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ECSS-M-20A19. April 1996

Raumfahrt-Projektmanagement

Projektorganisation

ECSS-M-20A19. April 1996

Deutsche Übersetzung

Herausgeber Deutsches Zentrumfür Luft- und Raumfahrt e.V.

Qualitäts- und ProduktsicherungNationales ECSS-Sekretariat

Anschrift Porz-WahnheideLinder HöheD-51147 Köln

Technische Bearbeitung Dr. Detlev Bohle

Telefon (0 22 03) 6 01 - 47 79Telefax (0 22 03) 6 01 - 32 35E-Mail [email protected]

Redaktion Ruth Opperbeck

Telefon (0 22 03) 6 01 - 21 99Telefax (0 22 03) 6 01 - 32 35E-Mail [email protected]

Preis 30 DM

Englische Originalausgabe

Herausgeber ESA Publications DivisionESTEC, Postfach 2992200AG NoordwijkNiederlande

Copyright 1996 ©: European Space Agency für die Mitglieder von ECSS

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Vorwort

Diese Norm gehört zu der Reihe von ECSS-Normen, die sich auf das Management, die Technik (Engineering) und dieProduktsicherung in Raumfahrtprojekten und -anwendungen beziehen. ECSS ist eine Kooperation der EuropäischenRaumfahrtagentur ESA, nationaler Raumfahrtagenturen und europäischer Industrievereinigungen mit dem Ziel der Ausarbeitungund Pflege von einheitlichen Normen.

Diese Norm formuliert Anforderungen als Festlegungen dessen, was erreicht und weniger, wie die erforderliche Arbeit organisiertund durchgeführt werden soll. Dadurch können bestehende Organisationsstrukturen und -methoden beibehalten werden, wo sieeffektiv sind, und sich weiterentwickeln - soweit erforderlich -, ohne die Normen neu abfassen zu müssen.

Bei der Abfassung dieser Norm wurde die vorliegende ISO 9000-Normenreihe berücksichtigt.

Diese Norm wurde von der ECSS-Arbeitsgruppe "Management" erstellt, vom Technischen ECSS-Ausschuß überprüft und vomECSS-Lenkungsgremium verabschiedet.

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Inhaltsverzeichnis

Seite

Vorwort................................................................................................................................................................... i

Einleitung............................................................................................................................................................... 1

1 Anwendungsbereich............................................................................................................................... 3

2 Verweisungen .......................................................................................................................................... 52.1 Normative Verweisungen .......................................................................................................................... 52.2 Informative Verweisungen......................................................................................................................... 5

3 Definitionen und Abkürzungen ............................................................................................................. 73.1 Definitionen................................................................................................................................................ 73.2 Abkürzungen.............................................................................................................................................. 7

4 Organisationsanforderungen ................................................................................................................ 94.1 Allgemeine Organisationsanforderungen ................................................................................................. 94.2 Managementschnittstellenanforderungen................................................................................................. 11

5 Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Befugnis ................................................................................... 165.1 Alle Ebenen................................................................................................................................................ 165.2 Verbraucher ............................................................................................................................................... 175.3 Kunde der ersten Ebene ........................................................................................................................... 185.4 Lieferant der ersten Ebene........................................................................................................................ 185.5 Lieferant als Kunde.................................................................................................................................... 185.6 Kunde als Lieferant (vom Kunden beigestelltes Produkt)......................................................................... 19

6 Erstellung der Organisationsdokumente ............................................................................................. 216.1 Kundenforderungen................................................................................................................................... 216.2 Umsetzung durch den Lieferanten............................................................................................................ 21

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Einleitung

Zum Erreichen der Projektziele müssen der Projektorganisation allgemeingültige Anforderungen zugrunde gelegt werden, die alleAufgaben und Verantwortlichkeiten sämtlicher Beteiligten sowie ihre gegenseitigen Beziehungen hinsichtlich Befugnis undentsprechender Berichterstattung eindeutig erfassen.

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1 Anwendungsbereich

Dieses Dokument "Projektorganisation" gehört zu der Reihe von ECSS-Normen aus dem Managementbereich.

