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Page 1: Mitteilungen FU BERLINratur und andere Medien. Im Verlauf des Bachelorstudiengangs müssen minde-stens zwei unterschiedliche literarische Hauptgattungen (Lyrik, Dramatik, Narrativik)

Mitteilungen FU BERLIN

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56/2004 Amtsblatt der Freien Universität Berlin 02.09.2004

I N H A LT S Ü B E R S I C H T

Bekanntmachungen

Studienordnung

für den Bachelorstudiengang Französische Philologie,

für das 60-Leistungspunkte-Modulangebot Französische Philologie

und für das 30-Leistungspunkte-Modulangebot Französisch

im Rahmen anderer Studiengänge

der Freien Universität Berlin Seite 2

Fachspezifische Prüfungsordnung

für den Bachelorstudiengang Französische Philologie,

für das 60-Leistungspunkte-Modulangebot Französische Philologie

und für das 30-Leistungspunkte-Modulangebot Französisch

im Rahmen anderer Studiengänge

der Freien Universität Berlin Seite 21

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Studienordnungfür den Bachelorstudiengang Französische Philologie,

für das 60-Leistungspunkte-Modulangebot FranzösischePhilologie

und für das 30-Leistungspunkte-ModulangebotFranzösisch

im Rahmen anderer Studiengängeder Freien Universität Berlin (StO)

Präambel

Aufgrund von § 14 Abs. 1 Nr. 2 Teilgrundordnung (TGO-Erprobungsmodell) vom 27. Oktober 1998 (FU-Mitteilun-gen Nr. 24/1998 und Nr. 26/2002) hat der Fachbereichsrat desFachbereichs Philosophie und Geisteswissenschaften derFreien Universität Berlin am 28. Januar 2004 die folgendeStudienordnung für den Bachelorstudiengang FranzösischePhilologie, für das 60-Leistungspunkte-ModulangebotFranzösische Philologie und für das 30-Leistungspunkte-Modulangebot Französisch im Rahmen anderer Studien-

gänge erlassen*):

Inhaltsverzeichnis

I. Allgemeiner Teil

§ 1 Geltungsbereich§ 2 Zuständigkeiten für die Durchführung von Lehre und

Studium§ 3 Zugangsvoraussetzungen, Fremdsprachenkentnisse§ 4 Studienberatung, Studienfachberatung§ 5 Lehr- und Lernformen§ 6 Auslandssemester

II. Besonderer Teil

1. Abschnitt:

Bachelorstudiengang Französische Philologie

§ 7 Studienziele des Bachelorstudiengangs Französische Philologie

§ 8 Studieninhalte der Studienbereiche und Studienge-biete des Kernfachs im Rahmen des Bachelorstu-diengangs Französische Philologie

§ 9 Aufbau und Gliederung des Kernfachs Französische Philologie

§ 10 Module der Grundlagenphase§ 11 Module der Aufbauphase§ 12 Allgemeine Berufsvorbereitung oder lehramtsbezo-

gene Berufswissenschaft§ 13 Berufspraktikum

2. Abschnitt:

60-Leistungspunkte-Modulangebot Französische Philolo-gie im Rahmen anderer Studiengänge

§ 14 Studienziele des 60-Leistungspunkte-Modulangebots§ 15 Inhalte und Gegenstände der Studienbereiche und

Studiengebiete des 60-Leistungspunkte-Modulange-bots

§ 16 Aufbau und Gliederung des 60-Leistungspunkte-Modulangebots

3. Abschnitt:

30-Leistungspunkte-Modulangebot Französisch imRahmen anderer Studiengänge

§ 17 Studienziele des 30-Leistungspunkte-Modulangebots§ 18 Inhalte und Gegenstände der Studienbereiche und

Studiengebiete des 30-Leistungspunkte-Modulange-bots

§ 19 Aufbau und Gliederung des 30-Leistungspunkte-Modulangebots

III. Schlussteil

§ 20 Inkrafttreten

Anlagen:

Anlage 1: Exemplarischer Studienverlaufsplan für denBachelorstudiengang Französische Philologie

Anlage 2: Exemplarischer Studienverlaufsplan für das 60-Leistungspunkte-Modulangebot Französische Philologie imRahmen anderer Studiengänge

Anlage 3: Exemplarischer Studienverlaufsplan für das 30-Leistungspunkte-Modulangebot Französisch im Rahmenanderer Studiengänge

Anlage 4: Übersicht über Lehr- und Lernformen, zeitlichenAufwand und Häufigkeit des Angebots aller Module imBachelorstudiengang Französische Philologie

Anlage 5: Übersicht über Lehr- und Lernformen, zeitlichenAufwand und Häufigkeit des Angebots aller Module im 60-Leistungspunkte-Modulangebot Französische Philologie

Anlage 6: Übersicht über Lehr- und Lernformen, zeitlichenAufwand und Häufigkeit des Angebots aller Module im 30-Leistungspunkte-Modulangebot Französisch

Seite 2 FU-Mitteilungen 56/2004 vom 02.09.2004

*) Die Geltungsdauer der Ordnung ist bis zum 30. September 2005 befristet.

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I. Allgemeiner Teil

§ 1 Geltungsbereich

Die Studienordnung regelt Ziele, Inhalte und Aufbau desBachelorstudiengangs Französische Philologie, des 60-Leistungspunkte-Modulangebots Französische Philologieund des 30-Leistungspunkte-Modulangebots Französisch imRahmen anderer Studiengänge aufgrund der AllgemeinenPrüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge, die 60- und30-Leistungspunkte-Modulangebote des Fachbereichs Philo-sophie und Geisteswissenschaften vom 17. Dezember 2003und der Fachspezifischen Prüfungsordnung für denBachelorstudiengang Französische Philologie, das 60-Leistungspunkte-Modulangebot Französische Philologie unddas 30-Leistungspunkte-Modulangebot Französisch imRahmen anderer Studiengänge vom 28. Januar 2004.

§ 2 Zuständigkeiten für die Durchführung von Lehre und

Studium

(1) Für Lehre und Studium des Bachelorstudiengangs derFranzösischen Philologie in Sprachwissenschaft, Lite-raturwissenschaft und Landeskunde ist das Institut fürRomanische Philologie zuständig.

(2) Für die sprachpraktische Ausbildung sind die Zentral-einrichtung Sprachenzentrum und das Institut fürRomanische Philologie zuständig.

(3) Für die Einhaltung der Regelungen dieser Studienord-nung ist der Fachbereich Philosophie und Geisteswis-senschaften verantwortlich.

§ 3 Zugangsvoraussetzungen, Fremdsprachenkentnisse

(1) Studienvoraussetzung ist die Allgemeine Hochschul-reife oder eine sonstige gesetzlich vorgesehene Studien-berechtigung.

(2) Für die Aufnahme des Studiums als Kernfach, als 60Leistungspunkte-Modulangebot und als 30 Leistungs-punkte-Modulangebot muss die Beherrschung der fran-zösischen Sprache auf dem Sprachniveau B1 desGemeinsamen Europäischen Referenzrahmens fürSprachen (GER) nachgewiesen werden.

(3) Darüber hinaus sind Kenntnisse in einer weiterenmodernen Fremdsprache oder Latein erwünscht.

(4) Der Nachweis der in Abs. (2) geforderten Französisch-kenntnisse erfolgt gemäß der Satzung über Erfordernisund Nachweis zusätzlicher fremdsprachlicher Quali-fikationsvoraussetzungen für Teilstudiengänge derFreien Universität Berlin vom 7. Juni 1995 (FU-

Mitteilungen Nr. 31/1995). Die Prüfung wird von derZentraleinrichtung Sprachenzentrum durchgeführt.

(5) Das Studium im Bachelorstudiengang FranzösischePhilologie sowie in den 60- und 30-Leistungspunkte-Modulangeboten kann nur zum Wintersemester aufge-nommen werden.

§ 4 Studienberatung und Studienfachberatung

(1) Die allgemeine Studienberatung wird von der Zentral-einrichtung Studienberatung und PsychologischeBeratung durchgeführt.

(2) Die Studienfachberatung wird von hauptberuflichenLehrkräften des Instituts für Romanische Philologiedurchgeführt. Sie unterstützt die Studierenden durchfachspezifische, individuelle Beratung, insbesondereüber Aufbau und Durchführung des Studiums, denAuslandsaufenthalt, und die Leistungsnachweise, überdie Wahl von Studienschwerpunkten und über wissen-schaftliches Arbeiten.

a) Die Studienfachberatung kann bereits vor derAufnahme des Studiums in Anspruch genommenwerden.

b) Zu Beginn des Studiums werden für Studienan-fängerinnen bzw. -anfänger Orientierungsveran-staltungen angeboten.

c) Der Besuch der Studienfachberatung ist zuBeginn des ersten Fachsemesters und im viertenFachsemester obligatorisch. Hierüber werdenNachweise ausgestellt, die von den Studierendenzum Studienabschluss vorzulegen sind.

d) Unabhängig von den obligatorischen Beratungs-terminen sollte die Studienfachberatung immerdann aufgesucht werden, wenn Unsicherheitenoder Probleme im Studium auftauchen.

e) Für Beratungen zur sprachpraktischen Ausbil-dung sind die in der Sprachpraxis tätigen haupt-amtlichen Lehrkräfte der ZentraleinrichtungSprachenzentrum und des Instituts für Romani-sche Philologie zuständig.

f) Eine weitere Beratungsmöglichkeit besteht durcheine hierfür eingesetzte studentische Hilfskraftdes Instituts für Romanische Philologie.

g) Das Institut für Romanische Philologie stellt denStudierenden gegen einen Kostenbeitrag für jedesSemester ein kommentiertes Vorlesungsverzeich-nis zur Verfügung.

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§ 5 Lehr- und Lernformen

(1) Die Ausbildung der Studierenden erfolgt

a) durch die regelmäßige Teilnahme an und Mit-arbeit in Lehrveranstaltungen (Präsenzstudien-zeit);

b) durch individuelle Arbeit zur Vor- und Nach-bereitung von Lehrveranstaltungen, ggf. inTutorien;

c) durch das Selbststudium, d.h. durch selbstständi-ges wissenschaftliches Erarbeiten von Studien-gegenständen auf der Grundlage der in den Lehr-veranstaltungen vermittelten methodischenKenntnisse und Fertigkeiten;

d) durch das Verfassen der Bachelorarbeit;

e) durch Berufspraktika und die Durchführung vonProjekten;

f) gegebenenfalls durch ein Auslandssemester.

(2) Lehrveranstaltungsformen sind insbesondere:

a) Vorlesungen: Sie vermitteln entweder einenÜberblick über einen größeren Gegenstands-bereich und/oder dessen methodische und theore-tische Grundlagen oder Kenntnisse über einenspeziellen Bereich und dessen Forschungspro-bleme.

b) Sprachpraktische Übungen: Sie dienen demErwerb, der Anwendung, Erweiterung und Kon-solidierung fremdsprachlicher Kompetenzen.

c) Grundkurse: Sie wenden sich an Studienanfän-gerinnen / Studienanfänger und führen in dieInhalte und Methoden der einzelnen Studien-bereiche ein. Teilnahmevoraussetzung ist dieFähigkeit der Lektüre von Texten in der französi-schen Sprache.

d) Proseminare: Sie behandeln exemplarisch einenoder mehrere Themenbereiche und leiten zuselbstständigem wissenschaftlichen Arbeiten an.Voraussetzung für den Besuch eines Proseminarsist der erfolgreiche Abschluss des entsprechendenGrundkurses.

e) Hauptseminare: Sie dienen der vertieften Aus-einandersetzung mit ausgewählten Themenberei-chen und der Einübung selbstständigen wissen-schaftlichen Arbeitens. Voraussetzung für dieTeilnahme an Hauptseminaren ist der erfolgreicheAbschluss der Basismodule im jeweiligenBereich.

f) Wissenschaftliche Übungen: Sie leiten dieStudierenden anhand von konkreten anwendungs-bezogenen Aufgaben zur selbstständigen wissen-schaftspraktischen Arbeit an.

(3) Die methodische Gestaltung der einzelnen Lehrver-anstaltungen richtet sich nach der Veranstaltungsform,den behandelten Inhalten, den angestrebten Qualifika-tionszielen und den Voraussetzungen der Studierenden.Neben dem Erwerb sprachlicher und fachlicher Kennt-nisse und Kompetenzen sollen die Studierenden zuneh-mend zu Selbstständigkeit und Eigenverantwortungbeim fachlichen und sprachlichen Lernen sowie zukooperativem Lernen befähigt werden.

Die wichtigsten Formen der methodischen Gestaltung sind:

• Präsentation durch die Lehrkräfte

• Diskussion im Plenum oder in Kleingruppen

• mündliche Präsentation der Studierenden (vorallem in Form von Referaten oder Kurzreferaten)auf der Basis von Einzel- oder Gruppenarbeiten

• schriftliche Präsentation der Studierenden alsEinzel- oder Gruppenarbeiten, z. B. in Form vonProtokollen, Tischvorlagen, Hausarbeiten, Dos-siers oder Web-Seiten

• praktische Übungen

Ein fachlich angemessener Anteil der Module wird in franzö-sischer Sprache angeboten.

