Eingereicht von
Ulf Sigl (01355079)
Angefertigt am
Institut für
Unternehmensrechnung und
Wirtschaftsprüfung
Beurteiler
Univ.-Prof.
Dr. Roman Rohatschek
Mitbetreuung
Mag. Hannes Hofbauer
April, 2018
Ein Literaturüberblick über
die empirischen Erkenntnisse
der Rechnungslegungsfor-
schung zur Bedeutung von
Firmenwertabschreibungen
für Abschlussadressaten
Masterarbeit
zur Erlangung des akademischen Grades
Master of Science
im Masterstudium
Finance & Accounting
II
EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG
Ich erkläre an Eides statt, dass ich die vorliegende Masterarbeit selbstständig und ohne
fremde Hilfe verfasst, andere als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel nicht benutzt
bzw. die wörtlich oder sinngemäß entnommenen Stellen als solche kenntlich gemacht
habe.
Die vorliegende Masterarbeit ist mit dem elektronisch übermittelten Textdokument
identisch.
Linz, 03. April, 2018
………………………………………….
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in dieser Arbeit auf die gleichzeitige Ver-
wendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Personenbezeichnungen
gelten gleichwohl für beide Geschlechter.
III
Inhaltsverzeichnis
Seite
Inhaltsverzeichnis .................................................................................................................................... III
Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................................................. V
Abbildungsverzeichnis ........................................................................................................................... VII
Tabellenverzeichnis .............................................................................................................................. VIII
1 Einleitung ............................................................................................................................. 1
1.1 Problemstellung und Zielsetzung .......................................................................................... 1
1.2 Forschungsfragen .................................................................................................................. 4
1.3 Aufbau der Arbeit .................................................................................................................. 5
2 Status quo der Firmenwertbilanzierung in den IFRS ...................................................... 5
2.1 Definition des goodwill ......................................................................................................... 5
2.2 Erstbilanzierung und purchase price allocation .................................................................... 8
2.3 Folgebilanzierung nach dem impairment only approach .................................................... 10
2.3.1 Impairment test nach IAS 36 ............................................................................................... 10
2.3.1.1 Zuordnung zu einer cash generating unit ............................................................................ 11
2.3.1.2 Zeitpunkt für einen impairment test .................................................................................... 12
2.3.1.3 Durchführung des impairment test und Ermittlung des recoverable amount ...................... 13
2.3.2 Erfassung einer Wertminderung/einer Zuschreibung .......................................................... 15
2.3.3 Kritische Würdigung der Folgebewertung nach dem IOA .................................................. 16
2.3.3.1 Kritik zum IOA ................................................................................................................... 16
2.3.3.2 Alternativen zum IOA ......................................................................................................... 19
3 Systematisierung der Rechnungslegungsforschung ....................................................... 20
3.1 Empirische Rechnungslegungsforschung ............................................................................ 23
3.1.1 Deskriptiv, vergleichende empirische Rechnungslegungsforschung .................................. 23
3.1.2 Wirkungsorientierte empirische Rechnungslegungsforschung ........................................... 23
3.2 Methodologie im Bereich der wirkungs- und nutzenorientierten empirischen
Rechnungslegungsforschung ............................................................................................... 26
3.2.1 Prognoseeignungsansatz ...................................................................................................... 27
3.2.1.1 Themen und Forschungsfragen ........................................................................................... 27
3.2.1.2 Kritische Würdigung des Prognoseeignungsansatzes ......................................................... 27
3.2.2 Verhaltenswissenschaftlicher Ansatz .................................................................................. 28
3.2.2.1 Themen und Forschungsfragen ........................................................................................... 28
3.2.2.2 Kritische Würdigung des verhaltenswissenschaftlichen Ansatzes ...................................... 29
3.2.3 Kapitalmarktorientierter Ansatz .......................................................................................... 31
3.2.3.1 Themen und Forschungsfragen ........................................................................................... 31
3.2.3.2 Kritische Würdigung des kapitalmarktorientierten Ansatzes .............................................. 33
4 Methodik bei der Durchführung des systematischen literature review ......................... 35
IV
4.1 Festlegen der Suchbegriffe und Auswahl der Datenbanken ................................................ 36
4.2 Praktisches Screening .......................................................................................................... 37
4.3 Methodisches Screening ...................................................................................................... 38
5 Wesentliche Erkenntnisse zur Bedeutung von Firmenwertabschreibungen................ 41
5.1 Studien zur Prognoserelevanz zukünftig zu erwartender Zahlungsströme bzw. zukünftiger
Erträge ................................................................................................................................. 43
5.2 Studien zur Ermessensausübung: earnings management, big bath accounting… ............... 51
5.3 Studien zur Entscheidungsnützlichkeit ................................................................................ 73
5.4 Studien zu Erklärungen des Börsenpreises .......................................................................... 83
6 Schlussfolgerungen .......................................................................................................... 104
6.1 Conclusio ........................................................................................................................... 104
6.2 Implikationen für Standardsetzer, Wissenschaft und die accounting community ............. 106
6.3 Limitationen und Empfehlungen für zukünftige Forschungen .......................................... 108
Verzeichnis der Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsanweisungen .......................................... 109
Literaturverzeichnis .............................................................................................................................. 110
V
Abkürzungsverzeichnis
Abb. Abbildung
Abs. Absatz
AICPA American Institute of Certified Public Accountants
Art. Artikel
ASC Accounting Standards Codification
ASU Accounting Standards Update
Aufl. Auflage
bzw. beziehungsweise
CGU cash generating unit
DAX Deutscher Aktienindex
DPR Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung
DStR Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift)
EFRAG European Financial Reporting Advisory Group
EG Europäische Gemeinschaft
EU Europäische Union
EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
f. folgende
FASB Financial Accounting Standards Board
ff. fortfolgende
FTSE Financial Times Stock Exchange Index
GAAP Generally Accepted Accounting Principles
GuV Gewinn- und Verlustrechnung, Gewinn- und Verlsutrechnung
HGB Handelsgesetzbuch
Hrsg. Herausgeber
i. d. R. in der Regel
i. S. d. im Sinne des
IAS International Accounting Standard
IASB International Accounting Standards Board
IFRS International Financial Reporting Standard/s
IFRS for SMEs IFRS for small and medium sized entities
IOA impairment only approach
IRZ Zeitschrift für Internationale Rechnungslegung
Jg. Jahrgang
KoR Zeitschrift für internationale und kapitalmarktorientierte
Rechnungslegung
lit. littera
MDAX Mid-Cap-DAX
Nr. Nummer
p. page
PAT Positive Accounting Theory
PIR Post-implementation Review
ROA return on assets
ROE return on equity
RWZ Zeitschrift für Recht und Rechnungswesen
RZ Randziffer
S. Seite
SDAX Small-Cap-DAX
SFAS Statement of Financial Accounting Standards
SIC Standing Interpretations Committee
VI
Tab. Tabelle
TecDAX Technologie-Index
u. a. und andere
UGB Unternehmensgesetzbuch
US United States
usw. und so weiter
Vgl. vergleiche
VHB Verband der Hochschullehrer für Betriebswirtschaft
Vol. Volume
z. B. zum Beispiel
VII
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Schematische Darstellung der Rechnungslegungsforschung ............................ 22
Abb. 2: Ablaufmodell eines literature review ................................................................ 35
Abb. 3: Studienhäufigkeit pro Jahr ................................................................................. 40
Abb. 4: Angewendete Rechnungslegungsstandards bei den Untersuchungsobjekten .... 40
Abb. 5: VHB-JQ3 Rating der veröffentlichenden Journale ............................................ 41
Abb. 6: Anzahl der Studien je Themengebiet ................................................................. 42
VIII
Tabellenverzeichnis
Tab. 1: Studien zum Prognoseeignungsansatz ................................................................ 50
Tab. 2: Studien zur Ermessensausübung ........................................................................ 72
Tab. 3: Studien zur Entscheidungsnützlichkeit ............................................................... 82
Tab. 4: Studien zur Erklärung des Börsenpreises ......................................................... 103
1
1 Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung
Die Folgebewertung von Firmenwerten und die damit im Zusammenhang stehenden
Firmenwertabschreibungen stehen im Fokus vielfacher Kritik.1 Aufgrund der aktuell
anzuwendenden Folgebewertungsmethode werden vor allem nicht durchgeführte im-
pairments genauer betrachtet. Inwieweit der impairment only approach (IOA) hierbei
grundsätzlich eine Rolle spielt, lässt sich erst nach Klärung der Frage, in welchem
Ausmaß Firmenwertabschreibungen für Abschlussadressaten von Bedeutung sind, beur-
teilen.
Mit Einführung des Statement of Financial Accounting Standards (SFAS) 142 schaffte
das Financial Accounting Standards Board (FASB) die Methode des pooling of interest
zur Bilanzierung des goodwill ab und führte zeitgleich den IOA ein, der durch den In-
ternational Financial Reporting Standard (IFRS) 3 in die IFRS implementiert wurde.2
IFRS 3 ersetzt seit 31. März 2004 den International Accounting Standard (IAS) 22 und
die Standing Interpretations Committee (SIC)-Interpretationen SIC 9, SIC 22 und
SIC 28.
Das International Accounting Standards Board (IASB) unterstellt, dass der goodwill
einem asset mit unbestimmbarer Nutzungsdauer entspricht und daher, zum Zwecke ei-
nes hohen Informationsgehaltes für die Rechnungsabschlussadressaten, eine planmäßige
Abschreibung nicht sachgerecht erscheint. Der IOA sieht einen mindestens einmal im
Jahr durchzuführenden impairment test vor.3 Ein derartiger Wertminderungstest ist
nicht auf Unternehmensebene durchzuführen, sondern bedingt nach IAS 36.80 eine Zu-
ordnung des Firmenwerts auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten, sogenannte cash
generating units (CGU).4 Aus konzeptioneller Sicht wird beim IOA kritisiert, dass der
derivative Firmenwert keiner kontinuierlichen Wertminderung unterliegt, da das IASB
eine unbestimmbare Nutzungsdauer faktisch mit einer unendlichen Nutzungsdauer
gleichsetzt. Die Wettbewerbsvorteile auf Konkurrenzmärkten, denen der derivative
goodwill zugrunde liegt, gehen allerdings im Zeitablauf verloren, falls das Management
nicht regelmäßig in deren Erhalt investiert. Als weiterer Kritikpunkt wird angeführt,
1 Vgl. unter anderem GUNDEL, T. u. a. (2014), S. 132ff; DREESEN, H. (2013), S. 469; EBERT,
M./SIMONS, D. (2009), S. 623ff. 2 Vgl. BEYER, B. (2015), S. 1.
3 Vgl. IAS 36.90.
4 Vgl. POTTGIEßER, G. u. a. (2005), S. 1750.
2
dass eine alleinige außerplanmäßige Abschreibung eines Geschäfts- oder Firmenwerts
dem matching principle (Grundsatz einer periodengerechten Erfolgsermittlung) wider-
spricht.5
Alle kapitalmarktorientierten Gesellschaften, die dem Recht eines Mitgliedstaats der EU
unterliegen und deren Wertpapiere an einem geregelten Markt i. S. d. Art. 1 Abs. 13 der
Richtlinie 93/22/EWG des Rates zugelassen sind, müssen ihre konsolidierten Abschlüs-
se spätestens seit dem Jahr 2005 nach einheitlichen Rechnungslegungsstandards, den
IAS, aufstellen.6 Die Regelungen des IAS 36 gerieten im Rahmen der Finanz- und Wirt-
schaftskrise verstärkt in den Fokus von Theorie und Praxis. LEIBFRIED sieht die Proble-
matik unter anderem darin, dass die Rechnungslegung keine Naturwissenschaft, sondern
eine angewandte Sozialwissenschaft sei und somit auch erheblichen politischen Einflüs-
sen und individuellen Anreizen ausgesetzt ist.7 Vor allem die Gestaltungsmöglichkeiten
in Verbindung mit der Folgebewertung von Geschäfts- oder Firmenwerten werden in
der Literatur sehr kritisch gesehen. So ergeben sich z. B. für das Management erhebli-
che bilanzpolitische Spielräume bei der Allokation des goodwill oder bei der Ermittlung
des recoverable amount, das unter anderem dazu führen kann, dass ein goodwill im-
pairment entweder gar nicht oder nur zeitverzögert durchgeführt wird.8
Widerstand gegen den IOA entstand im Zuge der Finanzkrise 2008 und 2009 vor allem
deswegen, da in dieser Zeit weniger goodwill impairments vorgenommen wurden als
erwartet. Einige Institutionen, wie das American Institute of Certified Public Accoun-
tants (AICPA), die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) und die
Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR), wenden sich teilweise gegen den IOA.
Auch Rechnungslegungssysteme, wie die IFRS for SMEs (IFRS for small and medium-
sized entities), entschieden sich gegen den IOA und bedienen sich einer planmäßigen
Abschreibung9. Das Accounting Standards Update (ASU) des FASB für Accounting
Standards Codification (ASC) 35010
, der von privaten Unternehmen anzuwenden ist,
sieht beispielsweise ein Wahlrecht zwischen IOA und planmäßiger Abschreibung vor.11
Aufgrund der unterschiedlichen Bilanzierung und Bewertung ergeben sich im internati-
onalen Geschehen erhebliche Schwierigkeiten bei der Vergleichbarkeit von Unterneh-
5 Vgl. GUNDEL, T. u. a. (2014), S. 133.
6 Vgl. Verordnung (EG) Nr. 1606/2002, Art. 4.
7 Vgl. LEIBFRIED, P. (2016), S. 355.
8 Vgl. BÖMELBURG, P. u. a. (2017), S. 119f.
9 Vgl. IFRS for SMEs 19.23.
10 Vgl. FASB, ASC 350, S. 3.
11 Vgl. BEYER, B. (2015), S. 2.
3
men. Eine standardisierte Abbildung, die derartige Defizite beseitigen würde, ist daher
wünschenswert.12
Die Folgebewertung des goodwill in Form des IOA ist eines der regelmäßig und am
kontroversesten diskutierten Themen der IFRS. Fokus der Diskussionen im Zusammen-
hang mit dem IOA sind die stetig steigenden goodwill-Buchwerte und die im Vergleich
dazu verhältnismäßig geringen Abschreibungen dieses Bilanzpostens im Zeitablauf.
International gesehen stehen sich Befürworter und Gegner des IOA etwa in gleichem
Ausmaß gegenüber.13
Ein besonderer Stellenwert kann diesem Thema vor allem auf-
grund zunehmender Internationalisierung der Märkte, von denen vor allem große Un-
ternehmen betroffen sind, beigemessen werden.14
Eine bedeutende Form der internatio-
nalen Vernetzung von Unternehmen sind Kapitalverflechtungen im Ausland. Infolge-
dessen stehen Beteiligungserwerbe an bestehenden Unternehmen vermehrt im Fokus
der Beschäftigungs- und Wirtschaftspolitik.15
Die bilanzierten goodwills haben mittlerweile ein derartiges Ausmaß erreicht, dass ein
direkter Wechsel zu einem Abschreibungsregime oder einer direkten Verrechnung mit
dem Eigenkapital erhebliche Probleme in der Bilanzstruktur vieler Unternehmen zur
Folge hätte.16
KÜTING untersuchte 134 Unternehmen, die an den Indizes DAX, MDAX,
SDAX und TecDAX notieren17
hinsichtlich ihres Abschreibungsverhaltens in Bezug auf
den Geschäfts- oder Firmenwert. Der Autor kommt zu dem Resultat, dass der Werte-
verzehr des derivativen goodwill in der deutschen IFRS-Konsolidierungspraxis durch
den IOA nicht ausreichend abgebildet werden kann. Vor dem Hintergrund, dass der
goodwill einer Zusammenfassung vieler immaterieller Faktoren entspricht und darüber
hinaus in hohem Grade unsicher ist muss das Ergebnis der Auswertungen der goodwill-
Abschreibungen kritisch hinterfragt werden, da im Jahr 2012 bei den untersuchten deut-
schen Konzernen das gesamte Abschreibungsvolumen, im Vergleich zum Restbuchwert
des goodwill vor erfolgter Abschreibung, nur 1,68 % betrug.18
GUNDEL/ MÖHLMANN-
MAHLAU/SÜNDERMANN untersuchten 18 Unternehmen, die ebenfalls an denselben Indi-
zes, wie jene in der Studie von KÜTING, notieren und ermittelten eine wenig plausible
Nutzungsdauer der goodwills, bezogen auf die gemittelten Anschaffungskosten der
12
Vgl. POTTGIEßER, G. u. a. (2005), S. 1749. 13
Vgl. BÖMELBURG, P. u. a. (2017), S. 119f. 14
Vgl. MÄDER, O. B./HIRSCH, B. (2011), S. 179. 15
Vgl. ENGEL, D. u. a. (2011), S. 5. 16
Vgl. LEIBFRIED, P. (2016), S. 355. 17
Vgl. KÜTING, K. (2013), S. 1795. 18
Vgl. KÜTING, K. (2013), S. 1803.
4
Firmenwerte je Konzern, von 121 Jahren. Die Autoren verweisen, aufgrund ständig
steigender Buchwerte von Geschäfts- oder Firmenwerten und demgegenüber verhält-
nismäßig geringen Abschreibungen von goodwills, auf die Existenz einer sogenannten
goodwill Blase.19
Ziel dieser Arbeit ist es, den Status quo der empirischen Rechnungslegungsforschung
im Zusammenhang mit goodwill impairments und der damit einhergehenden Entschei-
dungsnützlichkeit zu erheben. Hierbei soll unter anderem die Relevanz von goodwill
impairments für wirtschaftliche Entscheidungen der Abschlussadressaten systematisiert
werden. Im besonderen Fokus steht die Frage, inwieweit sich goodwill impairments auf
Kapitalmarktentscheidungen von Investoren und die Festsetzung von Transaktionsprei-
sen im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen auswirken. Weitere interessante
Aspekte bilden die Wert- sowie die Entscheidungsrelevanz von goodwill impairments,
Studien zur Wahrnehmung bzw. Interpretation von Firmenwertabschreibungen durch
Investoren und Analysten sowie Untersuchungen zur Bedeutung des goodwill als In-
strument der Ergebnissteuerung.
1.2 Forschungsfragen
Aufgrund der in KAPITEL 1.1 beschriebenen Problematik bei goodwill impairments er-
geben sich nun eine Reihe von Fragestellungen, die es im Rahmen dieses literature re-
view zu beantworten gilt. Die vorliegende Arbeit orientiert sich mit ihrer Struktur an
den folgenden vier Fragekomplexen:
Inwiefern wirken sich goodwill impairments auf die Kapitalmarktentscheidun-
gen von Investoren und die Festsetzung von Transaktionspreisen im Rahmen
von Unternehmenszusammenschlüssen aus?
Inwieweit besitzen goodwill impairments Relevanz hinsichtlich der Marktkapita-
lisierung von Unternehmen und/oder bezüglich der Entscheidungsfindungen von
Shareholdern?
Inwieweit kann ein goodwill impairment eines Unternehmens vom Management
als Instrument zur Ergebnissteuerung eingesetzt werden bzw. in welchem Aus-
maß wird dies getan?
In welchem Ausmaß werden goodwill impairments von Investoren und Analys-
ten wahrgenommen bzw. berücksichtigt?
19
Vgl. GUNDEL, T. u. a. (2014), S. 136.
5
Bei dieser Forschungsarbeit handelt es sich um eine systematische Literaturrecherche
mit Vorwärts- und Rückwärtsintegration, einer anschließenden qualitativen Artikelana-
lyse und einer abschließenden Synthese inklusive Analyse der Ergebnisse. Im Speziel-
len wird versucht, eine Generalisierung der in den analysierten Artikeln enthaltenen
Kernaussagen vorzunehmen und Trends bzw. Gemeinsamkeiten bei den analysierten
Forschungsergebnissen abzubilden. Mit dieser Vorgehensweise wird das Ziel verfolgt,
eine Beantwortung der Forschungsfragen herbeizuführen.
1.3 Aufbau der Arbeit
In KAPITEL 2 werden zunächst die wesentlichen Grundlagen der goodwill-Bilanzierung
erörtert. Eine Systematisierung der Rechnungslegungsforschung erfolgt in KAPITEL 3.
Die in dieser Studie angewandte Methodik wird in KAPITEL 4 näher erläutert. Nach ei-
ner kurzen Einführung in die Systematik dieser Literaturrecherche, einer Definition der
Suchbegriffe, der Auswahl der Datenbanken und dem Festlegen des verwendeten Such-
strings in KAPITEL 4.1 erfolgt in KAPITEL 4.2 zuerst das praktische und danach in KAPI-
TEL 4.3 das methodische Screening. Im Anschluss an das methodische Screening wer-
den induktiv Cluster erarbeitet und einer qualitativen Inhaltsanalyse bzw. einer Synthese
unterzogen.
KAPITEL 5 beschäftigt sich ausführlich mit den Ergebnissen der Literaturrecherche. Hier
werden sie in angemessener Weise für den Leser aufbereitet und die Forschungsfragen
werden durch Interpretation der Ergebnisse beantwortet. Abschließend zeigt KAPITEL 6
Implikationen für Standardsetzer, Wissenschaft und für die accounting community auf
und erarbeitet Empfehlungen für die zukünftige Forschung.
2 Status quo der Firmenwertbilanzierung in den IFRS
2.1 Definition des goodwill
Gemäß IFRS 3.32 ergibt sich ein goodwill im Erwerbszeitpunkt aus folgender Berech-
nung: Nach Aufsummierung der übertragenen Gegenleistung für den Beteiligungser-
werb, dem Wert aller nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen und
des beizulegenden Zeitwerts bereits gehaltener Anteile am erworbenen Unternehmen
werden von diesem Betrag die identifizierbaren Vermögenswerte zum fair value, ver-
mindert um die identifizierbaren Schulden (ebenfalls zum fair value) des erworbenen
6
Unternehmens subtrahiert.20
Ein goodwill der bei einem Unternehmenszusammen-
schluss entsteht, versteht sich somit als Residuum.21
Ein goodwill, auch Geschäfts- oder Firmenwert genannt, ist ein Vermögenswert, der
künftigen wirtschaftlichen Nutzen aus anderen bei einem Unternehmenszusammen-
schluss erworbenen Vermögenswerten darstellt, die nicht einzeln identifiziert und sepa-
rat angesetzt werden können.22
Ein Geschäfts- oder Firmenwert generiert selbständig
keine Cashflows, kann nicht individuell übertragen werden und kann nicht direkt ge-
messen werden.23
Ein goodwill leitet sich somit aus künftigen Erträgen ab, die mit Hilfe
des Unternehmenszusammenschlusses generiert werden sollen. Der goodwill kann in
vier Komponenten zerlegt werden. Zuerst sollen Erträge aus nicht bilanzierungsfähigen
Vermögenswerten des erworbenen Unternehmens generiert werden. Dieser sogenannte
going-concern goodwill entspricht dem originären goodwill des erworbenen Unterneh-
mens. Weiters können Erträge infolge einer Restrukturierung des erworbenen Unter-
nehmens entstehen und somit durch eine effizientere Nutzung vorhandener Ressourcen
ein Restrukturierungs-goodwill identifiziert werden. Erwartete Kosten- und/oder Er-
tragssynergien aus einem Unternehmenszusammenschluss spiegeln sich im Synergie-
goodwill wider. Abschließend sei noch der Strategie-goodwill erwähnt, der die durch
einen Unternehmenszusammenschluss hinzugewonnenen Handlungsalternativen ver-
körpert. So können durch Zusammenschlüsse z. B. oftmals Eintrittsbarrieren in lukrati-
ve Märkte überwunden werden.24
Gemäß Definition ist ein immaterieller Vermögenswert ein identifizierbarer, nicht mo-
netärer Vermögenswert ohne physische Substanz.25
Ein immaterieller Vermögenswert
ist identifizierbar, wenn er separierbar ist oder aus vertraglichen bzw. gesetzlichen
Rechten besteht.26
Die Definition eines immateriellen Vermögenswerts erfüllen weder
der originäre noch der derivative goodwill.27
Ein derivativer Geschäfts- oder Firmen-
wert ist aus dem Anwendungsbereich des IAS 38 explizit ausgenommen28
und für einen
originären Geschäfts- oder Firmenwert kann das Kriterium der Identifizierbarkeit auf-
grund IAS 38.11 nicht erfüllt werden. Demzufolge erfüllt ein Geschäfts- oder Firmen-
20
Vgl. WULF, I. (2009), S. 732. 21
Vgl. KPMG (2016): RZ 2.6.1010.10 p. 304; KPMG (2016), RZ 3.3.20.10, p. 448. 22
Vgl. IFRS 3.A. 23
Vgl. EFRAG (2017), RZ 1.11, p. 9. 24
Vgl. PELLENS, B. u. a. (2017), S. 856. 25
Vgl. IAS 38.8. 26
Vgl. IAS 38.12; IFRS 3.46. 27
Vgl. ADLER, H. u. a. (2002): Abschnitt 8, RZ 7. 28
Vgl. IAS 38.3 lit. f.
7
wert nicht die Definitionskriterien eines immateriellen Vermögenswerts.29
Dem Ver-
ständnis des IASB zufolge ist der goodwill ein immaterieller Vermögenswert, der bis
auf das Kriterium der Identifizierbarkeit sämtliche Definitionsmerkmale eines solchen
erfüllt.30
IFRS 3.A bestätigt dem goodwill eindeutig einen Vermögenswertcharakter,
obwohl er nicht durch eigenständige Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts bestimmt
wird, sondern sich als Residualgröße bei der Kaufpreisallokation ergibt.31
Beim Geschäfts- oder Firmenwert wird zwischen dem originären und dem derivativen
unterschieden. Während der originäre bzw. selbst geschaffene goodwill nach IAS 38.48
einem Ansatzverbot unterliegt, besteht für den derivativen bzw. entgeltlich erworbenen
goodwill eine Ansatzpflicht.32
Da sowohl der Kaufpreis als auch die Summe der Zeit-
werte des bilanziellen Nettovermögens bei der Ermittlung des Unterschiedsbetrags sub-
jektiven Einflüssen unterliegen, stellt auch der derivative goodwill einen subjektiv ge-
prägten Betrag dar.33
IFRS 3 enthält eine widerlegbare Vermutung, dass eine Gruppe
von Vermögenswerten innerhalb derer ein goodwill vorhanden ist, einem Unternehmen
gleichzusetzen ist. Ein Geschäftsbetrieb benötigt nicht zwangsweise einen Geschäfts-
oder Firmenwert, ist jedoch einer vorhanden kann der Erwerber der Vermögenswerte
davon ausgehen, dass ein Geschäftsbetrieb vorliegt.34
Der Geschäfts- oder Firmenwert kann von zwei unterschiedlichen Perspektiven ausge-
hend gesehen werden. Entweder aus der top-down perspective, die den goodwill als ei-
nen Bestandteil von etwas Größerem (den Gesamterwerb) sieht oder aus der bottom-up
perspective die den goodwill als die Summe seiner einzelnen Bestandteile definiert.35
Bereits 1988 erschufen COLLEY/VOLKAN mit der excess earnings view einerseits und
der hidden assets view andererseits die Grundlage für diese beiden Sichtweisen.36
Bei
der top-down perspective wird die gesamte Investition auf ihre einzelnen Bestandteile
heruntergebrochen, die verschiedenen, identifizierbaren Vermögenswerte werden ange-
setzt und der verbleibende Rest wird dem goodwill zugeschrieben. Bei der bottom-up
perspective ist der goodwill jener Betrag, der über den fair values der identifizierbaren
Vermögenswerte hinaus bezahlt wird. Folglich verkörpert er erworbene Ressourcen, die
29
Vgl. ADLER, H. u. a. (2002): Abschnitt 8, RZ 49. 30
Vgl. PELLENS, B. u. a. (2017), S. 856. 31
Vgl. E&Y (2017), p. 602; PELLENS, B. u. a. (2017), S. 877. 32
Vgl. IFRS 3. 32; Vgl. KPMG (2016), RZ 3.3.140, p. 454. 33
Vgl. BRÖSEL, G./MÜLLER, S. (2007), S. 36. 34
Vgl. IFRS 3.B12; E&Y (2017), p. 569; KPMG (2016), RZ 2.6.30.190, p. 242. 35
Vgl. JOHNSON, L. T./PETRONE, K. R. (1998), p. 294. 36
Vgl. COLLEY, J. R./VOLKAN, A. G. (1988), p. 35f.
8
für den Erwerber wertvoll sind und kann somit auch als Erwerbsprämie interpretiert
werden. 37
2.2 Erstbilanzierung und purchase price allocation
Seit Einführung des IFRS 3 ist die Erwerbsmethode die einzig zulässige Methode zur
Abbildung von Unternehmenszusammenschlüssen. Nach IFRS 3.5 erfordert die Er-
werbsmethode die Identifizierung des Erwerbers, die Bestimmung des Erwerbszeit-
punkts, den Ansatz und die Bewertung der erworbenen, identifizierbaren Vermögens-
werte, der übernommenen Schulden und aller nicht beherrschenden Anteile an dem er-
worbenen Unternehmen sowie die Bestimmung und Bilanzierung des Geschäfts- oder
Firmenwerts bzw. eines Gewinns aus dem Erwerb zu einem Preis unter dem Marktwert.
Im Rahmen der Kaufpreisallokation (purchase price allocation) müssen erworbene
Vermögensgegenstände, Schulden und eventuelle nicht beherrschende Anteile zum bei-
zulegenden Zeitwert am Erwerbsstichtag angesetzt werden.38
Sie müssen als Teil des
Unternehmenszusammenschlusses identifizierbar sein. Die Ansatzkriterien, die immate-
rielle Vermögenswerte und Schulden infolge des Rahmenkonzeptes erfüllen müssen,
werden gemäß IFRS 3.13 häufig erst aufgrund des erfolgten Unternehmenszusammen-
schlusses erfüllt.39
Die Bestandteile der nicht beherrschenden Anteile können wahlweise zum beizulegen-
den Zeitwert (full goodwill approach) oder mit dem Saldo aus dem, den nicht beherr-
schenden Gesellschaftern zustehenden Anteil an den identifizierbaren Vermögenswer-
ten und den Schulden des erworbenen Unternehmens (partial goodwill approach) be-
wertet werden.40
Bei der purchase price allocation dürfen nur Vermögenswerte und
Schulden angesetzt werden, die auch tatsächlich Bestandteil des Unternehmenszusam-
menschlusses sind. Ebenso dürfen bei der Ermittlung der Kaufpreiszahlung nur jene
Zahlungen herangezogen werden, die für die Erlangung der Beherrschung des Ge-
schäftsbetriebes aufgewendet wurden.41
IFRS 3 kennt einige Ausnahmen von den Ansatz- und Bewertungsgrundsätzen, wobei
Eventualverbindlichkeiten (contingent liabilities) die einzige Ausnahme vom Ansatz-
37
Vgl. JOHNSON, L. T./PETRONE, K. R. (1998), p. 294. 38
Vgl. IFRS 3.18. 39
Vgl. PELLENS, B. u. a. (2017), S. 873. 40
Vgl. IFRS 3.19. 41
Vgl. BUSCHHÜTER, M. (2011): IFRS 3, RZ 30.
9
grundsatz verkörpern. Diese werden separat passiviert, wenn sie einer gegenwärtige
Verpflichtung aus vergangenen Ereignissen gleichkommen und ihr beizulegender Zeit-
wert verlässlich bestimmbar ist. Sowohl eine Ausnahme vom Ansatzgrundsatz als auch
vom Bewertungsgrundsatz besteht gemäß IFRS 3.24-28 für latente Steuern, für Leis-
tungen an Arbeitnehmer und für Vermögenswerte für Entschädigungsleistungen. Für
zurückerworbene Rechte, Schulden oder Eigenkapitalinstrumente aus Aktienoptions-
programmen oder aus dem Ersatz solcher sowie für zur Veräußerung gehaltene Vermö-
genswerte sieht IFRS 3 zudem eine Ausnahme vom Bewertungsgrundsatz vor.42
Ein goodwill, der bei einem Unternehmenszusammenschluss entsteht, wird mit dem Tag
der Akquisition angesetzt.43
Der goodwill wird berechnet als Differenz aus der Summe
der zum beizulegenden Zeitwert bestimmten Gegenleistung, des Betrags aller nicht be-
herrschenden Anteile sowie dem Zeitwert der bereits zuvor gehaltenen Anteile am er-
worbenen Unternehmen und dem Wert des zum Erwerbszeitpunkt bestehenden, neu
bewerteten Nettovermögen, dass der Differenz zwischen der zum Erwerbszeitpunkt
identifizierbaren Vermögenswerten und den übernommenen Schulden entspricht.44
Die-
ser positive Unterschiedsbetrag wird im Erwerbszeitpunkt als Vermögenswert akti-
viert.45
Trotz Vermögenswertcharakter des goodwill gemäß IFRS 3.A. leitet sich dessen
erstmaliger Wertansatz als Residualgröße aus der Kaufpreisallokation ab und wird nicht
durch eigenständige Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts bestimmt. Hinsichtlich
latenter Steuern in Verbindung mit einem Geschäfts- oder Firmenwert sieht IAS 12.21
explizit ein Ansatzverbot vor und vermeidet so eine Erhöhung des Buchwerts dieses, als
Restwert bewerteten, goodwill.46
Ergibt sich bei der Berechnung des Geschäfts- oder Firmenwerts nach IFRS 3.32 ein
passiver Unterschiedsbetrag, so liegt ein bargain purchase bzw. ein lucky buy vor. Ge-
mäß IFRS 3.34 ist ein solcher passiver Unterschiedsbetrag, nachdem der Erwerber eine
abermalige Überprüfung des Ansatzes und der Bewertung der zugegangenen Vermö-
genswerte und Schulden vorgenommen hat, im Gewinn oder Verlust zu erfassen.47
Insgesamt lassen sich in IFRS 3 weitgehend komplexe Ansatz- und Bewertungskriterien
im Rahmen der purchase price allocation erkennen. Deren Anwendung ermöglicht bei
42
Vgl. PELLENS, B. u. a. (2017), S. 875f. 43
Vgl. KPMG (2016): RZ 2.6.1010.10 p. 304; KPMG (2016), RZ 3.3.20.10, p. 448. 44
Vgl. IFRS 3.32, lit. a. 45
Vgl. PELLENS, B. u. a. (2017), S. 877. 46
Vgl. PELLENS, B. u. a. (2017), S. 877. 47
Vgl. THEILE, C./PAWELZIK, K. U. (2010): IFRS 3, RZ 5712.
10
der Neubewertung, bzw. bei der Aufdeckung stiller Reserven und stiller Lasten sowie
beim erstmaligen Ansatz verschiedener Vermögenswerte, bilanzpolitische Spielräume
für die Annahmen und Prognosen des Managements. Aufgrund der unterschiedlichen
Behandlung bei der Folgekonsolidierung (stille Reserven werden im Gegensatz zum
goodwill i. d. R. planmäßig Gewinn- und Verlustwirksam abgeschrieben) wird dem
Management so eine Einflussnahme auf die künftige Vermögens-, Finanz- und Ertrags-
lage ermöglicht.48
2.3 Folgebilanzierung nach dem impairment only approach
Eine planmäßige Abschreibung von aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerten ist seit
Einführung des IFRS 3 und IAS 36 per 31. März 2004 nicht mehr zulässig. Seit diesem
Zeitpunkt ist die Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten nach dem impair-
ment only approach zumindest einmal jährlich anhand eines impairment test zu über-
prüfen.49
Prinzipiell ist ein Vermögenswert wertgemindert, wenn es dem Unternehmen
nicht möglich ist dessen erzielbaren Betrag, entweder durch dessen Gebrauch oder des-
sen Verkauf, wiederzugewinnen. Zweck eines impairment test ist sicherzustellen, dass
ein goodwill nicht mit einem höheren Betrag erfasst wird als mit dessen erzielbaren Be-
trag. Ist der erzielbare Betrag niedriger als der Buchwert, so liegt ein Wertminderungs-
bedarf vor.50
2.3.1 Impairment test nach IAS 36
Ein impairment test eines Geschäfts- oder Firmenwerts, der bei einem Unternehmenszu-
sammenschluss i. S. d. IFRS 3 entsteht, ist gemäß IAS 36.80-99 durchzuführen.51
Bei
der Beurteilung, ob ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung (triggering event) vor-
liegt, sind unter IAS 36.12 demonstrativ Anhaltspunkte angeführt, die es zumindest zu
beachten gilt. Hier werden sowohl Anhaltspunkte aus externen Informationsquellen als
auch aus internen Informationsquellen genannt. Ein Unternehmen kann auch andere
Anhaltspunkte, dass ein goodwill impairment vorliegt, identifizieren, die ebenso eine
Verpflichtung zur Durchführung eines impairment test zur Folge haben.52
Der goodwill
unterliegt als Vermögenswert mit unbestimmter Lebensdauer keiner planmäßigen Ab-
48
Vgl. PELLENS, B. u. a. (2017), S. 877. 49
Vgl. HOPF, G./OBERHUMER, C. (2005), S. 80. 50
Vgl. E&Y (2017), p. 1387. 51
Vgl. IFRS 3.B63; Vgl. E&Y (2017), p. 663. 52
Vgl. IAS 36.12.; IAS 36.13; E&Y (2017), p. 1393.
