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Page 1: Newsletter Leben und Arbeiten im Ausland Oktober 2012

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EDITORIALLiebe Leserin, lieber Leser,

moderne Technologien, Geräte und An-wendungen wie Smartphones, Skypeund Online-Chat bereichern nicht nur dieKommunikation im Privatleben, sondernsind mittlerweile auch im Arbeitslebenein wichtiger Bestandteil der täglichen In-teraktion. Wenn ich in unserer Dubai-Nie-derlassung bin, kläre ich viele Ange-legenheiten mit meinen Mitarbeitern inHamburg via Skype. Wie so viele andereauch habe ich mich des Öfteren dabei er-tappt, die virtuelle Kommunikation füreinen adäquaten Ersatz für das Gesprächvon Angesicht zu Angesicht zu halten.Doch insbesondere bei Konfliktsituatio-nen oder komplexen Sachverhalten wirdmir ein ums andere Mal bewusst: Keinenoch so ausgefeilte Technologie kann dasechte menschliche Miteinander ersetzen.Diese Erkenntnis haben deutsche Forschernun aufs Papier gebracht. Sie wollten her-ausfinden, ob virtuelle Entsendungen einesinnvolle Alternative zu realen Personal-transfers sein können. Das Ergebnisstimmt alles andere als optimistisch wieSie ab der Seite 6 lesen können.

Sollten Sie zurzeit gerne abspecken wol-len und halten sich zufällig gerade inGroßbritannien auf, stehen die Chancenauf einen schnellen Gewichtsverlust gut.Alles, was Sie tun müssen, um Ihrem Di-ätziel näher zu kommen, ist, sich in einstaatliches Krankenhaus einweisen zu las-sen. Warum das so ist, erfahren Sie aufder Seite 14.

Spannend in dieser Ausgabe finde ich au-ßerdem das Ranking über die Qualitätder europäischen Gesundheitssystemeund einen Beitrag darüber, dass es nichtnur Deutsche ins Ausland zieht, sonderndass viele andere Nationen Deutschlandals potenzielles Auswandererland sehen.Mehr dazu finden Sie auf Seite 16.

Ich wünsche viel Spaß bei der Lektüreund denken Sie immer daran: Der BDAEbegleitet Sie mit Sicherheit ins Ausland!

Herzlichst, Ihr Andreas Opitz

NEWSLETTER

OKT 12

INHALT

DAS INTERVIEW“Ein entscheidender Beitrag

gegen den Fachkräfteman-gel“ ....................................2

RECHTLICHESNeues Sozialversicherungs-

recht für Grenzgägner inder Schweiz .......................4

Rentner im Ausland müssenSteuererklärung machen ..4

Visa-Gebühren fürGeschäftsreisen in USA gesenkt ..............................4

Preiserhöhung nach Flugbu-chung rechtswidrig ...........5

Europäisches Erbrecht vereinfacht ........................5

EXPATRIATESWarum virtuelle Auslandsent-

sendungen scheitern.............6Assistance-Leistungen für

Expatriates ..........................8Hongkong hat höchste

Mieten der Welt ..............10Immer mehr Auslandsstu-

denten mit deutschem Uni-Abschluss ...................10

AIRLINE NEWSNeues von den Airlines .....11

VERMISCHTESIm Ausland günstiger

telefonieren.....................13Den richtigen Reiseadapter

finden ..............................13Neue App für Schadenser-

satz bei Flugverspätung..13

GESUNDHEIT INTERNATIONALLügen sind stärker als die

Wahrheit..........................14Essen in Englands Kranken-

häusern ungenießbar .....14Die besten Gesundheits-

systeme Europas..............15

...FORTSETZUNG AUFSEITE 2...

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BDAE: Zu welchem Zweck wurde dieEU-Blue-Card eingeführt?

Tollenaere: DieBlaue Karte EUist ein Aufent-haltstitel für aus-ländische Fach-kräfte aus Län-dern außerhalbder EU, der zurErwerbstätigkeitberechtigt. Sie ist

als Instrument gegen den zunehmendenFachkräftemangel auf dem deutschenArbeitsmarkt eingeführt worden. Gleich-zeitig fördert sie das Erreichen des vonder Bundesrepublik erklärten Ziels, sichinsgesamt attraktiver für qualifizierteEinwanderer zu machen. Konkret han-delt es sich um die Umsetzung der eu-ropäischen Hochqualifizierten-Richtlinieals »Blaue Karte EU« in deutsches Recht.

BDAE: Für welche Arbeitnehmer kanneine Blue-Card beantragt werden?

Tollenaere: Die ausländischen Arbeit-nehmer müssen über einen Hochschul-abschluss, über ein konkretes Arbeits-angebot von einem inländischen Arbeit-geber und über ein Mindestgehalt vonjährlich 44.800 Euro brutto verfügen.Deutschkenntnisse sind nicht erforder-lich. Für Mangelberufe wie IT-Fachkräfte,Ingenieure, Naturwissenschaftler, Ma-thematiker und Ärzte reicht ein nach-weisliches Mindestgehalt von 34.944Euro aus.

BDAE: Welche Vorteile hat die Blue-Card gegenüber anderen Aufenthaltsti-teln?

Tollenaere: Für Unternehmen ist dieBlaue Karte eine wesentliche Erleichte-rung bei der Suche nach internationalenFachkräften. Durch die Festlegung derErteilungsvoraussetzungen wird dasBlaue Karte-Verfahren für potentielle Ar-beitgeber besser nachvollziehbar, Pro-zesszeiten können sicherer eingeplantwerden. Dies erleichtert die Entschei-dung zur Einstellung einer qualifiziertenausländischen Fachkraft. Unter gewissenVoraussetzungen entfällt zudem die Zu-stimmungpflicht der Bundesagentur fürArbeit, wodurch Bearbeitungszeit ge-spart wird. Die Vereinfachung diesesVerfahrens ermöglicht es den mittel-ständischen Unternehmern, ihre Perso-nallücken zeitnah zu füllen.

Ein weiterer großer Vorteil: Die Ehegat-ten von Blaue-Karte-Inhabern müssenvor der Einreise keine deutschen Sprach-kenntnisse nachweisen und erhaltenvon Anfang an vollen Arbeitsmarktzu-gang. Dies dürfte es Unternehmen er-leichtern, ausländische Fachkräfte zurekrutieren.

BDAE: Gelten die Regelungen der Karteauch EU-weit?

Tollenaere: Nein, die Blue-Card istkeine europaweit gültige Arbeitserlaub-nis. Vielmehr ist mit ihr die Arbeit nurbei einem Arbeitgeber im Ausstellerstaatgestattet. Der europarechtliche Hinter-grund stellt nur sicher, dass jedes Land

eine Blaue Karte für sein Territorium be-reithält und die Erteilungsvoraussetzun-gen vergleichbar sind. Vorteile gegen-über den normalen Aufenthaltstiteln er-halten die Blaue-Karte-Inhaber abertrotzdem. Bei der Weiterwanderung inandere EU-Mitgliedstaaten beispiels-weise wird ihnen nach 18-monatigemVorbesitz einer Blue Card des Erstlandesdie Visumspflicht erlassen. Zusätzlichfällt die Ansammlung von Aufenthalts-zeiten für den Erwerb eines unbefriste-ten Aufenthaltstitels leichter.

BDAE: Wo kann die Blue-Card bean-tragt werden und welche Schritte sindkonkret erforderlich?

Tollenaere: Die Blaue Karte EU wirdvon derjenigen Ausländerbehörde er-teilt, die für den späteren Wohnsitz derFachkraft in Deutschland zuständig ist.Sofern die Person aufgrund ihrer Staats-angehörigkeit der Visumpflicht unter-liegt, ist der Antrag bei der deutschenAuslandsvertretung im Wohnsitzstaatder Person zu stellen. Die Auslandsver-tretung wird das Verfahren dann an dieAusländerbehörde des beabsichtigtenWohnortes zur Prüfung und Zustim-mung weiterleiten.

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DAS INTERVIEW»EIN ENTSCHEIDENDER BEITRAG

GEGEN DEN FACHKRÄFTEMANGEL«Unternehmen, die händeringend qualifiziertes Fachpersonal aus dem

Ausland suchen, können zumindest in Sachen Arbeitserlaubnis aufatmen. Dank der neuen EU-Blue-Card hat sich das Verfahren vereinfacht.

Marius Tollenaere, Rechtsanwalt bei der auf Aufenthaltsrecht spezialisier-ten Kanzlei Fragomen, erläutert alle Vorteile.

© Jeanette Dietl- Fotolia.com

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AUS ALLER WELTDeutschland ist beliebtes

Auswandererland............16Australien Nummer 1 für

Work & Travel..................16VAE Hotels weltweit

empfohlen .......................17Chinas »Tigermütter« schi-

cken Kinder ins Ausland .17

IMPRESSUM ..................17

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BDAE: Welche Dokumente müssen Be-werber vorlegen?

