Herzlich Willkommen!
5. H.S.F. - Finanz-Forum
10. November 2004Schloss Bedburg
Agenda
Begrüßung / Einführung
Hartz IV
Alterseinkünftegesetz AEG
Pause
Sauren / Herr Graff
Gesellschaft
Defensive / Offensive Anlagen
Das Leben bis 65
20 Jahre Schule und Arbeit
21 Jahre geschlafen
12 Jahre Fernsehen
12 Jahre Zeit für Aktivitäten (Lesen, Sport, Bildung, Urlaub usw.)
12 Jahre Fernsehen /Einschaltquoten
Sendung Zuschauer
Big Brother 4,00 Mio.
Dschungel 5,50 Mio. WiSo 3,00 Mio.
80 % der Deutschen haben im letzten Jahr kein Buch gelesen
80 % der Deutschen haben im letzten Jahr kein Buch gelesen
85 % der Deutschen würden nie ein Buch über Finanzplanung bzw. Vermögensanlagen lesen
80 % der Deutschen haben im letzten Jahr kein Buch gelesen
85 % der Deutschen würden nie ein Buch über Finanzplanung bzw. Vermögensanlagen lesen
92 % der Deutschen würden kein Seminar für Finanzplanung besuchen!
80 % der Deutschen haben im letzten Jahr kein Buch gelesen
85 % der Deutschen würden nie ein Buch über Finanzplanung bzw. Vermögensanlagen lesen
92 % der Deutschen würden kein Seminar für Finanzplanung besuchen!
95 % wünschen, dass es ihnen besser geht.
80 % der Deutschen haben im letzten Jahr kein Buch gelesen
85 % der Deutschen würden nie ein Buch über Finanzplanung bzw. Vermögensanlagen lesen
92 % der Deutschen würden kein Seminar für Finanzplanung besuchen!
95 % wünschen, dass es ihnen besser geht.
95 % halten an alten Rezepten fest
Warum wurde in der Börseneuphorie investiert?1998 – 2000
Warum wurde in der Börseneuphorie investiert?1998 – 2000
52 % weil im Umfeld davon gesprochen wurde
Warum wurde in der Börseneuphorie investiert?1998 – 2000
52 % weil im Umfeld davon gesprochen wurde
35 % weil die Bank es empfohlen hat
Warum wurde in der Börseneuphorie investiert?1998 – 2000
52 % weil im Umfeld davon gesprochen wurde
35 % weil die Bank es empfohlen hat
10 % weil sie etwas probieren wollten
Warum wurde in der Börseneuphorie investiert?1998 – 2000
52 % weil im Umfeld davon gesprochen wurde
35 % weil die Bank es empfohlen hat
10 % weil sie etwas probieren wollten
3 % weil sie sich informierten!
Wieviel Prozent der Deutschen wissen nicht ,worum es sich beim DAX handelt?
A 20 %
B 35 %
C 65 %
D 75 %
Wieviel Prozent der Deutschen wissen nicht ,worum es sich beim DAX handelt?
C 65 %
D 75 %
Wieviel Prozent der Deutschen wissen nicht ,worum es sich beim DAX handelt?
A 20 %
B 35 %
C 65 %
D 75 %
Eine Investition in Wissen
bringt die besten Zinsen!