11
schreibung, sondern muss zumindest einmal jährlich auf dessen Werthaltigkeit getestet
werden.53
2.3.1.1 Zuordnung zu einer cash generating unit
Aufgrund der Tatsache, dass ein goodwill weder Mittelzu- noch Mittelabflüsse, die un-
abhängig von andern Vermögenswerten sind, erzeugt besteht hinsichtlich dessen Be-
wertung ein Problem.54
Definitionsgemäß kann ein goodwill Cashflows nur in Kombi-
nation mit anderen Vermögenswerten generieren. Daraus folgt, dass ein impairment test
nur für einen goodwill alleine nicht durchgeführt werden kann.55
Daher ist ein goodwill
bereits im Zeitpunkt seiner erstmaligen Erfassung, jedoch spätestens bis zum Ende der
Berichtsperiode, die der Berichtsperiode folgt, in der der Unternehmenszusammen-
schluss stattfand, CGUs zuzuordnen.56
Diese in IAS 36.84 genannte Frist ist auch dann
einzuhalten, wenn der zugrunde liegende Unternehmenszusammenschluss bilanziell
noch nicht abgebildet wurde.57
Nicht immer ist es möglich den goodwill einer einzelnen
CGU zuzuordnen. Infolge dessen ist es erforderlich, den goodwill einer Gruppe von
CGUs zuzuordnen.58
Die erstmalige Allokation eines goodwill bei einem Unternehmenszusammenschluss
erfolgt in zwei Schritten. Zuerst sind jene Gruppen von Vermögenswerten festzustellen,
die am Vorteil, der durch den derivativen goodwill vermittelt wird, partizipieren. Da-
nach kann dieser goodwill korrekt auf jene Gruppen aufgeteilt werden.59
Die Zuordnung
des goodwill auf CGUs hat zu erfolgen, damit eine eventuelle Wertminderung des
goodwill festgestellt werden kann.60
Methoden, wie ein goodwill auf CGUs oder auf
Gruppen von CGUs verteilt werden kann, werden in IAS 36 nicht bereitgestellt. Ein
Unternehmen ist jedoch gefordert nach der Identifizierung der CGUs, die an den Syner-
gien des Unternehmenszusammenschlusses partizipieren, eine angemessene Methodik
für die Verteilung des goodwill anzuwenden.61
Damit eine derartige Zuordnung nicht willkürlich erfolgt, bestehen Regelungen die dem
entgegenwirken. So sieht IAS 36.80 lit. a vor, dass der Geschäfts- oder Firmenwert hin-
53
Vgl. IAS 36.10 lit. b; IAS 36.90; E&Y (2017), p. 603; KPMG (2016), 3.3.200.20, p. 460. 54
Vgl. BAETGE, J. u. a. (2006): IAS 36, RZ 92. 55
Vgl. E&Y (2017), p. 1411. 56
Vgl. IAS 36.84; BAETGE, J. u. a. (2006): IAS 36, RZ 91. 57
Vgl. BAETGE, J. u. a. (2006): IAS 36, RZ 97a. 58
Vgl. E&Y (2017), p. 1388. 59
Vgl. BÖCKEM, H./SCHLÖGEL, G. (2011), S. 184. 60
Vgl. IAS 36.80. 61
Vgl. E&Y (2017), p. 1413.
12
sichtlich seiner Werthaltigkeit auf der jeweils niedrigsten Ebene innerhalb eines Unter-
nehmens, auf der ein goodwill vom Management überwacht wird, zu testen ist. Des
Weiteren darf eine Einheit bzw. eine Gruppe von Einheiten, denen ein goodwill zuge-
ordnet wird, nicht größer sein als ein Geschäftssegment nach IFRS 8.5.62
2.3.1.2 Zeitpunkt für einen impairment test
An jedem Abschlussstichtag hat ein Unternehmen einzuschätzen, ob ein Anzeichen da-
für ersichtlich ist, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Ist ein Anhalt-
punkt für eine Wertminderung gegeben, so hat das Unternehmen den erzielbaren Betrag
des Vermögenswerts zu schätzen63
und im Falle eines Geschäfts- oder Firmenwerts eine
Wertminderungsprüfung durchzuführen.64
Unabhängig von einem Anhaltspunkt für
eine Wertminderung ist ein Wertminderungstest für einen, bei einem Unternehmenszu-
sammenschluss erworbenen goodwill, zumindest einmal jährlich gemäß den Paragra-
phen IAS 36.80-99 durchzuführen.65
Der Wertminderungstest muss nicht am Ende einer
Berichterstattungsperiode durchgeführt werden, sondern kann zu einem beliebig ge-
wählten Zeitpunkt stattfinden. Ein einmal gewählter Zeitpunkt muss in den Folgeperio-
den beibehalten werden.66
Wird ein goodwill in einer Periode erstmalig bilanziell angesetzt, so muss ein impair-
ment test noch vor Ende des Geschäftsjahres durchgeführt werden. Danach kann der
Zeitpunkt für den impairment test frei gewählt werden, muss aber aufgrund des Stetig-
keitsgebots in den Folgeperioden beibehalten werden.67
Ein Abweichen von dem ur-
sprünglich gewählten Zeitpunkt ist nur bei Vorliegen gewichtiger Gründe möglich.68
Werden Vermögenswerte der zu überprüfenden CGU zeitgleich auf ein impairment ge-
testet, so sind diese impairment tests zuerst durchzuführen. Im Anschluss daran und
nach erfolgter Erfassung der Wertminderungen dieser Vermögenswerte ist die, den Ge-
schäfts- oder Firmenwert enthaltende Einheit, einem impairment test zu unterziehen.69
62
Vgl. BÖCKEM, H./SCHLÖGEL, G. (2011), S. 184. 63
Vgl. IAS 36.9. 64
Vgl. IAS 36.13. 65
Vgl. IAS 36.96. lit. b; BAETGE, J. u. a. (2006): IAS 36, RZ 20. 66
Vgl. IAS 36.96; E&Y (2017), p. 1455. 67
Vgl. E&Y (2017), p. 1391. 68
Vgl. IAS 36.10. lit. a; BAETGE, J. u. a. (2006): IAS 36, RZ 20a. 69
Vgl. IAS 36.97; E&Y (2017), p. 1456.
13
Selbige Reihenfolge gilt, wenn eine CGU innerhalb einer Gruppe von CGUs, der ein
goodwill zugeordnet wurde, auf impairment getestet wird.70
Von einem impairment test einer CGU, der ein goodwill zugeordnet wurde, wie in IAS
36.10 grundsätzlich vorgeschrieben, kann jedoch unter gewissen Voraussetzungen ab-
gesehen werden und jener erzielbare Betrag herangezogen werden, der in der vorange-
gangen Periode ermittelt wurde. Dies ist möglich, wenn sich weder Vermögenswerte
noch Schulden dieser CGU seitdem wesentlich verändert haben, der zuletzt ermittelte
erzielbare Betrag wesentlich höher als der Buchwert der CGU war und die Ereignisse,
die seit der letzten Ermittlung des erzielbaren Betrags eingetreten sind darauf schließen
lassen, dass ein neu ermittelter erzielbarer Betrag mit hoher Wahrscheinlichkeit den
Buchwert überschreitet. 71
2.3.1.3 Durchführung des impairment test und Ermittlung des recoverable
amount
Beim impairment test wird der erzielbare Betrag (carrying amount) einer CGU mit de-
ren Buchwert zuzüglich des, dieser CGU zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts
verglichen.72
Der erzielbare Betrag einer CGU wird ermittelt, indem der beizulegende
Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten (fair value less costs of disposal) und der Nut-
zungswert (value in use) verglichen werden, wobei der höhere der beiden Beträge maß-
geblich ist.73
Diese beiden Wertekategorien des recoverable amount zeigen einerseits
eine interne und andererseits eine externe Perspektive auf eine CGU inklusive goodwill.
Der internen Perspektive ist der value in use als Nutzungswert einer CGU zuzuordnen.
Der externen der fair value less cost of disposal, der dem Wert eines fiktiven Verkaufs
entspricht. Der Standardsetzer unterstellt in diesem Zusammenhang eine rationale Un-
ternehmensführung, da der Verweis auf den höheren der beiden Werte sich auf der
Vermutung einer wertoptimalen Nutzung der Vermögenswerte eines Unternehmens
begründet.74
Der Nutzungswert ist der Barwert der künftigen Cashflows, die sich voraussichtlich aus
einem Vermögenswert bzw. einer CGU ableiten lassen.75
Bei der Berechnung des Nut-
zungswerts müssen folgende Punkte enthalten sein: eine Schätzung der künftigen Cash-
70
Vgl. IAS 36.98; E&Y (2017), p. 1457. 71
Vgl. IAS 36.99; BAETGE, J. u. a. (2006): IAS 36, RZ 34a. 72
Vgl. IAS 36.90; BAETGE, J. u. a. (2006): IAS 36, RZ 93. 73
Vgl. IAS 36.6; KPMG (2016), RZ 3.10.30.30, p. 627. 74
Vgl. HACHMEISTER, D./RUTHARDT, F. (2014), S. 377. 75
Vgl. IAS 36.3; BAETGE, J. u. a. (2006): IAS 36, RZ 11.
14
flows, eine zu erwartende Veränderung dieser Cashflows, ein Zinseffekt, ein Preis für
die mit dem Vermögenswert verbundenen Unsicherheit und andere Faktoren wie z. B.
Illiquidität.76
Die heranzuziehenden Cashflows sollten auf den aktuellsten Budgets be-
ruhen und Prognosen nur für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren erstellt werden,
da zuverlässige Vorhersagen für einen längeren Zeitraum nur selten verfügbar sind.77
Der fair value i. S. d. IFRS 13.2 ist jener Wert, der im Rahmen eines ordnungsgemäßen
Geschäfts zwischen zwei Markteilnehmern zum Bewertungsstichtag bei einer Veräuße-
rung erzielt bzw. bezahlt würde. Der Verweis des IFRS 13 auf die Heranziehung markt-
orientierter Verfahren ist in der Praxis schwer umzusetzen. Mangels hinreichend ver-
gleichbarer, börsennotierter Unternehmen zur Ermittlung von Multiplikatoren ist im
Rahmen eines goodwill impairment test für eine fundamentale Bewertung der goodwill-
CGU ebenso wie bei der Ermittlung des value in use auf ein discounted cashflow-
Verfahren zurückzugreifen.78
Sowohl beim value in use als auch beim fair value werden
somit Cashflows diskontiert, die i. d. R. jedoch nicht ident sind, da Marktteilnehmer
eventuelle Erweiterungsinvestitionen, Restrukturierungen usw. bereits einpreisen wür-
den.79
Überschreitet der erzielbare Betrag einer CGU den Buchwert selbiger CGU zuzüglich
des, ihr zugeordneten goodwill, so ist kein impairment-Bedarf gegeben. Liegt der
Buchwert einer CGU einschließlich des zugeordneten goodwill über dem erzielbaren
Betrag, so liegt eine Wertminderung vor.80
Setzt ein Unternehmen gemäß dem Wahl-
recht in IFRS 3.19 die nicht beherrschenden Anteile nicht zum beizulegenden Zeitwert,
sondern nur mit deren anteiligen Nettovermögen an, so wird auch im Konzernabschluss
der goodwill nur mit dem auf das Mutterunternehmen entfallenden Anteil ausgewie-
sen.81
Bei Ermittlung des erzielbaren Betrags wird jedoch der auf die nicht beherrschen-
den Anteile entfallende goodwill mitberücksichtigt und daher muss der goodwill in die-
sem Fall zum Zwecke eines impairment test aufgestockt werden, da nur so eine korrekte
Vergleichbarkeit garantiert werden kann.82
76
Vgl. IAS 36.30. 77
Vgl. IAS 36.35; E&Y (2017), p. 1429. 78
Vgl. HACHMEISTER, D./RUTHARDT, F. (2014), S. 378. 79
Vgl. HACHMEISTER, D./RUTHARDT, F. (2014), S. 381. 80
Vgl. IAS 36.90; BAETGE, J. u. a. (2006): IAS 36, RZ 93. 81
Vgl. IAS 36.C4. 82
Vgl. BAETGE, J. u. a. (2006): IAS 36: RZ 98.
15
Bei einem impairment test ist es nicht immer zwingend notwendig sowohl den fair va-
lue less costs of disposal als auch den value in use zu bestimmen. Ist der fair value less
costs of disposal höher als der Buchwert der CGU, so bedarf es keiner Berechnung des
value in use bzw. einer Abwertung der CGU. Komplexer wird die Aufgabe, wenn der
fair value less costs of disposal hingegen niedriger als der Buchwert ist, da in diesem
Fall eine Berechnung des value in use benötigt wird.83
2.3.2 Erfassung einer Wertminderung/einer Zuschreibung
Liegt eine Wertminderung i. S. d. IAS 36.90 vor, so ist diese gemäß IAS 36.104 zu er-
fassen. Demzufolge ist der Wertminderungsaufwand folgendermaßen zu verteilen: Zu-
nächst gilt es den Buchwert jeglichen Geschäfts- oder Firmenwerts, der der CGU zuge-
ordnet wurde, zu vermindern und danach, sofern ein weiterer Wertminderungsbedarf
besteht, anteilig die Buchwerte der anderen Vermögenswerte dieser CGU zu kürzen.84
Ein Buchwert eines einzelnen Vermögenswerts darf nicht unter seinen beizulegenden
Zeitwert abzüglich dessen Veräußerungskosten, seinen Nutzungswert oder Null herab-
gesetzt werden. Wird bei einem Vermögenswert eine dieser drei Untergrenzen unter-
schritten, so ist der Betrag, der sonst dem Vermögenswert zugeordnet worden wäre,
anteilig auf die anderen Vermögenswerte der Einheit zu verteilen.85
Wird ein goodwill einmal abgewertet, so ist nach IAS 36.124 eine erneute Zuschreibung
bei einer Wertaufholung desselbigen untersagt. Gerechtfertigt wird diese Vorgehens-
weise durch den Standard damit, dass eine Umkehr des impairment eher einer Zunahme
des originären goodwill als einer Wertaufholung des erworbenen Geschäfts- oder Fir-
menwerts geschuldet wird und IAS 38 den Ansatz eines selbst geschaffenen goodwill
untersagt. Problematisch ist hier zu sehen, dass ein impairment test nicht zwischen ei-
nem originären und einem derivativen goodwill zu unterscheiden vermag.86
Entsteht bei
einem impairment test einer CGU eine Wertaufholung, so ist diese nicht dem goodwill,
sondern nur den Vermögenswerten anteilig des Buchwerts, dieser Einheit zuzuordnen.87
83
Vgl. E&Y (2017), p. 1388. 84
Vgl. IAS 36.104; BAETGE, J. u. a. (2006): IAS 36, RZ 94. 85
Vgl. IAS 36.105. 86
Vgl. E&Y (2017), p. 1457. 87
Vgl. IAS 36.122.
16
2.3.3 Kritische Würdigung der Folgebewertung nach dem IOA
2.3.3.1 Kritik zum IOA
Dem IOA werden in mehreren Studien, unter anderen in jenen von
CHEN/KOHLBECK/WARFIELD, ZANG oder GODFREY/KOH, durchwegs positive Eigen-
schaften zugesprochen. Diesen Studien zufolge konnte durch den IOA der Informati-
onsgehalt, den Rechnungslegungsdaten in Bezug auf den goodwill enthalten, gesteigert
werden und somit auch die Entscheidungsrelevanz von goodwill impairment-
Informationen verbessert werden.88
Die Ausrichtung der IFRS auf die Informations-
funktion ist ursächlich dafür, dass der IOA im Vergleich zur planmäßigen Abschreibung
grundsätzlich als theoretisch überlegenes Bewertungskonzept anerkannt wird. Dessen
praktische Umsetzung wird jedoch z. B. von Standardsetzern, Regulierern oder Wissen-
schaftlern häufig kritisiert und die deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung sieht den
IOA sogar als häufigsten Grund für Rechnungslegungsfehler.89
Bei einem impairment test wird der Buchwert mit dem erzielbaren Betrag einer CGU
verglichen. Für ein späteres goodwill impairment ist folglich auch die Allokation des
goodwill auf die CGUs von Bedeutung. Da die Zuordnung des goodwill zu den CGUs
nach den Einschätzungen des Managements erfolgt, ist diese Ermessenssache.90
Durch
die infolge vom Management genutzten Gestaltungsspielräume ist eine Vergleichbarkeit
von Konzernabschlüssen nur erschwert möglich.91
Nicht nur aufgrund erheblicher Er-
messenspielräume, sondern auch wegen der Möglichkeit des Managements diese oppor-
tunistisch zu nutzen, wodurch häufig zu niedrige bzw. überhaupt keine impairments
vorgenommen werden, unterliegt der IOA seit seiner Einführung teils heftiger Kritik.92
Selbst HOOGERVORST, Vorsitzender der IASB, gesteht in einem Interview ein, dass ein
generelles Empfinden dahingehend besteht, dass goodwill impairments erst lange nach
dem tatsächlich erlittenen wirtschaftlichen Verlust realisiert werden.93
Problematisch wird auch das Wachsen der goodwill Blase gesehen. Viele Unternehmen
weisen einen, im Vergleich zum Eigenkapital, sehr hohen goodwill aus. Daraus resultie-
ren vermehrt Ergebnisverzerrungen ebenso wie sich eine zunehmende Intransparenz
von IFRS-Abschlüssen abzeichnet. Dies steht der, von den IFRS beworbenen, Informa-
88
Vgl. CHEN, C. u. a. (2008); ZANG, Y. (2008); GODFREY, J. M./KOH, P.-S. (2009). 89
Vgl. BÖCKING, H.-J. u. a. (2015), S. 320. 90
Vgl. GUNDEL, T. u. a. (2014), S. 132. 91
Vgl. DREESEN, H. (2013), S. 469. 92
Vgl. BÖCKING, H.-J. u. a. (2015), S. 319. 93
Vgl. HOOGERVORST, H./TEITLER-FEINBERG, E. (2015), S. 134.
17
tionsfunktion des IOA entgegen.94
Einer Untersuchung von DREESEN zufolge tendieren
im Rahmen dieser Studie analysierte SDAX-Unternehmen dazu, den bilanzierten good-
will, solange dies vermeidbar ist, nicht in angemessener Höhe abzuschreiben. Oft wer-
den impairments erst nach erfolgtem Wechsel des Topmanagements vorgenommen,
wohingegen diese sogar in Krisenzeiten trotz sinkender Börsenkurse häufig vernachläs-
sigt werden.95
DREESEN ermittelte in seiner Untersuchung eine durchschnittliche Ab-
schreibungsdauer des goodwill von 41 Jahren. Hier stellt sich die Frage, ob ein derarti-
ger Planungshorizont realistisch ist und eine derartige Abschreibungsdauer der, durch
den IASB geforderten, true and fair view gerecht werden kann.96
Ursächlich dafür kann
eine erfolgsabhängige Entlohnung des Managements sein oder die Tatsache, dass sich
das Management weigert einzugestehen einen zu hohen Preis bei der vorangegangenen
Akquisition bezahlt zu haben. Nicht zuletzt hätte ein goodwill impairment einen negati-
ven Einfluss auf das Ergebnis und somit auf den Börsenkurs.97
Des Weiteren können viele subjektive Einschätzungen bei der Berechnung des value in
use im Rahmen eines impairment test auftreten. Da dieser Wert in der Praxis zumeist
durch ein discounted cashflow-Verfahren berechnet wird, bieten sich bilanzielle Gestal-
tungsspielräume für das Management hinsichtlich der Einschätzung der zukünftigen
Cashflows, dem Zeitraum der Planung, der Wachstumsrate98
und/oder dem Abzinsungs-
satz.99
Auch WATTS sieht bei der Bestimmung zukünftiger Cashflows ein hohes Potenti-
al eventueller Manipulationen gegeben.100
Zusätzlich bietet das Methodenwahlrecht
gemäß IFRS 3.19 bei der Bewertung der Anteile anderer Gesellschafter eine bilanzielle
Gestaltungsmöglichkeit. Die Anwendung dieses Methodenwahlrechts, kombiniert mit
einem Erwerb in mehreren Tranchen erlaubt eine gezielte Beeinflussung der Höhe des
bilanzierten goodwill, sowohl nach oben als auch nach unten.101
Rein konzeptionell ist die Unterstellung, dass es sich bei einem goodwill um einen im-
materiellen Vermögenswert mit unbestimmbarer Nutzungsdauer und somit einer fak-
tisch unendlichen Nutzungsdauer handelt, ebenfalls zu hinterfragen. Der goodwill als
Residualgröße wird bei Unternehmenszusammenschlüssen auf entstehende Wettbe-
94
Vgl. GUNDEL, T. u. a. (2014), S. 130. 95
Vgl. DREESEN, H. (2013), S. 469. 96
Vgl. DREESEN, H. (2013), S. 469. 97
Vgl. ROGLER, u. a. (2012), S. 350. 98
Vgl. IAS 36.33. 99
Vgl. GUNDEL, T. u. a. (2014), S. 132. 100
Vgl. WATTS, R. L. (2003), p. 217. 101
Vgl. EBERT, M./SIMONS, D. (2009), S. 629.
18
werbsvorteile und Synergien zurückgeführt. Wird jedoch nicht regelmäßig in den Ver-
bleib solcher Wettbewerbsvorteile investiert, gehen diese verloren und somit muss von
einer Begrenzung der Lebensdauer des goodwill ausgegangen werden.102
Bei einem impairment test und der dafür nötigen Ermittlung des recoverable amount
wird nicht nur der derivative, sondern auch der originäre Geschäfts- oder Firmenwert in
die Berechnung eingebunden. Grund hierfür ist die Tatsache, dass ein impairment test
nicht zwischen selbst erstellten und erworbenen goodwill unterscheidet.103
Damit ver-
bunden ist das Problem des goodwill-Substitutionseffekts. Wird von einer planmäßigen
Abnutzung der Synergiepotentiale, für die der goodwill ursprünglich bezahlt wurde,
ausgegangen und steht demgegenüber kein impairment des bilanzierten goodwill, so
wurde der derivative goodwill durch einen originären goodwill substituiert.104
Kritisch zu sehen sind im Zusammenhang mit dem IOA auch der sogenannte CGU-
bezogene impairment-Bedarf und der Zeiteffekt. Hierbei sind zwei unterschiedliche
Szenarien möglich, einerseits, dass ein vorgenommenes goodwill impairment nicht dem
Wertverlust des goodwill, sondern jenem der einzelnen Vermögenswerte der getesteten
CGU zuzurechnen ist und somit grundsätzlich eine gesunkene Ertragskraft der CGU
signalisiert. Zweitens, die Auswirkung des Zinseffekts in Verbindung mit den zu erwar-
teten Überrenditen. Durch die jährliche Aufzinsung der zu erwarteten Überrenditen
kommt es zu einer Werterhöhung des goodwill. Obwohl diese Wertsteigerung bilanziell
nicht erfasst werden darf, ist es dennoch möglich, dass durch sie eventuell impairments
ausgeglichen werden.105
Schlussendlich werden dem IOA auch positive Effekte zugeschreiben, da er dem Ma-
nagement die Möglichkeit bietet vertrauliche Informationen zu veröffentlichen. Exper-
ten kritisieren in diesem Zusammenhang jedoch die Tatsache, dass es sehr komplex und
kostspielig ist einen IOA in ein Unternehmen zu implementieren.106
Gegner des IOA
sind vor allem in den Reihen der Jahresabschlussersteller zu finden, wohingegen Nutzer
wie z. B. Analysten von Finanzberichten den IOA befürworten und ihn aufgrund seiner
Eigenschaft entscheidungsnützliche Informationen zu liefern beibehalten wollen.107
102
Vgl. GUNDEL, T. u. a. (2014), S. 132. 103
Vgl. E&Y (2017), p. 1412. 104
Vgl. HAAKER, A. (2008), S. 373f. 105
Vgl. HAAKER, A. (2008). S. 375ff. 106
Vgl. SCHATT, A. u. a. (2016), p. 323. 107
Vgl. BÖCKING, H.-J. u. a. (2015), S. 321.
19
2.3.3.2 Alternativen zum IOA
Eine Alternative zum IOA ist die planmäßige Abschreibung des goodwill über eine
festgelegte Nutzungsdauer. Vor Einführung des IOA war diese in IAS 22 geregelt. Im
HGB bzw. UGB ist die planmäßige Abschreibung heute noch vorgeschrieben. Den kon-
zeptionellen Wandel hin zum IOA begründet das IASB damit, dass hier ein immateriel-
ler Vermögenswert mit unbestimmbarer Nutzungsdauer vorliege und somit eine Ab-
schreibung über eine bestimmte Nutzungsdauer willkürlich wäre. Nach Ansicht des
IASB spiegelt der IOA den Wertverlauf des goodwill genau wider, wohingegen eine
planmäßige Abschreibung keine entscheidungsnützlichen Informationen für den Ab-
schlussadressaten bietet.108
Im post implementation review (PIR) zu IFRS 3 wird festgehalten, dass Investoren be-
züglich der Bilanzierung des goodwill geteilter Meinung sind. Einerseits gibt es Befür-
worter des IOA, da sie der Meinung sind, eine fehlende Amortisation des goodwill er-
leichtere die Beurteilung, ob eine Akquisition so funktioniert, wie erwartet. Andererseits
befürworten manche Investoren die planmäßige Abschreibung des goodwill, da sie der
Meinung sind, dass ein derivativer bzw. erworbener goodwill durch einen originären
und somit selbst erschaffenen goodwill ersetzt wird.109
Weiters sind nicht wenige Teil-
nehmer am Post-implementation Review (PIR) der Meinung, dass ein impairment test
komplex, zeitaufwändig und teuer sei.110
Vom Komitee des PIR wurde unter anderem
eine hohe Dringlichkeit bezüglich der Behandlung des goodwill in der Bilanz und des-
sen impairment test festgestellt. Die Überlegungen gehen dahin, inwieweit ein impair-
ment test erleichtert werden kann und ob ein Modell der Kombination von planmäßiger
Abschreibung und impairment test sinnvoll ist.111
Gemäß GULER zieht das FASB drei Alternativen für die Folgebewertung eines Ge-
schäfts- oder Firmenwerts in Betracht. Erstens, eine planmäßige Abschreibung des
goodwill über seine erwartete Lebensdauer in Kombination mit einem vereinfachten
impairment test bei Auftreten von triggering events. Zweitens, eine direkte Abschrei-
bung des goodwill entweder im Eigenkapital oder über die Gewinn- und Verlustrech-
nung (GuV) im Zeitpunkt der Akquisition und drittens, ein vereinfachter impairment
test ohne einer planmäßigen Abschreibung. Eine dieser Alternativen, die vom FASB für
108
Vgl. GUNDEL, T. u. a. (2014), S. 131. 109
Vgl. PIR IFRS 3 (2015), p. 5 and p. 21. 110
Vgl. PIR IFRS 3 (2015), p. 6. 111
Vgl. PIR IFRS 3 (2015), p. 8.
20
möglich gehalten werden, beinhaltet die Abschaffung des jährlich durchzuführenden
impairment test und daher ist es wichtig zu erforschen, ob ein goodwill impairment un-
ter dem jetzigem Regime im Verhältnis zu den goodwill-Aufwendungen vor Einführung
des Standards mehr nutzenbringende Informationen, unter anderem für Inverstoren,
vermittelt.112
Letztere Entscheidungen von Standardsetzern lassen auf eine Wiedereinführung der
planmäßigen Abschreibung schließen ohne dabei jedoch den impairment test abzuschaf-
fen. AMORÓS MARTÍNEZ/CAVERO RUBIO appellieren in ihrer Studie an die verschiede-
nen internationalen Regulatoren einen Prozess der Debatte und der Reflektion zu eröff-
nen. Anstatt die Amortisation wieder einzuführen, ist es ihnen zufolge von Bedeutung
die Komplexität und Subjektivität des impairment test zu verringern, restriktivere Richt-
linien einzuführen, die den opportunistischen Spielraum begrenzen und für mehr Trans-
parenz zu sorgen.113
In einem Diskussionspapier der EFRAG, das im Juni 2017 veröffentlicht wurde, werden
keine konkreten Alternativen zum IOA aufgezeigt, jedoch werden Möglichkeiten ange-
führt, die den goodwill impairment test verbessern könnten. Ziel von drei genannten,
möglichen Maßnahmen, die im Folgenden kurz geschildert werden, ist die Erhöhung
der Relevanz und der Effektivität eines impairment test. Die Erste Maßnahme sieht eine
zusätzliche Anleitung bei der Allokation des goodwill und eine Veröffentlichung von
Informationen über die Zusammensetzung des goodwill vor. Weiters könnten Überle-
gungen von Cashflows aus zukünftigen Restrukturierungen bei der Bestimmung des
recoverable amount zugelassen werden. Als dritte Option wird das Abzielen auf den
originären goodwill bei Ermittlung der recoverable amount gesehen. Hierbei soll konk-
ret der identifizierte Wertzuwachs des intern generierten Geschäfts- oder Firmenwert
vom recoverable amount einer CGU abgesetzt werden.114
3 Systematisierung der Rechnungslegungsforschung
Grundsätzlich dient die Ermittlung des Unternehmenserfolges der öffentlichen Rech-
nungslegung und somit der Information sämtlicher externer Stakeholder. Zur vollstän-
digen Befriedigung der Informationsbedürfnisse externer Stakeholder ist die Feststel-
lung des Gewinns jedoch nicht ausreichend. Die Theorie der öffentlichen Rechnungsle-
112
Vgl. GULER, L. (2016), p. 2. 113
Vgl. AMORÓS MARTÍNEZ, A./CAVERO RUBIO, J. A. (2017), p. 11. 114
Vgl. EFRAG (2017), p. 6.
21
gung beschäftigt sich daher einerseits mit der Frage, inwieweit Rechnungslegungsin-
formationen Informationsgehalt besitzen und ob dieser gesteigert werden kann.115
In der internationalen Rechnungslegungsforschung nimmt die US-amerikanische Wis-
senschaft eine führende Rolle ein.116
Die dortige Rechnungslegung baut auf einem
Rahmenkonzept auf und schafft mit diesem einen theoretischen Bezugsrahmen für die
Entstehung und Weiterentwicklung von Rechnungslegungsstandards. Mit ihren sechs
SFAC verfolgt die US-amerikanische Rechnungslegung primär das Ziel sowohl interne
als auch externe Stakeholder, dabei insbesondere Eigenkapitalgeber, mit den benötigten
Informationen zu versorgen.117
In der internationalen Rechnungslegungsforschung sind
drei Hauptforschungsstränge118
existent. Diese sind der klassische Forschungsansatz,
der die normative Rechnungslegungsforschung widerspiegelt und in dieser Arbeit nicht
weiter verfolgt wird, der positive Forschungsansatz und der kapitalmarktbasierte For-
schungsansatz.119
Diese Aufzählung der Forschungsstränge ist von Überschneidungen
geprägt, wobei der zur Anwendung kommende Forschungsstrang stets von der Zielset-
zung des oder der Forschenden abhängig ist.120
Bei der Rechnungslegungsforschung im
deutschsprachigen Raum wird grundsätzlich zwischen einer normativen und einer empi-
rischen Rechnungslegungsforschung unterschieden, wobei beide eine detaillierte Unter-
gliederung aufweisen. Die vorliegende Arbeit ordnet sich inhaltlich der empirischen
Rechnungslegungsforschung zu. In Abb. 1 wurde zur Kenntlichmachung dieses Zu-
sammenhangs der relevante Forschungsstrang grafisch hervorgehoben.
115
Vgl. COENENBERG, G. u. a. (2016), S. 1324. 116
Vgl. PRATHER-KINSEY, J. J./RUESCHHOFF, N. G. (2004), p. 74. 117
Vgl. TRAUTWEIN, A. (2008), S. 43. 118
Vgl. WHITE, G. u. a. (2003), p. 167. 119
Vgl. WHITE, G. u. a. (2003), p. 164. 120
Vgl. HOCHREITER, G. (2017), S. 193.
22
Abb. 1: Schematische Darstellung der Rechnungslegungsforschung
(in Anlehnung an Trautwein, A. (2008), S. 64)
Die normative Rechnungslegungsforschung legt ein Hauptaugenmerk darauf, Vorschlä-
ge abzugeben, aufgrund derer eine Verbesserung des Informationsgehalts der öffentli-
chen Rechnungslegung herbeigeführt werden kann. Normative Ansätze befassen sich
mit vielfältigen Fragestellungen, die sich auf folgende drei Bereiche zusammenfassen
lassen: erstens in die betriebswirtschaftliche Bilanztheorie mit dem Hauptforschungsge-
biet der Vermögensbewertung; zweitens in die Bilanzrechtstheorie, die sich der Frage-
stellung einer Gesetzesauslegung im Rahmen der Bilanzrechtsprechung widmet; und
drittens in die Bilanzgestaltungstheorie mit dem Themenschwerpunkt der Bilanzpoli-
tik.121
Erklärtes Ziel dieser Arbeit ist es, die empirischen Erkenntnisse zur Bedeutung
von goodwill impairments für Abschlussadressaten zu untersuchen und infolgedessen
wird im weiteren Verlauf dieser Arbeit der Bereich der normativen Rechnungslegungs-
forschung vernachlässigt. Interessant für die Beantwortung der formulierten For-
schungsfragen dieser Arbeit ist somit im Wesentlichen der Nutzen für Rechnungsle-
gungsadressaten. Hierzu werden Studien analysiert, die die Themen Prognoserelevanz,
Entscheidungsrelevanz und das Thema der Wertrelevanz von goodwill impairments
behandeln. Der Fragestellung zur Ergebnissteuerung durch das Management wird nach-
gegangen, indem wirkungsorientierte Studien, die Rückwirkungen auf unternehmeri-
sche Entscheidungen bzw. Bestimmungsfaktoren für die Gestaltung der Rechnungsle-
gung als Gegenstand der Forschung innehaben, berücksichtigt werden.
121
Vgl. COENENBERG, G. u. a. (2016), S. 1325.
23
3.1 Empirische Rechnungslegungsforschung
BALL/BROWN und BEAVER begründeten die empirische Rechnungslegungsforschung
wie sie heute bekannt ist.122
Durch deren Arbeiten erfuhr die Analyse der Beziehungen
zwischen Fundamentaldaten der Rechnungslegung und dem Kapitalmarkt zunehmend
an Bedeutung.123
Vor allem die Entwicklungen in der Kapitalmarkttheorie waren aus-
schlaggebend für die Forschungstätigkeit auf diesem Gebiet. Die Theorie effizienter
Märkte (Markteffizienzhypothese)124
ist nach wie vor ein entscheidender Einflussfaktor
im Bereich der Wertrelevanzforschung.125
Im Bereich der empirischen Rechnungsle-
gungsforschung lassen sich Untersuchungen in zwei Bereiche aufteilen. Einerseits wer-
den sie in den Bereich der deskriptiv, vergleichenden Untersuchungen und andererseits
in den Bereich der wirkungsorientierten Untersuchungen gegliedert.
