GSI SLVHannover
Bescheinigungüber die Herstellerqualifikation zum Schweißen von Stahlbauten nach DIN 18800-7:2008-1 1
Klasse E
Maschinenbau Hahn GmbH & Co. KG
2687 1 Papenburg, Flachsmeerstr. 55-57
bescheinigt, dass er über die erforderlichen Fachkräfte und Vorrichtungen verfügt, Schweißarbeiten zur Herstellung tragenderStahlbauteile im folgenden Anwendungsbereich durchzuführen:
Normen/Regelwerke DIN 18800-7, DIN 15018, DIN 18801DtN 18808, DtN 19704, DtN 4119DtN 4131, DtN 4132, DtN 4133DIN 4420, DIN 4421, DIN 22261DlN24117
1 1 1 Lichtbogenhandschweißen1 35 Metall-Aktivgasschweißen mit Massivdrahtelektrode1 41 Wolfram-l nertgasschweißen1 2 Unterpulverschweißen
S235 - 5355 gem. DIN EN 10025 und BauregellisteNichtrostende Stähle gemäß Zul.-Besch. Z-30.3-6 DlBt
keineEruveiterungen/Einschränkungen
VerantwortlicheSchweißaufsichtsperson(Name, Vorname, Geburtsdatum,Qualifikation)
Vertreter(Name, Vorname, Geburtsdatum,Qualifikation)
Bemerkungen
Gültigkeitszeitraum
Bescheinigungs-Nr.
ausgestellt am
Leiter der Prüfstelle(Name, Unterschrift, Stempel)
Allgemeine Bestimmungensiehe Rückseite
651 - 6esellsrhaft für Schweißtechnik lnternati0nal mbH
Niederiassunq 5LV Hannover
Am Lindener Hafen l, 10451 Hannover
NieCerlassungsleiier: Dr-lng. Rain€r Mittelstädt
vom 19.05.2015 bis 18.05.2018
2015700 02991E
03. November 201Kuscher/Bub
Tel.: +49 (0) 5 11 - 2 1962-0
Fax: +49 (0) 5'11 - 2 1962 -22
E-Mail: [email protected]
lnternet www.slv-hannover.de
Dem Unternehmen
wird für den Schweißbetrieb in
Schweißprozesse(Ordnungsnummer nachDrN EN ISO 4063)
Grundwerkstoffe
Jens Hahn, geb. am 12.07.1985IWE
Wolbert Hahn, geb. am 04.11.1957Schweißfachmann
keine
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Allgemeine Bestimmungen
1' Diese Bescheinigung ist vor derAusführung von Schweißarbeiten in beglaubigterAbschrift oderAblichtung den frird ie Baugenehm igu ng zuständ igen Behörden unaufgefordert vorzulegeni
2' Zu Werbungs- und anderen Zwecken darf diese Bescheinigung nur im Ganzen vervielfältigt oder veröffenflichtwerden' Der Text von Werbeschriften darf nicht im Widerspruci zu dieser Bescheinigung stehen.
3' Ein Ausscheiden der in dieser Bescheinigung für die Wahrnehmung derAufgaben der Schweißaufsicht genanntenPerson(en) sowie. Anderungen der schweißverfahren oder wesenflicher Teile der für die schweißarbeitennotw-endigen betrieblichen. Einrichtungen sind der anerkannten Prüfstelle recntzeitig an=u=eigen. Die anerkanntePrÜfstelle kann erforderlichenfalls eine erneute Prüfung im Schweißbetrieb veranla"ssen.
4' Treten Zweifel an der E_ignung des Betriebes auf, sind jederzeit unangemeldete kostenpflichtige Betriebs-besichtigungen und Prüfungen im Betrieb durch die an-erkannte prüfstelle vorbehalten.
5' Diese Bescheinigung kann jederzeit mit sofortiger Wirkung entschädigungslos zurückgenommen, ergänzt odergeändert werden, wenn die Voraussetzungen, unter denen sie erteilt ürorien ist, si"n jeanO"rthaben, oder wenn die Bestimmungen dieser Bescheinigung nicht eingehalten werden]
6' Mindestens zwei Monate vor dem Ablauf der Geltungsdauer ist bei der anerkannten prüfstelle erneut ein Antrag zustellen, falls die Eignung weiterhin bescheinigt werdän soll.
Bemerkungen:
Verteiler:
1. Antragsteller(Original)
2. Oberste Bauaufsichtsbehörde des Landes(sofern gewünscht)
3. Zuständige EBA-Außenstelle(nur bei Ril 804)
4. z.d.A.