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LEBEN UND ARBEITEN IM

AUSLANDMAI 2015

Mitarbeiter-zumThema

© Mihai Tufa für die BDAE GRUPPE

RECHTLICHES

INTERVIEW

WELTWEIT

DOPPELBESTEUERUNGSAB-KOMMEN IN NEUEM GEWAND – 183 TAGE CHINA

Warum die Regelungen des imMärz 2014 unterzeichneten

Abkommens immer noch nicht anwendbar sind.

SCHULEN IN DEUTSCHLAND UNDDEN USA: EIN VERGLEICH – TEIL1

Wieso es vor Beginn eines Aus-landsaufenthaltes ratsam ist,

sich über die Schulformen im Ziellandzu informieren.

„HIER HABEN WIR EINEN KLAS-SISCHEN FALL VON DER QUA-DRATUR DES KREISES“

Über die Schwierigkeiten einer Mit-arbeiterentsendung nach China.

1

China

2

INTERN

INTERVIEW

RECHTLICHES

EXPATRIATES

AIRLINES

VERMISCHTES

WELTWEIT

9 Expatriate-Vergütung in der Region Asien-Pazifik

10 Deutsche in der Schweiz

13 In China und Brasilien lernenimmer mehr Menschen Deutsch

14 Zu Gast in britischen Familien 16 Nicht ohne meinen Föhn:

wichtige Services im Hotel

17 Österreich: Jugendliche stellenSuchtrekord auf

18 USA: Eltern erkennen Über-gewicht ihrer Kinder nicht

19 Sichere OPs: Kein Zugang für fünf Mrd. Menschen

20 Dänemark hat die höchstenArbeitskosten

22 Schulen in Deutschland und den USA: Ein Vergleich – Teil 1

24 Impressum

GESUNDHEIT

11 Air India11 Finnair 11 Germania12 Qatar Airways12 Azerbaijan Airlines 12 Vueling Airlines12 Air Baltic

4 „Hier haben wir einen klassischenFall von der Quadratur des Kreises“

3 Jetzt kostenlos downloaden:Dossier zum Thema Mitarbeiter-entsendung nach China

3 Neu dabei

EDITORIAL

6 Doppelbesteuerungsabkommenin neuem Gewand – 183 Tage in China

Liebe Leserin,lieber Leser,

unser aktueller Newsletter steht ganz im Zeichen Chinas. Denn immer noch übt dasReich der Mitte nicht nur eine Anziehungskraft auf ausländische Touristen, sondernauch auf ausländische Investoren aus. Die positve wirtschaftliche Entwicklung desLandes hat auch viele deutsche Unternehmen dorthin verschlagen, weshalb dieZahl der Mitarbeiterentsendungen in die Volksrepublik China weiterhin steigt. Etwa80 Prozent unserer Beratungsfälle haben Mitarbeiterentsendungen in die Volksre-publik zum Inhalt. Daher hat die BDAE GRUPPE zu diesem Thema kürzlich ein ko-stenloses Dossier veröffentlicht, welches Sie auf Seite 3 downloaden können.

Dass eine Mitarbeiterentsendung nach China Per-sonalverantwortliche vor einige Herausforderungenstellt, kann auch unsere Interviewpartnerin Rechts-anwältin Julia Tänzler-Motzek bestätigen, die be-reits seit 2005 Unternehmen bei ihren Geschäfts-aktivitäten in China unterstützt (ab Seite 4).

Auch in unserer Newsletter-Rubrik „Rechtliches“geht es diesesmal um China. Genauer gesagt umdas bereits im März 2014 unterzeichnete Doppel-

besteuerungsabkommen (DBA). Unsere Gastautoren erläutern ab Seite 6 Einzelhei-ten des DBAs und zeigen auf, wieso die neuen Regelungen jedoch noch nichtanwendbar sind.

Allen Eltern unter Ihnen kann ich außerdem den ersten Teil eines Beitrages ansHerz legen, indem über die Notwendigkeit berichtet wird, sich vor einem Aus-landsaufenthalt mit Kindern über die hiesigen Schulformen zu informieren (abSeite 22).

Ich wünsche Ihnen viel Spaß bei der Lektüre und denken Sie immer daran: DerBDAE begleitet Sie mit Sicherheit ins Ausland!

Herzlichst, Ihr Andreas Opitz

ZAHL DES

Menschen lernen weltweitDeutsch.(Quelle: Auswärtiges Amt)

15,4MONATS

MILLIONEN

Seit Februar letzten Jah-res ist Saphir Wilken Be-

standteil des Antragsteamsbei der BDAE GRUPPE undist für die Bearbeitung vonVersicherungsanträgensowie die Risikoprüfung beiVertragsverlängerungen zu-ständig.

Vor ihrer Tätigkeit bei derBDAE GRUPPE absolvierteSaphir Wilken eine zweiein-halbjährige Ausbildung zurKauffrau im Gesundheits-wesen bei der Asklepios Kli-nik Nord. Während dieser

Zeit entdeckte die 23-jäh-rige ihre Leidenschaft fürden medizinischen Bereich.Daher schätzt sie an ihrerTätigkeit beim BDAE vorallem, dass sie ihre Kennt-

nisse auf diesem Gebiet ste-tig ausbauen kann.

In ihrer Freizeit hat die ge-bürtige Hamburgerin dasReisen für sich entdeckt. DieZiele für die kommendenJahre stehen auch bereitsfest: Südostasien, Ostküsteder USA und Dubai.

„Als Dienstleistungsunter-nehmen ist es uns wichtig,den Service für unsere Kun-den kontinuierlich zu opti-mieren. Unser Bestreben istes unter anderem, die An-

träge unserer Kunden in derRegel innerhalb von 24Stunden zu policieren. Dassdieses Ziel erreicht wird,dazu trägt auch maßgeblichdie Arbeit von Saphir Wil-ken bei. Wir freuen uns, mitihr eine kompetente und zu-verlässige Mitarbeiterin ge-wonnen zu haben“, sagtBDAE-Geschäftsführer An-dreas Opitz.

Sie erreichen Saphir Wilkentelefonisch (+49-40-687430-54) und per E-Mail([email protected]).

Die Volksrepublik China ist nach wie vor einer der wich-tigsten Wirtschaftspartner Deutschlands. Und noch

immer locken überdurchschnittliches Wirtschaftswachstumund positive Marktaktivitäten neue Investoren ins Land. VieleDeutsche Unternehmen entsenden ihre Mitarbeiter nachChina, um ihr China-Geschäft weiter auszubauen oder denMarkt neu zu erschließen. Infolge des Zuwachses ausländi-scher Investoren versucht Chinas Regierung, den Expat-Markt verstärkt zu kontrollieren, indem die Gesetze hinsicht-lich der Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter kontinuier-lich verschärft werden.

Neben diesen sich häufig ändernden Bedingungen stellendie unterschiedlichen Verfahrensweisen in den einzelnen Pro-vinzen des Landes sowie eine interessensgerechte Gestaltungder Entsendung Personalverantwortliche vor Hürden.

Gratis-Dossier zum Thema Herausforderungen derChina-Entsendung downloadenZu diesem Thema hat die BDAE GRUPPE ein Dossier mit demTitel „Herausforderungen der Mitarbeiterentsendung nachChina“ veröffentlicht, das für jedermann gratis unterhttps://www.bdae.com/de/downloads/Sondernewsletter_China-Seminar.pdf bereitsteht. In dem 22-seitigen Dokument er-läutern mehrere Experten die wesentlichen Aspekte der ein-zelnen Rechtsgebiete, die bei Mitarbeiterentsendungen insReich der Mitte beachtet werden sollten. Dabei werden stetstheoretische Ansätze mit praktischen Beispielen verknüpft,so dass ein anschauliches Gesamtbild entsteht.

Gleichnamiges Seminar am 24. Juni in HamburgWer weiterführende Informationen benötigt oder den Aus-tausch mit Spezialisten auf diesem Gebiet sucht, kann sichzum gleichnamigen Seminar anmelden, das am 24. Juni

2015 bei der BDAE GRUPPE in Hamburg stattfindet. NähereInformationen zu dieser Veranstaltung sind unterhttps://www.bdae.com/de/auslandsberatung/seminar_mitar-beiterentsendung_china.htm abrufbar.

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INTERNJETZT KOSTENLOS DOWNLOADEN: DOSSIER ZUM THEMA MITARBEITERENTSENDUNG NACH CHINA

NEU DABEI

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BDAE:Was sind aus Ihrer Erfahrungdie größten Herausforderungen einerMitarbeiterentsendung nach China?

Tänzler-Motzek: Eine große Her-ausforderung ist, dass das deutschesowie das lokale chinesische Recht inEinklang gebracht werden müssen. Ar-beitsverträge, die nach deutschemRecht gestaltet werden, müssen mitchinesischen Bedingungen verknüpftwerden.

Daneben müssen per se schon ver-schiedene Rechtsgebiete miteinanderverzahnt werden, was regelmäßig zuKonflikten führt. Denn die einzelnenRechtsgebiete kollidieren ab und zumiteinander. Es kann passieren, dasssich das, was beispielsweise sozialversi-cherungsrechtlich erreicht werden soll – etwa der Verbleib imdeutschen Sozialversicherungssystem – nicht mit dem Steuer-recht vereinbaren lässt, etwa weil die Entsendung im Inter-esse der Tochtergesellschaft in China erfolgt und nur diesedas Gehalt des Mitarbeiters als Betriebsausgabe absetzenkann. Der Verbleib inder deutschen Sozial-versicherung setzt je-doch im Regelfall vo-raus, dass das Gehaltvom deutschen Arbeit-geber gezahlt und ge-tragen wird. Hierhaben wir dann einenklassischen Fall von derQuadratur des Kreises.

BDAE: BDAE: Gibt es Möglichkeiten, solche Hürden zu um-gehen?

Tänzler-Motzek: Es ist leider ein Irrglaube, dass die Gel-tung des deutschen Sozialversicherungsrechts in jedem Falldurch vertragliche Klauseln herbeigeführt werden kann. DasSozialgesetzbuch knüpft nicht nur an Vertragsbedingungen,sondern auch an tatsächliche Gegebenheiten an. Liegen diesenicht vor, ist dringend zu empfehlen, die soziale Absicherungalternativ zu regeln und die Hürde so zu meistern.