3.1.1 Deskriptiv, vergleichende empirische Rechnungslegungsforschung
Bei der deskriptiv, vergleichenden empirischen Rechnungslegungsforschung werden
jene Phänomene, die in der Rechnungslegungspraxis auftreten, abbildend erfasst
und/oder miteinander verglichen. Hauptaufgabe der deskriptiv, vergleichenden Rech-
nungslegungsforschung ist somit die Dokumentation der angewandten Rechnungsle-
gungspraxis mit anschließender vergleichender Bestandsaufnahme selbiger. Mikro- und
makroökonomische Auswirkungen der Rechnungslegung können mit derartigen Studien
jedoch weder analysiert noch erklärt werden.126
Deskriptiv, vergleichende Studien sind
in der Lage empirische Erkenntnisse zur goodwill-Bilanzierung zu generieren und wer-
den daher im Rahmen dieses literature review berücksichtigt.
3.1.2 Wirkungsorientierte empirische Rechnungslegungsforschung
COENENBERG/HALLER/SCHULTZE zufolge beschäftigt sich ein Teil der wirkungsorien-
tierten Rechnungslegungsforschung mit den Bestimmungsfaktoren für die Rechnungs-
legungsgestaltung in der Praxis (ex post value).127
Schwerpunkt dieser Forschungsrich-
tung ist eine Erklärung herbeizuführen, warum eine bestimmte Rechnungslegungsme-
thode von einem Unternehmen oder einem Standardsetzer gewählt wurde. Diese For-
122
Vgl. KOTHARI, S. P. (2001), p. 212. 123
Vgl. TRAUTWEIN, A. (2008), S. 34. 124
Die Markteffizienzhypothese von FAMA (1970) besagt, dass in effizienten Märkten alle Markt-
teilnehmer rational handeln und dass alle wichtigen Informationen für Marktteilnehmer gleich-
ermaßen frei zugänglich sind. 125
Vgl. WHITE, G. u. a. (2003), S. 166. 126
Vgl. OBERDÖRSTER, T. (2009), S. 28. 127
Vgl. COENENBERG, G. u. a. (2016), S. 1325.
24
schungsrichtung wird auch häufig als positive accounting theory (PAT) bezeichnet. 128
Die PAT geht davon aus, dass sich Akteure bei der Entscheidungsfindung betreffend die
Gestaltung der Rechnungslegung streng utilitaristisch verhalten und so eine Maximie-
rung des eigenen Wohlergehens (own welfare) herbeiführen.129
Der PAT liegt die Erfor-
schung jener Faktoren zugrunde, die einerseits auf Unternehmensebene die Anwendung
gewisser Rechnungslegungsstandards und/oder das Ausüben von Wahlrechten bewirken
und andererseits die Standardsetter zur Ausgestaltung von Normen und Regelwerken
der Rechnungslegung veranlassen.130
Das Fundament der PAT bilden hierbei auf der
einen Seite die Analyse der Regulierung von Offenlegungspflichten im Zuge der Fi-
nanzberichterstattung und auf der anderen Seite die Prinzipal-Agenten-Theorie zum
Zwecke der verhaltensorientierten Beobachtung.131
Bereits in den 70er-Jahren des 20.
Jahrhunderts wurde eine stark empirisch geprägte Strömung der PAT durch
WATTS/ZIMMERMANN begründet. Später wurde die Annahme des vollkommenen
Markts entkräftet und die PAT vermehrt um die Annahmen der Agency Theory erwei-
tert.132
Ein weiterer Teil widmet sich den Rückwirkungen von Rechnungslegungsnormen auf
die unternehmerischen Entscheidungen der veröffentlichenden Unternehmen.133
Der
dritte Bereich der wirkungsorientierten Untersuchungen ist jener, der den Nutzen von
Rechnungslegungsinformationen aus dem Blickwinkel der Abschlussadressaten analy-
siert.134
Dieser Bereich entspricht in der internationalen Rechnungslegungsforschung
annähernd dem Ansatz der kapitalmarktorientierten empirischen Bilanzforschung. Hier-
bei steht eine durch den Nutzer beurteilte Rolle der Rechnungslegung als Instrument der
Informationsbeschaffung im Zentrum des Forschungsinteresses.135
Ein weiterer
Schwerpunkt ist die Analyse der Reaktionen des Kapitalmarkts, die aufgrund einer Ver-
öffentlichung von Rechnungslegungsinformationen verursacht wurden.136
Die Kapital-
marktforschung umfasst mehrere Themen, von denen die folgenden von primärem Inte-
resse sind:
128
Vgl. OBERDÖRSTER, T. (2009), S. 28. 129
Vgl. COENENBERG, G. u. a. (2016), S. 1354. 130
Vgl. TRAUTWEIN, A. (2008), S. 47. 131
Vgl. WHITE, G. u. a. (2003), S. 173. 132
Vgl. WATTS, R. L./ZIMMERMAN, J. L. (1990), p. 139. 133
Vgl. COENENBERG, G. u. a. (2016), S. 1325. 134
Vgl. OBERDÖRSTER, T. (2009), S. 29. 135
Vgl. WHITE, G. u. a. (2003), S. 164. 136
Vgl. TRAUTWEIN, A. (2008), S. 51.
25
Tests der Markteffizienz in Bezug auf die Unternehmensberichterstattung,
Fundamentalanalysen und rechnungslegungsbasierte Bewertungen sowie
die Wertrelevanz der finanziellen Berichterstattung.137
Die Effizienz der Märkte ist ein wichtiges Forschungsfeld, da viele Rechnungslegungs-
vorschriften unter der Prämisse erlassen werden, dass die von den Unternehmen veröf-
fentlichten Daten direkt in die Börsenbewertung einfließen. Ist der Markt hingegen
nicht effizient, wird sich der Wert der veröffentlichten Information nicht direkt in den
Marktpreisen widerspiegeln. In einem effizienten Markt können sich Investoren darauf
verlassen, dass die Börsenkurse Informationen von großem Umfang reflektieren und
daher ein mühsames Zusammentragen sämtlicher Informationen überflüssig ist.138
Bei der Fundamentalanalyse bietet die Analyse von dem, durch theoretische Bewer-
tungsmodelle ermittelten Unternehmenswert einerseits und dem, an der Börse be-
obachtbaren Marktwert andererseits einen geeigneten Ausgangspunkt. Unter der Vo-
raussetzung, dass ein grundlegendes Verständnis für bewertungs- und wertrelevante
Faktoren vorliegt, besteht so die Möglichkeit durch eine vergleichende Analyse geeig-
nete Investitionsgelegenheiten zu identifizieren.139
Die Analyse der Beziehung von bestimmten Größen der Rechnungslegung zu, an Fi-
nanzmärkten bestimmbaren Marktpreisen bildet den Kern der Untersuchungen zur
Wertrelevanz. Bei der Wertrelevanzforschung werden Rechnungslegungsstandards hin-
sichtlich ihrer Kapitalmarktrelevanz beurteilt. Dem conceptual framework der US-
Generally Accepted Accounting Principles (GAAP)140
zufolge sind Relevanz und Ver-
lässlichkeit als die beiden obersten Prinzipien anzusehen und daher kann in diesem Zu-
sammenhang auch eine gewisse Bedeutung für Standardsetzer abgeleitet werden.141
Im
Rahmen der Wertrelevanzforschung ergeben sich eine Reihe detaillierter Fragestellun-
gen, unter denen auch das fair value accounting einzuordnen ist. Im besonderen Fokus
der wissenschaftlichen Diskussion ist hierbei die Abwägung von Relevanz und Verläss-
lichkeit von Bewertungsansätzen immaterieller Vermögenswerte im Jahresabschluss zu
sehen.142
Auch die FASB messen dem fair value accounting einen hohen Stellenwert
137
Vgl. KOTHARI, S. P. (2001), S. 107. 138
Vgl. BEAVER, W. H. (2002), p. 453. 139
Vgl. TRAUTWEIN, A. (2008), S. 56. 140
Vgl. INTERNATIONAL GAAP 2017. 141
Vgl. BARTH, M. E. u. a. (2001), p. 81; TRAUTWEIN, A. (2008), S. 58. 142
Vgl. BARTH, M. E. u. a. (2001), p. 85; TRAUTWEIN, A. (2008), S. 60.
26
bei. Dementsprechend hoch ist auch die Anzahl der, speziell zu diesem Thema, durch-
geführten Wertrelevanzstudien.143
Der Informationsnutzen von Rechnungslegungsdaten,
auch a priori value genannt, wird anhand dreier Konzepte gemessen, die im folgenden
Kapitel genauer beschrieben werden.
3.2 Methodologie im Bereich der wirkungs- und nutzenorientierten empi-
rischen Rechnungslegungsforschung
In der Rechnungslegungsforschung werden grundsätzlich drei unterschiedliche Unter-
suchungsmethoden angewandt. Hierbei werden formal-analytische, experimentelle und
archivdatenbasierte Studien unterschieden. Der Nutzen der Informationen, die der
Rechnungslegung entspringen, werden anhand dreier unterschiedlicher Ansätze die zur
Beurteilung der Kapitalmarktrelevanz herangezogen werden, beurteilt. Diese Ansätze
zur Untersuchung der Kapitalmarktrelevanz sind das Konzept der Prognoserelevanz, der
Entscheidungsrelevanz und der Wertrelevanz.144
Formal-analytische Studien dienen hauptsächlich der Theorienbildung und werden
herangezogen, um Wirkungszusammenhänge, Strukturen oder Konzeptionen, unter Zu-
hilfenahme von Ansätzen wie z. B. der agency theory oder der Spieltheorie, aufzuzei-
gen.145
Experimentelle Studien untersuchen die Auswirkung der unterschiedlichen
Rechnungslegungsnormen auf das menschliche Verhalten. Experimente werden, unter
anderem, für die verhaltenswissenschaftlich geprägte Forschung bzw. für behavioral
accounting studies, im angloamerikanischen Schrifttum verhaltenswissenschaftliche
Studien genannt, verwendet. Ziel ist es, anhand dieser Erkenntnisse einen Mehrwert bei
der Gestaltung des Rechnungswesens zu generieren.146
Bei archivdatenbasierten Stu-
dien werden Zusammenhänge von Rechnungslegungsdaten und Börsendaten mittels
Regressionsanalyse aufgezeigt. Die dabei verwendeten Daten entstammen Geschäftsbe-
richten oder anderen öffentlich zugänglichen Quellen.147
Die angewandte Methodik in
der Rechnungslegungsforschung lässt sich demnach hauptsächlich in den Prognoseeig-
nungsansatz, den verhaltenswissenschaftlichen Ansatz und in den kapitalmarkorientier-
ten Ansatz gliedern.148
143
Vgl. BARTH, M. E. u. a. (2001), p. 85. 144
Vgl. COENENBERG, G. u. a. (2016), S. 1326. 145
Vgl. COENENBERG, G. u. a. (2016), S. 1327. 146
Vgl. COENENBERG, G. u. a. (2016), S. 1328. 147
Vgl. COENENBERG, G. u. a. (2016), S. 1329. 148
Vgl. TRAUTWEIN, A. (2008), S. 98.
27
3.2.1 Prognoseeignungsansatz
3.2.1.1 Themen und Forschungsfragen
Gemäß dem Konzept der Prognoserelevanz sollen Rechnungslegungsinformationen den
Rechnungslegungsadressaten die Möglichkeit eröffnen zukünftige Entwicklungen der
Unternehmen zu prognostizieren. Im Detail wird untersucht, inwieweit wirtschaftliche
Tatbestände und veröffentlichte Jahresabschlussinformationen in einem signifikanten
Zusammenhang stehen. Auf der einen Seite werden Unternehmensentwicklungen wie
z. B. Insolvenzen, die in Zusammenhang mit spezifischen Charakteristika der Rech-
nungslegung in Verbindung gebracht werden können, beleuchtet. Auf der anderen Seite
stehen unternehmensspezifische Kennzahlen wie z. B. Gewinn, Cashflow oder Umsatz
im Lichte der Betrachtung anhand derer, unter Zuhilfenahme statistischer Zeitreihen-
Modelle, eine Prognose erstellt werden kann.149
Der Ansatz der Prognoserelevanz lässt sich in drei Arbeitsschritte unterteilen, die nach-
einander zu durchlaufen sind. Zuerst ist jenes Ereignis zu identifizieren, dass es zu
prognostizieren gilt. Danach gilt es ein geeignetes Prognosemodell zu finden und ab-
schließend muss die Prognosefähigkeit der Rechnungslegungsdaten des Eingangs iden-
tifizierten Ereignisses ermittelt werden.150
Als zentrales Ziel dieser Forschungsrichtung kann die Früherkennung von Unterneh-
menskrisen gesehen werden wobei die Prognosegüte mit Zunahme der Insolvenzgefähr-
dung kontinuierlich steigt. Als aussagekräftiges Instrument erweist sich hier der Ertrags-
Cashflow (Brutto-Cashflow) und diesen beinhaltende Rentabilitäts- und Liquiditäts-
kennzahlen. Zusätzlich zu der quantitativen Auswertung von Kennzahlen ist auch die
Berücksichtigung qualitativer Informationen von der Geschäftsleitung sehr hilfreich da
diese den Kapitalmarktteilnehmern meist schon früher zur Verfügung stehen als her-
kömmliche Bilanzkennzahlen.151
3.2.1.2 Kritische Würdigung des Prognoseeignungsansatzes
Im Rahmen verhaltensorientierter Studien wird versucht herauszufinden, inwieweit
bzw. welche Unternehmenskennzahlen bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeitsbeur-
teilung von Interesse sind. Da dieser Vorgang keineswegs anstelle einer konkreten Bo-
149
Vgl. COENENBERG, G. u. a. (2016), S. 1330f. 150
Vgl. OBERDÖRSTER, T. (2009), S. 35. 151
Vgl. COENENBERG, G. u. a. (2016), S. 1332.
28
nitätsprüfung herangezogen werden kann, ist hier bei falscher Interpretation der Ergeb-
nisse die latente Gefahr, eine self-fulfilling prophecy auszulösen, immanent.
Kritisch zu hinterfragen sind bei diesem Ansatz auch die Reliabilität und die Vollstän-
digkeit der verwendeten Daten. Oft werden nicht alle relevanten Informationen im Jah-
resabschluss reflektiert und es bestehen häufig berechtigte Zweifel dahingehend, ob die
unterbreiteten Datensätze der true and fair view of the financial situation eines Unter-
nehmens entsprechen.152
Im Rahmen dieses literature review ist die Entwicklung der
Status quo der Prognoserelevanz dahingehend interessant, da aufgrund zuverlässiger
und aktueller Informationen von Finanzberichten, anhand derer sich relevante Progno-
sen erstellen lassen, die Entscheidungen von Rechnungslegungsadressaten wesentlich
beeinflusst werden können.
3.2.2 Verhaltenswissenschaftlicher Ansatz
3.2.2.1 Themen und Forschungsfragen
Ziel verhaltenswissenschaftlicher Studien ist die Analyse des konkreten, rechnungsle-
gungsbezogenen Verhaltens einzelner Personen. Bei verhaltensorientierten Studien ist
es einerseits möglich input-Variablen kontrolliert und systematisch zu variieren und
andererseits Informationsprozesse und insbesondere reales Entscheidungsverhalten zu
untersuchen. Das reale Entscheidungsverhalten ist ein hochkomplexer Prozess zur Ver-
arbeitung von Informationen, der oft unbewusst durch einen Entscheidungsträger ausge-
führt wird.153
Der verhaltenswissenschaftliche Ansatz wird auch bei der Analyse von Problemstellun-
gen zur Prognose-, Entscheidungs- oder Bewertungsrelevanz in der wirkungsorientier-
ten Rechnungslegungsforschung eingesetzt. Bei diesem Ansatz werden Zusammenhän-
ge, zwischen dem Entscheidungsverhalten der an der Rechnungslegung Beteiligten und
den Rechnungslegungsinformationen, durch direkte Beobachtung analysiert. Behavioral
accounting zielt demnach darauf ab, den Informationsnutzen der Rechnungslegung zu
steigern und die Wertigkeit der Rechnungslegung als Kommunikationsinstrument zu
erhöhen.154
152
Vgl. BALCAEN, S./OOGHE, H. (2006), p. 82. 153
Vgl. BOGAJEWSKAJA, J. (2007), S. 113f. 154
Vgl. TRAUTWEIN, A. (2008), S. 101.
29
Grundlegende Aufgaben des behavioral accounting sind zum einen die Entscheidungs-
unterstützung und zum anderen die Verhaltenssteuerung.155
Im Bereich der externen
Rechnungslegung können zusätzlich die Themen Rechenschaft, Ausschüttungs- und
Steuerbemessung identifiziert werden.156
Forschungsansätze, die im behavioral ac-
counting research verwendet werden, lassen sich von der Spiel- und der Agententheo-
rie, der Informationsökonomik oder der Kapitalmarkttheorie ableiten. Forschungsme-
thoden in diesem Bereich der Rechnungslegungsforschung sind sowohl theoretische
modellgestützte Analysen als auch empirische Studien. Als empirische Studien kommen
neben der Methode des kontrollierten Experiments auch Archiv-, Feld-, Fragebogen-
und Interviewstudien in Frage.157
Ursprünglich waren Themen zur Erwartungs- bzw. Urteilsbildung sowie zu Anlageent-
scheidungen von Investoren zentrale Fragestellungen des behavioral accounting rese-
arch. Im Zeitablauf setzte eine Trendwende hin zu vermehrten Untersuchungen der in-
stitutionellen Rahmenbedingungen ein. Schwerpunkte hierbei sind die Regulierung der
Rechnungslegung und die Motive der Rechnungslegenden bei der strategischen Be-
richterstattung.158
Eine zentrale Fragestellung ist z. B. ob sich Rechnungslegungsstan-
dardsetzer mit bestehenden Rechnungslegungsgrundsätzen (principles) begnügen soll-
ten oder mehr Regelungen (rules), auch für den Einzelfall, erlassen sollten. Eine andere
spezifische Fragestellung ist die Abbildung der Geschäftsvorfälle im Kontext von
recognition versus disclosure. Untersucht wird in diesem Zusammenhang, ob zwingend
alle Geschäftsvorfälle in der GuV und in der Bilanz abgebildet werden (recognition)
müssen oder ob es ausreichend ist, einzelne Geschäftsvorfälle in einer alternativen Form
widerzuspiegeln (disclosure).159
3.2.2.2 Kritische Würdigung des verhaltenswissenschaftlichen Ansatzes
Ein wesentlicher Anteil des verhaltenswissenschaftlichen Ansatzes zielt auf Faktoren
ab, die Entscheidungsträger in Bezug auf eigennützige und vermögensmaximierende
Annahmen beeinflusst. Diese Dimensionen beinhalten auch Vertrauensverhalten, Ko-
operation und die Erwartung einer fairen Beteiligung an Entlohnungen. In bestimmten
Situationen kann dies zu gesteigerten monetären Ergebnissen für die Entscheidungsträ-
155
Vgl. GILLENKIRCH, R. M./ARNOLD, M. C. (2008), S. 128. 156
Vgl. GILLENKIRCH, R. M./ARNOLD, M. C. (2008), S. 129. 157
Vgl. GILLENKIRCH, R. M./ARNOLD, M. C. (2008), S. 131. 158
Vgl. GILLENKIRCH, R. M./ARNOLD, M. C. (2008), S. 133. 159
Vgl. GILLENKIRCH, R. M./ARNOLD, M. C. (2008), S. 128f.
30
ger führen. Nachteilig in diesem Zusammenhang ist zu sehen, dass gleichwohl ein er-
höhtes Risiko für die Beteiligten zu erwarten ist.160
Daten in der verhaltenswissenschaftlichen Forschung sind häufig qualitativer Natur.
Dies veranlasst Forscher dazu, sich voll auf die eigene, somit subjektive, Interpretation
der Informationen zu verlassen und daraus Schlussfolgerungen zu ziehen. Die Präsenta-
tion von statistischen Tests wäre in diesem Fall jedoch vorteilhafter und zugleich auch
objektiver.161
Ältere, verhaltensorientierte Studien wurden zum Teil heftig kritisiert. Zentrale Themen
der Kritik waren das Fehlen von Theorien zum Erklären des beobachteten Verhaltens,
der Einsatz unpassender Forschungsmethoden in Bezug auf die Fragestellung, die Irre-
levanz des Verhaltens des einzelnen Individuums für Vorgänge am Kapitalmarkt und
die Vernachlässigung der Bedeutung bestimmter Aspekte, wie z. B. institutionelle
Rahmenbedingungen der untersuchten Situationen.162
Hinsichtlich der Entscheidungsnützlichkeit von verhaltensorientierten Studien muss
darauf verwiesen werden, dass die im Experiment oder im Feldtest erarbeiteten Ergeb-
nisse keine Schlüsse auf das Marktverhalten zulassen. Ausschlaggebend für diese Limi-
tierung ist die Tatsache, dass bei verhaltensorientierten Studien häufig professionelle
Anleger oder Personen mit fundierten Rechnungslegungskenntnissen partizipieren.
Aufgrund des Fehlens der Konsequenzen für den Entscheidungsträger wird auch kri-
tisch hinterfragt, ob es grundsätzlich möglich ist, in einem Experiment reale Entschei-
dungsbedingungen herzustellen.163
Studien, die dem verhaltenswissenschaftlichen Ansatz zugrunde liegen, werden in die-
ser Arbeit als hilfreich gesehen, um eine Antwort auf die Forschungsfrage hinsichtlich
der Ergebnissteuerung zu finden. So soll durch die Analyse derartiger Forschungsarbei-
ten geklärt werden, ob bzw. inwieweit Manager goodwill impairments zum Zwecke der
Ergebnissteuerung ihres Unternehmens missbrauchen.
160
Vgl. BIRNBERG, J. G. (2011), p. 8. 161
Vgl. BIRNBERG, J. G. (2011), p. 29. 162
Vgl. BOGAJEWSKAJA, J. (2007), S. 114. 163
Vgl. BOGAJEWSKAJA, J. (2007), S. 116.
31
3.2.3 Kapitalmarktorientierter Ansatz
3.2.3.1 Themen und Forschungsfragen
Überall dort, wo der Kapitalmarkt Finanzierungsquelle für Unternehmen ist, steht die
kapitalmarktorientierte Bilanzforschung im Zentrum der bilanztheoretischen Diskussi-
on. Anzumerken ist hierbei, dass kapitalmarktorientierte Untersuchungen lediglich den
Blickwinkel einer Stakeholdergruppe, nämlich den von Shareholdern börsennotierter
Kapitalgesellschaften und den anderer Kapitalmarktteilnehmer, verkörpern können.164
Beim kapitalmarktorientierten Ansatz wird zwischen dem Konzept der Entscheidungs-
relevanz und dem Konzept der Wertrelevanz unterschieden. Entscheidungsrelevant
sind Rechnungslegungsinformationen, wenn sie den Adressaten dabei behilflich sind
ökonomische Entscheidungen zu treffen. Zur Untersuchung, ob Rechnungslegungsin-
formationen entscheidungsrelevant sind, werden am Kapitalmarkt beobachtbare Größen
wie z. B. der Börsenpreis oder Gewinn beobachtet und kontrolliert, ob bzw. wie diese
Größen auf die Veröffentlichung von Rechnungslegungsinformationen reagieren. Kann
hier ein signifikanter Zusammenhang beobachtet werden, so wird der Veröffentlichung
von Rechnungslegungsinformationen eine gewisse Relevanz unterstellt.165
Bei Ereignis-
studien (event studies) zur Entscheidungsrelevanz werden Entscheidungsergebnisse der
Eigenkapitalgeber analysiert. Als Ereignis in diesem Kontext wird meist die Veröffent-
lichung von Rechnungslegungsdaten gesehen. Da die Entscheidungswirkung dieser Er-
eignisse bereits kurz nach dem Ereignis zu beobachten ist, wird hier vom short window
approach gesprochen.166
Das Konzept der Wertrelevanz ist ein Spezialfall der Kapitalmarktforschung und be-
schäftigt sich im Detail mit Marktwerten und Marktrenditen als Kapitalmarktgrößen. Im
Fokus der Betrachtung liegt hier der Zusammenhang zwischen Bilanzwerten und
Marktwerten.167
Wertrelevanzstudien benutzen üblicherweise im Zusammenhang ste-
hende Argumente des Rechnungswesens, wodurch die Beziehung zwischen Rechnungs-
legungsgrößen und dem Marktwert beschrieben werden kann.168
Untersuchungen zur
Wertrelevanz sollen zeigen, inwieweit Informationen der Rechnungslegung bei der
164
Vgl. COENENBERG, G. u. a. (2016), S. 1330. 165
Vgl. COENENBERG, G. u. a. (2016), S. 1333f. 166
Vgl. OBERDÖRSTER, T. (2009), S. 32f. 167
Vgl. COENENBERG, G. u. a. (2016), S. 1337. 168
Vgl. BEAVER, W. H. (2002), p. 462.
32
Preissetzung durch den Markt eine tragende Rolle spielen.169
Studien der Wertrelevanz-
forschung werden aufgrund ihrer Zielsetzung auch Assoziationsstudien (association
studies) genannt. Im Gegensatz zu Ereignisstudien wird hier ein längerfristiger Zusam-
menhang zwischen Rechnungslegungsgrößen und Aktienpreisen bzw. dem Marktwert
des Eigenkapitals untersucht. Daher werden Assoziationsstudien dem Begriff long
window studies untergeordnet.170
Kapitalmarktorientierte Studien analysieren den Kapitalmarkt hinsichtlich seiner Reak-
tionen und versuchen daraus Schlüsse in Bezug auf die Entscheidungsrelevanz von
Rechnungslegungsinformationen zu ziehen. Die Qualität der Rechnungslegung wird in
Abhängigkeit der Signifikanz der zu beobachtenden Zusammenhänge beurteilt. Diese
Signifikanz dient auch häufig der Ableitung von Empfehlungen für Standardsetzer.171
Nach methodischen Gesichtspunkten lassen sich value relevance-Studien in drei Grup-
pen unterteilen: Erstens in relative association studies, die unter Zuhilfenahme von Re-
gressionsanalysen eine Korrelation zwischen Börsenwerten und Rechnungslegungsgrö-
ßen herstellen. Hier wird z. B. untersucht, ob eine Ergebnisgröße, unter Anwendung
eines bestimmten Standards, eine höhere Wertrelevanz besitzt als unter Heranziehung
einer anderen Rechnungslegungsvorschrift, wobei jener Wert eine höhere Wertrelevanz
besitzt, dessen R2 höher ist
172; zweitens in incremental association studies, die untersu-
chen, ob eine bilanzierte Größe dabei hilfreich ist einen bestimmten Wert oder die Höhe
von Erträgen zu erklären. Hier wird eine Größe als wertrelevant gesehen, wenn sich ihr
geschätzter Regressionskoeffizient signifikant von Null unterscheidet; und drittens in
marginal information content studies. Derartige Studien untersuchen, ob spezielle
Rechnungslegungsgrößen einen Mehrwert für Investoren generieren können, der über
das übliche Maß an Informationen, der normalerweise zur Verfügung gestellten Rech-
nungslegungsinformationen, hinausgeht.173
Demzufolge können relative association
studies und incremental association studies den Wertrelevanzstudien und marginal in-
formation content studies den Entscheidungsrelevanzstudien, da diese entscheidungs-
nützliche Informationen vermitteln, zugeordnet werden.
169
Vgl. COENENBERG, G. u. a. (2016), S. 1337. 170
Vgl. OBERDÖRSTER, T. (2009), S. 33f. 171
Vgl. BOGAJEWSKAJA, J. (2007), S. 106. 172
R2 ist das Bestimmtheitsmaß. Dieses dient der Veranschaulichung der Quantifizierung eines
beobachtbaren Zusammenhangs zwischen zwei oder mehreren Merkmalen; Vgl. BENDER, R.
(2001), S. T-34. 173
Vgl. HOLTHAUSEN, R. W./WATTS, R. L. (2001), p. 5f.
33
3.2.3.2 Kritische Würdigung des kapitalmarktorientierten Ansatzes
Der kapitalmarktorientierte Ansatz umfasst, wie bereits beschrieben, sowohl Studien zur
Wert- als auch zur Entscheidungsrelevanz. Forschungsarbeiten, die diesem Bereich zu-
geordnet werden können, sind demzufolge für die Beantwortung der eingangs formu-
lierten Forschungsfragen unabdingbar. Von welcher Bedeutung dieser Bereich der
Rechnungslegungsforschung ist, lässt sich auch an der Tatsache erkennen, dass mehr 70
% aller im Rahmen dieses literature review relevanten Studien dieser Methodologie
zuzuordnen sind.
Bei der Untersuchung ob Rechnungslegungsinformationen entscheidungsrelevant sind
wird i. d. R. eruiert, ob Kapitalmarktgrößen, wie z. B. der Börsenpreis, in einem signifi-
kanten Zusammenhang zu Rechnungslegungsinformationen stehen. Dementsprechend
wird unterstellt, dass ein effektiver Markt vorliegt und somit öffentlich verfügbare
Rechnungslegungsinformationen bereits in den Kapitalmarktgrößen enthalten sind. Hin-
sichtlich der Verfügbarkeit von Informationen werden drei unterschiedliche Formen der
Markteffizienz unterschieden. Bei strenger Effizienz (strong-form) werden sämtliche
Informationen einbezogen, wobei eine derartige Monopolstellung hinsichtlich des Zu-
griffs auf relevante Informationen kritisch zu hinterfragen ist. Bei der mittelstrengen
Effizienz (semi-strong-form) werden alle öffentlich zugängliche Informationen berück-
sichtigt und bei der schwachen Effizienz (weak form) sind nur Informationen über
Kursentwicklungen aus der Vergangenheit verfügbar.174
Da jedoch eine vorliegende
Informationseffizienz nicht gleichzeitig ein Marktgleichgewicht bedingt, kann es trotz
gegebener Informationseffizienz zu Über- bzw. Unterbewertungen von Aktien kom-
men.175
Auch BEAVER ist der Überzeugung, dass die Interpretation der Ergebnisse zur
Wertrelevanz vom Grad der Markteffizienz beeinflusst wird.176
HOLTHAUSEN/WATTS kritisieren die Wertrelevanzforschung dahingehend, dass über-
wiegend Tests zur Eigenkapitalbewertung angewendet werden. Viel Literatur wird von
der Annahme motiviert, dass die Rechnungslegung einen Beitrag zur Bewertung durch
Investoren leistet, wobei empirische Tests entweder nur die Zusammenhänge mit dem
Wert des Eigenkapitals oder in vielen Fällen die Bewertung des Eigenkapitals an sich
betreffen. Selbst Studien, die beabsichtigen, Attribute, die von den FASB als wichtig für
Bilanzierungsgrößen eingestuft werden, zu behandeln, beziehen sich auf das Ausmaß, in
174
Vgl. FAMA, E. F. (1970), S. 414. 175
Vgl. COENENBERG, G. u. a. (2016), S. 1334. 176
Vgl. BEAVER, W. H. (2002), p. 464.
34
dem diese Werte in der Bewertung des Eigenkapital widergespiegelt werden. Des Wei-
teren stellen sie fest, dass Wertrelevanzstudien grundsätzlich effektive Informationen
hinsichtlich des Beitrags der Rechnungslegung bei der Bewertung durch Eigenkapital-
geber generieren. Problematisch hierbei wird gesehen, dass diese Studien andere Rollen,
die die Rechnungslegung spielt und andere Einflussfaktoren auf die Ausgestaltung von
Rechnungslegungsnormen oder auf die Rechnungslegungspraxis ignorieren.177
Auch SLOAN fordert, dass sich standard setters ein Urteil hinsichtlich der Relevanz und
Reliabilität der Rechnungslegungsinformationen bilden sollen und dieses anschließend
in eine komplexe Kosten-Nutzen-Analyse miteinzubeziehen haben. Bei der Durchfüh-
rung einer solchen Kosten-Nutzen-Analyse sind außerdem die Interessen vieler Parteien
zu berücksichtigen.178
BARTH/BEAVER/LANDSMAN sehen die Tatsache problematisch,
dass Wertrelevanzstudien die Relevanz und Zuverlässigkeit stets gemeinsam testen. Da
weder die Relevanz noch die Zuverlässigkeit eine bestimmende Eigenschaft ist, gestal-
tet es sich schwierig eine mangelnde Wertrelevanz dem einen oder dem anderen Merk-
mal zuzuordnen.179
177
Vgl. HOLTHAUSEN, R. W./WATTS, R. L. (2001), p. 63. 178
Vgl. SLOAN, R. G. (1999), p. 199. 179
Vgl. BARTH, M. E. u. a. (2001), p. 81.
35
4 Methodik bei der Durchführung des systematischen literature review
Ein literature review ist eine systematische, explizite und reproduzierbare Methode zum
Identifizieren, Beurteilen und Synthetisieren sämtlicher bereits existierender Werke
anderer Autoren bzw. Forscher. Die einzelnen Schritte, die bei einem systematischen
literature review zu durchlaufen sind, werden in Abb. 2 schematisch dargestellt. Nach
der Formulierung der Forschungsfragen, die bereits in KAPITEL 1.2 vorgenommen wur-
de, erfolgt die Auswahl der Datenbanken, in denen die Abfragen vonstattengehen sol-
len. Daraufhin werden die Suchbegriffe festgelegt und die Ergebnisse der anschließen-
den Datenbankenabfragen sowohl einem praktischen als auch einem methodischen
Screening unterzogen. Die verbleibenden Ergebnisse werden nun einem review-Prozess
unterzogen und zum Abschluss werden die Ergebnisse synthetisiert.180
Einzig dem An-
spruch, den review-Prozess von mehreren Bearbeitern durchzuführen zu lassen, konnte
hier nicht gerecht werden, da es sich bei dieser Masterarbeit definitionsgemäß um das
Werk eines Einzelnen handelt.
Die Methode, die dieser Arbeit zugrunde liegt, entspricht einer systematischen Litera-
turrecherche. Ziel ist es, einen Überblick hinsichtlich der bestehenden Literatur zum
Thema goodwill impairment und dessen Bedeutung für Abschlussadressaten zu generie-
ren. Im Anschluss an die Recherche werden die gefundenen Beiträge qualitativ ausge-
wertet und eventuelle Beziehungen, Trends, Inkonsistenzen und Forschungslücken auf-
gezeigt. Die angewandte Systematik der Recherche, ebenso wie die Synthese der Er-
gebnisse leiten sich nach FINK181
ab.
Abb. 2: Ablaufmodell eines literature review
(in Anlehnung an Fink, A. (2014), p. 50)
180
Vgl. FINK, A. (2014) p. 3ff. 181
Vgl. FINK, A. (2014), p. 4.
36
4.1 Festlegen der Suchbegriffe und Auswahl der Datenbanken
In diesem Abschnitt werden die Begrifflichkeiten, die im Rahmen der Datenbankabfra-
ge verwendet werden, festgelegt. Bei der Datenbankabfrage wird ein zweiteiliger query
angewandt, der im ersten Abschnitt die Fragestellung eines goodwill impairment als
Hauptfragestellung festlegt und im zweiten Abschnitt die Ergebnisse auf den Themen-
bereich der Auswirkung bzw. der Bedeutung eines goodwill impairment auf Abschluss-
adressaten eingrenzt. Beide Abschnitte des query werden durch Einbeziehen weiterer
deutsch- und englischsprachiger Synonyme erweitert. Dies soll sicherstellen, dass das
Ergebnis der Recherche den derzeitigen Bestand der Literatur weitgehend abdeckt.
Im ersten Abschnitt des query wird sämtliche Literatur zum Thema goodwill impair-
ment gesucht. Dies geschieht durch die Anwendung folgender Suchbegriffe: Geschäfts-
oder Firmenwertabschreibung, Firmenwertabschreibung, goodwill Bilanzierung, Good-
willbilanzierung, Goodwillabschreibung, Goodwillbehandlung, Goodwillbewertung,
Werthaltigkeitstest, Folgebewertung, Wertminderung, goodwill impairment, goodwill
write-off, goodwill impairment loss und impairment test. Nicht verwendet wird der
Suchbegriff goodwill* da dies zur Folge hat, dass sämtliche Arbeiten zum Thema
goodwill bei den Ergebnissen der Suche inkludiert werden und dies nicht erwünscht ist.
