VMPA anerkannteSchallschutzprüfstellenach DIN 4109
Leitung:
Dipl.-Phys. Axel Hübel
Dipl.-Ing. Heiko Kremer-BertramStaatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz
Dipl.-Ing. Mark Bless
Anschriften:
Peutz Consult GmbH
Kolberger Straße 1940599 DüsseldorfTel. +49 211 999 582 60Fax +49 211 999 582 [email protected]
Borussiastraße 11244149 DortmundTel. +49 231 725 499 10Fax +49 231 725 499 [email protected]
Carmerstraße 510623 BerlinTel. +49 30 92 100 87 00Fax +49 30 92 100 87 [email protected]
Gostenhofer Hauptstraße 2190443 NürnbergTel. +49 911 477 576 60Fax +49 911 477 576 [email protected]
Geschäftsführer:
Dr. ir. Martijn VercammenDipl.-Ing. Ferry KoopmansAG DüsseldorfHRB Nr. 22586Ust-IdNr.: DE 119424700Steuer-Nr.: 106/5721/1489
Bankverbindungen:
Stadt-Sparkasse DüsseldorfKonto-Nr.: 220 241 94BLZ 300 501 10DE79300501100022024194BIC: DUSSDEDDXXX
Niederlassungen:
Mook / Nimwegen, NL Zoetermeer / Den Haag, NL Groningen, NL Paris, FLyon, F Leuven, B
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Lichtimmissionsuntersuchung zum Bebauungs-
plan Nr. 88 „Wohnen am Auenpark“ in Selm
Bericht G 7272-1 vom 28.01.2019
Auftraggeber: Stadtentwicklung Selm GmbH
Industriestraße 19
59379 Selm
Bericht-Nr.: G 7272-1
Datum: 28.01.2019
Ansprechpartner/in: Frau Lippold
/Projekte/G/7272_G_LU_BPlan_Wohnen_am_Auenpark/02_DOKU/01_Berichte/Ber_01_LU/7272_G_Ber_01_V_20190128_Auenpark_SL.odt
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Inhaltsverzeichnis
1 Situation und Aufgabenstellung.......................................................................................3
2 Bearbeitungsgrundlagen, zitierte Normen und Richtlinien...............................................4
3 Örtliche Gegebenheiten / Gebietsnutzung.......................................................................6
4 Beurteilungsgrundlage: Lichterlass NRW........................................................................8
5 Durchführung und Ergebnisse der Messung..................................................................11
5.1 Vorbemerkungen....................................................................................................11
5.2 Ergebnisse zur Raumaufhellung.............................................................................11
5.3 Ergebnisse zur Blendung.......................................................................................12
5.4 Minderungsmaßnahmen........................................................................................14
5.5 Abschließende Bewertung Lichtimmissionen durch Sportbeleuchtung..................14
6 Simulationsberechnung Kunstwerk Rodelhügel.............................................................15
6.1 Durchführung der Simulationsberechnung.............................................................15
6.2 Ergebnis der Simulationsberechnung.....................................................................16
7 Zusammenfassung........................................................................................................17
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1 Situation und Aufgabenstellung
Der Auftraggeber plant die Entwicklung von Wohnbebauung durch Aufstellung des Bebau-
ungsplanes Nr. 88 „Wohnen am Auenpark“ in Selm.
Südlich des geplanten Wohngebietes befindet sich eine bestehende Sportanlage mit zuge-
höriger Beleuchtungsanlage. Weiterhin ist westlich der Bebauungsfläche die Errichtung ei-
nes illuminierten Kunstwerkes geplant.
Ein Übersichtslageplan ist in Anlage 1 dargestellt.
Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung ist zu prüfen, inwiefern durch den Betrieb der
bestehenden Flutlichtanlage sowie des Kunstwerkes Lichtimmissionen an Fassaden der ge-
planten Wohnnutzung zu erwarten ist.
Hierzu wurde am 27.11.2018 eine Messung der Beleuchtungsstärke und der Leuchtdichte an
maßgebenden Messpositionen im Bereich der Grenze des Geltungsbereichs des Bebau-
ungsplanes durchgeführt. Weiter wurde für die geplante Errichtung des Kunstwerkes eine Si-
mulationsberechnung durchgeführt, welche eine maximal zulässige Leuchtdichte der illumi-
nierten Flächen des Kunstwerkes ermittelt.
Die Mess- und Simulationsergebnisse werden gemäß dem gemeinsamen Runderlass in
NRW bezüglich Lichtimmissionen [2] ausgewertet und beurteilt.
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2 Bearbeitungsgrundlagen, zitierte Normen und Richtlinien
Titel / Beschreibung / Bemerkung Kat. Datum
[1] BImSchG
Bundes-Immissionsschutzgesetz
Gesetz zum Schutz vor schäd-
lichen Umwelteinwirkungen
durch Luftverunreinigungen,
Geräusche, Erschütterungen
und ähnliche Vorgänge
G Aktuelle Fassung
[2] Lichtimmissionen, Messung,
Beurteilung und Verminderung
Gemeinsamer RdErl. des Ministe-
riums Klimaschutz, Umwelt, Land-
wirtschaft, Natur- und Verbrau-
cherschutz und des Ministeriums
für Bauen, Wohnen,
Stadtentwicklung und Verkehr
Ministerialblatt NRW RdErl. 11.12.2014
[3] Messung und Beurteilung von
Lichtimmissionen künstlicher
Lichtquellen
Deutsche Lichttechnische Ge-
sellschaft e. V., Berlin, Pub.-Nr.
12.2
Lit 1996
[4] Empfehlungen für die Messung,
Beurteilung und Minderung von
Lichtimmissionen künstlicher
Lichtquellen
Deutsche Lichttechnische Ge-
sellschaft e. V., Berlin, Pub.-Nr.
