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KatholischeHochschule

Vereinbarung iiber die aufeinander foLgenden Mainz

Studiengänge Praktische Theologie und Soziale Arbeit

Die bisherigen „Regelungen zum Wechsel vorn DipLom-Studiengang Religionspädagogik/ Kirch[iche Bildungsarbeit zum Studiengang der Sozialen Arbeit“ bzw. der 2008 akkreditierten Studiengänge Praktische Theologie und Soziale Arbeit werden ersetzt durch die Vereinbarung überdie aufeinander folgenden Studiengänge Praktische Theologie und Soziale Arbeit.

1. Voraussetzung für das konstitutive Studium der Sozialen Arbeit: das Studium der Prakti

c schen Theologie muss mindestens mit der Durchschnittsnote 2,5 bestanden sein

2. Die Einschreibung erfolgt ins 3. Studienhalbjahr.

3. Die ersten beiden Semester im BA-Studiengang Soziale Arbeit werden anerkannt, ausgenommen die noch abzuleistende AG „Medienpraktischer Block II“.Die Note des Moduls BASA 1. 11 (EntwickLung, Erziehung und Bildung) ergibt sich aus derDurchschnittsnote der Module BAPT 1.11 (Humanwissenschaftliche Grundlegung) und 1.41(Konti ngenzbedi ngungen berufLichen Handelns).Die Note des Moduls BASA 3. 11. (Wissenschaft und Beruf) ergibt sich aus der Gesamtnotedes Studiengangs PLDie Note des Moduls BASA 4. 11. (Kommunikation, Ästhetik und Medien) ergibt sich die Noteaus dem ModuL BAPT 1 .31 (Kommunikation und Medien).

4. Das !v‘ioduL BASA 2.31. (Menschenbild und ethisches HandeLn - aus christlicher Sicht) wirdanerkannt. Die Note wird aus dem Durchschnitt aus den Modulen BAPT 2.21. (Der Menschvor dem Gott Jesu Christi), sowie 6.41 (Christsein in der Welt) errechnet.

5. Der BAin Praktischer Theologie gilt als Äquivalent für das Modul BASA 2.50-80 (Zusatzqua(ifikationen). Hierbei gilt die Durchschnittsnote aus den Modulen 4.11. (Grundlagen der Praktischen TheoLogie), 4.21 (Theoretische Ansätze professionellen Handelns) sowie 6.21 Reflexion und VermittLung der Grundlagen des christlichen Glaubens).

6. Für die Module BASA 2.11. Theorien der Sozialen Arbeit und BASA 5.11. (Rechtliche Grundlagen) werden in Absprache mit den Fachdozent/-innen entsprechende Leistungen gefordert.

Diese Regelung gilt ab dem Wintersemester 201 4/15

Mainz, den L( 2. 2OA

Ulrich Papenkort Werner Müller-GeibDekan Fachbereich Soziale Arbeit Dekan Fachbereich Praktische Theologie

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