Credit: IOM/Muse Mohammed, 2016
2018
Länderinformationsblatt
Türkei
HaftungsausschlussIOM hat die in diesem Blatt enthaltenen Informationen mit Sorgfalt
zusammengetragen und stellt die Informationen nach bestem Wissen zur Verfügung. IOM übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Informationen. Zusätzlich ist
IOM nicht haftbar für Rückschlüsse, welche aufgrund der von IOM zusammengetragenen Informationen gezogen werden.
I. CHECKLISTE FÜR FREIWILLIGE RÜCKKEHR
II. GESUNDHEITSWESEN1. Allgemeine Informationen2. Medizinische Versorgung und Medikamente
III. ARBEITSMARKT UND BESCHÄFTIGUNG1. Allgemeine Informationen2. Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche3. Arbeitslosenunterstützung4. Weiterbildung
IV. WOHNSITUATIONWohnsituation1. Unterstützung bei der Wohnungssuche2. Finanzielle Unterstützung
V. SOZIALWESEN1. Sozialsystem2. Rentensystem3. Schutzbedürftige Personen
VI. BILDUNG1. Allgemeine Informationen2. Kosten, Studienkredite und Stipendien3. Anerkennung ausländischer Abschlüsse
VII. KONKRETE UNTERSTÜTZUNG FÜR RÜCKKEHRENDE1. Reintegrationsprogramme2. Finanzielle Starthilfe
VIII. KONTAKTE UND NÜTZLICHE LINKS
2Für weitere Informationen besuchen Sie bitte auch das Informationsportal zur
Freiwilligen Rückkehr und Reintegration ReturningfromGermany:
https://www.returningfromgermany.de/de/countries/turkey
Place Country
Flag here
Vor der Rückkehr
Rückkehrende sollten:
✓ Alle Unterlagen von deutschen Behörden
anfragen, die eventuell bei der Ausreise und
danach benötigt werden
✓ Sich über die Weiterreise vom Flughafen
informieren
✓ Für die Einreise sind keine speziellen
Impfungen notwendig, jedoch ist es ratsam,
bei den Standardimpfungen (z.B. gegen
Mumps, Diphtherie, Tetanus, Pertussis,
Windpocken und Polio) auf dem neusten
Stand zu sein
✓ Sich um eine Unterkunft in der Türkei
kümmern
I. Checkliste für eine Freiwillige Rückkehr
Nach der Rückkehr
Rückkehrende sollten:
✓ Das nächst liegende Sozialamt aufsuchen
(SGK Social Security Office), um sich
anzumelden und Krankenversicherung,
Sozialhilfe, Rentenversicherung etc. zu
beantragen
✓ Personalausweis einreichen
✓ Für die Rückreise notwendige Dokumente
(deutscher Behörden oder vom Konsulat)
einreichen
✓ Kinder für Schulen, Kindergarten etc.
anmelden
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Credit: IOM/ Muse Mohammed, 2016
1. Allgemeine Informationen
Um vom türkischen Gesundheits- und
Sozialsystem profitieren zu können, müssen sich
in der Türkei lebende Menschen bei der
türkischen Sozialversicherungsbehörde (Sosyal
Guvenlik Kurumu - SGK) anmelden.
Gesundheitsleistungen werden sowohl von
privaten als auch von staatlichen Institutionen
angeboten. Sofern Patienten bei der SGK
versichert sind, sind Behandlungen in
öffentlichen Krankenhäusern kostenlos. Die
Kosten von Behandlungen in privaten
Krankenhäusern werden von privaten
Versicherungen gedeckt.
Unterstützung:
Sobald man bei der SGK versichert ist, erhält
man folgende Leistungen kostenlos: Impfungen,
Diagnosen und Laboruntersuchungen,
Gesundheitschecks, Schwangerschafts- und
Geburtenbetreuung, Notfallbehandlungen.
Kosten:
Beiträge sind einkommensabhängig und reichten
2018 von 60 TRY für Staatsangehörige gewisser
Gehaltsklassen bis zu 487,08 TRY für Ausländer
im Besitz der sogenannten “Blue Card”.
