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M&M-Werbeagentur GmbH - Handyaufladung und mehr…..

M&M-Werbeagentur GmbH Saarbrücker Allee 5a D-66663 Merzig Tel +49 (0) 68 61 – 9 39 28 - 0 Fax +49 (0) 68 61 – 9 39 28 - 92

Geschäftsführer: Jörg Dibo HRB 334865, AG Mannheim USt.IDNr. DE161337827 [email protected] www.mm-worldnet.de

Kreissparkasse Saarlouis BLZ 593 501 10 Kto-Nr. 8000 6190 IBAN DE28 5935 0110 0080 0061 90 BIC: KRSA DE 55 ILN 404 157 800 00 05

Sehr geehrter Vertriebspartner, nachfolgender „Vertrag zur Lieferung von Prepaid-Produkten über Terminals (Prepaid-Vertrag)“ beinhaltet:

• Vertragsunterlagen (dreifach, davon eine Kopie für Ihre Unterlagen) • SEPA-Firmenlastschrift-Mandat (zweifach) • Rücksendeanschreiben • AGB M&M-Werbeagentur GmbH (Stand: Januar 2014) • AGB paysafecard • POS-Richtlinien paysafecard

Bitte gehen Sie folgendermaßen vor:

1. Bitte füllen Sie die Vertragsunterlagen sowie das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat vollständig aus. (Bitte beachten Sie: Die Vertragskopien füllen sich automatisch aus!).

2. Wir benötigen eine Kopie des Personalausweises und die Gewerbeanmeldung

des Auftraggebers und - falls das Unternehmen ins Handelsregister eingetragen ist - den Handelsregisterauszug.

3. Senden Sie die Originale zweifach (eine Kopie für Ihre Unterlagen) an folgende Anschrift: [email protected] und dann per Post an folgende Anschrift: M&M-Werbeagentur GmbH, Kundenservice, Saarbrücker Allee 5a, D-66663 Merzig

Der Händler erhält anschließend eine von uns unterschriebene Kopie für seine Unterlagen zurück. Besten Dank Ihr Team der M&M-Werbeagentur GmbH

initiator:[email protected];wfState:distributed;wfType:email;workflowId:9ec354dbf3038c408140509247927e43

M&M-Werbeagentur GmbH - Handyaufladung und mehr…

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Vertrag zur Lieferung von Prepaid-Produkten über Terminals (Prepaid-Vertrag)

Präambel:

Zwischen dem unter Punkt 2 genannten Händler und dem unter Punkt 7 genannten Partner wurde am ein Terminalvertrag geschlossen. M&M (Punkt 3) nutzt diese Infrastruktur zur Auslieferung von Prepaid-Produkten an den unter Punkt 2 genannten Händler.

Neuvertrag* Änderung* * Pflichtfelder

1. Daten Terminalvertrag Partner-Kundennummer

Vertrag vom* Vertragslaufzeit* Monate

Terminaltyp Terminal-ID*

2. Auftraggeber / Händler / Antragsteller Firmenanschrift (bitte die Rechtsform angeben) M&M-

Kundennummer

Firma* Handelsreg.-Nr.

Straße, Nr.* Register-Gericht

PLZ, Ort* USt-ID*

Telefon* Telefax*

E-Mail (erforderlich für Rechnungsstellung)

Ansprechpartner* Telefon*

Position / Funktion* Mobil

Inhaber / GF* Telefon* (privat)

Straße, Nr.* (privat) PLZ, Ort* (privat)

3. Auftragnehmer M&M-Werbeagentur GmbH Konrad-Adenauer-Straße 75 69207 Sandhausen Fon 0 68 61 / 9 39 28 - 0 Fax 0 68 61 / 9 39 28 - 92

Geschäftsführer: Jörg Dibo HRB 334865, AG Mannheim USt.IDNr. DE161337827

4. Installationsort (falls abweichend von 2.)

Firma Telefon

Telefax

Straße, Nr. Ansprechpartner

PLZ, Ort E-Mail

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5. Konditionen

Lt. Händler-Konditions-Information

Modell Stufe

Nebenstehende Konditions-Information ist integraler Bestandteil dieses Vertrages. Provisionen auf Prepaid-Produkte können jederzeit geändert werden und berechtigen nicht zur vorzeitigen Auflösung dieses Vertrages oder des Terminalvertrages mit dem Partner. Änderungen werden jeweils rechtzeitig durch Hinweis auf der Rechnung oder durch Übersenden einer neuen Konditions-Information bekannt gegeben.

Alle derzeit angebotenen Prepaid-Produkte sind sog. „nicht-steuerbare“ Produkte. Somit unterliegen diese keiner USt. und stellen somit keine umsatzsteuerlich relevanten Umsätze dar. Der Verkauf erfolgt im Namen und auf Rechnung der Produktanbieter.

Provisionen für den Verkauf von Prepaid-Produkten werden vom Nennwert des Produktes errechnet, sind steuerpflichtig und werden auf der Rechnung zzgl. der ges. USt. ausgewiesen.

5.1. Rechnungsstellung

per E-Mail mit Signatur (kostenlos)

Papierrechnung (Achtung: pro Rechnung entstehen Kosten in Höhe von 1,95 € zzgl. ges. MwSt.)

Die AGB der M&M-Werbeagentur GmbH und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der paysafecard.com Deutschland sind integraler Bestandteil dieses Vertrages, wurden mir/uns ausgehändigt und werden von mir/uns anerkannt. Nachträgliche Änderungen zu den im Vertrag gemachten Angaben sind kostenpflichtig. Datenschutz: Die aufgeführten Daten werden gemäß § 28 Abs.1 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages gespeichert. Der unter Punkt 2. genannte Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass diese Daten an Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer und Partner der M&M-Werbeagentur GmbH zur Erfüllung dieses Vertrages weiter gegeben werden dürfen.

6. Bemerkungen

Ort, Datum* Unterschrift* (Antragsteller)

Position / Funktion* Name* 7. Eigentümer Terminal

Partner*

Straße, Nr.* Telefon*

PLZ, Ort* Telefax

Ansprechpartner* Telefon*

Position / Funktion* Telefax

E-Mail* Mobil

Ort, Datum* Unterschrift* (Partner)

Vertrag durch M&M-Werbeagentur GmbH angenommen.

Ort, Datum Merzig, Unterschrift

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Vertrag zur Lieferung von Prepaid-Produkten über Terminals (Prepaid-Vertrag)

Präambel:

Zwischen dem unter Punkt 2 genannten Händler und dem unter Punkt 7 genannten Partner wurde am ein Terminalvertrag geschlossen. M&M (Punkt 3) nutzt diese Infrastruktur zur Auslieferung von Prepaid-Produkten an den unter Punkt 2 genannten Händler.

Neuvertrag* Änderung* * Pflichtfelder

1. Daten Terminalvertrag Partner-Kundennummer

Vertrag vom* Vertragslaufzeit* Monate

Terminaltyp Terminal-ID*

2. Auftraggeber / Händler / Antragsteller Firmenanschrift (bitte die Rechtsform angeben) M&M-

Kundennummer

Firma* Handelsreg.-Nr.

Straße, Nr.* Register-Gericht

PLZ, Ort* USt-ID*

Telefon* Telefax*

E-Mail (erforderlich für Rechnungsstellung)

Ansprechpartner* Telefon*

Position / Funktion* Mobil

Inhaber / GF* Telefon* (privat)

Straße, Nr.* (privat) PLZ, Ort* (privat)

3. Auftragnehmer M&M-Werbeagentur GmbH Konrad-Adenauer-Straße 75 69207 Sandhausen Fon 0 68 61 / 9 39 28 - 0 Fax 0 68 61 / 9 39 28 - 92

Geschäftsführer: Jörg Dibo HRB 334865, AG Mannheim USt.IDNr. DE161337827

4. Installationsort (falls abweichend von 2.)

Firma Telefon

Telefax

Straße, Nr. Ansprechpartner

PLZ, Ort E-Mail

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5. Konditionen

Lt. Händler-Konditions-Information

Modell Stufe

Nebenstehende Konditions-Information ist integraler Bestandteil dieses Vertrages. Provisionen auf Prepaid-Produkte können jederzeit geändert werden und berechtigen nicht zur vorzeitigen Auflösung dieses Vertrages oder des Terminalvertrages mit dem Partner. Änderungen werden jeweils rechtzeitig durch Hinweis auf der Rechnung oder durch Übersenden einer neuen Konditions-Information bekannt gegeben.

Alle derzeit angebotenen Prepaid-Produkte sind sog. „nicht-steuerbare“ Produkte. Somit unterliegen diese keiner USt. und stellen somit keine umsatzsteuerlich relevanten Umsätze dar. Der Verkauf erfolgt im Namen und auf Rechnung der Produktanbieter.

Provisionen für den Verkauf von Prepaid-Produkten werden vom Nennwert des Produktes errechnet, sind steuerpflichtig und werden auf der Rechnung zzgl. der ges. USt. ausgewiesen.

5.1. Rechnungsstellung

per E-Mail mit Signatur (kostenlos)

Papierrechnung (Achtung: pro Rechnung entstehen Kosten in Höhe von 1,95 € zzgl. ges. MwSt.)

