Die gymnasiale Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen in Nordrhein-Westfalen InformationenfürSchülerinnenundSchüler,dieimJahr2018
indiegymnasialeOberstufeeintreten
Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 Die gymnasiale Oberstufe 4WasistdiegymnasialeOberstufe? 4 WelcheFächerwerdenangeboten? 5WieistderUnterrichtorganisiert? 6WerkanndiegymnasialeOberstufebesuchen? 6Werinformiertundberät? 6 WelcheAbschlüsseundBerechtigungensinderreichbar? 7
Die Planung der Schullaufbahn 8IndividuelleSchullaufbahn 8VorgabenfürdieFächerbelegung 8Einführungsphase 9Qualifikationsphase 10Schullaufbahnbeispiele 11
Leistungsnachweise und Leistungsbewertung 14Klausuren 14SonstigeMitarbeit 15Facharbeit 15BesondereLernleistung 15Projektkurs 16Benotungssystem 16
Versetzung und Wiederholung 17VersetzungindieQualifikationsphase 17 WiederholunginderQualifikationsphase 18 WiederholungderAbiturprüfung 18
Gesamtqualifikation 18BlockI:ZulassungzurAbiturprüfung 19 BlockII:Abiturprüfung 20
Latinum/Graecum/Hebraicum 22
Exkurs: Das Berufliche Gymnasium 24
Weitere Informationen 25
Planungsbogen für die Schullaufbahn 26
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VorwortLiebe Schülerinnen und Schüler,
mit dem Wechsel in die gymnasiale Oberstufe stehen Sie vor einem wichtigen Schritt in Ihrer Schullaufbahn. Sie treten in einen Bildungsabschnitt ein, in dem Sie stärker als bisher eigene fachliche Schwerpunkte setzen und Ihre sozialen und kognitiven Kompetenzen erweitern.
Im Verlauf der gymnasialen Oberstufe wird der Unterricht zunehmend anspruchs-voller. Neue Lernmethoden und -verfahren fördern ein wissenschaftsorientiertes Denken und Arbeiten und bereiten auf ein Studium oder eine Berufsausbildung vor. Gleichzeitig werden in allen fachlichen Bereichen grundlegende Kompetenzen vermittelt, die auf eine aktive und verantwortliche Mitwirkung am gesellschaftlichen Leben abzielen. Praxisorientierte Phasen des Lernens, zum Beispiel im Rahmen von Projektarbeit, ermöglichen Ihnen das Erkennen und Erproben komplexer Zu-sammenhänge. Auch wird die Arbeit in der gymnasialen Oberstufe Ihre Fähigkeit stärken, mit anderen Menschen zu kommunizieren und zusammenzuarbeiten.
Diese Broschüre bietet einen ersten Überblick über die gymnasiale Oberstufe, zum Beispiel über Organisation, Fächerwahl und Abitur. Bei der Planung Ihrer in-dividuellen Schullaufbahn geht es vor allem darum, dass Sie Ihr Leistungspoten-tial unter Beachtung der Pfl ichtbedingungen und der schulischen Angebote opti-mal entwickeln. Von zentraler Bedeutung ist dabei das Gespräch mit den Bera-tungslehrerinnen und -lehrern und den Oberstufenkoordinatorinnen und -koor-dinatoren, die Ihre Laufbahnwünsche vor dem Hintergrund Ihrer bisherigen Bele-gungen überprüfen und mit der Ausbildungs- und Prüfungsordnung abgleichen. Für fachspezifi sche Beratungen stehen Ihnen die Fachlehrerinnen und -lehrer zur Verfügung.
Ich wünsche Ihnen eine erfolgreiche und spannende Zeit in der gymnasialen Oberstufe.
Yvonne GebauerMinisterin für Schule und Bildungdes Landes Nordrhein-Westfalen
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Was ist die gymnasiale Oberstufe?
DiegymnasialeOberstufesetztdieBildungs-undErzie-hungsarbeitderSekundarstufeIfortunderweitertsie.SieschließtmitderAbiturprüfungabundführtzurZuer-kennungderAllgemeinenHochschulreife.
SiedauertdreiJahreundgliedertsichindieEinführungs-undQualifikationsphase.InderEinführungsphasewer-dendieSchülerinnenundSchülermitdeninhaltlichenundmethodischenAnforderungendergymnasialenOber-stufevertrautgemacht.DieQualifikationsphasebautda-raufaufundbereitetsystematischaufdieAbiturprüfungvor.DieLeistungenderQualifikationsphasegehenindieAbiturnoteein.DieAbiturprüfungfindetamEndedeszweitenJahresderQualifikationsphasestatt.
DerbisherigeKlassenverbandwirddurcheinKurssystemersetzt.FormenselbstständigenArbeitensundLernensgewinnenmehrundmehranBedeutung.Durcheinaus-gewogenesVerhältnisvonverbindlichzubelegenden
Die gymnasiale Oberstufe
Die gymnasiale Oberstufe
Abiturzeugnis Ergebnisse aus Block I und Block II
Versetzung
Einführungsphase
Abiturprüfung (Block II)
Zulassung zur Abiturprüfung
Leistungsergebnisse (Block I)1. Jahr der Qualifikationsphase
2. Jahr der Qualifikationsphase
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FächernundindividuellenSchwerpunktsetzungenwer-deneineguteAllgemeinbildungunddieallgemeineStu-dierfähigkeitsichergestellt.
Dauer
DerBesuchdergymnasialenOberstufedauertinderRe-geldrei,wenigstenszweiundhöchstensvierJahre.WerinnerhalbderVierjahresfristdieZulassungzurAbitur-prüfungnichtmehrerlangenkann,mussdiegymnasialeOberstufeverlassen.DerZeitraumeineseingeschobe-nenAuslandsaufenthaltswirdnichtaufdieHöchstver-weildauerangerechnet.DieHöchstverweildauervonvierJahrenkannüberschrittenwerden,umeinenichtbestan-deneAbiturprüfungzuwiederholen.
Auslandsaufenthalt
ÜberAuslandsaufenthalteentscheidetdieSchuleaufAntragderEltern.EinAuslandsaufenthaltfindetinderRegelinderEinführungsphasestatt.BeientsprechendgutenLeistungenamEndederSekundarstufeIkönnenSchülerinnenundSchülernachderRückkehrdirektindieQualifikationsphaseeinsteigen.IndiesemFallwirddasimAuslandverbrachteJahraufdieVerweildauerindergymnasialenOberstufeangerechnet,dieZuerken-nungdesMittlerenSchulabschlusses(Fachoberschul-reife)erfolgtindiesemFallimgymnasialenBildungsgangerstnacherfolgreichemDurchgangdurchdasersteJahrderQualifikationsphase.
EinAuslandsjahrkannauchnochzwischenderEinfüh-rungsphaseunddemBeginnderQualifikationsphase
eingeschobenwerden.DaseingeschobeneJahrwirdindiesemFallnichtaufdieVerweildauerangerechnet.NachRückkehrwirddieSchullaufbahnimerstenJahrderQualifikationsphasefortgesetzt.DaszweiteJahrderQualifikationsphasekannnichtfüreinenAuslandsaufent-haltunterbrochenwerden.
WeitereInformationenenthältdas„MerkblattzumAuslandsaufenthalt“unterwww.schulministerium.nrw.de
Welche Fächer werden angeboten?
DieUnterrichtsfächerindergymnasialenOberstufesindfolgendendreiAufgabenfeldernzugeordnet:
n demsprachlich-literarisch-künstlerischenn demgesellschaftswissenschaftlichenn demmathematisch-naturwissenschaftlich-tech-
nischen.
DieFächerReligionslehreundSportgehörenkeinemAufgabenfeldan.
ZurSicherungeinergemeinsamenGrundbildungmussinallenindividuellenSchullaufbahnenderSchülerinnenundSchülerjedesAufgabenfelddurchgängigbiszurAbi-turprüfungrepräsentiertsein.KeinAufgabenfeldkannabgewähltoderzugunsteneinesanderenausgetauschtwerden.