BDAE:Wieso ist die Frage nach der Vertragsart so entschei-dend? Welche Faktoren spielen bei der Wahl die maßgeblicheRolle?

Tänzler-Motzek: Die Entscheidungfür einen deutschen Arbeitsvertrag ent-spricht häufig dem Wunsch des Arbeit-nehmers, der sich dadurch sicherer undstärker an das deutsche Stammhaus ge-bunden fühlt. In anderen Fällen bestim-men gesetzliche Gegebenheiten dieWahl, wenn etwa ein lokaler Arbeitsver-trag für die Erteilung der Arbeitserlaub-nis vor Ort notwendig ist. In wiederanderen Fällen rechnet das Finanzamtdie Gehaltskosten der Tochtergesell-schaft zu – um komplizierte Weiterbe-lastungen zu vermeiden, wird dann aufeinen lokalen Vertrag umgestellt, damitdie Tochtergesellschaft das Gehalt direktan den Mitarbeiter auszahlen kann. Dasist grundsätzlich auch in Euro und aufein deutsches Konto möglich. Der Bin-dungsaspekt lässt sich in diesen Fällen

durch einen Stammbindungsvertrag darstellen, in dem auchdie Bedingungen für die Rückkehr festgehalten werden. Typi-sche Benefits, die mit Entsendungen verbunden werden, kön-nen aus rechtlicher Sicht genauso gut in den lokalen Vertraggeschrieben werden.

BDAE: Bei lokalen Verträgen muss sicherlich auch das chine-sische Arbeitsrecht angewandt werden. Gibt es hier gravie-rende Unterschiede zum deutschen Arbeitsrecht und wasbedeutet ein lokaler Arbeitsvertrag für den Mitarbeiter?

Tänzler-Motzek: Es gibt einige Unterschiede, etwa inBezug auf den Kündigungsschutz, die Lohnfortzahlung imKrankheitsfall oder den Urlaubsanspruch. So sieht das chinesi-sche Recht je nach Beschäftigungsdauer nur 5 bis 15 TageMindesturlaub vor. Sofern keine lokale Sonderregelung be-steht, die an das tatsächliche Gehalt anknüpft, besteht imKrankheitsfall nur Anspruch auf eine Zahlung von 80 Prozentdes örtlich festgelegten Mindestlohnes, also eines äußerst ge-ringen Betrages, der nicht geeignet ist, die tatsächlichen Le-benskosten zu decken. Die meisten Aspekte lassen sich jedochvertraglich durch entsprechende Klauseln so gestalten, dasskeine Nachteile für den Mitarbeiter entstehen.

INTERVIEW„HIER HABEN WIR EINEN KLAS-SISCHEN FALL VON DER QUA-DRATUR DES KREISES“

Nach wie vor ist ein Aufwärtstrendbei Mitarbeiterentsendungen

nach China zu verzeichnen. Dabei sindPersonalverantwortliche mit vielenSchwierigkeiten konfrontiert. Eine dergrößten Herausforderungen bestehtdarin, die Entsendung interessensge-recht zu gestalten. Welche rechtlichenGegebenheiten dabei zu beachtensind, erörtert die auf Arbeitsrecht spe-zialisierte Rechtsanwältin Julia Tänzler-Motzek, die bereits seit 2005Unternehmen bei ihren Geschäftsakti-vitäten in China berät.

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Die Besonderheit in China ist, dass es in den einzelnen Provin-zen des Landes zu abweichenden Regelungen und Verfahrenkommen kann. Die wesentlichen Richtlinien sind national imArbeitsvertragsgesetz geregelt. Es gibt jedoch in einigen Punk-ten, wie beispielsweise der Mitbestimmung, dem Umgang mitbefristeten Verträgen oder der Höhe von Karenzentschädigun-gen teilweise erhebliche Abweichungen auf lokaler Ebene. Esist also notwendig, nicht nur das nationale chinesische Ar-beitsrecht zu beachten, sondern auch die Regelungen und Be-sonderheiten der entsprechenden Provinz zu recherchieren.

BDAE:Was sind aus Ihrer Sicht die häufigsten Fehler, die beieiner Entsendung nach China gemacht werden? Und was sinddie Konsequenzen?

Tänzler-Motzek: Viele Unternehmen in Deutschland –darunter durchaus auch große Mittelständler – sehen dasThema Sozialversicherung zu unkritisch und fühlen sich si-cher, weil sie die Payroll ordentlich führen und ins deutscheSozialversicherungssystem einzahlen. Diese Sicherheit ist je-doch trügerisch. Bestehen die tatsächlichen Voraussetzun-gen für einen Verbleib in der Pflichtversicherung nicht,bestehen im Ernstfall – etwa bei einer schweren Krankheit –keine Leistungsansprüche. Der Arbeitgeber haftet dann. Ichempfehle daher, die Weiterversicherung in Deutschlandoffen und ehrlich mit der zuständigen Krankenkasse zu klä-ren und die entsprechende Bestätigung einzuholen. Ein wei-terer Problemfall kann entstehen, wenn zunächst in

Deutschland die Konstruktion einer Entsendung gewähltwird und vor Ort dann – beispielsweise für die Erteilung derArbeitserlaubnis – zusätzlich „pro forma“ ein lokaler Arbeits-vertrag geschlossen wird. Grundsätzlich gilt, dass auch diesevermeintlichen Pro-Forma-Verträge rechtskräftig sind undsomit auch aus zwei Verträgen Ansprüche entstehen.

BDAE: Haben Sie zum Abschluss einen grundsätzlichen Rat-schlag für die entsendenden Unternehmen?

Tänzler-Motzek: Die Beteiligten sollten die Mitarbeiter-entsendung proaktiv angehen und offen für Alternativensein. Ist ein Verbleib in der Pflichtversicherung nicht möglich,können die entstehenden Risiken teilweise durch freiwilligeWeiterversicherung, teilweise durch private Versicherungenaufgefangen werden. Offenheit kann aber auch bedeuten,einen lokalen Arbeitsvertrag zu akzeptieren, damit das Un-ternehmen, welches das Gehalt des Mitarbeiters trägt, die-ses auch auszahlen kann. Jegliche Benefits, Urlaubs-ansprüche oder auch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfalllassen sich problemlos in einen solchen lokalen Vertrag inte-grieren. Und was die Thematik der Bindung an das deutscheUnternehmen betrifft, lässt sich dieses ergänzend durcheinen Stammhausbindungsvertrag mit dem deutschen Ar-beitgeber gut abbilden. Ein solcher Stammhausbindungsver-trag kann beispielsweise die Anrechnung von Beschäftigungs-zeiten im Ausland bestimmen und die Modalitäten der Rück-kehr regeln.

INTERVIEW

Im März 2014 haben Deutschland und China das neueDoppelbesteuerungsabkommen (DBA-China) unterzeich-

net. Anwendbar sind die Regelungen allerdings noch nicht.Hierfür sind ein deutsches Zustimmungsgesetz und nachfol-gend der Austausch der Ratifizierungsurkunden notwendig.Erst mit dem Beginn des auf den Urkundenaustausch folgen-den Jahres ist das neue DBA anwendbar, mithin aus heutigerSicht frühestens am 01. Januar 2016.

Gleichwohl müssen sich Unternehmen und deren Arbeitneh-mer mit den steuerlichen Neuregelungen rechtzeitig ausein-andersetzen. Nur so können Projekte, welche sich noch inder Planungsphase befinden, steuerlich passgenau justiertwerde und bereits laufende Projekte mit genügend Zeitvor-lauf an die Veränderungen angepasst werden.

Der Beitrag behandelt die Veränderungen des neuen DBAsgegenüber den bisherigen Regelungen im Bereich derDienstleistungs-Betriebsstätte und der Arbeitnehmer-Be-steuerung mit Schwerpunkt auf der zeitlichen Komponente.

Beginnen wir mit den Einkünften aus einer Arbeitneh-mer-Tätigkeit:Die Grundstruktur des Artikels 15 DBA-China ist in der neuenFassung unverändert. Das Besteuerungsrecht steht dem Tä-tigkeitsstaat zu, wenn dort die Arbeit ausgeübt wird. Es fälltaber an den Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers zurück,wenn

• sich der Arbeitnehmer im Tätigkeitsstaat nicht länger als183 Tage aufhält,

• die Vergütung von einem nicht im Tätigkeitsstaat ansässi-gen Arbeitgeber gezahlt,

• die Vergütung nicht von einer Betriebsstätte im Tätigkeits-staat getragen wird.

Neu und wesentlich ist die Definition des 183-Tage-Zeit-raums. Nach der alten (und aktuell noch gültigen) Fassungmusste sich der Arbeitnehmer mindestens 183 Tage währenddes betreffenden Steuerjahres (Steuerjahr=Kalenderjahr inChina und Deutschland) im Tätigkeitsstaat aufhalten, um dasBesteuerungsrecht dorthin zu verlagern. Nach der Neufas-sung ist der Aufenthalt von mindestens 183 Tagen innerhalbeines 12-Monats-Zeitraums ausreichend. Diese Neuregelungentspricht dem aktuell gültigen Standard des OECD-Muster-abkommens.

AufenthaltstageUnverändert sind die Aufenthaltstage und nicht die Arbeits-tage maßgebend. Sie ergeben sich aus den Einreisedoku-menten und sind tagesgenau festzustellen. Der Ankunfts-und Abreisetag zählen ebenso mit wie Urlaubstage im Tätig-keitsstaat, die in unmittelbarem Zusammenhang zu dem Ar-beitsaufenthalt stehen.

12-Monats-ZeitraumEs handelt sich in der Neufassung um einen beliebigen Zeit-raum, welcher durch rückwärts gerichtete Betrachtung vomaktuellen Tag aus zu berechnen ist. So ist z.B. an einem 30.April zu schauen, ob die Aufenthaltsdauer von mindestens183 Tagen im Zeitraum 01. Mai des Vorjahres bis 30. Aprildes aktuellen Jahres erfüllt ist.

Bildlich gesprochen sind jeweils vom aktuellen Tag aus gese-hen die abgelaufenen 12 Monate durch einen Spiegel rück-wärtig zu betrachten, und zwar für jeden Lohnabrechnungs-zeitraum neu.

