Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Landesfeuerwehrkommando
Dienstanweisung 4.1.2 DURCHFÜHRUNG VON
BRANDSICHERHEITSWACHEN (BSW) BEI VERANSTALTUNGEN
FT Dipl.-HTL-Ing. Pius Schafhuber
FT Dipl.-HTL-Ing. DI(FH) Dieter Schmidt
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Landesfeuerwehrkommando
Wie kam es zur Neuauflage der DAW 4.1.2 ???
• Änderung der gesetzlichen Grundlagen • Berücksichtigung vorhandener
Regelwerke (ÖBFV, LFV)
• Die DAW spricht die vorschreibende Behörde und die Feuerwehr an.
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Landesfeuerwehrkommando
Wie kam es zur Neuauflage der DAW 4.1.2 ???
• Unterschiedliche Festlegungsmethoden• Tabelle = Standardfälle• Matrixberechnung = Sonderfälle
• Berücksichtigung der vorhandenen technischen Brandschutzeinrichtungen des Veranstaltungsortes
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Landesfeuerwehrkommando
Wie kam es zur Neuauflage der DAW 4.1.2 ???
• Einheitliche Anforderungen an die Ausbildung
• Einheitliche Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung
• Anwendbarkeit für kleinere und größere Feuerwehren
• Voraussetzungen für KLF als TLF- Ersatz
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Landesfeuerwehrkommando
„Feedbackverfahren“
• Versendung an „Pilotfeuerwehren“
• Pilotfeuerwehren – ländliche und städtische Feuerwehren
• Einarbeitung deren Rückmeldungen
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Landesfeuerwehrkommando
Allgemeine Bestimmungen, Zweck und Schutzziele
• Erleichterungen bei der Durchführung
• landesweit einheitlichen Bestimmungen
• Empfehlungen über technische und taktische Möglichkeiten
• Abweichungen sind möglich, wenn die Sicherheit der Personen und der Brandschutz gewährleistet sind.
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Landesfeuerwehrkommando
Allgemeine Bestimmungen, Zweck und Schutzziele
• Die Einsatzbereitschaft der örtlichen Feuerwehr darf durch die Stellung einer BSW nicht beeinträchtigt werden.
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Landesfeuerwehrkommando
Allgemeine Bestimmungen, Zweck und Schutzziele
• Mitglieder und Gerätschaften der BSW dürfen nicht für andere Aufgaben der örtlichen Feuerwehr abgezogen werden.– z.B.: andere Einsätze, Verkehrsregler, Ordnerdienste usw.
• Dieses Personal darf nicht in die Stärke der BSW eingerechnet werden.
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Landesfeuerwehrkommando
Brandsicherheitswache lt. NÖ Feuerwehrgesetz
• Brandsicherheitswache, gestellt durch eine Feuerwehr, die z.B. aufgrund von Rechtsvorschriften bei besonderen Risken zur Brandverhütung und Brandbekämpfung vorgesehen ist.
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Landesfeuerwehrkommando
Brandgefährliche Tätigkeiten
• Brandgefährliche Tätigkeiten im Sinne dieser Dienstanweisung sind Arbeiten bzw. Handlungen mit offener Flamme oder Wärmeeinwirkung, welche Brandgefahren hervorrufen können, wie z.B. Pyrotechnik, offenes Feuer, Brauchtumsfeuer oder ähnliches.
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Landesfeuerwehrkommando
Brandgefährliche Tätigkeiten
• Die Überwachung von brandgefährlichen Tätigkeiten außerhalb von Veranstaltungen wird durch diese DAW nicht geregelt.
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Landesfeuerwehrkommando
Veranstaltung
• sind alle öffentlichen Theatervorstellungen und alle Arten von öffentlichen Schaustellungen, Darbietungen und Belustigungen, sofern sie nicht ausdrücklich von den Bestimmungen des NÖ Veranstaltungsgesetzes ausgenommen sind (Ausnahmen siehe NÖ Veranstaltungsgesetz).