Der zweite Abschnitt der Datenbankabfrage, mit einer AND-Bedingung verknüpft, zielt
auf das Auffinden von Literatur betreffend goodwill impairments in Verbindung mit
relevanten Themen ab. Im Folgenden werden die Themengebiete angeführt die bei der
Literatursuche inkludiert werden und dazu jeweils die entsprechenden Begriffe bzw.
Synonyme mit deren Hilfe es gelingt die entsprechende Literatur zu finden:
Ergebnissteuerung: Ergebnissteuerung, Ermessen*, Anreiz*, Einkommensglät-
tung, earnings management, big bath*, income smoothing, discretion*;
Prognose: Prognose*, Vorhersage*, forecast*, prediction;
Wertrelevanz: wertorientier*, Kapitalmarktreaktion, Wertrelevanz, Kapitalmark-
torientier*, Marktkapitalisierung, *reaktion, relevance, reaction, signal*, market
capitalization;
Entscheidungsrelevanz: Zuverlässigkeit, Investmententscheidung, getreue Dar-
stellung, Verhalten, Informationsvermittlung, Entscheidungsrelevanz, decision
usefulness, reliability, investment decision, faithful representation, behavio*, in-
centive;
37
Bewertung: Anleger*, Nutzer*, Anwender*, Analytiker, investor*, analyst*, u-
ser*, valuation;
Unternehmenszusammenschluss: *Preis, Unternehmenszusammenschluss, busi-
ness combination, price;
Auf die Verwendung von wildcards, Platzhalter und Trunkierungszeichen wird weitge-
hend verzichtet, damit eine Anpassung des Suchstrings auf die verschiedenen Daten-
banken, die zur Literatursuche herangezogen werden, möglichst einfach vorgenommen
werden kann. Eine Anpassung des Suchstrings auf die unterschiedlichen Datenbanken
ist nötig, da manche Datenbanken spezielle Anforderungen an den verwendeten query
stellen. So kann z. B. bei der Datenbank IEEE Xplore nur ein Suchstring verwendet
werden dessen Anzahl der enthaltenen wildcards fünf nicht überschreitet. Bei den Da-
tenbanken JSTOR und Lindeonlie beispielsweise darf der query eine gewisse Länge
nicht überschreiten. Derartigen Eigenheiten der einzelnen Datenbanken wurde entge-
gengewirkt indem der query entsprechend angepasst wurde. Dies erfolgte stets durch
die Wegnahme verschiedener Begriffe, woraus keinesfalls eine Reduzierung der gefun-
denen Ergebnisse sondern allenfalls eine Erhöhung der identifizierten Artikel resultier-
te. Darüber hinaus werden boolesche Operatoren182
gezielt dazu eingesetzt eine Erwei-
terung bzw. Einengung der Suchabfrage einzuleiten. Eine möglichst hohe Trefferquote
hinsichtlich der brauchbaren Ergebnisse wird erreicht, indem eine Vielzahl von Daten-
banken abgefragt wird. Hierbei wird sowohl von verlagsbezogenen als auch von ver-
lagsübergreifenden Datenbanken Gebrauch gemacht. Zu den verlagsbezogenen Daten-
banken gehören JSTOR, LexisNexis Online, Lindeonline, RDB (Rechtsdatenbank Ös-
terreich), ScienceDirect, SpringerLink, und Wiley Online Library. Bei den verlagsüber-
greifenden Datenbanken werden EBSCOhost, Emerald, IEEE Xplore, Web of Science
und WISO abgefragt.183
4.2 Praktisches Screening
Aufgrund der Tatsache, dass eine möglichst umfangreiche Abdeckung der bestehenden
Literatur erreicht werden soll, wird vorerst, bis auf die Eingrenzung der Publikations-
sprache, auf jegliche Einschränkungen bei der Datenbankabfrage verzichtet. So werden
182
Ein Boolescher Operator ist ein logischer Operator, der auf einer Verknüpfung aus der Boole-
schen Algebra beruht. Die drei Grundverknüpfungen, aus denen sich in der Booleschen Algebra
alle anderen Verknüpfungen zusammensetzen lassen, bilden die Junktoren UND, ODER und
NICHT; Vgl. DRECHSLER, R./ u. a. (2017), S. 12f. 183
Sämtliche Informationen bezüglich der Datenbanken entstammen der Homepage der Bibliothek
der Johannes Kepler Universität in Linz.
38
sowohl bei den verlagsübergreifenden als auch bei den verlagsbezogenen Diensten
sämtliche Datenbanken in die Recherche miteinbezogen wodurch ein möglichst hoher
Rücklauf generiert werden kann. Die Abfragen wurden im November 2017 durchge-
führt. Restriktionen hinsichtlich des Zeitraums der Veröffentlichungen oder geographi-
scher Begebenheiten wurden keine vorgenommen. Auch das Veröffentlichungsformat
betreffend wurden keinerlei Einschränkungen getroffen. Die einzige Einschränkung
betrifft die Sprache der veröffentlichten Artikel. Hier wurden nur englisch- und
deutschsprachige Beiträge zugelassen.
4.3 Methodisches Screening
Dem Anspruch von FINK, diverse Personen in den review-Prozess einzubeziehen,
wodurch eine möglichst objektive Beurteilung hinsichtlich der Aufnahme der Artikel
erreicht werden kann184
, konnte hier nicht entsprochen werden. Bei der Erstellung dieser
Arbeit ist nur eine Person beteiligt und demzufolge kann der review-Prozess nur von
einer Person durchgeführt werden. Dennoch wird vom Autor dieser Arbeit versucht ein
möglichst hohes Niveau der Qualität, bei der Durchführung des review-Prozesses, her-
beizuführen.
Die, aus den Datenbankabfragen resultierenden Artikel wurden in einem zweiten Schritt
einem ersten Screening unterzogen im Zuge dessen die abstracts und die conclusions
der jeweiligen Beiträge dahingehend durchgesehen wurden, ob sie dem thematischen
Rahmen dieser Arbeit entsprechen. Im Anschluss daran wurden die verbleibenden Ar-
beiten gelesen, in die entsprechende Forschungsrichtung eingeteilt und inhaltlich zu-
sammengefasst. Bei der genauen, inhaltlichen Analyse und der dabei durchgeführten
Einteilung der papers in die jeweiligen Cluster wurden im Rahmen einer Rückwärtsin-
tegration nach WEBSTER/WATSON185
noch weitere sieben relevante Artikel, passend
zum Thema, gefunden. Eine Rückwärtsintegration stellt darauf ab, dass sämtliche, in
der gefundenen Literatur zitierten Arbeiten eingesehen werden und so bestimmt werden
kann ob diese für den review relevant sind. Abschließend wurde unter Anwendung einer
Vorwärtsintegration nach weiteren Artikeln gesucht, wobei zusätzliche drei papers
identifiziert werden konnten. Bei einer Vorwärtsintegration wird die bisher gefundene
Literatur dahingehend überprüft ob andere Autoren diese zitiert habenzitiert haben. In
184
Vgl. FINK, A. (2014), p. 166. 185
Vgl. WEBSTER, J./WATSON, R. T. (2002), p. 16.
39
einem weiteren Schritt wird überprüft ob die Werke der zitierenden Autoren für den
review relevant sind und daher zu inkludieren sind.186
Der Ausschluss von Beiträgen, die aus den Datenbankabfragen resultierten erfolgt im
Rahmen des methodischen Screenings aufgrund mehrerer, unterschiedlicher Kriterien.
Folgende Aufzählung beschreibt die Eigenschaften, aufgrund derer Studien nicht in den
literature review aufgenommen werden:
Untersuchungsobjekte der Studien werden dem Finanzsektor zugerechnet und
werden daher, die Rechnungslegung betreffend, nicht gleich behandelt wie ande-
re Unternehmen
Thema der Studien ist der goodwill im Allgemeinen und nicht speziell ein
goodwill impairment und dessen Auswirkungen
Studien bei denen die Implementierung eines impairment test im Vordergrund
steht und nicht die Auswirkungen eines solchen
Die Untersuchungen beziehen sich auf Auslöser für ein goodwill impairment
und/oder analysieren Faktoren die ein impairment in irgendeiner Art und Weise
beeinflussen
Studien zur Häufigkeit und/oder zum Zeitpunkt der Durchführung eines impair-
ments
Studien die latente Steuern in Verbindung mit goodwill impairments untersu-
chen
Sowohl normative als auch konzeptionelle Studien mangels einer Untersuchung
der Wirkungsweise von goodwill impairments
Insgesamt konnten für den literature review 56 relevante Studien identifiziert werden
wobei 13 dieser Studien mehr als einem Thema zugeordnet werden konnten. Abb. 3
zeigt die Anzahl der veröffentlichten, relevanten Studien pro Jahr. Den Erwartungen
entsprechend ist die Forschungshäufigkeit im Verlauf der Zeit aufgrund der Implemen-
tierung des SFAS 142 im Jahr 2002 und mit Erlass des IFRS 3 im Jahr 2004, die der
langjährigen Praxis der planmäßigen Abschreibung des goodwill ein Ende setzten, an-
gestiegen.
186
WEBSTER, J./WATSON, R. T. (2002), p. 16.
40
Abb. 3: Studienhäufigkeit pro Jahr
(eigene Darstellung)
Den analysierten papers dieses literature review liegen stets Beobachtungen (samples)
von Unternehmen als Untersuchungsobjekte zugrunde. Diese Unternehmen wenden
nicht alle dieselben Rechnungslegungsstandards an und daher bietet Abb. 4 eine Über-
sicht der, zur Anwendung kommenden Rechnungslegungsstandards. Auffallend hier ist
die Dominanz des US-GAAP, das in 30 Studien und somit in 53 % aller Studien die
Basis für die Rechnungslegung bildet. Die IFRS sind mit 27 % am zweithäufigsten ver-
treten und unterschiedliche national GAAPs sind nur in 7 % der Studien zu finden. Bei
sechs Studien wurden die Unterschiede zwischen national GAPP und IFRS (vor vs.
nach Implementierung) untersucht und eine Studie bezog Unternehmen in ihre Untersu-
chungen ein, unabhängig davon ob IFRS oder US-GAAP verwendet wurde.
Abb. 4: Angewendete Rechnungslegungsstandards (eigene Darstellung)
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Anzahl der Studien pro Jahr
1 2%
4 7% 6
11%
15 27%
30 53%
Angewendete Rechnungslegungsstandards
US-GAAP/IFRS national GAAP national GAAP/IFRS IFRS US-GAAP
41
Hinsichtlich des Ratings der veröffentlichenden Journale bietet Abb. 5 eine Übersicht.
Die Einstufung der einzelnen Journale erfolgte gemäß dem VHB-JQ3-Rating aus dem
Jahr 2015. Demzufolge unterliegt die Mehrzahl (12 Journale) dem Rating C gefolgt von
zehn Journalen mit dem Rating B. Jeweils zwei Journale sind mit Rating A (European
Accounting Review und Review of Accounting Studies) und dem bestmöglichen Rating
A+ (Journal of Accounting Research und The Accounting Review) bewertet. Nicht im
VHB-Rating enthalten sind zehn Journale, die in der Tabelle unter n/a angeführt sind
wobei nicht weiter erörtert wurde warum diese Journale nicht/nicht mehr/noch nicht im
VHB-Ranking angeführt sind.
Abb. 5: VHB-JQ3 Rating der veröffentlichenden Journale
(eigene Darstellung)
5 Wesentliche Erkenntnisse zur Bedeutung von Firmenwertabschreibun-
gen
Die Einteilung der jeweiligen Studien in ein spezifisches Cluster erwies sich als äußerst
schwierig, da einige Studien gleichzeitig mehrere Themengebiete betreffen. Die Zutei-
lung der Arbeiten erfolgte daher teilweise in mehrere Themengebiete, wodurch Mehr-
fachanführungen nicht vermieden werden konnten. Die vier Cluster, denen die Studien
zugeordnet wurden, stehen für die vier Hauptthemengebiete, die von den Autoren im
Zusammenhang mit goodwill impairments untersucht und diskutiert wurden. Ein sehr
häufig behandeltes Thema ist jenes der Ermessensausübung durch die Rechnungslegen-
den und die Auswirkungen dadurch auf andere Marktteilnehmer. Ein bedeutendes The-
ma innerhalb dieses Clusters ist im Speziellen die Ergebnissteuerung, die ohne gegebe-
ner Möglichkeit zur Ermessensausübung nur erschwert möglich wäre. Ein Auslöser für
2 2
10
12
10
0
2
4
6
8
10
12
14
A+ A B C n/a
VHB-JQ3 Rating
Qualität der Journale
42
Diskussionen ist häufig die Frage, ob die Gestaltungsmöglichkeiten bzw. die Ermessen-
spielräume angemessen sind, eingeschränkt gehören oder gar erweitert werden sollen.
Ein relativ kleiner Teil der Studien (sechs) beschäftigt sich mit der Prognosefähigkeit
der Entwicklung zukünftiger Unternehmensergebnisse, die sich im Zusammenhang mit
goodwill impairments ergibt, wobei die Fragestellung der Zuverlässigkeit derartiger
Prognosen von hoher Bedeutung ist. Neun papers untersuchen unter Zuhilfenahme von
event studies (short window studies) inwieweit sich ein goodwill impairment kurzfristig
auf die Entscheidungen von Kapitalmarktteilnehmer auswirkt und insgesamt 24 Studien
untersuchen die Entwicklung der Marktkapitalisierung unter der Anwendung von long
window studies.
Eine Einteilung der 56 relevanten Studien in ein spezifisches Cluster erfolgte somit ge-
mäß der in den Arbeiten behandelten Themen. 24 dieser Studien untersuchen die Ent-
wicklung des Börsenpreises, neun die Entscheidungsnützlichkeit und sechs die Progno-
serelevanz aufgrund von goodwill impairments. Das Thema der Ermessensausübung in
Verbindung mit goodwill impairments wird am häufigsten aufgegriffen und ist in 30
Studien zu finden. In Abb. 6 wird diese Verteilung der Studien auf die einzelnen The-
mengebiete veranschaulicht wobei die Verteilungswerte sowohl absolut als auch relativ
angegeben sind.
Abb. 6: Anzahl der Studien je Themengebiet (eigene Darstellung)
In den folgenden Abschnitten dieses Kapitels werden nun die Studien jeweils nach
Thema geordnet, der Inhalt wiedergegeben und die wesentlichen Erkenntnisse zusam-
6 9%
9 13%
24 35%
30 43%
Anzahl der Studien je Themengebiet
Prognoseeignung Entscheidungsnützlich Börsenpreis Ermessen
43
mengefasst. Nach jedem Themenabschnitt wird eine Übersichtstabelle der inkludierten
Studien bereitgestellt, in der sich die bedeutendsten Fakten der einzelnen Studien wie-
derfinden. Die Angabe des Landes in diesen Tabellen bezieht sich dabei stets auf jenes
Land, in dem der/die Autor/en tätig sind und nicht auf jene Länder in denen sich die
untersuchten Unternehmen befinden.
5.1 Studien zur Prognoserelevanz zukünftig zu erwartender Zahlungs-
ströme bzw. zukünftiger Erträge
In diesem, ersten Unterkapitel werden die wesentlichen Ergebnisse der analysierten
Studien präsentiert, die sich mit der Prognoserelevanz bzw. der Prognoseeignung von
zukünftig zu erwartenden Zahlungsströmen in Verbindung mit goodwill impairments
beschäftigen. Insgesamt konnten zu diesem Thema sechs Studien gefunden werden, die
im Folgenden kurz beschrieben werden. Am Ende jedes Abschnittes dieses Kapitels
findet sich eine Zusammenfassung der wesentlichen Aussagen der zuvor präsentierten
Studien.
Eine Untersuchung ob SFAS 142 goodwill write-offs im direkten Zusammenhang mit
zukünftigen Zahlungsströmen eines Unternehmens stehen, wie vom Standardsetzer un-
terstellt, führt JARVA in seiner Studie durch. Das FASB ist davon überzeugt, dass durch
den SFAS 142 die Fähigkeit der Nutzer von Finanzberichten, die zukünftige Rentabili-
tät von Unternehmen und die damit verbundenen zu erwartenden Cashflows zu beurtei-
len, gesteigert werden kann.187
Ebenso wie vom FASB behauptet findet der Autor, dass
goodwill impairments eine signifikante Prognosefähigkeit für erwartete Netto-
Cashflows der nächsten zwei Jahre haben. Obwohl dieser Nachweis stimmig ist mit
dem Gedanken, dass goodwill impairments eher in einem Naheverhältnis zu wirtschaft-
lichen Faktoren stehen als dem opportunistischen Verhalten von Managern zuzurechnen
sind, findet JARVA Anzeichen dafür, dass die Realisierung von goodwill impairments
zeitlich hinter der tatsächlichen Wertminderung eines Geschäfts- oder Firmenwerts zu-
rück liegt.188
Der Wert eines Unternehmens ist der heutige Wert der in Zukunft zu er-
wartenden Netto-Cashflows. Demzufolge sind die Ergebnisse dieser Studie potentiell
nützlich für die Analyse von Finanzberichten, die eine Abwertung von Vermögenswer-
ten, die auf Managementprognosen beruhen, enthalten.189
187
Vgl. JARVA, H. (2009), p. 1060. 188
Vgl. JARVA, H. (2009), p. 1060. 189
Vgl. JARVA, H. (2009), p. 1061.
44
Wie die eben beschriebene Studie finden auch LEE/YOON Evidenz für einen verbesser-
ten Informationsgehalt von Erträgen aufgrund der Einführung des SFAS 142 im Hin-
blick auf die Vorhersage zukünftiger, operativer Cashflows. Das FASB unterstellt, dass
der Wert des goodwill sich im Verlauf der Zeit nicht mechanisch abnützt und die neu
anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften für den goodwill die Qualität der Rech-
nungslegung verbessern wird. Die Autoren schätzen die Erwartungen des FASB wie
folgt ein:“[…] that accounting information on impaired goodwill and intangible ac-
counting information will enable financial users to better understand and forecast a
firm’s future operating cash flows or profitability.“190
Die Effekte des goodwill ac-
counting auf den Informationsgehalt von Erträgen infolge der SFAS 142-
Implemetierung und auf den Zusammenhang zwischen der goodwill-Berichterstattung
sowie auf die Fähigkeit zukünftige Cashflows für Unternehmen zu prognostizieren, die
Ermessensspielräume nutzen, sind höher als für andere. Manager signalisieren somit, ob
sie private Informationen hinsichtlich der Nutzung bilanzpolitischer Spielräume durch
das Unternehmen im Rahmen der goodwill-Bilanzierung bereitstellen können und ver-
bessern folglich den Informationsgehalt von Rechnungslegungsdaten.191
KARAMPINIS/HEVAS gehen in einer internationalen Studie der Frage nach, welche Ef-
fekte die asymmetrische Behandlung von materiellen und immateriellen Vermögens-
werten durch das Rechnungswesen hat. Die Autoren finden, dass diese Asymmetrie eine
Verbesserung bei der zeitgerechten Durchführung von goodwill impairments bewirkt,
jedoch verringert sich, verglichen mit impairments von materiellen Vermögenswerten,
ihre Zuverlässigkeit bei der Prognose von zukünftigen Zahlungsströmen.192
Diese
Asymmetrie ergibt sich laut Autoren dahingehend, da materielle Vermögenswerte ei-
nem impairment test unterzogen werden müssen, wenn relevante interne oder externe
Anzeichen für eine Wertminderung gegeben sind. Für einen goodwill aus einer business
combination ebenso wie für immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten
Nutzungsdauer ist jedenfalls eine jährliche Überprüfung der Werthaltigkeit i. S. d. IAS
36 vorzunehmen.193
Im Speziellen zeigt sich ein signifikant negativer Zusammenhang
zwischen goodwill impairments und zukünftigen Cashflows, wobei diese Abhängigkeit
hauptsächlich für die dem impairment folgenden zwei Geschäftsjahre beobachtbar ist.
Im Gegensatz dazu sind die Zusammenhänge zwischen Wertminderungen von materiel-
190
Vgl. LEE, C./YOON, S. W. (2012), p. 126. 191
Vgl. LEE, C./YOON, S. W. (2012), p. 139. 192
Vgl. KARAMPINIS, N. I./HEVAS, D. L. (2014), p. 96. 193
Vgl. KARAMPINIS, N. I./HEVAS, D. L. (2014), p. 99.
45
len Wirtschaftsgütern und zukünftigen Cashflows stärker und nachhaltiger. Langfristig
verlieren goodwill impairments durch die asymmetrische Behandlung, zumindest im
Vergleich zu impairments immaterieller Vermögensgegenstände, an Signifikanz.194
CHEN/KRISHNAN/SAMI beleuchten die Zusammenhänge von Firmenwertabschreibungen
und der Zuverlässigkeit bzw. der Streuung von Analystenprognosen betreffend der Vor-
hersage zukünftiger Erträge von Unternehmen. Demzufolge sind Prognosen von Ana-
lysten bei Unternehmen die eine Firmenwertabschreibung vorgenommen haben viel
ungenauer und weichen auch weiter voneinander ab als jene Vorhersagen für Unter-
nehmen, die keine goodwill impairments in der Bilanz ausweisen. Die Höhe eines im-
pairment korreliert negativ mit der Genauigkeit von Analystenberichten und positiv mit
der Streuung der Ergebnisse selbiger.195
Selbst unter der Annahme, dass Finanzanalys-
ten Informationen bezüglich goodwill impairments in ihren Analystenreporten mit ein-
beziehen, sind deren Berichte ungenauer und weisen eine höhere Streuung auf. Die Be-
einflussung dieser beiden Berichtseigenschaften (Genauigkeit und Streuung)196
durch
goodwill impairments werden dem Umstand geschuldet, dass Analysten scheinbar nicht
in der Lage sind Firmenwertabschreibungen richtig zu deuten bzw. zu interpretieren.197
Die Unsicherheit die ein impairment umgibt kann die Schwierigkeiten bei der Prognose-
tätigkeit verstärken woraus eine geringere Prognosefähigkeit und eine höhere Streuung
resultieren. Der negative Effekt von impairments auf die Genauigkeit und die Streuung
der Prognosedaten ist in Summe ein Maß für die empfundene Unsicherheit von Analys-
ten. Dieser Effekt ist geringer bei Unternehmen bei denen eine institutionelle Eigentü-
merstruktur gegeben ist und deren Wirtschaftsprüfer über ausreichende Branchenkennt-
nisse198
verfügt. Folglich verringert sich der negative Effekt, den impairments auf die
Genauigkeit und die Streuung von Analystenberichten haben durch gewisse Methoden
der Überwachung eines Unternehmens.199
194
Vgl. KARAMPINIS, N. I./HEVAS, D. L. (2014), p. 103. 195
Vgl. CHEN, L. H. u. a. (2015), p. 141. 196
Der Wert des goodwill ist eine Funktion zukünftiger Aktionen des Managements. Demzufolge
können goodwill impairments die Unsicherheit bei der Prognose durch den Analysten erhöhen.
Unsicherheiten in der Informationsumwelt des Analysten beeinflussen die Genauigkeit und die
Streuung der Prognosen selbiger nachteilig; Vgl. Vgl. CHEN, L. H. u. a. (2015), p. 142. 197
Vgl. CHEN, L. H. u. a. (2015), p. 144. 198
Ein Wirtschaftsprüfer mit ausreichend Branchenkenntnissen verfügt gemäß Definition der Auto-
ren über einen hohen Marktanteil bei den Einnahmen von Prüfungsgebühren innerhalb des In-
dustriesektors des Klienten im betreffenden Jahr; Vgl. CHEN, L. H. u. a. (2015), p. 160. 199
Vgl. CHEN, L. H. u. a. (2015), p. 166.
46
Den Beitrag, den goodwill impairment-Informationen für die Prognose zukünftiger Zah-
lungsströme (Cashflows) leisten untersuchten BOSTWICK/KRIEGER/LAMBERT in ihrer
Studie.200
Hier wird das, von BARTH/CRAM/NELSON entwickelte Modell zur Prognose
von Cashflows, unter Einbeziehung einer identen Grundgesamtheit angewendet, jedoch
um die Variable Informationen über goodwill impairments erweitert.201
Die Studie
zeigt, dass impairments, obwohl sie nicht zahlungswirksame, unregelmäßig auftretende
Ereignisse sind, eine individuelle, inkrementelle Relevanz bei der Vorhersage zukünfti-
ger Zahlungsströme zukommt.202
Zusätzliche Evidenz zeigt die Tatsache, dass goodwill
impairments signifikant negativ mit zukünftigen Cashflows korrelieren. Diese Korrela-
tion besteht sowohl aggregiert über den gesamten Untersuchungszeitraum als auch indi-
viduell für jedes Jahr im Zeitfenster der Studie. Speziell für Unternehmen, die einem
überdurchschnittlichen Prognoseirrtum bei der Vorhersage ihrer Cashflows unterliegen,
ist eine signifikante Verbesserung von Cashflow-Prognosen durch zusätzliche impair-
ment-Information erkennbar. Dies lässt vermuten, dass impairment-Informationen umso
relevanter werden je unzuverlässiger die sonstigen Rechnungslegungsinformationen
sind.203
Im Gegensatz zu seiner Studie aus dem Jahr 2009, wo die Prognosefähigkeit zukünfti-
ger Cashflows aufgrund von goodwill impairments untersucht wurde, ist die Absicht
dieser Arbeit von JARVA die Identifizierung der wirtschaftlichen Konsequenzen auf-
grund von goodwill impairments. Hierzu wurden drei Fragestellungen konkretisiert.
Erstens, ob Marktteilnehmer die, in goodwill impairments enthaltenen Informationen
vollständig bei der Einschätzung der Börsenpreise einfließen lassen (mehr hierzu in
Kapitel 5.4). Zweitens, ob Analysten die Implikationen durch goodwill impairments für
weitere Unternehmensergebnisse bei der Erstellung zukünftiger Gewinnprognosen be-
rücksichtigen und drittens, ob goodwill write-offs eine Auswirkung auf die Höhe von
Wirtschaftsprüfungsgebühren haben.204
Für die Mehrheit der Unternehmen der einbezogenen Stichprobe gilt, dass ein abneh-
mendes Unternehmensergebnis nicht der Vorhersage eines goodwill impairment gleich-
zusetzen ist. Dies weist darauf hin, dass Manager den, von Standardsetzern gewährten
Ermessenspielraum aktiv nutzen um ein impairment zu verhindern. Evidenz dafür, dass
200
Vgl. BOSTWICK, E. D. u. a. (2016), p. 339. 201
Vgl. BARTH, M. E. u. a. (2001a), p. 30ff. 202
Vgl. BOSTWICK, E. D. u. a. (2016), p. 340. 203
Vgl. BOSTWICK, E. D. u. a. (2016), p. 360. 204
Vgl. JARVA, H. (2014), p. 213.
47
die Zuverlässigkeit der Gewinnprognosen von Analysten für impairment-Unternehmen
schlechter ist, kann keine erbracht werden. Folglich kann nicht nachgewiesen werden,
dass Investoren oder Analysten, im Zusammenhang mit goodwill impairments, auf Ge-
winne fixiert sind. Das Ereignis einer Firmenwertabschreibung hat für ein Unternehmen
dahingehend Auswirkungen, dass bei einer Wirtschaftsprüfung höhere Gebühren zu
entrichten sind. Dies wird damit begründet, dass diese Mehrkosten für das Unternehmen
einer Kompensation des Mehraufwands der Wirtschaftsprüfer aufgrund des impairment
gleichkommen.205
Rechnungslegungsentscheidungen, die ein goodwill impairment zur
Folge haben, erfordern einen erhöhten Aufwand auf Seiten des Wirtschaftsprüfers. Die-
ser Mehraufwand wird vom Autor unterstellt, da der impairment test in SFAS 142 im-
plizit verlangt, dass Wirtschaftsprüfer den gesamten fair value einer Berichtseinheit
bewerten.206
Abschließend kann festgehalten werden, dass goodwill impairments bei der Prognose
zukünftiger Netto-Cashflows brauchbar sein können207
sowie, dass ein signifikant nega-
tiver Zusammenhang zwischen goodwill impairments und zukünftigen Cashflows be-
steht.208
CHEN/KRISHNAN/SAMI sehen bei Unternehmen, die ein goodwill impairment
vorgenommen haben, eine Reduktion der Zuverlässigkeit sowie eine höhere Streuung
bei den Prognosen von Analysten.209
In diesem Zusammenhang wird von den Autoren
unterstellt, dass Analysten scheinbar nicht in der Lage sind goodwill impairments rich-
tig zu deuten.210
Die Qualität von Cashflow-Prognosen wird durch zusätzliche impair-
ment-Informationen verbessert211
, jedoch erhöhen sich infolge von goodwill impair-
ments auch die Gebühren einer Wirtschaftsprüfung aufgrund des Mehraufwands für den
Wirtschaftsprüfer.212
Sämtliche, in diesem Abschnitt behandelten Studien mit der Fragestellung hinsichtlich
einer eventuellen Korrelation zwischen goodwill impairments und einer Prognoserele-
vanz für zukünftig zu erwartende Zahlungsströme bzw. künftige Ergebnisse sind in
Tab. 1 aufgelistet Die Darstellung in dieser Tabelle erfolgt in chronologischer Reihen-
205
Vgl. JARVA, H. (2014), p. 233. 206
Vgl. JARVA, H. (2014), p. 213. 207
Vgl. JARVA, H. (2009), p. 1061; LEE, C./YOON, S. W. (2012), p. 126; BARTH, M. E. u. a.
(2001a), p. 30ff. 208
Vgl. KARAMPINIS, N. I./HEVAS, D. L. (2014), p. 99; BARTH, M. E. u. a. (2001a), p. 340. 209
Vgl. CHEN, L. H. u. a. (2015), p. 141. 210
Vgl. CHEN, L. H. u. a. (2015), p. 166. 211
Vgl. BOSTWICK, E. D. u. a. (2016), p. 360. 212
Vgl. JARVA, H. (2014), p. 233.
48
folge unter Anführung der Details zur Fragestellung, des verwendeten Samples sowie
einer kurzen Zusammenfassung der gefundenen Ergebnisse.
49
Autoren Jahr Land Fragestellung Sample Ergebnisse Journal
JARVA 2009 Finnland
Goodwill impairments korre-
lieren positiv mit zukünftig,
zu erwartenden Cashflows
10.992 Beobachtungen
(USA), 2002-2005
Goodwill impairments haben
signifikant positive Zusam-
menhänge mit zukünftigen
Cashflows (1 bzw. 2 Jahre).
Journal of Business Fi-
nance & Accounting
LEE/YOON 2012 USA
Wie wirkt sich SFAS 142 auf
den Informationsgehalt von
Erträgen aus mit denen zu-
künftige Cashflows prognos-
tiziert werden sollen?
671 Unternehmen mit 4.206
Beobachtungen (USA),
1995-2006
Die Adaption von SFAS 142
hat eine Steigerung des Infor-
mationsgehalts für die Vorher-
sage zukünftiger Cashflows
zur Folge.
Journal of Accounting and
Finance
JARVA 2014 Finnland
Antizipieren Marktteilnehmer
und Analysten die Informati-
onen aus einem impairment?
5.199 Beobachtungen
(Global), 2002-2005
Evidenz dafür, dass Analysten
und sonstige Marktteilnehmer
derartige Informationen anti-
zipieren kann nicht erbracht
werden.
Accounting & Finance
KARAMPINIS/HEVAS 2014 Griechenland
Wie hängen impairments von
materiellen und immateriel-
len Vermögenswerten mit
zukünftigen Cashflows zu-
sammen?
2.920 Beobachtungen (21
Länder die IFRS anwen-
den), 2005-2012
Vor allem für die zwei, auf
das impairment folgende Jah-
re, kann ein signifikant nega-
tiver Zusammenhang zwi-
schen goodwill impairments
und zukünftigen Cashflows
nachgewiesen werden.
The Journal of Economic
Asymmetries
50
Autoren Jahr Land Fragestellung Sample Ergebnisse Journal
CHEN u. a. 2015 USA
Welcher Zusammenhang
besteht zwischen impair-
ments und der Zuverlässig-
keit von Cashflow Progno-
sen?
568 Unternehmensquartale
und 2 Kontrollvariablen
(USA), 2003-2007
Eine gesteigerte Überwachung
der Unternehmen führt zu
besseren Ergebnissen bei
Analysedaten.
Accounting Horizons
BOSTWICK u. a. 2016 USA
Welchen Beitrag liefert das
impairment testing für eine
bessere Vorhersage von zu-
künftigen Cashflows?
11.488 Beobachtungen
(USA), 1987-1996
Goodwill impairments wird
steigende Relevanz bei der
Vorhersage zukünftiger Cash-
flows zugestanden.
Journal of Accounting,
Auditing & Finance
Tab. 1: Studien zum Prognoseeignungsansatz
(eigene Darstellung)
51
5.2 Studien zur Ermessensausübung: earnings management, big bath ac-
counting…
Ermessensausübung ist das zweite Hauptthema, dass in diesem Kapitel behandelt wird.
Das Gebiet der Ermessensausübung ist umfänglich und behandelt im Detail sowohl die
Ermessensausübung im Generellen, die Ergebnissteuerung (earnings management) in
beide Richtungen (income smoothing) als auch das big bath accounting. Die hohe An-
zahl der Studien zu diesen Themen lässt vermuten, dass Ermessensausübung durch das
Management in Verbindung mit goodwill impairments ein weit verbreitetes Phänomen
ist. Folglich wird dieses Thema scheinbar häufig diskutiert und von den Autoren gerne
bzw. häufig aufgegriffen. Ein Überblick der, in diesem Kapitel vorgestellten Studien
findet sich am Ende dieses Kapitels in Form einer Tabelle (Tab. 2).
Eine Untersuchung von bilanzpolitischen Maßnahmen in Verbindung mit goodwill im-
pairments ließ BEATTY/WEBER zu dem Ergebnis kommen, dass die Höhe eines impair-
ment von der erwarteten Reaktion des Markts abhängig ist.213
Im Rahmen ihrer Unter-
suchungen konnten sie den Nachweis erbringen, dass bei Unternehmen, die den SFAS
142 implementiert haben, Managementanreize Einfluss auf die Entscheidungen in Ver-
bindung mit der Rechnungslegung haben.214
JARVA findet, dass goodwill impairments eher in einem Naheverhältnis zu wirtschaftli-
chen Faktoren stehen als dem opportunistischen Verhalten von Managern zuzurechnen
sind. Allerdings findet JARVA Anzeichen dafür, dass die Realisierung von goodwill im-
pairments der tatsächlichen Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts hinterher-
hinkt.215
Gegner des fair value accounting bekunden Bedenken dahingehend, dass nicht
nachvollziehbare impairment-Schätzungen eine Steuerung der Ergebnisse, wie z. B. das
big bath accounting, erlauben.216
LAPOINTE-ANTUNES/CORMIER/MAGNAN halten fest,
dass Investoren jenen Verlusten ein höheres Bewertungsgewicht zugestehen, die von
Unternehmen berichtet werden, bei denen ein Verlust erwartet wird. Außerdem vermu-
ten Investoren weniger opportunistisches Verhalten durch das Management, wenn ein
effektiver Prüfungsausschuss vorhanden ist.217
213
Vgl. BEATTY, A./WEBER, J. (2006), p. 259. 214
Vgl. BEATTY, A./WEBER, J. (2006), p. 284. 215
Vgl. JARVA, H. (2009), p. 1060. 216
Vgl. JARVA, H. (2009), p. 1083. 217
Vgl. LAPOINTE-ANTUNES, P. u. a. (2009), p. 56.