Die AGB der M&M-Werbeagentur GmbH und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der paysafecard.com Deutschland sind integraler Bestandteil dieses Vertrages, wurden mir/uns ausgehändigt und werden von mir/uns anerkannt. Nachträgliche Änderungen zu den im Vertrag gemachten Angaben sind kostenpflichtig. Datenschutz: Die aufgeführten Daten werden gemäß § 28 Abs.1 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages gespeichert. Der unter Punkt 2. genannte Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass diese Daten an Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer und Partner der M&M-Werbeagentur GmbH zur Erfüllung dieses Vertrages weiter gegeben werden dürfen.

6. Bemerkungen

Ort, Datum* Unterschrift* (Antragsteller)

Position / Funktion* Name* 7. Eigentümer Terminal

Partner*

Straße, Nr.* Telefon*

PLZ, Ort* Telefax

Ansprechpartner* Telefon*

Position / Funktion* Telefax

E-Mail* Mobil

Ort, Datum* Unterschrift* (Partner)

Vertrag durch M&M-Werbeagentur GmbH angenommen.

Ort, Datum Merzig, Unterschrift

Absender: Firma M&M Werbeagentur GmbH Saarbrücker Allee 5a D-66663 Merzig Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei sende(n) ich/wir Ihnen die Vertragsunterlagen ausgefüllt und unterschrieben

zu.

Mit freundlichen Grüßen ____________________________ Unterschrift

Folgende Dokumente sind als Anlage beigefügt:

Prepaid –Vertrag (zweifach) SEPA-Firmenlastschrift-Mandat (zweifach) Gewerbeanmeldung und/oder Handelsregisterauszug Kopie des Personalausweises

M&M-Werbeagentur GmbH - Handyaufladung und mehr…

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Vertrag zur Lieferung von Prepaid-Produkten über Terminals (Prepaid-Vertrag)

Präambel:

Zwischen dem unter Punkt 2 genannten Händler und dem unter Punkt 7 genannten Partner wurde am ein Terminalvertrag geschlossen. M&M (Punkt 3) nutzt diese Infrastruktur zur Auslieferung von Prepaid-Produkten an den unter Punkt 2 genannten Händler.

Neuvertrag* Änderung* * Pflichtfelder

1. Daten Terminalvertrag Partner-Kundennummer

Vertrag vom* Vertragslaufzeit* Monate

Terminaltyp Terminal-ID*

2. Auftraggeber / Händler / Antragsteller Firmenanschrift (bitte die Rechtsform angeben) M&M-

Kundennummer

Firma* Handelsreg.-Nr.

Straße, Nr.* Register-Gericht

PLZ, Ort* USt-ID*

Telefon* Telefax*

E-Mail (erforderlich für Rechnungsstellung)

Ansprechpartner* Telefon*

Position / Funktion* Mobil

Inhaber / GF* Telefon* (privat)

Straße, Nr.* (privat) PLZ, Ort* (privat)

3. Auftragnehmer M&M-Werbeagentur GmbH Konrad-Adenauer-Straße 75 69207 Sandhausen Fon 0 68 61 / 9 39 28 - 0 Fax 0 68 61 / 9 39 28 - 92

Geschäftsführer: Jörg Dibo HRB 334865, AG Mannheim USt.IDNr. DE161337827

4. Installationsort (falls abweichend von 2.)

Firma Telefon

Telefax

Straße, Nr. Ansprechpartner

PLZ, Ort E-Mail

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5. Konditionen

Lt. Händler-Konditions-Information

Modell Stufe

Nebenstehende Konditions-Information ist integraler Bestandteil dieses Vertrages. Provisionen auf Prepaid-Produkte können jederzeit geändert werden und berechtigen nicht zur vorzeitigen Auflösung dieses Vertrages oder des Terminalvertrages mit dem Partner. Änderungen werden jeweils rechtzeitig durch Hinweis auf der Rechnung oder durch Übersenden einer neuen Konditions-Information bekannt gegeben.

Alle derzeit angebotenen Prepaid-Produkte sind sog. „nicht-steuerbare“ Produkte. Somit unterliegen diese keiner USt. und stellen somit keine umsatzsteuerlich relevanten Umsätze dar. Der Verkauf erfolgt im Namen und auf Rechnung der Produktanbieter.

Provisionen für den Verkauf von Prepaid-Produkten werden vom Nennwert des Produktes errechnet, sind steuerpflichtig und werden auf der Rechnung zzgl. der ges. USt. ausgewiesen.

5.1. Rechnungsstellung

per E-Mail mit Signatur (kostenlos)

Papierrechnung (Achtung: pro Rechnung entstehen Kosten in Höhe von 1,95 € zzgl. ges. MwSt.)

Die AGB der M&M-Werbeagentur GmbH und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der paysafecard.com Deutschland sind integraler Bestandteil dieses Vertrages, wurden mir/uns ausgehändigt und werden von mir/uns anerkannt. Nachträgliche Änderungen zu den im Vertrag gemachten Angaben sind kostenpflichtig. Datenschutz: Die aufgeführten Daten werden gemäß § 28 Abs.1 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages gespeichert. Der unter Punkt 2. genannte Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass diese Daten an Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer und Partner der M&M-Werbeagentur GmbH zur Erfüllung dieses Vertrages weiter gegeben werden dürfen.

6. Bemerkungen

Ort, Datum* Unterschrift* (Antragsteller)

Position / Funktion* Name* 7. Eigentümer Terminal

Partner*

Straße, Nr.* Telefon*

PLZ, Ort* Telefax

Ansprechpartner* Telefon*

Position / Funktion* Telefax

E-Mail* Mobil

Ort, Datum* Unterschrift* (Partner)

Vertrag durch M&M-Werbeagentur GmbH angenommen.

Ort, Datum Merzig, Unterschrift

Allgemeine Geschäftsbedingungen der M&M-Werbeagentur GmbH für die Bereiche Handel, Vermittlung, Logistik und Ver-mietung

A Regelungen für alle Vertragstypen

§ 1 Anwendungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen umfassen einen allgemeinen Teil und besondere Regelungen für einzelne Vertragsbeziehungen. Soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, gelten die Bestimmungen des allgemeinen Teils ergänzend für die einzelnen Vertragsverhältnisse.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der M&M-Werbeagentur GmbH, (nachfolgend M&M) und ihren jeweiligen Vertragspartnern (nachfolgend Kunde) in Bezug auf den Vertrieb von Prepaid Guthaben verschiedener Anbieter in allen gängigen Wertstufen, in Bezug auf Handel und Verkauf einzelner Produkte sowie Logistik, Verleih und Vermietung von Produkten.

1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nicht. Dies gilt auch, wenn M&M diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.4 Gegenüber Kunden, die Unternehmer i.S.d. § 14 BGB sind, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für zukünftige Verträge mit diesen, ohne dass es einer erneu-ten Vereinbarung über ihre Einbeziehung bedarf.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

2.1 Angebote der M&M sind unverbindlich. Sie können bis zur Annahme widerrufen werden, es sei denn das Angebot wurde als bindend bezeichnet.

2.2 Änderungen aller Art an den Liefergegenständen bleiben vorbehalten, sofern diese hierdurch in Funktionsfähigkeit und Aussehen nicht grundlegend geändert werden und die Abnahme dadurch für den Kunden nicht unzumutbar ist.

2.3 Mündliche oder schriftliche Nebenabreden binden M&M nur nach schriftlicher Bestäti-gung.

§ 3 Verlängerter Eigentumsvorbehalt

3.1 Die Ware bleibt bis zum vollständigen Ausgleich unserer sämtlichen, auch künftig entstehenden Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung – bei Heraus-gabe von Wechseln oder Schecks bis zu deren vorbehaltsloser Einlösung – Eigentum der M&M.

3.2 Die Ware darf ohne Offenlegung der Eigentumsverhältnisse an Dritte weder verpfän-det noch übereignet werden. In jedem Falle eines Weiterverkaufs oder einer Verarbeitung der Ware tritt der Kunde die ihm daraus entstehenden Forderungen gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten schon jetzt an uns in Höhe des Wertes dieser Vorbehaltsware ab. M&M nimmt diese Abtretung hiermit an.

§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

4.1 Der Vertragspartner kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Ein Zurückbehaltungsrecht des Vertragspartners kommt nur wegen Ansprüchen unmittelbar aus dem Vertrag in Betracht.

4.2 Hiervon unbenommen ist ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht der M&M.

§ 5 Datenschutz

5.1 M&M ist berechtigt, personenbezogene Daten zu erheben und eine Kundendatei zu führen, die alle für die Vertragsabwicklung notwendigen Daten einschließlich aber nicht abschließend Rufnummern, Name, Anschrift und Geburtsdatum sowie Vertragsbeginn und –ende aller geschlossenen Verträge. Die aufgeführten Daten werden gemäß § 28 Abs.1 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Erfüllung der Verträge gespeichert.

5.2 Auf Verlangen des Vertragspartners wird M&M ihm über seine personenbezogenen Daten Auskunft erteilen und diese berichtigen, löschen oder sperren, falls sie den daten-schutzrechtlichen Bestimmungen nicht entsprechen, insbesondere unvollständig oder unrichtig sind. M&M wird diejenigen, denen ggf. Daten übermittelt wurden, hierüber informie-ren.

