Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
die Ländliche Entwicklungspolitik der Europäischen Union
ab 2014
Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Europäische Kommission
ELER 2014-2020
Informations- und Auftaktveranstaltung
Saarbrücken, 19. Dezember 2012
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Einleitung: Der Kontext der GAP-Reform
1.Die Politik der ländlichen Entwicklung
2.Die wichtigsten Maßnahmen
3.Finanzierung und Umsetzung
Überblick
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Einleitung: Der Kontext der GAP-Reform
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Ernährung
HabitateArtenvielfalt
Wettbewerbs-
fähigkeit
Kultur &Landschaft
BiomasseKlima
LändlicherRaum
Ressourcen-Management
Vor welchen Herausforderungen steht die Landwirtschaft …
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… und wie wird die GAP darauf eingehen?
Herausforderungen
Ökologische
Wirtschaftliche
Räumliche
Mitteilung der Kommission „Die GAP bis 2020“
Europa 2020
Politische Ziele
Nachhaltige Bewirtschaftung der
natürlichen Ressourcenund Maßnahmen zum
Klimawandel
Vereinfachung
Ausgewogene räumliche Entwicklung
Rentable Lebensmittel-erzeugung
Operative Ziele
Verbesserte Nachhaltigkeit
Stärkere Wettbewerbs-
fähigkeit
Größere Effizienz
Rechtsvorschläge
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1. Die Politik der ländlichen Entwicklung
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Programm(e) zur ländlichen Entwicklung
Die ländliche Entwicklung in einem neuen Rahmen (1)
Gemeinsamer Strategischer Rahmen (GSR) Umfasst den ELER, ESF, EFRE, Kohäsionsfond und EFF, und spiegelt Europa 2020 in gemeinsamen thematischen
Zielen wieder, die von jedem dieser Fonds durch spezifische Aktivitäten in Angriff genommen werden müssen
PartnerschaftsvereinbarungNationales Dokument, das die beabsichtigte Nutzung der Mittel zur Erreichung der Ziele von Europa 2020 darlegt
Politik der ländlichen Entwicklung: ELER
Andere GSR Fonds(EFRE, ESF, Kohäsionsfonds, EFF)
Europa 2020 Strategie
Förderung sozialer Inklusion, Armuts-
verringerung und wirtsch.
Entwicklung in ländlichen Gebieten
Förderung der Wettbewerbsfähigk. aller Arten von LW,
sowie der Lebensfähigk. der Betriebe
Förderung der Organisation in
der Lebensmittel-kette und des
Risiko-managements
in der LW
Wiederher-stellung,
Erhaltung und Förderung von Ökosystemen,
die v. Land- und Forstwirtschaft
abhängen
Unterstützung von Ressourceneffizienz
und Wandel zu CO2-armen,
klimaresistenten Wirtschaften in
Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft
Wissens-transfer
und Innovation in Land- und Forst-wirtschaft, sowie
der ländlichen EntwicklgP
riori
täte
n
Innovation, Umweltschutz und Klimawandel als übergreifende Themen
Europa 2020Europa 2020
GAP GAP allgemeine allgemeine
ZieleZiele
Säule II Säule II PrioritätenPrioritäten
Intelligentes, Nachhaltiges und integriertes Wachstum
GAP
Interventionslogik für die 2. SäuleWettbewerbsfähige
Nahrungsmittel-produktion
Ausgewogene räumliche
Entwicklung
Nachhaltige Bewirtschaftung der
natürlichen Ressourcen und Klimaschutzpolitik
2. Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landw.
