Netzausbauin NiedersachsenConneforde – Cloppenburg – Merzen
Inhalt
Vorwort 5
TenneT im Dialog 6
Ein starkes Netz für Niedersachsen 8
Leitungsbau in Niedersachsen 10 Conneforde – Cloppenburg – Merzen
Grundsätze der Planung 12
Das Genehmigungsverfahren 14
Energie von See an Land 16
Technologie und Umsetzung 18
Die Freileitung 19
Das Erdkabel 20
Mensch, Sicherheit und Umwelt 22
Nutzung von Grundstücken 24
Glossar 25
Ihr Team für das Projekt vor Ort 26
Liebe Leserin, lieber Leser!
Die Energiewende ist ein ehrgeiziges Projekt. Im Jahr 2050 will Deutschland
80 Prozent der Stromversorgung mit erneuerbaren Energien abdecken.
Schon jetzt wird im Norden mehr Energie produziert, als vor Ort gebraucht
wird – zum Beispiel durch Windenergieanlagen vor und in der Nordsee.
Weiter südlich fehlt diese Energie. Um weiterhin Industrie und Privathaushalte
rund um die Uhr zuverlässig mit Strom zu versorgen, bauen wir neue Leitungen.
Die geplante Verbindung von Conneforde über Cloppenburg in den Raum
Merzen ist eine davon.
Wir planen nicht über die Köpfe der Bürger hinweg, sondern mit ihnen
gemeinsam. Aus diesem Grund suchen wir den Dialog mit den Menschen in
der Region. Ob auf Informationsmärkten mit mehreren hundert Interessierten,
im persönlichen Gespräch oder in unserem planungsbegleitenden Dialog-
forum mit Vertretern von Kreisen, Gemeinden und Bürgerinitiativen –
wir machen unsere Planung transparent!
Dazu soll auch diese Broschüre dienen. Auf den folgenden Seiten stellen wir
Ihnen den aktuellen Stand des Projekts Conneforde – Cloppenburg – Merzen
vor. Wir erläutern Ihnen, warum wir die Leitung brauchen und wie das
Genehmigungsverfahren abläuft. Und wir zeigen Ihnen, wie wir die Leitung
bauen - als oberirdische Freileitung sowie mit unterirdisch verlaufenden
Erdkabelabschnitten.
Und: Wir möchten Sie nicht nur informieren, sondern auch einladen:
Bringen Sie Ihre Ideen und Anregungen ein – und gestalten Sie mit uns
die Energiewende vor Ort!
Bernd Stark Janina Schultze
Gesamtprojektleiter Referentin für Bürgerbeteiligung
TenneT TSO GmbH TenneT TSO GmbH
Vorwort 5
TenneT möchte die Energiewende gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bür-gern, Kommunen und allen gesellschaftlichen Interessengruppen umsetzen.
Wir gestalten die Planungen so offen und transpa-
rent wie möglich. Noch vor dem eigentlichen Ge-
nehmigungsverfahren suchen wir den Dialog mit
den Menschen der Region. Auf diese Weise können
Sie ihre Anliegen frühzeitig an uns herantragen und
wir diese umfassend prüfen.
Seit Beginn unserer Planungen tauschen wir uns
intensiv aus mit Vertretern von Kreisen und Gemein-
den, Umwelt- oder Landwirtschaftsverbänden so-
wie mit den Bürgerinnen und Bürgern. In vielen
Gesprächen haben wir zum Beispiel Hinweise zum
Leitungsverlauf und den Standorten der beiden
Umspannwerke erhalten. Wir haben alle Hinweise
geprüft, abgewogen und auf dieser Basis schließlich
einen Trassenkorridor von Conneforde bis Cloppen-
burg benannt.
Auch nach diesem Meilenstein setzen wir unseren
Dialog fort! Nachdem der Korridor fest steht, wird
im Planfeststellungsverfahren geprüft, wo genau
die Stromleitung innerhalb dieses Korridors verlau-
fen soll. Dazu zählt die Festlegung der einzelnen
Maststandorte sowie der genauen Erdkabelab-
schnitte. Auch hier legen wir Wert auf die Meinun-
gen der Menschen vor Ort.
Unser Ziel ist es, gemeinsam im Dialog mit den
Bürgerinnen und Bürgern zu planen. Wir informieren
offen und transparent. Janina Schultze, unsere
Referentin für Bürgerbeteiligung, steht für Ihre
Fragen und Vorschläge zur Verfügung. Ob per
E-Mail oder Telefon, im persönlichen Gespräch
vor Ort oder in unserem Bürgerbüro.
TenneT im Dialog
Ihre Ideen helfen uns dabei, unsere Planungen – wo immer es möglich ist – zu verbessern!
Weitere Informationen zum Dialog rund um die Leitung
Conneforde – Cloppenburg – Merzen finden Sie hier:
www.tennet.eu/de/unser-netz/onshore-projekte-
deutschland/conneforde-cloppenburg-merzen/
6
Janina Schultze Referentin für Bürgerbeteiligung
Karlstraße 23
26123 Oldenburg
T +49 (0)441 969428-17
F +49 (0)441 969428-19
VerbundenVerantwortlich
7
Die große Mehrheit der Deutschen ist für die Ener-
giewende. Doch sie bringt auch deutliche Verände-
rungen – zum Beispiel für das deutsche Stromnetz.
Früher wurden Kraftwerke dort gebaut, wo der
Strom benötigt wurde. So wurde die Energie über
kurze Strecken direkt zu den Verbrauchern ge-
bracht. Aber Windräder und Solaranlagen stehen
nicht unbedingt in der Nähe der Verbraucher, son-
dern dort, wo sie am meisten Energie produzieren
können – also in besonders windreichen oder be-
sonders sonnigen Gebieten.
Im windreichen Norden produzieren Niedersachsen
und Schleswig-Holstein zum Beispiel mehr Energie,
als sie selbst benötigen. Im Süden Deutschlands
fehlt diese Energie, insbesondere durch die Ab-
schaltung der Kernkraftwerke: In zehn Jahren wer-
den die südlichen Bundesländer im Schnitt 40 Pro-
zent ihres jährlichen Stromverbrauchs importieren
müssen. Deshalb braucht die Energiewende starke
und stabile Netze, um den Strom aus erneuerbaren
Energien in die Steckdosen der Verbraucher zu brin-
gen und Industriestandorte langfristig zu sichern.
Transparente Netzplanung
Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber sind
beauftragt, einen gemeinsamen nationalen Netzent-
wicklungsplan (NEP) und einen Offshore-Netzent-
wicklungsplan (O-NEP) zu erstellen.
Der gemeinsame nationale Netzentwicklungsplan
muss alle wirksamen Maßnahmen zur bedarfsge-
rechten Optimierung, Verstärkung und zum Ausbau
des Netzes enthalten, die in den nächsten zehn
Jahren für einen sicheren und zuverlässigen Netz-
betrieb erforderlich sind (§12b EnWG). Der O-NEP
zeigt alle wirksamen Maßnahmen zur bedarfsge-
rechten Optimierung, Verstärkung und zum Ausbau
der Offshore-Anbindungsleitungen (§17b EnWG).
Die Netzentwicklungspläne werden durch die Bun-
desnetzagentur (BNetzA) überprüft und bestätigt.