Tollenaere: Bei der Ausländerbehördeoder der deutschen Auslandsvertretungmüssen sie den Reisepass, einen Le-benslauf und das Universitätszeugniseinreichen. Sofern Familienangehörigemit einreisen, sind des Weiteren die Hei-ratsurkunde, die Geburtsurkunden derKinder und die Reisepässe und Kran-kenversicherungsnachweise für alle Fa-milienangehörigen vorzulegen. Darüberhinaus muss grundsätzlich seitens deszukünftigen Arbeitgebers eine Bestäti-gung über eine konkrete Stellenzusagemit Gehaltsangabe oder eine Kopie desArbeitsvertrages sowie eine Stellenbe-schreibung vorgelegt werden. Personal-verantwortliche sollten darauf achten,dass die Gehaltsangabe unmissver-ständlich ist, um der Behörde die zügigeÜberprüfung der für die Blaue Karte ein-zuhaltenden Mindestgehälter zu er-möglichen. Des Weiteren kann derArbeitgeber dafür Sorge tragen, dassder Krankenversicherungsschutz auchschon vor der Beginn des Arbeitsver-hältnisses hinreichend dokumentiert ist.

Nach Einreise erhält die Person dann vonder Ausländerbehörde eine Blaue Kartein Kreditkartenformat. Bei Ausländern,die nicht der Visumpflicht unterliegen(z.B. US-Amerikaner oder Südkoreaner),können die Antragsunterlagen in derRegel vor der visumfreien Einreise beider für den späteren Wohnsitz zuständi-gen Ausländerbehörde eingereicht wer-den. Sobald zugestimmt wird, kann dievisumfreie Fachkraft einreisen und nachVorsprache bei der Ausländerbehörde inder Regel sofort die Arbeit aufnehmen.

BDAE: Welche Konsequenzen drohen,wenn ausländische Mitarbeiter nichtden korrekten Aufenthaltstitel haben?

Tollenaere: Sowohl der Mitarbeiter alsauch sein Arbeitgeber haben mit ord-nungs- oder sogar strafrechtlichen Kon-sequenzen zu rechnen. Verstöße gegendas Aufenthaltsrecht oder Visabestim-mungen können zu Ausweisung desMitarbeiters und Wiedereinreisesperregegen ihn führen. Die unerlaubte Be-schäftigung eines Ausländers kann alsOrdnungswidrigkeit mit einer Geldbußevon bis zu 500.000 Euro belegt werdenund zu einem Ausschluss von öffentli-chen Aufträgen führen. Wer Mitarbeiter

dazu anleitet, mit nicht korrekten Visaeinzureisen oder mit nicht korrektenAufenthaltstiteln zu arbeiten, kann sichder Einschleusung von Ausländern straf-bar machen.

BDAE: Wird Deutschland sich Ihrer Ein-schätzung nach in den kommenden Jah-ren zu einem Einwanderungsland ent-wickeln?

Tollenaere: Die Blaue Karte EU bedeu-tet für Deutschland eine Attraktivitäts-steigerung für einwanderungswilligeausländische Fachkräfte. Damit kann einentscheidender Beitrag zur Deckung desFachkräftebedarfs geleistet und so dieLeistungsfähigkeit des Standorts Deutsch-land abgesichert werden. Deutschlandmöchte weiterhin eine Forschungs-, In-novations- und Erfindernation bleiben.Der zahlenmäßig knappe Nachwuchs inDeutschland braucht selbst bei besterAusbildung Unterstützung aus demAusland, um die deutsche Wirtschaftnachhaltig zu stabilisieren. Ein offen, fle-xibel und nachvollziehbar gestaltetesEinwanderungssystem wird dabei hel-fen, die vielen dafür erforderlichenTalente weltweit anzuziehen.

DAS INTERVIEW

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ÜBERFRAGOMEN:

• Fragomen Global LLP ist eineinternat ional ag ierendeRechtsanwaltskanzlei, spezia-lisiert auf den Einsatz vonausländischen Fach- und Füh-rungskräften weltweit. 1951in New York City, USA ge-gründet, beschäftigt Frago-men heute fast 2.000 Mit-arbeiter, verteilt auf 39 Nie-derlassungen in 15 Ländernund bietet Rechtsberatungim Zuwanderungsrecht vonüber 170 Ländern an.

• Die deutsche Niederlassungin Frankfurt am Main bestehtaus über 40 Rechtsanwältenund Beratern, die im deut-schen und US-amerikani-schen ZuwanderungsrechtMandanten beraten und ver-treten sowie die Entsendungvon Arbeitnehmern und Füh-rungskräften aus Deutsch-land heraus in 170 Länderkoordinieren.

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NEUES SOZIALVERSICHERUNGS-RECHT FÜR GRENZGÄNGER IN

DER SCHWEIZDer Schweizer Bundesrat hat das Freizü-gigkeitsabkommen zwischen derSchweiz und der EU geändert. Dies be-richtet das Beratungsunternehmen In-terGest Schweiz.

Dabei betrifft die Änderung Mitarbeiter,die gleichzeitig in zwei Staaten erwerbs-tätig sind (so genannte Grenzgänger):Bisher genügte eine bereits geringfügigeErwerbstätigkeit im Wohnsitzstaat fürdie sozialversicherungsrechtliche Zuord-nung.

Jetzt gilt, dass dafür ein »wesentlicherTeil« – konkret mindestens 25 Prozentder Erwerbstätigkeit – im Wohnsitzstaatausgeübt werden muss, um dort sozial-versicherungspflichtig zu bleiben. Aus-nahme: Personen, die nach den neuenBestimmungen den Rechtsvorschrifteneines anderen Mitgliedstaates unterstelltsind, bleiben während maximal zehnJahren den alten Bestimmungen unter-stellt, solange sich der Sachverhalt nichtändert. Eine Änderung der Zuordnungkann jedoch beantragt werden.

RECHTLICHES

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RENTNER IM AUSLAND MÜSSENSTEUERERKLÄRUNG MACHEN

Immer mehr Rentner müssen eine Steu-ererklärung abgeben. Das gilt nach einerMitteilung des Neuen Verbandes derLohnsteuerhilfevereine auch für Ruhe-ständler, die im Ausland leben, aber inDeutschland eine Altersversorgung be-ziehen. Diese Zahlungen müssen in derRegel in Deutschland versteuert werden.Darauf weist das Portal business-wis-sen.de hin.

Viele deutsche Rentner im Ausland wer-den deshalb zurzeit mit Schreiben vondeutschen Finanzämtern daran erinnert,dass sie in Deutschland beschränkt steu-erpflichtig sind. Der steuerpflichtigeRentenanteil wird dabei weitgehendohne Abzugsmöglichkeiten besteuert.Schon ab einer Rente von 500 Euro mo-natlich kann die Belastung damit mehrals 600 Euro jährlich betragen. Sonder-ausgaben, außergewöhnliche Belastun-gen und das steuerfreie Existenz-minimum sind dabei nicht berücksich-tigt.

Weil die Daten der deutschen Renten-versicherer der Finanzverwaltung ge-meldet wurden, fordert das für diemeisten Auslandsrentner zuständige Fi-nanzamt Neubrandenburg die Betroffe-nen auf, eine Steuererklärung abzu-geben. Wen diese Nachricht nicht er-reicht oder wer der Aufforderung nichtnachkommt, wird vom Finanzamt einensogenannten Schätzbescheid erhalten.Rentner, die nicht wissen, ob und in wel-chem Umfang sie steuerpflichtig sind,sollten einen Steuerexperten zu Rate zie-hen, der auch beim Anfertigen derSteuererklärung helfen kann.

VISA-GEBÜHRENFÜR GESCHÄFTSREISEN IN USA

GESENKTReisende in die USA, die für die Einreiseein Visum benötigen, müssen dafür jetztweniger bezahlen. Wie die US-Botschaftin Berlin mitteilt, haben die USA ihreVisa-Gebühren an den Euro-Dollar-Wechselkurs angepasst und gesenkt.Geschäftsreisende, Austausch-Studen-ten sowie Durchreisende und Touristen,die nicht vom Visa-Waiver-Programm(ermöglicht Staatsangehörigen teilneh-mender Länder ohne Visum die Einreiseund Aufenthalt in der USA aus ge-

schäftlichen und privaten Gründen; zeit-liche Begrenzung von 90 Tagen) profi-tieren, zahlen jetzt 128 statt 136 Euro.

Vorübergehend Beschäftigte der Visa-Kategorien H, L, O, P, Q, R zahlen 152Euro, zehn Euro weniger als bislang.Handels- und Investoren-Visa gibt es für216 Euro statt wie bisher für 230Euro.

