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TRR 100 Bauvorschriften Rohrleitungen aus metallischen Werkstoffen1 2(bisher ZH 1/624) Ausgabe Mai 1993 in der Fassung vom September 2002

Technische Regeln zur Druckbehlterverordnung Rohrleitungen Die Technischen Regeln zur Druckbehlterverordnung Rohrleitungen/TRR enthalten den vom Fachausschu "Druckbehlter" (FAD) bei der Berufsgenossenschaftlichen Zentrale fr Sicherheit und Gesundheit BGZ des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften ermittelten Stand der Technik fr Werkstoffe, Herstellung, Berechnung, Ausrstung, Verlegung, Prfung und Betrieb von Rohrleitungen. Die Technischen Regeln zur Druckbehlterverordnung werden herausgegeben vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften e.V., Berufsgenossenschaftliche Zentrale fr Sicherheit und Gesundheit BGZ , Sankt Augustin.

VorbemerkungDie vorliegende TRR 100 Bauvorschriften Rohrleitungen aus metallischen Werkstoffen" gilt fr die Berechnung, die Konstruktion, den Werkstoff und den Bau von Rohrleitungen nach 3 Abs. 9 DruckbehV. Bis zum Inkrafttreten einer TRR 001 Aufbau und Anwendung der TRR sowie einer TRR 002 Erluterungen zu Begriffen der Druckbehlterverordnung sind die z.Zt. geltende TRB 001 und TRB 002 sinngem auf Rohrleitungen anzuwenden. Die in dieser Technischen Regel beispielhaft angefhrten DIN-Normen oder andere Technische Regeln geben an, wie die festgelegten Anforderungen erfllt werden knnen. Damit werden andere, mindestens ebenso sichere Lsungen nicht ausgeschlossen, die auch in Normen und Technischen Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europischen Gemeinschaft ihren Niederschlag gefunden haben knnen.

1 Auf 4 Absatz 3 der Druckbehlterverordnung wird hingewiesen (EG-Gleichwertigkeitsklausel). 2 Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 83/189/EWG des Rates vom 28. Mrz 1983 ber ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (ABl. EG Nr. L 109 S. 8), zuletzt gendert durch die Richtlinie 94/10/EG des Europischen Parlaments und des Rates vom 23. Mrz 1994 (ABl. EG Nr. L 100 S. 30) sind beachtet worden.

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11.1

GeltungsbereichDiese TRR gilt fr die Berechnung, die Konstruktion, den Werkstoff und den Bau von Rohrleitungen nach 3 Abs. 9 DruckbehV aus metallischen Werkstoffen.

22.1

BegriffeVerordnungstext

2.1.1 3 Abs. 9Rohrleitungen im Sinne dieser Verordnung sind Leitungen mit mehr als 0,1 bar Betriebsberdruck zur Fortleitung brennbarer, tzender oder giftiger Gase, Dmpfe oder Flssigkeiten. Zu den Rohrleitungen gehren auch solche Leitungen, die Druckbehlter miteinander oder mit sonstigen der Druckerzeugung dienenden Anlageteilen verbinden. Zu den Rohrleitungen gehren auch deren Ausrstungsteile.

2.1.2 3 Abs. 10Gase, Dmpfe oder Flssigkeiten sind brennbar, tzend oder giftig, wenn sie hochentzndliche, leichtentzndliche, entzndliche, tzende, sehr giftige oder giftige Stoffe oder Zubereitungen im Sinne von 3 Nr. 3 des Chemikaliengesetzes sind. Die vorgenannten Begriffsbestimmungen waren bisher im 3 Nr. 3 Chemikaliengesetz enthalten. Nach der nderung des Chemikaliengesetzes durch das Erste Gesetz zur nderung des Chemikaliengesetzes vom 14. Mrz 1990 (BGBI. I S. 521) finden sich diese Begriffe in 3a Abs. 1 Chemikaliengesetz.

2.1.3 3 Abs. 11Ausrstungsteile von Rohrleitungen im Sinne dieser Verordnung sind die sicherheitstechnisch erforderlichen Ausrstungsteile und die dem Betrieb der Rohrleitung dienenden sonstigen Armaturen, Me- und Regeleinrichtungen, soweit sie die Sicherheit der Rohrleitung oder die Funktion der sicherheitstechnisch erforderlichen Ausrstungsteile beeinflussen knnen.

2.22.2.1

ErluterungenEin Rohrleitungssystem kann als eine einzige Rohrleitung betrachtet werden, wenn es von Stoffen gleicher Stoffeigenschaften (brennbar, tzend, giftig) durchstrmt ist und es ber die ganze Ausdehnung fr den gleichen zulssigen Betriebsberdruck vorgesehen ist.

Unterbrechungen durch verschiedene Anlageteile, wie Pumpen, Maschinen, Behlter etc., stehen einer Zusammenfassung zu einer einzigen Rohrleitung nicht entgegen. Ist es z.B. aus organisatorischen Grnden erforderlich oder zweckdienlich, kann eine Rohrleitung in mehrere Abschnitte aufgeteilt werden.

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2.2.2

Oberirdische Rohrleitungen sind solche, die in Rumen oder im Freien ohne Erd- oder Sanddeckung verlegt sind. Dazu zhlen auch solche Rohrleitungen, die in nicht verfllten Grben oder Kanlen verlegt sind. Erdgedeckte Rohrleitungen sind solche, die ganz oder teilweise mit Erde oder Sand bedeckt sind, und zwar auch dann, wenn sie ganz oder teilweise oberhalb der Erdoberflche liegen. Unter dem Begriff nach 30a DruckbehV Nenndurchmesser D in mm" ist die Nennweite DN nach DIN EN ISO 6708 zu verstehen. Nach dieser Begriffsbestimmung bestehen Rohrleitungen mit einem "Nenndurchmesser D von mehr als 25 mm" aus Rohren grer DN 25 mit einem Auendurchmesser von mehr als 33,7 mm. Klteanlagen einschlielich Wrmepumpen sind Anlagen, die unter Anwendung von Kltemitteln einem Stoff oder Raum Wrme entziehen und khlen oder die entzogene Wrme nutzen.

2.2.3

2.2.4

33.1 3.2

AllgemeinesErluterungen zu Anhang I Abschnitt 4 DruckbehV Rohrleitungen mssen so beschaffen sein, da sie den auf Grund der vorgesehenen Betriebsweise zu erwartenden mechanischen, chemischen und thermischen Beanspruchungen sicher gengen und dicht bleiben. Sie mssen insbesondere 1. so ausgefhrt sein, da sie den zulssigen Betriebsberdruck und die zulssige Betriebstemperatur sicher aufnehmen, 2. aus Werkstoffen hergestellt sein, die a) die am fertigen Bauteil erforderlichen mechanischen Eigenschaften haben, b) von dem Beschickungsgut in gefhrlicher Weise nicht angegriffen werden und mit diesem keine gefhrlichen Verbindungen eingehen, sofern die Werkstoffe dem Beschickungsgut ausgesetzt sind und c) korrosionsbestndig oder gegen Korrosion geschtzt sind, sofern sie korrosiven Einflssen unterliegen, 3. mit den fr einen sicheren Betrieb erforderlichen Einrichtungen ausgerstet sein, die ihrer Aufgabe sicher gengen.

3.2.1 3.3 3.4

Unter korrosiven Einflssen nach Ziffer 2c) sind hier nur von auen einwirkende zu verstehen. Rohrleitungen mssen so verlegt und betrieben werden, da Beschftigte oder Dritte nicht gefhrdet werden. Rohrleitungen sind nach dem Stand der Technik auszulegen. Bei Rohrleitungen in Klteanlagen ist dies insbesondere erfllt bei Einhaltung der UVV "Klteanlagen, Wrmepumpen und Khleinrichtungen" (VBG 20), DIN 8975 Teil 1, 2, 6, 7 und 8, DIN 3158.

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44.1

Anforderungen an Hersteller oder ErrichterAnforderungen an Hersteller von RohrleitungsteilenDer Hersteller von Rohrleitungsteilen, wie Rohre, Formstcke, Flansche, Schrauben, Muttern, Armaturen oder deren Komponenten, mu ber Einrichtungen fr ein sachgemes Herstellen und Prfen der Erzeugnisse verfgen; es knnen auch Einrichtungen anderer Stellen, die die Voraussetzungen erfllen, in Anspruch genommen werden, ber sachkundige Personen fr das Herstellen und Prfen der Erzeugnisse verfgen sowie eine Prfaufsicht fr die zerstrungsfreien Prfungen haben, soweit solche in der Werkstoffspezifikation festgelegt sind, die Erzeugnisse nach einem geeigneten Verfahren herstellen und durch Gteberwachung mit entsprechenden Aufzeichnungen die sachgeme Herstellung der Erzeugnisse sowie die Einhaltung der in der Werkstoffspezifikation genannten Anforderungen sicherstellen.

Dies gilt auch fr die Hersteller von Vormaterial.

