitbestimmung des Betriebsrates ausdrücklich in der Vorschrift genannt
Betriebsräte können das Thema neu „anschieben“ •SiFa / Betriebsärztliche Betreuung•Aufgaben / Inhalte•Zusammenarbeit
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DGUV Vorschrift 2Betriebsärzte und Fachkräfte für
ArbeitssicherheitWeitere Hinweise und Informationen
Broschüre BGHW-Kompakt 116- mit Berechnungsbeispielen
www.bghw.de
•Häufig gestellte Fragen•Regelung und Broschüren zum runterladen
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DGUV Vorschrift 2Betriebsärzte und Fachkräfte für
ArbeitssicherheitDiskussion
Fragen zur Vorschrift?
Was ist in den Betrieben durch den Arbeitgeber bisher (in 2011) gemacht worden?
Ist der Betriebsrat initiativ geworden?
Bisherige Erfahrungen mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten
Ansatzpunkte aus Sicht der Betriebsräte
Welche ersten Schritte sind jetzt „dran“