5.3 Zur Verkaufsförderung werden von manchen Anbietern der Produkte Händlersuchma-schinen (so genannte POS-Finder) im Internet betrieben. M&M übermittelt die dazu notwen-digen Daten des Vertragspartners einschließlich aber nicht abschließend Name des Ge-schäfts, Adresse, Rufnummer und Öffnungszeiten. Der Vertragspartner erteilt der M&M das widerrufliche Recht zur Weitergabe dieser Daten an Partner und Lieferanten und der Veröffentlichung im Internet.

§ 6 Haftung

6.1 Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Körper, Leben oder Gesund-heit haftet M&M unbeschränkt. Gleiches gilt für die zwingende Haftung nach dem Produkt-haftungsgesetz.

6.2 Für Vermögensschäden haftet M&M bis zu einem Betrag, der dem doppelten wirt-schaftlichen Wert des zwischen den Parteien geschlossenen, den Schaden begründenden Vertragsverhältnisses höchstens jedoch 50.000 Euro je Schadensverursachendes Ereignis entspricht, bzw. maximal 150.000 Euro pro Jahr.

6.3 Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Haftung daneben auf den typischerweise auftretenden Schaden begrenzt. Soweit Schäden gegenüber M&M ausge-schlossen oder begrenzt sind, gilt dies auch im Hinblick auf Beauftragte oder Mitarbeiter von M&M.

§ 7 Kündigungs- und Rücktrittsrecht

7.1 M&M kann, wenn der Vertragspartner seinen Verpflichtungen aus dem Vertragsver-hältnis trotz Abmahnung nicht nachkommt, den Vertrag und auch die gesamt Geschäftsver-bindung außerordentlich kündigen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Höhe dieses Schadensersatzanspruches beträgt mindestens 50 % der vereinbarten jährlichen Grundgebühren pro Vertragslaufzeitjahr oder des Kaufpreises jeweils zzgl. der ges. USt.. Wurden zwischen den Parteien keine jährlichen Grundgebühren vereinbart, so gelten die in den letzen 3 (drei) Jahren durch den Partner durchschnittlich erzielten Umsätze im gemittelten Maß als Grundgebühr. Es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass der Schaden niedriger ist oder M&M weist einen höheren Schaden nach.

7.2 Stellt ein Vertragspartner seine Zahlung ein oder wird ein Insolvenzverfahren bean-tragt, ist der andere Vertragspartner berechtigt, für den nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten.

7.3 Die Rücknahme von Produkten ist ausgeschlossen. In Einzelfällen kann diese geson-dert vereinbart werden. Nicht vereinbarte Retouren werden auf Kosten und Risiko des Absenders versichert zurückgesandt oder die Annahme verweigert.

Originalverpackte Produkte wie Telefonkarten oder Cash-Cards mit unversehrtem Rubbelfeld können im Einzelfall gegen andere Produkte umgetauscht werden, sofern die Gültigkeit noch mindestens 12 Monate beträgt. Bei geringerer Laufzeit beträgt der Abschlag 25 % auf den Nennwert bei mindestens 6 Monaten Gültigkeit, 50 % bei mindestens zwei Monaten Gültigkeit. Pro Karte wird eine Gebühr von 0,80 € zzgl. USt., mindestens jedoch 5,00 € zzgl. USt.je Retoure sowie die Kosten Dritter (z. B. Frachtführer) erhoben. Eine

Rückgabe gegen Gutschrift ist nicht möglich. Nicht mehr gültige Karten können im Einzelfall gegen eine Gebühr von 5,00 € zzgl. USt. pro Karte sowie die Kosten Dritter (z. B. Produkt-herr, Frachtführer) zurückgegeben werden.

§ 8 Rechnungsnachdruck

Wird eine Rechnungskopie angefordert, entstehen Gebühren: in Höhe von 2,50 € zzgl. USt. pro Rechnung.

§9 Fälligkeit und Zahlung

9.1 Ist zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart, so hat die Zahlung durch den Kunden in Vorkasse zu erfolgen. Skonti oder sonstige Rechte auf Minderung werden nicht gewährt, es sei denn etwas anderes ist schriftlich vereinbart.

9.2 Alternativ dazu kann der Kunde der M&M ein SEPA-Basis-Mandat / SEPA-Firmen-Mandat erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt wie vereinbart. Die Frist für die Vorab-ankündigung ( Pre-Notification ) wird auf 1 Tag verkürzt und erfolgt durch Rech-nungsstellung oder Avis. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch M&M verursacht wurde. Eine Änderung der Bankverbindung ist unverzüglich anzu-zeigen.

9.3 Die Bearbeitungsgebühr für Rücklastschriften beträgt 20,00 Euro zuzüglich ges. USt. und Bankgebühren. Bleibt der zu zahlende Betrag trotz Fälligkeit länger als 2 (zwei) Wo-chen offen, ist M&M des Weiteren berechtigt, sämtliche bestehenden Vertragsverhältnisse mit dem Kunden aus wichtigem Grund zu kündigen. Im Falle der elektronischen Belieferung erfolgt bei Rücklastschrift die sofortige Sperrung des Zuganges. Die Freischaltgebühr bei Reaktivierung beträgt 49,00 Euro zzgl. der ges. USt.

§10 Erfüllungsort

Erfüllungsort dieses Vertrages ist Merzig/Saar.

§ 11 Gerichtsstand11.1 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Merzig/Saar. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz bzw. gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

11.2 M&M steht es offen, Ansprüche bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Kunden geltend zu machen.

11.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

B Regelungen für die einzelnen Vertragstypen

1 Besondere Bestimmungen bezüglich Vermittlung von Verträgen

§ 1 Rahmenvereinbarung

1.1 M&M stellt ihre Dienstleistungen und Produkte im Rahmen des jeweiligen Vertrages mit dem Händler und betrieblich zur Verfügung stehenden Ressourcen bereit. M&M behält sich vor, die Dienstleistungen bei Bedarf oder aus wichtigem Grund anzupassen.

1.2 Der Rahmenvertrag zwischen M&M und dem Händler hat eine Laufzeit von 60 Mona-ten. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Unterzeichnung, es sei denn die Parteien haben etwas anderes vereinbart. Der Vertrag ist vorzeitig nicht kündbar.

1.3 Der Vertrag verlängert sich über die Mindestlaufzeit hinaus um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 6 (sechs) Monaten zu dem vorgesehenen Ablauf-termin gekündigt wird. Die Kündigung hat per eingeschriebenen Brief zu erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt.

§ 2 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch Antrag des Händlers und Annahme durch M&M zustande. Die Annahme kann stillschweigend durch Leistungserbringung, insbesondere durch die Ver-mittlungshandlung erfolgen.

§ 3 Vertragspflicht von M&M

3.1 M&M wird durch die Vermittlungsverträge bezüglich des Vertriebs von Prepaid- Guthaben verpflichtet, dem Händler entweder die von Seiten der Anbieter an M&M überge-benen Datenträger oder die von Seiten der Anbieter übergebenen Zugangsberechtigungen (Code) zu übergeben oder zu übermitteln. Die Leistungserbringung für die Prepaid-Guthaben liegt in der Verantwortung der jeweiligen Anbieter. Sie ist nicht Vertragsbestand-teil zwischen M&M und dem Händler. Gewährleistungsansprüche gegenüber M&M aufgrund nicht oder nicht ordnungsgemäßer Erbringung durch die Anbieter sind auch bei fahrlässi-gem, nicht jedoch bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln von M&M ausge-schlossen.

3.2 Bezüglich vertraglicher Vereinbarungen über die Vermittlung von Mobiltelefonen oder anderen körperlichen Gegenständen aus dem Bereich der Kommunikation ist M&M ver-pflichtet, dem Händler die Kaufgegenstände zu liefern.

3.3 Die Lieferung nach 3.1. und 3.2. gilt als erfüllt, sobald die Ware ordnungsgemäß dem Frachtführer oder Kurier, wie z.B. Post, Bahn, Paketdienst oder einem Spediteur übergeben worden ist. Mit dieser Übergabe geht die Gefahr auf den Händler über. Bestellungen werden im Allgemeinen unverzüglich ausgeführt. Sofern im Einzelfall unverzügliche Lieferung der Gesamtbestellung nicht möglich ist, behält sich M&M vor, Teillieferungen zu leisten. M&M wird von der Lieferpflicht frei, wenn der Drittanbieter nicht rechtzeitig liefert. Die Verpflich-tung sich bei einem Fremdlieferanten einzudecken besteht nicht. Feste Lieferzeiten sind nur dann als verbindlich anzusehen, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Die Drittanbie-ter/Vorlieferanten (nachfolgend Drittanbieter) von M&M sind nicht deren Erfüllungsgehilfen. Verzögert sich die Absendung der Ware durch einen Umstand, den M&M nicht zu vertreten hat, oder macht M&M von einem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch, so gilt einer Lieferfrist bzw. ein Liefertermin als eingehalten, wenn M&M die Versandbereitschaft mitgeteilt hat.

3.4 Die Kosten der Annahme und der Versendung der Ware fallen (nach Maßgabe der Bestimmungen aus dem Rahmenvertrag) ab Versandstation dem Händler zur Last, es sei denn, im Angebot von M&M ist ausdrücklich etwas anderes angegeben. Über den Ver-sandweg und die Versandart entscheidet M&M. Alle anfallenden Kosten für Trans-portversicherungen sowie andere Versicherungen werden dem Händler in Rechnung gestellt, es sei denn, im Angebot von M&M ist ausdrücklich etwas anderes angegeben. Sonstige Versicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und zu Lasten des Händlers abgeschlossen.