2. Medizinische Versorgung und Verfügbarkeit und Kosten von Medikamenten
Die Einrichtungen sind auf Personen mit
besonderen Bedürfnissen abgestimmt (Familien,
Kinder, Senioren und erkrankte Menschen,
Menschen mit psychologischen Erkrankungen)
sowie auf ökonomisch benachteiligte Menschen.
Kontakt:
Türkischer Verband öffentlicher Krankenhäuser
• Tel: 0312 705 10 00
• Fax: 0312 341 10 63
Aufnahmeprozedur:
Patienten können sich direkt an eine Apotheke
(ECZANE) wenden, ohne vorher einen
Anmeldevorgang durchlaufen zu müssen.
Verfügbarkeit und Kosten von
Medikamenten:
Apotheken sind überall verfügbar. Für einige
Medikamente benötigt man ein grünes bzw. ein
rotes Rezept. Andere Medikamente können
ohne Rezept gekauft werden. Weitere
Informationen sind unter folgendem Link
verfügbar: www.ilacrehberi.com
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II. Gesundheitswesen
Gesundheitswesen: Zugang, insbesondere für Rückkehrende
Berechtigung und Voraussetzungen:
▪ Rückkehrende werden bei der SGK-Registrierung nicht gesondert behandelt
▪ Kinder gelten automatisch als versichert, sobald die Eltern bei der SGK registriert sind
Anmeldeverfahren:
▪ Rückkehrende können sich bei der ihrem Wohnort nächstgelegenen SKG-Behörde registrieren
Erforderliche Dokumente:
▪ Türkischer Ausweis
▪ Ausweisnummer
I. Allgemeine Informationen
Zahlen des Turkish Statistical Institute (TUIK)von 2017 zufolge betrug das GDP pro Kopf10,597 USD in der Türkei. DieArbeitslosenquote lag 2017 bei 10.9% und dieJugendarbeitslosigkeit (unter 25) bei 20.8%.
Tendenzen des türkischen Arbeitsmarkts:Der Bevölkerungszuwachs überwiegt in derTürkei seit vielen Jahren den Beschäftigungs-anstieg. Trotz Wirtschaftswachstum steigtdeshalb die Arbeitslosigkeit, auch weil sich dieProduktivität verändert. Neue Arbeitsplätzeentstehen seit 1980 nur moderat, obwohl dieallgemeine wirtschaftliche Entwicklung relativstark ist. Von diesen Entwicklungen waren undsind vor allem auch Beschäftigungsmöglichkeitenfür Frauen negativ betroffen.
Gemäß den Zahlen von 2017 liegt dieBeschäftigungsrate in der Türkei bei 47.1%,wobei 65.6% Männer und 28.9% Fraueneingeschlossen sind. Aufgeschlüsselt nachSektoren ergibt sich folgende Verteilung:Landwirtschaft 19.4%, Industrie 19.1%, Bau 7.4%und öffentlicher Dienst 54.1%.
2. Unterstützung bei der Arbeitssuche
Das zentrale Arbeitsamt nimmt Bewerbungen
entgegen und bietet türkischen Staats-
bürgerInnen Hilfe bei der Arbeitsplatzsuche an.
Die Behörde verfügt über Filialen im ganzen
Land. Weitere Informationen stehen hier zur
Verfügung: www.iskur.gov.tr
3. Arbeitslosenhilfe
Im Falle von Arbeitslosigkeit gibt es für alle
ArbeiterInnen in der Türkei Unterstützung,
auch für diejenigen, die in der Landwirtschaft,
Forstwirtschaft, staatlichen und privater
Sektoren tätig sind.