52
Die Arbeit von CARLIN/FINCH beschäftigt sich mit goodwill impairment testing nach
IFRS in Australien und Neuseeland. Hier wird das opportunistische Verhalten von Ma-
nagern im Zusammenhang mit der Festlegung von discount rates im Rahmen von
Werthaltigkeitstests untersucht. Opportunistisches Verhalten bei der Festlegung von
Abzinsungssätzen geht jedoch zu Lasten der Verlässlichkeit von goodwill impairments
und beeinflusst dementsprechend die Entscheidungsnützlichkeit negativ.218
Den Ergeb-
nissen der Studie zufolge gibt es Anlass zur Sorge, dass die Umsetzung von der Idee des
IOA bis hin zur Aktion nicht einwandfrei funktioniert hat und somit die Qualität der
Berichtszahlen in Frage gestellt werden sollte.219
Die Ergebnisse der Studie von ABUGHAZALEH/AL-HARES/HADDAD unterstützen die
Zielsetzung des IASB einen impairment-Standard zu entwickeln und bestärken das Ar-
gument, dass aufgrund prinzipienbasierter Standards wie IFRS 3 Manager dazu neigen
Ermessensspielräume in der Rechnungslegung dazu zu nutzen, um Informationen hin-
sichtlich der zu erwartenden Leistung des Unternehmens einzubringen.220
Inwieweit impairments von Managern vermieden werden können wurde von SUN in
einer Studie untersucht. Sie kam zu dem Ergebnis, dass zwischen der Möglichkeit ein
goodwill impairment zu verhindern und den Führungsqualitäten des Managements ein
negativer Zusammenhang besteht. Die Untersuchungen zeigen ebenfalls, dass fähigere
Manager es besser verstehen ein goodwill impairment zu verhindern und auch eher in
der Lage sind den Betrag eines impairment zu reduzieren.221
Ob Führungsqualitäten
vorliegen beurteilt SUN nach einer Definition von DEMERJIAN/LEV/MCVAY. Demzufol-
ge sind fähigere Manager dazu in der Lage Technologie- und Industrietrends besser zu
verstehen, zuverlässiger eine Produktnachfrage vorherzusagen, in Projekte zu investie-
ren die mehr Gewinn erwirtschaften und ihre Mitarbeiter effizienter einzusetzen als we-
niger fähige Manager.222
Die Assoziationen zwischen Aktienkursen und dem goodwill sind GULER zufolge bei
Unternehmen, die eine Realisierung eines goodwill impairment vermeiden, geringer als
bei anderen Unternehmen. Bei Unternehmen wo das Management mehr Ermessen beim
impairment test des goodwill ausüben kann ist der Zusammenhang zwischen goodwill
218
Vgl. CARLIN, T. M./FINCH, N. (2010), p. 785. 219
Vgl. CARLIN, T. M./FINCH, N. (2010), p. 795. 220
Vgl. ABUGHAZALEH, N. M. u. a. (2012), p. 212. 221
Vgl. SUN, L. (2016), p. 50. 222
Vgl. DEMERJIAN, P. u. a. (2012), p. 1229.
53
write-offs und den Aktienrenditen negativer als sonst.223
Zusammenfassend erbringen
diese Erkenntnisse den Nachweis, dass willkürliche Bewertungen des goodwill durch
das Management, die in der Bilanz erfasst werden nicht im gleichen Ausmaß für alle
Unternehmen relevant sind.224
Gemäß BEPARI/MOLLIK wurde die goodwill-Bilanzierung mit Einführung des IOA kei-
neswegs konservativer. Im Vergleich zum herkömmlichen Abschreibungsregime ver-
ringerten sich beim IOA sowohl die Anzahl der impairments als auch deren betragsmä-
ßige Höhe. Insgesamt ist der Betrag der analysierten impairments substantiell geringer
als jene Summe, die bei Fortführung der planmäßigen Abschreibung entstanden wäre.
Selbst im Verlauf der Finanzkrise in den Jahren 2008 und 2009 wurden bei einer Viel-
zahl von Unternehmen keine impairments vorgenommen. Dies lässt vermuten, dass
Unternehmen ihren Firmenwert nicht in derartiger Proportion abwerteten als dies auf-
grund des Einbruchs des Finanzmarkts und somit einer schlechteren Marktbewertung
gefordert gewesen wäre.225
Ein Grund für eine derartige Bilanzpolitik, sprich eine ge-
ringe Anzahl von goodwill impairments trotz makroökonomischen Niedergangs der
Wirtschaft während der Finanzkrise, ist der Substitutionseffekt beim derivativen Fir-
menwert durch den originären Firmenwert. So ist das Heranziehen des höheren Werts
aus fair value und value in use bei der Durchführung des impairment test als problema-
tisch einzustufen. Obwohl einer dieser Werte während der Krise viel niedriger war als
in Zeiten davor, so bestand trotzdem die Möglichkeit, dass der jeweils andere Wert im-
mer noch über dem Buchwert der CGU lag und folglich kein impairment-Bedarf gege-
ben war. Als dritte Möglichkeit ist noch das Vermögen der Manager zu nennen, mittels
bilanzpolitischer Maßnahmen impairments nur verzögert oder überhaupt nicht wahr-
nehmen zu müssen. Dieser Opportunismus hat während der Finanzkrise sicherlich dazu
beigetragen ungünstige Einwirkungen des Kapitalmarkts auf die Aktienpreise zu ver-
meiden.226
Mit Einführung des SFAS 142 wurde die Möglichkeit der linearen Abschreibung eines
Geschäfts- oder Firmenwerts abgeschafft und fortan ist, zumindest einmal jährlich, ein
impairment test für einen bestehenden goodwill verpflichtend vorgeschrieben.227
Einer
Untersuchung der Auswirkungen des SFAS 142 auf die Bilanzierung und die Bewer-
223
Vgl. GULER, L. (2016), p. 1. 224
Vgl. GULER, L. (2016), p. 32. 225
Vgl. BEPARI, M. K./MOLLIK, A. T. (2017), p. 63. 226
Vgl. BEPARI, M. K./MOLLIK, A. T. (2017), p. 64. 227
Vgl. LI, K. K./SLOAN, R. G. (2017), p. 965.
54
tung von goodwill widmet sich eine Studie von LI/SLOAN. Ein Ergebnis dieser Untersu-
chung ist, dass die Anwendung dieses neuen Standards relativ aufgeblasene goodwill-
Bilanzen zur Folge hat und goodwill impairments nur sehr zeitverzögert realisiert wer-
den. Dahingehend vermuten die Autoren, dass Investoren die Zeitverzögerung der im-
pairments, die durch den SFAS 142 ermöglicht wird, nicht wahrnehmen und somit bei
der Unternehmensbewertung nicht berücksichtigen.228
Die geringere Aktualität von
goodwill impairments seit Implementierung des SFAS 142 führen die Autoren darauf
zurück, dass unter anderem durch die Einführung des IOA der Anreiz, ein goodwill im-
pairment hinauszuzögern verschärft wurde.229
Das fair value-Modell wird vom Ermes-
sen des Managements beeinflusst und Manager führen goodwill impairments offensicht-
lich nur widerwillig durch, da ein impairment von Rechnungslegungsadressaten i. d. R.
als ein Eingeständnis dahingehend interpretiert wird, dass bei der vorangegangenen Ak-
quisition eine Überbezahlung erfolgt ist.230
Die Steuerung von goodwill impairments ist Thema der Arbeit von SEETHARA-
MAN/SREENIVASAN/SUDHA/YA YEE, wobei sie unterstellen, dass gut geplante Strategien
die ein goodwill impairment verhindern auf lange Sicht ertragsreiche Ergebnisse brin-
gen werden.231
Aufgrund der Ergebnissteuerung, die aus einer Nichtdurchführung eines
impairment-Bedarfs resultiert, können z. B. Investoren überzeugt werden mehr Eigen-
kapital für das Unternehmen bereitzustellen.232
BINI/DELLA BELLA finden in ihrer Stu-
die, dass das Management der analysierten Unternehmen nach Ermessen Prognosen
darlegt, obwohl es nicht fähig ist jene Erwartungen zu erfüllen, die zum Zeitpunkt des
Unternehmenszusammenschlusses geweckt wurden. Dies lässt Spielraum für opportu-
nistisches Verhalten, im Zuge dessen impairments vermieden werden können, vermu-
ten.233
ZANG analysiert ob Manager Ermessensspielräume bei der Bestimmung von transitio-
nal impairment losses aufgrund der Einführung von SFAS 142 ausnutzen und ob bzw.
wie der Markt auf ein goodwill impairment und das Fehlen einer planmäßigen Ab-
schreibung reagiert. Unternehmen mit einem höheren Fremdkapitalanteil führen regel-
228
Vgl. LI, K. K./SLOAN, R. G. (2017), p. 964. 229
Vgl. LI, K. K./SLOAN, R. G. (2017), p. 966. 230
Vgl. LI, K. K./SLOAN, R. G. (2017), p. 997. 231
Vgl. SEETHARAMAN, A. u. a. (2006), p. 338. 232
Vgl. SEETHARAMAN, A. u. a. (2006), p. 351. 233
Vgl. BINI, M./DELLA BELLA, C. (2007), p. 912.
55
mäßig geringere impairments durch und im Gegensatz dazu realisieren Unternehmen,
bei denen das Management vor kurzem gewechselt wurde, höhere impairments.234
Im Vergleich zu dem Zeitraum, indem eine planmäßige Abschreibung durchzuführen
war, sank in Schweden durch die Einführung des IFRS die Abschreibungsrate von
goodwills aufgrund von impairments. Eine Schlussfolgerung daraus ist HAM-
BERG/PAANANEN/NOVAK zufolge, dass die Implementierung von IFRS 3 eine Erhöhung
der ausgewiesenen Erträge zur Folge hatte. Unternehmen mit hohem, bilanzierten
goodwill lieferten abnormal hohe Renditen, ungeachtet der abnormal niedrigen Erträ-
ge.235
Unternehmen sind jetzt mehr von Entscheidungen des Managements hinsichtlich
einer Firmenwertabschreibung abhängig als zuvor und gesetzt dem Fall, dass Ergeb-
nissteuerung in Europa einigermaßen gebräuchlich ist und goodwill-Bilanzen beachtlich
sind, ist eine verringerte Nützlichkeit gegeben.236
Eine Untersuchung von ALVES an 33 portugiesischen, börsennotierten Unternehmen,
die im Zeitraum von 2005 bis 2010 insgesamt 198 Beobachtungen ermöglichten237
,
zeigt einen signifikant positiven Zusammenhang zwischen goodwill impairments und
earnings management. Dementsprechend folgert die Autorin, dass IAS 36 beim im-
pairment test zu viel Ermessenspielraum für Manager einräumt und fordert von den
Standardsetzern ein Entgegenwirken, damit eine Vergleichbarkeit von Bilanzzahlen
gewährleistet werden kann.238
Ob earnings management vorliegt wird in diesem Zu-
sammenhang entsprechend den vorliegenden Umständen beurteilt. Das Management hat
die Möglichkeit sowohl den Zeitpunkt als auch die Höhe eines impairments zu beein-
flussen und infolge dessen ist es möglich das veröffentlichte Ergebnis eines Unterneh-
mens in opportunistischer Weise zu steuern. So nehmen Unternehmen, die earnings
management betreiben ein impairment typischerweise dann vor, wenn entweder die zu
erwartenden Ergebnisse außerordentlich hoch sind (smoothing) oder im Gegenteil dazu
extrem schlecht ausfallen (big bath).239
HAMBERG/BEISLAND identifizieren bilanzpolitische Maßnahmen die vom Management
ausgeübt werden können. Gleichartige Möglichkeiten waren zu Zeiten der planmäßigen
Abschreibung nicht gegeben, denn selbst wenn versucht worden wäre impairments
234
Vgl. ZANG, Y. (2008), p. 38. 235
Vgl. HAMBERG, M. u. a. (2011), p. 263. 236
Vgl. HAMBERG, M. u. a. (2011), p. 285. 237
Vgl. ALVES, S. (2013), p. 91. 238
Vgl. ALVES, S. (2013), p. 94f. 239
Vgl. ALVES, S. (2013), p. 85.
56
niedrig zu halten, so wären doch wesentliche Aufwände auf das Konto der planmäßigen
Abschreibung gegangen. Vermutlich hat die Einführung des IFRS 3 die Einstellung zu
opportunistischem Verhalten dahingehend verändert, da die Möglichkeiten einer geziel-
ten Ergebnissteuerung ausgeweitet wurden.240
Mit Implementierung des SFAS 142 in den Vereinigten Staaten und der Implementie-
rung der Section 3062 of the Canadian Institute of Chartered Accountants‘ Handbook in
Kanada mussten Unternehmen nicht nur die planmäßige Abschreibung beenden und ab
sofort einen zweistufigen impairment test durchführen, sondern auch alle existierenden,
bis dorthin nicht erfassten impairment losses, die einen kumulativen Effekt aus der Um-
stellung der Rechnungslegungsstandards verkörpern, als Übergangsverlust realisieren.
In diesem Zusammenhang werden von LAPOINTE-ANTUNES/CORMIER/MAGNAN oppor-
tunistische Handlungen durch das Management unterstellt. Aufgrund sich ergebender
bilanztechnischer Gestaltungsmöglichkeiten, die es dem Management ermöglichen ak-
tive Ergebnissteuerung zu betreiben, ist es möglich Übergangs-impairment-Verluste zu
gering einzuschätzen und auf diese Weise mehr Raum für bedeutende, nachfolgende,
jährliche impairments zu schaffen bzw. umgekehrt.241
Beispielhaft für einen Ermessens-
akt des Managements im Zusammenhang mit transitional goodwill impairment losses
ist die Steigerung gewisser Unternehmenskennzahlen anzuführen. Die Realisierung der-
artiger Übergangsverluste verringert das Eigenkapital in selbigem Ausmaß wie die
Vermögenswerte ohne dabei jedoch den Nettoertrag des Unternehmens zu beeinflussen.
Infolgedessen erhöht sich durch diese Realisierung direkt der Wert des ROE, des ROA
und jener des Verschuldungsgrades. Erwartet das Management, dass die Kosten für ein
Abweichen der Werte von ROE und ROA vom vorgegebenen Ziel höher sind als der
Rückgang des Marktwerts aufgrund einer unerwartet hohen Realisierung von Über-
gangsverlusten, so haben Manager von Unternehmen, deren Werte für ROE und ROA
unter den angestrebten Werten liegen, einen Anreiz derartige Übergangsverluste zu ma-
ximieren. Durch eine solche Vorgehensweise kann eine Anpassung der Werte auf ein
branchenübliches Niveau herbeigeführt werden, wobei eine Manipulation der angestreb-
ten Werte in beiden Richtungen möglich ist.242
Die Ergebnisse der Analyse von LAPOINTE-ANTUNES/CORMIER/MAGNAN zeigen, dass
Unternehmen die Höhe eines transitional goodwill impairment loss sowohl über- als
240
Vgl. HAMBERG, M./BEISLAND, L.-A. (2014), p. 72. 241
Vgl. LAPOINTE-ANTUNES, P. u. a. (2008), p. 38. 242
Vgl. LAPOINTE-ANTUNES, P. u. a. (2008), p. 41.
57
auch unterbewerten. Neben dem bereits erwähnten Anstreben, die Werte von ROE und
ROA zu beeinflussen wird i. d. R. eine Überbewertung bei einem kurz vorher vollzoge-
nen Austausch der Geschäftsführung vorgenommen. Eine Verringerung des Übergangs-
verlustes wird z. B. dann angestrebt, wenn eine zu hohe Abweichung vom branchenüb-
lichen Verschuldungsgrad vermieden werden soll oder wenn geplant ist, neue Anleihen
zu begeben oder neue Aktien zu emittieren.243
Trotz der behaupteten Vorteile in Verbindung mit dem fair value accounting konnte
von LHAOPADCHAN gezeigt werden, dass in der Praxis viele goodwill impairment-
Entscheidungen vom Eigeninteresse der Manager und ihrer Absicht der Ergebnissteue-
rung getrieben sind. Hier lässt sich nicht ausschließen, dass die so beeinflussten Jahres-
abschlüsse Interessenten irreführen bzw. den Informationsgehalt selbiger im Hinblick
auf Reliabilität und Relevanz signifikant verringern.244
Abschließend hält LHAOPAD-
CHAN fest, dass impairment-Entscheidungen in hohem Grade von der Absicht der Ein-
kommensglättung beeinflusst werden und Manager teilweise nicht in der Lage sind die
Notwendigkeit eines impairment zu erkennen.245
Bereits 2002 setzte der SFAS 142 der langjährigen Praxis der planmäßigen Abschrei-
bung des goodwill ein Ende. Diesen Umstand nahmen JORDAN/CLARK zum Anlass die
big bath theory zu überprüfen. Diese besagt, dass eine umfängliche Abschreibung in
einer Periode das Generieren von höheren Erträgen in folgenden Perioden erleichtert.
Eine Untersuchung von 80 Unternehmen die zu den Fortune 100-Unternehmen gehören
brachte das Resultat, dass goodwill impairments gezielt zur Ergebnissteuerung ange-
wendet werden. So konnte gezeigt werden, dass bereits im Jahr der Einführung des im-
pairment only approach Unternehmen von der Möglichkeit des big bath earnings ma-
nagement Gebrauch machten.246
Ein großes Bad nehmen bedeutet in diesem Zusam-
menhang, dass Unternehmen nach Ermessen Verluste oder Rückstellungen verheimli-
chen und später mehrere auf einmal oder in einer Periode, in der das Unternehmen au-
ßergewöhnlich niedrige Einkünfte aufweist, berichten. Ein solches big bath soll dem
Investor das Ende schlechter Zeiten verkünden und den Beginn besserer Zeiten bekräf-
tigen.247
243
Vgl. LAPOINTE-ANTUNES, P. u. a. (2008), p. 51. 244
Vgl. LHAOPADCHAN, S. (2010), p. 120. 245
Vgl. LHAOPADCHAN, S. (2010), p. 126. 246
Vgl. JORDAN, C. E./CLARK, S. J. (2004), p. 68. 247
Vgl. ZUCCA, L. J./CAMPBELL, D. R. (1992), p. 36.
58
ABUGHAZALEH/AL-HARES/ROBERTS untersuchten die Zusammenhänge zwischen bilan-
ziellem Ermessen und goodwill impairments. Die Ergebnisse zeigen, dass Manager bei
der Berichterstattung in Verbindung mit Firmenwertabschreibungen i. S. d. übernom-
menen IFRS 3 Ermessen ausüben. Im Speziellen werden impairments vermehrt als Fol-
ge von kürzlich durchgeführten Geschäftsführerwechseln oder in Verbindung mit Ein-
kommensglättungen bzw. mit big bath accounting wahrgenommen.248
PEETATHAWATCHAI/ACARANUPONG legten ihrer Studie 1.418 beobachtete Bilanzie-
rungsjahre aus den Jahren 1999 bis 2004 börsennotierter Unternehmen zugrunde.249
Auch ihre Untersuchungen bringen einen Nachweis für eine opportunistische Hand-
lungsweise von Managern, unter anderem in Verbindung mit goodwill impairments.
Einerseits wird eine Einkommensminimierung (big bath accounting) und andererseits
eine Einkommensglättung (smoothing) angestrebt, wodurch sich eine Verzerrung des
Werts des betroffenen Unternehmens ergibt.250
JORDAN/CLARK untersuchte in seiner Studie 244 Fortune 500-Unternehmen dahinge-
hend, ob neue CEOs eher gewillt sind ein big bath vorzunehmen. Untersuchungsobjekte
waren jene Unternehmen die den Fortune 500-Unternehmen angehörten und zwischen
2003 und 2013 einen Wechsel der Geschäftsführung vollzogen hatten.251
Fazit dieser
Studie ist, dass Geschäftsführer in den letzten Jahren nicht mehr gewillt sind ein big
bath vorzunehmen nur weil die Ergebnisse der Periode einbrechen. Ursächlich hierfür
sehen die Autoren zwei Möglichkeiten. Einerseits weisen die Untersuchungen darauf
hin, dass aufgrund des Sarbanes-Oxley Act und der damit verbundenen strengeren Be-
strafung für betrügerische Finanzberichterstattung die Rechnungslegung transparenter
gestaltet wird und andererseits wird vermutet, dass sich die Sichtweise von Managern
und Wirtschaftsprüfern infolge schwerwiegender Finanzskandale, wie jene von Enron
oder WorldCom verändert hat und daher ein moralischeres Verhalten in Bezug auf earn-
ings management zu beobachten ist. Entgegen der ehemals opportunistischen Haltung
mancher Manager wird ein goodwill impairment scheinbar nur noch bei über Jahre hin-
weg anhaltenden, abnehmenden Unternehmensergebnissen vorgenommen. Dies lässt
vermuten, dass das ursprüngliche Potential, zusätzliche Gewinne zu erzielen, auf dem
248
Vgl. ABUGHAZALEH, N. M. u. a. (2011), p. 167. 249
Vgl. PEETATHAWATCHAI, P./ACARANUPONG, K. (2012), p. 96. 250
Vgl. PEETATHAWATCHAI, P./ACARANUPONG, K. (2012), p. 111. 251
Vgl. JORDAN, C. E./CLARK, S. J. (2015a), p. 15.
59
der jeweilige goodwill ursprünglich gründete, nicht mehr im gleichen Ausmaß vorhan-
den ist.252
Eine weitere Studie von JORDAN/CLARK untersucht die Anwendung von goodwill im-
pairments im Lichte des big bath accounting. Von den 413 kanadischen Unternehmen,
die den Untersuchungen zugrunde lagen verbuchten im Untersuchungszeitraum (2013)
nur 68 ein impairment loss.253
Den Autoren zufolge konnte kein big bath-Verhalten
nachgewiesen werden, da alle Unternehmen die ein impairment vornahmen nicht nur im
selben Jahr, sondern auch in den zwei vorangegangenen Perioden als auch in der da-
rauffolgenden Periode ein signifikant niedrigeres operatives Ergebnis vorzuweisen hat-
ten. Daher vermuten die Autoren, dass die betroffenen Manager nicht von der big bath
theory geleitet waren, sondern, dass das impairment tatsächlich dazu diente relevante
Informationen an die Rechnungslegungsadressaten zu vermitteln.254
Teilweise manipulieren Manager Cashflows und unterstützen damit ihre Entscheidung
kein goodwill impairment durchzuführen. Dies ist eine Behauptung der Autoren FI-
LIP/JEANJEAN/PAUGAM, die es in ihrem paper zu beweisen gilt. Tatsächlich zeigt sich
bei ihren Untersuchungen, dass Unternehmen, die verdächtigt werden ein goodwill im-
pairment ungerechtfertigter Weise hinauszuzögern, im Vergleich zu den anderen Kon-
trollgruppen signifikant höhere Cashflows aufweisen. Eine derartige Manipulation von
Cashflows wirkt sich schädlich auf die zukünftige Entwicklung eines Unternehmens
aus.255
Der Anreiz zur Manipulation gegenwärtiger Cashflows ist dahingehend gegeben,
dass Wirtschaftsprüfer und Analysten ihre Beurteilung, ob ein impairment-Bedarf vor-
liegt, auf Geschäftsplänen des Unternehmens basieren. In diesem Zusammenhang ist es
für das Management einfacher zukünftige (zu hohe) Cashflows plausibel erscheinen zu
lassen, wenn der Cashflow der aktuellen Berichtsperiode durch bilanzpolitische Maß-
nahmen schon im Vorfeld zu hoch angesetzt wurde. Hierzu werden bilanztechnische
Gestaltungsmöglichkeiten wie das Kürzen von Ausgaben, die dem Ermessen des Mana-
gements unterliegen (z. B. Aufwendungen für Forschung und Entwicklung oder Ausga-
ben für Werbung) genutzt.256
Für Unternehmen, die ein goodwill impairment durchfüh-
ren, wird eine direkte Verbindung zum big bath accounting wahrgenommen. So werden
z. B. betragsmäßig hohe, einkommensmindernde, sonst unübliche Rückstellungen in
252
Vgl. JORDAN, C. E./CLARK, S. J. (2015a), p. 20. 253
Vgl. JORDAN, C. E./CLARK, S. J. (2015), p. 163. 254
Vgl. JORDAN, C. E./CLARK, S. J. (2015), p. 166. 255
Vgl. FILIP, A. u. a. (2015), p. 515. 256
Vgl. FILIP, A. u. a. (2015), p. 517.
60
jener Periode, in der das impairment durchgeführt wird, gebildet. Negative Auswirkun-
gen durch die Verzögerung eines impairment entstehen dahingehend, dass im Vergleich
zu Unternehmen, die ein impairment realisieren, zukünftige Aktienrenditen niedriger
ausfallen und das Wachstum des operativen Ergebnisses verlangsamt wird. So kann hier
unterstellt werden, dass die Verminderung der Investitionen in Forschung und Entwick-
lung oder der Ausgaben für Marketing um ein impairment hinauszuzögern hinderlich
für die wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens sind.257
CARUSO/FERRARI/PISANO untersuchen in ihrer Studie den Zusammenhang von Firmen-
wertabschreibungen und der dadurch entstehenden Möglichkeit der Ergebnissteuerung.
Durch die Analyse von 17 an der italienischen Börse gelisteten Unternehmen über einen
Zeitraum von fünf Jahre hinweg, versuchen sie zu klären, ob goodwill impairments ge-
nutzt werden, um die Ergebnisse eines Unternehmens zu manipulieren. In weiterer Fol-
ge gehen sie der Frage nach welche Form der Ergebnissteuerung, für den Fall, dass ear-
nings management betrieben wird, Anwendung findet.258
Voraussetzung für die Einbe-
ziehung in die Untersuchung war, dass die beobachteten Unternehmen in den Jahren
2006 bis 2010 Akquisitionen durchgeführt haben und der ausgewiesene goodwill muss-
te in zumindest einem dieser Jahre mehr als 10 % des gesamten Vermögens betragen.
Einkommensglättung, -maximierung, -minimierung und big bath accounting sind jene
vier Möglichkeiten der bilanziellen Ergebnissteuerung zwischen denen unterschieden
werden kann. Gemäß den Autoren ist ein goodwill impairment für Manager eines der
wichtigsten Instrumente mit dessen Hilfe die Bilanzwerte zum Jahresende beeinflusst
werden können.259
Ergebnis der Untersuchung ist, dass kein eindeutiger Trend hin zu einer Form der Er-
gebnissteuerung beobachtet werden kann, jedoch ist eindeutig zu erkennen, dass Mana-
ger in Italien nach Adaptierung des IAS bzw. des IFRS von der bisherigen Vorschrift,
zwischen 10 und 20 % Abschreibung pro Jahr vorzunehmen, deutlich abwichen und
vorzugsweise entweder mehr oder weniger Abschreibung geltend machten. Die Mehr-
heit der Unternehmen verzichtete während des Beobachtungszeitraums sogar gänzlich
auf ein goodwill impairment. Im Lichte dieser Ergebnisse stellen die Autoren den Jah-
257
Vgl. FILIP, A. u. a. (2015), p. 550. 258
Vgl. CARUSO, G. D. u. a. (2016), p. 121. 259
Vgl. CARUSO, G. D. u. a. (2016), p. 123f.
61
resabschluss als wesentliches Werkzeug der Kommunikation eines Unternehmens ge-
genüber den verschiedenen Anspruchsgruppen in Frage.260
STENHEIM/MADSEN legten ihrer Studie 1.293 Jahresbeobachtungen von Unternehmen,
die unter dem FTSE-350 Index der Londoner Börse gelistet sind, zugrunde.261
Die Au-
toren finden einen signifikant positiven Zusammenhang zwischen den ausgewiesenen
goodwill impairment losses und den tatsächlichen Wertminderungen. Obwohl auch Zu-
sammenhänge zwischen goodwill impairments und big bath-Aktionen hergestellt wer-
den können sind diese wesentlich schwächer ausgeprägt als erstgenannte.262
KABIR/RAHMAN analysierten von 2007 bis 2012 1.783 Unternehmensjahre in Australien
von denen 371 ein goodwill impairment loss aufweisen.263
Auch sie finden Evidenz
dafür, dass Unternehmen dazu tendieren goodwill impairments als big bath-Werkzeug
zu nutzen. Dies einerseits im ersten Jahr der Amtszeit eines Geschäftsführers und ande-
rerseits, wenn das Ergebnis vor dem goodwill impairment bereits negativ ist. Einen Zu-
sammenhang zwischen goodwill impairments und einer tatsächlichen Wertminderung
sehen sie eher gegeben, wenn Unternehmen stärker in corporate governance involviert
sind. Trotz der positiven Wirkung von corporate governance kann dieser Effekt nicht
die opportunistische Verwendung von bilanziellen Ermessensspielräumen in Verbin-
dung mit goodwill impairments eliminieren.264
GODFREY/KOH untersuchen den Zusammenhang von Investitionsmöglichkeiten und
goodwill impairments. Die Autoren finden, dass Manager bilanzielle Ermessensspiel-
räume nutzen und weniger goodwill impairment losses realisiert werden sobald Investi-
tionsmöglichkeiten eines Unternehmens steigen.265
Das impairment-Regime ermöglicht
Unternehmen mit höheren Investitionsmöglichkeiten bzw. mit einem höheren Unter-
nehmenswert den bilanzierten goodwill in einem geringeren Ausmaß zu reduzieren, um
somit, analog zum Unternehmenswert, höhere Werte auf den goodwill-Konten auszu-
weisen.266
260
Vgl. CARUSO, G. D. u. a. (2016), p. 143. 261
Vgl. STENHEIM, T./MADSEN, D. Ø. (2016), p. 19. 262
Vgl. STENHEIM, T./MADSEN, D. Ø. (2016), p. 26. 263
Vgl. KABIR, H./RAHMAN, A. (2016), p. 297. 264
Vgl. KABIR, H./RAHMAN, A. (2016), p. 306. 265
Vgl. GODFREY, J. M./KOH, P.-S. (2009), p. 120. 266
Vgl. GODFREY, J. M./KOH, P.-S. (2009), p. 137f.
62
In einer Studie von DORATA wird erforscht, ob CEO-Kompensationen negativ von im-
pairments, die aus einer vorangegangenen Akquisition resultieren, beeinflusst werden.
Ergebnis der Studie ist, dass infolge von Überzahlungen bei Unternehmenserwerben mit
anschließenden Geschäfts- oder Firmenwertabschreibungen keine Einschnitte bei der
Entlohnung der Geschäftsführer beobachtet werden können.267
DARROUGH/GULER/WANG stellen die Frage, ob die Vergütungen von Geschäftsführern
minimiert werden, wenn die fair values der Akquisitionsobjekte abgeschrieben werden.
Entscheidungen in Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen sind mitunter
die wichtigsten, die Geschäftsführer zu treffen haben, wobei viele Akquisitionen keiner-
lei Wert für Shareholder kreieren. Ergebnis der Analyse ist, im Gegensatz zur Arbeit
von DORATA, dass signifikante Einschnitte bei der Entlohnung, gleich ob monetärer
Natur oder auf Aktien bzw. Optionen basierend, zu beobachten sind.268
Die Höhe der
Entlohnung insgesamt wird reduziert und zugleich wird die Zusammensetzung der Ent-
lohnung des jeweiligen Geschäftsführers neu festgelegt. Die Folgen eines impairment
für einen Geschäftsführer sind auch von der Art des Unternehmens für das er tätig ist
abhängig. Bei Unternehmen, die stärker in Forschung und Entwicklung involviert sind,
fallen die Einschnitte bei der optionsbasierten Entlohnung geringer aus. Des Weiteren
haben Geschäftsführer, die größere Ziele akquiriert haben höhere Kürzungen bei ihren
monetären Vergütungen zu befürchten. Geschäftsführer, die länger im Amt sind, haben
mit einer geringeren Reduktion ihrer Barabfindung zu rechnen als ihre Mitstreiter.269
Zusammenfassend kann gesagt werden, Manager, die ein goodwill impairment verursa-
chen, werden entweder für eine missglückte Akquisition oder für schlecht ausgeführte
Tätigkeiten nach dem Zusammenschluss bestraft. Der Vergütungsausschuss muss dabei
die richtige Balance finden, um einerseits Manager daran zu hindern durch übertrieben
riskante Unternehmenserwerbe ein Imperium aufzubauen, aber andererseits noch genug
Motivation hervorzurufen, damit auch weiterhin risikobehaftete Akquisitionen getätigt
werden.270
Im Unterschied zu dieser Studie findet DORATA, dass Vergütungsausschüsse
mehr Wert darauf legen zukünftige Gewinne aus Synergien zu generieren als Verluste
der aktuellen Periode abzustrafen.271
267
Vgl. DORATA, N. T. (2008), p. 300. 268
Vgl. DARROUGH, M. N. u. a. (2014), p. 435. 269
Vgl. DARROUGH, M. N. u. a. (2014), p. 458. 270
Vgl. DARROUGH, M. N. u. a. (2014), p. 459. 271
Vgl. DORATA, N. T. (2008), p. 300.
63
Fazit dieser Studien ist, dass Manager goodwill impairments gezielt zur Ergebnissteue-
rung einsetzen. Häufig wird im Rahmen eines impairment ein umfängliches big bath
vorgenommen272
, wobei das Ausmaß der bilanzpolitischen Maßnahmen in Verbindung
mit goodwill impairments teilweise von den vorhandenen Investitionsmöglichkeiten273
und/oder von der erwarteten Reaktion des Markts abhängig ist.274
Der Zusammenhang
zwischen goodwill write-offs und der Marktreaktion ist umso negativer je mehr Ermes-
sen durch das Management ausgeübt werden kann.275
Ein goodwill impairment ist für
Manager eines der bedeutendsten Instrumente zur Beeinflussung der Bilanzwerte zum
Jahresende.276
Aktive Ergebnissteuerung kann bereits bei der Realisierung von Über-
gangsverlusten aufgrund der Einführung des SFAS 142 festgestellt werden277
, wobei
diese Beeinflussung von Ergebniskennzahlen in beiden Richtungen möglich ist.278
Folg-
lich sind impairment-Entscheidungen in hohem Grade von der Absicht der Einkom-
menssteuerung beeinflusst.279
Hier sind neben der Einkommensglättung und dem big
bath accounting noch die Möglichkeiten der Einkommensmaximierung oder der Ein-
kommensminimierung gegeben.280
Im Speziellen wurden noch 2011 impairments vermehrt als Folge eines kürzlich durch-
geführten Geschäftsführerwechsels oder in Verbindung mit Einkommensglättungen
bzw. in Verbindung mit big bath accounting wahrgenommen.281
ALVES unterstellt in
diesem Zusammenhang einen zu großen Ermessensspielraum für Manager und fordert
von den Standardsetzern ein Entgegenwirken.282
Bereits 2015 kann infolge strengerer
Bestrafungen und/oder einer veränderten Sichtweise der Manager die Durchführung
eines big bath accounting nach erfolgtem Geschäftsführerwechsel nicht mehr nachge-
wiesen werden. Nunmehr steht ein goodwill impairment offensichtlich tatsächlich in
272
Vgl. JORDAN, C. E./CLARK, S. J. (2004), p. 68; JARVA, H. (2009), p. 1083;
ABUGHAZALEH, N. M. u. a. (2011), p. 167; FILIP, A. u. a. (2015), p. 550; KABIR,
H./RAHMAN, A. (2016), p. 306. 273
Vgl. ZANG, Y. (2008), p. 38. 274
Vgl. BEATTY, A./WEBER, J. (2006), p. 259. 275
Vgl. GULER, L. (2016), p. 32. 276
Vgl. CARUSO, G. D. u. a. (2016), p. 123f. 277
Vgl. LAPOINTE-ANTUNES, P. u. a. (2008), p. 38; ZANG, Y. (2008), p. 38. 278
Vgl. LAPOINTE-ANTUNES, P. u. a. (2008), p. 51; PEETATHAWATCHAI, P./ACARANU-
PONG, K. (2012), p. 111. 279
Vgl. LHAOPADCHAN, S. (2010), p. 120. 280
Vgl. CARUSO, G. D. u. a. (2016), p. 123f. 281
Vgl. ABUGHAZALEH, N. M. u. a. (2011), p. 167; KABIR, H./RAHMAN, A. (2016), p. 306. 282
Vgl. ALVES, S. (2013), p. 91.
