CHIRURGISCHE U. GYNÄKOLOGISCHE KLEINTIERKLINIK IM ZENTRUM FÜR KLINISCHE TIERMEDIZIN LEHRSTUHL F. CHIRURGIE D. KL. HAUS- U. HEIMTIERE VORSTAND: PROF. DR. ANDREA MEYER-LINDENBERG
Stand: März 2013 A.Brühschwein, J.Klever 1
Informationen zur Ro ntgenfachkunde fu r Studierende der Tiermedizin an der LMU Mu nchen
Fachkunde im Strahlenschutz = Erlaubnis zum Röntgen
Inhalt Checkliste zum Ablauf des Erwerbs der Röntgenfachkunde ................................................................... 1
Hinweise zum Erwerb der Röntgenfachkunde ........................................................................................ 2
Rechtliche Grundlage .......................................................................................................................... 2
Theoretische Ausbildung ..................................................................................................................... 2
Praktische Ausbildung (Sachkunde) .................................................................................................... 2
Sachkundenachweis ............................................................................................................................ 2
Aktualisierung der Fachkunde ............................................................................................................. 3
Bestätigung des Sachkundenachweises .................................................................................................. 3
1. Vorstellung mit Vorlage der Originale in der Klinik ......................................................................... 3
2. Einsendung von Kopien mit der Post .............................................................................................. 3
3. Digitale Einsendung ......................................................................................................................... 4
Häufige Fragen zum Erwerb der Fachkunde ........................................................................................... 4
Anlage (Formulare) ................................................................................................................................ 11
Checkliste zum Ablauf des Erwerbs der Röntgenfachkunde
1. Bestehen der Radiologieklausur nach dem 6. Semester
2. Sachkundeerwerb: Sammeln und Dokumentieren der 40 Röntgenprotokolle
3. Bestätigung des Sachkundeerwerbs
4. Bestehen des 3. Staatsexamens
5. Prüfungsamt: Zeugnis über 3. Staatsexamen und Röntgenfachkunde
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Hinweise zum Erwerb der Röntgenfachkunde
Rechtliche Grundlage Nach § 18a der Röntgenverordnung (RöV) vom 08.01.1987 in der derzeit gültigen Fassung vom
30. April 2003 und Punkt 2 der Richtlinie „Strahlenschutz in der Tierheilkunde“ vom 01.02.2005 ist zum
Durchführen einer Röntgenuntersuchung die Fachkunde im Strahlenschutz erforderlich. Die
Fachkunde im Strahlenschutz setzt sich aus einer theoretischen Ausbildung und praktischer Erfahrung
(Sachkunde) zusammen. Die Röntgenfachkunde kann im Rahmen des Tiermedizinstudiums erworben
werden:
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
hat die Vermittlung und Prüfung der Ausbildungsinhalte als ausreichend und geeignet
für den Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz für das Anwendungsgebiet
„Zweidimensionale Projektionsradiographie in der Tierheilkunde“ festgestellt.
Theoretische Ausbildung Die erfolgreiche theoretische Ausbildung wird durch das Bestehen der tierärztlichen Prüfung
nachgewiesen. Die relevanten Inhalte zum Strahlenschutz, die physikalisch-technischen Grundlagen
und die klinische Radiologie werden im Wesentlichen in den Fächern „Radiologie“, „Propädeutik“ und
„Chirurgie“ gelehrt und geprüft.
Praktische Ausbildung (Sachkunde) Die praktische Ausbildung wird von der Richtlinie „Strahlenschutz in der Tierheilkunde“ geregelt und
umfasst die eigenständige Durchführung und Interpretation von 40 Röntgenuntersuchungen unter der
Aufsicht eines Tierarztes mit aktueller Fachkunde im Strahlenschutz (nach Punkt 2.2.1 der „Richtlinie
Strahlenschutz in der Tierheilkunde zur Strahlenschutzverordnung und zur RöV“ sowie nach §18a der
RöV). Der Erwerb der Sachkunde darf erst nach dem erfolgreichen Bestehen der Prüfung im Fach
„Radiologie“ beginnen. Jede einzelne Röntgenuntersuchung wird durch ein korrekt ausgefülltes und
vom Röntgentierarzt mit Fachkunde unterschriebenes und abgestempeltes Formular bestätigt. Ein
Musterformular für die „Bescheinigung zur Durchführung einer Röntgenuntersuchung“ finden Sie im
Anhang. Hinsichtlich der geröntgten Tierarten und untersuchten Regionen sollte ein ausgewogenes
Verhältnis bestehen. Um im Rahmen des Tiermedizinstudiums in München die Fachkunde zu
erwerben, raten wir deshalb direkt nach dem Bestehen der Radiologieklausur aktiv mit dem Sammeln
der Fälle zu beginnen. Hier empfiehlt sich neben der klinischen Rotation in den verschiedenen
Kliniken einschließlich der Nacht- und Wochenenddienst auch eine zielgerichtete Mitarbeit bei
externen Praktika.