(Benjamin Franklin)
Hartz IV
Hartz-IV: Schaubilder
Die alte Regelung:Arbeitslosengeld
Höhe:
60% bzw. 67% (mit mindestens 1 Kind) des letzten durchschnittlichen Nettoeinkommens
Bezugsdauer:
6 Monate bis zu 32 Monate
Je nach Versicherungsdauer (mind. 12 Monate) und Lebensalter
Aus Versicherungsbeiträgen finanziert
Hartz-IV: Schaubilder
Die alte Regelung:Arbeitslosengeld
Höhe:
60% bzw. 67% (mit mindestens 1 Kind) des letzten durchschnittlichen Nettoeinkommens
Bezugsdauer:
6 Monate bis zu 32 Monate
Je nach Versicherungsdauer (mind. 12 Monate) und Lebensalter
Aus Versicherungsbeiträgen finanziert
Arbeitslosenhilfe
Höhe
53% bzw. 57% (mit mindestens 1Kind) des letzten durchschnittlichen Nettoeinkommens
Bezugsdauer (bei Bedürftigkeit):
unbefristet bis zur erneuten Arbeitsaufnahme oder bis zum 65. Lebensjahr
Aus Steuern finanziert
Hartz-IV: Schaubilder
Die alte Regelung:Arbeitslosengeld
Höhe:
60% bzw. 67% (mit mindestens 1 Kind) des letzten durchschnittlichen Nettoeinkommens
Bezugsdauer:
6 Monate bis zu 32 Monate
Je nach Versicherungsdauer (mind. 12 Monate) und Lebensalter
Aus Versicherungsbeiträgen finanziert
Arbeitslosenhilfe
Höhe
53% bzw. 57% (mit mindestens 1Kind) des letzten durchschnittlichen Nettoeinkommens
Bezugsdauer (bei Bedürftigkeit):
unbefristet bis zur erneuten Arbeitsaufnahme oder bis zum 65. Lebensjahr
Aus Steuern finanziert
Sozialhilfe (steuerfinanziert) Regelsatz Haushaltsvorstand 291 Euro (Durchschnitt)Weitere Haushaltsangehörige (146 bis 233 Euro nach Alter gestaffelt)
Hartz-IV: Schaubilder
Die alte Regelung:Arbeitslosengeld
Höhe:
60% bzw. 67% (mit mindestens 1 Kind) des letzten durchschnittlichen Nettoeinkommens
Bezugsdauer:
6 Monate bis zu 32 Monate
Je nach Versicherungsdauer (mind. 12 Monate) und Lebensalter
Aus Versicherungsbeiträgen finanziert
Arbeitslosenhilfe
Höhe
53% bzw. 57% (mit mindestens 1Kind) des letzten durchschnittlichen Nettoeinkommens
Bezugsdauer (bei Bedürftigkeit):
unbefristet bis zur erneuten Arbeitsaufnahme oder bis zum 65. Lebensjahr
Aus Steuern finanziert
Sozialhilfe (steuerfinanziert) Regelsatz Haushaltsvorstand 291 Euro (Durchschnitt)Weitere Haushaltsangehörige (146 bis 233 Euro nach Alter gestaffelt)
Die neue Regelung:Arbeitslosengeld I
Höhe:
60% bzw. 67% (mit mindestens 1 Kind) des letzten durchschnittlichen Nettoeinkommens
Bezugsdauer:
Arbeitnehmer über 55 : bis zu 18 Monate
Arbeitnehmer unter 55 : 6 – 12 Monate
Vertrauensschutz: Die alte Regelung gilt bis zum 31.01.2006
Aus Versicherungsbeiträgen finanziert
Hartz-IV: Schaubilder
Die alte Regelung:Arbeitslosengeld
Höhe:
60% bzw. 67% (mit mindestens 1 Kind) des letzten durchschnittlichen Nettoeinkommens
Bezugsdauer:
6 Monate bis zu 32 Monate
Je nach Versicherungsdauer (mind. 12 Monate) und Lebensalter
Aus Versicherungsbeiträgen finanziert
Arbeitslosenhilfe
Höhe
53% bzw. 57% (mit mindestens 1Kind) des letzten durchschnittlichen Nettoeinkommens
Bezugsdauer (bei Bedürftigkeit):
unbefristet bis zur erneuten Arbeitsaufnahme oder bis zum 65. Lebensjahr
