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ÖSR+EH

Die Zukunft der ökologischen SteuerreformBeitrag zum Workshop des WSI und der IMK in der Hans-Böckler-Stiftung

„Die Zukunft des deutschen Steuersystems“Willy-Brand-Haus, Berlin, 23.11.2005

Bettina Meyer Förderverein Ökologische Steuerreform e.V. (FÖS)

[email protected], Tel. xx49/ 431/ 80 28 26www.foes.de, [email protected], Tel. xx49/ 89/ 520 113 - 13

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Übersicht

I. Warum ökologische Finanzreform (ÖFR) - auch bei hohen Energiepreisen

II. Elemente, Wirkungen und Bewertung der ÖSR 1999-2003

III. Stand der Harmonisierung der EU-Energiebesteuerung

IV. Das FÖS-Langfristkonzept im Memorandum 2004

V. Das FÖS-Kurzfristkonzept 2005

VI. Aussagen zur ÖFR im Koalitionsvertrag

VII. Aktivitäten und Projekte des FÖS

Material:

VIII. ÖSR und Emissionshandel

IX. Mehrwertsteuer und/oder Ökosteuer

Vorbemerkung: Thema sind Ökosteuern im Energie- und Verkehrsbereich.Weitere Handlungsbereiche (z.B. Wasser, Dünge- und Pflanzenschutzmittel,Grundsteuer, Abfall) sind aus ökologischer Perspektive ebenfalls interessant,aber weniger unter Aufkommens/ Finanzreform-Perspektive

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I. Schwierige Rahmenbedingungen zur Fortführung der ÖFR

• Stark gestiegene Öl-, Gas- und Strompreise samt Diskussion über den auf diesen Märkten fehlenden Wettbewerb

• Reformvorhaben insgesamt schwierig (Stichwort Hartz IV, allgemeines Gefühl zu hoher Belastung für die „kleinen Leute“)

• Konjunktur- und Strukturschwäche

• Keine der Parteien hat derzeit das Thema der Ökologisierung des Steuersystems auf der politischen Agenda; Koalitionsvertrag: Erhalt des Status Quo (keine Senkung, keine Erhöhung)

• Anti-ÖSR-Kampagnen von Opposition und Bild-Zeitung noch gut in Erinnerung

• Umweltverbände und Gewerkschaften machen geringe Begleitmusik pro ÖSR

• Zunehmender Tanktourismus von D ins Ausland

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I. Fortführung der ÖFR trotzdem sinnvoll 1. Internalisierung externer Kosten erforderlich für Funktionsfähigkeit der Markt-

wirtschaft; ökonomische Instrumente besser als Ordnungsrecht (statische und dynamische Effizienz) => Struktur der Energiebesteuerung nach umweltökono-mischen Kriterien verbessern (Verbreiterung Bemessungsgrundlage, Ausnahmen abbauen, tarifliche Energiebesteuerung)

2. Klimaschutzziele Deutschlands (2008-2012/2020/2050) erreichen, auch in den Bereichen Verkehr und private Haushalte

3. Ölabhängigkeit verringern (Generationengerechtigkeit, volkswirtschaftlich negative Effekte begrenzen)

4. Besser heute schrittweise umsteuern als später schockartige Anpassungen

5. Lohnnebenkosten weiter senken und die Steuerstruktur auf umweltbezogene Steuern verlagern, um Arbeitsplätze zu sichern bzw. zu schaffen und um versicherungsfremde Leistungen statt durch SVB durch Steuern zu finanzieren

6. Einnahmen erzielen zur Finanzierung notwendiger umweltorientierter Förderungen (Förderprogramme zur Gebäudesanierung, Effizienzfonds, Marktanreizprogramm) - nach FÖS bis zu 10% des Aufkommens

7. EU-Energiesteuer-Richtlinie 2003/96 muss in D ohnehin noch umgesetzt werden (Einführung Kohlesteuer für Heizzwecke, Abschaffung der Erdgassteuer zur Stromerzeugung, Umstellung der Sonderregelungen der Industrie)

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II. Ausgestaltung der ÖSR 1999-2003 in D (1) Anhebung der Energiesteuern in fünf Schritten im Zeitraum 1999-2003

Quelle: BMF

Anhebung der Steuersätze: Insgesamt

Einstieg ÖSR 1999

Fortfüh-rung ÖSR 2000-2003

Fortentwick-lung ÖSR

2003

geltender Steuersatz

ab 1.1.2003

Benzin ct/l 3,07 12,28 0 65,45

Diesel ct/l 3,07 12,28 0 47,04

Heizöl ct/l 2,05 0 0 6,14

Erdgas ct/kWh 0,16 0 0,20 0,55

Strom ct/kWh 1,02 1,03 0 2,05

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II. Ausgestaltung der ÖSR 1999-2003 in D (2)Diverse Strukturregelungen erhöhen ökologische Anreize:

Erneuerbare Energien: Keine Besteuerung von Wärme und Kraftstoffen, aber von Strom (dafür Verwendung des Aufkommens für Marktanreizprogramm EE)

Für Kraftwerke mit einem Jahresnutzungsgrad ab 70% und für Kraftwerke mit einem elektrischen Wirkungsgrad ab 57,5% werden Steuern auf Öl und Gas in der Stromerzeugung zurück erstattet.

