Prof. Weiß & BisaniIngenieurgesellschaft für
Baubetriebsmanagement mbH
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Frühzeitige Berücksichtigung der Abnahmeaspekte im Planungsprozess –
dargestellt an ausgewählten Projektbeispielen
Prof. Dipl.-Ing. Richard Weiß
Baurechtszirkel 30.10.2008
Planung der Abnahme:
Abnahme in denVerdingungsunter-lagen
Abnahme als bau / projektbegleitenderVorgang
Diskussion
Abnahmeregelung im Bauvertrag
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• Abnahme wird meist als formaler Akt am Ende der Durch-führungsphase betrachtet!
• Baurecht (VOB/B) sieht dafür maximal 12 Werktage zur Vorbereitung und Prüfung des vertraglich geforderten Inhalts vor
Zeitraum für die heute erforderlichen umfangreichen Unterlagen und Dokumente auch bei kleineren Projekten nicht ausreichend
Gefahr der Verwirkung von Ansprüchen des AG
• Abnahme in Gesetz und vertraglichen Sonderregelungen (VOB/B, VOL/B) nicht ausrechend geregelt
individueller Regelungsbedarf des AG
Abnahme als baubegleitender VorgangStatus Quo
Abnahme in denVerdingungsunter-lagen
Abnahme als bau / projektbegleitenderVorgang
Diskussion
Abnahmeregelung im Bauvertrag
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Bau-/projektbegleitende Erfassung inhaltlich notwendiger Grundlagen für lückenlosen Soll/Ist-Abgleich am Ende der Erfüllungsphase
Die Abnahme muss deshalbstrategisch und operativ als Bestandteil der allgemeinen und baulogistischen Planung vor oder spätestens bei Projektbe-ginn geplant werden.
Die Abnahme ist individuell vertraglich zu regeln:z.B.: Formalien, Mess- und Prüfmethoden, zeitliche Dauern, Abhängigkeiten zu Folgegewerken u.a.
ZielAbnahme als baubegleitender Vorgang
Abnahme in denVerdingungsunter-lagen
Abnahme als bau / projektbegleitenderVorgang
Diskussion
Abnahmeregelung im Bauvertrag
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Verdingungs-unterlagen
Angebots-bearbeitung
PrüfungAufklärung
Vertrags-abschluss
Abnahmerelevante Bedingungen in der Ausschreibung erfassen
Abprüfen, ob die abnahmerelevantenBedingungen eingehalten wurden
Vertragliche Erfassung der ab-nahmerelevanten Bedingungen
Bau-/Projektdurchführung
Leistungsfeststellungen / Güteprüfungen nach VOB/B § 4.Nr.10 / VOB/B § 12
Abnahme:Vorbehaltezu Mängelund ggf.Vertrags-strafen
TerminlicheRandbedingungen
Meilensteine
Abnahme als baubegleitender VorgangAbnahme im Zeitraster
Abnahme in denVerdingungsunter-lagen
Abnahme als bau / projektbegleitenderVorgang
Diskussion
Abnahmeregelung im Bauvertrag
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Eine Leistung ist frei von Sachmängeln, wenn:
• sie die vereinbarte Beschaffenheit*) hat
*) vor Schuldrechtsreform 2002 (VOB/B 1998)=zugesicherte Eigenschaft
• sie den anerkannten Regeln der Technik entspricht
Eine Leistung ist somit mangelhaft, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit nicht hat, unabhängig von der Frage, ob die Gebrauchstauglichkeit eingeschränkt ist oder nicht.
Wer gegen die anerkannten Regeln der Technik (a.R.d.T.) verstößt, hat einen Mangel produziert !
• die Leistung vollständig erbracht wurdeEine Leistung ist i.S. der Abnahme mangelhaft, wenn sie noch nicht vollständig im vertraglichen Leistungsumfang ausgeführt wurde.