Zweck dieser ECSS-Norm (ECSS-M-20) ist die Festlegung von Projektorganisationsstandards, die für die zufriedenstellende undkohärente Abwicklung von Raumfahrtprojekten erforderlich sind.

Die in dieser Norm festgelegten Anforderungen betreffen und gelten für Lieferanten und Kunden auf allen Ebenen, wenn derNachweis der Fähigkeit zu Design und Lieferung konformer Produkte erbracht werden muß. Diese Anforderungen – angepaßtwie im entsprechenden Projektanforderungs-Dokument dargelegt – sind von allen Raumfahrtprojekt-Beteiligten einzuhalten.

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2 Verweisungen

2.1 Normative Verweisungen

Diese ECSS-Norm enthält durch datierte oder undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderen Publikationen. Diesenormativen Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert, und die Publikationen sind nachstehend aufgeführt. Beidatierten Verweisungen gehören spätere Änderungen oder Überarbeitungen dieser Publikationen nur zu dieser ECSS-Norm,falls sie durch Änderung oder Überarbeitung eingearbeitet sind. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe der inBezug genommenen Publikation.

Diese ECSS-Norm gehört zu der Raumfahrt-Projektmanagement-Reihe, wie in der Norm ECSS-M-00 "Grundsätze undVerfahrensweise" aufgeführt. Die nachstehend aufgelisteten Normen sind in Verbindung mit dem vorliegenden Dokument zubetrachten.

ECSS-M-10 Projektstrukturen

ECSS-M-30 Projektphaseneinteilung und -planung

ECSS-M-40 Konfigurationsmanagement

ECSS-M-50 Informations-/Dokumentationsmanagement

ECSS-M-60 Kosten- und Zeitplanmanagement

ECSS-M-70 Integrierte Logistikunterstützung.

Der maßgebende Änderungsstand ist der jeweils zum Zeitpunkt der Erstellung der Projektanforderungs-Dokumente gültige.

2.2 Informative Verweisungen

RG Aéro 00040 Allgemeine Empfehlung für dieProjektmanagementspezifikation

CNESIM-10-00 Programmorganisation

MR-P/01 Managementanforderungen für gewerbliche Verträge(Ersatz für ESA PC/941904/TD/510).

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3 Definition und Abkürzungen

3.1 Definitionen

Für die Anwendung dieser Norm gelten die Definitionen nach ECSS-P-001, Ausgabe 1. Besonders zu beachten ist, daß diefolgenden Benennungen eine bestimmte Bedeutung in ECSS-Normen haben.

Arbeitspaket (Work Package)Aufgabe (Task)Auftraggeber (Purchaser)Auftragnehmer (Contractor)Daten (Data)Dokument (Document)Dokumentation (Documentation)Geschäftsvereinbarung (Business Agreement)Gültiges Dokument (Applicable Document)Implementierungsdokument (Implementation Document)Information (Information)Konfiguration (Configuration)Kosten (Cost)Kunde (Customer)Lieferant (Supplier)Meilenstein (Milestone)Mittel (Resource)Phase (Projektphase) (Phase [Project Phase])Projekt (Project)Projektanforderungs-Dokument (Project Requirements Document)Prozeß (Process)Raumfahrtelement (Space Element)Raumfahrtsystem (Space System)System (System)Vertrag (Contract).

3.2 Abkürzungen

Die folgenden Abkürzungen werden in dieser Norm erläutert und entsprechend benutzt.

Abkürzung Bedeutung

ECSS European Cooperation for Space Standardization.

In dieser ECSS-Norm sind die Anforderungen nach Themen numeriert aufgeführt, um sie leichter auffinden und nachvollziehenzu können. Jede numerierte Anforderung besteht aus einem allgemeinen Wortlaut (Fettdruck) und oftmals einem erläuterndenText zur allgemeinen Anforderung und einem erwarteten Ergebnis (Kursivdruck).

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4 Organisationsanforderungen

4.1 Allgemeine Organisationsanforderungen

Die Projektorganisation ist der geordnete Aufbau der personellen und materiellen Mittel, die zur Abwicklung des Projektseingesetzt werden. Die Projektorganisation wird festgelegt durch Beschreibung:

• der Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Befugnis und Berichterstattungslinien der am Projekt beteiligten Personen;

• der Situation und Konfiguration der sowie der Verantwortung für die dem Projekt zugewiesenen materiellen Mittel.