und Tragfähigkeit der Betriebe
3. Organisation der Nahrungskette und Risikomanagement
4. Wiederherstellung, Erhalt und
Verbesserung von Ökosystemen
5. Ressourceneffizienz u. Übergang zu niedrig-kohlenstoff und klimaerhaltenderWirtschaftsweise
6. Soziale Einbeziehung, Verringerung der Armut und Wirtschaftsentwicklg in ländl. Gebieten
1. Wissenstransfer und Innovation
Die ländliche Entwicklung in einem neuen Rahmen (2)
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1. Beschäftigung • 75% der 20-64 jährigen in
Beschäftigung
2. F&E / Innovation • 3% des EU BIP (öffentl. Und
privat) für Investitionen in F&E/Innovation
3. Klimawandel / Energie • Treibhausgasemissionen 20%
(bzw. 30%, wenn Bedingungen stimmen) niedriger als 1990
• 20% der Energie aus erneuerbaren Quellen
• 20% Steigerung der Energieeffizienz
4. Bildung • Senkung der
Schulabbrecherquote unter 10%
• Mind. 40% der 30-34 jährigen mit Berufsausbildung (third level education)
5. Armut / soziale Ausgrenzung • mind. 20 Millionen Menschen
weniger betroffen oder bedroht von Armut und Ausgrenzung
EU 2020Oberziele
Schlüsselelemente zur Programmierung der LE Programme
Analyse der Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken (SWOT) auf Grundlage der Prioritäten für LE
Identifizierung der Bedürfnisse, die angegangen werden müssen
Festlegung quantifizierter Ziele im Hinblick auf die Prioritäten für die Entwicklung des ländlichen Raums und die damit verbundenen Bereiche der Intervention
Auswahl entsprechender Maßnahmen, die in Paketen kombiniert werden, um die Ziele mit einer soliden Interventionslogik erreichen zu können
Zuordnung der finanziellen Mittel auf die Maßnahmen in ausgewogener und angemessener Weise, um die gesetzten Ziele zu erreichen
Die Integration der Querschnittsthemen der Innovation, des Klimawandels und zum Schutz der Umwelt in das Programm entsprechend der identifizierten Bedürfnisse
Möglichkeit der Entwicklung von thematischen Unterprogrammen mit höheren Beihilfeintensitäten, z.B. für Junglandwirte, Kleinlandwirte, Berggebiete, kurze Vermarktungswege
Finanz-und Indikatorenpläne
EU Prioritäten f. LE
2. Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft und Rentabilität landw. Betriebe
3. Organisation der Nahrungsmittelkette und Risikomanagement
5. Ressourceneffizienz und Übergang zu einer kohlenstoffarmen u. klimaresistenten Wirtschaft
4. Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der von der Land- und Forstwirtschaft abhängigen Ökosysteme
6. Soziale Eingliederung, Armutsbekämpfung und wirtschaftl. Entwicklung in ländlichen Gebieten
1. Horizontale Priorität: Förderung von Wissenstransfer und Innovation
1. Forschung, technologische Entwicklung, Innovation
2. Informations- und Kommunikationstechnologien
3. Wettbewerbsfähigkeit von KMUs, Landw. und Fischerei
4. Kohlenstoffarme Wirtschaftsweise
8. Beschäftigung und Mobilität der Arbeitskräfte
6. Umweltschutz und Ressourceneffizienz
5. Anpassung an den Klimawandel sowie Risiko-prävention und -Management
7. Nachhaltigkeit im Verkehr und Netzinfrastrukturen
9. Soziale Eingliederung und Armutsbekämpfung
11. Institutionelle Kapazitäten u. effiziente öffentl. Verwaltung
10. Bildung, Kompetenzen und lebensl. Lernen
GSR Thematische Ziele
Technische Hilfe und ex-ante Konditionalitäten
Die Verbindung zwischen EU2020 und ELER
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Die Verordnung für die GSR-Fonds
Vereinfachung und Harmonisierung der Umsetzung der Politiken komplementärer Fonds zum Nutzen von Verwaltung und Antragsteller
Optimierung, Synergien, Wirksamkeit und Leistungsfähigkeit – unter Gewährung ausreichender Flexibilität für jede einzelne Politik zur Erfüllung der eigenen Aufgaben
Gemeinsamer Satz an Regeln für alle GSR-Fonds: • Gemeinsame Elemente strategischer Planung und Programmierung
Gemeinsame, von EU 2020 abgeleitete thematische Ziele, die in die Unionsprioritäten jedes Fonds übersetzt werden
Gemeinsamer Strategischer Rahmen und Partnerschaftsvereinbarungen
• Gemeinsame Bestimmungen zu Ex ante-Auflagen und Leistungsüberprüfung (Performance Review)