Aus Steuern finanziert
Sozialhilfe (steuerfinanziert) Regelsatz Haushaltsvorstand 291 Euro (Durchschnitt)Weitere Haushaltsangehörige (146 bis 233 Euro nach Alter gestaffelt)
Die neue Regelung:Arbeitslosengeld I
Höhe:
60% bzw. 67% (mit mindestens 1 Kind) des letzten durchschnittlichen Nettoeinkommens
Bezugsdauer:
Arbeitnehmer über 55 : bis zu 18 Monate
Arbeitnehmer unter 55 : 6 – 12 Monate
Vertrauensschutz: Die alte Regelung gilt bis zum 31.01.2006
Aus Versicherungsbeiträgen finanziert
Arbeitslosengeld II
Höhe:
345 (331) Euro West (Ost) für Alleinstehende, Zuschläge für bedürftige Partner und Kinder (plus Zusatzleistungen)
Bezugsdauer (bei Bedürftigkeit): unbefristet bis zur erneuten Arbeitsaufnahme oder bis zum 65. Lebensjahr
Zuschläge beim Übergang vom Arbeitslosengeld auf Arbeitslosengeld II
Aus Steuern finanziert
Hartz-IV: Schaubilder
Die alte Regelung:Arbeitslosengeld
Höhe:
60% bzw. 67% (mit mindestens 1 Kind) des letzten durchschnittlichen Nettoeinkommens
Bezugsdauer:
6 Monate bis zu 32 Monate
Je nach Versicherungsdauer (mind. 12 Monate) und Lebensalter
Aus Versicherungsbeiträgen finanziert
Arbeitslosenhilfe
Höhe
53% bzw. 57% (mit mindestens 1Kind) des letzten durchschnittlichen Nettoeinkommens
Bezugsdauer (bei Bedürftigkeit):
unbefristet bis zur erneuten Arbeitsaufnahme oder bis zum 65. Lebensjahr
Aus Steuern finanziert
Sozialhilfe (steuerfinanziert) Regelsatz Haushaltsvorstand 291 Euro (Durchschnitt)Weitere Haushaltsangehörige (146 bis 233 Euro nach Alter gestaffelt)
Die neue Regelung:Arbeitslosengeld I
Höhe:
60% bzw. 67% (mit mindestens 1 Kind) des letzten durchschnittlichen Nettoeinkommens
Bezugsdauer:
Arbeitnehmer über 55 : bis zu 18 Monate
Arbeitnehmer unter 55 : 6 – 12 Monate
Vertrauensschutz: Die alte Regelung gilt bis zum 31.01.2006
Aus Versicherungsbeiträgen finanziert
Sozialgeld (steuerfinanziert) gestaffelte Regelsätze, orientiert am Arbeitslosengeld II
Arbeitslosengeld II
Höhe:
345 (331) Euro West (Ost) für Alleinstehende, Zuschläge für bedürftige Partner und Kinder (plus Zusatzleistungen)
Bezugsdauer (bei Bedürftigkeit): unbefristet bis zur erneuten Arbeitsaufnahme oder bis zum 65. Lebensjahr
Zuschläge beim Übergang vom Arbeitslosengeld auf Arbeitslosengeld II
Aus Steuern finanziert
Hartz-IV: Schaubilder
Leistungen nach der neuen Grundsicherung
Pauschalierte Regelleistungen bei Arbeitslosengeld II / Sozialgeld
Alleinstehend oder Alleinerziehend
Sonstige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft
100 %
Partner ab Beginn des 19. Lebens-jahres
90 %
Kinder ab Beginn des 15. Lebens-jahres bis zur Vollendung des
18. Lebensjahres
80 %
Kinder bis zur Vollendung des
14. Lebensjahres
60 %
Alte Länder (einschließlich Ost-Berlin)
345 Euro 311 Euro 276 Euro 207 Euro
Hartz-IV: Schaubilder
Leistungen nach der neuen Grundsicherung
Pauschalierte Regelleistungen bei Arbeitslosengeld II / Sozialgeld
Alleinstehend oder Alleinerziehend