§ 6 Auslandssemester

Ein Fachsemester soll im Ausland studiert werden. Es wirdempfohlen, diesen Auslandsaufenthalt im französischenSprachraum für das fünfte Fachsemester einzuplanen.

II. Besonderer Teil

1. Abschnitt: Bachelorstudiengang Französische Philolo-gie

§ 7 Studienziele

(1) Das Studium im Bachelorstudiengang FranzösischePhilologie dient dem Erwerb der in § 8 Abs. 2 genann-ten Sprach- und Fachkenntnisse in den BereichenSprachpraxis, Sprach- und Literaturwissenschaft sowieLandeskunde. Mit dem Bachelorabschluss werdengrundlegende Fachkenntnisse und wissenschaftlicheArbeitsmethoden, die mündliche und schriftliche Be-herrschung der französischen Sprache sowie berufs-praktische Kenntnisse und Fähigkeiten erworben undnachgewiesen, die für eine Berufstätigkeit oder füreinen weiterführenden Studiengang qualifizieren sol-len.

(2) Das Studium des Bachelorstudiengangs FranzösischePhilologie soll die Studierenden auf Tätigkeiten inunterschiedlichen Berufsfeldern wie Wissenschaft,Bibliotheks- und Verlagswesen, Presse und andere

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Medien, Erwachsenenbildung, Kulturmanagement und-vermittlung sowie auf andere fremdsprachenbezogeneTätigkeiten, z. B. in Organisations- und Kommunika-tionsmanagement, in der Öffentlichkeitsarbeit, in derTourismusbranche oder in Arbeitsbereichen in nationa-len und internationalen Institutionen vorbereiten.

§ 8 Studieninhalte der Studienbereiche und Studiengebietedes Kernfachs im Rahmen des Bachelorstudiengangs

Französische Philologie

(1) Der Bachelorstudiengang Französische Philologiebesteht aus folgenden Teilen:

a) dem Kernfach im Umfang von 90 Leistungs-punkten (LP),

b) dem gewählten 60-LP-Modulangebot aus einemanderen fachlichen Bereich bzw. zwei gewählten30-LP-Modulangeboten aus zwei anderen fach-lichen Bereichen,

c) der Allgemeinen Berufsvorbereitung (inklusivePraktikum) oder lehramtsbezogenen Berufswis-senschaft im Umfang von 30 LP.

(2) Der Bachelorstudiengang Französische Philologie setztsich im Kernfach aus den folgenden Studienbereichenzusammen:

a) Sprachpraxis

Studiengebiete sind insbesondere

I. die Entwicklung der vier GrundfertigkeitenLesen, Hören, Sprechen und Schreiben unterBezug auf die anwendungsbezogenen Niveaustu-fen des Gemeinsamen Europäischen Referenz-rahmens (GER),

II. die Entwicklung von Strategien der Sprachmitt-lung,

III. die Entwicklung von Strategien des Spracher-werbs und der Sprachverwendung sowie deseigenständigen und kooperativen Lernens.

b) Sprachwissenschaft

Studiengebiete des sprachwissenschaftlichen Studiumssind insbesondere:

I. Grundlagen, Theorien und Methoden der allge-meinen, der romanischen und der französischenSprachwissenschaft,

II. das Sprachsystem des Französischen und seineVerwendung,

III. Variation des Französischen und Sprachge-schichte, ggf. unter Berücksichtigung weiterergalloromanischer Varietäten,

IV. Geschichte der allgemeinen, der romanischen undder französischen Sprachwissenschaft undSprachreflexion; Sprache in ihren soziokulturel-len, biologischen und anwendungsbezogenenZusammenhängen.

In der Sprachwissenschaft soll eine ältere Sprachstufeund/oder historische Grammatik studiert werden.

c) Literaturwissenschaft

Grundlage des literaturwissenschaftlichen Studiums istdie planvolle Lektüre französischsprachiger literari-scher Texte anhand einer Lektüreliste, die vom Institutfür Romanische Philologie erarbeitet und den Studie-renden in geeigneter Weise bekannt gegeben wird.Studiengebiete des literaturwissenschaftlichen Stu-diums sind insbesondere:

I. Theorien und Methoden der Literaturwissenschaft,

II. Literaturgeschichte in ihrem Verlauf,

III Textanalyse und -interpretation,

IV. Literatur und nichtliterarische Textsorten; Lite-ratur und andere Medien.

Im Verlauf des Bachelorstudiengangs müssen minde-stens zwei unterschiedliche literarische Hauptgattungen(Lyrik, Dramatik, Narrativik) vertieft behandelt wer-den.Es müssen neben der Literatur ab dem ausgehenden 19.Jahrhundert mindestens zwei andere wichtige Epochender französischsprachigen Literatur studiert werden.

d) LandeskundeGegenstand der Landeskunde sind gesellschaftlicheund kulturelle Gegebenheiten der frankophonenSprachräume (z. B. Geographie, Geschichte, Politik,Philosophie, Kunst, Alltags- und Regionalkulturen,Medien, soziale Systeme).

§ 9Aufbau und Gliederung des Kernfachs Französische

Philologie

(1) Der Bachelorstudiengang gliedert sich im KernfachFranzösische Philologie in zwei Phasen:

(a) Die Grundlagenphase

(b) Die Aufbauphase

zu a) Ziele der Grundlagenphase:Die Studierenden verfügen über ein Grundlagenwissenhinsichtlich der Gegenstände und Erkenntnismöglich-keiten des Faches. Sie sind mit den grundlegendenfachwissenschaftlichen Terminologien und Methodenvertraut, können diese in Bezug auf wissenschaftlicheFragestellungen anwenden und ihre Arbeitsergebnissein mündlicher und schriftlicher Form präsentieren.Sie beherrschen die französische Sprache in den vierGrundfertigkeiten auf der Stufe B2 des Gemeinsamen

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Europäischen Referenzrahmens. Ihre sprachlichen undlandeskundlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ermög-lichen es ihnen, in verschiedenen gesellschaftlichen undkulturellen Kontexten der Zielsprache zunehmend bes-ser handlungsfähig zu sein.

zu b) Ziele der Aufbauphase:Nach Abschluss dieser Phase verfügen die Studieren-den über ein breites Wissen hinsichtlich der Gegen-stände, Methoden und Erkenntnismöglichkeiten sowieüber vertiefte Kenntnisse in ausgewählten Teilberei-chen des Faches. Sie sollen in der Lage sein, sich selbst-ständig in neue Zusammenhänge einzuarbeiten undkomplexe Fragestellungen zu bearbeiten. Dazu gehört,dass sie fachspezifische Inhalte und Konzepte nachbestimmten Kriterien zusammenstellen, analysierenund kritisch werten können. Sie sind in der Lage, ihreArbeitsergebnisse gehobenen wissenschaftlichenAnsprüchen gemäß in mündlicher und schriftlicherForm themen- und adressatengerecht zu präsentieren. Sie beherrschen die französische Sprache in den vierGrundfertigkeiten auf der Stufe C1.1 des GemeinsamenEuropäischen Referenzrahmens.

(2) Der Bachelorstudiengang ist im Kernfach FranzösischePhilologie in inhaltlich definierte Einheiten (Module)gegliedert, die in der Regel mindestens zwei aufeinan-der bezogene Lehrveranstaltungsformen gemäß § 5Abs. 2 umfassen.

(3) Die Betreuung der Bachelorarbeit soll in der Regel auseinem der beiden Aufbaumodule in Sprach- bzw.Literaturwissenschaft erwachsen.

(4) Über den empfohlenen Verlauf des Studiums unterrich-tet der Exemplarische Studienverlaufsplan (Anlage 1).

(5) Über die Lehr- und Lernformen der Module gemäß §§10-11 und die Häufigkeit des Angebots unterrichtetAnlage 4.

§ 10 Module der Grundlagenphase

(1) Sprachpraxis

Sprachpraxis - Basismodul IMündliche und schriftliche Fertigkeiten I

Inhalte und Qualifikationsziele:

Qualifikationsziele:Beherrschung der vier Grundfertigkeiten im BereichB1.2 - B2.1 GER,im Einzelnen:

1. Lesen: Die Studierenden können authentische Textedurch Anwendung der entsprechenden Lesestrategienund Hinzuziehen von Hilfsmitteln im Detail erschlie-ßen.

2. Hören: Sie können die Hauptpunkte aus Texten zuThemen des eigenen Fachs verstehen, längeren Rede-beiträgen und komplexen Argumentationen folgen,sofern die Thematik vertraut ist, der Redeverlauf durchexplizite Signale gekennzeichnet ist und klare Stan-dardsprache verwendet wird.

3. Sprechen: Die Studierenden sind in der Lage, beiGesprächen und Diskussionen über vertraute Themenden eigenen Standpunkt zu äußern und kurz zu denStandpunkten anderer Stellung zu nehmen. Sie sindweiterhin imstande, eine unkomplizierte Präsentationzu einem vertrauten Thema so klar vorzutragen, dassman ihr meist mühelos folgen kann.

4. Schreiben: Die Studierenden sind in der Lage, Textezusammenzufassen, Informationen und Argumentatio-nen aus verschiedenen Quellen zusammenzuführen,ihren Standpunkt zu einem Sachverhalt zu erklären undVor- und Nachteile verschiedener Optionen zu erläu-tern.

Studieninhalte sind insbesondere:

• Entwicklung der Lese- und Hörverständnisstrate-gien; Übersetzung aus der Zielsprache und Zu-sammenfassung auf Deutsch

• Entwicklung der Sprechfertigkeit für die Teil-nahme an Gesprächen und das zusammenhängen-de Sprechen

• Entwicklung des schriftlichen Ausdrucks, Erwerbeiner größeren Sicherheit bei der Unterscheidungvon Registern

• Entwicklung von Kooperationsstrategien

• Konsolidierung und Vertiefung der Basisgram-matik und Lexik

• Anleitung zur Selbstkorrektur und zum effektivenArbeiten mit Hilfsmitteln

Sprachpraxis - Basismodul IIMündliche und schriftliche Fertigkeiten II

Inhalte und Qualifikationsziele:

Qualifikationsziele:

Beherrschung der vier Grundfertigkeiten im BereichB2.1 - B2.2 GER,

im Einzelnen:

1. Lesen: Die Studierenden sind imstande, den Inhaltvon längeren und komplexen auch argumentativenTexten rasch zu erfassen und Texte aus dem eigenenFach- und Interessengebiet im Detail zu verstehen.

2. Hören: Die Studierenden können längeren Redebei-trägen, Argumentationen und Diskussionen zu allge-meinen und fachlichen Fragestellungen folgen undhaben keine Verständnisschwierigkeiten, wenn mitihnen in der Standardsprache gesprochen wird.

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3. Sprechen: Die Studierenden sind in der Lage, zueiner großen Bandbreite von Themen aus Interessen-oder Fachgebieten detaillierte Beschreibungen abzuge-ben, an Diskussionen teilzunehmen und eine Argu-mentation gut verständlich auszuführen. Sie könneneine klar vorbereitete Präsentation vortragen und relativspontan Nachfragen aufgreifen.

4. Schreiben: Die Studierenden sind imstande, eineErörterung zu schreiben, in gut strukturierten Vor-lesungen Notizen zu machen und diese zu einemErgebnisprotokoll zusammenzufassen.

Strategiekenntnisse: Gezielter Einsatz von ein- und zweisprachigenWörterbüchern, Sicherheit bei der Erschließung unbe-kannter Wörter aus dem Kontext, Anpassen von Lese-stil und -tempo an Leseabsichten und Texte. Einsetzengeeigneter Strategien, um das Hörverstehen zu über-prüfen.

Studieninhalte sind insbesondere:

• Entwicklung der Kommunikationsstrategien

• Erweiterung der Lese- und Hörverständnisstrate-gien

• Erweiterung der schriftlichen Kompetenz

• Wiedergabe wesentlicher Informationen mutter-sprachlicher Texte in der Fremdsprache

• Textgrammatik

• Anleitung zur Selbstkorrektur und zum effektivenArbeiten mit Hilfsmitteln

Sprachpraxis - Basismodul IIIMündliche und schriftliche Fertigkeiten III

Inhalte und Qualifikationsziele:

Qualifikationsziele:

Beherrschung der vier Grundfertigkeiten im BereichB2.2 - C1.1 GER,

im Einzelnen:

1. Lesen: Die Studierenden sind in der Lage, ein brei-tes Spektrum an fiktionalen Texten und Texten des eige-nen Fachs im Detail zu verstehen, in langen und kom-plexen Texten wichtige Einzelinformationen aufzufin-den, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme von Nach-schlagewerken.

