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WorldVentures Marketing, LLC

Verfahrens-Richtlinien

Deutschland für Distributoren

Stand: Oktober 2014

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WorldVentures Marketing, LLC - Richtlinien und Verfahren

2 Oktober 2014

Inhaltsverzeichnis

Abschnitt 1 – Einleitung ...............................................................................................................................5

1.1 – Unternehmensziele ................................................................................................................................5

1.2 - Verhaltenskodex für Distributoren...........................................................................................................5

Abschnitt 2 – Überblick.................................................................................................................................5

2.1 - Richtlinien und Vergütungsplan, Bestandteil der Vertretungsvereinbarung…........................................5

2.2 – Zweck der Richtlinien…..........................................................................................................................6

2.3 - Änderungen an einer Vereinbarung .......................................................................................................6

2.4 - Fristen......................................................................................................................................................6

2.5 – Wirksamkeit der Vereinbarung...............................................................................................................6

2.6 – Verzicht…...............................................................................................................................................6

Abschnitt 3 - Wie wird man Distributor? ....................................................................................................7

3.1 - Anforderungen, um Distributor zu werden ..............................................................................................7

3.1.1 – Geschäftssystem (RBS)......................................................................................................................7

3.2 - Aufnahme eines neuen Distributors........................................................................................................7

3.2.1- Anmeldung von Gesellschaften ............................................................................................................7

3.3 - Vorteile für Distributoren..........................................................................................................................7

3.4 - Verlängerung Ihres WorldVentures Geschäfts .......................................................................................7

Abschnitt 4 - Führung eines WorldVentures Geschäfts............................................................................8

4.1 - Teilnahme am WorldVentures Vergütungsplan.......................................................................................8

4.1.1 - Allgemeines .........................................................................................................................................8

4.1.2 - Präsentationen ....................................................................................................................................8

4.2 - Werbung und Marketing .........................................................................................................................8

4.2.1 - Allgemeines .........................................................................................................................................8

4.2.2 - Internetseiten von Distributoren ...........................................................................................................9

4.2.3 - Geschäftsbezeichnungen, Domainnamen und E-Mail-Adressen ......................................................11

4.2.4 - Marken und Urheberrechte ................................................................................................................11

4.2.5 - Medien und Anfragen der Medien......................................................................................................12

4.2.6 - Spamming und unangeforderte Telefaxmitteilungen .........................................................................12

4.3 - Bonus - Kaufverbot ...............................................................................................................................12

4.4 - Gesellschaften.......................................................................................................................................13

4.5 - Änderungen an einem WorldVentures Geschäft...................................................................................13

4.5.1 - Allgemeines .......................................................................................................................................13

4.5.2 - Hinzufügung von Mit - Antragstellern.................................................................................................13

4.5.3 - Änderung des Sponsors ....................................................................................................................13

4.5.4 - Änderung der Zugehörigkeitsplatzierung............................................................................................14

4.5.5 - Kündigung und erneute Bewerbung...................................................................................................14

4.6 - Unberechtigte Ansprüche und Klagen...................................................................................................14

4.6.1 - Schadenersatz....................................................................................................................................14

4.6.2 - Aussagen zum Einkommen und WorldVentures Einkommens-Offenlegung…………………...........14

4.6.3 - Behauptungen in Bezug auf Steuern und Abschreibungen...............................................................15

4.6.4 - Falsche Zusagen im Zusammenhang mit der WorldVentures Chance……………………................15

4.7 - Vertriebskanäle und Verkauf ................................................................................................................15

4.7.1 – Vertriebskanäle .................................................................................................................................15

4.7.2– Messen, Ausstellungen und weitere Verkaufsforen ...........................................................................15

4.8 - Interessenskonflikte...............................................................................................................................15

4.8.1 - Keine Abwerbung ..............................................................................................................................15

4.8.2 - Berichte über die Aktivität der Downline ............................................................................................16

4.9 - Andere Dienstleistungen und Produkte ................................................................................................17

4.10 - Cross-Sponsoring……….....................................................................................................................17

4.11 - Fehler oder Fragen..............................................................................................................................17

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4.12 – Genehmigung durch Behörden.........................................................................................................17

4.13 - Umgang mit Anträgen Oder Bestellungen...........................................................................................17

4.14 - Identifikation .......................................................................................................................................17

4.15 - Einkommenssteuer und andere Steuern ............................................................................................17

4.16 - Status des unabhängigen Vertragspartners .......................................................................................18

4.17 - Betriebshaftpflichtversicherung...........................................................................................................18

4.17.1 - Versicherung der geschäftlichen Aktivitäten ....................................................................................18

4.18 - Internationales Marketing ...................................................................................................................18

4.19 - Rechtmäßiges verhalten .....................................................................................................................18

4.19.1 – Kein unlauteres verhalten gegenüber Endverbrauchern ................................................................18

4.20 - Minderjährige Personen .....................................................................................................................18

4.21 - Ein WorldVentures Geschäft pro Einzelperson/Distributor .................................................................19

4.22 - Anfragen in Bezug auf Aufzeichnungen .............................................................................................19

4.23 - Verkauf, Übertragung oder Abtretung eines WorldVentures Geschäfts…………………....................19

4.24 – Trennung/Teilung eines WorldVentures Geschäfts ...........................................................................20

4.25 - Sponsoring und Anwerbung ...............................................................................................................21

4.26 - Stacking (Sammeln)............................................................................................................................21

4.27 - Übertragungen ....................................................................................................................................21

4.27.1 - Übertragungen im Todesfall eines Distributors................................................................................21

4.27.2 - Übertragungen im Falle der Arbeitsunfähigkeit eines Distributors...................................................21

4.28 – Telefonmarketing................................................................................................................................21

4.29 - Nutzung des WorldVentures Kommunikationssystems ......................................................................21

4.30 - Verbot überhöhter Gebühren...............................................................................................................21

4.31 - WorldVentures DreamTrip Etiketten-Richtlinie………………..............................................................21

4.32 - Einladung zu Haus-Partys...................................................................................................................22

4.33 – Vertraulichkeit ...................................................................................................................................22

Abschnitt 5 – Pflichten der Distributoren..................................................................................................22

5.1 - Änderung der Anschrift oder der Telefonnummer ................................................................................22

5.2 - Diffamierungsverbot .............................................................................................................................22

5.2.1 - Keine Toleranz bei Belästigung von Verbrauchern ...........................................................................23

5.3 - Übermittlung von Dokumentation an Antragsteller ...............................................................................23

5.4 - Verletzungen der Berichterstattungsrichtlinien .....................................................................................23

5.5 - Geschäftsgebaren ................................................................................................................................23

5.6 - Geschenke an Mitarbeiter.....................................................................................................................23

Abschnitt 6 - Umsatzanforderungen..........................................................................................................23

6.1 - Produktumsatz ......................................................................................................................................24

6.2 - Keine Gebietsbeschränkung ................................................................................................................24

6.3 - Offline - Verkäufe ..................................................................................................................................24

6.4 – Das deutsche Gesetz zu Fernabsatz und Haustürgeschäfte...............................................................24

Abschnitt 7 - Bonuszahlungen und Provisionszahlungen………...........................................................25

7.1 - Bonus- und Provisionsqualifikation……................................................................................................25

7.2 - Anpassung der Bonuszahlungen und Provisionszahlungen…………………........................................25

7.2.1 - Anpassungen für zurückgesendete Produkte oder stornierte Dienstleistungen……………………....25

7.3 - Zahlungen und Provisionen in U.S. Dollar.............................................................................................25

7.4 – Online- und telefonische Aktivitätsberichte ..........................................................................................25

Abschnitt 8 - Rücksendungen, Erstattungen, Stornos und Rückkauf von Waren................................26

8.1 - Rücksendungen von Waren durch Distributoren im Falle der Kündigung.............................................26

8.2 - Verfahren für Rücksendungen ..............................................................................................................26

Abschnitt 9 - Konfliktbeilegung und Sanktionen .....................................................................................27

9.1 - Disziplinarische Maßnahmen ...............................................................................................................27

9.2 - Beschwerden und Beanstandungen ....................................................................................................27

9.3 - Dispute Resolution Board .....................................................................................................................27

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9.4 - Geltendes Recht, Zuständigkeit und Gerichtsstand .............................................................................28

Abschnitt 10 - Bestellungen.......................................................................................................................28

10.1 - Kauf von WorldVentures Produkten und Dienstleistungen .................................................................28

10.2 - Allgemeine Richtlinien zu Bestellungen ..............................................................................................28

10.3 - Bestätigung der Bestellung .................................................................................................................28

Abschnitt 11 - Zahlung und Versand ........................................................................................................28

11.1 - Unzureichende Deckung ....................................................................................................................29

11.2 - Abgelehnte Schecks etc. ....................................................................................................................29

11.3 - Einschränkungen der Nutzung von Kreditkarten oder Zahlkarten oder Bankkonten dritter Parteien..29

11.4 - Lastschriftrückgabe bei Kreditkarten oder Zahlkarten ........................................................................29

Abschnitt 12 - Inaktivität und Kündigung .................................................................................................29

12.1 - Wirksamkeit der Kündigung ................................................................................................................29

12.2 - Inaktivität ............................................................................................................................................29

12.2.1 - Unzureichendes, persönliches Volumen zur Aufrechterhaltung der Aktivitätsanforderung.............30

12.2.2 - Status nach der Kündigung .............................................................................................................30

12.3 - Fristlose Kündigung ............................................................................................................................30

12.4 - Ordentliche Kündigung........................................................................................................................30

12.5 - Nichtverlängerung...............................................................................................................................30

Abschnitt 13 - Definitionen.........................................................................................................................30

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Abschnitt 1 – Einleitung

1.1 - Unternehmensziele Unsere Zielsetzung besteht in der Schaffung eines der größten und renommiertesten Reiseunternehmen der Welt. WorldVentures qualitativ hochwertige Außendienst- und Unternehmensstrukturen schaffen exzellente Chancen für unsere Distributoren. Als Team arbeiten wir gemeinsam daran, ein „Billion Dollar Gigant" in der Reisebranche zu werden. Unsere Vertriebsmannschaft und unsere Kunden sind die Grundlage unseres Erfolgs. Die Bereicherung des Lebens und die Verbesserung des Lebensstils wird stets der Kern unseres Engagements sein.

1.2 - Verhaltenskodex für Distributoren Sämtliche selbständigen Distributoren von WorldVentures erkennen den vorliegenden Verhaltenskodex an.

1. Ich verwende keine irreführenden oder unlauteren Vertriebspraktiken als Distributor von

WorldVentures. 2. Ich setze meine Aktivitäten auf eine Weise um, die meinen Ruf und den guten Ruf von WorldVentures

weiter verbessert. Aus diesem Grunde identifiziere ich mich und das Unternehmen wenn ich mit Verbrauchern in Kontakt trete. Ich gebe korrekte und verständliche Antworten auf sämtliche Fragen, die die Verbraucher haben.

3. Ich trete höflich und respektvoll gegenüber jeder Person auf, mit der ich im Zuge meiner Aktivitäten als selbständiger Distributor Kontakt habe, einschließlich der Führungsebene und der Mitarbeiter von WorldVentures.

4. Ich erfülle meine Führungsverantwortungen als Sponsor einschließlich Schulungen, Unterstützung und Kommunikation mit den Mitgliedern meiner Organisation.

5. Ich tätige keine falschen Zusagen in Bezug auf Produkte, Dienstleistungen oder den Vergütungsplan von WorldVentures.

6. Ich fungiere nicht als Sponsor für eine anderes Unternehmen oder unternehme einen entsprechenden Versuch, einen Vertreter von WorldVentures direkt oder indirekt in ein anderes Netzwerk-Marketingprogramm einzuführen und ich widme mich keinen betrügerischen oder illegalen Praktiken.

7. Ich denke stets daran, dass meine persönlichen Erfahrungen und die Vorteile, die ich mithilfe der Produkte, Dienstleistungen oder Programme von WorldVentures erfahren habe, die beste Werbung sind.

8. Ich bin verpflichtet für sämtliche finanziellen und/oder rechtlichen Verpflichtungen einzustehen, die ich im Zuge meiner geschäftlichen Aktivität als Distributor übernehme und dass ich alle Schulden und Abgaben, die von einem anderen Distributor gefordert werden, begleichen werde, wenn dieser einen Anspruch arauf hat.

9. Ich verzichte auf nicht angeforderte Telefonanrufe und elektronische Kontakte mit Kunden. Abschnitt 2 – Überblick 2.1 - Richtlinien und Vergütungsplan, Bestandteil der Vertretungsvereinbarung Diese Verfahrensrichtlinien in ihrer aktuellen Form und mit sämtlichen Änderungen oder Ergänzungen, die im alleinigen Ermessen von WorldVentures Marketing, LLC vorgenommen werden (im folgenden bezeichnet als„ WorldVentures” oder als das „Unternehmen”), sind Bestandteil und bilden einen wesentlichen Bestandteil der WorldVentures -Distributorenvereinbarung Für die gesamten Verfahrensrichtlinien gilt, dass an Stellen, an denen der Begriff „Vereinbarung” verwendet wird, sich dieser Begriff auf den Antrag und die Vereinbarung, die vorliegenden Verfahrensrichtlinien, den WorldVentures Marketing-und Vergütungsplan und das WorldVentures Gesellschafts- Registrierungsformular (wenn anwendbar) bezieht. Diese Dokumente werden per Verweis in die Distributorenvereinbarung aufgenommen (jeweils in der aktuellen Form und mit sämtlichen Änderungen/Ergänzungen seitens WorldVentures). Jeder einzelne Distributor trägt die Verantwortung dafür, die aktuellste Version der vorliegenden Verhaltensrichtlinien zu lesen, zu verstehen, einzuhalten und sicherzustellen, dass er oder sie die aktuellste Version der vorliegenden Verhaltensrichtlinien kennt und gemäß dieser aktuellsten Version arbeitet. Im Falle des Sponsoring oder der Aufnahme eines neuen Distributors ist der als Sponsor fungierende Distributor dafür verantwortlich, dem Antragsteller die aktuellste Version der vorliegenden Verhaltensrichtlinien sowie des WorldVentures Vergütungsplans vorzulegen, bevor er oder sie die Distributorenvereinbarung unterzeichnet.

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2.2 – Zweck der Richtlinien WorldVentures ist ein Direktvertriebsunternehmen, das im Bereich der Vermarktung reisebezogener Produkte und Dienstleistungen durch selbstständige Distributoren aktiv ist. Es ist wichtig, zu begreifen, dass Ihr Erfolg und der Erfolg der anderen Distributoren von der Integrität der Männer und Frauen abhängig ist, die unsere Produkte und Dienstleistungen vermarkten. Um die Beziehung klar zu definieren, die zwischen den Distributoren und WorldVentures existiert und um ausdrücklich einen Standard für akzeptables, geschäftliches Verhalten festzulegen, hat WorldVentures die Vereinbarung konzipiert. WorldVentures Distributoren sind verpflichtet, sämtliche Bestimmungen und Bedingungen der Vereinbarung zu erfüllen und sämtliche Gesetze und Vorschriften einzuhalten, die für ihre Tätigkeit als Distributoren von WorldVentures und für ihr diesbezügliches Verhalten gelten. Weil Ihnen viele dieser praktischen Standards eventuell nicht bekannt sind, ist es extrem wichtig, dass Sie die Vereinbarung lesen und anerkennen. Bitte lesen Sie die Informationen in den vorliegenden Verhaltenrichtlinien sehr sorgfältig. Sie erklären die Beziehung zwischen Ihnen als selbstständigem Vertragspartner und dem Unternehmen. Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, diesbezüglich Informationen bei Ihrem Sponsor oder bei WorldVentures einzuholen. 2.3 - Änderungen an einer Vereinbarung Aufgrund der Tatsache, dass sich Gesetze und Vorschriften sowie das geschäftliche Umfeld regelmäßig ändern, behält sich WorldVentures das Recht vor, die Vereinbarung und Preise für Produkte und Dienstleistungen im alleinigen eigenen Ermessen zu ändern. Durch die Unterzeichnung der Distributorenvereinbarung stimmt ein Distributor zu, sämtlichen Ergänzungen oder Modifikationen zu unterliegen, die WorldVentures umzusetzen wünscht. Änderungen und/oder Ergänzungen werden zum Zeitpunkt der Mitteilung an sämtliche Distributoren wirksam. Die Mitteilung über die Änderungen und / oder Ergänzungen wird in offiziellen WorldVentures Materialien veröffentlicht. Das Unternehmen übermittelt sämtlichen Vertretern eine vollständige Abschrift der geänderten Bestimmungen auf eine oder mehrere der folgenden Weisen: (1) Veröffentlichung auf der offiziellen Internetseite des Unternehmens; (2) elektronische Post (E-Mail); (3) Faxabruf; (4) Übertragung mithilfe eines Voice Mail Systems; (5) Aufnahme in regelmäßige Veröffentlichungen des Unternehmens; (6) Aufnahme in Produktaufträge oder Vorauszahlungen; oder (7) spezielle Mailings. Die Fortsetzung der Aktivität eines WorldVentures Distributors oder die Annahme von Boni oder Provisionen durch einen Distributor wird als Zustimmung zu sämtlichen Änderungen und / oder Ergänzungen betrachtet. 2.4 - Fristen WorldVentures haftet nicht für Verzögerungen oder Versäumnisse im Rahmen der Erfüllung seiner Verpflichtungen, wenn die Erfüllung aufgrund von Umständen unmöglich wird, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Unternehmens liegen. Solche Umstände beinhalten uneingeschränkt Streiks, Aufstand, Krieg, Feuer, Tod, Verknappung der Bezugsquellen einer Partei oder Erlasse oder Anordnungen von Regierungen. 2.5 – Wirksamkeit der Vereinbarung Wenn eine der Bestimmungen der Vereinbarung in ihrer aktuellen Form oder im Rahmen einer Ergänzung und / oder Änderung aus irgendeinem Grunde für unwirksam oder nicht durchsetzbar erklärt wird, so wird / werden lediglich der unwirksame Teil / die unwirksamen Teile der Bestimmung abgetrennt und die restlichen Bestimmungen und Bedingungen bleiben uneingeschränkt wirksam und werden so ausgelegt, als ob diese unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung niemals ein Bestandteil der Vereinbarung gewesen wäre. 2.6 - Verzicht Das Unternehmen verzichtet niemals auf sein Recht, auf die Einhaltung der Vereinbarung und der geltenden Gesetze, die das Verhältnis zu einem Distributor regeln. Kein Versäumnis von WorldVentures, ein Recht oder eine Befugnis im Rahmen der Vereinbarung auszuüben oder die strikte Einhaltung einer Verpflichtung oder einer Bestimmung der Vereinbarung durch einen Distributor zu verlangen und keine Gepflogenheiten oder Praktiken der Parteien, die von den Bestimmungen der Vereinbarung abweichen, bilden eine Verzichtserklärung in Bezug auf WorldVentures’ Recht, die exakte Einhaltung der Vereinbarung zu fordern. Eine Verzichtserklärung durch WorldVentures kann nur in schriftlicher Form durch einen ordnungsgemäß befugten Vertreter des Unternehmens bestätigt werden. WorldVentures Verzichtserklärung in Bezug auf einen spezifischen Verstoß eines Distributors bildet keine Beeinflussung beziehungsweise Beeinträchtigung der Rechte WorldVentures in Bezug auf spätere Verstöße, und ebenso wenig hat sie in irgendeiner Weise einen Einfluss auf die Rechte oder Verpflichtungen eines anderen Distributors. Ebenso wenig hat eine Verzögerung oder eine Unterlassung durch WorldVentures, ein Recht geltend zu machen, das sich aus einem Verstoß ergibt,