4.1.1

Innerhalb der Organisation eines jeden Beteiligten muß der Verantwortliche für Festlegung und Aufbau derProjektorganisation bestimmt werden.

ZIEL: Festlegung der zentralen Zuständigkeit.

ERWARTETES ERGEBNIS: Dokumente zur Identifizierung der Personen mit Verantwortung und Befugnis hinsichtlichAufbau und Änderung der Projektorganisation.

4.1.2

Jeder Beteiligte muß die Organisation, bezogen auf seine Ebene, festlegen und verwirklichen.

ZIEL: vollständige Festlegung und Umsetzung einer Projektorganisation mit klaren Aufgaben undVerantwortlichkeiten für alle Teilnehmer.

Die Verantwortlichkeiten für das Projektmanagement und die Zeichnungsbefugnis für die Geschäftsvereinbarung müssenfestgelegt werden.

Wenn das Projekt mit anderen Projekten in Verbindung steht, müssen die Verantwortlichkeiten hinsichtlich Festlegung undManagement der Schnittstellen spezifiziert und beim Aufbau der Projektorganisation berücksichtigt werden.

ERWARTETES ERGEBNIS: - Übersicht über Schlüsselpersonen,- ein Element des Implementierungsdokuments für die

Projektorganisation,- ein benannter Projektleiter.

4.1.3

Der Kunde auf jeder Ebene bzw. gegebenenfalls der Verbraucher muß eine Anpassung der Organisationsstandards und-anforderungen vornehmen, um so die zur Erfüllung der Projektziele erforderlichen Mindestanforderungen vorzugeben.

ZIEL: Reduzierung der Kosten und Zykluszeiten durch Verwendung existierender Industriestrukturen -soweit möglich -.

ERWARTETES ERGEBNIS: Standards und Anforderungen, die zur Erfüllung der Projektziele entsprechend denProjektanforderungs-Dokumenten erforderlich sind.

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4.1.4

Verbraucher, Kunde und Lieferant müssen die Aufgaben, Verantwortung und Befugnis der Schlüsselpersoneninnerhalb der gesamten Projektorganisation festlegen, dokumentieren und bekanntgeben.

ZIEL: gemeinsames Verständnis der Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Befugnisse innerhalb dergesamten Projektorganisation.

Die Projekt-Implementierungsdokumente müssen folgendes im einzelnen angeben:

• aufzubauende Organisation entsprechend den Projektphasen, • wie und für wen diese Organisation gilt (die betroffenen Beteiligten und ihre Verantwortlichkeiten).

Änderungen müssen durch Aktualisierung der gültigen Dokumente nachvollziehbar sein.

ERWARTETES ERGEBNIS: dokumentierte und bekanntgegebene Aufgaben und Verantwortlichkeiten desProjektpersonals.

4.1.5

Jeder Beteiligte muß einen Projektleiter bestimmen, der die Befugnis hat, seine Organisation zu vertreten und alleEntscheidungen zu treffen oder rechtzeitig zu erwirken, die für alle projektspezifischen Angelegenheiten erforderlichsind.

ZIEL: zentrale Stelle der Verantwortung und Befugnis hinsichtlich der Projektausführung.

Er/Sie muß direkten Zugang zu der Ebene der obersten Leitung haben, die in der Lage ist, ihm/ihr die benötigten Mittel verfügbarzu machen.

ERWARTETES ERGEBNIS: ein benannter Projektleiter mit der nötigen Befugnis und Verantwortung.

4.1.6

Alle für die Projektabwicklung erforderlichen Arbeiten müssen durch einen Satz von Geschäftsvereinbarungenzwischen den Projektbeteiligten mit Bezug auf die Organisation erfaßt werden.

ZIEL: eine umfassende und eindeutige Darlegung der geforderten Projektergebnisse.

