Regulierung yon Chemikalien CKW
Regulierung von Chemikal ien
Mat nahmen zur Vermeidung und Verringerung leichtfliichtiger Chlorkohlenwasserstoffe (CKW) in die Umwelt
des Eintrags
Holger Brackemann, Ulrich Hagendorf, Dieter Strupp
Institut fOr Wasser-, Boden- und Lufthygiene des Bundesumweltamtes, Augenstelle Langen, Paul-Ehrlich-Straf~e 29, D-63225 Langen
1 Veranlassung und Vorgehensweise
Die Umweltministerkonferenz (UMK) beauftragte Ende 1987 den Bund/L~inder-Ausschufl Umweltchemikalien (BLAU), einen Bericht fiber chlorierte Kohlenwasserstoffe vorzulegen 1. In diesem Bericht sollten fOr ausgew~ihlte Ver- treter dieser Stoffgruppe technische, organisatorische, recht- liche und 6konomische Maf~nahmen zur wirksamen Verrin- gerung des Eintrages in die Umwelt dargestellt werden.
Nach Prfifung des Einsatzes von leichtfliichtigen Chlorkoh- lenwasserstoffen wurde eine Auswahl derjenigen Stoffe vor- genommen, die durch ihre breite Verwendung in verschie- densten Branchen besonders bekannt sind und daher fOr Sub- stitutionen vorrangig in Frage kommen. Auf Grund ihrer chemisch-physikalischen Eigenschaften und der seit Jahren bekannten Produktions- und Verbrauchsmengen erfolgte die Auswahl von
- Dichlormethan - 1,1,1-Trichlorethan - Trichlorethan - Tetrachlorethen.
Die Verwendung auch anderer CKW (u.a. 1,2-Dichlor- propan, 1,1,2-Trichlorethan, 1,2-Dichlorethan, 2-Chlor- ethanol, Chlorbenzol, 1,1-Dichlorethan, 1-Chlorpropan, 1,1-Dichlorethan, Trichlormethan, Tetrachlorkohlenstoff) ist bekannt. Da bei Bilanzierungen diese Stoffe hiiufig unter ,Sonstige CKW ~ zusammengefat~t werden, ist der Kenntnis- stand zu deren betrieblicher Anwendung i.a. fockenhaft. Ei- nige dieser CKW werden iiberwiegend als Ausgangsstoffe fOr Synthesen angewendet, f/Jr andere ist nur ein relativ gerin- ger Verbrauch bekannt. Sie blieben daher bei der Berichter- stattung unberiicksichtigt.
Verschiedenste Arbeiten und Untersuchungsberichte sowie rechtliche Grundlagen, die sich mit der Problematik des bran- chenbezogenen Einsatzes, der Vermeidung und Verminde- rung von CKW-Emissionen und den Substitutionsm6glich- keiten dieser Stoffe befassen, sind in die Berichtsfassung ein- geflossen. Eine Auswahl ist unter [1- 7] zitiert.
i Ein ausfiihrliches Gutachten wurde fiir den BLAU 1989/90 im Auftrag vom Senator fiir Stadtentwicklung und Umwelt Berlin angefertigt [1]
2 Grundlagen
2.1 Verbrauch, Anwendung und Eigenschaften
In der Bundesrepublik Deutschland wurden 1985 nach Er- hebungen des Umweltbundesamtes ca. 246 000 t der aus- gew~ihlten CKW als LSsemittel verwendet. Andere, z.B. vom Verband der Chemischen Industrie genannte L6semittelmen- gen von ca. 180 000 t (1986) waren geringer und wurden for 1990 mit 100 000 t beziffert.
CKW werden in der betrieblichen Praxis beim Be- und Ent- fetten, Reinigen und Abbeizen, als L6semittel oder Ausgangs- stoffe f/Jr Synthesen, bei der Verarbeitung von Kunststoffen und der Lack- und Farbenherstellung, der Extraktion von Fetten, Olen und Harzen oder als Hilfsstoff bei der Herstel- lung von Putz- und Pflegemitteln sowie Klebstoffen ver- wendet.
Die Annahme, dag detaillierte und quantitative Informatio- nen fiber die Anwendung und Emission vorliegen, trifft in dieser Sch~rfe bisher nicht zu. Die Arbeiten der Liinder ha- ben zwar zu einer Verbesserung des Informationsstandes bei- getragen, fiber die Emissionsstruktur liegen bisher jedoch keine verl~it~lichen Daten vor. Da ca. 95 % der leichtfliich- tigen CKW anwendungsbedingt direkt in die Abluft oder in- direkt durch die Verschleppung fiber andere Umweltkom- partimente in die Luft emittieren, ist davon auszugehen, dat~ Angaben zur CKW-Emission aus den Verbrauchsdaten ab- geleitet werden k6nnen. Der Bezug auf die Warenmenge ist gerechtfertigt, da auch die recydisierte Menge zeitlich ver- z6gert emittiert.