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RECHTLICHES

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EUROPÄISCHESERBRECHT VEREINFACHT

Damit das grenzüberschreitende Erbenund Vererben in Zukunft einfacher wird,hat das Europäische Parlament nach lan-gen Verhandlungen den Entwurf einerEU-Erbrechtsverordnung angenommen.Die Rechtsexperten der ARAG Rechts-schutzversicherung erläutern, worum esdarin geht.

Aktuell muss in Erbfällen mit Besitz imAusland zunächst geklärt werden, nachwelchem Recht sich die Erbfolge richtet.Das ist oftmals überhaupt nicht eindeu-tig, weil je nach Rechtsordnung ver-schiedene Anknüpfungspunkte – bei-spielsweise Staatsangehörigkeit oderWohnsitz – herangezogen werden. Pra-xisbeispiel: Ein Deutscher verlegt seinenAltersruhesitz in die Schweiz. Verstirbter, richtet sich die Frage, welches natio-nale Erbrecht anzuwenden ist, nach denso genannten Kollisionsnormen des In-ternationalen Privatrechts (IPR). Aller-dings hat jede nationale Rechtsordnungihr eigenes Privatrecht, das regelt, wel-ches Recht auf grenzüberschreitendeFälle anzuwenden ist. Das deutscheRecht richtet sich in Erbfällen nach derStaatsangehörigkeit des Erblassers. LautGesetzgebung der Schweiz ist dagegender letzte Wohnsitz des Erblassers maß-geblich. Das würde im Fall des Deut-schen mit schweizerischem Wohnsitzdazu führen, dass sich die Frage, wer mitwelcher Quote Erbe geworden ist, fürdie deutschen Nachlassrichter nachdeutschem Recht und für das Nachlass-gericht in der Schweiz nach schweizeri-schem Erbrecht richten würde.

Damit solche widersprüchlichen Ein-schätzungen künftig vermieden werden,gilt nach der neuen Erbrechtsverord-nung das Wohnsitzprinzip. Die gesamteAbwicklung eines Erbfalls unterliegt alsodem Recht des Staates, in dem der Erb-lasser zum Zeitpunkt des Todes seinengewöhnlichen Aufenthalt hatte. Ent-sprechend sind die Nachlassgerichte die-ses Staates für alle Entscheidungenzuständig; und zwar für den gesamtenNachlass. Diese Bestimmung gilt für alleErblasser, die keine anderweitige Rege-lung getroffen haben. Die Verordnungsieht jedoch ein Wahlrecht für den Erb-lasser vor. Er kann im Testament fürseine Rechtsnachfolge das Recht desStaates wählen, dem er im Zeitpunkt derRechtswahl oder im Todeszeitpunkt an-gehört. Besitzt der Erblasser also zur Zeitder Testamentserrichtung mehrere Staats-angehörigkeiten, kann er das Rechteines dieser Staaten wählen.

Die Verordnung führt außerdem ein Eu-ropäisches Nachlasszeugnis ein, das inallen Mitgliedsstaaten Gültigkeit besitzt.Künftig müssen die Erben also nichtmehr in allen Mitgliedsstaaten, in denenVermögen des Erben vorhanden ist, je-weils separat einen Erbschein beantra-gen. Das Nachlasszeugnis enthält auchAngaben über das auf den Todesfall an-wendbare Recht, über den/die Erben,über den Erbteil jedes Erben und dasihm zustehende Vermögen sowie da-rüber, ob das Erbrecht auf gesetzlicheroder testamentarischer Erbfolge beruht.

Das neue Erbrecht tritt 2015 in allenMitgliedsstaaten – mit Ausnahme vonDänemark, Großbritannien und Ir-land – in Kraft.

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PREISERHÖHUNG NACHFLUGBUCHUNG RECHTSWIDRIG

Wer im Internet günstig einen Flug ge-bucht hat, braucht spätere Preisauf-schläge wegen gestiegener Steuernoder Gebühren nicht zu befürchten,selbst wenn eine derartige Klausel inden allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB) steht.

Das geht aus einem Urteil des Landge-richts München hervor (Az.: 12 O22100/11). Geklagt hatte ein Reisendergegen eine Klausel in den Geschäftsbe-dingungen einer Fluggesellschaft, dienach der Buchung erfolgende eventuelleErhöhungen der im Flugschein ausge-wiesenen Steuer, Gebühren oder Abga-ben an den Käufer weitergeben wollte.

Nach Ansicht des Gerichts ist diesrechtswidrig; es untersagte deshalb dieVerwendung einer solchen Klausel. DaVerträge einzuhalten seien, müsse dieFluggesellschaft für einen überschauba-ren Zeitraum zwischen Vertragsab-schluss und Antritt des Fluges einePreisbindung garantieren. Die Über-nahme eventueller Mehrkosten sei des-halb zumutbar. Eine entsprechendeKlausel sei auch deswegen nicht zuläs-sig, weil dem Kunden nicht zum Zeit-punkt der Preiserhöhung einRücktrittsrecht eingeräumt werde.

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EXPATRIATESWARUM VIRTUELLE AUSLANDS-ENTSENDUNGEN SCHEITERN

Virtuelle Auslandsentsendungen habenvor allem deshalb ein hohes Potenzial zuscheitern, da eine erfolgreiche Kommu-nikation angesichts der vielen Hürdennahe zu unmöglich ist. Hinzu kommt einunterschiedliches Zeitverständnis der In-teraktionspartner, das sich auf die wahr-genommene Einhaltung von Terminenund Deadlines auswirken kann. Eben-falls problematisch ist aufgrund der Ent-fernung der erschwerte Aufbau vonVertrauen zwischen dem virtuell Ent-sandten und seinen Kontaktpartnern.Zudem birgt auch das Führen von Mit-arbeitern auf großer Distanz Risiken. Dasmacht eine empirische Studie der Uni-versität Erlangen-Nürnberg deutlich.Diese hatte zum Ziel, mögliche Problem-felder bei virtuellen Entsendungen vonMitarbeitern zu identifizieren und zuanalysieren. Befragt wurden dazu 59 ak-tuell oder ehemalig virtuell Entsandte.

Was ist eine virtuelle Entsendung? Alsvirtueller Auslandsentsandter wird einMitarbeiter bezeichnet, »der sich phy-sisch im Heimatland aufhält, jedoch vorallem mit Personen in anderen Ländernzusammenarbeitet«. Die virtuelle Aus-landsentsendung ist gekennzeichnetdurch die kulturelle und sprachlicheTrennung, sowie eine auf hauptsächlichelektronischer Informations- und Kom-munikationstechnologie basierte Inter-aktion.

KoMMUNIKATIoNSSTöRUNGENVoRPRoGRAMMIERTEin wesentlicher Problembereich ist dieKommunikation des Entsandten mit sei-nen Kontaktpartnern. Die Arbeitszeiteines Managers besteht zu 70 Prozentaus Kommunikation. Bei der Zusam-menarbeit virtueller Auslandsentsandtenist von einem noch höheren Kommuni-kationsanteil auszugehen, da die Zu-sammenarbeit zum größten Teil durch

mediale Kommunikation, also über Tele-fon, E-Mail, Chat und Videokonferenzstattfindet. Das Problempotenzial ergibtsich dabei aus dem Umstand, dass dieKommunikation zwischen den Partnernmit verschiedenen kulturellen Hinter-gründen stattfindet und mangelndeSprachkenntnisse bestehen können. Diekulturellen Unterschiede der Kommuni-kationspartner erhöhen die Wahrschein-lichkeit, dass die vom Senderbeabsichtigte Botschaft nicht in der ge-wünschten Form bei dem Empfängerankommt und falsch interpretiert wird.Das Risiko ist dabei umso höher, je grö-ßer die kulturelle Distanz zwischen denKontaktpartnern ist.

MANGELNDE SPRACHKENNTNISSEBei einer Kommunikation zwischen An-gehörigen unterschiedlicher Kulturen istdavon auszugehen, dass sich mindes-tens einer der Kontaktpartner nicht sei-ner eigenen Muttersprache bedienenkann. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wirdder Entsandte in der ihm fremden Spra-che, nämlich der Sprache des Gastlan-des, kommunizieren. Die Beherrschungder Sprache des Gastlandbewohners isteine Grundvoraussetzung dafür, dass dieinterkulturelle Kommunikation aufhohem Niveau überhaupt stattfindenkann. Eine solche »Fremdsprachen-Kommunikation« birgt höhere Risikenfür die Verständigung. Die Kommunika-tion in der Sprache des Gastlandes kannfür den virtuell Entsandten Schwierig-keiten mit sich bringen, wenn ihm dernotwendige Wortschatz zur differen-zierten Darstellung eines Sachverhaltesfehlt oder er aus demselben Grund be-stimmte Themen gänzlich vermeidet. Einweiteres Problem sind unbeabsichtigteKränkungen und Beleidigungen durchden virtuell Entsandten.