Der Strom- und Kraftstoffverbrauch im öffentlichen Verkehr wird mit 50% des Regelsteuersatzes besteuert (seit 1.1.2004 wg. „Koch/Steinbrück“ mit 56%).

Geringere Steuersätze auf schwefelarme Kraftstoffe Steuerermäßigung für Erdgas im Verkehrsbereich verlängert bis 2020 Strom für (bis zum 31.3.1999 installierte) Nachtspeicherheizungen wird aus

sozialen Gründen ermäßigt mit 60% (bis 2002: 50%) des Regelsteuersatzes besteuert. Ermäßigung läuft Ende 2006 komplett aus.

Die Gasölbeihilfe wurde abgeschafft, Agrardiesel (in Land-/Forstwirtschaft) wird seit dem 1.1.2001 mit 25,56 ct/l besteuert; zusätzlich Deckelung der Agrardieselvergütung ab 10.000 l sowie Einführung Selbstbehalt von 350 €

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II. Ausgestaltung der ÖSR 1999-2003 in D (3)

Sonderregelungen für energieintensive Unternehmen Das Produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft, ab der

2. Stufe auch Teichwirtschaft und Behindertenwerkstätten, zahlen seit dem 1.1.2003 nur jeweils 60% der Steuererhöhungen auf Strom und Heizstoffe (bis Ende 2002: 20%).

Der Spitzenausgleich (auch Nettobelastungsausgleich genannt, Ausgleich des Saldos zwischen Entlastung durch Senkung der Sozialversicherungsbeiträge und Belastung durch Ökosteuern) wurde zum 1.1.2003 reduziert und zugleich wurde ein positiver Grenzsteuersatz eingeführt.

Vorschlag BMU/Trittin Nov. 2005: Befreiung der Unternehmen bzw. Anlagen, die am Emissionshandel teil-

nehmen (nur von der Ökosteuer, nicht von gesamten Energiesteuern?!) Volle Besteuerung der nicht vom Emissionshandel erfassten

Unternehmen bzw. Anlagen

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II. Wirkungen der ÖSR 1999-2003

1. Finanzielle Auswirkungen - Aufkommen und Verwendung

2. Wirkungen auf die Struktur des Steuer- und Abgabensystems

3. Umwelt- und wirtschaftliche Effekte

4. Verwaltungsaufwand

5. Nettogewinner und -verlierer

6. Soziale und Verteilungswirkungen

7. Übersicht Gegenargumente und Erwiderung

8. Fazit zur ÖSR 1999-2003

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81%

9%

10%

Zuschuss GRV

Energiesteuern 2003

II. ÖSR 1999-2003 - 1. Finanzielle Auswirkungen (in Mrd. €) Durch die ÖSR stiegen die Energiesteuern in Deutschland um 55 Prozent

EnergiesteuernEnergiesteuern

Anstieg um 55 %

Senkung der Rentenbeiträge: Rechnerisch: 1,7 %-Punkte

(ca. 480 € je Arbeitsplatz) Tatsächlich: 0,8 %-Punkte

(durch gegenläufige Effekte)

Anteil Steuern und SVB am BIPsank 2005 ggü. 1998 um 6%

Haus-halt

Umweltprojekte

Verwendung ÖSR ab 200348,4

2000

2001

2003

2002

1999

2002 Strom

ErdgasHeizöl

Diesel

Benzin

20041998

6,6

3,1

1,7

15,7

21,7

Quelle: Eigene Berechnungen, BMF, BMU, Bundesamt für Statistik.

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II.2. Struktur des deutschen Steuer- und Abgabensystems

46,6%48,6%48,8%47,5%45,6%43,9%40,0%35,4%

13,6%15,2%16,7%17,8%21,0% 19,9%

18,3%

13,5%

13,6%9,7%9,8%8,0%7,8%8,0%11,1%

10,5%

9,6%9,9%8,3%10,3%10,9%11,7%13,9%

20,8%

16,6%16,6%16,4%16,4%15,9%15,3%16,6%19,7%

1960 1970 1980 1990 1998 2003 2005 2010

Faktor-neutral

Kapital

Umwelt

Steuernauf Arbeit

Sozial-versiche-rung

Ökologische Steuer-reform 1999-2003

FÖS-Vorschlag ÖSR bis 2010

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II.2. Versicherungsfremde Leistungen in der Sozialversicherung in 2002 (DIW 2005; in Mrd. €)