12.3
Lit 2011
[5] Hinweise zur Messung und Be-
urteilung von Lichtimmissionen
Länderausschuss für Immissi-
onsschutz (LAI)
01.05.00
[6] CIE:150 Guide on the limitation of the
effects of obstrusive light from
outdoor lighting installations
Lit 2003
[7] Planunterlagen Zur Verfügung gestellt über
Projektentwicklung Strauß,
Köln
P Oktober 2018
[8] Beleuchtungsplanung vorhan-
dene Spielfelder
Zur Verfügung gestellt über-
Stadtentwicklung und Bauen
Bauverwaltung, Stadt Selm
P November 2018
[9] Planung Kunstwerk Rodelhügel Zur Verfügung gestellt von nts
Ingenieurgesellschaft mbH,
Münster
P Oktober 2018
[10] Telefonat Herr Hillmeister Telefonische Auskunft Herr
Hillmeister, Hochbauamt
Stadt Selm
P November 2018
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Kategorien:
G Gesetz N Norm
V Verordnung RIL Richtlinie
VV Verwaltungsvorschrift Lit Buch, Aufsatz, Berichtigung
RdErl. Runderlass P Planunterlagen / Betriebsangaben
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3 Örtliche Gegebenheiten / Gebietsnutzung
In Selm ist die Entwicklung von Wohnbebauung auf dem Bebauungsplangebiet Nr. 88 „Woh-
nen am Auenpark“ geplant.
Das Plangebiet wird nordöstlich von der Bundesstraße B 236 begrenzt. Südwestlich, etwas
weiter entfernt, verläuft der Selmer Bach. In dem Bereich zwischen Selmer Bach und der ge-
planten Wohnbebauung ist die Errichtung eines Rodelhügels mit illuminierten Kunstwerk vor-
gesehen. Südlich grenzt Fläche mit Spielfeldern für Sportnutzung an. Hier befinden sich
zwei Fußballfelder, ein Feld mit umliegender Laufbahn und ein Fußballfeld ohne Laufbahn,
mit jeweils zwölf Leuchten zur Ausleuchtung der Felder bei Dunkelheit. Die Leuchten des der
Planung nächst gelegenen Spielfeld befinden sich auf 16 m hohen Lichtmasten. Die Leuch-
ten des anderen Platzes sind an 18 m hohen Masten montiert.
Die bestehende Beleuchtungsanlage bei dem der Planung nächst gelegenem Spielfeld ohne
Laufbahn setzt sich wie folgt zusammen:
8 Stk. Bestell Nr. : 137530
Leuchtenname : PSH-137101
Bestückung : 1 x HIT-DE 2000 W/N/L / 230000 lm
4 Stk. Bestell Nr. :137520 Leuchtenname :PSH-137102Bestückung : 1 x HIT-DE 2000 W/N/L 400 V / 230000 lm
Die weitere Beleuchtungsanlage für das Spielfeld mit umliegender Laufbahn setzt sich wie nachfolgend dokumentiert zusammen:
12 Stk. Bestell Nr. : 137530
Leuchtenname : PSH-137101
Bestückung : 1 x HIT-DE 2000 W/N/L / 230000 lm
Die Informationen zu der Beleuchtungseinrichtung wurde uns über die Stadt Selm zur Verfü-gung [8] gestellt.
Weiter ist zwischen dem Selmer Bach und der südwestlichen Bebauungsplangrenze die Er-
richtung eines Rodelhügels mit illuminiertem Kunstwerk geplant. Die Entwurfsplanungen
hierzu wurden uns über [9] zur Verfügung gestellt.
In Anlage 1 ist eine Übersicht der Planung mit Kennzeichnung der Lage des Rodelhügels so-
wie der bestehenden Sportfelder dargestellt.
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Zur Beurteilung der lichttechnischen Einwirkungen auf die geplante Wohnnutzung wurde ei-
nerseits eine Messung der Beleuchtungsanlage der vorhandenen Sportplätze durchgeführt.
Andererseits wurde das illuminierte Kunstwerk simuliert und eine maximal zulässige Leucht-
dichte ermittelt.
Anlage 2 zeigt eine Fotodokumentation der Messung, aus der ein Eindruck über die beste-
henden Flutlichtanlagen gewonnen werden kann.
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4 Beurteilungsgrundlage: Lichterlass NRW
Beurteilungsgrundlage für die Wirkung von Lichtimmissionen auf Menschen durch Licht
emittierende Anlagen ist ein gemeinsamer Runderlass des Ministeriums Klimaschutz, Um-
welt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Bauen, Woh-
nen, Stadtentwicklung und Verkehr in NRW vom 11.12.2014. Als Licht emittierende Anlagen
zählen künstliche Lichtquellen aller Art, wie z.B. Scheinwerfer zur Beleuchtung von Sport-
stätten oder Verladeplätzen.
Gesundheitsschäden durch Beleuchtungsanlagen sind im Allgemeinen nicht zu erwarten.
Schädliche Umwelteinwirkungen können aber auch durch erhebliche Belästigungen der
Nachbarschaft hervorgerufen werden. Um dies zu vermeiden, sind in der Lichtimmissions-
richtlinie NRW Immissionsrichtwerte bezüglich der zulässigen Blendung durch einzelne
Lichtquellen und der Raumaufhellung im Inneren von Wohnbereichen und vergleichbaren
Nutzungen geregelt. Auch direkt an Gebäuden beginnende Außenwohnbereiche sind lt. Lich-
terlass in die Beurteilung mit einzubeziehen.