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einen Einfluss auf oder beeinträchtigt die Rechte WorldVentures im Zusammenhang mit dem betreffenden und jedem späteren Verstoß. Abschnitt 3 - Wie wird man Distributor? 3.1 - Anforderungen, um Distributor zu werden Um ein WorldVentures Distributor zu werden, muss jeder Antragsteller:

a) Volljährig sein (18 Jahre oder älter); b) seinen Wohnsitz in einem Land haben, in dem WorldVentures geschäftlich tätig ist und neue

Distributoren aufnimmt ; c) Das WorldVentures Geschäftssystem RBS erwerben (siehe Abschnitt 3.1.1), um ein professioneller

Händler zu werden und d) Einen ordnungsgemäß ausgefüllten Online-Distributorenantrag an WorldVentures über die Internetseite

eines WorldVentures Betreuers einsenden. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Vereinbarungen für ein neues Business Center abzulehnen. 3.1.1 –Geschäftssystem (RBS) Um neue Distributoren mit den Produkten, Dienstleistungen, Vertriebstechniken, Vertriebshilfen und anderen Aspekten von WorldVentures vertraut zu machen, verlangt das Unternehmen, dass der Distributor das Geschäftssystem („RBS”) erwirbt. Neue Distributoren erhalten für 14 Tage einen Testzugang (ab dem Datum der Zustimmung zum Distributorenantrags - Formular) zum RBS für $10.99 USD. Wenn ein Distributor seinen Status nach dem Ablauf von sieben (7) Tagen nach dem Zeitpunkt der Aufnahme bis zum Ablauf der 14-tägigen Testphase beibehalten möchte, ist er verpflichtet, das vollständige - Geschäftssystem für $99,95 USD und im Anschluss daran für $10,99 USD pro Monat zu erwerben. Abgesehen vom Erwerb des RBS ist kein Distributor verpflichtet, Produkte oder Dienstleistungen von WorldVentures zu erwerben oder ein Distributor zu werden. Das RBS ist ein Online – Tool, das eine personalisierte Internetseite und ein Back Office System sowie online - Training und Zugang zu wichtigen Vertriebs- und Marketing - Tools bietet, die den Distributoren helfen, ihr WorldVentures Geschäft aufzubauen. Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, die gegebenenfalls zusätzlich zu entrichten ist. 3.2 - Aufnahme eines neuen Distributors Um ein WorldVentures Distributor zu werden, muss ein Antragsteller sich online über die persönliche WorldVentures Internetseite oder die seines Sponsors anmelden. 3.2.1 - Anmeldung von Gesellschaften Gesellschaften wie zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Personengesellschaften, und/oder Einzelkaufleute können Distributoren von WorldVentures werden und ein WorldVentures Geschäft kann unter einem Unternehmensnamen geführt werden. Wenn ein neues WorldVentures Geschäft auf diese Weise betrieben wird, muss ein Gesellschafts - Registrierungspaket (Gesellschaftsformular und Satzung/Gründungsurkunde) innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach dem Datum der Antragsstellung eingereicht werden. Wenn ein Gesellschafter, oder Mitarbeiter selbst bereits Distributors ist , so werden die Informationen, die für den neuen Distributor erforderlich sind, auch von dem Gesellschafter, oder Mitarbeiter angefordert. 3.3 - Vorteile für Distributoren Wenn eine Distributorenantrag durch WorldVentures akzeptiert wurde, stehen die Vorteile des Vergütungsplans und der Distributorenvereinbarung dem neuen Distributor zur Verfügung. Zu diesen Vorteilen zählen die folgenden Rechte:

a) Vermarktung und Verkaufsförderung und Vertrieb von WorldVentures Produkten und Dienstleistungen; b) Teilnahme am WorldVentures Vergütungsplan (und gegebenenfalls Erhalt von Boni und Provisionen); c) Aufnahme anderer Personen oder Gesellschaften als Distributoren in das WorldVentures Geschäft und

dadurch Aufbau einer Marketingorganisation und Aufstieg im WorldVentures Vergütungsplan; d) Erhalt regelmäßiger WorldVentures Literatur und anderer WorldVentures Mitteilungen; e) Teilnahme am von WorldVentures betriebenen Support, Service, Schulung, Motivations-und

Anerkennungsfunktionen (gegebenenfalls gegen Entrichtung angemessener Gebühren); und f) Teilnahme an Beförderungs- und Incentive - Wettbewerben und Programmen, die WorldVentures für

seine Distributoren organisiert. g) Beteiligung an sämtlichen Produkten und Dienstleistungen, die von WorldVentures geliefert/erbracht

werden.

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3.4 - Verlängerung Ihres WorldVentures Geschäfts Die Laufzeit der Distributorenvereinbarung beträgt ein (1) Jahr ab dem Datum der Zustimmung und wird von WorldVentures von Jahr zu Jahr automatisch verlängert, solange der Distributor nicht die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens und/oder die Verhaltensrichtlinien verletzt hat, und die Gebühren und fälligen Zahlungen geleistet hat. Abschnitt 4 - Führung eines WorldVentures Geschäfts 4.1 - Teilnahme am WorldVentures Vergütungsplan 4.1.1 - Allgemeines Distributoren sind verpflichtet, die Bestimmungen des WorldVentures Vergütungsplans gemäß der offiziellen WorldVentures Literatur einzuhalten. Distributoren bieten die WorldVentures Geschäftsmöglichkeiten nicht über oder in Kombination mit einem anderen System, Programm oder Marketingmethode als denjenigen an, die diesbezüglich in der offiziellen WorldVentures Literatur aufgeführt sind. Distributoren fordern existierende oder potentielle Kunden oder Distributoren nicht auf oder ermutigen sie nicht, sich an WorldVentures in einer Weise zu beteiligen, die vom Programm abweicht, das in der offiziellen WorldVentures Literatur beschrieben wird. Distributoren fordern existierende oder potentielle Kunden oder Distributoren nicht auf oder ermutigen sie nicht, andere Vereinbarungen oder Verträge zu unterzeichnen als die offiziellen WorldVentures Vereinbarungen und Verträge, um ein WorldVentures Distributor zuwerden. Gleichermaßen fordern Distributoren existierende oder potentielle Kunden oder Distributoren nicht auf oder ermutigen sie nicht, Käufe von einer Person oder einer anderen Gesellschaft zu tätigen oder Zahlungen an eine andere Person oder eine andere Gesellschaft zu leisten, um am WorldVentures Marketing-und Vergütungsplan teilzunehmen, als die Käufe oder Zahlungen, die in der offiziellen WorldVentures Literatur als empfohlen oder erforderlich aufgeführt sind. 4.1.2 - Präsentationen Sämtliche Distributoren dürfen ausschließlich autorisierte WorldVentures Präsentationen bei jedem Anlass einsetzen, bei dem WorldVentures Produkte oder der WorldVentures Geschäftsüberblick präsentiert werden. Dies beinhaltet, ohne darauf beschränkt zu sein, Folienpräsentationen (PowerPoint, Flash oder andere), gedruckte Bücher/Ordner und DVDs. Den Distributoren ist es ausdrücklich untersagt, selbst konzipierte Präsentationen zu nutzen. Sämtliche empfohlenen Änderungen an existierenden Präsentationen müssen dem Compliance Department zur Genehmigung vor der Nutzung vorgelegt werden. 4.2 - Werbung und Marketing 4.2.1 - Allgemeines Alle Distributoren schützen und fördern den guten Ruf von WorldVentures und seinen Produkten. Die Vermarktung und die Verkaufsförderung von WorldVentures, der WorldVentures Geschäftsidee, des Vergütungsplans und der WorldVentures Produkte und Dienstleistungen wird auch in der Öffentlichkeit wahrgenommen und alle unhöflichen, betrügerischen, irreführenden, unlauteren oder unmoralischen Verhaltensweisen oder Praktiken sind zu unterlassen. WorldVentures verbietet es sämtlichen Distributoren, einen potentiellen neuen Distributor zum Beitritt zu bewegen, indem Kopien von übertriebenen Provisionsverzeichnissen gezeigt werden. Distributoren ist es nicht gestattet, Provisionsverzeichnisse einem potentiellen, neuen Vertreter per Telefax oder per E-Mail zu übermitteln oder in irgendeiner Form eine Kopie eines solchen Verzeichnisses zu zeigen. Dies wird als vertragswidrige Werbung betrachtet und stellt einen schwer wiegenden Vertragsverstoß dar. WorldVentures geht gegen falsche und übertriebene Aussagen oder Zusagen in Bezug auf die Produkte/Dienstleistungen konsequent vor. Das von WorldVentures genehmigte Paket der Werbeunterlagen verbietet es jedem Distributor, den Namen WorldVentures im Rahmen von Werbung zu nutzen, außer wenn dies für den jeweiligen, spezifischen Fall genehmigt wird. Zur Verkaufsförderung der Produkte und Dienstleistungen und der hervorragenden Chance, die WorldVentures bietet, sind die Distributoren verpflichtet, die Vertriebshilfen und Verkaufsförderungsmaterialien zu nutzen, die von WorldVentures angeboten werden. Der Grund für diese Anforderung ist einfach. WorldVentures hat mit besonderer Sorgfalt seine Produkte, Produktlabel, den Marketing - und Vergütungsplan und die Werbematerialien konzipiert, um sicherzustellen, dass jeder Aspekt von WorldVentures die Attribute Fairness, Wahrheitsgehalt und Transparenz erfüllt und allen Gesetzen entspricht. Wenn WorldVentures Distributoren die Erlaubnis bekämen, ihre eigenen Vertriebshilfen und Werbematerialien zu entwickeln (einschließlich der

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Internetwerbung), wäre es trotz ihrer Integrität und ihrer guten Absichten sehr wahrscheinlich, dass sie unabsichtlich gegen eine Reihe von Gesetzen verstoßen würden, die für ein WorldVentures Geschäft gelten. Diese Verstöße, auch wenn sie nur in geringer Anzahl aufträten, würden die WorldVentures Chance für alle Distributoren gefährden. Dementsprechend ist es Distributoren untersagt, ihre eigene Literatur, Werbeanzeigen, Vertriebshilfen und Werbematerialien, Visitenkarten, oder Internetseiten zu konzipieren, außer wenn dies in schriftlicher Form durch das Unternehmen vor der Nutzung genehmigt wird. Dies beinhaltet außerdem, ohne darauf beschränkt zu sein, Merchandise und Zubehör wie zum Beispiel, Hüte, T-Shirts, etc. Ein Distributor hat die Möglichkeit, sämtliche schriftlichen Vertriebshilfen, Werbematerialien, Werbeanzeigen oder andere Literatur (einschließlich geplanter Internetwerbung) dem Unternehmen zum Zwecke der Genehmigung vorzulegen. Wenn der Distributor keine spezifische, schriftliche Genehmigung zur Nutzung der Materialien erhält, wird die Anfrage als abgelehnt betrachtet. WorldVentures ist berechtigt, die Werbeaktivitäten von Distributoren im Internet, in Druckerzeugnissen oder mit anderen Methoden kontinuierlich zu überwachen und führt entsprechende Aufzeichnungen. 4.2.2 - Internetseiten von Distributoren Wenn ein Distributor den Wunsch hat, eine Internetseite zu nutzen, um seine geschäftlichen Aktivitäten zu fördern, so darf er oder sie dies lediglich über vom Unternehmensprogramm zur Verfügung gestellter Internetseiten tun. Kein Distributor ist berechtigt, unabhängig eine Internetseite zu konzipieren, die die Namen, Logos, oder Produktbeschreibungen von WorldVentures nutzt oder in anderer Weise (direkt oder indirekt) WorldVentures Produkte oder die WorldVentures Chance fördert. Ebenso wenig ist es einem Distributor gestattet, „Blind-" Werbeanzeigen im Internet zu nutzen, die Aussagen in Bezug auf Produkte oder Einnahmen tätigen, die letztendlich mit WorldVentures Produkten, der WorldVentures Chance oder dem WorldVentures Marketing-und Vergütungsplan in Verbindung stehen. Die Nutzung einer anderen Internetseite oder Webseite (uneingeschränkt einschließlich der Nutzung von Auktionsseiten wie z. B. eBay) zur Verkaufsförderung der WorldVentures Produkte, der WorldVentures Chance oder des Marketing- und Vergütungsplans ist strengstens verboten. Die Distributoren entbinden WorldVentures von jeglicher Haftung, im Zusammenhang mit Internetseiten, die nicht dem Abschnitt 4.2 entsprechen. Distributoren ist es nicht gestattet, Werbung oder Verkaufsförderung für ihr Geschäft oder für das Geschäft von WorldVentures, für Produkte oder den Marketingsplan zu betreiben oder den Namen WorldVentures auf elektronischen Medien oder im Rahmen einer Übertragung zu nutzen, (einschließlich der Übertragung im Internet über einer Internetseite oder in anderer Weise), wenn nicht die vorausgegangene, schriftliche Genehmigung von WorldVentures vorliegt, die im alleinigen Ermessen des Unternehmens verweigert werden kann. Wenn die Genehmigung erteilt wird, sind die Distributoren verpflichtet, die Richtlinien zu erfüllen, die von WorldVentures festgelegt wurden, einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, der folgenden Richtlinien; (a) ein Distributor unterbreitet keine Angebote oder stellt Anfragen unter de Deckmantel der Marktforschung, Meinungsumfragen oder informeller Kommunikation, wenn die tatsächliche Absicht darin besteht, Produkte oder Dienstleistungen zu verkaufen oder Distributoren anzuwerben; (b) Distributoren, die genehmigte Online-Internetseiten betreiben (unabhängig davon, ob sie persönliche Informationen von einzelnen Verbrauchern sammeln), erläutern den Verbrauchern an gut sichtbarer Stelle auf der Internetseite, auf welche Weise die Informationen des Verbrauchers verwendet werden und sie halten sich in jeder Hinsicht a die geltenden Datenschutzgesetze in Zusammenhang mit der Sammlung, der Speicherung, Verarbeitung und der Nutzung solcher Daten; (c) Distributoren,die ersönliche Informationen entweder online oder manuell sammeln, geben jedem einzelnen Verbraucher die Möglichkeit, der Verbreitung oder Mitteilung solcher Informationen an dritte Parteien zuzustimmen und (d) wenn ein Verbraucher, der zunächst zugestimmt hat, darum bittet, dass seine persönlichen Informationen nicht mitgeteilt werden, stellen die Distributoren unverzüglich die diesbezügliche Nutzung der Daten ein; (e) Distributoren halten sich an die gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf elektronische Kommunikation; (f) Distributoren ist es untersagt, Inhalte durch Nutzung von Verbreitungslisten oder an Personen zu verbreiten, die nicht ausdrücklich ihre spezifische Zustimmung gegeben haben, in einen solchen Prozess eingebunden zu sein; (g) Distributoren ist es untersagt, Inhalte zu verbreiten, die gesetzwidrig, belästigend, verleumderisch, missbräuchlich, bedrohlich, schädlich, vulgär, obszön, oder anderweitig zu verurteilen sind oder Materialien zu verbreiten, aus denen eine Haftung resultieren könnte oder die anderweitig gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen,; und (h) Distributoren übermitteln keine unbestellten Marketingmaterialien (oder veranlassen die Übermittlung dieser Materialien) per E-Mail an einzelne Abonnenten, außer wenn der Empfänger der E-Mail vorher den Distributor informiert hat, dass er dem Empfang der Mitteilungen zustimmt. Eine „angeforderte Mitteilung” ist eine Mitteilung, um die man ausdrücklich gebeten hat. Eine E-Mail, die von einem Distributor an einen Abonnenten geschickt wird (unabhängig davon, ob es sich um ein Unternehmen handelt oder nicht) und die WorldVentures, die WorldVentures Geschäftschance oder Produkte oder Dienstleistungen anpreist, muss die folgenden Anforderungen erfüllen:

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a) Es muss eine funktionierende Antwort-E-Mail-Adresse zur Antwort an den Absender existieren. b) In der E-Mail muss eine Mitteilung enthalten sein, die den Empfänger darüber informiert, dass er oder

sie auf diese E-Mail über die funktionierende Antwort- E-Mail-Adresse antworten kann, um zu verlangen, dass zukünftige E-Mail- Anfragen oder Korrespondenz nicht mehr an ihn gesendet werden (eine funktionierende „Ablehnungs-” Mitteilung).

c) Die E-Mail muss die tatsächliche Postanschrift des Distributors enthalten, so dass die Identität des Absenders weder verschleiert noch verborgen wird.