ÜbergangsregelungAb Anwendung des neuen DBAs ist eine rückwärtige Be-trachtung des 12-Monats-Zeitraums zur Bestimmung der An-wesenheit auch dann vorzunehmen, wenn dieser Zeitraumnoch in den Gültigkeitszeitraums des alten DBAs fällt.

BeispielDer in Deutschland ansässige Arbeitnehmer A ist für dendeutschen Arbeitgeber (ohne Betriebsstätte in China) imZeitraum 01.11.2015 bis 31.03.2016 sowie vom 01.08.2016bis 31.08.2016 in China tätig. Im Zeitraum 01.04.2016 bis20.04.2016 verbringt er seinen Urlaub in China. (Für die Lö-sung unterstellen wir die Anwendung des neuen DBAs ab01.01.2016.)

Für November 2015 bis März 2016 sind die Lohnabrechnun-gen unter Einbehaltung deutscher Lohnsteuer zu erstellen.Das Besteuerungsrecht liegt im Ansässigkeitsstaat Deutsch-land.

Erst im Monat August ist für den abgelaufenen 12-Monats-Zeitraum festzustellen, dass der Arbeitnehmer den 183-Tage-Mindestaufenthalt in China erfüllt. Für die Monate Novemberund Dezember 2015 bleibt es beim BesteuerungsrechtDeutschland, weil in diesem Zeitraum noch das alte DBAGültigkeit hatte und im Steuerjahr 2015 die 183-Tage nichterfüllt waren.

DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN IN NEUEM GEWAND – 183 TAGE IN CHINA

RECHTLICHES

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RECHTLICHESAb 01.01.2016 unterliegt der Arbeitslohn allerdings nichtmehr der Besteuerung in Deutschland, sondern im Tätig-keitsstaat China. Der Arbeitgeber sollte bei seinem Betriebs-stättenfinanzamt eine Freistellungsbescheinigung für denArbeitslohn des betreffenden Arbeitnehmers beantragen.Nach Erhalt der Bescheinigung ist der Arbeitslohn ohneAbzug deutscher Lohnsteuer an den Arbeitnehmer auszu-kehren. Die Lohnsteuer Januar bis März 2016 kann dem Ar-beitnehmer erstattet werden.

Von der Berechnung der 183-Tage für die Beurteilung desgrundsätzlichen Besteuerungsrechts zu unterscheiden ist dieFrage, ob auch der Arbeitslohn des Urlaubszeitraums 01.04.bis 20.04.2016 in Deutschland steuerfrei ist. Dieses istbei der direkten Zuordnung zu verneinen. TrotzMitrechnung der Urlaubstage bei den Anwesen-heitstagen im Tätigkeitsstaat erfolgt keine Aus-weitung des Besteuerungsrechts auf diesenZeitraum. Das Besteuerungsrecht des Tätig-keitsstaates besteht nur insoweit, als die Tätig-keit dort ausgeübt wird. Das Urlaubsentgeltwird lediglich anteilig berücksichtigt.

Abwandlung 1Würde der Sachverhalt ein Jahr später statt-finden und somit im Vorjahr bereits die Neufas-sung des DBA-China gelten, ergebe sich imAugust des Folgejahres die Feststellung, dass das Be-steuerungsrecht für die Tätigkeit des Vorjahresnicht in Deutschland, sondern in China liegt.Die Lohnsteuer für den abgelaufenen Zeitraumkann der Arbeitgeber trotz vorliegender Freistel-lungsbescheinigung nicht erstatten.

Der Arbeitnehmer ist auf das Veranlagungsver-fahren zur Einkommensteuer angewiesen, um eine Erstat-tung der Lohnsteuer zu erreichen. Hierbei ist allerdings zubeachten, dass die Freistellung des Arbeitslohns im Veranla-gungsverfahren nach derzeitiger Rechtslage nur erfolgt,wenn der Arbeitnehmer die Besteuerung des Lohns im Tätig-keitsstaat nachweist.

Abwandlung 2Wird der Sachverhalt ein Jahr früher verwirklicht, wäre erkomplett nach dem alten DBA zu lösen. Weil der Arbeitneh-mer in keinem der beiden betroffenen Steuerjahre mindes-tens 183 Tage in China anwesend ist, verbliebe in beidenJahren das Besteuerungsrecht bei Deutschland als Ansässig-keitsstaat.

Der Zeitfaktor begegnet uns in ähnlicher Form bei derDienstleistungs-Betriebsstätte:Die Frage nach dem Vorliegen einer Betriebsstätte im ande-ren Land ist Dauerthema und führt zu einem latenten Dop-pelbesteuerungsrisiko. Deutsche Unternehmen sind bemüht,das Begründen einer ausländischen Betriebsstätte zu vermei-den; die deutsche Finanzverwaltung sieht das häufig anders,um auf diesem Weg den Betriebsausgabenabzug im Inland

in Frage zu stellen. Hinzu kommt die Gefahr einer unter-schiedlichen Beurteilung in Deutschland und in China; es existieren keine Bindungswirkungen an die Entscheidung des anderen Staates. Grundlage jeder Diskussion sind die Regelungen im DBA bezüglich China namentlich in Artikel 5.Selbstverständlich gibt es hier eindeutige Fälle:

• Ein deutsches Unternehmen unterhält in Beijing ein Büromit vier Mitarbeitern, welche den Vertrieb der eigenenProdukte organisiert, die Beratung der Kunden und dienachfolgenden Servicedienstleistungen bei der Kundenbe-treuung übernimmt.

• Eine Bäckerei aus Deutschland gründet in Hangzhou eineProduktionsstätte. Es werden dort Backwaren mit ei-

genen Mitarbeitern hergestellt und vertrieben.

Liegt aber eine Betriebsstätte auch vor, wennkeine feste Geschäftseinrichtung vorhanden ist?

Reicht es für die Annahme einer Betriebsstätte aus,wenn lediglich Beratungs- oder Schulungsleistungen

durch Angestellte deutscher Unternehmen inChina ausgeführt werden?

Die Fragestellung ist nicht neu, da bereits indem alten (und derzeit noch gültigen) DBA-

China in Art. 3 Abs. 2 Bst. b geregelt ist, dassdie Erbringung von Dienstleistungen zu einer Be-triebsstätte führt, wenn sie eine bestimmte Zeit-dauer umfasst. Neu ist die Beschreibung desZeitraums:

• Altes DBA: „…länger als insgesamt sechsMonate innerhalb eines beliebigen Zwölfmo-natszeitraums dauern.“

• Neues DBA: „…innerhalb eines Zeitraums von zwölf Mo-naten insgesamt mehr als 183 Tage andauern.“

Dass sowohl in Artikel 5 Abs. 3 zur Dienstleistungs-Betriebs-stätte (DL-BSt) als auch in Artikel 15 Abs. 2 von 183-Tagendie Rede ist, darf nicht über bestehende Unterschiede hin-weg täuschen.

Während bei den Arbeitnehmern auf deren Anwesenheit inChina abzustellen ist und teilweise auch private Aufenthaltezählen, muss bei der DL-BSt die Dienstleistung mindestens183 Tage andauern. Es ist nicht entscheidend, welche Perso-nen in welchen Zeiträumen zur Erbringung der Dienstleis-tung in China anwesend sind, sondern lediglich der sachlicheBezug zur Dienstleistung muss für mindestens 183 Tage ge-geben sein.

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RECHTLICHESEin weiterer Unterschied besteht in der Projektbezogenheit.Bei Arbeitnehmern ist unerheblich, für welchen konkretenAuftrag die Tätigkeit ausgeübt wird. Allein die Dauer desAufenthalts führt zu den beschriebenen steuerlichen Folgen.Anders verhält es sich bei der DL-BSt. Wenn ein Projekt miteiner Dauer von weniger als 183 Tagen in China abgeschlos-sen ist, kann ein neues Projekt begonnen werden.

Wenn auch bei dem zweiten Projekt die 183-Tage nicht er-reicht werden und kein wirtschaftlicher und zeitlicher Zusam-menhang zwischen den Projekten besteht, entsteht keineDL-BSt in China.

Schließlich sei erwähnt, dass es zu einer DL-BSt auch dannkommt, wenn sie bei Überschreiten der Zeitdauer durchmehrere Personen erbracht werden, welche für sich genom-men die Zeitdauer von mindestens 183 Tagen nicht erfüllen.

Es bestehen Wechselwirkungen zwischen der Annahmeeiner DL-BSt und der Besteuerung von Arbeitslohn der imRahmen der Dienstleistung eingesetzten Arbeitnehmer, wiedie nachfolgende Abwandlung 3 zeigt:

Der Arbeitgeber des A hat den Auftrag erhalten, ein chinesi-sches Unternehmen bei der Entwicklung einer Maschine mittechnischen Beratungsleistungen zu unterstützen. DiesesProjekt dauert vom 01.11.2015 bis 31.08.2016. Wie imGrundbeispiel ist Arbeitnehmer A im Zeitraum November2015 bis März 2016 sowie im August 2016 vor Ort. In denMonaten April bis Juli 2016 übernimmt sein Kollege B dieBeratung in China.

Wegen der Dauer entsteht für den Arbeitgeber eine Dienst-leistungs-Betriebsstätte in China. Das wirtschaftliche Ergeb-nis des Auftrags unterliegt somit der Besteuerung in China.Die Personalkosten für A und B in den betreffenden Zeiträu-men stellen keine Betriebsausgaben in Deutschland dar, son-dern mindern das Betriebsstättenergebnis China.

Trotz des weniger als 183 Tage andauernden Aufenthalts desB in China wird sein Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat China be-steuert. Das Vorliegen der DL-BSt führt in vergleichbaren Fäl-len zu Auswirkungen beim Besteuerungsrechts desArbeitslohns.

FazitDas neue DBA mit China nähert sich mit der Arbeitnehmer-Regelung bzgl. der 183 Tage dem OECD-Musterabkommenund damit dem internationalen Standard an. Auch die Rege-lungen zu Dienstleistungs-Betriebsstätten sind – obwohl zur-zeit nur in wenigen deutschen DBAs verankert – imOECD-Musterabkommen vorgesehen.

Sowohl bei den Arbeitnehmer- als auch bei den Dienstleis-tungsfällen ist eine Zeitdauer von 183 Tagen entscheidend.Zu warnen ist davor, die Berechnungen und Grundsätze un-reflektiert auf beide Sachverhalte einheitlich anzuwenden.