Abnahme in denVerdingungsunter-lagen
Abnahme als bau / projektbegleitenderVorgang
Diskussion
Abnahmeregelung im Bauvertrag
Abnahme als baubegleitender VorgangDefinition Mangel
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Ist die Beschaffenheit nicht vereinbart, dann ist die Leistung frei von Sachmängeln wenn sie sich
• für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, oder
• für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die
• bei Werken gleicher Art üblich ist und
• die der AG nach der Art der Leistung erwarten kann
Folgen einer nicht vereinbarten Beschaffenheit
(§ 633 BGB)Abnahme in denVerdingungsunter-lagen
Abnahme als bau / projektbegleitenderVorgang
Diskussion
Abnahmeregelung im Bauvertrag
Abnahme als baubegleitender Vorgang
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• Erfassen von Leistungen, die vor der Gesamtabnahme durch Weiterführen der Arbeiten überdeckt und unzugänglich werden
• erforderliche technische Prüfungen erfassen
• Festlegung des Formalismus und der zeitlichen Dauer (Prüffristen) von Kontrollen dieser Leistungen nach VOB/B § 4 Nr.10 bzw. VOB/B § 12
• Auflisten der behördlich notwendigen Abnahmen und deren Randbedingungen
• Rahmenterminplan mit Eintrag der erforderlichen Leistungskontrollen
Hierfür ist ein Rahmenterminplan auf Grundlage fertigungs-logistischer Untersuchungen und Zwänge unverzichtbar!
Abnahme in den VerdingungsunterlagenStrategische und operative Überlegungen
Abnahme in denVerdingungsunter-lagen
Abnahme als bau / projektbegleitenderVorgang
Diskussion
Abnahmeregelung im Bauvertrag
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Bauwerk (Bauinhalte)
externe Randbedingungen (Bauumstände)• Baugrund• Lage Grundstück, Zufahrten, Nachbarschaft• Auflagen von Behörden, Institutionen, SiGeKo
interne Randbedingungen• Bauzeit, Zwischentermine• Technische Prüfungen, Funktionsprüfungen, Inbetriebnahmen, Qualitätssicherung [Beispiel 1] • AG-Projektstruktur, Betreiber- / Investorinteressen, Mieterinteressen [Beispiel 2]• Finanzierung
Randbedingungen sind Zwangspunkte, die bei Planung und Ausführung zu berücksichtigen sind.
Erfassen fertigungslogistische ZwängeAbnahme in den Verdingungsunterlagen
Abnahme in denVerdingungsunter-lagen
Abnahme als bau / projektbegleitenderVorgang
Diskussion
Abnahmeregelung im Bauvertrag
• Konstruktion• angestrebte Qualitäten [Beispiel 3]• abzuwickelnde Mengen (Bauvolumen)• zu verarbeitende Baustoffe• Schnittstellen der Gewerke und Fachlose
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• terminliche, bauablauf-, kostenmäßige, und fachtechnische Koordinierung der Planungen der Projektbeteiligten
• Berücksichtigung Schnittstellen zu im Zusammenhang stehenden Projekten und Fachlosen
• Optimierung der Planungen durch Untersuchung von Varianten in Bezug auf Kosten, Termine, Funktionalität, etc.
• Zeitbedarf für technische Prüfungen festlegen
• Funktionsprüfungen / Inbetriebnahmen eintragen
• Definition von wichtigen Meilensteinen
• Niederlegung Ergebnis in Rahmenterminplan
Abnahme in denVerdingungsunter-lagen
Abnahme als bau / projektbegleitenderVorgang
Diskussion
Abnahmeregelung im Bauvertrag
fertigungslogistische LeistungenAbnahme in den Verdingungsunterlagen
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Beispiel 1: Stadtbahn Heilbronn
Abnahme in denVerdingungsunter-lagen
Abnahme als bau / projektbegleitenderVorgang
Diskussion
Abnahmeregelung im Bauvertrag
Abnahme in den Verdingungsunterlagen
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Beispiel 1: Stadtbahn Heilbronn
Planung und Ausschreibung
Bauausführung Stadtbahn
mehrere Fachlose
VOB-/behördliche Abnahme
Abnahme in denVerdingungsunter-lagen
Abnahme als bau / projektbegleitenderVorgang
Diskussion
Abnahmeregelung im Bauvertrag
Abnahme in den Verdingungsunterlagen
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Beispiel 1: Stadtbahn Heilbronn
200001 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25
Planung und Ausschreibung
Baubeginn
vertragliche
200105
06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22
Bauausführung
VOB-Abnahme I
VOB-II
Bauende
TestfahrtFunktionsprüfung
• Detaillierter Rahmenterminplan:• Hinweise zu Ausführungszeiten• Zwischentermine• Hinweise zu Umfang der zu