d) Die E-Mail muss eindeutig und klar anzeigen, dass es sich bei der E-Mail um Werbung handelt. 4.2.2.1 - Team Support - Internetseiten Team Support - Internetseiten wurden konzipiert, um den Top - Führungskräften die Möglichkeit zu geben, offizielle Teamereignisse, Anerkennung, Konferenzen, Schulungen, etc. an ihr Vertriebsteam zu übermitteln. Distributoren, die den Rang des Marketing Director (MD) oder einen höheren Rang erreicht haben, können einen Entwurf ihrer Internetseite dem Compliance Department zum Zwecke der Genehmigung sämtlicher Inhalte im alleinigen Ermessen von WorldVentures vorlegen. Die Einhaltung der Vorschriften, die für die Team Support - Internetseiten gelten, wird strengstens durchgesetzt und WorldVentures behält sich das Recht vor, sie abzulehnen, wenn eine Internetseite gemäß der detaillierte Beschreibung in Abschnitt 4.2.2. (siehe oben) ‚Internetseiten von Distributoren’ als ungeeignet betrachtet wird. Etwaige Änderungen an einer Team Support - Internetseite erfordert die vorangegangene, schriftliche Zustimmung des Compliance Department. Richtlinien für Team Support - Internetseiten:

a) Die Worte „Selbstständiger WorldVentures Distributor” müssen in der Überschrift und im Titel der Internetseite erscheinen;

b) Nur der Name WorldVentures darf verwendet werden, keine Logos des Unternehmens; c) Alle WorldVentures Support - Materialien (z. B. – ‚The Passport to Success’, die Dream-Trip-Formulare

und Distributorenvereinbarungen) müssen direkt per Link mit denen verbunden sein, für die WorldVentures als Host fungiert, um sicherzustellen, dass Aktualisierungen durch das Unternehmen sofort berücksichtigt werden. Ein Download dieser Dateien und Re-hosting der Dateien auf der Internetseite des Vertreters ist untersagt.

d) Die Internetseite darf keinen direkten Link zu .com oder .biz Internetseiten einzelner Distributoren aufweisen. Änderungen am Inhalt sind stets sofort dem Compliance Department zum Zwecke der Genehmigung vorzulegen; diese Team Support - Internetseiten werden jedoch stets stichprobenartigen Überprüfungen unterzogen, um die Einhaltung der Richtlinien zu bestätigen. Wenn eine Team Support - Internetseite (in unserem alleinigen Ermessen) zu irgendeinem Zeitpunkt als ungeeignet betrachtet wird oder wenn ein Verstoß gegen die Richtlinien und Prozeduren konstatiert wird, muss die Team Support - Internetseite unverzüglich abgeschaltet werden, bis Abhilfemaßnahmen durch den zuständigen Distributor ergriffen und von WorldVentures genehmigt wurden. 4.2.2.2 - Öffentliche Internetseiten - Social Networking, Foren und Blogs Wenn ein Distributor über eine öffentliche Internetseite oder Präsenz auf Internetseiten wie zum Beispiel MySpace, Facebook, Blogger, WordPress, Second Life, etc… verfügt, muss er die folgenden Bestimmungen einhalten:

a) HTML und Bildinhalte in Kommentaren müssen abgeschaltet sein oder die Benutzereinstellungen müssen auf „Kommentare vor der Veröffentlichung genehmigen” geändert werden, um sicherzustellen, dass die Seite nicht als Forum für ungeeignete Inhalte oder Spam dient;

b) Nur von WorldVentures genehmigte Bannerwerbung (verfügbar im Back Office unter der Rubrik

„Marketing Assets”) darf eingesetzt werden. Die Bannerwerbung muss „in ihrem Ist - Zustand” ohne jede Änderung oder zusätzliche Kommentare verwendet werden;

c) Die Seite darf keinerlei Verweise auf verbundene WorldVentures Produkte, Warenzeichen, Logos, etc

enthalten. Die einzige Ausnahme sind Kommentare/Namen mit Fotos, so dass Titel wie zum Beispiel „Unser DreamTrip nach Tortola im Juni” benutzt werden dürfen. Preisangaben, Angaben zu Einsparungen oder andere Erläuterungen sind allerdings nicht erlaubt, und;

d) Sämtliche Seiten müssen dem Compliance Department zum Zwecke der Genehmigung des gesamten

Inhalts vorgelegt werden.

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WorldVentures führt in guter Absicht eine Bewertung durch und informiert den Distributor über die Genehmigung oder die Ablehnung. WorldVentures ist berechtigt, den Antrag abzulehnen, wenn (in unserem alleinigen Ermessen) festgestellt wird, dass die Internetseite im Sinne der Beschreibung im vorliegenden Abschnitt 4.2.2, ‚Internetseiten von Vertretern’ ungeeignet ist. 4.2.2.3 - Persönliche Identitäts - Internetseiten Einem Distributor ist es gestattet, eine persönliche Identitäts - Internetseite zu haben (z. B. www.joerepresentative.com), die 100% persönlich gestaltet ist und auf der Bilder von Familienmitgliedern, Freunden, Yachten, Autos, Häusern, Urlaubsreisen, etc. aufgeführt sein dürfen. Die Internetseite darf eine der von WorldVentures genehmigten Bannerwerbungen enthalten, die in Ihrem Backoffice unter „Marketing Assets” zur Verfügung stehen, aber die Bannerwerbung muss „in ihrem Ist-Zustand” ohne Änderungen oder zusätzliche Anmerkungen verwendet werden. Die Seite darf keinen Verweis auf WorldVentures Produkte, den Vergütungsplan, das Logo, Warenzeichen, Technologie, strategische Partner, Mitarbeiter, einkommensbezogene Aussagen, etc. enthalten. Sämtliche Seiten sind dem Compliance Department zur vorangegangenen Genehmigung aller Inhalte vorzulegen. WorldVentures bewertet die Seite in guter Absicht und informiert den Distributor über die Zustimmung oder die Ablehnung. WorldVentures kann die Einreichung ablehnen, wenn festgestellt wird (in unserem alleinigen Ermessen), dass die Seite gemäß der detaillierten Beschreibung in Abschnitt 4.2.2‚ Internetseiten von Distributoren’ ungeeignet ist. 4.2.2.4 – Allgemeine Informationen zu genehmigten Internetseiten Jede Internetseite, die zur Nutzung im Einklang mit dem vorliegenden Abschnitt 4.2.2 genehmigt wurde, muss den Kunden immer auf die Internetseite von WorldVentures weiterleiten, wenn es um Buchungen und Zahlungen von WorldVentures Produkten und Dienstleistungen geht. Die genehmigte Internetseite stellt stets klar, dass die Produkte und Dienstleistungen von WorldVentures geliefert/erbracht werden und von der WorldVentures Internetseite erworben werden. Der Distributor nutzt niemals eine genehmigte Internetseite auf eine Weise, die dazu führen könnte, dass der Distributor einer Person gegenüber vertraglich oder gesetzlich leistungspflichtig ist; im Einklang mit den deutschen Gesetzen zum Beispiel in Bezug auf Pauschalreisen, wenn zum Beispiel diese Internetseite für den Abschluss von Verträgen, die Annahme von Zahlungen, Buchungen oder den Empfang von Kontaktangaben von Kunden genutzt wird und dabei nicht eindeutig klargestellt wird, dass WorldVentures die vertragsschließende Partei für die Reisedienstleistungen oder ähnliches ist, oder indem er Inhalte oder ein Design der Webseite pflegt, das nicht von WorldVentures genehmigt wurde. Falls der Distributor gegen diese Verpflichtung verstößt, trägt er sämtliche Kosten für die Erbringung von Sicherheitsleistungen und alle anderen Kosten, die dem Distributor, WorldVentures, dem Kunden oder einer anderen, dritten Partei als direkte oder indirekte Folge des Verstoßes entstehen können. Der Distributor erfüllt stets die Anweisungen WorldVentures in Bezug auf den Server für eine genehmigte Internetseite, der in den USA oder in einem anderen Land stehen mus das WorldVentures seinem Vertreter mitteilt. 4.2.3 - Geschäftsbezeichnungen, Domainnamen und E-Mail-Adressen Distributoren sind nicht berechtigt, WorldVentures Marken, Domain-und, Produktnamen, Geschäftsbezeichnungen oder Ableitungen derselben für den Namen einer Internetdomain zu nutzen oder zu registrieren. Ebenso wenig ist es Distributoren gestattet, WorldVentures Marken, Servicenamen, Geschäftsbezeichnungen, Produktnamen oder Namen oder geschäftsbezeichnungen oder Ableitungen derselben in eine E-Mail- Adresse zu integrieren. Diese Bestimmung gilt auch für Profilseiten/Namen, Benutzernamen, Kontoinformationen, für andere Internet-Identitätskonten einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, LinkedIn, Twitter, Facebook, MySpace, Squidoo, Friendster, Digg, YouTube, Viddler, Vimeo, etc. 4.2.4 - Marken und Urheberrechte [Alle] Marken, Geschäftsbezeichnungen und Designs, die von WorldVentures genutzt werden, sind alleiniges Eigentum von WorldVentures. WorldVentures gestattet keine Nutzung durch irgend eine Person einschließlich der WorldVentures Distributoren ohne ihre vorausgegangene, schriftliche Zustimmung. Distributoren sind nicht berechtigt, zum Zwecke des Verkaufs oder des Vertriebs etwaige aufgezeichnete Unternehmensevents oder Reden ohne die vorausgegangene, schriftliche Erlaubnis von WorldVentures zu reproduzieren, und den Distributoren ist es ebenso wenig gestattet, zum Zwecke des Verkaufs oder zur persönlichen Nutzung eine Aufzeichnung einer vom Unternehmen produzierten Präsentation auf einem Audio- oder Videoband zu nutzen.

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Der Name von WorldVentures und andere Namen, die von WorldVentures angenommen werdenkönnen, sind eigentumsrechtlich geschützte Marken, Geschäftsbezeichnungen von WorldVentures. Als solche stellen sie einen großen Wert für WorldVentures dar und werden den Distributoren ausschließlich für die Nutzung auf die ausdrücklich genehmigte Weise zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Namens WorldVentures der nicht vom Unternehmen ist nicht gestattet. Dafür gilt die folgende Ausnahme: Name des Distributors Selbstständiger WorldVentures Distributor Sämtliche Distributoren können sich als „selbstständige WorldVentures Distributoren” in Branchenbüchern, den gelben Seiten oder im Telefonbuch unter ihrem eigenen Namen eintragen lassen. Ein Distributor darf Werbeanzeigen in Telefonbüchern schalten, wenn er dabei nicht den Namen oder das Logo von WorldVentures nutzt. Distributoren ist es nicht gestattet, Telefonanrufe mit der Formulierung „WorldVentures”, „WorldVentures Incorporated”, oder in einer anderen Weise zu beantworten, die den Anrufer dazu verleiten könnte, davon auszugehen, dass eroder sie mit dem Unternehmenssitz von WorldVentures verbunden ist. 4.2.5 - Medien und Anfragen der Medien Distributoren dürfen nicht auf Anfragen der Medien in Bezug auf WorldVentures, seine Produkte oder Dienstleistungen oder die selbstständigen WorldVentures Verkaufsaktivitäten zu antworten. Sämtliche Anfragen von jeder Art von Medien müssen sofort an WorldVentures Kommunikationsabteilung weitergeleitet werden. Diese Richtlinie dient dazu, sicherzustellen, dass die Öffentlichkeit korrekte und einheitliche Informationen erhält und ein einheitliches, öffentliches Bild des Unternehmens gewährleistet ist. Distributoren ist es streng verboten, WorldVentures in einer öffentlichen Medienarena zu vertreten und ihnen ist es außerdem verboten, kostenlose Medienformen zu nutzen, einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, Nachrichtenveröffentlichungen, Artikel, Kolumnen, kostenlose Werbung, Infomercials/Advertorials, und Auftritte im Fernsehen, im Kabelfernsehen oder im Radioprogramm, um WorldVentures oder seine Produkte zu bewerben oder zu fördern, wenn dies nicht in schriftlicher Form durch WorldVentures genehmigt wird.Solche Anfragen sind in schriftlicher Form an die Kommunikationsabteilung von WorldVentures zu richten. Dies hat spätestens 30 (dreißig) Tage vor der jeweiligen Medienaktivität zu geschehen. Diese Richtlinie ist erforderlich, um eine korrekte, zulässige und einheitliche öffentliche Darstellung für WorldVentures und seine Distributoren zu gewährleisten. 4.2.6 - Spamming und unangeforderte Telefaxmitteilungen Außer gemäß den Bestimmungen des vorliegenden Abschnitts ist es den Distributoren untersagt, folgendes zu nutzen oder zu übertragen: unbestellte Telefaxe, Massen- E-Mails, unangeforderte E-Mails, oder „Spamming” im Zusammenhang mit der Umsetzung Ihrer WorldVentures Aktivität. Ein Distributor ist nicht berechtigt, die Übertragung von unbestellten Marketingmaterialien per E-Mail oder per Telefax an einen einzelnen Abonnenten durchzuführen oder durchführen zu lassen, wenn der Empfänger der E-Mail oder des Telefax nicht vorher den Distributor als Absender der Nachricht darüber informiert hat, dass er vorübergehend dem Empfang solcher Mitteilungen zustimmt. Eine „bestellte Mitteilung” ist eine Mitteilung, um die man tatsächlich gebeten hat. Ablehnungen von Verbrauchern, unabhängig davon, ob sie per E-Mail, per Telefax oder per normaler Post eingehen, müssen beachtet werden. Wenn ein Distributor eine Ablehnung von einem Empfänger einer E-Mail oder einer Telefaxmitteilung erhält, muss der Distributor diese an das Unternehmen weiterleiten. Aktuelle und zukünftige Beanstandungen, die an WorldVentures berichtet werden, werden wie folgt behandelt:

1. SPAM Beanstandungen, die an WorldVentures von Go Daddy (oder von einem anderen Internet Hosting Service) berichtet werden, sind zu untersuchen und auszuräumen und die Ergebnisse der Untersuchung sind innerhalb von fünf (5) Tagen an Go Daddy (oder den jeweils zuständigen Internet Hosting Service) zu richten.

2. Wenn ein Distributor nicht in der Lage ist, zu beweisen/Nachweise vorzulegen, dass die SPAM Beanstandung/E-Mail gegenstandslos ist, wird seine WorldVentures Distributorvereinbarung gekündigt.

Anmerkung: Wenn eine Reklamation eingeht, liegt die Beweislast beim Distributor, der nachweisen muss, dass die Beanstandung gegenstandslos ist (nicht bei WorldVentures). Distributor sollten ein aktives Log sämtlicher Mitteilungen führen, die gesendet wurden und die eingegangen sind (Zustimmung/Ablehnung). Sie könnten diese Informationen nämlich zur Vermeidung der Kündigung der Vereinbarung benötigen, wenn eine Beanstandung eingeht.

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13 Oktober 2014

4.3 - Bonus - Kaufverbot Das Erkaufen von Boni ist strengstens verboten. „Das Erkaufen von Boni” beinhaltet: (a) die Aufnahme von Einzelpersonen oder Gesellschaften als Distributor oder Kunden ohne deren Kenntnis in Bezug auf und/oder deren Unterzeichnung einer Distributorenvereinbarung oder einer Kundenvereinbarung durch diese Einzelpersonen oder Gesellschaften; (b) die betrügerische Aufnahme von Einzelpersonen oder Gesellschaften als Distributor oder Kunden; (c) die Aufnahme oder die versuchte Aufnahme nicht existierender Einzelpersonen oder Gesellschaften als Distributoren oder Kunden („Phantome”); (d) die Nutzung einer Kreditkarte durch oder im Namen eines Distributors oder Kunden, wenn der Distributor oder Kunde nicht der Inhaber der betreffenden Kreditkarte ist; (e) Kauf von WorldVentures Waren oder Dienstleistungen im Namen eines anderen Distributors oder Kunden oder unter der I.D. Nummer eines anderen Distributors oder Kunden, um Provisionen oder Boni zu verdienen. 4.4 - Gesellschaften Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung („GmbH”) oder eine Personengesellschaft (im vorliegenden Abschnitt gemeinsam bezeichnet als „Gesellschaft”) kann sich als WorldVentures Distributor anmelden, indem sie ihre Gründungsurkunde und Satzung oder den Gesellschaftervertrag bei WorldVentures vorlegt (diese Dokumente werden gemeinsam als die „Gesellschaftsdokumente” bezeichnet). Diese Einreichung erfolgt gemeinsam mit einem ordnungsgemäß ausgefüllten Gesellschafts - Registrierungsformular. Wenn ein Distributor sich online bewirbt, müssen die Gesellschaftsdokumente und das Gesellschafts – Registrierungsformular bei WorldVentures innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach der online - Bewerbung eingehen (wenn die Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist von 30 (dreißig) Tagen eingehen, verfällt die Distributorenanmeldung automatisch). Ein WorldVentures Geschäft kann unter demselben Betreiber seinen Status von einer Einzelperson zu einer Personengesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder von einer Art von Gesellschaft in eine andere ändern. Für jede erbetene Änderung fällt eine Gebühr in Höhe von $25 USD an, die der schriftlichen Anfrage und der ausgefüllten Distributorenvereinbarung beigefügt werden muss. Das Gesellschafts - Registrierungsformular muss von sämtlichen , Gesellschaftern unterzeichnet sein. Die Eigentümer der Gesellschaft haften gesamtschuldnerisch für sämtliche Schulden oder Verpflichtungen gegenüber WorldVentures. 4.5 - Änderungen an einem WorldVentures Geschäft 4.5.1 - Allgemeines Jeder Distributor ist verpflichtet, unverzüglich WorldVentures über sämtliche Änderungen zu informieren, die im Distributorantrag eintragen und in der Distributorvereinbarung enthalten sind. Distributoren sind berechtigt, ihre existierenden Distributorenvereinbarungen zu ändern (das heißt Änderung der Eigentumsform vom Eigentum einer Einzelperson in Eigentum einer Gesellschaft, die wiederum im Besitz des Distributors ist), indem eine schriftliche Anfrage, ein ordnungsgemäß ausgefülltes online - Distributorenantrags - Formular und die dazugehörige Nachweisdokumentation gesendet wird. 4.5.2 - Hinzufügung von Mit - Antragstellern Wenn ein Mit - Antragsteller (entweder eine Einzelperson oder eine Gesellschaft) zu einem existierenden WorldVentures Geschäft hinzugefügt wird, fordert das Unternehmen sowohl eine schriftliche Anfrage als auch einen ordnungsgemäß ausgefüllten Distributorenantrag und eine Distributorenvereinbarung, mit Sozialversicherungsnummer des Antragstellers und des Mit - Antragsteller sowie ihre Unterschriften enthalten sind. Zur Vermeidung der Umgehung von Abschnitt 4.24 (in Bezug auf Übertragungen und Abtretungen von WorldVentures Geschäftsaktivitäten) muss der ursprüngliche Antragsteller eine Partei des ursprünglichen Distributorantrags und der Distributorvereinbarung bleiben. Wenn der ursprüngliche Distributor den Wunsch hat, seine Beziehung zum Unternehmen zu kündigen, muss er seine Geschäftsaktivitäten im Einklang mit den Bestimmungen des Abschnitts 4.24 übertragen oder abtreten. Wenn dieser Prozess nicht eingehalten wird, wird das Geschäft mit dem Rückzug des ursprünglichen Distributors gekündigt. Sämtliche Bonus - und Provisionszahlungen erfolgen auf das Konto des ursprünglichen Distributors, das im Archiv gespeichert ist. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Modifikationen, die innerhalb des Geltungsbereichs des vorliegenden Abschnitts gestattet sind, keine Änderung des Sponsors beinhalten. Änderungen des Sponsors werden in Abschnitt 4.5.3 weiter unten erörtert. Eine Gebühr von $25 USD wird für jede erbetene Änderung erhoben und sie ist der schriftlichen Anfrage und der ausgefülltem Distributorantrag beizufügen. WorldVentures ist berechtigt, im eigenen Ermessen beglaubigte Dokumente anzufordern, bevor etwaige Änderungen an einer WorldVentures Geschäftsaktivität umgesetzt werden. Wir benötigen eine Bearbeitungszeit von dreißig (30) Tagen nach dem Eingang der Anfrage bei WorldVentures.