Grundlage von NEP und O-NEP ist ein von der
Bundesnetzagentur genehmigter Szenariorahmen.
Er beschreibt die Rahmenbedingungen für die Netz-
entwicklung wie z. B. installierte Erzeugungskapazi-
täten und Stromverbrauch.
Der Szenariorahmen und beide Netzentwicklungs-
pläne werden öffentlich mehrmals konsultiert. Da-
durch können alle interessierten Bürger, Experten
und Institutionen ihre Perspektiven und ihr Wissen
in den Prozess der Netzentwicklungsplanung ein-
bringen.
Der bestätigte Netzentwicklungsplan ist dann die
Grundlage für den Bundesbedarfsplan.
Das aktuelle Bundesbedarfsplangesetz von 2015
benennt 43 Vorhaben, die für eine sichere Strom-
versorgung dringend nötig sind. Diese Projekte
umfassen etwa 2.550 Kilometer neue Höchstspan-
nungsleitungen sowie eine Verstärkung des beste-
henden Netzes auf rund 3.100 Kilometer.
Das Leitungsbauprojekt Conneforde – Cloppenburg
– Merzen ist als Vorhaben Nr. 6 Teil des Bundes-
bedarfsplans und wurde von der BNetzA im NEP
2014 bestätigt. TenneT hat daher den gesetzlichen
Auftrag, das Projekt zu realisieren.
Zuverlässige Netze für die Energiewende
Ein starkes Netz für Niedersachsen
88
Nordsee
SuedLink
Korridor A Lüneburg
Celle
Hannover
Göttingen
Osnabrück
Dörpen
Wilhelmshaven18
5a
911
5b
6 10
7
32
4
Dörpen/West
Elsfleth/West
Dollern
Hamburg/Nord
Mecklar
Stade
Halbemond
1
2
3
6
4
5
Emden/Ost Conneforde
Cloppenburg
Merzen
Meppen
Fedderwarden
Ganderkesee
Landes-bergen
Wahle
St. Hülfe
Nordrhein-Westfalen
Hessen
Thüringen
Nieder-sa chsen
Schleswig-Holstein
NL
Hamburg
Leitungsbauprojekte in Niedersachsen(Stand: Mai 2017)
Drehstromübertragung:
1 Halbemond – Emden/Ost
2 Wilhelmshaven – Conneforde
3 Elsfleth/West – Dollern
4 Dörpen/West – Niederrhein (Amprion)
5 Conneforde – Cloppenburg/Ost – Merzen (Amprion) Abschnitt 5a: Conneforde – Cloppenburg/Ost Abschnitt 5b: Cloppenburg/Ost – Merzen
6 Ganderkesee – Sankt Hülfe (Amprion)
7 Wahle – Mecklar
8 Emden/Ost – Conneforde
9 Raum Stade
10 Dollern – Landesbergen
11 Hamburg/Nord – Dollern
Gleichstromübertragung (HGÜ):
SuedLink: in Vorbereitung befindliche Gleichstromverbindung Als länderübergreifendes Verfahren wird SuedLink im Rahmen einer Bundesfachplanung genehmigt.
Korridor A (Amprion): Von Emden/Ost bis Osterath
Offshore-Anbindungen:
Offshore-Netzanbindungen in Planung oder im Bau
1 BorWin3
2 DolWin5
3 DolWin3
4 BorWin5
5 DolWin6
6 Nordergründe
bestehende 380-kV-Leitung
bestehende 220-kV-Leitung
bestehende Offshore-Netzanbindung
Offshore-Konverterstation Offshore-Umspannwerk Umspannwerk
Schaltanlage
Übergabepunkt an Amprion (am Mast oder in einem Umspannwerk)
Nordsee
SuedLink
Korridor A Lüneburg
Celle
Hannover
Göttingen
Osnabrück
Dörpen
Wilhelmshaven18
5a
911
5b
6 10
7
32
4
Dörpen/West
Elsfleth/West
Dollern
Hamburg/Nord
Mecklar
Stade
Halbemond
1
2
3
6
4
5
Emden/Ost Conneforde
Cloppenburg
Merzen
Meppen
Fedderwarden
Ganderkesee
Landes-bergen
Wahle
St. Hülfe
Nordrhein-Westfalen
Hessen
Thüringen
Nieder-sa chsen
Schleswig-Holstein
NL
Hamburg
Leitungsbauprojekte in Niedersachsen(Stand: Mai 2017)
Drehstromübertragung:
1 Halbemond – Emden/Ost
2 Wilhelmshaven – Conneforde
3 Elsfleth/West – Dollern
4 Dörpen/West – Niederrhein (Amprion)
5 Conneforde – Cloppenburg/Ost – Merzen (Amprion) Abschnitt 5a: Conneforde – Cloppenburg/Ost Abschnitt 5b: Cloppenburg/Ost – Merzen
6 Ganderkesee – Sankt Hülfe (Amprion)
7 Wahle – Mecklar
8 Emden/Ost – Conneforde
9 Raum Stade
10 Dollern – Landesbergen
11 Hamburg/Nord – Dollern
Gleichstromübertragung (HGÜ):
SuedLink: in Vorbereitung befindliche Gleichstromverbindung Als länderübergreifendes Verfahren wird SuedLink im Rahmen einer Bundesfachplanung genehmigt.
Korridor A (Amprion): Von Emden/Ost bis Osterath
Offshore-Anbindungen:
Offshore-Netzanbindungen in Planung oder im Bau
1 BorWin3
2 DolWin5
3 DolWin3
4 BorWin5
5 DolWin6
6 Nordergründe
bestehende 380-kV-Leitung
bestehende 220-kV-Leitung
bestehende Offshore-Netzanbindung
Offshore-Konverterstation Offshore-Umspannwerk Umspannwerk
Schaltanlage
Übergabepunkt an Amprion (am Mast oder in einem Umspannwerk)
9
Conneforde – Cloppenburg – Merzen
Weser
Hatten
Barßel
RastedeLandkreis Ammerland
Landkreis Leer
Landkreis Emsland
Landkreis Diepholz
Niedersachsen
Landkreis Friesland
Landkreis Wesermarsch
Landkreis Oldenburg
Landkreis Cloppenburg
Landkreis Vechta
Apen
Wiefelstede
Bad Zwischenahn
Edewecht
Wardenburg
Garrel
Cappeln
Emstek
Hölting-hausen
Bösel
Großenkneten
Ahlhorn
Oldenburg
Cloppenburg
Westerstede
Friesoythe
Molbergen
Lastrup
A29
A29
A28
A28
A1
Conneforde – Cloppenburg – MerzenAbschnitt Nord380-kV-Leitungsbau (Stand: Juni 2017)
Trassenkorridor
Abschnitt 51a (Nord): Vorzugskorridor
Erdkabelprüfabschnitt
Abschnitt 51b (Süd): Trassenkorridore
Alternativ-Suchraum Umspannwerk
Vorzugs-Suchraum Umspannwerk
Bestandsleitung
Grenzen
380-kV-Leitung
220-kV-Leitung
Landkreis
Gemeinde
Das Projekt im Überblick
Conneforde – Raum Cloppenburg
• Netzverstärkung 380-kV-Leitung in bestehender
Trasse
• Verstärkung des Umspannwerks Conneforde
• Neubau von zwei 380-kV-Umspannwerken im
Raum Cloppenburg
• Bau als Freileitung mit Erdkabelabschnitten
• Länge: ca. 70 km
• Im NEP: Maßnahme 51a
Raum Cloppenburg – Raum Merzen
• Neubau 380-kV-Leitung
• Neubau 380-kV-Umspannwerk in Merzen
• Länge: ca. 55 km
• Im NEP: Maßnahme 51b
Trassenlänge insgesamt: ca. 125 km
(TenneT: ca. 85 km)
Weser
Hatten
Barßel
RastedeLandkreis Ammerland
Landkreis Leer
Landkreis Emsland
Landkreis Diepholz
Niedersachsen
Landkreis Friesland
Landkreis Wesermarsch
Landkreis Oldenburg
Landkreis Cloppenburg
Landkreis Vechta
Apen
Wiefelstede
Bad Zwischenahn
Edewecht
Wardenburg
Garrel
Cappeln
Emstek
Hölting-hausen
Bösel
Großenkneten
Ahlhorn
Oldenburg
Cloppenburg
Westerstede
Friesoythe
Molbergen
Lastrup
A29
A29
A28
A28
A1
Conneforde – Cloppenburg – MerzenAbschnitt Nord380-kV-Leitungsbau (Stand: Juni 2017)
Trassenkorridor
Abschnitt 51a (Nord): Vorzugskorridor
Erdkabelprüfabschnitt
Abschnitt 51b (Süd): Trassenkorridore
Alternativ-Suchraum Umspannwerk
Vorzugs-Suchraum Umspannwerk
Bestandsleitung
Grenzen
380-kV-Leitung
220-kV-Leitung
Landkreis
Gemeinde
TenneT ist bis zur Landkreisgrenze Cloppenburg /
Osnabrück im südlichen Teil der geplanten Leitung
Conneforde – Cloppenburg – Merzen zuständig –
von dort bis zum Raum Merzen übernimmt Amprion.