Insbesondere haben die Eigenschaffen von leichtflfichtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (u.a. Siedebereich, geringe chemische Reaktionsf~ihigkeit, Nicht- oder Schwerentflamm- barkeit, gute L6sungseigenschaften (~ Tabelle 1) ) in den vergangenen Jahrzehnten zu einer breiten Anwendung die- ser Stoffklasse gefohrt. Die physikalisch-chemischen Eigen- schaften begr/inden z.T. auch die Toxizit~it und die Umwelt- gefiihrlichkeit der leichtflfichtigen CKW. Chlorierte Kohlen- wasserstoffe k6nnen oxidativ halogeniert werden, was for die Giftigkeit dieser Verbindungen verantwortlich ist. In Or- ganismen lagern sie sich bevorzugt im Fettgewebe und in der Leber an.
UWSF-Z.Umweltchem. Clkotox. 7 (1) 27-32 (1995) 27 �9 ecomed verlagsgesellschaft AG & Co.KG Landsberg
CKW Regulierung von Chemikalien
Tabelle 1: Chemisch-physikalische Parameter leichtflfichtiger Chlorkohlenwasserstoffe
Verbindung
Dichlormethan (CH2012) 1,1,1-Trichlorethan (02H3013) Trichlorethen (C2HCI3) Tetrachlorelhen (02014)
CAS-Nr.
75-09-2 71-55-6 79-01-6
127-18-4
OWV log pow 20 ~
1,25 2,49 2,29 2,53
WL mg/I
20 ~
13000 4400 1000 200
Dampfd. kPa
20 ~
47,4 14,0 8,1 1,9
CAS-Nr. OWV WL Dampfd. BCF
Chemical Abstracts Service Nummer Octanoi-Wasser-Verteitungskoeffizient, Hiaweis atff Fetdoslichkeit L6slichkeit in Wasser Dampfdruck Biokonzentrationsfaktor
BCF
2,3 9,0
17-39 39 - 49
Sorp.
3,0 5,0 6,7 8,2
ODP Henry- Koeff.
< 0,01 1700 0,14 250000
n.b. 69000 n.b. 113000
S o r p _ Sorptionskoeffizient ODP Ozonsch/idigungspoten tiai Henry-Koeff. Henry-Koeffizient Rel. D. Relative Dichte Kp Siedepunkt
Rel. D.
1,3266 1,3376 1,4649 1.6227
Kp. oc
39,8 74,1 86,9
121,0
Leichtflfichtige Chlorkohlenwasserstoffe verursachen bei ih- rer Freisetzung Beeintr/ichtigungen der natfirlichen Lebens- grundlagen,
Schiidigung der stratosphfiriscben Ozonschicht
Bestimmte CKW verffigen fiber hohe Persistenz in der At- mosphgre, so dag ein Chloreintrag in die Stratosph~ire und daraus folgend, ein Abbau der Ozonschicht durch diese Stoffe erfolgt.
Kontamination von Boden und Grundwasser
CKW sind in Boden und Wasser nahezu persistent, werden also kaum abgebaut. Eintr/ige haben in der Vergangenheit zu dauerhaften Boden- und Grundwasserverunreinigungen geffihrt, die aufwendige Sanierungsmagnahmen bei konta- minierten Standorten sowie umfangreiche Behandlungen be/ der Trinkwassergewinnung erforderlich machen.
Verhalten in der Troposph/ire
Der Abbau von CKW in der Troposph~ire ffihrt zur Bildung von Chlorkohlenwasserstoff (Salzsiiure), die zur Versauerung von Niederschl/igen beitriigt. Daneben besteht im Nahbereich von Emittenten die M6glichkeit der Kontamination von Le- bensmitteln und Wohnr/iumen fiber den Luftpfad.
Toxikologische Eigenschaften
CKW k6nnen Sch/idigungen von Leber und Nieren sowie des Zentralnervensystems hervorrufen. Dar/iber hinaus stehen drei der wichtigsten CKW (Trichlorethan, Tetrachlorethan, Dichlormethan) nach der Liste der maximalen Arbeitsplatz- konzentrationen in dem begrfindeten Verdacht, ein krebser- zeugendes Potential zu besitzen.
2.2 Rechtliche Regelungen
Um Bregrenzungen der CKW-Emissionen bei verschiedenen Nutzungen zu erreichen oder die Stoffverluste deutlich zu mi- nimieren, wurden in den letzten Jahren zahlreiche Regelun- gen auf internationaler und nationaler Ebene erlassen.
2.2.1 Internationale Regelungen
Internationale Regelungen sind in v61kerrechtlichen Verein- barungen und in Regelungen der Europiiischen Gemeinschaf- ten (EG) zu finden. Diese entfalten in den meisten F/illen keine unmitte/bar geltenderx rechtlichen Wirkungen in den einzelnen Vertragsstaaten, sondern bedfirfen einer Umset- zung in nationales Recht.
