Potentialeinschätzung zur Eignung des
Baumbestandes entlang eines Abschnitts der
Kreisstraße 28 in Bergedorf (Landkreis Osterholz)
als Lebensstätte für Fledermäuse und Brutvögel
Auftraggeber: Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Bremervörde (Planer Holger Westerwarp)
Auftragnehmer:
Gutachten für ökologische Bestandsaufnahmen, Bewertungen und Planung
Lindenstraße 40 27711 OSTERHOLZ-SCHARMBECK Telefon/Fax: 04791-502667-0 / 89325 e-Post: [email protected] Internet: www.bios-ohz.de
Bearbeitung: Dipl. Biol. Tasso Schikore und
Dipl. Umweltwiss. Gunnar Siedenschnur
Osterholz-Scharmbeck, Juli 2010
Potentialeinschätzung Fledermäuse/Vögel K 28 Bergedorf (Lk OHZ) Seite 2
2010
Inhalt
1 AUFGABENSTELLUNG ............................................................................................. 3
2 UNTERSUCHUNGSGEBIET....................................................................................... 4
3 METHODEN................................................................................................................. 5
4 ERGEBNISSE.............................................................................................................. 6
Situation potentiell geeigneter Quartiere / Neststandorte ................................................ 6
Lebensraumpotenzial für streng geschützte bzw. gefährdete Fledermausarten ........... 10
Lebensraumpotenzial für streng geschützte bzw. gefährdete Vogelarten..................... 12
5 BEWERTUNG UND HINWEISE ZUR WEITEREN PLANUNG................................. 13
6 LITERATUR............................................................................................................... 16
Titelfoto: Birkenallee K 28 im Abschnitt km 1,7 – 1,8, Blickrichtung Nord (17.4.2010, TS)
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1 Aufgabenstellung Im Rahmen der Erarbeitung von Planungsunterlagen für den Ausbau eines ca. 2 km
langen Abschnittes der Kreisstraße 28 in der Ortschaft Bergedorf (Gemeinde Worpswede,
Landkreis Osterholz) sollte vor Beginn der Baumaßnahme eine fachliche Einschätzung
zur Eignung des vorhandenen Baumbestandes für die nach § 10
Bundesnaturschutzgesetz streng und besonders geschützten Fledermaus- und
Brutvogelarten vorgenommen werden.
In Abhängigkeit von der gewählten Trassenvariante sind bis zu 500 Bäume betroffen, von
denen ggf. der größte Teil gefällt werden müsste. Dies könnte einen erheblichen Eingriff
bezüglich wichtiger Lebensstätten (Quartiere, Nester) der streng geschützten
Fledermaus- und/oder Vogelarten darstellen. Von der zuständigen Unteren
Naturschutzbehörde des Landkreises Osterholz ist daher eine entsprechend § 42
Bundesnaturschutzgesetz erforderliche Prüfung der Betroffenheit dieser Artengruppe als
Entscheidungshilfe für die Ermittlung möglicher Fällzeiträume und für die Formulierung
ggf. notwendig werdender Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen gefordert worden.
Das Gutachtenbüro BIOS wurde im April 2010 von dem mit der
Umweltverträglichkeitsstudie betrauten Planer Herrn H. Westerwarp
(Landwirtschaftskammer Bremervörde) beauftragt, eine gutachterliche Stellungnahme zu
den o. g. Aspekten abzugeben sowie eine Bewertung zur Erheblichkeit der
Eingriffsvarianten vorzunehmen. Für die Einschätzung zum Lebensraumpotential für
Fledermäuse und Brutvögel sollten mehrere Vor-Ort-Begehungen durchgeführt und ggf.
vorhandene Daten ausgewertet werden.
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2 Untersuchungsgebiet Lage Das Untersuchungsgebiet (UG) erstreckt sich über ca. 2,1 km Länge entlang der
Kreisstraße 28 (K 28) in der Ortschaft Bergedorf (Gemeinde Worpswede) im Landkreis
Osterholz. Kartografisch ist das UG auf dem Messtischblatt (TK 1:25.000) 2719
(„Worpswede“), im Quadrant 4 verzeichnet (vgl. Abb. 1). Der Bereich ist der
Naturräumlichen Region Stader Geest bzw. der Haupteinheit Hamme-Oste-Niederung
zuzuordnen und weist Geländehöhen von 5,5 bis 7,4 m + NN auf.
Beschreibung Das Untersuchungsgebiet ist geprägt von einem beidseitig der Straße ausgebildeten
Baumbestand, der sich überwiegend aus älteren und jüngeren Birken sowie einzelnen
Eichen, Ahornbäumen, Pappeln, anderen Laubbäumen bzw. -sträuchern sowie einigen
Nadelbäumen (s. Titelfoto) zusammensetzt. Auf der Ostseite befinden sich straßennah
zahlreiche Hofstellen, die Westseite weist einige wenige weiter zurück liegende Hofstellen
auf. Die landwirtschaftlich genutzten Flächen beiderseits des Straßendammes sind
Grünlandflächen.