Aufgabenfelder und Unterrichtsfächer
I. Das sprachlich-literarisch-künstlerische Aufgabenfeld
Deutsch Französisch Italienisch JapanischMusik Russisch Lateinisch ChinesischKunst Spanisch Griechisch TürkischEnglisch Niederländisch Hebräisch Neugriechisch Portugiesisch
II. Das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld
Geschichte Sozialwissenschaften RechtGeographie Philosophie Erziehungswissenschaft Psychologie
III. Das mathematisch-naturwissenschaftlich-technische Aufgabenfeld
Mathematik Physik Informatik Chemie Technik Biologie Ernährungslehre
Religionslehre
Sport
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DieSchulenplanenihrFächerangebotunterBerücksich-tigungderallgemeinenBelegungsbedingungenfürdiegymnasialeOberstufe,wobeidasAngebotauchvondenspezifischenschulischenGegebenheitenabhängt.EinAnspruchaufeinbestimmtesFächerangebotoderdieEinrichtungeinesbestimmtenKursesbestehtnicht.DieSchulenkönnenihrAngebotdurchdieKooperationmitbenachbartenSchulenerweitern.
DarüberhinauswerdenVertiefungsfächerundProjekt-kurseangeboten,diedasFächer-undKursspektrumerweitern.ÜberdaskonkreteAngebotentscheidendieSchulen.
Vertiefungsfächer
n VertiefungsunterrichtwirdinsbesondereinDeutsch,MathematikunddenFremdsprachenangebotenunddientderIntensivierungderindividuellenFörderung.
n DerUnterrichtsetztandemindividuellenLeistungs-standderSchülerinnenundSchüleranundfördertsieaufallenLeistungsniveaus.ZielistdieIntegrationvonindividuellenLernzeitenindenUnterrichtdergymna-sialenOberstufe.
n VertiefungsfächerwerdenzweistündigunterrichtetundkönnenimhalbjährigenWechselbelegtwerden.
n InderEinführungsphasekönnenjeHalbjahrbiszuzweiVertiefungsfächergewähltwerden;indenzweiJahrenderQualifikationsphaseisteineBelegungvoninsgesamtzweiHalbjahreskursenmöglich.
n SchülerinnenundSchülererhalteningeeigneterFormimVerlaufdesVertiefungsunterrichtsRückmeldungenüberdenjeweilserreichtenindividuellenLernfort-schritt.
n VertiefungsunterrichtwirdzwaraufdieverpflichtendzubelegendeWochenstundenzahlangerechnet,kannjedochnichtimRahmenderGesamtqualifikationindieAbiturnoteeinfließen.
Projektkurse
n ProjektkursewerdeninderQualifikationsphasezurfreienWahlangeboten.Siesindzwei-oderdreistündigundmüsseninzweiaufeinanderfolgendenHalbjahrenbelegtwerden.
n SiesindinihremfachlichenSchwerpunktandieinderQualifikationsphaseunterrichtetenFächer(Referenz-fächer)angebunden.
n DieAbschlussnoteumfasstdieLeistungeninbeidenHalb-jahrenundfließtbeiderBerechnungderGesamtquali-fikationindoppelterWertungindieAbiturnoteein.DieEinbringungnureinesHalbjahresistnichtmöglich.
n ProjektkursekönneninFormeinerbesonderenLern-leistungindasAbitureingebrachtwerden.EsgeltendieRegelungenderbesonderenLernleistung(s.Seite15und20).
n VoraussetzungfürdieTeilnahmeaneinemProjektkursistdieparalleleodervorausgehendeTeilnahmeamUn-terrichtineinemderReferenzfächer(Grund-oderLeis-tungskurs)inzweiHalbjahrenderQualifikationsphase.
Wie ist der Unterricht organisiert?
DieFächerdergymnasialenOberstufewerdeninderEin-führungsphaseinGrundkursenundabderQualifikati-onsphaseinGrund-undLeistungskursenunterrichtet.
Grundkursewerdendreistündig,indenabderEinfüh-rungsphaseneueinsetzendenFremdsprachenvierstün-digunterrichtet.
InderQualifikationsphasewerdenzweiFächeralsLeis-tungskursegewählt.Siewerdenfünfstündigunterrichtet.
Grund-undLeistungskurseunterscheidensichimUm-fangderThemen,inderIntensitätihrerBehandlungundimGraddermethodisch-wissenschaftlichenErarbeitung.
Vertiefungsfächerwerdenzweistündig,Projektkursezwei-oderdreistündigunterrichtet.
Wer kann die gymnasiale Oberstufe be-suchen?
IndieEinführungsphasedergymnasialenOberstufekanneintreten,werdieBerechtigungzumBesuchdergymnasialenOberstufeerworbenhat:
n amGymnasiumdurchVersetzungamEndederKlasse9n ananderenSchulformendurchdenMittlerenSchul-
abschluss(Fachoberschulreife)mitderBerechtigungzumBesuchdergymnasialenOberstufe.
IndieEinführungsphasekanninderRegelnurneuauf-genommenwerden,werdas19.Lebensjahrnochnichtvollendethat.
Wer informiert und berät?
DieSchuleninformierenundberatendieSchülerinnenundSchülersowiederenErziehungsberechtigteinIn-formationsveranstaltungenundinpersönlichenGesprä-chenüberdieRegelungen,diedenBildungsgangindergymnasialenOberstufebetreffen.BeiderWahlderFä-cherhelfendiefürdiejeweiligeJahrgangsstufezustän-digenBeratungslehrerinnenund-lehrer.SiebegleitendieSchülerinnenundSchülerbiszumAbschlussderAbiturprüfungundüberprüfenzuBeginneinesjedenSchulhalbjahresdieWahlentscheidungenundBelegver-
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pflichtungen,damitalleVoraussetzungenfürdenErwerbderAllgemeinenHochschulreifeerfülltwerden.
Welche Abschlüsse und Berechtigungen sind erreichbar?
Allgemeine Hochschulreife
MitdemBestehenderAbiturprüfungwirddieAllgemeineHochschulreifeerworben.SiebefähigtzumStudiumaneinerHochschuleundöffnetzugleichdenWegineinebe-ruflicheAusbildungaußerhalbderHochschule.
Schulischer Teil der Fachhochschulreife
SchülerinnenundSchüler,diediegymnasialeOberstufevordemAbiturverlassen,könnenbeientsprechendenLeistungendenschulischenTeilderFachhochschulreifeerwerben.DiesistfrühestensamEndedeserstenJahresderQualifikationsphasemöglich.DiezugrundegelegtenLeistungenmüsseninzweiaufeinanderfolgendenHalb-jahrenerbrachtwordensein.
DerschulischeTeilderFachhochschulreifewirdgemäßder„VereinbarungzurGestaltungdergymnasialenOber-stufeinderSekundarstufeII“vondenBundesländernmitAusnahmevonBayernundSachsengegenseitiganerkannt.
Die(volle)Fachhochschulreifewirdzuerkannt,wennzusätzlichzumschulischenTeilderFachhochschulreifeeineBerufsausbildungnachBundes-oderLandesrechtbeziehungsweiseeineinjährigesgelenktesPraktikumnachgewiesenwird.
WeitereInformationenenthältdas„MerkblattzumErwerbderFachhochschulreife“unterwww.schulministerium.nrw.de.
Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) am Gymnasium
SchülerinnenundSchülerdesgymnasialenBildungs-gangserwerbeninderRegeldenMittlerenSchulab-schlussmitderVersetzungindieQualifikationsphase.SolltedieVersetzungnurknappverfehltwerden,kannderMittlereSchulabschlussnachMaßgabederAus-
bildungs-undPrüfungsordnungdennochzuerkanntwerden,wenndieVersetzungsanforderungenfürdieRealschuleerfülltsind.
Ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleich-wertiger Abschluss am Gymnasium
SchülerinnenundSchülerdesgymnasialenBildungs-gangserwerbenamEndederEinführungsphaseeinendemHauptschulabschlussnachKlasse10gleichwertigenAbschluss,wenndieVersetzungsanforderungenderHaupt-schulesowiedieBedingungenfürdieZuerkennungdesHauptschulabschlusseserfülltsind.