prüfenden Leistungen
Abnahme in denVerdingungsunter-lagen
Abnahme als bau / projektbegleitenderVorgang
Diskussion
Abnahmeregelung im Bauvertrag
Abnahme in den Verdingungsunterlagen
Gesamtabnahme
Abnahme Behörde
AG-Probebetrieb
Inbetriebnahme
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Beispiele:
• Funktionsprüfungen (LV-Positionen)
• Montageendkontrolle (LV-Position / Abnahmevoraussetzung)
• Probebetrieb (LV-Position / Abnahmevoraussetzung)
• Inbetriebnahme (LV-Position / Abnahmevoraussetzung)
• Messungen und Messverfahren zur Feststellung von vereinbarter Beschaffenheit vorschreiben
• Wertedefinition für Abnahme
• Vereinbarung für Feststellung der Minderungshöhe bei Nichterreichen der Anforderungen (Berechnungsformel)
• Eignungsprüfungen (z.B. Beton mind. 4 Wochen vor Einbau) Zeitbedarf bei Bauzeitbemessung schon zu berücksichtigen
Spezifikation Verdingungsunterlagen
Abnahme in denVerdingungsunter-lagen
Abnahme als bau / projektbegleitenderVorgang
Diskussion
Abnahmeregelung im Bauvertrag
Abnahme in den Verdingungsunterlagen
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• Ziel: Überprüfung und Sicherstellung der beschriebenen Betriebskosten, Verfügbarkeiten, Qualitäten
• Ausschluss Teilabnahmen (Gesamtfunktionalität)
• Strukturierter Prozess der Entgegennahme einer Leistung einschließlich Prüfung der Leistungserbringung mit einem
gestuften Prüfungs- und Abnahmeverfahren:
• vertragliche Definition der Prüfkriterien
• Testen und Prüfen von Einzelkomponenten
• Erst nach Erreichen der Prüfkriterien für die Einzelkomponenten wird die integrierte Prüfung des Gesamtsystems vorgenommen
• Behördliche Abnahmen erst nach Prüfung Gesamtsystem
• Beginn Probebetrieb erst nach behördlichen Abnahmen
• Koppelung Vertragsstrafe an Termin „Abschluss Probebetrieb“
Beispiel 2: Prüfung- und Abnahmeverfahren RE-Anlage
Abnahme in denVerdingungsunter-lagen
Abnahme als bau / projektbegleitenderVorgang
Diskussion
Abnahmeregelung im Bauvertrag
Abnahme in den Verdingungsunterlagen
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3-stufiges Prüfungs- und Abnahmeverfahren
Beispiel 2: Prüfung- und Abnahmeverfahren RE-Anlage
Abnahme in denVerdingungsunter-lagen
Abnahme als bau / projektbegleitenderVorgang
Diskussion
Abnahmeregelung im Bauvertrag
Abnahme in den Verdingungsunterlagen
1. Anzeige zur Bereitschaft zur Inbetriebsetzung
2. Anlagenvalidierung als Leistungspositionen, (incl. Lieferung Revisions- und sonst. Unterlagen)
3. Förmliche Abnahme
• Inbetriebsetzung Einzelkomponenten
• Inbetriebnahme Gesamtsystem
• Testbetrieb
• Sicherheitserprobung (behördliche Abnahmen)
• Probebetrieb ( Verfügbarkeitsgarantien, Quali-
tätsgarantien, Betriebskostengarantien)
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Beispiel 3: angestrebte Qualität „Sichtbeton“
Abnahme in denVerdingungsunter-lagen
Abnahme als bau / projektbegleitenderVorgang
Diskussion
Abnahmeregelung im Bauvertrag
Abnahme in den Verdingungsunterlagen
- Deckenbeton in C 30/37 für Großraumbüros incl. glatte Schalung- Sichtbetonklasse SB 2- nach Verlegen der unteren Bewehrungslage werden die Kühlleit- ungen der Betonkernaktivierung von Dritten verlegt- nach Abschluss der Bewehrungsarbeiten werden die Decken- leuchten von Drittfirmen schalungsbündig verlegt. Der AN hat die Bewehrung hierfür auf Angabe auszuschneiden, der Mehraufwand hierfür ist in den EP einzurechnen
AG bestimmt die Beschaffenheit wie folgt:
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Beispiel 3: angestrebte Qualität „Sichtbeton“
Abnahme in denVerdingungsunter-lagen
Abnahme als bau / projektbegleitenderVorgang
Diskussion
Abnahmeregelung im Bauvertrag
Abnahme in den Verdingungsunterlagen
Ergebnis:
AG nimmt nicht ab! Darf er das?
Bewehrungsführung zeichnet sich durch Flugrost auf der Deckenunterseite ab.
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Beispiel 3: angestrebte Qualität „Sichtbeton“
Abnahme in denVerdingungsunter-lagen
Abnahme als bau / projektbegleitenderVorgang
Diskussion
Abnahmeregelung im Bauvertrag
Abnahme in den Verdingungsunterlagen
Nein!Nach dem Merkblatt Sichtbeton 2004/5 können Rostspuren anden Untersichten von horizontalen Bauteilen nur eingeschränkt vermieden werden.