10
Lokales Netz stärken, Windenergie einbinden, Versorgung sichern
Nirgendwo stehen mehr Windenergieanlagen als
in Niedersachsen. Hinzu kommt die Energie, die
Windenergieanlagen vor der Küste produzieren.
Der Raum Cloppenburg ist als Netzverknüpfungs-
punkt für Offshore-Windenergie vorgesehen. Der
Nordseestrom kommt hier an und wird über die
Leitung Conneforde – Cloppenburg – Merzen wei-
tertransportiert. Diese Leitung bringt also Strom aus
erneuerbaren Energien zum Verbraucher. Sie verbin-
det die Energieproduktion auf hoher See mit dem
deutschen Stromübertragungsnetz und sorgt so
für eine sichere Energieversorgung. Die Leitung
unterteilt sich dabei in zwei Abschnitte.
Der nördliche Abschnitt (Maßnahme 51a):
Conneforde – Raum Cloppenburg
Der Netzentwicklungsplan bezeichnet die geplante
Verbindung zwischen Conneforde und Cloppenburg
als „Maßnahme 51a“. Conneforde und Cloppenburg
verbindet bereits eine Leitung mit 220 Kilovolt (kV).
Sie wird im Rahmen dieses Projektes abgebaut und
durch eine neue leistungsstarke 380-kV-Leitung er-
setzt. TenneT favorisiert hierfür den sogenannten
Korridor C. Das heißt: Die neue Leitung verläuft
weitgehend in der bereits bestehenden Trasse.
Der Korridor führt dabei durch einen kleinen Teil des
Landkreises Friesland sowie durch die Landkreise
Ammerland, Oldenburg und Cloppenburg. An man-
chen Stellen wurde der Leitungsverlauf jedoch ge-
ändert, um den Abstand zur Wohnbebauung zu
vergrößern: zum Beispiel in der Ortschaft Gristede
(Wiefelstede), in Petersfehn (Bad Zwischenahn) oder
in Friedrichsfehn (Edewecht). Im Bereich des Küsten-
kanals, der die Hunte mit der Ems verbindet, wird
die Leitung auf einer Strecke von rund 10 Kilome-
tern als Erdkabel geplant. Ein weiterer potenzieller
Erdkabelabschnitt hängt vom genauen Standort
des zweiten Umspannwerks ab (siehe unten). Die
Leitung in Maßnahme 51a wird voraussichtlich etwa
70 Kilometer lang sein.
Der Plan sieht für den Raum Cloppenburg zudem
zwei Umspannwerke vor. Umspannwerke verwan-
deln einerseits die hohe Spannung, mit der Strom
übertragen wird, in niedrige Spannungen, um die
Verbraucher mit Energie zu versorgen. Auf der
anderen Seite erhöhen sie die Spannung des
gerade produzierten Stroms auf Höchstspannung
(220 kV oder 380 kV), um ihn über große Strecken
zu übertragen. Auf diese Weise verbinden Um-
spannwerke das Strom-Übertragungsnetz mit den
örtlichen und überörtlichen Verteilnetzen. Sie sind
die Knotenpunkte unseres Stromnetzes.
Im Raum Cloppenburg sieht TenneT den Bau von
Umspannwerken in Nutteln (Gemeinde Cappeln)
und Nikolausdorf (Gemeinden Garrel, Großenkneten
und Wardenburg) als die sinnvollste Variante an.
Ebenfalls geeignet wäre die Kombination der Stand-
orte Nutteln und Varrelbusch (Stadt Cloppenburg /
Gemeinde Garrel) oder Nutteln und Cloppenburg /
Ost, also dem bestehenden Umspannwerk-
Standort im Ortsteil Bethen.
Die endgültige Wahl der Umspannwerkstandorte
wird im anschließenden Genehmigungsverfahren
getroffen. Sollte das zweite Umspannwerk am
Standort des UW Cloppenburg/Ost errichtet werden,
wäre in diesem Bereich der Bau eines zweiten, rund
ein Kilometer langen Erdkabelabschnitts möglich.
Der südliche Abschnitt (Maßnahme 51b):
Raum Cloppenburg – Raum Merzen
Der südliche Teil der Leitung führt vom Raum
Cloppenburg in den Raum Merzen im Landkreis
Osnabrück. Dieser Abschnitt wird voraussichtlich
etwa 55 Kilometer lang sein. TenneT plant ihn ge-
meinsam mit dem Netzbetreiber Amprion. Für den
rund 25 Kilometer langen Teilabschnitt vom Raum
Cloppenburg bis zur Landkreisgrenze Cloppenburg/
Osnabrück ist TenneT zuständig – von dort bis zum
Raum Merzen ist Amprion verantwortlich. Weitere
Informationen zu diesem Abschnitt finden Sie auf
den Seiten von Amprion unter www.amprion.de.
Der Südabschnitt steht im Netzentwicklungsplan als
Maßnahme 51b. Hier, zwischen dem Raum Cloppen-
burg und dem Raum Quakenbrück/Merzen, gibt es
noch keine Höchstspannungsleitung, an der man
sich orientieren könnte. Hier wird eine neue Trasse
geplant – durch welche Landkreise oder Gemeinden
der südliche Leitungsabschnitt führt, steht derzeit
noch nicht fest. Zurzeit kommen hier noch mehrere
Varianten in Frage (siehe Karte).