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III. Arbeitsmarkt und Beschäftigung (1/2)
Leistungen und Kosten:
• Bei 600 Tagen Beitragszahlung erhält man 180
Tage Arbeitslosenhilfe
• Bei 900 Tagen Beitragszahlung erhält man 240
Tage Arbeitslosenhilfe
• Bei 1080 Tagen Beitragszahlung erhält man
300 Tage Arbeitslosenhilfe
Arbeitsagenturen:
4. Weiterbildung
Das Arbeitsamt bietet folgende Trainings und
Kurse:
• Arbeitstraining (garantiertes Mindestgehalt)
• Akquisitionskurse für Interessierte zum
Thema Selbständigkeit
• Kurse zur Entwicklung von Erwerbs-
möglichkeiten
• Berufstraining und Rehabilitationskurse für
Personen mit Beeinträchtigungen
• Berufsschule für Strafgefangene
• Trainings für Personen, die eine Arbeitslosen-
versicherung haben
Office Adress
Ankara: Atatürk Bulvarı No:133 Kızılay/
Ankara
Tel:0-312- 425 06 86
İstanbul City
Office:
Lüleci Hendek Cad. No:4
Tophane/İstanbul
0-212- 249 29 87 / 3 lines
Fax: 0-212 249 08 61
Bursa City Office: Ataturk Cad. No:104 Bursa
Tel: 224 222 4325
Fax: 224 222 4328
İzmir City Office: 1362 Sok. No:29 Çankaya /İzmir
Tel:0-232- 441 11 03 - 441 1885
Fax : 0-232 441 10 41
Mesleki Egitim ve Kucuk Sanayii DesteklemeVakfi (MEKSA):Diese Private Berufsschule bietet eine Vielzahlan Weiterbildungen in verschiedenen Städtenüber die ganze Türkei verteilt an.
Cinnah Cad. 9/1006634 Cankaya /Ankara;Tel: 312. 468 15 25;Fax: 468 58 97;Email: [email protected];URL: www.meksa.org.tr
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III. Arbeitsmarkt und Beschäftigung (2/2)
Bildungsministerium, Generaldirektorat fürWeiterbildung Teknikokullar – Ankara;Tel: 312 212 99 56/57e-mail: [email protected]
Eine Liste der mit IŞKUR affilierten Schulenfindet sich hier:http://esube.iskur.gov.tr/Kurs/KursOnAir.aspx?ProgramTur=1
Unterstützung bei der Arbeitssuche: Zugang speziell für Rückkehrende
Voraussetzungen
Unabhängige ArbeitnehmerInnen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen, sind nicht berechtigt
Für AntragstellerInnen, die bereits Vollzeit gearbeitet und regelmäßig Gehalt bezogen haben, gilt, dass
das durchschnittliche Arbeitslosengeld nicht das Mindestgehalt übersteigend darf
Vorgehensweise
AntragstellerInnen müssen sich innerhalb der ersten 30 Tage der Arbeitslosigkeit beim türkischen
Arbeitsamt melden
Notwendige Dokumente
• Personalausweis
• Schreiben des Arbeitgebers zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Credit: IOM/ Muse Mohammed, 2016
1. Allgemeine Informationen
Die untenstehende Tabelle zeigt die Mietpreisein verschiedenen Städten (Stand Februar 2018).Nebenkosten wie Strom und Wasser variierenje nach Anbieter. Daher können dieGesamtkosten von Stadt zu Stadt starkabweichen. Wohnungen können in der Stadtoder auf dem Land zu jeder Zeit des Jahresangemietet werden.
Angebote für Rückkehrende/ SozialwohnungenAktuell gibt es keine speziellen Sozialwohnungs-angebote für Rückkehrende. Sie müssen regulärauf dem Wohnungsmarkt suchen.
Grundmiete:
2. Unterstützung bei der
Wohnungssuche
Eine Wohnung kann über Zeitungsannoncen,
Immobilienfirmen oder Bekannte gefunden
werden. Immobilienfirmen sind hierbei am
effizientesten.
3. Finanzielle Unterstützung
Ein Großteil der Banken in der Türkei bietenKredite an, deren Laufzeiten normalerweisezwischen 5 bis 10 Jahren variieren.
Das staatliche Bauinstitut TOKİ bietet ebenfallsDarlehen zu niedrigeren Raten an:www.toki.gov.tr
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Credit: IOM/ Muse Mohammed, 2016
IV. Wohnen
Kaufen (pro m2) Mieten (pro m2)
März 2018 März 2018
ISTANBUL 3.713 TRY 17 TRY
ANKARA 1.747 TRY 8 TRY
IZMIR 2.676 TRY 11 TRY
ANTALYA 1.921 TRY 8 TRY
BURSA 1.939 TRY 9 TRY
1. Allgemeine Informationen
Das Ministerium für Arbeit und SozialeSicherheit ist für Sozialleistungen zuständig. UmSozialleistung in Anspruch nehmen zu können,müssen sich in der Türkei lebende Menschen beidem türkischen Sozialfond (SGK) registrieren.Auch Rückkehrende können Sozialleistungenbeziehen.