Raumaufhellung
Mess- und Beurteilungsgröße für die Raumaufhellung ist die mittlere Beleuchtungsstufe EF in
der Fensterebene von schutzbedürftigen Nutzungen bzw. bei Balkonen bzw. Terrassen an
den Begrenzungsflächen der Außenwohnbereiche. Die Werte gelten für die Situation bei ge-
öffnetem Fenster, parallel zur Normalen der Wandflächen und bei ausgeschalteter Zimmer-
beleuchtung. Die folgenden Immissionsrichtwerte der mittleren Beleuchtungsstärke EF sind
einzuhalten.
Tabelle 4.1: Immissionsrichtwerte der Beleuchtungsstärke
ImmissionsortBeleuchtungsstärke EF in lx
06.00 – 22.00 Uhr 22.00 – 06.00 Uhr
Kurgebiete, Krankenhäuser,
Pflegeanstalten1 1
Reine, allgemeine, besondere
Wohngebiete, Kleinsiedlungsge-
biete, Erholungsgebiete
3 1
Dorfgebiete, Mischgebiete 5 1
Kerngebiete, Gewerbegebiete,
Industriegebiete15 5
Wird die mittlere Beleuchtungsstärke am Immissionsort maßgeblich durch andere Lichtquel-
len bestimmt, sollen Maßnahmen an der zu beurteilenden Beleuchtungsanlage so lange
ausgesetzt werden, wie die Anlage nicht wesentlich zur Gesamt-Beleuchtungsstärke bei-
trägt.
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Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf zeitlich konstantes und weißes oder annähernd
weißes Licht, das mehrmals in der Woche jeweils länger als eine Stunde eingeschaltet ist.
Wird die Anlage seltener oder kürzer betrieben, bzw. über Bewegungsmelder geschaltet,
sind Einzelfallbetrachtungen anzustellen. Besondere Regelungen sieht die Lichtimmissions-
richtlinie für wechselnde Betriebszustände (Wechsellichtsituationen), intensiv farbiges Licht
und sonstige Auffälligkeiten vor.
Blendung
Als Bewertungsmaßstab zur Beurteilung der Blendung wird die maximal tolerable mittlere
Leuchtdichte einer Blendlichtquelle Lmax definiert zu:
Lmax
= k √Lu
Ωs
Darin bedeuten:
Lmax = Immissionsrichtwert: maximal tolerable Leuchtdichte einer Blendlichtquelle in
cd/m², gemittelt über den zugehörigen Raumwinkel s
k = Proportionalitätsfaktor
Lu = maßgebende Leuchtdichte in der Umgebung der Blendlichtquelle in cd/m²;
Lu 0,1 cd/m²
s = Raumwinkel der vom Immissionsort aus gesehenen Blendlichtquelle in sr
Dabei werden folgende Werte des Proportionalitätsfaktors k zur Festlegung der Immissions-
richtwerte herangezogen:
Tabelle 4.2: Proportionalitätsfaktoren zur Ermittlung der max. tolerablen Leuchtdichte
ImmissionsortProportionalitätsfaktor k
06.00 – 20.00 Uhr 20.00 – 22.00 Uhr 22.00 – 06.00 Uhr
Kurgebiete, Krankenhäuser,
Pflegeanstalten32 32 32
Reine, allgemeine, besondere Wohnge-
biete, Kleinsiedlungsgebiete, Erho-
lungsgebiete
96 64 32
Dorfgebiete, Mischgebiete 160 160 32
Kerngebiete, Gewerbegebiete,
Industriegebiete- - 160
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Der Anwendungsbereich der o.a. Gleichung wird jedoch auf Raumwinkel zwischen10 -6 sr< s
<10-2 sr beschränkt. Außerhalb dieses Bereiches gilt:
• Für Punktquellen (s <10-6 sr) ist die Blendbeleuchtungsstärke Es maßgebend und
darf k √Lu⋅10−3 nicht überschreiten
• Für große Flächenquellen (s > 10-2 sr) darf die mittlere Leuchtdichte unabhängig
vom Raumwinkel den Wert 10⋅k √Lu nicht überschreiten.
Auch bezüglich der Blendung sind besondere Regelungen für geringe Einschaltdauer oder
Einschalthäufigkeit, Wechsellicht, besondere auffällige Situationen oder blitzlichtartige Vor-
gänge vorgesehen.
Im Fall von Überschreitungen der zulässigen Beleuchtungsstärke in Fensterebene oder der
maximal tolerablen mittleren Leuchtdichte von Blendlichtquellen werden im Ministerialerlass
folgende Minderungsmaßnahmen als Möglichkeiten vorgeschlagen:
1. Optimierte Wahl des Scheinwerferstandortes zur Minimierung der Lichtimmissionen
in der Nachtbarschaft;
2. Vermeidung einer direkten Blickverbindung zwischen Scheinwerfer und Immissions-
orten;
3. Ggf. Vorsehung von Blenden an den Scheinwerfern;
4. Verwendung von Scheinwerfern mit asymmetrischer Lichtverteilung, insbesondere
für größere Sportplätze;
5. Vermeidung von zeitlich veränderlichem Licht, z.B. bei Leuchtreklamen, soweit dies
mit dem Zweck der Anlage zu vereinbaren ist;
6. Abdunkelung von Lichtimmissionen aus Gebäuden, z.B. aus beleuchteten Arbeits-
räumen und Gewächshäusern, durch Abdunkelungsmaßnahmen wie Rollos, Ja-
lousien, etc.
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5 Durchführung und Ergebnisse der Messung
5.1 Vorbemerkungen
Die Messung der Beleuchtungsanlage wurde am 27. November 2018 im Zeitraum zwischen
20:00 Uhr bis 22:00 Uhr durchgeführt. Zum Zeitpunkt der Messungen herrschte trockenes,
klares Wetter.