V61kerrechtliche Vereinbarungen sind zum Schutz der Ozon- schicht sowie zum Schutz der Meere gegen Verunreinigun- gen getroffen women. Zu nennen sind:
- Das Wiener 0bereinkommen zum Schutz der Ozonschicht. - Das Montrealer Protokoll fiber Stoffe, die zu einem Abbau der Ozon-
schicht fiihren. - Die Deklaration der 2. Internationalen Nordseeschutzkonferenz
(1987)_
Bezfige zum Transport und Einsatz yon CKW enthalten die
- Europ~iischen IJbereinkommen und EG-Richtlinien zum Gefahrgutrecht, Gew~isserschutz und zur Abfallbesei- tigung.
2.2.2 Nationales Recht
Durch die vielf/iltige Verwendung von leichtflfichtigen CKW in Verbindung mit dem erkannten Geffihrdungspotential die- set Stoffe wurden in der Bundesrepublik Deutschland bis- her zahlreiche Gesetze oder Rechtsverordnungen sowie Ver- waltungsvorschriften auf Bundes- und Landesebene erlassen. Sie befinden sich vor dem Hintergrund einer wirksamen Ver- ringerung des Eintrags der Stoffe in die Umwelt dutch Grenz- wertfesdegungen (-+ Tabelle 2) zum Tell in einem st/indi- gen Novellierungsprozeg.
Die Anwendung von CKW kann zu gesundheitlichen Risi- ken ffir die mit dem direkten Umgang befat~ten Personen ffih- ren. Hinzu kommen Belastungen der Umweltkompartimente Abluft, Abwasser, Abfall, Boden und Grundwasser. Es gel- ten daher die im folgenden aufgelisteten Vorschriften des Umwelt-, Arbeitsschutz- und Gefahrguttransportrechts. Fiir die jeweiligen Schutzbereiche sind zu nennen:
28 UWSF-Z.Umweltchem. Okotox. 7 (1) 1995
Regulierung von Chemikalien CKW
Tabelle 2: Klassifikationen und Grenzwertfestlegungen Rir leichtflfichtige Chlorkohlenwasserstoffe
lerbindung Pro- duktion
t/a
~)ichlormethan 150000
I,l,l-Trichlorethan 135000
Frichlorethan 22000
retrachlorethan 190000
Produktion
GGVS GefStoffV GS RSU WGK
GGVS GefStoffV WGK (Klasse)
Nr. GS RSU
X n
6.1 1012 x n
6.1 1403 x n
6.1 1176 X n
Froduktlonsmenge in Deutschland, Angaben Januar 1990 Beffrderung gef~ihrlicher G(iter auf Straiten Gefahrstoffverordnung Gefahrensymbole x : mindergiftig Richt-, Sicherheits- und Umwelts~itze Wassergef~ihrdungsklasse
ja 2
ja 3
ja 3
ja 3
MAK TVO mg/I
Klasse ml/m 3 mg/m 3 Summe
III B 100 360 0,010
200 1080
III B 50 270
III B 50 345
MAK TVO AbwHerkV TA Luft TA Abf LHmF EIV
Abw- HerkV mg/I
Summe
0,100
TA Luft g/m 3
TA LHmV EIV Abf mg/kg
mg/kg
0,15 SAV
0,10 SAV
0,10 SAV
0,10 SAV
Maximale Arbeitsplatz-Konzentration Trinkwasserverordnung Abwasserherkunftsverordnung Technische Anleitung Luft Technische Anleitung Abfall Lebensmittelh6chstmengenverordnung Extraktionsl6semittelverordnung
0,10
0,10
( 1 ) G e s u n d h e i t
LMBG LHmV PHmV ELV MTV TVO
Lebensmittel- und Bedarfsgegenst/indegesetz L6sungsmittel-H6chstmengen-Verordnung Pflanzenschutzmittel-H6chstmengen-Verordnung Extraktionsl6sungsmittel-Verordn ung Mineral- znd TafelwasserverordnurIg Trinkwasserverordnung
Die Vorgaben regeln die zulfissigen Belastungen durch Grenz- festlegungen fiir Trinkwasser und Lebensmittel.
( 2 ) L u f t
BImSchG 2. BImSchV
4. BimSchV 12. BlmSchV TA Luft
Bundes-lmmissionsschutzgesetz Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leicht- flfichtigen CKW Verordnung 6bet genehmigungsbediirftige Anlagen St6rfall-Verordnung Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
Die Vorgaben regeln - Genehmigungsbedfirfdge An|agen durch BlmSchG, 4.