Nachprüfungen
NebenderNachprüfungzumnachträglichenErwerbderVersetzungindieQualifikationsphase(s.Seite17)sindamEndederEinführungsphaseauchNachprüfungenzumnachträglichenErwerbdesMittlerenSchulabschlus-ses(Fachoberschulreife)odereinesdemHauptschul-abschlussnachKlasse10gleichwertigenAbschlussesmöglich.DieseMöglichkeitderNachprüfungbestehtauchbeieinerWiederholungderEinführungsphase.
Berechtigungen am Ende der Klasse 9 am Gymnasium
DieBerechtigungzumBesuchdergymnasialenOberstufewirdmitderVersetzungamEndederKlasse9erworben.EbenfallsamEndederKlasse9eröffnensichWegeindieunterschiedlichenBildungsgängedesBerufskollegs.
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Individuelle Schullaufbahn
IndergymnasialenOberstufekönnenSchülerinnenundSchülerdieeigeneSchullaufbahnindividuellgestaltenundSchwerpunktesetzen:
n SiewählenimRahmendesFächerangebotesihrerSchulezwischenverschiedenenFremdsprachen,gesellschaftswissenschaftlichensowienaturwissen-schaftlichenFächern.
n SiebildeneinenfachlichenSchwerpunktdurchdieBelegungvonentweder
-zweiFremdsprachenoder -zweinaturwissenschaftlich-technischenFächern.n SieentscheidenabderQualifikationsphase,obsie
diePflichtbedingungeninKunstoderMusikdurcheinesdieserFächeroderdurchdieBelegungvonzweiKurseninLiteraturoderdurchzweiinstrumental-be-ziehungsweisevokalpraktischeKurseerfüllenwollen.
n Sieentscheiden,obsieeineodermehrereFremdspra-chenausderSekundarstufeIdurchgängigfortsetzen.SiekönnenaucheineneueFremdspracheerlernen.
n SiekönnensichfüreinenProjektkursentscheidenoderindividuelleLernzeiteninVertiefungsfächernerhalten.
DieWahlmöglichkeitenwerdenbegrenztdurchdieBeleg-verpflichtungeninbestimmtenFächern,diefestgelegtenAufgabenfelderunddasFächerangebotderSchule.
Vorgaben für die Fächerbelegung
DurchdieFächerwahlinderEinführungsphasewirddieweitereSchullaufbahnwesentlichbestimmt.DahermüssenbeiderBelegungderFächerzuBeginnderEin-führungsphasedieVorgabenfürdieQualifikationsphaseunddieWahlderAbiturfächermitbedachtwerden.DieFestlegungdesdrittenundviertenAbiturfacheserfolgtzuBeginndeszweitenJahresderQualifikationsphase.
Wochenstundenzahl
InderEinführungsphaseundinderQualifikationsphasebeträgtdieWochenstundenzahlimDurchschnittjeweils34Unterrichtsstunden.DerPflichtunterrichtindendreiJahrendergymnasialenOberstufeumfasstinsgesamtmindestens102Wochenstunden.
Die Planung der Schullaufbahn
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Allgemeine Belegungsverpflichtungen
n BiszumAbiturmüssenfolgendeFächerdurchgängigbelegtwerden:Deutsch,eineFremdsprache,Mathe-matik,eingesellschaftswissenschaftlichesundeinna-turwissenschaftlichesFach(Biologie,Physik,Chemie),SportunddieAbiturfächer.
n IndenvierHalbjahrenderQualifikationsphasemüssen -achtLeistungskurseund -mindestens30anrechenbareGrundkurse
fürdieGesamtqualifikationnachgewiesenwerden.n SchülerinnenundSchüler,dieinderSekundarstufeI
keinezweiteFremdspracheerlernthaben,müssenindergymnasialenOberstufeeineneueinsetzendeFremdsprachealsvierstündigenGrundkursdurchgän-gigbiszumEndederQualifikationsphasebelegen.
n BiszumAbiturmussjenachfachlichemSchwer-punkt(s.Seite8)eineweitereFremdspracheodereinzusätzlichesnaturwissenschaftlich-technischesFachdurchgängiggewähltwerden.
Wahl der Abiturfächer
n DievierAbiturfächermüssenfolgendeBedingungenerfüllen:>SiemüssenvonderEinführungsphaseanbelegt
wordensein. >SpätestensabderQualifikationsphasemüssenin
diesenFächernKlausurengeschriebenwerden. >Siemüssendassprachlich-literarisch-künstlerische,
dasgesellschaftswissenschaftlicheunddasmathe-matisch-naturwissenschaftlich-technischeAufga-benfeldabdecken.
>Dassprachlich-literarisch-künstlerischeAufgaben-feldwirdnurdurchDeutschodereineFremdspracheabgedeckt.
>ZweidervierAbiturfächermüssenausdenFächernFremdsprache,DeutschundMathematikgewähltwerden.
n DasersteLeistungskursfachmusseineausderSekun-darstufeIfortgeführteFremdspracheoderMathematikodereineNaturwissenschaftoderDeutschsein.DaszweiteLeistungskursfachistimRahmenderVorgabenundderMöglichkeitenderSchulefreiwählbar.
n ReligionslehreistkeinemAufgabenfeldzugeordnet,kannaberinderAbiturprüfungdasgesellschaftswis-senschaftlicheAufgabenfeldvertreten.IndiesemFallmusszusätzlicheingesellschaftswissenschaftlichesFachdurchgängigbelegtwerden.
n SchülerinnenundSchüler,diesichvomReligionsun-terrichtbefreienlassen,wählenalsErsatzfachPhilo-sophie.
n ReligionslehreundSportkönnennichtgleichzeitigAbiturfächersein.
Einführungsphase
InderEinführungsphasewerdenalleFächerinGrund-kursenunterrichtet.InbeidenHalbjahrenmüssenjeweilsmindestens
n neunKurseimPflichtbereichundn zweiKurseausdemWahlbereich
belegtwerden.WeitereKurseoderArbeitsgemeinschaf-tensindimRahmenderMöglichkeitenderSchulewählbar.ZehnFächergehenindieVersetzungein(s.Seite17).
Pflichtbelegung
DurchgängigbiszumEndederEinführungsphasesindzubelegen:
nimsprachlich-literarisch-künstlerischenAufgabenfeld >Deutsch >eineausderSekundarstufeIfortgeführteFremdsprache >eineweitereFremdsprache,sofernnichtzweiFächer
ausdemnaturwissenschaftlich-technischenBereichgewähltwerden
>eineneueinsetzendeFremdsprache,soferninderSekundarstufeIkeinezweiteFremdspracheerlerntwurde
>KunstoderMusik
n imgesellschaftswissenschaftlichenAufgabenfeld >einFachdiesesAufgabenfeldes
n immathematisch-naturwissenschaftlich-technischenAufgabenfeld
> Mathematik > BiologieoderPhysikoderChemie > einweiteresnaturwissenschaftlich-technisches
Fach,sofernnichtzweiFremdsprachengewähltwerden
n Religionslehre(beziehungsweisePhilosophiealsEr-satzfach)
n Sport
n imWahlbereich > weitereFächer > Vertiefungsfächer.