4.24.2.1

Anforderungen an Hersteller oder Errichter von RohrleitungenDie Hersteller oder Errichter mssen ber Einrichtungen verfgen, um die Rohrleitungsteile sachgem verarbeiten und die notwendigen Prfungen durchfhren zu knnen. Es knnen auch Einrichtungen anderer Stellen, die die Voraussetzungen erfllen, in Anspruch genommen werden. Die Hersteller oder Errichter mssen eigenes verantwortliches Aufsichtspersonal und sachkundige Personen fr die Fertigung haben. Der Hersteller/Errichter von Rohrleitungen mu die schweitechnischen Qualittsanforderungen nach DIN EN 729-3 erfllen Kommt Fremdpersonal zum Einsatz, mu sich der Hersteller oder Errichter von dessen Sachkunde und der sachgerechten Herstellung oder Errichtung berzeugen.

4.2.2

4.2.3

Werden Fertigungsarbeiten ganz oder teilweise anderen Unternehmen bertragen, mssen auch diese fr die auszufhrenden Arbeiten die Bedingungen nach den Abschnitten 4.2.1 und 4.2.2 erfllen.

55.1

Anforderungen an WerkstoffeAnforderungen bei tiefen TemperaturenBei Temperaturen des Beschickungsgutes unter -10 C sind zustzlich zu den Anforderungen der Abschnitte 5.2 bis 5.5 die Festlegungen des AD-Merkblattes W 10 zu bercksichtigen.

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5.2

Anforderungen an Werkstoffe fr Rohre

5.2.1 WerkstoffeDie Anforderungen an die Werkstoffe nach Abschnitt 3.2 Ziffer 1 und Ziffer 2a) gelten insbesondere als erfllt, wenn Rohre aus Werkstoffen nach den Abschnitten 5.2.1.1 bis 5.2.1.5 im Rahmen der in den Normen und soweit zutreffend der in den AD-Merkblttern der Reihe W angegebenen Grenzen bzw. im Gutachten des Sachverstndigen angegebenen Anwendungsbereiche verwendet und ihre Gteeigenschaften nach Abschnitt 5.2.4 nachgewiesen werden. 5.2.1.1 Rohre aus unlegierten oder legierten Sthlen: nahtlose Rohre nach DIN 1629, DIN 1630, DIN EN 10208-2, DIN 17 173, DIN 17 175, DIN 17 179, geschweite Rohre nach DIN 1626, DIN 1628, DIN EN 10208-2, DIN 17 174, DIN 17 177, DIN 17 178.

5.2.1.2 Rohre aus nichtrostenden austenitischen Sthlen nach DIN 17 457, DIN 17 458 und SEW 400. 5.2.1.3 Rohre aus Kupfer nahtlos gezogen nach DIN EN 12449 und Installationsrohre aus Kupfer nahtlos gezogen nach DIN EN 1057, Werkstoff SF-Cu nach DIN 1787 in den Festigkeitszustnden nach DIN EN 12449. 5.2.1.4 Rohre aus Aluminium nach DIN EN 754-1, DIN EN 754-2 und DIN EN 755-2. 5.2.1.5 Rohre aus sonstigen metallischen Werkstoffen, wenn ihre Eignung vor deren Verwendung festgestellt worden ist und zwar fr Rohrleitungen nach 30a (2) und (3) DruckbehV durch den Sachverstndigen, fr Rohrleitungen nach 30a (1) DruckbehV durch den Hersteller. Die Feststellungen knnen anhand von Prfungen oder Betriebsbewhrungen getroffen werden. Wenn die Eignung des Werkstoffes fr Druckbehlter festgestellt ist, so gilt diese entsprechend.

5.2.2 Besondere Anforderungen an Rohre fr geschweite oder geltete Rohrleitungen5.2.2.1 Werkstoffe fr Rohre, die fr geschweite oder geltete Rohrleitungen verwendet werden, mssen auch den an die Verarbeitung, Lteignung oder Schweieignung zu stellenden Anforderungen gengen. 5.2.2.2 Abschnitt 5.2.2.1 gilt bei den Werkstoffen nach den Abschnitten 5.2.1.1 bis 5.2.1.4 als erfllt. 5.2.2.3 Sonstige metallische Werkstoffe drfen fr geschweite oder geltete Rohrleitungen verwendet werden, wenn auch deren Eignung nach Abschnitt 5.2.1.5 miteinbezogen worden ist.

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5.2.3 Prfung der Werkstoffe5.2.3.1 Bei Werkstoffen nach den Abschnitten 5.2.1.1 bis 5.2.1.4 richtet sich der Prfumfang bei Rohren fr Rohrleitungen, die nach 30a (2) und (3) DruckbehV zu prfen sind, nach den AD-Merkblttern der Reihe W, die nach 30a (1) DruckbehV zu prfen sind, nach den in den Abschnitten 5.2.1.1 bis 5.2.1.4 genannten Werkstoffnormen oder Werkstoffblatt.

5.2.3.2 Bei Werkstoffen nach Abschnitt 5.2.1.5 richtet sich der Prfumfang nach den Festlegungen bei der Feststellung der Eignung.

5.2.4 Nachweis der Gteeigenschaften5.2.4.1 Der Nachweis der Gteeigenschaften bei Rohren fr Rohrleitungen, die nach 30a (2) und (3) DruckbehV durch den Sachverstndigen zu prfen sind, ist in sinngemer Anwendung der AD-Merkbltter der Reihe W zu erbringen; im Einvernehmen mit dem Sachverstndigen knnen bei Rohrleitungen die Anforderungen bezglich Dokumentation und Kennzeichnung bei der Weiterverarbeitung unter sinngemer Anwendung der AD-Merkbltter der Reihen HP und W festgelegt werden, die nach 30a (1) DruckbehV durch den Hersteller oder Errichter zu prfen sind, ist nach den Anforderungen in den entsprechenden Normen zu erbringen, mindestens jedoch nach DIN EN 10 204 Abschnitt 2.2.

5.2.4.2 Bei Rohren mit einem Durchmesser bis DN 100 gengt, wenn die Rohrleitungen durch den Hersteller oder Errichter zu prfen sind, abweichend von Abschnitt 5.2.4.1 die Inbezugnahme der Gtenachweise in der Dokumentation oder als Gtenachweis die Stempelung mit Werkstoffsorte und Herstellerzeichen bzw. bei Kupferrohren nach DIN EN 1057 mit dem Zeichen DIN EN 1057 und dem Gtezeichen. 5.2.4.3 Der Nachweis der Gteeigenschaften fr Rohre nach Abschnitt 5.2.1.5 ist entsprechend den Festlegungen in der Feststellung der Eignung zu erbringen.

5.3

Anforderungen an metallische Werkstoffe fr FormstckeWenn beim Versagen eines Formstckes eine Gefhrdung eintreten kann, sind Formstcke aus zhem Werkstoff zu verwenden. In solchen Fllen knnen jedoch bei Drcken bis 10 bar und Temperaturen bis 200 C Formstcke aus Gueisen mit Lamellengraphit verwendet werden, wenn das Formstck gegenber der auftretenden Beanspruchung berdimensioniert ist. Dies gilt in der Regel als erfllt, wenn bei der Berechnung des Formstckes der Sicherheitsbeiwert um den Faktor 1,5 erhht wird. Bei Gasen in flssigem Zustand ist fr das Formstck zher Werkstoff zu verwenden. Als zhe Werkstoffe gelten die Werkstoffe nach den Abschnitten 5.3.1 bis 5.3.1.3 mit Ausnahme solcher nach AD-Merkblatt W 3/1, wenn die in den dort erwhnten DINNormen festgelegten Mindestanforderungen an die Bruchdehnung und an die Kerbschlagzhigkeit erfllt sind.

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In Abhngigkeit von den zu erwartenden betrieblichen Beanspruchungen knnen auch andere Werkstoffe als den besonderen Anforderungen an die Zhigkeit gengend bezeichnet werden, wenn ein Gutachten des Sachverstndigen ber die Verwendbarkeit vorliegt.

5.3.1 Werkstoffe5.3.1.1 Die Anforderungen an die Werkstoffe nach Abschnitt 3.2 Ziffer 1 und Ziffer 2a) gelten insbesondere als erfllt, wenn fr 1. Formstcke aus Rohren Werkstoffe nach Abschnitt 5.2, 2. Formstcke aus Blechen Werkstoffe nach AD-Merkblttern W 1, W 2 und W 6/1, 3. Formstcke aus Stahlgu bzw. Gueisen Werkstoffe nach AD-Merkblttern W 3 bzw. W 5, 4. Formstcke aus Kupferwerkstoffen Kapillarltfittings nach DIN 2856 Rohrbogen aus Kupfer in Verbindung mit AD-Merkblatt W 6/2

oder 5. geschmiedete Formstcke aus Werkstoffen nach AD-Merkblatt W 2 und W 13 verwendet werden. 5.3.1.2 Fr Formstcke aus Werkstoffen nach Abschnitt 5.3.1.1 Ziffer 1, 2, 4 und 5 sowie fr Formstcke aus Stahlgu nach Abschnitt 5.3.1.1 Ziffer 3 gilt die Verarbeitbarkeit und Schweieignung als nachgewiesen. 5.3.1.3 Abschnitt 5.2.1.5 ist sinngem anzuwenden.