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4.5.3 - Änderung des Sponsors Zum Schutz der Integrität sämtlicher Marketingorganisationen und zum Schutz der harten Arbeit sämtlicher Distributoren rät WorldVentures nachhaltig von einer Änderung des Sponsors ab. Die Aufrechterhaltung der Integrität des Sponsoring ist für den Erfolg jedes Distributors und jeder Marketingorganisation von wesentlicher Bedeutung. Dementsprechend ist die Übertragung einer WorldVentures Geschäftsaktivität von einem Sponsor zum anderen nur selten gestattet. Anfragen zur Änderung des Sponsoring sind in schriftlicher Form an die Distributor- Serviceabteilung zu richten und müssen den Grund für die Übertragung angeben. Übertragungen werden ausschließlich unter den folgenden zwei (2) Umständen berücksichtigt:

a) Im Falle eines Verdachtes einer Straftat oder unlauteren Sponsorings kann ein Distributor darum bitten, dass er oder sie in eine andere Organisation übertragen wird, wobei seine ganze eigene Marketingorganisation unberührt bleibt. Sämtliche Anfragen zur Übertragung unter Angabe des Grundes unlauterer Aufnahmepraktiken werden von Fall Zufall geprüft.

b) Der Distributor, der um die Übertragung bittet, reicht ein ordnungsgemäß und vollständig ausgefülltes

und unterzeichnetes Sponsor-Übertragungsformular ein, das die schriftliche Genehmigung seiner unmittelbaren Distributoren und sämtlicher Parteien enthält, deren Einkünfte von der Übertragung beeinflusst wird. Fotokopierte oder per Telefax übermittelte Unterschriften sind nicht akzeptabel. Alle Unterschriften der Distributoren müssen beglaubigt sein. Der Distributor, der um die Übertragung bittet, muss eine Gebühr in Höhe von $50 für den Bearbeitungsaufwand und die Datenverarbeitung beilegen. Wenn der übertragende Distributor auch Distributoren in seiner Marketingorganisation übertragen möchte, so muss jeder ihm untergeordnete Distributor ein ordnungsgemäß ausgefülltes Sponsor-Übertragungsformular an WorldVentures mit der Änderungsgebühre in Höhe von jeweils $50 USD senden (das heißt der übertragende Distributor und jeder Distributor in seiner Marketingorganisation multipliziert mit $50 USD sind die Kosten für die Übertragung einer WorldVentures Geschäftsaktivität.) Untergeordnete Distributoren werden nicht mit dem übertragenden Distributor zusammen übertragen, wenn nicht sämtliche Anforderungen des vorliegenden Abschnitts eingehalten werden. Übertragende Distributoren müssen eine Frist von dreißig (30) Tagen nach dem Eingang der Sponsor-Übertragungsformulare bei WorldVentures für die Bearbeitung und die Überprüfung der Änderungsanfrage gestatten.

4.5.4 - Änderung der Zugehörigkeitsplatzierung WorldVentures behält sich das Recht vor, die Platzierung jedes Distributors zu ändern, der entweder aufgrund eines Eingabefehlers des Betreuers oder eines Eingabefehlers des Computersystems ins System aufgenommen wurde. Dieser Vorbehalt gilt für eine Dauer von achtundvierzig (48) Stunden oder zwei (2) Geschäftstagen nach der ursprünglichen Eingabe. Wenn die Anfrage innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden oder zwei (2) Geschäftstagen erfolgt wird der Fehler korrigiert und es wird keine Gebühr für die Änderung fällig. WorldVentures behält sich das Recht vor, diese Änderungen bis zu einer (1) Woche nach der Eingabe vorzunehmen. Nach achtundvierzig (48) Stunden oder zwei (2) Geschäftstagen ist es jedoch möglich, dass die Änderungsanfrage abgelehnt wird. Im Falle der Zustimmung zur Änderung wird eine Gebühr in Höhe von $25 USD an den Betreuer erhoben, die vor der Durchführung der Änderung gezahlt werden muss. 4.5.5 - Kündigung und erneute Bewerbung Ein Distributor ist berechtigt, in legitimer Weise die Marketingorganisation zu wechseln, indem er freiwillig sein WorldVentures Geschäft kündigt (das heißt keine Käufe von WorldVentures Produkten für den Wiederverkauf, kein Verkauf von WorldVentures Produkten oder Dienstleistungen, kein Sponsoring, keine Teilnahme an WorldVentures Aktionen, Beteiligung an einer anderen Form von Distributoraktivitäten oder Betrieb anderer WorldVentures Geschäfte) und für sechs (6) vollständige Kalendermonate inaktiv bleibt. Nach diesem Zeitraum von sechs (6) Monaten der Inaktivität kann sich der ehemalige Distributor erneut unter einem neuen Sponsor bewerben. WorldVentures zieht es in Erwägung, unter außergewöhnlichen Umständen auf die sechsmonatige Wartefrist zu verzichten. Solche Verzichtsanfragen müssen in schriftlicher Form an WorldVentures gerichtet werden. 4.6 - Unberechtigte Ansprüche und Klagen 4.6.1 - Schadenersatz Ein Distributor ist uneingeschränkt haftbar für alle seine mündlichen und schriftlichen Aussagen, die in Bezug auf WorldVentures Produkte, Dienstleistungen und den Vergütungsplan getätigt wurden und die nicht ausdrücklich in den offiziellen Materialien von WorldVentures enthalten sind. Die Distributoren halten,

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WorldVentures, deren Geschäftsführer, Mitarbeiter, Angestellte von jeder Haftung frei. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzzahlungen, vertragliche Ansprüche, Vertragsstrafen Erstattungen, Buß- und/oder Ordnungsgelder Rechtsanwaltshonorare, Gerichtskosten oder geschäftlichen Einbußen die WorldVentures als Folge der nicht autorisierten Aussagen des Distributors entstanden sind. 4.6.2 - Aussagen zum Einkommen und WorldVentures Einkommens- Offenlegung Bei der Präsentation oder der Erörterung der WorldVentures-Geschäftsmöglkichkeit oder des Vergütungsplans gegenüber potentiellen Distributoren . MUSS der selbstständige Distributor von WorldVentures die aktuelle, für Deutschland gültige WorldVentures vergütungsveröffentlichung verwenden, die im Backoffice des Distributors aufgeführt ist. Jeder potentielle Distributor muss seine eigene Kopie der Provisionsen zur Überprüfung erhalten. Um die Distributoren bei der ordnungsgemäßen und korrekten Vorlage der Informationen zu unterstützen,hat WorldVentures Nutzungsanforderungen für die Provisions-Offenlegung festgelegt, die Sie in Ihrem Backoffice finden. Neben der Darstellung der Provisionen können hypothetische Beispiele gegenüber den potentiellen Distributoren genannt werden, um die Funktionsweise des Vergütungsplans zu erläutern, die ausschließlich auf mathematischen Berechnungen basieren, sofern der Distributor, der solche hypothetischen Beispiele einsetzt, den potentiellen Distributoren gegenüber deutlich macht, dass diese Einnahmen nicht repräsentativ sind und der Distributor den potentiellen Distributoren eine Kopie der aktuellen Darstellung - vorlegt, die vom Unternehmen erstellt wurde. 4.6.3 - Behauptungen in Bezug auf Steuern und Abschreibungen Obwohl das Eigentum und der Betrieb eines von zuhause geführten Geschäfts den Distributoren die Möglichkeit geben kann, im Rahmen ihrer Einkommenssteuererklärung Betriebsausgaben abzusetzen, existieren zahlreiche Gesetze in Bezug auf diese möglichen Abzüge. WorldVentures Distributoren ist es nicht gestattet, steuerliche Abschreibungs- oder potentielle Steuereinsparungs- Behauptungen im Zusammenhang mit WorldVentures zu tätigen, aber sie können einem potentiellen neuen Distributor oder einem WorldVentures Distributor empfehlen, die Beratung eines professionellen Steuerberaters im Zusammenhang mit möglichen Abzügen in Anspruch zu nehmen. 4.6.4 - Falsche Zusagen im Zusammenhang mit der WorldVentures Chance WorldVentures Vertreter sind selbstständige Kaufleute. Ihnen steht es frei, wann und wo sie ihre geschäftlichen Aktivitäten ausführen. Distributoren tragen das alleinige, wirtschaftliche Risiko als Unternehmer und sind aus diesem Grunde verantwortlich für ihre gewerbliche und steuerliche Registrierung. Das Geschäft der Distributoren bezieht sich ausschließlich auf gewerbliche Zwecke. 4.7 - Vertriebskanäle und Verkauf 4.7.1 – Vertriebskanäle WorldVentures empfiehlt nachhaltig, den Handel und den Verkauf seiner Produkte und Dienstleistungen im Rahmen von persönlichem Kontakt umzusetzen. Im Rahmen der Bemühungen, diese Marketingmethode zu fördern und einen Standard der Fairness für sämtliche Distributoren zu bieten, ist es Distributoren nicht gestattet, WorldVentures Produkte, Dienstleistungen oder Literatur in einer Einzelhandels- oder Serviceeinrichtung ohne die vorangegangene, schriftliche, ausdrückliche Genehmigung des Hauptgeschäftssitzes von WorldVentures zu verkaufen. 4.7.2 – Messen, Ausstellungen und weitere Verkaufsforen Distributoren sind berechtigt, WorldVentures Produkte und Dienstleistungen bei Messen und professionellen Ausstellungen zu verkaufen und zu vertreiben. Vor der möglichen Leistung einer Anzahlung an den Betreiber des jeweiligen Events müssen Distributoren sich schriftlich an die Distributoren erviceabteilung wenden,um die vorläufige Genehmigung zu erhalten, weil die WorldVentures Verhaltensrichtlinie vorsieht, lediglich ein (1) WorldVentures Geschäft pro Event zu genehmigen. Die endgültige Genehmigung wird dem ersten Distributor erteilt, der eine offizielle Werbeanzeige des Events, eine Kopie des Vertrages, der vom Distributor und vom offiziellen Beauftragten des Events unterzeichnet ist und eine Quittung vorlegt, die zeigt, dass eine Anzahlung für den Stand auf dem Event geleistet wurde. Die Genehmigung wird ausschließlich für das spezifizierte Event erteilt. Etwaige Anfragen zur Teilnahme an zukünftigen Events sind erneut an die Distributoren-Serviceabteilung zu richten. WorldVentures behält sich außerdem das Recht vor, die Genehmigung an der Teilnahme abzulehnen, die sie nicht als geeignetes Forum für die Verkaufsförderung ihrer Produkte, Dienstleistungen oder der WorldVentures verkaufsmöglichkeiten betrachtet. Eine Genehmigung wird nicht erteilt: für Tauschbörsen,

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Kofferraumverkäufe, Flohmärkte und landwirtschaftliche Märkte, weil solche Ereignisse nicht im Einklang mit dem professionellen Image stehen, das WorldVentures pflegen möchte. Verkaufshilfen, die für den Vertrieb im Rahmen solcher Events vorgesehen sind, müssen zum Zwecke der Überprüfung und Genehmigung in schriftlicher Form dem Compliance Department vor dem Event vorgelegt werden. Nach der Genehmigung darf kein Text mehr geändert werden, ohne dass das Material erneut zum Zwecke der Überprüfung vorgelegt wird. WorldVentures kann die Dienste von ‚anonymen Einkäufern’ im Rahmen solcher Events in Anspruch nehmen, um die Einhaltung der WorldVentures Richtlinien und Prozeduren zu überprüfen. 4.8 - Interessenskonflikte 4.8.1 - Keine Abwerbung WorldVentures Distributoren steht es frei, an anderen Multilevel - oder Networkmarketing – Projekten oder Möglichkeiten teilzunehmen (gemeinsam bezeichnet als „Networkmarketing”). Während der Laufzeit der vorliegenden Vereinbarung und während eines Zeitraums von neunzig (90) Tagen nach der Kündigung gilt jedoch folgendes:

a) Distributoren ist es nicht gestattet, andere WorldVentures Distributoren für andere Networkmarketing Geschäfte anzuwerben. Der Begriff „anwerben” bezeichnet die tatsächliche oder die versuchte Anwerbung, Aufnahme, Ermutigung oder die Anstrengung der Beeinflussung in irgendeiner anderen Weise, entweder direkt oder mithilfe einer dritten Partei, eines anderen WorldVentures Distributors, einem anderen Multilevel - Marketing, Networkmarketing oder Direktvertriebssystem beizutreten oder daran teilzunehmen. Dieses Verhalten ist Anwerbung, selbst wenn die Maßnahmen des Distributors als Reaktion auf eine entsprechende Anfrage eines anderen Distributors erfolgt.

b) b) Distributoren ist es untersagt, zu WorldVentures Produkten oder Dienstleistungen in Wettbewerb stehende Produkte oder Dienstleistungen an WorldVentures Kunden oder Distributoren zu verkaufen oder zu vertreiben oder einen entsprechenden Versuch zu unternehmen. Produkte oder Dienstleistungen derselben Kategorie wie WorldVentures Produkte oder Dienstleistungen werden als Wettbewerbsprodukte betrachtet (das heißt eine Mitgliedschaft in Bezug auf Reiseprodukte oder Dienstleistungen gehört derselben Kategorie an wie die WorldVentures DreamTrips Life Life International Mitgliedschaft und ist aus diesem Grunde eine Wettbewerbsdienstleistungen, und zwar unabhängig von den Unterschieden in Kosten oder Vorteilen).

c) Distributoren ist es nicht gestattet, WorldVentures Produkte oder Dienstleistungen zusammen mit anderen Produkten oder Dienstleistungen auf eine Weise zu präsentieren, die in irgendeiner Weise zur Verwirrung oder zur Irreführung eines potentiellen Kunden oder Distributors führen können, der dann glaubt, dass eine Verbindung zwischen den WorldVentures Produkten und Dienstleistungen und den Nicht-WorldVentures Produkten und Dienstleistungen existiert.

d) Distributoren dürfen die WorldVentures Geschäftsmöglichkeit, die Produkte oder Dienstleistungen nicht

potentiellen oder existierenden Kunden oder Distributoren in Verbindung mit einem Nicht-WorldVentures Verkaufs-Programm, einem Produkt oder einer Dienstleistung anbieten.

e) Distributoren dürfen etwaige Nicht-WorldVentures Verkaufsprogramme, Produkte oder ienstleistungen

nicht bei mit WorldVentures in Zusammenhang stehenden Meetings, Seminaren oder sammenkünften oder unmittelbar nach solchen Events anbieten.

4.8.2 - Berichte über die Aktivität der Downline Berichte über die Aktivität der Downline stehen den Distributoren zur Einsicht auf der offiziellen Internetseite von WorldVentures zur Verfügung. Der Zugang der Distributoren zu den Berichten über die Aktivität der Downline ist passwortgeschützt. Alle Berichte über die Aktivität der Downline und die Informationen, die in diesen Berichten enthalten sind, sind vertraulich und stellen eigentumsrechtlich geschützte Informationen und Geschäftsgeheimnisse dar, die Eigentum von WorldVentures sind. Berichte über die Aktivität der Downline werden den Distributoren streng vertraulich übermittelt und ihnen ausschließlich für den Zweck der Unterstützung von Distributoren bei der Arbeit mit ihren jeweils untergeordneten Organisationen in der Entwicklung ihrer WorldVentures Geschäfte zur Verfügung gestellt. Distributoren sollten die Berichte über die Aktivitäten ihrer Downline dazu nutzen, deren Mitglieder zu unterstützen, zu motivieren und zu schulen. Der Distributoren und WorldVentures bestätigen, dass WorldVentures ohne diese Vereinbarung der Vertraulichkeit und Nichtoffenlegung dem Distributor keine Berichte über die Aktivität der Downline übermitteln

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würde. Einem Distributor ist es untersagt, in seinem Namen, im Namen einer anderen Person, Personengesellschaft, Vereinigung, Kapitalgesellschaft oder einer anderen Gesellschaft:

a) auf direkte oder indirekte Weise Informationen, die in einem Bericht über die Aktivität einer Downline enthalten sind, gegenüber einer Person, Personengesellschaft, Vereinigung, Kapitalgesellschaft oder anderen Gesellschaft offen zu legen;

b) auf direkte oder indirekte Weise an eine Person, Personengesellschaft, Vereinigung, Kapitalgesellschaft oder andere Gesellschaft das Passwort oder einen anders gearteten Zugangscode zu den Berichten über die Aktivität der untergeordneten Distributoren zu übermitteln;

c) die Informationen in einem Bericht über die Aktivität der Downline dazu zu nutzen, in Wettbewerb zu WorldVentures zu treten oder die Informationen für andere Zwecke als die Förderung oder die Unterstützung des eigenen WorldVentures Geschäfts zu nutzen; oder

d) Anwerbung oder Kontaktaufnahme mit Distributoren oder Kunden, die in Berichten über die Aktivität der Downline aufgeführt sind oder einen anderweitigen Versuch der Einflussnahme oder der Verleitung eines Distributors oder Kunden zur Änderung seiner geschäftlichen Beziehung zu WorldVentures zu betreiben.