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Weitere Vorgaben:
n InderQualifikationsphasekönnennursolcheFächergewähltwerden,dieschoninderEinführungsphasebelegtwurden.AusnahmenbildenLiteratur,dievokal-undinstrumentalpraktischenKurse,dieZusatzkurseinGeschichteundSozialwissenschaftensowieVertie-fungsfächerundProjektkurse.
n WerdenimgesellschaftswissenschaftlichenAufga-benfeldGeschichteundSozialwissenschaftennichtgewählt,somüssendieseFächeralsZusatzkurseimzweitenJahrderQualifikationsphasebelegtwerden.
n PhilosophiekannnichtzugleicheinzigesFachdeszweitenAufgabenfeldesundErsatzfachfürReligions-lehresein.
n SchülerinnenundSchülerderReal-undGesamt-schulen,diemitderzweitenFremdspracheinKlasse8begonnenhabenundmitdieserFremdsprachediePflichtbelegungineinerzweitenFremdspracheabde-ckenwollen,müssendiesebiszumEndederEinfüh-rungsphasefortführen.
n DieVerpflichtungzurBelegungeinerzweitenFremd-sprachekannauchdurcheinineinerweiterenFremd-spracheunterrichtetesSachfacherfülltwerden.
n SchülerinnenundSchüler,derenMuttersprachenichtDeutschist,könnenzurErfüllungderPflichtbedin-gungeninderfortgeführtenFremdspracheamEndederEinführungsphaseeineFeststellungsprüfunginihrerMuttersprachebeideroberenSchulaufsichts-behördeablegen.DasErgebnisderPrüfungtrittandieStellederNoteeinerfortgeführtenFremdsprache.VoraussetzungfürdiePrüfungist,dassbereitsamEndederSekundarstufeIdieentsprechendeFeststel-lungsprüfungmitErfolgabgelegtwurde.
Qualifikationsphase
DiePflichtbelegungenwerdendurchGrund-oderLeis-tungskursfächererfüllt.InderQualifikationsphasewäh-lendieSchülerinnenundSchüler
n zweiFächeralsLeistungskursfächerundn ineinemJahrderQualifikationsphasemindestenssie-
ben,indemanderenachtfürdieGesamtqualifikationanrechenbareGrundkursfächer.DerUnterrichtindenVertiefungsfächernistnichtanrechenbar.
DarüberhinausmüssendieBedingungenfürdieWahlderAbiturfächerbeachtetwerden(s.Seite9).ZurEinhal-tungderdurchschnittlichenWochenstundenzahlwerdenentwederweitereGrundkurseoderVertiefungsfächerodereinProjektkursgewählt.
Pflichtbelegung
DurchgehendbiszumEndederQualifikationsphasesindzubelegen:
n Deutschn eineFremdsprachen einausderEinführungsphasefortgeführtesFachdes
gesellschaftswissenschaftlichenAufgabenfeldesn Mathematikn eineausderEinführungsphasefortgeführteNaturwis-
senschaft(BiologieoderPhysikoderChemie)n Sportn eineweitereFremdsprachebeziehungsweiseeinineiner
weiterenFremdspracheunterrichtetesSachfachodereinweiteresnaturwissenschaftlich-technischesFach.
InmindestenszweiaufeinanderfolgendenHalbjahrensindzubelegen:
n Religionslehre,ersatzweisePhilosophie(FortführungbiszumEndedeserstenJahresderQualifikationsphase)
n KunstoderMusik;alternativzweiaufeinanderfolgen-deKurseinLiteraturoderzweiaufeinanderfolgendeinstrumental-beziehungsweisevokalpraktischeKurse
n GeschichteundSozialwissenschaften(entwederFort-führungbiszumEndedeserstenJahresderQualifi-kationsphaseoderBelegungeinesZusatzkursesimzweitenJahrderQualifikationsphase).
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Beispiel 1:Leistungskurse Englisch und Deutsch mit fremdsprachlichem Schwerpunkt
Aufgabenfeld Fach Einführungs- Qualifikationsphase Abitur- Anrechenbare phase fach Kurse in der Q-phase
Eph.1 Eph.2 Q 1.1 Q1.2 Q 2.1 Q 2.2 LK GK
I Deutsch 3 3 5 5 5 5 2. 4
sprachlich- Englisch 3 3 5 5 5 5 1. 4
literarisch- Französisch 3 3 3 3 3 3 4
künstlerisch Musik 3 3 3 3 3 3 4
II Geschichte 3 3 3 3 3 3 4. 4
gesellschafts- Sozialwissenschaften 3 3 3 3 3 3 4
wissenschaftlich
III Mathematik 3 3 3 3 3 3 4
mathematisch- Chemie 3 3 3 3 3 3 3. 4
naturwissen-
schaftlich-
technisch
Religionslehre 3 3 3 3 2
Sport 3 3 3 3 3 3 4
Vertiefungsfach (M) 2 2 2
Vertiefungsfach (F) 2 2
Projektkurs (MU) 2 2 2
Wochenstunden 34 34 34 34 35 33
Anzahl der belegten 10 10 11 10 8 32 Kurse in der
Qualifikationphase 40
Schullaufbahnbeispiele
DiefolgendenBeispieleverschiedenerSchullaufbahnenverdeutlichendieRegelungen.
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Beispiel 2: Philosophie als durchgängiges gesellschaftswissenschaftliches Fach bei naturwissenschaftlichem Schwerpunkt
Aufgabenfeld Fach Einführungs- Qualifikationsphase Abitur- Anrechenbare phase fach Kurse in der Q-phase
Eph.1 Eph.2 Q 1.1 Q1.2 Q 2.1 Q 2.2 LK GK
I Deutsch 3 3 3 3 3 3 3. 4
sprachlich- Englisch 3 3 3 3 3 3 4
literarisch- Latein ab 6 3 3
künstlerisch Kunst 3 3 3 3 2
II Philosophie 3 3 3 3 3 3 4. 4
gesellschafts- Geschichte 3 3 3 2
wissenschaftlich Sozialwissenschaften 3 3 3 3 3 3 4
III Mathematik 3 3 5 5 5 5 1. 4
mathematisch- Biologie 3 3 5 5 5 5 2. 4
naturwissen- Chemie 3 3 3 3 3 3 4
schaftlich- Physik 3 3 3 3 3 3 4
technisch
Sport 3 3 3 3 3 3 4
Wochenstunden 36 33 34 34 34 34
Anzahl der belegten 10 10 10 10 8 32 Kurse in der Qualifikationphase 40
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Beispiel 3: Neu einsetzende Fremdsprache
Aufgabenfeld Fach Einführungs- Qualifikationsphase Abitur- Anrechenbare phase fach Kurse in der Q-phase
Eph.1 Eph.2 Q 1.1 Q1.2 Q 2.1 Q 2.2 LK GK
I Deutsch 3 3 3 3 3 3 4
sprachlich- Englisch 3 3 5 5 5 5 1. 4
literarisch- Spanisch (neu) 4 4 4 4 4 4 4
künstlerisch Musik 3 3 3 3 2
II Sozialwissenschaften 3 3 3 3 3 3 3. 4
gesellschafts- Geschichte 3 3 3 3 2
wissenschaftlich
III Mathematik 3 3 3 3 3 3 4. 4
mathematisch- Biologie 3 3 5 5 5 5 2. 4
naturwissen- Chemie 3
schaftlich-
technisch
Sport 3 3 3 3 3 3 4
Religionslehre 3 3 3 3 3 3 4
Projektkurs (GE) 3 3 2
Vertiefungsfach (M) 2 2 2
Wochenstunden 36 33 35 35 34 32
Anzahl der belegten 10 10 10 9 8 30 Kurse in der Qualifikationphase 38
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Klausuren
Einführungsphase
KlausurpflichtbestehtinDeutschundMathematik,inal-lenFremdsprachen,ineinerGesellschaftswissenschaftundeinerNaturwissenschaft(Physik,Biologie,Chemie).WeitereGrundkursfächerkönnenalsFächermitKlau-surengewähltwerden.
ImzweitenHalbjahrderEinführungsphasewirdindenFächernDeutschundMathematikdiezweiteKlausurjeweilslandeseinheitlichzentralgestellt.DieErgebnissefließenalsreguläreKlausurindieLeistungsbewertungein.
IndenmodernenFremdsprachenkönnenKlausurenmündlicheAnteileenthalten.EineKlausurkanndurcheinemündlicheLeistungsüberprüfungersetztwerden.
Qualifikationsphase
Klausurpflichtbesteht
n indenviergeplantenAbiturfächern,n injedemFallinDeutsch,Mathematik,einerFremd-
spracheundinderneueinsetzendenFremdsprache,n ineinerweiterenFremdsprache,dieskannauchdie
neueinsetzendeFremdsprachesein,odereinemFachausdemnaturwissenschaftlich-technischenBereich.