Sachkundenachweis Die 40 ausgefüllten Formulare werden als Sachkundenachweis zusammen mit Kopien der
Fachkunde- oder Aktualisierungszeugnisse aller beteiligten Lehr- bzw. Röntgentierärzte in der
Abteilung für Radiologie der Chirurgischen und Gynäkologischen Kleintierklinik vorgelegt. Der Erwerb
der Sachkunde außerhalb Deutschlands kann auf Antrag ganz oder teilweise anerkannt werden, wenn
er den Grundsätzen der Richtlinie „Strahlenschutz in der Tierheilkunde“ entspricht. Nach Prüfung der
eingereichten Unterlagen wird eine Bestätigung für den Sachkundeerwerb ausgefüllt, die an das
Prüfungsamt der Tierärztlichen Fakultät weitergeleitet wird, wo sie bei den Prüfungsunterlagen
verbleibt. Die 40 ausgefüllten Röntgenbescheinigungen verbleiben im Ihrem Besitz und sollten als
Sachkundenachweis sorgfältig aufbewahrt werden. Am Ende des Studiums bestätigt das Prüfungsamt
dem Studierenden den Erwerb der Röntgenfachkunde durch ein Zeugnis („Bescheinigung über die
erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz“), das dem Studierenden zusammen mit dem Zeugnis
über den dritten Teil des tierärztlichen Staatsexamens übergeben wird.
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Adresse:
Chirurgische und Gynäkologische Kleintierklinik LMU München
Radiologie
Veterinärstrasse 13
D-80539 München
Erwerb und Aktualisierung der Fachkunde Die Fachkunde muss alle fünf Jahre durch einen geeigneten Aktualisierungskurs aufgefrischt werden.
Der Erwerb der Fachkunde im Rahmen des Tiermedizinstudiums in München ist fakultativ und kann
jederzeit auch durch einen „Grundkurs zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz“ nach Anlage 1
der Richtlinie „Strahlenschutz in der Tierheilkunde“ erworben werden. Dies wird auch dann nötig,
wenn die Fachkunde nach 5 Jahren nicht erfolgreich aktualisiert wird.
Neben der Fachkunde für die zweidimensionale Projektionsradiographie (Röntgenfachkunde) ist für
die Computertomographie, Szintigraphie (Nuklearmedizin) und Strahlentherapie (Tele- und
Brachytherapie) jeweils eine eigene, zusätzliche Fachkunde nach RöV oder StrlSchV erforderlich.
Bestätigung des Sachkundenachweises
Es gibt 3 Möglichkeiten:
1. Vorstellung mit Vorlage der Originale in der Klinik Die (mind. 40) gesammelten Röntgenprotokolle einschließlich der Kopien der Fachkundenachweise
oder Aktualisierungszeugnisse der Lehrtierärzte werden in der Radiologie der Chirurgischen und
Gynäkologischen Kleintierklinik im Röntgenbüro (Zimmer N021E) im Original vorgelegt. Das Formblatt
Bestätigung des Sachkundeerwerbs (siehe Anlage) wird vollständig ausgefüllt mit abgegeben oder
kann in der Klinik vor Ort bezogen und ausgefüllt werden. Die Vollständigkeit und Richtigkeit der
40 Röntgenprotokolle (Sachkundeerwerb) wird durch einen Mitarbeiter der Radiologie geprüft und
auf dem Formblatt bestätigt. Die Abgabezeiten sind von Montag bis Freitag von 08.00-10.00 Uhr
und von 14:00 –16:00 Uhr. Bei der Abgabe müssen Kopien der Fachkunde- bzw.
