Dipl.-Ing. Claus-Peter Pietsch
Abteilung Präventionsdienst München
Am Knie 8
81241 München
25.02.2015
FASI, Dipl.-Ing. C. Pietsch
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Fakten auf einen Blick
FASI, Dipl.-Ing. C. Pietsch Seite 2
Bezeichnung Zahl in 2013
Anzahl der Mitgliedsunternehmen
213.860
Anzahl der Versicherten 4.532.268
Gesamtumlage (Umlagesoll)2,2 Mrd. EUR
Zahl der BGHM-Beschäftigten3.620
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Prävention durch Aus-
und Fortbildung
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Die BGHM ist der größte Träger
von Qualifizierungsmaßnahmen
zum Arbeitsschutz
• mit jährlich ca. 93.000
Seminarteilnehmern
• in mehr als 5.000
branchenspezifischen
Seminaren,
25.02.2015
Info-Material: www.bghm.de - Online-Shop
FASI, Dipl.-Ing. C. Pietsch Seite 425.02.2015
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Neue Maschinen/Anlagen:
Vorschriften, Kauf, Vertrag
Verkettung, Eigenbau
Wesentliche Änderungen
Themen heute: Maschinen / Anlagen
Rechtsgrundlagen in Europa / D
(Maschinenrecht)
• ProdSG: MRL 2006/42/EG (!)
• ArbSchG: BetrSichV (!)
• Normung; Regeln, .. (fak.)
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25.02.2015FASI, Dipl.-Ing. C. Pietsch Seite 9
Eine MASCHINE ist eine mit einem anderen
Antriebssystem als der unmittelbar
eingesetzten menschlichen oder tierischen
Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene
Gesamtheit miteinander verbundener Teile
oder Vorrichtungen, von denen mindestens
eines bzw. eine beweglich ist und die für eine
bestimmte Anwendung zusammengefügt sind.
Normen, technische Regeln
(z. B. TRBS), BGR….unverbindlich, aber sehr empfehlenswert!
Rechtssystematik in Deutschland
25.02.2015FASI, Dipl.-Ing. C. Pietsch Seite 12
GG
Gesetze
Verordnungen
Unfallverhütungsvorschriften
Hersteller Betreiber
EU RL
ProdSG ArbSchG
Risikobeurteilung GefährdungsbeurteilungBetriebsanleitung
Betriebsanweisung
9. ProdSV
BetrSichV
BGV A 1
EG-MRL
Spezielle Anwendungen
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ANHANG IV - Maschinen (Auszug)Kategorien von Maschinen, für die eines der Verfahren nach Artikel 12 Absätze 3 und 4
anzuwenden ist
• 1. Kreissägen zum Bearbeiten von Holz …mit
Handbeschickung oder Handentnahme.
• 9. Pressen ….
• 17. Maschinen zum Heben von Personen
(und Gütern) > 3m Absturzhöhe
Spezielle Anwendungen
ANHANG IV - MaschinenKategorien von Maschinen, für die eines der Verfahren nach Artikel 12 Absätze 3 und 4
anzuwenden ist
• 10. Kunststoffspritzgieß- und –Formpressmaschinen
mit Handbeschickung oder Handentnahme.
• 11. Gummispritzgieß- und -Formpressmaschinen
mit Handbeschickung oder Handentnahme.
25.02.2015FASI, Dipl.-Ing. C. Pietsch Seite 14
Gesetze, Verordnungen, Vorschriften finden
Sie unter:
www.gesetze-im-internet.de
www.juraconcept.net
www.umwelt-online.de
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Pflichten der Hersteller
beim Inverkehrbringen (Verkauf)
neuer Maschinen / Anlagen
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Pflichten der Hersteller
• Risikobeurteilung des Herstellers
gemäß EN ISO 12100-1 bis 3
• Bau einer sicheren Maschine
• Zertifizierung / Dokumentation
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Warum Risikobeurteilung durchführen?
• Maschinenrichtlinie Anhang I
Der Hersteller ist verpflichtet, eine Risikobeurteilung vorzunehmen,
um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und
Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln.
Er muss die Maschine dann unter Berücksichtigung seiner
Beurteilung entwerfen und bauen.
Gefährdungen ermitteln, bevor die Maschine
entworfen und gebaut wird
Seite 18FASI, Dipl.-Ing. C. Pietsch 25.02.2015
EN ISO 12100
A - Norm
Folgende Rangfolge ist einzuhalten:
• RISIKOMINDERUNG DURCH KONSTRUKTION
• TECHNISCHE SCHUTZMASSNAHMEN
• BENUTZERINFORMATION (das letzte Mittel !)
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Pflichten der Hersteller
(Nachweis für die „sichere Maschine“):
• EG-Konformitätserklärung
• CE-Zeichen
• Betriebsanleitung „in deutsch“
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Seite 22
Firma ………………………………………………………….
EG-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG gemäß der EG–Maschinen-Richtlinie 06/42/EG, Anhang II A
Hiermit erklären wir, dass die
MASCHINE: .....................................................................
Typ .....................................................................
Masch.-Nr. ....................................................................
Baujahr: .....................................................................
folgenden einschlägigen Bestimmungen entspricht:
MaschinenRL 06/42/EG; EMV-Richtlinie 04/108/EG; …
Angewendete harmonisierte europäische Normen: (Auswahl treffen; Ergänzen !!)
EN ISO 12100-1, EN ISO 12100-2, EN 418, ….
Angewandte nationale Normen und technische Spezifikationen:
.............................................................