Bundes-zu-

schuss

Weite Abgren-

zung

Enge Abgren-

zung

Weite Abgren-

zung

Enge Abgren-

zung1) Rentenversicherung 88,5 59 49,3 39,2 9,72) Krankenversicherung 21,7 2,8 0 21,7 2,83) Arbeitslosenversicherung 28,4 28,4 5,6 22,8 22,8Summe 138,6 90,2 54,9 83,7 35,3

gut 9 PP

knapp 4 PP

Versicherungsfremde Leistungen (VL)

Nicht durch Bundeszuschuss

gedeckte VL

Mögliche Senkung der Sozialversicherungsbeiträge in Prozentpunkten (PP)

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II. ÖSR 1999-2003 - 3. Umwelt- und wirtschaftliche Effekte

• CO2-Emissionen und Energieverbrauch gehen um 2-3% bis 2003 zurück

• Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen sanken 1999 bis 2004 um insgesamt 9% (Stagnation Diesel, starker Rückgang Benzin)

• Neuzulassungen von 3-5-Liter-(Diesel)-PKW sind angestiegen: 1998 (1,0%), 2003 (4,6%)

• Die Fahrgastzahlen im ÖPNV steigen – nach jahrelangem Rückgang – wieder an (insgesamt rund 6% im Zeitraum 1999-2004)

• Anzahl der CarSharing-Mitglieder wächst

• Studie des DIW u.a.: Zusätzliche Arbeitsplätze: bis zu 250.000 bis 2003

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II.3. Steuereinnahmen durch Pkw-Verkehr in D eher niedrig(Anteil am gesamten Steueraufkommen in Prozent in 1999)

3,0%

1,1%

1,4%

0,9%

0,4%

1,4%

0,0%

1,4%

4,1%

3,3%

2,1%

4,2%

1,7%

3,1%

3,1%

2,8%

1,0%

0,7%

1,3%

1,5%

1,1%

1,1%

1,0%

0,2%

1,9%

1,8%

1,9%

0,0%

2,8%

0,0%

0,5%

0,1%

Griechenland

Finnland

Irland

Großbritannien

Dänemark

Deutschland

Österreich

Italien Mineralölsteuer aufDiesel

Mineralölsteuer aufBenzin

Kfz-Jahressteuer

Anmeldesteuern

Quelle: EU-Kommission (2004)

4,5%

5,6%

5,9%

6,7%

6,8%

7%

10%

4,6%

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II. ÖFR 1999-2003 - 4. Ökosteuer hat geringsten Verwaltungsaufwand(Verwaltungsaufwand der Steuerarten jeweils als Anteil am Steueraufkommen)

0,13%

0,5%

1,2%

2,2%

2,9%

5,0%

Ökosteuer

Umsatzsteuer

Gewerbesteuer

Einkommen-steuer

Kfz-Steuer

Körperschaft-steuer

Durchschnitt 1,6 %

Quelle: BMF, Deutscher Bundestag

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II. ÖFR 1999-2003 - 5. Nettogewinner und -verlierer (in Mio. €)Haushalte und Handel/Verkehr am stärksten belastet, Industrie und Dienstleistungen sind Gewinner

-2.000 -1.500 -1.000 -500 0 500 1.000 1.500 2.000

Die wettbewerbsintensive Industrie wurde um ca. eine

Milliarde Euro entlastet

Private Haushalte- 1545

Energie-, Wasserversorgung150

Land- und Forstwirtschaft- 466

Handel/Verkehr- 1490

Öffentliche Dienstleistungen1368

Verarbeitendes Gewerbe 972

Private Dienstleistungen727

Baugewerbe246

Quelle: Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung (RWI). Stand 2003

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II.6. Soziale Auswirkungen der ÖSR (und Vergleich MwSt)• Bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten leicht regressiver Effekt der ÖSR auf

Einkommen bis zu € 55.000• Aber: progressiver Effekt für Einkommen zwischen € 55.000 und € 250.000 durch die

Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung• Absolut trifft die Ökosteuer mittlere Einkommensschichten am stärksten (hohe

Bedeutung der Kraftstoffpreise). In den unteren Einkommensschichten domi-nieren nicht-motorisierte Haushalte (geringere Bedeutung der Kraftstoffpreise).

• Sozialhilfeempfänger erhalten die vollen Heizkosten erstattet (gilt grundsätz-lich auch für Hartz-IV-Empfänger). Bei Koppelung der Renten an die Lohnentwicklung profitieren Rentner zeitverzögert; bei „Nullrunden“ Nettobelastung der Rentner. Studenten erhalten keine direkte Kompensation.

• Beamte u. Selbstständige erhalten auch keine Kompensation, wurden aber in Vergangenheit geringer zur Finanzierung der Deutschen Einheit herangezogen

• Energiesparer werden geringer belastet als Energieverschwender – Netto-belastung ist bei der ÖSR stärker individuell beeinflussbar als bei MwSt.

Im Vergleich weist eine Finanzierung einer Senkung der Sozialversicherungsbei-träge durch Öko- oder MwSt ähnliche Verteilungswirkungen auf – die mittlerenEinkommen sind am wenigsten belastet bzw. werden netto entlastet; untere undobere Einkommensschichten werden anteilsmäßig stärker belastet.