Auf Anfragen des Unternehmens gibt jeder aktuelle oder ehemalige Distributor die Originale und sämtliche Kopien der Berichte über die Aktivitäten der Downline an das Unternehmen zurück. 4.9 - Andere Dienstleistungen und Produkte WorldVentures Distributoren obliegen grds.keine Beschränkungen in Bezug auf den Vertrieb der Dienstleistungen oder Produkte anderer Unternehmen, soweit dies nicht gegen die vorgenannten Regelungen verstößt. 4.10 - Cross-Sponsoring Tatsächliches oder versuchtes Cross Sponsoring ist streng verboten. „Cross sponsoring” wird als die Aufnahme einer Person oder einer Gesellschaft definiert, die bereits über eine gültige Kunden- oder Distributorenvereinbarung mit WorldVentures verfügt, oder die eine solche Vereinbarung innerhalb des Zeitraums der vorangegangenen sechs (6) Kalendermonate im Rahmen einer anderen Sponsoring-Linie hatte. Die Nutzung des Namens eine Ehepartners oder eines Verwandten, Phantasie-Namen oder Unternehmen, oder der Einsatz fiktiver ID Nummern zur Umgehung dieser Richtlinie ist verboten. Distributoren beeinflussen, diskreditieren oder diffamieren nicht andere WorldVentures Vertreter in einem Versuch, einen anderen Vertreter dazu zu bewegen, Bestandteil der Marketingorganisation des ersteren Vertreters zu werden. Diese Richtlinie untersagt nicht die Übertragung eines WorldVentures Geschäfts im Einklang mit den Bestimmungen des Abschnitts 4.24. Wenn Cross Sponsoring entdeckt wird, so ist es unverzüglich dem Compliance Department zu melden. WorldVentures kann Schritte gegen denjenigen Distributor einleiten, der die Organisation geändert hat und/oder egen die Distributoren, die als Mitwirkende im Rahmen des Cross Sponsoring aufgetreten sind. WorldVentures ist ebenfalls berechtigt, alle Downline-Representanten des vertragswidrig handelnden Distributors in die ursprüngliche Organisation zurück zu verlegen, wenn das Unternehmen es als angemessen und machbar betrachtet, so vorzugehen. WorldVentures ist jedoch nicht verpflichtet, die Downline des Distributors zu verlagern, der im Rahmen von Cross Sponsoring in Erscheinung getreten ist und die endgültige Entscheidung über die Organisation liegt im alleinigen Ermessen von WorldVentures. Distributoren verzichten auf sämtliche Ansprüche und Klagen gegen WorldVentures auf der Grundlage von Maßnahmen gegen die Downline des Distributors, der im Rahmen von Cross Sponsoring in Erscheinung getreten ist. 4.11 - Fehler oder Fragen Wenn ein Distributor Fragen zu Provisionen, Bonuszahlungen, Berichten über die Aktivität der Downline oder Gebühren hat oder der Meinung ist, dass in dieser Hinsicht Fehler aufgetreten sind, so muss er WorldVentures in schriftlicher Form innerhalb von 60 (sechzig) Tagen ab dem Datum des vermeintlichen Fehlers oder des fraglichen Vorfalls darüber informieren. WorldVentures haftet nicht für Fehler, Unterlassungen oder Probleme, die dem Unternehmen nicht innerhalb eines Zeitraums von 60 (sechzig) Tagen gemeldet werden. 4.12 – Genehmigung durch Behörden Behörden, und offizielle Vertreter genehmigen oder billigen in aller Regel nicht ausdrücklich Direktvertriebs- oder Networkmarketing - Unternehmen oder Programme. Derartiges ist rechtlich nicht erforderlich. Aus diesem

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Grunde behaupten Distributoren nicht, dass WorldVentures oder sein Vergütungsplan „genehmigt," „gebilligt" oder auf eine andere Weise von einer Behörde bestätigt sei. 4.13 - Umgang mit Anträgen oder Bestellungen Distributoren ist es untersagt, Anträge oder Bestellungen neuer Distributoren oder Kunden zu verändern. 4.14 - Identifikation Bei der Aufnahme übermittelt das Unternehmen eine einmalige Identifikationsnummer. Diese gibt dem Distributor die Möglichkeit sich an Hand dieser Nummer zu identifizieren Diese Nummer muss zur Erteilung von Aufträgen und zur Verfolgung von Provisionen und Bonuszahlungen mitgeteilt werden. 4.15 - Einkommenssteuer und andere Steuern Jeder Distributor haftet für die Zahlung der Steuern auf sein Einkommen, das im Rahmen der Distributorentätigkeit erwirtschaftet wird. Der Distributor verpflichtet sich, seine eigenen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf Provisionen und anderes Einkommen von WorldVentures zu entrichten. Der Distributor ist verpflichtet, sich bei den Steuerbehörden zu registrieren. Der Distributor ist verpflichtet, die Mehrwertsteuer - Registriernummer bei WorldVentures anzugeben. Wenn dies nicht geschieht, kann keine Mehrwertsteuer erstattet werden. 4.16 - Status des unabhängigen Vertragspartners Die Vereinbarung zwischen WorldVentures und den Distributoren führt nicht zu eiem Arbeitsverhältnis, einer Partnerschaft oder einem Jointventure . Der Distributor ist nicht befugt (mittelbar oder unmittelbar) verbindliche Verpflichtungen für das Unternehmen einzugehen. Jeder Distributor legt seine eigenen Zielsetzungen, Arbeitszeiten und Vertriebsmethoden fest, sofern er die Bestimmungen der Distributorenvereinbarung, die Bestimmungen der vorliegenden VerhaltensRichtlinien und des vergütungsplanes einhält. 4.17 - Betriebshaftpflichtversicherung 4.17.1 - Versicherung der geschäftlichen Aktivitäten Eventuell möchten Sie eine Versicherungsdeckung für Ihre geschäftlichen Aktivitäten abschließen. Wenden Sie sich an Ihren Versicherungsmakler, um sicherzustellen, dass Ihr Eigentum im Rahmen Ihrer geschäftlichen Aktivitäten geschützt ist. 4.18 - Internationales Marketing Aufgrund kritischer rechtlicher und steuerlicher Erwägungen muss WorldVentures den Vertrieb von WorldVentures Produkten und Dienstleistungen und die Präsentation des WorldVentures Geschäfts auf potentielle Kunden und Distributoren beschränken, die in Österreich und anderen Märkten ihren Wohnsitz haben, die zur Zeit als offizielle WorldVentures Märkte geöffnet sind, bis eine anders lautende Mitteilung erfolgt. Außerdem würde eine Erlaubnis für wenige Distributoren, geschäftliche Aktivitäten in Märkten zu verfolgen, die von WorldVentures noch nicht erschlossen wurden, gegen das Konzept der Chancengleichheit der Distributoren zur internationalen Expansion verstoßen. Folglich dürfen Distributoren WorldVentures-Produkte und Dienstleistungen ausschließlich in Ländern vertreiben und Kunden und Distributoren ausschließlich in Ländern anwerben, in denen WorldVentures nach den offiziellen Unterlagen des Unternehmens zur Ausübung der Geschäftstätigkeit berechtigt ist. Eine Liste der Märkte, in denen WorldVentures derzeit geschäftlich tätig ist, einschließlich der für die jeweiligen Märkte bestehenden Beschränkungen, steht im Back Office zur Verfügung. Ferner ist es einem Distributor nicht erlaubt, in einem in der im Back Office zur Verfügung gestellten jeweils geltenden Liste über die geöffneten Märkte nicht genehmigten Land und nicht genehmigten Weise a) Vertriebsaktivitäten, Anwerbungs- oder Schulungsmaßnahmen durchzuführen; (b) potentielle Kunden oder Distributoren anzuwerben oder den entsprechenden Versuch zu unternehmen; oder (c) andere Aktivitäten zum Zwecke des Verkaufs von WorldVentures Produkten durchzuführen, eine Marketingorganisation zu gründen, oder die WorldVentures Chance zu bewerben. 4.19 - Rechtmäßiges verhalten 4.19.1 – Kein unlauteres verhalten gegenüber Endverbrauchern Bei Ausübung ihrer geschäftlichen Tätigkeit halten die Distributoren alle Gesetze ein. Dem Distributor ist es unter anderem niemals gestattet (mit der Ausnahme der Anwerbung von Kunden für DreamTrip Mitgliedschaften oder andere Mitgliedschaften), sich Kundendaten für den Zweck des Kaufs von Reisedienstleistungen oder diesbezüglicher Produkte oder Dienstleistungen irgend einer Art zu verschaffen und

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der Distributor stellt dem Kunden gegenüber immer klar, dass sämtliche Käufe, die sie tätigen, über die WorldVentures Internetseite erfolgen müssen. Außerdem ist der Distributor nicht berechtigt, in irgend einer Weise beim Kauf von Reisedienstleistungen oder damit zusammenhängenden Produkten oder Dienstleistungen zu helfen (abgesehen von der allgemeinen Beratung in Bezug auf die Frage, wie die WorldVentures Internetseite strukturiert ist und in Bezug auf andere, allgemeine Informationen). Dies führt dazu, dass der Vertreter nicht befugt ist, eine Anleitung dazu zu geben, wie man Kontaktangaben einträgt oder wie man im Einzelfall Reisedienstleistungen oder damit in Zusammenhang stehende Produkte oder Dienstleistungen kauft und er empfiehlt den Kunden immer, im Falle von Fragen oder Zweifeln WorldVentures zu kontaktieren. Der Distributor zwingt den Kunden nicht zum Erwerb von Reisedienstleistungen oder ist aktiv in diesen Prozess involviert. Der Distributor bestätigt und akzeptiert, dass er im Falle der Zuwiderhandlung eventuell haftbar ist. 4.20 - Minderjährige Personen Ein Minderjähriger der noch nicht geschäftsfähig ist, kann nicht WorldVentures Distributor werden. Distributoren werben keine Minderjährigen für das WorldVentures Programm an. 4.21 - Ein WorldVentures Geschäft pro Einzelperson/Distributor Distributoren dürfen nur ein (1) WorldVentures Business Centre betreiben oder daran als Eigentümer (rechtlich oder kapitalbezogen), als Einzelunternehmer, Teilhaber oder Anteilseigner beteiligt sein. Wenn eine Einzelperson, die ein WorldVentures Geschäft besitzt, außerdem eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einen Anteil im Rahmen einer Personengesellschaft besitzt, so ist der Distributor berechtigt, zwei (2) oder mehr separate WorldVentures Business Centres zu betreiben, solange die folgenden Formeln anwendbar sind. Die mehreren Business Centres, die von einer Einzelperson besessen oder kontrolliert werden, MÜSSEN direkt vom primären Business Centre angeworben werden. Diese Vorschrift stellt sicher, dass sämtliche Business Centres über ein gemeinsames, übergeordnetes Business Centre verfügen. Wenn Ehemann und Ehefrau ihre jeweiligen Geschäfte getrennt voneinander betreiben wollen, dürfen sie diese Geschäfte separat unter verschiedenen ID Nummern betreiben, aber ein Ehepartner MUSS direkt durch den anderen Ehepartner angeworben werden. Im Rahmen einer Personengesellschaft kann jeder Teilhaber ein Business Center auf seinen eigenen Namen und mit seiner eigenen ID Nummer haben und die Einnahmen zu gleichen Teilen mit den anderen Teilhabern teilen. Im Falle von Teilhabern, die die Einnahmen aus mehr als einem (1) Business Center teilen, müssen alle Business Centers über eine gemeinsame Upline verfügen. Der erste Teilhaber in der binären Struktur muss der direkte Anwerber des zweiten Teilhabers sein. Falls mehr als zwei (2) Teilhaber existieren, müssen sämtliche Teilhaber von einem anderen Teilhaber angeworben worden sein (mit Ausnahme der „Topposition/des obersten Teilhabers” in der binären Struktur). Falls ein Distributor eine Ausnahme oder eine Befreiung von der oben aufgeführten Richtlinie wünscht, muss er/sie in schriftlicher Form eine Anfrage an das Unternehmen richten, für die die ausdrückliche Genehmigung durch das Unternehmen erforderlich ist. 4.22 - Anfragen in Bezug auf Aufzeichnungen Jede Anfrage eines Distributors in Bezug auf Rechnungskopien, Anträge, Berichte über die Aktivitäten der Downline, oder andere Aufzeichnungen erfordert eine Gebühr in Höhe von $1,00 pro Seite pro Kopie. Diese Gebühr deckt die Aufwendungen für den Postversand und die erforderliche Zeit für die Lokalisierung der Dateien und die Anfertigung von Kopien der Aufzeichnungen. 4.23 - Verkauf, Übertragung oder Abtretung eines WorldVentures Geschäfts Obwohl ein WorldVentures Geschäft eine selbstständige geschäftliche Aktivität in privatem Besitz ist, unterliegt der Verkauf, die Übertragung oder Abtretung eines WorldVentures Geschäfts bestimmten Beschränkungen. Wenn ein Distributor sein WorldVentures Geschäft verkaufen möchte, müssen die folgenden Kriterien erfüllt sein:

a) Der Schutz der existierenden Sponsoringlinie muss stets aufrechterhalten werden, so dass das WorldVentures Geschäft weiterhin im Rahmen dieser Sponsoringlinie betrieben wird.

b) Wenn der Käufer ein aktiver WorldVentures Distributor ist, muss er zunächst sein eigenes

WorldVentures Geschäft kündigen und für einen Zeitraum von sechs (6) Monaten warten, bevor die

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Übertragung, Abtretung oder der Erwerb eines Anteils an dem neuen WorldVentures Geschäft akzeptiert und verarbeitet wird.

c) Bevor der Verkauf, die Übertragung oder Abtretung abgeschlossen und von WorldVentures genehmigt

werden kann, sind sämtliche Schulden des verkaufenden Vertreters bei WorldVentures zu begleichen. d) Der verkaufende Distributor muss einen ordnungsgemäßen Status aufweisen und darf nicht gegen die

Bestimmungen der Vereinbarung verstoßen haben, damit er für den Verkauf, die Übertragung oder die Abtretung eines WorldVentures Geschäfts in Betracht kommt.

Vor dem Verkauf eines WorldVentures Geschäfts muss der verkaufende Distributor WorldVentures über seine Absicht informieren, das WorldVentures Geschäft zu verkaufen. Nach der vollständigen Unterzeichnung des Kaufvertrages müssen die Parteien ein WorldVentures Verkaufs- und Übertragungsformular zum Zwecke der Überprüfung an WorldVentures senden. WorldVentures behält sich das Recht vor, um zusätzliche Dokumentation zu bitten, die für die Analyse der Transaktion zwischen dem Käufer und dem Verkäufer erforderlich sein kann. WorldVentures genehmigt den Verkauf, die Übertragung oder die Abtretung [im eigenen und alleinigen Ermessen] innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Eingang sämtlicher erforderlichen Dokumente von den Parteien. Wenn die Parteien es versäumen, die Genehmigung von WorldVentures in Bezug auf die Transaktion einzuholen, ist die Übertragung von Anfang an unwirksam. Der Käufer des existierenden WorldVentures Geschäfts übernimmt die Verpflichtungen und die Position des verkaufenden Distributors. Ein Distributor, der sein WorldVentures Geschäft verkauft, darf sich für einen Zeitraum von mindestens sechs (6) Kalendermonaten nach dem Datum des Verkaufs nicht erneut als WorldVentures Distributor bewerben. Der Käufer stimmt zu, ein WorldVentures Distributor zu werden und den allgemeinen Geschäftsbedingungen und der vorliegenden Vereinbarung zu unterliegen. Das gesamte Umsatzvolumen und weitere Vertriebsmittler werden mit der genannten Position übertragen. Der verkaufende Distributor muss Materialien oder Berechtigungsnachweise vorlegen, die für ihn ausgestellt wurden. Verkäufe und Übertragungen gelten nur für das WorldVentures Geschäft und die Vorteile und Verpflichtungen im Rahmen der Distributorenvereinbarung. WorldVentures Produkte und Dienstleistungen, inclusive der Dream Trips Mitgliedschaft und Dream Trips Gold und Platin Mitgliedschaften die vom Distributor für die persönliche Nutzung gekauf wurden, sind nicht übertragbar. Wenn der Käufer sich entscheidet, WorldVentures Produkte und Dienstleistungen zu erwerben, so kann er dies von dem Distributor tun, der vom Verkäufer angeworben wurde. Änderungen in der Sponsoringlinie können aus dem Verkauf oder der Übertragung eines WorldVentures Geschäfts nicht resultieren. 4.24 – Trennung/Teilung eines WorldVentures Geschäfts WorldVentures Distributoren betreiben manchmal ihr WorldVentures Geschäft als Ehepartner, Unternehmen oder Personengesellschaften. Zu dem Zeitpunkt, zu dem eine Ehe oder eine Partnerschaft im Rahmen einer Scheidung beendet wird oder ein Unternehmen oder eine Personengesellschaft (die letzten zwei Gesellschaften werden gemeinsam im vorliegenden Dokument als „Gesellschaften” bezeichneten) liquidiert oder aufgelöst wird, müssen Regelungen getroffen werden, um sicherzustellen, dass eine Trennung oder eine Aufteilung des Geschäfts so durchgeführt wird, dass die Interessen und die vergütung anderer übergeordneter und untergeordneter Geschäfte in der Sponsoringlinie nicht beeinträchtigt werden. In der Phase der Anbahnung einer Scheidung oder der Auflösung einer Gesellschaft müssen die Parteien eine oder mehrere der folgenden Vorgehensweisen beachten:

a) Eine der Parteien kann mit der Zustimmung der anderen Partei(en) das WorldVentures Geschäft im Einklang mit einer schriftlichen Abtretungserklärung weiter führen, wobei der austretende Ehepartner,, Gesellschafter oder Teilhaber WorldVentures ermächtigen, direkt und ausschließlich mit dem anderen Ehepartner oder dem nicht austretenden Teilhaber oder Gesellschafter Geschäfte zu machen.

b) Die Parteien können weiterhin gemeinsam das WorldVentures Geschäft auf der Grundlage „business-

as-usual” weiterführen und dabei wird jede Vergütung, die von WorldVentures gezahlt wird, auf den gemeinsamen Namen der Distributoren oder auf den Namen der Gesellschaft gezahlt, die geteilt werden soll, wie es die Parteien unabhängig untereinander vereinbaren können.

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c) Wenn die Parteien keine Einigung in der Frage erzielen, wie das Geschäft in der Phase der Anbahnung der Scheidung oder der Gesellschaftsauflösung aufgeteilt wird, behandelt das Unternehmen das Geschäft gemäß dem status quo, der vor der Einreichung der Scheidung oder der Auflösung existierte. Im Falle der Scheidung überträgt World Ventures das Geschäft gemäß den gerichtlichen Anweisungen.