Aktualisierungszeugnisse aller beteiligten Lehr- bzw. Röntgentierärzte vorgelegt werden. Ansonsten
wird der Sachkundenachweis nicht bestätigt. Ausnahmen hiervon bestehen lediglich für Tierärzte, die
an der LMU als Mitarbeiter angestellt sind (z.B. Mitarbeiter der Chirurgischen und Gynäkologischen
Kleintierklinik, Klinik für Pferde, Vogelklinik, Medizinischen Kleintierklinik, etc.). Das ausgefüllte
Formblatt (Bestätigung über den Sachkundeerwerb) wird dann als internes Dokument für den
Sachkundenachweis des jeweiligen Absolventen an das Prüfungsamt der Tierärztlichen Fakultät
weitergeleitet und dort bei den Prüfungsunterlagen aufbewahrt.
2. Einsendung von Kopien mit der Post Übersendung von Kopien aller (mind. 40) Protokolle, aller Aktualisierungszeugnisse der Lehrtierärzte
und des vollständig ausgefüllten Formblatts „Bestätigung über den Sachkundeerwerb“ (siehe
Anlage) mit der Post. Der/die Studierende behält die Originale!
Nach Prüfung der Unterlagen
und Übermittlung des
bestätigten Formblatts an das
Prüfungsamt werden die Kopien
vernichtet.
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3. Digitale Einsendung Eine digitale Einsendung der eingescannten Unterlagen (40 Protokolle sowie die
Aktualisierungszeugnisse der Lehrtierärzte und das ausgefüllte Formblatt) als PDF an die
Emailadresse: [email protected] ist möglich.
Falls die Dateigröße die maximale Obergrenze von ca. 20 MB für Emailanlagen
überschreitet, kann die Datei nicht mehr von der Klinik empfangen werden. In diesem Fällen
besteht die alternativ Möglichkeit die Dateien z.B. über Gigamove zu übermitteln. Nach
Prüfung der eingereichten Unterlagen wird das vom Studierenden ausgefüllte (einschließlich
Unterschrift des Studenten) und eingescannte Formblatt ausgedruckt und mit der Hauspost
ans Prüfungsamt weiter geleitet.
Häufige Fragen zum Erwerb der Fachkunde Die folgende Fragen- und Antwortensammlung bezieht sich im Wesentlichen auf den Ablauf des
Fachkundeerwerbs der Studenten an der Tierärztlichen Fakultät der LMU München.
Was ist überhaupt die Röntgenfachkunde (Fachkunde nach RöV)?
Die Röntgenfachkunde ist eine Qualifikation, die den Tierarzt ermächtigt, selbständig und
eigenverantwortlich Röntgenuntersuchungen an Tieren durchzuführen.
Woraus besteht die Röntgenfachkunde?
Die Röntgenfachkunde besteht aus 3 Einzelteilen:
1. geeignete Ausbildung (Tiermedizinstudium)
2. erfolgreiche Teilnahme an einem nach Anlage 1 der Richtlinie „Strahlenschutz in der
Tierheilkunde“ anerkannten Grundkurs im Strahlenschutz. Absolventen des
Tiermedizinstudiums an der LMU München, die im Rahmen des Studiums die Fachkunde
erwerben, benötigen diesen Kurs nicht, da die bestandene Prüfung im Fach „Radiologie“ laut
TappV § 43 (2) als Grundkurs nach Anlage 1 der Richtlinie „Strahlenschutz in der
Tierheilkunde“ offiziell vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und
Verbraucherschutz anerkannt ist.
3. praktische Erfahrung (=Sachkunde) durch Nachweis praktischer Tätigkeit in Form von 40
dokumentierten Röntgenuntersuchungen (=Sachkundenachweis).
Was bringt einem die Röntgenfachkunde?
Als Qualifikation zur selbständigen und eigenverantwortlichen Durchführung von
Röntgenuntersuchungen an Tieren ist der Besitz der gültigen Röntgenfachkunde eine Voraussetzung
für eine Anstellung und Tätigkeit in vielen Tierarztpraxen.
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Braucht man die Röntgenfachkunde überhaupt?
In tierärztlichen Tätigkeitsfeldern, wo die Röntgendiagnostik nicht eingesetzt wird, braucht man nicht
zwangsläufig die Röntgenfachkunde (ggf. in Nutztierpraxen ohne Röntgenanlage, Labordiagnostik,
Verhaltenskunde, Dermatologie, Pathologie, Mikrobiologie, Parasitologie, Milch-, Fleisch- und
Lebensmittelhygiene, Pharmakologie, Biochemie oder Biotechnologie, Industrie, Amtstierarzt bzw.
Verwaltung, etc.). Allerdings wäre es möglich, dass sich auch in diesen Bereichen das Fehlen der
Röntgenfachkunde als ein negatives Einstellungskriterium auswirkt.