BlmSchV, TA Luft, St6rfall-Verordnung mit Anlagen- und Gefahrstoffkatalog, Pflichten des Betreibers, Emissions- und lmmissionsgrenzwerten, Bestellung yon Betriebsbeauftragten, Sicherheitspflichten.
- Nicht genehmigungspflichtige Anlagen durch 2. BImSchV mit Stoffeinsatzbeschrfinkungen, Anlagentechnik, Schutz- bestimmungen ffir Nachbarrfiume.
( 3 ) W a s s e r
WHG WRMG AbwAG AbwHerkV EKV
Wasserhaushaltsgesetz Wasch- und Reinigungsmitte|gesetz Abwasserabgabengesetz Abwasserherkunftsverordnung Eigenkontrollverordnung Indirekteinleiterverordnung
MusterVAwS Musterverordnung fiber Anlagen zum Umgang mit wassergeffihrdenden Stoffen
BLAKQZ Konzeption zur Ableitung yon Qualiditszielen zum Schutz oberirdischer Binnengewfisser vor geffihrlichen Stoffen
Die Vorgaben regeln
- Umgang mit wassergeEihrdenden Stoffen durch WHG, VAwS mit u.a. Stand der Technik, Anlagen zum Umgang, Katalog wassergeffibrdender Stoffe, Schutzvorkehrungen, 15berwachungsmat~nahmen, Pflichten der Betreiber.
- Mindestanforderungen an Abwassereinleitungen in Ge- wfisser und Kanalisationen durch WHG, AbwAbG, AbwHerkV, EKV, Indirekteinleiterverordnung mit u.a. Stand der Technik, Behandlungsmaflnahmen, Schwellen- werte, Grenzwerte.
- Ab~eitung yon Quaiitfitsszieien zum Schutz oberirdischer Gew~sser.
( 4 ) A b f a l l
AbfG Abfallgesetz AbfNachwV Abfall- und Reststoffnachweisverordnung AbfRestI]berwV Abfall- und Reststofftiberwachungsverordnung HKWAbfV Verordnung tiber die Entsorgung gebrauchter halo-
genierter L6sungsmittel TA Abfall Technische Anleitung Abfall
Die Vorgaben regeln
- En t so rgung CKW-hak ige r Abf~Ile du tch AbfG, H K W A b f V , A b f N a c h w V , Abfres t l JberwV, mit u.a. Be- griffsdefinitionen, Gefahrenhinweisen, Abfal lvermeidung und -en tsorgung, Ube rwachung , betr iebl iche Pflichten.
( 5 ) G e f a h r s t o f f e
ChemG Chemikaliengesetz GefStoffV Gefahrstoffverordnung FCKW-Halon- Verordnung zum Verbot von bestimmten die Ozon- Verbotsver- schicht abbauenden Halogenkohlenwasserstoffen ordnung
Die Vorgaben regeln
- Geffihrliche Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse durch ChemG, GefStoffV, TRGS mit u.a. Verboten, Beschriin- kungen, Einstufung, Verpackung, Kennzeichnung und Umgang (Ermittlungs-, Schutz- und Uberwachungspflich- ten, hygienische Mat~nahmen, Aufbewahrung und La- gerung).
( 6 ) T r a n s p o r t
GGVBinSch GGVE GGVS GGVSee
Gefahrgutgesetz Gefahrgutverordnung Binnenschiffahrt Gefahrgutverordnung Eisenbahn Gefahrgutverordnung Strafe Gefahrgutverordnung See
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CKW Regulierung yon Chemikalien
Die Vorgaben regeln
- Bef6rderung geffihrlicher Gfiter durch Gefahrgutgesetz, GGVS, GGVE, GGVBinSch, GGVSee fOr technische De- tails, wie Verpackung von Gefahrgi~tern, Bau, Beschaf- fenheit und Ausriistung von Transportfahrzeugen und -beh~iltern, Schutz- und Unfallverhfitungsmaflnahmen.
2.3 Betrieblicher Umgang sowie Emissionsverminderung und -vermeidung
Trotz der vielfiiltigen rechtlichen Vorgaben, von Ausarbei- tungen, Dokumentationen, Merkbl~ittern und Verpflichtun- gen, die von wissenschaftlichen Institutionen, Beh6rden, Industrie-, Gewerbe- und Handelsverb~inden und Genossen- schaften veranlaflt, erarbeitet und verabschiedet wurden und das gewachsene Verantwortungsbewufttsein durch viele kon- struktive Beitr~ige ausdriicken, wird die erforderliche Ver- meidung und Verminderung von L6semittelemissionen nur teilweise erfollt. Dies liegt auch daran, daft in praxisbezoge- nen Richtlinien und Merkbl~ittern nur unzureichend auf die verschiedensten Umweltgef/ihrdungen aufmerksam gemacht wird. Sie sollten sich breiter als bisher mit Ursachen und Aufo treten, Verteilungen und Auswirkungen, Verminderung und Vermeidung, Entsorgung und Sanierung zur Umweltgef~ihr- lichkeit von leichtflfichtigen Chlorkohlenwasserstoffen be- fassen. Der Anwender dieser Stoffe - der kleingewerbliche Unternehmer bis zum Groflunternehmen - sollte in die Lage versetzt werden, das Vorsorgerpinzip und die allgemeine Sorgfaltspflicht strikt einzuhalten.