• Weitestgehende Harmonisierung von Regeln hinsichtlich Begleitung, Berichtswesen, Bewertung, Umsetzung & Anforderungen an Kontrollen
Förderkriterien, Finanzinstrumente, Partizipative lokale Entwicklung (Leader)
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Ex ante-Auflagen
Stellen wesentliche Anforderungen zur Gewährleistung von Konditionen dar, die für eine effektive Nutzung der EU-Förderung notwendig sind• Z.B. ausreichende Beratungskapazität
Müssen von den Mitgliedstaaten vor dem Beginn der Umsetzung der Programme erfüllt werden, oder schon frühzeitig während der Umsetzung der Programme - auf der Grundlage eines Aktionsplans:
• Generelle Ex ante-Auflagen: gültig für alle GSR-Fonds
• Fonds-spezifische Ex ante-Auflagen
• Makroökonomische Auflagen: in Verbindung mit der Koordination der Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten
Der Aktionsplan sollte Folgendes beinhalten: • detaillierte Maßnahmen im Zusammenhang mit der Erfüllung der Ex ante-
Auflagen• Zeitplan für deren Umsetzung
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Leistungsrahmen (Performance framework)
Die Mitgliedstaaten werden in ihren Programmen quantifizierte Ziele und Meilensteine für die EU-Prioritäten auf der Grundlage eines gemeinsamen Satzes von Indikatoren bestimmen• Festlegung der Meilensteine für jede Priorität, gegebenenfalls für die Jahre 2016
und 2018• Festlegung der Ziele für 2020
Leistungsreserve • 5% der Mittel des jeweiligen GSR-Fonds in jedem Mitgliedstaat wird zu Beginn
des Planungszeitraums beiseite gestellt werden
Leistungsüberprüfung: für jeden GSR-Fonds wird 2017 und 2019 von der Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine Leistungsüberprüfung des/der Programms(e) durchgeführt• 2017: Bewertung der Fortschritte im Hinblick auf die Ziele für die gesamte
Laufzeit des Programms - Kommission kann Empfehlungen abgeben• 2019: Leistungsreserve, die denjenigen Programmen oder einzelnen Prioritäten
im Rahmen von Programmen zugeordnet wird, die ihre Meilensteine erreicht haben (Entscheidung der Kommission)
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Die Ländlichen Entwicklungsprogramme: Schlüsselelemente
Analyse der Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken (SWOT) im Hinblick auf die Prioritäten für die ländliche Entwicklung und Identifizierung der Bedürfnisse, die angegangen werden müssen
Erarbeitung der Strategie - verstärkter strategischer Ansatz:• Festlegung quantifizierter Ziele im Hinblick auf die Prioritäten für die
Entwicklung des ländlichen Raums und die damit verbundenen Bereiche der Intervention
• Auswahl entsprechender Maßnahmen, die in Paketen kombiniert werden, um die Ziele mit einer soliden Interventionslogik erreichen zu können
• Zuordnung der finanziellen Mittel auf die Maßnahmen in ausgewogener und angemessener Weise, um die gesetzten Ziele zu erreichen
• Die Integration der Querschnittsthemen der Innovation, des Klimawandels und zum Schutz der Umwelt in das Programm entsprechend der identifizierten Bedürfnisse
• Möglichkeit der Entwicklung von thematischen Unterprogrammen mit höheren Beihilfeintensitäten, z.B. für Junglandwirte, Kleinlandwirte, Berggebiete, kurze Vermarktungswege
Finanz- und Indikatorenpläne
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6. Soziale Einbeziehung, Verringerung der Armut und Wirtschaftsentwick-lung in ländl. Gebieten
2. Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirt-schaft und Tragfähigkeit der Betriebe
3. Organisation derNahrungskette und Risikomanagement
4. Wiederherstellung, Erhalt und Verbesserungvon Ökosystemen
5. Ressourceneffizienz u. Übergang zu niedrig-kohlenstoff und klimaerhaltenderWirtschaftsweise
1.Wissenstransfer und Innovation
Innovation, Klimawandel und Umwelt als horizontale Themen
Prioritäten der Ländlichen Entwicklung
Anwendungsbereiche
(a) Förderung von Innovation und Wissensgrundlagen in ländlichen Gebieten(b) Verstärkung der Beziehungen zwischen Land- und Forstwirtschaft und Forschung und Innovation(c) Förderung lebenslangen Lernens und Berufsförderung im land- und forstwirtschaftlichen Sektor