Wie lange gilt die Röntgenfachkunde?
Nach Erwerb gilt die Röntgenfachkunde für einen Zeitraum von 5 Jahren. Vor Ablauf des 5. Jahres
muss die Röntgenfachkunde durch einen geeigneten Aktualisierungskurs aufgefrischt werden. Im
weiteren Verlauf muss die Röntgenfachkunde alle 5 Jahre immer wieder aufgefrischt werden.
Wann ist der Zeitpunkt des Erwerbs der Röntgenfachkunde für Tiermedizinstudenten?
Der Zeitpunkt des Erwerbs der Röntgenfachkunde entspricht dem Tag, an dem das Zeugnis über die
tierärztliche Prüfung datiert ist. Die Prüfung im Fach „Radiologie“ bestätigt nur den Erwerb der
theoretischen Kenntnisse zur Radiologie und zum Strahlenschutz. Zusätzliche Voraussetzungen für die
Fachkunde sind weiterhin der Erwerb der Sachkunde sowie die abgeschlossene Berufsausbildung als
Tierarzt.
Wie wird die Röntgenfachkunde aktualisiert?
Man nimmt spätestens 5 Jahre nach dem Erwerb der Fachkunde an einem anerkannten, eintägigen
Aktualisierungskurs teil. Mit dem Bestehen dieses Aktualisierungskurses wird dem Teilnehmer ein
Aktualisierungszeugnis ausgestellt.
Was passiert, wenn man die Aktualisierung nach 5 Jahren verpasst?
Wenn man die Auffrischung verpasst, dann muss die Fachkunde erneut erworben werden. Der Erwerb
ist wesentlich aufwendiger als ein eintägiger Aktualisierungskurs.
Braucht man für die Zulassung zum Staatsexamen den Nachweis der Sachkunde?
Nein, denn der Erwerb der Fachkunde ist fakultativ. Trotzdem empfehlen wir allen Studierenden, den
Sachkundenachweis zur erbringen und die Fachkunde im Rahmen des Studiums zu erwerben, da dies
danach nur über einen aufwendigen Grundkurs möglich ist.
Was passiert, wenn man den Sachkundenachweis im Rahmen des Tiermedizinstudiums
NICHT erbringt?
Der Nachweis der Sachkunde ist eine Voraussetzung für den Erwerb der Fachkunde. Ohne Sachkunde
bekommt man auch keine Fachkunde. Ohne Sachkundenachweis enthält das Zeugnis über die
Tierärztliche Prüfung an der Tierärztlichen Fakultät der LMU München keinen zusätzlichen Vermerk,
der den Erwerb der Röntgenfachkunde bestätigt. Somit kann man mit diesem Zeugnis NICHT die
Röntgenfachkunde bei der zuständigen Behörde beantragen (z.B. in Bayern die Bayerische
Landestierärztekammer). Ohne die Röntgenfachkunde darf man als Tierarzt auch nicht
eigenverantwortlich Röntgenuntersuchungen an Tieren vornehmen.
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Was kann man tun, wenn die Röntgenfachkunde nicht im Rahmen des
Tiermedizinstudiums erworben wird und man später die Röntgenfachkunde doch
erwerben möchte?
Man muss zum einen, einen speziellen 24-stündigen kostenpflichtigen Grundkurs nach Anlage 1 der
Richtlinie „Strahlenschutz in der Tierheilkunde“ absolvieren und zum anderen die Sachkunde nach
Punkt 2.2.1 der Richtlinie „Strahlenschutz in der Tierheilkunde“ erwerben. Das Zeugnis über die
Tierärztliche Prüfung, der Sachkundennachweis sowie das Zeugnis über den erfolgreich absolvierten
Grundkurs wird dann bei der zuständigen Behörde eingereicht, die nach Prüfung der Unterlagen eine
Bescheinigung über den Erwerb der Röntgenfachkunde ausstellt.
Welche Vorteile bringt der Erwerb der Fachkunde im Rahmen des Studiums?
Der Student spart sich die Teilnahme an einem kostenpflichtigen 24-stündigen Kurs nach dem
Studium.
Warum entfällt für Tiermedizinstudenten der LMU München die Teilnahme an einem
anerkannten Röntgenkurs, wenn sie die Fachkunde im Rahmen des Studiums erwerben?