Es ist daher dringend erforderlich, die betriebliche Verwen- dung branchenorientiert systematisch zu erfassen und zu kon- trollieren. Das umfagt den Prozet~kreislauf von Stoffeinsatz, innerbetrieblichem Transport und Lagerung, Anwendung und Verfahrenstechnik bis zur Riickgewinnung und Entsor- gung (~ Abb. 1).
Anhand der bisher vorliegenden Informationen 1/it~t sich ein mehrstufiges Modell ableiten, mit dessen Hilfe betriebliche Sicherheits- und Kontrollmat~nahmen sowie Strategien zur Verringerung von Emissionen leichtflfichtiger CKW nach dem Stand der Technik beschrieben bzw. getroffen werden k6nnen.
(1) Sicherung der Anforderungen zum Transport und La- gerung von leichtfl/ichtigen CKW
(2) Sichere Getrennthahung gebrauchter leichtflfichtiger CKW als Voraussetzung fOr die Aufarbeitung
(3) Prozeftoptimierung durch vorschriftsm/iftige Bedienung und Wartung betrieblicher Anlagen
(4) Optimierung der verfahrenstechnischen Behandlung von Erzeugnissen (Oberfl/ichen, Werkstficke)
(5) Einbau von nachgeschalteter Technik (u.a. R/ickhalte- maftnahmen, Schliei~ung der Kreisl/iufe)
(6) Substitution yon CKW durch Stoffe mit geringerem Ge- f~ihrdungspotential sowie durch Prozet~umstellungen zur Vermeidung yon Reinigungsschritten
(7) Weitgehende Ver/inderung von Herstellungsverfahren und Produkten, die die Verwendung von CKW/iberflfs- sig machen.
wit Desorption
;tsse~ t I �9
Anw~ n- dungAnwen" IJ ~ (offerdung) (geschlossen) I
I �9
�9 ,
Umschlag (j)
t ~ ~ ~ ._.~Kanalisation Gew~.sser/
I �9 / A
i~ NEU ALT ~-~ Entsorgung/Abfall - Tank - Tank /
Anlieferung Far - Fal~ | I Gebinde - Gebindel. ~ R0ckgewinnung (E)
/
]
Abb. 1: Prozeflkreislauf Anwendung trod Verbleib leichtflfichtiger Chlor- kohlenwasserstoffe
Die vorliegenden Studien zeigen, daft kurzfristig Maflnah- men zur Emissionsverminderung vielfach an den Stufen (1) bis (4) ansetzen. Mittelfristige Maflnahmen orientieren sich an den Stufen (5) und (6), wobei die Suche nach Ersatzstof- fen fiberwiegt.
Grunds~itzlich sollte die CKW-Anwendung branchenorien- tiert aufgearbeitet werden. Dabei sind drei Gruppen zu un- terscheiden"
1. Gruppe
Herstellung von Einzelstoffen und deren Einsatz/Verwen- dung in Zubereitungen und als Ausgangsstoffe for Synthesen.
2. Gruppe
Direkte werkstoff- bzw. werkstfickbezogene CKW- Anwendungen u.a. zum Entfetten, Reinigen, Extrahieren.
3. Gruppe
Indirekte, d.h. produktionsanlagenbezogene CKW-Anwen- dung zur Reinigung von Gebinden, Maschinen und Werk- st~itten.
Flieflende f.)berg~inge existieren insbesondere zwischen den Gruppen 2 und 3. Verst/irkt ist auch der Frage nachzuge- hen, in welchen Branchen durch verfahrenstechnische Schritte leichtflfichtige CKW gebildet und freigesetzt werden oder durch die Dechlorierung leichtflfichtiger CKW toxischere Substanzen auftreten k6nnen.