Kosten:
Die Höhe der finanziellen Beteiligung ist mit
30% des Einkommens einkommensbasiert.
Leistungen:Neben den in Abschnitt II beschriebenenKrankenversicherungsleistungen, besteht dieMöglichkeit für Beamte Kindergeld zu beziehen.Dafür bitte die untenstehende Tabelle beachten:
2. Rentensystem
Renten gibt es für den öffentlichen und den
privaten Sektor.
Kosten:
Eigenbeteiligungen werden an das SGK
entrichtet, weitere Kosten entstehen nicht.
Leistungen:
Sofern regelmäßige Einzahlungen getätigt
wurden, wird die entsprechende Rente
monatlich ausgezahlt.
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V. Sozialwesen (1/2)
Sozialwesen: Zugang/Voraussetzungen, insbesondere für Rückkehrende
Berechtigung undVoraussetzungenRückkehrende müssen vorgeschriebene monatliche Beiträge leisten, sofern sie für mindestens ein Jahrlang permanent in der Türkei gelebt haben und in keinem anderen Land krankenversichert sind. Umvom Sozialsystem im Krankheitsfall profitieren zu können, müssen die Begünstigten für mindestens180 Tage im System eingetragen gewesen sein, davon mindestens 60 Tage vor der Diagnose.
Anmeldeverfahren
Rückkehrer können sich in einem der Sozialversicherungsbüros überall im Land anmelden.
Erforderliche Dokumente
• Türkischen Personalausweis
• Aufenthaltserlaubnis
• Pass
Alter Berechnung Juli–Dez
2017
Jan-Juni
2018
Total (TL)
0-6 500 x –
monatlicher
Koeffizient
51.35 TRY 54.28 TRY
Andere
Kinder
250 x –
monatlicher
Koeffizient
25.68 TRY 27.14 TRY
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V. Sozialwesen (2/2)
Rentensystem: Zugang/Voraussetzungen, insbesondere für Rückkehrernde
Voraussetzungen
• Staatsbürger über 18 Jahre
• Exilanten, die ihre Arbeit im Ausland nachweisen können (bis zu 1 Jahr Arbeitslosigkeit möglich)
• Im Ausland gezahlte Beiträge können in die Türkei transferiert und nach dem derzeitigen Kurs in
TL ausgezahlt werden
• EhegattInnen können Rente beziehen, sofern sie ihre ausländischen Beiträge an die SSK, Bağ-kur
oder Emekli Sandığı entrichtet haben
Registrierung
• Anmelden bei der Social Security Institution SGK
• Hausfrauen müssen sich bei Bağ-kur anmelden
• Antrag an die Sozialversicherung, an welche sie ihre Beiträge gezahlt haben, innerhalb von 2
Jahren nach der Rückkehr
Notwendige Dokumente (Einzureichen beim lokalen „Provincial Insurance Directorate“)
• Petition
• Zertifizierte Kopie des Personalausweises
• Erklärungsschreiben
• Zahlungsnachweis
• 2 Fotos
3. Schutzbedürftige Person/en
Personen über 65 Jahre, Menschen mitBehinderungen über 18 und Personen mitVormundschaft über Behinderte unter 18 Jahrenerhalten eine monatliche Zahlung.
Benötigte Unterlagen
• Antragsformblatt
• Krankheitsbericht ausgestellt von einer
Expertengruppe
• 3 Fotos
• Dokumente, welche die Behinderung
belegen
Witwer / Witwen und Waisen
Unmittelbare Familienangehörige des/der
Versicherten, der/die verstorben ist oder
mindestens 10 Jahre gedient hat, haben Zugang
zu Witwer/Witwen- bzw.Waisenhilfe
Hat der/die Verstorbene mindestens 5 Jahre
gedient, erhalten seine/ihre Kinder unter 18,
sowie Kinder in der Sekundarschule unter 20
und Kinder in höherer Bildung unter 25,
Waisenhilfe
Mehr Informationen können auf der folgenden Website eingesehen werden:
www.sgk.gov.tr
1. Allgemeine Informationen
In der Türkei besteht eine zwölfjährigeSchulpflicht für alle Geschlechter. 2012/13wurde das neue sogenannte “4+4+4”-Systemeingeführt, um Weiterbildungsangebote undreligiöse Erziehung umzusetzen.