Abb. 1: Lage des UG - Abschnitt der K 28 in Bergedorf (Bereich zwischen den roten Markierungen)
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3 Methoden Zur Überprüfung der Eignung der Bäume als Lebensstätten im o. g. S. wurde das UG an
vier Terminen aufgesucht (s. Tab. 1). Dabei wurden zunächst im April schwerpunktmäßig
die auf den zur Verfügung gestellten Lageplänen eingezeichneten Bäume (bei noch
geringer Laubausbildung) mit Hilfe eines Fernglases nach potentiell geeigneten oder gar
besetzten Höhlen bzw. Nestern abgesucht. Sofern eine potenzielle Eignung festgestellt
worden ist, wurden die Strukturen fotografiert und die entsprechenden Bäume in einem
Lageplan verzeichnet (vgl. Fotos 1-6, Tab. 2). Bei den späteren Kontrollen im
fortgeschrittenen Frühjahr wurde die gesamte Strecke nochmals während der
Morgendämmerung bzw. am frühen Abend auf die Nutzung durch Fledermäuse bzw.
Vögel kontrolliert. Schwerpunktmäßig wurden dabei die vorher festgestellten potentiell
geeigneten Strukturen (Höhlen, Nester) begutachtet.
Zur Ermittlung des Artenspektrums von im UG jagenden oder vor Quartieren
schwärmenden Fledermäusen wurden zusätzlich zur visuellen Beobachtung (Fernglas
10x32), Ultraschall-Detektoren vom Typ Pettersson D-230 bzw. D240x (mit Mischer-
Funktion) sowie Handscheinwerfer (Halogen 20 W) eingesetzt. Die akustische
Artbestimmung der Fledermäuse erfolgte nach den arttypischen Ultraschall-Ortungsrufen
der Fledermäuse (AHLÉN 1990a, b; LIMPENS & ROSCHEN 1995). Die Interpretation der
Befunde zu Brutvögeln (Reviergesang, sonstiges Verhalten, Habitatnutzung) richtete sich
nach den Angaben in SÜDBECK u.a. (2005). Das Untersuchungsgebiet wurde bei für die
Aktivität von Fledermäusen bzw. Vögeln günstigen Witterungsbedingungen (trocken, mild-
warm, kein Wind) jeweils zweimal von ein bis zwei Personen vollständig mit dem Fahrrad
abgefahren und kontrolliert. Im Bereich der vorher festgestellten Höhlenbäume erfolgte
eine genauere Kontrolle am Stamm.
Tabelle 1: Kontrolltermine und untersuchte Aspekte
Datum (Bearbeiter) Untersuchter Aspekt Anmerkung 17.4. + 19.4. 2010
tagsüber (TS) Nester- und Höhlensuche; potentielle
Eignung als Lebensstätte für Fledermäuse (Baumquartiere) und Vögel (Neststandorte)
Bäume im noch unbelaubten Zustand, gute Einsicht in Stamm-
und Aststrukturen der Bäume 4.6.2010
vor und nach Sonnenaufgang
(TS, GS)
Kontrolle auf Nutzung des Abschnittes durch Fledermäuse und Brutvögel
Kontrolle Schwärmverhalten vor Höhlen (Fledermäuse) und
Reviergesang (Vögel) in der Morgendämmerung
5.6.2010 früher Abend
(TS)
Kontrolle auf Nutzung des Abschnittes durch Fledermäuse und Brutvögel
Kontrolle Soziallaute in Höhlen (Fledermäuse) und
Fütterungsaktivität (Vögel) Auf den zur Verfügung gestellten Planungsunterlagen (vgl. KLEBERG + PARTNER 2009)
werden für die Ostseite ca. 240 Bäume mit Angabe des Stammdurchmessers dargestellt,
für die Westseite ca. 260 Bäume. Nur die Bäume mit einer solchen Angabe wurden näher
in Augenschein genommen.
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Den nachfolgenden Einschätzungen zum potenziell im UG vorkommenden Artenspektrum
liegen neben eigenen Erfahrungen zusätzlich Angaben zum Vorkommen im Landkreis
Osterholz (ARCHIV BIOLOGISCHE STATION OSTERHOLZ, LANDKREIS OSTERHOLZ 2001) sowie
landesweite und allgemeine Auswertungen und Beschreibungen zur Lebensraumnutzung
und Verbreitung der beiden Artengruppen zugrunde (s. NLWKN 2005, SCHOBER &
GRIMMBERGER 1998, PETERSEN u. a. 2004, DIETZ u. a. 2007, STRATMANN 2007; BAUER
u. a. 2005, FLADE 1994, HECKENROTH & LASKE 1997).