Sonstige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft
100 %
Partner ab Beginn des 19. Lebens-jahres
90 %
Kinder ab Beginn des 15. Lebens-jahres bis zur Vollendung des
18. Lebensjahres
80 %
Kinder bis zur Vollendung des
14. Lebensjahres
60 %
Alte Länder (einschließlich Ost-Berlin)
345 Euro 311 Euro 276 Euro 207 Euro
Zusätzliche Leistungen:
- Leistungen für Miete und Heizung,- Mehrbedarf bei Schwangerschaft, Alleinerziehung, Behinderung oder kostenaufwändiger Ernährung,- Leistungen für einmalige, nicht von der Regelleistung umfasste Bedarfe: Erstausstattungen für Bekleidung (auch bei Schwangerschaften und Geburt) für die Wohnung einschl. Haushaltsgeräte sowie mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schuldrechtlichen Bestimmungen- Für Bezieher von Arbeitslosengeld II die zu zahlenden Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung - Für Bezieher von Sozialgeld in der Regel Kranken- und Pflegeversicherungsschutz als Familienversicherte
Hartz-IV: Schaubilder
Zuschläge zum Arbeitslosengeld
Beim Übergang von Arbeitslosengeld auf´s Arbeitslosengeld II gibt es für die Berechtigten im ersten Jahr einen monatlichen Zuschlag von bis zu 160 Euro, im zweiten Jahr 80 Euro. Für jedes Kind gibt es im ersten Jahr 60 Euro monatlich, im zweiten Jahr 30 Euro.
max.160Euro max.
80Euro
max.60
Euro30
Euro
1. Jahr 2. Jahr 1. Jahr 2. Jahr
Zuschlag pro Erwachsenen Zuschlag pro Kind
Hartz-IV: Schaubilder
Rechenbeispiele (alte Bundesländer):
Hartz-IV: Schaubilder
Rechenbeispiele (alte Bundesländer):
Alleinlebende/r, früheres Bruttoeinkommen: 1.500 €
Hartz-IV: Schaubilder
Rechenbeispiele (alte Bundesländer):
Alleinlebende/r, früheres Bruttoeinkommen: 1.500 €
Regelleistung ALG II Unterkunft und Heizung Berechnung Zuschläge Befristeter Zuschlag im ersten Jahr Befristeter Zuschlag im zweiten Jahr
Haushaltseinkommen Im ersten Jahr Im zweiten Jahr Ab dem dritten Jahr
Zum Vergleich: frühere Arbeitslosenhilfe und Wohngeld nach alter Regelung:
: 345 €: 317 €
: 31 €: 16 €
659 €
: 693 €: 678 €: 662 €
Hartz-IV: Schaubilder
Rechenbeispiele (alte Bundesländer):
Alleinlebende/r, früheres Bruttoeinkommen: 1.500 €
(Ehe-)Paar, 2 Kinder (4 und 12 Jahre), früheres Bruttoeinkommen: 3.000 €
Regelleistung ALG II Unterkunft und Heizung Berechnung Zuschläge Befristeter Zuschlag im ersten Jahr Befristeter Zuschlag im zweiten Jahr
Haushaltseinkommen Im ersten Jahr Im zweiten Jahr Ab dem dritten Jahr
Zum Vergleich: frühere Arbeitslosenhilfe und Wohngeld nach alter Regelung:
: 345 €: 317 €
: 31 €: 16 €
659 €
: 693 €: 678 €: 662 €
Hartz-IV: Schaubilder
Rechenbeispiele (alte Bundesländer):
Alleinlebende/r, früheres Bruttoeinkommen: 1.500 €
(Ehe-)Paar, 2 Kinder (4 und 12 Jahre), früheres Bruttoeinkommen: 3.000 €
Regelleistung ALG II Unterkunft und Heizung Berechnung Zuschläge Befristeter Zuschlag im ersten Jahr Befristeter Zuschlag im zweiten Jahr
Haushaltseinkommen Im ersten Jahr Im zweiten Jahr Ab dem dritten Jahr