DieWahlweiterer(nichtverpflichtender)KlausurfächerkannzumBeispieldannsinnvollsein,wenndieWahlderAbiturfächermöglichstlangeoffengehaltenwerdensoll.
IndenalsKlausurfachbelegtenFächernwerdenindenerstendreiHalbjahrenderQualifikationsphasejeweilszweiKlausurengeschrieben.ImletztenHalbjahrderQualifikationsphasewirdlediglichimerstenbisdritten
Leistungsnachweise und Leistungsbewertung
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AbiturfachjeweilseineKlausurgeschrieben.
AuchinderQualifikationsphasekönnenKlausurenindenmodernenFremdsprachenmündlicheAnteileenthalten.IneinemdererstendreiHalbjahrederQualifikationspha-sewirdindenmodernenFremdspracheneineKlausurdurcheinegleichwertigemündlicheLeistungsüberprü-fungersetzt.
Sonstige Mitarbeit
IndergymnasialenOberstufesindLeistungen,dieindersonstigenMitarbeitimUnterrichterbrachtwerden,eben-sobedeutsamwieKlausuren.DieBewertungfüreinenschriftlichbelegtenKurssetztsichzugleichenTeilenausderBeurteilungderKlausurenundder„SonstigenMitarbeit“zusammen.
ZuBeginneinesKursesinformiertdieLehrkraftdarüber,welcheAnforderungenimBereich„SonstigeMitarbeit“gestelltwerdenundaufwelcheGrundlagensichdieBe-urteilungstützt.DieskönnennebendenmündlichenUnter-richtsbeiträgenzumBeispielauchProtokolle,Referate,praktischeArbeiten,schriftlicheÜbungenoderimFachSportauchpraktischeÜbungensein.EtwainderMitte
desKurshalbjahreswerdendieSchülerinnenundSchülerüberihrenjeweiligenLeistungsstandinformiert.
Facharbeit
EineFacharbeitisteineumfangreicheschriftlicheHaus-arbeit,dieselbstständigzuverfassenist.SieersetztnachFestlegungdurchdieSchuleinderQualifikations-phaseeineKlausur.DieinderFacharbeiterteilteNotezähltwieeineKlausurnote.ZielderFacharbeitistes,bei-spielhafteinewissenschaftlicheArbeitanzufertigen.ZurFacharbeitgehörendieThemen-undMaterialsuche,dieArbeitsplanung,dasOrdnenderMaterialienunddieTexterstellung.DieFacharbeitsollachtbiszwölfDIN-A4-Seitenumfassen.SchülerinnenundSchüler,dieeinenProjektkursbelegen,sindvonderVerpflichtung,eineFacharbeitzuschreiben,befreit.
Besondere Lernleistung
ImBereichderAbiturprüfung(BlockII,s.Seite20)kannSchülerinnenundSchülerneine„besondereLernlei-stung“angerechnetwerden,dieimRahmenoderUmfangeinesmindestenszweiHalbjahreumfassendenKurses
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erbrachtwird.DieErgebnisseindenvierAbiturfächernwerdenindiesemFallnichtfünf-,sondernvierfachunddiebesondereLernleistungebenfallsvierfachgewertet.DieSchuleninformierenüberdieMöglichkeiten,eine„besondereLernleistung“zuerbringen.HandreichungenhierzuliegendenSchulenvor.
AlsGrundlagefüreine„besondereLernleistung“kommeneinumfassenderBeitragauseinemvondenLändernge-fördertenWettbewerboderdieErgebnisseeinesfach-lichenoderfachübergreifendenProjektesinBetracht.EbensokönnendieErgebnisseeinesbelegtenProjekt-kursesineine„besondereLernleistung“einfließen.SeitensderSchulemusssichergestelltwerden,dassdieArbeitdasAnspruchsniveaueiner„besonderenLernlei-stung“erfüllt.
WeitereInformationenenthältdas„MerkblattzurbesonderenLernleistung“unterwww.schulministerium.nrw.de.
Projektkurs
Projektkursebestehenimmerauszweiaufeinander-folgendenHalbjahreskursen.AmEndedeserstenHalbjahresdesProjektkurseswirdkeineNoteerteilt.LediglichdieBelegungwirdaufderSchullaufbahnbe-scheinigungausgewiesen.ErstamEndedesProjekt-kurseswirdeineJahresnoteerteilt.SiesetztsichzugleichenTeilenzusammenausderAbschlussnotederbeidenHalbjahresleistungenimBereich„SonstigeMitar-beit“undeinerweitgehendeigenständigenDokumenta-tion.DieJahresnotekannindoppelterGewichtung,dasheißtinderGewichtungvonzweiGrundkursen,indieGesamtqualifikationeingebrachtwerden.
Benotungssystem
AmEndeeinesjedenHalbjahresindergymnasialenOber-stufewirdausdenLeistungender„SonstigenMitarbeit“undgegebenenfallsdenKlausureneineKursabschluss-notegebildet.InderEinführungsphasegiltdieNotenska-lavoneinsbissechs.InderQualifikationsphasewerdendieNotenineinPunktsystemumgesetzt:
Noten Punkte nach Notendefinition Notentendenz
sehr gut 15 - 13 Punkte DieLeistungenentsprechenden AnforderungeninbesonderemMaße.
gut 12 - 10 Punkte DieLeistungenentsprechenden Anforderungenvoll.
befriedigend 9 - 7 Punkte DieLeistungenentsprechenden AnforderungenimAllgemeinen.
ausreichend 6 - 5 Punkte DieLeistungenweisenzwarMängel auf,entsprechenaberimGanzennoch denAnforderungen.
schwach 4 Punkte DieLeistungenweisenMängelaufund ausreichend entsprechendenAnforderungennur nochmitEinschränkungen.
mangelhaft 3 - 1 Punkte DieLeistungenentsprechendenAnforderungennicht,lassenjedocherkennen,dassdienotwendigenGrundkenntnissevorhandensindunddieMängelinabsehbarerZeitbeho-benwerdenkönnen.
ungenügend 0 Punkte DieLeistungenentsprechendenAnforderungennichtundselbstdieGrundkenntnissesindsolückenhaft,dassdieMängelinabsehbarerZeitnichtbehobenwerdenkönnen.
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EineVersetzungerfolgtindergymnasialenOberstufenurvonderEinführungsphaseindieQualifikationsphase,nichtaberbeimÜbergangvomerstenindaszweiteJahrderQualifikationsphase.
Versetzung in die Qualifi kationsphase
GrundlagefürdieVersetzungindieQualifikationsphasebildendieLeistungsbewertungenimzweitenHalbjahrderEinführungsphaseindenneunKursendesPflichtbe-reichsundineinemKursdesWahlbereichs.
DieVersetzungwirdausgesprochen,wennindenzehnversetzungswirksamenKursenausreichendeoderbessereLeistungenerzieltwurden.Versetztwirdauch,werinnichtmehralseinemderversetzungswirksamenKursemangelhafteundindenübrigenKursenminde-stensausreichendeLeistungenerbrachthat;mangelhafteLeistungenineinemderFächerDeutsch,MathematikoderinderfortgeführtenFremdsprachemüssenaller-dingsdurcheinemindestensbefriedigendeLeistungineinemanderenFachdieserGruppeausgeglichenwerden.
NichtversetzteSchülerinnenundSchülerkönneninei-nemFach,indemmangelhafteLeistungenerbracht
wurden,eineNachprüfungablegen,wennsiedurchdieVerbesserungdiesereinenmangelhaftenLeistungdieVersetzungsbedingungenerfüllen.BeieinerWiederholungderEinführungsphaseistkeineNachprüfungzumnach-träglichenErwerbderVersetzungmöglich.
SchülerinnenundSchüler,dienachderWiederholungderEinführungsphasenichtindieQualifikationsphaseversetztwerden,müssendiegymnasialeOberstufeverlassen.