(a) Vereinfachung von Restrukturierung von landw. Betrieben mit erheblichen Strukturproblemen, insbesondere Betriebe mit niedriger Marktteilnahme, marktorientierte Betriebe in speziellen Sektoren und Betriebe mit Bedarf für landwirtschaftliche Diversifizierung(b) Vereinfachung des Generationswechsels im Landwirtschaftssektor
(a) Verbesserte Einbeziehung von Primärerzeugern in die Nahrungsmittelkette durch Qualitätssysteme, Förderung von lokalen Märkten und kurzen Vermarktungswegen, Erzeugergruppen und branchenübergreifenden Organisationen(b) Unterstützung von Risikomanagement
(a) Wiederherstellung, Erhalt und Verbesserung von Artenvielfalt und Europäischen Landschaftsformen(b) Verbesserung von Wassermanagement (c) Verbesserung von Bodenmanagement
(a) Erhöhung der Effizienz der Wassernutzung durch die Landwirtschaft(b) Erhöhung der Effizienz der Energienutzung in der Landwirtschaft und Nahrungsmittelverarbeitung(c) Vereinfachung der Nutzung von erneuerbaren Energiequellen, Nebenerzeugnissen, Abfall und anderen nicht-nahrungsmittel Rohmaterialien für die Bio-ökonomie(d) Reduktion von Lachgas und Methanemissionen der Landwirtschaft(e) Förderung der Kohlenstoff-Sequestrierung in Land- und Forstwirtschaft
(a) Vereinfachung von Diversifizierung, Schaffung von neuen Kleinunternehmen und Arbeitsplätzen(b) Förderung lokaler Entwicklung in ländlichen Gebieten(c) Verbesserter Zugang , Nutzungsmöglichkeiten und Qualität von Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT) in ländlichen Gebieten
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2. Einige wichtige Maßnahmen
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Die ländliche Entwicklung – Schlüsselmaßnahmen
• Wissenstransfer, Informationsmaßnahmen und Beratungsdienste• Investitionen in physisches Kapital:
Höhere Unterstützungsraten für junge Landwirte, gemeinsame Investitionen und integrierte Projekte
• Betriebs- und Geschäftsentwicklung Ausgedehnte Unterstützung für kleine Betriebe und junge Landwirte
• Unterstützung für die Bildung von Produzentengruppen in allen EU-Mitgliedstaaten
• Agrar-Umwelt- und Klimaschutzzahlungen sowie biologische Landwirtschaft: mehr Flexibilität im Allgemeinen und insbesondere für gemeinsame Aktionen
• Deutlich verstärkte Kooperationsmaßnahme einschließlich Pilotprojekte, kurze Versorgungsketten und lokales Marketing
• Neues Instrumentarium zum Risikomanagement• Leader-Ansatz wird in allen EU-Fonds gestärkt• Europäische Innovationspartnerschaft (EIP) “Landwirtschaftliche
Produktivität und Nachhaltigkeit”
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Wissenstransfer und Informationsaktionen• Traditionelle Fortbildungskurse, besser an die Erfordernisse der ländlichen
Akteure angepasst• Workshops, Coaching, Demonstrationsaktivitäten, Information• Austauschmaßnahmen von kürzerer Dauer zwischen Landwirten
Neu?Zusammengeführte, besser sichtbare Maßnahme mit breitem Anwendungsfeld
Beratungsdienste, Betriebshilfe und Ersatzdienste• Beratung zu Cross-Compliance, den grünen Elementen der Direktzahlungen,
anderen landwirtschaftlichen, Umwelt- oder wirtschaftlichen Aspekten
Neu?Keine Begrenzung der Häufigkeit der Inanspruchnahme
Offen für nicht-landwirtschaftliche kleinere und mittlere UnternehmenFortbildung für Fortbilder/Berater
Errichtung von Erzeugergruppen
Neu?Ausweitung auf alle Mitgliedstaaten
Begrenzt auf Gruppen mit KMU-Status
Maßnahmen der ländlichen Entwicklung
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Entwicklung landwirtschaftlicher und anderer Betriebe• Gründungsbeihilfen:
Junglandwirte Nicht-landwirtschaftliche Aktivitäten im ländlichen Raum Entwicklung von Kleinlandwirten
• Investitionen in nicht-landwirtschaftliche Aktivitäten • Unterstützung für die Umstrukturierung landwirtschaftlicher Unternehmen
Neu?Gegenwärtige Unterstützung für Semi-Subsistenz-Betriebe wird erhöht,
Ausweitung auf alle kleinen landwirtschaftlichen Betriebe in der EU (Definition Mitgliedstaaten)