Bevollmächtigte(r): Herr / Frau ............................……………..
.....................................….. ............................................…..
(Datum und Unterschrift) (Angaben zum Unterzeichner)
Konformitätserklärung
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Maschinen und Anlagen
(Einkauf und Bestellung)
• Vertragsformulierungen
(Empfehlung)
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Seite 24
Empfohlene Vertragsformulierung 1
Die Maschine / Anlage muss vor der Inbetriebnahme mit
der CE-Kennzeichnung versehen sein.
Es muss eine EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang II,
Abschnitt A und eine Betriebsanleitung in deutscher
Sprache nach Anhang I, Nr. 1.7.4 der Maschinen-Richtlinie
2006/42/EG beigefügt sein.
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Empfohlene Vertragsformulierung 2
Der Käufer hat das Recht, die Maschine / Anlage vor
Inbetriebnahme und im Garantiezeitraum im Rahmen
einer Sichtkontrolle auf die Einhaltung der in den EG-
Richtlinien festgelegten Anforderungen zu prüfen oder
durch Beauftragte prüfen zu lassen.
Seite 2625.02.2015FASI, Dipl.-Ing. C. Pietsch
Empfohlene Vertragsformulierung 3
Die Zahlung der letzten Rate in Höhe von ……… erfolgt
erst nach Vorliegen der Bescheinigungen gemäß Artikel 5 (1)
der Maschinenrichtlinie und nach Abstellung der
festgestellten sicherheitsrelevanten Mängel.
Seite 2725.02.2015FASI, Dipl.-Ing. C. Pietsch
Empfohlene Vertragsformulierung 4
- für verkettete Anlagen -
Die komplexe Anlage muss vor der Inbetriebnahme mit der
CE-Kennzeichnung versehen sein.
Es muss eine EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang II,
Abschnitt A und eine Betriebsanleitung in deutscher
Sprache nach Anhang I, Nr. 1.7.4 der Maschinen-Richtlinie
2006/42/EG beigefügt sein.
Seite 2825.02.2015FASI, Dipl.-Ing. C. Pietsch
Seite 29
Firma ………………………………………………………….
EG-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG gemäß der EG–Maschinen-Richtlinie 06/42/EG, Anhang II A
Hiermit erklären wir, dass die
MASCHINE: .....................................................................
Typ .....................................................................
Masch.-Nr. ....................................................................
Baujahr: .....................................................................
folgenden einschlägigen Bestimmungen entspricht:
MaschinenRL 06/42/EG; EMV-Richtlinie 04/108/EG; …
Angewendete harmonisierte europäische Normen: (Auswahl treffen; Ergänzen !!)
EN ISO 12100-1, EN ISO 12100-2, EN 418, ….
Angewandte nationale Normen und technische Spezifikationen:
.............................................................
Bevollmächtigte(r): Herr / Frau ............................……………..
.....................................….. ............................................…..
(Datum und Unterschrift) (Angaben zum Unterzeichner)
Konformitätserklärung
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Wann entsteht eine „verkettete Anlage?“Anlage
M1 + M2 + M3 + M3….Mn
Konformitätserklärung
und CE-Kennzeichnung
für die Einzelmaschine
(Teilanlage)
Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung für die Gesamtanlage
1. Ist ein produktions-
technischer Zusammen-
hang vorhanden?
2. Ist eine sicherheits-
technischer Zusammenhang
vorhanden?
nein
nein
ja
ja
ja
zusammenhängende
Anordnung
Zusammenwirken für
ein gemeinsames Ziel
Verknüpfungsbedingte
Gefährdungen, die
sicherheitstechnische
Maßnahmen erfordern
FASI, Dipl.-Ing. C. Pietsch 25.02.2015 Seite 31
Seite 32
Eine Maschine im Sinne der Richtlinie ist …
….eine Gesamtheit von Maschinen (… Artikel 2 der MRL) die, damit sie
zusammenwirken,
so angeordnet sind und betätigt werden,
dass sie als Gesamtheit funktionieren;
eine verkettete Anlage ist eine Maschine
FASI, Dipl.-Ing. C. Pietsch 25.02.2015
Empfohlene Vertragsformulierung 4
- für verkettete Anlagen -
Die komplexe Anlage muss vor der Inbetriebnahme mit der
CE-Kennzeichnung versehen sein.
Es muss eine EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang II,
Abschnitt A und eine Betriebsanleitung in deutscher
Sprache nach Anhang I, Nr. 1.7.4 der Maschinen-Richtlinie
2006/42/EG beigefügt sein.
Seite 3325.02.2015FASI, Dipl.-Ing. C. Pietsch
Neue Maschinenrichtlinie
- Eigenbau von Maschinen -
Für die Herstellung von Maschinen im eigenen Betrieb,
gelten exakt die gleichen Bestimmungen wie bei
zugekauften Neumaschinen, auch bei Einsatz
ausschließlich in der eigenen Produktion.
Der Unternehmer muss dann die grundlegenden
Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen aller
einschlägigen Binnenmarktrichtlinien, insbesondere
der EG-Maschinen-Richtlinie erfüllen.
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Systematische Betrachtung zur Auswirkung von
Umbaumaßnahmen an Maschinen
25.02.2015FASI, Dipl.-Ing. C. Pietsch Seite 37
25.02.2015FASI, Dipl.-Ing. C. Pietsch Seite 38
- Wesentliche Änderung - Nein
• Neue Farbgebung an einer Anlage
• Generalüberholung - bauartgleiche Teile
• Schutzgitter (Tr.SE) umgriffsicher montieren