Wegen der Arbeitsunterbrechungen durch Arbeiten an Kühl-leitungen und abschließenden Einbau von Deckenleuchten ergibt sich durch die lange Standzeit eine erhebliche Flugrost-bildung, die in der Schalung nicht mehr vollständig beseitigt werden kann.
Wer keinen Rost haben will, muss eine verzinkte Bewehrung zur Erreichung der Beschaffenheit ausschreiben.
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• Übernahme Vorgaben aus Verdingungsunterlagen
• Übernahme Vereinbarungen aus Aufklärungsgesprächen
• Vereinbarung eines detaillierten Terminplanes, der alle Vorgaben aus den Verdingungsunterlagen und den Vereinbarungen aus den Aufklärungsgesprächen enthält als Leitfaden für Baustellencontrolling ( Soll/Ist-Abgleich)
• Übernahme in Rahmenterminplan und Einpflegenstrategischer und operativer Abnahmevorgaben
• Vereinbarung eines einheitlichen Dokumentationssystems
Abnahmeregelungen im Bauvertrag
Abnahme in denVerdingungsunter-lagen
Abnahme als bau / projektbegleitenderVorgang
Diskussion
Abnahmeregelung im Bauvertrag
Allgemein
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Abnahme von Teilleistungen
VOB/B §12 Nr.2: Teilabnahmen möglich für selbständige Teilleistungen
• abhängig von Konstruktion und Nutzung • aus dem selben Bauvertrag und• Beurteilung der Gebrauchsfähigkeit abschließend möglich
Empfehlung:• aus Gewährleistungsgründen restriktiv auszulegen (Problem:
Abgrenzung unterschiedlicher Gewährleistungsfristen)
• bereits im Bauvertrag individuell zu regeln: Umfang (welche Teilleistungen können teilabgenommen, welche Teilabnahmen sollen ausgeschlossen werden) Beginn und Ende der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
• nicht in AGB regeln, da VOB/B Veränderung zu stark, so dass sie als Ganzes nicht vereinbart bleibt
Abnahmeregelungen im Bauvertrag
Abnahme in denVerdingungsunter-lagen
Abnahme als bau / projektbegleitenderVorgang
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Abnahmeregelung im Bauvertrag
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• Behördliche Abnahmen, TÜV, GuVV
• Freigabeprotokolle (z.B. Sparten, Baufeld)
• Eignungsprüfungen (z.B. Beton)
• Leistungskontrollen nach VOB/B § 4 Nr.10, vertragliche Schnitt- stellen, Funktionsprüfungen, Übergabezustand an weiterführende Gewerke, Vorbehalte, Mängel
• Lieferscheine, Gütesiegel, Materialprüfzeugnisse
• zulässige/vereinbarte Teilabnahmen
• Bestandspläne, Revisionspläne
• bisherige Mängelrügen und aktueller Stand der Beseitigung
• ggf. Schriftverkehr und Vereinbarungen zu Vertragsterminen
Beizubringende technische DokumenteAbnahmeregelungen im Bauvertrag
Abnahme in denVerdingungsunter-lagen
Abnahme als bau / projektbegleitenderVorgang
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Abnahmeregelung im Bauvertrag
z.B.:
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Regelablauf einer Abnahme
Verdingung bis Vertrag
Baudurchführung
Abnahme
12
3
4
6
Protokolle
12 13
1. Meldung Abnahmebereitschaft
2. Entscheidung förmliche Abnahme
4. Abnahme vorbereiten
5. Techn. Prüfung vorbereiten/durchführen
6. Entscheidung Ab-nahmekriterien erfüllt
7. wesentl.
Mängel vorh.?
8. Abnahme beim Ab-nahmetermin verweigern
9. Nachbessern u. fertig stellen
10.Keine wesentl.Mängel
11. Abnahmeerklärung
durchführen
12+13.Überwachung Restmängelbe- seitigung und Mängelansprüche
3. Fiktive Abnahmen
Abnahme in denVerdingungsunter-lagen
Abnahme als bau / projektbegleitenderVorgang
Diskussion
Abnahmeregelung im Bauvertrag
ja nein
nein
ja
11
7
89
10
Baubeginn Bauende
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Weiterführende Informationen und eine umfangreiche Referenzliste
finden Sie in unserem Internetauftritt.
www.pwb-gmbh.de
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Abnahme in denVerdingungsunter-lagen
Abnahme als bau / projektbegleitenderVorgang
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Abnahmeregelung im Bauvertrag