Unter keinen Umständen darf die Downline von geschiedenen Ehepartnern oder einer aufgelösten Gesellschaft geteilt werden. In ähnlicher Weise gilt, dass WorldVentures auf keinen Fall Provisionszahlungen und Bonuszahlungen zwischen geschiedenen Ehepartnern oder Gesellschaftern aufgelöster Gesellschaften teilt. WorldVentures akzeptiert lediglich eine (1) Downline und stellt nur eine (1) Provisionszahlung pro WorldVentures Geschäft und pro Provisionszyklus aus. Provisionszahlungen werden immer an dieselbe Person oder Gesellschaft geleistet. Falls die Parteien im Rahmen einer Scheidung oder einer Auflösung nicht in der Lage sind, einen Konflikt über den Umgang mit Provisionen und dem Eigentum des Geschäfts beizulegen, so wird die Distributorenvereinbarung gezwungenermaßen gekündigt. Wenn ein ehemaliger Ehepartner oder ein ehemaliger Angehöriger einer Gesellschaft uneingeschränkt sämtliche Rechte an seinem ehemaligen WorldVentures Geschäft aufgegeben hat, steht es ihm danach frei, unter einem Sponsor seiner Wahl erneut Distributor zu werden, sofern die Wartezeitanforderungen aus Abschnitt 4.5.4 eingehalten werden. In diesem Falle hat jedoch der ehemalige Ehepartner oder Angehörige der Gesellschaft keine Rechte gegenüber Distributoren aus seiner ehemaligen Organisation oder gegenüber einem ehemaligen Kunden. Sie müssen das neue Geschäft auf dieselbe Weise entwickeln, wie es ein anderer, neuer Distributor tun würde. 4.25 - Sponsoring und Anwerbung Sämtliche aktiven Distributoren mit einem guten Status sind berechtigt, als Sponsor andere Personen für WorldVentures anzuwerben. Jeder potentielle Distributor hat letztendlich das Recht, seinen eigenen Sponser auszuwählen. Wenn zwei (2) Distributoren behaupten, der Distributor eines neuen Distributors zu sein, so betrachtet das Unternehmen den ersten Antrag, der beim Unternehmen eingegangen ist, als ausschlaggebend. 4.26 - Stacking (Sammeln) „Stacking” ist streng untersagt. Der Begriff „stacking” beinhaltet: (a) das Versäumnis, WorldVentures einen Distributorenantrag und eine Distributorenvereinbarung für eine Dauer von mehr als drei (3) Geschäftstagen nach der Unterzeichnung vorzuenthalten oder liegen zu lassen; (b) die Veränderung von Vereinbarungen zum Zwecke der Maximierung der Vergütung im Einklang mit dem WorldVentures Vergütungsplan; oder (c) Gewährung von finanzieller Hilfe für neue Distributoren zum Zwecke der Maximierung der Vergütung im Einklang mit WorldVentures Vergütungsplan; (d) Verstoß gegen die Regelung ‚Ein (1) Geschäft pro Steuernummer’. 4.27 - Übertragungen 4.27.1 - Übertragungen im Todesfall eines Distributors Im Todesfall eines Distributors können seine Erben, die durch eine Einantwortungsurkunde ausgewiesen sind, entweder (i) die Position des Distributors zu den Bestimmungen und Bedingungen der Vereinbarung akzeptieren, als ob sie eine Partei der Vereinbarung wären oder (ii) die abschließende Zahlung der fälligen Summen (wenn vorhanden) im Rahmen der Vereinbarung fordern. WorldVentures behält sich das Recht vor, die Position auszusetzen, bis alle Dokumente eingegangen sind, die den Anspruch der Erben auf die Position des Verstorbenen nachweisen. 4.27.2 - Übertragungen im Falle der Arbeitsunfähigkeit eines Distributors Im Falle der Invalidität eines Distributors können seine Rechte und Pflichten durch seinen Bevollmächtigten übernommen werden, der die Angelegenheiten des Vertreters regelt. WorldVentures behält sich das Recht vor, die Position des Vertreters auszusetzen, bis alle Dokumente eingegangen sind, die die Befugnis des Bevollmächtigten als gesetzlichem Vertreter nachweisen. 4.28 – Telefonmarketing Distributoren nutzen keine automatischen Telefon-Wählsysteme im Zusammenhang mit dem Betrieb ihres WorldVentures Geschäfts. Der Begriff „automatische Telefon- Wählysteme” bezeichnet Ausrüstungen, die die folgenden Fähigkeiten aufweisen: (a) Speicherung oder Anwahl von Telefonnummern durch Nutzung eines Zufallsgenerators oder eines Zahlenfolgegenerators; und (b) Anwahl solcher Nummern.

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4.29 - Nutzung des WorldVentures Kommunikationssystems Falls WorldVentures Kanäle für Gruppenkommunikation zur Verfügung stellt, die einzelne Distributoren nutzen können, so wird dieser Kanal ausschließlich als Werkzeug zur Kommunikation mit der eigenen untergeordneten Organisation, zur Verkaufsförderung der WorldVentures Produkte und Dienstleistungen und der WorldVentures Verkaufsmöglichkeit eingesetzt. Unter keinen Umständen nutzt ein Distributor die WorldVentures Kommunikationssysteme (unabhängig davon, ob es sich um das E-mail- System oder das Voice Mail System handelt), um den Verkauf von Nicht-WorldVentures Produkten oder Dienstleistungen oder Nicht-WorldVentures Programmen oder Chancen zu fördern. 4.30 - Verbot überhöhter Gebühren WorldVentures untersagt es Distributoren, anderen Distributoren mehr als $20 USD pro Tag für eine Schulung in Bezug auf WorldVentures zu berechnen. Wenn z. B. ein Distributor von WorldVentures eine zweitägige Schulung durchführt, ist der in Rechnung zu stellende Höchstbetrag für diese Schulung $40,00 USD pro Person. Anmerkung: Schulungen und Teammeetings von Distributoren können von WorldVentures kontinuierlich mithilfe der Nutzung externer, anonymer Quellen überwacht werden. 4.31 - WorldVentures DreamTrip Etiketten-Richtlinie Um positive Beziehungen zu unseren Verkäufern und Lieferanten aufrecht zu erhalten und im Einklang mit Vereinbarungen zwischen den Verkäufern und WorldVentures ist es erforderlich, dass Dream-Trip-Mitglieder und WorldVentures Distributoren die folgende Etikette einhalten. Während einer Reise im Rahmen eines WorldVentures DreamTrips Life (unabhängig davon, ob es sich um eine Inlands - oder Auslandsreise handelt) ist es WorldVentures Distributoren untersagt: (a) potentielle Kunden oder Distributoren anzuwerben oder den entsprechenden Versuch zu unternehmen; (b) Aktivitäten für den Zweck des Verkaufs von WorldVentures Produkten durchzuführen, eine Marketingorganisation zu gründen oder die WorldVentures Chance anzupreisen, oder (c) den Sonderpreises offen zu legen, der mit dem WorldVentures Verkäufer ausgehandelt wurde. Außerdem dürfen WorldVentures Distributoren niemals den Versuch unternehmen, Anwerbungen oder eine Präsentation der WorldVentures Chance gegenüber Hotel-, Resort-, oder Kreuzfahrtschiffangestellten oder Mitgliedern des Personals (beispielsweise Concierge, Empfangspersonal, Kellner, Hostessen, Hausmeister, Fremdenführer, etc.) während eines DreamTrips Life vorzunehmen. Dies beinhaltet, ohne darauf beschränkt zu sein: die Übergabe von Visitenkarten oder anderen Marketingmaterialien und mündliche Gespräche. Außerdem dürfen Schulungen, unabhängig davon, ob es sich um vom Distributor oder vom Unternehmen gesponserte Schulungen handelt, ausschließlich von WorldVentures Distributoren besucht werden und sie dürfen der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung stehen (also potentiellen Kunden oder Distributoren). WorldVentures Distributoren dürfen außerdem niemals den Versuch unternehmen, die existierende Dream-Trip - Mitglieder anzuwerben oder die WorldVentures Geschäftsmöglichkeit existierenden Dream-Trip-Mitgliedern zu präsentieren oder sie für die Organisation des Distributors zu gewinnen. 4.32 - Einladung zu Haus-Partys Jede Einladung zur Partys im Haus von Distributoren, bei denen die Möglichkeit, Distributor oder DreamTrip-Mitglied zu werden, erörtert wird oder anderweitig besprochen wird, muss in schriftlicher Form erfolgen und dabei ist klarzustellen, dass Dienstleistungen verkauft werden, dass aber keine Kaufverpflichtung existiert. So eine Einladung muss außerdem relevante Bestimmungen in Bezug auf das Kündigungsrecht und den Kauf im Einklang mit den geltenden Widerrufsregelungen enthalten. 4.33 – Vertraulichkeit Während der Laufzeit der Vereinbarung kann das Unternehmen den Distributoren vertrauliche und eigentumsrechtlich geschützte Informationen übermitteln, die nicht verbreitet oder zweckwidrig verwendet werden dürfen, einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, Berichten über die zugehörigen Distributoren und Berichten über die Aktivität der Up-Line-Distributoren, Kundenlisten, Kundeninformationen, die vom Unternehmen oder für und im Auftrag des Unternehmens von Distributoren entwickelt wurden (einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, Kreditkartendaten, Kunden-und Distributorenprofile und Produktkaufinformationen), Distributorenlisten, Verkäufer und Lieferanten-Geschäftsinformationen (unabhängig davon, ob sie in schriftlicher oder in elektronischer Form vorliegen), die das Unternehmen als vertraulich kennzeichnen kann. Vertrauliche Informationen dürfen nicht ohne die vorangegangene, schriftliche Zustimmung des WorldVentures Compliance Department genutzt, übermittelt, oder auf direktem oder indirektem Wege verbreitet werden.

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Abschnitt 5 – Pflichten der Distributoren 5.1 - Änderung der Anschrift oder der Telefonnummer Um die pünktliche Lieferung von Produkten, Begleitmaterialien und Provisionszahlungen zu gewährleisten, ist es von wesentlicher Bedeutung, dass die WorldVentures Archive auf dem aktuellen Stand sind. Anschriften mit Straßenangabe sind für den Versand erforderlich, weil Kurierdienste nicht an Postfachanschriften liefern können. Distributoren, die einen Umzug planen, sollten ihre persönlichen Informationen über die Back Office Funktion in der replizierten WorldVentures Distributoren-Internetseite aktualisieren ~oder~ ihre neue Anschrift und Telefonnummer an den WorldVentures Unternehmenssitz zu Händen der Kundenserviceabteilung senden. Zur Gewährleistung ordnungsgemäßer Lieferungen sind 2 (zwei) Wochen Vorlaufzeit für die Datenkorrektueren durch WorldVentures erforderlich. 5.2 - Diffamierungsverbot WorldVentures möchte seinen Distributoren die besten Produkte, den besten Vergütungsplan und den besten Service der Branche bieten. Dementsprechend sind konstruktive Kritik und Anmerkungen der Distributoren willkommen. Alle diese Anmerkungen sollten in schriftlicher Form an die Kundenserviceabteilung gerichtet werden. Bedenken Sie, dass ihre Anmerkungen dazu dienen sollten, den Distributoren von Nutzen zu sein. WorldVentures freut sich über konstruktiven Input, aber negative Äußerungen und Anmerkungen, die extern von Distributoren über das Unternehmen, seine Produkte oder den Vergütungsplan geäußert werden, sind sinnlos und beeinträchtigen lediglich den Enthusiasmus der WorldVentures Distributoren. Aus diesem Grunde, und auch, um als gutes Beispiel für Ihre untergeordneten Distributoren voranzugehen, ist es Distributoren untersagt, WorldVentures, andere WorldVentures Distributoren, WorldVentures Produkte, den Marketing- und Vergütungsplan oder WorldVentures Geschäftsführer, Mitarbeiter oder Angestellte zu verleumden, zu verunglimpfen oder negative Anmerkungen über sie zu tätigen. Distributoren ist es untersagt, die Rechte anderer (wie z. B. die Rechte in Bezug auf Datenschutz und Rechte im Zusammenhang mit Werbung) zu diffamieren, zu missbrauchen, zu beeinträchtigen, zu bedrohen oder in anderer Weise diese Rechte zu verletzen. Distributoren ist es nicht gestattet, unangemessene, profane, diffamierende, verstoßende, obszöne, unanständige oder gesetzwidrige Themen, Namen, Materialien oder Informationen zu veröffentlichen, zu verbreiten, hoch zu laden, zu übermitteln oder zu kommunizieren. Distributoren werben nicht und verkaufen keine Güter oder Dienstleistungen für irgend einen vorgeschobenen Zweck oder führen Umfragen durch oder veranstalten Gewinnspiele, Schneeballsysteme oder Kettenbriefe. 5.2.1 - Keine Toleranz bei Belästigung von Verbrauchern WorldVentures verfolgt „Null Toleranz“ gegenüber Belästigung anderer Personen durch einen Distributor von WorldVentures. WorldVentures erwartet von ihnen, dass sie untereinander ebenso wie gegenüber Kunden mit der entsprechenden Achtung und dem gebotenen Respekt gegenübertreten. Verstöße gegen diese Richtlinien sind unter anderem, ohne darauf beschränkt zu sein: Einschüchterung, Belästigung oder anderweitiges, aggressives Verhalten; Verursachung wiederholter Konflikte mit Distributoren oder Kunden; direkte oder verschleierte Androhungen von Nachteilen/Schäden. Verstöße gegen die vorliegende Richtlinie führen zur Kündigung. Wenn Sie solch einem Verhalten zum Opfer fallen, ist es wichtig, dass Sie angemessen reagieren. Bitte unterlassen Sie eine Überreaktion und tragen Sie nicht zur Eskalation der Situation bei. Bleiben Sie ruhig und verständigen Sie sofort WorldVentures Compliance Department. 5.3 - Übermittlung von Dokumentation an Antragsteller Distributoren sind verpflichtet, die aktuellste Version der Verhaltensrichtlinien und des Vergütungsplans an Personen zu übermitteln, die als Distributoren angeworben werden sollen, bevor der Antragsteller seine Distributorenvereinbarung einreicht. 5.4 - Verletzungen der Berichterstattungsrichtlinien Distributoren, die einen Verstoß gegen diese Richtlinien durch einen anderen Distributor entdecken, sollten einen schriftlichen Bericht über diesen Verstoß direkt zu Händen des WorldVentures Compliance Department senden. Details in Bezug auf die Vorfälle wie z. B. die Termine, die Anzahl der Vorfälle, die involvierten Personen und etwaige Nachweisdokumentation sollten in dem Bericht beiliegen.

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5.5 - Geschäftsgebaren Jeder Distributor führt seine Geschäftsaktivitäten auf professionelle und lautere Weise durch. Solch ein Verhalten führt zur Verbesserung des Rufs der Distributoren und des positiven Rufs von WorldVentures. Distributoren handeln gegenüber jeder Person, mit der sie in Kontakt treten, höflich und respektvoll. Dies gilt auch für den Umgang mit Mitarbeitern und Führungskräften am Hauptgeschäftssitz von WorldVentures. Distributoren verfolgen ihre geschäftlichen Aktivitäten auf eine Weise, die die Produkte, Dienstleistungen und die Professionalität von WorldVentures und der übrigen Distributoren respektiert. Gegen einen Distributor, bei dem ein Verstoß gegen diese Bestimmung festgestellt wird, können entsprechende Disziplinarmaßnahmen angeordnet werden, soweit sie vertraglich vorgesehen sind. 5.6 - Geschenke an Mitarbeiter WorldVentures Mitarbeiter dürfen kleine Gaben der Wertschätzung in Form eines Geschenks von einem Distributor annehmen. Der Wert eines solchen Geschenks übersteigt nicht den Wert von $50 USD. Alle Geschenke, unabhängig von ihrer Größe und von ihrem Bezug, sind gegenüber dem WorldVentures Compliance Department vor der Schenkung beziehungsweise der Entgegennahme des Geschenks offen zulegen. Abschnitt 6 - Umsatzanforderungen 6.1 - Produktumsatz Der WorldVentures Vergütungsplan basiert auf dem Verkauf von WorldVentures Produkten und Dienstleistungen an Endverbraucher. Vertreter müssen persönliche Umsatzanforderungen sowie Umsatzanforderungen für ihre untergeordnete Organisation erfüllen (und weitere Verantwortungen, die in der Vereinbarung festgelegt sind), um für Bonuszahlungen, Provisionszahlungen und einen Aufstieg im Marketingplan in Betracht zu kommen. Die folgenden Umsatzanforderungen müssen erfüllt werden, damit Distributoren Provisionszahlungen erhalten können:

a) Sie müssen die qualifizierten Umsatzanforderungen gemäß Spezifikation im WorldVentures Vergütungsplan erfüllen, um Bonuszahlungen und Provisionen zu erhalten.

b) Sie müssen ein Servicelevel von mindestens einem (1) neuen Kunden pro Monat erreichen und

aufrecht erhalten.

6.2 - Keine Gebietsbeschränkung Es werden keine exklusiven Gebiete gewährt. 6.3 - Offline - Verkäufe Distributoren sind niemals berechtigt, Offline-Vereinbarungen mit Kunden zu treffen, wie beispielsweise den Abschluss von Offline-Verkäufen. Offline-Verkäufe können aus diesem Grunde ausschließlich direkt zwischen WorldVentures oder den spezifisch befugten Agenten oder ähnlichen Personen abgeschlossen werden. Falls ein Kunde einen Offline- Verkauf an Stelle des Kaufs von Reisedienstleistungen online auf der Internetseite von WorldVentures verlangt, so informiert der Distributor WorldVentures unverzüglich darüber. WorldVentures ist jedoch nicht verpflichtet, etwaige Offline-Vereinbarungen mit einem Kunden zu schließen und der Distributor sagt nicht oder erweckt auf andere Weise beim Kunden nicht den Eindruck, dass solch eine Anfrage des Kunden in Bezug auf eine offline Vereinbarung geregelt werden kann oder dass der Distributor diese Anfrage an WorldVentures weiterreicht. 6.4 – Fernabsatz und Haustürgeschäfte Internetseiten, die dem österreichischen Recht unterliegen, erfüllen die folgenden Anforderungen, Die Internetseiten der Vertreter enthalten die folgenden Informationen:

• den Namen, die Adresse und die Umsatzsteuernummer des Distributors • die Haupteigenschaften der Produkte und/oder Dienstleistungen • den Preis der Produkte und/oder Dienstleistungen einschließlich Steuern, Gebühren und Kosten • die Versandkosten • die Regelungen für die Zahlung und die Lieferung oder die anderweitige Erfüllung • die Widerrufsbedingungen und die allgemeinen Geschäftsbedingungen • die Kosten für die Nutzung eines Telekommunikationsmittels, wenn solche Kosten nicht dem Basissatz

entsprechen

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• der Zeitraum, für den das Angebot gilt • die Mindestvertragslaufzeit, wenn der Vertrag sich auf wiederkehrende Lieferungen von Produkten oder

Dienstleistungen bezieht, die kontinuierlich geliefert/erbracht werden. Widerrufsrecht / Rücktrittsrecht des Verbrauchers: der Distributor ist sich der Tatsache bewusst und akzeptiert, dass den Verbrauchern zu den folgenden Bedingungen ein Widerrufsrecht eingeräumt wird:

• im Falle von Online - Verkäufen oder anderen Fernabsatzgeschäften ist der Verbraucher berechtigt, den Fernabsatzvertrag durch Übermittlung oder Absendung eines Widerrufs an WorldVentures innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist von 14 Tagen beginnt jedoch erst zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die gekauften Produkte oder Dienstleistungen erhält. Das Widerrufsrecht des Verbrauchers entfällt, wenn die Dienstleistung von WorldVentures erbracht wurde, bevor die Widerrufsfrist abgelaufen ist und der Kunde hiermit ausdrücklich einverstanden war oder dies selbst veranlasst hat, zB durch entspr.Downloads.