4 Ergebnisse
Situation potentiell geeigneter Quartiere / Neststandorte Nachfolgende Tab. 2 gibt einen Überblick über die Befunde zu denjenigen Bäumen
entlang der Untersuchungsstrecke, bei denen entweder eine potenzielle Quartiereignung
oder die Eignung als Neststandort festgestellt worden ist. Alle übrigen in den Lageplänen
aufgeführten und überprüften Bäume weisen aktuell keinerlei Hinweise auf das Bestehen
eines potentiell geeigneten Fledermausquartiers/Neststandortes auf. Die
Kilometrierungsangaben in Tab. 2 sind Bereichsangaben und beruhen auf den vor Ort
(Ostseite) und auf den Lageplänen angegebenen Werten. Die Bäume mit Befunden sind
gemäß ihrer Lage von Nord nach Süd aufgeführt.
Tabelle 2: Befunde zu Bäumen entlang der K 28 hinsichtlich ihrer potenziellen Eignung als Lebensstätte für Fledermäuse bzw. Vögel
Lage, Bereich Kilometrierung K 28 (West/Ost)
Baumart (Durchmesser cm lt. Plan)
Bemerkung, Verweis auf Foto (F1-6)
Km 0,2 W Birke (25 cm) Astloch am Stamm, pot. Fledermausquartier (F1) Km 0,3 W Birke (25 cm) Größere Höhle im Stamm; Buntspecht-Bruthöhle
(4.6.2010 Bsp. ausgeflogen); potentielles Fledermausquartier auch für größere Arten (F2)
Km 0,4 W Birke (25 cm) Astloch am Stamm, pot. Fledermausquartier Km 0,4 W Birke (25 cm) Spechthöhle im Stamm, pot. Fledermausquartier Km 0,4 W Birke (25 cm) 2 Astlöcher am Stamm, pot. Fledermausquartiere Km 0,4 O Birke (35 cm) Elsternest, potentieller Neststandort auch für
Turmfalke und Waldohreule Km 0,6 W Birke (20 cm) Astloch am Stamm, pot. Fledermausquartier (F3) Km 0,7 W Birke (30 cm) Astloch am Stamm, pot. Fledermausquartier (F4) Km 0,8 W Birke (25 cm) Astloch am Stamm, pot. Fledermausquartier;
Buntspecht in Nähe rufend (17.4.) Km 0,8 W Birke (30 cm) Astloch am Stamm, pot. Fledermausquartier Km 1,5 W Birke (25 cm) 2 Astlöcher am Stamm, eher ungeeignete Quartiere,
mglw. nicht tief genug Km 1,7 W Birke (25 cm) 2 Astlöcher am Stamm, pot. Fledermausquartiere Km 1,8 W Birke (35 cm) Kleine Spechthöhle im Stamm, pot.
Fledermausquartier (F5) Km 2,1 W Birke (25 cm) 2 Astlöcher am Stamm Km 2,1 W Birke (40 cm) Vogelnest in Stammgabel (Drossel?) (F6)
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Foto 1: Astloch Birke Km 0,2 (17.4.2010, TS)
Foto 2: Buntspechthöhle im Stamm einer Birke (linker Baum) Km 0,3 (17.4.2010, TS)
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Foto 3: Astloch Birke Km 0,6, mglw. vom Specht ausgebaut (17.4.2010, TS)
Foto 4: Astloch Birke Km 0,7 (17.4.2010, TS)
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Foto 5: Kleine Spechthöhle im Stamm einer Birke Km 1,8 (17.4.2010, TS)
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Foto 6: Singvogelnest in Astgabel (rechts) einer Birke Km 2,1 (17.4.2010, TS)
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Lebensraumpotenzial für streng geschützte bzw. gefährdete Fledermausarten Aufgrund der Baumartenzusammensetzung, Altersstruktur und Lage zu potenziell
geeigneten Lebensräumen (Gehölze am Weyerberg, Gewässer in Hammeniederung) war
grundsätzlich von einer potentiellen Eignung des Baumbestandes als Quartierstandort für
Fledermäuse auszugehen. Nach Durchsicht vorhandener Daten zum Vorkommen von
Fledermäusen im Landkreis Osterholz (Archiv BIOLOGISCHE STATION OSTERHOLZ Stand
5/2010) ist im Bereich Teufelsmoor/Worpswede durchaus mit dem Vorkommen von
mindestens acht Fledermausarten zu rechnen. Von den meisten dieser Arten sind sogar
Quartiere innerhalb der Gemeinde Worpswede bekannt geworden.