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Landesfeuerwehrkommando
Veranstaltungsbetriebsstätten
• sind Betriebsstätten und Betriebseinrichtungen, die der Durchführung von Veranstaltungen im Sinne des NÖ Veranstaltungsgesetzes dienen.
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Landesfeuerwehrkommando
Bühnen
• sind Räume (lt. NÖ Bautechnik-verordnung) in Veranstaltungsbetriebs-stätten, in denen schauspielerische oder ähnliche Darbietungen unmittelbar stattfinden.
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Landesfeuerwehrkommando
Gesetzliche Grundlagen
• NÖ Feuerwehrgesetz • NÖ Veranstaltungsgesetz
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Landesfeuerwehrkommando
NÖ Feuerwehrgesetz
• Die Gemeinde hat für Veranstaltungen, die ihrer Art nach mit erhöhter Brandgefahr verbunden sind, sowie bei brandgefährlichen Tätigkeiten die Beistellung einer Brandsicherheitswache anzuordnen.
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Landesfeuerwehrkommando
NÖ Feuerwehrgesetz
• Nach Prüfung, des Sicherheitskonzeptes durch die zuständige Behörde ist vom Feuerwehrkommandanten – die erforderliche Mannschaftsstärke – und die Ausrüstung der Behörde bekannt zu
geben.
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Landesfeuerwehrkommando
NÖ Feuerwehrgesetz
• Die hiefür erforderlichen Unterlagen
(z. B.: Sicherheitskonzept und ggf. Bewilligungsbescheide) sind der örtlich zuständigen Feuerwehr
mind. 2 Kalenderwochen vor dem Veranstaltungsbeginn zu übermitteln.
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Landesfeuerwehrkommando
NÖ Feuerwehrgesetz
• Die Beistellung einer Brandsicherheitswache ist eine Aufgabe im Rahmen der örtlichen Feuerpolizei.
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Landesfeuerwehrkommando
NÖ Feuerwehrgesetz
• Sollte die örtlich zuständige Feuerwehr den erforderlichen Brandsicherheitswachdienst nicht in ausreichender Stärke und mit entsprechender Ausrüstung stellen können, sind andere Freiwillige Feuerwehren oder Betriebsfeuerwehren zur Hilfeleistung heranzuziehen.
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Landesfeuerwehrkommando
Bescheid
• Die Anordnung einer Brandsicherheitswache erfolgt durch einen Bescheid, welcher sich an den Veranstalter richtet.
1.Stärke der Brandsicherheitswache2.Ausrüstung der Brandsicherheitswache3.Aufgaben der Brandsicherheitswache
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Landesfeuerwehrkommando
Kostentragung
• Derjenige, der die Beistellung einer Brandsicherheitswache begehrt hat oder wem eine solche angeordnet wurde, ist der Gemeinde gegenüber zum Kostenersatz verpflichtet.
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Landesfeuerwehrkommando
Kostentragung
• Ein pauschaler Kostenersatz ist mittels Verordnung des Gemeinderates möglich.
• Kostenersätze sind von der Gemeinde mit Bescheid vorzuschreiben.
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Landesfeuerwehrkommando
NÖ Veranstaltungsgesetz
• Das NÖ Veranstaltungsgesetzes sowie das NÖ FG dienen als rechtliche Grundlagen für die Vorschreibung und Durchführung von Brandsicherheitswachen.
• Abfragemöglichkeit über RIS bzw. Gemeindeamt.
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Landesfeuerwehrkommando
Aufgaben der Brandsicherheitswache bei brandgefährlichen Tätigkeiten
• Brandgefährliche Tätigkeiten im Zuge von Veranstaltungen sind Tätigkeiten, welche eine Brandgefahr hervorrufen können (z. B. Bühnenfeuerwerk).
• Zur Gefahrenabwehr sind entsprechende Maßnahmen erforderlich.
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Landesfeuerwehrkommando
Aufgaben der Brandsicherheitswache bei Veranstaltungen
• Bei der Durchführung von Veranstaltungen können oftmals besondere Risken, welche eine Gefährdung von Personen und Sachen möglich machen, entstehen.