3.5 Bei Ware, welche nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland geliefert wird, entstehen ggf. Zölle, Steuern, Gebühren oder andere Abgaben. Diese gehen zu Lasten des Empfängers.

3.6 M&M ist nicht verpflichtet, Angebote anzunehmen, wird sich aber während der Ver-tragslaufzeit im Rahmen der Verfügbarkeit der durch die Lieferanten von M&M zur Verfü-gung gestellten Produkte bemühen.

§ 4 Vertragspflicht des Händlers

4.1 Der Händler ist verpflichtet die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen, alle Informationen, die zur vollständigen Vertragserfüllung durch M&M notwendig sind, M&M zur Verfügung zu stellen und M&M alle Informationen, die den geschlossenen Vertrag oder die vermittelten Produkte betreffen unverzüglich M&M mitzuteilen.

4.2 Im Rahmen der dauernden Geschäftsbeziehung ist der Händler verpflichtet, M&M unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn sich der Inhaber, die Rechtsform oder die Stammdaten des Händlers ändert. M&M haftet für die bis zum Eingang dieser Ände-rungsanzeige aufgrund der unterbliebenen Informationen entstandenen Kosten nicht.

§ 5 Vertragsabwicklung

5.1 Rollbehälter, Paletten und sonstige Lagerhilfsmittel bleiben unveräußerliches Eigentum von M&M und sind in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Für die übergebenen Hilfsmit-tel wird das vereinbarte Pfand zur Verfügung gestellt. Bei Rückgabe der Hilfsmittel erfolgt eine Gutschrift. Bei Verlust von Hilfsmitteln ist der Händler zur Zahlung des Wiederbeschaf-fungswertes abzüglich des geleisteten Pfandes verpflichtet.

5.2 Ist eine Abbuchung der Entgelte vereinbart, stellt M&M dem Händler unmittelbar oder in der Regel mindestens zweimal wöchentlich eine Rechnung und zieht den Betrag im Wege der Abbuchung ein. M&M hat im Fall der Nichtzahlung einer fälligen Rechnung oder der Nichteinziehbarkeit des Rechnungsbetrages das Recht weitere Leistungen an den Kunden zurückzubehalten. Die Bearbeitungsgebühr für Rücklastschriften beträgt 20,00 Euro zuzüglich der ges. USt. und Bankgebühren. Bleibt der zu zahlende Betrag trotz Fälligkeit länger als 2 (zwei) Wochen offen, ist M&M des Weiteren berechtigt, sämtliche bestehenden Vertragsverhältnisse mit dem Kunden aus wichtigem Grund zu kündigen. Im Falle der elektronischen Belieferung erfolgt bei Rücklastschrift die sofortige Sperrung des Zuganges. Die Freischaltgebühr bei Reaktivierung beträgt 49,00 Euro zzgl. der ges. USt.

5.3 Die aktuelle Konditionenliste ist jeweils Vertragsbestandteil des abgeschlossenen Vertrages. M&M ist berechtigt, die Preise den marktüblichen Schwankungen jeweils anzu-passen. M&M wird dem Händler die jeweils dann gültigen Preise mindestens 10 (zehn) Tage im Vorhinein mitteilen. Als Mitteilung gilt auch eine Veröffentlichung auf der Internet-präsenz der M&M. Widerspricht der Händler nicht unverzüglich nach Erhalt der Preisliste, wird dieser Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung. Widerspricht der Händler dagegen, kann M&M von dem Vertrag durch Anzeige an den Händler zurücktreten und darüber hinaus alle vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen.

§ 6 Gewährleistung

6.1 Der Händler genießt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte unter Berücksichtigung dieser Bestimmungen mit der Maßgabe, dass M&M die Wahl zwischen Nachlieferung und Gutschrift des gezahlten Kaufpreises hat.

6.2 Der Händler ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Empfang zu untersuchen. Äußerlich erkennbare Schäden an der Ware oder der Verpackung hat sich der Händler von dem Transportführer oder dessen Erfüllungsgehilfen auf dem Frachtbrief bestätigen zu lassen. Äußerlich nicht erkennbare Schäden sind dem Transportführer bis zum 3. (dritten) Kalendertag nach Ablieferung der Ware schriftlich mitzuteilen.

2 Besondere Bestimmungen bezüglich Handel/Verkauf von Ware

§ 1 Preise und besondere Zahlungsmodalitäten

1.1 Alle Preise und Konditionen sind freibleibend. Für den Fall wesentlicher Änderungen der den Preis bestimmender Faktoren vor endgültiger Abwicklung der Bestellung bleibt eine Anpassung an diese Änderung vorbehalten.

1.2 Die in den Preislisten aufgeführten Preise sind Nettopreise. Maßgebend für die einzelnen Lieferungen sind die am Tag der Auftragserteilung gültigen Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatz- oder Mehrwertsteuer.

1.3 Die Preise verstehen sich ab Lager, Bezahlung netto bei Lieferung, ohne Skonto oder sonstige Nachlässe, sofern nicht ausdrücklich anders auf der Rechnung vermerkt.

1.4 M&M hat im Fall der Nichtzahlung einer fälligen Rechnung oder der Nichteinziehbarkeit des Rechnungsbetrages das Recht weitere Leistungen an den Kunden zurückzubehalten.

1.5 Für das Vermittlungsgeschäft von nicht-steuerbarer Ware bzw. Agenturware gewähren wir eine Provision auf die fakturierten und bezahlten Produkte gemäß der jeweils aktuellen Konditionsliste. Für den Nennwert dieser Ware überträgt M&M dem Händler das nicht-übertragbare und jederzeit widerrufbare Recht zum Inkasso. Erfolgt der Ausgleich solcher Forderungen nicht innerhalb der gewährten Valuta, werden entsprechende Mahn- bzw. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen/Pfändungsmaßnahmen eingeleitet. M&M ist berechtigt, dies durch Dritte durchführen zu lassen. Nach fruchtloser Beitreibung kann Strafanzeige wegen Untreue (gemäß §266 STGB bezogen auf das Inkassorecht) gestellt werden.

§ 2 Lieferzeit, Verzug und Unmöglichkeit

2.1 Eine Haftbarkeitsmachung wegen Verzuges bei leichter Fahrlässigkeit ist seitens M&M ausgeschlossen.

2.2 Weist M&M bei einer Lieferung nach, dass trotz sorgfältiger Auswahl der Zulieferanten und trotz Abschluss der erforderlichen Verträge zu angemessenen Konditionen von den Zulieferanten nicht rechtzeitig beliefert wird, so verlängert sich die Lieferfrist um den Zeit-raum der Verzögerung, der durch die nicht rechtzeitige Belieferung durch den Zulieferanten verursacht wurde. Im Falle der Unmöglichkeit der Belieferung ist M&M berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

2.3 Die von M&M genannten Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2.4 M&M ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

2.5 Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhergesehenen Hindernissen, wie z.B.: Aufruhr, Arbeitsausstände (Streiks und Aussperrungen), Betriebstörungen sowie Betriebseinschrän-kungen bei M&M oder Lieferanten und ähnliche, von M&M nicht zu vertretende Umstände, tritt Liefer- und Leistungsverzug nicht ein.

2.6 Sofern M&M die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugs-entschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferun-gen und Leistungen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, ausgeschlossen.

§ 3 Lieferung (Gefahrenübergang, Verpackung, Reklamation, Transportschäden)

3.1 Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als den Erfüllungsort geschickt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Ver-schlechterung des Liefergegenstandes mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer, Versandbeauftragten oder Abholer auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn M&M die Frachtkosten trägt und/oder M&M den Versand selbst durchführt.

3.2 Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

3.3 Beanstandungen unvollständiger oder sonst nach Art und Menge der Bestellung abweichende Lieferungen sowie erkennbare Mängel sind M&M innerhalb von 3 (drei) Tagen nach Übernahme der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gelten die Lieferungen

als angenommen und ordnungsgemäß geliefert. Lieferdifferenzen, die sich aus einer Abweichung zwischen Lieferung, Lieferschein oder Rechnung, bzw. zwischen Lieferung und Bestellung ergeben sollten, sind ebenfalls schriftlich anzuzeigen.

3.4 Die M&M übernimmt die Verpackungs- und Frachtkosten des Kunden nicht. Eine Lieferung erfolgt nur dann frei Haus, sofern der Bestellwert der Verkaufsware den jeweils von M&M fest gelegten Mindestwert übersteigt. Bei Bestellungen unter diesem Mindestwert gehen die Frachtkosten zu Lasten des Kunden. Expresskosten oder auch sonstige Regel-abweichende Versandleistungen unsererseits gehen in jedem Fall zu Lasten des Kunden.

3.5 Die Lieferung der Ware erfolgt grundsätzlich durch einen von M&M zu bestimmenden Frachtführer. Selbstabholung ist grundsätzlich nicht möglich. In Ausnahmefällen kann eine Selbstabholung in einvernehmlicher Abstimmung mit M&M erfolgen.