Folgende Messgeräte kamen zum Einsatz:
Leuchtdichtemessgerät (Blendung):Gossen Mavospot 2 USB
Beleuchtungsstärkemessgerät (Raumaufhellung): Gossen Mavolux 5032 B
Die Geräte entsprechen den Anforderungen gemäß der DIN 5032 Teil 7 der Klasse B, so-
dass die Forderung der Lichterlass an die Genauigkeitsklasse hiermit erfüllt wird. Die Ge-
nauigkeiten betragen ± 10 % für das Beleuchtungsstärkemessgerät und ± 15 % für das
Leuchtdichtemessgerät.
Aufgrund der Messfehler bei der Ermittlung der Umgebungsleuchtdichte Lu, der Leuchtdichte
der Leuchte LS sowie des Raumwinkels s wird der sich insgesamt ergebende relative Feh-
ler für den aus Messungen bestimmten Proportionalitätsfaktor ks zur Beurteilung der Blen-
dung im Lichterlass NRW mit 25 % angegeben; das 90 %- Quantil befindet sich damit bei
40 %.
Die Messung der Beleuchtungsstärke wurde an 5 Messpositionen entlang der Baugrenze
des zukünftigen Bebauungsplanes durchgeführt. Die Messungen der Leuchtdichte wurde an
einem exemplarischem, maßgeblichen Messpunkt durchgeführt. Die Lage der Messpositio-
nen kann Anlage 1 entnommen werden.
Eine Fotodokumentation der Messung ist in Anlage 2 dargestellt.
5.2 Ergebnisse zur Raumaufhellung
Die Ergebnisse der Messung der Beleuchtungsstärke können Anlage 3 entnommen werden.
In der nachfolgenden Tabelle 5.1 sind die Ergebnisse zusammenfassend dargestellt.
Da in der vorliegenden Situation die Beleuchtungsanlagen die einzigen Lichtquellen sind
wurde ausschließlich die Ist-Situation mit eingeschalteter Anlage messtechnisch erfasst. Mit
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ausgeschalteter Anlage ist von keinen weiteren Einwirkungen auf das südliche Plangebiet
auszugehen.
Tabelle 5.1: Lichtimmissionsmessung Ergebnisse Raumaufhellung (vgl. Anlage 3)
Messpos. Höhe
RichtwertMesswert
06 – 22 Uhr 22-06 Uhr
[lx] [lx]
1 Baustraße, rechts Erdgeschoss 3 1 2,8
2 Baustraße, mitte Erdgeschoss 3 1 2,2
3 Baufeld, links (Erdwall) Erdgeschoss 3 1 1,4
4 Baufeld, Mitte Erdgeschoss 3 1 1,6
5 Baufeld, Mitte Erdgeschoss 3 1 1,7
Wie Tabelle 5.1 entnommen werden kann, wird der jeweils anzusetzende Richtwert des Lich-
terlasses NRW für die Raumaufhellung an allen betrachteten Messpositionen für den Tages-
zeitraum zwischen 06 - 22.00 Uhr eingehalten. Nach unseren Informationen ist die Flutlicht-
anlage derzeit nicht im Nachtzeitraum in Betrieb [10]. Sollte die Anlage dennoch nach 22.00
Uhr genutzt werden, wäre eine Überschreitung der Anforderungen an die Raumaufhellungs-
begrenzung der Lichtrichtlinie NRW an der ersten, südlichen Baureihe der geplanten Wohn-
nutzung bzw. im Außenbereich nicht ausgeschlossen. Dies hängt natürlich auch noch u.a.
von der späteren genauen Lage der Gebäude und der Lage der Fenster ab.
5.3 Ergebnisse zur Blendung
Neben der Leuchtdichte ist der Raumwinkel der Blendlichtquelle für die Beurteilung der Blen-
dung relevant. Daher muss nicht unbedingt die Leuchte, die am Empfänger die höchste Be-
leuchtungsstärke oder Leuchtdichte hervorruft, auch maßgebend für die Blendwirkung sein.
Vorort wurde an dem maßgeblichen Immissionsort die Leuchtdichte für alle relevanten
Leuchten gemessen.
In die Berechnung des zur Beurteilung der Blendwirkung heranzuziehenden gemessenen
Proportionalitätsfaktor kmess geht weiterhin die maßgebende Leuchtdichte der Umgebung der
Blendlichtquelle LU ein.
Des Weiteren gehen in die Auswertung die geometrischen Beziehungen (Aufneigung und
Verdrehung der Leuchten sowie Abstände zwischen Messposition und Maststandort) ein. Die
Abstände konnten über Luftbilder und Planunterlagen bestimmt werden.
Die Lichtaustrittsfläche der Leuchten beträgt 0,284 m².
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Die Ergebnisse der Auswertung können Anlage 4 entnommen werden. Jeweils ist auch der
Raumwinkel angegeben, unter welchem die entsprechende Lichtquelle am Messort zu se-
hen ist.
Die sich maximal ergebenden Ergebnisse sind in der nachfolgenden Tabelle 5.2 zusammen-
gefasst.
Tabelle 5.2: Lichtimmissionsmessung Ergebnisse Blendung (vgl. Anlage 4)
Messposition Leuchte
IRW
kMesswert
06 – 20 Uhr 20 – 22 Uhr 22-06 Uhr Kmess
1 Baufeld, Mitte
Mast 1
96 64 32
377
Mast 2 125
Mast 3 11
Mast 4 232
Mast 5 4
Mast 6 57
Mast 7 1
Mast 8 3
Mast 9 45
Mast 10 0
Mast 11 30
Mast 12 nicht einsehbar
Wie Tabelle 5.2 zu entnehmen ist, werden die Anforderungen des Lichterlass NRW an die
Blendung durch den Betrieb der Flutlichtanlage zum Teil überschritten. Drei der Leuchten auf
dem nächst gelegenen Spielfeld überschreiten die Richtwerte für den kompletten Tageszeit-
raum zwischen 06.00 Uhr – 22.00 und auch zum Nachtzeitraum zwischen 22.00 – 06.00
Uhr. Zwei weitere Leuchten würden bei einer Nutzung zum Nachtzeitraum, 22.00 - 06.00
Uhr, zu Überschreitungen der Anforderungen an die Blendung der Lichtrichtlinie führen. D.h.,
dass an der zukünftigen Wohnbebauung Überschreitungen der Anforderungen an die Blen-
dung der Lichtrichtlinie NRW wahrscheinlich bzw. nicht auszuschließen sind. Dies betrifft
voraussichtlich lediglich die erste, ggfs. noch die zweite südliche Baureihe des Bebauungs-
planes. Aufgrund des deutlich größeren Abstandes ab der dritten Baureihe ist hier nicht mit
mehr mit einer Störwirkung durch Blendung gemäß der Lichtrichlinie NRW zu rechnen.