Überträgt dieser beispielsweise den inseiner Muttersprache üblichen Grad anDirektheit auf die weniger direkte Gast-

landsprache, so kann dies unter Umstän-den von seinem Gesprächspartner als un-höflich oder beleidigend empfundenwerden. Solche Missverständnisse kön-nen zu ungewollten Konflikten führen.

Anders verhält es sich jedoch, wenn zuder Kommunikation eine dritte, beiderInteraktionspartner fremde Sprache ver-wendet wird. In einer solchen Lingua-Franca-Kommunikation sehen sich beideKommunikationspartner denselbenSchwierigkeiten gegenüber. Zunächstbringt diese Ausgangssituation vielleichteine gewisse Erleichterung für den Ent-sandten mit sich, sofern seine Fremd-sprachenkenntnisse besser sind als dieKenntnisse der Gastlandsprache. Gleich-zeitig bedeutet die Kommunikation ineiner für beide fremden Sprache aberauch, dass nun mehrere Quellen fürsprachliche Missverständnisse existieren,da eine perfekte Beherrschung der Spra-che auf beiden Seiten nicht vorausge-setzt werden kann.

UNTERSCHIEDLICHE KoNTExT-oRIENTIERUNGAuch die Menge an Informationen, diein einer Botschaft enthaltenen ist, birgteine weitere Quelle für interkulturelleKommunikationsprobleme. Währendmanche Informationen unmittelbar unddirekt vermittelt werden können, müs-sen andere wichtige Informationen erstdurch einen Dialogaustausch ermitteltund vom Gegenüber verstanden wer-den. Diese unterschiedliche Kontextori-entierung kann dazu führen, dass einTeil der vom Sender beabsichtigten Bot-schaft vom Empfänger nicht als solcheidentifiziert wird und somit verlorengeht. Im umgekehrten Fall besteht dieMöglichkeit, dass der Empfänger derBotschaft mehr Bedeutung und Infor-mationen zuweist als vom Sender beab-sichtigt. Das Gespräch verläuft somitnicht sehr effektiv.

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MEDIAL VERMITTELTE KoMMUNIKATIoN SCHWIERIGAufgrund der großen Entfernung findetdie Kommunikation hauptsächlich me-diengestützt statt, beispielsweise überSkype, Live-Chats und Videokonferen-zen. Zahlreiche Autoren weisen im Zu-sammenhang von virtuellen Teams aufdie Probleme medial vermittelter Kom-munikation hin. Als Hauptproblem wirddabei die mangelnde Funktion elektro-nischer Kommunikationsmedien gese-hen, die Elemente einer Botschaft, dieüber die verbale Ebene, also das ge-sprochene beziehungsweise geschrie-bene Wort hinausgehen, in angemes-sener Weise zu übermitteln. Wie wich-tig jedoch gerade die nonverbale (Mimikund Gestik) und paraverbale Elemente,wie die Stimmlage einer Botschaft sind,zeigt der US-amerikanische PsychologeAlbert Mehrabian. Dieser fand heraus,dass die Bedeutung einer Aussage nurzu sieben Prozent über die verbaleEbene vermittelt wird. 38 Prozent wer-den dagegen über paraverbale Elementeund 55 Prozent über nonverbale Ele-mente übertragen.

Bei einer Kommunikation von Angesichtzu Angesicht geben die Mimik und Ges-tik des Empfängers dem Sender Rück-schlüsse darauf, ob er die Botschaftverstanden hat oder nicht. Der Senderder Botschaft hat so die Möglichkeit, siezu verdeutlichen oder zu berichtigen,um Missverständnisse zu vermeiden, so-bald er Anzeichen eines Falschverständ-nisses bemerkt. Bei der medien-bezogenen Kommunikation ist diesnicht oder nur eingeschränkt möglich.Weiteres Konfliktpotenzial birgt dieemotionale Komponente des Ge-sprächs, wie etwa Humor, der nurschwer vermittelbar ist und oft falschverstanden wird. Bemerkt der Senderdiese Fehlinterpretation nicht, fühlt sichsein Gegenüber unbeabsichtigt ge-kränkt oder beleidigt. Gesteigert wirddas Kommunikationsproblem zusätzlich,wenn der Sender das Ärgernis des Emp-fängers nicht wahrnimmt und keinenBedarf erkennt, dieses richtigzustellen.

Zwei weitere Problemquellen finden For-scher der Studie in der E-Mail-Kommu-nikation. Durch die Möglichkeit, sichlange Zeit mit einer empfangenen

E-Mail zu beschäftigen, besteht die Ge-fahr, das enthaltende Probleme in derverfassten Mail in der Wahrnehmungdes Empfängers an Ausmaß zunehmenund somit die Wahrscheinlichkeit einerProblemlösung verringern. Darüber hi-naus birgt die E-Mail-Interaktion durchintensives Verfassen der Botschaft Ge-fahr, dass sich bei dem Verfasser die aus-führlich geschriebenen Argumente fürseine Sicht der Dinge verfestigen undsomit seine Kompromissbereitschaft ab-nimmt. Auch die E-Mail-Länge einer stellt weitere Gefahrenquellen. Wennsich beispielsweise der Empfänger einerumfangreichen E-Mail aus Zeitgründennur auf einige seiner Meinung nachwichtigen Punkte in der E-Mail bezieht,kann bei seinem Kommunikationspart-ner das Gefühl entstehen, dass sein An-liegen nur eine geringe Priorität erhält.

Die mediale Interaktion mit unterschied-lichen kulturellen Hintergründen lässtein erhöhtes Gefahrenpotenzial derKommunikation zu, da bei interkulturel-len Begegnungen verstärkt auf non-ver-bale Signale geachtet wird, um Fremd-sprachendefizite auszugleichen. Non-verbale Signale sind bei dieser Art derKommunikation allerdings nicht zu regis-trieren.

ANDERE ZEITHoRIZoNTEEbenfalls stellt das unterschiedliche Zeit-verständnis der verschiedenen Kultureneinen weiteren Poblembereich im Kon-text virtueller Auslandsentsendungendar. Dabei kann es zu unterschiedlichenAuffassungen über Termine und Deadli-nes kommen. Daneben können auchverschiedene Zeit- und Planungshori-zonte zu Problemen bei virtuellen Aus-landsentsendungen führen.

VERTRAUENSBILDUNG IST STARK EINGESCHRÄNKTDie Möglichkeiten zur Vertrauensbil-dung bei virtuellen Auslandsentsendun-gen sind stark eingeschränkt. Denn dervirtuell Entsandte hat nicht die Möglich-keit, seinen Interaktionspartner in un-mittelbarer geografischer Nähe anzu-treffen, wie zum Beispiel durch einSmall-Talk-Gespräch im Büroflur. Ent-sandte haben nur in einem geringenAusmaß die Gelegenheit, durch unmit-telbaren persönlichen Kontakt enge Be-ziehungen zum Kommunikationspartneraufzubauen. Ebenfalls bilden ihre kultu-rellen Unterschiede ein weiteres Hinder-nis für den Aufbau einer stabilenVertrauensbasis. Dabei spielt die wahr-genommene Ähnlichkeit zueinandereine wichtige Rolle. Eine geringe wahr-genommene Ähnlichkeit kann sich ne-gativ auf das Vertrauensverhältnisauswirken, da der kulturelle Hintergrundeiner Person das Zugehörigkeitsgefühldieser Person zu einer bestimmtenGruppe darstellt. Hat der Interaktions-partner einen anderen kulturellen Hin-tergrund als der virtuell Entsandte,gehört dieser einer anderen Gruppe an.So kann es problematisch sein, Ver-trauen zwischen Angehörigen verschie-dener Gruppen aufzubauen.

FüHRUNG AUF DISTANZEin zentrales Merkmal virtueller Aus-landsentsendungen ist die Weisungsbe-fugnis gegenüber Mitarbeitern im Aus-land. Durch die medienbezogene Kom-munikation ist es schwer für einen virtu-ellen Entsandten, die ihm zugeteiltenMitarbeiter auf großer Distanz zu leiten,vor allem in den Bereichen des Mento-ring, der Kontrolle sowie Förde-rung und Motivation.

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EXPATRIATES

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EXPATRIATES

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ASSISTANCE-LEISTUNGENFÜR EXPATRIATES

Bis vor ein paar Jahren waren Auslands-erwerbstätige – so genannte Expatriates– eine von der Assekuranz sträflich ver-nachlässigte Randgruppe. Doch mit zu-nehmender Globalisierung müssen Un-ternehmen auch deren Absicherungsbe-dürfnisse berücksichtigen. Assistanceleis-tungen dürfen in keinem Versiche-rungspaket mehr fehlen.