Tabelle 3: Liste der nachgewiesenen bzw. potentiell vorkommenden Fledermausarten mit Angaben zum Gefährdungsgrad nach Roten Listen für Niedersachsen und Deutschland, Status gemäß Bundesnaturschutzgesetz und FFH-Richtlinie
Artnamen
RL Nds
(1991)
RL D
(2009)
BNat SchG § 10
FFH- Anhang
Anmerkungen zum (potenziellen) Vorkommen im UG
Im UG nachgewiesene Arten
Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)
3 * s IV Jagend nachgewiesen, Baumallee fungiert als Flugstraße (Leitlinie); Quartiere eher in Häusern zu erwarten
Im UG potentiell vorkommende Arten
Fransenfledermaus (Myotis nattereri)
2 * s IV Baumallee stellt potentielles Jagdhabitat und potentiellen Quartierstandort (Höhlen) dar
Große Bartfledermaus (Myotis brandtii)
2 V s IV Baumallee stellt potentielles Jagdhabitat und potentiellen Quartierstandort (Höhlen) dar
Wasserfledermaus (Myotis daubentonii)
3 * s IV Baumallee stellt v.a. potentiellen Quartierstandort (Höhlen) dar, geeignete Jagdhabitate (Gewässer) aber relativ weit weg.
Braunes Langohr (Plecotus auritus)
2 V s IV Baumallee stellt potentielles Jagdhabitat dar.
Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus)
2 G s IV Baumallee stellt potentielles Jagdhabitat dar
Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)
2 * s IV Baumallee stellt potentielles Jagdhabitat und potentiellen Quartierstandort (Höhlen) dar, insbesondere im Herbst (Paarungszeit)
Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)
2 V s IV Baumallee stellt potentielles Jagdhabitat und potentiellen Quartierstandort (Spechthöhlen) dar, insbesondere im Herbst (Paarungszeit)
• Angaben zum Gefährdungsgrad nach Roten Listen (RL); für Niedersachsen (Nds) nach HECKENROTH
(1991); für Deutschland nach MEINIG u.a. (2009): 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet;
3 = gefährdet; G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes; V = Vorwarnliste; * = ungefährdet;
• Gesetzlicher Schutz nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) § 10:
b = besonders geschützt (§10 Abs. 2 Nr. 10); s = streng geschützt (§10 Abs. 2 Nr. 11)
• Eintrag gemäß Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH): II = Anhang II (Tier- und Pflanzenarten von
gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden
müssen); IV = Anhang IV (streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem
Interesse)
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Im UG konnte an einem Kartierungstermin (4.6.2010) mit der Zwergfledermaus eine
Fledermausart direkt nachgewiesen werden (s. Tab. 3). Tiere dieser Art nutzten auf
ganzer Strecke die Birkenallee und den angrenzenden Baumbestand als Jagdgebiet bzw.
als Flugstraße von nächtlichen Jagdgebieten in ein anzunehmendes Hausquartier, das
möglicherweise sogar innerhalb der Ortschaft Bergedorf liegt. Die Nutzung von
Baumquartieren ist bei dieser Art eher die Ausnahme. In der Morgendämmerung konnte
kein typisches Schwärmverhalten von irgendeiner Fledermausart an einem der
potenziellen Baumquartiere festgestellt werden, so dass davon ausgegangen werden
kann, dass die Birkenallee zumindest aktuell zur Fortpflanzungszeit nicht von
Fledermäusen als Quartierstandort genutzt wird.
Aufgrund der im UG vorgefundenen Strukturen (s.o.) kann jedoch mit dem Vorkommen
von mindestens sieben weiteren Fledermausarten gerechnet werden, die das UG
zumindest zeitweise als Jagdgebiet nutzen. Bei fünf von diesen Arten ist dabei die
Nutzung von Baumquartieren durchaus typisch. Nach allen bisherigen Erfahrungen und
nach Einschätzung anhand der Habitatstrukturen vor Ort ist jedoch am ehesten mit dem
Auftreten von Abendseglern und Rauhautfledermäusen im Spätsommer/Herbst zu
rechnen, wenn diese beiden Arten während der Durchzugsperiode vorzugsweise
Baumquartiere (sog. Paarungsquartiere) nutzen. Die Strukturen, die in der Birkenallee
vorhanden sind (vgl. Fotos 1-5), stellen durchaus potentiell geeignete Quartiere für diese
Arten dar.
