LRS - Stützpunkt Denzlingen 2009 1
LRS und Schule
EinleitungAusführungen
AusspracheMaterial
Pflicht Ermessen
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Zu LRS
Die Aussagen:
......hat keine LRS! Das wächst sich aus!
..sollte es nicht geben.
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Zu LRS
Die Eltern, die Kinder
haben ein Recht auf Beratung, Diagnostik und Förderung
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Zu LRS
Lese- Rechtschreibschwäche Legasthenie (nach ICD 10),
verbunden mit Wahrnehmungsstörungen oder Störungen in der Wahrnehmungsverarbeitung Schwache Leistung auf Grund schwacher Begabung
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Zu LRS
Lese- Rechtschreibschwächeoft nicht isoliert, sondern kombiniert ADSADHSmotorische Defizite
visuelle / auditive Wahrnehmung….
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LRS und Schule
Verwaltungsvorschrift Bildungsplan Methoden des Anfangsunterrichts Bausteine einer Förderung Differenzierte Leistungsfeststellung Unterstützungssystem Schulamt
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VerwaltungsvorschriftAufgabe der Schule
Förderung von Schülern mit Schwierigkeiten im Lesen und/oder Rechtschreiben Verwaltungsvorschrift vom August 2008
für Kl. 1 – 6; Ausnahmen ab Kl. 7 unter der Regelung
Nachteilsausgleich
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Entwicklung eines schulischen Förderkonzepts
Der Unterricht muss differenziert und individualisiert sein
fortlaufende Beobachtung der Lernentwicklung
kontinuierliche Lernstandsdiagnosen
VerwaltungsvorschriftAufgabe der Schule
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Erstellung von Förderplänen und Durchführung von Fördermaßnahmen
Elternberatung verbindliche Diagnose Bedarf rechtzeitig erkennen und
Maßnahmen einleiten Zusammenarbeit mit schulischen und
außerschulischen Partnern
VerwaltungsvorschriftAufgabe der Schule
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Früherkennung: Ab dem 1. Schj. differenzierte
Lernstandsbeschreibung durch den Deutschlehrer, kontinuierliche Lernprozessbeobachtung.
Diagnosen: Lernstandsbeobachtung
(Deutschlehrerin) (HSP, DBL) (Lesetests), weitere Diagnosen (DRT, CFT) durch
Beratungslehrerin
VerwaltungsvorschriftAufgabe der Schule
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Frühzeitig - und immer wieder abwägen
Sind evtl. medizinische Hilfen nötig?Fachärztliche Diagnosen, Kinderpädiatrie,Kinder- und Jugendpsychiatrie
Leistungsprofil durch die Beratungslehrerin Sonderpäd. Dienst einbeziehen Überprüfung an der Karlschule Freiburg
VerwaltungsvorschriftAufgabe der Schule
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Klassenlehrer mit Schulleiter leiten gestuftes päd. Verfahren ein:
Feststellung des Förderbedarfs Beschluss der Klassenkonferenz (mit
Schulleiter) Maßnahmen mit Dokumentation und
Überprüfung Fördergruppen oder LRS – Kurs
qualifizierten Lehrkräfte
VerwaltungsvorschriftAufgabe der Schule
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Wer entscheidet, ob ein Schüler Förderbedarf (LRS) hat?
die Klassenkonferenz
nicht der Hausarzt, nicht LOS, nicht…
VerwaltungsvorschriftAufgabe der Schule
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Entscheidungsgrundlagen: Schüler, die bei standardisierten
Lernstandsbeobachtungen einen T-Wert geringer als 40 erreichen
Leistungen im Lesen und / oder Rechtschreiben dauerhaft (in der Regel ein halbes Schuljahr) geringer als ausreichend
medizinisch begründetes Gutachten über Teilleistungsstörungen
VerwaltungsvorschriftAufgabe der Schule
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VerwaltungsvorschriftAufgabe der Schule
Konsequenzen der Feststellung differenziertes Unterrichtsangebot im Lesen
und Schreiben differenzierte Leistungskontrolle
Wie das geschieht, liegt im Ermessen Teilnahme am LRS-Kurs der Schule keine Note unters Diktat - dafür ein
Kommentar zur Leistung Erfolgsmeldung, keine Fehlermeldung
Vermerk im Zeugnis – weniger gewichtet
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VerwaltungsvorschriftAufgabe der Schule
Vermerk im Zeugnis: Bei der Feststellung der Note in Deutsch
wurden die Leistungen im Rechtschreiben nicht berücksichtigt / zurückhaltend gewichtet.
nahm am LRS-Kurs teil.