11
Grundsätzeder Planung
Mensch und Gesundheit
LandschaftPflanzen und Tiere
12
Leitungsplanung im Dialog
- Persönliche Gespräche mit Bürgermeistern, Landräten und Abgeordneten
- Informationsmärkte mit mehreren hundert Interessierten im gesamten Trassenraum
- Kontinuierlich tagendes Dialogforum mit Vertretern von Gemeinden, Kreisen, Ministerien, Behörden und Bürgerinitiativen
- Persönliche Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern
- Teilnahme an Kreistagssitzungen oder lokalen Veranstaltungen von Gemeinden oder Bürgerinitiativen
Bürgerinnen und Bürger
Wer kann sich beteiligen?Wie kann ich mich beteiligen?
Projekt- Hotline
Projekt- Website, E-Mail
Beteiligungs- formulare
Infoveran- staltungen
Formelle Stellung- nahmen
Mandats- träger
Kommunen Träger öffentlicher Belange
Der Festlegung auf den hier dargestellten Trassenkorridor (siehe auch auf Seite 10) ging ein umfangreicher Abwägungs- und Dialogprozess voraus: TenneT hat verschiedene Korridorvarianten entwickelt, miteinan-der verglichen und mit den Menschen aus der Region diskutiert. Am Ende haben wir uns für eine Variante entschieden. Diese ist aus unserer Sicht am verträglichsten für Mensch und Umwelt und technisch gut um-setzbar.
Im allerersten Schritt hat TenneT sogenannte
Grobkorridore identifiziert. Das sind Gebiete
mit einer Breite von bis zu fünf Kilometern. In-
nerhalb dieser Grobkorridore haben wir im
nächsten Schritt Vorschläge für konkretere
Trassenkorridore erarbeitet. Innerhalb dieser
etwa 1000 Meter breiten Bereiche kann später
die Stromleitung verlaufen.
Um einen geeigneten Trassenkorridor zu finden,
spielen ökologische, soziale, technische und
wirtschaftliche Aspekte eine Rolle. In der Regel
ist nicht nur ein Korridor geeignet, sondern
mehrere. Um die verschiedenen Optionen offen
und nachvollziehbar miteinander zu verglei-
chen, orientiert sich TenneT u. a. an den fol-
genden zentralen Kriterien:
1) Mensch und Gesundheit
- Berücksichtigung bestehender und
geplanter Wohn- und Siedlungsgebiete
- Berücksichtigung von Erholungsgebieten
2) Pflanzen und Tiere
- Erhaltung von Schutzgebieten und
gesetzlich geschützter Biotope
- Schutz von gefährdeten Tier- und
Vogelarten
3) Landschaft
- Schutz von Waldflächen und Bereichen
mit besonderer Bedeutung für das Land-
schaftsbild
4) Kultur- und Sachgüter
- Schutz von Baudenkmälern, historischen
Kulturlandschaften und archäologischen
Fundstätten
Bereits in diese Vorplanungen beziehen wir Fachbehörden, die Vertreter von Kommunen und Ver-
bänden sowie lokale Interessengruppen und Anwohner ein. Ist die Bewertung abgeschlossen,
schlägt TenneT einen Trassenkorridor sowie mögliche Alternativen vor.
13
Das Raumordnungsverfahren
Zunächst prüft die zuständige Behörde im Rahmen
des Raumordnungsverfahrens (ROV) unter Einbin-
dung der Öffentlichkeit, welcher Trassenkorridor die
umweltverträglichste und landesplanerisch vernünf-
tigste Lösung darstellt.
Am Anfang dieses Verfahrens steht eine Antrags-
konferenz. Hier bespricht die Planungsbehörde mit
weiteren beteiligten Behörden, Verbänden und dem
Projektträger TenneT, welche Unterlagen, Umwelt-
untersuchungen und Gutachten TenneT für das
Raumordnungsverfahren vorbereiten muss.
Nachdem TenneT diese Unterlagen eingereicht hat,
werden sie von der Planungsbehörde veröffentlicht
und durch die Kommunen vor Ort ausgelegt. Be-
hörden und Organisationen können dazu Stellung
nehmen. Interessierte Bürger können Ihre Ideen und
Bedenken über ihre Gemeinden einreichen. Die ein-
gereichten Hinweise werden auf einem anschließen-
den Erörterungstermin diskutiert.
Zum Abschluss des Raumordnungsverfahrens
empfiehlt die zuständige Planungsbehörde mit
der sogenannten Landesplanerischen Feststellung
einen Korridor für die geplante Leitung. Diese Emp-
fehlung dient TenneT als Planungsgrundlage für
das anschließende Planfeststellungsverfahren.
Das Planfeststellungsverfahren
Aufbauend auf dem Raumordnungsverfahren soll im
zweiten Schritt das Planfeststellungsverfahren (PFV)
den genauen Verlauf der neuen Leitung Conneforde
– Cloppenburg – Merzen festlegen. Auch hier wer-
den die kommunalen Behörden, Umweltschutzor-
ganisationen und Verbände wie auch Bürgerinnen
und Bürger um ihre Stellungnahmen gebeten. Zu-
ständig für dieses Verfahren ist die Niedersächsi-
sche Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
(NLStBV) in Hannover.
Die Behörde wägt alle Argumente miteinander ab
und erlässt schließlich den Planfeststellungsbe-
schluss. Dieser legt wie eine Baugenehmigung fest,
wie und wo genau TenneT die Leitung Conneforde
– Cloppenburg – Merzen bauen soll. Auf Basis die-
ses Beschlusses kann TenneT mit dem Leitungsbau
beginnen.
Das behördliche Genehmigungsverfahren umfasst ein Raumordnungsverfahren und ein anschließendes Planfeststellungsverfahren.
Das Genehmigungsverfahren
Aktuelle Zeitplanung
Grobaufplanung Variante gemäß Zielsetzung des NEP
09/2015 RWA (8M) Antragskonferenz
Eine Raumwiderstandsanalyse (RWA):
Conneforde – Merzen (TenneT + Amprion)
2017 ROV (18M) landespl. Feststellung ROV
Zwei Raumordnungsverfahren (ROV):
Conneforde – Cloppenburg (TenneT)
Cloppenburg – Merzen (TenneT + Amprion)
2020 PFV (36 M) Planfeststellungsbeschluss
Drei Planungsfeststellungsverfahren (PFV):
Conneforde – Cloppenburg (TenneT)
Cloppenburg – Quakenbrück (TenneT
Quakenbrück – Merzen (Amprion)
2022 IBN: 2023
14
Verfahren TenneT im Dialog
➔ Raumordnungsverfahren (ROV)
Antragskonferenz
Dient der Vorstellung des Vorhabens und der
Festlegung des Untersuchungsrahmens nach
landesplanerischen und umweltfachlichen
Aspekten.
Erarbeitung der Verfahrensunterlagen
Untersuchung möglicher Trassenvarianten unter
Berücksichtigung landesplanerischer und um-
weltrelevanter Belange. Hier fließen bereits Anre-
gungen aus Informationsmärkten, Beteiligungs-
formaten und Fachgesprächen ein.
Anschließend werden die Raumordnungsunter-
lagen bei der verfahrensführenden Behörde ein-
gereicht.
Einleitung des Raumordnungsverfahrens
Übermittlung der Verfahrensunterlagen an die
Träger öffentlicher Belange sowie Veröffentli-
chung der Unterlagen in den beteiligten Kommu-
nen und im Internet.