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16 min

13 min

11 min

5 min

10 min

4 min

1960 19601980 2000 1980 2000

-38%

II.6. ÖFR 1999-2003 - Von 1960 bis 2000 sank der Arbeitsaufwand für Benzin um 70 Prozent, der für Brot nur um 38 Prozent (Kaufkraftvergleich Benzin - Brot in Arbeitsminuten eines Facharbeiters)

2000 muss man im Durchschnitt nur noch vier Minuten für einen Liter Benzin arbeiten, aber…

… 81 Prozent fühlen sich durch die „hohen“ Benzinpreise in ihrer Mobilität beeinträchtigt.(ADAC-Umfrage, März 2004)

-70%

Ein Liter Benzin Ein Kilo Brot Quelle: Eigene Berechnungen, Umweltbundesamt

1960 2000

Kilo Brot 0,38 € 2,25 €

Liter Benzin 0,30 € 0,93 €

Stundenlohn

1,42 € 13,50 €

Minuten für Brot

16 10

Minuten für Benzin

13 4

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II.6. Entwicklung der realen Kraftstoffpreise (1960 bis 2003)(in Preisen von 1995; Quelle: SRU 2005; Statistisches Bundesamt)

50

60

70

80

90

100

110

1955 1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005

Ct/

l

Normalbenzin Diesel

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II.7. ÖFR 1999-2003 - Gegenargumente und TatsachenDie Entwicklung widerlegt die meisten Behauptungen der ÖSR-GegnerGegnerbehauptung Tatsächliche Entwicklung

„Ökosteuern dienen nur als Vorwand, Steuer- und Staatsquote weiter nach oben zu treiben.“

Trotz Erhöhung der Energiesteuern um 55 Prozent sank die volkswirtschaftliche Abgabenquote von 1999 bis 2003 um mehr als vier Prozent.

„Eine erfolgreiche Ökosteuer würde sich rasch selbst erschöpfen, weil die Steuerbasis erodiert.“

Höhere Energiesteuern führen zwar zum Rückgang des Energieverbrauchs. Dennoch steigt das Steueraufkommen unterm Strich, weil der Steuersatz stärker steigt als die Basismenge sinkt. Von einer wirklichen „Erosion“ des Energieverbrauchs sind wir leider weit entfernt.

“Ökosteuern kosten Arbeitsplätze“ Das Gegenteil ist richtig. Durch die Senkung der Lohnnebenkosten, die Innovationswirkung und die stärkere Entlastung von verarbeitendem Gewerbe und Dienstleistungen werden bestehende Arbeitsplätze gesichert und zusätzliche geschaffen. Das DIW geht in einer umfangreichen Studie von bis zu 250.000 neuen Arbeitsplätzen bis 2003 durch die ÖSR aus.

„Ökosteuern bedeuten nur Tanken für die Rente“

Mit Hilfe der Ökosteuer werden erstmals alle versicherungsfremden Leistungen in Höhe von 60 bis 80 Mrd. Euro steuerfinanziert. Ohne ÖSR lägen die Rentenbeiträge heute 1,7 Prozentpunkte höher. Der tatsächliche Rentenbeitrag wurde um 0,8 Prozentpunkte gesenkt. Unabhängig davon sind langfristige Reformen zur Senkung der Rentenausgaben eingeleitet.

„Ökosteuern bringen nichts für die Umwelt.“

Das ist falsch. Der Kraftstoffverbrauch im Verkehr ist erstmals in vier aufeinander folgenden Jahren gesunken, während gleichzeitig die Nutzung des Öffentlichen Verkehr wuchs. Die CO2-Emissionen konnten um sechs bis sieben Prozent gesenkt werden. Die Nachfrage nach sparsamen Autos und Geräten stieg und auch die Erneuerbaren Energien werden durch das Marktanreizprogramm aus einem Teil der ÖSR-Erträge gefördert. Das zeigt: Ökosteuern wirken für die Umwelt und tragen erheblich zur Ressourcenschonung und Klimaschutz bei.

„Ökosteuern belasten die deutsche Wirtschaft im internationalen Wettbewerb“

Insbesondere durch die ermäßigten Ökosteuersätze wird das produzierende Gewerbe insgesamt mit fast einer Milliarde Euro netto entlastet. Durch die Anreizwirkung für die Entwicklung energiesparender Fahrzeuge und Geräte bekommt die deutsche Wirtschaft zusätzlich einen Innovationsvorsprung für den Export.

„Steuern sollen nicht lenken – Ökosteuern sind verfassungswidrig!“

Das Bundesverfassungsgericht hat 2004 überaus eindeutig die Zulässigkeit von Ökosteuern mit Lenkungszwecken bestätigt. Aus ökonomischer Sicht gibt es keine Steuern ohne Lenkungseffekte, nur welche mit guten und schlechten Lenkungseffekten.

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II.8. Fazit zur ÖSR 1999-2003

1) Die ÖSR ist deutlich besser, als sie vielfach rezipiert wurde. Bei aller berechtigten Kritik ist in Deutschland der Einstieg in eine ÖSR gelungen.