64
Verbindung mit anhaltenden, abnehmenden Unternehmensergebnissen.283
Problema-
tisch wird gesehen, dass in Zeiten der planmäßigen Abschreibung keine gleichartigen
Möglichkeiten zur Ergebnissteuerung gegeben waren, diese durch Einführung des IOA
geschaffen wurden284
und infolge zu relativ aufgeblasenen goodwill-Bilanzen führten.285
Manager sind teilweise nicht in der Lage die Notwendigkeit eines impairment zu erken-
nen286
, dafür sind manche (fähigere) Manager besser in der Lage ein goodwill impair-
ment zu verhindern als andere (weniger fähige) Manager.287
Ein goodwill impairment
wird von Rechnungslegungsadressaten i. d. R. als Eingeständnis einer Überbezahlung
bei der vorangegangen Akquisition interpretiert und nicht zuletzt deswegen sind Mana-
ger dazu geneigt ein impairment zu vermeiden.288
Im Gegenteil dazu hat das Manage-
ment die Möglichkeit durch die Vornahme eines goodwill impairment eine Steigerung
gewisser Unternehmenskennzahlen herbeizuführen. Weichen z. B. die Werte für ROE
und ROA von den branchenüblichen Werten ab (zu niedrig) kann durch eine Maximie-
rung eines impairment eine Anpassung dieser Unternehmenskennzahlen herbeigeführt
werden.289
Während beeinflusste Jahresabschlüsse Interessenten irreführen bzw. den
Informationsgehalt selbiger im Hinblick auf Reliabilität und Relevanz signifikant ver-
ringern290
, kann z. B. ein big bath dem Investor den Beginn besserer Zeiten verkün-
den.291
283
Vgl. JORDAN, C. E./CLARK, S. J. (2015a), p. 20; JORDAN, C. E./CLARK, S. J. (2015),
p. 166; STENHEIM, T./MADSEN, D. Ø. (2016), p. 26; KABIR, H./RAHMAN, A. (2016),
p. 306. 284
Vgl. HAMBERG, M./BEISLAND, L.-A. (2014), p. 72; Vgl. BEPARI, M. K./MOLLIK, A. T.
(2017), p. 63. 285
Vgl. LI, K. K./SLOAN, R. G. (2017), p. 964. 286
Vgl. LHAOPADCHAN, S. (2010), p. 126. 287
Vgl. SUN, L. (2016), p. 50. 288
Vgl. LI, K. K./SLOAN, R. G. (2017), p. 964. 289
Vgl. LAPOINTE-ANTUNES, P. u. a. (2008), p. 41. 290
Vgl. LHAOPADCHAN, S. (2010), p. 120. 291
Vgl. ZUCCA, L. J./CAMPBELL, D. R. (1992), p. 36.
65
Autoren Jahr Land Fragestellung Sample Ergebnisse Journal
JORDAN/CLARK 2004 USA
Nutzen Manager big bath
impairments zur Ergeb-
nissteuerung?
80 Unternehmen
(USA), 2001 und
2002
Unternehmen machten bereit im
Jahr der Einführung des IOA
Gebrauch vom big bath earnings
management.
Journal of Applied Busi-
ness Research
BEATTY/WEBER 2006 USA
Wie ist das impairment-
Verhalten bei der Adaptie-
rung von SFAS 142 von
risikobereiten Unternehmen
oder von Managern mit Bo-
nisystem basierend auf Er-
trägen eines Unternehmens?
553 Unterneh-
men (USA),
2001
Evidenz kann erbracht werden,
dass bei der Adaption von SFAS
142 Managementanreize bilanzi-
elle Entscheidungen beeinflussen.
Journal of Accounting
Research
SEETHARAMAN u. a. 2006 Malaysien
Was sind die hervorstechen-
den Eigenschaften des neu
eingeführten Standards in
Bezug auf die goodwill-
Bilanzierung?
n/a
Gut geplante Strategien, die ein
goodwill impairment verhindern,
bringen auf lange Sicht ertragsrei-
che Ergebnisse.
Journal of Intellectual
Capital
BINI/DELLA BELLA 2007 Italien
Es wird eine Erklärung für
den nur unscheinbaren An-
stieg der Wertrelevanz unter
dem IOA gesucht.
n/a
Impairment-Regelungen sind
schärfer geworden - eine erhöhte
Wertrelevanz konnte nicht nach-
gewiesen werden.
Managerial Finance
66
Autoren Jahr Land Fragestellung Sample Ergebnisse Journal
DORATA 2008 USA
Werden CEO-Entlohnungen
von negativen Auswirkungen
aufgrund vorangegangener
Akquisitionen betroffen?
323 M&A
(USA), 1995-
1998
Goodwill impairments haben
keine Auswirkung auf die Entloh-
nung von CEOs.
Managerial Finance
LAPOINTE-ANTUNES u. a. 2008 Kanada
Kann beim Erfassen von
bisher nicht verbuchten
goodwill impairments oppor-
tunistisches Handeln des
Managements beobachtet
werden?
331 Beobachtun-
gen (Kanada),
2002
Der Anreiz einen Übergangsver-
lust aus einem goodwill impair-
ment nach oben bzw. nach unten
zu beeinflussen besteht für Unter-
nehmen unter gewissen Bedin-
gungen.
Canadian Journal of
administrative Sciences
ZANG 2008 Singapur
Werden bei der Festlegung
von transitional impairment
losses Ermessensspielräume
genutzt?
870 Beobachtun-
gen (USA), 2000
Die negative Marktreaktion infol-
ge eines impairment deutet auf
die Kommunikation von wertre-
levanten Informationen durch das
Management hin.
Review of Accounting
and Finance
GODFREY/KOH 2009 Australien/
Hong Kong
Stehen goodwill impairments
in einem Zusammenhang mit
den Investmentmöglichkei-
ten eines Unternehmens?
575 Beobachtun-
gen (USA),
2002-2004
Die Einführung des SFAS 142
steigert die Informationsrelevanz
von impairments für Abschlussa-
dressaten.
Accounting & Finance
67
Autoren Jahr Land Fragestellung Sample Ergebnisse Journal
JARVA 2009 Finnland
Goodwill impairments korre-
lieren positiv mit zukünftig,
zu erwartenden Cashflows
10.992 Beobach-
tungen (USA),
2002-2005
Goodwill impairments haben
signifikant positive Zusammen-
hänge mit zukünftigen Cashflows
(1 bzw. 2 Jahre).
Journal of Business Fi-
nance & Accounting
LAPOINTE-ANTUNES u. a. 2009 Kanada
Ist die verpflichtende Reali-
sierung von transitional
impairment losses Wertrele-
vant bzw. aktuell?
345 Beobachtun-
gen zur Wertre-
levanz (Kanada),
2004 und 341
Beobachtungen
zur Aktualität
(Kanada), 2004
Es besteht eine negative Korrela-
tion zwischen einem transitional
impairment loss und dem Börsen-
kurs. Realisationen der transitio-
nal impairment losses werden
bereits im Vorfeld vom Markt
eingepreist.
The International Journal
of Accounting
CARLIN/FINCH 2010 Australien
Kann bei der Festlegung von
discount rates ein opportu-
nistisches Verhalten von
Managern festgestellt wer-
den?
124 Unterneh-
men (105 aus
Australien und
19 aus Neusee-
land), 2007
Opportunistisches Verhalten bei
der Festlegung der Zinssätze geht
zu Lasten der Verlässlichkeit von
goodwill impairments.
Managerial Finance
LHAOPADCHAN 2010 Thailand
Hat sich seit Einführung des
fair value accounting der
Informationsgehalt von
goodwill impairments ver-
bessert?
n/a
Impairment-Entscheidungen sind
sehr von der Absicht der Ein-
kommensglättung getrieben und
ein Großteil der Manager erkennt
ein impairment nicht, bzw. will es
nicht erkennen.
Journal of Financial
Regulation and Compli-
ance
68
Autoren Jahr Land Fragestellung Sample Ergebnisse Journal
ABUGHAZALEH u. a. 2011 Kuwait
Nutzen Manager unter dem
IFRS-Regime Ermessen-
spielräume bei der Bestim-
mung von impairment los-
ses?
528 Beobachtun-
gen (UK), 2005-
2006
IFRS 3 hat die Qualität des bilan-
zierten goodwill impairment loss
verbessert.
Journal of International
Financial Management &
Accounting
HAMBERG u. a. 2011
Norwegen/
UK/
Tschechien
Sind impairments unter IFRS
3 niedriger als die Summe
aus Amortisation und außer-
planmäßiger Abschreibung
unter Swedish GAAP?
1.691 Beobach-
tungen (Schwe-
den), 2001-2007
Die Nützlichkeit von Rechnungs-
legungsdaten ist in Verbindung
mit praktizierter Ergebnissteue-
rung gegenüber dem Amortisati-
onsregime gesunken.
European Accounting
Review
ABUGHAZALEH u. a. 2012 Kuwait
Spiegeln impairments die
Bekanntmachung geheimer
Informationen in Bezug auf
zukünftig zu erwartende
Cashflow wider?
528 Beobachtun-
gen (UK), 2005-
2006
der Informationsgehalt von bilan-
zierten impairment-Größen ist
wertrelevant.
International Journal of
Economics and Finance
PEETATHAWATCHAI/ACARANUPONG 2012 Thailand
Sind impairment-Indikatoren
und Verluste in Thailand
miteinander verbunden?
1.418 Beobach-
tungen (Thai-
land), 1998-2004
Manager handeln bei impairments
opportunistisch. Ergebnissteue-
rung wird nach unten (big bath
accounting) und nach oben (in-
come smoothing) betrieben.
Journal of Financial
Reporting and Account-
ing
69
Autoren Jahr Land Fragestellung Sample Ergebnisse Journal
ALVES 2013 Portugal
Verwenden portugiesische
Unternehmen goodwill im-
pairments zur Ergebnissteue-
rung?
198 Beobachtun-
gen (Portugal),
2005-2010
Beim impairment test ist zu viel
Ermessensspielraum für Manager
gegeben.
Journal of Accounting,
Business & Management
DARROUGH u. a. 2014 USA/
Türkei
In welchem Zusammenhang
sind goodwill impairments
und die Entlohnung von
Managern zu sehen?
3.543 Beobach-
tungen (Global),
2002-2009
Manager werden mit Einkom-
mensverkürzungen entweder für
eine missglückte Akquisition oder
für eine schlechte Performance
nach einer Akquisition bestraft.
Journal of Accounting,
Auditing & Finance
HAMBERG/BEISLAND 2014 Norwegen
Sind impairments unter
Swedish GAAP wertrele-
vant? Besteht ein Unter-
schied in der Wertrelevanz
wenn Swedish GAAP oder
IFRS 3 angewendet wird?
2.052 Beobach-
tungen (Schwe-
den), 2001-2010
Durch die Umstellung von
Swedish GAAP auf IFRS 3 verlo-
ren goodwill impairment-
Informationen an Relevanz.
Journal of International
Accounting, Auditing and
Taxation
FILIP u. a. 2015 Frankreich
Korrigieren Manager Cash-
flows manipulativ nach oben
und unterstützen so ihre
Entscheidung kein impair-
ment vorzunehmen?
38.667 Beobach-
tungen (USA),
2003-2011
Manager manipulieren Cash-
flows, damit sie kein impairment
vornehmen müssen.
Journal of Business,
Finance & Accounting
70
Autoren Jahr Land Fragestellung Sample Ergebnisse Journal
JORDAN/CLARK 2015 USA
Nutzen kanadische Unter-
nehmen big bath earnings
management wenn sie ein
impairment vornehmen?
413 Unterneh-
men (Kanada),
2013
Scheinbar nutzen Manager im-
pairments nicht für big baths
sondern wollen dadurch tatsäch-
lich relevante Informationen für
Rechnungslegungsadressaten
bereitstellen.
International Journal of
Economics and Finance
JORDAN/CLARK (a) 2015 USA Sind neue CEOs eher gewillt
ein big bath vorzunehmen?
244 Unterneh-
men mit Wechsel
des CEO (USA),
2003-2013
Im Gegensatz zu früher sind Ge-
schäftsführer nicht mehr bereit
nur aus Gründen der Ergeb-
nissteuerung ein big bath vorzu-
nehmen.
Journal of Accounting
and Finance
CARUSO u. a. 2016 Italien
Hat sich das Verhalten von
Manager in Verbindung mit
goodwill impairments seit
Adaptierung der IAS/IFRS in
Bezug auf earnings ma-
nagement verändert?
17 Unternehmen,
79 M&A (Ita-
lien), 2006-2010
Manager verzichten teilweise
vollständig auf impairments
wodurch der Jahresabschluss als
Kommunikationswerkzeug in
Frage gestellt wird.
Journal of Intellectual
Capital
GULER 2016 USA
Wurde durch SFAS 142 die
Nützlichkeit von goodwill
impairment-Informationen
gesteigert?
5.680 Beobach-
tungen (USA),
1999-2005
Die Nützlichkeit für Investoren
konnte durch SFAS 142 gesteigert
werden.
Review of Managerial
science
71
Autoren Jahr Land Fragestellung Sample Ergebnisse Journal
KABIR/RAHMAN 2016 Neuseeland
Wirkt sich corporate gover-
nance auf die opportunisti-
sche Handlungsweise von
Managern bei impairments
aus?
1.783 Beobach-
tungen (Australi-
en), 2007-2012
Unternehmen nutzen big bath
earnings management im ersten
Amtsjahr eines Geschäftsführers
oder wenn das Ergebnis schon vor
dem impairment negativ war,
wobei sich corporate governance
korrigierend auswirkt.
Journal of Contempory
Accounting & Economics
STENHEIM/MADSEN 2016 Norwegen
Wie hängen goodwill im-
pairments mit einer tatsäch-
licher Wertminderung oder
einer Ergebnissteuerung
zusammen?
1.293 Beobach-
tungen (UK),
2004-2009
Goodwill impairments spiegeln
zumindest bis zu einen gewissen
Grad die tatsächliche Wertminde-
rungen wider.
Journal of Accounting
and Finance
SUN 2016 USA
Inwieweit kann ein goodwill
impairment von einem Ma-
nager vermieden werden?
4.576 Beobach-
tungen mit im-
pairment und
25.850 Beobach-
tungen ohne
impairment
(USA), 2002-
2011
Fähigere Manager verstehen es
besser ein impairment zu verhin-
dern und falls ein impairment
vorgenommen wird können sie
den Betrag eher minimieren.
Advances in Accounting
BEPARI/MOLLIK 2017 Australien
Verringert sich die Anzahl
der impairments nach Ein-
führung des IOA und verän-
dert sich die Wertrelevanz
von älterem goodwill?
911 Beobachtun-
gen (Australien),
2006-2009
Die Änderung des Abschrei-
bungsregimes hat den Informati-
onsgehalt erhöht, die Wertrele-
vanz von älterem goodwill sinkt
nicht.
International Journal of
Accounting & Infor-
mation Management
72
Autoren Jahr Land Fragestellung Sample Ergebnisse Journal
LI/SLOAN 2017 USA
Wie wirkt sich SFAS 142 auf
die Bilanzierung und die
Bewertung von goodwill
aus?
9.049 Beobach-
tungen (USA),
1996-2000 und
19.290 Beobach-
tungen (USA),
2004-2011
SFAS 142 bewirkt aufgeblasene
goodwill-Bilanzen und zeitverzö-
gerte impairments. Investoren
neigen dazu betroffene Unter-
nehmen zu hoch zu bewerten.
Review of Accounting
Studies
Tab. 2: Studien zur Ermessensausübung
(eigene Darstellung)
73
5.3 Studien zur Entscheidungsnützlichkeit
Die in diesem Kapitel angeführten Studien befassen sich mit goodwill impairments und
der damit verbundenen Entscheidungsrelevanz, die sie für Abschlussadressaten haben.
Einerseits wird in den betreffenden Studien auf die Marktreaktion in der kurzen Frist
eingegangen und im gleichen Zug beurteilt, ob die einem goodwill impairment ent-
stammenden Informationen für Rechnungslegungsadressaten entscheidungsnützlich
sind. In Tab. 3 findet sich ein vollständiger Überblick sämtlicher Studien zu diesen Fra-
gestellungen in chronologischer Reihenfolge.
HIRSCHEY/RICHARDSON untersuchten den Informationsgehalt von Rechnungslegungsda-
ten.292
Einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise folgend, sind Firmenwertabschreibun-
gen dahingehend relevant, dass Informationen bereitgestellt werden, die Auskunft über
bedeutende Änderungen zukünftiger Unternehmenserträge geben. So sehen die Autoren
einen signifikant negativen Zusammenhang zwischen Ankündigungen von goodwill
impairments und Aktienkursen. Dieser negative Zusammenhang wirkt sich im Nahe-
verhältnis zu impairment-Ankündigungen (short window study) mit einem Rückgang
des Marktwerts von 2-3 % aus. Im Ein-Jahres-Vorankündigungszeitraum eines impair-
ment werden Effekte von bis zu minus 40 % verzeichnet. Langfristig (250 Tage) nach
Ankündigung eines impairment werden durchschnittliche Kursrückgänge von 11 %
registriert. Dies zeigt, dass viele der negativen Werteffekte in Verbindung mit der An-
kündigung eines impairment bereits zum Ende der Ankündigungsperiode vom Markt
antizipiert wurden. Negative und statistisch signifikante Reaktionen der Aktienkurse im
Rahmen von goodwill write-off-Entscheidungen lassen vermuten, dass Rechnungsle-
gungstheorie und -praxis im Erkennen eines impairment-Bedarfs Experten sind.293
Die Aktualität von goodwill impairment-Informationen untersuchen CHEN/KOHL-
BECK/WARFIELD im Zusammenhang mit der erstmaligen Einführung des SFAS 142. Im
Detail wird hier das Zeitfenster analysiert, das zwischen der Erfassung eines goodwill
impairment, aufgrund der Änderung von Rechnungslegungsvorschriften und der Reali-
sierung eines solchen durch den Markt, in Form von Renditen, liegt. Empirische Evi-
denz zeigt, dass sowohl die ursprünglichen impairments, verursacht durch die Umstel-
lung auf einen anderen Rechnungslegungsstandard, als auch die neuen, darauf folgen-
292
Vgl. HIRSCHEY, M./RICHARDSON, V. J. (2002), p. 173. 293
Vgl. HIRSCHEY, M./RICHARDSON, V. J. (2002), p. 187.
74
den impairments von den Investoren antizipiert werden.294
Die Reaktionen des Markts
im Jahr der Umstellung werden auf Informationen, vermittelt durch transitional im-
pairment losses, zurückgeführt. Marktreaktionen in der auf die Umstellung folgenden
Periode sehen die Autoren durch aktuelle, neu vermittelte Informationen verursacht.
Des Weiteren finden sie nicht nur eine negative Reaktion des Markts auf impairments,
sondern stellen auch eine verbesserte Informationsvermittlung infolge der Implementie-
rung des SFAS 142 und der damit einhergehenden fair value-Bewertung für Rech-
nungslegungsadressaten fest.295
ZANG zufolge reagieren Aktienrenditen nicht auf die Erhöhung der Gewinne durch das
Wegfallen der planmäßigen Abschreibungen, jedoch stehen sie mit unerwarteten good-
will impairment losses in einem negativen Zusammenhang.296
Analysten korrigieren
ihre Gewinnprognosen im Falle eines unerwarteten goodwill impairment für kommende
Quartale nach unten. Dahingehend interpretiert der Autor die Ergebnisse als Beweis
dafür, dass Aufwände für ein unerwartetes goodwill impairment entscheidungsrelevante
Informationen vermitteln. Derartige Informationen können z. B. eine negative Sichtwei-
se auf zukünftige Tätigkeiten oder nachteilige Einflüsse auf die Gestaltung von Kredit-
vereinbarungen des Unternehmens sein.297
BENS/HELTZER/SEGAL erforschten in ihrer Arbeit die Veränderung der Informations-
nützlichkeit von goodwill impairments durch die Einführung des IOA im Rahmen der
Umstellung auf den SFAS 142.298
Empirische Evidenz konnte dahingehend erlangt
werden, dass der Informationsgehalt von impairments mit zunehmender Informations-
asymmetrie steigt.299
Eine grundlegende Aufgabe der Finanzberichterstattung ist die
Abschaffung von Informationsasymmetrien zwischen Management und Investoren. Mit
zunehmender Informationsasymmetrie steigt die potentielle Nützlichkeit einer Bilanz,
die den Investoren zeitnah aktuelle Informationen kommuniziert. In einem Markt, in
dem Investoren auf die Kommunikation mit dem Management angewiesen sind, wird
eine Bilanz basierend auf den internen Bewertungsannahmen des Managements infor-
mativer sein als in einem relativ informierten Markt300
, der sämtliche relevante Informa-
294
Vgl. CHEN, C. u. a. (2008), p. 72. 295
Vgl. CHEN, C. u. a. (2008), p. 80. 296
Vgl. ZANG, Y. (2008), p. 38. 297
Vgl. ZANG, Y. (2008), p. 63. 298
Vgl. BENS, D. A. u. a. (2011), p. 531. 299
Vgl. BENS, D. A. u. a. (2011), p. 546. 300
Vgl. BENS, D. A. u. a. (2011), p. 532.
75
tionen zum impairment bereits antizipiert hat.301
Weitere Erkenntnisse beziehen sich auf
den Informationsgehalt von impairments, wenn dem Unternehmen eine hohe Aufmerk-
samkeit von Analysten geschenkt wird. Die Annahme, dass eine höhere Anzahl von
Analysten eine verminderte Informationsasymmetrie mit sich bringt und somit auch der
Informationsgehalt der impairments sinkt wurde bestätigt. Impairments bei kleineren
Unternehmen wird weniger Aussagekraft zugesprochen, da vermutet wird, dass kleinere
Unternehmen weniger in der Lage sind den komplexen Prozess, den es für einen im-
pairment test benötigt, sachgerecht durchzuführen. Des Weiteren hat die Einführung des
SFAS 142 den Informationsgehalt von impairments sowohl für größere Unternehmen,
als auch für wenig analysierte Unternehmen verringert.302
Zusammenfassend finden die
Autoren im Rahmen dieser Ereignisstudie eine signifikant negative Marktreaktion auf
goodwill impairments.303
Die Reaktion der Marktteilnehmer auf die Ankündigung eines goodwill impairment, die
Eigenschaft der Information, die durch ein solches impairment übermittelt wird und ob
die Ursachen für goodwill impairments zurückverfolgt werden können auf eine ur-
sprüngliche Überbezahlung im Zeitpunkt der vorangegangenen Akquisition sind die
Forschungsbereiche der Studie von LI/SHROFF/VENKATARAMAN/ZHANG.304
Sowohl
Investoren als auch Bilanzanalytiker korrigieren bei Ankündigung eines goodwill im-
pairment ihre Erwartungen nach unten, wobei die Preisauswirkungen signifikant, jedoch
in der post-Implementierungsphase geringer als in der pre-Implementierungsphase des
SFAS 142 sind. Diese geringeren Preisauswirkungen werden nicht aufgrund dessen
vermutet, dass der Markt mehr Ermessensausübungen durch das Management in der
post-Implementierungsphase wahrnimmt sondern wird darin gesehen, dass in der Zeit
nach Einführung des neuen Standards impairment losses vermehrt von geringerer Grö-
ßenordnung auftreten. Goodwill impairments korrelieren negativ mit dem Umsatz-
wachstum und dem operativen Ergebnis der folgenden Wirtschaftsjahre. Die Autoren
schreiben diese Marktreaktion auf goodwill impairments hauptsächlich den Neuigkeiten
bezüglich der Verringerung zukünftiger Umsätze und operativer Gewinne, die durch ein
impairment vermittelt werden zu.305
Bei Unternehmen mit potentiell wertgemindertem
goodwill, die kein goodwill impairment in ihrer Bilanz ausweisen, werden Markteil-
301
Vgl. BENS, D. A. u. a. (2011), p. 551. 302
Vgl. BENS, D. A. u. a. (2011), p. 546. 303
Vgl. BENS, D. A. u. a. (2011), p. 550. 304
Vgl. LI, Z. u. a. (2011), p. 745. 305
Vgl. LI, Z. u. a. (2011), p. 776.
76
nehmer wegen eines impairment nicht dazu motiviert ihre ursprünglichen Erwartungen
zu revidieren. In solchen Fällen erweist sich die Einschätzung des zu erwartenden im-
pairment als hoch korrelierend mit dem Rückgang der zukünftigen Unternehmensleis-
tung. Zusammenfassend kann unterstellt werden, dass manche Unternehmen, speziell in
der post-Implementierungsphase, bilanzpolitische Ermessensspielräume nutzten und so
goodwill impairments vermeiden. Die Ursachen für ein goodwill impairment werden
von den Autoren in Überbezahlungen für getätigte Akquisitionen in den vergangenen
fünf Jahren gesehen. Fraglich ist hierbei ob diese impairments gänzlich einer ursprüng-
lichen Überbezahlung zuzurechnen sind oder teilweise auch von den Unternehmenszu-
sammenschlüssen folgenden, negativen Ereignissen verursacht werden.306
ALBERSMANN/QUICK/WALLE untersuchen in einer erst kürzlich veröffentlichten Studie
den Informationsgehalt von goodwill impairments basierend auf einer Stichprobe von
84 ad hoc-Mitteilungen aus Veröffentlichungen deutscher Unternehmen während der
Jahre 2005 bis 2013. Hier werden negative Kapitalmarktreaktionen infolge einer im-
pairment-Ankündigung beobachtet. Negative Kapitalmarktreaktionen sind jedoch nur
bei Vorliegen eines internen Wertminderungsgrunds oder bei unterlassener Begründung
für das impairment durch das Management beobachtbar. Im Gegensatz dazu kann kein
signifikanter Zusammenhang zwischen Kapitalmarktreaktionen und der Offenlegung
eines impairment hergestellt werden, wenn als Ursache für das impairment ein externer
Wertminderungsgrund angegeben wird. Signifikante Unterschiede bei den Reaktionen
des Kapitalmarkts lassen sich aufgrund der Wirtschaftskrise nicht erkennen. Liegt je-
doch ein Unternehmen mit hohem Fremdfinanzierungsanteil vor, so reagiert der Fi-
nanzmarkt heftiger als gewöhnlich.307
Eine stärkere Reaktion des Finanzmarkts ist vor
allem dann zu beobachten, wenn die Fremdfinanzierung durch eine Bank erfolgt. Da
Banken, besonders in Deutschland, eine verstärkte Kontrollfunktion wahrnehmen ist das
Vertrauen der Investoren zu veröffentlichten Finanzinformationen dementsprechend
höher.308
Demzufolge haben Veröffentlichungen von goodwill impairments durch Un-
ternehmen mit hohem Verschuldungsgrad eine verstärkt negative Wirkung auf die Re-
aktion des Kapitalmarkts.309
Welchen Einfluss die Angabe externer Gründe auf die Ent-
scheidungsrelevanz von goodwill impairments hat konnte nicht eindeutig geklärt wer-
den. Einerseits besteht die Möglichkeit, dass externe Gründe für impairments von Au-
306
Vgl. LI, Z. u. a. (2011), p. 777. 307
Vgl. ALBERSMANN, B. u. a. (2017), S. 32. 308
Vgl. ALBERSMANN, B. u. a. (2017), S. 34. 309
Vgl. ALBERSMANN, B. u. a. (2017), S. 51.
77
ßenstehenden leichter überprüfbar sind und daher das Management weniger Anreize für
bilanzpolitische Maßnahmen hat, andererseits könnten Kapitalmarktteilnehmer die Wir-
kung externer Gründe bereits antizipiert haben und somit anstehende goodwill impair-
ments keine bzw. nur wenig Relevanz besitzen.310
Negative Reaktionen des Kapital-
markts fallen im Vergleich zur Höhe des angekündigten impairment verhältnismäßig
gering aus, woraus die Autoren folgern, dass ein goodwill impairment nur begrenzt neue
bzw. entscheidungsnützliche Informationen mit sich bringt.311
Gemäß LI/SLOAN werden Unternehmen mit überhöhten goodwill-Bilanzen i. d. R. von
Investoren überbewertet, wobei Unternehmen mit hohen goodwill-Bilanzen und gerin-
ger Rentabilität in der Zukunft sowohl mit einer höheren Wahrscheinlichkeit eines
goodwill impairment, als auch geringeren Aktienrenditen konfrontiert werden. Zukünf-
tige Aktienrenditen verringern sich stärker, je länger die bisherige Amtsdauer der Ge-
schäftsführung ist, wenn das Unternehmen Eigenkapitalinstrumente emittiert, wenn es
sich um ein kleineres Unternehmen handelt und wenn die institutionelle Struktur des
Unternehmens weniger stark ausgeprägt ist.312
LI/SLOAN kommen in ihrer Studie zu
dem gleichen Ergebnis wie bereits LI/SHROFF/VENKATARAMAN/ZHANG313
und bestäti-
gen somit deren Forschungsergebnisse, dass signifikant negative Marktreaktionen er-
kennbar sind, jedoch diese in der post-Implementierungsphase des SFAS 142 schwächer
sind als vor Einführung des Standards. LI/SLOAN begründen die schwächer ausgepräg-
ten Reaktionen des Markts in der post-Implementierungsphase damit, dass goodwill
impairments durch die Änderung der Bilanzierungsvorschriften weniger Aktualität be-
sitzen und daher für Rechnungslegungsadressaten vorhersehbarer sind.314
SUN/ZHANG untersuchten die Zusammenhänge von goodwill impairments mit Bonitäts-
bewertungen von Unternehmen.315
Die Durchführung eines goodwill impairment verur-
sacht eindeutig signifikante und negative Auswirkungen auf die Bonitätsbeurteilung
durch Ratingagenturen. Weitere Schlussfolgerungen der Autoren sind, dass impairments
auch mit der Unternehmensgröße, dem ROA bzw. der Ertragskraft und dem Prozentsatz
an institutioneller Eigentümerschaft negativ korrelieren, mit der Insolvenzquote hinge-
310
Vgl. ALBERSMANN, B. u. a. (2017), S. 39. 311
Vgl. ALBERSMANN, B. u. a. (2017), S. 34. 312
Vgl. LI, K. K./SLOAN, R. G. (2017), p. 965. 313
Vgl. LI, Z. u. a. (2011), p. 776. 314
Vgl. LI, K. K./SLOAN, R. G. (2017), p. 966. 315
Vgl. SUN, L./ZHANG, J. H. (2017), p. 2.
78
gen positiv.316
Diese Erkenntnisse deuten darauf hin, dass Ratingagenturen Informatio-
nen bezüglich goodwill impairments bei der Beurteilung der unternehmerischen Kre-
ditwürdigkeit berücksichtigen. Spezifische Unternehmensereignisse wie z. B. Restruk-
turierungen oder goodwill impairments treten zumeist gemeinsam auf und daher relati-
vieren die Autoren ihre Behauptung: „[…] we argue that goodwill impairment alone
may not necessarily lead to bond rating downgrades.“317
Die langfristigen Auswirkungen von goodwill impairments auf die Aktienpreise unter-
suchen CHENG/PETERSON/SHERRILL und kommen zu der Erkenntnis, dass Preisreaktio-
nen an der Börse auch nach Einführung des IOA kurzfristig gesehen negativ sind. Eine
beobachtbare, positive abnormale Rendite in der langen Frist ist jedenfalls höher als die
negative abnormale Rendite, die im Rahmen einer short window-Studie innerhalb von
zwei Tagen um das Ereignis bestimmt wurde.318
Abschließend kann festgehalten werden, dass ein signifikant negativer Zusammenhang
zwischen goodwill impairments bzw. deren Ankündigung und den am Markt beobacht-
baren Aktienkursen besteht. Bezüglich dieser Tatsache herrscht unter den Autoren der
analysierten Studien weitgehend Einstimmigkeit.319
SUN/ZHANG finden darüber hinaus
eindeutig signifikante und negative Auswirkungen auf die Bonitätsbeurteilung durch
Ratingagenturen infolge von goodwill impairments.320
Empirische Evidenz zeigt, dass i. d. R. relevante Informationen in Verbindung mit
goodwill impairments vom Markt bzw. von den Investoren teilweise bereits im Vorfeld
antizipiert werden.321
Des Weiteren stellen einige der Autoren eine verbesserte Informa-
tionsvermittlung infolge der Implementierung des IOA und der damit einhergehenden
fair value-Bewertung für Rechnungslegungsadressaten fest,322
wobei BENS/HELTZER
/SEGAL einen gesteigerten Informationsgehalt von impairments, vor allem mit zuneh-
mender Informationsasymmetrie sehen323
und ALBERSMANN/QUICK/WALLE folgern,
316
Vgl. SUN, L./ZHANG, J. H. (2017), p. 9. 317
Vgl. SUN, L./ZHANG, J. H. (2017), p. 16. 318
Vgl. CHENG, Y. u. a. (2017), p. 312. 319
Vgl. HIRSCHEY, M./RICHARDSON, V. J. (2002), p. 187; CHEN, C. u. a. (2008), p. 80;
ZANG, Y. (2008), p. 38; BENS, D. A. u. a. (2011), p. 550; LI, Z. u. a. (2011), p. 776; AL-
BERSMANN, B. u. a. (2017), S. 32; LI, K. K./SLOAN, R. G. (2017), p. 966; CHENG, Y. u. a.
(2017), p. 311. 320
Vgl. SUN, L./ZHANG, J. H. (2017), p. 16. 321
Vgl. CHEN, C. u. a. (2008), p. 72; HIRSCHEY, M./RICHARDSON, V. J. (2002), p. 187;
BENS, D. A. u. a. (2011), p. 551; ALBERSMANN, B. u. a. (2017), S. 39. 322
Vgl. CHEN, C. u. a. (2008), p. 80; ZANG, Y. (2008), p. 63. 323
Vgl. BENS, D. A. u. a. (2011), p. 546; ALBERSMANN, B. u. a. (2017), S. 34.
79
dass ein goodwill impairment nur begrenzt neue bzw. entscheidungsnützliche Informa-
tionen mit sich bringt da negative Reaktionen des Kapitalmarkts im Vergleich zur Höhe
des angekündigten impairment verhältnismäßig gering ausfallen.324
Auch LI/SLOAN
begründen eine schwächer ausgeprägte Reaktion des Markts damit, dass goodwill im-
pairments weniger Aktualität besitzen.325
324
Vgl. ALBERSMANN, B. u. a. (2017), S. 34. 325
Vgl. LI, K. K./SLOAN, R. G. (2017), p. 966.
80
Autoren Jahr Land Fragestellung Sample Ergebnisse Journal
HIRSCHEY/RICHARDSON 2002 USA
Wie steht es um den Informati-
onsgehalt von goodwill-
Bilanzzahlen?
80 Beobachtungen (USA),
1992-1996
Goodwill impairments bewir-
ken einen Kursrückgang der
Aktien an der Börse.
Journal of Accounting and
Public Policy
CHEN u. a. 2008 Kanada/USA Werden impairments zeitge-
recht vorgenommen?
1.763 Beobachtungen
(USA), 2001
Der Markt reagiert negativ auf
die Bekanntmachung eines
impairment. Der IOA bewirkt
eine verbesserte Informations-
qualität.
Advances in Accounting
ZANG 2008 Singapur
Werden bei der Festlegung
von transitional impairment
losses Ermessensspielräume
genutzt?
870 Beobachtungen (USA),
2000
Die negative Marktreaktion
infolge eines impairment deu-
tet auf die Kommunikation
von wertrelevanten Informati-
onen durch das Management
hin.
Review of Accounting and
Finance
BENS u. a. 2011 USA/
Frankreich
Hat sich der Informationsge-
halt von goodwill impair-
ments durch SFAS 142 geän-
dert?
388 US-Unternehmen die
ein impairment bekannt
gemacht haben, 1996-2006
Der Informationsgehalt von
impairments steigt mit zu-
nehmender Informationsas-
ymmetrie.
Journal of Accounting,
Auditing & Finance
81
LI u. a. 2011 USA
Wie reagiert der Markt auf
eine Ankündigung eines
goodwill impairment?
1.584 Beobachten (USA),
1996-2006
Sowohl Analysten als auch
Investoren korrigieren ihre
Erwartungen aufgrund eines
goodwill impairment nach
unten.