Der Kunde muß seine Anforderungen in größtmöglichem Umfang in Anlehnung an die ECSS-Normen festlegen, unabhängig vonder Art und Weise, wie die besagten Anforderungen vom Lieferanten erfüllt werden.

Geschäftsvereinbarungen sind für alle Lieferanten, die einem Kunden rechenschaftspflichtig sind, auszuarbeiten.

Kein Aspekt darf mehr als einmal angesprochen werden.

ERWARTETES ERGEBNIS: unterzeichnete Projekt-Geschäftsvereinbarungen.

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4.1.7

Die Geschäftsvereinbarungen müssen alle relevanten Aspekte der Projektaktivitäten entweder direkt odervorzugsweise durch Verweis auf gültige Dokumente erfassen.

ZIEL: Anwendung vorhandener Methodiken und Verfahren - soweit möglich -.

ERWARTETES ERGEBNIS: unterzeichnete Projekt-Geschäftsvereinbarungen.

4.2 Managementschnittstellenanforderungen

4.2.1

Jeder Beteiligte muß bei seiner Umsetzung des vollständigen Satzes der ihm vorgegebenen ECSS-Normensicherstellen, daß innerhalb seiner Organisation über sämtliche Disziplinen und Funktionen hinweg eine Abstimmungerfolgt.

ZIEL: Vermeidung von Unstimmigkeiten und Überlappungen in den Projekt-Implementierungsdokumenten.

ERWARTETES ERGEBNIS: Implementierungsdokumente in Umsetzung der ECSS-Normen.

4.2.2

Der Projektmanager jedes Lieferanten muß dem Kunden regelmäßig über den Arbeitsfortschritt Bericht erstatten.

ZIEL: dem Kunden die Projektaktivitäten des Lieferanten veranschaulichen.

Der Fortschrittsbericht muß mindestens umfassen:

• persönliche Bewertung des aktuellen Standes durch den Projektleiter im Vergleich zu den Vorhersagen,

• Statusbericht mit Angabe des Arbeitsfortschritts des Lieferanten,

• konsolidierter Bericht, abgeleitet aus den Statusberichten der nachgeordneten Ebenen.

Als Beitrag zum Gesamtrisikomanagement des Projekts sollte er auch aufmerksam machen auf:

• Trends in der Entwicklung des Projekts,

• Problembereiche und Abhilfemaßnahmen,

• Statusbericht mit Angabe des Fortschritts aller Maßnahmen seit dem vorangegangenen Bericht,

• Planung der einzuleitenden Maßnahmen und Lösungsvorschläge.

ERWARTETES ERGEBNIS: regelmäßige Fortschrittsberichte des Projektleiters des Lieferanten an seinen Kunden.

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4.2.3

Dem Fortschrittsbericht des Lieferanten müssen Arbeitspakete und die entsprechenden Zeitpläne zugrunde liegen.

ZIEL: Sicherstellung der Übereinstimmung zwischen dem technischen Stand und der Zeitplanungsowie umfassender Überblick über den Gesamtfortschritt und Unterstützung vonEntscheidungsfindungen.

ERWARTETES ERGEBNIS: bestimmter Teil des Fortschrittsberichts (siehe 4.2.2).

4.2.4

Periodizität und Gestaltung der Fortschrittsberichte müssen in den Projektanforderungs-Dokumenten festgelegt sein.

ZIEL: Anpassung der Vorlagefrequenz an die Anforderungen und die Art des Projekts und derProjektaufgaben.

ERWARTETES ERGEBNIS: regelmäßige Fortschrittsberichte in einer zwischen jedem Kunden-/Lieferantenpaarvereinbarten Form.

4.2.5

Formale Besprechungen zwischen dem Kunden und Lieferanten sind abzuhalten, um größere Abweichungen von derin den Implementierungsdokumenten dargelegten Planung oder Vorschläge größerer Änderungen derProjektanforderungs-Dokumente zu beraten.

ZIEL: Sicherstellung, daß in allen wichtigen Projektangelegenheiten Verständnis, Konsens, Einigungund Zustimmung erzielt werden.