3 Besondere Bestimmungen bezüglich Logistik und Spedition

Für alle Rechtsverhältnisse aus dem Bereich der Logistik und Spedition sind zwischen den Parteien die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) in der jeweils aktuellen Fassung vereinbart.

4 Besondere Bestimmungen bezüglich Vermietung und Verpachtung

§ 1 Preise und Kosten

1.1 Maßgebend sind die bei Beauftragung vereinbarten Preise gemäß Auftragsbestätigung der M&M.

1.2 Sämtliche Preise sind, wenn nicht anders angegeben, Netto-Preise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen MwSt./Umsatzsteuer.

1.3 Sind im Einzelfall keine Preise vereinbart, so gelten die Preise der bei Abschluss des Vertrages jeweils gültigen Preisliste zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer als vereinbart.

1.4 Transporte und sonstige Dienstleistungen (z.B. Be- und Entladetätigkeiten, Einrich-tungsarbeiten, Auf- und Abbauten etc.) der M&M werden zusätzlich berechnet. Sie sind vom Kunden auch dann zu tragen, wenn sie nicht in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind.

§ 2 Besondere Zahlungsmodalitäten

2.1 M&M ist berechtigt, Abschlagsrechnungen zu stellen oder Vorkasse oder eine Anzah-lung bis zur Höhe des zu erwartenden Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen.

2.2 Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen Rechnungslegung und die Anforderung der Mietsicherheit mit der Auftragsbestätigung der M&M. Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, wenn nicht ausnahmsweise andere Zahlungsziele vor Rechnungsstellung vereinbart worden sind. Die Mietsicherheit ist drei Tage vor Beginn der Auftragsdurchführung fällig.

2.3 M&M ist berechtigt, die Auftragsdurchführung solange zu verweigern, bis fällige Rechnungen und Mietsicherheiten vom Kunden vollständig gezahlt sind (Zurückbehal-tungsrecht). Etwa dadurch entstehende Mehrkosten der M&M und durch die Verzögerung entstehende, sonstige Schäden und Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.

2.4 Nach Auftragsdurchführung erstellt M&M die Schlussrechnung unter Einbezug ihrer Dienstleistungen, eventueller Mehrkosten und der Aufwendungen der Ersatzbeschaffung oder des Schadens-/Wertersatzes. M&M ist berechtigt, eine Verrechnung der Schlussrech-nung mit der Mietsicherheit vorzunehmen. Die Schlussrechnung ist sofort ohne Abzug fällig.

2.5 M&M ist berechtigt, Nachforderungen zu stellen, wenn einzelne Kostenpositionen bei Erstellung der Schlussrechnung nicht bekannt waren.

§ 3 Untervermietung

3.1 Eine Untervermietung ist dem Mieter nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.

3.2 Die gelieferte Sache bleibt Eigentum des Vermieters. Es ist nicht gestattet, die Sache mit Rechten Dritter zu belasten.

§ 4 Gewährleistung und Haftung

4.1 Der Mieter oder dessen Beauftragter erklärt mit Empfang der Mietsache, schriftlich die Mangelfreiheit der Mietsache.

4.2 Der Gewährleistungsanspruch gegen den Vermieter entfällt, wenn –bei offensichtli-chen Mängeln nicht innerhalb von 3 (drei) Tagen nach Feststellung des Mangels, dieser beim Vermieter schriftlich geltend gemacht wird- der Mieter die ihm obliegenden Vertrags-pflichten nicht erfüllt, insbesondere seinen Zahlungspflichten nicht rechtzeitig nachkommt, - die Mietsache von Dritten oder durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert worden ist und der Schaden ursächlich im Zusammenhang mit der Veränderung steht, - der Mieter die Vorschriften über die Behandlung der Mietsache nicht befolgt, - Verschleiß oder Beschädigung auf fahrlässige oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen ist, - der Mieter dem Vermieter nicht die angemessene Zeit und Gelegenheit zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen gewährt.

4.3 Eine über die bevorstehende Gewährleistung hinausgehende Haftung des Mieters, insbesondere für Mangelfolgeschäden, wird nicht übernommen. Im Falle schuldhaft ver-späteter Lieferung und Bereitstellung der Mietsache durch den Vermieter kann der Mieter nur Schadensersatz für die Ersatzbeschaffung verlangen, nicht dagegen entgangener Gewinn. Für unvorhersehbare Ereignisse übernimmt der Vermieter keine Haftung.

§ 5 Laufzeit

5.1 Der Vertrag zwischen M&M und dem Händler hat eine Laufzeit von 60 Monaten. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Unterzeichnung, es sei denn die Parteien haben etwas anderes vereinbart. Der Vertrag ist vorzeitig nicht kündbar.

5.2 Der Vertrag verlängert sich über die Mindestlaufzeit hinaus um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 6 (sechs) Monaten zu dem vorgesehenen Ablauf-termin gekündigt wird. Die Kündigung hat per eingeschriebenen Brief zu erfolgen.

5.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt. Ein solcher ist für M&M dann gegeben, wenn der Kunde mit mindestens zwei Mietzinszah-lungen oder dem Umfang von zwei Mietzinszahlungen in Verzug gerät.

5.4 Wird der Vertrag von dem Kunden vorzeitig beendet oder gibt der Kunde Anlass zur Kündigung aus wichtigem Grund, so steht M&M ein pauschalisierter Schadensersatz von 25 % der bis zur Vertragslaufzeit ausstehenden Mietzinsen zuzüglich Umsatzsteuer zu, es sei denn der Kunde kann einen niedrigeren Schaden nachweisen. Wurden zwischen den Parteien keine Mietzinsen vereinbart, so gelten die in den letzen 3 (drei) Jahren durch den Partner durchschnittlich erzielten Umsätze im gemittelten Maß als Mietzins. Die Geltendma-chung eines höheren Schadens durch M&M bleibt von dieser Regelung unberührt.

§ 6 Rückgabe

6.1 Bei Ablauf der Mietzeit verpflichtet sich der Mieter, die Mietsache in mangelfreiem Zustand an den Vermieter zurückzugeben. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den Mietgegenstand in dem Zustand zurückzugeben, der dem Zustand bei Übergabe des Ge-rätes entspricht.

6.2 Der Vermieter ist verpflichtet, den Eingang des Mietgegenstandes sofort zu bestätigen.

6.3 Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe verlängert sich die Mietzeit bis zur tatsächlichen Besitzüberlassung. M&M steht für diese Zeit in jedem Falle Nutzungsentschädigung in Höhe des vereinbarten Mietzinses zu.

Stand Januar 2014

1

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für paysafecard

Version: 12/2013

1. Allgemeines

1.1 Bitte lesen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") sorgfältig durch, da diese

wichtige Informationen über Ihre Rechte und Pflichten hinsichtlich der Nutzung Ihrer

paysafecard festlegen und Sie verpflichtet sind, Ihre paysafecard gemäß diesen AGB zu

nutzen.

1.2 Ihre paysafecard wird von der Prepaid Services Company Limited, handelnd durch ihre

Zweigniederlassung in Düsseldorf ("PSC" oder "wir" oder "uns"), herausgegeben und

verwaltet. Die Prepaid Services Company Limited hat ihren Firmensitz in Floor 27, 25 Canada

Square, E14 5LQ London, Großbritannien (Registernummer 05761861). Die deutsche

Zweigniederlassung von PSC firmiert unter dem Namen paysafecard.com Deutschland,

Zweigniederlassung der Prepaid Services Company Limited (HRB 68659 Handelsregister des

Amtsgerichts Düsseldorf) und ist in der Königsallee 66, 40212 Düsseldorf ansässig; erreichbar

per E-Mail an [email protected].

1.3 PSC führt die Dienstleistungen auf Basis einer Genehmigung zur Herausgabe von E-Geld

aus, die von der englischen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde (Financial Conduct

Authority - FCA) erteilt wurde (FCA Registrierungsnummer 900021). PSC ist berechtigt, diese

Leistungen auf Grund der Regelungen zum EU-Pass über die Zweigniederlassung in

Deutschland anzubieten.

1.4 Mit dem Kauf bzw. mit der Nutzung einer paysafecard erklären Sie sich mit der Geltung

dieser AGB, welche den Vertrag zwischen Ihnen und uns darstellen, einverstanden. Der

Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Vertragssprache ist Deutsch.

1.5 Die AGB werden in der aktuellen Version auf der Webseite von PSC

www.paysafecard.com/de ("PSC Webseite") unter dem Link "AGB" zum Download zur

Verfügung gestellt. Die autorisierten Vertriebsstellen (siehe Punkt 3. dieser AGB) werden

Ihnen auf Nachfrage eine Kopie unserer AGB beim Kauf einer paysafecard zur Verfügung

stellen. Sollten Sie die paysafecard über autorisierte Online-Webshops erwerben, so sind die

AGB auf der betreffenden Internetseite einseh- und abrufbar.

1.6 Sie nehmen zur Kenntnis, dass Ihre paysafecard nicht vom Financial Services

Compensation Scheme (FSCS) von Großbritannien erfasst ist. Weitere Informationen über

paysafecard sowie Antworten auf die häufig gestellten Fragen (FAQ) erhalten Sie auf der PSC

Webseite.