Zum Vergleich: frühere Arbeitslosenhilfe und Wohngeld nach alter Regelung:
: 345 €: 317 €
: 31 €: 16 €
659 €
: 693 €: 678 €: 662 €
Regelleistung bei Partnerschaft Regelleistung bei Partnerschaft Regelleistung bei Kind Regelleistung bei Kind Unterkunft und Heizung
: 311 €: 311 €: 207 €: 207 €: 538 €
Zusätzliches anzurechnendes Einkommen Kindergeld Berechnung Zuschläge Befristeter Zuschlag im ersten Jahr Befristeter Zuschlag im zweiten Jahr
: 308 €
: 165 €: 83 €
Hartz-IV: Schaubilder
Rechenbeispiele (alte Bundesländer):
Alleinlebende/r, früheres Bruttoeinkommen: 1.500 €
(Ehe-)Paar, 2 Kinder (4 und 12 Jahre), früheres Bruttoeinkommen: 3.000 €
Regelleistung ALG II Unterkunft und Heizung Berechnung Zuschläge Befristeter Zuschlag im ersten Jahr Befristeter Zuschlag im zweiten Jahr
Haushaltseinkommen Im ersten Jahr Im zweiten Jahr Ab dem dritten Jahr
Zum Vergleich: frühere Arbeitslosenhilfe und Wohngeld nach alter Regelung:
: 345 €: 317 €
: 31 €: 16 €
659 €
: 693 €: 678 €: 662 €
Regelleistung bei Partnerschaft Regelleistung bei Partnerschaft Regelleistung bei Kind Regelleistung bei Kind Unterkunft und Heizung
Haushaltseinkommen (ALG II + Kindergeld) Im ersten Jahr Im zweiten Jahr Ab dem dritten Jahr
: 311 €: 311 €: 207 €: 207 €: 538 €
Zum Vergleich: frühere Arbeitslosenhilfe, Wohngeld und Kindergeld nach alter Regelung: 1.670,51 €
: 1.739 €: 1.657 €: 1.574 €
Zusätzliches anzurechnendes Einkommen Kindergeld Berechnung Zuschläge Befristeter Zuschlag im ersten Jahr Befristeter Zuschlag im zweiten Jahr
: 308 €
: 165 €: 83 €
Anrechnung von Vermögen
ALG wird nur an Bedürftige gezahlt,eigenes Vermögen wird angerechnet.
Anrechnung von Vermögen
ALG wird nur an Bedürftige gezahlt,eigenes Vermögen wird angerechnet.
Grundfreibetrag
200 € pro Lebensjahr,mindestens 4.100 € - maximal 13.000 €
Zusätzlicher Freibetragfür Altersvorsorge möglich,200 € pro Lebensjahr.
Quintessenz
Quintessenz
- Überzogene Reaktionen in der Öffentlichkeit
- schlechte Informationspolitik der Regierung
Quintessenz
- Überzogene Reaktionen in der Öffentlichkeit
- schlechte Informationspolitik der Regierung
- hohes Einkommen – tiefer Fall
Quintessenz
- Überzogene Reaktionen in der Öffentlichkeit
- schlechte Informationspolitik der Regierung
- hohes Einkommen – tiefer Fall
- Druck zur Annahme von zumutbarer Arbeit / Niedriglohn
Quintessenz
- Überzogene Reaktionen in der Öffentlichkeit
- schlechte Informationspolitik der Regierung
- hohes Einkommen – tiefer Fall
- Druck zur Annahme von zumutbarer Arbeit / Niedriglohn
- Hartz IV alleine schafft keine Arbeitsplätze
Alterseinkünftegesetz / AEG
Alterseinkünftegesetz / AEG
Urteil BVG aus März 2002
Gleichbehandlung Beamtenpension / Renten aus gesetzlicher Rentenversicherung
Alterseinkünftegesetz / AEG
Urteil BVG aus März 2002
Gleichbehandlung Beamtenpension / Renten aus gesetzlicher Rentenversicherung
Ab 2005Einführung der nachgelagerten Besteuerung
Leistungen NACH Rentenbeginn werden besteuert.Beiträge VOR Rentenbeginn werden steuerfrei.