Direktkommunikationen dieser Art sollten nur dann stattfinden, wenn sie von deutlichem Wert für das Projekt sind, wenn es etwasvon Bedeutung mitzuteilen gilt oder andere Kommunikationsformen wahrscheinlich nicht zu den erforderlichen Resultaten führen.Sitzungen, die nur auf Periodizitätsbasis einberufen werden, sollten vermieden werden.

Um sicherzustellen, daß solche Besprechungen ihre Ziele erreichen, sollte folgendes in Betracht gezogen werden:

• Festlegung der Beratungsthemen und deren Zielvorgabe,

• Festlegung der erforderlichen Vorlagen für die Beratungsthemen,

• Festlegung der notwendigen Teilnehmer und deren Aufgabe für jedes Beratungsthema,

• Einberufung zur Besprechung mit ausreichender Frist (allgemein eine Woche im voraus), ausgenommen in dringendenFällen,

• genaue Festlegung von Ort, Datum und Uhrzeit,

• Benachrichtigung des nächsthöheren Kunden, falls dieser als Beobachter teilnehmen möchte,

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• Benennung eines Protokollführers zu Beginn der Besprechung. Das Besprechungsprotokoll ist vorzugsweise an Ort undStelle aufzunehmen und nach der Besprechung von den jeweiligen Parteien abzuzeichnen,

• Verteilung des Protokolls an die Teilnehmer.

ERWARTETES ERGEBNIS: - gelegentliche, jedoch gezielte Kunden-/Lieferanten-Besprechung,- Besprechungsprotokoll,- Aktionsliste.

4.2.6

Jeder Auftragnehmer muß seinem Auftraggeber im Rahmen des Vertrages Zugang zu seinen Einrichtungen undeinschlägigen Daten, z.B. für Audit, Prüfung, Nachforschung oder andere außergewöhnliche Ereignisse, die nicht durchdie gewöhnlichen wechselseitigen Management-beziehungen abgedeckt sind, gewähren.

ZIEL: dem Auftraggeber Zugang zum Auftragnehmer gewähren, wenn eine Verifikation vor Ortdurchgeführt wird.

ERWARTETES ERGEBNIS: Zugang des Auftraggebers zu den Einrichtungen des Auftragnehmers, wie vertraglichvereinbart.

4.2.7

Der Auftragnehmer muß damit einverstanden sein, sich von dem Auftraggeber oder einer zwischen Auftragnehmer undAuftraggeber vereinbarten dritten Partei nach den im Vertrag vorgesehenen Regelvorschriften bewerten zu lassen.

ZIEL: dem Auftraggeber die Bewertung des Auftragnehmers nach den vertraglichen Regelvorschriftenermöglichen.

Der Auftragnehmer hat das Recht zu verlangen, daß die Bewertung durch eine dritte Partei durchgeführt wird und daß die drittePartei jedesmal die Einwilligung erhält, wenn das Audit den Zugang zu Informationen erfordert, die Patentrechte oderVertraulichkeit im Zusammenhang mit verteidigungsspezifischer Geheimhaltung betreffen.

ERWARTETES ERGEBNIS: Bewertung des Auftragnehmers nach Regelvorschriften.

4.2.8

Allen Bewertungen, einschließlich der Audits, die vom Auftraggeber gefordert werden, müssen eine angemesseneVorbereitung und Zusammenarbeit mit dem betroffenen Auftragnehmer vorausgehen.

ZIEL: sicherstellen, daß die Bewertungen in einer geplanten, kontrollierten und produktiven Weiseablaufen.

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Der Kunde muß den Lieferanten rechtzeitig in Kenntnis setzen über:

• seine Absicht, die Bewertung durchzuführen (oder durchführen zu lassen),

• die Zielsetzung und Grenzen der Bewertung,

• den ernannten Bewerter und seinen Aufgabenbereich,

• den Zeitplan der Bewertung.

ERWARTETES ERGEBNIS: Vorankündigung der Bewertungsabsichten des Auftraggebers, die dem Lieferantenrechtzeitig, mindestens unter Einhaltung der vereinbarten Frist, zu dokumentieren undmitzuteilen sind.

4.2.9

Jede durchgeführte Bewertung muß einen vom Bewerter erstellten Bericht zur Folge haben und die Ansichten beiderParteien enthalten.