2. Gebühren

2.1 Für die Nutzung von paysafecard gelten folgende Gebühren als vereinbart:

2.1.1 Guthabenabfrage/Transaktionsübersicht gemäß Punkt 4.5: FREI

2

2.1.2 Neuausgabe gemäß der Punkte 3.3, 6.4 und 8.5: FREI

2.1.3 Rücktausch: Für den Rücktausch im Sinne von Punkt 5. der AGB wird im Rahmen

des Rücktausches der Betrag von € 7,50 pro Rücktausch direkt von dem auszuzahlenden

Betrag abgezogen.

2.1.4 Bereitstellungsgebühr: FREI für die ersten 12 Monate ab Erwerb Ihrer paysafecard

und € 2 pro Monat nach Ablauf der 12 Monate. Diese Gebühr wird direkt von Ihrer

paysafecard abgezogen.

2.1.5 Umrechnungsgebühr gemäß Punkt 7.: Bei Transaktionen mit Währungs-

umrechnungen erhebt PSC einen Aufschlag von 2 % des Transaktionsvolumens.

3. Erwerb einer paysafecard

3.1 Die paysafecard kann bei autorisierten Vertriebspartnern ("Vertriebsstellen") gegen

Bezahlung des Nominalwertes erworben werden. Eine Übersicht über autorisierte

Vertriebsstellen in Ihrer Nähe finden Sie auf der PSC Website (www.paysafecard.com/de-

de/kaufen/). Ein Erwerb von paysafecard über das Internet ist ausschließlich über autorisierte

Online-Webshops, gelistet auf der PSC Website zulässig.

3.2 Jeder paysafecard ist eine PIN zugeordnet. Bei Erwerb einer paysafecard wird die

autorisierte Vertriebsstelle Ihnen die paysafecard in Form eines Papierausdruckes

aushändigen, der unter anderem diese PIN sowie die Seriennummer Ihrer paysafecard

enthält. Wenn es sich bei der Vertriebsstelle um einen autorisierten Online-Shop handelt,

werden Sie Ihre PIN in elektronischer Form erhalten. Da elektronische Daten gestohlen oder

zerstört werden können, sollten Sie diese PIN sowie die Seriennummer Ihrer paysafecard

ausdrucken und sicher verwahren.

3.3 Beim Erwerb der paysafecard müssen Sie überprüfen, ob eine PIN und eine Seriennummer

enthalten sind. Sollten Sie die PIN nicht lesen können oder wenn Sie der Meinung sind, dass

Ihre paysafecard in irgendeiner Weise manipuliert worden ist, dann informieren Sie uns

hierüber unverzüglich telefonisch (siehe Hotline Nummer auf www.paysafecard.com) oder per

E-Mail ([email protected]) unter der Angabe der Seriennummer der paysafecard. Um

Ersatz zu erhalten, müssen Sie uns eine Kopie der paysafecard (auf dieser muss die

Seriennummer ersichtlich sein) per E-Mail übermitteln. Nach positiver Überprüfung des

Sachverhaltes ist ein Ersatz möglich.

3.4 Ihre paysafecard ist nicht auf Dritte übertragbar. Es ist verboten, paysafecards über nicht

autorisierte Internetplattformen zu handeln, zu erwerben oder zu verkaufen. Dieses Verbot

bezieht sich explizit auf sogenannte "Tauschbörsen", auf denen paysafecard PINs illegal zum

Kauf angeboten werden. PSC behält sich das Recht vor, paysafecard PINs, die nicht

rechtmäßig erworben wurden, zu blockieren bzw. die Nutzung eines solcherart erworbenen

Guthabens zu Zahlungszwecken zu unterbinden.

4. Nutzung der paysafecard

3

4.1 Sie können die paysafecard nutzen, um bei paysafecard Vertragsunternehmen

("Webshops") im Ausmaß des bestehenden E-Geld-Betrages zu bezahlen. Es gelten die auf der

Webseite des jeweiligen Webshops angeführten Bedingungen für die Akzeptanz von

paysafecard-Zahlungen. Für die Benutzung von paysafecard benötigen Sie Zugang zu einem

internetfähigen Rechner, wobei im Browser Java-Script aktiviert oder ein Flash Plugin

installiert sein muss.

4.2 Beim Bezahlen mit Ihrer paysafecard werden Sie zur Eingabe Ihrer paysafecard PIN

aufgefordert. Mit der Eingabe der paysafecard PIN erteilen Sie unwiderruflich die

Ermächtigung zur sofortigen Abbuchung des Zahlungsbetrags für das jeweilige Produkt bzw.

die jeweilige Dienstleistung von Ihrer paysafecard. Gleichzeitig ermächtigen Sie uns

unwiderruflich, die Durchführung dieser Abbuchung und die Überweisung an den Webshop zu

veranlassen.

4.3 In einer Bezahltransaktion können maximal 3 paysafecard PINs bis zu einem maximalen

Transaktionsbetrag von 30 Euro kombiniert genutzt werden. Diese Kombinationsmöglichkeit

besteht nicht für die Ladung des „my paysafecard“ Zahlungskontos. Die Kombination von in

Deutschland erworbenen paysafecard PINs mit paysafecard PINs, die in anderen Ländern

erworben wurden, ist nicht möglich.

4.4 Der Erwerb von Gutscheinen über den von der paysafecard.com Wertkarten Vertriebs

GmbH betriebenen Gutscheinshop über paysafecard PINs ist nicht möglich. Entsprechende

Gutscheine können nur über das „my paysafecard“ Zahlungskonto erworben werden.

4.5 Sie können das Guthaben Ihrer paysafecard ("Guthabenabfrage") sowie die mit der

paysafecard durchgeführten Transaktionen ("Transaktionsübersicht") jederzeit auf der PSC

Website einsehen.

Hinweis: Aufgrund geldwäscherechtlicher Vorgaben und zur Risikominimierung kann beim

Erwerb und bei der Nutzung der paysafecard eine vorherige Registrierung bzw.

Kundenidentifizierung erforderlich sein.

5. Ihr Recht auf Rücktausch

5.1 Sie sind berechtigt, jederzeit den Rücktausch des sich auf Ihrer paysafecard befindlichen

E-Geld-Betrages zu verlangen, indem Sie die Seriennummer der betreffenden paysafecard,

das auf Ihrer paysafecard befindliche Restguthaben, Ihren vollständigen Vornamen und

Namen, Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer, eine lesbare Kopie Ihres Lichtbildausweises,

eine lesbare Kopie Ihrer paysafecard sowie Ihr persönliches Bankkonto innerhalb

Deutschlands samt IBAN und BIC, auf das wir den Betrag überweisen sollen, an uns

übermitteln. Eine Beschreibung der Kontaktmöglichkeiten befindet sich auf der PSC Webseite.

Eine Auszahlung des auf Ihrer paysafecard befindlichen E-Geld-Betrages in bar ist nicht

möglich.

5.2 Für den Rücktausch von E-Geld besteht kein Mindestbetrag, der auf der paysafecard

bestehende E-Geld-Betrag muss jedoch ausreichen, um die im Rahmen des konkreten

Rücktausches anfallenden Gebühren zu decken. Für einen Rücktausch während laufender

Vertragsdauer sowie einen Rücktausch über ein Jahr nach Vertragsende fallen die unter Punkt

2. genannten Gebühren an.

4

5.3 Im Fall eines Rücktausches veranlasst PSC die Überweisung des vom Kunden gewählten

Betrags abzüglich der anfallenden Gebühren auf ein vom Kunden genanntes Bankkonto

innerhalb Deutschlands. Zwecks Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ist PSC berechtigt

und verpflichtet, den Kunden aufzufordern, seine Identität zu bestätigen, bevor der

Erstattungsantrag positiv erledigt werden kann. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden,

dass PSC im Rahmen des Rücktauschvorganges seine Identität vor Auszahlung des

Rücktauschbetrages prüft, um das Risiko von Betrug zu verhindern sowie

geldwäscherechtliche Richtlinien und andere rechtliche Vorgaben einzuhalten.

5.4 Ein Rücktausch von paysafecard PINs, die dem Kunden im Rahmen einer

Werbeaktion/Promotion ausgegeben wurden, ist ausgeschlossen, sofern es sich bei diesen

Beträgen nicht um E-Geld handelt.

6. Kündigung

6.1 Nach diesen AGB haben Sie das Recht, Ihre paysafecard jederzeit während der

Vertragslaufzeit zu kündigen und sich auch das betreffende Guthaben entsprechend Punkt 5.

auszahlen zu lassen. Sollten Sie Ihre paysafecard im Rahmen des Fernabsatzes unter

ausschließlicher Anwendung von Fernkommunikationsmittel erworben haben (z.B. Online, am

Verkaufsautomat oder Ähnliches), haben Sie das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab Erwerb

vom Vertrag gebührenfrei zurückzutreten.

6.2 Wenn Sie kündigen, werden wir die paysafecard sperren, damit sie nicht mehr benutzt

werden kann. Die Erstattung eines Betrages, den Sie bis zum Zeitpunkt der Sperrung bereits

für eine Ware oder Dienstleistung verwendet haben, können Sie nicht verlangen.

6.3 Bei Kündigung werden wir für den Rücktausch aller ungenutzten E-Geld-Beträge Sorge

tragen, sofern Sie uns die nach Punkt 5. erforderlichen Informationen und Dokumente

übermittelt haben und alle Transaktionen sowie die angefallenen Gebühren abgebucht worden

sind.