5.3.2 PrfungFormstcke sind nach DIN 2609 unter sinngemer Beachtung der AD-Merkbltter der Reihe HP zu prfen. Auf VdTV-Merkblatt 1252 wird hingewiesen.

5.3.3 Nachweis der Gteeigenschaften5.3.3.1 Fr Formstcke in Rohrleitungen, die nach 30a (2) und (3) DruckbehV zu prfen sind, ist der Nachweis der Gteeigenschaften unter sinngemer Anwendung der ADMerkbltter der Reihe W zu erbringen. 5.3.3.2 Fr Formstcke in Rohrleitungen, die nach 30a (1) DruckbehV zu prfen sind, gilt: Formstcke in Rohrleitungen aus Werkstoffen nach Abschnitt 5.3.1.1 Ziffer 1 bis Ziffer 5 sind vom Herstellerwerk zu prfen. ber die Prfung ist ein Werkszeugnis nach DIN EN 10 204 Abschnitt 2.2 auszustellen. Abweichend hiervon gengt bei Formstcken bis DN 100 als Gtenachweis die Stempelung mit Werkstoffsorte und Herstellerzeichen.

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5.45.4.1

Anforderungen an Werkstoffe fr Flansche, Schrauben und MutternDie Anforderungen an die Werkstoffe gelten als erfllt, wenn die AD-Merkbltter W 2, W 6/1, W 6/2, W 7, W 9 und W 13 eingehalten sind. Fr die Nachweise der Gteeigenschaften gilt Abschnitt 5.3.3 sinngem. Abschnitt 5.2.1.5 ist sinngem anzuwenden.

5.4.2

5.55.5.1

Anforderungen an Werkstoffe fr ArmaturenAbschnitt 3.2 Ziffer 1 und Ziffer 2a gelten fr die Gehuse der Armaturen von Rohrleitungen insbesondere als erfllt, wenn Gehuse nach TRB 801 Nr. 45 Gehuse von Ausrstungsteilen"3 verwendet werden oder wenn die Armaturen hinsichtlich Prfung und Gtenachweis DIN 3230 Teil 5 und Teil 6 entsprechen. Abschnitt 5.2.1.5 ist sinngem anzuwenden.

5.5.2

5.65.6.1

Anforderungen an Werkstoffe fr Schneid- und KlemmringverschraubungenFr Schneidringverschraubungen nach DIN 2353 sind Werkstoffe nach DIN 3859 zulssig. Der Nachweis der Gteeigenschaften der einzelnen Bauteile mu mindestens mit Werksbescheinigung 2.2 nach DIN EN 10 204 erfolgen. Der Hersteller der Verschraubung hat durch eine Kennzeichnung zu besttigen, da die Verschraubung der DIN 2353 entspricht und die geforderten Werkstoffnachweise vorliegen. Die Kennzeichnung mu folgende Angaben enthalten: Herstellerkennzeichen Baureihe (Angabe entsprechend DIN 2353) Werkstoffgruppe, sofern nach DIN 3859 Cu, Cu-Legierungen oder nichtrostender Stahl verwendet wird.

5.6.2

Fr andere Schneidringverschraubungen und fr Klemmringverschraubungen ist die Eignung der Werkstoffe im Rahmen einer Bauteilprfung in Anlehnung an das VdTVMerkblatt 1065 oder durch Sachverstndigengutachten ggf. unter Einbeziehung der Betreibererfahrung nachzuweisen. Bei Rohrleitungen nach 30a (1) hat sich abweichend davon der Hersteller oder Errichter von der Eignung der Werkstoffe zu berzeugen.

3

Anmerkung des Herausgebers: Liegt als Entwurf 8.92/11.94 vor.

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66.1

BerechnungAllgemeinesRohre, Formstcke und andere Bauteile sind gegen Innendruck, ggf. Auendruck und Zusatzbelastungen, soweit diese die Auslegung der Rohrleitungen wesentlich beeinflussen, nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, z.B. ANSI B 31.3, zu berechnen. Dabei werden alle mageblichen Belastungen, vgl. AD-Merkblatt S 3/0, insbesondere unter Bercksichtigung von Innendruck, Massenkrften und Temperaturzwngungen zu Lastfllen kombiniert. Die berlagerten Beanspruchungen werden nach den in den allgemein anerkannten Regeln der Technik festgelegten Kriterien mit den zulssigen Werten verglichen. Ist die Berechnung der Rohrleitung nicht oder nur mit einem nichtvertretbaren Aufwand mglich, kann die ausreichende Dimensionierung der Rohrleitung auch durch Dehnungsmessung am Bauteil festgestellt, oder durch Berstversuche, oder durch einschlgige Betriebserfahrung, belegt werden. Die nachfolgend aufgefhrten Punkte gelten im wesentlichen fr nicht erdverlegte Rohrleitungen. Bei erdverlegten Rohrleitungen sind die erforderlichen Zusatzbetrachtungen, z.B. hinsichtlich Erdauflast, behindertes Dehnverhalten im Erdreich, Bergsenkungseinflsse, im Einzelfall festzulegen.

6.2

Vereinfachte VorgehensweiseAbweichend von Abschnitt 6.1 knnen die Beanspruchungen aus Innendruck, Massenkrften und Temperaturzwngungen vereinfacht jeweils unabhngig von den brigen Belastungen nach den Abschnitten 6.2.1 bis 6.2.3 erfat werden.

6.2.1 Berechnung der Rohre, Formstcke und anderer Bauteile gegen Innenoder AuendruckDer Nachweis fr Beanspruchungen aus Innendruck erfolgt nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, wie z.B. DIN 2413 Teil 1 und Teil 2 und AD-Merkbltter der Reihe B. Die Sicherheitsbeiwerte sind DIN 2413 Teil 1 und Teil 2 bzw. AD-Merkblatt B 0 zu entnehmen. Armaturengehuse knnen beispielsweise nach DIN 3840 gegen Innendruck berechnet werden. 6.2.1.1 Rohre Fr Rohre gilt Abschnitt 6.2.1 als erfllt, wenn das Wanddicken-Durchmesserverhltnis (se c1 c2)/da bei p S/K nach Anlage 1 mindestens eingehalten wird. Die Voraussetzungen von Anlage 1 sind dabei zu beachten. 6.2.1.2 Rohrbogen, Reduzierstcke, Kappen Bei Rohrbogen nach DIN 2605 Teil 2, Reduzierstcken nach DIN 2616 Teil 2 und Kappen nach DIN 2617 ist eine Berechnung gegen Innendruck nicht erforderlich, wenn die Anschluwanddicke der Formstcke entsprechend der erforderlichen Rohrwanddicke se nach Abschnitt 6.2.1 bzw. Abschnitt 6.2.1.1 gewhlt wird.

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Bei Rohrbogen nach DIN 2605 Teil 1 und Reduzierstcken nach DIN 2616 Teil 1 mu der zulssige Betriebsberdruck entsprechend dem zulssigen Ausnutzungsgrad dieser Formstcke gegenber dem geraden Rohr reduziert werden. 6.2.1.3 Formstcke Bei Formstcken nach DIN EN 1254 Teil 1 und Teil 4 ist eine Berechnung gegen Innendruck nicht erforderlich, wenn die in dieser Norm angegebenen Betriebsberdrcke nicht berschritten werden. Bei T-Stcken nach DIN 2615 Teil 2 ist eine Berechnung gegen Innendruck nicht erforderlich, wenn die Anschluwanddicke der Formstcke entsprechend der erforderlichen Rohrwanddicke se nach Abschnitt 6.2.1 bzw. Abschnitt 6.2.1.1 gewhlt wird. Bei T-Stcken nach DIN 2615 Teil 1 mu der zulssige Betriebsberdruck entsprechend dem zulssigen Ausnutzungsgrad dieser T-Stcke gegenber dem geraden Rohr reduziert werden. Bei 90-Abzweigen und 45-Abzweigen ist eine Berechnung nicht erforderlich, wenn das Wanddicken-Durchmesserverhltnis (se c1 -c2)/da bei p S/K mindestens eingehalten ist. Die Voraussetzungen von Anlage 1 sind dabei zu beachten.

6.2.2 Festlegung der zulssigen SttzweitenDurch die Festlegung der zulssigen Sttzweiten werden die Auswirkungen der Massenkrfte auf die Durchbiegung bzw. auf die Spannungen begrenzt, so da eine getrennte Behandlung von Innendruck und Massenkrften mglich wird. Der Nachweis der Zulssigkeit der Sttzweiten gilt als erbracht, wenn fr die Stahlrohre die Sttzweiten nach Tabelle Anlage 2 eingehalten und die Erluterungen zur Festlegung der Sttzweite beachtet werden. Fr andere Parameter, z.B. andere Werkstoffe, kann die Tabelle Anlage 2 nach den in den Erluterungen enthaltenen Angaben umgerechnet werden. Die Festlegung der zulssigen Sttzweiten fr Cu-Rohre kann auch nach dem DKIInformationsdruck Nr. I 158 des Deutschen Kupfer-Institutes Stand 02/1990 erfolgen.