ZIEL: sicherstellen, daß die Bewertungsergebnisse ordnungsgemäß dokumentiert sind.

Die Schlußfolgerungen der Bewertung und der Entwurf des Berichts müssen mit dem Auftragnehmer vor Fertigstellung undFreigabe besprochen werden. Im Falle einer Uneinigkeit zu irgendeiner der Schlußfolgerungen der Bewertung hat derAuftragnehmer das Recht, seine Stellungnahmen und Bemerkungen hinzuzufügen.

Nach seiner Fertigstellung darf der Bewertungsbericht ohne Zustimmung des bewerteten Auftragnehmers nicht verbreitetwerden.

ERWARTETES ERGEBNIS: vereinbarter Bewertungsbericht.

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4.2.10

Ein Maßnahmen-Überwachungssystem ist festzulegen und von jedem Beteiligten umzusetzen.

ZIEL: Aufzeichnung und Verfolgung der für das Projekt beschlossenen Maßnahmen (nach Sitzungen,Bewertungen und Reviews) bis zu ihrer Erledigung (Abschluß).

Jeder Maßnahme sind zuzuordnen:

• eine einzige Kennung innerhalb des Projekts,

• die Angabe ihres Ursprungs (Sitzung usw.),

• der Initiator,

• die Beschreibung der Maßnahme (eindeutig und knapp),

• die für die Maßnahme verantwortliche Person,

• das Abschlußdatum,

• der aktuelle Stand,

• die Abschlußreferenz (Dokument, Brief usw.).

Bei Berichterstattung über den Fortschritt auf Lieferantenebene muß der Bericht eine Liste der eröffneten und abgeschlossenenMaßnahmen enthalten.

ERWARTETES ERGEBNIS: implementiertes Maßnahmen-Überwachungssystem.

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5 Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Befugnis

Die allgemeinen Anforderungen bezüglich Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Befugnis sind in Abschnitt 5 von ECSS-M-00beschrieben. Nachstehend sind die Anforderungen detaillierter dargelegt.

5.1 Alle Ebenen

5.1.1

Wenn ein Beteiligter für mehr als eine Geschäftsvereinbarung im Rahmen eines Projekts zuständig ist und dieGeschäftsvereinbarungen unterschiedliche Kunden haben, dann muß jede Geschäftsvereinbarung entsprechend denjeweiligen Beziehungen eindeutig gekennzeichnet und ausgeführt werden.

ZIEL: Sicherstellung der Ausführung der Arbeit nach den festgelegten Beziehungen.

ERWARTETES ERGEBNIS: die korrekte unabhängige Erfüllung der Anforderung eines jeden Kunden.

5.1.2

Jedes Projekt muß zum Projektende eine Bewertung der gemachten Erfahrungen einschließen. Diese Bewertung mußTeil der zu liefernden Einheit für jeden Beteiligten sein.

ZIEL: Feststellung möglicher Verbesserungen im Management von Projekten.

Die Bewertung der gemachten Erfahrungen sollte folgendes berücksichtigen:

• Analyse eines jeden Zwischenfalls (oder jeder Anomalie), der (die) im Verlauf des Projekt aufgetreten ist;

• Verhalten der gelieferten Produkte (z. B. Verhalten des Satelliten im Orbit) einschließlich Aspekte der integriertenLogistikunterstützung;

• Mängel in den Managementanforderungen, -systemen und -prozessen;

• Feststellung der treibenden Kosten- und Zeitplanfaktoren.

ERWARTETES ERGEBNIS: - Projekt-Erfahrungsbericht von jedem Lieferanten an seinen Kunden,- mögliche Verbesserung des Risikomanagementprozesses für künftige Aktivitäten.

5.1.3

Der Kunde der ersten Ebene/Verbraucher muß die Bewertungen der gemachten Erfahrungen und die Empfehlungenkonsolidieren, um die Normen der ECSS-Reihe und ihre Umsetzung zu aktualisieren.

ZIEL: ständige Verbesserung des Managements von Projekten.

ERWARTETES ERGEBNIS: Empfehlungen zur Aktualisierung der ECSS-Normen und ihrer Umsetzung,verbesserte Effektivität künftiger Projekte.