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5.4 Minderungsmaßnahmen
Minderungsmaßnahmen gegen Lichtimmissionen sind im besten Fall an den Lichtquellen zu
ergreifen. So können an den Leuchten Blendschutzbleche oder -kappen angebracht werden,
sodass ein direkter Blick in die Lichtaustrittsfläche vom Immissionsort aus nicht mehr mög-
lich ist.
Bleche, die einen Blick in die um 8° bzw. 7° aufgeneigten Leuchten verhindern, könnten al-
lerdings gleichzeitig dazu führen, dass der Fußballplatz nicht mehr sachgerecht ausgeleuch-
tet wird.
Eine Abschirmung der Lichtimmissionen für die erste Baureihe durch entsprechende Schutz-
wände entlang des Sportplatzes ist aufgrund der erforderlichen Höhe (Höhe der Lichtmas-
ten: 16 m bzw. 18 m) nicht durchführbar.
Letztlich ist zur Lösung des Immissionskonfliktes auch die Ergreifung von Schutzmaßnah-
men auf Empfängerseite prinzipiell denkbar; so können gegen schädliche Umwelteinwirkun-
gen durch Lichtimmissionen beispielsweise durch Rollläden an den Fenstern auf einfachem
Wege probate Schutzmaßnahmen getroffen werden. Auf Außenwohnbereichen ist die Er-
greifung von Schutzmaßnahmen etwas aufwändiger (Einbau flexibler oder starre Sichtblen-
den / Wandelemente).
5.5 Abschließende Bewertung Lichtimmissionen durch Sportbeleuchtung
Die durch die bestehende Flutlichtanlagen der Sportplätze am Sandforter Weg in Selm her-
vorgerufenen Lichtimmissionen können an den geplanten, südlichen Wohnnutzungen des
Bebauungsplangebietes Nr. 88 „Wohnen am Auenpark“ die Richtwerte des Lichterlass NRW
bzgl. Blendung überschreiten. Sollte die Beleuchtungsanlage auch zum Nachtzeitraum ge-
nutzt werden, wären auch Überschreitungen hinsichtlich Raumaufhellung möglich.
Es ist zu beachten, dass die Richtwerte des Lichterlass NRW keine Grenze der Gesund-
heitsgefährdung darstellen, sondern sollen diese Schranken bzgl. einer „Belästigung“ defi-
nieren. In Abschnitt 1 „Grundsätzliches“ des Lichterlasses NRW heißt es wörtlich:
„Die im Immissionsschutz auftretenden Lichteinwirkungen bewegen sich im Bereich
der Belästigung. Physische Schäden am Auge können ausgeschlossen werden.“
Die Richtwerte bzgl. der Blendung beziehen sich explizit auf „psychologische“ Blendung.
Insofern ist von der Genehmigungsbehörde abzuwägen, inwiefern in einem zukünftigen Ne-
beneinander von Wohn- und Sportnutzung, unter Anbetracht der voraussichtlichen Nutzung
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nur bis 22 Uhr und ausschließlich in der dunklen Jahreszeit, in der sich Menschen üblicher-
weise weniger auf Außenwohnbereichen aufhalten, es den zukünftigen Nachbarn der Sport-
anlage zuzumuten wäre, sich selbst durch entsprechende Schutzmaßnahmen (Jalousien,
Rollläden) vor den Lichtimmissionen zu schützen.
Die Rechtsprechung sieht es regelmäßig für Nachbarn als zumutbar an, im Rahmen des all-
gemeinen Rücksichtnahmegebotes Maßnahmen zur Lichtdämpfung zur Lösung eines licht-
immissionsschutzrechtlichen Konfliktes zu ergreifen; diese Urteile beziehen sich aber natur-
gemäß jeweils auf konkrete Einzelfälle (bspw. OVG Münster, Urteil vom 15.03.2007, 10 A
998/06 oder Beschluss vom 12.5.2003 10 B 145/03 oder OVG Lüneburg Urteil vom
26.02.2003 1 LC 75/02).
6 Simulationsberechnung Kunstwerk Rodelhügel
6.1 Durchführung der Simulationsberechnung
In dem Bereich zwischen Selmer Bach und der geplanten Wohnbebauung ist die Errichtung
eines Rodelhügels mit illuminierten Kunstwerk vorgesehen. Die Planungen hierzu sind in An-
lage 1 dokumentiert.
Zur Berechnung der lichttechnischen Auswirkungen des geplanten Kunstwerkes auf die zu-
künftige Wohnnutzung des Bebauungsplanes „Am Auenpark“ wird ein geometrisches Modell
gemäß der vorliegenden Planungen [9] erstellt. Da zum jetzigen Zeitpunkt noch keine detail-
lierte Lichtplanung vorliegt, wird unter Zugrundelegung einer worst-case-Situation eine maxi-
mal mögliche Leuchtdichte der strahlenden Leuchtfläche ermittelt, welche die zulässige Be-
leuchtungsstärke der Lichtrichtlinie NRW [2] an der Fassade der Bebauungsplangrenze ein-
hält.