Zur Nutzung von Winterquartieren der heimischen Fledermausarten ist für den Bereich
Nordwestdeutschland und insbesondere im Landkreis Osterholz noch relativ wenig
bekannt. Der Nachweis jedoch, dass einige Arten im hiesigen Raum Bäume auch als
Winterquartiere nutzen, konnte Anfang Februar 2009 in Worpheim (Landkreis Osterholz)
erbracht werden. Hier wurde ein von mehreren Großen Abendseglern (darunter ein
Weibchen) genutztes Winterquartier in einer Fäulnishöhle in einem starken Seitenstamm
einer Eiche auf einem Hofgehölz festgestellt, das bei Sägearbeiten leider zerstört worden
war. Auch eine am Straßenrand stehende Birke in der Ortslage Schwegen (Lk Cuxhaven,
nahe K 54), die nachweislich im Jahr 2000 als Sommerquartier von Wasserfledermäusen
genutzt worden ist, ist mittlerweile zu Kaminholz verarbeitet worden (eig. Feststellung
6/2009). Derartige Fälle der Zerstörung von Lebensstätten streng geschützter Arten
belegen die Notwendigkeit der Kontrolle auf das Vorhandensein von (potentiell
geeigneten) Quartieren bei geplanten Baumfällungen im Rahmen von
genehmigungspflichtigen Bauvorhaben.
Als frostfreie Winterquartiere scheinen die Höhlen in den relativ dünnen Birken im UG
allerdings nicht geeignet zu sein.
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Lebensraumpotenzial für streng geschützte bzw. gefährdete Vogelarten Aufgrund der Lage des UG im besiedelten und landwirtschaftlich mehr oder weniger
intensiv genutzten dörflich geprägten Randbereich von Worpswede war nur mit dem
Vorkommen eines eingeschränkten Artenspektrums landesweit bestandsgefährdeter
und/oder zusätzlich streng geschützter Brutvogelarten zu rechnen (vgl. Tab. 4).
In den untersuchten Straßenbäumen wurden jedoch keine Nester oder Höhlen von streng
geschützten Vogelarten (z. B. Greifvögel, Eulen, größere Spechtarten) nachgewiesen.
Festgestellt wurde jedoch ein Elsternest, dass zumindest von Turmfalke oder
Waldohreule genutzt werden könnte, die beide selbst keine Nester bauen. Eine aktuelle
Nutzung durch diese beiden Arten wurde aber im Laufe der Untersuchung nicht
festgestellt. Die Arten können aber aufgrund von Erfahrungen aus benachbarten Dörfern
neben der Schleiereule als potenzielle Brutvogelarten des Gebietes inkl. seines Umfeldes
angesehen werden. Gefunden wurde hingegen eine aktuelle Bruthöhle des Buntspechtes
(s. Foto 2) und eine weitere kleine Spechthöhle, die vom Kleinspecht angelegt worden
sein könnte. Als landesweit bestandsgefährdete Art wurde noch der Gartenrotschwanz
(ein Revier) nachgewiesen, dessen Bruthöhle bzw. Halbhöhle sowohl im UG (Birkenallee)
als auch in den angrenzenden Gehölzbeständen (i. d. R. Hofgehölze) gelegen haben
könnte. Ansonsten wurden im Nahbereich der Allee noch die häufigen und weit
verbreiteten Arten Kohl- und Blaumeise (potenzielle Höhlennutzer) sowie Buchfink und
Grauschnäpper nachgewiesen. Das (alte) Nest auf Foto 6 konnte keiner Art zugeordnet
werden, möglicherweise handelt es sich um ein altes Drosselnest.
Tab. 4: Liste der potenziell vorkommenden bzw. nachgewiesenen streng geschützten bzw. gefährdeten oder Höhlen bauenden Vogelarten im Untersuchungsgebiet
Gefährdung Artname wissenschaftlicher Artname
NDS 2007
T-O D 2007
§ 10 (2) Nr. 11 BNat-SchG
Status im UG
Turmfalke Falco tinnunculus V V §* potenzieller Brutvogel (Elsternest)
Schleiereule Tyto alba §* potenzieller Brutvogel im Umfeld
Waldohreule Asio otus 3 3 §* potenzieller Brutvogel (Elsternest)
Buntspecht Dendrocopos major Brutvogel (mehrere Höhlen im UG)
Kleinspecht Dryobates minor 3 3 V potenzieller Brutvogel
Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus 3 3
Brutvogelart im Umfeld (potentielle Höhlennutzung)
Status im UG: Nahrungsgast = Brutplatz außerhalb des eigentlichen UG, Nahrungssuchraum zur Brutzeit jedoch auch innerhalb des UG; potentiell = Vorkommen aufgrund von Literaturdaten und Beobachtungen in der Umgebung sehr wahrscheinlich.
Gefährdung: 3 = Bestand gefährdet; V = Arten der Vorwarnliste; NDS = Niedersachsen und Bremen, T-O = Tiefland-Ost (KRÜGER & OLTMANNS 2007); D = Deutschland, (SÜDBECK u. a. 2007) § = § 10 (2), Nr. 11 BNatSchG: nach Bundesnaturschutzgesetz (2002) streng und besonders geschützte Art; §* = auch nach EG-Artenschutzverordnung streng geschützt;
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5 Bewertung und Hinweise zur weiteren Planung
Nachfolgend wird anhand der oben angeführten Erkenntnisse bezüglich der
Lebensraumfunktionen des UG für streng geschützte bzw. bestandsgefährdete
Fledermaus- und Vogelarten eine Bewertung zur Erheblichkeit der Varianten des
geplanten Eingriffs vorgenommen. Anschließend werden Hinweise zur Vermeidung oder
Verminderung von möglichen Eingriffsfolgen gegeben.