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5.1.4

Wenn ein Beteiligter Berater oder andere Experten einsetzt, um ihn bei der Ausführung seiner Verpflichtungen zuunterstützen, müssen die Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Befugnis dieser Berater und Experten eindeutigfestgelegt werden.

ZIEL: eindeutige Zuordnung der Aufgaben, Verantwortlichkeit und Befugnis.

ERWARTETES ERGEBNIS: Festlegung der Unterstützungsaufgaben, -verantwortung und befugnis.

5.1.5

Der Auftragnehmer muß dem Auftraggeber das Recht einräumen, seine Vorrechte insgesamt oder teilweise auf einedritte Partei zu übertragen.

ZIEL: dem Auftraggeber ermöglichen, die erforderliche Übersichtlichkeit am wirkungsvollsten zuerlangen.

Die Vorrechte können auch die Übersichtlichkeit über die nachgeordneten bzw. Unterauftragnehmer einschließen.

Die betroffenen Unternehmen müssen über die an die dritte Partei übertragenen Aufgaben und die Art und Weise, wie siedurchgeführt werden, in Kenntnis gesetzt werden.

Die dritte Partei unterliegt den gleichen Vertraulichkeitsregeln wie das Personal des Auftraggebers.

ERWARTETES ERGEBNIS: entspechende Vertragsklausel(n).

5.2 Verbraucher

5.2.1

Der Verbraucher muß die Leistungs- und Verfügbarkeitsanforderungen für die Projektergebnisse festlegen; er mußauch alle Randbedingungen und Auflagen des Projekts einschließlich solcher, die politischer oder wirtschaftlicher Artsind, identifizieren.

ZIEL: eine vollständige und eindeutige Festlegung der Projektgrenzen sicherstellen.

Dem Verbraucher obliegt es, die Festlegung der Projektleistungsanforderungen und Randbedingungen/Auflagen des Projektswährend der gesamten Projektlebensdauer aufrechtzuerhalten.

ERWARTETES ERGEBNIS: komplette Aufstellung voll aktualisierter Anforderungen und Randbedingungen/Auflagendes Projekts.

5.2.2

Der Verbraucher muß die Quelle der Projektfinanzierung und eventuelle Einschränkungen ihrer Verfügbarkeitidentifizieren.

ZIEL: klare Vorstellung der finanziellen Möglichkeiten und Auflagen.

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5.3 Kunde der ersten Ebene

5.3.1

Der Kunde der ersten Ebene muß die Leistungs-, Verfügbarkeits- und Implementierungs-anforderungen des Systemsunter Berücksichtigung aller vom Verbraucher identifizierten Randbedingungen/Auflagen des Projekts festlegen.

ZIEL: eine vollständige und eindeutige Festlegung der Projektgrenzen sicherstellen.

ERWARTETES ERGEBNIS: komplette Aufstellung der Anforderungen und Vorgaben für den Lieferanten dernächsten Ebene.

5.3.2

Der Kunde der ersten Ebene muß die Einhaltung der vereinbarten Anforderungen und Vorgaben durch den Lieferantenüberprüfen.

ZIEL: Übereinstimmung des Systems mit den spezifizierten Anforderungen sicherstellen.

ERWARTETES ERGEBNIS: übereinstimmendes Produkt.

5.4 Lieferant der ersten Ebene

5.4.1

Der Lieferant der ersten Ebene muß die Anforderungen des Kunden der ersten Ebene umsetzen durch Darlegung derÜbereinstimmung mit den Spezifikationen, Beachtung der politisch-wirtschaftlichen Randbedingungen/Auflagen undBereitstellung eines übereinstimmenden Systems.

ZIEL: Bereitstellung eines mit den Kundenanforderungen und Randbedingungen/Auflagen übereinstimmenden Systems.

ERWARTETES ERGEBNIS: übereinstimmendes Produkt.

5.5 Lieferant als Kunde

5.5.1

Wenn ein Lieferant nachgeordnete bzw. Unterlieferanten hat, handelt er wie ein Kunde nach den Festlegungen inAbschnitt 5.3.