Hinweis: Die AGB Bestimmungen, welche uns zur Verrechnung einer Rücktauschgebühr nach

Vertragsbeendigung berechtigen, gelten auch nach Beendigung dieses Vertrages.

6.4 Wir sind berechtigt, eine paysafecard unverzüglich zu sperren oder den Vertrag zu

kündigen, wenn unsererseits der Verdacht eines Betruges oder Missbrauches oder sonstige

Sicherheitsbedenken bestehen oder wenn wir hierzu gesetzlich verpflichtet sein sollten. Dies

gilt insbesondere, wenn der Verdacht besteht, dass Sie paysafecards bei Tauschbörsen oder

dergleichen entgeltlich oder unentgeltlich erworben haben. Sollten diese Sicherheitsbedenken

ausgeräumt werden, werden wir Ihnen auf Verlangen eine Ersatz-paysafecard mit dem Wert

der gesperrten paysafecard ausstellen.

7. Währung

7.1 Die paysafecard PINs werden in Euro (€) herausgegeben. Alle Abbuchungen von Ihrer

paysafecard erfolgen in Euro.

5

7.2 Jegliche Zahlungen in einer anderen Währung als Euro werden von uns zu dem im

Zeitpunkt der Durchführung der Transaktion geltenden Wechselkurs in Euro umgerechnet.

Unsere geltenden Wechselkurse (Wechselkurse veröffentlicht von einer österreichischen Bank)

sind jederzeit auf der PSC Website (www.paysafecard.com/de-de/waehrungsrechner/)

einsehbar.

7.3 Bei Zahlungen in einer anderen Währung als Euro fällt eine Umrechnungsgebühr gemäß

Punkt 2.1.5. an. Wechselkurs und Gebühr werden dem Kunden vor Durchführung der

Transaktion auf Verlangen angezeigt.

8. Geheimhaltung und Verhalten im Missbrauchsfall

8.1 Sie sind verpflichtet, Ihre paysafecard sicher zu verwahren und Ihre PIN gegen die

unbefugte Verwendung durch Dritte zu schützen. Teilen Sie Ihre PIN im eigenen Interesse

keinem Dritten mit.

8.2 Betrachten Sie Ihre paysafecard wie Bargeld. Wenn Sie Ihre paysafecard verlieren, wird

diese nicht ersetzt. Bitte beachten Sie, dass Sie bei Verlust oder Diebstahl einen Teil oder das

gesamte auf der paysafecard befindliche Guthaben verlieren können.

8.3 Um Missbrauch durch Ausspähen Ihrer PIN über das Internet zu verhindern, haben Sie

sich vor Eingabe Ihrer PIN zu vergewissern, dass es sich um das Zahlungsfenster von PSC

unter der Webseite mit der URL https://customer.cc.at.paysafecard.com handelt und das

paysafecard Sicherheitszertifikat in der Adresszeile des Browsers ersichtlich ist.

8.4 Sollten Sie einen Verlust oder Diebstahl Ihrer paysafecard, die missbräuchliche

Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung Ihrer paysafecard feststellen, so

haben Sie uns unverzüglich telefonisch siehe Hotline Nummer auf www.paysafecard.com) zu

unterrichten, damit der auf der paysafecard verbliebene Betrag umgehend gesperrt werden

kann ("Sperranzeige"). Dasselbe gilt, wenn Sie den Verdacht haben, dass eine andere Person

unberechtigt Kenntnis Ihrer PIN erlangt hat, eine missbräuchliche Verwendung oder eine

sonstige nicht autorisierte Nutzung Ihrer paysafecard vorliegt. Um eine paysafecard sperren

zu können, ist die Angabe der Seriennummer erforderlich. Sie haben jeden Missbrauch auch

unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen.

8.5 Nach erfolgter Sperre, können Sie, außer Sie haben die Sperre in betrügerischer Absicht

veranlasst, die Ausgabe einer Ersatz-paysafecard des Restwertes der gesperrten paysafecard

verlangen. Bevor wir eine neue paysafecard ausgeben, haben Sie uns einen Nachweis über

den Erwerb der gestohlenen/missbrauchten paysafecard zur Verfügung zu stellen. Im Fall des

Diebstahls einer paysafecard haben Sie uns darüber hinaus das betreffende Aktenzeichen der

zuständigen Polizeidienststelle mitzuteilen. Ein Ersatz des bis zur Sperranzeige verbrauchten E-

Geld-Betrages ist ausgeschlossen.

Hinweis: Die Mitarbeiter von PSC werden Sie niemals auffordern, Ihre paysafecard PIN uns

oder Dritten gegenüber telefonisch, per E-Mail oder auf andere Weise bekannt zu geben.

paysafecard PINs sind ausschließlich direkt auf der Webseite von PSC sowie über das PSC

Zahlungsfenster einzugeben. Wenn Sie Zweifel im Hinblick auf die Echtheit der Webseite

haben, kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice unter [email protected].

6

9. Beschwerden

9.1 Sollten Sie in irgendeiner Weise unzufrieden mit Ihrer paysafecard sein oder mit der Art

und Weise, wie wir unseren Service gestalten, so teilen Sie uns dies per E-Mail

an [email protected] mit, damit wir den Sachverhalt für Sie untersuchen können. Jede

Ihrer Beschwerden wird zügig und angemessen bearbeitet werden.

9.2 Für ungelöste Beschwerden kann sich der Kunde auch an das Financial Ombudsman

Service in South Quay Plaza, 183 Marsh Wall, London E14 9SR, +44 (0)20 7964 0500 (für

Gespräche von außerhalb Großbritanniens) und per E-Mail: complaint.info@financial-

ombudsman.org.uk, wenden. Zudem kann der Kunde wegen behaupteter Verstöße schriftlich

oder zur Niederschrift unter Angabe von Sachverhalt und Beschwerdegrund Beschwerde bei

der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einlegen. Es steht ferner das

außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren nach § 14 Unterlassungsklagengesetz offen.

10. Haftung von PSC

10.1 Die Haftung von PSC ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Im Fall der

Verletzung von Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von

Bedeutung sind ("wesentliche Vertragspflichten"), haften wir auch für leichte Fahrlässigkeit,

begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Jegliche Haftung von PSC ist

beschränkt auf unmittelbare Schäden. Soweit die Haftung von PSC ausgeschlossen,

beschränkt oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten,

Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von PSC.

10.2 PSC übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt, Unruhen, Krieg,

Naturkatastrophen oder anderen Ereignissen außerhalb der zumutbaren Kontrolle eintreten..

10.3 Die ununterbrochene Verfügbarkeit des paysafecard Systems wird nicht garantiert. Über

vorhersehbare technische Wartungsarbeiten, die die Benutzbarkeit des paysafecard Systems

beeinträchtigen oder verhindern, werden wir Sie rechtzeitig auf der PSC Webseite informieren.

Aus der vorübergehenden Nicht-Verfügbarkeit des paysafecard Systems können Sie keinerlei

Ansprüche gegen uns ableiten.

10.4 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse, -beschränkungen und -begrenzungen gelten

nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Schäden aus der Verletzung

des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

10.5 Wir übernehmen keine Verantwortung oder Haftung für die Qualität, Sicherheit,

Gesetzesmäßigkeit oder irgendeinen anderen Aspekt der über paysafecard bezahlten Waren

und/oder Dienstleistungen. Streitigkeiten betreffend Geschäfte, welche über das paysafecard

System bezahlt wurden, sind direkt mit dem Vertragsunternehmen zu regeln.

10.6 Sie sind verpflichtet, uns Schäden unverzüglich anzuzeigen. Wir sind berechtigt,

Informationen über Schäden von Ihnen anzufordern, die vor dem Hintergrund der vorstehend

genannten Haftungsregelungen relevant sind oder sein können, um sicher zu stellen, dass wir

so früh wie möglich über die erforderlichen Informationen verfügen, um Maßnahmen zur

Schadensminderung ergreifen zu können.

7

10.7 Für den Fall, dass Sie Ihre paysafecard nicht in Übereinstimmung mit diesen AGB

benutzen oder wir herausfinden, dass Sie die paysafecard in betrügerischer Weise benutzen,

behalten wir uns das Recht vor, Ihnen alle angemessenen Kosten zu berechnen, die uns

entstehen, weil wir Maßnahmen einleiten müssen, um Sie an der weiteren Nutzung dieser

paysafecard zu hindern. Weiterhin behalten wir uns das Recht vor, Entschädigung für alle

Geldbeträge, die wir aufgrund Ihrer Handlungen aufbringen müssen, gegen Sie geltend zu

machen.

11. Datenschutz

Bei Erwerb und Nutzung der paysafecard werden personenbezogene Daten des Kunden

erhoben und verwendet, soweit dies für die Durchführung der Leistungen, zur

Zurverfügungstellung des Systems sowie aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen notwendig ist,

oder Sie uns diese zur Verfügung stellen. Zum Zweck der System- und Missbrauchssicherheit

verwenden wir Cookies. Die Annahme dieser Cookies ist eine Voraussetzung für die

Verwendung unserer Webseite. Zudem werden wir Ihnen Informationen betreffend

Werbeaktionen, Promotions und sonstige Vorteile zukommen lassen, sofern Sie sich bereit

erklärt haben, derartige Informationen zu erhalten. Bitte beachten Sie dazu die

Datenschutzrichtlinien unter www.paysafecard.com/de-de/datenschutz/.