Wenn ein Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, so holt der Distributor auf seine eigenen Kosten im Namen von WorldVentures Materialien beim Verbraucher ab, die der Verbraucher erhalten hat, wenn WorldVentures den Distributor dementsprechend instruiert. Der Distributorf verpflichtet sich, alle erforderlichen Schritte zu ergreifen, um sicherzustellen, dass der Verbraucher sich der Tatsache bewusst ist und akzeptiert, dass WorldVentures und nicht der Distributor die Vertragspartei des Verbrauchers ist. Wenn der Distributor gegen seine Verpflichtungen verstößt, die erbetenen Informationen auf die Weise und zu den Zeitpunkten, die oben aufgeführt sind, zu übermitteln, hat WorldVentures Anspruch auf Schadenersatz gegen den Distributor für sämtliche direkten und indirekten Verluste einschließlich aus diesem Umstand resultierender Gewinneinbußen. Dieser Schadensersatzanspruch kann mit etwaigen Provisionen, etc. verrechnet werden, auf die der Distributor von WorldVentures Anspruch hat. Abschnitt 7 - Bonuszahlungen und Provisionszahlungen 7.1 - Bonus- und Provisionsqualifikation Ein Distributor muss aktiv sein und die Vereinbarung erfüllen, um für Bonuszahlungen und Provisionszahlungen in Betracht zu kommen. Sofern er die Bestimmungen der Vereinbarung erfüllt, zahlt WorldVentures Provisionen und Boni im Einklang mit dem Vergütungsplan in ihn aus. 7.2 - Anpassung der Bonuszahlungen und Provisionszahlungen 7.2.1 - Anpassungen für zurückgesendete Produkte Oder Stornierte Dienstleistungen Distributoren erhalten Bonuszahlungen und Provisionszahlungen auf der Grundlage der tatsächlichen Verkäufe von Produkten und Dienstleistungen an Verbraucher. Wenn ein Produkt an WorldVentures zurück gesendet wird oder wenn eine WorldVentures Dienstleistung storniert wird und der Kunde, der das Produkt zurücksendet oder die Dienstleistung storniert, gesetzlich oder im Rahmen der vorliegenden Verhaltensrichtlinien Anspruch auf eine Erstattung hat, so werden die Bonuszahlungen und Provisionen, die für die zurückgesendeten Produkte oder die stornierten Dienstleistungen gelten, in dem Monat abgezogen, in dem die Erstattung erfolgt, und der Abzug dauert in jedem darauf folgenden Zahlungszeitraum an, bis sämtliche Bonuszahlungen und Provisionszahlungen von dem Distributor zurückerhalten wurden. Dies gilt nicht bei Rückabwicklungen in Folge von Gewährleistungsansprüchen. WorldVentures behält sich außerdem das Recht vor, Erstattungen von gekauften Produkten im Einklang mit den vorliegenden Richtlinien und Prozeduren durchzuführen. 7.3 - Zahlungen und Provisionen in U.S. Dollar WorldVentures berechnet sämtliche Provisionen und Boni in U.S. Dollar oder in Euro (in seinem alleinigen Ermessen); wenn eine Zahlung von oder an einen Distributor geleistet wird, so kann die eingegangene Summe je nach Wechselkurs variieren, der von der Anbieterfirma der Kreditkarte des Vertreters zugrunde gelegt wird und auf den WorldVentures keinen Einfluss hat. 7.4 – Online- und telefonische Aktivitätsberichte

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Sämtliche Informationen, die von WorldVentures in online- oder telefonischen Berichten über die Aktivität von Downlines übermittelt werden, einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, des persönlichen Umsatzes und des Gruppenumsatzes (oder eines Teils desselben) und der Anwerbungsaktivitäten der Downlines werden als korrekt und zuverlässig betrachtet. Dennoch kann aufgrund verschiedener Faktoren einschließlich der zwangsläufigen Möglichkeit eines menschlichen oder eines mechanischen Versagens die Korrektheit, Vollständigkeit und die Pünktlichkeit von Aufträgen nicht garantiert werden, eskann zur Ablehnung von Kredit- oder Zahlkarten und elektronischen Zahlungen und gesendeten Produkten oder zu Lastschriftrückgaben bei Kreditkarten und elektronischen Zahlungen kommen; WorldVentures oder andere Personen, die die Informationen schaffen oder übertragen, übernehmen keine Garantie für die Richtigkeit und Volständigkeit der Informationen. Sämtliche Informationen zum persönlichen Umsatz oder zum Gruppenumsatz werden auf der Grundlage des „Ist-Zustands" ohne ausdrückliche oder unterschwellige Garantien oder Zusagen irgend einer Art übermittelt. Insbesondere, jedoch vollkommen uneingeschränkt, existieren keinerlei Garantien in Bezug auf die Verkehrsfähigkeit, die Eignung für einen bestimmten Zweck oder die Verletzung von Rechten Dritter. Im größtmöglichen, gesetzlich statthaften Maß sind WorldVentures und/oder andere Personen, die Informationen erschaffen oder übermitteln, nicht gegenüber einem Distributor oder einer anderen Partei für direkte und indirekte Schäden, Folgeschäden, Nebenschäden, konkrete Schäden oder Bußgelder haftbar, die aus der Nutzung oder aus dem Zugang zu Informationen über den persönlichen Umsatz und den Gruppenumsatz resultieren (einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, Gewinneinbußen, verlorene Bonus- oder Provisionszahlungen, Verlust von Umsatzmöglichkeiten und Schadenersatz, die sich aus der Inkorrektheit, Unvollständigkeit, der mangelnden Eignung, der Verzögerung oder der Unmöglichkeit der Nutzung der Informationen ergeben). Dies gilt auch, wenn WorldVentures oder andere Personen, die die Informationen beschaffen oder übermitteln, über die Möglichkeit dieser Schadensersatzansprüche informiert wurden. Im größtmöglichen, gesetzlich statthaften Maße haften WorldVentures oder andere Personen, die die Informationen beschaffen oder übermitteln, nicht gegenüber Ihnen oder irgendeiner anderen Person für rechtswidrige Handlungen, Vertragsverletzungen, Fahrlässigkeit, Gefährdungshaftung, Produkthaftung oder im Rahmen einer anderen Rechtstheorie im Zusammenhang mit einem Gegenstand der vorliegenden Vereinbarung oder der damit in Zusammenhang stehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Der Zugang und die Nutzung von WorldVentures online - und Telefon - Berichterstattungsdienstleistungen und Ihr Verlass auf solche Informationen erfolgt auf Ihr eigenes Risiko. All diese Informationen werden Ihnen in ihrem "Ist-Zustand" übermittelt. Wenn ein Distributor mit der Richtigkeit oder mit der Qualität der Informationen unzufrieden sind, besteht Ihre einzige und ausschließliche Abhilfeoption darin, die Nutzung der Informationen und den Zugang zu WorldVentures online - und Telefon – Berichterstattungs dienstleistungen einzustellen und sich nicht mehr auf diese Informationen zu verlassen. Abschnitt 8 - Rücksendungen, Erstattungen, Stornos und Rückkauf von Waren 8.1 - Rücksendungen von Waren durch Distributoren im Falle der Kündigung Der Distributor ist berechtigt, innerhalb eines Zeitraums von vierzehn (14) Tagen nach dem Abschluss der Vereinbarung, die Vereinbarung in schriftlicher Form zu kündigen und (i) alle Summen zurück zu erhalten, die an oder zum Nutzen von WorldVentures gezahlt wurden, (ii) alle Waren zurückzusenden, die innerhalb dieses Zeitraums gekauft wurden und die aus dem RBS oder anderen Quellen stammen, sofern sich diese Waren in dem Zustand befinden, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Kaufs befanden, (unabhängig davon, ob ihre äußere Verpackung geöffnet wurde oder nicht) und WorldVentures aufzufordern, einen Betrag in Höhe von einhundert Prozent (100%) der gezahlten Gelder zurückzuzahlen und (iii) Dienstleistungen zu stornieren, die innerhalb dieses Zeitraums bestellt wurden und Gelder zurückzufordern, die in Bezug auf diese Dienstleistungen bezahlt wurden, die er noch nicht erhalten hat. Wenn die Vereinbarung durch den Distributor später als vierzehn (14) Tage nach dem Vertragsschluss gekündigt wird, ist er berechtigt, WorldVentures etwaige Waren zurückzusenden, die er innerhalb eines Zeitraums von neunzig (90) Tagen vor der Kündigung erworben hat und die bisher nicht verkauft wurden, und von WorldVentures den Preis (einschließlich der Mehrwertsteuer) zurück zu erhalten, den er für die Waren bezahlt hat, abzüglich:

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i. Im Falle von Waren, deren Zustand sich aufgrund einer Handlung oder aufgrund eines Versäumnisses des Distributors verschlechtert hat, einer Summe, die der Wertminderung aufgrund der Verschlechterung entspricht; und

ii. Einer angemessenen Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Preises;

Wenn WorldVentures die Vereinbarung gekündigt hat, ist der Distributor berechtigt, an WorldVentures Waren zurückzusenden, die aus dem RBS oder aus anderer Quelle stammen, und die er innerhalb eines Zeitraums von neunzig (90) Tagen vor der Kündigung seitens WorldVentures gekauft hat, zu dem Preis (einschließlich der Mehrwertsteuer), den er für die Güter gezahlt hat, zuzüglich etwaiger Kosten, die ihm für die Rücksendung der Waren an WorldVentures entstanden sind; eine solche Erstattung erfolgt unter der Bedingung, dass die Waren, die noch nicht im Besitz von WorldVentures sind, innerhalb einer Frist von einundzwanzig (21) Tagen nach der Kündigung auf Kosten von WorldVentures an die Adresse zurückgeschickt werden, die im Distributorenantrag aufgeführt ist, oder die von WorldVentures dem Distributor zu irgendeinem Zeitpunkt mitgeteilt wird. Der Distributor stimmt zu, dass Zahlungen oder Erstattungen auf dieselbe Weise wie die ursprüngliche Zahlung und im Einklang mit WorldVentures Kündigungsregelung erfolgen, die zum jeweiligen Zeitpunkt gültig ist. 8.2 - Verfahren für Rücksendungen Die folgenden Verfahren gelten für sämtliche Rücksendungen zum Zwecke der Erstattung, des Verkaufs oder des Austausches in Folge der Vertragskündigung: a) Alle Waren müssen von dem Distributor zurück gesendet werden, der die Waren direkt von WorldVentures

erworben hat. b) Rücksendungen ohne die ausdrückliche Genehmigung der WorldVentures Kundenserviceabteilung werden

nicht angenommen. c) Für Produkte, die zum Zweck des Austauschs zurück gesendet werden, sind geeignete Versandkartons

und Verpackungsmaterialien zu nutzen, und die ökonomischste Versandart wird empfohlen. Außer wenn WorldVentures die Haftung für die Kosten der Rücksendung der Güter im Einklang mit den Bestimmungen des obigen Abschnitts 8.1 akzeptiert, sind sämtliche Lieferungen an WorldVentures vorfrankiert zu senden. WorldVentures akzeptiert keine Pakete, die abgeholt werden müssen. Das Risiko des Untergangs oder der Beschädigung beim Versand des zurück gesendeten Produkts geht erst auf WorldVentures über, wenn der vertragsgemäße Empfang von WorldVentures bestätigt worden ist. Wenn das zurück gesendete Produkt nicht beim Unternehmen eingeht, liegt die Verantwortung für die Verfolgung der Sendung beim Distributor.

Abschnitt 9 - Konfliktbeilegung und Sanktionen 9.1 - Disziplinarische Maßnahmen Ein Verstoß gegen die AGB für Distributoren, gegen die vorliegenden Verhaltensrichtlinien oder den Vergütungsplan oder im Fall unlauteren oder strafbaren, Geschäftsgebaren durch einen Distributor kann im Ermessen von WorldVentures zu einer der folgenden, disziplinarische Maßnahmen gegriffen werden: a) Erteilung einer schriftlichen Verwarnung oder Abmahnung; b) Aufforderung des Distributors, sofort Abhilfemaßnahmen zu ergreifen; c) Einbehaltung von Provisionen und Bonuszahlungen und/oder Auferlegung von Geldstrafen in Höhe eines

Betrages, der von WorldVentures im Einklang mit dem erwarteten Schaden festgelegt wird, der durch den Verstoß verursacht wird.

d) Verlust von Rechten in Bezug auf potentielle Bonuszahlungen und Provisionszahlungen; wenn zu dem

verursachten Schaden ein Zusammenhang besteht. e) WorldVentures ist berechtigt, einem Distributor sämtliche Bonuszahlungen und Provisionszahlungen für den

Zeitraum vorzuenthalten, den WorldVentures in Bezug auf vermeintlich unzulässiges Verhalten untersucht; f) Fristlose Kündigung der Distributorenvereinbarung;

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g) Jede andere Maßnahme, die im Rahmen einer Bestimmung der Vereinbarung gestattet ist oder die WorldVentures als umsetzbar und angemessen betrachtet, um Verletzungen und Schäden auszugleichen, die teilweise oder ausschließlich durch den Vertragsverstoß des Distributors verursacht wurden.

9.2 - Beschwerden und Beanstandungen Wenn ein Distributor gegenüber einem anderen Distributor eine Beschwerde oder eine Beanstandung im Zusammenhang mit einer Vorgehens - oder Verhaltensweise im Zusammenhang mit ihrem jeweiligen WorldVentures Geschäft hat, sollte der sich beschwerende Distributor dieses Problem zunächst seinem Sponsor schildern, der die Angelegenheit prüft und den Versuch unternimmt, die Angelegenheit mit dem Upline Sponsor der anderen Partei beizulegen. Wenn eine Beilegung der Angelegenheit nicht möglich ist, ist sie ausschließlich in schriftlicher Form zu festzuhalten und muss den Namen und die Identifikationsnummer der Parteien tragen, die die formelle Beschwerde einreicht/einreichen und muss an das WorldVentures Compliance Department gesendet werden. Telefonanrufe werden in Bezug auf solche Angelegenheiten nicht als Dokumentation akzeptiert und eine schriftliche Schilderung sowohl von der beschwerenden Partei oder den beschwerenden Parteien als auch letztlich von den Personen, die im Zusammenhang mit der möglichen Verletzung der Richtlinien genannt werden, ist erforderlich. Der Mitarbeiter der Abteilung Compliance prüft die Fakten und unternimmt den Versuch, die Angelegenheit zu bereinigen. Wenn die Angelegenheit nicht bereinigt werden kann, wird sie dem ‚Dispute Resolution Board’( 9.3 ) für die endgültige Überprüfung und Entscheidung vorgelegt. 9.3 - Dispute Resolution Board Der ‚Dispute Resolution Board’ prüft gemeinsam Beweise, entscheidet und reagiert auf aktuelle, noch nicht gelöste Konflikte. Die Zielsetzung des Dispute Resolution Board („DRB”) besteht darin: (1) Einsprüche gegen Sanktionen zu prüfen; und (2) Angelegenheiten zwischen Distributoren von WorldVentures zu überprüfen, die nicht im Rahmen der Vorlage bei der Kundenserviceabteilung beigelegt werden konnten. Ein Distributor ist berechtigt, eine schriftliche Anfrage für eine telefonische oder persönliche Anhörung innerhalb von 15 (fünfzehn) Geschäftstagen ab dem folgenden Datum einzureichen: (1) der schriftlichen Mitteilung seitens WorldVentures über eine Sanktion; oder (2) der schriftlichen Entscheidung des Compliance Department in Bezug auf Konflikte zwischen Distributoren. Die gesamte Kommunikation mit WorldVentures und den Distributoren, die eine Beilegung eines Konflikts wünschen, muss in schriftlicher Form erfolgen. Es liegt im Ermessen des DRB, zu beurteilen, ob eine Beanstandung zur Überprüfung akzeptiert wird. Wenn der DRB zustimmt, sich der Angelegenheit anzunehmen, organisiert er innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen nach dem Eingang der schriftlichen Anfrage des Distributors eine Anhörung. Sämtliche Beweismittel (beispielsweise Dokumente, Anlagen, etc.), die ein Distributor dem DRB zur Einsichtnahme vorlegen möchte, müssen bei WorldVentures spätestens 7 (sieben) Tage vor dem Datum der Anhörung eingehen. Der Distributor trägt sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit seiner Teilnahme oder mit der Teilnahme etwaiger Zeugen, deren Anwesenheit im Rahmen der Anhörung er wünscht. Die Entscheidung des DRB ist grds. endgültig und wird mit Ausnahme des nächsten Absatzes nicht nochmals überprüft Nach der Mitteilung einer Sanktion ist der Distributor berechtigt, Einspruch gegen die Sanktion beim DRB einzulegen. Der Einspruch des Distributors muss in schriftlicher Form aufgesetzt werden und beim Unternehmen innerhalb einer Frist von 15 (fünfzehn) Tagen nach dem Datum der Mitteilung von WorldVentures in Bezug auf die disziplinarische Maßnahme eingehen. Wenn der Einspruch nicht bei WorldVentures innerhalb der Frist von 15 (fünfzehn) Tagen eingeht, ist die disziplinarische Maßnahme endgültig. Der Distributor ist verpflichtet, die gesamte Dokumentation mit seinem schriftlichen Einspruch einzureichen. Wenn der Vertreter rechtzeitig seinen Einspruch gegen eine disziplinarische Maßnahme eingereicht hat, überprüft der DRB die Maßnahme und entscheidet erneut, zieht andere angemessene Maßnahmen in Betracht und informiert den Distributor in schriftlicher Form über seine Entscheidung. Die Judizierbarkeit durch ordentliche Gerichte wird durch diese Entscheidungen nicht ausgeschlossen. 9.4 - Geltendes Recht, Zuständigkeit und Gerichtsstand Die vorliegenden Richtlinien, unterliegen Deutschem Recht und die Parteien vereinbaren die örtliche Zuständigkeit Münchens für etwaige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen WorldVentures und einem WV-Distributor, wenn dieser Kaufmann ist. Abschnitt 10 - Bestellungen 10.1 - Kauf von WorldVentures Produkten und Dienstleistungen