ZIEL: Bereitstellung eines mit den Kundenanforderungen und Randbedingungen/Auflagenübereinstimmenden Produkts.

ERWARTETES ERGEBNIS: übereinstimmendes Produkt.

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5.6 Kunde als Lieferant (vom Kunden beigestelltes Produkt)

5.6.1

Wenn ein Kunde nachgeordneten Beteiligten ein Produkt beistellt, muß er die vollen Verantwortlichkeiten einesLieferanten nach der Festlegung in 5.4.1 in bezug auf dieses Produkt übernehmen.

ZIEL: Für alle Lieferanten gelten die gleichen Regeln.

ERWARTETES ERGEBNIS: korrekte Festlegung der Verantwortlichkeiten.

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6 Erstellung der Organisationsdokumente

6.1 Kundenanforderung

Das Projektanforderungs-Dokument für die Projektorganisation ist ein Geschäftsverein-barungsdokument, das die von denLieferanten einzuhaltenden Anforderungen in bezug auf die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Führung, der Organisationund dem Management eines bestimmten Projekts beschreibt. Im Verlauf des Projekts können die Dienstleistungen dieserLieferanten in getrennten und aufeinanderfolgenden Geschäftsvereinbarungen erfaßt sein, denen das Projektanforderungs-Dokument beigefügt wird. Das Projektanforderungs-Dokument für die Projektorganisation legt die Anforderungen und die darausresultierenden Implementierungsdokumente nach Vereinbarung entsprechend den Projektmanagementregeln fest.

6.1.1

Der Kunde (oder Verbraucher, je nach Fall) muß als Teil der Projektanforderungs-Dokumente die Projekt-organisationsanforderungen für den Lieferanten der nächsten Ebene aufstellen.

ZIEL: Zuordnung der für die erfolgreiche Projektabwicklung notwendigen Anforderungen,Organisation.

ERWARTETES ERGEBNIS: Projektmanagementanforderungen für Lieferanten,Organisation.

6.2 Umsetzung durch den Lieferanten

6.2.1

Jeder Lieferant im Rahmen des Projekts muß ein Implementierungsdokument erstellen, in dem beschrieben wird, wie erdie Anforderungen des entsprechenden Projektanforderungs-Dokument für Projektorganisation im Hinblick auf seineigene Organisation zu erfüllen beabsichtigt.

Das von jedem Lieferanten ausgearbeitete Implementierungsdokument legt insbesondere fest, wie der Lieferant dieAnforderungen des entsprechenden Projektanforderungs-Dokuments für Projektorganisation in bezug auf seine eigenenLieferanten zu integrieren beabsichtigt einschließlich einer Konformitätsmatrix.

Der Lieferant muß sein fertiggestelltes Implementierungsdokument seinem Kunden zur Genehmigung vorlegen, zusammen miteiner eventuellen Folgefassung. Nach Genehmigung wird dieses Dokument integraler Bestandteil der Geschäftsvereinbarung.

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Das Organisations-Implementierungsdokument muß den Anforderungen des Projektanforderungs-Dokuments zur Zufriedenheitdes Kunden entsprechen und sollte folgendes umfassen:

Organisation:

• Verantwortung und Befugnis der Beteiligten,

• Mittelbedarf,

• Qualifikation und Schulung des Personals,

• gegenseitige Beziehungen zwischen den Beteiligten,

• Geschäftsvereinbarungsaspekte zwischen den Beteiligten,

• Organisationsstruktur des Lieferanten und Festlegung der Verantwortung und Befugnis des Personals, das die Arbeitenmit Einfluß auf die Projektleistung leitet, ausführt und verifiziert.

Einzusetzende Mittel:

• Einrichtungen und Logistik (Büros, Reinräume usw.),

• Informationstechnik (Hardware und Software),

• Informationssysteme,

• Qualifikation und Schulung des Personals,

• Projektdokumentation.

ERWARTETES ERGEBNIS: Element der Implementierungsdokumente, das beschreibt, wie die Projektorganisationdes Lieferanten die Anforderungen des Projektanforderungs-Dokuments erfüllen wird.


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