(Ausprägung der Gewichtung liegt in der Kompetenz der Deutschlehrerin)
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VerwaltungsvorschriftAufgabe der Schule
Übergangsverfahren zur 5. Klasse:
Notengebung mit besonderer Gewichtung
Empfehlung ausnahmsweise: wenn der Notendurchschnitt fehlt, Voraussetzung: Lern- und Arbeitsverhalten, sowie bisherige Entwicklung lassen erwarten, dass die Anforderungen des Gymnasiums bzw. der Realschule erreicht werden
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Verwaltungsvorschrift
Bei LRSab Klasse 7:Nachteilsausgleich
begründet durch einmedizinisches Gutachten
(Kinder- und Jugendpsychiater)
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VerwaltungsvorschriftNachteilsausgleich – gilt für alle Klassen
Besondere Förderbedürfnisse können sich insbesondere ergeben bei Schwierigkeiten:
im Lesen und Rechtschreiben in Mathematik wegen mangelnder Kenntnis der deutschen Sprache besonderen Problemen im Verhalten und der
Aufmerksamkeit bei chronischen Erkrankungen bei Behinderungen bei Hochbegabung
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Verwaltungsvorschrift Nachteilsausgleich
in begründeten Ausnahmefällen für einzelne Schüler
Schüler und Eltern in die Entscheidungsfindung mit einbinden
mit bindender Wirkung für die Fachlehrer
beschlossen durch die Klassenkonferenz (Vorsitz Schulleitung)
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VerwaltungsvorschriftNachteilsausgleich
Der Nachteilsausgleich lässt das Anforderungsprofil unberührt und bezieht sich auf Hilfen, mit denen die Schüler in die Lage versetzt werden, diesem zu entsprechen.
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VerwaltungsvorschriftNachteilsausgleich
Unterschied:LRS: Anforderungen werden
verringert Hinweis im Zeugnis
Nachteilsausgleich: Anforderungsniveau bleibt, Hilfen, Rahmenbedingungen werden verändert
kein Vermerk im Zeugnis
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VerwaltungsvorschriftNachteilsausgleich
Anpassung der Arbeitszeit besondere technischen und didaktisch-
methodischen Hilfen, wie PC Anpassung der Gewichtung der
schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistung, z.B. stärkere Gewichtung der mündlichen Leistungen bei der Bildung der Zeugnisnote
Abweichung von den äußeren Rahmenbedingungen einer Prüfung
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Bausteine einer Förderung
Vorschulische Förderung Phonologische Bewusstheit Methoden des Anfangsunterrichts Eingangsdiagnose und
Lernstandsdiagnosenfür Lesen und Schreiben
Fördermaßnahmen in der Klassemit Unterstützung der Eltern zu Hause
Teilnahme im LRS – Kurs ab Kl. 2 wenn möglich ab 1. Halbjahr Kl. 1
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Bausteine einer Förderung
Differenzierung in der Klasse: Aufgabenschwierigkeit
Aufgabenmenge differenzierte Leistungsbeschreibung Notengebung
Leseförderung durch ImpulseLesemütter, -väter; Bibliothek, Stille Lesezeit, Lesevertrag, u.a.