Der Wechsel von der 3-Säulen-Theorie zum 3-Schichten-Modell
Der Wechsel von der 3-Säulen-Theorie zum 3-Schichten-Modell
BISHER3 Säulen der Altersvorsorge
PrivateVorsorge
bAVGRV
Der Wechsel von der 3-Säulen-Theorie zum 3-Schichten-Modell
BISHER3 Säulen der Altersvorsorge
NEU ab 20053 Schichten der Altersvorsorge
PrivateVorsorge
bAVGRV
Der Wechsel von der 3-Säulen-Theorie zum 3-Schichten-Modell
BISHER3 Säulen der Altersvorsorge
NEU ab 20053 Schichten der Altersvorsorge
PrivateVorsorge
bAVGRV
1. Schicht: Basisversorgung
Der Wechsel von der 3-Säulen-Theorie zum 3-Schichten-Modell
BISHER3 Säulen der Altersvorsorge
NEU ab 20053 Schichten der Altersvorsorge
PrivateVorsorge
bAVGRV
1. Schicht: Basisversorgung
Der Wechsel von der 3-Säulen-Theorie zum 3-Schichten-Modell
BISHER3 Säulen der Altersvorsorge
NEU ab 20053 Schichten der Altersvorsorge
PrivateVorsorge
bAVGRV
1. Schicht: Basisversorgung
2. Schicht: kapitalgedeckte Zusatzversorgung
Der Wechsel von der 3-Säulen-Theorie zum 3-Schichten-Modell
BISHER3 Säulen der Altersvorsorge
NEU ab 20053 Schichten der Altersvorsorge
PrivateVorsorge
bAVGRV
1. Schicht: Basisversorgung
2. Schicht: kapitalgedeckte Zusatzversorgung
Der Wechsel von der 3-Säulen-Theorie zum 3-Schichten-Modell
BISHER3 Säulen der Altersvorsorge
NEU ab 20053 Schichten der Altersvorsorge
PrivateVorsorge
bAVGRV
1. Schicht: Basisversorgung
3. Schicht: Kapitalanlageprodukte
2. Schicht: kapitalgedeckte Zusatzversorgung
Der Wechsel von der 3-Säulen-Theorie zum 3-Schichten-Modell
BISHER3 Säulen der Altersvorsorge
NEU ab 20053 Schichten der Altersvorsorge
PrivateVorsorge
bAVGRV
1. Schicht: Basisversorgung
3. Schicht: Kapitalanlageprodukte
2. Schicht: kapitalgedeckte Zusatzversorgung
NEU ab 20053 Schichten der Altersvorsorge
1. Schicht: Basisversorgung gesetzliche Rente
Beamtenpension berufsständische Versorgungswerke
neue Basis Rente / Rürup-Rente
3. Schicht: Kapitalanlageprodukte .
2. Schicht: kapitalgedeckte Zusatzversorgung
.
NEU ab 20053 Schichten der Altersvorsorge
1. Schicht: Basisversorgung gesetzliche Rente
Beamtenpension berufsständische Versorgungswerke
neue Basis Rente / Rürup-Rente
3. Schicht: Kapitalanlageprodukte
.
2. Schicht: betriebliche Altersversorgung kapitalgedeckte Zusatzversorgung (PZ, UK, PF, PK, DV)
Riester-Rente
NEU ab 20053 Schichten der Altersvorsorge
1. Schicht: Basisversorgung gesetzliche Rente
Beamtenpension berufsständische Versorgungswerke
neue Basis Rente / Rürup-Rente
3. Schicht: Sparverträge Kapitalanlageprodukte Fonds
bisherige Lebens- / Rentenvers.