WeitereInformationenenthältdas„MerkblattzuNach-prüfungenamEndederEinführungsphase".EskannimInterneteingesehenwerden:www.schulministerium.nrw.de
Versetzung und Wiederholung
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Wiederholung in der Qualifi kationsphase
StelltsichimLaufedeserstenJahresderQualifikations-phaseheraus,dasseineSchülerinodereinSchülernichtmehrerfolgreichmitarbeitenkann,bestehtbiszumEndedeserstenHalbjahresdieMöglichkeit,aufAntragindieEinführungsphasezurückzutreten.DieEntscheidungüberdenRücktritttrifftdieKonferenzderLehrkräfte,diedieSchülerinoderdenSchülerunterrichten.DieVerset-zungsentscheidungwirddamitunwirksam.DieamEndederEinführungsphaseerworbenenAbschlüssebleibenerhalten.DerRücktrittwirdaufdieVerweildauerange-rechnet.
WenndieLeistungenamEndedeszweitenoderdrittenHalbjahresderQualifikationsphasefüreineZulassungzurAbiturprüfungnichtausreichen,mussjenachZeit-
punktdasersteJahrderQualifikationsphaseoderdaszweiteunddritteHalbjahrderQualifikationsphasewie-derholtwerden.InderQualifikationsphaseerworbeneAbschlüssebleibenbeiWiederholungerhalten.
Wiederholung der Abiturprüfung
EinenichtbestandeneAbiturprüfungkanneinmalwie-derholtwerden.Diesgiltauch,wennbereitseineJahr-gangsstufeindergymnasialenOberstufewiederholtwurde.WenndieSchülerinoderderSchülerdieAbitur-prüfungnichtbestandenhat,wiederholtsieodererdaszweiteJahrderQualifikationsphase.HateineSchülerinodereinSchüleramEndedesWiederholungsjahresdieZulassungzurAbiturprüfungnichterreichtoderdieAbiturprüfungerneutnichtbestanden,somusssieodererdiegymnasialeOberstufeverlassen.
DerErwerbderAllgemeinenHochschulreifeistaneineGesamtqualifikationgebunden.DiesebestehtauszweiBereichen:
Block I: Leistungen in den für die Zulassung zur Abiturprüfung anrechenbaren Kursen der Qualifi kationsphase
Block II: Leistungen in der Abiturprüfung.
ZweiDrittelderGesamtqualifikationwerdendurchLeis-tungeninBlockIundeinDrittelwirddurchLeistungeninBlockIIerworben.
IndenbeidenBlöckenmüsseninsgesamtmindestens300Punkteerreichtwerden,200PunkteinBlockIund100PunkteinBlockII.DiesentsprichteinemDurch-schnittvonglattausreichendenLeistungeninallenin
Gesamtqualifi kation
dieBerechnungeingebrachtenKursenundPrüfungen.DefiziteineinemBereichkönneningewissemUmfangdurchhöherePunktzahleninanderenKursenausgegli-chenwerden.
Zubeachtenist,dassnichtnurmangelhafte,sondernauchschwachausreichendeLeistungen(4Punkte)dazuführenkönnen,dassdieMindestbedingungenfürdieGesamtqualifikationunddasAbiturnichterfülltsind.
WeitereInformationenenthältdas„MerkblattzurBe-rechnungderGesamtqualifikation“unterwww.schulministerium.nrw.de.
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Block I: Zulassung zur Abiturprüfung
VorderAbiturprüfungfindetdasVerfahrenderZulas-sungstatt.Dabeiwirdermittelt,welchevondeninderQualifikationsphasebelegtenKursenindieBerechnungderAbiturnoteeinfließen.
InBlockImüssenfolgendeBedingungenerfülltsein:
n Esmüssenmindestens30anrechenbareGrundkurseund8Leistungskursebelegtwordensein.
n IndenFächernmitBelegungsverpflichtungdarfkeinKursmitnullPunktenabgeschlossenwordensein.
n VondeninsgesamtbelegtenKursenfließen27bis32anrechenbareGrundkurseund8LeistungskurseindieGesamtqualifikationein.Eskönnenalsoinsgesamtmindestens35,höchstens40Kurseeingebrachtwer-den.Vertiefungsfächersindnichtanrechenbar.
n InderGesamtheitderinBlockIanzurechnendenKur-semüssenmindestens200Punkteerreichtsein.
n Werden35bis37Kurseeingebracht,dürfen7Kurse,darunterhöchstens3Leistungskurse,einDefizit(4oderwenigerPunkte)aufweisen.
n Werden38bis40Kurseeingebracht,dürfen8Kurse,darunterhöchstens3Leistungskurse,einDefizitauf-weisen.
Berechnung der Gesamtpunktzahl für Block I:
EI = (P : S) x 40EI=ErgebnisBlockIP=Punkte,dieindenfürdieZulassungzurAbiturprü-
fungeingebrachtenKurseninvierSchulhalbjahrenderQualifikationsphaseerzieltwurden.Grundkurse(mindestens27)werdeneinfach,Leistungskurse(8)doppeltgewertet.
S=Schulhalbjahresergebnisse(AnzahlderKurse),GrundkursewerdeneinfachundLeistungskursedoppeltgezählt.
WerdieBedingungenfürdieZulassungzurAbiturprü-fungnichterfüllt,mussdasletzteJahrderQualifika-tionsphasewiederholen.WirddadurchbiszurerneutenZulassungzurAbiturprüfungdieHöchstverweildauervonvierJahrenüberschritten,mussdieSchülerinoderderSchülerdiegymnasialeOberstufeverlassen.
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Block II: Abiturprüfung
DieAbiturprüfungfindetinvierFächernstatt,undzwarindenbeidenLeistungskursfächern,dieerstesundzweitesAbiturfachsind,undinzweiGrundkursfächernalsdrit-temundviertemAbiturfach.DieAbiturprüfungerfolgt
n indenLeistungskursenundimdrittenAbiturfachschriftlichundjenachErgebnisauchmündlich
n imviertenAbiturfachausschließlichmündlich.
DieAufgabenfürdiedreischriftlichenPrüfungenwerdenzentralgestelltundsindfüralleAbiturientinnenundAbi-turienteninNordrhein-Westfalengleich.DieKlausurenwerdeninjedemAbiturfachlandesweitamselbenTaggeschrieben.
DieVorbereitungaufdiesePrüfungenerfolgtinderQua-lifikationsphaseaufderBasisderKernlehrpläneundVor-gabendesSchulministeriums.DieSchulenstellensicher,dassdiedortfestgelegteninhaltlichenSchwerpunktedesUnterrichtserarbeitetwerden.
DieVorgabenfürdiePrüfungensowieHinweisezudenArbeitszeitenimschriftlichenAbiturkönnenimInternetunterwww.standardsicherung.nrw.de eingesehenwerden.
NachdenschriftlichenPrüfungenfindetdiemündlichePrüfungimviertenAbiturfachstatt.DieAufgabenwer-denvonderFachlehrkraftnachBeratungmitdemFach-prüfungssauschussdezentralgestellt.NacheinerVor-bereitungszeitvoninderRegel30MinutenerfolgtdiezweiteiligemündlichePrüfung(VortragundFachge-spräch),dieinsgesamtmindestens20,höchstens30Minutendauert.
ImerstenbisdrittenFachwerdenzusätzlichmündlichePrüfungenangesetzt,wenn
n dieErgebnisseindenschriftlichenArbeitenumvierodermehrPunktedereinfachenWertungvomDurch-schnittderPunkteabweichen,dieimjeweiligenPrü-fungsfachindenvierKursenderQualifikationsphaseerreichtwurden
n dieMindestpunktzahlfürdenAbiturbereichoderfüreinzelneAbiturfächernichterreichtwurde.
WennSchülerinnenoderSchülerdieBewertungineinemFachoderdieDurchschnittsnoteaufdemAbiturzeugnisverbessernmöchten,könnensiesichfreiwilligzumünd-lichenPrüfungenimerstenbisdrittenAbiturfachmel-den.DasErgebniseinerfreiwilligenmündlichenPrüfunggehtindieAbiturnoteein.
WennineinemFachschriftlichundmündlichgeprüftwird,gehendieNotenfürdieschriftlicheundmündlichePrüfungimVerhältnis2:1indieAbiturnoteein.