Hierzu werden nach Erstellung des 3D-Modells mit dem Rechenalgorithmus Radiance Simu-
lationsberechnungen durchgeführt. Dabei werden nach der so genannten „backward ray tra-
cing“-Methode einzelne Lichtstrahlen eines zu betrachtenden Bezugspunktes bzw. eines zu
betrachtenden Bezugsfläche zur jeweiligen Lichtquelle zurückverfolgt. Die Beiträge zur Be-
leuchtungsstärke jedes Strahls werden anschließend summiert. Bei den Berechnungen wer-
den sowohl Reflexionen bzw. Reflexionsverluste im Äußeren sowie Lichthindernisse durch
Topografie, Gebäude, etc., berücksichtigt.
Das digitale Simulationsmodell ist in Anlage 5 dargestellt.
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6.2 Ergebnis der Simulationsberechnung
Die Simulationsberechnungen wurden iterativ durchgeführt, sodass auf der Bebauungs-
plangrenze die Anforderungen der Lichtrichtlinie NRW hinsichtlich einer maximal zulässigen
Beleuchtungsstärke von 1 lux (Richtwert Wohnen nachts) eingehalten werden.
Als Ergebnis hat sich eine maximal zulässige Leuchtdichte für die illuminierten Flächen des
Kunstwerkes von 80 cd/m² ermittelt. Weiter sollte kein direkter Blick in die Lichtaustrittsfläche
von aufgestellten Leuchten (voraussichtlich Strahlern) oder vergleichbar von der zukünftigen
Wohnnutzung aus möglich sein. Der Wert der maximalen Leuchtdichte von 80 cd/m² und die
Verhinderung des Einblicks in die Lichtaustrittsfläche von Leuchten sollte bei Auslegung der
zukünftigen Kunstwerk-Beleuchtung Eingang in die Lichtplanung haben.
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7 Zusammenfassung
Der Auftraggeber plant die Entwicklung von Wohnbebauung durch Aufstellung des Bebau-
ungsplanes Nr. 88 „Wohnen am Auenpark“ in Selm.
Südlich des geplanten Wohngebietes befindet sich eine bestehende Sportanlage mit zuge-
höriger Beleuchtungsanlage. Weiterhin ist westlich der Bebauungsfläche die Errichtung ei-
nes illuminierten Kunstwerkes geplant.
Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung war zu prüfen, inwiefern durch den Betrieb der
bestehenden Flutlichtanlage sowie des Kunstwerkes Lichtimmissionen an Fassaden der ge-
planten Wohnnutzung zu erwarten ist.
Hierzu wurde am 27.11.2018 eine Messung der Beleuchtungsstärke und der Leuchtdichte an
maßgebenden Messpositionen im Bereich der Grenze des Geltungsbereichs des Bebau-
ungsplanes durchgeführt. Weiter wurde für die geplante Errichtung des Kunstwerkes eine Si-
mulationsberechnung durchgeführt, welche eine maximal zulässige Leuchtdichte der illumi-
nierten Flächen des Kunstwerkes ermittelt.
Ergebnis der Untersuchung zu der Beleuchtungsanlage der Sportplätze ist, dass hierdurch
an den geplanten, südlichen Wohnnutzungen des Bebauungsplangebietes Nr. 88 „Wohnen
am Auenpark“ die Richtwerte des Lichterlass NRW bzgl. Blendung überschritten werden
können. Dies betrifft voraussichtlich lediglich die erste, ggfs. noch die zweite südliche Baurei-
he des Bebauungsplanes. Aufgrund des deutlich größeren Abstandes ist ab der dritten Bau-
reihe nicht mit mehr mit einer Störwirkung durch Blendung gemäß der Lichtrichlinie NRW zu
rechnen. Sollte die Beleuchtungsanlage auch zum Nachtzeitraum genutzt werden, wären
auch für die nächst gelegene, erste südliche Baureihe Überschreitungen hinsichtlich Raum-
aufhellung möglich.
Zur Lösung des Immissionskonfliktes ist die Ergreifung von Schutzmaßnahmen auf Empfän-
gerseite prinzipiell denkbar; so können gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Lich-
timmissionen beispielsweise durch Rollläden an den Fenstern auf einfachem Wege probate
Schutzmaßnahmen getroffen werden.
Insofern ist von der Genehmigungsbehörde abzuwägen, ob unter Anbetracht der voraus-
sichtlichen Nutzung nur bis 22 Uhr und ausschließlich in der dunklen Jahreszeit, in der sich
Menschen üblicherweise weniger auf Außenwohnbereichen aufhalten, es den zukünftigen
Nachbarn der Sportanlage zuzumuten wäre, sich selbst durch entsprechende Schutzmaß-
nahmen (Jalousien, Rollläden) vor den Lichtimmissionen zu schützen.
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Weiter hat sich mit Hilfe einer Simulationsberechnung ermittelt, dass bei Einhaltung einer
maximal zulässigen Leuchtdichte von 80 cd/m² für die illuminierten Flächen des geplanten
Kunstwerkes auf dem Rodelhügel die Immissionsrichtwerte der Lichtrichtlinie NRW eingehal-
ten werden. Neben dieser Vorgabe sollte auch die Verhinderung des Einblicks in die
Lichtaustrittsfläche der Leuchten bei Auslegung der zukünftigen Kunstwerk-Beleuchtung Ein-
gang in die Lichtplanung haben. Hiermit besteht mit der geplanten rechtlichen Schaffung von
Wohnrecht auf dem Bebauungsplangebiet Nr.88 „Wohnen am Auenpark“ kein lichttechni-
scher Immissionskonflikt.
Dieser Bericht besteht aus 18 Seiten und 5 Anlagen.