Die tierärztliche Ausbildung im Rahmen des Tiermedizinstudiums in München enthält die
theoretischen Inhalte eines anerkannten Röntgenkurses. Deshalb besteht eine Vereinbarung mit dem
Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, dass die
Tiermedizinstudenten der LMU München im Rahmen ihres Studiums auch die Röntgenfachkunde
erwerben können. Die erfolgreich abgelegte Prüfung im Fach „Radiologie“ nach §43 (2) TAppV ist als
Grundkurs im Strahlenschutz nach Anlage 1 der Richtlinie „Strahlenschutz in der
Tierheilkunde“ offiziell anerkannt.
Welche theoretischen Kenntnisse werden für die Röntgenfachkunde benötigt?
Die für die Fachkunde benötigten theoretischen Kenntnisse werden in verschiedenen Fächern
während des Studiums erworben (z.B. in Physik, Radiologie, Anatomie, Chirurgie, Innere Medizin,
etc.). Die Kenntnisse in Allgemeiner Radiologie (Physik, Technik, Recht, Strahlenschutz, etc.) werden
im Rahmen der Radiologieklausur geprüft. Die praktische Durchführung einer Röntgenuntersuchung
wird in der Propädeutik gelehrt und geprüft. Spezielle bzw. klinische Radiologie, nämlich Erhebung,
Beschreibung und Interpretation von Röntgenuntersuchungen, wird im Rahmen der Chirurgie gelehrt
und geprüft.
Was ist der Unterschied zwischen Fachkunde und Sachkunde?
Sachkunde ist ein Teil der Fachkunde (siehe oben).
Wie bekomme ich die Sachkunde?
Die Sachkunde wird durch praktische Tätigkeit erworben (Mitwirken bei Röntgenuntersuchungen und
Dokumentation von 40 Röntgenuntersuchungen).
Wann kann man mit dem Sammeln der 40 Röntgenfälle beginnen?
Voraussetzung für den Beginn des Sachkundeerwerbs ist in der Regel die Approbation als Tierarzt.
Allerdings gibt es auch hier eine Sonderregelung in München:
Der Tiermedizinstudent in München kann direkt nach dem erfolgreichen Bestehen der
Radiologieprüfung (Allgemeine Radiologie nach dem 6. Semester), also noch während des Studiums,
mit dem Erwerb der Sachkunde beginnen.
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Darf ich bereits während meines Praktikums Röntgenfälle für die Sachkunde sammeln?
Ja, wenn das Praktikum nach dem erfolgreichen Bestehen der Radiologieklausur stattfindet.
Verlieren meine Protokolle über die Röntgenuntersuchung an Gültigkeit?
Nein, vorausgesetzt sie wurden erst nach dem Nachweis der theoretischen Kenntnisse (=Bestehen der
Radiologieprüfung) erworben.
In welchem Zeitraum müssen die Röntgenuntersuchungen für den Sachkundenachweis
erbracht werden?
Die Sachkunde wird durch eine Tätigkeit über einen Zeitraum von mindestens einem Monat unter
Anleitung und Aufsicht eines Tierarztes erworben, der auf dem betreffenden Anwendungsgebiet die
Fachkunde im Strahlenschutz besitzt. Die notwendigen Mindestzeiten müssen arbeitstäglich erbracht,
aber nicht zusammenhängend abgeleistet werden.
Wann muss der Sachkundeerwerb abgeschlossen sein?
Der Sachkundeerwerb sollte am Ende des Studiums abgeschlossen sein, da die Bescheinigung über
den Fachkundeerwerb vom Prüfungsamt zusammen mit dem Zeugnis ausgestellt wird.
Benötige ich einen Nachweis der Röntgenfachkunde des Lehrtierarztes, der mir die
Röntgenuntersuchungen bescheinigt?
Ja! Die aktuelle Fachkunde des Lehrtierarztes wird am besten über eine Kopie der
Fachkundebescheinigung oder vom Zeugnis des letzten Aktualisierungskurses (nicht älter als 5 Jahre)
nachgewiesen. Ausnahmen hiervon betreffen lediglich die Tierärzte, die an der LMU als Mitarbeiter
angestellt sind (z.B. Mitarbeiter der Chirurgischen und Gynäkologischen Kleintierklinik, Klinik für
Pferde, Vogelklinik, Medizinischen Kleintierklinik, etc.).
Kann ich bei meinem Praktikum im Ausland Röntgenuntersuchungen für die
Röntgensachkunde sammeln?