Es gibt diverse Detailregelungen mit positiven ökologischen Anreizen

2) Die teilweise fundamentale Kritik auch aus Kreisen der Befürworter ist in der Sache überzogen und spielt den Kritikern in die Hände, die die ÖSR in keiner Ausgestaltung wollen. Unangemessene Forderungen aus der Umweltszene:- Befreiung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien- Einführung einer Primärenergiesteuer

3) Selbst „objektive“ Gewinner der ÖSR haben sie bekämpft; bei keiner anderen Steuer wurden Berechtigung, Wirkungen, Aufkommensverwendung so intensiv und kontrovers diskutiert. So mancher entdeckte sein soziales und Öko-Herz ...

4) Bei fairer Kritik mit Augenmaß bleibt die ÖSR in folgenden Punkten hinter dem Sinnvollen und Machbaren zurück:

Umweltökonomische Kritik an Struktur und Höhe der Steuersätze Zu großzügige und zu wenig zielgenaue Sonderregelungen Zu geringer Abbau von umweltschädlichen Subventionen - Blockade Bundesrat Zu geringe Senkung der Lohnnebenkosten - Ursache liegt aber nicht bei ÖSR

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III. Stand der Harmonisierung der EU-Energiebesteuerung

• Seit 1992 wurden insgesamt drei Vorschläge der EU-KOM (1992/1995/1997) vorgelegt. Aufgrund der erforderlichen Einstimmigkeit im Rat wurde erst der Vorschlag 1997 vom Rat in 2003 angenommen - in stark verwässerter Form.

• 1.1.2004: Richtlinie (2003/96/EG) zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Energiebesteuerung tritt in Kraft.

Kurzbewertung:

- Für D geringe Auswirkungen, da überwiegend bestehende Energiesteuern über den Mindeststeuersätzen liegen

- Einstimmigkeitsprinzip in Steuerfragen besteht weiter

+ Trotzdem ist die Verabschiedung der Richtlinie insgesamt ein wichtiger politischer, symbolischer und bedingt auch materieller Erfolg

+ Einbeziehung Flugverkehr in Energiebesteuerung in beschränktem Maße möglich (bedeutsamer aber aktuelle Initiative der KOM zur Einbeziehung des Flugverkehrs in den Emissionshandel)

+ Differenzierung privat und gewerblich verbrauchter Diesel möglich

+ Beitritts- und einige frühere EU-Mitgliedstaaten müssen neue Energie-Steuerarten einführen und bestehende Steuersätze anheben

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III. Dieselsteuersätze in den EU-MS (Januar 2005)

246 245 261 245 248 245 245265

302332

294 308 315341

319

365345

403362 368

405 417 413

470

682

0

100

200

300

400

500

600

700

800LV EE PL

MT

CY LT GR

LUX A B E P

CZ Sl

FIN NL

HU S

SK

IRL

DK

FR IT D

UK

Neue Mitgliedstaaten 2004

EU-15

Werte gerundet in € /1.000 l, Steuersätze Stand Januar 2005

Quelle: KOM

Mind.-satz seit

1993: 245

Neuer Mind.-satz

ab 2004: 302

Neuer Mind.-satz

ab 2010: 330 €

x

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III. Heizölpreise EU-25 Januar 2005 (€/l)

0,37

0,37

0,38

0,38

0,39 0,42

0,43

0,43

0,43

0,43 0,46

0,46

0,47

0,48

0,49

0,50

0,50

0,51 0,53

0,63 0,

69

0,84 0,86

0,94 0,96

0,53

0,00

0,20

0,40

0,60

0,80

1,00

1,20L

uxe

mb

urg

Mal

ta

Bel

gie

n

Gro

ßb

rita

nn

ien

Lit

auen

Gri

ech

enla

nd

Deu

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lan

d

Est

lan

d

Po

len

Slo

wak

ei

Sp

anie

n

Fin

nla

nd

Let

tlan

d

Fra

nkr

eich

Slo

wen

ien

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hie

n

Öst

erre

ich

Po

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Nie

der

lan

de

Dän

emar

k

Sch

wed

en

Un

gar

n

Ital

ien

Du

rch

sch

nit

t

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Übersicht über Vorschläge und finanzielle Auswirkungen(nach 5-10-jähriger Umsetzung)

Einheit Cent/Einh. Mrd. € Jahre Mrd. €Anstieg p.a. gesamt

Strukturelle Verbesserungen der Ökosteuern 9,7Angleichung Dieselsteuer an Benzin Liter +2 0,6 9 5,4Aufkommensneutrale Ökologisierung der Kfz-Steuer Liter 0 0,0 1 0,0Mineralölsteuer auch für alternat. Treibstoffe für Infrastrukturkosten diverse divers 0,1 10 1,0Kerosinsteuer auf Inlandsflüge Liter +20 0,1MwSt auf Deutschland-Anteil bei internationalen Flüge Prozent 16 0,5Ermäßigung Mehrwertsteuer auf Schienen-Personenfernverkehr Prozent 16 auf 7 -0,5 1 -0,5Kohlesteuer für Heizzwecke kWh +0,20 0,1 5 0,4Abschaffung Öl- und Erdgassteuern bei Stromerzeugung kWh -0,13 -0,1 1 -0,1Neuregelung ÖSR-Ermäßigungen Energieintensive Betriebe 0,5 0,5