Review of Accounting Stu-
dies
ALBERSMANN u. a. 2017 Deutschland
Bieten Adhoc-Mitteilungen
zu goodwill impairments
neue, Entscheidungsnützliche
Informationen?
84 Adhoc-Mitteilungen
(Deutschland), 2005-2013
Der Markt reagiert negativ auf
die Bekanntmachung eines
impairment - jedoch nicht in
gleicher Höhe.
Betriebswirtschaftliche
Forschung und Praxis
CHENG u. a. 2017 USA
Wenn Unternehmen ein im-
pairment vornehmen müssen,
machen sie gleich ein big
bath?
3.209 Beobachtungen
(USA), 2002-2011
Vor Einführung des IOA be-
stehen negative Reaktionen
des Markts lang- und kurzfris-
tig. Danach sind sie langfristig
positiv.
Journal of Economics and
Finance
SUN/ZHANG 2017 USA
Korrelieren goodwill impair-
ment losses negativ mit Boni-
tätsbewertungen?
1.013 Beobachtungen
(USA), 2002-2014
Bonitätsbewertungen durch
Ratingagenturen verschlech-
tern sich aufgrund von good-
will impairment losses.
International Journal of
Accounting & Information
Management
82
LI/SLOAN 2017 USA
Wie wirkt sich SFAS 142 auf
die Bilanzierung und die
Bewertung von goodwill aus?
9.049 Beobachtungen
(USA), 1996-2000 und
19.290 Beobachtungen
(USA), 2004-2011
SFAS 142 bewirkt aufgebla-
sene goodwill-Bilanzen und
zeitverzögerte impairments.
Investoren neigen dazu be-
troffene Unternehmen zu hoch
zu bewerten.
Review of Accounting Stu-
dies
Tab. 3: Studien zur Entscheidungsnützlichkeit
(eigene Darstellung)
83
5.4 Studien zu Erklärungen des Börsenpreises
Abschließend werden in diesem Abschnitt sämtliche Studien mit dem Themenschwer-
punkt Wertrelevanz vorgestellt. Gemein ist diesen Arbeiten, dass die Auswirkungen
eines goodwill impairment anhand von Assoziationsstudien erforscht wurden. Bei der
Analyse der Zusammenhänge unter Anwendung von Regressionsanalysen im Rahmen
von long window studies wurde besonderes Augenmerk auf die Reaktion des Markts
gelegt. Eine detaillierte Auflistung sämtlicher Studien die sich auf diesen Themen-
schwerpunkt beziehen findet sich in Tab. 4.
HIRSCHEY/RICHARDSON veröffentlichten ein Jahr nach ihrer Arbeit zur Entscheidungs-
relevanz ein weiteres paper in dem die Unterreaktion von Investoren auf goodwill im-
pairments untersucht wird. Aus ihren Ergebnissen folgern sie, dass nicht der gesamte
negative Werteffekt in Verbindung mit impairment-Ankündigungen innerhalb der kur-
zen announcement-Periode realisiert wird, wodurch eine gewisse verminderte Reaktion
der Investoren ersichtlich wird. Unternehmen mit großen negativen Kursbewegungen
als Reaktion auf impairment-Ankündigungen weisen auch in der post announcement-
Periode höhere negative Kursbewegungen auf. Dies ist Evidenz dafür, dass eine Wert-
reduzierung aufgrund von impairment-Ankündigungen hohes Potential für weitere Ver-
luste an der Börse in sich birgt. Der Nachweis für eine Unterreaktion der Investoren
während der announcement-Periode wird gemäß den Autoren erbracht, weil goodwill
impairments auch für die gesamte dem impairment folgende Periode ein Hinweis dafür
sind, dass eine fundamentale Verschlechterung des Marktwerts folgt.326
Zusammenfas-
send wird festgestellt, dass goodwill impairments wirtschaftlich bedeutungsvolle Infor-
mationen betreffend der Reduzierung zukünftiger Gewinne eines Unternehmens vermit-
teln. Negative Einflüsse eines impairment in der Phase nach der Ankündigung eines
impairment zeigen die Unterreaktion des Markts in selbiger.327
Kann ein Unternehmen nach einem vollzogenen Unternehmenszusammenschluss prog-
nostizierte Wachstumsraten nicht erwirtschaften und verschiebt das Management die
Planungsdaten der zu erwartenden Zahlungsströme alle zwölf Monate um ein weiteres
Jahr, so wird der Besitz der Anleger, durch ein Sinken des Kurswerts vernichtet, ohne
ein goodwill impairment vorgenommen zu haben. Am Ende jeder Periode ist der fair
value ident mit jenem der Vorperiode. Da stets dieselben zukünftigen Cashflows (der
326
Vgl. HIRSCHEY, M./RICHARDSON, V. J. (2003), p. 82. 327
Vgl. HIRSCHEY, M./RICHARDSON, V. J. (2003), p. 83.
84
nächsten fünf Perioden) diskontiert werden, verändert sich der fair value der CGU nicht
und es besteht somit kein impairment-Anlass. Die Wertvernichtung resultiert daraus,
dass der Markt, sobald evident wird, dass das Management gegebene Wachstumsver-
sprechen nicht einhalten kann, eine negative Reaktion, ein Sinken des Aktienkurses,
zeigt.328
Aufgrund dieser Ausführungen bekunden BINI/DELLA BELLA einen nur be-
grenzten Informationsgehalt von Firmenwertabschreibungen. Allzu oft werden impair-
ments nicht dem Anspruch gerecht dem Markt signifikante Informationen zu signalisie-
ren und anstatt dessen wird ein Akt der Wertvernichtung vollzogen, die in den vorange-
gangenen Jahren zu Lasten der Investoren ging.329
Ein Jahr nach ihrer Untersuchung zur Entscheidungsrelevanz von Übergangsverlusten
in Verbindung mit goodwill impairments führten LAPOINTE-ANTUNES/COR-
MIER/MAGNAN eine weitere Studie zu Übergangsverlusten, resultierend aus einem obli-
gatorischen Wechsel der angewendeten Rechnungslegungsvorschriften hin zu einem
anderen Standard durch, in der sie die goodwill-Übergangsverluste im Lichte ihrer
Wertrelevanz und Aktualität analysierten.330
Sie finden, dass ein negativer Zusammen-
hang zwischen berichteten Übergangsverlusten und Aktienpreisen besteht. Dieses Er-
gebnis steht im Einklang mit der Tatsache, dass Investoren derartige Verluste als ausrei-
chend zuverlässiges Maß für eine Wertminderung des goodwill wahrnehmen und somit
in ihre Unternehmensbewertung einfließen lassen.331
Genauer erklärt bedeutet dies, dass
Investoren die Information, die auf Unternehmensebene verfügbar sind, dazu nutzen,
eine Erwartung dahingehend zu formen, ob ein goodwill impairment realisiert werden
sollte oder nicht. Wird ein Unternehmen dieser Erwartungshaltung gerecht so wird der
realisierte Verlust als zuverlässige Information wahrgenommen.332
Hinsichtlich der Tests betreffend der Aktualität zeigt sich eine negative und signifikante
Relation zwischen berichteten Übergangsverlusten aus goodwill impairments und der
jährlichen kumulierten Rendite eines Unternehmens für die zwei, auf die Implementie-
rung des neuen Standards, folgenden Perioden. Im Jahr der Adaptierung zeigt sich für
selbigen Sachverhalt ein positiver und insignifikanter Zusammenhang. Dies lässt darauf
schließen, dass die Implementierung der neuen Rechnungslegungsvorschriften zu einer
Realisierung von transitional goodwill impairment losses führt, die vom Markt bereits
328
Vgl. BINI, M./DELLA BELLA, C. (2007), p. 911. 329
Vgl. BINI, M./DELLA BELLA, C. (2007), p. 914. 330
Vgl. LAPOINTE-ANTUNES, P. u. a. (2009), p. 56. 331
Vgl. LAPOINTE-ANTUNES, P. u. a. (2009), p. 56. 332
Vgl. LAPOINTE-ANTUNES, P. u. a. (2009), p. 76.
85
im Vorfeld antizipiert wurden. In diesem Zusammenhang weisen die Autoren darauf
hin, dass die Ergebnisse mit Vorsicht zu interpretieren sind, da Tests der Wertrelevanz
generell eine Kombination aus Tests der Relevanz und der Zuverlässigkeit darstellen.333
Einen Betrag der Rechnungslegung getrennt auf Relevanz und Zuverlässigkeit zu über-
prüfen ist schwierig, wenn nicht sogar unmöglich.334
In der Studie von OLIVEIRA/RODRIGUES/CRAIG wird unter anderem die Wertrelevanz
von bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwerten untersucht. Ihr Ergebnis zeigt einen
hoch signifikanten Zusammenhang zwischen den goodwills und den Börsenkursen.335
Als Basis ihrer Untersuchungen dienten ihnen 354 beobachtete Unternehmensjahre von
an der Börse notierten Unternehmen im Zeitraum von 1998 bis 2008, sofern diese nicht
dem Finanzsektor zuzuordnen waren.336
Sie finden die Tatsache, dass der goodwill nicht
mehr planmäßig abgeschrieben wird sondern einem impairment test unterzogen wird,
hat einen positiven Einfluss auf die Wertrelevanz des selbigen.337
Das Marktverhalten infolge eines goodwill impairment untersuchen LIBERATORE/MAZZI
anhand einer Grundgesamtheit von 350 europäischen Unternehmen, die am Standard &
Poor’s Europe-Aktienindex notieren.338
Ihren Ergebnissen zufolge kann eine Korrelati-
on zwischen goodwill impairments und dem Verhalten von Finanzmärkten nachgewie-
sen werden. Für die Preisvolatilität am Finanzmarkt kann ein Zusammenhang in ähnli-
cher Form jedoch nicht hergestellt werden. Des Weiteren wird beobachtet, dass die Fi-
nanzmärkte ausgesprochen lange benötigen, nämlich mehr als ein halbes Jahr, bis Ef-
fekte die von impairments verursacht werden, vollständig absorbiert werden.339
Auswir-
kungen, die in Verbindung mit einem impairment beobachtet werden sind vielfältig.
Märkte reagieren sensibel, wobei diese Sensibilität darauf zurückgeführt wird, dass Un-
ternehmen die ein impairment bilanzieren höheren (kumulierten) außergewöhnlichen
(negativen) Aktienrenditen ausgesetzt sind. Der Wert der außergewöhnlichen Renditen
steigt in den ersten 150 Tagen nach Ankündigung eines impairment an und normalisiert
sich wieder bis 250 Tage nach dem Ereignis. Innerhalb des Beobachtungszeitraumes
bestehen auch geringe Anzeichen für positive Reaktionen des Markts. Dies deutet da-
raufhin, dass Marktteilnehmer die Wertminderung des goodwill aufgrund des an-
333
Vgl. LAPOINTE-ANTUNES, P. u. a. (2009), p. 76f. 334
Vgl. BARTH, M. E. u. a. (2001), p. 81. 335
Vgl. OLIVEIRA, L. u. a. (2010), p. 241. 336
Vgl. OLIVEIRA, L. u. a. (2010), p. 244. 337
Vgl. OLIVEIRA, L. u. a. (2010), p. 250. 338
Vgl. LIBERATORE, G./MAZZI, F. (2010), p. 335. 339
Vgl. LIBERATORE, G./MAZZI, F. (2010), p. 333.
86
nouncement ursprünglich, im Vergleich zu den letztlich in den Büchern dokumentierten
Verlusten, überbewertet haben. Abschließend wird festgehalten, dass impairments nicht
mit erhöhter Unsicherheit in Verbindung stehen, da die Aktienkursvolatilität im Ein-
klang mit der Marktvolatilität steht.340
XU/ANANDARAJAN/CURATOLA analysieren ob Aufwendungen aufgrund eines impair-
ment Wertrelevanz besitzen. Im Regelfall finden sie negative Börsenreaktionen infolge
von impairments, wobei Unterschiede dahingehend bestehen, ob sich ein Unternehmen
in der Gewinn- oder in der Verlustzone befindet. Die Reaktionen der Investoren sind
negativ bei profitablen Unternehmen und vice versa positiv bei Unternehmen die nega-
tive Zahlen schreiben.341
Das FASB erwartete mit Einführung des IOA, dass einem im-
pairment entspringende Informationen die zugrunde liegende wirtschaftliche Situation
eines Unternehmens besser reflektieren. Gleichlautend mit diesen Forderungen finden
die Autoren einen hohen Informationsnutzen von goodwill impairments unter dem IOA-
Regime.342
Goodwill impairments werden als starkes Signal für eine Verschlechterung
der zukünftigen Profitabilität eines Unternehmens gesehen. Die positive Reaktion für
verlustbringende Unternehmen wird von den Autoren dahingehend vermutet, dass der
Markt impairments als ein Signal für eine unternehmerische Tätigkeit, mit der dem
Wertverlust entgegengewirkt werden soll, interpretiert.343
Aufbauend auf ihre Studie aus dem Jahr 2011 führten ABUGHAZALEH/AL-
HARES/HADDAD in ihrer Studie eine Regressionsanalyse durch um die Wertrelevanz
von goodwill impairments infolge der Einführung des IFRS 3 Business Combinations
einzuschätzen. Hierbei wurden 528 Unternehmensjahre beobachtet, die von Unterneh-
men aus der Liste der besten 500 im Vereinigten Königreich stammen. Beobachtet wur-
den die Geschäftsjahre 2005 und 2006, wobei sowohl Jahresabschlüsse mit impairments
(109) als auch ohne impairments (419) vertreten waren.344
Mit Erlass des IFRS 3 sollte
die bilanzielle Behandlung des goodwill verbessert werden und Stakeholder mit mehr
wertrelevanten Informationen, die den zugrunde liegenden Wert des goodwill betreffen,
versorgt werden. 345
Die zugrundeliegende Annahme dieser Studie ist, dass im Falle
eines Sinken des Aktienkurses zum bzw. um den Zeitpunkt der Kundmachung eines
340
Vgl. LIBERATORE, G./MAZZI, F. (2010), p. 338. 341
Vgl. XU, W. u. a. (2011), p. 145. 342
Vgl. XU, W. u. a. (2011), p. 148. 343
Vgl. XU, W. u. a. (2011), p. 147. 344
Vgl. ABUGHAZALEH, N. M. u. a. (2012), p. 210. 345
Vgl. ABUGHAZALEH, N. M. u. a. (2012), p. 211.
87
goodwill impairment dieses infolge sowohl Wertrelevanz als auch Entscheidungsnütz-
lichkeit für Investitionsentscheidungen besitzt.346
Empirische Ergebnisse enthüllen einen signifikant negativen Zusammenhang zwischen
einem veröffentlichten goodwill impairment und dem Marktwert eines Unternehmens.
Hier wird darauf hingewiesen, dass diese impairments von den Investoren wahrgenom-
men werden, als zuverlässiger Maßstab für eine Wertminderung des goodwill gelten
und in deren Unternehmensbewertung einfließen. Im Gegensatz zur ursprünglichen, in
Verbindung mit der Einführung des IOA, geäußerten Kritik sehen ABUGHAZALEH/AL-
HARES/HADDAD den Beweis erbracht, dass Manager den Ermessensspielraum beim
impairment test dazu nutzen ihre privaten Daten bezüglich zukünftiger Cashflows zu-
verlässig zu vermitteln.347
Demzufolge kann für die Vermutung, Manager würden Er-
messensspielräume opportunistisch nutzen und somit impairments herbeiführen, die den
wirtschaftlichen Gehalt eines Unternehmens nicht korrekt widerspiegeln, keine Evidenz
erbracht werden. Somit kann auch der vom Standardsetzer unterstellte Nutzen des IOA
nicht als Illusion abgetan werden.348
LAGHI/MATTEI/DI MARCANTONIO untersuchten die Wertrelevanz von goodwill impair-
ments unter dem Aspekt länderspezifischer Faktoren. Die Analyse ergab, dass goodwill
impairments nur in den ersten beiden Jahren des untersuchten Zeitraumes (2008-2011),
signifikant wertrelevant waren. Bei diesen Ergebnissen herrscht lediglich eine Ausnah-
me, nämlich Unternehmen, die in Frankreich notieren weisen eine Wertrelevanz in Ver-
bindung mit goodwill impairments in sämtlichen Perioden des Untersuchungszeitrau-
mes auf. Die Autoren vermuten die Ursache dafür bei länderspezifischen Faktoren wie
z. B. kulturelle, umweltpolitische oder regulatorische Aspekte.349
Unter der Vorausset-
zung, dass impairments durch Investoren als zuverlässiges Maß für eine Minderung des
Firmenwerts wahrgenommen werden und bei der Beurteilung des Werts eines Unter-
nehmens berücksichtigt werden, wird in dieser Studie eine signifikant negative Korrela-
tion zwischen goodwill impairments und Marktwerten unterstellt.350
Die Autoren inklu-
dierten in die Untersuchung nur Daten von Unternehmen die nicht am Finanzmarkt
agieren. Diese Vorgehensweise ist konsistent mit jener von ABUGHAZALEH/AL-
346
Vgl. ABUGHAZALEH, N. M. u. a. (2012), p. 209. 347
Vgl. ABUGHAZALEH, N. M. u. a. (2012), p. 212. 348
Vgl. ABUGHAZALEH, N. M. u. a. (2012), p. 207. 349
Vgl. LAGHI, E. u. a. (2013), p. 32. 350
Vgl. LAGHI, E. u. a. (2013), p. 37.
88
HARES/HADDAD.351
und wird damit begründet, dass die Wirtschaftskrise speziell Unter-
nehmen am Finanzdienstleitungssektor betraf bzw. diese Branche anderen Regulierun-
gen, speziell im Hinblick auf die Bilanzierung des goodwill, unterliegt.352
Wie bereits bei vorangegangenen Studien in anderen Börsenmärkten, zeigt sich auch bei
LAGHI/MATTEI/DI MARCANTONIO ein signifikant negativer Zusammenhang zwischen
berichteten goodwill impairments und den Marktwerten. Diese Signifikanz ist jedoch in
Zeiten der Krise nicht nachweisbar und daher vermuten die Autoren, dass die Wertrele-
vanz von impairment tests zur Werthaltigkeitsbeurteilung des goodwill während Perio-
den, die einen negativen Stress auf die Finanzmärkte ausüben, an Bedeutung gewinnt.
Als Grund für ein Sinken der Signifikanz der Zusammenhänge zwischen impairments
und Marktwerten wird angenommen, dass auch das Interesse der Investoren und somit
die Aufmerksamkeit die sie dem Markt zuteil kommen ließen, nachzulassen schien.353
Veränderungen der Wertrelevanz der goodwill-Bilanzierung aufgrund der Adaption des
IFRS 3 werden von HAMBERG/BEISLAND beleuchtet. Im Speziellen wird die Umstellung
der Rechnungslegungssysteme vom Swedish GAAP auf IFRS analysiert. Ersteres ver-
folgte das Konzept der Kombination von Abschreibung und Wertminderung, wohinge-
gen letzteres sich des IOA bedient. Die Erkenntnisse zeigen eine positive Korrelation
von goodwill-Bilanzen mit Aktienkursen sowohl unter Anwendung der Swedish GAAP
als auch unter den IFRS. Ein Zusammenhang zwischen goodwill-Abschreibungen und
Aktienrenditen bzw. Börsenkursen zu Zeiten, in denen die Swedish GAAP anzuwenden
waren, konnte hingegen nicht hergestellt werden.354
Die Autoren erbringen empirische
Evidenz dafür, dass goodwill impairments durch die Umstellung auf IFRS an Wertrele-
vanz verloren haben. Obwohl der Koeffizient unter Swedish GAAP hoch und signifi-
kant war, werden seit Einführung des IFRS 3 goodwill impairments nicht in einen Zu-
sammenhang mit Aktienrenditen und Aktienkursen gebracht. Werden bilanzielle Er-
messensspielräume dazu genutzt den Besitz privater Informationen bezüglich zukünftig
zu erwartender Cashflows erworbener Unternehmen zu signalisieren, so sollten die Ab-
hängigkeiten der Aktienrenditen von den Rechnungslegungsdaten signifikant ansteigen
anstatt nach der Implementierung von IFRS 3 zu sinken.355
Eine Begründung für den
Relevanzverlust von impairment-Informationen durch den IFRS 3 könnte dahin gehen,
351
Vgl. ABUGHAZALEH, N. M. u. a. (2012), p. 210. 352
Vgl. LAGHI, E. u. a. (2013), p. 44. 353
Vgl. LAGHI, E. u. a. (2013), p. 46. 354
Vgl. HAMBERG, M./BEISLAND, L.-A. (2014), p. 59. 355
Vgl. HAMBERG, M./BEISLAND, L.-A. (2014), p. 71.
89
dass zuvor Markteilnehmer ein stärkeres Signal der Wertminderung empfingen, da die
vorgenommenen impairments stets zusätzlich zu bereits durchgeführten Amortisationen
passierten. Alternativ dazu erhöhte der neue Standard die relative Wichtigkeit von
goodwill-Zahlen und sensibilisierte so Investoren und Analysten dahingehend mehr auf
Werte in erworbenen Unternehmenseinheiten zu achten. Aufgrund dieser Neuerung
werden impairments bereit vor deren Bekanntgabe vom Markt antizipiert.356
Eine Assoziationsstudie, die den Unterschied der Wertrelevanz bei der Bilanzierung
zwischen IFRS 3 und IAS 22 beleuchtet, ist das paper von ELOFF/VILLIERS. Mit 31.
März 2004 war der IFRS 3 in Südafrika verpflichtend anzuwenden, ersetzte IAS 22 und
führte somit den IOA für den goodwill ein. Die Autoren untersuchen den Zusammen-
hang zwischen dem bilanzierten goodwill und dem beobachteten Marktwert, vor und
nach Implementierung des IFRS 3. Ergebnis der Studie ist, dass Rechnungslegungsda-
ten, denen die Vorschriften des IFRS 3 zugrunde liegen mehr Wertrelevanz besitzen als
jene Bilanzdaten, die unter Anwendung des IAS 22 erstellt wurden.357
Zwischen dem
goodwill und dem Aktienkurs finden die Autoren einen positiven Zusammenhang. Die
Korrelation der beiden Untersuchungsgrößen ist unter IFRS 3 signifikanter als unter
IAS 22. Einen möglichen Grund für eine gesteigerte Wertrelevanz des goodwill unter
IFRS 3 sehen ELOFF/VILLIERS darin, dass beim IFRS 3, im Gegensatz zu den Regelun-
gen des IAS 22 nun gewisse Vermögenswerte nicht mehr dem goodwill zugerechnet
werden. So wurden zuvor Eventualverbindlichkeiten und immaterielle Vermögenswerte
wie z. B. Vereinbarungen, Verträge, Kundenstämme oder Forschungsresultate unter
dem goodwill subsumiert. Diese Tatsache impliziert, dass ein Firmenwert unter IFRS 3
in der Theorie nur Synergien, infolge eines Unternehmenserwerbes und Überzahlungen
durch den Erwerber, abbildet.358
Explizit den Informationsgehalt von goodwill impairments unter IAS 36 und SFAS 142
analysieren KNAUER/WÖHRMANN. In dieser Studie wird untersucht, ob der Wert der
Informationen aufgrund von goodwill impairments von der Zuverlässigkeit der Neuig-
keiten abhängig ist. Die Autoren untersuchen eine Stichprobe von 564 goodwill write-
down-Ankündigungen und kommen zu dem Ergebnis: „[…] we find a negative capital
market reaction to announcements of unexpected goodwill write-offs. […] We do not
find significant differences between write-down announcements under SFAS 142 and
356
Vgl. HAMBERG, M./BEISLAND, L.-A. (2014), p. 72. 357
Vgl. ELOFF, A. M./VILLIERS, C. d. (2015), p. 162. 358
Vgl. ELOFF, A. M./VILLIERS, C. d. (2015), p. 174.
90
IAS 36.“359
Die Autoren finden empirische Evidenz dafür, dass Ankündigungen von
impairments sowohl Investoren dazu veranlassen ihre Erwartungen aufgrund der erhal-
tenen Informationen nach unten zu revidieren, als auch Informationen enthalten, die
vermutlich von opportunistischem Verhalten geprägt sind. Je weniger die bilanziellen
Gestaltungsmöglichkeiten des Managements durch gesetzliche Regulierungen einge-
schränkt werden, desto weniger Vertrauen bringen Investoren dem angekündigten im-
pairment entgegen. Stehen dem Management aufgrund fehlender gesetzlicher Regelun-
gen ausreichend Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung, gehen Investoren davon aus,
dass das tatsächlich durchgeführte goodwill impairment eigentlich höher ausfallen hätte
müssen. Infolge fällt die Reaktion des Markts auf impairment-Ankündigungen umso
stärker aus (negativ) je weniger gesetzliche Vorschiften existieren. Erwähnenswert ist
hier ebenfalls, dass die Intensität der Marktreaktionen auch von der Begründung für das
impairment abhängig ist. Beruht ein impairment auf einer innerbetrieblichen Begrün-
dung, so wird von den Investoren unterstellt, dass die angegebenen impairment-Gründe
nicht nachgewiesen werden können, somit womöglich bilanzpolitische Maßnahmen im
Spiel sind und infolge dessen die Marktreaktion weitaus stärker negativ ausfällt als bei
Angabe externer Gründe für das impairment.360
Die langfristigen Auswirkungen von goodwill impairments auf die Aktienpreise unter-
suchen CHENG/PETERSON/SHERRILL und kommen zu der Erkenntnis, dass Preisreaktio-
nen an der Börse auch nach Einführung des IOA kurzfristig gesehen negativ sind. In der
langen Frist jedoch sind die Reaktionen das Markts und somit der Investoren im Gegen-
satz zu den Ergebnissen früherer Studien positiv. Das operative Ergebnis von Unter-
nehmen kann nach einem impairment-Ereignis nur geringfügig gesteigert werden. Eine
Steigerung, die beim gesamten Unternehmensergebnis zu verzeichnen ist, wird jedoch
dem Umstand geschuldet, dass Unternehmen bei einem impairment alle vorhersehbaren,
einmaligen Aufwendungen mit einbeziehen und dementsprechend diese Aufwendungen
in den Jahren, dem impairment folgend, wegfallen.361
Eine derartige Vorgehensweise
beschreibt die big bath-Hypothese. Da ein Unternehmen aufgrund von Rechnungsle-
gungsvorschriften relativ wenig Ermessensspielraum im Hinblick auf wann und ob ein
impairment durchgeführt wird hat, fällt häufig die Entscheidung alle vorhersehbaren
write-offs und write-downs auf einmal zu erledigen. Folglich fallen, wie bereits be-
359
Vgl. KNAUER, T./WÖHRMANN, A. (2016), p. 421. 360
Vgl. KNAUER, T./WÖHRMANN, A. (2016), p. 446. 361
Vgl. CHENG, Y. u. a. (2017), p. 311.
91
schrieben, in der Folgeperiode negative Ergebniseinwirkungen weg.362
Die Assoziation
eines big bath mit einer in Zukunft verbesserten Unternehmensleistung durch Wegfallen
zukünftiger Aufwendungen kann somit die positive Reaktion der Investoren auf im-
pairments in der langen Frist erklären.363
Die positiven Reaktionen des Markts auf lange
Sicht sind wirtschaftlich signifikant und dauern bis zu ein Jahr nach dem impairment an.
Für die Dauer von 250 Tagen ab dem Tag der Ankündigung des impairment kann eine
abnormale Rendite von 10,86 % beobachtet werden und für die Dauer von zwölf Mona-
ten ab Anfang des Monats nach Durchführung des impairment immerhin eine abnorma-
le Rendite in der Höhe von 7,92 %. Diese positive abnormale Rendite in der langen
Frist ist jedenfalls höher als die negative abnormale Rendite, die im Rahmen einer short
window-Studie innerhalb von zwei Tagen um das Ereignis bestimmt wurde.364
Die Studie von CHURYK untersucht, ob die Abschaffung der planmäßigen Abschreibung
des goodwill gerechtfertigt war oder nicht. Dies geschieht durch testen der Marktbewer-
tungen des goodwill, einmal im Zeitpunkt der bilanziellen Erfassung und einmal beim
darauffolgenden impairment.365
Aufgrund der Zeitnähe der Durchführung dieser Studie
zum Zeitpunkt der Einführung des SFAS 142 liegen zwischen bilanzieller Erfassung des
goodwill und dem nachfolgenden impairment maximal zwei Jahre.366
Empirische Evi-
denz zeigt, dass Geschäfts- oder Firmenwerte im Zeitpunkt der Ersterfassung nicht typi-
scherweise überbewertet sind und daher die Behauptung, dass eine planmäßige Ab-
schreibung nicht gerechtfertigt ist, unterstützt werden kann. In späterer Folge wird
goodwill grundsätzlich in zwei Situationen abgewertet: wenn der Aktienpreis seit dem
Unternehmenszusammenschluss signifikant gesunken ist und wenn der Buchwert des
Eigenkapitals höher ist als der Marktwert des Eigenkapitals.367
Goodwill impairment loss, ein nicht zahlungswirksamer Aufwand, kann im Vergleich
zu einem linearen Abschreibungsbetrag relativ hoch ausfallen. In einer Studie von DU-
ANGPLOY/SHELTON/OMER wird relativ zeitnah zur Einführung des IOA die Frage ge-
stellt, ob der Markt ein impairment ignorieren wird oder in die Bewertung der Aktien
einfließen lässt?368
Die Studie verweist darauf, dass der Markt einerseits der planmäßi-
gen Abschreibung keine Beachtung schenkt, andererseits goodwill impairments nicht
362
Vgl. CHENG, Y. u. a. (2017), p. 312. 363
Vgl. CHENG, Y. u. a. (2017), p. 328. 364
Vgl. CHENG, Y. u. a. (2017), p. 312. 365
Vgl. CHURYK, N. T. (2005), p. 1353. 366
Vgl. CHURYK, N. T. (2005), p. 1357. 367
Vgl. CHURYK, N. T. (2005), p. 1360. 368
Vgl. DUANGPLOY, O. u. a. (2005), p. 23.
92
außer Acht lässt. Ein Grund dafür könnte unter anderem sein, dass sich impairments
stärker auf das Ergebnis auswirken, da sie betragsmäßig höher sind. Infolge dessen
können sich Unternehmenskennzahlen dahingehend verändern, dass eine Insolvenzge-
fahr für das Unternehmen signalisiert wird. Auch sind die bilanzierenden Einheiten
meist ident mit den Segmenten eines Unternehmens und die Segmentberichterstattung
eines Unternehmens hat einen höheren Einfluss auf den Aktienkurs als konsolidierte
Daten. Des Weiteren wird das Abschreibungsregime in Verbindung mit dem goodwill
in der Periode der Zuordnung als willkürlich kritisiert. Goodwill impairments berühren
weder Cashflows noch materielle Wirtschaftsgüter, jedoch beinhaltet die Entscheidung
eine Abwertung vorzunehmen relevante Informationen über zukünftige Änderungen der
Betriebsergebnisse.369
Das Ersetzen der systematischen Abschreibung eines Firmenwerts durch einen zwin-
gend durchzuführenden goodwill impairment test nehmen CHALMERS/GODFREY
/WEBSTER zum Anlass eine Untersuchung durchzuführen. Analysiert wird, ob die An-
sprüche von IASB und FASB, dass das goodwill impairment-Rechnungslegungssystem
den einem Unternehmen zugrunde liegenden Wert besser reflektiert als das Abschrei-
bungsregime, gerechtfertigt sind. Die Untersuchung zeigt, dass durch das impairment-
System Unternehmen mit besseren (geringeren) Investitionsmöglichkeiten ihre good-
will-Bilanzen aufrechterhalten (verringern). Des Weiteren wird nachgewiesen, dass Ge-
schäfts- oder Firmenwertabschreibungen unter dem impairment-System viel besser die
Wertminderung von Investitionsmöglichkeiten eines Unternehmens zeigen als dies bei
einem Abschreibungsregime der Fall ist.370
Auch CHALMERS/CLINCH/GODFREY/WEI
finden, dass der impairment approach, wie er von den IFRS zur goodwill-Bewertung
gefordert wird, mehr brauchbare Informationen vermittelt als dies beim ehemaligen
Ansatz der linearen Abschreibung der Fall war.371
Im Vergleich zu dem Zeitraum, indem eine planmäßige Abschreibung durchzuführen
war, sank in Schweden durch die Einführung des IFRS die Abschreibungsrate von
goodwills aufgrund von impairments. Eine Schlussfolgerung daraus ist HAMBERG
/PAANANEN/NOVAK zufolge, dass die Implementierung von IFRS 3 eine Erhöhung der
ausgewiesenen Erträge zur Folge hatte. Unternehmen mit hohen bilanziellem goodwill
369
Vgl. DUANGPLOY, O. u. a. (2005), p. 27f. 370
Vgl. CHALMERS, K. G. u. a. (2011), p. 657. 371
Vgl. CHALMERS, K. u. a. (2012), p. 691.
93
lieferten abnormal hohe Renditen, ungeachtet der abnormal niedrigen Erträge.372
In der
siebenmonatigen Periode der Umstellung auf den IFRS 3 wertete der Markt Unterneh-
men mit hohen bilanziellem goodwill signifikant auf. Bei Unternehmen ohne kapitali-
siertem goodwill fiel die Kapitalmarktrendite niedriger aus, jedoch waren dafür höhere
Erträge beobachtbar.373
Abschließend halten die Autoren fest, dass die Nützlichkeit von
Rechnungslegungsinformationen durch die Abschaffung der planmäßigen Abschrei-
bung für Investoren gesunken ist.374
Einen Vergleich der Methoden Abschreibung versus Wertminderungstest bei der Rech-
nungslegung in Bezug auf goodwill wird in der Arbeit von HULZEN/ALFONSO
/GEORGAKOPOULOS/SOTIROPOULOS durchgeführt. Im besonderen Fokus stehen die da-
mit verbundenen Effekte auf die Qualität der Rechnungslegung. Basierend auf den bei-
den Qualitätsmerkmalen von Rechnungslegungsinformationen werden die Auswirkun-
gen der neuen impairment-Methode (IOA) hinsichtlich ihrer Nützlichkeit und ihrer Ak-
tualität untersucht.375
Ziel der Änderung der Rechnungslegungsstandards durch das
IASB war eine Erhöhung der Qualität der Rechnungslegungsinformationen zu errei-
chen. Vor allem Investoren profitieren davon, da Informationen bei Investitionsent-
scheidungen nützlicher werden. Frühere Studien hatten bisher überwiegend die Effekte
der SFAS 142-Regulierungen, eingeführt durch das FASB, als Gegenstand der Untersu-
chung. Im Gegensatz dazu wird hier spezielles Augenmerk auf die Auswirkungen des,
vom IASB im Jahr 2005 implementierten IFRS 3, gelegt.376
Die Aufwendungen für Wertminderungen scheinen nicht relevanter zu sein als jene für
Abschreibungen. Somit sind diese Informationen für Investoren nicht nützlicher bei der
Einschätzung der Aktienpreise und auch nicht hilfreicher bei der Entscheidungsfindung.
Grund dafür kann die Tatsache sein, dass eine fair value-Bewertung einerseits die zu-
grundeliegenden wirtschaftlichen und unternehmerischen Vorgänge besser abbildet.
Andererseits wird es durch dieses fair value-System für Investoren schwieriger Daten
und Werte der Rechnungslegung zu interpretieren. Die Überprüfung auf Aktualität zeigt
eine Steigerung selbiger im impairment-Regime im Vergleich zum herkömmlichen Ab-
schreibungsregime. Somit kann festgehalten werden, dass das Zeitfenster zwischen tat-
372
Vgl. HAMBERG, M. u. a. (2011), p. 263. 373
Vgl. HAMBERG, M. u. a. (2011), p. 284. 374
Vgl. HAMBERG, M. u. a. (2011), p. 285. 375
Vgl. HULZEN, P. v. u. a. (2011), p. 93. 376 Vgl. HULZEN, P. v. u. a. (2011), p. 114.