Ja, wenn das Praktikum nach dem Bestehen der Radiologieklausur stattfindet und wenn die
Sachkunde im Ausland nach vergleichbaren Grundsätzen erworben wird wie hier in Deutschland (z.B.
vergleichbare Radiologiefachkunde des Lehrtierarztes im Ausland, Untersuchungen nach den gleichen
Strahlenschutzgrundsätzen wie in der Richtlinie „Strahlenschutz in der Tierheilkunde“).
Was muss ich tun, um meine Röntgendokumentation anerkannt zu bekommen?
Hierzu ein Auszug aus der Richtlinie: Der Erwerb der Sachkunde in der Röntgendiagnostik in der
Tierheilkunde beinhaltet die Indikationsstellung, die technische Durchführung und die Beurteilung
von Röntgenuntersuchungen unter besonderer Beachtung des Strahlenschutzes.
Technische Durchführung bzw. deren Mitwirkung besteht z.B. aus:
Positionieren, Lagern und/oder Fixieren des Tieres während der Untersuchung
Positionieren des Aufzeichnungssystems (Röntgenkassette, Detektor)
Positionieren der Röntgenröhre
Einstellen der Untersuchungsparameter am Röntgengerät
Auslösen der Belichtung
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Muss ich immer bei der Untersuchung im Röntgenraum neben dem Tier stehen?
Wenn das Tier in Narkose oder Sedation untersucht wird und dabei idealerweise alle beteiligten
Personen während der Belichtung den Röntgenraum verlassen können, dann muss natürlich auch
keiner im Raum blieben, um die Röntgenuntersuchung anerkannt zu bekommen.
Welches Spektrum an Röntgenuntersuchungen und Tierarten muss erfüllt werden?
Idealerweise sollten verschiedene Röntgenuntersuchungen bei verschiedenen Tierarten durchgeführt
und dokumentiert werden. Genaue Vorgaben, wie Mindestanzahl an Tierarten oder prozentuale
Anteile, gibt es nicht. Es könnte ggf. im Einzelfall die Sachkunde nicht anerkannt werden, wenn
beispielsweise nur 40 Thoraxaufnahmen von gesunden Beagle-Hunden im Rahmen einer
wissenschaftlichen Studie angefertigt wurden.
Kann ich bei der Röntgenuntersuchung eines Tieres mit 8 Röntgenaufnahmen auch 8
Röntgenprotokolle ausfüllen?
Nein, es gilt die Regel: ein Röntgenprotokoll pro untersuchtem Tier.
Welche Röntgenuntersuchungen sind zu empfehlen?
Hier gibt es keine spezielle Empfehlung. Aus didaktischen Gründen sollte das Spektrum möglichst
vielfältig sein. Dies gilt hinsichtlich der Spezies (Hund, Katze, Pferd, Vogel, kleine Heimsäuger, Exoten,
Rind, etc.), hinsichtlich der Untersuchungslokalisationen (Kopf, Wirbelsäule, Thorax, Abdomen,
Extremitäten, etc.) sowie hinsichtlich der Untersuchungstechniken (verschiedene Ebenen und
Projektionen, Kontrastmitteluntersuchungen, Stress- bzw. Funktionsaufnahmen, etc.)
Darf man als Famulant oder Student im Notdienst (Nacht- oder Wochenenddienst)
Bescheinigungen zur "Durchführung einer Röntgenuntersuchung" ausfüllen und
unterzeichnen lassen, wenn man im Dienst mitröntgt?
Ja, allerdings erst nach dem erfolgreichen Bestehen der Radiologieklausur.
Wer vom Klinikpersonal unterschreibt die Protokolle? Dürfen auch Interns die
Protokolle unterschreiben?
Der Tierarzt mit gültiger Röntgenfachkunde, der diese Röntgenuntersuchung beaufsichtigt und Ihnen
bei der Durchführung und Interpretation der Aufnahmen hilft, unterzeichnet das Protokoll. Eine
Regelung hinsichtlich der Stellung dieses Tierarztes innerhalb der Klinik liegt nicht vor. Somit kann
grundsätzlich jeder Tierarzt mit Röntgenfachkunde (egal ob Intern, Resident, Doktorand, Assistent,
Oberarzt oder Professor) Ihnen Hilfestellung geben und das Protokoll unterzeichnen. Der Tierarzt, der
die Untersuchung direkt vor Ort beaufsichtigt und primär die Verantwortung trägt unterzeichnet
unmittelbar das Protokoll.