12. Änderung der AGB

12.1 PSC ist berechtigt, diese AGB zu ändern. Änderungen werden auf der PSC Website 2

(zwei) Monate vor ihrem Inkrafttreten bekannt gegeben. Sie sollten die PSC Website

hinsichtlich solcher Änderungen regelmäßig überprüfen. Es wird vereinbart, dass Ihre

Zustimmung zur vorgeschlagenen Änderung als erteilt gilt, wenn Sie Ihre Ablehnung nicht vor

dem Zeitpunkt des vorgeschlagenen Wirksamwerdens der Änderung schriftlich anzeigen, da

die Änderungen ansonsten als akzeptiert gelten und wirksamer Bestandteil des Vertrags mit

Ihnen werden.

12.2 Sie sind berechtigt, den Vertrag mit PSC vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der

Änderung fristlos zu kündigen. In diesem Fall wird Ihnen keine Rücktauschgebühr berechnet.

PSC wird Sie in der Ankündigung der Vertragsänderung nochmals auf die Folgen Ihres

Schweigens sowie auf Ihr Recht zur kostenfreien und firstlosen Kündigung hinweisen. Für

weitere Informationen verweisen wir auf die Punkte 5. (Rücktausch) und 6. (Kündigung).

12.3 Die bloße Erweiterung der Funktionalität, die Einführung neuer Dienstleistungen oder die

Änderung der Zahlungsmethoden sowie der Vertragsunternehmen bewirken keine Änderung

des Vertrags.

13. Übertragung der Vertragsbeziehung

13.1 Wir sind berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit Ihnen jederzeit an ein

anderes Unternehmen zu übertragen, wobei wir Ihnen dies mindestens 2 Monate zuvor auf

der PSC Website anzeigen. Ihre Rechte werden in diesem Fall nicht beeinträchtigt.

8

13.2 Sollten Sie mit der Übertragung nicht einverstanden sein, sind Sie berechtigt, bis zum

Inkrafttreten der Übertragung den Vertrag mit sofortiger Wirkung kostenlos zu kündigen. Für

weitere Informationen verweisen wir auf die Punkte 5. (Rücktausch) und 6. (Kündigung).

14. Mitteilungen

Die Kommunikation mit Ihnen und Mitteilungen an Sie erfolgen in deutscher oder englischer

Sprache.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

15.1 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der

bankaufsichtsrechtlichen Regeln, welche sich dem Herkunftslandprinzip gemäß nach

englischem Recht richten.

15.2 Soweit einzelne Klauseln oder Teile einzelner Klauseln unwirksam sein sollten, so berührt

dies die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht.

PS-2

0120

6-D

E-G

UID

LIN

ES

POS Richtlinien für den Vertrieb von paysafecardStand Juni 2012

I. Allgemeines paysafecard wird von paysafecard.com Deutschland, Zweigniederlassung der Prepaid Services Company Limited, (“paysafecard.com Deutschland”), die über eine E-Geld Lizenz in Großbritannien verfügt, herausgegeben (Issuing).

II. Gesetzliche Anforderungen Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (Geldwäschegesetz – GwG, Kreditwesengesetz – KWG) in Deutschland sind sämtliche Vertriebsstellen

dazu verpflichtet, pro Geschäftsvorgang nicht mehr als 100 EUR paysafecard PINs an einen individuellen Endkunden zu verkaufen. Für die Ermittlung des Betrags von 100 EUR müssen dabei mehrere Erwerbsvorgänge in einem Kalendermonat addiert werden, wenn für die Vertriebsstelle

offenkundig ist, dass zwischen ihnen eine Verbindung besteht.

Dies ist insbesondere der Fall, wenn

der Kunde versucht, paysafecard PINs im Wert von mehr als 100 EUR in einer Transaktion zu erwerben; der Kunde innerhalb kürzester Zeit mehrmals paysafecard PINs zu kaufen beabsichtigt; der Kunde mehrere paysafecard PINs für sich und Drittpersonen erwerben möchte.

Sofern der Kunde paysafecard PINs im Gegenwert von mehr als 100 EUR erwerben möchte, muss die Vertriebsstelle den Endkunden vor der Bezahlung identifizieren (siehe dazu Punkt III.).

Ein Rücktausch von paysafecard PINs in Bargeld an der Vertriebsstelle ist ausgeschlossen. Infos zu den Rücktauschmöglichkeiten finden Sie unter: www.paysafecard.com

Für Vertriebsstellen besteht die gesetzliche Verpflichtung (§ 11 GwG), Geldwäscheverdachtsfälle umgehend an die zuständige Behörden (dies sind die zuständigen Landeskriminalämter sowie das Bundeskriminalamt – Zentralstelle für Verdachts meldungen; eine Liste der zuständigen Behörden finden Sie unter www.paysafecard.com/100euro) zu melden. Zudem sind Verdachtsfälle an paysafecard.com Deutschland zu melden per Mail an: [email protected]

III. Maßnahmen zur Identifizierung Zur Identifizierung des Kunden müssen zwingend folgende Daten erhoben werden:

Vor- und Nachname Geburtsort und -datum Staatsangehörigkeit Anschrift Nummer des amtlichen Lichtbildausweises Seriennummer des/der Voucher

Die Richtigkeit dieser Daten muss anhand eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises überprüft werden. Die Vertriebsstelle muss das Foto überprüfen und sicherstellen, dass die Details des Dokuments den Kunden genau identifizieren. Ferner wird empfohlen, eine Kopie jedes überprüf-ten Reisepasses bzw. Personalausweises anzufertigen und diese für mindestens fünf Jahre aufzubewahren.

Informieren Sie alle Ihre Mitarbeiter und Ihre Vertriebspartner über die aufgelisteten Verpflichtungen dieser POS-Richtlinie. Bei Fragen wenden Sie sich an [email protected] oder rufen uns an unter Tel.: 00800 0729 7233.

IV. Empfehlungen zur Vermeidung von Betrugsversuchen: Keine (telefonische) Weitergabe von PINs. Keine Ausgabe von Vouchern zu „Testzwecken“.

V. Jugendschutzbestimmungen: Unsere Produkte können an Minderjährige verkauft werden. Bei minderjährigen Kunden, d.h. Kunden, die jünger als 18 Jahre sind, ist insbesondere das Vorliegen ausreichender Geschäftsfähigkeit zu prüfen, da bei Reklamation durch die Erziehungsberechtigten der Kauf im Fall mangelnder

Geschäftsfähigkeit grundsätzlich rückabgewickelt werden muss. Im Überblick stellt sich die Geschäftsfähigkeit wie folgt dar:

Unmündige Minderjährige (7 bis 17 Jahre) sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können aber altersübliche, geringfügige Geschäfte des täglichen Lebens schließen, wobei mit steigendem Alter der Umfang der Geschäfte zunimmt.

Ein Vertrag, der mit einem Minderjährigen ohne Zustimmung der gesetzlichen Vertreter abgeschlossen wird, ist wirksam, wenn die Zahlung des Betrages für die Produkte (z.B. paysafecard) mit Mitteln bewirkt wird, die ihm zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung überlassen wurden (sog. „Taschengeld“-Paragraph). Da es somit keine festen Grenzen gibt, dienen die folgenden Beträge ausschließlich zur Orientierung und können eine Prüfung im Einzelfall nicht ersetzen:

12-13 Jahre: maximal 20 EUR 14-15 Jahre: maximal 40 EUR 16-18 Jahre: maximal 70 EUR

Ab 18 Jahre besteht grundsätzlich keine Begrenzung, sofern nicht eine erkennbare Geschäftsunfähigkeit vorliegt. Die geldwäscherechtlichen Bestimmungen zur Identifizierung bleiben davon unberührt. Die Aufstellung ist nicht verbindlich und auch nicht produktspezifisch.

Wir stehen Ihnen für Fragen jederzeit gerne zur Verfügung: Tel. +43 (1) 720 83 80 - 0 oder schreiben Sie uns eine Mail: [email protected]

Fragen und Antworten für die Vertriebsstelle von E-Geld zum neuen Geldwäschegesetz

Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz (GWG)

Identifizierung der auftretenden Person durch Ausweisprüfung

Betrifft den Verkauf von: paysafecard, Ukash, Cash Ticket

Name, Vorname: _______________________________________________________

Straße, Hausnummer: ______________________________________________________

PLZ, Ort: ______________________________________________________

Geburtsdatum: ______.______.______

Geburtsort: _______________________________________________________

Ausweisart, Ausweisnr.: _______________________________________________________

Ausstellende Behörde: _______________________________________________________

Ausstellungsdatum: _______________________________________________________

Staatsangehörigkeit: _______________________________________________________

Zur Erfassung der Seriennummer gibt es folgende Optionen:

1. Bitte diesem Formular einfach den Händlerbeleg beilegen.

(wird vom e-va Terminal generiert)

ODER

2. Bitte die folgenden Daten erfassen (siehe die Tabelle unten):

Die Aufbewahrungsfrist beträgt 5 Jahre ab dem 31.12. des Jahres, in

dem das jeweilige Guthaben verkauft wurde.

Datum Produkt Seriennummer


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