Berechnung der Gesamtpunktzahl für Block II:
Ohne „besondere Lernleistung“:JedePrüfungsnotewirdfünffachgewertet.BeivierAbi-turfächernmüsseninmindestenszweiPrüfungsfächern–daruntereinemLeistungskursfach–jeweilsmindes-tens25Punkteerreichtwerden.
Mit „besonderer Lernleistung“:JedePrüfungsnotewirdvierfachgewertet.BeidannfünfAbiturfächernmüsseninmindestenszweiPrüfungs-fächern–daruntereinemLeistungskursfach–jeweilsmindestens20Punkteerreichtwerden.
InbeidenFällenmüssenalsErgebnisdervierbeziehungs-weisefünfAbiturprüfungsnotenmindestens100Punkteerreichtwerden;maximal300Punktesindmöglich.
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UnterbestimmtenUmständenbestehtdieMöglichkeit,aufAntragvonderAbiturprüfungzurückzutreten.ÜberdenAntragentscheidetdieKonferenzderunterrichten-denLehrkräfte.BeiRücktrittnachderZulassungzudenAbiturprüfungengiltdasAbituralsnichtbestanden.
Berechnung der Gesamtpunktzahl für die Abiturdurchschnittsnote
Ermittlung der Abiturdurchschnittsnote
Durchschnitts-
note
1,0
1,1
1,2
1,3
1,4
1,5
1,6
1,7
1,8
1,9
Punkte
900 – 823
822 – 805
804 – 787
786 – 769
768 – 751
750 – 733
732 – 715
714 – 697
696 – 679
678 – 661
Durchschnitts-
note
2,0
2,1
2,2
2,3
2,4
2,5
2,6
2,7
2,8
2,9
Punkte
660 – 643
642 – 625
624 – 607
606 – 589
588 – 571
570 – 553
552 – 535
534 – 517
516 – 499
498 – 481
Durchschnitts-
note
3,0
3,1
3,2
3,3
3,4
3,5
3,6
3,7
3,8
3,9
4,0
Punkte
480 – 463
462 – 445
444 – 427
426 – 409
408 – 391
390 – 373
372 – 355
354 – 337
336 – 319
318 – 301
300
+ =Block I
Leistungen aus der
Qualifikationsphase
200 bis 600 Punkte
Block II
Abiturbereich
100 bis 300 Punkte
Abitur-
durchschnittsnote
21
DasLatinum,dasGraecumunddasHebraicumwerdengemäßdennachfolgenddargelegtenBedingungener-worbenundaufdemAbgangs-oderAbschlusszeugnisausgewiesen.
Latinum
DasLatinumistbundeseinheitlichanerkanntundwirdnachaufsteigendemPflicht-beziehungsweiseWahl-pflichtunterrichtentsprechenddemLehrplanfürdasFachLateinbeimindestensausreichendenLeistungen(beziehungsweise5Punkten)imAbschlussjahrunterfolgendenVoraussetzungenerworben:
Lateinunterricht
n vonKlasse5oder6biszumEndederEinführungsphaseoderunterbestimmtenBedingungenvonKlasse5biszumEndederKlasse9(SekundarstufeI)
n vonKlasse8biszumEndederQualifikationsphasen vonKlasse8biszumEndedeserstenJahresderQua-
lifikationsphaseaufderGrundlagevoninsgesamt14Wochenstunden
n indendreiJahrendergymnasialenOberstufeplusPrüfung.DiePrüfungbestehtauseinemmündlichenundeinemschriftlichenPrüfungsteil.IstLateindrittesoderviertesAbiturprüfungsfach,wirdderentspre-chendePrüfungsteilanerkannt.
SchülerinnenundSchüler,dieLateinabKlasse5belegthabenundabderEinführungsphasedreiweitereFremd-sprachen–daruntereineneueinsetzende–belegen,
Latinum, Graecum, Hebraicum
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könnenamEndederSekundarstufeIzueinerLatinums-prüfungzugelassenwerden.Voraussetzungsindmin-destensguteLeistungenabdemzweitenHalbjahrderKlasse8.
BeinichtausreichendenLeistungenbeziehungsweiseinderQualifikationsphasenichtmindestens5PunktenimAbschlusskursoderbeiBeurlaubungwegeneinesAus-landsaufenthalteskanndasLatinumerworbenwerden
n überdieTeilnahmeamLateinunterrichtimAbschluss-kursderEinführungsphaseoderderQualifikations-phasebeimindestensausreichendenLeistungenbeziehungsweise5Punktenoder
n übereinePrüfungzumErwerbdesLatinums.DiePrüf-lingewerdenvonderSchulleitungspätestensbiszum1.FebruardesSchuljahres,indemdiePrüfungstatt-findet,beideroberenSchulaufsichtsbehördeange-meldet.DiePrüfungumfassteinedreistündigeKlau-surundeinemündlichePrüfungimUmfangvon15bis20Minuten.DieAufgabenderschriftlichenPrüfungwerdenlandeseinheitlichzentralgestelltundvoneinerFachlehrkraftderSchulekorrigiertundbewertet.DiemündlichePrüfungwirdvonderSchuledurchgeführt.ZurVorbereitungaufdiePrüfungwerdenjährlichThemenundAutorengenannt.DieVorbereitungaufdiePrüfungliegtinderVerantwortungderPrüflingeundderErziehungsberechtigten.DieSchuleberätdieSchülerinnenundSchülerdabei.EinAnspruchaufeinzusätzlichesUnterrichtsangebotbestehtnicht.
Kleines Latinum
EinKleinesLatinumwirderworbennachaufsteigendemPflicht-beziehungsweiseWahlpflichtunterrichtentspre-chenddemLehrplanfürdasFachLatein
n abKlasse5,6oder8,wennamEndedesderVergabedesLatinumsvorausgehendenSchuljahresmindes-tensausreichendeLeistungennachgewiesenwerden
n beiBelegungvonLateinalsneueinsetzenderFremd-spracheimgesamtenZeitraumdergymnasialenOber-stufebeimindestensausreichendenLeistungenbeziehungsweise5PunktenimAbschlusshalbjahr.
BeiSchülerinnenundSchülern,diedieBedingungenfürdasKleineLatinumimAbschlusshalbjahrnichterreichthaben,entscheidet,sofernLateinAbiturfachist,dieinderAbiturprüfungerreichteNoteüberdieZuerkennungdesKleinenLatinums.
WeitereInformationenenthältdas„MerkblattzumErwerbdesLatinums“unterwww.schulministerium.nrw.de.
Graecum
DasGraecumwirdnachaufsteigendemPflicht-bezie-hungsweiseWahlpflichtunterrichtentsprechenddemLehrplanfürdasFachGriechischbeimindestensaus-reichendenLeistungenbeziehungsweise5PunktenimAbschlusshalbjahrbeziehungsweiseinderAbiturprüfungunterfolgendenVoraussetzungenerworben:
Griechischunterricht
n vonKlasse8biszumEndedeserstenJahresderQua-lifikationsphase(mindestens5Punkte)
n vonderEinführungsphasebiszumAbituralsdrittesoderviertesAbiturfach(mindestens5Punkte).
Hebraicum
DasHebraicumwirdbeiHebräischunterrichtindendreiJahrendergymnasialenOberstufeundmindestensaus-reichendenLeistungen(5Punkte)imAbschlusshalbjahrzuerkannt.
FürwelcheStudiengängeeinLatinumbeziehungs-weiseKleinesLatinum,einGraecumoderHebrai-cumerforderlichist,kannmanderindenSchulenvorliegendenSchrift„Studien-undBerufswahl“entnehmen.
23
DasBeruflicheGymnasiumisteinAngebotderBerufskol-legs,dasebensowiediegymnasialeOberstufeanGymna-sienundGesamtschulenindreiJahrenzurAllgemeinenHochschulreifeführt.