Darf man auch Protokolle von CT-Untersuchungen für die Röntgenfachkunde einreichen
und darf man dann mit der Röntgenfachkunde auch Computertomographien
durchführen?
Nein, die Röntgenfachkunde bezieht sich auf zweidimensionale Projektionsradiographie. Für die
Computertomographie wird eine extra CT-Fachkunde benötigt.
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Darf man auch Protokolle von szintigraphischen Untersuchungen für die
Röntgenfachkunde einreichen und darf man mit der Röntgenfachkunde auch
Szintigraphien durchführen?
Nein, die Röntgenfachkunde bezieht sich auf zweidimensionale Projektionsradiographie im
Geltungsbereich der Röntgenverordnung (RöV). Für eine Szintigraphie, die eine nuklearmedizinische
Untersuchung mit offenen radioaktiven Stoffen ist, wird eine eigene Fachkunde im Geltungsbereich
der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) benötigt, ebenso wie für die Strahlentherapie (Tele- und
Brachytherapie).
Was macht man, wenn die Protokolle über die Durchführung einer Röntgenuntersuchung
verloren gegangen sind?
Der Student ist in der Nachweispflicht und ggf. müssen erneut 40 Patienten untersucht werden. Aus
diesem Grund wird empfohlen, die Protokolle sehr sorgfältig aufzubewahren.
Was mache ich, wenn ich meine 40 Röntgenprotokolle gesammelt habe?
Man sollte zuerst die Vollständigkeit der Protokolle überprüfen:
Zahl: mindestens 40 Protokolle?
Vollständige Nummerierung aller Protokolle?
Kopien der Aktualisierungszeugnisse von allen Lehrtierärzten?
Alle Felder ausgefüllt? (Angaben zum Röntgengerät, Aufzeichnungssystem,
Untersuchungsregion und Untersuchungsparameter, Schutzkleidung, klinische Angaben
bzw. Indikation zum Röntgen, Röntgenbefunde und Diagnose)
Unterschrift von Student und Tierarzt auf allen Protokollen?
Stempel des Tierarztes bzw. der Praxis auf allen Protokollen?
Wo und wann gibt man die 40 gesammelten Protokolle ab?
Die gesammelten Protokolle werden in der Radiologie der Chirurgischen und Gynäkologischen
Kleintierklinik im Röntgenbüro (Zimmer N021E) vorgelegt. Mittels eines Formblatts wird die
Vollständigkeit und Richtigkeit des Sachkundeerwerbs bestätigt. Die Abgabezeiten sind von Montag
bis Freitag von 08.00-10.00 Uhr und von 14:00 –16:00 Uhr.
Dabei müssen auch Kopien der Fachkunde- bzw. Aktualisierungszeugnisse aller beteiligten Lehr- bzw.
Röntgentierärzte vorgelegt werden. Ausnahmen hiervon bestehen lediglich für Tierärzte, die an der
LMU als Mitarbeiter angestellt sind (z.B. Mitarbeiter der Chirurgischen und Gynäkologischen
Kleintierklinik, Klinik für Pferde, Vogelklinik, Medizinischen Kleintierklinik, etc.). Das ausgefüllte
Formblatt (Bestätigung über den Sachkundeerwerb) wird dann als internes Dokument für den
Sachkundenachweis des jeweiligen Absolventen an das Prüfungsamt der Tierärztlichen Fakultät
weitergeleitet und dort bei den Prüfungsunterlagen aufbewahrt.
Muss ich meine gesammelten Protokolle für den Sachkundenachweis immer persönlich in
der Chirurgischen und Gynäkologischen Kleintierklinik abgeben?
Nein. Es besteht alternativ die Möglichkeit Kopien per Post oder als PDF digital einzureichen. Die
Details können Sie der Homepage der Chirurgischen und Gynäkologischen Kleintierklinik entnehmen.
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Wie ist der weitere Ablauf, wenn die Röntgenprotokolle vorgelegt werden?
Die Röntgenprotokolle zum Sachkundenachweis werden in der Radiologie durch einen Mitarbeiter
geprüft. Dazu erhält man in der Radiologie ein Formular und füllt dieses Formblatt aus, auf dem der
Mitarbeiter die Überprüfung der 40 Röntgenprotokolle durch Unterschrift und Stempel bestätigt.
Was ist beim Ausfüllen des Formblattes zu beachten?