Bewertung
Die gesamte Birkenallee hat durchaus eine hohe Bedeutung als Jagdgebiet und
Flugstraße (Leitlinienstruktur) für Fledermäuse. Bei einigen Birken wurde sogar eine
potenzielle Eignung als Fledermausquartier festgestellt. Diese Bedeutung bezieht sich auf
die potentielle Eignung als Sommer- bzw. Paarungsquartier (Spätsommer/Herbst), eine
Bedeutung als Winterquartier wird nahezu ausgeschlossen.
Für Vögel wird der Birkenallee eine untergeordnete Bedeutung zugemessen. Allerdings
kommen die Höhlen bauenden Arten Buntspecht und (potentiell) auch Kleinspecht vor.
Weitere häufige Singvogelarten (Meisen) kommen als potentielle Höhlennutzer ebenfalls
vor. Der landesweit bestandsgefährdete Gartenrotschwanz bezieht die Allee zumindest in
sein Revier mit ein. Waldohreule und Schleiereule sind als potentielle Brutvögel des
näheren Umfeldes zu betrachten.
BREUER u. a. (2009) weisen auf die grundsätzlich gegebene erhöhte Mortalität an Straßen
insbesondere bei den im Jagdgebiet tief fliegenden Eulen hin und nennen hier
ausdrücklich auch die Schleiereule. Die Untersuchungen der Autoren speziell in
Brutgebieten des Uhus zeigten ein erhöhtes Kollisionsrisiko an Straßen, die im
Nahbereich von Brutplätzen lagen bzw. an solchen, die zur Erreichung der
Nahungshabitate überflogen werden müssen.
Dabei besteht das Unfallrisiko auch an Straßen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung
auf 70 km/Std.. Eine Begrenzung auf 50 (besser 40 km/Std.) wäre nach Einschätzung der
Autoren sinnvoll, aber wohl nur im Nahbereich der Brutplätze an Straßen untergeordneter
verkehrlicher Bedeutung durchsetzbar. Dort stellt eine solche Maßnahme jedoch eine
wichtige Vorkehrung zur Vermeidung von Verlusten dar. Uhuverluste an Straßen
werden überall dort als erheblich einzustufen sein, wo eine mittlere Jungenzahl von 1,2
pro Brut nicht erreicht wird, denn dort ist die Population bereits in keinem günstigen
Erhaltungszustand. Da dieser brutbiologische Parameter kaum irgendwo durch
langjährige Studien gut untersucht ist (was für alle Eulenarten gilt), wird man in den
meisten Gebieten Vorsorgegesichtspunkte besonders berücksichtigen müssen (vgl.
BREUER u. a. 2009).
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Diese Aussagen, die an der bestandsgefährdeten Art Uhu gewonnen wurden, gelten im
Prinzip auch für die im UG potentiell vorkommenden Eulenarten. Straßenverkehrsopfer
von Waldohr- und Schleiereule sind im Landkreis Osterholz bereits mehrfach
nachgewiesen worden (Archiv Biologische Station Osterholz).
HAENSEL & RACKOW (1996) belegen eine verkehrsbedingte, erhöhte Mortalität von
Fledermäusen nach Kollisionen mit (schnell) fahrenden Kraftfahrzeugen. Bei ihrer
Zusammenstellung von Daten stellte sich heraus, dass insbesondere die auch im UG
nachgewiesene Art Zwergfledermaus, aber auch die mit hoher Wahrscheinlichkeit im UG
auftretenden Arten Abendsegler und Breitflügelfledermaus von diesem Faktor betroffen
sein können. Die studie zeigt zudem, dass Kollisionen mit Fledermäusen vor allem im
Sommer (Juli-September) ab einer Fahrzeug-Geschwindigkeit von 70 km/Std. auftreten.
Bewertung der Eingriffsvarianten
Variante 1: Verlust aller Allee-Bäume auf beiden Straßenseiten
Dies würde einen abrupten Totalverlust der als hoch bedeutsam eingestuften
Leitlinienstruktur der Baum-Allee für solche Fledermausarten bedeuten (nachweislich für
Zwergfledermaus, potentiell auch für weitere Arten, s. Tab. 3), die bei der Orientierung
zwischen Quartier und Nahrungshabitat auf derartige Strukturen angewiesen sind. Geht
eine solche Struktur verloren, kann ein Quartierstandort aufgegeben werden, was in
diesem Falle sehr wahrscheinlich negative Auswirkungen auf den Bestand einer
Fortpflanzungsgemeinschaft hätte.