Peutz Consult GmbH
i.V. Dipl.-Ing. Mark Bless i.A. Dipl.-Ing Sara Lippold
(fachliche Verantwortung) (Projektleitung)
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Anlage 1 Übersichtslageplan mit Kennzeichnung der Emissionsquellen und Messpositio-
nen
Anlage 2 Fotodokumentation Messungen
Anlage 3 Messergebnisse Raumaufhellung
Anlage 4 Messergebnisse Blendung
Anlage 5 Simulationsmodell Kunstwerk
Übersicht Planung/ Messorte
Städtebaulicher Entwurf (Planverfasser HJP, Stand 02.01.2019)
Dokument: Z:\Projekte\G\7272_G_LU_BPlan_Wohnen_am_Auenpark\02_DOKU\01_Berichte\Ber_01_LU\7272_G_Ber_01_20190128_Anlage_01_lage.odt G 7272-1 • 28.01.2019 • Anlage 1.1
N
Übersicht Planung/ Messorte
Detail Rodelhügel (Planauszug nts Ingenieurgesellschaft, Stand: 22.08.2017) Entwurf zu illuminierendes Kunstwerk (Planauszug Polenz GmbH & Co.KG, Lüdinghausen, Planstand 19.04.2018)
Dokument: Z:\Projekte\G\7272_G_LU_BPlan_Wohnen_am_Auenpark\02_DOKU\01_Berichte\Ber_01_LU\7272_G_Ber_01_20190128_Anlage_01_lage.odt G 7272-1 • 28.01.2019 • Anlage 1.2
Übersicht Planung/ Messorte
Übersicht Messpunkte /Lichtmasten, grün: Messpunkte, blau: Lichtmasten (Planauszug nts Ingenieurgesellschaft, Stand: 22.08.2017, Messpunkte/Masten ergänzt durchPeutz Consult )
Dokument: Z:\Projekte\G\7272_G_LU_BPlan_Wohnen_am_Auenpark\02_DOKU\01_Berichte\Ber_01_LU\7272_G_Ber_01_20190128_Anlage_01_lage.odt G 7272-1 • 28.01.2019 • Anlage 1.3
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Fotodokumentation Lichtanlagen
Blick auf Eckleuchte links, nächstgelegenes Spielfeld Blick Richtung Norden auf Ausleuchtung Spielfeld nächst gelegen
Dokument: Z:\Projekte\G\7272_G_LU_BPlan_Wohnen_am_Auenpark\02_DOKU\01_Berichte\Ber_01_LU\7272_G_Ber_01_20190128_Anlage_02_fotodoku.odt G 7272-1 • 28.01.2019 • Anlage 2.1
Fotodokumentation Lichtanlagen
Ausleuchtung Spielfeld nächst gelegen, Blick von Mittellinie Ausleuchtung Spielfeld nächst gelegen, Blick von Süden auf Feld
Dokument: Z:\Projekte\G\7272_G_LU_BPlan_Wohnen_am_Auenpark\02_DOKU\01_Berichte\Ber_01_LU\7272_G_Ber_01_20190128_Anlage_02_fotodoku.odt G 7272-1 • 28.01.2019 • Anlage 2.2
Fotodokumentation Lichtanlagen
Blick von Baugebiet auf nächst gelegenes Spielfeldbeleuchtung Blick von Baugebiet auf nächst und entfernter gelegene Spielfeldbeleuchtung, M 02
Dokument: Z:\Projekte\G\7272_G_LU_BPlan_Wohnen_am_Auenpark\02_DOKU\01_Berichte\Ber_01_LU\7272_G_Ber_01_20190128_Anlage_02_fotodoku.odt G 7272-1 • 28.01.2019 • Anlage 2.3
Fotodokumentation Lichtanlagen
Blick von Baugebiet auf nächst gelegene Spielfeldbeleuchtung, Erdwall Blick entlang Baugebiet/ Baustraße, Ausleuchtung durch Fußballbeleuchtungsanlage
Dokument: Z:\Projekte\G\7272_G_LU_BPlan_Wohnen_am_Auenpark\02_DOKU\01_Berichte\Ber_01_LU\7272_G_Ber_01_20190128_Anlage_02_fotodoku.odt G 7272-1 • 28.01.2019 • Anlage 2.4
Fotodokumentation Lichtanlagen
Blick entlang Baustraße, mit Spielfeldbeleuchtung weiter entfernter Fußballplatz Blick auf weiter entfernten Fußballplatz und zwei Masten nah gelegener Platz
Dokument: Z:\Projekte\G\7272_G_LU_BPlan_Wohnen_am_Auenpark\02_DOKU\01_Berichte\Ber_01_LU\7272_G_Ber_01_20190128_Anlage_02_fotodoku.odt G 7272-1 • 28.01.2019 • Anlage 2.5
Lichtimmissionsmessung Raumaufhellung
Projekt G 7272 Hinweise / Besonderheiten / Wetter
Gebiet Wohnen Weitestgehend Klare Nacht
01
Datum 27. November 2018
Uhrzeit
mittlere Beleuchtungsstärke E [lx]
6 - 22 Uhr [lx] 22 - 6 Uhr [lx]
Kurgebiet, Kranken- / Pflegehäuser 1 1
Wohn- / Erholungsgebiete 3 1
Dorf- / Mischgebiete 5 1
Kern- / Gewerbe- / Industriegebiete 15 5
Immissionsort Bezeichnung mit Quelle [lux] ohne Quelle [lux] Immissionsort Bezeichnung mit Quelle [lux] ohne Quelle [lux]