Formales Beteiligungsverfahren während
öffentlicher Auslegung
Fachstellen bewerten Vorhaben im Rahmen ihrer
Zuständigkeit.
Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, über die
jeweilige Kommunen Stellungnahmen zum Vor-
haben einzureichen.
Landesplanerische Feststellung
Unter Abwägung der eingegangenen Stellung-
nahmen stellt die Raumordnungsbehörde fest,
ob bzw. inwieweit die Trassenvarianten raumver-
träglich sind.
Damit kann eine raumordnerisch vorgeklärte
Trassenvariante mit hoher Planungssicherheit
in das nachfolgende Planfeststellungsverfahren
eingebracht werden.
Bürger-Informationsmärkte
Nach der Ausarbeitung erster Entwürfe
für Trassenkorridore werden interessier-
te Bürgerinnen und Bürger zu Informa-
tions märkten eingeladen. Noch vor
dem formellen Verfahrensbeginn ist
damit gewährleistet, dass die Offent-
lichkeit frühzeitig informiert ist.
In Einzelgesprächen werden Anregun-
gen für die Planung der Trassenkorri-
dore sowie für die anschließende Fein-
trassierung esammelt. Für Ausschuss-
und Gemeinderatssitzungen oder für
kommunale Bürgerversammlungen ste-
hen TenneT-Mitarbeiter zur Verfügung.
Bürger-Informationsmärkte
TenneT begleitet das Raumordnungs-
verfahren erneut mit Informationsmärk-
ten in der Region. Hier werden unter
anderem die Unterlagen präsentiert
und die formellen Beteiligungsmöglich-
keiten erläutert, Fragen beantwortet
und Anregungen aufgenommen.
Dialogforum
Vertreter aus den
Landkreisen begleiten
das Projekt von Beginn
an im Dialogforum.
TenneT informiert hier
frühzeitig und regel-
mäßig über Planungs-
schritte und Beteili-
gungsmöglichkeiten.
Das lokale Wissen
wird so berücksichtigt.
15
GleichstromDrehstrom
Konverterstation
Offshore-Windpark Umspannstation
Konverterstation an Land
Deich
SeekabelWattkabel Landkabel
Umspannwerk
Höchst-spannungsnetz
Kabel-verbindung
auf See Offshore-Windpark-
Betreiber TenneT
Kabel-verbindung
an Land
Energievon See an Land
Offshore
1616
Offshore Windparks:geplantim Bauin Betrieb
Offshore Netzanbindungen:im Bauin Betrieb
Übertragungsnetz
Offshore Konverterstation
Onshore Konverterstation
Umspannwerk Offshore-Windpark
Umspannwerk
** davon 17 MW Pilot-Windenergieanlagen
* zzt. als Interimslösung an BorWin2 angeschlossen
Sylt
Helgoland
Norderney
Borkum
Borkum Riffgrund 2450 MW
Merkur Offshore400 MW
DolWin3
DolWin gamma
Dörpen/West
BARD Offshore 1400 MW
BorWin1BorWin alpha
Diele
EnBW Hohe See500 MW
BorWin3
BorWin gamma
Global Tech I*400 MW
Emden/Ost
Deutsche Bucht269 MW**
Veja Mate400 MW
Global Tech I*400 MW
Albatros117 MW
BorWin2
BorWin beta
Diele
Nordsee One332 MW
Gode Wind 1332 MW
Gode Wind 2252 MW
DolWin2
DolWin beta
Dörpen/West
Trianel Windpark Borkum400 MWdavon 1. Ausbaustufe = 200 MW in Betriebdavon 2. Ausbaustufe = 200 MW geplant
Borkum Riffgrund 1312 MW
DolWin1
DolWin alpha
Dörpen/West
alpha ventus62 MW alpha ventus
HagermarschRiffgat113 MW
Riffgat
Emden/Borssum
Nordergründe111 MW
Nordergründe
Inhausen
DanTysk288 MW
Butendiek288 MW
Sandbank288 MW
SylWin alpha
Büttel
SylWin1
Nordsee Ost288 MW
Meerwind Süd|Ost288 MW
HelWin alpha
Büttel
HelWin1
Amrumbank West303 MW
HelWin2HelWin beta
Büttel
GleichstromDrehstrom
Konverterstation
Offshore-Windpark Umspannstation
Konverterstation an Land
Deich
SeekabelWattkabel Landkabel
Umspannwerk
Höchst-spannungsnetz
Kabel-verbindung
auf See Offshore-Windpark-
Betreiber TenneT
Kabel-verbindung
an Land
Die Offshore-Netzanschlüsse
Einen wesentlichen Beitrag zum Gelingen der Energiewende stellt die Offshore-Windenergie dar.
Bis zum Jahr 2019 wird TenneT mit den zwölf Netzanbindungen über sieben Gigawatt Übertra-
gungskapazität zur Verfügung stellen. Damit schafft TenneT die Infrastruktur, um das Ziel der
Bundesregierung zu erreichen: Bis 2020 sollen Offshore-Windenergieanlagen mit einer Kapazität
von 6,5 Gigawatt ans Netz angeschlossen werden.
Gemäß dem Offshore-Netzentwicklungsplänen 2024 sollen bis zu drei 900 MW starke Offshore-
Netzanbindungen im Raum Cloppenburg ihren Netzverknüpfungspunkt haben. Der von See
kommende Strom wird in den dort neu entstehenden Konverterstationen in Drehstrom umge-
wandelt, in die dazugehörigen Umspannwerke eingespeist und von hier in die verbrauchsintensiven
Regionen weiterverteilt.
Offshore-Windenergie in Deutschland
Offshore Windparks:geplantim Bauin Betrieb
Offshore Netzanbindungen:im Bauin Betrieb
Übertragungsnetz
Offshore Konverterstation
Onshore Konverterstation
Umspannwerk Offshore-Windpark
Umspannwerk
** davon 17 MW Pilot-Windenergieanlagen
* zzt. als Interimslösung an BorWin2 angeschlossen
17
Technologieund Umsetzung
Schema der Beseilung des Masttyps Donau mit zwei
Stromkreisen
Die Beseilung von Freileitungsmasten kann, je nach Masttyp
und Maststandort, variieren, folgt jedoch immer dem gleichen
Schema.
An jeder Mastspitze befindet sich zur Blitzschutzfunktion in der Regel ein Erdseil.
Auf jeder Seite des Strommas-tes befindet sich ein Stromkreis.
Jeder Stromkreis setzt sich aus drei Phasen zusammen, die sich je nach Masttyp unter-schiedlich auf den Ebenen eines Mastes verteilen.
Jede Phase besteht aus Teilleitern, die als Einfachseil, 2er-Bündel, 3er-Bündel oder 4er-Bündel angeordnet sind.
18
Einebene
Aktuell der klassische Mast-typ in Schleswig-Holstein (kombiniert mit Donaumast ergibt sich der Masttyp Do-nau-Einebene)
Höhe Ø: 40-50 m Breite: ca. 40 m
Donaumast
Aktueller Standardmast
Höhe Ø: 50-60 m Breite: ca. 30 m
Tonne
Idealer Masttyp durch geringe Breite, wenn eine Leitung in engem Trassenkorridor verläuft (z.B. in dicht bebautem Gebiet)
Höhe Ø: 60-70 m Breite: ca. 20 m
Die Freileitung
Es gibt grundsätzlich zwei Wege, Strom zu übertragen: durch eine oberirdisch verlaufende Freileitung, die an Strommasten aufgehängt wird, oder durch ein unter der Erde verlegtes Kabel.