Eine isolierte Betrachtung der 183 Tage ist nicht ausreichend,um zu entscheiden, in welchem Land eine Besteuerung desArbeitslohns erfolgt. Das Vorliegen einer Dienstleistungs-Be-triebsstätte löst unmittelbare Folgen für die Besteuerung derArbeitnehmer aus. Hier bestätigt sich der allgemeine Grund-satz, dass eine steuerlich richtige Beurteilung nur unter Be-rücksichtigung aller Einzelaspekte eines Sachverhalts möglichist.

AUTORENDie Autoren Mario Stahl undMichael Yönden sind Steuerberaterder Kanzlei Molka & Stahl.

Eschenburgstraße 1623568 Lübeck

Tel.: +49-451-388 603-0E-Mail: [email protected]: www.molka-stahl.de

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Die Höhe der Gehälter und Benefits bei Auslandsentsen-dungen beschäftigt Personalverantwortliche nach wie

vor, denn Auslandsentsendungen sind ein teures Unterfan-gen. Nicht selten übertreffen die sogenannten Vergütungs-pakete jegliche Schätzungen – nicht zuletzt deshalb, weilnicht alle Kosten im Vorfeld richtig bedacht werden.

Auch in der Asien-Pazifik Region sind die Kosten für Unter-nehmen hoch. Vorreiter in der Expatriate-Vergütung istJapan: Dort belaufen sich die Kosten für Gehaltszahlungenund Benefits für einen Manager in der mittleren Führungs-ebene auf durchschnittlich 375.000 US$ pro Jahr. Gefolgtwird Japan von Australien, Indien, China und Hong Kong, soeine Studie von ECA International. Unter den Top 15 derhöchsten Expatriate-Vergütung im Raum Asien-Pazifik sindaußerdem Korea, Singapur, Indonesien, Neuseeland, die Phi-lippinen, Vietnam, Taiwan, Thailand, Malaysia und Pakistan.

China, auf Platz 4 des Rankings, hat Hong Kong letztes Jahrüberholt und seinen Vorsprung dieses Jahr weiter ausgebaut.Die Höhe des Vergütungspakets steigt hier weiter an. EinManager der mittleren Führungsebene kann in China mit276.000 US$ jährlich rechnen, inklusive aller Benefits. Hierkommt es jedoch auch auf die Provinz bzw. Stadt an –Shanghai und Peking sind deutlich teurer als andere Stand-orte in China, so ECA International. Gleichzeitig kann es pas-sieren, dass Unternehmen mehr Geld in die Hand nehmenmüssen, um Mitarbeiter an weniger attraktive Standorte zulocken.

Für Unternehmen sind insbesondere die Kosten für die Bene-fits im Raum Asien-Pazifik interessant. Die Leistungen derUnternehmen zusätzlich zu den Gehaltszahlungen sind hierdie Kostentreiber. Würden in Hong Kong beispielsweise dieKosten für Unterkunft und Schule wegfallen, so fiele HongKong im Ranking der Expatriate-Vergütung von Platz 5 aufPlatz 15. Das gleiche gilt für Singapur: der Siebtplatziertewürde sich ohne Zahlung von Unterkunft und Schule aufPlatz 14 wiederfinden. In beiden Länder wird der drastischeAbstieg im Ranking auch durch die geringen Steuersätze ver-ursacht.

Konsequenzen für die VergütungsgestaltungBei der Gestaltung der Vergütungspakete bei Auslandsent-sendungen müssen grundsätzlich drei Elemente bedachtwerden: Gehaltszahlungen, Benefits (wie etwa Unterkunft,Schule, Firmenwagen) und Steuern. Üblicherweise wird demVergütungspaket das Gehalt des Mitarbeiters im Heimatlandzugrunde gelegt, welches dann gegebenenfalls um Lebens-kostenausgleich, Erschwerniszulage, oben genannte Benefitsund Steuern ergänzt wird. Nicht zu vergessen sind hier auchKosten für Versicherungen während des Auslandsaufenthal-tes.

Insbesondere für langfristige Entsendungen beziehungsweisesogenannte Local Expatriates wird von dieser Art der Vergü-tungsermittlung zunehmend Abstand genommen. Immermehr Unternehmen in Asien legen das ortsübliche Gehalt zu-grunde und ergänzen dieses um Benefits und Steuern. Diesspart den Unternehmen zwar einige Kosten, fraglich bleibtaber, ob für diese geringere Vergütung weiterhin Mitarbeiterbereit sind, sich im Rahmen einer Auslandstätigkeit nach Pa-zifik-Asien versetzen zu lassen oder ob diese Vergütung nuran attraktiveren Standorten durchgesetzt werden kann.

EXPATRIATESEXPATRIATE-VERGÜTUNG IN DER REGION ASIEN-PAZIFIK

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Seit Jahren ist es ein präsentes Thema in den Medien: DieSchweizer mögen keine Deutschen. Dennoch wanderten

in den vergangenen Jahren viele Deutsche in die Alpenrepu-blik aus, wie aktuelle Zahlen des Bundesinstituts für Bevölke-rungsforschung belegen. Das Hauptziel vieler deutscherAuswanderer war demnach zwischen den Jahren 2004 und2013 die Schweiz, so dass die Deutschen dort aktuell mitrund 300.000 Personen sogar die zweitgrößte Ausländer-gruppe darstellen. Die Gründe für eine Auswanderung in dieSchweiz lagen in der Regel an einem deutlich höheren Ge-haltsniveau. Aber auch die Arbeitnehmerfreizügigkeit zwi-schen der Schweiz und der Europäischen Union sowie diegemeinsame Sprache trugen zu einem kontinuierlichenZuzug von Deutschen in die Schweiz bei.

Allerdings scheint sich dieser aktuell ein-zubremsen, wie eine kürzlich ver-öffentliche Studie derWirtschaftsuni-versität Wien(„Arbeitsstationund Arbeitsklimafür Deutsche inder Schweiz“) be-legt. Gründe hierfürkönnten Beschrän-kungen des Freizügig-keitsabkommens durchdie Schweiz sowie dieaktuell positive wirt-schaftliche Lage inDeutschland sein. Aberauch in den Arbeitsbedin-gungen beziehungsweise klimatischen Bedingungen inder Schweiz könnten Motive für den rückgängigen ZuzugDeutscher gesucht werden, die sich in einer eingeschränkten Aufgeschlossenheit der Schweizer gegenüber ausländischenZuwanderern und insbesondere deutschen Zuwanderernspiegeln.

Die Studie, die sich mit diesen Bedingungen für Deutsche inder Schweiz sowohl am Arbeitsplatz als auch im Alltag be-fasst hat, wurde vergangenes Jahr anhand einer Online-Be-fragung unter rund 1.000 in der Schweiz arbeitendenDeutschen durchgeführt.

Deutsche fühlen sich in der Schweiz nicht willkommenDie Ergebnisse zeigen eindeutig, dass etwa 30 Prozent sichin ihrer neuen Heimat nicht willkommen und dazugehörigfühlen. Und weitere 30 Prozent teilen diese Empfindungenzumindest zum Teil.

Viele der Befragten haben schon einmal Ungleichbehandlun-gen sowie Zurücksetzungen im Schweizer Alltag erlebt. Sogab etwa jeder Fünfte an, dass ihm schon einmal der Kauf

oder die Anmietung einer Woh-nung verweigert wurde. 15 Pro-zent sagten das über dieVergabe einer Arbeitsstelle.Jeder zehnte Befragte wurdeschon einmal ungerechtfer-tigt von der Polizei ange-halten, durchsucht,befragt oder bedroht. AlsAntwort auf die Frage,was der Hauptgrunddafür war, nannten 85Prozent die deutscheNationalität. Eineanti-deutscheGrundstimmungwird von einemgroßen Teil derBefragten auch

am Arbeitsplatz wahr-genommen. So fühlen sich 28

Prozent der Teilnehmer am Arbeits-platz von ihren Kollegen ausgeschlossen.

In der Schweiz wird man zum Deutschen gemachtViele Deutsche, die in die Schweiz kommen, sind laut Studi-energebnissen überrascht von den Erfahrungen, die sie inBezug auf Nationalität machen. Sowohl im Arbeitsalltag alsauch in ihrer Freizeit werden sie oftmals, sobald als Deutscheidentifiziert – etwa durch die deutsche Aussprache –, auf ihreNationalität reduziert und mit zum Teil wenig schmeichelhaf-ten Attributen und den dazugehörigen Erwartungshaltungenan ihr Verhalten belegt. Verdichten lässt sich diese Erfahrungmit folgender Aussage, die nur von einem geringen Teil derBefragten wirklich abgelehnt wurde (16 Prozent). „In dieSchweiz kommt man nicht als Deutscher, sondern man wirdin der Schweiz erst zum Deutschen gemacht“.

EXPATRIATESDEUTSCHE IN DER SCHWEIZ

© Tom-Han

isch - Fot

olia.com

Die Berliner Fluggesellschaft Germania bedient seit AnfangMai dieses Jahres drei neue Verbindungen ab Berlin-

Schönefeld: Ibiza, Djerba und Enfidha. Bereits seit März sinddie Urlaubsziele Antalya und Paphos auf Zypern im Programmder Airline.

Die Flüge nach Ibiza starten montags und freitags um 6.40Uhr in Schönefeld. Djerba wird immer dienstags um 16.45 Uhrvon der deutschen Hauptstadt angeflogen und nach Enfidhageht es samstags um 6.00 Uhr.

Weitere Informationen sind unterhttp://www.flygermania.de/de abrufbar.

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AIR INDIA

FINNAIR

Air India, die größte Fluggesell-schaft Indiens, erlaubt ihren Pas-

sagieren seit dem 1. Mai dieses Jahres,auf vielen Flugverbindungen mehr Frei-gepäck als bisher mitzunehmen.

Auf allen Flügen von Deutschland nachIndien wurde die Freimenge verdop-pelt. Reisende dürfen ab sofort anstellevon einem Gepäckstück mit einem Ma-ximalgewicht von 23 Kilogramm nunzwei Koffer mit jeweils 23 Kilogrammmitführen. Die neue Regelung gilt so-

wohl in der Economy- als auch in derBusiness-Class.

Auf den Flugverbindungen vonDeutschland nach Kathmandu, Co-lombo, Sydney und Melbourne wurdedie Freigrenze auf ein Gepäckteil zumaximal 30 Kilogramm in der EconomyClass und auf zwei Reisetaschen à 23Kilogramm erhöht.