30 UWSF-Z.Umweltchem. C)kotox. 7 (1) 1995
Regulierung yon Chemikalien CKW
Die gegenw/irtige Entwicklung im Bereich der Emissionsmin- derung ohne Berficksichtigung von Substitutionsm6glichkei- ten bei L6semitteln l~iflt erkennen, daft kfinftig mehr geschlos- sene Systeme eingesetzt werden; der abwasser- und abluft- freie Betrieb von Anlagen wird angestrebt. Diese Maflnah- men erfordern die Verzahnung der Emissionsminderung mit den Produktionsverfahren. In einigen Bereichen ist die Bereitschaft zum ,Ausstieg" aus der Verwendung von CKW feststellbar. Dieser beginnende Umstellungsprozefl muff m6glichst genau verfolgt werden, um einer Verlagerung von Umweltbelastungen zu begegnen. Daffir sind umfassende branchenbezogene Konzepte erfor- derlich. Diese fehlen bisher, obwohl exemplarische Beispiele Rir die Anwendung von Ersatzstoffen z.T. bekannt sind. Da- her ist auch eine genaue Einschdtzung der Umweltrelevanz als Ergebnis von Substitutionsprozessen bisher nicht m6g- lich. Zu erwarten ist eine Verringerung der Belastung des Luftpfades durch die Umstellung auf w/iflrige Reinigungs- systeme. Daraus resultiert eine andere, stoffspezifische Be- lastung des Abwasserpfades, die durch eine geeignete Abwas- seraufbereitung minimiert werden muff. Es ist festzustellen, dat~ durch Erkenntnisse hinsichtlich des Reinigungsbedarfs von Werkstficken und der Optimierung der Reinigungspro- zesse eine Reduzierung des CKW-Einsatzes und damit eine Verminderung der Emissionen erfolgt.
3 Maflnahmenvorschl/ige
Leichtflfichtige chlorierte Kohlenwasserstoffe - wie in Ab- schnitt 2 ausffihrlich dargestellt - haben auf Grund ihrer chemisch-physikalischen Eigenschaften einen hohen techni- schen Gebrauchswert, der eine breite Verwendung begrfin- det. Andererseits ist diese Stoffgruppe vielfach stark toxisch und verffigt fiber eine hohe Persistenz in der Umwelt, so dat~ eine Gesundheits- und Umweltgef/ihrdung durch ihre Ver- wendung gegeben ist. Im Sinne eines vorsorgenden Gesundheits- und Umweltschut- zes k6nnen Mal~nahmen zur Emissionsminderung CKW- Belastungen von Luft, Wasser, Boden und AbfaU, aber auch von Lebensmitteln, die im Bereich gewerblicher CKW- Anwendungen gelagert, verarbeitet oder verkauft werden, wirksam reduzieren. Bei der Erarbeitung der Ma~nahmenvorschl/ige wurde nach Maflnahmen differenziert, die zur Umsetzung rechtlicher Grundlagen bedfirfen oder die auffreiwilliger Basis realisiert werden k6nnen. Bei beiden M6glichkeiten wird zwischen technisch-organisatorischen und stofflichen Maflnahmen un- terschieden. Die Zust/indigkeit der L/inder, des Bundes oder der europ/iischen Gemeinschaft wird angegeben. Zus/itzlich werden die Auswirkungen der Mat~nahmen auf die Emis- sionsreduktion diskutiert. Die vorrangig durch rechtliche Re- gelungen umzusetzenden Maflnahmenvorschl/ige k6nnen di- rekt oder indirekt mit technischen, organisatorischen oder 6konomischen Fragen verknfipft sein.
3.1 Rechdiche Mal~nahmen
3.1.1 Technisch-organisatorische Mat~nahmen (1) Auslagerung von CKW-emittierenden Betrieben aus
Wohngebieten
Grundlage: Baunutzungsverordnung, -planungsrecht Zieh Gesundheitsschutz von Anwohnern Zustiindig: Lfinder, Vollzugsbeh6rden
Eine Auslagerung von CKW-verwendenden Betrieben aus Wohngebieten w/ire nur als Maf~nahme zur Gefahrenabwehr m6glich. Die 2. BImSchV sieht eine Reihe von Maflnahmen vor, die den Gesundheitsschutz von Anwohnern sowie den Schutz vor Lebensmittelbelastungen im gewerblichen Bereich gew~ihrleisten. Die CKW-Belastungen werden auf solche Konzentrationswerte verringert, da~ keine gesundheitlichen Gefahren zu beffirchten sind.
Die Auslagerung von CKW-verwendenden Betrieben aus iiberwiegend zum Wohnen bestimmten Gebieten, ist jedoch aus Vorsorgegrfinden ratsam. Daneben kann insbesondere bei Chemisch Reinigungen eine zentrale Anlage wesentlich h6here Kapazit/iten haben und damit auch h6here Anforde- rungen an technische Ausffihrung und Sachkunde des Bedie- nungspersonals genfigen. Eine solche Auslagerung ist bei neuen Anlagen fiber das Baurecht m6glich.
Daneben schreibt die L6sungsmittel-H6chstmengen-Ver- ordnung Grenzwerte ffir die CKW-Belastung von gewerb- lich in den Verkehr gebrachten Lebensmitteln vor, deren Un- terschreitung sehr geringe Luftbelastungen des Lebensmit- telbetriebes und damit eine weitgehende Emissionsreduktion der CKW-verwendenden Anlage erfordert.