Weiterführung der bestehenden Ökosteuern 24,2Schrittweise Erhöhung der Kraftstoffsteuern Liter +3 bis 5 2,8 5 14,0Heizölsteuer Liter +2,00 0,7 5 3,5Erdgassteuer kWh +0,14 0,7 5 3,5Schrittweise Mehrbelastung des Stroms kWh +0,25 0,7 5 3,2

5 3,0

IV. Das FÖS-Langfristkonzept im Memorandum 2004

Quelle: Eigene Berechnungen

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IV. Angleichung der Steuersätze im Verkehrsbereich (längerfristige Steuersätze bei Umsetzung des FÖS-Konzepts in ct/kWh)

8,22

7,05

4,70

9,40

9,40

1,26

1,24

7,20

4,57

0,00

Flüssiggas

Erdgas privater Verkehr

Biokraftstoffe

Diesel

Benzin bleifrei

FÖS-Vorschlag Steuersätze seit 2003

FÖS-Zielgröße 2020

FÖS-Zielgröße 2020

FÖS-Zielgröße 2010

FÖS-Zielgröße 2010

FÖS-Zielgröße 2013

Quelle: FÖS (Eigene Berechnungen)

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IV. Angleichung der Steuersätze im Bereich Wärme u. Strom(längerfristige Steuersätze bei Umsetzung des FÖS-Konzepts in ct/kWh)

1,57

1,57

1,39

1,25

1,73

0,25

0,61

0,61

0,55

0,78

1

1

0,0

0,0Steinkohle(Briketts)

Braunkohle(Briketts)

Heizöl schwer(Wärme)

Heizöl leicht

Flüssiggas

Erdgas

Strom -Primärenergie

Steuerstruktur1.1.2003

FÖS-Vorschlagfür 2010

Quelle: FÖS (Eigene Berechnungen)

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V. Das FÖS-Kurzfristkonzept 2005

Abbau der Diesel-Subventionierung durch Angleichung des Diesel-Steuersatzes (47,04 ct/l) an den Steuersatz auf bleifreies Benzin (65,45 ct/l); 4 Schritte à 2 ct/l

2,4

Teilbesteuerung von Biodiesel in Höhe von 10 ct/l als Reinkraftstoff; doppelter Betrag bei Beimischung

0,15

Abschaffung der Steuerbefreiung von Kerosin im Luftverkehr auf Inlandsflügen; einmalig 20 ct/l, dann dreimal je 10 ct/l

0,5

Einführung einer Ticketabgabe analog zu Großbritannien; 7-60 Euro je nach Klasse und Flugziel

1,0

Ermäßigter MwSt-Satz von 7% für Personenbeförderung im Fernverkehr der Bahn -0,20

Abschaffung Mehrwertsteuerbefreiung der Personenbeförderung im grenzüber-schreitenden Flugverkehr; d.h. MwSt von 16 %

0,50

Entfernungspauschale in vier Schritten zu je 5 Cent auf 10 ct/km senken 2,5

Eigenheimzulage abschaffen 3,2

Reform und Reduzierung der Ausnahmen im Rahmen der Ökosteuer 0,5

Gassteuer zur Stromerzeugung abschaffen -0,1

Anhebung der Heizölsteuer in vier Schritten zu je 0,5 Cent/l 0,7

Einführung einer Kohlesteuer für Heizzwecke - äquivalent zur Heizölsteuer sollte der Satz bei rund 0,715 Ct/kWh liegen

0,4

Summe (längerfristige Mehreinnahmen) in Mrd. € 11,6

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V. Priorität für Anhebung Energiesteuern Wärmemarkt

· Bei der ÖSR 1999-2003 wurden die Steuern auf leichtes Heizöl nur einmalig in 1999 angehoben (Erd- und Flüssiggas sowie schweres Heizöl auch 2003), nur auf Strom und Kraftstoffe wurden insgesamt fünf Schritte durchgeführt.

· Hohe ungenutzte Potenziale der CO2-Minderung auf dem Wärmemarkt (Altbausanierung, Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeversorgung).

· Öl ist zu schade zum Verheizen (Priorität Verkehr, Chemische Industrie)

· Der EU-weite Vergleich der Preise bzw. Steuern zeigt, dass Deutschland bei den Heizölpreisen (auch in der EU-25) im unteren Drittel liegt

· Die EU-Energiesteuer-Richtlinie 2003/96 muss in Deutschland ohnehin noch umgesetzt werden. Sie verlangt u.a. spätestens ab 1.1.2007 die Einführung einer Kohlesteuer für Heizzwecke

· Energieeinsparung und Nutzung von erneuerbaren Energien auf dem Wärmemarkt könnte längerfristig unabhängig von investiven Förderprogrammen werden, damit verbunden auch geringerer Bedarf an staatlichen Fördermitteln.