2. Kosten, Studienkredite/Stipendien
Staatlichen Institutionen sind gebührenfrei. Die
Gebühren bei Abendschulen variieren von
Universität zu Universität.
Die Anzahl an verfügbaren Unterkünften ist je
nach Stadt unterschiedlich. Im Jahr 201-2018 lag
die Höhe der Kredite bei 425 TRY.
Im Anschluss an die Ausbildung muss der Kredit
zurückgezahlt werden. Darüber hinaus bieten
viele private und staatliche Einrichtungen auf
einer Jahresbasis Kredite an.
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Zugang und Voraussetzungen zu Stipendienund/oder StudienkreditenKredite werden vom Institut für Darlehen undStudentenwohnheime gewährt. Sie betragen425 TRY und sind verfügbar für alle Studierende,die an einer höheren Bildungseinrichtung in derTürkei studieren. Bewerbungszeiträume undVoraussetzungen können hier gefunden werden:http://yurtkur.gsb.gov.tr/
3. Anerkennung ausländischer
Hochschulabschlüsse
Anträge auf Anerkennung ausländischerAbschlüsse sind an den Ausschuss für höhereBildung zu richten – persönlich oder per Mail.
BewerberInnen müssen folgende Dokumenteanfügen:
• Kopie des Personalausweises
• Original oder authentifizierte Kopie früherer
Schulabschlüsse
• Original des Diploms
• Übersetzung des Diploms
• Offizielle Abschrift und Original der Anhänge
des Diploms
• Übersetzung der offiziellen Abschrift
VI. Bildung (1/2)
Bildungsstufe Alter
Kinderbetreuung, Krippe 0-3
Kindergarten 0-5.5
Grundschule
Grundschule 5.5.-9
Weiterführende Schulen
Mittelschule 9-13
Oberschule 13-17
Höhere Bildung
Universitäten und
Berufsschulen
ab 17
Zugang und Anmeldeverfahren für Rückkehrende
Zugang für Rückkehrende• Auch für Rückkehrende, die bereits im Ausland vollständige oder teilweise Sekundarbildung
absolviert haben, gestaltet sich die Prozedur gleich• Die Anerkennung von Grundschulbildung erfolgt durch die Grundschulverwaltung• Nachfragen bezüglich der Anerkennung können an das Ministerium für nationale Bildung
(www.meb.gov.tr) oder an Konsulate gerichtet werden
Notwendige Unterlagen• Nachweis des Studiums im Ausland für zumindest die letzten zwei Jahre oder relevanter
Abschlüsse• Für Lycees, Nachweis für die letzten drei Jahre oder relevante Abschlüsse• Für Berufsschule, Nachweis der Berufsschule im Ausland, relevante Abschlüsse oder Nachweis
über bereits abgelegte Berufsschulen
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VI. Educational System (2/2)
Dokumente für die Anerkennung von Bachelorabschlüssen, Postgraduierten und sonstigen Studenten
(Einzureichen bei YÖK):
• Original des Anwesenheitsnachweis am Lycee oder Abschlusszeugnis, oder beglaubigte Kopie
• Original der Lycee Anerkennung vom Konsulat oder Ministerium für nationale Bildung
• Original des Bachelorzeugnisses oder relevante Dokumente als Nachweis für Postgraduierte bzw.
Studenten, oder beglaubigte türkische Übersetzung dieser Dokumente von der Botschaft oder
einem Notar
• Original oder authentifizierte Kopie von ausländischen Abschlüssen
• Kopie des Personalausweises
• Beglaubigte Kopie des Reisepasses inklusive der Seiten, die Beginn und Ende der Gültigkeit zeigen
• Erklärung über die Gründe der Anerkennung
• Briefumschlag der Größe 26x35cm
Die Formblätter für die Anerkennung sind hier erhältlich
• General Documents Unit, YÖK Bilkent / Ankara, oder
• E-Mail an das Direktorat von YÖK, 06539 Bilkent / Ankara
• Für weitere Informationen:
• Tel: + 90.312.298.7142; Fax: + 90.312.266.5060
o Email: [email protected]
o Addresse: Yükseköğretim Kurulu Başkanlığı;
o 06539 Bilkent / ANKARA
Credit: IOM/ Muse Mohammed
1. Programme zur Unterstützung beider Reintegration
Einige private NGOs bieten Sprachkurse an, umden Reintegrationsprozess zu unterstützen.Staatliche Reintegrationsunterstüzung fürRückkehrende existiert in der Türkei bis heuteleider nicht.