• -(z.B. bei Veranstaltungen, bei denen kein Rauchverbot besteht).
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Landesfeuerwehrkommando
Aufgaben der Brandsicherheitswache bei Veranstaltungen
• Die BSW hat die Aufgabe, in Verbindung mit Vorbeugenden Brandschutz-maßnahmen der Veranstaltungsstätte, zusätzliche Vorkehrungen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung vorzusehen.
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Landesfeuerwehrkommando
Aufgaben der Brandsicherheitswache bei Veranstaltungen
• Das Brand- und Personengefährdungs-potential soll durch die Brandsicherheitswache selbst und die zusätzlichen, erforderlichen Brandschutzmaßnahmen wieder auf ein vertretbares Maß verringert werden.
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Landesfeuerwehrkommando
Aufgaben der Brandsicherheitswache
• Verhinderung von Personenschäden durch vorbeugende Kontrolltätigkeit
• Erkennen von Bränden• Alarmierung zusätzlicher Einsatzkräfte• Menschenrettung • Einleitung der ggf. erforderlichen
Evakuierungsmaßnahmen• Löschversuche
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Landesfeuerwehrkommando
Aufgaben der Brandsicherheitswache
• Nicht zu den Aufgaben der Kräfte der Brandsicherheitswache gehört die Durchführung der gesamten Evakuierungsmaßnahmen sowie das Beseitigen der die Veranstaltung negativ beeinträchtigenden Umstände.
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Landesfeuerwehrkommando
Stärke der Brandsicherheitswache
Für die Auswahl der Stärke einer Brandsicherheitswache sind zu berücksichtigen:
• Art und Ort der Veranstaltung (Menschenansammlung, Zielpublikum)
• Hilfsbedürftigkeit des Publikums
• Fluchtwegsituation
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Landesfeuerwehrkommando
Stärke der Brandsicherheitswache • Verwendung von offenem Feuer und
Licht• Verwendung von pyrotechnischen
Bühneneffekten und Gegenständen• Zufahrtsmöglichkeit• Löschwasserversorgung• Vorhandene Brandschutzeinrichtungen,
Kommunikationseinrichtungen• andere besondere Gefahren
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Landesfeuerwehrkommando
Stärke der Brandsicherheitswache
Es werden 2 Verfahren für die Berechnung der Stärke der Brandsicherheitswache vorgegeben:
• Tabelle mit der Vorgabe von Richtwerten (Tabelle1)
• Berechnung über eine Matrix (Tabelle 2)
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Landesfeuerwehrkommando
Stärke der Brandsicherheitswache Tabelle 1 – Vorgabe von Richtwerten
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Landesfeuerwehrkommando
Stärke der Brandsicherheitswache Tabelle 2 – Matrix zur Berechnung
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Landesfeuerwehrkommando
Stärke der Brandsicherheitswache Tabelle 2 – Matrix zur Berechnung
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Landesfeuerwehrkommando
Diensteinteilung und Ausbildung der Brandsicherheitswache
Kommandant der BSW:• Mindestens absolvierte
Gruppenkommandantenausbildung (Abschluss Gruppenkommandant - ASM10)
Mitglieder der BSW:• Mindestens absolvierte
Grundausbildung (Abschuss Truppmann - ASMTRM)
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Landesfeuerwehrkommando
Mindestausrüstungserfordernisse
• Dienst- oder Einsatzbekleidung
• Zusätzliche persönliche Schutzausrüstung (Branddienst) griffbereit
• Kommunikationsmittel
• Beleuchtungsmittel
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Landesfeuerwehrkommando
Durchführung
• Augenscheinkontrolle des gesamten zu überwachenden Bereiches noch vor Einlass der Besucher.
• Allfällig erforderliche Schutzmassnahmen (z.B.: Aufbau einer Löschleitung) vorsehen und festgestellte geringe Mängel vor Beginn der Veranstaltung durch den Veranstalter beheben lassen.