Unterstützung für nicht-landwirtsch. Betriebe in ländl. Gebieten umfasst nun Mikro- und Kleinunternehmen
Restrukturierungsbeihilfe soll Kleinwirten Anreiz zur Betriebsübergabe bieten
Grunddienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten• Lokale Grunddienstleistungen• Breitbandinfrastruktur; andere Arten von kleinerer Infrastruktur, Erneuerbare
Energie• Freizeit-Infrastruktur, Touristeninformationen• Kulturelles und Natur-Erbe von Dörfern und Landschaften, Umbau von Gebäuden
und Verbesserung der Lebensqualität
Maßnahmen der ländlichen Entwicklung
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Ökolandbau – Getrennte Maßnahme zur besseren Sichtbarkeit
Agrarumwelt und Klima Zahlungen
Breiter Rahmen von Verpflichtungen über die bestehenden gesetzlichen Erfordernisse hinaus und bezogen auf (Beispiele):
• Artenvielfalt und Ökosysteme• Klimawandel• Wasserqualität und -quantität• Bodenqualität und -quantität• Landschaftsformen• Konservierung genetischer Ressourcen
Neu?Größere Flexibilität bezüglich der Vertragsdauer (z.B. jährliche Verlängerung
nach 5 Jahren)Förderung von Gemeinschaftsverträgen
Mitgliedstaaten müssen adäquate Fortbildung und Information gewährleisten
Maßnahmen der ländlichen Entwicklung
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Kooperation• Entwicklung von neuen Produkten, Praktiken, Verfahren und Technologien • Pilotvorhaben• Kooperation zwischen kleinen Akteuren zur Organisation von gemeinsamen
Arbeitsprozessen, gemeinsames Bewirtschaften von Anlagen und Ressourcen• Horizontale und vertikale Kooperation zwischen Akteuren in der Lieferkette zur
Förderung von kurzen Vermarktungswegen und lokalen Märkten• Lokale Werbeaktivitäten bezogen auf kurze Vermarktungswege und lokale Märkte• Gemeinsame Umsetzung von Umweltvorhaben
• Lokale Entwicklungsstrategien außerhalb von Leader Neu?
Erheblich erweiterte MaßnahmeFörderung technologischer Kooperation verstärkt
Breitangelegte Förderung von wirtschaftlicher, Umwelt- und sozialer Kooperation
Maßnahmen der ländlichen Entwicklung
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Leader/Community-Led Local Development Gemeinsame Regeln für partizipative lokale Entwicklung in der
horizontalen Verordnung für die GSR-Fonds mit spezifischen Regelungen in den jeweiligen VOen der einzelnen Fonds (im Fall von ELER und EMFF)
Integrierte Entwicklungsstrategien / LAGs auch im nicht-ländlichen Raum, gefördert über Strukturfonds und EMFF
Möglichkeit von „Multi-Fonds“-Strategien für ländliche (Leader!) Regionen /LAGs unter dem Prinzip „Eine Region = eine Strategie“ Leader-Regionen können von zusätzlicher Förderung durch EFRE, ESF und EMFF profitieren
Nur Leader (ELER) ist für die Mitgliedstaaten verpflichtend
Auswahlgremium für “Multi-Fonds” lokale Strategien entscheidet über “federführenden Fonds”
Kapazitätsaufbau, Training und “Netzwerken” mit Blick auf die Vorbereitung und Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie
2222
Lokale Entwicklungsstrategien
Entwicklung und Umsetzung hochwertiger Strategien, die die Ziele der ländlichen Entwicklungspolitik verfolgen
- keine Bindung an die Regeln vordefinierter Maßnahmen, daher innovationsfreundlich
- Stärkung der Rolle der lokalen Entwicklungsstrategien als Kerninstrument zur Umsetzung von Zielen (EU 2020, Partnerschaftsvereinbarung, ländliches Entwicklungsprogramm + ggf. andere OPs sowie die lokalen Entwicklungsziele)
- Mindestanforderungen für die Strategien in der gemeinsamen Verordnung der EU-Fonds
LAGs sollen bei der Projektauswahl lediglich ihrer Entwicklungs-strategie verpflichtet sein
Der Mehrwert von Leader muss in den Strategien klar zu erkennen sein
2323
Multifonds- Strategien
Multifonds-Strategien sind optional, jedoch erfolgt auch bei Monofondstrategien eine Koordination zwischen den Fonds auf EU-und nationaler Ebene (inkl. Kompetenzentwicklung und Auswahl der Entwicklungskonzepte)
„Gemischte CLLD-Gebiete“ (z.B. mit sowohl städtischer als auch ländlicher Gebietskulisse) sind möglich; strategische Kooperation benachbarter Gebiete