FÖS-Vorschlag im Memo 2004: Heizölsteuer 5 * 2 ct/l erhöhen

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VI. Aussagen zur ÖFR im Koalitionsvertrag (1)

I.5.5 Innovationsoffensive „Energie für Deutschland“ … „Im Interesse einer preisgünstigen Energieversorgung wird die Ökosteuer nicht weiter erhöht. Die geltenden Entlastungsregelungen bei der Ökosteuer für die Industrie werden beibehalten. Wir wollen die internationale Wettbewerbsfähigkeit des produzierenden Gewerbes und insbesondere der energieintensiven Industrie verbessern. Deshalb werden wir bei der Umsetzung der EU-Energiesteuer-Richtlinie Möglichkeiten zur Entlastung ausschöpfen und Wege zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit prüfen.“

II.2.9 Energiesteuern„Deutschland als ein Staat in zentraler Lage im europäischen Binnenmarkt hat ein herausragendes Interesse, die Harmonisierung der Energiebe-steuerung in der EU voranzutreiben. Dabei werden wir auf einfache und transparente Regelungen hinarbeiten. Angesichts der hohen Energiepreise ist es wichtig, die energieintensive Wirtschaft in ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit nicht zu beeinträchtigen.“

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VI. Aussagen zur ÖFR im Koalitionsvertrag (2)

Ökologische Finanzreform im Verkehrsbereich • I.6.5 Alternative Kraftstoffe ... aufkommensneutrale steuerliche Förderung der

Nachrüstung von Kfz mit Partikelfiltern (Malus ab 2008 für Kfz ohne Filter);einfache Lösung zur Kennzeichnung, so dass Kfz mit geringem Schad-stoffausstoß von Verkehrsbeschränkungen ausgenommen werden können

• I.7.5 Verkehr und Immissionsschutz … Kfz-Steuer am CO2- und am Schadstoffausstoß orientieren

• I.6.5 „Wir werden … die Maut für schwere Lkw mit hohen Emissionen erhöhen und mit niedrigen Emissionen senken. Kleine Lkw sollen in geeigneter Weise in die Emissionsbetrachtung einbezogen und dabei Wettbewerbsnachteile gegenüber ausländischen Fahrzeugen vermieden werden.“

• I.5.3. Biokraftstoffe … „die Mineralölsteuerbefreiung für Biokraftstoffe wird ersetzt durch eine Beimischungspflicht“

• I.7.2 „Wir werden … die EU-Kommission bei ihrer Prüfung unterstützen, den Flugverkehr in angemessener Weise in einen Emissionshandel einzubeziehen“

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VI. Aussagen zur ÖFR im Koalitionsvertrag (3)

Stärkung der indirekten Steuern, Senkung Lohnnebenkosten • I.2.1 Senkung von Lohnzusatzkosten (S. 21, Ziffer 1017 ff)

„CDU, CSU und SPD stellen sicher, dass die Lohnzusatzkosten (Sozialver-sicherungsbeiträge) dauerhaft unter 40% gesenkt werden. Dazu wird der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zum 1.1.2007 von 6,5% auf 4,5% redu-ziert. Einen Prozentpunkt davon finanziert die Bundesagentur für Arbeit durch Effizienzgewinne und Effektivitätssteigerung, ein weiterer Prozentpunkt wird durch den Einsatz eines vollen Punktes Mehrwertsteuer finanziert.“

• II.2.1.Anstieg Beitrag zur GRV um 0,4 PP ab 1.1.2007

• II.1.4 Ermäßigter MwSt-Satz bleibt bei 7%

• II.1.4. Keine Zuweisung des Bundes an GKV, ALV

• II.2.7 Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs

Abbau ökologisch kontraproduktiver Subventionen • II.2.4. Abschaffung der Eigenheimzulage zum 1.1.2006

• Pendlerpauschale ab 1.1.2007 erst ab dem 21. km, weiterhin 30 ct/km

• I.5.1 Kohlesubventionen: Zuwendungsbescheide bis 2008 rechtverbindlich, danach weitere Einsparungen prüfen, sozialverträgl. Anpassung beibehalten

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VI. Aussagen zur ÖFR im Koalitionsvertrag – Bewertung

• Hohe Kontinuität der Energie-/ Klimaschutzpolitik, Anknüpfung an Zielen u. Maß-nahmen der bisherigen Bundesregierung (u.a. Atomausstieg, EEG, Emissions-handel, Biokraftstoffe), sogar Aufstockung energetische Gebäudesanierung

• Bei ÖSR „nur“ Erhalt des Status Quo (keine Senkung, keine Fortführung)• Jahrelange Blockaden beim Subventionsabbau bzw. Steuerreform (z.B.