Wer als Arbeitnehmer in den 1990erJahren von seiner Firma für längere Zeitins Ausland entsandt wurde und eineKrankenversicherung suchte, die ihn vonSingapur bis Kanada schützte, wurdeselten fündig. Lediglich für internationaltätige Großkonzerne konzipierten Versi-cherer individuelle Policen mit Weltgel-tung.

Inzwischen mangelt es an Offerten fürden Auslandsschutz nicht mehr; aller-dings sind sich viele Expatriates undselbst die Personalabteilungen entsen-dender Unternehmen wichtiger Versor-gungslücken nicht bewusst. So glaubennach wie vor viele, dass Auslandser-werbstätige innerhalb der EU-Länder mitder europäischen Gesundheitskarte aus-reichend abgesichert sind. Das Problem:Zum einen besteht nicht in allen Län-dern freie Arztwahl und zum anderenerstattet die deutsche Gesetzliche Kran-kenkasse lediglich jene Leistungen, fürdie sie auch in Deutschland aufkommenwürde. In der Praxis bleiben viele Expatsund in letzter Instanz ihr Arbeitgeber aufden Krankenkosten sitzen.

BEHANDLUNGSKoSTEN VARIIERENjE NACH AUFENTHALTSLANDÄhnliches gilt für lokale Krankenversi-cherungen außerhalb der EU, die andersals in Deutschland oftmals gedeckelt,also mit einer maximalen Leistungs-grenze versehen sind. Wird diese über-stiegen, zahlt der Patient beziehungs-weise der Arbeitgeber die Differenz. DieBehandlungskosten variieren je nachAufenthaltsland immens. Während etwaeine Blinddarmoperation in Deutschlandrund 3.000 Euro kostet, müssen inter-national Erwerbstätige laut den Erfah-rungen der BDAE Gruppe in den USA20.000 bis 90.000 Euro bezahlen. DieBehandlung eines Herzinfarkts kostethierzulande etwa 8.000 Euro, in denUSA bis zu 150.000 Euro und in Chinarund 30.000 Euro. Für ein Ambulanz-flugzeug, das einen verletzten Mitarbei-ter vom asiatischen Kontinent zurücknach Deutschland befördert, zahlen Be-troffene zwischen 40.000 und 70.000Euro. Solche Krankenrücktransporte insHeimatland sind grundsätzlich nichtüber die deutsche gesetzliche Kranken-versicherung abgedeckt.

Diese Lücke kann lediglich ein Assisteurschließen. Professionelle Anbieter vonKrankenversicherungen für Auslandser-werbstätige haben Assistance-Leistun-gen in ihre Auslandskrankenversiche-rungs-Police integriert. Doch der Ein-schluss dieser Hilfs- und Notfallleistun-gen allein reicht nicht zwingend füreinen umfassenden Schutz. Nicht jederMarktteilnehmer liefert den notwendi-gen Umfang mit der entsprechendenQualität.

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EXPATRIATESACHTUNG BEI MEDIZINISCHEM RüCKTRANSPoRTBesonders heikel ist auch dort das The-ma medizinische Versorgung bei Rück-holung. Denn diese entspricht nicht beijedem Dienstleister den internationalenStandards, beispielsweise weil die Erfah-rung für diesen wichtigen Bereich nichtvorhanden ist. So weiß die BDAE Gruppevon Fällen, in denen Patienten vermut-lich aufgrund von Bereicherungsabsich-ten in weit entfernte Destinationengeflogen wurden, obwohl eine gleich-wertige Behandlung an einem näher ge-legenen Ort möglich gewesen wäre.Wer beispielsweise in Zentralafrika einenUnfall hat, kann auch nach Nairobitransportiert werden, wo es die bestenKrankenhäuser des Kontinents gibt.

Ein guter Assisteur unterhält ein welt-weites Netzwerk internationaler Luftret-tung, von dem dieser regelmäßig mitInformationen über den Versorgungs-stand ausländischer Arbeitnehmer ver-sorgt wird. Besonders wichtig: Unter-nehmen und Entsandte sollten bei derWahl des richtigen Anbieters daraufachten, dass der Assisteur nicht aus-schließlich auf typische Touristengebietespezialisiert ist. Ein großer Teil der Expa-triates ist in Schwellenländer und in Kri-senregionen beschäftigt. Dies erfordertzwingend Kenntnisse über und ein Am-bulanznetzwerk in diesen Regionen.

UNTERNEHMEN MüSSEN IHRE ExPATRIATES SCHüTZENEine mehrsprachige 24-Stunden-Notfall-hotline mit Gesundheitsexperten gehörtzum Standard eines jeden Assistance-Pa-kets. Welcher Expat kennt schon dieNotrufnummer von China oder weiß,welchen Spezialisten in Sao Paulo er beieinem Rückenleiden konsultieren sollte?Über die Hotline erhalten Geschäftsrei-sende nicht nur solche Informationen,

sondern können sogar Facharzt- undKrankenhaustermine im jeweiligen Auf-enthaltsland vereinbaren lassen. Zu die-sem Service gehört außerdem der Zu-griff auf aktuelle weltweite medizinischeInformationen wie zum Beispiel Hin-weise zu notwendigen Impfungen oderEpidemiegefahren. Zudem sind Dolmet-scher- und Übersetzerdienste sowie dieBereitstellung von Zahlungsmitteln beimVerlust wichtiger Dokumente ebenfallsBestandteil eines adäquaten Asisstance-Paket für Expatriates.

Arbeitgeber, die für ein solches Rund-um-Sorglos-Paket sorgen, mindern dasHaftungsrisiko für Ihre entsandten Mit-arbeiter. Denn Unternehmen sind ver-pflichtet, ihnen einen umfassenden undhochwertigen Versicherungsschutz zurVerfügung zu stellen. Für sie gilt die all-gemeine Fürsorgepflicht zu Sicherheitund Gesundheit des Angestellten, die imSozialgesetzbuch in den Paragrafen 241Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches(BGB) und in Paragraf 17 des vierten So-zialgesetzbuches (SGB) verankert ist. Er-krankt ein Expat während seines Aus-landseinsatzes oder erleidet er einen Un-fall, muss seine Firma ihn schützen undfür anfallende Kosten aufkommen. Er-leidet der Reisende einen Schaden, deraufgrund einer schuldhaften Verletzungder Fürsorgepflicht durch den Arbeitge-ber entstanden ist, so ist letztererzu Schadensersatz verpflichtet.

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HONGKONG HATHÖCHSTE MIETEN DER WELT

Hongkong hat die teuersten Grund-stückspreise und Mieten der Welt. Mehrals 10.000 US-Dollar müssen Expatriateslaut ECA International für ein 100 Qua-dratmeter großes Apartment auf denTisch legen – wohlgemerkt pro Monatund unmöbliert. Dies macht Hongkongzum teuersten Ort der Welt für hoch-wertigen Wohnraum. Dem Mercer Costof Living Survey zufolge lässt die Son-derverwaltungsregion (SVR) Tokio lockerhinter sich. Warum dies so ist, darüberberichtet germany trade & invest (gtai).

Bekam man 2012 in Japans Hauptstadteine gut ausgestattete Zweizimmer-wohnung für gut 4.800 US-Dollar,musste man in Hongkong schon 7.100Dollar hinblättern. Ein Immobilienboomhat Hongkong trotz mehrerer Rück-schläge zu einem sehr teuren Pflasterwerden lassen. Im Mai 2012 wurde beieiner Grundstücksversteigerung derzweithöchste Preis der Geschichte er-zielt. Pro Quadratmeter zahlte ein Käu-fer rund 55.000 US-Dollar. Im Jahr 2011stiegen die Immobilienpreise im Schnittum neun Prozent, 2010 noch um 20Prozent.

Die hohen Preise sind laut gtai unter an-derem den engen Platzverhältnissen ge-schuldet. Mehr als sieben MillionenMenschen leben auf einer Fläche vonrund 1.000 Quadratkilometern. Zudemhält die Regierung das Angebot knapp,indem sie nur sparsam neues Baulandausweist. Damit kann sie die Preisent-wicklung mitbestimmen und profitiertvon hohen Versteigerungserlösen. DieseMittel stellen die wichtigste Einnahme-quelle des Fiskus dar, wodurch dieser imGegenzug niedrige Steuern garantierenkann.

Auf der Käuferseite stehen wiederumnur wenige Immobilienentwickler zurVerfügung, die sich die sehr hohenKaufsummen leisten können und damitden Markt für Bauprojekte kontrollieren.Die größten vier sind Cheung Kong, SunHung Kai, Hang Lung und Swire. Dieseersteigern den Grund und halten zumTeil das Land noch zurück, um den Wertweiter zu steigern. Anschließend setzensie auf Luxusprojekte, um einehohe Rendite einzufahren.