94
sächlicher Wertminderung eines goodwill und deren bilanziellen Erfassung deutlich
verkleinert wurde.377
Die Studie von DAHMASH/DURAND/WATSON erhebt den Anspruch die erste australische
Studie zu sein, die nicht nur die Wertrelevanz von impairment-Informationen unter-
sucht, sondern die Wertrelevanz gemeinsam mit der Zuverlässigkeit solcher Informatio-
nen analysiert.378
Aufzuzeigen, dass eine Information wertrelevant ist heißt nicht, dass
sie zugleich auch brauchbar bzw. entscheidungsnützlich ist. Für Rechnungslegungsad-
ressaten wird eine Information erst nützlich, wenn sie nicht nur Wertrelevanz besitzt
sondern auch zuverlässig ist.379
DAHMASH/DURAND/WATSON finden, dass Informatio-
nen, die von einem durchschnittlichen australischen Unternehmen mit Bezug auf good-
will veröffentlicht werden, einerseits Wertrelevanz besitzen andererseits jedoch verzerrt
sind. Da goodwill, im Gegensatz z. B. zu immateriellen Vermögenswerten sehr konser-
vativ bilanziert wird, befinden die Autoren den Informationsgehalt in Verbindung mit
dem goodwill nicht als zuverlässig und somit auch nicht als nützlich.380
Im Gegensatz zu seiner Studie aus dem Jahr 2009, wo die Prognosefähigkeit zukünfti-
ger Cashflows aufgrund von goodwill impairments untersucht wurde, ist die Absicht
dieser Arbeit von JARVA die Identifizierung der wirtschaftlichen Konsequenzen auf-
grund von goodwill impairments. Unter anderem wird untersucht, ob Marktteilnehmer
die in goodwill impairments enthaltenen Informationen vollständig bei der Einschätzung
der Börsenpreise einfließen lassen.381
Unternehmen, die ein impairment durchführen,
erzielen keine höheren zukünftigen Aktienrenditen als nicht-impairment-Unternehmen
und unterliegen, entgegen der Annahme, auch keiner Steigerung der Eigenkapitalkos-
ten.382
In einer Studie von GULER wird erforscht, ob die Implementierung des IOA die Ent-
scheidungsnützlichkeit von goodwill-Bilanzen erhöht hat. Ergebnis ist, dass der Zu-
sammenhang zwischen goodwill write-offs bzw. goodwill-Bilanzen und den Bewegun-
gen der Börsenkurse bzw. den Aktienrenditen nach Einführung des IOA ein höherer ist
als vorher. Die Assoziationen zwischen Aktienkursen und dem goodwill sind bei Unter-
nehmen, die eine Realisierung eines goodwill impairment vermeiden, wie bereits er-
377
Vgl. HULZEN, P. v. u. a. (2011), p. 114. 378
Vgl. DAHMASH, F. N. u. a. (2009), p. 121. 379
Vgl. HOLTHAUSEN, R. W./WATTS, R. L. (2001), p. 28. 380
Vgl. DAHMASH, F. N. u. a. (2009), p. 136. 381
Vgl. JARVA, H. (2014), p. 213. 382
Vgl. JARVA, H. (2014), p. 233.
95
wähnt, geringer als bei anderen Unternehmen.383
Limitierend sieht GULER die Tatsache,
dass die Nützlichkeit von goodwill-Werten hier nur aus der Sicht einer Adressatengrup-
pe, den Investoren, beurteilt wird. Da eine Rechnungslegung für vielfältige Zwecke von
Bedeutung sein kann und die Nützlichkeit für andere Interessensgruppen nicht unter-
sucht wurde, können keine Schlussfolgerungen aus der Sicht einer generellen sozialen
Nützlichkeit getroffen werden.384
Den Zusammenhang zwischen goodwill und zukünftigen Renditen unter Rücksicht-
nahme darauf, wie der Informationsgehalt des goodwill die Volatilität außergewöhnli-
cher Renditen, vor und nach Einführung des SFAS 142, beeinflusst, untersuchen
KIMBRO/XU in ihrer Studie 2016. Die Autoren finden, dass in der Periode der planmä-
ßigen Abschreibung des goodwill die außergewöhnliche Renditenvolatilität hoch und
die Anomalie sehr stark ist. Wird der goodwill nicht planmäßig abgeschrieben sondern
auf Wertminderung geprüft, so wird die Anomalie korrigiert und der goodwill vermittelt
Informationen.385
Der SFAS 142 hat die Wertrelevanz des goodwill enorm verbessert.
Eine derartige Verbesserung wird der Reduktion des Unternehmensrisikos und der Her-
stellung einer Umwelt, in der das Risiko marktgerecht eingepreist wird, zugeschrieben.
Bei Eliminierung der planmäßigen Abschreibung und Durchführung eines jährlichen
impairment test, wie es SFAS 142 verlangt, ist der goodwill informationsnützlich, die
Volatilität der außergewöhnlichen Rendite ist niedriger und die Anomalie der außerge-
wöhnlichen Rendite verschwindet. Die Autoren sprechen sich klar gegen eine
planmäßige Abschreibung aus, da so Manager: „[…] may care about changes in idio-
syncratic risk to the extent it has implications for asset pricing and, within this context,
it could ultimately provide incentives to improve reporting quality.“386
Gemäß BEPARI/MOLLIK wurde die goodwill-Bilanzierung mit Einführung des IOA kei-
neswegs konservativer. Im Vergleich zum herkömmlichen Abschreibungsregime ver-
ringerten sich beim IOA sowohl die Anzahl der impairments als auch deren betragsmä-
ßige Höhe. Insgesamt ist der Betrag der analysierten impairments substantiell geringer
als jene Summe, die bei Fortführung der planmäßigen Abschreibung entstanden wäre.387
Im Gegensatz zu früheren Studien388
, die einen älteren bzw. seit längerem bestehenden
383
Vgl. GULER, L. (2016), p. 1. 384
Vgl. GULER, L. (2016), p. 32. 385
Vgl. KIMBRO, M. B./XU, D. (2016), p. 365. 386
Vgl. KIMBRO, M. B./XU, D. (2016), p. 383. 387
Vgl. BEPARI, M. K./MOLLIK, A. T. (2017), p. 63. 388
Vgl. BUGEJA, M./GALLERY, N. (2006); JENNINGS, R. u. a. (1996).
96
goodwill nicht als wertrelevant einstufen, attestieren BEPARI/MOLLIK dem älteren
goodwill sehr wohl eine Wertrelevanz.389
GU/LEV untersuchen in ihrer Studie nicht direkt die Auswirkungen von goodwill im-
pairments sondern Auswirkungen aufgrund überbewerteter Aktien. Manager, deren Un-
ternehmen überbewertet sind, unterliegen dem Drang Akquisitionen durchzuführen und
das fällige Entgelt hierfür in Form von inflationären Anteilen zu leisten. Häufig erfolgt
dadurch eine Überbezahlung für das Erwerbsobjekt und dies ist wiederum ein Vorbote
für ein darauffolgendes goodwill impairment. Trotz der Behauptung von Manager, dass
ein impairment nur ein Nebenprodukt einer rationalen Verwendung von überbewerteten
Unternehmensanteilen für den Erwerb, teils überbewerteter Unternehmen ist, wird von
den Autoren gezeigt, dass derartige goodwill impairments häufig ein logischer Anlass
dafür sind, die Investmentstrategie eines Unternehmens zu hinterfragen und neu auszu-
richten.390
Abschließend lässt sich nach Analyse der Ergebnisse der unterschiedlichen Studien fol-
gern, dass goodwill impairments eindeutig eine negative Reaktion des Markts verursa-
chen. Diese Tatsache konnte im Rahmen dieses literature review von einer Vielzahl an
Autoren und den Resultaten derer papers bestätigt werden.391
Von allen Autoren kom-
men nur CHENG/PETERSON/SHERRILL zu der Erkenntnis, dass Preisreaktionen an der
Börse in der langen Frist im Gegensatz zu den Ergebnissen früherer Studien positiv
sind392
, wobei hier ein direkter Zusammenhang zur big bath-Hypothese gesehen wird.393
Empirische Evidenz zeigt, dass eine planmäßige Abschreibung nicht gerechtfertigt ist
und somit abzulehnen ist.394
Dies ergibt sich unter anderem daraus, dass der Markt ei-
nerseits der planmäßigen Abschreibung keine Beachtung schenkt andererseits goodwill
impairments nicht außer Acht lässt und außerdem wird das Abschreibungsregime in
Verbindung mit dem goodwill in der Periode der Zuordnung als willkürlich kritisiert.395
389
Vgl. BEPARI, M. K./MOLLIK, A. T. (2017), p. 65. 390
Vgl. GU, F./LEV, B. (2011), p. 2021. 391
Vgl. HIRSCHEY, M./RICHARDSON, V. J. (2003), p. 82; BINI, M./DELLA BELLA, C.
(2007), p. 911; LAPOINTE-ANTUNES, P. u. a. (2009), p. 56; OLIVEIRA, L. u. a. (2010), p.
241; LIBERATORE, G./MAZZI, F. (2010), p. 338; XU, W. u. a. (2011), p. 145;
ABUGHAZALEH, N. M. u. a. (2012), p. 212; LAGHI, E. u. a. (2013), p. 46; HAMBERG,
M./BEISLAND, L.-A. (2014), p. 59; ELOFF, A. M./VILLIERS, C. d. (2015), p. 174; KNAUER,
T./WÖHRMANN, A. (2016), p. 446; 392
Vgl. CHENG, Y. u. a. (2017), p. 311. 393
Vgl. CHENG, Y. u. a. (2017), p. 312. 394
Vgl. CHURYK, N. T. (2005), p. 1360. 395
Vgl. DUANGPLOY, O. u. a. (2005), p. 27f.
97
Des Weiteren wird nachgewiesen, dass Geschäfts- oder Firmenwertabschreibungen un-
ter dem impairment-System viel besser die Wertminderung von Investitionsmöglichkei-
ten eines Unternehmens zeigen als dies bei einem Abschreibungsregime der Fall ist.396
Die Überprüfung auf Aktualität zeigt eine Steigerung selbiger im impairment-Regime
im Vergleich zum herkömmlichen Abschreibungsregime, wodurch das Zeitfenster zwi-
schen tatsächlicher Wertminderung eines goodwill und deren bilanziellen Erfassung
deutlich verkleinert wurde.397
DAHMASH/DURAND/WATSON finden, dass goodwill, im Gegensatz z. B. zu immateriel-
len Vermögenswerten, sehr konservativ bilanziert wird und daher der Informationsge-
halt in Verbindung mit dem goodwill nicht als zuverlässig zu sehen ist und somit auch
nicht nützlich ist.398
GULER hingegen findet, dass die Implementierung des IOA die Ent-
scheidungsnützlichkeit von goodwill-Bilanzen erhöht hat. Ergebnis seiner Studie ist,
dass der Zusammenhang zwischen goodwill write-offs bzw. goodwill-Bilanzen und den
Bewegungen der Börsenkurse bzw. den Aktienrenditen nach Einführung des IOA ein
höherer ist als vorher.399
Ebenso bestätigen KIMBRO/XU, dass die Einführung des SFAS
142 die Wertrelevanz des goodwill enorm verbessert hat.400
396
Vgl. CHALMERS, K. G. u. a. (2011), p. 657; CHALMERS, K. u. a. (2012), p. 691. 397
Vgl. HULZEN, P. v. u. a. (2011), p. 114. 398
Vgl. DAHMASH, F. N. u. a. (2009), p. 136. 399
Vgl. GULER, L. (2016), p. 1. 400
Vgl. KIMBRO, M. B./XU, D. (2016), p. 383.
98
Autoren Jahr Land Fragestellung Sample Ergebnisse Journal
HIRSCHEY/RICHARDSON 2003 USA
Reagieren Investoren nur Zeit-
verzögert auf goodwill impair-
ments?
80 Beobachtungen (USA),
1992-1996
Goodwill impairments vermit-
teln wirtschaftlich bedeu-
tungsvolle Informationen
betreffend einer Verminde-
rung zukünftiger Gewinne
eines Unternehmens.
CHURYK 2005 USA
War die Abschaffung der
planmäßigen Abschreibung
gerechtfertigt?
162 Unternehmen (USA)
die zwischen 1996 und
1998 in ein M&A invol-
viert waren
Die Ergebnisse der Studie
unterstützen die Sinnhaftigkeit
der Einführung des IOA.
Journal of Business Rese-
arch
DUANGPLOY u. a. 2005 USA
Wird der Markt ein (buchmäßi-
ges) impairment bei Festlegung
der Börsenkurse einpreisen?
137 Unternehmen (USA),
2002
Ein signifikant negativer Zu-
sammenhang zwischen good-
will write offs und fallenden
Börsenkursen konnte gezeigt
werden.
Bank Accounting & Fi-
nance
BINI/DELLA BELLA 2007 Italien
Es wird eine Erklärung für den
nur unscheinbaren Anstieg der
Wertrelevanz unter dem IOA
gesucht.
n/a
Impairment-Regelungen sind
schärfer geworden - eine er-
höhte Wertrelevanz konnte
nicht nachgewiesen werden.
Managerial Finance
99
Autoren Jahr Land Fragestellung Sample Ergebnisse Journal
DAHMASH u. a. 2009 Australien Ist der bilanzierte goodwill
wertrelevant und zuverlässig?
2.611 Beobachtungen
(Australien), 1994-2003
Informationen zur bilanziellen
Behandlung von goodwill sind
weder verlässlich noch nütz-
lich, da der goodwill sehr
konservativ bilanziert wird.
The British Accounting
Review
LAPOINTE-ANTUNES u. a. 2009 Kanada
Ist die verpflichtende Realisie-
rung von transitional impair-
ment losses Wertrelevant bzw.
Aktuell?
345 Beobachtungen zur
Wertrelevanz (Kanada),
2004 und 341 Beobachtun-
gen zur Aktualität (Kana-
da), 2004
Es besteht eine negative Kor-
relation zwischen einem tran-
sitional impairment loss und
dem Börsenkurs. Realisatio-
nen der transitional impair-
ment losses werden bereits im
Vorfeld vom Markt einge-
preist.
The International Journal
of Accounting
OLIVEIRA u. a. 2010 Portugal/
Neuseeland
Sind bilanzierte immaterielle
Vermögenswerte wertrelevant
und erklären sie den Markt-
wert?
354 Beobachtungen (Por-
tugal), 1998-2008
Die Wertrelevanz eines
goodwill impairment erfährt
durch den impairment-Ansatz
im Vergleich zur Amortisation
einen positiven Trend.
The British Accounting
Review
LIBERATORE/MAZZI 2010 Italien
Hat ein goodwill impairment
infolge eines impairment test
Auswirkungen auf den Markt-
wert obwohl ein impairment ein
nicht-monetärer Vorgang ist?
350 Unternehmen (EU)
wurden ab 2005 für den
Zeitraum von 3 Jahren
beobachtet.
Ein Zusammenhang zwischen
impairments und einer Markt-
reaktion kann hergestellt wer-
den, nicht jedoch für die Kor-
relation zwischen impairments
und der Preisvolatilität am
Markt.
Advances in Accounting
100
Autoren Jahr Land Fragestellung Sample Ergebnisse Journal
CHALMERS u. a. 2011 Australien
Werden die wirtschaftlichen
Eigenschaften des goodwill
durch das impairment-Regime
besser reflektiert?
4.310 Beobachtungen
(Australien), 1999-2008
Der IOA vermittelt mehr
brauchbare Informationen als
der ehemalige Ansatz der
linearen Abschreibung.
Accounting & Finance
GU/LEV 2011 USA
Führen Manager deren Unter-
nehmen überbewertet sind eher
Akquisitionen mit überbewerte-
ten Anteilen durch?
54.218 Beobachtungen
(USA), 1990-2006
Ein impairment ist ein Neben-
produkt von Akquisitionen
mit überbewerteten Anteilen,
jedoch sollte die Investitions-
strategie des Unternehmens
hinterfragt werden
The Accounting Review
HULZEN u. a. 2011 Niederlande
Sind Wertrelevanz und Aktuali-
tät von goodwill impairments
unter dem IOA besser als vor-
her?
1.289 Beobachtungen,
2001-2004 und 802 Be-
obachtungen, 2005-2010
(Deutschland, Frankreich,
Spanien, Niederlande)
Der wirtschaftliche Gehalt
eines Unternehmens wird
unter dem IOA besser vermit-
telt jedoch sind die Bilanzzah-
len für Investoren unter dem
impairment-Regime schwerer
zu interpretieren.
International Journal of
Economic Sciences &
Applied Research
XU u. a. 2011 USA Ist ein goodwill impairment
wertrelevant?
431 Beobachtungen (Glo-
bal), 2003-2006
I. d. R. sind die Markreaktio-
nen auf goodwill impairments
negativ. Eine Ausnahme be-
steht wenn das Unternehmen
vor dem impairment bereits in
der Verlustzone ist.
Research in Accounting
Regulation
101
Autoren Jahr Land Fragestellung Sample Ergebnisse Journal
HAMBERG u. a. 2011
Norwegen/
UK/
Tschechien
Sind impairments unter IFRS 3
niedriger als die Summe aus
Amortisation und außerplan-
mäßiger Abschreibung unter
Swedish GAAP?
1.691 Beobachtungen
(Schweden), 2001-2007
Die Nützlichkeit von Rech-
nungslegungsdaten ist in Ver-
bindung mit praktizierter
Ergebnissteuerung gegenüber
dem Amortisationsregime
gesunken.
European Accounting
Review
ABUGHAZALEH u. a. 2012 Kuwait
Spiegeln impairments die Be-
kanntmachung geheimer In-
formationen in Bezug auf zu-
künftig zu erwartende Cashflow
wider?
528 Beobachtungen (UK),
2005-2006
Der Informationsgehalt von
bilanzierten impairment-
Größen ist wertrelevant.
International Journal of
Economics and Finance
CHALMERS u. a. 2012 Australien/
China
War die Adaptierung von IFRS
mit dem Verlust von potentiell
brauchbaren Informationen
verbunden?
695 Unternehmen, 3.328
Beobachtungen (Australi-
en), 1993-2001
Der impairment approach
vermittelt mehr brauchbare
Informationen als der bisheri-
ge Ansatz.
Accounting & Finance
LAGHI u. a. 2013 Italien
Sind Informationen zu goodwill
impairments relevante Fakto-
ren, die Investitionsentschei-
dungen von Investoren beein-
flussen?
3.121 Beobachtungen
(UK), 2008-2011 und 835
Beobachtungen (6 EU
Länder inkl. UK), 2008-
2011
In allen untersuchten EU-
Ländern besteht ein signifi-
kant negativer Zusammen-
hang zwischen impairments
und den Marktwerten wobei
Frankreich sensibler reagiert
als andere Länder.
International Journal of
Economics and Finance
102
Autoren Jahr Land Fragestellung Sample Ergebnisse Journal
JARVA 2014 Finnland
Antizipieren Marktteilnehmer
und Analysten die Informatio-
nen aus einem impairment?
5.199 Beobachtungen
(Global), 2002-2005
Evidenz dafür, dass Analysten
und sonstige Marktteilnehmer
derartige Informationen anti-
zipieren kann nicht erbracht
werden.
Accounting & Finance
HAMBERG/BEISLAND 2014 Norwegen
Sind impairments unter
Swedish GAAP wertrelevant?
Besteht ein Unterschied in der
Wertrelevanz wenn Swedish
GAAP oder IFRS 3 angewen-
det wird?
2.052 Beobachtungen
(Schweden), 2001-2010
Durch die Umstellung von
Swedish GAAP auf IFRS 3
verloren goodwill impairment-
Informationen an Relevanz.
Journal of International
Accounting, Auditing and
Taxation
ELOFF/VILLIERS 2015 Südafrika
Wie ist die Wertrelevanz unter
IFRS 3 im Vergleich zu IAS
22?
217 Unternehmen, 529
Beobachtungen (Südafri-
ka), 2001-2009
Zwischen dem bilanzierten
goodwill und dem Aktienkurs
besteht ein positiver Zusam-
menhang.
South African Journal of
Accounting Research
KNAUER/WÖHRMANN 2016 Deutschland Wie reagiert der Markt auf ein
goodwill impairment?
564 goodwill announce-
ments (USA, EU), 2005-
2009
Die Bekanntmachung von
goodwill impairments bewirkt
negative Kapitalmarktreaktio-
nen wobei keine Unterschiede
zwischen IFRS 3 und SFAS
142 erkennbar sind.
European Accounting
Review
103
Autoren Jahr Land Fragestellung Sample Ergebnisse Journal
GULER 2016 USA
Wurde durch SFAS 142 die
Nützlichkeit von goodwill im-
pairment-Informationen gestei-
gert?
5.680 Beobachtungen
(USA), 1999-2005
Die Nützlichkeit für Investo-
ren konnte durch SFAS 142
gesteigert werden.
Review of Managerial
science
KIMBRO/XU 2016 USA
Wie hängt der bilanzierte
goodwill mit zukünftigen Ren-
diten zusammen?
n= 378 bis 1.075 (USA),
1990-2013
Die Eliminierung der planmä-
ßigen Abschreibung und die
Durchführung eines jährlichen
impairment test führen dazu,
dass der goodwill informa-
tionsnützlich ist.
Journal of Accounting,
Auditing & Finance
CHENG u. a. 2017 USA
Wenn Unternehmen ein im-
pairment vornehmen müssen,
machen sie gleich ein big bath?
3.209 Beobachtungen
(USA), 2002-2011
Vor Einführung des IOA
bestehen negative Reaktionen
des Markts lang- und kurzfris-
tig. Danach sind sie langfristig
positiv.
Journal of Economics and
Finance
BEPARI/MOLLIK 2017 Australien
Verringert sich die Anzahl der
impairments nach Einführung
des IOA und verändert sich die
Wertrelevanz von älterem
goodwill?
911 Beobachtungen (Aust-
ralien), 2006-2009
Die Änderung des Abschrei-
bungsregimes hat den Infor-
mationsgehalt erhöht, die
Wertrelevanz von älterem
goodwill sinkt nicht.
International Journal of
Accounting & Information
Management
Tab. 4: Studien zur Erklärung des Börsenpreises
(eigene Darstellung)
104
6 Schlussfolgerungen
Im Folgenden wird auf die wesentlichen Erkenntnisse der identifizierten Literatur ein-
gegangen bzw. eine Beantwortung der, eingangs formulierten Forschungsfragen herbei-
geführt. Im Anschluss daran werden Implikationen für Standardsetzer, die Wissenschaft
und die accounting community aufgezeigt und abschließend werden Limitationen sowie
Empfehlungen für zukünftige Forschungsmöglichkeiten angeführt.
6.1 Conclusio
Goodwill impairments sind bei der Prognose zukünftiger Netto-Cashflows brauchbar401
und es besteht ein signifikant negativer Zusammenhang zwischen goodwill impairments
und zukünftigen Cashflows.402
Die Qualität von Cashflow-Prognosen wird durch zu-
sätzliche impairment-Informationen verbessert403
, jedoch erhöhen sich infolge von
goodwill impairments auch die Gebühren einer Wirtschaftsprüfung aufgrund des Mehr-
aufwands für den Wirtschaftsprüfer.404
Problematisch wird gesehen, dass Analysten
scheinbar nicht in der Lage sind goodwill impairments richtig zu deuten.405
Manager setzen goodwill impairments gezielt zur Ergebnissteuerung ein, wobei häufig
ein umfängliches big bath vorgenommen wird.406
Der Zusammenhang zwischen good-
will write-offs und der Marktreaktion ist umso negativer je mehr Ermessen durch das
Management ausgeübt werden kann.407
Ein goodwill impairment ist für Manager eines
der bedeutendsten Instrumente zur Beeinflussung der Bilanzwerte zum Jahresende,408
wobei neben der Einkommensglättung und dem big bath accounting noch die Möglich-
keiten der Einkommensmaximierung oder der Einkommensminimierung gegeben
sind.409
Infolge strengerer Bestrafungen und/oder einer veränderten Sichtweise der Ma-
nager kann die Durchführung eines big bath accounting nach erfolgtem Geschäftsfüh-
rerwechsel nicht mehr nachgewiesen werden. Nunmehr steht ein goodwill impairment
offensichtlich tatsächlich in Verbindung mit anhaltenden, abnehmenden Unternehmens-
401
Vgl. JARVA, H. (2009), p. 1061; LEE, C./YOON, S. W. (2012), p. 126; BARTH, M. E. u. a.
(2001a), p. 30ff. 402
Vgl. KARAMPINIS, N. I./HEVAS, D. L. (2014), p. 99; BARTH, M. E. u. a. (2001a), p. 340. 403
Vgl. BOSTWICK, E. D. u. a. (2016), p. 360. 404
Vgl. JARVA, H. (2014), p. 233. 405
Vgl. CHEN, L. H. u. a. (2015), p. 166. 406
Vgl. JORDAN, C. E./CLARK, S. J. (2004), p. 68; JARVA, H. (2009), p. 1083; ABUG-
HAZALEH, N. M. u. a. (2011), p. 167; FILIP, A. u. a. (2015), p. 550; KABIR, H./RAHMAN,
A. (2016), p. 306. 407
Vgl. GULER, L. (2016), p. 32. 408
Vgl. CARUSO, G. D. u. a. (2016), p. 123f. 409
Vgl. CARUSO, G. D. u. a. (2016), p. 123f.
105
ergebnissen.410
Ein goodwill impairment wird von Rechnungslegungsadressaten i. d. R.
als Eingeständnis einer Überbezahlung bei der vorangegangen Akquisition interpretiert
und nicht zuletzt deswegen sind Manager dazu geneigt ein impairment zu vermeiden.411
Während beeinflusste Jahresabschlüsse Interessenten irreführen bzw. den Informations-
gehalt selbiger im Hinblick auf Reliabilität und Relevanz signifikant verringern412
, kann
z. B. ein big bath dem Investor den Beginn besserer Zeiten verkünden.413
Zwischen goodwill impairments bzw. deren Ankündigung und den am Markt beobacht-
baren Aktienkursen besteht ein signifikant negativer Zusammenhang.414
I. d. R. antizi-
piert der Markt relevante Informationen in Verbindung mit goodwill impairments be-
reits im Vorfeld.415
Die Implementierung des IOA hatte eine verbesserte Informations-
vermittlung für Rechnungslegungsadressaten zur Folge.416
Vor allem mit zunehmender
Informationsasymmetrie wird ein gesteigerter Informationsgehalt unterstellt417
, wobei
ein goodwill impairment nur begrenzt neue bzw. entscheidungsnützliche Informationen
mit sich bringt, da negative Reaktionen des Kapitalmarkts im Vergleich zur Höhe des
angekündigten impairment verhältnismäßig gering ausfallen.418
Goodwill impairments verursachen negative Reaktionen des Markts.419
Eine planmäßige
Abschreibung ist nicht gerechtfertigt.420
Dies ist weil der Markt einerseits der planmä-
ßigen Abschreibung keine Beachtung schenkt, andererseits goodwill impairments nicht
außer Acht lässt und das Abschreibungsregime in Verbindung mit dem goodwill in der
Periode der Zuordnung willkürlich erscheint.421
Des Weiteren wird nachgewiesen, dass
Geschäfts- oder Firmenwertabschreibungen unter dem impairment-System viel besser
410
Vgl. JORDAN, C. E./CLARK, S. J. (2015a), p. 20; JORDAN, C. E./CLARK, S. J. (2015),
p. 166; STENHEIM, T./MADSEN, D. Ø. (2016), p. 26; KABIR, H./RAHMAN, A. (2016),
p. 306. 411
Vgl. LI, K. K./SLOAN, R. G. (2017), p. 964. 412
Vgl. LHAOPADCHAN, S. (2010), p. 120. 413
Vgl. ZUCCA, L. J./CAMPBELL, D. R. (1992), p. 36. 414
Vgl. SUN, L./ZHANG, J. H. (2017), p. 16. 415
Vgl. CHEN, C. u. a. (2008), p. 72; HIRSCHEY, M./RICHARDSON, V. J. (2002), p. 187;
BENS, D. A. u. a. (2011), p. 551; ALBERSMANN, B. u. a. (2017), S. 39. 416
Vgl. CHEN, C. u. a. (2008), p. 80; ZANG, Y. (2008), p. 63. 417
Vgl. BENS, D. A. u. a. (2011), p. 546; ALBERSMANN, B. u. a. (2017), S. 34. 418
Vgl. ALBERSMANN, B. u. a. (2017), S. 34. 419
Vgl. HIRSCHEY, M./RICHARDSON, V. J. (2003), p. 82; BINI, M./DELLA BELLA, C.
(2007), p. 911; LAPOINTE-ANTUNES, P. u. a. (2009), p. 56; OLIVEIRA, L. u. a. (2010), p.
241; LIBERATORE, G./MAZZI, F. (2010), p. 338; XU, W. u. a. (2011), p. 145; ABUG-
HAZALEH, N. M. u. a. (2012), p. 212; LAGHI, E. u. a. (2013), p. 46; HAMBERG,
M./BEISLAND, L.-A. (2014), p. 59; ELOFF, A. M./VILLIERS, C. d. (2015), p. 174; KNAUER,
T./WÖHRMANN, A. (2016), p. 446. 420
Vgl. CHURYK, N. T. (2005), p. 1360. 421
Vgl. DUANGPLOY, O. u. a. (2005), p. 27f.
106
die Wertminderung von Investitionsmöglichkeiten eines Unternehmens zeigen.422
Die
Implementierung des IOA hat die Entscheidungsnützlichkeit von goodwill-Bilanzen hat
und der Zusammenhang zwischen goodwill write-offs und den Bewegungen der Bör-
senkurse nach Einführung des IOA ist ein höherer als vorher.423
Ebenso wurde durch
die Einführung des IOA die Wertrelevanz des goodwill enorm verbessert.424
6.2 Implikationen für Standardsetzer, Wissenschaft und die accounting
community
Die Entscheidung, den ursprünglichen dual approach durch den IOA zu ersetzen war
eine deutliche Abkehr von der bisherigen Rechnungslegungspraxis. Dabei hatte das
ursprüngliche System des dual approach Vorteile im Hinblick auf eine Aufteilung der
goodwill-Wertminderung. Einerseits in die planmäßige Abschreibung bei der die Wert-
minderung erfasst wird, die der Realisierung der erwarteten Überrenditen entspricht und
andererseits in einen Wertminderungsaufwand, der nicht wünschenswerte Ergebnisse
repräsentiert.425
CHURYK findet, dass es grundsätzlich zwei Anlässe gibt um ein impairment vorzuneh-
men. Erstens, wenn der Aktienkurs seit Erwerb des Unternehmens stark nachgelassen
hat und zweitens, wenn der Buchwert des Eigenkapitals höher ist als dessen Marktwert.
Für Wirtschaftsprüfer sind diese beiden impairment-Anlässe leicht messbar und daher
wären sie geeignete Instrumente um einen eventuellen impairment-Bedarf zu identifi-
zieren.426
Die Ziele, Steigerung der Entscheidungsnützlichkeit und Erhöhung der Aktualität von
Rechnungslegungsinformationen, die bei der Implementierung des IFRS 3 durch das
IASB verfolgt wurden, konnten nur teilweise erreicht werden. Das IASB sollte viel-
leicht die Methode des impairment test bei der goodwill-Bilanzierung überdenken. So
könnte z. B. der impairment test vereinfacht werden und den Investoren das Verstehen
des Informationsgehalts zu erleichtern. Hilfreich bei der Durchführung von impairment
tests für Unternehmen wären eigens dafür, vom IASB veröffentlichte, Richtlinien. Der-
422
Vgl. CHALMERS, K. G. u. a. (2011), p. 657; CHALMERS, K. u. a. (2012), p. 691. 423
Vgl. GULER, L. (2016), p. 1. 424
Vgl. KIMBRO, M. B./XU, D. (2016), p. 383. 425
Vgl. JOHANSSON, S.-E. u. a. (2016), p. 23. 426
Vgl. CHURYK, N. T. (2005), p. 1360.
107
artige Maßnahmen könnten sowohl der Steigerung der Relevanz, als auch der Aktualität
der Rechnungslegungsinformationen dienlich sein.427
BEPARI/MOLLIK schlagen vor, den Managern ein gewisses Maß an Flexibilität bei der
Auslegung von Rechnungslegungsstandards gewähren zu lassen und mehr auf ihr Ur-
teilsvermögen zu vertrauen als ständig neue, auf Konservativismus basierende, Regeln
zu bestimmen. Folglich favorisieren die Autoren eine Abwendung von regelgebundenen
Rechnungslegungsstandards hin zu grundsatzbezogenen.428
Analysten, Investoren, Kreditgebern und andere an zukünftigen Cashflows interessier-
ten Personen sollten, falls verfügbar, Informationen im Zusammenhang mit goodwill
impairments berücksichtigen. Eine solche Vorgehensweise ermöglicht es, die Genauig-
keit von Cashflow-Prognosen zu verbessen.429
CHEN/KRISHNAN/SAMI sehen im Zu-
sammenhang mit Analystenberichten eine Möglichkeit zur Reduktion der Streuung der
daraus resultierenden Ergebnisse. Eine gesteigerte Überwachung der Unternehmen
stärkt das Sicherheitsgefühl von Analysten und führt so zu kongruenteren Ergebnissen
bei den Analysedaten.430
LI/SHROFF/VENKATARAMAN/ZHANG sehen folgende Situation in Verbindung mit der
Anwendbarkeit von Rechnungslegungsstandards problematisch: Regelmäßig werden
von Unternehmen goodwill impairments bilanziert, die für Ein-Segment-Unternehmen
sehr wahrscheinlich, aufgrund der Preisbewegungen am Markt bzw. aufgrund gesunke-
ner Aktienkurse ermittelt wurden. Stellt sich nachträglich heraus, dass diese Kurs-
schwankungen nur temporärer Natur gewesen sind, dann wirkt die Tatsache, dass ein
vorübergehender Rückgang des Aktienpreises Werte einer Unternehmensbilanz zu be-
einflussen vermag doch als sehr Besorgnis erregend. Besonders kritisch zu sehen ist
dies im Lichte des Aufholungsverbotes für einmal getätigte Wertminderungen des
goodwill, das sowohl in den Rechnungslegungsstandards des FASB als auch in jenen
des IASB verankert ist.431
Die Subjektivität von goodwill impairments erschwert es Wirtschaftsprüfern und dem
Regulativ impairments durchzusetzen. Demzufolge scheint es so, als könnte eine Kom-
bination aus planmäßiger Abschreibung und einem periodisch durzuführenden impair-
427
Vgl. HULZEN, P. v. u. a. (2011), p. 114. 428
Vgl. BEPARI, M. K./MOLLIK, A. T. (2017), p. 65. 429
Vgl. BOSTWICK, E. D. u. a. (2016), p. 339. 430
Vgl. CHEN, L. H. u. a. (2015), p. 166. 431
Vgl. LI, Z. u. a. (2011), p. 777.
108
ment test eine Bilanzierung gestalten, die den zugrunde liegenden wirtschaftlichen Ge-
halt des goodwill besser widerspiegelt.432
6.3 Limitationen und Empfehlungen für zukünftige Forschungen
Einschränkend hinsichtlich der Generalisierbarkeit der gefundenen Ergebnisse könnte
angemerkt werden, dass eine Vielzahl der analysierten Studien auf Daten basieren die
dem US-amerikanischem, dem kanadischen oder australischen Raum entstammen. Die
jeweiligen Standards zur goodwill-Bilanzierung sind jedoch konzeptionell vergleichbar
und entsprechen im Wesentlichen den Regelungen der IFRS wodurch die Ergebnisse
zumindest im Grundsatz auf Europa übertragbar sein sollten.433
Forschungsbedarf besteht dahingehend da nicht sämtliche Forschungsfragen beantwor-
tet werden konnten. Im Speziellen konnten keine Studien gefunden werden deren Fra-
gestellung auf die Auswirkung von goodwill impairments bei der Festsetzung von
Transaktionspreisen abzielt. Lediglich ein paper behandelt das Thema von Akquisitio-
nen mit überbewerteten Unternehmensanteilen die ein impairment zur Folge haben.434
432
Vgl. LI, K. K./SLOAN, R. G. (2017), p. 997. 433
Vgl. BÖCKING, H.-J. u. a. (2015), S. 321. 434 Vgl. GU, F./LEV, B. (2011), p. 2021.
109
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