Abschaffung Eigenheimzulage, Reduzierung Entfernungspauschale, umweltorientierte Reform der Kfz-Steuer) können überwunden werden

• Stärkung der indirekten Steuern zur Senkung SVB positiv – noch besser (teilweise) Finanzierung durch Ökosteuern statt MwSt

• Sehr kontrovers diskutiert wird die Beimischungspflicht anstelle der Steuer-befreiung für biogene Kraftstoffe (FÖS unterstützt Teilbesteuerung)

• Stärkere Rolle von freiwilligen Vereinbarungen im Klimaschutz:- Klimaschutzvereinbarung 2000 evaluieren - geplante Partnerschaft für Klima und Innovation mit der deutschen Wirtschaft und gesellschaftlichen Gruppe- Selbstverpflichtung der europäischen Autoindustrie zur CO2-Minderung - Dialog mit der Industrie zur Entwicklung alternativer Kraftstoffe und innovativer Antriebstechnologien mit dem Ziel „weg vom Öl“.

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VII. Aktivitäten und Projekte des FÖS

Mit 150 Mitgliedern und 150 T€ Budget erreicht der FÖS eine bemerkenswerte Geräusch-zu-Geld-Relation: • Je ein deutscher (6 x p.a.) und englischer Newsletter (4 x p.a.)• Seit 1994 vier Memoranden zur deutschen ÖSR, zuletzt 2004;

Kurzfristkonzept 2005 • Mitwirkung an Studien Dritter, z.B. Landwirtschaft (2004),

Klimarappen Schweiz (2005)• Zahlreiche Veröffentlichungen in Fachzeitschriften und Presse• Aktive Mitorganisation bei derzeit 3-4 Tagungen p.a. sowie Beiträge von FÖS-

Vorständen bei rund 20 Veranstaltungen p.a., zahlreiche auch im Ausland • FÖS organisiert World EcoTax Conference 2007 in München

Vom UBA geförderte Projekte: • 2001-2004: Aufbau der beiden Newsletter • 2004/2005: Kamingespräche zur Akzeptanzerhöhung und Bündnispartner • 2005/2006: ÖSR in EU-Beitrittsstaaten • 2005/2006: Erstellung von Lehrmaterialien für den Schulunterricht

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www.foes.de Bild 34FÖS

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !

Newsletter des FÖS und viele weitere Downloads: www.foes.de; [email protected] (Informationen und Newsletter des Fördervereins Ökologische Steuerreform e.V.)

Weitere Infos zur ökologischen Finanzreform:

www.bmu.de (Diverse Informationsmaterialien des Bundesumweltministeriums)

www.bundesfinanzministerium.de (Links zu allen Gesetzestexten; regelmäßig aktualisierte Vergleiche von Energiesteuern und Preisen in der EU)

www.oeko-steuer.de (Informationen des BUND e.V.)

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Weniger energieintensives Produzierendes Gewerbe (60%)

Privater Verkehr

Private und

öffentliche

Haushalte

Gewerbe/Dienstleistungen

(100%)

Ohne Ökosteuer, aber EH

Z.B. Alu - und Chemieindustrie

0% ÖSR: Prozessemissionen (z.B. Kalk),Dual Use (Kokskohle in Stahlindustrie), Herstellerprivileg (Eigenverbrauch Mineralölindustrie)

60% ÖSR:Weniger energieintensive Anlagen des Produzierenden Gewerbes (z.B. Maschinenbau/Elektronik) mit EH-pflichtigen Emissionen

100% ÖSR:z.B. Stromerzeugung >20 MW in Krankenhäusern

*SAG = Spitzenausgleich; verbleibende Grenz-

steuerbelastung nur 3 %

EH, aber kein SAG*

Industrie -anlagenim EH,

mit SAG*

Randbereiche im Emissionshandel (EH)

Energiewirtschaftim EH, mit SAG*

Kein EH, nur

SAG Bereich unterliegt EH

VIII. Zusammenspiel von Emissionshandel und Ökosteuern

(x %) = Prozent der Regelsteuersätze im jeweiligen Verbrauchsbereich

Öffentlicher Verkehr (56%)

Quelle: FÖS-Analyse

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IX. Mehrwertsteuer und/oder Ökosteuer

Gemeinsame Vor- und Nachteile

+ Senkung Lohnnebenkosten

- Verteilungspolitische Implikationen

- Höhere Verbrauchsteuern belasten schwache Konjunktur

Spezifische Vorteile Energiesteuern: Ökologische Anreizwirkungen, Innovationsimpuls;

Ausweichhandlungen sind grundsätzlich erwünscht (außer Tanktourismus), während das Problem der Steuerhinterziehung bei MwSt verschärft wurde

Nettoentlastung arbeitsintensiver, aber energieextensiver Bereiche des Handwerks und der Dienstleistungen

Spezifische Vorteile Mehrwertsteuer: Besser mit dem Ziel der Harmonisierung der Steuern in der EU kompatibel Außenhandelsneutral


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