2. Hören: Die Studierenden können längere Redebei-träge und Vorträge verstehen und auch komplexerArgumentation folgen, wenn das Thema bekannt istund Standardsprache gesprochen wird. In einerDiskussion über Themen des eigenen Fachs können sieder Argumentation folgen und die hervorgehobenenPunkte im Detail verstehen.

3. Sprechen: Die Studierenden können sich relativ

natürlich an längeren Gesprächen beteiligen, in einerlebhaften Diskussion mithalten, Gedanken undMeinungen präzise formulieren und auf komplexeArgumentationen anderer reagieren. Sie sind imstande,bei Präsentationen zu einem Thema des eigenen Fach-gebiets spontan vom Text abzuweichen und vomPublikum aufgeworfene Fragen aufzugreifen.

4. Schreiben: Die Studierenden sind in der Lage, gutstrukturierte und ausführliche Beschreibungen zu ver-fassen, Berichte zu schreiben, in denen etwas systema-tisch erörtert wird, Argumente aus verschiedenenQuellen zusammenfassen und gegeneinander abzu-wägen, ein ausführliches Verlaufsprotokoll einer Vor-lesung anhand von Notizen zu erstellen.Die Studierenden sind sprachlich und interkulturellgenügend vorbereitet, um ein Auslandsstudium aufneh-men zu können.

Studieninhalte sind insbesondere:

• Entwicklung der Kommunikationsstrategien

• Erweiterung der Lese- und Hörverständnisstrate-gien

• Erweiterung der schriftlichen Kompetenz

• Textteile in die Fremdsprache übertragen

• Textgrammatik

• Anleitung zur Selbstkorrektur und zum effektivenArbeiten mit Hilfsmitteln

(2) Sprachwissenschaft

Sprachwissenschaft - Basismodul IEinführung in die Sprachwissenschaft (Französisch)

Inhalte und Qualifikationsziele:Qualifikationsziele:Dominantes Qualifikationsziel ist der Erwerb vonGrundlagenkenntnissen und Fähigkeiten gemäß § 8Abs. 2 Buchstabe (b) I-II, die es erlauben, sprachlichePhänomene des Französischen unter Zuhilfenahme ein-schlägiger Arbeitsinstrumente einzuordnen und zubeschreiben.

Studieninhalte sind insbesondere:

• grundlegende Fragestellungen, begrifflicheUnterscheidungen, Teilgebiete und Methoden derallgemeinen und der französischen Sprachwissen-schaft

• Einblick in die Erkenntnismöglichkeiten derSprachwissenschaft sowie Bereitstellung einesterminologischen Grundinventars

• Französische Sprache und Sprachwissenschaft imromanistischen Kontext

• Arbeitsinstrumente der französischen Sprachwis-senschaft

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Page 8: Mitteilungen FU BERLINratur und andere Medien. Im Verlauf des Bachelorstudiengangs müssen minde-stens zwei unterschiedliche literarische Hauptgattungen (Lyrik, Dramatik, Narrativik)

• Überblick über die Beschreibungsebenen derSprachwissenschaft

• zentrale methodische Aspekte der Beschreibungund Erklärung sprachlicher Phänomene

• Beschreibung der wesentlichen Charakteristikades Französischen auf den zentralen Beschrei-bungsebenen (dazu gehören Phonetik/Phono-logie, Morphologie, Syntax, Lexikologie, Seman-tik)

• Sprachverwendung (dazu gehören Pragmatik,Textlinguistik, Gesprächsanalyse)

• weitere Aspekte der französischen Sprachwissen-schaft (dazu gehören schulgrammatische Termi-nologie, Überblick über Sprachgeschichte undDialekte, Spracherwerbstheorien, sprachphiloso-phische Grundlagen, Semiotik, kognitionswissen-schaftliche Aspekte)

Sprachwissenschaft - Basismodul IISprachgeschichte, Variation und weitere Teilgebiete derfranzösischen Sprachwissenschaft

Inhalte und Qualifikationsziele:

Qualifikationsziele:Die Studierenden sollen nach Absolvieren diesesModuls einen umfassenden und grundlegenden Über-blick über die französische Sprache, ihre Geschichteund ihre Varietäten sowie über ergänzende Aspekteerworben haben. Sie sollten weiterhin Kenntnisse auseinem der Bereiche I-III gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe(b) vertieft haben oder die im Basismodul I erworbenenKenntnisse in Auseinandersetzung mit einem Themaaus Teilbereich IV angewandt haben. Darüber hinaussollen sie sprachwissenschaftliche Schlüsselkompeten-zen erworben haben und in der Lage sein, eine wissen-schaftliche Arbeit im Umfang von 10 bis 12 Seitenselbstständig zu verfassen.

Studieninhalte sind insbesondere:

Überblicksvorlesung: „Die französische Sprache“ (dominanter Studieninhalt ist Bereich III gemäß § 8Abs. 2 Buchstabe (b)

• Grundbegriffe sprachlicher Variation (dazu gehö-ren Architektur der Sprache, Prinzipien desSprachwandels)

• äußere Sprachgeschichte mit Schwerpunkt auf derHerausbildung und Verbreitung der französischenSprache unter Berücksichtigung anderer galloro-manischer Varietäten

• Innere Sprachgeschichte des Galloromanischen,insbesondere des Französischen und seinerDialekte (dazu gehören Lautwandel, Entwicklungdes Lexikons und der Grammatik)

• Überblick über die diasystematische Variation inder heutigen frankophonen Welt (z. B. diatopi-

sche, diastratische, auch unter Berücksichtigunggenderspezifischer Fragestellungen, diaphasische,diamesische Aspekte)

• ergänzende Bereiche (dazu gehören Sprachphilo-sophie, Sprachpolitik, Sprache und Kultur,systemlinguistische Aspekte)

Proseminar:

• eingehende Beschäftigung mit mindestens einemThema aus den Teilbereichen gemäß § 8 Abs. 2Buchstabe (b) I-IV

• Anleitung zum wissenschaftlichen Arbeiten (ein-schließlich Recherchieren, Bibliographieren)

• Verfassen einer wissenschaftlichen Hausarbeit(Proseminararbeit)

(3) Literaturwissenschaft

Literaturwissenschaft - Basismodul IEinführung in die Literaturwissenschaft (Französisch)

Inhalte und Qualifikationsziele:Qualifikationsziele:Qualifikationsziel ist der Erwerb von Grundlagen-kenntnissen und Fähigkeiten gemäß § 8 Abs. 2Buchstabe (c) I-IV. Die Studierenden sollen einen Über-blick über die verschiedenen Gegenstandsbereiche undErkenntnismöglichkeiten der Literaturwissenschaftgewinnen und sich methodologische Grundlagen fürdie Analyse und Interpretation literarischer Texte aneig-nen.

Studieninhalte sind insbesondere:

• Einführung in grundlegende Fragestellungen undBegriffe der Literaturwissenschaft (dazu gehörenLiteratur-, Fiktionalitäts-, Poetizitätsbegriff)

• Erarbeitung eines terminologischen und methodi-schen Grundinventars für die Analyse lyrischer,dramatischer und narrativer Texte

• Einführung in die Analysepraxis; Anwendungverschiedener Kategorien und Instrumentarien fürdie konkrete Textanalyse anhand ausgewählterlyrischer, dramatischer und narrativer franzö-sischsprachiger Texte aus verschiedenen Epochen

• Diskussion unterschiedlicher Herangehensweisenan literarische Texte und kritische Auseinander-setzung mit historischen Paradigmen und Theo-rien der Literaturwissenschaft

• Reflexion der Übertragbarkeit von Kategorienliterarischer Analyse auf andere Textsortenrespektive Medien

• Anwendung grundlegender Terminologien,Theorien, Methoden und Analysekategorien an-hand eines ausgewählten Themenbereichs derfranzösischen Literaturwissenschaft

• Entwicklung einer spezifisch philologischenLesekompetenz und des fachbezogenen sprach-lichen Ausdrucksvermögens

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• Einführung in praktische Aspekte (literatur-) wis-senschaftlichen Arbeitens (dazu gehören Lite-raturrecherche, Textkritik, Zitierverfahren, Erstel-lung von Literaturverzeichnissen)

• Heranführung an selbstständiges wissenschaftli-ches Arbeiten

Literaturwissenschaft - Basismodul IIFranzösischsprachige Literatur

Inhalte und Qualifikationsziele:

Qualifikationsziele:Dominantes Qualifikationsziel ist der Erwerb vonKenntnissen und Fähigkeiten gemäß der Studienord-nung § 8 Abs. 2 Buchstabe (c) II und III. DieStudierenden sollen über Kenntnisse über die franzö-sischsprachige Literatur in ihrem historischen Wandelverfügen und in der Lage sein, literarische Texte wis-senschaftlich angemessen zu analysieren und zu inter-pretieren sowie ihre Arbeitsergebnisse in mündlicherund schriftlicher Form zu präsentieren.

Studieninhalte sind insbesondere:

• Vermittlung grundlegender literatur- und ggf.mediengeschichtlicher Kenntnisse und Fragestel-lungen

• Überblick über zentrale Epochen der französi-schen Literaturgeschichte unter Berücksichtigungübergreifender Fragestellungen (dazu gehörenSubjektkategorien, Diskurstraditionen und Dis-kursfelder, Fiktionalität, Wirklichkeitsbezug)

• Darstellung grundlegender Transformationen derfranzösischsprachigen Literaturen in ihremgeschichtlichen Verlauf und ihrer regionalenDifferenzierung

• Anleitung zum Verständnis und zur Interpretationliterarischer Texte in ihrem historischen sozio-Kulturellen und/oder genderspezifischen Zusam-menhang

• Anleitung zur theoretisch reflektierten Anwen-dung sowie Vertiefung der theoretischen undmethodischen Grundlagen des Faches

• vertiefte Beschäftigung mit einem ausgewähltenThemenbereich der französischen Literaturwis-senschaft

• Ausbau einer spezifisch philologischen Lese-kompetenz und des fachbezogenen sprachlichenAusdrucksvermögens

• Anleitung zum selbstständigen wissenschaft-lichen Arbeiten; Einübung entsprechenderArbeitstechniken

• Verfassen einer wissenschaftlichen Hausarbeit(Proseminararbeit)

(4) Landeskunde

Landeskunde - Basismodul AILandeskunde (Frankreich/Frankophonie)

Inhalte und Qualifikationsziele:

Qualifikationsziele:Die Studierenden sollen über grundlegende thematischeund methodische Kenntnisse im Bereich Landeskundeverfügen. Sie sollen in der Lage sein, selbstständig anden behandelten Fragestellungen weiter zu arbeiten undsich neues Wissen anzueignen. Dazu gehört, dass sieverschiedene Formen von Dokumenten fach- und ziel-gerecht entschlüsseln können. Darüber hinaus könnensie zentrale Elemente der zielsprachlichen Kulturenerkennen, analysieren und deuten. Diese Kompetenzermöglicht es ihnen, in verschiedenen sprachlichen,gesellschaftlichen und kulturellen Kontexten derZielsprache zunehmend besser handlungsfähig zu sein.

Studieninhalte sind insbesondere:

• Vermittlung grundlegender historischer, geogra-phischer, gesellschaftlicher und kulturellerAspekte zur Charakterisierung der frankophonenLänder und Regionen

• Vertiefung einzelner Aspekte, vor allem ausGeschichte, Politik, Gesellschaft, Medien, Kunst,Kultur, Genderproblematik

• ggf. kontrastiver Ansatz zu obengenanntenBereichen mit Berücksichtigung Deutschlandsund der frankophonen Länder/Regionen, auch ineuropäischer Perspektive

• Einführung in die Entschlüsselung landeskund-licher Dokumente in der Fremdsprache

• Vermittlung von Basisvokabular und sprachlichenStrukturen zur Beschreibung und Analyse landes-kundlicher Aspekte

• Aneignung fremdsprachlicher Kompetenzen zumVerfassen mündlicher und schriftlicher fachbezo-gener Texte

• Vermittlung von Strategien zur Suche, Analyseund Bewertung landeskundlicher Dokumente

• Vermittlung von sprachlichen und methodischenInstrumenten zur Beschreibung und Deutung lan-deskundlicher Phänomene

• Erwerb soziokultureller und interkulturellerKompetenzen

Die Veranstaltungen des Moduls werden in der Regel in fran-zösischer Sprache abgehalten.

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§ 11 Module der Aufbauphase

(1) Sprachpraxis

Sprachpraxis - AufbaumodulMündliche und schriftliche Sprachproduktion

Inhalte und Qualifikationsziele:

Qualifikationsziele:

Beherrschung mündlicher und schriftlicher produktiverFertigkeiten auf der Niveaustufe C1.1 GER,

im Einzelnen:

Lesen: Die Studierenden sind in der Lage, ein breitesSpektrum längerer und komplexer Sachtexte zu lesenund dabei Hauptaussagen und nahezu alle Detailinfor-mationen zu verstehen.

