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gen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung
und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland Chancen nutzen – Risiken begrenzen
Geschäftsmöglichkeiten in Kamerun: Innovative Lösungen für den Ausbau der zentralafrikanischen Infrastruktur - Düsseldorf, den 08.Oktober 2013
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Agenda
1 Exportkreditgarantien im Überblick
2 Absicherungsmöglichkeiten bei
kurzfristigen Zahlungsbedingungen
3 Absicherungsmöglichkeiten bei mittel-
und langfristigen Zahlungsbedingungen
4 Deckungspolitik Kamerun
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Bedeutung der Hermesdeckungen
Förderung des deutschen Exports und damit Sicherung von
Arbeitsplätzen in der Bundesrepublik
Absicherung nur dort, wo privater Versicherungsmarkt nicht zur
Verfügung steht (Subsidiaritätsprinzip)
Unterstützung bei der Erschließung neuer Märkte
Aufrechterhalten von Exportmöglichkeiten bei Krisen
Förderung des Mittelstandes als besondere Aufgabe
Kontinuierliche Handelsbeziehungen mit Entwicklungs- und
Schwellenländern unter schwierigen wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen
Schaffung von Chancengleichheit für die deutsche Exportwirtschaft
im internationalen Wettbewerb
Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung in den Bestellerländern
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Im Auftrag und für Rechnung der Bundesrepublik Deutschland
bearbeiten…
in konsortialer Zusammenarbeit
… die Exportkreditgarantien des Bundes
Die Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland
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Risiken bei Exportgeschäften
Produktion Versand Forderungsstellung
Generell:
Insolvenz des Abnehmers
behördliche oder gesetzgeberische Eingriffe
Krieg, Revolution, Aufruhr
ungünstige Umstände
Verlust der Ware
infolge
politischer Umstände
Embargo
Lossagung
vom Vertrag
Konvertierungs- und
Transferrisiko
Zahlungseinstellung
Embargo
Lossagung vom Vertrag
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Was wird gedeckt – für welche Länder?
► Nicht OECD-Länder
► Mexiko, Türkei, Süd-Korea, Chile, Israel
► Sonderregelung: Griechenland
► Alle Länder weltweit
Risikolaufzeit bis 2 Jahre ab 2 Jahre
Wirtschaftliche und politische Risiken
Insolvenz und Nichtzahlungsfall
Krieg, Aufruhr, Unruhe, Revolution, Konvertierungs-Transferfall,
Verlust von Ansprüchen infolge Unmöglichkeit der Vertragserfüllung,
Verlust der Ware infolge politischer Umstände
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Sammeldeckungen
Einzeldeckungen
Ergänzende Deckungsformen
Deckungsformen so vielfältig wie die Exportgeschäfte selbst
Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung
Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung-light
Revolvierende Lieferantenkreditdeckung
Revolvierende Finanzkreditdeckung
Rahmenkreditdeckung
Akkreditivbestätigungsrisikodeckung
Avalgarantie
Beschlagnahmerisikodeckung
Leasingdeckung
Verbriefungsgarantie
Verbriefungsgarantie zum KfW-Refinanzierungsprogramm
Vertragsgarantiedeckung
Bauleistungsdeckung
Airbusgarantie
Projektfinanzierungen
Schiffsfinanzierungen
Lieferantenkreditdeckung
Leistungsdeckung
Finanzkreditdeckung
Fabrikationsrisikodeckung
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Agenda
1 Exportkreditgarantien im Überblick
2 Absicherungsmöglichkeiten bei
kurzfristigen Zahlungsbedingungen
3 Absicherungsmöglichkeiten bei mittel-
und langfristigen Zahlungsbedingungen
4 Deckungspolitik Kamerun
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Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung
Pauschalvertrag für Sammeldeckung
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an eine Vielzahl von
ausländischen Bestellern in verschiedenen Ländern mit
Kreditzielen bis zu 12 Monaten
Exporteur
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Praxisbeispiel: Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG)
Unternehmen Lieferungen von Medizintechnik
Gesamtumsatz in 2012 20 Mio EUR
Umsatz in Afrika 1 Mio EUR (bisher Vorkasse, nun 60
Tage Ziel)
Umsatz in Asien 1 Mio EUR (90 Tage Ziel)
Umsatz GUS-Staaten
1
Mio EUR (60 Tage Ziel)
Entgelt 20.400 0,68% Individueller Prämiensatz
Antragsgebühr 0 EUR
Mindestgebühr keine
Bestehende private Kreditversicherung deckt nur einen Teil der Umsätze ab.