Gleichsam stellt die Allee mit ihrem z. T. ausgeprägten zusammenhängenden
Laubkronendach aus Eichen und Birken potenziell ein bedeutsames Jagdhabitat für
weitere Fledermausarten dar.
Beide Lebensraumfunktionen wären erst langfristig durch entsprechende
Nachpflanzungen ersetzbar. Der Eingriff wird daher in Bezug auf die Beeinträchtigung von Fledermauslebensräumen als erheblich eingestuft.
Bezüglich der Bedeutung für die nachgewiesenen bzw. potentiell vorkommenden
Brutvogelarten, die nicht zwingend auf die Alleestruktur des Baumbestandes
angewiesen sind, wird keine erhebliche Beeinträchtigung des Gesamtlebensraumes
erwartet.
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Variante 2: Verlust der Allee-Bäume nur auf der Westseite
Die Funktionen als Flugstraße und als Jagdhabitat würden weitgehend erhalten bleiben,
zumal auf der Ostseite Abschnitte mit besonders gut ausgeprägten Baumkronen (Eichen,
Birken) bestehen bleiben würden. Es wäre bei keiner Art mit einer Aufgabe des
Lebensraumes zu rechnen.
Die potenziell geeigneten Quartiere (Anmerkung: derzeit jedoch kein besetztes
Sommerquartier nachgewiesen) in den Birken auf der Westseite würden zwar verloren
gehen, könnten sich aber in dem verbleibenden Baumbestand (ebenfalls Birken etwa
gleichen Durchmessers) mit zunehmendem Alter der Bäume relativ schnell neu bilden
bzw. gebildet werden (Spechthöhlen).
Durch Nachpflanzen nur einer Baumreihe könnte die geringere Beeinträchtigung des
Lebensraumes eher wieder ausgeglichen werden. Der Eingriff wird daher in Bezug auf die
Beeinträchtigung von Fledermauslebensräumen als nicht erheblich eingestuft.
Bezüglich der Bedeutung für die nachgewiesenen bzw. potenziell vorkommenden
Brutvogelarten, die nicht zwingend auf die Alleestruktur des Baumbestandes angewiesen
sind, wird durch den Eingriff ebenfalls keine erhebliche Beeinträchtigung des
Gesamtlebensraumes erwartet.
Hinweise zu Maßnahmen der Vermeidung/Verminderung von Eingriffsfolgen
• Möglichst sollte die Planvariante vorgezogen werden, bei der zumindest die
Ostseite der Baumallee mit den dort vorhandenen älteren Eichen erhalten bleibt.
Die überwiegend mit Birken bestandene Westseite ist in der jetzigen Ausprägung
kurzfristiger durch Nachpflanzungen zu ersetzen, als die mit Alteichen bestandene
Ostseite, so dass die Lebensraumfunktionen insgesamt eher wieder hergestellt
werden können.
• Eine mögliche Fällung von Bäumen sollte ausschließlich außerhalb der Balz-,
Brut- und Aufzuchtszeit der genannten Vogelarten (Anfang März bis Ende Juli) und
der sommerlichen Aktivitätsperiode der Fledermäuse (Anfang April bis Mitte
Oktober) stattfinden.
• Sollte eine Fällung vor Mitte Oktober erwogen werden, muss kurzfristig vorher eine
Kontrolle hinsichtlich der Nutzung der Höhlenbäume als Paarungsquartier von
Fledermausarten erfolgen.
• Das Aufhängen von Nistkästen als Höhlenersatz im Bereich der Straße wird
jedoch nicht empfohlen, da nicht ohne Not künstlich Quartiere im unmittelbaren
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Straßenbereich angeboten werden sollten, der immer auch eine potenzielle
Gefahrenquelle für an- und abfliegende Fledermäuse oder Vögel darstellt.
• Während der Geländearbeiten mit Fahrrad und Warnweste wurde trotz des derzeit
schlechten Zustandes des Straßenbelages vielfach ein unfallträchtiges Verhalten
vieler PKW-Nutzer auch am Tage festgestellt. Während der Kontrolle der
Straßenbäume mit Warnweste fuhren vielfach PKW deutlich überhöhter
Geschwindigkeit (geschätzt 80->100 km/h) an einem vorbei und hupten teilweise.