Mehr Informationen stehen unterhttp://www.airindia.de/ zur Verfügung.

Finnair, die größte finnische Flugge-sellschaft, hat seit dem 5. Mai die-

ses Jahres ihr Streckenangebot zumHandgepäcktarif „Light“ erweitert, beidem Reisende ohne aufzugebendesGepäck fliegen können. Ab sofort sindauf allen Finnair-Strecken innerhalbEuropas und dem Nahen Osten Ticketsin dieser Kategorie buchbar. Ziele nachRussland sind ausgenommen.

Der Light-Tarif ist die günstigste Ticket-option von Finnair. Alle weiteren Bu-chungskategorien beinhalten weiterhindie Option, Gepäck abzugeben. Aberauch mit einem Ticket im Light-Tarifkönnen Fluggäste gegen eine Gebührnachträglich Gepäck hinzubuchen. Pas-sagiere, die ihren Reisekoffer bis zuzwei Stunden vor Abflug online anmel-den, zahlen zehn Euro pro Strecke.

Wer diesen allerdings erst am Flugha-fen hinzubucht, muss mit einer Gebührvon 30 Euro pro Flug rechnen.

Vielflieger mit dem Gold- oder Silver-Status im Bonusprogramm Finnair Plusdürfen auch im Light-Tarif ein kosten-freies Gepäckstück aufgeben. Dies giltauch für Vielflieger der LuftfahrtallianzOneworld, die einen Smaragd- oderSaphir-Status haben. Alle anderen Pas-sagiere dürfen ein Handgepäckstücksowie einen weiteren Gegenstand wiebeispielsweise eine Hand- oder Laptop-tasche mit sich führen.

AIRLINES

GERMANIA

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Azerbaijan Airlines, dieNationalfluggesell-

schaft Aserbaidschans, ver-bindet seit dem 2. Maidieses Jahres Berlin-Tegelmit Baku.

Der Airbus A319, der 122Passagieren Platz bietet,startet jeweils mittwochsund samstags um 7.25 Uhrin der Hauptstadt Aserbai-dschans und erreicht diedeutsche Metropole an derSpree um 9.25 Uhr Ortszeit.Zurück geht es um10.45 Uhr mitAnkunft inder größ-tenStadt

Aserbaidschans um 18.40Uhr Lokalzeit. Die Flugdauerbeträgt etwa fünf Stunden.

Weitere Informationen sindunter http://www.azal.az/abrufbar.

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AZERBAIJAN AIRLINESQATAR AIRWAYS

AIRLINESQatar Airways, die Na-

tionalfluggesellschaftKatars, hat kürzlich einenneuen Shuttle-Service zwi-schen Doha und Dubai ein-geführt. Dieser verbindetDohas neuen Hamad Inter-national Airport bis zu vier-zehnmal täglich mit demDubai International Airportsowie viermal täglich mitdem Dubai World CentralAirport.

Fluggästen, die den Shuttle-Service zwischen Doha undDubai nutzen möchten, ste-hen am Hamad Internatio-nal Airport eigene

Check-in-Schalter in Reihe 5zur Verfügung. Sie solltensich hier mindestens eineStunde vor Abflug einfin-den. Das Gleiche gilt für denCheck-in auf dem Rückflugin Dubai.

Zudem bietet der neue Ser-vice zusätzliche Sonderlei-stungen an, die das Reisenkomfortabel und zeitspa-rend gestalten. Dazu zählenschnellere Passkontrollen,verkürzte Einreiseverfahrenin Doha, sowie kurze Geh-wege von maximal zehn Mi-nuten zu den Hallen A und B.

VUELING AIRLINES

Die spanische Niedrig-preis-Fluggesellschaft

Vueling Airlines verbindetseit dem 1. Mai dieses Jah-res Wien mit Rom.

Ab Rom-Fiumincino startetdie Airline täglich mit einemAirbus A320 um 13.45 Uhrund landet um 15.30 Uhr inder größten Stadt Öster-reichs. Nach einem 40-mi-nütigen Aufenthalt hebt derFlieger um 16.10 Uhr fürseinen Rückflug ab und er-

reicht die Italiens Hauptstadtum 17.40 Uhr.

Passagiere aus Wien habenin Rom zahlreiche Anschluss-möglichkeiten nach Catania,Palermo, zu den griechi-schen Inseln und zu vielenZielen in Kroatien.

Mehr Informationen stehenunterhttp://www.vueling.com/dezur Verfügung.

AIR BALTIC

Die lettische Fluggesell-schaft Air Baltic bietet

seit dem 7. Mai dieses Jah-res eine neue Direktverbin-dung von Tallinn nach Wienan.

Viermal wöchentlich hebtein Bombardier Q400 NextGen in Richtung Wien ab.Montags und donnerstagsstartet der Flieger um 17.40Uhr in der estnischenHauptstadt und landet um19.35 Uhr in der österreichi-

sche Metropole an derDonau. Der Rückflug erfolgtum 20.35 Uhr mit Ankunftin Tallinn um 0.25 Uhr.Dienstags und freitags hebtdie Maschine um 6.25 Uhr inder größten Stadt Estlandsab und erreicht die größteösterreichische Stadt um8.20 Uhr. Nach rund zweiStunden Aufenthalt geht esum 10.40 Uhr zurück nachEstland, wo der Flieger um14.30 Uhr landet.

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VERMISCHTESIN CHINA UND BRASILIEN LERNEN IMMER MEHR MENSCHEN DEUTSCH

Die deutsche Sprache bleibt gefragt: Wie die Studie„Deutsch als Fremdsprache weltweit” zeigt, wächst das

Interesse an Deutsch besonders in China, Indien und Brasi-lien. Im asiatischen Raum hat sich die Nachfrage seit 2010teilweise vervielfacht. In Europa blieben die Zahlen in denletzten Jahren weitgehend konstant. Insgesamt lernen der-zeit weltweit 15,4 Millionen Menschen Deutsch. Die Erhe-bung wird alle fünf Jahre vom Auswärtigen Amt gemeinsammit dem Goethe-Institut, dem Deutschen AkademischenAustauschdienst DAAD und der Zentralstelle für das Aus-landsschulwesen (ZfA) des Bundesverwaltungsamtes (BVA)durchgeführt.

Die deutsche Sprache ist weit verbreitetIn Südamerika, im Nahen und Mittleren Osten und beson-ders in Asien wird Deutsch zunehmend nachgefragt: In Brasi-lien lernen heute 134.000 Menschen Deutsch, in China117.000 und in Indien 154.000. Damit haben sich die Zahlenzum Beispiel in China seit 2010 mehr als verdoppelt. Auch inEuropa gibt es weiterhin ein großes Interesse an Deutsch alsFremdsprache – dort lernen derzeit 9,4 Millionen MenschenDeutsch und bilden damit den Schwerpunkt der Deutschler-ner weltweit. Spitzenreiter ist Polen mit rund 2,28 Millio-nen. Im Vergleich zu 2010 sind die Zahlen in denLändern der ehemaligen Sowjetunion erneut zu-rückgegangen. In Frankreich sind die Zahlen mit1 Million Deutschlernenden stabil geblieben.

Deutsch wird hauptsächlich zur SchulzeiterworbenDie diesjährige Erhebung bestätigt, dassdeutsche Sprachkenntnisse überwiegend anSchulen erworben werden. Von den welt-weit erfassten Deutschlernenden sind 87 Pro-zent Schüler (13,4 Millionen). Im Hochschul-bereich lernen aktuell 1,3 Millionen StudierendeDeutsch (8,8 Prozent). Im Bereich der Erwachse-nenbildung sind es etwa 600.000 Deutschler-nende (4,2 Prozent). An Sprachkursen derGoethe-Institute im Ausland nahmen imvergangenen Jahr 228.528 Menschenweltweit teil.

Sprachkenntnisse wichtig für die berufliche KarriereDie Zahl der Lernenden lässt Tendenzen und Entwicklungenfür das Interesse an der deutschen Sprache in der Welt er-kennen: Deutschkenntnisse werden vor allem als wichtig fürdie berufliche Karriere erachtet – sei es im jeweiligen Heimat-land oder auch, um in Deutschland zu studieren, zu arbeitenund zu leben. Für Studierende und Fachkräfte aus dem Aus-land, die sich für ein Leben in Deutschland entscheiden, sinddie Angebote der Förderung von Deutsch als Fremdsprachedaher eine wichtige Brücke nach Deutschland.

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VERMISCHTESZU GAST IN BRITISCHEN FAMILIEN

Ob Sprachreise, Schuljahr im Ausland oder ein Au-pair-Aufenthalt – vor allem im Sommer ist England sowie

das Leben in einer englischen Gastfamilie noch immer einKlassiker. Oft war schon die heutige Elterngeneration dortunterwegs und Gast auf der Insel. Beliebt ist sie durch ihreräumliche Nähe und gute Erreichbarkeit vor allem bei denDeutschen. In der Familie auf Zeit ist manches allerdingsganz anders als im deutschen Alltag. Die Carl Duisberg Cen-tren haben Informationen und Tipps für einen gelungen Auf-enthalt zusammengestellt.

Die typische Gastfamilie ist vielfältigOffenheit und aufgeschlossen sein sind gute Voraussetzun-gen für den Start ins neue Familienleben. Häufig sind esnicht die klassischen Familien mit zwei Kindern, Mutter,Vater und Hund, sondern auch ältere Ehepaare, bei denendie Kinder ausgezogen sind oder alleinstehende Damen, dieihre Familienmitglieder auf Zeit erwarten. Diese Altersgruppeder Gastgeber hat in der Regel mehr Zeit für ihre ausländi-schen Gäste, übt mit ihnen die Sprache und hilft bei den all-täglichen Dingen.

Das perfekte GastgeschenkLeicht transportierbar, möglichst regional und am bestenzum Verzehr geeignet, so sollte das ideale Mitbringsel ausse-hen. Beliebt sind deutsche Pralinen, Kekse oder Schokolade,auch Christstollen oder Lebkuchen sind saisonal oft ein Ren-ner. Kaffee eignet sich – wenn überhaupt – besser als Tee.Eher nicht einpacken sollte man Wein, schwere Bildbändeoder Wandteller. Schön ist es, Fotos von seiner Familie unddem Heimatort zu zeigen. Für Lebensmittel aus EU Ländergibt es in der Regel kein Einfuhrverbot, solange sie einge-packt oder eingeschweißt sind.