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Konzept einer Schule
Kooperation GS – KindergartenVorschulische Förderung der
Phonologischen Bewusstheit
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Konzept einer Schule
Eingangsdiagnosen für Lesen / Schreiben / Rechnen /
Feinmotorik / Konzentration Klassenkonferenz Förderbedarf Elterngespräche
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Konzept einer Schule
Methodenintegration, mehrkanaliges Lernen, FRESCH
Druckschrift ist erste Leseschrift und erste Schreibschrift
Phonologische Bewusstheit
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Konzept einer Schule
Anlauttabelle, freies Schreiben Buchstabentage
unter Beachtung der verschiedenen Lernzugänge (Lernkanäle)
Unterstützung: Silbensprache und Silbenschwingen nach FRESCH
Leseanreize
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Konzept einer Schule
Halbjahr – Klasse 1: Klassenkonferenz – Feststellung Förderbedarf
Lernstandsbeobachtungen (alle Schüler)Lesen und Schreiben(wenn möglich Förderkurs)
Ende von Klasse 1HSP + LesetestFeststellung Förderbedarf - Protokollblatt
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Konzept einer Schule
Halbjahr – Klasse 2: Klassenkonferenz – Feststellung Förderbedarf
Lernstandsbeobachtungen (alle Schüler)Lesen und Schreiben
Ende von Klasse 2HSP + Lesetest (alle Schüler)Feststellung Förderbedarf - Protokollblatt
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Konzept einer Schule
Halbjahr – Klasse 3: Klassenkonferenz – Feststellung Förderbedarf
Lernstandsdiagnosen bei Auffälligkeiten
Ende von Klasse 3Klassenkonferenz – Feststellung Förderbedarf
Lernstandsdiagnosen bei Auffälligkeiten Protokollblatt
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Konzept einer Schule
Klasse 4: Klassenkonferenz – Feststellung Förderbedarf
Grundlage für die Grundschulempfehlung
Zusatzinformation zur Grundschulempfehlungwenn Lesen / Schreiben weniger gewichtet wurde
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LRS – intensivere Diagnose
Beratungslehrerin (Leistungsprofil) Sonderpäd. Dienst Überprüfung an der Karlschule
Freiburg
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LRS – intensivere Diagnose
Fachärzte (Hören / Sehen) Phoniatrie / Pädaudiologie
Praxis / Uniklinik Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ)
Kinderklinik Freiburg Kinder- und Jugendpsychiater
Praxis / Uniklinik
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Bildungsplan
Leitgedanken Entwicklung / langer Prozess Große individuelle Unterschiede Achtung der Persönlichkeit Genaue Diagnostik /Lernprozessanalyse Schrifterwerb als Prozess – nicht Kopie der
Normschrift Fehler als Verbündeter
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Bildungsplan
Aufgabe der Lehrerin:Individuelle Lösungen finden für LRS
Schüler sollen Kompetenzen entwickeln: Strategien erwerben Strukturen entdecken / untersuchen Lerndialoge / über Sprache sprechen Fehlersensibilität
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Bildungsplan
Didaktische Prinzipien
Vorträge / Präsentationen Fehler im Entwurf / Endfassung Rechtschreibaufbau Jeder Unterricht ist immer auch
Sprachunterricht http://www.bildungsstandards-bw.de/
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Leistungskontrollen
Bildungsplan:
Angaben, was die Schüler können sollen
Unterricht muss das dann bieten
(keine Angaben über Arbeiten, und Umfänge)
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VV – Notengebung - Zeugnis
Schulbericht Klasse 1 + 2In Klasse 2 - Note in Deutsch und MathematikIn Klasse 3:Acht Arbeiten in MathematikZwölf Arbeiten in Deutsch, darunter 5 Aufsätze
(Da steht nichts von Klassenarbeiten und Anzahl von Wörtern und ...)
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Zusammensetzung der Note
Sprechen 20 %
Lesen /Umgang mit Texten und Medien
40 %
Schreiben Texte schreiben Rechtschreiben
40 %
Sprachbewusstsein entwickeln
Bewertung wird in den anderen Bereichen integriert
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Außerschulische Förderung
Bitte um Schweigepflichtentbindung (Diagnose)
Bitte um Zusammenarbeit mit der Schule während der Förderung
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LRS und Schule
Oft ist es ein Weg unter viel Mühen.
Man muss den Erfolg wollen. Die Einstellung zum Kind, zum Jugendlichen ist wichtig.
Aber Erfolg kann niemand versprechen.
Fortschritte durch Förderung wird es geben.
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Unterstützung Schulamt
LRS –StützpunkteDenzlingenKollnau
Angebot der Stützpunkte: Fortbildung Beratung
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Unterstützung Schulamt
Verantwortliche beim Schulamt: SRin Sonja Wasmer
Dipl. Päd. Helen Schmalhofer
www.Grundschule-Denzlingen.de
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außerschulisch
Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie e. V.
http://www.legasthenie-lvl-bw.de/