IMMER MEHRAUSLANDSSTUDENTEN MITDEUTSCHEM UNI-ABSCHLUSS

2011 hatten 38.300 Absolventen mitausländischer Staatsangehörigkeit einenHochschulabschluss an deutschen Hoch-schulen. Das waren 2.900 (plus achtProzent) mehr als im Vorjahr. Wie dasStatistische Bundesamt (Destatis) weitermitteilt, geht damit fast jeder zehnte der392.200 Hochschulabschlüsse an aus-ländische Studenten.

Rund 13 Prozent der Auslandsstudentenbesaßen die chinesische Staatsangehö-rigkeit, sieben Prozent waren türkischeund fünf Prozent russische Staatsbürger.28 Prozent der Absolventen machteneinen Bachelorabschluss, gefolgt vonden traditionellen universitären Ab-schlüssen (beispielsweise Diplom oderMagisterabschluss) mit 26 Prozent.Einen Masterabschluss erreichte fastjeder vierte der Gaststudenten. Rund elfProzent schlossen erfolgreich eine Pro-motion ab, acht Prozent erreichteneinen herkömmlichen Fachhochschulab-schluss. Eine Lehramtsprüfung (hier sindLehramt-Bachelor- und Lehramt-Master-abschlüsse eingerechnet) erwar-ben zwei Prozent.

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NEUES VON DEN AIRLINESZwischen dem 24. Dezember 2012 unddem 01. Januar 2013 streicht die Luft-hansa auf einigen Flugstrecken sämtli-che Flüge.

Betroffen sind die Destinationen Frank-furt nach Amman, Bilbao, Friedrichsha-fen, Graz, Linz, London City, Malaga,Münster/Osnabrück, Posen, Toulouseund Zagreb. Auf den Strecken Münchennach London City und Düsseldorf nachTurin werden zwischen den Jahrenebenfalls keine Flüge erfolgen.

Komplett gestrichen werden die Verbin-dungen München nach Singapur undJakarta sowie die Routen Frankfurt nachCasablanca, London-Gatwick, Larnaka,Palma de Mallorca und Neapel.

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Exakt zum Start der neuen App »Pass-book« für das iPhone-BetriebssystemiOS6, bietet die Lufthansa Ihren Passa-gieren die Möglichkeit, sich ihre Bord-karte im passenden Format ausstellen zulassen. Und so funktioniert die neueApp: Die Bordkarte wird nach erfolgtemmobilen Check-in an das iPhone über-mittelt und in der neuen Passbook-Apphinterlegt. Die mobile Bordkarte stehtdem Fluggast jederzeit auch ohne Inter-netzugang zur Verfügung und rücktzeit- und ortsgebunden automatisch inden Vordergrund des Startbildschirms,sobald der Abflug ansteht.

Für dieses Jahr noch plant Lufthansa dieUpdate-Funktionalität zu integrieren, dieetwaige Flugänderungen automatisch inder unter »Passbook« abgelegten Bord-karte vornimmt und den Passagier in-formiert.

Mehr Informationen erhalten Interes-sierte unter www.lufthansa.com.

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Air France hat ihre Reiseklassen umbe-

nannt und passt sich damit an die Na-mensgebung anderer Fluggesellschaftenan. Ab sofort fliegen die Passagiere derfranzösischen Airline in der BusinessClass (vormals Affaires), der PremiumEconomy Class (vormals Premium Voya-geur und Alizé) und der Economy Class(vormals Voyageur). Die First Class bleibtweiterhin La Première.

Mit der Umbenennung der Reiseklassenführt Air France einen neuen Service fürihre Gäste ein. Die Fluggesellschaft inve-stiert mehrere Millionen Euro in eineVerbesserung von Komfort, Service undCatering. Daneben profitieren Passa-giere, die innerhalb Frankreichs oder ausFrankreich zu den französischen Über-seegebieten reisen, von der neuen Me-tropolitan France Travel Saver Card.Diese Karte ermöglicht Reisenden eineErmäßigung von bis zu 35 Prozent. In-haber der Flying Blue Card können ab2013 auch Meilen für Flüge innerhalbFrankreichs sammeln und somit schnel-ler den Elite- und Elite-Plus-Status errei-chen.

Ebenfalls ab 2013 bietet die Airline zumEinen in einer Testphase auch auf Kurz-und Mittelstreckenflügen die Sitzplatz-option Seat Plus an, mit der in der Eco-nomy und Premium Economy Class abzehn Euro Sitzplätze mit mehr Beinfrei-heit dazugebucht werden können. ZumAnderen können Air France-Passagiereab 2013 eine digitale Version von Ta-geszeitungen und Magazinen exklusivund kostenlos am Vortag ihres Flugesauf ihr persönliches Smartphone oderTablet downloaden. Dieses Angebot giltjedoch zunächst nur für Inhaber derfranzösischen Travel Saver Card undwird im Laufe des Jahres auch für alleanderen Passagiere ermöglicht.

Mehr Informationen unter www.air-france.de.

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AIRLINE NEWS

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LAN Airline startet ab dem 7. November2012 Flüge nach Chiloé, der zweitgröß-ten Insel Chiles. Sie ist somit das 16.Flugziel der chilenischen Airline in demsüdamerikanischen Land. Der FlughafenMocopulli auf Chiloé wird viermal wö-chentlich von Santiago über PuertoMontt angeflogen.

Reisende können für diese neue Desti-nation ab sofort Flugkarten an allenLAN-Verkaufstellen oder unter LAN.comerwerben. Tickets für die Strecke San-tiago-Chiloé gibt es ab 69 Euro (ohneSteuern und Gebühren) und für dieStrecke Puerto Montt-Chlioé ab 13 Euro(ohne Steuern und Gebühren).

Die Flüge werden mit Flugzeugen dermodernen Airbus A320-Flotte bedient,die für ihre Krafstoffeffizienz bekannt istund weniger CO² und Lärm produziert.

Weitere Auskünfte erfahren Sie direktunter www.lan.com.

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Die deutsche RegionalfluggesellschaftOLT Express Germany startet seit dem15. Oktober 2012 mit neuen Verbin-dungen ab Dresden in die österreichi-sche Hauptstadt Wien, Budapest undLondon. Zudem wird die Strecke Dres-den-Hamburg ab sofort mit einem Jetvom Typ Fokker 100 bedient, wodurchsich das Sitzplatzangebot verdoppelt.

Der Southend Airport in London wirdkünftig täglich ab Dresden angeflogen.Ebenfalls täglich ab Herbst hebt der Flugin die österreichische Hauptstadt ab. DerFlug in die ungarische Donau-Metropolewird dreimal pro Woche, jeweils diens-tags, donnerstags und sonntags, be-dient.

Mehr Informationen erfahren Sie unterwww.oltexpress.de.

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Emirates wird aufgrund von starken Pas-sagiernachfragen ab 1. Dezember 2012auf der Strecke Dubai nach SingapurJets vom Typ Airbus A380 mit 517 Sitz-plätzen einsetzen. Bisher wurden aufden Flügen Jets vom Typ Boeing 777-300ER mit 354 Sitzplätzen eingesetzt.Damit steigert die Fluggesellschaft ihrSitzplatzvolumen um 46 Prozent. Insge-samt erhöht sich die Gesamtkapazitätder vier täglichen Flüge auf 1.659 Sitz-plätze.

Fluggäste profitieren von dieser Ände-rung auch in Bezug auf Komfort. DieEmirates A380 ist mit vielen Annehm-lichkeiten ausgestattet: Die First Class istmit 14 Privatsuiten ausgestattet, derenSitze sich in ein bequemes Bett verwan-deln lassen. Die Business Class verfügtüber eine exklusive Bord-Lounge mit Barund über moderne Flachbettsitze mit di-rektem Zugang zum Gang. Reisendealler Klassen haben Zugriff auf das Un-terhaltungsprogramm »ice« mit bis zu1.400 On-Demand-Kanälen.

Ausführlichere Informationen erfahrenSie unter www.emirates.com.