Hören: Die Studierenden können längere anspruchs-vollere Redebeiträge und Vorträge im Rahmen des eige-nen Studiums verstehen, auch wenn diese nicht ganzklar strukturiert sind und umgangssprachliche oderregional gefärbte Ausdrücke beinhalten.

Sprechen: Die Studierenden sind imstande, komplexe-re Sachverhalte in Vorträgen und Diskussionen klar undausführlich darzustellen, überzeugend eine Position zuvertreten und auf Gegenargumente angemessen zu rea-gieren. Sie können in ihrem Fach- und Interessengebietein Referat halten und mühelos mit Zwischenrufenumgehen.

Schreiben: Die Studierenden sind in der Lage, gutstrukturierte Texte zu komplexen Themen zu schreiben,detaillierte Notizen bei Vorlesungen des eigenen Fach-oder Interessengebiets zu machen und ein Verlaufspro-tokoll einer Besprechung zu erstellen.

Studieninhalte sind insbesondere:

• Weitentwicklung des mündlichen und schrift-lichen Ausdrucks

• Entwicklung von mündlichen und schriftlichenPräsentationsstrategien

• Vertiefung der Textgrammatik

(2) Sprachwissenschaft

Sprachwissenschaft - Aufbaumodul (Typ I und II)Vertiefung von Teilbereichen Sprachwissenschaft(Französisch)

Inhalte und Qualifikationsziele:

Qualifikationsziele:Qualifikationsziel ist die Vertiefung von Kenntnissenund Fähigkeiten gemäß der Studienordnung § 8 Abs. 2Buchstabe (b), wahlweise aus den Studiengebieten I-IV.Die Studierenden sollen in der Lage sein, sich selbst-ständig in neue Zusammenhänge einzuarbeiten, kom-plexe Fragestellungen zu bearbeiten und ihre Arbeits-

ergebnisse gehobenen wissenschaftlichen Ansprüchengemäß mündlich wie schriftlich zu präsentieren.

Studieninhalte sind insbesondere:

• Vertiefung und Ausdifferenzierung der in denBasismodulen erfolgten fachlichen Grundausbil-dung

• Heranführung an für die aktuelle Fachdiskussionrelevante Fragestellungen, Theorien und Metho-den

• vertiefte Diskussion von Möglichkeiten derAnalyse sprachlicher (auch komplexer, dieSatzgrenze überschreitender) Äußerungen, ihrerVerarbeitung und Übermittlung in verschiedenenMedien unter Berücksichtigung des historischenZusammenhangs

• Reflexion der Anwendbarkeit sprachwissen-schaftlicher Methoden und Konzepte, ihrer Reich-weite und Grenzen, insbesondere bezogen auf dasFranzösische

• selbstständiges Bearbeiten sprachwissenschaft-licher Themen (aus Bereichen wie der Sprach-theorie, Systemlinguistik und ihre Teilbereiche,formale Beschreibungsmethoden, Textlinguistik,Variationslinguistik, Sprachgeschichte, Semiotik,Sprache und Medien, Linguistik und Literatur,Genderlinguistik, Sprachpolitik, kognitive Lingu-istik, Computerlinguistik, Spracherwerb) unterBerücksichtigung des für die untersuchtenGegenstände relevanten Forschungsstandes

• Anleitung zum fortgeschrittenen selbstständigenwissenschaftlichen Arbeiten

• Verfassen einer wissenschaftlichen Hausarbeit(Hauptseminararbeit)

• Heranführung an die Bachelorarbeit, sowohl hin-sichtlich der fachlichen Kompetenz als auch derArbeitstechniken, soweit die Bachelorarbeit imBereich der Sprachwissenschaft geschrieben wird

(3) Literaturwissenschaft

Literaturwissenschaft - Aufbaumodul (Typ I und II)Französischsprachige Literatur

Inhalte und Qualifikationsziele:

Qualifikationsziele:Qualifikationsziel ist die Vertiefung von Kenntnissenund Fähigkeiten gemäß der Studienordnung § 8 Abs. 2Buchstabe (c), wahlweise aus den Studiengebieten I-IV.Die Studierenden sollen in der Lage sein, sich selbst-ständig in neue Zusammenhänge einzuarbeiten, kom-plexe Fragestellungen zu bearbeiten und ihre Arbeits-ergebnisse gehobenen wissenschaftlichen Ansprüchengemäß mündlich wie schriftlich zu präsentieren.

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Studieninhalte sind insbesondere:

• Vertiefung und Ausdifferenzierung der in denBasismodulen erfolgten fachlichen Grundausbil-dung

• eingehende Beschäftigung mit zwei ausgewähltenThemenbereichen der französischen Literatur-wissenschaft, unter Berücksichtigung von jeweilsmindestens zwei der unter § 8 Abs. 2 Buchstabe(c) I-IV genannten Inhalte und Gegenstände desliteraturwissenschaftlichen Studiums

• Heranführung an für die aktuelle Fachdiskussionrelevante Fragestellungen, Theorien und Metho-den

• vertiefte Diskussion von Möglichkeiten der Ana-lyse literarischer Texte und ggf. anderer Medienunter Berücksichtigung ihres historischen sozio-Kulturellen und/oder genderspezifischen Zusam-menhangs

• Reflexion der Anwendbarkeit literaturwissen-schaftlicher Methoden und Konzepte, ihrer Reich-weite und Grenzen

• selbstständiges Bearbeiten literaturwissenschaft-licher Themenstellungen unter Berücksichtigungdes für die untersuchten Gegenstände relevantenForschungsstandes

• Anleitung zum fortgeschrittenen selbstständigenwissenschaftlichen Arbeiten

• Verfassen einer wissenschaftlichen Hausarbeit(Hauptseminararbeit)

• Heranführung an die Bachelorarbeit, sowohl hin-sichtlich der fachlichen Kompetenz als auch derArbeitstechniken, soweit die Bachelorarbeit imBereich der Literaturwissenschaft geschriebenwird

§ 12 Allgemeine Berufsvorbereitung oder lehramtsbezogene

Berufswissenschaft

(1) Module der Allgemeinen Berufsvorbereitung (ABV)sollen über die fachwissenschaftlichen Studien hinauseine breitere wissenschaftliche Bildung oder weitere füreine berufliche Tätigkeit oder wissenschaftliche Weiter-entwicklung förderliche Kenntnisse und Fähigkeitenvermitteln.

(2) Die Module gemäß Abs. 1 und darin erbrachte Leistun-gen dürfen nicht mit Modulen und Leistungen desKernfaches und den gewählten Modulangeboten ausanderen fachlichen Bereichen übereinstimmen. Es sindModule gemäß der gesonderten Studien- und Prüfungs-ordnung zu wählen.

(3) Falls statt des Studienbereichs Allgemeine Berufsvor-bereitung der Studienbereich lehramtsbezogene Berufs-wissenschaft gewählt wird, gelten für Inhalt, Aufbau

und Ziele dieses Studienbereichs die Bestimmungeneiner gesonderten Studienordnung.

§ 13 Berufspraktikum

(1) Im Rahmen der Allgemeinen Berufsvorbereitung ist einBerufspraktikum zu absolvieren, das in einem Zugeabgeleistet oder über den gesamten Zeitraum desStudiengangs verteilt werden kann. Empfohlen wird dieAbsolvierung im Zeitraum der ersten beiden Studien-jahre in der vorlesungsfreien Zeit. Die Gesamtdauer desBerufspraktikums verlängert sich entsprechend, wennes als Teilzeittätigkeit absolviert wird. Eine Aufteilungdes Berufspraktikums auf unterschiedliche Praktikums-stellen ist zulässig.

(2) Als Praktika gelten insbesondere Tätigkeiten in priva-ten oder staatlichen Kultur- und Bildungsinstitutionen,in Kulturmanagement und Publizistik, Verlagen undMuseen, in Bereichen wie Verwaltung, humanitärenBetreuungseinrichtungen und Politik.

(3) Es ist Aufgabe der Studierenden, sich geeignete Prakti-kumsplätze zu suchen.

(4) Über das abgeleistete Berufspraktikum stellt die Prakti-kumsstelle einen Nachweis aus. Die Studierendenhaben über das Berufspraktikum einen ausführlichenmündlichen oder schriftlichen Erfahrungsbericht beiprüfungsberechtigten Lehrkräften abzustatten.

(5) Es wird empfohlen, das Berufspraktikum während dervorlesungsfreien Zeit bis zum 4. Fachsemester oder imZusammenhang mit einem möglichen Auslandssemes-ter abzuleisten.

(6) Die Anrechnung einschlägiger berufspraktischer Tätig-keiten erfolgt gemäß § 6 Abs. 4 der Satzung fürAllgemeine Prüfungsangelegenheiten (SfAP).

2. Abschnitt:

60-Leistungspunkte-Modulangebot Französische Philolo-gie im Rahmen anderer Studiengänge

§ 14 Studienziele des 60-Leistungspunkte-Modulangebots

Die Studierenden verfügen über ein Grundlagenwissen hin-sichtlich der Gegenstände und Erkenntnismöglichkeiten desFaches. Sie sind mit den grundlegenden fachwissenschaft-lichen Terminologien und Methoden vertraut, können diesein Bezug auf wissenschaftliche Fragestellungen anwendenund ihre Arbeitsergebnisse in mündlicher und schriftlicherForm präsentieren. Sie haben sich zusätzlich vertieftesWissen in einer Teildisziplin des Faches angeeignet und kön-nen fachspezifische Inhalte und Konzepte nach bestimmten

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Kriterien zusammenstellen, analysieren und kritisch werten. Sie beherrschen die französische Sprache in den vier Grund-fertigkeiten auf der Stufe B2 des GER. Ihre landeskundlichenKenntnisse und Fertigkeiten ermöglichen es ihnen, in ver-schiedenen Kontexten der Zielsprache zunehmend besserhandlungsfähig zu sein.

§ 15 Inhalte und Gegenstände der Studienbereiche und

Studiengebiete des 60-Leistungspunkte-Modulangebots

(1) Das 60-Leistungspunkte-Modulangebot umfasst fol-gende Studienbereiche:

a) Sprachpraxis

b) Sprachwissenschaft

c) Literaturwissenschaft

d) Landeskunde

(2) Gegenstände des 60-Leistungspunkte-Modulangebotssind insbesondere:

(a) Studiengebiete in Sprachpraxis, Sprachwissen-schaft und Landeskunde gemäß § 8 Abs. 2Buchstaben (a), (b) und (d)

(b) Studiengebiete in Literaturwissenschaft

I. Theorien und Methoden der Literaturwissenschaft

II. Literaturgeschichte in ihrem Verlauf

III. Textanalyse und -interpretation

IV. Literatur und nichtliterarische Textsorten; Lite-ratur und andere Medien

Es muss neben der Literatur ab dem ausgehenden 19.Jahrhundert mindestens eine andere wichtige Epocheder französischsprachigen Literatur studiert werden.

§ 16 Aufbau und Gliederung des 60-Leistungspunkte-

Modulangebots

(1) Die Ausbildung der Studierenden erfolgt

a) durch die regelmäßige Teilnahme an und Mit-arbeit in Lehrveranstaltungen (Präsenzstudien-zeit);

b) durch individuelle Arbeit zur Vor- und Nach-bereitung von Lehrveranstaltungen, ggf. inTutorien;

c) durch das Selbststudium, d. h. durch selbstständi-ges wissenschaftliches Erarbeiten von Studien-gegenständen auf der Grundlage der in denLehrveranstaltungen vermittelten methodischenKenntnisse und Fertigkeiten;

e) durch Berufspraktika und die Durchführung vonProjekten.

(2) Das 60-Leistungspunkte-Modulangebot ist in inhaltlichdefinierte Einheiten (Module) gegliedert, die in derRegel mindestens zwei thematisch aufeinander bezoge-ne Lehrveranstaltungsformen gemäß § 5 Abs. 2 umfas-sen.

(3) Module

a) Sprachpraxis

Sprachpraxis - Basismodule I, II und IIIgemäß § 10 Abs. 1

b) Sprachwissenschaft

Sprachwissenschaft - Basismodule I und IIgemäß § 10 Abs. 2

c) Literaturwissenschaft

Literaturwissenschaft - Basismodule I und IIgemäß § 10 Abs. 3

d) Landeskunde

Landeskunde - Basismodul Igemäß § 10 Abs. 4

e) Es muss ein Aufbaumodul wahlweise in Sprach-wissenschaft (Sprachwissenschaft - Aufbaumo-dul) oder in Literaturwissenschaft (Literaturwis-senschaft - Aufbaumodul) absolviert werden.

(4) Über den empfohlenen Verlauf des Studiums unterrich-tet der Exemplarische Studienverlaufsplan (Anlage 2).

(5) Über die Lehr- und Lernformen der Module und dieHäufigkeit des Angebots unterrichtet Anlage 5.