Höchstspannungsleitungen werden in der Regel als
Freileitung gebaut. Freileitungen auf der Höchstspan-
nungsebene – mit 220 und 380 Kilovolt (kV) – ermög-
lichen eine sichere und verlustarme Stromübertra-
gung. Sie sind seit Langem Stand der Technik. In
Deutschland werden Freileitungen seit Ende des 19.
Jahrhunderts eingesetzt. 1957 nahm in Deutschland
die erste 380-kV-Freileitung ihren Betrieb auf.
Dabei kommen in der Regel Stahlfachwerkmasten
zum Einsatz, die eine technische Lebensdauer von
bis zu 80 Jahren haben. Die vielfach erprobte Freilei-
tungstechnologie ist leicht zu warten und kann bei
Ausfällen in der Regel schnell wieder in Betrieb ge-
nommen werden. So garantieren Freileitungen ein
stabiles Netz und damit eine sichere Stromversor-
gung.
In Deutschland sind insbesondere drei Masttypen
verbreitet: der Donaumast, der Tonnenmast und der
Einebenenmast
Innerhalb der Masttypen unterscheidet man zudem
zwischen Tragmasten und Winkelabspannmasten.
Tragmasten tragen die Leiterseile bei geradem Verlauf
der Freileitung. Winkelabspannmasten werden immer
dann eingesetzt, wenn die Leitung ihre Richtung än-
dert. Abspannmasten nehmen die Zugkräfte der Lei-
terseile auf. Sie sind daher massiver gebaut.
Die Abstände zwischen den Masten betragen durch-
schnittlich zwischen 300 und 450 Meter. Über die
Mastspitzen wird das Erdseil (Blitzschutzseil) geführt.
Das Herzstück einer Stromleitung sind die Leiterseile.
Über sie erfolgt der Stromtransport.
Die durchschnittliche Bauzeit für einen Mast beträgt
rund vier bis sechs Wochen.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier:
www.tennet.eu/de/unser-netz/rund-um-den-netz-
ausbau/erdverkabelung
19
Mit Erdkabel-Leitungen im Drehstrombetrieb gibt es noch nicht viele Erfahrun-gen. In ganz Europa sind von insgesamt etwa 110.000 km Höchstspannungslei-tungen bisher nur rund 110 km verkabelt. Das sind weniger als 0,1 Prozent.
TenneT ist in Europa führend beim Einsatz von Erd-
kabeln im Wechselstrom-Höchstspannungsbereich
und hat in den Niederlanden bereits einen zehn Ki-
lometer langen Abschnitt gebaut, der seit 2013 in
Betrieb ist. TenneT ist damit der erste Netzbetreiber,
der einen so langen Erdkabelabschnitt im Höchst-
spannungsbereich in einem dicht besiedelten Ge-
biet gebaut hat.
Auch das Vorhaben Conneforde – Cloppenburg –
Merzen ist seit dem 1.1.2016 ein Erdkabel-Pilotpro-
jekt. Das heißt: Einzelne Abschnitte der Leitungen
können unter bestimmten Bedingungen als unterir-
disches Erdkabel geplant werden. Die Verlegung ei-
nes Erdkabels kann im jeweiligen Einzelfall dann ge-
prüft werden, wenn folgende gesetzliche Kriterien
aus dem Bundesbedarfsplangesetz auf die geplante
Freileitung zutreffen:
Wohngebäude
• weniger als 400 Meter Abstand zur nächsten
geschlossenen Siedlungslage
• weniger als 200 Meter Abstand zu Wohngebäu-
den im Außenbereich
Natur- und Artenschutz
• Verstoß gegen artenschutzrechtliche Verbots-
tatbestande
• Erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und
Erhaltungsziele von FFH- und Vogelschutzgebieten
Bundeswasserstraßen
• Querung einer Bundeswasserstraße mit
mindestens 300 m Breite
Im Projekt Conneforde – Cloppenburg – Merzen
plant TenneT zurzeit einen etwa zehn Kilometer lan-
gen Erdkabelabschnitt im Bereich des Küstenka-
nals. Sollte das zweite Umspannwerk auf dem
Standort des jetzigen Umspannwerks Cloppenburg/
Ost errichtet werden, ist ein zusätzlicher, rund 1,5 km
Kilometer langer Erdkabelabschnitt in diesem Bereich
möglich.
In diesem und auch in den anderen Pilotprojekten
soll untersucht werden, wie sich mit Höchstspan-
nungsdrehstrom betriebene Erdkabel in einem eng
vermaschten Netz wie dem deutschen Stromüber-
tragungsnetz verhalten: Wie wirken sich Erdkabel
langfristig im Zusammenspiel mit den oberirdisch
verlaufenden Freileitungsabschnitten aus? Wie häu-
fig fallen Erdkabel aus? Wie lange dauert ihre Repa-
ratur? Um den Einsatz von Erdkabeln an den Stand
der Technik heranzuführen, werden diese Vorhaben
wissenschaftlich begleitet.
Der Großteil der Leitung Conneforde – Cloppenburg
– Merzen wird als Freileitung geplant. Für den
Wechsel zwischen Freileitung und Erdkabel werden
Kabelübergangsanlagen gebaut – eine am Anfang
und eine am Ende jedes Kabelabschnitts.
Diese können, je nach technischer Ausführung,
einen Flächenbedarf zwischen 50 x 70 und
130 x 150 Meter haben.
Das Erdkabel
Bestandteile der Kabelübergangsanlage
1 Kabeldurchführungen 2 Blindstromkompensation 3 Strom- und Spannungswandler 4 Überspannungsschutz 4
3
1 2
20
Nenntiefe Rohrachse: ca. 1,6 m
ca. 1,8 m
ca. 1,9 m ca. 0,6 m
ca. 1 m ca. 0,6 m
ca. 0,5 m
Mutterboden Bodenaushub
Temporäre Baustraße
Bewirtschaftung mit Ackerpflanzen möglich: z. B. Mais mit einer Wurzeltiefe von ca. 1,2 m
ca. 5,5 m
ca. 9,7 m
Gehölzfreier Schutzstreifen – ca. 24 m
ca. 18,3 m
Temporäre Flächeninanspruchnahme während der Bauphase – ca. 45 m
Leerrohr für Nachrichten-
kabel
Warnband Abdeckplatte
BetriebsphaseBauphase
ca. 60˚
Schematische Darstellung für Erdkabel in offener Bauweise und Regelprofil: exemplarische Erwärmung des Erdbodens in der Umgebung der Kabel
Mutterboden Erdreich Baustraße Thermische Bettung Kabel
Temperaturverteilung bei Normalbetrieb: 1.800 A pro Doppelsystem (2 x 3 Kabel):
Angaben in °C
15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30
• Verlegetiefe: ca. 1,6 m
• Durchmesser Kabel: ca. 145 mm
• Durchmesser Rohr: ca. 250 mm
• Anzahl Kabel: 12 (4 x 3)
• Trassenbreite: Schutzstreifen: ca. 23 m Arbeitsstreifen: ca. 45 m Gehölzfreier Bereich: ca. 25 m
• Leerrohr für Nachrichtenkabel
Erdkabel- Leitungen
Eine sichere Leitung für Mensch und Umwelt
Elektrische und magnetische Felder
Elektrische und magnetische Felder begegnen uns
häufig im Alltag – zum Beispiel dann, wenn wir un-
seren Fön oder unseren Staubsauger bedienen.