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Jeder Distributor sollte im Zusammenhang mit dem RBS und anderen Dienstleistungen direkten Kontakt zu WorldVentures aufnehmen. Wenn er einen anderen Distributor oder irgendeine andere Quelle kontaktiert, so erhält er nicht das für den Vergütungsplan erforderliche persönliche Umsatzvolumen. 10.2 - Allgemeine Richtlinien zu Bestellungen Im Falle von postalischen Bestellungen mit ungültigen oder falschen Zahlungsangaben versucht WorldVentures, den Distributor telefonisch, per E-Mail und/oder per Post zu kontaktieren, um eine weitere Zahlung zu veranlassen. Wenn diese Versuche nach Ablauf von fünf (5) Werktagen erfolglos bleiben, wird die Bestellung unbearbeitet zurückgegeben. C.O.D. Bestellungen werden nicht akzeptiert. WorldVentures sieht keine Mindestbestellmengen vor. Bestellungen von Produkten und Vertriebshilfen können kombiniert werden. 10.3 - Bestätigung der Bestellung Ein Distributor und/oder der Empfänger einer Bestellung muss bestätigen, dass das eingegangene Produkt mit dem Produkt übereinstimmt, das auf der Versandrechnung angegeben ist und dass es frei von Beschädigungen ist. Das Versäumnis, WorldVentures nicht innerhalb einer Frist von dreißig (30) Tagen nach dem Versand über Abweichungen der Lieferung oder Beschädigungen zu informieren, führt zum Verlust des Rechts des Distributors, Abhilfe zu verlangen. Abschnitt 11 - Zahlung und Versand 11.1 - Unzureichende Deckung Jeder Distributor ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass eine ausreichende Deckung oder ausreichender Kredit für die Zahlung seiner Einkäufe auf seinem Konto vorhanden ist. WorldVentures nimmt keinen Kontakt zu Distributoren im Zusammenhang mit Bestellungen oder Dienstleistungen auf, die aufgrund unzureichender Deckung oder eines unzureichenden Kreditrahmens storniert wurden. Dieser Umstand kann dazu führen, dass ein Distributor seine persönlichen Umsatzanforderungen für einen Monat nicht erreicht. 11.2 - Abgelehnte Schecks etc. Sämtliche zukünftige Bestellungen sind per Kreditkarte oder Zahlkarte zu bezahlen. Beträge, die ein Distributor WorldVentures aufgrund abgelehnter Schecks oder aufgrund von Gebühren für abgelehnte Schecks schuldet, werden von künftigen Bonuszahlungen und Provisionszahlungen abgezogen. 11.3 - Einschränkungen der Nutzung von Kreditkarten oder Zahlkarten oder Bankkonten dritter Parteien Einkäufe mit Kreditkarte oder Zahlkarte können nur durch die Person getätigt werden, für die die Karte durch die Bank ausgestellt wurde. Ein Distributor, der die Kreditkarte, Zahlkarte oder das Bankkonto einer dritten Person für die Zahlung von Käufen nutzt, muss ein Vollmachtsformular für die Kreditkarte / Zahlkarte oder das Bankkonto zusammen mit der Bestellung an WorldVentures schicken. WorldVentures betrachtet die unberechtigte Nutzung von Kreditkarten oder Zahlkarten oder Bankkonten als Betrug und informiert die zuständigen Behörden. Außerdem wird der Status eines in solche Vorgänge involvierten Distributors eventuell bis zur Beilegung des Konflikts ausgesetzt. Ein Distributor gestattet anderen Distributoren oder Kunden nicht die Nutzung seiner Kreditkarte oder Zahlkarte oder seiner Bankkonten, um andere Distributoren oder Kunden zu werben oder Käufe vom Unternehmen zu tätigen. 11.4 - Lastschriftrückgabe bei Kreditkarten oder Zahlkarten Wenn die Kreditkarte oder Zahlkarte eines Distributors irrtümlich belastet wird, sollte der Distributor sofort Kontakt zu WorldVentures aufnehmen, um eine Untersuchung und die Lösung dieser Angelegenheit herbeizuführen. Im Falle einer strittigen Belastung, die zu einer Lastschriftrückgabe führt, ist es dem Distributor nicht gestattet, Produkte oder Dienstleistungen unter Nutzung einer Zahlkarte oder Kreditkarte zu tätigen, bis der Konflikt und die daraus resultierende Lastschriftrückgabe beigelegt ist. Abschnitt 12 - Inaktivität und Kündigung 12.1 - Wirksamkeit der Kündigung Solange ein Distributor aktiv bleibt und die Bestimmungen der Distributorvereinbarung und der vorliegenden Verhaltensrichtlinien erfüllt, zahlt WorldVentures Provisionen an diesen Distributor gemäß dem Vergütungsplan. Die Bonuszahlungen und Provisionszahlungen an einen Distributor stellen die gesamte Vergütung der

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Vertreters im Rahmen der Generierung von Umsätzen und sämtlicher Aktivitäten dar, die im Zusammenhang mit der Generierung von Umsatz stehen (einschließlich des Aufbaus einer untergeordneten Organisation). Nach der nicht erfolgten Verlängerung der Distributorenvereinbarung oder nach der Kündigung der Vereinbarung (alle diese Methoden werden gemeinsam bezeichnet als „Kündigung”) hat der ehemalige Distributor keinen Rechtsanspruch, mehr in Bezug auf die Vertriebsorganisation, die er betrieben hat, oder auf Provisionen oder Bonuszahlungen im Rahmen der Umsätze, die durch die Organisation in Zukunft generiert werden. Dies gilt ab dem Datum der Vertragsbeendigung Ein Distributor, dessen Geschäft gekündigt wird, verliert dauerhaft sämtliche Rechte .Dies beinhaltet das Recht, die Produkte und Dienstleistungen von WorldVentures zu verkaufen und das Recht, Provisionen, Bonuszahlungen, oder anderes Einkommen aus dem Umsatz oder anderen Aktivitäten der ehemaligen Downline zu erhalten. Im Falle einer Kündigung verzichten Distributoren, auf sämtliche Rechte, die ihnen eventuell zustehen können, einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, der Eigentumsrechte in Bezug auf ihre Downline und in Bezug auf Bonuszahlungen, Provisionen oder andere Arten von Vergütung, die sich aus dem Umsatz oder anderen Aktivitäten ihrer Downline ergeben. Nach der Kündigung der Vereinbarung durch einen Distributor bezeichnet sich dieser nicht mehr als WorldVentures-Distributor und er hat kein Recht mehr, die WorldVentures Produkte oder Dienstleistungen zu verkaufen. Er erhält Provisionen und Bonuszahlungen lediglich für den letzten, vollständigen Zahlungszeitraum, in dem er vor der Kündigung aktiv war. 12.2 - Inaktivität Der Distributor ist verantwortlich, seiner Vertriebsorganisation mit gutem Beispiel für die Herbeiführung von Umsätzen durch Geschäfte mit Endkunden vorauszugehen. Ohne diese Beispielfunktion verliert der Distributor seine Berechtigung, Provisionen aus Umsatz zu erhalten, der von seiner Vertriebsorganisation generiert wird. 12.2.1 - Unzureichendes, persönliches Volumen zur Aufrechterhaltung der Aktivitätsanforderung Repräsentanten, die ihre monatlichen RBS-Gebühren während eines Kalendermonats nicht entrichten, erhalten keine Vertriebsprämien für den Umsatz, der im entsprechenden Monat in ihrer Marketingorganisation generiert wurde. Wenn ein Repräsentant länger als vier (4) Wochen inaktiv ist und bleibt, verfällt sein/ihr angesammeltes Umsatzvolumen unwiderruflich. Wenn ein Repräsentant länger als zwölf (12) aufeinanderfolgende wöchentliche Zahlungsperioden inaktiv ist und bleibt, behält sich WorldVentures vor, die Vereinbarung mit dem Repräsentanten aufzulösen. Ein Repräsentant, der aufgrund von Inaktivität gesperrt wird und gleichzeitig ein Kunde ist, kann seine Produkt(e)-Mitgliedschaft beibehalten. 12.2.2 - Status nach der Kündigung Wenn ein Vertreter zu dem Zeitpunkt, zu dem seine Vereinbarung aufgrund von Inaktivität gekündigt wird, im Rahmen der DreamTrip-Mitgliedschaft Gold oder Platin angeworben wird, bleibt er weiterhin Kunde, obwohl die Vereinbarung gekündigt wurde, außer wenn er ausdrücklich darum bittet, dass auch seine Kundenvereinbarung gekündigt wird. 12.3 - Fristlose Auflösung Der Verstoß eines Distributors gegen eine Bestimmung der Vereinbarung, einschließlich etwaiger Ergänzungen, führen zu den Sanktionen, die in Abschnitt 9.1 aufgeführt sind, einschließlich der fristlosen Auflösung der Distributorenvereinbarung. Die Kündigung tritt an dem Tag in Kraft, an dem die schriftliche Mitteilung per Post, per Telefax oder per Kurier an die letzte, bekannte Anschrift (oder Telefaxnummer) des Distributors zugestellt wird, oder an dem Tag, an dem der Vertreter tatsächlich die Kündigungsmitteilung erhält, je nachdem, welcher Zeitpunkt zuerst eintritt. 12.4 - Ordentliche Kündigung Beide Parteien in diesem Networkmarketingplan sind berechtigt, die Vereinbarung zu jedem Zeitpunkt zu kündigen, und zwar unabhängig vom Grund der Kündigung, indem sie unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen die schriftliche Kündigung an den jeweils anderen Vertragspartner senden. Die Kündigung muss in schriftlicher Form entweder per Telefax, per Post oder per E-Mail ausgesprochen werden Die schriftliche Kündigungsmitteilung muss die Unterschrift (außer bei E-Mails), den Namen in Druckbuchstaben, die Anschrift und Identifikationsnummer des Distributors enthalten. Wenn ein Distributor am DreamTrip-Mitgliedschaftsprogramm oder dem Dream Trip Gold oder Platin Programm teilnimmt, bleibt seine Teilnahme an diesem Programm auch trotz Kündigungin der Vertriebsvereinbarung in Kraft, wenn er nicht ausdrücklich darum bittet, dass seine Mitgliedsvereinbarung ebenfalls gekündigt wird.

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12.5 – Nichtverlängerung Ein Distributor ist berechtigt, seine Distributorenvereinbarung durch eine Mitteilung zu kündigen, dass er nicht den Wunsch hat, die Vereinbarung an ihrem Jahrestag zu verlängern. Abschnitt 13 - Definitionen Aktiver Kunde – Ein Kunde, der ein aktives und bezahltes Abonnement einer der Dienstleistungen von WorldVentures (Dream Trips, Dream Trips Gold Mitgliedschaft oder Dream Trips Platin Mitgliedschaft) für den folgenden Kalendermonat besitzt Aktiver Repräsentant – Ein Repräsentant wird/bleibt aktiv, wenn seine/ihre monatlichen RBS-Gebühren entrichtet werden. Aktiver Rang — Der Begriff „aktiver Rang” bezieht sich auf den aktuellen Rang eines Distributors der durch den WorldVentures Vergütungsplan festgelegt wird, für einen Kalendermonat ODER für einen Umsatzzeitraum. Um im Zusammenhang mit einem bestimmten Rang als „aktiv” bezeichnet zu werden, muss ein Distributor die Kriterien erfüllen, die im WorldVentures Vergütungsplan für seinen jeweiligen Rang aufgeführt sind. (Siehe Definition des Begriffs „Rang” weiter unten.) Vereinbarung - Der Vertrag zwischen dem Unternehmen und jedem Distributor beinhaltet die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Distributoren mit Antragsformular, die WorldVentures Verhaltensrichtlinien, den WorldVentures Vergütungsplan und (gegebenenfalls) das Gesellschafts-Registrierungsformular. Alle diese Dokumente in ihrer aktuellen Form und mitsamt den Änderungen, die WorldVentures im eigenen Ermessen vornehmen kann, werden gemeinsam als die „Vereinbarung” bezeichnet. Produkte/Dienstleistungen, für die Provisionen gezahlt werden — Alle WorldVentures Produkte und Dienstleistungen, für die Provisionszahlungen und Bonuszahlungen geleistet werden. Distributoren-Geschäftssystem und Vertriebshilfen stellen keine Produkte dar, für die Provisionen gezahlt werden. Unternehmen — der Begriff „Unternehmen” gemäß seiner Nutzung in dieser Vereinbarung bezeichnet WorldVentures Marketing, LLC. Downline — Siehe „Vertriebsorganisation” weiter unten. Bericht über die Aktivitäten untergeordneter Distributoren — Ein monatlicher Bericht, der von WorldVentures erstellt wird und der wichtige Daten im Zusammenhang mit der Identität der Distributoren, Umsatzinformationen, und Anwerbungsaktivitäten der Vertriebsorganisation jedes Distributors enthält. Dieser Bericht beinhaltet vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse, die das Eigentum von WorldVentures sind. Downline Leg (Untergeordneter Pfeiler) — Jede Person, die unmittelbar unterhalb eines Distributors angeworben wird und die jeweilige Vertriebsorganisation darstellt. Ein „leg” in der Vertriebsorganisation ist ein Vertriebsstrang. Jedes Business Center verfügt über zwei Stränge — eines auf der linken und eines auf der rechten Seite. Anwerber – ein Distributor, der andere Distributoren für das Unternehmen anwirbt. Dieser ist üblicherweise auch der Sponsor eines neuen Distributors. Gruppen - Umsatzvolumen — Der provisionsfähige Wert der WorldVentures Produkte und Dienstleistungen, die von der Vertriebsorganisation eines Distributors generiert wird. Das Gruppen - Umsatzvolumen beinhaltet nicht das persönliche Umsatzvolumen des jeweiligen Distributors. (Distributor - Geschäftssystem und Vertriebshilfen gelten nicht als Umsatzvolumen.) Bewohner desselben Haushalts — Haushaltsvorstände und abhängige Familienmitglieder, die im selben Haushalt leben.

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Gruppen - Umsatzvolumen des linken Pfeilers (GSV) — Der provisionsfähige Wert der WorldVentures Produkte und Dienstleistungen, der durch den linken, untergeordneten Pfeiler eines bestimmten Business Centers generiert wird. Ebene — Die Funktionspositionen der untergeordneten Distributoren in der Vertriebsorganisation eines bestimmten Distributors. Dieser Begriff bezieht sich auf die Beziehung eines Distributors in Relation zu einem Up-Line-Distributor und richtet sich nach der Anzahl von Distributoren zwischen ihnen, die im Rahmen des Sponsoring miteinander in Verbindung stehen. Wenn z. B. A als Sponsor von B fungiert, der seinerseits als Sponsor von C fungiert, der seinerseits als Sponsor von D fungiert, der seinerseits als Sponsor von E fungiert, dann befindet sich E auf der vierten Ebene von A. Linie — Die Pfeiler einer Vertriebsstruktur, die ursprünglich durch das Sponsoring eines persönlichen Distributors erstellt wurde und die im Anschluss daran dadurch erweitert wurden, dass die angeworbenen Distributoren selber Distributoren angeworben haben und dieser Vorgang sich wiederholt hat. Eine Linie können Distributoren als Sponsoring- Stammbaum betrachten. Er richtet sich danach, wer persönlich angeworben wurde und wer wiederum von den angeworbenen Distributoren angeworben wurde, etc. Offizielles WorldVentures Material — Literatur, Audio- oder Videobänder und andere Materialien, die von WorldVentures für Distributoren entwickelt, gedruckt, veröffentlicht und verbreitet werden. Persönliches Umsatzvolumen (PSV) — Der provisionsfähige Wert der Dienstleistungen und Produkte, die in einem Kalendermonat vertrieben werden: (1) durch das Unternehmen mit einem Distributor; und (2) durch das Unternehmen mit Kunden, die vom Distributor persönlich angeworben wurden. Rang — Der „Titel” den ein Distributor im Einklang mit dem WorldVentures Vergütungsplan erreicht hat. Anwerbung — Für die Zwecke gemäß Abschnitt 4.8 bezeichnet der Begriff „Anwerbung” die tatsächliche oder versuchte Kontaktaufnahme. Der Versuch der anderweitigen Beeinflussung, entweder direkt oder durch eine dritte Partei, eines anderen WorldVentures Distributors zum Beitritt oder zur Teilnahme an einem anderen Multilevel — Marketing, Network - Programm. Dieses Verhalten bildet selbst dann Anwerbung, wenn der Distributor nur auf eine entsprechende Anfrage eines anderen Distributors reagiert. Gruppen — Umsatzvolumen des rechten Pfeilers (GSV) — Der provisionsfähige Wert der WorldVentures Produkte und Dienstleistungen, der durch den rechten, untergeordneten Pfeiler eines bestimmten Business Centers generiert wird. Sponsor — Der Vertreter, dem die primäre Linie gehört, der ein neu angeworbener Distributor für das Unternehmen beitritt. Distributoren - Geschäftssystem — Eine Auswahl von WorldVentures Schulungs materialien und geschäftlichen Unterstützungs materialien, die ein neuer Distributor erwerben muss. Das Geschäftssystem wird an die Distributoren zum Einkaufspreis vom Unternehmens verkauft. Upline (übergeordnet) — Dieser Begriff bezieht sich auf den oder die Distributoren oberhalb eines bestimmten Distributors in einer Sponsoring - Linie bis hoch zum Unternehmen. Anders formuliert handelt es sich dabei um die Sponsorenlinie, die einen bestimmten Distributor mit dem Unternehmen verbindet. Downline (untergeordnet) — Die Vertriebsorganisation, die von Distributoren zur Steigerung des Umsatzvolumens organisiert wird. Eine der Hauptfunktionen der Distributoren besteht darin, diese Organisation zu motivieren, zu organisieren und zu vernetzen.

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Kontaktdaten:

WorldVentures Marketing, LLC

5100 Tennyson Parkway

Plano, TX 75024

Telefon: +49.408.7408.690

Fax: 31 50 201 1131

Webseite: www.worldventures.biz

[email protected]


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