3. Abschnitt:

30-Leistungspunkte-Modulangebot in Französisch imRahmen anderer Studiengänge

§ 17 Studienziele des 30-Leistungspunkte-Modulangebots

Die Studierenden beherrschen die französische Sprache inden vier Grundfertigkeiten auf der Stufe B2 des GER. Sie verfügen über ein Grundlagenwissen hinsichtlich metho-discher Ansätze, Terminologien und Gegenstände in einerTeildisziplin des Faches. Sie können dieses unter Anleitungauf wissenschaftliche Fragestellungen anwenden undArbeitsergebnisse in mündlicher und schriftlicher Form prä-sentieren.Sie sind in der Lage, ihre landeskundlichen Kenntnisse undFertigkeiten in Realsituationen in der Zielsprache erfolgreichanzuwenden.

§ 18 Inhalte und Gegenstände der Studienbereiche des 30-

Leistungspunkte-Modulangebots

(1) Das Modulangebot umfasst folgende Studienbereiche:

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a) Sprachpraxis

b) Sprach- oder Literaturwissenschaft

c) Landeskunde

(2) Im Einzelnen sind die wesentlichen Inhalte folgende:

a) Sprachpraxis

Studiengebiete gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe (a).

b) Sprachwissenschaft

Wird Sprachwissenschaft als Studienbereichgewählt, muss Ausbildungsbereich I und min-destens ein weiterer Bereich wahlweise aus § 8Abs. 2 Buchstabe (b) II-IV behandelt werden.

c) Literaturwissenschaft

Wird Literaturwissenschaft als Studienbereichgewählt, muss Ausbildungsbereich I und min-destens ein weiterer Bereich wahlweise aus § 8Abs. 2 Buchstabe (c) II-IV behandelt werden.

d) LandeskundeStudiengebiete gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe (d).

§ 19Aufbau und Gliederung des 30-Leistungspunkte-

Modulangebots

(1) Die Ausbildung der Studierenden erfolgt

a) durch die regelmäßige Teilnahme an und Mitar-beit in Lehrveranstaltungen (Präsenzstudienzeit);

b) durch individuelle Arbeit zur Vor- und Nachbe-reitung von Lehrveranstaltungen, ggf. in Tutorien;

c) durch das Selbststudium, d. h. durch selbstständi-ges wissenschaftliches Erarbeiten von Studien-gegenständen auf der Grundlage der in den Lehr-veranstaltungen vermittelten methodischenKenntnisse und Fertigkeiten.

(2) Das Modulangebot ist in inhaltlich definierte Einheiten(Module) gegliedert, die in der Regel mindestens zweithematisch aufeinander bezogene Lehrveranstaltungs-formen gemäß § 5 Abs. 2 umfassen.

(3) Module

a) Sprachpraxis

Sprachpraxis - Basismodule I, II und III gemäߧ 10 Abs. 1.

b) Sprach- oder Literaturwissenschaft

Es muss ein Basismodul gemäß wahlweise inSprachwissenschaft oder in Literaturwissen-schaft absolviert werden.

Sprachwissenschaft - Basismodul D IGrundlagen der Sprachwissenschaft (Französisch)

Inhalte und Qualifikationsziele:

Qualifikationsziele:

• Erwerb von Grundlagenkenntnissen und Fähig-keiten gemäß der Studienordnung § 8 Abs. 2Buchstabe (b) I-II, die es erlauben, die sprach-lichen Phänomene des Französischen unterZuhilfenahme einschlägiger Arbeitsinstrumenteeinzuordnen und zu beschreiben

• Vertiefung von Kenntnissen aus einem der Berei-che I-II oder Erwerb von Kenntnissen aus denBereichen III-IV aus § 8 Abs. 2 Buchstabe (b)

• Erwerb sprachwissenschaftlicher Schlüsselkom-petenzen

• Entwicklung der Fähigkeit, eine wissenschaftli-che Arbeit im Umfang von 10 bis 12 Seiten selbst-ständig zu verfassen

Studieninhalte sind insbesondere:

Grundkurs:

• Vermittlung der grundlegenden Fragestellungen,begrifflichen Unterscheidungen, Teilgebiete undMethoden der allgemeinen und der französischenSprachwissenschaft

• Einblick in die Erkenntnismöglichkeiten derSprachwissenschaft sowie Bereitstellung einesterminologischen Grundinventars

• Französische Sprache und Sprachwissenschaft inder Romanistik

• Arbeitsinstrumente der französischen Sprachwis-senschaft

• Überblick über die Beschreibungsebenen derSprachwissenschaft

• zentrale methodische Aspekte der Beschreibungund Erklärung sprachlicher Phänomene

• Beschreibung der wesentlichen Charakteristikades Französischen auf den zentralen Beschrei-bungsebenen (dazu gehören Phonetik/Phono-logie, Morphologie, Syntax, Lexikon, Semantik)

• Verwendung des Sprachsystems (dazu gehörenPragmatik, Textlinguistik, Gesprächsanalyse)

• weitere Aspekte der französischen Sprachwissen-schaft (dazu gehören schulgrammatische Termi-nologie; Überblick über Sprachgeschichte undDialekte; Spracherwerbstheorien; sprachphiloso-phische Grundlagen, Semiotik, kognitionswissen-schaftliche Aspekte)

Proseminar:

• eingehende Beschäftigung mit mindestens einemThema aus den in § 8 Abs. 2 Buchstabe (b) I-IVgenannten Teilbereichen der französischenSprachwissenschaft

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• Anleitung zum wissenschaftlichen Arbeiten (ein-schließlich Recherchieren, Bibliographieren)

• Verfassen einer wissenschaftlichen Hausarbeit(Proseminararbeit)

Literaturwissenschaft - Basismodul D IFranzösische Literatur

Inhalte und Qualifikationsziele:

Qualifikationsziele:

Qualifikationsziel ist der Erwerb von Grundlagen-kenntnissen und Fähigkeiten gemäß der Studienord-nung § 8 Abs. 2 Buchstabe (c) I-IV. Die Studierendensollen einen Überblick über die verschiedenen Gegen-standsbereiche und Erkenntnismöglichkeiten derLiteraturwissenschaft gewinnen. Sie sollen in der Lagesein, wissenschaftlich angemessen mit literarischenTexten umzugehen und ihre Arbeitsergebnisse in münd-licher und schriftlicher Form zu präsentieren.

Studieninhalte sind insbesondere:

• Einführung in grundlegende Fragestellungen undBegriffe der Literaturwissenschaft (dazu gehörenLiteratur-, Fiktionalitäts-, Poetizitätsbegriff)

• Erarbeitung eines terminologischen und methodi-schen Grundinventars für die Analyse lyrischer,dramatischer und narrativer Texte

• Einführung in die Analysepraxis; Anwendungverschiedener Kategorien und Instrumentarien fürdie konkrete Textanalyse anhand ausgewählterlyrischer, dramatischer und narrativer franzö-sischsprachiger Texte aus verschiedenen Epochen

• Diskussion unterschiedlicher Herangehensweisenan literarische Texte und kritische Auseinander-setzung mit historischen Paradigmen und Theo-rien der Literaturwissenschaft

• Reflexion der Übertragbarkeit von Kategorienliterarischer Analyse auf andere Textsortenrespektive Medien

• Anwendung grundlegender Terminologien,Theorien, Methoden und Analysekategorienanhand eines ausgewählten Themenbereichs derfranzösischen Literaturwissenschaft

• Anleitung zum Verständnis und zur Interpretationliterarischer Texte in ihrem historischen Zusam-menhang

• Entwicklung einer spezifisch philologischenLesekompetenz und des fachbezogenen sprach-lichen Ausdrucksvermögens

• Einführung in praktische Aspekte (literatur-) wis-senschaftlichen Arbeitens (dazu gehören Lite-raturrecherche, Textkritik, Zitierverfahren, Erstel-lung von Literaturverzeichnissen)

• Anleitung zum selbstständigen wissenschaft-lichen Arbeiten

• Verfassen einer wissenschaftlichen Hausarbeit(Proseminararbeit)

c) Landeskunde

Landeskunde - Basismodul I gemäß § 10 Abs. 4.

(4) Über den empfohlenen Verlauf des Studiums unterrich-tet der Exemplarische Studienverlaufsplan (Anlage 3).

(5) Über die Lehr- und Lernformen der Module und dieHäufigkeit des Angebots unterrichtet Anlage 6.

III. Schlussteil

§ 20Inkrafttreten

Die vorliegende Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent-lichung in den Mitteilungen (Amtsblatt der Freien Univer-sität Berlin) in Kraft.

Seite 14 FU-Mitteilungen 56/2004 vom 02.09.2004

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Anlage 1: Exemplarischer Studienverlaufsplan für den Bachelorstudiengang Französische Philologie (Kernfach)

FS Sprachpraxis Sprachwissenschaft Literaturwissenschaft Landeskunde Bachelor-Arbeit

1.

2.

Basismodul I (6 LP)

GK (4 LP) V oder PS od. WÜ (2 LP)

Basismodul I (6 LP)

GK (4 LP) V oder PS (2 LP)

3.

4.

Basismodul I (6 LP)

Basismodul II (6 LP)

Basismodul III (6 LP)

Basismodul II (8 LP) PS (4 LP) ÜV (4 LP)

Basismodul II (8 LP) PS (4 LP) ÜV (4 LP)

Aufbaumodul Typ I (10 LP) *): 5.

HS (8 LP) + V oder PS (2 LP)

Aufbaumodul Typ II (12 LP) *): 6.

Aufbaumodul (6 LP)

HS (8 LP) + HS (4 LP)

Basismodul I (6 LP)

GK (2 LP) PS (4 LP)

Bachelor-Arbeit

(10 LP)

insg. 24 LP 50 LP 6 LP 10 LP

Abkürzungen: FS FachsemesterGK Grundkurs HS Hauptseminar LP LeistungspunktePS ProseminarÜV ÜberblicksvorlesungV VorlesungWÜ Wissenschaftliche Übung

*) In den Studienbereichen Sprach- und Literaturwissen-schaft müssen insgesamt zwei Aufbaumodule belegt werden. Wird in einem Bereich Aufbaumodul Typ I be-legt, muss im anderen Bereich Aufbaumodul Typ II be-legt werden.

56/2004 vom 02.09.2004 FU-Mitteilungen Seite 15

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Anlage 2:

Exemplarischer Studienverlaufsplan für das 60-Leistungspunkte-Modulangebot Französische Philologie

FS Sprachpraxis Sprachwissenschaft Literaturwissenschaft Landeskunde 1.

2.

Basismodul I (6 LP)

GK (4 LP) V oder PS od. WÜ (2 LP)

Basismodul I (6 LP)

GK (4 LP) V oder PS (2 LP)

3.

4.

Basismodul II (8 LP)

PS (4 LP) ÜV (4 LP)

Basismodul II (8 LP)

PS (4 LP) ÜV (4 LP)

5. Aufbaumodul (8 LP) *): Sprach- oder Literaturwissenschaft

6.

Basismodul I (6 LP)

Basismodul II (6 LP)

Basismodul III (6 LP)

HS (4 LP) + PS (4 LP)

Basismodul I (6 LP)

GK (2 LP) PS (4 LP)

insg. 18LP 36 LP 6 LP

Abkürzungen: FS FachsemesterGK Grundkurs HS Hauptseminar LP LeistungspunktePS Proseminar ÜV Überblicksvorlesung V Vorlesung WÜ Wissenschaftliche Übung

*) Es wird nur ein Aufbaumodul, wahlweise in Sprach-wissenschaft oder Literaturwissenschaft, absolviert

Seite 16 FU-Mitteilungen 56/2004 vom 02.09.2004

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Anlage 3:

Exemplarischer Studienverlaufsplan für das 30-Leistungspunkte-Modulangebot Französisch

FS Sprachpraxis Sprach- oder Literaturwissenschaft

Landeskunde

1.

2.

3.

4.

5.

6.

Basismodul I (6 LP)

Basismodul II (6 LP)

Basismodul III (6 LP)

Basismodul D I (8 LP)in Sprach- oder Litera-turwissenschaft:

GK (4 LP) PS (4 LP)

Basismodul (4 LP)

GK (2 LP) PS (2 LP)

insg. 18 LP 8 LP 4 LP

Abkürzungen:

FS Fachsemester GK Grundkurs LP LeistungspunktePS Proseminar

56/2004 vom 02.09.2004 FU-Mitteilungen Seite 17

Page 18: Mitteilungen FU BERLINratur und andere Medien. Im Verlauf des Bachelorstudiengangs müssen minde-stens zwei unterschiedliche literarische Hauptgattungen (Lyrik, Dramatik, Narrativik)

Anlage 4: Übersicht über Lehr- und Lernformen, zeitlichen Aufwand und Häufigkeit des Ange-bots aller Module im Bachelorstudiengang Französische Philologie (90 LP) Häufigkeit des Angebots: Angebot aller Module einmal pro Jahr, ggf. Parallelangebote.