Damit ein elektrisches Gerät auf Knopfdruck funkti-
oniert, liegt am Gerät eine Spannung an. Diese
Spannung erzeugt ein elektrisches Feld. Wenn wir
das Gerät schließlich einschalten, entsteht zusätz-
lich ein magnetisches Feld. Diese Felder gibt es
überall dort, wo Strom fließt. Also erzeugen auch
Stromleitungen wie die Leitung Conneforde – Clop-
penburg – Merzen elektrische und magnetische
Felder.
Durch die Stromleitungen in Deutschland fließt
Wechselstrom mit einer Frequenz von 50 Hertz.
Das heißt: Die elektrischen und magnetischen Fel-
der wechseln hundertmal pro Sekunde ihre Rich-
tung. Diese Frequenz ist im Vergleich zur Frequenz
von Mobilfunk- oder Fernsehübertragungen ver-
gleichsweise niedrig. Die von Stromleitungen aus-
gehenden Felder nennt man daher „niederfrequent“.
Niederfrequente Felder wirken nur in der unmittelba-
ren Umgebung des Stromleiters. Je weiter man sich
also von einer Stromleitung entfernt, umso schwä-
cher werden sie. Daher gehen für den Menschen
von Stromleitungen zumeist geringere elektrische
und magnetische Felder aus als von normalen
Haushaltgeräten, Computern und Föns – denn
diese verwendet man aus nächster Nähe.
Grenzwerte werden deutlich unterschritten
In Deutschland gelten für elektrische und magneti-
sche Felder gesetzliche Grenzwerte. Diese Grenz-
werte liegen bereits um den Faktor fünf bis 50 unter
den Werten, bei denen laut wissenschaftlichem
Forschungsstand mögliche Wirkungen auftreten
könnten. Für niederfrequente Felder legt die 26.
Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
(kurz: 26. BImSchV) bei der magnetischen Fluss-
dichte 100 Mikrotesla und bei der elektrischen
Feldstärke 5 kV/m als Grenzwert fest.
Internationale Fachgremien wie die Weltgesund-
heitsorganisation und deutsche Organisationen wie
das Bundesamt für Strahlenschutz und die Strah-
lenschutzkommission untersuchen kontinuierlich,
ob es durch neue wissenschaftliche Forschungen
Gründe gibt, die bestehenden Grenzwerte zu sen-
ken. In der novellierten Verordnung zur Durchfüh-
rung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wur-
den 2014 die Grenzwerte erneut überprüft. Das
Ergebnis der Experten: die geltenden Grenzwerte
entsprechen dem aktuellen Stand der Forschung.
Zudem plant TenneT die Leitungen so, dass die
Grenzwerte nicht nur eingehalten, sondern deutlich
unterschritten werden. Das gilt selbst dort, wo bei
Freileitungen die höchsten Feldstärken auftreten:
unmittelbar unter der Leitung, in der Mitte zwischen
zwei Masten. TenneT achtet bei der Planung einer
Freileitung darauf, möglichst großen Abstand zu
Wohngebäuden zu halten. Eine direkte Überspan-
nung von Gebäuden oder Gebäudeteilen zum dau-
erhaften Wohnen ist bei allen neuen Leitungen aus-
geschlossen.
Das heißt, die tatsächlichen Felder von Höchst-
spannungsleitungen liegen überall dort, wo sich
Menschen längere Zeit aufhalten, sehr weit unter
den gesetzlichen Grenzwerten. Um ein Beispiel zu
nennen: in etwa 100 Metern Entfernung liegt das
Magnetfeld einer Höchstspannungsleitung unter
einem Mikrotesla. Das ist weniger als ein Prozent
des bestehenden Grenzwertes.
Weitere Informationen zum Umweltschutz und zu elek-
trischen und magnetischen Feldern finden Sie hier:
http://www.tennet.eu/de/netz-und-projekte/rund-
um-den-netzausbau/gesundheit/elektrische-und-
magnetische-felder/physikalische-erklaerung.html
22
Mensch,Sicherheit, Umwelt
Horizontaler Abstand zur Trassenmitte in Meter
-50 50 200-200 -100-150 100 1500
100
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0Mag
netis
che
Flus
sdic
hte
in µ
T
Grenzwert nach 26. BlmSchV: 100 μT
Werte in Abhängigkeit der Phasenanordnung
Magnetische Flussdichte in Mikrotesla (µT) am Beispiel einer 380-kV-Leitung mit einem Stromfluss von 3.600 Ampere (A) und bei theoretischer Maximalbelastung
0,1 0,3 0,6 0,6 0,3 0,1
Phasen-anordnung 1
Phasen-anordnung 2
Horizontaler Abstand zur Trassenmitte in Meter
-50 50 200-200 -100-150 100 1500
5
4
3
2
1
0Ele
ktris
che
Feld
stär
ke in
kV
/m
Grenzwert nach 26. BlmSchV: 5 kV/m
Werte in Abhängigkeit der Phasenanordnung
Elektrische Feldstärke in Kilovolt pro Meter (kV/m) am Beispiel einer 380-kV-Leitung bei theoretischer Maximalbelastung
0,01 0,02 0,06 0,06 0,02 0,01
Phasen-anordnung 1
Phasen-anordnung 2
Boden, Wasser, Klima, Luft
23
Nutzung vonGrundstücken
Für den Leitungsbau werden auch private Grund-
stücke genutzt. Diese verbleiben im Besitz der
Eigentümer. Der Eigentümer sichert TenneT aber
zu, die Flächen für den Bau und den Betrieb der
Leitung zu nutzen. TenneT erhält damit eine soge-
nannte beschränkte persönliche Dienstbarkeit. Die-
se Dienstbarkeit wird in das Grundbuch eingetragen
und durch Zahlung einer Geldsumme entschädigt.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich z.B. nach
dem Verkehrswert der Fläche und ihrer Nutzungsart.
TenneT achtet darauf, die Beeinträchtigungen für
die Grundstückseigentümer auf ein Mindestmaß zu
reduzieren – sowohl während der Bauarbeiten als
auch beim späteren Betrieb der Leitung. Zu allen
Fragen rund um die Nutzung von Grundstücken
führt TenneT einen Dialog mit den Bürgern vor Ort.
private Grundstücke
24
Glossar
Bundesnetzagentur (BNetzA) Die „Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen“, die für Deutschland zuständige Regulierungsbehör-de mit Sitz in Bonn, fördert in den regulierten Sektoren einen wirksamen Wettbewerb und gewährleistet einen diskriminierungsfreien Netzzugang. Sie schützt wichtige Verbraucherrechte und ist darüber hinaus zuständi-ge Behörde nach dem Signaturgesetz. Die Bundesnetzagentur ist zu-dem für die Umsetzung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes ver-antwortlich.