2. Schicht: betriebliche Altersversorgung kapitalgedeckte Zusatzversorgung (PZ, UK, PF, PK, DV)
Riester-Rente
NEU ab 20053 Schichten der Altersvorsorge
1. Schicht:
Basisversorgung Beiträge / Leistung
3. Schicht:
Kapitalanlageprodukte Beiträge / Leistung
2. Schicht:
kapitalgedeckte Zusatzversorgung Beiträge / Leistung
1. Schicht – Basisversorgung - Beiträge
Beiträge zur Altersversorgung werden bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 / 40.000 Euro steuerfrei gestellt.
1. Schicht – Basisversorgung - Beiträge
Beiträge zur Altersversorgung werden bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 / 40.000 Euro steuerfrei gestellt.
Jahr Prozent ledig verheiratet
2005 60 12.000 24.000
2006 62 12.400 24.800
2010 70 14.000 28.000
2015 80 16.000 32.000
2020 90 18.000 36.000
2025 100 20.000 40.000
1. Schicht – Basisversorgung - Beiträge
Brutto-
Lohn €
60 %
2005
80 %
2015
100 %
2025
20.000 0 128 392
30.000 27 400 766
40.000 102 672 1.230
50.000 199 1.000 1.784
60.000 296 1.333 2.370
Jährliche steuerliche Entlastung bei einem Alleinstehenden
1. Schicht – Basisversorgung - Beiträge
Auch Beiträge zu neuen privaten Lebensversicherungen werden steuerlichgefördert, aber nur wenn ......
1. Schicht – Basisversorgung - Beiträge
Auch Beiträge zu neuen privaten Lebensversicherungen werden steuerlichgefördert, aber nur wenn ......
- nicht vererblich- nicht übertragbar- nicht beleihbar- nicht veräußerbar und- nicht kapitalisierbar
Neue Produkte / Rürup Rente
1. Schicht – Basisversorgung - Leistungen
Ab 2005 werden die Renten höher besteuert!
1. Schicht – Basisversorgung - Leistungen
Ab 2005 werden die Renten höher besteuert!
Jahr des
Rentenbeginns
Besteuerungs-
Anteil in %
2005 50
2006 52
2015 70
2020 80
2030 90
2040 100
1. Schicht – Basisversorgung - Leistungen
Wie wirkt sich die Besteuerung ab 2005 aus?Verheiratet, monatliche Alterseinkünfte
Gesetzl.
Rente
Betriebs-
RenteSumme Altes
Recht
Neues
Recht
2.000 0 2.000 0 0
2.000 800 2.800 0 0
2.000 1.600 3.600 19 106
1. Schicht – Basisversorgung - Leistungen
Wie wirkt sich die Besteuerung ab 2005 aus?Verheiratet, monatliche Alterseinkünfte
Gesetzl.
Rente
Betriebs-
RenteSumme Altes
Recht
Neues
Recht
2.000 0 2.000 0 0
2.000 800 2.800 0 0
2.000 1.600 3.600 19 106
3.200 0 3.200 0 5
3.200 800 4.000 0 77
3.200 1.600 4.800 90 277
2. Schicht - Beiträge und Leistungen - bAV
2. Schicht - Beiträge und Leistungen - bAV
Beiträge sind steuerfrei, z.T. jedoch auf Höchstbeträge begrenzt
2. Schicht - Beiträge und Leistungen - bAV
Beiträge sind steuerfrei, z.T. jedoch auf Höchstbeträge begrenzt
Leistungen sind voll steuerpflichtig
2. Schicht - Beiträge und Leistungen
Beiträge sind steuerfrei, z.T. jedoch auf Höchstbeträge begrenzt
Leistungen sind voll steuerpflichtig
bAV wird enorm an Bedeutung gewinnen!
2. Schicht - Beiträge und Leistungen
Beiträge sind steuerfrei, z.T. jedoch auf Höchstbeträge begrenzt
Leistungen sind voll steuerpflichtig
bAV wird enorm an Bedeutung gewinnen!
Nicht von Hartz IV betroffen!