Die typische AnredeDie Anrede mit Vorname, selbst bei älteren Gasteltern, istvollkommen in Ordnung und wird nicht als unhöflich emp-funden. Nicht wundern, wenn man, ob jung oder alt, geradevon Frauen mit „darling“, „my love“ oder „sweetheart“ an-gesprochen wird. Das ist keine Liebesbekundung, sonderneine nett gemeinte freundschaftliche Geste.

Der britische HumorSchwarzer Humor ist Gang und Gebe, manchmal gepaartmit einer Portion Sarkasmus. Der Durchschnittsbrite liebt es,sich über fast alles lustig zu machen und zieht sich auchselbst durch den Kakao. Besucher, die sich und ihre Umweltsehr ernst nehmen, kommen oft schlechter an und verbauensich selbst Kontakte.

Norden oder SüdenIm Süden Englands locken Strände, gutes Wetter, viele histo-rische Städte und Bildungshochburgen wie Oxford oderCambridge. Die Nordengländer gelten als besonders (gast-)freundlich. Ein erster Sprachaufenthalt in Nordengland oderSchottland ist daher durchaus empfehlenswert – trotz des oftausgeprägten englischen Dialekts dort.

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VERMISCHTESDie GesprächsthemenAuch wenn Humor großgeschrieben wird, sollte man sichüber bestimmte Dinge nicht lustig machen. Dazu gehörendie Monarchie und die Königsfamilie, der Linksverkehr,Schlange stehen, Blümchentapeten und Kitsch, schlechte Iso-lierung, das ungewohnte Essen, ebenso politische Themenwie etwa Europa und der Euro. Das Wetter und der Fußballsind immer große Themen – Vorsicht aber mit zu viel Patrio-tismus bei deutsch-englischen Begegnungen. Interesse aneinheimischen Sportarten wie Rugby und Cricket sind vonVorteil, um Kontakte mit Einheimischen zu knüpfen.

Weihnachtsmärkte, feuchtfröhliche Volksfeste wie das Okto-berfest, Automarken wie VW, Audi, BMW und Mercedeswerden geschätzt. Beliebt sind auch Gespräche über Ur-laubspläne, Kultur, aktuelle Filme oder das eigenenKnowhow zu Großbritannien.

Die Kritik – gewusst wieNicht immer läuft alles so, wie man sich das als Gast vor-stellt. Ärger, Ungeduld und andere negative Gefühle sollteder Besucher dennoch möglichst verbergen – denn Gefühls-ausbrüche gelten als peinlich. „Haltung bewahren – egalwas kommt“, ist aus Sicht von Thomas Bolle die perfekteEinstellung. Kritik immer indirekt formulieren, am bestenzwischen positiven Aspekten verpacken.

Zurückhaltung übenZurückhaltung und Rücksichtnahme sind in Großbritannienwichtige Eigenschaften – dies gilt auch für Ausländer. Plus-punkte sammelt der, der sich geduldig in eine Wartschlangeeinreiht, in allen Lebenslagen höflich bleibt und sich viel ent-schuldigt. Prahlen und zu viel klagen ist in England verpönt.Höflichkeit und Umsicht gegenüber älteren Menschen, Be-hinderten, Frauen mit Kinderwagen ist sehr ausgeprägt.

Das Essen in der GastfamilieDas typische englische Frühstück beschränkt sich in der Regelauf Cornflakes oder Müsli sowie Toast mit Marmelade. Zueinem Aufenthalt in einer englischen Gastfamilie zählennoch immer Lunchpakete mit Toastbrot-Sandwich, Schoko-riegeln und Chips. Zum Essen ist es üblich, Leitungswasserstatt Mineralwasser zu servieren. Gemeinsame Mahlzeitenfinden vorwiegend am Wochenende oder abends statt.

Freunde findenEinladungen von Einheimischen zu Zusammenkünften allerArt sollte der deutsche Gast annehmen: Egal, ob Strandaus-flüge, Einladungen zum Geburtstag der Oma oder andereFamilienzusammenkünfte. Auch Essen gehen, Ausflüge, Kar-ten oder Bingo spielen, Grillen oder auch nur gemeinsamesFernsehen nach dem Abendessen fördern die Freundschaft.

Quelle: Carl Duisberg Centren

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VERMISCHTESNICHT OHNE MEINEN FÖHN: WICHTIGE SERVICES IM HOTEL

Verschiedene Nationen priorisieren andere Dinge ineinem Hotel. Dies ergibt eine Travelzoo-Umfrage zu den

wichtigsten Services und Gegenständen bei einem Hotelauf-enthalt.

Sparen um jeden Preis? Nur 9 Prozent der befragten Urlau-ber der wichtigsten Reisemärkte weltweit achten bei der Bu-chung eines Hotelzimmers vor allem auf ihre Urlaubskasse.Dies zeigt eine aktuelle Umfrage unter mehr als 5.000 Reise-interessierten. Komfort und ein qualitativ hochwertiges Er-lebnis sind den Befragten einiges wert. Doch welche Servicesund Gegenstände sind bei einer Hotelübernachtung beson-ders wichtig und auf welche darf getrost verzichtet werden,um den Preis zu drücken?

Mehr als nur ein Dach über dem KopfWenn es nach extremen Billig-Hotelketten aus dem Auslandgeht, können Urlauber demnächst mit zwei Koffern anrei-sen. Mindestens einen würden sie für Handtücher und Putz-mittel benötigen. Um den Preis zu drücken, verzichtenmanche Häuser und Ketten auf die selbstverständlichstenLeistungen. Die Umfrageergebnisse zeigen jedoch, dass diewenigsten Urlauber auf Komfort im Hotel verzichten möch-ten. Nur zwei Prozent der Befragten würden Bettwäschesowie Handtücher mit ins Hotel bringen, um die Übernach-tungskosten zu reduzieren. 14 Prozent wären bereit, auf dieRezeption mit Check-in und Check-out-Service zu verzichten.Gleiches gilt für W-LAN. Lediglich 19 Prozent würden die kos-tenlose Internetverbindung missen wollen, um den Reisepreiszu drücken. Und auch der Fernseher auf dem Zimmer undfreie Parkplätze sind nur für jeweils 20 Prozent so unwichtig,dass sie hier Sparpotenzial sehen.

Anders verhält es sich laut Umfrage bei Willkommensge-schenken wie etwa Schokolade. 83 Prozent der Umfrageteil-nehmer verzichten gerne auf die leckeren Kalorien, wenn dieZurückhaltung ihr Portemonnaie schonen würde. Auch dasFilm- und sonstige digitale Unterhaltungsangebot auf demZimmer ist weniger wichtig (79 Prozent). Und die verlockendgefüllte Minibar würden 77 Prozent der Befragten abschaf-fen, wenn dies einen niedrigeren Übernachtungspreis zurFolge hätte.

Was den Deutschen der Föhn, ist den Briten ihr Wasser-kocherAuch wenn sich die Nationen vergleichsweise einig sind,weicht die Top 5 der unverzichtbarsten Gegenstände undServices von Land zu Land etwas voneinander ab. Ausnah-men bilden nur Frankreich, die USA und Kanada – denn dieWünsche der hiesigen Urlauber spiegeln die allgemeineRangliste wider. Anders sieht es bei den britischen Befragtenaus. Für die steht der Wasserkocher auf den dritten Platz derunverzichtbarsten Gegenstände. Das ist nicht verwunderlich,denn die Briten lieben ihren Tee und möchten ihn auch imUrlaub nicht missen. Im Durchschnitt aller Länder schafft eres nur auf Rang elf. Bei den Spaniern scheint hingegen dieHygiene besonders wichtig zu sein. So kommt bei ihnen dietägliche Reinigung bereits an zweiter Stelle, während sie imallgemeinen Durchschnitt gerade einmal den siebten Rangeinnimmt. Und auch das Angebot von Seife sowie Duschgelim Hotel-Bad möchten nur wenige Spanier zugunsten einesniedrigeren Übernachtungspreises entbehren. Während diekleinen Proben bei ihnen Platz 5 belegen, nehmen sie überalle Nationen hinweg nur den neunten ein. Und hierzu-lande? In Deutschland ist nach den Umfrageergebnissen derHotelföhn beliebt und landet auf dem fünften Platz, wäh-rend er im Länderschnitt den sechsten Platz belegt.

Zur Methodik:Befragt wurden im Dezember 2014 und Januar 2015 4.272Personen aus den USA, Kanada, Deutschland, Großbritan-nien, Spanien und Frankreich. Für die Bewertung der Rele-vanz des Preises bei einem Hotelaufenthalt wurdenaußerdem die Angaben von 1.000 Chinesen berücksichtigt.Es waren Mehrfachantworten möglich, diese Angaben sindnicht kumulativ.

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GESUNDHEIT

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ÖSTERREICH: JUGENDLICHE STELLEN SUCHTREKORD AUF

Die österreichischen Jugendlichen liegen beim Konsumvon Drogen und Suchtmitteln im europäischen Spitzen-

feld – und das wirkt sich negativ auf die Lernleistung aus.Wie gefährlich Schüler diverse Substanzen einschätzen undwelche Auswirkungen sie haben, hat das NachhilfeinstitutLernQuadrat http://lernquadrat.at in einer Studie zusammen-gefasst. Diese wurde unter dem Titel "Lernen auf Droge –Wie der Konsum von Suchtmitteln die Lernleistung beein-flusst" am 7. Mai in Wien präsentiert.

"Österreich liegt an dritter Stelle hinter Italien und der Tür-kei, was die Anzahl der Todesfälle durch Drogen bei Jugend-lichen betrifft", berichtet Studienautor Jan Höltge. AufEU-Ebene sind die österreichischen Jugendlichenauch die Spitzenreiter beim Konsum vonEnergy-Drinks. "50 bis 60 Prozent habenauch schon einmal Suchtmittel wie Alko-hol und Zigaretten probiert oder konsu-mieren diese regelmäßig", fügtLernQuadrat-Geschäftsführer KonradZimmermann hinzu.