Die Umsetzung mehrerer CLLD-Strategien im selben Gebiet sollte vermieden werden. Regel: „Ein Gebiet – eine Strategie – eine LAG“
2424
Lokale Aktionsgruppe
EFRE
ESF ELER
EMFF
Kommunen/Landkreise u. andere lokale Behörden
Örtliche Unternehmer Örtliche NRO, Zivilgesellschaft
LOKALE ENTWICKLUNGSSTRATEGIE
Projekt 3ELER
Projekt 4EMFF
Laufende Kosten + für
Sensibili-sierung,
möglicherweisedurch „Leit-
Fonds“
Projekt 1EFRE
Projekt 2ESF
Beispiel einer “multi-Fonds” finanzierten lokalen Entwicklungsstrategie
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Europäische Innovationspartnerschaft EIP „Landwirtschaftlichen Produktivität und Nachhaltigkeit“
Mit dem Ziel der Ressourceneffizienz, Brückenbildung zwischen Forschung und Praxis, generelle Förderung von Innovation
Handelt durch operationelle Gruppen, die für innovative Vorhaben verantwortlich sind und durch ein Netzwerk unterstützt werden• Operationelle Gruppen: bringen Landwirte, Forscher, Berater, Wirtschaft und
andere Akteure zusammen, die mit Innovation im landwirtschaftlichen Sektor verbunden sind
ELER trägt bei durch: • Unterstützung der EIP operationellen Gruppen und des Netzwerks• Andere ländliche Entwicklungsmaßnahmen, z.B. Kooperation, Investitionen,
Wirtschaftsentwicklung, Wissenstransfer und landwirtschaftliche Beratungsdienste
Nach Annahme durch Rat und Europäisches Parlament: Errichtung des Leitungsboards während des ersten Trimesters 2012• EIP Netzwerk wird eingerichtet in der zweiten Hälfte 2012
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3. Finanzierung und Umsetzung
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Ko-finanzierung und Finanzinstrumente
Generell: Einheitliche Ko-Finanzierungsrate bis zu: • 85% in weniger entwickelten Gebieten, peripheren Gebieten und kleineren
Ägäischen Inseln• 50% in anderen Gebieten
Minimum 25% des ELER Betrages für klimawandel-relevante und Landbewirtschaftungs-Aktivitäten
• Agrar-Umwelt-Klima Zahlungen, Biologische Landwirtschaft, Zahlungen für Gebiete mit natürlichen und spezifischen Nachteilen
Für den ELERHöhere Ko-Finanzierungsrate – bis zu 80% für: • Wissenstransfer und Informationsaktionen• Errichtung von Erzeugergruppen • Kooperation• Leader
Bis zu 100% ELER Kofinanzierung für innovative Projekte, die aus den “Kappungsmitteln” der 1sten Säule finanziert werden
Vereinfachter und klarer Rahmen für die Nutzung von Finanzinstrumenten:• Finanzinstrumente auf EU-Ebene, direkt oder indirekt von der Kommission
verwaltet• Finanzinstrumente auf nationaler, regionaler oder transnationaler Ebene, von MS
verwaltet
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Vereinfachung
Eine gemeinsame VO für die Verwaltung und das Kontrollsystem der GAP
Inkl: Monitoring und Evaluierung
Vereinfachte Kostenansätze•Standardkosten pro Einheit•Pauschalbeträge bis zu €100 000 an öffentlichen Zuschüssen•Flat rates für indirekte Kosten: Kalkulation, Definition und Rechtfertigung ex-ante
Abschreibung wird förderfähig
Wie geht es weiter?Wie geht es weiter?
Genehmigungder EPLR
Mitte bis Ende des
2. Semesters 2013
Mitte bis Ende des
2. Semesters 2013
• Einreichung der EPLR nach der
Annahme derVerordnungen
• Start der offiziellen
Verhandlungen
November 2012
November 2012
"Kick-off Meeting"
zur PV mit Deutschland,
Berlin27.11.2012
Dezember2012
Dezember2012
ELER Seminar"successful
programming"Brüssel6.7.2012
Nächste StufeNächste StufeAb Beginn des 1. Semesters
2014
Ab Beginn des 1. Semesters
2014
Informelle Diskussionen
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Für weitere Informationen
Die GAP nach 2013 http://ec.europa.eu/agriculture/cap-post-2013/index_de.htm
Mitteilung der Kommission „Die GAP bis 2020“ http://ec.europa.eu/agriculture/cap-post-2013/communication/index_de.htm
Folgenabschätzung http://ec.europa.eu/agriculture/analysis/perspec/cap-2020/index_en.htm
Rechtsvorschläge http://ec.europa.eu/agriculture/cap-post-2013/legal-proposals/index_de.htm
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit