Matthias Müller, Product Manager | Invest Stuttgart, April 2012
COSI® – Collateral Secured Instruments
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Agenda
• Einführung zum Thema
• SIX Group und die COSI Service Partner
• So funktioniert COSI
29.04.2012
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Einführung – COSI
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• Zertifikate sind Inhaberschuldverschreibungen.
• Der Anleger trägt daher das volle Ausfallsrisiko des Schuldners (d.h. des Emittenten).
• Dieses Emittenten-Risiko lässt sich durch COSI minimieren.
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Agenda
• Einführung zum Thema
• SIX Group und die COSI Service Partner
• So funktioniert COSI
29.04.2012
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• Technische Plattform für Initialbesicherung:
SIX Group und die COSI Service Partner
29.04.2012
WertschriftenhandelWertschriften-
dienstleistungenFinanzinformationen Zahlungsverkehr
COSI Service Partner
COSI Service Management
• Unabhängige Bewertung der COSI-Zertifikate:
Handel der COSIs:
Zürich,
Verwahrung der Sicherheiten
Bewertung der Sicherheiten
Weitere Service Partner:
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Agenda
• Einführung zum Thema
• SIX Group und die COSI Service Partner
• So funktioniert COSI
29.04.2012
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Worin besteht der zusätzliche Schutz von COSI?
29.04.2012
• Der Sicherungsgeber verpflichtet sich, den aktuellen Wert eines COSI mit Pfand abzusichern.
• Die Sicherheiten werden beim Eintritt bestimmter Ereignisse (Verwertungsfälle) verwertet.
• Dem Anleger wird der Nettoverwertungserlös durch SIX vergütet.
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Pfandverwertung zu Gunsten der Anleger beim Eintritt bestimmter Ereignisse
Übersicht der Funktionsweise
29.04.2012
…welches mit Pfand besichert
wird
Market Making
Buy /sell
Emittent / Sicherungsgeber
...investiert in Scoach gehandeltes Zertifikat
Anleger
Pfand
Verwahrungdes Pfands
Pfand
COSI Fair Value Lieferant I
Unabhängige tägliche Bewertung des COSI und der Sicherheiten
COSI Fair Value Lieferant II
Bewirtschaftung des Pfandes
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Rechtliche Grundlage für die Besicherung des COSI
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Die Besicherung basiert auf einer Vereinbarung zwischen dem Emittenten, dem Sicherungsgeber und der SIX:
Emittent Sicherungsgeber
Rahmenvertrag
= Pfandhalter = Pfandverwahrer
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Wer kann als Sicherungsgeber auftreten?
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• Rechtlicher Hauptsitz in der Schweiz oder in Grossbritannien; und
• falls Hauptsitz in der Schweiz: Bewilligung als inländische Bank oder inländischer Effektenhändler; oder
• falls Hauptsitz in Grossbritannien: Bewilligung als britische Bank oder als Unternehmen dazu bewilligt, Händlerdienstleistungen anzubieten (gemäss Teil IV FSMA); und
• Teilnehmerschaft bei SIX Securities Services; und
• Teilnehmerschaft am Collateralisation Market der Eurex Zürich AG.
• Pro Emittent nur ein Sicherungsgeber möglich.
• Sicherungsgeber und Emittent können verschieden sein.
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Welche Sicherheiten werden akzeptiert?
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• Sicherheiten, die von der Schweizerischen Nationalbank im Rahmen von Repo-Geschäften akzeptiert werden.
• Ausgewählte Sicherheiten, welche durch die Europäische Zentralbank entgegen genommen werden.
• Aktien, die Bestandteil von anerkannten Aktienindizes sind, deren Aufnahmekriterien eine ausreichende Marktliquidität sicherstellen.
• Buchgeld (CHF, EUR, GBP, JPY, USD).
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Zusätzliche Kriterien (I)
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• Auf einzelne Sicherheitskategorien können zusätzliche Auswahlkriterien durch SIX Swiss Exchange angewendet werden.
• Für EZB Anleihen gelten momentan folgende Zusatzkriterien:
• Mindestrating von A- (S&P/Fitch) oder A3 (Moody's),
• Mindestemissionsgrösse von EUR 200 Mio.,
• EZB Liquiditätsklasse der Kategorie I, II oder III.
Eine aktuelle Liste aller Sicherheiten ist jederzeit online abrufbar unter: http://www.eurexrepo.com/cosi/baskets.html
SIX Swiss Exchange kann zusätzliche Auswahlkriterien für Sicherheiten bei Bedarf jederzeit den aktuellen Marktgegebenheiten anpassen.
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Zusätzliche Kriterien (II)
29.04.2012
Als Sicherheiten nicht zugelassen sind Emissionen
i. von Gesellschaften, an denen eine Partei des Rahmenvertrages direkt oder indirekt mit mindestens 20% des Aktienkapitals oder der Stimmen beteiligt ist; oder
ii. von Gesellschaften, die an einer Partei des Rahmenvertrages in diesem Ausmass beteiligt sind;
iii. eigene Aktien einer Partei sowie
iv. Emissionen, bei denen eine Partei des Rahmenvertrages als Schuldnerin auftritt.