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Landesfeuerwehrkommando
Durchführung
• Die BSW ist für die gesamte genutzte Veranstaltungsstätte zuständig.
• Die Brandsicherheitswache endet nach der Kontrolle der Veranstaltungsräume und nachdem die Besucher die Veranstaltung verlassen haben.
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Landesfeuerwehrkommando
Durchführung
• Bei brandgefährliche Tätigkeiten - Nachkontrollen gem. TRVB O 119.
• Auf bescheidmäßig vorgeschriebenen Auflagen ist besonders zu achten.
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Landesfeuerwehrkommando
Maßnahmen vor der Veranstaltung
• Feststellung von besonderen Gefährdungen (-Sicherheitskonzept)
• Freihaltung und Benutzbarkeit von Fluchtwegen, Notausgängen, bzw. Rettungs- und Angriffswegen
• Freihaltung und Benutzbarkeit der Flächen für die Feuerwehr
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Landesfeuerwehrkommando
Maßnahmen vor der Veranstaltung
• Prüfen der Betriebsbereitschaft der Brandmeldeeinrichtung bzw. sonstiger interner Alarmierungseinrichtungen
• Information über vorhandene Löschgeräte einholen
• Überprüfung der Zugänglichkeit der Löschwasserentnahmestellen
• Überprüfung des Brandmeldeweges – externe Alarmierung
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Landesfeuerwehrkommando
Mängel
• Diese sind dem Veranstalter / Betreiber bzw. dessen bevollmächtigten Vertreter zur sofortigen Behebung noch vor Beginn der Veranstaltung nachweislich zur Kenntnis zu bringen.
• Eine Nachkontrolle auf Behebung der festgestellten Mängel ist durchzuführen.
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Landesfeuerwehrkommando
Mängel
• Werden beanstandete Mängel nicht beseitigt, hat der Kommandant der BSW dies dem Veranstalter/Betreiber schriftlich mitzuteilen und den Feuerwehrkommandanten zu verständigen, wecher die weiteren Maßnahmen setzt.
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Landesfeuerwehrkommando
Mängel
• Bis zur weiteren Veranlassung durch den Feuerwehrkommandanten bzw. der zuständigen Behörde verbleibt die Brandsicherheitswache vor Ort.
• Das von der Behörde namhaft gemachte entscheidungsbefugte Organ hat vor Ort die Situation zu beurteilen und schriftlich die weiteren Maßnahmen anzuordnen.
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Landesfeuerwehrkommando
Maßnahmen während der Veranstaltung
• Die BSW hat die Vorgänge (insbesondere brandgefährliche Handlungen) während der gesamten Dauer der Veranstaltung aufmerksam zu beobachten.
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Landesfeuerwehrkommando
Maßnahmen bei Brandgeruch, Rauch-
entwicklung oder Entstehungsbrand
- Es ist die Ursache des Brandgeruches oder der Rauchentwicklung zu ermitteln.
- Im Falle eines Brandes ist die Brandmeldung in geeigneter Weise zu veranlassen.
- Personen sind aus dem unmittelbaren Gefahrenbereich zu retten und
- Brandbekämpfungsmaßnahmen sind durchzuführen.
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Landesfeuerwehrkommando
Aufgaben nach der Veranstaltung
• Sobald die Veranstaltung beendet ist und die Besucher die Veranstaltungsstätte verlassen haben, führt die Brandsicherheitswache den Schlussrundgang durch.
• Der Kommandant der Brandsicherheitswache gibt dem Betreiber die Beendigung des BSWD bekannt.
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Landesfeuerwehrkommando
Bericht der Brandsicherheitswache
• Es ist ein Einsatzbericht zu erstellen.
• Beanstandungen, Mängel, Beschwerden und dgl., welche sich während der Brandsicherheitswache ergeben haben, sind im Protokoll festzuhalten.
• Bei wiederkehrenden Veranstaltungen liegen hiefür eigene Protokollbücher auf.
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Landesfeuerwehrkommando
DANKE für IHRE Aufmerksamkeit!