Name des Moduls Lehr- und Lernformen Zeitlicher Aufwand

Sprachpraxis-Basismodul I Zwei sprachpraktische Übungen (je 2 SWS)

180 Stunden

Sprachpraxis-Basismodul II Zwei sprachpraktische Übungen (je 2 SWS)

180 Stunden

Sprachpraxis-Basismodul III Zwei sprachpraktische Übungen (je 2 SWS)

180 Stunden

Sprachpraxis-Aufbaumodul Zwei sprachpraktische Übungen (je 2 SWS)

180 Stunden

Sprachwissenschaft-Basismodul I

Grundkurs (2 SWS) und Proseminar (2 SWS)

oder wissenschaftliche Übung (2 SWS)

oder Vorlesung (2 SWS)

180 Stunden

Sprachwissenschaft-Basismodul II

Überblicksvorlesung (2 SWS) undProseminar (2 SWS)

240 Stunden

Sprachwissenschaft-Aufbaumodul Typ I*)

Hauptseminar (2 SWS) und Prosemi-nar (2 SWS)

oder wissenschaftliche Übung (2 SWS)

oder Vorlesung (2 SWS)

300 Stunden

Sprachwissenschaft-Aufbaumodul Typ II*)

Zwei Hauptseminare (je 2 SWS) 360 Stunden

Literaturwissenschaft-Basismodul I

Grundkurs (2 SWS) und Proseminar (2 SWS)

oder Vorlesung (2 SWS)

180 Stunden

Literaturwissenschaft-Basismodul II

Überblicksvorlesung (2 SWS) undProseminar (2 SWS)

240 Stunden

Literaturwissenschaft- Auf-baumodul Typ I*)

Hauptseminar (2 SWS) und Prosemi-nar (2 SWS)

oder Vorlesung (2 SWS)

300 Stunden

Literaturwissenschaft- Auf-baumodul Typ II*)

Zwei Hauptseminare (je 2 SWS) 360 Stunden

Landeskunde-Basismodul A I Grundkurs (2 SWS) und Proseminar (2 SWS)

180 Stunden

*) In den Studienbereichen Sprach- und Literaturwissenschaft müssen insgesamt zwei Aufbaumodule belegt werden. Wird in einem Bereich Aufbaumodul Typ I belegt, muss im anderen Bereich Aufbaumodul Typ II be-legt werden.

Seite 18 FU-Mitteilungen 56/2004 vom 02.09.2004

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Anlage 5:

Übersicht über Lehr- und Lernformen, zeitlichen Aufwand und Häufigkeit des Ange-bots aller Module im 60-Leistungspunkte-Modulangebot Französische Philologie

Häufigkeit des Angebots: Angebot aller Module einmal pro Jahr, ggf. Parallelangebote.

Name des Moduls Lehr- und Lernformen Zeitlicher Aufwand

Sprachpraxis-Basismodul I Zwei sprachpraktische Übungen (je 2 SWS)

180 Stunden

Sprachpraxis-Basismodul II Zwei sprachpraktische Übungen (je 2 SWS)

180 Stunden

Sprachpraxis-Basismodul III Zwei sprachpraktische Übungen (je 2 SWS)

180 Stunden

Sprachwissenschaft-Basismodul I

Grundkurs (2 SWS) undProseminar (2 SWS)

oder wissenschaftliche Übung (2 SWS)

oder Vorlesung (2 SWS)

180 Stunden

Sprachwissenschaft-Basismodul II

Überblicksvorlesung (2 SWS) und Proseminar (2 SWS)

240 Stunden

Sprachwissenschaft-Aufbaumodul *)

Hauptseminar (2 SWS) undProseminar (2 SWS)

240 Stunden

Literaturwissenschaft-Basismodul I

Grundkurs (2 SWS) undProseminar (2 SWS)

oder Vorlesung (2 SWS)

180 Stunden

Literaturwissenschaft-Basismodul II

Überblicksvorlesung (2 SWS) und Proseminar (2 SWS)

240 Stunden

Literaturwissenschaft- Aufbaumodul *)

Hauptseminar (2 SWS) undProseminar (2 SWS)

240 Stunden

Landeskunde-Basismodul A I

Grundkurs (2 SWS) undProseminar (2 SWS)

180 Stunden

*) Es wird nur ein Aufbaumodul, wahlweise in Sprachwissenschaft oder Literaturwissenschaft, absolviert.

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Anlage 6:

Übersicht über Lehr- und Lernformen, zeitlichen Aufwand und Häufigkeit des Ange-bots aller Module im 30-Leistungspunkte-Modulangebot Französisch

Häufigkeit des Angebots: Angebot aller Module einmal pro Jahr, ggf. Parallelangebote.

Name des Moduls Lehr- und Lernformen Zeitlicher Aufwand

Sprachpraxis-Basismodul I Zwei sprachpraktische Übungen (je 2 SWS)

180 Stunden

Sprachpraxis-Basismodul II Zwei sprachpraktische Übungen (je 2 SWS)

180 Stunden

Sprachpraxis-Basismodul III Zwei sprachpraktische Übungen (je 2 SWS)

180 Stunden

Sprachwissenschaft-Basismodul D I *)

Grundkurs (2 SWS) undProseminar (2 SWS)

240 Stunden

Literaturwissenschaft-Basismodul D I *)

Grundkurs (2 SWS) undProseminar (2 SWS)

240 Stunden

Landeskunde-Basismodul I Grundkurs (2 SWS) undProseminar (2 SWS)

120 Stunden

*) Das Basismodul I in Sprach- bzw. Literaturwissenschaft wird nur in einem Studienbereich absolviert, der frei wählbar ist.

Seite 20 FU-Mitteilungen 56/2004 vom 02.09.2004

Page 21: Mitteilungen FU BERLINratur und andere Medien. Im Verlauf des Bachelorstudiengangs müssen minde-stens zwei unterschiedliche literarische Hauptgattungen (Lyrik, Dramatik, Narrativik)

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Französische Philologie,

für das 60-Leistungspunkte-Modulangebot FranzösischePhilologie

und für das 30-Leistungspunkte-ModulangebotFranzösisch

im Rahmen anderer Studiengänge der Freien Universität Berlin

Präambel

Aufgrund von §14 Abs. 1 Nr. 2 Teilgrundordnung (TGO-Erprobungsmodell) vom 27. Oktober 1998 (FU-MitteilungenNr. 24/1998 und Nr. 26/2002) hat der Fachbereichsrat desFachbereichs Philosophie und Geisteswissenschaften am 28.Januar 2004 folgende Fachspezifische Prüfungsordnung fürden Bachelorstudiengang Französische Philologie, das 60-Leistungspunkte-Modulangebot Französische Philologie unddas 30-Leistungspunkte-Modulangebot Französisch desFachbereichs Philosophie und Geisteswissenschaften der

Freien Universität Berlin erlassen:*)

Inhaltsverzeichnis

I. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen§ 1 Geltungsbereich

II. Abschnitt: Bachelorstudiengang Französische Philo-logie§ 2 Regelstudienzeit, Nachweis und Umfang der Leistun-

gen, Benotung und Nichtbestehen von Prüfungslei-stungen (Maluspunkte)

§ 3 Bachelorarbeit§ 4 Anmeldung zum Studienabschluss§ 5 Zeugnis, Urkunde und Diploma Supplement

III. Abschnitt: 60-Leistungspunkte-Modulangebot Französische Philolo-gie im Rahmen anderer Studiengänge§ 6 Art und Umfang der im 60-Leistungspunkte-Modul-

angebot in Französischer Philologie zu erbringenden Leistungen

IV. Abschnitt: 30-Leistungspunkte-Modulangebote Französisch im Rah-men anderer Studiengänge§ 7 Art und Umfang der im 30-Leistungspunkte-Modul-

angebot Französisch zu erbringenden Leistungen

V. Abschnitt: Schlussbestimmungen§ 6 Inkrafttreten

Anlagen

Anlage 1:

Studienbegleitende Prüfungsleistungen und den Modulen desKernfachs zugeordnete Leistungspunkte (LP) für denBachelorstudiengang Französische Philologie

Anlage 2:Studienbegleitende Prüfungsleistungen und den Modulenzugeordnete Leistungspunkte (LP) für das 60-Leistungs-punkte-Modulangebot Französische Philologie im Rahmenanderer Studiengänge

Anlage 3:Studienbegleitende Prüfungsleistungen und den Modulenzugeordnete Leistungspunkte (LP) für das 30-Leistungs-punkte-Modulangebot Französisch im Rahmen andererStudiengänge

Anlage 4:Zeugnismuster für den Bachelorstudiengang FranzösischePhilologie

Anlage 5:Muster der Urkunde für den Bachelorstudiengang Franzö-sische Philologie

Anlage 6:Muster des Diploma Supplements für den Bachelorstudien-gang Französische Philologie

Legende für die Anlagen 1 - 3:GER = Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für

SprachenGK = GrundkursHS = HauptseminarMIN = MinutenPS = ProseminarSP = sprachpraktische ÜbungÜV = ÜberblicksvorlesungVL = VorlesungWÜ = wissenschaftliche Übung

I. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

§ 1Geltungsbereich

Diese Ordnung regelt, soweit dies nicht durch die Bestim-mungen der Allgemeinen Prüfungsordnung für die Bachelor-studiengänge, die 60- und 30-Leistungspunkte-Modulan-gebote des Fachbereichs Philosophie und Geisteswissen-schaften vom 17. Dezember 2003 geschieht, die Anforderun-gen und Verfahren für die Erbringung der Leistungen imRahmen des Bachelorstudiengangs Französische Philologie,des 60- Leistungspunkte-Modulangebots Französische Philo-logie und des 30- Leistungspunkte-Modulangebots in

56/2004 vom 02.09.2004 FU-Mitteilungen Seite 21

*) Die Ordnung ist am 02. September 2004 von der für Hochschulen zustän-digen Senatsverwaltung bestätigt worden. Die Geltungsdauer der Ordnungist bis zum 30. September 2005 befristet.

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Französisch des Fachbereichs Philosophie und Geisteswis-senschaften der Freien Universität Berlin.

II. Abschnitt: Bachelorstudiengang FranzösischePhilologie

§ 2Regelstudienzeit, Nachweis und Umfang der

Leistungen, Benotung, Prüfungsleistungen undNichtbestehen von Prüfungsleistungen (Maluspunkte)

(1) Im Bachelorstudiengang Französische Philologie, im60- Leistungspunkte-Modulangebot in FranzösischerPhilologie und im 30- Leistungspunkte-Modulangebotin Französisch des Fachbereichs Philosophie undGeisteswissenschaften ist der Studienabschluss in derRegel nach sechs Semestern zu erreichen (Regelstu-dienzeit).

(2) Die für eine Prüfungsleistung vorgesehene Zahl vonLeistungspunkten (LP) wird auf einem Nachweisbescheinigt, wenn alle jeweils festgelegten Anfor-derungen mit mindestens „ausreichend“ (4.0) erfülltsind.

(3) Es wird als Nachweis ein „Kleiner Schein“ ausgestellt,wenn die Erfüllung von folgenden Arten von Arbeits-aufgaben nachgewiesen wird:

1. das Verfassen von Protokollen (ca. 3 Seiten)

2. kritische Zusammenfassungen von komplexenwissenschaftlichen Texten (ca. 3 Seiten)

3. Kurzreferate (etwa 10 - 15 Minuten) oder

4. andere Arbeiten, die dem Anspruch und dem zeit-lichen Rahmen der genannten Leistungen gleich-wertig sind

(4) Es wird als Nachweis ein „Großer Schein“ ausgestellt,wenn die Erfüllung von folgenden Arten von Arbeits-aufgaben nachgewiesen wird:

1. mündliche Prüfungen (20 Minuten)

2. Klausuren (60 Minuten)

3. schriftliche Hausarbeiten (Proseminar ca. 10Seiten; Hauptseminar ca. 15 Seiten) oder

4. andere Arbeiten, die dem Anspruch und dem zeit-lichen Rahmen der genannte Leistungen gleich-wertig sind

(5) Im Bachelorstudiengang Französische Philologie sindinsgesamt 180 LP zu erwerben und nachzuweisen,davon

(a) 90 LP aus den Leistungsanforderungen imKernfach Französische Philologie;

(b) 60 LP aus dem gewählten 60-LP-Modulangebotaus einem anderen fachlichen Bereich bzw. auszwei gewählten 30-LP-Modulangeboten aus zweianderen fachlichen Bereichen. Wählbar sind die

Modulangebote des Fachbereichs Philosophieund Geisteswissenschaften und Modulangeboteder übrigen Fachbereiche und der Zentralinstituteder Freien Universität Berlin, sofern aufgrund vonBeschlüssen der jeweils zuständigen Organe fürdie Studierenden der Bachelorstudiengänge desFachbereichs Philosophie und Geisteswissen-schaften die Wählbarkeit zugesichert worden ist.Dies gilt für Modulangebote der anderen Univer-sitäten der Länder Berlin und Brandenburg ent-sprechend. Der Katalog der wählbaren Modul-angebote ist Studieninteressenten und -interessen-tinnen sowie den Studierenden rechtzeitig ingeeigneter Weise bekannt zu geben;

(c) 30 LP aus der Allgemeinen Berufsvorbereitung.Anforderungen und Verfahren für Leistungen imRahmen dieses Studienbereichs werden in einergesonderten Prüfungsordnung geregelt;

oder

(d) 30 LP aus der lehramtsbezogenen Berufswissen-schaft, falls im Anschluss an den Bachelorstu-diengang eine Bewerbung für einen lehramtsbe-zogenen Masterstudiengang beabsichtigt ist.Anforderungen und Verfahren für Leistungen imRahmen dieses Studienbereichs werden in einergesonderten Prüfungsordnung geregelt.