Gewährung von Zahlungszielen nur unter der Voraussetzung einer
Forderungsabsicherung.
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Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung
Deutsches Exportunternehmen oder im Handelsregister eingetragene
Niederlassung eines ausländischen Unternehmens
Laufende Belieferung von Schuldnern in verschiedenen Ländern
Ausgewogene Risikomischung
Mindestumsatz EUR 500.000,- p.a. mit allen abgesicherten Kunden
Kreditlaufzeiten von max. 12 Monaten
Voraussetzungen für einen APG-Vertrag
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Keine Prüfungsgebühren für Limite
Keine Mindestprämie
100% Auslandsware möglich
Zu deckende Länder können ausgewählt werden
Selbstbeteiligung nur 5 oder 10%, keine „versteckten“ Extras wie Franchisen
ermöglichen gute Planbarkeit der zu erwartenden Aushaftung der APG über
das Vertragsende hinaus
Refinanzierungsmöglichkeiten / Ankauf der im Rahmen der APG
abgesicherten Forderungen durch Banken
Einbeziehungswahlrecht von Forderungen eigener Tochtergesellschaften im
Ausland (Abtretungsmodell)
Vorteile der APG im Überblick
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Kurzfristige Einzeldeckungen
Absicherung von Forderungen aus einer Geschäftsbeziehung mit
einem ausländischen Besteller (Lieferantenkreditdeckung)
Kreditziel bis zu 24 Monaten
Exporteur Besteller 1
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Praxisbeispiel: Kurzfristiger Lieferantenkredit
Lieferung von Deutschland nach Kamerun
Elektrotechnische Komponenten
Auftragswert 100.000 EUR
Forderungsbetrag 85.000 EUR
Länderkategorie 6 Kamerun
Käuferkategorie CC2 Mittlere Bonität des ausl. Kunden
Risikolaufzeit 6 Monate
Entgelt 1.921 EUR (2,26% vom Forderungsbetrag)
Antragsgebühr 400 EUR
Ausfertigungsgeb. 50 EUR
Absicherungskosten 2.371 EUR
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Aktuell gedeckte Projekte (Ausfuhrpauschalgewährleistungen)
Pflanzenschutz- und Düngemittel
Baumaterialien
Medikamente und medizinische Ausrüstungen
Synthetische Materialien für die Herstellung von Konsumgütern
Schüttgüter verschiedener Art
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Agenda
1 Exportkreditgarantien im Überblick
2 Absicherungsmöglichkeiten bei
kurzfristigen Zahlungsbedingungen
3 Absicherungsmöglichkeiten bei mittel-
und langfristigen Zahlungsbedingungen
4 Deckungspolitik Kamerun
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Praxisbeispiel: Mittelfristiger Lieferantenkredit
Lieferung von Baumaschinen nach Kamerun
Kunde wünscht Finanzierung aus Deutschland ohne
Einbeziehung seiner Hausbank (deutsches Zinsniveau).
