September 2013
Präsentationsprüfung
September 2013
Gesetzliche Grundlagen
Die Präsentationsprüfung ist gemäß LVO § 20 (1a) eine Teilprüfung der mündlichen Prüfung in einem Förderschwerpunkt mit der Präsentation • eines eigenen fachbezogenen
Unterrichtsvorhabens oder • eines Förderplans auf der Basis einer eigenen
unterrichtspraktischen Erprobung sowieals darauf bezogene mündliche Prüfung in der Didaktik und Methodik in diesem Förderschwerpunkt.
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AbsprachenPräsentationsprüfung im Bereich Förderplan• Keinen kompletten Förderplan vorstellen• Nur ausgewählte Aspekte im direkten
Zusammenhang mit unterrichtlichen Konsequenzen darstellen
• 1 Förderziel vertiefen; Kompetenzen konkret benennen
• Inhaltliche Aussage: „Es hat sich etwas verändert, weil…“, „Es hat sich nichts verändert, weil…“ evaluierter Förderplan
• Wie kann ich (FöLAA) Unterricht gestalten, damit der Schüler diese Kompetenz erwirbt?
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Ablauf10 Min Präsentationsprüfung (nur im Notfall unterbrechen):
Orientiert sich hauptsächlich am FSP Es kann aber auch Fach 2 hier bereits eingebracht werden
20 Min Auf die Präsentation eingehen, von da ausgehend die Theorie zum Unterricht und Förderplan erfragen; z.B. Begründung von Methoden, Sozialformen, Medien im Hinblick auf den FSP und den Schüler lässt sich nicht zu 100% planen Unterricht steht immer im Mittelpunkt!!! Unterrichtssequenz vorstellen geplant für die spezielle Lerngruppe
oder Förderplan mit Konsequenzen für Unterricht
FSP-spezifisch, bildungspolitisch, fachdidaktisch, … Wissen im Überblick, bzw. Fragen mit mehr Tiefgang
Fach 2 FL FSP und FL Fach2 müssen sich vorher absprechen und einen gemeinsamen Prüfungsplan entwickeln
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Vor der PrüfungDokumentation• Sollte nicht zu umfangreich seinunnötige Bindung
von Kräften• 1 Gliederung (2 DINA 4) zur Visualisierung, z.B.
Mind-Map, Inhaltsverzeichnis, Fließdiagramm, Themengliederung
• 1 Woche vorher das Thesenpapier dem FL zumailen; Änderungen sind weiterhin möglich; Groborientierung für die Prüfungsplanung des FL ist dadurch gegeben
Bietet Orientierung für Prüfungsausschuss und Protokollant• Art der Visualisierung ist freigestellt
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Vor der PrüfungFöLAA´s erhalten im BS Anleitung zu den notwendigen Angaben für die Gliederung:• Briefkopf des Studienseminars• Name des Prüflings• Angabe zum FSP und Fach • beteiligte Fachleitern• Thema:Beispiel für Unterrichtseinheit: „Einführung des Buchstabens „p“ an einer Schule mit dem Förderschwerpunkt L in einer Klasse 1-2“, Beispiel für Förderplan: „Förderung der phonologischen Bewusstheit im engeren Sinne“• Kompetenzerwartung bzgl. Unterrichtseinheit oder
Förderplan (übergeordnete Fragestellung)• Literatur
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BeurteilungIm Leitfaden werden Leitfragen für die FöLAA´s aufgenommen und die daraus abgeleiteten Beurteilungskriterien benannt.
Folgende Kompetenzbereiche sind berücksichtigt:
Fach-/SachkompetenzKommunikationskompetenzMedienkompetenz
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Absprachen zur Beurteilung• Der Gesamteindruck zählt kein arithmetisches
Mittel!• Keine vorgeschriebene Gewichtung der einzelnen
Kompetenzbereiche, aber die Fach-/ Sachkompetenz ist zentral!
• Gewichtung der Präsentationsprüfung im Vergleich zu den anderen Prüfungsteilen muss noch geklärt werden
• Beurteilungshilfe ist nur eine Ergänzung zum Protokollbogen. Dieser bleibt bestehen und sollte weiterhin eine DINA4-Seite nicht überschreiten