(6) Von den 90 im Kernfach zu erwerbenden LP entfallen10 LP auf die Bachelorarbeit und die übrigen zu erwer-benden LP auf die in den §§ 10 und 11 der Studienord-nung des Bachelorstudiengangs Französische Philo-logie beschriebenen Module. Die in den einzelnenModulen des Kernfachs zu erbringenden studienbeglei-tenden Prüfungsleistungen und die jeweils zugeordne-ten Leistungspunkte sind der Anlage 1 zu entnehmen.

(7) Die Benotung der in den einzelnen Modulen vorgese-henen Prüfungsleistungen erfolgt aufgrund der Bewer-tung der jeweiligen Prüfungsleistungen gemäß § 13Abs. 6 SfAP. Für Nachweise über bestandene undnichtbestandene Prüfungsleistungen sowie die Erlan-gung von Maluspunkten gelten die Regelungen von §13SfAP.

§ 3 Bachelorarbeit

Die Bearbeitungsdauer einer Bachelorarbeit beträgt achtWochen mit etwa 25 Seiten und etwa 7.500 Wörtern (10 LP).

§ 4 Anmeldung zum Studienabschluss

Der Anmeldung zum Studienabschluss beim für denBachelorstudiengang Französische Philologie zuständi-gen Prüfungsausschuss sind folgende Unterlagen beizu-fügen:

(a) Nachweis der Studienberechtigung;

Seite 22 FU-Mitteilungen 56/2004 vom 02.09.2004

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(b) Nachweis der Immatrikulation an der Freien Universität Berlin im BachelorstudiengangFranzösische Philologie des Fachbereichs Philo-sophie und Geisteswissenschaften in den beidender Anmeldung zum Studienabschluss vorausge-henden Semester; in Ausnahmefällen kann derPrüfungsausschuss auf begründeten Antrag vonder Vorlage des Immatrikulationsnachweisesabsehen;

(c) Nachweise über die vorgesehenen Leistungengemäß Anlage 1;

(d) Nachweis über die gemäß Studienordnung § 4Abs. (2) Buchstabe (c) erfolgte obligatorischenStudienfachberatungen.

§ 5 Zeugnis, Urkunde und Diploma Supplement

(1) Der Studienabschluss ist erreicht, wenn die jeweilsgeforderten Leistungen nachgewiesen sind und die Zahlvon insgesamt fünf Maluspunkten nicht überschrittenworden ist.

(2) Zur Ermittlung der Gesamtnote des KernfachsFranzösische Philologie werden die Noten der einzel-nen Module mit den jeweils zugeordneten LP multipli-ziert, dann addiert und durch 90 dividiert. Bei derAusweisung auf dem Zeugnis wird nur die erste Stellehinter dem Komma berücksichtigt.

(3) Zur Ermittlung der Gesamtnote des Studienabschlusseswird die Note des Kernfaches mit 90 und die Noten ausdem gewählten 60-LP-Modulangebot bzw. aus den bei-den 30-LP-Modulangeboten aus anderen fachlichenBereichen mit 60 bzw. 30 multipliziert und anschlie-ßend die Summe der Punkte durch 150 LP dividiert. Beider Ausweisung auf dem Zeugnis wird nur die ersteStelle hinter dem Komma berücksichtigt.

(4) Die Leistungen im Rahmen der AllgemeinenBerufsvorbereitung (incl. Berufspraktikum) bzw. derlehramtsbezogenen Berufswissenschaft werden aufdem Zeugnis ausgewiesen, bleiben aber bei derErmittlung der Gesamtnote unberücksichtigt.

(5) Aufgrund der bestanden Prüfung im Bachelorstudien-gang Französische Philologie wird ein Zeugnis, eineUrkunde und ein Diploma Supplement (Anlage 4 bis 6)ausgestellt. Auf Antrag wird jeweils eine Übersetzungins Englische und ins Französische angefertigt.

III. Abschnitt: 60-Leistungspunkte-Modulangebot inFranzösischer Philologie im Rahmen anderer Studien-gänge

§ 6Art und Umfang des im 60-Leistungspunkte-

Modulangebot in Französischer Philologie zu erbringen-den Leistungen

Die in den einzelnen Modulen der in den 60-Leistungs-punkte-Modulangeboten Französische Philologie zu erbrin-genden studienbegleitenden Prüfungsleistungen und diejeweils zugeordneten Leistungspunkte sind der Anlage 2 zuentnehmen.

IV. Abschnitt: 30-Leistungspunkte-ModulangebotFranzösisch im Rahmen anderer Studiengänge

§ 7 Art und Umfang der im 30-Leistungspunkte-

Modulangebot Französisch zu erbringenden Leistungen

Die in den einzelnen Modulen der im 30-Leistungspunkte-Modulangebot Französisch zu erbringenden studienbeglei-tenden Prüfungsleistungen und die jeweils zugeordnetenLeistungspunkte sind der Anlage 3 zu entnehmen.

V. Abschnitt: Schlussbestimmungen

§ 8Inkrafttreten

Die vorliegende Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent-lichung in den Mitteilungen (Amtsblatt der Freien UniversitätBerlin) in Kraft.

56/2004 vom 02.09.2004 FU-Mitteilungen Seite 23

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Anlage 1:

Studienbegleitende Prüfungsleistungen und den Modulen des Kernfachs zugeordnete Leistungspunkte (LP) für den Bachelorstudiengang Französische Philologie

Modul Zugangsvoraussetzungen Lehrveran-staltungen

Studienbegleitende Prü-fungsleistungen

Anzahl der LP

Sprachpraxis – Basismodul I

Niveaustufe B1 des GER 2 SP Modulprüfung mit zwei Teilen: - 3 LP: Klausur (90

Min.) oder zwei kleine-re schriftl. Ausarbei-tungen (jeweils 3-5 Seiten)

- 3 LP: mündl. Prüfung (60 Min.) oder zwei mündl. Präsentationen von jeweils bis zu 20 Min.

6 LP

Sprachpraxis – Basismodul II

Erfolgreicher Abschluss des Sprachpraxis-Basismoduls I oder Nachweis entsprechen-der Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten

2 SP Modulprüfung mit zwei Teilen: - 3 LP: Klausur (90

Min.) oder zwei kleine-re schriftl. Ausarbei-tungen (jeweils 3-5 Seiten)

- 3 LP: mündl. Prüfung (60 Min.) oder zwei mündl. Präsentationen von jeweils bis zu 20 Min.

6 LP

Sprachpraxis – Basismodul III

Erfolgreicher Abschluss des Sprachpraxis-Basismoduls II oder Nachweis entsprechen-der Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten

2 SP Modulprüfung mit zwei Teilen: - 3 LP: Klausur (90

Min.) oder zwei kleine-re schriftl. Ausarbei-tungen (jeweils 3-5 Seiten)

- 3 LP: mündl. Prüfung (60 Min.) oder zwei mündl. Präsentationen von jeweils bis zu 20 Min.

6 LP

Sprachpraxis – Aufbaumodul

Erfolgreicher Abschluss des Sprachpraxis-Basismoduls III oder Nachweis entsprechen-der Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten

2 SP Modulprüfung mit zwei Teilen: - 3 LP: mündl. Prüfung

(60 Min.) - 3 LP: Klausur (90

Min.) oder Hausarbeit (ca. 10 Seiten)

6 LP

Sprachwissen-schaft – Basismodul I

Niveaustufe B1 des GER GK undPS od. VL od. WÜ

GK (großer Schein) undweitere Lehrveranstaltung (kleiner Schein)

(4 LP) + (2 LP) 6 LP

Sprachwissen-schaft – Basismodul II

Erfolgreicher Abschluss des Sprachwissenschaft – Basis-moduls I

PS und ÜV

PS (großer Schein) undÜV (großer Schein)

(4 LP) + (4 LP) 8 LP

Seite 24 FU-Mitteilungen 56/2004 vom 02.09.2004

Page 25: Mitteilungen FU BERLINratur und andere Medien. Im Verlauf des Bachelorstudiengangs müssen minde-stens zwei unterschiedliche literarische Hauptgattungen (Lyrik, Dramatik, Narrativik)

Literaturwis-senschaft – Basismodul I

Niveaustufe B1 des GER GK und PS od. VL

GK (großer Schein) undweitere Lehrveranstaltung (kleiner Schein)

(4 LP + 2 LP) 6 LP

Literaturwis-senschaft – Basismodul II

Erfolgreicher Abschluss des Literaturwissenschaft – Ba-sismoduls I

PS und ÜV

PS (großer Schein) undÜV (großer Schein)

(4 LP + 4 LP) 8 LP

Sprach- bzw. Literaturwis-senschaft – Aufbaumodul Typ I *)

Erfolgreicher Abschluss des Sprach- bzw. Literaturwissen-schaft – Basismoduls II

HS undVL od. PS

HS (großer Schein) undweitere Lehrveranstaltung (kleiner Schein)

(8 LP + 2 LP) 10 LP

Sprach- bzw. Literaturwis-senschaft – Aufbaumodul Typ II *)

Erfolgreicher Abschluss des Sprach- bzw. Literaturwissen-schaft – Basismoduls II

2 HS HS (großer Schein) undHS (kleiner Schein)

(8 LP + 4 LP) 12 LP

Landeskunde – Basismodul I

Niveaustufe B1 des GER GK und PS

GK (kleiner Schein) undPS (großer Schein)

(2 LP + 4 LP) 6 LP

*) In den Studiengebieten Sprach- und Literaturwissenschaft müssen insgesamt zwei Aufbaumodule belegt wer-den. Wird in einem Bereich Aufbaumodul Typ I belegt, muss im anderen Bereich Aufbaumodul Typ II belegt werden.

56/2004 vom 02.09.2004 FU-Mitteilungen Seite 25

Page 26: Mitteilungen FU BERLINratur und andere Medien. Im Verlauf des Bachelorstudiengangs müssen minde-stens zwei unterschiedliche literarische Hauptgattungen (Lyrik, Dramatik, Narrativik)

Anlage 2:

Studienbegleitende Prüfungsleistungen und den Modulen zugeordnete Leistungspunkte (LP) für das 60-Leistungspunkte-Modulangebot in Französischer Philologie im Rahmen anderer Studiengänge

Modul Zugangsvoraussetzungen Lehrveran-staltungen

Studienbegleitende Prü-fungsleistungen

Anzahl der LP

Sprachpraxis – Basismodul I

Niveaustufe B1 des GER 2 SP Modulprüfung mit zwei Teilen: - 3 LP: Klausur (90

Min.) oder zwei kleine-re schriftl. Ausarbei-tungen (jeweils 3-5 Seiten)

- 3 LP: mündl. Prüfung (60 Min.) oder zwei mündl. Präsentationen von jeweils bis zu 20 Min.

6 LP

Sprachpraxis – Basismodul II

Erfolgreicher Abschluss des Sprachpraxis-Basismoduls I oder Nachweis entsprechen-der Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten

2 SP Modulprüfung mit zwei Teilen: - 3 LP: Klausur (90

Min.) oder zwei kleine-re schriftl. Ausarbei-tungen (jeweils 3-5 Seiten)

- 3 LP: mündl. Prüfung (60 Min.) oder zwei mündl. Präsentationen von jeweils bis zu 20 Min.

6 LP

Sprachpraxis – Basismodul III

Erfolgreicher Abschluss des Sprachpraxis-Basismoduls II oder Nachweis entsprechen-der Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten

2 SP Modulprüfung mit zwei Teilen: - 3 LP: Klausur (90

Min.) oder zwei kleine-re schriftl. Ausarbei-tungen (jeweils 3-5 Seiten)

- 3 LP: mündl. Prüfung (60 Min.) oder zwei mündl. Präsentationen von jeweils bis zu 20 Min.