6.2.3 Elastizittskontrolle6.2.3.1 Zur Sicherstellung einer ausreichenden Elastizitt, z.B. bei behinderter Wrmedehnung der Rohrleitung oder bei der Wrmedehnung anschlieender Behlter, mu ein Rohrleitungssystem ber ausreichende Mglichkeiten der Biegeverformung oder Torsionsverformung verfgen. Dies wird im Regelfall durch entsprechende Verlegung erreicht. 6.2.3.2 Abweichend von Abschnitt 6.1 ist eine Berechnung der Elastizitt nicht erforderlich, wenn die Schenkellngen den Bedingungen nach Anlage 3 gengen. Dabei wird vorausgesetzt, da aufgrund der Verlegung die Torsionsspannungen von untergeordneter Bedeutung sind. Die Beurteilung der Elastizitt fr Cu-Rohre kann auch nach dem DKI-Informationsdruck Nr. I 158 des Deutschen Kupfer-Institutes Stand 02/1990 erfolgen. Beispiele zur Anwendung von Anlage 3 und Erluterungen sind auf den Seiten 15ff. der Anlage 3 enthalten.

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77.17.1.1 7.1.2

Herstellung und VerlegungAllgemeinesBeim Zusammenfgen einer Rohrleitung drfen die einzelnen Rohre nicht unzulssig beansprucht oder verformt werden. Montageanweisungen sind zu beachten. Abschnitt 7.1.1 gilt als erfllt, wenn durch Kalt- oder Warmumformung, z.B. Richtarbeiten oder durch das Biegen der Rohre, die Gteeigenschaften des Werkstoffes nicht unzulssig beeintrchtigt und die einzelnen Rohre so zusammengefgt worden sind, da Spannungen und Verformungen, die die Sicherheit der Rohrleitung beeintrchtigen knnen, ausgeschlossen sind. Verbindungselemente zwischen einzelnen Rohren mssen so beschaffen sein, da eine sichere Verbindung und technische Dichtheit gewhrleistet sind. Die Anzahl der Flanschverbindungen ist mglichst gering zu halten. Bei Rohrleitungen fr Stoffe mit besonderem Gefahrenpotential, z.B. verflssigten brennbaren Gasen, sind diese Forderungen erfllt, wenn z.B. Flansche mit Nut und Feder oder Vor- und Rcksprung oder besonderer Dichtungen, wie metallarmierte oder Metalldichtungen, verwendet werden.

7.1.3

7.27.2.1

Grundstze fr SchweiarbeitenDie Schweinhte an Rohrleitungen mssen unter Verwendung geeigneter Arbeitsmittel und Zusatzwerkstoffe ausgefhrt und so hergestellt sein, da eine einwandfreie Verschweiung gewhrleistet ist und Eigenspannungen begrenzt bleiben. Auf DIN EN 12732 wird hingewiesen. Bei der Herstellung von geschweiten Rohrleitungen sind Verfahren anzuwenden, die vom Hersteller nachweislich beherrscht werden und die die Gleichmigkeit der Schweinhte gewhrleisten. Die Hersteller drfen nur geprfte Schweier einsetzen. Die Hersteller mssen ber sachkundiges Aufsichtspersonal verfgen. Die Aufgaben und die Verantwortung der Schweiaufsicht ergeben sich aus DIN EN 719. Die Schweiaufsicht hat dafr zu sorgen, da die blicherweise angewandten, dem Stand der Technik entsprechenden Regelungen eingehalten werden.

7.2.2

7.2.3

7.2.3.1 Die Prfung der Schweier erfolgt bei Stahl, Aluminium, Nickel und deren Legierungen nach AD-Merkblatt HP 3. Die Kehlnahtprfstcke knnen auch aus Blechen angefertigt werden. Andere Werkstoffe sind entsprechend ihren Eigenschaften sinngem zuzuordnen. 7.2.3.2 Der Nachweis ber die Erfllung der Voraussetzungen nach Abschnitt 7.2.2 ist fr Rohrleitungen nach 30a (2) und (3) DruckbehV dem Sachverstndigen durch eine entsprechende Verfahrensprfung unter sinngemer Anwendung von AD-Merkblatt HP 2/1 zu erbringen.

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7.2.3.3 Bei Rohrleitungen nach 30a (1) DruckbehV hat sich der Hersteller oder Errichter in einer auf den Werkstoff und das Verbindungsverfahren abgestimmten Weise zu vergewissern, da er die Anforderungen nach Abschnitt 7.2.2 einhlt. 7.2.3.4 Abweichend von den Abschnitten 7.2.3.2 und 7.2.3.3 bei Rohrleitungen mit einer Nennweite bis DN 150 aus Werkstoffen nach den Abschnitten 5.2.1.1 bis 5.2.1.4 gengt die Entnahme objektgebundener Arbeitsprfungen. 7.2.4 Schweizustze und Schweihilfsstoffe 7.2.4.1 Die Schweizustze, ggf. in Kombination mit Schweihilfsstoffen, mssen fr die Herstellung von Rohrleitungen geeignet sein, d.h., das Schweigut mu auf die Grundwerkstoffe abgestimmt und die hierfr erforderlichen Gteeigenschaften mssen z.B. in einer Schweizusatzspezifikation festgelegt sein. 7.2.4.2 Fr Rohrleitungen, die durch den Sachverstndigen zu prfen sind, mu die Eignung der Schweizustze und Schweihilfsstoffe festgestellt sein. Siehe hierzu auch VdTVMerkblatt 1153. Fr die im VdTV-Kennblatt 1000 genannten Schweizustze und Schweihilfsstoffe ist die Eignung innerhalb der dort genannten Anwendungsgrenzen festgestellt. Liegt eine Eignungsfeststellung nicht vor, kann die Eignung fr einen bestimmten bzw. gleichartigen Anwendungsfall im Rahmen einer erweiterten Verfahrensprfung erfolgen. 7.2.4.3 Fr Rohrleitungen, die durch Sachkundige zu prfen sind, erfolgt die Feststellung der Eignung durch den Hersteller. Er kann sich dabei auf die Eignungsfeststellung nach Abschnitt 7.2.4.2 sttzen, soweit eine solche vorliegt. Fr Schweizustze und Schweihilfsstoffe, fr die Betriebsbewhrung vorliegt, gilt fr einen vergleichbaren Anwendungsfall die Eignung als festgestellt. 7.2.5 Stumpf- und Kehlnhte als Schweinhte an drucktragenden Teilen sind so auszufhren, da sie hinsichtlich ihres ueren Befundes der Bewertungsgruppe B nach DIN EN 25817 (Stahl) und DIN EN 30042 (Aluminium) entsprechen. Abweichend hiervon gengt die Bewertungsgruppe CS nach DIN EN 25817 fr die Unregelmigkeiten: Nr. 11 Einbrandkerbe (Durchlaufend nicht zulssig! Dies gilt auch fr Kehlnhte.), Nr. 13 Nr. 16 Nr. 18 Nr. 19 Nr. 20 Nr. 21 Nr. 7 Nr. 15 Nr. 19 Zu groe Nahtberhhung (Kehlnhte), Zu groe Wurzelberhhung, Kantenversatz h bei beidseitig geschweiten Rundnhten, Bild B, Decklagenunterwlbung, Unregelmige Ungleichschenkligkeit bei Kehlnhten, Wurzelrckfall, Oberflchenpore. Zu groe Nahtberhhung, Zu groe Wurzelberhhung.

und nach DIN EN 30042 fr die Unregelmigkeiten

Hinsichtlich des inneren Befundes gelten die blicherweise angewandten, dem Stand der Technik entsprechenden Regelungen.

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7.2.6

Rohrleitungen sind nach Tafel 1 zerstrungsfrei zu prfen. Die Auswahl der zu prfenden Nhte (Stichproben) erfolgt in Abhngigkeit vom Schwierigkeitsgrad beim Schweien und in Abhngigkeit vom Schweiverfahren. Art der zerstrungsfreien Prfung und die Beurteilung der Befunde werden in Anlehnung an das AD-Merkblatt HP 5.3 geregelt. Tafel 1 Umfang der zerstrungsfreien Prfung Rntgen- oder US-Prfung fr Rohrleitungen in % der Anzahl der Rundnhte

Werkstoffe nach AD-HP 0 Tafel 1 und 2 Gruppe DruckbehV 30a (1) 30a (2) + (3) Gr. 1/5.1/ 6/Al 1 2 10 Gruppe 2/4.1/ 5.2/5.4/7/Al 2 10 25 Gr. 3/4.2/ 5.3/Cu 25 100

Bei Ausnutzung der Festigkeitskennwerte von 50-85 % sind die Werte zu halbieren, bei weniger als 50 % zu vierteln, jedoch nicht weniger als 2 %. Der Ausnutzungsgrad ergibt sich bei der Beurteilung nach Abschnitt 6.2 aus der Betrachtung gegen Innendruck, bei der Beurteilung nach Abschnitt 6.1 aus der Vergleichsspannung. Bei Werkstoffen, die in dieser Tafel nicht enthalten, aber einer dieser Werkstoffgruppen zuordenbar sind, kann der Prfumfang entsprechend festgelegt werden.