Es ist wichtig das Formular sorgfältig und leserlich auszufüllen. Wichtige Angaben sind neben dem
Namen auch die Felder mit der Matrikelnummer und der Emailadresse sowie sicherheitshalber noch
eine Telefonnummer, unter der man erreichbar ist, damit das Prüfungsamt das Formular Ihren
Prüfungsunterlagen zuordnen kann.
Was passiert mit dem ausgefüllten Formblatt?
Das von Ihnen ausgefüllte und vom Mitarbeiter der Radiologie unterschriebene Formular wird von der
Klinik zur Bestätigung des Sachkundeerwerbs an das Prüfungsamt der Tierärztlichen Fakultät
weitergeleitet und dort zusammen mit Ihren Prüfungsunterlagen archiviert. Wenn Ihnen am Ende des
Studiums Ihr Zeugnis über die Tierärztliche Prüfung ausgestellt wird, bekommen Sie zusätzlich eine
„Bescheinigung über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz“.
Was geschieht mit den 40 ausgefüllten Röntgenprotokollen?
Die 40 ausgefüllten Röntgenprotokolle verbleiben im Besitz des Studierenden. Sie sollten sicher
aufbewahrt werden, um ggf. auch später jederzeit den Beweis für den Sachkundeerwerb beibringen
zu können. Dies wird wichtig, wenn Ihnen die „Bescheinigung über die erforderliche Fachkunde im
Strahlenschutz“ abhanden kommt.
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ZENTRUM FÜR KLINISCHE TIERMEDIZIN
CHIRURGISCHE UND GYNÄKOLOGISCHE KLEINTIERKLINIKLEHRSTUHL F. CHIRURGIE DER KLEINEN HAUS- U. HEIMTIERE
VORSTAND: PROF. DR. ANDREA MEYER-LINDENBERG
Aufzeichnungssystem: digital: O Speicherfolie: OFlachdetektor: O
konventionell: O folienloser Film: OFilm-Folien-System: OEmpfindlichkeitsklasse: __________
Protokoll über die Durchführung einer Röntgenuntersuchungzum Nachweis der Sachkunde
gemäß der Richtlinie „Strahlenschutz in der Tierheilkunde“
Ja - Nein
Ja - Nein
Ja - Nein
Ja - Nein
Ja - Nein
Streustrahlen-raster
5
4
3
2
1
Film-Fokus-Abstand in cm
mAs-ProduktRöhrenspannungin kV
StrahlengangLokalisationRö.Nr.
Anzahl im Kontrollbereich anwesender Personen:
Schutzkleidung: Bleischürze: O Lagerungshilfen: OSchilddrüsenschutz: O Abschirmwand: OBleihandschuhe: O sonstiges:
Name: Vorname: Matrikel-Nr.:
Tierart: Rasse: Geschlecht: Alter:
Nummer der Untersuchung: Datum der Untersuchung:
Röntgengerät:
Klinische Angaben bzw. Indikation zum Röntgen:
Röntgenbefunde und Diagnose:
Unterschrift Student: Unterschrift und Stempel des Tierarztes mit Fachkunde:
Bestätigung über den Sachkundeerwerb
Durchführung einer Röntgenuntersuchung zum Nachweis der Sachkunde gemäß „Strahlenschutz in der Tierheilkunde -
Richtlinie zur StrlSchV und zur RöV vom 01.02.2005“ Die Protokolle über die Durchführung von 40 Röntgenuntersuchungen von
Vorname: _______________________________________________
Nachname: _______________________________________________
Matrikelnummer: _______________________________________________
Straße, Hausnummer: _______________________________________________
PLZ, Wohnort: _______________________________________________
Telefonnummer: _______________________________________________
Email: _______________________________________________
wurden eingesehen und stichprobenartig kontrolliert. Das Aktualisierungszeugnis des Röntgentierarztes liegt bei: ja / nein / LMU Die Originalprotokolle dienen dem Sachkundenachweis und sollten vom Studenten bzw. Tierarzt dauerhaft archiviert werden. Von den Hinweisen habe ich Kenntnis genommen und bestätige dies mit meiner Unterschrift.
Unterschrift des Studenten/Tierarztes: __________________________________________
Die Anerkennung wird hiermit bestätigt. München, den ___________________ (Datum)
Dr. Martin Zöllner: _____________________ (Unterschrift des Radiologen)
Dr. Katharina Flatz: _____________________ (Unterschrift des Radiologen)
Dr. Andreas Brühschwein: _____________________ (Unterschrift des Radiologen)