6 LP

Sprachwissen-schaft – Basismodul I

Niveaustufe B1 des GER GK undPS od. VL od. WÜ

GK (großer Schein) undweitere Lehrveranstaltung (kleiner Schein)

(4 LP) + (2 LP)

6 LP Sprachwissen-schaft – Basismodul II

Erfolgreicher Abschluss des Sprachwissenschaft – Basis-moduls I

PS und ÜV

PS (großer Schein) undÜV (großer Schein)

(4 LP) + (4 LP) 8 LP

Literaturwis-senschaft – Basismodul I

Niveaustufe B1 des GER GK und PS od. VL

GK (großer Schein) undweitere Lehrveranstaltung (kleiner Schein)

(4 LP + 2 LP) 6 LP

Seite 26 FU-Mitteilungen 56/2004 vom 02.09.2004

Page 27: Mitteilungen FU BERLINratur und andere Medien. Im Verlauf des Bachelorstudiengangs müssen minde-stens zwei unterschiedliche literarische Hauptgattungen (Lyrik, Dramatik, Narrativik)

Literaturwis-senschaft – Basismodul II

Erfolgreicher Abschluss des Literaturwissenschaft – Ba-sismoduls I

PS und ÜV

PS (großer Schein) undÜV (großer Schein)

(4 LP + 4 LP) 8 LP

Sprach- oder Literaturwis-senschaft – Aufbaumodul

Erfolgreicher Abschluss des Sprach- bzw. Literaturwissen-schaft – Basismoduls II

HS undPS

HS (kleiner Schein) undPS (großer Schein)

(4 LP + 4 LP) 8 LP

Landeskunde – Basismodul I

Niveaustufe B1 des GER GK und PS

GK (kleiner Schein) undPS (großer Schein)

(2 LP + 4 LP) 6 LP

56/2004 vom 02.09.2004 FU-Mitteilungen Seite 27

Page 28: Mitteilungen FU BERLINratur und andere Medien. Im Verlauf des Bachelorstudiengangs müssen minde-stens zwei unterschiedliche literarische Hauptgattungen (Lyrik, Dramatik, Narrativik)

Anlage 3:

Studienbegleitende Prüfungsleistungen und den Modulen zugeordnete Leistungspunkte (LP) für das

30-Leistungspunkte-Modulangebot in Französisch im Rahmen anderer Studiengänge

Modul Zugangsvoraussetzungen Lehrveran-staltungen

Studienbegleitende Prü-fungsleistungen

Anzahl der LP

Sprachpraxis –

Basismodul I

Niveaustufe B1 des GER 2 SP Modulprüfung mit zwei

Teilen:

- 3 LP: Klausur (90

Min.) oder zwei kleine-

re schriftl. Ausarbei-

tungen (jeweils 3-5

Seiten)

- 3 LP: mündl. Prüfung

(60 Min.) oder zwei

mündl. Präsentationen

von jeweils bis zu 20

Min.

6 LP

Sprachpraxis –

Basismodul II

Erfolgreicher Abschluss des

Sprachpraxis-Basismoduls I

oder Nachweis entsprechen-

der Kenntnisse, Fähigkeiten

und Fertigkeiten

2 SP Modulprüfung mit zwei

Teilen:

- 3 LP: Klausur (90

Min.) oder zwei kleine-

re schriftl. Ausarbei-

tungen (jeweils 3-5

Seiten)

- 3 LP: mündl. Prüfung

(60 Min.) oder zwei

mündl. Präsentationen

von jeweils bis zu 20

Min.

6 LP

Sprachpraxis –

Basismodul III

Erfolgreicher Abschluss des

Sprachpraxis-Basismoduls II

oder Nachweis entsprechen-

der Kenntnisse, Fähigkeiten

und Fertigkeiten

2 SP Modulprüfung mit zwei

Teilen:

- 3 LP: Klausur (90

Min.) oder zwei kleine-

re schriftl. Ausarbei-

tungen (jeweils 3-5

Seiten)

- 3 LP: mündl. Prüfung

(60 Min.) oder zwei

mündl. Präsentationen

von jeweils bis zu 20

Min.

6 LP

Sprach- bzw.

Literaturwis-

senschaft -

Basismodul

D I *)

Niveaustufe B1 des GER GK

undPS

GK (großer Schein) undPS (großer Schein)

(4 LP) +

(4 LP)

8 LP

Landeskunde

– Basismodul I

Niveaustufe B1 des GER GK und PS

GK (kleiner Schein) undPS (kleiner Schein)

(2 LP + 2

LP)

4 LP

*) In Sprach- oder Literaturwissenschaft muss ein Basismodul D I belegt werden.

Seite 28 FU-Mitteilungen 56/2004 vom 02.09.2004

Page 29: Mitteilungen FU BERLINratur und andere Medien. Im Verlauf des Bachelorstudiengangs müssen minde-stens zwei unterschiedliche literarische Hauptgattungen (Lyrik, Dramatik, Narrativik)

Anlage 4:

Zeugnismuster für den Bachelorstudiengang

Französische Philologie

FREIE UNIVERSITÄT BERLIN

Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften

ZEUGNIS

Herr / Frau

geboren am: in:

hat die Prüfung im Bachelorstudiengang Französische Philologie nach der Fachspezifischen Prüfungsordnung

Leistungspunkte (LP) Note

Kernfach Französische Philologie 90

davon für die Bachelorarbeit 10

60-LP-Modulangebot aus einem anderen fachlichen Bereich 60

bzw.

30-LP-Modulangebot aus zwei anderen fachlichen Bereichen

1. 30

2. 30

Allgemeine Berufsvorbereitung (incl. Berufspraktikum) 30 .......

bzw. lehramtsbezogene Berufswissenschaft

Die Gesamtnote lautet:

Frau/Herr hat eine Bachelorarbeit mit dem Thema:

verfasst.

Berlin, den (LS.)

Der/Die Vorsitzende des Der Dekan/Die Dekanin

Prüfungsausschusses

Notenskala: 1,0 – 1,5 sehr gut; 1,6 – 2,5 gut; 2,6– 3,5 befriedigend; 3,6 – 4,0 ausreichend

vom 28. Januar 2004 (FU-Mitteilungen Nr. 56/2004) bestanden und dabei folgende Leistungen nachgewiesen:

56/2004 vom 02.09.2004 FU-Mitteilungen Seite 29

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Anlage 5:

Muster der Urkunde für den Bachelorstudiengang Französische Philologie

DER FACHBEREICH PHILOSOPHIE UND GEISTESWISSENSCHAFTEN

DER FREIEN UNIVERSITÄT BERLIN

HAT UNTER DEM PRÄSIDENTEN / DER PRÄSIDENTIN

DURCH DEN DEKAN / DIE DEKANIN

Herrn / Frau

geboren am: in:

DEN HOCHSCHULGRAD

BACHELOR OF ARTS (B.A.)

VERLIEHEN. DIE PRÜFUNG WURDE NACH DER FACHSPEZIFISCHEN PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN

BACHELORSTUDIENGANG FRANZÖSISCHE PHILOLOGIE VOM 28. JANUAR 2004 (FU-

MIT DER GESAMTNOTE

BESTANDEN.

BERLIN, DEN

DER DEKAN / DIE DEKANIN DER / DIE VORSITZENDE DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES

Notenskala: 1,0 – 1,5 sehr gut; 1,6 – 2,5 gut; 2,6– 3,5 befriedigend; 3,6 – 4,0 ausreichend

LS

MITTEILUNGEN NR. 56/2004)

Seite 30 FU-Mitteilungen 56/2004 vom 02.09.2004

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Anlage 6:

Muster des Diploma Supplements für den Bachelorstudiengang Französische Philologie

Diploma Supplement

1. Name, Vorname

2. Geburtsdatum, -ort und -land

3. Matrikelnummer

4. Angaben über die Ausbildung

4.1 Erworbener Hochschulgrad

Bachelor of Arts (B.A.)

4.2 Schwerpunkte der Ausbildung

Kernfach Französische Philologie, ein 60-LP-Modulangebot aus einem anderen fachlichen Bereich bzw. zwei 30-LP-Modulangebote aus zwei anderen fachlichen Bereichen und Allgemeine Berufsvorbereitung (incl. Berufspraktikum) bzw. lehramtsbezogene Berufswissenschaft

4.3 Ausbildungsinstitution

Freie Universität Berlin; Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften; Institut für Romanische Philologie

4.4 Ausbildungssprache

Deutsch und Französisch

4.5 Art der Ausbildung

Präsenzstudium

4.6 Ausbildungsdauer

Drei Jahre, sechs Fachsemester

4.7 Zulassungsvoraussetzungen

Allgemeine Hochschulreife oder sonstige gesetzlich vorgesehene Studienberechtigung; Kenntnisse in La-tein oder einer modernen Fremdsprache außer Französisch.

5. Inhalte und Ergebnisse der Ausbildung

5.1 Inhalte des Ausbildungsprogramms

SprachpraxisI. Die Entwicklung der vier Grundfertigkeiten Lesen, Hören, Sprechen und Schreiben auf dem ent-

sprechenden Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER). II. Die Entwicklung von Spracherwerbs-, Sprachverwendungs- und Kooperationsstrategien. III. Verschiedene Formen der Übertragung von deutschen Texten in die Fremdsprache und umgekehrt. IV. Textgrammatik.

56/2004 vom 02.09.2004 FU-Mitteilungen Seite 31

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b) Sprachwissenschaft

Ausbildungsbereiche des sprachwissenschaftlichen Studiums sind insbesondere:

I. Grundlagen, Theorien und Methoden der allgemeinen, der romanischen und der französischen

Sprachwissenschaft.

II. das Sprachsystem des Französischen und seine Verwendung;

III. sprachliche Variation des Französischen und Sprachgeschichte;

IV. Geschichte der allgemeinen, der romanischen und der französischen Sprachwissenschaft und

Sprachreflexion; Sprache in ihren soziokulturellen, biologischen und anwendungsbezogenen Zu-

sammenhängen.

c) Literaturwissenschaft

Grundlage des literaturwissenschaftlichen Studiums ist die planvolle Lektüre französischsprachiger litera-

rischer Texte anhand einer Lektüreliste.

Ausbildungsbereiche des literaturwissenschaftlichen Studiums sind insbesondere:

I. Theorien und Methoden der Literaturwissenschaft;

II. Literaturgeschichte in ihrem Verlauf; dabei müssen neben der Literatur ab dem ausgehenden 19.

Jahrhundert mindestens zwei andere wichtige Epochen der französischen/französischsprachigen Li-

teratur behandelt werden;

III. Textanalyse und –interpretation;

IV. Literatur und nichtliterarische Textsorten; Literatur und andere Medien.

d) Landeskunde

Gegenstand der Landeskunde sind die gesellschaftlichen und kulturellen Inhalte der jeweiligen Sprach-

räume (z. B. Geographie, Geschichte, Politik, Philosophie, Kunst, Alltags- und Kulturgeschichte).

5.2 Ergebnisse der Ausbildung

Mit dem Bachelorabschluss werden grundlegende Fachkenntnisse und wissenschaftliche Arbeitsmetho-

den, die mündliche und schriftliche Beherrschung der studierten Sprache sowie berufspraktische Kennt-

nisse und Fähigkeiten erworben und nachgewiesen, die für eine Berufstätigkeit oder gegebenenfalls für

einen weiterführenden Studiengang qualifizieren sollen.

5.3 Notenskala und Notenverteilung (bezogen auf die Studierenden des Bachelorstudiengangs Französi-

sche Philologie)

54. Weitere wissenschaftliche Qualifikationsmöglichkeiten

Masterstudiengang (M.A:), Promotionsstudiengang (Dr. phil.)

Notenwert

Notenstufe

(ECTS-

Grades)

Notenbeschreibung

Anzahl der

Absolventinnen

und Absolven-

ten

1,0 bis 1,5 A Hervorragend (excellent)

1,6 bis 2,0 B Sehr gut (very good)

2,1 bis 3,0 C Gut (good)

3.1 bis 3,5 D Befriedigend (satisfactory)

3,6 bis 4,0 E Ausreichend (sufficient)

4,1 bis 5,0 F Nicht bestanden (fail)

Seite 32 FU-Mitteilungen 56/2004 vom 02.09.2004

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5.5 Berufliche Qualifikation

Das Studium eines Bachelorstudiengangs der Französischen Philologie soll die Studierenden auf Tätigkei-ten in unterschiedlichen Berufsfeldern wie Wissenschaft, Bibliotheks- und Verlagswesen, Presse und andere Medien, Erwachsenenbildung, Kulturmanagement und -vermittlung sowie auf andere fremdspra-chenbezogene Tätigkeiten, z.B. Organisations- und Kommunikationsmanagement, Tourismusbranche, Öffentlichkeitsarbeit oder Arbeitsbereichen in nationalen und internationalen Institutionen vorbereiten.

5.6 Weitere Informationen

im Internet unter www.fu-berlin.de/romphil

Berlin, den ......................

(L.S.)

.................................................................... ............................................................... Univ.-Prof. Dr. Univ.-Prof. Dr.Der/Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses Die Dekanin/ Der Dekan

56/2004 vom 02.09.2004 FU-Mitteilungen Seite 33


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