Werden die Ausfhrungen der Schweiarbeiten sowie die Schweier besonders berwacht, z.B. im Rahmen einer werkstattmigen Vorfertigung, kann im Einvernehmen mit dem Sachverstndigen ein Teil der Prfungen nach Tafel 1 nicht objektgebunden durchgefhrt werden. Bei Rohrleitungen, deren Nhte nach dem Gas- oder MSGSchweiverfahren hergestellt sind, ist zustzlich eine Arbeitsprfung zu entnehmen, die durch Falt- bzw. Bruch-Proben je Schweier und Werkstoffgruppe im Umfang nach ADMerkblatt HP 0 zu untersuchen ist.

7.37.3.1

LtenLtverbindungen an Rohrleitungen mssen unter Verwendung geeigneter Arbeitsmittel als Hartltverbindungen durch Spaltltung (Kapillarltung) so ausgefhrt und hergestellt werden, da eine einwandfreie Ltung gewhrleistet ist. Ltverbindungen sind zulssig bis DN 32. Hartltverbindungen durch Spaltltung sind nur unter Verwendung von Installationsrohren aus Kupfer mit Maen nach DIN EN 1057 (siehe Abschnitt 5.2.1.3 und DVGW-Arbeitsblatt GW 392) sowie Formstcken nach DIN 2856 (siehe Abschnitt 5.3.1.1 Abs. 4) zulssig. Bei abweichenden Maen ist der Nachweis zu erbringen, da die Ltverbindungen geeignet sind.

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7.3.2

Die Forderungen nach Abschnitt 7.3.1 fr Hartlten gelten als erfllt, wenn die Bestimmungen des DVGW-Arbeitsblattes GW 2 fr das Hartlten eingehalten sind. Der Umfang der zerstrungsfreien Prfung (Rntgen- oder Ultraschallprfung) betrgt bei Rohrleitungen nach 30a (2) + (3) Rohrleitungen nach 30a (1) 10 % 2%

der Ltverbindungen. Die 2 %ige Prfung an Rohrleitungen nach 30a (1) kann nicht objektgebunden erfolgen. Es ist jedoch darauf zu achten, da alle Lter erfat werden. Flchenhafte Fehler sind mittels zweier um 90 versetzter Aufnahmen am fertigen Bauteil feststellbar, so da der Spaltfllgrad (Benetzungsgrad) beurteilbar ist. Alternativ zu diesen zerstrungsfreien Prfungen knnen auch Arbeitsprfungen im vergleichbaren Umfang objektgebunden im Labor zerstrend oder zerstrungsfrei geprft werden, Art der zerstrungsfreien Prfung und Beurteilung der Prfbefunde erfolgt in Anlehnung an AD-Merkblatt HP 5/3. Der Benetzungsgrad mu mindestens 80 % der Mindestberlappungslnge, die Mindest-berlappungslnge mu das 3fache der Wanddicke, mindestens aber 5 mm betragen. 7.3.3 Der Nachweis der Anforderungen nach Abschnitt 7.3.1 gilt als erbracht, wenn bei Rohrleitungen nach 30a (2) und (3) DruckbehV fr die Ltungen eine Verfahrensprfung vorliegt. Die Verfahrensprfung ist in Anlehnung an VdTV-Merkblatt 1160 durchzufhren, wobei Anzahl und Gre der Prfstcke nach Abschnitt 6 des VdTV-Merkblattes 1160 so zu whlen sind, da alle erforderlichen Proben entnommen werden knnen. Auf den Warmausziehversuch nach Abschnitt 8.4 des VdTV-Merkblattes 1160 kann verzichtet werden, wenn die Durchstrahlungsprfung nach 8.1.2 des VdTVMerkblattes 1160 entsprechend DKI-Werkstoffblatt Nr. 811 durchgefhrt wird und nur Lter eingesetzt werden, die im Rahmen einer Verfahrensprfung in Anlehnung an VdTV-Merkblatt 1160 ihre Qualifikation nachgewiesen oder diesen Nachweis in Anlehnung an DIN 65 228 (an den Prfstcken 3, 4 oder 5) erbracht haben.

Eine Wiederholungsprfung ist nach mehr als 6-monatiger Unterbrechung der Ttigkeit als Lter erforderlich, oder wenn im Rahmen der erstmaligen Prfung an den Ltverbindungen systematische Fehler festgestellt werden. 7.3.4 Der Nachweis der Anforderungen nach Abschnitt 7.3.1 gilt als erbracht, wenn bei Rohrleitungen nach 30a (1) DruckbehV sich Hersteller oder Errichter durch Prfungen vergewissert haben, da die Qualifikation von Verfahren und der Lter vorhanden ist.

7.47.4.1

Verlegung der RohrleitungenRohrleitungen sind grundstzlich oberirdisch, auerhalb der Verkehrsbereiche zu verlegen und mssen leicht zugnglich sein. Es sollen mglichst wenige lsbare Verbindungen verwendet werden. Verbindungsstellen in Rohrleitungen werden in der Regel als Schwei-, Hartlt-, Muffen-, Schraub- oder Flanschverbindungen ausgefhrt. Schneidringverschraubungen drfen

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nur bis DN 32 und nur zur Verbindung von Przisionsstahlrohren mit Abmessungen nach DIN 2391 und DIN 2393, Edelstahlrohren mit Abmessungen nach DIN EN ISO 1127 in den Toleranzklassen D 4 und T 4 sowie Kupferrohren mit Abmessungen nach DIN EN 1057 verwendet werden. Die Eignung von Klemmring- und anderen Schneidringverschraubungen ist bei Rohrleitungen nach 30a (2) und (3) entweder durch ausreichende Erfahrungen des Betreibers oder durch eine Bauteilprfung in Anlehnung an VdTV-Merkblatt 1065 nachzuweisen. Bei Rohrleitungen nach 30a (1) hat sich der Hersteller oder Errichter von der Eignung der Verbindungen zu berzeugen. Lsbare Verbindungen sind so anzuordnen, da sie gut berprfbar sind. Insbesondere bei Schneid- und Klemmringverschraubungen ist darauf zu achten, da sie, z.B. durch geeignete Anordnung der Rohrhalterungen, in Bereichen geringer Beanspruchung eingesetzt werden. 7.4.2 Werden Rohrleitungen erdgedeckt verlegt, mssen sie hinsichtlich ihres technischen Aufbaus einer der folgenden Anforderungen entsprechen: sie mssen doppelwandig sein; Undichtheiten der Rohrwnde mssen durch ein zugelassenes Leckanzeigegert angezeigt werden; sie mssen als Saugleitungen ausgebildet sein, in denen die Flssigkeitssule bei Undichtheiten abreit; sie mssen mit einem Schutzrohr versehen oder in einem Kanal verlegt sein; auslaufende Stoffe mssen in einer Kontrolleinrichtung sichtbar werden; in diesem Fall drfen die Rohrleitungen keine brennbaren Flssigkeiten im Sinne der Verordnung ber brennbare Flssigkeiten mit einem Flammpunkt bis 55 C fhren.

Bei nicht korrodierend wirkenden Stoffen, die allgemein nicht wassergefhrdend sind (WGK 0) sind auch Umhllungen z.B. nach DIN 30 670, DIN 30 671 und DIN 30 673 in Verbindung mit TRB 601 zulssig. Kann aus Sicherheitsgrnden keine dieser Anforderungen erfllt werden, darf nur ein gleichwertiger technischer Aufbau verwendet werden. Lsbare Verbindungen sind in erdgedeckten Abschnitten von Rohrleitungen nicht zulssig. 7.4.3 Erdgedeckte Rohrleitungen mssen so verlegt sein, da die Wirkung von Korrosionsschutzmanahmen nicht beeintrchtigt wird. Dies gilt in der Regel als erfllt, wenn fr die Vorbereitung der Sohle und zum Verfllen der Rohrgrben oder -kanle Sand (Korngre 2 mm) oder andere Bodenstoffe verwendet worden sind, die frei von scharfkantigen Gegenstnden, Steinen, Asche, Schlacke und anderen bodenfremden und aggressiven Stoffen sind. Sie mssen damit allseitig mit einer Schichtdicke von mindestens 10 cm umgeben sein. Unter Erdgleiche auerhalb von Gebuden verlegte Rohrleitungen fr brennbare Stoffe mssen vollstndig vom Verfllmaterial umgeben sein. Es drfen keine Hohlrume vorhanden sein.