Bewusstsein für negative Folgen"Die positive Nachricht ist, dass vielender befragten Schülern bewusst ist,dass diese Substanzen schädlich sindund ihnen nicht beim Lernen helfenkönnen", so Zimmermann. Fast dieHälfte gibt an, dass kein Suchtmitteldie Lernleistung steigert. Rund einViertel kann sich aber vorstellen, zuHilfsmitteln zu greifen, um besser zulernen. "Schlechte Schüler sind da an-fälliger, aber auch sehr gute, weilLetztere Meinungsführer in der Klassesind." Mit 15 bis 16 Jahren sind Ju-gendliche besonders gefährdet, zuSuchtmitteln zu greifen.

"Es gibt einen starken Zusammen-hang zwischen Schulleistung und Dro-genkonsum", berichtet Höltge. Dasgeht in beide Richtungen – schlechteSchüler nutzen eher Drogen, und Dro-genkonsum verschlechtert die Lernleis-tung. "Es ist ein Teufelskreis", soHöltge. Aufzuklären, was die Sucht-mittel mit dem Körper anstellen, wäredabei wichtig. "Die Bildungsinstitutio-nen haben da eine große Verantwor-tung – viele Schüler wissen davon nochzu wenig", ist Zimmermann überzeugt.

Junges Hirn ist sehr verletzlichFür die positive Stimmung, die durch Suchtmittel hervorgeru-fen wird, müssen Alternativen geschaffen werden. "Hobbyssind da sehr sinnvoll, man kann schnell Positives aus eineranderen Quelle ziehen. Und auch Schüler, die an Nachhilfeteilgenommen haben, nehmen weniger Drogen", so Höltge.Denn Erfolg in der Schule könne das Selbstbewusstsein stei-gern und damit die Attraktivität von Suchtmitteln einschrän-ken. "Man muss die Kinder motivieren und Erfolgserlebnissefördern", stimmt Zimmermann zu.

Quelle: www.pressetext.com

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GESUNDHEITUSA: ELTERN ERKENNEN ÜBERGEWICHT IHRER KINDER NICHT

Fast alle Eltern von übergewichtigen Kindern in den USAnehmen fälschlicherweise an, dass das Gewicht ihrer Kin-

der normal ist, wie das NYU Langone Medical Center derGeorgia Southern University http://georgiasouthern.edu inKooperation mit der Fudan University http://fudan.edu.cn/enermittelt hat. Dafür wurden die Daten von zwei Kindergrup-pen mit jeweils mehr als 3.000 Teilnehmern analysiert.

Falsche WahrnehmungDie Kinder der Studiengruppe der Jahre 2007 bis 2012waren übergewichtiger als die Kinder in der Gruppe derJahre 1988 bis 1994. Die Wahrnehmung der Eltern blieb je-doch relativ unverändert. Das Team um Dustin Duncan gehtdavon aus, dass diese Studie die erste ist, die die Wahrneh-mung der Eltern in Bezug auf das Gewicht ihrer Kinder imVorschulalter im Verlauf der Zeit untersucht hat.

Die ausgewerteten Daten, körperliche Untersuchungen undInterviews stammten von der National Health and NutritionExamination Survey http://cdc.gov/nchs/nhanes.htm, die vonden Centers for Disease Control and Prevention durchge-führt wurden. Die Eltern wurden unter anderem gefragt, obsie annahmen, dass ihre Kinder übergewichtig, untergewich-tig oder normalgewichtig waren.

Es zeigte sich bei beiden Studiengruppen, dass 97 und 95Prozent der Eltern von übergewichtigen Jungen ihr Kind fürnormalgewichtig hielten. Bei übergewichtigen Mädchenlagen diese Werte bei 88 und 93 Prozent. Die falsche Wahr-nehmung des Gewichts war hinsichtlich der Demografie un-terschiedlich. Afrikanisch-amerikanische Familien hielten ihreübergewichtigen Kinder eher für normalgewichtig als andereEltern.

Besorgniserregende DatenDie Fehleinschätzung zum Gewicht war auch bei Familienmit einem geringen Einkommen häufiger anzutreffen. DieserZusammenhang verringerte sich mit dem Ansteigen des Ein-kommens. Laut Studienleiter Dustin Duncan sind diese For-schungsergebnisse besorgniserregend, da gerade Kinderdieser beiden Gruppierungen in den USA am häufigstenunter Fettleibigkeit leiden.

Die Eltern hielten sich bei der Beurteilung des Gewichts auchnicht an Wachstumstabellen, sondern verglichen ihre Kindereher mit anderen. Der Forscher geht auch davon aus, dassnur wenige Eltern wirklich mit den Wachstumstabellen um-gehen oder die Bedeutung dieser Daten verstehen. Die Er-gebnisse wurden im Fachmagazin "Childhood Obesity"http://liebertpub.com/overview/childhood-obesity/384 veröf-fentlicht.

Quelle: www.pressetext.com

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GESUNDHEITSICHERE OPS: KEIN ZUGANG FÜR FÜNF MRD. MENSCHEN

Zwei Drittel der Weltbevölkerung haben keinen Zugangzu sicheren und leistbaren OPs, wie die Harvard Medical

School http://hms.harvard.edu errechnet hat. Diese Schät-zungen sind doppelt so hoch wie frühere Berechnungen. Dasbedeutet, dass Millionen Menschen an den Folgen von be-handelbaren Erkrankungen wie einer Blinddarmentzündungoder Problemen bei der Geburt sterben. Die meisten Betrof-fenen leben in Ländern mit geringen und mittleren Einkom-men.

Armut durch immense Kosten93 Prozent der Menschen in Ländern südlich der Saharahaben keinen Zugang zu chirurgischer Grundversorgung. DieStudie berücksichtigte auch, ob medizinische Einrichtungeninnerhalb von zwei Stunden erreicht werden können, ob derEingriff sicher sein wird und ob sich die Patienten den Ein-griff leisten können.

Laut Studienautor Andy Leather vom King's Centre for Glo-bal Health ist diese Situation empörend. "Menschen sterbenund leben mit Beeinträchtigungen, die durch eine gute chir-urgische Behandlung verhindert werden könnten." Zusätz-lich würden immer mehr Menschen durch den Versuch, sichbehandeln zu lassen, in die Armut getrieben.

Lebensrettende Operationen25 Experten sammelten eineinhalb Jahre lang in mehr als100 verschiedenen Ländern Daten von medizinischem Perso-nal und Patienten. Sie fordern jetzt mehr Aufmerksamkeitfür diesesThema und In-vestitionen. EinDrittel der 16,9Mio. Todesfälleim Jahr 2010war auf Erkran-kungen zurück-zuführen, diemit Operatio-nen behandel-bar gewesenwären.

Die Zahl dieser Opfer übersteigt jene der durch HIV und Aids,Tuberkulose und Malaria zusammen verursachten Toten. DieStudienautoren betonten, dass Nichtstun für die Weltwirt-schaft bis 2030 Kosten von mehr als zwölf Bio. Dollar verur-sachen wird. Sie fordern daher Investitionen in der Höhe von420 Mrd. Dollar. Der größte Bedarf besteht wie fast immer inden ärmsten Ländern.

Deutlich zu wenige FachkräfteEine entscheidende Herausforderung ist die Ausbildung vonausreichend Chirurgen, Narkoseärzten und Geburtshelfern.In Ländern wie Großbritannien entfallen auf 100.000 Ein-wohner 35 chirurgische Spezialisten. In Bangladesch sind esnur 1,7. Forschungsleiter John Meara Kletjian nach sind dienotwendigen Investitionen hoch.

"Die Kosten des Nichtstuns sind jedoch höher und werdenimmer weiter zunehmen. Laut Experten ist eine chirurgischeGrundversorgung ein Thema, das weltweit ignoriert wurde",sagt Meara. Laut Leather hat man sich bisher vielmehr aufeinzelne Krankheiten konzentriert. Die Chirurgie wurdedabei übergangen, obwohl sie bei vielen Erkrankungen vonBedeutung ist.

Quelle: www.pressetext.com

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Im vergangen Jahr zahlten Arbeitgeber in der deutschenPrivatwirtschaft durchschnittlich 31,80 Euro für eine geleis-

tete Arbeitsstunde. Damit belegt Deutschland den achtenRang innerhalb der Europäischen Union (EU), wie das Stati-stische Bundesamt (Destatis) jüngst mitteilte. Gemessen amEU-Durchschnitt für eine Stunde Arbeit, der bei 24,40 Euro

liegt, zahlten Arbeitgeber in der deutschen Privatwirtschaft30 Prozent mehr. Im Vergleich beispielsweise zum Nachbar-land Frankreich (35,20 Euro) waren es aber knapp 10 Pro-zent weniger. Dänemark hatte mit 42,00 Euro die höchstenArbeitskosten je geleistete Stunde, Bulgarien mit 3,80 Eurodie niedrigsten.

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WELTWEITDÄNEMARK HAT DIE HÖCHSTEN ARBEITSKOSTEN

Arbeitskosten in der Privatwirtschaft 2014je geleistete Stunde in EUR

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Deutschland auf Rang vier bei Arbeitskosten im Verar-beitenden GewerbeIm Verarbeitenden Gewerbe, das besonders stark im interna-tionalen Wettbewerb steht, kostete eine Arbeitsstunde inDeutschland 2014 durchschnittlich 37,00 Euro. Hier lagDeutschland im EU-weiten Vergleich auf Rang vier. EineStunde Arbeit in der deutschen Industrie war damit 46 Pro-zent teurer als im EU-Durchschnitt (25,30 Euro) und kosteteknapp 2 Prozent mehr als in Frankreich (36,40 Euro).

WELTWEIT

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Lohnnebenkosten in Deutschland unterm EU-Durch-schnittlichArbeitskosten setzen sich aus den Bruttoverdiensten undden Lohnnebenkosten zusammen. Im Jahr 2014 zahltendie Arbeitgeber in Deutschland in der Privatwirtschaft auf100 Euro Bruttoverdienst zusätzlich 28 Euro Lohnnebenko-sten. Damit waren die Lohnnebenkosten in Deutschlandunter dem EU-Durchschnitt von 31 Euro. Im EU-weitenRanking lag Deutschland im Mittelfeld auf Rang 15. Auf

100 Euro Lohn wurden in Frankreich (47 Euro), Schweden(46 Euro) und Belgien (44 Euro) die höchsten Lohnneben-kosten gezahlt, in Malta (9 Euro) die niedrigsten. Hauptbe-standteil der Lohnnebenkosten sind die Sozialbeiträge derArbeitgeber, also vor allem die gesetzlichen Arbeitgeberbei-träge zu den Sozialversicherungen, die Aufwendungen fürdie betriebliche Altersversorgung sowie die Aufwendungenfür die Lohn- und Gehaltsfortzahlungen im Krankheitsfall.

