Gutachtliche Prüfung eines Ratsbeschlusses
A FORMELLE VORAUSSETZUNGEN 1. Zuständigkeit
♦ Verbandskompetenz der Gemeinde nach § 2 GO (handelt es sich bei dem Beratungsgegenstand um eine gemeindliche Angelegenheit?)
♦ Organkompetenz des Rates
- Alleinzuständigkeit nach § 41 (1), Satz 2 GO
- Allzuständigkeit nach § 41 (1), Satz 1 GO
2. Verfahren ♦ ordnungsgemäße Einberufung des Rates nach §§ 47, 48 (1) GO und
Geschäftsordnung
♦ Öffentlichkeit der Sitzung nach § 48 (2) und (3) GO
♦ Beschlussfähigkeit des Rates nach § 49 GO
♦ erforderliche Mehrheiten bei der Abstimmung nach § 50 GO
- gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder nach § 3 (2) KWahlG
- grundsätzlich einfache Mehrheit (§ 50 (1), Satz 1 GO) § 50 (5) GO
- Höchstzahlverfahren nach d‘Hondt bei Wahlen zur Besetzung von Ausschüssen (§ 50 (3) GO)
B MATERIELLE VORAUSSETZUNGEN 1. kein Verstoß gegen höherrangiges Recht
insbesondere♦ Grundgesetz♦ Landesverfassung♦ förmliche Gesetze
2. Voraussetzungen nach Spezialgesetz
3. allgemeine Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen ♦ Bestimmtheit♦ Verhältnismäßigkeit
4. bei Ermessen ♦ keine Ermessensüberschreitung♦ kein Ermessensmangel♦ kein Ermessensmissbrauch