3. Schicht - Beiträge und Leistungen – Lebens- / Rentenvers.
3. Schicht - Beiträge und Leistungen – Lebens- / Rentenvers.
Für Verträge ab 2005Beiträge werden steuerlich nicht mehr gefördert!
3. Schicht - Beiträge und Leistungen – Lebens- / Rentenvers.
Für Verträge ab 2005Beiträge werden steuerlich nicht mehr gefördert!
Leistungen werden verbessert und verschlechtert!
3. Schicht - Leistungen – Lebens- / Rentenvers.
Kapital-Leistungen werden steuerlich schlechter gestellt.
Die Differenz zwischen gezahltem Beitragund der Leistung muss versteuert werden, entweder ganz, oder zur Hälfte (60/12)
3. Schicht - Leistungen – Lebens- / Rentenvers.
Kapital-Leistungen werden steuerlich schlechter gestellt.
Die Differenz zwischen gezahltem Beitragund der Leistung muss versteuert werden, entweder ganz, oder zur Hälfte (60/12)
Rentenwerden steuerlich besser gestellt! Der Ertragsanteil sinkt!
3. Schicht - Leistungen – Lebens- / Rentenvers.
Kapital-Leistungen – 100 Euro Monatsbeitrag
Dauer 12 J. Dauer 30 J.
Ablaufsumme 16.474 64.340
- Beitragssumme 14.400 36.000
Ertrag zu versteuern 2.074 28.240
50 % bei EA 60 1.037 14.170
3. Schicht - Leistungen – Lebens- / Rentenvers.
Renten-Leistungen – Steuern bei 1.000 Euro Monatsrente?
Alter Ertrags-
Anteil alt
Zu verst.
p.a.
Ertrags-
Anteil neu
Zu verst.
p.a.
60 32 % 22 %
65 27 % 18 %
3. Schicht - Leistungen – Lebens- / Rentenvers.
Renten-Leistungen – Steuern bei 1.000 Euro Monatsrente?
Alter Ertrags-
Anteil alt
Zu verst.
p.a.
Ertrags-
Anteil neu
Zu verst.
p.a.
60 32 % 3.840 € 22 % 2.640 €
65 27 % 3.270 € 18 % 2.160 €
3. Schicht - Leistungen – Lebens- / Rentenvers.
Renten-Leistungen
Fazit:
Hohe private Renten bleiben ganz steuerfreidurch Freibeträge (Grundfreibetrag).
Zusammenfassung zu den 3 Schichten
Schicht Maximal absetzbar in Ansparphase
Steuerpflicht in der
Leistungsphase
1 2005 - 60 % max. 12.000
2025 – 100 % max. 20.000
2005 - 50 % steuerpflichtig
2040 – 100 % steuerpflichtig
2
3
Zusammenfassung zu den 3 Schichten
Schicht Maximal absetzbar in Ansparphase
Steuerpflicht in der
Leistungsphase
1 2005 - 60 % max. 12.000
2025 – 100 % max. 20.000
2005 - 50 % steuerpflichtig
2040 – 100 % steuerpflichtig
2 Begrenzt auf 4 % BBG (DV,PK,PF) + 1.800 p.a.
Unbegrenzt i.d.R. UK, PZVolle Steuerpflicht
3
Zusammenfassung zu den 3 Schichten
Schicht Maximal absetzbar in Ansparphase
Steuerpflicht in der
Leistungsphase
1 2005 - 60 % max. 12.000
2025 – 100 % max. 20.000
2005 - 50 % steuerpflichtig
2040 – 100 % steuerpflichtig
2 Begrenzt auf 4 % BBG (DV,PK,PF) + 1.800 p.a.
Unbegrenzt i.d.R. UK, PZVolle Steuerpflicht
3 Keine Förderung Nachteil bei Kapital
Vorteil bei Renten
Quintessenz
Quintessenz
Der Gesetzgeber willdie Menschen in die Rente treiben!
Vielen Dank
für Ihre
Aufmerksamkeit.