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Sicherheitsmargen
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• Die Sicherheiten können kurzfristig an Wert verlieren.
• Zum Zeitpunkt der Verwertung kann dies zu einer Unterdeckung des massgeblichen Aktuellen Werts des COSI führen.
• Eine Sicherheitsmarge (sog. Haircut) minimiert dieses Marktrisiko.
• 2% für Anleihen der SNB,
• 5% für Anleihen der EZB,
• 10% für alle Aktien,
• Keine Sicherheitsmarge für Buchgeld notwendig.
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Konzentrationslimiten einzelner Sicherheiten
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• 5% des Emissionsvolumens für Unternehmensanleihen,
• 10% des Emissionsvolumens für Staatsanleihen,
• 1/3 ADT für Aktien (ADT = durchschn. täglicher Handelsumsatz).
SIX Swiss Exchange kann diese Kriterien bei Bedarf jederzeit den aktuellen Marktgegebenheiten anpassen.
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Wie wichtig ist eine unabhängige Bewertung des COSI?
29.04.2012
• Im Extremfall (vgl. Lehman) kann der angebotene Rückkaufsspreis des Emittenten massiv unter dem fairen Wert liegen.
• Unabhängige Bewertungspreise gewährleisten eine angemessene Besicherung.
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Wie wird die Höhe der Besicherung genau bestimmt?
29.04.2012
• Die Höhe der Besicherung richtet sich nach dem aktuellen Wert des COSI.
• Je nach Art der Sicherheiten kommen entsprechende Sicherheitsmargen zur Anwendung.
Szenario 1 Szenario 2 Szenario 3Aktueller Wert:
Geldkurs Emittent
Fair Value I
Fair Value II
Fair Value II
Geldkurs Emittent
Fair Value I
Fair Value II
Fair Value I
Geldkurs Emittent
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Beispiel
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• Emissionspreis: EUR 1000
• Scoach Vortagesschlusskurs am Bewertungstag T: EUR 1200
• Fairer externer Preis 1 am Bewertungstag T:EUR 1199.50
• Fairer externer Preis 2 am Bewertungstag T:EUR 1201
• Sicherheitsmarge: 10%
• Ausstehende COSIs: 500 Stück• Besicherungshöhe am Emissionstag:
EUR 1000 (aktueller Wert) x 500 Stücke / 0.90 (10% Marge) = EUR 555‘555
•Besicherungshöhe am Bewertungstag T:
EUR 1200 (aktueller Wert) x 500 Stücke / 0.90 (10% Marge) = EUR 666‘666
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Welche Ereignisse führen zur Verwertung der Sicherheiten?
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Verwertung
erklärt Zahlungsunfähigkeit/Konkurs.
FINMA oder ausl. Behörde (z.B. BaFin)
SIX Swiss Exchange
Nicht-Erfüllung der Nachschusspflicht oder der
Rückzahlung(Nachfrist: 72 Stunden).
Verletzung der Verpflichtung zum Market Making(während 10 Tagen).
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Was geschieht im Verwertungsfall?
29.04.2012
• Die Sicherheiten werden umgehend verwertet.
• Verwertung erfasst sämtliche Sicherheiten und COSI eines Emittenten.
• SIX Swiss Exchange stellt die massgebenden aktuellen Werte sämtlicher COSI in der jeweiligen Handelswährung fest (= totaler Anspruch des Anlegers gegenüber Emittent).
• Die COSIs werden 30 Tage nach Eintritt des Verwertungsfalles automatisch fällig.
• Danach erfolgt die Auszahlung des Nettoverwertungserlöses an den Anleger.
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Welche Risiken verbleiben dem Anleger?
29.04.2012
• Unverändertes Marktrisiko des Produkts
• Emittentenrisiko wird durch COSI minimiert, jedoch nicht gänzlich eliminiert.
• Möglich, dass Nettoverwertungserlös zu niedrig ausfällt:
verwertet Pfand
Pfand = EUR 4'800
-
EmittentTotal Anspruch des Anlegers
= EUR 5'000
Beispiel
= EUR 200Restforderung des Anlegers
Emittent
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Welche Kosten entstehen mit COSI?
29.04.2012
• Kosten des Emittenten für die Bereitstellung der Sicherheiten.
Hauptteil der Kosten im Zusammenhang mit COSI.
• COSI Dienstleistungsgebühr der SIX für den Sicherungsgeber.
• Diese Kosten können in das Pricing des COSI einfliessen (liegt im Ermessen des Emittenten).
Nur im Verwertungsfall:
Kosten im Zusammenhang mit der Verwertung / Auszahlung: Pauschal 0.1 Prozent vom Bruttoverwertungserlös.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Weiterführende Informationen:
www.six-swiss-exchange.com/cosi mailto: [email protected]