3.1.2 Stoffbezogene Maflnahmen
(1) Einffihrung einer Meldepflicht bezfiglich der hergestell- ten und im Inland abgesetzten leichtflfichtigen CKW
Grundlage: Chemikaliengesetz, Freiwillige Vereinbarungen Zieh Erfassung der Mengenentwicklung fOr Zielvorgaben Zustfindig: Europiiische Gemeinschaft, Bund
Uber die verwendeten CKW-Mengen liegen nur unvollst~in- dige und nicht fiberprfifbare Angaben vor. Eine Bilanzierung fiber eine Meldepflicht macht die Uberprfifung von Maflnah- men zur Emissionsreduktion m6glich und ist in Verbindung mit branchenspezifischen Erhebungen ein wichtiges Krite- rium zur Einleitung weiterer Schritte.
(2) Verwendungsverbote bzw. Festlegung von H6chstmen- gen in Produkten (Lacke, Farben, Kaltreiniger) zur Ver- wendung durch den privaten oder gewerblichen Endver- braucher, bei denen bei bestimmungsgem/it~er Anwen- dung enthaltene leichtflfichtige CKW in die Umwelt emit- tiert werden.
Grundlage: Chemikaliengesetz Zieh Verbesserung des Arbeimehmer- und Verbraucher-
schutzes, Minimierung des Eintrags yon gef/ihrlichen Stoffen aus diffusen Quellen
Ziist/indig: Bund
Mit der 1. Chloraliphaten-Verordnung sind Regelungen in Kraft gesetzt worden, die den privaten Endverbraucher durch Verwendungsverbote vor den Gefahren durch vier leicht- flfichtige CKW schfitzen. Im gewerblichen Bereich existie- ren vergleichbare Bestimmungen lediglich bei vier bestimm- ten CKW (GefStoffV; Anhang III, Nr. 1), obwohl insgesamt die eingesetzten Mengen wesentlich gr6fler und damit auch die Gesundheits- und Umweltgef/ihrdung deutlich h6her sind.
UWSF-Z.Umweltchem. C)kotox. 7 (1) 1995 31
CKW Regulierung yon Chemikalien
In diesem Bereich liegt ein Ungleichgewicht zwischen den ho- hen Anforderungen an den Einsatz leichtflfichtiger CKW in Anlagen (TA Luft, 2. BImSchV) und der Verwendung CKW- haltiger Produkte vor.
3.1.3 Okonomische Maflnahmen (1) Einffihrung einer finanziellen Abgabe for Herstellung
und Import leichtflfichtiger CKW
Grundlage: Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes Ziel: Verbesserung im Umgang mit gef/ihrlichen Stoffen,
verst/irkter Substitutionsdruck Zust/indig: Europiiische Gemeinschaft, Bund
Abgaben fOr leichtflfichtige CKW k6nnen, sofern sie nicht prohibitiven Charakter haben, nicht zu einer deutlichen Emissionsreduktion bei der Verwendung von CKW in An- lagen dienen, da hier die Kosten der L6semittel nur sehr ge- ring im Vergleich zu den Investitions- und Betriebskosten der Anlage sind. Sie k6nnen jedoch als Erg/inzung zu produkt- bezogenen Maflnahmen (vgl. 3.1.2) dienen.
3.2 Freiwillige Maflnahmen/Vereinbarungen
3.2.1 Technisch-organisatorische Maflnahmen (1) Fortfohrung der branchen- und anwendungsorientierten
Erhebungen zum Einsatz von leichtflfichtigen CKW
Zieh Verbesserung des Erkenntnisstandes Zust/indig: Bund/Lfinder
Die Einsatzgebiete leichtfliichtiger CKW sind ausgesprochen vielf/iltig; die Erhebungen sollten beschleunigt fortgef/Jhrt werden, um einen Uberblick der Verwendungen zu erhal- ten sowie Substitutionsm6glichkeiten beurteilen zu k6nnen.
Hierbei sollten die bereits erfolgten Selbstverpflichtungen zum Verzicht auf bestimmte leichtfliichtige CKW bei Lacken so- wie Putz- und Pflegemitteln beispielhaft ber/icksichtigt werden.
(2) Entwicklung eines ,Technischen Regelwerkes zum Um- gang mit gef~hrlichen leichtfliJchtigen CKW" auf Grund- lage bereits getroffener Regelungen
Quellen: Wasserhaushaltsgesetz, Chemikaliengesetz, Gefahr- stoffverordnung, Bundes-Immissionsschutzgesetz
Zieh Verbesserung der Aufkl/irung von Anwendern von bestimmten leichtfliichtigen CKW, Schlief~ung inner- betrieblicher Kreisliiufe, Verwendung leichtfliichtiger CKW ausschlieglich in geschlossenen Anlagen
Durch ein solches Regelwerk wird der Stand der Technik be- z/Jglich emissionsmindernder Maflnahmen bei der Verwen- dung leichtfliichtiger CKW beschrieben und dem Anwender transparent gemacht. Ziel ist es, bei den unverzichtbaren An- wendungsf'fillen eine weitgehende Emissionsreduktion sicher- zustellen. Vorhandene Dokumentationen sind heranzuziehen und fortzuentwickeln.