Auftragswert 2.000.000 EUR
Länderkategorie 6 Kamerun
Käuferkategorie CC2 Mittlere Bonität des ausl. Kunden
Risikolaufzeit 3 Jahre
Zahlungsbedinungen 15
85
% Anzahlung vor Versand
% halbjährliche Tilgungsraten
Forderungsbetrag 1.700.000 EUR
Entgelt 77.860 EUR (4,58 % der gedeckten
Forderung für die gesamte Laufzeit)
Antragsgebühr 1.000 EUR
Ausfertigungsgeb. 500 EUR
Absicherungskosten 79.360 EUR
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Lieferantenkreditdeckung unter Refinanzierung
ausländ. Besteller
Exporteur
Refinanzierung
Sicherungsabtretung 1. Kaufpreisforderung 2. Ansprüche aus der Bundesdeckung Hermesdeckung
Kreditinstitut
(bzw. Fortfaitierungs-
gesellschaft)
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Bestellerkredit mit Finanzkreditdeckung
Finanzkreditdeckung des
Bundes
Verpflichtungserklärung
Kaufpreiszahlung bei Lieferung
Exporteur
ausländ. Besteller
Kreditinstitut
(bzw. Fortfaitierungs-
gesellschaft)
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Beispiel: Export einer Maschine
„Vertragsgarantiedeckung“
Bsp.: Schutz vor ungerechtfertigter
Inanspruchnahme der Anzahlungsgarantie
durch den Kunden „Fabrikationsrisikodeckung“
Bsp.: Ware wird nicht mehr fertig produziert, weil Vertrag
wegen Insolvenz des Bestellers nicht mehr durchgeführt
werden kann oder politische Gründe die Auslieferung
unmöglich machen / auch: Lossagung vom Vertrag
Schutz v. Forderungsverlusten für
einen Auftrag / ein Projekt („Einzeldeckung“), für
eine Kundenbeziehung („revolvierende
Einzeldeckung“), für ein vom Kunden definiertes
Länderportfolio („Ausfuhrpauschalgewährleistung –
APG bzw. APG-light“)
Anzahlung
Fabrikation
Auslieferung
verschiedene
Zeitpunkte
Avalgarantie
Erweiterung des Avalspielraum
Exportkreditgarantien finden in allen Phasen des Exportgeschäftes Anwendung
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Agenda
1 Exportkreditgarantien im Überblick
2 Absicherungsmöglichkeiten bei
kurzfristigen Zahlungsbedingungen
3 Absicherungsmöglichkeiten bei mittel-
und langfristigen Zahlungsbedingungen
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Deckungspolitik Kamerun
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Kamerun
DECKUNGSMÖGLICHKEITEN
Kurzfristgeschäft
Keine Deckungsmöglichkeiten für den öffentlichen Sektor
Mittel- / Langfristgeschäft
Keine Deckungsmöglichkeiten für den öffentlichen Sektor
Sicherheiten
Es besteht kein generelles Sicherheitenerfordernis.
Länderkategorie 6
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Deckungsanfragen in Kamerun
Einzeldeckungen mit Kreditlaufzeiten über einem Jahr, z.B.
Lieferung einer Anlage für die Zuckerindustrie
Lieferung einer gebrauchten Anlage zur Herstellung von Papiersäcken
APG-Deckungen aus den unterschiedlichsten Branchen
u. a. Automobilzulieferung, Chemie, Stahl, Maschinenbau, Pharmazeutika
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Kreditlaufzeiten bis zu 10 Jahren (Kraftwerke u.a. bis 12 Jahre) Verbesserung der Deckungsmöglichkeiten (bspw. für Nigeria, Angola, Liberia)
Länderplafonds existieren nur für Nigeria und Angola
Strukturierte und Projektfinanzierungen in meisten Ländern möglich
Individuelle Länderbeschlusslagen bestimmt durch
Länderrisiko (OECD-Kategorie)
Sustainable Lending Prinzipien (OECD) für öffentliche Besteller
Deutsche Erfahrungen unter Hermesdeckungen (Schuldenerlass/HIPC)
Deckungspolitik S
UB
SA
HA
RA
-AF
RIK
A Starke Einschränkungen für öffentlichen Sektor
Kaum Einschränkungen für privaten Sektor (aber geringe Nachfrage)
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Erweiterte Deckungsmöglichkeiten für Afrika
► Kooperation:
Afreximbank: Anerkennung in 30
afrikanischen Ländern bis zu einem
Gesamtobligo von EUR 75 Mio.
ATI: Rückversicherung, Parallel-
und Mitversicherung möglich –
dadurch vor allem höhere lokale
Kosten deckungsfähig
► Projekt- und internationale Finanzierung meist möglich
► Vorprüfung von Geschäften außerhalb der Beschlusslage
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Hermesdeckungen für Subsahara-Afrika
Positive Entwicklungen
• Deutsche Exporte nach Subsahara steigen
• Hermesdeckungen wachsen in TOP-Märkten, wenn auch schwankend
• Trend volatil, aber mittelfristig positiv
Herausforderungen
• Schwerpunkte Export und Hermes nicht immer deckungsgleich
• Hermesrestriktionen durch hohes Länderrisiko,
OECD-Sustainable Lending und deutschen Schuldenerlass
Lösungsansätze
• Risikoteilung durch Kooperationen
• Projekt- und internationale Finanzierungen
• Flexibilität im Einzelfall.
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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Eva Stupp
Firmenberaterin für Exportkreditgarantien der
Bundesrepublik Deutschland in der Region
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