WELTWEIT

Ein internationaler Schulwechsel ist immer ein Abenteuer.Neues Land, fremde Unterrichtssprache, ungewohnte

Abläufe. Je exotischer das Zielland ist, desto eher informierensich Expat-Familien bereits im Vorfeld des Auslandsaufenthal-tes über mögliche Schulvarianten vor Ort. Wieso es jedochsinnvoll ist, sich unabhängig vom Zielland genauestens überdas jeweilige Schulsystem zu informieren, erfahren Sie in un-serer zweiteiligen Reihe „Schulen in Deutschland und denUSA: Ein Vergleich“.

Ein FallbeispielFamilie Heining zog vor zehn Jahren mit ihren zwei Kindernnach New York. Sohn Tim wurde in die dritte Klasse, TochterSarah in die zweite Klasse der öffentlichen Schule im geho-benen Wohndistrikt der Heinings eingeschult. Die beidenKinder lernten sehr schnell Englisch, fanden sich gut in denUnterricht und das Schulsystem ein und schlossen schon baldFreundschaften. Nun steht zehn Jahre später die Rückkehr

nach Deutschland an. Tim hat gerade sein High School Di-ploma (HSD) in der Tasche. Er plant nun, in Deutschland Me-dizin zu studieren. Sarah hat die 11. Klasse der High Schoolbeendet und möchte in Deutschland Abitur machen. Leidertreffen beide Kinder in Deutschland auf erhebliche Probleme.

High School Diploma wird nicht anerkanntTims HSD ist in Deutschland nicht ausreichend, um eineHochschulzugangsberechtigung zu erhalten. Er muss be-stimmte Fächerkombinationen während der High Schoolnachweisen und einen vorgegebenen Notendurchschnitt er-reicht haben. Zusätzlich werden entweder zwei Studienjahrean einer anerkannten Hochschule auf College Niveau ver-langt (wieder mit vorgegebener Fächerkombination) oder dieerfolgreiche Teilnahme am SAT (Scholastic Assesment Test),ACT (American College Test) oder AP (Advanced-PlacementPrüfung). Zudem müssen auch deutsche Studienbewerberohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung die Deutsche

SCHULEN IN DEUTSCHLAND UND DEN USA: EIN VERGLEICH – TEIL 1

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WELTWEITSprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) bestehen.Hier werden Deutschkenntnisse in Wort und Schrift auf demLevel B1/C1 abgefragt. Tim hat zwar in seiner Familie immerDeutsch gesprochen, allerdings fehlen ihm für die Sprach-prüfung die nötigen Rechtschreib- und Grammatikkenntnisseund er stellt fest, dass er erhebliche Wortschatzlücken hat.Viele Fachwörter kennt er nur auf Englisch. Für Tim ist alsodas Studium in Deutschland nicht so einfach zugänglich wieer glaubte. Im besten Fall hat er in der High School die rich-tige Fächerkombination belegt. Dann muss er nun nocheinen der amerikanischen Hochschulreifetests bestehen undseine Deutschkenntnisse verbessern, bevor er mit dem Medi-zinstudium beginnen kann.

Zweite Fremdsprache gefordertSarah möchte das deutsche Abitur machen. Ein Einstieg inKlasse 12 ist ihr fachlich ohne Weiteres zuzutrauen, aller-dings hat Sarah in den USA keine zweite Fremdsprache be-legt. Diese ist für das deutsche Abitur unbedingt notwendig.Wer in der Mittelstufe keinen zweiten Fremdsprachenunter-richt erhielt, muss in den drei Oberstufenjahren durchgängigdie zweite Fremdsprache belegen. Sarah muss daher in der

Eingangsstufe beginnen, das heißt auf G8-Schulen in Klasse10, auf G9-Schulen in Klasse 11, um noch drei Jahre Fremd-sprachenunterricht zu gewährleisten. Auch Sarah hat Pro-bleme mit dem Schriftdeutsch. Besonders die ungenügendeRechtschreibung und der eingeschränkte Wortschatz drük-ken ihre Noten. Sie muss nun zügig ihre Deutschkenntnisseverbessern, um die Abiturnoten nicht zu gefährden.

Um solche Hindernisse in der Bildungslaufbahn der Schülerzu umgehen, muss bei einem Wechsel auf ausländischeSchulen immer im Voraus geprüft werden, welche Ab-schlüsse im Ausland erzielt werden können und wie diese inDeutschland anerkannt werden. Zudem ist die Weiterfüh-rung des deutschen Sprachunterrichts unumgänglich, umeinen flüssigen Wiedereinstieg in das deutsche Schul- oderBildungssystem zu ermöglichen.

Vergleich deutscher und amerikanischer SchulenIm Folgenden sollen das deutsche und amerikanische Schul-system in ihren Ähnlichkeiten und Unterschieden kurz skiz-ziert werden. Die Tabelle stellt die unterschiedlichenSchulformen mit ihren jeweiligen Abschlüssen vor.

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IMPRESSUMHERAUSGEBER:Bund der Auslands-Erwerbstätigen (BDAE) e.V.

Kühnehöfe 322761 HamburgTel. +49-40-306874-0WWW.BDAE.COM

REDAKTION:Anne-Katrin Schulz (verantwortlich)

Sanja [email protected]

LAYOUT:Esther RudatLEKTORAT:Andrea KrausCOPYRIGHT:Die Beiträge im BDAE-Newsletter sind urheber-rechtlich geschützt unddürfen nicht ohne schrift-liche Genehmigung durchden Herausgeber repro-duziert werden.

Die Beiträge des BDAE-Newsletters spiegeln dieMeinung der Redaktionund nicht unbedingt diedes BDAE wider.

WELTWEIT

AUCH AUF

FOLGENSIE UNS

ÄhnlichkeitenSowohl in Deutschland als auch in den USAsind aufgrund der föderalistischen Staatsfor-men die einzelnen Bundesländer beziehungs-weise Bundesstaaten für die Schulbildung zu-ständig. In Deutschland beschließen die Kul-tusministerien der Länder jeweils eigene Schul-curricula, die durchaus voneinander abwei-chen können. Ebenso ist die Schulpflicht injedem Bundesland unterschiedlich geregelt,dauert im Allgemeinen jedoch neun bis zehnJahre.

In den USA sind innerhalb der Bundesstaatendie Schulbezirke für die Gestaltung des Schul-systems und die Dauer der Schulpflicht zu-ständig. Somit sind auch innerhalb der Staa-ten die Schulstufen von Ort zu Ort unter-schiedlich gegliedert. Diese Komplexität wirddurch die Vielzahl von Privatschulen, nebenden staatlichen Schulen, noch intensiviert

Schulformen in DeutschlandDie Schulpflicht beginnt mit dem Besuch derGrundschule. Ein vorausgehender Vorschulbe-such ist nicht obligatorisch. Der Unterricht er-folgt von der 1. bis 9. beziehungsweise 10.Klasse in Klassenverbänden. Oft erhalten dieSchüler bis zur dritten Klasse ein Beurteilungs-zeugnis, in einigen Bundesländern aber auchbereits ab der ersten Klasse Noten. Die Beno-tung erfolgt von 1 (sehr gut) bis 6 (ungenü-gend). Vor Beendigung der 4. Klasse sprechenviele Grundschulen sogenannte „Schullauf-bahnempfehlungen“ aus, das heißt dieGrundschule schlägt, je nach Begabung desKindes entweder den Besuch der Hauptschule(Modell läuft aus), Realschule, Gymnasiumoder Gesamtschule vor.

Von der 5. bis zur 10. Klasse (Sekundarstufe I)besuchen die Schüler die gewählte Schulform(Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Ge-samtschule). Auf der Integrierten Gesamt-schule (IGS) haben die Schüler die Möglichkeit,zwischen den drei vor-genannten Schulfor-men zu wählen. Gesamtschulen unterrichtenim Kurssystem (A-Kurs=Gymnasialniveau, B-Kurs=Realschulniveau, C-Kurs= Haupt-schulniveau). Der Besuch einer IGS hat den

Vorteil, dass die Schüler individuell, entspre-chend ihren Fähigkeiten und Begabungen inden einzelnen Fächern unter Umständen inunterschiedliche Kurse eingestuft werden.

Die dreijährige gymnasiale Oberstufe (Se-kundarstufe II) schließt sich ab Klasse 10 (inG8) beziehungsweise Klasse 11 (G9) an. Infast allen Bundesländern wurde 2003 auf-grund einer Schulreform die Umstellung aufdas Abitur nach der 12. Klasse durchgeführt(G8). Mittlerweile kehren jedoch wieder ei-nige Bundesländer zu G9 zurück, da der Leistungsdruck durch den Wegfall eines gan-zen Schuljahres für alle Beteiligten, insbeson-dere für die Schüler, zu groß ist. Das LandNiedersachsen ist das erste Bundesland, dasmit dem Schuljahr 2015/2016 wieder zu G9zurückkehrt.Es besteht auch auf dem zweiten Bildungs-weg die Möglichkeit, an Abendschulen undKollegs Schulabschlüsse sowie auch das Abi-tur nachzuholen.Das duale Bildungssystem in Deutschland er-möglicht, sich sowohl einer akademischenLaufbahn (Hochschulabschluss) zuzuwendenals auch einen Lehrberuf zu erlernen (Berufs-ausbildung). Die Berufsausbildung ist einepraktische Ausbildung im Betrieb, die voneiner theoretischen Ausbildung an einer Be-rufsschule ergänzt wird.

Lesen Sie nächsten Monat die Fortsetzungund erfahren Sie Näheres über die Schulfor-men in den USA, die größten Unterschiedesowie Empfehlungen von Experten, um Fall-stricke bei einem Schulwechsel ins Auslandzu umgehen.

Über die Autorin:Muriel Plag ist Auslandskoordinatorin beischulexpert und Pädagogische Leitung beiDeutsche Fernschulen.

Herbert-Flender-Straße 635578 WetzlarTelefon: 06441 921892E-Mail: [email protected]