Landesberufsschule für das Hotel- und Gaststättengewerbe
Villingen-Schwenningen
Lernsituation13
Infoblatt zu Tarifverträgen & Streiks
Quelle: http://www.ngg.net/fileadmin/medien/2014/PDFs/Flyer_Jugend/Flyer_tarif_2014.pdf, Abruf: 07.02.2017
Tarifverträge sind wichtig!
Tarifverträge fallennicht vom Himmel
Was sind Tarifverträge?Wozu Tarifverträge?
Für wen gelten die Tarifverträge?
Inhalt Regelungen in Bestimmung Tarifverträgen im Gesetz
Urlaubsanspruch aller ArbeitnehmerInnen
Weihnachtsgeld
Urlaubsgeld
Mehrarbeits-zuschläge
Übernahme
Vorteile Tarifvertrag
Tarifverträge sind wichtig!
Tarifverträge fallennicht vom Himmel
Was sind Tarifverträge?Wozu Tarifverträge?
Für wen gelten die Tarifverträge?
Inhalt Regelungen in Bestimmung Tarifverträgen im Gesetz
Urlaubsanspruch aller ArbeitnehmerInnen
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Vorteile Tarifvertrag
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Was sind Tarifverträge?Wozu Tarifverträge?
Für wen gelten die Tarifverträge?
Inhalt Regelungen in Bestimmung Tarifverträgen im Gesetz
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Tarifverträge fallennicht vom Himmel
Was sind Tarifverträge?Wozu Tarifverträge?
Für wen gelten die Tarifverträge?
Inhalt Regelungen in Bestimmung Tarifverträgen im Gesetz
Urlaubsanspruch aller ArbeitnehmerInnen
Weihnachtsgeld
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Mehrarbeits-zuschläge
Übernahme
Vorteile TarifvertragTarifverträge sind wichtig!
Tarifverträge fallennicht vom Himmel
Was sind Tarifverträge?Wozu Tarifverträge?
Für wen gelten die Tarifverträge?
Inhalt Regelungen in Bestimmung Tarifverträgen im Gesetz
Urlaubsanspruch aller ArbeitnehmerInnen
Weihnachtsgeld
Urlaubsgeld
Mehrarbeits-zuschläge
Übernahme
Vorteile Tarifvertrag
Wirtschaftskompetenz ● Grundstufe ● www.lehrermayer.de ● ! lehrermayer ● " Lars Mayer ● Blatt 19
http://www.ngg.net/fileadmin/medien/2014/PDFs/Flyer_Jugend/Flyer_tarif_2014.pdfhttp://www.ngg.net/fileadmin/medien/2014/PDFs/Flyer_Jugend/Flyer_tarif_2014.pdfhttp://www.ngg.net/fileadmin/medien/2014/PDFs/Flyer_Jugend/Flyer_tarif_2014.pdfhttp://www.ngg.net/fileadmin/medien/2014/PDFs/Flyer_Jugend/Flyer_tarif_2014.pdf
Landesberufsschule für das Hotel- und Gaststättengewerbe
Villingen-Schwenningen
Kurzinfo zu verschiedenen Begriffen:
Manteltarifvertrag; ein i.d.R. mit längerer Laufzeit als der Lohntarifvertrag abgeschlossener Tarifvertrag, der i.Allg. die langfristigen allg. Arbeitsbedingungen (z.B. Arbeitszeit, Kündi-gungsfristen, Urlaub) festlegt.
Der Begriff Sozialpartner steht für die Partnerschaft von Gewerkschaf-ten auf der einen und Arbeitgeberverbänden auf der anderen Seite. Im Rahmen der Sozialpartnerschaft suchen Gewerkschaften und Ar-beitgeber nach gemeinsamen Konzepten für die Gestaltung von Lohn- und Arbeitsbedingungen, aber auch nach gemeinsamen Kon-zepten in anderen Politikbereichen.
Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen: Öffentlich-rechtlicher Akt, durch den ein Tarifvertrag auch auf nicht tarifgebun-dene Arbeitgeber und Arbeitnehmer erstreckt wird.