01 2,8 0 _________
2,8 0
2,8 0
Mittelwerte 2,80 0,00 2,80 Mittelwerte
02 2,2 0 _________
2,2 0
2,1 0
Mittelwerte 2,17 0,00 2,17 Mittelwerte
03 1,3 0 _________
Erdwall1,5 0
1,5 0
Mittelwerte 1,43 0,00 1,43 Mittelwerte
04 1,6 0 _________
1,7 0
1,5 0
Mittelwerte 1,60 0,00 1,60 Mittelwerte
05 1,7 0 _________
1,8 0
1,6 0
Mittelwerte 1,70 0,00 1,70 Mittelwerte
_________
Mittelwerte
_________ _________
Mittelwerte
_________ _________
Mittelwerte
_________ _________
Mittelwerte
_________ _________
Mittelwerte
G 7272 | 28.01.2019 | Anlage 3
Ediff
[lux] Ediff
=
Baustraße, Linie rechts
Baustraße, Linie Mitte
Baufeld, Linie links
Baufeld, Linie Mitte
Baufeld, Linie Mitte
Lichtimmissionsmessung B L E N D U N G
Projekt G 7272 Sportanlage Selm Hinweise / Besonderheiten / Wetter
Immissionsort Baufeld Klare Nacht
Gebiet Allg. Wohngebiet
Datum 28.01.2019
Uhrzeit 20.00
Porportionalitätsfaktor k [-]
Innenraummessung
Kurgebiet 32 32 32 Fenster
WR/WA 96 64 32 Höhe x Breite --- x --- [m]
MI 160 160 32 Höhe Brüstung --- [m]
GE - - 160 Tiefe Laibung --- [m]
Proportionalitätsfaktor k
Messung Bezeichnung links rechts oben unten
01 Mast 1 6781 0,54 1,04 0,43 1,18 Entfernung [m] 64,0
7009 Höhe [m] 16,0
7054 Raumwinkel [sr] 2,44E-05
6948 0,8 k [-] 377
02 Mast 2 441,7 0,74 0,17 1,17 0,22 Entfernung [m] 119,6
540,8 Höhe [m] 16,0
428,7 Raumwinkel [sr] 3,91E-06
470 0,2 k [-] 125
03 Mast 3 20,2 0,54 0,12 0,30 0,13 Entfernung [m] 171,9
27,4 Höhe [m] 16,0
29,7 Raumwinkel [sr] 1,43E-06
26 0,2 k [-] 11
04 Mast 4 2973,0 0,40 0,18 0,46 0,09 Entfernung [m] 102,1
3110,0 Höhe [m] 16,0
779,0 Raumwinkel [sr] 2,69E-05
2287 0,2 k [-] 232
05 Mast 5 73,51 0,00 0,20 0,06 0,08 Entfernung [m] 139,5
68,34 Höhe [m] 16,0
77,46 Raumwinkel [sr] 2,40E-04
73 0,1 k [-] 4
06 Mast 6 108,9 0,08 0,06 0,04 0,16 Entfernung 190,5
92,4 Höhe 16,0
78,9 Raumwinkel [sr] 1,53E-06
93 0,1 k [-] 57
07 Mast 7 24,4 0,00 0,03 0,01 0,00 Entfernung 296,8
143,7 Höhe 18,0
143,6 Raumwinkel [sr] 3,81E-07
104 0,0 k [-] 1
08 Mast 8 13,3 0,41 0,41 0,41 0,41 Entfernung 176,4
12,2 Höhe 18,0
13,9 Raumwinkel [sr] 2,16E-06
13 0,4 k [-] 3
09 Mast 9 59,0 0,01 0,21 0,14 0,07 Entfernung 276,5
50,0 Höhe 18,0
42,8 Raumwinkel [sr] 6,59E-07
51 0,1 k [-] 45
10 Mast 10 61,5 0,00 0,10 0,13 0,05 Entfernung 252,5
53,0 Höhe 18,0
59,9 Raumwinkel [sr] 6,20E-07
58 0,1 k [-] 0
11 Mast 11 30,2 0,00 0,00 0,09 0,04 Entfernung 209,2
57,9 Höhe 18,0
53,3 Raumwinkel [sr] 1,43E-06
47 0,0 k [-] 30
'file:///Z:/Projekte/G/7272_G_LU_BPlan_Wohnen_am_Auenpark/LU/Messung_20181127/7272_G_Messprotokoll_20181127.ods'#$Blendung IO-Baufeld G 7272 | 28.01.2019 | Anlage 4
6 - 20 Uhr[-]
20 - 22 Uhr[-]
22 - 6 Uhr[-]
ja O Nein ●
Blendlichtquelle LM [cd/m²] Umgebungsleuchtdichte L
U [cd/m²]
Mittelwert LM
Mittelwert LU
Mittelwert LM
Mittelwert LU
Mittelwert LM
Mittelwert LU
Mittelwert LM
Mittelwert LU
Mittelwert LM
Mittelwert LU
Mittelwert LM
Mittelwert LU
Mittelwert LM
Mittelwert LU
Mittelwert LM
Mittelwert LU
Mittelwert LM
Mittelwert LU
Mittelwert LM
Mittelwert LU
Mittelwert LM
Mittelwert LU
Simulationsmodell Kunstwerk
Detailansicht Rodelhügel mit Kunstwerk
Übersicht digitalisiertes Modell
Dokument: Z:\Projekte\G\7272_G_LU_BPlan_Wohnen_am_Auenpark\02_DOKU\01_Berichte\Ber_01_LU\7272_G_Ber_01_20190128_Anlage_05_Simmodell.odt G 7272-1 • 28.01.2019 • Anlage 5.1
Simulationsmodell Kunstwerk
Berechnungsergebnis Leuchtdichte 80 cd/m² , < 1 ux an Bebauungsplangrenze
Dokument: Z:\Projekte\G\7272_G_LU_BPlan_Wohnen_am_Auenpark\02_DOKU\01_Berichte\Ber_01_LU\7272_G_Ber_01_20190128_Anlage_05_Simmodell.odt G 7272-1 • 28.01.2019 • Anlage 5.2