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VERMISCHTESDEN RICHTIGEN

REISEADAPTER FINDENWer seinen Rasierer oder Fön ins Aus-land mitnimmt, sollte einen Reiseadap-ter einpacken. Denn in vielen Ländernpassen die heimischen Stecker nicht indie Steckdose. Unterschiedliche Reise-adapter gibt es in großer Zahl, dochnicht alle sind sicher, warnt Jörg Feld-mann von der Bundesanstalt für Ar-beitsschutz und Arbeitsmedizin:

»Häufig findet man in billigen ModellenSteckerstifte, die nur bis zur Mitte iso-liert sind. Das kann zur Folge haben,dass ich das Strom führende Teil berühreund mir einen Stromschlag hole. Des-halb ist es wichtig, auch angesichts von16 verschiedenen Steckern weltweit,eine vernünftige Gebrauchsanweisungzu haben. Und natürlich auch zu wissenim Falle eines Falles, wer hat das herge-stellt oder importiert.«

In einigen Urlaubsländern unterscheidetsich nicht nur die Form der Stecker, son-dern auch die Stromspannung. Miteinem Adapter erledigt sich dieses Pro-blem: In manchen Reiseadaptern ist des-halb ein Transformator eingebaut. Eineintegrierte Sicherung im Reiseadapterbietet zusätzlichen Schutz. Doch Laiensind mit der Auswahl des richtigen Ad-apters oft überfordert. Beim Kauf sollteman deshalb auf das Prüfzeichen aufdem Gerät achten, rät Susanne Woelkvon der Aktion DAS SICHERE HAUS:»Beim Reiseadapter sollte auf jeden Falldas Prüfzeichen 'GS' drauf sein, dassteht für 'geprüfte Sicherheit', zusätzlichein Prüfzeichen des VDE. Und wie beiallen Elektrogeräten sollte man auch Rei-seadapter nicht auf Flohmärkten oder inRamschläden kaufen, sondern lieberzum Fachhändler gehen und sich dortberaten lassen. Das mag vielleicht einbisschen mehr kosten, aber dann hatman auch wirklich die Gewähr, ein si-cheres Gerät zu kaufen.«

Informationen zum Thema Reiseadapterfinden Sie auch in der kostenlosen Bro-schüre »Gefährliche Produkte in Haus-halt und Freizeit«. Sie finden sie imInternet unter www.das-sichere-haus.de.

NEUE APP FÜR SCHADENSER-SATZ BEI FLUGVERSPÄTUNG

Mit einer neuen App des Unternehmensrefund.me können Flugreisende unmit-telbar prüfen, ob sie für ihren verspäte-ten, überbuchten oder gestrichenenFlug Ausgleichzahlungen bekommen.Der Reisende gibt lediglich die Flug-nummer, den Tag und die Uhrzeit sowieeinige Zusatzdaten in sein Smartphoneein, und die App ermittelt das Ergebnis.Die eingegebenen Informationen wer-den automatisch mit den Rahmendatender EU-Verordnung 261/2004 und an-deren Faktoren abgeglichen. Innerhalbweniger Sekunden weiß der Reisendebis zu welcher Höhe mit einer Aus-gleichszahlung zu rechnen ist. Das Be-schwerdeformular wird in Echtzeiterstellt, kann mobil und online unter-schrieben werden und wird automatischan die betreffende Airline weitergeleitet.

Hintergrund: Die EU-Verordnung 261/2004 regelt die Rechte von Fluggästen.Nur wenige Passagiere machen laut re-fund.me jedoch davon Gebrauch, weilsie die juristische Auseinandersetzungund den bürokratischen Aufwandscheuen. Außereuropäische Reisendewissen oft nicht von diesem Gesetz, dasseit 2004 in Kraft ist und allen Flugpas-sagieren weitreichende Rechte zu-gesteht.

IM AUSLANDGÜNSTIGER TELEFONIEREN

Der Online-Anbieter HolidayPhone hateine auf Auslandsreisen abgestimmtePrepaid-SIM-Karte entwickelt, bei derReisende unter ihrer deutschen Handy-nummer erreichbar sind und im Auslandfast genauso günstig telefonieren kön-nen wie zuhause. Bei der Rückkehr tele-fonieren die Nutzer wieder über ihrendeutschen Netzbetreiber.

Und so funktioniert der Service: Vor derAbreise leiten Anwender ihr Mobiltele-fon auf eine deutsche Festnetznummerum, die sie von HolidayPhone bei derLieferung ihrer Bestellung erhaltenhaben. Wenn Reisende ins Flugzeugsteigen, legen sie ihre neue Prepaid-SIM-Karte von HolidayPhone ein, die danneinsatzbereit ist. Bei der Ankunft schal-tet man das Handy an und erhält ab daAnrufe auf der deutschen Handynum-mer ohne teure Roaming-Gebühren undkann vergleichsweise günstig nachDeutschland telefonieren.

Mehr Infos unter www.holiday-phone.de.

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LÜGEN SINDSTÄRKER ALS DIE WAHRHEIT

Menschen neigen dazu, weiterhin anLügen zu glauben, auch wenn sich dieseals falsch herausgestellt haben. Dashaben laut einer Meldung von presse-text.com Forscher an der Western Au-stralia Universität herausgefunden. DerGrund dafür: Das Zurückweisen einer In-formation verlangt eine höhere kogni-tive Anstrengung als das Akzeptiereneiner Auskunft.

Lügen festigen sich vor allem dann,wenn sie mit den politischen, religiösenund sozialen Einstellungen eines Men-schen übereinstimmen. Wer versucht,falsche Informationen zurückzuziehen,verstärkt bei anderen sogar noch denGlauben an den unkorrekten Sachver-halten. Dies hat weitreichende Konse-quenzen: Auf der individuellen Ebeneführt ein Irrglaube über Gesundheits-maßnahmen, wie der ungerechtfertig-ten Angst vor Impfungen, zu schwer-wiegenden gesundheitlichen Proble-men. Auf der sozialen Ebene könnenLügen über politische Angelegenheitenzu Schaden führen. Auf der globalenEbene hingegen können beispielsweiseHandlungen zugunsten des Klimawan-dels durch bestehende Fehlinformationverhindert werden.

Den Wissenschaftlern zufolge tendierenMenschen eher dazu, negative Schlag-zeilen für wahrscheinlicher zu halten alspositive, da der Unterhaltungswertgrößer sei.

ESSEN IN ENGLANDS KRANKEN-HÄUSERN UNGENIESSBAR

Die Patientenverpflegung in vielen staat-lichen Krankenhäusern ist so schlechtund ungesund, dass sie »in anderenLändern längst verboten würde«. Diesberichtet die Ärzte Zeitung.

Zu dem Ergebnis kamen Experten derAktion »Better Hospital Food« in einerUntersuchung von 80 staatlichen Klini-ken in England. »Zuviel Fett, zuviel Salzund zu wenig Vitamine«, so das Urteil.

Bemerkenswert: Während es in Schott-land und Wales strenge Richtlinien gibt,was Patienten serviert werden darf, feh-len diese strengen Guidelines inenglischen Krankenhäusern.

GESUNDHEIT INTERNATIONAL

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RANG

NIEDERLANDE

DÄNEMARK

LUXEMBURG

ISLAND

BELGIEN

SCHWEDEN

FRANKREICH

FINNLAND

SCHWEIZ

NORWEGEN

LAND

872

822

791

799

783

775

766

752

769

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ÖSTERREICH

GROSSBRITANNIEN

DEUTSCHLAND

IRLAND

TSCHECHIEN

737

721

704

714

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PUNKTEZAHL

DIE BESTEN GESUNDHEITS-SYSTEME EUROPAS

Die Niederlande haben das beste Ge-sundheitssystem Europas. Dies gilt zu-mindest nach dem Europäischen Ge-sundheitskonsumenten-Index (EHCI)des schwedischen Unternehmens Health Consumer Powerhouse. DasLand der Tulpen erreichte 872 vonmöglichen 1.000 Punkten und zeigtlaut dem EHCI-Bericht keinerlei Schwach-punkte. Lediglich hinsichtlich der War-tezeiten sei das System verbesse-rungswürdig. Platz Zwei belegt Dä-nemark, das sich besonders durchseine Patientenrechte und sein Infor-mationssystem auszeichnet. Die Bür-ger haben freie Wahl bei der Ge-sundheitsversorgung und können on-line Einblick in die jeweilige Bewer-tung der Krankenhäuser nehmen.

An dritter Stelle steht Island, das mithochqualifizierten Ärzten aufwartet.Weil die Insel kein eigenes Ausbil-dungssystem für Fachärzte hat, ver-bringen diese im Allgemeinen acht biszehn Jahre im Ausland und verfügenbei der Rückkehr in die Heimat übereine breitgefächerte Expertise. Dasviertplatzierte Luxemburgische Ge-sundheitssyszem zeichnet sich insbe-sondere durch sehr kurze Wartezeitenund einen hohen Behandlungserfolgaus. Unter die Top-Fünf schaffte es au-ßerdem die belgische Gesundheitsver-sorgung, die offenbar die großzü-gigste in Europa ist und Patienten einesehr hochwertige Versorgung bietet.Das deutsche Gesundheitssystem er-reichte Rang 14 von insgesamt34 Ländern.

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AUS ALLER WELTDEUTSCHLAND IST

BELIEBTES AUSWANDERERLANDDeutschland ist weltweit ein beliebtesAuswanderungsziel, wird allerdingsnicht als Weltmacht wahrgenommen.Das ist das Ergebnis einer Umfrage desMeinungsforschungsinstituts YouGovmit mehr als 10.000 Befragten aus allerWelt, über die dpa und n-tv.de berich-ten.