7.4.4

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Dies gilt auch fr einwandige Rohrleitungen in nicht begehbaren Rohrkanlen. Abweichend von Absatz 2 brauchen Rohrleitungen in flachen Kanlen, die oben offen sind oder mit Gitterrosten abgedeckt sind, nicht vom Verfllmaterial umgeben sein. 7.4.5 Rohrleitungen mssen so verlegt sein, da sie ihre Lage nicht unzulssig verndern. Dies gilt als erfllt, wenn 1. temperaturbedingte Dehnungen bei der Verlegung bercksichtigt und lngere Rohrleitungen mit elastischen Zwischenstcken ausgerstet sind, soweit nicht die Rohrfhrung ausreichende Dehnung ermglicht; 2. oberirdische Rohrleitungen auf Sttzen in ausreichender Anzahl aufliegen, so da eine unzulssige Durchbiegung vermieden wird, und sie so befestigt sind, da gefhrliche Lagevernderungen nicht eintreten knnen, und 3. erdgedeckte Rohrleitungen in Rohrgrben so verlegt sind, da sie gleichmig aufliegen. 7.4.6 Erdgedeckte Rohrleitungen mssen so verlegt sein, da ein Abstand von mindestens 1 m zu ffentlichen Versorgungsleitungen vorhanden oder die Sicherheit auf andere Weise gewhrleistet ist, um eine gegenseitige sicherheitstechnisch bedenkliche Beeinflussung zu verhindern. Zu den ffentlichen Versorgungsleitungen nach Abschnitt 7.4.6 gehren insbesondere Gas-, Wasser- und Abwasserleitungen, elektrische Leitungen und Leitungen von Fernmeldeanlagen. Sicherheitsrelevante Absperreinrichtungen sollen leicht zu bedienen sein.

7.4.7

7.4.8

88.1

uerer KorrosionsschutzAllgemeinesRohrleitungen, die korrosiven Einflssen von auen unterliegen und deren Werkstoffe nicht hinreichend korrosionsbestndig sind, mssen gegen Korrosion geschtzt sein.

8.2

Oberirdische RohrleitungenOberirdische Rohrleitungen, die durch Korrosion von auen gefhrdet sind, mssen mit einer geeigneten Beschichtung (Korrosionsschutzanstrich) versehen sein.

8.38.3.1

Erdgedeckte RohrleitungenIst ein mit einer erdgedeckt verlegten Rohrleitung verbundener Druckbehlter mit einem kathodischen Korrosionsschutz ausgerstet, ist auch die erdgedeckt verlegte Rohrleitung stets kathodisch zu schtzen, auf TRB 601 wird hingewiesen. Werden Rohre oder Anlageteile aus unterschiedlichen Metallen, bei denen wegen einer galvanischen Elementbildung Korrosionen zu befrchten sind, miteinander verbunden, so mssen sie durch Isolierstcke voneinander elektrisch getrennt werden, sofern sie nicht kathodisch geschtzt sind. Entsprechendes gilt fr die Isolierung von Rohren gegen Halterungen.

8.3.2

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99.1 9.2 9.3

Vermeidung von Gefahren infolge elektrostatischer AufladungenRohrleitungen mssen so beschaffen sein, da betriebsmige Vorgnge gefhrliche elektrostatische Aufladungen nicht hervorrufen knnen. Abschnitt 9.1 gilt als erfllt, wenn die berufsgenossenschaftliche Richtlinie ZH 1/200 bercksichtigt ist. Rohrleitungen sind zu erden, sofern nicht durch die Verlegeart eine ausreichende Erdung gewhrleistet ist. Der Widerstand gegen Erde darf nicht mehr als 106 betragen. Isolierende Rohrverbindungen oder Zwischenstcke mit einem Widerstand von mehr als 106 sind mit einer leitfhigen Verbindung zu berbrcken, oder die Rohrstcke sind getrennt zu erden. bliche Flanschverbindungen gelten als ausreichend leitfhig. Bei Verlegung im Erdreich erbrigen sich im allgemeinen die genannten Manahmen. Enden die Rohrleitungen in Behltern oder hnlichen Apparateteilen, ist die berufsgenossenschaftliche Richtlinie ZH 1/200 zu beachten, wenn in diesen Behltern oder hnlichen Apparateteilen explosionsgefhrdete Bereiche vorliegen. Bei Anwendung des kathodischen Korrosionsschutzes ist im Hinblick auf etwa in die Rohrleitung eingebaute Isolierstcke die Ableitung der Aufladungen von den leitfhigen Teilen auf andere Weise als durch direkte Erdung sicherzustellen. Dies kann durch den Innenwiderstand der benutzten Schutzstromquelle (Schutzstromgert oder galvanische Anode) sichergestellt werden.

9.4

9.5

1010.1

Sicherheitstechnische AusrstungsteileRohrleitungen mssen mit den fr einen sicheren Betrieb erforderlichen und geeigneten Ausrstungsteilen versehen sein, die so beschaffen sind, da sie ihrer Aufgabe sicher gengen. Dabei sollen die TRB der Reihe 400, soweit zutreffend, sinngem angewendet werden. Rohrleitungen mssen gegen Druckberschreitung durch geeignete Einrichtungen gesichert sein, wenn eine berschreitung des zulssigen Betriebsberdruckes nicht auszuschlieen ist. Sind geeignete Einrichtungen nach Abschnitt 10.1.1 nicht mglich oder zweckdienlich, z.B. wenn Sicherheitsventile infolge korrodierenden, klebenden, staubenden oder sublimierenden Beschickungsgutes in ihrer Wirkungsweise beeintrchtig werden knnen, sind auch organisatorische Manahmen, die in einer Betriebsanweisung festgelegt sein mssen, zulssig. Die Sicherheitseinrichtungen gegen Druckberschreitung mssen an geeigneter Stelle eingebaut werden und sind nach den AD-Merkblttern A 1, A 2 bzw. A 6 auszulegen. Zur Verhinderung von unzulssigen Drcken infolge Erwrmung der flssigen Medien, z.B. durch Sonneneinstrahlung, eignen sich z.B. auch berstrmventile. Die aus Sicherheitseinrichtungen gegen Druckberschreitung austretenden Stoffe mssen gefahrlos abgeleitet werden.

10.2

10.3

10.4 10.5 10.6

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10.7

Ist eine Rohrleitung mit Einrichtungen zur Anzeige oder Registrierung des Betriebsberdruckes versehen, knnen diese dazu verwendet werden, bei Erreichen des zulssigen Betriebsberdruckes den Druckerzeuger abzuschalten bzw. vor Erreichen des zulssigen Betriebsberdruckes einen Alarm auszulsen.

11

KennzeichnungRohrleitungen sind zu kennzeichnen. Das kann erfolgen durch: eine Kennzeichnung der Rohrleitung selbst eine eindeutige Darstellung z.B. in einem RJ-Fliebild, so da die Rohrleitung in der Anlage zweifelsfrei identifiziert werden kann.

Der Verlauf erdgedeckt verlegter Rohrleitungen mu in Rohrleitungsplnen erfat sein. Bei oberirdisch verlegten Rohrleitungen mu, z.B. durch Farbanstrich oder Beschriftung, die Eigenschaft des Durchflustoffes (brennbar, tzend oder giftig) erkennbar sein. Auf die Gefahrstoffverordnung wird hingewiesen.

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Anlage 1 Diagramm Beurteilung von T-Stcken

Bezogener zul. Betriebsdruck von Rohrleitungen in Abhngigkeit vom Wanddicken-Durchmesserverhltnis (se c1 c2)/da Kurven gelten fr v=1 Wanddickenverhltnis Durchmesserverhltnis Berechnung Rohr Berechnung mit 90 Abzweig Berechnung mit 45 Abzweig Formelzeichen p = Betriebsberdruck S = Sicherheitsbeiwert K = Festigkeitskennwert da = Rohrauendurchmesser se = ausgefhrte Wanddicke c1 = Herstellungstoleranz c2 = Abnutzungszuschlag [N/mm2] [mm] [mm] [mm] [mm] [bar] Rohr/Abzweig 1:1 Rohr/Abzweig 1:1 AD B 1 TRD 301 bzw. AD B 9 TRD 301

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Anlage 2 Zulssige Sttzweiten fr StahlrohreRandbedingungen: siehe Erluterungen zu Anlage 2

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Erluterungen zu Anlage 2L1 fzul = 3 mm DN 50 fzul = 5 mm DN > 50

L2

max = 40 N/mm2

L3

max = 40 N/mm2 i nach Anlage 2

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L4

max = 40 N/mm2 i nach Anlage 2

L5

max = 40 N/mm2

L6

max = 40 N/mm2 i nach Anlage 2

Voraussetzungen: Gepretes bzw. geschweites T-Stck mit waagerechtem Abzweig. Spannung aus Innendruck unbercksichtigt. Toleranzen und Zuschlge (c1 und c2) unbercksichtigt.