2. Finanzielle und administrative Unterstützung
Es gibt keine spezifische finanzielleUnterstützung für Rückkehrende in die Türkeidurch die türkische Regierung.
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VII. Konkrete Unterstützung für Rückkehrende
3. Finanzielle Unterstützung zur Existenzgründung
Es gibt keine spezifische finanzielleUnterstützung zur Existenzgründung fürRückkehrende in der Türkei.
VIII. Kontaktinformationen und nützliche Links (1/3)
Internationale Organisationen, NGOs und Humanitäre Hilfsorganisationen
International Organization for Migration ( IOM)
Tel: 03124543000
E-mail: [email protected]
http://www.turkey.iom.int/
UNHCR
Tel:03124097300 // 444 48 68
E-Mail: [email protected]
http://www.unhcr.org/turkey.html
ASAM
Tel: 03122126012-13-14 // 444 48 68
E-mail: [email protected]
http://sgdd.org.tr/
IHH Humanitarian Relief Foundation
Tel: 02126312121
E-mail: [email protected]
https://www.ihh.org.tr/en/news/turkey
IGAM – İltica ve Göç Araştırmaları Merkezi
Tel: 03124402355
http://www.igamder.org/
IBC International Blue Crescent Relief And
Development Foundation
Tel: 02163841486
E-mail: [email protected]
https://www.ibc.org.tr/EN/613/our-offices
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VIII. Kontaktinformationen und nützliche Links (2/3)
Relevante lokale Organisationen (Arbeitsagenturen, Krankenkassen, etc.)
Employment :
Turkish Employmnt Agency
http://www.iskur.gov.tr/
Pension and Insurance:
Social Security Institution
http://www.sgk.gov.tr/wps/portal/sgk/tr/
Pension and Insurance:
Ministry of Family and Social Policies
http://en.aile.gov.tr/
Health:
Ministry of Health
https://www.saglik.gov.tr/
Services zur Unterstützung bei der Jobsuche, Wohnungssuche, etc.
Ofis Emlak
3. Etap Meydanı 143. Sok. Tepe Blokları 17335 ada c 4/5
Blok, Daire:2
Eryaman Mh. - Etimesgut – ANKARA
Phone: 312 282 18 48
http://www.ofisemlak.com.tr/
Employment:
https://www.kariyer.net/
Emlak Jet
https://www.emlakjet.com/
RE/MAX
PK 237 80220 Şişli 34361 İstanbul
Phone: +90 212 232 4820
Fax: +90 212 232 4827
E-mail: [email protected]
Hurriyet Emlak
https://www.hurriyetemlak.com/
Sahibinden.Com
https://www.sahibinden.com/kategori/emlak-konut
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte auch das Informationsportal zur
Freiwilligen Rückkehr und Reintegration ReturningfromGermany:
https://www.returningfromgermany.de/de/countries/turkey
Sonstige Kontakte (NGOs für Frauen und Kinder, Mikrokreditinstitute, etc.)
AÇEV – Anne ve Çocuk Eğitim Vakfı
Tel: 02122134220
e-mail: [email protected]
https://acev.org/
Sağlık ve Eğitim Vakfı
Tel: 02165315738
E-mail: [email protected]
http://www.sev.org.tr/
KAGİDER - Kadın Girişimciler Derneği
Tel: 02122668261
E-mail: [email protected]
http://www.kagider.org/
Anne ve Bebek Sağlığı Vakfı
Tel: 02163496906
E-mail: [email protected]
https://www.annevebebek.org/
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VIII. Kontaktinformationen und nützliche Links (3/3)
Copyright: IOM/Muse Mohammed