Die Strecke wird offensichtlich oft als Abkürzung genutzt. Grundsätzlich stellt
dieser Geschwindigkeitsbereich in einer mit vielen Zufahrten versehenen Strecke
nicht nur für Menschen eine erhebliche Gefahrenquelle dar, sondern auch für im
Bereich der Allee hin- und her wechselnde Tiere wie Eulen (s. BREUER u.a. 2009),
Kleinvögel, Säugetiere (Reh, Hase) und auch Fledermäuse. Zufallsfunde von
Fledermäusen als Straßenverkehrsopfer (2x Abendsegler) liegen auch aus dem
Landkreis Osterholz vor (vgl. HÄNSEL & RACKOW 1996: 45). Von daher sollte
insbesondere im Falle einer Verbreiterung und Instandsetzung der Fahrbahn zur
Verringerung der Gefährdung von Mensch und Tier eine
Geschwindigkeitsbeschränkung auf höchstens 70 km/Std. festgelegt werden.
6 Literatur
AHLÉN, I. (1990a): Identification of bats in flight - Swedish Society for Conservation of Nature: 1-50.
AHLÉN, I. (1990b): European bat sounds - 29 species flying in natural habitats. - Swedish Society for Conservation of Nature: Kassette.
BAUER, H.G., E. BEZZEL & W. FIEDLER (2005): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas. Bestand und Gefährdung. Aula- Verlag Wiesbaden.
BIOLOGISCHE STATION OSTERHOLZ: Faunistische Datensammlung (hier Fledermäuse, Vögel) für den Landkreis Osterholz seit 1985. unveröff. Archivmaterial.
BREUER, W., S. BRÜCHER & L. DALBECK (2009) Straßentod von Vögeln. Zur Frage der Erheblichkeit am Beispiel des Uhus. Naturschutz & Landschaftsplanung 41 (2): 41-46.
DIETZ, C., O. V. HELVERSEN & D. NILL (2007): Handbuch der Fledermäuse Europas und Nordwestafrikas. Kosmos, Stuttgart.
FLADE, M. (1994): Die Brutvogelgemeinschaften Mittel- und Norddeutschlands. Grundlagen für den Gebrauch vogelkundlicher Daten in der Landschaftsplanung.- IHW Verlag, Eching, 879 S.
HAENSEL J. & W. RACKOW (1996): Fledermäuse als Verkehrsopfer – ein neuer Report. – Nyctalus (N.F.), Berlin, Bd. 6, Heft 1: 29-47.
HECKENROTH, H. & LASKE, V. (1997): Atlas der Brutvögel Niedersachsens 1981-1995 und des Landes Bremen. - Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersachsen, Heft 37 Hannover.
Potentialeinschätzung Fledermäuse/Vögel K 28 Bergedorf (Lk OHZ) Seite 17
HECKENROTH, H. (1991): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Säugetierarten - Übersicht (1. Fassung, Stand 1.1.1991) mit Liste. - Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersachsen, Heft 26, 161-164, Hannover.
KLEBERG + PARTNER (2009): K 28 Umbauplanung der Kreisstraße (Lageplan Bestand Bäume). Unveröff. Plan im Auftr. Landkreis Osterholz.
KRÜGER, T. & B. OLTMANNS (2007): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Brutvögel. 7. Fassung, Stand 2007 (erschienen Mai 2008). Inform.d. Naturschutz Niedersachs. 27, Nr. 3: 131-175, Hannover.
LANDKREIS OSTERHOLZ (Hrsg.) (2001): Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Osterholz 2000.
LIMPENS H.J.G.A. & A. ROSCHEN (1995): Bestimmung der mitteleuropäischen Fledermausarten anhand ihrer Rufe - Begleitheft zur Lern- und Übungskassette-. NABU-Niedersachsen, Bremervörde.
MEINIG, H., P. BOYE & R. HUTTERER (2009): Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) Deutschlands. Stand Oktober 2008. – Naturschutz und Biologische Vielfalt 70(1):115-153. Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.), Bonn.
NLWKN (Fachbehörde für Naturschutz) (2005): Meldestand Fledermausvorkommen in Niedersachsen/Bremen, Stand 12/2005. – vervielfältigte Betreuerinformation, Hannover.
PETERSEN, B., G. ELLWANGER, R. BLESS, P. BOYE, E. SCHRÖDER & A. SSYMANK (2004): Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000 – Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. – Schriftenreihe f. Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 69, Band 2. Bonn.
SCHOBER, W. & E. GRIMMBERGER (1998): Die Fledermäuse Europas: Kennen - bestimmen - schützen. Verlag Franckh - Kosmos, Stuttgart.
STRATMANN, B. (2007): Zur natürlichen Habitatausformung und Habitatausstattung der Wälder für Fledermäuse. – Nyctalus, H. 4: 354-371.
SÜDBECK, P., ANDRETZKE, H., FISCHER, S., GEDEON, K., SCHIKORE, T. SCHRÖDER, K. & SUDFELDT, C. (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. - Radolfzell, 792 S.
SÜDBECK, P., H.-G. BAUER, M. BOSCHERT, P. BOYE & W. KNIEF (2007): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. 4., überarb. Fassung, 30.11.2007 (erschienen September 2008). Ber. Vogelschutz 44: 23-81.
2010