Die von einem oder mehreren Arbeitgebern planmäßig vorgenom-mene Nichtzulassung von Arbeitnehmern zur Arbeit unter Verweige-rung der Lohnzahlung. Die Aussperrung kann alle Arbeitnehmer eines Betriebs oder Wirt-schaftszweigs betreffen; sie kann sich auch nur gegen die Streikenden oder arbeitsunwilli-gen Arbeitnehmer richten.
Urabstimmung: Ge-heime Abstimmung derjenigen Mitglie-der einer Gewerk-schaft, die für eine Teilnahme am Streik in Betracht kom-men. Ob es Voraus-setzung eines rechtmäßigen Streiks ist, dass die Gewerkschaft das satzungsmäßig vor-gesehene Verfahren eingehalten, bes. eine Urabstimmung durchgeführt und die erforderliche Mehrheit erzielt ha-ben muss, ist um-stritten.
Warnstreik: kurzer und zeitlich befristeter Streik, zu dem die Gewerkschaft während lau-fender Tarifverhandlungen nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Friedenspflicht (Tarif-vertrag) aufruft. Ein solcher Aufruf bedeutet zugleich, dass die laufenden Tarifverhandlun-gen gescheitert sind. - Warnstreiks sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsge-richts zulässig.
dpa-infografik GmbH, Postfach 13 03 93, 20103 Hamburg, Tel. (040) 411332940, www.dpa-globus.de, E-Mail: [email protected]
Ein außergewöhnliches StreikjahrDas WSI, das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der Hans-Böckler-Stiftung, zieht
Bilanz: Das Jahr 2015 war ein ungewöhnlich intensives Streikjahr. Das Arbeitskampfvolumen
stieg auf rund zwei Millionen Streiktage, so viele wie in den letzten zehn Jahren nicht. Das lag
vor allem an zwei großen Auseinandersetzungen: Allein 1,5 Millionen Streiktage entfielen auf
den Arbeitskampf im Sozial- und Erziehungsdienst sowie den Streik bei der Post. Während das
Jahr bei den Streiktagen sehr außergewöhnlich war, sind eine Million und mehr Streikbeteiligte
keine Seltenheit, wie der Blick in die Vergangenheit zeigt. Bei den Warnstreiks der Metall- und
Elektroindustrie legten rund 885 000 Beschäftigte ihre Arbeit nieder. Die öffentliche Aufmerk-
samkeit konzentrierte sich allerdings auf die vier Konflikte, die für die Menschen direkt spürbar
waren. Neben den Mitarbeitern der Kitas und der Post streikten 2015 auch die der Deutschen
Bahn und der Lufthansa.
Quelle: WSI-Tarifarchiv (http://dpaq.de/lwcaj)
Datenerhebung: jährlich, voraussichtlich nächste Daten: März 2017
Siehe auch Grafik: 10800 Höhere Tariflöhne in den Branchen, 10911 So läuft eine Tarifrunde ab
Grafik: Andreas Brühl; Redaktion: Sophie Thunemann
Streiks in Deutschland
Quelle: WSI-Tarifarchiv
1 133
345
1 000
1 200
182120
420
1 550
550
1 030
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lobu
s
11126
151413121110090807062005
darunter:Metallindustrie,
Ärzte an Uniklinikenund Krankenhäusern
Post, Sozial- und Erziehungs-dienst, Metall- u. Elektroindustrie,
Deutsche Bahn, Lufthansa
Streikende in Tausend
Ausfalltage durch Streiksin Tausend
2 002
67
175
1 607
745
542
398
173304
630550
392
Öffentlicher Dienst,Metallindustrie,
Textil-, Bekleidungs-industrie
71. Jahrgang, 15. Juli 2016Lb-11126
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Streik
Wirtschaftskompetenz ● Grundstufe ● www.lehrermayer.de ● ! lehrermayer ● " Lars Mayer ● Blatt 19
https://www.youtube.com/watch?v=Rm-F5Jj1s9Qhttps://www.youtube.com/watch?v=Rm-F5Jj1s9Qhttp://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/lohntarifvertrag.htmlhttp://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/gewerkschaften.htmlhttp://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/gewerkschaften.htmlhttp://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/streik.htmlhttp://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/friedenspflicht.htmlhttp://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/tarifvertrag.htmlhttp://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/tarifvertrag.html