InderEinführungsphase(Jahrgangsstufe11)wirdbeson-dererWertaufdieAngleichungvonWissens-undLeis-tungsniveaussowieaufdieIntegrationimneuenKlassen-verbandgelegt.DieSchülerinnenundSchülerwerdendortandiefachlichen,berufsorientiertenundmethodi-schenVoraussetzungenderOberstufenarbeitherange-führt.AnschließendwerdensieinderzweijährigenQuali-fikationsphase(Jahrgangsstufen12und13)aufdieAbitur-prüfungvorbereitet.DievielfältigenBildungsgängederBeruflichenGymnasienlassensichfolgendenFachbe-reichenzuordnen:
n Ernährungn GesundheitundSozialesn Gestaltungn Informatikn Technikn WirtschaftundVerwaltung.
NebenFächern,diedenFachbereichinbesondererWeiserepräsentieren(beispielsweiseimFachbereichWirtschaftundVerwaltungdieFächerBetriebswirtschaftslehremitRechnungswesenundControlling,VolkswirtschaftslehreundWirtschaftsinformatik),werdenauchallgemeinbil-dendeFächerunterrichtet,dieVoraussetzungfürdenEr-werbderAllgemeinenHochschulreifesind.
EineBesonderheitbestehtindensogenannten„doppeltqualifizierendenBildungsgängen“,dieanvielenBeruf-lichenGymnasienangebotenwerden.DortkönnenSchü-lerinnenundSchülerdasAbiturundgleichzeitigeinenBerufsabschlussnachLandesrechterreichen.DiedoppeltqualifizierendenBildungsgängedauerninderRegel3¼Jahre.
ZugangsvoraussetzungfürdieBeruflichenGymnasienistderMittlereSchulabschluss(Fachoberschulreife)mitder
BerechtigungzumBesuchdergymnasialenOberstufe.GymnasiastinnenundGymnasiasten,dieamEndederSekundarstufeI(nachKlasse9)indieEinführungsphase(Jahrgangsstufe11)desBeruflichenGymnasiumswech-selnwollen,benötigennurdieBerechtigungzumBesuchdergymnasialenOberstufe.
MitderVersetzungindieKlasse12wirdderschulischeTeilderFachhochschulreifeerworben,derinVerbindungmiteinermindestenszweijährigenBerufsausbildungalsZugangsberechtigungfürFachhochschuleninNordrhein-Westfalengilt.
NachdemerstenJahrderQualifikationsphase(Jahrgangs-stufe12)kannebenfallsderschulischeTeilderFachhoch-schulreifeerworbenwerden,derinVerbindungmiteinemmindestenseinjährigengelenktenPraktikumzumStudiumindenmeistenBundesländernberechtigt.
UmfassendeInformationenenthältdieBroschüre„DasBeruflicheGymnasiuminNordrhein-Westfalen“.Siekannunterwww.schulministerium.nrw.debestelltoderheruntergeladenwerden.BeispeziellenFragenhelfendieBezirksregierungenunddieBerufskollegsweiter.
Exkurs: Das Berufliche Gymnasium
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DasInternetportaldesMinisteriumsfürSchuleundBil-dungbietetumfangreicheInformationenunter
www.schulministerium.nrw.de
n zuweiterenBildungsgängenderSekundarstufeII(Ziel,Dauer,Aufnahmebedingungen,Unterricht,Ab-schlüsse)
n zuder„VerordnungüberdieBildungsgängeunddieAbiturprüfungindergymnasialenOberstufe(APO-GOSt)“mitdenRegelungenfürdiegymnasialeOber-stufe
n zumBerufskollegundzumPraktikumzumErwerbderFachhochschulreife
n zuRichtlinienundLehrplänen.
www.standardsicherung.nrw.de
n zudenjeweilsgültigen„Vorgabenzudenunterricht-lichenVoraussetzungenfürdieschriftlichenPrü-fungenimAbiturindergymnasialenOberstufe“
n zuProjektkursenundVertiefungsfächernn zuzentralenKlausurenamEndederEinführungsphase.
DasInternetportaldesMinisteriumsfürKulturundWis-senschaftinformiertunter
www.mkw.nrw.de
n zuStudiengängenundHochschulenn zu„Vorkursen“-oder„Vorsemester“-Angebotender
Universitäten.
EinenÜberblicküberStudiengängeanUniversitätenundFachhochschulenbeziehungsweiseüberBildungswegeaußerhalbderHochschulebietetdieBroschüre„Studien- und Berufswahl“.SiewirdjährlichkostenlosanalleSchülerinnenundSchülerdeserstenJahresderQualifi-kationsphaseverteilt.
Unterwww.studifinder.dekönnenSchülerinnenundSchülerherausfinden,welcheStudiengängezuihrenStärkenundInteressenpassen.
Monatlicherscheintdas„abi-Berufswahl-Magazin“.EsenthältaktuelleInformationenüberStudien-undBerufs-ausbildungenundliegtandenSchulenvor.
InformationenüberdieBewerbungumeinenStudien-platzundüberdieVergabevonStudienplätzenenthältdieBroschüre„hochschul START“.SieisterhältlichbeiderStiftungfürHochschulzulassung,Sonnenstr.171,44137Dortmund.
BeispeziellenFragenzueinembestimmtenStudienganghelfendieSekretariatederHochschulen,FachbereicheundInstituteweiter.AuchstudentischeVerbändeundOrganisationenbietenStudienberatungan.
InformationenundEntscheidungshilfenfürdiepersön-licheStudien-undBerufswahlbietetauchdieBerufs-beratungderArbeitsagenturen.DortkannmansichimpersönlichenGesprächberatenlassen,gegebenenfallsdieAusbildungsstellenvermittlunginAnspruchnehmenundsichüberfinanzielleHilfebeiderberuflichenAusbil-dunginformieren.
Weitere Informationen
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Isprachlich-literarisch-künstlerisch
IIgesellschafts-wissen-schaftlich
IIImathematisch-naturwissen-schaftlich-technisch
naturwissen-schaftlich-technischerBereich
fremdsprach-licherBereich
literarisch-künstlerischerBereich
Planungsbogen für die Schullaufbahn
>>>Belegungvon34WochenstundenimDurchschnittjeweilsinderEinführungsphaseundinderQualifikationsphase
>>>Belegungvon102WochenstundenindendreiJahrendergymnasialenOberstufe>>>Belegungvonmindestens38anrechenbarenKursen(darunter8Leistungskurse)inder
Qualifikationsphase;Vertiefungsfächersindnichtanrechenbar.
Aufgabenfeld Fach Einführungs- Qualifi kationsphase Abitur- Anrechenbare phase fach Kurse in der Q-phase Eph.1 Eph.2 Q 1.1 Q1.2 Q 2.1 Q 2.2 LK GK
Deutsch
Mathematik
Religionslehre
Sport
Vertiefungsfach2-std.
Vertiefungsfach2-std.
Projektkurs(Q-Phase)2-std.
Wochenstunden
Anzahl der belegten Kurse
in der Qualifi kationsphase
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DieseDruckschriftwirdimRahmenderÖffentlichkeitsar-beitdesMinisteriumsfürSchuleundBildungdesLandesNordrhein-Westfalenherausgegeben.SiedarfwedervonParteiennochvonWahlbewerberinnenund-bewer-bernoderWahlhelferinnenund-helfernwährendeinesWahlkampfeszumZweckederWahlwerbungverwendetwerden.DiesgiltfürLandtags-,Bundestags-undKommu-nalwahlensowiefürdieWahlderMitgliederdesEuropä-ischenParlaments.MissbräuchlichistinsbesonderedieVerteilungaufWahlveranstaltungen,anInformationsstän-denderParteiensowiedasEinlegen,AufdruckenoderAufklebenparteipolitischerInformationenoderWerbe-mittel.UntersagtistgleichfallsdieWeitergabeanDrittezumZweckederWahlwerbung.EineVerwendungdieserDruckschriftdurchParteienodersieunterstützendeOrganisationenausschließlichzurUnterrichtungihrereigenenMitgliederbleibthiervonunberührt.Unabhängigdavon,aufwelchemWegundinwelcherAnzahldieseSchriftverteiltwordenist,darfsieauchohnezeitlichenBezugzueinerbevorstehendenWahlnichtineinerWeiseverwendetwerden,diealsParteinahmederLandesregie-rungzuGunsteneinzelnerGruppenverstandenwerdenkönnte.
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