Bundes-Immissionsschutzverordnungen (BImSchV) Bundes-Immissionsschutzverordnungen sind Rechtsverordnungen der Bundesrepublik Deutschland, die vor allem dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverschmutzung und Lärm dienen. Sie werden auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit erlassen.
Erneuerbare Energien Unter den Sammelbegriff der erneuerbaren Energien werden alle Ener-gieträger und Energiequellen gefasst, die sich ständig erneuern oder nachwachsen. Zu den erneuerbaren Energien gehören somit Sonnen-energie, Biomasse, Wasserkraft, Windenergie, Erdwärme (Geothermie) und Gezeitenenergie. Um eine nachhaltige Nutzung der nachwachsen-den Ressourcen zu gewährleisten, darf die Verbrauchsrate die Erzeu-gungsrate nicht übersteigen.
Freileitungen Eine Freileitung ist eine elektrische Leitung, bei der die Leiterseile überir-disch verlaufen. Im Gegensatz zum Erdkabel sind die Leiter dabei nur durch die dazwischen liegende Luft voneinander isoliert. Die Verlegung einer Freileitung geschieht mithilfe verschiedener Typen von Freileitungs-masten.
Gleichstrom Im Gegensatz zum Wechselstrom wechselt Gleichstrom seine Polarität nicht, solange auch die Richtung der Leistungsübertragung konstant bleibt. Gleichstrom hat daher eine Frequenz von null Hertz. International wird Gleichstrom auf Englisch mit „Direct Current“ bzw. mit dem Kürzel DC bezeichnet.
Höchstspannung Als Höchstspannung werden zumeist elektrische Spannungen über 300.000 Volt bezeichnet. Möglichst hohe Spannungen werden gewählt, um die elektrischen Verluste bei der Übertragung von elektrischer Ener-gie über große Distanzen zu minimieren.
Magnetisches Feld/Flussdichte Ein magnetisches Feld umgibt jede bewegte elektrische Ladung, also jeden stromdurchflossenen Leiter. Je mehr Strom fließt, desto größer ist das magnetische Feld. Gemessen wird die sogenannte magnetische Flussdichte in Tesla (T).
Netzentwicklungsplan Der Netzentwicklungsplan (NEP) ist Teil des dreistufigen Verfahrens, mithilfe dessen gemäß Energiewirtschaftsgesetz seit 2011 der Bedarf für den Netzausbau und -umbau in Deutschland ermittelt wird. Der Netzentwicklungsplan wird demnach alle zwei Jahre von den vier bundesdeutschen Übertragungsnetzbetreibern erstellt, die darin den von ihnen ermittelten Bedarf für den Um- und Ausbau des Höchst-spannungsnetzes darlegen. Der Netzentwicklungsplan wird sodann öffentlich beraten und von der Bundesnetzagentur bestätigt, bevor der Bundestag die bestätigten Vorhaben für den Netzausbau in den sogenannten Bundesbedarfsplan überträgt.
Offshore Das Adjektiv offshore (englisch für „der Küste vorgelagert“) beschreibt im Bereich der Windkraft die Gewinnung elektrischer Energie durch die Errichtung von Windrädern auf offener See. Im Bereich der Erdölförde-rung und Erdgasgewinnung wird damit die Erschließung von Erdölfel-dern und Erdgaslagerstätten im Meer bezeichnet.
Onshore Das Adjektiv onshore (englisch für „an Land“ bzw. „auf dem Festland“) beschreibt im Hinblick auf die Windkraft die Gewinnung elektrischer Energie durch die Errichtung von Windrädern auf dem Festland. Hier wird es vor allem zur Abgrenzung zum Offshore-Bereich verwendet. Bei TenneT wird der Begriff zudem für den Netzausbau an Land ver-wendet.
Planfeststellungsverfahren (PFV) Das Planfeststellungsverfahren bildet den zweiten formellen Schritt eines Verfahrens zur Genehmigung eines Leitungsbauvorhabens. Je nach Leitungsbauvorhaben geht ihm entweder ein Raumordnungsverfahren oder – bei länderübergreifenden oder grenzüberschreitenden Vorhaben – eine Bundesfachplanung voraus. Auf Grundlage des im vorherigen Schritt bestimmten Trassenkorridors wird im Planfeststellungsverfahren der genaue Verlauf der Trasse festgelegt und detailliert bis auf die einzel-nen Maststandorte geplant.
Raumordnungsverfahren (ROV) Beim Raumordnungsverfahren handelt es sich um ein Prüf- und Abstim-mungsverfahren, das einem Zulassungs- oder Genehmigungsverfahren vorausgeht. Gemäß § 15 Abs. 1 des Raumordnungsgesetzes sind raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen – d.h. Vorhaben, durch die Raum in Anspruch genommen wird oder die die räumliche Entwick-lung oder Funktion eines Gebietes beeinflussen – hinsichtlich ihrer Aus-wirkungen auf die Entwicklung, Ordnung und Sicherung des betreffen-den Raums zu untersuchen. Zudem beinhaltet ein Raumordnungsver-fahren die Abstimmung mit sonstigen Planungen und Maßnahmen, die den betreffenden Raum anbelangen (siehe Raumverträglichkeitsprü-fung). Im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens wird immer eine Um-weltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.
Schaltanlage Bei einer Schaltanlage handelt es sich um eine elektrische Einrichtung, mit deren Hilfe Stromkreise (z.B. Leitungen, Transformatoren, Drossel-spulen, Kondensatoren) verknüpft werden. Zum Schalten von Betriebs- und Fehlerströmen werden sogenannte Leistungsschalter verwendet, durch sogenannte Trennschalter kann durch die Schaffung von Trenn-strecken sicheres Arbeiten in der Anlage ermöglicht werden.
Übertragungsnetzbetreiber Übertragungsnetzbetreiber sind Dienstleistungsunternehmen, die die In-frastruktur der überregionalen Stromnetze zur elektrischen Energieüber-tragung operativ betreiben, für die bedarfsgerechte Instandhaltung und Dimensionierung sorgen und Stromhändlern und Stromlieferanten dis-kriminierungsfrei Zugang zu diesen Netzen gewähren. Darüber hinaus haben sie die Aufgabe, bei Bedarf Regelleistung zu beschaffen und dem System zur Verfügung zu stellen, um Netzschwankungen – die sich durch ein Missverhältnis zwischen zu einem Zeitpunkt erzeugter und verbrauchter elektrischer Energie ergeben – möglichst gering zu halten.
Umspannwerk Umspannwerke dienen der Verbindung von Stromleitungen mit unter-schiedlichen Spannungsebenen und bilden somit einen wichtigen Teil des elektrischen Versorgungsnetzes. Neben den Leistungstransforma-toren bestehen Umspannwerke immer aus Schaltanlagen sowie aus Einrichtungen zur Mess- und Regeltechnik.
Wechselstrom Bei Wechselstrom handelt es sich um elektrischen Strom, der im Ge-gensatz zu Gleichstrom periodisch und in steter Wiederholung seine Richtung ändert. Dabei ergänzen sich positive und negative Augen-blickswerte so, dass der Strom im zeitlichen Mittel null ist. International wird Wechselstrom häufig mit „Alternating Current“ bzw. dem Kürzel AC bezeichnet. TenneT spricht bei Hoch- und Höchstspannungsleitungen von Wechselstrom.
Nutzung vonGrundstücken
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