Verantwortungsbewusst, aber weitge-hend einflusslos sei die Bundesrepublik.Demnach sehen nur vier Prozent der Bri-ten, acht Prozent der Franzosen und einProzent der US-Amerikaner Deutschlandals führend an. Knapp die Hälfte derdeutschen Befragten sehen die USA alsWeltmacht Nummer Eins, 21 ProzentChina.

Befragt wurden Personen in Deutsch-land, Großbritannien, Frankreich, Pakis-tan, China, den USA sowie in Länderndes Mittleren Ostens und Nordafrikas. InSachen Verantwortungsbewusstsein be-legt Deutschland international einenSpitzenplatz: So bescheinigen etwa 59Prozent der Briten, 67 Prozent der Fran-zosen und 61 Prozent der Pakistaner derBundesrepublik ein umsichtiges Handelnin der Welt.

Die deutsche Sprache wird vor allem inEuropa geschätzt. Auf die Frage, welcheSprache Kinder lernen sollten, antwor-tet jeder vierte Franzose mit Deutsch, beiden Briten sind es 29 Prozent, aber auchin Pakistan immerhin 16 Prozent. DieUS-Amerikaner bevorzugen Spanischund Chinesisch/Mandarin.

Die deutsche Bildung genießt weltweitAnsehen. In Frankreich und den USAwürde jeder Vierte sein Kind vorzugs-weise auf eine Universität in Deutsch-land schicken. In Großbritannien und imarabischen Raum sehen 30 ProzentDeutschland ganz vorn, in Pakistansogar 35 Prozent. Unterm Strich liegtDeutschland bei 18 zur Auswahl ste-henden Nationen aber hinter den eng-lischsprachigen Staaten USA, Großbri-tannien und Australien.

Deutschland scheint für die Befragtenauch ein lebenswertes Land zu sein.Wenn sie einem Landsmann ein Zielzum Auswandern empfehlen sollten,nannte etwa ein Viertel der chinesi-schen, britischen und pakistanischen Be-fragten Deutschland. Unter den US-Amerikanern und den Franzosen ist esimmerhin ein Fünftel. Die Hälfte derDeutschen würde sich für Austra-lien entscheiden.

AUSTRALIEN NUMMER 1FÜR WORK & TRAVEL

Für alle, die nach dem Abitur mit Workand Travel zunächst ein anderes Landentdecken und dabei Geld verdienenwollen, ist Australien unverändert dasattraktivste Ziel. 2010 etwa holten sich150.000 junge Backpacker zwischen 18und 30 Jahren das entsprechende Wor-king-Holiday-Visum.

Wer seine Zelte für einige Monate in Aus-tralien aufschlagen will, darf allerdingsnicht allzu ängstlich sein. Eine TNS-Emnid-Umfrage für die Ergo Direkt Ver-sicherungen hat ergeben, dass sich 39Prozent ein solches Abenteuer gar nichtvorstellen könnten. 21 Prozent würdensich dagegen auf Work and Travel aufjeden Fall einlassen, 20 Prozent würdenes sich zumindest überlegen. Weitere 17Prozent möchten hingegen maximal einpaar Wochen verreisen. Die Männerzeigten sich bei der Studie deutlich mu-tiger als die Frauen: 26 Prozent der Män-ner würden sofort Work and Travel

wagen, beim weiblichen Geschlechtwaren es nur 17 Prozent.

Für Work and Travel in Australien ist einWorking-Holiday-Visum notwendig.Bundesbürger zwischen 18 und 30 Jah-ren dürfen bis zu zwölf Monate »downunder« leben und arbeiten. Nach derAusstellung des Visums bleibt ein JahrZeit, um in Australien einzureisen. DieGültigkeit des Visums startet mit der Ein-reise. Es kostet aktuell 270 australischeDollar (rund 220 Euro). Um Geld verdie-nen zu können, sollte man nach der Ein-reise in Australien eine Steuernummerbeantragen.

In Australien finden Backpacker auch inkleineren Städten viele Hostels mit Ein-zel-, Doppel- oder Mehrbettzimmern.Bei der Jobsuche ist dann Zähigkeitnötig. Verdienen kann man pro Stundebis zu 15 australische Dollar. Die Be-schäftigung bei demselben Arbeitgeberdarf sechs Monate nicht überschreiten.In der Regel können Backpacker jede Ar-

beit annehmen, bekannt undrecht beliebt ist die Erntearbeit.

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VAE HOTELSWELTWEIT EMPFOHLEN

Unter den weltweit 650 besten Hotelsbefinden sich 13 Hotels der VereinigtenArabischen Emirate (VAE). Dies geht auseiner Umfrage des Reiseportals Expediaunter 500.000 Kunden hervor. Elf Ho-telresorts liegen in Dubai, die anderenbeiden in Abu Dhabi.

Als bestplatziertes emiratische Hotel er-reichte das Sofitel Dubai Jumeirah Beachden 11. Platz in der globalen Empfeh-lungsliste. Auch das Atlantis The PalmBeach und das Quarquat Al Beri AbuDhabi schafften es auf die vordere Ränge.

Zudem schafften es zwei Restaurants,die von der emiratischen Jumeirah-Gruppe betrieben werden, erstmals indie Liste der 101 besten Gastronomie-adressen weltweit. Dabei handelt es sich

um das Meeresspezialitäten-RestaurantAl Maharah im Burj Al Arab und das TheRib-Room Steakhouse im Jumeirah Emi-rates Towers.

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AUS ALLER WELT

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CHINAS »TIGERMÜTTER«SCHICKEN KINDER INS AUSLANDIn China stehen Kinder schon früh inihrem Leben unter großem Leistungs-druck. Eine der Folgen ist, dass viele El-tern keine andere Chance sehen, als ihrKind ins Ausland zu schicken. Eine er-fahrene Journalistin aus China, die Mut-ter einer fünfjährigen Tochter ist, hat inder chinesischsprachigen Epoch Times,Dajiyuan, über das Erziehungssystemberichtet.

So gelte in China in Sachen Erziehungdas geflügelte Wort »Nicht bereits amStart verlieren«. Er drücke den Wunschder meisten Eltern aus, ihren Kindernmit allen Mitteln eine möglichst guteAusgangsposition zu sichern. Früher seidiese Ausgangsposition der erste Ar-beitsplatz gewesen. Diese Startlinie seijedoch über die Universitäten durch dieSchulen bis in die Kindergärten gewan-dert und inzwischen werde auch übereine »Erziehung im Mutterleib« und ei-nen »Vatervergleich« philosophiert.

Die Tochter der Journalistin nehme imAlter von fünf Jahren bereits Geigenun-terricht und lerne Englisch. Sie fragesich, warum so kleine Kinder, die nochnicht einmal ihre Muttersprache beherr-schen, Fremdsprachen lernen sollen. IhreTochter sei jedoch zu ihr gekommen undhabe gesagt, dass alle anderen KinderEnglisch lernen würden und dass sie dasebenfalls wolle. Nachdem ihr Kind an-gefangen habe, solle sie aber nicht auf-hören, da Eltern versuchen sollen, ihrenKindern beizubringen, Dinge zu Ende zubringen. Ihrer Meinung nach bürden sol-

che überehrgeizigen Eltern ihren Kin-dern immer größere Belastungen auf.

Ein anderes Problem, das mit diesem Leis-tungsdruck einhergehe, sei der fehlendeBezug zur Natur. Die Kinder leben ineinem Dschungel aus Beton, Stahl undGlas. Der volle Terminplan sorge jedochdafür, dass weder Eltern noch KinderZeit haben, die Stadt zu verlassen undden Kontakt zur Natur zu suchen.

Inzwischen sehen viele chinesischen El-tern die einzige Lösung darin, ihre Kin-der ins Ausland zu schicken. Bei einemInterview mit einer Klasse aus einemGymnasium habe sie überraschender-weise erfahren, dass jeder Schüler beab-sichtigte, später im Ausland zu stu-dieren. Die Journalistin erzählt, dassman früher erst während des Berufsle-bens zur Fortbildung ins Ausland ge-gangen sei, inzwischen ginge der Trenddahin, im Gymnasium oder sogar schonin der Mittelschule ins Ausland zugehen. Auch die chinesische Journalistinbereite sich darauf vor, ihre Tochter inzehn Jahren ins Ausland zu schicken.Alles, was sie jetzt tue, diene dazu, dieszu ermöglichen.

IMPRESSUMHERAUSGEBER:BUND DER AUSLANDS-ERWERBSTÄTIGEN E.V.KüHNEHöFE 322761 HAMBURGTEL. +49-40-306874-0

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REDAKTION:ANNE-KATRIN SCHULZ(VERANTWoRTLICH)[email protected]

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