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Formelzeichen: dAm dm da di f l* i l m q s v x Y DN E F I K L S W g [kN/mm2] [N] = m g [mm4] [N/mm2] [m] [] [mm3] [kg/m3] [N/mm2] [m/s2] [mm] [mm] [mm] [mm] [mm] [m] = m/q* [] [m] [kg] [kg/m] [mm] [] [] = l/L [] = l*/L mittlerer Durchmesser des Abzweiges mittlerer Rohrdurchmesser Auendurchmesser der Rohrleitung Innendurchmesser der Rohrleitung Durchbiegung quivalente Lnge Spannungserhhungsfaktor Sttzweite, Kraglnge (allgemein) Zusatz (einzel) -Masse auf die Lnge bezogene Masse Nennwanddicke Schweinahtwertigkeit Verhltnis der Lnge mit/ohne Zusatzmasse Verhltnis quivalente Lnge/Lnge ohne Zusatzmasse Nennweite Elastizittsmodul Einzellast Trgheitsmoment Festigkeitskennwert Lnge ohne Zusatzmasse Sicherheitsbeiwert Widerstandsmoment Dichte Spannung Erdbeschleunigung

Indices fL von Anlage 2 A, B, C, D, E F, S * Bezug auf Flle in Anlage 2 Bezug auf Kriterium Durchbiegung/Spannung von Tabelle Anlage 2 abweichende Parameter auf Durchlauftrger bezogen

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Erluterungen zu 6.2.2 "Festlegung der zulssigen Sttzweiten"1 AllgemeinesDie Sttzweiten in Tabelle Anlage 2 wurden auf der Grundlage der Gleichungen in Anlage 2 ermittelt. Bei der auf die Lnge bezogene Masse q wurden die folgenden Daten bercksichtigt: Medium Rohrwerkstoff Wrmedmmung Blechmantel M R D B sB = = = = 1000 kg/m3 7900 kg/m3 120 kg/m3 10 kg/m2

berlappungen und Befestigungsmaterial sind darin bercksichtigt. Die versteifende Wirkung des Blechmantels wurde nicht in Ansatz gebracht, obwohl sie u.U. erheblich sein kann. Zusatzbelastungen F = m g sind bei den Sttzweiten der Tabelle Anlage 2 nicht bercksichtigt. 1.1 Begrenzung der Durchbiegung L1 Die Sttzweiten L1 wurden nach dem Kriterium Begrenzung der Durchbiegung" festgelegt. Die Grenzdurchbiegung f wurde dabei im Hinblick auf die Vermeidung mglicher "Pftzenbildung" wie folgt angenommen: fr DN 50 fr DN > 50 f = 3 mm f = 5 mm

Berechnungsmodell fr L1 ist der beiderseits gelenkig gelagerte Einfeldtrger (Zeile A in Anlage 2). Fr den Elastizittsmodul wurde ein mittlerer Wert von E 200 kN/mm2 angenommen. L1 = lAF (f, q, m = 0, E I) = LAF (f, q, E I) 1.2 Begrenzung der Spannung L2 bis L6 Die Sttzweiten L2 bis L6 wurden nach dem Kriterium Begrenzung der Spannung" festgelegt. Bei Einhaltung der Sttzweiten L2 bis L6 sind die Spannungen infolge q bei L2 und L5 in der ungestrten Rohrleitung und bei L3, L4 und L6 in einer Rohrleitung mit TStck (gepret bzw. geschweit) an der Stelle des maximalen Momentes auf = 40 N/mm begrenzt. 1.2.1 Gelenkig gelagerter Einfeldtrger L2 bis L4 Die Sttzweiten in Anlage 2 wurden nach der Gleichung fr lAS in Anlage 2 ermittelt. Dabei wurde fr L2 eine ungestrte Rohrleitung mit einem Spannungserhhungsfaktor i = 1 angenommen. Fr L3 wurde in Feldmitte ein gepretes T-Stck nach Anlage 2 mit

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einem Spannungserhhungsfaktor i = 0,9 / (8,8 s/dm)2/3 angenommen. Fr L4 wurde in Feldmitte ein geschweites T-Stck nach Anlage 2 mit einem Spannungserhhungsfaktor i = 0,9 / (2 s/dm)2/3 angenommen. L2 = lAS (, q, m = 0, W, i = 1) = LAS (, q, W, i = 1) L3 = lAS (, q, m = 0, W, i = 0,9 / (8,8 s/dm)2/3) = lAS (, q, W, i = 0,9 / (8,8 s/dm)2/3) L4 = lAS (, q, m = 0, W, i = 0,9 / (2 s/dm)2/3) = lAS (, q, W, i = 0,9 / (2 s/dm)2/3) 1.2.2 Kragtrger L5 und L6 Die Kragtrgerlngen in Anlage 2 wurden nach der Gleichung fr lBS in Anlage 2 ermittelt. Dabei wurde fr L5 eine ungestrte Rohrleitung mit i = 1 angenommen. Fr L6 wurde an der Einspannstelle ein geschweites T-Stck nach Anlage 2 mit i = 0,9 / (2 s/dm)2/3 angenommen. L5 = lBS (, q, m = 0, W, i = 1) = LBS (, q, W, i = 1) L6 = lBS (, q, m = 0, W, i = 0,9 / (2s/dm)2/3) = lBS (, q, W, i = 0,9/(2s/dm)2/3)

22.1

Umrechnung der zulssigen Lngen aus der Anlage 2Andere Lagerungsbedingungen Die Sttzweiten bis gehen von dem Fall des gelenkig gelagerten Einfeldtrgers aus. Hufig wird die Annahme eines Mittelfeldes eines Durchlauftrgers realistischer sein. Fr diese Lagerungsbedingung knnen die zulssigen Sttzweiten L1 bis L4 wie folgt aus bis abgeleitet werden.

2.2

Andere Parameter Wenn das Trgheitsmoment I* und das Widerstandsmoment W* die Streckenlast q*, der Elastizittsmodul E*, die Vorgabewerte f* und * oder der Spannungserhhungsfaktor i* nach Anlage 2 von den Werten in Anlage 2 wesentlich abweichen, knnen die zulssigen Sttzweiten bzw. Kragtrgerlngen aus den Lngen der Anlage 2 abgeleitet werden.

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Bei Begrenzung der Durchbiegung gilt:

Bei Begrenzung der Spannung gilt:

Entsprechend knnen bei anderen Lagerungsbedingungen die zulssigen Lngen L* aus den Lngen L nach Abschnitt 2.1 umgerechnet werden.

3

Zustzliche EinzellastenEinzellasten, die zustzlich zu den in der Anlage 2 angegebenen Streckenlasten in Ansatz zu bringen sind, knnen in den Fllen L1 bis L6 nach den in Anlage 2 genannten Gleichungen bercksichtigt werden. Die Sttzweiten bzw. Kragtrgerlngen knnen fr das Kriterium Spannungsbegrenzungen" auch mit Hilfe der Anlage 2 und Anlage 2 ermittelt werden. Dazu wird die Einzellast mit l* = m/q* in eine quivalente Lnge l* umgerechnet. Dann wird die zutreffende Sttzweite bzw. Kragtrgerlnge ohne Einzellast aus der Anlage 2 oder nach den zutreffenden Gleichungen der Anlage 2 ermittelt. Abhngig vom Wert y = l*/L wird der Wert x = l/L aus Anlage 2 abgelesen. Die zulssige Sttzweite bei zustzlicher Bercksichtigung der Einzellast F = m g ergibt sich zu l=xL Weichen die Parameter von denen der in Anlage 2 zugrunde gelegten ab, ist zunchst diese Abweichung nach Abschnitt 2.2 zu bercksichtigen, danach wird nach den Abschnitten 1 und 2 der Einflu der Einzellast betrachtet. Beispiel: Eine Rohrleitung DN 150 mit s = 7,1 mm ist als Durchlauftrger ber mehrere Sttzen ausgefhrt. Die Metermasse der Rohrleitung mit Fllung betrgt q* = 60 kg/m. In einem Mittelfeld zweigt eine Rohrleitung ab, so da eine Zusatzmasse m = 250 kg auf dieses Feld wirkt. Das Abzweigformstck sei geschmiedet, so da i/i* 2,7 ist. Wegen der hohen Betriebstemperaturen soll die Spannung auf * = 30 N/mm2 begrenzt werden. Aus der Sttzweitentabelle wird bei q = 57,8 [kg/m] eine Sttzweite L4 = 4,2 m abgelesen.

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Kurve 2 aus Anlage 2 Aus Anlage 2 wird fr y = 0,58 mit Kurve 2 ein Wert x = 0,65 abgelesen. Die zulssige Sttzweite betrgt l = x L = 0,65 7,2 = 4,7 [m] Die Durchbiegung kann nach Anlage 2 Zeile E mit lEF = l = 4,7 m und q = q* ermittelt werden.