3.2.2 Stoffbezogene Maflnahmen
(1) Erarbeitung eines Ersatzstoff- / Ersatzverfahrenskatalogs ffir die Verwendung von CKW in Anlagen, in denen verwendungs- und branchenbezogene Substitutionsm6g- lichkeiten aufzuzeigen sind
Quellen: Wasserhaushaltsgesetz, Bundes-Immissionsschutz- gesetz, Abfallgesetz, Chemikaliengesetz, Gefahrstoff- verordnung
Zieh Verbesserung und Beschleunigung der Substitution Zust~indig: Bund in Zusammenarbeit mit den Lfindern
Leichtfliichtige CKW werden vielfach in kleineren mittelst/in- dischen Betrieben eingesetzt, bei denen durchaus die Bereit- schaft zur Substitution vorhanden ist, hfiufig aber die Kennt- nisse fiber Ersatztechniken fehlen. Der zu erarbeitende Ka- talog soil durch eine differenzierte Auflistung der CKW- Verwendung bzw. unterschiedlicher Reinigungsprobleme und der entsprechenden Substitutionsm6glichkeiten die Um- stellung auf umweltvertr~iglichere Verfahren beschleunigen.
4 Schluflfolgerungen
Die Maflnahmen zur Vermeidung und Verringerung des Ein- trags leichtfliichtiger Chlorkohlenwasserstoffe (CKW) in die Umwelt wurden laut Beschlut~ der 37. Umweltminister- konferenz - TOP 12.16 - vom 21./22. 11. 1991 in Leip- zig zur Umsetzung bestfitigt.
Die Bundesregierung priift die M6glichkeiten zur Festlegung der weiteren Vorgehensweise, wobei die Aufnahme von F- und E-Vorhaben im UFO Plan 1993 initiiert worden sind.
5 Literatur- und Quellenverzeichnis
[1] Umweltpolitische Strategien zur Vermeidung und Verringerung der Eintragung yon leichtfliichtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen in die Umwelt. Bearb.: Institut ffir 6kologische Wirtschaftsforschung GmbH Berlin, Berlin 1990; Studie im Auftrag der Senatsverwal- tung ffir Stadtentwicklung und Umweltschutz, Berlin
[2] Nieders~ichsisches Umweltministerium. Leichtflfichtige chlorierte Kohlenwasserstoffe in Niedersachsen, Han- nover 1989 - 1991 Teil I Produktion und Anwendung 1988 Teil II Stand der Substitution 1988 Teil III CKW-Substitution in der Kabel- und Papierherstellung
1989 Teil IV CKW-Substitution in der Kraftfahrzeug-Herstellung 1989 Teil V CKW-Substitution in der Elektrotechnik 1990 Teil VI CKW-Substitution in der Gummi- und Kunststoffindu-
strie 1990 [3] Modellstudie ,,Chlorierte L6semittel und Umwelt ", Bd. 1 Erhebun-
gen zum Umgang und Verbleib von leichtflfichtigen Chlorkohlen- wasserstoffen und Beitr/igen zur Novellierung gesetzlicher Bestim- mungen und Satzungen (Zusammenfassung), Bearb." Institut fiir Wasser-, Boden- und Lufthygiene des Bundesgesundheitsamtes Ast. Langen, Berlin 1988; Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes, Berlin
[4] Verband der Chemischen Industrie/Verband Chemiehandel (Hrsg.). Innerbetrieblicher Umgang mit leichtfliichtigen chlorierten Kohlen- wasserstoffen - Boden- und Grundwasserschutz, 2. iiberarb. Fas- sung, M~irz 1990
[5] Ministerium ffir UmweltBaden-Wfirttemberg(Hrsg.).Leitfaden- Umgang mit leichtfliichtigen chlorierten und aromatischen Kohlen- wasserstoffen, Wasserwirtschaftsverwaltung H. 22, Stuttgart 1990
[6] BRACKEMANN, U.: Die Novelle zur 2. BImSchV - Auswirkungen auf die CKW-Verwendung und Belastung im Bereich von Oberfl/i- chenbehandlungsanlagen und Chemisch Reinigungen, Umwelttech- nologie Forum 1991, Berlin 04.02. 1991
[7] Halogenorganische Verbindungen in W~issern. Bearb.: Fachgruppe Wasserchemie in der Gesellschaft Deutscher Chemiker, Frankfurt 1987. Im Auftrag des Umweltbundesamtes, Berlin
32 UWSF-Z.Umweltchem. Okotox. 7 (1) 1995