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Form-, Flexibilitts-, Spannungserhhungsfaktoren und Widerstandsmomente

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Diagramm zur Bercksichtigung von Einzellasten, ausgehend von der zulssigen Spannung

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Anlage 3 Dehnungsaufnahme von Rohrschenkeln

Beispiel: Werkstoff da t f E 20 C K 20 C S v ix : St 35.8 : 168,3 mm : 20 C : 10 mm : 210 000 N/mm2) : 235 N/mm2 : 1,5 : 0,85 : 1,0

(E S) ix / (K v) : 1577 Verbinde Leiter (E S) ix / (K v) mit Leiter da dann Schnittpunkt Leiter A mit Leiter f. Leiter L ergibt eine erforderliche Rohrschenkellnge von 2,8 m

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Erluterungen zu Anlage 3Bestimmung der Rohrschenkellnge zur Aufnahme der Dehnung durch Temperatur fr den Nennweitenbereich von DN 10 DN 500 mit Nomogramm Variablen E, K, S, v und da

Nomogramm-Aufbau: Beidseitig eingespanntes Rohr ohne Bogen Dem Nomogramm liegt das beidseitig eingespannte Rohr als statisches System zugrunde. Der Einflu von Rohrbogen auf die Spannung wurde ber den Spannungserhhungsfaktor nach ANSI B 31.3 bercksichtigt. Er ist in das Nomogramm eingearbeitet. Abzweige knnen mit dem Nomogramm erfat werden, indem das Verhltnis der Spannungserhhungsfaktoren Rohrbogen/Abzweig es wird als Abminderungsfaktor ix bezeichnet in die Betrachtung eingebracht wird. Das Nomogramm gilt auch fr Flanschverbindungen im Rohrschenkel, wenn Fz = FRP (n. DIN 2505) und die Wanddicke des Rohres entsprechend FR ausgelegt ist. E K ix = Elastizittsmodul = Festigkeitskennwert = Abminderungsfaktor ix = 1,0 fr Rohrbogen mit R 1,5 x D ix = 2,1 fr geschweite Rohrabzweige mit gleichem Wanddicken-Durchmesserverhltnis S v f L t da di DN = Sicherheitsbeiwert = Schweinahtwertigkeit = aufzunehmende Dehnung f = 103 L t = Rohrschenkellnge = Lngenausdehnungskoeffizient = Temperaturdifferenz = Rohrauendurchmesser = Rohrinnendurchmesser = Nenndurchmesser [m] [K-1] [K] [mm] [mm] [mm] [N/mm2] [N/mm2]

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FRP FR Fz

= Rohrlngskraft infolge Innendruck = Rohrkraft = Rohrzusatzkraft

[N] [N] [N]

[1]

[1]

Literaturhinweis: Stahl im Hochbau 14. Auflage, Band 1/Teil 2 Nr. 6.5.1., S. 154, System 13

Wird eine Dehnung f von mehr als einem Rohrschenkel aufgenommen, sind die vorhandenen Rohrschenkellngen L1, L2, ... , Li fr die Anwendung des Nomogrammes Anlage 3 zu einer quivalenten Rohrschenkellnge L* wie folgt zusammenzufassen:

Diese Vorgehensweise wird nachfolgend in den Beispielen 2 und 3 nher erlutert.

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Erluterungen zu Anlage 3 Beispiele Beispiel 1: Rohrleitungsdehnung in zwei Richtungen Bestimmung der Rohrschenkellngen Werkstoff: da: t: L: f 1: E 200 C: K 200 C S: v: (E S) ix / (K v): : ix FP = Festpunkt FL = Fhrungslager LL = Loslager f = 103 L t St 35.8 168,3 mm 200 C 12,3 m 30 mm aus L2 191000 N/mm2 185 N/mm2 1,5 0,85 1822 12,2 10-6 K-1 1,0

Erforderliche Rohrschenkellnge L1 fr f 1 aus Nomogramm Verbinde Leiter (E S) ix / (K v) mit Leiter da, dann Schnittpunkt Leiter A mit Leiter f. Leiter L ergibt eine erforderliche Rohrschenkellnge von L1 = 5,3 m. Erforderliche Rohrschenkellnge L2 fr f 2 aus Nomogramm Dehnung f 2 = 13 mm aus L1 Verbinde Schnittpunkt Leiter A mit Leiter f, Leiter L ergibt eine erforderliche Rohrschenkellnge von L2 = 3,5 m.

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Beispiel 2:

Rohrleitungsgeometrie in drei Richtungen Nachprfung der vorhandenen Rohrschenkellngen Werkstoff: da: t: L1: f 1: L2: f 2: L3: f 3: f 4: L4: L5: L6: E 200 C: K 200 C: S: v: (E S) ix / (K v): ix: : FP = Festpunkt FL = Fhrungslager LL = Loslager f = 103 L t St 35.8 168,3 mm 200 C 9,4 m 23 mm aus L1 3m 7,3 mm aus L2 7,5 m 18 mm aus L3 12 mm aus Dehnung App. 2,5 m 3,5 m 3,4 m 191000 N/mm2 185 N/mm2 1,5 0,85 1822 1,0 12,2 10-6 K-1

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Erforderliche Rohrschenkellnge fr f 1 aus Nomogramm Verbinde Leiter (E S) ix /(K v) mit Leiter da, dann Schnittpunkt Leiter A mit Leiter f (f 1), Leiter L ergibt eine erforderliche Rohrschenkellnge von Lerf. = 4,6 m,

Erforderliche Rohrschenkellnge fr f 2 aus Nomogramm Verbinde Schnittpunkt Leiter A mit Leiter f (f 2), Leiter L ergibt eine erforderliche Rohrschenkellnge von Lerf. = 2,6 m,

Erforderliche Rohrschenkellnge fr f 3 aus Nomogramm Verbinde Schnittpunkt Leiter A mit Leiter f (f 3), Leiter L ergibt eine erforderliche Rohrschenkellnge von Lerf. = 4 m,

Erforderliche Rohrschenkellnge fr f 4 aus Nomogramm Verbinde Schnittpunkt Leiter A mit Leiter f (f 4), Leiter L ergibt eine erforderliche Rohrschenkellnge von Lerf. = 3,4 m, Lvorh. = 3,4 m = Lerf.

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Beispiel 3:

Rohrleitungsfhrung in drei Richtungen mit Rohrabzweig Nachprfung der vorhandenen Rohrschenkellngen Werkstoff: da: t: L1: f 1: L2: f2 L3: f 3: L4: f 4: L5: f 5: L6: L7: E 200 C K 200 C : ix: S: v: (E S) ix / (K v) FP = Festpunkt FL = Fhrungslager LL = Loslager f = 103 L t St 35.8 168,3 mm 200 C 7m 17 mm aus L1 3,5 m 8,5 mm aus L2 7m 17 mm aus L3 5m 12 mm aus L4 5m 12 mm aus L5 4,5 m 5,0 m 191000 N/mm2 185 N/mm2 12,2 10-6 K-1 2,1 1,5 0,85 3826

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Erforderliche Rohrschenkellnge fr f 1 aus Nomogramm Verbinde Leiter (E S) ix / (K v) mit Leiter da, dann Schnittpunkt Leiter A mit Leiter f (f 1), Leiter L ergibt eine erforderliche Rohrschenkellnge von Lerf. = 5,7 m,

Fr das Beispiel von f 1 ergibt sich damit, da die erforderliche Elastizitt fr die Auslenkung f 1 gegeben ist, wenn zustzlich zu L7 die gesamte Lnge L2 wirksam wird. Das kann erreicht werden durch eine mglichst geringe Biegesteifigkeit von L5 gegenber L2. Die Biegesteifigkeit hngt etwa zur dritten Potenz von der Rohrlnge ab. Im vorliegenden Fall hat damit der Schenkel L5 nur 1/3 der Biegesteifigkeit von Schenkel L2. Damit kann die Forderung als erfllt gelten. Erforderliche Rohrschenkellnge fr f 2 aus Nomogramm Verbinde Schnittpunkt Leiter A mit Leiter f (f 2), Leiter L ergibt eine erforderliche Rohrschenkellnge von Lerf. = 4,1 m,

Die abzweigende Leitung L4, L5 stellt aufgrund der groen Lngen keine nennenswerte Dehnungsbehinderung fr f 2 dar. Erforderliche Rohrschenkellnge fr f 3 aus Nomogramm Verbinde Schnittpunkt Leiter A mit Leiter f (f 3), Leiter L ergibt eine erforderliche Rohrschenkellnge von Lerf. = 5,7 m,

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Zur Entkoppelung der abzweigenden Leitung gelten hier sinngem die Erluterungen zu f 1. Erforderliche Rohrschenkellnge fr f 4 aus Nomogramm Verbinde Schnittpunkt Leiter A mit Leiter f (f 4), Leiter L ergibt eine erforderliche Rohrschenkellnge von Lerf. = 4,8 m, Lvorh. = L5 = 5 m > Lerf. Erforderliche Rohrschenkellnge fr f 5 aus Nomogramm Verbinde Schnittpunkt Leiter A mit Leiter f (f 5), Leiter L ergibt eine erforderliche Rohrschenkellnge von Lerf. = 4,8 m, Lvorh. = L4 = 5 m > Lerf.

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